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Vorlagen
Prüfung einer Bedarfsampelanlage für Fußgängerinnen und Fußgänger auf der Mörfelder Landstraße im Bereich zwischen Oppenheimer Landstraße und Schweizer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1716 entstanden aus Vorlage: OF 328/5 vom 30.01.2022 Betreff: Prüfung einer Bedarfsampelanlage für Fußgängerinnen und Fußgänger auf der Mörfelder Landstraße im Bereich zwischen Oppenheimer Landstraße und Schweizer Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Bedarfsampelanlage für Fußgängerinnen und Fußgänger auf der Mörfelder Landstraße im Bereich zwischen Oppenheimer Landstraße und Schweizer Straße circa auf Höhe des Blumenladens "Blütesiegel" (Mörfelder Landstraße 106) eingerichtet werden kann. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass regelmäßig Fußgängerinnen und Fußgänger die Mörfelder Landstraße im genannten Bereich überqueren und es dabei zu gefährlichen Situationen kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1441 Aktenzeichen: 32 1
Maßnahmen zur Entlastung der Schulstraße von Autoverkehr zwischen Sachsenhäuser Ufer und Walter-Kolb-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1508 entstanden aus Vorlage: OF 299/5 vom 06.01.2022 Betreff: Maßnahmen zur Entlastung der Schulstraße von Autoverkehr zwischen Sachsenhäuser Ufer und Walter-Kolb-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten er sieht, damit der derzeitige Zustand völliger Überlastung der Schulstraße zwischen Sachsenhäuser Ufer und Walter-Kolb-Straße durch Pkw und Lkw beendet werden kann. Begründung: Anwohner berichten von unhaltbaren Zuständen, was die Verkehrssituation in der Schulstraße betrifft, seitdem der Verkehrsabfluss auf die Walter-Kolb-Straße auf eine einzige Spur reduziert wurde. Dies führt zu beständigem Verkehrsrückstau bis an das Mainufer, Hupkonzerten, einem Stau der ausfahrenden Pkw des Parkhauses bis in dessen erstes Obergeschoss, zu noch mehr Frust, Staub und Lärm. Das ist auch konkret gefährlich, da die Rettungskräfte weder sicher zum Krankenhaus gelangen können, geschweige denn von dort hinaus. Die potenziell zum Ausweichen willigen Fahrer haben hierzu keine Möglichkeit - links wie rechts befinden sich genutzte Parkplätze oder Poller. Die Ampelschaltung vorne an der Walter-Kolb-Straße erlaubt je nach Fußgängerverkehr regelmäßig nur ein, zwei, maximal fünf Fahrzeugen die Ausfahrt in die Walter-Kolb-Straße. Zusätzliche Belastung entsteht aufgrund der Tatsache, dass sich am Ende der Schulstraße eine Ein- und Ausfahrt einer Tiefgarage befindet und die Ausfahrt der Bäckergasse mit einem Garagenhof für sieben Autos. Hinzu kommt, dass Lkw unerlaubt die Straße benutzen, um Umwege zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 996 Aktenzeichen: 66 0
Ausreichende Straßenbeleuchtung in Launitzstraße, Gutzkowstraße und Stegstraße gewährleisten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1194 entstanden aus Vorlage: OF 255/5 vom 11.11.2021 Betreff: Ausreichende Straßenbeleuchtung in Launitzstraße, Gutzkowstraße und Stegstraße gewährleisten Der Magistrat wird gebeten, die notwendigen Maßnahmen zu veranlassen, damit zeitnah ausreichende Straßenbeleuchtungen in der Launitzstraße, der Gutzkowstraße und der Stegstraße gewährleistet sind. Begründung: Anwohner berichten, dass in der Launitzstraße, der Gutzkowstraße und der Stegstraße die Straßenbeleuchtung nicht ausreichend hell ist. Die Stegstraße Ist beispielsweise als wichtige fußläufige Verbindung aufgrund der Kastanien dort sehr dunkel. Die Gutzkowstraße ist eine wichtige Verbindung zwischen Schweizer Platz und Darmstädter Landstraße, ebenfalls zu dunkel, und Letzteres gilt genauso für die Launitzstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 701 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 91 52
Radfahrstreifen in der Hans-Thoma-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1109 entstanden aus Vorlage: OF 186/5 vom 05.10.2021 Betreff: Radfahrstreifen in der Hans-Thoma-Straße Der Magistrat wird gebeten, eine der drei Autofahrspuren in der Hans-Thoma-Straße in zwei Fahrradstreifen, einen von der Gartenstraße/Ecke Holbeinstraße bis zur Schweizer Straße und einen von der Schweizer Straße bis zur Gartenstraße/Ecke Dürerstraße umzuwandeln. Begründung: Der Radweg endet abrupt von der Kennedyallee kommend in der Gartenstraße/Ecke Holbeinstraße. An dieser vielbefahrenen Kreuzung erhöht sich das Risiko für Radfahrerinnen und Radfahrer durch fehlende Radspuren. Durch Reduzierung von drei auf zwei Fahrbahnspuren in der Hans-Thoma-Straße könnten zwei sichere Radfahrstreifen entstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 752 Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4300 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Unterstützung des Projektes „Die Frankfurter Kunstsäule“
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2021, OF 229/5 Betreff: Unterstützung des Projektes "Die Frankfurter Kunstsäule" Der Magistrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit Florian Koch / Kultur am Main auf dem Brückenspielplatz an der Ecke Brückenstraße / Gutzkowstraße die im Stadtteil beliebte "Frankfurter Kunstsäule" fortzusetzen. Dreimal im Jahr werden zumeist Frankfurter Künstler gebeten, ihre Position auf der 3,60 m hohen Kunst-Litfaßsäule auszubreiten. Anwohner, Kunstinteressierte, Passanten und Kunstfreunde erfreuen sich gleichermaßen an den Wechselausstellungen, die gewohnte Denkmuster und Perspektiven hinterfragen und aufbrechen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 2.000 Euro. Begründung: Das Projekt Frankfurter Kunstsäule stellt seit 2016 durch seine Wechselausstellungen im Öffentlichen Raum eine Bereicherung für den Stadtteil Sachsenhausen dar. Die Vielseitigkeit der Ausstellungen spiegelt in besonderer Weise den Stadtteil. Antragsteller: GRÜNE FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 26.11.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 229/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 5 am 21.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 229/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 92 2022 Die Vorlage OF 229/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des Antragstenors folgenden Wortlaut enthält: "Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 Euro." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, FDP, BFF
Weiter lesenÜberweg Oppenheimer Landstraße vor der Bahnüberführung fußgängerfreundlich gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 949 entstanden aus Vorlage: OF 200/5 vom 19.09.2021 Betreff: Überweg Oppenheimer Landstraße vor der Bahnüberführung fußgängerfreundlich gestalten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampelschaltung im Kreuzungsbereich Oppenheimer Landstraße vor der Bahnüber führung so angepasst werden kann, dass es Fußgängerinnen und Fußgängern möglich ist, den Kreuzungsbereich in einer Grünphase zu überqueren. Begründung: Für Fußgängerinnen und Fußgänger ist es wünschenswert, den Kreuzungsbereich in einer Grünphase zu überqueren und nicht auf der Verkehrsinsel warten zu müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 589 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Einzäunung der Hundeauslaufflächen Gartenstraße/Otto-Hahn-Platz und Tiroler Park
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 784 entstanden aus Vorlage: OF 155/5 vom 03.08.2021 Betreff: Einzäunung der Hundeauslaufflächen Gartenstraße/Otto-Hahn-Platz und Tiroler Park Der Magistrat wird gebeten, die offiziellen Hundeauslaufflächen in der Gartenstraße/Otto-Hahn-Platz und im Tiroler Park zu umzäunen, mit Toren zu versehen und einen Mülleimer neben den Toren aufzustellen. Begründung: Die - offiziell als solche deklarierte - Hundeauslauffläche am Otto-Hahn-Platz liegt unmittelbar zwischen der Straßenbahnhaltestelle und der B43 (Gartenstraße), ohne jede Absicherung gegenüber dem Verkehr. Es ist nicht möglich, hier einen Hund frei laufen zu lassen, ohne dass eine Unfallgefahr besteht. Die Fläche ist im jetzigen Zustand für den eigentlichen Hundeauslauf ungeeignet. Ein Zaun würde diesem Umstand abhelfen. Die Hundeauslauffläche im Tiroler Park ist weniger stark vom Verkehr betroffen, sie liegt allerdings unmittelbar neben einem Kinderspielplatz. Hier sollten auch Konflikte vermieden werden. Die Umzäunung sollte geeignet sein, Hunde vor dem Herauslaufen zu sichern (bspw. Stabmattenzaun mit einer Höhe von mindestens eineinhalb Metern). Die Tore sollten von selbst zufallen, um ein versehentliches offen stehen Lassen zu verhindern. Die Tore sollten jeweils an den östlichen und westlichen Enden der jeweiligen Hundeauslauffläche einen Zugang ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2091 Aktenzeichen: 67 0
Versetzung der Glascontainer am geplanten Holbeinkreisel
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2021, OF 172/5 Betreff: Versetzung der Glascontainer am geplanten Holbeinkreisel Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die zu überarbeitende Planung zum Holbeinkreisel im Rahmen der Vorlage M 81 zu verändern und einen geeigneteren Standort für die unterirdischen Glassammelbehälter zu finden, sodass keine Bäume geopfert werden müssen, insbesondere nicht der Baum 44 in der genannten Magistratsvorlage. Begründung: Im Zusammenhang mit der Schaffung des neuen Holbeinkreisels sollen in der Grünanlage der Holbeinstraße unterirdische Glascontainer angelegt werden. Deshalb ist gemäß Begründung der M 81/2021 der daneben befindliche Baum Nr. 44 "potenziell gefährdet". Es besteht allerdings keine zwingende Notwendigkeit, unterirdische Glascontainer in einer alleeartigen Grünanlage mit hochgewachsenen alten Bäumen zu positionieren und dadurch den Bestand der Bäume zu gefährden. Denkbar wäre zum Beispiel der Platz gegenüber der Allee auf der Restfläche an der Ecke Oppenheimer Landstraße/Nell-Breuning-Straße. Prinzipiell sollten gesunde alte Bäume nur gefällt werden, wenn dies absolut notwendig ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.08.2021, OF 139/5 Beratung im Ortsbeirat: 5
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBarrierefreier ÖPNV für den Ortsbezirk 1 hier: Endlich barrierefreie Straßenbahnhaltestellen für die Münchener Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 675 entstanden aus Vorlage: OF 120/1 vom 23.08.2021 Betreff: Barrierefreier ÖPNV für den Ortsbezirk 1 hier: Endlich barrierefreie Straßenbahnhaltestellen für die Münchener Straße Vorgang: B 288/21 Die Münchener Straße zwischen Hauptbahnhof und Willy-Brandt-Platz ist eine belebte Geschäftsstraße im Herzen des Bahnhofsviertels, die von drei stark frequentierten Straßenbahnlinien durchfahren wird. Viele Berufspendlerinnen und Berufspendler, zu Fuß Gehende und Radfahrende konkurrieren um den Raum mit fahrenden und parkenden Pkw und Lieferfahrzeugen. Dennoch sind die Straßenbahnhaltestellen nicht barrierefrei und die Gehwege extrem schmal und zugeparkt. Im Magistratsbericht vom 09.08.2021, B 288, wird darauf hingewiesen, dass eine Wiederaufnahme der Planung aus Kapazitätsgründen und wegen konkurrierender Projekte mit höherer Priorität nicht in Aussicht gestellt werden könne und dass es sich um eine Anliegerstraße mit relativ geringem Verkehrsaufkommen handele. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, den Straßenabschnitt mit Priorität und temporären Maßnahmen wie folgt anzupacken: 1. Einrichtung temporärer Straßenbahnh altestellenkaps, die bis zum Gleis herangeführt werden und so einen barrierefreien Ein- und Ausstieg gewährleisten, als temporäre Maßnahme bis zum endgültigen Umbau der Haltestellen. 2. Einführung flächendeckendes Tempo 20, da es sich um einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich handelt. Dadurch wird die Sicherheit für Radfahrende und zu Fuß Gehende entscheidend erhöht. 3. Umwandlung weiterer Pkw-Parkplätze in Lieferzonen für das örtliche Gewerbe, um das Parken in zweiter Reihe und die Behinderung der Straßenbahnen zuverlässig zu verhindern. 4. Umwandlung weiterer Pkw-Parkplätze in Flächen für die Außengastronomie, um der durch Corona gebeutelten Gastronomie endlich die ersehnte Außenfläche zur Verfügung stellen zu können. Begründung: Da die Umgestaltung der Münchener Straße inklusive dem barrierefreien Ausbau der Haltestellen noch lange andauern wird, müssen kostengünstige, schnell greifende, temporäre Maßnahmen zur Erreichung der genannten Ziele umgesetzt werden. Insbesondere die Interessen mobilitätseingeschränkter Menschen, von Eltern mit Kleinkindern oder Kinderwagen, von Gewerbetreibenden und Gastronomen und ÖPNV-Nutzerinnen und ÖPNV-Nutzer müssen ernst genommen werden. Das ständige Hupen der Pkw und Lkw und das Bimmeln der Straßenbahnen wird reduziert, worüber sich vor allem die Anwohnenden beschwert haben. Pkw-Stellplätze bleiben weitgehend erhalten. Die dafür erforderlichen Maßnahmen zur Beschilderung und den temporären Haltestellenanlagen wie z. B. in der Gartenstraße/Ecke Stresemannallee sind zudem kostengünstig und schnell umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.08.2021, B 288 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 237 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1714 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Kreisverkehrsplatz Holbeinstraße - Radroute Darmstadt und Sicherheit für Fußgänger mit einplanen
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2021, OF 126/5 Betreff: Kreisverkehrsplatz Holbeinstraße - Radroute Darmstadt und Sicherheit für Fußgänger mit einplanen Der Ortsbeirat lehnt den Magistratsvortrag M 81 ab. Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, 1. den Magistratsvortrag ebenfalls abzulehnen, 2. den Magistrat aufzufordern, a) Radverkehrsanlagen im Anschlussbereich des Kreisels mit einer Breite von mindestens 2,50 Metern je Fahrtrichtung zu planen und so die hier geplante Führung der Radroute Frankfurt - Darmstadt zu ermöglichen. Dazu sind beide Parkstreifen in der Unterführung aufzuheben. b) Den freien Rechtsabbieger für den Fahrzeugverkehr von der Holbeinstraße in die Burnitzstraße, der eine zusätzliche, unübersichtliche Straßenquerung und Gefährdung für zu Fuß gehende Kinder auf dem Schulweg darstellt, aus der vorgelegten Planung zu streichen. Begründung: Durch Holbeinstraße, Oppenheimer Landstraße und Ziegelhüttenweg wird die künftige Raddirektverbindung Frankfurt Darmstadt geführt. Das hat der Magistrat ganz richtig in seinem Vortrag festgestellt. Auf die Idee, seine Planung entsprechend anzupassen ist er nicht gekommen. Auf einer Raddirektverbindung soll der Radverkehr durchgängig zügig fahren können. Dazu ist eine Mindestbreite von 2,50 Metern erforderlich, um freie Überholvorgänge auf der Radverkehrsanlage zu ermöglichen. Der erforderliche Platz wird durch Wegfall der Parkplätze in der Unterführung gewonnen, die überflüssig sind, weil sie in erster Linie Pendlerverkehr anziehen. Enttäuscht ist der Ortsbeirat über die Planung des sogenannten Bypass von der Holbeinstraße in die Burnitzstraße. Der Planer stellte bei der Präsentation der Vorplanung im Ortsbeirat im Jahr 2019 dar, dass der Bypass in der Verwaltung umstritten, aber seine bevorzugte Variante sei. Der Ortsbeirat hat in seiner damaligen Anregung zur Vorplanung den Bypass ausdrücklich gestrichen (nachzulesen in Punkt 2 im Protokoll der 36. Sitzung der XI. Wahlperiode). Es sei hier noch einmal dargestellt, warum der Ortsbeirat die freien Rechtsabbieger speziell in Wohnbereichen als Relikt aus der autogerechten Stadt nicht wünscht: Der Fußverkehr wird gezwungen, den von hinten kommenden Fahrzeugverkehr zu beachten. Da Fußgänger nicht mit Rückspiegeln ausgestattet sind, muss durch Richtungswechsel die Einsicht in den rückwärtigen Verkehr sichergestellt werden. Für junge Erwachsene ist das ein Routinevorgang, aber immer ein unerwünschter Umweg. In der Mobilität eingeschränkte Personen belastet selbst kleine Umwege. Sie müssen einmal zusätzlich anhalten, zusätzlich Sicht nehmen und zusätzliche Gefälle auf ihrer Wegstrecke überwinden. Für Kinder sind die freien Rechtsabbieger eine besondere Qual. Sie haben einen zusätzlichen Zebrastreifen zu überwinden. Ein Zebrastreifen signalisiert ihnen nicht Sicherheit, sondern Gefahr. Sie müssen auf dem Fußweg vor dem Zebrastreifen warten, bis alle Autos vorbei gefahren sind oder wirklich vor dem Zebrastreifen anhalten. Daher müssen sie auch die Autos passieren lassen, die gar nicht den Abbieger nutzen, sondern geradeaus in den Kreisel einfahren. Auch die Eltern wollen ihre Kinder vor solcherart gefährlichen Schulwegen schützen. Bei Bau des freien Rechtsabbiegers ist deshalb mit einer höheren Anzahl "Elterntaxis" auf dem Kreisel zu rechnen. Der Fahrzeugverkehr kann leicht auf den Bypass verzichten. Die Wegebeziehung von der Holbeinstraße in die Burnitzstraße ist von untergeordneter Bedeutung. Geübte PkwFahrerinnen können auch im spitzen Winkel abbiegen. Größere Fahrzeuge müssen eine Runde um den Kreisel nehmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 81 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 02.07.2021, TO I, TOP 45 Beschluss: 1. Der Vorlage M 81 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 126/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAuskunftsersuchen zu den in der Vorlage NR 895 für den Ortsbezirk 5 beschriebenen und beschlossenen Maßnahmen, um den Fuß- und Fahrradverkehr sicherer zu machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7341 entstanden aus Vorlage: OF 1907/5 vom 03.02.2021 Betreff: Auskunftsersuchen zu den in der Vorlage NR 895 für den Ortsbezirk 5 beschriebenen und beschlossenen Maßnahmen, um den Fuß- und Fahrradverkehr sicherer zu machen Vorgang: NR 895/19 CDU/SPD/GRÜNE Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wann nach dem derzeitigen Planungsstand damit zu rechnen ist, dass die in der Vorlage NR 895 für den Ortsbezirk 5 beschlossenen Maßnahmen, um den Fuß- und Fahrradverkehr sicherer zu machen, realisiert sein werden . Begründung: Mit der Vorlage NR 895 wurden 2019 durch die Stadtverordnetenversammlung u. a. auch für den Ortsbezirk 5 zahlreiche sinnvolle Maßnahmen beschlossen, die den Fuß- und Fahrradverkehr in den Bereichen Schwarzwaldstraße/Rennbahnstraße, Schweizer Straße, Mörfelder Landstraße und Offenbacher Landstraße, Gutzkowstraße, Oberräder Fußweg und Brückenstraße sicherer machen sollen. Für die Bürgerinnen und Bürger im Ortsbezirk 5 ist es äußerst wünschenswert, dass die vorgesehenen Maßnahmen sich nicht verzögern. Damit möglichst frühzeitig Verzögerungen entgegengewirkt werden kann, ist es sinnvoll, nachdem nun mehr als 18 Monate seit Beschlussfassung verstrichen sind, zu überprüfen, ob der ursprünglich ins Auge gefasste Zeitplan voraussichtlich eingehalten werden kann oder ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, damit die vorgesehenen Maßnahmen ohne Verzögerung realisiert werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2021, ST 1235 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Park- und Fahrradplätze im Bereich Oppenheimer Landstraße/Schwanthalerstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7340 entstanden aus Vorlage: OF 1905/5 vom 21.01.2021 Betreff: Park- und Fahrradplätze im Bereich Oppenheimer Landstraße/Schwanthalerstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die im Bereich Oppenheimer Landstraße/Schwanthalerstraße schraffierte Fläche zur Einrichtung weiterer Fahrradabstellplätze zu nutzen. Begründung: In dem vorbezeichneten Bereich ist eine relativ große Freifläche schraffiert und abgepollert. Diese Fläche kann für weitere Fahrradabstellplätze genutzt werden. Hierfür besteht auch in diesem Bereich ein erheblicher Bedarf. Hier können drei bis vier Fahrradbügel angebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1159 Aktenzeichen: 66 3
Auskunftsersuchen zum Leerstand von Wohnungen in Liegenschaften der Stadt Frankfurt in der Gartenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2021, OF 1906/5 Betreff: Auskunftsersuchen zum Leerstand von Wohnungen in Liegenschaften der Stadt Frankfurt in der Gartenstraße Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, zu berichten, wie es dazu kommen konnte, dass in Liegenschaften der Stadt in der Gartenstr. mehrere Wohnungen z. T. seit Jahren leerstehen und bis wann diese Wohnungen wieder für Wohnzwecke zur Verfügung stehen werden. Begründung: Die Frankfurter Rundschau berichtete am 29.01.2021, dass in Liegenschaften der Stadt in der Gartenstraße mehrere Wohnungen seit Jahren leerstehen, obwohl ein extremer Mangel an bezahlbaren Mietwohnungen besteht. Ein Sprecher von Bau- und Immobiliendezernent Jan Schneider (CDU), hat dies auch bestätigt. Angesichts der Tatsache, dass Tausende Menschen in Frankfurt auf der Suche nach einer Wohnung sind, ist es unvertretbar, wenn die Stadt Frankfurt selbst Wohnraum jahrelang leerstehen lässt. Damit diesem Missstand so bald wie möglich abgeholfen wird und damit vorgesorgt wird, dass sich so etwas in Zukunft nicht wiederholt, ist es notwendig, die Ursachen aufzuklären und mit einer klaren und überprüfbaren zeitlichen Perspektive alles Erforderliche zu veranlassen, dass der Leerstand beendet wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 5 am 19.02.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1964 2021 Die Vorlage OF 1906/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenSchutz vor verkehrsgefährdendem Falschparken
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6953 entstanden aus Vorlage: OF 1846/5 vom 09.11.2020 Betreff: Schutz vor verkehrsgefährdendem Falschparken Der Magistrat wird gebeten, die Gefahrensituation im Bereich der folgenden Kreuzungen und Zebrastreifen dadurch zu entschärfen, dass verkehrsgefährdendes Falschparken in den Fünf-Meter-Bereichen der Einmündungen, möglichst durch Fahrradbügel, anderenfalls durch Poller, baulich verhindert wird: 1. Wallstraße 14 und 18, Kreuzung Fritschengäßchen; 2. Bindingstraße 2, Kreuzung Darmstädter Landstraße 98 - beidseitig auf der Sperrfläche, Fahrradbügel anstelle der Stellvertreter; 3. Bindingstraße 13, Kreuzung Gretenweg 19; 4. Bruchstraße 4, Kreuzung Brückenstraße; 5. Danneckerstraße 29, Kreuzung Stegstraße; 6. Danneckerstraße 22, Kreuzung Stegstraße 45; 7. Darmstädter Landstraße 17-19, Kreuzung Heisterstraße 2; 8. Gartenstraße 122, Kreuzung Schaubstraße 1; 9. Gartenstraße 78, Kreuzung Holbeinstraße 13; 10. Gartenstraße 96, Kreuzung Rembrandtstraße 18; 11. Groß e Rittergasse 20, vor dem Zebrastreifen; 12. Gutzkowstraße 21, vor dem Zebrastreifen; 13. Holbeinstraße 41, Kreuzung Schwanthalerstraße; 14. Holbeinstraße 48, Kreuzung Schwanthalerstraße; 15. Letzter Hasenpfad 64, Sperrfläche vor dem Zebrastreifen. Begründung: In Sachsenhausen werden Kfz und Lieferwagen oft sehr wild auf Kreuzungen und im Bereich von Zebrastreifen geparkt. Das gefährdet die Fußgänger und Fahrradfahrer in diesen Bereichen erheblich, da sie von Autofahrern nicht oder zu spät gesehen werden. Der Ortsbeirat sieht es in Anbetracht der hohen Zahl getöteter und verletzter Fußgänger und Fahrradfahrer im Ortsbezirk 5 als notwendig an, die Übersichtlichkeit der Kreuzungen und Zebrastreifen zu verbessern. Fahrradbügel und Poller können diesem Zweck dienen. Wo möglich, sollen Fahrradbügel installiert werden, da sie zusätzlich das Abstellen von Fahrrädern auf den ohnehin schmalen Gehwegen unnötig machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 743 Aktenzeichen: 32 1
Anbringung zusätzlicher Fahrradabstellplätze an der Ecke Gutzkowstraße/Souchaystraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6955 entstanden aus Vorlage: OF 1848/5 vom 11.11.2020 Betreff: Anbringung zusätzlicher Fahrradabstellplätze an der Ecke Gutzkowstraße/Souchaystraße Der Magistrat wird gebeten, an der Ecke Gutzkowstraße/Souchaystraße noch zusätzliche Fahrradabstellmöglichkeiten in Form von Fahrradbügeln einzurichten. Begründung: Die obige Ecke ist abgepollert und schraffiert. Auf der schraffierten Fläche besteht die Möglichkeit, weitere Fahrradbügel anzubringen. Der Bedarf für Fahrradabstellplätze ist in diesem Bereich aufgrund der Nähe zur Schweizer Straße sehr hoch. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 633 Aktenzeichen: 66 2
Radfahrstreifen Walter-Kolb-Straße und Gartenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6855 entstanden aus Vorlage: OF 1816/5 vom 14.10.2020 Betreff: Radfahrstreifen Walter-Kolb-Straße und Gartenstraße Vorgang: V 1121/19 OBR 5; ST 891/19 Der Magistrat wird gebeten, 1. auf der Walter-Kolb-Straße und der Gartenstraße Richtung Westen den anfangs vorhandenen Radfahrstreifen bis zur Schweizer Straße unter Wegfall einer Kfz-Fahrspur zu verlängern; 2. auch in der Gegenrichtung einen Radfahrstreifen zu markieren und dem Überfahren des Radstreifens durch Fahrzeuge auf der verbleibenden überbreiten Kfz-Spur durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken. Begründung: In der o. a. Stellungnahme hat der Magistrat die Fortsetzung des Radfahrstreifens bis zur Schweizer Straße vom Platzbedarf für eine Rechtsabbiegerspur an der Schweizer Straße im Zusammenhang mit der Mainkaisperrung gemacht. Trotz der eingeschränkten Aussagekraft der probeweisen Sperrung kann festgestellt werden, dass der Platzbedarf nicht eingetreten ist. Ebenso hat sich in Gegenrichtung kein zusätzlicher Platzbedarf ergeben. Die Mainkaisperrung wurde zudem inzwischen aufgehoben. Im Stadtgebiet sind zahlreiche Radfahrstreifen neben überbreiten Spuren markiert worden. Gegen das in der o. a. Stellungnahme angesprochene Überfahren des Radfahrstreifens hat der Magistrat offenbar geeignete Maßnahmen entwickelt. Die Walter-Kolb-Straße ist bis zur Oppenheimer Landstraße durchgehend, einschließlich Abbiegespuren, vier- bis fünfspurig, im weiteren Verlauf ist die Gartenstraße bis zur Schweizer Straße dreispurig. Die Strecke ist für das heutige Kraftfahrzeugaufkommen überdimensioniert. Die Markierung von Radfahrstreifen zur Erhöhung der Sicherheit und Leichtigkeit des Radverkehrs erscheint daher angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.01.2019, V 1121 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 891 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 469 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Textorstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Brückenstraße in die Tempo-30-Zonen integrieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6854 entstanden aus Vorlage: OF 1815/5 vom 14.10.2020 Betreff: Textorstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Brückenstraße in die Tempo-30-Zonen integrieren Vorgang: OM 1643/17 OBR 5; ST 1130/18 Der Magistrat wird gebeten, die in seiner o. a. S tellungnahme angekündigten Maßnahmen zeitnah umzusetzen, nämlich: 1. die Textorstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Schweizer Straße sowie zwischen Schweizer Straße und Brückenstraße in die jeweiligen Tempo-30-Zonen zu integrieren; 2. die noch vorhandenen Lichtsignalanlagen abzubauen und die angekündigten Ersatzmaßnahmen umzusetzen und außerdem 3. die Diesterwegstraße im Abschnitt zwischen Diesterwegplatz und Textorstraße für den Radverkehr in beiden Richtungen freizugeben. Begründung: In der Textorstraße besteht schon jetzt im angegebenen Bereich eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Sie ist aber als Vorfahrtstraße ausgeschildert und zum Teil sehr breit, was zu Geschwindigkeitsübertretungen verführt. Durch die Einbeziehung in die schon bestehenden Tempo-30-Zonen entfällt die Vorfahrtsregelung und die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit kann besser durchgesetzt werden. Dies würde die Straße für den Radverkehr attraktiver machen. Zudem könnte die Wiederholung des Verkehrszeichens "Tempo 30" vor jeder Kreuzung entfallen und der Schilderwald gelichtet werden. Die Ampeln können entfallen, wenn zum Beispiel durch Aufpflasterungen die Sicherheit des Fußverkehrs anderweitig verbessert wird. Die Diesterwegstraße kann für den Radverkehr in Fahrtrichtung Textorstraße freigegeben werden, weil kein gesondertes Lichtsignal erforderlich wäre. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1643 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1130 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 468 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Verhinderung weiterer tödlicher Unfälle in Sachsenhausen - Kontrolle von Autorasern in Sachsenhausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6856 entstanden aus Vorlage: OF 1817/5 vom 14.10.2020 Betreff: Verhinderung weiterer tödlicher Unfälle in Sachsenhausen - Kontrolle von Autorasern in Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Landespolizei ins Benehmen zu setzen, um die Autoraser in Sachsenhausen-Süd, insbesondere an Wochenenden abends ab 18:00 Uhr, vermehrt zu kontrollieren. Erneute tödliche Unfälle in Sachsenhausen durch verantwortungslose Autofahrer sollen verhindert werden. Kritische Bereiche sind: 1. Schweizer Straße; 2. südliches Mainufer; 3. Textorstraße; 4. Elisabethenstraße/Darmstädter Landstraße; 5. Walter-Kolb-Straße/Gartenstraße. Begründung: Anwohner beklagen, dass seit einigen Wochen unter der Woche und insbesondere an den Wochenenden abends ab 18:00 Uhr oder 19:00 Uhr und dann bis spät in den Abend immer wieder Autoraser andere Verkehrsteilnehmer erheblich gefährden. Teilweise fahren die Autos mit Geschwindigkeiten von über 100 km/h und es wurden auch rote Ampeln überfahren. Die Anwohner befürchten, dass bald ein weiterer schwerer Unfall passiert. Der Ortsbezirk 5 war im Jahr 2019 derjenige in Frankfurt mit der höchsten Zahl an Verkehrstoten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 472 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 4
Bessere Sichtbarkeit der Linden-Rabatten in der Brückenstraße im Bereich zwischen dem Adlhochplatz und Gutzkowstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6575 entstanden aus Vorlage: OF 1741/5 vom 03.09.2020 Betreff: Bessere Sichtbarkeit der Linden-Rabatten in der Brückenstraße im Bereich zwischen dem Adlhochplatz und Gutzkowstraße Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um die Rabatten der dortigen Linden in den Nachtstunden besser sichtbar zu machen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der Brückenstraße berichten, dass es immer wieder, vor allem in den Nachtstunden, zu Unfällen zwischen Fahrzeugen und Motorrollern mit den Rabatten der dortigen Linden kommt. Die Rabatten sind so angelegt, dass sie zu einem Zick-Zack-Kurs in der Brückenstraße führen, um den Verkehr zu verlangsamen. Die Rabatten sind aber gerade in der Dunkelheit schlecht sichtbar, sodass Autos und Motorroller regelmäßig über die Bordsteine der Rabatten fahren. Dabei reißen sie sich lautstark, je nach Geschwindigkeit einmal mehr oder einmal weniger, den Unterboden auf bzw. den Front- oder Heckspoiler ab. Dies ist sowohl für die Fahrerinnen und Fahrer als auch für die Anwohnerinnen und Anwohner sehr ärgerlich. Der Magistrat wird daher gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um die Sichtbarkeit der Rabatten, insbesondere der zur Fahrbahn zugeneigten Seiten, in der Dunkelheit zu verbessern. Dies könnte bspw. durch an den Bordsteinen der Rabatten angebrachte Reflektoren passieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 283 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
Kein Schleichverkehr in Sachsenhausen
S A C H S T A N D : Anregung vom 21.08.2020, OA 598 entstanden aus Vorlage: OF 1702/5 vom 26.07.2020 Betreff: Kein Schleichverkehr in Sachsenhausen Vorgang: OM 5185/19 OBR 5; ST 600/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, entgegen der Stellungnahme ST 600 im Interesse von Fußgängern und Fahrradfahrern die im Sommer 2019 eingerichtete Linksabbiegemöglichkeit aus der Schweizer Straße in die Gartenstraße in Richtung Osten wieder aufzuheben und so zu verhindern, dass der Schleichverkehr von der Schweizer Straße in südlicher Richtung durch die Wohngebiete in Sachsenhausen geleitet wird. Begründung: Der neue Abbieger eröffnet insbesondere die Stegstraße als neue Rennstrecke zur ampelfreien Umgehung der Schweizer Straße. Autofahrer fahren in hohem Tempo und ohne Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer bis zum Diesterwegplatz, wo sie wieder auf die ursprüngliche Route einbiegen. Die in der Stellungnahme ST 600 vorgetragene Ansicht, der Schleichverkehr entstünde durch die Abbiegerestriktion, trifft nicht zu, denn die Autofahrer konnten bisher und jetzt auch von der Schweizer Straße und dann Gutzkowstraße kommend in den südlich gelegenen Teil des Viertels einbiegen. Der nördliche Teil ist über das Mainufer erschlossen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5185 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 600 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 26.08.2020 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.09.2020, TO I, TOP 47 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 598 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.10.2020, TO II, TOP 35 Beschluss: Der Vorlage OA 598 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 6461, 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.10.2020 Aktenzeichen: 32 1
Aufstellen einer Bank am „Platz der vergessenen Kinder“ an der Ecke Gartenstraße und Hans-Thoma-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6193 entstanden aus Vorlage: OF 1666/5 vom 04.06.2020 Betreff: Aufstellen einer Bank am "Platz der vergessenen Kinder" an der Ecke Gartenstraße und Hans-Thoma-Straße Der Magistrat wird gebeten, am "Platz der v ergessenen Kinder" eine Bank aufzustellen. Begründung: Dieser Platz mit seinem Mahnmal wurde auch mit Unterstützung des Ortsbeirates 5 eingeweiht, um an die Kinder und ihre Betreuer zu erinnern, die in dem damals existierenden Waisenhaus in der Hans-Thoma-Straße 24 zu Beginn der antisemitischen Verfolgung Zuflucht gesucht und gefunden hatten. Sie wurden später von den Nationalsozialisten deportiert und umgebracht. Viele Menschen fühlen die Symbolik und freuen sich, dass Sachsenhausen nun einen Platz zum Gedenken hat. Eine Bank zum Innehalten und Verweilen wäre also dringend notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1602 Aktenzeichen: 67 0
Kurzzeitparken Textorstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6192 entstanden aus Vorlage: OF 1665/5 vom 26.05.2020 Betreff: Kurzzeitparken Textorstraße Vorgang: OM 5164/19 OBR 5; ST 2239/19 Der Magistrat wird gebeten, bezugnehmend auf seine Stellungnahme ST 2239, 1. in der Textorstraße auf der Seite der ungeraden Hausnummern zahlungspflichtige Kurzzeitparkplätze einzurichten, im Anschluss an die ortsfest vorhandenen Behindertenparkplätze, im Bereich der freien Stellplätze; 2. im Abschnitt der Textorstraße von der Kreuzung Stegstraße bis zur Kreuzung Oppenheimer Landstraße auf der Seite der geraden Hausnummern das Senkrechtparken halb auf der Straße anzuordnen; 3. anzuordnen, die Gastronomieterrassen frei zu halten; 4. sofern sich bei genauer Inaugenscheinnahme im Bereich von Baumscheiben, Schaltkästen etc. die Möglichkeit ergibt, davor Längsparkplätze einzurichten. Begründung: Die Anregung folgt der Stellungnahme des Magistrats ST 2239. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5164 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2019, ST 2239 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1846 Aktenzeichen: 32 4
Anordnung des Parkens auf der Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.05.2020, OM 5986 entstanden aus Vorlage: OF 1643/5 vom 29.04.2020 Betreff: Anordnung des Parkens auf der Straße Der Magistrat wird gebeten, zur Sicherung einer ausreichenden Gehwegbreite in folgenden Bereichen das Parken auf der Straße anzuordnen: 1. Schwanthalerstraße im Bereich der Hausnummern 37 - 51; 2. Stegstraße im Bereich der Hausnummern 49 - 55; 3. Oppenheimer Straße im Bereich der Hausnummern 51 - 55. Begründung: Die Fahrbahnbreite ist ausreichend, um ganz auf der Fahrbahn zu parken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1713 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Werbeanlage am Verkehrsknotenpunkt Elisabethenstraße/Walter-Kolb-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5916 entstanden aus Vorlage: OF 1603/5 vom 24.01.2020 Betreff: Werbeanlage am Verkehrsknotenpunkt Elisabethenstraße/Walter-Kolb-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum der am Verkehrsknotenpunkt im Zuge der Sanierung und Umgestaltung entfernte Baum durch eine Werbeanlage und nicht wiederum durch einen Baum ersetzt worden ist. Begründung: Auf einer der Verkehrsinseln am Verkehrsknotenpunkt Elisabethenstraße/Walter-Kolb-Straße stand bis zur Sanierung der Elisabethenstraße ein Baum. Dieser wurde im Zuge der Sanierung entfernt. An dieser Stelle wurde - sehr zum Unmut der Anwohnerinnen und Anwohner - nun eine Werbetafel aufgestellt. In Zeiten, in denen man sich um zusätzliches Grün - vor allem in der Stadt - bemüht, ist es den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermitteln, wenn Bäume entfernt und stattdessen Werbetafeln aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2020, ST 1344 Aktenzeichen: 66 5
Straßenabschnitt der Brückenstraße zwischen Schifferstraße und Gutzkowstraße in eine Fußgängerzone umwidmen
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2020, OF 1605/5 Betreff: Straßenabschnitt der Brückenstraße zwischen Schifferstraße und Gutzkowstraße in eine Fußgängerzone umwidmen Vorgang: ST 2298/19 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat der Stadt Frankfurt den Abschnitt der Brückenstraße zwischen der Schifferstraße und der Gutzkowstraße in Sachsenhausen in eine Fußgängerzone gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) umzuwidmen. Fußgängerzonen sind für den Gebrauch durch Fußgänger vorgesehen. Anderen Verkehrsteilnehmern ist die Nutzung normalerweise untersagt. Durch entsprechende Beschilderung kann die Zufahrt von Radfahrern allerdings zugelassen werden. Diese sind dann als untergeordnet zu betrachten und müssen ihre Geschwindigkeit und das Fahrverhalten an den Fußgängerverkehr anpassen. Begründung: Der beschriebene Straßenabschnitt durchquert eine vielgenutzte Grünanlage. Diese Grünanlage wird von Kindern und Jugendlichen und deren Eltern gerne genutzt, vor allem wegen der Betreuungseinrichtung der "Elterninitiative Sachsenhausen" (EIS) und wegen des dortigen Kindeskinderspielplatzes. Andererseits hat dieser Abschnitt der "Brückenstraße aufgrund ihres Verlaufs eine hohe Bedeutung für das Radwegenetz." (ST 2298). Wiederholt haben Kinder, Jugendliche und deren Eltern über rücksichtsloses und gefährdendes Verhalten der Radfahrer dort geklagt. Aus der erwähnten ST 2298 geht ebenfalls hervor, dass hinsichtlich der Konflikte zwischen Radfahrern und spielenden Kindern "... ein Fehlverhalten mit vertretbaren Mitteln nicht verhindert (...) werden kann. Die Einrichtung einer Fußgängerzone, in der Radfahren unter strengen Auflagen erlaubt wird, würde der Stadt Frankfurt eine stärkere Handhabe geben, Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung drastisch zu sanktionieren und wäre auf Grund der dann notwendigen Beschilderung sicherlich ein probates Mittel, die Radfahrer von vorn herein zu disziplinieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2298 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1605/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 15.05.2020, TO I, TOP 15 Vor Abstimmung über die Vorlage OF 1605/5 ändert die antragstellende Fraktion diese dahin gehend ab, dass der 4. Satz des Tenors wie folgt lautet: "Durch entsprechende Beschilderung wird die Zufahrt von Radfahrern allerdings zugelassen." Beschluss: Die Vorlage OF 1605/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD und LINKE. (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenMüllablagerung rund um den Kleidercontainer im Ortsbezirk 5, insbesondere an der Kreuzung Oppenheimer Straße/Stegstraße bekämpfen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5777 entstanden aus Vorlage: OF 1577/5 vom 28.01.2020 Betreff: Müllablagerung rund um den Kleidercontainer im Ortsbezirk 5, insbesondere an der Kreuzung Oppenheimer Straße/Stegstraße bekämpfen Der Magistrat wird gebeten, verstärkt gegen die Verursacher von Müllablagerungen rund um den Kleidercontainer im Ortsbezirk 5, insbesondere an der Kreuzung Oppenheimer Straße/Stegstraße vorzugehen und die dortigen Müllberge durch die FES beseitigen zu lassen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass es rund um den Kleidercontainer an der Kreuzung Oppenheimer Straße/Stegstraße zu dauerhaften Müllansammlungen bis hin zu Sperrmüll kommt. Es ist notwendig, in Fällen, in denen ein Verursacher nicht festgestellt werden kann, die Müllablagerungen durch die FES, die von der Stadt Frankfurt mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe beauftragt wurde, entfernen zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2020, ST 927 Aktenzeichen: 79 4
Verbesserte Verkehrsüberwachung
S A C H S T A N D : Anregung vom 14.02.2020, OA 531 entstanden aus Vorlage: OF 1593/5 vom 28.01.2020 Betreff: Verbesserte Verkehrsüberwachung Vorgang: OA 459/19 OBR 5; ST 21/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Geschwindigkeitsverstöße auch dann zu verfolgen, wenn nach Abzug der Messtoleranz die Geschwindigkeitsüberschreitung 5 km/h oder weniger beträgt. Begründung: Am 21. Januar d. J. wurde eine schwangere Frau auf dem Fußgängerüberweg über die Stresemannallee in Höhe der Gartenstraße von einem Kraftfahrzeug erfasst und verunglückte schwer. Leider führte die anschließende Presseberichterstattung, ausgelöst auch durch den Polizeibericht, zur Vorverurteilung der Fußgängerin und der Verharmlosung der überhöhten Geschwindigkeit von Kraftfahrzeugen. Es wurde nämlich erwähnt, dass die Fußgängerampel beim Unfall Rot zeigte, als stünde damit die Schuld der Fußgängerin fest. Es ist aber normal, dass die Ampel Rot zeigt, weil sie besonders an so breiten Straßen wie der Stresemannallee auf Rot schaltet, bevor die Fußgängerin die andere Straßenseite erreichen kann. Diesen Sachverhalt erläutert der Magistrat gern selbst eingehend, zuletzt wieder in seiner Stellungnahme ST 21. Ob das Fahrzeug zu schnell unterwegs war, konnte die Polizei selbstverständlich nicht feststellen. Erstaunlicherweise wusste die Polizei aber, dass das ungeborene Kind keinen Schaden nahm. Derart tendenziöse Berichterstattung signalisiert den Schnellfahrern, dass sie die Polizei auf ihrer Seite haben. Es liegt in der Verantwortung jedes Kraftfahrers, solche Unfälle zu vermeiden. Sie müssen auch mit dem Fehlverhalten anderer rechnen. Viele Unfälle wären vermeidbar, wenn die Höchstgeschwindigkeit korrekt eingehalten würde. Der laxe Umgang der Ordnungsbehörden mit der Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen ist den Kraftfahrern natürlich bekannt. Messungen zeigen, dass z. B. in Tempo-30-Zonen die Höchstgeschwindigkeit regelmäßig von 40 Prozent der Kraftfahrzeuge überschritten wird. Geschwindigkeitsüberschreitungen werden offenbar als Begleiterscheinung des Kraftfahrzeugverkehrs in breiten Kreisen der Gesellschaft hingenommen. Der Ortsbeirat hält es für geboten, dieser falschen Toleranz entgegenzutreten. Die Stadt muss daher künftig auch geringere Geschwindigkeitsüberschreitungen ahnden. 3 km/h Messtoleranz sind bei den heutigen Messmethoden mehr als großzügig. Die Praxis, weitere 5 km/h Toleranz zu gewähren, muss beendet werden. Die Eintreibung des ohnehin lächerlichen Verwarngeldes von zehn Euro mag in der Verwaltung mehr Aufwand als Ertrag bringen. Für die Durchsetzung der Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit ist es leider unerlässlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.09.2019, OA 459 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 21 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 942 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 19.02.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 75 Beschluss: Die Vorlage OA 531 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5513, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 Aktenzeichen: 32 1
Erweiterung des Bewohnerparkens in der Kranichsteiner Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2020, OM 5598 entstanden aus Vorlage: OF 1531/5 vom 11.11.2019 Betreff: Erweiterung des Bewohnerparkens in der Kranichsteiner Straße Der Magistrat wird aufgefordert, das Bewohnerparken in der Kranichsteiner Straße auf alle Wochentage von montags bis sonntags und bis 22:00 Uhr auszuweiten. Begründung: Die dortige Parksituation ist nach 18:00 Uhr sowie an Wochenenden für die Anwohner äußerst problematisch. Die Parkplätze werden zunehmend von Besuchern der Gastronomie der näheren Umgebung belegt. Anwohner haben keine Möglichkeit, ab den oben genannten Zeitpunkten einen Parkplatz zu finden. Hier wäre es angezeigt, ähnlich wie bei anderen Straßen in Sachsenhausen, insbesondere Souchaystraße, Launitzstraße, Stegstraße, Gutzkowstraße, Schwanthaler Straße oder Hedderichstraße, eine Ausweitung auf die gesamte Woche bis zu einer Uhrzeit von 22:00 Uhr vorzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 775 Aktenzeichen: 32 1
Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Prioritäten setzen bei der Umrüstung von Gasleuchten auf LED
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2020, OF 1505/5 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Prioritäten setzen bei der Umrüstung von Gasleuchten auf LED Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Haushaltsmittel für LED-Leuchten mit folgenden Prioriäten einzusetzen: Sachsenhausen - Gutzkowstraße - Textorstraße - Oskar-Sommer-Straße Oberrad - Nonnenpfad - Kinzigstraße - De-Neufville-Straße Begründung: Der Ortsbeirat ist erfreut, dass nach den Beschlüssen des Klimaschutzplans die Umrüstung der Gasleuchten auf LED mit höherer Priorität betrieben werden soll. Da nicht zu erwarten ist, dass schon in den nächsten zwei Jahren alle Leuchten umgerüstet sein werden, schlägt der Ortsbeirat vor, die oben angeführten Straßen mit höchster Priorität umzurüsten, da dort der Leidensdruck auf Grund von häufigen Ausfällen am größten ist. Antragsteller: CDU GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 13 Die Vorlage OF 1505/5 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, GRÜNE, FDP, SPD und LINKE. erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 35 2020 Die Vorlage OF 1505/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Aufzählung der Straßen in Sachsenhausen wie folgt ergänzt wird: Walldorfer Straße, Niersteiner Straße und Wendelsweg. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, FDP
Weiter lesenSanierung der Gartenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2020, OF 1525/5 Betreff: Sanierung der Gartenstraße Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wann mit der zugesagten Sanierung der Gartenstraße begonnen wird? Begründung: Die Straßenschäden in der Gartenstraße zwischen Schweizer Straße und Hans-Thoma-Straße stellen für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, insbesondere für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, eine Gefährdung dar. Außerdem ist im Bereich der Straßenbahnhaltestelle "Schweizer-/Gartenstraße" das Aus- und Einsteigen für die Fahrgäste teilweise nur schwer möglich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1527 2020 Die Vorlage OF 1525/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenUnterstützung des Projektes „Die Frankfurter Kunstsäule“ (III)
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2020, OF 1522/5 Betreff: Unterstützung des Projektes "Die Frankfurter Kunstsäule" (III) Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, in Zusammenarbeit mit "Kultur am Main" auf dem Brückenspielplatz an der Einmündung der Brückenstraße in der Gutzkowstraße das Projekt "Die Frankfurter Kunstsäule" zu verwirklichen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 2.000,00 Euro. Begründung: Das Projekt "Die Frankfurter Kunstsäule" ist in der Ortsbeiratssitzung am Freitag, dem 10.02.2017 durch Herrn Koch und Herrn Hartlaub vorgestellt worden. Das Projekt stellt seit dem 2017 eine Bereicherung für den Stadtteil Sachsenhausen dar. Der Ortsbeirat befürwortet das Projekt und würde sich über eine Verwirklichung auch im Jahre 2020 freuen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 374 2020 Die Vorlage OF 1522/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF
Weiter lesenHaushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Mörfelder Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2020, OF 1502/5 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Mörfelder Landstraße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Planungsmittel für die Sanierung der Mörfelder Landstraße zwischen der Isenburger Schneise und der Oppenheimer Landstraße in den neuzubeschließenden Haushalt 2020/2021 einzuplanen. Begründung: Die Mörfelder Landstraße ist in dem genannten Abschnitt teilweise in einem desolaten Zustand und muss dringend saniert werden. Antragsteller: CDU GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Etatanregung EA 32 2020 Die Vorlage OF 1502/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, FDP
Weiter lesenSchutz für Fußgänger - Schifferstraße als verkehrsberuhigter Bereich
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5408 entstanden aus Vorlage: OF 1469/5 vom 03.11.2019 Betreff: Schutz für Fußgänger - Schifferstraße als verkehrsberuhigter Bereich Der Magistrat wird gebeten , die zahlreichen Fußgänger auf dem sehr schmalen Gehweg in der Schifferstraße vor dem schnell und nah passierenden Kfz-Verkehr zu schützen und zu diesem Zweck zwischen der Kreuzung mit der Oppenheimer Straße und dem Schaumainkai die Schifferstraße als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. Begründung: Die Schifferstraße ist in diesem Abschnitt eine der wichtigsten Fußwegeverbindungen von Sachsenhausen zum Eisernen Steg. Seit der Sperrung des nördlichen Mainufers wird die Straße zunehmend als Schleichweg für Kfzs "entdeckt". Die Fußgänger sind häufig gezwungen, vom Gehweg auf die Straße auszuweichen, um einander zu passieren. Die dicht vorbeifahrenden und manchmal auch zu schnellen Autos gefährden die in dichter Frequenz dort gehenden Fußgänger. Auch die Patienten und Bewohner im angrenzenden Pflegeheim benötigen Ruhe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2020, ST 393 Aktenzeichen: 32 1
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