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Meine Nachbarschaft: Beethovenstraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beleuchtungskonzept vor jüdischen Einrichtungen im Ortsbezirk 2

19.02.2024 · Aktualisiert: 07.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5129 entstanden aus Vorlage: OF 800/2 vom 20.11.2023 Betreff: Beleuchtungskonzept vor jüdischen Einrichtungen im Ortsbezirk 2 Der Magistrat wird gebeten, in den Bereichen vor 1. dem Ignatz Bubis-Gemeindezentrum, Savignystraße 66, 2. der jüdischen Grundschule, Westendstraße 45 bis 47 bzw. 3. dem Verwaltungsgebäude der Jüdischen Gemeinde, Westendstraße 43, die Beleuchtung in enger Abstimmung mit der Jüdischen Gemeinde Frankfurt zeitnah zu verbessern bzw. ein gemeinsames Beleuchtungskonzept zu erarbeiten. Begründung: Die Ausleuchtung vor den o. g. Liegenschaften ist unzureichend und gerade in der dunklen Jahreszeit sehr gefährlich. Die Gebäude werden zu unterschiedlichen Zeiten und durch unterschiedlichste Personengruppen stark frequentiert. Ein smartes Beleuchtungskonzept ist daher dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 29 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Auftragsrückstände ausführen

22.01.2024 · Aktualisiert: 22.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM 5022 entstanden aus Vorlage: OF 815/2 vom 29.12.2023 Betreff: Auftragsrückstände ausführen Der Magistrat wird gebeten, 1. dafür Sorge zu tragen, dass die unten aufgeführten Stellungnahmen zu den genannten Anregungen vordringlich ausgeführt werden und dem Ortsbeirat über deren Werdegang berichtet wird; 2. die ausführende Verwaltungsebene, wie z. B. zuständige Dezernate und ausführende Bauhöfe, zukünftig angewiesen wird, bei einer Zeitüberschreitung der geplanten Ausführung, den Ortsbeirat durch eine aktualisierte Stellungnahme über die Verzögerung zu informieren. OM Datum Sitzung ST Datum ST Ausführung geplant Ort 463 05.07.2021 2115 29.11.2021 Wird entsprochen, wann? Große Seestraße und Kurfürstenstraße 813 13.09.2021 229 31.01.2022 Quartal 2 2022 Markgrafenstraße 1615 14.02.2022 132 13.01.2023 Nicht genannt Hersfelder Straße und Schönhofstraße 1614 14.02.2022 1300 03.06.2022 Quartal 4 2022 Diemelstraße 2255 30.05.2022 847 03.04.2023 Quartal 2 2023 Salvador-Allende-Straße 2256 30.05.2022 2092 16.09.2022 Wird entsprochen, wann? Kuhwaldstraße/Ohmstraße/ Kreuznacher Straße 2737 12.09.2022 43 09.01.2023 Quartal 2/3 2023 Wurmbachstraße/Am Weingarten 2740 12.09.2022 44 09.01.2023 Quartal 2/3 2023 Grempstraße und Metzstraße 2939 10.10.2022 329 27.01.2023 Quartal 2 2023 Große Seestraße 3720 20.03.2023 1487 10.07.2023 Quartal 3/4 2023 Knotenpunkt Siesmayerstraße/ Bockenheimer Landstraße Begründung: Es ist nicht immer leicht, den Werdegang einer Ortsbeiratsanregung bis zur Stellungnahme und deren Ausführung zu verfolgen, das musste ein Ortsbeiratsmitglied bei einer zufälligen Recherche in PARLIS zu einigen Anträgen feststellen. Am Beispiel der oben aufgeführten Anregungen an den Magistrat (OM) und der dazu gehörenden Stellungnahmen sind Stand Ende Dezember 2023 bislang keine Informationen bekannt, ob die in der Stellungnahme genannten Arbeiten ausgeführt wurden. Die ältesten Anregungen der Liste stammen aus dem Jahr 2021. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1085 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5693 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Unterstützung „Kulturcampus Open Air“

06.01.2024 · Aktualisiert: 14.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2024, OF 812/2 Betreff: Unterstützung "Kulturcampus Open Air" Vorgang: E 92/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92), das nichtkommerzielle Stadtteilfest "Κulturcampus Open Air" mit einem Betrag in Höhe von 3.000 Euro aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" zu bezuschussen. Die Mittel sollen zweckgebunden an den Verein VCD Hessen e. V. überwiesen werden. Begründung: An den Erfolg des "Kulturcampus Open Air" im vergangenen Jahr mit 5000 Besucher*innen und einem Line-up von 15 Live Acts auf drei Bühnen möchten die Veranstalter*innen mit nun noch optimiertem Konzept dieses Jahr anknüpfen. Das Bündnis aus Initiativen setzt sich damit weiterhin für eine sozial und ökologisch nachhaltige Entwicklung des Kulturcampus ein. Die erste Ausgabe dieses nichtkommerziellen Straßenfests im Juni 2023 nahm einige der Themen bereits auf: So wurde die das Gelände durchquerende Bockenheimer Landstraße einen Tag lang vom Autoverkehr befreit und für Livemusik, Theater, Spaß und Kultur geöffnet, um zu zeigen, wie ein Kulturcampus ohne Durchgangsverkehr aussehen könnte. Auf einem Markt der Möglichkeiten informierten Initiativen über ihre Aktivitäten, es gab Führungen zu den Möglichkeiten des Erhalts von zum Abriss vorgesehenen Bestandsgebäuden, dem Thema Graue Energie und nachhaltige Energieversorgung, und der neue Nachbarschaftsgarten auf dem Gelände wurde eingeweiht. Der größte Essensstand und das Catering kamen von der solidarischen, veganen und ökologischen ada_kantine. Ziel ist es auch dieses mal, mit dem nichtkommerziellen Straßenfest eine Vision aufzuzeigen, wie der ehemalige Unicampus weiterhin als öffentliche Versammlungs- und Veranstaltungsfläche genutzt und zugleich zu einem Reallabor für nachhaltige Stadtentwicklung werden könnte. Der Kulturcampus blickt auf eine über zehnjährige Geschichte zivilgesellschaftlichen Engagements für nachhaltige Stadtentwicklung zurück, und die Chance, dass die Planungen in eine Richtung gelenkt werden, die den heutigen Anforderungen an eine klimatisch angepasste Stadtentwicklung auf diesem Gebiet entspricht sollte auf allen Ebenen weiter verfolgt werden. Die Initiator*innen legen neben ökologischer Nachhaltigkeit (z.B. nachhaltige Stromanbieter, Recycling Becher und Pfandsystem, veganes und ökologisches Essen aus z.T. geretteten Lebensmitteln) in ihren Planungen besonderen Wert auf Teilhabe und eine "ganzheitliche Barrierefreiheit" (neben Barrierefreiheit für Menschen mit Gehbehinderung z.B. Bühnen mit Übersetzung für im Hören beeinträchtige Personen, Musik von und für Menschen mit Flucht- bzw. Migrationsgeschichte), sowie die Stärkung demokratischer Strukturen. Im Hinblick auf den langen Weg, den die Entwicklung des Kulturcampus bereits hinter sich hat, die veränderten gesellschaftlichen und klimatischen Bedingungen sowie die an vielen Orten wenig visionär erscheinende Frankfurter Stadtentwicklung halten wir es für umso wichtiger, solches bürgerschaftliches Engagement zu unterstützen. Die durch den Ortsbeirat bereitgestellten Mittel fließen in das Gesamtbudget der Veranstaltung ein, welches mit etwa 45 000,- Euro kalkuliert wird. Der VCD ist dieses Jahr Anmelder der geplanten Straßensperrung und der Nutzung des öffentlichen Raums. In dieser Funktion agiert er auch als Vertragspartner gegenüber den Behörden und Firmen für die Straßenbeschilderung, die Busumleitung und die Terrorabwehr. Allein die Kosten für die Straßensperrung belaufen sich auf rund 3000,- Euro (1500,- Beschilderung, 1500,- Busumleitung). Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 92 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Initiative OI 46 2024 Die Vorlage OF 812/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung der Wortlaut "durch den Ortsbeirat" ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen 1 CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung)

Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Planungs- und Umbaustand Gebäude Schumannstraße 2/Ecke WilhelmHauffStraße

16.11.2023 · Aktualisiert: 18.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2023, OF 804/2 Betreff: Planungs- und Umbaustand Gebäude Schumannstraße 2/Ecke Wilhelm-Hauff-Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Auskunft über den Planungs- und Umbaustand des Spekulationsobjektes Schumannstraße 2 / Ecke Hauffstraße im Westend zu geben. Dabei soll insbesondere erläutert werden, ob ein Bauantrag vorliegt, welche Nutzungsziele bekannt sind und wann der Umbau fortgesetzt bzw. angefangen wird. Begründung: Das gründerzeitliche Gebäude in prominenter Lage in der Schumannstraße 2, an der Ecke zur Wilhelm-Hauff-Straße, das zuletzt als Justizgebäude des Landes von der staatlichen Bewährungshilfe genutzt wurde, steht seit vielen Jahren leer und verrottet. Das Gebäude sollte nach vorliegenden Informationen Anfang der 2000er Jahre nach langem Leerstand zu einem Hotel der Althoff-Gruppe umgebaut werden. Nach mehreren Weiterverkäufen (u.a. gab es Pläne für ein Boarding House) ist die Eigentümerin (nach Berichten der FR vom 5. Januar 2019) eine Projektgesellschaft aus Kriftel, die jedoch keine Arbeiten am Gebäude durchführt. Anlage: (Quelle: Eigene Aufnahme der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO II, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 804 2023 Die Vorlage OF 804/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Begrünung Kettenhofweg

13.11.2023 · Aktualisiert: 07.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4705 entstanden aus Vorlage: OF 720/2 vom 24.08.2023 Betreff: Begrünung Kettenhofweg Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Vorschläge des ASE vom 28.02.2023 zur Begrünung und Möblierung des Kettenhofwegs umzusetzen: 1. Kettenhofweg 2: Einrichtung eines Parklets, sofern die dort ansässigen Café-Betreiber dort keine Außengastronomie betreiben wollen. Hier besteht erkennbarer Aufenthaltsbedarf, dem ein Parklet als nicht kommerzielles Angebot gerecht werden würde. 2. Kreuzung Kettenhofweg/Arndstraße/Corneliusstraße: Einrichtung von Hochbeeten im abgepollerten Gestaltungsbereich. Bei dem Einrichten der Hochbeete ist darauf zu achten, dass die Barrierefreiheit nicht eingeschränkt wird. 3. Kreuzung Kettenhofweg/Corneliusstraße: Einrichtung eines Hochbeetes auf der Fläche der "Gehwegnase". 4. Robert-Mayer-Straße, Höhe Tilly-Edinger-Platz: Einrichtung von Hochbeeten, teilweise mit Sitzmöglichkeiten, auf der Nordseite des Tilly-Edinger-Platzes sowie Einrichtung von jeweils zwei Fahrradbügeln an der Nordosts eite des Tilly-Edinger-Platzes zur Gräfstraße und vor dem gegenüber liegenden Gastronomiebetrieb, wie auf der Planskizze (siehe Begründung) aufgeführt. Begründung: Die genannten Vorschläge zur Begrünung und Möblierung des ASE begrüßt der Ortsbeirat sehr, da er bestrebt ist, mehr Grün in den Straßen und auf den Plätzen für die Bürgerinnen und Bürger, auch im Hinblick auf die fortschreitende Klimakrise, bereitzustellen. Kettenhofweg 2 Quelle: Bild aus der Präsentation des ASE vom 28.03.2023 Kettenhofweg/Arndstraße/Corneliusstraße Quelle: Bild aus der Präsentation des ASE vom 28.03.2023 Tilly-Edinger-Platz/Robert-Mayer-Straße Quelle: Bild aus der Präsentation des ASE vom 28.03.2023 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 682 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radwegeführung Opernplatz - Goethestraße sichern

10.10.2023 · Aktualisiert: 24.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4579 entstanden aus Vorlage: OF 1011/1 vom 19.09.2023 Betreff: Radwegeführung Opernplatz - Goethestraße sichern Der Magistrat wird gebeten, die Haltelinie vor der Lichtsignalanlage Neue Mainzer Straße/Ecke Goethestraße dauerhaft vor die Goethestraße zurückverlegen und neu markieren zu lassen. Begründung: Ortskundige und ortsfremde Radfahrende, die von der Bockenheimer Landstraße oder Taunusanlage aus den Opernplatz überqueren und in Richtung Goethestraße weiterfahren wollen, haben es schwer, den richtigen Weg zu finden. Auf dem Opernplatz markieren lediglich zwei Pflasterstreifen einen Radweg, der jedoch weder mit Fahrradlogos noch mit entsprechenden Schildern markiert ist. Viele Radfahrende erkennen die Markierungen nicht und überqueren den Opernplatz kreuz und quer. Die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Neue Mainzer Straße, Hochstraße, Freßgass' und Goethestraße wurde baustellenbedingt so angepasst, dass die Haltelinie für Pkw hinter die Goethestraße verlegt wurde. Markierungen für den querenden Radverkehr gibt es nicht. Bei Rot wartende Pkw blockieren nun die Zufahrt für Radfahrende in die Fahrradstraße Goethestraße in beide Richtungen. Das führt des Öfteren zu Beinaheunfällen. Bilder: Google Maps Streetview Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2023, ST 2468 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Pilotierung der Begrünung von Bushaltestellen im Ortsbezirk 2

18.09.2023 · Aktualisiert: 18.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4498 entstanden aus Vorlage: OF 671/2 vom 22.05.2023 Betreff: Pilotierung der Begrünung von Bushaltestellen im Ortsbezirk 2 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und unter welchen Voraussetzungen Bushaltestellen im Ortsbezirk 2 begrünt werden können und welche Bushaltestellen für ein Pilotprojekt "begrünte Bushaltestellen" infrage kämen. Sollte die Prüfung positiv ausfallen, wird der Magistrat gebeten, die Begrünung von mindestens fünf Bushaltestellen im Ortsbezirk vorzunehmen. Begründung: Hitzeresistente Begrünung von sonst ungenutzten Dächern und Wänden von Bushaltestellen wird z. B. in Budapest schon erfolgreich eingesetzt (siehe Fotos), um das Mikroklima in versiegelten Gebieten zu verbessern und den Nutzern des Busnetzes während der heißen Sommermonate einen angenehmen, schattigen Warteraum zu bieten. Der Magistrat hat mit dem Pilotprojekt "Frankfurter Hauben" einen ersten Schritt in die innovative Begrünung vorhandener öffentlicher ungenutzter Dachflächen gemacht - die Begrünung der Bushaltestellen hätte sogar einen ungleich positiveren Effekt, weil die potenziellen Grünflächen größer sind und direkt den wartenden Nutzern des Frankfurter Busnetzes zugutekämen und vergleichsweise schnell umgesetzt werden könnten. Gern stellt der Ortsbeirat 2 einen Kontakt zur Budapester Stadtverwaltung zum Erfahrungsaustausch her. Dies wäre auch ein schöner Ansatz, um die seit 1990 bestehende, etwas eingeschlafene Partnerstadtbeziehung lebendiger zu gestalten. Zur Finanzierung der Begrünung könnten z. B. die noch freien Mittel der ursprünglich auf dem Kettenhofweg geplanten beiden Parklets verwendet werden. Auch eine Kofinanzierung mit dem RMV oder eine Public-Private-Partnership mit in Frankfurt tätigen Unternehmen böten sich an. Fotos: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 12 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2161 Beratung im Ortsbeirat: 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung der Ampelschaltung zugunsten des Fußgängerverkehrs an der Kreuzung Adalbertstraße/Gräfstraße/Bockenheimer Landstraße

18.09.2023 · Aktualisiert: 11.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4495 entstanden aus Vorlage: OF 654/2 vom 21.03.2023 Betreff: Verbesserung der Ampelschaltung zugunsten des Fußgängerverkehrs an der Kreuzung Adalbertstraße/Gräfstraße/Bockenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Kreuzung Adalbertstraße/Gräfstraße/Bockenheimer Landstraße aus der Gräfstraße/Ecke Carlo-Schmid-Platz kommend Richtung Bockenheimer Warte fußgängerfreundlicher zu gestalten. Das Verweilen auf der Verkehrsinsel in der Mitte der Straße sollte die Ausnahme und nicht die Regel sein. Ein Hinausschieben bis zu einer eventuellen Realisierung des Kulturcampus ist nicht akzeptabel. Begründung: Die Ampelphasen sind so programmiert, dass regelmäßig nur eine Straßenhälfte für Fußgänger zu queren ist und diese gezwungen sind, in der Mitte zu warten. Da das Warten auf der Verkehrsinsel unangenehm erscheint und häufig tatsächlich kein Fahrzeugverkehr aus Richtung Bockenheimer Landstraße in die Kreuzung einfährt, erscheint es möglich, ohne den Verkehrsfluss erheblich zu behindern, diese Ampel fußgänger- und radfahrerfreundlich zu schalten. Schließlich ist es ärgerlich, aufgrund regelkonformen Wartens, ohne dass Fahrzeuge passieren, Busse und Straßenbahnen nicht zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 190 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Drei Grüne Wohnzimmer auf dem Platz vor Pro Familia Palmengartenstraße 14 aufstellen als Sicht und Lärmschutz für ratsuchende Personen

04.09.2023 · Aktualisiert: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2023, OF 723/2 Betreff: Drei Grüne Wohnzimmer auf dem Platz vor Pro Familia Palmengartenstraße 14 aufstellen als Sicht- und Lärmschutz für ratsuchende Personen Der Ortsbeirat möge beschließen: Drei Grüne Wohnzimmer werden auf dem Platz an der Palmengartenstraße 14 vor der Pro Familia-Geschäftsstelle so aufgestellt, dass sie Sicht- und Lärmschutz für Personen bieten, die dort anonym und in sicherem Rahmen eine (gesetzlich verpflichtende) Beratung aufsuchen wollen. Begründung: Seit diesem Jahr dürfen die Selbstbestimmungsgegner:innen ihre Mahnwachen und Gebete direkt vor Pro Familia abhalten und belästigen damit die oben genannte Personengruppe. Der Lärmpegel, der von den Selbstbestimmungsgegnern ausgeht, beeinträchtigt die Beratung in den Geschäftsräumen von Pro Familia. Nach Rücksprache mit der Geschäftsstellenleiterin von Pro Familia wäre die Aufstellung von bestenfalls mehr als zweien dieser Grünen Wohnzimmer zu befürworten. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 24.01.2024, OF 843/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage OF 723/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 723/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 723/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 723/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 723/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 723/2 wird durch die Vorlage OF 843/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 843/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Westend: Prüfung von Parkplatzflächen für Pflegedienste

10.07.2023 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.07.2023, OM 4338 entstanden aus Vorlage: OF 691/2 vom 26.05.2023 Betreff: Westend: Prüfung von Parkplatzflächen für Pflegedienste Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die zurzeit immer häufiger ausgewiesenen Lieferzonen - siehe Grüneburgweg und Kettenhofweg - auch den ambulanten Pflegediensten zur Verfügung gestellt werden können. Begründung: Im Zuge des Wegfalls von Parkplätzen im nördlichen Westend wird von Anwohnern immer wieder die Problematik der Parkplatzsuche der ambulanten Pflegedienste betont. Mit der Einführung der fahrradfreundlichen Nebenstraßen wurden vom Magistrat spezielle Lieferzonen eingerichtet, um dem Versorgungsverkehr im Viertel mehr Raum zu geben. Der Ortsbeirat bittet daher um eine Prüfung, ob diese Lieferzonen im Bereich der fahrradfreundlichen Nebenstraßen auch durch ambulante Pflegedienste für die Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten genutzt werden können. Weiterhin erscheint die Einrichtung von expliziten Pflegezonen im gesamten Viertel - bspw. ein Parkplatz pro Straße - als sinnvolle Maßnahme, um dem Bedarf der pflegebedürftigen Bevölkerung entgegenzukommen. Immer wieder berichten Bürgerinnen und Bürger mit Anspruch auf eine ambulante Pflege von den Schwierigkeiten der Pflegerinnen und Pfleger, einen Parkplatz zu finden. Grundsätzlich ist in den kommenden Jahren mit der fortschreitenden Alterung geburtenstarker Jahrgänge von einer Zunahme der ambulanten Pflege auszugehen. Die oftmals lange Suche führt zwangsläufig zu verringerten Behandlungszeiten und großem Stress bei den Pflegerinnen und Pflegern. Die Einrichtung einer bestimmten Anzahl von Pflegezonen pro Straßenzug könnte diesem Problem Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2116 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Den Platz vor der Universitätsbibliothek in Freimannplatz benennen

26.05.2023 · Aktualisiert: 21.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2023, OF 687/2 Betreff: Den Platz vor der Universitätsbibliothek in Freimannplatz benennen Der Ortsbeirat wolle beschließen: 1. den Platz vor der Universitätsbibliothek in ‚Freimannplatz' zu benennen. Die Adresse des Gebäudes der Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg (jetzt Bockenheimer Landstraße 134-138) soll künftig ‚Freimannplatz' lauten. 2. Analog zum Mitscherlichplatz sollen am Straßenschild zwei separate Zusatzschilder zu Therese, bzw. Prof. Dr. Freimann angebracht werden (Foto 1). Begründung: Mit der Benennung möchte der Ortsbeirat 2 u.a. an Therese und Prof. Dr. Aron Freimann erinnern und dazu beitragen, Fragmente ihres Lebens und Wirkens für unsere Stadt und die Wissenschaft sichtbar zu machen, Zu Therese und Prof. Dr. Aron Freimann: Therese Horovitz (1882-1965) war u.a. im Jüdischen Frauenbund aktiv. Weiterhin pflegte sie engen Kontakt mit der Frauenrechtlerin und Begründerin des Jüdischen Frauenbundes Bertha Pappenheim, deren Heim in Neu-Isenburg sie unterstützte. Frau Freimanns besonderes Interesse galt der Kinder- und Jugendfürsorge, für deren Umsetzung sie sich einsetzte. 1920 wurde sie in den Beirat des Israelitischen Krankenhauses berufen und war damit die erste Frau, welcher in der Israelitischen Gemeinde ein offizielles Verwaltungsamt übertragen wurde. Sie führte dieses bis zur Emigration 1939 aus. Nach der Auswanderung in die USA war sie in verschiedenen Wohlfahrtsorganisationen tätig und organisierte nach Kriegsende die Sendung von Care-Paketen nach Frankfurt/ Main. Prof. Dr. Aron Freimann (1871-1948) wirkte seit 1898 an der Frankfurter Stadtbibliothek - der heutigen Universitätsbibliothek - als Bibliothekar. Mit Unterstützung zahlreicher Spenden jüdischer Mäzene baute er hier die Hebraica- und Judaica-Sammlung zur größten des europäischen Kontinents und zu einer der bedeutendsten Sammlungen weltweit aus. Im Zuge der Einführung des ‚Arierparagraphen' - welcher dazu diente, Juden aus dem beruflichen und gesellschaftlichen Leben zu ‚entfernen' - wurde Freimann von der Stadt, bzw. Universität Frankfurt nach 35-jähriger Dienstzeit sofort seines Amtes enthoben und durfte die Bibliothek nicht mehr betreten. Der Paragraph - Teil des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums - wurde durch Adolf Hitler zum 7. April 1933 erlassen. Der damalige Frankfurter Oberbürgermeister Friedrich Krebs verfügte bereits am 28. März, dass zum Stichtag 30. März 1933 alle jüdischen Beamten und Angestellten der Stadt zu entfernen sind. Herr Freimann war zudem in der Gemeindepolitik der hiesigen Jüdischen Gemeinde aktiv. Er war Synagogenvorsteher der Börneplatzsynagoge und seit 1918 als Vertreter der Konservativen Fraktion im Vorstand der Israelitischen Gemeinde, seit 1928 als stellv. Vorstandsvorsitzender. 1937 wurde er als Vertreter der Gemeindeorthodoxie in den Präsidialausschuss der Reichsvertretung der Deutschen Juden gewählt. Vom 6. März 1939 bis zu seiner Emigration hatte Freimann das Amt des Vorsitzenden der von den Nazis zwangsvereinigten Jüdischen Gemeinde inne und war somit der letzte Vorsitzende der jahrhundertealten Frankfurter Jüdischen Gemeinde. Gemeinsam mit seiner Frau emigrierte A.F. im April 1939 über England in die Vereinigten Staaten. In New York arbeitete er in der New York Public Library sowie als Dozent und wurde als Bibliograph und Gelehrter auch im amerikanischen Wissenschaftsbetrieb anerkannt. Das Jahr 2023 markiert: - 90 Jahre Machtergreifung durch die Nationalsozialisten/ Entlassung von Prof. Dr. Freimann - 90 Jahre Bücherverbrennung - 85 Jahre Reichsprogromnacht - 75. Todesjahr von Prof. Dr. Aron Freimann - 75 Jahre Wiederbegründung der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main Die Antragsteller haben den Vorstand des Gemeinderats der Jüdischen Gemeinde Frankfurt/ Main im Vorfeld zum Vorhaben kontaktiert. Das Gremium hat über den Vorschlag beraten und unterstützt ihn vollumfänglich. Die Benennung des ‚Freimannplatz' soll im Rahmen der Jüdischen Kulturtage 2023 (22.10.-7.11.) erfolgen. Foto 1; Zusatzschilder Mitscherlichplatz Foto: Suzanne Turré Antragsteller: CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: Initiative OI 18 2023 Die Vorlage OF 687/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL; 4 GRÜNE (= Enthaltung)

Parteien: CDU, SPD, FDP, LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Planungskorrektur Grüneburgweg ist notwendig

22.04.2023 · Aktualisiert: 26.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2023, OF 659/2 Betreff: Planungskorrektur Grüneburgweg ist notwendig Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie die Planungen für den Grüneburgweg im Zug der Realisierung des Projektes "Fahrradfreundliche Nebenstraßen" abgeändert werden müssen, um folgenden bisher nicht berücksichtigten Fakten Rechnung zu tragen: Die Ladendichte im mittleren und östlichen Grüneburgweg beträgt 112 Läden pro Kilometer, im Oederweg nur 76 (fast nur im südlichen Abschnitt), im Kettenhofweg 19. Die umgebenden Stadtviertel bestehen im Grüneburgweg und Kettenhofweg fast ausschließlich aus Wohnungen, im Oederweg trifft dies nur für die nördliche Hälfte zu. Daraus folgt, daß Kettenhofweg und nördlicher Oederweg miteinander vergleichbar sind, mittlerer und östlicher Grüneburgweg aber eine andere Infrastruktur aufweisen und der südliche Oederweg ebenfalls eine wieder andere Struktur. Aus diesen offensichtlichen Fakten ergibt sich, daß die Planungen für die unterschiedlichen Straßen und Straßenabschnitte sich unterscheiden müssen. Der Magistrat wird daher gebeten, diese Planungen sachgerecht abzuändern und über die vorgesehenen Änderungen zu berichten. Anmerkung: Mit "Laden" sind alle Arten Geschäfte mit häufigem Publikumsverkehr gemeint, wie Supermärkte, Kioske, Cafés, Restaurants, Blumengeschäfte, Zeitungsläden, Apotheken, Kosmetik-Geschäfte, Weinhandlungen, Bankfilialen, Handwerksbetriebe etc. Begründung: Die drei Straßen Grüneburgweg, Kettenhofweg und Oederweg wurden bisher einheitlich zum Ziel "Fahrradfreundliche Nebenstraßen" beplant. Die Fakten zeigen aber, daß diese drei Straßen völlig unterschiedliche Funktionen in Vierteln unterschiedlicher Struktur aufweisen. Daher darf diesen drei Straßen keine Einheitsplanung übergestülpt werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 659/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 659/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 659/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Größere Mülleimer vor dem Bulgarischen Konsulat in der Rheinstraße

20.03.2023 · Aktualisiert: 13.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3718 entstanden aus Vorlage: OF 625/2 vom 06.03.2023 Betreff: Größere Mülleimer vor dem Bulgarischen Konsulat in der Rheinstraße Vorgang: EA 131/22 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, unter Hinweis auf den Etatantrag vom 21.03.2022, EA 131, vor dem Bulgarischen Konsulat ein bis zwei Müllgaragen anstelle oder zusätzlich zu den bisherigen Mülleimern anzubringen. Begründung: Es handelt sich um wiederholte Beschwerden von Anwohnern. Zu den unhaltbaren Zuständen am Bulgarischen Konsulat ist schon eine Fülle von Beschwerden und Anträgen verfasst worden. Aufgrund der komplexen Zuständigkeiten (Kommunikation mit dem Auswärtigen Amt etc.) ist mit einer zeitnahen Lösung des Problems nicht zu rechnen. Da die Wartezeiten für die Konsulatsbesucher sehr lang sind, sammelt sich auf der Straße viel Müll an, den diese mangels Mülleimer nicht entsorgen können. Müllgaragen können hier kurzfristig für Entlastung sorgen. Der Gehweg ist vor dem Konsulat breit genug, sodass problemlos Müllgaragen aufgestellt werden können. Bestehende kleine Mülleimer auf dem Gehsteig vor der Einfahrt zum Konsulat, die immer überquellen Eingangsbereich Konsulat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 21.03.2022, EA 131 Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1344 Aktenzeichen: 79-4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spielplatz Beethovenplatz

20.03.2023 · Aktualisiert: 28.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3719 entstanden aus Vorlage: OF 628/2 vom 26.02.2023 Betreff: Spielplatz Beethovenplatz Vorgang: OM 2686/22 OBR 2; ST 383/23 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten und ggf. umzusetzen, im Rahmen der Umsetzung der Stellungnahme vom 06.02.2023, ST 383, zur Einrichtung eines Spielplatzes am Beethovenplatz die Einrichtung einer Sitzgruppe für Eltern mit Mülleimern, Fahrrad- und Kinderwagenabstellfläche oder Ä hnliches in den bereits abgesperrten Flächen rund um den Beethovenplatz anzulegen. Begründung: Wie aus den Bildern ersichtlich wird, sind direkt am Beethovenplatz durch Poller abgesperrte Flächen derzeit ungenutzt. Um die Spielfläche für Kinder möglichst groß ausgestalten zu können, könnten diese Flächen für oben genannte Infrastruktur genutzt werden. Fläche direkt angrenzend an den Beethovenplatz: Dort könnten Bänke, Mülleimer oder Fahrradabstellflächen für Spielplatzbesucher geschaffen werden. An der Kreuzung Beethovenstraße/Corneliusstraße/Beethovenplatz ist viel Platz, sodass ohne zusätzlichen Parkplatzverlust evtl. noch Flächen umgenutzt werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2022, OM 2686 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 383 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2023, ST 1393 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2360 Aktenzeichen: 67-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Knotenpunkt Siesmayerstraße/Ecke Bockenheimer Landstraße

20.03.2023 · Aktualisiert: 07.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3720 entstanden aus Vorlage: OF 630/2 vom 28.02.2023 Betreff: Knotenpunkt Siesmayerstraße/Ecke Bockenheimer Landstraße Vorgang: OM 1688/17 OBR 2; ST 419/18 Der Magistrat wird gebeten, 1. auf der Siesmayerstraße, zwischen Bockenheimer Landstraße und Siesmayerstraße Hausnummer 15, die Parkplätze zugunsten eines rot markierten Fahrradstreifens umzuwidmen. Die rote Markierung ist bis zum Schwenk auf den Bürgersteig fortzuführen; 2. zwischen Bockenheimer Landstraße und Grüneburgweg, in nördlicher und südlicher Richtung, sollten Fahrradpiktogramme aufgebracht werden. Begründung: Die Siesmayerstraße ist am Knotenpunkt zur Bockenheimer Landstraße von Kfz und Radfahrenden stark belastet. Insbesondere die aus Richtung Grüneburgweg kommenden Fahrradfahrenden nutzen aus Sicherheitsgründen auch den Gehweg, um an den häufig auftretenden Fahrzeugschlangen vor der Ampel zum Abbieger auf der Bockenheimer Landstraße zu gelangen. Auch Fahrradfahrende, die die Straße benutzen, werden ohne ausreichenden Abstand überholt und auch geschnitten. Radfahrende bewegen sich oft in der gefährlichen Dooring-Zone neben den parkenden Fahrzeugen. Bei einer Verkehrszählung im Jahr 2017 wurden die Verkehrsströme von Rad und Kfz auch am Knotenpunkt Siesmayerstraße/Bockenheimer Landstraße gemessen. In der Stellungnahme vom 23.02.2018, ST 419, kann der hohe Anteil von Radfahrenden erkannt werden, der inzwischen sicherlich noch zugenommen hat. Aus diesen Gründen sind Radfahrende schützenswerter als parkende Fahrzeuge. Anlage: Auszug aus der ST 419: Einfädelung zur Bockenheimer Landstraße Richtung Bockenheimer Landstraße Richtung Grüneburgweg Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1688 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 419 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1487 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1487) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Begrünte Litfaßsäulen für Bockenheim und Westend

23.01.2023 · Aktualisiert: 11.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3431 entstanden aus Vorlage: OF 567/2 vom 01.01.2023 Betreff: Begrünte Litfaßsäulen für Bockenheim und Westend Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und unter welchen Umständen die Litfaßsäulen an folgenden Standorten im Ortsbezirk 2 mit Frankfurter Hauben versehen werden können: - Leipziger Straße/Am Weingarten - Voltastraße/Ecke Kuhwaldstraße - Adalbertstraße/Schloßstraße (Ecke Alvarium) - Bettinaplatz/Mendelssohnstraße - Zeppelinallee/Bockenheimer Landstraße Sollte die Prüfung positiv ausfallen, wird der Magistrat gebeten, die Begrünung der oben genannten Litfaßsäulen vorzunehmen. Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat über die Kosten der Ausstattung von Litfaßsäulen und Haltestellen mit Frankfurter Hauben zu informieren. Begründung: Durch die Frankfurter Haube (Dachbegrünung) werden Litfaßsäulen zu kleinen Biotopen und Klimaoasen mitten in der Stadt weiterentwickelt. Eine hitzeresistente und robuste Begrünung der ansonsten ungenutzten Dachfläche von Litfaßsäulen verbessert das Klima in versiegelten Gebieten, bietet Insekten und Bienen Raum und Nahrung und speichert Regenwasser. In einem Pilotprojekt hat die Stadt bislang sechs Litfaßsäulen in der Innenstadt mit einer Frankfurter Haube (Dachbegrünung) bestückt. Das Zwischenfazit fällt positiv aus, sodass einem Roll-out der Frankfurter Haube auch in Bockenheim und Westend nichts im Wege stehen sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1033 Antrag vom 16.05.2023, OF 670/2 Aktenzeichen: 79-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Problem der Vermüllung und unzumutbare Parksituation vor dem bulgarischen Konsulat in der Rheinstraße

23.01.2023 · Aktualisiert: 24.04.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3423 entstanden aus Vorlage: OF 513/2 vom 24.10.2022 Betreff: Problem der Vermüllung und unzumutbare Parksituation vor dem bulgarischen Konsulat in der Rheinstraße Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass der öffentliche Bereich vor dem bulgarischen Konsulat in der Rheinstraße 29 (Kreuzungsbereich Rheinstraße/Ecke Beethovenstraße) angemessen und in kurzen Abständen gereinigt wird. Die hygienischen Zustände müssen angemessen sein, darüber hinaus ist eine ausreichende Anzahl von Sanitäranlagen zur Verfügung zu stellen. Mit dem bulgarischen Konsulat ist zeitnah an einer gemeinsamen, zufriedenstellenden Lösung zu arbeiten, wie der Besucherstrom durch das Konsulat künftig logistisch gesteuert werden soll. Weiterhin ist eine Lösung zu entwickeln, wie die derzeit angespannte Parksituation gelöst werden soll. Ortsbeirat und Anwohner sind engmaschig über das weitere Vorgehen zu informieren. Begründung: Es handelt sich um eine Beschwerde von Anwohnern. Vor dem bulgarischen Konsulat in der Rheinstraße 29 kommt es regelmäßig zu unzumutbaren Verunreinigungen. Neben überdurchschnittlich viel Müll auf den Bürgersteigen und fehlender sanitärer Anlagen für die Besucher, befinden sich auch Abfallhinterlassenschaften in angrenzen Büschen und Vorgärten. Mittlerweile wurde zwar ein zusätzlicher Mülleimer installiert, das reicht natürlich nicht aus. Zusätzlich zu den o. g. hygienischen Zuständen ist auch die aktuelle Parksituation unhaltbar. Das benachbarte Grundstück wird augenscheinlich und unter Duldung des Konsulats als illegaler Altautoplatz genutzt. Dem ist sofort Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2023, ST 961

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stand der Planung - Ehemaliges Institut für vergleichende Irrelevanz (IvI), Kettenhofweg 130/Ecke Senckenberganlage

23.01.2023 · Aktualisiert: 01.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3427 entstanden aus Vorlage: OF 559/2 vom 02.01.2023 Betreff: Stand der Planung - Ehemaliges Institut für vergleichende Irrelevanz (IvI), Kettenhofweg 130/Ecke Senckenberganlage Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. wie der aktuelle Stand der Planung für das ehemalige "Institut für vergleichende Irrelevanz" (früher "Englisches Seminar und Amerika-Institut" der J. W. Goethe-Universität) im Kettenhofweg 130 ist; 2. wie sich die aktuellen Eigentumsverhältnisse darstellen; 3. in welchem baulichen Zustand sich das Gebäude befindet; 4. wie dem Denkmalschutz entsprochen wird; 5. ob nach wie vor die Absicht des Eigentümers besteht, das Gebäude in ein Hotel umzubauen (FR 03.11.2020); 6. wenn ja, welche Zeitplanung besteht; 7. ob es Bauvoranfragen gibt, oder ob bereits eine Baugenehmigung erteilt wurde; 8. ob es Möglichkeiten einer erneuten Zwischennutzung gibt. Begründung: Das funktionalistische Gebäude des früheren Instituts für vergleichende Irrelevanz, das von Ferdinand Kramer erbaut wurde und unter Denkmalschutz steht, steht im Jahr 2023 nunmehr erneut seit zehn Jahren leer. Das ehemalige Institutsgebäude des Englischen Seminars und Amerika-Instituts war zwischen 2003 und 2013 von Studierenden besetzt worden, wurde im Sinne einer alternativen Universität genutzt und von der Universität in dieser Funktion geduldet. Es fanden zeitweise regelmäßig Vorträge von in- und ausländischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Institut statt - bis es das Land Hessen an den Immobilieneigentümer Franconofurt AG verkaufte. Am 22. April 2013 wurden die Besetzung und die bisherige Nutzung durch eine polizeiliche Räumung beendet. Seitdem verfällt das Gebäude zusehens. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1316 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1316) vorgelegt hat.

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kulturcampus - Raum für Kultur und Wohnen

05.12.2022 · Aktualisiert: 07.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3292 entstanden aus Vorlage: OF 503/2 vom 13.10.2022 Betreff: Kulturcampus - Raum für Kultur und Wohnen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. welche der bisher angedachten Frankfurter Kultureinrichtungen weiterhin planen, auf den Kulturcampus umzuziehen und diesen Umzug weiterhin befürworten; 2. welchen Raum die jeweiligen Einrichtungen an ihrer derzeitigen Stätte einnehmen; 3. welcher Raumbedarf für die jeweiligen Einrichtungen am Kulturcampus angemeldet wird; 4. ob inzwischen bekannt ist, wie die viel erwähnte Synergie zwischen den Kultureinrichtungen untereinander und mit der Hochschule konkret ausgestaltet werden soll und inwieweit hierdurch tatsächlich der Raumbedarf dieser Einrichtungen gesenkt werden kann; 5. ob hierbei sichergestellt ist, dass das Frankfurt LAB mit der Hochschule einen großen Saal gemeinsam nutzen wird; 6. wie der im Bebauungsplan festgesetzte Mindestanteil Wohnen von 30 bis 40 Prozent im Mischgebiet angesichts der Raumbedarfe der Kultureinrichtungen und der Hochschule realisiert werden soll: a) wenn das Juridicum erhalten bliebe und auch für Wohnungen genutzt würde, b) wenn das Juridicum nicht erhalten bliebe; 7. ob für den Fall, dass die benötigte Fläche für Kultureinrichtungen auf dem Kulturcampus nicht ausreicht, vorgesehen ist, eine oder mehrere dieser Einrichtungen an ihrem bisherigen Standort zu belassen. Begründung: Bisher ist bekannt, dass die folgenden Kultureinrichtungen neben der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst auf den Kulturcampus umziehen sollen: - Junge Deutsche Philharmonie - Ensemble Modern - Dresden Frankfurt Dance Company - Frankfurt LAB - Hindemith Institut - Hessische Theaterakademie Es ist immer wieder die Rede von Synergie zwischen den Einrichtungen und der Hochschule. Allerdings fehlt es noch immer an einer genaueren Beschreibung, worin die Synergie nun tatsächlich bestehen könnte. Wenn dieser Begriff nicht nur zu einer Phrase werden soll, ist hier dringend eine Klärung vonnöten. Derzeit scheinen die Raumbedarfe der angedachten Kultur- und Hochschuleinrichtungen den zulässigen Anteil im Mischgebiet des Bebauungsplanes zu übersteigen. Sollte hier keine Einsparung der Raumbedarfe erfolgen, könnten wohl nicht alle geplanten Einrichtungen auf den Kulturcampus umziehen. Gleichzeitig ist im Mischgebiet ein Mindestanteil von Wohnungen von 30 bis 40 Prozent festgesetzt, der dringend herzustellen ist. Hierbei geht es auch um die Wohnungen im ersten Förderweg, die ursprünglich auch für den nördlichen Teil des Kulturcampus, nördlich der Bockenheimer Landstraße, vorgesehen waren und nun im mittleren Bereich des Bebauungsgebietes realisiert werden sollten. Dass hierbei das Juridicum mit seiner enormen Nutzfläche eine tragende Rolle spielen könnte, liegt auf der Hand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 657 Aktenzeichen: 41

OF (Antrag Ortsbeirat)

Architekturwettbewerb zum Kulturcampus soll u. a. die Möglichkeit zum Erhalt des Gebäudes des Juridicums eröffnen

05.11.2022 · Aktualisiert: 21.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.11.2022, OF 522/2 Betreff: Architekturwettbewerb zum Kulturcampus soll u. a. die Möglichkeit zum Erhalt des Gebäudes des Juridicums eröffnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass bei der Auslobung des gemeinsamen Ideen- und Realisierungswettbewerbs zum Kulturcampus mit dem Land Hessen ausdrücklich die Möglichkeit des Erhalts des Juridicums vorgesehen wird. Sicherzustellen, dass zur Auslobung des gemeinsamen Ideen- und Realisierungswettbewerbs zum Kulturcampus ausdrücklich der 2012 veröffentlichte Konsensplan als Ergebnis der BürgerInnenbeteiligung sowie der rechtskräftige, daraus abgeleitete Bebauungsplans Nr. 569 Maßgabe sein muss. Dieser definiert das Baufeld südlich der Bockenheimer Landstraße als Mischgebiet, d.h. mindestens 30 % der Bebauung sind als Wohnbebauung zu entwerfen, das Zentrum der Künste ist in jedem Fall zu berücksichtigen, Sonderbauten (z.B. die Hochschule - HfMDK) dürften nicht mehr als die Hälfte ausmachen. Neben dem architektonischen Gesamteindruck sollen u.a. auch die voraussichtlichen Kosten der Umsetzung Bewertungsmaßstab sein. Sicherzustellen, dass im weiteren Verlauf des gemeinsamen Ideen- und Realisierungswettbewerbs zum Kulturcampus und vor Entscheidung für einen von mehreren Gestaltungsvorschlägen der Öffentlichkeit im Rahmen einer Sondersitzung des Ortsbeirats eine engere Auswahl von Entwürfen mit jeweils den voraussichtlichen Kosten der Umsetzung vorgestellt werden. Mindestens einer der Gestaltungsvorschläge sollte den Erhalt des Gebäudes des Juridicums vorsehen. Festzustellen, dass die HfMDK entgegen dem Konsensplan nicht auf dem Baufeld der heutigen Universitätsbibliothek, sondern zur Realisierung gemeinsam mit dem Frankfurt LAB und einer Wohnbebauung sowie Gewerbe auf dem südlichen Baufeld vorgesehen und gewollt ist. Schließlich sollen Stadt Frankfurt und Land Hessen - nach rund 12 Jahren Wartezeit für die Öffentlichkeit - nun möglichst zügig den Architektenwettbewerb für dieses für den Kulturcampus zentrale Baufeld endlich starten. Begründung: Ein Umbau des Juridicums im Zuge des Bauvorhabens könnte die Chance bieten, den Erhalt sogenannter grauer Energie zu sichern und die über dem definierten Maximum des jetzigen Bebauungsplans liegende Höhe des Gebäudes durch Bestandschutz zur weiteren Nutzung jeweils zu sichern, was der Ortsbeirat grundsätzlich begrüßen würde. Daher sollte der Architekturwettbewerb ausdrücklich den Erhalt des Gebäudes des Juridicums als Möglichkeit im Wettbewerb an die BewerberInnen adressieren. Den Erhalt des Gebäudes des Juridicums als zwingende Voraussetzung im Architekturwettbewerb einzufordern, wäre jedoch aus verschiedenen Gründen falsch, da dies die Möglichkeiten der Anordnungen der verschiedenen Baukörper im Wettbewerb drastisch einschränken und schon mehrere Vorentscheidungen hinsichtlich der architektonischen Gestaltung treffen würde. Hinzu tritt, dass durch eine möglichst breite Palette von Gestaltungsentwürfen auch die anfallenden Kosten der Umsetzung fairer durch die Öffentlichkeit und die öffentlichen Träger bewertet werden können. Klar muss allen Beteiligten auch sein: Der unbeliebte Kostenfaktor wird nicht nur bei Umsetzung des Gestaltungsentwurfes ein wichtiger Faktor sein, sondern auch die spätere Nutzung (z.B. für studentisches Wohnen) erheblich beeinflussen. Dies gilt insbesondere auch für den im Kern guten Gedanken, das insoweit funktionale Gebäude des Juridicums zu erhalten. Daher ist eine offene Formulierung der Ausschreibung, die den Erhalt ebenso wie den Abriss ermöglicht, die beste Grundlage dafür, dass der Wettbewerb zur für den Stadtteil besten Lösung führt, ohne dass die ArchitektInnenschaft durch Denkverbote in ihrer Kreativität beschränkt werden. Im 2012 als Ergebnis der BürgerInnenbeteiligung veröffentlichten Konsensplan ist die Nutzung des südlichen Baufelds folgendermaßen festgelegt: "Kulturschwerpunkt (Institutionen des Kulturforums e.V., z.B. LAB), mögliche Erweiterung HfMDK, (kulturaffines) Gewerbe, Wohnen". Der geplante Hochschulbau ist nur durch die Kompromissbereitschaft des Magistrats vom komplexen Baufeld der UB auf dieses Baufeld gewechselt, eine zu dominante Ausnutzung des Raumes durch die HfMDK steht dem Konsensplan aber entgegen. Die Kernvorhaben für dieses Baufeld müssen nach wie vor die Errichtung des Frankfurt LAB und Schaffung von Wohnraum sein. Das Baufeld ist als Mischgebiet definiert, d.h. mindestens 30 % der Bebauung ist als Wohnbebauung zu errichten, Sonderbauten (d.h. die Hochschule) dürften nicht mehr als die Hälfte ausmachen. Das Zentrum der Künste bzw. das Frankfurt LAB sind für dieses Baufeld im Bebauungsplan ebenso wie das Wohnen ausdrücklich vorgesehen. Auf diese Festlegungen muss die Stadt Frankfurt bestehen! Insbesondere nachdem der Magistrat zunächst ja eine Zweiteilung des Zentrums der Künste angeboten hat, so dass auf dem südlichen Baufeld nur noch das Frankfurt LAB errichtet würde und dass in Gesprächen mit den NutzerInnen das Raumprogramm des Frankfurt LAB soweit reduziert werden konnte, dass es nunmehr weniger als 15 % des Baufeldes einnimmt. Für das Projekt "Kulturcampus" ist es nach 12 Jahren Wartezeit erforderlich, dass der Startschuss für das so wichtige südliche Baufeld bald fällt. Die Hochschule - HfMDK, die Institutionen des geplanten Zentrums der Künste sowie die Bockenheimer Bevölkerung wartet seit 12 Jahren darauf! Dies spricht im Übrigen auch klar -mindestens zu diesem Zeitpunkt- gegen eine gesonderte Machbarkeitsstudie oder gesonderten Wettbewerb für das Gebäude des Juridicums. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.10.2022, OF 502/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 502/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 522/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 2. GRÜNE, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme)

Parteien: CDU, SPD, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Spekulative Leerstände im östlichen Westend benennen und beheben

15.10.2022 · Aktualisiert: 20.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2022, OF 515/2 Betreff: Spekulative Leerstände im östlichen Westend benennen und beheben Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Welche Erkenntnisse hat der Magistrat darüber, dass im östlichen Westend (Karree Taunusanlage, Bockenheimer Landstraße, Kettenhofweg, Niedenau und Guiollettstraße) Wohn- und Bürogebäude im Eigentum der Allianz (oder Tochterfirmen) zum Teil seit mehr als 10 Jahren leerstehen? 2. Welche Kenntnisse hat der Magistrat über die Absichten der Eigentümer*innen, die Gebäude zu sanieren und sinnvollen (Nach-)Nutzungen zuzuführen? 3. Welche Erkenntnisse hat der Magistrat über Verkaufsabsichten? 4. Welche Maßnahmen wurden seitens des Magistrats und der Verwaltung bereits ergriffen, um die Eigentümer*innen entsprechend zu beraten bzw. ihnen zu verdeutlichen, dass diese langjährigen Leerstände unerwünscht sind? 5. Für welche Liegenschaften liegen dem Magistrat Bauvoranfragen bzw. Bauanträge oder Abrissanträge vor? Begründung: Durch die monopolisierten Eigentümerstrukturen und das Verhalten der Eigentümer*innen im genannten Karree Taunusanlage, Bockenheimer Landstraße, Kettenhofweg, Niedenau und Guiollettstraße ist das östliche Westend zu einem weitgehend "toten" Quartier geworden. Auch ein Investor Allianz Real Estate hat sich in Bezug auf Stadtentwicklung transparent und verantwortlich zu verhalten und insbesondere Wohnraum wieder seiner Nutzung zuzuführen. Bei den Liegenschaften, um die es insbesondere geht, handelt es sich um - Guiollettstraße 18-24; Büros - Leerstand seit ca. 12 Jahren; - Kettenhofweg 3-7; Büros und Wohnen - Leerstand seit mindestens 10 Jahren; - Kettenhofweg 1; Gewerbe/Büros - Leerstand seit Januar 2022; - Taunusanlage 21; Gewerbe/ Büros - Leerstand seit Mitte 2021/Januar 2022 ; - Taunusanlage 20; ehem. Kameha-Suite/Kulturdenkmal; Leerstand seit 2021; - Kettenhofweg 23; unbebaut, aber nutzbar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 515/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 571 2022 Die Vorlage OF 515/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Verkehrssicherheit und Fahrradabstellplätze für das Westend

10.10.2022 · Aktualisiert: 21.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2946 entstanden aus Vorlage: OF 494/2 vom 25.09.2022 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit und Fahrradabstellplätze für das Westend Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Kreuzungen und Fußgängerüberwegen zu prüfen, ob Fahrradbügel installiert werden können, um die freie Sicht auf potenzielle Gefahrenstellen sicherzustellen und die Fläche, anstatt durch Poller und Markierungen, sinnstiftend zu nutzen: 1. Altkönigstraße/Ecke Liebigstraße 27c/Sperrfläche 2. Beethovenstraße 34 3.Beethovenstraße 55/vor dem Zebrastreifen beidseitig 4. Böhmerstraße/Ecke Leerbachstraße 5. Elsheimerstraße/Ecke Leerbachstraße 6. Emil-Claar-Straße 15, 17 7. Eppsteiner Straße 18/Ecke Oberlindau 8. Eppsteiner Straße/Ecke Reuterweg/vor dem Zebrastreifen 9. Fellnerstraße 14, 15/nach dem Zebrastreifen 10. Fellnerstraße 3/Ecke Bockenheimer Anlage/freie Fläche 11. Feuerbachstraße 24/vor dem Zebrastreifen 12. Freiherr vom Stein Straße 19/22/Ecke Eppsteiner Straße 47 13. Friedrichstraße 22/Ecke Liebigstraße 35, 44/Sperrfläche 14. Gärtnerweg 29/statt Poller Fahrradbügel 15. Gärtnerweg/Ecke Im Trutz Frankfurt/Sperrfläche 16. Georg-Voigt-Straße 21/Ecke Emil-Sulzbach-Straße 22 17. Guiollettstraße 25 18. Kleine Wiesenau 3/Ecke Myliusstraße 20 19. Klüberstraße/Ecke Niedenau 20. Lessingstraße 2/Ecke Guiollettstraße 21. Liebigstraße/vor dem Zebrastreifen 22. Lindenstraße 19/Ecke Kettenhofweg 82 23. Lindenbachstraße 37/Absicherung Tiefgarageneinfahrt mit einem Fahrradbügel 24. Niedenau 78/Ecke Kettenhofweg 31 25. Savignystraße 71/Ecke Arndtstraße 7c 26. Staufenstraße 41/Liebigstraße 11 27. Telemannstraße 9/Ecke Kronberger Straße 5, 7 28. Ulmenstraße/Ecke Guiollettstraße 29. Westendstraße/Ecke Arndtstraße 30. Wöhlerstraße 15/Ecke Staufenstraße 35 Bei positiver Prüfung bittet der Ortsbeirat um baldmögliche Umsetzung. Begründung: Indem Kreuzungsbereiche und Fußgängerüberwege zugeparkt werden bzw. die erforderlichen Abstände um diese Gefahrenstellen nicht eingehalten werden, wird die Sicherheit vom Fuß- und Radverkehr gefährdet. Insbesondere auf Schulwegen und rund um Orte, wo sich vermehrt Familien mit Kindern aufhalten, muss dafür gesorgt werden, dass ein solches Gefährdungspotenzial vermieden wird. Eventuell vorhandene Poller halten die Flächen zwar frei, jedoch verbleiben diese Flächen ungenutzt. Fahrradbügel verhindern hier nicht nur ein Zuparken der genannten Gefahrenbereiche, sondern geben der frei zu haltenden Fläche einen Nutzen, indem sie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer eine geordnete Fläche zum Abstellen ihrer Fahrräder bieten. Der Magistrat wird gebeten, beim Prüfen der Aufstellungsorte und der Montage darauf zu achten, dass insbesondere zu Fuß Gehende mit besonderem Bedarf die Kreuzungsbereiche weiterhin passieren können. Der Ortsbeirat bedankt sich für das bürgerschaftliche Engagement, dass die umfassende Liste an möglichen Standorten erstellt hat und parallel bereits in den Ortsbezirken 3 und 5 zur Verbesserung der allgemeinen Verkehrssituation beigetragen hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 330 Beratung im Ortsbeirat: 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Kulturcampus - Juridicum langfristig erhalten und u. a. für studentischen Wohnraumbedarf umbauen

04.10.2022 · Aktualisiert: 21.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2022, OF 502/2 Betreff: Kulturcampus - Juridicum langfristig erhalten und u. a. für studentischen Wohnraumbedarf umbauen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. im Auslobungstext für den bevorstehenden Architektenwettbewerb zum Kulturcampus den Erhalt des Gebäudes Juridicum nicht nur als Option vorzugeben, sondern als Stadt klar einzufordern; 2. Einvernehmen innerhalb des Magistrats und insbesondere mit der ABG herzustellen, dass der für eine Zwischennutzung als Unterkunft für Geflüchtete erforderliche Umbau des Gebäudes so erfolgt, dass eine langfristige Nutzung (studentisches Wohnen und Gewerbe) vorbereitet und ermöglicht wird; 3. auf keinen Fall zuzulassen, dass das Gebäude im Laufe der Zwischennutzung Schaden nimmt, der ggf. zur Begründung für einen späteren Abriss herhalten könnte; 4. das Juridicum als Modellprojekt des "Umbauens im Bestand" vorzusehen und eine entsprechende Machbarkeitsstudie, bzw. einen eigenen Wettbewerb vorzusehen; 5. den Ortsbeirat und den Stadtteil baldmöglichst über den Wettbewerb zum Kulturcampus und die damit zusammenhängenden Planungen zu informieren. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt zwar Äußerungen des Magistrats, dass der Abriss des Juridicums (entsprechend B-Plan) im anstehenden Architektenwettbewerb von Land und Stadt nicht mehr vorgegeben werden soll, sondern den Architekten und der Wettbewerbsjury optional überlassen werden soll (FR 1.10.22). Gleichwohl besteht der Ortsbeirat nach einer Phase der Umnutzung und Zwischennutzung des Juridicums (die ebenfalls begrüßt wird) darauf, das Gebäude langfristig zu erhalten und insbesondere für studentischen Wohnraum neu zu nutzen. Der Hintergrund ist klar: Studierende finden immer seltener in Frankfurt Wohnraum; zudem ist der Kulturcampus ein geeigneter Ort für eine Mischung mit studentischem Wohnen. Entsprechende Forderungen zu Erhalt des Gebäudes und Neunutzung u.a. als studentischer Wohnraum hat mittlerweile auch die 4. Stadtteilversammlung am 28.9.22 erhoben. Angesichts der Tatsache, dass die Eigentümerin des Gebäudes, die städtische ABG, vehement für einen Abbruch des Juridicum plädiert (FR 12.7.22), muss damit gerechnet werden, dass ein nur optional vorgegebener Erhalt des Gebäudes nicht ausreicht, sondern dass klare Zielsetzungen für Erhalt und Weiternutzung des Juridicums in den Auslobungstext des Wettbewerbs eingefügt werden müssen. Dieser Erhalt ist insbesondere auch aus Gründen des Klima- und Baumaterialschutzes, des Erhalts "Grauer Energie"(bereits im Gebäude gespeicherte Energie) erforderlich. In Zeiten von Klimakrise und knapper werdenden Rohstoffen ist die Reaktivierung und Neunutzung von Bestandsgebäuden wichtiger denn je. Für innovative Beispiele gibt es bundes- und europaweit zahlreiche Beispiele, wie aktuell die Ausstellung des DAM im Ostend (Nichts Neues - Besser bauen mit Bestand/ bis 15.1.23) aufzeigt. Dass Umbau und Neunutzung des Gebäudes Juridicum mit seinen 17.500 qm BGF aufgrund seiner guten Bausubstanz und Gebäudestruktur möglich sind, zeigt u.a. eine neue Studie des Architektenbüros Schneider/Schumacher (https://www.skylineatlas.de). Gleichermaßen ist es problemlos möglich, sowohl die Baumassen des Gebäudes der HfMDK auf dem Areal südlich der Bockenheimer Landstraße unterzubringen als auch das Juridicum mit entsprechenden Abstandsflächen zur Hochschule zu erhalten. Entsprechende aktuelle Baumassenuntersuchungen weisen darauf hin. Die teilweise Wohnnutzung des Juridicums würde es Stadt und ABG zudem ermöglichen, einen hohen Wohnanteil auf dem Kulturcampus-Areal zu realisieren. Das Gebäude selbst ist aufgrund seiner Höhe zudem ein wichtiger Schallschutz für alle Campus-Nutzungen gegenüber der verkehrsreichen Senckenberganlage. Das Juridicum bietet die einmalige Chance, auch in Frankfurt anhand eines großen und innovativen Umbauprojektes zu zeigen, dass Abriss und Neubau nicht mehr im Vordergrund stehen, sondern dass man die Zeichen der Zeit erkannt hat: die Verlängerung der Lebensdauer von Gebäuden ist die nachhaltigste Lösung, um Energie- und Materialressourcen sowie Deponiefläche und -kosten für Bauschutt einzusparen. Baudezernentin Sylvia Weber selbst forciert ein Umdenken in Richtung Bauen im Bestand. Der Ortsbeirat schließt sich dieser Auffassung vollumfänglich an und begrüßt diese Haltung, die die Dezernentin jüngst in einem Gastbeitrag im Magazin urban shorts dargelegt hat (https://www.urban-shorts.net/2022/09/22/graue-energie-weiternutzen/"). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.11.2022, OF 522/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 502/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 522/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 2. GRÜNE, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Nachgefragt: Wissenschaftliche Begleitung des Grüneburgwegs und des Kettenhofwegs

19.09.2022 · Aktualisiert: 24.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2022, OF 493/2 Betreff: Nachgefragt: Wissenschaftliche Begleitung des Grüneburgwegs und des Kettenhofwegs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Auskunft an den Ortsbeirat zu erteilen und zu folgenden Fragen hinsichtlich der wissenschaftlichen Begleitung der Umgestaltung des Grüneburwegs und Kettenhofwegs an den Ortsbeirat 2 zu berichten: Befragung a) alle Fragebögen zur wissenschaftlichen Begleitung der fahrradfreundlichen Nebenstraßen in einem gut lesbaren Format mit allen Verästelungen des Fragebogens zur Verfügung zu stellen. b) wie viele Fragebögen an Passanten verteilt wurden und wie hoch der Rücklauf war. c) wie künftig verhindert werden soll, dass Nicht-Betroffene an der Befragung teilnehmen. d) bezugnehmend auf Seite 20-21 der Präsentation zur Wissenschaftlichen Begleitung der "fahrradfreundlichen Nebenstraßen" der Informationsveranstaltung - Ortsbeiräte 2 und 3 vom 6.9.2022 (Präsentation) erfolgte im Grüneburgweg die sog. Vorherbefragung von 10. Juni bis 22. August 2022. Die sog. Nachherbefragung soll im Herbst/ Winter 2023 stattfinden. Im Sommer 2022 und Herbst-Winter 2023 ist u.a. aufgrund der unterschiedlichen Wetterverhältnisse von einem anderen Verkehrsnutzungsverhalten der Befragten auszugehen. Wie wird dies bei der Auswertung der Fragebögen berücksichtigt, um Verzerrungen aufgrund der unterschiedlichen Jahreszeiten zu vermeiden? Untersuchungsraum e) bezugnehmend auf Seite 9 der Präsentation lautet die Forschungshypothese: "Die Umgestaltung zu fahrradfreundlichen Nebenstraßen [. .] 4. führt zu einer verbesserten Wohn- und Aufenthaltsqualität in den betroffenen Straßen." und "5. führt zu einer erhöhten Verkehrssicherheit unter allen Verkehrsteilnehmenden in den betroffenen Straßen." Es wird gebeten an den Ortsbeirat zu berichten, was unter ‚betroffenen" Straßen' zu verstehen ist, und ob dieser Bereich deckungsgleich mit dem Bereich ist, in dem Handzettel & Flyer verteilt wurden (hierzu siehe S. 19 der Präsentation). f) Auf Seite 19 der Präsentation sind die Straßen rund um den Grüneburgweg in der Karte gekennzeichnet, in denen Handzettel & Flyer verteilt wurden, aber die Straßennamen auf Seite 19 sind schlecht oder nicht lesbar. Eine solche Karte hat der Ortsbeirat zum Kettenhofweg/Robert-Mayer-Str. nicht erhalten. Es wird gebeten, dem Ortsbeirat die Straßennamen, in denen Handzettel & Flyer rund um den Grüneburgweg und den Kettenhofweg/Robert-Mayer-Str. verteilt wurden/ werden, als gut lesbare Liste zur Verfügung zu stellen. g) warum nicht auch die möglicherweise vom Umfahrungsverkehr betroffene Parallelstraßen in den Untersuchungsraum aufgenommen worden sind und auch dort entsprechende Veränderungen aufgrund der Umgestaltung untersucht werden. Verkehrsmessungen h) anhand welcher Kriterien die Straßen und Punkte ausgewählt wurden, an denen Verkehrsströme auf dem Grüneburgweg und Kettenhofweg und den angrenzenden Quer- und Parallelstraßen gemessen wurden/ werden, und wie die Punkte der Verkehrszählungen ausgewählt wurden; i) bezugnehmend auf S. 29 und 33 der Präsentation wird gebeten an den Ortsbeirat zu berichten, weshalb es nicht mehr Verkehrszählungen in den angrenzenden Parallel- und Querstraßen zum Grüneburgweg und den Kettenhofweg/Robert-Mayer-Str. gibt ( insbesondere warum es solche hinsichtlich des Grüneburgwegs nicht in der Wolfsgangsstr. gibt), aus denen Schlussfolgerungen ob es zur Verlagerung von Verkehr aus dem umgestalteten Grüneburgweg und Kettenhofweg/ Robert-Mayer-Str. in angrenzende Straßen kommt, gezogen werden können. j) vom wem und wie die Verkehrszählungen genau durchgeführt wurden/ werden, wie die Personen, die sie durchführen, hierfür geschult werden, und wie die Zählung über 24h (s. S. 30 und S. 34 der Präsentation) praktisch ablaufen soll, z.B. ob diese im ‚Schichtbetrieb' durchgeführt wird und warum, wie anhand Seite 30 und 34 der Präsentation ersichtlich, Verkehrszählungen zu unterschiedlichen Jahreszeiten erfolgt sind. Sonstiges k) Nach welchen Kriterien wurden die Attribute zur Beschreibung der Umfeldqualität ausgewählt? Weshalb wurde neben den Attributen ‚Aufenthaltsqualität', ‚Soziales Sicherheitsgefühl', ‚Aufteilung des Straßenraums', ‚Übersichtlichkeit', ‚Lautstärke/ Lärm', ‚Wohnqualität' nicht auch das Attribut ‚Erreichbarkeit der Geschäfte' aufgenommen? 2. den Ortsbeirat zukünftig früher und umfassend zum Fortgang der Untersuchung zu informieren. Begründung: Es besteht weiterer Informationsbedarf zu den o.g. wichtigen Punkten hinsichtlich der wissenschaftlichen Begleitung der fahrradfreundliche Nebenstraßen in Ergänzung zu den bereits dem Ortsbeirat vorliegenden Informationen, um die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung einordnen und diese Untersuchung begleiten zu können. Volle Transparenz mit umfassenden Informationen dient dazu, dass der Ortsbeirat seine Aufgabe erfüllen kann, den Magistrat zu beraten, und sein Mandat als demokratisch gewähltes Organ wahrzunehmen. Zu 1.a.: die als PDF zur Verfügung gestellten Fragebogen enthalten nicht alle Verästelungen im Fragebogen ausweislich einer Email vom 22. September 2022 u.a. an den Ortsvorsteher. Zu 1.b.-c.: Informationsbedarf, s.o. Zu 1.d.: Informationsbedarf, da die unterschiedlichen Jahreszeiten, in denen die Messungen vorgenommen werden, nach Einschätzung des Ortsbeirats Einfluss auf das Ergebnis der Untersuchung haben und es dadurch zu Verzerrungen kommen kann. Dies gilt ganz besonders im Zusammenhang mit der Messung des Radverkehrs, bei dem unbedingt der saisonale Aspekt berücksichtigt werden muss. Die Annahme, dass zahlreiche Radfahrer nur bei entsprechender Witterung dieses Verkehrsmittel nutzen, ist naheliegend und sollte Berücksichtigung finden. 1.e.-g. : Die genaue Kenntnis des Untersuchungsraums ist wesentlich, um die Ergebnisse der Untersuchung einordnen zu können. Zu 1.h./i.: Ausweislich S. 29 und 33 der Präsentation gibt es nur 3 Messpunkte der Verkehrsströme außerhalb des Grüneburgwegs und nur 1 Messpunkt außerhalb des Kettenhofwegs/Robert-Mayer-Str. Insofern bittet der Ortsbeirat darum, die Kriterien, nach der die Standorte für die Messungen ausgewählt wurden, zu erläutern, insbesondere weshalb nicht mehr Messpunkte in den Quer- und Parallelstraßen zum Grüneburgweg und den Kettenhofweg/Robert-Mayer-Str. vorgenommen werden. Diese werden nach Einschätzung des Ortsbeirats am stärksten von einer möglichen Verkehrsverlagerung betroffen sein und Messungen hier sind für eine umfassende Untersuchung essenziell. Bezüglich der ausgewählten Straßen sollte nicht nur die Luftlinie, sondern auch die mögliche Umfahrung eine Rolle spielen. Gerade derzeit ruhige Wohnstraßen könnten künftig vermehrt unter Schleich- und Umfahrungsverkehr leiden. Schließlich wird ähnliches bereits aus dem Nordend berichtet (vgl. etwa Frankfurter Rundschau vom 10.11.2021: https://www.fr.de/frankfurt/nordend-ort904333/mehr-verkehr-in-der-finkenhofstras se-91108195.html). Zu 1.j.: Informationsbedarf, s.o., da es aus Sicht des Ortsbeirats wichtig ist, dass die Verkehrsmessungen, an denen viele Personen beteiligt sein dürften, konsistent durchgeführt werden. Zu 1.k: Die Lebens- und Wohnqualität von Menschen im Ortsbeirat wird auch durch die Erreichbarkeit von Geschäften bestimmt. Insofern bittet der Ortsbeirat um Rückmeldung, weshalb dieses Merkmal nicht abgefragt wurde bei der Bestimmung der Umfeldqualität. Zu 2.: Einige der o.g. Fragen, z.B. 1g., h., und i., betreffen auch die Gestaltung der Vorher-Befragung, die bereits abgeschlossen ist. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, ihn zukünftig frühzeitig und umfassend zu informieren, so dass er die Untersuchung konstruktiv kritisch begleiten und seiner Rolle nachkommen kann. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 493/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und FDP (= Annahme)

Parteien: CDU, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gedenkplakette für Siegmund und Rosette Una am Haus der Studierenden

12.09.2022 · Aktualisiert: 19.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2594 entstanden aus Vorlage: OF 331/2 vom 09.04.2022 Betreff: Gedenkplakette für Siegmund und Rosette Una am Haus der Studierenden Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit dem Land Hessen und der Goethe-Universität als Eigentümer und Nutzer der Villa in der Bockenheimer Landstraße 76 am Gebäude oder im Garten eine Gedenkplakette für Siegmund und Rosette Una mit folgender Inschrift anzubringen: "1896 - heute In Erinnerung an die Erbauer dieses Hauses Siegmund Una (13.09.1843 - 25.04.1904), Rosette Una, geb. Mayer (20.02.1854 - 11.05.1942) deren Familie von den Nationalsozialisten verfolgt wurde, deren Töchter nach Lodz deportiert und vernichtet wurden, deren Enkel nach Haft im KZ Buchenwald die Flucht gelang." Begrüßenswert wäre eine rasche, unbürokratische Umsetzung des Vorhabens. Begründung: Die Villa in der Bockenheimer Landstraße 76 wurde im Mai 1962 vom Land Hessen gekauft und seither als Studienkolleg für ausländische Studierende genutzt. Auch heute bereiten sich am internationalen Studienzentrum Studierende aus vielen Ländern auf ein Fachstudium an der Goethe-Universität vor. Auf die wechselvolle Geschichte des Hauses und seiner Erbauer deuten einzig die verschlungenen Initialen des Erbauers Siegmund Una in einem Medaillon über einem Mansardenfenster hin. Die Historikerin Christine Hartwig-Thürmer, die im Gebäude einen langen Abschnitt ihres Berufslebens verbracht hat, begann im Rahmen des Stadtlabor-Projektes zum "NS in Frankfurt" für das Historische Museum 2020 eine Spurensuche zum Schicksal der jüdischen Familie Una. Auch wenn diese die Villa schon 1926 verkauft hatte und Siegmund Una lange vor der NS-Zeit verstarb, war das Familienschicksal nicht minder bewegend. Rosette Una und ihre Töchter und Enkel wurden durch die Nationalsozialisten systematisch verfolgt: Enteignung des Vermögens, Haft für den Enkel im KZ Buchenwald, dem dann aber mit seiner Familie die Flucht nach Kenia gelang. Beide Töchter wurden 1941 nach Lodz deportiert und vernichtet, Rosette starb "nicht mehr wegfähig" im jüdischen Altersheim ("Judenhaus") in der Wöhlerstaße 6 und wurde neben ihrem Mann auf dem Jüdischen Friedhof bestattet - allerdings ohne Grabinschrift. Die Inschrift von Siegmund Una wurde von den Nationalsozialisten abmontiert und als Rohstoff für Kriegszwecke eingeschmolzen. (siehe Feldforschungstagebuch "Bockenheimer Landstraße 76. Ein Haus und seine verborgene Geschichte" von Christine Hartwig-Thürmer, S. 6f, S. 12ff.) Grundsätzlich sind Stolpersteine und Gedenktafeln ein haptisches, sehr konkretes Element der deutschen NS-Erinnerungskultur. Gerade vor dem Hintergrund der beängstigend umfassenden Machtergreifung des NS auch in Frankfurt, sollte - wo immer möglich - auf dieses dunkle Kapitel der Geschichte hingewiesen und Denkanstöße gegeben werden. Gerade im internationalen Studierendenhaus kommt dem konkreten Gedenken eine besonders wichtige Rolle zu - als Beispiel für die Ernsthaftigkeit, mit der man sich um die Aufarbeitung der Geschichte bemüht, als Mahnung und Inspiration für die jungen Studierenden. So schrieb Monica Camacho aus Kolumbien: "Als Kolumbianerin, Ausländerin, Studentin, Frau, Kulturanthropologin, Stadtlaborantin und als Erinnerungsträgerin möchte ich (...) die Erinnerung an Sie, liebe Frau Una, und Ihr Haus wachhalten. (...) Ich hoffe, dass sie (Ihre Nachkommen) sich nicht befremdet fühlen, dass das Haus heute ein internationaler Lernort ist. Ich würde mir wünschen, dass sie sich darüber freuen, dass ihr Haus für viele Studierende aus alle Welt, von großer Bedeutung ist." (siehe Feldforschungstagebuch, S. 34f.) Das Feldforschungstagebuch "Bockenheimer Landstraße 76. Ein Haus und seine verborgene Geschichte" von Christine Hartwig-Thürmer kann beim Besuch der Stadtlabor-Ausstellung im Historischen Museum Frankfurt mitgenommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 110 Antrag vom 26.02.2023, OF 611/2 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 20.03.2023, OIB 213 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 41

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgänger an der Bockenheimer Warte schützen

12.09.2022 · Aktualisiert: 21.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2736 entstanden aus Vorlage: OF 419/2 vom 17.06.2022 Betreff: Fußgänger an der Bockenheimer Warte schützen Der Magistrat wird gebeten, den Radweg an der Bockenheimer Landstraße zwischen Adalbertstraße/Gräfstraße und Zeppelinallee/Senckenberganlage deutlich sichtbar zu markieren. Begründung: An der Bockenheimer Warte befindet sich parallel an der Bockenheimer Landstraße stadteinwärts zwischen Adalbertstraße/Gräfstraße und Zeppelinallee/Senckenberganlage ein Radweg auf dem Gehweg. Außerdem befindet sich direkt an diesem Radweg die Bushaltestelle und die U-Bahn-Haltestelle "Bockenheimer Warte". Fußgänger, z. B. auf dem Weg zur Bushaltestelle oder zur U-Bahn-Haltestelle, bewegen sich dabei häufig auf dem Radweg, sodass es zu Konflikten zwischen Radfahrern/Personen auf E-Scootern und Fußgängern kommt, siehe Fotos. Der Magistrat wird gebeten, den Radweg deutlich sichtbar markieren zu lassen, als dringliche Maßnahme, bereits jetzt vor dem Umbau der Bockenheimer Landstraße, um so Fußgänger besser klar zu machen, dass der Radweg kein Gehweg ist. Außerdem wird der Magistrat gebeten, mögliche Maßnahmen, wie Fußgänger an der Bockenheimer Warte besser vor Radfahrern/Personen auf E-Scootern geschützt werden können, zu prüfen und zu berichten, insbesondere ob es möglich ist, dort einen separaten Weg für Fußgänger zu markieren, z. B. zwischen dem Eingang an der U-Bahn-Haltestelle "Bockenheimer Warte" und Adalbertstraße. Fotos vom 17. Juni 2022 um die Mittagszeit Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 42 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Auskunft zu Straßensperrungen

04.07.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2438 entstanden aus Vorlage: OF 397/2 vom 12.05.2022 Betreff: Auskunft zu Straßensperrungen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob es neben Mainziel Frankfurt am Main andere Internetseiten oder Hotlines gibt, über die Bürger eine Übersicht zu Straßensperrungen im Ortsbezirk 2 erhalten können; 2. welche Straßensperrungen auf der o. g. Internetseite von Mainziel unter > Verkehr > Sperrungen abgerufen werden können, insbesondere ob darin, neben Sperrungen aufgrund von Baustellen, auch Sperrungen infolge von Sportveranstaltungen und anderen angemeldeten Veranstaltungen eingestellt werden und mit welchem zeitlichen Vorlauf dies erfolgt; 3. ob und wenn ja, wo und wie die Stadt zu Straßensperrungen bei kurzfristig angekündigten Veranstaltungen z. B. Demonstrationen informiert. Begründung: Es gab Anregungen von Bewohnerinnen und Bewohnern aus dem Westend. Der Ortsbezirk ist sehr lebendig und es ist erfreulich, dass dort immer wieder Sportveranstaltungen, wie z. B. das traditionelle Radrennen am 1. Mai oder der JP Morgan Corporate Challenge, stattfinden und politische Themen, wie z. B. zur Ukraine oder Corona, diskutiert werden. Solche Veranstaltungen finden aktuell nahezu jedes Wochenende statt. Dabei kommt es häufig zu Straßensperrungen, u. a. an der Bockenheimer Landstraße, der Eschersheimer Landstraße, dem Reuterweg und dem Grüneburgweg. Immer wieder sind Anwohnerinnen und Anwohner hiervon überrascht. Es kommt für sie zu Unannehmlichkeiten, wenn sie z. B. ihr Auto aufgrund von Sperrungen nicht nutzen können, oder nicht klar ist, wie gesperrte Bereiche umfahren werden können. Ziel ist, durch die o. g. Anregung entsprechende Anfragen von Bewohnerinnen und Bewohnern des Ortsbezirks direkt beantworten zu können und die entsprechenden städtischen Stellen hiervon zu entlasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2538 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Anwohnerparken rund um den Beethovenplatz zeitlich ausweiten

15.05.2022 · Aktualisiert: 21.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2022, OF 374/2 Betreff: Anwohnerparken rund um den Beethovenplatz zeitlich ausweiten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Anwohnerparken rund um den Beethovenplatz (Zone 13) zeitlich (24 Stunden), insbesondere auch aufs Wochenende und Feiertage, zeitlich auszuweiten. Begründung: Rund um den Beethovenplatz parken viele Auswärtige, um beispielsweise die Gottesdienste in der dortigen Kirche, den Palmengarten, den Grüneburgpark oder auch das Senckenbergmuseum zu besuchen. Dies führt regelmäßig auch außerhalb der Anwohnerparkzeiten (derzeit Mo-Fr 7-10 und 16-22h) zu Engpässen unter den Anwohnern und vermeidbarem Parksuchverkehr. Diesem Trend ist mit einem umfassenden Anwohnerparken entgegen zu wirken. Für Besucher des Palmengartens steht ein eigenes Parkhaus zur Verfügung und auch an der Bockenheimer Warte ist ein Parkhaus vorhanden (Adalbertstr.). Die Anwohnerparkzonen sollten den Anwohnern zur Verfügung stehen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 374/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 374/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 374/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 374/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 374/2 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Radfahrer auf Gehwegen trotz komfortabler Radwege

15.05.2022 · Aktualisiert: 20.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2022, OF 391/2 Betreff: Radfahrer auf Gehwegen trotz komfortabler Radwege Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob es Pläne für Maßnahmen gibt, Fußgänger vor Radfahrern zu schützen, die trotz komfortabler paralleler Radwege auf den Gehwegen fahren, 2. wenn ja, welche Maßnahmen dabei angedacht sind, und 3. wann in diesem Fall mit der Einleitung und Wirksamwerdung dieser Maßnahmen zu rechnen ist, aber 4. wenn nein, warum es keine derartigen Pläne gibt, und speziell 5. ob der Grund dafür jahrzehntelang geübte Mißachtung der Fußgänger ist. Begründung: Selbst da, wo neue, überbreite, rot gefärbte Radwege angelegt sind, fahren viele Radfahrer parallel auf den Gehwegen und belästigen und gefährden Fußgänger. In der vergangenen Woche beobachtet - auf der Alten Brücke Richtung Sachsenhausen: kein Radfahrer auf dem Radweg, 1 Radfahrer auf dem Gehweg im Slalom um Fußgänger herum, - in der Kurt-Schuhmacherstraße zwischen Rechneigrabenstraße und Battonstraße: 2 Radfahrer auf dem riesigen breiten roten Radweg, 1 Radfahrerin parallel dazu auf dem Gehweg, - an der Konstablerwache neben der Haltestelle auf der Platzseite: 1 Radfahrer im Slalom um Fußgänger neben unbenutztem Radweg. Auch besonders in der Bockenheimer Landstraße fahren zahlreiche Radfahrer auf den Gehwegen trotz vorhandenem Radweg. Und nein, das sind keine wenigen Ausnahmen, sondern es ist die Regel in der gesamten Stadt, daß Radfahrer Gehwege benutzen und daß die Stadt trotzdem seit Jahrzehnten es nicht für nötig hält, etwas dagegen zu tun. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 391/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 391/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 1 SPD und LINKE. gegen CDU, 1 SPD und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufzuginsel auf der Bockenheimer Landstraße sicher genug?

02.05.2022 · Aktualisiert: 19.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2079 entstanden aus Vorlage: OF 333/2 vom 28.03.2022 Betreff: Aufzuginsel auf der Bockenheimer Landstraße sicher genug? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum auf der neu errichteten Aufzuginsel der U-Bahn-Station "Westend" zwei verschieden Arten von Pollern installiert sind. Auf der westlichen Seite befinden sich drei sehr stabile Poller mit einem Durchmesser von mehr als 20 Zentimeter. Auf der östlichen Seite sind es fünf Poller mit einem wesentlich geringeren Durchmesser von circa acht Zentimeter. Begründung: Seit bekannt wurde, dass der Aufzug für die U-Bahn-Station "Westend" in der Straßenmitte platziert werden wird, gab es Stimmen, die um die Sicherheit der Menschen, die auf der Aufzuginsel mit dem Aufzug direkt zum Bahnsteig der U-Bahn-Station fahren wollen oder wegen der roten Fußgängerampel auf der Aufzuginsel warten müssen, fürchteten. Das Schlimmste wäre, wenn ein Fahrzeug auf diese Aufzuginsel aufprallen würde und dort befindliche Menschen schwer verletzen oder gar töten würde. Fahrzeugen, die aus westlicher Richtung kommen, wird es durch die drei erwähnten stabilen Poller und dem dahinter liegenden Aufzugsschacht sehr erschwert, Schaden anzurichten. Gegen Fahrzeuge, die aus östlicher Richtung auf die Aufzuginsel prallen, bieten die fünf dünnen Poller keinen großen Schutz für die auf der Aufzuginsel befindlichen Menschen, besonders dann, wenn ein schweres Fahrzeug oder ein Lastkraftwagen den Unfall verursacht. Die Frage ist doch, verdient der Fahrstuhl den höheren Schutzaufwand oder sollten es Menschen sein, die den höheren Schutz benötigen? Quelle: Aufnahme eines Mitglieds des Ortsbeirates Quelle: Aufnahme eines Mitglieds des Ortsbeirates Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2063 Anregung vom 19.02.2024, OA 443 Antrag vom 06.01.2025, OF 1053/2 Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6368 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2063) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beethoven-SPIEL-Platz

02.05.2022 · Aktualisiert: 22.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2086 entstanden aus Vorlage: OF 347/2 vom 08.04.2022 Betreff: Beethoven-SPIEL-Platz Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob es möglich ist, auf dem Beethovenplatz einen Kinderspielplatz zu errichten. Der Ortsbeirat präferiert hierfür die Fläche rechts vor dem Kirchengebäude aus Richtung Schubertstraße kommend; 2. ob andere Bereiche der Grünfläche geeignet sind, falls der unter Ziffer 1. genannte Bereich dies nicht sein sollte; 3. mit welchen Kosten für eine solche Maßnahme zu rechnen wäre, legt man eine Ausstattung etwa wie auf dem Spielplatz Westendplatz zugrunde; 4. ob es möglich ist, die Spielgeräte, die sich auf dem Pausenhof der Auslagerungsfläche in der Ginnheimer Landstraße befinden, für einen möglichen Spielplatz Beethovenplatz zu nutzen, da die Franckeschule zwischenzeitlich zurückgezogen ist und die Geräte für die Schülerinnen und Schüler der Johanna-Tesch-Schule nicht altersgerecht sind. Der Ortsbeirat kann sich vorstellen, einen finanziellen Beitrag aus seinem kargen Budget zu leisten, und wird darüber diskutieren, sobald eine Kostenschätzung vorliegt. Begründung: Es handelt sich hierbei um eine Anregung von Anwohnenden mit Kindern. Im näheren Umfeld befindet sich kein weiterer Spielplatz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 12.05.2022, OF 373/2 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1803 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 383 Antrag vom 23.04.2023, OF 643/2 Etatanregung vom 08.05.2023, EA 189 Aktenzeichen: 67-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1 hier: Fahrradbügel im Bereich Alte Oper/Opernplatz

15.03.2022 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1828 entstanden aus Vorlage: OF 356/1 vom 22.02.2022 Betreff: Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1 hier: Fahrradbügel im Bereich Alte Oper/Opernplatz 1. Der Magistrat wird gebeten, entlang der Längsseite zwischen den Bäumen im hinteren Bereich (nördlich) der Alten Oper auf dem Opernplatz eine ausreichende Anzahl von Fahrradbügeln errichten zu lassen. 2. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob anstelle der Terrorsperren, der sogenannten "Legosteine", im Rahmen der Erstellung eines Gesamtkonzeptes Einrichtungen für sichere Fahrradabstellmöglichkeiten geschaffen werden können. Begründung: Am Übergang von der Bockenheimer Landstraße zum Opernplatz treffen zwei Erfordernisse zusammen: die zunehmende Nachfrage nach sicheren Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Lastenräder sowie der Schutz des Opernplatzes gegen terroristische Anschläge. Die Terrorsperren verschandeln jedoch das Stadtbild und werden von der Bevölkerung abgelehnt. Eine Kombination von Lkw-sicheren Pflanzkübeln und Fahrradbügeln würde zu einer Aufwertung des Opernplatzes führen und gleichzeitig sichere Radabstellplätze schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1577 Auskunftsersuchen vom 06.09.2022, V 469

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bitte Zebrastreifen im Bereich von Kita - Mendelssohnstraße/Höhe Schubertstraße

14.02.2022 · Aktualisiert: 30.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1630 entstanden aus Vorlage: OF 269/2 vom 29.01.2022 Betreff: Bitte Zebrastreifen im Bereich von Kita - Mendelssohnstraße/Höhe Schubertstraße Der Magistrat wird gebeten, einen Fußgängerüberweg (z. B. Zebrastreifen) über die Mendelssohnstraße im Umfeld Höhe Schubertstraße zu errichten, um u. a. die Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger in Hinblick auf Kindertagesstätten im Umfeld zu erhöhen. Begründung: Hinweis von Anwohnerinnen und Anwohnern sowie Eltern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2022, ST 1260 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2727 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1531 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umbau der Bockenheimer Landstraße - baulich getrennter Radweg ab der Bockenheimer Anlage!

14.02.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1629 entstanden aus Vorlage: OF 285/2 vom 11.02.2022 Betreff: Umbau der Bockenheimer Landstraße - baulich getrennter Radweg ab der Bockenheimer Anlage! Der Magistrat gebeten, den geplanten Umbau der Bockenheimer Landstraße so umzusetzen, dass der baulich getrennte Radweg stadtauswärts bereits ab der Kreuzung Bockenheimer Anlage/Bockenheimer Landstraße beginnt und nicht auf der Straße lang geführt wird (siehe Abbildung). Da hierdurch der Straßenquerschnitt der Bockenheimer Landstraße an der Kreuzung zu eng für vier Pkw-Fahrspuren (eine Fahrspur stadtauswärts, drei Abbiegespuren stadteinwärts) wird, soll auf eine der zwei Rechtsabbiegespuren stadteinwärts verzichtet werden. Begründung: Der Umbau der Bockenheimer Landstraße wird ausdrücklich begrüßt. In vergangenen Planungsgesprächen mit Vertretern des Ortsbeirates 2 wurde darauf hingewiesen, dass die Planung stadtauswärts jedoch nicht am Beginn der Bockenheimer Landstraße, an der Kreuzung zur Bockenheimer Anlage beginnt. In der Umsetzungsplanung gemäß der am 04.02.2022 per Mail verschickten Werksmitteilung besteht dieser Umstand leider weiterhin. Es ist jedoch nicht zielführend, die Straße jetzt grundlegend umzubauen, dies aber nicht vollständig zu tun und in absehbarer Zeit hier wieder eingreifen zu müssen. Stattdessen sollte jetzt für einen vollständigen baulich getrennten Radweg auf der ganzen Länge der Bockenheimer Landstraße gesorgt werden. Quelle: Entwurfsplanung der Stadt Frankfurt am Main, Lageplan, Blatt 6 (verschickt mit der Werksmitteilung am 04.02.2022) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 890 Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2022, ST 2587 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerinnen- und Fußgängerfreundlichkeit umsetzen - Feuerbachstraße

17.01.2022 · Aktualisiert: 17.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1400 entstanden aus Vorlage: OF 235/2 vom 27.12.2021 Betreff: Fußgängerinnen- und Fußgängerfreundlichkeit umsetzen - Feuerbachstraße Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Maßnahmen für mehr Fußgängerinnen- bzw. Fußgängerfreundlichkeit in der Feuerbachstraße umzusetzen: 1. Der Magistrat wird gebeten, für die Einhaltung des geltenden Parkverbots zwischen Kettenhofweg und Guiollettstraße zu sorgen. Da es sich um ein temporäres Halteverbot aufgrund der Baustelle - deren Ende derzeit angabegemäß nicht absehbar ist - handelt, könnte dies beispielsweise durch Aufstellen von Sicherheitsbaken entlang der Bordsteinkante geschehen. 2. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Pkw-Parkplätze, welche sich auf dem Gehweg der Feuerbachstraße (in Fahrtrichtung nach Norden) entlang der ersten drei Häuser zwischen Kettenhofweg und Bockenheimer Landstraße befinden, entweder entfallen oder auf die Fahrbahn verlegt werden könnten und die jeweilige Lösung bei positivem Prüfungsergebnis umzusetzen. Hierbei ist zu beachten, dass die Feuerbachstraße für entgegenkommende Radfahrende weiterhin gefahrlos nutzbar sein muss. 3. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten , ob die Pkw-Parkplätze, welche sich auf dem Gehweg der Feuerbachstraße nach den ersten drei Häusern (in Fahrtrichtung nach Norden) zwischen Kettenhofweg und Bockenheimer Landstraße befinden, entweder entfallen oder (ganz oder zur Hälfte) auf die Fahrbahn verlegt werden könnten und die jeweilige Lösung bei positivem Prüfungsergebnis umsetzen. Hierbei ist zu beachten, dass die Feuerbachstraße für entgegenkommende Radfahrende weiterhin gefahrlos nutzbar sein muss. Dieser Punkt ist als nachrangig zu Ziffer 2. anzusehen, Ziffer 2. hat Vorrang. Begründung: Diese Anregung erfolgt auf Anregung eines Anwohners der Feuerbachstraße. Zu Ziffer 1.: Zwischen Kettenhofweg und Guiollettstraße ist die Fahrspur der Feuerbachstraße durch einen langen Bauzaun stark verengt. Auf der gegenüberliegenden Seite besteht daher Parkverbot. Dieses wird jedoch, nach Beobachtungen der Anwohnerinnen und Anwohner, regelmäßig missachtet. Die aufgestellten Halteverbotsschilder reichen zu diesem Zweck erkennbar nicht aus. Viele Pkw parken dort halb auf dem Gehweg, halb auf der Fahrbahn. Die Fahrspur ist dadurch so stark verengt, dass die Müllabfuhr regelmäßig Schwierigkeiten hat hindurchzufahren. Zugleich wird der Gehweg dadurch so stark verengt, dass mobilitätseingeschränkte Menschen und Menschen mit Kinderwagen die Gehwege nicht mehr passieren können. Zu Ziffer 2.: Zwischen Kettenhofweg und Bockenheimer Landstraße ist der Gehweg (in Fahrtrichtung nach Norden) entlang der ersten drei Häuser sehr schmal, sodass mobilitätseingeschränkte Menschen und Menschen mit Kinderwagen diesen kaum passieren können. Die Maßnahme dient der Fußgängerinnen- bzw. Fußgängerfreundlichkeit und der Barrierefreiheit. Zu Ziffer 3.: Nach den ersten drei Häusern in Fahrtrichtung nach Norden zwischen Kettenhofweg und Bockenheimer Landstraße ist ein schöner moderner breiter Gehweg angelegt worden, welcher Platz zum ausgiebigen Flanieren oder auch Verweilen bieten könnte. Stattdessen wird er zur Hälfte als Parkfläche genutzt, sodass es letztlich wieder ein schmaler Gehweg ist. Die Anwohnerinnen und Anwohner hatten sich nach dem Bau zunächst über den schönen breiten neuen Gehweg gefreut und waren dann sehr enttäuscht, dass dieser als Parkfläche und nicht als breiter Boulevard zum Flanieren und Verweilen dient. Ein schöner breiter Gehweg könnte an dieser Stelle für mehr Aufenthaltsqualität und Fußgängerinnen- bzw. Fußgängerfreundlichkeit sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2362 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2362) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Goethe-Gymnasium - Nutzung der Räumlichkeiten Beethovenstraße

17.01.2022 · Aktualisiert: 07.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1402 entstanden aus Vorlage: OF 240/2 vom 07.12.2021 Betreff: Goethe-Gymnasium - Nutzung der Räumlichkeiten Beethovenstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. eine zeitnahe Nutzung aller angemieteten Räumlichkeiten im Objekt Beethovenstraße durch das Goethe-Gymnasium sicherzustellen; 2. zu prüfen und zu berichten, bis wann dies erfolgen kann. Begründung: Hinweis des Schulelternbeirats des Goethe-Gymnasiums, dass in dem bereits angemieteten Auslagerungsstandort ein Stockwerk nicht genutzt wird, obwohl die Schule einen entsprechenden Bedarf an Räumlichkeiten hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 189 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-33

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