Meine Nachbarschaft: Bonameser Straße
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Vorlagen
Freie Fläche im Kreisel Homburger Landstraße gegenüber Hausnummer 240 (ATU) prüfen und ggf. entsiegeln
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4037 entstanden aus Vorlage: OF 609/10 vom 23.05.2023 Betreff: Freie Fläche im Kreisel Homburger Landstraße gegenüber Hausnummer 240 (ATU) prüfen und ggf. entsiegeln Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Entsiegelung der nicht genutzten Gehwegfläche nach dem Gehwegübergang möglich ist. Begründung: Im Kreisel an der Endstation der Stadtbahnlinie U 5 wird der Gehweg entlang der Gießener Straße bis zum Gehwegübergang an der Homburger Landstraße stark genutzt. Spätestens dort überqueren alle Fußgänger die Straße. Der Gehweg nach den taktilen Elementen wird nicht weiter genutzt, da es ins Grüne geht. Dieser Abschnitt ist daher überflüssig und könnte eventuell entsiegelt werden. Somit wird die Grünfläche erweitert und der Pflegeaufwand des Gehweges verringert. Bilder anbei. Quelle: Google Maps Quelle: Google Maps Anlage 1 (ca. 2,2 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1792 Aktenzeichen: 66-5
Straßenbeleuchtung im Ortsbezirk 10 umstellen auf insektenfreundliche und energiesparende Leuchten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4039 entstanden aus Vorlage: OF 619/10 vom 18.05.2023 Betreff: Straßenbeleuchtung im Ortsbezirk 10 umstellen auf insektenfreundliche und energiesparende Leuchten Insektenfreundliche Leuchtmittel sind auf den notwendigen Streubereich konzentriert und setzen energiesparende Leuchten ein. Der Magistrat wird daher gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie weit die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf solche insektenfreundlichen Leuchtmittel vorangeschritten ist. Hierbei sollten auch Vorgänge und Pläne der Verwaltungen und Ämter einbezogen werden, die nicht in städtischer Verantwortung liegen (wie zum Beispiel Hessen Mobil oder die Autobahn GmbH des Bundes ). Begründung: Lichtverschmutzung verstärkt das Insektensterben. Insbesondere leuchten immer noch einige Straßenleuchten im Straßenverlauf und an den Autobahnauf- und abfahrten der Friedberger Landstraße, Homburger Landstraße und im Kreuzungsbereich Hügelstraße/Jean-Monnet-Straße mit gelben Intensivlichtern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2222 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 10 am 17.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Weitere Blühwiesen im Ortsbezirk 9
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2023, OM 3990 entstanden aus Vorlage: OF 544/9 vom 18.05.2023 Betreff: Weitere Blühwiesen im Ortsbezirk 9 Der Magistrat wird gebeten, weitere Flächen, die nicht intensiv als Freizeitflächen genutzt werden, als sogenannte Wiesen für Insekten auszuzeichnen und dort artenreiche Blühwiesen einzusähen. Diese sollten so selten wie nötig gemäht werden. Als Flächen hierfür eignen sich aus Sicht des Ortsbeirats besonders folgende für eine Prüfung durch den Magistrat: 1. Teile der Grünfläche vor dem Bertramshof in der Straße Am Steinernen Stock an der Kreuzung zur Bertramswiese und Kühhornshofweg; 2. ein Teil der Wiese an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße und Kühhornshofweg; 3. ein Teil der Grünanlage zwischen Carl-Gördeler-Straße, Mierendorffstraße und Fritz-Tarnow-Straße; 4. ein Teil der Wiese am Ende der Klimsch-Anlage an der Grillparzerstraße; 5. Flächen im Bereich der Wohnanlage Reichelstraße, insbesondere nahe der Sportanlage an der Rosa-Luxemburg-Straße; 6. ein Teil der Wiese vor der Ludwig-Richter-Schule an der Eschersheimer Landstraße/Am Lindenbaum; 7. die Wiese vor dem Bahnübergang Lachweg/Dreihäusergasse auf der Alt-Eschersheimer Seite. Begründung: Das Insektensterben nimmt weiter zu, was die Wissenschaft insbesondere auf die intensive Landwirtschaft zurückführen kann. Die Städte übernehmen daher oft eine Funktion als Rückzugsraum für viele Arten, die in der Fläche kaum noch Lebensräume finden. Daher ist es wichtig, den urbanen Lebensraum weiter zu qualifizieren und diese Lebensräume miteinander zu vernetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1774 Aktenzeichen: 67-0
Parkraum im Umfeld vom Nordpark erweitern
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2023, OF 615/10 Betreff: Parkraum im Umfeld vom Nordpark erweitern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die zuständigen Ämter anzuweisen den Parkraum im Umfeld des Nordparks (Bonames) zu erweitern, so dass eine Nutzung des vielfältigen Angebotes für alle Bürger möglich ist und das verkehrswidrige Parken in den Grünstreifen an der Homburger Landstraße somit aufgehoben wird. Begründung: Es ist festzustellen, dass der Freizeitwert in diesem Gelände erheblich gestiegen ist. Besonders an den Wochenenden und an Feiertagen reicht der vorhandene Parkraum nicht mehr aus. Die Grünstreifen an der Homburger Landstraße werden verkehrswidrig zum Parken genutzt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 10 am 06.06.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 615/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und AfD gegen LINKE. und FDP (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenBefestigung eines Fußweges an der Brücke zwischen Grüner Graben und Im Mellsig
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2023, OF 541/9 Betreff: Befestigung eines Fußweges an der Brücke zwischen Grüner Graben und Im Mellsig Die Brücke Am Grünen Graben ist bis zur Fertigstellung der Fuß-Rad-Unterführung am Friedhof die einzige Möglichkeit zur Querung der Schienen vor Ort. Die Brücke ist ein Teil des offiziellen Schulweges, auch für weiterführende Schulen im Stadtteil. Es hat sich jetzt ein Trampelpfad zwischen der Brücke und der Siedlung im Mellsig entlang der Schienen gebildet, der häufig von Anwohner*innen und Schüler*innen als kürzester Weg genutzt wird. Die Bauarbeiten zum Ausbau der Main Weser Bahn sind nach Erstellung des neuen Gleises und der Schallschutzwand an dieser Stelle beendet. Dies vorausgesetzt wird der Magistrat gebeten, schnellstmöglich an dieser Stelle oder zur Bahn hin versetzt, einen gesicherten, befestigten Fußweg zu errichten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 9 am 01.06.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 541/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 9 am 06.07.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 541/9 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenStreuobstwiese Bonameser Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3890 entstanden aus Vorlage: OF 583/10 vom 17.04.2023 Betreff: Streuobstwiese Bonameser Straße Vorgang: OM 1647/22 OBR 10; ST 2338/22 Der Magistrat wird gebeten, die Streuobstwiese in der Bonameser Straße weiter durch Nachpflanzungen (soweit möglich und sinnvoll) auch künftig bitte mit Apfelbäumen weiter zu betreiben und möglichst dafür auch die wichtige Pflege der jungen Bäume zu optimieren. Dazu wäre es auch gut, wenn zum Beispiel der Naturschutzverein Bonames mit eingeschaltet werden könnte. Dies letztlich auch, um so eine etwaige Schutzbepflanzung aus Landschaftsgehölzen dort zu vermeiden. Begründung: Es ist bedauerlich, dass offenbar Speierling-Nachpflanzungen nicht immer erfolgreich gewesen sein sollen. Leider liegen dem Ortsbeirat dazu keine weiteren Informationen vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1647 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2338 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1614 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 437 Aktenzeichen: 67-0
Mehr Sicherheit auf dem Schulweg an der Friedberger Warte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3881 entstanden aus Vorlage: OF 578/10 vom 17.04.2023 Betreff: Mehr Sicherheit auf dem Schulweg an der Friedberger Warte Es besteht eine komplexe Verkehrssituation rund um die Friedberger Warte mit den Einmündungen der Homburger Landstraße und der Dortelweiler Straße sowie der Zubringersituation zur A 661. Durch die Anpassung der Schulbezirke werden noch mehr Kinder aus dem Ortsbezirk 10 auf ihrem Schulweg die Friedberger Landstraße zur und von der Valentin-Senger-Schule überqueren müssen. Deshalb wird der Magistrat gebeten, die direkt nördlich der Friedberger Warte gelegenen Fußgängerampeln in beide Fahrtrichtungen mit einer Rotlichtüberwachungsanlage nebst beschilderter Ankündigung zu versehen. Ferner soll dieser Bereich ergänzend durch das Installieren von geeigneten Messstationen zur Geschwindigkeitsüberwachung und wenn möglich auch zur Überwachung der Wegführung für zu Fuß Gehende und Radfahrende sicherer gestaltet werden. Begründung: Die großflächige, komplexe Kreuzungssituation rund um die Friedberger Warte mit den Einmündungen der Homburger Landstraße und der Dortelweiler Straße sowie der Zubringersituation zur A 661 ist für alle Verkehrsbeteiligten herausfordernd. Immer wieder sind Autofahrende auffällig, die die formal gültige Signalisierung ignorieren und erheblich zu schnell oder entgegen der Abbiegevorschriften fahren. Für Grundschulkinder auf dem Schulweg ist das gefährlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1970 Antrag vom 18.11.2023, OF 710/10 Anregung an den Magistrat vom 05.12.2023, OM 4866 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 10 am 19.09.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-5
Ausweisung von Insektenwiesen und -habitaten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2023, OM 3875 entstanden aus Vorlage: OF 231/15 vom 11.04.2023 Betreff: Ausweisung von Insektenwiesen und -habitaten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Anlegung und Ausweisung von Insektenwiesen und anderen geeigneten -habitaten möglich ist. Folgende Flächen, sofern in öffentlicher Hand, erscheinen denkbar: die Wiesenfläche zwischen Urseler Weg und Tannenweg; Teile der Parkanlage entlang Am Lehenweg; zwischen Urseler Weg und Züricher Straße; zwischen Homburger Landstraße und Berner Straße; die Wiesenstreifen entlang des Eschbachs, des Mühlgrabens und des Taunengrabens; der Pfingstwald; die Seitenstreifen der Homburger Landstraße; Rasenanlagen entlang der Deuil-La-Barre-Straße oder weitere von fachlichen Stellen als infrage kommende ungenutzte Grünflächen. Im Falle einer Eignung wird der Magistrat gebeten, die Anlegung dieser Wiesen sowie ihre Ausweisung durch das Aufstellen entsprechender Schilder in Auftrag zu geben. Begründung: Aufgrund des voranschreitenden Insektensterbens in Deutschland (festgestellt etwa durch die Krefelder Studie), welches die Artenvielfalt nachhaltig reduzieren kann, sind Gegenmaßnahmen dringend erforderlich. Da der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln durch Landwirte zur vielfachen Reduktion von Refugien für Insekten führt, sind nicht bewirtschaftete Flächen notwendig, um die Artenvielfalt zu fördern. Da das Grünflächenamt der Stadt Frankfurt insektenfreundliche Projekte fördert und der Stadtrand aufgrund von mehr unbebauten Flächen besonders geeignet scheint, kann sich die Anlegung von geeigneten Flächen im Stadtteil sinnvoll auswirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1625
Links abbiegen von der Gießener Straße in die Ronneburgstraße - Fortsetzung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3744 entstanden aus Vorlage: OF 551/10 vom 06.03.2023 Betreff: Links abbiegen von der Gießener Straße in die Ronneburgstraße - Fortsetzung Vorgang: OM 1889/22 OBR 10; ST 1667/22 Die Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1667, stößt auf Unverständnis und ist nur bedingt nachvollziehbar. Bei der jetzigen Verkehrsführung teilen sich auf der Gießener Straße von Norden kommende Fahrzeuge (mit Ziel westliche Ronneburgstraße) und die Radfahrenden bereits einen über 50 Meter langen Fahrstreifen. Es sind keine besonderen Vorkommnisse bekannt. Ebenso wird bereits häufig verkehrswidrig links in die östliche Ronneburgstraße abgebogen und der nachfolgende Kraftfahrzeugverkehr fährt regelmäßig auf einem kurzen Stück über den Radfahrstreifen an wartepflichtigen, links abbiegenden Fahrzeugen vorbei. Den Ortsbeirat erreichten bislang keine Beschwerden oder Berichte über gefährliche Situationen für parallel fahrende Radfahrerinnen und Radfahrer. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat deshalb erneut gebeten, auf der Gießener Straße das Linksabbiegen in die östliche Ronneburgstraße zu ermöglichen und dadurch die Homburger Landstraße zu entlasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1889 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1667 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1452 Aktenzeichen: 66-2
Vorgelagerte Haltelinie an der Kreuzung Homburger Landstraße/Am Dachsberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3728 entstanden aus Vorlage: OF 532/10 vom 03.03.2023 Betreff: Vorgelagerte Haltelinie an der Kreuzung Homburger Landstraße/Am Dachsberg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Markierung einer vorgelagerten Haltelinie für Fahrradfahrer vor den Autofahrern auf der Homburger Landstraße/Am Dachsberg in Richtung Frankfurter Berg dazu führen kann, das s Radfahrende sicherer über die Kreuzung kommen. Begründung: An der Kreuzung Homburger Landstraße/Am Dachsberg Richtung Frankfurter Berg haben Autofahrende und Radfahrende zusammen Grün, was dazu führt, dass Radfahrende teilweise von nach rechts in die Straße Am Dachsberg abbiegenden Autofahrenden übersehen werden. Wenn Radfahrende vor den Autofahrenden stehen und somit zuerst fahren können, entschärft sich die Situation und es wird für alle sicherer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1453 Aktenzeichen: 66-2
Stehen Taktreduzierungen beim ÖPNV in Preungesheim an?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3729 entstanden aus Vorlage: OF 535/10 vom 06.03.2023 Betreff: Stehen Taktreduzierungen beim ÖPNV in Preungesheim an? Nachdem der künftige Dezernent für Mobilität und Gesundheit, Wolfgang Siefert, im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates 10 die höhere Kapazität der Ringstraßenbahn gegenüber der Buslinie 34 mit dem Hinweis gepriesen hat, dass so weniger Fahrten erforderlich wären, wird der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung gebeten, welche Auswirkungen durch Taktreduzierungen 1. bei der Ringstraßenbahn (gegenüber der Buslinie 34) durch die Homburger Landstraße; 2. bei der Straßenbahnlinie 18 in den Frankfurter Bogen auf künftige Fahrpläne - und damit verbunden schlechtere Anschluss- und Umsteigemöglichkeiten - nach derzeitigem Sachstand zu berücksichtigen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1582 Aktenzeichen: 92-11
Bäume im Bereich der künftigen Ringstraßenbahn in Preungesheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3732 entstanden aus Vorlage: OF 539/10 vom 06.03.2023 Betreff: Bäume im Bereich der künftigen Ringstraßenbahn in Preungesheim Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie der Zustand der über fünfzig meist großen und schützenswerten Bäume im Bereich der künftigen Ringstraßenbahn in der Homburger Landstraße zwischen Friedberger Warte und Marbachweg 1. aktuell im Detail festgestellt ist; 2. welche chirurgischen Maßnahmen notwendig werden; 3. welche Fällungen erforderlich sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1457 Aktenzeichen: 66-0
Verkehrsspiegel in dem kleinen Gässchen zwischen Bonameser Haingasse und der Homburger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3740 entstanden aus Vorlage: OF 547/10 vom 06.03.2023 Betreff: Verkehrsspiegel in dem kleinen Gässchen zwischen Bonameser Haingasse und der Homburger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, einen Verkehrsspiegel im unübersichtlichen und engen Kurvenbereich des kleinen Gässchens zwischen der Bonameser Haingasse und der Homburger Landstraße zur Erhöhung der Sicherheit aufzustellen. Begründung: Hier wurden verschiedene Hinweise im Rahmen eines Vor-Ort-Termins des Ortsbeirates 10 berücksichtigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1455 Aktenzeichen: 66-7
Mehr Müllbehälter für Bonames
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3741 entstanden aus Vorlage: OF 548/10 vom 06.03.2023 Betreff: Mehr Müllbehälter für Bonames Der Magistrat wird gebeten, mehr Müllbehälter im öffentlichen Raum in Bonames wie folgt aufzustellen: 1. in der Bonameser Haingasse im Bereich vor dem kleinen Gässchen, das zur Homburger Landstraße führt; 2. in der Homburger Landstraße auf dem westlichen Bürgersteig vor dem Spielplatz Im Storchenhain im Bereich der künftigen Sitzbänke, die bitte in Richtung Spielplatz auszurichten sind; 3. in der Straße Im Storchenhain im Bereich des Parkplatzes (hier bitte einen 120-Liter-Behälter aufstellen, der auch für Pizzaschachteln geeignet ist); 4. in der Homburger Landstraße oberhalb der U-Bahn-Querung auf dem östlichen Bürgersteig vor der Sitzbank. Begründung: Hier wurden vorrangig erhaltene Hinweise im Rahmen eines Vor-Ort-Termins des Ortsbeirates 10 berücksichtigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1304 Aktenzeichen: 79-4
Sicherer Schulweg trotz Baustelle in der Niedwiesenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2023, OM 3693 entstanden aus Vorlage: OF 480/9 vom 23.02.2023 Betreff: Sicherer Schulweg trotz Baustelle in der Niedwiesenstraße Im Bereich der Kreuzung der Straßen Alt-Eschersheim und Niedwiesenstraße (auf der Höhe Niedwiesenstraße 2) wurde eine Baustelle eingerichtet, die den kompletten Gehweg in Beschlag nimmt und für zu Fuß gehende Menschen ein Ausweichen auf die Straße erforderlich macht. Der hier markierte Fußgängerinnen- und Fußgängerüberweg grenzt direkt an die Baustelle an und wird nachweislich regelmäßig und auch nach Aufforderung der Ämter, dies zu unterlassen, durch parkende Lkw blockiert. Die Niedwiesenstraße wird im Schulwegeplan für den Fuß- und Radverkehr geführt. Anwohnende haben den Ortsbeirat um Hilfe dabei gebeten, einen sicheren Weg für ihre Kinder sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, die Baustelleneinrichtung an der Niedwiesenstraße 2 so umzugestalten, dass im Umfeld der Baustelle ein sicherer Fußverkehr möglich ist und Falschparken durch große Lkw im Bereich des Fußgängerinnen- und Fußgängerüberweges nicht mehr auf der Straße möglich ist . Dafür würde sich beispielsweise ein zusätzlicher Zaun anbieten, mit dem ein temporärer Fuß- und Radweg eingerichtet werden könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2023, ST 1050
Sicherheitszaun und Sichtschutz an neuen Fußgängerbrücken über die Bahntrasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2023, OM 3564 entstanden aus Vorlage: OF 452/9 vom 30.01.2023 Betreff: Sicherheitszaun und Sichtschutz an neuen Fußgängerbrücken über die Bahntrasse Die beiden neuen Brücken für Fußgänger in Höhe der Maybachstraße/Eschersheimer Landstraße und Am Grünen Graben über die Bahntrasse der S 6 im Ortsbezirk benötigen dringend aus optischen und sicherheitstechnischen Gründen zusätzliche Anbauten. Der Magistrat wird gebeten, an den beiden Fußgängerbrücken jeweils an den nördlichen Seiten optische Sichtschutzvorrichtungen für die direkten Anwohner zu errichten. Der Sichtschutz soll aber nicht zur Beschattung oder ähnlichen Beeinträchtigungen führen. Zusätzlich bedarf es ebenfalls auf der nördlichen Seite der Brücke Höhe Maybachstraße/Eschersheimer Landstraße sowie nordwestlich am Birkenholzweg aus Sicherheitsgründen einer Absperrung, damit das direkt angrenzende Wohngebäude nicht erreicht werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1177
Weg zur Brücke Am Grünen Graben witterungsgerecht sichern!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2023, OM 3566 entstanden aus Vorlage: OF 455/9 vom 25.01.2023 Betreff: Weg zur Brücke Am Grünen Graben witterungsgerecht sichern! Der kleine Weg, der vorbei an den Kleingärten und Sportplätzen zur und von der Brücke Am Grünen Graben führt, ist zwar asphaltiert und beleuchtet und als solcher gut nutzbar, allerdings gibt es mehrere Stellen, die nach stärkeren Regengüssen regelmäßig so große und tiefe Pfützen aufweisen, dass diese kaum trockenen Fußes querbar sind. Der Magistrat wird gebeten, hier durch geeignete Maßnahmen für schnelle Abhilfe zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 897 Aktenzeichen: 66-6
Umbau des Bahnübergangs Lachweg in Eschersheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2023, OF 469/9 Betreff: Umbau des Bahnübergangs Lachweg in Eschersheim Die Nichtrealisierung der planfestgestellten Ersatzbaumaßnahme entsprechend der damaligen Planungseingabe der Stadt Frankfurt wird mit fehlender wirtschaftlicher Finanzierungsfähigkeit gegenüber dem Bundesverkehrsministerium begründet. Bis zum B 243/20 wurde in Stellungnahmen davon ausgegangen, dass die Straßenunterführung entsprechend des Planfeststellungsbeschlusses umgesetzt wird. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten: 1. Wie hoch ist der Anteil des Bundes an den Kosten für die planfestgestellte Ersatzbaumaßnahme? 2. Welche Summe war für die Maßnahme BÜ Lachweg im Haushalt vorgesehen? 3. Wie hoch sind die angenommenen Gesamtkosten für die Variante A des Planfeststellungsbeschlusses, sowie der Straßenbrücke nördlich "Im Mellsig" und Ertüchtigung des Verkehrsknotens Am Weißen Stein? 4. Von welchem Amtsentwurf ist im B 17 die Rede? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 13.01.2023, B 17 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2023, TO II, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 611 2023 1. Die Vorlage B 17 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 469/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenZukunft des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3499 entstanden aus Vorlage: OF 514/10 vom 23.01.2023 Betreff: Zukunft des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen, unter anderem der Wirtschaftsförderung, um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. wie das Gewerbegebiet August-Schanz-Straße künftig insgesamt sachlich und fachlich mehr als bisher gestärkt werden kann; 2. wie insgesamt eine Kooperation mit allen Eigentümern zur ganzheitlichen Nutzungserweiterung der Grundstücke auch im städtischen Interesse erreicht werden kann, um das Gewerbegebiet tatsächlich zu stärken; dies gilt in den Bereichen der ruhenden und fließenden Verkehre sowie bezüglich der sonstigen Nutzbarkeit der vorhandenen Grundstücke; 3. wie insbesondere mit den Eigentümern der Grundstücke entlang der Homburger Landstraße geklärt werden kann, wie die bisher schwierige Verkehrserschließung des Gewerbegebietes mit Blick auf die zusätzlich schwierige Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 verbessert werden kann; 4. ob die bisherige Beschränkung von Discountern durch Verbote überdacht werden kann; entsprechende Beschränkungen (vgl. auch 1. bis 3.) erscheinen fraglich und sollten überprüft werden, nachdem auch sonst teils gewerbefremde Nutzungen vor Ort zugelassen wurden und Investitionen durch Verbote eher unterbleiben werden, obwohl dies auch im öffentlichen Interesse sinnvoll wäre. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1990 Antrag vom 05.05.2025, OF 1042/10 Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6952 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 10 am 06.06.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 10 am 11.07.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 10 am 19.09.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 10 am 17.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 10 am 05.12.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 10 am 12.03.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 10 am 04.06.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 10 am 02.07.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-10
Kreuzung Homburger Landstraße/Berkersheimer Weg hier: Haltelinie auf der Höhe des Hagebuttenweges
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3503 entstanden aus Vorlage: OF 522/10 vom 23.01.2023 Betreff: Kreuzung Homburger Landstraße/Berkersheimer Weg hier: Haltelinie auf der Höhe des Hagebuttenweges Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berkersheimer Weg auf der Höhe des Hagebuttenweges eine Haltelinie für Rotphasen zu errichten, sowie ein Verkehrsschild "Bitte frei halten" zu installieren. Begründung: Insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten entstehen vermeidbare Rückstaus von Linksabbiegenden, die in Richtung Eschersheim fahrend sodann in den Hagebuttenweg abbiegen möchten. Dies ließe sich durch eine Haltelinie vermeiden: der Hagebuttenweg wäre auch dann befahrbar, wenn es zu Staus an der Kreuzung kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1131 Antrag vom 26.06.2023, OF 638/10 Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4247 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66-7
Verkehrssituation Bonameser Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2023, OF 459/9 Betreff: Verkehrssituation Bonameser Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Ortsvorsteher umgehend mit den Ämtern einen Vor-Ort-Termin aus zumachen mit dem Ziel, durch bauliche Maßnahmen eine Behebung der auftretenden permanenten Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Bonameser Straße (beiden Richtungen) entgegengewirkt werden kann. Begründung: Vorlage OF 154/9 vom 17.11.2021 wurde durch einen im Jahr 2022 durchgeführten Vor-Ort-Termin besprochen. Jedoch gab es danach innerhalb der involvierten Ämter zu Neubesetzungen, sodass ein erneuter Termin wünschenswert wäre. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 459/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 459/9 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenKitaplätze in Eschersheim - Wann kommt die Umsetzung?
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2023, OF 463/9 Betreff: Kitaplätze in Eschersheim - Wann kommt die Umsetzung? Vorgang: V 397/22 OBR 9; ST 1987/22 In der oben genannten Stellungnahme wird unter anderem davon gesprochen, dass in zwei Projekten Plätze für U3 Kinder und für Kindergartenkinder geschaffen werden sollen. Die Umsetzung bzw. der Baubeginn ist für Herbst 2022 angekündigt. Der Ortsbeirat fragt daher den Magistrat: 1. Ist der Neubau am Kinderzentrum 86 (Lindenbaum) mittlerweile erfolgt und die versprochenen weiteren Plätze für U3 Kinder und Kindergartenkinder mittlerweile eröffnet? 2. Wenn ja seit wann gibt es diese weiteren Gruppen? 3. Wenn nein: Warum nicht? 4. In der Stellungnahme ist des Weiteren die Rede davon dass das Kinderzentrum Im Mellsig einen Neubau erhalten soll. Der Baustart ist für 2022 angekündigt- Wann wird dieser erfolgen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.05.2022, V 397 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 1987 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2023, TO II, TOP 1 Beschluss: Auskunftsersuchen V 612 2023 Die Vorlage OF 463/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenRingstraßenbahn in Preungesheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2023, OF 513/10 Betreff: Ringstraßenbahn in Preungesheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und umfassende Berichterstattung gebeten, 1. wie insbesondere im Bereich der künftigen Ringstraßenbahn zwischen Friedberger Warte und Marbachweg bis zur Gießener Straße Baumfällungen unterbleiben können, ohne dass dabei Baumruinen entstehen, 2. welche neutralen Gutachten oder anderen Unterlagen mit entsprechenden Erkenntnissen zu städtischen Aussagen geführt haben, dass keine Bäume in dem Bereich zu 1. gefällt werden müssen. Diese vorgenannten Unterlagen sind den Mitgliedern des Ortsbeirates 10 vollumfänglich und umgehend zur Verfügung zu stellen. Begründung: Die öffentliche Vorstellung in der Januarsitzung des Ortsbeirates 10 in Sachen Ringstraßenbahn und den teils denkwürdigen Aussagen zu den Bäumen dort haben vor Ort zu großem Verblüffen und viel Unverständnis geführt. Insbesondere in der Homburger Landstraße sind sehr große Bäume vorhanden, die nach bestem Wissen und Gewissen wohl durch den Bau von Oberleitungen entweder gefällt werden müssen oder aber erheblichen (Total-)Schaden in den Baumkronen sowie durch Gleisbauarbeiten im Wurzelbereich erleiden dürften, so dass letztlich nur noch Baumruinen verbleiben können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 10 am 07.02.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 513/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenNachträgliche barrierefreie Erschließung der Fußgängerbrücke im Bereich der Haltestelle „Eschersheim“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2023, OM 3379 entstanden aus Vorlage: OF 401/9 vom 24.11.2022 Betreff: Nachträgliche barrierefreie Erschließung der Fußgängerbrücke im Bereich der Haltestelle "Eschersheim" Der Magistrat wird gebeten, die vorhandene Fußgängerbrücke im Bereich des Bahnhofs Eschersheim und Am Grünen Graben durch eine Aufzuganlage barrierefrei zu erschließen bzw. nachzurüsten. Begründung: Die Fußgängerbrücke im Bereich des Bahnhofs Eschersheim ist durch die installierten Schieberinnen zwar für Radfahrer nutzbar geworden. Es fehlt jedoch weiterhin an einer Passierbarkeit für Personen mit Kinderwagen, Rollstühlen oder Rollatoren. Der Verweis auf den verfügbaren barrierefreien Weg über die Maybachbrücke mag für die Zeit der Bauarbeiten hinnehmbar sein, jedoch nicht auf Dauer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1108 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-6
Fußgängerampel Homburger Landstraße/Ronneburgstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.01.2023, OM 3332 entstanden aus Vorlage: OF 495/10 vom 19.12.2022 Betreff: Fußgängerampel Homburger Landstraße/Ronneburgstraße Der Magistrat wird gebeten, südlich der Einmündung der Ronneburgstraße über die Homburger Landstraße (vor Hausnummer 128) einen ampelgeregelten Fußgängerüberweg einzurichten. Begründung: Beim Überqueren der Homburger Landstraße südlich der Einmündung der Ronneburgstraße wird man nicht durch eine entsprechende Ampelanlage geschützt, wie sie auf der nördlichen Seite eingerichtet ist. So kommt es hier immer wieder zu Gefährdungen von Fußgängerinnen und Fußgänger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 864 Aktenzeichen: 32-1
Vorstellung des aktuellen Planungsstands für den Ersatz des Bahnübergangs am Lachweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.12.2022, OF 407/9 Betreff: Vorstellung des aktuellen Planungsstands für den Ersatz des Bahnübergangs am Lachweg Seit dem 09.07.22 ist der Bahnübergang Lachweg, der Teil der Kreisstraße 821 ist, dauerhaft geschlossen. Der Übergang wurde von 3000 Kfz/Tag (1997), Fahrradfahrer*innen und Fußgänger*innen gequert und als direkte Ortsverbindung zum Frankfurter Berg genutzt. Zusätzlich kamen Anfang der 2000 Jahre der Kreuzungsverkehr der Anwohner*innen des Neubaugebietes Im Geeren dazu. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, in einer der kommenden Ortsbeiratssitzungen auskunftsfähige Vertreter*innen des Amtes für Straßenbau und Erschließung einzuladen, um die Planung der zukünftigen Verkehrsströme in Eschersheim nach Wegfall des Übergangs Lachweg vorzustellen. Dabei soll auch über Aspekte wie Be-/Entlastung der Bürger*innen, Flächenverbrauch und der Eingriff in Grünflächen/Gartenanlagen/landwirtschaftliche Flächen informiert werden. Die Entscheidung sollte nach Presseberichten im Jahr 2022 fallen - eine schnelle Information der Bürger*innen ist dringend erforderlich. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.11.2022, OF 390/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 9 am 08.12.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 390/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 407/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 407/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD
Weiter lesenVermeidbare Belastungen der Ringstraßenbahn Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.12.2022, OA 288 entstanden aus Vorlage: OF 470/10 vom 22.11.2022 Betreff: Vermeidbare Belastungen der Ringstraßenbahn Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ergänzend zu seinem Vortrag vom 14.10.2022, M 167, auch ganzheitlich zu prüfen und zu berichten, 1. welche ÖPNV-Alternativen zur Ringstraßenbahn bestehen oder möglich werden; 2. wie Einschränkungen der Ringstraßenbahn auf den Takt der Linie 18 in den Frankfurter Bogen vermeidbar werden; 3. welche ÖPNV-Verbindungen für Eckenheim und Preungesheim umsteigefrei nach Bornheim führen werden; 4. wie viele Bäume im Marbachweg beziehungsweise auf der Homburger Landstraße entfallen werden; 5. wie viele Stellplätze im Marbachweg beziehungsweise der Homburger Landstraße entfallen werden; 6. wie lange die Bauphase im Marbachweg beziehungsweise der Homburger Landstraße dauern wird; 7. welche Sperrungen insbesondere im Marbachweg, aber auch auf der Homburger Landstraße zu eventuell weitreichenden Umleitungen oder Staus führen werden; 8. welche Alternativen anstelle des Marbachwegs künftig für den bisher motorisierten fließenden und ruhenden Verkehr für den lokalen und regionalen Bereich um die bisher wichtigen Ost-West- und West-Ost-Verbindungen in Frankfurt ermöglicht werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1101 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) und FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung der Vorlage OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 167 = Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes, OA 276 und OA 289 = vereinfachtes Verfahren, OA 288 = Annahme) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 167 = Enthaltung, OA 276, OA 288 und OA 289 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2824, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023 Aktenzeichen: 92-11
Ampelphasen im Bereich Friedberger Warte Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.12.2022, OA 289 entstanden aus Vorlage: OF 481/10 vom 04.12.2022 Betreff: Ampelphasen im Bereich Friedberger Warte Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 Insbesondere im Berufsverkehr verursachen die aus Richtung Bad Vilbel kommenden und in die Dortelweiler Straße einbiegenden Kraftfahrzeuge immense Stauungen. Dies führt bereits zu zusätzlichen Ausweichverkehren, welche die nördlichen Stadtteile besonders belasten. Die Ringstraßenbahn wird sicherlich schon aufgrund der deutlich größeren Fahrzeuglänge mehr Zeit beanspruchen, als es bislang bei den Bussen der Linie 34 der Fall ist. Das ist relevant beim Einbiegen in die/aus der Friedberger Landstraße sowie bei der Querung der Abbiegespur in die Dortelweiler Straße (NEU!). Ferner besteht zurzeit in der Homburger Landstraße die Bushaltestelle in Höhe der Wetzlarer Straße. Sie ist unverzichtbar für die Anwohnerinnen und Anwohner östlich der Homburger Landstraße und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des amerikanischen Generalkonsulats. Besonders mit Blick auf eine maßgebende Verbesserung des ÖPNV sollten bereits bestehende und gut angenommene Möglichkeiten nicht aufgehoben werden. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu folgenden Fragestellungen zu prüfen und zu berichten: 1. Wie/wo wendet der Bus der Linie 43? 2.Wie ist der zeitliche Unterschied der Grünphasen an den oben beschriebenen Ampelanlagen zwischen der Ringstraßenbahn (gegebenenfalls zuzüglich den Bussen der Linie 43) und den Bussen der Linie 34 (aktuell)? 3. Wie viele Fahrzeuge werden bei der Ringstraßenbahn (zuzüglich den Bussen der Linie 34) beziehungsweise beim Bus der Linie 34 (aktuell) stündlich im Berufsverkehr jeweils in die Dortelweiler Straße einbiegen können? 4. Wie werden die nördlichen Stadtteile vor dann zunehmenden Ausweichverkehren geschützt? Der Magistrat wird außerdem gebeten, die Kombi-Haltestelle Wetzlarer Straße auf jeden Fall in die Maßnahme aufzunehmen, also nicht nur optional. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1190 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) und FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung der Vorlage OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 167 = Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes, OA 276 und OA 289 = vereinfachtes Verfahren, OA 288 = Annahme) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 167 = Enthaltung, OA 276, OA 288 und OA 289 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2824, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023 Aktenzeichen: 66-0
Radfahrwege auf der Brücke am Frankfurter Berg sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3221 entstanden aus Vorlage: OF 442/10 vom 25.10.2022 Betreff: Radfahrwege auf der Brücke am Frankfurter Berg sichern Der Magistrat wird gebeten, die Radfahrwege auf der Brücke am Frankfurter Berg so zu sichern, dass Autofahrer die durchgezogene Sicherheitslinie nicht mehr überfahren können (siehe Beispiel Einmündung Gießener Straße/Homburger Landstraße). Begründung: Es ist festzustellen, dass Fahrzeuge, welche die Brücke passieren, regelmäßig die durchgezogene Linie rechts und links der Fahrbahn überfahren und somit eine Gefahr für die Radfahrer darstellen. Gerade jetzt in der beginnenden dunklen Jahreszeit besteht die Gefahr besonders stark. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 861 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2023, ST 1862 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 630 Aktenzeichen: 32-1
Fehlt Beschilderung in der Tempo30Zone östlich der Homburger Landstraße?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3230 entstanden aus Vorlage: OF 474/10 vom 21.11.2022 Betreff: Fehlt Beschilderung in der Tempo-30-Zone östlich der Homburger Landstraße? Die Straßen Malvenweg, Petunienweg und Jasminweg sind verkehrsberuhigte Bereiche innerhalb einer weitläufigen Tempo-30-Zone. An den jeweiligen Einmündungen wurden die Verkehrszeichen 325.1 sowie 325.2 (verkehrsberuhigter Bereich) angeordnet und aufgestellt. Gemäß der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung ist das Zeichen 274.2 (Ende einer Tempo-30-Zone) entbehrlich, wenn die Zone z. B. in einen verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1) übergeht. Nach dem direkten Verlassen der vorgenannten verkehrsberuhigten Bereiche sind bislang noch keine Verkehrszeichen 274.1 (Beginn einer Tempo 30-Zone) vorzufinden. Eine Entbehrlichkeit für das Zeichen 274.1 ist der VwV-StVO aber leider nicht zu entnehmen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wo in den zuvor beschriebenen Bereichen der jeweilige Beginn der Tempo-30-Zone liegt und woran die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer diese erkennen können, wenn keine Verkehrszeichen 274.1 diese darstellen. Absatz 2 zu den Zeichen 274.1 und 274.2 der VwV-StVO scheint dieses zu erfordern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 862 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2227 Aktenzeichen: 32-1
Vorstellung des aktuellen Planungsstands für den Ersatz des Bahnübergangs am Lachweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.11.2022, OF 398/9 Betreff: Vorstellung des aktuellen Planungsstands für den Ersatz des Bahnübergangs am Lachweg Seit dem 09.07.22 ist der Bahnübergang Lachweg, der Teil der Kreisstraße 821 ist, dauerhaft geschlossen. Der Übergang wurde von 3000 Kfz/Tag (1997), FahrradfahrerInnen und FußgängerInnen gequert und als direkte Ortsverbindung zum Frankfurter Berg genutzt. Zusätzlich kamen Anfang der 2000 Jahre der Kreuzungsverkehr der Anwohner des Neubaugebietes Im Geeren dazu. Der Ortsbeirat möge beschließen: Es wird zeitnah um eine Vorstellung des aktuellen Planungsstand im OBR 9 gebeten. Die jetzt schon bekannt gewordene Alternative der zusätzlichen Verkehrsführung über den Verkehrsknotenpunkt Weißen Stein führt zu einer deutlichen Mehrbelastung des Eschersheimer Ortskerns. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 9 am 08.12.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 398/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 407/9 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBarrierefreie Überwege über die Bahngleise Am Grünen Graben und Maybachstraße (Batschkapp)
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2022, OF 393/9 Betreff: Barrierefreie Überwege über die Bahngleise Am Grünen Graben und Maybachstraße (Batschkapp) Der Ortsbeirat möge beschließen: Nach der Einsetzung der beiden Brücken durch die Bahn ist es Aufgabe der Stadt Frankfurt, die Übergänge barrierefrei auszustatten. Vor diesem Hintergrund fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, folgende Informationen bereitzustellen: 1. Wie sind die Breiten und wie sind die Steigungen der Brücken. 2. Wie lautet die geltende Vorschrift über die Mindestbreite und die höchste Steigung, um Schieberinnen für die Querung von Eltern mit Kinderwagen und Menschen mit Rollatoren anzubringen. 3. Wie ist die Breite und wie die Steigung der bestehenden U-Bahn-Unterführungen, Hügelstraße, Lindenbaum und Weißer Stein. 4. Welche Möglichkeiten der barrierefreien Überquerung der Bahnstrecke gibt es und bis wann wird diese realisiert sein. Begründung: Momentan sind nur jeweils an beiden Seiten des Geländers je eine Schieberinne montiert, d.h. mit Kinderwagen oder Rollator können die Gleise nicht überquert werden. Menschen fühlen sich diskriminiert. Nur für Radfahrer, die den Umweg leichter überwinden können als Fußgänger wurde eine Lösung geschaffen. Auch Kinder auf ihrem Schulweg müssen diese Gleis queren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 9 am 08.12.2022, TO I, TOP 23 Vor der Beschlussfassung ändert der Antragsteller die Vorlage OF 393/9 dahin gehend ab, dass die Ziffer 4. gestrichen wird. Beschluss: Auskunftsersuchen V 566 2022 Die Vorlage OF 393/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Partei: CDU
Weiter lesenUmleitung Radverbindung zwischen Harheim und Berkersheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2022, OF 119/14 Betreff: Umleitung Radverbindung zwischen Harheim und Berkersheim Im März 2022 ist zeitgleich mit der Schließung des Bahnübergangs BÜ99 am Berkersheimer Bahnhof für den Radverkehr eine Umleitungsstrecke ausgeschildert worden, die über den Harheimer Weg (Bonames), den Oberen Kalbacher Weg, die Bonameser Hainstraße, Am Burghof, Homburger Landstraße, zum Berkersheimer Weg (Frankfurter Berg) und dann bis nach Berkersheim führt. Der Weg von Harheim z.B. bis zum Harheimer Hort in Berkersheim ist dadurch anstelle 1,7 Kilometern nun 6,8 Kilometer lang. Die Fahrzeit verlängert sich von 6 Minuten auf etwa 30 Minuten. An mehreren Stellen weisen die Wegweiser zudem in die falsche Richtung. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft zu folgenden Fragen. 1. Wer hat diese Umleitung geplant und mit welcher Absicht? 2. Weshalb besteht diese Umleitung immer noch, obwohl es am Berkersheimer Bahnhof seit sechs Monaten die Möglichkeit gibt, mit den Aufzügen des provisorischen Fußgängerstegs die Gleise zu überqueren (Ausnahme: Lastenräder)? 3. Was war der Grund, den Radverkehr nicht über den deutlich kürzeren Nidda-Radweg umzuleiten, sondern ihn durch Bonames mit mehreren sicherheitskritischen Stellen zu planen. 4. Aus welchem Grund verzichtet die Stadt Frankfurt in solchen Fragen auf die lokale Radfahrkompetenz der Harheimer Ortsbeiräte? Begründung: Aufgrund der Bedeutung von schnellen und sicheren Radverbindungen besonders dann, wenn der öffentliche Nahverkehr (S6, Bus28) nur eingeschränkt oder gar nicht fährt, müsste doch auch die Sicherheit des Radverkehrs im Interesse und der Sorgfaltspflicht der Stadt Frankfurt liegen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 14 am 05.12.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 119/14 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerkehrsplanung - zukünftige Planung der Stadt nach Schließung des Übergangs am Lachweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2022, OF 390/9 Betreff: Verkehrsplanung - zukünftige Planung der Stadt nach Schließung des Übergangs am Lachweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, in einer der kommenden Ortsbeiratssitzungen auskunftsfähige Vertreter* des Amtes für Straßenbau und Erschließung einzuladen, um die Planung der zukünftigen Verkehrsströme in Eschersheim nach Wegfall des Übergangs Lachweg vorzustellen. Dabei soll auch über Aspekte wie Be-/Entlastung der Bürger, Flächenverbrauch und der Eingriff in Grünflächen/ Gartenanlagen/landwirtschaftliche Flächen informiert werden. Die Entscheidung sollte nach Presseberichten in 2022 fallen - eine schnelle Information der Bürger ist dringend erforderlich. Begründung: Bei Bedarf mündlich Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 08.12.2022, OF 407/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 9 am 08.12.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 390/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 407/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 407/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGesicherten Überweg auf Höhe der Bushaltestelle „Frankfurter Berg Bahnhof“ einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2022, OM 3083 entstanden aus Vorlage: OF 441/10 vom 25.10.2022 Betreff: Gesicherten Überweg auf Höhe der Bushaltestelle "Frankfurter Berg Bahnhof" einrichten Der Magistrat wird gebeten, einen gesicherten Überweg auf Höhe der Bushaltestelle "Frankfurter Berg Bahnhof" einzurichten. Begründung: Das Überqueren der Homburger Landstraße auf Höhe der Bushaltestelle "Frankfurter Berg Bahnhof", um auf den Fußweg auf der anderen Straßenseite zu kommen, ist mit einem hohen Sicherheitsrisiko verbunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 443 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2082 Aktenzeichen: 32-1
Bonameser Hainstraße hier: Fußweg zur Homburger Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2022, OF 436/10 Betreff: Bonameser Hainstraße hier: Fußweg zur Homburger Landstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen sowie den Anwohnerinnen und Anwohnern gebeten, zu einem öffentlichen Vor-Ort-Termin einladen zu lassen, mit dem Ziel die Weiterbehandlung des Fußweges von der Bonameser Hainstraße zur Homburger Landstraße (Höhe Kirchhofsweg) zu klären. Begründung: Hier lebende Menschen beklagen sich bekanntlich seit Jahren über die unerträglichen Zustände wie Lärm, Müll, stinkenden Hinterlassenschaften sowie zweckfremden Nutzungen (unter anderem durch motorisierte Zweiräder). Sie wünschen sich deshalb die umgehende Schließung des Weges, zumal sich seither leider nichts verbessert hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 10 am 08.11.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 436/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenVerbesserung der Wahrnehmung der Begrenzungsbügel im Parkbereich der Homburger Landstraße vor den Häusern 147 bis 151
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.10.2022, OM 2887 entstanden aus Vorlage: OF 416/10 vom 27.09.2022 Betreff: Verbesserung der Wahrnehmung der Begrenzungsbügel im Parkbereich der Homburger Landstraße vor den Häusern 147 bis 151 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Begrenzungsbügel im Bereich der Schrägparkplätze in der Homburger Landstraße vor den Häusern 147 bis 151 für die dort parkenden Autos gut sichtbar ausgestattet werden können. Begründung: Für die dort schräg einparkenden Autofahrer ist es bei Dunkelheit und bei schlechtem Wetter nicht möglich, die Begrenzungsbügel bzw. Schutzbügel vor den Straßenbäumen zu erkennen. Beim Öffnen der Fahrer- bzw. der Beifahrertür schlagen diese regelmäßig vor diese Bügel und werden beschädigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 366 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 0
Nieder-Eschbach: Durchgangsstraße Homburger Landstraße zwischen Urseler Weg und Kreisel - Mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.09.2022, OM 2724 entstanden aus Vorlage: OF 160/15 vom 17.08.2022 Betreff: Nieder-Eschbach: Durchgangsstraße Homburger Landstraße zwischen Urseler Weg und Kreisel - Mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer Vorgang: OM 1138/21 OBR 15; ST 705/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Radwegbenutzungspflicht auf der Durchgangsstraße Homburger Landstraße zwischen Urseler Weg und Kreisel (Einmündung der Deuil-La-Barre-Straße) aufzuheben und durch die Regelung "Gehweg, Radfahrer frei, Zweirichtungsverkehr" zu ersetzen; 2. zur Sicherheit der Radfahrer die Dooring-Zone entlang der rechts in Fahrtrichtung stadteinwärts eingerichteten Parkplätze auf der Homburger Landstraße zu markieren. Begründung: Zu 1.: Die Anregung folgt dem Vorschlag der Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 705. Der Fahrradfahrer sollte zwischen den Gefährdungslagen "Zusammenstoß mit Fußgänger" oder "Zusammenstoß mit Fahrzeug" frei wählen dürfen. Berufspendler sind auf dem Fahrrad häufig mit mehr als 25 km/h unterwegs und schätzen, sie hätten eine freie Sicht auf die Straße und "freie Bahn". Der Fahrradweg, wie er aktuell angelegt ist, würde nach heutigen Erkenntnissen nicht mehr in dieser Art eingerichtet werden. Zu 2.: Nachdem die Anordnung von streckenweisen Tempo 30 in dem o. a. Streckenabschnitt abgelehnt worden ist, sollte die Sicherheit der Fahrradfahrer zumindest durch die Markierung der Dooring-Zone, d. h. der Bereich, in den geöffnete Fahrzeugtüren hineinragen, erhöht werden. Markierungen erhöhen die Aufmerksamkeit für Fahrradfahrer und Fahrzeugführer, die ihre Fahrzeugtüren öffnen wollen, gleichermaßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1138 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 705 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 25 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 32 1
Fußgängerüberwege über die Main-Weser-BahnStrecke deutlicher ausschildern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2708 entstanden aus Vorlage: OF 333/9 vom 13.09.2022 Betreff: Fußgängerüberwege über die Main-Weser-Bahn-Strecke deutlicher ausschildern Der Magistrat wird gebeten, die Brücke Am Grünen Graben entsprechend als Fußgängerbrücke von beiden Seiten der Brücke auszuschildern. Begründung: Insbesondere von der Seite des Lachwegs (Sportplatz) ist für viele Menschen nicht klar, an welcher Stelle sich der Zugang zur Brücke befindet. Zudem weist ein Schild auf dem Weg durch die Kleingärten darauf hin, dass die Bahngleise dort nicht querbar seien. Ebenso müssen Fußgängerinnen und Fußgänger, die in der Siedlung Birkholzweg unterwegs sind, erst die Straße Am Grünen Graben hinuntergehen, um die Brücke zu sehen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 13.06.2022, OF 294/9 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 202 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1576 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-2
Buslinie 29 neben Hilgenfeld auch zur S-Bahn-Station „Frankfurter Berg“
S A C H S T A N D : Anregung vom 09.09.2022, OA 237 entstanden aus Vorlage: OF 242/12 vom 17.05.2022 Betreff: Buslinie 29 neben Hilgenfeld auch zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" Vorgang: OM 1735/22 OBR 12; B 97/22; ST 1565/22 Zwischenbescheid des Magistrats vom 03.01.2023 Der Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ sieht als Planungsansatz ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2021 einen neuen Linienweg der Buslinie 29 über Hohe Brück - Nieder-Eschbach - Berner Straße/Ben-Gurion-Ring - Kalbach - Alt-Bonames - Im Uhrig - Hilgenfeld - Eschersheim Bahnhof - Heddernheim - Nordwestzentrum vor. Die ursprünglich für den Dezember 2021 vorgesehene Veränderung der Linienführungen der Buslinien 28 und 29 wurde zeitlich auf frühestens Dezember 2023 geschoben. Aufgrund der Stellungnahme vom 04.07.2022, ST 1565, wurde die Einrichtung einer dauerhaften Endhaltestelle oder Wendeschleife abgelehnt. Mit der Anregung vom 18.02.2022, OM 1735, wurde jedoch nur eine Verlängerung bis zum Frankfurter Berg beantragt. Daher ist es jetzt erst recht notwendig, über die Buslinien 29 oder 24 eine Verbindung von Kalbach zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" einzurichten. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gemäß Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ eine weitere Haltestelle zwischen Hilgenfeld und "Eschersheim Bahnhof" am Frankfurter Berg unter Bezugnahme auf den Bericht B 97 einzurichten. Begründung: Da im Zuge des vierspurigen Gleisausbaus der S-Bahn Richtung Friedberg eine neue Bushaltestelle errichtet wurde, die von beiden Richtungen gut erreichbar ist, kann dort mit einem kleinen Schwenk vom Hilgenfeld zum Eschersheimer Bahnhof ohne große zeitliche Verzögerungen ein attraktiver Anschluss auch für Kalbach an den ÖPNV Richtung Hauptbahnhof und u. a. Friedberg erreicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1735 Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 97 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1565 Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 221 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 237 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung) 14. Sitzung des OBR 10 am 11.10.2022, TO II, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage OA 237 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 237 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Fristverlängerung um 48 Monate) Beschlussausfertigung(en): § 2303, 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 10.10.2022 § 2927, 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.02.2023 Aktenzeichen: 92-10
Nieder-Eschbach: Begrünung Gewerbegebiet Berner Straße und Genfer Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2022, OF 161/15 Betreff: Nieder-Eschbach: Begrünung Gewerbegebiet Berner Straße und Genfer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob in den Straßen Berner Straße und Genfer Straße eine Begrünung des öffentlichen Raums möglich ist und ggf. eingeplant und umgesetzt werden kann. Begründung: Das Gewerbegebiet um die Berner Straße und Genfer Straße ist nahezu vollständig versiegelt. Die Flächen sind überwiegend nicht begrünt. Durch die versiegelten Flächen (insbesondere durch Beton und Asphalt) entsteht gerade im Sommer eine die allgemeine Tagestemperatur übersteigende Wärme, die der Wind aus südlicher/südwestlicher Richtung (die im Sommer vorherrschende Windrichtung) in das Wohngebiet um den Ben-Gurion-Ring und die Homburger Landstraße herum und in den alten Ortskern nach Nieder-Eschbach trägt. Eine Begrünung des öffentlichen Raums würde dazu beitragen, die Wärmeabstrahlung des Gewerbegebietes zu verringern. Die Finanzierung mag mit Hilfe der aktuell aufgestockten Fördergelder für kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte um weitere 5,4 Millionen Euro (laut Pressemitteilung des Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 18.08.2022) gestemmt werden. Besonders bei der Berner Straße ist eine Grünplanung im Rahmen der vorgesehenen Grundsanierung zeitnah und kostengünstig umzusetzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 15 am 16.09.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 161/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 2 SPD, 1 BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme); 2 SPD und 1 BFF (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKeine Fahrten von Bussen der Linie 39 über die Homburger Landstraße zwischen Preungesheim und Weilbrunnstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2462 entstanden aus Vorlage: OF 351/10 vom 20.06.2022 Betreff: Keine Fahrten von Bussen der Linie 39 über die Homburger Landstraße zwischen Preungesheim und Weilbrunnstraße Vorgang: M 163/20 Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit traffiQ zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, die Busse der Linie 39 wie im Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ auf der Grundlage der Vorlage vom 23.10.2020, M 163, vorgesehen, schon früher über die Schleife Gravensteiner-Platz und Endstation "Preungesheim" zu leiten, aber auf dem Rückweg über die Weilbrunnstraße zu führen. Begründung: Damit wird die Strecke Homburger Landstraße zwischen Preungesheim und Weilbrunnstraße entlastet und die Erschütterungen in den Häusern nehmen endlich ab. Die Bürger von Berkersheim kommen so ohne Umweg zum Einkaufszentrum am Gravensteiner-Platz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2510 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 92 11
Sichere Wegeführung für Radfahrer im Kreuzungsbereich Weilbrunnstraße/Homburger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2473 entstanden aus Vorlage: OF 355/10 vom 21.06.2022 Betreff: Sichere Wegeführung für Radfahrer im Kreuzungsbereich Weilbrunnstraße/Homburger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie eine sichere Wegführung für Radfahrer im Kreuzungsbereich Weilbrunnstraße/Homburger Landstraße eingerichtet werden kann. Begründung: Der markierte Radweg endet im Bereich der Ampel auf der Homburger Landstraße. Eine Weiterführung würde den Radfahrern auf dem Weg in die Weilbrunnstraße eine sichere Verkehrsführung ermöglichen. Der Hinweis auf ein absolutes Park- und Halteverbot wird konsequent missachtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2508 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32 1
Weiterführung des Radweges nach Abschluss der Sanierungsarbeiten in der Homburger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2471 entstanden aus Vorlage: OF 353/10 vom 21.06.2022 Betreff: Weiterführung des Radweges nach Abschluss der Sanierungsarbeiten in der Homburger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, nach Abschluss der Sanierungsarbeiten in der Homburger Landstraße in dem Abschnitt Weilbrunnstraße bis Gießener Straße die Markierung eines Radweges vorzunehmen. (Projekt-Nr. 18-151010). Begründung: Mit der Markierung eines Radweges in diesem Teilabschnitt würde die Lücke zur Endhaltestelle der U-Bahn-Linie U 5 geschlossen und unter der Voraussetzung einer verbesserten Deckenerneuerung die sichere Fahrt der Radfahrer gewährleistet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2512 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 2
Grillplatz am Nordpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2022, OM 2246 entstanden aus Vorlage: OF 334/10 vom 16.05.2022 Betreff: Grillplatz am Nordpark Vorgang: OM 5085/19 OBR 10; ST 2429/19 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. wie der kleine Grillplatz im Niddatal an der Homburger Landstraße künftig gerade in den Sommerferien noch besser dauerhaft sauber gehalten werden kann; 2. ob, und wenn ja, wie diesbezüglich auch das sehr gute Konzept "Sauberkeit aus einer Hand" beitragen wird. Begründung: Die Sauberkeit im Niddatal ist ein hohes Gut. Dankenswerte Fortschritte in Sachen Sauberkeit sind auf dem Grillplatz am Nordpark bereits erkennbar. Es ist auch zu begrüßen, dass der benachbarte Parkplatz ein neues, freundliches Gesicht erhalten hat. Zudem trägt der ehrenamtliche Einsatz in Sachen Hundekotbeutelspendern und Papierkörbe Früchte. Es wäre schade, wenn nicht auch das bundesweite Projekt "Wildnis wagen" zu weiteren Verbesserungen im und am Nordpark führen würde. Wichtig dabei bleibt zudem, dass auch die anderen städtischen Grillplätze sauber gehalten und insbesondere auch langfristig erhalten bleiben. Ein etwaiges Ausweichen und Überlastungen quasi durch nicht gewollten Grilltourismus müssen unterbleiben. Dazu kann zum Beispiel ein stadtweites Grillplatzmanagement sinnvoll beitragen, so wie es der Ortsbeirat 10 bereits angeregt hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5085 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2429 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2120
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