Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Meine Nachbarschaft: Zur Bornfloßquelle

Vorlage

Idee

Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Eisfläche Kätcheslachpark

23.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 7990 entstanden aus Vorlage: OF 664/12 vom 12.01.2026 Betreff: Eisfläche Kätcheslachpark Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im westlichen Kätcheslachpark durch kontrollierte Flutung der Mulde zwischen Piratenspielplatz und Altenhöferallee im Winter bei sehr kalten Wetterlagen eine Eisfläche geschaffen werden kann, auf der die Riedberger:innen zum Beispiel eislaufen, Eishockey spielen und Eisstock schießen können. Hierfür könnte es beispielsweise ausreichen, das zentrale Abflussgitter zeitweise mit einem Rahmen von z. B. 10 bis 20 Zentimeter Höhe zu versehen. Begründung: Die Fläche könnte bei kalten Wintertagen zu einem idealen Ort für Familien werden, um Eissportarten auf natürlichem Eis nachgehen zu können. Die Voraussetzungen sind ideal durch die Abgrenzung zu allen Seiten (auch Richtung Ablauf bei der Altenhöferallee gibt es zunächst eine Stufe) und den Zugang durch die Treppen auf beiden Seiten der Mulde. Lediglich das Bodenablaufgitter vor dem Ablauf an der Altenhöferallee müsste zeitweise einen etwas höheren Wasserstand unterstützen. Jetzt, an den kalten Tagen, kann man beobachten, wie viel Spaß Kinder auf den zugefrorenen Pfützen in der Mulde haben. Mit wenig Aufwand kann dieser noch viel größer werden, ohne dass (durch die geringe Tiefe) eine Ertrinkungsgefahr entsteht bei zu dünner Eisschicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Eisfläche Kätcheslachpark

12.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Antrag vom 12.01.2026, OF 664/12 Betreff: Eisfläche Kätcheslachpark Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im westlichen Kätcheslachpark durch kontrollierte Flutung der Mulde zwischen Piratenspielplatz und Altenhöferallee im Winter bei sehr kalten Wetterlagen eine Eisfläche geschaffen werden kann, auf der die Riedberger:innen zum Beispiel Eislaufen, Eishockeyspielen und Eisstockschießen können. Hierfür könnte es beispielsweise ausreichen, das zentrale Abflussgitter zeitweise mit einem Rahmen von z. B. 10-20 cm Höhe zu versehen. Begründung: Die Fläche könnte bei kalten Wintertagen zu einem idealen Ort für Familien werden, um Eissportarten auf natürlichem Eis nachgehen zu können. Die Voraussetzungen sind ideal durch die Abgrenzung zu allen Seiten (auch Richtung Ablauf bei der Altenhöferallee gibt es zunächst eine Stufe) und den Zugang durch die Treppen auf beiden Seiten der Mulde. Lediglich das Bodenablaufgitter vor dem Ablauf an der Altenhöferallee müsste zeitweise einen etwas höheren Wasserstand unterstützen. Jetzt, an den kalten Tagen, kann man beobachten, wie viel Spaß Kinder auf den zugefrorenen Pfützen in der Mulde haben. Mit wenig Aufwand kann dieser noch viel größer werden, ohne dass (durch die geringe Tiefe) eine Ertrinkungsgefahr entsteht bei zu dünner Eisschicht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12

Partei: GRÜNE
Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Barrierefreier Übergang an der Friedrich-Karl-Klausing-Straße/Ecke Altenhöferallee

05.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 05.12.2025, OM 7842 entstanden aus Vorlage: OF 653/12 vom 18.11.2025 Betreff: Barrierefreier Übergang an der Friedrich-Karl-Klausing-Straße/Ecke Altenhöferallee Vorgang: OM 6421/25 OBR 12; ST 338/25 Der Magistrat wird gebeten, den für das zweite Quartal 2025 zugesicherten Umbau der Borde an den genannten Stellen umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6421 Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 338

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Haushalt 2026 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Zuschuss zu Umkleidecontainern

26.10.2025 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 26.10.2025, OF 645/12 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Zuschuss zu Umkleidecontainern Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, folgenden Beschluss zu fassen: Für die Errichtung einer Containeranlage auf der Sportanlage des SC Riedberg westlich der Altenhöferallee sollen 120.000 EUR aus laufenden Mitteln des Haushalts 2025 verwendet werden. Begründung: Die Sportanlage westlich der Altenhöferallee, die zum überwiegenden Teil vom SC Riedberg e.V. als betreuendem Verein genutzt wird, ist an vielen Stellen für die Belange des Großvereins mit über 1.200 Mitgliedern zu klein. Speziell an Spieltagen stellt die Situation rund um die Umkleidekabinen regelmäßig einen Engpass dar. Die Sportanlage verfügt lediglich über vier Umkleidekabinen. Auf den beiden Spielfeldern spielen jedoch teilweise bis zu acht Mannschaften parallel. Insbesondere für die zahlreichen Mädchen- und Frauenmannschaften ist die Umkleidesituation sehr unbefriedigend, da eine separate Nutzung oftmals nicht möglich ist. Um die Situation für die Sportlerinnen zu verbessern, möchte der Verein eine Containeranlage mit zwei eigenständigen Umkleidekabinen sowie Duschen errichten lassen, um einem lange gehegten Wunsch der Bürger und Sportler konstruktiv zu begegnen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 12 am 05.12.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 117 2025 Die Vorlage OF 645/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Zahl "2025" durch die Zahl "2026" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Wann wird das Konsulat der Republik Korea endlich fertiggestellt?

16.10.2025 · Aktualisiert: 05.11.2025

Antrag vom 16.10.2025, OF 640/12 Betreff: Wann wird das Konsulat der Republik Korea endlich fertiggestellt? Der Magistrat wird gebeten, Kontakt mit dem Generalkonsulat der Republik Korea aufzunehmen, um nachdrücklich auf die Fertigstellung zu drängen und zu klären, was die Gründe für die bald 10 Jahre andauernde Bauverzögerung sind. Der Umzug des Konsulats nach Riedberg wird bereits seit 2016 angekündigt, doch bis heute wurde das Gebäude nicht fertiggestellt. Des Weiteren ist sicherzustellen, dass in der Winterzeit bei Eis und Schnee der Gehweg verkehrssicher gemacht wird. Dies hat in der Vergangenheit nicht immer funktioniert. Begründung: Seit 2016 ist der Bereich Ecke Altenhöferallee/Konrad-Zuse-Straße mit einem Bauzaun versperrt und der Gehweg schlecht passierbar. Seit mehreren Jahren findet keine Bautätigkeit mehr statt. Als Entrée zum Stadtteil ist dies ein absoluter Schandfleck. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 12 am 31.10.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 640/12 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU
Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Skateranlage für den Riedberg

23.05.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7002 entstanden aus Vorlage: OF 611/12 vom 10.05.2025 Betreff: Skateranlage für den Riedberg Vorgang: V 17/21 OBR 12; ST 1347/21 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Voraussetzungen für den Bau einer Skateranlage auf dem Riedberg erfüllt sein müssen und welche geeigneten Flächen für die Realisierung einer solchen Anlage infrage kommen. Begründung: Der Wunsch nach einer eigenen Skateranlage auf dem Riedberg besteht seit Jahren und wird von vielen Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien regelmäßig an den Ortsbeirat herangetragen. Eine solche Anlage würde das Freizeit- und Bewegungsangebot im Stadtteil deutlich aufwerten und insbesondere für ältere Kinder, Jugendliche und sportlich aktive Erwachsene ein attraktives, niederschwelliges Angebot schaffen. Die Ablehnung der Realisierung auf der geplanten Sportanlage östlich der Altenhöferallee (vgl. ST 1347) hat das Bedürfnis keineswegs reduziert - im Gegenteil: Der fertiggestellte Riedberg mit der hohen Anzahl an dort lebenden Familien und Jugendlichen erhöht den Druck auf vorhandene Freizeitflächen. Gerade in einem doch jungen Stadtteil wie dem Riedberg braucht es dezidierte Orte, an denen Bewegung, Begegnung und gemeinschaftliches Miteinander möglich sind. Die starke Auslastung bestehender Skateranlagen im Frankfurter Stadtgebiet und in Kalbach zeigt deutlich: Es besteht ein echter Bedarf. Die Prüfung möglicher Standorte und Voraussetzungen ist daher ein sinnvoller und notwendiger Schritt, um einem lange gehegten Wunsch der Bevölkerung konstruktiv zu begegnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.05.2021, V 17 Stellungnahme des Magistrats vom 19.07.2021, ST 1347 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1830 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 12 am 31.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Erdaushub Riederwaldtunnel für den Bereich Kalbach und Riedberg entlang der BAB 5 verwenden, Bebauungspläne Nr. 840 und Nr. 803 Ä 4

24.04.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7005 entstanden aus Vorlage: OF 615/12 vom 22.05.2025 Betreff: Erdaushub Riederwaldtunnel für den Bereich Kalbach und Riedberg entlang der BAB 5 verwenden, Bebauungspläne Nr. 840 und Nr. 803 Ä 4 Vorgang: V1685/20 OBR 12; ST 817/21 Ein Teil des Riedbergs im Bereich der L 3019/Ecke Altenhöferallee sowie Kalbachs ist gegen den Lärm durch die BAB 5 nicht durch einen Lärmschutzwall geschützt. Bei rund 70 Prozent Westwind heißt dies, dass große Teile Kalbachs und Teile des Riedbergs unter einem permanenten Lärmschutzpegel tags und nachts leben. Einem Bericht der Hessenschau vom 14.05.2025 unter https://www.tagesschau.de/inland/regional/hessen/hr-10-000-lkw-ladungen-erde-sol len-an-a5-aufgeschuettet-werden-100.html war zu entnehmen, dass in den nächsten Wochen die Bagger anrücken und im Frankfurter Osten den Riederwaldtunnel für die A 66 graben sollen . Der anfallende Erdaushub soll entlang der BAB 5 in den Stadtteilen Praunheim und Niederursel zu meterhohen Wällen aufgeschüttet werden. Die Ortsvorsteherin des Ortsbeirates 8 wird mit "von Fluch und Segen" für den Erdaushub und ein Vertreter des BUND mit "bis zu 16 Meter hoch könnte der Schallschutz über die Felder aufragen" und "solche Barrieren blockieren nicht nur den Lärm, sondern auch die lokalen Kaltluftströme" in dem Hessenschaubericht zitiert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat - in Absprache mit der Autobahn GmbH und/oder Hessen Mobil - gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der durch den Riederwaldtunnel anfallende Erdaushub nicht auch oder nur im Bereich von Kalbach und dem Riedberg entlang der BAB 5 aufgeschüttet werden kann. Begründung: Bevor der Erdaushub durch ablehnende Ortsbeiräte oder klagende Organisationen über weite Strecken in andere Lagerstätten verbracht wird oder sich verzögert, sollte eine alternative Variante geprüft werden. Auf die Bebauungspläne Nr. 840, der den planungsrechtlichen Hintergrund des Satzungsbeschlusses vom 28.02.2008 beinhaltet (in Kraft getreten 20.05.2008), und Nr. 803 Ä 4 Altkönigblick (rechtsverbindlich seit 14.05.2013) wird hierbei hingewiesen, entlang der BAB im Bereich von Kalbach und Riedberg für Lärmschutz Sorge zu tragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.06.2020, V 1685 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 817 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1854 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 12 am 31.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Skateranlage für den Riedberg

24.04.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7002 entstanden aus Vorlage: OF 611/12 vom 10.05.2025 Betreff: Skateranlage für den Riedberg Vorgang: V 17/21 OBR 12; ST 1347/21 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Voraussetzungen für den Bau einer Skateranlage auf dem Riedberg erfüllt sein müssen und welche geeigneten Flächen für die Realisierung einer solchen Anlage infrage kommen. Begründung: Der Wunsch nach einer eigenen Skateranlage auf dem Riedberg besteht seit Jahren und wird von vielen Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien regelmäßig an den Ortsbeirat herangetragen. Eine solche Anlage würde das Freizeit- und Bewegungsangebot im Stadtteil deutlich aufwerten und insbesondere für ältere Kinder, Jugendliche und sportlich aktive Erwachsene ein attraktives, niederschwelliges Angebot schaffen. Die Ablehnung der Realisierung auf der geplanten Sportanlage östlich der Altenhöferallee (vgl. ST 1347) hat das Bedürfnis keineswegs reduziert - im Gegenteil: Der fertiggestellte Riedberg mit der hohen Anzahl an dort lebenden Familien und Jugendlichen erhöht den Druck auf vorhandene Freizeitflächen. Gerade in einem doch jungen Stadtteil wie dem Riedberg braucht es dezidierte Orte, an denen Bewegung, Begegnung und gemeinschaftliches Miteinander möglich sind. Die starke Auslastung bestehender Skateranlagen im Frankfurter Stadtgebiet und in Kalbach zeigt deutlich: Es besteht ein echter Bedarf. Die Prüfung möglicher Standorte und Voraussetzungen ist daher ein sinnvoller und notwendiger Schritt, um einem lange gehegten Wunsch der Bevölkerung konstruktiv zu begegnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.05.2021, V 17 Stellungnahme des Magistrats vom 19.07.2021, ST 1347 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1830 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 12 am 31.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Eingeschränktes Halteverbot im Bereich der Rhein-Main-Residenz Altenhöferallee und der Seniorenwohnanlage „Paulinum am Riedberg“ HansLeistikowStraße

25.03.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6888 entstanden aus Vorlage: OF 606/12 vom 10.04.2025 Betreff: Eingeschränktes Halteverbot im Bereich der Rhein-Main-Residenz Altenhöferallee und der Seniorenwohnanlage "Paulinum am Riedberg" Hans-Leistikow-Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der Altenhöferallee und in der Hans-Leistikow-Straße für die Senioreneinrichtungen jeweils zwei Parkplätze mit dem Verkehrszeichen 286 (eingeschränktes Halteverbot) und dem Zusatz "in der Zeit von 8 bis 22 Uhr" zu versehen. Begründung: Bewohner*innen und Angehörige der oben genannten Senioreneinrichtungen berichten vermehrt, dass Pflegedienste aufgrund mangelnder Parkmöglichkeiten häufig verspätet ihren Dienst antreten. Letztendlich verschiebt und verkürzt sich dadurch der ganze Pflegeablauf zulasten aller zu Pflegenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1477 Beratung im Ortsbeirat: 12

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Frühzeitige Information zum Planungsstand der Radwegeverbindung L 3004 zwischen der L 3019 und der Altenhöferallee

24.01.2025 · Aktualisiert: 30.09.2025

Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6422 entstanden aus Vorlage: OF 575/12 vom 09.01.2025 Betreff: Frühzeitige Information zum Planungsstand der Radwegeverbindung L 3004 zwischen der L 3019 und der Altenhöferallee Vorgang: OM 5453/24 OBR 12; ST 1830/24 Der Magistrat wird im Rahmen seiner Zuständigkeiten, insbesondere mit dem Radfahrbüro, gebeten. eine frühzeitige Einbeziehung der zuständigen Ortsbeiräte zum Planungsstand der Radwegeverbindung L 3004 zwischen der L 3019 und der Altenhöferallee zu erreichen, um direkt Einfluss auf die Planungen von Hessen Mobil als Baulastträger für die Radwegeverbindungen an den Landesstraßen zu nehmen. Begründung: Der in großen Teilen schon fertiggestellte Zweirichtungsrad- und Gehweg entlang der L 3019 zwischen Am Martinszehnten und der U-Bahn-Station "Kalbach" zeigte, dass bei einer späten Vorstellung (vier Wochen vor Baubeginn in einer Videokonferenz) des Projektes für die Wünsche und berechtigten Anliegen der Ortsbeiräte keine Zeit blieb und planungsstandbedingt deren Umsetzung nicht mehr möglich war. Die Zuständigkeit und Mitwirkung der Ortsbeiräte mit ihrer Sachkompetenz und Ortskenntnis sollen in Zukunft bei solchen Maßnahmen gewährt und berücksichtigt werden. Hierzu wird insbesondere auf die Stellungnahme vom 28.10.2024, ST 1830 Ziffer 4., verwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5453 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1830 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 613 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Abenteuerspielplatz Riederwald: Verbot der Werbung mit sogenannten Dreiecksständern muss vom Tisch!

09.01.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 24.09.2025, OF 815/11 Betreff: Abenteuerspielplatz Riederwald: Verbot der Werbung mit sogenannten Dreiecksständern muss vom Tisch! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, ihre Entscheidung zu revidieren, dass der Verein Abenteuerspielplatz Riederwald seine traditionellen Werbeständer nicht mehr aufstellen darf. Begründung: Hintergrund ist anscheinend ein Exklusivvertrag der Stadt mit einem privaten Werbeunternehmen. Es kann nicht sein, das die großartige Arbeit der Abenteuerspielplatz Riederwald den Erwerbsinteressen eines Reklamekonzerns geopfert wird. Seit Jahrzehnten haben die Aufsteller des Vereins niemanden gestört. Das Aufhängen von Hohlkammerplakaten würde Unmengen von Plastikmüll verursachen, der bei den Dreiecksständern nicht anfällt. Wir wissen, dass der Verein immer peinlich genau darauf achtet, Ständer nur dort aufzustellen, wo weder der Verkehr behindert noch Verkehrszeichen verdeckt werden. Es geht hier um ein gemeinnütziges Anliegen, das im Interesse aller Frankfurterinnen und Frankfurt mit Kindern ist, Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11

Partei: SPD
Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Stadtbezirk „Riedberg“ bzw. „Riedberg-West“ und „Riedberg-Ost“

06.12.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 06.12.2024, OM 6271 entstanden aus Vorlage: OF 566/12 vom 25.11.2024 Betreff: Stadtbezirk "Riedberg" bzw. "Riedberg-West" und "Riedberg-Ost" Der Magistrat wird gebeten, spätestens nach der Kommunalwahl 2026 den derzeitigen Stadtbezirk Kalbach-Riedberg in zwei oder drei Stadtbezirke aufzuteilen. Bei einer Aufteilung in zwei Bezirke sollte es künftig einen Stadtbezirk "Kalbach" (Nr. 650) und einen Stadtbezirk "Riedberg" (Nr. 651) geben. Ist eine Aufteilung in drei Bezirke möglich, so wird vorgeschlagen, den Riedberg entlang der Altenhöferallee als Grenze in einen Stadtbezirk "Riedberg-West" und "Riedberg-Ost" aufzuteilen. Begründung: Die Arbeitsbelastung der Stadtbezirksvorsteherin Kalbach-Riedberg liegt weit über dem Frankfurter Durchschnitt. Im Nordend zum Beispiel gibt es sechs Stadtbezirksvorsteher für ca. 54.000 Einwohner, während Kalbach-Riedberg mit gut 22.000 Einwohnern von nur einer Stadtbezirksvorsteherin verantwortet wird. Auch Nachbarstadtteile wie Heddernheim oder Niederursel werden bei weniger Einwohnern von je zwei Stadtbezirksvorstehern versorgt. Eine Aufteilung des Riedbergs entlang der Altenhöferallee würde dafür sorgen, dass die verschiedenen Seniorenwohnanlagen auf beide Stadtbezirke verteilt wären und somit sich auch die Arbeit für Glückwünsche an Jubilare gut verteilen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 304 Aktenzeichen: 12

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Buslinie 29 beschleunigen

08.11.2024 · Aktualisiert: 19.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6089 entstanden aus Vorlage: OF 555/12 vom 28.10.2024 Betreff: Buslinie 29 beschleunigen Vorgang: OM 333/21 OBR 12; ST 1598/21 Der Magistrat wird gebeten, über den Stand der internen Prüfungen zur Beschleunigung der Buslinie 29 - wie in Stellungnahme vom 03.09.2021, ST 1598, angekündigt - zu berichten und bei positivem Ergebnis die Beschleunigung umzusetzen. Konkret bietet sich die Beschleunigung an folgenden Kreuzungen an: - Einmündung Am Weißkirchener Berg in die L 3019 in Richtung Riedberg; - Einmündung Altenhöferallee in die L 3019 (beide Richtungen); - Einmündung der Carl-Hermann-Rudloff-Allee in die Riedbergallee (Richtung NWZ); - Einmündung Zur Kalbacher Höhe in die Marie-Curie-Straße (beide Richtungen); - Einmündung Marie-Curie-Straße in die Lurgiallee (beide Richtungen). Begründung: Die Buslinie 29 hat seit ihrer Führung über den Westflügel einen sehr langen Laufweg und ist dadurch als Zubringer zur U-Bahn und für innerörtliche Verbindungen nicht so attraktiv, wie sie sein könnte. An der Kreuzung Altenhöferallee/Graf-von-Stauffenberg-Allee zeigt die Funksteuerung durch Busse aus der Graf-von-Stauffenberg-Allee deutlich die Vorzüge solch einer Beschleunigung. In der Vorlage OM 333 wurde unter Ziffer 5. die Beschleunigung der Buslinie angeregt. Dies wurde in obiger Stellungnahme auch als sinnvoll beurteilt. Es folgten aber keine weiteren Fortschritte in dieser Sache. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 333 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1598 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 738 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baumscheiben in der Konrad-Zuse-Straße bepflanzen

13.09.2024 · Aktualisiert: 06.08.2025

Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5926 entstanden aus Vorlage: OF 540/12 vom 22.08.2024 Betreff: Baumscheiben in der Konrad-Zuse-Straße bepflanzen Der Magistrat wird gebeten, die versiegelten Baumscheiben beidseitig der Konrad-Zuse-Straße in Richtung der ehemaligen Baustelleneinfahrt zu bepflanzen. Begründung: Im Rahmen der Baustellentätigkeit wurde die Bepflanzung an diesen Stellen zurückgehalten, da mit Beschädigungen zu rechnen war. Nach dem Abschluss der Bautätigkeiten können somit in der kommenden Pflanzperiode die Straßenbäume gepflanzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2018 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1282

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Einrichtung öffentlicher Ladestationen für Elektrofahrzeuge auch auf dem Riedberg

05.07.2024 · Aktualisiert: 19.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5759 entstanden aus Vorlage: OF 532/12 vom 23.06.2024 Betreff: Einrichtung öffentlicher Ladestationen für Elektrofahrzeuge auch auf dem Riedberg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen zur Einrichtung öffentlicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auf dem Riedberg möglich sind. Insbesondere: - Welche Möglichkeiten der Realisierung gibt es in Zusammenarbeit mit Mainova AG? - Sind Ladesäulen im Rahmen der Planung der neuen Sportanlage, östlich der Altenhöferallee, berücksichtigt? - Welche Ansätze gibt es, einschlägige Investoren direkt anzusprechen und bei der Standortsuche und Bedarfsermittlung zu unterstützen? - Vorschläge des Ortsbeirates sind: a) Riedbergzentrum b) SC Riedberg c) zweite Sportanlage Altenhöferallee d) Campus Riedberg (in Abstimmung mit dem Ortsbeirat 8) Begründung: Auf dem jungen Riedberg gibt es für ca. 6.000 Wohneinheiten auch nach mehreren Jahren der Diskussion immer noch keine öffentlichen Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Dies stellt ein erhebliches Defizit dar, insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Verbreitung von Elektrofahrzeugen und dem Ziel, die Elektromobilität auch in Frankfurt zu fördern. Der Bedarf wird von den Bürgern immer wieder angesprochen und sie sehen verständlicherweise die Stadt in der Pflicht, hier nun endlich Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2024, ST 1771 Aktenzeichen: 10

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Baubeginn der zweiten Sportanlage Riedberg östlich der Straße Altenhöferallee durch eine Zwischennutzung gefährdet?

12.06.2024 · Aktualisiert: 11.07.2024

Antrag vom 12.06.2024, OF 534/12 Betreff: Baubeginn der zweiten Sportanlage Riedberg östlich der Straße Altenhöferallee durch eine Zwischennutzung gefährdet? Im Frühjahr 2024 wurde durch eine beauftragte Baufirma der Rückbau der Bodenbefestigung, die Planierung des Mutterbodens und eine Bauvorbereitung der eingezäunten Fläche vorgenommen. Die im Juni 2024 aufgenommenen Bauaktivitäten dienen möglicherweise als Stell- und Lagerplatz für eine andere Baumaßnahme. Dies löst im Stadtteil Irritationen wegen einer möglichen Verzögerung des Baubeginns aus. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu den Aktivitäten die seit Anfang Juni 2024 auf dem eingezäunten Gelände der geplanten 2. Sportanlage stattfinden folgende Fragen zu beantworten: 1. Stehen die derzeitigen Befestigungsmaßnahmen des Baugrundstückes in Zusammenhang mit der geplanten 2. Sportanlage 2. oder wird für eine andere Zwischennutzung als Lager- und Stellplatz für ein anderes Bauvorhaben vorbereitet. Falls doch das aktuelle Baugeschehen doch einer fremden vorbereitenden Zwischennutzung dient, stellt sich die Frage, 3. ob und wer der mögliche Nutzer ist und ob er auf dem Riedberg als Bauträger oder Investor aktiv ist. 4. Wird durch eine mögliche Zwischennutzung der Baufläche mit einer weiteren Verzögerung des Baubeginns der Sportanlage zu rechnen sein? 5. Ist die Genehmigung als mögliche Zwischennutzung zeitlich begrenzt und wenn ja 6. bis wann? Begründung: Der Stadtteil Kalbach-Riedberg hat grundsätzlich mit seinen stetig wachsenden Einwohnerzahlen einen großen Bedarf an einer 2. Sportanlage, auch für den Frankfurter Norden insgesamt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 995 2024 Die Vorlage OF 534/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, Linke und BFF gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: SPD
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Zuschuss zur Flutlichtanlage

05.04.2024 · Aktualisiert: 02.05.2024

Antrag vom 05.04.2024, OF 502/12 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Zuschuss zur Flutlichtanlage Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Für die Errichtung einer Flutlichtanlage auf der Sportanlage des SC Riedbergs westlich der Altenhöferallee sind 30.000,00 € als notwendige Mittel ab 2024 in den Haushalt einzustellen, die nicht den laufenden Mitteln entnommen werden. Begründung: Da der SC Riedberg mit div. Firmen für Planung und Bau der Flutlichtanlage auf eigene Kosten im Gespräch ist, kann die Stadt Frankfurt mit einer geringen Eigenbeteiligung eine Aufwertung der städtischen Fläche erreichen. Denn den Großteil der Kosten von rund 100.000,00 € trägt der Verein selbst. Inzwischen sind erste Abstimmungen zwischen Verein, Sportamt und Mainova erfolgt, die Genehmigung und Bewilligung zum Bau liegt vor, so dass nach Bewilligung des o. g. Zuschusses mit einem zügigen Baubeginn der Flutlichtanlage zu rechnen ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Etatanregung EA 159 2024 Die Vorlage OF 502/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt, Linke und BFF gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

Partei: SPD
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Baubeginn zweite Sportanlage Riedberg östlich der Altenhöferallee

01.03.2024 · Aktualisiert: 20.03.2024

Antrag vom 01.03.2024, OF 491/12 Betreff: Baubeginn zweite Sportanlage Riedberg östlich der Altenhöferallee Die Realisierung scheint erneut erheblich verzögert zu sein. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie dazu der Sachstand ist und auf welche neuen Zeitpläne sich Bürger und Vereine im Stadtteil nun einstellen müssen. Begründung: Gem. ST 2143 vom 16.09.2022 sowie ST 2698 vom 09.12.2022 war es geplant, die Bau- und Finanzierungsvorlage bis Ende Dezember 2022 zu erstellen. Mit Zustimmung aller notwendigen Gremien war der Baubeginn für die Halle in der 2. Jahreshälfte 2023 angestrebt. Bisher fehlt noch die Magistratsvorlage für einen Beschluss durch die Stadtverordneten und damit auch die EU-weite Ausschreibung. Die untragbare Situation ist bekannt. Im Dezember 2021 hatten die Sportvereine im Norden gemeinsam mit dem Sportkreis mittels einer vielbeachteten Petition auf die untragbare Situation und deren Konsequenzen hingewiesen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 12 am 15.03.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 914 2024 Die Vorlage OF 491/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

Partei: CDU
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Gullydeckel Ecke Konrad-Zuse-Straße/Altenhöferallee

20.01.2024 · Aktualisiert: 28.02.2024

Antrag vom 20.01.2024, OF 483/12 Betreff: Gullydeckel Ecke Konrad-Zuse-Straße/Altenhöferallee Vorgang: OF 141/12 2021 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten unter Bezugnahme auf Ihre eigene Erinnerung vom 02.02.2023 an die obige Anregung zu erinnern. Begründung: Seit 31.10.2021 wurde die Gefahrenstelle nicht beseitigt und es besteht dringender Handlungsbedarf. Fotos: privat Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 12.11.2021, OF 141/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 23.02.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 483/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Erinnerung schriftlich erfolgen und ebenfalls noch an die Entfernung des Asphaltrestes am Bordstein in der ersten Parkbucht nördlich des Kreisels erinnert werden soll. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Verkehrssicherheit rund um die Grundschule Riedberg

08.12.2023 · Aktualisiert: 27.11.2024

Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4898 entstanden aus Vorlage: OF 446/12 vom 27.11.2023 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit rund um die Grundschule Riedberg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob sich die Verkehrssituation rund um die Grundschule Riedberg nachhaltig dadurch verbessern lässt, dass sich die vorhandene Lichtzeichenanlage ("Ampel") über die Straße Zur Kalbacher Höhe in eine vollwertige Ampelkreuzung unter Einbeziehung der einmündenden Straßen Zum Stulen und Käthe-Kruse-Straße umwandeln lässt nebst Fußgängerampeln über beide einmündenden Straßen. Angelehnt an die aktuell als Bedarfsampel ausgeführte Lichtzeichenanlage bietet sich eine Ausführung mit bevorzugter Fahrtrichtung entlang der Straße Zur Kalbacher Höhe an mit Bedarfsauslösung durch Kontaktschleifen in den Nebenstraßen und auf Fußgängerwunsch. Begründung: Gerade zu Schulbeginn gibt es zahlreiche Probleme durch die trotz zahlreichen Ermahnungen nicht restlos zu vermeidenden Elterntaxis, besonders in der Straße Zum Stulen und an der Einmündung in die Straße Zur Kalbacher Höhe. Eine sichere Querung der Straße Zum Stulen ist nicht gewährleistet. Eine Sicherung der Überwege durch eine Ampel würde die Situation für die Schülerinnen und Schüler erheblich verbessern. Erinnert sei in diesem Zusammenhang an die sehr positiven Erfahrungen an der Kreuzung Altenhöferallee/Graf-von-Stauffenberg-Allee, wo seit der Errichtung der Ampel keinerlei Klagen über gefährliche Verkehrssituationen mehr aufgetreten sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1441 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 12 am 07.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempomessung an der Konrad-Zuse-Straße

08.12.2023 · Aktualisiert: 08.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4900 entstanden aus Vorlage: OF 449/12 vom 27.11.2023 Betreff: Tempomessung an der Konrad-Zuse-Straße Vorgang: OM 3471/23 OBR 12; ST 1204/23 Der Magistrat wird gebeten, über die Ergebnisse der in der Stellungnahme ST 1204 angekündigten Geschwindigkeitsmessungen im Verlauf der Konrad-Zuse-Straße zu berichten oder ersatzweise neue Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen (d. h. über einen Zeitraum von z. B. einer Woche, rund um die Uhr) und die Ergebnisse dem Ortsbeirat mitzuteilen. Begründung: Anwohner berichten immer wieder von deutlichen Geschwindigkeitsübertretungen, insbesondere in den Abend- und Nachtstunden. Um etwaige Folgemaßnahmen qualifiziert beurteilen zu können, soll eine Geschwindigkeitserfassung über einige Tage am Stück für die notwendige Transparenz sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.01.2023, OM 3471 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1204 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 643 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Flutlichtanlage SC Riedberg

20.11.2023 · Aktualisiert: 14.12.2023

Antrag vom 20.11.2023, OF 460/12 Betreff: Flutlichtanlage SC Riedberg Bereits 2016 war mit https://www.stvv.frankfurt.de/download/OF_58-12_2016.pdf der OF 58-12/2016 die Flutlichtanlage für den Rasenplatz Thema zur besseren Ausnutzung der dunklen Jahreszeit für das Training der zahlreichen Mannschaften. Da nun der Verein weiter gewachsen ist auf rund 1.600 Mitglieder sind entsprechend weitere Trainingsflächen notwendig. Nun hat der SC Riedberg einen Hinweis des Sportamtes vorliegen, dass erst eine abschließende Klärung der Stromversorgung zu erfolgen hat, um eine Flutlichtanlage auf eigene Kosten auf der städtischen Fläche der Sportanlage westlich der Altenhöferallee zu errichten. Der Verein geht von Gesamtkosten von 120.000 - 150.000,00 €. Der Landessportbund beteiligt sich nach Auskunft des Vereins mit 13.000,00 € und die beantragte Landeszuwendung beträgt 50.000,00 € - 80.000,00 €. Spenden liegen in Höhe von 7.000 € vor und Eigenmittel betragen 50.000,00 €. Davon ausgehend, dass über die Landeszuwendung lediglich 50.000,00 € ausgezahlt werden, besteht eine Differenz von 30.000,00 € Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wolle den SC Riedberg der nach einem Gespräch des Sportamtes mit der Mainova möglicherweise in Aussicht gestellten Genehmigung für die Errichtung einer Flutlichtanlage auf städtischer Gemarkung durch ebendieses Sportamt der Stadt Frankfurt am Main mit einem Betrag von bis zu 30.000,00 € unterstützen. Begründung: Da der SC Riedberg nun div. Firmen für Planung und Bau der Flutlichtanlage auf eigene Kosten beauftragt hat, kann die Stadt Frankfurt mit einer geringen Eigenbeteiligung eine Aufwertung der städtischen Fläche erreichen. Nach den schriftlichen Unterlagen sind erste Abstimmungen zwischen Verein und Sportamt erfolgt, so dass bei vorliegender Genehmigung und Bewilligung des o. g. Zuschusses mit einem zügigen Baubeginn der Flutlichtanlage zu rechnen ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 12 am 08.12.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 460/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und FDP gegen 2 GRÜNE und SPD (= Annahme); 2 GRÜNE und BFF (= Enthaltung)

Partei: SPD
Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Briefkasten im Bereich Graf-von Stauffenberg-Allee/Römische Straße aufstellen

13.10.2023 · Aktualisiert: 14.08.2024

Anregung an den Magistrat vom 13.10.2023, OM 4602 entstanden aus Vorlage: OF 440/12 vom 25.09.2023 Betreff: Briefkasten im Bereich Graf-von Stauffenberg-Allee/Römische Straße aufstellen Der Magistrat - vertreten durch seine Wirtschaftsförderung - wird gebeten, mit der Deutschen Post AG Kontakt aufzunehmen, um einen neuen Briefkasten in dem Bereich Graf-von-Stauffenberg-Allee/Römische Straße aufstellen zu lassen. Begründung: Nach den in der Regel angewendeten Vorgaben der Post-Universaldienstleistungsverordnung zur Aufstellung von Briefkästen der Deutschen Post AG gilt ein Abstandsradius von 1.000 Metern. Allerdings ist der Riedberg mit seinen rund 22.000 Einwohnerinnen und Einwohner und den bereits aufgestellten Briefkästen nicht überversorgt. In dem oben genannten Bereich befindet sich eine Seniorenanlage mit 64 Wohneinheiten, für die der Weg zu den vorhandenen Briefkästen zu weit und zu beschwerlich ist. Die Leerung würde auch keines zusätzlichen Umweges bedürfen, da von der Altenhöferallee über die Graf-von-Stauffenberg-Allee in die Carl-Hermann-Rudloff-Allee gefahren wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 759 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 23.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 12 am 15.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-30

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Fernwärme in Kalbach-Riedberg

22.09.2023 · Aktualisiert: 12.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 22.09.2023, OM 4527 entstanden aus Vorlage: OF 431/12 vom 31.08.2023 Betreff: Fernwärme in Kalbach-Riedberg Vorgang: OM 2660/22 OBR 12 Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen laut Gesetzentwurf der Bundesregierung bis Mitte 2026 eine kommunale Wärmeplanung erstellen. Dazu gehört auch Frankfurt. Damit dieses Vorhaben gelingen kann, sollte die Stadt Anregungen der Ortsbeiräte mit berücksichtigen, da diese sich mit den örtlichen Gegebenheiten bestens auskennen. Der Magistrat wird gebeten, bei der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung zu prüfen, 1. ob die vorhandenen Fernwärmeleitungen im Bereich des neu errichteten Baugebietes "Berghöfe" durch den Bonifatiuspark in den Bereich des Bauabschnittes von "Heddernheim Nord" mit u. a. den Straßen Im Klausenstück, Crutzenkirchweg, Am Bonifatiusbrunnen etc. verlängert werden können ; 2. ob das auf dem Riedberg vorhandene Fernwärmenetz über die Straße Am Bonifatiusbrunnen und 3. über die Straße An der Bergstraße auf einfachem Weg - weil durch das Feld - nach Kalbach geführt werden kann und 4. ob die Wärme aus den beiden Rechenzentren im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" sowie 5. aus der in Prüfung befindlichen Biogasanlage im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" ebenfalls in das Wärmenetz eingespeichert werden könnte (OM 2660). Begründung: Für die Bürgerinnen und Bürger in Kalbach-Riedberg ist Planungssicherheit wichtig. Sie sollten frühzeitig wissen, über welche Optionen sie beim Austausch einer alten Heizungsanlage verfügen können. Außerdem wird davon ausgegangen, dass nach einer energetischen Sanierung eines Wohngebäudes der Energiebedarf sinkt. Das heißt, dass das im Ortsteil bereits existierende Fernwärmenetz schon bei gleicher Einspeiseleistung zukünftig mehr Haushalte als heute versorgen kann. Ein Anschluss weiterer Straßenzüge an das existierende Fernwärmenetz ist daher sinnvoll. Die Bekanntgabe der Ausbaupläne sollte rechtzeitig erfolgen. Auch soll so vermieden werden, dass z. B. die Immobilieneigentümerinnen und Immobilieneigentümer zuvor bereits eine Wärmepumpe installiert haben und die notwendige Anschlussdichte für einen wirtschaftlichen Ausbau und Betrieb des Fernwärmenetzes verloren geht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2660 Anregung vom 08.11.2024, OA 504 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 393 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 19.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 12 am 23.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 12 am 15.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 12 am 07.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 12 am 06.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-50

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Altglascontainer Ecke Altenhöferallee/Alfred-Wegener-Straße prüfen

07.09.2023 · Aktualisiert: 16.10.2023

Antrag vom 07.09.2023, OF 433/12 Betreff: Altglascontainer Ecke Altenhöferallee/Alfred-Wegener-Straße prüfen Der Magistrat wird gebeten, die FES zu beauftragen, den Stellplatz der Altglascontainer an der Ecke Altenhöferallee/Alfred-Wegener-Straße auf ihre Funktionalität und Akzeptanz zu überprüfen und diese in Absprache mit den Ortsbeiräten 12 und 8 zu ändern oder eine andere Lösung zu finden, damit die sechs Altglascontainer wieder so gut wie früher angenommen werden. Begründung: Viele Jahre standen sechs Container an der Altenhöferallee. Dann wurden drei Container davon an der Alfred-Wegener-Straße platziert. Diese werden aber nicht sehr gut angenommen, selbst wenn darin ist noch ausreichend Platz ist. Dafür ist zu beobachten, dass nun das Altglas einfach neben den Containern an der Altenhöferallee auf dem Gehweg abgestellt wird, obwohl die drei vom alten Standort kürzlich entfernten Container in Sichtweite auf zwei Parkplätzen stehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 12 am 22.09.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 433/12 tätig zu werden und in dieser Angelegenheit zu einem Ortstermin mit der FES und den Ortsbeiräten 8 und 12 einzuladen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lärmreduzierung im östlichen Teil der Marie-Curie-Straße

05.05.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3949 entstanden aus Vorlage: OF 389/12 vom 22.04.2023 Betreff: Lärmreduzierung im östlichen Teil der Marie-Curie-Straße Der Magistrat wird gebeten, unter Beteiligung des Ortsbeirats 8, den Verkehrslärm der Marie-Curie-Straße im Bereich zwischen der Einmündung Zur Kalbacher Höhe und 14. Polizeirevier durch geeignete aktive und passive Maßnahmen zu reduzieren. Hierzu regt der Ortsbeirat insbesondere die folgenden Maßnahmen an: 1. Aufstellung einer Blitzerampel mit Geschwindigkeits- und Rotlichtverstoßerfassung analog zur Ampelanlage an der Kreuzung Marie-Curie-Straße/Altenhöferallee für Fahrzeuge aus Richtung A 661, 2. eine dichtere Bepflanzung des Erdwalls (Foto 1) und Ersatz der fehlenden Bäume auf dem Mittelstreifen der Marie-Curie-Straße und 3. Errichtung einer Lärmschutzwand zwischen Radweg und dem Erdwall entlang der Marie-Curie-Straße, z. B. auf den dort vorhandenen L-Steinen (Foto 2). Foto 1, privat Foto 2, privat Begründung: Das Verkehrsaufkommen auf der Marie-Curie-Straße hat sich in den letzten Jahren weiter stark erhöht. Hinzu kommt die zukünftige Ansiedlung der Kita Sonnenwind. Von der A 661 kommend fühlen sich leider zu viele Autofahrer motiviert, auf der gut ausgebauten Marie-Curie-Straße das Tempo einer Schnellstraße zu fahren anstatt sich an die innerörtlich geltenden 50 km/h zu halten. Die Anwohnerinnen und Anwohner im Bereich der Bebauung an der Bonifatiusstraße entlang der Marie-Curie-Straße leiden sehr unter dem starken Verkehrslärm. Eine Blitzerampel würde maßgeblich dafür sorgen, dass mit den geringeren Fahrgeschwindigkeiten und der reduzierten Anzahl von Rasern der Verkehrslärm aktiv nachhaltig sinkt und gleichzeitig die Verkehrssicherheit steigt. Den Erdwall rechtsseitig der Marie-Curie-Straße Richtung Altenhöferallee dichter zu bepflanzen und die fehlenden Bäume im Mittelstreifen zu ersetzen, ist nicht nur eine ökologische Maßnahme, sondern kann den Lärm auch passiv senken. Alternativ oder ergänzend kann auf dem Erdwall auch eine Lärmschutzwand als passive Schallschutzmaßnahme errichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1975 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Carsharing-Standorte in Kalbach-Riedberg

05.05.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3951 entstanden aus Vorlage: OF 391/12 vom 24.04.2023 Betreff: Carsharing-Standorte in Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Standorte für die Einrichtung von Carsharing-Stellplätzen zu prüfen und hierbei auch zu prüfen, ob diese ganz oder teilweise mit Ladepunkten für elektrische Carsharing-Fahrzeuge ausgerüstet werden können: - Zur Kalbacher Höhe, gegenüber Nr. 7; - Käthe-Kruse-Straße, gegenüber Nr. 7; - Riedbergallee, bei Nr. 68; - Konrad-Zuse-Straße, bei Nr. 35; - Ludwig-Fulda-Weg, Nähe Riedbergallee; - Ernst-Abbe-Straße, Nähe Altenhöferallee; - Hans-Bethe-Straße, bei Nr. 12; - Eugen-Kaufmann-Straße, bei Nr. 4; - Hans-Poelzig-Straße, bei Nr. 3; - Cäsar-von-Hofacker-Straße, bei Nr. 10; - Altenhöferallee, gegenüber Nr. 187; - An der Bergstraße, bei Nr. 10; - Lange Meile, südlich der Einmündung Im Brombeerfeld; - Am Oberschlag, bei Nr. 3. Begründung: Carsharing ermöglicht es, die Anzahl privater Pkw in der Gesellschaft zu reduzieren. Sollen diese Fahrzeuge emissionsfrei betrieben werden, ist es aber notwendig, anstelle von sogenannten "Free-Floating-Systemen" mit flexiblem Abstellen auf öffentlichen Parkplätzen eine Lade-Infrastruktur gleich mitzudenken. Die vorgeschlagenen Standorte sorgen für eine akzeptable fußläufige Erreichbarkeit und kombinieren diese mit weiteren Nutzungskombinationen wie Freizeitnutzungen oder Einkäufen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1974 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Haushalt 2023 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Mittel für zweite Sportanlage Riedberg bereitstellen

24.04.2023 · Aktualisiert: 12.05.2023

Antrag vom 24.04.2023, OF 377/12 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Mittel für zweite Sportanlage Riedberg bereitstellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den Abschluss der Planung und den Bau der 2. Sportanlage Riedberg (östlich Altenhöferallee) werden in das Investitionsprogramm 5.007267 Mittel in Höhe von 5,355 Mio € eingestellt, nach Bedarf verteilt auf die Jahre 2023 - 2025. Begründung: Der geplante und zugesagte Bau der Anlage ist im Investitionsprogramm bislang nur als Übertrag vorgemerkt, aber nicht auf die Jahre gemäß Umsetzungsplan verteilet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 05.05.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Etatanregung EA 127 2023 Die Vorlage OF 377/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Ampelschaltung an der Kreuzung Altenhöferallee/Am Weißkirchener Berg

16.04.2023 · Aktualisiert: 12.05.2023

Antrag vom 16.04.2023, OF 387/12 Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung Altenhöferallee/Am Weißkirchener Berg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Ampelschaltung an der Kreuzung Altenhöferallee / Weißkirchener Berg wieder so einzustellen, daß auf der Landstraße L 3019 Weißkirchener Berg kein umweltfeindlicher Stau entsteht. Begründung: Vor einigen Wochen wurden an der Ampelanlage, Kreuzung Am Weißkirchener Berg / Altenhöferallee, Änderungen an der Ampelschaltung vorgenommen. Seither ist die Ampelschaltung für Pkw, Lastwagen und landwirtschaftliche Fahrzeuge,eine die aus der Richtung Weißkirchen nach Kalbach kommen, eine einzigen Katastrophe. Seit die Grünphase für Fahrzeuge derart verkürzt wurde, kommen nur wenige bei "grün" über die Kreuzung. Dadurch bilden sich eine lange Schlange bis hin zu dem holzverarbeitenden Betrieb an der Landstraße Weißkirchener Berg. Die Maßnahme der verlängerten Rotphase an der Kreuzung Weißkirchener Berg/Altenhöferallee ist extrem umweltfeindlich. Die Verantwortlichen haben mit Sicherheit nicht bedacht, daß durch diese geänderte Umschaltmaßnahme der Verkehr durch die Graf-Stauffenberg-Straße zunimmt. Das ist weder von den Bürgern noch vom Ortsbeirat gewünscht, denn in der Graf-von-Stauffenberg-Allee befindet sich eine Schule und der Schulweg würde durch eine vielbefahrene Straße für die Grundschüler gefährlicher werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 05.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 387/12 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU
Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung der Beleuchtung Kreisel Altenhöferallee/Riedbergallee

24.02.2023 · Aktualisiert: 28.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3638 entstanden aus Vorlage: OF 355/12 vom 09.02.2023 Betreff: Verbesserung der Beleuchtung Kreisel Altenhöferallee/Riedbergallee Der Magistrat wird gebeten, die Beleuchtung sämtlicher Fußgängerüberwege im o. g. Kreiselbereich durch eine höhere Leuchtkraft so zu verbessern, dass Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrzeugführer durch bessere Sichtbarkeit und Sicht gefahrlos die Übergänge nutzen können. Begründung: Der Knotenpunkt Altenhöferallee/Riedbergallee ist mit Fußgängerinnen und Fußgängern, Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern, U-Bahnen, Bussen, Pkw und Lkw täglich stark frequentiert. Bei Dunkelheit verschlechtert sich zusätzlich die Erkennbarkeit. Dem ist durch eine bessere Beleuchtung Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1207 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Konrad-Zuse-Straße

27.01.2023 · Aktualisiert: 15.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 27.01.2023, OM 3471 entstanden aus Vorlage: OF 338/12 vom 12.01.2023 Betreff: Konrad-Zuse-Straße Vorgang: OM 1151/21 OBR 12; ST 769/22 Der Magistrat wird gebeten, die zu Ziffer 3. in der obigen Stellungnahme zugesicherte Maßnahme (ViaCount-Gerät) umzusetzen. Begründung: Aufgrund reger Bautätigkeit im Bereich "Berghöfe" und steigendem Zuzug von Familien dient die Erhebung der Geschwindigkeit der Fahrzeuge der allgemeinen Sicherheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1204 Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4900 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Konrad-Zuse-Straße - weiterer Fußgängerüberweg

27.01.2023 · Aktualisiert: 28.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 27.01.2023, OM 3472 entstanden aus Vorlage: OF 339/12 vom 12.01.2023 Betreff: Konrad-Zuse-Straße - weiterer Fußgängerüberweg Der Magistrat wird gebeten, bei dem abgesenkten Bürgersteig neben dem durch Pfosten gesicherten Zugang zu den "Berghöfen" zeitnah einen Fußgängerüberweg zu errichten. Begründung: Zurzeit gibt es nur gesicherte Fußgängerüberwege in Höhe des koreanischen Konsulats und am Topographischen Weg. Das neue Baugebiet "Berghöfe" liegt allerdings schwerpunktmäßig in der Mitte der Konrad-Zuse-Straße. Hier besteht keine Möglichkeit zur sicheren Überquerung der Straße. Da bereits ein Teil der Gebäude bezogen wurde und die beiden vorhandenen Fußgängerüberwege zu weit entfernt liegen, ergibt sich hier schon jetzt der weitere Bedarf. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1202 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

OF 141/12 vom 12.11.2021 - Gullydeckel Konrad-Zuse-Straße/Ecke Altenhöferallee

12.01.2023 · Aktualisiert: 02.02.2023

Antrag vom 12.01.2023, OF 337/12 Betreff: OF 141/12 vom 12.11.2021 - Gullydeckel Konrad-Zuse-Straße/Ecke Altenhöferallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten an die obige Anregung zu erinnern. Begründung: Seit 31.10.2021 wurde die Gefahrenstelle nicht beseitigt und es besteht dringender Handlungsbedarf. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 12 am 27.01.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 337/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Altenhöferallee am Riedbergzentrum

09.12.2022 · Aktualisiert: 19.07.2023

Anregung an den Magistrat vom 09.12.2022, OM 3287 entstanden aus Vorlage: OF 323/12 vom 28.11.2022 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Altenhöferallee am Riedbergzentrum Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssituation in der Altenhöferallee am Riedbergzentrum durch eine durchgezogene Linie von der Einmündung Ernst-Abbe-Straße bis zur Mittelinsel vor dem Kreisel Riedbergallee zur Vermeidung von Wendemanövern und überraschendem Einfahren in Parkplätze von der Gegenfahrbahn aus zu beruhigen. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main,(c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Die Verkehrssituation zwischen der Einmündung der Ernst-Abbe-Straße und dem Riedbergkreisel ist weiterhin unbefriedigend. Dazu tragen maßgeblich Fahrmanöver bei, bei denen Fahrzeugführer (trotz naher Kreisel) direkt dort mitten im Verkehr wenden, aber auch das zügige Einbiegen auf soeben entdeckte Parkplätze von der jeweils gegenüberliegenden Fahrbahn aus. Eine durchgezogene Linie macht deutlich, dass solches Fahrverhalten an dieser Stelle nicht erwünscht ist und ermöglicht auch bei Bedarf später die Ahndung solcher Ordnungswidrigkeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 865 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zebrastreifen mit Eigenleben am Riedberg

11.11.2022 · Aktualisiert: 21.03.2023

Anregung an den Magistrat vom 11.11.2022, OM 3108 entstanden aus Vorlage: OF 308/12 vom 31.10.2022 Betreff: Zebrastreifen mit Eigenleben am Riedberg Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass sich die Schilder an Fußgängerüberwegen ("Zebrastreifen") nicht immer wieder durch den am Riedberg üblicherweise kräftigen Wind von alleine verdrehen. Dies betrifft unter anderem diese Fußgängerüberwege: - Altenhöferallee, Einmündung Friedrich-Karl-Klausing-Straße (südliches Schild auf der Verkehrsinsel); - Graf-von-Stauffenberg-Allee, Querung Römische Straße (Schild auf dem nördlichen Fußweg); - Graf-von-Stauffenberg-Allee südlich der Einmündung Ernst-Balser-Straße (südliches Schild auf der Mittelinsel). Weitere betroffene Schilder sind nicht auszuschließen. Begründung: Eine vollständige Beschilderung der Fußgängerüberwege ist für die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger unerlässlich. Leider sind aber einige dieser Schilder so befestigt, dass sie sich immer wieder schon alleine durch den Wind verdrehen und dann nahezu im rechten Winkel zur Soll-Stellung stehen. Dadurch sind sie für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer kaum noch wahrnehmbar. Dies geschieht ausdrücklich schon an "normal windigen" Tagen, es braucht also keine Stürme dafür. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 576 Aktenzeichen: 66 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Im Ortsbezirk 8 dringend neue Schulen bauen! Vortrag des Magistrats vom 24.06.2022, M 91

13.10.2022 · Aktualisiert: 19.06.2024

Anregung vom 13.10.2022, OA 264 entstanden aus Vorlage: OF 201/8 vom 28.09.2022 Betreff: Im Ortsbezirk 8 dringend neue Schulen bauen! Vortrag des Magistrats vom 24.06.2022, M 91 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Ortsbezirk 8 dringend neue Schulen zu bauen und weitere geeignete Maßnahmen zu prüfen, um die Raumprobleme in den Griff zu bekommen: 1. Zwei neue Grundschulen. Vorgeschlagen werden das Areal der Europäischen Schule nach deren Umzug, um das Gelände wieder mit den Ernst-Reuter-Schulen zu einem Schulzentrum der Nordweststadt zu vereinen, und der ohnehin geplante Standort im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 922 - Nördlich Lurgiallee; 2. eine weiterführende Schule. Vorgeschlagen wird Prüfung und ggf. Erwerb/Erschließung des Areals südlich der für den Chemie-Fachbereich der Universität geplanten Neubauten am Niederurseler Hang ("Universitätsgrün" zwischen Alexander-Todd-Straße und Marie-Curie-Straße/Ecke Altenhöfer Allee); 3. die bis 2024 angesetzten konkreten Planungen für einen Erweiterungsbau der Erich-Kästner-Schule um ein Jahr zu beschleunigen und bereits 2023 abzuschließen; 4. mit gezielten Informationsangeboten bei den Eltern auch für den Realschulabschluss sowie eine anschließende Berufsausbildung zu werben und im Ortsbezirk 8 durch Stärkung etwa der Geschwister-Scholl-Schule die umliegenden Gymnasien und die IGS zu entlasten. Begründung: Nach Angaben des iSEP 2020 - 2029 Seite 6f verfügt die Bildungsregion Mitte-Nord weder über genügend Grundschulplätze noch über genügend Plätze für die Sekundarstufe I. Die räumlichen Kapazitäten halten mit der Zunahme der Schülerzahlen nicht schritt (plus zehn Prozent und plus zwölf Prozent seit 2010 mit weiterer Zunahme bis zum Prognosehorizont des iSEP). Im Primarbereich sieht sich der Magistrat mit dem neuen iSEP sogar gezwungen, die Kapazitäten der ohnehin überbelegten Robert-Schumann-Schule zur Deckung des Bedarfs auch der benachbarten Stadtteile Niederursel und Praunheim auf fünf Züge zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.06.2022, M 91 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 73 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 19.10.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.10.2022, TO I, TOP 17 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 91 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die in Punkt 4.4. vorgesehene vierzügige gymnasiale Mittelstufenschule in der Bildungsregion Ost mit Bedarf zum Schuljahr 2022/2023 in ein grundständiges Gymnasium (vierzügig) mit zugehöriger Oberstufe umgewandelt wird. 2. Der Vorlage OA 238 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 249 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 261 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Die Vorlage OA 264 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 238 und OA 249) und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD (= Ablehnung) und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) und AfD (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG; CDU und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Plenum) sowie FRAKTION (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG; CDU und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Plenum) sowie FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 91 = Ablehnung; OA 238, OA 249, OA 261 und OA 264 = Annahme) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.10.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage M 91 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die in Punkt 4.4. vorgesehene vierzügige gymnasiale Mittelstufenschule in der Bildungsregion Ost mit Bedarf zum Schuljahr 2022/2023 in ein grundständiges Gymnasium (vierzügig) mit zugehöriger Oberstufe umgewandelt wird. 2. Der Vorlage OA 238 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 249 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 261 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. a) Die Vorlage OA 264 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Kunze, Steinhardt, Lobenstein, Frank-Millman und Papke sowie von Stadträtin Weber dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 238 und OA 249) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD (= Ablehnung) und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und Gartenpartei (= Annahme); ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Enthaltung) zu 5. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und Gartenpartei (= Annahme); ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Enthaltung) 18. Sitzung des OBR 8 am 23.02.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 8 am 23.03.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 8 am 15.06.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 8 am 13.07.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 2380, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.10.2022 Aktenzeichen: 40-1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Sicherstellung des Verkehrsflusses/ÖPNV-Busverkehrs in der Altenhöferallee auf Höhe des Gymnasiums

28.08.2022 · Aktualisiert: 16.09.2022

Antrag vom 28.08.2022, OF 267/12 Betreff: Sicherstellung des Verkehrsflusses/ÖPNV-Busverkehrs in der Altenhöferallee auf Höhe des Gymnasiums Der Ortsbeirat wird gebeten dem folgenden Antrag zuzustimmen: Der Magistrat wird gebeten: Ziel muss es sein den Busverkehr und damit den ÖPNV in seiner Qualität (Pünktlichkeit) zu stärken. Dafür ist es erforderlich die Parkplätze in der Altenhöferallee auf Höhe und Seite des Gymnasiums (Friedrich-Dessauer-Straße 2) dauerhaft zusperren. Um die Wirksamkeit der Maßnahme vorab zu prüfen, sollten zunächst durch Aufstellen großer Blumentöpfe o.ä. die Parkplätze blockiert und in dieser Zeit die Fahrzeiten des Busverkehr geprüft werden, in wie weit sich die Pünktlichkeit der Busse in den Stoßzeiten verbessert. Werden die Ankunfts- bzw. Abfahrtzeiten an der Bushaltestelle "Annette-Kolb-Weg" eingehalten? Begründung: Die betroffenen Parkplätze werden sehr häufig von Eltern für einen kurzen Stopp genutzt, um ihre Kinder am Gymnasium abzusetzen. Durch das Ein- und Ausfahren von der Straße auf die Parkplätze wird der nachfolgende Verkehr aufgehalten. Dadurch kommt es zu Verzögerungen des Busverkehrs, was besonders bei den Fahrgästen (u.a. Schüler*innen des Gymnasiums) zu spüren ist. Nur wenige Meter weiter befindet sich die Bushaltestelle "Annette-Kolb-Weg", welche nur verzögert erreicht wird. Die Eltern sollten die bestehende Möglichkeit nutzen, in die Friedrich-Dessauer-Straße abzubiegen und dort ihre Kinder vor dem Gymnasium absetzen. In diese Seitenstraße findet kein Durchgangsverkehr statt, im Vergleich zur Altenhöferallee. Die Maßnahmen verbessert die Pünktlich und stärket somit den ÖPNV, was mehr Menschen motiviert Bus und Bahn zu nutzen. Quelle: Google Maps Antragsteller: Volt Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.09.2022, OF 282/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 474 2022 1. Die Vorlage OF 267/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 282/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 282/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Volt und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: Volt
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Baubeginn zweite Sportanlage Riedberg östlich der Altenhöferallee

23.04.2022 · Aktualisiert: 17.05.2022

Antrag vom 23.04.2022, OF 236/12 Betreff: Baubeginn zweite Sportanlage Riedberg östlich der Altenhöferallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat wünschte sich mit OF 149/12 die Veröffentlichung der realistischen Zeitplanung mit Meilensteinen bis Ende Q1 / 2022. Der Magistrat wird gebeten zeitnah zu berichten, wie dazu der Sachstand ist. Wann können wir mit der Vorstellung der Zeitplanung und der Meilensteine im OBR rechnen? Begründung: Die Beantwortung steht aus. Die untragbare Situation für Bürger und Vereine im Stadtteil ist bekannt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 12 am 06.05.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: Auskunftsersuchen V 404 2022 Die Vorlage OF 236/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Intensiv nutzbare Sportflächen für den SC Riedberg erweitern

18.03.2022 · Aktualisiert: 29.08.2023

Anregung an den Magistrat vom 18.03.2022, OM 1851 entstanden aus Vorlage: OF 197/12 vom 07.03.2022 Betreff: Intensiv nutzbare Sportflächen für den SC Riedberg erweitern Vorgang: OM 1485/22 OBR 12; B 63/22 Der Magistrat wird gebeten, den ganzjährigen Betrieb auf der Sportanlage des SC Riedberg durch die Umwandlung des großen Rasenfeldes in Abstimmung mit dem Verein in einen Kunstrasenplatz mit Flutlicht zu unterstützen (Fläche A in der Skizze). Der Belag soll Fußball- und Rugby-Sport unterstützen. Sollte dies nicht finanzierbar sein, so wird der Magistrat ersatzweise gebeten, zumindest das Kleinspielfeld (Fläche B in der Skizze) in ein Kunstrasenfeld umzuwandeln und die Beleuchtung zu verbessern (z. B. durch zusätzliche Leuchten am großen Flutlichtmast direkt östlich der Fläche B und/oder durch eine Leuchte am 110 kV-Hochspannungsmast direkt westlich der Fläche B). Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, mit dem Verein gemeinsam Möglichkeiten zu erörtern, die weitgehend brachliegende Fläche C als bespielbare Fläche zu entwickeln. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Der Bau des geplanten städtischen Sportparks östlich der Altenhöferallee ("2. Sportanlage Riedberg") hat sich mehrfach verzögert und droht, noch weitere Jahre bis zu seiner Benutzbarkeit zu brauchen, siehe auch Vorlage OM 1485. Die zuvor beschriebenen Maßnahmen ermöglichen es, die Probleme vergleichsweise kurzfristig zu lindern. Im Trainingsbetrieb wird die vorhandene Rasenfläche intensiv genutzt, unter anderem auch von der dortigen Rugby-Jugend. In den Herbst- und Wintermonaten ist die Nutzung nur sehr eingeschränkt möglich, Hallenkapazitäten zum Ausweichen sind ebenfalls sehr knapp. Die Vorteile des Kunstrasenspielfelds gegenüber Spielfeldern mit Naturrasen liegen in seiner besseren Bespielbarkeit. Während ein optimal gepflegter Naturrasen rund 600 Stunden im Jahr genutzt werden kann, ist es möglich, auf einem Kunstrasenplatz bis zu 2.400 Stunden im Jahr zu spielen oder zu trainieren, und das zu nahezu gleichwertig guten Bedingungen. Auch der Wasserverbrauch ist erheblich geringer bei der Nutzung eines Kunstrasenplatzes im Vergleich zu Spielfeldern mit Naturrasen, was aus Sicht des Frankfurter Wasserkonzepts (B 63) sehr erstrebenswert ist. Die Sportanlage westlich der Altenhöferallee hat ihre Kapazitätsgrenze schon länger erreicht. Der SC Riedberg hat einen hohen Jugendanteil, bietet Fußball in zahlreichen Mannschaften, sowohl für Jungen als auch Mädchen, an und hat aktuell hessenweit beim HFV mit die meisten Fußballmannschaften im Spielbetrieb gemeldet. Die Rugby-Sparte ergänzt seit Jahren das Angebot für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Es besteht vereinsseitig in Teilen bereits ein Aufnahmestopp für Kinder und Jugendliche, sodass das Sportangebot am Riedberg nicht mehr ausgeweitet werden kann. Der SC Riedberg ist der Verein mit den meisten Fußballmannschaften in ganz Hessen. Gerade in den feuchten Wintermonaten zeigt sich, dass die Rasenplätze nur wenig genutzt werden können, um den Rasen nicht dauerhaft zu zerstören. Die Umwandlung des großen Rasenfeldes in einen Kunstrasenplatz schafft ganzjährig die Kapazität für sechs bis acht zusätzliche Kindermannschaften zu jeder Zeit. Eine Umwandlung des kleinen Rasenfeldes würde die Kapazität immerhin noch um ein bis zwei Kindermannschaften erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1485 Bericht des Magistrats vom 04.02.2022, B 63 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1511 Auskunftsersuchen vom 05.05.2023, V 664 Aktenzeichen: 52 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Haushalt 2022 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Mittel für zweite Sportanlage Riedberg bereitstellen

07.03.2022 · Aktualisiert: 24.03.2022

Antrag vom 07.03.2022, OF 186/12 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Mittel für zweite Sportanlage Riedberg bereitstellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den Abschluss der Planung und den Bau der 2. Sportanlage Riedberg (östlich Altenhöferallee) inklusive Dreifeldhalle werden in das Investitionsprogramm 5.007478 Mittel in Höhe von 15 Mio € eingestellt, nach Bedarf verteilt auf die Jahre 2022 - 2025. Begründung: Der geplante und zugesagte Bau der Anlage ist im Investitionsprogramm bislang nicht über 2022 hinaus berücksichtigt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 12 am 18.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 105 2022 Die Vorlage OF 186/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Funktion und preisgekrönte Gestaltung des Kätcheslachparks auf Schautafeln darstellen

18.02.2022 · Aktualisiert: 03.11.2022

Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1738 entstanden aus Vorlage: OF 173/12 vom 03.02.2022 Betreff: Funktion und preisgekrönte Gestaltung des Kätcheslachparks auf Schautafeln darstellen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass an den Hauptzugängen zum Kätcheslachpark über die Riedbergallee sowie die Altenhöferallee und/oder an geeigneten zentralen Stellen auf dem Parkgelände für dessen Besucherinnen und Besucher auf Schautafeln anschaulich und erklärend vermittelt wird, welche Bedeutung und Funktion der Kätcheslachpark als "Frankfurts erster Klimapark" hat. Dabei ist insbesondere auch auf die Auszeichnung der ästhetischen, funktionalen und nachhaltigen Gestaltung des Kätcheslachparks mit dem "Garten-Oskar" hinzuweisen, mit dem das Projekt gemeinsam von der Deutschen Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur e. V. ( DGGL) sowie dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 15. Oktober 2021 ausgezeichnet wurde. Begründung: Der gut zwölf Hektar große Kätcheslachpark stellt nicht nur einen attraktiven Erholungsraum für die Menschen auf dem Riedberg und seiner Umgebung dar, sondern leistet zugleich auch einen bedeutenden Beitrag zur Klimaanpassung in Frankfurt. Die Anlage mit ihren Gewässern dient durch Regenwasser-Rückhaltebecken, Entwässerung und Wasseraufbereitung dem Hochwasserschutz. Die vielfältigen Funktionen des Parks reichen weit über Sport und Spiel sowie Frischluftversorgung hinaus. Seine Gestaltung verbindet in vorbildlicher Weise die Wohnbebauung am Riedberg mit der Landschaft in der Nidda-Aue. Es erscheint sinnvoll, die preisgekrönte Gestaltung des Kätcheslachparks und dessen Funktionen den Besucherinnen und Besuchern auf Schautafeln zur Kenntnis zu geben und damit bei diesen auch einen Beitrag zur Bewusstseinsschärfung für den Naturschutz und die Herausforderungen der Klimaanpassung zu leisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2022, ST 1065 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bewusstsein für Tempo 30 durch Fahrbahnmarkierungen erhöhen

18.02.2022 · Aktualisiert: 16.12.2022

Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1733 entstanden aus Vorlage: OF 166/12 vom 07.02.2022 Betreff: Bewusstsein für Tempo 30 durch Fahrbahnmarkierungen erhöhen Der Magistrat wird gebeten, an allen Hauptstraßen und Einfahrtsstraßen, auf denen (ggf. streckenweise) Tempo 30 gilt, dies durch Fahrbahnmarkierungen den Verkehrsteilnehmern noch deutlicher zu machen. Dies betrifft im Einzelnen: Kalbach: - Talstraße, ca. auf Höhe der Hausnummer 121 - Bonifatiusstraße, noch vor der Hausnummer 6 Riedberg: - Nordende Altenhöferallee auf Höhe des Sportplatzes (beide Richtungen) - Altenhöferallee nördlich des Kreisels Riedbergallee (beide Richtungen) - Nordende Zur Kalbacher Höhe (Richtung Süden) - Carl-Hermann-Rudloff-Allee auf Höhe der IGS Kalbach-Riedberg (bzw. künftig Höhe Judith-Kerr-Schule, beide Richtungen) Begründung: Während Autofahrerinnen und Autofahrer sich gut daran gewöhnt haben, dass Nebenstraßen üblicherweise "30er-Zonen" sind, zeigen sie sich immer wieder überrascht, wenn Tempo 30 auch ganz oder teilweise auf vermeintlichen Hauptstraßen gilt. Die Fahrbahnmarkierung ist eine vergleichsweise günstige Möglichkeit, an die richtige Geschwindigkeit zu erinnern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1499 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Beitritt zur Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“: Tempo 30 auf dem Riedberg und in ganz Frankfurt

18.02.2022 · Aktualisiert: 23.01.2023

Anregung vom 18.02.2022, OA 155 entstanden aus Vorlage: OF 167/12 vom 03.02.2022 Betreff: Beitritt zur Initiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten": Tempo 30 auf dem Riedberg und in ganz Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Stadt Frankfurt am Main unterzeichnet das Positionspapier "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten - eine neue kommunale Initiative für städteverträglicheren Verkehr" des Deutschen Städtetags. 2. Die Stadt Frankfurt am Main bewirbt sich um die Teilnahme am Modellversuch, Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit auf dem Riedberg und in ganz Frankfurt außerhalb von Hauptstraßen auszuprobieren. Begründung: Das Baugebiet Riedberg ist mit vier Straßenanbindungen an das überörtliche Straßennetz angebunden und bietet keine Anreize für die Durchfahrung, sofern das Fahrziel nicht im Wohngebiet selbst liegt. Bereits jetzt ist die Straße Zur Kalbacher Höhe auf Tempo 30 begrenzt, ebenso ein Teilbereich der Graf-von-Stauffenberg-Allee und der Altenhöferallee. Um den Fahrzeugverkehr ruhiger und disziplinierter zu gestalten, dem Radverkehr einen sicheren Verkehrsraum zu bieten und auch den Fußgängerinnen und Fußgängern, insbesondere den zahlreichen Kindern, Querungen der Fahrbahn zu erleichtern, sollte die Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt werden. Damit würde auch die Lärmbelastung der dicht bebauten inneren Erschließungsstraßen, insbesondere in den Nachtstunden, deutlich gemildert. Die auf dem Riedberg verkehrenden Buslinien werden durch eine Tempo-30-Regelung nicht behindert, da diese Buslinien bereits heute durch Fahrbahnverengungen und zahlreiche Haltestellen Tempo 30 in der Regel nicht überschreiten können. Die vor Jahren für ganz Kalbach eingerichtete Tempo-30-Zone hat sich trotz anfänglicher Bedenken überaus positiv entwickelt. Die gesamte Verkehrssituation in Kalbach hat sich entspannt, sodass Tempo 30 inzwischen von allen Anwohnerinnen und Anwohnern befürwortet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1648 Antrag vom 02.10.2022, OF 297/12 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 23.02.2022 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 21.03.2022, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 155 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1407, 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 21.03.2022 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Umzug der Kita Zauberberg

27.01.2022 · Aktualisiert: 10.03.2022

Antrag vom 27.01.2022, OF 113/8 Betreff: Umzug der Kita Zauberberg Dem Vernehmen nach muss die Kindertagesstätte "Zauberberg" des freigemeinnützigen Trägers BVZ GmbH in der Altenhöferallee 1b (Ortsbezirk 8) infolge des Neubaus für den Fachbereich Chemie auf dem Uni-Campus Riedberg für eine Zufahrt spätestens 2024 weichen. Da Kita neben den Betreuungsplätzen sowohl für die Kinder der Mitarbeitenden als auch der Studierenden der Universität auch zu 25 Prozent für Kinder aus dem Stadtteil Riedberg offen ist, stellt sich die Frage, wo sie zukünftig angesiedelt wird. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Welche Planungen gibt es für einen neuen Standort der Kita Zauberberg? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 8 am 17.02.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 330 2022 Die Vorlage OF 113/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Streusalzeinsatz auf dem Riedberg

21.01.2022 · Aktualisiert: 09.05.2022

Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1484 entstanden aus Vorlage: OF 147/12 vom 29.12.2021 Betreff: Streusalzeinsatz auf dem Riedberg Der Magistrat wird gebeten, auf die FES hinzuwirken, auf den Einsatz von Streusalz auf dem Riedberg ganz zu verzichten oder diesen so minimal wie möglich zu halten . Begründung: Mitte Dezember 2021 (vermutlich 17.12.) wurde im Bereich der Altenhöferallee, Riedbergallee und Alfred-Wegener-Straße, ohne dass der Deutsche Wetterdienst für Frankfurt eine Glättewarnung ausgesprochen hat und auch keine für die kommenden Tage angesagt war, stark Streusalz ausgebracht. Da das gesamte Oberflächenwasser des Riedbergs über Retensionsbecken zwischengespeichert und dann in die Kätcheslachmulde abgeführt wird, bildet Streusalzeintrag für Gewässer, Vegetation und Bauwerke eine zusätzliche Belastung. Aus Umwelt- und Kostengründen sollte der Salzeinsatz - sofern überhaupt notwendig - durch Sand oder Split als Streumittel ersetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 791 Aktenzeichen: 79 4

Ideen

Idee
10

30 Zone Gymnasium Riedberg

02.01.2024

Ich halte eine 30er Zone auf der Altenhöferallee, zwischen Friedrich-Dessauer-Straße und Friedrich-Karl-Klausing-Straße für sinnvoll. Es laufen Tagsüber sehr viele Kinder über die Straße. Von und zur Schule. Durch den Park direkt nebenan würden auch dort querende geschützt.

Idee
2

Borsigallee umbauen

08.07.2019

Die bisherige vierspurige Allee mit jeweils zwei Spuren pro Richtung sollte auf jeweils eine Spur pro Richtung umgebaut werden. Die freiwerdenden Flächen sollten für Grünstreifen, Radwege und Parkflächen genutzt werden, wie dies beispielsweise bereits in der nördlichen Altenhöferallee der Fall ist. Durch die geringere Anzahl an Fahrspuren würde zudem der Verkehrslärm sinken und Fußgänger könnten sicherer die Straße überqueren.