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Meine Nachbarschaft: Wolfsgangstraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Dillenburger Straße/Maybachbrücke - Analyse der Verkehrsströme

19.10.2023 · Aktualisiert: 31.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4699 entstanden aus Vorlage: OF 355/8 vom 04.10.2023 Betreff: Dillenburger Straße/Maybachbrücke - Analyse der Verkehrsströme Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie im Vorfeld der Umgestaltung der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke die Auswirkungen auf die Verkehrsflüsse in Heddernheim und den angrenzenden Stadteilen analysiert wurden. Dabei ist auf die Anzahl der Verkehrsteilnehmer getrennt nach Autofahrenden, Rollerfahrenden, Fahrradfahrenden und Fußgängern in den folgenden, betroffenen Straßen einzugehen: - Maybachbrücke; - Dillenburger Straße; - Hessestraße; - Nassauer Straße; - Brühlstraße; - Dillgasse; - Heddernheimer Landstraße; - Antoninusstraße. Nach einem angemessenen Zeitraum von sechs Monaten wird der Magistrat gebeten zu berichten, wie sich die Umgestaltung der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke auf die Verkehrsflüsse in Heddernheim und den angrenzenden Stadteilen verglichen mit den Analysen im Vorfeld der Baumaßnahme tatsächlich ausgewirkt hat. Hierbei ist ebenfalls auf die konkrete Anzahl der Verkehrsteilnehmer getrennt nach Autofahrenden, Rollerfahrenden, Fahrradfahrenden und Fußgängern in den oben genannten Straßen einzugehen. Begründung: Seit der Umgestaltung der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke auf eine Fahrspur für Autos und eine für den Radverkehr sind auf der Dillenburger Straße, der Maybachbrücke und auch der Eschersheimer Landstraße längere Staus zu beobachten. Darüber hinaus berichten Anwohner, dass seither die Seitenstraßen in Heddernheim als Schleichwege genutzt werden. Die Identifikation möglicher Veränderungserfordernisse im Interesse aller Verkehrsteilnehmer und der Anwohner erfordert eine genaue Analyse der Verkehrsströme vor und nach der Baumaßnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 381 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fassadenbegrünung Lessing-Gymnasium

16.10.2023 · Aktualisiert: 07.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4646 entstanden aus Vorlage: OF 750/2 vom 26.09.2023 Betreff: Fassadenbegrünung Lessing-Gymnasium 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, a) mit welchen Kosten die Fenster der Südfassade am Neubautrakt des Lessing-Gymnasiums (entlang der Fürstenbergerstraße) flächendeckend mit Hitzeschutzfolie ausgestattet werden können; b) mit welchen Kosten die Südfassade am Neubautrakt des Lessing-Gymnasiums (entlang der Fürstenbergerstraße) mit einer flächendeckenden Begrünung in Form eines vorgehängten Seilnetzes mit Pflanztrögen zu realisieren wäre. 2. Der Magistrat wird gebeten, die Maßnahmen im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets schnellstmöglich umzusetzen. Sollten die Kosten im diesjährigen Haushalt nicht abgebildet sein, wird um eine frühzeitige Einplanung in den Haushalt 2024 gebeten. Begründung: In den Sommermonaten heizen sich die Klassenräume des Neubautraktes des Lessing-Gymnasiums teilweise auf 35 Grad und mehr auf, sodass teilweise kein Unterricht stattfinden kann. Bei einem Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern des Ortsbeirates, der Schule, des Klimareferates, des Amtes für Bau und Immobilien und des Dezernates XI wurden Möglichkeiten diskutiert, um die Raumtemperatur im Sommer absenken zu können. Neben der Instandsetzung der bestehenden Lüftungsanlage schienen dabei Hitzeschutzfolien für die Fenster als kurzfristige und eine Fassadenbegrünung als langfristige Maßnahme zielführende Optionen zu sein. Vorbild für die Fassadenbegrünung wäre das Institutsgebäude der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen (Broschüre "Freiräume und Gebäude klimaangepasst gestalten", Seite 41, https://frankfurt.de/-/media/frankfurtde/frankfurt-themen/klima-und-energie/pdf/ klimareferat/broschuere-freiraum-und-klima.ashx). Beim Lessing-Gymnasium wäre demgegenüber jedoch keine Pflanzung in den Boden möglich, da der Hof vor dem Neubau unterkellert ist. Allerdings stellt der Keller keine statische Hürde für Pflanztröge dar, in die dann die Rankpflanzen gesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2024, ST 473 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 40-33

OF (Antrag Ortsbeirat)

Einführung einer Zwischenevaluation bei der wissenschaftlichen Begleitung der Umgestaltungsmaßnahmen im Grüneburgweg sowie sofortige Umsetzung der lange vorliegenden Verbesserungsvorschläge

24.09.2023 · Aktualisiert: 18.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2023, OF 754/2 Betreff: Einführung einer Zwischenevaluation bei der wissenschaftlichen Begleitung der Umgestaltungsmaßnahmen im Grüneburgweg sowie sofortige Umsetzung der lange vorliegenden Verbesserungsvorschläge Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, angesichts der erheblichen Verzögerungen der Umgestaltungsmassnahmen im Grüneburgweg (Abschnitte zwei und drei sind weder endgültig beschlossen, noch umgesetzt - derzeitige Verzögerung > 1 Jahr) folgende Schritte umzusetzen: - Ortsbeirats-Präsentation mit Einladung der Bürger der geplanten Veränderungen in den Abschnitten 2 und 3 sowie des veränderten Zeitplanes im Vergleich zur öffentlichen Präsentation vom 17.09.23 und Darlegung der Gründe für die Verzögerungen - Einführung einer Zwischenevaluation der schon seit einem Jahr bestehenden Umgestaltungsmassnahmen in Abschnitt 1 - Sofortige Umsetzung der lange vorliegenden konkreten Verbesserungsvorschläge der Bürgerinitiative Grüneburgweg sowie verschiedener Anwohner Begründung: Zur Kommunikation und Präsentation des neuen Zeitplans sowie der konkreten Planung für die Abschnitte 2 und 3 Die Umgestaltungsmassnahmen der Phasen 2 und 3 und wurden dem Ortsbeirat bislang in einer kleinen, informellen Runde im Strassenbauamt bei einem Termin im Sommer 2023 präsentiert, zu dem Termin waren weder alle Fraktionen noch die Öffentlichkeit anwesend. Bei einem zweiten offiziellen Termin wurden die Gewerbetreibenden gezielt eingeladen - doch hier wurden zum einen nicht alle betroffenen Geschäfte erreicht (Rewe, eines der zentralen Geschäfte am Grüneburgweg erfuhr z.B. erst durch Initiative der Antragstellerin von den geplanten Massnahmen). Aus beiden Terminen ergaben sich viele Fragen, die entsprechenden Anträge, Fragen und Vorschläge der Anwohner, Gewerbetreibenden sowie der Initiative Grüneburgweg wurden bislang noch nicht behandelt. Auch die jetzt in der beiliegenden Email vom 20.09.23 vorgeschlagene Anpassung des Zeitplanes der wissenschaftlichen Evaluation wurde vermutlich erst auf Nachfrage der Antragstellerin überhaupt konzipiert und ebenfalls nicht öffentlich diskutiert. Aufgrund des hohen öffentlichen Interesses und der sehr kontroversen, in den Medien immer präsenten Berichterstattung über die Auswirkungen der Umgestaltungsmassnahmen besteht hier ein erheblicher Informationsbedarf sowohl des Ortsbeirats als auch der betroffenen Öffentlichkeit. Die jetzt vorgeschlagene Verschiebung der wissenschaftlichen Evaluation verlängert die ursprünglich für ein Jahr veranschlagte Probephase für die Betroffenen in Abschnitt 1 auf über ein weiteres Jahr - hier ergibt sich eine schleichende Verstetigung der Massnahmen, von denen viele von den Betroffenen als kontraproduktiv empfunden werden. Zur Einführung einer Zwischenevaluation Die in der Email dargestellte Argumentation bzgl Methodik Datenvergleichbarkeit hinsichtlich Erhebungszeiträumen und Jahreszeiten ist völlig nachvollziehbar und aus wissenschaftlicher Sicht eine korrekte Antwort auf die Verzögerungen bei der Umsetzung. Auch die Einsicht, die Gewöhnungsphase auf ein halbes Jahr nach Vollendung der Komplettumgestaltung zu verkürzen, ist zu begrüßen. Gleichwohl handelt es sich bei der Umgestaltung nicht um einen Versuch aus dem Forschungslabor, sondern die Massnahmen haben konkrete Auswirkungen auf das Leben der den Grüneburgweg nutzenden Menschen, denen eine einjährige Probephase kommuniziert und versprochen wurde. Eine weitere Verstetigung des als Pilot geplanten Projektes stellt für viele v.a. der betroffenen Gewerbetreibenden in Abschnitt 1 aufgrund der nachgewiesenen Umsatzeinbussen die gesamte Lebensplanung und Existenz infrage. So schlagen wir in Absprache mit der Initiative Grüneburgweg eine zusätzliche Zwischenevaluation vor, die sich konkret nur auf den schon umgestalteten ersten Abschnitt bezieht. Zur sofortigen Umsetzung der von der Bürgerinitiative Grüneburgweg sowie von Anwohnern und Betroffenen vorgeschlagenen Verbesserungsvorschläge Um die Kosten und den Zeitverlust einer Zwischenerhebung zu vermeiden, könnten endlich die den Ämtern und Dezernat schon lange vorliegenden Verbesserungsvorschläge der Umgestaltungsmassnahmen einfach umgesetzt werden. Es hat sich während des Jahres Erprobungszeit für den ersten Abschnitt klar herausgestellt, dass diverse Massnahmen unerwünschte Nebeneffekte haben und dass z.B. E-Roller-Ladestationen, Fahrradbügel sowie das Parklet gegenüber dem Mitscherlichplatz zu keiner Jahreszeit genutzt wurden - selbst zu Öffnungszeiten des inzwischen wieder geschlossenen Restaurants am Grüneburgkreisel. Es liegt ein breites Spektrum konkreter Verbesserungsvorschläge nicht nur einzelner Betroffener vor, sondern in breiten Kreisen im Rahmen einer Bürgerinitiative erarbeiteten Vorschlägen vor. Es gab auch diverse Ortstermine und persönliche Gespräche mit Gremien- und Amtsvertretern sowie persönliche Vorsprachen und Emails der IG Grüneburgweg beim Verkehrsdezernat. Es wurden von den Gremien- und Amtsvertretern ausnahmslos viele der Vorschläge als inhaltlich richtig, sinnvoll und konstruktiv bewertet, aber nicht ein einziger Vorschlag auch nur im Ansatz weiter verfolgt, was insbesondere mit der Verlängerung der Testphase zu größter Frustration führt. Der Dialog mit den Betroffenen findet zwar statt, aber es herrscht Stillstand bei der Umsetzung. Die Umsetzung wurde seitens des Amtes und Dezernats immer verweigert, weil die Erprobungsphase und abschließende Befragung der gesamten Umgestaltung abgewartet werden müsse. Die Realität hat die Planung inzwischen eingeholt - nach neuem Zeitplan kann die Umfrage frühestens ein Jahr später stattfinden. Dies ist für viele Betroffene unzumutbar, die stillschweigend eingeforderte Flexibilität bei den Betroffenen von Abschnitt 1, die Pilotphase um ein Jahr zu verlängern setzt mindestens auch Flexibilität im Dezernat und bei den Ämtern voraus, die vorliegenden Verbesserungsmassnahmen und Vorschläge auch umzusetzen. Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 133 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 754/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 754/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 10 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte und sofortige Abstimmung. Beschluss: 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 754/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1.: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP, und BFF (= Ablehnung) zu 2.: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nutzungsänderung von Gewerbeflächen in der unteren Berger Straße und dem Oeder Weg verhindern

21.09.2023 · Aktualisiert: 15.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2023, OM 4514 entstanden aus Vorlage: OF 564/3 vom 01.09.2023 Betreff: Nutzungsänderung von Gewerbeflächen in der unteren Berger Straße und dem Oeder Weg verhindern Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob bei Aufgabe eines Geschäft s (Einzelhändler oder Dienstleister) auf der unteren Berger Straße und dem Oeder Weg die Umwandlung der Gewerbefläche in einen Gastronomiebetrieb verhindert oder eingeschränkt werden kann. Begründung: Durch die hohen Mietkosten verdrängen auf der unteren Berger Straße und dem Oeder Weg Gastronomiebetriebe mehr und mehr Einzelhändlerinnen und Einzelhändler sowie Dienstleisterinnen und Dienstleister. Die Nahversorgung der Bevölkerung in der Umgebung beider Straßen wird dadurch sehr eingeschränkt. Darüber hinaus erhöht die hohe Zahl der Gastronomiebetriebe den Lärmpegel - insbesondere abends - erheblich, was bereits zu vielen Beschwerden geführt hat. Durch eine Einschränkung von Nutzungsänderungen könnte diesem Trend entgegengewirkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2023, ST 2478 Aktenzeichen: 63-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zusätzliche Abfallbehälter für Bockenheim, Kuhwald, Westend

18.09.2023 · Aktualisiert: 17.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4508 entstanden aus Vorlage: OF 712/2 vom 31.08.2023 Betreff: Zusätzliche Abfallbehälter für Bockenheim, Kuhwald, Westend Vorgang: EA 131/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. unter Hinweis auf die Etatanregung vom 21.03.2022, E 131, an folgenden Standorten im Ortsbezirk 2 jeweils eine sog. Müllgarage aufzustellen: a) Jordanstraße 8/Ecke Kiesstraße 28; b) Rohmerplatz, vor Greifstraße Nr. 12; c) Leipziger Straße/Ecke Markgrafenstraße, seitlich vor U-Bahn-Eingang; d) Leipziger Straße/Ecke Am Weingarten, seitlich vor U-Bahn-Eingang; e) Leipziger Straße, Platz vor Oxfam; f) Hessenplatz, Umgebung Kinderspielplatz; g) Kirchplatz/Ecke Grempstraße, seitlich vor U-Bahn-Eingang; h) Rothschildpark, Umgebung Opernturm; i) Grüneburgpark, Platz unterhalb Rothschild-Denkmal; j) Grüneburgpark, angrenzende Wiese Rothschild-Denkmal; k) Grüneburgpark, Sitzplatz oberhalb Park-Café; 2. an folgenden Standorten zusätzliche krähensichere Abfallbehälter zu installieren: a) Bockenheimer Warte, Verdichtung mit kleineren Abfalleimern; b) Homburger Straße/Ecke Robert-Mayer-Straße 40, kleiner Abfalleimer zwischen Holzbänken; c) Odina-Bott-Platz, zwischen Bänken, nahe U-Bahn-Ausgang Richtung Freiherr-vom-Stein-Straße; d) Feldbergstraße/Ecke Freiherr-vom-Stein-Straße, vor der Bäckerei; e) Freiherr-vom-Stein-Straße/Ecke Feldbergstraße; f) Kreuzung Grüneburgweg/Oberlindau, vor ehemaliger Filiale der Deutschen Bank; g) Grüneburgweg, Höhe ARAL-Tankstelle, Umgebung Glascontainer; 3. alle Bestandsbehälter auf dem Kurfürstenplatz, die noch nicht krähensicher sind, mit einem Krähenschutz zu versehen; 4. zu prüfen und zu berichten, ob dem Ortsbeirat 2 nach Umsetzung der genannten Maßnahmen noch Restmittel aus der Etatanregung EA 131 zur Verfügung stehen und falls ja, in welcher Höhe. Begründung: Die genannten Standorte wurden im Rahmen von Ortsbegehungen am 27.06.2023 und am 29.06.2023 im Austausch mit einem Vertreter der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) ermittelt. Die Protokolle, inkl. Fotos zu den Standorten, können auf Anfrage vom Ortsbeirat zur Verfügung gestellt werden. Der FES liegen diese bereits vor. Zur Finanzierung zusätzlicher Müllgaragen wurden auf Anregung des Ortsbeirats 2 im städtischen Haushalt zusätzlich 54.000 Euro eingestellt (EA 131). Große Müllmengen treffen im Ortsbezirk an vielen Stellen auf eine ungenügende Entsorgungsinfrastruktur. Die Maßnahmen tragen zu einer Verbesserung der Sauberkeit und der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 21.03.2022, EA 131 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 38 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1697 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Überholverbot in der Offenbacher Landstraße besser überwachen

15.09.2023 · Aktualisiert: 24.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4429 entstanden aus Vorlage: OF 873/5 vom 21.08.2023 Betreff: Überholverbot in der Offenbacher Landstraße besser überwachen Der Magistrat wird gebeten, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Landespolizei, das Überholverbot in der östlichen Offenbacher Landstraße regelmäßig zu kontrollieren. Die Kontrollen sollen nicht nur das explizite Überholverbot durch die entsprechenden Verkehrszeichen, sondern auch das implizite Verbot umfassen, Radfahrende zu überholen. Begründung: Dem Ortsbeirat liegen Beschwerden vor, dass es in der östlichen Offenbacher Landstraße immer wieder zu gefährlichen Überholmanövern kommt. Das betrifft auch das Überholen von Radfahrenden. Diese fahren regelmäßig zwischen den Straßenbahnschienen, sodass Kraftfahrzeuge den Mindestabstand beim Überholen von 1,5 Metern nicht einhalten können, selbst wenn sie äußerst links auf der Gegenfahrbahn an den Radfahrenden vorbeifahren. Leider wurde diese Art des verbotswidrigen Überholens bisher grundsätzlich nicht kontrolliert, sodass unter vielen Kraftfahrenden kein Unrechtsbewusstsein herrscht. Wer mit dem Rad den Teil der Offenbacher Landstraße befährt, wird feststellen, dass das verbotswidrige Überholen leider ganz überwiegend die Regel und nicht die Ausnahme ist. Auch Messungen des ADFC haben ergeben, dass dort der maximale Überholabstand unter 1,3 Metern lag (https://obs.adfc-hessen.de/map#15.40/50.10119322552056/8.728562941287453). Immerhin scheint ein Sinneswandel eingetreten zu sein, was die Notwendigkeit der Kontrolle des Mindestabstands angeht. Erstmals ist überhaupt bekannt geworden, dass der Mindestabstand in Frankfurt kontrolliert wurde. Einem Zeitungsbericht aus dem Mai dieses Jahres ist zu entnehmen, dass im Grüneburgweg eine entsprechende Kontrolle stattfand (https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-praeventionskampagne-am-strassenrand-9229 8098.html). Leider wird meist die Notwendigkeit regelmäßiger Kontrollen bestritten mit dem Argument, dass kein Unfallschwerpunkt vorliege. Diese Argumentation ist abwegig. Erst die fehlenden Kontrollen führen dazu, dass Radfahrende die Straße wegen der exorbitanten Gefahr für sie gar nicht erst benutzen oder auf den Gehweg ausweichen. Es kann somit naturgemäß keine Auffälligkeiten mit dem Radverkehr geben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 208 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sicherheitshindernis Pollerreihe in der Cronstettenstraße zurückbauen

07.09.2023 · Aktualisiert: 31.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.09.2023, OF 568/3 Betreff: Sicherheitshindernis Pollerreihe in der Cronstettenstraße zurückbauen Über die Sommermonate wurden in der Cronstettenstraße Poller installiert, um die Durchfahrt durch das Holzhausenviertel zwischen Eckenheimer und Eschersheimer Landstraße zu unterbinden. Dies geschah offensichtlich ohne Rücksprache der in Frankfurt tätigen Rettungsdienste. Nach dem Arbeiter-Samariter-Bund haben auch die anderen Rettungsdienste, der Malterser Hilfsdienst, das Deutsche-Rote-Kreuz sowie die Johanniter-Unfall-Hilfe, die Sperrung kritisiert (FNP, 23.08.2023). Rettungsdienste müssten die Poller erst mit einem Schlüssel aufsperren, was zu viel Zeit in Anspruch nehme. Zeit, die in einem Noteinsatz entscheidend sein kann (DRK). Des Weiteren sei es aus hygienischen Gründen notwendig, Handschuhe für das Öffnen und Schließen der Poller an- und auszuziehen (Johanniter), was noch einmal Zeit koste. Der Ortsbeirat möchte nicht dafür verantwortlich sein, dass notwendige Hilfe zu spät am Rettungsort eintrifft und fordert den Magistrat deshalb auf, die Sperre in der Cronstettenstraße zurückzubauen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 568/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 568/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU und FDP (=Annahme) ÖkoLinX-ARL war bei der Abstimmung nicht anwesend.

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Klarheit über den Oeder Weg schaffen

07.09.2023 · Aktualisiert: 31.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.09.2023, OF 570/3 Betreff: Klarheit über den Oeder Weg schaffen Über den Sommer wurden am Oeder Weg Schilder installiert, die den Oeder Weg als Fahrradstraße ausweisen und den Oeder Weg zur Anliegerstraße erklären. Das hat bei der Bevölkerung wie auch im Ortsbeirat Fragen aufgeworfen. Der Magistrat wird gebeten, diese zu beantworten: - Das Projekt Oeder Weg wurde in der Vergangenheit in der öffentlichen Kommunikation immer als "fahrradfreundliche Nebenstraße" bezeichnet. Nun ist der Oeder Weg als Fahrradstraße ausgewiesen. Ungeachtet der Frage, worin genau der Unterschied liegt: Befürchtet die Stadt nicht, das Vertrauen in die Politik zu verspielen, wenn sie ein Projekt als "fahrradfreundliche Nebenstraße" bewirbt, dann aber eine Fahrradstraße mit Anliegerverkehr daraus macht? - Hat die Stadt befürchtet, mit einer offenen Kommunikation auf mehr Widerstände zu stoßen? - Wie plant die Stadt, zu prüfen, ob die Anliegerstraße befolgt wird, sich also nur Verkehrsteilnehmer auf dem Oeder Weg bewegen, die dort wohnen oder ihn zu einer Erledigung aufsuchen? - Die Anwohner der Cronstettenstraße haben sich statt der von der Stadt vorgeschlagenen Sperrung eine Anliegerstraße gewünscht und diese nicht bekommen mit dem Verweis, dies sei nicht zu kontrollieren. Wie passt das zusammen? - Die genaue Bedeutung des Schilds "Anlieger frei" ist den Wenigsten bekannt. Wie schätzt die Stadt die Gefahr ein, dass Kunden mit PKW des hier ansässigen Handels das Schild "Anlieger frei" insbesondere mit der Kombination des Oeder Wegs als Fahrradstraße dahingehend interpretieren könnten, dass für sie die Einfahrt in den Oeder Weg verboten ist? Fürchtet die Stadt nicht, dass den örtlichen Läden Kunden ausbleiben? - Das Parken, ohne Anlieger zu sein, ist in einer Anliegerstraße bußgeldbewehrt. Was bedeutet das für Verkehrsteilnehmer, die keinen Kaufbeleg aus dem Oeder Weg vorweisen können, zum Beispiel weil sie in den örtlichen Geschäften nichts gekauft haben? Müssen Restaurantbesucher den Zahlungsbeleg künftig bis zum Verlassen des Oeder Wegs mit sich führen? Wurde der örtliche Einzelhandel darüber informiert, dass sie ihre Kunden darüber in Kenntnis setzen sollen? Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 570/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 570/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Anwohner frei - Schilder im Oeder Weg entfernen

06.09.2023 · Aktualisiert: 31.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.09.2023, OF 569/3 Betreff: Anwohner frei - Schilder im Oeder Weg entfernen Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert die vor 3 Wochen installierten "Anwohner frei"- Schilder im Oeder Weg unverzüglich zu entfernen. Begründung: Der Oeder Weg sollte gem. Beschluss des Ortsbeirates 3 und der Stadtverordnetenversammlung in eine "Fahrradfreundliche Nebenstraße" umgewandelt werden und nicht in eine Anliegerstraße! Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 569/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 569/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Ortsbeiratsinitiative zur Kofinanzierung der Channukabeleuchtung auf dem Westendplatz 2023

04.09.2023 · Aktualisiert: 28.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2023, OF 710/2 Betreff: Ortsbeiratsinitiative zur Kofinanzierung der Channukabeleuchtung auf dem Westendplatz 2023 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Zur Co-Finanzierung der Channukabeleuchtung 2023 * (07.-15.12.23) auf dem Westendplatz (seit 2012, davor auf dem Grüneburgweg) stellt der Ortsbeirat 2 dem Jüdischen Bildungs- und Familienzentrum Chabad Lubawitsch Frankfurt e.V. aus seinem Budget Mittel i.H.v. € 1.500 zur Verfügung. Die Gesamtkosten Im Jahr 2021 betrugen € 3.000. (Transport des Leuchters € 750, Lagerung des Leuchters € 1.500 sowie Leuchtfarben € 250) Der Magistrat wird gebeten, die Zahlung direkt mit dem Verein abzuwickeln. *Das Entzünden der Lichter ist zentraler Bestandteil des jüdischen Lichterfestes Chanukka (hebräisch: Einweihung). Das acht Tage dauernde Fest erinnert an die Weihe des neu errichteten Tempels in Jerusalem im Jahr 164 v.u.Z. Der Überlieferung nach war für die Wiedereinweihung des Tempels nur ein kleiner Krug mit reinem Öl vorhanden, das gerade für einen Tag reichte. Jedoch brannte der Leuchter im Tempel acht Tage bis neues reines Öl gewonnen war. Begründung: Bereits seit über 20 Jahren lädt das Jüdische Bildungs- und Familienzentrum Chabad Lubawitsch Frankfurt e.V.zum Chanukkafest alle Bürger zum öffentlichen Lichterzünden ein. Neben dem sehr prominenten Standort auf dem Opernplatz stellt der Verein weitere Menora auf dem Westendplatz sowie an der Eisernen Hand (Nordend) auf. Die Co-Finanzierung durch den OBR 2 ist ein Beitrag des Gremiums, Jüdisches Leben im Stadtteil sichtbarer zu machen. Foto: Chabad Frankfurt Antragsteller: CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO II, TOP 1 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 252 2023 Die Vorlage OF 710/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP, LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Grüneburgweg zugunsten seiner Nutzer umgestalten: ein paar weitere Vorschläge

01.09.2023 · Aktualisiert: 28.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2023, OF 729/2 Betreff: Grüneburgweg zugunsten seiner Nutzer umgestalten: ein paar weitere Vorschläge Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die am 10. Juli 2023 vorgestellte Planung zum Grüneburgweg mit dem Rewe abzustimmen; 2. eine stringente, durchgängige und einfach verständliche Verkehrsführung am Kreisel an der Ecke Grüneburgweg/Feldbergstr. für Autos, Fußgänger und Radfahrer zu markieren und zu beschildern; 3. entgegen der am 10. Juli 2023 vorgestellten Planung die Lieferzonen nicht gegenüber von McPaper und der Post, sondern auf der anderen Straßenseite direkt vor McPaper/Post, DM-Markt und Bachbäcker vorzusehen; und 4. ein Konzept für Liefer-/Ladezonen zu entwickeln und insbesondere in Straßenabschnitten mit viel Gastronomie oder vielen Läden mehr Liefer-/Ladezonen vorzusehen. Begründung: Der Rewe ist von enormer Bedeutung als Einkaufsmarkt für das angrenzende Wohngebiet am Grüneburgweg. Nach Auskunft von Mitarbeitern der Stadt in der öffentlichen Informationsveranstaltung am 10. Juli 2023 muss der Rewe zur Belieferung und Anfahrt zukünftig aufgrund der geplanten neuen Verkehrsführung ‚rückwärts' über die Straße ‚Am Trutz' angefahren werden. Allerdings sei diese angepasste Planung (noch) nicht mit dem Rewe abgestimmt. Diese Anlieferung erscheint kompliziert und aufwendig. Insofern bittet der Ortsbeirat den Magistrat, das Gespräch mit dem Rewe zu suchen, ob die angepasste Umgestaltung des Grüneburgwegs für ihn praktisch funktioniert (Ziff. 1). Die aktuelle Verkehrsführung am Kreisel an der Ecke Grüneburgweg/Feldbergstr. für Autos, Fußgänger und Radfahrer führt immer wieder zur Verwirrung der Verkehrsteilnehmer. Der Magistrat wird gebeten, die Markierung und Ausschilderung anzupassen, um so für Klarheit zu sorgen (Ziff. 2). Außerdem wird gebeten, die Liefer-/Ladezonen an die praktischen Bedürfnisse der Geschäfte anzupassen (Ziff. 3). Dabei wird der Magistrat gebeten, ein Konzept für Liefer-/Ladezonen zu entwickeln und insbesondere in Straßenabschnitten mit viel Gastronomie oder vielen Läden, z.B. bei McPaper, mehr solcher Zonen vorzusehen, so dass die Lieferanten die Geschäfte im Einklang mit der Straßenverkehrsordnung beliefern und sich gleichzeitig die Verkehrsteilnehmer sicher in dem Bereich auch während der Anlieferung fortbewegen können (Ziff. 4). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage OF 729/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 729/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 729/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 1 SPD, 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 LINKE.

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Arbeitsgruppe mit Anwohnern und Gewerbetreibenden als „Experten vor Ort“ bei der Detailplanung des Grüneburgwegs involvieren

27.08.2023 · Aktualisiert: 28.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2023, OF 724/2 Betreff: Arbeitsgruppe mit Anwohnern und Gewerbetreibenden als "Experten vor Ort" bei der Detailplanung des Grüneburgwegs involvieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine Arbeitsgruppe mit Vertretern von Gastronomie, Gewerbetreibenden und Anwohnern im bzw. am Grüneburgweg zu initiieren und diese zur Detailgestaltung von Flächen zur Begrünung, Verweilzonen sowie Multifunktionsflächen zu involvieren. Begründung: Eine Arbeitsgruppe von Händlern und Anwohnern, die direkt von der Umgestaltung des Grüneburgwegs betroffen sind, verfügt über das Wissen der Gegebenheiten vor Ort sowie praktische Erfahrungen bei den Abläufen, z.B. bei Anlieferungen von Waren. Der Ortsbeirat regt an, dass der Magistrat diese Expertise nutzt, indem er die Gründung einer solchen Arbeitsgruppe initiiert, und diese involviert bei der Detailplanung der Gestaltung von Flächen zur Begrünung, Verweilzonen sowie Multifunktionsflächen, die je nach saisonalem Bedarf über das Jahr hinweg und Jahreszeit unterschiedlich genutzt werden können. Die Einbindung der Händler und Anwohner erhöht nicht nur das Verständnis und die Akzeptanz der direkt Betroffenen. Sie führt auch zu einer effizienteren Umsetzung des Gesamtprojekts, das sich zudem noch stärker an den Bedürfnissen vor Ort orientiert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage OF 724/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 724/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 724/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Annahme)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Umgestaltung des Grüneburgwegs mit breitem Sachverstand der Industrie- und Handelskammer und „neutralem“ Zweitgutachter evaluieren

23.08.2023 · Aktualisiert: 28.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2023, OF 730/2 Betreff: Umgestaltung des Grüneburgwegs mit breitem Sachverstand der Industrie- und Handelskammer und "neutralem" Zweitgutachter evaluieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zur Evaluierung der Maßnahmen zur Umgestaltung des Grüneburgwegs im Herbst 2023 einen Zweitgutachter ohne besonderen Bezug zu einem Verkehrsmittel zu beauftragen, z.B. das Fraunhofer-Institut für Verkehrs- und Infrastruktursysteme; eine Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main (IHK) zu den Auswirkungen der Umgestaltung des Grüneburgwegs einzuholen; und die IHK mit ihrer Sachexpertise zukünftig zu öffentlichen Informationsveranstaltungen zur Umgestaltung des Grüneburgwegs als Sachverständige einzuladen. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt, dass Prof. Knese, Inhaber der Stiftungsprofessur für Radverkehr an der Frankfurt University of Applied Sciences, mit der wissenschaftlichen Begleitung der Umgestaltung des Grüneburgwegs beauftragt ist. In der öffentlichen Informationsveranstaltung zum Grüneburgweg am 10. Juli 2023 äußerte die Mehrheit der anwesenden Personen mit einem Geschäft im Grüneburgweg sowie Anwohner (erneut) Zweifel, ob ein Gutachter mit einer Professur mit dem alleinigen Fokus auf dem Verkehrsmittel Fahrrad die Folgen der Umgestaltung für Anwohner, Autofahrer und Gewerbetreibende gleichermaßen berücksichtigt und bewertet. Um diesen Bedenken Rechnung zu tragen, wird der Magistrat gebeten, als Zweitgutachter eine Person/ Institution zu beauftragen, die nicht an den Planungen des Grüneburgwegs beteiligt war. Insbesondere sollte sie eine neutrale Ausrichtung mit Blick auf das Verkehrsmittel haben, z.B. das Fraunhofer-Institut für Verkehrs- und Infrastruktursysteme in Dresden. Dadurch wird eine Evaluierung unter unterschiedlichen Blickwinkeln ermöglicht. Das ist wichtig, um zu einer ganzheitlichen Bewertung der Umgestaltung zu kommen. Dadurch wird die Akzeptanz der Bevölkerung für dieses wichtige Vorhaben erhöht, das die Interessensgruppen der Radfahrer einerseits und Personen, die aufs Auto und auf Parkplätze angewiesen sind (z.B. Familien mit Kindern, Menschen mit Bewegungseinschränkungen, Pflegedienste, Anwohner, Gewerbetreibende, Handwerker) andererseits kontrovers und emotional aufgeladen diskutieren. Des Weiteren sollte die Industrie- und Handelskammer, die bestens mit den örtlichen Verhältnissen vertraut ist, mit ihrer breiten Sachexpertise für eine umfassende Bewertung der Umgestaltung deutlich stärker eingebunden werden. Insbesondere sollte sie zukünftig bei öffentlichen Informationsveranstaltungen als Sachverständige zu ihren wirtschaftlichen Folgen eingeladen werden, so dass sie direkt Fragen der Teilnehmer beantworten kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 55 Beschluss: Die Vorlage OF 730/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 730/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 730/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Fakten statt Ideologie zum Grüneburgweg: durch Erhebung zur Umsatzentwicklung von Gewerbetreibenden Klarheit schaffen

23.08.2023 · Aktualisiert: 18.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2023, OF 725/2 Betreff: Fakten statt Ideologie zum Grüneburgweg: durch Erhebung zur Umsatzentwicklung von Gewerbetreibenden Klarheit schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. eine Befragung aller Gewerbetreibenden mit einem kurzen Fragebogen im Herbst 2023 zur Entwicklung ihres Umsatzes durchzuführen, der insbesondere folgende Fragenblöcke enthält: a. Umsatzeinbußen (ja/nein); b. Höhe des Umsatzes bzw. der Umsatzeinbußen in den Jahren 2021 bis Q2/2023[1], idealerweise quartalsmäßig erfasst; und c. Selbsteinschätzung der/s Gewerbetreibenden zu den Ursachen hierfür; und 2. die Ergebnisse der Öffentlichkeit und dem Ortsbeirat im ersten Quartal 2024 vorzustellen. Begründung: Anlässlich der Umgestaltung des Grüneburgwegs gibt es immer wieder Diskussionen, ob es hierdurch zu Umsatzrückgängen bei Gewerbetreibenden gekommen ist bzw. kommt. Der Magistrat wird gebeten, die o.g. Daten mit einem Fragebogen zu erheben. Um die Gewerbetreibenden zur Teilnahme daran zu motivieren, wird gebeten, die Fragen kurz und knapp zu halten und den Gewerbetreibenden anzubieten, die Daten beispielsweise bei einem vorher angekündigten Rundgang durch Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter der Stadt an drei Vormittagen/ Nachmittagen im Oktober/ November 2023 zu erfassen. Durch die Erhebung der Umsatzentwicklung der Gewerbetreibenden wird die Faktenlage eruiert. Diese Auswertung ist eine weitere wichtige Informationsquelle, um eine sinnvolle Entscheidung nach der Probephase zur permanenten Gestaltung des Grüneburgwegs zu treffen. Der Aufwand durch die Stadt scheint überschaubar. Da gerade den Geschäften für das Flair und den Charme des Grüneburgwegs eine entscheidende Bedeutung zukommt und die Gewerbetreibenden durch Steuern zur Finanzierung der Ausgaben der Stadt beitragen, erscheint der Aufwand für diese Auswertung sinnvoll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OF 725/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 725/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 725/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 725/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Gesundheit der Menschen im Grüneburgweg hat oberste Priorität auch nach seiner Umgestaltung

23.08.2023 · Aktualisiert: 28.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2023, OF 727/2 Betreff: Gesundheit der Menschen im Grüneburgweg hat oberste Priorität auch nach seiner Umgestaltung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei einer etwaigen Umgestaltung des Grüneburgwegs sicherzustellen, dass es zu keinerlei Verzögerungen oder Hindernissen bei der Anfahrt zum Grüneburgweg sowie zu seinen Quer- und Seitenstraßen durch Rettungsdienste, die Feuerwehr und den Katastrophenschutz kommt. Begründung: Der Arbeiter-Samariter-Bund hat im August 2023 starke Bedenken hinsichtlich der seit kurzem veränderten Verkehrsführung in der Cronstettenstr. im Nordend geäußert. Durch die dort angebrachten Poller könne es zu Verzögerungen bei lebensnotendigen Rettungseinsätzen kommen.[1] Der Magistrat wird gebeten, bei einer etwaigen Umgestaltung des Grüneburgwegs darauf zu achten, dass insbesondere Rettungsdienste, die Feuerwehr und der Katastrophenschutz den Grüneburgweg und das gesamte angrenzende (Wohn-) Gebiet ohne jegliche Verzögerung und ohne Umweg - im Vergleich zu der derzeitigen Situation - erreichen können. Der Ortsbeirat ist der Auffassung, dass die Gesundheit der Menschen im und am Grüneburgweg höchste Priorität hat. Auch Verzögerungen, selbst wenn gesetzliche Hilfsfristen eingehalten sein sollten, sind nicht hinnehmbar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage OF 727/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 727/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 727/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrradbügel und Poller auf dem Platz vor Eiscafé Olimpio, Oeder Weg 58, wiederherstellen

22.07.2023 · Aktualisiert: 31.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2023, OF 566/3 Betreff: Fahrradbügel und Poller auf dem Platz vor Eiscafé Olimpio, Oeder Weg 58, wiederherstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die teilweise Wiedereinrichtung von Fahrradbügel und Pollern soll gemäß der beigefügten Planung umgesetzt werden. Quelle: Apple Maps (eigene Bearbeitung) Begründung: Im Zuge des Ausbaus des Oeder Weges zur Fahrradstraße wurde der "kleine Platz" vor dem Eiscafe Olimpio neugestaltet. An diesem Platz befinden sich auf der rechten Seite (stadtauswärts) eine Reihe von Gewerbebetrieben, der Platz ist durch Bäume als Grüninsel verschattet und bildet einen kleinen Mittelpunkt für das jetzt aktive Leben im neu gestalteten Oeder Weg. Im Zuge der Arbeiten wurden Poller auf dem Platz, die die Einfahrt zum Hinterhof des Optikerfachgeschäftes absicherten (siehe Bild 1), sowie Poller die den kleinen Platz an der Einfahrt zum Hinterhof des Eiscafés Olimpio abgrenzten (siehe Bild 2), abgebaut. Zusätzlich wurden eine Reihe von Fahrradbügeln direkt auf dem kleinen Platz gegenüber dem Friseursalon "Tony Basato" zwischen den Bäumen (siehe Bild 3) entfernt. Bild 1 Bild 2 Bild 3 Quellen: Apple Maps (eigene Bearbeitung) Im Resultat führen die nunmehr nicht mehr vorhandenen Poller zu einer erheblich erhöhten Anzahl von wildparkenden PKWs auf dem "kleinen Platz". Hierzu liegen von allen relevanten Betrieben Fotodokumente vor. Der Platz wird in seiner Nutzung für Menschen und Betriebe eingeschränkt, Fußgänger*innen und insbesondere Kinder sind durch die zusätzlichen Hindernisse gefährdet. Die Stadt soll mit diesem Antrag aufgefordert werden, die notwendigen Einschränkungen für behinderndes Parken intelligent und optisch hochwertig wieder aufzubauen. Bei den Pollern wird keine vollständige Wiederherstellung angestrebt, sondern nur insoweit, dass es nicht zu entsprechenden Parkvorgängen kommen kann. Darüber hinaus wurden auf dem "kleinen Platz" alle Fahrradbügel entfernt. Es wird gebeten, eine Reihe von Fahrradbügeln im markierten Bereich (siehe Bild 4) oder ähnlich geeignetem Platz wieder aufzubauen. Bild 4 Quelle: Apple Maps (eigene Bearbeitung) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 566/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 566/3 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kontrollen des Parkraums entlang des Oeder Wegs während der Pilotphase verstärken

13.07.2023 · Aktualisiert: 15.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4265 entstanden aus Vorlage: OF 547/3 vom 28.06.2023 Betreff: Kontrollen des Parkraums entlang des Oeder Wegs während der Pilotphase verstärken Seit der Umgestaltung des Oeder Wegs und dem damit einhergehenden Wegfall einiger Parkplätze nimmt das Falschparken entlang des Oeder Wegs massiv zu. Fußgängerüberwege und abgesenkte Bordsteine werden so zugeparkt, dass für zu Fuß Gehende kein Durchkommen mehr ist. Zusätzlich werden Bewohnerparkplätze durch Nichtberechtigte genutzt, ohne dass sie Konsequenzen zu fürchten haben. Kurzzeitparken und Ladezonen sind zwar eingerichtet, werden jedoch dauerbeparkt, ohne dass Kontrollen stattfinden. All das belastet die schwächsten Verkehrsteilnehmenden: zu Fuß Gehende. Besonders diejenigen mit Mobilitätseinschränkungen, mit Kindern oder Seniorinnen und Senioren werden durch rücksichtsloses Falschparken in ihrer Mobilität beschränkt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, während der Pilotphase der Umgestaltung des Oeder Wegs die Verkehrskontrollen, besonders die des Parkraums, zu verstärken. Somit wird ein Mindestmaß an Mobilität von Seniorinnen und Senioren sowie zu Fuß Gehenden und mobilitätseingeschränkten Personen gewährleistet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2261 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weihnachtsbaumverkauf im Oeder Weg anbieten

13.07.2023 · Aktualisiert: 05.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4266 entstanden aus Vorlage: OF 548/3 vom 29.06.2023 Betreff: Weihnachtsbaumverkauf im Oeder Weg anbieten Der Magistrat wird gebeten, auch in der Vorweihnachtszeit im Jahr 2023 den Weihnachtsbaumverkauf auf dem Oeder Weg einzuplanen. Begründung: Durch die Umgestaltung des Oeder Weges gab es Anlaufschwierigkeiten bei der Genehmigung und Standortfindung für den seit Jahren dort befindlichen Spargel- und Erdbeerstand. Dieser wird, genauso wie der Weihnachtsbaumverkauf, vor Ort von den Anwohnerinnen und Anwohnern sehr geschätzt. Deshalb bittet der Ortsbeirat um Umsetzung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2255 Antrag vom 20.06.2024, OF 786/9 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sichere Querung der Modalsperre (Schulweg) und Parkraumüberwachung auf dem Grüneburgweg

10.07.2023 · Aktualisiert: 31.10.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.07.2023, OM 4336 entstanden aus Vorlage: OF 657/2 vom 15.04.2023 Betreff: Sichere Querung der Modalsperre (Schulweg) und Parkraumüberwachung auf dem Grüneburgweg Der Magistrat wird gebeten, 1. die Querung der Modalsperre an der Ecke Feldbergstraße/Grüneburgweg in Richtung Wolfsgangstraße für Schulkinder (Schulweg u. a. zur Engelbert-Humperdinck-Schule) und zu Fuß Gehende durch z. B. einen Zebrastreifen sicherer zu gestalten; 2. die Parkraumüberwachung des Grüneburgwegs, zwischen Reuterweg und Feldbergstraße, durch das Ordnungsamt und die Fahrradstaffel zu erhöhen. Begründung: Bei einem Treffen mit Anwohnenden des Grüneburgwegs wurde moniert, dass Grundschulkinder auf ihrem Schulweg bei der Querung der Modalsperre Ecke Feldbergstraße/Grüneburgweg unsicher sind, die rot markierten Flächen in Richtung Wolfsgangstraße zu queren. Der Bereich ist für Busse und Radfahrende reserviert, aber schützt er auch die querenden Schulkinder oder braucht es doch eine Art Zebrastreifen? Auf dem Grüneburgweg, im Abschnitt Reuterweg bis Feldbergstraße, sind neben der Parkraumbewirtschaftung auch Lieferzonen ausgewiesen, die leider auch viel zu oft illegal durch Pkw genutzt werden. Deshalb ist es dringend notwendig, illegales Parken durch eine erhöhte Bestreifung durch das Ordnungsamt und durch die Fahrradstaffel einzudämmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2265 Beratung im Ortsbeirat: 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Westend: Prüfung von Parkplatzflächen für Pflegedienste

10.07.2023 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.07.2023, OM 4338 entstanden aus Vorlage: OF 691/2 vom 26.05.2023 Betreff: Westend: Prüfung von Parkplatzflächen für Pflegedienste Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die zurzeit immer häufiger ausgewiesenen Lieferzonen - siehe Grüneburgweg und Kettenhofweg - auch den ambulanten Pflegediensten zur Verfügung gestellt werden können. Begründung: Im Zuge des Wegfalls von Parkplätzen im nördlichen Westend wird von Anwohnern immer wieder die Problematik der Parkplatzsuche der ambulanten Pflegedienste betont. Mit der Einführung der fahrradfreundlichen Nebenstraßen wurden vom Magistrat spezielle Lieferzonen eingerichtet, um dem Versorgungsverkehr im Viertel mehr Raum zu geben. Der Ortsbeirat bittet daher um eine Prüfung, ob diese Lieferzonen im Bereich der fahrradfreundlichen Nebenstraßen auch durch ambulante Pflegedienste für die Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten genutzt werden können. Weiterhin erscheint die Einrichtung von expliziten Pflegezonen im gesamten Viertel - bspw. ein Parkplatz pro Straße - als sinnvolle Maßnahme, um dem Bedarf der pflegebedürftigen Bevölkerung entgegenzukommen. Immer wieder berichten Bürgerinnen und Bürger mit Anspruch auf eine ambulante Pflege von den Schwierigkeiten der Pflegerinnen und Pfleger, einen Parkplatz zu finden. Grundsätzlich ist in den kommenden Jahren mit der fortschreitenden Alterung geburtenstarker Jahrgänge von einer Zunahme der ambulanten Pflege auszugehen. Die oftmals lange Suche führt zwangsläufig zu verringerten Behandlungszeiten und großem Stress bei den Pflegerinnen und Pflegern. Die Einrichtung einer bestimmten Anzahl von Pflegezonen pro Straßenzug könnte diesem Problem Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2116 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neue Baumstandorte an der Eschersheimer Landstraße

06.07.2023 · Aktualisiert: 19.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4225 entstanden aus Vorlage: OF 566/9 vom 06.07.2023 Betreff: Neue Baumstandorte an der Eschersheimer Landstraße Vorgang: NR 662/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt Der Magistrat wird gebeten, die Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und Dornbusch dahin gehend zu überprüfen, wo neue Baumpflanzungen möglich sind. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, auch umfangreiche systematische Trassenuntersuchungen im Ortsbezirk 9 durchzuführen, sodass weitere Baumpflanzungen im Straßenraum von Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim möglich werden. Begründung: In der Vergangenheit, vor mehr als 20 Jahren, gab es bereits einmal eine Voruntersuchung zur weiteren Begrünung der Eschersheimer Landstraße. Die Pläne wurden nicht umgesetzt und sind in der Schublade verschwunden. Häufiges Problem für eine weitere Begrünung war auch die Unkenntnis über die Lage unterirdisch verlaufender Versorgungsleitungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.05.2023, NR 662 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2077 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Querung Hügelstraße: Planungsstand noch einmal vorstellen

06.07.2023 · Aktualisiert: 19.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4228 entstanden aus Vorlage: OF 554/9 vom 20.06.2023 Betreff: Querung Hügelstraße: Planungsstand noch einmal vorstellen Vorgang: V 582/23 OBR 9; ST 1085/23 In der o. g. Stellungnahme führt der Magistrat aus, dass keine neuen Planungen für einen oberirdischen Übergang über die Kreuzung Hügelstraße/Eschersheimer Landstraße vorliegen und noch der Planungsstand aus 2009 Stand der Dinge ist. Der Magistrat wird gebeten, diesen nun noch einmal dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Eine oberirdische Querungsmöglichkeit im o. g. Bereich ist ein Wunsch, der immer wieder von Bürgerinnen und Bürgern geäußert wird, und dessen Umsetzung sich mittlerweile am Dornbusch bewährt hat. Die Planungen für eine ähnliche Lösung an der Hügelstraße sollten deshalb wieder aufgegriffen und diskutiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.01.2023, V 582 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1085 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 1988 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umlaufsperre/Drängelgitter Rosegger-Apotheke

06.07.2023 · Aktualisiert: 19.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4231 entstanden aus Vorlage: OF 559/9 vom 21.06.2023 Betreff: Umlaufsperre/Drängelgitter Rosegger-Apotheke Nach Eröffnung der Ampelanlage auf der Eschersheimer Landstraße als Verbindung der Klimsch-Anlage zum Sinaipark fällt auf, dass die Einfahrt in den Hof neben der Apotheke schwierig geworden ist. Der Magistrat wird gebeten, die Umlaufsperre/das Drängelgitter etwas nach Norden zu versetzen, damit die Lieferfahrzeuge und Pkw leichter in die Einfahrt einbiegen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2079 Aktenzeichen: 66-5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Miyawaki-Wäldchen am Sinaipark?

06.07.2023 · Aktualisiert: 19.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4232 entstanden aus Vorlage: OF 563/9 vom 20.06.2023 Betreff: Miyawaki-Wäldchen am Sinaipark? Vorgang: NR 659/23 GRÜNE, SPD, FDP, Volt In der o. g. Vorlage regen die Koalitionsparteien an, an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet sogenannte Miyawaki-Wäldchen zur Verbesserung des Mikroklimas anzulegen. Am Rande des Sinaiparks, direkt an der Eschersheimer Landstraße, wäre ein guter Standort für ein solches Wäldchen, das die Funktion erfüllen könnte, die viel befahrene Vekehrsmagistrale gegen den Parkbereich abzuschirmen und so das Mikroklima insbesondere im Bereich der Eschersheimer Landstraße zu verbessern. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an dieser Stelle ein Miyawaki-Wäldchen umsetzbar wäre bzw. welche anderen Maßnahmen dort geeignet wären, um den Park besser von den Belastungen des Verkehrs auf der Eschersheimer Landstraße abzuschirmen und so sowohl die Aufenthaltsqualität im Park zu erhöhen als auch die klimatische Situation vor Ort zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.05.2023, NR 659 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 1981 Antrag vom 06.01.2024, OF 655/9 Aktenzeichen: 67-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Grüneburgeweg und Feldbergstraße kombinieren

25.06.2023 · Aktualisiert: 26.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.06.2023, OF 702/2 Betreff: Grüneburgeweg und Feldbergstraße kombinieren Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die laufenden Planungen für den westlichen Abschnitt des Grüneburgwegs nicht besser dahingehend abgewandelt werden können, daß - entweder dieser Abschnitt für den motorisierten Verkehr (einschließlich Buslinie) reserviert, der Fahrradverkehr dafür auf die Feldbergstraße verlegt wird, welche als Fahrradstraße angelegt werden kann; - oder alternativ der motorisierte Verkehr (einschließlich Buslinie) in die Feldbergstraße verlegt, und der westliche Grüneburgweg als Fahrradstraße mit ausschließlicher Mitbenutzung durch Anlieger-PKW (ohne Durchgangsverkehr) eingerichtet werden kann. Begründung: Durch beide Planungsvarianten könnten die Parkplätze an der Südseite des wetlichen Grüneburgwegs erhalten bleiben, wodurch gravierende Nachteile für die Einwohner vermieden werden, die der Wegfall aller Parkplätze mit sich brächte. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 702/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beim Aufstellen von Fahrradbügeln auf ausreichend Platz für zu Fuß Gehende achten

15.06.2023 · Aktualisiert: 15.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4138 entstanden aus Vorlage: OF 484/3 vom 09.02.2023 Betreff: Beim Aufstellen von Fahrradbügeln auf ausreichend Platz für zu Fuß Gehende achten Der Magistrat wird gebeten, beim Aufstellen von Fahrradbügeln im Nordend künftig darauf zu achten, zwischen den Bügeln genügend Platz zu lassen, sodass zu Fuß Gehende einen Durchgang finden. Die Straßenüberquerung am Oeder Weg 17 bis 19 soll zu Fuß G ehenden ermöglicht werden. Begründung: Oftmals können zu Fuß Gehende erst an der nächsten Kreuzung die Straße überqueren, weil zwischen den eng geparkten Autos, der Gastronomie und den Fahrradbügeln kein Durchkommen ist. Ein Beispiel hierfür bietet der Oeder Weg 17 bis 19: Hier befindet sich ein REWE-Markt, zu dem Menschen aus allen Richtungen kommen. Glücklicherweise sind hier inzwischen Abstellmöglichkeiten für Fahrräder geschaffen worden. Leider wurde jedoch nicht darauf geachtet, dass zu Fuß Gehenden eine Möglichkeit bleibt, die Straße zu überqueren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2023, ST 2460 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Finkenhofstraße zur Anliegerstraße umwidmen

15.06.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4143 entstanden aus Vorlage: OF 542/3 vom 13.06.2023 Betreff: Finkenhofstraße zur Anliegerstraße umwidmen Vorgang: OA 344/23 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Finkenhofstraße im Bereich zwischen Eschersheimer Landstraße und Bornwiesenweg zur Anliegerstraße umgewidmet werden kann. Dabei soll auch Bezug zu den Auswirkungen auf andere Straßen genommen werden. Begründung: Die Finkenhofstraße ist die schmalste Durchgangsstraße im Nordend. Die nördliche Gehwegseite, an der Längsparken gestattet ist, weist eine Breite zwischen 0,55 Meter und 0,85 Meter auf. Auf der südlichen, parkplatzfreien Gehwegseite beträgt die Breite zwischen 0,70 Meter und maximal 1,0 Meter. Fußgängerinnen und Fußgänger mit Einkaufstaschen, Kinderwagen oder Gehhilfen sehen sich häufig gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Diese ist jedoch so schmal, dass z. B. die Wagen der Müllabfuhr oder des Rettungsdienstes oft nur durch Befahren des südlichen Gehwegs weiterkommen. Diese ohnehin schon prekäre Situation hat sich mit der Umgestaltung des Oeder Wegs durch massiven Ausweichverkehr erheblich zugespitzt. Auf den Bezug zur Anregung vom 23.03.2023, OA 344, Erstellung eines Verkehrskonzepts für das Gebiet um den Oeder Weg, wird hingewiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 23.03.2023, OA 344 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1939 Aktenzeichen: 66-5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grüne Welle für den ÖPNV

15.06.2023 · Aktualisiert: 19.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4146 entstanden aus Vorlage: OF 534/3 vom 01.06.2023 Betreff: Grüne Welle für den ÖPNV Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wo die Attraktivität des ÖPNV im Nordend durch die Einrichtung einer Grünen Welle gestärkt werden kann. Begründung: Der ÖPNV verläuft an vielen Stellen im Nordend parallel mit dem Autoverkehr beispielsweise entlang der Friedberger Landstraße, der Eckenheimer Landstraße oder der Rohrbachstraße sowie auf dem Oeder Weg oder auf dem Alleenring und Anlagenring. Häufig unterliegen Busse und Bahnen dabei denselben Ampelphasen, wodurch sie beispielsweise auf der oberen Friedberger Landstraße an Querstraßen wie der Rat-Beil-Straße, der Gießener Straße und der Dortelweiler Straße regelmäßig ausgebremst werden. Ein ÖPNV, der Vorfahrt vor dem querenden Verkehr erhielte, könnte sich deutlich schneller durch die Stadt bewegen und so ein noch attraktiveres Angebot darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 28.06.2023, OF 559/3 Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4273 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2010 Aktenzeichen: 92-11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schlaglöcher im Nordend beseitigen

15.06.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4148 entstanden aus Vorlage: OF 538/3 vom 01.06.2023 Betreff: Schlaglöcher im Nordend beseitigen Vorgang: OM 2527/22 OBR 3; ST 2397/22 Der Magistrat wird gebeten, die Schlaglöcher in den Straßen des Nordends zu beseitigen, sodass sich diese auch langfristig nicht mehr bilden können. Besonders auffallend sind die Schlaglöcher in der Keplerstraße, Wolfsgangstraße und im Bäckerweg sowie in den Querstraßen um die Glauburgstraße. In der Anregung vom 07.07.2022, OM 2527, wurde schon ein ähnlicher Antrag gestellt mit der Bitte, die Schlaglöcher in der Keplerstraße zu beseitigen. Diese sind nach einem einfachen Nachfüllen wieder entstanden und bilden eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer. Eine nachhaltige Lösung muss durch den Magistrat gefunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2527 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2397 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2157 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lärmschutz für die Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch

15.06.2023 · Aktualisiert: 27.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4149 entstanden aus Vorlage: OF 539/3 vom 01.06.2023 Betreff: Lärmschutz für die Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch Vorgang: OM 2758/22 OBR 3; ST 131/23 Der Magistrat verlautbarte im Januar dieses Jahres, dass Gespräche bezüglich der Anregung vom 15.09.2022, OM 2758, noch nicht abgeschlossen werden konnten. Nun ist es Juni und die Anregung wurde immer noch nicht beantwortet. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat mit Nachdruck gebeten, die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Eschersheimer Landstraße baldmöglichst umzusetzen. Eine Argumentationshilfe zur Durchsetzung dieses Anliegens stellte der Ortsbeirat bereits zur Verfügung: Die Einschränkung der bundesrechtlich festgelegten Höchstgeschwindigkeit kann mit der Lärmbelastung und somit Einschränkung der Sicherheit Anwohnender begründet werden. Eine neue Studie des Umweltbundesamtes empfiehlt ebenfalls eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Stadtgebiet (https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/einfluss-des-laerms-auf-psychische -erkrankungen-des). Quelle: Lärmkarte Hessen: https://laerm.hessen.de/mapapps/resources/apps/laerm/index.html?lang=de Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2758 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 131 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2059 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1753 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 3 am 12.09.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sparkassenbus als mobile Filiale nach der Schließung der Filiale in der Kurhessenstraße 166

01.06.2023 · Aktualisiert: 04.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2023, OM 3984 entstanden aus Vorlage: OF 533/9 vom 22.05.2023 Betreff: Sparkassenbus als mobile Filiale nach der Schließung der Filiale in der Kurhessenstraße 166 Die Sparkassenfiliale an der Kreuzung Kurhessenstraße/ Ginnheimer Hohl wird am 30.06.2023 zum letzten Mal öffnen und anschließend Geschichte sein. Danach gibt es lediglich als letzte Bankfiliale im Stadtteil das Sparkassen SB-Terminal in der Ginnheimer Landstraße 118, welches mit Geldautomaten und Kontoauszugsdruckern ausgestattet ist. Die nächste Sparkassenfiliale befindet sich dann in der Eschersheimer Landstraße 238 im Stadtteil Dornbusch. Gerade für ältere Anwohnerinnen und Anwohner sind die Strecken zu beiden Alternativen eine Zumutung und zu Fuß kaum zu schaffen. Dadurch wird ihnen die wohnortnahe analoge Erledigung ihrer Bankgeschäfte durch die Schließung der Filiale erschwert und teils unmöglich gemacht. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, mit der Frankfurter Sparkasse ins Gespräch zu kommen, um die Möglichkeit zu erwägen, vor Ort zeitweise einen Sparkassenbus als mobile Filiale einzusetzen, um zumindest noch eine gewisse Zeit im Stadtteil präsent zu sein, damit der Service der persönlichen Beratung und die wohnortnahe Versorgung mit Bargeld möglich bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2024, ST 1909 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 9 am 14.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 9 am 25.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 9 am 06.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 9 am 04.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerüberweg Sinaipark

01.06.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2023, OM 3985 entstanden aus Vorlage: OF 536/9 vom 20.05.2023 Betreff: Fußgängerüberweg Sinaipark Der Magistrat wird gebeten, das Gehölz zwischen Rosegger-Apotheke und Fußgängerampel komplett zu beseitigen und durch ein höherwertiges Gewächs weiter im Inneren der Klimsch-Anlage zu ersetzen. Die kahle, vegetationslose Stelle auf der gegenüberliegenden Straßenseite am Sinaipark sollte ebenfalls gärtnerisch gestaltet werden. Mittelfristig ist der Bürgersteig zwischen Klimsch-Anlage und Fußgängerampel so zu verbreitern, dass genügend Platz für Passanten, die entlang der Eschersheimer Landstraße gehen, und Personen, die auf das Grün der Fußgängerampel warten, vorhanden ist. Begründung: In der jetzigen Situation hat der Gehweg noch nicht einmal die Normbreite von 1,50 Metern, sodass der Platz gerade für ein bis zwei Passanten reicht. Sobald auf Grün wartende Personen an der Ampel stehen, ist die Fläche zum Beispiel für Personen mit Kinderwagen unpassierbar, erst recht, wenn Radfahrer vor der Ampel auf Grün warten. Der Busch neben der Apotheke wurde zwar etwas zurückgeschnitten, das Problem wurde damit aber nicht ansatzweise gelöst. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2075 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weitere Blühwiesen im Ortsbezirk 9

01.06.2023 · Aktualisiert: 23.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2023, OM 3990 entstanden aus Vorlage: OF 544/9 vom 18.05.2023 Betreff: Weitere Blühwiesen im Ortsbezirk 9 Der Magistrat wird gebeten, weitere Flächen, die nicht intensiv als Freizeitflächen genutzt werden, als sogenannte Wiesen für Insekten auszuzeichnen und dort artenreiche Blühwiesen einzusähen. Diese sollten so selten wie nötig gemäht werden. Als Flächen hierfür eignen sich aus Sicht des Ortsbeirats besonders folgende für eine Prüfung durch den Magistrat: 1. Teile der Grünfläche vor dem Bertramshof in der Straße Am Steinernen Stock an der Kreuzung zur Bertramswiese und Kühhornshofweg; 2. ein Teil der Wiese an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße und Kühhornshofweg; 3. ein Teil der Grünanlage zwischen Carl-Gördeler-Straße, Mierendorffstraße und Fritz-Tarnow-Straße; 4. ein Teil der Wiese am Ende der Klimsch-Anlage an der Grillparzerstraße; 5. Flächen im Bereich der Wohnanlage Reichelstraße, insbesondere nahe der Sportanlage an der Rosa-Luxemburg-Straße; 6. ein Teil der Wiese vor der Ludwig-Richter-Schule an der Eschersheimer Landstraße/Am Lindenbaum; 7. die Wiese vor dem Bahnübergang Lachweg/Dreihäusergasse auf der Alt-Eschersheimer Seite. Begründung: Das Insektensterben nimmt weiter zu, was die Wissenschaft insbesondere auf die intensive Landwirtschaft zurückführen kann. Die Städte übernehmen daher oft eine Funktion als Rückzugsraum für viele Arten, die in der Fläche kaum noch Lebensräume finden. Daher ist es wichtig, den urbanen Lebensraum weiter zu qualifizieren und diese Lebensräume miteinander zu vernetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1774 Aktenzeichen: 67-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Umbenennung der „Kastanienallee“ in Emil-Mangelsdorff-Weg

01.06.2023 · Aktualisiert: 27.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2023, OF 525/3 Betreff: Umbenennung der "Kastanienallee" in Emil-Mangelsdorff-Weg Der Magistrat wird gemäß § 82 Absatz 4 HGO aufgefordert, die bisherige ‚Kastanienallee' zwischen Paul-Hindemith-Anlage und Justinianstraße in ‚Emil-Mangelsdorff-Weg' umzubenennen. Diese Umbenennung soll zum 11. April 2025 erfolgen, dem hundertsten Geburtstag des Musikers. Zu diesem Anlass soll eine feierliche Einweihung vor Ort stattfinden. Begründung: 1. Die Bedeutung von Emil-Mangelsdorff für die Entwicklung des Jazz in Frankfurt und in Deutschland ist unbestritten. 2. Die bisherige Kastanienallee führt auf das Holzhausenschlösschen zu, wo Emil Mangelsdorff viele Jahre das Publikum mit seiner Musik und seiner Persönlichkeit zu bezaubern vermochte. 3. Die Kastanienallee hat keine postalischen Adressen und ist somit problemlos umzubenennen. 4. Ein Termin im Jahr 2025 wäre ideal, da dann der einhundertste Geburtstag des Künstlers gefeiert wird. 5. Die Umbenennung der Kastanienallee entspricht auch dem Wunsch der Witwe von Emil-Mangelsdorff, mit der der Ortsbeirat in Verbindung steht. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 24 Die Vorlage OF 525 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP erklärt. Beschluss: Initiative OI 19 2023 Die Vorlage OF 525/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff die Bezeichnung "Emil-Mangelsdorff-Weg" in "Emil-Mangelsdorff-Allee" geändert wird und der zweite Satz des Tenors den folgenden Wortlaut erhält: "Zu diesem Anlass wird der Magistrat gebeten, eine feierliche Einweihung im Benehmen mit dem Ortsbeirat 3 vor Ort zu organisieren bzw. durchzuführen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Mehr Tischtennisplatten für das Nordend

31.05.2023 · Aktualisiert: 04.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2023, OF 540/3 Betreff: Mehr Tischtennisplatten für das Nordend Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten prüfen und zu berichten, ob mehr Tischtennisplatten im Nordend aufgestellt werden können und die Maßnahmen entsprechend durchzuführen. Hierfür eignen sich insbesondere folgende Standorte: - Adlerflychtplatz - Grünfläche am Oederweg zwischen Wolfsgangstraße und Schwarzburgstraße - Alleenring zwischen Eckenheimer Landstraße und Friedberger Landstraße - Grünfläche auf dem Friedberger Platz - Günthersburgallee zwischen Alleenring und Rohrbachstraße Lutherplatz - Orsenigopark an der Hallgartenstraße - Grünfläche Rotlintstraße zwischen Egenolfstraße und Rohrbachstraße Begründung: Im Nordend wohnen viele sportbegeisterte Menschen. Die Flächen, auf denen sie sich sportlich betätigen können, sind im Nordend jedoch begrenzt. Die Auslastung der Tischtennisplatten zeigt, dass hier der Bedarf sehr hoch ist, und zwar bei Menschen jeden Alters. Man benötigt für diese Art der sportlichen Betätigung keine großen Flächen, sodass es wünschenswert wäre, im Nordend wesentlich mehr Tischtennisplatten aufzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.09.2023, OF 563/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 540/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 540/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 540/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 563 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 563/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Aktueller Stand zu Gerüstbauten an der Ecke Eschersheimer Landstraße/Grüneburgweg

21.05.2023 · Aktualisiert: 26.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2023, OF 692/2 Betreff: Aktueller Stand zu Gerüstbauten an der Ecke Eschersheimer Landstraße/Grüneburgweg Vorgang: V 350/22 OBR 2; ST 1545/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, nach Ablauf des 30.06.2023 zu berichten, ob der Bauherr fristgemäß seine gemäß ST 1545 aus 2022 zum 30.06.2023 fälligen Zulieferungen erbracht hat und ob das Gerüst entsprechend abgebaut bzw. die Baustelle zeitnah eingerichtet wird. Begründung: In der ST lautete es: "Dem Magistrat ist bewusst, dass das besagte Gerüst bereits seit geraumer Zeit dort steht. Es wurde bis zum 30. Juni 2022 bewilligt. Bei einer erneuten Verlängerung muss der Bauherr genaue Angaben über die Länge der geplanten Maßnahme machen und eine Erklärung abgeben, welche Bauzeiten noch zu erwarten sind und welche Bautätigkeiten tatsächlich stattfinden. Eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums ohne diese Angaben wird es nicht geben." Das Interesse des Ortsbeirats am Ausgang des Verfahrens besteht, da der Unmut in der Anwohnerschaft ob des Gerüsts verständlicherweise andauert. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.03.2022, V 350 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1545 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 692/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 37 Beschluss: Auskunftsersuchen V 734 2023 Die Vorlage OF 692/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE, 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorzeitige Optimierung einiger Umgestaltungsmaßnahmen am Grüneburgweg

08.05.2023 · Aktualisiert: 23.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2023, OM 3980 entstanden aus Vorlage: OF 627/2 vom 26.02.2023 Betreff: Vorzeitige Optimierung einiger Umgestaltungsmaßnahmen am Grüneburgweg Der Magistrat wird gebeten, einige der Umgestaltungsmaßnahmen "Fahrradfreundliche Nebenstraßen", die sich gegenwärtig in der Evaluations-Projektphase befinden, kurzfristig zu ändern und zu optimieren. Es handelt sich um folgende Maßnahmen: 1. Verlegung der Verweilzone vom eher unattraktiven Standort auf Höhe der Hausnummer 91 auf Höhe der Hausnummer 77 (ehemals Deutsche Bank). Vorteile: Das Parklet würde so nicht direkt vor einem Wohnhaus und in der Nähe von gastronomischen Einrichtungen stehen, sodass man sich Getränke und Speisen holen kann und die Gastronomen entsprechend davon profitieren. 2. Entfernung des Transparentes zur Fahrradstraße auf Höhe der Frankfurter Sparkasse/Ecke Reuterweg. Nach mehr als vier Monaten ist ein separater Hinweis auf eine Fahrradstraße nicht mehr notwendig und das Schild versperrt seit Monaten wichtige Parkplatzfläche. Durch Entfernung des Transparentes könnten die Parkplätze wieder genutzt werden. 3. Grundsätzliche Bitte für verstärkte Kontrollen zu: - Fahrradfahrern auf Bürgersteigen; - Abstellen von Fahrrädern auf Bürgersteigen; - Nutzung der Lieferzonen nur für Lieferzwecke. Begründung: Es handelt sich um wiederkehrende Beschwerden von Anwohnern, Gewerbetreibenden und Besuchern des Grüneburgwegs. Nach nunmehr über vier Monate nach der Umgestaltung des ersten Abschnittes des Grüenburgweges in eine "Fahrradfreundliche Nebenstraße" erreichen den Ortsbeirat immer wieder Klagen der Betroffenen mit konkreten Vorschlägen zur Änderungen und Optimierungen der Maßnahmen. So verzeichnet der Einzelhandel seit dem Umbau erhebliche Umsatzverluste - teilweise im zweistelligen Bereich und v. a. auch während des wichtigen Weihnachtsgeschäftes. Die Hypothese einer erhöhten Passantenfrequenz durch die Verkehrsberuhigung hat sich nicht bewahrheitet. Obwohl der sonnige Herbst und der milde Winter ideale Voraussetzungen für Radfahrer und Passanten dargestellt hätten, blieben diese aus. Wegen der fehlenden Parkplätze kommen viele Kunden nicht mehr. Zu den inhabergeführten Ladengeschäften kommen wegen des individuellen Flairs viele Kunden aus anderen Stadtteilen und dem Taunus - ohne Auto ist der Grüneburgweg für diese Kundengruppen nicht zu erreichen. Auch für viele ältere oder behinderte Menschen sind lange Fußwege oder Rad und Elektroroller keine Option. Dazu kommt, dass sich z. B. mehrere Weinkisten, größere Pflanzen und Sträuße, Hundesofas oder manche Deko- und Einrichtungsgegenstände nicht mit dem Fahrrad transportieren lassen. Die Parkplatz- und Ladezonensuche wird durch den Wegfall zahlreicher Parkflächen erschwert. Wegen der hohen Zahl an Lieferanten (Restaurants und Ladengeschäfte) und Paketdienstleistern reichen die Flächen nicht aus. Zusätzlich werden manche Ladezonen regelmäßig von Handwerkerfahrzeugen den ganzen Tag belegt. Die Folge ist ein vermehrtes Parken in der zweiten Reihe. Dies führt teilweise auch in den ruhigeren Straßenabschnitten und Nebenstraßen zu Chaos. Das Feedback vieler Kunden und Anwohner zeigt Unverständnis für die unverhältnismäßig hohe Zahl an Fahrradständern auf den Flächen bisheriger Parkplätze. Dies gilt gleichermaßen auch für Abstellplätze für E-Roller, von denen kein einziger in den vorgesehenen Zonen zu finden ist - sie werden immer noch mitten auf Gehwegen abgestellt. Die verwaisten E-Roller- und Fahrradplätze auf Höhe des Grüneburgwegs 95 waren schon Gegenstand eines früheren Antrags - eine Nutzung derselben findet immer noch nicht statt. Zudem wundern sich die Anwohner, warum ein großes Parklet direkt neben einem Wohnhaus platziert wurde. Auch dieses ist noch nie genutzt worden - trotz teilweise warmer, angenehmer Witterung. Scheinbar verweilen die Menschen lieber auf den Parkbänken am Mitscherlichplatz oder gehen direkt in den Grüneburgpark. Nach den massiven Umsatzverlusten der vergangenen vier Monate wird die Hundeboutique am Grüneburgweg 94 aufgegeben. Es wäre schön, wenn der Experimentierphase nicht noch weitere Geschäfte zum Opfer fallen und die konkreten Verbesserungsvorschläge zügig umgesetzt werden können. So ließe sich vielleicht doch noch eine Win-Win-Situation durch die Umgestaltung erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1807 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hinweisschilder vor neuer Ampelanlage Klimsch-Anlage - Sinaipark

27.04.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.04.2023, OM 3864 entstanden aus Vorlage: OF 505/9 vom 16.04.2023 Betreff: Hinweisschilder vor neuer Ampelanlage Klimsch-Anlage - Sinaipark Der Magistrat wird gebeten, die Autofahrer mit reflektierenden Baken auf die Verschwenkung der Fahrbahnen in Höhe des neuen Überganges Klimsch-Anlage- Sinaipark auf beiden Seiten der Eschersheimer Landstraße hinzuweisen. Begründung: Die Verschwenkung der Fahrbahnen wird von den meisten Kfz-Lenkern nicht oder zu spät gesehen. Es kommt regelmäßig fast zu Unfällen und ein Absperrgitter wurde bereits kaputtgefahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1713 Aktenzeichen: 66-7

OF (Antrag Ortsbeirat)

Planungskorrektur Grüneburgweg ist notwendig

22.04.2023 · Aktualisiert: 26.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2023, OF 659/2 Betreff: Planungskorrektur Grüneburgweg ist notwendig Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie die Planungen für den Grüneburgweg im Zug der Realisierung des Projektes "Fahrradfreundliche Nebenstraßen" abgeändert werden müssen, um folgenden bisher nicht berücksichtigten Fakten Rechnung zu tragen: Die Ladendichte im mittleren und östlichen Grüneburgweg beträgt 112 Läden pro Kilometer, im Oederweg nur 76 (fast nur im südlichen Abschnitt), im Kettenhofweg 19. Die umgebenden Stadtviertel bestehen im Grüneburgweg und Kettenhofweg fast ausschließlich aus Wohnungen, im Oederweg trifft dies nur für die nördliche Hälfte zu. Daraus folgt, daß Kettenhofweg und nördlicher Oederweg miteinander vergleichbar sind, mittlerer und östlicher Grüneburgweg aber eine andere Infrastruktur aufweisen und der südliche Oederweg ebenfalls eine wieder andere Struktur. Aus diesen offensichtlichen Fakten ergibt sich, daß die Planungen für die unterschiedlichen Straßen und Straßenabschnitte sich unterscheiden müssen. Der Magistrat wird daher gebeten, diese Planungen sachgerecht abzuändern und über die vorgesehenen Änderungen zu berichten. Anmerkung: Mit "Laden" sind alle Arten Geschäfte mit häufigem Publikumsverkehr gemeint, wie Supermärkte, Kioske, Cafés, Restaurants, Blumengeschäfte, Zeitungsläden, Apotheken, Kosmetik-Geschäfte, Weinhandlungen, Bankfilialen, Handwerksbetriebe etc. Begründung: Die drei Straßen Grüneburgweg, Kettenhofweg und Oederweg wurden bisher einheitlich zum Ziel "Fahrradfreundliche Nebenstraßen" beplant. Die Fakten zeigen aber, daß diese drei Straßen völlig unterschiedliche Funktionen in Vierteln unterschiedlicher Struktur aufweisen. Daher darf diesen drei Straßen keine Einheitsplanung übergestülpt werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 659/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 659/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 659/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Wo sollen die Bürger parken?

22.04.2023 · Aktualisiert: 26.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2023, OF 661/2 Betreff: Wo sollen die Bürger parken? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wo die Bürger, deren Parkplätze im Grüneburgweg weggefallen sind und noch wegfallen sollen, ihre Fahrzeuge abstellen sollen. Begründung: Durch den Wegfall zahlreicher Parkplätze im Zug der Realisierung des Projektes "Fahrradfreundliche Nebenstraßen" stehen Einwohner vor dem Dilemma, daß sie nicht wissen, wo sie ihre Fahrzeuge parken können, da auch die Straßenränder aller umliegenden Straßen in weitem Umkreis bereits von Fahrzeugen der dort wohnenden Bürger belegt sind. Die im Ortsbeirat 2 geäußerte Ansicht "Die sollen ihre Autos abschaffen und Fahrrad fahren" kann unmöglich die Ansicht des Magistrats wiedergeben, da er sonst gegen verschiedene Gebote des Grundgesetzes verstieße, insbesondere gegen Art.2, Abs.1, aber auch Art.11, 12, 14 sowie Art.20, Abs.3. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 661/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 661/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 661/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)

Partei: BFF

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