Schwangere vor Belästigung schützen - Vorbereitung für die Umsetzung der Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
Anregung
Der Magistrat wird in diesem Zusammenhang gebeten, 1. zu prüfen und berichten, welche konkreten Möglichkeiten die Stadt im Zuge dieser Reform hätte, sogenannte Mahnwachen von Abtreibungsgegner*innen vor der Beratungsstelle von Pro Familia zu verbieten. Hierbei soll insbesondere beim Land Hessen erfragt werden, wie die im Gesetzentwurf enthaltene Pflicht, einen ungehinderten Zugang zu Beratungsstellen sicherzustellen, interpretiert und wie diese Pflicht aus der Sicht des Landes Hessen erfüllt werden kann; 2. zu prüfen und berichten, ob insbesondere das zeitweilig angeordnete, jedoch durch das Verwaltungsgericht Frankfurt gekippte, Demonstrationsverbot vor der Beratungsstelle mit der Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes wieder möglich wäre; 3. sofern dies durch die Reform ermöglicht wird, nach Inkrafttreten des Gesetzes wieder ein entsprechendes Demonstrationsverbot zu erlassen; 4. die im Gesetzentwurf vorgesehenen Sanktionen gegen Belästigungen von Schwangeren im Schutzradius, sofern diese im endgültigen Gesetz enthalten bleiben, nach Inkrafttreten wirksam durchzusetzen; 5. zu prüfen und berichten, welche Möglichkeiten der Magistrat sieht, den im derzeitigen Gesetzentwurf vorgesehenen Schutzradius von 100 Metern um Beratungsstellen und Arztpraxen gegen Belästigung von Schwangeren im parlamentarischen Verfahren (z. B. im Rahmen von Anhörungen in den Ausschusssitzungen) auf 150 Meter zu erweitern; 6. diese Möglichkeiten vollumfänglich zu nutzen.