Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Meine Nachbarschaft: Bernusstraße

Vorlage

Idee

Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Verbotswidriges Parken in Kreuzungsbereichen unterbinden

05.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 05.01.2026, OF 1348/2 Betreff: Verbotswidriges Parken in Kreuzungsbereichen unterbinden Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das verbotswidrige Parken im Bereich der Kreuzung Georg-Speyer-Straße / Bernusstraße (Bild 1-3) und Georg-Speyer-Straße / Hedwig-Dransfeld-Straße (Bild 4 und 5) mit geeigneten Mitteln zu unterbinden, um damit die Sicherheit für zu Fuß gehende zu erhöhen. Begründung: Dem Antrag liegt eine Anregung der Kinderbeauftragten zugrunde. Besonders Kinder haben an den genannten Kreuzungen große Probleme, diese wegen der verbotswidrig geparkten Fahrzeuge einzusehen. Ebenso stellen diese Fahrzeuge vermeidbare Hürden für Menschen mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl dar. Von blinden Menschen ganz zu schweigen. Da in den genannten Bereichen viel zu selten Kontrollen stattfinden, sieht sich der Ortsbeirat gezwungen, bauliche Maßnahmen anzuregen. Diese sind idealerweise mit der Frankfurter Behinderten Arbeitsgemeinschaft (FBAG) abzustimmen. Bild 1 Bild 2 Bild 3 Bild 4 Bild 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Verkehrsfluss und -sicherheit an T-Kreuzungen erhöhen

01.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 01.01.2026, OF 1356/2 Betreff: Verkehrsfluss und -sicherheit an T-Kreuzungen erhöhen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ein Halten und Parken an T-Kreuzungen der Leipziger Straße durch geeignete Maßnahmen zu reduzieren. Als Mindestmaßnahmen sollen, die T-Kreuzungen mit der Rohmerstraße, Juliusstraße, Marburger Straße und Mühlgasse mit einem absoluten Halteverbot beschildert werden; an der T-Kreuzung "Am Weingarten" die Pollerlücke vor dem neuen Woolworth geschlossen werden. Begründung: Anregung eines Bürgers. Die T-Kreuzungen in der Leipziger Straße werden von Kfz-Nutzenden gerne zum Halten und Parken verwendet, was zum einen den Verkehrsfluss bremst und zum anderen wichtige Sichtachsen zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmenden unterbricht. Dies wirkt sich negativ auf die Verkehrssicherheit aus. Eine Beschilderung soll sowohl für die Kfz-Fahrer als auch für die Behörden Klarheit schaffen. (Quelle: Der Ersteller der Aufnahmen ist der Antragstellerin mit Name und Anschrift bekannt) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: GRÜNE
Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Kinderärztliche Notdienstversorgung an der Uniklinik wieder aufnehmen

27.10.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7805 entstanden aus Vorlage: OF 1596/5 vom 07.11.2025 Betreff: Kinderärztliche Notdienstversorgung an der Uniklinik wieder aufnehmen Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KV), der Landesärztekammer Hessen, des Universitätsklinikums Frankfurt sowie weiteren relevanten Akteuren (z. B. Hochschuleinrichtungen und Träger der Kinderkliniken) kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen, um eine flächendeckende und wohnortnahe kinderärztliche Versorgung außerhalb der regulären Sprechzeiten sicherzustellen. Hierbei soll insbesondere geprüft werden, 1. wie eine Wiederaufnahme oder alternative Etablierung eines kinderärztlichen Notdienststandortes im zentralen Stadtgebiet (z. B. Universitätsmedizin Frankfurt) gewährleistet werden kann; 2. welche strukturellen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen hierfür geschaffen werden müssen; 3. wie die Kommunikation mit Eltern und Sorgeberechtigten verbessert werden kann, um Verunsicherungen und unnötige Notaufnahmen zu vermeiden. Begründung: Bis vor Kurzem war die kinderärztliche Notdienstversorgung ("KiNo") in Frankfurt am Main an mehreren Standorten geregelt, unter anderem in Frankfurt-Höchst und am Universitätsklinikum Frankfurt. Nach der Entscheidung des Universitätsklinikums, ihre personellen Kapazitäten aus der kinderärztlichen Notfallversorgung abzuziehen, ist derzeit nur noch der Standort Höchst für das gesamte Stadtgebiet zuständig. Diese Entwicklung führt zu erheblichen Nachteilen für Familien mit Kindern in weiten Teilen Frankfurts. Die Wege nach Höchst sind, insbesondere aus den östlichen und zentralen Stadtteilen, lang und umständlich. Dies kann dazu führen, dass Eltern notwendige Arztbesuche bei akuten Erkrankungen ihrer Kinder hinauszögern oder stattdessen die Notaufnahme der Krankenhäuser aufsuchen, die jedoch primär für schwerkranke oder stationär behandlungsbedürftige Kinder vorgesehen sind. Die von der Kassenärztlichen Vereinigung angekündigte Ausweitung telemedizinischer Angebote kann die klinische Untersuchung eines Kindes nicht ersetzen. Gerade bei Kleinkindern, die Symptome häufig nicht klar äußern können, bleibt die körperliche Untersuchung durch eine Kinderärztin oder einen Kinderarzt eine sichere medizinische Einschätzung. Eine wohnortnahe und verlässliche kinderärztliche Notfallversorgung ist daher ein zentrales Anliegen der Daseinsvorsorge. Der Magistrat wird daher gebeten, sich zeitnah mit der KV und den beteiligten Einrichtungen über tragbare Lösungen zu verständigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Was wird aus dem ehemaligen türkischen Generalkonsulat in der Zeppelinallee?

21.10.2025 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7666 entstanden aus Vorlage: OF 1249/2 vom 12.10.2025 Betreff: Was wird aus dem ehemaligen türkischen Generalkonsulat in der Zeppelinallee? Vorgang: V 351/22 OBR 2; ST 1463/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. erneut beim Auswärtigen Amt nachzufragen, welche Entwicklungsoptionen es für das ehemalige Türkische Generalkonsulat in Frankfurt in der Zeppelinallee gibt; 2. zu prüfen und zu berichten, ob die Planungen eines Türkischen Kulturzentrums noch realisiert werden sollen. In seiner Stellungnahme ST 1463 hat der Magistrat mitgeteilt, dass er das Auswärtige Amt um eine Stellungnahme gebeten, bisher aber keine Rückmeldung erhalten hat und daher um Fristverlängerung bittet. Die Rückmeldung sollte zwischenzeitlich erfolgt sein. Der Ortsbeirat bittet um Information und ggf. Einbeziehung in die künftige Planung und in Nutzungsüberlegungen. Begründung: Das denkmalgeschützte neoklassizistische Gebäude wird nach wie vor dem Verfall überlassen. Eine Sanierung findet trotz angedeuteter Umbaumaßnahmen nicht statt. Es besteht nach wie vor Informationsbedarf, ob und wann das Gebäude einer künftigen Nutzung zugeführt wird. Schließlich sei darauf hingewiesen, dass das Gebäude durch den Leerstand zunehmend schwieriger zu sanieren sein wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.03.2022, V 351 Stellungnahme des Magistrats vom 20.06.2022, ST 1463 Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 178

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Der Magistrat möge berichten, welche Baumaßnahmen auf dem Gelände Leipziger Straße 88 (Woolworth) und Juliusstraße 17/ehemaliger WoolworthParkplatz geplant sind.

20.10.2025 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7650 entstanden aus Vorlage: OF 1229/2 vom 10.10.2025 Betreff: Der Magistrat möge berichten, welche Baumaßnahmen auf dem Gelände Leipziger Straße 88 (Woolworth) und Juliusstraße 17/ehemaliger Woolworth-Parkplatz geplant sind. Der Magistrat wird gebeten, 1. zu berichten, welche Baumaßnahmen auf dem Gelände der Leipziger Straße 88 (Woolworth) und der Juliusstraße 17 geplant sind; 2. mit dem Eigentümer zu verhandeln, damit auf dem Gelände Juliusstraße 17 (ehemaliger Woolworth-Parkplatz) Wohnungen entstehen können. Begründung: Seit Jahren wird im Stadtteil diskutiert, dass das Gebäude Leipziger Straße 88 umgebaut werden soll. Wie ist der heutige Stand? Das große Gelände des ehemaligen Woolworth-Parkplatzes steht seit Jahren leer. In Frankfurt besteht ein großer Mangel an Wohnungen, weshalb es sinnvoll wäre, auf dem großen Gelände des Parkplatzes Juliusstraße 17 Wohnungen entstehen zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2026, ST 164

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Was wird aus dem ehemaligen türkischen Generalkonsulat in der Zeppelinallee?

12.10.2025 · Aktualisiert: 15.10.2025

Antrag vom 12.10.2025, OF 1249/2 Betreff: Was wird aus dem ehemaligen türkischen Generalkonsulat in der Zeppelinallee? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. beim Auswärtigen Amt erneut nachzufragen, welche Entwicklungsoptionen es für das Ehemalige Türkische Generalkonsulat in Frankfurt, Zeppelinallee gibt, 2. zu prüfen und zu berichten, ob die Vorstellungen eines Türkischen Kulturzentrums noch realisiert werden sollen. In seiner ST 1463/2022 hatte der Magistrat mitgeteilt, dass er das Auswärtige Amt um eine Stellungnahme gebeten, bisher aber keine Rückmeldung erhalten hat und daher um Fristverlängerung bittet. Die Rückmeldung sollte zwischenzeitlich erfolgt sein. Der Ortsbeirat bittet um Information und ggf. Einbeziehung in die künftige Planung und in Nutzungsüberlegungen. Begründung: Das denkmalgeschützte neoklassizistische Gebäude wird nach wie vor dem Verfall überlassen. Eine Sanierung findet trotz angedeuteter Umbaumaßnahmen nicht statt. Es besteht nach wie vor Informationsbedarf, ob und wann das Gebäude einer künftigen Nutzung zugeführt wird. Schließlich sei darauf hingewiesen, dass das Gebäude durch den Leerstand zunehmend schwieriger zu sanieren sein wird. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Parteien: GRÜNE FDP
Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Klimaaktionsplan für Ortsbezirk 2 - einen Trinkbrunnen im Ortsbezirk 2 installieren

27.06.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7383 entstanden aus Vorlage: OF 1205/2 vom 20.08.2025 Betreff: Klimaaktionsplan für Ortsbezirk 2 - einen Trinkbrunnen im Ortsbezirk 2 installieren Vorgang: OM 4505/23 OBR 2; ST 1918/24 Der Magistrat wird aufgefordert, die bereits in der Anregung OM 4505 vom Ortsbeirat 2 geforderten Trinkwasserbrunnen zu installieren. Es handelt sich um folgende Standorte: - auf dem künftigen Kulturcampus an Stellen, die nicht von künftigen Bauarbeiten betroffen sein werden (z. B. Nähe des Studierendenhauses/Offenes Haus der Kulturen); - Carlo-Schmid-Platz (Nähe Bockenheimer Depot); - Ecke westliche Leipziger Straße/Basaltstraße/Grempstraße (Tibet-Restaurant), evtl. einen alten Brunnen sanieren oder ersetzen; - Hessenplatz; - Spielplatz Eppsteiner Straße. Im Westend sollen ebenfalls Standorte berücksichtigt werden, z. B. Odina-Bott-Platz und Westendplatz. Begründung: In den letzten Jahren hat sich der Klimawandel verstärkt. So sind in Hitzeperioden Temperaturen von 30 Grad Celsius und mehr keine Seltenheit. Um die Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung zu verringern, sind Trinkbrunnen notwendig, um den Flüssigkeitsverlust auszugleichen. Die vorgeschlagenen Standorte zeichnen sich durch eine hohe Besucherdichte aus. An der Basaltstraße/Ecke Grempstraße soll ein alter Trinkbrunnen reaktiviert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4505 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2024, ST 1918 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2016

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Klimaaktionsplan für Ortsbezirk 2 - einen Trinkbrunnen im Ortsbezirk 2 installieren

27.06.2025 · Aktualisiert: 30.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7383 entstanden aus Vorlage: OF 1205/2 vom 20.08.2025 Betreff: Klimaaktionsplan für Ortsbezirk 2 - einen Trinkbrunnen im Ortsbezirk 2 installieren Vorgang: OM 4505/23 OBR 2; ST 1918/24 Der Magistrat wird aufgefordert, die bereits in der Anregung OM 4505 vom Ortsbeirat 2 geforderten Trinkwasserbrunnen zu installieren. Es handelt sich um folgende Standorte: - auf dem künftigen Kulturcampus an Stellen, die nicht von künftigen Bauarbeiten betroffen sein werden (z. B. Nähe des Studierendenhauses/Offenes Haus der Kulturen); - Carlo-Schmid-Platz (Nähe Bockenheimer Depot); - Ecke westliche Leipziger Straße/Basaltstraße/Grempstraße (Tibet-Restaurant), evtl. einen alten Brunnen sanieren oder ersetzen; - Hessenplatz; - Spielplatz Eppsteiner Straße. Im Westend sollen ebenfalls Standorte berücksichtigt werden, z. B. Odina-Bott-Platz und Westendplatz. Begründung: In den letzten Jahren hat sich der Klimawandel verstärkt. So sind in Hitzeperioden Temperaturen von 30 Grad Celsius und mehr keine Seltenheit. Um die Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung zu verringern, sind Trinkbrunnen notwendig, um den Flüssigkeitsverlust auszugleichen. Die vorgeschlagenen Standorte zeichnen sich durch eine hohe Besucherdichte aus. An der Basaltstraße/Ecke Grempstraße soll ein alter Trinkbrunnen reaktiviert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4505 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2024, ST 1918 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2016 Aktenzeichen: 91-5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Mehr Grün und zusätzlicher Fußgängerüberweg für die Sophienstraße

22.05.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7146 entstanden aus Vorlage: OF 1164/2 vom 27.05.2025 Betreff: Mehr Grün und zusätzlicher Fußgängerüberweg für die Sophienstraße Vorgang: OM 1498/17 OBR 2; ST 480/18; OM 1616/22 OBR 2; ST 1301/22; ST 2774/22; ST 674/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, und bei positivem Prüfungsausgang umzusetzen: - Begrünung der Bürgersteige zwischen der Konrad-Broßwitz-Straße und der Juliusstraße auf der Südseite der Sophienstraße in ähnlicher Weise wie auf Höhe der Sophienhöfe (zwischen Ginnheimer Straße und Konrad-Broßwitz Straße) und/oder - wenn möglich, Festlegung und entsprechende Pflanzung von Baumstandorten auf dem Abschnitt. In diesem Zusammenhang sei an das noch ausstehende, dem Ortsbeirat 2 bereits in der Stellungnahme ST 480 zu Ziffer 5. in Aussicht gestellte, Prüfungsergebnis zu erinnern und - Einrichtung eines Fußgängerüberwegs auf Höhe der Bernusstraße/Basaltstraße. Begründung: Im Jahr 2017 erfolgte die Einführung eines Radstreifens westlich der Kreuzung Sophienstraße/Juliusstraße/Franz-Rücker-Allee. Anlässlich der Einführung dieses Radstreifens werden die Radwege auf den Bürgersteigen vorzugsweise von Kindern bzw. langsam fahrenden Radfahrern genutzt. Daher böte es sich nach Ansicht des Ortsbeirats an, die Flächen zu begrünen. Das Straßenbild wirkt auf dem westlichen Teil mit Begrünung sehr viel freundlicher. An der Nordseite gibt es Baumstände und Vorgärten, die Südseite hingegen ist vollends versiegelt. Es wird auf die Anregung OM 1616 hingewiesen. Die dort vorgeschlagenen Maßnahmen sollen durch diese Vorlage nicht ersetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2017, OM 1498 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 480 Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1616 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1301 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2774 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 674 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Schulweg Franz-Rücker-Allee/Ecke Bernusstraße absichern

20.05.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7141 entstanden aus Vorlage: OF 1157/2 vom 27.05.2025 Betreff: Schulweg Franz-Rücker-Allee/Ecke Bernusstraße absichern Der Magistrat wird gebeten, den Schulweg der Franckeschule und der Johanna-Tesch-Schule besser zu schützen und dafür folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Umwidmung des letzten Parkplatzes vor der Kreuzung Franz-Rücker-Allee und Bernusstraße und Zurückversetzung des Schildes "Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts (Ende)" um diesen Parkplatz, damit die Schüler*innen freie Sicht auf die Kreuzung haben; 2. Schraffierung des Fünf-Meter-Bereichs an der Bernusstraße/Ecke Franz-Rücker-Allee, um illegales Parken in diesem Bereich zu verhindern. Begründung: Das letzte Fahrzeug am Ende des Parkraums an der Franz-Rücker-Allee unterbricht den Schulweg (siehe Fotos). Schüler und Schülerinnen müssen an dieser Stelle um den Baum herumlaufen. Dadurch können sie abbiegende Fahrzeuge in die Bernusstraße nur sehr spät erkennen, da keine Sichtbeziehung besteht. Schulweg Franckeschule/Johanna-Tesch-Schule (Quelle: Google Maps mit eigenen Anmerkungen) Dieser Parkplatz sollte entwidmet und die Beschilderung um eine Parkplatzlänge nach hinten versetzt werden. Schild: Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts (Ende). Fünf-Meter-Bereich an der Ecke Bernusstraße sollte kenntlich gemacht und illegales Parken dort verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1710 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Sanierung der Rollschuhbahn Zeppelinallee

20.03.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6913 entstanden aus Vorlage: OF 1122/2 vom 08.04.2025 Betreff: Sanierung der Rollschuhbahn Zeppelinallee Der Magistrat wird gebeten, 1. kurzfristig die Rollschuhbahn an der Zeppelinallee/Franz-Rücker-Allee in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen; 2. mittelfristig eine Generalsanierung/Neubau der Anlage zu planen und die dafür notwendigen Mittel vorzusehen; 3. eine öffentliche Toilettenanlage zu installieren. Begründung: Das ehemalige Wasserbecken wird seit vielen Jahren von immer mehr Menschen zum Rollschuhfahren genutzt. Ohne Zugehörigkeit zu einem Verein und ohne Öffnungszeiten können Menschen sehr niedrigschwellig ihrem Hobby nachgehen. Die immer stärkere Nutzung der Anlage hat entsprechende Spuren hinterlassen. Der Bodenbelag ist inzwischen marode und das Befahren gefährlich, insbesondere die Lücken zwischen den Platten stellen eine Stolperfalle dar. Daher wird um eine schnellstmögliche Behebung dieser gefährlichen Schäden gebeten. Um eine grundlegende Sanierung bzw. Neubau der Anlage wird man dennoch nicht herumkommen. Hierfür sollen die Planungen nun beginnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1361

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 10

Haushalt 2026 Produktbereich: 10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten Produktgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung Stadtteil gegen Rassismus

09.03.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Antrag vom 24.11.2025, OF 1176/10 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten Produktgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung Stadtteil gegen Rassismus Der Ortsbeirat möge beschließen: In den Stadtteilen Eckenheim, Preungesheim, Frankfurter Berg, Berkersheim und Bonames des Ortsbeiratsbezirks 10 werden an den zentralen Zufahrtsstraßen in den jeweiligen Stadtteil bestehende Ortsschilder erweitert bzw. Hinweisschilder neu errichtet, die neben der Bezeichnung des Stadtteils auch den Schriftzug: "Stadtteil gegen Rassismus" tragen. Die zu diesem Zweck ggf. notwendigen Sondergenehmigungen nach Verkehrsordnungsrecht werden erteilt und die benötigten Haushaltsmittel werden in den Haushalt 2026 der Stadt Frankfurt am Main eingestellt. Begründung: Ende 2012 setzten die Menschen in Rödelheim anlässlich der im vorherigen Jahr bekannt gewordenen rechtsradikalen Mordserie des NSU ein sichtbares Zeichen gegen Rassismus und rechten Terror. Am Hausener Weg wurde das erste Hinweisschild "Rödelheim - Stadtteil gegen Rassismus" errichtet. Der zuständige Ortsbeirat 7 hatte zuvor einen entsprechenden Beschluss gefasst. Ende 2015 kamen drei weitere Hinweisschilder hinzu. Damals wie heute ist es anlässlich des Erstarkens rechten Gedankenguts und rechter Gewalt wichtig Stellung zu beziehen gegen Rassismus, Antisemitismus und neonazistische Hetze. Das Ortsschild Stadtteil gegen Rassismus symbolisiert die Verpflichtung von Bürger*innen im jeweiligen Stadtteil, sich einzumischen, wenn Rassismus im öffentlichen Raum sichtbar wird und aktiv für ein gemeinsames, respektvolles Zusammenleben aller im Stadtteil vertretenen Kulturen und Religionen einzutreten. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Etatanregung EA 53 2025 Die Vorlage OF 1176/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und AfD

Partei: LINKE
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 10

Toilettenanlage im Hauptfriedhof/Eingang Gießener Straße in Eckenheim

28.02.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Antrag vom 10.11.2025, OF 1172/10 Betreff: Toilettenanlage im Hauptfriedhof/Eingang Gießener Straße in Eckenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten durch die Erhöhung der Reinigungsfrequenz eine Verbesserung der Situation an den Toilettenanlagen im Hauptfriedhof/Eingang Gießener Straße zu erreichen. Begründung: Die Verunreinigung der Toilettenanlagen im Hauptfriedhof/Eingang Gießener Straße hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Von einem Bürger aus dem Stadtteil Frankfurter Berg wurde mir ein Bild über eine starke Verunreinigung aus der 45. Kalenderwoche 2025 zugemailt. Da dies kein Einzelfall ist und die Reinigung offensichtlich unregelmäßig stattfindet und erfahrungsgemäß auch mehrere Tage dauern kann, ist die Nutzung der Toilettenanlage häufig eingeschränkt bzw. nicht möglich. Insbesondere ist eine dringende Verbesserung der Situation erforderlich, da diese Toilettenanlage nach Ansicht des Magistrats/Stadtverwaltung auch als Standort für die fehlende Toilettenanlage im Grünzug Feldscheidenstraße vorgesehen ist. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 1172/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 4 CDU, SPD, Linke und FDP gegen AfD und fraktionslos (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung)

Partei: AfD
Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Fahrradstreifen in der Franz-Rücker-Allee

20.02.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6743 entstanden aus Vorlage: OF 1101/2 vom 03.03.2025 Betreff: Fahrradstreifen in der Franz-Rücker-Allee Vorgang: OM 1993/17 OBR 2; ST 2165/17 Der Magistrat wird gebeten, die Planung (Stellungnahme ST 2165 aus der Anregung an den Magistrat OM 1993) des Fahrradstreifens in der Franz-Rücker- Allee in der Ortsbeiratssitzung vorzustellen. Begründung: Die Planung des Fahrradstreifens für die Franz-Rücker-Allee liegt nun doch ein paar Jahre zurück und sollte in Anbetracht der langen Planungsphase dem Ortsbeirat zur Kenntnis gebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1993 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2165 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1173

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof

17.02.2025 · Aktualisiert: 25.09.2025

Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6526 entstanden aus Vorlage: OF 1085/2 vom 07.02.2025 Betreff: Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof Vorgang: V 1571/20 OBR 2; ST 824/20 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Buslinie 39 schnellstmöglich zum Westbahnhof zu verlängern. Der Linienweg der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") soll vom Markus Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Linksabbieger in die Schloßstraße mit Absenkung des Grünstreifens - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof geführt werden. Sie soll folgende Haltestellen erhalten: Universitätssportanlagen - Sophienstraße - Kirchplatz - Schönhof (nur in Richtung Berkersheim) - Kurfürstenplatz - Adalbertstraße/Schloßstraße - Westbahnhof; 2. die Kreuzung Rödelheimer Straße/Häusergasse/Schloßstraße so anzupassen, dass dort vom Kirchplatz kommend ein Linksabbiegen nur für Busse baulich und signaltechnisch ermöglicht wird; 3. hierzu die derzeit bestehende breite Einzelspur in eine Rechtsabbiegerspur und eine ausschließlich für Busse nutzbare Linksabbiegerspur aufzuteilen; 4. hierbei auch zu prüfen, ob die bestehende Verkehrsinsel an der Ampelanlage erhalten bleiben oder unter Wegfall einer der Spuren aus der Gegenrichtung (Linksabbieger von der Breitenbachbrücke kommend) versetzt werden kann. Begründung: Entgegen den Aussagen der Stellungnahme ST 824 ist die Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof notwendig, um die Nutzerfreundlichkeit im ÖPNV zu erhöhen. Von einem nutzerfreundlichen ÖPNV kann bei der bisherigen Linienführung keine Rede sein. Ein Nutzer, der vom Nordwestzentrum kommt und zur Station "Ginnheimer Straße/Sophienstraße" will, steigt an der Haltestelle "Ginnheim Mitte" um, fährt eine Station bis "Markus-Krankenhaus" und muss nach einer Haltestelle wieder umsteigen. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Buslinie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus Krankenhaus bis Schönhof und zum Westbahnhof (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) schaffen. Zusätzlich ist nach der Einführung der Ringstraßenbahn als Ersatz der Buslinie 34 ab Bornheim Mitte Richtung Markus Krankenhaus eine Neuordnung der Buslinien notwendig, da die Ringstraßenbahn ab dem Markus Krankenhaus zukünftig den Linienweg der Straßenbahnlinie 16 über die Franz-Rücker-Allee benutzt und der Linienweg in der Ginnheimer Landstraße, Ginnheimer Straße und Rödelheimer Straße nicht mehr angefahren wird. Spätestens im Zuge des Umbaus der Schloßstraße (Fernradweg und Reaktivierung der Tramlinie 13) sollte diese Verlängerung geplant sein und in die Umsetzung gehen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1571 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 824 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1625 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof

20.01.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6526 entstanden aus Vorlage: OF 1085/2 vom 07.02.2025 Betreff: Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof Vorgang: V 1571/20 OBR 2; ST 824/20 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Buslinie 39 schnellstmöglich zum Westbahnhof zu verlängern. Der Linienweg der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") soll vom Markus Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Linksabbieger in die Schloßstraße mit Absenkung des Grünstreifens - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof geführt werden. Sie soll folgende Haltestellen erhalten: Universitätssportanlagen - Sophienstraße - Kirchplatz - Schönhof (nur in Richtung Berkersheim) - Kurfürstenplatz - Adalbertstraße/Schloßstraße - Westbahnhof; 2. die Kreuzung Rödelheimer Straße/Häusergasse/Schloßstraße so anzupassen, dass dort vom Kirchplatz kommend ein Linksabbiegen nur für Busse baulich und signaltechnisch ermöglicht wird; 3. hierzu die derzeit bestehende breite Einzelspur in eine Rechtsabbiegerspur und eine ausschließlich für Busse nutzbare Linksabbiegerspur aufzuteilen; 4. hierbei auch zu prüfen, ob die bestehende Verkehrsinsel an der Ampelanlage erhalten bleiben oder unter Wegfall einer der Spuren aus der Gegenrichtung (Linksabbieger von der Breitenbachbrücke kommend) versetzt werden kann. Begründung: Entgegen den Aussagen der Stellungnahme ST 824 ist die Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof notwendig, um die Nutzerfreundlichkeit im ÖPNV zu erhöhen. Von einem nutzerfreundlichen ÖPNV kann bei der bisherigen Linienführung keine Rede sein. Ein Nutzer, der vom Nordwestzentrum kommt und zur Station "Ginnheimer Straße/Sophienstraße" will, steigt an der Haltestelle "Ginnheim Mitte" um, fährt eine Station bis "Markus-Krankenhaus" und muss nach einer Haltestelle wieder umsteigen. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Buslinie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus Krankenhaus bis Schönhof und zum Westbahnhof (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) schaffen. Zusätzlich ist nach der Einführung der Ringstraßenbahn als Ersatz der Buslinie 34 ab Bornheim Mitte Richtung Markus Krankenhaus eine Neuordnung der Buslinien notwendig, da die Ringstraßenbahn ab dem Markus Krankenhaus zukünftig den Linienweg der Straßenbahnlinie 16 über die Franz-Rücker-Allee benutzt und der Linienweg in der Ginnheimer Landstraße, Ginnheimer Straße und Rödelheimer Straße nicht mehr angefahren wird. Spätestens im Zuge des Umbaus der Schloßstraße (Fernradweg und Reaktivierung der Tramlinie 13) sollte diese Verlängerung geplant sein und in die Umsetzung gehen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1571 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 824 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1625 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-11

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Neubau an der Astrid-Lindgren-Schule: Wo ist die Baustellenzufahrt geplant?

06.01.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 10.11.2025, OF 1135/9 Betreff: Neubau an der Astrid-Lindgren-Schule: Wo ist die Baustellenzufahrt geplant? Die Sanierung der Astrid-Lindgren-Schule ist weit überfällig. Dem Ortsbeirat wurden bereits die Pläne zur Errichtung eines Moduls im Schulhof vorgestellt. Dabei wurde auch erläutert, dass die Baustellenzufahrt über das ehemalige BMX-Gelände in der Platenstraße erfolgen soll. Mittlerweile ist an dieser Stelle der Spielpark fertiggestellt, der sehr gut angenommen wird und ein klarer Zugewinn für das das Viertel ist. Auf der Südseite des Geländes steht nun die Sanierung der städtischen Sportflächen an der Wilhelm-Epstein-Straße unmittelbar bevor. Auch aus dieser Richtung wäre dann keine Zufahrt mehr zum Schulhof der Astrid-Lindgren-Schule möglich. Der Ortsbeirat möge beschließen: Wir fragen den Magistrat deshalb, über welchen Weg soll die Baustellenzufahrt zum Schulhof erfolgen? Und: Wie kann erreicht werden, dass weder der Park Schaden nimmt, noch die für die Sportvereine wichtige Erneuerung der Sportanlage an der Wilhelm-Epstein-Straße verzögert wird? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 9 am 27.11.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1330 2025 Die Vorlage OF 1135/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Mehr Parkmöglichkeiten im Bereich Sophienstraße - Teil 2

02.12.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6228 entstanden aus Vorlage: OF 1019/2 vom 14.10.2024 Betreff: Mehr Parkmöglichkeiten im Bereich Sophienstraße - Teil 2 Vorgang: OM 1616/22 OBR 2; ST 1301/22; ST 2774/22; ST 674/24; OM 5878/24 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des Halte- bzw. zeitlich beschränkten Parkverbots vor der Sophienstraße 26 und 28 Fahrradbügel zu installieren. Die Fahrradabstellmöglichkeiten sollen so aufgestellt werden, dass sie insbesondere die Halteverbotszone gegen widerrechtliches Abstellen von Pkw sichern. Die Radbügel sollen, um möglichst wenig in die Fahrbahn hineinzureichen, nicht wie sonst üblich schräg, sondern parallel zum Fahrbahnrand aufgestellt werden. Begründung: Es handelt sich um eine Anregung von Anwohnenden und dem Notmütterdienst Familien- und Seniorenhilfe e. V., wo es oft die Situation gibt, dass Mitarbeitende oder Besucher*innen ihre Fahrräder nicht vor dem Büro in der Sophienstraße 28 abstellen können, weil nicht ausreichend Fahrradständer vorhanden sind. Auch Anwohner*innen finden oft keinen Platz für ihr Rad. Um die Grünflächen am Straßenrand zu schonen, sollten die Fahrradbügel im Park-/Halteverbot vor den Gebäuden montiert werden. Dort stehen derzeit häufig unerlaubt Fahrzeuge (siehe Foto). Die Anregungen an den Magistrat vom 14.02.2022 und vom 09.09.2024, OM 1616 und OM 5878, bleiben hiervon unberührt, bzw. diese Anregung entspricht der Ziffer 7. der Vorlage OM 1616 inhaltlich. Insofern soll dieser Punkt mit der vorliegenden Anregung nachdrücklich priorisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1616 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1301 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2774 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 674 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5878 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 735 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Johanna-Tesch-Schule: Planung Schulsporthalle

02.12.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6241 entstanden aus Vorlage: OF 1028/2 vom 10.11.2024 Betreff: Johanna-Tesch-Schule: Planung Schulsporthalle Der Magistrat wird gebeten, die detaillierte Planung für den Neubau einer Schulsporthalle am derzeitigen Standort der Johanna-Tesch-Schule in der ehemaligen Sophienschule an der Falkstraße/Sophienstraße dem Ortsbeirat vorzustellen. Der Ortsbeirat bittet darum, bei der Planung und Ausführung zu beachten, dass die Franckeschule nur über eine relativ kleine Sporthalle verfügt und dass perspektivisch die Erweiterung der Grundschule geplant ist. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Planung für den Neubau einer Schulsporthalle. Die im Rahmen des Termins mit Stadträtin Sylvia Weber am 08.10.2024 dem Ortsbeirat vorgestellte Planung war noch sehr ungenau und es blieb offen, wo genau der Neubau geplant ist und ob es sich hierbei um eine Interimslösung oder eine solide gebaute dauerhaft als solche nutzbare Turnhalle handeln soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Pumpen auf Wasserspielplätzen von Batterie- auf Netzbetrieb umstellen

04.11.2024 · Aktualisiert: 16.04.2025

Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6042 entstanden aus Vorlage: OF 1003/2 vom 30.08.2024 Betreff: Pumpen auf Wasserspielplätzen von Batterie- auf Netzbetrieb umstellen Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, mit welchem Aufwand (konkrete Maßnahme und Kosten) die Wasserpumpe am Wasserspielplatz in der Zeppelinallee von Batteriebetrieb auf Netzbetrieb umgestellt werden kann; 2. sollten die Maßnahmen ohne signifikante Umstände aus dem laufenden Haushalt bewerkstelligt werden können, diese nach der Sommerperiode umzusetzen; 3. zu prüfen und zu berichten, ob auch der Wasserspielplatz im Grüneburgpark mit einer batteriebetriebenen Pumpe läuft, und falls ja, hier ebenfalls den Umbauaufwand zu prüfen; 4. zu prüfen und zu berichten, warum es überhaupt einer Pumpe am Wasserspielplatz bedarf und nicht der Wasserdruck der Leitungen selbst genügt. Begründung: Dieses Jahr fiel Ende August - also gerade in der besonders langanhaltend heißen Phase dieses Sommers - die Pumpe am Wasserspielplatz erneut aus. Laut Auskunft des zuständigen Amts lag dies an der leeren Batterie der Pumpe. Auch im letzten Jahr blieb der Wasserfluss bereits in einer ähnlichen Wetterphase aus - möglicherweise aus demselben Grund. Es sollte vermieden werden, dass gerade in einer sehr langanhaltend heißen Phase Wasserspielplätze nicht funktionsfähig sind. Insbesondere Kinder brauchen an heißen Tagen Möglichkeiten der Abkühlung, wie sie ihnen ein Wasserspielplatz bietet. Ein Batteriebetrieb ist gerade in heißen Phasen - aufgrund der dann verstärkten Nutzung - anfällig für einen Ausfall. Ein Netzbetrieb könnte hier für Abhilfe sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 192 Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6742 Aktenzeichen: 67-0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Gewerbeflächenleerstand in Bockenheim - Grempstraße 9/Ecke Friesengasse (ehem. Shisha Lounge)

14.10.2024 · Aktualisiert: 20.12.2024

Antrag vom 14.10.2024, OF 1017/2 Betreff: Gewerbeflächenleerstand in Bockenheim - Grempstraße 9/Ecke Friesengasse (ehem. Shisha Lounge) Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Gibt es Kenntnis über die Absichten des Gebäudeeigentümers Grempstraße 9, die leerstehenden Gewerberäume neu zu vermieten? 2. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, auf den Eigentümer entsprechend einzuwirken? 3. Welche Möglichkeiten bestehen, kurzfristig die vor dem Gebäude aufgestapelten Holzpaletten (einst Sitzbänke) zu beseitigen? 4. Welche Möglichkeiten bestehen, zu verhindern, dass der Platz Ecke Grempstraße / Friesengasse regelmäßig als Parkraum missbraucht wird? Kann hier ggf. abgepollert werden? 5. Ist es möglich, diesen Eckplatz ebenso wie auf der gegenüber liegenden Seite (Grempstraße / Ecke Basaltstraße) für die Pflanzung eines Baumes vorzusehen? Begründung: Die Leipziger Straße hat sich in ihrem oberen westlichen Teil zu einer attraktiven Gastronomie-Zone mit gut besuchten Außenbereichen entwickelt. Die Neunutzung der Erdgeschosszone Ecke Grempstraße / Friesengasse könnte dazu beitragen, diesen öffentlichen Raum weiter zu verbessern. Dabei müsste allerdings nicht unbedingt ein weiterer Gastronomiebetrieb die Räume nutzen; denkbar sind auch andere publikumswirksame gewerbliche Nutzungen. Aktuell jedenfalls tragen der Leerstand und die Vernachlässigung der Erdgeschosszone dazu bei, den öffentlichen Raum negativ zu beeinflussen und wildes Parken zu ermöglichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 1017/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1071 2024 Die Vorlage OF 1017/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Satz in Ziffer 4. ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Benennung des Platzes an der Frauenfriedenskirche in LotharZenettiPlatz

23.09.2024 · Aktualisiert: 19.11.2024

Antrag vom 23.09.2024, OF 999/2 Betreff: Benennung des Platzes an der Frauenfriedenskirche in Lothar-Zenetti-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen, der bisher unbenannte Sandplatz einschließlich der angrenzenden Wiese vor der Frauenfriedenskirche in Frankfurt-Bockenheim (Zeppelinallee 99) soll den Namen "Lothar-Zenetti-Platz" tragen. Am Straßenschild soll eine Ergänzung mit einer Kurzbiographie montiert werden. Begründung: Zur Person: Lothar Zenetti, geboren am 06. Februar 1926 in Frankfurt-Bockenheim und gestorben am 24. Februar 2019, war ein deutscher römisch-katholischer Theologe, Priester und Schriftsteller, dessen Texte heute in vielen kirchlichen Kontexten sehr bekannt sind. Zenetti wuchs in Frankfurt-Bockenheim auf und war ein Kind der Pfarrei Frauenfrieden. 1943 wurde er als 17jähriger als Luftwaffenhelfer eingezogen. 1945 geriet er in französische Kriegsgefangenschaft. Im sog. Stacheldrahtseminar des Abbé Stock von Chartres wurde er Seminarist (in Ausbildung stehender Kandidat für das katholische Priesteramt). Die dort von ihm an die Lagerwände gemalten eindrucksvollen Kreuzwegstationen sind als Reproduktionen in der Frauenfriedenskirche ausgestellt. 1946 wurde er nach Hause entlassen, machte das Abitur und begann sein Theologiestudium in Sankt Georgen. 1952 wurde er von Bischof Kempf zum Priester geweiht. Nach seiner Kaplanszeit war Lothar Zenetti von 1969 bis 1995 Gemeindepfarrer in St. Wendel in Frankfurt-Sachsenhausen. Er kehrte anschließend nach Frankfurt-Bockenheim und in die Pfarrgemeinden Frauenfrieden und St. Elisabeth zurück und übernahm hier auch im Ruhestand noch viele Dienste. Lothar Zenetti war u. a. Hörfunkbeauftragter für die katholische Kirche beim HR, Journalist und einer der Sprecher des "Wort zum Sonntag" der ARD. Er wurde 1962 zum Stadtjugendpfarrer ernannt und war auch Berater bei der deutschen Bischofssynode. Er schrieb zahlreiche oft humorvolle, hintergründige und auch kritische Geschichten (darunter die Weihnachtsgeschichte in Frankfurter Mundart), Gedichte und zahlreiche Texte für Kirchenlieder, die in katholischen und evangelischen Gesangbüchern ihren Niederschlag gefunden haben - nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich und der Schweiz. Viele seiner Gedichte wurden vertont - so z. B. "Was keiner wagt" von Konstantin Wecker. Lothar Zenetti war Jazzliebhaber und stand in engem Kontakt mit Albert Mangelsdorff, mit dem er die Idee für lebendige Gottesdienste mit Jazzmusik entwickelte. 1995 erhielt er den "Stoltze Laternenpreis" für satirisch-literarisches Schaffen im Sinne Friedrich Stoltzes. Lothar Zenetti war zeitlebens eng mit Frankfurt-Bockenheim und der Frauenfriedenskirche verbunden. Zum Rahmen: Adressänderungen für Liegenschaften ergeben sich durch die Benennung nicht. Der Antrag wurde bereits mit den Ämtern sowie dem Institut für Stadtgeschichte vorab abgestimmt. Die Gemeinde bietet an, anlässlich der Platzbenennung ein Gemeindefest auszurichten. Die Antragsteller stehen in Kontakt zum Verwaltungsrat der Gemeinde und bieten an, die Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat und die Terminabstimmung mit den Ämtern zu koordinieren. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 77 2024 Die Vorlage OF 999/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 1 CDU, SPD, FDP und BFF bei Abwesenheit 1 CDU Herr Loose nimmt an der Abstimmung nicht teil.

Parteien: CDU SPD FDP
Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kommunikationstafeln für eine barrierefreie Kommunikation auf den Spielplätzen des Ortsbezirks 2

01.07.2024 · Aktualisiert: 07.07.2025

Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5687 entstanden aus Vorlage: OF 965/2 vom 10.05.2024 Betreff: Kommunikationstafeln für eine barrierefreie Kommunikation auf den Spielplätzen des Ortsbezirks 2 Der Magistrat wird gebeten, 1. mindestens folgende Spielplätze mit Kommunikationstafeln (siehe Fotos in der Begründung) auszustatten: - Spielplatz Landgrafenstraße; - Spielplatz Hessenplatz; - Spielplatz Von-Bernus-Park (Süd); - Spielplatz Zeppelinallee; - Spielplatz Fintosch Kita (Innenhof). 2. das Kinderbüro und den Verein Arbeits- und Erziehungshilfe e. V. mit seiner Beratungsstelle "andere Worte" mit in die Planungen einzubeziehen; 3. zu prüfen und zu berichten, welche konkreten Maßnahmen gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 für eine barrierefreie Kommunikation im öffentlichen Raum des Ortsbezirks 2 kurz-/mittelfristig geplant sind. Der Ortsbeirat ist bereit, sich an den anfallenden Kosten zu beteiligen. Begründung: Die Kommunikationstafeln tragen zu einer niederschwelligen und barrierefreien Kommunikation zwischen den Kindern bei. Kinder, die (noch) nicht sprechen können, haben so die Möglichkeit ihre Bedürfnisse und Wünsche mitzuteilen. Somit ist es auch Kindern mit Sprachbeeinträchtigungen möglich (die o. g. Spielplätze besuchen), niederschwellig mit anderen Kindern in Interaktion zu treten. Deutschland hat seit 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 ratifiziert und sich in diesem Rahmen verpflichtet, jedem behinderten Menschen die Teilhabe und Barrierefreiheit u. a. im öffentlichen Raum und in der Kommunikation zu gewährleisten (vgl. die UN-Behindertenrechtskonvention/Aktion Mensch, www.aktion-mensch.de, oder auch Rechte von Menschen mit Behinderungen/Deutsches Institut für Menschenrechte, www.institut-fuer-menschenrechte.de). Neben Unterstützter Kommunikation (UK) durch Gebärden ist es im Umgang mit behinderten Menschen (und insbesondere Kindern) mittlerweile Standard, im täglichen Umgang mit betroffenen Personen grafische Symbole zu nutzen. Vgl. auch "Über UK" der Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation (www.gesellschaft-uk.org). Betroffen sind eine Vielzahl von Menschen mit unterschiedlichen Syndromen/Einschränkungen, die von Autismusspektrum-Störungen, Sprachentwicklungs- oder Hörstörungen (SES) über Trisomie 21 bis hin zu selteneren bzw. weniger bekannten Syndromen wie dem Phelan-Mc-Dermid-Syndrom oder dem Angelman-Syndrom oder generellen Erkrankungen der Sprechorgane reichen (vgl. u. a. das Down-Syndrom und die logopädische Therapie, www.logopaedie.com). In nahezu jeder inklusiven Einrichtung (mit der der Ortsbeirat persönlich in den letzten Jahren zu tun hatte) ist die Nutzung grafischer Symbole üblich. Im deutschsprachigen Raum hat sich die Nutzung der sogenannten METACOM-Symbole durchgesetzt (entwickelt von Frau Kitzinger, vgl. METACOM 9 Desktop, www.metacom-symbole.de). Betroffene Menschen nutzen die Symbole durch "Daraufzeigen", um ihre Bedürfnisse entsprechend auszudrücken ("mir ist kalt, ich habe Hunger, ich bin müde . ." oder im Falle eines Spielplatzes "ich möchte rutschen, wippen, schaukeln, Verstecken spielen . .") Die Kommunikationstafeln vereinfachen eine bidirektionale Kommunikation, da beide - eingeschränkt und nichteingeschränkt - die Tafeln nutzen und sich verständlich machen können (vgl. Kommunikationstafel - Wikipedia). Die relevanten Spielplatztafeln werden vom Autismusverlag hergestellt. Eine fertige Tafel kostet je nach Größe 160 Euro bis 250 Euro (DIN A1, DIN A0). Kostenlos herunterladen kann man sich die Tafel übrigens auch als PDF unter: https://eu.autismusverlag.ch/media/archive/c9/bd/bd/Spielplatztafel-_f-ur-Downlo ad.zip. Quelle: Autismusverlag.ch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2024, ST 1765 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 729 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radweg von der Zeppelinallee in Richtung Norden wieder freigeben

01.07.2024 · Aktualisiert: 10.12.2024

Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5684 entstanden aus Vorlage: OF 961/2 vom 07.06.2024 Betreff: Radweg von der Zeppelinallee in Richtung Norden wieder freigeben Der Magistrat wird gebeten, die Durchfahrt für Radfahrer an der Zeppelinallee in Richtung Norden zwecks Querung der Zeppelinallee/Miquelallee per Ampel und über die Straße Am Leonhardsbrunn Richtung Grüneburgpark/Radweg am Ginnheimer Stadtweg wieder freizugeben. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die aufwendigen Beschilderungen, die Einbahnregelung des Radwegs an der Zeppelinallee, die Einrichtung einer Fahrradampel und die Umwidmung eines Parkplatzes für die Sicherheit des Radverkehrs erforderlich waren. Begründung: Der Ortsbeirat hat an der Zeppelinallee noch keine gefährlichen Situationen mit Fußgängern oder Radfahrern wahrgenommen. Er begrüßt hingegen die Markierungen des Radwegs zur Querung auf Höhe der Einmündung Ludolfusstraße. Dem Ortsbeirat ist unklar, warum der Radverkehr aus der Ludolfusstraße bzw. aus Richtung der Bockenheimer Warte kommend den Grünstreifen verlassen und gegen die Einbahnstraße an der Zeppelinallee weiterfahren soll. Zugleich ist dem Ortsbeirat unklar, wozu dann überhaupt für weniger als 50 Meter ein Zweirichtungsradweg ausgeschildert wird. Schließlich ist die Funktion der Fahrradampel aus Richtung Norden oder Westen kommend fragwürdig, da der meiste Radverkehr nach Beobachtungen des Ortsbeirats an der Grünanlage stattfindet und die Einmündung von der Hauptverkehrsstraße unabhängig befahrbar ist. Es sei darauf hingewiesen, dass es im Ortsbezirk zahlreiche Stellen mangelhafter Fahrradinfrastruktur gibt, zu denen Antworten des Magistrats ausstehen. Es erschiene begrüßenswert, wenn diese Stellen beplant und nicht Grünanlagen über das erforderliche Maß hinaus beschildert würden. Anfang und Ende des Radwegs an der Einmündung Ludolfusstraße/Zeppelinallee Aus Richtung Zeppelinallee kommend wird gewarnt, ab hier können Radfahrer entgegenkommen. Tatsächlich nutzen viele Radfahrer entweder den Übergang über die Miquelallee oder biegen in die Straße Am Leonardsbrunn zur Weiterfahrt gen Grüneburgpark/nördliche Stadtteile ab. Hier sollen Radfahrer eigentlich den Grünstreifen verlassen. Die Fahrradampel zur Einfahrt in die Grünanlage. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2114 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Gedenktafel am letzten Wohnort der Familie von Rabbiner Jakob Horovitz in der Stauffenstraße 33

17.06.2024 · Aktualisiert: 16.07.2024

Antrag vom 17.06.2024, OF 944/2 Betreff: Gedenktafel am letzten Wohnort der Familie von Rabbiner Jakob Horovitz in der Stauffenstraße 33 Der Ortsbeirat möge beschließen: zur Finanzierung einer Gedenktafel am letzten Frankfurter Wohnort der Familie von Rabbiner Jakob Horovitz* in der Stauffenstr. 33, stellt der OBR2 aus seinem Budget einen Betrag bis zHv €2.000 zur Verfügung. Ziel ist, die Tafel bis zum geplanten Besuch der Nachfahren der Familie Horovitz/ Freimann in Frankfurt - 15./ 16. Mai 2025 - zu errichten, bzw. an der Fassade des jetzigen Gebäudes anzubringen und diese dann in einer kleinen Zeremonie gemeinsam mit der Familie zu enthüllen. Das Kulturdezernat, bzw. das Institut für Stadtgeschichte werden gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Ortsvorsteher einen entsprechenden Textvorschlag zu erarbeiten. Die Jüdische Gemeinde FFM ist bei allen Schritten direkt und unmittelbar zu beteiligen. Da der Verein ‚Initiative Stolpersteine e.V.' derzeit intensiv zur Familie Horovitz/ Freimann und hier auch explizit zu Jakob Horovitz recherchiert wird angeraten, dass sich die Verfasser mit dem Verein in Verbindung setzen und die Ergebnisse der Forschungen in die Entwicklung der Tafel - soweit geeignet - übernehmen. Der Ortsvorsteher wird zudem gebeten, das Gremium eng und regelmäßig über den Fortgang der Maßnahme zu informieren und die Erarbeitung der Tafel mit Blick auf die rechtzeitige Fertigstellung entsprechend voranzutreiben. Alle sich aus dem Projektverlauf ergebenden künftigen Schritte die das Vorhaben betreffen, sind mit den Antragstellern/ Initiatoren abzustimmen. Der finale Text und die visuelle Gestaltung der Tafel sind dem OBR2 rechtzeitig vorzustellen, das Gremium entscheidet per Abstimmung über die finale Beauftragung. Begründung: Weiterentwicklung der Erinnerungskultur im Ortsbezirk. In ihrer bewegenden Rede vor dem Deutschen Bundestag am 31.01.2024, erinnerte die Frankfurter Überlebende der Schoa Eva Szepesi an die Befreiung des KZ Auschwitz vor 79 Jahren. Dabei beklagte sie das Wiedererstarken von Antisemitismus in unserer Gesellschaft. Sie forderte Widerspruch und ein Eintreten für Demokratie und gegen Fremdenfeindlichkeit. ‚Nie wieder ist jetzt', sagte sie unter anhaltendem Applaus des vollen Plenums. Der Ortsbeirat 2 schließt sich dem an und setzt sich entschlossen für Demokratie und gegen Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit ein. Dazu gehört auch die Aufarbeitung der eigenen Geschichte im Ortsbezirk, die Erinnerung an die Opfer der Diktatur des Nationalsozialismus und der Verankerung ihrer Namen und Geschichten im Stadtbild. Auf Initiative des Gremiums wurden hierzu in dieser Legislaturperiode und in enger Zusammenarbeit mit der Jüdischen Gemeinde FFM bereits einige Projekte auf den Weg gebracht: - die Benennung des Platzes vor der Universitätsbibliothek nach Therese und Prof. Dr. Aron Freimann in Freimannplatz, - die Initiierung eines Schulprojektes zur historischen Aufarbeitung der Geschichte des Jüdischen Friedhofs in der Sophienstraße in Bockenheim sowie die - die Partizipative Aufarbeitung und gestalterische Aufwertung der ehemaligen Synagogen in der Unterlindau 23 und der Schloßstraße 3-5 durch die Konfigruppe der Ev.-Reform. Gemeinde FFM bzw. des Geschichtsvereins ‚Die Freunde Bockenheims'. Rabbiner der im letzten Punkt genannten Gemeinden war zunächst Markus Horovitz (1844-1910), nach dessen Tod übernahm dessen Sohn Jakob Horovitz (1873-1939). Dieser wurde 1938 durch die Gestapo verhaftet, interniert und gefoltert und im selben Jahr - nach Intervention des jüdischen Gemeindevorstands - freigelassen. Später emigrierte er in die Niederlande, wo er wenig später an den Folgen der Haft starb. Der Verein ‚Initiative Stolpersteine e.V.' plant, im Frühjahr 2025 Stolpersteine für die - vor dem Nationalsozialismus Frankfurt weitverzweigten und seit Generationen ansässigen Familie Horovitz/ Freimann - im gesamten Stadtgebiet zu verlegen. Hierzu werden Nachfahren der Familie aus der ganzen Welt erwartet. Vor dem ehem. Wohnhaus von Jakob Horovitz und seiner Familie in der Stauffenstraße 33 sollen dabei ebenfalls Stolpersteine verlegt werden. Jakob Horovitz prägte als Rabbiner - u.a. der Westendsynagoge und den Synagogen in der Unterlindau sowie der Schloßstraße - das religiöse, bzw. jüdische Leben auf dem Gebiet unseres heutigen Ortsbezirks zutiefst. Mit der Tafel möchte das Gremium an sein Wirken erinnern und dazu beitragen, Rabbiner Horovitz nachhaltig im Stadtbezirk zu verankern und an sein Schicksal zu erinnern. Der jetzige Eigentümer der Liegenschaft Stauffenstraße 33 ist über das Vorhaben informiert und mit der Maßnahme einverstanden. Die Antragstellerinnen und Antragsteller stehen mit der zuständigen Hausverwaltung im Kontakt. Antragsteller: CDU SPD FDP Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 334 2024 Die Vorlage OF 944/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU SPD FDP LINKE
Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wohnimmobilien des Deutschen FußballBundes e. V. (DFB) in Bockenheim

27.05.2024 · Aktualisiert: 28.11.2024

Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5493 entstanden aus Vorlage: OF 936/2 vom 25.05.2024 Betreff: Wohnimmobilien des Deutschen Fußball-Bundes e. V. (DFB) in Bockenheim Der Magistrat wird gebeten, 1. baldmöglichst mit dem DFB in Austausch zu treten und ihn an seine Verantwortung für das Gemeinwohl zu erinnern; 2. ggf. auch über die Landesregierung darauf hinzuwirken, dass der DFB seine in den 50er-Jahren erworbenen Wohnimmobilien im sogenannten Bockenheimer Diplomatenviertel - anders als angekündigt - nicht zu Höchstpreisen auf dem Markt anbietet, sondern sich möglichst um eine nicht ausschließlich renditeorientierte bzw. ggf. gemeinwohlorientierte und kommunalnahe (z. B. ABG Frankfurt Holding GmbH, GIMA Frankfurt) Nachfolge bemüht; 3. ansonsten darauf hinzuwirken, dass die zum Verkauf stehenden Wohnimmobilien zunächst in praktikabler Form den Mietern und Mieterinnen zum Kauf angeboten werden; 4. somit auch darauf hinzuwirken, dass die Mehrgenerationen-Nachbarschaft (28 Wohneinheiten) durch den Verkauf und mögliche extreme Mieterhöhungen nicht gefährdet wird; 5. darauf hinzuwirken, dass die Sichtbarkeit und das Gedenken an die jüdische Geschichte des Bockenheimer Diplomatenviertels durch den Verkauf nicht gefährdet wird; 6. eine höhere Verdichtung des zum Verkauf stehenden Areals zwischen Hans-Sachs-Straße, Bernusstraße und Zeppelinallee durch Abriss und Neubauten zu verhindern und 7. nicht zuzulassen, dass die für urbanes Grün, Klimafolgenanpassung und Artenschutz außergewöhnlich hohe Qualität des gesamten Areals zerstört wird (Verhinderung z. B. durch Anwendung der Freiraumsatzung). Begründung: Der DFB will seine Immobilien im Stadtgebiet, darunter das Areal im Diplomatenviertel, schnellstmöglich verkaufen und hat die Mieterinnen und Mieter seiner Wohnungen kurzfristig vor vollendete Tatsachen gestellt. Die Gefahr besteht, dass bei einem kurzfristigen Verkauf spekulative Anbieter zur Gefahr für die derzeitigen Bewohnerinnen und Bewohner (Familien) werden. Zudem besteht die Gefahr, dass das Quartier weiter verdichtet wird, seinen Charakter, seine Bedeutung für die jüdische Geschichte Bockenheims und seine Qualitäten verliert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2024, ST 1395 Aktenzeichen: 64-4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerüberweg Gräfstraße/Ecke Sophienstraße

27.05.2024 · Aktualisiert: 17.01.2025

Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5498 entstanden aus Vorlage: OF 912/2 vom 10.05.2024 Betreff: Fußgängerüberweg Gräfstraße/Ecke Sophienstraße Vorgang: OM 821/21 OBR 2; ST 172/22 Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerüberweg an der Rechtsabbiegerspur aus Richtung der Gräfstraße in die Sophienstraße adäquat zu sichern. Begründung: Der Magistrat wird gebeten, nach Ablehnung (Stellungnahme vom 21.01.2022, ST 172) des in der Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 821, geäußerten Vorschlags zur Aufstellung eines entsprechenden Verkehrszeichens zur Sicherung des genannten Übergangs, den Überweg anderweitig durch adäquate Maßnahmen zu sichern. Das Problem, dass Autofahrer Fußgänger nicht im Abbiegevorgang wahrnehmen, besteht fort, sodass ein Handeln hier angezeigt scheint. Sollte das Anbringen des entsprechenden Verkehrszeichens nach wie vor nicht zulässig sein, bittet der Ortsbeirat um eine anderweitige Sicherung des Übergangs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 821 Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 172 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1892 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel für die Franckeschule

11.03.2024 · Aktualisiert: 16.07.2025

Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5273 entstanden aus Vorlage: OF 792/2 vom 16.11.2023 Betreff: Fahrradbügel für die Franckeschule Der Magistrat wird gebeten, in direkter Umgebung der Franckeschule (z. B. in der Falkstraße, Juliusstraße) zu prüfen, ob und an welchen Stellen Fahrradbügel installiert werden können, ggf. auch auf ehemaligen Stellflächen für Pkw, und diese bei positiver Prüfung zu installieren. Falls Fahrradabstellanlagen auf der Falkstraße direkt vor dem Eingang zum Schulhof installiert werden können, wäre es ideal, das Drängelgitter an dieser Stelle zu öffnen, um den Kindern das Erreichen des Abstellplatzes zu erleichtern und damit sie diesen nicht über die Straße verlassen müssen. Begründung: Viele Kinder der Franckeschule kommen erfreulicherweise mit dem Fahrrad oder dem Roller zur Schule. Auf dem Schulgelände und in unmittelbarer Umgebung fehlt es an Fahrradparkplätzen in ausreichender Anzahl. Das führt dazu, dass viele Fahrräder und Roller an das Drängelgitter angeschlossen werden (siehe Foto). Dies verschmälert den Gehweg, der von allen Kindern genutzt wird, um in die Schule zu gelangen, stark. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1312 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 82 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1172 Beratung im Ortsbeirat: 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wegweiser zum WC in der U-Bahn-Station „Bockenheimer Warte“

11.03.2024 · Aktualisiert: 23.07.2024

Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5280 entstanden aus Vorlage: OF 853/2 vom 20.02.2024 Betreff: Wegweiser zum WC in der U-Bahn-Station "Bockenheimer Warte" Der Magistrat wird gebeten, in der U-Bahn-Station "Bockenheimer Warte" auf allen Ebenen Wegweiser zu den Toilettenanlagen auf der B-Ebene anzubringen. Begründung: Öffentliche Toiletten sind in Frankfurt selten und wo diese existieren, fehlt im Umfeld oft ein Wegweiser zu den WC-Standorten. In der U-Bahn-Station "Bockenheimer Warte" existiert in der B-Ebene eine öffentliche Toilette, wenn auch leider nicht barrierefrei zugänglich. Wer an dieser sehr frequentierten U-Bahn-Station auf den Bahnsteigebenen B, C und D einen Hinweis auf die in der B-Ebene gelegenen Toiletten sucht, braucht schon ein kriminalistisches Gespür und viel Zeit. In der östlich gelegenen B-Ebene mit Zugängen von der Bockenheimer Landstraße, Zeppelinallee und Senckenberganlage befinden sich hingegen entsprechende Hinweisschilder. Quelle: Lageplan der VGF, B-Ebene Ost Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1087 Aktenzeichen: 92-10

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Jüdische Geschichte im Ortsbezirk 2 sichtbar machen Der jüdische Friedhof in der Sophienstraße 70 - Eine Spurensuche der MaxBeckmannSchule

11.03.2024 · Aktualisiert: 20.03.2024

Antrag vom 11.03.2024, OF 869/2 Betreff: Jüdische Geschichte im Ortsbezirk 2 sichtbar machen Der jüdische Friedhof in der Sophienstraße 70 - Eine Spurensuche der Max-Beckmann-Schule Der Ortsbeirat wolle beschließen: aus eigenen Mitteln jwls. bis zu € 2.000 Euro, Verfügung zu stellen, um sie bei der Recherche sowie der Aufwertung der Gedenkorte für die ehemaligen Synagogen in der Unterlindau 23/ Westend sowie der Schloßstrasse/ Bockenheim zu unterstützen. Die Initiative wird neben dem Ortsbeirat 2 von der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main sowie vom Buber-Rosenzweig-Institut für jüdische Geistes- und Kulturgeschichte der Moderne und Gegenwart der Goethe-Universität Frankfurt am Main unterstützt. Neben den o.g. Partnern soll der Magistrat, insbes. das Dezernat für Kultur und Wissenschaft bzw. das Stadtarchiv in das Projekt eingebunden werden. Alle sich aus dem Projektverlauf ergebenden künftigen Schritte die das Projekt betreffen sind mit den Antragstellern/ Initiatoren abzustimmen, bzw. durch einen Beschluss des Ortsbeirates herbeizuführen. Begründung: Der Jüdische Friedhof an der heutigen Sophienstraße 70 befindet sich seit etwa 1700 an diesem Standort. Vorher fanden die Beerdigungen der Bockenheimer Juden in Windecken und Rödelheim statt. Versuche der Nazis, den Jüdischen Friedhof als "Verkehrshindernis" zu beseitigen oder einer anderen Nutzung zuzuführen - zum Beispiel als Spielplatz- scheiterten an Geldmangel und zu wenig Arbeitskräften infolge des Kriegsbeginns. Der heute von einer hohen Mauer umgebene Friedhof ist von der Sophienstraße aus nicht einsehbar und der interessierten Öffentlichkeit daher kaum bekannt. Lediglich aus der unmittelbar an den Friedhof angrenzenden Schule kann man auf die etwa 300 Grabsteine schauen. Die MBS - eine Schule mit über 600 Schülerinnen und Schülern plant - in einer Projektwoche vor den Sommerferien 2024 und mglw. in einer Arbeitsgemeinschaft nach den Sommerferien zum Friedhof zu recherchieren und die Ergebnisse in Form von Gedenk- oder Ausstellungstafeln zu präsentieren. Ziel ist, den Fokus zunächst auf folgende Aspekte zu konzentrieren: 1. Recherche von Biographien der Verstorbenen (wo wohnten sie, welche Berufe hatten sie, etc.). Angedacht ist, hier z.B. die Wohnorte der verstorbenen jüdischen MitbürgerInnen fotografieren und kontextualisieren. 2. Des Weiteren soll der Friedhof in seinen historischen Kontext der vergangenen Jahrhunderte gestellt und das Zusammenleben von jüdischen und nichtjüdischen Menschen in Bockenheim, das religiöse Leben, der Bezug zur Synagoge sowie das Alltagsleben beschrieben werden. 3. Erläutert und eingeordnet werden sollen jüdische Bestattungsriten und die Symboliken auf den Grabsteinen. 4. Zudem soll auch darauf eingegangen werden, weshalb der jüdische Friedhof die NS-Zeit überstand und inwiefern die NS-Zeit aber vor allem einen zivilisatorischen Bruch darstellte. Das Projekt wird von Lehrern und Schülern in der Bürgerfragestunde der Sitzung des Ortbeirates 2 am 11. März 2024 der Öffentlichkeit vorgestellt. Antragsteller: CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 26.02.2024, OF 850/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 303 2024 1. Die Vorlage OF 850/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 869/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 869/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: CDU SPD FDP LINKE
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Jüdische Geschichte im Ortsbezirk 2 sichtbar machen - Der Jüdische Friedhof in der Sophienstraße 70 - Eine Spurensuche der MaxBeckmannSchule -

26.02.2024 · Aktualisiert: 20.03.2024

Antrag vom 26.02.2024, OF 850/2 Betreff: Jüdische Geschichte im Ortsbezirk 2 sichtbar machen - Der Jüdische Friedhof in der Sophienstraße 70 - Eine Spurensuche der Max-Beckmann-Schule - Der Ortsbeirat wolle beschließen: aus eigenen Mitteln jwls. bis zu € 1.500 Euro, insgesamt also € 3.000 Euro zur Verfügung zu stellen, um sie bei der Recherche sowie der Aufwertung der Gedenkorte für die ehemaligen Synagogen in der Unterlindau 23/ Westend sowie der Schloßstrasse/ Bockenheim zu unterstützen. Die Initiative wird neben dem Ortsbeirat 2 von der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main sowie vom Buber-Rosenzweig-Institut für jüdische Geistes- und Kulturgeschichte der Moderne und Gegenwart der Goethe-Universität Frankfurt am Main unterstützt. Neben den o.g. Partnern soll der Magistrat, insbes. das Dezernat für Kultur und Wissenschaft bzw. das Stadtarchiv in das Projekt eingebunden werden. Alle sich aus dem Projektverlauf ergebenden künftigen Schritte die das Projekt betreffen sind mit den Antragstellern/ Initiatoren abzustimmen, bzw. durch einen Beschluss des Ortsbeirates herbeizuführen. Begründung: Der Jüdische Friedhof an der heutigen Sophienstraße 70 befindet sich seit etwa 1700 an diesem Standort. Vorher fanden die Beerdigungen der Bockenheimer Juden in Windecken und Rödelheim statt. Versuche der Nazis, den Jüdischen Friedhof als "Verkehrshindernis" zu beseitigen oder einer anderen Nutzung zuzuführen - zum Beispiel als Spielplatz- scheiterten an Geldmangel und zu wenig Arbeitskräften infolge des Kriegsbeginns. Der heute von einer hohen Mauer umgebene Friedhof ist von der Sophienstraße aus nicht einsehbar und der interessierten Öffentlichkeit daher kaum bekannt. Lediglich aus der unmittelbar an den Friedhof angrenzenden Schule kann man auf die etwa 300 Grabsteine schauen. Die MBS - eine Schule mit über 600 Schülerinnen und Schülern plant - in einer Projektwoche vor den Sommerferien 2024 und mglw. in einer Arbeitsgemeinschaft nach den Sommerferien zum Friedhof zu recherchieren und die Ergebnisse in Form von Gedenk- oder Ausstellungstafeln zu präsentieren. Ziel ist, den Fokus zunächst auf folgende Aspekte zu konzentrieren: 1. Recherche von Biographien der Verstorbenen (wo wohnten sie, welche Berufe hatten sie, etc.). Angedacht ist, hier z.B. die Wohnorte der verstorbenen jüdischen MitbürgerInnen fotografieren und kontextualisieren. 2. Des Weiteren soll der Friedhof in seinen historischen Kontext der vergangenen Jahrhunderte gestellt und das Zusammenleben von jüdischen und nichtjüdischen Menschen in Bockenheim, das religiöse Leben, der Bezug zur Synagoge sowie das Alltagsleben beschrieben werden. 3. Erläutert und eingeordnet werden sollen jüdische Bestattungsriten und die Symboliken auf den Grabsteinen. 4. Zudem soll auch darauf eingegangen werden, weshalb der jüdische Friedhof die NS-Zeit überstand und inwiefern die NS-Zeit aber vor allem einen zivilisatorischen Bruch darstellte. Das Projekt wird von Lehrern und Schülern in der Bürgerfragestunde der Sitzung des Ortbeirates 2 am 11. März 2024 der Öffentlichkeit vorgestellt. Antragsteller: CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.03.2024, OF 869/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 303 2024 1. Die Vorlage OF 850/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 869/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 869/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: CDU SPD FDP LINKE
Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Juliusstraße mehr Platz für Lieferdienste und Fahrräder, Falschparken verhindern

19.02.2024 · Aktualisiert: 24.06.2025

Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5125 entstanden aus Vorlage: OF 793/2 vom 05.11.2023 Betreff: Juliusstraße mehr Platz für Lieferdienste und Fahrräder, Falschparken verhindern Der Magistrat wird gebeten, an der Juliusstraße/Ecke Leipziger Straße das illegale Parken im Kreuzungsbereich zu verhindern und in diesem Bereich Fahrradbügel sowie notwendige Poller zu installieren. Begründung: Im Kreuzungsbereich der Juliusstraße und der Leipziger Straße wird sehr häufig vor der Hausnummer Juliusstraße 2 illegal geparkt. Dieser Zustand behindert die Sicht in die Juliusstraße. Fahrzeuge, die von rechts kommen, können dabei übersehen werden. Auch die Querung der Juliusstraße von zu Fuß Gehenden kann beeinträchtigt sein, wenn die Sicht versperrt ist. Leipziger Straße/Ecke Juliusstraße: Fahrradbügel/Poller gegen illegales Parken installieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1254 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1997 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1020 Beratung im Ortsbeirat: 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Gedenken an die jüdische Geschichte des Bockenheimer „Diplomatenviertels“ - Teil 2

19.02.2024 · Aktualisiert: 22.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5135 entstanden aus Vorlage: OF 824/2 vom 06.01.2024 Betreff: Gedenken an die jüdische Geschichte des Bockenheimer "Diplomatenviertels" - Teil 2 Vorgang: OM 3546/23 OBR 2; ST 1317/23 Bezug nehmend auf die Stellungnahme vom 12.06.2023, ST 1317, wird der Magistrat gebeten, auf der Parkfläche in der Zeppelinallee/Ecke Blanchardstraße (siehe Foto) einen öffentlichen Platz der Erinnerung an die jüdischen Geschichte des sogenannten Bockenheimer "Diplomatenviertels" einzurichten. Die konkrete Gestaltung des Platzes soll in Abstimmung mit der ideengebenden Historikerin, der Jüdischen Gemeinde sowie der FBAG, für eine möglichst barrierefreie Gestaltung, erfolgen. Begründung: Es handelt sich um die Anregung einer Anwohnerin, die selbst als Historikerin zur jüdischen Geschichte des Viertels recherchiert hat und auch mit Nachkommen jüdischer Familien aus dem Viertel in Kontakt steht. Der Platz eignet sich sehr gut für die Einrichtung einer Gedenkstätte, da er in unmittelbarer Nachbarschaft zu zahlreichen Häusern liegt, die sich im Besitz jüdischer Familien befanden. Es sind bereits Sitzmöglichkeiten vorhanden und der Platz verfügt, umringt von Bäumen, bereits über eine gute Aufenthaltsqualität. Er ist über eine Rampe teilweise barrierefrei erreichbar. Im Zuge der Gestaltung der Gedenkstätte sollte allerdings geprüft werden, wie der barrierefreie Zugang verbessert werden kann. Standortvorschlag für einen Gedenkplatz: Zeppelinallee/Ecke Blanchardstraße und Ludolfusstraße (Quelle: Google Maps, 04.01.2024, mit eigener Zeichnung) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.02.2023, OM 3546 Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1317 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Beteiligung des Vereins Freunde Bockenheims e. V., der Initiative Dondorf und der Vertreterinnen und Vertretern des Ortsbeirats 2 am Runden Tisch zur Erhaltung der DondorfDruckerei

04.01.2024 · Aktualisiert: 20.03.2024

Antrag vom 04.01.2024, OF 827/2 Betreff: Beteiligung des Vereins Freunde Bockenheims e. V., der Initiative Dondorf und der Vertreterinnen und Vertretern des Ortsbeirats 2 am Runden Tisch zur Erhaltung der Dondorf-Druckerei Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Der Magistat soll bei der Durchführunmg des Runden Tisches zur Erhaltung der Dondorf Druckerei in der Sophienstraße 1 neben den Beteiligten - Land Hessen, Goethe Universität, Max-Planck-Intitut und der Stadt Frankfurt - zumindest VertreterInnen des stadtteilhistorichen Vereins "Freunde Bockenheims" einladen, dieser ist schon seit mehr als 15 Jahren mit der Geschichte der Dondorf Druckerei und deren Erhalt beschäftigt, sowie VertreterInnen des Ortsbeirats 2 einbeziehen Begründung: Nach den Einsprüchen von Initiativen und dem Ortsbeirat 2 gegen den Abriss des Gebäudes den und den Vorschlägen der weiteren Nutzung, sowie nach der 2-maligen Besetzung der Dondorf Druckerei hat der Planungsdezernent der Stadt Frankfurt zu einem Runden Tisch eingeladen mit dem Ziel, über die Zukunft des Gebäudes zu verhandeln. An diesem Runden Tisch sollen nach dem Vorschlag des Dezernenten ausschließlich die Goethe Universität, Vertreter des Landes Hessen, Vertreter des Max-Planck Gesellschaft und das Planungsdezernat teilnehmen. Dies ist kein demokratisches Verfahrenn wenn die Verhandlungen ohne Einbeziehung und Infor-mation der Öffentlichkeit hinter verschlossenen Türen geführt werden Zu einem demokratisch geführten Runden Tisch müssen zumindest die Initiativen eingeladen werden, die sich seit mehr als 15 Jahren für die Erhaltung der Dondorf Druckerei einsetzen, wie die Initiative Dondorf, sowie der stadtteilhistorische Verein Freunde Bockenheims, die bereits vor mehreren Jahren durch eine Ausstellung zum Erhalt der Druckerei aufmeksam gemacht haben. Ausserdem gehören zu einem demokratischen Runden Tisch auch Vertreter der Ortsbeirats 2. Wie will das Planungsdezernat für ein transparentes Verfahren werben, wenn die wichtigsten Initiativen die sich seit über 15 Jahren für den Erhalt der Dondorf Druckerei einsetzen und der Ortsbeirat 2 vom Runden Tisch ausgeschlossen werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 827/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 827/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Beratung) 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 827/2 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); SPD (= Enthaltung)

Partei: LINKE
Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorstellung Toilettenkonzept

16.10.2023 · Aktualisiert: 10.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4645 entstanden aus Vorlage: OF 745/2 vom 25.09.2023 Betreff: Vorstellung Toilettenkonzept Vorgang: M 174/22 Der Magistrat wird gebeten, Baudezernentin Sylvia Weber bzw. eine Vertreterin/einen Vertreter des ABI (Amt für Bau und Immobilien) in eine der nächsten Sitzungen des Ortsbeirats 2 einzuladen, um das Toilettenkonzept ( M 174 ) vorzustellen und dieses mit dem Gremium und den Bürgerinnen und Bürgern zu besprechen. Hierbei ist darzulegen, inwieweit das Angebot öffentlicher Toiletten im Ortsbezirk ausgebaut werden kann. Dazu gehören auch die Errichtung von bewirtschafteten Kiosktoiletten, mobilen Toiletten sowie Vertragstoiletten in gastronomischen Einrichtungen. Als mögliche Standorte sollen in einem ersten Schritt: 1. das Kiosk an der Rollschuhbahn, Zeppelinalle/Ecke Franz-Rücker-Allee, 2. der Kurfürstenplatz (beide Bockenheim) sowie 3. der Odina-Bott-Platz und 4. der Westendplatz (beide Westend) geprüft werden. Weitere mögliche Standorte sind vom Ortsbeirat zu ergänzen, möglicherweise bietet sich auch eine Ortsbegehung an. Begründung: Der Ortsbezirk 2 ist in den letzten Jahren stark gewachsen. Einzelne wichtige Bestandteile städtischer Infrastruktur sind jedoch nicht mitgewachsen. Dazu gehört auch das Angebot an öffentlich zugänglichen Toiletten. In der umfangreichen Vorlage M 174 vom 04.11.2022, "Öffentliche Toiletten für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main", ist der Ortsbezirk 2 mit nur einem sehr unkonkreten Prüfauftrag auf der Leipziger Straße bedacht. Leider beruht die dem Ergebnisbericht zugrunde liegende Bedarfserhebung auf dem Jahr 2017. Die heute bestehenden tatsächlichen Bedarfe wurden daher nicht ausreichend berücksichtigt. Eine Ausweitung des öffentlich zugänglichen Toilettenraums ist für den Ortsbezirk 2 dringend notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 652 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-22

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Trinkwasserbrunnen in Bockenheim

18.09.2023 · Aktualisiert: 04.11.2024

Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4505 entstanden aus Vorlage: OF 684/2 vom 23.05.2023 Betreff: Trinkwasserbrunnen in Bockenheim Der Magistrat wird gebeten, bei der Mainova anzuregen, baldmöglichst an mindestens drei Standorten in Bockenheim frisches Trinkwasser durch öffentliche Trinkwasserbrunnen zur Verfügung zu stellen. Diese Standorte könnten sein: - Standort auf dem künftigen Kulturcampus, der nicht von künftigen Bauarbeiten betroffen sein wird (z. B. Nähe Studierendenhaus/Offenes Haus der Kulturen); - Standort Carlo-Schmid-Platz (Nähe Bockenheimer Depot); - Standort Ecke westliche Leipziger Straße/Basaltstraße/Friesengasse (Tibet-Restaurant), da dort bereits ein alter Brunnen existiert. Mögliche weitere oder alternative Standortvorschläge sollten gern geprüft werden. Begründung: Aufgrund der Aufheizung der Innenstädte gibt es zahlreiche Empfehlungen, mit Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Raum für gelegentliche Abkühlung zu sorgen (u. a. BMUV dazu: https://www.bmuv.de/pressemitteilung/staedte-und-gemeinden-muessen-trinkwasser-i m-oeffentlichen-raum-kostenlos-bereitstellen). Die Mainova ist in der jüngeren Zeit diesbezüglich bereits in der Innenstadt aktiv (https://www.mainova.de/de/ihre-mainova/presse-und-politik/pressemitteilungen/20 22/neue-trinkbrunnen-bereichern-die-innenstadt-91790). Die Geschäfts- und Aufenthaltsbereiche der Stadtteile sollten hier ebenfalls berücksichtigt werden. Hinsichtlich eines Trinkwasserbrunnens auf dem künftigen Kulturcampus kommt die Anregung von den Aktiven des Offenen Hauses der Kulturen. Von einem Trinkwasserbrunnen könnten auch hier Bedürftige profitieren, die z .B. bei der AdA-Kantine mit Essen versorgt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2024, ST 1918 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wohngebiet an der Zeppelinallee mit Parkanlagen und Angeboten für Kinder und Jugendliche als grüne Lunge und sicheren Ort bewahren: rechtswidriges gewerbsmäßiges Parken dort abstellen

10.07.2023 · Aktualisiert: 31.10.2023

Anregung an den Magistrat vom 10.07.2023, OM 4335 entstanden aus Vorlage: OF 656/2 vom 14.04.2023 Betreff: Wohngebiet an der Zeppelinallee mit Parkanlagen und Angeboten für Kinder und Jugendliche als grüne Lunge und sicheren Ort bewahren: rechtswidriges gewerbsmäßiges Parken dort abstellen Der Magistrat wird gebeten, 1. die polizeilichen Kontrollen rund um die Zeppelinallee, insbesondere an der Zeppelinallee, Cretzschmarstraße, Ditmarstraße und Lilienthalallee, zur Feststellung von Parkverstößen durch Wohnmobile, Kleintransporter und Lkws zu verstärken und diese zu ahnden und 2. an der Zeppelinallee ab der Hausnummer 38, rund um die Rollschuhbahn sowie weiteren Straßen mit Parkverstößen das Verkehrszeichen 314 i. V. m. Zusatzzeichen 1010-58 aufzustellen und die aktuelle Beschilderung zum Parken mit ihnen zu ersetzen bzw. zu ergänzen, siehe insbesondere Parkschilderskizze. Begründung: Es handelt sich um eine Anregung von Anwohnern aus dem Wohngebiet an der Zeppelinallee sowie um das Anwaltschreiben der Rechtsanwälte Goretzki & Kaul an den Ortsbeirat 2 vom 26. Januar 2023. Bezug nehmend auf den Ortsbeiratsantrag vom 15. Mai 2022, OF 388/2, kommt es in dem Wohngebiet rund um die Zeppelinallee seit mindestens knapp zwei Jahren zu erheblichen Störungen durch nicht straßenverkehrsrechtlich korrektes Parken. Dies führt laut den Anwohnern zur Gefährdung von Kindern (Spielplatz) und Jugendlichen (Rollschuhbahn) in den Kreuzungsbereichen aufgrund des eingeschränkten Sichtfeldes, insbesondere durch illegal abgestellte Wohnmobile mit teilweise mehr als 7,5 Tonnen Gewicht und Lkws mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen, siehe Fotos. Außerdem werden ausweislich der Anwohner und des o. g. Anwaltsschreibens dort Wohnwagen ohne Ankoppelung dauerhaft für mehr als zwei Wochen abgestellt, obwohl das Parken der vorgenannten Fahrzeuge innerhalb geschlossener Ortschaften nur mit einer Sondererlaubnis von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen gar nicht gestattet ist. Ebenso kommt es laut Anwohnern in Messezeiten zu vielfachen Übernachtungen als günstige Hotelalternative, was ebenso nicht erlaubt ist. Insbesondere gewerblich genutzte Kleintransporter und Lkws gehören nicht ins Wohngebiet. Außerdem stören sie Anwohnerinnen und Anwohner in ihrer Nachtruhe, wenn bei den gewerblich genutzten Kleintransportern in den frühen Morgenstunden lautstark der Motor angelassen wird. Auch beeinträchtigen diese aus optischen Gründen die Aufenthaltsqualität von Familien und Kindern an der Rollschuhbahn und erholungssuchenden Spaziergängern. Das Verkehrszeichen 314 weist Parkplätze aus, in Verbindung mit dem Zusatzzeichen 1010-58 wird das Parken explizit auf das Abstellen von Pkw beschränkt. Dieses Schild ist im Viertel vom Straßenverkehrsamt häufig aufgestellt, allerdings mit vielfachen Lücken und zu wenig Kontrollen. Insofern bittet der Ortsbeirat, die Beschilderung anzupassen und zu ergänzen, siehe hierfür die Parkschilderskizze. Fotos vom 2. April 2023 von einem Ortsbeiratsmitglied (siehe auch weitere Fotos in dem o. g. Anwaltsschreiben und Fotos in der Vorlage OF 388/2 vom 15. Mai 2022) Parkschilderskizze Quelle: Google Maps mit eigenen Anmerkungen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2264 Beratung im Ortsbeirat: 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Gestaltung Freimannplatz

12.06.2023 · Aktualisiert: 12.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 12.06.2023, OM 4071 entstanden aus Vorlage: OF 688/2 vom 26.05.2023 Betreff: Gestaltung Freimannplatz Vorgang: OI 18/23 OBR 2 Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie und mit welchen Mitteln das Erscheinungsbild der vorgesehenen Fläche Freimannplatz angemessen aufgewertet werden und die Aufstellung etwa von Gedenktafeln für das Ehepaar, eines offenen Bücherschrankes für das lebendige Gedenken an Prof. Dr. Aron Freimann sowie einer weiteren, vom Ortsbeirat 2 noch näher festzulegenden Form des lebendigen Gedenkens an die sozialarbeiterischen Errungenschaften Therese Freimanns in der Stadt gerecht werden kann. Hierzu wird um enge Kooperation mit der Jüdischen Gemeinde und dem Ortsbeirat 2 gebeten. Es soll zusätzlich geprüft werden, wie die B-Ebene der U-Bahn-Station "Bockenheimer Warte" im Bereich des Aufgangs Senckenberganlage/Zeppelinallee (Ausgang Freimannplatz) in die Gestaltung miteinbezogen werden kann. Begründung: Erschließt sich aus der Initiative OI 18. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 12.06.2023, OI 18 Antrag vom 04.09.2023, OF 711/2 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.09.2023, OIB 253 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Trimm-Dich-Pfad verbindet Bockenheim und Westend

01.04.2023 · Aktualisiert: 24.05.2023

Antrag vom 01.04.2023, OF 646/2 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Trimm-Dich-Pfad verbindet Bockenheim und Westend Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Zwischen Bockenheim und Westend im südlichen Teil des Niddaparks, z.B. nördlich der dort verlaufenden Bahnlinie und westlich vom Makkabi Tennis & Swash Park, einen Trimm-Dich-Pfad mit einem natürlichen Bodenuntergrund zu gestalten, der von Bockenheim z.B. über die Sophienstr. und Knöterichweg und vom Westend her z.B. über den Grüneburgpark über die Autobahnbrücke erreichbar ist, s.u. Anlage 1 mit Karte und Skizze für eine mögliche Wegführung. Es wird angeregt, dass der Weg die Fitnessanlage Niddatal mit seinen bereits vorhandenen Fitnessgeräten integriert wird, um so die Kosten für Geräte an anderen Fitness-Stationen geringer halten zu können. 2. Entlang des Trimm-Dich-Pfades ca. 10 Fitness-Stationen mit einigen Outdoor-Geräten einzurichten, wobei an ca. 5 Stationen Outdoor-Geräte, z.B. Reck für Klimmzüge, Bauchtrainer, Hangelparcours und Beinübungen, eingerichtet und die anderen 5 Stationen markiert und beschildert werden könnten mit Übungen basierend auf dem eigenen Körpergewicht, um so die Kosten zu reduzieren. 3. Schilder, die durch den Parcours führen und ihn ausweisen, beginnend in Bockenheim und im Westend, anzubringen. 4. Den Rasen in den öffentlichen Flächen entlang des Wegs in Ziff. 1 im Frühjahr 2023 nachzusäen und dadurch zu begrünen, siehe Foto 1 in Anlage 2. 5. Bei der Fitnessanlage Niddapark die dortigen Bäume aufzuforsten und den kleinen Teich nachzubessern bzw. neu anzulegen, s. Foto 2 in Anlage 2. Hierfür soll für die Übernahme der erforderlichen Sach- und Personalkosten bzw. Kosten aufgrund der Beauftragung von Dritten der Haushalt in der Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen mit 45.000,- Euro aufgestockt werden. Begründung: Anregung von Bewohnern Bockenheims und des Westends Der Niddapark wird von zahlreichen Bewohnern/ Bewohnerinnen, Spaziergängern/ Spaziergängerinnen und anderen Sporttreibenden aus Bockenheim, dem Westend und der ganzen Stadt intensiv zum Joggen und spazieren gehen und für andere Sportarten genutzt. Weite Teile des Wegs sind z.B. als Schotterwege gestaltet und fügen sich bereits heute schön in den Niddapark ein. Einzelne andere Stellen bestehen aus harten Teerwegen und es wird angeregt, diese Stellen des Trimm-Dich-Pfads ebenfalls durch einen natürlichen Bodenuntergrund, z.B. Naturweg oder Schotterweg, zu ersetzen. Dieser ist für Sportreibende und Nutzer/ Nutzerinnen gesünder und trägt damit zur Volksgesundheit der Frankfurter und Frankfurterinnen bei. Zudem wird angeregt, die Aufenthaltsqualität im Niddapark zusätzlich zu steigern, indem entlang des in Ziff. 1 genannten Weges die dortigen Rasenflächen im Frühjahr 2023 nachgesät und begrünt werden. Zudem unterstützt die Aufforstung der vorhandenen Bäume insbesondere in der Nähe der Fitnessanlage Niddapark (Ziff. 5) das Bestreben der Koalition im Römer, Frankfurt klimaneutral zu gestalten. Dabei würde eine Nachbesserung bzw. Neugestaltung des bereits vorhandenen kleinen Teiches bei der Fitnessanlage Niddapark die Attraktivität des Niddaparks und des Trimm-Dich-Pfades zusätzlich erhöhen, s.u. Fotos in Anlage 2. Gerade nach der Pandemie und zur erhöhten Lebensqualität und positiven Freizeitgestaltung sollte der ‚grüneren' und gesünderen Gestaltung der unmittelbaren Lebensbedingungen vor der ‚eigenen Haustüre" ein besonderer Stellenwert auch im Haushalt eingeräumt werden. Dieser vergleichsweise überschaubare finanzielle Aufwand käme der breiten Bevölkerung Bockenheims und des Westends und allen Frankfurtern und Frankfurterinnen zu Gute. Dies leistet einen zusätzlichen Beitrag, die Klimaziele in Frankfurt am Main zu erreichen. Der Trimm-Dich-Pfad wäre aus Bockenheim sehr gut über z.B. die Sophienstraße aber auch die nördlich von der Sophienstraßen gelegenen Straßen und Wege, wie z.B. über die Frauenlobstraße, erreichbar, siehe die Karte in der Anlage 1. Aus dem Westend wäre er ebenfalls sehr gut erreichbar über den bereits vorhandenen Weg vom Grüneburgweg über die Autobahnbrücke entlang der A66. Die Integration des Trimm-Dich-Pfades und seine Anbindung über bereits vorhandene Wege reduzieren die Kosten für dieses Projekt erheblich. Ein typischer Trimm-Dich-Pfad sieht ca. 15 bis 20 Fitness-Stationen vor. Es wird angeregt, den Trimm-Dich-Pfad an der vorhandenen Fitnessanlage Niddatal, die einige Fitnessgeräte hat, vorbeizuführen, und ca. 10 weitere Fitness Stationen mit einem ganzheitlichen Ansatz und Übungen für den ganzen Körper, z.B. Reck für Klimmzüge, Bauchtrainer, Hangelparcours und Beinübungen, einzurichten. Dabei sollen aus Kostengründen ca. die Hälfte der Fitness-Stationen mit Outdoor-Geräten und die andere Hälfte mit einer Beschilderung für Übungen basierend auf dem eigenen Körpergewicht ausgestattet werden. Die Details sollten bei der konkreten Planung festgelegt werden. Die Kosten werden auf ca. Euro 45.000 geschätzt unter folgenden Annahmen: - Ca. 5 Fitness-Stationen sollen mit Outdoor Sportgeräten ausgestattet werden. Die Kosten für die Geräte, den Bodenbelag und die Montagekosten werden auf ca. 2.000 bis 3.500 Euro pro Fitness-Station und damit insgesamt auf ca. 15.000 Euro geschätzt. - Um die Kosten zu reduzieren, wird angeregt, an den anderen 5 Fitness-Stationen keine Outdoor-Sportgeräte, sondern Übungen ohne Geräte, basierend auf dem eigenen Körpergewicht, vorzusehen und diese an Tafeln zu beschreiben. Hierfür werden ca. 5.000 Euro für Schilder für die Kennzeichnung der jeweiligen Station und die Beschreibung der Sportübung geschätzt (d.h. 1.000 Euro pro Station). - Hinzukommen kommen geschätzt ca. weitere 25.000 Euro (i) zur Beschilderung des Trimm-Dich-Pfads, (ii) die Ersetzung des Teerbelags an einzelnen wenigen Stellen mit einem natürlichen Belag, z.B. Naturweg oder Schotterweg (z.B. westlich des Makkabi Tennis & Swash Park), (iii) bei der Fitnessanlage Niddapark die dortigen Bäume aufzuforsten, und (iv) den kleinen Teich nachzubessern, und dafür den Rasen in den öffentlichen Flächen entlang des Wegs im Frühjahr 2022 nachzusäen und zu begrünen. Anlage 1: Karte mit Weg und Stationen Anlage 2: Fotos Anlage 1: Karte mit Verlauf des Trimm-Dich-Pfads mit Standorten für Stationen Markierter Weg Markiert den Bereich des Trimm-Dich-Pfads mit Standorten für Stationen Quelle: https://www.google.de/maps/place/Kn%C3%B6terichweg,+60487+Frankfurt+am+Main,+All emagne/@50.1326606,8.6332513,15.37z/data=!4m6!3m5!1s0x47bd096c8ffdd7b5:0x8664f87 e2dc8dbc6!8m2!3d50.1298225!4d8.6365123!16s%2Fg%2F1td5_vjz mit ergänzter Markierung des Wegs Anlage 2: Fotos zum Aufforstungsbedarf und Teich der Antragstellerin Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 186 2023 Die Vorlage OF 646/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 4 GRÜNE (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

Parteien: CDU SPD
Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Franz-Rücker-Allee sicherer gestalten

20.03.2023 · Aktualisiert: 04.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3723 entstanden aus Vorlage: OF 615/2 vom 21.02.2023 Betreff: Franz-Rücker-Allee sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen (z. B. deutliche Markierungen auf dem Asphalt, Beschilderung etc.) zu ergreifen, um im Bereich der (Doppel-) Kreuzung der Franz-Rücker-Allee mit der Bernusstraße und der Georg-Speyer-Straße die bestehenden Vorfahrtsregelungen zu verdeutlichen und den gesamten (Doppel-) Kreuzungsbereich dadurch sicherer zu gestalten. Begründung: Mehrere, zum Teil schwere Verkehrsunfälle in diesem Bereich lassen darauf schließen, dass die Vorfahrtsregelung nicht deutlich genug erkennbar scheint. Daher ist es wichtig, an den beiden Kreuzungen genau aufzuzeigen, dass dort die vorherige "Rechts-vor-links-Regel" eben keine Gültigkeit mehr hat, sondern dass die Franz-Rücker-Allee eine Vorfahrtsstraße ist. Die Bilder zeigen drei verschiedene Unfälle zu drei unterschiedlichen Zeitpunkten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1486 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1486) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1

Ideen

Idee
9

Verkürzung Wartezeit Fußgängerampel Zeppelinallee Miquelallee B8

18.10.2023

Wenn man als Fußgänger oder Fahrradfahrer von der Senckenberganlage die Zeppelinallee Richtung Norden fährt und der Zeppelinallee nördlich vom Palmengarten weiter folgen will, überquert man die B8 an einer Fußgängerampel (Koordinaten: 50°07'30.1"N 8°39'08.6"E). An dieser Ampel wartet man als Fußgänger oder Fahrradfahrer sehr lange auf eine Grünphase der Ampel. Ich würde mir eine Verkürzung der Wartezeit wünschen.

Idee
3

Parksituation Georg-Speyer-Straße (Westseite), Blanchardstr.-Franz-Rücker-Allee

09.05.2023

Guten Tag! Seit der erfreulichen Grunderneuerung der Georg-Speyer-Straße parken auf der westlichen Seite, von der Blanchardstraße bis zur Franz-Rücker-Allee, durch die großzügige Pflasterungsvorgabe auf dem Bügersteig, die eine komplette Platzierung auf dem Bürgersteig suggeriert, die Fahrzeuge entgegen der Beschilderung (vgl. Bild) vollständig auf dem Bürgersteig. Der Bürgersteig wird an vielen Stellen - gerade bei Begegnung zweier Kinderwagen - sehr eng. (vgl.Bild1) Der nun sehr breite Straßen-Fahrweg (vgl.Bild2) (ver-)führt täglich mehrfach zum Befahren mit KFZ entgegen der vorgegebenen Fahrtrichtung. Für die Radfahrer - ich fahre selbst - ist diese überbreite Fahrtstrecke entgegen der KFZ-Fahrtstrecke sehr angenehm und luxuriös, aber vielleicht doch überdimensioniert. Meine Anregung: Könnte man, analog zur bereits früher renovierten ersten Strecke der Georg-Speyer-Straße von der Ludolfusstraße zur Blanchardstraße die weitere Teilstrecke von der Blanchardstraße zur Franz-Rücker-Allee mit einem weißen durchgehenden Streifen auf der Fahrbahn ersehen und so zur vorgesehenen Parkweise "ermuntern". Damit wäre vielen geholfen. Vielen Dank für Ihre Bemühungen!

Idee
3

Parksituation Georg-Speyer-Straße (Westseite), Blanchardstr.-Franz-Rücker-Allee

09.05.2023

Guten Tag! Seit der erfreulichen Grunderneuerung der Georg-Speyer-Straße parken auf der westlichen Seite, von der Blanchardstraße bis zur Franz-Rücker-Allee, durch die großzügige Pflasterungsvorgabe auf dem Bügersteig, die eine komplette Platzierung auf dem Bürgersteig suggeriert, die Fahrzeuge entgegen der Beschilderung (vgl. Bild) vollständig auf dem Bürgersteig. Der Bürgersteig wird an vielen Stellen - gerade bei Begegnung zweier Kinderwagen - sehr eng. (vgl.Bild1) Der nun sehr breite Straßen-Fahrweg (vgl.Bild2) (ver-)führt täglich mehrfach zum Befahren mit KFZ entgegen der vorgegebenen Fahrtrichtung. Für die Radfahrer - ich fahre selbst - ist diese überbreite Fahrtstrecke entgegen der KFZ-Fahrtstrecke sehr angenehm und luxuriös, aber vielleicht doch überdimensioniert. Meine Anregung: Könnte man, analog zur bereits früher renovierten ersten Strecke der Georg-Speyer-Straße von der Ludolfusstraße zur Blanchardstraße die weitere Teilstrecke von der Blanchardstraße zur Franz-Rücker-Allee mit einem weißen durchgehenden Streifen auf der Fahrbahn ersehen und so zur vorgesehenen Parkweise "ermuntern". Damit wäre vielen geholfen. Vielen Dank für Ihre Bemühungen!

Idee
9

Blitzer in der Sophienstraße

16.04.2019

Im Kreuzungsbereich Sophienstr./Am Weingarten/Blanchardstraße (Bockenheim) steht eine Ampelanlage. Diese wird regelmäßig/mehrfach täglich bei Rot von Autofahrern überfahren, was hier für die Schulkinder und älteren Mitmenschen eine besondere Gefahr darstellt (die Grünphase ist recht kurz). Für Fußgänger ist es besonders gefährlich, da vor allem abbiegende Autofahrer, die aus dem Weingarten kommen, die Ampel schlichtweg übersehen. Desweiteren wird in diesem Teil der Sophienstraße sehr oft die zulässige Geschwindigkeit überschritten, immer wieder in Kombi mit dem Überfahren bei Rot. Eine Blitze die Rotlichtvergehen und Geschwindigkeitsüberschreitungen erfasst, macht hier sicherlich Sinn.

Idee
1

Verbesserung des Verkehrsflusses Miquelallee

18.06.2018

Sehr geehrte Damen und Herren, jeden Tag zum Feierabend schaue ich mir das Trauerspiel auf der Miquelalle Richtung Norden an. Sehr viele Autofahrer, die in Richtung Norden zur Rosa-Luxemburg-Str. fahren; und das sind die Meisten; ordnen sich bereits auf der Zeppelinallee/Ecke Bockenheimer LS links ein, weil sie befürchten, dass sie kurz vor der A66 nicht auf die linke Spur gelassen werden. Das wiederum nutzen einige Verkehrsteilnehmer, um auf der rechten Spur an den sich stauenden Autos vorbei zu fahren, um dann kurz vor der A66 für Stockung zu sorgen. Dabei ist die Lösung so einfach: Wenn sich die Fahrspuren kurz vor der A66 NICHT teilen würden, sondern beide Fahrspuren geradeaus Richtung Norden führen würden, ließe sich das allabendliche Chaos vermeiden. Wer den Verlauf der Miquelallee Richtung Osten folgen möchte, kann rechts abbiegen, wie man es von jeder Ausfahrt kennt. Vielen Dank

Idee
32

Parkmarkierungen in der Sophienstraße

13.05.2016

Die ständige und manchmal ewig dauernde Parkplatzsuche ist in ganz Frankfurt eine nervenaufreibende Angelegenheit. Manchmal liegt es einfach daran, dass es de facto für die vielen Autos einfach zu wenig Platz gibt. Natürlich kann man jetzt argumentieren, dass man halt die Bahn nehmen soll, welche durchaus - sofern sie denn fährt - auch eine umweltfreundlichere und entspannte Alternative sein kann. Doch darum soll es hier nicht gehen. Manchmal lässt sich das Auto einfach nicht vermeiden und wenn man ein Auto besitzt, möchte man es doch vor allem in der Nähe seines Wohnsitzes abstellen können. Die Sophienstraße in Bockenheim ist eine vergleichsweise wenig befahrene Straße, welche hauptsächlich von Mehrparteienhäusern gesäumt ist. Auf beiden Seiten sind Parkmöglichkeiten, doch längst nicht genug. So gurkt man am Wochenende oder abends manchmal bis zu einer Stunde durch die Straßen, um endlich das Auto abstellen zu können. An Platz mangelt es dort aber nur bedingt. Da die Seitenstreifen keine Parkplatzmarkierungen aufweisen, ist es viel mehr so, dass zahlreiche Autos oft so weit auseinander, dass bereits auf zwei Autos ein ganzer Parkplatz verloren geht. DAS IST UNNÖTIG UND ÄUßERST ÄRGERLICH und dieser Umstand ist nicht nur auf mangelnde Einparkfähigkeiten zurück zu führen, sondern auch auf die Tatsache, dass durch die unterschiedlichen Stoßzeiten einfach Verschiebungen entstehen, die letztlich auf Kosten von Parkplätzen gehen. Insbesondere auf der linken Seite Richtung Nordosten fahrend, also auf der Seite, wo die Autos senkrecht zur Fahrtrichtung parken können, wäre es daher sinnvoll Parkstreifen zu setzen. Somit wäre durch ein paar Striche auf dem Boden gewährleistet, dass die Mindest- aber vor allem auch die Maximalabstände zwischen parkenden Autos eingehalten werden können, wirklich alle Parkmöglichkeiten erhalten bleiben und der zur Verfügung stehende Raum optimal genutzt wird.