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Schwangere vor Belästigung schützen - Vorbereitung für die Umsetzung der Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
Anregung an den Magistrat vom 22.04.2024, OM 5429 entstanden aus Vorlage: OF 843/2 vom 24.01.2024 Betreff: Schwangere vor Belästigung schützen - Vorbereitung für die Umsetzung der Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung mit der Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes einen besseren Schutz schwangerer Frauen gegen die Belästigung von Abtreibungsgegner*innen vor Beratungsstellen auf den Weg gebracht hat. Der Magistrat wird in diesem Zusammenhang gebeten, 1. zu prüfen und berichten, welche konkreten Möglichkeiten die Stadt im Zuge dieser Reform hätte, sogenannte Mahnwachen von Abtreibungsgegner*innen vor der Beratungsstelle von Pro Familia zu verbieten. Hierbei soll insbesondere beim Land Hessen erfragt werden, wie die im Gesetzentwurf enthaltene Pflicht, einen ungehinderten Zugang zu Beratungsstellen sicherzustellen, interpretiert und wie diese Pflicht aus der Sicht des Landes Hessen erfüllt werden kann; 2. zu prüfen und berichten, ob insbesondere das zeitweilig angeordnete, jedoch durch das Verwaltungsgericht Frankfurt gekippte, Demonstrationsverbot vor der Beratungsstelle mit der Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes wieder möglich wäre; 3. sofern dies durch die Reform ermöglicht wird, nach Inkrafttreten des Gesetzes wieder ein entsprechendes Demonstrationsverbot zu erlassen; 4. die im Gesetzentwurf vorgesehenen Sanktionen gegen Belästigungen von Schwangeren im Schutzradius, sofern diese im endgültigen Gesetz enthalten bleiben, nach Inkrafttreten wirksam durchzusetzen; 5. zu prüfen und berichten, welche Möglichkeiten der Magistrat sieht, den im derzeitigen Gesetzentwurf vorgesehenen Schutzradius von 100 Metern um Beratungsstellen und Arztpraxen gegen Belästigung von Schwangeren im parlamentarischen Verfahren (z. B. im Rahmen von Anhörungen in den Ausschusssitzungen) auf 150 Meter zu erweitern; 6. diese Möglichkeiten vollumfänglich zu nutzen. Begründung: Schwangere Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen und damit von ihrem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch machen, sind verpflichtet, eine Schwangerschaftskonfliktberatung in Anspruch zu nehmen. Seit Jahren werden diese Frauen von Abtreibungsgegner*innen auf dem Weg zur Beratungsstelle belästigt. Nachdem das Verwaltungsgericht Frankfurt eine Schutzzone um die Beratungsstelle Pro Familia gekippt hatte, dürfen diese Proteste gegen die körperliche Selbstbestimmung der Schwangeren wieder direkt vor der Beratungsstelle stattfinden. Nun hat die Bundesregierung eine Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes in den Gesetzgebungsgang gebracht, die Schwangere besser vor Belästigung schützen soll. Die beiden Kernelemente dabei sind: a) die Pflicht für die Bundesländer sicherzustellen, dass der Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatungen ungehindert in Anspruch genommen werden kann; b) ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro gegen Personen, die im Umkreis von 100 Metern um die Beratungsstellen Schwangere vor diesen und vor Arztpraxen belästigen oder Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, bei ihrer Arbeit behindern. Aus dem ersten Punkt ergibt sich die Frage, ob das Land Hessen Möglichkeiten schaffen müsste, die es Kommunen erlaubt, Proteste von Abtreibungsgegner*innen in einem bestimmten Umkreis um Beratungsstellen zu unterbinden. Hier sollte Sorge dafür getragen werden, dass entsprechende Regelungen auf Landesebene zügig nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes getroffen werden und von den Kommunen ebenso zügig umgesetzt werden. Insbesondere wäre zu prüfen, ob die Stadt Frankfurt ihre Regelung, solche Proteste nicht vor der Beratungsstelle stattfinden zu lassen, wieder einführen könnte. Gleichzeitig soll das Gesetz das Aufsuchen der Beratungsstellen ohne Belästigung gewährleisten. Hierfür sollte auch der ungehinderte Zugang von Haltestellen des ÖPNV eingeschlossen sein. Die nächstgelegene Haltestelle wäre die Bushaltestelle "Palmengartenstraße". Die derzeitige Regelung eines Schutzradius von 100 Metern (siehe b)) würde diese aber nicht einschließen. Daher sollte der Magistrat in Anbetracht der örtlichen Gegebenheiten den Versuch unternehmen, den Schutzradius auf 150 Meter (so wie etwa in Österreich und Frankreich) zu erweitern, damit Frauen die Beratung auch mit dem ÖPNV unbelästigt aufsuchen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2024, ST 1454 Aktenzeichen: 32-4
Verschleppte Sanierung der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode
Anregung vom 22.04.2024, OA 457 entstanden aus Vorlage: OF 900/2 vom 23.03.2024 Betreff: Verschleppte Sanierung der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode Vorgang: NR 582/23 CDU; B 297/23 Zwischenbescheid des Magistrats vom 26.09.2024 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. über den derzeitigen Sanierungsstand ausführlich zu berichten und Maßnahmen zur Beschleunigung der Sanierung und Gestaltung einer tragfähigen Übergangslösung zu erarbeiten und zu prüfen. Ein konkreter Zeit- und Finanzplan sollte auf jeden Fall Teil der Berichterstattung sein; 2. durch die zuständige Dezernentin den Bericht dann zeitnah dem Ortsbeirat 2 in einer Sitzung zu präsentieren. Begründung: Im Januar 2023 hatte die CDU in der Vorlage NR 582 schon einmal nach dem Sanierungsstand gefragt. Die B 297 vom Juli 2023 gab eine Stellungnahme zur damaligen Sachstandslage ab. Inzwischen ist fast ein Jahr vergangen und mit der auch in der Vorlage B 297 als primäres Ziel angegebenen Sanierung des Bestandgebäudes ist noch nichts Konkretes passiert. Angeblich müsse noch ein abschließendes Gutachten mit Kostenvoranschlag erstellt werden. Die ursprünglich angedachte Errichtung einer temporären Pavillonanlage auf dem Hof der Hamburger Allee wurde in der Vorlage B 297 als nicht möglich kommentiert, nach neuesten Erkenntnissen sollen aber nun doch sechs Container für die Praxisarbeiten (Kosmetik- und Friseursalons) errichtet werden. Gleichzeitig sei der Bezug eines ehem. Bürogebäudes in der Beethovenstraße für die übrigen, sich derzeit in der Containeranlage befindlichen Fachbereiche geplant. Hier ist allerdings noch völlig unklar, wie und ob die Nutzung umgesetzt werden kann und ob überhaupt ein Mietvertrag besteht. Auch ist die aus Praxisräumen in der Hamburger Allee und Fachunterricht in der Beethovenstraße resultierende Trennung von Theorie- und Praxisvermittlung für die Schule schwer umsetzbar. Zudem soll wohl die marode Containeranlage im Länderweg spätestens bis zum Sommer geräumt werden. Es besteht hoher Informationsbedarf, da die Berufsschule übergangsweise weiterhin drei Standorte bespielen muss: eine marode Containeranlage im Länderweg, einen Standort in Höchst sowie den Hauptstandort an der Hamburger Allee, was für den Schulalltag mehr als herausfordernd ist. Auch nach einem Jahr ist es nicht gelungen, eine adäquate Übergangslösung zu schaffen, die den Unterricht an zwei Standorten ermöglicht. Auch wäre es wünschenswert, wenn die Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode angesichts der anstehenden Fusion mit der Gutenbergschule einen verbindlichen Zeitplan mit klaren Perspektiven hätte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 25.01.2023, NR 582 Bericht des Magistrats vom 14.07.2023, B 297 Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 61 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 30.04.2024 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 03.06.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 457 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, FDP und Volt gegen CDU und Linke (= Beratung) 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.07.2024, TO I, TOP 98 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 457 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Prüfung und Berichterstattung) 30. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 04.11.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 457 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG Beschlussausfertigung(en): § 4932, 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 01.07.2024 § 5335, 30. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 04.11.2024 Aktenzeichen: 40-1
Drei Grüne Zimmer vor Pro Familia
Antrag vom 07.04.2024, OF 907/2 Betreff: Drei Grüne Zimmer vor Pro Familia Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, drei Grüne Zimmer auf dem Platz an der Palmengartenstraße 14 vor der Pro Familia-Geschäftsstelle so aufzustellen, dass sie Sicht- und Lärmschutz für Personen bieten, die dort anonym und in sicherem Rahmen eine (gesetzlich verpflichtende) Beratung aufsuchen wollen. Die Wohnzimmer sollen zunächst probeweise im Herbst dieses Jahres für eben die 40 Tage dort aufgestellt werden, in denen radikale Selbstbestimmungsgegner:innen dort ihre Mahnwache halten. Dies soll dann ggf. In der Folge zweimal jährlich wiederholt werden (im Frühjahr zwischen Aschermittwoch bis kurz vor Ostern und im Herbst zu besagter Zeit). Eines der drei Zimmer kann hier das für den Ortsbezirk zwei vorgesehene grüne Zimmer sein. Begründung: Seit letztem Jahr dürfen die Selbstbestimmungsgegner:innen ihre Mahnwachen und Gebete direkt vor Pro Familia abhalten und belästigen damit die oben genannte Personengruppe. Der Lärmpegel, der von den Selbstbestimmungsgegner:innen ausgeht, beeinträchtigt die Beratung in den Geschäftsräumen von Pro Familia. Nach Rücksprache mit der Geschäftsstellenleiterin von Pro Familia wäre die Aufstellung von bestenfalls mehr als zweien dieser Grünen Zimmer zu befürworten. Die grünen Zimmer sind in den heißen Sommermonaten zur Klimatisierung wenig begrünter Plätze gedacht. In den kühleren Monaten werden sie dafür nicht benötigt. Der finanzielle Aufwand erscheint hier gering, da er sich auf den Transport beschränkt und keine neuen Zimmer gekauft werden müssen. In Anbetracht der Tatsache, dass seit Jahren immer wieder von verschiedenen Stellen der Versuch unternommen wurde geeignete Maßnahmen zum Sicht- und Lärmschutz zu installieren, die bisher alle unbefriedigend ausfielen und auch weiterhin keine alternativen ausreichenden Lösungen absehbar sind erscheint dieser Aufwand verhältnismäßig und die "Zweckentfremdung" der Zimmer sinnvoll. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 907/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 907/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 5 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 1 GRÜNE und BFF (= Enthaltung)
Wegweiser zum WC in der U-Bahn-Station „Bockenheimer Warte“
Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5280 entstanden aus Vorlage: OF 853/2 vom 20.02.2024 Betreff: Wegweiser zum WC in der U-Bahn-Station "Bockenheimer Warte" Der Magistrat wird gebeten, in der U-Bahn-Station "Bockenheimer Warte" auf allen Ebenen Wegweiser zu den Toilettenanlagen auf der B-Ebene anzubringen. Begründung: Öffentliche Toiletten sind in Frankfurt selten und wo diese existieren, fehlt im Umfeld oft ein Wegweiser zu den WC-Standorten. In der U-Bahn-Station "Bockenheimer Warte" existiert in der B-Ebene eine öffentliche Toilette, wenn auch leider nicht barrierefrei zugänglich. Wer an dieser sehr frequentierten U-Bahn-Station auf den Bahnsteigebenen B, C und D einen Hinweis auf die in der B-Ebene gelegenen Toiletten sucht, braucht schon ein kriminalistisches Gespür und viel Zeit. In der östlich gelegenen B-Ebene mit Zugängen von der Bockenheimer Landstraße, Zeppelinallee und Senckenberganlage befinden sich hingegen entsprechende Hinweisschilder. Quelle: Lageplan der VGF, B-Ebene Ost Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1087 Aktenzeichen: 92-10
Jüdische Geschichte im Ortsbezirk 2 sichtbar machen Der jüdische Friedhof in der Sophienstraße 70 - Eine Spurensuche der MaxBeckmannSchule
Antrag vom 11.03.2024, OF 869/2 Betreff: Jüdische Geschichte im Ortsbezirk 2 sichtbar machen Der jüdische Friedhof in der Sophienstraße 70 - Eine Spurensuche der Max-Beckmann-Schule Der Ortsbeirat wolle beschließen: aus eigenen Mitteln jwls. bis zu € 2.000 Euro, Verfügung zu stellen, um sie bei der Recherche sowie der Aufwertung der Gedenkorte für die ehemaligen Synagogen in der Unterlindau 23/ Westend sowie der Schloßstrasse/ Bockenheim zu unterstützen. Die Initiative wird neben dem Ortsbeirat 2 von der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main sowie vom Buber-Rosenzweig-Institut für jüdische Geistes- und Kulturgeschichte der Moderne und Gegenwart der Goethe-Universität Frankfurt am Main unterstützt. Neben den o.g. Partnern soll der Magistrat, insbes. das Dezernat für Kultur und Wissenschaft bzw. das Stadtarchiv in das Projekt eingebunden werden. Alle sich aus dem Projektverlauf ergebenden künftigen Schritte die das Projekt betreffen sind mit den Antragstellern/ Initiatoren abzustimmen, bzw. durch einen Beschluss des Ortsbeirates herbeizuführen. Begründung: Der Jüdische Friedhof an der heutigen Sophienstraße 70 befindet sich seit etwa 1700 an diesem Standort. Vorher fanden die Beerdigungen der Bockenheimer Juden in Windecken und Rödelheim statt. Versuche der Nazis, den Jüdischen Friedhof als "Verkehrshindernis" zu beseitigen oder einer anderen Nutzung zuzuführen - zum Beispiel als Spielplatz- scheiterten an Geldmangel und zu wenig Arbeitskräften infolge des Kriegsbeginns. Der heute von einer hohen Mauer umgebene Friedhof ist von der Sophienstraße aus nicht einsehbar und der interessierten Öffentlichkeit daher kaum bekannt. Lediglich aus der unmittelbar an den Friedhof angrenzenden Schule kann man auf die etwa 300 Grabsteine schauen. Die MBS - eine Schule mit über 600 Schülerinnen und Schülern plant - in einer Projektwoche vor den Sommerferien 2024 und mglw. in einer Arbeitsgemeinschaft nach den Sommerferien zum Friedhof zu recherchieren und die Ergebnisse in Form von Gedenk- oder Ausstellungstafeln zu präsentieren. Ziel ist, den Fokus zunächst auf folgende Aspekte zu konzentrieren: 1. Recherche von Biographien der Verstorbenen (wo wohnten sie, welche Berufe hatten sie, etc.). Angedacht ist, hier z.B. die Wohnorte der verstorbenen jüdischen MitbürgerInnen fotografieren und kontextualisieren. 2. Des Weiteren soll der Friedhof in seinen historischen Kontext der vergangenen Jahrhunderte gestellt und das Zusammenleben von jüdischen und nichtjüdischen Menschen in Bockenheim, das religiöse Leben, der Bezug zur Synagoge sowie das Alltagsleben beschrieben werden. 3. Erläutert und eingeordnet werden sollen jüdische Bestattungsriten und die Symboliken auf den Grabsteinen. 4. Zudem soll auch darauf eingegangen werden, weshalb der jüdische Friedhof die NS-Zeit überstand und inwiefern die NS-Zeit aber vor allem einen zivilisatorischen Bruch darstellte. Das Projekt wird von Lehrern und Schülern in der Bürgerfragestunde der Sitzung des Ortbeirates 2 am 11. März 2024 der Öffentlichkeit vorgestellt. Antragsteller: CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 26.02.2024, OF 850/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 303 2024 1. Die Vorlage OF 850/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 869/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 869/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Ausweitung Bewohnerparken an der Beethovenstraße
Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5276 entstanden aus Vorlage: OF 861/2 vom 25.02.2024 Betreff: Ausweitung Bewohnerparken an der Beethovenstraße Der Magistrat wird gebeten, - das Bewohnerparken auf die gesamte Beethovenstraße auszuweiten, v. a. in der Nähe der Konsulate; - die Zeiten für das Bewohnerparken auszuweiten und - die Kontrollfrequenz des Bewohnerparkens v. a. an den Wochentagen und am Samstag spürbar zu erhöhen. Begründung: Ab 2024 sind die Kosten des Bewohnerparkens auf 240 Euro gestiegen. Dennoch ist es für die Anwohner der Beethovenstraße sehr schwierig, einen freien Parkplatz zu finden. Seit die Konsulate auch Termine am Samstag vergeben, ist es noch nicht einmal am Wochenende möglich, problemlos zu parken. Viele Fremdparker belegen bis in den späten Nachmittag alle Parkplätze. Anwohner berichten ferner, dass die Stadtpolizei zudem keine Kontrollen der Falschparker durchführt. Gegenwärtig ist die komplette linke Seite der Straße (siehe Fotos mit den längsparkenden Autos) für alle da. Das bedeutet, dass dort häufig auch Autos von Bahnreisenden für Wochen abgestellt werden. Messebesucher parken dort oft tagelang und zahlreiche Aussteller stellen häufig Transporter und sogar Anhänger ab. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1299 Aktenzeichen: 66-3
Einführung Bewohnerparken an der Kleinen Wiesenau
Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5283 entstanden aus Vorlage: OF 862/2 vom 25.02.2024 Betreff: Einführung Bewohnerparken an der Kleinen Wiesenau Der Magistrat wird gebeten, - auf der Kleinen Wiesenau, im Abschnitt zwischen Spielplatz und Freiherr-vom-Stein-Straße, Bewohnerparken einzuführen; - beim gegenwärtigen legalen Bordsteinparken die Bordsteine mit weißen Markierungen zu versehen, innerhalb derer die Autos parken sollen; - Hinweisschilder "Spielende Kinder" aufzustellen. Begründung: Die Gehwege im o. g. Abschnitt der Kleinen Wiesenau sind mit ca. zwei Metern nicht besonders breit. Manche Autos parken im Rahmen des legalen Gehwegparkens zu weit auf dem Bordstein, sodass Eltern mit Kindern und Kinderwagen auf dem Weg zum Spielplatz auf die Straße ausweichen müssen. Wenn die Autos nicht komplett auf dem Gehweg stehen würden, wäre genügend Platz, um auch mit Kinderwagen oder Kinderfahrrädern dort vorbeizukommen. Auch könnte der dort v. a. für die Anwohner bestehende hohe Parkdruck durch die Einführung des Bewohnerparkens entspannt werden, es parken dort immer wieder auch Ortsfremde. Hinweisschilder mit spielenden Kindern könnten zudem zur Beruhigung beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1298 Aktenzeichen: 32-1
Jüdische Geschichte im Ortsbezirk 2 sichtbar machen - Partizipative Aufarbeitung und gestalterische Aufwertung der ehemaligen Synagogen in der Unterlindau 23 und der Schloßstraße 3 bis 5 -
Antrag vom 26.02.2024, OF 851/2 Betreff: Jüdische Geschichte im Ortsbezirk 2 sichtbar machen - Partizipative Aufarbeitung und gestalterische Aufwertung der ehemaligen Synagogen in der Unterlindau 23 und der Schloßstraße 3 bis 5 - Der Ortsbeirat möge beschließen: - der Konfi-Gruppe der Evangelisch-Reformierten-Gemeinde Frankfurt, sowie - den Freunden Bockenheims und ihren Mitstreitern aus eigenen Mitteln jwls. bis zu € 1.500 Euro, insgesamt also € 3.000 Euro zur Verfügung zu stellen, um sie bei der Recherche sowie der Aufwertung der Gedenkorte für die ehemaligen Synagogen in der Unterlindau 23/ Westend sowie der Schloßstrasse/ Bockenheim zu unterstützen. Die Initiative wird neben dem Ortsbeirat 2 von der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main sowie vom Buber-Rosenzweig-Institut für jüdische Geistes- und Kulturgeschichte der Moderne und Gegenwart der Goethe-Universität Frankfurt am Main unterstützt. Neben den o.g. Partnern soll der Magistrat, insbes. das Dezernat für Kultur und Wissenschaft bzw. das Stadtarchiv in das Projekt eingebunden werden. Alle sich aus dem Projektverlauf ergebenden künftigen Schritte die das Projekt betreffen sind mit den Antragstellern/ Initiatoren abzustimmen, bzw. durch einen Beschluss des Ortsbeirates herbeizuführen. Begründung: Die ehem. Synagoge Unterlindau 23/ Westend war seit 1893 die erste Synagoge im westlichen Stadtgebiet Frankfurts (bis 1910 wenige hundert Meter entfernt von ihr die sog. "Westend-Synagoge" erbaut und eingeweiht wurde). Die ehem. Synagoge Schloßstraße 3-5 in Bockenheim (damals eigenständig) wurde 1874 eingeweiht. Die Synagogen wurden in der Reichsprogromnacht 1938 geschändet und in Brand gesetzt. Rabbiner beider Gemeinden war zunächst Markus Horovitz* (1844-1910), nach dessen Tod übernahm dessen Sohn Jakob Horovitz* (1873-1939) die Gemeinden. Er wurde 1938 durch die Gestapo verhaftet und im KZ Buchenwald interniert und im selben Jahr, nach Intervention des jüdischen Gemeindevorstands freigelassen. Später emigrierte er in die Niederlande, wo er wenig später an den Folgen der Haft starb. Heute erinnern Gedenktafeln an die ehemals religiösen Orte, welche in Ihrer Sichtbarkeit, Gestaltung, bzw. ihrem inhaltlichen Zugang allerdings nicht mehr den Standards einer würdigen, bzw. angemessenen Erinnerungskultur entsprechen. Das Projekt wird von den Projektbeteiligten in der Bürgerfragestunde der Sitzung des Ortbeirates 2 am 11. März 2024 der Öffentlichkeit vorgestellt. * Auf Initiative des Ortsbeirats 2 wurde der Platz vor der Universitätsbibliothek an der Bockenheimer Warte im Oktober 2023 nach Therese und Prof. Dr. Aron Freimann benannt. Markus Horovitz (1844-1910) war der Vater von Therese Freimann, Jakob Horovitz (1873-1939) ihr Bruder. Antragsteller: CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 304 2024 Die Vorlage OF 851/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Jüdische Geschichte im Ortsbezirk 2 sichtbar machen - Der Jüdische Friedhof in der Sophienstraße 70 - Eine Spurensuche der MaxBeckmannSchule -
Antrag vom 26.02.2024, OF 850/2 Betreff: Jüdische Geschichte im Ortsbezirk 2 sichtbar machen - Der Jüdische Friedhof in der Sophienstraße 70 - Eine Spurensuche der Max-Beckmann-Schule - Der Ortsbeirat wolle beschließen: aus eigenen Mitteln jwls. bis zu € 1.500 Euro, insgesamt also € 3.000 Euro zur Verfügung zu stellen, um sie bei der Recherche sowie der Aufwertung der Gedenkorte für die ehemaligen Synagogen in der Unterlindau 23/ Westend sowie der Schloßstrasse/ Bockenheim zu unterstützen. Die Initiative wird neben dem Ortsbeirat 2 von der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main sowie vom Buber-Rosenzweig-Institut für jüdische Geistes- und Kulturgeschichte der Moderne und Gegenwart der Goethe-Universität Frankfurt am Main unterstützt. Neben den o.g. Partnern soll der Magistrat, insbes. das Dezernat für Kultur und Wissenschaft bzw. das Stadtarchiv in das Projekt eingebunden werden. Alle sich aus dem Projektverlauf ergebenden künftigen Schritte die das Projekt betreffen sind mit den Antragstellern/ Initiatoren abzustimmen, bzw. durch einen Beschluss des Ortsbeirates herbeizuführen. Begründung: Der Jüdische Friedhof an der heutigen Sophienstraße 70 befindet sich seit etwa 1700 an diesem Standort. Vorher fanden die Beerdigungen der Bockenheimer Juden in Windecken und Rödelheim statt. Versuche der Nazis, den Jüdischen Friedhof als "Verkehrshindernis" zu beseitigen oder einer anderen Nutzung zuzuführen - zum Beispiel als Spielplatz- scheiterten an Geldmangel und zu wenig Arbeitskräften infolge des Kriegsbeginns. Der heute von einer hohen Mauer umgebene Friedhof ist von der Sophienstraße aus nicht einsehbar und der interessierten Öffentlichkeit daher kaum bekannt. Lediglich aus der unmittelbar an den Friedhof angrenzenden Schule kann man auf die etwa 300 Grabsteine schauen. Die MBS - eine Schule mit über 600 Schülerinnen und Schülern plant - in einer Projektwoche vor den Sommerferien 2024 und mglw. in einer Arbeitsgemeinschaft nach den Sommerferien zum Friedhof zu recherchieren und die Ergebnisse in Form von Gedenk- oder Ausstellungstafeln zu präsentieren. Ziel ist, den Fokus zunächst auf folgende Aspekte zu konzentrieren: 1. Recherche von Biographien der Verstorbenen (wo wohnten sie, welche Berufe hatten sie, etc.). Angedacht ist, hier z.B. die Wohnorte der verstorbenen jüdischen MitbürgerInnen fotografieren und kontextualisieren. 2. Des Weiteren soll der Friedhof in seinen historischen Kontext der vergangenen Jahrhunderte gestellt und das Zusammenleben von jüdischen und nichtjüdischen Menschen in Bockenheim, das religiöse Leben, der Bezug zur Synagoge sowie das Alltagsleben beschrieben werden. 3. Erläutert und eingeordnet werden sollen jüdische Bestattungsriten und die Symboliken auf den Grabsteinen. 4. Zudem soll auch darauf eingegangen werden, weshalb der jüdische Friedhof die NS-Zeit überstand und inwiefern die NS-Zeit aber vor allem einen zivilisatorischen Bruch darstellte. Das Projekt wird von Lehrern und Schülern in der Bürgerfragestunde der Sitzung des Ortbeirates 2 am 11. März 2024 der Öffentlichkeit vorgestellt. Antragsteller: CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.03.2024, OF 869/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 303 2024 1. Die Vorlage OF 850/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 869/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 869/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Leerstände in Wohnsiedlungen der Deutschen Bundesbank hier: Rüsterstraße 8 bis 16 (Westend)
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5130 entstanden aus Vorlage: OF 801/2 vom 16.11.2023 Betreff: Leerstände in Wohnsiedlungen der Deutschen Bundesbank hier: Rüsterstraße 8 bis 16 (Westend) Vorgang: OA 246/22 OBR 9; B 142/23; B 363/23 Der Magistrat wird gebeten, 1. trotz bislang noch immer fehlendem Rechtsinstrument eines Wohnraumschutzgesetzes (Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum), die Deutsche Bundesbank aufzufordern, in der Rüsterstraße, in der ca. zwei Drittel der Wohnungen seit mindestens drei Jahren leer stehen, ein befristetes Wohnen zuzulassen; 2. die Deutsche Bundesbank als öffentliche Wohnungseigentümerin dazu aufzufordern, auch nach einer Sanierung bezahlbare Mieten zu erhalten, um den Frankfurter Wohnungsmarkt nicht weiter zu belasten. Begründung: Die Deutsche Bundesbank, der in Frankfurt ca. 1.000 Betriebswohnungen im ganzen Stadtgebiet gehören, hat ihre Bestände seit Jahrzehnten nicht ausreichend instand gehalten - geschweige denn rechtzeitig, gezielt und sozial verträglich in notwendige Grundsanierungen investiert. Derzeit finden sich Leerstände u. a. in Eschersheim (Dornbusch), Ginnheim und im Westend (Guiollettstraße, Arndtstraße und Rüsterstraße). Die Deutsche Bundesbank hat, nachdem der Leerstand von ca. 100 Wohnungen am Dornbusch 2021 öffentlich wurde, ein Sanierungsprogramm beschlossen und budgetiert. Dieses wurde 2022 im Planungsausschuss der Stadt vorgestellt (entsprechend auch B 142). Die Sanierung im Westend, Rüsterstraße, wird jedoch noch lange auf sich warten lassen. Vor dem Hintergrund der Wohnungsnot in Frankfurt sollte seitens der Stadt Frankfurt darauf gedrungen werden, die leer stehenden Wohnungen mindestens zwischenzuvermieten. Wohnkomplex der Deutschen Bundesbank in der Rüsterstraße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 15.09.2022, OA 246 Bericht des Magistrats vom 24.03.2023, B 142 Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 363 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2024, ST 999 Aktenzeichen: 64-0
Gedenken an die jüdische Geschichte des Bockenheimer „Diplomatenviertels“ - Teil 2
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5135 entstanden aus Vorlage: OF 824/2 vom 06.01.2024 Betreff: Gedenken an die jüdische Geschichte des Bockenheimer "Diplomatenviertels" - Teil 2 Vorgang: OM 3546/23 OBR 2; ST 1317/23 Bezug nehmend auf die Stellungnahme vom 12.06.2023, ST 1317, wird der Magistrat gebeten, auf der Parkfläche in der Zeppelinallee/Ecke Blanchardstraße (siehe Foto) einen öffentlichen Platz der Erinnerung an die jüdischen Geschichte des sogenannten Bockenheimer "Diplomatenviertels" einzurichten. Die konkrete Gestaltung des Platzes soll in Abstimmung mit der ideengebenden Historikerin, der Jüdischen Gemeinde sowie der FBAG, für eine möglichst barrierefreie Gestaltung, erfolgen. Begründung: Es handelt sich um die Anregung einer Anwohnerin, die selbst als Historikerin zur jüdischen Geschichte des Viertels recherchiert hat und auch mit Nachkommen jüdischer Familien aus dem Viertel in Kontakt steht. Der Platz eignet sich sehr gut für die Einrichtung einer Gedenkstätte, da er in unmittelbarer Nachbarschaft zu zahlreichen Häusern liegt, die sich im Besitz jüdischer Familien befanden. Es sind bereits Sitzmöglichkeiten vorhanden und der Platz verfügt, umringt von Bäumen, bereits über eine gute Aufenthaltsqualität. Er ist über eine Rampe teilweise barrierefrei erreichbar. Im Zuge der Gestaltung der Gedenkstätte sollte allerdings geprüft werden, wie der barrierefreie Zugang verbessert werden kann. Standortvorschlag für einen Gedenkplatz: Zeppelinallee/Ecke Blanchardstraße und Ludolfusstraße (Quelle: Google Maps, 04.01.2024, mit eigener Zeichnung) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.02.2023, OM 3546 Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1317 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Auf der Kreuzung Savignystraße/Arndtstraße Fahrradbügel und zwei Lieferzonen einrichten
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5134 entstanden aus Vorlage: OF 818/2 vom 29.12.2023 Betreff: Auf der Kreuzung Savignystraße/Arndtstraße Fahrradbügel und zwei Lieferzonen einrichten Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Kreuzung Savignystraße und Arndtstraße im Fünf-Meter-Kreuzungsbereich Poller und ggf. Fahrradbügel zu installieren, um illegales Parken zu verhindern. Bei allen Maßnahmen ist darauf zu achten, dass eine barrierefreie Nutzung des öffentlichen Raums gewährleistet ist; 2. jeweils vor dem Fünf-Meter-Kreuzungsbereich eine fünfeinhalb Meter lange Parkfläche mit Fahrradbügeln zu bestücken. Begründung: Anwohnende der betreffenden Kreuzung klagen über einen Mangel an sicheren Fahrradabstellmöglichkeiten im Kreuzungsbereich Savignystraße/Arndtstraße. Da ein erhöhter Bedarf besteht, sollte hier auch die Möglichkeit genutzt werden, weitere Lieferzonen auszuweisen. Auf dem Foto wird ersichtlich, dass die Kreuzung im Fünf-Meter-Bereich sehr oft illegal beparkt wird, insbesondere vor dem Zebrastreifen in der Savignystraße. (Quelle: Geoportal Frankfurt) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1092 Aktenzeichen: 32-1
Große Seestraße: Tempo 30 und spielende Kinder
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5136 entstanden aus Vorlage: OF 825/2 vom 29.12.2023 Betreff: Große Seestraße: Tempo 30 und spielende Kinder Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Großen Seestraße 1. auf Höhe der Hausnummer 61 in westlicher Richtung durch ein Tempo-30-Piktogramm auf dem Straßenbelag zu schnell fahrende Fahrzeuge, die z. B von der Adalbertstraße/Landgrafenstraße einfahren, auf die geltende Tempo-30-Regelung aufmerksam gemacht werden können; 2. auf Höhe der Hausnummer 29 in südlicher Richtung, durch ein Tempo-30-Piktogramm auf dem Straßenbelag, zu schnell fahrende Fahrzeuge auf die geltende Tempo-30-Regelung aufmerksam gemacht werden können; 3. vor der Krabbelstube Moses/Musikzentrum (Hausnummer 32 bis 34) ein Schild "Spielende Kinder" in beiden Fahrtrichtungen angebracht werden kann. Die hier beheimatete Krabbelstube und das Musikzentrum, das auch Kurse zur frühkindlichen Erziehung anbietet, benötigen für die Kinder einen besonderen Schutz; 4. im Bereich des Ausgangs des Kurfürstenplatzes ein Schild "Spielende Kinder" in beiden Fahrtrichtungen angebracht werden kann. Der auf dem Kurfürstenplatz gelegene Kinderspielplatz wird von vielen Kindern der Umgebung genutzt, die besonderen Schutz benötigen; 5. eine mobile Geschwindigkeitsanzeige, für mindestens zwei Monate, vor der Hausnummer 32 bis 34 installiert werden kann, da in diesem Bereich die Tempo-30-Regelung häufig missachtet wird; 6. die Stadtpolizei beauftragt werden kann, in diesem Bereich weitere Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen und darüber dem Ortsbeirat zu berichten. Begründung: Anwohnende der Großen Seestraße berichten über zu schnell fahrende Fahrzeuge in der Tempo-30-Zone in beiden Fahrtrichtungen. Hierzu wurde von Anwohnenden auch schon die Stadtpolizei angesprochen, die Geschwindigkeitsübertretungen geprüft hat, aber gegenüber den Anwohnenden keine Auskunft zu Übertretungen geben konnte. Zwei besonders heikle Einrichtungen befinden sich in der Großen Seestraße, zum einen die vom Diakonischen Werk Frankfurt/Offenbach betriebene Krabbelstube Moses und das Musikzentrum, das Kurse der frühkindlichen Erziehung unterhält. Der nahe gelegene Kinderspielplatz auf dem Kurfürstenplatz wird von vielen Kindern aus dem Umfeld besucht, die auch die Große Seestraße überqueren müssen, daher ist es unsere Pflicht, diesen Kindern einen bestmöglichen Schutz bei der Querung der Straße zu ermöglichen. In der Anlage 1 zur StVO ist das Verkehrszeichen (136) mit "Kinder" bezeichnet. Das Zeichen ist ein Gefahrenzeichen gemäß § 40 StVO und warnt Verkehrsteilnehmende davor, dass mit Kindern zu rechnen ist und daher besondere Vorsicht angesagt ist. Oftmals ist das Verkehrszeichen (136) vor Schulen, Kindergärten oder Spielplätzen zu finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1091 Aktenzeichen: 32-1
Fahrradbügel im Taunustor statt Poller
Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5091 entstanden aus Vorlage: OF 1139/1 vom 19.12.2023 Betreff: Fahrradbügel im Taunustor statt Poller Der Magistrat wird gebeten, in der Straße Taunustor zwischen Neue Mainzer Straße und Taunusanlage/Gallusanlage auf der rechten Seite stadteinwärts einen Großteil der Poller entlang der Taunusanlage gegen Fahrradbügel austauschen zu lassen. Begründung: Im Bereich des Taunustors gibt es einen hohen Parkdruck für Fahrräder. Andererseits ist die gesamte rechte Straßen- und Gehwegseite stadteinwärts abgepollert, um verkehrswidriges Parken zu verhindern. Einen großen Teil davon soll durch Fahrradbügel ersetzt werden. Fotos: Petra Thomsen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1154
Kofinanzierung eines öffentlichen Bücherschranks mit der Griechischen Gemeinde
Antrag vom 01.02.2024, OF 845/2 Betreff: Kofinanzierung eines öffentlichen Bücherschranks mit der Griechischen Gemeinde Der Ortsbeirat möge beschließen: Zur 50%igen Co-Finanzierung eines öffentlichen Bücherschranks mit der griechischen Gemeinde stellt der OBR 2 aus seinem Budget einen Betrag i.H.v. bis zu 4.000,- EUR bereit. Zur Abstimmung des genauen Aufstellungsortes wird ein gemeinsamer Termin mit Vertretern der griechischen Gemeinde, des Magistrats und des OBR 2 vorgeschlagen. Der Magistrat wird gebeten, hierzu auf den Ortsvorsteher OBR 2 zuzukommen, der gerne die weitere Termin-Koordination übernimmt. Begründung: Anregung und Anfrage der griechischen Gemeinde. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 287 2024 Die Vorlage OF 845/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach dem Wortlaut "eines Bücherschranks" der Wortlaut "in der Adalbertstraße/Ecke Homburger Landstraße" eingefügt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP und BFF
Auftragsrückstände ausführen
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM 5022 entstanden aus Vorlage: OF 815/2 vom 29.12.2023 Betreff: Auftragsrückstände ausführen Der Magistrat wird gebeten, 1. dafür Sorge zu tragen, dass die unten aufgeführten Stellungnahmen zu den genannten Anregungen vordringlich ausgeführt werden und dem Ortsbeirat über deren Werdegang berichtet wird; 2. die ausführende Verwaltungsebene, wie z. B. zuständige Dezernate und ausführende Bauhöfe, zukünftig angewiesen wird, bei einer Zeitüberschreitung der geplanten Ausführung, den Ortsbeirat durch eine aktualisierte Stellungnahme über die Verzögerung zu informieren. OM Datum Sitzung ST Datum ST Ausführung geplant Ort 463 05.07.2021 2115 29.11.2021 Wird entsprochen, wann? Große Seestraße und Kurfürstenstraße 813 13.09.2021 229 31.01.2022 Quartal 2 2022 Markgrafenstraße 1615 14.02.2022 132 13.01.2023 Nicht genannt Hersfelder Straße und Schönhofstraße 1614 14.02.2022 1300 03.06.2022 Quartal 4 2022 Diemelstraße 2255 30.05.2022 847 03.04.2023 Quartal 2 2023 Salvador-Allende-Straße 2256 30.05.2022 2092 16.09.2022 Wird entsprochen, wann? Kuhwaldstraße/Ohmstraße/ Kreuznacher Straße 2737 12.09.2022 43 09.01.2023 Quartal 2/3 2023 Wurmbachstraße/Am Weingarten 2740 12.09.2022 44 09.01.2023 Quartal 2/3 2023 Grempstraße und Metzstraße 2939 10.10.2022 329 27.01.2023 Quartal 2 2023 Große Seestraße 3720 20.03.2023 1487 10.07.2023 Quartal 3/4 2023 Knotenpunkt Siesmayerstraße/ Bockenheimer Landstraße Begründung: Es ist nicht immer leicht, den Werdegang einer Ortsbeiratsanregung bis zur Stellungnahme und deren Ausführung zu verfolgen, das musste ein Ortsbeiratsmitglied bei einer zufälligen Recherche in PARLIS zu einigen Anträgen feststellen. Am Beispiel der oben aufgeführten Anregungen an den Magistrat (OM) und der dazu gehörenden Stellungnahmen sind Stand Ende Dezember 2023 bislang keine Informationen bekannt, ob die in der Stellungnahme genannten Arbeiten ausgeführt wurden. Die ältesten Anregungen der Liste stammen aus dem Jahr 2021. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1085 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5693 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-0
Planungs- und Umbaustand Gebäude Schumannstraße 2/Ecke WilhelmHauffStraße
Antrag vom 16.11.2023, OF 804/2 Betreff: Planungs- und Umbaustand Gebäude Schumannstraße 2/Ecke Wilhelm-Hauff-Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Auskunft über den Planungs- und Umbaustand des Spekulationsobjektes Schumannstraße 2 / Ecke Hauffstraße im Westend zu geben. Dabei soll insbesondere erläutert werden, ob ein Bauantrag vorliegt, welche Nutzungsziele bekannt sind und wann der Umbau fortgesetzt bzw. angefangen wird. Begründung: Das gründerzeitliche Gebäude in prominenter Lage in der Schumannstraße 2, an der Ecke zur Wilhelm-Hauff-Straße, das zuletzt als Justizgebäude des Landes von der staatlichen Bewährungshilfe genutzt wurde, steht seit vielen Jahren leer und verrottet. Das Gebäude sollte nach vorliegenden Informationen Anfang der 2000er Jahre nach langem Leerstand zu einem Hotel der Althoff-Gruppe umgebaut werden. Nach mehreren Weiterverkäufen (u.a. gab es Pläne für ein Boarding House) ist die Eigentümerin (nach Berichten der FR vom 5. Januar 2019) eine Projektgesellschaft aus Kriftel, die jedoch keine Arbeiten am Gebäude durchführt. Anlage: (Quelle: Eigene Aufnahme der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO II, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 804 2023 Die Vorlage OF 804/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Begrünung Kettenhofweg
Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4705 entstanden aus Vorlage: OF 720/2 vom 24.08.2023 Betreff: Begrünung Kettenhofweg Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Vorschläge des ASE vom 28.02.2023 zur Begrünung und Möblierung des Kettenhofwegs umzusetzen: 1. Kettenhofweg 2: Einrichtung eines Parklets, sofern die dort ansässigen Café-Betreiber dort keine Außengastronomie betreiben wollen. Hier besteht erkennbarer Aufenthaltsbedarf, dem ein Parklet als nicht kommerzielles Angebot gerecht werden würde. 2. Kreuzung Kettenhofweg/Arndstraße/Corneliusstraße: Einrichtung von Hochbeeten im abgepollerten Gestaltungsbereich. Bei dem Einrichten der Hochbeete ist darauf zu achten, dass die Barrierefreiheit nicht eingeschränkt wird. 3. Kreuzung Kettenhofweg/Corneliusstraße: Einrichtung eines Hochbeetes auf der Fläche der "Gehwegnase". 4. Robert-Mayer-Straße, Höhe Tilly-Edinger-Platz: Einrichtung von Hochbeeten, teilweise mit Sitzmöglichkeiten, auf der Nordseite des Tilly-Edinger-Platzes sowie Einrichtung von jeweils zwei Fahrradbügeln an der Nordosts eite des Tilly-Edinger-Platzes zur Gräfstraße und vor dem gegenüber liegenden Gastronomiebetrieb, wie auf der Planskizze (siehe Begründung) aufgeführt. Begründung: Die genannten Vorschläge zur Begrünung und Möblierung des ASE begrüßt der Ortsbeirat sehr, da er bestrebt ist, mehr Grün in den Straßen und auf den Plätzen für die Bürgerinnen und Bürger, auch im Hinblick auf die fortschreitende Klimakrise, bereitzustellen. Kettenhofweg 2 Quelle: Bild aus der Präsentation des ASE vom 28.03.2023 Kettenhofweg/Arndstraße/Corneliusstraße Quelle: Bild aus der Präsentation des ASE vom 28.03.2023 Tilly-Edinger-Platz/Robert-Mayer-Straße Quelle: Bild aus der Präsentation des ASE vom 28.03.2023 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 682 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Senckenberganlage - Tempo 30 gewährleisten
Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4706 entstanden aus Vorlage: OF 721/2 vom 31.08.2023 Betreff: Senckenberganlage - Tempo 30 gewährleisten Der Magistrat wird gebeten, wirksame Maßnahmen, z. B. in Form eines mobilen Blitzers oder verstärkter Verkehrskontrollen, zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass das Tempo 30 in der entsprechenden Zone auf der Senckenberganlage eingehalten wird. Begründung: Erfreulicherweise wurde auf der Senckenberganlage, im Bereich der Bildungseinrichtungen (IBMS, Kindertagesstätte), mittlerweile zum Schutz der Kinder eine Tempo-30-Zone eingerichtet. Beobachtungen und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern deuten allerdings darauf hin, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung vielfach augenscheinlich nicht eingehalten wird. Es sind deshalb zusätzliche Maßnahmen nötig, um Tempo 30 und die Verkehrssicherheit der Kinder in diesem Bereich zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 411 Aktenzeichen: 32-1
Fahrradstraße Robert-Mayer-Straße Einrichten eines Einbahnstraßensystems
Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4715 entstanden aus Vorlage: OF 749/2 vom 26.09.2023 Betreff: Fahrradstraße Robert-Mayer-Straße Einrichten eines Einbahnstraßensystems Bezug nehmend zur Vorstellung des Amt für Straßenbau und Erschließung vom 05.07.2023 zum Umbau der Robert-Mayer-Straße in ein Einbahnstraßensystem nimmt der Ortsbeirat 2 wie folgt Stellung: 1. Robert-Mayer-Straße zwischen Nauheimer Straße und Schloßstraße: Der Ortsbeirat unterstützt den Vorschlag (Variante 1) des ASE, in diesem Abschnitt eine Einbahnstraße in West-Ost-Richtung einzurichten. 2. Robert-Mayer-Straße zwischen Schloßstraße und Gräfstraße: Der Ortsbeirat unterstützt den Vorschlag (Variante 12) des ASE, in diesem Abschnitt eine Einbahnstraße in Ost-West-Richtung einzurichten. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: In Anbetracht der vielen Varianten müssen Kompromisse gemacht warden. Nach Prüfung aller Varianten stellt sich die Variante 12, sie beinhaltet auch die Variante 1, als bevorzugte Lösung dar. Quelle: Präsentation des ASE vom 05.07.2023 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 187 Aktenzeichen: 66-2
Sicherheit für Rad- und Fußverkehr an der GoetheUniversität in der Fürstenberger Straße und der Siesmayerstraße verbessern
Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4717 entstanden aus Vorlage: OF 769/2 vom 12.10.2023 Betreff: Sicherheit für Rad- und Fußverkehr an der Goethe-Universität in der Fürstenberger Straße und der Siesmayerstraße verbessern Vorgang: V 1771/20 OBR 2; ST 199/21 Der Magistrat wird gebeten, 1. a) die Büsche und Pflanzen, die in den abgetrennten (erhöhten) Fahrradweg der Fürstenberger Straße westlich des Bremer Platzes reinreichen, zurückzuschneiden; b) nach der Ausfahrt am Universitätsgelände den Fahrbahnbelag der Fürstenberger Straße auszubessern; c) den Teerbelag der Siesmayerstraße Richtung Botanischer Garten auszubessern und eine stufenlose Auffahrt von der Fahrbahn auf den Radweg zwischen Palmengarten und Botanischem Garten herzustellen; 2. a) zu prüfen und berichten, wie der Rad- und Fußverkehr im Haltestellenbereich besser voneinander getrennt werden kann; b) dies gemäß der Stellungnahme vom 01.02.2021, ST 199, bei der nächsten baulichen Instandsetzungsmaßnahme umzusetzen; 3. zu prüfen, ob die Benutzungspflicht des Radweges auf der nördlichen Seite der Fürstenberger Straße entfallen und stattdessen der Radverkehr vom Reuterweg kommend im Mischverkehr oder auf einem abmarkierten Streifen auf der Fahrbahn geführt werden kann. Der dann freiwerdende Bereich des derzeitigen Radwegestücks könnte dann einer Erweiterung der angrenzenden Baumscheiben dienen. Begründung: Wunsch von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern sowie Fußgängerinnen und Fußgängern aus dem Westend. Dies soll die Sicherheit der Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer vor allem bei Dunkelheit erhöhen, sowie das Erscheinungsbild der Fürstenberger Straße am Universitätsgelände und an der Siesmayerstraße Richtung Botanischer Garten verbessern. Die Stellungnahme vom 01.02.2021, ST 199, konstatiert eine Benutzungspflicht auf dem Radwegstück zwischen Reuterweg und Uni-Zufahrt. Es ist aber möglich, dass sich diese Ansicht inzwischen verändert hat. Problematisch ist hier zum einen der Pflegeaufwand der Hecke, wie in der Anregung beschrieben, dem nicht immer rechtzeitig nachgekommen wird. Zum anderen schwenkt der Radweg aber, bevor er auf die Fahrbahn geführt wird, noch direkt neben den Fußweg ein, was Unfallpotenzial birgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.09.2020, V 1771 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 199 Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 568 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-2
Einbahnstraßenregelung für die Homburger Straße
Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4721 entstanden aus Vorlage: OF 764/2 vom 21.09.2023 Betreff: Einbahnstraßenregelung für die Homburger Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Homburger Straße zwischen der Jordanstraße und der Adalbertstraße für den motorisierten Autoverkehr, unter Duldung des Zweirichtungsradverkehrs, eine Einbahnstraße in Richtung Adalbertstraße einzurichten, sodass die Einfahrt nur aus der Jordanstraße kommend möglich ist. Begründung: Die Homburger Straße ist eine verhältnismäßig schmale, kopfsteingepflasterte Wohnstraße. Autofahrer nutzen die Homburger Straße als Abkürzung, wenn sie aus Richtung Adalbertstraße/Große Seestraße kommend in Richtung Gallus, Messe oder A 648 fahren möchten. Eventuell leiten auch Navigationssysteme Autofahrer durch die Homburger Straße. Das Abbiegen nach links in die Schloßstraße ist widerrechtlich. Manche Autofahrer setzen sich über das Verbot hinweg, andere machen einen U-Turn auf der Schloßstraße. Das Quartier an der Jordanstraße ist als ruhiges Wohn- und Ausgehviertel schützenswert, Durchgangsverkehre sollten aus dem Viertel herausgehalten werden. Es sei darauf hingewiesen, dass die Kiesstraße in jeweils entgegengesetzter Richtung Einbahnstraße ist, sodass alle Adressen weiterhin auch für den motorisierten Verkehr erreichbar blieben. Das Anliegen, die Homburger Straße zu beruhigen, wurde verschiedentlich an ein Ortsbeiratsmitglied herangetragen. Die Alternative der Einstufung als Anliegerstraße könnte zwar dazu führen, dass Routenplaner die Straße nicht als Route empfehlen, andererseits bestünde die Zufahrt unter Außerachtlassen des Schildes "Anlieger frei" weiterhin. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 188 Aktenzeichen: 32-1
Radwegeführung Opernplatz - Goethestraße sichern
Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4579 entstanden aus Vorlage: OF 1011/1 vom 19.09.2023 Betreff: Radwegeführung Opernplatz - Goethestraße sichern Der Magistrat wird gebeten, die Haltelinie vor der Lichtsignalanlage Neue Mainzer Straße/Ecke Goethestraße dauerhaft vor die Goethestraße zurückverlegen und neu markieren zu lassen. Begründung: Ortskundige und ortsfremde Radfahrende, die von der Bockenheimer Landstraße oder Taunusanlage aus den Opernplatz überqueren und in Richtung Goethestraße weiterfahren wollen, haben es schwer, den richtigen Weg zu finden. Auf dem Opernplatz markieren lediglich zwei Pflasterstreifen einen Radweg, der jedoch weder mit Fahrradlogos noch mit entsprechenden Schildern markiert ist. Viele Radfahrende erkennen die Markierungen nicht und überqueren den Opernplatz kreuz und quer. Die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Neue Mainzer Straße, Hochstraße, Freßgass' und Goethestraße wurde baustellenbedingt so angepasst, dass die Haltelinie für Pkw hinter die Goethestraße verlegt wurde. Markierungen für den querenden Radverkehr gibt es nicht. Bei Rot wartende Pkw blockieren nun die Zufahrt für Radfahrende in die Fahrradstraße Goethestraße in beide Richtungen. Das führt des Öfteren zu Beinaheunfällen. Bilder: Google Maps Streetview Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2023, ST 2468 Aktenzeichen: 32-1
Homburger Straße als Einbahnstraße einrichten
Antrag vom 26.09.2023, OF 765/2 Betreff: Homburger Straße als Einbahnstraße einrichten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Homburger Straße, zwischen Jordanstraße und Adalbertstraße, als Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Adalbertstraße einzurichten. Begründung: Anwohnende aus dem südlichen Teil der Homburger Straße beschweren sich über einen ständig wachsenden Durchgangsverkehr in Richtung Schloßstraße. Die kopfsteingepflasterte Straße ist demnach keine Nebenstraße mehr, sondern hat sich in eine regelrechte lärmbelastete Durchgangsstraße gewandelt. Das ist im Besonderen an dem Weg zu erkennen, den Autofahrende Richtung Schloßstraße nehmen. Obwohl sie laut Verkehrszeichen nur nach Norden fahren dürften, biegen sie in Richtung Hamburger Allee ab, was durch ihr Linksabbiegen oft zu gefährlichen Situationen führt. Die Umwidmung der Homburger Straße zwischen Jordan- und Adalbertsraße in eine Einbahnstraße, die nur noch in Richtung Adalbertstraße zu befahren ist, kann einen großen Beitrag zur Veringerung des Durchgangsverkehrs in der südlichen Homburger Straße bewirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OF 765/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 765/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 764/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verbesserung der Ampelschaltung zugunsten des Fußgängerverkehrs an der Kreuzung Adalbertstraße/Gräfstraße/Bockenheimer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4495 entstanden aus Vorlage: OF 654/2 vom 21.03.2023 Betreff: Verbesserung der Ampelschaltung zugunsten des Fußgängerverkehrs an der Kreuzung Adalbertstraße/Gräfstraße/Bockenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Kreuzung Adalbertstraße/Gräfstraße/Bockenheimer Landstraße aus der Gräfstraße/Ecke Carlo-Schmid-Platz kommend Richtung Bockenheimer Warte fußgängerfreundlicher zu gestalten. Das Verweilen auf der Verkehrsinsel in der Mitte der Straße sollte die Ausnahme und nicht die Regel sein. Ein Hinausschieben bis zu einer eventuellen Realisierung des Kulturcampus ist nicht akzeptabel. Begründung: Die Ampelphasen sind so programmiert, dass regelmäßig nur eine Straßenhälfte für Fußgänger zu queren ist und diese gezwungen sind, in der Mitte zu warten. Da das Warten auf der Verkehrsinsel unangenehm erscheint und häufig tatsächlich kein Fahrzeugverkehr aus Richtung Bockenheimer Landstraße in die Kreuzung einfährt, erscheint es möglich, ohne den Verkehrsfluss erheblich zu behindern, diese Ampel fußgänger- und radfahrerfreundlich zu schalten. Schließlich ist es ärgerlich, aufgrund regelkonformen Wartens, ohne dass Fahrzeuge passieren, Busse und Straßenbahnen nicht zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 190 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32-1
Pilotierung der Begrünung von Bushaltestellen im Ortsbezirk 2
Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4498 entstanden aus Vorlage: OF 671/2 vom 22.05.2023 Betreff: Pilotierung der Begrünung von Bushaltestellen im Ortsbezirk 2 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und unter welchen Voraussetzungen Bushaltestellen im Ortsbezirk 2 begrünt werden können und welche Bushaltestellen für ein Pilotprojekt "begrünte Bushaltestellen" infrage kämen. Sollte die Prüfung positiv ausfallen, wird der Magistrat gebeten, die Begrünung von mindestens fünf Bushaltestellen im Ortsbezirk vorzunehmen. Begründung: Hitzeresistente Begrünung von sonst ungenutzten Dächern und Wänden von Bushaltestellen wird z. B. in Budapest schon erfolgreich eingesetzt (siehe Fotos), um das Mikroklima in versiegelten Gebieten zu verbessern und den Nutzern des Busnetzes während der heißen Sommermonate einen angenehmen, schattigen Warteraum zu bieten. Der Magistrat hat mit dem Pilotprojekt "Frankfurter Hauben" einen ersten Schritt in die innovative Begrünung vorhandener öffentlicher ungenutzter Dachflächen gemacht - die Begrünung der Bushaltestellen hätte sogar einen ungleich positiveren Effekt, weil die potenziellen Grünflächen größer sind und direkt den wartenden Nutzern des Frankfurter Busnetzes zugutekämen und vergleichsweise schnell umgesetzt werden könnten. Gern stellt der Ortsbeirat 2 einen Kontakt zur Budapester Stadtverwaltung zum Erfahrungsaustausch her. Dies wäre auch ein schöner Ansatz, um die seit 1990 bestehende, etwas eingeschlafene Partnerstadtbeziehung lebendiger zu gestalten. Zur Finanzierung der Begrünung könnten z. B. die noch freien Mittel der ursprünglich auf dem Kettenhofweg geplanten beiden Parklets verwendet werden. Auch eine Kofinanzierung mit dem RMV oder eine Public-Private-Partnership mit in Frankfurt tätigen Unternehmen böten sich an. Fotos: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 12 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2161 Beratung im Ortsbeirat: 2
Verkehrsspiegel Rad-/Fußweg Umgehung Palmengarten Nord-Ost
Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4502 entstanden aus Vorlage: OF 679/2 vom 15.05.2023 Betreff: Verkehrsspiegel Rad-/Fußweg Umgehung Palmengarten Nord-Ost Der Magistrat wird gebeten, in beiden Kurven des Rad- und Fußweges entlang der nord östlichen Begrenzung des Palmengartens zwischen Siesmayerstraße und Miquelallee Verkehrsspiegel zur besseren Einsicht in den Kurvenbereich anzubringen. Begründung: Beide Kurven des genannten Rad- und Fußweges verlaufen nahezu in einem 90-Grad-Winkel und sind aufgrund angrenzender Begrünung nicht einsehbar, was zu einem erhöhten Unfallrisiko hinsichtlich eventueller Zusammenstöße von Fußgängern und Radfahrern führt. (Quelle: Apple Karten) Kurve 1: Blick aus Richtung Kurve 1: Blick aus Richtung Miquelallee Siesmayerstraße Kurve 2: Blick aus Richtung Kurve 2: Blick aus Richtung Miquelallee Siesmayerstraße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 133 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1583 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Zusätzliche Abfallbehälter für Bockenheim, Kuhwald, Westend
Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4508 entstanden aus Vorlage: OF 712/2 vom 31.08.2023 Betreff: Zusätzliche Abfallbehälter für Bockenheim, Kuhwald, Westend Vorgang: EA 131/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. unter Hinweis auf die Etatanregung vom 21.03.2022, E 131, an folgenden Standorten im Ortsbezirk 2 jeweils eine sog. Müllgarage aufzustellen: a) Jordanstraße 8/Ecke Kiesstraße 28; b) Rohmerplatz, vor Greifstraße Nr. 12; c) Leipziger Straße/Ecke Markgrafenstraße, seitlich vor U-Bahn-Eingang; d) Leipziger Straße/Ecke Am Weingarten, seitlich vor U-Bahn-Eingang; e) Leipziger Straße, Platz vor Oxfam; f) Hessenplatz, Umgebung Kinderspielplatz; g) Kirchplatz/Ecke Grempstraße, seitlich vor U-Bahn-Eingang; h) Rothschildpark, Umgebung Opernturm; i) Grüneburgpark, Platz unterhalb Rothschild-Denkmal; j) Grüneburgpark, angrenzende Wiese Rothschild-Denkmal; k) Grüneburgpark, Sitzplatz oberhalb Park-Café; 2. an folgenden Standorten zusätzliche krähensichere Abfallbehälter zu installieren: a) Bockenheimer Warte, Verdichtung mit kleineren Abfalleimern; b) Homburger Straße/Ecke Robert-Mayer-Straße 40, kleiner Abfalleimer zwischen Holzbänken; c) Odina-Bott-Platz, zwischen Bänken, nahe U-Bahn-Ausgang Richtung Freiherr-vom-Stein-Straße; d) Feldbergstraße/Ecke Freiherr-vom-Stein-Straße, vor der Bäckerei; e) Freiherr-vom-Stein-Straße/Ecke Feldbergstraße; f) Kreuzung Grüneburgweg/Oberlindau, vor ehemaliger Filiale der Deutschen Bank; g) Grüneburgweg, Höhe ARAL-Tankstelle, Umgebung Glascontainer; 3. alle Bestandsbehälter auf dem Kurfürstenplatz, die noch nicht krähensicher sind, mit einem Krähenschutz zu versehen; 4. zu prüfen und zu berichten, ob dem Ortsbeirat 2 nach Umsetzung der genannten Maßnahmen noch Restmittel aus der Etatanregung EA 131 zur Verfügung stehen und falls ja, in welcher Höhe. Begründung: Die genannten Standorte wurden im Rahmen von Ortsbegehungen am 27.06.2023 und am 29.06.2023 im Austausch mit einem Vertreter der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) ermittelt. Die Protokolle, inkl. Fotos zu den Standorten, können auf Anfrage vom Ortsbeirat zur Verfügung gestellt werden. Der FES liegen diese bereits vor. Zur Finanzierung zusätzlicher Müllgaragen wurden auf Anregung des Ortsbeirats 2 im städtischen Haushalt zusätzlich 54.000 Euro eingestellt (EA 131). Große Müllmengen treffen im Ortsbezirk an vielen Stellen auf eine ungenügende Entsorgungsinfrastruktur. Die Maßnahmen tragen zu einer Verbesserung der Sauberkeit und der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 21.03.2022, EA 131 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 38 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1697 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 67-0
Aktueller Sachstand ehemaliger Bio-Campus in der Siesmayerstraße
Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4509 entstanden aus Vorlage: OF 714/2 vom 01.09.2023 Betreff: Aktueller Sachstand ehemaliger Bio-Campus in der Siesmayerstraße Der Magistrat wird gebeten, den aktuellen Sachstand sowie die weitere zeitliche Planung für das Areal des ehemaligen Bio-Campus in der Siesmayerstraße zu berichten und für den Fall, dass bereits fortgeschrittene Planungen bestehen, diese im Ortsbeirat 2 in öffentlicher Sitzung vorzustellen. Begründung: Es besteht Informationsbedarf. Presseberichten war zu entnehmen, dass wohl die Goethe-Universität den Standort nutzen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 347 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63-1
Drei Grüne Wohnzimmer auf dem Platz vor Pro Familia Palmengartenstraße 14 aufstellen als Sicht und Lärmschutz für ratsuchende Personen
Antrag vom 04.09.2023, OF 723/2 Betreff: Drei Grüne Wohnzimmer auf dem Platz vor Pro Familia Palmengartenstraße 14 aufstellen als Sicht- und Lärmschutz für ratsuchende Personen Der Ortsbeirat möge beschließen: Drei Grüne Wohnzimmer werden auf dem Platz an der Palmengartenstraße 14 vor der Pro Familia-Geschäftsstelle so aufgestellt, dass sie Sicht- und Lärmschutz für Personen bieten, die dort anonym und in sicherem Rahmen eine (gesetzlich verpflichtende) Beratung aufsuchen wollen. Begründung: Seit diesem Jahr dürfen die Selbstbestimmungsgegner:innen ihre Mahnwachen und Gebete direkt vor Pro Familia abhalten und belästigen damit die oben genannte Personengruppe. Der Lärmpegel, der von den Selbstbestimmungsgegnern ausgeht, beeinträchtigt die Beratung in den Geschäftsräumen von Pro Familia. Nach Rücksprache mit der Geschäftsstellenleiterin von Pro Familia wäre die Aufstellung von bestenfalls mehr als zweien dieser Grünen Wohnzimmer zu befürworten. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 24.01.2024, OF 843/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage OF 723/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 723/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 723/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 723/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 723/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 723/2 wird durch die Vorlage OF 843/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 843/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Wohngebiet an der Zeppelinallee mit Parkanlagen und Angeboten für Kinder und Jugendliche als grüne Lunge und sicheren Ort bewahren: rechtswidriges gewerbsmäßiges Parken dort abstellen
Anregung an den Magistrat vom 10.07.2023, OM 4335 entstanden aus Vorlage: OF 656/2 vom 14.04.2023 Betreff: Wohngebiet an der Zeppelinallee mit Parkanlagen und Angeboten für Kinder und Jugendliche als grüne Lunge und sicheren Ort bewahren: rechtswidriges gewerbsmäßiges Parken dort abstellen Der Magistrat wird gebeten, 1. die polizeilichen Kontrollen rund um die Zeppelinallee, insbesondere an der Zeppelinallee, Cretzschmarstraße, Ditmarstraße und Lilienthalallee, zur Feststellung von Parkverstößen durch Wohnmobile, Kleintransporter und Lkws zu verstärken und diese zu ahnden und 2. an der Zeppelinallee ab der Hausnummer 38, rund um die Rollschuhbahn sowie weiteren Straßen mit Parkverstößen das Verkehrszeichen 314 i. V. m. Zusatzzeichen 1010-58 aufzustellen und die aktuelle Beschilderung zum Parken mit ihnen zu ersetzen bzw. zu ergänzen, siehe insbesondere Parkschilderskizze. Begründung: Es handelt sich um eine Anregung von Anwohnern aus dem Wohngebiet an der Zeppelinallee sowie um das Anwaltschreiben der Rechtsanwälte Goretzki & Kaul an den Ortsbeirat 2 vom 26. Januar 2023. Bezug nehmend auf den Ortsbeiratsantrag vom 15. Mai 2022, OF 388/2, kommt es in dem Wohngebiet rund um die Zeppelinallee seit mindestens knapp zwei Jahren zu erheblichen Störungen durch nicht straßenverkehrsrechtlich korrektes Parken. Dies führt laut den Anwohnern zur Gefährdung von Kindern (Spielplatz) und Jugendlichen (Rollschuhbahn) in den Kreuzungsbereichen aufgrund des eingeschränkten Sichtfeldes, insbesondere durch illegal abgestellte Wohnmobile mit teilweise mehr als 7,5 Tonnen Gewicht und Lkws mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen, siehe Fotos. Außerdem werden ausweislich der Anwohner und des o. g. Anwaltsschreibens dort Wohnwagen ohne Ankoppelung dauerhaft für mehr als zwei Wochen abgestellt, obwohl das Parken der vorgenannten Fahrzeuge innerhalb geschlossener Ortschaften nur mit einer Sondererlaubnis von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen gar nicht gestattet ist. Ebenso kommt es laut Anwohnern in Messezeiten zu vielfachen Übernachtungen als günstige Hotelalternative, was ebenso nicht erlaubt ist. Insbesondere gewerblich genutzte Kleintransporter und Lkws gehören nicht ins Wohngebiet. Außerdem stören sie Anwohnerinnen und Anwohner in ihrer Nachtruhe, wenn bei den gewerblich genutzten Kleintransportern in den frühen Morgenstunden lautstark der Motor angelassen wird. Auch beeinträchtigen diese aus optischen Gründen die Aufenthaltsqualität von Familien und Kindern an der Rollschuhbahn und erholungssuchenden Spaziergängern. Das Verkehrszeichen 314 weist Parkplätze aus, in Verbindung mit dem Zusatzzeichen 1010-58 wird das Parken explizit auf das Abstellen von Pkw beschränkt. Dieses Schild ist im Viertel vom Straßenverkehrsamt häufig aufgestellt, allerdings mit vielfachen Lücken und zu wenig Kontrollen. Insofern bittet der Ortsbeirat, die Beschilderung anzupassen und zu ergänzen, siehe hierfür die Parkschilderskizze. Fotos vom 2. April 2023 von einem Ortsbeiratsmitglied (siehe auch weitere Fotos in dem o. g. Anwaltsschreiben und Fotos in der Vorlage OF 388/2 vom 15. Mai 2022) Parkschilderskizze Quelle: Google Maps mit eigenen Anmerkungen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2264 Beratung im Ortsbeirat: 2
Westend: Prüfung von Parkplatzflächen für Pflegedienste
Anregung an den Magistrat vom 10.07.2023, OM 4338 entstanden aus Vorlage: OF 691/2 vom 26.05.2023 Betreff: Westend: Prüfung von Parkplatzflächen für Pflegedienste Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die zurzeit immer häufiger ausgewiesenen Lieferzonen - siehe Grüneburgweg und Kettenhofweg - auch den ambulanten Pflegediensten zur Verfügung gestellt werden können. Begründung: Im Zuge des Wegfalls von Parkplätzen im nördlichen Westend wird von Anwohnern immer wieder die Problematik der Parkplatzsuche der ambulanten Pflegedienste betont. Mit der Einführung der fahrradfreundlichen Nebenstraßen wurden vom Magistrat spezielle Lieferzonen eingerichtet, um dem Versorgungsverkehr im Viertel mehr Raum zu geben. Der Ortsbeirat bittet daher um eine Prüfung, ob diese Lieferzonen im Bereich der fahrradfreundlichen Nebenstraßen auch durch ambulante Pflegedienste für die Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten genutzt werden können. Weiterhin erscheint die Einrichtung von expliziten Pflegezonen im gesamten Viertel - bspw. ein Parkplatz pro Straße - als sinnvolle Maßnahme, um dem Bedarf der pflegebedürftigen Bevölkerung entgegenzukommen. Immer wieder berichten Bürgerinnen und Bürger mit Anspruch auf eine ambulante Pflege von den Schwierigkeiten der Pflegerinnen und Pfleger, einen Parkplatz zu finden. Grundsätzlich ist in den kommenden Jahren mit der fortschreitenden Alterung geburtenstarker Jahrgänge von einer Zunahme der ambulanten Pflege auszugehen. Die oftmals lange Suche führt zwangsläufig zu verringerten Behandlungszeiten und großem Stress bei den Pflegerinnen und Pflegern. Die Einrichtung einer bestimmten Anzahl von Pflegezonen pro Straßenzug könnte diesem Problem Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2116 Aktenzeichen: 32-1
Gefahrensituation auf der Schloßstraße beseitigen Hinweis: Es dient zur Kenntnis, dass die Anregung durch die Vorlage OM 4652 zurückgezogen wurde!
Anregung an den Magistrat vom 10.07.2023, OM 4337 entstanden aus Vorlage: OF 667/2 vom 24.04.2023 Betreff: Gefahrensituation auf der Schloßstraße beseitigen Hinweis: Es dient zur Kenntnis, dass die Anregung durch die Vorlage OM 4652 zurückgezogen wurde! Der Magistrat wird gebeten, nach dem Vorfall vom 30. März, unverzüglich die folgenden Maßnahmen für die Schloßstraße auf den Weg zu bringen, um die dortige Gefahrensituation zu beseitigen: 1. Der ruhende Verkehr soll auf beiden Seiten der Schloßstraße (bis auf Lieferzonen) zugunsten eines baulich getrennten und durchgängig rot markierten Radweges aufgegeben werden. 2. Um den Wegfall dieser Parkplätze zu kompensieren, sollen Parkplätze auf der Breitenbachbrücke geschaffen werden. Nach Einschätzungen von städtischer Seite können zwischen 110 bis 140 Parkplätze eingerichtet werden. 3. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, auf den Betreiber des Parkplatzes am Westbahnhof (Contipark, 90 Stellplätze) sowie auf die Ansprechperson des ABG-Parkhauses in der Schloßstraße zuzugehen und diese zu bitten, reduzierte Dauerparktarife für Anwohnerinnen und Anwohner der Schloßstraße anzubieten. 4. Um mobilitätseingeschränkte Personen zu bedenken, sollen in den Seitenstraßen der Schloßstraße auf den Stellplätzen, welche der Schloßstraße am nächsten sind, ausreichend Behindertenparkplätze geschaffen werden. Es handelt sich um folgende Seitenstraßen: Rödelheimer Straße (beidseitig der Schloßstraße), Hersfelder Straße, Friesengasse, Kaufunger Straße, Mühlgasse, Ederstraße, Kurfürstenplatz, Kurfürstenstraße und Adalbertstraße. Der Magistrat wird gebeten, den Bedarf und die geeigneten Stellen zu ermitteln und die Umsetzung zu veranlassen. 5. Diese Maßnahmen sollen bis zu dem geplanten Umbau (2025) der Schloßstraße bestehen bleiben, bis dann der Großteil der hier weggefallenen Parkplätze wieder eingerichtet werden kann. Begründung: Nach dem Vorfall vom 30. März, bei dem ein Fahrradfahrer von einem Autofahrer absichtlich überfahren wurde, ist es an der Zeit, die Sicherheit der Fahrradfahrenden zu verbessern. Dies mag vielleicht ein Einzelfall gewesen sein, aber insgesamt hat sich die Situation der Fahrradfahrenden nicht wesentlich verbessert, sie werden nach wie vor von Pkw-Nutzerinnen und -nutzern massiv bedrängt und durch Hupen und zu dichtes Auffahren genötigt. Es kommt weiterhin zu verkehrswidrigem Überholen von Fahrradfahrenden durch Pkw-Nutzerinnen und -Nutzer und dadurch zu gefährlichen Situationen. Wie von Fahrradfahrenden zu hören ist, wird die Schloßstraße deshalb gemieden. Zu Punkt 1. Die in diesem Antrag vorgeschlagene Maßnahme kann nach Einschätzung der Stadt binnen eines Jahres umgesetzt werden. Es handelt sich hierbei um die Variante "Radfahrstreifen statt ruhendem Verkehr". Diese Variante wurde dem Magistrat und dem Ortsbeirat in der Vergangenheit bereits vorgestellt und war zu der Zeit auch die vom Magistrat präferierte Variante. Zu Punkt 2. Nach Einschätzungen der städtischen Seite können auf der Breitenbachbrücke Parkplätze geschaffen werden. Auf der Breitenbachbrücke können, nach Einschätzung der Stadt, etwa in dem Umfang neue Parkplätze entstehen, wie durch die in Punkt 1. vorgeschlagene Maßnahme entfallen würden (etwa 140 Stück, mindestens jedoch 110 Stück). Zu Punkt 3. Am Westbahnhof betreibt die Contipark einen zahlungspflichtigen Parkplatz, welcher über 90 Stellplätze verfügt. Dort können Monatsparkkarten für 65 Euro im Monat erworben werden. Die Auslastung des Parkplatzes wird von der Contipark nicht ermittelt. Stichprobenhafte Zählungen einzelner Ortsbeiratsmitglieder ergaben eine Auslastung von zwischen zehn und 20 Stellplätzen (d. h. 70 bis 80 freie Stellplätze). Um diese nahe gelegene Ausweichparkmöglichkeit für Anwohnerinnen und Anwohner noch attraktiver zu machen, soll die Contipark gebeten werden, reduzierte Dauerparktarife für Anwohnerinnen und Anwohner anzubieten. Dieselbe Bitte soll auch an die Ansprechpartner des ABG-Parkhauses in der Schloßstraße gerichtet werden, welches nach Aussage einer Anwohnerin ebenfalls nur sehr schwach ausgelastet ist. Zu Punkt 4. Um mobilitätseingeschränkte Personen zu bedenken, sollen wie beschrieben Behindertenparkplätze in sämtlichen Seitenstraßen der Schloßstraße geschaffen werden. Da die Schloßstraße über viele Seitenstraßen verfügt, hat diese Maßnahme das Potenzial, die Wegstrecke für mobilitätseingeschränkte Personen von ihrer Wohnung bis zu ihrem Pkw sogar zu verkürzen: Mit der Maßnahme stehen verlässlich freie Parkplätze für mobilitätseingeschränkte Personen an vielen Stellen der Schloßstraße zur Verfügung. Ohne die Maßnahme ist es realistisch betrachtet aktuell nicht gesichert, dass mobilitätseingeschränkte Personen tatsächlich immer einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 01.09.2023, OF 739/2 Antrag vom 29.09.2023, OF 763/2 Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4652 Aktenzeichen: 66-0
Gestaltung Freimannplatz
Anregung an den Magistrat vom 12.06.2023, OM 4071 entstanden aus Vorlage: OF 688/2 vom 26.05.2023 Betreff: Gestaltung Freimannplatz Vorgang: OI 18/23 OBR 2 Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie und mit welchen Mitteln das Erscheinungsbild der vorgesehenen Fläche Freimannplatz angemessen aufgewertet werden und die Aufstellung etwa von Gedenktafeln für das Ehepaar, eines offenen Bücherschrankes für das lebendige Gedenken an Prof. Dr. Aron Freimann sowie einer weiteren, vom Ortsbeirat 2 noch näher festzulegenden Form des lebendigen Gedenkens an die sozialarbeiterischen Errungenschaften Therese Freimanns in der Stadt gerecht werden kann. Hierzu wird um enge Kooperation mit der Jüdischen Gemeinde und dem Ortsbeirat 2 gebeten. Es soll zusätzlich geprüft werden, wie die B-Ebene der U-Bahn-Station "Bockenheimer Warte" im Bereich des Aufgangs Senckenberganlage/Zeppelinallee (Ausgang Freimannplatz) in die Gestaltung miteinbezogen werden kann. Begründung: Erschließt sich aus der Initiative OI 18. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 12.06.2023, OI 18 Antrag vom 04.09.2023, OF 711/2 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.09.2023, OIB 253 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Planungskorrektur Grüneburgweg ist notwendig
Antrag vom 22.04.2023, OF 659/2 Betreff: Planungskorrektur Grüneburgweg ist notwendig Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie die Planungen für den Grüneburgweg im Zug der Realisierung des Projektes "Fahrradfreundliche Nebenstraßen" abgeändert werden müssen, um folgenden bisher nicht berücksichtigten Fakten Rechnung zu tragen: Die Ladendichte im mittleren und östlichen Grüneburgweg beträgt 112 Läden pro Kilometer, im Oederweg nur 76 (fast nur im südlichen Abschnitt), im Kettenhofweg 19. Die umgebenden Stadtviertel bestehen im Grüneburgweg und Kettenhofweg fast ausschließlich aus Wohnungen, im Oederweg trifft dies nur für die nördliche Hälfte zu. Daraus folgt, daß Kettenhofweg und nördlicher Oederweg miteinander vergleichbar sind, mittlerer und östlicher Grüneburgweg aber eine andere Infrastruktur aufweisen und der südliche Oederweg ebenfalls eine wieder andere Struktur. Aus diesen offensichtlichen Fakten ergibt sich, daß die Planungen für die unterschiedlichen Straßen und Straßenabschnitte sich unterscheiden müssen. Der Magistrat wird daher gebeten, diese Planungen sachgerecht abzuändern und über die vorgesehenen Änderungen zu berichten. Anmerkung: Mit "Laden" sind alle Arten Geschäfte mit häufigem Publikumsverkehr gemeint, wie Supermärkte, Kioske, Cafés, Restaurants, Blumengeschäfte, Zeitungsläden, Apotheken, Kosmetik-Geschäfte, Weinhandlungen, Bankfilialen, Handwerksbetriebe etc. Begründung: Die drei Straßen Grüneburgweg, Kettenhofweg und Oederweg wurden bisher einheitlich zum Ziel "Fahrradfreundliche Nebenstraßen" beplant. Die Fakten zeigen aber, daß diese drei Straßen völlig unterschiedliche Funktionen in Vierteln unterschiedlicher Struktur aufweisen. Daher darf diesen drei Straßen keine Einheitsplanung übergestülpt werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 659/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 659/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 659/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
Mobilität im Ortsbezirk 1: Ortstermin an der Alten Oper - Illegale Abkürzungsstrecke für Autofahrende sperren
Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3763 entstanden aus Vorlage: OF 773/1 vom 28.02.2023 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Ortstermin an der Alten Oper - Illegale Abkürzungsstrecke für Autofahrende sperren Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin mit dem ASE, dem Straßenverkehrsamt, dem Grünflächenamt, dem Grundstückseigentümer des Sofitel sowie dem Ortsbeirat 1 an der Alten Oper einzuberufen mit dem Ziel, den illegalen Abkürzungsverkehr von der Bockenheimer Anlage über den Opernplatz und die Liesel-Christ-Anlage zur Hochstraße dauerhaft abzustellen. Die Anzahl der Fahrradständer auf dem Opernplatz ist nach wie vor unbefriedigend. Der Ortstermin soll daher anschließend genutzt werden, um mit Vertretern des Magistrats weitere geeignete Standorte zu identifizieren. Begründung: Seit der Fertigstellung des Sofitel Hotels lässt sich täglich beobachten, dass Pkw und insbesondere Taxen verkehrs- und rechtswidrig von der Bockenheimer Anlage kommend in die Fußgängerzone am Opernplatz bzw. an der Liesel-Christ-Anlage (neben der Einfahrt zum Parkhaus Alte Oper) einfahren, um dann über die Privatstraße des Sofitel Hotels auf die Hochstraße (und umgekehrt) abzukürzen. An der Einfahrt zur Fußgängerzone befinden sich sowohl das Verkehrszeichen Nr. 250 "Verbot für Fahrzeuge aller Art" als auch das Verkehrszeichen Nr. 242 "Fußgängerzone". Danach ist den Pkw untersagt, diesen Bereich zu nutzen. Dennoch fahren täglich Dutzende Fahrzeuge hier in die Fußgängerzone, um auf die Hochstraße abzukürzen. Anwohnende, zu Fuß Gehende als auch Radfahrende wurden schon mehrfach in der Fußgängerzone fast angefahren oder genötigt, durch lautes Hupen Platz zu machen. Ferner wurde schon öfters beobachtet, wie Pkw aus der Leerbachstraße kommend nicht links auf die Bockenheimer Anlage abbiegen, sondern entgegen der Fahrtrichtung geradeaus in die Fußgängerzone fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1823 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2127 Antrag vom 16.02.2024, OF 1156/1 Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5217 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32-1
Kultur im Ortsbezirk 1: Die Pläne des Kulturdezernates werfen Fragen auf
Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3764 entstanden aus Vorlage: OF 774/1 vom 28.02.2023 Betreff: Kultur im Ortsbezirk 1: Die Pläne des Kulturdezernates werfen Fragen auf Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen in Bezug auf die Standortsuche und das Konzept des Kulturdezernates zum Neubau der Oper und des Schauspiels als Spiegellösung am Willy-Brandt-Platz zu beantworten: 1. Aus welchen Gründen bevorzugt das Kulturdezernat die Spiegellösung gegenüber der geplanten Kulturmeile? 2. Wie begründet das Kulturdezernat diesen Sinneswandel? 3. Mit welcher Begründung soll das Wallservitut umgangen werden, das grundsätzlich das Bauen in den Wallanlagen ausschließt? 4. Wurden negative Auswirkungen der Frischluft- und Kaltluftströme auf das Mikroklima in der Innenstadt und dem Bahnhofsviertel untersucht und mit welchem Ergebnis? 5. Wäre es nicht ratsam, die Erarbeitung des Hochhausrahmenplanes bis Mitte 2023 abzuwarten, um in diesem Zuge klären zu können, ob in der Neuen Mainzer Straße am Sparkassenstandort ein Hochhaus entstehen könnte? 6. Trifft es zu, dass lediglich das Kulturdezernat Gespräche mit den Grundstückseigentümern in der Neuen Mainzer Straße 49 geführt hatte und wäre es nicht ratsam, solche Gespräche nach Amtseinführung eines Oberbürgermeisters gemeinsam mit dem Land und der HELABA zu führen? 7. Die einseitige Entscheidung für die Spiegellösung wird damit begründet, am Willy-Brandt-Platz ein besonders gutes U-Bahn-Angebot für ÖPNV-Nutzerinnen und -Nutzer zu haben. Trifft es zu, dass der Standort Neue Mainzer Straße 49 in fußläufiger Entfernung von unter 200 Meter zur S-Bahn-Station "Taunusanlage" angebunden ist und somit auch eine überregionale und gut erreichbare Anbindung hätte? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2023, ST 1385 Aktenzeichen: 91-8
Wasserspielplätzen nicht das Wasser abdrehen, sondern zur Baumbewässerung nutzen
Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3716 entstanden aus Vorlage: OF 621/2 vom 20.02.2023 Betreff: Wasserspielplätzen nicht das Wasser abdrehen, sondern zur Baumbewässerung nutzen Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und berichten, warum auf dem Wasserspielplatz Zeppelinallee im vergangenen August das Wasser abgedreht wurde; 2. zu prüfen und berichten, ob dies weitere Wasserspielplätze, insbesondere im Ortsbezirk 2, betraf und welche (eventuell von Ziffer 1. abweichende) Gründe hier jeweils vorlagen; 3. dafür Sorge zu tragen, dass die Wasserspielplätze im kommenden Sommer durchgehend und insbesondere an den besonders heißen Tagen nutzbar sind; 4. zu prüfen und berichten, ob an den Frankfurter Wasserspielplätzen - insbesondere am Wasserspielplatz Zeppelinallee - in der Nähe der Bereiche, wo das Wasser in den Grund/Sandkasten fließt, Baumpflanzungen möglich sind, die die Kinder durch ihr Spiel "nebenbei" auch in besonders heißen und trockenen Phasen bewässern. Begründung: Mitten in der heißesten Phase des vergangenen Jahres waren plötzlich einige Wasserspielplätze im Stadtgebiet nicht mehr nutzbar, weil offenkundig das Wasser abgedreht wurde. Dies konterkariert den Nutzen, den diese Spielplätze insbesondere für die Kinder haben sollen, nämlich an heißen Tagen eine Abkühlung zu bieten. Sofern die Begründung für das Abstellen des Wassers im Wassersparen besteht, muss diese zurückgewiesen werden. Kindern muss die Stadt eine Abkühlung an heißen Sommertagen bieten. Dagegen sollte lieber erwogen werden, wie dieses Wasser nach dem Spiel noch nutzbar gemacht werden kann. Hier bietet es sich an, dieses im Wurzelbereich von Bäumen versickern zu lassen. Somit würden Kinder im Sommer sich nicht nur am Wasserspielplatz abkühlen, sondern auch noch dem Grünflächenamt die Bewässerungsarbeit von Bäumen abnehmen. Am Wasserspielplatz Zeppelinallee wurzelt der im eingezäunten Bereich stehende Baum deutlich über seinen Traufbereich hinaus in Richtung einer der beiden Stellen, wo das Wasser des Wasserspielplatzes im Sandkasten versickert. Dieser Baum macht sich also das Wasserspiel schon zunutze. Ein weiterer Baum in der Nähe der zweiten Stelle, an der das Wasser im Sandkasten versickert, könnte hierdurch ebenfalls bewässert werden und langfristig auch noch für zusätzliche Verschattung des gerade am Nachmittag sehr sonnenexponierten Spielplatzes sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2023, ST 1395 Aktenzeichen: 67-2
Spielplatz Beethovenplatz
Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3719 entstanden aus Vorlage: OF 628/2 vom 26.02.2023 Betreff: Spielplatz Beethovenplatz Vorgang: OM 2686/22 OBR 2; ST 383/23 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten und ggf. umzusetzen, im Rahmen der Umsetzung der Stellungnahme vom 06.02.2023, ST 383, zur Einrichtung eines Spielplatzes am Beethovenplatz die Einrichtung einer Sitzgruppe für Eltern mit Mülleimern, Fahrrad- und Kinderwagenabstellfläche oder Ä hnliches in den bereits abgesperrten Flächen rund um den Beethovenplatz anzulegen. Begründung: Wie aus den Bildern ersichtlich wird, sind direkt am Beethovenplatz durch Poller abgesperrte Flächen derzeit ungenutzt. Um die Spielfläche für Kinder möglichst groß ausgestalten zu können, könnten diese Flächen für oben genannte Infrastruktur genutzt werden. Fläche direkt angrenzend an den Beethovenplatz: Dort könnten Bänke, Mülleimer oder Fahrradabstellflächen für Spielplatzbesucher geschaffen werden. An der Kreuzung Beethovenstraße/Corneliusstraße/Beethovenplatz ist viel Platz, sodass ohne zusätzlichen Parkplatzverlust evtl. noch Flächen umgenutzt werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2022, OM 2686 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 383 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2023, ST 1393 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2360 Aktenzeichen: 67-2
Knotenpunkt Siesmayerstraße/Ecke Bockenheimer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3720 entstanden aus Vorlage: OF 630/2 vom 28.02.2023 Betreff: Knotenpunkt Siesmayerstraße/Ecke Bockenheimer Landstraße Vorgang: OM 1688/17 OBR 2; ST 419/18 Der Magistrat wird gebeten, 1. auf der Siesmayerstraße, zwischen Bockenheimer Landstraße und Siesmayerstraße Hausnummer 15, die Parkplätze zugunsten eines rot markierten Fahrradstreifens umzuwidmen. Die rote Markierung ist bis zum Schwenk auf den Bürgersteig fortzuführen; 2. zwischen Bockenheimer Landstraße und Grüneburgweg, in nördlicher und südlicher Richtung, sollten Fahrradpiktogramme aufgebracht werden. Begründung: Die Siesmayerstraße ist am Knotenpunkt zur Bockenheimer Landstraße von Kfz und Radfahrenden stark belastet. Insbesondere die aus Richtung Grüneburgweg kommenden Fahrradfahrenden nutzen aus Sicherheitsgründen auch den Gehweg, um an den häufig auftretenden Fahrzeugschlangen vor der Ampel zum Abbieger auf der Bockenheimer Landstraße zu gelangen. Auch Fahrradfahrende, die die Straße benutzen, werden ohne ausreichenden Abstand überholt und auch geschnitten. Radfahrende bewegen sich oft in der gefährlichen Dooring-Zone neben den parkenden Fahrzeugen. Bei einer Verkehrszählung im Jahr 2017 wurden die Verkehrsströme von Rad und Kfz auch am Knotenpunkt Siesmayerstraße/Bockenheimer Landstraße gemessen. In der Stellungnahme vom 23.02.2018, ST 419, kann der hohe Anteil von Radfahrenden erkannt werden, der inzwischen sicherlich noch zugenommen hat. Aus diesen Gründen sind Radfahrende schützenswerter als parkende Fahrzeuge. Anlage: Auszug aus der ST 419: Einfädelung zur Bockenheimer Landstraße Richtung Bockenheimer Landstraße Richtung Grüneburgweg Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1688 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 419 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1487 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1487) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66-2
Verlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof
Antrag vom 06.03.2023, OF 613/2 Betreff: Verlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof Vorgang: V 1571/20 OBR 2; ST 824/20 Er Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Zum nächsten Fahrplanwechsel im November 2023 bis zum Westbahnhof zu verlängern. Die Linie sollte folgende zusätzliche Haltestellen erhalten: "Universitätssportzentrum", "Sophienstraße", "Kirchplatz", "Schönhof", "Kurfürstenplatz", "Adalbert-/Schloßstraße", "Westbahnhof". Sie sollte in Fahrtrichtung Westbahnhof folgenden Verlauf haben: Vom Markus-Krankenhaus über Ginnheimer Landstaße - Ginnheimer Straße - Rödelheimer Straße - Häuser Gasse - An den Bangerten - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof. Sie sollte in Fahrtrichtung Markus-Krankenhaus folgenden Verlauf haben: Vom Westbahnhof über Ederstraße - Schloßstraße - Rödelheimer Straße - Ginnheimer Straße - Ginnheimer Landstraße zum Markus-Krankenhaus. Wenn am Schönhof aus der Rödelheimer Straße eine Linksabbiegemöglichkeit in die Schloßstraße geschaffen werden kann, könnte der Bus direkt in die Schloßstraße abbiegen. Begründung: Entgegen der ST 824 vom 27.04.2020 ist die Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof Notwendig, um die Nutzerfreundlichkeit im ÖPNV zu erhöhen Von einem Nutzerfreundlichen ÖPNV kann bei einer solchen Linienführung keine Rede sein. Ein Nutzer, der vom Nordwestzentrum kommt, steigt an der Haltestelle Ginnheim um, fährt eine Station bis Markuskrankenhaus und muss nach einer Haltestelle wieder umsteigen. Ein Fahrgast der zum Beispiel vom Nordwestzentrum zur Haltestelle Sophienstraße (6 Haltestellen) fährt, muss zur Zeit 2 Mal umsteigen. 1.Fahrt mit der U 1 und der U 9 vom Nordwestzentrum zur Endhaltestelle Ginnheim: 3 Haltestellen 1er Umstieg in die Buslinie 39 2. Fahrt. Fahrt von der Haltestelle Ginnheim zur Haltestelle Markuskrankenhaus (Endstation), 1. Haltestelle 2.er Umstieg in die Buslinie 34 Fahrt vom Markus Krankenheus zur Haltestelle Sophienstraße: 2 Haltestellen. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus-Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Buslinie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus-Krankenhaus bis Schönhof und zum Westbahnhof, (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) zu schaffen. Zusätzlich ist nach der Einführung der Ringstraßenbahn als Ersatz der Buslinie 34 ab Bornheim Mitte Richtung Markuskrankenheus, eine Neuordnung der Buslinien notwendig, da die Ringstraßenbahn ab Markuskrankenheus zukünftig den Linienweg der Straßenbahnlinie 16 über die Franz-Rücker-Allee benutzt und der Linienweg in der Ginnheimer Landstraße, Ginnheimer Straße und Rödelheimer Straße nicht wehr angefahren wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.01.2023, OF 590/2 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1571 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 824 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 590/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 613/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 613/2 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin zu diesem Thema stattgefunden hat. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wurde zurückgezogen.
Nachfrage zur Straßenbeleuchtung im Südlichen Westend
Antrag vom 02.03.2023, OF 626/2 Betreff: Nachfrage zur Straßenbeleuchtung im Südlichen Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu geben, wie lange die Straßenbeleuchtung im südlichen Westend für den Bereich der Wohngebiete und Nebenstrassen, der zwischen Senckenberganlage, Bockenheimer Landstr, Mainzer Landstr. und Friedrich-Ebert- Anlage liegt, im Rahmen der Energiesparmaßnahmen noch "gedimmt" bleibt. Wünschenswert wäre eine Rückkehr zur normalen Leuchtstärke. Falls dies nicht geplant ist, möge der Magistrat die Gründe dafür aufführen. Begründung: Beleuchtung wegen der Energiekrise im vergangenen Winter. Inzwischen hat sich die Lage am Energiemarkt entspannt. Aufgrund des längeren Tageslichtes in den Frühlings- und Sommermonaten kann die Strassenbeleuchtung ohnehin später eingeschaltet werden. Daher könnte man bei gleichem Energieverbrauch während der dunklen Abend- und Nachtstunden die Beleuchtungsintensität wieder erhöhen. Die gedimmten Laternen geben sehr wenig Licht, das Durchlaufen nach Einbuch der Dunkelheit macht ein extrem unangenehmes Gefühl und hellere Strassen wirken auch präventiv gegen etwaige Drogendealer. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 626/2 wurde zurückgezogen.
Einfädel-Fahrradstreifen Liebigstraße/Ecke Feldbergstraße, Markierungen erneuern
Anregung an den Magistrat vom 13.02.2023, OM 3543 entstanden aus Vorlage: OF 555/2 vom 02.01.2023 Betreff: Einfädel-Fahrradstreifen Liebigstraße/Ecke Feldbergstraße, Markierungen erneuern Der Magistrat wird gebeten, 1. die Markierung des Einfädel-Fahrradstreifens an der Liebigstraße/Ecke Feldbergstraße, vor der Fahrradampel, Höhe Feldbergstraße Hausnummer 9, zu erneuern und die Fahrradspur rot einzufärben; 2. das vor der Feldbergstraße Hausnummer 9 befindliche Halteverbotsschild an den Beginn des Einfädel-Fahrradstreifens zu setzen; 3. den Fahrradaufstellbereich und den Einfädel-Fahrradstreifen im westlichen Bereich der Feldbergstraße rot einzufärben, sowie die weiße Markierung zu erneuern; 4. den aus Norden und Osten kommenden kurzen Fahrradstreifen vor der Einmündung zur Kreuzung rot einzufärben und die weiße Markierung zu erneuern. Begründung: Die Markierung des Einfädel-Fahrradstreifens in der Liebigstraße/Ecke Feldbergstraße ist sehr verblichen und wird kaum wahrgenommen. Radfahrende können aufgrund von parkenden Fahrzeugen den Fahrradstreifen vor der Fahrradampel nicht benutzen. Die anderen drei Einmündungen weisen auch recht verblichene Markierungen auf. (Liebigstraße/Ecke Feldbergstraße, Einfädelspur) (Liebigstraße, nördlich Feldbergstraße) (Feldbergstraße, westlich Liebigstraße) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1257 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1257) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66-2
Gegen Falschparker Leipziger Straße in der Einmündung Clemensstraße vorgehen
Anregung an den Magistrat vom 13.02.2023, OM 3550 entstanden aus Vorlage: OF 587/2 vom 29.01.2023 Betreff: Gegen Falschparker Leipziger Straße in der Einmündung Clemensstraße vorgehen Der Magistrat wird gebeten, gegen die massiven Park- bzw. Halteverbotsverstößen von Pkw-Fahrerinnen und -Fahrern mit geeigneten Mitteln vorzugehen, die sich in den vergangenen Monaten in den Abendstunden vor allem an Freitag- und Samstagabenden im Bereich der Einmündung Clemensstraße von der Leipziger Straße aus häufen (siehe Foto). Die geeigneten Maßnahmen könnten sein: 1. Regelmäßige und verstärkte Kontrollen der Stadtpolizei in den Abendstunden vor allem an Freitag- und Samstagabenden im Bereich der Einmündung Clemensstraße von der Leipziger Straße aus oder; 2. Poller bzw. andere Speeren, die nur von berechtigten Nutzerinnen und Nutzer geöffnet werden können, um so Park- bzw. Halteverbotsverstöße zu unterbinden. Begründung: Leider sind Situationen wie auf dem Foto an Freitag- und Samstagabenden im Bereich der Einmündung Leipziger Straße/Ecke Clemensstraße keine Seltenheit. Fußgängerinnen bzw. Fußgänger und Radfahrerinnen sowie Radfahrer wird der Weg erheblich erschwert. Besonders ärgerlich bzw. traurig, da der Zugang zum Parkhaus an der Adalbertstraße nur gut 30 Meter von der fotografierten Stelle entfernt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1254 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1254) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1
Sammelbehälter für Sandspielzeug
Anregung an den Magistrat vom 13.02.2023, OM 3558 entstanden aus Vorlage: OF 600/2 vom 26.01.2023 Betreff: Sammelbehälter für Sandspielzeug Der Magistrat wird gebeten, Sammelbehälter für Sandspielzeug an den Sandspielplätzen im Ortsbezirk 2 aufzustellen. Diese sollen dazu dienen, dass sowohl Kinder als auch Eltern "übrig gebliebenes" Sandspielzeug darin verstauen und wieder entnehmen können. Die Behälter sollten sowohl optisch ansprechend, wetterfest und einfach sowie sicher benutzbar sein (siehe Beispiele aus Dresden in den Abbildungen). Der Ortsbeirat sieht alle größeren Spielplätze hierfür als geeignet an, empfiehlt jedoch mit der Maßnahme bei folgenden Spielplätzen zu beginnen (aufgrund von Empfehlungen von Bürgerinnen und Bürger sowie Kinderbeauftragten): - Spielplätze im Grüneburgpark - Körnerwiese - Hessenplatz - Zeppelinallee - Westenplatz - Elsa-Brändström-Platz - Landgrafenstraße - Von-Bernus-Park - Kaufunfger Straße Begründung: Es handelt sich um eine Anregung von Bürgerinnen und Bürgern. Auf vielen Spielplätzen bleibt regelmäßig Sandspielzeug übrig. In anderen Städten gibt es hier schöne Kisten oder Körbe aus Drahtgeflecht, in welche das Spielzeug platziert werden kann. Dadurch können Kinder, die kein Sandspielzeug dabei haben, welches entnehmen. Abends kann das zurückgelassene Spielzeug aufgeräumt werden, wodurch die Kinder auch lernen, dass ein Sandkasten etwas Ordnung vertragen kann und man sein Spielzeug nicht achtlos wegwirft (Ressourcenschonung). Spielplatz Dresden, Florian-Geyer-Straße Sandkasten Waldpark Dresden-Blasewitz Spielplatz Dresden, Reisewitzer Straße Bildquelle: https://dresdenmutti.com/2019/09/08/spielplatze-in-dresden/ Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1031 Aktenzeichen: 67-2
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