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Meine Nachbarschaft: Arnoldstraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

ÖPNV stärken

23.04.2024 · Aktualisiert: 19.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5383 entstanden aus Vorlage: OF 810/10 vom 08.04.2024 Betreff: ÖPNV stärken Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie und ab wann im Ortsbezirk 10 der öffentliche Personennahverkehr insgesamt freundlicher für Fahrgäste gestärkt werden kann. Von besonderem Interesse sind folgende Belange: a) weniger Umsteigeerfordernisse sowie weniger Ausfälle; b) deutlich besserer und schnellerer U 5-Schienenersatzverkehr; c) insbesondere, wie der bisher auf Gießener Straße und Homburger Landstraße geteilte U 5-Hin- und Rück-Schienenersatzverkehr künftig fahrgastfreundlicher organisiert werden kann. Nicht nur Gäste aus anderen Ländern, auch in Frankfurt lebende Menschen waren leider von dieser Aufteilung vor Ort sehr irritiert und betroffen. Begründung: Keine Glanzleistung und keine Werbung, sondern ein echter Schildbürgerstreich war und ist für Frankfurt der Schienenersatzverkehr der Linie U 5, der die Konstablerwache statt von Norden, leider sehr, sehr umständlich und zudem zeitraubend nur von Süden anfährt. Dies wurde bereits im Sommer 2023 kritisiert und muss erneut auch jetzt in den Osterferien als absoluter Reinfall bezeichnet werden. Besonders irritierend dabei ist, dass dieses Thema offenbar den Magistrat überhaupt nicht zu interessieren scheint. Offenbar auch nicht, dass eben deshalb das Auto so selbst in Frankfurt unverzichtbar gemacht wird, obwohl der Magistrat ja eigentlich eine Verkehrswende anstrebt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1686 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-11

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Quartiersmanagements Nachbarschaftsbüro und StadtRaum Preungesheim

08.04.2024 · Aktualisiert: 13.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 788/10 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Quartiersmanagements Nachbarschaftsbüro und StadtRaum Preungesheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Doppelhaushalt 2024/2025 und folgenden werden die gegebenenfalls erforderlichen Mittel eingestellt, um die Weiterführung der wichtigen und erfolgreichen Arbeit der Quartiersmanagemente im Nachbarschaftsbüro Preungesheim, Wegscheidestraße 32A sowie im StadtRaum Preungesheim, Homburger Landstraße 148 sicherstellen zu können. Die letztlich pro Jahr hierfür zur Verfügung stehenden Mittel dürfen nur zweckgebunden für die Quartiersmanagemente Nachbarschaftsbüro sowie StadtRaum Preungesheim verwendet werden. Eine Nutzung für andere Zwecke ist nicht gestattet. Begründung: Gegebenenfalls mündlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO II, TOP 1 Beschluss: Etatanregung EA 101 2024 Die Vorlage OF 788/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sichtbehinderung durch Altkleidercontainer

08.03.2024 · Aktualisiert: 22.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.03.2024, OM 5237 entstanden aus Vorlage: OF 287/15 vom 01.02.2024 Betreff: Sichtbehinderung durch Altkleidercontainer Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Altkleidercontainer einer Privatfirma am Straßenrand des Ben-Gurion-Rings vor der Ladenzeile/Ärztehaus, Hausnummer 52 (Tedi-Markt), entfernt wird. Begründung: An dieser Stelle macht der Ben-Gurion-Ring einen Knick und es befindet sich auf der Innenseite eine Einfahrt zu Kunden-/Arztparkplätzen. Der Container steht sichtbehindernd für den Straßenverkehr sowie für ausfahrende Parkplatzbenutzer direkt am Fahrbahnrand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1280 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schul- und Sportstandort im Ben-Gurion-Ring

20.02.2024 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5114 entstanden aus Vorlage: OF 759/10 vom 05.02.2024 Betreff: Schul- und Sportstandort im Ben-Gurion-Ring Vorgang: OM 177/21 OBR 10; ST 2369/23 Der Magistrat wird gemäß seiner vorläufigen Stellungnahme vom 24.11.2023, ST 2369, auch um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. wann und mit wie viel öffentlichen Mitteln die Immobilie im südlichen Ben-Gurion-Ring gekauft wurde; 2. warum der Schulstandort bereits seit Jahren ungenutzt leer steht; 3. welche Leerstandsk osten bisher angefallen sind bzw. noch anfallen werden; 4. wann mit Inbetriebnahme der Schule zu rechnen ist; 5. ab wann, wie und wo dazu gedeckte und ungedeckte Flächen für Schul- und Vereinssport ermöglicht werden und ob dies zeitgleich mit dem Schulgebäude erfolgt. Begründung: Auch diese städtische Investition darf nicht auch künftig makelbehaftet bleiben! Zu viele städtisch erworbene Immobilien für Frankfurter Schulstandorte stehen viele Jahre und zudem ungenutzt leer. Schulsportflächen sind meist nicht oder nicht auskömmlich vorgesehen. Sportmöglichkeiten sind für die vor Ort lebenden und arbeitenden Menschen sehr wichtig. Deshalb sollen Schulstandorte im Ortsbezirk 10 aus gegebenem Anlass und bitte ab sofort zudem nicht mehr ohne auskömmlich nutzbare sowie auch ohne zur Verfügung stehende Sportflächen in Betrieb gehen! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 177 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2023, ST 2369 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 10 am 02.07.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat)

Umbau der Straße Homburger Hohl

10.02.2024 · Aktualisiert: 13.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.02.2024, OF 769/10 Betreff: Umbau der Straße Homburger Hohl Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, im Rahmen des Förderprogramms "Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring" die baureife Planung der Straße Homburger Hohl zu erstellen und umzusetzen. Das ASE hat der Vorplanung zugestimmt. Begründung: Die Investitionskosten für die Neugestaltung des Straßenraums Homburger Hohl werden aus dem Förderprogramm "Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring" voraussichtlich vollständig getragen. Somit entfallen die Kosten für die Stadt Frankfurt und diese Möglichkeit sollte nicht ungenutzt bleiben. Die Vorplanung ist vorhanden und im ISEK (Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept) beschrieben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 02.01.2024, OF 734/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 10 am 12.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 734/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 769/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 734/10 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 769/10 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Durchfahrtverbot für Lkw in Alt-Niedereschbach

19.01.2024 · Aktualisiert: 22.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2024, OM 4980 entstanden aus Vorlage: OF 282/15 vom 19.12.2023 Betreff: Durchfahrtverbot für Lkw in Alt-Niedereschbach Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob die Einfahrt in die Straße Urseler Weg, von der Homburger Landstraße kommend in Richtung Osten zur Straße Alt-Niedereschbach, für den Schwerverkehr mit dem Verkehrszeichen Nr. 253 oder Nr. 266 (Verbot für Kfz über zehn Meter Länge) gesperrt werden kann. Ein Zusatzschild (1020-30) "Anlieger frei" soll der Ver- und Entsorgung und dem ÖPNV dienen. Begründung: Die Straße Alt-Niedereschbach, in die der Urseler Weg mündet, beschreibt im alten Ortskern einen engen 90-Grad-Bogen, in dem sich immer wieder ortsunkundige Sattelzugführer (40-Tonner) festfahren (mit Beschädigungen von privaten Hoftoren und Hausfassaden). An der südlichen Einfahrt in die Straße Alt-Niedereschbach, von der Deuil-La-Barre-Straße kommend, sind die Verkehrszeichen Nr. 253 mit dem Zusatzzeichen (1020-30) "Anlieger frei" verbaut. Aus westlicher Richtung (Homburger Landstraße) fehlt eine Beschilderung. Da es aus dem Urseler Weg und Alt-Niedereschbach keine geeignete Möglichkeit gibt, diese Engstelle anderweitig zu umfahren (Sackgassen, enge und kurvige Wohngebietsstraßen, entgegenkommende Linienbusse, Kindergärten und Schulen), sollten Lkw-Führer schon vor der Einfahrt in das Gebiet informiert und gewarnt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1118 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung durch Markierungen verkehrssicherer gestalten

19.01.2024 · Aktualisiert: 22.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2024, OM 4981 entstanden aus Vorlage: OF 283/15 vom 19.12.2023 Betreff: Kreuzung durch Markierungen verkehrssicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob die Kreuzung Homburger Landstraße/Urseler Weg durch Fahrbahnmarkierungen übersichtlicher und verkehrssicherer gestaltet werden kann. Begründung: Nach den Beobachtungen des Ortsbeirats spielt sich der überwiegende Verkehr von Osten als Linksabbieger nach Süden und von Norden als Linksabbieger nach Osten ab. Letzterer schneidet meist die Kurve und kommt dem Gegenverkehr ins Gehege. Mit einer Mittellinie und Stopplinie im Urseler Weg in westlicher Richtung vor der genannten Kreuzung würde die Fahrbahneinteilung übersichtlicher. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1117 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Auskunft über die Einstellung der im Wahlkampf versprochenen Mittel in den Haushalt

03.01.2024 · Aktualisiert: 30.01.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2024, OF 280/15 Betreff: Auskunft über die Einstellung der im Wahlkampf versprochenen Mittel in den Haushalt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Auskunft darüber zu geben, ob die vom Oberbürgermeister Mike Josef im Wahlkampf zur Oberbürgermeisterwahl zusätzlich versprochenen eine Milliarde Euro als zusätzliche Investition in Schulen und Kitas in den nächsten sechs Jahren, jedenfalls teilweise, in den Haushalt 2024 eingestellt wurden. Begründung: Mike Josef hat das Thema Schulen in seinem Wahlkampf zu einem seiner Topthemen gemacht. Der Oberbürgermeister hatte angekündigt, dass die Stadt in den nächsten sechs Jahren eine Milliarde Euro zusätzlich in Schulen und Kitas investieren werde. Jetzt ist es an der Zeit, diesem Versprechen auch Taten folgen zu lassen. Die Michael-Grzimek-Schule platzt aus allen Nähten und ist haltlos überbelegt. Schwere Mängel am Schulgebäude runden den desolaten Zustand ab. Die Neubauten des Gymnasiums Nord wie auch der neuen Grundschule im Stadtteil lassen auf sich warten, da immer noch nicht alle Grundstücke erworben werden konnten. Die Prüfung eines weiteren Schulstandorts für eine Grundschule am Ben-Gurion-Ring wird scheinbar nicht weiterverfolgt, obwohl diese dringend benötigt wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2024, TO I, TOP 11 Die Vorlage OF 280/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 832 2024 Die Vorlage OF 280/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Umbau der Straße Homburger Hohl

02.01.2024 · Aktualisiert: 13.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2024, OF 734/10 Betreff: Umbau der Straße Homburger Hohl Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) aufzufordern, im Rahmen des Förderprogramms "Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring" den Umbau der Straße Homburger Hohl umzusetzen, welcher den Anwohnern der besagten Straße bei einer Info-Veranstaltung des BGR Quartiersmanagements mit Beteiligung des Stadtplanungsamtes vorgestellt worden ist. Begründung: Die Investitionskosten für die Neugestaltung des Straßenraums Homburger Hohl werden aus dem Förderprogramm "Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring" voraussichtlich vollständig getragen. Somit entfallen die Kosten für die Stadt Frankfurt und diese Möglichkeit sollte nicht ungenutzt bleiben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.02.2024, OF 769/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 734/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 734/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 10 am 12.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 734/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 769/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 734/10 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 769/10 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erneute Nachfrage nach Blitzern und Tempo-30-Zone an der Kreuzung Friedberger Warte/Homburger Landstraße stadtauswärts

05.12.2023 · Aktualisiert: 24.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2023, OM 4866 entstanden aus Vorlage: OF 710/10 vom 18.11.2023 Betreff: Erneute Nachfrage nach Blitzern und Tempo-30-Zone an der Kreuzung Friedberger Warte/Homburger Landstraße stadtauswärts Vorgang: OM 3881/23 OBR 10; ST 1970/23 Der Magistrat wird erneut gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man an der o. g. Kreuzung abschnittsweise eine Tempo-30-Zone entlang des Schulwegs und eine Rotlichtüberwachung installieren kann. Begründung: Seit dem Umbau der Kreuzung von einem Kreisel in die jetzige Straßenführung hat es schon mehr als vier Mal eine Beschädigung der Abschirmung des Fußgängerüberwegs in Höhe der Friedberger Warte gegeben. Ebenso fällt auf, dass die Radfahrerampel für Radfahrende, welche in Höhe der Homburger Landstraße nach links in diese einbiegen wollen, regelmäßig ignoriert und überfahren wird, da viele stadtauswärts Fahrende noch bei schon bestehendem Rotlicht weiter Richtung Bad Vilbel schnell noch Gas geben, um über die Ampel zu kommen. Auch dies ist ein Auslöser für die Beschädigung der Abschirmung. Da der Überweg der neue Schulweg für Kinder aus der Walter-Hesselbach-Straße und weitere ist, sollte dieser die höchsten Sicherheitsstandards erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3881 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1970 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 633 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorstellung Umgestaltung Müllplätze der Wohnsiedlung BenGurionRing im Ortsbeirat 15

01.12.2023 · Aktualisiert: 13.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2023, OM 4857 entstanden aus Vorlage: OF 272/15 vom 17.11.2023 Betreff: Vorstellung Umgestaltung Müllplätze der Wohnsiedlung Ben-Gurion-Ring im Ortsbeirat 15 Vorgang: OM 292/21 OBR 15; ST 1510/21 Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wann die geplante Umgestaltung der Müllplätze der Wohnsiedlung Ben-Gurion-Ring im Sinne der Stellungnahme vom 30.08.2021, ST 1510, im Ortsbeirat 15 vorgestellt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 292 Stellungnahme des Magistrats vom 30.08.2021, ST 1510 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 249 Aktenzeichen: 79-4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weiteres Parken auf dem vorhandenen Rasenstreifen an der Homburger Landstraße im Nordpark vermeiden

17.10.2023 · Aktualisiert: 01.03.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.10.2023, OM 4629 entstanden aus Vorlage: OF 687/10 vom 26.09.2023 Betreff: Weiteres Parken auf dem vorhandenen Rasenstreifen an der Homburger Landstraße im Nordpark vermeiden Der Magistrat wird gebeten, das Parken auf dem Grünstreifen a n der Homburger Landstraße zwischen der schon mit Baumstämmen abgepollerten Strecke und der Nidda unmöglich zu machen, z. B. mit weiteren Baumstämmen. Begründung: Leider wird auf dem restlichen Grünstreifen am Rande der Homburger Landstraße zwischen der schon mit Baumstämmen versehenen Fläche und der Nidda weiterhin wild geparkt, sobald der neu angelegte Parkplatz voll ist. Das Parken auf Rasenflächen ist ohnehin nicht erlaubt und sollte daher auch physisch unterbunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 51 Aktenzeichen: 66-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sichere Überquerung der Homburger Landstraße am Nordpark

17.10.2023 · Aktualisiert: 24.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.10.2023, OM 4630 entstanden aus Vorlage: OF 688/10 vom 25.09.2023 Betreff: Sichere Überquerung der Homburger Landstraße am Nordpark Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, mit dem Ziel einer regulären Querungsmöglichkeit der Homburger Landstraße am Nordpark. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 510 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bänke in der Weilbrunnstraße

17.10.2023 · Aktualisiert: 04.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.10.2023, OM 4624 entstanden aus Vorlage: OF 680/10 vom 26.09.2023 Betreff: Bänke in der Weilbrunnstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man in der Weilbrunnstraße zwischen Homburger Landstraße und Gravensteiner-Platz ein oder zwei Bänke installieren kann; beispielsweise vor Hausnummer 13 (ehemalige Kita) oder gegenüber der Einmündung Huswertstraße in der Höhe der Arztpraxis. Begründung: Mehrere Bewohner, die nicht mehr so gut zu Fuß sind, haben um das Aufstellen von Bänken gebeten, damit sie sich auf dem Weg zum Wochenmarkt zwischenzeitlich ausruhen können. Der Weg dorthin führt bergauf und ist für viele ohne Pause nicht möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 100 Aktenzeichen: 67-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gewerbegebiet August-Schanz-Straße

17.10.2023 · Aktualisiert: 19.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.10.2023, OM 4625 entstanden aus Vorlage: OF 669/10 vom 04.09.2023 Betreff: Gewerbegebiet August-Schanz-Straße Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen, insbesondere der Wirtschaftsförderung, um Prüfung und Berichterstattung bezüglich der folgenden Fragestellungen gebeten, die alle dem Zweck dienen, das Gewerbegebiet August-Schanz-Straße fit für die Zukunft zu machen: 1. Wie kann die Stromversorgung auskömmlich gesichert werden (alleine im letzten Jahr waren wieder zwei Ausfälle zu beklagen)? 2. Wie kann auch für große Lkw eine sichere Zu- und Ausfahrt von und zu der Homburger Landstraße ermöglicht werden? 3. Wie kann der sehr hohe Parkplatzdruck gemindert werden, insbesondere durch die zusätzliche Schaffung von Parkraum? Begründung: Die Zukunftsfähigkeit ist durch entsprechende Maßnahmen vor Ort und im Umfeld des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße deutlich zu erhöhen. Etwaige entfallende Parkplätze oder sonstige Nachteile, z. B. im Zusammenhang mit der U 5-Linienverlängerung, sind rechtzeitig auszugleichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1620 Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6473 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 10 am 12.03.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 10 am 04.06.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 10 am 02.07.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-3

OF (Antrag Ortsbeirat)

Maßnahmen Drogendealer Nieder-Eschbach

02.10.2023 · Aktualisiert: 01.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2023, OF 262/15 Betreff: Maßnahmen Drogendealer Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Ist dem Magistrat bekannt, dass in Nieder-Eschbach regelmäßig mit Drogen gedealt wird? 2. Wenn ja, welche konkreten Maßnahme werden seitens des Magistrats ergriffen, um dem präventiv dem entgegenzuwirken? 3. Wenn nein, warum besteht dahingehend kein Austausch mit der hessischen Polizei? Begründung: Bürgerinnen und Bürger beschweren sich immer wieder darüber, dass offene mit Drogen gedealt wird. Das betrifft vorzugsweise die Abendstunden am Wochenende, findet aber auch unter der Woche, auch teilweise tagsüber statt. Konkret ist dies nach Auskunft der Bürgerinnen und Bürger Nieder-Eschbachs an folgenden Orten beaobachtet worden: - Kleingartenanlage rechte Seite Im Weidenfeld - Parkplatz/Garagen Einfahrt Urseler Weg/ Homburger Landstraße rechts - Parkplatz an der Deuil-La-Barre Straße an der Kita St. Stephanus - Dahlienstraße/ Kreuzung Gladiolenstraße - Fußweg Görlitzer Straße - Friedhof Nieder-Schbach Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 15 am 20.10.2023, TO I, TOP 14 Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Vertreter der regionalen Kriminalitätsbekämpfung und einen Vertreter des Polizeireviers 14. (Nord) in die Bürgerfragestunde einzuladen. Beschluss: Auskunftsersuchen V 780 2023 Die Vorlage OF 262/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung hinter dem Wortlaut "Fußweg Görlitzer Straße" der Wortlaut "(Evangelische Kirche)" ergänzt wird. Weiterhin wird die Begründung um folgende Punkte ergänzt: "Schwimmbadeingang im Winter" und "Feldweg an der freiwilligen Feuerwehr". Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 - Buslinie 63 fortsetzen

19.09.2023 · Aktualisiert: 13.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4481 entstanden aus Vorlage: OF 663/10 vom 04.09.2023 Betreff: Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 - Buslinie 63 fortsetzen Bei der Präsentation der Vorplanung zur Verlängerung der Linie U 5 zum Frankfurter Berg wurde auf Nachfrage mitgeteilt, dass die Buslinie 63 nicht mehr zum Gravensteiner-Platz bestehen soll. In den Planunterlagen sind bei den relevanten Bushaltestellen auch keine Hinweise darauf zu finden, nur auf einen Schülerbus. Die bestehende Direktverbindung zum Gravensteiner-Platz ist aber nicht nur wegen der Carlo-Mierendorff-Schule bedeutend. Wie eine Bürgerin aus Eschersheim anmerkte, trifft dies u. a. auch auf die Anbindung des dort ansässigen Einzelhandels zu. Ebenso zu beachten ist, dass viele Vereine, beispielsweise auch die TSG Frankfurter Berg, Nutzer der unweit befindlichen Bezirkssportanlage sind. Durch die neue Abbiegemöglichkeit Am Dachsberg/Homburger Landstraße würde sich darüber hinaus die jetzige Strecke verkürzen bzw. beschleunigen. Das Potenzial sowie der Bedarf der Linie 63 vom/zum Gravensteiner-Platz bzw. dem Weißen Stein scheint doch unterschätzt zu werden. Die Akzeptanz und der Umstieg auf den ÖPNV wird nicht funktionieren, wenn angebotene Verbindungen eingestellt werden. Der Magistrat wird gebeten, entgegen der Ankündigung am Bestand der Linie 63 festzuhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 335 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Auskunft zur Fertigstellung Kita Ben-Gurion-Ring 50b

15.09.2023 · Aktualisiert: 30.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4454 entstanden aus Vorlage: OF 253/15 vom 30.08.2023 Betreff: Auskunft zur Fertigstellung Kita Ben-Gurion-Ring 50b Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, wann endlich mit der Inbetriebnahme der Kita Ben-Gurion-Ring 50b zu rechnen ist. Begründung: Kitaplätze sind bekanntlich knapp und die Eröffnung der Kita wird von den Eltern und Kindern herbeigesehnt. Deshalb ist es von großem Interesse zu erfahren, wann endlich mit der Fertigstellung und der Inbetriebnahme zu rechnen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2023, ST 2371 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1845 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 15 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 15 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat)

Straßenpiktogramme im Bereich der Weilbrunnstraße 16 und 18 in Preungesheim

31.08.2023 · Aktualisiert: 28.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2023, OF 671/10 Betreff: Straßenpiktogramme im Bereich der Weilbrunnstraße 16 und 18 in Preungesheim Im Bereich der Weilbrunnstraße 16 und 18 (aus Richtung Homburger Landstraße) wird das beschädigte und kaum mehr zu erkennende Straßenpiktogramm (Vz. 136, Vorsicht Kinder) erneuert, und im Bereich der Kita Weltreise der ASB Lehrerkooperative, Weilbrunnstraße 13, wird ein weiteres Straßenpiktogramm, (Vz. 136, Vorsicht Kinder), analog der beiden Straßenpiktogramme aus Richtung Frankfurter Bogen, angebracht. Begründung: Das vorhandene Straßenpiktogramm (Vz. 136, Vorsicht Kinder) ist im Bereich der Weilbrunnstaße 16 und 18 (aus Richtung Homburger Landstraße) stark beschädigt und kaum mehr zu erkennen und es bedarf dringlich einer Erneuerung. Gleichzeitig sollte im Bereich der Kita Weltreise der ASB Lehrerkooperative, Weilbrunnstraße 13, ein weiteres Straßenpiktogramm angebracht werden, analog der beiden Straßenpiktogramme aus Richtung Frankfurter Bogen. Da in diesem Bereich durch parkende PKWs eine unübersichtliche Verkehrssituation besteht, die Tempo-30-Verkehrsbeschränkung kaum eingehalten wird und auch kein eigener Radweg zur Verfügung steht, sollte versucht werden, die Sicherheit für Fußgänger, insbesondere für Schüler und Kitakinder, zu erhöhen. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 10 am 19.09.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 671/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen AfD (= Annahme)

Partei: AfD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigende Maßnahmen auf der Homburger Landstraße im Teilstück zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle U 5)

11.07.2023 · Aktualisiert: 13.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4239 entstanden aus Vorlage: OF 645/10 vom 27.06.2023 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen auf der Homburger Landstraße im Teilstück zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle U 5) Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, in wieweit verkehrsberuhigende Maßnahmen im Straßenabschnitt ab dem Abzweig in die Weilbrunnstraße bis zur Einmündung der Gießener Straße möglich sind, zur - Reduktion des durchfließenden Pkw- und Lkw-Verkehrs; - Herstellung der Verkehrssicherheit auf den Gehwegen (siehe Anlage 1); - Gewährleistung der Verkehrssicherheit für Radfahrer; - Reduktion jahrzehntelanger Belastung der Anwohner auf ein Mindestmaß; - Schaffung von notwendigen Anfahrt-/Parkflächen für bestehende Gewerbetreibende; - Schaffung der Voraussetzungen für zukünftige Ansiedlung von Einzelhandel/Gastronomie. Begründung: Die schon seit Jahrzehnten bestehende Belastung dieses Straßenabschnittes durch durchfahrende Pkw, Lkw sowie der Buslinie 39, insbesondere durch die Erschließung des Frankfurter Bogens und der daraus resultierenden erheblichen Mehrbelastung, nimmt beständig zu und ist für die dort lebenden Bürgerinnen und Bürger nicht mehr zumutbar. Es ist jetzt wichtig, die Voraussetzungen für eine generationsübergreifende, lebenswerte, grüne Zukunft für diesen Teilbereich des alten Stadtkerns zu schaffen. Mögliche Lösungsansätze: 1. Umleitung der Buslinie 39 über den Gravensteiner-Platz ab Weilbrunnstraße an der Endhaltestelle der Stadtbahnlinie U 5 - Verbesserung der öffentlichen Nahverkehrsstruktur und daraus resultierender besseren Erreichbarkeit von wichtiger anderer Infrastruktur (Physiotherapie, Seniorenheim, Wochenmarkt, Kindergarten, Schule, U-Bahn-Linie 5 usw.) - Verbesserung der Stadteilvernetzung; 2. Verminderung der Attraktivität dieses Abschnittes für den Durchgangsverkehr durch bspw. Versatzparkplätze/Haltebuchten/Poller/Sonderflächen mit Blumenkübel, somit Umleitung über die Gießener Straße. Anlage 1 (ca. 184 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2245 Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5665 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampelanlage Ecke Homburger Landstraße/Ronneburgstraße

11.07.2023 · Aktualisiert: 15.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4246 entstanden aus Vorlage: OF 636/10 vom 26.06.2023 Betreff: Ampelanlage Ecke Homburger Landstraße/Ronneburgstraße Der Magistrat wird gebeten, die leider schon in die Jahre gekommene, veraltete Ampelanlage an der Ecke Homburger Landstraße/Ronneburgstraße wie folgt schnellstmöglich zu modernisieren: 1. Drucktasten für Fußgänger; 2. akustische Hinweise für Blinde und seheingeschränkte Personen; 3. südliche Fußgängerquerung über die Homburger Landstraße. Dies möge mit höchster Priorität nebst nachvollziehbarem Zeitplan geschehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2243 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Homburger Landstraße/Berkersheimer Weg hier: Nachfragen zur Ablehnung einer Haltelinie auf der Höhe des Hagebuttenweges

11.07.2023 · Aktualisiert: 11.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4247 entstanden aus Vorlage: OF 638/10 vom 26.06.2023 Betreff: Kreuzung Homburger Landstraße/Berkersheimer Weg hier: Nachfragen zur Ablehnung einer Haltelinie auf der Höhe des Hagebuttenweges Vorgang: OM 3503/23 OBR 10; ST 1131/23 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wann seiner Ansicht nach ein Bereich in unmittelbarem Zusammenhang zu einer Lichtsignalanlage steht, wenn nicht bei einer Entfernung von ca. 20 Metern; 2. welchen Zusammenhang er zwischen seinem Verweis auf § 11 Absatz 1 StVO ("Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste") und der Anregung des Ortsbeirates 10 sieht, bei der es ja gerade darum ging, ein entsprechendes Stocken zu vermeiden; 3. wie er seine Aussage, dass ein Abbiegen in den Hagebuttenweg auch am Fliederweg möglich ist, vor dem Hintergrund eines Umweges von ca. 800 Metern mit entsprechenden Emissionen bewertet. Begründung: Mit einstimmig verabschiedeter Anregung vom 23.01.2023 hatte der Ortsbeirat 10 eine entsprechende Haltelinie nebst Hinweisschild angeregt, um insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten entstehende, vermeidbare Rückstaus zu verhindern. Die Ausführungen des Magistrats vermögen nicht zu überzeugen. Der Ortsbeirat 10 bittet daher um entsprechende Ergänzungen und erneute Prüfung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3503 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1131 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2242 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fuß- und Radwegeverbindung im Rahmen der umweltgerechten „Strahlen und Speichen“ in Preungesheim

11.07.2023 · Aktualisiert: 21.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4248 entstanden aus Vorlage: OF 640/10 vom 26.06.2023 Betreff: Fuß- und Radwegeverbindung im Rahmen der umweltgerechten "Strahlen und Speichen" in Preungesheim Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, inwieweit das bisher wohl nur angekündigte Umwelt- und Naturschutzkonzept der sogenannten "Strahlen und Speichen" inklusive der Fuß- und Radwegeverbindung zwischen dem Frankfurter Bogen und der Homburger Landstraße geprüft, geplant und bis wann realisierbar abgeschlossen werden kann. Begründung: Sowohl das Konzept der "Strahlen und Speichen" als auch der erhoffte Fuß- und Radweg werden in Preungesheim Vorteile bringen, eventuell auch für die Erreichbarkeit des Neubaugebietes mit den Schulen, dem Sportpark Preungesheim und dem Grundstück der St. Christophorus-Kirche. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2064 Aktenzeichen: 79-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeit im Einmündungsbereich Weilbrunnstraße/Homburger Landstraße

11.07.2023 · Aktualisiert: 15.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4250 entstanden aus Vorlage: OF 644/10 vom 26.06.2023 Betreff: Geschwindigkeit im Einmündungsbereich Weilbrunnstraße/Homburger Landstraße Knapp 30 Meter vor der Einmündung der Weilbrunnstraße in die Homburger Landstraße wird das Ende der Tempo-30-Zone (Verkehrszeichen 274.2) angezeigt. Das verleitet etliche Fahrerinnen und Fahrer, insbesondere während einer laufenden Grünphase und beim Linksabbiegen in die Homburger Landstraße, ihr Fahrzeug sehr stark zu beschleunigen. Vermutlich ist aufgrund der Verkehrszeichenlage in diesem kurzen Abschnitt sogar eine Geschwindigkeit von 50 km/h zulässig. Gegebenenfalls wird noch das etwas unauffällig am Rand stehende Tempo-30-Schild kurz nach der Grundstückseinfahrt von Hausnummer 201 übersehen. Zumindest sind auch deshalb öfter Fahrzeuge mit vermutlich deutlich überhöhter Geschwindigkeit in südlicher Fahrtrichtung auf der Homburger Landstraße zu beobachten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die zulässige Geschwindigkeit aus der Weilbrunnstraße kommend im Einmündungsbereich auf 30 km/h reglementiert werden kann, z. B. durch ein zusätzliches Tempo-30-Schild kurz nach dem Ende der Tempo-30-Zone in der Weilbrunnstraße, oder mit welchen Maßnahmen die geschilderte Verkehrssituation an dieser Einmündung sowie in der Homburger Landstraße sicherer gestaltet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2241 Aktenzeichen: 32-4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Installation von zwei Trinkbrunnen in Nieder-Eschbach

16.06.2023 · Aktualisiert: 29.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4129 entstanden aus Vorlage: OF 241/15 vom 21.05.2023 Betreff: Installation von zwei Trinkbrunnen in Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit zur Aufstellung zweier Trinkbrunnen in Nieder-Eschbach besteht. Zweckmäßig wäre die Platzierung eines Brunnens in der Nähe der U-Bahn-Station Nieder-Eschbach, etwa an der Bushaltestelle der Linie 29, sowie eines weiteren im Ben-Gurion-Ring, in der Nähe der Grünanlage an passender Stelle. Begründung: Durch absehbar zunehmende Hitzewellen in den kommenden Sommern aufgrund des Klimawandels haben der DStGB und das Bundesumweltministerium die Notwendigkeit kommunaler Hitzeaktionspläne betont. Ein wichtiger Bestandteil davon sind Trinkwasserbrunnen. Zudem hat das 2022 verabschiedete Wasserhaushaltsgesetz (WHG) festgesetzt, dass zur öffentlichen Wasserversorgung auch das Angebot von Trinkwasser an allgemein zugänglichen Orten gehört. Deshalb kann die Einrichtung von Trinkwasserbrunnen den gestellten Anforderungen sowie den gesetzlichen Bestimmungen genügen. Da an den genannten Standorten bekanntermaßen stets viele Menschen unterwegs sind, dürften die Trinkbrunnen insbesondere im Sommer und bei großer Hitze gern genutzt werden. Gleichzeitig wird so der gewünschten intakten Trinkwasserinfrastruktur nachgekommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1775

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Praktische und sichere Überquerungsmöglichkeit

16.06.2023 · Aktualisiert: 22.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4131 entstanden aus Vorlage: OF 243/15 vom 14.05.2023 Betreff: Praktische und sichere Überquerungsmöglichkeit Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Punkte zu prüfen und bei positivem Ergebnis umzusetzen: - Ist eine Anschlussmöglichkeit eines Fuß- und Radweges an den Grenzweg zwischen Nieder- und Ober-Eschbach vom Im Weidenfeld kommend in Richtung der U-Bahngleise (U 2) und zum etwa 20 Meter entfernten ampelregulierten Übergang an der Kreuzung Anna-Lindh-Allee/Ecke Homburger Landstraße sowie an der L 3003 möglich? - Kann alternativ eine Anschlussmöglichkeit geschaffen werden, welche die Überquerung über die L 3003 von der Einmündung der Abbiegung des Grenzwegs auf die gegenüberliegende, im Frankfurter Stadtgebiet liegende Seite für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sicherer gestaltet? - Ist zudem eine Überquerungsmöglichkeit über den Straßengraben auf der gegenüberliegenden Seite der Abbiegung des Grenzwegs in die L 3003 umsetzbar, sodass Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende problemlos und sicher auf den dahinterliegenden Fuß- und Radweg gelangen können? Begründung: Hinsichtlich der Lage benannter Stelle an der Stadtgrenze zwischen Frankfurt und Bad Homburg wurde eine für genannte Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer akzeptable Regelung bisher nicht berücksichtigt. Und das, obwohl die L 3003 vom Fuß- und Radweg der L 3003 zum Grenzweg sowie umgekehrt häufig und regelmäßig überquert wird. Dieses liegt nahe, da mit der Überquerung häufig ein Zugang zu ausgeschilderten Radwegen auf beiden Seiten sowie auf Bad Homburger Seite zu einem gern genutzten Feld zum Blumenselbstpflücken am Grenzweg gesucht wird. Allerdings ist die Überquerung aktuell unpraktisch und vor allem unsicher gestaltet, da die Mündung des Grenzwegs in ca. 20 Meter Entfernung einer von dort unzugänglichen Überquerungsmöglichkeit liegt. So müssen Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende an dieser Stelle eine Landstraße überqueren, auf welcher immerhin ein Tempolimit von 50 km/h gilt. Dass es an dieser Stelle aufgrund der nahe gelegenen Ampelanlage häufig stockenden Verkehr gibt, macht eine Überquerung zusätzlich unübersichtlich. Außerdem gibt es keine Einmündung in den Fuß- und Radweg der L 3003, so müssen die Menschen als weiteres Hindernis bei laufendem Verkehr einen Straßengraben überwinden, der schon an diversen Stellen ausgetreten ist. Gerade für Kinder und ältere Menschen ist dieser Zustand unzumutbar. Quelle: ViaMichelin.de Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 1989 Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 555 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1803

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenbeleuchtung im Ortsbezirk 10 umstellen auf insektenfreundliche und energiesparende Leuchten

06.06.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4039 entstanden aus Vorlage: OF 619/10 vom 18.05.2023 Betreff: Straßenbeleuchtung im Ortsbezirk 10 umstellen auf insektenfreundliche und energiesparende Leuchten Insektenfreundliche Leuchtmittel sind auf den notwendigen Streubereich konzentriert und setzen energiesparende Leuchten ein. Der Magistrat wird daher gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie weit die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf solche insektenfreundlichen Leuchtmittel vorangeschritten ist. Hierbei sollten auch Vorgänge und Pläne der Verwaltungen und Ämter einbezogen werden, die nicht in städtischer Verantwortung liegen (wie zum Beispiel Hessen Mobil oder die Autobahn GmbH des Bundes ). Begründung: Lichtverschmutzung verstärkt das Insektensterben. Insbesondere leuchten immer noch einige Straßenleuchten im Straßenverlauf und an den Autobahnauf- und abfahrten der Friedberger Landstraße, Homburger Landstraße und im Kreuzungsbereich Hügelstraße/Jean-Monnet-Straße mit gelben Intensivlichtern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2222 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 10 am 17.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Freie Fläche im Kreisel Homburger Landstraße gegenüber Hausnummer 240 (ATU) prüfen und ggf. entsiegeln

06.06.2023 · Aktualisiert: 26.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4037 entstanden aus Vorlage: OF 609/10 vom 23.05.2023 Betreff: Freie Fläche im Kreisel Homburger Landstraße gegenüber Hausnummer 240 (ATU) prüfen und ggf. entsiegeln Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Entsiegelung der nicht genutzten Gehwegfläche nach dem Gehwegübergang möglich ist. Begründung: Im Kreisel an der Endstation der Stadtbahnlinie U 5 wird der Gehweg entlang der Gießener Straße bis zum Gehwegübergang an der Homburger Landstraße stark genutzt. Spätestens dort überqueren alle Fußgänger die Straße. Der Gehweg nach den taktilen Elementen wird nicht weiter genutzt, da es ins Grüne geht. Dieser Abschnitt ist daher überflüssig und könnte eventuell entsiegelt werden. Somit wird die Grünfläche erweitert und der Pflegeaufwand des Gehweges verringert. Bilder anbei. Quelle: Google Maps Quelle: Google Maps Anlage 1 (ca. 2,2 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1792 Aktenzeichen: 66-5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Parkraum im Umfeld vom Nordpark erweitern

23.05.2023 · Aktualisiert: 21.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2023, OF 615/10 Betreff: Parkraum im Umfeld vom Nordpark erweitern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die zuständigen Ämter anzuweisen den Parkraum im Umfeld des Nordparks (Bonames) zu erweitern, so dass eine Nutzung des vielfältigen Angebotes für alle Bürger möglich ist und das verkehrswidrige Parken in den Grünstreifen an der Homburger Landstraße somit aufgehoben wird. Begründung: Es ist festzustellen, dass der Freizeitwert in diesem Gelände erheblich gestiegen ist. Besonders an den Wochenenden und an Feiertagen reicht der vorhandene Parkraum nicht mehr aus. Die Grünstreifen an der Homburger Landstraße werden verkehrswidrig zum Parken genutzt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 10 am 06.06.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 615/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und AfD gegen LINKE. und FDP (= Annahme)

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Sicherheit auf dem Schulweg an der Friedberger Warte

02.05.2023 · Aktualisiert: 28.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3881 entstanden aus Vorlage: OF 578/10 vom 17.04.2023 Betreff: Mehr Sicherheit auf dem Schulweg an der Friedberger Warte Es besteht eine komplexe Verkehrssituation rund um die Friedberger Warte mit den Einmündungen der Homburger Landstraße und der Dortelweiler Straße sowie der Zubringersituation zur A 661. Durch die Anpassung der Schulbezirke werden noch mehr Kinder aus dem Ortsbezirk 10 auf ihrem Schulweg die Friedberger Landstraße zur und von der Valentin-Senger-Schule überqueren müssen. Deshalb wird der Magistrat gebeten, die direkt nördlich der Friedberger Warte gelegenen Fußgängerampeln in beide Fahrtrichtungen mit einer Rotlichtüberwachungsanlage nebst beschilderter Ankündigung zu versehen. Ferner soll dieser Bereich ergänzend durch das Installieren von geeigneten Messstationen zur Geschwindigkeitsüberwachung und wenn möglich auch zur Überwachung der Wegführung für zu Fuß Gehende und Radfahrende sicherer gestaltet werden. Begründung: Die großflächige, komplexe Kreuzungssituation rund um die Friedberger Warte mit den Einmündungen der Homburger Landstraße und der Dortelweiler Straße sowie der Zubringersituation zur A 661 ist für alle Verkehrsbeteiligten herausfordernd. Immer wieder sind Autofahrende auffällig, die die formal gültige Signalisierung ignorieren und erheblich zu schnell oder entgegen der Abbiegevorschriften fahren. Für Grundschulkinder auf dem Schulweg ist das gefährlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1970 Antrag vom 18.11.2023, OF 710/10 Anregung an den Magistrat vom 05.12.2023, OM 4866 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 10 am 19.09.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausweisung von Insektenwiesen und -habitaten

28.04.2023 · Aktualisiert: 08.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2023, OM 3875 entstanden aus Vorlage: OF 231/15 vom 11.04.2023 Betreff: Ausweisung von Insektenwiesen und -habitaten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Anlegung und Ausweisung von Insektenwiesen und anderen geeigneten -habitaten möglich ist. Folgende Flächen, sofern in öffentlicher Hand, erscheinen denkbar: die Wiesenfläche zwischen Urseler Weg und Tannenweg; Teile der Parkanlage entlang Am Lehenweg; zwischen Urseler Weg und Züricher Straße; zwischen Homburger Landstraße und Berner Straße; die Wiesenstreifen entlang des Eschbachs, des Mühlgrabens und des Taunengrabens; der Pfingstwald; die Seitenstreifen der Homburger Landstraße; Rasenanlagen entlang der Deuil-La-Barre-Straße oder weitere von fachlichen Stellen als infrage kommende ungenutzte Grünflächen. Im Falle einer Eignung wird der Magistrat gebeten, die Anlegung dieser Wiesen sowie ihre Ausweisung durch das Aufstellen entsprechender Schilder in Auftrag zu geben. Begründung: Aufgrund des voranschreitenden Insektensterbens in Deutschland (festgestellt etwa durch die Krefelder Studie), welches die Artenvielfalt nachhaltig reduzieren kann, sind Gegenmaßnahmen dringend erforderlich. Da der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln durch Landwirte zur vielfachen Reduktion von Refugien für Insekten führt, sind nicht bewirtschaftete Flächen notwendig, um die Artenvielfalt zu fördern. Da das Grünflächenamt der Stadt Frankfurt insektenfreundliche Projekte fördert und der Stadtrand aufgrund von mehr unbebauten Flächen besonders geeignet scheint, kann sich die Anlegung von geeigneten Flächen im Stadtteil sinnvoll auswirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1625

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufnahme der Nordweststadt ins Bund-Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt“

23.03.2023 · Aktualisiert: 27.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3811 entstanden aus Vorlage: OF 273/8 vom 23.03.2023 Betreff: Aufnahme der Nordweststadt ins Bund-Länder-Programm "Sozialer Zusammenhalt" 2020 wurden die Verwaltungsvereinbarungen zu Programmen der Städtebauförderung neu strukturiert. Aus "Soziale Stadt" wurde "Sozialer Zusammenhalt". Dieses Bund-Länder-Förderprogramm verfolgt die Ziele, die Wohn- und Lebensqualität zu erhöhen sowie die sozialräumlichen Infrastrukturen in den Quartieren zu verbessern, um somit die Integration aller Bevölkerungsgruppen zu unterstützen und den Zusammenhalt in der Nachbarschaft zu stärken. Aus dem "Monitoring 2021 zur sozialen Segregation und Benachteiligung in Frankfurt am Main", das dem Ortsbeirat im Herbst 2022 vorgestellt wurde, geht hervor, dass die Stadtbezirke 432 und 482, in denen die Nordweststadt zu größten Teilen liegt, deutlich hinter dem gesamtstädtischen Durchschnitt zurückbleiben. Vor allem die Kinder- und Altersarmut sowie die Arbeitslosendichte sind hier beinahe doppelt so hoch wie im gesamtstädtischen Vergleich. Verschärfend kommt nun die seit Herbst letzten Jahres hohe Inflationsrate und der starke Anstieg von Lebensmittel- und Energiepreisen hinzu, die im Monitoring aus dem Jahr 2021 noch gar nicht mit eingeflossen sind und die wirtschaftlich prekäre Situation einer großen Anzahl an Menschen in der Nordweststadt (auch laut Informationen der sozialen Organisationen) deutlich verschärft haben. Darüber hinaus ist die Bausubstanz der Großsiedlung, die größtenteils aus den frühen 1960er-Jahren stammt, vielerorts in die Jahre gekommen und macht auch aus energetischen und barrierefreien Gesichtspunkten eine Aufwertung nötig, bei der die Bewohnerinnen und Bewohner möglichst vor einem Anstieg der Mietkosten geschützt werden müssen. Die Grün- und Freiräume sind zwar quantitativ hervorragend, lassen jedoch Qualität vermissen und bieten keine ergänzenden Nutzungsmöglichkeiten an. Zudem ist das Angebot kleinräumiger Versorgungsinfrastrukturen mangelhaft. Der integrative Ansatz des Förderprogramms kann die in die Jahre gekommene Siedlung gemeinsam mit ihren Bewohnerinnen und Bewohner zu einem lebenswerten Quartier mit positiver Ausstrahlung nach innen und außen transformieren. Der Ortsbeirat sieht neben der langfristigen Sicherung des geförderten Wohnraumbestands großes städtebauliches Potenzial für die Qualifizierung und Aufwertung der Grün- und Freiflächen zu hochwertigen Begegnungsräumen mit vielfältigen klimaschützenden Funktionen. Zudem können die Menschen in ihren Nachbarschaften sozial gestärkt sowie die lokale Identität und die Integration gefördert werden. Als gutes Frankfurter Vergleichsprojekt für die Wirkung des Förderprogramms "Sozialer Zusammenhalt" kann der Ben-Gurion-Ring in Bonames genannt werden, der bereits Ende 2015 in das Programm aufgenommen wurde und bei dem seitdem ein positiver Wandel deutlich erkennbar ist. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Kommt die Nordweststadt oder signifikante Teilbereiche für eine Aufnahme in das Bund-Länder-Förderprogramm "Sozialer Zusammenhalt" in naher Zukunft infrage? 2. Wie und wann könnten die nötigen Schritte für die Aufnahme in das Bund-Länder-Programm sowie die räumliche Festlegung als Maßnahmengebiet nach § 171e Abs. 3 BauGB, als Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB oder als Erhaltungsgebiet nach § 172 BauGB eingeleitet werden? 3. Wird die Einschätzung des Ortsbeirats geteilt, dass eine Bandbreite an Maßnahmen zur Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität sowie der sozialräumlichen Infrastrukturen in den Quartieren durch das Förderprogramm und die damit verbundenen Verfügungsfonds realisiert werden können? Maßnahmen wären: Neugestaltung und Sanierung bestehender Spielplätze, Neugestaltung und Aktivierung von Freiflächen der Wohnungsbaugesellschaften, Anlage neuer Spiel-, Sport- und Freizeitflächen, Anlage von Mieterinnen- Mieter- und Gemeinschaftsgärten, energetische Sanierung und Modernisierung von Wohngebäuden ohne Anstieg der Mietkosten, Verlängerung der Mietpreisbindung öffentlich geförderter Wohnungen, barrierefreier Umbau von Wohngebäuden, Durchführung von Stadtteilfesten und -events, Erarbeitung eines integrierten Freiraumkonzepts sowie Nahmobilitäts-, Verkehrs- und Parkraumkonzepts, Verbesserung der Abfallentsorgung und Neugestaltung der privaten Müllsammelplätze, Ansiedlung neuer Kindertagesstätten, Schaffung von Quartiersplätzen, Einrichtung öffentlicher sozialer Treffpunkte für alle Jahreszeiten, Förderung bestehender sozialer Einrichtungen und gemeinnütziger Vereine etc. 4. Besteht bei der Aufnahme in das Förderprogramm die Möglichkeit, an das bestehende Quartiersmanagement aus dem Programm "Aktive Nachbarschaft", angegliedert beim Dezernat für Soziales, Jugend, Familie sowie Senior:innen, anzuknüpfen bzw. mit dem bestehenden Quartiersmanagement parallel zusammenzuarbeiten? 5. Wie würde die frühzeitige und konstante Einbindung des Ortbeirats sowie anderer Akteurinnen und Akteure sowie der Bewohnerinnen- und Bewohnerschaft der Nordweststadt sichergestellt werden? 6. Können die in Punkt 3. aufgezählten Maßnahmen zeitnah mit anderen Mitteln umgesetzt werden? 7. Welche sofortigen Hilfsmaßnahmen schlägt der Magistrat unabhängig von der Aufnahme in das Förderprogramm als Reaktion auf den im stadtweiten Vergleich sehr hohen Benachteiligungsindex (siehe "Monitoring 2021 zur sozialen Segregation und Benachteiligung in Frankfurt am Main") der Stadtbezirke 432 und 482, in denen die Nordweststadt zu größten Teilen liegt, sowie auf die sich seit Herbst 2022 verschärfende Situation aufgrund der hohen Inflationsrate und dem starken Anstieg von Lebensmittel- und Energiepreisen vor, um den Menschen vor Ort zu helfen und das Quartiersmanagement des Programms "Aktive Nachbarschaft" zu unterstützen (insbesondere bezogen auf die Themen Arbeitslosigkeit, Kinderarmut, Altersarmut, Unterstützung für alleinerziehende Eltern und Sicherung des geförderten Wohnraumbestands)? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2023, ST 1373

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorgelagerte Haltelinie an der Kreuzung Homburger Landstraße/Am Dachsberg

21.03.2023 · Aktualisiert: 28.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3728 entstanden aus Vorlage: OF 532/10 vom 03.03.2023 Betreff: Vorgelagerte Haltelinie an der Kreuzung Homburger Landstraße/Am Dachsberg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Markierung einer vorgelagerten Haltelinie für Fahrradfahrer vor den Autofahrern auf der Homburger Landstraße/Am Dachsberg in Richtung Frankfurter Berg dazu führen kann, das s Radfahrende sicherer über die Kreuzung kommen. Begründung: An der Kreuzung Homburger Landstraße/Am Dachsberg Richtung Frankfurter Berg haben Autofahrende und Radfahrende zusammen Grün, was dazu führt, dass Radfahrende teilweise von nach rechts in die Straße Am Dachsberg abbiegenden Autofahrenden übersehen werden. Wenn Radfahrende vor den Autofahrenden stehen und somit zuerst fahren können, entschärft sich die Situation und es wird für alle sicherer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1453 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bäume im Bereich der künftigen Ringstraßenbahn in Preungesheim

21.03.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3732 entstanden aus Vorlage: OF 539/10 vom 06.03.2023 Betreff: Bäume im Bereich der künftigen Ringstraßenbahn in Preungesheim Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie der Zustand der über fünfzig meist großen und schützenswerten Bäume im Bereich der künftigen Ringstraßenbahn in der Homburger Landstraße zwischen Friedberger Warte und Marbachweg 1. aktuell im Detail festgestellt ist; 2. welche chirurgischen Maßnahmen notwendig werden; 3. welche Fällungen erforderlich sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1457 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stehen Taktreduzierungen beim ÖPNV in Preungesheim an?

21.03.2023 · Aktualisiert: 04.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3729 entstanden aus Vorlage: OF 535/10 vom 06.03.2023 Betreff: Stehen Taktreduzierungen beim ÖPNV in Preungesheim an? Nachdem der künftige Dezernent für Mobilität und Gesundheit, Wolfgang Siefert, im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates 10 die höhere Kapazität der Ringstraßenbahn gegenüber der Buslinie 34 mit dem Hinweis gepriesen hat, dass so weniger Fahrten erforderlich wären, wird der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung gebeten, welche Auswirkungen durch Taktreduzierungen 1. bei der Ringstraßenbahn (gegenüber der Buslinie 34) durch die Homburger Landstraße; 2. bei der Straßenbahnlinie 18 in den Frankfurter Bogen auf künftige Fahrpläne - und damit verbunden schlechtere Anschluss- und Umsteigemöglichkeiten - nach derzeitigem Sachstand zu berücksichtigen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1582 Aktenzeichen: 92-11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Links abbiegen von der Gießener Straße in die Ronneburgstraße - Fortsetzung

21.03.2023 · Aktualisiert: 29.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3744 entstanden aus Vorlage: OF 551/10 vom 06.03.2023 Betreff: Links abbiegen von der Gießener Straße in die Ronneburgstraße - Fortsetzung Vorgang: OM 1889/22 OBR 10; ST 1667/22 Die Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1667, stößt auf Unverständnis und ist nur bedingt nachvollziehbar. Bei der jetzigen Verkehrsführung teilen sich auf der Gießener Straße von Norden kommende Fahrzeuge (mit Ziel westliche Ronneburgstraße) und die Radfahrenden bereits einen über 50 Meter langen Fahrstreifen. Es sind keine besonderen Vorkommnisse bekannt. Ebenso wird bereits häufig verkehrswidrig links in die östliche Ronneburgstraße abgebogen und der nachfolgende Kraftfahrzeugverkehr fährt regelmäßig auf einem kurzen Stück über den Radfahrstreifen an wartepflichtigen, links abbiegenden Fahrzeugen vorbei. Den Ortsbeirat erreichten bislang keine Beschwerden oder Berichte über gefährliche Situationen für parallel fahrende Radfahrerinnen und Radfahrer. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat deshalb erneut gebeten, auf der Gießener Straße das Linksabbiegen in die östliche Ronneburgstraße zu ermöglichen und dadurch die Homburger Landstraße zu entlasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1889 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1667 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1452 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsspiegel in dem kleinen Gässchen zwischen Bonameser Haingasse und der Homburger Landstraße

21.03.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3740 entstanden aus Vorlage: OF 547/10 vom 06.03.2023 Betreff: Verkehrsspiegel in dem kleinen Gässchen zwischen Bonameser Haingasse und der Homburger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, einen Verkehrsspiegel im unübersichtlichen und engen Kurvenbereich des kleinen Gässchens zwischen der Bonameser Haingasse und der Homburger Landstraße zur Erhöhung der Sicherheit aufzustellen. Begründung: Hier wurden verschiedene Hinweise im Rahmen eines Vor-Ort-Termins des Ortsbeirates 10 berücksichtigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1455 Aktenzeichen: 66-7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Müllbehälter für Bonames

21.03.2023 · Aktualisiert: 21.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3741 entstanden aus Vorlage: OF 548/10 vom 06.03.2023 Betreff: Mehr Müllbehälter für Bonames Der Magistrat wird gebeten, mehr Müllbehälter im öffentlichen Raum in Bonames wie folgt aufzustellen: 1. in der Bonameser Haingasse im Bereich vor dem kleinen Gässchen, das zur Homburger Landstraße führt; 2. in der Homburger Landstraße auf dem westlichen Bürgersteig vor dem Spielplatz Im Storchenhain im Bereich der künftigen Sitzbänke, die bitte in Richtung Spielplatz auszurichten sind; 3. in der Straße Im Storchenhain im Bereich des Parkplatzes (hier bitte einen 120-Liter-Behälter aufstellen, der auch für Pizzaschachteln geeignet ist); 4. in der Homburger Landstraße oberhalb der U-Bahn-Querung auf dem östlichen Bürgersteig vor der Sitzbank. Begründung: Hier wurden vorrangig erhaltene Hinweise im Rahmen eines Vor-Ort-Termins des Ortsbeirates 10 berücksichtigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1304 Aktenzeichen: 79-4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerampel BenGurionRing, Einmündung Berner Straße

17.03.2023 · Aktualisiert: 11.07.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.03.2023, OM 3704 entstanden aus Vorlage: OF 223/15 vom 16.03.2023 Betreff: Fußgängerampel Ben-Gurion-Ring, Einmündung Berner Straße Vorgang: OM 4930/19 OBR 15; ST 2336/19; ST 875/20 Diese Woche wurde die technische Erneuerung der Fußgängerampel Ben-Gurion-Ring, Einmündung Berner Straße vorgenommen. Dabei wurde zwar die zusätzliche Installation eines akustischen Signals ("Klick") für Blinde und Sehbehinderte vorgesehen, aber wegen fehlender Gelder nicht umgesetzt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die notwendigen Gelder für die Installation des akustischen Signals bereitzustellen und die notwendigen Arbeiten in die Wege zu leiten. Begründung: Auf Anregung des Ortsbeirates 15 sollte mit der bereits 2019 vorgesehen technischen Erneuerung der Fußgängerampel Ben-Gurion-Ring, Einmündung Berner Straße auch die Installation eines akustischen Signals für Blinde und Sehbehinderte einhergehen (siehe OM 4930 und ST 875). Viele Blinde und Sehbehinderte nutzen genau diese Ampel, um die Supermärkte Lidl und Aldi sowie die Firmen IKEA, Sunflower und auch McDonalds zu erreichen oder arbeiten im Gewerbegebiet Nieder-Eschbach. Eine gefahrenfreie Querung der Straße Ben-Gurion-Ring an dieser oder anderer Stelle ist nicht möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.08.2019, OM 4930 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2336 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 875 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1462 Beratung im Ortsbeirat: 15

OF (Antrag Ortsbeirat)

Raumnot an der Michael-Grzimek-Schule endlich beenden, Kindern Raum zum Lernen geben

28.02.2023 · Aktualisiert: 03.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2023, OF 216/15 Betreff: Raumnot an der Michael-Grzimek-Schule endlich beenden, Kindern Raum zum Lernen geben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, 1. was bislang unternommen wurde, um der Raumnot der örtlichen Grundschule entgegenzuwirken; 2. welche, anlässlich des Besuchs von Bildungsdezernentin Frau Sylvia Weber in der Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15 am 04.11.2022 angekündigten Versprechungen zur Linderung der Raumnot, bislang umgesetzt wurden. Begründung: Anlässlich des Besuchs von Bildungsdezernentin Frau Sylvia Weber in der Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15 am 04.11.2022, wurde in der Bürgerfragestunde intensiv über die Raumnot an der Michael-Grzimek-Schule berichtet. Die eigentlich 3-zügige Schule ist mittlerweile vier bis fünf-zügig. Die Fachräume sind zu Klassenräumen umgewandelt worden, was den Kindern Raum zum Lernen und den Lehrerinnen und Lehrern Raum zum Lehren nimmt. Frau Weber hatte anlässlich ihres Besuchs in Aussicht gestellt zu prüfen, ob in dem kleineren der beiden angemieteten Gebäude am Ben-Gurion-Ring eine zweite Grundschule eingerichtet werden kann. Frau Weber führte aus, dass dies besser sei, als die Michael-Grzimek-Grundschule irgendwann in der Zukunft mit weiteren Containern aufzustocken. Dem stimmen wir zu! Jetzt ist es an der Zeit den Versprechungen Taten folgen zu lassen. Denn der nächste fünf-zügige Jahrgang steht für das kommende Schuljahr schon in den Startlöchern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 15 am 17.03.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 639 2023 Die Vorlage OF 216/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Homburger Landstraße/Berkersheimer Weg hier: Haltelinie auf der Höhe des Hagebuttenweges

07.02.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3503 entstanden aus Vorlage: OF 522/10 vom 23.01.2023 Betreff: Kreuzung Homburger Landstraße/Berkersheimer Weg hier: Haltelinie auf der Höhe des Hagebuttenweges Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berkersheimer Weg auf der Höhe des Hagebuttenweges eine Haltelinie für Rotphasen zu errichten, sowie ein Verkehrsschild "Bitte frei halten" zu installieren. Begründung: Insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten entstehen vermeidbare Rückstaus von Linksabbiegenden, die in Richtung Eschersheim fahrend sodann in den Hagebuttenweg abbiegen möchten. Dies ließe sich durch eine Haltelinie vermeiden: der Hagebuttenweg wäre auch dann befahrbar, wenn es zu Staus an der Kreuzung kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1131 Antrag vom 26.06.2023, OF 638/10 Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4247 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66-7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zukunft des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße

07.02.2023 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3499 entstanden aus Vorlage: OF 514/10 vom 23.01.2023 Betreff: Zukunft des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen, unter anderem der Wirtschaftsförderung, um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. wie das Gewerbegebiet August-Schanz-Straße künftig insgesamt sachlich und fachlich mehr als bisher gestärkt werden kann; 2. wie insgesamt eine Kooperation mit allen Eigentümern zur ganzheitlichen Nutzungserweiterung der Grundstücke auch im städtischen Interesse erreicht werden kann, um das Gewerbegebiet tatsächlich zu stärken; dies gilt in den Bereichen der ruhenden und fließenden Verkehre sowie bezüglich der sonstigen Nutzbarkeit der vorhandenen Grundstücke; 3. wie insbesondere mit den Eigentümern der Grundstücke entlang der Homburger Landstraße geklärt werden kann, wie die bisher schwierige Verkehrserschließung des Gewerbegebietes mit Blick auf die zusätzlich schwierige Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 verbessert werden kann; 4. ob die bisherige Beschränkung von Discountern durch Verbote überdacht werden kann; entsprechende Beschränkungen (vgl. auch 1. bis 3.) erscheinen fraglich und sollten überprüft werden, nachdem auch sonst teils gewerbefremde Nutzungen vor Ort zugelassen wurden und Investitionen durch Verbote eher unterbleiben werden, obwohl dies auch im öffentlichen Interesse sinnvoll wäre. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1990 Antrag vom 05.05.2025, OF 1042/10 Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6952 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 10 am 06.06.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 10 am 11.07.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 10 am 19.09.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 10 am 17.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 10 am 05.12.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 10 am 12.03.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 10 am 04.06.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 10 am 02.07.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-10

OF (Antrag Ortsbeirat)

Ringstraßenbahn in Preungesheim

23.01.2023 · Aktualisiert: 28.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2023, OF 513/10 Betreff: Ringstraßenbahn in Preungesheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und umfassende Berichterstattung gebeten, 1. wie insbesondere im Bereich der künftigen Ringstraßenbahn zwischen Friedberger Warte und Marbachweg bis zur Gießener Straße Baumfällungen unterbleiben können, ohne dass dabei Baumruinen entstehen, 2. welche neutralen Gutachten oder anderen Unterlagen mit entsprechenden Erkenntnissen zu städtischen Aussagen geführt haben, dass keine Bäume in dem Bereich zu 1. gefällt werden müssen. Diese vorgenannten Unterlagen sind den Mitgliedern des Ortsbeirates 10 vollumfänglich und umgehend zur Verfügung zu stellen. Begründung: Die öffentliche Vorstellung in der Januarsitzung des Ortsbeirates 10 in Sachen Ringstraßenbahn und den teils denkwürdigen Aussagen zu den Bäumen dort haben vor Ort zu großem Verblüffen und viel Unverständnis geführt. Insbesondere in der Homburger Landstraße sind sehr große Bäume vorhanden, die nach bestem Wissen und Gewissen wohl durch den Bau von Oberleitungen entweder gefällt werden müssen oder aber erheblichen (Total-)Schaden in den Baumkronen sowie durch Gleisbauarbeiten im Wurzelbereich erleiden dürften, so dass letztlich nur noch Baumruinen verbleiben können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 10 am 07.02.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 513/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerampel Homburger Landstraße/Ronneburgstraße

10.01.2023 · Aktualisiert: 05.12.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.01.2023, OM 3332 entstanden aus Vorlage: OF 495/10 vom 19.12.2022 Betreff: Fußgängerampel Homburger Landstraße/Ronneburgstraße Der Magistrat wird gebeten, südlich der Einmündung der Ronneburgstraße über die Homburger Landstraße (vor Hausnummer 128) einen ampelgeregelten Fußgängerüberweg einzurichten. Begründung: Beim Überqueren der Homburger Landstraße südlich der Einmündung der Ronneburgstraße wird man nicht durch eine entsprechende Ampelanlage geschützt, wie sie auf der nördlichen Seite eingerichtet ist. So kommt es hier immer wieder zu Gefährdungen von Fußgängerinnen und Fußgänger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 864 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umsetzung Schulentwicklungsplan im Ortsbezirk 10

06.12.2022 · Aktualisiert: 21.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3225 entstanden aus Vorlage: OF 462/10 vom 25.10.2022 Betreff: Umsetzung Schulentwicklungsplan im Ortsbezirk 10 Die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans weist wichtige und dringliche Schulentwicklungsprojekte für den Ortsbezirk 10 aus, etwa die Übersiedlung des Gymnasiums Nord in den Ortsbezirk, die Schaffung einer weiteren Gesamtschule und einer weiteren Grundschule für Bonames. Gleichzeitig steht am Ben-Gurion-Ring eine von der Stadt für den Schulbetrieb beschaffte Liegenschaft seit geraumer Zeit zu hohen Kosten leer. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der genaue Zeitplan der Umsetzung zur Deckung dieser Schulbedarfe im Ortsbezirk 10 in Umsetzung des Schulentwicklungsplans aussieht. Begründung: Der Ortsbezirk 10 weist mit der Carlo-Mierendorff-Schule gerade eine weiterführende Schule auf und ist durch seine vielen Neubaugebiete ein Ortsbezirk mit besonders vielen zu beschulenden Kindern. Deshalb ist ein genauer Zeitplan für die Umsetzung des Schulentwicklungsplans für den Ortsbezirk 10 besonders wichtig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 631 Aktenzeichen: 40 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radfahrwege auf der Brücke am Frankfurter Berg sichern

06.12.2022 · Aktualisiert: 24.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3221 entstanden aus Vorlage: OF 442/10 vom 25.10.2022 Betreff: Radfahrwege auf der Brücke am Frankfurter Berg sichern Der Magistrat wird gebeten, die Radfahrwege auf der Brücke am Frankfurter Berg so zu sichern, dass Autofahrer die durchgezogene Sicherheitslinie nicht mehr überfahren können (siehe Beispiel Einmündung Gießener Straße/Homburger Landstraße). Begründung: Es ist festzustellen, dass Fahrzeuge, welche die Brücke passieren, regelmäßig die durchgezogene Linie rechts und links der Fahrbahn überfahren und somit eine Gefahr für die Radfahrer darstellen. Gerade jetzt in der beginnenden dunklen Jahreszeit besteht die Gefahr besonders stark. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 861 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2023, ST 1862 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 630 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fehlt Beschilderung in der Tempo30Zone östlich der Homburger Landstraße?

06.12.2022 · Aktualisiert: 15.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3230 entstanden aus Vorlage: OF 474/10 vom 21.11.2022 Betreff: Fehlt Beschilderung in der Tempo-30-Zone östlich der Homburger Landstraße? Die Straßen Malvenweg, Petunienweg und Jasminweg sind verkehrsberuhigte Bereiche innerhalb einer weitläufigen Tempo-30-Zone. An den jeweiligen Einmündungen wurden die Verkehrszeichen 325.1 sowie 325.2 (verkehrsberuhigter Bereich) angeordnet und aufgestellt. Gemäß der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung ist das Zeichen 274.2 (Ende einer Tempo-30-Zone) entbehrlich, wenn die Zone z. B. in einen verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1) übergeht. Nach dem direkten Verlassen der vorgenannten verkehrsberuhigten Bereiche sind bislang noch keine Verkehrszeichen 274.1 (Beginn einer Tempo 30-Zone) vorzufinden. Eine Entbehrlichkeit für das Zeichen 274.1 ist der VwV-StVO aber leider nicht zu entnehmen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wo in den zuvor beschriebenen Bereichen der jeweilige Beginn der Tempo-30-Zone liegt und woran die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer diese erkennen können, wenn keine Verkehrszeichen 274.1 diese darstellen. Absatz 2 zu den Zeichen 274.1 und 274.2 der VwV-StVO scheint dieses zu erfordern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 862 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2227 Aktenzeichen: 32-1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Ampelphasen im Bereich Friedberger Warte Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167

06.12.2022 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 06.12.2022, OA 289 entstanden aus Vorlage: OF 481/10 vom 04.12.2022 Betreff: Ampelphasen im Bereich Friedberger Warte Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 Insbesondere im Berufsverkehr verursachen die aus Richtung Bad Vilbel kommenden und in die Dortelweiler Straße einbiegenden Kraftfahrzeuge immense Stauungen. Dies führt bereits zu zusätzlichen Ausweichverkehren, welche die nördlichen Stadtteile besonders belasten. Die Ringstraßenbahn wird sicherlich schon aufgrund der deutlich größeren Fahrzeuglänge mehr Zeit beanspruchen, als es bislang bei den Bussen der Linie 34 der Fall ist. Das ist relevant beim Einbiegen in die/aus der Friedberger Landstraße sowie bei der Querung der Abbiegespur in die Dortelweiler Straße (NEU!). Ferner besteht zurzeit in der Homburger Landstraße die Bushaltestelle in Höhe der Wetzlarer Straße. Sie ist unverzichtbar für die Anwohnerinnen und Anwohner östlich der Homburger Landstraße und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des amerikanischen Generalkonsulats. Besonders mit Blick auf eine maßgebende Verbesserung des ÖPNV sollten bereits bestehende und gut angenommene Möglichkeiten nicht aufgehoben werden. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu folgenden Fragestellungen zu prüfen und zu berichten: 1. Wie/wo wendet der Bus der Linie 43? 2.Wie ist der zeitliche Unterschied der Grünphasen an den oben beschriebenen Ampelanlagen zwischen der Ringstraßenbahn (gegebenenfalls zuzüglich den Bussen der Linie 43) und den Bussen der Linie 34 (aktuell)? 3. Wie viele Fahrzeuge werden bei der Ringstraßenbahn (zuzüglich den Bussen der Linie 34) beziehungsweise beim Bus der Linie 34 (aktuell) stündlich im Berufsverkehr jeweils in die Dortelweiler Straße einbiegen können? 4. Wie werden die nördlichen Stadtteile vor dann zunehmenden Ausweichverkehren geschützt? Der Magistrat wird außerdem gebeten, die Kombi-Haltestelle Wetzlarer Straße auf jeden Fall in die Maßnahme aufzunehmen, also nicht nur optional. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1190 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) und FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung der Vorlage OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 167 = Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes, OA 276 und OA 289 = vereinfachtes Verfahren, OA 288 = Annahme) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 167 = Enthaltung, OA 276, OA 288 und OA 289 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2824, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023 Aktenzeichen: 66-0

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