Meine Nachbarschaft: Willy-Brandt-Platz
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Mobilität im Ortsbezirk 1: Kreuzung Mainluststraße/Weserstraße und Gutleutstraße entschärfen - Anwohnende, Gewerbetreibende und Radfahrende schützen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3403 entstanden aus Vorlage: OF 542/1 vom 22.08.2022 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Kreuzung Mainluststraße/Weserstraße und Gutleutstraße entschärfen - Anwohnende, Gewerbetreibende und Radfahrende schützen Die Verkehrsführung an der Kreuzung Mainluststraße/Weserstraße und Gutleutstraße führt täglich zu gefährlichen Situationen, weil ortsunkundige Autofahrende nicht verstehen, welche Fahrspur sie in der Mainluststraße nutzen sollen, um in den Theatertunnel fahren zu können. Das auf den Fahrbahnbelag aufgebrachte "Tunnel-Piktogramm" wird oft als U-Turn in Richtung Gutleutstraße missverstanden. Mehrfach in der Stunde führt dies zu Vollbremsungen, Rechtsabbiegen in die parallel zur Tunneleinfahrt verlaufende Gutleutstraße oder Gefährdungen von Radfahrenden, zu Fuß Gehenden und Nutzerinnen bzw. Nutzern der dortigen Außengastronomie. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, kurzfristig Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit der Menschen zu ergreifen, die sich im Kreuzungsbereich aufhalten: 1. ersatzloses Entfernen der Fahrbahnmarkierung "Tunnel" bzw. Ersatz des Piktogramms durch das Wort Tunnel auf der linken der beiden Fahrspuren und des Rechtsabbiegerpfeils auf der rechten der beiden Fahrspuren; 2. Entfall der Rechtsabbiegerspur in die Gutleutstraße entlang der Theatertunnelrampe in Richtung Willy-Brandt-Platz und Markierung eines Radweges von der Wilhelm-Leuschner-Straße bis zur Lichtsignalanlage; 3. damit einhergehende Anpassung der Beschilderung vor der Lichtsignalanlage nach rechts in "Durchfahrt verboten, Pfeil rechts, Anwohnender und Fahrrad frei, bei Tunnelsperrung frei". Bild: Planauszug Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1231 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Maßnahmen im Bereich Weserstraße, Gutleutstraße und Mainluststraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3404 entstanden aus Vorlage: OF 719/1 vom 21.12.2022 Betreff: Maßnahmen im Bereich Weserstraße, Gutleutstraße und Mainluststraße Der Magistrat wird gebeten, zur Entschärfung der bekannten Problematik in dem vorbezeichneten Bereich die folgenden Maßnahmen zu prüfen und über ihre Umsetzbarkeit zu berichten: 1. Ermöglichung eines unmittelbaren Linksabbiegens von der Mainluststraße auf die Gutleutstraße. 2. Umwidmung der Gutleutstraße zwischen Mainluststraße und Untermainanlage in Fahrtrichtung Untermainanlage in eine Anliegerstraße. 3. Abdeckung und Begrünung eines größtmöglichen Abschnitts der Einfahrt zum Theatertunnel höhengleich mit der umgebenden Verkehrsfläche. Begründung: Die erste Maßnahme würde einem offensichtlichen Verkehrsbedürfnis Genüge tun. Die Notwendigkeit, dass Linksabbieger zunächst die Theatertunneleinfahrt umfahren müssen, entfiele. Die zweite Maßnahme würde die Anwohner und Gäste der dortigen Gastronomie entlasten. Die dritte Maßnahme schließlich würde das Grundproblem des gesamten Bereichs angehen, nämlich seine auf die Tunneleinfahrt zurückzuführende dystopische Unwirtlichkeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1227 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1
Bücherschrank in der Werftstraße 15/Ecke Gutleutstraße reinigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3258 entstanden aus Vorlage: OF 694/1 vom 20.11.2022 Betreff: Bücherschrank in der Werftstraße 15/Ecke Gutleutstraße reinigen Der Bücherschrank vor der Werfstraße 15 an der Gutleutstraße ist stark mit Tags und Ähnlichem beschmiert. Der Magistrat wird daher gebeten, für die Reinigung des Bücherschranks zu sorgen. Begründung: Der Bücherschrank sollte zur Nutzung einladen und repräsentiert Stadt und Ortsbeirat. Dazu ist es wichtig, dass er repräsentabel aussieht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 790
Fahrradständer Kreuzung Gutleutstraße/Ecke Schleusenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3257 entstanden aus Vorlage: OF 693/1 vom 13.11.2022 Betreff: Fahrradständer Kreuzung Gutleutstraße/Ecke Schleusenstraße Der Magistrat wird gebeten, Fahrradständer im Bereich Gutleutstraße/Ecke Schleusenstraße zu installieren. Begründung: In diesem Bereich sind keine Fahrradständer vorhanden, daher werden Fahrräder oft an den Verkehrsschildern auf dem Gehweg abgeschlossen, was wiederum den Gehweg, der an dieser Stelle der Gutleutstraße recht eng ist, weiter einschränkt. Daher braucht der Bereich mehr sichere Abstell- und Abschließmöglichkeiten, ohne Menschen auf dem Gehweg zu behindern. Foto (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 880 Aktenzeichen: 66-2
Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1: Unfallschwerpunkt Neue Mainzer Straße Untermainkai/Untermainbrücke entschärfen Bericht des Magistrats vom 16.09.2022, B 364
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.11.2022, OA 268 entstanden aus Vorlage: OF 654/1 vom 11.10.2022 Betreff: Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1: Unfallschwerpunkt Neue Mainzer Straße Untermainkai/Untermainbrücke entschärfen Bericht des Magistrats vom 16.09.2022, B 364 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Unfallschwerpunkt Untermainkai/Untermainbrücke für Radfahrende und Pkw-Fahrende sicherer zu gestalten, insbesondere durch: 1. Einrichtung eines baulich getrennten Radstreifens in der Neuen Mainzer Straße zwischen Willy-Brandt-Platz und Untermainkai an Stelle des linken Pkw-Fahrstreifens entlang der Oper in Richtung Süden/Untermainbrücke; 2. Neumarkierung der Radwegeführung im Bereich des Abzweiges Hofstraße in Richtung Untermainbrücke; 3. Neumarkierung der Radwegeführung im Bereich der Kreuzung Untermainkai/Neue Mainzer Straße in Richtung Untermainbrücke; 4. die damit einhergehende Neumarkierung der Rad- und Fußwegeführung im Bereich der Kreuzung Neue Mainzer Straße/Weißfrauenstraße/Willy-Brandt-Platz; 5. die Anpassung der Ampelschaltungen an beiden Kreuzungen derart, dass Radfahrende und Pkw in getrennten Phasen Grün erhalten (siehe Plangrafik) sowie 6. die Einrichtung eines Fahrradstreifens auf der Nordseite des Jüdischen Museums zugunsten des Wegfalls der rechten Fahrspur für den motorisierten Individualverkehr. Begründung: Die Unfallhäufungsstelle Untermainkai/Untermainbrücke weist gemäß Bericht des Magistrats vom 16.09.2022, B 364, trotz Nachbesserungen und weiterer Radwegemarkierungen weiterhin Unfälle mit Radfahrenden und Pkw-Fahrenden auf, bei denen drei bzw. fünf Personen leicht verletzt wurden (siehe Bericht B 364 Tabelle Jahresstatistik Unfallhäufungsstellen 1 UHS 17-3-4). Im Kreuzungsbereich erfassen die Verkehrsteilnehmenden die Beschilderung und Ampelschaltungen oft nicht auf den ersten Blick. Insbesondere in Richtung Untermainbrücke kreuzt der Rad- und Fußweg die Pkw-Fahrspuren unerwartet von links. Aufgrund der ungewöhnlichen Verkehrsführung kommt es jedes Jahr zu Unfällen zwischen Pkw, die mit weiteren, in gleicher Richtung fahrenden Pkw zusammenstoßen. Wegen der ungewöhnlichen Anordnung der Radampeln in der Straßenmitte verwechseln Radfahrende und Pkw-Fahrende die Signale und stoßen ebenfalls zusammen. Erschwerend kommt hinzu, dass der Radweg in der Neuen Mainzer Straße zwischen Willy-Brandt-Platz und Hofstraße praktisch auf dem ohnehin schmalen Gehweg verläuft, sodass sich bereits dort Radfahrende und zu Fuß Gehende gegenseitig gefährden. Alleine um auf diesen Radweg zu gelangen, muss der Gehweg auf dem Willy-Brand-Platz gekreuzt werden. Dies führt zu Stress bei allen Beteiligten. Bereits an der nächsten Ampel am Abzweig Hofstraße können Radfahrende den Pkw-Verkehr von rechts erst sehen, wenn sie die Fahrbahnkante erreicht haben. Im Anschluss müssen Radfahrende auf der Mittelinsel weiterfahren und circa 30 Meter weiter wieder an einer Ampel anhalten. Eine grüne Welle für Radfahrende gibt es natürlich nicht. Danach queren Radfahrende zwei Fahrbahnen und zwei Fußgängerüberwege, bis sie auf dem Radweg über die Untermainbrücke fahren können. Gemäß Jahresstatistik muss die Unfallhäufungsstelle neu behandelt werden. Ein baulich getrennter Radstreifen in beide Richtungen entlang der Neuen Mainzer Straße, die Neuordnung der Verkehrsführung, die Neumarkierung und die Anpassung der Ampelanlagen an beiden Kreuzungen sowie der Entfall einer von drei Pkw-Fahrspuren in Richtung Innenstadt würde die Sicherheit aller Verkehrsbeteiligten signifikant erhöhen und die Anzahl an Unfällen und Verletzten senken helfen. Anlagen: Tabelle Jahresstatistik Unfallhäufungsstellen 1 UHS 17-3-4 (B364/2022) Plangrafik (Geoportal Frankfurt/Luftbild 2021; Alexander Mitsch) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 16.09.2022, B 364 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.03.2023, B 122 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 09.11.2022 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 05.12.2022, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 364 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 268 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE., BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (B 364 = Kenntnis, OA 268 = Annahme) 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2022, TO II, TOP 51 Beschluss: 1. Die Vorlage B 364 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 268 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei zu 2. zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2676, 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2022 Aktenzeichen: 66-6
Kurzstreckentarif zwischen Gallus und Gutleut
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3016 entstanden aus Vorlage: OF 641/1 vom 12.10.2022 Betreff: Kurzstreckentarif zwischen Gallus und Gutleut Der Magistrat wird gebeten, auf der Strecke zwischen Galluswarte, Hauptbahnhof und Gutleutstraße den Kurzstreckentarif für alle Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV anzubieten. Begründung: Die Camberger Brücke zwischen Galluswarte und Gutleutstraße musste wegen dringender Brückenbauarbeiten kurzfristig und für mehrere Jahre gesperrt werden. Die Buslinie 87 wurde eingestellt. Umwegfahrten mit der Buslinie M 46 sind eine Geduldsprobe, da die Busse im Berufsverkehr im Hafentunnel im Stau stecken bleiben. Die schnellste Verbindung zwischen Galluswarte und Gutleutstraße mit den S-Bahn-Linien 3 bis 6 über den Hauptbahnhof und den Buslinien ins Gutleut sollte genauso kostengünstig angeboten werden wie die bisherige Direktfahrt über die Camberger Brücke. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 884 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1
Behelfsausfahrt Rebstock während der Sperrung der Camberger Brücke öffnen
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2022, OF 649/1 Betreff: Behelfsausfahrt Rebstock während der Sperrung der Camberger Brücke öffnen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Behelfsausfahrt Rebstock, die bisher nur bei großen Messen geöffnet wurde, für die Dauer der Sperrung der Camberger Brücke zu öffnen, um die durch die Sperrung entstandene Verkehrsbelastung im Gutleutviertel zu entschärfen eine schnelle und einfache Verbindung zwischen dem Gutleutviertel und dem Gallus sicherzustellen. Hilfsweise, für den Fall, dass die Öffnung der Ausfahrt in der Zuständigkeit einer anderen als städtischen Behörde liegt, möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, auf die zuständige Behörde zuzugehen, mit dem Ziel, die Behelfsausfahrt Rebstock wie dargestellt für die Dauer der Sperrung der Camberger Brücke zu öffnen. Begründung: Die Camberger Brücke wurde aufgrund dringend erforderlicher Ertüchtigungsarbeiten gesperrt. Die Sperrung wird voraussichtlich für rund zweieinhalb Jahre andauern. Die Verbindungen zwischen dem Gutleutviertel und dem Gallus sind daher auf den Hafentunnel, die Umfahrung des Bahnhofs sowie einen großen Umweg über die A 5 beschränkt. Durch die Sperrung hat die Verkehrsbelastung in der Gutleutstraße - die selbst ohne die Sperrung bereits in der rush hour übernutzt ist - noch einmal deutlich zugenommen. Das große, ständig stockende Verkehrsaufkommen bringt neben Lärm auch starke Umweltbelastungen durch Abgase mit sich. Den Anwohner*innen ist es nicht zuzumuten, diese Situation für ganze zweieinhalb Jahre hinzunehmen. Da sich derzeit die Umfahrung der Camberger Brücke über die A 5 aufgrund des großen Umwegs über das Nordwestkreuz und das gesamte Rebstockgelände in der Regel nicht als Umfahrung der Camberger Brücke anbietet, soll die Behelfsabfahrt Rebstock für die Dauer der Sperrung der Camberger Brücke dauerhaft geöffnet werden, um die Situation in der Gutleutstraße zu entschärfen. Belastungen von Anwohner*innen an der Behelfsausfahrt sind dadurch nicht zu erwarten, da an der Behelfsausfahrt keine Wohngebäude vorhanden sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 649/1 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 GRÜNE, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die PARTEI gegen SPD (= Annahme); 2 GRÜNE, CDU und BFF (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenSicherer Radverkehr im Ortsbeirat 1: Verbreiterung des Radstreifens in der Wilhelm-Leuschner-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2823 entstanden aus Vorlage: OF 627/1 vom 13.09.2022 Betreff: Sicherer Radverkehr im Ortsbeirat 1: Verbreiterung des Radstreifens in der Wilhelm-Leuschner-Straße Der Magistrat wird gebeten, den Radstreifen in der Wilhelm-Leuschner-Straße zwischen Wiesenhüttenstraße und Windmühlstraße stadteinwärts unter Wegfall der Parkplätze verbreitern, rot markieren und baulich abtrennen zu lassen (Protected Bike Lane mit aufgesetzten Baken), damit die Verkehrssicherheit der Radfahrenden erhöht wird. Begründung: Der Radstreifen ist zu schmal und verläuft unmittelbar neben dem Parkstreifen ohne eine ausreichend breite "Dooring Zone", sodass die Radfahrenden ständig in Gefahr sind zu verunfallen. Viele Pkw werden außerdem auf der gesamten Länge des Hotels Intercontinental verkehrswidrig auf dem ausgeschilderten Taxistand abgestellt. Dieser wurde wegen der Baustelle jedoch bereits verlegt und befindet sich nun vor dem gegenüberliegenden Scandic Hotel. Die wenigen regulären entfallenden Parkplätze können durch das gut erreichbare Parkhaus in der Windmühlstraße 32 kompensiert werden. Auch zu Fuß Gehende erhalten mehr Platz, wenn Pkw und Lieferfahrzeuge wegen der geringen Parkplatzbreite nicht mehr auf dem Gehweg parken können. Die Erfahrung zeigt, dass nur mit konsequent umgesetzten Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit des Fuß- und Radverkehrs die "Vision Zero", also keine Verkehrstoten mehr, erreicht werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 150 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1601 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32-1
Bahnhofsviertel V: Verkotung durch Tauben verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2824 entstanden aus Vorlage: OF 628/1 vom 11.09.2022 Betreff: Bahnhofsviertel V: Verkotung durch Tauben verhindern 1. Der Magistrat wird gebeten, im Bahnhofsviertel einen geeigneten Standort für ein Taubenhaus zu finden und dieses dort aufbauen zu lassen. 2. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Kaiserstraße die Laternen so umgerüstet werden können, dass Tauben auf diesen nicht mehr verweilen können. 3. Zudem wird der Magistrat aufgefordert, Eigentümer von Liegenschaften und Gastronomen im Bahnhofsviertel zu beraten, wie sie die Verkotung durch Tauben reduzieren können, und sie bei geeigneten Maßnahmen zu unterstützen. Begründung: Die Zustände im Bahnhofsviertel sollten mittlerweile jedem bekannt sein. Müll und Dreck überall. Ein Zustand in dem sich keiner wohl fühlen kann. Ein Teil des Drecks, wenn auch nicht der größte, wird durch Tauben verursacht. Sie setzen sich gerne auf Laternen, Fenstersimse, Vorsprünge an Häusern usw. Dort hinterlassen sie ihre Exkremente. Das führt zu unschönen Verschmutzungen auf dem Boden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 138 Beratung im Ortsbeirat: 1
Den Ortsbeirat stets an grundhaften Erneuerungen von Straßen im Ortsbezirk 1 von Anfang an beteiligen
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.09.2022, OA 233 entstanden aus Vorlage: OF 569/1 vom 16.08.2022 Betreff: Den Ortsbeirat stets an grundhaften Erneuerungen von Straßen im Ortsbezirk 1 von Anfang an beteiligen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Ortsbeirat schon zu Beginn von Planungen zur grundhaften Erneuerung von Straßen und Plätzen an der Planung zu beteiligen. Dies kann durch einen Vortrag des Magistrats oder eine öffentliche Anhörung geschehen. Begründung: In den letzten Monaten hat der Ortsbeirat mehrfach erst aus der Presse erfahren, dass Straßen und Plätze grundhaft erneuert wurden. In der Regel wurden insbesondere Straßen in althergebrachter Weise saniert oder modernisiert. Ein unsägliches Beispiel ist die Kaiserstraße, die nach Asphaltierungsarbeiten in exakt der gleichen Weise wieder dem Verkehr übergeben wurde. Dringend notwendige Aspekte wie Begrünung, Radverkehrsanlagen, bessere Bedingungen für zu Fuß Gehende, Entsiegelung oder Versickerungsfähigkeit für Regen werden regelmäßig kaum bis gar nicht berücksichtigt. Änderungen an den Planungen sind zum Zeitpunkt von Pressemeldungen nicht mehr möglich. Damit werden große Chancen zur Verbesserung des Stadtklimas und der Verkehrssicherheit vertan. Offenbar benötigen Teile der Verwaltung die Beteiligung des Ortsbeirates und neuen Schwung in Richtung einer klimaresilienten Schwammstadt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.01.2023, B 14 Antrag vom 28.02.2023, OF 782/1 Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3769 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 233 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 233 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2302, 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 10.10.2022
Euro-Skulptur retten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2602 entstanden aus Vorlage: OF 533/1 vom 19.08.2022 Betreff: Euro-Skulptur retten Der Magistrat wird gebeten, die drohende Versteigerung der Euro-Skulptur am Willy-Brandt-Platz dadurch abzuwenden, dass er auf potenzielle Spender, vor allem aus der Finanzdienstleistungsbranche und internationale Institutionen wie die EZB, zugeht, um eine nachhaltige Finanzierung der Unterhaltungskosten durch Private sicherzustellen. Begründung: Die Euro-Skulptur am Willy-Brandt-Platz hat sich in den vergangenen 20 Jahren zu einem Frankfurter Wahrzeichen entwickelt, dass das Bild der Stadt weltweit mitprägt. Insbesondere in der Berichterstattung zu Maßnahmen der Europäischen Zentralbank taucht sie regelmäßig in internationalen Medien auf, und auch Touristen lassen sich gerne vor ihr fotografieren. Der Frankfurter Kultur Komitee e. V., der bisher die Finanzierung des Unterhalts mit Hilfe von Sponsoren sichergestellt hat, kann diesen nun nicht mehr leisten. Dies liegt auch daran, dass wegen der Coronakrise Sponsoren abgesprungen sind, außerdem treibt Vandalismus die Kosten in die Höhe. Ein Verlust dieses Wahrzeichens ist für die Europastadt Frankfurt zu verhindern, gerade in diesen Zeiten, in denen der europäische Gedanke wichtiger ist denn je. Aufgrund der angespannten Haushaltssituation der Stadt sollten jedoch städtische Mittel geschont werden, vielmehr sollte der Magistrat seine Kontakte in die der Skulptur thematisch nahestehende Finanzbranche nutzen. Bei über 200 in Frankfurt ansässigen Banken wäre die Finanzierung schon nachhaltig gesichert, wenn jede Bank im Durchschnitt nur 1.000 Euro beisteuert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2713
Verkehrsführung Weserstraße ändern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2614 entstanden aus Vorlage: OF 550/1 vom 27.06.2022 Betreff: Verkehrsführung Weserstraße ändern Der Magistrat wird gebeten, in der Weserstraße zwischen Kaiserstraße und Taunusstraße Tempo 30 anzuordnen und das Befahren der Straße entgegen der Einbahnstraße für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer freizugeben. Begründung: In dem zwischen Kaiserstraße und Taunusstraße gelegenen Abschnitt der Weserstraße findet überwiegend Parkplatzsucherverkehr durch Autofahrer statt. Die Autofahrer fahren dort in der Regel relativ langsam und die Straße wird im Vergleich zu den umliegenden Straßen relativ wenig befahren. Eine Reduzierung auf Tempo 30 belastet den Autoverkehr dort kaum und erhöht gleichzeitig die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern. Zur Verbesserung des Radverkehrsnetzes sollte die Straße darüber hinaus für Radfahrerinnen und Radfahrer auch zum Befahren entgegen der Einbahnstraße freigegeben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 13 Beratung im Ortsbeirat: 1
Mobilität im Ortsbezirk 1: Ortstermin Kreuzung Mainluststraße/Gutleutstraße/Weserstraße: Neuordnung der Verkehrsführung zur Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmende
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2640 entstanden aus Vorlage: OF 587/1 vom 16.08.2022 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Ortstermin Kreuzung Mainluststraße/Gutleutstraße/Weserstraße: Neuordnung der Verkehrsführung zur Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmende Der Magistrat wird gebeten, zeitnah einen Ortstermin mit Mitgliedern des Ortsbeirats 1 sowie Vertreterinnen und Vertreter des Amtes für Straßenbau und Erschließung, Straßenverkehrsamt, Grünflächenamt und der betroffenen Nachbarschaft an der Kreuzung Mainluststraße/Gutleutstraße/Weserstraße wahrzunehmen mit dem Ziel, die Verkehrsführung für Autofahrende verständlicher zu machen, zahlreiche Umwegfahrten für Ortsunkundige zu vermeiden, die Interessen der Anwohnenden und Gewerbetreibenden stärker zu berücksichtigen und eine durchgehende Radwegeverbindung von der Weserstraße zur Mainluststraße zu schaffen. Des Weiteren sollen Möglichkeiten zum Lärmschutz, zur Entsiegelung, zur Begrünung und zur Baumpflanzung erörtert werden. Begründung: Die Beschilderung, Markierung und Anordnung der Fahrspuren in der Mainluststraße sowie im Kreuzungsbereich mit der Gutleutstraße sind nicht eindeutig. Zahlreiche, vor allem ortsunkundige Pkw-Fahrerinnen und Pkw-Fahrer vermuten, dass die rechte der beiden Fahrspuren in den Tunnel führt. Bei Nutzung dieser Fahrspur gelangen die Pkw jedoch auf die Fahrspur, die zur Umfahrung bei Tunnelsperrung und für Anwohnende gedacht ist. Sie müssen kurz vor dem Willy-Brandt-Platz einen U-Turn machen und gelangen wieder auf die Gutleutstraße zurück. Dabei fahren viele zu schnell und gefährden wiederum die Gäste, die sich dort in den Sommergärten aufhalten. Einige Fahrerinnen und Fahrer bemerken den Trugschluss kurz vor der Tunneleinfahrt, queren die Sperrfläche und "schneiden" so andere Pkw in gefährlicher Weise. Das führt zu erheblichem Mehrverkehr oder zu zahlreichen Beinaheunfällen. Außerdem gefährdet das die vielen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden, die außerdem in diesem Bereich auf den Verkehrsinseln minutenlang auf Grün warten müssen. Da oft der Eindruck entsteht, die Ampelanlage reagiere nicht auf die Anforderung, queren viele Menschen die Straße bei Rot. Radfahrende haben hier bisher gar keine sichere Querungsmöglichkeit. . Anlage Bild: Planauszug Geoportal Frankfurt, Luftbild 2021 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2749 Aktenzeichen: 32-1
Euro-Skulptur erhalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2022, OF 532/1 Betreff: Euro-Skulptur erhalten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert alles dafür zu tun, dass die Euroskulptur am Willy-Brandt-Platz an seinem derzeitigen Standort erhalten bleibt. Dazu soll entweder der Verein Frankfurter Kultur Komitee e.V. für die Finanzierung des Unterhalts entsprechend bezuschusst werden oder die Stadt Frankfurt kauft die Euroskulptur und betreibt den Unterhalt selbst. Begründung: Die Euro-Skulptur am Willy-Brandt-Platz ist eines der Wahrzeichen Frankfurts. Wenngleich es noch gar nicht so alt ist, so zieht es jährlich viele tausend Touristen an, die gerne eine Bild davor machen. Mit dem Eurosymbol verbindet man Frankfurt, die Einführung des Euros, aber auch den Finanzplatz Frankfurt. Keine andere Stadt in Europa ist so mit dem Euro verbunden wie Frankfurt. Frankfurt ist der größte Finanzstandort Europas und damit verbinden viele Menschen diese Stadt auch. Insofern ist die Euro-Skulptur auch ein Symbol für diesen Finanzplatz. Die Euro-Skulptur sollte an ihrem Standort erhalten bleiben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 532/1 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenNeuordnung des ruhenden Verkehrs im Abschnitt Münchener Straße 33 bis 41
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2415 entstanden aus Vorlage: OF 489/1 vom 07.06.2022 Betreff: Neuordnung des ruhenden Verkehrs im Abschnitt Münchener Straße 33 bis 41 Der Magistrat wird gebeten, im Abschnitt der Münchener Straße 33 bis 41 auf der südlichen Straßenseite den ruhenden Verkehr wie folgt neu zu ordnen: 1. Maximal zehn Radbügel auf dem Gehwegbereich vor Münchener Straße 41; 2. maximal zehn Radbügel auf dem Parkstreifen vor Münchener Straße 33; 3. eine Ladezone auf dem Parkstreifen vor der Münchener Straße 41; 4. eine Ladezone auf dem Parkstreifen vor der Münchener Straße 37; 5. ein Abstellbereich für ein Lastenrad und bis zu acht E-Scooter auf dem Parkstreifen vor der Münchener Straße 37; 6. Ausweisung von je einer ganztägigen Genehmigung einer außengastronomischen Fläche auf dem Parkstreifen vor der Münchener Straße 33, 35 und 39. Die Pkw-Parkplätze auf der nördlichen Straßenseite bleiben vorerst weiterhin bestehen. Begründung: Die Gewerbetreibenden in diesem Bereich der Münchener Straße klagen über wildes Gehwegparken durch E-Scooter, Fahrräder und Pkw/Transporter. Der ohnehin schmale Gehweg bietet den zu Fuß Gehenden und insbesondere den mobilitätseingeschränkten Menschen kaum noch Platz. Die Gastronomie benötigt mehr Fläche für weitere Sitzplätze vor ihren Restaurants. Diese soll ausgewiesen werden, damit die Gewerbetreibenden einen entsprechenden Antrag stellen können, und die Flächen nicht unbefugt mit Pkw beparkt werden. Supermarkt, Gastronomie und Geschäfte benötigen Lieferzonen, da ansonsten die im Straßenraum haltenden Lieferfahrzeuge regelmäßig die Straßenbahn ausbremsen. Das Mobilitätsdezernat richtet derzeit markierte Abstellflächen für E-Scooter und Lastenräder ein und sucht dazu geeignete Flächen. Im gesamten Bahnhofsviertel befinden sich zudem viel zu wenige Fahrradabstellbügel. Anlage: Lageplan Münchener Straße Geoportal Frankfurt, Anmerkungen Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2393 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1161 Antrag vom 02.04.2024, OF 1213/1 Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5393 Aktenzeichen: 32-1
Radschnellweg FRM5 anpassen
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.06.2022, OF 519/1 Betreff: Radschnellweg FRM5 anpassen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Führung des Radschnellweges FRM5 so zu ändern, dass er vollständig oder zumindest im Abschnitt zwischen Niddastraße und Kaiserstraße nicht durch die Moselstraße, sondern durch die Weserstraße führt. Begründung: Der Ausbau des Radwegenetzes ist zu begrüßen. Insbesondere zwischen Niddastraße und Kaiserstraße wird jedoch in der Regel von Radfahrenden, die auf dieser Strecke häufiger unterwegs sind, nicht die Moselstraße, sondern die Weserstraße genutzt. Die Moselstraße wird von Radfahrenden eher gemieden, um Beschädigungen an den Reifen durch die dort häufig vorzufindenden Glasscherben zu vermeiden. Die Führung des Radschnellwegs FRM5 sollte der praktischen Nutzung der Wegeverbindungen zwischen Holbeinsteg und Westend Rechnung tragen und den Radweg so führen, wie er von Radfahrenden auch tatsächlich genutzt wird, anstatt künstlich am Reißbrett eine Wegeführung zu planen, die nichts mit der gelebten Praxis zu tun hat. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.06.2022, M 86 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 58 Beschluss: 1. Der Vorlage M 86 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 519/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, FDP, LINKE., BFF und Die PARTEI gegen SPD (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenRadschnellweg FRM5 anpassen
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.06.2022, OF 551/1 Betreff: Radschnellweg FRM5 anpassen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Führung des Radschnellweges FRM5 so zu ändern, dass er vollständig oder zumindest im Abschnitt zwischen Niddastraße und Kaiserstraße nicht durch die Moselstraße, sondern durch die Weserstraße führt. Begründung: Der Ausbau des Radwegenetzes ist zu begrüßen. Insbesondere zwischen Niddastraße und Kaiserstraße wird jedoch in der Regel von Radfahrenden, die auf dieser Strecke häufiger unterwegs sind, nicht die Moselstraße, sondern die Weserstraße genutzt. Die Moselstraße wird von Radfahrenden eher gemieden, um Beschädigungen an den Reifen durch die dort häufig vorzufindenden Glasscherben zu vermeiden. Die Führung des Radschnellwegs FRM5 sollte der praktischen Nutzung der Wegeverbindungen zwischen Holbeinsteg und Westend Rechnung tragen und den Radweg so führen, wie er von Radfahrenden auch tatsächlich genutzt wird, anstatt künstlich am Reißbrett eine Wegeführung zu planen, die nichts mit der gelebten Praxis zu tun hat. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 551/1 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBahnhofsviertelnacht erhalten, offene Fragen beantworten!
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2022, OF 488/1 Betreff: Bahnhofsviertelnacht erhalten, offene Fragen beantworten! Die Bewohner*innen, Gewerbetreibenden und Freund*innen des Bahnhofs-viertels sowie die Mitglieder des Ortsbeirat 1 sind schockiert über die kurzfristige Absage der diesjährigen Bahnhofsviertelnacht. Das Fest bot bisher einen interessanten Einblick hinter die Kulissen des Bahnhofs-viertels. Insbesondere nach zwei Jahren der Pandemie wünschen sich die Frankfurter*innen wieder die Möglichkeit, das beliebte Fest mit Musik und vielfältigem gastronomischem Angebot besuchen zu können. Dies vorangestellt möge der Ortsbeirat gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der Magistrat möge folgende Fragen beantworten: 1. Aus welchen konkreten Gründen wurde die diesjährige Bahnhofsviertelnacht kurzfristig abgesagt? 2. Wann wurde die Entscheidung getroffen und von wem? 3. Wann wurde die Bevölkerung über die Entscheidung informiert und auf welchem Wege? 4. Wer wurde in die Beratungen zur Entscheidungsfindung einbezogen? 5. Ist es durch personelle Unterstützung weiterer Akteure möglich, die diesjährige Bahnhofsviertelnacht dennoch stattfinden zu lassen? 6. Der Magistrat spricht unter Anderem von coronabedingtem Zeit- und Personalmangel. Wurden andere stattfindende Veranstaltungen wie das Museumsuferfest oder die Dippemess gegenüber der Bahnhofs-viertelnacht bevorzugt und wenn ja, aus welchen Gründen? 7. Ist der Magistrat noch davon überzeugt, dass das Citymarketing die geeignete Institution zur Planung der Bahnhofsviertelnacht ist? 8. Ist der Magistrat zudem der Meinung, dass die Bahnhofsviertelnacht in "Peter-Feldmann-Sonnenuntergang" umbenannt werden sollte, die eine dringend benötigte Bühne für eine weitere mitreißende Eröffnungsrede unseres Oberbürgermeisters bieten würde, und kann der Magistrat dafür kurzfristig einen Pokal zur Verfügung stellen, den der OB medienwirksam in einem Triumphzug vom Römer in die Kaiserstraße tragen kann? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 440 2022 Die Vorlage OF 488/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor der Vorlage OF 488/1 um die folgenden neuen Ziffern ergänzt wird: "9. Plant der Magistrat im Jahr 2023 eine Bahnhofsviertelnacht zu veranstalten?" "10.Hält der Magistrat die Finanzierung der Bahnhofsviertelnacht über die Tourismusabgabe weiterhin für die beste Finanzierungsform?" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVersetzen des Ortsbeirats 1-Schaukastens im Bahnhofsviertel
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2022, OF 490/1 Betreff: Versetzen des Ortsbeirats 1-Schaukastens im Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Schaukasten für die Informationen und Ankündigungen des Ortsbeirats 1, der Sozialbezirksvorstehenden, der Kinderbeauftragten und der Seniorenbeauftragten so versetzen zu lassen, dass er für möglichst viele Bewohner*innen des Bahnhofsviertels gut sichtbar ist. Dazu eignet sich der Standort Kaiserstraße / Ecke Elbestraße besonders gut. Begründung: Der Schaukasten wird am jetzigen Standort leicht übersehen. An einer prominenteren Stelle wie am Kaisersack würde er sofort ins Auge fallen. Der Ortsbeirat 1 möchte Politik bürgernäher gestalten. Dazu gehört auch, Menschen, die sich nicht online informieren können oder wollen, analoge Informationen über das politische Wirken des Gremiums möglichst gut an einer zentralen Stelle zugänglich zu machen. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 490/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 490/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor folgenden Wortlaut enthält: "Der Magistrat wird gebeten, den Schaukasten für die Informationen und Ankündigungen des Ortsbeirates 1, der Sozialbezirksvorstehenden, der Kinderbeauftragten und der Seniorenbeauftragten vor den Tegut in der Kaiserstraße 62 bis 64 versetzen zu lassen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKlimaschutz im Ortsbezirk 1: Kaiserplatz begrünen und Aufenthaltsqualität erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2193 entstanden aus Vorlage: OF 439/1 vom 03.05.2022 Betreff: Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Kaiserplatz begrünen und Aufenthaltsqualität erhöhen Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept zur Stadtmöblierung für den Kaiserplatz zwischen der Kaiserstraße und Kirchnerstraße mit Beteiligung des Ortsbeirates 1 erarbeiten zu lassen mit folgenden Schwerpunkten: 1. Keine bauantragsrelevanten Veränderungen. 2. Kurzfristige Umsetzbarkeit ohne Nutzungsende. 3. Temporäre Stadtmöblierung mit Begrünung, Verschattung, Sitzgelegenheiten und Abfallbehältern unter Berücksichtigung und Einbindung der Außengastronomie auf dem Kaiserplatz und in der Kirchnerstraße. 4. Entsiegelung von Teilflächen zur Versickerung des anfallenden Regenwassers. Begründung: Gemäß mehrerer Stellungnahmen des Magistrats aus den vergangenen Jahren ist die Pflanzung von Bäumen wegen querender Leitungstrassen und der mangelnden Tiefe wegen der darunter liegenden U-Bahn-Trasse nicht möglich. Im Sommer herrschen auf dem belebten Platz wegen der versiegelten Oberflächen sehr hohe Temperaturen. Bei Starkregen fließt das anfallende Regenwasser in die bereits überlastete Kanalisation. Es existiert derzeit keine (Schatten spendende) Begrünung. Eine kostengünstige, schnell umsetzbare, platzverträgliche, begrünbare und flexible Stadtmöblierung mit Sitzgelegenheiten erhöht die Aufenthaltsqualität, spendet Schatten und mildert die Folgen der Klimakatastrophe lokal ein wenig ab. Anlage: Studie "_kaisergrün", Vorschlag Stadtmöblierung Kaiserplatz, Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2166 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 780 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2008 Beratung im Ortsbeirat: 1
Abstellflächen für E-Scooter im Gutleutviertel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2214 entstanden aus Vorlage: OF 466/1 vom 08.05.2022 Betreff: Abstellflächen für E-Scooter im Gutleutviertel Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Neuordnung der Abstellflächen für elektrische Tretroller (E-Scooter) im Bereich des Holiday Inn Express und Tanzhaus West (Gutleutstraße 294 - 296) einen solchen Platz einzurichten. Begründung: Gäste des Hotels und Besucher des Mehlsack-Geländes nutzen gerne E-Scooter bzw. E-Roller. Dies hat zur Folge, dass sie in diesem Bereich vermehrt auf dem Bürgersteig und Radweg kreuz und quer verteilt stehen oder liegen. Daher ist hier ein Bereich zum geordneten Abstellen für E-Roller bzw. E-Scooter wichtig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2243 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Radweg Taunustor sicher machen und deutlich markieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1817 entstanden aus Vorlage: OF 342/1 vom 26.02.2022 Betreff: Radweg Taunustor sicher machen und deutlich markieren Der Magistrat wird gebeten, den Radweg auf der Straße Taunustor sicherer zu machen. Dazu soll der gesamte Radweg rot eingefärbt und Piktogramme erneuert werden. Ebenso soll, wenn es die verkehrliche Situation zulässt, der Radweg durch bauliche Maßnahmen vom motorisierten Individualverkehr getrennt werden. Begründung: Der Radweg in der Straße Taunustor ist für Autofahrer und Radfahrer gleichermaßen schlecht zu erkennen. Zudem ist es gerade im Berufsverkehr für Radfahrer äußerst gefährlich, dort auf dem Radweg zu fahren. Autos, die aus der Großen Gallusstraße kommen, wollen teilweise rechts abbiegen und überqueren dann den Radweg, oft auch erst spät. Wie auf den Fotos zu sehen ist, entstehen dadurch dort sehr gefährliche Situationen für Radfahrer. Der Radfahrer befindet sich zwischen zwei Autospuren. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, bevor ein Radfahrer von Autos zerquetscht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1572 Aktenzeichen: 32 1
Baustellenverkehr für den Central Business Tower sicher gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1830 entstanden aus Vorlage: OF 358/1 vom 28.02.2022 Betreff: Baustellenverkehr für den Central Business Tower sicher gestalten Der Magistrat wird gebeten, den Baustellenverkehr, der durch den Abriss des Altgebäudes und den Bau des neuen Central Business Towers (CBT) an der Neuen Mainzer Straße/Ecke Junghofstraße entsteht, für alle Verkehrsteilnehmer sicher zu gestalten. Insbesondere soll geprüft werden, ob Zu- und Ausfahrt gedreht werden können, sodass die Anfahrt über die Junghofstraße erfolgen kann und die Ausfahrt über die Neue Mainzer Straße erfolgt. Sollte dies nicht möglich sein, soll als zweites geprüft werden, ob die Ausfahrt an der Junghofstraße nur nach rechts erfolgen kann. Zudem ist im Baustellenbereich ein baulich abgetrennter Radweg vorzusehen. Begründung: In der letzten Ortsbeiratssitzung wurde der Central Business Tower und die dafür notwendigen Straßensperrungen auf der Neuen Mainzer Straße und der Junghofstraße vorgestellt. Nach Rückfrage bei der CBT Baustellenkommunikation zur genauen Verkehrsführung des Baustellenverkehrs wurde gesagt, dass der abfahrende Verkehr links auf die Junghofstraße in Richtung Mainzer Landstraße geführt werden soll. Dies sei mit dem Straßenverkehrsamt so abgestimmt. Gegenüber der Ausfahrt werden die gegenläufigen Fahrspuren der Junghofstraße durch niedrige Schwellen voneinander getrennt. Das bedeutet, dass der Baustellenverkehr zunächst einige Meter gegen die Fahrtrichtung auf die Junghofstraße abbiegen muss, bevor er auf die richtigen Fahrspuren schwenken kann. Auf der Junghofstraße wurde vor der Kreuzung mit der Neuen Mainzer Straße die rechte Fahrspur und die Fußgängerüberwege gesperrt. Die gerade zum Berufsverkehr ohnehin von Rückstau gekennzeichnete Kreuzung wird also noch enger. Nun sollen bei Rückstau auch noch Lkw in entgegengesetzter Fahrtrichtung ausfahren. Dies erscheint ohne weiteres Eingreifen in den Verkehr kaum möglich. Daher ist zu überlegen, ob Zu- und Ausfahrt gedreht werden können. Anliefernde Lkw bzw. leere für den Abtransport von Bauschutt und Erdmassen könnten über die Mainzer Landstraße und die Junghofstraße auf das Gelände kommen und über die Neue Mainzer Straße wieder abfahren. Hier könnten sie problemlos links in die Junghofstraße abbiegen. Die hätte den Vorteil, dass Lkw nicht unnötig innerhalb des Anlagenrings über die Neue Mainzer Straße, Junghofstraße Richtung Rossmarkt oder durch die Hochstraße fahren müssen. Zudem können Radfahrer geschützt werden, da diese auf der Neuen Mainzer Straße eher auf der rechten Spur unterwegs sind und weniger stark von abbiegenden Lkw betroffen sind als auf der Junghofstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1578 Aktenzeichen: 32-1
Barrierefreier Übergang auf der Neuen Mainzer Straße/Ecke Junghofstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1834 entstanden aus Vorlage: OF 362/1 vom 13.02.2022 Betreff: Barrierefreier Übergang auf der Neuen Mainzer Straße/Ecke Junghofstraße Der Magistrat wird gebeten, die Bordsteine an dem Fußgängerübergang auf der Neuen Mainzer Straße/Ecke Junghofstraße abzusenken und barrierefrei zu gestalten. Darüber hinaus soll auf jeder Straßenseite jeweils ein Poller entfernt werden, sodass ein bequemes Queren der Straße auch für Personen mit breiteren Kinderwagen, Lastenrad oder Rollstuhl ohne langes Manövrieren möglich ist. Begründung: Durch die Baustelle für den Central Business Tower wurde der Fußweg entlang der Junghofstraße nördlich der Neuen Mainzer Straße sowie die beiden Fußgängerüberwege an der Kreuzung über die Junghofstraße und die Neue Mainzer Straße gesperrt. Ein Ersatz wurde östlich der Kreuzung geschaffen. Dieser Übergang, der vermutlich bis 2028 erhalten bleibt, ist nicht barrierefrei gestaltet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1483 Aktenzeichen: 66-0
Zugang zum Mainufer für alle! Endlich Barrierefreiheit auf der Nordseite des Mainufers am Westhafentower
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1835 entstanden aus Vorlage: OF 364/1 vom 28.02.2022 Betreff: Zugang zum Mainufer für alle! Endlich Barrierefreiheit auf der Nordseite des Mainufers am Westhafentower Vorgang: OM 2048/17 OBR 1; ST 228/18 Der Magistrat wird gebeten, erneut auf den Eigentümer des Westhafentowers zuzugehen und die Schaffung eines barrierefreien Zugangs auf der nördlichen Mainuferseite vom Westhafen in Richtung Römer zu fordern, z. B. durch eine circa zwei Meter breite asphaltierte oder mit glatten Gehwegplatten belegte Spur. Begründung: Aus Richtung Westhafen kommend befindet sich, ab der Westhafenbrücke, ein weiter Teil mit grober Kopfsteinbepflasterung, der für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie Menschen mit Rollator oder Kinderwagen nahezu unüberwindlich ist. Es gib daher für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer und z. B. auch für Gehbehinderte mit Rollator keine Möglichkeit, das Mainufer auf der nördlichen Seite durchgängig zu befahren bzw. zu begehen. An der Westhafenbrücke ist Schluss mit der glatten Spur. Ab dann folgt extrem gewölbtes Kopfsteinpflaster, welches unmöglich zu befahren ist. Es bleibt nur ein Zurück in den Verkehr! Einen großen Umweg über mehrere Ampeln über die Speicherstraße und den Baseler Platz zu machen, ein Weg der auch nicht einfach zu bewältigen ist (kein abgesenkter Fußweg auf der Ampelseite Wilhelm-Leuschner-Straße, Straßenbahnschienen), und ein großer Umweg für Menschen im Rollstuhl oder Gehbehinderte. Erholung am Mainufer sieht anders aus! Alternativ bleibt noch eine Rampe direkt am Ufer, allerdings auch mit feinerem Kopfsteinpflaster belegt, deren Steigung für schwächere Personen im Rollstuhl kräftemäßig kaum zu bewältigen ist, auch nicht für die oft älteren schiebenden Angehörigen. Ein Ausflug am nördlichen Mainufer endet für viele also am Kopfsteinpflaster der Westhafenbrücke, der Weg zum Römer ist versperrt bzw. führt zurück über den Baseler Platz. Es handelt sich zwar um einen Platz im Privatbesitz, dieser steht aber der Öffentlichkeit als Wegverbindung zum Mainufer zur Verfügung und sollte daher für alle Menschen zugänglich sein! Es kann nicht sein, dass die Gestaltung hier derartig über den Interessen der Menschen steht und Behinderte in ihrem täglichen Leben massiv beeinträchtigt. Auch evtl. betroffene Eigentumsverhältnisse dürfen die Rechte zur Begehung des öffentlichen Raums nicht aushebeln. Es wäre eine Kleinigkeit, die im Verlauf des Westhafens im Kopfsteinpflaster bereits verlegte glatte Wegspur durchgängig zu verlegen, Design hin oder her. Mindestens seit 2014 ist dieses Problem schon Thema im Ortsbezirk! Der Magistrat legte nach wiederholten Nachfragen erst im Februar 2018 die Stellungnahme ST 228 vor, die lediglich besagte, der Besitzer des o. g. Platzes lehne eine Umgestaltung des Platzes kategorisch ab, damit sei das Thema erledigt. Diese Antwort war schon damals nicht und ist aus heutiger Sicht im Hinblick auf die in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention erst recht nicht akzeptabel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2048 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 228 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1520 Aktenzeichen: 66-0
Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16:03 Verkehrsanlagen Text Mittel für den barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen der Linien 11, 14 und 21 zwischen Mönchhofstraße und Römer bereitstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.03.2022, OF 396/1 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16:03 Verkehrsanlagen Text Mittel für den barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen der Linien 11, 14 und 21 zwischen Mönchhofstraße und Römer bereitstellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen der Linien 11, 14 und 21 - Wickerer Str., Rebstöcker Straße (Linie 11, 14, 21) - Schwalbacher Straße (Linie 11, 21) - Ordnungsamt, Galluspark, Kriegkstraße (Linie 14), - Galluswarte, Güterplatz, Platz der Republik, (Linie 11, 14, 21), - Münchener Straße, Weser Straße, Karmeliterkloster (Linie 11 u. 14), werden in den Haushalt die nötigen Planungsmittel sowie die Mittel für die Umsetzung der Baumaßnahmen eingestellt. Begründung: Bei den Straßenbahnlinien 11, 14 und 21 zwischen Mönchhofstraße und Hauptbahnhof bzw. Römer handelt es sich um eine der am meisten frequentierten Straßenbahnlinien in Frankfurt. Spätestens Ende 2022 ist die Stadt Frankfurt durch die Richtlinien der EU verpflichtet, Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen sicher zu stellen, dazu gehört auch der Zugang zum ÖPNV. Anlage 1 Auszug aus dem RMV Nahverkehrsplan 2020: 5.4.3 Ausbau barrierefreier Haltestellen Für die Haltestellen von Bussen, Straßenbahnen und U-Bahnen verfolgt der RMV das Ziel der vollständigen Barrierefreiheit bis 2022 gemäß der gesetzlichen Vorgabe in § 8 Abs. 3 des PBefG unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und der technischen Möglichkeiten. Dabei gibt es ebenso Haltestellen, für die der barrierefreie Ausbau nicht erforderlich ist. Dies sind insbesondere: - Haltestellen mit sehr geringer Frequentierung (z. B. außerorts), - Haltestellen an Wohnstraßen mit schmalen Gehwegen oder Mischflächen ohne eigene - Wartefläche, bei denen die Herstellung regelkonformer Haltestellen nicht machbar ist, - Haltestellen, deren Bestand nicht langfristig gesichert ist und - Haltestellen, die aufgrund der umliegenden Geländebeschaffenheit nicht barrierefrei erreichbar sind. Unter Berücksichtigung dieser Ausnahmen wird für das RMV-Gebiet bis zum 1. Januar 2022 ein Anteil von insgesamt etwa 64 Prozent barrierefreier oder weitgehend barrierefreier Haltestellen angestrebt. Weitgehend barrierefrei sind zum Beispiel Haltestellen mit Bordsteinhöhen von mindestens 16 Zentimetern und Bodenindikatoren. Darunter fallen unter anderem sämtliche in den vergangenen Jahren durch Hessen Mobil geförderten Haltestellen (nach den Förderregeln bis 2015). Der RMV unterstützt die zuständigen Straßenbaulastträger und lokalen Nahverkehrsorganisationen insbesondere durch die Formulierung übergeordneter Standards. Zudem hat er mit dem Maßnahmenplan "Barrierefreie Haltestellen im Busverkehr" [RMV 2019] praxisrelevante Informationen zusammengestellt und veröffentlicht. T eil 1 gibt politischen Entscheiderinnen und Entscheidern einen strategischen Überblick. Der umfangreiche Planungsleitfaden als Teil 2 richtet sich an die umsetzenden Akteure, umfasst wichtige rechtliche Rahmenbedingungen, Empfehlungen des RMV zur konkreten Umsetzung sowie Aspekte zur Finanzierung. Die Aussagen zur Vorgehensweise lassen sich auch auf Straßenbahn- und U-Bahn-Haltestellen übertragen. Anlage 2 Auszug aus dem barrierefreien RMV Schienennetzplan 2022 Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 47 Beschluss: Etatanregung EA 95 2022 Die Vorlage OF 396/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI
Partei: LINKE.
Weiter lesenKonsequente, moderne bauliche Maßnahmen gegen Falschparker
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2022, OF 372/1 Betreff: Konsequente, moderne bauliche Maßnahmen gegen Falschparker Falsch abgestellte PKW stellen seit Jahren ein großes Ärgernis in Frankfurt dar, nicht nur im Ortsbezirk I. Der hohe "Parkdruck" in Wohngebieten und die Bequemlichkeit der PKW-Halter*innen sorgen dafür, dass regelmäßig Geh- und Radwege, aber auch Grünflächen, der Fahrraum von Schienenfahrzeugen, Feuerwehreinfahrten und öffentliche Plätze ordnungswidrig zugeparkt werden. Andere Verkehrsteilnehmer*innen werden dadurch behindert und/oder gefährdet und öffentlicher Raum verkommt zur Abstellfläche für privat genutzte Fahrzeuge. Der Ortsbeirat sieht dringenden Handlungsbedarf, um den öffentlichen Raum (wieder) der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und Verkehrsflächen für den Umweltverbund (Bus, Bahn, Rad- und Fußverkehr) freizuhalten. Diese Flächen müssen konsequent gegen Falschparker geschützt werden. Eine Möglichkeit dafür ist die Installation versenkbarer Poller, die bestimmte Flächen gegen das Befahren schützen, gleichzeitig aber Rettungsdienste, Linienbusse etc. passieren lassen. Bis bisherigen Bemühungen des Ortsbeirates, die Probleme punktuell anzugehen, können als gescheitert angesehen werden. Daher ist es Zeit für eine umfassende Lösung des Problems. Dies vorangestellt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die unten aufgeführten neuralgischen Stellen mit versenkbaren Pollern auszustatten, um Flächen im Ortsbezirk gegen das ordnungswidrige Beparken zu sichern. 2. Linienbusse und Rettungsfahrzeuge flächendeckend mit entsprechenden Transpondern auszustatten, so dass diese in die gesperrten Bereiche einfahren können. 3. Die Abstände zwischen einzelnen Pollern sollen so gewählt werden, dass Fahrräder (auch Lastenräder) weiterhin passieren können. 4. Die Poller sollen im Rahmen einer stadtweiten Digitalisierungsstrategie vernetzt werden und mit Blockchain-Technologie ausgestattet werden. Die Liste der Orte, an denen die Poller eingerichtet werden sollen: Kleyerstraße (westlich der Kreuzung Sondershausenstraße), Mainzer Landstraße (Höhe Hausnummer 513), Mönchhofstraße (Ecke Mainzer Landstraße), Schmidtstraße (Ecke Denisweg), Europa-Allee (vor der Hausnummer 165), Emser Brücke (Ecke Varrentrappstraße) Platz der Einheit (Ecke Brüsseler Straße), Platz der Republik (diagonal von Nord-West nach Süd-Ost), Francois-Mitterand-Platz (Zufahrt aus Richtung Mainzer Landstraße), Weserstraße (nördliches Ende), Marienstraße (nördliches Ende), Taunusanlage (nördliches Ende), Goethestraße (westliches Ende), Börsenstraße (Zufahrt aus Richtung Hochstraße), Taubenstraße (nördliches Ende), Große Eschenheimer Straße (nördliches Ende), Brönnerstraße (nördliches Ende), Alte Gasse (nördliches Ende), Elefantengasse (nördliches Ende), Konrad-Adenauer-Straße (an der Kreuzung Bleichstraße / Seilerstraße), Klapperfeldstraße (nördliches Ende), Zeil (vor der Hausnummer 10), Allerheiligenstraße (vor der Hausnummer 3), Rechneigrabenstraße (östliches Ende), Fischerfeldstraße (östliches Ende), Schöne Aussicht (östliches Ende), Alte Brücke, Untermainbrücke, Friedensbrücke (jeweils Höhe Mitte), Gutleutstraße (vor der Hausnummer 371a). Zur Verdeutlichung dient diese Karte: Quelle: geoportal frankfurt.de Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 372/1 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und Die PARTEI (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: Die_PARTEI
Weiter lesenMaßnahmen bei Starkregen
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2022, OF 370/1 Betreff: Maßnahmen bei Starkregen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird im Hinblick auf die im Geoportal der Stadt Frankfurt veröffentlichte Starkregenkarte[1] gebeten die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Bezüglich der U-/S-Bahnstationen Hauptwache und Konstablerwache sowie der Baustelle U-Bahnstation Güterplatz: a) Ist hier mit oberflächlichen Überflutungen auf Straßenniveau zu rechnen oder weist die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen aus? b) Falls die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen ausweist: Bestehen Evakuierungspläne oder werden solche ausgearbeitet? c) Wird (ggf. gemeinsam mit der Deutschen Bahn) eine Strategie zum Schutz und zur Warnung von Fahrgästen entwickelt? Wenn ja, was werden die Inhalte dieser Strategie sein? d) Wie kann das Wasser aus den Bahnstationen schnellstmöglich wieder entfernt werden, so dass der Bahnbetrieb schnellstmöglich nach einem Starkregenereignis wieder aufgenommen werden kann? e) Ist bei einem Wassereinbruch in die unterirdischen Bahnstationen mit Schäden an der Elektrik oder den Gleisen oder anderen für den Bahnbetrieb notwendigen Anlagen zu rechnen? Falls ja, welche Schutzmaßnahmen sollen hier ergriffen werden und welche Notfallpläne gibt es für erforderliche Reparaturen? f) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesen Bereichen zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 2. Bezüglich Hauptbahnhof: a) Auf welcher Höhe werden im Bereich des Bahnhofsgebäudes einschließlich der Bahnsteige Überflutungen ausgewiesen? Zum Beispiel Straßenniveau im Gebäude oder in den unterirdischen S- und U-Bahnstationen? b) Falls die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen ausweist: Bestehen Evakuierungspläne oder werden solche ausgearbeitet? c) Wird (ggf. gemeinsam mit der Deutschen Bahn) eine Strategie zum Schutz und zur Warnung von Fahrgästen entwickelt? Wenn ja, was sind die voraussichtlichen Inhalte dieser Strategie? d) Wie kann das Wasser schnellstmöglich wieder entfernt werden, so dass der Bahnbetrieb schnellstmöglich nach einem Starkregenereignis wieder aufgenommen werden kann? e) Ist bei einem Starkregenereignis mit den ausgewiesenen Überflutungen mit Schäden an der Elektrik oder den Gleisen oder anderen für den Bahnbetrieb notwendigen Anlagen zu rechnen? Falls ja, welche Schutzmaßnahmen sollen hier ergriffen werden und welche Notfallpläne gibt es für erforderliche Reparaturen? f) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 3. Bezüglich Dominikanergasse: a) Bestehen hier Gefahren für die Bausubstanz des Dominikanerklosters einschließlich Kirche? b) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 4. Bezüglich westliche Berliner Straße / Karmeliterkloster / Bethmannstraße: a) Bestehen hier Gefahren für die Bausubstanz des Karmeliterklosters? b) Wie kann der Straßenbahnbetrieb nach einem Starkregenereignis schnellstmöglich wieder aufgenommen werden, dh wie kann das Wasser in diesem Bereich schnellstmöglich entfernt werden? c) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 5. Bezüglich Theatertunnel: a) Hier wird für die westliche Einfahrt eine starke Überflutungsgefahr ausgewiesen, jedoch nicht für den Tunnel selbst. Wird nicht mit einer Überflutung des Tunnels gerechnet oder wird diese lediglich in der Karte nicht ausgewiesen? b) Wie sollen im Tunnel befindliche Menschen bei einer möglichen Überflutung rechtzeitig gewarnt / evakuiert werden? c) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung im Theatertunnel zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 6. Muss auch mit einer Überflutung des unterirdisch gelegenen Europatunnels gerechnet werden? Falls ja, in welcher Höhe? 7. Bezüglich Weserstraße zwischen Mainzer Landstraße und Taunusstraße: Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 8. Bezüglich Kreuzung Ackermannstraße / Herxheimer Straße sowie Kreuzung Ackermannstraße / Kleyerstraße: Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 9. Bezüglich Bereich Eppenhainer Straße, Wallauer Straße und Innenhof Wallauer Straße 6 sowie angrenzende Bereiche Idsteiner Straße, Schloßborner Straße und Frankenallee vor dem Homburger Damm: a) Welche Gefahren bestehen hier für die angrenzenden Gebäude? b) Wie kann die Versorgung der Anwohner des Komplexes Wallauer Straße 6 a bis d / Eppenhainer Straße 2 a bis d bei einer Überflutung sichergestellt werden, da die Haustüren der an den Innenhof angrenzenden Gebäude in der Regel auf den stark überfluteten Innenhof öffnen? c) Ist nach dem Durchstich des Homburger Damms mit einer Überflutung des geplanten Tunnels zu rechnen? Falls ja, wie und wann soll der Tunnel geräumt und wie sollen Passanten gewarnt und geschützt werden? d) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem gesamten Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 10. Bezüglich Speicherstraße ab Zanderstraße bis einschließlich westlicher Rotfederring: a) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem gesamten Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? b) Ist es aufgrund der Nähe zum Main insbesondere möglich, das Gefälle zum Fluss zu erhöhen, so dass das Wasser hier besser ablaufen kann? 11. Welche Maßnahmen werden ganz allgemein unternommen, um das Abfließen des Wassers zu verbessern und diejenigen Bereiche, die derzeit eine besonders starke Überflutung ausweisen, in Zukunft besser zu schützen? 12. Wie sollen einerseits die Bevölkerung und andererseits andere Personen, die sich im Ortsbezirk 1 aufhalten, vor möglichem Starkregen gewarnt werden? 13. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Stadt bei einem konkret erwarteten Starkregenereignis im Gebiet des Ortsbezirks 1 im einzelnen vorsorgend zu treffen? 14. Inwiefern werden durch Starkregenereignisse Versorgungsleitungen für Wasser, Strom, Gas etc. möglicherweise gefährdet? Welche Maßnahmen werden zum Schutz der Versorgungsleitungen unternommen? Begründung: Die Starkregenkarte weist im Ortsbezirk 1 einige Bereiche aus, die bei Starkregen teils deutlich überflutet werden. Der Magistrat soll daher prüfen und berichten, wie mit den gewonnenen Erkenntnissen aus der Lage der Überflutungsflächen im weiteren Verlauf umgegangen werden soll und wie potentielle Gefahren für die Bevölkerung vermieden werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: Auskunftsersuchen V 347 2022 Die Vorlage OF 370/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenIllegale Pkw-Parkplätze Radfahrenden zur Verfügung stellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1577 entstanden aus Vorlage: OF 303/1 vom 18.01.2022 Betreff: Illegale Pkw-Parkplätze Radfahrenden zur Verfügung stellen Der Magistrat wird gebeten, den in der Grafik schraffiert gekennzeichneten Bereich zwischen Theatertunnel und Gabelung Bethmannstraße/Münzgasse mit Radbügeln ausstatten zu lassen. Begründung: Die dort regelmäßig abgestellten Pkw versperren die Sicht auf den Fußgängerüberweg. In diesem Bereich gibt es eine große Nachfrage nach weiteren Radbügeln. Im Übrigen hat der Magistrat die Absicht, in der Innenstadt nur noch bewirtschaftete Parkplätze anzubieten. Für bewirtschafteten Parkraum eignet sich dieser Bereich jedoch nicht. Skizze: Geoportal Frankfurt Foto: Andreas Laeuen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1388 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Alkoholverbot im Bahnhofsviertel teilweise aufheben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1377 entstanden aus Vorlage: OF 284/1 vom 09.01.2022 Betreff: Alkoholverbot im Bahnhofsviertel teilweise aufheben Der Magistrat wird dringend gebeten, im Hinblick auf die durch die Allgemeinverfügung vom 7. Januar 2022 erfolgte Gleichbehandlung von Ungleichem und dem daraus folgenden Verstoß gegen Art. 3 des Grundgesetzes 1. das mit der Allgemeinverfügung vom 7. Januar 2022 angeordnete Alkoholverbot in den folgenden Bereichen aufzuheben: a) Niddastraße zwischen Weserstraße und Moselstraße b) Moselstraße zwischen Niddastraße und Taunusstraße c) Kaisersack 2. Hilfsweise wird der Magistrat dringend gebeten, in der Allgemeinverfügung vom 7. Januar 2022 eine Ausnahmeregelung vorzusehen, wonach das Alkoholverbot gegen solche Menschen nicht durchgesetzt wird, die den zuständigen Ordnungsbehörden als wohnungslos und alkoholabhängig bekannt sind. Begründung: Mit der erneuten Anordnung eines Alkoholverbots schießt die Stadt über das Ziel hinaus. Das Bahnhofsviertel ist nun fast vollständig eine Alkoholverbotszone, was sichtlich überzogen ist. Zumindest einzelne Straßen des Bahnhofsviertels sollten - wie bislang nur die Wilhelm-Leuschner-Straße - vom Alkoholverbot ausgenommen werden. Hierfür bieten sich diejenigen Bereiche an, in denen die Durchsetzung eines Alkoholverbots ohnehin eine unbillige Härte für einige Personengruppen schafft. Darüber hinaus erscheint es sinnlos, Verbote anzuordnen, die die Stadt nicht durchsetzen kann, weil mit großer Regelmäßigkeit absehbar ist, dass immer wieder dagegen verstoßen werden wird. Im Gebiet des Ortsbezirks 1 leben insbesondere im Bahnhofsviertel und in der Innenstadt viele Menschen auf der Straße. Leider ist ein Teil dieser Menschen alkoholabhängig. Wenn alkoholkranke Menschen auf der Straße leben, konsumieren sie im Rahmen ihrer Sucht dort auch Alkohol. Die Möglichkeit, in private Räume auszuweichen, haben sie quasi nicht. Durch das Alkoholverbot soll eigentlich verhindert werden, dass sich Menschen in Gruppen zum Feiern im öffentlichen Raum treffen und dabei die Abstandsregeln nicht einhalten. Für alkoholsüchtige Menschen, die auf der Straße leben, stellt es jedoch eine unbillige Härte dar. Bürger berichten, dass Betroffene zur Vermeidung von Ordnungsgeldern auch teilweise von Bier zum Konsum von härteren Alkoholika übergegangen sind, die sich leichter in Flachmännern o. Ä. verstecken lassen. Durch das Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen im Ortsbezirk 1 wird daher die Alkoholsucht der betroffenen Menschen verschlimmert, was nicht Ziel der Regelung sein kann. Die Erlassbehörde der Allgemeinverfügung muss in ihre Grundrechtsabwägung einstellen, dass alkoholkranke, wohnungslose Menschen stärker vom fast für das komplette Bahnhofsviertel angeordnete Alkoholverbot betroffen sind als andere Menschen. Art. 3 des Grundgesetzes fordert jedoch nicht nur, Gleiches gleich, sondern auch Ungleiches ungleich zu behandeln. Um für die Betroffenen Rückzugsräume zu schaffen, sollen die oben genannten Teile des Bahnhofsviertels vom Alkoholverbot ausgenommen werden. Da die Allgemeinverfügung am 6. Februar 2022 außer Kraft tritt, ist Eile geboten, sodass dieser Antrag als Eilantrag gestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 585 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 53 0
Klimaschutz im Ortsbezirk 1 hier: Den Wiesenhüttenplatz erweitern und begrünen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1353 entstanden aus Vorlage: OF 256/1 vom 11.10.2021 Betreff: Klimaschutz im Ortsbezirk 1 hier: Den Wiesenhüttenplatz erweitern und begrünen Der Magistrat wird gebeten, den gepflasterten Fahrbahnbereich über den Wiesenhüttenplatz, der als U-Turn genutzt und als Parkplatz missbraucht wird, in einem ersten Schritt abpollern sowie mittelfristig entsiegeln und begrünen zu lassen. Begründung: Der gepflasterte Fahrbahnbereich über den Wiesenhüttenplatz war als Wendemöglichkeit gedacht, da ein Linksabbiegen in die Gutleutstraße nicht möglich ist. Diese Fläche wird jedoch regelmäßig verkehrswidrig zugeparkt und steht dem fließenden Verkehr oder gar Einsatzkräften nicht in benötigtem Umfang zur Verfügung. Feuerwehr und Einsatzkräfte dürfen im Notfall jedoch Einbahnstraßen auch entgegen der Fahrtrichtung befahren und benötigen den U-Turn nicht. Das Abpollern dieser Fläche zu beiden Fahrbahnseiten hin verhindert kurzfristig zuverlässig das verbotene Abstellen von Pkw und fördert den Schutz der zu Fuß Gehenden. Mittelfristig sollen der gepflasterte Fahrbahnbereich und ein Teil des überbreiten Gehwegbereiches an der Gutleutstraße jedoch entsiegelt, begrünt und den zu Fuß Gehenden zugänglich gemacht werden. Die Fläche leistet somit einen Beitrag zur Versickerung von Regenwasser und gegen die sommerliche Überhitzung der Stadt. Foto: Petra Thomson Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 934 Aktenzeichen: 66 0
Das lange versprochene Toilettenkonzept endlich vorlegen!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1355 entstanden aus Vorlage: OF 259/1 vom 11.10.2021 Betreff: Das lange versprochene Toilettenkonzept endlich vorlegen! Vorgang: OM 1349/07 OBR 1; ST 348/07; OM 1778/17 OBR 1; ST 1931/17; OM 3705/18 OBR 1; ST 3/19; OM 5154/19 OBR 1; ST 232/20; OM 6008/20 OBR 1; ST 1379/20; OM 676/21 OBR 1; OM 894/21 OBR 1; Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich den aktuellen Sachstand zum lange angekündigten Toilettenkonzept für Frankfurt und einen konkreten Zeitplan zur Realisierung zu nennen, sodass der Zeitraum für schnelle, provisorische Lösungen an den neuralgischen Stellen besser abgeschätzt werden kann (siehe Vorlage OM 854 ). Der Magistrat wird zudem gebeten, folgende Fragen zeitnah zu beantworten: 1. Ist die Erstellung des Toilettenkonzepts abgeschlossen? 2. Welche Planungen bestehen bereits? 3. Wann ist frühestens mit einer Realisierung zu rechnen? 4. Wann beabsichtigt der Magistrat, das Toilettenkonzept in die Stadtverordnetenversammlung einzubringen? 5. Welche konkreten Standorte kann der Magistrat im Ortsbezirk 1 heute schon benennen? Begründung: Die Liste der Anregungen ist lang, in denen Toiletten im öffentlichen Raum Frankfurts gefordert werden, alleine im Jahr 2021 gab es dazu neun Vorlagen im Ortsbeirat 1, u. a. die Vorlage OM 676 "Öffentliche Toilette in der Niddastraße bereitstellen". Im Folgenden eine Auswahl aus vergangenen Zeiten: Vorlage OM 1349 aus 2007 "Dringend erforderlich ein Pissoir in der unteren Gutleutstraße" Vorlage OM 1778 aus 2017 "Öffentliche Toiletten im Bahnhofsviertel" Vorlage OM 3705 aus 2018 "Urinale für die Elbestraße" Vorlage OM 5154 aus 2019 "Dringend benötigte Pissoirs im Bahnhofsviertel" Vorlage OM 6008 aus 2020 "Uritrottoirs III" Es grenzt schon an Unverfrorenheit und absolute Ignoranz, mit der alle Anregungen bisher abgebügelt wurden, immer mit dem Hinweis, dass ein allumfassendes Konzept in Arbeit sei. Dieses Konzept hat sich wohl inzwischen in Luft aufgelöst, während der Magistrat weiterhin beharrlich schweigt und die Anwohnenden im Bahnhofsviertel, aber auch in der Innenstadt bald Amok laufen ob der Zustände des Wildpinkelns und öffentlichen Defäkierens. Andere Städte sind da bereits weiter. Hier sei das Beispiel Köln genannt: SessionNet | Evaluierungsbericht zum Strategiepapier für ein ganzheitliches Toilettenkonzept in Köln (stadt- koeln.de) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2007, ST 348 Anregung an den Magistrat vom 19.06.2007, OM 1349 Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1778 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1931 Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3705 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 3 Anregung an den Magistrat vom 17.09.2019, OM 5154 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 232 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6008 Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2020, ST 1379 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 676 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2465 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 748 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2025, ST 1406 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 1 am 24.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haltestellen Münchener Straße aufräumen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1116 entstanden aus Vorlage: OF 215/1 vom 07.11.2021 Betreff: Haltestellen Münchener Straße aufräumen Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Wartebereiche der Straßenbahnhaltestellen "Hauptbahnhof/Münchener Straße" sowie "Weser-/Münchener Straße" für die wartenden ÖPNV-Nutzerinnen und ÖPNV-Nutzer freigehalten werden. Begründung: Die Wartebereiche der Straßenbahnhaltestellen "Hauptbahnhof/Münchener Straße" sowie "Weser-/Münchener Straße" sind häufig zugestellt. Nicht nur stellen die ansässigen Händler bei diesen Haltestellen ihre Waren und Lieferungen auf die Straße, sondern hier werden auch immer wieder Fahrräder und E-Roller abgestellt. Dadurch ist die zum Warten nutzbare Fläche der Gehwege sehr schmal, zumal auch viele Fußgänger den Wartebereich passieren. Andererseits ist es auch schwierig, durch die abgestellten Fahrräder und E-Roller hindurch zu den haltenden Straßenbahnen zu kommen. Der Magistrat wird daher gebeten, hier Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 573 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
Verständliche Informationen für die Fahrgäste im ÖPNV bei geänderter Streckenführung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1134 entstanden aus Vorlage: OF 241/1 vom 03.11.2021 Betreff: Verständliche Informationen für die Fahrgäste im ÖPNV bei geänderter Streckenführung Der Magistrat wird gebeten, auf RMV, traffiQ und VGF einzuwirken, dass die durch Bauarbeiten veränderten temporären Streckenführungen von Straßenbahnen, U-Bahnen und Bussen früher und verständlicher an die Fahrgäste kommuniziert werden. Denn nicht immer liegt es zuletzt bei den Fahrgästen, welche der angebotenen Informationen sie bereit sind aufzunehmen, sondern an komplizierten Grafiken und unverständlichen Texten. Begründung: Wann immer gerade zu Ferienzeiten baustellenbedingt Streckenführungen von öffentlichen Verkehrsmitteln geändert werden, entsteht Konfusion. Plötzlich fahren Straßenbahnen auf ungewohnten Wegen, wie jetzt gerade während der Herbstferien die Straßenbahnlinien 16 und 17, die plötzlich im Gallus verkehren. Dafür werden bekannte Straßenbahnlinien wie die Linien 14 und 21 eingestellt. Das Problem dabei sind die Kundeninformationen, die man an den Haltestellen findet, wenn man Glück hat. Selbst ortskundige Verkehrsteilnehmende kommen darüber in das Grübeln. Wie sollen sich erst Ortsfremde anhand dieser Grafiken und Beschreibungen orientieren? Besser wären klare Aussagen wie: "In der Zeit vom 11. bis 25. Oktober fährt die Straßenbahnlinie 11 von Fechenheim nicht mehr über den Hauptbahnhof nach Höchst. Bitte steigen Sie an der Haltestelle ‚Hauptbahnhof/Münchener Straße' aus und in die S-Bahn-Linien 3, 4, 5 und 6 im Hauptbahnhof tief, Gleis 104, um. Fahren Sie bis zur S-Bahn-Haltestelle ‚Galluswarte' und steigen Sie dort in die Straßenbahnlinien 11 oder 17 um in Richtung Höchst." Bilder: Petra Thomsen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 578 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 14
Lichtsignalanlage Hafenstraße/Ecke Gutleutstraße für Fahrradfahrende sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1131 entstanden aus Vorlage: OF 237/1 vom 02.11.2021 Betreff: Lichtsignalanlage Hafenstraße/Ecke Gutleutstraße für Fahrradfahrende sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Hafenstraße/Ecke Gutleutstraße für Fahrradfahrende sicherer zu gestalten. Zu diesem Zweck sollen vor allem in nördlicher und südlicher Richtung vorgezogene Haltlinien markiert werden, sodass sich Menschen mit Fahrrädern vor den Autos positionieren können. Des Weiteren müssen in nördlicher und südlicher Richtung sinnvolle und sichere Möglichkeiten zum Linksabbiegen geschaffen und die entsprechenden Fahrradwege früher auf die Straße verschwenkt werden. Begründung: Die Kreuzung ist, insbesondere von nördlicher und südlicher Fahrtrichtung und beim Linksabbiegen, für Fahrradfahrende sehr unübersichtlich und gefährlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 889 Antrag vom 24.08.2024, OF 1380/1 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5818 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Umgestaltung der ehemaligen Verkehrsfläche zwischen Bethmannstraße und Münzgasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1114 entstanden aus Vorlage: OF 212/1 vom 05.11.2021 Betreff: Umgestaltung der ehemaligen Verkehrsfläche zwischen Bethmannstraße und Münzgasse Der Magistrat wird gebeten, den Platz zwischen Bethmannstraße und Münzgasse gegenüber dem Ausgang des Instituts für Stadtgeschichte umzugestalten und den provisorischen Charakter zu beenden. Hierbei sollen vor allem: 1. der Platz soweit möglich entsiegelt werden; 2. die Schotterböschungen entlang des Radweges Bethmannstraße entfernt werden; 3. ein barrierefreier Fußweg angelegt werden, der ausgehend vom Fußgängerübergang westliche Bethmannstraße zur Münzgasse führt; 4. die Aufenthaltsqualität der Fläche durch Begrünung in Form von Bäumen mit Beeten gesteigert werden . Sollte dies nicht möglich sein, sollen weitere Pflanzkübel aufgestellt werden. Begründung: Durch die neue Verkehrsführung der Bethmannstraße und das Abpollern des Platzes von der Münzgasse aus ist in der Innenstadt eine hässliche und ungenutzte Fläche entstanden. Für Fußgängerinnen und Fußgänger, die aus Richtung Römer die Bethmannstraße in Richtung Willy-Brandt-Platz laufen, ist die Gehwegführung nicht klar ersichtlich. Es gibt einen schmalen Streifen entlang des Radweges, der kurz vor der Einmündung zur Münzgasse durch einen Laternenpfahl unnutzbar gemacht wird. Fußgängerinnen und Fußgänger müssen dann entweder auf den Radweg ausweichen oder zurückgehen und über die Schotterböschung auf den Platz gehen. Für Menschen mit Rollstühlen oder Kinderwagen stellt sich die Situation durch einen hohen Bordstein noch schwieriger dar. Gleichzeitig wird die versiegelte Fläche nicht genutzt. Eine Entsiegelung und Begrünung mit einer klaren Wegeführung für Fußgängerinnen und Fußgänger ist daher wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 571 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2165 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1286 Stellungnahme des Magistrats vom 19.01.2024, ST 140 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 1 am 24.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Klimaschutz im Ortsbeirat 1 hier: Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 938 Wilhelm-Leuschner-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 895 entstanden aus Vorlage: OF 175/1 vom 11.10.2021 Betreff: Klimaschutz im Ortsbeirat 1 hier: Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 938 Wilhelm-Leuschner-Straße Vorgang: M 220/19 Der Magistrat wird gebeten, dass der Bebauungsplan Nr. 938 Wilhem-Leuschner-Straße 43 bis 45 wie folgt abgeändert bzw. ergänzt werden soll: 1. Es soll das reguläre Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung gewählt werden anstelle des beabsichtigten beschleunigten Verfahrens nach § 13 (1) Nr.1 BauGB, um schädliche Umweltauswirkungen zuverlässig erkennen und vermeiden zu können. 2. Die geplante nachverdichtende Blockrandbebauung soll unterbrochen werden, um wirksam die Frischluftzufuhr ins Bahnhofsviertel gewährleisten zu können. 3. Die negativen Auswirkungen der ergänzenden Bebauung auf das historische Bestandsgebäude Villa Bonn sollen so gering wie möglich ausfallen. Die Neubebauung soll in Abstand und Höhe darauf Rücksicht nehmen. 4. Die geplante nachbarschützende Einhausung der Lkw-Andienung soll in Materialität und Beschaffenheit einen ausreichenden Lärmschutz, nachwachsende Materialien und eine Begrünung aufweisen. 5. Die Blockrandbebauung zur Wilhelm-Leuschner-Straße soll eine Wohnnutzung anstelle der geplanten Büronutzung beinhalten. 6.1 Über den Baulandbeschluss gemäß Vorlage M 220 hinaus (30 Prozent gefördertes Wohnen) sollen 50 Prozent für den sozialen Wohnungsbau (35 Prozent für den 1. und 15 Prozent für den 2. Förderweg), 15 Prozent für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte nach Konzeptverfahren, 5 Prozent für u. a. Studierende, Auszubildende, weitere Personen mit dringendem Wohnungsbedarf sowie 10 Prozent für frei finanzierten Mietwohnungsbau der Wohnungen vorgesehen werden. 6.2 Es soll eine Kita für die geplanten Wohnungen und das nähere Umfeld im Bahnhofsviertel vorgesehen werden. 7. Abweichend von der Gestaltungssatzung Nr. 4 aus dem Jahr 1981 sollen Fassadenbegrünung, Balkonbegrünung, nachhaltige Materialien und Oberflächen sowie Fotovoltaikanlagen zur nachhaltigen Stromerzeugung auf Dach- und Fassadenflächen vorgesehen werden, wo immer das möglich ist. 8. Es sollen nachhaltige Baustoffe wie z. B. Holz- oder Hybridbauweise sowie recycelte Materialien zum Einsatz kommen, wo immer das möglich ist. 9. Gemäß der Stellplatzsatzung Frankfurt soll nur die absolut notwendige Mindestanzahl an Pkw-Stellplätzen für die Hotel- und Wohnutzung auf dem Grundstück geplant werden. Fahrradstellplätze sind in ausreichender Menge vorzusehen. In der Tiefgarage soll eine Carsharing-Station mit mehreren Fahrzeugen für Anwohnende vorgesehen werden, die auch von Anwohnenden der umliegenden Bebauung genutzt werden können. Ladestationen für Elektrofahrzeuge sollen in ausreichender Anzahl vorgesehen werden. 10. Die geplante Pkw-Vorfahrt des Hotels, die den stark befahrenen Radweg zweimal queren würde, soll entfallen. Dadurch wird eine Gefährdung der Radfahrenden vermieden. Zudem ist die ÖPNV-Anbindung des Grundstücks aufgrund der Nähe zum Hauptbahnhof und der Münchener Straße exzellent. Anstelle der geplanten Pkw-Vorfahrt sollen Stellplätze für Fahrräder, Taxi und ein Lieferfahrzeug vorgesehen werden. Nicht benötigte Flächen sollen entsiegelt und begrünt werden. 11. Die öffentliche Durchwegung des Grundstücks soll mittels Baulast gesichert werden und darf zeitlich nicht beschränkt werden, um allen Menschen den Zugang zum Main zu ermöglichen. 12. Für die Baumaßnahmen oder die Einrichtung der Baustelle dürfen keine Bäume gefällt werden. Eventuell kranke oder abgestorbene Bäume müssen auf dem Grundstück nachgepflanzt werden. 13. Der Anteil der versiegelten Fläche auf dem Grundstück soll nicht erhöht werden. Flächen sind zu entsiegeln, wo immer das möglich ist. 14. Auf dem Grundstück sind eine Regenwassernutzung zur Bewässerung der Bepflanzung sowie geeignete Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung vorzusehen. 15. Der Vorhabenträger hat geeignete Maßnahmen zum Schutz des dort brütenden Turmfalkenpärchens auf dem Hoteldach zu ergreifen und weitere Untersuchungen vor Beginn der Abbruch- und Baumaßnahmen zum Schutz der auf dem Grundstück lebenden Tiere anzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.12.2019, M 220 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 259
Sauberkeit im Ortsbezirk 1 hier: Mobile Toiletten für das Bahnhofsviertel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 894 entstanden aus Vorlage: OF 174/1 vom 11.10.2021 Betreff: Sauberkeit im Ortsbezirk 1 hier: Mobile Toiletten für das Bahnhofsviertel Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig provisorische, umweltfreundliche, chemiefreie Toilettenanlagen und Urinale an neuralgischen Stellen im Bahnhofsviertel aufstellen zu lassen wie z. B. an der Gutleutstraße/Moselstraße, Wiesenhüttenplatz, Karlsplatz, Niddastraße/Elbestraße, Niddastraße/Weserstraße, Kaisersack und auf der südlichen Seite des Bahnhofsvorplatzes, bis das versprochene Toilettenkonzept realisiert wird. Begründung: Der an manchen Stellen unerträgliche Gestank und die Verunreinigung nehmen im Zuge der Wiederbelebung der Straßen und Gehwege in Post-Coronazeiten extrem zu. Die Beschwerden entnervter Anwohnender und Gewerbetreibender werden auch immer häufiger. Das einzige Urinal in der Moselstraße stellt auch nicht die Lösung des Problems dar - schon gar nicht für Frauen. Die Menschen glauben schon nicht mehr daran, dass der Magistrat jemals ein umfassendes Toilettenkonzept vorlegen wird. Über die jahrelange Ankündigung eines Konzepts wird nur noch gespottet. Saisonale mobile Anlagen, stationäre Container wie beispielsweise am Mainufer oder Mieturinale können an Stelle einiger Pkw-Stellplätze aufgestellt werden. Sie wären leistungsfähig, weithin sichtbar und müssen so aufgestellt werden, dass sie mit Trinkwasser versorgt und das Abwasser direkt in Gullys entsorgt werden kann. Umweltfreundliche chemiefreie Systeme sind dabei unbedingt zu nutzen. Städte wie Freiburg oder Basel haben nachhaltige Systeme ohne Chemie wie z. B. von der Firma Kompotoi schon seit Jahren im Einsatz. Link: https://www.kompotoi.ch/plnung/ecosec/ Bild: Kompotoi Ecosec Pica mit Solar/Dachbegrünung Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.01.2022, OF 323/1 Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1593
Sperrfläche in der Hafenstraße sichern
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2021, OF 194/1 Betreff: Sperrfläche in der Hafenstraße sichern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Sperrfläche im Bereich der Hafenstraße 21, kurz vor der Kreuzung mit der Gutleutstraße, derart mit Pollern, Radbügeln o.Ä. zu sichern, dass Autos dort nicht länger illegal parken können. Begründung: Der Sperrflächenbereich ist sichtbar aufgemalt, wird jedoch regelmäßig von Autos zum (längeren) Parken genutzt und macht die Verkehrssituation v.a. für Radfahrerinnen und Radfahrer, die aus dem Norden kommen, unübersichtlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 194/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 194/1 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenKinderfreundliche Gestaltung des Sommerhoffparks
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 703 entstanden aus Vorlage: OF 155/1 vom 22.08.2021 Betreff: Kinderfreundliche Gestaltung des Sommerhoffparks Der Magistrat wird gebeten, 1. den Spielplatz im Sommerhoffpark attraktiver zu gestalten, indem a) eine der beiden vorhandenen Brettschaukeln durch eine Kleinkind-/Babyschaukel ersetzt wird; b) das auf dem Schönplatz abmontierte "Zebra" auf diesem Spielplatz aufgestellt wird. Begründung: Der Sommerhoffpark im westlichen Gutleutviertel erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Für die Bewohnerinnen und Bewohner des Johanna-Kirchner-Altenhilfezentrums (JoKi), aber auch für die Bewohnerinnen und Bewohner der Flüchtlingsunterkunft auf der dem JoKi gegenüberliegenden Straßenseite der Gutleutstraße ist er ein willkommener Ort der Erholung. Insbesondere an Wochenenden füllt sich der Park auch mit Kindern, Enkeln und Urenkeln der Bewohnerinnen und Bewohner des JoKi. Deshalb ist es wichtig, den Spielplatz attraktiver zu gestalten. Dies kann zum Teil bereits mit vorhandenem Material erreicht werden: 1. Auf dem Rottweiler Platz gibt es zwei Schaukeln mit Kleinkind-/Babyschaukelsitz und keine für größere Kinder geeignete Schaukel mit Brettsitz. Tauschte man zwei Sitze aus, könnten auf beiden Spielplätzen größere und kleinere Kinder gleichzeitig schaukeln. 2. Das "Zebra" auf dem Schönplatz erfreute sich bei den Kindern dort sehr großer Beliebtheit. Nachdem die Verankerung beschädigt war, wurde es dort ab- und nicht mehr aufgebaut, weil es auf dem sogenannten Erwachsenenteil des Platzes stand und auf dem "Kinderteil" kein ausreichender Platz war. Im Sommerhoffpark gibt es genügend Platz: das Zebra würde die Beliebtheit des Spielplatzes erheblich steigern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.11.2021, ST 2022
Verkehrssicherheit im Ortsbezirk 1 hier: Ausgefallene Ampel Düsseldorfer Straße reaktivieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 707 entstanden aus Vorlage: OF 164/1 vom 23.08.2021 Betreff: Verkehrssicherheit im Ortsbezirk 1 hier: Ausgefallene Ampel Düsseldorfer Straße reaktivieren Seit einigen Wochen funktioniert die Lichtzeichenanlage des Überweges Düsseldorfer Straße/Niddastraße wegen eines defekten Stromkabels nicht mehr. Der Zeitpunkt der Wiederinbetriebnahme ist gemäß einer Mitteilung des Magistrats ungewiss und kann nicht vor Beendigung von Baumaßnahmen vorgenommen werden. Gleichzeitig wird der Autoverkehr in keiner Weise zur Rücksicht auf zu Fuß Gehende hingewiesen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, eine provisorische Ampel bis zur Wiederinbetriebnahme der alten Ampel zu installieren. Sollte dies nicht möglich sein, sollen folgende Punkte umgesetzt werden: 2.1. Eine der in Richtung Hauptbahnhof führenden Fahrspuren sperren zu lassen und im Bereich der ausgefallenen Lichtzeichenanlage eine gelbe Querungshilfe (Zebrastreifen) sowie eine entsprechende Beschilderung anbringen zu lassen; 2.2. im Falle der Öffnung der in Richtung Platz der Republik führenden Fahrspur bei weiter bestehendem Defekt der Ampelanlage und bis zur Ergänzung des Radweges dort in gleicher Weise eine provisorische Querungshilfe einrichten zu lassen; 2.3. im Falle der Wiederinbetriebnahme der Ampelanlage die Wartezeiten für zu Fuß Gehende deutlich zu verkürzen, da derart lange Wartezeiten kaum noch akzeptiert werden können; 2.4. dem Ortsbeirat in einem späteren Bericht zu erläutern, ob - aufg rund der Erfahrungen mit der provisorischen baustellenbedingten Querungshilfe - die Ampelanlage, soweit sie den Fußverkehr betrifft, durch eine dauerhafte Querungshilfe (Zebrastreifen) ersetzt werden kann. Begründung: Die Querungsmöglichkeit wird schon immer stark genutzt, und der ersatzlose Ausfall führt zu einer Gefährdung aller zu Fuß Gehenden. Daher ist dringend und zeitnah die provisorische Einrichtung einer Querungshilfe erforderlich. Sogenannte Zebrastreifen dürfen gemäß der StVO jedoch nur über einspurige Straßenabschnitte geführt werden. In diesem Bereich fahren Fahrzeuge eher selten nebeneinander, sodass die Wegnahme einer Fahrspur kaum Auswirkungen haben wird. Im Zuge der Bauarbeiten am Hauptbahnhof sind unterirdische Querungsmöglichkeiten weggefallen. Die nächsten sicheren Querungsmöglichkeiten bestehen erst wieder am Platz der Republik und an der Kaiserstraße. In der Vergangenheit hat sich die Schaltung der Ampelanlage als ausschließlich autofreundlich ausgezeichnet, während zu Fuß Gehende minutenlang warten mussten. Die Erfahrungen mit einer provisorischen Querungshilfe sollen aufzeigen, ob diese Anlage - soweit sie zu Fuß Gehende betrifft - durch einen Zebrastreifen ersetzt werden kann. Damit kann eine teure Wiederinbetriebnahme und kostenintensive Wartung der Anlage vermieden werden. Für zu Fuß Gehende entfallen Wartezeiten, womit das gesunde und nicht klimaschädliche zu Fuß gehen gestärkt wird. Foto: Andreas Laeuen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 53 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Fußgängerüberweg am Baseler Platz gegen missbräuchliche Nutzung sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 702 entstanden aus Vorlage: OF 154/1 vom 22.08.2021 Betreff: Fußgängerüberweg am Baseler Platz gegen missbräuchliche Nutzung sichern An der nordöstlichen Ecke des Baseler Platzes, an der Ampelanlage, die entlang der Baseler Straße über die Gutleutstraße führt, ist die ehemals linke Fahrbahn der Gutleutstraße durch Trennelemente abgesperrt. Das dadurch entstandene "Niemandsland" wird als Abstellfläche insbesondere für Pkw missbraucht, die bei der Ein- und Ausfahrt über die Fußgängerfurt der Ampelanlage fahren und dabei Passantinnen und Passanten behindern und gefährden. Im Gutleutviertel sind Freiflächen rar. Der Klimawandel stellt die Stadtgesellschaft vor Herausforderungen, die auch durch eine Begrünung der Stadt angegangen werden müssen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, die asphaltierte Fläche links neben den Trennelementen entweder zu entsiegeln, zu begrünen und baulich gegen parkende Fahrzeuge zu schützen oder zumindest Blumenkübel beziehungsweise Hochbeete dort aufzustellen, um die Fläche einer sinnvolleren Nutzung zuzuführen und die entstehenden Gefahrensituationen, insbesondere für Fußgängerinnen und Fußgänger, zu verhindern. Begründung: Wie auf der Abbildung ersichtlich, nutzen Pkw den freien Parkraum und gelangen dorthin, indem sie den Fußgängerüberweg missbrauchen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 54 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1677 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 0
Ideen
Keine Ideen gefunden.