Meine Nachbarschaft: An den Röthen
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Vorlagen
Standorte für E-Ladesäulen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7134 entstanden aus Vorlage: OF 528/4 vom 30.05.2025 Betreff: Standorte für E-Ladesäulen Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Standorten E-Ladesäulen aufzustellen: 1. Pestalozziplatz/Eberhardstraße; 2. Vereinsstraße/An den Röthen; 3. Parlamentsstraße/östliche Bornheimer Landwehr; 4. westliche Ferdinand-Happ-Straße (zwischen Ostbahnhof und Launhardtstraße). Begründung: Der Ortsbeirat war gebeten worden, Standorte für E-Ladesäulen in Bornheim und dem Ostend zu benennen, an denen Bedarf besteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1675
Behinderung der Einmündung Weidenbornstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7048 entstanden aus Vorlage: OF 517/4 vom 03.05.2025 Betreff: Behinderung der Einmündung Weidenbornstraße Vorgang: OM 1679/22 OBR 4; ST 1320/22; ST 2778/22; OM 4847/23 OBR 4; ST 305/25 Der Magistrat wird gebeten, zügig die bereits im November 2023 erinnerte Umsetzung der Magistratsanregung vom 15.02.2022, OM 1679, vorzunehmen, wie sie in der Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2778, in Aussicht gestellt wurde. Begründung: In der Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1679, heißt es: ". .den Einmündungsbereich von der Dortelweiler Straße in die Weidenbornstraße (Hausnummer 24) auf der nördlichen Seite durch eine Sperrfläche mit Aufstellen von Fahrradständern oder Pollern so abzusichern, dass der Abbiegeverkehr (von der Dortelweiler Straße oder Seckbacher Landstraße) nicht durch falschparkende Fahrzeuge behindert wird . .". Trotz Erinnerung mit Magistratsanregung vom 06.11.2023, OM 4847, erfolgte die Umsetzung der Maßnahme immer noch nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1679 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1320 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2778 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4847 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 305 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1632
Entschleunigung der Straße Am Tiergarten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7042 entstanden aus Vorlage: OF 506/4 vom 03.05.2025 Betreff: Entschleunigung der Straße Am Tiergarten Der Magistrat wird gebeten, die Straße am Tiergarten zu entschleunigen, da hier die vorgeschriebenen 30 km/h häufig sehr deutlich überschritten werden. Eine engmaschige Geschwindigkeitskontrolle kann Aufschluss darüber bringen, wie die Verkehrslage dort ist. Vorstellbar sind zur Entschleunigung versetzte Blumenkübel (die von Anwohnern gepflegt würden) oder Verkehrsnasen ähnlich der in der Comeniusstraße, die an den Engstellen nur einspurig Verkehr durchlassen. Begründung: Anwohner berichten, dass in der Straße Am Tiergarten häufig deutlich die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 km/h überschritten wird. Dies ist vor allem dann gefährlich, wenn zu Schulbeginn oder Schulende zahlreiche Schüler mit dem Fahrrad unterwegs sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1635
Projektvorstellung Einhausung A 661
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6896 entstanden aus Vorlage: OF 721/11 vom 31.03.2025 Betreff: Projektvorstellung Einhausung A 661 Der Magistrat wird gebeten, den betroffenen Ortsbeiräten den Stand der geplanten Einhausung der A 661 zwischen der Friedberger Landstraße und dem Galeriebauwerk Seckbacher Landstraße vorzustellen, insbesondere - den konkreten Zeitplan mit den Meilensteinen bis zur Fertigstellung des Ausbauvorhabens; - darin enthalten die Information, bis wann durch die Stadtverordnetenversammlung zugestimmt werden muss, um eine Einhausung ohne unnötigen Auf- und Abbau von Lärmschutzwänden zu realisieren; - wann die fertigen Untersuchungen der DEGES GmbH vorgestellt werden; - wann das Stadtplanungsamt die Offenlegung der Planfeststellungsunterlagen (im Falle einer Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung) plant. Begründung: Die Autobahn GmbH des Bundes hat in Vorbereitung der Errichtung von Lärmschutzwänden mit dem Vegetationsrückschnitt im Rahmen des geplanten, planfestgestellten Endausbaues der A 661 begonnen. Nach Auskunft der Autobahn GmbH handelt es sich um Vorarbeiten für die Errichtung von Lärmschutzwänden in Höhe von zehn Metern. Der Ortsbeirat ist bislang davon ausgegangen, dass Lärmschutzwände aufgrund der geplanten Einhausung nicht gebaut werden. Vielmehr sollte das Geld zur Errichtung der Wände in die kostspielige Einhausung gesteckt werden, um dem Lärmschutz Genüge zu tun. Weiterhin sollten die Ergebnisse einer Verkehrsuntersuchung der DEGES GmbH seit Frühjahr 2024 veröffentlicht sein. Der Ortsbeirat freut sich, dass das Stadtplanungsamt und das Verkehrsdezernat mittels einer Arbeitsgruppe in engem Austausch mit der Autobahn GmbH stehen. Der konkrete Zeitplan der Einhausung wird aber auch aufgrund der zahlreichen Bürger*innenanfragen immer wichtiger für den Ortsbeirat. Dass die Stadt zunächst nicht über die Rodungsarbeiten informiert war und weder Stadtverordnete noch Ortsbeiräte über irgendetwas in Kenntnis gesetzt wurden, verdeutlicht eine große Informationslücke. Um diese Unklarheiten aufzuklären, und weil die Autobahn GmbH auch auf mehrfache Nachfragen bislang keine Möglichkeit sah, das Projekt detailliert vorzustellen, wendet der Ortsbeirat sich nun an den Magistrat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1006
Markierungen in der Vereinsstraße beseitigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2025, OM 6733 entstanden aus Vorlage: OF 490/4 vom 19.02.2025 Betreff: Markierungen in der Vereinsstraße beseitigen Der Magistrat wird gebeten, alte Parkverbotsmarkierungen auf der linken (östlichen) Seite der Vereinsstraße auf Höhe der Hausnummer 44 restlos zu entfernen, um Unklarheiten auszuräumen. Begründung: An der Ecke Vereinsstraße/An den Röthen sind noch Reste von aufgehobenen Parkverbotsmarkierungen zu sehen. Dies führt zu Fehleinschätzungen seitens des Ordnungsamtes. Obwohl dort kein Parkverbot gilt, berichten Anwohner*innen, dass sie dort bei der Nutzung der Parkplätze Strafzettel bekommen haben. Es gibt kein Schild und auch keinen ersichtlichen Grund, dass das Parken auf den beiden Stellplätzen verbietet. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1326
Anbringung von Fahrradbügeln in der Seckbacher Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2025, OF 489/4 Betreff: Anbringung von Fahrradbügeln in der Seckbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob vor dem Kunstraum in der Eulengasse PKW-Parkraum erhalten bleiben kann und Fahrradbügel an anderer Stelle in unmittelbarer Nähe zum Kunstraum angebracht werden können. Begründung: Unlängst wurden in der Seckbacher Landstraße 16 insgesamt drei Fahrradbügel installiert. Dies geschah auf Initiative des Kunstraumes "Eulengasse" mittels Petition/Ideeneinreichung beim Portal "Frankfurt fragt mich". Durch Anbringen der Fahrradbügel wurde einer der wenigen PKW-Parkplätze für Anwohner in diesem Bereich durch Fahrradbügel ersetzt, was zu einer weiteren Verknappung der verfügbaren Parkmöglichkeiten für PKWs führt. In unmittelbarer fußläufiger Nähe befinden sich bereits mehrere Fahrradbügel, als auch anderweitige Möglichkeiten wie Schutzbarrieren aus Stahl, um Fahrräder anzuschließen. Man könnte überdies die Bügel zwischen dem nebenan befindlichen Baum und dem Gehweg installieren, wodurch kein PKW-Parkplatz wegfallen würde. Gegebenenfalls lassen sich vor den genannten Schutzbarrieren weitere Fahrradbügel anbringen, da die Breite des Fußweges dies durchaus erlaubt. Im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit der Nutzung des öffentlichen Raums ist zu bedenken, dass entsprechend der Öffnungszeiten die Besucher des Kunstraumes elf Stunden in der Woche diesen Bereich nutzen. Im Gegenzug zu einem durchgängig benötigen Parkplatz für Anwohner, Geschäftskunden (beispielsweise der Apotheke), Pflegedienste und Dienstleister erscheint dieser Zeitraum verhältnismäßig gering, um der Forderung zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität vor dem Kunstraum nachzugehen. Der genannte PKW-Parkplatz ist nicht der einzige Parkplatz, den es im unmittelbaren Nahbereich betrifft; zwei weitere Beispiele betreffen die Weidenbornstraße/Seckbacher Landstraße sowie die Seckbacher Landstraße 7. Die fortschreitende Reduzierung von Parkraum für PKW führt zu einer Intensivierung des Parksuchverkehrs, was dem Ziel, das Stadtklima zu verbessern, entgegensteht. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 4 am 25.03.2025, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 489/4 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU, FDP und dFfm (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenSchrägparken in der Comeniusstraße 2 bis 8
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6335 entstanden aus Vorlage: OF 466/4 vom 27.12.2024 Betreff: Schrägparken in der Comeniusstraße 2 bis 8 Der Magistrat wird gebeten, in der Comeniusstraße vor den Hausnummern 2 bis 8 das Schrägp arken mit Teilparken auf dem Gehweg zu genehmigen. Begründung: Seit Jahren wird im unteren Bereich der Comeniusstraße vor den Hausnummern 2 bis 8, wie im weiteren Verlauf der Straße, auf dieser Seite schräg geparkt, sodass ein Teil des Fahrzeugs auf dem vermutlich vorgesehenen Parkstreifen (Kopfsteinpflaster) und ein Teil auf dem Bürgersteig steht (siehe Bilder). Seit Kurzem werden jedoch Strafzettel verteilt. Der Bürgersteig ist in dem Bereich so breit, dass zu Fuß gehende Personen (auch Rollstuhlfahrer und Personen mit breiten Kinderwagen) ungehindert aneinander vorbei können. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 949 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 4 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verbesserung der Situation für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen in der Dortelweiler Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5720 entstanden aus Vorlage: OF 719/3 vom 13.05.2024 Betreff: Verbesserung der Situation für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen in der Dortelweiler Straße Vorgang: V 373/22 OBR 3; ST 1684/22 Der Magistrat wird gebeten, weitere Vorschläge zur Verbesserung der Situation der Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen zu erarbeiten und den betroffenen Ortsbeiräten vorzulegen. Diese sollten auch die Situation am Kreisel Dortelweiler Straße/Valentin-Senger-Straße einbeziehen. Der Ortsbeirat bittet bei der Beantwortung um Beteiligung der Fußgänger- und Radfahrbeauftragten. Begründung: Der Ortsbeirat ist mit den Antworten aus den Stellungsnahmen zur Dortelweiler Straße noch nicht zufrieden (beispielsweise Stellungnahme ST 1684 aus 2022) und erhält hierzu weiterhin Anfragen aus der Öffentlichkeit. In der schmalen Dortelweiler Straße herrscht reger Verkehr und es wird zu schnell gefahren. Im Wesentlichen geht es um den Abschnitt ab dem Kreisel der Valentin-Senger-Straße, entlang des Wasserparks und des Bornheimer Friedhofs bis zu den Gärtnereien. Die Bürgersteige sind oft schmal, es fehlen Querungsmöglichkeiten für Fußgänger und es sind keine Radfahrstreifen vorhanden. Zusammenfassend wird die dortige Situation für Fußgänger und Radfahrer als unsicher und unbequem bezeichnet. Dies gilt in einem Bereich, der gerade zwischen Wasserpark, Friedhof, Gärten und als Verbindung zwischen Günthersburgpark und Lohrberg intensiv fußläufig und radfahrend genutzt wird. Die eine vorhandene Fußgängerampel sollte da nicht das Maß aller Dinge sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.03.2022, V 373 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1684 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2124 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Schulwegsicherung durch Zebrastreifen in der Wöllstädter Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5505 entstanden aus Vorlage: OF 413/4 vom 13.05.2024 Betreff: Schulwegsicherung durch Zebrastreifen in der Wöllstädter Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Wöllstädter Straße im Kreuzungsbereich Ilbenstädter Straße einen Zebrastreifen zum Zweck der Schulwegsicherung der Kirchnerschule zu installieren. Begründung: Der Schulwegplan der Stadt Frankfurt am Main empfiehlt Schüler:innen der Kirchnerschule an zwei Punkten die Querung der Wöllstädter Straße (siehe nachstehender Screenshot). Hier wird der Ortsbeirat immer wieder darauf hingewiesen, dass die Querung aufgrund fehlender Zebrastreifen nicht sicher sei. Die Wöllstädter Straße ist zwar Bestandteil einer Tempo-30-Zone, als Zubringerstraße zur Seckbacher Landstraße jedoch stark frequentiert. Zudem gibt es dort eine hohe Parkdichte, was die Querung zusätzlich erschwert. Ein Zebrastreifen könnte den Verkehr in der Wöllstädter Straße verlangsamen und Kindern, die nördlich derer wohnen, einen sichereren Schulweg ermöglichen. Quelle: Schulwegpläne | Stadt Frankfurt am Main Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 03.02.2025, OF 469/4 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6517 Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1439 Beratung im Ortsbeirat: 4
Stationärer Blitzer in der Dortelweiler Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2024, OM 5460 entstanden aus Vorlage: OF 698/3 vom 20.03.2024 Betreff: Stationärer Blitzer in der Dortelweiler Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es im Bereich Dortelweiler Straße Höhe Bornheimer Friedhof/Hessenwasser-Gelände in den letzten Wochen Geschwindigkeitsüberwachungen gab. Wenn ja, wie viele Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden festgestellt? Ist es möglich, in diesem Straßenabschnitt einen stationären Blitzer zu installieren? Begründung: Der Fußweg ist in diesem Bereich sehr schmal und stellt eine wichtige Verbindung in den Günthersburgpark dar. Er ist teilweise Schulweg zur Valentin-Senger-Schule. Die Geschwindigkeit wird in diesem Bereich oftmals überschritten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1886 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 3 am 12.09.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Behinderung an der Einmündung Weidenbornstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4847 entstanden aus Vorlage: OF 352/4 vom 06.11.2023 Betreff: Behinderung an der Einmündung Weidenbornstraße Vorgang: OM 1679/22 OBR 4; ST 2778/22 Der Magistrat wird gebeten, die in seiner Stellungnahme vom 19.12.2022, ST 2778, in Aussicht gestellte Umsetzung der Anregung des Ortsbeirates vorzunehmen. Begründung: In der Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1679, heißt es: "...den Einmündungsbereich von der Dortelweiler Straße in die Weidenbornstraße (Hausnummer 24) auf der nördlichen Seite durch eine Sperrfläche mit Aufstellen von Fahrradständern oder Pollern so abzusichern, dass der Abbiegeverkehr (von der Dortelweiler Straße oder Seckbacher Landstraße) nicht durch falschparkende Fahrzeuge behindert wird ...". Die Umsetzung der Maßnahme ist bislang nicht erfolgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1679 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2778 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 305 Antrag vom 03.05.2025, OF 517/4 Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7048
Gestaltung: Platz vor dem Haus Günthersburg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.10.2023, OM 4621 entstanden aus Vorlage: OF 348/4 vom 28.09.2023 Betreff: Gestaltung: Platz vor dem Haus Günthersburg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Comeniusstraße vor der Hausnummer 46 (gegenüber dem Günthersburgpark) der Bodenbereich unter dem Baum um zwei mal drei Meter in nördlicher Richtung verlängert und entsiegelt werden kann. Die neue Fläche könnte dann als Blumenbeet genutzt werden. Anschließend an eine Verlängerung könnten drei Fahrradbügel im 90-Grad-Winkel zur Straße installiert werden. Begründung: Der Vorschlag folgt einer Anregung von Bewohnerinnen und Bewohnern des Hauses Günthersburg, die sich auch um die Pflege mit kümmern möchten. Die Verlängerung mit einem Blumenbeet würde nicht nur weniger versiegelte Fläche bedeuten, sondern auch optisch dem Ort guttun. Mehr Fahrradbügel werden im Bereich Usinger Straße/Comeniusstraße weiterhin benötigt, da es in diesem Viertel viele Radfahrerinnen und Radfahrer und insbesondere Fahrrad fahrende Eltern mit jungen Kindern gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 418 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 4 am 20.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Zusätzliche Aufzugsanlage für die UBahnStation „Seckbacher Landstraße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.10.2023, OM 4622 entstanden aus Vorlage: OF 349/4 vom 28.09.2023 Betreff: Zusätzliche Aufzugsanlage für die U-Bahn-Station "Seckbacher Landstraße" Der Magistrat wird gebeten, weitere Aufzugsanlagen in der U-Bahn-Station "Seckbacher Landstraße" zu planen und entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Begründung: Die jetzige Aufzugsanlage besteht aus einem Aufzug von der Straße bis zum Zwischengeschoss, auf dem die Fahrkartenautomaten stehen, und einen weiteren Schrägaufzug zu den Gleisen. Bei Ausfall einer der Aufzugsanlagen ist es für mobilitätseingeschränkte Menschen nicht möglich, die Bahnsteige zu betreten und zu verlassen, womit ihnen die Nutzung dieser U-Bahn-Station unter diesen Umständen verwehrt bleibt. Es hat sich in letzter Zeit gezeigt, dass die Aufzugsanlagen öfters ausfallen. Die Reparaturarbeiten an den Aufzugsanlagen nehmen zudem erhebliche Zeit in Anspruch, sodass mobilitätseingeschränkte Menschen die U-Bahn-Station häufig gar nicht nutzen können. Um hier Abhilfe zu schaffen, sollten weitere Aufzuganlagen (ähnlich den Bestandsaufzugsanlagen) geplant und umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1067 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 4 am 20.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ringstraßenbahn - Abschnitt Friedberger Landstraße bis Ginnheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2023, OF 597/3 Betreff: Ringstraßenbahn - Abschnitt Friedberger Landstraße bis Ginnheimer Landstraße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der o.g. M 167 wird unter folgender Maßgabe zugestimmt: Der Magistrat wird gebeten mit Blick - auf die Kosten, - die lange Planungszeit von 10 Jahren - den geringen Straßenquerschnitt der betroffenen Straße - die Tatsache, dass der Lückenschluss der Straßenbahn auf der Dortelweiler Straße noch nicht geklärt ist, nochmals zu klären, ob die Anbindung nicht doch auch über eine günstigere E-Busringlinie die nötigen Fahrgastkapazitäten bereitstellen könnte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Der Vorlage M 167 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 597/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenStreetbasketballfeld an der oberen Seckbacher Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2023, OF 351/4 Betreff: Streetbasketballfeld an der oberen Seckbacher Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob die Installation eines Streetbasketballfelds mit sogenanntem Käfig und entsprechenden Sitzmöglichkeiten auf der Grünfläche an der oberen Seckbacher Landstraße vor der Brücke über die A 661 vor dem Fußballplatz der SG Bornheim 1945 e.V. Grün-Weiss möglich ist. Das Spielfeld sollte nach Empfehlung des DBBs (Deutscher Basketball Bund e. V.) eine Größe von 10 x 10 bis zu 15 x 15 Metern haben. Begründung: Die besagte Grünfläche hat derzeit keine explizite Funktion und liegt brach. Daher wäre es begrüßenswert, wenn hier ein weiterer offizieller Treffpunkt für Sportbegeisterte und vor allem die jüngere Generation geschaffen werden könnte. Der Platz erscheint dafür mehr als geeignet, da direkt dahinter auf dem Fußballplatz fast täglich bis spätabends gesportelt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.09.2023, OF 350/4 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 4 am 17.10.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 350/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 351/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 4 am 28.11.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 350/4 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 351/4 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenNutzung eines Hundeauslaufs
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2023, OF 350/4 Betreff: Nutzung eines Hundeauslaufs Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob die Grünfläche zwischen Seckbacher Landstraße und SG Bornheim als eingezäunter Hundeauslauf (dauerhaft oder auch mobil) genutzt werden kann. Begründung: Die Rasenfläche hat aktuell keine besondere Nutzung. Im nördlichen Bornheim gibt es keinen eingezäunten Hundeauslauf. Für viele Hundebesitzer*innen böte die Einrichtung eines Hundeauslaufs an der Seckbacher Landstraße die Möglichkeit ihren Haustieren einen freien Auslauf ohne Leine zu gewähren. Möglich wäre eine feste, dauerhafte Lösung oder die Erlaubnis der Nutzung des Rasens durch Aufstellen eines mobilen Hundezauns. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.10.2023, OF 351/4 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 4 am 17.10.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 350/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 351/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 4 am 28.11.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 350/4 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 351/4 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenErneuerung des Gehwegs an der Dortelweiler Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4235 entstanden aus Vorlage: OF 317/4 vom 20.06.2023 Betreff: Erneuerung des Gehwegs an der Dortelweiler Straße Der Magistrat wird gebeten, den Gehweg auf der Dortelweiler Straße auf Höhe der Hausnummer 110 (Marmor Rupp GmbH ) zu erneuern und in dem Zuge zu verbreitern. Begründung: Der Gehweg ist an oben genannter Stelle nicht gepflastert. Dadurch bilden sich eine unebene Fläche und ein kleiner Absatz und bei Regen Pfützen. Der Gehweg ist der Schulweg für Kinder aus den Straßen An den Röthen, Comeniusstraße, Preungesheimer Straße und Dortelweiler Straße zur Valentin-Senger-Schule und stellt in der Form eine Gefahrenquelle dar, besonders wenn die Kinder einen Roller für den Schulweg nutzen. Im Zuge der Erneuerung sollte er daher auch verbreitert werden. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2289
Barrierefreiheit an der Ladenzeile Seckbacher Landstraße 59 bis 63
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4234 entstanden aus Vorlage: OF 316/4 vom 23.06.2023 Betreff: Barrierefreiheit an der Ladenzeile Seckbacher Landstraße 59 bis 63 Vorgang: OM 3206/22 OBR 4; ST 1028/23 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob Niveau-Anpassungen des Bürgersteigs an der o. g. Stelle zur Erreichung der Barrierefreiheit durchgeführt werden können. Begründung: Gemäß der Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1028, entsprechen temporäre Rampen - die vermutlich finanziell günstiger wären - nicht den DIN-Normen. Deshalb bleibt offensichtlich keine andere Möglichkeit, als das Niveau des Bürgersteigs anzupassen, um mobilitätseingeschränkten Anwohnerinnen und Anwohnern den Einkauf von Waren des täglichen Bedarfs zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3206 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1028 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2287
Bau des Gymnasiums in der „Grünen Lunge“ komplett auf dem Gelände an der Hungener Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4135 entstanden aus Vorlage: OF 467/3 vom 23.01.2023 Betreff: Bau des Gymnasiums in der "Grünen Lunge" komplett auf dem Gelände an der Hungener Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Bau des Gymnasiums in der "Grünen Lunge" komplett auf dem Gelände an der Hungener Straße möglich ist. Begründung: Nachdem bekannt wurde, dass das ehemalige Gärtnereigelände an der Dortelweiler Straße nicht für den Bau des gesamten Gymnasiums ausreicht, legte der Magistrat den Entwurf einer Zweiteilung des Standorts vor. Die Klassen fünf bis acht sollen nun auf dem bereits versiegelten Gelände an der Hungener Straße angesiedelt werden. Somit muss jedoch teilweise Schulinfrastruktur doppelt vorgehalten werden und Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonal müssen zwischen zwei Standorten pendeln. Um diese ungünstige Situation zu vermeiden, soll geprüft werden, ob der komplette Bau auf dem Gelände an der Hungener Straße möglich ist. Die Wohnungen, die somit dort nicht gebaut werden können, können dann auf dem ehemaligen Gärtnereigelände an der Dortelweiler Straße gebaut werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 463 Stellungnahme des Magistrats vom 30.08.2024, ST 1609 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 40-34
Grüne Welle für den ÖPNV
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4146 entstanden aus Vorlage: OF 534/3 vom 01.06.2023 Betreff: Grüne Welle für den ÖPNV Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wo die Attraktivität des ÖPNV im Nordend durch die Einrichtung einer Grünen Welle gestärkt werden kann. Begründung: Der ÖPNV verläuft an vielen Stellen im Nordend parallel mit dem Autoverkehr beispielsweise entlang der Friedberger Landstraße, der Eckenheimer Landstraße oder der Rohrbachstraße sowie auf dem Oeder Weg oder auf dem Alleenring und Anlagenring. Häufig unterliegen Busse und Bahnen dabei denselben Ampelphasen, wodurch sie beispielsweise auf der oberen Friedberger Landstraße an Querstraßen wie der Rat-Beil-Straße, der Gießener Straße und der Dortelweiler Straße regelmäßig ausgebremst werden. Ein ÖPNV, der Vorfahrt vor dem querenden Verkehr erhielte, könnte sich deutlich schneller durch die Stadt bewegen und so ein noch attraktiveres Angebot darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 28.06.2023, OF 559/3 Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4273 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2010 Aktenzeichen: 92-11
Mehr Sicherheit auf dem Schulweg an der Friedberger Warte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3881 entstanden aus Vorlage: OF 578/10 vom 17.04.2023 Betreff: Mehr Sicherheit auf dem Schulweg an der Friedberger Warte Es besteht eine komplexe Verkehrssituation rund um die Friedberger Warte mit den Einmündungen der Homburger Landstraße und der Dortelweiler Straße sowie der Zubringersituation zur A 661. Durch die Anpassung der Schulbezirke werden noch mehr Kinder aus dem Ortsbezirk 10 auf ihrem Schulweg die Friedberger Landstraße zur und von der Valentin-Senger-Schule überqueren müssen. Deshalb wird der Magistrat gebeten, die direkt nördlich der Friedberger Warte gelegenen Fußgängerampeln in beide Fahrtrichtungen mit einer Rotlichtüberwachungsanlage nebst beschilderter Ankündigung zu versehen. Ferner soll dieser Bereich ergänzend durch das Installieren von geeigneten Messstationen zur Geschwindigkeitsüberwachung und wenn möglich auch zur Überwachung der Wegführung für zu Fuß Gehende und Radfahrende sicherer gestaltet werden. Begründung: Die großflächige, komplexe Kreuzungssituation rund um die Friedberger Warte mit den Einmündungen der Homburger Landstraße und der Dortelweiler Straße sowie der Zubringersituation zur A 661 ist für alle Verkehrsbeteiligten herausfordernd. Immer wieder sind Autofahrende auffällig, die die formal gültige Signalisierung ignorieren und erheblich zu schnell oder entgegen der Abbiegevorschriften fahren. Für Grundschulkinder auf dem Schulweg ist das gefährlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1970 Antrag vom 18.11.2023, OF 710/10 Anregung an den Magistrat vom 05.12.2023, OM 4866 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 10 am 19.09.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-5
Zweirad-Parken an der U-Bahn-Station „Seckbacher Landstraße“/Am Rötheneck
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3854 entstanden aus Vorlage: OF 300/4 vom 03.04.2023 Betreff: Zweirad-Parken an der U-Bahn-Station "Seckbacher Landstraße"/Am Rötheneck Der Magistrat wird gebeten, eine zufriedenstellende Situation hinsichtlich der parkenden Zweiräder am Eingang der o. g. U-Bahn-S tation herbeizuführen. Lösung könnte die Errichtung einer Scooter-Parkanlage oder mindestens eine dringende Aufforderung zum Abtransport an die Verleihfirma sein. Begründung: Insbesondere die Leih-E-Scooter werden häufig nachlässig auf dem Gehweg abgestellt, sodass der Zugang zur Station und der Gehweg verstellt sind. Leider kein seltener Anblick (Foto: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1479
Vollsperrung der Dortelweiler Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.03.2023, OF 493/3 Betreff: Vollsperrung der Dortelweiler Straße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten, - Wie lange wird die Vollsperrung der Dortelweiler Straße dauern? Dabei sind alle aktuell geplanten Maßnahmen an den Versorgungsleitung zu berücksichtigen. - Wie erfolgt die Abstimmung der verschiedener Maßnahmen untereinander? Koordinieren die Versorger ihre Baumaßnahmen? - Werden bei solch umfangreichen Maßnahmen, die mit Vollsperrungen verbunden sind auch z.B. die Verlegung von schnellen Internetnetanschlüssen, intelligenter Straßenbeleuchtung mit geplant? - Wird auf der Dortelweiler Straße die geplante Straßenbahnverlängerung mitberücksichtigt? - Wie erfolgte die Information der Anwohnenden? Fanden im Vorfeld Gespräche mit den ansässigen Gewerbebetreibenden statt? - Wie wurden die Rettungskräfte eingebunden? Begründung: Erfolgt mündlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 60 Beschluss: Auskunftsersuchen V 646 2023 Die Vorlage OF 493/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenUmgestaltung der Cronstettenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3791 entstanden aus Vorlage: OF 432/3 vom 11.01.2023 Betreff: Umgestaltung der Cronstettenstraße In der aktuellen Gestaltung der Cronstettenstraße nimmt die zügige Verkehrsabwicklung aktuell die vorrangige Funktion an. Es sollte das Ziel sein, durch Begrünungsmaßnahmen, Änderungen der Parkanordnung und zusätzliche Querungsmöglichkeiten die Geschwindigkeit auf der Straße zu reduzieren und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) ob aufgrund der vorhandenen Leitungen Baumpflanzungen im Bereich der Cronstettenstraße möglich sind und, wenn ja, wo; b) sollten keine tief wurzelnden Bäume möglich sein, ob die Möglichkeit besteht, Beete anzulegen mit Sträuchern oder anderem flachwurzelndem Straßenbegleitgrün; c) ob die Altglascontainer durch Niederflur- oder Teilniederflurbehälter ersetzt werden können; d) ob die Parkanordnung durch den Wechsel zwischen Längs- und Querparkständen neu geordnet werden kann. Als Beispiel kann die Parkanordnung in der Comeniusstraße zwischen Burgstraße und Weidenbornstraße dienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1940 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1255 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 81 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1354 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zur 2. Planänderung des Planfeststellungsverfahrens für die Ostumgehung Frankfurt am Main Endausbau der A 661
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2023, OF 285/4 Betreff: Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zur 2. Planänderung des Planfeststellungsverfahrens für die Ostumgehung Frankfurt am Main Endausbau der A 661 Der Bitte des Amtes für Straßenbau und Erschließung vom 22. Februar 2023, zu einer Stellungnahme zum Planänderungsverfahren beizutragen, entspricht der Ortsbeirat 4 im Folgenden. Die Vorbetrachtungen zur Realisierung einer Direktrampe, eines Verflechtungsstreifens und eines erweiterten Lärmschutzes haben Ergebnisse zu Tage gebracht, die Anlass zur Sorge geben. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen als verfahrensführende Behörde wird deshalb aufgefordert: Auf der für den Bau der Direktrampe von Friedberger Landstraße auf die A 661 vorgesehenen Fläche befindet sich derzeit dichtes Grün - Bäume und Sträucher. Nach Beendigung des Bauvorhabens sollen so ortsnah wie möglich Nachpflanzungen durch den Vorhabenträger erfolgen. Die Inbetriebnahme der Direktrampe wird vermutlich zu einer Verkehrszunahme von 18% auf der Friedberger Landstraße führen. Zur Reduktion der Lärmemissionen soll dort mindestens ab der Friedberger Warte in Richtung Norden eine Tempobeschränkung von 30 km/h eingeführt werden. Die Lärmabschätzungen durch die geplanten verkehrlichen Maßnahmen haben ergeben, dass auf der Friedberger Landstraße - trotz geplanter Lärmschutzwände - Lärm-Werte von 70 dB am Tage und 60 dB in der Nacht erreicht werden können. Diese Grenzwerte hat das Bundesverwaltungsgericht als "grundrechtliche Zumutbarkeitsschwelle" definiert. Aber auch in den anderen angrenzenden Stadtteilen Bornheim, Seckbach und Riederwald wird mit sehr hohen Lärmbelastungen gerechnet. Hier muss der Vorhabenträger proaktiv auf die betreffenden Anwohner:innen bzw. Eigentümer:innen zugehen und bestmögliche passive Lärmschutzmaßnahmen (z. B. besonders schallschützende Fenster etc.) veranlassen und bezahlen. In der "Unterlage 1.1a - allgemein verständliche Zusammenfassung nach § 16 Abs. 1 Nr. 7 UVPG", Seite 13, stehen zum Thema Auswirkungen auf das Landschaftsbild folgende Aussagen: "Die bereits bestehende A661 verläuft teilweise im Einschnitt und ist daher nicht immer einsehbar, aber ihre Geräuschkulisse beeinträchtigt die Erholungsqualität im grünen Siedlungsumfeld...Im Hinblick auf die Erholungs- und Freizeitfunktion ist das Umfeld des Planungsbereichs daher deutlich beeinträchtigt. Daher sind das Landschaftsbild und die Bedeutung für die wohnortnahe Erholung durch die genannten Faktoren stark vorbelastet." Um den Aufenthalt im Umfeld der Autobahn A 661 wieder halbwegs erträglich zu machen, muss die geplante Einhausung mindestens in der Variante L2 mit einer Länge von 1080 Metern auf dem Abschnitt Friedberger Landstraße bis südlich der Seckbacher Landstraße realisiert werden unter maßgeblicher finanzieller Beteiligung des Bauherrn. Abschließend noch eine Bemerkung zur Bürgerbeteiligung. So sehr diese auch von uns begrüßt wird, gleicht sie in dieser Form doch eher einer Farce. Die vorliegenden Tabellen, Erläuterungsberichte, Lagepläne etc. sind so voraussetzungsvoll, dass sie die alleine gelassenen Bürger:innen geradezu in die Politikverdrossenheit drängen. Auch wenn Erläuterungen in "einfacher Sprache" vorliegen, ist eine echte Beteiligung in Form einer Präsenzveranstaltung zwingend. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4
Partei: GRÜNE
Weiter lesenDie Zukunft des Gebrauchtwagenhändler-Areals schnellstmöglich klären
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2023, OF 468/3 Betreff: Die Zukunft des Gebrauchtwagenhändler-Areals schnellstmöglich klären Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird um Auskunft über die Zukunft des Gebiets der ehemaligen Gebrauchtwagenhändler entlang der Friedberger Landstraße gebeten. Dabei soll der Magistrat insbesondere Antwort auf folgende Fragen geben: 1. Wie sind die genauen Eigentumsverhältnisse? 2. Welche langfristigen Pläne hat die Stadt mit diesem Gebiet? 3. Kann die Fläche einer vorübergehenden Zwischennutzung zugeführt werden, beispielsweise als Ausweichflächen für sanierungsbedürftige Kitas oder Schulen im Nordend? 4. Kann die Fläche sinnvoll in die Planungen des Gymnasiums Ost integriert werden - beispielsweise als Alternative zum geplanten Bau an der Dortelweiler Straße? 5. Wie sieht der Magistrat die Chance, das gesamte Areal zwischen Friedberger Landstraße und Dortelweiler Straße der Bevölkerung zugänglich zu machen, beispielsweise in Form einer Parkverbindung von Günthersburgpark und Wasserpark? Der Ortsbeirat weist den Magistrat darauf hin, dass der derzeitige Zustand dieser Fläche einer Stadt wie Frankfurt unwürdig ist. Begründung: Viele Gebrauchtwagenhändler auf diesem Areal haben in Erwartung des geplanten Baus der Günthersburghöfe ihre Präsenz dort bereits aufgegeben, sodass sich entlang einer zentralen Ausfallstraße der Stadt nur noch trostlose Trümmer finden. Dieser Anblick und die Aussicht, dass sich dieser Zustand aufgrund der ungeklärten Verhältnisse auf Jahre verfestigen könnte, ist unerträglich. Nachdem die Ortsvorsteherin dem Ortsbeirat in der Sitzung im Januar 2023 mitgeteilt hat, dass sich die Pläne der Stadt, auf dem besagten Gebiet eine provisorische Flüchtlingsunterkunft unterzubringen, aus Kostengründen zerschlagen haben, bittet der Ortsbeirat darum, dieses Gebiet schnellstmöglich einer sinnvollen (Zwischen-)Verwendung zuzuführen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 468/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 468/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 468/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 7 Auf Wunsch der SPD wird über den 4. Aufzählungspunkt im Tenor gesondert abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 696 2023 1. Punkt 4. des Tenors wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 468/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, LINKE. und FDP gegen CDU, SPD und ÖkoLinX-ARL zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: FDP
Weiter lesenParkanordnung Falkensteiner Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.01.2023, OF 436/3 Betreff: Parkanordnung Falkensteiner Straße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Parkanordnung in der Falkensteiner Straße zwischen Oeder Weg und Cronstettenstraße so geändert werden kann, dass Längs- und Schrägparkplätze versetzt auf den Straßenseiten angeordnet werden. Analog der Parkanordnung in der Comeniusstraße zwischen Burgstraße und Weidenbornstraße. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.11.2022, OF 424/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 424/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 432/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 433/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 434/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 435/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Vorlage OF 436/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenAmpelphasen im Bereich Friedberger Warte Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.12.2022, OA 289 entstanden aus Vorlage: OF 481/10 vom 04.12.2022 Betreff: Ampelphasen im Bereich Friedberger Warte Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 Insbesondere im Berufsverkehr verursachen die aus Richtung Bad Vilbel kommenden und in die Dortelweiler Straße einbiegenden Kraftfahrzeuge immense Stauungen. Dies führt bereits zu zusätzlichen Ausweichverkehren, welche die nördlichen Stadtteile besonders belasten. Die Ringstraßenbahn wird sicherlich schon aufgrund der deutlich größeren Fahrzeuglänge mehr Zeit beanspruchen, als es bislang bei den Bussen der Linie 34 der Fall ist. Das ist relevant beim Einbiegen in die/aus der Friedberger Landstraße sowie bei der Querung der Abbiegespur in die Dortelweiler Straße (NEU!). Ferner besteht zurzeit in der Homburger Landstraße die Bushaltestelle in Höhe der Wetzlarer Straße. Sie ist unverzichtbar für die Anwohnerinnen und Anwohner östlich der Homburger Landstraße und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des amerikanischen Generalkonsulats. Besonders mit Blick auf eine maßgebende Verbesserung des ÖPNV sollten bereits bestehende und gut angenommene Möglichkeiten nicht aufgehoben werden. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu folgenden Fragestellungen zu prüfen und zu berichten: 1. Wie/wo wendet der Bus der Linie 43? 2.Wie ist der zeitliche Unterschied der Grünphasen an den oben beschriebenen Ampelanlagen zwischen der Ringstraßenbahn (gegebenenfalls zuzüglich den Bussen der Linie 43) und den Bussen der Linie 34 (aktuell)? 3. Wie viele Fahrzeuge werden bei der Ringstraßenbahn (zuzüglich den Bussen der Linie 34) beziehungsweise beim Bus der Linie 34 (aktuell) stündlich im Berufsverkehr jeweils in die Dortelweiler Straße einbiegen können? 4. Wie werden die nördlichen Stadtteile vor dann zunehmenden Ausweichverkehren geschützt? Der Magistrat wird außerdem gebeten, die Kombi-Haltestelle Wetzlarer Straße auf jeden Fall in die Maßnahme aufzunehmen, also nicht nur optional. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1190 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) und FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung der Vorlage OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 167 = Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes, OA 276 und OA 289 = vereinfachtes Verfahren, OA 288 = Annahme) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 167 = Enthaltung, OA 276, OA 288 und OA 289 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2824, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023 Aktenzeichen: 66-0
Barrierefreiheit für die Ladenzeile Seckbacher Landstraße 59 bis 63
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3206 entstanden aus Vorlage: OF 255/4 vom 13.11.2022 Betreff: Barrierefreiheit für die Ladenzeile Seckbacher Landstraße 59 bis 63 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die städtische Wohnungsgesellschaft ABG Frankfurt Holding - ggf. gemeinsam mit ihren Mieterinnen und Mietern (Bäckerei, Kiosk, Eisdiele, Friseur) - die oben genannte Ladenzeile zeitnah barrierefrei gestaltet. Begründung: Die Hessische Bauordnung sieht vor, öffentlich zugängliche Anlagen, in den dem allgemeinen Besucher- und Benutzerverkehr dienenden Teilen, barrierefrei zu gestalten. Schon beim Umbau der Ladenzeile im Frühjahr/Sommer dieses Jahres hätte die ABG Frankfurt Holding einen barrierefreien Zugang einplanen und umsetzen können. Seitens der städtischen Behörden hat es anscheinend weder einen Hinweis noch eine Auflage gegeben. Die Ladenzeile ist aufgrund der Nähe zum Sankt Katharinen-Krankenhaus wie zu den angrenzenden Wohnsiedlungen sehr frequentiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1028 Antrag vom 23.06.2023, OF 316/4 Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4234 Beratung im Ortsbeirat: 4
Graffiti im Bereich New Betts der Straßenbahnlinie 18
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2022, OM 3074 entstanden aus Vorlage: OF 447/10 vom 24.10.2022 Betreff: Graffiti im Bereich New Betts der Straßenbahnlinie 18 Der Magistrat wird in Verbindung mit dem Quartiersmanagement in Preungesheim, der Kinderbeauftragten sowie Vertreterinnen und Vertretern der Aufsuchenden Jugendarbeit um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob möglichst durch alternative Kunstwerke insbesondere die Lärmschutzwand an der Straßenbahntrasse der Straßenbahnlinie 18 zwischen den Haltestellen "Bodenweg" und "Walter-Kolb-Siedlung" ansehnlicher gestaltet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 530 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1790 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 263 Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1089 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bedarf an einem Hundekotbeutelspender am Grünstück des Stichwegs zwischen An den Röthen und Vereinsstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3011 entstanden aus Vorlage: OF 242/4 vom 12.10.2022 Betreff: Bedarf an einem Hundekotbeutelspender am Grünstück des Stichwegs zwischen An den Röthen und Vereinsstraße Der Magistrat wird gebeten, den im vergangenen Jahr umgeworfenen und mittlerweile entfernten Hundekotbeutelspender (mit Schild zur Aufforderung, den Hundekot zu entfernen) zu ersetzen. Begründung: Der Stichweg ist sehr beliebt bei Hundebesitzern und insbesondere am kleinen Grünstück auf diesem Stichweg finden sich viele Hundehaufen. Das Gartentor einer Kindertagesstätte öffnet genau auf diesen Teil des Stichwegs, sodass auch viele Kleinkinder unbedarft über diesen Stichweg laufen. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 311
Die Ampelschaltung an der Friedberger Warte neu ordnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2981 entstanden aus Vorlage: OF 396/3 vom 29.09.2022 Betreff: Die Ampelschaltung an der Friedberger Warte neu ordnen Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampelschaltung an der Friedberger Warte dahin gehend neu geregelt werden kann, dass - die Linksabbieger, die stadteinwärts Richtung Dortelweiler Straße abbiegen wollen, längere Grünphasen erhalten, - Fußgänger die komplette Friedberger Landstraße in einer Grünphase überqueren können. Begründung: Der Verkehr auf der Friedberger Landstraße, der stadteinwärts fahrend nach Bornheim auf die Dortelweiler Straße einbiegen will, verursacht wegen der kurzen Grünphase nicht nur im Feierabendverkehr lange Rückstaus und vergrößert die Unfallgefahr. Durch eine längere Grünphase könnte der Verkehr besser abfließen. Auch für Fußgänger stellt die Kreuzung ein Ärgernis dar. Weil sich verschiedene Nahversorger auf beide Seiten der Friedberger Landstraße verteilen, müssen Fußgänger die Straße mehrfach überqueren. Leider ist die Grünphase so kurz, dass je Phase nur die Verkehrsinsel in der Mitte mit der Straßenbahnhaltestelle erreicht werden kann. Bei einer Veränderung der Ampelschaltung sollte deshalb auch darauf geachtet werden, dass sich die Friedberger Landstraße an der Friedberger Warte in einer Grünphase überqueren lässt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 341 Aktenzeichen: 32 1
Illegales Wenden auf der Eschersheimer Landstraße und Friedberger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2973 entstanden aus Vorlage: OF 381/3 vom 18.08.2022 Betreff: Illegales Wenden auf der Eschersheimer Landstraße und Friedberger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen das illegale Wenden auf der Eschersheimer Landstraße, hier insbesondere im Bereich der Kreuzung mit der Fichardstraße, und auf der Friedberger Landstraße, hier insbesondere im Bereich Nibelungenplatz stadteinwärts, sowie in den Kreuzungsbereichen mit der Münzenberger Straße/Rat-Beil-Straße sowie der Dortelweiler Straße, jeweils stadteinwärts und -auswärts, verhindert werden kann. Begründung: Verbotene Wendemanöver führen immer wieder zu gefährlichen Situationen mit anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere mit zu Fuß Gehenden. An der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Ecke Fichardstraße kam es Anfang August wieder zu einem schweren Unfall, bei dem eine Fußgängerin schwer verletzt wurde. Die Fußgängerin hatte die Ampel bei Grün überquert und war von dem wendenden Pkw erfasst worden. Schwere Verkehrsunfälle durch illegales Wenden sind leider keine Seltenheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 346 Aktenzeichen: 32 1
Weitere Mülleimer entlang des Fußwegs zwischen Seckbacher Landstraße und Berger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2587 entstanden aus Vorlage: OF 211/4 vom 22.08.2022 Betreff: Weitere Mülleimer entlang des Fußwegs zwischen Seckbacher Landstraße und Berger Straße Der Magistrat wird gebeten, entlang des Fußwegs neben dem ALDI-Parkplatz und dem ALDI- Markt zwischen Seckbacher Landstraße (Höhe Sankt Katharinen-Krankenhaus) und Berger Straße mindestens zwei weitere Mülleimer aufstellen. Begründung: Aktuell gibt es entlang dieses Fußwegs nur einen einzigen Mülleimer kurz vor dem Eingang in den Supermarkt. Dieser Mülleimer ist meist überfüllt, weshalb Müll neben und auf dem Fußweg entsorgt wird. Mindestens zwei weitere Mülleimer würden hier Abhilfe schaffen und für ein saubereres Stadtbild sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2022, ST 2682
Fußgängerfreundliche Ampelschaltungen im Nordend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2525 entstanden aus Vorlage: OF 312/3 vom 23.06.2022 Betreff: Fußgängerfreundliche Ampelschaltungen im Nordend Der Magistrat wird gebeten, die Anforderungsampeln für den Fußverkehr im Nordend so zu programmieren, dass gängelnde Wartezeiten für Fußgängerinnen und Fußgänger zeitnah abgeschafft werden, wo dies möglich ist. Hierzu zählen z. B. folgende Lichtsignalanlagen: 1. Eckenheimer Landstraße rund um die U-Bahn-Stationen "Hauptfriedhof" und "Glauburgstraße"; 2. Eckenheimer Landstraße/Ecke Nordendstraße und Schwarzburgstraße; 3. Eckenheimer Landstraße rund um den Beginn des Oeder Wegs; 4. Eckenheimer Landstraße Höhe Hausnummer 13; 5. Glauburgstraße/Ecke Lenaustraße; 6. Comeniusstraße; 7. Rohrbachstraße/ Ecke Günthersburgallee und Martin-Luther-Straße. Gleichzeitig ist es für die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger dringend erforderlich, die Ampelschaltung an Fußgängerüberwegen so einzurichten, dass die Grünphase (einschließlich Räumungsphase) für Fußgängerinnen und Fußgänger zumindest so lange dauert, bis die Fahrbahn in normaler Schrittgeschwindigkeit überquert werden kann. Dies ist insbesondere für Kinder, ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung auf der viel befahrenen, vierspurigen Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Eschenheimer Turm und Polizeimeister-Kaspar-Straße nicht der Fall. Begründung: Im Sinne der autogerechten Stadt wurden Ampelschaltungen bisher mit Vorrang für den motorisierten Individualverkehr (MIV) programmiert. Im Sinne einer sozialökologischen Verkehrswende ist es an der Zeit, die Belange des Umweltverbundes und damit auch der Fußgängerinnen und Fußgänger stärker zu berücksichtigen. Dazu gehören unter anderem Ampelschaltungen, die zu einer zeitlichen Verkürzung von Fußwegen beitragen und Fußgängerinnen und Fußgängern - insbesondere Kindern und mobilitätseingeschränkten Personen - eine sichere Überquerung von Fahrbahnen ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2612 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Anbringen von Leitschildern zur Autobahnzufahrt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2022, OM 2240 entstanden aus Vorlage: OF 319/10 vom 17.05.2022 Betreff: Anbringen von Leitschildern zur Autobahnzufahrt Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob durch Hinweisschilder an der Verschwenkung der Straßen Gießener Straße - Homburger Landstraße (Höhe Busbahnhof an der Endhaltestelle "Preungesheim", siehe Kartenausschnitt) mit einem Richtungshinweis auf die Autobahn 661/B 3 die Homburger Landstraße von Autofahrenden entlastet und die geeignetere Verkehrsführung über die Gießener Straße genutzt werden kann. Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt Begründung: Immer noch fahren die meisten Autofahrenden bei der Fahrbahnverschwenkung Richtung Gießener Straße/Homburger Landstraße über die Homburger Landstraße anstatt über die Gießener Straße, wobei in Kauf genommen wird, mit viel Wartezeit an sieben Ampeln zu stehen und den Kreisverkehr an der Dortelweiler Straße nutzen zu müssen, im Gegenzug zu fünf Ampeln und der Möglichkeit, schon in die Richtung Bad Vilbel/Friedberg zu fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2011 Aktenzeichen: 66 7
Anwohnerparken in der Wöllstädter Straße weiterhin ermöglichen
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2022, OF 189/4 Betreff: Anwohnerparken in der Wöllstädter Straße weiterhin ermöglichen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit in der Wollstädter Straße in Fahrtrichtung vor der Einmündung in die Seckbacher Landstraße auf der rechten Seite Parkplätze für die auf der durch die Anbringung von Fahrradabstellbügeln auf der linken Seite wegfallenden Parkmöglichkeiten für PKW geschaffen werden können. Zudem ist das Umfeld im Hinblick auf Parkraum für Anwohner (beispielsweise in Form einer Quartiersgarage) zu prüfen. Begründung: In den in die Wöllstädter Straße einmündenden Straßen im Parkbereich Nr.41 sind bereits Parkplätze durch Fahrradabstellbügel ersetzt worden. Verschärfend für die Parkplatzsituation der Anwohner wird künftig noch sein, dass vor der Einmündung in die Seckbacher Landstraße in Fahrtrichtung auf der linken Seite der Wollstädter Straße weitere Fahrradabstellbügel angebracht werden, um die oft rechtswidrig zugeparkte Einsicht in die Seckbacher Straße zu gewährleisten. Um die Parkraumbewirtschaftung nicht am Mobilitätsbedürfnis der Anwohner vorbei umzusetzen, müssen auf den PKW angewiesene anwohnende Pendler weiterhin Parkmöglichkeiten im näheren Wohnumfeld finden können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 4 am 31.05.2022, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage OF 189/4 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP, Volt, dFfm und BFF (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenSchulstandort in den Günthersburghöfen auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei weiter planen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1748 entstanden aus Vorlage: OF 197/3 vom 03.10.2021 Betreff: Schulstandort in den Günthersburghöfen auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei weiter planen Für die geplante Schule auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei an der Dortelweiler Straße gibt es bereits ein beauftragtes Planungsbüro, dass an der Konzeptentwicklung gearbeitet hat. Es gab mehrere Planungsrunden, auch mit Beteiligung des Ortsbeirates 3, und Vor-Ort-Termine. Bei diesen Gelegenheiten wurde das Konzept einer Schule mit dem Profilschwerpunkt "Ökologie/Nachhaltigkeit" aufgegriffen, zum einen durch eine enge Verzahnung mit dem angrenzenden Wasserlehrpfad im Wasserpark und möglicher Kooperationen mit den benachbarten Imkern, aber auch mit Blick auf die Gestaltung der Schule. Ein z. B. als Sportfeld genutztes Dach und ein außerhalb der Schulzeiten nutzbares Schulgelände mit vorwiegender Grünflächengestaltung waren erste konkrete Ideen. Viele Beteiligte, gerade auch in den beteiligten Ämtern, sahen hier die Möglichkeit der Entwicklung eines für Frankfurt einzigartigen Schulstandorts. Der geplante zusätzliche Straßenbahnanschluss im Zuge der Umgestaltung der Dortelweiler Straße ist ein zusätzliches Argument für die Eignung des Standorts für eine Schule. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, das Gymnasium auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei weiter zu planen und dabei zu prüfen, ob die Schule auch vier zügig entstehen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2383 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1
Behinderung an der Einmündung Weidenbornstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1679 entstanden aus Vorlage: OF 154/4 vom 28.01.2022 Betreff: Behinderung an der Einmündung Weidenbornstraße Der Magistrat wird gebeten, den Einmündungsbereich von der Dortelweiler Straße in die Weidenbornstraße (Hausnummer 24) auf der nördlichen Seite durch eine Sperrfläche mit Aufstellen von Fahrradständern oder Pollern so abzusichern, dass der Abbiegeverkehr (von der Dortelweiler Straße oder Seckbacher Landstraße) nicht durch falschparkende Fahrzeuge behindert wird . Falls nötig, sollte die Einmündung durch eine Leitblanke o. Ä. gesichert werden. Foto: Google Maps Begründung: An der Einmündung Weidenbornstraße in Höhe der Hausnummer 24 sind immer wieder falschparkende Fahrzeuge in der ausgewiesenen Parkverbotszone anzutreffen, die den abbiegenden Verkehr stark behindern und zu Aufstauungen im Verkehr führen. Sie sind auch eine Sichtbehinderung und somit Gefahrenzone für die Fußgängerinnen und Fußgänger, die ohne Fußgängerüberweg die Straße kreuzen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1320 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2778 Antrag vom 06.11.2023, OF 352/4 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4847 Antrag vom 03.05.2025, OF 517/4 Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7048
Verkehrsberuhigung auf dem Sandweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1277 entstanden aus Vorlage: OF 107/3 vom 03.10.2021 Betreff: Verkehrsberuhigung auf dem Sandweg Der Sandweg ist aufgrund seiner Gestaltung eine Straße, auf der, insbesondere in den Nachtstunden, sehr schnell gefahren wird. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) wie die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf dem Sandweg, insbesondere in den Nachtstunden, überwacht werden kann; b) ob der Sandweg in die Tempo-30-Zone integriert werden und damit die Rechts-vor-Links-Regelung eingeführt werden kann; c) warum die Parkanordnung nicht wechselweise (Schräg- und Längsparkplätze) innerhalb eines Straßenabschnitts angeordnet werden kann, ähnlich wie in der Comeniusstraße; d) ob die Anpflanzung von Straßenbegleitgrün (Sträucher), insbesondere im oberen Teil des Sandwegs, möglich ist; e) ob die vom Ortsbeirat 3 angeregten Kontrollen durch die "KART-Gruppe" des Polizeipräsidiums schon stattgefunden haben, und, wenn ja, mit welchem Ergebnis. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1431 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 793 Antrag vom 18.05.2022, OF 295/3 Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2530 Aktenzeichen: 32 1
Zustand Wasserleitungsweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2021, OM 1079 entstanden aus Vorlage: OF 107/4 vom 31.10.2021 Betreff: Zustand Wasserleitungsweg Der Magistrat wird gebeten, den Wasserleitungsweg entlang des Friedhofs an der Einmündung zum Bodenweg witterungs- und wasserfest zu erneuern. Begründung: Der Wasserleitungsweg ist ein beliebter Weg für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Spaziergängerinnen und Spaziergänger aus dem nördlichen Bornheim und Nordend. Nach Regengüssen ist er am Friedhof kurz vor der Einmündung zum Bodenweg jedoch so aufgeweicht, dass man den Bodenweg nicht trockenen Fußes erreicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 527 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2095
Ideen
Entfernung Fahrradbügel
Die neu installierten Fahrradbügel in der Seckbacher Landstraße 16 dienen lediglich einer monatlich auftretenden Ausstellung (selbst als derart selten deklariert, Petition vom 08.08.2024, https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/2952;jsessionid=9263C96191A6BC0519B8C10125B97EE8.liveWorker2). Für den kompletten restlichen Zeitraum des Monats wird Parkraum für die Anwohner der mehr als zahlreich vorhandenen Wohnungen genommen. Das Verhältnis des genutzten Zeitraums ist dahingehend völlig einseitig betrachtet. Es ist an der Stelle als unverhältnismässig anzusehen, für eine lediglich monatlich auftretende Veranstaltung derart viel Parkraum für viele verbleibende Menschen einzuschränken. Insgesamt wird die Fläche von mehr Personen den restlichen Zeitraum des Monats verwendet. Anbetracht der Kapazität des Ausstellungsraumes (ca. 50qm) ist erneut auf die Verhältnismäßigkeit hinzuweisen, da aufgrund der direkt am Objekt befindlichen, auf der anderen Straßenseite sowie im weiteren Verlauf in beide Richtungen der Straße befindlichen Stahlbügel mehr als notwendige Abstellmöglichkeiten für Fahrräder vorhanden sind. Dahingehend ist die Installation der Stahlbügel für Fahrräder an diesem absolut nicht notwenigem Standort wieder rückgängig zu machen. Wie auf dem einst von der Petition eingereichtem Bild zu erkennen ist, wird der Raum augenscheinlich als Außenfläche des Ausstelungsraums und nicht als Abstellort für Fahrräder genutzt. Zudem wurde eine Sitzbank gefordert, woran erneut zu erkennen ist, welche Widmung die Fläche haben sollte.
Fehlender Radweg Dortelweiler Straße
Die Dortelweiler Straße sollte zwischen Gärtnerei Klumpen und dem Kreisverkehr an der Friedberger Warte zur Fahrradstraße (siehe Öderweg) geändert werden, um die stark von Radfahrern genutzte Verbindung nördlicher Ausgang Günthersburg Park und oberes Teilstück Dortelweiler Straße für Radfahrer sicherer zu machen. Dort kommt es immer wieder zu gefährlichen Überholvorgänge von Autos und Bussen.
Grüne Welle für Rad und Fußgänger
Die Ampelschaltung für Fuß und Radweg vom Bodenweg Richtung Frankfurter Bogen (Gravensteiner Platz), sollte so geschaltet werden, dass man nicht auf der Mini Verkehrsinsel lange warten muss und der Verkehr an einem vorbei rauscht (Bundesstraße, Autobahn ab und Zufahrt.
Aufstellung von Fahrradbügeln
Vor dem Ausstellungsraum EULENGASSE in der Seckbacher Landstraße 16 werden Fahrradbügel gebraucht. Die Besucher*innen der Ausstellungen und Veranstaltungen haben derzeit keine Möglichkeit, ihre Fahrräder sicher abzustellen. EULENGASSE e.V. ist ein gemeinnütziger Kunstverein, der seit 20 Jahren existiert und lokal, regional sowie international agiert. Für die monatlichen Kunstausstellungen und weiteren Veranstaltungen kommen zahlreiche Besucher*innen zunehmend mit dem Fahrrad. Man könnte den Parkplatz direkt vor dem Eingang der EULENGASSE durch Fahrradbügel ersetzen und zusätzlich Platz für eine Sitzbank schaffen..
Gehweg immer zugeparkt auf der Seckbacher Landstr. gegenüber Sankt Katharinen Krankenhaus
Der Gehweg auf der Seckbacher Landstraße gegenüber Sankt Katharinen Krankenhaus ist immer zugeparkt, sodass man hier auf den Rasen ausweichen muss inbesondere mit Kinderwagen. Dort wo die Autos parken, sollten entweder richtige Parkplätze entstehen oder besser noch Parkplätze für Fahrräder, Park n Ride oder Begrünung.
Laermschutzwaende begruenen
Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt im Autobahnabschnitt zwischen Friedberger und Seckbacher Landstraße ( Bornheimer Seite) die Errichtung der Laermschutzwaende LA9 und LA10. Gesamtlänge rund 1000 m, Höhe 8 bis 10 m. Eine Bepflanzung/Berankung bzw. Bemoosung (Luftreinigung) lehnt die Autobahn GmbH ab. Mein Vorschlag ist die Begruenung auch dieser Wände, Groessenordnung 20.000 Quadratmeter, im Sinne des Frankfurter Fassadenprogrammes.
Be- Entlade Zone Vereinsstraße
Hiermit rege ich an in der Vereinsstraße für Anwohner mit Parkausweis das Be- und Entladen trotz Absolutem Halteverbot zu erlauben. Grund: In der gesamten Vereinsstraße sind alle Parkplätze meist belegt. Getränke Kisten und andere schwere Gegenstände können nicht ins eigene Auto geladen werden da überall ein Absolutes Halteverbot gilt. Möglichkeiten: 1.) Statt in einer Einbahnstraße ein Absolutes Halteverbot ein zu richten sollte dies auf ein Eingeschränktes Halteverbot geändert werden. 2.) Es kann durch die Straßenverkehrsbehörde ein Zusatz Schild "Anwohner mit Parkausweis, Be- Entladen gestattet" installiert werden. 3.) Ein Parkplatz wird als Be- und Entladezone eingerichtet.
Wartezeit an Fußgängerampeln nach erfolgtem Grünphasen-Aufruf verkürzen
Viele Fußgänger-Ampeln in Frankfurt, die mit einem Taster zum Aufrufen der Grünphase ausgestattet sind, haben unverhältnismäßig lange Wartezeiten, bis die Ampel auf Grün springt – selbst wenn ihre Schaltungen gar nicht auf den zu querenden Straßenverkehr abgestimmt sind (Beispiele: die Ampel in der Bahnunterführung Südbahnhof/Schweizer Straße oder die Ampel an der Haltestelle Bodenweg auf der Friedberger Landstraße). Das führt insbesondere dazu, dass diese Ampeln von vielen Fußgängern kaum noch beachtet werden – man verliert halt irgendwann die Nerven und geht bei Rot rüber. Ich rege daher an, dass diese Ampeln im Stadtgebiet grundsätzlich immer so eingerichtet werden, dass das Betätigen des Tasters SOFORT zum Umschalten des Straßenverkehrs auf Rot und des Fußgängerüberwegs auf Grün führt. Für den von der Rotphase betroffenen Autofahrer ist es egal, ob ihn seine Rotphase als erstes vorbeikommendes Fahrzeug "erwischt" oder als zwanzigstes – statistisch gesehen gleicht sich das ja schließlich alles wieder aus. Dem Fußgänger hingegen bringt es einen unmittelbaren Zeitgewinn und es gibt ihm nicht mehr das Gefühl, Verkehrsteilnehmer "zweiter Klasse" zu sein, der ja gefälligst erstmal warten kann. Es ist klar, dass v.a. an stark frequentierten Straßen/Kreuzungen auch weiterhin Sperrzeiten für das Aufrufen von Fußgänger-Grünphasen nötig sind, aber an vielen Fußgängerampeln (z.B. den genannten Beispielen) ist das definitiv nicht der Grund für die fragwürdigen Wartezeiten. Hier wartet man als Fußgänger einfach jedesmal, ohne dass es jemand anderem nützt.
Bau eines Kreisels an der Kreuzung Seckbacher Landstraße/Dortelweiler Str./Rendeler Str.
Wer morgens die Seckbacher Landstraße aus Seckbach kommend runter fährt, steht teilweise bereits auf Höhe des Katharinenkrankenhauses im Stau. Grund ist die Ampel an der Ecke Seckbacher Landstraße/Dortelweiler Str./Rendeler Str. Die rechte Spur muss von allen genutzt werden, die entweder geradeaus Richtung Im Prüfling fahren oder nach rechts auf die Dortelweiler Straße abbiegen wollen - der Großteil der Autofahrer. Dies wird verschlimmert durch a) die einmündende Vereinsstraße, aus der Autos ebenfalls auf die Spur wollen und b) die Bushaltestelle an der Vereinsstraße. So kann man als Autofahrer, wenn man rechts auf die Dortelweiler abbiegen will, gerne mal 10 Minuten brauchen, bis man vom Katharinenkrankenhaus in der Dortelweiler Straße ist. Der Bau eines Kreisels an dieser Stelle würde für einen optimalen Verkehrsfluss sorgen und den Stau im Berufsverkehr deutlich reduzieren. Weniger Huper durch verärgerte Autofahrer würde zudem die Lärmbelästigung der Anwohner reduzieren. Ein Kreisverkauf hat zudem geringere Wartungskosten als eine Ampelanlage.
Bau eines Kreisels an der Kreuzung Seckbacher Landstraße/Dortelweiler Str./Rendeler Str.
Wer morgens die Seckbacher Landstraße aus Seckbach kommend runter fährt, steht teilweise bereits auf Höhe des Katharinenkrankenhauses im Stau. Grund ist die Ampel an der Ecke Seckbacher Landstraße/Dortelweiler Str./Rendeler Str. Die rechte Spur muss von allen genutzt werden, die entweder geradeaus Richtung Im Prüfling fahren oder nach rechts auf die Dortelweiler Straße abbiegen wollen - der Großteil der Autofahrer. Dies wird verschlimmert durch a) die einmündende Vereinsstraße, aus der Autos ebenfalls auf die Spur wollen und b) die Bushaltestelle an der Vereinsstraße. So kann man als Autofahrer, wenn man rechts auf die Dortelweiler abbiegen will, gerne mal 10 Minuten brauchen, bis man vom Katharinenkrankenhaus in der Dortelweiler Straße ist. Der Bau eines Kreisels an dieser Stelle würde für einen optimalen Verkehrsfluss sorgen und den Stau im Berufsverkehr deutlich reduzieren. Weniger Huper durch verärgerte Autofahrer würde zudem die Lärmbelästigung der Anwohner reduzieren. Ein Kreisverkauf hat zudem geringere Wartungskosten als eine Ampelanlage.
Bau eines Kreisels an der Kreuzung Seckbacher Landstraße/Dortelweiler Str./Rendeler Str.
Wer morgens die Seckbacher Landstraße aus Seckbach kommend runter fährt, steht teilweise bereits auf Höhe des Katharinenkrankenhauses im Stau. Grund ist die Ampel an der Ecke Seckbacher Landstraße/Dortelweiler Str./Rendeler Str. Die rechte Spur muss von allen genutzt werden, die entweder geradeaus Richtung Im Prüfling fahren oder nach rechts auf die Dortelweiler Straße abbiegen wollen - der Großteil der Autofahrer. Dies wird verschlimmert durch a) die einmündende Vereinsstraße, aus der Autos ebenfalls auf die Spur wollen und b) die Bushaltestelle an der Vereinsstraße. So kann man als Autofahrer, wenn man rechts auf die Dortelweiler abbiegen will, gerne mal 10 Minuten brauchen, bis man vom Katharinenkrankenhaus in der Dortelweiler Straße ist. Der Bau eines Kreisels an dieser Stelle würde für einen optimalen Verkehrsfluss sorgen und den Stau im Berufsverkehr deutlich reduzieren. Weniger Huper durch verärgerte Autofahrer würde zudem die Lärmbelästigung der Anwohner reduzieren. Ein Kreisverkauf hat zudem geringere Wartungskosten als eine Ampelanlage.
Neue U-Bahn Haltestelle in Seckbach (U4)
Die nächstgelegene Haltestelle für die meisten Seckbacher ist die Seckbacher Landstraße in Bornheim. Durch die Entfernung und die relativ starke Steigung der Wilhelmshöherstr. im Bereich des Hufeland-Hauses ist der Zugang zur U-Bahn mit den Buslinien 38 und 43 für viele Anwohner obligatorisch. Auch eine Fahrt mit dem Fahrrad oder der Weg zu Fuß bis zur U-Bahn Station ist für viele Einwohner Seckbachs durch o.g. Steigung nicht attraktiv. In der Folge sind die Busse zu Stoßzeiten sehr überfüllt und, bedingt durch die generellen Umstände der Wilhelsmhöherstr., sehr unzuverlässig/verspätet. Vor allem während des langen Busfahrerstreiks zu Beginn des Jahres war der Ausfall der Busse für den Stadtteil sehr belastend. Ich schlage die Einrichtung einer weiteren Haltestelle inkl. überdachter Fahrradgarage (ähnlich Konstablerwache) im Bereich Zeuläckerstraße/Gustav-Behringer-Straße (siehe gelbmarkierter Bereich auf der Karte) vor. Entsprechendes Grundstück ist ja schon vorhanden, da das Gelände zum Betriebshof Ost der VGF gehört. Die Haltestelle wäre für viele Einwohner steigungsfrei mit dem Rad zu erreichen, würde möglicherweise die Wilhelmshöherstraße entlasten. Neben den o.g. Vorteilen bietet die Haltestelle unter Umständen auch Entlastungen für die Linie U7 bei Events im Volksbank-Stadion oder in der Eissporthalle.
Verkehrsschild anbringen
Es wäre sinnvoll für alle Anwohner/Autofahrer kommend aus den Straßen An den Röthen/Vereinsstrasse in Bornheim, wenn ein Hinweisschild an der Seckbacher Landstraße Ecke Vereinsstrasse vor dem Torbogen mit der Aufschrift: "Bitte bei rot hier halten" angebracht werden könnte. Autos kommend aus der Vereinsstrasse können nur nach rechts auf die zweispurige Seckbacher Landstraße abbiegen, jedoch geben die Wartenden Autos bei Rot den abbiegenden Autos keinen Platz. Äußerst schwierig gestaltet sich das Abbiegen auf die zweite Spur zum abzweigen in die Rendeler Straße. Das Schild wäre eine wahre Erleichterung!!
Verkehrsschild anbringen
Es wäre sinnvoll für alle Anwohner/Autofahrer kommend aus den Straßen An den Röthen/Vereinsstrasse in Bornheim, wenn ein Hinweisschild an der Seckbacher Landstraße Ecke Vereinsstrasse vor dem Torbogen mit der Aufschrift: "Bitte bei rot hier halten" angebracht werden könnte. Autos kommend aus der Vereinsstrasse können nur nach rechts auf die zweispurige Seckbacher Landstraße abbiegen, jedoch geben die Wartenden Autos bei Rot den abbiegenden Autos keinen Platz. Äußerst schwierig gestaltet sich das Abbiegen auf die zweite Spur zum abzweigen in die Rendeler Straße. Das Schild wäre eine wahre Erleichterung!!
Fahrradständer hinter Bäumen in Bornheim - Im Prüfling / Seckbacher Landstraße
Entlang der Seckbacher Landstraße bzw. Im Prüfling stehen schöne Bäume, welche von Metall Begrenzungen vor parkenden Autos geschützt werden. Häufig sieht man an den Metallbegrenzungen angekettete Fahrräder, die zum Teil auch parkende Autos blockieren oder auch hoffnungslos verwittert herrenlos angekettet bleiben. Ich schlage vor das man die Quadratmeter Bürgersteig die hinter den Bäumen frei stehen, die ohne Baum zweifelsfrei als Parkplatz genutzt werden würden, verwendet um im besten Falle überdachte Fahrradstellplätze aufzustellen. Dies würde vielen Anwohnern den Wechsel zum Fahrrad als Verkehrsmittel sicherlich mehr erleichtern als eine kostenmäßig vergleichbare Erweiterung einer der vielen Radwege in Frankfurt.
Anwohnerparken in den angrenzenden Wohngebieten links und rechts der U-Bahn Station Seckbacher Landstraße
Die Straßen in den Wohngebieten links und rechts der U-Bahn-Station Seckbacher Landstraße werden täglich von Pendlern aus dem Umland zugeparkt und zu Lasten der dortigen Bewohner faktisch als (kostenloser) Park- und Ride-Parkplatz genutzt. Dies gilt gleichermaßen für die Besucher der Innenstadt, die die sehr gute Anbindung mit der U – Bahnlinie 4 nutzen. Dies führt zu einer weiteren Verknappung des ohnehin schon geringen Parkplatzangebotes in den betroffenen Wohngebieten. In der Folge werden – wie täglich festzustellen ist - Gehwege, auf denen absolutes Halteverbot besteht, ebenfalls zugeparkt und dadurch Fußgänger behindert. Die Einrichtung von Anwohnerparkzonen würde – unter der Voraussetzung entsprechender Kontrollen – nicht nur zu einer deutlichen Entspannung der Parkplatzsituation zu Gunsten der Anwohner führen, sondern auch die ungehinderte und zweckbestimmte Nutzung der Gehwege verbessern.
geänderte Verkehrsführung in der Straße "An den Röthen"
Das Befahren der Straße "An den Röthen" ist nur zwischen der Dortweiler Str. und der Preungesheimer Str. in beiden Richtungen erlaubt. Zwischen der Preungesheimer Str. und der Seckbacher Landstraße ist das Befahren dieser Straße unterschiedlich in eine Richtung erlaubt. Alle Fahrzeuge müssen über die Vereinsstraße zur Seckbacher Landstraße fahren Seit ca. einem Jahr ist die neue Wohnanlage in der Vereinsstraße bewohnt. Diese Wohnanlage ist nur über eine Ein- und Ausfahrt in der Straße "An den Röthen" erreichbar. Alle Fahrzeuge werden über die Vereinsstraße zur Seckbacher Landstraße (nur rechts abbiegend) geleitet. MEINE IDEE: Die Straße "An den Röthen"komplett in beide Richtungen befahren zu lassen. Da es ein reines Wohngebiet ist sollte die Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h selbstverständlich sein und Zebrastreifen sollten auch entsprechend vorhanden sein. Eine deutliche Entlastung der Vereinsstraße und der Einfädelung auf die Seckbacher Landstraße wäre die Folge. PKW-Fahrer, die Richtung Friedberger Warte fahren möchten, würden die Kreuzung Seckbacher Landstraße/ Dortelweiler Straße entlasten.
geänderte Verkehrsführung in der Straße "An den Röthen"
Das Befahren der Straße "An den Röthen" ist nur zwischen der Dortweiler Str. und der Preungesheimer Str. in beiden Richtungen erlaubt. Zwischen der Preungesheimer Str. und der Seckbacher Landstraße ist das Befahren dieser Straße unterschiedlich in eine Richtung erlaubt. Alle Fahrzeuge müssen über die Vereinsstraße zur Seckbacher Landstraße fahren Seit ca. einem Jahr ist die neue Wohnanlage in der Vereinsstraße bewohnt. Diese Wohnanlage ist nur über eine Ein- und Ausfahrt in der Straße "An den Röthen" erreichbar. Alle Fahrzeuge werden über die Vereinsstraße zur Seckbacher Landstraße (nur rechts abbiegend) geleitet. MEINE IDEE: Die Straße "An den Röthen"komplett in beide Richtungen befahren zu lassen. Da es ein reines Wohngebiet ist sollte die Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h selbstverständlich sein und Zebrastreifen sollten auch entsprechend vorhanden sein. Eine deutliche Entlastung der Vereinsstraße und der Einfädelung auf die Seckbacher Landstraße wäre die Folge. PKW-Fahrer, die Richtung Friedberger Warte fahren möchten, würden die Kreuzung Seckbacher Landstraße/ Dortelweiler Straße entlasten.
geänderte Verkehrsführung in der Straße "An den Röthen"
Das Befahren der Straße "An den Röthen" ist nur zwischen der Dortweiler Str. und der Preungesheimer Str. in beiden Richtungen erlaubt. Zwischen der Preungesheimer Str. und der Seckbacher Landstraße ist das Befahren dieser Straße unterschiedlich in eine Richtung erlaubt. Alle Fahrzeuge müssen über die Vereinsstraße zur Seckbacher Landstraße fahren Seit ca. einem Jahr ist die neue Wohnanlage in der Vereinsstraße bewohnt. Diese Wohnanlage ist nur über eine Ein- und Ausfahrt in der Straße "An den Röthen" erreichbar. Alle Fahrzeuge werden über die Vereinsstraße zur Seckbacher Landstraße (nur rechts abbiegend) geleitet. MEINE IDEE: Die Straße "An den Röthen"komplett in beide Richtungen befahren zu lassen. Da es ein reines Wohngebiet ist sollte die Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h selbstverständlich sein und Zebrastreifen sollten auch entsprechend vorhanden sein. Eine deutliche Entlastung der Vereinsstraße und der Einfädelung auf die Seckbacher Landstraße wäre die Folge. PKW-Fahrer, die Richtung Friedberger Warte fahren möchten, würden die Kreuzung Seckbacher Landstraße/ Dortelweiler Straße entlasten.
geänderte Verkehrsführung in der Straße "An den Röthen"
Das Befahren der Straße "An den Röthen" ist nur zwischen der Dortweiler Str. und der Preungesheimer Str. in beiden Richtungen erlaubt. Zwischen der Preungesheimer Str. und der Seckbacher Landstraße ist das Befahren dieser Straße unterschiedlich in eine Richtung erlaubt. Alle Fahrzeuge müssen über die Vereinsstraße zur Seckbacher Landstraße fahren Seit ca. einem Jahr ist die neue Wohnanlage in der Vereinsstraße bewohnt. Diese Wohnanlage ist nur über eine Ein- und Ausfahrt in der Straße "An den Röthen" erreichbar. Alle Fahrzeuge werden über die Vereinsstraße zur Seckbacher Landstraße (nur rechts abbiegend) geleitet. MEINE IDEE: Die Straße "An den Röthen"komplett in beide Richtungen befahren zu lassen. Da es ein reines Wohngebiet ist sollte die Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h selbstverständlich sein und Zebrastreifen sollten auch entsprechend vorhanden sein. Eine deutliche Entlastung der Vereinsstraße und der Einfädelung auf die Seckbacher Landstraße wäre die Folge. PKW-Fahrer, die Richtung Friedberger Warte fahren möchten, würden die Kreuzung Seckbacher Landstraße/ Dortelweiler Straße entlasten.
Verkehrsführungsänderung wegen Dauerstau auf der Friedberger Landstraße!
Verkehrsführungsänderung wegen Dauerstau! Friedberger Landstraße von Friedberger Warte stadteinwärts - Linksabbieger Richtung Dortelweiler Straße. - Fußgängerampel an Straßenbahnhaltestelle Friedberger Warte sollte entfernt werden, da überflüssig.
Park-und-Ride-Platz U-Bahn-Station Seckbacher Landstraße
Die Straßen rund um die U-Bahn-Station Seckbacher Landstraße werden von den Pendlern aus dem Umland morgens zugeparkt.Sehr oft ohne Berücksichtigung der Straßenverkehrsordnung. Gegenüber dem Katharinen-Krankenhaus gibt es eine große Grünfläche, die vor Jahren schon mal als Parkplatz diente und heute als Hundeklo genutzt wird. Dort könnte ein kostenloser Park-und-Ride Platz eingerichtet werden, das entlastet die anliegenden Straßen. Am Wochenende könnten dort auch die Sportplatzbesucher parken. Für den Sportplatz der SG Bornheim und für die Anwohner ist die Parksituation an Spieltagen unbefriedigend. Es würde auch helfen, wenn die Stadtpolizei regelmäßig Falschparker kontrollierte. Allein in der Wöllstädter Straße könnte jeden Morgen reiche Beute gemacht werden.