Meine Nachbarschaft: Zeil
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Sperrfläche Zeilweg/Ecke Aßlarer Straße absichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5861 entstanden aus Vorlage: OF 459/8 vom 19.08.2024 Betreff: Sperrfläche Zeilweg/Ecke Aßlarer Straße absichern Der Magistrat wird gebeten, die Sperrfläche auf dem Zeilweg an der Einmündung zwischen Zeilweg 30 und 32 in die Aßlarer Straße mit einem Poller oder Radbügeln zu sichern. Begründung: Die Sperrfläche wird nahezu täglich zugeparkt - mitunter über etliche Stunden. Das führt zu zweierlei Problemen: zum einen ist die Straße Zeilweg bei der Ausfahrt aus der Aßlarer Straße nicht mehr einsehbar, zum anderen werden dadurch die Sichtverhältnisse an dem ebenda befindlichen Fußgängerüberweg auf dem Zeilweg insgesamt stark behindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2168 Aktenzeichen: 66-0
Sitzbänke für Ersatzhaltestellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5867 entstanden aus Vorlage: OF 468/8 vom 18.08.2024 Betreff: Sitzbänke für Ersatzhaltestellen Der Magistrat wird gebeten, an den Umsteige- und Ersatzhaltestellen im Ortsbezirk 8 mehrere Sitzbänke aufzustellen. Dies betrifft vor allem die Dillenburger Straße, die U-Bahn-Haltestellen "Frankfurt-Heddernheim" und "Heddernheimer Landstraße" sowie die Konstantinstraße und die Straße In der Römerstadt. Begründung: Durch die Gleisbauarbeiten in diesem Jahr - aber auch durch Wartungsarbeiten im vergangenen Jahr - waren im Gebiet des Ortsbezirks 8 viele Ersatzhaltestellen für die eingesetzten Busse notwendig. Besonders viele Personen mussten jeweils an den U-Bahn-Haltestellen umsteigen und es kam zeitweise zu großen Ansammlungen wartender Personen. Dabei gab es viel zu wenige Sitzplätze, auf der Dillenburger Straße gar keine Sitzplätze für ältere und bedürftige Personen, was die Wartezeit bei zunehmender Temperatur und schlechten Wetterverhältnissen zur Belastung werden ließ. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1985 Antrag vom 05.02.2025, OF 530/8 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6607 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 990
Weitere Radbügel vor dem Zentralen Bürgeramt nachrüsten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5822 entstanden aus Vorlage: OF 1337/1 vom 13.08.2024 Betreff: Weitere Radbügel vor dem Zentralen Bürgeramt nachrüsten Der Magistrat wird gebeten, vor dem Zentralen Bürgeramt, Zeil 3 und Lange Straße, weitere Radbügel an geeigneter Stelle nachrüsten zu lassen, um mit ausreichend Fahrradstellplätzen dem gewachsenen Andrang und dem geänderten Mobilitätsverhalten der Besucher*innen gerecht zu werden. Begründung: Während der Öffnungszeiten des Zentralen Bürgeramtes sind die Radabstellplätze regelmäßig überfüllt. Radfahrende suchen verzweifelt Straßenlaternen, Schildermasten oder andere Gelegenheiten, ihr Fahrrad sicher anschließen zu können - oft vergebens. Fotos: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 139 Beratung im Ortsbeirat: 1
Mehr Fahrradbügel für die Albusstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5823 entstanden aus Vorlage: OF 1338/1 vom 17.08.2024 Betreff: Mehr Fahrradbügel für die Albusstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Albusstraße auf dem Abschnitt zwischen Kurt-Schumacher- Straße und Klingerstraße auch auf der Nordseite Fahrradbügel anbringen zu lassen. Begründung: Die Anlehnbügel für Fahrräder auf der Südseite des o. g. Abschnitts sind häufig alle belegt, weshalb weitere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder benötigt werden. Außerdem werden in diesem Bereich hauptsächlich Kfzs ordnungswidrig auf dem Gehweg geparkt, was durch diese Maßnahme unterbunden und der Platz durch die Fahrradbügel sinnvoller genutzt werden kann. Quelle: Google Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 140 Beratung im Ortsbeirat: 1
Etablierung eines Kinder- und Familienzentrums (KiFaZ) im Stadtteil Zeilsheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5799 entstanden aus Vorlage: OF 1070/6 vom 29.07.2024 Betreff: Etablierung eines Kinder- und Familienzentrums (KiFaZ) im Stadtteil Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, - eine Bedarfsprüfung für ein KiFaZ in Zeilsheim zu veranlassen; - ein für den Betrieb eines KiFaZ geeignetes Grundstück auszuweisen; - Gespräche mit potenziellen Trägern eines KiFaZ zu führen; - eine Projektleitung für ein KiFaZ in Zeilsheim aus den städtischen Ämtern zu benennen, an die sich für Sachstands- und Fortschrittsfragen gewendet werden kann; - eine Übergangslösung zur zeitnahen Versorgung der Zeilsheimer Familien zu skizzieren und diese einzuleiten. Begründung: Kinder- und Familienzentren nach dem Frankfurter Modell sind in Wohngebieten mit verdichteten sozialen Problemlagen vorgesehen. Dies trifft offensichtlich für den Stadtteil Zeilsheim zu. Dies geht aus dem Sozialmonitoring der Stadt Frankfurt, den im Rahmen des Frankfurter Bündnisses gegen Kinder- und Jugendarmut entwickelten Karten sowie den Daten der Schuleingangsuntersuchungen hervor. In Zeilsheim leben verhältnismäßig viele Kinder und Familien von Transferleistungen, in Armut oder an der Armutsgrenze. Hinzu kommt ein hoher Anteil an Familien mit Migrationshintergrund und entsprechenden Sprachdefiziten und damit einhergehenden Teilhabebarrieren bei Kindern und Eltern. Ebenso leben in Zeilsheim verhältnismäßig viele Alleinerziehende. Verschärfend wirkt, dass es schlicht zu wenig Kitaplätze gibt und nach wie vor Kinder ohne institutionalisierte Gruppen- und Fördererfahrung beschult werden müssen. Hieraus resultieren weitere ressourcenintensive Interventionsbedarfe. Ein KiFaZ ist im Sinne eines frühzeitigen präventiven Ansatzes dringend notwendig. Die bestehenden Bedarfe und Problemlagen können von der im Stadtteil bestehenden Infrastruktur nicht ausreichend gedeckt werden und sollten im Rahmen eines KiFaZ bedarfsgerecht ausgebaut und ressourceneffizient koordiniert werden. Da massive Bedarfe bestehen, bittet der Ortsbeirat außerdem um Etablierung einer Übergangslösung, bis das tatsächliche KiFaZ errichtet und eröffnet wird, um die Familien zeitnah angemessen unterstützen zu können. Anmerkung: Das evangelische Familienzentrum in Höchst ist Träger für das Familiennetzwerk Zeilsheim und wäre daher als kooperierende Familienbildungsstätte für ein KiFaZ am Standort Zeilsheim naheliegend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 22 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 40-4
Kostenprüfung Radverkehrsanlage Maybachbrücke/Dillenburger Straße
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.07.2024, OA 478 entstanden aus Vorlage: OF 384/8 vom 04.12.2023 Betreff: Kostenprüfung Radverkehrsanlage Maybachbrücke/Dillenburger Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Das Revisionsamt wird gemäß § 8 Absatz 5 der Revisionsordnung der Stadt Frankfurt beauftragt, die Realisierung der Verkehrsmaßnahme "Radverkehrsanlage Maybachbrücke/Dillenburger Straße - Nordstrang" einschließlich des Rückbaus der Radverkehrsanlage auf der Maybachbrücke auf Verhältnismäßigkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen, und zwar einschließlich der Planungsleistungen sowie der Verwaltungskosten und Gebühren. Der Stadtverordnetenversammlung ist über die Gesamtkosten und das Prüfungsergebnis öffentlich Bericht zu erstatten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 906 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Sonderausschuss für Controlling und Revision Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 10.07.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 02.09.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 478 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme); Linke und FRAKTION (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) BFF-BIG (= Annahme) 32. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.09.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 478 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FRAKTION (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Annahme) 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 47 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5114, 32. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.09.2024
Schutzstreifen für Fahrradfahrende in der Olof-Palme-Straße, Hessestraße und Lurgiallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5703 entstanden aus Vorlage: OF 452/8 vom 18.06.2024 Betreff: Schutzstreifen für Fahrradfahrende in der Olof-Palme-Straße, Hessestraße und Lurgiallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Olof-Palme-Straße und der Hessestraße bis zur Dillenburger Straße ein (schmaler) Schutzstreifen für Fahrradfahrende aufgebracht werden kann. Ferner soll geprüft werden, welche Art von Radweg (Fahrrad- oder Schutzstreifen) in der Lurgiallee möglich ist. Begründung: Die genannten Straßen werden sowohl von Auto- wie auch von Fahrradfahrern stark befahren. Besonders in der Olof-Palme-Straße fühlen sich Radfahrende unsicher, da die Autos oft zu schnell fahren. Daher weichen sie teilweise auf den Gehweg aus, was zu Konflikten mit Fußgänger:innen führt. Ein Schutzstreifen würde die Sicherheit des Radverkehrs erhöhen und den Autoverkehr verlangsamen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1988 Antrag vom 05.02.2025, OF 533/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Fahrradbügel vor der Kleinmarkthalle wieder installieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5732 entstanden aus Vorlage: OF 1298/1 vom 16.06.2024 Betreff: Fahrradbügel vor der Kleinmarkthalle wieder installieren Der Magistrat wird gebeten , die Fahrradbügel vor dem östlichen Ausgang der Kleinmarkthalle in der Hasengasse wieder aufzustellen. Begründung: Der Magistrat hat die Fahrradbügel, die vor allem von Besuchern der Kleinmarkthalle stark genutzt wurden, in den vergangenen Wochen abmontiert. Zwar befinden sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite zahlreiche Bügel, die aber vor allem am Wochenende, wenn auch die Stadtbücherei geöffnet ist, nicht ausreichen. Da die Kleinmarkthalle aufgrund des vielfältigen Angebots viele Käufer auch aus anderen Stadtteilen anzieht, reisen viele Besucher per Rad und nicht zu Fuß an, auch um die Einkäufe bequem auf längeren Strecken transportieren zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2131 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sicherheit im Ortsbezirk 1: Tempo 30 vor Kinderhaus Battonnstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5753 entstanden aus Vorlage: OF 1329/1 vom 24.06.2024 Betreff: Sicherheit im Ortsbezirk 1: Tempo 30 vor Kinderhaus Battonnstraße Der Magistrat wird gebeten, vor und hinter dem Kinderhaus "Innenstadt" in der Battonnstraße 4 bis 8 - möglichst zwischen den Straßen Breite Gasse und Lange Straße - zur Verbesserung der Verkehrssicherheit der Kinder Tempo 30 anzuordnen und dies mit dem Zusatzschild "Kindergarten" beschildern zu lassen. Nach Einrichtung der Geschwindigkeitsreduzierung soll die Einhaltung der Geschwindigkeit mit Enforcement Trailern überwacht werden. Falls vorhanden und bei Bedarf soll die Linienwegbeeinflussung der Straßenbahn und die Grünanforderung der folgenden Lichtsignalanzeige (LSA) umprogrammiert werden, damit der ÖPNV beschleunigt wird. Begründung: Anwohnende berichten, dass Pkw-Poser und Raser trotz der geltenden Tempo-40-Beschilderung durch die Battonnstraße rasen. Das gefährdet und verunsichert vor allem schwächere Verkehrsteilnehmende und führt zu Lärmspitzen. Tempo 30 im Bereich des straßenseitigen Zugangs der Kita schützt nicht nur die Kinder, sondern verbessert das Miteinander von Pkw, Radverkehr, Straßenbahn und zu Fuß Gehenden in diesem Engpass zwischen Berliner Straße und Allerheiligentor. Eine Verlangsamung des Straßenbahnverkehrs oder gar eine Beeinträchtigung des Fahrplans wird durch eine Einrichtung bzw. Anpassung der Grünanforderung an der LSA Lange Straße/Allerheiligenstraße vermieden. Bisherige Wartezeiten können sogar verkürzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2134 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Erhalt der Verkehrsregelung an der Fahrgasse/Ecke Braubachstraße während des Weihnachtsmarktes
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5730 entstanden aus Vorlage: OF 1296/1 vom 11.06.2024 Betreff: Erhalt der Verkehrsregelung an der Fahrgasse/Ecke Braubachstraße während des Weihnachtsmarktes Der Magistrat wird gebeten, zu folgenden Fragen zu prüfen und zu berichten: 1. Warum wurde die erfolgreiche Verkehrsregelung an der Fahrgasse/Ecke Braubachstraße, die während des Weihnachtsmarktes 2022 eingeführt wurde, im Jahr 2023 nicht erneut angewendet? 2. Wer war für die Aufstellung der Beschilderung und der Verkehrssperre im Jahr 2022 verantwortlich? 3. Wer hat die Anweisung für diese Maßnahmen erteilt? 4. Werden Beschwerden bezüglich der Verkehrsführung während von der TuC veranstalteten Festen an die TuC weitergeleitet? Wenn nein, warum nicht? Begründung: Die Sperrung des Linksabbiegers von der Fahrgasse in die Braubachstraße während des Weihnachtsmarktes 2022 erwies sich als effektive Maßnahme zur Verbesserung des Verkehrsflusses und der Sicherheit für zu Fuß Gehende. Zahlreiche Anwohnende und Autofahrende profitierten von dieser Regelung. Die Nichtbeibehaltung dieser Maßnahme im Jahr 2023 hat Verwunderung und Frustration verursacht, vermutlich bedingt durch Koordinationsmängel innerhalb des Magistrats. Eine Klärung dieser Fragen ist essenziell, um künftig eine konsistente und effektive Verkehrsführung sicherzustellen, die dem Wohl der Bürgerinnen und Bürger dient. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1754 Aktenzeichen: 32-4
Sicherheit im Bereich der Straße An der Staufenmauer
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5733 entstanden aus Vorlage: OF 1299/1 vom 13.06.2024 Betreff: Sicherheit im Bereich der Straße An der Staufenmauer Der Magistrat wird gebeten, die Landespolizei zu ersuchen, die Straße An der Staufenmauer häufiger zu bestreifen. Eine höhere Polizeipräsenz soll insbesondere in den Abendstunden für den Durchgang von der Zeil sichergestellt werden. Es ist auch anzuregen, in dem Bereich einzelne, gezielte größere Kontrollmaßnahmen vorzunehmen, insbesondere mit Fokus auf Verstöße gegen das Betäubungsmittel- und das Aufenthaltsrecht. Auch die Stadtpolizei soll im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung den Durchgang häufiger bestreifen. Begründung: Die Situation in der Straße An der Staufenmauer, insbesondere in dem vorbezeichneten Durchgang, ist derzeit unbefriedigend. Der Bereich wird von Drogenhändlern zur Abwicklung ihrer Geschäfte, einschließlich des Versteckens von Drogen, genutzt. Zudem wird nach wie vor in den Durchgang uriniert. Konkurrierende Drogenhändler geraten auch regelmäßig in Streit, prügeln sich und besprühen sich mit Reizstoffen. Die Anwohner leiden zunehmend unter diesen Zuständen. Eine echte Verbesserung der Situation ließe sich durch den Abbau der Videoüberwachungsanlage an der Konstablerwache erzielen, da die Videoüberwachung zu der zu konstatierenden Verlagerung der geschilderten Aktivitäten in die angrenzenden Bereiche führt; dies wird vom Magistrat jedoch abgelehnt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1738 Aktenzeichen: 32-4
Sperrung des Parkplatzes an der Stadthalle Zeilsheim schnellstmöglich aufheben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2024, OM 5661 entstanden aus Vorlage: OF 1057/6 vom 20.06.2024 Betreff: Sperrung des Parkplatzes an der Stadthalle Zeilsheim schnellstmöglich aufheben Seit einigen Tagen ist die Einfahrt des Parkplatzes der Stadthalle Zeilsheim komplett gesperrt. Vereine, die dort Veranstaltungen gebucht haben, können den Teilnehmern keine Parkmöglichkeiten mehr anbieten. Da auch Besucher anderer Stadtteile und von außerhalb Frankfurts die Halle anfahren, hat sich ein eklatanter Parknotstand ergeben. Suchverkehr in den angrenzenden Straßen führt, da dort ohnehin schon für die Anwohner kaum Parkraum vorhanden ist, zu kritischen Situationen: Straßenecken werden verkehrswidrig beparkt, Toreinfahrten blockiert und Radwege illegal genutzt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, schnellstmöglich entsprechende Maßnahmen zur Behebung der Sperrung zu ergreifen und den Parkplatz für die Nutzer und Besucher der Stadthalle wieder zur Verfügung zu stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2039 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Waffenverbotszone ausweiten
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2024, OF 1291/1 Betreff: Waffenverbotszone ausweiten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Waffenverbotszone ganztätig wie folgt auszuweiten: 1. Vom Opernplatz bis zur östlichen Zeil, 2. von der Zeil bis zum Mainkai (über Liebfrauenstraße, Neue Kräme, Römerberg, Fahrtor), 3. am nördlichen Mainufer von der Friedensbrücke bis zum Ostpark. Begründung: Plätze, an denen viele Menschen zusammenkommen, müssen besonders geschützt werden. Die kürzlichen Ereignisse haben gezeigt, dass die vorhandenen Waffenverbotszonen nicht ausreichen. Die Menschen möchten sich sicher fühlen - sowohl in der Innenstadt, als auch am Mainufer. Zwar kann die Polizei nicht überall gleichzeitig sein. Es muss jedoch das Signal ausgehen, dass die o.g. Bereiche besonders geschützt sind und mögliche Täter sich nicht in Sicherheit wiegen können. Schließen ereignen sich in diesem Areal die meisten Straftaten. Daher ist ein konsequentes Vorgehen notwendig. Handwerker könnten eine Sondergenehmigung erhalten, um nicht zu Unrecht belangt zu werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1291/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Die Partei gegen CDU und BFF (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenSpielplatz „Alter Friedhof Zeilsheim“ in Zeilsheim nach dem letzten Zeilsheimer Bürgermeister Johann Anton Fleck benennen
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2024, OF 1042/6 Betreff: Spielplatz "Alter Friedhof Zeilsheim" in Zeilsheim nach dem letzten Zeilsheimer Bürgermeister Johann Anton Fleck benennen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3, Absatz 3, Satz 2, Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, den Spielplatz "Bartholomäusgasse/Am Alten Friedhof " in Zeilsheim nach dem letzten Zeilsheimer Bürgermeister "Johann Anton Fleck" zu benennen. Die Namensgebung wird vom Zeilsheimer Heimat- und Geschichtsverein unterstützt. Begründung: Im Jahre 1917 erfolgte die Eingemeindung Zeilsheims nach Höchst, 1928 die Eingemeindung von Groß-Höchst nach Frankfurt. Der letzte Bürgermeister der selbständigen Gemeinde Zeilsheim war Johann Anton Fleck, der dieses Amt 25 Jahre lang von 1892 bis 1917 bekleidete. Während in Griesheim (Benno-Schubert-Anlage) in Höchst (Bruno-Asch-Anlage), in Nied (Ferdinand-Scholling-Ring) und in Sindlingen (Huthmacherstraße) an die Bürgermeister der ehemals selbständigen Gemeinden erinnert wird, fehlt eine solche Würdigung für Johann Anton Fleck bisher in Zeilsheim. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Initiative OI 59 2024 Die Vorlage OF 1042/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Spielplatz wie folgt heißen soll: "Johann-Anton-Fleck-Spielplatz" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenLückenschluss Gehweg Hessestraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5603 entstanden aus Vorlage: OF 439/8 vom 15.05.2024 Betreff: Lückenschluss Gehweg Hessestraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Gehweg in der Hessestraße an der Fußgängerschranke zur Sandelmühle um ein kurzes Stück verlängert werden kann, sodass die Fußgänger auf der rechten Straßenseite weiter Richtung Bushaltestelle beziehungsweise Aldi-Markt laufen können (siehe Markierung in der Skizze). Sollte diese Lösung nicht möglich sein, bittet der Ortsbeirat dringend um eine Alternativlösung, weil der Zustand so nicht akzeptabel ist, insbesondere wenn die Wohnungen der Sandelmühle bezogen sind. Begründung: Fußgänger:innen, die von der Dillenburger Straße kommend in der Hessestraße auf der rechten Seite weiter in die Olof-Palme-Straße laufen möchten, sind gezwungen, an der Sandelmühle die Gleise der Linie U2 zu überqueren. Ein Absperrgitter versperrt ihnen den weiteren Weg. Um weiter zur Bushaltestelle oder zur Ampel am Aldi-Markt zu kommen, müssen sie zurzeit zweimal die Gleise der Linie U2 überqueren. In der Praxis zeigt sich, dass sie einfach um das Absperrgitter herumgehen, um weiter zu kommen. Daher hat sich dort auf dem unbefestigten Boden ein Trampelpfad gebildet. Mit Blick auf den Bezug des Neubaugebietes an der Sandelmühle und dem damit zunehmenden Fußverkehr inklusive Schulkindern sollte der Gehweg auf beiden Straßenseiten durchgängig nutzbar sein. Eigene Darstellung, Bildgrundlage: google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1869 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32-1
Sitzbänke bei Ersatzverkehr und möglichst ein Regenschutz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5602 entstanden aus Vorlage: OF 437/8 vom 21.05.2024 Betreff: Sitzbänke bei Ersatzverkehr und möglichst ein Regenschutz Der Magistrat wird aufgefordert, bei Ersatzverkehr mit Bussen, der durch Baumaßnahmen (z. B. an den U-Bahn-Gleisen) notwendig wird, in Zukunft an allen Ersatzhaltestellen im Ortsbezirk 8 mindestens eine Sitzbank und möglichst auch eine mobile Regenüberdachung zu installieren. Begründung: An den Ersatzhaltestellen in Heddernheim, vor allem in der Dillenburger Straße, haben zu bestimmten Zeiten sehr viele Menschen auf den Bus gewartet, die z. B. weiter ins Nordwestzentrum wollten. Darunter waren auch ältere Menschen mit Gehhilfen. Es ist für einen längeren Zeitraum des Ersatzverkehrs unabdingbar, dass an den Ersatzhaltestellen Bänke/Sitze aufgestellt werden, da der Bus nicht immer sofort kommt und die Aufstellflächen begrenzt sind. Diese Sitzgelegenheiten fehlen in der Dillenburger Straße. An der Ecke Konstantinstraße/In der Römerstadt hat traffiQ daran gedacht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 881 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 47 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1
Fahrradbügel vor dem Kulturhaus Frankfurt in der Pfingstweidstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5501 entstanden aus Vorlage: OF 406/4 vom 13.05.2024 Betreff: Fahrradbügel vor dem Kulturhaus Frankfurt in der Pfingstweidstraße Der Magistrat wird gebeten, auf dem sehr breiten Gehweg vor der Pfingstweidstraße 2 bis 4 mehrere Fahrradbügel aufzustellen. Begründung: In der Pfingstweidstraße und speziell vor dem Kulturhaus Frankfurt (mit dem ansässigen Theaterensemble Die Katakombe und verschiedenen auftretenden Gasttheatern/Künstlern) fehlt es an Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Auf dem breiten Gehweg könnten wohl vier bis sechs Fahrradbügel aufgestellt werden, ohne dass diese den Fußverkehr wesentlich behindern würden. Der Bedarf an Stellplätzen ist zudem hoch, da viele Besucher für die benachbarte Tanzschule sowie das gegenüberliegende Ärztehaus mit dem Fahrrad kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1884 Beratung im Ortsbeirat: 4
Beschleunigung der Straßenbahn in Frankfurt: Ende des Schneckentempos
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5539 entstanden aus Vorlage: OF 1278/1 vom 07.05.2024 Betreff: Beschleunigung der Straßenbahn in Frankfurt: Ende des Schneckentempos Während in anderen Städten Deutschlands "echte" Beschleunigungsprogramme für Straßenbahnen umgesetzt wurden und diese ermöglichen, dass Straßenbahnen meist ohne Zwischenhalt von Haltestelle zu Haltestelle fahren können, trödeln die Bahnen in Frankfurt weiterhin von Haltesignal zu Haltesignal, da diese nicht rechtzeitig freigeschaltet werden. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, die Lichtsignalanlagen für Straßenbahnen, Busse und den motorisierten Individualverkehr (MIV) so zu optimieren, dass Straßenbahnen und Busse frühzeitiger als bisher ein Fahrsignal erhalten. Dadurch sollen unnötige Bremsvorgänge und Halte vermieden werden. Wo notwendig, sind im Sinne der Bevorrechtigung und Beschleunigung der Straßenbahn Zeiten für andere Verkehrsarten zu reduzieren. Im Ortsbezirk 1 sind folgende Strecken in beide Richtungen betroffen: - Konrad-Adenauer-Straße bis Börneplatz; - Allerheiligentor/Lange Straße bis Börneplatz; - Börneplatz bis Hauptbahnhof; - Hauptbahnhof bis Gallus; - Hauptbahnhof bis Gutleut/Baseler Platz. Begründung: Die aktuelle Einstellung der Lichtsignalanlagen führt dazu, dass Straßenbahnen häufig bremsen oder anhalten müssen, was der Intention einer Beschleunigung zuwiderläuft und den Energieverbrauch unnötig steigert. Im Vergleich zu erfolgreichen Beschleunigungsprogrammen in anderen deutschen Städten, wo Straßenbahnen weitgehend störungsfrei zwischen den Haltestellen verkehren, hinkt Frankfurt hinterher. Gesetzliche Grundlagen: Trotz der bundesweit geltenden Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab), die eine solche Optimierung ermöglicht und unterstützt, wird diese in Frankfurt nur selten angewandt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ost-Zeil dem Fußverkehr widmen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5538 entstanden aus Vorlage: OF 1277/1 vom 13.05.2024 Betreff: Ost-Zeil dem Fußverkehr widmen Der Magistrat wird gebeten, die Zeil zwischen Konrad-Adenauer-Straße und Porzellanhofstraße zur Fußgängerzone umzuwidmen und mithilfe geeigneter Maßnahmen (z. B. Blumenkübel, Kommunikationsbänke und/oder Sitzgelegenheiten) schnellstmöglich die Aufenthaltsqualität dort zu erhöhen. Dabei soll die Möglichkeit der Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge selbstverständlich gewahrt bleiben. Begründung: Durch die Einführung des Rechtsabbiegeverbots aus der Konrad-Adenauer-Straße in die Ost-Zeil hat der Bereich seinen Charakter grundlegend gewandelt. Bereits wenige Tage nach der Umstellung haben die nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmenden den Bereich für sich entdeckt und erobert. Kraftfahrzeuge (mit der Ausnahme von Einsatzfahrzeugen) dürfen in den Bereich nun weder von Osten noch von Westen einfahren, er ist faktisch eine Verlängerung der Fußgängerzone Konstablerwache nach Osten. Diesem soll Rechnung getragen werden mit einer entsprechenden Umwidmung und Umgestaltung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2049 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Hauptwache aufwerten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5390 entstanden aus Vorlage: OF 1196/1 vom 07.04.2024 Betreff: Hauptwache aufwerten Der Magistrat wird gebeten, mit den aufgeführten Maßnahmen den nördlichen Teil der Hauptwache aufzuwerten: 1. Die sechs mit Beton eingefassten Pflanzkübel, die je eine Baumbepflanzung haben, werden mit Holz verkleidet und mit Sitzmöglichkeiten versehen, sodass Passanten sich dort bequem setzen können. Die "Beete" werden von Müll und Gestrüpp befreit und mit hitzebeständigen Staudenbepflanzungen und blühenden Gewächsen optisch aufgewertet. Evtl. ist hier eine bauliche Einfassung notwendig, sodass einer erneuten Vermüllung entgegengewirkt wird. 2. Die Mauern rund um den Struwwelpeter-Brunnen werden ebenfalls mit Holz verkleidet. 3. Die Bodenplatten (Bodenbelag) werden durch die auf der Zeil zwischen Hauptwache und Konstablerwache verwendeten Bodenplatten ausgetauscht. 4. Die Glasplatten am Geländer zum Abgang der B-Ebene ("Loch") werden gereinigt oder ausgetauscht. Die von Skatern genutzten Eisenplatten sollen erhalten bleiben. Die Maßnahmen sollen zeitnah (im Jahr 2024) umgesetzt werden. Begründung: Die Hauptwache ist in keinem guten Zustand: Mauerteile bröckeln ab, Bodenplatten sind zerstört, Pflanzbeete sind zugemüllt, Schmierereien an Glasplatten usw. Seit Jahren wird über eine Sanierung gesprochen, es gibt bisher aber kein Konzept und Maßnahmen zur Verschönerung liegen in weiter Ferne. Dies kann am zentralsten Platz der Stadt Frankfurt nicht so weitergehen. Auch wenn eine komplette Sanierung noch auf sich warten lässt, so müssen doch wenigstens kleine Verbesserungen vorgenommen werden, die möglich sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1495
Mobilität im Ortsbezirk 1: Mehr Fahrradbügel für die Ostzeil
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5408 entstanden aus Vorlage: OF 1235/1 vom 02.04.2024 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Mehr Fahrradbügel für die Ostzeil Der Magistrat wird gebeten, auf der Fahrbahn der östlichen Zeil zwischen Konrad-Adenauer-Straße und Porzellanhofstraße weitere 20 bis 30 Fahrradbügel aufstellen zu lassen. Eine Restfahrbahnbreite für Rettungs- und Einsatzfahrzeuge ist freizuhalten. Begründung: Auf der Ostzeil herrscht enormer Parkdruck. Viele Fahrradfahrende besuchen den Markt, kaufen in der Innenstadt ein oder nutzen die Haltestelle "Konstablerwache". Die wenigen Fahrradbügel sind stets belegt. Zahlreiche Fahrräder werden an Laternenmasten oder Geländern angeschlossen oder vor Geschäften und Zugängen abgestellt. Da die Zufahrt zur Ostzeil mittlerweile für Pkw gesperrt wurde, wird wertvoller innerstädtischer Platz frei für Radbügel. So bleibt der Gehweg frei, der täglich von Tausenden zu Fuß Gehenden und von der örtlichen Gastronomie für ihre Sommergärten genutzt wird. Bild: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1577 Beratung im Ortsbeirat: 1
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Austausch Beleuchtung Sandweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2024, OF 700/3 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Austausch Beleuchtung Sandweg Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert aus o.g. Produktgruppe EUR 30.000,00 für den Austausch der Leuchten im Sandweg einzustellen. Begründung: Die Vereinheitlichung der Beleuchtung ist energetisch und stadtgestalterisch ein Gewinn und von den Ortsbeiräten 3 und 4 bereits seit 2012 immer wieder gefordert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 144 2024 Die Vorlage OF 700/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 2 GRÜNE, CDU, SPD, 1 Linke, FDP und Volt gegen 5 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 Linke (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenGegen das Vergessen - Verschiedene Verbesserungen für die Gedenkstätte Arbeitserziehungslager Heddernheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.04.2024, OM 5420 entstanden aus Vorlage: OF 414/8 vom 02.04.2024 Betreff: Gegen das Vergessen - Verschiedene Verbesserungen für die Gedenkstätte Arbeitserziehungslager Heddernheim Vorgang: OM 3268/22 OBR 8; ST 2034/23 Der Ortsbeirat begrüßt das Vorgehen des Magistrats, die Anregung des Ortsbeirates umzusetzen und eine umfassende Studie zur Geschichte des Arbeitserziehungslagers (AEL) und seiner Außenkommandos zu fördern. In diesem Zusammenhang sollen weitere Verbesserungen für das Areal der Gedenkstätte umgesetzt werden, die über die künstlerische Gestaltung hinausgehen und für Vorbeigehende und Nachbarschaft mehr Informationen anbieten. Zudem sollen im Sinne einer Archäologie der NS-Zwangslager zusätzliche Erkenntnisse über die Funktion des heute noch erhaltenen Zellen- oder Tunnelbauwerks auf dem Gelände der Gedenkstätte gewonnen werden. Nach einer in der ursprünglichen ersten wissenschaftlichen Einordnung von Petra Meyer abgedruckten Lagerskizze handelt es sich entweder um eine Arrestzelle oder möglicherweise um einen Tunnel, der auf direktem Wege, ohne den freien Bereich der Straße nutzen zu müssen, zu anderen bewachten Einrichtungen des Lagerkomplexes im Umfeld der damaligen VDM-Werke führte, wie zu einer "Entlausungsstelle", zu dem großen Luftschutz-Hochbunker für Werksangehörige oder zu der "Bordellbaracke". Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat beauftragt, 1. im Sinne einer Archäologie der NS-Zwangslager die genaue Funktion des heute noch erhaltenen zellenähnlichen Baus oder Tunnelbaus, der an der Gedenkstätte und unterhalb der Ludwig-Reinheimer-Straße liegt, feststellen zu lassen; 2. nach Abschluss der wissenschaftlichen Forschungen unter Benutzung der zur Verfügung stehenden Quellen auf dem Areal der Gedenkstätte Hinweistafeln anzubringen, die mit einer Karte die Lage des AEL in der Topographie der verschiedenen NS-Zwangslager im Bereich Zeilweg sowie den Standort im heutigen Gebiet Zeilweg/Oberschelder Weg beschreiben. Auf der Tafel sollen außerdem wesentliche Einrichtungen des Lagers wie Wachturm, Häftlingsbaracken, Sanitärgebäude, Appellplatz, Hundezwinger usw. in Form eines Grundrisses gezeigt werden; 3. nach Abschluss der wissenschaftlichen Forschungen an der Umzäunung oberhalb der Gedenkstätte an der Ludwig-Reinheimer-Straße eine für Passanten gut lesbare Infotafel anzubringen nach dem Vorbild der 2023 in Wetzlar angebrachten Gedenktafel zum Lager der Firma Leitz auf der Lahninsel (siehe Foto unten); zur Mitfinanzierung der unter den Ziffern 2. und 3. genannten Maßnahmen sind Sponsoren zu suchen, die Gelegenheit erhalten sollen, auf den Tafeln erwähnt zu werden. Hier sind vor allen Unternehmen und Institutionen ggf. mit ihren jeweiligen Rechtsnachfolgern anzufragen, die zwischen 1942 und 1945 von den Arbeitskräften des AEL Heddernheim und seiner Außenkommandos profitiert haben; 4. bis zur nächsten Gedenkfeier 2025 die Holzaufsätze der vorhandenen Sitzbänke an der Gedenkstätte zu erneuern, die in diesem Frühjahr in besonderer Weise den anhaltenden Regenfällen ausgesetzt waren und erhebliche Beschädigungen aufweisen; 5. dem Ortsbeirat über die in Ziffer 1. der Stellungnahme vom 06.11.2023, ST 2034, erwähnten Bauberatungsgespräche mit der neuen Eigentümerin des angrenzenden Baugrundstücks hinsichtlich der Gestaltung der Grundstücksgrenze zur Gedenkstätte zu berichten und den Ortsbeirat rechtzeitig einzubinden. Anlage zu Ziffer 3 (Foto: Klenner) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3268 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2034 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1427 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2167 Aktenzeichen: 63-0
E-Ladestationen für Pkw auf dem Parkplatz des Zeilsheimer Friedhofes
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.04.2024, OM 5350 entstanden aus Vorlage: OF 985/6 vom 28.03.2024 Betreff: E-Ladestationen für Pkw auf dem Parkplatz des Zeilsheimer Friedhofes Der Magistrat wird gebeten, auf die Mainova oder einen anderen Betreiber einzuwirken, eine E-Ladestation für Pkw auf dem Parkplatz des Zeilsheimer Friedhofs einzurichten. Begründung: Um klimafreundliche Mobilität durch die Nutzung von Elektroautos zu ermöglichen, bedarf es einer E-Ladestationen-Infrastruktur. Bisher gibt es in der Zeilsheimer und Sindlinger Gemarkung lediglich zwei Ladestationen auf dem Aldi-Parkplatz in der West-Höchster Straße, die intensiv genutzt werden. Insofern ist von einer eklatanten Unterversorgung zu sprechen. Der Standort am Zeilsheimer Friedhof bietet sich auch deshalb an, da an dieser Stelle städtische Parkplätze in großer Zahl vorhanden sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1589 Beratung im Ortsbeirat: 6
Zeilsheim: Ausfahrt Geierskopfweg auf die Pfaffenwiese absichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.04.2024, OM 5348 entstanden aus Vorlage: OF 983/6 vom 28.03.2024 Betreff: Zeilsheim: Ausfahrt Geierskopfweg auf die Pfaffenwiese absichern Der Magistrat wird gebeten, die durch auf dem Randstreifen der Pfaffenwiese parkenden Autos verursachte Sichtbehinderung der Ausfahrt aus dem Geierskopfweg durch geeignete Maßnahmen (Stahlbügel, Findlinge, Poller, Baumpflanzung) zu beseitigen. Begründung: Anwohner des Bereichs Butznickelweg/Geierskopfweg beanstanden eine erhebliche Sichtbehinderung beim Ausfahren auf die Pfaffenwiese, die durch parkende Autos verursacht wird (siehe Fotos und Skizze). Eine Installation von Pollern, Stahlbügeln, Findlingen oder die Anpflanzung eines Baumes im östlichen wie auch westlichen Bereich der Ausfahrt sollte hier Abhilfe schaffen und für eine erhöhte Verkehrssicherheit sorgen. Skizze der Örtlichkeiten: Einmündung Geierkopfweg/Pfaffenwiese: Quelle: GoogleMaps Mögliche Positionen für die Steine sind mit einem roten Kreuz markiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1588 Beratung im Ortsbeirat: 6
Haushalt 2024/25 Produktbereich: 36 Wirtschaftsförderung Produktgruppe: 36.01 Wirtschaftsförderung Weihnachtsbeleuchtung Heddernheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2024, OF 411/8 Betreff: Haushalt 2024/25 Produktbereich: 36 Wirtschaftsförderung Produktgruppe: 36.01 Wirtschaftsförderung Weihnachtsbeleuchtung Heddernheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Haushaltsposition "Förderung der Wirtschaft" wieder so auszustatten, dass die jährlich wiederkehrenden Kosten für die traditionelle Weihnachtsbeleuchtung in der Heddernheimer Landstraße von der Stadt übernommen werden. Begründung: In Heddernheim ist der Vereinsring Eigentümer des Festschmucks. Die Aufhängung der Sterne hat früher zuverlässig die Freiwillige Feuerwehr erledigt. Durch neue Vorschriften müssen die Steckdosen jetzt von der Mainova freigeschaltet werden, und nur ein von der Mainova zertifiziertes Unternehmen darf die Sterne aufhängen. Die Kosten für den Anschluss und den Strom in einer Gesamthöhe von etwa 1.500 EUR werden aktuell durch den Vereinsring Heddernheim e. V. übernommen, der das aus Spenden der Gewerbetreibenden und der Bevölkerung finanziert. Dies gestaltet sich jedoch von Jahr zu Jahr immer schwieriger und es kommt nicht mehr genug Geld zusammen. Die Mittel aus dem Ortsbeiratsbudget werden im Ortsbezirk 8 bestimmungsgemäß für nachhaltige bauliche Verschönerungsprojekte oder sehr wichtige soziale Projekte verwendet und können nur in Ausnahmefällen für Kosten herangezogen werden, die eigentlich - das hat die Beleuchtung der Zeil zum Advent und der Fressgass zu Ramadan gezeigt - von der Stadt übernommen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Etatanregung EA 75 2024 Die Vorlage OF 411/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen Abstimmung: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und Linke (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenFahrradwegmarkierung an Kreuzungssituation anpassen Kreuzung Friedberger Tor und Friedberger Anlage
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5305 entstanden aus Vorlage: OF 654/3 vom 08.02.2024 Betreff: Fahrradwegmarkierung an Kreuzungssituation anpassen Kreuzung Friedberger Tor und Friedberger Anlage Der Magistrat wird gebeten, die Markierung der Fahrradwege an der Kreuzung Friedberger Tor und Friedberger Anlage stadtauswärts so zu ändern, dass Konflikte zwischen Verkehrsteilnehmer/innen verhindert werden. Ergänzend zum Verkehrsschild "Gemeinsamer Geh-und Radweg" an beiden Enden des Fahrrad-/Gehwegs sollen Fahrradsymbole auf den geteilten Weg aufgebracht werden. Zusätzlich soll geprüft werden, ob es möglich ist, auf dem rot markierten Fahrradweg eine Linksabbiegerspur einzurichten. Begründung: Der Fahrradweg an der Kreuzung Friedberger Tor und Friedberger Anlage stadtauswärts ist so gestaltet, dass er der Kreuzungssituation nicht gerecht wird. Viele Fahrradfahrer/innen biegen links und rechts in den Anlagenring ab. Daher fahren viele an der Ampel in der Seilerstraße auf den gemeinsamen Geh- und Radweg, um dort geradeaus bis zur Friedberger Anlage zu fahren, um dann dort rechts in den Anlagenring Richtung Zoo abzubiegen. Allerdings kommt es häufig zu Konflikten mit Fußgänger/innen, denen nicht bewusst ist, dass neben dem roten Fahrradweg auf der Fahrbahn auch der Gehweg als "Rechtsabbieger-Fahrradweg" dient. Der Weg ist anhand von Schildern als gemeinsamer Weg ausgewiesen, was allerdings nicht wahrgenommen wird. Außerdem eignet sich der rote Fahrradstreifen am Friedberger Tor dazu, links in den Anlagenring einzubiegen, da man sich aufgrund der Bepflanzung bis zur Ampel nicht an der Ampel anstellen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1527 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fehlende Glascontainer
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5170 entstanden aus Vorlage: OF 651/3 vom 08.02.2024 Betreff: Fehlende Glascontainer Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) welche Glascontainer in den letzten Monaten im Nordend versetzt oder entfernt wurden. Hierzu zwei aktuelle Beispiele: Glascontainer im Bereich der Bushaltestelle auf der Rothschildallee, Höhe Günthersburgallee; Glascontainer am Sandweg, Höhe Mousonstraße; b) wie die Information der Anwohnerschaft/Nutzer sowie des Ortsbeirats über alternative Glascontainerstandorte erfolgt. Begründung: In den beiden genannten Fällen wurden die Glascontainer ohne jede Information entfernt. Es ist schwer verständlich, dass die Kapazitäten reduziert werden, wo es doch in den letzten Jahren immer wieder zu massiven Beschwerden wegen überfüllter Glascontainer gekommen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 919 Aktenzeichen: 79-0
Abfahrt Dillenburger Straße auf den Erich-Ollenhauer-Ring
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2024, OM 5148 entstanden aus Vorlage: OF 387/8 vom 29.01.2024 Betreff: Abfahrt Dillenburger Straße auf den Erich-Ollenhauer-Ring Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie die Abfahrt zum Erich-Ollenhauer-Ring von der Dillenburger Straße kommend sicherer werden kann. Begründung: Die Abfahrt zum Erich-Ollenhauer-Ring von der Dillenburger Straße kommend ist bei Nässe häufig sehr rutschig und hat bereits in der Vergangenheit zu gefährlichen Situationen und mehreren Unfällen geführt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1080 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32-1
Entlastung der Straßen Zum Pfarrturm, Weckmarkt und untere Fahrgasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5085 entstanden aus Vorlage: OF 1133/1 vom 17.01.2024 Betreff: Entlastung der Straßen Zum Pfarrturm, Weckmarkt und untere Fahrgasse Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Autofahrer mit dem Ziel Innenstadt von Navigationsgeräten nicht mehr über die Straßen Zum Pfarrturm, Weckmarkt und Fahrgasse geleitet werden, sondern über die dafür vorgesehenen Hauptverkehrsstraßen. Hierzu sollen die entsprechenden Anbieter und Dienstleister kontaktiert werden. Begründung: Wie dem Magistrat bereits mehrfach mitgeteilt wurde, kommt es insbesondere an stark frequentierten Einkaufstagen zu erheblichen Staus in diesem Bereich, die bis an den Main hinunterreichen. Da die Straßen in beide Richtungen befahren werden dürfen, die Straßenbreite jedoch nicht überall für die Begegnung von heutigen normalbreiten Fahrzeugen ausgelegt ist, entstehen häufig schwer auflösbare Verkeilungen von Fahrzeugen. Die Durchfahrt dieser Straßen kann an solchen Tagen bis zu 20 Minuten länger dauern und belastet die Anwohnerschaft mit Abgasen, Motorlärm und Hupkonzerten. Rettungsfahrzeuge können nicht passieren, da der gesamte Abschnitt auf beiden Seiten für das Parken genutzt wird und sich im Stau befindende Fahrzeuge nicht ausweichen können. Die Lenkung eines erheblichen Teils der im Stau stehenden Fahrzeuge durch Navigationsgeräte bereitet den Autofahrenden erheblichen Stress. Das erfordert eine Intervention, indem die Anbieter darauf hingewiesen und gebeten werden, dies zu unterlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1149
Belebung der Innenstadt - eine weitere Schule auf der Zeil
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5088 entstanden aus Vorlage: OF 1136/1 vom 17.01.2024 Betreff: Belebung der Innenstadt - eine weitere Schule auf der Zeil Der Magistrat wird gebeten, zur Belebung der Innenstadt einen weiteren Schulstandort auf der Zeil möglichst zwischen Hauptwache und Konstablerwache einrichten zu lassen. Dazu sollen geeignete leer stehende Liegenschaften wie z. B ein ehemaliges Kaufhaus auf deren Eignung überprüft werden. Begründung: Immer mehr kleinere und größere Einzelhandelsflächen in der Innenstadt stehen leer. Morgens und abends ist die Zeil an Werktagen oft wie ausgestorben. Die sich wandelnde Innenstadt soll folglich weiter belebt werden und einen vielfältigen Nutzungsmix erhalten. Zugleich sollen Orte für Gastronomie, Kultur und Bildung entstehen. Eine weitere Schule würde diesen Nutzungsmix gut ergänzen. Die Innenstadt ist zudem exzellent mit dem ÖPNV aus ganz Frankfurt erreichbar. Die Umnutzung und der Umbau eines Bestandsgebäudes spart zudem CO2 und Geld. Die bereits bestehende schulische Einrichtung im Gerichtsgebäude an der Ost-Zeil, die Ludwig-Börne-Schule sowie die Julius-Leber-Schule beleben ihr jeweiliges Umfeld auch außerhalb der Ladenöffnungszeiten. Auf der Zeil zwischen Hauptwache und Konstablerwache fehlt ein solcher Standort. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Kreuzung Battonnstraße/Lange Straße besser kennzeichnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5075 entstanden aus Vorlage: OF 1117/1 vom 21.01.2024 Betreff: Kreuzung Battonnstraße/Lange Straße besser kennzeichnen Vorgang: OM 631/16 OBR 1; ST 1078/17 Der Magistrat wird gebeten, folgende Verbesserung im Bereich der Ampel vor der Kreuzung Battonnstraße/Lange Straße Richtung stadtauswärts vorzunehmen: Die Kfz-Ampel ist gemäß der Stellungnahme vom 09.06.2017, ST 1078, Richtung Haltelinie versetzen zu lassen oder eine Zusatzampel nur mit Rot und Gelb hinter der Haltelinie anbringen zu lassen. Begründung: Da sich die Ampel vier Fahrzeuglängen hinter der Haltelinie befindet und sich auf der Fahrbahn davor noch Richtungspfeile befinden, wird die Haltelinie häufig übersehen bzw. nicht als solche wahrgenommen. Dadurch kommt es an dieser Stelle noch immer zu Rückstau, welcher die Straßenbahn beim Rechtsabbiegen behindert. Durch den "Schilderwald" und die ungünstige Position des Hinweisschilds bezüglich des Haltebereichs wird das Hinweisschild zudem leicht übersehen. Durch die o. g. Maßnahme wird die Situation erheblich verbessert. Quelle: privat Quelle: ASE Quelle: STEIN HGS GmbH Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 631 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1078 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1147 Aktenzeichen: 32-1
Wiederherstellung des Radschutzstreifens in der Katharinenpforte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5090 entstanden aus Vorlage: OF 1138/1 vom 17.01.2024 Betreff: Wiederherstellung des Radschutzstreifens in der Katharinenpforte Der Magistrat wird gebeten, nach Aufhebung der Baustelleneinrichtung den Radschutzstreifen in der Katharinenpforte zwischen Bleidenstraße und Hauptwache umgehend wiederherzustellen und baulich sichern zu lassen. Begründung: Die Katharinenpforte stellt ein entscheidendes Verbindungselement der Zeilumfahrung zwischen der Bleidenstraße und der Hauptwache dar. Hier kam es wiederholt zu gefährlichen Situationen zwischen motorisierten Fahrzeugen und Radverkehrsteilnehmenden. Seit dem Beginn des Abrisses des ehemaligen Kaufhallengebäudes ist der markierte Schutzstreifen komplett verschwunden und die Verkehrssituation hat sich verschärft. Es wurde bekannt, dass in naher Zukunft zusätzlicher Baustellenverkehr über die Katharinenpforte abgewickelt werden soll. Daher ist es unerlässlich, den Radverkehr durch bauliche Maßnahmen zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1151
Fragen zum Bauvorhaben Zeil 121 (ehemaliges Esprit-Haus)
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2024, OF 1130/1 Betreff: Fragen zum Bauvorhaben Zeil 121 (ehemaliges Esprit-Haus) Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen (V) an den Magistrat beschließen: Im Rahmen der Investorenpräsentation zum Bauvorhaben informierte der Investor den Ortsbeirat über die Absicht, innerhalb des Gebäudes insgesamt 23 PKW-Stellplätze mit An- und Abfahrt über zwei Aufzüge am Holzgraben schaffen zu wollen. Vor diesem Hintergrund stellt der Ortsbeirat folgende Anfragen an den Magistrat: 1. In Anbetracht der exzellenten Anbindung des Standorts durch S- und U-Bahnen an die Hauptwache sowie der Verfügbarkeit der Parkhäuser "Hauptwache" und "MyZeil": Sieht der Magistrat die Notwendigkeit für die Schaffung zusätzlicher PKW-Stellplätze? 2. Entspricht die Errichtung von 23 weiteren Stellplätzen in diesem hochver-dichteten Bereich den Klimaschutzzielen des Magistrats? Falls nicht, wie plant der Magistrat darauf zu reagieren? 3. Ist der Holzgraben nach Einschätzung des Magistrats als geeignete Zufahrtsstraße für diese Stellplätze anzusehen? 4. Angesichts der Fahrzeugbewegungen innerhalb des Gebäudes mittels Aufzügen: Welche Konsequenzen erwartet der Magistrat, wenn beispielsweise während der Büroöffnungszeiten fünf bis sieben Fahrzeuge gleichzeitig auf die Zufahrt warten und der Holzgraben aufgrund von Verzögerungen bei der Fahrzeugabfertigung durch die Aufzüge längere Zeit blockiert wird? 5. Wie viele öffentliche Parkplätze würden durch das Bauvorhaben im Straßenbereich der An- und Abfahrt entfallen? 6. Welche Maßnahmen plant der Magistrat, um den Investor von der Bereitstellung vermietbarer Laden- oder Lagerflächen anstelle von PKW-Stellplätzen zu überzeugen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 850 2024 Die Vorlage OF 1130/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
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"Pfandringe" an Mülleimern
„Durch das Flaschensammeln kann ich meiner Frau und meinen drei Kindern etwas zum Abendessen kaufen“ (Toni, 25 (Name geändert)). In meiner Initiative auf der Ideenwerkstatt der Bürgerbeteiligungsplattform der Stadt Frankfurt am Main, ffm.de, werde ich mich mit der Problematik des Flaschensammelns befassen. Genauer gesagt damit, wie man das Flaschensammeln für die jeweilige Person würdevoller gestalten und den Müll außerhalb von Mülleimern vermindern kann. Als ich über eine passende Initiative auf ffm.de nachdachte, kam mir die Idee eines Pfandringes in den Sinn. Hierbei handelt es sich um einen Ring aus Metall, der um einen Mülleimer herum montiert werden kann. Wenn jemand eine Pfandflasche hat, kann er/sie diese bequem in die Auslassungen des Rings hineinstellen und ein Flaschensammler kann diese dann herausnehmen. Somit muss er nicht im Müll kramen, denn hier läuft er Gefahr, in Glasscherben, gebrauchte Spritzen und ähnliche Dinge zu greifen und sich zu verletzten. Meiner Meinung nach würde diese Installation das Sammeln „würdevoller“ gestalten. Die Städte Bamberg und Stuttgart testen seit 2014 und 2015 diese Pfandringe und auch anderen Städten wurde der Vorschlag schon vorgelegt (Ein Ring der Kreise dreht, Bernd Dörries, Süddeutsche Zeitung, 22.5.2015, Köln). Persönlich habe ich mich mit fünf Flaschensammlern auf der Zeil in Frankfurt unterhalten und alle waren der Meinung, dass ein Pfandring eine gute Sache sei und sie sich wohler fühlten, die Flaschen nicht mehr aus dem Müll kramen zu müssen, sondern diese aus dem Ring nehmen zu können. Einem Sammler ging es dabei nicht einmal um sich selbst, sondern um die Umwelt, die durch den Ring geschont werden könnte, da die Menschen ihre Flaschen und Dosen vielleicht nicht mehr in die Natur werfen würden. Mit zwei weiteren Sammlern habe ich über ein mögliches Problem geredet. Meiner Meinung nach könnte es dazu kommen, dass Menschen sich das Pfand aus dem Ring nehmen, obwohl sie überhaupt nicht darauf angewiesen sind. Dieses Problem sahen die beiden Flaschensammler allerdings nicht, da sie davon ausgehen, dass das Sammeln von Pfand immer noch eine „peinliche Angelegenheit“ sei und sich kein wohlhabender Mensch dabei beobachten lassen wolle, wie er eine Pfandflasche einstecke. Und selbst wenn ein Kind sich beispielsweise „eine Naschtüte am Kiosk von dem Pfand kaufen würde, sei er nicht böse drum“ (Herbert, 34 (Name geändert)). Die Produktion eines Ringes würde zwischen 200 und 300 Euro kosten. Im ersten Moment mag dies viel klingen, jedoch werden pro Jahr Pfandflaschen im Wert von 250.000.000 Euro verbrannt, da diese im Müll landen und sie keiner herausnimmt (Ein Ring der Kreise dreht, Bernd Dörries, Süddeutsche Zeitung, 22.5.2015, Köln). Erfinder des Pfandrings ist der Jung-Designer Paul Ketz. Für diese Erfindung hat er 2012 den Nachwuchsdesignerpreis „ecodesign“ gewonnen. Ihm liegen sowohl die Flaschensammler, als auch die erwähnten unnötig verbrannten Pfandflaschen, die zu einem hohen CO2-Ausstoß führen, am Herzen. Professor Rainer Grieshammer (Geschäftsführer des Freiburger Öko-Instututs) geht sogar soweit, dass der Pfandring den „Trauring zwischen Ökologie und Sozialem“ darstelle. (Pfandring: Diese Erfindung hilft Deutschlands Flaschensammlern, epd/max, Die Welt, 16.05.14). Meine Intension ist nun der Start einer einjährigen Testphase solcher Pfandringe in Frankfurt am Main. Man könnte auf der Zeil, am Mainufer und in Alt-Sachsenhausen an jeweils zwei Mülleimern eine solche Installation vornehmen und schauen, ob dort Pfand hineingestellt wird und wer es sich anschließend nimmt. Sechs solcher Pfandringe hätten einen Preis von 1200 bis 1800 Euro (je nach Mülleimer). Meiner Meinung nach wäre das eine sinnvolle Investition. Je nach Erfolg, könnte die Stadt Frankfurt über eine Mehrproduktion nachdenken.
Frankfurt Fountains
Die Platzfolge Roßmarkt und Goetheplatz ist aktuell wenig ansprechend gestaltet. Eine Stadt muss auch Unterhalten. Damit meine ich nicht Bettler oder Straßenmusikanten. Eine Art Fountain-Show ähnlich wie in Downtown Dubai wäre hier mal ein Eyecatcher und lockt Touristen und erhöht den Aufenthaltscharackter. Mit der Skyline im Hintergrund und einer regelmäßigen (töglich, alle halbe Stunde von 18:00 bis 22:00) Vorführung inkl Musik wäre für Frankfurt, Deutschland und wenn nicht sogar Europa einmalig. Ein neues Wahrzeichen. Vielleicht sollte man sich soetwas einfach mal leisten. Finanzierung evtl. durch Werbeauftritte von Firmen im Rahmen einer Fountainshow oder ähnlichem (bin da kein Profi). Aber ich denke Frankfurt fehlt so etwas. Mich persönlich beeindruckt die in Dubai jedenfalls sehr. Als alternativer Standort würde auch die Ludwig-Erhard-Anlage in Frage kommen. Als Internationalste Stadt in Deutschland könnte von jedem Land typische Musik gespielt werden. Also Ideen habe ich diesbezüglich genug und würde hier den Rahmen sprengen. Für die Winterzeit wäre eine Eisbahn ganz gut. Letztes Jahr gab es eine auf dem MyZeil. Diese war sehr gut besucht.
Alkoholverbot und mehr Streetworker an zentralen Plätzen und in Bahnen und Bussen
Es gibt eine deutliche Zunahme von alkoholisierten Personen im öffentlichen Bereich, siehe Zeil und Hauptbahnhof sowie in den Bahnen und Bussen. Dadurch erhöht sich auch die Gefahr für die mitreisenden Bürger und Bürgerinnen. Hier ist es wünschenswert, wenn ein generelles Verbot von Alkohol in den Bahnen und vorallen an den öffentlichen Plätzen wie im und am Hauptbahnhof ausgesprochen wird. Es wäre auch notwendig mehr Street-worker einzustellen, die diese Personengruppen: Drogen/Alkoholiker/Obdachlose auffangen und adäquate Maßnahmen anbieten können, sei es medizinisch, sei es um Duschen/Kleidung/Wohnungsangebote. Da muß mehr gemachte werden. Es ist für den Normalbürger eine Zumutung und eine Gefahrenlage.
Frankfurt Zeilsheim - Buslinie 54 - immer großen Bus einsetzen
Da besonders in den Hauptverkehrszeiten, viele im Bus mitfahren möchten, plädiere ich für einen langen Bus, das immer und nicht nur zufällig. Wenn morgens Schulkinder und Berufstätige nicht mehr mitkommen, und hoffen darauf mit dem nächsten Bus mitfahren zu können, sollte etwas geschehen. Nachdem Frankfurt Zeilsheim eine Buslinie seit Jahren fehlt - früher fuhr hier der 50 - bin ich dafür wie in Sossenheim den 55 Bus auch als langen großen Bus einzusetzen. Vorteil man kann die Türen schließen ohne minutenlang warten zu müssen, dass der proppenvolle Bus voller Menschen die Lichtschranken der Tür blockiert, man den Anschlusszug noch bekommt, und der Beförderungskomfort würde sicherlich steigen.
Straßenbahn-Waggons von der Konstablerwache bis zur Hauptwache aufstellen
Einst war die Zeil die Einkaufsmeile Frankfurt. Heute hat sie sehr an Attraktivität verloren. Warum werden keine ansprechenden und für Touristen interessanten Bistros oder kleine Lokale auf der Zeil integriert, anstelle der hässlichen, eckigen, nichtssagenden "Container". Die Stadt Frankfurt besitzt ältere Straßenbahn-Waggons, von denen man einige von Konstablerwache bis zur Hauptwache aufstellen und darin kleine Restaurants einrichten könnte. Diese Idee wurde in Uruguay, in der Hauptstadt, realisiert und wurden zur Touristenattraktion und die Lokale sind immer ausgebucht (siehe beigefügte Fotos).
Füßgängerzone rund um Zeil ausweiten
Auf der Zeil ist es immer furchtbar voll. Durch die Cafés in der Mitte, Musikanten, Künstler und Bettler wird es noch einmal enger. Die Nebenstraßen dagegen kaum frequentiert (und auch nicht immer sehr schön, oft sieht man Spielotheken, unattraktive Kneipen oder einfach die Hintereingänge der Geschäfte). Ich bin dafür, dass die Füßgängerbereiche auch auf die Nebenstraßen um die Zeil ausgeweitet werden. So werden auch diese Straßen aufgewertet und für Ladeninhaber attraktiver. Außerdem ist dann mehr Platz für Cafés, Geschäfte und zum Flanieren für alle Frankfurter!
Laermschutz Wohngebiete an Autobahnen
Wenn in Frankfurt ueber Laermbelaestigung gesprochen wird, dann meistens ueber Fluglaerm. Autoverkehr verursacht aber ebenso eine erhebliche Laermbelaestigung. Auf der A 66 Frankfurt Richtung Wiesbaden gab es frueher bis Zeilsheim eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h. Aus irgendwelchen Gruenden wurde diese vor 2-3 Jahren aufgehoben, d.h. ab der Abfahrt Jahrhunderthalle gibt es keine Begrenzung mehr. Das gleiche gilt in die Gegenrichtung. Die Laermbelaestigung hat dadurch bis in den alten Ortskern von Zeilsheim sehr zugenommen. Nun gibt es bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung genuegend ruecksichtslose Fahrer, die sich nicht daran halten. Das erlebe ich taeglich auf meiner Fahrt nach Frankfurt zwischen Nordwestkreuz und Miquellallee. Dennoch wird dort wenigstens nicht ganz so schnell gefahren, wie auf einer Strecke, auf der keine Beschraenkung herrscht. Mein Vorschlag waere, auf allen stadtnahen Autobahnen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h pro Stunde einzufuehren und diese auch zu ueberwachen. Das geht in Muenchen auch, immerhin doppelt so gross wie Frankfurt und bekanntlich die attraktivste und eine der lebenswertesten Staedte Deutschlands und der Welt.
Aufwertung der Allerheiligenstrasse
Als Parallelstrasse zur Zeil sollte die Stadt auf jeden Fall darauf achten, die Allerheiligenstrasse aufzuwerten. Aufgrund der Hotels laufen auch sehr viele Touristen durch diese Strasse. Leider macht die Verwahrlosung, der Dreck, der Drogenhandel usw. nicht gerade den besten Eindruck auf unsere schöne Stadt. Da sollte dringend von Seiten der Stadt was getan werden.
Für mehr Pflanzen / Bäume im Innenstadtbereich
Die Zeil und der Goetheplatz / Rossmarkt wirken zur Zeit ziemlich trist, denn es gibt dort nur wenig Pflanzen und Bäume. Daher die Idee, den gesamten Innenstadtbereich verstärkt zu begrünen und mehr Pflanzen und Bäumen in das Stadtbild zu integrieren.
Mehr kleine Pinten und rustikale Kneipen
Eine alteingesessene Frankfurterin, wünscht sich mehr kleine Pinten, rustikale Kneipen, wie es sie früher gab. Tags pulsiert das Leben, nachts ist tote Hose auf der Zeil. Die Buden in der Mitte der Zeil gefallen nicht. Die Anruferin wünscht sich eine Verglasung rechts und links (Café, Imbiss) der Zeil mit Bepflanzung, Sitzplätze, von denen aus man das Treiben auf der Zeil beobachten kann. Außerdem mehr Grün, z.B. um den Brunnen beim ehem. Woolworth und in der Mitte der Zeil.
U-Bahnansagen an den Stationen zusätzlich in Englisch
Es wäre ja Idee an den Stationen - Hauptbahnhof (U4 & U5) - Festhalle/Messe (U4) - Hauptwache/Zeil (U1, U2, U3, U6, U7 & U8) - Dom/Römer (U4 & U5) - Südbahnhof (U1, U2, U3 & U8) - Willy-Brandt-Platz (U1, U2, U3, U4, U5 & U8) - Alte Oper (U6 & U7) - Bockenheimer Warte (U4, U6 & U7) - Konstablerwache/Zeil (nur bei den Linien U6 & U7) die U-Bahnansagen an den o.g. Stationen zusätzlich in Englisch zu machen da gerade dort Internationaler Fahrgast-Verkehr Vorbild hierzu ist die Station Konstablerwache/Zeil (bei den Linien U4 & U5) denn dies wäre auch ein Pluspunkt für die VGF und Stadt Frankfurt für eine Tourismus freundliche Stadt.
Hauptfriedhof für´s Radfahren freigeben!
Der Frankfurter Hauptfriedhof ist knapp 70 ha groß und damit einer der größten Friedhofkomplexe Deutschlands. Oftmals erinnert er in seinen Ausmaßen und in seiner Gestaltung eher an einen Park als an einen Friedhof. Für den Fahrradverkehr stellt er allerdings ein ziemlich großes Hindernis dar, da man ihn - an Hauptverkehrsstraßen entlang - komplett umfahren muss, Radfahren ist auf dem gesamten Gelände des Friedhofs komplett verboten. Dies wird von der Stadt sogar unter Androhung (und ggf. Anordnung) von Bußgeldern kontrolliert und durchgesetzt. Da ein Friedhof in erster Linie ein Ort der Besinnung, des Gedenkens und der Ruhe sein soll, ist dies zwar irgendwo verständlich, dennoch stellt sich die Frage, warum nicht zumindest die (breiten) Hauptwege des riesigen Friedhofes für den Radverkehr freigegeben werden können. Dies wäre für den Radverkehr ein echter Zugewinn und würde die Besucher des Friedhofes nicht ernsthaft stören. Auch jetzt halten sich viele Radfahrer nicht an das Verbot und man fragt sich zudem, warum Radfahren verboten ist, aber ständig irgendwelche Autos auf dem Gelände unterwegs sind. Kurzum: Gebt die Hauptwege des Hauptfriedhofes endlich für Radfahrer frei, von mir aus nur mit Schrittgeschwindigkeit wie sogar auf der Zeil zugelassen. Dies wäre ein gutes Zeichen dafür, dass es die Stadt mit der Förderung des Radverkehres wirklich ernst meint!