Meine Nachbarschaft: Alte Brücke
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Vorlagen
Straßennamensschilder für Sehbehinderte einführen
Antrag vom 09.11.2023, OF 1076/1 Betreff: Straßennamensschilder für Sehbehinderte einführen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unter Einbeziehung des Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V. (BSBH), an zunächst folgenden stark frequentierten Fußgängerüberwegen Straßennamensschilder für Sehbehinderte einzuführen und weitere Standorte zu prüfen, sollten sich die Schilder bewährt haben: 1. Zwischen Opernplatz und Große Bockenheimer Straße, 2. zwischen Kalbächer Gasse und Bieber-gasse/Rathenauplatz, 3. Berliner Straße auf Höhe Neue Kräme, 4. zwischen Paulsplatz/Neue Kräme und Römerberg, 5. zwischen Fahrtor und Mainkai, 6. östliche Zeil auf Höhe Konrad-Adenauer-Straße/Kurt-Schumacher-Straße. Begründung: Die Zahl der Blinden und Sehbehinderten in Deutschland wird nach unterschiedlichen Schätzungen mit 650.000 bis 1,2 Millionen angegeben. Ein Mensch gilt als sehbehindert, wenn er mit Brille auf keinem Auge 30 Prozent der normalen Sehkraft erreicht. Nur noch zehn Prozent der Betroffenen beherrschen die Brailleschrift. Straßenschilder für Sehbehinderte leisten daher einen wichtigen Beitrag für Sehbehinderte, sich weiterhin eigenständig im öffentlichen Raum bewegen zu können (Teilhabe). In 1,40 Meter Höhe an bereits bestehenden Straßenschildmasten mit geringem Aufwand montiert, können sie auch von Rollstuhlfahrern ertastet werden. Zwar ist eine Führung inzwischen auch mittels Smartphone möglich, doch gerade ältere Menschen tun sich damit schwer. Quelle: Daniel Bockwoldt/dpa Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.11.2023, OF 1067/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 46 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1067/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1076/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU (= Annahme)
Aufstellfläche vor der Ampel in der Brückenstraße 60 installieren
Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4654 entstanden aus Vorlage: OF 893/5 vom 17.08.2023 Betreff: Aufstellfläche vor der Ampel in der Brückenstraße 60 installieren Der Magistrat wird gebeten, eine Fahrradaufstellfläche vor der Ampel in der Brückenstraße 60 zu installieren. Begründung: Obwohl ein absolutes Halteverbot in der Brückenstraße 60 besteht, wird oft bis zur Ampel geparkt (siehe Bild 1), was zur Folge hat, dass Radfahrende nicht durchkommen, wenn die Autos in der zweiten Reihe vor der Ampel stehen. Eine Fahrradaufstellfläche würde das Falschparken unterbinden und die Situation für die Radfahrenden sicherer gestalten. (Quelle: privat) Lösungsvorschlag Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 400 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1
Solaranlage auf dem Parkhaus AltSachsenhausen
Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4663 entstanden aus Vorlage: OF 922/5 vom 06.10.2023 Betreff: Solaranlage auf dem Parkhaus Alt-Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, eine Planung zu entwickeln, die es ermöglicht, auf dem Dach des Parkhauses Alt-Sachsenhausen in der Walter-Kolb-Straße eine Solaranlage zu installieren, ohne dass Parkplätze entfallen. Ziel soll sein, die energetische Nutzung und Ladeinfrastruktur für E-Autos zu verbessern und die Netzbelastung zu verringern. Eine Orientierung ist z. B. möglich am von der Messe Frankfurt betriebenen Parkhaus "Rebstock", Römerhof 1. Begründung: Eine Solaranlage auf dem Parkhaus Alt-Sachsenhausen wäre ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll, weil der erzeugte Strom von dort sowohl zur Ladung von E-Autos im Parkhaus verwendet werden kann als auch zur Deckung des regulären Strombedarfs im angrenzenden Stadtgebiet und die Nutzung von Hausnetzen das regionale Netz entlastet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 5 Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5178 Aktenzeichen: 66-3
Lärm in der Stadt: Auch wer in der Innenstadt wohnt, ist nicht gegen Dauerlärm immun hier: Dauerparty Fahrgasse/Fischerplätzchen
Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4590 entstanden aus Vorlage: OF 1027/1 vom 09.10.2023 Betreff: Lärm in der Stadt: Auch wer in der Innenstadt wohnt, ist nicht gegen Dauerlärm immun hier: Dauerparty Fahrgasse/Fischerplätzchen Der Magistrat wird gebeten, 1. auf die aktuellen und bereits seit 2014 durchgeführten Lärmpegelmessungen in den Wohnungen am Fischerplätzchen nun angemessen und zeitnah zu reagieren. Dazu ist die Gastronomie im betroffenen Bereich zur Einhaltung der gesetzlichen Lärmvorschriften anzuhalten. Gegebenenfalls sind - wie in anderen Bereichen der Stadt auch - die Zeiten der Außengastronomie zeitlich zu begrenzen, sofern die Einhaltung der Lärmgrenzwerte nicht auf andere Weise erreicht werden kann; 2. durchzusetzen, dass die Sitzgelegenheiten in den Sommergärten außerhalb der Betriebszeiten der Außengastronomie nicht von Passantinnen und Passanten genutzt werden können. Auch hier haben Betriebe in anderen Bereichen Lösungen gefunden, um die unberechtigte und lärmintensive Weiternutzung der Sitzgelegenheiten durch Passantinnen und Passanten zu unterbinden; 3. bei entsprechender Beschwerdelage aktuelle Lärmmessungen durchführen zu lassen, um die tatsächlichen Lärmbelastungen durch die Cafés, Bars und Restaurants nachzuweisen, um später eventuelle Maßnahmen nach dem Hessischen Gaststättengesetz durchführen zu können; 4. bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen in diesem Bereich in Zukunft das nächtliche Ruhebedürfnis der Anwohnerinnen und Anwohner, gegebenenfalls durch entsprechende Auflagen oder zeitliche Begrenzungen, zu berücksichtigen. Begründung: Das Fischerplätzchen ist ein belebter Ort in der Innenstadt. Ziel vieler Bürgerinnen und Bürger sind insbesondere die ansässigen Bars, Cafés und Restaurants. Anwohnerinnen und Anwohner des Platzes beschweren sich jedoch über nächtliche Lärmbelästigung insbesondere durch die Nutzerinnen und Nutzer der Außengastronomie. Weiterhin sind die Bänke und Tische der Außengastronomie nachts nach Schließung der Restaurants für alle zugänglich und nutzbar. Dies führt jedoch wiederholt dazu, dass Betrunkene und andere Ruhestörer die Tische und Bänke nutzen und dadurch Lärmemissionen verursachen. Die Beschwerdelage ist dem Magistrat seit 2014 bekannt. Unternommen wurde außer Lärmmessungen offenbar nichts, jedenfalls gibt es keine erkennbaren Ergebnisse. Dem Ordnungsamt vorgetragene Beschwerden wurden auch nach acht Wochen nicht beantwortet. Erst nach öffentlich vorgetragenen Beschwerden im Rahmen der Bürgerfragestunde des Ortsbeirats reagierte die zuständige Behörde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 116 Aktenzeichen: 32-0
Nachtruhe und Sauberkeit am Fischerplätzchen und in der Fahrgasse gewährleisten
Antrag vom 24.09.2023, OF 1005/1 Betreff: Nachtruhe und Sauberkeit am Fischerplätzchen und in der Fahrgasse gewährleisten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Einhaltung der Nachtruhe inkl. der gesetzlichen Lärmpegelobergrenzen sowie die Sauberkeit am Fischerplätzchen und in der Fahrgasse zu gewährleisten. Notfalls muss die Außengastronomie zeitlich begrenzt werden. Weiterhin sollen Abfallbehälter mit mehr Volumen sowie Haube aufgestellt werden. Pfandringe sind anzubringen. Nach Ladenschluss ist seitens der Gastronomiebetriebe wirksam zu gewährleisten, dass die Außenbestuhlung von Passanten nicht weitergenutzt werden kann. Begründung: Aufgrund der Außengastronomie dreier anliegender Gastronomiebetriebe ist die Nachtruhe ab 22:00 Uhr nahezu täglich nicht gewährleistet, wodurch Anwohnende keinen ausreichenden Schlaf finden. Die Lärmbelästigungen halten teilweise bis 04:00 Uhr morgens an. Insbesondere in den in Folge des Klimawandels heißen Sommermonaten ist es dadurch nicht möglich, die Wohnung nachts herunter zu kühlen, was für einen erholsamen Schlaf notwendig ist. Im Jahre 2014 wurden seitens des Ordnungsamtes in einer betroffenen Wohnung bereits Lärmmessungen durchgeführt, wo Lärmpegel > 80 dB(A) gemessen wurden, ohne dass weitere Maßnahmen erfolgt waren. Am 27.06.2023 wurden per E-Mail erneute Messungen zugesagt, ohne dass unter den Anwohnenden eine bisherige Kontaktaufnahme bekannt ist. Feiernde aus Sachsenhausen kommend, welche Richtung Innenstadt möchten, queren ebenso das Fischerplätzchen. Dabei kommt es zu weiteren Lärmbelästigungen. Geschäfte aller Art werden vor Ort verrichtet, teilweise an den Hauseingängen, was zu katastrophalen hygienischen Zuständen führt. Fischerplätzchen Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 1005/1 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Nächtliche Lärmbelastung auf dem Fischerplätzchen reduzieren
Antrag vom 22.09.2023, OF 1006/1 Betreff: Nächtliche Lärmbelastung auf dem Fischerplätzchen reduzieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die nächtliche Lärmbelastung auf dem Fischerplätzchen zu reduzieren, indem er a) mit den Betreibern, der auf dem Fischerplätzchen gelegenen Cafés, Bars und Restaurants spricht und diese bittet die Lärmbelastung durch Gäste in der Außengastronomie ab 23 Uhr erheblich zu vermindern sowie das Mobiliar der Außengastronomie nachts nicht mehr benutzbar und zugänglich zu machen, b) indem er Lärmmessungen initiiert, um die tatsächlichen Lärmbelastungen der Cafés, Bars und Restaurants nachzuweisen, um später eventuelle Maßnahmen nach dem Hessischen Gaststättengesetz durchführen zu können sowie c) bei der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis in Zukunft das nächtliche Ruhebedürfnis der Anwohnerinnen und Anwohner, gegebenenfalls durch entsprechende Auflagen oder zeitliche Begrenzungen, berücksichtigt. Begründung: Das Fischerplätzchen ist ein belebter Ort in der Innenstadt. Ziel vieler Bürgerinnen und Bürger sind insbesondere die ansässigen Bars, Cafés und Restaurants. Anwohnerinnen und Anwohner des Platzes beschweren sich jedoch über nächtliche Lärmbelästigung insbesondere durch die Nutzerinnen und Nutzer der Außengastronomie. Weiterhin sind die Bänke und Tische der Außengastronomie nachts nach Schließung der Restaurants für alle zugänglich und nutzbar. Dies führt jedoch wiederholt dazu, dass Betrunkene und andere Ruhestörer die Tische und Bänke nutzen und wiederrum Lärmimmissionen verursachen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 1006/1 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (AltSachsenhausen) V
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4434 entstanden aus Vorlage: OF 882/5 vom 01.09.2023 Betreff: Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen) V Vorgang: OM 3657/14 OBR 5; ST 209/15; OM 2330/17 OBR 5; ST 377/18; OM 4709/19 OBR 5; ST 1835/19; OM 2318/22 OBR 5; ST 2251/22 Der Magistrat wird erneut aufgefordert, weitere Bereiche des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen), insbesondere in der Großen Rittergasse und der Paradiesgasse, dauerhaft auszufugen. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 06.02.2015, ST 209, teilt der Magistrat mit, dass er das Kopfsteinpflaster in Alt-Sachsenhausen nach erfolgreicher Erprobung mit Epoxidharzmörtel verfugen wird. Dazu sollten zunächst (im Jahr 2015) die Klappergasse sowie der Abschnitt in der Kleinen Rittergasse zwischen Klappergasse und Frankensteiner Straße verfugt werden und weitere Teilbereiche sukzessive folgen. Erneut teilte der Magistrat in seinen Stellungnahmen vom 19.02.2018, ST 377, vom 16.09.2019, ST 1835, und vom 26.09.2022, ST 2251, mit, dass er das Ausfugen des Kopfsteinpflasters im Sachsenhäuser Altstadtbereich veranlassen wird. Leider sind noch immer nicht alle Teile des Kopfsteinpflasters in Alt-Sachsenhausen mit Epoxidharzmörtel verfugt worden. Es fehlen noch Stellen in der Großen Rittergasse sowie der Paradiesgasse und auf dem Paradiesplatz. Insofern wird der Magistrat erneut gebeten, die Verfugung möglichst zeitnah zu veranlassen. Dies vor dem Hintergrund, dass die tiefen Fugen des Kopfsteinpflasters mit Kronkorken, Zigarettenstummeln, Glasscherben usw. verunreinigt sind und Stolperfallen bilden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2014, OM 3657 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 209 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2330 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 377 Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4709 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1835 Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2318 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2251 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 7 Aktenzeichen: 66-0
Durchfahrten Im Trierischen Hof begrenzen, damit Anwohnende etwas mehr Ruhe bekommen
Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4201 entstanden aus Vorlage: OF 908/1 vom 17.06.2023 Betreff: Durchfahrten Im Trierischen Hof begrenzen, damit Anwohnende etwas mehr Ruhe bekommen Der Magistrat wird gebeten, am nördlichen Ende der Straße Im Trierischen Hof das Einbiegen in die Töngesgasse nur noch in östliche Richtung zuzulassen und ein Abbiegen in westliche Richtung durch entsprechende Beschilderung und wenn möglich mit baulichen Maßnahmen zu verhindern. Die Maßnahme soll umgesetzt werden im Einklang mit den Anregungen des Ortsbeirats zu den Straßen Fahrgasse, Töngesgasse und den Zu- und Abfahrten zum Parkhaus Konstablerwache. Begründung: Die Wohnstraße Im Trierischen Hof wird tagsüber als schnelle Zufahrt zum Parkhaus Konstablerwache und abends und nachts von Autoposern genutzt. Dabei wird natürlich keine Rücksicht auf die Wohnbevölkerung genommen, und freiwillig wird dies auch keiner der Autofahrenden tun. Deshalb muss die Abbiegemöglichkeit zum Parkhaus wirksam unterbunden werden, um den ständigen "Kreisverkehr" zu unterbrechen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2023, ST 1911
Belastung der Anwohnenden durch Lärm vom CityBeach entgegenwirken
Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4198 entstanden aus Vorlage: OF 904/1 vom 17.06.2023 Betreff: Belastung der Anwohnenden durch Lärm vom CityBeach entgegenwirken Seit geraumer Zeit liegen dem Ortsbeirat Beschwerden über Lärm vor, der am Wochenende bis 02:00 Uhr morgens und in der Nacht von Donnerstag auf Freitag bis 01:00 Uhr morgens vom CityBeach auf dem Dach des Parkhauses Konstablerwache ausgeht. Ähnliche Beschwerden sollen dem Ordnungsamt vorliegen. Passiert ist bisher leider nichts, die Anwohnenden fühlen sich im Stich gelassen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass 1. eine Überprüfung der Schallpegel auf die angrenzende Wohnbebauung im Trierischen Hof, Fahrgasse und Berliner Straße durchgeführt wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Bässe über die Wohnbebauung hinausgehen und vom Museum für Moderne Kunst auf die gleiche Wohnbebauung auf der anderen Seite reflektiert werden. Durch die zeitliche Verzögerung entsteht für die betroffenen Anwohnenden nicht nur ein Sandwicheffekt, sondern der Rhythmus wiederholt sich auch noch; 2. eine Überprüfung der Betriebszeiten mit lauter Musik, insbesondere an Wochenenden und Donnerstagen, vorgenommen wird; 3. eine Überprüfung der Musikanlage und der angeblich verbauten Pegel-Begrenzer vorgenommen wird; 4. eine Überprüfung der Beleuchtungsanlage (Scheinwerfer) vorgenommen wird mit dem Ziel, die aggressive Beleuchtung der angrenzenden Wohnungen zu beenden. Dem Betreiber sind Auflagen zu erteilen, die sicherstellen, dass durch den Betrieb keine unzulässigen Licht- und Lärmbelastungen mehr hervorgerufen werden. Die Einhaltung der Auflagen ist in geeigneter Weise zu überprüfen. Begründung: Der Betrieb fällt seit geraumer Zeit durch eine Reihe von Auffälligkeiten auf: Die Beschwerden und Berichte der Anwohner gleichen sich. Neben Lärm bis in die frühen Morgenstunden, Feiern auf den Parkdecks durch Gäste der Location sind auch Lichtemissionen in die Wohnungen der Anwohner durch Scheinwerfer und andere Veranstaltungseffekte Gegenstand der Beschwerden. Weiterhin wird berichtet, dass Musikanlagen häufig ohne entsprechende Genehmigung betrieben werden. Es wurden und werden Gespräche mit den Betreibern geführt, die bestenfalls kurzfristige Verbesserungen bringen. Grundsätzlich habe sich aber nichts geändert, auch weil das Ordnungsamt offenbar nicht tätig geworden sei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2001
Hedderichstraße - Sanierung der Fahrbahn und der Fußwege im Bereich zwischen Bruchstraße und Brückenstraße
Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4107 entstanden aus Vorlage: OF 809/5 vom 01.06.2023 Betreff: Hedderichstraße - Sanierung der Fahrbahn und der Fußwege im Bereich zwischen Bruchstraße und Brückenstraße Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahn und die Fußwege in der Hedderichstraße zwischen Bruchstraße und Brückenstraße zu überprüfen und durch Sanierungsmaßnahmen die Gefahren, die durch Schlaglöcher, Unebenheiten und zurückgelassene Straßenbahnschienen, die nicht mehr genutzt werden, entstehen, zu beseitigen. Begründung: Aus der Zeit, als das heute stillgelegte Straßenbahndepot am Südbahnhof genutzt wurde, weist die Hedderichstraße im beschriebenen Bereich in erheblichem Umfang Schlaglöcher, Unebenheiten und zurückgelassene Straßenbahnschienen, die nicht mehr genutzt werden, auf. Diese gefährden Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende. Dem muss abgeholfen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2193 Beratung im Ortsbeirat: 5
Ein- und Ausfahrt Parkhaus Konstablerwache für Anwohnende erträglich machen
Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3916 entstanden aus Vorlage: OF 828/1 vom 12.04.2023 Betreff: Ein- und Ausfahrt Parkhaus Konstablerwache für Anwohnende erträglich machen Der Magistrat wird gebeten, die bestehende Einbahnstraßenregelung in der Töngesgasse im Abschnitt zwischen Hasengasse und Fahrgasse (von Ost nach West) auf den gesamten Abschnitt in Richtung Hasengasse ausdehnen zu lassen. Gleichzeitig sind Radwege in beide Richtungen einzurichten. Der Bereich der Parkhausausfahrt ist so umzugestalten, dass der Verkehr ausschließlich über die Hasengasse abfließt. Begründung: Die große Anzahl von Pkw und deren Rückstau vor dem Parkhaus schränken die Gesundheit und Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner erheblich ein. Balkone sind nicht nutzbar, Gespräche auf der Straße kaum möglich. Radfahren ist in der offiziell als Fahrradstraße ausgewiesenen Straße, die als Zeilumfahrung dient, offensichtlich unerwünscht. Benutzbare Radwege, die dem Radverkehr ein zügiges und sicheres Durchkommen ermöglichen, müssen geschaffen werden. Durch eine Ausweitung der Einbahnstraßenregelung wird der Verkehr in diesem Straßenabschnitt entzerrt und mehr Platz für Radverkehr geschaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1700 Aktenzeichen: 32-1
Mobilität im Ortsbezirk 1: Braubachstraße 1 bis 11 für Pkw vorübergehend sperren
Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3759 entstanden aus Vorlage: OF 768/1 vom 28.02.2023 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Braubachstraße 1 bis 11 für Pkw vorübergehend sperren Der Magistrat wird gebeten, den Straßenabschnitt Braubachstraße 1 bis 11 sowie die Linksabbiegespur in der Fahrgasse in Richtung Braubachstraße vorübergehend während des Weihnachtsmarktes und weiterer Großveranstaltungen für den Individualverkehr sperren zu lassen. Begründung: Bei Überlastung des Parkhauses am Dom oder anderweitigen Verkehrsbehinderungen bilden sich Rückstaus in der Domstraße, Braubachstraße, Fahrgasse und Berliner Straße. Dadurch werden die Straßenbahnen der Linien 11, 12 und 14 oft blockiert. Auch ortsunkundige Pkw-Fahrende erfassen die komplexen Verkehrsregelungen nicht auf Anhieb, was auch für Radfahrende und zu Fuß Gehende zu gefährlichen Situationen führt. Eine Sperrung für Pkw führt zu einer sicheren Verkehrsführung für alle Verkehrsteilnehmenden und beschleunigt den öffentlichen Personennahverkehr. Bild: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2029 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32-1
Umgestaltung des Brückenspielplatzes - Wiese als grüne Oase für die Menschen im Stadtteil erhalten
Antrag vom 04.03.2023, OF 693/5 Betreff: Umgestaltung des Brückenspielplatzes - Wiese als grüne Oase für die Menschen im Stadtteil erhalten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, bei der Umgestaltung des Brückenspielplatzes die Wiese am alten Friedhof östlich der Brückenstraße als kleine parkartige Grünflächen im dicht bebauten Stadtteil zu erhalten und nicht zur Umgestaltung als Spielplatz zur Disposition zu stellen. Dieser Bereich wird nicht nur von Kindern, sondern von allen Menschen im Stadtteil - auch von Senioren aus den benachbarten Seniorenheimen als gemeinsamer Garten genutzt. Begründung: Sachsenhausen als einer der kinderreichsten Stadtteile Frankfurts ist dicht bebaut. Die Mieten sind teuer und viele Familien leben in kleinen Wohnungen. Kaum jemand im Viertel hat einen Garten. Aus diesem Grund ist die Wiese mit dem alten Baumbestand für die Nachbarschaft von großer Bedeutung, auch für die Kinder aus den nahegelegenen Betreuungseinrichtungen. Sie bedeutet ein Freiraum in einem kleinen Stück Natur mitten in der Stadt. Hier ist keine Nutzung vorgegeben. Die Menschen genießen ein Stück Natur im Stadtteil. Dies war auch Thema bei einem Treffen der EIS und AnwohnerInnen vor Ort. In Zeiten des Klimawandels, in der für viel Geld öffentliche Plätze Klimagerecht saniert und entsiegelt werden, ist eine intakte Parkähnliche Grünanlage mit altem Baumbestand mitten im Stadtgebiet zu erhalten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 24.03.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 693/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und AfD (= Annahme)
Rad- und Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Fahrgasse soll zwischen Weckmarkt und Große Fischerstraße verkehrsberuhigt werden
Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3580 entstanden aus Vorlage: OF 738/1 vom 31.01.2023 Betreff: Rad- und Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Fahrgasse soll zwischen Weckmarkt und Große Fischerstraße verkehrsberuhigt werden Der Magistrat wird gebeten, die Fahrgasse im Abschnitt zwischen Weckmarkt und Große Fischerstraße für den Pkw-Verkehr sperren zu lassen. Der Rad- und Fußverkehr kann ungehindert queren und Anwohnende sollen weiterhin einfahren dürfen. Poller und eine entsprechende Beschilderung sollen angebracht werden. Begründung: Der bereits jetzt als "Spielstraße" ausgewiesene Abschnitt der Fahrgasse im Übergang zur Großen Fischerstraße wird derzeit stark befahren, beparkt und für gefährliche Wendemanöver ortsunkundiger Pkw-Fahrer genutzt. Eine Sperrung dieses Abschnitts hätte zahlreiche Vorteile: Der Pkw-Verkehr wird über den Weckmarkt geführt, die Gastronomie hätte mehr Platz für Außenbestuhlung und der Rad- und Fußverkehr könnte sicherer zur Brücke geführt werden. Die Große Fischerstraße wäre für Anwohnende weiterhin von der Straße Zum Pfarrturm aus erreichbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1711 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Rad- und Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Eindeutige Markierungen in der Fahrgasse
Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3581 entstanden aus Vorlage: OF 739/1 vom 31.01.2023 Betreff: Rad- und Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Eindeutige Markierungen in der Fahrgasse Der Magistrat wird gebeten, für eine angemessene optische Trennung von Rad- und Gehwegen im Bereich der Fahrgasse 1 sorgen zu lassen. Begründung: Die Wegeführung der beiden Verkehrsarten Rad und zu Fuß ist für alle Teilnehmenden nicht klar und sollte durch eindeutige Markierungen verdeutlicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1358 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32-1
Busparkplätze für die Personenschifffahrt statt Staus in der Altstadt
Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3582 entstanden aus Vorlage: OF 740/1 vom 31.01.2023 Betreff: Busparkplätze für die Personenschifffahrt statt Staus in der Altstadt Der Magistrat wird gebeten, die bestehenden Busparkplätze aus der Straße Zum Pfarrturm auf die Rechtsabbiegespur auf dem Mainkai in Richtung Zum Pfarrturm verlegen zu lassen. Die Rechtsabbiegespur entfällt ersatzlos. In diesem Zuge sind die Fahrbahnmarkierungen und Beschilderungen auf dem Mainkai anzupassen. Während der Zeiten der Mainkai-Sperrung soll die Zufahrt zum Mainkai von der Alten Brücke her so gestaltet werden, dass besagte Busse weiterhin einfahren können und unbefugtes Einfahren von Pkw wirksam unterbunden wird. Begründung: Die derzeitige Verkehrsführung rund um die Straßen Weckmarkt und Zum Pfarrturm ist für Verkehrsteilnehmende und Anwohnende nicht zufriedenstellend. Aufgrund der Busparkplätze in der Straße Zum Pfarrturm, die insbesondere für die Fahrgastschifffahrt auf dem Main wichtig sind, könne die Zufahrt vom Mainkai nicht für den Individualverkehr gesperrt werden, so die Aussage des Straßenverkehrsamtes. Das führt regelmäßig zu Chaos und Staus in den umliegenden Straßen, da Parkplatzsuchende, Reisebusse und der Lieferverkehr den Weckmarkt und die Fahrgasse verstopfen. Zudem sind die Busparkplätze meist mit Pkw zugeparkt. Eine Verlegung der Busparkplätze auf den Mainkai hat zahlreiche Vorteile: Die Reisebusse halten in Sichtweite zum Main und zu den Schiffen und verkürzen den Fußweg der Besuchenden. Die Busse können über den Mainkai wieder abfahren und müssen sich nicht durch die Altstadtstraßen quälen. Die bisherigen Busparkplätze können anderweitig genutzt werden, beispielsweise für Radbügel oder als Lieferzone. Anwohnende und Radfahrende können weiterhin in die Straße Zum Pfarrturm und in die Große Fischerstraße einfahren. Reisebusse und parkplatzsuchende Pkw werden jedoch durch eine entsprechende Beschilderung und eine Schranke an der Durchfahrt gehindert. Der Parkplatzsuchverkehr wird so spürbar verringert. Die Ausfahrtmöglichkeit aus der Tiefgarage der Saalgasse in Richtung Mainkai bleibt bestehen. Foto: Geoportal Frankfurt, Luftbild Mainkai/Zum Pfarrturm Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1314 Aktenzeichen: 32-1
Pilotprojekt Spielstraßen
Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3594 entstanden aus Vorlage: OF 760/1 vom 21.02.2023 Betreff: Pilotprojekt Spielstraßen Vorgang: E 36/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 1832/22; OM 2495/22 OBR 4; ST 2427/22 Gemäß Stellungnahme vom 14.10.2022, ST 2427, und Stadtverordnetenbeschluss vom 09.06.2022, § 1832 Anlage 14, zum Etatantrag E 36, wurde der Magistrat beauftragt, im Rahmen eines Pilotprojektes eine Straße für Kinder, Jugendliche und Erwachsene bespielbar zu gestalten. Die Ortsbeiräte sollen unter Beachtung der Randbedingungen geeignete Vorschläge unterbreiten. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, mindestens eine Straße aus den Vorschlägen des Ortsbeirats 1 aufzugreifen. Geeignete Straßen wären: 1. Große Fischerstraße 2. Karmelitergasse 3. Fischbacher Straße 4. Hattersheimer Straße Begründung: Die genannten Straßenabschnitte befinden sich in einer Tempo-30-Zone, es verkehrt kein ÖPNV-Linienverkehr, es sind keine zentralen Einrichtungen vorhanden und der Straßenraumquerschnitt ist ausreichend breit. Damit sind die genannten Voraussetzungen für eine Umgestaltung zu einer Spielstraße vorhanden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 04.05.2022, E 36 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2495 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2427 Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1359 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66-0
EASY-Shuttle am Berger Hang
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM 3541 entstanden aus Vorlage: OF 158/16 vom 18.01.2023 Betreff: EASY-Shuttle am Berger Hang Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der derzeit im Riederwald getestete EASY-Shuttle auch in einer Hanglage wie in Bergen-Enkheim eingesetzt werden könnte und falls ja, ob in Zukunft in Bergen-Enkheim eine Teststrecke eingeführt werden kann. Begründung: Der autonome elektrische Shuttle EASY wird derzeit im On-Demand-Betrieb im Frankfurt-Riederwald getestet. Bergen-Enkheim ist von einer steilen Hanglage gekennzeichnet, was den Fußweg - insbesondere für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie Kinder mit Rucksäcken - trotz kilometermäßig kurzer Wege beschwerlich macht. Ein solcher Bus würde dementsprechend trotz einer kurzen Strecke in Bergen-Enkheim sehr viel Nutzen bringen. Gleichzeitig könnte so auch die Möglichkeiten der Technologie in einer Hanglage getestet werden - sofern das grundsätzlich technisch möglich ist. Wünschenswert wäre z. B. ein Pendelbetrieb ähnlich des Betriebs am Mainkai 2021 auf dem Fritz-Schubert-Ring zwischen dem Parkplatz Riedbad und dem Hotel Schöne Aussicht, einer Strecke von circa 900 Meter Länge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1213 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92-11
Radverkehr im Ortsbezirk 1: Radschutzstreifen Fahrgasse dauerhaft frei halten
Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3409 entstanden aus Vorlage: OF 709/1 vom 03.01.2023 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Radschutzstreifen Fahrgasse dauerhaft frei halten Der Magistrat wird gebeten, den rot markierten Radschutzstreifen im Bereich der Fahrgasse/Ecke Berliner Straße in geeigneter Weise gegen Falschparker dauerhaft baulich zu sichern sowie die Ordnungsbehörden zu veranlassen, falsch geparkte Pkw konsequent abschleppen zu lassen. Begründung: Der Radweg ist in den Nachtstunden regelmäßig zugeparkt. Offenbar hat sich herumgesprochen, dass der ruhende Verkehr in Frankfurt nachts nicht überwacht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1222 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1
Unterstützung des Projektes „Die Frankfurter Kunstsäule“
Antrag vom 08.01.2023, OF 626/5 Betreff: Unterstützung des Projektes "Die Frankfurter Kunstsäule" Der Magistrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit Florian Koch / Kultur am Main auf dem Brückenspielplatz an der Ecke Brückenstraße / Gutzkowstraße die im Stadtteil beliebte "Frankfurter Kunstsäule" fortzusetzen. Dreimal im Jahr werden zumeist Frankfurter Künstler gebeten, ihre Position auf der 3,60 m hohen Kunst-Litfaßsäule auszubreiten. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 2.000 Euro. Begründung: Das Projekt Frankfurter Kunstsäule stellt seit 2016 durch seine Wechselausstellungen im Öffentlichen Raum eine Bereicherung für den Stadtteil Sachsenhausen dar. Für 2023 ist eine Arbeit zum Jubiläum "50 Jahre Elterninitiative Sachsenhausen" am Brückenstraßenspielplatz, mit einer Ausstellung über die Geschichte des Platzes, geplant. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 27.01.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 626/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 5 am 24.02.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 626/5 wurde zurückgezogen.
Zusätzlicher Altglassammelcontainer am Fischerplätzchen
Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3246 entstanden aus Vorlage: OF 678/1 vom 15.11.2022 Betreff: Zusätzlicher Altglassammelcontainer am Fischerplätzchen Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des Fischerplätzchens einen oder zwei zusätzliche Altglassammelbehälter aufstellen zu lassen, um dem gestiegenen Umweltbewusstsein in der Bevölkerung und dem Wunsch nach Teilnahme am Recycling und zur Ressourcenschonung Rechnung zu tragen. Als Standort schlägt der Ortsbeirat den Bereich nördlich der Bushaltestelle in Richtung Sachsenhausen vor. Zur Teilkompensation könnte einer von drei Containern aus der Straße Im Pfarrturm in den vorgeschlagenen Bereich verlagert werden. Somit müsste nur ein zusätzlicher Container aufgestellt werden. Begründung: Die Altglassammelbehälter sind in letzter Zeit insbesondere in der Innenstadt oft überfüllt. Die Wege zu den vorhandenen Altglassammelbehältern in diesem Teil der Altstadt sind insbesondere für ältere Menschen oft umständlich und weit. Durch den neuen Standort würde das Fischerplätzchen zusätzlich an Bedeutung gewinnen und es würde ein attraktives Angebot zur halbwegs umweltgerechten Entsorgung von Einwegglasverpackungen entstehen. Umweltgerechter wäre es, wenn Glasverpackungen nur noch als Mehrwegverpackungen angeboten werden würden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 795 Aktenzeichen: 32-1
Verkehrssicherheit im Ortsbezirk 1: Fahrbahntrenner in der Battonnstraße
Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3248 entstanden aus Vorlage: OF 680/1 vom 15.11.2022 Betreff: Verkehrssicherheit im Ortsbezirk 1: Fahrbahntrenner in der Battonnstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Battonnstraße zwischen der Einmündung Klingerstraße und der Kreuzung mit der Kurt-Schumacher-Straße in Höhe der AOK Fahrbahntrenner anbringen zu lassen, um das unerlaubte Wenden von Pkw auf diesem Straßenabschnitt wirksam zu unterbinden. Begründung: Seit geraumer Zeit ist zu beobachten, dass Fahrzeuge, die aus Richtung Süden kommend nach rechts in die Battonnstraße einbiegen, unmittelbar nach dem Einbiegen auf der Fahrbahn einen sogenannten "U-Turn" machen, um dann geradeaus in westlicher Richtung die Kreuzung Kurt-Schumacher-Straße zu überqueren und die Fahrt in Richtung Berliner Straße fortzusetzen. Damit wollen die Autofahrenden den Umweg über die Allerheiligenstraße und Klingerstraße vermeiden, da ein Linksabbiegen von der Kurt-Schumacher-Straße in die Battonnstraße in Fahrtrichtung Westen nicht gestattet ist. Diese Wendemanöver auf der Fahrbahn führen regelmäßig zu brenzligen Situationen für Radfahrende und Autofahrende in der Stoltzestraße und Battonnstraße. Ein Anbringen von Fahrbahntrennern würde diese illegalen Wendemanöver wirksam unterbinden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 797 Aktenzeichen: 32-1
Kipp-Pfosten-Parkplätze Weckmarkt
Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3250 entstanden aus Vorlage: OF 682/1 vom 15.11.2022 Betreff: Kipp-Pfosten-Parkplätze Weckmarkt Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Zusammenhang mit der Einrichtung einer Spielstraße im Bereich der Fahrgasse zwischen Weckmarkt und Fischerplätzchen sowie der Großen Fischerstraße zusätzliche Kipp-Pfosten-Parkplätze für Anwohnende errichtet werden können oder ob freie Kapazitäten in der Tiefgarage vorhanden sind, um die Bedarfe der Anwohnerschaft abzudecken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 787 Aktenzeichen: 66-3
Gefahr für Radfahrende zwischen Alter Brücke und Elisabethenstraße beseitigen
Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3046 entstanden aus Vorlage: OF 568/5 vom 19.10.2022 Betreff: Gefahr für Radfahrende zwischen Alter Brücke und Elisabethenstraße beseitigen Der Magistrat wird gebeten, die gefährliche Linksabbiegesituation für Radfahrende von der Alten Brücke in Richtung Elisabethenstraße fahrend z. B. durch veränderte Straßenmarkierungen zu beseitigen. Begründung: Radfahrenden ist es nur mit Schwierigkeiten möglich, hinter der Alten Brücke die Fahrbahn zu kreuzen, um links in die Elisabethenstraße einzubiegen, dabei begeben sie sich oft in große Gefahr. Diese schlechte Linksabbiegemöglichkeit von der Walter-Kolb-Straße in die Elisabethenstraße verursacht auch, dass die Radfahrenden häufig auf dem östlichen Radfahrstreifen der Alten Brücke fahren. Sie queren anschließend den östlichen Überweg über das Sachsenhäuser Ufer, um dann verbotswidrig auf dem Fußweg der Brückenstraße Richtung Süden weiterzufahren. Bild: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 476 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2
Die illegale Durchfahrt Dominikanergasse endlich schließen
Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3026 entstanden aus Vorlage: OF 657/1 vom 12.10.2022 Betreff: Die illegale Durchfahrt Dominikanergasse endlich schließen Vorgang: OM 191/21 OBR 1; ST 1532/21 Der Magistrat wird nochmals gebeten, die mit der Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 191, beschlossene und mit der Stellungnahme vom 03.09.2021, ST 1532, beantwortete Schließung der illegalen Durchfahrt Dominikanergasse nunmehr endlich ausführen zu lassen und dem Ortsbeirat mitzuteilen, aus welchen Gründen die Arbeiten bis heute nicht erledigt worden sind. Begründung: Die Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 191, "Der Magistrat wird gebeten, in der Dominikanergasse im Bereich des Fuß- und Radweges an der Kurt-Schumacher-Straße in einer Reihe mit dem blauen Schild Radweg zwei weitere Poller setzen zu lassen." wurde folgendermaßen begründet: "Seit dem Rückbau der Treppe wird der Fuß- und Radweg gerne als Abkürzung aus der Fahrgasse in die Kurt-Schumacher-Straße genutzt. Dadurch werden nicht nur zu Fuß Gehende und Radfahrende in der Dominikanergasse gefährdet, sondern auch die Nutzerinnen und Nutzer der stark befahrenen Radroute Kurt-Schumacher-Straße. Insbesondere Autoposer nutzen diesen Abschnitt gerne, um einerseits die Anwohnenden der Altstadt besser belästigen zu können und gleichzeitig mögliche Überwachungsmaßnahmen der Polizei im Bereich Berliner Straße/Börneplatz umgehen zu können und schneller wieder auf den Mainkai zu gelangen." Die Antwort des Magistrats lautete: "Der Anregung wird entsprochen. Um das verbotswidrige Befahren zu unterbinden, werden rot-weiße reflektierende Sperrpfosten (Verkehrszeichen 600-60 Straßenverkehrs-Ordnung) so gesetzt, dass ein Durchkommen für Kraftfahrzeuge nicht mehr möglich ist." Der positiven Rückmeldung sind bislang jedoch leider keine Taten gefolgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 191 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1532 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 613 Beratung im Ortsbeirat: 1
Barrierefreier Fußgängerübergang an der Tramhaltestelle „Börneplatz“
Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3034 entstanden aus Vorlage: OF 668/1 vom 10.10.2022 Betreff: Barrierefreier Fußgängerübergang an der Tramhaltestelle "Börneplatz" Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Umbaumaßnahmen an der Haltestelle "Börneplatz" am westlichen Ende der Haltestelle einen zweiten Fußgängerübergang über die Bahngleise einzurichten. Der Übergang soll barrierefrei ausgestaltet werden und mittels Lichtsignalanlage eine sichere Querung ermöglichen. Das taktile Leitsystem ist entsprechend anzupassen. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung am 9. September 2022 stellten Vertreter des Amts für Straßenbau und Erschließung und der Verkehrsbetriebe die Planungen für die Verlängerung der Tramhaltestelle "Börneplatz" vor. Die Bahnsteige müssen verlängert werden, um den in Zukunft auf der Strecke fahrenden T40-Wagen das Halten zu ermöglichen. Aktuell ist kein zweiter Überweg geplant, sodass man die Gleisanlage nur an der Kreuzung Battonnstraße/Kurt-Schumacher-Straße queren darf. Für Fahrgäste, die Richtung Main, Dom oder Fahrgasse wollen bzw. von dort kommend Richtung Hauptbahnhof zusteigen möchten, ergeben sich längere Umwege. Schon heute queren viele Menschen die Gleise, um Züge zu erreichen und Umwege zu vermeiden. Dies sollte auch mobilitätseingeschränkten Menschen und Menschen, die mit Kinderwagen, Rollator o. Ä. unterwegs sind, ermöglicht werden. Eine Lichtsignalanlage, wie sie z. B. an der Haltestelle "Baseler Platz" eingerichtet ist, würde zudem für Sicherheit sorgen und Unfälle vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 398
Sperrung Brückenstraße vor dem Ikonenmuseum
Antrag vom 19.10.2022, OF 567/5 Betreff: Sperrung Brückenstraße vor dem Ikonenmuseum Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob er kurzfristig mit folgenden Maßnahmen die Umgehung bzw. Umfahrung der Baustelle vor dem Ikonenmuseum erleichtern kann: - Hinweisschild, dass die Querung des kleinen Platzes zwischen Walter-Kolb-Straße und Brückenstraße vorübergehend über den Fußweg der Elisabethen- und Brückenstraße erfolgen muss, - provisorische Abdeckung der Streuscheiben der aus diesem Grund funktionslos gewordenen Fußgängerampel über die Elisabethenstraße, - provisorische Montage eines Grünpfeils für den Radverkehr (Zeichen 721) an der Rechtsabbiegeampel von der Elisabethenstraße in die Walter-Kolb-Straße, - Hinweisschild speziell für den Radverkehr über die Umfahrung via Walter-Kolb-Straße. Begründung: Fußgängerinnen tappen über die Grünfläche, weil der gewohnte Weg durch die Baustelle gesperrt wurde. Der dichte Bewuchs lässt keine alternative Wegführung über die Grünfläche zu. Eine ordentliche Ausweisung der Verkehrsführung über die Elisabethenstraße soll den Fußverkehr unterstützen. Da die Fußgängerüberführung wegen der Baustelle funktionslos geworden ist, braucht zumindest der Radverkehr vor dem Überweg nicht bei Rotlicht zu warten. Die Weiterfahrt bei entsprechender Vorsicht kann mit dem Grünpfeil erlaubt werden. Die Baustellensicherung wurde offenbar am Schreibtisch entworfen, ohne zu berücksichtigen, wie die Verkehrsteilnehmer tatsächlich ihre Wege wählen. Die Brückenstraße vor dem Ikonenmuseum war auch vor Einrichtung der Baustelle für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt, wurde aber intensiv vom Radverkehr genutzt. Das ist bei der Erstellung der Baustellenabsicherung wohl nicht aufgefallen, zumal das kurze Straßenstück nicht im Radwegnetz enthalten ist. Leider sind es Radfahrende gewohnt, dass ihre Wege an Baustellen unvermittelt enden. Sie wählen dann die nächstliegende Umfahrung, die häufig, wie hier, über Fußwege führt. Dem Ortsbeirat liegt eine Beschwerde aus der angrenzenden Krabbelstube über diese verbotene und gefährliche Fahrweise vor. Es ist daher erforderlich eine Umfahrung auszuschildern, so wie es für den Kraftfahrzeugverkehr eine Selbstverständlichkeit wäre. Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 04.11.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 567/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 5 am 25.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 549 2022 Die Vorlage OF 567/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Gefährdung von Fußgängern und Fahrradfahrern durch Kfz-Schleichwege in Sachsenhausen bei Sperrung des nördlichen Mainkais verhindern
Antrag vom 15.10.2022, OF 566/5 Betreff: Gefährdung von Fußgängern und Fahrradfahrern durch Kfz-Schleichwege in Sachsenhausen bei Sperrung des nördlichen Mainkais verhindern Vorgang: Beschl. d. StV.-V.; § 1157. 3.a Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Rahmen der Planung für zukünftige Sperrungen des nördlichen Mainkais gemäß B256 die Belange der durch die Verkehrsverlagerung stark betroffenen Sachsenhäuser Bürger mit einzubeziehen und primär durch folgende Maßnahmen zu verhindern, dass der Verkehr vom Mainkai Schleichwege durch Sachsenhausen nimmt: - Reduzierung der Fahrstreifen auf dem Schaumainkai von drei auf zwei Spuren, zuzüglich Abbiegespuren vor den Brücken. - Einrichtung von Fußgängerüberwegen mit Zebrastreifen vor der Bergiusschule und vor dem Weltkulturenmuseum, hin zu den Rampen, die an den Tiefkai führen. - Aufteerungen (Erhebungen) an den Textorstraße - Stegstraße, Textorstraße - Diesterwegstraße - Verkehrsberuhigung der Gutzkowstraße entweder - durch Umwandlung in eine Einbahnstraße von Ost nach West auf dem Abschnitt zwischen Laube- und Launitzstraße sowie Aufteerungen an den Kreuzungen Gutzkowstraße - Stegstraße, Gutzkowstraße - Brückenstraße. - Oder alternativ durch andere vom Magistrat vorgeschlagene Maßnahmen. - Die Umfahrung des nördlichen Mainkais soll nicht über die Mörfelder Landstraße, sondern über die Berliner Straße ausgewiesen werden. Begründung: Gemäß dem Beschluss der Stadtverordneten vom 27.1.2022 (§1157, 3.a)) sollte vom Magistrat ein Umleitungskonzept für die Sperrung des nördlichen Mainkais erarbeitet werden. In der jetzigen B256 werden die Belange der Sachsenhäuser Bürger, die durch die Verkehrsverlagerung betroffen sind, nicht berücksichtigt. Der zusätzliche Schleichverkehr in oft engen Wohnstraßen und entlang von Schulwegen durch KFZ - Autos und LKW - gefährdete Fußgänger und Fahrradfahrer und sorgte für Lärm und Abgasbelastung der hier wohnenden Menschen. Es war wiederum alleinige Angelegenheit der Fußgänger und Fahrradfahrer, gefährlichen Situationen auszuweichen. Die derzeit ausgewiesene Umleitung durch die Mörfelder Landstraße führt im Ergebnis zu einer erhöhten Belastung von wesentlich mehr Menschen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.06.2022, B 256 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 04.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage B 256 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 566/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD und BFF gegen GRÜNE (= Kenntnis) zu 2. CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Ein- und Ausfahrt in der Brückenstraße gegen Falschparker absichern
Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2861 entstanden aus Vorlage: OF 551/5 vom 16.09.2022 Betreff: Ein- und Ausfahrt in der Brückenstraße gegen Falschparker absichern Der Magistrat wird gebeten , den Ein- und Ausfahrtsbereich in der Brückenstraße Höhe Hausnummer 72 gegen Falschparker abzusichern. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner haben sich beschwert, dass der Ein- und Ausfahrtsbereich in der Brückenstraße Höhe Hausnummer 72 regelmäßig durch Fahrzeuge zugestellt wird. Dieser seit Längerem anhaltende Zustand ist so nicht hinnehmbar. Die Absicherung der Zufahrt soll deshalb durch geeignete Mittel (Poller o Ä) erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 291 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0
Radbügel Fahrgasse
Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2820 entstanden aus Vorlage: OF 621/1 vom 11.09.2022 Betreff: Radbügel Fahrgasse Der Magistrat wird gebeten, mehr Radbügel in der unteren Fahrgasse aufstellen zu lassen. Zum einen sollen die vorhandenen Radbügel in der Fahrgasse (westliche Seite) auf Höhe des Fischerplätzchens ergänzt werden. Wie auf dem Bild zu sehen, sind die Abstände zwischen den vorhandenen Radbügeln sehr groß. Hier könnten weitere Radbügel dazwischen angebracht werden. Zum anderen sollen die Betonpoller (siehe Bild 3) auf Höhe der Fahrgasse 8 entfernt und durch Radbügel ersetzt werden. Begründung: Im Bereich der Fahrgasse und des Fischerplätzchens gibt es viel Gastronomie und viele Geschäfte. Dadurch ist der Bedarf für Abstellplätze für Fahrräder sehr hoch. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 249 Beratung im Ortsbeirat: 1
Bruchsichere Verkleidung der Haltestelle „Walter-Kolb-Straße“ an der Linie 18
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2022, OM 2697 entstanden aus Vorlage: OF 391/10 vom 30.08.2022 Betreff: Bruchsichere Verkleidung der Haltestelle "Walter-Kolb-Straße" an der Linie 18 Der Magistrat wird gebeten, die Schutz- und Sichtverkleidung der Haltestelle "Walter-Kolb- Straße" der Linie 18 mit einem bruchsicheren Material auszuführen. Begründung: Diese Haltestelle wird wiederholt von vandalierenden Bürgern zerstört. Das zersplitternde Glas verteilt sich auf das gesamte Umfeld und gefährdet Fahrgäste, Fußgänger und vorbeifahrende Radfahrer. Auch Gassi geführte Hunde sind davon betroffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 162 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Ortsbeirat verzichtet auf eine Stellungnahme des Magistrats, da die Angelegenheit sich inzwischen erledigt hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-13
Linksabbiegen vom Deutschherrnufer in die Walter-Kolb-Straße
Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2667 entstanden aus Vorlage: OF 501/5 vom 20.08.2022 Betreff: Linksabbiegen vom Deutschherrnufer in die Walter-Kolb-Straße Der Magistrat wird gebeten, das Linksabbiegen vom Deutschherrnufer (aus Oberrad kommend) in die Walter-Kolb-Straße teilweise zu ermöglichen. Begründung: Autofahrer, die auf dem Deutschherrnufer (aus Oberrad kommend) fahren, haben keine Möglichkeit, zwischen Frankensteiner Platz und Dürerstraße direkt in die Walter-Kolb-Straße zu fahren. Einzige Möglichkeit ist die viel zu kleine Schulstraße. Die Schulstraße ist eine einspurige Einbahnstraße, in der oft Rückstaus bis an das Mainufer entstehen. In der Schulstraße befindet sich das Krankenhaus Sachsenhausen. Die Rettungskräfte haben bei Staus oft Probleme, in das Krankenhaus zu gelangen bzw. herauszukommen. Erschwerend kommt hinzu, dass links Autos parken. Das Deutschherrnufer ist auf der nördlichen Seite zweispurig. Es kann problemlos eine dritte Linksabbiegerspur eingerichtet werden. Die Autofahrer, die in das Sachsenhausener Parkhaus möchten, brauchen dann nicht mehr den Umweg über die Schulstraße fahren. Auch Lkws, die weiter in die Gartenstraße fahren, können dann direkt in die Walter-Kolb-Straße abbiegen. Die Linksabbiegerspur würde die Schulstraße wirklich entlasten. Foto: OpenstreetMap Deutschland Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 61 Aktenzeichen: 32 1
Graffitis an Brücken entfernen
Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2674 entstanden aus Vorlage: OF 518/5 vom 20.07.2022 Betreff: Graffitis an Brücken entfernen Der Magistrat wird gebeten, die Graffitis an folgenden Brücken zu entfernen: - Flößerbrücke; - Ignatz-Bubis-Brücke; - Alte Brücke; - Untermainbrücke; - Friedensbrücke. Begründung: Die genannten Brücken sind mittlerweile übersät von Graffitis. Um diese nicht weiter verkommen zu lassen, sind die Graffitis umgehend zu entfernen. Einige sind auf den nachfolgenden Fotos zu sehen. Ignatz-Bubis-Brücke Flößerbrücke Alte-Brücke Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 62 Antrag vom 20.02.2023, OF 699/5 Anregung an den Magistrat vom 24.03.2023, OM 3785 Aktenzeichen: 66 6
Radbügel und E-Scooter-Zone
Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2604 entstanden aus Vorlage: OF 535/1 vom 11.08.2022 Betreff: Radbügel und E-Scooter-Zone Der Magistrat wird aufgefordert, in der Allerheiligenstraße/Ecke Kurt-Schumacher-Straße auf der straffierten Fläche vor dem Tegut Radbügel anbringen zu lassen und einen Teil der Fläche als E-Scooter-Abstellplatz zu markieren. Begründung: Die Fläche wird, wie auf dem Bild zu sehen ist, sowieso schon dafür genutzt, um E-Scooter abzustellen. Es mangelt jedoch an dieser Stelle auch an Radbügeln. Die bisher ungenutzte Fläche sollte neu geordnet werden, um so für Räder und E-Scooter Platz zu bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2830
Vergabebedingungen für Kipp-Pfosten-Parkplätze anpassen
Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2597 entstanden aus Vorlage: OF 522/1 vom 16.08.2022 Betreff: Vergabebedingungen für Kipp-Pfosten-Parkplätze anpassen Der Magistrat wird aufgefordert, die Vergabebedingungen für Kipp-Pfosten-Parkplätze in der Altstadt anpassen zu lassen und in allen Bereichen, in denen Kipp-Pfosten-Parkplätze ausgewiesen sind, durch Markierungen auf den Gehwegen eine Mindestgehwegbreite von 1,80 Metern sicherstellen zu lassen. Folgende Anpassungen sollen für die Vergabe eine Rolle spielen: 1. In allen Straßen, in denen innerhalb des Ortsbezirks 1 Kipp-Pfosten-Parkplätze eingerichtet wurden, wird überprüft, ob und wie eine Mindestgehwegbreite von 1,80 Metern eingehalten werden kann. Bei der Prüfung ist zu berücksichtigen, dass Kipp-Pfosten-Parkplätze für schmalere und breitere Fahrzeuge reserviert werden können. 2. Bei der Vergabe von Kipp-Pfosten-Parkplätzen werden neben Gehweg- und Straßenbreiten, auch die jeweilige Breite des Fahrzeugs berücksichtigt. Sollte sich bei der Vergabe eines Kipp-Pfosten-Parkplatzes herausstellen, dass das Fahrzeug zu breit ist und nicht in den Straßenabschnitt passt, soll für dieses Fahrzeug ein breiterer Stellplatz vergeben werden. 3. Kipp-Pfosten-Parkplätze liegen in der Regel in oder in der Nähe von Anwohnerparkgebieten bzw. bewirtschafteten Parkplätzen. Kipp-Pfosten-Parkplätze werden künftig von der Verkehrspolizei bezüglich der frei zu haltenden Gehwegbreiten/Markierungen mit überwacht. 4. Bestehende Mietverträge werden innerhalb einer angemessenen Frist überprüft bzw. angepasst. 5. Mehrkosten durch Verwaltung und Markierungsarbeiten werden auf die Stellplatzmieterinnen und Stellplatzmieter umgelegt. Begründung: Ständig sind die Gehwege in Straßen mit Kipp-Pfosten-Parkplätzen versperrt. Insbesondere Menschen mit eingeschränkter Mobilität haben allergrößte Probleme, sich in diesen Straßen auf dem Gehweg fortzubewegen. Erschwerend kommt hinzu, dass es kaum Möglichkeiten gibt, zwischen den Fahrzeugen die Straßenseite zu wechseln. Für Personen mit Kinderwagen oder im Rollstuhl ist das in der Regel überhaupt nicht möglich. Als besonders problematisch gelten Trierischer Hof, Große Fischerstraße und Münzgasse. Gerade die Halterinnen und Halter von breiten Fahrzeugen beeinträchtigen die Mobilität von zu Fuß Gehenden erheblich und zunehmend. Durch die Berücksichtigung der Fahrzeugbreite ist eine flexible Vergabe auch in schmalen Straßen, z. B. für weniger breite Fahrzeuge, möglich. Durch eine Markierung auf dem Gehweg kann die Einhaltung der Gehwegbreite durch die Fahrzeugführenden besser eingehalten und durch die Verkehrspolizei besser überwacht werden. Die durch die Neuregelung entstehenden Mehrkosten sind notwendige Kosten, die durch die zunehmenden Fahrzeugbreiten entstehen. Allen Halterinnen und Haltern steht es frei, schmale oder breite Fahrzeuge anzuschaffen. Daher sind die Mehrkosten nicht von der Allgemeinheit zu tragen, sondern von den Mieterinnen und Mieter der Kipp-Pfosten-Parkplätze. Die Plätze kosten derzeit lediglich 23,27 Euro monatlich zzgl. Mehrwertsteuer. Dafür erhalten Stellplatzmieterinnen und Stellplatzmieter einen dauerhaft durch abschließbaren Pfosten reservierten Parkplatz, in der Regel vor der Haustür, welcher laut Homepage der Stadt Frankfurt subventioniert ist. Wenigstens die mit dieser Parkplatzsubventionierung einhergehenden Gehwegblockaden müssen beendet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.11.2022, OF 683/1 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2831 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1956 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1437 Aktenzeichen: 66-3
Sicherer Überweg an der Textorstraße/Ecke Brückenstraße
Anregung an den Magistrat vom 01.07.2022, OM 2382 entstanden aus Vorlage: OF 480/5 vom 12.06.2022 Betreff: Sicherer Überweg an der Textorstraße/Ecke Brückenstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Kreuzung Textorstraße/Ecke Brückenstraße ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) eingerichtet werden kann. Begründung: Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs könnte das Überqueren der Straße für Fußgängerinnen und Fußgänger erheblich sicherer machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2495 Beratung im Ortsbeirat: 5
Erneuerung des Straßenbelags im Bereich Hedderichstraße zwischen Bruchstraße und Brückenstraße
Anregung an den Magistrat vom 01.07.2022, OM 2384 entstanden aus Vorlage: OF 484/5 vom 17.06.2022 Betreff: Erneuerung des Straßenbelags im Bereich Hedderichstraße zwischen Bruchstraße und Brückenstraße Der Magistrat wird gebeten, sich mit allem Nachdruck dafür einzusetzen, dass der Straßenbelag im Bereich der Hedderichstraße zwischen Bruchstraße und Brückenstraße zeitnah erneuert wird. Begründung: Der Straßenbelag im Bereich Hedderichstraße zwischen Bruchstraße und Brückenstraße ist äußerst erneuerungsbedürftig. In seinem jetzigen Zustand sind vor allem Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Menschen, die mit dem Fahrrad unterwegs sind, ständig in Gefahr, zu stürzen und sich ernstlich zu verletzen. Zeitnahe Abhilfe ist dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2400 Aktenzeichen: 66 5
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