Alkoholverbot im Bahnhofsviertel teilweise aufheben
Vorlagentyp: OM Ortsbeirat 1
Anregung
Der Magistrat wird dringend gebeten, im Hinblick auf die durch die Allgemeinverfügung vom 7. Januar 2022 erfolgte Gleichbehandlung von Ungleichem und dem daraus folgenden Verstoß gegen Art. 3 des Grundgesetzes
- das mit der Allgemeinverfügung vom
- Januar 2022 angeordnete Alkoholverbot in den folgenden Bereichen aufzuheben:
- a)Niddastraße zwischen Weserstraße und Moselstraße
- b)Moselstraße zwischen Niddastraße und Taunusstraße
- c)Kaisersack
- Hilfsweise wird der Magistrat dringend gebeten, in der Allgemeinverfügung vom
- Januar 2022 eine Ausnahmeregelung vorzusehen, wonach das Alkoholverbot gegen solche Menschen nicht durchgesetzt wird, die den zuständigen Ordnungsbehörden als wohnungslos und alkoholabhängig bekannt sind.