Meine Nachbarschaft: An der Staufenmauer
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Toiletten im Ortsbezirk 1: Rund um die Uhr Erleichterung schaffen und Öffnungszeiten öffentlicher Toiletten auf 24/7 ausweiten!
Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1580 entstanden aus Vorlage: OF 307/1 vom 24.01.2022 Betreff: Toiletten im Ortsbezirk 1: Rund um die Uhr Erleichterung schaffen und Öffnungszeiten öffentlicher Toiletten auf 24/7 ausweiten! Der Magistrat wird gebeten, die Öffnungszeiten der öffentlichen Toiletten in den B-Ebenen der Stationen "Hauptwache", "Konstablerwache" und "Alte Oper" sowie an der "Galluswarte" auszuweiten und rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche nutzbar zu machen. Begründung: Der Ortsbeirat fügt damit eine weitere Anregung der langen Liste der Toilettenanträge hinzu, der schnell und unkompliziert umsetzbar ist. Für obdachlose Menschen und Feiernde würde eine dauerhafte Öffnung der Toilettenanlagen im wahrsten Sinne des Wortes eine "Erleichterung" bedeuten. Außerdem würde dadurch das nächtliche Urinieren auf Gehwegen und in Hauseingängen reduziert und die angespannte Situation bei den Anwohnenden ebenfalls verbessert. Ein kleiner Schritt mit großer Wirkung also. Die bisherigen täglichen Öffnungszeiten von bereits in der Regel 06:30 Uhr bis 22:00 Uhr/01:00 Uhr müssten lediglich um die Nachtzeiten erweitert werden. Dies ist wegen der ausgeweiteten Betriebszeiten der U- und S-Bahn möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2735 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Mülltonnen im Straßenraum Fahrgasse 90 regulieren
Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1584 entstanden aus Vorlage: OF 311/1 vom 18.01.2022 Betreff: Mülltonnen im Straßenraum Fahrgasse 90 regulieren Der Magistrat wird gebeten, sicherzustellen, dass im Bereich der Fahrgasse 90 die Mülltonnen nur noch zur Abholung und nicht dauerhaft im Straßenraum abgestellt werden. Begründung: In diesem Bereich sind zu allen Tages- und Nachtzeiten schwarze oder grüne Tonnen des dortigen Supermarktes abgestellt. Der daraus entnommene und verwendete Müll (z. B. Pappen zum darauf Lagern) stören die Anwohnenden enorm. Wie satzungsmäßig vorgesehen, sollten auch in diesem Abschnitt Tonnen nur im öffentlichem Raum aufgestellt werden, wenn die Leerung derselben unmittelbar bevorsteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2022, ST 1254 Aktenzeichen: 66 7
Illegales Dauerparken im Fußgängerbereich unterbinden!
Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1583 entstanden aus Vorlage: OF 310/1 vom 18.01.2022 Betreff: Illegales Dauerparken im Fußgängerbereich unterbinden! Der Magistrat wird gebeten, das illegale und ständige Dauerparken im deutlich beschilderten Fußgängerbereich nordöstlich der Fahrgasse/Konstablerwache wirkungsvoll und zu allen Tageszeiten unterbinden zu lassen. Begründung: Zu Fuß Gehende werden hier sogar angehupt, wenn sie den Bereich queren wollen. Die Parkplätze stehen in Konkurrenz zum Parkhaus Konstablerwache. Vielfach wird im Bereich der Konstablerwache gewendet, wodurch der Plattenbelag langfristig Schaden nimmt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1359 Aktenzeichen: 32 4
Altglas-Sammelcontainer Fahrgasse 90
Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1585 entstanden aus Vorlage: OF 312/1 vom 18.01.2022 Betreff: Altglas-Sammelcontainer Fahrgasse 90 Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Fahrgasse 90 wieder einen Altglas-Sammelcontainer aufstellen zu lassen. Begründung: Seit 2018 fordert der Ortsbeirat 1 immer wieder die Rückkehr des Containers. Vom Magistrat vorgeschlagene Eingaben bei der FES blieben erfolglos. Tatsächlich hat die Bevölkerung in diesem Bereich seit Jahren überhaupt keine Möglichkeit, Altglas dem Recycling zuzuführen. Stattdessen muss mit dem Altglas die Restmüllmenge erhöht und damit Glas der Verbrennung zugeführt werden. Darf vermutet werden, dass die FES mit der abweisenden Behandlung von Bürgereingaben ihr eigenes Geschäftsmodell der Müllabfuhr unterstützt? Der frühere Standort des Containers war für die dort Wohnenden von allen Seiten gut erreichbar. Einwände von Geschäftsleuten, die den Bereich nun für eigene Zwecke - als Mülltonnenplatz oder Außenfläche - nutzen, sollten nicht über das Gemeinwohl gestellt werden, wenn keine geeigneten Ausweichflächen zur Verfügung stehen. Schon gar nicht sollten demokratisch gefasste Beschlüsse des Ortsbeirats (alle Standflächen wurden in der Amtszeit des Stadtrats Tom Koenigs durch die Ortsbeiräte beschlossen) durch eine halbstädtische Firma auf Zuruf von Gewerbetreibenden aufgehoben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2022, ST 1251 Aktenzeichen: 66 5
Bestehende Sanitäranlagen in Innenstadt und Bahnhofsviertel
Antrag vom 23.01.2022, OF 324/1 Betreff: Bestehende Sanitäranlagen in Innenstadt und Bahnhofsviertel Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Welche öffentlich zugänglichen Sanitäranlagen sind in der Innenstadt und im Bahnhofsviertel derzeit im Betrieb? 2. Welche öffentlichen Sanitäranlagen bestehen in der Innenstadt und im Bahnhofsviertel darüber hinaus, die aktuell nicht betrieben werden? Besonders: a) im Bereich der Bahnanlagen (U-Bahn und S-Bahn) b) im Bereich der Parkanlagen. c) in im Eigentum der Stadt stehenden oder von der Stadt genutzten Gebäuden (z.B. Ämter, Parkhäuser) 3. Welche Gründe veranlassten in der Vergangenheit dazu, bestehende öffentliche Sanitäranlagen zu schließen? 4. Wird bei der Erstellung des versprochen Toilettenkonzeptes auch eine Wiederöffnung oder Wiederinbetriebnahme bestehender, geschlossener Sanitäranlagen geprüft? Begründung: Die schwierige sanitäre Situation im Zentrum von Frankfurt ist allgemein bekannt. Immer wieder werden dabei Anträge im Ortsbeirat 1 formuliert, um durch die Einrichtung neuer sanitärer Anlagen die Situation in der Innenstadt zu verbessern. Viele Anträge werden abgelehnt, da sich die Einrichtung neuer Sanitäranlagen häufig schwierig gestaltet (beispielsweise wegen fehlender Wasseranschlüsse). Dabei lassen sich bei näherer Betrachtung in der Frankfurter Innenstadt bestehende, geschlossene Sanitäranlagen finden, wie beispielsweise Urinale auf der Konstablerwache und eine Toilettenanlage in der Friedberger Anlage, Seilerstraße 34. Diese unsystematischen Beobachtungen werfen die Frage auf, welche weiteren Sanitäranlagen in der Innenstadt bereits vorhanden sind und zu einer Entschärfung der Lage beitragen könnten. Überhaupt scheint sinnvoll, bei der Lösung des Problems auch auf bestehende Infrastruktur zurückzugreifen, anstatt ausschließlich neue zu beantragen oder zu planen. Hierfür muss aber zuerst systematisch erfasst werden, wo Sanitäranlagen vorhanden sind/waren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 08.02.2022, TO I, TOP 49 Beschluss: Auskunftsersuchen V 319 2022 Die Vorlage OF 324/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrssituation Im Trierischen Hof
Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1351 entstanden aus Vorlage: OF 254/1 vom 16.12.2021 Betreff: Verkehrssituation Im Trierischen Hof Der Magistrat wird gebeten, das Durchfahrtverbot in der Straße Im Trierischen Hof für Nichtanlieger konsequenter durchzusetzen, insbesondere an Wochenenden. Der Magistrat wird zudem gebeten, die Landespolizei zu ersuchen, die Einheit "Autoposer, Raser und Tuner" ("KART") zur Kontrolle von unzulässigen technischen Fahrzeugmodifikationen in diesem Bereich einzusetzen. Begründung: Die Straße wird, vor allem an Wochenenden, stark von ortsfremden Autofahrern frequentiert, obwohl es sich um eine Anliegerstraße handelt. Hierbei handelt es sich häufig um solche, die mit überhöhter Geschwindigkeit und entsprechendem Lärmpegel ihre Kraftfahrzeuge zur Schau stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 982 Aktenzeichen: 32 1
Wann setzt der Magistrat seine Ankündigungen endlich um? hier: Fußgängerzone Schärfengäßchen
Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1348 entstanden aus Vorlage: OF 251/1 vom 07.12.2021 Betreff: Wann setzt der Magistrat seine Ankündigungen endlich um? hier: Fußgängerzone Schärfengäßchen Vorgang: OM 7311/21 OBR 1; ST 1278/21 Mit der Stellungnahme vom 25. Juni 2021, ST 1278, hat der Magistrat auf Anregung des Ortsbeirates angekündigt, zeitnah das Schärfengäßchen teileinziehen, in eine Fußgängerzone umwandeln und eine Andienung in der Zeit von 05:00 Uhr bis 11:00 Uhr ermöglichen zu lassen. Angesichts der für den Radverkehr absolut gefährlichen Situation im Bereich der Töngesgasse sollte diese Maßnahme aus Sicht des Ortsbeirats ebenfalls zeitnah erfolgen. Dies vorangestellt und wissend, dass es zwischenzeitlich im Magistrat personelle Veränderungen gegeben hat, wird der Magistrat gebeten, die angekündigte Maßnahme nunmehr unverzüglich umsetzen zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2021, OM 7311 Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2021, ST 1278 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 933 Antrag vom 07.05.2024, OF 1272/1 Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5535 Aktenzeichen: 66 2
Grunderneuerung Allerheiligenstraße
Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1111 entstanden aus Vorlage: OF 208/1 vom 05.11.2021 Betreff: Grunderneuerung Allerheiligenstraße Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Gibt es bereits Planungen zur künftigen Verlegung der Straßenbahntrasse aus der Battonnstraße in die Allerheiligenstraße? 2. Wenn ja, wie ist der aktuelle Planungsstand? 3. Wenn nein, wann wird mit den Planungen begonnen? 4. Wann ist mit einer Realisierung der Maßnahmen zu rechnen? 5. Wie sollen die Straßenquerschnitte der Allerheiligenstraße in ihren unterschiedlichen Straßenabschnitten aus Sicht des Magistrats künftig aussehen? Zudem wird der Magistrat gebeten, die Allerheiligenstraße im Abschnitt zwischen Lange Straße und Breite Gasse grunderneuern zu lassen. Dabei sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden: 1. Ein baulich abgetrennter Radweg wird angelegt. 2. Fußgängerwege werden breiter angelegt. 3. Die Straße erhält eine umfangreiche Begrünung (z. B. mit Bäumen auf beiden Seiten). 4. Die Straßenbahntrasse soll aus der Battonnstraße in die Allerheiligenstraße verlegt werden, um die Konstablerwache anzubinden. Die Planungen sollen in enger Abstimmung mit dem Bauprojekt Main Yard erfolgen, um Synergieeffekte zu erzielen. Begründung: Das Bauprojekt Main Yard befindet sich bereits in der Realisierung, zumindest die Abrissarbeiten sind bereits in vollem Gange. Im Laufe der Bauarbeiten zu diesem umfangreichen Projekt müssen Leitungen bzw. Trassen, die unter der Allerheiligenstraße verlaufen, verlegt werden. Dazu muss die gesamte Straßendecke aufgemacht werden. Dies wird voraussichtlich im Jahr 2022 geschehen. Diese Gelegenheit sollte dazu genutzt werden, dass der gesamte Straßenabschnitt überarbeitet und modernisiert wird. Dies würde zum einen das gesamte Viertel aufwerten und zum anderen die Sicherheit für Radfahrende und Fußgänger erhöhen und für ein besseres Mikroklima dank der Begrünung sorgen. Das Allerheiligenviertel war in den letzten Monaten oft genug negativ in den Schlagzeilen. Nun darf die Chance, das Viertel aufzuwerten und die Lebensqualität für die dortigen Bewohner deutlich zu erhöhen, nicht verpasst werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 569 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 1 am 24.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5
Anlasslose hochaufgelöste Videoüberwachung von Bürgerinnen und Bürger im Ortsbezirk 1 beenden
Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 708 entstanden aus Vorlage: OF 165/1 vom 07.09.2021 Betreff: Anlasslose hochaufgelöste Videoüberwachung von Bürgerinnen und Bürger im Ortsbezirk 1 beenden Vorgang: V 29/21 OBR 1 Der Magistrat wird gebeten , den Betrieb der neuen "Super-Kameras" (Frankfurter Rundschau) an Hauptwache und Konstablerwache einzustellen und die Anlagen rückzubauen. Begründung: In der Vorlage V 29 wurde der Magistrat vom Ortsbeirat 1 im Mai 2021 aufgefordert zu erklären, welche neuen Videoüberwachungsanlagen an Konstablerwache und Hauptwache errichtet wurden und warum. Diese Erklärung wurde nun ja bereits über die Medien vorgenommen. Der scheidende Dezernent Frank berichtete begeistert, man könne nun die Aufschrift auf jedem T-Shirt sehen und das Betrachten der Kamerabilder sei "wie zu Hause sitzen und Fußball schauen". Für diesen Dienst sind nun eigens sieben Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte eingeteilt. Diese anlasslose hochaufgelöste Videoüberwachung ist auch vor dem Hintergrund der Kosten ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Privatsphäre der Bewohnerinnen und Bewohner des Ortsbezirks 1, die Kamera-Anlagen gehören deswegen wieder abgebaut. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 01.06.2021, V 29 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2021, ST 2169 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 4
Warnbeschilderung für Autofahrende am Börneplatz
Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 192 entstanden aus Vorlage: OF 31/1 vom 11.05.2021 Betreff: Warnbeschilderung für Autofahrende am Börneplatz Der Magistrat wird gebeten, eine Warnbeschilderung für Fahrzeuge, die von der Battonnstraße kommend in Richtung Süden in die Kurt-Schumacher-Straße abbiegen, vor geradeaus in Richtung Osten fahrenden Straßenbahnen anbringen zu lassen. Begründung: An der Kreuzung Battonnstraße/Kurt-Schumacher-Straße kommt es im Bereich der Straßenbahnhaltestelle "Börneplatz" mehrmals täglich zu gefährlichen Situationen oder gar Unfällen, wie zuletzt am 07.05.2021, als sogar der Einsatz zweier Rettungswagen notwendig war. Insbesondere ortsunkundige Autofahrende wissen nicht, dass beim Rechtsabbiegen Straßenbahnen den Weg kreuzen und Vorrang haben. Weder ein Warnschild noch ein Andreaskreuz weisen Autofahrende darauf hin. Straßenbahnen werden immer wieder zu Vollbremsungen gezwungen, was schnell zu Verletzungen bei Fahrgästen führen kann. Foto: Andreas Laeuen Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1533 Aktenzeichen: 32 1
Illegale und gefährliche Abkürzung für Autoposer schließen
Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 191 entstanden aus Vorlage: OF 30/1 vom 11.05.2021 Betreff: Illegale und gefährliche Abkürzung für Autoposer schließen Der Magistrat wird gebeten, in der Dominikanergasse im Bereich des Fuß- und Radweges an der Kurt-Schumacher-Straße in einer Reihe mit dem blauen Schild "Radweg" zwei weitere Poller setzen zu lassen. Begründung: Seit dem Rückbau der Treppe wird der Fuß- und Radweg gerne als Abkürzung aus der Fahrgasse in die Kurt-Schumacher-Straße genutzt. Dadurch werden nicht nur zu Fuß Gehende und Radfahrende in der Dominikanergasse gefährdet, sondern auch die Nutzerinnen bzw. Nutzer der stark befahrenen Radroute Kurt-Schumacher-Straße. Insbesondere Autoposer nutzen diesen Abschnitt gerne, um einerseits die Anwohnenden der Altstadt besser belästigen zu können und gleichzeitig mögliche Überwachungsmaßnahmen der Polizei im Bereich Berliner Straße/Börneplatz umgehen zu können und schneller wieder auf den Mainkai zu gelangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1532 Antrag vom 12.10.2022, OF 657/1 Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3026 Aktenzeichen: 32 1
Aggressives Spendensammeln im Bereich der Innenstadt mit behördlicher Genehmigung?
Antrag vom 11.05.2021, OF 28/1 Betreff: Aggressives Spendensammeln im Bereich der Innenstadt mit behördlicher Genehmigung? Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: § 7 (gefährdendes Verhalten) (3) der Verordnung zur Änderung der Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie den unterirdischen Anlagen in der Stadt Frankfurt am Main bestimmt, dass "das aggressive Betteln, insbesondere durch nachdrückliches oder hartnäckiges Ansprechen von Personen zum Zwecke der Bettelei" verboten ist. Dies vorangestellt wird der Magistrat aufgefordert, keine Sondernutzungserlaubnisse im Bereich der Innenstadt wie Konstablerwache, Hauptwache, Willy-Brandt-Platz o.ä. an kommerziell tätige Unternehmen zu vergeben, die im Auftrag von gemeinnützigen Organisationen Spenden sammeln. Begründung: In den letzten Jahren musste vermehrt beobachtet werden, dass kommerziell tätige Spendensammelfirmen den öffentlichen Raum für ihre Tätigkeit in verbotener und aggressiver Weise nutzen. Das offensichtlich auf Provisionszahlungen gestützte Geschäftsmodell führt dazu, dass Mitarbeitende dieser Firmen Passant*innen nicht nur in gewöhnlicher Weise ansprechen, sondern sich diesen von weitem laut rufend in den Weg stellen, dabei die Arme ausbreiten oder rechts-links-hüpfend die Leute am vorbeigehen hindern. Das Ganze geschieht unter dem Deckmantel der Wohltätigkeit (z.B. UNICEF, Oxfam usw.). Den Angesprochenen bleibt dabei verborgen, welcher Anteil der geleisteten Spenden bei den sammelnden Unternehmen verbleiben. Diese Form der "organisierten Bettelei" sollte vom Magistrat nicht weiter unterstützt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 28/1 wurde zurückgezogen.
Domstraße für Radverkehr in beide Richtungen freigeben und Radinfrastruktur schaffen
Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 41 entstanden aus Vorlage: OF 4/1 vom 17.04.2021 Betreff: Domstraße für Radverkehr in beide Richtungen freigeben und Radinfrastruktur schaffen Der Magistrat wird gebeten, Folgendes umzusetzen: Die Domstraße wird entgegen der Einbahnstraße auch für den Radverkehr freigegeben und somit in beide Richtungen mit dem Rad befahrbar. Zusätzlich müssen Markierungen eingerichtet und, wenn möglich, eine eigene Fahrradampel an der Kreuzung mit der Berliner Straße aufgestellt werden. Begründung: Die Domstraße ist ein wichtiges Verbindungsstück zwischen Innenstadt und Altstadt/Mainufer. Für Radfahrerinnen und Radfahrer, die vom Main oder der Altstadt kommend Richtung Innenstadt fahren wollen, stellt die Domstraße jedoch ein Problem dar, da diese offiziell nicht genutzt werden kann. Da eine Umfahrung jedoch einen großen Umweg bedeutet, wählen viele Radfahrerinnen und Radfahrer daher bereits jetzt den Weg über die Domstraße (was zeigt, dass genug Platz auf der Straße vorhanden ist) oder weichen auf den breiten Gehweg der Domstraße aus, um Richtung Berliner Straße zu gelangen. Diese Situation sollte daher angepasst und die Infrastruktur radfreundlich gestaltet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2021, ST 1408 Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2817 Aktenzeichen: 32 1
Mehr Stände und Fläche für den Erzeugermarkt Konstablerwache, Maßnahmen, die jetzt zur mittelfristigen Umsetzung begonnen werden können
Anregung an den Magistrat vom 24.02.2021, OM 7313 entstanden aus Vorlage: OF 1553/1 vom 31.01.2021 Betreff: Mehr Stände und Fläche für den Erzeugermarkt Konstablerwache, Maßnahmen, die jetzt zur mittelfristigen Umsetzung begonnen werden können Der Magistrat wird gebeten, den Bereich der Reineckstraße sowie der Fahrgasse zwischen Konstablerwache und Töngesgasse und den umzäunten Platz vor der Staufenmauer in Absprache mit dem Frankfurter Marktverein e. V. dem Wochenmarktbereich auf der Konstablerwache wie folgt zuordnen zu lassen: 1. Alle notwendige Belange der Feuerwehr sind zu berücksichtigen. Hierzu ist gegebenenfalls ein gemeinsamer Ortstermin von Vertreterinnen bzw. Vertretern der Frankfurter Feuerwehr, der Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH (HFM), des Frankfurter Marktvereins e. V. und des Ortsbeirates 1 zu vereinbaren. 2. Der ruhig gelegene Platz vor der Staufenmauer soll von Marktbeschickerinnen bzw. Marktbeschickern zu gastronomischen Zwecken (Abgabe und Verzehr von Speisen und Getränken ) genutzt werden. 3. Auf dem Bereich vor der Staufenmauer dürfen keine dauerhaften Aufbauten errichtet werden. Der Bereich darf auch nicht als Abstellfläche für Fahrzeuge an Tagen zwischen den Markttagen genutzt werden. 4. Auf jeden Fall ist zu prüfen, in welcher Weise der Bereich den Bürgerinnen bzw. Bürgern an marktfreien Tagen anwohnerinnen- bzw. anwohnerverträglich zugänglich gemacht werden kann. 5. Im Bereich des südwestlichen Treppenaufgangs gegenüber dem Ende der Fahrgasse soll ein attraktiver, breiter, barrierefreier Aufgang zum Plateau berücksichtigt und geschaffen werden. Es ist zu prüfen, ob dieses Vorhaben über Einnahmen aus dem Markt finanziert werden kann. 6. Durch die Ausweitung der Marktfläche sollen zusätzliche Marktbeschickerinnen bzw. Marktbeschicker die Möglichkeit erhalten, Stände anzumieten. Hierbei sollen Anbieterinnen bzw. Anbieter von nachhaltig erzeugten Lebensmitteln vorrangig berücksichtigt werden. 7. Wasser und Energieversorgung von zusätzlichen Ständen dürfen keine Hindernisse auf Straßen und Gehwegen hervorrufen. Begründung: Bereits im Sommer 2019 zeigte sich, dass die Marktfläche und die Zahl der Stände zu gering ist, um die Nachfrage zu befriedigen. Der Erzeugermarkt ist ein Opfer seines eigenen Erfolges geworden. Trotz des hohen Zuspruchs zum Konzept des Marktes wurden dem Ortsbeirat zunehmend Klagen über langes Anstehen, ausverkaufte Waren und Beengtheit zugetragen. Diesen Beschwerden kann über eine - zurzeit nicht notwendige - Ausweitung des Marktgeschehens Rechnung getragen werden. Momentan würde die Ausweitung dazu dienen, coronabedingt mehr Abstand einzuhalten zu können. Im Jahr 2020 ist der Absatz ökologisch erzeugter Lebensmittel bundesweit um 27 Prozent gestiegen. Diesem Trend sollten auch die Frankfurter Wochenmärkte und hier insbesondere der Erzeugermarkt Rechnung tragen können. Dies kann nur über eine Ausweitung der Flächen und attraktivere Gestaltung des Platzes geschehen. Ein weiterer und barrierefreier Zugang käme vornehmlich den Bewohnerinnen bzw. Bewohnern der südlichen Innenstadt und der Altstadt entgegen, wäre aber auch eine wichtige Verbindung zur den Erweiterungsflächen des Marktes. Die Möglichkeit ein gutes und gesundes gastronomisches Angebot zu schaffen, kann im Bereich des Platzes vor der Staufenmauer genutzt werden. Die hierfür bislang dafür genutzten Flächen sind zu klein und zu beengt. Auf dem begrünten Platz ist es deutlich kühler als auf dem Tableau der Konstablerwache. Der Platz wird seit Jahrzehnten minder- oder fehlgenutzt und kann auf diese Weise eine bürgerinnen- bzw. bürgerfreundliche Nutzung erhalten. Den Erzeugerinnen bzw. Erzeugern von nachhaltig produzierten Lebensmitteln können auf diese Weise zusätzliche sichere Absatzmärkte angeboten werden, und den Kundinnen bzw. Kunden werden weitere zuverlässige Anbieterinnen bzw. Anbieter zur Verfügung stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1275 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 90 1
Mehr Abstand, mehr Stände und mehr Fläche für den Erzeugermarkt Konstablerwache, Maßnahmen, die sofort umgesetzt werden können
Anregung an den Magistrat vom 24.02.2021, OM 7312 entstanden aus Vorlage: OF 1552/1 vom 31.01.2021 Betreff: Mehr Abstand, mehr Stände und mehr Fläche für den Erzeugermarkt Konstablerwache, Maßnahmen, die sofort umgesetzt werden können Der Magistrat wird gebeten, umgehend in der Fahrgasse links und rechts der Fahrbahn zwischen Konstablerwache und Töngesgasse sowie in gleicher Weise in der angrenzenden Reineckstraße in Absprache mit dem Frankfurter Marktverein e. V. durch Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis - vorübergehend und als eine weitere Sofortmaßnahme - zur Bekämpfung der Corona-Pandemie die Nutzung des Erzeugermarktes an den Markttagen gestatten zu lassen. Notwendige Belange der Feuerwehr sind selbstverständlich zu berücksichtigen. Begründung: Bei dem Bereich handelt es sich um einen für zu Fuß Gehende reservierten Bereich. Das Abstandhalten fällt leichter, wenn der Markt schnellstmöglich etwas ausgeweitet werden kann. Die Maßnahme soll auch als Testlauf für eine dauerhafte Ausweitung des Erzeugermarktes dienen. Für zusätzliche Stände sind im bisherigen Marktbereich keine weiteren Plätze vorhanden. Im vergangenen Jahr ist der Absatz von biologisch erzeugten Lebensmitteln bundesweit um 27 Prozent gestiegen. Es ist daher dringend notwendig, die Anzahl von Anbietern und der Fläche für den Verkauf von diesen Lebensmitteln zu steigern, damit die Frankfurter Bevölkerung an diesem Trend adäquat teilnehmen kann. Der Erzeugermarkt Konstablerwache kann sofort erweitert werden, bauliche Maßnahmen müssen zunächst nicht eingeleitet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1027 Aktenzeichen: 90 1
Neubau Justizgebäude Konrad-Adenauer-Straße 20
Anregung an den Magistrat vom 24.02.2021, OM 7314 entstanden aus Vorlage: OF 1554/1 vom 02.02.2021 Betreff: Neubau Justizgebäude Konrad-Adenauer-Straße 20 Der Magistrat wird gebeten, i m Zusammenhang mit dem Abriss und Neubau des Justizgebäudes Konrad-Adenauer-Straße 20 dafür Sorge zu tragen, dass das Bronzeobjekt mit der Inschrift "Die Würde des Menschen ist unantastbar" an der Westseite des Gebäudes in Obhut genommen wird und in das neu entstehende Ensemble angemessen und öffentlichkeitswirksam integriert wird. Foto: Anna Warnke Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1243 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 61 0
Unterstützung des Vereins Stadttaubenprojekt Frankfurt
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7216 entstanden aus Vorlage: OF 1052/3 vom 04.02.2021 Betreff: Unterstützung des Vereins Stadttaubenprojekt Frankfurt Der Magistrat wird gebeten, den Stadttaubenprojekt Frankfurt e. V. in die Liste der zu unterstützenden Vereine aufzunehmen. Der Verein kümmert sich auch im Nordend um das Tierwohl der Tauben und eine regulierte Vermehrung der Population, z. B. durch ein geplantes Taubenhaus an der Konstablerwache. Begründung: Der gemeinnützige Verein Stadttaubenprojekt Frankfurt betreut Taubenhäuser, in denen die Tiere versorgt und die Gelege ausgetauscht werden, wie auch eine Auffangstation, bei der verletzte und in Not geratene Tauben abgegeben werden können. Wie die FR im Sommer 2020 berichtete, hat die Corona-Epidemie die Zahl der abgegebenen Tauben sprunghaft steigen lassen. Der Verein erfüllt damit eine wichtige Aufgabe für den Tierschutz in Frankfurt und unterstützt darin Feuerwehr und Ordnungsamt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2021, ST 1201 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 0
Wohnungsleerstände in der Innenstadt: Was tut der Magistrat damit dieser Skandal in Zeiten von Wohnungsnot und Obdachlosigkeit beendet wird?
Antrag vom 02.02.2021, OF 1555/1 Betreff: Wohnungsleerstände in der Innenstadt: Was tut der Magistrat damit dieser Skandal in Zeiten von Wohnungsnot und Obdachlosigkeit beendet wird? Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: In der Innenstadt ist zur Zeit ein erstaunlich hoher Wohnungsleerstand zu verzeichnen. Ganze Häuserblocks scheinen großteils entmietet zu sein. Dies betrifft beispielsweise die Battonnstraße 7 bis 21, aber auch einzelne Liegenschaften in der Allerheiligenstraße oder Heiligkreuzgasse Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: Wie viele Wohnungen sind zur Zeit im Stadtteil Innenstadt leerstehend? Aus welchen Gründen stehen diese Wohnungen leer? Was hat der Magistrat im Einzelnen in den letzten 4 1/2 Jahren unternommen, um Wohnungsleerständen entgegen zu wirken? Mit welchem Konzept ist der Magistrat angetreten um Wohnungsleerstand zu bekämpfen? Hat der Magistrat Zwischennutzungskonzepte entwickelt und umgesetzt, um akute Wohnungsnot zu begrenzen? Wie viele leerstehende Wohnungen konnte der Magistrat in den beiden genannten Bereichen in den letzten 4 1/2 Jahren wieder dem Wohnungsmarkt zuführen? Wie bewertet der Magistrat die ständig steigende Anzahl leerstehender Wohnungen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1958 2021 Die Vorlage OF 1555/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI
Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main - Verlängerung der Straßenbahnlinie 12 bis nach Fechenheim „Schießhüttenstraße“ Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163
Anregung vom 25.01.2021, OA 674 entstanden aus Vorlage: OF 799/11 vom 11.01.2021 Betreff: Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main - Verlängerung der Straßenbahnlinie 12 bis nach Fechenheim "Schießhüttenstraße" Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 31.03.2021 und 13.12.2021 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Magistratsvortrag vom 23.10.2020, M 163, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass statt der Straßenbahnlinie 15 die Linie 12 zeitnah bis zu einer Realisierung der schienengebundenen Westanbindung Fechenheims bis zur Station "Schießhüttenstraße" in Frankfurt-Fechenheim verlängert wird. Die Linie 15 wird zukünftig nur bis zur "Hugo-Junkers-Straße" geführt. Begründung: Die Linie 12 endet heute außerhalb des Kernbereichs Fechenheims an der Hugo-Junkers-Straße in der Nähe des Gewerbegebietes Karl-Benz-Straße unmittelbar am ehemaligen Versandhandel Neckermann, der vor Ort einmal 4.000 Beschäftigte hatte. In Zukunft werden hier circa 100 Mitarbeiter in einem Rechenzentrum arbeiten. Mit dem Anschluss an das Kerngebiet Fechenheims würden 11.000 Bürgerinnen und Bürger sowie alle gut an Fechenheim angeschlossenen Fahrgäste einen zusätzlichen, attraktiven und schnellen Anschluss an die U 4 (westliches Seckbach und Konstablerwache) und ohne Umstieg direkt nach Bornheim bekommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 94 Anregung vom 24.06.2024, OA 470 Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 27.01.2021 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 80 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 163 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1390 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163 und NR 1390 = Annahme) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163, NR 1390, OA 642, OA 661, OA 662, OA 663, OA 673, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 163 und OA 673 = Ablehnung, NR 1390, OA 662, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme, OA 642, OA 661 und OA 663 = Prüfung und Berichterstattung) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), BFF (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 674 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 674 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 17.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 674 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 7015, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7285, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 § 580, 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.09.2021 § 1127, 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 17.01.2022 Aktenzeichen: 61 11
Softwareprobleme bei den Bussen im Ortsbezirk 6
Antrag vom 12.01.2021, OF 1473/6 Betreff: Softwareprobleme bei den Bussen im Ortsbezirk 6 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten, Warum gab es nach dem Fahrplanwechsel am 13.12.2020 Probleme mit der Software bzw. den Zielanzeigen bei den Bussen (Bündel B), die im Ortsbezirk 6 eingesetzt werden? Warum wurde die Software nicht rechtzeitig vor dem Fahrplanwechsel auf ihre richtige Zielanzeige überprüft? Wann wird die Software aktualisiert, so dass die Zielanzeigen an den Bussen wieder korrekt sind? Begründung: Seit dem Fahrplanwechsel fahren die Busse im Ortsbezirk 6, welche dem Bündel B zugeteilt sind, mit Zielanzeigen durch die Gegend die zum Teil haarsträubend sind. Beispiele für Zielanzeigen nach dem Fahrplanwechsel: 59 Bornheim Mitte via Seckbacher Landstraße statt Cheruskerweg 54 Konstablerwache statt Griesheim Bf M55 Enkheim Victor Slotosch Straße statt Rödelheim 58 Zeilsheim Bf via Höchst Bf statt Eschborn 53 Nieder Erlenbach im Fuchsloch 58 Hauptbahnhof via Dornbusch 53 Kalbach via Zeilweg 58 Gateway Gardens Mitte 55 Nordwestzentrum via Industriehof 53 Dornbusch Hügelstraße 54 Konstablerwache Hier ist es geboten, dass schnellstens Abhilfe geschaffen wird und die Software entsprechend aktualisiert wird, damit die Zielanzeigen wieder korrekt dargestellt werden. Beispielfotos: Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 70 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1917 2021 Die Vorlage OF 1473/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beschleunigung Buslinien 30 und 36 im Bereich Kurt-Schumacher-Straße, Börneplatz
Anregung an den Magistrat vom 12.01.2021, OM 7021 entstanden aus Vorlage: OF 1526/1 vom 06.12.2020 Betreff: Beschleunigung Buslinien 30 und 36 im Bereich Kurt-Schumacher-Straße, Börneplatz Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Busse in dem im Betreff genannten Bereich bei Annäherung der Busse an den Beginn als auch in der Gegenrichtung dem Ende der mittig gelegenen Busspur unverzüglich "Grün" erhalten. Begründung: Die Busse werden in diesem Bereich immer wieder durch die Lichtsignalanlage aufgehalten. Durch eine intelligente Steuerung der Anlage kann eine Beschleunigung dieser Busse erreicht und deren Attraktivität gesteigert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 723 Aktenzeichen: 92 11
Raser im Ortsbezirk nach dem Unfall vom 21.11.2020 in der Oskar-von-Miller-Straße
Anregung an den Magistrat vom 12.01.2021, OM 7023 entstanden aus Vorlage: OF 1528/1 vom 06.12.2020 Betreff: Raser im Ortsbezirk nach dem Unfall vom 21.11.2020 in der Oskar-von-Miller-Straße Vorgang: OM 6339/20 OBR 1; ST 2016/20 Am Samstag, dem 21.11.2020, ereignete sich ein tragischer Unfall in der Oskar-von-Miller-Straße, wenige Meter vom Ortsbezirk 1 entfernt, bei dem zwei Menschen starben und ein Mensch schwer verletzt wurde. Dieser Unfall hätte sich auch anderswo ereignen können, beispielsweise in der Berliner Straße, der Mainzer Landstraße, auf der Europa-Allee, auf dem Mainufer oder auf dem Anlagenring. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, wie folgt zu prüfen und zu berichten: 1. Verbände wie FUSS e. V. und der Verkehrsclub Deutschland fordern nicht erst seit dem 21.11.2020 die Einführung von flächendeckendem Tempo 30 in der Innenstadt. Wie ist die Meinung des Magistrats im Lichte des oben erwähnten tragischen Unfalls hierzu? 2. Der Unfallwagen war ein sogenannter "Sportgeländewagen", und nach seinem serienmäßig veränderten und individualisierten Äußeren zu urteilen, ein typisches Fahrzeug, wie es Autoposer nutzen. Derartige Fahrzeuge, wie auch "Sportwagen" und "schwarze Limousinen", fahren immer wieder mit weit überhöhter Geschwindigkeit durch den Ortsbezirk. Wird der Magistrat an seiner Strategie zur Verfolgung dieser Gruppe etwas ändern? Wenn ja, was genau? 3. Immer wieder lehnt der Magistrat die im Ortsbeirat beantragten Temporeduzierungen ab. Er antwortet dann beispielsweise, dass eine Reduzierung der Geschwindigkeit nur im Einzelfall erlaubt sei und dass "keine das allgemeine Risiko erheblich übersteigende qualifizierte Gefahrenlage" besteht, so beispielsweise in der Stellungnahme ST 2016 aus dem Jahr 2020. Das klingt nach einem Unfall mit zwei Toten wie blanker Hohn. Wird der Magistrat zukünftig sensibler mit Anträgen des Ortsbeirats umgehen und insbesondere bei schlecht einsehbaren Situationen zu einer anderen Einschätzung kommen? 4. Wird der Magistrat in Bezug auf stationäre und mobile Geschwindigkeitskontrollen eine Neueinschätzung der Priorisierung und eine stärkere Überwachung des Verkehrs anstreben? Begründung: Links: - https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/zwei-tote-bei-unfall-in-frankfu rt-mann-faehrt-in-fussgaengergruppe-17064383.html - https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-suv-tragoedie-unfall-toedlich-raser-mensch en-halten-mahnwache-90110955.html - https://www.fnp.de/frankfurt/frankfurt-raser-bmw-suv-raserei-polizei-ostend-unfa ll-hohe-geschwindigkeit-tote-zr-90109180.html Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6339 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2016 Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2021, ST 1178 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1
Parken im Bereich von Spiel- und Grünflächen im Bereich der Staufenmauer - Wann handelt der Magistrat im Sinne seiner Stellungnahme ST 1444 vom 10.08.2020?
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6913 entstanden aus Vorlage: OF 1490/1 vom 07.11.2020 Betreff: Parken im Bereich von Spiel- und Grünflächen im Bereich der Staufenmauer - Wann handelt der Magistrat im Sinne seiner Stellungnahme ST 1444 vom 10.08.2020? Vorgang: OM 6003/20 OBR 1; ST 1444/20 Im Bereich des Spielplatzes und der Grünfläche an der Staufenmauer (Fahrgasse 88) wird weiterhin täglich und vollkommen selbstverständlich illegal geparkt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung fahren täglich unzählige Male an diesem Bereich vorbei und könnten im Zuge der Amtshilfe diesen Bereich beobachten. Den Anwohnerinnen und Anwohnern, aber insbesondere den Kindern wird eine Frei- und Spielfläche entzogen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, nunmehr endgültig und mit wirkungsvollen Maßnahmen dafür zu sorgen, dass dieses illegale Handeln (das Parken in einer Grünfläche ist verboten) endlich beendet wird. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Ortsbeirat den Magistrat bereits vor über einem Jahr auf das illegale Parken hingewiesen hat und der Magistrat bislang kein wirksames Mittel fand, um diese Praxis zu unterbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6003 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2020, ST 1444 Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 532 Stellungnahme des Magistrats vom 30.08.2021, ST 1498 Aktenzeichen: 67 2
Radbügel Berliner Straße 60
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6910 entstanden aus Vorlage: OF 1487/1 vom 07.11.2020 Betreff: Radbügel Berliner Straße 60 Der Magistrat wird gebeten , im Bereich der Berliner Straße 60 eine angemessene Anzahl von Fahrradbügeln aufstellen zu lassen. Begründung: In diesem Abschnitt sind keine Bügel gesetzt worden, sodass Kundinnen und Kunden der Fachgeschäfte keine Möglichkeit zum Anschließen des Fahrrades finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 614 Aktenzeichen: 66 2
Kosten des SPD-Vorwahlkampfes
Antrag vom 07.11.2020, OF 1517/1 Betreff: Kosten des SPD-Vorwahlkampfes Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Im gesamten Bereich des Ortsbezirks sind sowohl im öffentlichem Straßenraum als auch in unterirdischen Stationen des ÖPNV Plakate ausgehängt auf denen zuvorderst der Frankfurter Oberbürgermeister ins Publikum strahlt. Erst in zweiter Linie ist erkennbar, dass es sich um Reklame für ein Seniorenticket des ÖPNV-Organisators RMV (Rhein-Main-Verkehrsverbund) handelt. Der überwiegend aus Einnahmen aus dem Ticketverkauf und Landeszuschüssen finanzierte Verbund wird üblicherweise von seinem Geschäftsführer Herrn Prof. Ringat vertreten. Der Oberbürgermeister ist Mitglied des Aufsichtsrats und in seiner Funktion nicht in das operative Geschäft eingebunden. Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Welche Kosten entstehen für die Plakataktion insgesamt innerhalb des Ortsbezirks 1? 2. Über welchem Zeitraum hängen die Plakate an den Litfasssäulen im öffentlichen Straßenraum? 3. Was kostet die Hängung eines einzelnen Plakates im öffentlichem Straßenraum z. B. im stark frequentiertem Bereich der Konstablerwache (pro Tag/Woche/Monat)? 4. Was kostet die Hängung eines einzelnen Plakates im Bereich einer U-Bahn-Station z. B. der Hauptwache (pro Tag/Woche/Monat)? 5. Wer ist Auftraggeber und Finanzier der Kampagne "Seniorenticket"? 6. Warum wird auf den Plakaten nicht - wie ansonsten üblich und sinnvoll - das zu bewerbende Produkt in den Vordergrund gestellt, sondern ein Politiker? 7. Welche Agentur wurde mit der Entwicklung der Kampagne beauftragt? 8. Warum wird im Internetangebot des RMV nicht in gleicher Weise - oder zumindest mit den gleichen Gesichtern - für das Seniorenticket geworben, jedoch vorwiegend im Bereich des Ortsbezirks 1? 9. Wie verträgt sich die Funktion des Oberbürgermeisters als Werbemodell mit der Funktion des Aufsichtsratsvorsitzenden? 10. Kann der Frankfurter Oberbürgermeister in seiner Rolle als Testimonial seine Aufgaben im Aufsichtsrat noch neutral und objektiv wahrnehmen? Wenn ja, warum? 11. Wie ist der Werbevertrag zwischen RMV und dem Oberbürgermeister gestaltet und wird der Vertrag - neben den Steuererklärungen des Oberbürgermeisters - auch veröffentlicht? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.11.2020, TO I, TOP 43 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1856 2020 Die Vorlage OF 1517/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD und Die PARTEI
Schnellstraße für die Campusmeile?
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6869 entstanden aus Vorlage: OF 983/3 vom 14.10.2020 Betreff: Schnellstraße für die Campusmeile? Der Alleenring - hier: Miquel-/Adickes- und Nibelungenallee - ist vor allem für die meisten Pkws und Lkws eine willkommene Abkürzung vom Miquelknoten zur A 661. Folgen für die Anwohnerinnen und Anwohner sind viel Lärm und Abgase. Um die gesundheitsschädlichen Emissionen für diese zu beseitigen, bedarf es einer neuen Gestaltung dieses Verkehrsweges. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob eine Reduzierung der Autofahrspuren für jede Richtung um mindestens eine Spur zugunsten einer separaten Busspur möglich ist; 2. ob als kurzfristige Zwischenlösung eine Kapazitätssteigerung des Busverkehrs durch Takterhöhungen für Zeiten einer besonders hohen Nachfrage zu erreichen ist; 3. ob mittelfristig als Ersatz für den Bus eine Fahrtrasse exklusiv für eine Tramlinie gebaut werden könnte, die vom Hauptbahnhof zum Ostbahnhof fährt. Eine derartige Tramlinie würde u. a. Berufstätige, Studierende u. Ä. aus der Region, die mit der Bahn am Haupt- bzw. Ostbahnhof ankommen, eine schnelle und bequeme Fahrmöglichkeit zu ihren Hochschulen und Arbeitsplätzen an der Campusmeile darstellen; 4. ob die Einrichtung eines Radschnellweges für den gesamten Alleenring und die Errichtung von größeren Radabstellanlagen (wie z. B. an der Konstablerwache) an geeigneten Flächen in der Nähe der Hochschulen oder an Kreuzungen möglich ist; 5. ob ihm aktuelle Untersuchungen vorliegen, die darüber Auskunft geben, woher die Fahrzeuge kommen und welches Ziel sie über den Alleenring ansteuern; 6. ob die Schaltung der Ampelanlagen nach den Bedürfnissen von Radfahrerinnen und Radfahrern sowie Fußgängerinnen und Fußgängern an stark frequentierten Kreuzungen bzw. Übergängen des Alleenringes möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 454 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Der Trierische Hof ist keine Expresszufahrt zum Parkhaus, sondern eine Wohnstraße mit Zufahrtsrecht für Anliegende
Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6680 entstanden aus Vorlage: OF 1432/1 vom 03.10.2020 Betreff: Der Trierische Hof ist keine Expresszufahrt zum Parkhaus, sondern eine Wohnstraße mit Zufahrtsrecht für Anliegende Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Straße Im Trierischen Hof in der Mitte (circa auf Höhe der Liegenschaft Im Trierischen Hof 1) baulich unterbrochen werden kann, mit Einrichtung einer Wendemöglichkeit im Bereich des Knicks der Straße für den von Norden einfahrenden Verkehr. Hierzu sind zwei oder drei der zurzeit offensichtlich nicht vermieteten Parkplätze so umzulegen, dass ein minimalistischer Wendehammer eingerichtet werden kann; 2. oder ob Anwohnerinnen und Anwohner und hier insbesondere die Mieterinnen und Mieter der Parkplätze mit einer Berechtigung zur Einfahrt durch eine automatisch schließende Schranke im Bereich Hasengasse ausgestattet werden können; 3. ob eine Richtungsänderung der Einbahnstraße möglich und zielführend wäre. Begründung: Die Straße wird mehr und mehr zur (zeitlichen) Abkürzung der Warteschlange des Parkhauses genutzt. Gemäß dem Motto "die Ehrlichen sind die Dummen" gelangen illegale Nutzerinnen und Nutzer der Straße so schneller in das Parkhaus. Außerdem wird in der Straße ständig nach Parkplätzen gesucht, obwohl dort nur Anwohnerparkplätze eingerichtet sind. Viel schlimmer ist jedoch, dass die Anwohnenden der kleinen Straße mit Lärm, Abgasgiften und Feinstaub belastet werden. Weil die Gehwege immens schmal sind, ist der Fußverkehr in der Regel gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Daher sollten dort nur ortskundige Anwohnerinnen und Anwohner einfahren können, da diese die Gefahrensituation kennen und besser einschätzen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 587 Antrag vom 18.08.2024, OF 426/4 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5816 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
Mehr Grün in der Stadt statt einem illegalen kostenfreien Parkstreifen direkt vor dem Parkhaus
Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6683 entstanden aus Vorlage: OF 1435/1 vom 03.10.2020 Betreff: Mehr Grün in der Stadt statt einem illegalen kostenfreien Parkstreifen direkt vor dem Parkhaus Vorgang: OA 617/20 OBR 1 Der Magistrat wird gebeten, einen - oder beide gleichzeitig - der Grünstreifen vor der Einfahrt zum Parkhaus Konrad-Adenauer-Straße in der Vilbeler Straße im Bereich der Liegenschaft Vilbeler Straße 2 so weit verbreitern zu lassen, dass in der Zufahrt zum Parkhaus nicht mehr geparkt werden kann. In dem verbreiterten/den verbreiterten Grünstreifen sind - sofern möglich - Bäume zu pflanzen. Die Anregung an die Stadtverordnetenversammlung vom 20.10.2020, OA 617, "Der sich erwärmenden Stadt entgegentreten - hier: ‚Schwammstadt' gegen Regenflut und Hitze" ist zu berücksichtigen und die Pflanzfläche mit Abweisern sichern zu lassen. Begründung: Hier kann schnell und günstig eine größere, grüne und entsiegelte Fläche zur zusätzlichen Begrünung der sich erwärmenden Stadt geschaffen werden. Gleichzeitig entfallen einige illegale Gratisparkplätze. Die Verkehrsüberwachung ist hier nie tätig geworden. Die Auslastung des Parkhauses wird verbessert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 20.10.2020, OA 617 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 132 Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2021, ST 1404 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 478 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2391 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1158
Lärmbelästigung im Allerheiligenviertel
Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6682 entstanden aus Vorlage: OF 1434/1 vom 03.10.2020 Betreff: Lärmbelästigung im Allerheiligenviertel In den Sommermonaten kam es regelmäßig zu Beschwerden der Anwohnerinnen und Anwohner der Allerheiligenstraße über Lärmbelästigungen in den Nachtstunden - insbesondere an den Wochenenden - durch Besucherinnen und Besucher, die den Lokalen im Bereich zwischen der Kreuzung Breite Gasse/Stoltzestraße und der Langen Straße zuzuordnen waren. Die Lärmbelästigungen dauerten in der Regel bis in die frühen Morgenstunden des Folgetages an und waren auch von den Bewohnerinnen und Bewohnern der Battonnstraße zu ertragen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie viele Beschwerden es bei der Stadtpolizei in den Sommermonaten des Jahres 2020 zu diesen Lärmbelästigungen gab und welche Maßnahmen ergriffen wurden, um diesen Lärm abzustellen. Der Magistrat wird weiterhin gebeten zu berichten, welche Maßnahmen er künftig zu ergreifen gedenkt, um den Bewohnerinnen und Bewohnern des Allerheiligenviertels in allen Nächten die Nachtruhe zu gewährleisten. Begründung: In der Bevölkerung im Allerheiligenviertel hat sich der Eindruck verfestigt, dass der Magistrat dem Lärmgeschehen seit vielen Jahren tatenlos zuschaut und eingegangene Beschwerden ignoriert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 527 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1716 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 4
Öffentliche Toiletten für bessere hygienische Verhältnisse in der Berliner Straße
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6521 entstanden aus Vorlage: OF 1360/1 vom 01.08.2020 Betreff: Öffentliche Toiletten für bessere hygienische Verhältnisse in der Berliner Straße Der Magistrat wird gebeten, 1. mit den gastronomischen Betrieben im Bereich des Westeingangs der Kleinmarkthalle Gespräche zu führen, damit diese auf die Toilettenanlagen hinweisen und auf das Handeln ihrer Gäste achtgeben; 2. bei der Planung des Umbaus der Kleinmarkthalle die Installation einer festen, räumlich getrennten Toilettenanlage zu bedenken, die nach Möglichkeit ebenfalls außerhalb der Geschäftszeiten geöffnet ist. Begründung: Seit zwei bis drei Jahren haben sich vor dem Haupteingang der Kleinmarkthalle (Westeingang) mehrere gastronomische Betriebe etabliert. Diese werden auch außerhalb der Öffnungszeiten der Kleinmarkthalle rege genutzt. Die Anwohnerinnen und Anwohner in der Nähe der Kleinmarkthalle beobachten leider in diesen Zeiten eine erhebliche Verschlechterung der hygienischen Verhältnisse der Innenhöfe, der Ecken, Türnischen und Einfahrten etc. Diese werden nämlich als Toiletten durch die Gäste missbraucht und führen bei den Anwohnerinnen und Anwohnern zu großem Ärger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2020, ST 2190 Aktenzeichen: 91 22
Die Ödnis bespielen: Die Platzfolge für kulturelle und künstlerische Veranstaltungen öffnen
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6526 entstanden aus Vorlage: OF 1393/1 vom 27.08.2020 Betreff: Die Ödnis bespielen: Die Platzfolge für kulturelle und künstlerische Veranstaltungen öffnen Der Magistrat wird gebeten, die eher minder genutzten Plätze Rathenauplatz, Goetheplatz und Roßmarkt durch eine vermehrte kulturelle und künstlerische Nutzung zu beleben und zu vitalisieren. Zu diesem Zweck soll der Magistrat folgende Maßnahmen umsetzen: 1. Hierzu soll zuvor ein Komitee eingerichtet werden, das sich aus Vertretern der Frankfurter Kunst- und Kulturszene zusammensetzt und gemeinsam ein Konzept und einen Veranstaltungsplan entwirft. Die Stadt soll prüfen, inwieweit sie mögliche Spielflächen finanziell und organisatorisch unterstützen kann. In einem gewissen Rahmen soll auch zusätzliche Gastronomie ermöglicht werden. 2. Auf der Platzfolge sollen breite Radwege angelegt werden, damit die Radfahrenden von der Goethestraße (Fahrradstraße) und der Kaiserstraße zur Katharinenpforte (Fahrradstraße) gelangen. 3. Drei Monate vor dem Ende des Experiments soll über die Dauer der Fortsetzung entschieden werden. 4. Die Bespielung soll andere Veranstaltungen, wie beispielsweise politische Demonstrationen, nicht ausschließen. Begründung: Der verkehrspolitische Sprecher der CDU, Martin Daum, äußerte im Rahmen einer Diskussion zum Mainkai im Haus am Dom mit dem Titel "Wie geht es weiter mit dem Mainkai?" am 24.08.2020 seine Unzufriedenheit mit der Bespielung der Plätze in der Innenstadt. Die CDU sei für Experimente zu haben. Unter anderem müsse die Ödnis auf Rathenauplatz und Roßmarkt besser bespielt werden. Diese gute Idee sollte aufgegriffen und mit Leben gefüllt werden. Die Platzfolge hat eine in Corona-Zeiten attraktive Größe, um dort unter freiem Himmel, in Zelten oder provisorischen Gebäuden, Veranstaltungen aller Art durchzuführen. Dieser Raum soll für die Menschen in Frankfurt genutzt werden. Künstlern soll hiermit eine Einnahmequelle ermöglicht werden. Immer wieder war aus künstlerischen und kulturellen Kreisen die Kritik zu hören, dass der gesperrte Mainkai nicht ausreichend kulturell und künstlerisch genutzt wurde. Die Platzfolge bietet dafür eine sinnvolle Fläche. Um die Geräuschkulisse erträglich zu gestalten, ist jedoch der motorisierte Fahrzeugverkehr zu minimieren. Es soll nur noch Lieferverkehr und Anwohnerverkehr zugelassen werden. Die Platzfolge wird für den Durchgangsverkehr und den Parksuchverkehr nicht benötigt. Es bestehen dort keine öffentlichen Parkgaragen. Das Parkhaus Hauptwache kann von der Berliner Straße aus effektiver angefahren werden, als aus Richtung Roßmarkt und Katharinenpforte. Lediglich ein äußerst geringer Anwohnerverkehr und der Lieferverkehr müssten auf einem Teil der bestehenden Straßen zugelassen werden. Eine Sperrung hätte dazu positive Effekte für die Querung von Fußgängern. Es würden konkret der Übergang "Freßgass"/Rathenauplatz bzw. Goetheplatz/Goethestraße als auch die allgemeinen Querungsmöglichkeiten von den Plätzen zu den umliegenden Straßen und Geschäften erheblich verbessert werden. Veranstalter brauchen Planungssicherheit. Daher soll bereits drei Monate vor dem Ende des Experiments über die Fortsetzung entschieden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 211 Aktenzeichen: 41
Nachhaltige Mobilitätszentralen in den Parkhäusern Konstablerwache und Hauptwache
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6525 entstanden aus Vorlage: OF 1392/1 vom 26.08.2020 Betreff: Nachhaltige Mobilitätszentralen in den Parkhäusern Konstablerwache und Hauptwache Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umsetzen zu lassen: In den Parkhäusern Hauptwache und Konstablerwache sollen die erdgeschossigen Bereiche künftig für Fahrräder, E-Bikes, Lastenräder und Carsharing-Elektrofahrzeuge nutzbar sein. Elektrisch angetriebene Fahrräder und Carsharing-Pkw sollen zudem geladen werden können. Bei zunehmendem Bedarf und hoher Auslastung sollen diese Bereiche auch um weitere nachhaltige Mobilitätsangebote erweitert werden können. Begründung: Direkt an der Fahrradstraße Katharinenpforte/Bleidenstraße/Töngesgasse und in unmittelbarer Nähe zur Zeil ist es notwendig, dass nachhaltige Mobilitätsangebote verfügbar, bequem erreichbar und wetterfest untergebracht sind. Zudem sind die Standorte der Parkhäuser bereits bekannt und Nutzer bzw. Nutzerinnen finden die verfügbaren Angebote dort an einem zentralen Ort vor. Auch das Umsteigen zwischen verschiedenen Angeboten wird dadurch erleichtert. Durch den Entfall weniger Pkw-Stellplätze werden auf gleicher Fläche durch Fahrräder insgesamt mehr Stellplätze entstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2020, ST 1876 Aktenzeichen: 91 7
Verlegung der Sitzbank in der Töngesgasse
Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6323 entstanden aus Vorlage: OF 1350/1 vom 03.08.2020 Betreff: Verlegung der Sitzbank in der Töngesgasse Der Magistrat wird aufgefordert, die Sitzbank auf der Höhe der Töngesgasse 46 an die Kreuzung Töngesgasse/Schärfengäßchen zu verlegen. Die Sitzbank soll so platziert werden, dass die Blickrichtung nicht direkt in die Schaufenster führt. Begründung: Die Blickrichtung des derzeitigen Standortes der Sitzbank auf der Höhe der Töngesgasse 46 führt direkt in die Schaufenster des Ladens. Solange sich in den Räumlichkeiten eine Spielhalle befand, schien dies keinen zu stören. Jetzt jedoch befindet sich dort ein Restaurant. Die Gäste fühlen sich durch die Blicke der auf der Bank sitzenden Personen beobachtet. Durch das Verlegen der Bank einige Meter weiter könnte das Problem gelöst werden. Quelle: geoinfo.frankfurt.de Quelle: maps.google.com Quellen: eigene Aufnahmen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2020, ST 1963 Aktenzeichen: 67 0
Öffnung des Eisernen Stegs und Holbeinstegs für den Autoverkehr
Antrag vom 18.08.2020, OF 1384/1 Betreff: Öffnung des Eisernen Stegs und Holbeinstegs für den Autoverkehr Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, Vorkehrungen zu treffen, um den Eisernen Steg und den Holbeinsteg für den motorisierten Verkehr freizugeben und für zu Fußgehende zu sperren. Entsprechende Zufahrtsrampen sind zeitnah einzurichten. Notwendigen Baumfällarbeiten stimmt der Ortsbeirat vorauseilend im Sinne eines Vorratsbeschlusses zu. Beim Bau der Brücken wurde nicht an die Zukunft gedacht, sondern eine viel zu geringe Breite gewählt. Daher soll der Verkehr jeweils nur in eine Richtung zugelassen werden, abhängig nach Tageszeit, nämlich: • Eiserner Steg: Vormittags Einrichtungsverkehr Richtung Norden, nachmittags Richtung Süden. • Holbeinsteg: Vormittags Einrichtungsverkehr Richtung Süden, nachmittags Richtung Norden. Auf jeden Fall ist sicherzustellen, dass immer ein schöner Kreisverkehr entlang und über den Main gefahren werden kann, damit auch Anwohnende etwas davon haben. Begründung: Frankfurt ist Autostadt und muss Autostadt bleiben. Das Verkehrsaufkommen in Frankfurt ist seit Jahren steigend, gleichzeitig werden dem motorisierten Individualverkehr (MIV) auf Druck einer lauten und unwissenschaftlichen Minderheit ("Radfahrer-Lobbyisten") ständig Flächen entzogen. Die Folgen sind Staus sowie erhöhte Lärm- und Schadstoffbelastung. Drastische, konsequente und gut geplante Konzepte sind gefragt, um dem zukunftsträchtigen und alternativlosen Konzept des MIV den nötigen Platz in der Stadt zur Verfügung zu stellen. Auch die Gruppierung der Autoposenden kommt in unserer Stadt zu kurz: In den letzten Jahren wurden eine Reihe von beliebten und städtebaulich reizvollen Poserrouten durch Schikanen und Kontrollen zerstört. Autoposerinnen und Autoposer, die mit Erreichung des Schulabschlusses dachten, ihnen steht die Welt offen, mussten plötzlich Drangsalierung und Kratzer am Spoiler fürchten. Mit einer neuen attraktiven Poserroute am Main wird sich die Stadt Frankfurt endlich solidarisch mit diesen Benachteiligten zeigen. Relevante Nadelöhre im Frankfurter Verkehrsnetz sind die Brücken über den Main. Die Lösung ist offensichtlich: Wir benötigen mehr Straßen und mehr Fahrspuren, insbesondere in der Innenstadt. Wie seriöse Studien belegen, benötigt man im Berufsverkehr oftmals bis zu 40 Minuten, um mit dem Auto von Sachsenhausen zur Konstablerwache zu gelangen! Zwei weitere Nord-Süd-Verbindungen, die tageszeitabhängig die Alte Brücke und die Untermainbrücke entlastet, werden dafür sorgen, dass sich die notwendige Fahrzeit signifikant verringert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.07.2020, OF 1342/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 7 Vor Abstimmung ändert der Antragsteller die Vorlage OF 1342/1 dahin gehend ab, dass der bisherige Antragstext durch den Antragstext der Vorlage OF 1384/1 ersetzt wird und der Antragstenor um die Worte "Weiterhin wird der Magistrat gebeten, am Eisernen Steg Erweiterungsflächen anzubringen, um Nothaltebuchten zu ermöglichen." ergänzt wird. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1342/1 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1384/1 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, 1 LINKE., FDP und BFF gegen GRÜNE, Die PARTEI und U.B. (= Annahme); 1 LINKE. (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme
Berliner Meilenstein an der Paulskirche
Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6329 entstanden aus Vorlage: OF 1362/1 vom 03.08.2020 Betreff: Berliner Meilenstein an der Paulskirche Der Magistrat wird aufgefordert, eine Replik des 50. Berliner Meilensteins, der sich im Original am Luftbrückendenkmal am Frankfurter Flughafen befindet, in unmittelbarer Nähe zur Paulskirche aufbauen zu lassen. Angedacht ist ein Ort östlich der Paulskirche in der Nähe der "Walter-Kolb-Eiche". Ein genauer Standort kann in Abstimmung mit den Ämtern, der "Initiative Denkmalschutz für Berliner Meilensteine" (Herr Damm) und dem Ortsbeirat bestimmt werden. Die Berliner Meilensteine stehen unter Denkmalschutz und sind ein Symbol für die deutsche Nachkriegsgeschichte mit einem geteilten und einem nun wiedervereinten Deutschland. Begründung: Die Berliner Meilensteine wurden in der Nachkriegszeit ab 1954 an vielen Autobahnen aufgestellt. Initiator für die meisten Berliner Meilensteine war der Bund der Berliner und Freunde Berlins. Über 300 Meilensteine wurden bis 1989 als Symbol der Verbundenheit mit Berlin an Autobahnen und in den Städten der damaligen BRD aufgestellt. Es sollte ein Zeichen sein, dass Berlin nicht vergessen ist bzw. wird. 1958 wurde der 50. Meilenstein am Frankfurter Kreuz nahe der Rhein-Main Air Base durch den damaligen regierenden Bürgermeister von Berlin, Willy Brandt, eingeweiht. Nach Umbauten verschwand der Meilenstein und wurde erst 2010 auf dem Gelände der Autobahnmeisterei Frankfurt wiederentdeckt. Seit 2015 steht der Meilenstein unter Denkmalschutz. Der Berliner Meilenstein steht für eine bewegte deutsche Nachkriegsgeschichte, von der Teilung und Isolierung Berlins bis zur glücklichen Wiedervereinigung Deutschlands. Der Platz neben der Paulskirche eignet sich besonders für die Installation eines Berliner Meilensteins, da dieser Ort zum einen direkt an der Berliner Straße ist und täglich von vielen Touristen besucht wird. Und zum anderen passen die Paulskirche als Symbol der Demokratie und der Berliner Meilenstein als Symbol für friedlichen Protest und die Bemühungen um die Deutsche Einheit sehr gut zusammen. Die Kosten für die Replik des Berliner Meilensteins trägt die Initiative, ebenso die Kosten für die Informationstafel. Nur für das Fundament und das Aufstellen des Steins muss der Magistrat sorgen. Bilder: 50. Berliner Meilenstein (die Kilometerangabe passt laut Google Maps von der Paulskirche aus genau); Informationstafel zum Berliner Meilenstein (Quelle: privat). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2037 Aktenzeichen: 41
Grünpfeilschilder für Radfahrer aufstellen
Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6344 entstanden aus Vorlage: OF 1383/1 vom 29.07.2020 Betreff: Grünpfeilschilder für Radfahrer aufstellen Der Magistrat wird gebeten, Grünpfeilschilder mit Beschränkung auf den Radverkehr an allen Ampelkreuzungen im Ortsbezirk 1 aufzustellen, bei denen auf einem Radweg weitergefahren werden kann, insbesondere in den folgenden Bereichen: - Mainzer Landstraße; - Europa-Allee; - Friedrich-Ebert-Anlage; - Goetheplatz; - Mainkai und - Konrad-Adenauer-Straße. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Kreuzungen sich für die Einrichtung eines Grünpfeils für Radfahrer eignen , bei denen die Fahrt auf der Fahrbahn weitergeführt wird. Begründung: Das Fahrrad ist ein immer beliebteres Verkehrsmittel gerade für kurze und mittlere Strecken in innerstädtischen Gebieten. Hohes Verkehrsaufkommen auf den Frankfurter Straßen und zahlreiche Ampeln führen allerdings regelmäßig zu längeren Fahrtzeiten als nötig. Vor allem das Warten an Ampeln, an denen Radfahrer nach dem Abbiegen von der Straße auf einen Radweg wechseln, ist unnötig und schmälert die Attraktivität des Fahrradfahrens. Gleichzeitig kann die Gefahr für Abbiegeunfälle reduziert werden, da Radfahrer bereits vor der Grünphase für den motorisierten Verkehr die Kreuzungen verlassen haben. Mit der jüngsten Novelle der Straßenverkehrsordnung kann hier mit einem grünen Pfeil nur für Radfahrer Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 330 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 1 am 12.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
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