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Meine Nachbarschaft: Astronomenweg

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Einrichtung eines Festplatzes in Unterliederbach prüfen

21.10.2025 · Aktualisiert: 03.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7502 entstanden aus Vorlage: OF 1299/6 vom 31.05.2025 Betreff: Einrichtung eines Festplatzes in Unterliederbach prüfen Vorgang: V 83/21 OBR 6; V 578/23 OBR 6; ST 909/23; ST 1327/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und inwieweit das derzeit ungenutzte Gelände an der Ecke Heimchenweg/Hermann-Waibel-Allee vom Magistrat angekauft oder dauerhaft gepachtet werden kann, um es als Festplatz für Veranstaltungen im Stadtteil Unterliederbach zu nutzen. Begründung: Der Freiwilligen Feuerwehr Unterliederbach wurde das Gelände vom derzeitigen Eigentümer für die Feier ihres 125-jährigen Jubiläums im Juni 2025 zur Verfügung gestellt. Nachdem das Gelände gemäß den Stellungnahmen des Magistrats ST 909 und ST 1327 nicht mehr für den ursprünglich geplanten Bildungscampus vorgesehen ist, hat sich im Rahmen des genannten Jubiläums gezeigt, dass sich das Gelände sehr gut als Festplatz für den Stadtteil Unterliederbach eignet. Dies gilt insbesondere, weil einige Fahrgeschäfte der Unterliederbacher Kerb aufgrund gestiegener Flächenanforderungen nicht mehr auf dem Marktplatz aufgestellt werden können und dadurch im Festangebot fehlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.06.2021, V 83 Auskunftsersuchen vom 17.01.2023, V 578 Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2023, ST 909 Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1372

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Unterliederbach: Parksituation in der Nahestraße

18.03.2025 · Aktualisiert: 07.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6627 entstanden aus Vorlage: OF 1183/6 vom 10.03.2025 Betreff: Unterliederbach: Parksituation in der Nahestraße Bereits in der vergangenen Wahlperiode machten Anwohner darauf aufmerksam, dass rechtswidrig abgestellte Fahrzeuge (insbesondere in den Kreuzungsbereichen) dafür sorgen, dass Müllfahrzeuge der Stadtreinigung die Nahestraße nicht befahren können. In der Folge konnte mehrmals der Müll der Anwohnerschaft nicht abgeholt werden. Seinerzeit fand bereits ein Ortstermin statt. Innerhalb dessen wurde angeregt und auch umgesetzt, dass ein Halteverbot eingerichtet wird und die Kreuzungsbereiche markiert werden, um eine Befahrbarkeit zu gewährleisten. Zudem rückten die Beamten der Stadtpolizei die verkehrliche Situation in den Fokus und führten Kontrollen durch. Mittlerweile haben sich die Zustände verschlechtert. Kontrollen finden laut Aussagen der Anwohner nicht mehr statt, sodass die Parkverbotszonen und insbesondere die markierten Kreuzungsbereiche wieder rechtswidrig beparkt werden. Diese Ausführungen vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, alsbald - regelmäßige Kontrollen in der Nahestraße zu forcieren, um die Befahrbarkeit des Areals für schwere Müllfahrzeuge zu gewährleisten; - die markierten Kreuzungsbereiche beispielsweise mit Radständern, Pollern oder anderen geeigneten Mitteln zu versehen, um eine Beparkung der Einfahrtsbereiche zu verhindern und somit die Müllversorgung der Anwohnerschaft wieder zu gewährleisten. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1706 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Unterliederbach - Kanalarbeiten in und um die Liederbacher Straße

14.01.2025 · Aktualisiert: 03.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6291 entstanden aus Vorlage: OF 1127/6 vom 08.12.2024 Betreff: Unterliederbach - Kanalarbeiten in und um die Liederbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass zu den vor einiger Zeit in der Presse angekündigten und weiterhin ausstehenden Kanalarbeiten in der Liederbacher Straße - der Ortsbeirat ausführlich und rechtzeitig vor Straßensperrungen über anstehende Maßnahmen informiert wird; - die einzelnen Bauabschnitte/Gewerke benannt werden; - zeitliche Abhängigkeiten erläutert werden; - bei Verzögerungen oder Baustopps der Ortsbeirat auch über die Auswirkungen informiert wird; - die Anwohner und die von den Sperrungen betroffenen Nachbarschaften, auch die der Nebenstraßen, rechtzeitig vor Straßensperrungen über anstehende Maßnahmen informiert werden, auch darüber, dass Arbeiten am Kanal stattfinden und daher von außen nicht sichtbar sind, ggf. aber bei Missachtung der Sperrungen die Kanalarbeiter gefährdet werden; - alle betroffenen Busunternehmen, deren Buslinien zur beziehungsweise durch die Liederbacher Straße führen, rechtzeitig informiert werden, damit die Fahrerinnen und Fahrer über Umleitungen informiert werden können; - VGF und traffiQ rechtzeitig vor den Straßensperrungen über anstehende Maßnahmen informiert werden und an den Haltestellen Informationen zu den Ersatzhaltestellen angebracht werden; - die Polizei über die geänderten Verkehrsführungen informiert wird. Begründung: Die Kommunikation zur Sperrung der Liederbacher Straße im letzten Jahr war so unzureichend, dass u. a. Polizei und Ortsbeiratsmitglieder viele erboste und verstörte Anfragen von Bürgern erhalten haben. Es entstand einiges an Verkehrschaos, da Busse an den gesperrten Straßen standen, Sperren eigenmächtig zur Seite gestellt wurden und niemandem der Sinn der Sperrungen klar war. Eine ausführliche und rechtzeitige Information zu den noch ausstehenden weiteren Baumaßnahmen ist dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sperrmüllablagerung auf der Brücke über dem Liederbach

29.10.2024 · Aktualisiert: 16.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5974 entstanden aus Vorlage: OF 1089/6 vom 11.10.2024 Betreff: Sperrmüllablagerung auf der Brücke über dem Liederbach Auf der Brücke der Wasgaustraße, welche über den Liederbach führt, wurden wiederholt offensichtlich illegale Sperrmüllablagerungen beobachtet, die oft lange liegen bleiben. Durch Wettereinflüsse fallen Teile des Mülls regelmäßig in den Liederbach und verschmutzen diesen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Sperrmüllablagerungen an der Brücke über dem Liederbach in der Wasgaustraße zu verhindern. Das könnte ein Schild sein, das auf das Verbot und die Sanktionen bei illegaler Sperrmüllablagerung hinweist. Begleitend sollten Mülldetektive nach den Verursachern forschen. Begründung: Anwohner*innen machten auf diesen Missstand aufmerksam. Besonders in der Nähe von Gewässern sollte dafür gesorgt werden, dass kein Müll zur Verschmutzung führt. . Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 134 Aktenzeichen: 79-4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vogelsichere Mülleimer im sogenannten Liederbach Park anbringen

25.06.2024 · Aktualisiert: 23.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2024, OM 5653 entstanden aus Vorlage: OF 1041/6 vom 08.06.2024 Betreff: Vogelsichere Mülleimer im sogenannten Liederbach Park anbringen Im sogenannten Liederbach Park, zwischen Peter-Bied-Straße und Wasgaustraße, ist häufig zu beobachten, wie Vögel sich an den Müllkörben zu schaffen machen und Müll aus den Mülleimern herausziehen und verteilen (siehe Foto 1). Wenn man von Höchst in Richtung Liederbach geht, sind auf der rechten Seite noch die alten Mülleimer angebracht, die es den Vögeln besonders leicht machen, an den Inhalt zu kommen. Auf der anderen Seite sind bereits die neueren Mülleimer montiert, die seit ca. fünf Jahren verwendet werden. Aber auch diese verhindern nicht das Herausholen von Müll durch die Vögel. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die offensichtlich ungeeigneten Mülleimer gegen neuere, wirklich vogelsichere Modelle (siehe Foto 2) auszutauschen, wie sie beispielsweise schon in der Stadtmitte verwendet werden. Begründung: Der Austausch würde die aktuelle Vermüllung im sogenannten Liederbach Park reduzieren. Foto 1: Foto 2: (Fotos: Mehmet Agatay) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1698

OF (Antrag Ortsbeirat)

Unterliederbach: Dauerbaustelle Liederbacher Straße und Peter-Bied-Straße

18.06.2024 · Aktualisiert: 04.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2024, OF 1052/6 Betreff: Unterliederbach: Dauerbaustelle Liederbacher Straße und Peter-Bied-Straße Der Ortsbeirat möge den Magistrat auffordern, folgende Fragen zu beantworten: - Warum wird mit der Sperrung der Liederbacher Straße und der Peter-Bied-Straße einschließlich Nebenstraßen ein ganzes Stadtviertel wochenlang durch eine Vollsperrung der zentralen Verkehrsanbindung von der Außenwelt angeschnitten, obwohl der Baufortschritt eine abschnittsweise Sperrung mit lokalen Umfahrungen erlaubt? - Warum werden mögliche Zu- und Ausfahrten nicht kenntlich gemacht? - Warum werden Sperrungen nicht von der Polizei überwacht? - Wann ist mit einer Aufhebung der Sperrungen zu rechnen? Begründung: Der angesprochene Bereich, etwa die Liederbacher Straße zwischen Wasgaustrasse und Gebeschussstrasse, ist seit Wochen gesperrt; weitgehend ohne dass erkennbare Aktivitäten stattfinden. Angekündigt waren sechs bis acht Wochen für Kanalsanierungen, diese sind mittlerweile um. Das Stadtviertel zwischen Liederbach, Bahn und Hunsrückstrasse hat eine Einfahrt über Hunsrückstrasse/Heimchenweg und eine Ausfahrt über Heimchenweg/ Gebeschussstrasse. Beschilderungen und Hinweise fehlen. Die Folgen sind erheblich: Die Sperrungen an der Kreuzung Peter-Bied/Liederbacher werden umfahren. Dabei reicht der Platz auf dem Bürgersteig zwischen Ampelpfosten, Straßenschildern und Hauswand aus, um mit einem SUV der obersten Gewichtsklasse durchzufahren. Schmalere Fahrzeuge schaffen das mit mehr als Schrittgeschwindigkeit. Einbahnstraßen (Privatstrasse Heimchenweg) werden gegen die Fahrtrichtung befahren. Sperren werden regelmäßig von der Straße auf die Bürgersteige verschoben, so dass die abgesenkten Bürgersteige vollständig blockiert werden. Die Situation wird zunehmend gefährlich für Fußgänger, insbesondere Kinder und Hilfsbedürftige. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 977 2024 Die Vorlage OF 1052/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterliederbach: Instandsetzung Astronomenweg gewährleisten

28.05.2024 · Aktualisiert: 19.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5519 entstanden aus Vorlage: OF 1024/6 vom 12.05.2024 Betreff: Unterliederbach: Instandsetzung Astronomenweg gewährleisten An mehreren Stellen ist der Astronomenweg entlang des Liederbaches so stark erodiert bzw. beschädigt, dass zwei Personen oder Radfahrer aufgrund der Verengung nicht mehr aneinander vorbeikommen können. Als aktuelles Beispiel dafür zeigt das Foto ein aus der Verankerung gerissenes Metallgitter. Es sind weitere Schäden auf dem Astronomenweg zu beobachten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den Abschnitt des Astronomenwegs entlang des Liederbachs zwischen der Hunsrückstraße und der Hans-Böckler-Straße schnellstmöglich wieder instand zu setzen. Da immer wieder Schäden auf dem Weg auftreten , möge der Magistrat prüfen, welche Möglichkeiten sinnvoll sind, den Weg dauerhaft zu befestigen, um zukünftige Schäden zu reduzieren. Begründung: Da der Astronomenweg von zahlreichen Radfahrer*innen und Fußgänger*innen frequentiert wird, sollte dieser nach Überschwemmungen u. Ä. auch schnell wieder befahrbar sein. Foto: Mehmet Agatay Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2084 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wiederherstellung der Verkehrssicherheit im Otto-Ernst-Weg 52 bis 70

16.04.2024 · Aktualisiert: 27.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.04.2024, OM 5349 entstanden aus Vorlage: OF 984/6 vom 25.03.2024 Betreff: Wiederherstellung der Verkehrssicherheit im Otto-Ernst-Weg 52 bis 70 Vorgang: OM 1320/22 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, die kürzlich entfernten Poller in der o. g. Unterliederbacher Stichstraße wieder zu installieren. Begründung: Mit der Anregung vom 11.01.2022, OM 1320, sollte das Autofahren durch diesen schmalen Weg, der lediglich für Anlieger (Verkehrszeichen 250 StVO) freigegeben ist, unterbunden werden. Eine Ortsbesichtigung mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung (Baubezirk-West) und Ortsbeiratsmitgliedern von CDU, SPD und BFF ergab, dass allein zwei Metallabweiser in der Mitte des 66 Meter langen Weges ausreichen, damit nur berechtigte Fahrzeuge vom Otto-Ernst-Weg und Herrmann-Waibel-Allee aus in diesen Verbindungsweg einfahren können. An den Weg grenzen unübersichtliche Garten- und Hausausgänge, außerdem dient er als Zugang zu einer Kita und einem Spielplatz. Mit einem Schreiben, nebst Unterschriftenliste, sind Anwohner an den Ortsbeirat herangetreten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1320 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1596 Beratung im Ortsbeirat: 6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterliederbach: Räumlichkeiten für den Stamm der Cherusker der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG) bereitstellen

16.04.2024 · Aktualisiert: 16.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.04.2024, OM 5361 entstanden aus Vorlage: OF 1005/6 vom 28.03.2024 Betreff: Unterliederbach: Räumlichkeiten für den Stamm der Cherusker der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG) bereitstellen Vorgang: V 518/07 OBR 6; ST 59/08; V 588/08 OBR 6; ST 539/08 Der Magistrat wird gebeten, dem Stamm der Cherusker der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG), spätestens ab Oktober 2024 und zu den bisherigen Konditionen, Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, die diese dauerhaft zur Fortführung ihrer ehrenamtlichen Kinder- und Jugendarbeit nutzen können. Priorisiert sollte dabei die Behebung der Mängel in dem bisher genutzten Raum der Außenstelle der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode (Peter-Bied-Straße) erfolgen, sodass die Pfadfinder ab Oktober 2024 möglichst diesen Raum wieder uneingeschränkt nutzen können. Nur für den Fall, dass eine Nutzung des Raums bis Oktober 2024 nicht gewährleistet werden kann, wird der Magistrat gebeten, den Pfadfindern ab diesem Zeitpunkt eine Alternative in Unterliederbach zur Verfügung zu stellen. Während der Übergangsphase bis Oktober 2024 ist sicherzustellen, dass eine verantwortliche erwachsene Person der Pfadfinder jederzeit und insbesondere außerhalb der Dienstzeiten des Hausmeisters Zugang zur Ausrüstung und den Unterlagen erhält. Begründung: Bei einem Ortstermin mit dem Amt für Bau und Immobilien (ABI) Anfang März platzte die Bombe: Nachdem die DPSG die Räumlichkeiten der Außenstelle der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode in der Peter-Bied-Straße seit mehr als 50 Jahren genutzt hat, mussten die ehrenamtlich Aktiven das Haus sofort räumen, da "brandschutzrechtliche und elektrische Mängel" eine weitere Nutzung unmöglich machten. Zudem hieß es plötzlich und überraschend, dass die notwendigen Nutzungsvereinbarungen nicht vorlägen. Für die ehrenamtliche Arbeit der Pfadfinder hat dies gravierende Folgen: Gruppenstunden und Aktionen müssen abgesagt werden und auch an ihre Ausrüstung und Unterlagen, die in den Räumen zurückgelassen werden mussten, gelangen sie nur noch mit Einschränkungen und Mühe. Warum diese Mängel nicht bereits in den vergangenen Jahren festgestellt und beseitigt wurden ist ebenso schwer nachzuvollziehen, wie die Aussage, dass man von der Nutzung der Räume durch die Pfadfinder nichts gewusst habe. So ist die Nutzung nicht nur durch diversen Schriftwechsel zwischen dem ABI und den Pfadfindern dokumentiert, sondern auch in PARLIS - bspw. mit den Stellungnahmen des Magistrats ST 59 und ST 536. Für die Sommermonate können die Pfadfinder notfalls Übergangslösungen finden bzw. auf ihr am Unterliederbacher Bahnhof gelegenes Gelände ausweichen. Damit aber die Fortführung der gut funktionierenden und wichtigen Kinder- und Jugendarbeit langfristig fortgesetzt werden kann, muss bis Oktober 2024 eine dauerhafte Lösung gefunden werden. Dazu gehört, dass sie jederzeit an ihre Sachen im verschlossenen Raum in der Schule gelangen können und nicht nur mit einer Vorlaufzeit von vier Tagen mit einer Voranfrage beim Hausmeister und zu Zeiten, zu denen die ehrenamtlich arbeitenden Gruppenleiter und Verantwortlichen der Pfadfinder berufstätig sind und sich für das Abholen der Gegenstände Urlaub nehmen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 30.10.2007, V 518 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2008, ST 59 Auskunftsersuchen vom 12.02.2008, V 588 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2008, ST 539 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1164 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterliederbach: Tempo-30-Piktogramm auf der Liederbacher Straße markieren

05.03.2024 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5199 entstanden aus Vorlage: OF 937/6 vom 18.02.2024 Betreff: Unterliederbach: Tempo-30-Piktogramm auf der Liederbacher Straße markieren Vorgang: OM 2367/22 OBR 6; ST 2499/22 Der Magistrat wird gebeten, das in der Stellungnahme ST 2499 unter Ziffer 1. zugesagte Tempo-30-Piktogramm im Einmündungsbereich Liederbacher Straße/Geißspitzweg (nördlich des Marktplatzes) zu markieren. Begründung: Bereits im Jahr 2022 wurde zugesagt, das o. g. Piktogramm zu markieren, da die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Es erschließt sich nicht, warum diese doch schnell und einfach durchzuführende Maßnahme noch immer nicht umgesetzt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2367 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2499 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2024, ST 981 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße/Leunastraße zwischen Adolf-Haeuser-Straße und Gebeschusstraße sicherer gestalten

06.02.2024 · Aktualisiert: 06.05.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5067 entstanden aus Vorlage: OF 922/6 vom 20.01.2024 Betreff: Höchst: Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße/Leunastraße zwischen Adolf-Haeuser-Straße und Gebeschusstraße sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu ergreifen, um den Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße/Leunastraße zwischen der Adolf-Haeuser-Straße und der Gebeschusstraße sicherer zu gestalten: 1. (Wieder-)Anbringen des Verkehrszeichens 532-20 (Einengungstafel) an der Kreuzung Leunastraße/Adolf-Haeuser-Straße/Liederbacher Straße in Richtung Unterliederbach; 2. Anbringen des Verkehrszeichens 138-10 (Radverkehr) an der Stelle, wo der Radverkehr von der Leunastraße kommend auf den Schutzstreifen der Fahrbahn geleitet wird; 3. Anbringen des Verkehrszeichens 277.1 (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Fahrzeuge) jeweils auf beiden Seiten der Liederbacher Straße vor der Eisenbahnbrücke sowie, falls erforderlich, Anbringen des Verkehrszeichens 281.1 (Ende des Verbots des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Fahrzeuge) jeweils entsprechend nach der Eisenbahnbrücke; 4. die rechte Fahrspur der Leunastraße in Richtung Unterliederbach ab der Raugasse oder vorher für Rechtsabbieger bzw. als Busspur ausweisen, damit das Drängeln in eine Fahrspur nicht erst im Kreuzungsbereich der Adolf-Haeuser-Straße und dem anschließenden engen Gehweg erfolgt. Begründung: Der o. g. Bereich ist Teil des Schulwegs für den Fuß- und Radverkehr gemäß Schulwegeplan der Stadt Frankfurt am Main. Für den Radverkehr gibt es dort allerdings keine Sonderwege wie von der Fahrbahn abgetrennte Radwege (lediglich einen für den Radverkehr freigegebenen viel zu engen Fußweg) oder Radfahrstreifen, lediglich Schutzstreifen auf der Fahrbahn sind vorhanden. Die Enge der Straße an dieser Stelle gefährdet Radfahrerinnen und Radfahrer ebenso wie Fußgängerinnen und Fußgänger auf dem Fußweg an der Liederbacher Straße/Leunastraße außerhalb des Eisenbahntunnels. Die im Folgenden näher begründeten Maßnahmen sollen insbesondere zur Sicherheit des Schulwegs beitragen. Zu 1.: Vermutlich war dieses Verkehrszeichen an der mittlerweile abgerissenen Fußgängerbrücke über dem Leunakreisel angebracht. Wie dem auch sei, es fehlt jedenfalls der Hinweis darauf, dass die zweispurige Leunastraße in die einspurige Liederbacher Straße mündet. Das führt zu Situationen, die für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger gefährlich werden können. Zu 2.: Die Einmündung des Radwegs auf den Schutzstreifen kommt für den Autofahrer überraschend und stellt daher eine Gefahr dar, auf die durch das entsprechende Verkehrszeichen aufmerksam gemacht wird. Zu 3.: Da das Überholen der Radfahrenden auf den jeweiligen Schutzstreifen ohne deren Gefährdung, d. h. unter Einhaltung eines Überholabstands von 1,50 Metern, aufgrund der Enge unter der Eisenbahnbrücke nicht möglich ist, sollte dies auch durch das entsprechende Verkehrszeichen unterbunden werden. Zu 4.: Beim Übergang von der Zwei- zur Einspurigkeit der Leunastraße wird unter den Autofahrenden erheblich gedrängelt. Zurzeit wird in dem beschriebenen engen Bereich gedrängelt, wo die Radspur dazukommt. Diese gefährliche Situation kann durch eine frühere Einspurigkeit für den Verkehr, der geradeaus fährt, spätestens ab der Raugasse, und eine Abbiegespur für Rechtsabbieger vermieden werden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1034 Antrag vom 16.03.2025, OF 1182/6 Auskunftsersuchen vom 18.03.2025, V 1143 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 718 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterliederbach: Leerstand im Parkside-Hotel - Ist eine Nutzung durch die Stadt Frankfurt möglich?

28.11.2023 · Aktualisiert: 29.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4762 entstanden aus Vorlage: OF 895/6 vom 26.11.2023 Betreff: Unterliederbach: Leerstand im Parkside-Hotel - Ist eine Nutzung durch die Stadt Frankfurt möglich? Das Parkside-Hotel mit 96 Zimmern steht schon seit 2021 leer und scheint zu verkommen. Maßnahmen zum Erhalt oder zur Sanierung seitens des Besitzers sind nicht zu beobachten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und berichten, - ob der Eigentümer des Parkside-Hotels in der Liederbacher Straße 34 bis 36 kurzfristig eine Wiedereröffnung plant oder ein Verkauf oder Vermietung geplant ist; - ob der Eigentümer an einer Nutzung durch die Stadt Frankfurt interessiert ist; - ob sich die Liegenschaft als Wohnraum für Auszubildende, Studenten, Geflüchtete, Obdachlose und andere auf dem Wohnungsmarkt benachteiligten Gruppen eignet; - ob die Stadt Frankfurt diese Immobilie ggf. erwerben könnte. Begründung: In Zeiten großer Raum- und Wohnungsnot ist ein Leerstand mitten im Stadtteil besonders unangemessen und sollte möglichst bald behoben werden. Andere Nutzungen, ggf. ein Umbau zu Wohnungen und Unterkünften oder als Auszubildenden- und Studentenwohnheim, wären denkbar und sind bei der angespannten Wohnraumsituation dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 828 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-3

OF (Antrag Ortsbeirat)

Unterliederbach: Leerstand im ParksideHotel - ist eine Nutzung der Stadt Frankfurt möglich?

29.10.2023 · Aktualisiert: 07.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.10.2023, OF 872/6 Betreff: Unterliederbach: Leerstand im Parkside-Hotel - ist eine Nutzung der Stadt Frankfurt möglich? der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und berichten, - ob der Eigentümer des Parkside Hotels in der Liederbacher Straße 34-3, kurzfristig eine Wiedereröffnung plant oder ein Verkauf oder Vermietung geplant ist. - Ob der Eigentümer an einer Nutzung durch die Stadt Frankfurt interessiert ist - Ob sich die Liegenschaft für die Stadt Frankfurt als Auszubildenden -und Studentenwohnheim oder zum Umbau in Wohnungen eignet - Ob die Stadt Frankfurt diese Immobilie ggf. erwerben könnte Begründung: Das Parkside Hotel mit 96 Zimmern steht schon seit 2021 leer und scheint zu verkommen. Andere Nutzungen, ggf. mit Umbau zu Wohnungen oder als Auszubildenden -und Studentenwohnheim wären denkbar und sind bei der angespannten Wohnraumsituation dringend erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 872/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 895/6 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterliederbach: Ortstermin mit Bürgerbeteiligung in der Hunsrückstraße endlich durchführen

12.09.2023 · Aktualisiert: 13.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4377 entstanden aus Vorlage: OF 851/6 vom 11.09.2023 Betreff: Unterliederbach: Ortstermin mit Bürgerbeteiligung in der Hunsrückstraße endlich durchführen Vorgang: OM 3667/23 OBR 6; ST 1241/23; F 1814/23 Der Magistrat wird gebeten, den mit der Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1241, zugesagten Ortstermin unter Beteiligung der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner endlich durchzuführen. Begründung: Bereits mit der Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3667, hat der Ortsbeirat beschlossen, dass ein Ortstermin in der Hunsrückstraße initiiert werden soll, um die Verkehrssicherheit zu verbessern. Dem wurde auch mit der Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1241, entsprochen. Doch wie auch in der Frage F 1814 dargestellt, ist der bereits versprochene Ortstermin bisher nicht zustande gekommen, stattdessen wurde eine Straßenseite überraschend mit einem Halteverbot belegt. Anlieger sind verärgert und sehen insbesondere die Gefahr, dass auf der, nach Wegfall des Parkens, relativ breiten Straße zu schnell gefahren wird. Es ist daher dringend geboten, die Situation vor Ort mit den Betroffenen zu besprechen und mögliche Optionen auszuloten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3667 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1241 Frage vom 13.07.2023, F 1814 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 212 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst/Unterliederbach: Sicherung der Bäume auf der Liederbacher Straße

25.04.2023 · Aktualisiert: 25.07.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3833 entstanden aus Vorlage: OF 741/6 vom 31.03.2023 Betreff: Höchst/Unterliederbach: Sicherung der Bäume auf der Liederbacher Straße Der Magistrat wird gebeten , auf der Liederbacher Straße auch südlich der Peter-Bied-Straße die Bäume mit Bügeln zu schützen. Begründung: Südlich der Peter-Bied-Straße wird sehr nah an den Bäumen geparkt, was zur Verdichtung des Bodens beiträgt und gerade vor dem Hintergrund zunehmender Trockenheit ein Risiko für diese Bäume darstellt (1. Foto). Daher empfiehlt sich, auf der gesamten Straße die Bäume so wie im Abschnitt nördlich der Peter-Bied-Straße zu schützen (2. Foto). Fotos: Frank Wiebe Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2023, ST 1563

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterliederbach: Verkehrssicherheit und Parkplatzsituation in der Hunsrückstraße verbessern

14.03.2023 · Aktualisiert: 15.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3667 entstanden aus Vorlage: OF 694/6 vom 23.02.2023 Betreff: Unterliederbach: Verkehrssicherheit und Parkplatzsituation in der Hunsrückstraße verbessern Mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit und die Parkplatzsituation in der Hunsrückstraße (im Abschnitt zwischen Wartburgstraße und Ecke Schmalkaldener Straße) zu verbessern, wird der Magistrat gebeten, einen Ortstermin mit den zuständigen Ämtern und dem Ortsbeirat zu initiieren. Im Rahmen dieses Ortstermins soll geprüft werden, - ob, und wenn ja, welche Möglichkeiten es gibt, die Verkehrsführung zu optimieren; - welche Möglichkeiten bestehen, um Parkmöglichkeiten zu ordnen, zu schaffen bzw. zu legalisieren (beispielsweise "Parken auf dem Gehweg"). Begründung: Da Parken auf dem Gehweg in der Hunsrückstraße nicht ausdrücklich erlaubt ist, werden die Autos auf der Fahrbahn geparkt. Dies führt allerdings zu Problemen dahin gehend, dass Kraftfahrzeuge nicht mehr am Gegenverkehr vorbeikommen. Anwohner berichten, dass dies zunehmend zu Problemen und auch gefährlichen Situationen führt. Insbesondere morgens und abends gibt es Hupkonzerte und lautstarke Auseinandersetzungen. Außerdem haben Rettungsfahrzeuge und ebenso Fahrzeuge der FES Probleme, die Straße zu passieren. Gleichzeitig ist der Parkdruck in Unterliederbach, ähnlich wie in vielen Stadtteilen Frankfurts, nach wie vor sehr hoch. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1241 Antrag vom 11.09.2023, OF 851/6 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4377 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterliederbach: Weg sowie Zaun an der Bahnlinie zwischen Hunsrückstraße und Wachtelweg instand setzen

07.02.2023 · Aktualisiert: 15.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3510 entstanden aus Vorlage: OF 671/6 vom 22.01.2023 Betreff: Unterliederbach: Weg sowie Zaun an der Bahnlinie zwischen Hunsrückstraße und Wachtelweg instand setzen Der Magistrat wird gebeten, den an der Bahnlinie liegenden Weg sowie den Zaun zur Bahnlinie hin instand zu setzen. Begründung: Der o. g. Weg ist eine beliebte Verbindung für die Bewohner des Heimchens zum Bahnhof "Unterliederbach". Er kann laut Beschilderung von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie von Radfahrerinnen und Radfahrern genutzt werden. Leider ist der Zustand des Wegs sehr schlecht. Viele Pflastersteine sind angehoben, stellen eine gefährliche Stolperfalle dar und erschweren in der Mobilität eingeschränkten Personen die Nutzung. Der Zaun zum Bahndamm hin ist an vielen Stellen beschädigt. Laut eines Gestattungsvertrags vom 16.10.1986 zwischen der Frankfurt-Königsteiner Eisenbahn AG (jetzt: HLB Basis AG) umfasst die Gestattung den beschriebenen Weg und den Zaun. Der Gestattungsnehmer (Amt für Straßenbau und Erschließung) ist für die Einhaltung der allgemein geltenden Bau- und Sicherheitsbestimmungen verantwortlich. Die Erneuerung bedarf lediglich der Zustimmung der Bahn. Da die Sicherheit dort schon lange nicht mehr gegeben ist, besteht Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1249 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterliederbach: Radfahren gegen die Einbahnstraße in die Idarwaldstraße und den Heimchenweg (Nord)

29.11.2022 · Aktualisiert: 13.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3183 entstanden aus Vorlage: OF 629/6 vom 13.11.2022 Betreff: Unterliederbach: Radfahren gegen die Einbahnstraße in die Idarwaldstraße und den Heimchenweg (Nord) Der Magistrat wird gebeten, in der Idarwaldstraße und ab da im Heimchenweg (circa Hausnummer 1 bis 11) bis zur Wartburgstraße Radfahren gegen die Einbahnstraße zuzulassen. Begründung: Die Freigabe zum Fahren gegen die Einbahnstraße in den beiden Straßenabschnitten erleichtert Radfahrerinnen und Radfahrern das Erreichen der Häuser, wenn sie von Süden kommen, ohne Umweg über die Hunsrückstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 759 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterliederbach: Fahrradbügel in den Einmündungen der Liederbacher Straße

29.11.2022 · Aktualisiert: 23.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3185 entstanden aus Vorlage: OF 631/6 vom 13.11.2022 Betreff: Unterliederbach: Fahrradbügel in den Einmündungen der Liederbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der Ostseite der Liederbacher Straße auf den Gehwegen an den südlichen Einmündungen folgender Straßen - Seebachstraße - de-Ridder-Weg - Eptingweg - Homolkaweg - Wilhelm-Roser-Weg Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Auf der Ostseite der Liederbacher Straße wird immer wieder auf dem Gehweg geparkt. Das ist nicht nur verboten, es behindert auch die Sicht beim Einfahren in die Einmündung an den genannten Straßen. Zum anderen ermöglicht die Anregung das sichere Abstellen und Festmachen von Fahrrädern, da in den engen Seitenstraßen sonst wenig Raum ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 714 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Sicherung des Radverkehrs Richtung Leunabrücke

29.11.2022 · Aktualisiert: 13.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3186 entstanden aus Vorlage: OF 634/6 vom 09.11.2022 Betreff: Höchst: Sicherung des Radverkehrs Richtung Leunabrücke Vorgang: OM 2171/22 OBR 6; ST 2029/22 Der Magistrat wird aufgefordert, den sicheren Radverkehr bei der Anfahrt der Leunabrücke von Höchst aus zu ermöglichen. Dazu sollte ein Schild vor dem Bunker statt des Streckenabschnitts geradeaus explizit den Abzweig nach rechts auf die Umgehung entlang des Industriegeländes als Radweg ausweisen. Der Abschnitt geradeaus sollte durch eine Markierung auf dem Boden als nicht fahrradtauglich gekennzeichnet werden. Von der Umgehung aus sollte dann an geeigneter Stelle (erstes Foto) die Rückführung zum Radweg entlang der Straße ausgeschildert und durch die Beschilderung "Radfahrer erlaubt" auch freigegeben werden. Der Wegweiser vor dem Bunker (zweites Foto) sollte entsprechend vorgezogen werden und auf die Umgehung verweisen. Ferner sollte an der Kreuzung Liederbacher Straße/Ecke Hoechster-Farben-Straße das kaum noch erkennbare Piktogramm (drittes Foto) auf der Fahrspur aus Richtung Liederbacher Straße in Richtung Leunabrücke erneuert werden. Begründung: Der Ortsbeirat hatte bereits mit der Anregung vom 24.05.2022, OM 2171, darauf hingewiesen, dass der Radweg jetzt direkt und ohne Vorwarnung in einen abschüssigen Tunnel mit Stufen in der Fahrbahn führt, was offensichtlich eine Gefährdung darstellt und auch dazu führt, dass eine Abkürzung über die Wiese (viertes Foto) direkt in den Autoverkehr hinein genutzt wird, was ebenfalls gefährlich ist. Der Magistrat hat mit Stellungnahme ST 2029 daraufhin mitgeteilt, eine Änderung der Situation sei erst in Zusammenhang mit dem Bau der Regionaltangente West möglich, was eine Verlängerung des heutigen Zustands auf Jahre hinaus bedeuten würde. Tatsächlich ist eine Situation, in der Radfahrende an einer unübersichtlichen Stelle durch einen nicht befahrbaren Tunnel geschickt werden, was dann zu Ausweichmanövern führt, nicht verantwortbar. Der Magistrat hat auf seine Pläne für Radwege auf der anderen Straßenseite hingewiesen, die durchaus zu begrüßen sind, aber für den Radverkehr von Höchst auf die andere Mainseite keine Lösung sind, sondern nur für den in umgekehrter Richtung. Der Magistrat hat dann auch auf die "vorhandenen Wege entlang des Industriegeländes" verwiesen. Dieser Weg ist aber nicht ausgeschildert, sondern der Weg in den Tunnel. Die Erneuerung des Piktogramms ist entscheidend, um klarzustellen, das Radfahrende auch die Straße zur Leunabrücke nutzen können. Unabhängig davon sollte die Umgehung aber ausgeschildert werden, um eine zwar umständlichere, aber sicherere Option zu bieten, weil die Straße relativ viel befahren ist und für die Geradeausfahrt ein Spurwechsel durch den Rechtsabbiegerverkehr nötig ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2171 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2029 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 715 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterliederbach: Radfahrsymbole auf dem Heimchenweg markieren

01.11.2022 · Aktualisiert: 15.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 2993 entstanden aus Vorlage: OF 605/6 vom 15.10.2022 Betreff: Unterliederbach: Radfahrsymbole auf dem Heimchenweg markieren Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des Heimchenwegs zwischen den Hausnummern 26 (an der Kurve in die Hermann-Waibel-Allee) und 42 (Einmündungen Stieglitzenw eg und Seebachstraße) Piktogramme mit Radfahrsymbolen zu markieren. Begründung: In diesem reinen Wohngebiet sind viele Menschen mit dem Rad unterwegs. Aufgrund der engen Straßenverhältnisse kann es bei Gegenverkehr von Autos leicht zu Gefährdungen für die Radfahrer kommen. Radfahrsymbole auf der Straße (wie z. B. unter der Eisenbahnbrücke in der Liederbacher Straße) können dazu beitragen, die Aufmerksamkeit für den Radverkehr zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 416 Aktenzeichen: 66 7

OF (Antrag Ortsbeirat)

Unterliederbach: Zebrastreifen über Liederbacher Straße

15.10.2022 · Aktualisiert: 10.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2022, OF 606/6 Betreff: Unterliederbach: Zebrastreifen über Liederbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, alle notwendigen Schritte einzuleiten, über die Liederbacher Straße auf Höhe der Hunsrückstraße einen Zebrastreifen einrichten zu lassen. Begründung: Viele Bewohnerinnen und Bewohner, Kindergartenkinder der Kita Wartburg und Schülerinnen und Schüler der Ludwig-Erhard-Schule & Karl-von-Ibell-Schule nehmen in der Regel keinen Umweg über den existierenden Zebrastreifen in Richtung Wagengasse, sondern queren die Straße direkt an der Liederbacher Straße /Ecke Hunsrückstraße. Ein weiterer Fußgängerüberweg macht den Weg der Kitakinder, Schülerinnen und Schüler und Bewohnerinnen und Bewohner sicherer und komfortabler. Abbildung 1: https://geoportal.frankfurt.de/karte/; Abgerufen am 15.10.2022 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 606/6 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterliederbach: Verkehrssicherheit auf der Liederbacher Straße im Bereich zwischen der Hunsrückstraße und dem Geißspitzweg erhöhen

28.06.2022 · Aktualisiert: 09.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2367 entstanden aus Vorlage: OF 511/6 vom 04.06.2022 Betreff: Unterliederbach: Verkehrssicherheit auf der Liederbacher Straße im Bereich zwischen der Hunsrückstraße und dem Geißspitzweg erhöhen Der Magistrat wird gebeten, auf der Liederbacher Straße ab der Hunsrückstraße bis zum Geißspitzweg folgende Maßnahmen zu ergreifen: 1. Aufbringen von Tempo-30-Piktogrammen an der Einmündung aus dem Geißspitzweg sowie auf Höhe des Marktplatzes; 2. regelmäßige Kontrollen bezüglich Tempolimit; 3. nachhaltige Instandsetzung des Straßenbelags auf der Liederbacher Straße zwischen den Hausnummern 117 und 127. Begründung: Für Verkehrsteilnehmer, die aus dem Geißspitzweg kommen, ist es schwer ersichtlich, dass sie sich weiterhin in einer Tempo-30-Zone befinden (siehe Foto). Hier können Piktogramme an den genannten Stellen unterstützen. Der damals innovative Straßenbelag zwischen den Hausnummern 117 und 127 hat sich nicht bewährt, auch immer wieder stattfindende Ausbesserungen bewirken wenig: Es gibt deutliche Fahrrinnen und die Steine sind locker, was zu Verkehrsgefährdungen und zu Lärmbelästigung führt. Eine nachhaltige Instandsetzung ist dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2499 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterliederbach: Marktplatz Unterliederbach aufwerten

28.06.2022 · Aktualisiert: 22.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2369 entstanden aus Vorlage: OF 525/6 vom 27.06.2022 Betreff: Unterliederbach: Marktplatz Unterliederbach aufwerten Vorgang: OM 2368/22 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, den Marktplatz durch folgende erste Maßnahmen aufzuwerten: 1. Bepflanzen der leeren Baumscheibe an der Liederbacher Straße zwischen den Bänken; 2. Pflanzen eines weiteren Baumes am südöstlichen Rand des Marktplatzes (Heugasse); 3. Aufstellen von Bänken oder einer Sitzgruppe an der südlichen Seite des Marktplatzes so, dass sie bei Veranstaltungen nicht stören oder demontiert werden können; 4. weitere Maßnahmen sind mit dem Vereinsring abzustimmen und dürfen z. B. Fahrbetriebe (Autoscooter) und Stände, die bei der Kerb und anderen Veranstaltungen aufgestellt werden, nicht behindern. Begründung: Der Marktplatz in Unterliederbach dient als Ortsmittelpunkt umgeben von Fachwerkhäusern den Unterliederbacherinnen und Unterliederbachern als Festplatz und Treffpunkt, ist aber recht trist. Er kann durch mehr Bäume, die gegen die Überhitzung helfen, und mehr Sitzgelegenheiten aufgewertet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2368 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2194 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterliederbach: Parkraum in der Johannesallee ordnen

26.04.2022 · Aktualisiert: 15.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1974 entstanden aus Vorlage: OF 426/6 vom 02.04.2022 Betreff: Unterliederbach: Parkraum in der Johannesallee ordnen Der Magistrat wird gebeten, die Parksituation in der Johannesallee neu zu ordnen und dabei folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Parkplätze vor den Hausnummern 11 bis 17 markieren; 2. verbotswidriges Parken an der Loreleistraße/Ecke Johannesallee 17 verhindern; 3. Markierung der Parkplätze ab der Feuerwehrzufahrt vor Hausnummer 41 bis zur Einmündung in die Loreleistraße erneuern; 4. Markierung des Behindertenparkplatzes vor dem Häuserblock Hausnummer 6 bis 10. Zudem wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit das Parken auf dem Gehweg auf der Seite mit den geraden Hausnummern möglich ist. Begründung: Wie in vielen Stadtteilen herrscht auch in der Johannesallee in Unterliederbach großer Parkdruck. Um diesen etwas abzumildern, ist ein erster Schritt, dass der vorhandene Platz effektiv genutzt werden soll. Deshalb sollten die Parkplätze markiert (siehe Foto 1) sowie bisherige Markierungen erneuert werden. Vor allem der Behindertenparkplatz vor dem Häuserblock Hausnummer 6 bis 10 (siehe Foto 1 vorne) ist nahezu nicht mehr zu erkennen und wird daher auch öfters zugestellt. Da der ursprüngliche Radweg neben dem Fußweg nicht mehr existiert, sollte zudem geprüft werden, ob Gehwegparken eingerichtet werden kann, wobei durch Senkrecht- oder Schrägaufstellung mehr Fahrzeuge als aktuell Platz hätten. Der Parkdruck führt leider auch dazu, dass Fahrzeuge verbotswidrig abgestellt werden und es so zu Behinderungen für andere Verkehrsteilnehmer kommt - wie an der Loreleistraße/Ecke Johannesallee 17 (siehe Foto 2). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1838 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterliederbach: Müllablagerung auf dem Fuß- und Radweg im Brückenbereich Wasgaustraße

15.03.2022 · Aktualisiert: 16.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1789 entstanden aus Vorlage: OF 378/6 vom 22.02.2022 Betreff: Unterliederbach: Müllablagerung auf dem Fuß- und Radweg im Brückenbereich Wasgaustraße Der Magistrat wird gebeten, eine Beschilderung (Sperrmüllablagerung verboten) am Brückenbereich des Liederbachs an der Wasgaustraße anzubringen, um den häufigen Müllablagerungen und der damit verbundenen ständigen Blockade des Fuß- und Radweges entgegenzuwirken. Begründung: Mehrere Anwohner sind auf den Ortsbeirat zugekommen und haben über permanente Müllablagerungen im oben genannten Brückenbereich berichtet. Mit einer entsprechenden Verbotsbeschilderung (Sensibilisierung der Bevölkerung) am Brückenbereich könnte dem Problem entgegengetreten werden und somit ein Beitrag geleistet werden, den Fuß- und Radweg entsprechend freizuhalten. Quelle: Anwohnerschaft Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2022, ST 1250 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterliederbach: Wann ist endlich mit der Errichtung der zugesagten Ampelanlage HermannWaibel-Allee/Liederbacher Straße zu rechnen?

08.02.2022 · Aktualisiert: 23.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1544 entstanden aus Vorlage: OF 327/6 vom 18.01.2022 Betreff: Unterliederbach: Wann ist endlich mit der Errichtung der zugesagten Ampelanlage Hermann-Waibel-Allee/Liederbacher Straße zu rechnen? Vorgang: OM 4648/15 OBR 6; ST 1059/16 Der Magistrat wird gebeten, die mit Anregung OM 4648 geforderte und vom Magistrat mit Stellungnahme ST 1059 zugesagte Errichtung der Ampelanlage entsprechend (nach über fünf Jahren Wartezeit) zu realisieren. Begründung: Bereits mit oben bezeichneter Anregung und der kausal zusammenhängenden Stellungnahme ST 1059 wurde seitens des Magistrats ausgeführt, dass die Errichtung einer entsprechenden Ampelanlage vorgesehen ist. Binnen der letzten fünf Jahre wurde die Errichtung nicht realisiert. Es wäre daher wünschenswert, eine zeitnahe Installation der Ampelanlage zu verwirklichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4648 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1059 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1324 Antrag vom 23.12.2023, OF 906/6 Auskunftsersuchen vom 16.01.2024, V 824 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängergefährdung im Unterliederbacher Otto-Ernst-Weg

11.01.2022 · Aktualisiert: 08.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1320 entstanden aus Vorlage: OF 282/6 vom 11.12.2021 Betreff: Fußgängergefährdung im Unterliederbacher Otto-Ernst-Weg Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, verbotenes Durchfahren der Anliegerstraße Otto-Ernst-Weg 52 bis 70 mit hoher Geschwindigkeit durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Begründung: Die Einfahrt in diesen einspurigen Verbindungsweg von und zur Hermann-Waibel-Allee ist von beiden Seiten mit dem Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und einem Zusatzschild ausschließlich für Anlieger der Hausnummern 52 bis 70 erlaubt. Dennoch wird dieser schmale Weg täglich von Nichtanliegern mit unangepasster Geschwindigkeit durchfahren und Personen, die ihr Haus oder das gegenüberliegende Gartengrundstück verlassen, erheblich gefährdet. Auch von Anwohnern vorgeschlagene Bodenschwellen, verteilt auf drei Abschnitte des Weges, könnten hier zumindest für reduzierte Geschwindigkeiten sorgen. Nötigenfalls ist auch eine Ortsbesichtigung mit entsprechender Ämterbeteiligung erwünscht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 954 Antrag vom 25.03.2024, OF 984/6 Anregung an den Magistrat vom 16.04.2024, OM 5349 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterliederbach: Parken in der Einmündung Liederbacher Straße/Ecke Seebachstraße verhindern

23.11.2021 · Aktualisiert: 10.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1087 entstanden aus Vorlage: OF 231/6 vom 02.11.2021 Betreff: Unterliederbach: Parken in der Einmündung Liederbacher Straße/Ecke Seebachstraße verhindern Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, mit denen das Parken in der Einmündung von der Liederbacher Straße in die Seebachstraße (aus Richtung Höchst kommend östlich) verhindert wird. Begründung: In der Einmündung von der Liederbacher Straße in die Seebachstraße ist zwar sogar ein Parkwinkel markiert (siehe Foto 1), der Platz davor zur Einmündung hin wird dennoch ständig zum Parken genutzt (siehe Foto 2). Die Seebachstraße ist eine Einbahnstraße, kann aber von Radfahrerinnen und Radfahrern auch in der Gegenrichtung benutzt werden. Von der Liederbacher Straße hineinfahrende Verkehrsteilnehmer (Autofahrer ebenso wie Fahrradfahrer) haben aber, wenn dort widerrechtlich ein Pkw steht, keinen Einblick mehr in die Straße. Um die Situation zu verbessern bzw. zu entschärfen, sollten hier Maßnahmen ergriffen werden, um das widerrechtliche Parken zu verhindern, z. B. das Aufbringen einer zusätzlichen Markierung (schraffierte Fläche) und/oder das Aufstellen eines Pollers oder Fahrradbügels. Foto 1: Foto 2: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 620 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterliederbach: Ausreichende Laubräumung gewährleisten

26.10.2021 · Aktualisiert: 10.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 885 entstanden aus Vorlage: OF 207/6 vom 09.10.2021 Betreff: Unterliederbach: Ausreichende Laubräumung gewährleisten Aufgrund des häufigen Regens im Sommer haben Bäume mehr Blätter gebildet, die sie nun im Herbst verlieren. Im Vergleich zu den beiden letzten trockenen Sommern wird für dieses Jahr ein höherer Aufwand für die Stadtreinigung erwartet. Daher sollten noch mehr als im Herbst üblich die regelmäßig wiederkehrenden Reinigungsmaßnahmen der Fahrbahnen, Bürgersteige und vor allem Gullys im gesamten Frankfurter Westen verstärkt werden. In Unterliederbach ist die Kanalisation auch ohne Belastung durch Herbstlaub nicht ausreichend für die Ableitung der Abwassermengen gerüstet. Beispielhaft, gleichwohl aber nicht abschließend, seien für Unterliederbach die Straßen Legienstraße, Hörselbergstraße und Inselbergstraße erwähnt. Ebenfalls in diesem Zusammenhang sei auf den Platanenbaumbewuchs im Einzugsbereich der Ludwig-Ehrhard-Schule hingewiesen. Der Magistrat wird daher gebeten zu prüfen, ob die Intervalle zur Reinigung der Straßen und Bürgersteige im vierten Quartal 2021 an den oben genannten Stellen verkürzt werden können. Begründung: Von nicht gekehrtem Laub gehen zusätzliche Gefahren aus. So kann es die Schachtabdeckungen der Straßenkanalisationen verstopfen. Der Abfluss des Regenwassers wäre damit nicht sichergestellt. Die Folge: nicht rutschsichere Bürgersteige, Überflutungen der straßennahen Wohneinheiten bzw. deren Kellerräumen. Auch Laub selbst birgt Rutschgefahr, besonders wenn es feucht wird. Für den oben erwähnten Bereich wurde von Anwohnern berichtet, dass die Kehrmaßnahmen in den vergangenen Jahren nicht ausreichend waren, und es wurde beobachtet, dass die Kanalisation bei normalem Regen schon jetzt das Oberflächenwasser oft nicht aufnehmen konnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 212 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterliederbach: Peter-Bied-Straße - Parken auf Grünflächen unterbinden

01.06.2021 · Aktualisiert: 17.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 152 entstanden aus Vorlage: OF 57/6 vom 16.05.2021 Betreff: Unterliederbach: Peter-Bied-Straße - Parken auf Grünflächen unterbinden Der Magistrat wird gebeten, in der Peter-Bied-Straße (ungerade Hausnummern ab Hausnummer 21 aufwärts) mit geeigneten Maßnahmen wie Beschilderung, evtl. kombiniert mit Pollern bzw. Findlingen zu Beginn des Gehweges das Parken auf den Grünstreifen zwischen den Bäumen und das Befahren des Gehweges zu verhindern. Auch eine Bepflanzung sollte als eine Möglichkeit in Betracht gezogen werden. Begründung: Besonders an Werktagen werden die Grünflächen zwischen den Bäumen in der Peter-Bied-Straße als Parkplatz missbraucht, was zur Verdichtung des Bodens und einer nicht zulässigen Befahrung des Gehweges führt (siehe Foto). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1564 Aktenzeichen: 66 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterliederbach: Zebrastreifen Höhe Legienstraße 8 gegen Falschparken absichern

04.05.2021 · Aktualisiert: 15.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 22 entstanden aus Vorlage: OF 2/6 vom 19.04.2021 Betreff: Unterliederbach: Zebrastreifen Höhe Legienstraße 8 gegen Falschparken absichern Vorgang: OM 5683/20 OBR 6; ST 705/20 Der Magistrat wird gebeten, wie bereits vor einem Jahr zugesagt, den Zebrastreifen Höhe Legienstraße 8 in Unterliederbach gegen Falschparken mit dem Markieren einer Sperrfläche und dem Aufstellen von Pollern und/oder Fahrradbügeln zu schützen. Bisher ist das nur auf der linken Seite der Fall, rechts in Fahrtrichtung dagegen nicht. Begründung: Der Zebrastreifen wird seitlich immer wieder zugeparkt. Wartende Fußgänger, vor allem auch Kinder, sind dadurch für die Autofahrer schlecht oder zu spät erkennbar. Der Zebrastreifen befindet sich in unmittelbarer Nähe bzw. auf dem Weg zur Ludwig-Erhard-Schule und zur Karl-von-Ibell-Schule und ist im Schulwegplan der Grundschule als Schulweg markiert. Der Magistrat hat mit der Stellungnahme vom 14.04.2020, ST 705, der Anregung an den Magistrat vom 21.01.2020, OM 5683, bereits entsprochen, eine Umsetzung steht aber aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2020, OM 5683 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2020, ST 705 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1571 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterliederbach: Betreuung an der Karl-von-Ibell-Schule

04.05.2021 · Aktualisiert: 21.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 23 entstanden aus Vorlage: OF 3/6 vom 16.04.2021 Betreff: Unterliederbach: Betreuung an der Karl-von-Ibell-Schule Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie weit die folgenden Maßnahmen für die erforderliche Betreuung an der Karl-von-Ibell-Schule sind: 1. Eintritt der Karl-von-Ibell-Schule in den Pakt für den Nachmittag; 2. Prüfung und Zeitplan für eine Ertüchtigung einer ehemaligen Betreuungseinrichtung in der Johannesallee 41; 3. zeitweise Platzierung einer Containeranlage zur Betreuung auf einer Wiese an der Liederbacher Straße zur Überbrückung bis eine dauerhafte Lösung eingerichtet wird; 4. Untersuchung des ABI auf eine weitere Erweiterung der Raumkapazität an der Karl-von-Ibell-Schule; 5. neu:(vorübergehende) Erweiterung des KiZ Gotenstraße in den Räumen der ehemaligen Karl-Oppermann-Schule bis zum dortigen Umbau bzw. zur Schaffung anderer dauerhafter Einrichtungen. Begründung: Die Schulgemeinde der Karl-von-Ibell-Schule wächst und die erforderliche Betreuung der Grundschulkinder ist immer noch nicht abgedeckt. Die langfristigen Planungen zum Schulausbau stehen für das kommende Schuljahr noch nicht zur Verfügung. Die Eltern sind sehr besorgt, wegen fehlender fester Zusagen keine ausreichende Betreuung ihrer Kinder für das nächste Schuljahr zu haben und ihren Arbeitsplatz deswegen aufgeben zu müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1821 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 6 am 08.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 6 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 6 am 26.04.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 6 am 24.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 6 am 04.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 6 am 07.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterliederbach: Sportplatz Hans-Böckler-Straße

23.02.2021 · Aktualisiert: 31.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7280 entstanden aus Vorlage: OF 1480/6 vom 06.02.2021 Betreff: Unterliederbach: Sportplatz Hans-Böckler-Straße Der Magistrat wird gebeten, für das Funktionsgebäude auf dem Sportplatz Hans-Böckler-Straße eine Planung zu erstellen, die eine Modernisierung und eine Erweiterung enthält. Sofern sich dies bei der Planung als unwirtschaftlich erweist, wird der Magistrat gebeten, ein neues, zeitgemäßes Funktionsgebäude zu planen. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, eine Planung zu erstellen, die die bestehende Laufbahn in eine Tartanbahn umwandelt, sowie Einrichtungen für Leichtathletikdisziplinen (Hoch- und Weitsprung sowie Kugelstoßen) mitzuplanen. Bei den Planungen sind der VfB Unterliederbach und die TG Unterliederbach zu beteiligen. Begründung: Das jetzige Funktionsgebäude ist bereits über 30 Jahre alt und war damals für eine viel geringere Nutzung vorgesehen. Sowohl die Anforderungen an technischer Ausstattung als auch die verfügbaren Räume sind nicht mehr ausreichend und gefährden den laufenden Betrieb. Bereits heute wird das Sportgelände von umliegenden Schulen mitgenutzt, und dies wird mit der Realisierung des Bildungscampus an der Hermann-Waibel-Allee noch zunehmen. Die Beschaffenheit der veralteten Aschenbahn führt zu Verunreinigungen des lang erkämpften Kunstrasenplatzes, verringert damit die Lebensdauer und erhöht die Folgekosten, auch ist der harte Boden für den Trainingsbetrieb ungeeignet, daher ist eine Planung für eine Erweiterung oder, falls notwendig, einen Neubau des Funktionsgebäudes notwendig. Auch die Planung für die Anlage einer Tartanbahn sowie die Schaffung von Leichtathletikeinrichtungen wäre zukunftsweisend für den Spielbetrieb, den Vereins- und den Schulsport. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2021, ST 1229 Antrag vom 02.04.2022, OF 428/6 Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1976 Aktenzeichen: 52 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Frankfurter Westen: Grüner Pfeil für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an Ampelkreuzungen

19.01.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7126 entstanden aus Vorlage: OF 1464/6 vom 03.01.2021 Betreff: Frankfurter Westen: Grüner Pfeil für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an Ampelkreuzungen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an den folgenden Kreuzungen ein grüner Pfeil zum Rechtsabbiegen für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer angebracht werden kann: 1. Waldschulstraße/Oeserstraße von Süden kommend; 2. Nieder Kirchweg/Mainzer Landstraße von Osten kommend; 3. Silostraße/Hunsrückstraße von Osten kommend; 4. Westerbachstraße/Carl-Sonnenschein-Straße von Rödelheim kommend; 5. Alt-Sossenheim/Siegener Straße von Rödelheim kommend; 6. Hortensienring/Hunsrückstraße (zweimal); 7. Brüningstraße/Leunastraße (von Osten und Westen kommend jeweils nach rechts). Begründung: Mit der angepassten Straßenverkehrsordnung gelten ab dem 28. April 2020 neue Regeln. So wird auch ein grüner Pfeil nur für Radfahrerinnen und Radfahrer möglich. Künftig erlaubt dieser das Rechtsabbiegen auch dann, wenn eine Ampel rot leuchtet. Voraussetzungen sind, dass Radfahrerinnen und Radfahrer trotzdem erst anhalten, warten bis die Kreuzung frei ist und niemanden gefährden. Diese sinnvolle Regelung sollte, wenn möglich, auch im Bereich des Ortsbezirks 6 angewendet werden. Es nützt niemandem, wenn Radfahrende unnötig lange an Ampeln warten müssen, obwohl der Weg erkennbar frei ist. Zur Vorsicht, insbesondere gegenüber zu Fuß Gehenden, sind sie ja wie angeführt trotzdem verpflichtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2021, ST 1181 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterliederbach: Verkehrssituation Hans-Böckler-Straße

24.11.2020 · Aktualisiert: 31.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6897 entstanden aus Vorlage: OF 1405/6 vom 09.11.2020 Betreff: Unterliederbach: Verkehrssituation Hans-Böckler-Straße Der Magistrat wird gebeten, sich die Verkehrssituation an der Hans-Böckler-Straße/Ecke Geißspitzweg unter folgenden Aspekten anzusehen, und dem Ortsbeirat zu berichten, ob die u. a. geschilderte Problembeschreibung zutreffend ist, und ob der Magistrat gegebenenfalls Lösungsmöglichkeiten sieht. Es geht um Folgendes: Ein Anwohner aus dem Geißspitzweg beklagt, dass man nicht aus dem Geißspitzweg kommend nach links in die Hans-Böckler-Straße einfahren könne, weil auf der rechten Fahrbahnseite in der Hans-Böckler-Straße (bei den geraden Hausnummern) auf der Fahrbahn geparkt werde, bis hin zum Geißspitzweg. Dadurch werde die Fahrbahn so schmal, dass Begegnungsverkehr nicht möglich sei. Auf dem Parkstreifen auf der linken Seite in der Hans-Böckler-Straße werde gegen die Fahrtrichtung geparkt. Dadurch entstehe der Eindruck, dass es sich um eine Einbahnstraße handele. Dem ist aber nicht so. Wenn man aus dem Geißspitzweg kommend nach links in die Hans-Böckler-Straße einbiege, könne man oft nicht weiterfahren, weil immer wieder Fahrzeuge aus Richtung der Königsteiner Straße den Weg versperren. Es komme zum Streit, weil viele derer, die aus der Richtung der Königsteiner Straße kommen, glauben, sie befänden sich auf einer Einbahnstraße und man käme ihnen aus Richtung des Geißspitzweges regelwidrig entgegen. Im Notfall könne es zu Problemen für Rettungsdienste kommen, wenn sich Fahrzeuge in der Hans-Böckler-Straße blockierend gegenüberstehen, da man auch nicht immer zurücksetzen und ausweichen könne. Es wird gefragt, ob nicht die Möglichkeit bestehe, auf der Hans-Böckler-Straße auf der Seite der geraden Hausnummern, bis hin zum Geißspitzweg, in der Engstelle ein Parkverbot einzurichten. Vielleicht gibt es aber auch andere Lösungsmöglichkeiten. Begründung: Natürlich könnte man zu dem Problem einen Ortstermin einberufen. Aufgrund der Corona-Problematik und auch um die Zahl an Ortsterminen im Ortsbeirat 6 etwas zu reduzieren, könnte man aber auch einmal versuchen, dass sich die Ämter die Situation erst einmal alleine anschauen und berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 733 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Linksabbiegen mit dem Rad zum Höchster Bahnhof

15.09.2020 · Aktualisiert: 12.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6474 entstanden aus Vorlage: OF 1352/6 vom 06.08.2020 Betreff: Höchst: Linksabbiegen mit dem Rad zum Höchster Bahnhof Der Magistrat wird gebeten, das Linksabbiegen von der Liederbacher Straße in die Adolf-Haeuser-Straße zum Höchster Bahnhof für Radfahrerinnen und Radfahrer deutlich zu markieren und a) entweder über die Linksabbiegerbusspur oder b) über die Auffahrt auf den Bürgersteig und die Ampelanlage auf dänische Weise mit dem von rechts kommenden Verkehr zu führen. Begründung: Wenn Radfahrerinnen und Radfahrer von Unterliederbach die Liederbacher Straße entlangfahren und an der Kreuzung Farbenstraße/Adolf-Haeuser-Straße zum Höchster Bahnhof abbiegen wollen, ist keine Wegeführung erkenntlich, nur Eingeweihte wissen, dass ein Radweg auf dem rechten Bürgersteig ohne Markierung der Auffahrt kurz vor der Kreuzung beginnt und über die ampelgeregelte Kreuzung nach links die Einfahrt in die Adolf-Haeuser-Straße ermöglicht. Bis man das beim Fahren erkennt, ist man schon vorbeigefahren. Eine optimale Radabbiegemöglichkeit wäre allerdings eine Führung über die Linksabbiegebusspur. Bis zur Umgestaltung der Kreuzung im Zusammenhang mit der Regionaltangente West lohnt es sich, die Markierung anzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 257 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Unterliederbach: Johannesallee/Loreleistraße

02.08.2020 · Aktualisiert: 26.08.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2020, OF 1338/6 Betreff: Unterliederbach: Johannesallee/Loreleistraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Johannesallee und die Loreleistraße für LKW aller Art gesperrt werden können. Begründung: Im Zuge der Baustelle Königsteiner Straße ist auf anschauliche Weise deutlich geworden, dass die Johannesallee und die Loreleistraße für die Durchfahrt von LKWs nicht geeignet sind. Bei einem Vorfall kam der Verkehr dort zum Erliegen und ordnungsgemäß abgestellte Fahrzeuge wurden beschädigt. Schon länger klagen Anwohner über LKWs, die die Johannesallee und die Loreleistraße als Schleichweg benutzen, wenn die Königsteiner Straße überlastet ist. Eine Sperrung der Johannesallee und der Loreleistraße kann hier Abhilfe schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 18.08.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1719 2020 Die Vorlage OF 1338/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung)

Partei: CDU

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Zebrastreifen

22.04.2023

Ein Zebrastreifen über die Peter-Bied-Straße/ Ecke Koppernikusstraße, da dort viele Passanten vom/zum Bahnhof überqueren und die mehr befahrene Straße eine Gefahr für Kinder/ältere Leute darstellt.

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Vogelsichere Mülleimer

19.05.2022

Die Mülleimer am Liederbach am Philisophen- und Astronomenweg wegen täglich von Krähen ausgeleert, der Müll dadurch in der Umwelt verteilt. Zur Förderung der Gesundheit der Vögel und Müllvermeidung sollten entsprechende Mülleimer aufgestellt werden, die durch Vögel nicht geplündert werden können.

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Sicherer Schulweg

02.03.2020

Der Schulweg aus der Parkstadt Unterliederbach muss sicherer werden. Die Hunsrückstraße ist gerade morgens von Berufspendlern und auch von LKWs stark befahren. Die Schulkinder laufen aus der Parkstadt Unterliederbach Richtung Karl-von-Ibell Schule ab dem Ende des Radweges bis zur Kurve und dem Übergang in die Schmalkaldener Straße ungeschützt an dieser vielbefahrenen Straße entlang. Es gibt weder Bauminseln, noch parkende Autos noch einen Radweg der zwischen ihnen und der Straße liegt. Gerade die kleineren Kinder sind sich der Gefahr oft noch nicht bewusst und laufen, gerade auch weil sie sich oft in großen Gruppen bewegen, viel zu nah an der Straße entlang. Es gab schon einige brenzlige Situationen, weil Kinder eben mal schneller, mal langsamer laufen, einander überholen und sich dabei eben auch anstoßen (auch mit den sperrigen Ranzen) und eben auch leicht einfach mal stolpern können. Gerade auch LKWs fahren an dieser engen Stelle viel zu nah am Bordstein. Zudem ist kurz vor dieser Stelle die 30er Zone im Schulbereich beendet. Dies ist für viele Autofahrer ein Grund, ausgerechnet an dieser schmalen, ungesicherten Stelle, wieder zu beschleunigen. Falls die 30er Zone direkt vor der Schule dem Lärmschutz gilt, macht sie natürlich Sinn, für einen sichereren Schulweg ist sie aber eher nicht dienlich, da die Schule ja keinen schülereingang zur Schmalkaldener Straße besitzt und somit dieser Bereich nur vereinzelt als Schulweg genutzt wird. Mein Vorschlag wäre also einerseits, die 30er Zone bis zu dem Bereich zu erweitern, wo der Radweg wieder in die Straße übergeht, andererseits aber auch in diesem gesamten Bereich hüfthohe Metall Bügel am Bordstein entlang anzubringen um die Unfallgefahr zu mindern.

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Tempo 30 auf der Liederbacher Strasse

29.07.2019

Auf der Liederbacher Straße soll Tempo 30 eingeführt werden, um die Anwohner vor Autolärm zu schützen .

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a. ) " Seniorenbewegung " b.) Hunsrückstrassenbefahrung

13.10.2014

a. ) Diverse Mitbürger hätten gerne in Unterliederbach einen " Senioren"-Spielplatz sowie einen Barfußpfad eingerichtet. b. ) Wäre es möglich den Einbahnstraßenbereich der Hunsrückstraße für Fahrräder aufzumachen ? Es ist nämlich recht gefährlich von der Idarwaldstraße kommend auf die Liederbacherstraße in Richtung Wasgaustraße aufzufahren bzw. dort nach dem Schauen ( im Stehen ) schnell genug wieder anzufahren.

Idee
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a. ) " Seniorenbewegung " b.) Hunsrückstrassenbefahrung

13.10.2014

a. ) Diverse Mitbürger hätten gerne in Unterliederbach einen " Senioren"-Spielplatz sowie einen Barfußpfad eingerichtet. b. ) Wäre es möglich den Einbahnstraßenbereich der Hunsrückstraße für Fahrräder aufzumachen ? Es ist nämlich recht gefährlich von der Idarwaldstraße kommend auf die Liederbacherstraße in Richtung Wasgaustraße aufzufahren bzw. dort nach dem Schauen ( im Stehen ) schnell genug wieder anzufahren.

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a. ) " Seniorenbewegung " b.) Hunsrückstrassenbefahrung

13.10.2014

a. ) Diverse Mitbürger hätten gerne in Unterliederbach einen " Senioren"-Spielplatz sowie einen Barfußpfad eingerichtet. b. ) Wäre es möglich den Einbahnstraßenbereich der Hunsrückstraße für Fahrräder aufzumachen ? Es ist nämlich recht gefährlich von der Idarwaldstraße kommend auf die Liederbacherstraße in Richtung Wasgaustraße aufzufahren bzw. dort nach dem Schauen ( im Stehen ) schnell genug wieder anzufahren.