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Meine Nachbarschaft: Zimmerweg

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mainzer Landstraße: Grünphase für zu Fuß Gehende verlängern

07.09.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 690 entstanden aus Vorlage: OF 141/1 vom 22.08.2021 Betreff: Mainzer Landstraße: Grünphase für zu Fuß Gehende verlängern Der Magistrat wird gebeten, 1. die Grünphasen für zu Fuß Gehende an den Lichtsignalanlagen auf der Mainzer Landstraße auf Höhe der Wickerer Straße und auf Höhe der Ackermannstraße bei gleichzeitiger Beibehaltung der aktuellen Schutzzeit zu verdoppeln; 2. die Wartezeit für zu Fuß Gehende nach Betätigung der Anforderungstaste signifikant zu verringern; 3. auf der Mainzer Landstraße im Gebiet des Ortsbezirks 1 sowohl stadteinwärts als auch stadtauswärts Tempo 30 anzuordnen; 4. auf der Mainzer Landstraße in Fahrtrichtung stadteinwärts an der Einmündung der Ackermannstraße einen Blitzer aufzustellen oder regelmäßig mobile Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Begründung: Die Grünphasen an beiden Lichtsignalanlagen betragen aktuell unter sechs Sekunden. Insbesondere für Kinder, Menschen mit Kinderwagen oder mobilitätseingeschränkte Personen ist es unmöglich, die an dieser Stelle vierspurige Straße sicher zu überqueren. Zudem beträgt die Wartezeit nach Betätigung der Anforderungstaste an beiden genannten Lichtsignalanlagen über eineinhalb Minuten. An der Lichtsignalanlage Höhe Wickerer Straße liegt beidseitig eine Straßenbahnhaltestelle, was dazu führt, dass hier Menschen oftmals bei Rot schnell über die Straße rennen, um eine Straßenbahn zu bekommen. Die Lichtsignalanlage Höhe Ackermannstraße liegt auf einem Schulweg. Die Mainzer Landstraße ist dafür bekannt, dass hier sogenannte Autoposer ihr Unwesen treiben. Insbesondere am Wochenende, aber auch in den Abendstunden sind regelmäßig extrem laute Motoren zu hören und die entsprechenden Fahrzeuge zu beobachten. Diesem Phänomen könnte mit einer - dann natürlich auch entsprechend zu überprüfenden und bei Übertretung zu ahndenden - Geschwindigkeitsbegrenzung Abhilfe geschafft werden. Zudem sind niedrigere Geschwindigkeiten auch ohne Raser und Autoposer sicherer für andere Verkehrsteilnehmende wie Radfahrende und zu Fuß Gehende. Auch dem Klimaschutz ist diese Maßnahme zuträglich, da der CO2-Ausstoß und der Feinstaubabrieb bei niedrigeren Geschwindigkeiten reduziert sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 48 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1 hier: Markierung der Radwegeverbindung entlang der Galluswarte

07.09.2021 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 682 entstanden aus Vorlage: OF 132/1 vom 23.08.2021 Betreff: Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1 hier: Markierung der Radwegeverbindung entlang der Galluswarte Vorgang: OM 2996/18 OBR 1; ST 1282/18 Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen auf der Mainzer Landstraße umzusetzen, um eine lückenlose Radwegeverbindung zu gewährleisten: 1. Die in der Stellungnahme ST 1282 zu Punkt Nr. 7 zugesagte "Fahrrad-Piktogrammspur" stadteinwärts soll schnellstmöglich umgesetzt werden. 2. Stadtauswärts sind bereits zwei Fahrrad-Piktogramme ab Höhe Hausnummer 236 aufgetragen. Dies ist jedoch viel zu spät. Fahrrad-Piktogramme sollen bereits ab der Kreuzung zur Günderrodestraße angebracht werden. Begründung: Mit der Anregung OM 2996 wurde der Magistrat aufgefordert, die Mainzer Landstraße für Radfahrende sicherer zu machen. Punkt 7 ist hiervon noch nicht umgesetzt und ist daher eine Lücke im Radwegenetz. Dies führt immer wieder zu gefährlichen Situationen, weil Autofahrende auf die Ampeln und die Engstellen unter der Brücke achten und nicht damit rechnen, dass auf ihrer Fahrspur auch Radfahrende fahren. Link: https://www.stvv.frankfurt.de/PARLISLINK/DDW?W=DOK_NAME=%27ST_1282_2018%27 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2996 Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1282 Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 43 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1674 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Organisation eines Ortstermins in Nied zur Klärung (Beibehaltung/Aufhebung) der Einbahnstraßenregelungen in der „kleinen Mainzer Landstraße“ zwischen Spielmannstraße und Kehreinstraße sowie zwischen Kehreinstraße und Sauerstraße

07.09.2021 · Aktualisiert: 01.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 658 entstanden aus Vorlage: OF 143/6 vom 23.08.2021 Betreff: Nied: Organisation eines Ortstermins in Nied zur Klärung (Beibehaltung/Aufhebung) der Einbahnstraßenregelungen in der "kleinen Mainzer Landstraße" zwischen Spielmannstraße und Kehreinstraße sowie zwischen Kehreinstraße und Sauerstraße Vorgang: OM 5806/20 OBR 6; ST 849/20 Der Magistrat wird gebeten, gemäß der Anregung an den Magistrat vom 18.02.2020, OM 5806, einen Ortstermin in Nied zu organisieren, um das Für und Wider der Einbahnstraßenregelung in der "kleinen Mainzer Landstraße" zwischen der Spielmannstraße und der Kehreinstraße sowie zwischen der Kehreinstraße und der Sauerstraße abzuwägen. Begründung: Zu diesem Thema hat im letzten Jahr schon ein Ortstermin stattgefunden. Aufgrund der damals sehr geringen Teilnehmerzahl (Gründe hierfür sind nicht mehr nachvollziehbar) war ein Meinungsaustausch zum Thema nicht möglich. Der Magistrat wird hiermit höflichst darum gebeten, noch einmal einen Ortstermin hierzu anzuberaumen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2020, OM 5806 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 849 Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2218 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Straße Im Bruch - Wem gehört sie, wer ist zuständig und wer haftet?

07.09.2021 · Aktualisiert: 01.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 647 entstanden aus Vorlage: OF 130/6 vom 14.08.2021 Betreff: Griesheim: Straße Im Bruch - Wem gehört sie, wer ist zuständig und wer haftet? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wem welche Teile der Straße Im Bruch gehören, 2. wer zuständig für die Verkehrssicherheit und Instandhaltung ist, 3. wer bei Schäden oder Unfällen haftet und 4. welche Rechte und Pflichten die Anrainer der Straße Im Bruch haben. Begründung: Die schmale Straße Im Bruch geht von der Emdener Straße ab und führt entlang der A 5 bis zur Mainzer Landstraße. Sie ist in beiden Richtungen befahrbar und hat keinen Bürgersteig. Die Zu- und Ausgänge der Grundstücke zu den Wohnhäusern liegen direkt an der Straße. Anrainer sind Bewohner von einem Mehrfamilienhaus, von Einfamilienhäusern und (einer) Kleingartenanlage(n) sowie der Begrenzungszaun einer Sportanlage. Ferner gibt es einen kleinen Parkplatz der Kleingärtner und diverse (reguläre?) Parkbuchten bzw. Parkstreifen entlang der Autobahn. Es gibt einige Gartenparzellen der Kleingartenanlage im Eingangsbereich Im Bruch bei der Emdener Straße neben den Privathäusern 20 und 21. Der Rest der Kleingartenanlage befindet sich im Bereich ab der Mainzer Landstraße entlang der A 5, soweit es die Straßenführung Im Bruch bis an die Autobahn zulässt. Die Straße hat einen unterschiedlichen Straßenbelag (Verbundpflaster) im oberen Teil von der Emdener Straße aus bis zum Knick zur Autobahn und dem anschließenden Teil bis zur Mainzer Landstraße (Teer). Dieser Zustand und die Anlage der Straße führt zu den in der Anregung gestellten Fragen und dient zur Aufklärung, wer für was zuständig ist und welche Rechte und Pflichten die Anrainer haben. Die Vermutung würde nahelegen, dass die Straße zum Teil städtisch und zum Teil privat ist. Anwohner beklagen sich, dass zunehmend mehr rücksichtslose Fahrer unterwegs sind, was auch zu der Frage der Haftung führt. Außerdem sehen sie sich und ihre Kinder gefährdet beim Verlassen des Grundstücks. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2210 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Für die Elektronstraße durchgängig Tempo 30 ausweisen

07.09.2021 · Aktualisiert: 15.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 648 entstanden aus Vorlage: OF 131/6 vom 22.08.2021 Betreff: Griesheim: Für die Elektronstraße durchgängig Tempo 30 ausweisen Der Magistrat wird gebeten, die Elektronstraße in Frankfurt-Griesheim zwischen Bahnübergang und Mainzer Landstraße als Wohnstraße, d. h. als Tempo-30-Zone, auszuweisen. Begründung: Südlich der Bahnlinie ist in der Elektronstraße Tempo 30 vorgeschrieben und nördlich der Mainzer Landstraße in der Verlängerung der Elektronstraße (Zum Linnegraben) ebenfalls. In der Mitte der Elektronstraße gilt Tempo 50, wohl weil die Straße hier breiter ist und lange Zeit wenig Verständnis dafür herrschte, auch breitere Straßen als Tempo-30-Zonen auszuweisen. Inzwischen hat ein Umdenken stattgefunden. Das Bedürfnis der Menschen, die an der Straße wohnen, nach Ruhe und Sicherheit hat mehr Gewicht. Im Straßenverlauf sind Schulwege zur Georg-August-Zinn-Schule und zur Berthold-Otto-Schule. Die Krabbelstube Ahörnchen befindet sich an der Ecke Elektronstraße/Ahornstraße. An der Ecke Elektronstraße/Lärchenstraße hat sich ein großer Einkaufsmarkt angesiedelt, der von vielen Menschen aus der Umgebung zu Fuß oder mit dem Fahrrad besucht wird. Ganz allgemein hat die Dichte an Fußgängerinnen bzw. Fußgängern und Fahrradfahrerinnen bzw. Fahrradfahrern zugenommen. Aus all diesen Gründen sollte die Elektronstraße auch in diesem Bereich zur Tempo-30-Zone ausgewiesen werden. Es handelt sich um eine Strecke von etwa einem Kilometer. Der Zeitverlust bei etwas langsamerer Fahrt als bisher wäre gering. Des Weiteren hat die Straße schon wegen des Bahnübergangs nicht den Charakter einer Durchgangsstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 23 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Bahnübergang Elektronstraße und Individualverkehr zwischen Griesheim-Mitte und Griesheim-Süd, Sicherung der Fußgängerwege in Griesheim-Mitte

07.09.2021 · Aktualisiert: 15.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 646 entstanden aus Vorlage: OF 129/6 vom 09.08.2021 Betreff: Griesheim: Bahnübergang Elektronstraße und Individualverkehr zwischen Griesheim-Mitte und Griesheim-Süd, Sicherung der Fußgängerwege in Griesheim-Mitte 1. Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich ein Verkehrskonzept zu erarbeiten und umgehend im Ortsbeirat vorzustellen, mit dem Inhalt, Maßnahmen aufzuzeigen, a) wie der Bahnübergang für Radfahrer und Fußgänger nutzerfreundlicher gestaltet werden kann, und dies zeitnah umzusetzen; b) wie der Schwerlastverkehr nicht über die Elektronstraße von oder zur Stroofstraße/Mainzer Landstraße fährt, und dies zeitnah umzusetzen; c) damit der Andienungsverkehr in Griesheim-Mitte die Anwohner weitestgehend nicht tangiert; d) damit die Fußgängerwege ihrem Sinn entsprechend für Fußgänger zur Verfügung stehen anstelle zum Parken von Pkw, Sprinter und Lkw genutzt werden, und dies schnellstmöglich umzusetzen; e) wo auf den Straßen in Griesheim-Mitte sichtbare (rote) Fahrradspuren auf den Straßen eingerichtet werden können, und dies zeitnah umzusetzen. 2. Des Weiteren fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, bis zur Umsetzung eines akzeptablen Verkehrskonzeptes bezüglich des Bahnübergangs Elektronstraße Parkbänke beidseitig der Schranken aufzustellen, damit ältere und gehbehinderte Personen die Wartezeit im Sitzen verbringen können. Begründung: Der Bahnübergang in der Elektronstraße ist schon zu normalen Zeiten eine Zumutung für Fußgänger und Fahrradfahrer, da die Schranken häufig länger als mindestens zehn Minuten geschlossen sind. 30 Minuten sind keine Seltenheit. Die Aussage, dass man ja noch über die Omegabrücke die beiden Stadtteilteile Griesheims wechseln könne, ist ein Hohn für jeden Fußgänger, der in seiner Mobilität eingeschränkt ist oder vom Einkaufen mit schweren Tüten kommt. Durch die diversen Bauarbeiten in Griesheim und/oder in Nied verschärfen sich die Schließzeiten bzw. die Wartezeiten. Andere Wege gibt es jedoch nicht zum Queren. Ferner "verirrt" sich immer wieder ein Schwertransporter oder Lastwagengespann und will von dem einen Stadtteilteil in den anderen fahren. Dazu ist jedoch der Bereich nicht geeignet, da zu eng. Lkw bleiben hängen. Das Gewerbegebiet Griesheim-Mitte ist sehr gut angeschlossen. Jedoch sollte bei den weiteren Planungen auch überlegt werden, wie man den Andienungsverkehr so leiten kann, dass die Bevölkerung in diesem Teil Griesheims nicht übermäßig strapaziert wird. Eile ist auch geboten bei der Sicherheit für Fußgänger. Viel zu viele Fußgängerwege sind zugestellt mit parkenden Kraftfahrzeugen. Die Wege sind nicht nutzbar. Der Fußgänger muss auf die Straße ausweichen. Wohlwissend dass das Stadtumbauprogramm Griesheim-Mitte läuft, muss dringend ein Verkehrskonzept für den fließenden und ruhenden Verkehr erarbeitet werden. Dies dient der Sicherheit unserer jungen und alten Bevölkerung Griesheims und duldet keinen Aufschub mehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2209 Antrag vom 20.02.2022, OF 363/6 Etatanregung vom 15.03.2022, EA 60 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1488 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 6

OF (Antrag Ortsbeirat)

Besondere Belange alkoholkranker wohnsitzloser Menschen beim Alkoholverbot berücksichtigen

22.08.2021 · Aktualisiert: 22.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2021, OF 124/1 Betreff: Besondere Belange alkoholkranker wohnsitzloser Menschen beim Alkoholverbot berücksichtigen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Wie wurden die publikumsträchtigen Gebiete, für die das Alkoholverbot nach CoKoBeV erlassen wurde, ermittelt? 2. Aus welchen Gründen wurde die Niddastraße in den Geltungsbereich einbezogen? 3. Hat es Absprachen und Austausch zwischen dem Ordnungsamt als Erlassbehörde und a) dem Gesundheitsamt als Spezialist für Covid-19 gegeben? b) dem Drogendezernat bezüglich der besonderen Belange und der Betroffenheit suchtkranker (unter anderem alkoholkranker) Menschen gegeben? c) der Polizei (v.a. OSSIP) bezüglich der Durchsetzbarkeit des Alkoholverbots (zum Beispiel in der Niddastraße) gegeben? 4. Bestand rückblickend nach heutiger Einschätzung der thematisch befassten Behörden der Stadt Frankfurt (insbesondere Ordnungsamt, Gesundheitsamt, Drogendezernat) eine unbillige Härte, soweit das nach CoKoBeV erlassene örtlich beschränkte Alkoholverbot alkoholkranke wohnungslose Menschen betraf, die sich regelmäßig auf den vom Alkoholverbot nach CoKoBeV betroffenen Straßen und Plätzen, insbesondere der Niddastraße, aufhalten, und die aufgrund ihrer Wohnungslosigkeit beim Konsum von Alkohol keine Rückzugsmöglichkeiten haben? 5. Wurde derzeit bei Erlass des Alkoholverbots nach CoKoBeV geprüft, ob solche unbilligen Härten bestehen und damit das Alkoholverbot gegenüber den so Betroffenen unverhältnismäßig sein könnte? a) Falls (5) ja: Wurde erwogen, eine Ausnahmeregelung für die so Betroffenen in die Allgemeinverfügung aufzunehmen? b) Falls (5) ja: Wurde erwogen, die Mitarbeiter des Ordnungsamtes, insbesondere der Stadtpolizei, anzuweisen, das Alkoholverbot gegenüber alkoholkranken wohnungslosen Menschen nicht oder nur eingeschränkt umzusetzen? 6. Wurden die Durchsetzbarkeit des Alkoholverbots evaluiert? Falls ja, mit welchem Ergebnis? 7. Wurde die Wirksamkeit des Alkoholverbots evaluiert? Falls ja, mit welchem Ergebnis? 8. Würde die Wirksamkeit des Alkoholverbots auf publikumsträchtigen Plätzen durch eine Ausnahmeregelung für alkoholkranke wohnungslose Menschen nach Einschätzung des Ordnungsamtes und des Gesundheitsamtes verringert? Begründung: Das zur Eindämmung der Coronapandemie angeordnete örtlich beschränkte Alkoholverbot auf diversen Frankfurter Straßen und Plätzen galt insbesondere in verschiedenen Gebieten des OBR 1. Dabei leben im Gebiet des OBR 1 insbesondere im Bahnhofsviertel und in der Innenstadt viele Menschen auf der Straße. Leider ist ein Teil dieser Menschen alkoholabhängig. Wenn alkoholkranke Menschen auf der Straße leben, konsumieren sie im Rahmen ihrer Sucht dort auch Alkohol. Die Möglichkeit, in private Räume auszuweichen, haben sie quasi nicht. Durch das Alkoholverbot sollte eigentlich verhindert werden, dass sich Menschen in Gruppen zum Feiern im öffentlichen Raum treffen und dabei die Abstandsregeln nicht einhalten. Auf der Niddastraße zum Beispiel halten sich jedoch überwiegend (alkohol)süchtige Menschen auf. "Publikum" im Sinne der CoKoBeV und Passanten meiden hingegen diese Straße tendenziell. Für alkoholsüchtige Menschen, die auf der Straße leben, stellt das Alkoholverbot eine unbillige Härte dar und ist daher unverhältnismäßig. Bürger berichten, dass Betroffene zur Vermeidung von Ordnungsgeldern auch teilweise von Bier zum Konsum von härteren Alkoholika übergegangen sind, die sich leichter in Flachmännern o.ä. verstecken lassen. Durch das Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen im OBR 1 wird daher die Alkoholsucht der betroffenen Menschen verschlimmert, was nicht Ziel der Regelung sein kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 141 2021 Die Vorlage OF 124/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Reinigung Düsseldorfer Straße

29.06.2021 · Aktualisiert: 14.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 393 entstanden aus Vorlage: OF 77/1 vom 08.06.2021 Betreff: Reinigung Düsseldorfer Straße Der Magistrat wird gebeten, den Gehweg auf der nördlichen Seite der Düsseldorfer Straße zwischen Mainzer Landstraße und Niddastraße häufiger reinigen zu lassen. Begründung: In diesem Bereich häufen sich die Beschwerden über Vermüllung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1754 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gehweg Düsseldorfer Straße

29.06.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 392 entstanden aus Vorlage: OF 76/1 vom 08.06.2021 Betreff: Gehweg Düsseldorfer Straße 1. Der Magistrat wird gebeten, umgehend den an einer Laterne angebrachten Abfalleimer auf dem Gehweg auf der Südseite der Düsseldorfer Straße zwischen Poststraße und Niddastraße für die Dauer des Bestehens der dortigen Baustelle zu entfernen. 2. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, die rechte Fahrspur während der Bauphase für zu Fuß Gehende freizugeben. Begründung: Aufgrund der derzeitigen, baustellenbedingten Verengung des Gehwegs ist dieser ansonsten kaum passierbar, insbesondere nicht für Rollstuhlfahrer und Personen mit Kinderwagen. Privates Foto Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1894 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo-30-Zone-Piktogramme für die Frankenallee

29.06.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 400 entstanden aus Vorlage: OF 85/1 vom 08.06.2021 Betreff: Tempo-30-Zone-Piktogramme für die Frankenallee Der Magistrat wird gebeten, auf der gesamten Länge der Frankenallee in regelmäßigen Abständen Geschwindigkeitspiktogramme mit dem Verkehrszeichen 274.1 "Tempo-30-Zone" auf die Fahrbahn aufbringen zu lassen, um die Sicherheit für zu Fuß Gehende und Radfahrende zu gewährleisten. Begründung: Auf der Frankenallee wird regelmäßig zu schnell gefahren. Auf der gesamten Frankenallee besteht jedoch die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30, da sich die Frankenallee und ihre Nebenstraßen in einer Tempo-30-Zone befinden. Diese Tatsache ist jedoch vielen Verkehrsteilnehmenden unbekannt. Das liegt vor allem daran, dass es auf der Frankenallee selbst sowie in deren Nebenstraßen keine Geschwindigkeitsbeschilderung gibt. Die Verkehrszeichen 274.1 befinden sich lediglich an den Zonenrändern, z. B. an der Emser Brücke oder der Mainzer Landstraße. Diese Schilder werden jedoch nicht von allen Autofahrenden wahrgenommen. Tempo-30-Piktogramme sind ein bewährtes Mittel, um Autofahrende an die Geschwindigkeitsbegrenzung zu erinnern und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen. Foto: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1898 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorplatz Skyline Plaza/Grand Tower funktional einrichten

29.06.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 404 entstanden aus Vorlage: OF 90/1 vom 02.06.2021 Betreff: Vorplatz Skyline Plaza/Grand Tower funktional einrichten Der Magistrat wird gebeten, 1. zu berichten, wer für die Gestaltung des Vorplatzes zuständig ist; 2. dafür Sorge zu tragen, dass der Vorplatz mit wenigstens zwei Bänken und mehreren Mülleimern ausgestattet wird. Begründung: Viele Menschen laufen täglich über diesen Platz zum Skyline Plaza bzw. Richtung Mainzer Landstraße. In der wärmeren Jahreszeit und noch verstärkt durch die Coronapandemie kaufen viele Menschen z. B. im Skyline Plaza etwas zum Essen, das sie dann aber draußen verzehren möchten. Zurzeit gibt es dort keinerlei Möglichkeit, sich hinzusetzen und seinen Verpackungsmüll zu entsorgen. Auch ältere Menschen können eine Sitzbank für eine kurze Pause gut gebrauchen. Fotos (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1885 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Haifischzähne für die Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee

29.06.2021 · Aktualisiert: 22.08.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 402 entstanden aus Vorlage: OF 87/1 vom 11.06.2021 Betreff: Haifischzähne für die Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee Der Magistrat wird gebeten, an der südlichen Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee "Haifischzähne" anbringen zu lassen, um die Verkehrsteilnehmerinnen bzw. Verkehrsteilnehmer optisch zu erinnern, dass an dieser Kreuzung die Vorfahrt anderer Verkehrsteilnehmerinnen bzw. Verkehrsteilnehmer zu beachten ist. Begründung: An der südlich des Grünstreifens in der Frankenallee gelegenen Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee treffen die Frankenallee sowie die von Norden bzw. von Süden als Einbahnstraße kommende jeweils in Richtung Frankenallee befahrbare Schloßborner Straße aufeinander. Da die Frankenallee westlich der Kreuzung nach wenigen Metern endet und in die Schloßborner Straße zwischen der Frankenallee und der Mainzer Landstraße aufgrund der dort geltenden Einbahnstraße nicht eingefahren werden darf, biegt der motorisierte Verkehr, der von der Idsteiner Straße aus auf diese Kreuzung zufährt, regelmäßig nach links in Richtung Innenstadt in die Frankenallee ab. Bürgerinnen bzw. Bürger berichten, dass die so fahrenden Verkehrsteilnehmerinnen bzw. Verkehrsteilnehmer - häufig kaum abgebremst - über die Kreuzung brettern und andere Verkehrsteilnehmerinnen bzw. Verkehrsteilnehmer gefährden. Insbesondere wird häufig missachtet, dass dem aus Süden kommenden Verkehr beim Linksabbiegen Vorfahrt zu gewähren ist. Hierdurch kommt es mehrmals pro Tag zu gefährlichen Situationen, besonders häufig werden dabei Radfahrerinnen bzw. Radfahrer gefährdet. Der Magistrat wird daher gebeten, an dieser Kreuzung die Markierung Zeichen 342 der StVO, sog. "Haifischzähne", anzubringen, um die Verkehrsteilnehmerinnen bzw. Verkehrsteilnehmer auf eine mögliche Wartepflicht optisch hinzuweisen und so die Kreuzung zu entschärfen. An der bestehenden Rechts-vor-links-Regelung soll dabei nichts geändert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2052 Antrag vom 16.12.2021, OF 270/1 Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1365 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radbügel vor dem Rossmann Ecke Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße

29.06.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 394 entstanden aus Vorlage: OF 78/1 vom 06.06.2021 Betreff: Radbügel vor dem Rossmann Ecke Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, vor dem Geschäft Rossmann an der Mainzer Landstraße 341/Ecke Schwalbacher Straße schnellstmöglich sichere Fahrradabstellmöglichkeiten, beispielsweise Radbügel, aufzustellen. Begründung: Neben dem Rossmann befinden sich hier einige weitere Geschäfte, ein Fitnesscenter, ein Hotel, Büros und eine Straßenbahnhaltestelle, sichere Möglichkeiten zum Abstellen von Fahrrädern sucht man aber vergebens. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1944 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit am Zebrastreifen Wickerer Straße

29.06.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 395 entstanden aus Vorlage: OF 80/1 vom 06.06.2021 Betreff: Sicherheit am Zebrastreifen Wickerer Straße Der Magistrat wird gebeten, auf den Sperrflächen am Fußgängerüberweg an der Einmündung Wickerer Straße/Ecke Mainzer Landstraße Fahrradbügel (falls nicht möglich Poller) anbringen zu lassen. Die Fahrradbügel (oder Poller) sollen so aufgestellt werden, dass dort keine Pkw mehr verbotswidrig geparkt werden können. Begründung: Wie auf den Bildern zu sehen ist, kommt es häufig vor, dass Autos verbotswidrig auf der Sperrfläche am Fußgängerüberweg geparkt werden. Dadurch entsteht an dieser Stelle eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit der Fußgängerinnen und Fußgänger. Beschwerden bei der Polizei haben bisher keine Verhaltensänderung herbeigeführt. Deshalb sind bauliche Maßnahmen dringend gefordert. Fahrradbügel anstelle von Pollern bieten zusätzlichen Stellplatz und lassen trotzdem eine gute Sicht zu. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1962 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Gefährdung von zu Fuß Gehenden durch Parkplatzverkehr auf dem Gehweg vor Mainzer Landstraße 351

08.06.2021 · Aktualisiert: 08.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2021, OF 79/1 Betreff: Gefährdung von zu Fuß Gehenden durch Parkplatzverkehr auf dem Gehweg vor Mainzer Landstraße 351 Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Auf dem Grundstück Mainzer Landstraße 351 zur Straßenseite direkt vor den Ladenflächen befinden sich 15 PKW-Stellplätze, die mit Fahrzeugen nur über den Gehweg angefahren werden können. Die Flächen sind mit Pflastersteinen versiegelt. Es existiert lediglich eine Zu- und Abfahrt zur Mainzer Landstraße. Auf Grund weiterer geparkter PKW zwischen den Bäumen am Straßenrand müssen alle Autofahrenden den Gehweg befahren, um zu den Parkplätzen zu gelangen und diese wieder zu verlassen. Zahlreiche Autofahrende nutzen sogar direkt den Gehweg im Kreuzungsbereich der Krifteler Straße als Abkürzung. Vor allem werktags sind mehrmals pro Stunde gefährliche Beinahe-Unfälle zwischen PKW und Fußgehenden zu beobachten. Darauf angesprochen, zeigen Autofahrende keine Einsicht und hupen sogar, wenn Fußgehende nicht schnell genug zur Seite springen. Auf der Dachfläche des Gebäudes Mainzer Landstraße 351 befindet sich zudem ein PKW-Parkdeck mit 50 Stellplätzen, das mit einer Rampe aus der Krifteler Straße befahren werden kann. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wurde für die Stellplätze vor dem Gebäude zur Mainzer Landstraße 351 hin eine Sondernutzungs-erlaubnis zur Versiegelung der Flächen und für PKW-Stellplätze erteilt? 2. Falls nein, warum wird der Status Quo trotz Gefährdung der Fußgehenden hingenommen? 3. Wiederspricht eine mögliche Sondernutzungserlaubnis der Vorgartensatzung und Stellplatzsatzung? 4. Genießt eine mögliche Sondernutzungserlaubnis Bestandsschutz? 5. An welcher Stelle im Grundstück sind notwendige Stellplätze in der Baugenehmigung nachgewiesen? 6. Sind die PKW-Stellplätze auf der Dachfläche als öffentliche Stellplätze oder Stellplätze für die Mieter*innen genehmigt? Fotos: Alexander Mitsch, Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 29.06.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 86 2021 Die Vorlage OF 79/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Planungen für Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße zügig durchführen und dem Ortsbeirat vorstellen

01.06.2021 · Aktualisiert: 03.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 202 entstanden aus Vorlage: OF 44/1 vom 15.05.2021 Betreff: Planungen für Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße zügig durchführen und dem Ortsbeirat vorstellen Vorgang: OM 7321/21 OBR 1; ST 1022/21 An der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße muss endlich eine Ampel (Lichtsignalanlage/LSA) installiert werden, um Fußgängern die Möglichkeit zu geben, an dieser Stelle sicher die Straße zu queren, und Autofahrern, die von der Krifteler Straße nach links auf die Mainzer Landstraße abbiegen wollen, dies ebenfalls sicher zu ermöglichen. Nach mehreren Jahren und vielen Anträgen des Ortsbeirates hat die Stadt dies nun auch endlich eingesehen. In der Stellungnahme vom 07.05.2021, ST 1022, antwortet der Magistrat allerdings sehr unbefriedigend, dass die Realisierung der Lichtsignalanlage zwar angedacht ist, ein Umsetzungszeitraum könne zum gegenwärtigen Zeitpunkt allerdings nicht terminiert werden, da dieser wesentlich von den verfügbaren Finanzmitteln abhängig sei. In der Antwort auf die Petition "Endlich eine Ampelanlage an der Kreuzung Krifteler Straße/Mainzer Landstraße" auf der Plattform FFM.de (https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/1678) sieht die Situation jedoch (erfreulicherweise?!) etwas anders aus. Dort lautet die Antwort: "Die Signalplanung hierzu wird voraussichtlich im III. Quartal 2021 abgeschlossen. Hierbei wird festgelegt, ob eine einfache Fußgängerschutzanlage oder eine Signalisierung der gesamten Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße erfolgt. Ebenso wird bei den Planungen ein hoher Stellenwert auf die Priorisierung der dort verkehrenden Straßenbahnen gelegt. Ein wichtiges Planungsziel ist, Straßenbahnen ohne Halt an der Lichtsignalanlage abwickeln zu können. Aufbauend auf der Signalplanung erfolgt die Projektierung des signaltechnischen Tiefbaus als Grundlage für eine Kostenschätzung. (Prüfung Maststandorte und Kabeltrassen ggf. mit Suchschürfen). Zurzeit ist noch nicht absehbar, inwieweit das Amt für Straßenbau- und Erschließung für ggf. erforderliche straßenbautechnische Anpassungen einbezogen werden muss. Eine Einzelanmeldung der Kosten kann damit frühestens für das Haushaltsjahr 2023 erfolgen. Bereits heute ist absehbar, dass die bautechnische Umsetzung eine große Herausforderung darstellt. Die tiefbautechnische Querung der Straßenbahngleise wird voraussichtlich eine Betriebsunterbrechung der Straßenbahnen erfordern und hat daher einen hohen Abstimmungsbedarf mit anderen Stellen und entsprechende zeitliche Vorläufe." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat wie folgt gebeten: 1. Die Planung der LSA muss priorisiert behandelt und schnellstmöglich durchgeführt werden. 2. Ein genauer Ablauf der Planung und Errichtung der LSA soll dem Ortsbeirat 1 zeitnah vorgestellt werden. 3. Es soll geprüft werden, ob der Bau der LSA zeitgleich mit dem Bau der barrierefreien Haltestellen "Schwalbacher Straße"/"Rebstöcker Straße" geschehen kann, damit die Betriebsunterbrechung der Straßenbahnen so kurz wie möglich gehalten werden kann. Wenn dies zu Verzögerungen führen sollte, muss der Bau der LSA priorisiert werden. Begründung: Die Ampelanlage ist dringend notwendig, und es darf keine weitere Verzögerung geben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2021, OM 7321 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1022 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1539 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2620 Antrag vom 01.04.2023, OF 804/1 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3934 Antrag vom 02.02.2025, OF 1515/1 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6541 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Litfaßsäulen in der Elbestraße entfernen

01.06.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 189 entstanden aus Vorlage: OF 26/1 vom 15.05.2021 Betreff: Litfaßsäulen in der Elbestraße entfernen Der Magistrat wird gebeten, die zwei Litfaßsäulen in der Elbestraße zu entfernen. Sie befinden sich auf dem östlichen Gehweg zwischen Taunusstraße und Niddastraße. Begründung: Die beiden Litfaßsäulen auf der Elbestraße werden seit langem als Urinal missbraucht. Dadurch entstehen erhebliche Verunreinigungen und eine extreme, ständige Geruchsbelästigung. Direkt neben den Litfaßsäulen befinden sich Wohnungen. Den Mietern dort ist es nicht mehr möglich, ihre Fenster zu öffnen und zu lüften, ohne diesen Gestank in die Wohnung zu bekommen. Es darf auch bezweifelt werden, dass die Litfaßsäulen an diesem Standort eine wichtige Werbefläche darstellen. Von daher wäre es für die Werbeindustrie sicherlich kein großer Verlust. Alternativstandorte in der näheren Umgebung sind wahrscheinlich attraktiver. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2021, ST 2003 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Links- und rechtsseitiges Parken auf dem Gehweg in der Kolpingstraße erlauben sowie einen zusätzlichen Parkplatz einrichten

01.06.2021 · Aktualisiert: 14.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 145 entstanden aus Vorlage: OF 48/6 vom 17.05.2021 Betreff: Nied: Links- und rechtsseitiges Parken auf dem Gehweg in der Kolpingstraße erlauben sowie einen zusätzlichen Parkplatz einrichten Vorgang: V 340/17 OBR 6; ST 833/17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob 1. in der Kolpingstraße zwischen der Einmündung der Mainzer Landstraße und dem Beginn der Linkskurve sowohl das links- als auch das rechtsseitige Parken auf dem jeweiligen Gehweg erlaubt werden kann (durch Verkehrszeichen 315, siehe Foto 1); 2. ein zusätzlicher Parkplatz in der Kolpingstraße eingerichtet werden kann, und zwar von der Mainzer Landstraße kommend sofort rechts (s iehe Foto 2). Begründung: Zu 1.: Bis vor wenigen Monaten wurde das links- und rechtsseitige Parken in diesem Bereich der Kolpingstraße (Einbahnstraße) von der Stadt Frankfurt "geduldet". Seit einigen Wochen wird hier jedoch von der Polizei kontrolliert und es werden Strafknöllchen verteilt. In diesem Bereich muss beidseitig auf dem Gehweg geparkt werden, weil ansonsten die Durchfahrt zu eng wird. Parken Autos links- und rechtsseitig auf dem Gehweg, ist dieser jeweils immer noch breit genug, dass Fußgänger mit Kinderwagen diesen passieren können. Bisher ist hier das Parken auf dem Gehweg allerdings nicht erlaubt. Durch diese Anregung soll das Parken legalisiert werden und dort die Aufstellung des Verkehrszeichens 315 erfolgen. Ein ähnlicher Antrag wurde bereits vor vier Jahren im Jahr 2017 gestellt (Vorlage V 340). In seiner Stellungnahme ST 833 befürwortete der Magistrat damals das halbseitige Parken auf der linken Seite, nicht jedoch auf der rechten Seite. Leider wurde bis heute das Verkehrszeichen 315 für die linke Seite immer noch nicht angebracht. Für die rechte Seite wurde keine Begründung angegeben, warum hier halbseitiges Parken nicht möglich sein soll und die hier momentan genutzten vier Parkplätze entfallen sollen. Durch diese Anregung soll die Legalisierung des rechtsseitigen Parkens auf dem Gehweg noch einmal geprüft und hierüber berichtet werden sowie ggf. nach weiteren Möglichkeiten gesucht werden, sodass die vier bisher geduldeten Parkplätze auf der rechten Seite erhalten bleiben und legalisiert werden können. Zu 2.: Bis vor wenigen Jahren war an dieser Stelle ein Behindertenparkplatz für eine Familie mit Behinderung vorhanden. Mit Wegzug dieser Familie wurde der Parkplatz ohne ersichtlichen Grund komplett entfernt. Da hier aber Parken ohne Beeinträchtigung von Anwohnern/Autos möglich ist, soll durch die Anregung ein Parkplatz an dieser Stelle wieder eingerichtet werden. Die Parkplatznot und die Verzweiflung der Autofahrer in Nied sind groß. Es sollten alle Möglichkeiten genutzt werden, Parkplätze dort, wo es möglich ist, zu schaffen und zu legalisieren. Foto 1: Links- und rechtsseitiges Parken auf dem Gehweg durch Verkehrszeichen 315 erlauben (Quelle: Google Maps). Foto 2: An dieser Stelle in der Kolpingstraße soll wieder ein Parkplatz eingerichtet werden, wie es in der Vergangenheit schon einmal der Fall gewesen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.02.2017, V 340 Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 833 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 139 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorgartensatzung Mainzer Landstraße

01.06.2021 · Aktualisiert: 26.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 198 entstanden aus Vorlage: OF 39/1 vom 11.05.2021 Betreff: Vorgartensatzung Mainzer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wieweit der Rechtsstreit um die Frankfurter Vorgartensatzung - hier insbesondere zur Mainzer Landstraße - gediehen ist, 2. welche Schritte der Magistrat unternommen hat bzw. unternehmen wird, um die Vorgartensatzung auch abseits des Rechtsstreits umzusetzen, 3. w elche Schritte der Magistrat unternommen hat bzw. unternehmen wird, um das Gerichtsverfahren nunmehr endlich zum Abschluss zu bringen. Begründung: Aus dem Wortprotokoll zur 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.09.1998: "Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Ute Hochgrebe: Ich rufe die Frage Nr. 334 auf. Fragesteller ist Herr Stadtverordneter Zöttlein. Bitte sehr! Stadtverordneter Oswald Zöttlein, CDU: Die Vorgartensatzung scheint in der Mainzer Landstraße westlich des Platzes der Republik nicht durchsetzbar zu sein. Ich frage deshalb den Magistrat: Was gedenkt er zu tun, um eine weitere Ausweitung des Abstellens von Kraftfahrzeugen insbesondere auf öffentlichem Straßenraum - hier meine ich besonders die Bürgersteige -, zu verhindern? Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Ute Hochgrebe: Es antwortet Herr Stadtrat Dr. Wentz. Bitte sehr! Stadtrat Dr. Martin Wentz: Frau Stadtverordnetenvorsteherin, Herr Stadtverordneter Zöttlein, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Magistrat hat wiederholt gegenüber der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat berichtet, daß die Bauaufsichtsbehörde weite Bereiche der Mainzer Landstraße westlich des Güterplatzes im Hinblick auf die ungenehmigte Nutzung von Vorgärten als Pkw-Abstellplätze überprüft, entsprechende Verwaltungsverfahren zur Wiederherstellung der Vorgärten eingeleitet und bei gegebenen Voraussetzungen diesbezügliche Verfügungen erläßt. Ein Teil der betroffenen Grundstückseigentümer hat hiergegen Widerspruch und nach dessen Zurückweisung Klage beim Verwaltungsgericht erhoben. Die gerichtlichen Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Eine behördliche Vollstreckung ist erst bei Vorliegen rechtskräftiger Entscheidungen möglich. Unabhängig davon wurden auch mit einem Teil der Grundstückseigentümer gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche über die Wiederherstellung der Vorgärten vereinbart, vor deren Umsetzung allerdings - auch aus Gründen der Gleichbehandlung - der Abschluß der oben genannten Gerichtsverfahren abzuwarten ist. Soweit die Nutzung öffentlicher Straßenflächen zum Parken von Kraftfahrzeugen in dem genannten Bereich der Mainzer Landstraße angesprochen ist, kann mitgeteilt werden, daß das Ordnungsamt dort - wie auch im übrigen Stadtgebiet - regelmäßige Kontrollen durchführt und eventuelle Verstöße ahndet. Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Ute Hochgrebe: Es gibt eine Zusatzfrage von Herrn Stadtverordneten Zöttlein. Bitte sehr! Stadtverordneter Oswald Zöttlein, CDU: (Zusatzfrage) Herr Stadtrat, seit zirka 20 Jahren sind diese Verfahren anhängig. Es ist niemandem begreiflich zu machen, daß wir in 20 Jahren kein Urteil erreichen konnten, auf das man zurückgreifen kann. Stadtrat Dr. Martin Wentz: (fortfahrend) Als Bürger dieser Stadt kann ich das alles nachvollziehen und so empfinden, wie Sie das sagen. Als Magistratsmitglied muß ich Ihnen sagen, die Gerichte sind unabhängig. Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Ute Hochgrebe: Eine weitere Zusatzfrage von Herrn Stadtverordneten Baier. Bitte sehr! Stadtverordneter Ulrich Baier, GRÜNE: (Zusatzfrage) Wenn es zutrifft, daß diese Antwort ein Textbaustein ist und der Magistrat aus den von Ihnen dargestellten Gründen darauf keine Einwirkung nehmen kann, frage ich Sie: Gibt es Gespräche von Ihnen und dem Baudezernenten mit dem Kämmerer über die Praxis, daß die Stadt Frankfurt zur Einnahmensteigerung verschiedene Bürgersteige an interessierte Firmen vermietet, um dadurch mehr Geld in die Kasse zu bringen, was natürlich zu weiteren Auswüchsen führt? Stadtrat Dr. Martin Wentz: (fortfahrend) Da bin ich ein wenig überfragt. Aber ich kann mir nicht vorstellen, daß die Stadt Frankfurt Vorgärten zwecks Abstellen von Autos oder anderem vermietet. Es gibt ein Regelverfahren vom Straßenbauamt, wie solche Flächen zeitweilige überlassen werden können. Dieses Verfahren können Sie erfragen. Das ist eine alte Praxis. Im Übrigen darf ich darauf hinweisen, daß es nicht ganz ein Textbaustein war. Es kommt immer wieder etwas Neues dazu, zum Beispiel, daß wir inzwischen Vereinbarungen haben, immer unter der auflösenden Randbedingung, wie das Gericht entscheidet. Manche gehen freiwillig diesen Weg, warten gemeinsam dieses Gerichtsurteil ab und wollen nicht noch einmal klagen. Wenn das Gericht in unserem Sinne entscheidet, werden die Flächen freigeräumt. Neu ist auch der Absatz über das Ordnungsamt, daß es selbstverständlich Straßenverkehrskontrollen durchführt und prüft, ob dort falsch geparkt wird." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1741 Antrag vom 03.11.2021, OF 216/1 Auskunftsersuchen vom 23.11.2021, V 235 Aktenzeichen: 63 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radweg Niddastraße

01.06.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 195 entstanden aus Vorlage: OF 36/1 vom 11.05.2021 Betreff: Radweg Niddastraße Der Magistrat wird gebeten, in der Niddastraße im Abschnitt Ludwigstraße bis Hafenstraße einen rot eingefärbten Radweg in beide Richtungen erstellen zu lassen und beide Radwege an die Adam-Riese-Straße in Richtung Galluswarte sowie die Ludwigstraße in Richtung Hauptbahnhof anschließen und entsprechend beschildern zu lassen. Zusätzlich soll der Magistrat Möglichkeiten nutzen, um den Radverkehr im Bereich der Straßenbahngleise im Abschnitt Ludwigstraße bis Düsseldorfer Straße sicherer und bequemer zu gestalten. Begründung: Das Teilstück der Niddastraße ist für den Radverkehr eine viel genutzte Alternativroute zur stark befahrenen Mainzer Landstraße. Der Frankfurter Hauptbahnhof ist insgesamt schlecht an das Radwegenetz angebunden. Durch die vorgeschlagene Maßnahme kann sowohl die Alternativroute gestärkt als auch der Anschluss des Radwegenetzes an den Hauptbahnhof attraktiver und sicherer gestaltet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2021, ST 2013 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Auswirkungen hyperlokaler Logistikzentren auf den lokalen Einzelhandel

11.05.2021 · Aktualisiert: 10.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2021, OF 49/1 Betreff: Auswirkungen hyperlokaler Logistikzentren auf den lokalen Einzelhandel Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 9 GOOBR folgende Anfrage an den Magistrat (V) beschließen: Der Magistrat möge zum Markteintritt neuer Lieferdienste, sogenannter hyperlokaler Logistikzentren, folgenden Fragen beantworten: 1. Wie werden diese neuen Lieferdienste in dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept zukünftig berücksichtigt und wie werden sie zukünftig gesteuert? Welchen Einfluss hat der Magistrat? 2. Wie werden die verkehrlichen Effekte (Anlieferung, Auslieferung) bei der Ansiedlung neuer hyperlokaler Logistikzentren insbesondere in Wohngebieten gesteuert? Welchen Einfluss hat der Magistrat? 3. Wie kann der Magistrat Einfluss nehmen, dass sich keine wettbewerbsschädlichen Monopole bilden? Begründung: Verschiedene Lieferdienste sind im Alltag fest etabliert und erfüllen sinnvolle Aufgaben. Kaum auszudenken, wenn man sich seine Korrespondenz selbst bei der Post abholen müsste oder man sein Wasser noch aus dem Brunnen schöpfen müsste. Lieferdienste können das Leben angenehmer machen, günstiger sein und ökologisch sinnvoll sein, z.B. indem sie den Verkehr durch eine effiziente Belieferung in Summe reduzieren. Derzeit gründen sich neue Lieferdienste, die versprechen, Einkäufe innerhalb von 10 Minuten zu liefern, und das 12h am Tag (sog. hyperlokale Logistikzentren). Hierzu hat bspw. das Unternehmen Grovy Tech GmbH aus Frankfurt einen Hub im Gallus auf der Mainzer Landstraße eingerichtet. Von diesem Logistikcenter werden Waren in das umliegende Gebiet geliefert mit einem Sortiment, wie es auch Lebensmittelläden anbieten. Wissenschaftler stellen sich die Frage, ob das soziale Gefüge in den Stadtteilen dadurch verändert wird. Ein Effekt könnte sein, dass Lebensmittelläden und kleine Geschäfte unter dieser neuen, bequemen Lieferkonkurrenz leiden. Die neuen Anbieter werden dabei häufig von Venture-Capital-Gebern finanziell stark unterstützt und setzen auf eine schnelle Expansion. Ein ruinöser Wettbewerb könnte in Zukunft sogar dazu führen, dass diese neuen Logistikanbieter ein lokales Monopol erreichen und die Preise der Güter sogar steigen könnten. Die Einrichtung von Logistik-Hubs könnte in Städten den Verkehr sogar noch erhöhen. Einkäufe, die früher zu Fuß erledigt wurden, werden nun motorisiert z.B. per E-Bike geliefert. LKWs müssen die Fracht zu den hyperlokalen Logistikzentren bringen und blockieren dort Gehwege und Fahrspuren. Aufgrund der geringen Lagerkapazität dieser neuen Logistikzentren ist eine hochfrequente Anlieferung notwendig. Die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden der hyperlokalen Lieferdienste entsprechen zudem sicher nicht denen der tarifvertraglich Beschäftigten in großen Supermarktunternehmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 31 2021 Die Vorlage OF 49/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 2 CDU, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Ablehnung); BFF und Die PARTEI (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 CDU

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Begrünung Niddastraße

04.05.2021 · Aktualisiert: 25.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 45 entstanden aus Vorlage: OF 9/1 vom 15.04.2021 Betreff: Begrünung Niddastraße Der Magistrat wird gebeten, den östlichen Abschnitt der Niddastraße, zwischen Hafenstraße und Ottostraße, zu begrünen. Dazu sollen vor allem zahlreiche Bäume in der Straße gepflanzt werden. Begründung: Wie auf den Bildern zu sehen ist, befinden sich in dem genannten Abschnitt der Niddastraße keine Bäume und keinerlei Bepflanzung. Gerade in einem dichten Wohngebiet sind Pflanzen für das Mikroklima und die Aufenthaltsqualität extrem wichtig. Die Straße ist insbesondere zwischen Hafenstraße und Ludwigstraße sehr breit. Hier wäre es möglich, die auf der südlichen Seite befindlichen Parkplätze vom Bürgersteig auf die Fahrbahn zu verlagern, sodass Platz für Baumpflanzungen geschaffen werden kann. Die dann enger werdende Straße wäre immer noch ausreichend breit für einen Zweirichtungsverkehr. Eine Verengung der Fahrbahn würde auch dazu führen, dass das zu schnelle Fahren eingedämmt werden würde. Gleichzeitig müssten in der Niddastraße keine Parkplätze wegfallen. Somit würde man den Parkdruck nicht unnötig erhöhen. Im Abschnitt zwischen Ludwigstraße und Ottostraße wäre zu prüfen, ob auf der nördlichen Seite Bäume auf der Fläche einiger Parkplätze gepflanzt werden könnten. Wegen der Straßenbahnschienen scheint dies die einzige Möglichkeit in diesem Bereich für Baumpflanzungen zu sein. Blick nach Osten Blick nach Westen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1648 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Krifteler Straße/Mainzer Landstraße endlich sichern - Fußgängern eine sichere Überquerung ermöglichen und ungeregeltes Linksabbiegen verhindern!

24.02.2021 · Aktualisiert: 28.06.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2021, OM 7321 entstanden aus Vorlage: OF 1568/1 vom 07.02.2021 Betreff: Kreuzung Krifteler Straße/Mainzer Landstraße endlich sichern - Fußgängern eine sichere Überquerung ermöglichen und ungeregeltes Linksabbiegen verhindern! Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße eine Lichtsignalanlage (LSA) zu installieren, um Fußgängern die Möglichkeit zu geben, an dieser Stelle sicher die Straße zu queren und Autofahrern, die von der Krifteler Straße nach links auf die Mainzer Landstraße abbiegen wollen, dies ebenfalls sicher zu ermöglichen. Sollte aufg rund der Nähe zu den LSA an der Kreuzung Schwalbacher Straße und Rebstöcker Straße eine vollausgebaute LSA nicht möglich sein, so muss eine lichtsignalgeschützte Querung (umgangssprachlich Ampel) für Fußgänger dort installiert und das Linksabbiegen verboten werden. Damit einhergehend müssen dann in der Mitte der Mainzer Landstraße (zwischen den Gleisen) Leitschwellen eingelassen werden, um ein Überfahren des Bereichs beim Linksabbiegen zu verhindern. Begründung: Der Kreuzungsbereich ist seit längerer Zeit Thema bei vielen Bürgern und im Ortsbeirat. Bereits Anfang 2018 wurden durch den Ortsbeirat 1 Leitschwellen gefordert, die das Verkehrsdezernat abgelehnt hat. Ende 2018 gab es außerdem eine Online-Petition auf FFM.de, die dort eine Fußgängerpassage forderte. Der Magistrat antwortete darauf, dass der Bau der LSA in die Vormerkliste mit aufgenommen werde (siehe https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/718). Nun ist 2021. Leider musste sich vergangenen Freitag schon wieder ein schwerer Verkehrsunfall an dieser Kreuzung ereignen, als ein Auto links abbiegen wollte und mit einer Straßenbahn zusammenstieß (https://www.fnp.de/frankfurt/frankfurter-bauarbeiter-verhindert-schlimmeres-und -stoppt-unfallauto-mit-frau-und-zwei-kindern-90194069.html?fbclid=IwAR19WwD30Sjf O9gQ7LkOL4KLMJVqJeALEadWEuIKLGkD34ujbKimKssl5W4). Leider häufen sich dort Unfälle und entstehen in der Regel dadurch, dass Autofahrer - trotz Verbotes - von der Mainzer Landstraße (meist stadteinwärts fahrend) links in die Krifteler Straße abbiegen. Ebenso gibt es oft gefährliche Situationen, weil Autos aus der Krifteler Straße links in die Mainzer Landstraße abbiegen wollen und dabei wegen der unübersichtlichen Situation weit in die Autofahrbahn hineinfahren oder auf den Straßenbahnschienen halten, bis sich eine Lücke auftut. Fußgänger queren dort ebenfalls sehr häufig die Fahrbahn, um von der Wohnbebauung bspw. zu den Supermärkten REWE, ALDI, Lidl, denn's und weiteren Geschäften zu gelangen. Da die Kreuzung unübersichtlich ist, bleiben die Fußgänger dann oft in der Mitte der Fahrbahn auf den Straßenbahngleisen stehen und warten auf eine Lücke zum Überqueren der Straße. Die Situation lässt sich daher am besten durch eine Ampel lösen, die Fußgängern eine gefahrlose Überquerung ermöglicht und Autofahrern ein sicheres Linksabbiegen erlaubt. Wenn eine vollausgebaute LSA nicht möglich sein sollte, muss zumindest eine Fußgängerampel, die auf Bedarf reagiert, dort installiert und das Linksabbiegen verboten werden. Durch Leitschwellen wie beispielhaft im Anhang aufgeführt, muss dann das Linksabbiegen verhindert und der Kreuzungsbereich übersichtlicher sowie weniger unfallgefährdet gestaltet werden. Beispiel für eine Leitschwelle: Quelle: https://www.strassenausstatter.de/produkt/verkehrslenkung/leitschwellen-l eitelement-leitboy-flexible-leitpoller/leitschwellen-ln-60-mit-ars/ Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1022 Antrag vom 15.05.2021, OF 44/1 Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 202 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tierwohl und Gebäudeschutz: Taubenpopulation im Bahnhofsviertel wirkungsvoll und nachhaltig reduzieren

24.02.2021 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2021, OM 7315 entstanden aus Vorlage: OF 1556/1 vom 02.02.2021 Betreff: Tierwohl und Gebäudeschutz: Taubenpopulation im Bahnhofsviertel wirkungsvoll und nachhaltig reduzieren Vorgang: OIB 534/21 OBR 1 Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Verein Stadttaubenprojekt Frankfurt e. V. koordinierte Maßnahmen zur wirkungsvollen und nachhaltigen Reduzierung der Taubenpopulation im Bahnhofsviertel im Bereich zwischen Münchener Straße und Niddastraße ergreifen zu lassen. Hierzu sollen 1. Meldungen über wilde Brutstätten von Tauben im oben genanntem Bereich - sofern sie von Mitarbeitenden des Magistrats festgestellt oder von Grundstückeigentümerinnen bzw. Grundstückeigentümern oder Mieterinnen bzw. Mietern dem Magistrat gemeldet werden - an den Verein Stadttaubenprojekt Frankfurt e. V. weitergeleitet werden. Dies mit dem Ziel, dass Vereinsmitglieder regelmäßig Zugang zu den Brutstätten erhalten, um a) Gelege durch Gipseier zu ersetzen und b) gegebenenfalls eine Reinigung vorzunehmen; 2. Grundstückseigentümerinnen bzw. Grundstückseigentümer in geeigneter Weise (Anschreiben [z. B. Bescheiden über Grundbesitzabgaben beiliegend], Information im Amtsblatt, Aushang im Schaukasten des Ortsbeirats, Pressemitteilungen) informiert werden und auch um Weitergabe der Information an Mieterinnen bzw. Mieter gebeten werden. 3. Der Magistrat beschafft zur Unterstützung der Aktion 3000 Gipseier und stellt diese dem Verein kostenfrei zur Verfügung. Begründung: Ein großer Teil der heutigen Taubenpopulation in Großstädten stammt von als Haustieren gehaltenen Tauben ab. Sie wurden von Menschen domestiziert und haben sich gut an die Bedingungen der Städte angepasst. Aus unzähligen Fütterungen und herumliegendem Abfall aus Essensverteilaktionen im Viertel besteht ein großes Nahrungsüberangebot. Tauben benötigen normalerweise sechs bis acht Stunden, um den Futterbedarf eines Tages zu finden. In dieser Zeit findet keine Vermehrung, Brüten oder Brutpflege statt. Finden Tauben - wie im Frankfurter Bahnhofsviertel - Futter in großen Mengen und leicht erreichbar vor, sind sie in wenigen Minuten satt und können die übrige Zeit der Vermehrung widmen. Fütterungsverbote sind nur sehr begrenzt durchsetzbar. Teilweise werden Fütterungen von psychisch kranken Menschen durchgeführt, zum größten Teil aber aus falsch verstandener Tierliebe. Auch der Eintrag von Essensresten in das Viertel durch Nahrungsausgaben an Drogenabhängige und Obdachlose geschieht mit helfender Absicht und lässt sich seit Jahren nicht mindern. Das zur Ernährung von Tauben ungeeignete Nahrungsangebot führt zu Erkrankungen und unnötigem Leid bei den Tieren. Durch die hohe Anzahl an Tauben entstehen Schäden an Gebäuden, und Menschen fühlen sich - wegen des Taubenkots - an vielen Orten unwohl. Die Tiere - insbesondere die Jungtiere - leben teilweise unter erbärmlichen Umständen, sie erleiden durch teure Versuche zur Vergrämung schwerste Verletzungen. Eine wirkungsvolle Maßnahme zur Reduzierung der Taubenpopulation, zur Minderung von Gebäudeschäden und zur Verbesserung des Reinigungszustandes ist der Austausch der Gelege durch Gipseier. Diesen führen die Mitglieder des Stadttaubenprojekts in ehrenamtlicher Tätigkeit aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 24.02.2021, OIB 534 Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2021, ST 1236 Aktenzeichen: 32 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Kleyerstraße/Rebstöcker Straße für Fußgänger sicherer machen

24.02.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2021, OM 7322 entstanden aus Vorlage: OF 1569/1 vom 07.02.2021 Betreff: Kreuzung Kleyerstraße/Rebstöcker Straße für Fußgänger sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) auf der Kleyerstraße auf Höhe der Rebstöcker Straße für Fußgänger sicherer zu machen. Dazu soll eine (bedarfsgesteuerte) Lichtsignalanlage/Fußgängerampel an besagter Stelle installiert werden. Sollte eine Ampel an dieser Stelle nicht möglich sein, so wird der Magistrat gebeten, den Zebrastreifen sicherer zu machen, indem geeignete Maßnahmen vorgenommen werden. Diese könnten z. B. Warnblinkanlagen, eine viel bessere Ausleuchtung, blauweiße Pfosten, Aufplasterung des Zebrastreifens o. Ä. sein. Begründung: Der Fußgängerüberweg über die Kleyerstraße auf Höhe der Rebstöcker Straße wird von vielen Fußgängern rege genutzt. Darunter sind viele Kinder bzw. Familien (es befinden sich einige Kitas in der Umgebung). Zudem hat der Verkehr auf der Kleyerstraße in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Die Straße wird auch als Ausweichroute zur Mainzer Landstraße genutzt. Dadurch wird das Queren für Fußgänger gefährlicher. Eine Gefahrenquelle ist zudem die schlechte Sicht auf Fußgänger für Autofahrer, die aus westlicher Richtung kommen. Wie auf dem Bild zu sehen ist, wird durch die Bushaltestelle und einen Mast die Sicht stark beeinträchtigt. Gerade schnell fahrende Autos sehen damit die Fußgänger sehr spät. Aber auch Fußgänger, die auf der nördlichen Seite der Straße stehen, um sie zu queren, werden schlecht und spät von Autofahrern gesehen. Autofahrer, die aus der Rebstöcker Straße in die Kleyerstraße rechts abbiegen, stehen praktisch sofort auf dem Zebrastreifen und sehen diesen zu spät. Die schlechte Ausleuchtung des Zebrastreifens ist besonders in den Wintermonaten ein zusätzlicher Grund, warum Fußgänger spät oder gar nicht wahrgenommen werden und sich dadurch sehr unsicher fühlen. Aus der Sicht eines Autofahrers von westlicher Richtung kommend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2021, ST 1177 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 680 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Den Opfern ein Gedächtnis verschaffen Gedenkort für Blanka Zmigrod

22.02.2021 · Aktualisiert: 27.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2021, OM 7249 entstanden aus Vorlage: OF 1308/2 vom 05.02.2021 Betreff: Den Opfern ein Gedächtnis verschaffen Gedenkort für Blanka Zmigrod 1. Der Magistrat wird gebeten, in enger Abstimmung mit dem Ortsbeirat einen geeigneten Gedenkort (Plakette, Stele o. Ä.) für Frau Blanka Zmigrod zu schaffen. 2. Dieser soll sich nach Möglichkeit im Bereich der Kreuzung Kettenhofweg/Niedenau befinden, wo Frau Zmigrod ermordet wurde. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ortsbeirat bereit ist, sich an diesem Gedenkort im Rahmen seines Budgets finanziell zu beteiligen. Begründung: Allzu oft stehen Täterinnen und Täter von rechtsterroristischen Morden und Angriffen im Mittelpunkt der Berichterstattung und des öffentlichen Interesses. Die Opfer spielen dabei eine Nebenrolle oder werden völlig vergessen. Dieses Schicksal erlitt leider auch Blanka Zmigrod. Frau Zmigrod wurde 1924 in Oberschlesien geboren. Die Jüdin überlebte mehrere Konzentrationslager und fand ab 1945 zunächst ein neues Zuhause in Israel. 1960 entschied sie sich, nach Deutschland zurückzukehren, und fand in Frankfurt wieder Geborgenheit auf deutschem Boden. Am 23. Februar 1992 wurde die damals 68-jährige Dame auf dem Nachhauseweg von ihrer Arbeitsstelle im Restaurant "Mövenpick" an benannter Stelle auf offener Straße erschossen. Der Mord blieb bis 2018 ungeklärt und Frau Zmigrod geriet in Vergessenheit. Auch nachdem ihr Mörder, ein schwedischer Neonazi, vom Frankfurter Landgericht für seine Tat verurteilt wurde, wurde zwar über dessen vielfältige Verbrechen intensiv berichtet, Blanka Zmigrod kam aber allenfalls in Nebensätzen vor. Umso mehr dankt der Ortsbeirat Herrn Ruben Gerczikow, der mit einer Online-Petition gegen das Vergessen von Blanka Zmigrod in die Öffentlichkeit ging. Ohne ihn hätte weiterhin nur der Täter einen Namen! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2021, ST 1287 Antrag vom 14.12.2021, OF 225/2 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 17.01.2022, OIB 71 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 60 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Frankfurter Westen: Grüner Pfeil für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an Ampelkreuzungen

19.01.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7126 entstanden aus Vorlage: OF 1464/6 vom 03.01.2021 Betreff: Frankfurter Westen: Grüner Pfeil für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an Ampelkreuzungen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an den folgenden Kreuzungen ein grüner Pfeil zum Rechtsabbiegen für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer angebracht werden kann: 1. Waldschulstraße/Oeserstraße von Süden kommend; 2. Nieder Kirchweg/Mainzer Landstraße von Osten kommend; 3. Silostraße/Hunsrückstraße von Osten kommend; 4. Westerbachstraße/Carl-Sonnenschein-Straße von Rödelheim kommend; 5. Alt-Sossenheim/Siegener Straße von Rödelheim kommend; 6. Hortensienring/Hunsrückstraße (zweimal); 7. Brüningstraße/Leunastraße (von Osten und Westen kommend jeweils nach rechts). Begründung: Mit der angepassten Straßenverkehrsordnung gelten ab dem 28. April 2020 neue Regeln. So wird auch ein grüner Pfeil nur für Radfahrerinnen und Radfahrer möglich. Künftig erlaubt dieser das Rechtsabbiegen auch dann, wenn eine Ampel rot leuchtet. Voraussetzungen sind, dass Radfahrerinnen und Radfahrer trotzdem erst anhalten, warten bis die Kreuzung frei ist und niemanden gefährden. Diese sinnvolle Regelung sollte, wenn möglich, auch im Bereich des Ortsbezirks 6 angewendet werden. Es nützt niemandem, wenn Radfahrende unnötig lange an Ampeln warten müssen, obwohl der Weg erkennbar frei ist. Zur Vorsicht, insbesondere gegenüber zu Fuß Gehenden, sind sie ja wie angeführt trotzdem verpflichtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2021, ST 1181 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorgartensatzung besser nutzen Beispiel Guiollettstraße/Ecke Ulmenstraße

18.01.2021 · Aktualisiert: 26.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7086 entstanden aus Vorlage: OF 1280/2 vom 30.11.2020 Betreff: Vorgartensatzung besser nutzen Beispiel Guiollettstraße/Ecke Ulmenstraße Der Magistrat wird gebeten, auf den Eigentümer des Bürogebäudes in der Guiollettstraße 44-46/Ecke Ulmenstraße zuzugehen mit dem Ziel, den faktisch nicht existierenden Vorgarten tatsächlich zu begrünen. Der Ortsbeirat 2 bietet an, sich daran zu beteiligen oder nach vorheriger Abstimmung mit dem Magistrat selbst auf den Eigentümer zuzugehen. Begründung: Die Fotos sprechen für sich: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 899 Antrag vom 21.05.2021, OF 37/2 Auskunftsersuchen vom 07.06.2021, V 36 Antrag vom 21.11.2021, OF 220/2 Aktenzeichen: 63 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Raser im Ortsbezirk nach dem Unfall vom 21.11.2020 in der Oskar-von-Miller-Straße

12.01.2021 · Aktualisiert: 26.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.01.2021, OM 7023 entstanden aus Vorlage: OF 1528/1 vom 06.12.2020 Betreff: Raser im Ortsbezirk nach dem Unfall vom 21.11.2020 in der Oskar-von-Miller-Straße Vorgang: OM 6339/20 OBR 1; ST 2016/20 Am Samstag, dem 21.11.2020, ereignete sich ein tragischer Unfall in der Oskar-von-Miller-Straße, wenige Meter vom Ortsbezirk 1 entfernt, bei dem zwei Menschen starben und ein Mensch schwer verletzt wurde. Dieser Unfall hätte sich auch anderswo ereignen können, beispielsweise in der Berliner Straße, der Mainzer Landstraße, auf der Europa-Allee, auf dem Mainufer oder auf dem Anlagenring. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, wie folgt zu prüfen und zu berichten: 1. Verbände wie FUSS e. V. und der Verkehrsclub Deutschland fordern nicht erst seit dem 21.11.2020 die Einführung von flächendeckendem Tempo 30 in der Innenstadt. Wie ist die Meinung des Magistrats im Lichte des oben erwähnten tragischen Unfalls hierzu? 2. Der Unfallwagen war ein sogenannter "Sportgeländewagen", und nach seinem serienmäßig veränderten und individualisierten Äußeren zu urteilen, ein typisches Fahrzeug, wie es Autoposer nutzen. Derartige Fahrzeuge, wie auch "Sportwagen" und "schwarze Limousinen", fahren immer wieder mit weit überhöhter Geschwindigkeit durch den Ortsbezirk. Wird der Magistrat an seiner Strategie zur Verfolgung dieser Gruppe etwas ändern? Wenn ja, was genau? 3. Immer wieder lehnt der Magistrat die im Ortsbeirat beantragten Temporeduzierungen ab. Er antwortet dann beispielsweise, dass eine Reduzierung der Geschwindigkeit nur im Einzelfall erlaubt sei und dass "keine das allgemeine Risiko erheblich übersteigende qualifizierte Gefahrenlage" besteht, so beispielsweise in der Stellungnahme ST 2016 aus dem Jahr 2020. Das klingt nach einem Unfall mit zwei Toten wie blanker Hohn. Wird der Magistrat zukünftig sensibler mit Anträgen des Ortsbeirats umgehen und insbesondere bei schlecht einsehbaren Situationen zu einer anderen Einschätzung kommen? 4. Wird der Magistrat in Bezug auf stationäre und mobile Geschwindigkeitskontrollen eine Neueinschätzung der Priorisierung und eine stärkere Überwachung des Verkehrs anstreben? Begründung: Links: - https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/zwei-tote-bei-unfall-in-frankfu rt-mann-faehrt-in-fussgaengergruppe-17064383.html - https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-suv-tragoedie-unfall-toedlich-raser-mensch en-halten-mahnwache-90110955.html - https://www.fnp.de/frankfurt/frankfurt-raser-bmw-suv-raserei-polizei-ostend-unfa ll-hohe-geschwindigkeit-tote-zr-90109180.html Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6339 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2016 Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2021, ST 1178 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenbahnkapazität im Gallus erhöhen statt senken

12.01.2021 · Aktualisiert: 29.07.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.01.2021, OM 7019 entstanden aus Vorlage: OF 1521/1 vom 21.11.2020 Betreff: Straßenbahnkapazität im Gallus erhöhen statt senken Der Magistrat wird gebeten, die Kapazität der Straßenbahnlinien durch das Gallus, insbesondere auf der Mainzer Landstraße westlich der Galluswarte, zu erhöhen statt wie geplant zu senken. Zwar sollen z. B. auf der Linie 11 größere Bahnen eingesetzt werden, jedoch ist die Anzahl der Sitzplätze in diesen unter dem Strich weniger; es gehen durch die geplante Taktung Kapazitäten verloren. Begründet wird dies u. a. durch den Bau der U 5, welche aber zum einen vor 2025 nicht fertiggestellt werden wird und zum anderen kaum Menschen südlich der Mainzer Landstraße anziehen wird. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, eine Entlastungslinie zu planen, welche z. B. in den Hauptverkehrszeiten zumindest den Abschnitt zwischen Mönchhofstraße und Galluswarte bedient, da gerade an den Haltestellen "Schwalbacher Straße" und "Rebstöcker Straße" keine Entlastung durch die Linie 14 gegeben ist. Begründung: Das neue Straßenbahnkonzept birgt viele Nachteile für das Gallus. Eine Erhöhung der Kapazitäten ist bereits heute notwendig. Durch neue Wohngebiete entlang der Mainzer Landstraße wird der Druck auf die bereits jetzt überfüllten Bahnen eher steigen als nachlassen. Auch bei der Vorstellung des Nahverkehrsplan 2025+ am 16. November 2020 war leider kein Problembewusstsein für diesen belasteten Straßenabschnitt vorhanden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 721 Aktenzeichen: 92 11

OF (Antrag Ortsbeirat)

Der Grüneburgweg muss für alle Bürger da sein!

30.12.2020 · Aktualisiert: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2020, OF 1262/2 Betreff: Der Grüneburgweg muss für alle Bürger da sein! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die am 03.11.2020 dem Ortsbeirat vorgestellte Umplanung des Grüneburgwegs in der vorgestellten Form sofort einzustellen; und 2. jegliche weitere Überlegung für den Grüneburgweg zunächst mit den betroffenen Bürgern, Institutionen und Unternehmen des Stadtteils zu besprechen. Begründung: Die vorgestellte Planung ist eine realitätsferne Kopfgeburt, die allein die Wunschvorstellungen der Radentscheid-Aktivisten wiedergibt. Deren Nachteile wären nicht nur vielfältig, sondern für das Leben der Menschen im Grüneburgweg und den angrenzenden Stadtvierteln unerträglich. Allein die größten Nachteile wären: - Im Gegensatz zur Amts-Präsentation ist der Grüneburgweg keine Nebenstraße, sondern die einzige verkehrstüchtige Querspange mit Zweirichtungsverkehr zwischen den Ausfallstraßen Hansaallee / Reuterweg / Mainzer Landstraße und Eschersheimer Landstraße. Der Verkehr müßte bei Realisierung der Planung mehrere Kilometer weite Umwege oder Schleichwege durch die Wohnviertel nehmen - mit ökologisch absurden Folgen: mehr Lärm, mehr Abgase, mehr Lebensgefahr. - Wegfall zahlreicher Parkplätze von Anwohnern, deren Fahrzeuge dann in den umliegenden Quartieren jeden nur erdenklichen Stellplatz belegen werden. Auch die Fahrzeuge des Installationsbetriebes Kletti würden noch stärker als bisher mit dem Parkplatzbedarf der Einwohner konkurrieren. - Nachteile für die Anlieferung zu den zahlreichen Läden und Bürogebäuden; die Anlieferung zum REWE-Markt - und damit zur zentralen Lebensmittelversorgung für einen großen Umkreis - würde unmöglich. - Nach den Zahlen des Straßenverkehrsamtes ist die Zahl der Fahrzeuge, die jeden Tag den Grüneburgweg nutzen (und nicht selten mit mehr als einer Person besetzt sind), weitaus größer als die der Radfahrer; eine solche Straße allein auf die Wünsche der Radfahrer auszurichten, ist daher sowohl sachfremd als auch undemokratisch. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 1262/2 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Messeparkhaus Rebstock zeitnah für P+R nutzen

30.11.2020 · Aktualisiert: 29.07.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6972 entstanden aus Vorlage: OF 1235/2 vom 13.11.2020 Betreff: Messeparkhaus Rebstock zeitnah für P+R nutzen Vorgang: OM 5458/19 OBR 2; ST 591/20 Der Magistrat wird gebeten, mit der Messe Frankfurt GmbH über die Nutzung des Parkhauses für P+R zu verhandeln, geeignete (Express-) Buslinien einzurichten und die für eine effiziente Routenführung notwendigen verkehrlichen Maßnahmen umzusetzen. Diese können beispielsweise - bis 2025, oder auch darüber hinaus - über die Schmidtstraße auf die Mainzer Landstraße, über die Europa-Allee oder über die B 44 in Richtung Innenstadt führen. Begründung: In der Stellungnahme ST 591 hat der Magistrat in Aussicht gestellt, dass das Messeparkhaus grundsätzlich für P+R nutzbar wäre. Um die verkehrliche und umweltbezogene Situation zu verbessern, wäre es wünschenswert, im Westen Frankfurts nicht erst im Jahr 2025 nach der Fertigstellung der U-Bahn-Linie U 5 mit P+R anzufangen, sondern möglichst frühzeitig. Der Ortsbeirat teilt die Auffassung des Magistrats, dass P+R bestenfalls direkt am Wohnort der Pendler beginnt, jedoch hält er es nicht für realistisch, dass die umliegenden Städte und Gemeinden in Kürze die benötigten Kapazitäten aufbauen. Daher wäre es eine kostengünstige Idee, das bestehende Parkhaus an der Messe (und gegebenenfalls umliegende Messeparkplätze) zu nutzen. Besser parken Fahrzeuge dort als in der überfüllten Innenstadt. Auch zu Messezeiten besteht immer ein Pendelverkehr vom Parkhaus zur Messe. Direkt an der A 648 gelegen, ist es direkt an die Autobahn angebunden. Mit der Fertigstellung der U-Bahn-Linie U 5 hätte es ab circa 2025 auch einen U-Bahn-Anschluss. Schon jetzt fahren diverse Buslinien (34, 46, 50, 52) über die Straße Am Römerhof am Parkhaus vorbei. Mit dem Bau des Römerhof-Quartiers würde durch die dann dort wohnende Bevölkerung sowieso mehr Kapazität an ÖPNV benötigt, sodass ein Ausbau der Buslinien mit Verbindung in die Innenstadt, oder auch in andere Richtungen (Nied, Bockenheim, Gallus), durchaus Sinn ergeben würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5458 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 591 Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 720 Antrag vom 21.05.2021, OF 35/2 Auskunftsersuchen vom 07.06.2021, V 34 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sichere Querung für zu Fuß Gehende - Lichtsignalanlage in der Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Krifteler Straße

24.11.2020 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6921 entstanden aus Vorlage: OF 1500/1 vom 07.11.2020 Betreff: Sichere Querung für zu Fuß Gehende - Lichtsignalanlage in der Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Krifteler Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Mainzer Landstraße zwischen der Sodener Straße und Krifteler Straße auf Höhe der Verbrauchermärkte eine Lichtsignalanlage für zu Fuß Gehende zu errichten. Die Ampel soll regelmäßige ausreichend lange Grünphasen für zu Fuß Gehende sicherstellen und nicht als "Bettelampel" errichtet werden. Die Gehwegbereiche sollen barrierefrei und blindengerecht gestaltet sowie Bordsteine im Bedarfsfall abgesenkt werden. Die dort verlaufenden Straßenbahnlinien 11 und 21 sollen eine Vorrangschaltung erhalten. Begründung: Auf dem circa 600 Meter langen Abschnitt der Mainzer Landstraße zwischen Rebstöcker Straße und Schwalbacher Straße befindet sich keine Lichtsignalanlage, kein Fußgängerüberweg oder eine anderweitige sichere Querungsmöglichkeit für zu Fuß Gehende. Immer wieder queren zu Fuß Gehende und Radfahrende die beiden stark befahrenen Fahrbahnen und Straßenbahngleise unter Gefährdung der eigenen Sicherheit und der der anderen Verkehrsteilnehmenden. Zwischen der Sodener Straße und Krifteler Straße auf Höhe der Verbrauchermärkte Aldi, REWE und Lidl queren besonders viele Menschen die Mainzer Landstraße, um die Geschäfte, Büros und Wohnungen zu erreichen oder zur benachbarten Straßenbahnhaltestelle "Gustavsburgplatz" zu gelangen. In den letzten Jahren sind insbesondere in diesem Abschnitt zahlreiche Neubauten mit Wohnungen und zwei weitere Verbrauchermärkte entstanden; die Anzahl der Anwohnenden und Einkaufenden hat sich signifikant erhöht. Insbesondere Mütter mit Kinderwagen und ältere mobilitätseingeschränkte Menschen benötigen eine sichere Querungsmöglichkeit. Quelle: Goolge Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.03.2021, ST 703 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verbesserung der Parksituation im Bahnhofsviertel

24.11.2020 · Aktualisiert: 03.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.11.2020, OF 1520/1 Betreff: Verbesserung der Parksituation im Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Parksituation im Bahnhofsviertel durch folgende Maßnahmen zu verbessern: - 24 Stunden/7 Tage striktes Anwohnerparken in der Gutleutstraße (im Abschnitt zwischen Gutleutstrasse Nr. 1 und Baseler Platz) und Windmühlstraße (dort in den Bereichen die aktuell ohnehin kostenfrei sind) - Zusätzliches Anwohnerparken auf den aktuell zeitweise (8-17 Uhr) gebührenpflichtigen Parkplätzen in der Mainluststraße und der Weserstraße Begründung: Das ausufernde Parkplatzproblem des Bahnhofsviertels ist altbekannt und verringert die Lebens- und Aufenthaltsqualität für Bewohner, Gewerbetreibende und Gäste gleichermaßen. Anwohner des Bahnhofsviertels leiden insbesondere darunter, in ihrem Stadtteil nur unter sehr mühseligen Bedingungen noch parken zu können: Schon früh am Morgen sind alle Parkplätze durch Pendler belegt. Diese fahren teilweise Runden um sich einen kostenlosen Parkplatz zu ergattern. Am Wochenende sind es vor allem die Auswärtigen, die zum Shoppen in die Stadt fahren. Es scheint, als wäre die Gutleutstraße/Mainluststraße sowas wie ein Geheimtipp zum kostenlosen Parken am Wochenende mutiert, da bereits am Vormittag alle Parkplätze dicht sind und sich das bis in den späten Abend hinein auch nicht mehr ändert. Anwohner müssen dann teilweise in anderen Stadtteilen (z. B. Sachsenhausen) parken und mit der Bahn reinfahren. Besonders im Sommer, wo alle umliegenden Gastronomien ihre Terrassen aufgebaut haben, ist die Situation besonders angespannt. In Städten wie Köln, München oder Heidelberg gilt im Innenstadtbereich grundsätzlich Anwohnerparken, sodass Auswärtige nicht um ein Parkhaus oder eben die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln herumkommen. In Frankfurt dagegen hat man als Anwohner bestimmter Bereiche das Nachsehen und fühlt sich schlechter gestellt als der Tourist oder Pendler, weil man mit Einkäufen oder Kindern teilweise sehr lange nach einem Parkplatz suchen muss oder eben ausserhalb parkt und dann schier endlose Wege auf sich nimmt. Insbesondere für das Bahnhofsviertel mit seiner hohen Zahl an auswärtigen Besuchern auf engstem Raum muss ein neues System her, um der Anwohnerstruktur, die sich in den vergangenen Jahren erheblich geändert hat, gerecht zu werden. Verbesserungen: - Entlastung der Anwohner - Reduzierung des Durchgangsverkehrs - Reduzierung der Belastung durch Abgase, weil lange Parkplatzsuchen entfallen - Lärmreduzierung - Mehreinnahmen für die Stadt durch Anwohnerparkausweise und die Erhöhung der gebührenpflichtigen Zeit auf 24 Stunden/7Tage All diese Maßnahmen nur ein Teil dessen, was langfristig unternommen werden kann, um den innerstädtischen Autoverkehr zu reduzieren. Für das Bahnhofsviertel wäre es aber ein erster wichtiger Anfang. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.11.2020, OF 1483/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.11.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1412/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1483/1 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 1520/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 3. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, Die PARTEI und U.B. gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); BFF (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Verbesserung der Parksituation im Bahnhofsviertel

09.11.2020 · Aktualisiert: 03.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2020, OF 1483/1 Betreff: Verbesserung der Parksituation im Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Parksituation im Bahnhofsviertel durch folgende Maßnahmen zu verbessern: - 24 Stunden/7 Tage striktes Anwohnerparken in der Gutleutstraße und Windmühlstraße (zumindest auf den Bereichen die aktuell ohnehin kostenfrei sind) - Zusätzliches Anwohnerparken auf den aktuell zeitweise (8-17 Uhr) gebührenpflichtigen Parkplätzen, wie in der Mainluststraße oder Weserstraße - Änderung der gebührenpflichtigen Parkplätze auf 24 Stunden/Tag und 7 Tage/Woche Begründung: Das ausufernde Parkplatzproblem des Bahnhofsviertels ist altbekannt und verringert die Lebens- und Aufenthaltsqualität für Bewohner, Gewerbetreibende und Gäste gleichermaßen. Anwohner des Bahnhofsviertels leiden insbesondere darunter, in ihrem Stadtteil nur unter sehr mühseligen Bedingungen noch parken zu können: Schon früh am Morgen sind alle Parkplätze durch Pendler belegt. Diese fahren teilweise Runden um sich einen kostenlosen Parkplatz zu ergattern. Am Wochenende sind es vor allem die Auswärtigen, die zum Shoppen in die Stadt fahren. Es scheint, als wäre die Gutleutstraße/Mainluststraße sowas wie ein Geheimtipp zum kostenlosen Parken am Wochenende mutiert, da bereits am Vormittag alle Parkplätze dicht sind und sich das bis in den späten Abend hinein auch nicht mehr ändert. Anwohner müssen dann teilweise in anderen Stadtteilen (z. B. Sachsenhausen) parken und mit der Bahn reinfahren. Besonders im Sommer, wo alle umliegenden Gastronomien ihre Terrassen aufgebaut haben, ist die Situation besonders angespannt. In Städten wie Köln, München oder Heidelberg gilt im Innenstadtbereich grundsätzlich Anwohnerparken, sodass Auswärtige nicht um ein Parkhaus oder eben die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln herumkommen. In Frankfurt dagegen hat man als Anwohner bestimmter Bereiche das Nachsehen und fühlt sich schlechter gestellt als der Tourist oder Pendler, weil man mit Einkäufen oder Kindern teilweise sehr lange nach einem Parkplatz suchen muss oder eben ausserhalb parkt und dann schier endlose Wege auf sich nimmt. Insbesondere für das Bahnhofsviertel mit seiner hohen Zahl an auswärtigen Besuchern auf engstem Raum muss ein neues System her, um der Anwohnerstruktur, die sich in den vergangenen Jahren erheblich geändert hat, gerecht zu werden. Verbesserungen: - Entlastung der Anwohner - Reduzierung des Durchgangsverkehrs - Reduzierung der Belastung durch Abgase, weil lange Parkplatzsuchen entfallen - Lärmreduzierung - Mehreinnahmen für die Stadt durch Anwohnerparkausweise und die Erhöhung der gebührenpflichtigen Zeit auf 24 Stunden/7Tage All diese Maßnahmen nur ein Teil dessen, was langfristig unternommen werden kann, um den innerstädtischen Autoverkehr zu reduzieren. Für das Bahnhofsviertel wäre es aber ein erster wichtiger Anfang. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.08.2020, OF 1412/1 Nebenvorlage: Antrag vom 24.11.2020, OF 1520/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.11.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1412/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1483/1 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 1520/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 3. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, Die PARTEI und U.B. gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); BFF (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Freizeitsport und Bewegung fördern - eine Calisthenics-Anlage für Gallus/Europaviertel

20.10.2020 · Aktualisiert: 08.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6701 entstanden aus Vorlage: OF 1456/1 vom 29.09.2020 Betreff: Freizeitsport und Bewegung fördern - eine Calisthenics-Anlage für Gallus/Europaviertel Vorgang: K 121/18; ST 1109/19 Calisthenics-Geräte, mit denen man sich mit dem eigenen Körpergewicht trainiert, werden immer beliebter, und die Nutzerinnen und Nutzer finden sich in allen Altersgruppen. Die Geräte werden gezielt zum Training genutzt, daneben regen sie aber auch Vorbeikommende zu sportlicher Betätigung an. Vor dem Hintergrund, dass Schulen und Kindereinrichtungen die Grünflächen im Gallus und Europaviertel für Bewegungsstunden nutzen, daneben auch viele freie Gruppen sportlich aktiv sind, bietet es sich an, diese Geräte aufzustellen und Menschen in gesundheitsförderndem Verhalten - das zudem Spaß macht - zu unterstützen. Der Anteil junger Menschen ist gerade im Europaviertel sehr hoch. Dazu kommen viele Studierende und junge Erwachsene, die in die neuen Mikroapart ments und Kleinwohnungen im Bereich der Mainzer Landstraße gezogen sind. Europaviertel und Gallus sind mit Freiflächen und Sportangeboten unterversorgt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, - auch im Gallus und/oder Europaviertel an einer oder mehreren passenden Stellen sogenannte Calisthenics-Sportgeräte aufstellen zu lassen; - dafür als Standorte unter anderem den Gleisfeldpark (ergänzend zu dort vorhandenen Geräten) sowie den Grünstreifen der Frankenallee (eventuell auch ergänzend im Bereich der bestehenden Sport- und Spielfelder an der Gutenbergstraße/Speyerer Straße) zu prüfen. Nach Rücksprache mit dem Ortsbeirat 2 käme eventuell auch der Zeppelinpark infrage, der sich direkt an den Gleisfeldpark anschließt und den Übergang von Europapark zu Rebstockpark bildet. Begründung: An Mitglieder des Ortsbeirats wird dieses Anliegen häufiger herangetragen; es gibt ganz offensichtlich einen Bedarf an attraktiven Möglichkeiten, sich sportlich zu betätigen, ohne dafür bezahlen zu müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung der KAV vom 27.11.2018, K 121 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2019, ST 1109 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 77 Stellungnahme des Magistrats vom 05.07.2021, ST 1301 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radfahrende schützen an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Camberger Straße

20.10.2020 · Aktualisiert: 25.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6711 entstanden aus Vorlage: OF 1469/1 vom 04.10.2020 Betreff: Radfahrende schützen an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Camberger Straße Der Magistrat wird gebeten, die Kreuzung Mainzer Landstraße/Camberger Straße für Fahrradfahrerinnen bzw. Fahrradfahrer sicher gestalten zu lassen. Der Ortsbeirat empfiehlt hierzu folgende Maßnahmen: - Schaffung eines roten Fahrradaufstellstreifens auf der mittleren und rechten Fahrspur mit vorgezogener Haltelinie für Pkw; - Aufzeichnung eines roten Schutzstreifens vom Ende des Radwegs auf der rechten Geradeausspur bis zum Ende der Kurve zur Mainzer Landstraße. Begründung: Der Radweg von der Camberger Brücke zur Galluswarte verbindet das Gutleutviertel mit dem Gallus und ist deswegen eine wichtige Verkehrsverbindung. Der Radweg endet leider unvermittelt kurz vor der Kreuzung zur Mainzer Landstraße, sodass Radfahrende zum Rechtsabbiegen oder einem gefährlichen Manöver zur Geradeausspur gezwungen werden. Radfahrende haben nämlich nur circa 1,5 Meter bis 2,5 Meter lang die Möglichkeit, auf die Geradeausspur zu wechseln (gestrichelte Linie). Immer wieder kommt es hier zu gefährlichen Situationen durch Pkw, die von hinten mit höherer Geschwindigkeit auf die Kreuzung zufahren und nicht mit Radfahrenden rechnen. Quelle: OpenStreetMap Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 145 Antrag vom 20.02.2022, OF 345/1 Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1819 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radverkehr Mainzer Landstraße - das Stiefkind der Frankfurter Verkehrspolitik?

20.10.2020 · Aktualisiert: 27.04.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6710 entstanden aus Vorlage: OF 1467/1 vom 03.10.2020 Betreff: Radverkehr Mainzer Landstraße - das Stiefkind der Frankfurter Verkehrspolitik? Der Magistrat wird gebeten, 1. die Schlaglöcher und Unebenheiten im Bereich der abmarkierten Radwege der Mainzer Landstraße im Bereich Ottostraße/Platz der Republik (ungerade Hausnummern) beseitigen, 2. den Radweg auf beiden Straßenseiten rot markieren und 3. die Rechtsabbiegespur der Mainzer Landstraße in Richtung der Düsseldorfer Straße in einen baulich getrennten Radweg umbauen zu lassen. Begründung: Die beschriebene, dem Radverkehr vorgegebene Strecke ist - wegen des schlechten baulichen Zustandes - absolut gefährlich und muss schnellstens in Schuss gebracht werden. Der Radweg ist ständig zugeparkt und muss daher - neben der roten Einfärbung des Belags - auch baulich abgetrennt werden, um den Radlerinnen und Radlern eine sichere und bequeme Fahrt zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 127 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerinnen- und Fußgängerüberweg Hohenstaufenstraße/Ecke Güterplatz besser sichern

20.10.2020 · Aktualisiert: 27.04.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6709 entstanden aus Vorlage: OF 1466/1 vom 03.10.2020 Betreff: Fußgängerinnen- und Fußgängerüberweg Hohenstaufenstraße/Ecke Güterplatz besser sichern Der Magistrat wird gebeten, den Überweg für Fußgängerinnen und Fußgänger am südlichen Ende der Hohenstaufenstraße/Ecke Güterplatz besser vor einbiegenden Pkw bzw. Lkw schützen zu lassen. Während ihrer Grünampelphasen sollte die Ampel für den von der Mainzer Landstraße kommenden und über die Rechtsabbiegespur in die Hohenstaufenstraße fließenden Straßenverkehr grundsätzlich auf Rot gestellt sein. Das Risiko des stärkeren Pkw-/Lkw-Rückstaus ist mittels der Ampelschaltungen an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Güterplatz auszugleichen. Alternativ ist an einer auffälligeren Warnbeschilderung zugunsten der Fußgängerinnen und Fußgänger zu arbeiten. Begründung: Die Abbiegeampel für den Pkw-Verkehr in die Hohenstaufenstraße sowie die Fußgängerinnen- und Fußgängerampel sind an dieser Stelle bisweilen synchron auf Grün geschaltet. Der Verkehrsführung fehlt dort aber der typische Charakter einer 90-Grad-Kreuzungsabbiegung, sie lädt motorisierte Verkehrsteilnehmer bei Grün über ihre Abbiegespur zum beschleunigten Durchfahren ein. Vor allem Raser fühlen sich motiviert, durchzuziehen. Die Fußgängerinnen- und Fußgängerampel samt Zusatzwarnlampe wird hier oft übersehen. Die Stelle birgt ein ernsthaftes Unfallrisiko. Immer wieder sehen sich alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gezwungen, sich selbst über den Fortgang des Verkehrsgeschehens verständigen zu müssen, die Ampel- und Schilderanlagen bieten - obwohl vorhanden - nur mangelhafte bzw. konkurrierende Orientierung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 126 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Straßenbahnkapazität im Gallus erhöhen statt senken

04.10.2020 · Aktualisiert: 03.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2020, OF 1464/1 Betreff: Straßenbahnkapazität im Gallus erhöhen statt senken Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Kapazität der Straßenbahnlinien durch das Gallus, insbesondere auf der Mainzer Landstraße westlich der Galluswarte zu erhöhen statt wie geplant zu senken. Zwar sollen z.B. auf der Linie 11 größere Bahnen eingesetzt werden, jedoch ist die Anzahl der Sitzplätze in diesen unterm Strich weniger; es gehen durch die geplante Taktung Kapazitäten verloren. Begründet wird dies u.a. durch den Bau der U5, welche aber zum einen vor 2025 nicht fertiggestellt werden wird und zum anderen wohl kaum Menschen südlich der Mainzer Landstraße anziehen wird. Daher sollen die vom Verkehrsdezernenten geplanten Maßnahmen im OBR 1 vorgestellt und nach Diskussion mit diesem schnellstmöglich angepasst werden, sodass sich die Situation für die Nutzer der Straßenbahnen im Gallus verbessert statt verschlechtert. Des Weiteren wird der Dezernent bereits für diesen Termin aufgefordert, eine Entlastungslinie zu planen und vorzustellen, welche z.B. in den Hauptverkehrszeiten zumindest den Abschnitt zwischen Mönchhofstraße und Galluswarte bedient. Begründung: Das neue Straßenbahnkonzept birgt viele Nachteile für das Gallus. Eine Erhöhung der Kapazitäten ist bereits heute notwendig. Durch neue Wohngebiete entlang der Mainzer Landstraße wird der Druck auf die bereits jetzt überfüllten Bahnen eher steigen als nachlassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.11.2020, OF 1521/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OF 1464/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 1 am 24.11.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1464/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1521/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Radwegbelag Mainzer Landstraße erneuern

04.10.2020 · Aktualisiert: 28.10.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2020, OF 1468/1 Betreff: Radwegbelag Mainzer Landstraße erneuern Der Magistrat wird aufgefordert, den Asphaltbelag des Radweges auf der Mainzer Landstraße instand zu setzen. Insbesondere sollen die Schlaglöcher zwischen der Ottostraße und der Friedrich-Ebert-Anlage beseitigt werden. Begründung: Die Schlaglöcher stellen eine Gefahr für Radfahrende dar. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OF 1468/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1467/1 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße neu organisieren

15.09.2020 · Aktualisiert: 27.04.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6529 entstanden aus Vorlage: OF 1398/1 vom 01.08.2020 Betreff: Kreuzung Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße neu organisieren Der Magistrat wird gebeten, aufgrund des zu erwartenden Zuwachses an neuen Anwohnerinnen und Anwohnern auf dem Teves-Gelände eine umfassende Verkehrsplanung für dieses Gelände sowie der unmittelbar angrenzenden Straßen zu erstellen und dem Ortsbeirat 1 zeitnah und vor Abschluss der endgültigen Planungen in der Bürgersprechstunde vorzustellen und diesen einzubinden. Dabei sollen insbesondere nachfolgende Punkte berücksichtigt werden: - Die Kreuzung Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße hinsichtlich der Abbiegemöglichkeit des motorisierten Individualverkehrs. - Die sichere Führung der Fahrradwege. - Sichere Überquerungsmöglichkeiten für Fußgängerinnen und Fußgänger. - Barrierefreiheit der Straßenbahnhaltestelle und Gehwege. - Die voraussichtlichen Nutzerzahlen der jeweiligen Verkehrsmittel und ihre Folgen, die per Verkehrsschätzung für alle Verkehrsmittel ermittelt werden sollen. - Priorisierte Ampelschaltungen für die Stellen mit besonders hohem Verkehrsaufkommen. Begründung: Das Verkehrsaufkommen im Umfeld der Rebstöcker Straße/Mainzer Landstraße ist bereits jetzt sehr hoch. Durch den Zuzug weiterer Anwohnerinnen und Anwohner wird eine neue Planung umso wichtiger. Idealerweise ist die Umsetzung der Planungen erfolgt, bis die ersten neuen Bürgerinnen und Bürger dort eingezogen sind. Eine Bürgerbeteiligung sowie die Beteiligung des Ortsbeirats sind hierbei unerlässlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 232 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Überblick und Sicherheit in der Niddastraße

15.09.2020 · Aktualisiert: 02.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6519 entstanden aus Vorlage: OF 1426/1 vom 15.09.2020 Betreff: Mehr Überblick und Sicherheit in der Niddastraße Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Niddastraße im Abschnitt Elbestraße bis Moselstraße das Parken im öffentlichen Straßenraum zu untersagen und den Fahrbahnrand in südwestlicher Richtung (gerade Hausnummern) in geeigneter Weise durch Stahlabweiser abzupollern. Begründung: Die Maßnahme wurde anlässlich eines Ortstermins am 08.09.2020 sowohl von Vertretern des Regionalrates Bahnhofsviertel, des Drogenreferats, des Amtes für Straßenbau und Erschließung, des Straßenverkehrsamts und den Mitgliedern des Ortsbeirates begrüßt, da sie durch Wegfall von parkenden Pkw für einen besseren Überblick im Umfeld der Drogenhilfeeinrichtung sorgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2117 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbotswidriges Linksabbiegen von der Mainzer Landstraße in die Krifteler Straße unterbinden

15.09.2020 · Aktualisiert: 27.04.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6531 entstanden aus Vorlage: OF 1400/1 vom 22.08.2020 Betreff: Verbotswidriges Linksabbiegen von der Mainzer Landstraße in die Krifteler Straße unterbinden Der Magistrat wird gebeten, durch zusätzliche ggf. auch bauliche Maßnahmen sicherzustellen, dass das notorische und illegale Linksabbiegen und Wenden auf der Mainzer Landstraße in Höhe Krifteler Straße (beide Fahrtrichtungen der Mainzer Landstraße) wirkungsvoll unterbunden wird. Begründung: In diesem Abschnitt kommt es durch illegales Linksabbiegen und Wenden häufig zu gefährlichen Situationen. Fahrzeuge bleiben im Schienenbereich stehen, was zu Kollisionsgefahren mit der Straßenbahn führt und diese stark behindert. Gleichzeitig werden auch andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer gefährdet. Der Verkehr in diesem Abschnitt hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Der Magistrat sollte nicht abwarten, bis ein ernster Unfall passiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.02.2021, OF 1567/1 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 233 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Radweg auf der Bockenheimer Landstraße - bitte komplett

03.09.2020 · Aktualisiert: 02.10.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2020, OF 1165/2 Betreff: Radweg auf der Bockenheimer Landstraße - bitte komplett Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird beauftragt 1. zu prüfen und berichten, ob auf der Bockenheimer Landstraße auch nach dem Umbau und dem Bau neuer Radwege, die auf Kosten des PKW-Fahrspuren gehen, es weiterhin notwendig ist an der Ampelkreuzung Bockenheimer Landstraße/Mainzer Landstraße/Reuterweg aus der Bockenheimer Landstraße kommend alle bisherige drei Abbiegespuren zu erhalten. 2. sofern die Prüfung ergibt, dass zwei Abbiegespuren ausreichend sind, die Planungen für den Radweg von besagter Kreuzung in Richtung Bockenheimer Warte dahingehend anzupassen, dass der breitere, von der Straße baulich getrennte Radweg nicht erst, wie derzeit und in der bisherigen Planung, auf Höhe des U-Bahn-Eingangs "Alte Oper", sondern direkt an/nach der Ampelkreuzung beginnt. Begründung: Bei der Vorstellung des Vorhabens im Ortsbeirat wurde angemerkt, dass die Bockenheimer Landstraße ohnehin nur noch etwa 2/3 des bisherigen Auto-Verkehrs in ausreichendem oder befriedigendem Maße bewältigen kann. Gleichwohl scheint bisher an der Kreuzung bei der Alten Oper keine Veränderung geplant zu sein, was bedeuten würde, dass eben nicht die gesamte Bockenheimer Landstraße einen baulich getrennten Radweg erhält. Dem stehen bisher die Abbiegespuren an besagter Kreuzung im Wege. Sofern diese Kreuzung nur noch 2/3 des Verkehrs bewältigen muss, da der Rest der Bockenheimer Landstraße ohnehin nicht mehr Verkehr verkraftet, ist anzunehmen, dass auf eine der drei Abbiegespuren verzichtet werden kann. Damit wäre die Möglichkeit des Ausbaus des Radwegs auf der kompletten Bockenheimer Landstraße gegeben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1165/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrradweg Westendstraße/Karlstraße sicher zweispurig markieren

03.09.2020 · Aktualisiert: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2020, OF 1166/2 Betreff: Fahrradweg Westendstraße/Karlstraße sicher zweispurig markieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Radweg Westendstraße, Richtung Karlstraße an der Kreuzung Mainzer Landstraße zweispurig zu markieren. Auf Seiten der Karlstraße befindet sich bereits ein zweispuriger Radweg (beide Richtungen). Auf der Westendstraße ist lediglich eine Spur aus der Gegenrichtung kommend markiert (siehe Bild 1). Gleichzeitig weist ein Schild an der Westendstraße neben dem Radweg in Richtung Karlstraße (siehe Bild 2), während die Autospuren nur Abbiegen links und rechts auf die Mainzer Landstraße zulassen. Begründung: Verkehrssicherheit schaffen. Bild 1 Westendstraße, Richtung Kreuzung Mainzer Landstraße Bild 2 Westendstraße, Richtung Kreuzung Mainzer Landstraße Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 1166/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1166/2 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und FDP (= Annahme)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Verbesserung der Parksituation im Bahnhofsviertel

31.08.2020 · Aktualisiert: 03.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2020, OF 1412/1 Betreff: Verbesserung der Parksituation im Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Parksituation im Bahnhofsviertel durch folgende Maßnahmen zu verbessern: · 24 Stunden/7 Tage striktes Anwohnerparken in der Gutleutstraße und Windmühlstraße (zumindest auf den Bereichen die aktuell ohnehin kostenfrei sind) · Zusätzliches Anwohnerparken auf den aktuell zeitweise (8-17 Uhr) gebührenpflichtigen Parkplätzen, wie in der Mainluststraße oder Weserstraße · Änderung der gebührenpflichtigen Parkplätze auf 24 Stunden/Tag und 7 Tage/Woche · Längerfristig smarte digitale Parklösungen (Reservierung von Parkplätzen per App) Begründung: Das ausufernde Parkplatzproblem des Bahnhofsviertels ist altbekannt und verringert die Lebens- und Aufenthaltsqualität für Bewohner, Gewerbetreibende und Gäste gleichermaßen. Anwohner des Bahnhofsviertels leiden insbesondere darunter, in ihrem Stadtteil nur unter sehr mühseligen Bedingungen noch parken zu können: Schon früh am Morgen sind alle Parkplätze durch Pendler belegt. Diese fahren teilweise Runden um sich einen kostenlosen Parkplatz zu ergattern. Am Wochenende sind es vor allem die Auswärtigen, die zum Shoppen in die Stadt fahren. Es scheint, als wäre die Gutleutstraße/Mainluststraße sowas wie ein Geheimtipp zum kostenlosen Parken am Wochenende mutiert, da bereits am Vormittag alle Parkplätze dicht sind und sich das bis in den späten Abend hinein auch nicht mehr ändert. Anwohner müssen dann teilweise in anderen Stadtteilen (z. B. Sachsenhausen) parken und mit der Bahn reinfahren. Besonders im Sommer, wo alle umliegenden Gastronomien ihre Terrassen aufgebaut haben, ist die Situation besonders angespannt. In Städten wie Köln, München oder Heidelberg gilt im Innenstadtbereich grundsätzlich Anwohnerparken, sodass Auswärtige nicht um ein Parkhaus oder eben die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln herumkommen. In Frankfurt dagegen hat man als Anwohner bestimmter Bereiche das Nachsehen und fühlt sich schlechter gestellt als der Tourist oder Pendler, weil man mit Einkäufen oder Kindern teilweise sehr lange nach einem Parkplatz suchen muss oder eben ausserhalb parkt und dann schier endlose Wege auf sich nimmt. Insbesondere für das Bahnhofsviertel mit seiner hohen Zahl an auswärtigen Besuchern auf engstem Raum muss ein neues System her, um der Anwohnerstruktur, die sich in den vergangenen Jahren erheblich geändert hat, gerecht zu werden. Verbesserungen: · Entlastung der Anwohner · Reduzierung des Durchgangsverkehrs · Reduzierung der Belastung durch Abgase, weil lange Parkplatzsuchen entfallen · Lärmreduzierung · Mehreinnahmen für die Stadt durch Anwohnerparkausweise und die Erhöhung der gebührenpflichtigen Zeit auf 24 Stunden/7Tage All diese Maßnahmen nur ein Teil dessen, was langfristig unternommen werden kann, um den innerstädtischen Autoverkehr zu reduzieren. Für das Bahnhofsviertel wäre es aber ein erster wichtiger Anfang. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.11.2020, OF 1483/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2020, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 1412/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1412/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 1 am 24.11.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1412/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1483/1 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 1520/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 3. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, Die PARTEI und U.B. gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); BFF (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Platzbenennung nach Bernhard Sekles

24.08.2020 · Aktualisiert: 12.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.08.2020, OM 6410 entstanden aus Vorlage: OF 1133/2 vom 05.08.2020 Betreff: Platzbenennung nach Bernhard Sekles Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Verkehrskreisel im südlichen Westend, auf den die Straßen Niedenau, Rüsterstraße, Ulmenstraße und Zimmerweg zulaufen, nach dem Komponisten, Dirigenten, Pianisten und Musikpädagogen Bernhard Sekles benannt werden kann. Es dient zur Kenntnis, dass von der Benennung keine Postadressen betroffen wären. Im Falle eines positiven Prüfergebnisses wird um Umsetzung gebeten, z. B. anlässlich des 150. Geburtstages des Namensgebers im Jahre 2022. Der Ortsbeirat 2 erklärt sich bereit, dazu z. B. gemeinsam mit dem Dr. Hoch'schen Konservatorium eine entsprechende Einweihungsfeier zu organisieren. Die Stadt wird gebeten, dazu rechtzeitig mit dem Ortsbeirat 2 Kontakt aufzunehmen. Begründung: Bernhard Sekles wurde am 20. März 1872 in Frankfurt am Main geboren (hat aber seinen Geburtstag stets am 20. Juni gefeiert). Nach privater Unterweisung bei dem Komponisten Wilhelm Hill studierte Sekles ab 1888 am Dr. Hoch'schen Konservatorium bei Engelbert Humperdinck (Instrumentation), Iwan Knorr (Komposition) und Lazzaro Uzielli (Klavier). Nach dem Studienabschluss wurde er Kapellmeister an den Theatern in Heidelberg (1893/94) und Mainz (1895/96). 1896 kehrte er als Lehrer ans Dr. Hoch'sche Konservatorium zurück, wo er zunächst Musiktheorie unterrichtete und ab 1906 auch Komposition. 1923 wurde er Direktor des Konservatoriums, das unter seiner Leitung durch die Einrichtung neuer Fächer bedeutend erweitert wurde: Dirigentenklasse, Opernschule, Privatmusiklehrerseminar, Institut für Kirchenmusik, Kurse für musikalische Früherziehung und Erwachsenenbildung. 1928 gründete er zudem - gegen heftigen Widerstand - die erste Jazzklasse überhaupt und berief den jungen Mátyás Seiber zu deren Leiter. Wegen seiner jüdischen Abstammung wurde Sekles im April 1933 von den Nationalsozialisten entlassen und seine Musik verboten. Sekles starb am 8. Dezember 1934 in Frankfurt am Main (Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Bernhard_Sekles). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 61 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 62 2

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