Meine Nachbarschaft: Alt-Kalbach
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Vorlagen
Freie Fahrt für die Feuerwehr
Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4309 entstanden aus Vorlage: OF 400/12 vom 03.07.2023 Betreff: Freie Fahrt für die Feuerwehr Der Magistrat wird gebeten, die Feuerwehr (Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr Kalbach) dabei zu unterstützen, im Einsatzfall schnellstmöglich zu etwaigen Einsatzorten zu gelangen. Dies betrifft insbesondere die folgenden Stellen im Stadtteil (jeweils mit Lösungsvorschlag): 1. Am Bergwerk: jeweils ein Parkplatz links und rechts der Straße zwischen Hausnummer 5c und 6b müsste entfallen; 2. Im Kirschenwäldchen: In dieser engen Straße besteht rechtsseitig ein Parkverbot, welches aber augenscheinlich missachtet wird. Die Freihaltung der Straße zur Durchfahrt könnte beispielsweise durch ca. monatliche Kontrollen der Verkehrspolizei verbessert werden; 3. Am Hasensprung/Über den Gartenwiesen: Einfahrt wegen bis zur Straße Am Hasensprung parkender Pkw nicht möglich; 4. Verbesserung der Einfahrtmöglichkeit in die Straße An der Landwehr durch geeignete Mittel: 5. Hullach: Die ein bis zwei Parkplätze vor den "Einfahrt verboten"-Schildern sollten entfallen (durch Poller wie im oberen Teil der Straße), um eine Einfahrt auf den Hof der Feuerwehr (im Bild rechts) auch mit Löschfahrzeugen zu ermöglichen; 6. Hullach: Hinter dem Rathaus sollte ein Schild "Parken nur für städtische Bedienstete und Feuerwehr Kalbach" (mit städtischem Siegel) aufgestellt werden. Dies unterstützt im Einsatzfall die Anfahrt der Feuerwehrleute selbst. Begründung: Bei einem Ortstermin an den betroffenen Stellen konnte durch die Fahrt mit dem Löschfahrzeug eindrucksvoll demonstriert werden, dass durch die beschriebenen Engstellen im Einsatzfall wichtige Zeit durch Rangieren im Schritttempo verloren geht oder schlimmstenfalls ein Einsatzort gar nicht direkt erreicht werden kann und das Einsatzmaterial dann über längere Strecken mit entsprechendem Zeitverlust verlegt werden müsste. Dies ist im Sinne der Sicherheit der Kalbacher Bürgerinnen und Bürger nicht hinzunehmen. Nicht immer sind die Erfordernisse zur Fahrt eines Einsatzfahrzeuges den Anwohnerinnen und Anwohner bewusst, sodass durch punktuelle Maßnahmen deutlicher auf die Sicherheitserfordernisse hingewiesen werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2023, ST 2455 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 12 am 08.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Neubau der Kita Kalbacher Stadtpfad
Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4318 entstanden aus Vorlage: OF 413/12 vom 01.07.2023 Betreff: Neubau der Kita Kalbacher Stadtpfad Vorgang: OA 343/18 OBR 12; EA 102/22 OBR 12 Der Magistrat wird aufgefordert, über die Pläne und den zu erwartenden Zeitraum des Baus des geplanten Neubaus der Kita Kalbacher Stadtpfad zu berichten oder diese dem Ortsbeirat durch Vertreter des Magistrats persönlich vorzustellen. Begründung: Mit der Anregung OA 343 wurde der Neubau der Kita Kalbacher Stadtpfad vom Ortsbeirat 12 einstimmig verabschiedet. Dieser Antrag durchlief den Jugendhilfeausschuss, den Bildungsausschuss, es folgten im Laufe der Jahre mehrere Anträge und er wurde als Etat-Antrag vom 18.03.22, EA 102, gestellt. Trotz des eindeutigen Willens der Bürger und deren politischen Vertreter und mehrmaliger Aufforderung durch den Ortsbeirat, sich mit einer Stellungnahme zu äußern, kam keinerlei Reaktion vom Magistrat. Seit fünf Jahren läuft diese Anregung ohne eine Stellungnahme des Magistrats. Es ist jetzt höchste Zeit, dass der Magistrat reagiert, denn es geht hier schließlich um die Kalbacher Kinder und die Kinder vom Riedberg, die in das KiZ 10 gehen. Das Kinderzentrum Kalbacher Stadtpfad (KiZ 10) ist eine Containeranlage älterer Bauweise, welche stark reparaturanfällig ist. Vor allem bei aktuell sehr hohen Außentemperaturen stellt der Aufenthalt im Container meist eine große Belastung dar, sowohl für die Kinder als auch die Betreuer. Mehrere Eltern sowie der Elternbeirat des Kinderzentrums sind sehr verärgert über die Nichteinhaltung der Zusage der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, dass die zuvor kommunizierte "Übergangslösung" (die Betreuung der Kinder in der Containeranlage) schon seit langer Zeit keine Übergangslösung - sondern ein Dauerzustand - geworden ist. Zusätzlich kommt hinzu, dass in Kalbach ein sehr großer Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren vorhanden ist. Zu Beginn der Planung des neuen Gebäudes war mindestens eine U3-Gruppe geplant. Sollte diese entstehen, würde auch das zu einer großen Entlastung in Bezug auf Betreuungsplätze im U3-Bereich in ganz Kalbach führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 30.11.2018, OA 343 Etatanregung vom 18.03.2022, EA 102 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2073 Aktenzeichen: 40-1
Sonnenschutz auf dem Spielplatz Kalbacher Hauptstraße (Apfelspielplatz)
Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4319 entstanden aus Vorlage: OF 414/12 vom 01.07.2023 Betreff: Sonnenschutz auf dem Spielplatz Kalbacher Hauptstraße (Apfelspielplatz) Der Magistrat wird gebeten, auf dem Spielplatz Kalbacher Hauptstraße einen Sonnenschutz anzubringen. Begründung: Der Spielplatz Kalbacher Hauptstraße ist besonders bei den Schulkindern der nahe gelegenen Grundschule sehr beliebt. Der Kletterturm ist gut im Schatten des Apfelbaumes, der Sandkasten jedoch steht in der prallen Sonne. Der Sandkasten ist bei den ganz Kleinen und ihren Müttern sehr beliebt, weil dieser Spielplatz angenehm ruhig ist. Nur leider kann man sich mit einem kleinen Kind nicht lange wegen der starken Sonneneinstrahlung dort aufhalten. Ein Sonnenschutz ist hier unbedingt erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2042 Aktenzeichen: 67-2
Standort für Neubau der Johanna-Tesch-Schule
Antrag vom 03.07.2023, OF 411/12 Betreff: Standort für Neubau der Johanna-Tesch-Schule Der Ortsbeirat begrüßt es weiterhin ausdrücklich, im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg eine weitere weiterführende Schule anzusiedeln. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, über den Stand der Planungen für den Neubau der Johanna-Tesch-Schule am Standort Talstraße/Bonifatiusstraße in Kalbach zu berichten und hierbei die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Lassen die Ergebnisse der 12-monatigen Lärm- und Luftmessungen an diesem Standort einen sicheren Schulbetrieb zu? 2. Wird die Fläche des benachbarten Gewerbebetriebs für den Schulneubau mit benötigt oder kann dieser verträglich mit dem Schulbetrieb am bestehenden Standort verbleiben? 3. Ab wann wird die Fläche benötigt, die derzeit an die Initiative "We need homes to stay at home" verpachtet ist? 4. Wird es für die Schule einen Architekturwettbewerb unter Einbeziehung des Ortsbeirates geben oder ist eine direkte Ausschreibung von Architektur und Planung geplant? 5. Von welchen Seiten her soll die Schule zugänglich sein (Haupteingang, ggf. Nebeneingänge von anderen Straßen her)? 6. Müssen die Planungen für die Umgestaltung der Bonifatiusstraße (siehe z. B. OM 676/12 von 2020) für den Schulneubau angepasst und/oder zurückgestellt werden? 7. Schließen die Planungen auch die Errichtung von einer Sporthalle und eines Lehr- oder Sportschwimmbeckena mit ein? 8. Wie sieht der zeitliche Ablauf hinsichtlich Planung, Finanzierung, Bau und möglichem Beginn des Unterrichts aus? Begründung: Nach ST 2476 von 2022 sollte die Entscheidung über die Nutzbarkeit des Geländes noch im Laufe des Jahres 2022 erfolgen. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 12 am 14.07.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 727 2023 Die Vorlage OF 411/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor unter Ziffer 2. nach dem Wort "Gewerbebetriebs" die Worte "und der Wohnhäuser" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sperrfläche am Kalbacher Stadtpfad entfernen
Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3948 entstanden aus Vorlage: OF 388/12 vom 20.04.2023 Betreff: Sperrfläche am Kalbacher Stadtpfad entfernen Vorgang: OM 3290/22 OBR 12; ST 676/23 Mit der Stellungnahme vom 10. März 2023, ST 676, wurde der Einrichtung der Haltestelle für den Bücherbus in Kalbach leider eine Absage erteilt. Der Magistrat wird daher gebeten, die Sperrflächen am Kalbacher Stadtpfad zwischen den Straßen An der Bergstraße und An der Wellenburg, gegenüber der Hausnummer 1, zu entfernen. Diese markierte ursprünglich die Haltestelle des Bücherbusses, der den Stadtteil schon seit 2005 nicht mehr anfährt. Begründung: Es gibt Beschwerden aus der Gemeinde, dass in diesem Bereich immer wieder Strafzettel ausgestellt werden. Die Bücherbus-Schilder wurden seinerzeit demontiert, die Schraffierung der Sperrfläche wurde nicht entfernt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.12.2022, OM 3290 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 676 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1638 Aktenzeichen: 66-0
Carsharing-Standorte in Kalbach-Riedberg
Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3951 entstanden aus Vorlage: OF 391/12 vom 24.04.2023 Betreff: Carsharing-Standorte in Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Standorte für die Einrichtung von Carsharing-Stellplätzen zu prüfen und hierbei auch zu prüfen, ob diese ganz oder teilweise mit Ladepunkten für elektrische Carsharing-Fahrzeuge ausgerüstet werden können: - Zur Kalbacher Höhe, gegenüber Nr. 7; - Käthe-Kruse-Straße, gegenüber Nr. 7; - Riedbergallee, bei Nr. 68; - Konrad-Zuse-Straße, bei Nr. 35; - Ludwig-Fulda-Weg, Nähe Riedbergallee; - Ernst-Abbe-Straße, Nähe Altenhöferallee; - Hans-Bethe-Straße, bei Nr. 12; - Eugen-Kaufmann-Straße, bei Nr. 4; - Hans-Poelzig-Straße, bei Nr. 3; - Cäsar-von-Hofacker-Straße, bei Nr. 10; - Altenhöferallee, gegenüber Nr. 187; - An der Bergstraße, bei Nr. 10; - Lange Meile, südlich der Einmündung Im Brombeerfeld; - Am Oberschlag, bei Nr. 3. Begründung: Carsharing ermöglicht es, die Anzahl privater Pkw in der Gesellschaft zu reduzieren. Sollen diese Fahrzeuge emissionsfrei betrieben werden, ist es aber notwendig, anstelle von sogenannten "Free-Floating-Systemen" mit flexiblem Abstellen auf öffentlichen Parkplätzen eine Lade-Infrastruktur gleich mitzudenken. Die vorgeschlagenen Standorte sorgen für eine akzeptable fußläufige Erreichbarkeit und kombinieren diese mit weiteren Nutzungskombinationen wie Freizeitnutzungen oder Einkäufen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1974 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66-0
Gedenktafel für die Talstraße 107
Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3954 entstanden aus Vorlage: OF 398/12 vom 20.04.2023 Betreff: Gedenktafel für die Talstraße 107 Der Magistrat wird gebeten, an dem Gebäude der damaligen Carbone-AG eine Gedenktafel anzubringen, die daran erinnert, dass dort eine Zwangsarbeitsstätte zu Zeiten des Nationalsozialismus vorhanden war. Der Text und der genaue Anbringungsort können in Abstimmung mit dem Institut für Stadtgeschichte erfolgen. Foto: Institut für Stadtgeschichte Begründung: Im Zuge der verstärkten historischen Aufarbeitung der Industriegeschichte in Verbindung mit ihren Aktivitäten im Nationalsozialismus sollte auch in Kalbach die Erinnerungskultur auf fundierten Erkenntnissen gepflegt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2023, ST 1884 Antrag vom 20.11.2023, OF 461/12 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 08.12.2023, OIB 267 Auskunftsersuchen vom 23.05.2025, V 1193 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 41-5
Ampelschaltung an der Kreuzung Altenhöferallee/Am Weißkirchener Berg
Antrag vom 16.04.2023, OF 387/12 Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung Altenhöferallee/Am Weißkirchener Berg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Ampelschaltung an der Kreuzung Altenhöferallee / Weißkirchener Berg wieder so einzustellen, daß auf der Landstraße L 3019 Weißkirchener Berg kein umweltfeindlicher Stau entsteht. Begründung: Vor einigen Wochen wurden an der Ampelanlage, Kreuzung Am Weißkirchener Berg / Altenhöferallee, Änderungen an der Ampelschaltung vorgenommen. Seither ist die Ampelschaltung für Pkw, Lastwagen und landwirtschaftliche Fahrzeuge,eine die aus der Richtung Weißkirchen nach Kalbach kommen, eine einzigen Katastrophe. Seit die Grünphase für Fahrzeuge derart verkürzt wurde, kommen nur wenige bei "grün" über die Kreuzung. Dadurch bilden sich eine lange Schlange bis hin zu dem holzverarbeitenden Betrieb an der Landstraße Weißkirchener Berg. Die Maßnahme der verlängerten Rotphase an der Kreuzung Weißkirchener Berg/Altenhöferallee ist extrem umweltfeindlich. Die Verantwortlichen haben mit Sicherheit nicht bedacht, daß durch diese geänderte Umschaltmaßnahme der Verkehr durch die Graf-Stauffenberg-Straße zunimmt. Das ist weder von den Bürgern noch vom Ortsbeirat gewünscht, denn in der Graf-von-Stauffenberg-Allee befindet sich eine Schule und der Schulweg würde durch eine vielbefahrene Straße für die Grundschüler gefährlicher werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 05.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 387/12 wurde zurückgezogen.
Beleuchtung der Straße Am Hopfenbrunnen (Wirtschaftsweg) parallel der L 3019 vom FC Kalbach bis Ampelanlage Am Weißkirchner Berg
Antrag vom 27.02.2023, OF 366/12 Betreff: Beleuchtung der Straße Am Hopfenbrunnen (Wirtschaftsweg) parallel der L 3019 vom FC Kalbach bis Ampelanlage Am Weißkirchner Berg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob eine landschaftsverträgliche Beleuchtung entlang des Wirtschaftsweges parallel zur L3019 von der Sportanlage des FC Kalbach vorbei an der Kleintierzuchtanlage bis hin zur Lichtsignalanlage am Übergang zur Straße "Am Weißkirchner Berg" errichtet werden kann. Begründung: In den Abendstunden, an denen zahlreiche Trainingseinheiten der Jugendmannschaften des FC Kalbach stattfinden, kommen die Kinder und Jugendlichen bisher fußläufig oder per Fahrrad nur im Dunklen zur Sportanlage, da keinerlei Beleuchtung auf dem Weg vorhanden ist. Das Gleiche gilt auch für die Besucher*innen bzw. Nutzer*innen der Kleingärten und des Kleintierzuchtverein Kalbach. Dies stellt aufgrund der motorisierten Verkehrsteilnehmer*innen eine unnötige Unfall- bzw. Verletzungsgefahr für die Fußgänger*innen/Fahrradfahrer*innen dar. Der Wirtschaftsweg ist insgesamt in einem sehr schlechten Zustand und birgt in sich schon ein großes Gefahrenpotential. Auch ein Ausweichen vor den entgegenkommenden Autos ist aufgrund der geringen Breite des Weges kaum möglich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 12 am 17.03.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 366/12 wurde zurückgezogen.
Erneuerung der Fahrbahn im Kalbacher Stadtpfad
Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3636 entstanden aus Vorlage: OF 353/12 vom 05.02.2023 Betreff: Erneuerung der Fahrbahn im Kalbacher Stadtpfad Der Magistrat wird aufgefordert, die sich auflösende Fahrbahndecke (große Schlaglöcher) im Kalbacher Stadtpfad bis zur Höhe der Kita Krambambuli zu erneuern. Begründung: Die Fahrbahn des Kalbacher Stadtpfades weist immer mehr Schlaglöcher auf, die schon jetzt eine Gefahr nicht nur für die Pkws, sondern besonders für Radfahrer und Lastenfahrräder sind. Wenn nicht bald eine Erneuerung der Fahrbahndecke stattfindet, muss mit Personenschäden gerechnet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1196 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66-0
Verkehrsberuhigter Bereich Im Wiesengrund
Anregung an den Magistrat vom 27.01.2023, OM 3474 entstanden aus Vorlage: OF 342/12 vom 16.01.2023 Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich Im Wiesengrund Der Magistrat wird gebeten, die Straße Im Wiesengrund als verkehrsberuhigten Bereich ("Spielstraße") auszuweisen. Geeignete Parkplätze im Straßenverlauf können (ggf. auf wechselnden Fahrbahnseiten) markiert werden. Begründung: Die Straße Im Wiesengrund ist eine kurze Straße mit ausschließlichem Anwohnerverkehr. Trotz der geringen Länge wird dort vergleichsweise oft mit nicht ausreichend angepasster Geschwindigkeit gefahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1198 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66-3
Fahrbibliothek-Station „Am Kalbacher Stadtpfad“ wieder anfahren
Anregung an den Magistrat vom 09.12.2022, OM 3290 entstanden aus Vorlage: OF 334/12 vom 26.11.2022 Betreff: Fahrbibliothek-Station "Am Kalbacher Stadtpfad" wieder anfahren Der Magistrat wird gebeten, die ehemalige Station "Am Kalbacher Stadtpfad" der Fahrbibliothek der Stadtbücherei in Kalbach wieder anzufahren und somit den seit einiger Zeit eingestellten Leseservice wieder zu aktivieren. Begründung: In Kalbach sind die Kinder mit der Kinderbibliothek, der Schulbibliothek und dem Leseclub in der Außenstelle der Grundschule bestens versorgt. Nicht nur die Kinder und Jugendliche wollen/müssen sich weiterbilden, auch die Erwachsenen sollten, außer durch den Kauf von Büchern, die Möglichkeit zum Ausleihen von Büchern bekommen und durch Lesen von Büchern an Unterhaltung, Bildung und Weiterbildung teilhaben können. Kalbach-Riedberg ist ein wachsender Stadtteil und verzeichnete besonders in den letzten Jahren ein großes Wachstum. Die Fahrbibliothek der Stadtbücherei fährt auf dem Riedberg zwei Stationen an, jedoch keine in Kalbach. Innenstadtbereiche mit einer eigenen Stadtteilbibliothek verfügen teils weiterhin über zwei Stationen der Fahrbibliothek. Daher wäre es wünschenswert, wenn die Fahrbibliothek erneut Halt in Kalbach machen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 676 Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3948 Antrag vom 06.02.2025, OF 590/12 Aktenzeichen: 41-2
Zugangsweg zum Freizeitpark Kalbach von der Talstraße II
Anregung an den Magistrat vom 09.12.2022, OM 3289 entstanden aus Vorlage: OF 326/12 vom 28.11.2022 Betreff: Zugangsweg zum Freizeitpark Kalbach von der Talstraße II Vorgang: V 1501/19 OBR 12; ST 710/20 Der Magistrat wird gebeten, die Drängelgitter auf dem Weg vom Freizeitpark zur Talstraße ersatzlos zu entfernen. Begründung: Die Drängelgitter erfüllen keinerlei Funktion, weder als Durchfahrtsbeschränkung noch zur Verbesserung der Verkehrssicherheit: - Eine Durchfahrt ist für Fahrzeuge ohnehin nicht möglich, da direkt nördlich davon der Weg sehr eng wird. - Eine Sicherung gegen ein "Hinausschießen" auf die Talstraße ist ebenfalls nicht gegeben, da es vom Drängelgitter bis zur Talstraße noch rund 50 Meter sind. Diese Drängelgitter wirken in ihrer jetzigen Form eher wie ein Schildbürgerstreich. Die Begründung der Stellungnahme ST 710 hält der Ortsbeirat 12 für nicht nachvollziehbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.11.2019, V 1501 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2020, ST 710 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 804 Aktenzeichen: 67 0
Begrünung der Fläche hinter der Bushaltestelle „Am Weißkirchener Berg“
Anregung an den Magistrat vom 09.12.2022, OM 3291 entstanden aus Vorlage: OF 335/12 vom 27.11.2022 Betreff: Begrünung der Fläche hinter der Bushaltestelle "Am Weißkirchener Berg" Der Magistrat wird gebeten, die Fläche hinter der Bushaltestelle "Am Weißkirchener Berg" in Fahrtrichtung Nordwestzentrum zu entsiegeln und zu begrünen (analog dem Programm "Green it up"). Quelle Bild: privat Der Ortsbeirat erklärt sich bereit, Gießpatenschaften zu organisieren. Begründung: Die Entsiegelung von zugepflasterten oder zubetonierten Flächen spielt eine zunehmend wichtige Rolle bei der Ausgestaltung von Klimaschutzmaßnahmen. Dafür wurde das oben genannte Programm ins Leben gerufen. Die Teilnahme am Projekt ist jedoch nur Bürgern, nicht aber dem Ortsbeirat als Gremium möglich. Daher wird der Magistrat gebeten, die Fläche zu entsiegeln und zu begrünen. Außerdem befindet sich die Fläche in einer dunkelorangenen Zone laut dem Klimaatlas der Stadt Frankfurt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 806 Aktenzeichen: 92-13
Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Kalbacher Hauptstraße
Anregung an den Magistrat vom 11.11.2022, OM 3107 entstanden aus Vorlage: OF 307/12 vom 26.10.2022 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Kalbacher Hauptstraße Der Magistrat wird gebeten, nach der Einmündung der Straße Am Martinszehnten in die Kalbacher Hauptstraße, vor dem Wohnhaus Nr. 125, verkehrsberuhigende Maßnahmen (z. B. Aufpflasterung oder Zebrastreifen mit Mittelinsel) zur Verkehrssicherung für die Fußgänger durchzuführen. Begründung: Nach dem Einbiegen von der Kreuzung Am Martinszehnten in die Kalbacher Hauptstraße ist ab der relativ scharfen und schlecht einsehbaren Kurve Tempo 30 vorgegeben, an diese Vorgabe wird sich jedoch selten gehalten und zu schnell gefahren. Verkehrsberuhigende Maßnahmen an adäquater Stelle würden die Bürger beim Überqueren der Straße vor Unfällen schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 574 Aktenzeichen: 32 1
Ortsbeiratsinitiative
Antrag vom 07.11.2022, OF 321/12 Betreff: Ortsbeiratsinitiative Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, der Betreuungseinrichtung der Grundschule Kalbach e.V. für die künstlerische Gestaltung der Pavillons der Außenstelle aus dem Ortsbeiratsbudget 2.097,50 € zur Verfügung zu stellen. Begründung: Die Pavillons in der Talstraße 24 gehören zur Grundschule Kalbach und sind inzwischen fester Bestandteil der schulischen Räumlichkeiten und unverzichtbar. Leider sehen die Container inzwischen nicht mehr sehr attraktiv aus, obwohl immer wieder Malaktionen durchgeführt wurden. In diesem Zustand sind sie für die Schüler*innen kein sehr schönes Schul-Zuhause. Nun ist es an der Zeit Nägel mit Köpfen zu machen. Die ESB hat ein Angebot von einem Künstler, der einen Workshop zur Umgestaltung der Container durch die Schüler*innen der Grundschule an 3 Tagen durchführen kann. Selbstwirksamkeit und gestalterische Offenheit im Rahmen der thematischen Vorgabe sind tragende Prinzipien. Die Rolle des Künstlers würde sich auf die Rahmensetzung, Beratung und Hilfestellung beziehen. Sollten die Teilnehmer an ihre Grenzen stoßen, würde der Künstler einzelne Teile der Gestaltung übernehmen. Die Kosten hierfür betragen € 2.097,50 Der Ortsbeirat bittet um finanzielle Unterstützung im Rahmen des Ortsbeiratsbudgets. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 12 am 11.11.2022, TO I, TOP 35 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 181 2022 Die Vorlage OF 321/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff und der Tenor wie folgt lauten: "Zuschuss für Graffiti-Projekt Der Magistrat wird gebeten, dem Förderverein der Grundschule Kalbach e. V. für die künstlerische Gestaltung der Pavillons der Außenstelle aus dem Ortsbeiratsbudget bis zu 2.500 Euro zur Verfügung zu stellen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Schraffuren in den Straßen Am Hasensprung, An der Bergstraße und Bachstraße
Anregung an den Magistrat vom 14.10.2022, OM 2925 entstanden aus Vorlage: OF 304/12 vom 14.10.2022 Betreff: Schraffuren in den Straßen Am Hasensprung, An der Bergstraße und Bachstraße Der Magistrat wird gebeten, an den folgenden Stellen Grenzmarkierungen für Halteverbote (Zeichen 299 StVO) anzubringen: 1. In der Kurve der Straße Am Hasensprung auf Höhe der Hausnummer 93, siehe Skizze 1; 2. gegenüber der Einmündung der Straße Am Höllenberg in die Straße An der Bergstraße in einer Breite von mindestens zehn Metern vom Schnittpunkt der Fahrbahnkanten An der Bergstraße/Habichtsweg, siehe Skizze 2 und 3. in der Bachstraße an der Einmündung zur Kalbacher Hauptstraße, siehe Skizze 3. Skizze 1. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Skizze 2. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen. Zur besseren Sichtbarkeit wurde ein parkendes Auto unter der Schraffur wegretuschiert. Skizze 3. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen. Begründung: Im ersten genannten Bereich wird immer wieder verboten gehalten und geparkt, wodurch es wiederum zu gefährlichen Begegnungen in der Kurve kommt. Die Markierung erinnert an das Halteverbot an solchen Engstellen. Im zweiten genannten Bereich ist es größeren Fahrzeugen (z. B. von Lieferdiensten) nicht möglich, von der Straße Am Höllenberg aus nach links abzubiegen, wenn gegenüber geparkt wird. Im dritten genannten Bereich parken regelmäßig Pkws an der Einmündung zur Kalbacher Hauptstraße. Da die Kalbacher Hauptstraße in diesem Bereich in einer Kurve in die Straße Am Weißkirchener Berg übergeht, muss die Sicht auf die Kalbacher Hauptstraße für die Verkehrsteilnehmer gewährleistet sein. Dies ist nicht der Fall, wenn parkende Autos die Sicht behindern. Markierte Sperrflächen können hier hilfreich sein. Vergleichbare Markierungen werden schon an zahlreichen Stellen eingesetzt, zum Beispiel in der nördlichen Hälfte der Mauerfeldstraße in Oberursel-Weißkirchen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 374 Aktenzeichen: 66 5
Kletternetz auf dem Spielplatz Kalbacher Hauptstraße
Anregung an den Magistrat vom 14.10.2022, OM 2930 entstanden aus Vorlage: OF 299/12 vom 29.09.2022 Betreff: Kletternetz auf dem Spielplatz Kalbacher Hauptstraße Der Magistrat wird gebeten, auf dem Spielplatz Kalbacher Hauptstraße ein Kletternetz am bereits vorhandenen Kletterturm anzubringen. Begründung: Der Spielplatz Kalbacher Hauptstraße, auch "Apfelspielplatz" genannt, wird sehr oft und hauptsächlich von den Schülern der Grundschule Kalbach benutzt. Sein Standort ist ideal für die Schulkinder, denn er liegt genau neben der Schule. Der "Apfelspielplatz" wurde vor einigen Monaten neu gestaltet, es fehlt, nach Aussage der Kinder, ganz dringend noch ein Kletternetz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 129 Aktenzeichen: 67 2
Regelmäßige Leerung Glascontainer
Anregung an den Magistrat vom 14.10.2022, OM 2932 entstanden aus Vorlage: OF 302/12 vom 22.09.2022 Betreff: Regelmäßige Leerung Glascontainer Der Magistrat wird gebeten, die FES sowie deren Vertragspartner zu bitten, die Glascontainer regelmäßiger zu leeren bzw. weitere Glascontainer aufzustellen. Immer wieder sind überfüllte Glascontainer insbesondere Am Weißkirchener Berg, gegenüber der Bushaltestelle "Am Hopfenbrunnen", aber auch an anderen Stellen in Kalbach zu beobachten. Begründung: Das Problem tritt nicht nur rund um die Feiertage, sondern inzwischen permanent auf, sodass es immer wieder zu massiven Ablagerungen von Glasflaschen neben den Containern kommt. Das sieht nicht nur unschön aus, sondern ist auch gefährlich, da es in diesen Bereichen zu erheblichen Verunreinigungen durch Scherben kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2707 Aktenzeichen: 79 4
Parkverbotsstreifen (Sperrfläche) in der Bachstraße
Antrag vom 29.09.2022, OF 296/12 Betreff: Parkverbotsstreifen (Sperrfläche) in der Bachstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zur Verkehrssicherung in der Bachstraße / Einmündung Kalbacher Hauptstraße Sperrflächen zur Verkehrssicherung einzurichten. Begründung: In der Bachstraße werden regelmäßig Pkw's an der Einmündung zur Kalbacher Hauptstraße geparkt. Da die Bachstraße kurz vor, bzw hinter einer Kurve in die Kalbacher Hauptstraße einmündet, muß die Sicht auf die Kalbacher Hauptstraße für die Verkehrsteilnehmer gewährleistet sein. Dies ist nicht der Fall, wenn parkende Autos die Sicht behindern. Sperrflächen können hier hilfreich sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 12 am 14.10.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 296/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 304/12 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sperrfläche am Kalbacher Stadtpfad entfernen
Antrag vom 22.09.2022, OF 309/12 Betreff: Sperrfläche am Kalbacher Stadtpfad entfernen Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, die Sperrflächen am Kalbacher Stadtpfad zwischen den Straßen An der Bergstraße und An der Wellenburg, gegenüber der Hausnummer 1 zu entfernen. Diese markierte ursprünglich die Haltestelle des Bücherbusses, der den Stadtteil schon seit Jahren nicht mehr anfährt. Begründung: Es gibt Beschwerden aus der Gemeinde, das in diesem Bereich immer wieder Strafzettel ausgestellt werden. Die Bücherbus-Schilder wurden seinerzeit demontiert, die Schraffierung der Sperrfläche wurde leider nicht entfernt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 12 am 11.11.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 309/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 12 am 09.12.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 309/12 wurde zurückgezogen.
Einrichtung eines festen Stromanschlusses und einer E-Ladestation auf dem Kalbacher Kerbeplatz
Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2652 entstanden aus Vorlage: OF 264/12 vom 28.08.2022 Betreff: Einrichtung eines festen Stromanschlusses und einer E-Ladestation auf dem Kalbacher Kerbeplatz Vorgang: OM 976/21 OBR 12; ST 551/22 Der Magistrat wird, wie entsprechend der Stellungnahme vom 28.02.2022, ST 551, gewünscht, um Unterstützung gebeten, die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH mit der Verlegung der Anschlussleitungen im öffentlichen Bereich auf dem Kalbacher Kerbeplatz zu beauftragen. Es geht hierbei nur um die Einrichtung des Stromanschlusses, nicht um die anfallenden Stromkosten, die selbstverständlich von den Kalbacher Vereinen und Gruppierungen getragen werden, die diesen dann nutzen. Ein fester Stromanschluss würde darüber hinaus auch die Möglichkeit, an dieser Stelle eine E-Ladesäule der Mainova zu installieren, mit sich bringen. Begründung: Der Magistrat wurde bereits mit der Anregung vom 29.10.2021, OM 976, gebeten, einen festen Stromanschluss und Ladesäulen für Elektrofahrzeuge auf dem Kalbacher Kerbeplatz einzurichten, denn für die temporäre Einrichtung der Stromversorgung für Veranstaltungen wie die gerade erst erfolgreich gefeierte Kalbacher Gickelkerb oder den Weihnachtsmarkt fallen jeweils ca. 3.700 Euro an. Ein einfacher und kostengünstiger Zugang zu einem Stromanschluss mit ausreichender Leistung ermöglicht es auch in kommenden Jahren, Veranstaltungen an dieser Stelle abzuhalten. So wäre mit entsprechender Infrastruktur der Kerbeplatz auch ein guter Ort, um den Weihnachtsmarkt oder das Talstraßenfest zu organisieren. Darüber hinaus würde mit dem Einrichten einer E-Ladesäule auch dem Wunsch vieler Bürger entsprochen, die sich mehr öffentlich zugängliche Ladestationen wünschen. Der Standort soll mit dem Ortsbeirat und dem Ausrichter der auf diesem Platz stattfindenden Kerb (dem Kerbeverein Kalbach e. V.) abgesprochen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 976 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 551 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2734 Aktenzeichen: 91 50
Nachfrage zum Sportschwimmbecken im Norden
Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2291 entstanden aus Vorlage: OF 248/12 vom 20.05.2022 Betreff: Nachfrage zum Sportschwimmbecken im Norden Vorgang: B 124/22; B 207/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. warum trotz noch nicht finaler Planung für das Gymnasium Nord die Rahmenbedingungen an dieser Stelle ein Sportschwimmbecken verhindern (siehe B 207); 2. ob stattdessen ein Sportschwimmbecken Teil eines Neubaus der Johanna-Tesch-Schule am Standort Talstraße sein könnte; 3. ob stattdessen ein Sportschwimmbecken im Zuge der Neuentwicklung des Lurgi-Areals (Lurgiallee 5) möglich und geplant ist. Begründung: Die Berichte B 124 und B 207 sprechen davon, dass im Rahmen des Gymnasiums Nord kein Schwimmbecken geplant sei. Dabei liegt nach Kenntnisstand des Ortsbeirates noch keine finale Planung dafür vor. Die Unvereinbarkeit wird auch nicht weiter begründet. Daher fragt der Ortsbeirat nach Details der Einschätzung und nach weiteren, konkret denkbaren Standorten im Ortsbezirk oder in dessen unmittelbarer Nähe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 14.03.2022, B 124 Bericht des Magistrats vom 16.05.2022, B 207 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2238 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 52 1
Wirtschaftstag für Kalbach-Riedberg
Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2290 entstanden aus Vorlage: OF 247/12 vom 19.05.2022 Betreff: Wirtschaftstag für Kalbach-Riedberg Vorgang: OM 1730/22 OBR 12 In Kalbach-Riedberg liegt der letzte Wirtschaftstag bereits mehr als zehn Jahre zurück und beschränkte sich auf den Besuch des Frischezentrums. Nun vollzieht der Stadtteil einen großen Wandel hinsichtlich seiner wirtschaftlichen Entwicklung, insbesondere in Bezug auf den Einzelhandel. Der Einzelhandel in Kalbach konzentriert sich um den Bereich Talstraße/Kalbacher Hauptstraße mit Bäckereien, Metzgerei, Lebensmittelgeschäften, Blumenladen, Friseur und Kleingewerbe. Im Ortsbeirat gab es bereits Diskussionen, inwiefern die Verkehrsführung in diesem Bereich (OM 1730) geändert werden könnte, um die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern zu erhöhen und den Standort auch für den Einzelhandel attraktiver zu machen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, durch die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH einen Wirtschaftstag zeitnah im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg zu veranstalten. Begründung: Im Rahmen eines Wirtschaftstages wird gezielt das Gespräch zwischen Politik, Wirtschaft und Gewerbetreibenden gesucht. Hierbei können auf die Bedürfnisse, Wünsche und Kritikpunkte von allen Seiten eingegangen werden. Die Erfahrung aus anderen Stadtteilen zeigt, dass der Austausch zwischen den unterschiedlichen Akteuren gewinnbringend ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1739 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2149 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66 2
Vorstellung Planung Grundsanierung Talstraße
Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2126 entstanden aus Vorlage: OF 215/12 vom 11.04.2022 Betreff: Vorstellung Planung Grundsanierung Talstraße Diskussionen hinsichtlich der Grundsanierung der Talstraße begleiten den Ortsbeirat seit mehr als zehn Jahren. Am 19.06.2020 wurde dem Ortsbeirat die Vorplanung vorgestellt. Da das Thema von besonderer Relevanz im Stadtteil ist, wäre es wünschenswert, wenn das zuständige Amt für Straßenbau und Erschließung dem Ortsbeirat die endgültige Planung vorstellen könnte. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die endgültige Planung zur Grundsanierung dem Ortsbeirat 12 im Rahmen einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1908 Antrag vom 05.04.2024, OF 513/12 Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5452 Aktenzeichen: 66 5
Korrektur der Fahrbahnmarkierung
Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2128 entstanden aus Vorlage: OF 218/12 vom 10.04.2022 Betreff: Korrektur der Fahrbahnmarkierung Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnmarkierung auf der Kalbacher Hauptstraße Richtung Bonames, Höhe Park-and-ride-Platz, zu korrigieren. Begründung: Die Fahrbahnmarkierung auf der Kalbacher Hauptstraße ist nicht nur sehr schwach und abgefahren, sondern zum Teil auch falsch. So weist eine alte Markierung noch links zur Autobahn. Diese Auffahrt gibt es seit Jahren nicht mehr und weist jetzt ins Gebüsch. Es wird wohl kein Autofahrer dieser Markierung folgen, doch es macht einen schlechten Eindruck und zeigt die Vernachlässigung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1911 Aktenzeichen: 66 7
Verkehrsberuhigung für KiZ 10 im Kalbacher Stadtpfad
Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2125 entstanden aus Vorlage: OF 213/12 vom 18.03.2022 Betreff: Verkehrsberuhigung für KiZ 10 im Kalbacher Stadtpfad Der Magistrat wird gebeten, den Abschnitt des Kalbacher Stadtpfads vor dem KiZ 10 als verkehrsberuhigte Zone (umgangssprachlich "Spielstraße") auszuweisen (siehe Skizze). Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Auch das KiZ 10 am Kalbacher Stadtpfad leidet unter dem Bringverkehr per Auto, worüber der Elternbeirat den Ortsbeirat informiert hat. Ein verkehrsberuhigter Bereich senkt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Schrittgeschwindigkeit ab und reduziert schon dadurch das Unfallrisiko zwischen Autos und kleinen Kindern in diesem Bereich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1912 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 680 Aktenzeichen: 32-1
Autobahnbrücken der A 661 sanieren
Antrag vom 25.04.2022, OF 219/12 Betreff: Autobahnbrücken der A 661 sanieren Der Ortsbeirat möge beschließen, dass die Ortsvorsteherin einen Brief an die Autobahn GmbH - Niederlassung West (Bahnhofsplatz 1, 56410 Montabaur) mit folgendem Inhalt richtet, in Kopie zur Info an den Ortsbeirat 10 und den Magistrat der Stadt Frankfurt: Sehr geehrte Mitarbeitende der Autobahn GmbH, am Rande unseres Ortsbezirks 12 (Frankfurt Kalbach-Riedberg) überquert die BAB 661 den Kalbach und die Talstraße. Beide Brücken wirken deutlich sanierungsbedürftig mit größeren Flächen abgeplatzten Betons, sichtbarer Armierung und großen Rostflecken an allen vertikalen Flächen, siehe auch die beigefügten Bilder. Daher bitten wir Sie um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Ist die Sicherheit der Brücken akut gefährdet? 2. Ist eine Sanierung der Brücken aktuell notwendig? a) Falls nicht: Ist für einen definierten späteren Zeitpunkt eine Sanierung schon geplant? b) Falls ja: Bis wann soll die Sanierung erfolgen und welche Auswirkungen wird dies für die überquerten Wege und Straßen haben? 3. Unter welchen Rahmenbedingungen ist - ggf. nach der Sanierung - eine künstlerische Gestaltung der Unterführungen möglich? Bilder der Überquerung Talstraße Bilder der Überquerung des Kalbachs Begründung: Für Laien erwecken die Brücken den Eindruck dringender Sanierungsbedürftigkeit. Dies soll zunächst geklärt werden, bevor etwaige Verschönerungen durch großflächige Bilder geplant werden. Die Stadt Frankfurt verweist bei Fragen zu den Autobahnen stets darauf, sich bitte direkt an die Autobahn GmbH zu wenden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 12 am 06.05.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 219/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Flüchtlingsunterkunft im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg
Anregung an den Magistrat vom 18.03.2022, OM 1854 entstanden aus Vorlage: OF 203/12 vom 06.03.2022 Betreff: Flüchtlingsunterkunft im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob wieder Gebäude am Alten Flugplatz Bonames/Kalbach, an der Talstraße 107 oder dem provisorischen Standort der Judith-Kerr-Schule in der Hans-Leistikow-Straße errichtet werden können, um dort Flüchtlinge aus der Ukraine temporär unterzubringen. Begründung: Russland hat einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine begonnen, der nicht nur die ukrainische Bevölkerung in Angst und Schrecken versetzt. Tatsache ist, bei uns in Europa herrscht Krieg. Es sind bereits 1,5 Million Menschen, überwiegend Frauen und Kinder, auf der Flucht, und die Zahl der Kriegsflüchtlinge steigt weiter. Die Vorbereitungen für die Ankunft möglicher Schutzsuchender aus der Ukraine in Frankfurt läuft auf Hochtouren. Am Freitag, 4. März, richtete das DRK provisorische Unterkünfte für Geflüchtete im Sport- und Freizeitzentrum Am Martinszehnten ein. Die ersten Geflüchteten sind bereits eingetroffen. Zeigen wir den flüchtenden Menschen ein freundliches Gesicht und unterstützen wir sie in ihrer Not. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1514 Auskunftsersuchen vom 14.10.2022, V 517 Aktenzeichen: 51
Haushalt 2022 Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.01 Grundstücks- und Gebäudebewirtschaftung Mittel für den Neubau der Kita und des Mehrzweckraums Kalbacher Stadtpfad bereitstellen
Antrag vom 18.03.2022, OF 210/12 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.01 Grundstücks- und Gebäudebewirtschaftung Mittel für den Neubau der Kita und des Mehrzweckraums Kalbacher Stadtpfad bereitstellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2022 und folgende werden für den Neubau der Kita und des Mehrzweckraum Kalbacher Stadtpfad - u.a. interfraktioneller Antrag OA343 aus 2018 - Mittel i. H. v. 5 Mio EUR eingestellt. Begründung: Kita Neubau und ein entsprechend großer Veranstaltungsraum werden im Stadtteil Kalbach dringend benötigt. Mit ST 2000 vom 29.10.2021 wurde berichtet, dass gemeinsam mit Kita Frankfurt die Beplanung des Grundstücks und die Realisierung des Neubaus vorangetrieben wird. Die Haushaltsmittel sind bereitzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.02.2022, OF 183/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 12 am 18.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 101 2022 Etatanregung EA 102 2022 1. Die Vorlage OF 183/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 210/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Volt und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 2. CDU, 2 GRÜNE, FDP und LINKE. gegen SPD und 1 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE und Volt (= Enthaltung)
Mehr und sicherer Raum für Fußgänger in Kalbach
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1730 entstanden aus Vorlage: OF 164/12 vom 07.02.2022 Betreff: Mehr und sicherer Raum für Fußgänger in Kalbach Der Magistrat wird gebeten, an der Kalbacher Hauptstraße zwischen den Hausnummern 6b und 37 durch die Erhöhung der Bordsteinkanten den ohnehin sehr knappen Platz auf den Bürgersteigen besser gegen das Überfahren durch Kraftfahrzeuge zu sichern. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob eine Abschaffung der massiven Laternenmasten zugunsten einer frei schwebenden Aufhängung zwischen den Hausfassaden der beiderseitigen Gebäude (in Abstimmung mit deren Eigentümerinnen und Eigentümern) möglich ist; Bild: Laternenmast #11 vor der Kalbacher Hauptstraße 37, privat 2. ob Straßenschilder an Hausfassaden angebracht oder, falls nicht möglich, an Stellen versetzt werden können, die nicht die Nutzung des Fußgängerbereichs einschränken; Bild: Bordstein vor der Kalbacher Hauptstraße 24, privat 3. ob die Probleme des engen Straßenraums nachhaltig gelöst und die Bürgersteige verbreitert werden können, wenn man folgende Straßenabschnitte in Einbahnstraßen umwandelt (jeweils genannt in der zulässigen Fahrtrichtung, siehe auch folgende Skizze): - Kalbacher Hauptstraße von Neugasse bis Talstraße (mit Freigabe zur Fahrt gegen die Fahrtrichtung für Linienbusse); - In der Wink von Am Brunnengarten bis Am Hopfenbrunnen; - Am Brunnengarten von In der Wink bis Zum Bergwerk; Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen 4. ob eine Variante für den nordwestlichen Bereich mit drei Einbahnstraßen (Am Hopfenbrunnen von Zum Bergwerk bis In der Wink, In der Wink nach Osten und Am Brunnengarten nach Süden von In der Wink bis Zum Bergwerk) die Vermeidung von Umfahrungsverkehr bei gleichzeitiger Entlastung bei Abfahrten nach Spielen des FC Kalbach erreichen würde. Begründung: Aufgrund des engen Straßenquerschnitts fahren Kraftfahrzeuge häufig über Teile des Bürgersteigs, um trotz parkender Fahrzeuge einen Begegnungsverkehr zu erzwingen. Die sehr niedrigen, teils sogar fast zur Straße niveaugleichen Bordsteine unterstützen dies leider sehr leicht. Die Bürgersteige an der Kalbacher Hauptstraße sind im genannten Bereich sehr eng. Kommen dann noch Laternenmasten oder Verkehrsschilder hinzu, reicht die Breite für Kinderwagen, Rollstühle und Rollatoren an mehreren Stellen nicht mehr aus. Dies betrifft die Laternen 2695-0004 - 0011 inklusive 0004A und 0004B. Durch eine schwebende Aufhängung der Laternen und eine Montage von Straßenschildern an Hauswänden (natürlich in Abstimmung mit den jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümern) könnten einige der engsten Stellen, an denen man mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator nicht mehr vorbeikommt, ohne auf die Straße auszuweichen, entschärft werden. Damit wären die Bürgersteige an den kritischen Punkten sicherer nutzbar zu machen. Während all dies nur "Symptombekämpfung" ist, versucht Ziffer 3. die Probleme des starken Verkehrs grundlegender zu lösen. Die Einführung zusätzlicher Einbahnstraßenregelungen hat das Potenzial, einen guten Teil des Verkehrs auf die Umgehungsstraße zu verlagern oder sogar ganz zu vermeiden, weil z. B. für den Weg zu Bäcker, Bank oder Blumenladen ein Spaziergang oder das Fahrrad attraktiver werden als das Auto. Alternativ wäre auch denkbar, einen Einrichtungsbetrieb per Ampeln zu realisieren, wie dies an manchen Baustellen geschieht. Hier befürchtet der Ortsbeirat aber neben längeren Rückstaus vor allem auch neue, gefährliche Situationen durch Fahrzeuge aus Einmündungen und Ausfahrten im genannten Straßenabschnitt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1425 Aktenzeichen: 66 2
Mehr Sicherheit für Anliegerinnen und Anlieger sowie Fußgängerinnen und Fußgänger in der Talstraße
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1732 entstanden aus Vorlage: OF 165/12 vom 26.01.2022 Betreff: Mehr Sicherheit für Anliegerinnen und Anlieger sowie Fußgängerinnen und Fußgänger in der Talstraße Vorgang: EA 21/20 OBR 12; ST 1314/20 Das hohe Verkehrsaufkommen in der Talstraße - deren Grundsanierung unter Bezug auf die Stellungnahme vom 20.07.2020, ST 1314, beginnend in 2023 ansteht (trotz der erst kürzlich aufgetragenen provisorischen Straßendecke) - durch viele Zustelldienste, private Personenkraftwagen sowie dem Busverkehr in beide Fahrtrichtungen sorgt dafür, dass häufig von der Alten Riedbergstraße Richtung Kirche unter Missachtung der Straßenverkehrsordnung widerrechtlich der rechtsseitige Bürgersteig befahren wird. Besonders gefährlich ist die Situation vor dem linken Eingang Talstraße 77 (kleines Gartentor), da das Eingangstor direkt an der Straße liegt und die Anwohnerinnen und Anwohner beim Herausgehen aus dem Eingangstor, welches sich nach innen öffnet, die Straße nicht einsehen können (siehe Foto, privat). Wenn Gegenverkehr ist, befahren die in Richtung Kalbach-Mitte fahrenden Autofahrer häufig in voller Geschwindigkeit den Bürgersteig. Ein Bewohner des Hauses ist bereits zweimal fast überfahren worden. Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das widerrechtliche Befahren des Bürgersteigs zu verhindern. Dies könnte z. B. im Bereich der Hausnummer 77 durch die Aufstellung eines Pfostens, wie es im weiteren Verlauf der Talstraße bereits erfolgt ist, oder durch eine deutliche Erhöhung der Bordsteinkanten erfolgen, sodass das Befahren für die Fahrzeugführer deutlich wahrnehmbar wird. Möglich wäre auch z. B. die Aufstellung eines Pollers im Hinblick auf die Grundsanierung. Begründung: Nach § 25 Abs. 1 StVO sind von Personen, die zu Fuß unterwegs sind, die Gehwege zu verwenden. Wenn Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer entgegen der StVO den Gehweg befahren, droht ein Bußgeld. Um zur Sicherheit für alle Personen, die zu Fuß im o. g. Bereich unterwegs sind, möglichst schnell zu einer effektiven Lösung zu kommen, ist vonseiten des Magistrates unabhängig von der Schulwegsicherheitskommission die Gefahrenstelle durch die Aufstellung eines Pfostens zu entschärfen. Da im kommenden Jahr 2023 eine komplette Grundsanierung der Talstraße ansteht, wäre es sinnvoll, dass bis dahin vor dem Haus Talstraße Nr. 77 ein Poller aufgestellt wird, der dann bei der Sanierung durch einen Pfosten ersetzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 17.01.2020, EA 21 Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2020, ST 1314 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1426 Aktenzeichen: 66 0
Ideenwettbewerb „Städtebauliche Entwicklung und Verkehrsführung Kalbacher Hauptstraße“
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1731 entstanden aus Vorlage: OF 179/12 vom 06.02.2022 Betreff: Ideenwettbewerb "Städtebauliche Entwicklung und Verkehrsführung Kalbacher Hauptstraße" Der Magistrat wird gebeten, die Initiierung und Durchführung eines Ideenwettbewerbs in Zusammenarbeit mit Hochschulen (z. B. TU Darmstadt, Hochschule RheinMain) zum Thema "Städtebauliche Entwicklung und Verkehrsführung in Kalbach" entlang der Kalbacher Hauptstraße sowie den angrenzenden Straßen zu veranlassen. Begründung: Seit Jahren ist die Weiterentwicklung des Kalbacher Zentrums ein wesentliches Thema im Ortsbeirat, ohne dass es hier trotz der unbefriedigenden Lage zu wirklichen Fortschritten gekommen wäre. Bisherige Ideen aus dem Ortsbeirat greifen z. B. in Bezug auf Barrierearmut des öffentlichen Raums, Verkürzung der Wege im Individualverkehr, Eigentumsrechte der Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzer etc. zu kurz. Aktuell ist es auch nachvollziehbar, dass angesichts großer Bau- und Entwicklungsprojekte in der Stadt Frankfurt die Entwicklung des Kalbacher Zentrums entlang der Kalbacher Hauptstraße nicht im unmittelbaren Fokus des Magistrats steht. Dennoch ist es für die im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg lebenden Menschen von zentraler Bedeutung, eine Verbesserung der Situation gegenüber dem Status quo zu erreichen. Die mögliche Beauftragung eines Planungsbüros mit einem Stadtentwicklungs- und Verkehrskonzept ist mit hohen Kosten verbunden, ohne dass sich dadurch die Umsetzungswahrscheinlichkeit von Maßnahmen erhöht. Mit einem Ideenwettbewerb, der sich an Studierende (z. B. in den Studiengängen Städtebauliche Innenentwicklung und Verkehrswesen an der TU Darmstadt oder Mobilitätsmanagement an der Hochschule RheinMain) richtet, könnten mit geringen Kosten Ideen für umsetzbare Verbesserungen im Kalbacher Zentrum entwickelt werden, die dann über den Ortsbeirat in den Umsetzungsprozess gebracht werden können. Dadurch wird gleichzeitig auch der Praxisbezug von Studierenden in den jeweiligen Studiengängen gestärkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1800 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 711 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 12 am 01.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 12 am 17.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 12 am 05.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 12 am 16.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 12 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 12 am 22.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 12 am 13.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 12 am 08.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 12 am 19.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 12 am 23.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 12 am 15.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-0
Bewusstsein für Tempo 30 durch Fahrbahnmarkierungen erhöhen
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1733 entstanden aus Vorlage: OF 166/12 vom 07.02.2022 Betreff: Bewusstsein für Tempo 30 durch Fahrbahnmarkierungen erhöhen Der Magistrat wird gebeten, an allen Hauptstraßen und Einfahrtsstraßen, auf denen (ggf. streckenweise) Tempo 30 gilt, dies durch Fahrbahnmarkierungen den Verkehrsteilnehmern noch deutlicher zu machen. Dies betrifft im Einzelnen: Kalbach: - Talstraße, ca. auf Höhe der Hausnummer 121 - Bonifatiusstraße, noch vor der Hausnummer 6 Riedberg: - Nordende Altenhöferallee auf Höhe des Sportplatzes (beide Richtungen) - Altenhöferallee nördlich des Kreisels Riedbergallee (beide Richtungen) - Nordende Zur Kalbacher Höhe (Richtung Süden) - Carl-Hermann-Rudloff-Allee auf Höhe der IGS Kalbach-Riedberg (bzw. künftig Höhe Judith-Kerr-Schule, beide Richtungen) Begründung: Während Autofahrerinnen und Autofahrer sich gut daran gewöhnt haben, dass Nebenstraßen üblicherweise "30er-Zonen" sind, zeigen sie sich immer wieder überrascht, wenn Tempo 30 auch ganz oder teilweise auf vermeintlichen Hauptstraßen gilt. Die Fahrbahnmarkierung ist eine vergleichsweise günstige Möglichkeit, an die richtige Geschwindigkeit zu erinnern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1499 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1
Erhöhung der Verkehrssicherheit an der Einmündung Am Weißkirchener Berg/Altenhöferallee
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1488 entstanden aus Vorlage: OF 152/12 vom 29.12.2021 Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit an der Einmündung Am Weißkirchener Berg/Altenhöferallee Foto: Google Maps An der Einmündung treffen die Radwege in Richtung Niederursel, Riedberg, Oberursel und Kalbach zusammen. Entsprechend hoch ist die Zahl der Radfahrenden pro Tag. Wer aus Niederursel kommt, fährt auf einem Weg am Sportplatz in Richtung der genannten Einmündung. Der Weg ist durch einen ca. zwei Meter breiten Grünstreifen von der Straße Am Weißkirchener Berg getrennt. Foto: privat Dadurch werden Radfahrende von Fahrzeugführern, die aus Richtung Niederursel kommend nach rechts in die Altenhöferallee abbiegen wollen, leicht übersehen. Obwohl sich der Weg auf der anderen Seite durch Zeichen 249 als benutzungspflichtiger Radweg fortsetzt, ist die Überquerung an dieser Stelle als reine Fußgängerampel ausgewiesen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. die Fußgängerampel zusätzlich mit einem Fahrradpiktogramm zu versehen [1] und 2. an geeigneter Stelle die aus Weißkirchen kommenden Rechtsabbiegenden mit dem Zeichen 138 und Zusatzzeichen 1000-21 [2] auf kreuzende Radfahrende hinzuweisen. [1]: Fußgängerampel mit Fahrradpiktogramm [2]: Achtung Radfahrer/Gefahrenstelle rechts Begründung: Die Umsetzung dient der Verkehrssicherheit der Radfahrenden und ist schnellstmöglich umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1192 Aktenzeichen: 32 1
Anbringung fehlender Abfallbehälter entlang der gesamten Kalbacher Hauptstraße/Talstraße/Am Weißkirchener Berg und in der Langen Meile
Antrag vom 08.01.2022, OF 148/12 Betreff: Anbringung fehlender Abfallbehälter entlang der gesamten Kalbacher Hauptstraße/Talstraße/Am Weißkirchener Berg und in der Langen Meile Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten, die Anbringung zusätzlicher Abfallbehälter entlang der gesamten Kalbacher Hauptstraße, Talstraße, Am Weißkirchener Berg und in der Lange Meile zu veranlassen. (Mit besonderem Augenmerk auf den Abschnitt zwischen dem Rewe Lebensmittelgeschäft und der Kalbacher Hauptstraße) Begründung: An allen aufgezählten Straßen* befinden sich weder stadteinwärts noch stadtauswärts Abfallbehälter entlang der Bürgersteige. (Bis auf vier Stück, siehe Anhang Karte mit Markierung X) Die Fußgänger*innen haben daher keine Möglichkeit ihren Müll ordentlich zu entsorgen. Dies führt zwangsläufig dazu, dass der Müll wahllos in die Natur geworfen wird. *(Ausgenommen sind alle Mülleimer die an Bushaltestellen des ÖPNV angegliedert sind) Fotos: Privat Quelle: Google Map Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 12 am 21.01.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 148/12 wurde zurückgezogen.
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