Meine Nachbarschaft: Darmstädter Landstraße
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Mobile Komposttoilette auf dem Affentorplatz aufstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5775 entstanden aus Vorlage: OF 1170/5 vom 13.06.2024 Betreff: Mobile Komposttoilette auf dem Affentorplatz aufstellen Vorgang: OM 4725/23 OBR 5; ST 610/24 Der Magistrat wird gebeten, am Affentorplatz eine mobile Komposttoilette mit Handwaschbecken aufzustellen. Begründung: Am Affentorplatz befindet sich das Kinderhaus Sachsenhausen. In der angrenzenden Parkanlage halten sich vornehmlich männliche Personen auf, die regelmäßig Alkohol konsumieren. Leider urinieren diese häufig in die Parkanlage und auch an das Kinderhaus. Der Ortsbeirat 5 hat daher zur Verbesserung der Situation mit seiner Anregung vom 24.11.2023, OM 4725, die Errichtung einer Toilettenanlage gefordert. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 02.04.2024, ST 610, dies mit Verweis auf die Toilettenanlagen am Lokalbahnhof und der Brückenstraße abgelehnt. Da die genannte Stellungnahme des Magistrats keine Abhilfe für die bestehende Situation vorsieht, bittet der Ortsbeirat 5 den Magistrat, zumindest eine mobile Komposttoilette aufzustellen. Komposttoiletten sind nachhaltig und sauber. Sie können genauso inklusive Wartung angemietet wie erworben werden. Es wird auf die Anbieter, z. B. auf die Firma Nowato (www.nowato.com), verwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4725 Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2024, ST 610 Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 918 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bushaltestelle „Wendelsplatz“: Entfernung der Container auf dem Gehweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2024, OF 1167/5 Betreff: Bushaltestelle "Wendelsplatz": Entfernung der Container auf dem Gehweg Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, an der Haltestelle Wendelsplatz (Busse 30 und M36 Richtung Sachsenhausen Hainer Weg, 652 Richtung Gravenbruch und 653 Richtung Neu-Isenburg Gewerbegebiet Ost) folgende Maßnahmen zu ergreifen, um den Gehweg am Carolusbrunnen ausreichend breit und auch für Personen mit Bewegungseinschränkung nutzbar zu machen: - Ersatzlose Entfernung des privaten Altkleidercontainers - Änderung der Anordnung der beiden Glascontainer, so dass mehr restliche Gehwegbreite verbleibt. Begründung: Die derzeitige Anordnung der Altkleider- und Altglascontainer verengt den Gehweg am Carolusbrunnen auf weniger als 1,50 Meter für Passanten, die aus der Richtung Kranichsteiner Straße kommen und zur Bushaltestelle wollen. Außerdem müssen sie die Schwelle am Carolusbrunnen zu passieren, siehe Foto. Menschen mit Bewegungseinschränkung, die die Schwelle nicht passieren können, werden dadurch zu einem für sie aufwändigen Umweg Richtung Mörfelder Landstraße gezwungen. Auf dem wenig ansehnlichen Wendelsplatz bliebe damit noch eine ästhetisch ansprechende Stelle erhalten, bzw. würde wiederhergestellt. Bild: Privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 1167/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1167/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); Linke (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFußgängerführung in der Baustelle Lokalbahnhof/Textorstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5629 entstanden aus Vorlage: OF 1155/5 vom 05.06.2024 Betreff: Fußgängerführung in der Baustelle Lokalbahnhof/Textorstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Baustelle Lokalbahnhof/Textorstraße an der Einmündung zur Darmstädter Landstraße folgende Verbesserungen vorzunehmen: 1. Die offizielle Fußgängerführung auf der Nordseite muss durchgehend auf 1,50 Meter verbreitert werden. Stellenweise ist der Fußweg hier auf nur noch ca. 1,08 Meter verengt. 2. Die Zuwegung zu den Häusern Textorstraße 7 bis 11 muss für Fußgänger barrierefrei gestaltet sein, ausreichend breit und ohne groben Schotter auf dem Boden. In den Gebäuden befinden sich 30 Wohnungen und vier Ladenlokale. Die momentane Zuwegung zu den Häusern ist teils auf weniger als einen Meter verengt. Der grobe Schotter ist ein Hindernis für Rollatoren, Kinderwagen und Menschen mit Bewegungseinschränkungen. 3. An der S-Bahn-Station "Lokalbahnhof", an der Ecke Darmstädter Landstraße/Hedderichstraße, muss ein Schild angebracht werden, das auf die Sperrung der Textorstraße an der Einmündung zur Darmstädter Landstraße und auf die Fussgängerquerung über die Textorstraße an der Martin-May-Straße hinweist. Grund: Zahlreiche Ortsfremde nutzen die S-Bahn-Station "Lokalbahnhof", um Ziele nördlich der Textorstraße zu erreichen, z. B. das Brückenviertel und den Main. Sie kennen das Viertel und die Gegebenheiten nicht und sind mit der jetzigen Gehwegführung im Baustellenbereich überfordert. Begründung: Die Baustelle an der Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof/Textorstraße" wird längere Zeit bestehen bleiben. Die Fußgängerführung muß daher so gestaltet sein, dass sowohl Anwohner als auch die zahlreichen ortsfremden Besucher Sachsenhausens sie über einen längeren Zeitraum nutzen und die Baustelle gut und sicher passieren können. Anbei einige Bilder zur jetzigen Situation. Fußwegführung auf der Südseite der Textorstraße am 22. und 9. Mai 2024 ... Zuweg zur Textorstraße 11 und Weg vor Textorstraße 7 bis 11 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2100 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Radschnellverbindung Frankfurt - Hanau (FRM 8)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5610 entstanden aus Vorlage: OF 1126/5 vom 21.05.2024 Betreff: Radschnellverbindung Frankfurt - Hanau (FRM 8) Im Zuge der Planungen zur Radschnellverbindung Frankfurt - Hanau (FRM 8) wurden inzwischen die Übergabepunkte zwischen den Kommunen und die Vorzugsvariante festgelegt. Der Ortsbeirat begrüßt, dass als Übergabepunkt zwischen Offenbach und Frankfurt die K 816 Frankfurter Straße/Offenbacher Landstraße festgestellt wurde. Der genaue Streckenverlauf auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt ist mit der Vorzugsvariante jedoch noch nicht festgelegt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den Streckenverlauf zwischen Speckweg und Ignaz-Bubis-Brücke nicht auf der Gerbermühlstraße und dem Deutschherrnufer zu planen, sondern die Streckenführung Im Bärengarten, Strahlenberger Weg, Länderweg und Seehofstraße zu verfolgen. Begründung: Zwischen Speckweg und Ignaz-Bubis-Brücke gibt es schon eine Radverbindung direkt am Mainufer. Dort bestehende Konflikte zwischen dem Fuß- und Radverkehr sind unabhängig von der Planung der Radschnellverbindung durch geeignete Maßnahmen zu beseitigen. Die erforderlichen Mindestbreiten und Sicherheitsabstände für die Radschnellverbindung auf der Gerbermühlstraße sind nur darstellbar, wenn die Fahrbahn für den Kraftfahrzeugverkehr auf eine Spur je Fahrtrichtung reduziert wird. Das erscheint wenig sinnvoll, wenn die B 43 zwischen Ignaz-Bubis-Brücke und Kaiserlei sonst vierspurig bleibt. Zudem wird die Beleuchtung nachts abgeschaltet. Die durchgängige Beleuchtung ist jedoch ein wichtiges Ausstattungsmerkmal der Direktverbindung. Die Straßen Im Bärengarten, Strahlenberger Weg und Länderweg sind wenig befahren, sodass die Radschnellverbindung dort konfliktarm geführt werden kann. Die Eisenbahnüberführung Seehofstraße wurde mit Millionenaufwand verbreitert und lässt nun die Errichtung einer ausreichend breiten Radverbindung zu. Dadurch hätten Teile der Sachsenhäuser und Oberräder Bevölkerung einen unmittelbaren Nutzen von der Radschnellverbindung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1807
Neubau Martin-Buber-Schule
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.06.2024, OA 467 entstanden aus Vorlage: OF 1122/5 vom 14.05.2024 Betreff: Neubau Martin-Buber-Schule Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. sein vorgesehenes Raumprogramm der Martin-Buber-Schule dem Ortsbeirat, der Schule einschließlich Elternbeirat, Förderverein und Hort sowie der Öffentlichkeit vorzustellen; 2. die Sporthalle mit mindestens zwei Umkleideräumen und Duschen vorzusehen. Sie soll nach Schulschluss und an den Wochenenden dem Vereinssport zur Verfügung stehen; 3. einen Architektenwettbewerb unter Beteiligung des Ortsbeirats, der Schule, des Horts und des Fördervereins durchzuführen; 4. den Sachsenhäuser Landwehrweg in Höhe des Schulgrundstücks so zu gestalten bzw. zu verbreitern, dass beidseits Bürgersteige, eine Kiss- and-ride-Zone und zukünftig ein Radweg entstehen können; 5. den Hort Zauberwald in das Raumprogramm mit ausreichend Plätzen, entweder im Schul- oder einem eigenständigen Gebäude auf dem Schulgrundstück, zu integrieren; 6. den Neubau bedarfsgerecht und nicht unter- oder überdimensioniert zu planen. Begründung: Der anstehende Neubau der Martin-Buber-Schule bietet die Gelegenheit, eine moderne Schule zu bauen, welche auch dem Vereinssport einen Mehrwert bietet. Damit der Neubau insgesamt ein Erfolg wird, sind die Schule einschließlich Elternbeirat, Förderverein und Hort sowie die Öffentlichkeit und der Ortsbeirat miteinzubinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.11.2024, ST 1927 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 12.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.07.2024, TO I, TOP 99 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 467 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4933, 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 01.07.2024 Aktenzeichen: 40-2
Fußgängerüberweg in der Hedderichstraße im Bereich Parkhaus Depot Sachsenhausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5607 entstanden aus Vorlage: OF 1121/5 vom 21.05.2024 Betreff: Fußgängerüberweg in der Hedderichstraße im Bereich Parkhaus Depot Sachsenhausen Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, in der Hedderichstraße im Bereich Parkhaus Depot Sachsenhausen zur Überquerung einen Fußgängerüberweg einzurichten. Begründung: Der obige Bereich ist für Fußgänger gefahrgeneigt, da eine sichere Überquerungsmöglichkeit nicht besteht. Hierfür besteht aber ein großes Bedürfnis, da sich auf der Südseite der Hedderichstraße zahlreiche Geschäfte und Arztpraxen befinden, die insbesondere auch von den Nutzern des Parkhauses aufgesucht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1809
Baumanpflanzungen in der Mörfelder Landstraße zwischen den Hausnummern 265 bis 275
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5611 entstanden aus Vorlage: OF 1131/5 vom 25.04.2024 Betreff: Baumanpflanzungen in der Mörfelder Landstraße zwischen den Hausnummern 265 bis 275 Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem zwischen Fahrbahn und Fußweg befindlichen Streifen in der Mörfelder Landstraße zwischen den Anwesen Nr. 265 bis 275 auf der südlichen Seite Baumanpflanzungen vorzunehmen. Begründung: Dieser Streifen kann für zusätzliche Baumanpflanzungen genutzt werden. Wie auf dem Foto ersichtlich, ist dort bereits ein Baum gepflanzt. Die Reihe sollte komplettiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2073 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1184 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Kontrollen der Stadtpolizei gegen Wildpinkler am Affentorplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5630 entstanden aus Vorlage: OF 1154/5 vom 07.06.2024 Betreff: Kontrollen der Stadtpolizei gegen Wildpinkler am Affentorplatz Der Magistrat wird gebeten , den Bereich Affentorplatz verstärkt durch die Stadtpolizei im Hinblick auf Wildpinkler zu kontrollieren und entsprechende Verwarnungsgelder zu erheben. Begründung: In der letzten Zeit häufen sich Beschwerden über das Wildpinkeln am Affentorplatz und den damit einhergehenden Belästigungen. Gemäß § 9 Abs. 2 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Frankfurt ist das Wildpinkeln verboten und kann gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 7 Gefahrenabwehrverordnung als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Die geltenden Rechtsregelungen müssen umgesetzt werden, um den Belästigungen Einhalt zu gebieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.09.2024, ST 1671
Illegale Müllablagerung in Oberrad unterbinden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5620 entstanden aus Vorlage: OF 1143/5 vom 08.05.2024 Betreff: Illegale Müllablagerung in Oberrad unterbinden Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass über die Stabsstelle Sauberes Frankfurt und die FES verstärkt gegen die Verursacher von illegalen Müllablagerungen in Oberrad (u. a. Offenbacher Landstraße 555/559 und Parkplatz am Scheerwald) vorgegangen wird und auch für eine schnelle Entsorgung, z. B. durch regelmäßige Sichtkontrollen der betreffenden Bereiche, zu sorgen. Begründung: Leider nimmt die illegale Müllablagerung in Oberrad wieder zu. Speziell am Grundstück der Offenbacher Landstraße Nr. 555/559 und an angrenzenden Grundstücken werden große Mengen von Müll, Altkleidern, Möbel usw. einfach am Rand des Bürgersteigs abgestellt. Nach Entsorgung des illegalen Mülls wird dann innerhalb von ein paar Tagen erneut illegaler Müll abgestellt. Ein ähnliches Problem ist am Parkplatz am Scheerwald zu beobachten. Am Rande des Parkplatzes werden regelmäßig Altreifen sowie Farbeimer und illegaler Hausmüll entsorgt. Die Anwohner werden durch diese Müllablagerungen im hohen Maße belästigt bzw. der Stadtwald mit Schadstoffen belastet. Dieses rechtswidrige Verhalten ist konsequent zu sanktionieren. Daneben sind auch verstärkt Aufklärungsmaßnahmen durchzuführen, z. B. durch die Aufstellung von Schildern, dass Müll ablagern bei Strafe streng verboten ist. Darüber hinaus sollten solche wilden Müllablagerungen schnell lokalisiert und entsorgt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.08.2024, ST 1606
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Gestaltung des Riedhofkreisels
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2024, OF 1082/5 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Gestaltung des Riedhofkreisels Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Kreuzungsbereich der Stresemannallee/Mörfelder Landstraße einschließlich des sog. Riedhofkreisels ist unter Einbeziehung interessierter Bürgerinnen und Bürger bei der Planung neu zu gestalten. Hierfür sind ausreichende Mittel in den Etat der Stadt Frankfurt aufzunehmen. Begründung: Der Wunsch nach einer Neugestaltung des Kreuzungsbereiches Mörfelder Landstraße/Stresemannallee in Sachsenhausen (sog. "Riedhofkreisel") wird seit Jahren vehement von den Bürgerinnen und Bürgern des Stadtteils geäußert. Auch der Ortsbeirat 5 hat sich wiederholt dafür ausgesprochen. In der ST 302 vom 17.02.2020 begrüßt der Magistrat dieses Anliegen ausdrücklich, teilt jedoch mit, dass die Maßnahme bislang nicht in das Arbeitsprogramm des Magistrats aufgenommen wurde, entsprechend also auch noch keine Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden können. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Etatanregung EA 183 2024 Die Vorlage OF 1082/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung deNeufvilleStraße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 1064/5 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Planung zur Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach in Höhe von 20.000 € in den neuzubeschließenden Haushalt 2024/2025 einzuplanen. In der vorzulegenden abgestimmten Planung sollen folgende Punkte enthalten sein: 1. Die Straßenbahnhaltestellen sind barrierefrei umzugestalten und mit dynamischen Fahrgastanzeigen auszustatten. 2. Der marode Gleiskörper ist auszutauschen. 3. Anstelle des Kopfsteinpflasters ist Flüsterasphalt einzubauen. 4. Die Straße ist zu begrünen. Begründung: Die östliche Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach ist dringend sanierungsbedürftig. Nach der Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße soll nun auch der östliche Teil saniert werden. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Etatanregung EA 165 2024 Die Vorlage OF 1064/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP
Weiter lesenSchienenersatzverkehr zwischen Lokalbahnhof und Südbahnhof während des Umbaus der Straßenbahnhaltestelle „Lokalbahnhof/Textorstraße“ einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5338 entstanden aus Vorlage: OF 1053/5 vom 29.02.2024 Betreff: Schienenersatzverkehr zwischen Lokalbahnhof und Südbahnhof während des Umbaus der Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof/Textorstraße" einrichten Der Magistrat wird gebeten, mit der VGF in Kontakt zu treten, um einen Schienenersatzverkehr (SEV) während der Bauzeit der Haltestelle einzurichten. Voraussichtlich ab Anfang April dieses Jahres wird die Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof/Textorstraße" mehrere Monate beidseitig barrierefrei ausgebaut. Während der Bauzeit ist der Bereich zwischen Darmstädter Landstraße und Martin-May-Straße für den gesamten Verkehr gesperrt. Laut Auskunft des ASE vom 23. Februar 2024 in der Sitzung des Ortsbeirats 5, wird im Zuge dessen kein SEV der VGF zwischen Lokal- und Südbahnhof eingerichtet. Fahrgäste sollen dann die S-Bahn vom Lokalbahnhof zum Südbahnhof nutzen und umgekehrt. Begründung: Für viele ältere und behinderte Menschen stellt dies eine große Herausforderung dar, zunächst einmal von der Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof" einen längeren Weg zur S-Bahn zu laufen, wo des Öfteren die Rolltreppen nicht funktionieren, um dann eine Station zum Südbahnhof zu fahren, wo die gleichen Probleme vorhanden sind. Ebenso für Schülerinnen und Schüler, die ihren sicheren Schulweg per Straßenbahn unterbrechen müssen. Um diese Probleme gar nicht erst aufkommen zu lassen, wäre es zielführend, hier einen SEV einzurichten. Entweder - Variante 1: Busverkehr von Stadtgrenze/Oberrad über die Offenbacher Landstraße/Mühlberg/Mörfelder Landstraße/Schweizer Straße/Südbahnhof und zurück oder - Variante 2: Busverkehr von Haltestelle "Lokalbahnhof" über Darmstädter Landstraße/Mörfelder Landstraße/Schweizer Straße/Südbahnhof und zurück. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1060 Aktenzeichen: 92-1
Keine Sperrung des nördlichen Mainufers - keine zusätzlichen Belastungen für Sachsenhausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5329 entstanden aus Vorlage: OF 1042/5 vom 26.02.2024 Betreff: Keine Sperrung des nördlichen Mainufers - keine zusätzlichen Belastungen für Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, während der großen Umbauarbeiten im Bereich des Knotenpunkts Holbein-, Burnitz-, Nell-Breuning-, Hedderichstraße sowie Oppenheimer Landstraße (Holbeinkreisel) und im Bereich Textorstraße, Darmstädter Landstraße und Lokalbahnhof das nördliche Mainufer nicht erneut zu sperren. Begründung: Während des Umbaus im Kreuzungsbereich Textorstraße/Darmstädter Landstraße werden über mehrere Monate Straßenabschnitte gesperrt bzw. die Anzahl der befahrbaren Fahrbahnen reduziert. Dies wird zwangsläufig zu einer Verlagerung des Verkehrs in die umliegenden Wohnstraßen führen. Außerdem werden die Straßenbahnlinien während der Bauzeit unterbrochen, was auch dazu führt, dass die Bürger vermehrt auf das Auto umsteigen müssen. Hinzu kommt die Baustelle im Bereich des neuen Holbeinkreisels. Zuletzt haben täglich rund 14.700 Autos und 1.700 Radfahrer den Knotenpunkt von Holbein-, Burnitz-, Nell-Breuning- und Hedderichstraße sowie Oppenheimer Landstraße genutzt - Tendenz steigend. Diese Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer müssen sich jetzt neue Routen suchen. Dies führt zu einer erheblichen Mehrbelastung in den umliegenden Wohnstraßen. Unter diesen Umständen ist eine erneute Sperrung des nördlichen Mainufers den Menschen in Sachsenhausen nicht zuzumuten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1534 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Bereitstellung von Schienenersatzverkehr während der Umgestaltung der Straßenbahnhaltestelle „Lokalbahnhof/Textorstraße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5340 entstanden aus Vorlage: OF 1054/5 vom 29.02.2024 Betreff: Bereitstellung von Schienenersatzverkehr während der Umgestaltung der Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof/Textorstraße" Der Magistrat wird gebeten, während der Umbaumaßnahmen für die barrierefreie Haltestelle im Bereich Textorstraße/Darmstädter Landstraße einen Schienenersatzverkehr bereitzustellen. Es ist zu prüfen, ob eine Busverbindung bereits von Oberrad via Lettigkautweg und Mühlberg eingerichtet werden könnte, um Umsteigeverbindungen zwischen Oberrad und Sachsenhausen-Südbahnhof zu vermeiden. Begründung: In den Bauphasen 01 und 02 (also für circa zehn Monate, ab Mitte April 2024) wird wegen der Umbaumaßnahmen im Bereich Textorstraße/Lokalbahnhof der Straßenbahnverkehr zwischen Lokalbahnhof und Südbahnhof eingestellt. Kinder, die von Osten (Oberrad, Mühlberg etc.) die Schulen in der Nähe des Schweizer Platzes erreichen müssen, sollen vom Lokalbahnhof aus für eine Station in die S-Bahn Richtung Südbahnhof umsteigen. Mangels praktikabler Mobilitätsangebote wird dies dazu führen, dass Eltern-Taxis zu den Schulen fahren und das ohnehin hohe Stauaufkommen noch vergrößert wird. Die Straßenbahnlinien 15 und 16 sind wichtige Verbindungen und gehören zur Grundversorgung in den südlichen Stadtteilen. Die von der Stadt vorgeschlagenen Umsteigeverbindung zu den S-Bahnen sind Schulkindern und älteren oder bewegungseingeschränkten Menschen nicht zuzumuten. Die öffentlichen Verkehrsmittel in diesem Streckenabschnitt, auch S-Bahnen, sind bereits jetzt überlastet, verspätet, überfüllt oder fallen aus. Daher ist ein Schienenersatzverkehr hier dringend nötig. Die Stadt möge bitte dafür sorgen, dass Mobilität ohne Auto für alle Menschen möglich ist. Auch im Frankfurter Süden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2024, ST 1330 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92-1
Abwasserkanal westlich des Sachenhäuser Landwehrwegs sanieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5334 entstanden aus Vorlage: OF 1047/5 vom 27.02.2024 Betreff: Abwasserkanal westlich des Sachenhäuser Landwehrwegs sanieren Der Magistrat wird gebeten, den Abwasserkanal im Sachsenhäuser Landwehrweg zu sanieren und diesen dabei gleichzeitig für den Standort der neuen Martin-Buber-Schule angemessen zu dimensionieren. Zusätzlich soll der Stichweg zwischen dem Ersten Wartegäß chen und dem Sachsenhäuser Landwehrweg mit einem eigenen Abwasserkanal ausgestattet werden, damit dieser als offizieller Schulweg deklariert werden kann. Der neu installierte Abwasserkanal für den Stichweg ist von Anfang an in die Planung einzubeziehen und muss an den Abwasserkanal des Sachsenhäuser Landwehrwegs angeschlossen werden. Begründung: Die Martin-Buber-Schule sieht sich an ihrem aktuellen Standort wiederholt mit Problemen bei der ordnungsgemäßen Ableitung von Regenwasser und Schmutzwasser konfrontiert. In Anbetracht der geplanten Errichtung eines neuen Schulstandorts an dieser Stelle wird die frühzeitige Sanierung des Abwasserkanals von entscheidender Bedeutung sein, um möglichen zukünftigen Herausforderungen präventiv entgegenzuwirken. Diese Sanierungsmaßnahmen sind auch unerlässlich, um einen sicheren Schulweg über den Stichweg zu gewährleisten. Im Zuge dieser Planungen sollte ebenfalls eine umfassende Überprüfung erfolgen, ob weitere Sanierungs- und Umlegungsarbeiten für Versorgungsleitungen notwendig sind; dies könnte Gas, Telefon, Glasfaser, Strom und Trinkwasser umfassen. Eine zeitgemäße Bauweise der Schule sowie eine moderne Infrastruktur für die Anwohner erfordern eine ganzheitliche Betrachtung und entsprechende Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1308 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 79-2
Umgestaltung Lokalbahnhof/Textorstraße - Schienenersatzverkehr einrichten, Bürger informieren und entlasten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5339 entstanden aus Vorlage: OF 1055/5 vom 09.03.2024 Betreff: Umgestaltung Lokalbahnhof/Textorstraße - Schienenersatzverkehr einrichten, Bürger informieren und entlasten Der Magistrat wird gebeten, vor und während der Umgestaltung des Bereichs Lokalbahnhof/Textorstraße die folgenden Punkte zu berücksichtigen und umzusetzen: 1. Die Anwohner, Pendler und alle weiteren Betroffenen werden rechtzeitig und vollumfänglich über die Baumaßnahmen und Einschränkungen, insbesondere über die Kappung der Straßenbahn, informiert. 2. Während der Kappung der Straßenbahn wird zwischen Lokalbahnhof und Südbahnhof ein Schienenersatzverkehr eingerichtet. In Ergänzung dazu wird die Einrichtung eines Schulbusses für die Oberräder Schulkinder geprüft. 3. Auf die Sperrungen und verkehrlichen Einschränkungen wird frühzeitig und vollumfänglich durch Verkehrsschilder bzw. Leitsysteme hingewiesen. Gleichzeitig werden Alternativrouten ausgeschildert. 4. Im Zuge der Sperrung von Fahrbahnen ist dafür zu sorgen, dass die Bushaltestellen den Bürgern weiterhin zur Verfügung stehen und durch mögliche Verlegung nicht unzumutbar weit auseinanderliegen. Begründung: Die geplante Umgestaltung des Bereichs Lokalbahnhof/Textorstraße wird über einen langen Zeitraum erhebliche Einschränkungen für die Bevölkerung zur Folge haben. Die Stadt ist aufgefordert, diese Einschränkungen auf ein Minimum zu reduzieren und die Bevölkerung rechtzeitig und vollumfänglich über die einzelnen Maßnahmen zu informieren. Um die Belastungen für die Bürger nicht zu groß werden zu lassen, ist die Stadt aufgefordert, zu handeln. Ein vielfaches Umsteigen bzw. ständiges Wechseln der Verkehrsmittel ist jüngeren Schulkindern und Menschen mit Behinderung nicht zuzumuten. Hier muss die Stadt geeignete Maßnahmen ergreifen und einen Schienenersatzverkehr einrichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 886 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Martin-Buber-Schule - Schulweg sichern, Verkehrschaos verhindern und den Ortsbeirat einbeziehen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5341 entstanden aus Vorlage: OF 1057/5 vom 13.03.2024 Betreff: Martin-Buber-Schule - Schulweg sichern, Verkehrschaos verhindern und den Ortsbeirat einbeziehen Der Magistrat wird gebeten, im Zusammenhang mit der Auslagerung und dem Neubau der Martin-Buber-Schule die folgenden Punkte zu beachten und umzusetzen: 1. Der vorhandene Verbindungsweg vom Lerchesberg (Wartegässchen/Letzter Hasenpfad) in Richtung Sachsenhäuser Landwehrweg ist zu beleuchten und zu befestigen, damit er als offizieller Schulweg anerkannt werden kann. 2. Solange dieser Verbindungsweg nicht zum Schulweg ausgebaut worden ist, ist ein Schulbus für die Schülerinnen und Schüler, deren Schulweg mehr als zwei Kilometer beträgt, einzurichten. 3. Für den Bereich Großer und Mittlerer Hasenpfad sowie für die daran angrenzenden Straßen ist ein Verkehrskonzept zu erarbeiten, um den zusätzlichen Verkehr schnell abfließen zu lassen. Aus diesem soll nachvollziehbar hervorgehen, wie der zusätzliche Verkehr schnell abfließen kann, ohne zusätzliche Staus zu erzeugen. Insbesondere ist darzulegen, wie die Ampelschaltungen an der Einmündung in die Mörfelder Landstraße so gestaltet werden können , dass zusätzliche Staus vermieden werden. 4. Am Interimsstandort ist eine Kiss-and-ride-Zone einzurichten. 5. Die komplette Vorlage zur Gestaltung der beiden Schulhöfe am Interimsstandort ist dem Ortsbeirat unverzüglich zuzuleiten. Begründung: Der Weg zwischen dem Lerchesberg und dem Sachsenhäuser Landwehrweg wird nicht als offizieller Schulweg anerkannt, obwohl er eine schnelle Verbindung darstellt und gerne von den Schülern der Martin-Buber-Schule benutzt wird. Gemäß § 161 Hessisches Schulgesetz haben Grundschüler, deren kürzester Schulweg mehr als zwei Kilometer beträgt, einen Anspruch auf kostenlose Beförderung. Vorrangig sollen diese Schüler auf öffentliche Verkehrsmittel verwiesen werden. Ist deren Benutzung nicht zumutbar, können die Schulträger, in Frankfurt der Magistrat, Schulbusse einsetzen (Abs. 4). Vorliegend ist die Benutzung mit öffentlichen Verkehrsmitteln den Grundschülern nicht zumutbar. Gemäß den Fahrtzeitangaben des RMV dauert der Schulweg vom Lerchesberg zum Interimsstandort der Martin-Buber-Schule im Großen Hasenpfad unter Benutzung der Buslinie 35 und Umstieg in die S-Bahn (Haltestelle "Louisa Bahnhof") oder Umstieg am Riedhof in die Straßenbahn fast 40 Minuten. Daher ist ein Schulbus einzurichten. Durch die Verlagerung der Schule ist in diesem Bereich mit einem deutlich erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen. Ein Verkehrskonzept mit Aussagen zu den Ampelschaltungen an den Einmündungen zur Mörfelder Landstraße ist im Interesse der dort wohnenden Bevölkerung kurzfristig vorzulegen. Um Staus und gefährliche Situationen in den Wohnstraßen Großer Hasenpfad und Mittlerer Hasenpfad zu vermeiden, ist am Schuleingang eine Kiss-and-ride-Zone zu schaffen und entsprechend auszuschildern. So kann die ansonsten sehr angespannten Verkehrssituationen vor Ort abgemildert werden. Die endgültige Entscheidung über die Schulhofgestaltung obliegt den Ortsbeiräten. Der Ortsbeirat ist deshalb vollumfänglich zu unterrichten und einzubinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Martin-Buber-Schule - Sporthalle vollumfänglich nutzbar machen
S A C H S T A N D : Anregung vom 15.03.2024, OA 450 entstanden aus Vorlage: OF 1059/5 vom 12.03.2024 Betreff: Martin-Buber-Schule - Sporthalle vollumfänglich nutzbar machen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zusammenhang mit der Auslagerung und dem Neubau der Martin-Buber-Schule die folgenden Punkte zu beachten, umzusetzen oder zu beantworten: 1. Ergänzend zu den bisherigen Planungen erhält die neue Sporthalle am Interimsstandort einen zweiten Umkleideraum. 2. Die Sporthalle erhält die bisher fehlenden Duschmöglichkeiten. 3. Der Magistrat hat im Zuge der Auslagerung der Martin-Buber-Schule nach geeigneten Standorten gesucht und das Bestandsbürogebäude Großer Hasenpfad/Mittlerer Hasenpfad gefunden. Geprüft hat er außerdem zwei Flächen im Bereich Bischofsweg 12, die jedoch nicht geeignet gewesen seien. Diese Flächen liegen außerhalb des Grundschulbezirks der Martin-Buber-Schule. Warum hat der Magistrat nicht ernsthaft Flächen im Grundschulbezirk der Martin-Buber-Schule geprüft? Solche böten sich zum Beispiel im Bereich Ziegelhüttenweg/Mittlerer Schafhofweg (bis Bahnlinie) an. Begründung: Auf dem Gelände des Interimsstandorts für die Martin-Buber-Schule und die Oberstufe der KGS Niederrad soll eine Sporthalle errichtet werden. Nach dem beschlossenen Raumprogramm soll nur ein Umkleideraum von rund 16 Quadratmetern für - nach Angaben des Magistrats - 1.050 Schüler beiderlei Geschlechts errichtet werden. Die Sporthalle benötigt mindestens zwei Umkleideräume und zwei Duschanlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 20.03.2024 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 22.04.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 450 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4618, 26. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 22.04.2024
Mehr Sicherheit für Kinder an der Kreuzung Mörfelder Landstraße/Oppenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5319 entstanden aus Vorlage: OF 1005/5 vom 05.02.2024 Betreff: Mehr Sicherheit für Kinder an der Kreuzung Mörfelder Landstraße/Oppenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Sicherheit für die Fußgängerinnen und Fußgänger an der Kreuzung Mörfelder Landstraße/Oppenheimer Landstraße zu verbessern. Insbesondere sind durch geeignete Maßnahmen sichere Querungsmöglichkeiten über die Mörfelder Landstraße zu schaffen. Dieser Bereich ist als Schulweg klassifiziert. Begründung: Der Bereich Mörfelder Landstraße/Oppenheimer Landstraße ist ein Einfallstor für den Pendlerverkehr und entsprechend stark frequentiert - vor allem morgens, wenn die Schulkinder aus dem Sachsenhäuser Süden auf dem Weg zu ihren Schulen in Sachsenhausen-Nord unterwegs sind. Leider kommt es immer wieder vor, dass Autofahrer die Kreuzung überqueren, wenn die Ampel für den Fußverkehr Grün zeigt. Außerdem gibt es immer wieder Probleme mit dem Abbiegeverkehr. Auf querende Fußgänger wird oft nicht geachtet. Der Schutz der Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere der Schulkinder, muss hier im Vordergrund stehen. Die Stadt sollte hier dringend tätig werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2024, ST 1342 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1
Parkmöglichkeiten an der Offenbacher Landstraße zwischen Erbacher Straße und Brunnenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5184 entstanden aus Vorlage: OF 1011/5 vom 06.02.2024 Betreff: Parkmöglichkeiten an der Offenbacher Landstraße zwischen Erbacher Straße und Brunnenstraße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die vom Verkehrsamt neu eingerichteten Halteverbotszonen in der Offenbacher Landstraße zwischen Erbacher Straße und Brunnenstraße in Richtung Innenstadt umgewidmet werden und Parken auch auf dem Bürgersteig in einer maximalen Breite von 30 Zentimetern erlaubt wird. Begründung: Um eine Beeinträchtigung und Störung der vorbeifahrenden Straßenbahnen in dem genannten Abschnitt durch falsch parkende Fahrzeuge zu vermeiden, ist es ausreichend, das Parken auf den Bürgersteigen auf einer Breite von 30 Zentimetern zu ermöglichen und die Parkflächen insbesondere auf der Straßenseite deutlich zu markieren. Die Bürgersteige in diesem Abschnitt sind zwischen 1,80 Meter und 2,05 Meter bzw. teilweise sogar 2,60 Meter breit, sodass hier noch eine Breite von 1,50 Meter bis 1,80 Meter für die Fußgänger übrig bleibt. Es existieren entlang der Offenbacher Landstraße bzw. Buchrainstraße genug Beispiele und die meisten Bürgersteige in Oberrad sind deutlich schmaler als die vorgesehene Breite von 2,20 Metern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1061 Aktenzeichen: 32-1
Umleitung von schweren Baufahrzeugen im Bereich der Mühlbergschule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5188 entstanden aus Vorlage: OF 1026/5 vom 19.02.2024 Betreff: Umleitung von schweren Baufahrzeugen im Bereich der Mühlbergschule Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass Baustellen-Lkw nicht über den Lettigkautweg zur Baustelle am Henningerareal (ehemaliges Areal Konsul Schubert) fahren sollen. Der Anfahrtsweg soll stattdessen über den Hainer W eg und die Geleitsstraße erfolgen und die Anfahrt über den Wendelsweg in Richtung Hühnerweg zur Offenbacher Landstraße. Begründung: Im Bereich Wendelsweg 72 (ehemaliges Areal Konsul Schubert) werden aktuell Aushubarbeiten für den Bau weiterer Wohnhäuser durchgeführt. Der damit verbundene Lkw-Verkehr führt aktuell zu einem großen Teil an der Mühlbergschule im Lettigkautweg vorbei. Die Schülerinnen und Schüler sind so auf ihrem Schulweg noch größeren Gefahren ausgesetzt als ohnehin schon. Da der Lettigkautweg schmal ist, staut sich im Bereich Offenbacher Landstraße/Lettigkautweg der Verkehr des Öfteren am Tag mit einhergehendem Hupen, insbesondere im Bereich der Schule. Fotos (c) Oliver Carsten Kimpel, Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1307 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1
Barrierefreie Ausstattung des Kreuzungsbereichs Mörfelder Landstraße und Darmstädter Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2024, OM 5055 entstanden aus Vorlage: OF 984/5 vom 03.01.2024 Betreff: Barrierefreie Ausstattung des Kreuzungsbereichs Mörfelder Landstraße und Darmstädter Landstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Kreuzungsbereich Mörfelder Landstraße und Darmstädter Landstraße sowie den Eingangsbereich der Geschäftsräume des Blinden- und Sehbehindertenbund Hessen e. V. (BSBH) barrierefrei umzugestalten. Begründung: Der gesamte Kreuzungsbereich Mörfelder Landstraße und Darmstädter Landstraße samt Verkehrsinseln ist nicht barrierefrei. Auf der Mörfelder Landstraße 6 bis 8 befinden sich die Geschäftsräume des Blinden- und Sehbehindertenbundes Hessen e. V. (BSBH). Für ihre Klienten ist es schwierig und gefährlich, diese Geschäftsräume aufzusuchen. Deshalb muss eine nachträgliche barrierefreie Ausstattung des Kreuzungsbereichs an der Mörfelder Landstraße und Darmstädter Landstraße erfolgen. Die Umsetzung soll insbesondere Bodenindikatoren für Blinde und ein Bodenleitsystem umfassen, um die Sicherheit und Mobilität von Menschen mit Sehbehinderung zu gewährleisten. Des Weiteren sollen die Lichtsignalanlagen im genannten Kreuzungsbereich dringend mit Anforderungstastern sowie Zusatzfunktionen ausgestattet werden. Diese Zusatzfunktionen sollen das Auffinden der Signale und Freigabesignale sowie Vibratoren umfassen, um auch für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen eine sichere Überquerung zu ermöglichen. Im Kreuzungsbereich sollen die Mittelinseln, die teilweise abgesenkt sind, so umgebaut werden, dass sehbehinderte Menschen sie besser erkennen können. Dazu sollen Überquerungsstellen auf den Inseln angelegt und ein Blindenleitsystem installiert werden. Des Weiteren werden dringend Bodenindikatoren zum Auffinden des Eingangsbereiches der Geschäftsräume des Blinden- und Sehbehindertenbund Hessen benötigt. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wäre nicht nur ein bedeutender Schritt in Richtung Barrierefreiheit, sondern auch ein Schritt für die Inklusion und Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer in diesem stark frequentierten Straßenraum. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1037 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1
Sanierung des maroden Schulgebäudes der IGS Süd - Ersatzra ̈ume kurzfristig bereitstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2024, OM 5057 entstanden aus Vorlage: OF 988/5 vom 11.01.2024 Betreff: Sanierung des maroden Schulgebäudes der IGS Süd - Ersatzra ̈ume kurzfristig bereitstellen Einige Räume der lGS Süd in der ehemaligen Textorschule sind einsturzgefährdet und dürfen nicht genutzt werden. Eine Schule sollte ein sicherer Ort sein. Kein Kind sollte in einer zum Teil einsturzgefährdeten Schule lernen müssen. Die Stadt ist dringend gefordert, hier tätig zu werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, kurzfristig - und nicht erst im Sommer 2026 - Ersatzräume für das marode Schulgebäude bereitzustellen und das Gebäude zu sanieren. Dazu ist insbesondere zu prüfen, wie auf den Schulhöfen der IGS Süd an der ehemaligen Textor- und der ehemaligen Holbeinschule provisorische Unterrichtsräume (Holzmodule/Container) eingerichtet werden können. Falls der verbleibende Raum als Schulhof nicht ausreichend groß sein sollte, ist zu prüfen, ob ein Bereich der Textorstraße zwischen den beiden Schulgebäuden als Schulhof der IGS genutzt werden könnte, entsprechend der provisorischen Erweiterung des Schulhofs auf der Morgensternstraße während der Neubauarbeiten für die Turnhalle der Schillerschule. Zudem soll geprüft werden, welche Bereiche des Gebäudes der ehemaligen Holbeinschule während der Sanierungsphase als Unterrichts- oder Verwaltungsräume genutzt werden können. Gleiches gilt für die Nutzung der Mensa und der Turnhalle der IGS Süd. Um eine effektive Planung und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist die Schulleitung in die weitere Planung mit einzubeziehen. Begründung: Unterricht in einem zum Teil einsturzgefährdeten Schulgebäude ist eine Belastung für die Schülerinnen und Schüler und die gesamte Schulgemeinde. Diese Situation sollte baldmöglichst gelöst werden. Die IGS Süd leistet einen wertvollen Beitrag in der Bildungslandschaft in Frankfurt. Mit einem innovativen pädagogischen Konzept lernen Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Herkunft, mit und ohne Behinderung gemeinsam. Eine transparente Vorgehensweise seitens der Stadt Frankfurt ist hier von besonderer Bedeutung. Praktikable Lösungen der Situation sind nur unter Einbeziehung der Schulleitung zu finden. Provisorische Unterrichtsräume (Holzmodule/Container) auf dem Schulgelände der IGS haben den Vorteil, dass die Schülerinnen und Schüler weiterhin am gewohnten Standort unterrichtet werden können. Zudem wären die Betroffenen nicht der Lärmbelastung des bislang vorgesehenen Ausweichstandorts am Länderweg ausgesetzt. Konzentriertes Arbeiten ist wegen des Lärms der dort fast im Minutentakt vorbeifahrenden Züge kaum möglich. Die Vorbereitungen für provisorische Unterrichtsräume auf dem Gelände des IGS-Schulhofs und die Erweiterung des Schulhofs könnten bereits in diesem Schuljahr erfolgen. Je nach baulichem Zustand der ehemaligen Holbeinschule könnten dort weiterhin Räume für den Unterricht oder die Verwaltung genutzt werden. Die Statik-Probleme in dem Schulgebäude der IGS, der ehemaligen Textorschule, sind bereits seit vielen Jahren bekannt. Es wäre wünschenswert, wenn die Stadt ihr Engagement stärker auf die Lösungen der bestehenden Probleme verlagern und die entsprechenden Maßnahmen zügig umsetzen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 912 Aktenzeichen: 40-1
Benennung des Stadions an der Mörfelder Landstraße 362
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2024, OM 5053 entstanden aus Vorlage: OF 981/5 vom 28.12.2023 Betreff: Benennung des Stadions an der Mörfelder Landstraße 362 Vorgang: OM 5985/20 OBR 5; ST 1475/20 Der Magistrat als Eigentümerin des 1925 als Waldstadion erbauten Stadions im Stadtwald (Mörfelder Landstraße 362) wird gebeten, 1. Auskunft darüber zu erteilen, was aus der Anregung des Ortsbeirates 5 vom 15.05.2020, OM 5985, das Stadion in "Waldstadion" zu benennen, geworden ist. Wann wurde die Bitte des Ortsbeirates über die Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für Projektentwicklung mbH an die Eintracht Frankfurt Fußball AG herangetragen? Was wurde seitens der Eintracht Frankfurt Fußball AG hierzu erklärt? 2. mitzuteilen, wie der Name des Stadions derzeit lautet und ob eine erneute Umbenennung ansteht; 3. mitzuteilen, ob und wann entschieden wurde, dass der Ortsbeirat 5 bei einer etwaigen Umbenennung der öffentlichen Einrichtung "Waldstadion" nicht beteiligt werden soll bzw. die Stadtverordnetenversammlung die Benennung an sich zieht. Begründung: Der Ortsbeirat 5 hat mit seiner Anregung vom 15.05.2020, OM 5985, den Magistrat dazu aufgefordert, sich für die Benennung des Stadions an der Mörfelder Landstraße 362 in "Waldstadion", spätestens zum hundertjährigen Jubiläum 2025, einzusetzen. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 21.08.2020, ST 1475, dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass der Stadionmietvertrag u. a. vorsieht, dass die Eintracht Frankfurt Fußball AG die Vermarktungsrechte am ehemaligen Waldstadion erhält; hierzu zählt insbesondere die Vermarktung des Namensrechts. Die Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für Projektentwicklung mbH soll die Anregung des Ortsbeirates an die Eintracht Frankfurt Fußball AG herantragen. Über die Gespräche wurde dem Ortsbeirat 5 nicht mehr berichtet, sodass eine erneute Nachfrage angezeigt ist. Darüber hinaus besteht Unklarheit darüber, wie der offizielle Name der öffentlichen Einrichtung des Stadions an der Mörfelder Landstraße 362 lautet. Von 2005 bis 2020 wurde das traditionelle Waldstadion, welches 1925 anlässlich der in Frankfurt stattfindenden Arbeiter-Olympiade eröffnet wurde, als Commerzbank Arena betitelt. Eine Bezeichnung, die von den Fans der Eintracht und im alltäglichen Sprachgebrauch der Stadt nie angekommen ist. Seit 2020 soll es Deutsche Bank Park genannt werden. Das Waldstadion mit seiner wechselvollen, knapp hundertjährigen Geschichte gehört zum unverzichtbaren kulturellen Erbe der Stadt Frankfurt. Mit der offiziellen Rückbenennung kann ein Zeichen gesetzt werden für Tradition und gegen die maßlose Kommerzialisierung des Profifußballs. Zumal die Deutsche Bank aufgrund diverser Steuervergehen und Rechtsverstöße wohl kaum als Vorbild für den sportlichen Fair-Play-Gedanken taugt. Darüber hinaus möchte der Ortsbeirat 5 Auskunft darüber erhalten, wie der Magistrat eine Beteiligung des Ortsbeirates 5 bei einer etwaigen Umbenennung des Stadions sicherstellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.05.2020, OM 5985 Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2020, ST 1475 Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1386 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-9
Fahrradständer vor der Offenbacher Landstraße 352 versetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2024, OM 5051 entstanden aus Vorlage: OF 978/5 vom 03.01.2024 Betreff: Fahrradständer vor der Offenbacher Landstraße 352 versetzen Der Magistrat wird gebeten, die Fahrradständer vor der Offenbacher Landstraße 352 zu versetzen und gegenüber auf dem Buchrainplatz aufzustellen. Begründung: Die Installation der Fahrradständer vor der Offenbacher Landstraße 352 hat zu einer Verengung des Gehwegs geführt, was zu Unannehmlichkeiten für Fußgängerinnen und Fußgänger führt. Es wird vorgeschlagen, die Fahrradständer vor der Offenbacher Landstraße 352 zu entfernen und stattdessen auf dem gegenüberliegenden Buchrainplatz zu installieren. Dieser Platz bietet ausreichend Raum für Fahrradständer, ohne den Gehweg zu beeinträchtigen. Die Verlegung der Fahrradständer auf den Buchrainplatz würde nicht nur die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger gewährleisten, sondern auch den freien Zugang zu den Geschäften und Gewerbebetrieben in diesem Bereich ermöglichen. Der Buchrainplatz bietet eine sinnvolle Alternative, da er genügend Platz für Fahrradständer bietet, ohne dass dies zu einer Beeinträchtigung des Fußgängerverkehrs führt. Diese Maßnahme trägt dazu bei, die Lebensqualität in der Offenbacher Landstraße 352 zu verbessern und die Bedürfnisse der Fußgänger zu berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 843 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2045 Aktenzeichen: 66-2
Sondernutzungen für die Geschäfte auf der Offenbacher Landstraße 348 bis 352 genehmigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2024, OM 5052 entstanden aus Vorlage: OF 979/5 vom 04.01.2024 Betreff: Sondernutzungen für die Geschäfte auf der Offenbacher Landstraße 348 bis 352 genehmigen Der Magistrat wird gebeten, die Sondernutzungen für die Geschäfte auf der Offenbacher Landstraße 348 bis 352 wieder zu genehmigen. Begründung: Die Offenbacher Landstraße 348 bis 352 bildet den lebendigen Mittelpunkt von Oberrad, wo sich die Bürger treffen, austauschen und ihre Einkäufe tätigen. Insbesondere die Tische vor der Bäckerei Schaan (Offenbacher Landstraße 350), die Tische und Stühle vor dem Eiscafé La Dolce Vita Oberrad bis zu den Pollern sowie der Außenverkaufsstand des Gemüsehändlers tragen maßgeblich zum aktiven Leben in Oberrad bei. Die Sondernutzungen, die vor der Coronapandemie gewährt wurden, sind von entscheidender Bedeutung für die Attraktivität dieses Ortes. Sie ermöglichen den Gewerbetreibenden, ihre Geschäfte zu betreiben, und schaffen eine angenehme Atmosphäre für die Bürgerinnen und Bürger von Oberrad. Die Gehwegbreite von 1,50 Metern ist dabei stets gewährleistet. Besonders im Falle des Gemüsehändlers schlägt der Ortsbeirat vor, die Fahrradbügel zu entfernen und diese auf dem Buchrainplatz gegenüber aufzustellen, wo ausreichend Platz vorhanden ist. Dadurch wird nicht nur die Gehwegbreite von 1,50 Metern sichergestellt, sondern es wird dem Gemüsehändler auch ermöglicht, weiterhin von seinem Außenverkaufsstand zu profitieren. Oberrad ist nicht mit anderen Stadtteilen wie Bornheim und Sachsenhausen vergleichbar und daher benötigen die Gewerbetreibenden hier eine stärkere Unterstützung vonseiten der Verwaltung. Daher bittet der Ortsbeirat nachdrücklich darum, die Sondernutzungen, wie sie vor der Coronapandemie erteilt wurden, wieder zu ermöglichen. Die Erhaltung dieses lebendigen Zentrums ist nicht nur im Interesse der Gewerbetreibenden, sondern trägt auch zur Lebensqualität und zum aktiven Gemeinschaftsleben in Frankfurt-Oberrad bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 897 Aktenzeichen: 66-0
Rückbau der Bordsteinerhöhung „Frankfurter Hut“ entlang der Isenburger Schneise
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4724 entstanden aus Vorlage: OF 911/5 vom 02.10.2023 Betreff: Rückbau der Bordsteinerhöhung "Frankfurter Hut" entlang der Isenburger Schneise Der Magistrat wird gebeten, die neu angebrachten Bordsteinerhöhungen "Frankfurter Hut" entlang der Isenburger Schneise wieder zu entfernen, bis für den gesamten Bereich ein ganzheitliches Verkehrskonzept vorliegt. Alternativ sind die Bordsteinerhöhungen durch solche mit geringerer Höhe auszutauschen, damit Autos dort parken können. Begründung: Die Bordsteinerhöhungen "Frankfurter Hut" wurden errichtet, ohne den Ortsbeirat zu informieren. Das Areal von der Mörfelder Landstraße in Richtung Isenburger Schneise dient als dringend benötigte Ausweichparkfläche bei Fußballspielen, Konzerten und dem Wäldchestag. Ein Wegfall dieses Areals bedeutet ein Verschieben des Verkehrs Richtung Niederrad. Ein ganzheitliches Verkehrskonzept ist dringend erforderlich. Bis dahin sind die Bordsteinerhöhungen zurückzubauen. (Bildquelle: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 540 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-0
Einrichtung einer öffentlichen Toilettenanlage am Affentorplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4725 entstanden aus Vorlage: OF 919/5 vom 20.09.2023 Betreff: Einrichtung einer öffentlichen Toilettenanlage am Affentorplatz Der Magistrat wird gebeten, eine öffentliche Toilettenanlage am Affentorplatz zu errichten. Begründung: Am Affentorplatz befindet sich das Kinderhaus Sachsenhausen. In dem Park am Affentorplatz halten sich Menschen auf, die regelmäßig Alkohol konsumieren. Leider ist von den Anwesenden des Kinderhauses immer wieder zu sehen, dass die Menschen urinieren, sogar direkt an die Haustür des Kinderhauses. Dieser Zustand ist seit Jahren bekannt. Eine öffentliche Toilettenanlage könnte die Situation für alle Beteiligten akzeptabler gestalten. Eine Fläche neben den vorhandenen Mülltonnen ist gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2024, ST 610 Antrag vom 13.06.2024, OF 1170/5 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5775 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 23-13
ParkandrideParkhaus mit direktem UBahnAnschluss auf dem Gebiet der Binding Brauerei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4727 entstanden aus Vorlage: OF 928/5 vom 24.09.2023 Betreff: Park-and-ride-Parkhaus mit direktem U-Bahn-Anschluss auf dem Gebiet der Binding Brauerei Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie auf dem Gebiet der Binding Brauerei ein modernes und komfortables Park-and-ride-Parkhaus mit direktem U-Bahn-Anschluss zu den Linien 1, 2, 3 und 8 eingerichtet werden kann. Die bestehende Wendeanlage der U-Bahn vom Südbahnhof ist nahezu auf gleicher Höhe unter dem Spielplatz Grethenweg und lediglich ca. 100 Meter von dem Gebiet der Binding Brauerei entfernt. Weiterhin ist zu prüfen, wie das Park-and-ride-Parkhaus als multimodaler Umsteigehub mit Leihrädern und Parkflächen für Fahrräder ausgestattet und an ein sicheres Rad- und Fußwegenetz in die Innenstadt angeschlossen werden kann. Begründung: Aufgrund der verkehrlichen Planungen in der Innenstadt ist die Verkehrssituation auch in Sachsenhausen untragbar geworden. Der Pendlerverkehr wird durch ein dicht besiedeltes Wohngebiet geführt - in eine Innenstadt, die zunehmend autofrei sein soll. Der motorisierte Individualverkehr in Frankfurt muss endlich reduziert und Sachsenhausen vom Pendlerverkehr entlastet werden. Ein komfortables, multimodales Park-and-ride-Parkhaus nach Wiener Vorbild mit eng getakteter und schneller U-Bahn-Verbindung in die Innenstadt könnte dazu beitragen. Vorhandene Ressourcen sollten genutzt werden - gleich vier U-Bahn-Linien würden auf diese Weise verlängert werden. In wenigen Minuten wäre man von dem Gebiet der Binding Brauerei an der Darmstädter Landstraße direkt in der Innenstadt. Dies wäre eine echte Alternative zur Autofahrt in die Stadt. Darüber hinaus wäre die Schweizer Straße für die Menschen im bergigen Süden Sachsenhausens auch ohne Auto schnell und komfortabel zu erreichen. Das neue Viertel am Henninger Turm würde erheblich aufgewertet werden. Im Vergleich zu einem Park-and-ride-Parkhaus an der Sachsenhäuser Warte wären wegen der Nähe zu der vorhandenen Infrastruktur Bauzeit und Kosten erheblich geringer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 689 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-2
Kontrolle der Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung im nördlichen Teil der Brückenstraße zwischen Diesterwegplatz und Textorstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4729 entstanden aus Vorlage: OF 952/5 vom 23.10.2023 Betreff: Kontrolle der Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung im nördlichen Teil der Brückenstraße zwischen Diesterwegplatz und Textorstraße Der Magistrat wird gebeten, die Geschwindigkeitskontrollen im nördlichen Teil der Brückenstraße zwischen Diesterwegplatz und Textorstraße zu intensivieren. Begründung: Im genannten Bereich wird die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h von Autofahrern - teilweise deutlich - überschritten. In letzter Zeit sind wiederkehrend "Raser" auf dem o. g. Straßenabschnitt mit Abfahrt auf die Textorstraße in Richtung Darmstädter Landstraße festzustellen. Hierbei wird immer wieder stark auf deutlich über 50 km/h beschleunigt, was ebenfalls von lauten Motorengeräuschen begleitet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 544 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1
Ortstermin in der Hedderichstraße zur Parkraumsituation
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4737 entstanden aus Vorlage: OF 962/5 vom 03.11.2023 Betreff: Ortstermin in der Hedderichstraße zur Parkraumsituation Die Parkraumsituation in der Hedderichstraße im Bereich der Hausnummern 94 bis 116 befindet sich in einem über die Jahrzehnte gewachsenen Zustand mit teils widersprüchlicher Beschilderung und stark verwitterten, nicht mehr aktuellen Straßenmarkierungen (siehe Fotos). Dies führt bei Autofahrern regelmäßig zu Unklarheiten darüber, wo in diesem Bereich regelkonform geparkt werden darf und wo nicht. Zudem besteht vonseiten der Anwohner der Wunsch nach einer Optimierung des dort öffentlich verfügbaren Parkraums. Der Magistrat wird daher gebeten, schnellstmöglich einen Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen Ämter und den Vertreterinnen und Vertretern des Ortsbeirats durchzuführen, um die Situation vor Ort zu überprüfen und anschließend neu zu beordnen. Fotos 1 - 4 (c) Oliver Kimpel: Parkraumsituation Hedderichstraße im Bereich der Hausnummern 94 - 116 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 308 Aktenzeichen: 32-1
Aufstellung zusätzlicher Schaukästen auf dem Buchrainplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4740 entstanden aus Vorlage: OF 966/5 vom 06.11.2023 Betreff: Aufstellung zusätzlicher Schaukästen auf dem Buchrainplatz Der Magistrat wird gebeten, mindestens zwei zusätzliche Schaukästen im Bereich des Buchrainplatzes - z. B. neben dem Schaukasten für den Ortsbeirat und neben den Schaukästen zwischen den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 357 und 359 - aufzustellen. Der Standort ist mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Begründung: Auch wenn die Digitalisierung immer weiter voranschreitet, können Ortsbeirat, Parteien und Vereine nicht auf Schaukästen verzichten, um die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Bislang stehen hierfür insgesamt drei Schaukästen zur Verfügung. Dies ist zu wenig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 420 Aktenzeichen: 66-0
Sanierung eines Straßenabschnitts Im Eichlehen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4743 entstanden aus Vorlage: OF 970/5 vom 27.10.2023 Betreff: Sanierung eines Straßenabschnitts Im Eichlehen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Straßenabschnitt Im Eichlehen ca. 50 Meter vor dem 1. Wirtschaftsweg und dem 1. Wirtschaftsweg saniert wird. Begründung: Die Straße Im Eichlehen (im Osten von Oberrad) im Abschnitt 50 Meter vor dem 1. Wirtschaftsweg bis zum 1. Wirtschaftsweg befindet sich in einen katastrophalen Zustand und ist mit tiefen Schlaglöchern übersät, die das Befahren der Straße kaum möglich machen. Eine Sanierung ist unbedingt erforderlich. Im Eichlehen, ca. 50 Meter vor dem Im Eichlehen, Blick vom 1. Wirtschaftsweg 1. Wirtschaftsweg Richtung Offenbacher Landstraße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 421 Aktenzeichen: 66-0
Nutzung des Grundstücks an der Ecke Darmstädter Landstraße/Erstes Wartegäßchen
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2023, OF 987/5 Betreff: Nutzung des Grundstücks an der Ecke Darmstädter Landstraße/Erstes Wartegäßchen Der Ortsbeirat 5 fragt den Magistrat, welche Nutzung für das Eckgrundstück an der Darmstädter Landstraße / I. Wartegässchen beabsichtigt ist? Begründung: Auf dem obigen Grundstück befand sich eine Verkaufsstelle für Gartenskulpturen, die in der Zwischenzeit aufgelöst ist. Das Grundstück ist geräumt. Insoweit besteht ein Informationsinteresse im Hinblick auf die zukünftige Nutzung. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 26.01.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 843 2024 Die Vorlage OF 987/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenParkverbot in der Willemerstraße in Sachsenhausen
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2023, OF 955/5 Betreff: Parkverbot in der Willemerstraße in Sachsenhausen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat um Auskunft, weshalb er ein Parkverbot in der Willemerstraße kürzlich verfügt hat. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben dem Ortsbeirat von einem kürzlich verfügten Parkverbot in der Willemerstraße berichtet. Bei dem betroffenen Parkstreifen handelt es sich um eine der letzten Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger ein Auto ohne Einschränkung abstellen zu können. Eine etwaige Begründung, dass das Parkverbot aufgrund des umgeleiteten Busverkehrs verhängt worden sei, trägt nicht, da es zuvor schon Schwerlastverkehr gegeben hat. Bürgerinnen und Bürger empfinden das Vorgehen als Auto- und Bürgerfeindlichkeit. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 785 2023 Die Vorlage OF 955/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
Weiter lesenSüdbahnhof gegen Überflutung durch Starkregen schützen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4655 entstanden aus Vorlage: OF 900/5 vom 28.08.2023 Betreff: Südbahnhof gegen Überflutung durch Starkregen schützen Der Magistrat wird gebeten, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn AG baldmöglichst alle erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten, um den Südbahnhof bei Unwetter gegen Überflutung zu schützen. Begründung: Der Südbahnhof ist durch Starkregen gefährdet. Das ist lange bekannt. Durch die Lage am Rande des Sachsenhäuser Bergs fließt das Wasser über die Mörfelder Landstraße in Richtung Eingang der B-Ebene. Dennoch wurde dieser Bereich bislang nicht gegen Starkregen gesichert. Dadurch entstehen teilweise erhebliche Schäden an der wichtigen Verkehrsinfrastruktur - mit entsprechenden Folgen für den ÖPNV. Die Stadt ist dringend gefordert, hier tätig zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 424 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-0
Probeweise Einrichtung einer zusГӨtzlichen StraГҹenbahnhaltestelle zwischen den Haltestellen вҖһBalduinstraГҹeвҖң und вҖһLettigkautwegвҖң
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4659 entstanden aus Vorlage: OF 915/5 vom 30.09.2023 Betreff: Probeweise Einrichtung einer zusГӨtzlichen StraГҹenbahnhaltestelle zwischen den Haltestellen "BalduinstraГҹe" und "Lettigkautweg" Der Magistrat wird gebeten, zwischen den StraГҹenbahnhaltestellen "BalduinstraГҹe" und "Lettigkautweg" auf HГ¶he der Offenbacher LandstraГҹe 190 eine zusГӨtzliche HaltemГ¶glichkeit fГјr den Г–PNV probeweise einzurichten. BegrГјndung: BГјrgerinnen und BГјrger beklagt sich darГјber, dass es zwischen den StraГҹenbahnhaltestellen "BalduinstraГҹe" und "Lettigkautweg" keine weitere HaltemГ¶glichkeit gibt. Durch die Errichtung zusГӨtzlicher Wohnungen, aber auch durch die Lage der Freiwilligen Feuerwehr Oberrad und des seilerbahn kunst kultur e. V. ist die Einrichtung einer weiteren Station fГјr den Г–PNV geboten. Gerade bzgl. Letzterem ist eine Zunahme der Fahrgastzahlen zu erwarten. Vor dem Hintergrund bittet der Ortsbeirat 5 den Magistrat, probeweise eine (temporГӨre) Haltestelle zu errichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehГ¶rende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 567 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf В§ 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1
Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen in der westlichen Offenbacher Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4660 entstanden aus Vorlage: OF 916/5 vom 02.10.2023 Betreff: Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen in der westlichen Offenbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten, in der westlichen Offenbacher Landstraße Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Die gemessenen Geschwindigkeiten sind nach den Größenklassen "unter Limit", "über Limit" und "über Limit, sanktionierbar" in absoluten und relativen Zahlen aufzulisten. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der westlichen Offenbacher Landstraße haben sich erneut über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt beschwert. Der Ortsbeirat bittet daher um die oben genannte Geschwindigkeitskontrolle, um das weitere Vorgehen beratschlagen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 425 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1
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