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Meine Nachbarschaft: Darmstädter Landstraße

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Idee

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Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Piktogramm Spielstraße auf der Straße Affentorplatz aufbringen

20.10.2023 · Aktualisiert: 27.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4661 entstanden aus Vorlage: OF 920/5 vom 20.09.2023 Betreff: Piktogramm Spielstraße auf der Straße Affentorplatz aufbringen Der Magistrat wird gebeten, das Piktogramm Spielstraße (325.1 Straßenverkehrsordnung ) auf der Straße Affentorplatz/Ecke Schifferstraße aufzubringen. Begründung: Die Straße Affentorplatz wird regelmäßig von den Kindern des Kinderhauses Sachsenhausen frequentiert und ist ordnungsgemäß mittels des Verkehrszeichens 325 Straßenverkehrsordnung (StVO) als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Jedoch wird es von vielen Pkw-Fahrenden übersehen. Das Aufbringen des Piktogramms Spielstraße auf der Straße könnte die Sichtbarkeit der Spielstraße erhöhen und damit tatsächlich für Schritttempo gesorgt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 293 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Antrag für erledigt erklärt wird und der Ortsbeirat auf die Vorlage einer Stellungnahme verzichtet.

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Reduktion der Lärmemission durch die Straßenbahn auf der westlichen Offenbacher Landstraße hier: zwischen Balduinstraße und Bleiweißstraße

20.10.2023 · Aktualisiert: 07.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4674 entstanden aus Vorlage: OF 939/5 vom 02.10.2023 Betreff: Reduktion der Lärmemission durch die Straßenbahn auf der westlichen Offenbacher Landstraße hier: zwischen Balduinstraße und Bleiweißstraße Der Magistrat wird gebeten, die Schienentrasse zwischen Balduinstraße und Bleiweißstraße auf Möglichkeiten der Reduktion der Lärmemission hin überprüfen zu lassen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich über die gestiegene Lärmemission durch die zwischen Balduinstraße und Bleiweißstraße verkehrende Straßenbahn beschwert. Zur Minderung des Lärms der Straßenbahnen sind hier geeignete Maßnahmen gemäß des Abschlussberichtes "Minderung des Lärms von Straßenbahnen im urbanen Raum" zu prüfen und ggf. umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 427 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausbesserung der Asphaltdecke zwischen den Schienensträngen am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße/Wasserhofstraße

20.10.2023 · Aktualisiert: 07.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4675 entstanden aus Vorlage: OF 940/5 vom 02.10.2023 Betreff: Ausbesserung der Asphaltdecke zwischen den Schienensträngen am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße/Wasserhofstraße Der Magistrat wird gebeten, die Asphaltdecke am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße/Wasserhofstraße auszubessern. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich über den Zustand der Asphaltdecke am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße/Wasserhofstraße beschwert. In diesem Bereich gibt es Aufwerfungen im Asphalt. Hier ist Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 423 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Überholverbot in der Offenbacher Landstraße besser überwachen

15.09.2023 · Aktualisiert: 24.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4429 entstanden aus Vorlage: OF 873/5 vom 21.08.2023 Betreff: Überholverbot in der Offenbacher Landstraße besser überwachen Der Magistrat wird gebeten, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Landespolizei, das Überholverbot in der östlichen Offenbacher Landstraße regelmäßig zu kontrollieren. Die Kontrollen sollen nicht nur das explizite Überholverbot durch die entsprechenden Verkehrszeichen, sondern auch das implizite Verbot umfassen, Radfahrende zu überholen. Begründung: Dem Ortsbeirat liegen Beschwerden vor, dass es in der östlichen Offenbacher Landstraße immer wieder zu gefährlichen Überholmanövern kommt. Das betrifft auch das Überholen von Radfahrenden. Diese fahren regelmäßig zwischen den Straßenbahnschienen, sodass Kraftfahrzeuge den Mindestabstand beim Überholen von 1,5 Metern nicht einhalten können, selbst wenn sie äußerst links auf der Gegenfahrbahn an den Radfahrenden vorbeifahren. Leider wurde diese Art des verbotswidrigen Überholens bisher grundsätzlich nicht kontrolliert, sodass unter vielen Kraftfahrenden kein Unrechtsbewusstsein herrscht. Wer mit dem Rad den Teil der Offenbacher Landstraße befährt, wird feststellen, dass das verbotswidrige Überholen leider ganz überwiegend die Regel und nicht die Ausnahme ist. Auch Messungen des ADFC haben ergeben, dass dort der maximale Überholabstand unter 1,3 Metern lag (https://obs.adfc-hessen.de/map#15.40/50.10119322552056/8.728562941287453). Immerhin scheint ein Sinneswandel eingetreten zu sein, was die Notwendigkeit der Kontrolle des Mindestabstands angeht. Erstmals ist überhaupt bekannt geworden, dass der Mindestabstand in Frankfurt kontrolliert wurde. Einem Zeitungsbericht aus dem Mai dieses Jahres ist zu entnehmen, dass im Grüneburgweg eine entsprechende Kontrolle stattfand (https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-praeventionskampagne-am-strassenrand-9229 8098.html). Leider wird meist die Notwendigkeit regelmäßiger Kontrollen bestritten mit dem Argument, dass kein Unfallschwerpunkt vorliege. Diese Argumentation ist abwegig. Erst die fehlenden Kontrollen führen dazu, dass Radfahrende die Straße wegen der exorbitanten Gefahr für sie gar nicht erst benutzen oder auf den Gehweg ausweichen. Es kann somit naturgemäß keine Auffälligkeiten mit dem Radverkehr geben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 208 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (AltSachsenhausen) V

15.09.2023 · Aktualisiert: 21.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4434 entstanden aus Vorlage: OF 882/5 vom 01.09.2023 Betreff: Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen) V Vorgang: OM 3657/14 OBR 5; ST 209/15; OM 2330/17 OBR 5; ST 377/18; OM 4709/19 OBR 5; ST 1835/19; OM 2318/22 OBR 5; ST 2251/22 Der Magistrat wird erneut aufgefordert, weitere Bereiche des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen), insbesondere in der Großen Rittergasse und der Paradiesgasse, dauerhaft auszufugen. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 06.02.2015, ST 209, teilt der Magistrat mit, dass er das Kopfsteinpflaster in Alt-Sachsenhausen nach erfolgreicher Erprobung mit Epoxidharzmörtel verfugen wird. Dazu sollten zunächst (im Jahr 2015) die Klappergasse sowie der Abschnitt in der Kleinen Rittergasse zwischen Klappergasse und Frankensteiner Straße verfugt werden und weitere Teilbereiche sukzessive folgen. Erneut teilte der Magistrat in seinen Stellungnahmen vom 19.02.2018, ST 377, vom 16.09.2019, ST 1835, und vom 26.09.2022, ST 2251, mit, dass er das Ausfugen des Kopfsteinpflasters im Sachsenhäuser Altstadtbereich veranlassen wird. Leider sind noch immer nicht alle Teile des Kopfsteinpflasters in Alt-Sachsenhausen mit Epoxidharzmörtel verfugt worden. Es fehlen noch Stellen in der Großen Rittergasse sowie der Paradiesgasse und auf dem Paradiesplatz. Insofern wird der Magistrat erneut gebeten, die Verfugung möglichst zeitnah zu veranlassen. Dies vor dem Hintergrund, dass die tiefen Fugen des Kopfsteinpflasters mit Kronkorken, Zigarettenstummeln, Glasscherben usw. verunreinigt sind und Stolperfallen bilden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2014, OM 3657 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 209 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2330 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 377 Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4709 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1835 Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2318 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2251 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 7 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Müllablagerungen in Sachsenhausen begegnen

15.09.2023 · Aktualisiert: 22.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4439 entstanden aus Vorlage: OF 888/5 vom 25.07.2023 Betreff: Müllablagerungen in Sachsenhausen begegnen Der Magistrat wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass Müllablagerungen in Sachsenhausen, insbesondere im Bereich Mörfelder Landstraße, Hedderichstraße und Schweizer Straße, schnell entfernt werden und weitere Ablagerungen durch regelmäßige Kontrollen der betreffenden Bereiche unterbunden werden. Begründung: Bürgerinnen und Bürger beschweren sich, dass in den genannten Bereichen immer häufiger Hausrat, Möbel oder Bücher illegal abgestellt werden. Teilweise stapelt sich der Müll und wird über Tage nicht abtransportiert. Es ist erforderlich, etwaige Müllablagerungen zügig zu entfernen und Kontrollen zur Vorbeugung weiterer Verunreinigungen durchzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2023, ST 2391 Aktenzeichen: 79-4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zebrastreifen auf der Geleitsstraße vor der Kreuzung mit dem Hainer Weg errichten

15.09.2023 · Aktualisiert: 22.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4441 entstanden aus Vorlage: OF 890/5 vom 14.08.2023 Betreff: Zebrastreifen auf der Geleitsstraße vor der Kreuzung mit dem Hainer Weg errichten Der Magistrat wird gebeten, zugunsten der Verkehrssicherheit von Kindern und Erwachsenen auf der Geleitsstraße vor der Kreuzung Geleitsstraße/Hainer Weg (Maindinner) einen Zebrastreifen einzurichten. Begründung: An der Kreuzung Hainer Weg/Geleitsstraße kommt es aufgrund der Abbiegevorschriften sowohl für die Autofahrer, die von der Offenbacher Landstraße in den Hainer Weg fahren, als auch für die Fahrzeuge, die aus der entgegengesetzten Richtung auf dem Hainer Weg fahren und in die Geleitsstraße abbiegen, regelmäßig zu heiklen Verkehrssituationen. Insbesondere Fußgänger haben Schwierigkeiten, die Straßen in diesem Bereich sicher zu überqueren. Die Installation eines Zebrastreifens auf der Geleitsstraße (Maindinner) links vor der Kreuzung mit dem Hainer Weg würde eine erhebliche Verbesserung der Verkehrssicherheit mit sich bringen, Fußgängern eine sichere Überquerung der Straße ermöglichen und somit das Risiko von Unfällen deutlich verringern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 172 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1800 Beratung im Ortsbeirat: 5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Grenzmarkierung aufbringen und Fahrradbügel aufstellen an der Ecke Schifferstraße/Bodenstedtstraße

01.09.2023 · Aktualisiert: 01.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2023, OF 892/5 Betreff: Grenzmarkierung aufbringen und Fahrradbügel aufstellen an der Ecke Schifferstraße/Bodenstedtstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat an der Ecke Schifferstraße / Bodenstedtstraße Sperrfläche aufzubringen sowie Fahrradbügel aufzustellen Begründung: Gegenüber der Schifferstraße 46 wird regelmäßig bis zur Ecke Schifferstraße/ Bodenstedtstraße geparkt, obwohl ein absolutes Halteverbot besteht. Das führt oft zu Verengungen auf der Schifferstraße, so dass z.B. Müllfahrzeuge kaum bis gar nicht durchkommen. Hier würde eine Sperrfläche sowie Fahrradbügel die Verkehrssituation stark entschärfen. Bild: Privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 892/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 5 am 20.10.2023, TO I, TOP 9 Vor Abstimmung über die Vorlage OF 892/5 ändert die antragstellende Fraktion den Antrag dahin gehend ab, dass im Tenor das Wort "Grenzmarkierung" durch das Wort "Sperrfläche" ersetzt wird. Beschluss: Die Vorlage OF 892/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und AfD gegen GRÜNE und fraktionslos (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Zukunft des Grundstücks an der Offenbacher Landstraße/Ecke Wiener Straße (ehemalige ARALTankstelle)

22.08.2023 · Aktualisiert: 28.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2023, OF 868/5 Betreff: Zukunft des Grundstücks an der Offenbacher Landstraße/Ecke Wiener Straße (ehemalige ARAL-Tankstelle) Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Pläne ihm für das bisher ungenutzte Grundstück an der Offenbacher Landstraße / Ecke Wiener Straße (ehemalige ARAL-Tankstelle) bekannt sind? Begründung: Seit mehreren Jahren liegt das Grundstück an der Offenbacher Landstraße / ecke Wiener Straße brach. Der Ortsbeirat würde es begrüßen, wenn das Areal wieder einer sinnvollen Nutzung, z.B. mit einer Wohnbebauung mit Geschäften, Ärzten und Kinderbetreuungseinrichtungen, zugeführt werden würde. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 750 2023 Die Vorlage OF 868/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Poller und Piktogramm vor der Schifferstraße 46

17.08.2023 · Aktualisiert: 01.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2023, OF 891/5 Betreff: Poller und Piktogramm vor der Schifferstraße 46 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in der Schifferstraße 46 auf der bereits vorhandenen Sperrfläche einen Poller anzubringen und ein Piktogramm Fußgänger auf den Asphalt aufzubringen. Begründung: Trotz aufgezeichneter Sperrfläche wird der Platz vor der Schifferstraße 46 als Parkplatz missbraucht. Für Fußgänger oder Eltern mit dem Kinderwagen ist es oft nicht möglich, die Straßenseite zu wechseln, da kein Platz zum Überqueren ist. Besonders gefährlich ist es, wenn größere Autos parken, da dann die Schifferstraße so verengt ist, dass ein Durchkommen kaum möglich ist. Beispiel für das Piktogramm Bilder: Privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 891/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 5 am 20.10.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 891/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und fraktionslos gegen GRÜNE (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radwegquerung Offenbacher Landstraße/Im Eichlehen

14.07.2023 · Aktualisiert: 13.12.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4283 entstanden aus Vorlage: OF 820/5 vom 22.05.2023 Betreff: Radwegquerung Offenbacher Landstraße/Im Eichlehen Vorgang: OM 5930/20 OBR 5; St 1234/20 Der Magistrat wird gebeten, die Radwegquerung Offenbacher Landstraße/Im Eichlehen durch folgende Maßnahmen auf der Offenbacher Landstraße sicherer zu gestalten: 1. Der Bordstein ist niveaugleich abzusenken. 2. In Fahrtrichtung Westen ist dem Radverkehr das Rechtsabbiegen in Richtung der Oberräder Felder durch ein blaues Gebotsschild 209-30 "Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus" mit dem Zusatzzeichen 1022-10 "Radfahrer frei" ausdrücklich zu erlauben. 3. Das hinter der Querung aufgestellte Gebotsschild "Fahrtrichtung geradeaus" erscheint überflüssig und ist ggf. zu entfernen. 4. Das etwa 20 Meter vor der Querung aufgestellte Verkehrszeichen 138 "Radfahrer" mit dem Zusatzzeichen 1000-30 "Beide Richtungen" ist freizuschneiden und zu reinigen. Begründung: Dem Ortsbeirat liegen Beschwerden über Kraftfahrende vor, die besonders in Fahrtrichtung Sachsenhausen nicht die erforderliche Vorsicht gegenüber dem Radverkehr aus und in Richtung Im Eichlehen bzw. Oberräder Felder walten lassen, obwohl sie durch das Verkehrszeichen "Radfahrer" zur erhöhten Vorsicht angehalten werden. Zu 1.: Radfahrende auf der Offenbacher Landstraße in Richtung Sachsenhausen folgen der Radnetz-Beschilderung und biegen nach rechts auf die Radwegquerung in die Oberräder Felder ein. Da der Bordstein nicht niveaugleich abgesenkt ist und der Weg wie oben erwähnt in spitzem Winkel abbiegt, müssen Radfahrende vor dem Abbiegen weit nach links ausscheren, um den Bordstein sicher im rechten Winkel überwinden zu können. Der Ortsbeirat hat den Magistrat mehrfach, zuletzt in seiner Anregung OM 5930, aufgefordert, den Bordstein niveaugleich, also auf null Zentimeter, abzusenken. In seiner Stellungnahme ST 1234 hat der Magistrat diese Vorgabe wieder mit wenig überzeugenden Argumenten abgelehnt. Dem Ortsbeirat ist klar, dass die Realisierung einer Absenkung mit den unsäglichen drei Zentimeter hohen Rundbordsteinen ein Quasistandard der Verwaltung ist und eine Abweichung zu Unbequemlichkeiten im Verwaltungsablauf führt. Im Fußgängerbereich ist die Stadt heute in der Lage, Überquerungsstellen mit niveaugleichem Übergang zu schaffen. Diesen erstaunlichen Fortschritt muss die Stadt nun auch auf Radwegquerungen übertragen. Zu 2. und 3.: Für Verwirrung sorgt das blaue Verkehrsschild "Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus", das hinter der Querung angebracht ist. Kraftfahrende, die durch das oben genannte Schild "Radfahrer, beide Richtungen" vor kreuzendem Radverkehr gewarnt werden, erwarten den Radverkehr hinter dem blauen Schild. Die Funktion dieses Schildes ist nicht ganz klar. Es soll eventuell das Wenden und Weiterfahren auf den Straßenbahngleisen verbieten. Es ist zu überlegen, ob das Schild als übertriebene Regulierung entfernt werden kann, da das Wenden schon durch die durchgezogene Linie auf der Fahrbahn verboten ist. In jedem Fall soll vor der Radwegquerung ein entsprechendes Schild angebracht werden, um die Unklarheit über die Stelle des Kreuzungsverkehrs zu beseitigen. Zu 4.: Die Auffälligkeit des Schildes "Radfahrer, beide Richtungen" ist zu verbessern, indem es gereinigt und von Pflanzenbewuchs freigeschnitten wird. Offenbacher Landstraße/Im Eichlehen. Quelle: mapillary.com Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5930 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1234 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2417 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abstellmöglichkeiten für Fahrräder am Lokalbahnhof schaffen

14.07.2023 · Aktualisiert: 13.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4295 entstanden aus Vorlage: OF 844/5 vom 26.06.2023 Betreff: Abstellmöglichkeiten für Fahrräder am Lokalbahnhof schaffen Der Magistrat wird gebeten, zusätzliche Fahrradbügel bzw. Abstellmöglichkeiten für Fahrräder direkt am Ausgang der S-Bahn-Station "Lokalbahnhof" - Hedderichstraße/Ecke Darmstädter Landstraße zu installieren. Begründung: Der Bedarf an zusätzlichen Abstellmöglichkeiten für Fahrräder ist gegeben. An der oben genannten Stelle gibt es ausreichend Fläche, um diese zusätzlichen Abstellmöglichkeiten zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2414 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicheren Ampelübergang für Menschen mit Sehbeeinträchtigung und Sehbehinderung einrichten

14.07.2023 · Aktualisiert: 24.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4298 entstanden aus Vorlage: OF 847/5 vom 08.06.2023 Betreff: Sicheren Ampelübergang für Menschen mit Sehbeeinträchtigung und Sehbehinderung einrichten Der Magistrat wird gebeten, eine Schaltanlage für Menschen mit einer Sehbehinderung auf der Darmstädter Landstraße/Höhe Binding-Areal zu in stallieren. Begründung: Jeder Mensch soll Straßen sicher queren können. Sämtliche Lichtsignalanlagen sollen zeitgemäß und für alle Bürgerinnen und Bürger Frankfurts verlässlich sein. Dazu gehört auch das Anbringen von Schaltanlagen, die Menschen mit einer Sehbehinderung verwenden, um sicher auf die andere Straßenseite zu kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2411 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicheres Überqueren des Hainer Weges

14.07.2023 · Aktualisiert: 31.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4299 entstanden aus Vorlage: OF 848/5 vom 22.06.2023 Betreff: Sicheres Überqueren des Hainer Weges Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Hainer Weg vor der Kreuzung Wertheimer Straße und Unterster Zwerchweg ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) eingerichtet werden kann. Begründung: Der Hainer Weg ist ein Schulweg und der Hainer Weg darf nur mit Tempo 30 befahren werden. Leider halten sich viele Autofahrer nicht daran, was zu einer Gefahr für Fußgänger und insbesondere Kinder führt. Unermüdlich haben Eltern bereits mehrfach auf das Problem aufmerksam gemacht. Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs im Hainer Weg vor der Kreuzung Wertheimer Straße und Unterster Zwerchweg könnte das Überqueren der Straße für alle Verkehrsteilnehmer erheblich sicherer machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2416 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schaffung eines Bereichs für den Fußverkehr auf dem Schulweg zur Willemerschule

14.07.2023 · Aktualisiert: 15.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4304 entstanden aus Vorlage: OF 857/5 vom 20.06.2023 Betreff: Schaffung eines Bereichs für den Fußverkehr auf dem Schulweg zur Willemerschule Der Magistrat wird gebeten, auf der Straße Affentorplatz im Bereich zwischen Schifferstraße und Darmstädter Landstraße auf dem Bürgersteig der südlichen Seite einen Bereich für Fußgänger einzurichten. Die Straße ist als Schulweg zur Willemerschule ausgewiesen. Allerdings befindet sich auf dem Bürgersteig ein Radweg. Für den Fußverkehr bleibt nur eine kleine Restfläche. Begründung: Eltern und Anwohner beschweren sich bereits seit längerer Zeit darüber, dass auf der südlichen Seite der Straße Affentorplatz (zwischen Schifferstraße und Darmstädter Landstraße) der Bereich für den Fußverkehr wohl vergessen worden ist. Dies ist befremdlich, da es sich hier nicht nur um den Schulweg zur Willemerschule, sondern auch um den Weg zur Kita und Krippe am Affentorplatz handelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2291 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hedderichstraße - Sanierung der Fahrbahn und der Fußwege im Bereich zwischen Bruchstraße und Brückenstraße

16.06.2023 · Aktualisiert: 24.10.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4107 entstanden aus Vorlage: OF 809/5 vom 01.06.2023 Betreff: Hedderichstraße - Sanierung der Fahrbahn und der Fußwege im Bereich zwischen Bruchstraße und Brückenstraße Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahn und die Fußwege in der Hedderichstraße zwischen Bruchstraße und Brückenstraße zu überprüfen und durch Sanierungsmaßnahmen die Gefahren, die durch Schlaglöcher, Unebenheiten und zurückgelassene Straßenbahnschienen, die nicht mehr genutzt werden, entstehen, zu beseitigen. Begründung: Aus der Zeit, als das heute stillgelegte Straßenbahndepot am Südbahnhof genutzt wurde, weist die Hedderichstraße im beschriebenen Bereich in erheblichem Umfang Schlaglöcher, Unebenheiten und zurückgelassene Straßenbahnschienen, die nicht mehr genutzt werden, auf. Diese gefährden Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende. Dem muss abgeholfen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2193 Beratung im Ortsbeirat: 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Quartiersmanagement für Sachsenhausen

16.06.2023 · Aktualisiert: 26.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4098 entstanden aus Vorlage: OF 800/5 vom 28.05.2023 Betreff: Quartiersmanagement für Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen des Programms "Aktive Nachbarschaft" ein Quartiersmanagement in Sachsenhausen, insbesondere für die Fritz-Kissel-Siedlung und den Bereich Affentorplatz/Alt-Sachsenhausen, einzurichten. Begründung: Sachsenhausen ist einer der größten Stadtteile von Frankfurt und wächst stetig. Es leben hier viele Jugendliche, Kinder, Seniorinnen und Senioren, um nur einige soziale Gruppen zu nennen. Ein gutes Quartiersmanagement kann dazu beitragen, das Zusammenleben aller sozialen Gruppen und Akteure im Stadtteil zu verbessern. Dazu zählen Bewohnerinnen und Bewohner, lokale Unternehmen, Stadtverwaltung, Bildungs-, Kultur- und soziale Einrichtungen in einer Gemeinschaft. Alle sozialen Gruppen würden sich sicherer und wohler fühlen und soziale Interaktionen würden gefördert. Der Ortsbeirat greift diese Anfrage aus dem Stadtteilarbeitskreis Sachsenhausen auf und unterstützt ein Quartiersmanagement für die Fritz-Kissel-Siedlung und den Affentorplatz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2023, ST 1898 Aktenzeichen: 51

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gehwegbelag und fehlende Bordsteinkanten im Bertha-von-Suttner-Ring und Sachsenhäuser Landwehrweg instand setzen

16.06.2023 · Aktualisiert: 01.03.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4102 entstanden aus Vorlage: OF 804/5 vom 16.05.2023 Betreff: Gehwegbelag und fehlende Bordsteinkanten im Bertha-von-Suttner-Ring und Sachsenhäuser Landwehrweg instand setzen Der Magistrat wird aufgefordert, den Gehwegbelag und die fehlenden Bordsteinkanten im Bertha-von-Suttner-Ring (Haus-Nr. 2 bis 28) und Sachsenhäuser Landwehrweg (ab der Bushaltstelle "Anton-Burger-Weg" bis zu den Schrebergärten) zumindest wieder in den Zustand von vor den dortigen Leitungsarbeiten zu versetzen. Begründung: An vielen Stellen im Stadtteil wurden in den vergangenen Wochen Leitungsarbeiten durchgeführt. Hierzu wurden u. a. Gehwegbeläge und Bordsteinkanten zeitweise entfernt. Allerdings wurden nach Beendigung der Arbeiten im Bertha-von-Suttner-Ring nicht wieder die für Gehwege vorgesehenen Pflastersteine verwendet, sondern es wurde mit Mörtel zugeschmiert. Dieser ist an einigen Stellen inzwischen schon wieder brüchig geworden. Die herausgenommenen Bordsteinkanten wurden an zwölf Stellen nicht wieder eingebaut, sondern es wurde zur Straße hin mit Mörtel abgeschrägt verschmiert. Da der Mörtel an einigen Stellen schon brüchig ist und Bordsteinkanten fehlen, sind hier Stolperfallen entstanden. Im Sachsenhäuser Landwehrweg und im Wilhelm-Beer-Weg wurden nach Beendigung der Arbeiten die Bordsteinkanten teilweise in einem beschädigten Zustand eingesetzt und Bordsteinkanten sind abgesackt. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat um Abhilfe. Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2192 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrradbügel vor der Hedderichstraße 2 installieren

02.06.2023 · Aktualisiert: 26.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2023, OF 796/5 Betreff: Fahrradbügel vor der Hedderichstraße 2 installieren Der Ortsbeirat bittet den Magistrat Fahrradbügel vor der Hedderichstraße 2 auf der Fahrbahn zu installieren. Begründung: Gegenüber der Hedderichstraße 2 ist der Eingang zur S-Bahnstation Lokalbahnhof. Viele Radfahrende bevorzugen Fahrradbügel gegenüber der umständlich zu bedienenden Doppelparkeranlage und stellen ihre Räder weiterhin auf dem Gehweg ab. Das behindert den Fußgängerverkehr. Insbesondere vor der Eisdiele L'Incontro in der Darmstädter Landstraße 50 gibt es einen hohen Bedarf an Fahrradabstell- und -anschließmöglichkeiten, da viele Besucher mit dem Fahrrad anreisen und keine geeigneten Optionen finden, ihr Fahrrad sicher abzustellen. Auch für Geschäfte in der Darmstädter Landstraße ist die Situation ähnlich. Des Weiteren entfällt das illegale Befahren der Busspur für die Falschparker vor der Hedderichstraße 2. Bild: Privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 5 am 16.06.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 796/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); LINKE. und fraktionslos (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Umwandlung des Parkplatzes vor dem Geschäft Møbel in der Darmstädter Landstraße 50 in einen Platz mit Fahrradbügeln

02.06.2023 · Aktualisiert: 26.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2023, OF 797/5 Betreff: Umwandlung des Parkplatzes vor dem Geschäft Møbel in der Darmstädter Landstraße 50 in einen Platz mit Fahrradbügeln Der Ortsbeirat bittet den Magistrat den schräg liegenden, nicht nutzbaren KFZ-Parkplatz vor dem Geschäft Møbel in der Darmstädter Landstraße 50 in einen Platz mit Fahrradbügeln umzuwandeln. Begründung: Die Geschäftsinhaberin bittet darum, den schräg liegenden KFZ-Parkplatz Darmstädter Landstraße 50 in einen Fahrradabstellplatz umzuwandeln. Dieser Parkplatz wird zurzeit nur selten bis nie genutzt, da er sehr schwierig anzufahren ist. Durch die Umwandlung in einen Platz mit Fahrradbügeln könnte eine sichere Abstellmöglichkeit für Fahrräder geschaffen werden, die dort auch dringende benötigt werden, da viele Kundinnen und Kunden die Geschäfte mit dem Fahrrad anfahren und keine sicheren Abstellmöglichkeiten haben. Bild: Privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 5 am 16.06.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 797/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Illegale Müllablagerungen in Alt-Sachsenhausen unterbinden

05.05.2023 · Aktualisiert: 26.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3966 entstanden aus Vorlage: OF 781/5 vom 19.04.2023 Betreff: Illegale Müllablagerungen in Alt-Sachsenhausen unterbinden Der Magistrat wird gebeten, über die Stabsstelle Sauberes Frankfurt und die FES darauf hinzuwirken, die seit Schließung der Apfelweinwirtschaft "Zu den 3 Steubern" in Alt-Sachsenhausen immer häufiger auftretenden Ablagerungen von wildem Sperrmüll im Bereich Klappergasse/Dreieichstraße durch eine schnellere Entsorgung sowie weitere geeignete Maßnahmen, z. B. regelmäßige Sichtkontrollen des betreffenden Bereichs, zu unterbinden. Begründung: Seitdem die alteingesessene Apfelweinwirtschaft "Zu den 3 Steubern" in Alt-Sachsenhausen geschlossen ist, sind im Bereich Klappergasse/Dreieichstraße immer häufiger Ablagerungen von wildem Sperrmüll zu beobachten (siehe Fotos). Diese wachsen mitunter innerhalb eines Tages zu riesigen Müllbergen an und werden teilweise über mehrere Wochen hinweg nicht abtransportiert. Kein schöner Anblick, der die Verwahrlosung dieses ohnehin bereits problembehafteten Stadtteils weiter vorantreibt und zudem noch mehr Ratten anlockt. Daher erscheint es dringend geboten, illegale Müllablagerungen in diesem Bereich schneller als bisher zu lokalisieren und zu entsorgen. 20. März 2023 27. März 2023 18. April 2023 Fotos (c) Oliver Carsten Kimpel: Alt-Sachsenhausen, Klappergasse/Dreieichstraße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2023, ST 1560 Aktenzeichen: 79-4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beseitigung der Gefahrensituation im Bereich Offenbacher Landstraße/Wehrstraße

05.05.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3955 entstanden aus Vorlage: OF 787/5 vom 05.05.2023 Betreff: Beseitigung der Gefahrensituation im Bereich Offenbacher Landstraße/Wehrstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die Ampelphasen im Bereich Offenbacher Landstraße dahin gehend zu ändern, dass während der Grünphase für die Linksabbieger von der Offenbacher Landstraße in die Wehrstraße gleichzeitig nur die Rechtsabbiegerampel der Wehrstraße Grün zeigt. Für die Geradeausfahrt aus der Wehrstraße ist eine eigene, unabhängige Ampelschaltung zu installieren, die gleichzeitig mit der Fußgängerampel an der Offenbacher Landstraße auf G rün geschaltet ist. Die Fußgängerampel über die Wehrstraße bekommt eine eigene Grünphase. Begründung: Die Grünphase für Autofahrer aus der Wehrstraße gilt sowohl für die Geradeausfahrt als auch für das Rechtsabbiegen. Da gleichzeitig die Fußgängerampel zur Querung über die Offenbacher Landstraße eine Grünphase hat, entstehen für die Fußgänger gefährliche Situationen. Insofern wäre es angezeigt, die Grünphase für die Linksabbieger aus der Offenbacher Landstraße in die Wehrstraße und die Grünphase für die Rechtsabbieger aus der Wehrstraße gleichzeitig zu schalten und für die Geradeausfahrt aus der Wehrstraße eine eigene, unabhängige Ampelschaltung zu installieren, für die gleichzeitig die Grünphase für die Fußgänger besteht. Beim Rechtsabbiegen der Fahrzeuge aus der Wehrstraße kommt es zur Gefährdung der Fußgänger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1731 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr in der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg

05.05.2023 · Aktualisiert: 15.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3962 entstanden aus Vorlage: OF 772/5 vom 31.03.2023 Betreff: Mehr Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr in der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg Vorgang: OM 1645/17 OBR 5; ST 1913/18 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wann er die in seiner Stellungnahme vom 21.09.2018, ST 1913, angekündigten Maßnahmen zur Verbesserung des Fuß- und Radverkehrs umsetzen wird. Begründung: Es ist bedauerlich, dass trotz der Ankündigung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit der Radfahrenden in den letzten fünf Jahren noch keine ausreichende Umsetzung erfolgt ist. Insbesondere das Problem, dass parkende Autos den Radweg blockieren, stellt eine große Gefahr für Radfahrer dar. Um die Sicherheit auch für Radfahrende zu erhöhen, sollten die angekündigten Maßnahmen nun schnellstmöglich umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1645 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1913 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1728

OF (Antrag Ortsbeirat)

Aufpflasterungen an der Kreuzung Wertheimer Straße/Unterster Zwerchweg

21.04.2023 · Aktualisiert: 22.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2023, OF 774/5 Betreff: Aufpflasterungen an der Kreuzung Wertheimer Straße/Unterster Zwerchweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, eine Aufpflasterung an der Kreuzung Wertheimer Straße / Unterster Zwerchweg aufzubringen und den Übergang durch Fahrbahnmarkierungen kenntlich zu machen. Begründung: Der Hainer Weg weist eine hohe Verkehrsdichte auf. Obwohl sie als Tempo-30-Straße ausgewiesen ist, halten viele Autofahrer die Geschwindigkeit nicht ein. Dies stellt insbesondere für Kinder, aber auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer eine große Gefahr dar. Eine Aufpflasterung und Fahrbahnmarkierungen können hier für mehr Sicherheit sorgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 774/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Unterstützung für das Projekt „Sommerstraße Sachsenhausen 2023“

20.04.2023 · Aktualisiert: 22.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2023, OF 780/5 Betreff: Unterstützung für das Projekt "Sommerstraße Sachsenhausen 2023" Der Magistrat wird beauftragt, das Projekt der Projektgruppe "Sommerstraße Sachsenhausen 2023 zu unterstützen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 Euro. Begründung: Die Initiative "Sommerstraße Sachsenhausen" organisiert am 15.07.2023 zum 2. Mal in der Textorstraße ein Nachbarschafts- und Straßenfest, um damit symbolisch für mehr Nachbarschaftlichkeit und klimagerechte Städte zu werben. Das Projekt hat sich bereits im vergangenen Jahr bewährt und große Zustimmung bei Anwohnern, Gewerbetreibenden und Passanten gefunden. Als Beleg dafür kann der Bericht der FR vom 5.07.2022 dienen. Die "Sommerstraße Sachsenhausen 2022" hat einen wertvollen Beitrag zur Stärkung des Miteinanders und zum Austausch der Anwohnerinnen und Anwohner geleistet. Der bewusst nichtkommerzielle Ansatz der ehrenamtlichen Organisator*innen bei Durchführung des Straßenfestes ist förderungswürdig. Im letzten Jahr haben die Initiatorinnen es versäumt, rechtzeitig den Ortsbeirat um eine finanzielle Unterstützung für ihr Projekt zu bitten. Für dieses Jahr wird nun um einen Beitrag zur Finanzierung von Flyern und Plakaten sowie für Strom, Wasser usw. gebeten. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 780/5 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Gestaltung des Riedhofkreisels

10.04.2023 · Aktualisiert: 22.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2023, OF 759/5 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Gestaltung des Riedhofkreisels Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Kreuzungsbereich der Stresemannallee/Mörfelder Landstraße einschließlich des sog. Riedhofkreisels ist unter Einbeziehung interessierter Bürgerinnen und Bürger bei der Planung neu zu gestalten. Hierfür sind ausreichende Mittel in den Etat der Stadt Frankfurt aufzunehmen. Begründung: Der Wunsch nach einer Neugestaltung des Kreuzungsbereiches Mörfelder Landstraße/Stresemannallee in Sachsenhausen (sog. "Riedhofkreisel") wird seit Jahren vehement von den Bürgerinnen und Bürgern des Stadtteils geäußert. Auch der Ortsbeirat 5 hat sich wiederholt dafür ausgesprochen. In der ST 302 vom 17.02.2020 begrüßt der Magistrat dieses Anliegen ausdrücklich, teilt jedoch mit, dass die Maßnahme bislang nicht in das Arbeitsprogramm des Magistrats aufgenommen wurde, entsprechend also auch noch keine Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden können. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 174 2023 Die Vorlage OF 759/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ausbau des Weges Letzter Hasenpfad/Sachsenhäuser Landwehrweg/Erstes Wartegäßchen

08.04.2023 · Aktualisiert: 22.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2023, OF 731/5 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ausbau des Weges Letzter Hasenpfad/Sachsenhäuser Landwehrweg/Erstes Wartegäßchen Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für den Ausbau und den Anschluss an das Kanalnetz des Letzten Hasenpfades zwischen dem Sachsenhäuser Landwehrweg und dem Ersten Wartegäßchen in den neuzubeschließenden Haushalt 2023 einzuplanen. Begründung: Damit der Letzte Hasenpfad zwischen dem Sachsenhäuser Landwehrweg und dem Ersten Wartegäßchen als Schulweg ausgewiesen werden kann, muss dieser ausgebaut und an das Kanalnetz angeschlossen werden. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 148 2023 Die Vorlage OF 731/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Mörfelder Landstraße

08.04.2023 · Aktualisiert: 22.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2023, OF 732/5 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Mörfelder Landstraße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Planungsmittel für die Sanierung der Mörfelder Landstraße zwischen der Isenburger Schneise und der Oppenheimer Landstraße in den neuzubeschließenden Haushalt 2023 einzuplanen. Begründung: Die Mörfelder Landstraße ist in dem genannten Abschnitt teilweise in einem desolaten Zustand und muss dringend saniert werden. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 149 2023 Die Vorlage OF 732/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach

08.04.2023 · Aktualisiert: 22.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2023, OF 721/5 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Planung zur Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach in den neuzubeschließenden Haushalt 2023 einzuplanen. In der vorzulegenden abgestimmten Planung sollen folgende Punkte enthalten sein: 1. Die Straßenbahnhaltestellen sind barrierefrei umzugestalten und mit dynamischen Fahrgastanzeigen auszustatten. 2. Der marode Gleiskörper ist auszutauschen. 3. Anstelle des Kopfsteinpflasters ist Flüsterasphalt einzubauen. 4. Die Straße ist zu begrünen. Begründung: Die östliche Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach ist dringend sanierungsbedürftig. Nach der Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße soll nun auch der östliche Teil saniert werden. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 140 2023 Die Vorlage OF 721/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrradfahren im Hainer Weg gegen die Einbahnstraße zwischen Geleitsstraße und Hühnerweg einrichten

31.03.2023 · Aktualisiert: 22.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2023, OF 773/5 Betreff: Fahrradfahren im Hainer Weg gegen die Einbahnstraße zwischen Geleitsstraße und Hühnerweg einrichten Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wann die im Ortsbeiratsantrag OM 2258 von 2013 beantragte und in der Stellungnahme ST 1277 von 2013 und der Stellungnahme ST 732 von 2018 zugesagte Öffnung der Einbahnstraße im Abschnitt zwischen Geleitsstraße und Hühnerweg eingerichtet wird. Begründung: In der ST 732/2018 wird beschrieben, dass die Freigabe für den Radverkehr in Gegenrichtung, inklusive entsprechender Markierungen, nach der notwendigen Deckenerneuerung erfolgen wird. Das ist nun 5 Jahre her und die Deckenerneuerungsmaßnahmen sind längst abgeschlossen, sodass der Freigabe nichts mehr im Wege steht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 666 2023 Die Vorlage OF 773/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die ersten Worte des Tenors "Der Magistrat wird unter der Prämisse des Erhalts der Schrägparkplätze um Auskunft gebeten" lauten. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen AfD (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Klares städtebauliches Konzept für Neuausschreibung des Paradieshofes: Paradiesplatz zum Ankerprojekt für Alt-Sachsenhausen machen

24.03.2023 · Aktualisiert: 08.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2023, OM 3775 entstanden aus Vorlage: OF 710/5 vom 23.03.2023 Betreff: Klares städtebauliches Konzept für Neuausschreibung des Paradieshofes: Paradiesplatz zum Ankerprojekt für Alt-Sachsenhausen machen Vorgang: OM 2138/22 OBR 5 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zeitnah die Nutzung des Areals "Paradieshof" in Alt-Sachsenhausen neu auszuschreiben; 2. im Rahmen der Ausschreibung über den baulichen Zustand des Paradieshofes zeitnah zu berichten und vorhandene Gutachten, Grundrisse und Flächenberechnungen - auch mit Blick auf die Möglichkeit der Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum im Bestand - dem Ortsbeirat zur Verfügung zu stellen; 3. als Alternative zur Nutzung des Bestandsgebäudes auch einen möglichen Abriss und die Neugestaltung des Areals zu prüfen, z. B. nach dem Vorbild des in der Presse diskutierten Konzepts eines gemischtgenutzten Ankerprojekts unter Berücksichtigung des historischen Stadtgrundrisses; 4. dem Ortsbeirat über die Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit der Alternativen - Bestandsnutzung vs. Neubau - zu berichten. Begründung: Der Ortsbeirat hatte bereits mit seiner Anregung vom 06.05.2022, OM 2138, den Magistrat gebeten, die Nutzung des Paradieshofs neu auszuschreiben. In der Presseberichterstattung erklärte das zuständige Baudezernat, dass es noch bis "Jahresende" 2022 zu einer Ausschreibung kommen solle. Bislang ist allerdings nichts geschehen. Es besteht dringender Handlungsbedarf, da der Paradieshof weiter verfällt und die Qualität des Platzareals dadurch abgewertet wird, obwohl gerade hier Potenzial besteht, die Lebensqualität des Viertels aufzuwerten. Die Zeit des Wartens hat dazu geführt, dass in der öffentlichen Debatte Ideen diskutiert werden konnten, die angesichts der noch ausstehenden Ausschreibung Berücksichtigung verdienen. Hierunter ist auch eine neue, besonders vielversprechende Idee, die in der Planung mitberücksichtigt und geprüft werden sollte (FAZ vom 12.06.2022‚ "Vielleicht ein Gegenpol zum Halligalli im Viertel", abrufbar unter: https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/neue-ausschreibung-fuer-paradie shof-in-alt-sachsenhausen-18095784.html; FNP vom 07.01.2023, S. 19). Die bisherigen Versuche der Stadt Frankfurt, den Paradieshof einer neuen Nutzung zuzuführen, sahen die Erhaltung des Bestandsgebäudes vor. Das Scheitern dieser Versuche drängt dazu, diese Prämisse zu überdenken. Es bestehen Zweifel an der Qualität der Bausubstanz, die vor der Neuausschreibung geklärt werden sollten. Die Stadt sollte insbesondere prüfen und dem Ortsbeirat hierüber berichten, in welchem Zustand sich das derzeitige Gebäude befindet und welche Arbeiten erforderlich wären, um das Bestandsgebäude einer neuen Nutzung zuzuführen. Insbesondere sollte ermittelt werden, inwieweit im Bestand eine Neuaufteilung des Gebäudes in kleinere Einheiten (Geschäfte, Cafés, Wohnungen etc.) möglich wäre und den Aufwand der Umbauten mit dem Aufwand eines Neubaus zu vergleichen. Anknüpfend an den historischen Stadtgrundriss des Quartiers könnte als Alternative zur Bestandsnutzung in einem ergebnisoffenen Verfahren ein alternatives Konzept entwickelt werden, das ganz neue Möglichkeiten der Nutzung eröffnet. Konkret geht es darum, "Brauns Gässchen" (andere Bezeichnung: "Brunnengässchen") wiederzubeleben, das derzeit vom Bestandsgebäude "Paradieshof" überbaut ist. Solche "Stumpfengässchen" haben das historische Stadtbild Alt-Sachenhausens vor der Zerstörung durch den Krieg geprägt. Die Idee zielt jedoch nicht darauf ab, bloße Rekonstruktionen zu errichten, sondern nach dem erfolgreichen Vorbild der Frankfurter "Neuen Altstadt" nach klaren städtebaulichen Vorgaben einen Wettbewerb zur Gestaltung der einzelnen Häuser auszuschreiben. Bei der Vermietung des geschaffenen Wohnraums sollte dieser auch nach sozialen Kriterien vergeben werden (z. B. junge Familien, Wohngruppen), sodass die Durchmischung des Viertels erhalten bleibt. Realisierbar erscheint nach vorläufigen Schätzungen eine Wohnfläche von insgesamt 660 Quadratmetern (8 bis 12 Wohnungen). Bei der Auswahl der Gewerbeflächen (etwa 340 Quadratmeter) im Erdgeschoss der Häuserzeile, die zum Paradiesplatz ausgerichtet ist, sollten insbesondere Geschäfte des täglichen Bedarfs (Bäckerei o. Ä.) sowie zur Tageszeit geöffnete Gastronomiebetriebe (Café) angezogen werden, die im Viertel bislang noch keinen Platz haben. Auch die Kreativwirtschaft (Mode, Kunst etc.), die schon im Brückenviertel ansässig ist, könnte hier einen Platz finden. Die Nutzungsmöglichkeiten des Areals würden dadurch diversifiziert. Das Ausgehviertel, welches erhalten bleiben soll, würde auch tagsüber an Lebensqualität gewinnen. Ein solches Ankerprojekt hätte eine positive Ausstrahlungswirkung auf das gesamte Viertel. Ganz konkret wäre zu erwarten, dass die umliegenden Grundstücke, die derzeit brachliegen und das Stadtbild negativ prägen, an Attraktivität gewinnen und private Investoren anziehen, die das Quartier ansprechend entwickeln und aufwerten. Das Vorhaben der Koalition, "endlich ein städtebauliches Gesamtkonzept zur Aufwertung" von Alt-Sachsenhausen zu entwickeln (GRÜNE/SPD/FDP/Volt, Koalitionsvertrag für Frankfurt 2021-2026, Zeile 1079) könnte durch das Projekt angestoßen werden. Abbildung 1: Historischer Stadtgrundriss, Stadtkarte 1852 "Foltz-Eberle" (Quelle: Geoportal Frankfurt) Zwischen Paradiesgasse Nr. 9 und 27 ist Brauns Gässchen ("Brauns-Gn.") gut zu erkennen. Abbildung 2: Aktueller Stadtgrundriss (Quelle: Geoportal Frankfurt) Brauns Gässchen ist durch den hinteren Teil des Gebäudes "Paradieshof" überbaut. Abbildung 3: Mögliche Realisierung einer Neubebauung des Areals unter Wiederherstellung von Brauns Gässchen (Quelle: Marie-Theres Deutsch) Abbildung 4: 3D-Visualisierung einer möglichen Neubebauung des Areals unter Wiederherstellung von Brauns Gässchen (Quelle: Marie-Theres Deutsch) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2138 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 548 Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 904 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 5 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 5 am 20.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Projekt „Green it up“ in Sachsenhausen umsetzen

24.03.2023 · Aktualisiert: 14.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2023, OM 3790 entstanden aus Vorlage: OF 713/5 vom 23.03.2023 Betreff: Projekt "Green it up" in Sachsenhausen umsetzen Vorgang: OM 2853/22 OBR 5 1. Der Ortsbeirat befürwortet das Projekt der Projektgruppe "Die Grünen im Süden", die Freifläche vor der Liegenschaft Mörfelder Landstraße 125 unter Berücksichtigung der Vorlage OM 2853 zu entsiegeln und zu begrünen. 2. Der Magistrat wird gebeten, das Projekt dahin gehend zu unterstützen, dass die für die Umsetzung des Projektes benötigten, sich im städtischen Besitz befindlichen Flächen dem Projekt unter Berücksichtigung der Vorlage OM 2853 zur Verfügung gestellt werden. Begründung: Die Projektgruppe "Die Grünen im Süden" hat es mit ihrer Idee, die Freifläche vor der Liegenschaft Mörfelder Landstraße 125 zu entsiegeln und zu begrünen, im Rahmen des Projektes "Green it up" als eines von fünf Projekten in die nächste Runde geschafft. Der Ortsbeirat begrüßt dieses Projekt und bittet den Magistrat, dieses Projekt unter Berücksichtigung der Vorlage OM 2853 zu unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2853 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1594 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 5 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

E-Ladesäulen in der Textorstraße auf Höhe der Hausnummer 109

24.03.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2023, OM 3787 entstanden aus Vorlage: OF 712/5 vom 15.03.2023 Betreff: E-Ladesäulen in der Textorstraße auf Höhe der Hausnummer 109 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, weshalb im Bereich der Textorstraße, der für die IGS Süd gesperrt werden soll, kürzlich E-Ladesäulen installiert wurden. Diese dürften wegen der geplanten Sperrung alsbald zu versetzen sein. Sofern Letzteres der Fall ist, wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, inwieweit Haftungsansprüche gegen den Mitarbeiter der Stadt durchgesetzt werden können, der für die Installierung der E-Ladesäulen verantwortlich ist. Begründung: Auf der Textorstraße wurden auf Höhe der Hausnummer 109 kürzlich E-Ladesäulen installiert, obwohl dieser Abschnitt künftig zum Schulgelände der IGS Süd gehören soll. Medienberichten nach hat sich der Büroleiter im Mobilitätsdezernat bereits dahin gehend geäußert, dass die Installation ein Fehler war (https://www.bild.de/regional/frankfurt/frankfurt-aktuell/frankfurt-e-ladesaeule -in-fuer-autos-gesperrter-strasse-stadt-gibt-planungsfehle-83233480.bild.html). Die Kosten für Aufbau und Abbau beliefen sich auf circa 30.000 Euro. Es dürfte sich hier um ein grob fahrlässiges Verhalten handeln, durch das unsinnige Kosten produziert wurden. Wären weitere Ämter und der Ortsbeirat 5 angehört worden, hätte diese Fehlplanung aller Wahrscheinlichkeit nach verhindert werden können. Vor diesem Hintergrund erbittet der Ortsbeirat 5 die Auskunft. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1470 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bürgersteig nahe der Bushaltestelle „Goetheturm“ verlängern

24.03.2023 · Aktualisiert: 28.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2023, OM 3788 entstanden aus Vorlage: OF 704/5 vom 25.02.2023 Betreff: Bürgersteig nahe der Bushaltestelle "Goetheturm" verlängern Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Bürgersteig nahe der Bushaltestelle "Goetheturm" auf der südlichen Seite des Sachsenhäuser Landwehrweges bis zur Kreuzung mit dem Wendelsweg weitergeführt und befestigt wird. Begründung: Der Bürgersteig auf der südlichen Seite des Sachsenhäuser Landwehrweges endet kurz hinter der Bushaltestelle "Goetheturm". Der Bürgersteig wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern, die Richtung Goetheturm und Stadtwald unterwegs sind, genutzt. Leider endet dieser circa sieben Meter vor der Kreuzung des Sachsenhäuser Landwehrweges mit dem Wendelsweg. Passantinnen und Passanten weichen deshalb auf die Straße aus oder laufen über die dortige Grünfläche. Es wäre daher wünschenswert, wenn der Bürgersteig bis zur Kreuzung mit dem Wendelsweg verlängert wird. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1469 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Umsetzung des Projektes „Green it up“ in Sachsenhausen

23.03.2023 · Aktualisiert: 20.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.03.2023, OF 714/5 Betreff: Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Umsetzung des Projektes "Green it up" in Sachsenhausen Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, das Projekt der Projektgruppe "Die Grünen im Süden", die Freifläche vor der Liegenschaft Mörfelder Landstraße 125 unter Berücksichtigung der OM 2853 2022 zu entsiegeln und zu begrünen, zu unterstützen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 5.000,00 / 10.000 Euro Sollte dieses Projekt nicht für die Umsetzung ausgewählt werden, entfällt der Fördergrund. Begründung: Die Projektgruppe "Die Grünen im Süden" hat es mit Ihrer Idee, die Freifläche vor der Liegenschaft Mörfelder Landstraße 125 zu entsiegeln und zu begrünen, im Rahmen des Projektes Green It Up als eines von 5 Projekten in die nächste Runde geschafft. Der Ortsbeirat begrüßt dieses Projekt und möchte dieses unter Berücksichtigung der OM 2853 2022 unterstützen. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 24.03.2023, TO I, TOP 60 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 218 2023 Die Vorlage OF 714/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Rettungsweg in der Mörfelder Landstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Stresemannallee

10.03.2023 · Aktualisiert: 20.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2023, OF 702/5 Betreff: Rettungsweg in der Mörfelder Landstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Stresemannallee Der Ortsbeirat 5 fragt den Magistrat, ob durch die Neugestaltung der Mörfelder Landstraße stadtauswärts im Abschnitt zwischen Oppenheimer Landstraße und Stresemannallee es zu Beeinträchtigungen der Rettungswege von Feuerwehr und Notarztwagen gekommen ist und wenn ja, wie diese Beeinträchtigungen beseitigt werden können. Begründung: In dem obigen Abschnitt ist die Mörfelder Landstraße stadtauswärts einspurig gestaltet. Befindet sich in diesem Abschnitt ein Omnibus des öffentlichen Nahverkehrs, so ist es für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge nicht möglich, diesen zu überholen. Hierbei besteht die Gefahr, dass beim Rettungseinsatz wichtige Zeit verloren geht. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 24.03.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 648 2023 Die Vorlage OF 702/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Öffentliche Toilettenanlagen Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174

24.02.2023 · Aktualisiert: 12.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.02.2023, OA 329 entstanden aus Vorlage: OF 654/5 vom 30.01.2023 Betreff: Öffentliche Toilettenanlagen Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Vorgang: OM 782/21 OBR 5; OM 1184/21 OBR 5; ST 754/22; ST 1459/22; OM 3169/22 OBR 5 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in die Liste der zu errichtenden Toilettenanlagen den Seehofpark, den Theodor-Stern-Kai im Bereich der parkenden Touristenbusse und den Affentorplatz aufzunehmen und dort Systemtoiletten oder feste Toilettenanlagen zu errichten. Begründung: An den genannten Orten sind Toilettenanlagen dringend erforderlich. Die Bereiche sind aber bisher nicht in der Vorlage M 174 aufgenommen. Bezüglich Toiletten für den Seehofpark wird auf die Stellungnahme des Magistrats vom 20.06.2022, ST 1459, und am Theodor-Stern-Kai auf die Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 754, sowie die Vorlage OM 3169 Bezug genommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 782 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1184 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 754 Stellungnahme des Magistrats vom 20.06.2022, ST 1459 Anregung an den Magistrat vom 25.11.2022, OM 3169 Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 233 Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 132 Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 72 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 01.03.2023 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.02.2023, TO I, TOP 14 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anregungen der FBAG bei der Planung der Anlagen berücksichtigt werden. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M174/22 erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M174/22 erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 8. Die Vorlage OA 329 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 291) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); CDU und AfD (= Votum im Plenum) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 174, OA 277, OA 286, OA 294, OA 300, OA 318, OA 320 und OA 329 = Annahme) 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.03.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage M 174 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anregungen der FBAG bei der Planung der Anlagen berücksichtigt werden. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 8. a) Die Vorlage OA 329 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pfeiffer, Shehata, Schenk, Yildiz, Momsen und Wollkopf sowie von Stadträtin Weber dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 291) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz), AfD (= Ablehnung) und BFF-BIG (= Annahme bei Ablehnung des baulichen Standards eines gemeinsamen Waschbereiches) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie CDU (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2950, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.03.2023

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parksituation an der Offenbacher Landstraße zwischen Strahlenberger Weg und Offenbacher Landstraße 212

24.02.2023 · Aktualisiert: 06.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3624 entstanden aus Vorlage: OF 669/5 vom 30.01.2023 Betreff: Parksituation an der Offenbacher Landstraße zwischen Strahlenberger Weg und Offenbacher Landstraße 212 Der Magistrat wird gebeten, auf der nördlichen Seite der Offenbacher Landstraße zwischen Strahlenberger Weg und Offenbacher Landstraße 212 weitere Parkplätze auf dem Gehweg zu markieren und das Parken auf dem Gehweg zu erlauben. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner sowie Besucherinnen und Besucher sowohl des Kulturvereins Alte Seilerei als auch der Moschee in der Liegenschaft 212 beklagen, dass die Anzahl an in dem genannten Bereich ausgewiesenen Parkflächen nicht ausreicht, um dem Bedarf zu begegnen. Vor dem Hintergrund der Breite des Bürgersteiges von ca. 4,5 Metern auf der nördlichen Seite der Offenbacher Landstraße und der geringen Frequentierung desselben in dem genannten Bereich durch Passantinnen und Passanten, wird um eine bedarfsgerechte Markierung von Parkflächen gebeten. Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1246 Beratung im Ortsbeirat: 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Den Schulweg zur Willemerschule sicherer gestalten

24.02.2023 · Aktualisiert: 20.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3612 entstanden aus Vorlage: OF 624/5 vom 07.01.2023 Betreff: Den Schulweg zur Willemerschule sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, auf die gemeinsame Geh- und Radwegführung auf der Willemerstraße auf der Seite der Willemerschule zu verzichten und den Bereich für den Fußverkehr zu verbreitern. Bei einem Schulweg für Grundschulkinder handelt es sich um eine überdurchschnittlich hohe Nutzung des Seitenraums durch besonders schutzbedürftige Fußgänger. Begründung: Die gemeinsame Geh- und Radwegführung im Bereich der Grundschule bedeutet ein erhebliches Gefahrenpotenzial. Die Kinder sollten gefahrlos zur Schule gehen können, ohne dass es zu Kollisionen mit dem Radverkehr kommt. Vor allem direkt vor der Schule, wenn morgens oder bei Schulschluss Hunderte von Kindern gleichzeitig den Bereich vor der Schule nutzen, ist die Situation inakzeptabel. Der Magistrat wird daher dringend gebeten, hier Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1342 Beratung im Ortsbeirat: 5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Hinweistafel am Quirinsbrunnen anbringen

06.02.2023 · Aktualisiert: 14.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2023, OF 656/5 Betreff: Hinweistafel am Quirinsbrunnen anbringen Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, am Quirinsbrunnen in Sachsenhausen eine Hinweistafel anzubringen, welche über dessen historische Bedeutung informiert. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 500 Euro. Begründung: Der historische Quirinsbrunnen steht in Sachsenhausen an der Offenbacher Landstraße. Der Brunnen ist nach der nahe gelegenen Quirinspforte, einem der früheren Sachsenhäuser Stadttore an dem 1333 errichteten Mauerring mit Graben, benannt, das sich an einer besonders verkehrsreichen Stelle befand. Zur Erinnerung an die Pforte und an einen hier tätigen und namensgebenden Pförtner mit dem Namen Quirin wurde 1790 eine klassizistische Brunnenpyramide errichtet. Es wäre wünschenswert, eine Hinweistafel am Brunnen aufzustellen, um die historische Bedeutung hervorzuheben und die Öffentlichkeit zu informieren. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 24.02.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 203 2023 Die Vorlage OF 656/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gestaltung der Verkehrsführung am Lokalbahnhof

27.01.2023 · Aktualisiert: 28.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.01.2023, OM 3469 entstanden aus Vorlage: OF 653/5 vom 27.01.2023 Betreff: Gestaltung der Verkehrsführung am Lokalbahnhof Der Magistrat wird aufgefordert, den Ortsbeirat 5 über die verkehrliche Neugestaltung am Lokalbahnhof, insbesondere über den Verlauf der geplanten Änderung des Fahrradweges, zu informieren und die Planungen im Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Der Magistrat plant den barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof/Textorstraße" sowie des Knotenpunktes Textorstraße/Darmstädter Landstraße inklusive der Bushaltestelle "Lokalbahnhof". Dies ist zu begrüßen. Im Zuge dessen soll die Radverkehrsführung im Haltestellen- und Knotenbereich aufgewertet werden, sodass den Radfahrern die Erhöhung der Sicherheit und des Verkehrsflusses im Haltestellen- und Knotenbereich ermöglicht werden kann. Die Magistratsvorlage war heute, am 27.01.2023, auf der Tagesordnung des Magistrats. Es ist erforderlich, dass der Ortsbeirat hier eingebunden und informiert wird, damit er ggf. durch entsprechende Anträge auf die Neugestaltung Einfluss nehmen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1134 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-2

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