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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Ergreifung von Maßnahmen gegen das Falschparken in der Melchiorstraße - Überprüfung der Stellungnahme ST 2212

08.02.2022 · Aktualisiert: 29.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1552 entstanden aus Vorlage: OF 336/6 vom 21.01.2022 Betreff: Höchst: Ergreifung von Maßnahmen gegen das Falschparken in der Melchiorstraße - Überprüfung der Stellungnahme ST 2212 Vorgang: OM 652/21 OBR 6; ST 2212/21 Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme ST 2212 geäußerten Aussagen gegen geeignete Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Melchiorstraße in Höchst ernsthaft zu überdenken, wie zum Beispiel das Anbringen von Pollern im Abschnitt zwischen der Königsteiner Straße und der Albanusstraße. Begründung: Laut Stellungnahme ST 2212 seien in der Melchiorstraße die straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen, wie z. B. Beschilderungen und Markierungen, ausgeschöpft, wie seitens des Magistrats argumentiert wird. Betroffene Bürgerinnen und Bürger sowie Anwohnerinnen und Anwohner können und wollen dieser Sichtweise nicht folgen. Nach wie vor sind die Bürgersteige vollgeparkt, trotz sporadisch durchgeführter Kontrollen. Dass eine Bepflanzung aufgrund definierter Standards nicht einfach durchzuführen ist, sei dahingestellt. Das Eingeständnis des Magistrats, dass eine angemessene Kontrollintensität durch die Verkehrspolizei weder in Höchst noch im übrigen Stadtgebiet zu gewährleisten sei, lässt darauf schließen, dass die Stadt in diesem Punkt resigniert hat. Der Einwand, dass aufgrund des beengten Straßenraumes weitere bauliche Maßnahmen nicht zu realisieren seien, ist jedoch falsch. Poller am Straßenrand behindern den Durchfahrtsverkehr inkl. Rettungseinsätze und Feuerwehr wenig bis gar nicht, im Gegensatz dazu, wenn falsch parkende Pkw beidseitig die Straße deutlich verengen. Nach einer nochmaligen Begehung der Melchiorstraße gemeinsam mit Anwohnerinnen und Anwohnern hält der Ortsbeirat die Anbringung von Pollern für eine gute Möglichkeit, das Problem zwar nicht zu lösen, aber erheblich zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 652 Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2212 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1327 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2789 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Sicherer Zebrastreifen am Höchster Hallenbad (Melchiorstraße) durch Anbringung einer Beleuchtungsquelle

08.02.2022 · Aktualisiert: 15.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1551 entstanden aus Vorlage: OF 335/6 vom 18.01.2022 Betreff: Höchst: Sicherer Zebrastreifen am Höchster Hallenbad (Melchiorstraße) durch Anbringung einer Beleuchtungsquelle Der Magistrat wird gebeten, den o. g. Zebrastreifen, der gerade in den Abendstunden und zur Winterzeit mangels Ausleuchtung schlecht einsehbar ist, mit einer entsprechenden Beleuchtungsquelle auszustatten und damit entsprechend für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sicherer zu gestalten. Begründung: Der o. g. Zebrastreifen wird von vielen Menschen im Stadtteil stark frequentiert. Insbesondere Kinder nutzen den Übergang zum Besuch des Höchster Hallenbads sowie auf dem täglichen Weg zur Schule. Es wäre daher wünschenswert, den stark frequentierten Zebrastreifen (wie üblicherweise an anderen Stellen auch vorhanden) aus Sicherheitsaspekten durch Anbringung einer Beleuchtungsquelle entsprechend auszuleuchten. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1174 Aktenzeichen: 91 52

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit am Höchster Markt für Fußgängerinnen und Fußgänger

08.02.2022 · Aktualisiert: 23.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1553 entstanden aus Vorlage: OF 337/6 vom 22.01.2022 Betreff: Verkehrssicherheit am Höchster Markt für Fußgängerinnen und Fußgänger Der Magistrat wird gebeten, das Falschparken am Höchster Markt in der Antoniterstraße auf Höhe der Markthalle durch das Aufstellen von mobilen Bänken zu verhindern. Ein Pate ist dem Ortsbeirat bekannt. An jedem Markttag wird die Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger durch verkehrswidriges Parken direkt an der Markthalle gefährdet. Um den Fußgängerinnen und Fußgängern einen eigenen sicheren Raum zu geben, gilt es den Fußweg von der Straße baulich abzugrenzen und Falschparken zu verhindern. Wegesperren, Drängelgitter etc. aus Metall sind an dieser Stelle nicht sinnvoll, da diese sogleich von Radfahrenden für die Fahrräder genutzt würden und damit erneut der Fußweg verstellt würde. Die mobilen Bänke stellen keine Veränderung des Verkehrsflusses und keine Beeinträchtigung des Marktbesuches dar, sondern dienen vielmehr der Durchsetzung der Straßenverkehrsordnung im Sinne der Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger. Für das Einkaufserlebnis Höchster Markt ist eine sichere und entspannte Atmosphäre wichtig. Für Pkw stehen neben den Parkplätzen rund um den Höchster Markt im Stadtteil Höchst zwei Parkhäuser und an der Batterie Parkplätze zur Verfügung. Begründung: Durch den an Markttagen durchgängigen Parksuchverkehr und die vielen verkehrswidrig abgestellten Pkw kommt es rund um den Höchster Markt immer wieder zu gefährlichen Situationen. Die durch den Ortsbeirat 6 in den letzten Jahren mehrfach angeregte erhöhte Kontrolldichte, um Falschparken zu verhindern, kann durch die zuständige Behörde nicht gewährleistet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1168 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verstärkte Kontrollen des ruhenden Verkehrs im Gerhart-Hauptmann-Ring und in den angrenzenden Straßen

20.01.2022 · Aktualisiert: 16.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2022, OM 1464 entstanden aus Vorlage: OF 86/8 vom 05.01.2022 Betreff: Verstärkte Kontrollen des ruhenden Verkehrs im Gerhart-Hauptmann-Ring und in den angrenzenden Straßen Der Magistrat wird beauftragt, dass die Kontrollen des ruhenden Verkehrs im Gerhart-Hauptmann-Ring (inklusive der Stichstraßen) und den angrenzenden Straßen dauerhaft in kürzeren, unregelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Begründung: Der Gerhart-Hauptmann-Ring (inklusive Stichstraßen) und die an den Gerhart-Hauptmann-Ring angrenzenden Straßen sind immer stärker von falsch/wild parkenden Fahrzeugen belastet. Weder Halte- und Durchfahrtsverbote noch Bürgersteige oder Radfahrwege werden beachtet. Das führt zu einer Gefährdung von Kindern, Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern. In der Vergangenheit durchgeführte Kontrollen haben Wirkung gezeigt, jedoch hält diese Wirkung nicht lange an. Es bedarf daher einer nachhaltigen Kontrolle, um eine dauerhaft abschreckende Wirkung zu erzielen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1179 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Verkehr zwischen Haltestelle „Hostatostraße“ und Bahnhof Höchst

11.01.2022 · Aktualisiert: 03.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1328 entstanden aus Vorlage: OF 291/6 vom 14.12.2021 Betreff: Höchst: Verkehr zwischen Haltestelle "Hostatostraße" und Bahnhof Höchst Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie die Strecke zwischen der Haltestelle "Hostatostraße" und dem Bahnhof Höchst für den Busverkehr so gestaltet werden kann, dass keine Pkw, Taxi oder andere Fahrzeuge den Busverkehr beim Abbiegen in die Albanusstraße und in die Dalbergstraße behindern und dadurch zu Unpünktlichkeiten, Stau oder Gefährdungen im Straßenverkehr beitragen. Begründung: Von Anwohnern wird häufig beobachtet, dass Falschparker auf dem oder knapp neben dem Zebrastreifen an der Hostatostraße/Ecke Albanusstraße auf der gleichen oder der gegenüberliegenden Seite der Buchhandlung parken, sodass der Bus, insbesondere ein Gelenkbus, nicht in die Albanusstraße einbiegen kann. Auch an der nächsten Ecke, Albanusstraße/Ecke Dalbergstraße, gelingt das Abbiegen nicht, wenn auf der Dalbergstraße gegenüber der Straßenmündung ein Auto (längere Zeit) hält oder die Autos die Haltelinie vor der Fußgängerampel nicht beachten. Außer durch minutenlange Hupkonzerte glauben auch einige Ungeduldige an Lösungen, an den sich gegenseitig blockierenden Autos vorbeifahren zu können, und verursachen so brenzlige, gefährliche Verkehrssituationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 955 Aktenzeichen: 66 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Schwanheim: Entwicklung eines Konzepts für den Betrieb von Grillplätzen im Frankfurter Westen; Wiederfestsetzung von nächtlichen Grillverboten

11.01.2022 · Aktualisiert: 01.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 11.01.2022, OA 123 entstanden aus Vorlage: OF 306/6 vom 05.12.2021 Betreff: Schwanheim: Entwicklung eines Konzepts für den Betrieb von Grillplätzen im Frankfurter Westen; Wiederfestsetzung von nächtlichen Grillverboten Vorgang: OM 4799/19 OBR 6; OM 30/21 OBR 6; ST 1440/21; ST 1441/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Auskunft über die Grillplätze zu geben, die in den letzten 20 Jahren im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main geschlossen wurden, und die Gründe, die jeweils zu einer Schließung geführt haben; 2. darzulegen, warum das zuständige Dezernat auf entsprechende Anfrage des Ortsbeirates 6 angegeben hat, dass es ein nächtliches Grillverbot nie gegeben habe, obwohl diese Aussage falsch ist und das Dezernat dies auch wissen müsste; 3. sofort wieder ein nächtliches Grillverbot einzuführen; 4. ein Konzept zu entwickeln, von dem unter anderem zu erwarten ist, dass a) von Grillplätzen künftig geringere Gefahren für die Umwelt ausgehen; b) bessere hygienische Verhältnisse erreicht werden (U nterbinden der Verkotung der Umgebung von Grillplätzen und des Herumliegens rohen Fleisches) und c) von Nutzerinnen und Nutzern weniger Störungen für Mitnutzerinnen bzw. Mitnutzer und die Nachbarschaft ausgehen. Begründung: Zu Ziffer 1.: Grillplätze sind ein wichtiges Freizeitangebot für die Bürgerinnen und Bürger in Frankfurt. Sie geben den Menschen sehr niederschwellig die Möglichkeit des Austausches und bieten Raum für Treffen mit der Familie, Freunden und Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen. In den letzten Jahren sind viele Grillplätze geschlossen worden, weil es zu Konflikten mit den Anwohnerinnen und Anwohnern, zu teilweise tätlichen Auseinandersetzungen unter den Nutzerinnen und Nutzern der Grillplätze, zu einer extrem starken Vermüllung und Verkotung und zu Beeinträchtigungen der Belange des Flur- und Naturschutzes (insbesondere Brandgefahr) gekommen ist. In der Folge sind in den letzten Jahren Grillplätze in einer nicht mehr genau zu beziffernden Zahl geschlossen worden, sodass zuletzt lediglich die Grillplätze am Lohrberg, in Schwanheim und in Heddernheim übrig geblieben sind, wobei der Grillplatz in Heddernheim auch im letzen Jahr geschlossen wurde. Die Stadt Frankfurt hat in den letzten Monaten zwar fünf neue Grillplätze ausgewiesen. Ob aber davon eine Entlastung der etablierten Grillplätze ausgeht und damit künftig die beschriebenen Konflikte und Schwierigkeiten ausbleiben, muss angesichts des Umstandes, dass es nach wie vor kein Nutzungskonzept gibt, bezweifelt werden. Für eine Beurteilung der mit der Nutzung von Grillplätzen einhergehenden Belastungen ist es daher sinnvoll, sich eine Übersicht über die in der Vergangenheit geschlossenen Grillplätze zu verschaffen. Diese Informationen sind erforderlich, um überprüfen zu können, ob für die noch betriebenen und neu eingerichteten Grillplätze nicht mit den gleichen Störungen zu rechnen ist bzw. welche Maßnahmen ergriffen werden sollten, um solche Störungen zu vermeiden. Zu Ziffer 2.: Der Ortsbeirat 6 hat sich mit der Anregung vom 04.05.2021, OM 30, insbesondere mit der Frage an den Magistrat gewandt, "warum das Verbot der Nutzung des Grillplatzes bis spätestens nach 22:00 Uhr aufgehoben worden [sei], obwohl es immer wieder zu Beschwerden über nächtliche Ruhestörungen von den Anwohnern in der Nachbarschaft des Grillplatzes gekommen ist". Hierauf hat der Magistrat mit der Stellungnahme ST 1441 wie folgt Stellung genommen: "Bislang sind auf allen städtischen Grillplätzen keine konkreten Nutzungszeiten vorgegeben. Daher kann nicht von einer Aufhebung des Nutzungsverbotes des Grillplatzes nach 22:00 Uhr gesprochen werden." Diese Aussage ist falsch. In den vergangenen Jahren wurde auf der Homepage der Stadt Frankfurt auf das nächtliche Nutzungsverbot in Bezug auf Grillplätze hingewiesen. Dieser Hinweis fehlt inzwischen. Ferner befand sich noch im Frühjahr 2021 ein entsprechendes Hinweisschild neben dem Grillplatz in Schwanheim (siehe das beigefügte Foto aus dem Frühjahr 2021). Der Ortsbeirat 6 hatte darauf hingewiesen, dass nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Mannheim (VGH Mannheim, Urteil vom 11.04.1994, Aktenzeichen: 1 S 1081/93) die Anwohner bei nächtlichen Ruhestörungen nicht nachweisen müssen, dass die von einem Grillplatz ausgehenden Immissionen die Grenzwerte der TA Lärm überschreiten, wenn die Stadt nicht sicherstellt, dass der Betrieb eines Grillplatzes nach der von der Stadt festgelegten Uhrzeit eingestellt wird. Nach Eingang dieses Hinweises hat der Magistrat die Hinweisschilder und den Hinweis auf der Homepage der Stadt entfernt. An dieser Stelle ist anzumerken, dass sich der mit dem Ausspruch eines Nutzungsverbotes verfolgte Zweck nicht dadurch erreichen lässt, dass das Verbot nicht durchgesetzt und wegen mangelnder Durchsetzung aufgehoben wird. Stattdessen werden die Anwohnerinnen und Anwohner vor dem von einem Grillplatz ausgehenden nächtlichen Lärm noch schutzloser gestellt. Das Aufheben des nächtlichen Grillverbotes ist eine nicht am Wohl der Anwohnerinnen und Anwohner von Grillplätzen orientierte Politik. Das Verleugnen der Aufhebung eines solchen Verbotes untergräbt die parlamentarische Kontrolle des Verwaltungshandelns und ist nicht hinnehmbar. Zu dieser Frage besteht dringender Aufklärungsbedarf. Zu Ziffer 3.: Die Begründung zu Ziffer 3. ergibt sich aus dem Oben genannten. Die Anordnung eines nächtlichen Grillverbotes ist erforderlich, um das rechtliche Instrumentarium zu haben, Anwohnerinnen und Anwohner vor nächtlichen Ruhestörungen zu schützen. Zu bedenken ist dabei, dass die neu eingerichteten Grillplätze sich sehr nahe an der bestehenden Wohnbebauung befinden, sodass nächtliche Ruhestörungen zu erwarten sind, siehe hierzu die beigefügten Kartenübersichten. Zu Ziffer 4.: Es ist nicht ausreichend, neue Grillplätze zu schaffen. Vielmehr müssen für die Nutzung der Grillplätze Konzepte erarbeitet werden, die die von Grillplätzen ausgehenden Gefahren und Beeinträchtigungen auf ein mögliches Minimum reduzieren, sonst ist absehbar, dass sich die Entwicklung der Vergangenheit wiederholt und die neu eingerichteten Grillplätze wieder geschlossen werden müssen, so wie in der Vergangenheit. Probleme lassen sich nicht lösen, indem Untätigkeit perpetuiert wird. In der Stellungnahme vom 16.08.2021, ST 1440, geht der Magistrat auf den Vorschlag des Ortsbeirates 6 ein, für die Zurverfügungstellung der Grillplätze das sogenannte "Kelsterbacher Modell" anzuwenden. Das "Kelsterbacher Modell" bezeichnet ein Verfahren, bei dem die Nutzerinnen und Nutzer die Nutzung eines Grillplatzes zuvor bei der Gemeinde beantragen müssen. Die Einhaltung dieser Regelung wird vor Ort von einem Parkwächter überwacht. Das zuständige Dezernat hält dieses Modell nicht auf Frankfurt übertragbar. Hierzu wird ausgeführt, dass das Angebot in Kelsterbach stark limitiert sei und daher schnell an seine Kapazitätsgrenzen stoße sowie zudem hierfür ein Parkwächter erforderlich sei. Hierzu ist anzumerken, dass auch die Frankfurter Grillplätze sehr schnell an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen, sodass auch für die Frankfurter Grillplätze ein System einzuführen ist, das eine Überfrequentierung der Grillplätze verhindert. Insofern besteht zu der Situation in Kelsterbach bezüglich bestehender Kapazitätsengpässe kein Unterschied. Auch und gerade nach der Eröffnung neuer Grillplätze ist durch eine Limitierung des Zugangs durch ein Reservierungssystem sicherzustellen, dass die Grillplätze gleichmäßig ausgelastet werden. Angesichts der extremen Überbeanspruchung bestimmter Grillplätze (Schwanheim und Lohrberg) ist nicht zu erwarten, dass durch die Einrichtung neuer Grillplätze jegliches Regelungsbedürfnis entfällt. Das gilt vor allem, wenn in Betracht gezogen wird, dass sich ein Teil der neu eingerichteten Grillplätze in der Nähe von Wohnbebauung befinden. Auch muss die Einführung von Parkwächtern in Erwägung gezogen werden. Grillplätze sind ein wichtiges soziales Angebot, das sich die Stadt auch etwas (nicht viel im Vergleich zu Kulturangeboten, die sich typischerweise an Besserverdienende richten) kosten lassen muss. Jedenfalls kann das zuständige Dezernat die Entwicklung eines Konzeptes nicht einer Ideensammlung anlässlich eines Ortstermins überlassen, wie er es in seiner Stellungnahme ST 1440 nahelegt. Bei der Entwicklung des Konzeptes ist das Ordnungsamt miteinzubeziehen, weil immer auch die Durchsetzbarkeit der Konzeption geprüft werden muss. Bilddokumentation: Aufnahme stammt aus dem Frühjahr 2021 Standorte der neuen Grillplätze in der Nähe von Wohnbebauung: Grillplatz Cäcilia-Lauth-Spielplatz (Stadtvermessungsamt Frankfurt vom 05.12.2021, https://geoportal.frankfurt.de/karte/) Grillplatz Lenzenbergstraße (Stadtvermessungsamt Frankfurt, vom 05.12.2021, https://geoportal.frankfurt.de/karte/) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4799 Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 30 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1440 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1441 Bericht des Magistrats vom 20.05.2022, B 227 Bericht des Magistrats vom 09.12.2022, B 476 Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 242 Antrag vom 03.05.2025, OF 1216/6 Anregung vom 20.05.2025, OA 559 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 19.01.2022 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 10.02.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 123 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1265, 5. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 10.02.2022 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Abstellmöglichkeit für Lastenräder am Höchster Markt

11.01.2022 · Aktualisiert: 19.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1330 entstanden aus Vorlage: OF 293/6 vom 05.12.2021 Betreff: Höchst: Abstellmöglichkeit für Lastenräder am Höchster Markt Am 08.02.2021 wurden alle Ortsbeiräte Frankfurts durch das Straßenverkehrsamt aufgefordert, geeignete Standorte für Abstellanlagen für Lastenräder zu benennen. Daran anschließend wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob am Höchster Marktplatz zusätzlich zu der bestehenden Fahrradabstellanlage eine Abstellmöglichkeit für Lastenräder geschaffen werden kann. Begründung: Der Ortsbeirat kommt der Bitte des Straßenverkehrsamtes um Benennung von Standorten für Abstellanlagen für Lastenräder gerne nach, um umweltfreundliche Mobilität zu fördern, ohne dem Fußverkehr Platz wegzunehmen. Die doppelstöckige Fahrradabstellanlage am Höchster Markt ist für solche Lastenräder wie auch für Fahrräder mit Anhänger nicht geeignet. Nicht nur an Markttagen kann man beobachten, dass diese Abstellanlage grundsätzlich sehr gut angenommen wird und sich bereits als wichtiges Instrument bewährt hat, Marktbesuchende zur Nutzung des Fahrrads statt des Kraftfahrzeugs zu animieren. Durch die Nähe zum Markt und die zentrale Lage in Höchst ist der Bedarf gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1024 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1844 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 854 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2276 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Weitere Ausweitung der Vorlagen OM 141 und OM 653 auf den Abschnitt Bolongarostraße 176 bis 112

11.01.2022 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1325 entstanden aus Vorlage: OF 288/6 vom 12.12.2021 Betreff: Höchst: Weitere Ausweitung der Vorlagen OM 141 und OM 653 auf den Abschnitt Bolongarostraße 176 bis 112 Vorgang: OM 141/21 OBR 6; OM 653/21 OBR 6; ST 1682/21; ST 2100/21 Der Magistrat wird gebeten, die in den Vorlagen OM 141 und OM 653 geforderten und erfolgreich durch den Magistrat durchgeführten Maßnahmen und Kontrollen auf den oben genannten erweiterten Bereich der Bolongarostraße a uszuweiten. Begründung: Mehrere Anwohnerinnen und Anwohner sind auf Ortsbeiratsmitglieder zugekommen und haben über Beeinträchtigungen durch Müllansammlungen und Ruhestörungen berichtet. Ferner beklagten entsprechende Anwohnerinnen und Anwohner über Geräuschbelästigungen in den späten Abendstunden, die durch einzelne dort ansässige gastronomieähnliche Ladengeschäfte verursacht werden. Die in der Stellungnahme ST 2100 aufgeführten Maßnahmen des Magistrats haben seitens der Anwohnerschaft für einen deutlichen Rückgang der Beschwerden geführt, weshalb es als sinnig erscheint, die in der Stellungnahme beschriebenen erfolgreichen Maßnahmen entsprechend auf den oben genannten Straßenabschnitt auszuweiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 141 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 653 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1682 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2100 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 913 Antrag vom 18.02.2024, OF 945/6 Auskunftsersuchen vom 05.03.2024, V 887 Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6807 Aktenzeichen: 32 4

OA (Anregung Ortsbeirat)

Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175

10.01.2022 · Aktualisiert: 09.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.01.2022, OA 114 entstanden aus Vorlage: OF 165/11 vom 08.01.2022 Betreff: Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175, wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Der Aufstellungsbeschluss zur Neueinleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 558 - Gwinnerstraße - mit den Zielen a) Sicherung des Bestandes der gewerblichen Flächen, Arbeitsplätze und der Kreativwirtschaft; b) Bewältigung der Nutzungskonflikte zur angrenzenden Wohnbebauung; c) klimagerechte Aufwertung der Freiräume, stadtklimatische Verbesserung und Verbesserung der inneren Erschließung (Querstraßen) wird begrüßt. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, bis zum Feststellungsbeschluss eine Veränderungssperre für das Gewerbegebiet zu veranlassen. Diese verhindert weitere (Einzel-) Baugenehmigungen nach § 34 BauGB, die der Zielsetzung des nachhaltigen Gewerbegebietes widersprechen. 3. Der Magistrat wird aufgefordert, die Magistratsvorlage M 175 in den folgenden Punkten zu verändern: a) Das Wohngebiet Gelastraße soll als Allgemeines Wohngebiet (WA) eingestuft und mit einer hinreichend breiten Abstandszone zu den Gewerbegebieten (GE) versehen werden. b) Das gewerblich genutzte Gebiet außerhalb des Wohngebietes Gelastraße soll als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen werden. Keine Fläche soll als Industriegebiet (GI) ausgewiesen werden. Bestehende Industrien genießen Bestandsschutz. c) Ausschluss einer fossilen Großkraftwerksanlage im Gewerbegebiet. d) Die Festlegung von "Eignungsgebieten für Rechenzentren" hat begrenzt innerhalb einer Zone zu erfolgen. e) Ein Umweltgutachten ist in Auftrag zu geben, welches die klimatologischen und meteorologischen Effekte, die durch die Abwärme und Konzentration von Rechenzentren und Kraftwerksanlagen, die besonders im Bereich Gewerbegebiet Seckbach entstehen, untersucht. f) Das Gebiet grenzt im Norden direkt an ein Fauna-Flora-Habitat-Gebiet. Im angrenzenden Geltungsbereich sind gezielte Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft einzuplanen. g) Für das Gewerbegebiet sollte eine Begrenzung der Abwärme, des Lärms und des Schadstoffausstoßes vorgegeben werden, soweit dies planungsrechtlich möglich ist. h) Die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 sollte die Ausweitung des Gebietes begrenzt auf die Anlieger der Borsigallee für MK beinhalten. i) Der Bebauungsplan Nr. 677 Borsigallee/Park-and-Ride-Anlage wird entweder textgenau übernommen oder dieser Bereich für den Bebauungsplan Nr. 558 ausgeschlossen. Begründung: Eine industrielle Nutzung soll ausgeschlossen werden, weil erheblich belästigende Betriebe (Biogaskraftwerke, große Blockheizkraftwerke, fossile Kraftwerksanlagen) in Bezug auf Emissionen, Lärm und Geruch den Zielen eines nachhaltigen Gewerbegebietes und der Nähe zu den Wohngebieten widersprechen. Des Weiteren würde sich der zulässige Lärmpegel von derzeit 65 dB(A) und 50 dB(A) nachts im Gewerbegebiet auf 70 dB(A) tags und nachts im Industriegebiet erhöhen. Im Regionalen Flächennutzungsplan ist dieses Gebiet als Gewerbe ausgewiesen. Generell sind breite Zonen zu den angrenzenden Wohngebieten zu berücksichtigen, in denen beispielsweise die Bebauungshöhe angepasst oder Baumpflanzungen vorgesehen werden. Das Gebiet wurde und soll weiter als nachhaltiges Gewerbegebiet entwickelt werden, mit dem primären Ziel, kleinere Betriebe und Handwerker anzusiedeln. Weder die bisherigen Ziele der Entwicklung noch die Nähe zu den Wohngebieten noch das Ziel der stadtklimatischen Verbesserung lassen eine Ausweisung als Industriegebiet zu. Die derzeitige vermehrte Nutzung der Gewerbeflächen für Rechenzentrumsbetreiber benötigt keine industrielle Ausweisung. Die bestehende Industrie besitzt Bestandsschutz. Ein Umweltgutachten mit den Schwerpunkten "Fördert Abwärme von Rechenzentren und Kraftwerksanlagen Starkregenfälle und Unwetter im städtischen Raum?", "Beeinflussung der Kaltluftbewegungen in die Stadt Frankfurt hinein" und "Beeinflussung und Veränderung der mesoklimatischen Bedingungen lokal und im Innenstadtgebiet" soll die derzeitige Situation analysieren. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen in den Bebauungsplan Nr. 558 - Gwinnerstraße - mit einfließen. Durch gezielte Maßnahmen wie z. B. Pufferzonen, spezifische Begrünungsauflagen und Auflagen zur Abwärme sollen Risiken der Überhitzung sowie kritische Einflussnahme durch Licht, Lärm und Luftschadstoffe reduziert werden und das FFH-Gebiet geschützt werden. Das hier vorliegende Planverfahren überschneidet sich mit dem Bebauungsplan Nr. 677 Borsigallee/Park-and-Ride-Anlage. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1197 Anregung an den Magistrat vom 05.09.2022, OM 2542 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 12.01.2022 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 11.01.2022, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen die Beratung der Vorlage M 175 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen die Beratung der Vorlage OA 114 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 13.01.2022, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage M 175 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage OA 114 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.01.2022, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 175 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage OA 114 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.01.2022, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 175 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Ausweisung von Zonen für die industrielle Nutzung möglichst weit auf die Bereiche fokussiert wird, in denen bereits Industriebetriebe ansässig sind und in denen sie eine Möglichkeit zur Erweiterung hätten. Die Versorgung soll mit effizienten, nachhaltigen Energieträgern erfolgen. 2. Die Vorlage OA 114 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 114) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 175 = Annahme im Rahmen OA 114, OA 114 = Annahme) FRAKTION (M 175 und OA 114 = Annahme) Gartenpartei (M 175 und OA 114 = Ablehnung) 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.01.2022, TO II, TOP 38 Beschluss: 1. Der Vorlage M 175 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Ausweisung von Zonen für die industrielle Nutzung möglichst weit auf die Bereiche fokussiert wird, in denen bereits Industriebetriebe ansässig sind und in denen sie eine Möglichkeit zur Erweiterung hätten. Die Versorgung soll mit effizienten, nachhaltigen Energieträgern erfolgen. 2. Die Vorlage OA 114 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen OA 114) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1191, 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.2022 Aktenzeichen: 61 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Besuch der Branddirektion sowie der Polizeireviere 12 und 14

03.01.2022 · Aktualisiert: 01.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2022, OF 209/10 Betreff: Besuch der Branddirektion sowie der Polizeireviere 12 und 14 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, bei passender Gelegenheit Gespräche aller Mitglieder des Ortsbeirats 10 und nach Möglichkeit auch wie bisher Pressevertretern mit den zuständigen Gesprächspartnern sowohl der Branddirektion als auch der Polizeireviere 12 und 14 herbeizuführen. Dabei soll grundsätzliches sowie die allgemeine Sicherheit, Stromausfälle und deren Folgen, Vermeidung von Umweltstraftaten, Angebote zur Beratung der hier Lebenden und Arbeitenden aber auch aktuelle Anlässe (wie zum Beispiel wiederholte Brandstiftungen unter anderem in Bonames sowie Autoaufbrüche in unseren fünf Stadtteilen) angesprochen werden können. Begründung: Der Ortsbeirat 10 hat sich 2021 neu konstituiert. Zudem haben sich auch in den Institutionen Änderungen ergeben. Der sehr wichtige Informationsaustausch sowie Vor-Ort-Termine mit Vertretern der Institutionen und Bürgern im Ortsbezirk 10 soll wie bisher allen Mitgliedern des Ortsbeirates 10 ermöglicht werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 10 am 18.01.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 209/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2022 Produktbereich 13 Stadtplanung Produktgruppe 13.01 Stadtplanung Gestaltung des Areals Oberforsthaus

01.01.2022 · Aktualisiert: 08.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2022, OF 352/5 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 13 Stadtplanung Produktgruppe 13.01 Stadtplanung Gestaltung des Areals Oberforsthaus Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2022 werden ausreichend Mittel für die Sanierung des bestehenden Gebäudes und des Areals insgesamt am Oberforsthaus eingestellt. Die Maßnahmen sollen zu einer Nutzung für die breite Bevölkerung führen. Begründung: Nach dem jüngsten Brand in der Remise des ehemaligen Oberforsthauses fragt sich die Bevölkerung, wann es endlich endgültige Planungen zum gesamten Areal geben wird. Alle Gespräche mit Investoren sind bisher gescheitert. Das Denkmalamt geht auch nach dem Brand davon aus, dass das bestehende Gebäude weiterhin saniert werden kann (FNP vom 07.08.2021). Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, konkrete Pläne für eine eigene Nutzung aufzunehmen und das Gebäude zu sanieren. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Etatanregung EA 182 2022 Die Vorlage OF 352/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kulturelle Nutzung Bethmannsches Gartenhaus, Bauberatung

02.12.2021 · Aktualisiert: 30.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1284 entstanden aus Vorlage: OF 143/3 vom 18.11.2021 Betreff: Kulturelle Nutzung Bethmannsches Gartenhaus, Bauberatung Der Ortsbeirat 3 strebt eine öffentliche Mitnutzung des Nebengebäudes (Pavillon) des Bethmannschen Gartenhauses für kleinere kulturelle Veranstaltungen (z. B. Musik und Lesungen) an. Firma Lurse, momentaner Mieter und künftiger Erbbauberechtigter, kann sich eine kulturelle Mitnutzung des Pavillons grundsätzlich vorstellen. In den zurückliegenden Monaten wurden Gespräche zwischen Vertreterinnen und Vertretern des Ortsbeirats und des Stadtbezirksvorstehers mit dem bisherigen Liegenschaftsdezernenten (Jan Schneider), dem ABI, aber auch in großer Runde (mit Lurse, Dezernat und ABI) geführt. Über die Ausgestaltung der kulturellen Nutzung gibt es ein gemeinsames Verständnis. Offen bleibt jedoch noch die Frage, welche zusätzlichen baulichen Anforderungen (Brandschutz u. a.) sich aus der kulturellen Nutzung ergeben. Um hier weiter zu kommen, sollte im nächsten Schritt eine Bauberatung durch die Bauaufsicht erfolgen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Bauberatung in Bezug auf die zusätzlichen baulichen Anforderungen aufgrund einer kulturellen Nutzung für das Nebengebäude (Pavillon) des Bethmannschen Gartenhauses durch die Bauaufsicht zu veranlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2213 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 41

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Kein smarter Parkplatz

23.11.2021 · Aktualisiert: 12.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1097 entstanden aus Vorlage: OF 244/6 vom 02.11.2021 Betreff: Höchst: Kein smarter Parkplatz Der Magistrat wird gebeten, in der Bolongarostraße/Ecke Kranengasse neben den vorhandenen Fahrradbügeln einen weiteren Fahrradbügel o. Ä. zu setzen, der verhindert, dass durch das Parken kleiner Autos ein Abstellen und Ausparken von Fahrr ädern behindert wird. Begründung: Die Bilder sprechen für sich (Quelle: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 662 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Pfosten in der Leo-Tolstoj-Straße in Höhe der Hausnummer 7

23.11.2021 · Aktualisiert: 02.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.11.2021, OF 93/15 Betreff: Pfosten in der Leo-Tolstoj-Straße in Höhe der Hausnummer 7 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich die Einbetonierung des Pfostens in der Leo-Tolstoj-Straße in Höhe der Hausnummer 7 vor dem Hintergrund des Brandschutzes und der Notwendigkeit der Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge (Feuerwehr, Polizei, Rettungswagen, etc.) zu beseitigen und eine vorschriftenkonforme Befestigung des Pfostens vorzunehmen Begründung: Der Pfosten ist aus unbekannten Gründen einbetoniert. Dies dürfte nicht vorschriftsgemäß sein, da der Pfosten ohne Flexen oder andere gewaltsame Methoden nicht mehr zu entfernen ist. Im Einsatzfall ist die ungehinderte Durchfahrt an dieser Stelle jedoch dringend notwendig. Die Feuerwehr mag im Einsatzfall noch eine Flex mit sich führen, andere Einsatzfahrzeuge wie Polizei oder Rettungswagen indessen nicht. Die bevorstehende Adventszeit mit viel Kerzenlicht erfordert ein zügiges Handeln. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 93/15 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Sicherstellung der Stromversorgung im Frankfurter Westen

23.11.2021 · Aktualisiert: 01.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 23.11.2021, OA 103 entstanden aus Vorlage: OF 253/6 vom 31.10.2021 Betreff: Sicherstellung der Stromversorgung im Frankfurter Westen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen, - wie hoch der jährliche Energieverbrauch im Westen in Bezug auf Industrie, Gewerbe, Rechenzentren und Privathaushalte ist, und in diesem Zusammenhang - wie hoch der jeweilige CO2-Fußabdruck ist sowie - wie hoch die Wärmebelastung der acht Stadtteile im Westen durch die Rechenzentren und die Industrie ist. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, - ob die Stromversorgung der Privathaushalte genauso gesichert ist wie die Stromversorgung der Industrie, der Gewerbe und der Rechenzentren, - ob die Stromlieferanten in der Lage sind, den massiv steigenden Stromverbrauch abzudecken und im Falle eines Ausfalls bei steigendem Stromverbrauch eine Notstromversorgung für alle Nutzer gewährleisten zu können, - welche Maßnahmen ergriffen wurden und jetzt zukünftig ergriffen werden, um der rasanten Entwicklung in Bezug auf den Energieverbrauch gerecht zu werden, - welche Maßnahmen die Stromlieferanten bereits ergriffen haben und welche sie zeitnah ergreifen werden, um die Stromversorgung zu gewährleisten und den gestiegenen Energieverbrauch bewältigen zu können. Begründung: Im Frankfurter Westen gibt es Unternehmen, Industrie, Gewerbe und Rechenzentren, die einen sehr starken Energieverbrauch haben. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Eher wird der Verbrauch weiter sehr stark steigen, wie z. B. durch den Bau neuer Rechenzentren. In dieser Nachbarschaft leben jedoch auch unmittelbar über 130.000 Bürger Frankfurts, die ebenfalls auf eine sichere Stromversorgung angewiesen sind, sei es für den Privatgebrauch oder für das Homeoffice. Gerade war wieder ein Stromausfall durch eine Überlastung eines Spannungsumwandlers. Das letzte Mal war es ein Materialfehler oder ein Brand im Umspannwerk. Das ein oder andere Umspannwerk wird zwar gerade modernisiert, dies bedeutet jedoch auch, dass noch andere alte Umspannwerke am Netz sind und bereits jederzeit weitere Stromausfälle vorprogrammiert sind. Hinzu kommt, dass ein neues oder modernisiertes Umspannwerk nicht bedeutet, dass dort keine Materialfehler auftreten könnten oder würden. Gerade vor dem Hintergrund der Industrie und der Rechenzentren neben den Privathaushalten ist es extrem wichtig, dass die Stromversorgung hier zu 100 Prozent funktioniert. Ein Ausfall würde zu gravierenden Schäden und fehlender Sicherheit führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1789 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 01.12.2021 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 11.01.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 103 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 160) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 11. Sitzung des OBR 6 am 24.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 1086, 4. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen vom 11.01.2022 Aktenzeichen: 91 50

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stromversorgung für den Frankfurter Westen sicherstellen

23.11.2021 · Aktualisiert: 12.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1104 entstanden aus Vorlage: OF 252/6 vom 02.11.2021 Betreff: Stromversorgung für den Frankfurter Westen sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit den Netzbetreibern ein Konzept zur Absicherung der Stromversorgung mit folgenden Punkten zu erstellen: - Erhöhung der Gesamtstabilität des Umspannwerks Höchst; - dauerhafte Etablierung von ausreichend Trafostationen im Frankfurter Westen und im gesamten Stadtgebiet; - Erstellung von detaillierten Notfallplänen, wie auf Stromausfälle schnell und zielgerichtet reagiert werden kann; - Etablierung eines besseren Wartungsintervalls der vorhandenen Anlagen; - Ausbau der Netzkapazitäten entsprechend den gestiegenen Bedarfen (bspw. durch Zuzug, Rechenzentren, Elektroladestationen und digitaler Vernetzung). Begründung: Am 26. Oktober 2021 traf bereits der zweite großflächige Stromausfall innerhalb eines Jahres die Stadtteile im Frankfurter Westen. Neben privaten Haushalten war auch das Klinikum Höchst betroffen. Während hier die Stromversorgung über ein klinikeigenes Notstromaggregat sichergestellt werden konnte, standen andere Einrichtungen vor großen Herausforderungen - bspw. Seniorenpflegeheime, in denen einige Bewohner auf die Beatmung durch Sauerstoffgeräte angewiesen sind. Auch Tage nach diesem Stromausfall wurde die Stromversorgung für den Frankfurter Westen als heikel bezeichnet, und tatsächlich mussten viele Menschen in Höchst und Nied in der Nacht auf den 1. November wieder ohne Strom auskommen. Die Gründe für die Stromausfälle waren dabei unterschiedlich. Am 17. November 2020 war die Ursache eine Fehlschaltung im Umspannwerk mit einem Brand als Folge, im Oktober 2021 soll ein Materialschaden in einem Wandler verantwortlich gewesen sein und am 1. November war es ein Kabelfehler. Dies macht deutlich, dass hier ein Gesamtkonzept notwendig ist. Insbesondere auch im Hinblick auf neue Herausforderungen und Bedarfe (bedingt durch weiteren Zuzug, Bau von Rechenzentren, Ausbau der Elektromobilität bzw. Einrichtung weiterer Elektroladestationen sowie Ausbau der digitalen Vernetzung) und dem damit verbundenen notwendigen Ausbau der Netzkapazitäten besteht dringender Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 715 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91 50

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied/Höchst: Barrierefreies „Gaasebrickelsche“ (Niddabrücke) zwischen Nied und Höchst

23.11.2021 · Aktualisiert: 30.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1082 entstanden aus Vorlage: OF 222/6 vom 07.11.2021 Betreff: Nied/Höchst: Barrierefreies "Gaasebrickelsche" (Niddabrücke) zwischen Nied und Höchst Die Niddabrücke oder auch "Gaasebrickelsche" bzw. "Seufzerbrücke" ist eine malerische Brücke, die Nied und Höchst verbindet. Die Brücke ist sehr beliebt und deshalb sehr stark frequentiert. Für Naherholungssuchende, berufliche Fahrradpendlerinnen und Fahrradpendler zum Industriepark Höchst sowie Besucherinnen und Besucher des Höchster Marktes, der Königsteiner Straße oder Familien, die den Spielplatz an der Wörthspitze besuchen wollen, ist die Brücke eine sehr wichtige Verbindung. Für viele Menschen ist die Brücke an der Wörthspitze der wichtigste Zugang zum Frankfurter Grüngürtel, insbesondere zu der Grünanlage zwischen Nidda und Main. Zum Leidwesen von Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen, mit großen Fahrrädern oder Kinderwagen unterwegs sind, ist der Zugang durch Barrieren sehr erschwert oder ein Überqueren nicht möglich. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie ein gefahrloses Passieren aller Menschen ermöglicht werden kann. Begründung: Die Nutzbarkeit der Brücke wird durch die aktuelle Situation unzumutbar eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 618 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2101 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umgestaltung der ehemaligen Verkehrsfläche zwischen Bethmannstraße und Münzgasse

23.11.2021 · Aktualisiert: 22.01.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1114 entstanden aus Vorlage: OF 212/1 vom 05.11.2021 Betreff: Umgestaltung der ehemaligen Verkehrsfläche zwischen Bethmannstraße und Münzgasse Der Magistrat wird gebeten, den Platz zwischen Bethmannstraße und Münzgasse gegenüber dem Ausgang des Instituts für Stadtgeschichte umzugestalten und den provisorischen Charakter zu beenden. Hierbei sollen vor allem: 1. der Platz soweit möglich entsiegelt werden; 2. die Schotterböschungen entlang des Radweges Bethmannstraße entfernt werden; 3. ein barrierefreier Fußweg angelegt werden, der ausgehend vom Fußgängerübergang westliche Bethmannstraße zur Münzgasse führt; 4. die Aufenthaltsqualität der Fläche durch Begrünung in Form von Bäumen mit Beeten gesteigert werden . Sollte dies nicht möglich sein, sollen weitere Pflanzkübel aufgestellt werden. Begründung: Durch die neue Verkehrsführung der Bethmannstraße und das Abpollern des Platzes von der Münzgasse aus ist in der Innenstadt eine hässliche und ungenutzte Fläche entstanden. Für Fußgängerinnen und Fußgänger, die aus Richtung Römer die Bethmannstraße in Richtung Willy-Brandt-Platz laufen, ist die Gehwegführung nicht klar ersichtlich. Es gibt einen schmalen Streifen entlang des Radweges, der kurz vor der Einmündung zur Münzgasse durch einen Laternenpfahl unnutzbar gemacht wird. Fußgängerinnen und Fußgänger müssen dann entweder auf den Radweg ausweichen oder zurückgehen und über die Schotterböschung auf den Platz gehen. Für Menschen mit Rollstühlen oder Kinderwagen stellt sich die Situation durch einen hohen Bordstein noch schwieriger dar. Gleichzeitig wird die versiegelte Fläche nicht genutzt. Eine Entsiegelung und Begrünung mit einer klaren Wegeführung für Fußgängerinnen und Fußgänger ist daher wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 571 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2165 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1286 Stellungnahme des Magistrats vom 19.01.2024, ST 140 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 1 am 24.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausweichquartier für das KiZ 126

04.11.2021 · Aktualisiert: 15.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1044 entstanden aus Vorlage: OF 133/3 vom 01.11.2021 Betreff: Ausweichquartier für das KiZ 126 Vorgang: NR 104/21 Der Magistrat wird gebeten, die bisher durch die Merianschule genutzte Containeranlage zumindest teilweise dem KiZ 126 als Ausweichquartier für die Dauer der Brandschutzsanierung der bisherigen Räume für das Jahr 2022 zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich kann während dieser Zeit die KT 4 (Burgstraße) weiterhin in den Containern untergebracht werden, bis ein Standort für diese gefunden ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 01.09.2021, NR 104 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2384 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hochbunker am Marbachweg kaufen und für die weitere Nutzung als Musikprobestätte erhalten

04.11.2021 · Aktualisiert: 21.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1062 entstanden aus Vorlage: OF 139/9 vom 04.11.2021 Betreff: Hochbunker am Marbachweg kaufen und für die weitere Nutzung als Musikprobestätte erhalten Der Magistrat wird gebeten, sein Vorkaufsrecht auszuüben und den Hochbaubunker am Marbachweg 295 von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu übernehmen und ihn brandschutztechnisch so zu ertüchtigen, dass er weiterhin als Ort für Kulturschaffende zur Verfügung gestellt werden kann. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, mögliche Schritte einzuleiten, um den Mietern neue Mietverhältnisses zu ermöglichen. Begründung: Mitte September wurde dem Hauptmieter des sog. Musikbunkers durch die Eigentümerin Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zum Jahresende gekündigt, mit der Begründung, dass der Musikbunker erhebliche sicherheits- und brandschutzrelevante Mängel aufweise, und eine Brandschutzsanierung zu teuer käme. Betroffen von der Kündigung sind 40 bis 50 Untermietparteien, darunter ein Musikstudio. Um den Musikbunker als Ort für Kulturschaffende erhalten zu können, müsste der Brandschutz ertüchtigt werden. Dies liegt im Interesse der kommunalen Kulturförderung. Die BImA will die Verwertung ansteuern und bietet dann regelmäßig zuerst den Kommunen die entbehrliche Liegenschaft an, deshalb sollte die Stadt den für die Musikschaffenden und die städtische Infrastruktur an Tonstudios und Proberäumen so wichtigen Musikbunker ankaufen und brandschutztechnisch ertüchtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 669 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1387 Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2916 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 23 20

OA (Anregung Ortsbeirat)

Bevölkerungsschutz im Ortsbezirk 10

02.11.2021 · Aktualisiert: 14.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 02.11.2021, OA 96 entstanden aus Vorlage: OF 145/10 vom 18.10.2021 Betreff: Bevölkerungsschutz im Ortsbezirk 10 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen, insbesondere Katastrophenschutz- und Hilfsorganisationen, um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. ob, und wenn ja, wann und wo im Ortsbezirk 10 Sirenen aufgestellt werden sollen/können, ob der Einfachheit halber vorrangig bisherige Standorte hierfür berücksichtigt werden können; 2. welche zeitgemäßen Neuerungen diesbezüglich vorgesehen sind; 3. welche sonstigen entsprechenden Maßnahmen für den Bevölkerungsschutz bisher und künftig vorgesehen sind. Begründung: Um den Bevölkerungsschutz steht es in Deutschland teils nicht gut. Weitreichende Katastrophen sind immer und überall denkbar. Wichtig dabei bleibt, die verschiedensten Szenarien oder Erkenntnisse sämtlicher Katastrophenschutz- und Hilfsorganisationen (zum Beispiel der Branddirektion sowie des THW) mitzubedenken. Letztlich ist bezüglich des Ortsbezirks 10 der Bevölkerungsschutz zu überprüfen und mit höchster Priorität neu aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 645 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 10.11.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 06.12.2021, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 96 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.12.2021, TO II, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OA 96 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1026, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.12.2021

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erstellung eines Konzeptes für die Sportanlage Brandsbornstraße

29.10.2021 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 937 entstanden aus Vorlage: OF 179/5 vom 10.10.2021 Betreff: Erstellung eines Konzeptes für die Sportanlage Brandsbornstraße Der Magistrat wird gebeten , sich mit dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main in Verbindung zu setzen, um gemeinschaftlich ein Konzept für die Sportanlage Brandsbornstraße zu entwickeln bzw. das bereits vorliegende Konzept zu prüfen, um deren zukünftige Nutzung für die Vereine dort zu sichern. Begründung: Die Sportanlage Brandsbornstraße liegt zu einem Teil auf Frankfurter Gemarkung und zum anderen Teil auf Offenbacher Gemarkung. Die Zuwegung erfolgt über das Gebiet der Stadt Offenbach am Main. Im wachsenden Rein-Main-Gebiet sind auch Sportplätze rar und die beiden Städte sollten zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger bereits vorhandene Sportflächen nutzen und ausbauen, um Trainingszeiten vorhalten zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 338 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1935 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2023, ST 971 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 5 am 01.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 52-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: In der Straße An der Steinmühle die chaotischen Verkehrs- und Parkplatzprobleme unverzüglich beheben

26.10.2021 · Aktualisiert: 01.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 866 entstanden aus Vorlage: OF 185/6 vom 09.10.2021 Betreff: Nied: In der Straße An der Steinmühle die chaotischen Verkehrs- und Parkplatzprobleme unverzüglich beheben Anwohner der Straße An der Steinmühle in Nied haben sich an den Ortsbeirat gewandt und um Hilfe bei der Bewältigung ihrer Verkehrs- und Parkprobleme in ihrer Straße gebeten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, mögliche offensichtliche Verkehrsmissstände und Probleme (wie unten beschrieben) in der Straße An der Steinmühle in Nied unverzüglich zu prüfen und gegebenenfalls zu beheben. Hierbei sollten folgende Punkte berücksichtigt werden: 1. Es sollte dem Verdacht der Anwohner nachgegangen werden, dass eine nahe gelegene Kfz-Werkstatt möglicherweise die Straße und Parkflächen An der Steinmühle als Betriebsfläche nutzt (Dauerparken eines Abschleppwagens auf einer nicht als Parkplatz gekennzeichneten Fläche, Parken von teilweise nicht mehr fahrbereiten für die Reparatur vorgesehenen Unfallautos, Abstellen von Autos ohne Nummernschild, mögliches Blockieren von Parkflächen für Autos). 2. Da anscheinend öfters Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit die Straße durchfahren, ist zu prüfen, ob die Straße An der Steinmühle in einen verkehrsberuhigten Bereich umgewandelt werden könnte. 3. Unverzügliches Abschleppen von nicht mehr fahrbereiten Fahrzeugen (bei einem Ortstermin fiel ein nicht mehr zugelassener Sprinter mit geöffneter Tür ohne Motor auf). Es sollte deutlich mehr kontrolliert und im Parkverbot stehende Fahrzeuge regelmäßig abgeschleppt werden. 4. Prüfung, ob ein Teil der Parkplätze als Bewohnerparkplätze ausgewiesen werden könnte. 5. Gemeinsam mit der an der Straße An der Steinmühle ansässigen Alevitischen Gemeinde nach Lösungen für das große Parkplatzproblem infolge ihrer regelmäßigen Veranstaltungen suchen. Hierbei sollten mögliche Parkalternativen wie beispielsweise das Jobcenter, der Parkplatz des Netto-Marktes oder andere in der Nähe liegende Flächen (siehe unten unter "Zu 5. ") geprüft werden. 6. Maßnahmen gegen die zunehmende Vermüllung in der Straße ergreifen. Begründung: Bei der Straße An der Steinmühle handelt es sich um eine kleine Sackgassenstraße in L-Form. Anwohner berichteten bei einem Ortstermin Anfang Oktober 2021 von folgenden Problemen: Zu 1.: Seit circa einem Jahr scheint ein in der Nähe ansässiger Kfz-Betrieb die Straße An der Steinmühle und die dort vorhandenen Parkplätze als eigenes Gewerbegebiet wie folgt zu nutzen: - Ein Abschleppwagen parkt permanent am Ende der Straße auf einer nicht als Parkplatz gekennzeichneten Fläche. - Unfallautos (teilweise nicht mehr fahrbereit) parken längere Zeit (bis zu mehrere Wochen) auf den Parkplätzen, bevor sie repariert werden. - Anwohner haben beobachtet, dass aus manchen defekten Autos Öl auf die Parkplätze tropft. Es sind größere Ölflecken in der Straße und auf den Parkplätzen zu sehen. - Teilweise scheinen einige Fahrzeuge bewusst Parkplätze für eine zukünftige Nutzung zu blockieren (durch Querparken vor den Längsparkplätzen). - Autos ohne Nummernschild belegen oft und lange die Parkplätze (einem Ortsbeiratsmitglied fiel ein geöffneter Sprinter ohne Motor auf). Erhalten diese Fahrzeuge von der Stadt einen roten Aufkleber, scheinen sie zunächst auf den in der gleichen Straße parkenden Abschleppwagen geladen zu werden, bevor sie in die Werkstatt kommen. - Laut Anwohnern wurde mehrmals erfolglos mit dem betreffenden Kfz-Betrieb versucht, über die Missstände zu reden. Hierdurch sowie durch das vermehrte Parken von zum Teil ortsfremden Gewerbefahrzeugen komme es in der Straße An der Steinmühle nach Beschreibung der Anwohner zu einem täglichen Verkehrschaos: Die regulären Parkplätze seien oftmals belegt. Privatparkplätze, Toreinfahrten, Geh- und Fahrradwege würden zugeparkt. Müllabfuhr, Feuerwehr und Einsatzfahrzeuge könnten kaum durchfahren. Da es sich um eine Sackgasse handelt, kommt es zu aufwendigem Rangieren und lauten Fahrgeräuschen und Gesprächen der beteiligten Personen bis tief in die Nacht, sodass die Anwohner auch in der Nachtruhe gestört würden. Zu 2.: Den Bewohnern ist aufgefallen, dass oftmals Autofahrer mit hoher Geschwindigkeit durch die Straße fahren und die Motoren aufheulen lassen. Hierdurch sei es schon zu gefährlichen Verkehrssituationen gekommen. Teilweise spielten auch die Kinder der Anwohner auf der Straße, da Spielplätze weiter entfernt liegen. Hier gibt es den Vorschlag der Anwohner, durch Umwandlung in einen verkehrsberuhigten Bereich das schnelle Fahren zu verhindern. Zu 3. und 4.: Durch Einrichten von Bewohnerparkplätzen und regelmäßige Kontrollen könnte das Parkplatzproblem für die Anwohner gelöst werden. Dabei bräuchten nur circa zehn bis 15 Parkplätze als Bewohnerparkplätze ausgewiesen werden. Zu 5: Die Alevitische Gemeinde Frankfurt ist An der Steinmühle ansässig. Sie besitzt vor Ort circa zehn private Parkplätze, die jedoch für ihre Veranstaltungen nicht ausreichen. Die Glaubensgemeinschaft ist eine der größten in Deutschland. Laut Auskunft ihres 1. Vorsitzenden kommt es jede Woche zu zwei bis drei Beerdigungsveranstaltungen, zu denen regelmäßig über hundert Gäste aus ganz Deutschland kommen. Hinzu kommen noch weitere Veranstaltungen der Gemeinde. Die Parkplätze der gesamten Straße reichen für diese Veranstaltungen nicht aus. Es kommt regelmäßig zu größeren Verkehrs- und Parkplatzproblemen (Verkehrschaos). Hier sollte gemeinsam mit der Alevitischen Gemeinde nach alternativen Parkflächen in der Nähe gesucht werden. Anwohner schlugen beispielsweise eine Prüfung der Nutzung des Parkhauses des Jobcenters in der Bolongarostraße 82 sowie der Parkfläche des Netto-Marktes in der Bolongarostraße schräg gegenüber der Straße An der Steinmühle vor. Anwohner und Alevitische Gemeinde haben versichert, dass sie an einer einvernehmlichen Lösung interessiert seien. Straße An der Steinmühle in Nied Quelle: Google Maps Hier wird auf nicht als Parkplätze ausgewiesenen Flächen geparkt. Da die Straße An der Steinmühle eine Sackgasse ist, muss hier mit großen Fahrzeugen immer aufwendig gewendet werden. Dieser Sprinter steht seit Monaten mit offener Tür auf dem Parkplatz. Er besitzt keinen Motor mehr und wird anscheinend von Gewerbetreibenden als Arbeitsstätte und Lagerraum benutzt. Hinter den Autos in der Böschung wird regelmäßig Müll entsorgt. Parkplätze werden scheinbar bewusst blockiert. Der Abschleppwagen links parkt dauerhaft auf einer nicht als Parkplatz ausgewiesenen Fläche. Parkverbotsflächen werden missachtet. Kontrolliert wird selten. Gewerbetreibende nutzen für ihre Firmenautos verstärkt Parkplätze An der Steinmühle. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 360 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2015 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Errichtung von unterirdischen Glascontainern (Melchiorstraße/Leverkuser Straße)

26.10.2021 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 865 entstanden aus Vorlage: OF 182/6 vom 10.10.2021 Betreff: Höchst: Errichtung von unterirdischen Glascontainern (Melchiorstraße/Leverkuser Straße) Der Magistrat wird gebeten, die bisherigen Glascontainer durch bauliche Veränderung zukünftig unterirdisch einzufassen, um eine optische Aufwertung (Parkanlage, Kirchenvorplatz) im Kreuzungsbereich zu erzielen. Des Weiteren kann der Magistrat durch die beschriebene Maßnahme dafür Sorge tragen, dass weniger Vermüllung an den Glasc ontainern stattfindet und mithin der dort verlaufende Fahrradweg frei befahrbar ist und der gesamte Kreuzungsbereich besser einsehbar ist (Vermeidung von Kollisionen am Kreuzungsbereich). Begründung: Im Rahmen einer aufwendigen Sanierung wurde die angrenzende Parkanlage deutlich verschönert und insbesondere der angrenzende Treppeneingangsbereich optisch aufgewertet. Die bisherigen Glascontainer führen dazu, dass in regelmäßigen Abständen große Mengen an sonstigem Müll abgeladen werden. Unter dem Aspekt, dass große Teile des Mülls somit auch den dort verlaufenden Radweg versperren, wäre eine entsprechende Baumaßnahme zur unterirdischen Einfassung des Glascontainers wünschenswert. Darüber hinaus ist anzumerken, dass durch Platzierung der Glascontainer das optische Gesamtbild der sanierten Parkanlage sowie die Sicht auf die denkmalgeschütze angrenzende Stadtkirche erheblich zerstört wird. Durch die beschriebene Baumaßnahme könnte das historisch geprägte Areal rund um die Stadtkirche deutlich aufgewertet werden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1219 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2022, ST 2656 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 6 am 26.04.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Zurück zur alten Verkehrsregelung auf der Leverkuser Straße (insbesondere entlang der Robert-Koch-Schule)

26.10.2021 · Aktualisiert: 10.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 862 entstanden aus Vorlage: OF 179/6 vom 10.10.2021 Betreff: Höchst: Zurück zur alten Verkehrsregelung auf der Leverkuser Straße (insbesondere entlang der Robert-Koch-Schule) Der Magistrat wird gebeten, 1. sich zu äußeren, weshalb die Leverkuser Straße (entlang der oben genannten Schule) zu einer reinen Vorfahrtsstraße umfunktioniert wurde; 2 . entsprechende bauliche Maßnahmen zu ergreifen, die die Einsichtnahme im genannten Kreuzungsbereich von der Melchiorstraße kommend während des Abbiegens auf die Leverkuser Straße verbessern (Verkehrsspiegel/Bügel, um das Parken im Kreuzungsbereich zu vermeiden). Begründung: Mehrere Anwohner sind auf Mitglieder des Ortsbeirats 6 zugekommen und haben ausgeführt, dass durch die entfallene "Vorfahrt gewähren"-Regelung am oben genannten Kreuzungsbereich die Leverkuser Straße als reine Vorfahrtsstraße befahren werden kann und somit, mangels Anhalten am beschriebenen Kreuzungsbereich, vermehrt zu beobachten ist, dass entsprechende Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer mit überhöhter Geschwindigkeit am parallel zur Straße verlaufenden Schulgebäude entlangfahren und somit eine gesteigerte potenzielle Gefährdung von Schülerinnen und Schülern vorliegt. Des Weiteren beschrieben die Anwohner, dass im Kreuzungsbereich (Melchiorstraße/Leverkuser Straße) häufig an den Glascontainern abgestellte Fahrzeuge den Sichtbereich erheblich einschränken und somit den entsprechenden Abbiegevorgang gefährden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 802 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Endlich ein Quartiersmanagement für das Bahnhofsviertel

26.10.2021 · Aktualisiert: 19.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 26.10.2021, OA 89 entstanden aus Vorlage: OF 172/1 vom 11.10.2021 Betreff: Endlich ein Quartiersmanagement für das Bahnhofsviertel Vorgang: B 286/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen des Frankfurter Programms "Aktive Nachbarschaft" ein Quartiersmanagement im Bahnhofsviertel einzurichten nach den positiven Vorbildern im Gallus und im Gutleut. Dies wird bereits im jährlichen Bericht des Sozialdezernats (Magistratsvorlage B 286) über das Projekt "Soziale Stadt Frankfurt am Main" als wünschenswert betrachtet. Begründung: Das Bahnhofsviertel erfüllt alle Voraussetzungen für die Einrichtung eines Quartiersmanagements. Es ist derzeit ein Ort, der für alle Akteure - Anwohnende, Gewerbetreibende, Sozialarbeitende, marginalisierte Gruppen - wenig positive Impulse ausstrahlt. Corona hat als "Brandbeschleuniger" gewirkt und das soziale Auseinanderdriften leider noch beschleunigt. Ein Quartiersmanagement leistet einen großen Beitrag zur sozialen Stadtteilentwicklung und fungiert nach dem Motto der aktiven Nachbarschaft "Alle können ihre Stadt gemeinsam gestalten" als niedrigschwellige Koordinierungs- und Begegnungsstätte aller Menschen im Viertel. Es ermöglicht den Austausch, das Entstehen von Netzwerken und allen Bewohnerinnen und Bewohner werden Möglichkeiten der Partizipation, Zugehörigkeit und Inklusion eröffnet. Spannungen werden erkannt und entschärft, der Gemeinsinn und das gegenseitige Verständnis gestärkt. Es könnte ein Gemeinschaftsgefühl im Stadtteil entstehen und eine Stärkung der Eigeninitiative in Bezug auf eigene Bedarfe und Veränderungswünsche. Der Ortsbeirat verweist in diesem Zusammenhang auch auf den jährlichen Bericht des Sozialdezernats (B 286) über das Projekt "Soziale Stadt Frankfurt am Main", in dem ein Quartiersmanagement für das Bahnhofsviertel als wünschenswert betrachtet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 02.08.2021, B 286 Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 109 Bericht des Magistrats vom 09.12.2022, B 454 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 03.11.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 25.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 89 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 945, 3. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 25.11.2021 Aktenzeichen: 51

OF (Antrag Ortsbeirat)

Erhaltung des Hochbunkers Marbachweg 295 für die weitere Nutzung als Musikbunker

15.10.2021 · Aktualisiert: 18.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2021, OF 120/9 Betreff: Erhaltung des Hochbunkers Marbachweg 295 für die weitere Nutzung als Musikbunker Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt dringend mögliche Schritte einzuleiten, um den aktuellen Mietern den Fortbestand ihres Mietverhältnisses zu sichern Begründung: Mitte September wurde dem Hauptmieter des sog. Musikbunkers durch die Eigentümerin Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) zum Jahresende gekündigt mit der Begründung, dass am Bunker erhebliche sicherheits- und brandschutzrelevante Mängel festgestellt wurden und eine Brandschutzsanierung zu teuer käme. Deshalb wurde von der BIMA beschlossen "den Hochbunker aufgrund des erheblichen Risikos bei Brandgeschehen zu entmieten und die Verwertung anzusteuern". Die Stadt Frankfurt sollte dringend das Gespräch mit dem Immobilienverwalter suchen, der ja schließlich eine Einrichtung des Bundes ist und somit soziale Verantwortung mit dem Blick auf das Allgemeinwohl hat. Betroffen von der Kündigung sind 40-50 den Musikbunker nutzende Untermietparteien, darunter ein Musikstudio. Nach der für KünstlerInnen sehr schweren Coronazeit, wäre dies ein weiterer schwerer Schlag, da kaum Aussicht besteht, andere Probenräume zu finden. Wäre die BIMA nicht zur Rücknahme der Kündigungen bereit, so sollte die Stadt in eigener Verantwortung handeln. Wenn keine weitere Verwendung der Liegenschaft mit dem Bunker in Betracht kommt und somit diese für Zwecke des Bundes abkömmlich ist, sei die Behörde gehalten "derartige Grundstücke wirtschaftlich zu veräußern". (FR 6.10.21) Die BIMA will die Verwertung ansteuern. Die Behörde bietet dann regelmäßig zuerst den Kommunen die entbehrliche Liegenschaft an. Deshalb sollte die Stadt den für viele Musikschaffende und die städtische Infrastruktur an Tonstudios und Proberäumen so wichtigen Musikbunker ankaufen und brandschutztechnisch ertüchtigen. Allen aktuellen MieterInnen muss ein faires Angebot zum Verbleib und der weiteren Nutzung des Musikbunkers gemacht werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 120/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 139/9 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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OA (Anregung Ortsbeirat)

U-Bahn-Haltestelle „Holzhausenstraße“ durch den zusätzlichen Bau von zwei Treppenaufgängen an den jeweiligen Bahnsteigenden den Anforderungen von § 31 Abs. 5 BOStrab auf Anpassung an die Nutzungskapazität entsprechen

13.09.2021 · Aktualisiert: 01.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 13.09.2021, OA 79 entstanden aus Vorlage: OF 153/2 vom 27.08.2021 Betreff: U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" durch den zusätzlichen Bau von zwei Treppenaufgängen an den jeweiligen Bahnsteigenden den Anforderungen von § 31 Abs. 5 BOStrab auf Anpassung an die Nutzungskapazität entsprechen Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 20.01.2022 und 13.06.2022 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in der U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" an den Bahnsteigenden stadteinwärts und stadtauswärts an den jeweiligen Bahnsteigen zusätzliche Treppen einzurichten, um damit Notausgänge, die an die Oberfläche führen, zu schaffen. Begründung: In § 31 Abs. 5 der BOStrab (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung) wird die notwendige Größe der Haltestellen festgelegt: "Die Breite der Bahnsteige muss nach dem Verkehrsaufkommen unter Berücksichtigung der Stärke und Verflechtung der Fahrgastströme bemessen sein. Längs der Bahnsteigkante muss eine nutzbare Breite von mindestens 2,0 m, bei Bahnsteigen im Verkehrsraum öffentlicher Straßen von mindestens 1,5 m vorhanden sein. Die Querneigung des Bahnsteigs soll so ausgeführt werden, dass sie mit 2 von Hundert zur Bahnsteigkante hin ansteigt." Seit Jahren wird vom Magistrat erklärt, dass die in den 60er-Jahren gebaute Haltestelle "Holzhausenstraße" nicht mehr der Belastung durch das erhöhte Verkehrsaufkommen der Fahrgäste entspricht. Laut § 31 Abs. 5 S. 1 BOStrab besteht die Pflicht, die Breite der Bahnsteige dem erhöhten Verkehrsaufkommen anzupassen. Da das in diesem Fall baulich nicht möglich ist, muss die Kapazität der Haltestelle zumindest durch den Bau zusätzlicher Fluchttreppen an den beiden Bahnsteigenden erhöht und damit eine zusätzliche Möglichkeit für die Fahrgäste geschaffen werden, die Haltestelle zu verlassen. Ein zusätzlicher Ausbau der Fluchttreppen ist auch aufgrund von Abs. 5 S. 2 notwendig, wonach die nutzbare Breite von zwei Metern nicht unterschritten werden darf. Die nutzbare Breite des Bahnsteigs stadtauswärts unterschreitet nach dem Einbau der Aufzüge die notwendige Breite. Sie beträgt nur 1,80 Meter, stadteinwärts wird die notwendige Breite gerade einmal um zehn Zentimeter überschritten. Sie beträgt 2,10 Meter. In einer U-Bahn-Station mit einem hohen Aufkommen von Fahrgästen ist es dringend notwendig, alle für die Sicherheit der Fahrgäste notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Beispielsweise wurden in Berlin nach dem Brand im Jahre 2000 in der Station "Deutsche Oper" 40 Stationen mit ähnlichem Baustandard für insgesamt über eine Milliarde Euro nachgerüstet. Auch in Frankfurt ist zur Sicherheit der Fahrgäste eine Nachrüstung der Station "Holzhausenstraße" durch zusätzliche Fluchttreppen dringend notwendig, insbesondere da die Hessische Bauordnung für Veranstaltungsräume zwei unabhängig nach außen führende Fluchtwege erforderlich macht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.09.2022, B 340 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 22.09.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.11.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 79 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren); FRAKTION (= Enthaltung) 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 21.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 79 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 10. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 12.09.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 340 vom 09.09.2022) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 757, 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 01.11.2021 § 1446, 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 21.03.2022 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kurzparken vor dem Kindergarten in zweiter Reihe unterbinden

13.09.2021 · Aktualisiert: 28.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 820 entstanden aus Vorlage: OF 140/2 vom 26.07.2021 Betreff: Kurzparken vor dem Kindergarten in zweiter Reihe unterbinden Der Magistrat wird gebeten, das kurzzeitige Parken von Eltern, die ihre Kinder von der Kindertagesstätte (Kita) Johannes, Montgolfier-Allee 22, bzw. Kita Rebstockpark, Montgolfier-Allee 10, abholen, in zweiter Reihe, in der Feuerwehrzufahrt oder in der Rechtskurve der Einbahnstraße durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Diese Maßnahmen könnten ggf. eine weitere Beschilderung des Park- und Halteverbots im Umfeld der Kitas und/oder verstärkte Kontrollen des Parkverbots, insbesondere morgens und nachmittags, sein. Begründung: Die Montgolfier-Allee nimmt an der Kita Johannes eine enge Rechtskurve. Trotz teilweise freier Parkplätze parken Eltern die oftmals sehr großen Autos in zweiter Reihe, in der Feuerwehrzufahrt oder direkt in der Kurve der Einbahnstraße. Zwar parkt jeder "nur kurz", die Parkzeiten und Verkehrsbehinderungen summieren sich jedoch. Neben der regulären Verkehrsbehinderung ist dieser Teil der Montgolfier-Allee zusätzlich die einzige Zufahrt zur Seniorenwohnanlage mit der Hausnummer 28. Bei einem Brand kann die Feuerwehr die Einrichtung nur zeitverzögert erreichen, ebenso der Rettungswagen in einem medizinischen Notfall. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 173 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Katastrophenschutz für Starkregenereignisse und Sturzfluten vorbereiten - gefährdete Baugrundstücke in Kalbach ermitteln und betroffene Personen durch Warnhinweise für den Ernstfall sensibilisieren

10.09.2021 · Aktualisiert: 19.01.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 732 entstanden aus Vorlage: OF 94/12 vom 10.09.2021 Betreff: Katastrophenschutz für Starkregenereignisse und Sturzfluten vorbereiten - gefährdete Baugrundstücke in Kalbach ermitteln und betroffene Personen durch Warnhinweise für den Ernstfall sensibilisieren Vorgang: B 415/17 Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf mögliche extreme Wetterlagen den Abfluss des Kalbachs zu überprüfen und festzustellen, 1. ob das Rückhaltebecken am Oberlauf des Kalbachs in den Bommersheimer Wiesen auch für extreme Niederschläge ausreichend bemessen ist oder ob ein weiterer Retentionsraum erforderlich wird; 2. wie sichergestellt werden kann, dass die Eintrittsöffnung in die Verrohrung des Kalbachs nördlich der L 3019 im Katastrophenfall nicht durch Treibgut schnell blockiert wird; 3. wie sichergestellt ist, dass bei einer Überlastung der Verrohrung des Kalbachs in der Bachstraße angrenzende Wohnhäuser vor Überflutungen geschützt sind; 4. ob der Bachverlauf im Zuge des Kalbacher Stadtpfads mit teilweise beidseitigen engen Einschnitten in der Lage ist, extreme Hochwasserabflüsse zu bewältigen; 5. ob von dem Gewerbegrundstück der Carbone AG in der Talstraße (Unterlauf des Kalbachs) bei Hochwasser eine besondere Gefährdung durch Chemikalien ausgehen kann; 6. ob durch Fließpfadkarten, wie sie vom Hessischen Amt für Naturschutz, Umwelt und Geologie erstellt werden, Starkregengefährdungsgebiete mit eventuell gefährdeten Grundstücken ermittelt werden können. Auf gefährdete Grundstücke, auf denen im Ernstfall Personen zu evakuieren sind, sind Eigentümerinnen und Eigentümer hinzuweisen. Gefährdungskarten sind öffentlich bekannt zu machen. Des Weiteren wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Auf welchen Wegen (Sirenen, Apps, Internetseite, Radio etc.) wird die Bevölkerung über Katastrophenereignisse unterrichtet bzw. über welche Wege kann sich die Bevölkerung selbst informieren? 2. An welchen Stellen innerhalb des Ortsbezirks werden die Wasserstände des Kalbachs und der Nidda gemessen und wo werden diese Messergebnisse jederzeit verfügbar öffentlich bekannt gegeben? 3. Welche von den 152 nach dem Bericht B 415 insgesamt vorgesehenen Sirenenstandorte bestehen bereits innerhalb des Ortsbezirks und welche sind ggf. noch vorgesehen? 4. Welche Maßnahmen hat der Magistrat aufgrund des Berichts B 415 bislang ergriffen? 5. Wie sieht das derzeitige Kommunikationskonzept der Stadt nach Auslösung eines Sirenenalarms aus? 6. Wie ist der Sachstand des Einsatzplans zur Nutzung der 2020 installierten Auslösestelle für das Modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS) in der Leitstelle der Feuerwehr? Begründung: Die Erfahrungen der diesjährigen Hochwasserkatastrophen lehren, dass die durchaus vorhandenen Hochwasserschutzmaßnahmen einen trügerischen Schutz versprachen. Es mag sein, dass deshalb verantwortliche Stellen nicht rechtzeitig oder mit Nachdruck Warnungen aussprachen und bedrohte Hausbewohnerinnen und Hausbewohner sich in falscher Sicherheit wiegten und trotz extrem steigender Fluten keinen Anlass sahen, ihre Wohnungen zu verlassen. Das Ausmaß der Wassermassen war anscheinend nicht annähernd in den Abflussberechnungen für den Hochwasserschutz berücksichtigt. Auch der bescheidene Lauf des Kalbachs führte bei stärkeren Regenfällen schon zu kleineren Überflutungen. Nicht auszuschließen ist, dass bei anhaltendem Starkregen auch die Abflussrohre des Kalbachs zu gering bemessen sind. Bisher gibt es keine Informationen, die betroffene Anlieger auf eine mögliche ernsthafte Bedrohungslage vorbereiten. Auch wenn der Oberlauf des Kalbachs nicht in einem engen Taleinschnitt verläuft, ist sein Einzugsbereich im Bommersheimer Feld von einer beträchtlichen flächenmäßigen Ausdehnung. Die Stadt Frankfurt am Main hat nach § 3 Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz die Aufgabe, die Warnung und Information der Bevölkerung in Gefahrensituationen sicherzustellen. Vor dem Hintergrund der katastrophalen Hochwasserereignisse insbesondere im südwestlichen Nordrhein-Westfalen und im nördlichen Nordrhein-Westfalen besteht aus Sicht des Ortsbeirats ein umfassendes Informationsbedürfnis dahin gehend, wie diese Bestimmungen derzeit in Frankfurt am Main umgesetzt werden und was zukünftig geplant oder bereits in Vorbereitung ist, um die Bevölkerung rechtzeitig vor Katastrophen zu warnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.12.2017, B 415 Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2284 Aktenzeichen: 37 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bekenntnis zum Areal Oberforsthaus seitens der Stadt Frankfurt

10.09.2021 · Aktualisiert: 23.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 792 entstanden aus Vorlage: OF 163/5 vom 27.08.2021 Betreff: Bekenntnis zum Areal Oberforsthaus seitens der Stadt Frankfurt Der Magistrat wird gebeten, sich zum Areal Oberforsthaus zu bekennen, das bestehende Gebäude endlich selbst zu sanieren, eine Nutzung für die breite Bevölkerung zu ermöglichen und das Fortbestehen des Schützenk orps FSK Oberforsthaus zu sichern. Begründung: Nach dem jüngsten Brand in der Remise des ehemaligen Oberforsthauses fragt sich die Bevölkerung, wann es endlich endgültige Planungen zum gesamten Areal geben wird. Alle Gespräche mit Investoren sind bisher gescheitert. Das Denkmalamt geht auch nach dem Brand davon aus, dass das bestehende Gebäude weiterhin saniert werden kann (FNP vom 07.08.2021). Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, konkrete Pläne für eine eigene Nutzung aufzunehmen und das Gebäude zu sanieren. Das Fortbestehen des Schützenkorps FSK Oberforsthaus ist ebenfalls zu sichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2182 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 5 am 21.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 5 am 06.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 5 am 03.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 5 am 01.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 5 am 07.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 5 am 04.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 5 am 25.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 5 am 27.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 5 am 24.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 5 am 24.03.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 5 am 16.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 5 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Poller in der Kurve Ziegenhainer Straße/Rauschenberger Straße

09.09.2021 · Aktualisiert: 20.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 710 entstanden aus Vorlage: OF 78/9 vom 30.08.2021 Betreff: Poller in der Kurve Ziegenhainer Straße/Rauschenberger Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Innenkurve Ziegenhainer Straße/Rauschenberger Straße Poller aufzustellen, die dort ein Parken verhindern. Regelmäßig bleiben Lkws dort stecken. Am Sonntag, dem 29.08.2021, benötigte ein Löschzug der Branddirektion 15 Minuten, um durch diese Kurve zu fahren. Begründung: Wenn Leben in Gefahr sind, müssen die Rettungsfahrzeuge ungehindert durch die Siedlung fahren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 184 Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2022, ST 1745 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Verkehrskontrollen und unterstützende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Melchiorstraße (zwischen Königsteiner Straße und Albanusstraße)

07.09.2021 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 652 entstanden aus Vorlage: OF 136/6 vom 01.08.2021 Betreff: Höchst: Verkehrskontrollen und unterstützende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Melchiorstraße (zwischen Königsteiner Straße und Albanusstraße) Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen einzuleiten, die das Falschparken im Bereich der Melchiorstraße zwischen Königsteiner Straße und Albanusstraße effektiv verhindern. Als geeignete Möglichkeiten bieten sich neben dichteren und kontinuierlichen Kontrollen durch die Verkehrspolizei wo möglich die Bepflanzung der entsprechenden Bereiche oder die Anbringung von Pollern an. Begründung: Im Bereich der Melchiorstraße von der Königsteiner Straße bis zur Albanusstraße besteht absolutes Halte- und Parkverbot. Gelegentliche Kontrollen konnten bisher nicht verhindern, dass täglich die Bürgersteige vollgeparkt werden (siehe Fotos). Anwohnerinnen und Anwohner beklagten sich schon mehrmals über diesen unhaltbaren Zustand: Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer und Personen mit Kinderwagen müssen regelmäßig auf die Straße ausweichen, weil der Bürgersteig nicht benutzt werden kann. Für Radfahrerinnen und Radfahrer ist die Straße dann zu eng. Gegenüber dem Büro der ambulanten Pflege des Frankfurter Verbandes (Melchiorstraße 5) wird die sog. REWE-Garage regelmäßig zur Anlieferung von Waren genutzt. Ebenfalls regelmäßig stehen Fahrzeuge links neben der Garage im Parkverbot. Sie behindern damit die Zu- bzw. Ausfahrt des Lieferverkehrs, was zu komplizierten und nicht ungefährlichen Wendemanövern, die gefährlich nahe an das Büro der ambulanten Pflege des Frankfurter Verbandes heranreichen, führt. Auch die Müllabfuhr, Feuerwehr und größere Rettungsfahrzeuge werden behindert. Es ist höchste Zeit, dass hier im Sinne und zum Schutz von Fußgängerinnen und Fußgängern, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern, Anwohnerinnen und Anwohner, Radfahrerinnen und Radfahrern sowie den Beschäftigten der angrenzenden Büros und Läden Abhilfe geschaffen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2212 Antrag vom 21.01.2022, OF 336/6 Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1552 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Klimaschutzmaßnahmen im Ortsbezirk 1 hier: Theatertunnel-Brüstung begrünen

07.09.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 670 entstanden aus Vorlage: OF 111/1 vom 23.08.2021 Betreff: Klimaschutzmaßnahmen im Ortsbezirk 1 hier: Theatertunnel-Brüstung begrünen Der Magistrat wird gebeten, die Brüstung entlang der südlichen Seite der Zufahrt zum Theatertunnel auf einem circa 50 Meter langen Teilstück mit einer Rankbegrünung bepflanzen zu lassen, um einen Sicht- und Schallschutz für den Gastronomiestandort und die Anwohnenden zu schaffen. Begründung: Der Gastronomiestandort in der Gutleutstraße entlang der Theatertunnelrampe hat sich in den letzten Jahren positiv entwickelt und ergänzt das fehlende Angebot auf dem Willy-Brandt-Platz. Den dort befindlichen Straßenbereich befahren lediglich noch Ortsunkundige und die Außengastronomie wird gut angenommen. Der Pkw- und Lkw-Verkehr durch den Theatertunnel ist jedoch nach wie vor hoch, laut und stinkt. Eine Rankbegrünung entlang der Brüstung schafft einen Sichtschutz und ein wenig Linderung gegen Lärm und Abgase. Die Pflanztröge werden entlang der Brüstung aufgestellt und mit dem Boden bzw. der Brüstung sicher verbunden. Schnell wachsende Rankgewächse wie z. B. Wilder Wein klettern an winddurchlässigen Spalieren hoch und bilden vor allem von Frühjahr bis Herbst eine blickdichte und insektenfreundliche Blätterwand. Gutleutstraße/Zufahrt Theatertunnel mit Blickrichtung Willy-Brandt-Platz Fotos: Alexander Mitsch . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 37 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lärmschutz bei der Baustelle FAZ-Gebäude II

07.09.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 697 entstanden aus Vorlage: OF 149/1 vom 22.08.2021 Betreff: Lärmschutz bei der Baustelle FAZ-Gebäude II Vorgang: OM 49/21; ST 1319/21 Der Magistrat wird gebeten, zeitnah durch geeignete Schritte sicherzustellen, dass sich die Bauarbeiten am FAZ-Gebäude in der Europa-Allee 92 bis 94 innerhalb der immissionsschutzrechtlichen Grenzen, auch unter Berücksichtigung der erteilten Ausnahmegenehmigung, halten. Bei weiteren Verstößen des ausführenden Bauunternehmens sind der Widerruf der Ausnahmegenehmigung und die Einleitung eines entsprechenden Ordnungswidrigkeitenverfahrens in Betracht zu ziehen. Insbesondere sind die Anwohner der Baustelle wirksam vor Baulärm zu Nachtzeiten sowie vor Emissionen durch offene Feuer auf der Baustelle (Rauch und Brandgeruch) zu schützen. Begründung: Von der vorbezeichneten Baustelle gehen bereits seit Juni 2020 starke Lärmemissionen zur Nachtzeit aus, die den dortigen Anwohnern nicht zumutbar sind. Diese werden regelmäßig auch nicht über besonders lärmintensive Arbeiten in den frühen Morgenstunden vor 07:00 Uhr, etwa Betonierarbeiten, im Vorfeld informiert. Der Ortsbeirat hat deshalb mit der Anregung vom 4. Mai 2021, OM 49, angeregt, der Magistrat möge die Anwohner vor Baulärm zu Nachtzeiten schützen. Der Magistrat hat daraufhin in der Stellungnahme vom 9. Juli 2021, ST 1319, ausgeführt, dass Bauarbeiten in Wohngebieten außerhalb der Tageszeit von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr einer Ausnahmegenehmigung bedürfen. Der Magistrat habe diese Ausnahmegenehmigung für höchstens 15 Nächte für den Zeitraum vom 3. März 2021 bis zum 31. Dezember 2021 für die Durchführung von Betonierarbeiten und für den Fall erteilt, dass die Tagzeiten witterungsbedingt nicht ausreichen. Die erteilte Ausnahmegenehmigung gelte ausschließlich als Arbeitsverlängerung über 20:00 Uhr hinaus; ein vorzeitiger Arbeitsbeginn vor 7:00 Uhr sei nicht erfasst. Im Übrigen seien die Rohbauarbeiten an der Westseite des Areals so gut wie abgeschlossen, sodass im weiteren Bauverlauf abnehmende Lärmemissionen zu erwarten seien. Im Gegensatz dazu wurden die Anwohner der Baustelle jedoch in den vergangenen Wochen, und dabei primär an den Wochenenden, wiederholt von starken Lärmemissionen durch Arbeiten während der Nachtzeit vor 7:00 Uhr belästigt. So wurden nach Anwohnerberichten etwa am 7. August 2021 gegen 6:15 Uhr sehr lärmintensive Arbeiten und sehr lärmintensive Entsorgungsverkehre durchgeführt. Dieses Phänomen tritt in den vergangenen Wochen gehäuft und insbesondere samstäglich auf. Zudem ist in den vergangenen Wochen an Freitagabenden und Samstagvormittagen regelmäßig ein starker Brandgeruch im Umfeld der Baustelle wahrzunehmen; teilweise sind die Straßen dabei regelrecht eingenebelt. Offenbar wird von den vor Ort wohnenden Arbeitern bevorzugt an den Wochenenden eine große Kochstätte mit offenem Feuer aus Abfallholz etc. betrieben, auf der in einem überdimensionalen Kochtopf über drei bis vier Stunden ein "Schmorgericht für die Kollegen" zubereitet wird. Diese Belastungen sind den Anwohnern nicht mehr zumutbar. Der Magistrat sollte dringend tätig werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 49 Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2021, ST 1319 Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2251 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 63 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Teilstück Gutleutstraße für Pkw-Verkehr sperren

07.09.2021 · Aktualisiert: 07.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 700 entstanden aus Vorlage: OF 152/1 vom 23.08.2021 Betreff: Teilstück Gutleutstraße für Pkw-Verkehr sperren Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahn entlang der südlichen Seite der Zufahrt zum Theatertunnel zwischen Mainluststraße und Untermainanlage für den motorisierten Verkehr sperren zu lassen. Die Zufahrt für Lieferverkehr und Anwohnende ist über die Untermainanlage zu gewährleisten. Zugleich soll eine Möglichkeit zum Linksabbiegen aus der Mainluststraße in die Gutleutstraße geschaffen werden, um Umwegverkehre zu vermeiden und eine Abflussmöglichkeit für den Verkehr bei gesperrtem Tunnel zu schaffen. Begründung: Dieses Straßen-Teilstück wird praktisch nur genutzt, um am Ende der Tunnelzufahrt zu wenden und in die Gutleutstraße in Richtung Baseler Platz zu gelangen. Die meisten dort angetroffenen Fahrzeuge werden von Ortsunkundigen gesteuert, die sich verfahren haben, oder werden von Posern genutzt. Das Straßenteilstück stellt einen Außengastronomiestandort dar, dessen Kundinnen und Kunden von den unmittelbar daran vorbeifahrenden Fahrzeugen belästigt und gefährdet werden. Zudem ist derzeit wegen einer Baustelle der Fußweg zwischen Willy-Brandt-Platz und Mainluststraße auf dieser Straßenseite gesperrt, die Pkw-Zufahrt aber weiterhin erlaubt, was zu gefährlichen Begegnungen zwischen Pkw und zu Fuß Gehenden führt. Visualisierung: Alexander Mitsch (Luftbild Geoportal Frankfurt) Foto: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 51 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1675 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 611 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreier ÖPNV für den Ortsbezirk 1 hier: Endlich barrierefreie Straßenbahnhaltestellen für die Münchener Straße

07.09.2021 · Aktualisiert: 07.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 675 entstanden aus Vorlage: OF 120/1 vom 23.08.2021 Betreff: Barrierefreier ÖPNV für den Ortsbezirk 1 hier: Endlich barrierefreie Straßenbahnhaltestellen für die Münchener Straße Vorgang: B 288/21 Die Münchener Straße zwischen Hauptbahnhof und Willy-Brandt-Platz ist eine belebte Geschäftsstraße im Herzen des Bahnhofsviertels, die von drei stark frequentierten Straßenbahnlinien durchfahren wird. Viele Berufspendlerinnen und Berufspendler, zu Fuß Gehende und Radfahrende konkurrieren um den Raum mit fahrenden und parkenden Pkw und Lieferfahrzeugen. Dennoch sind die Straßenbahnhaltestellen nicht barrierefrei und die Gehwege extrem schmal und zugeparkt. Im Magistratsbericht vom 09.08.2021, B 288, wird darauf hingewiesen, dass eine Wiederaufnahme der Planung aus Kapazitätsgründen und wegen konkurrierender Projekte mit höherer Priorität nicht in Aussicht gestellt werden könne und dass es sich um eine Anliegerstraße mit relativ geringem Verkehrsaufkommen handele. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, den Straßenabschnitt mit Priorität und temporären Maßnahmen wie folgt anzupacken: 1. Einrichtung temporärer Straßenbahnh altestellenkaps, die bis zum Gleis herangeführt werden und so einen barrierefreien Ein- und Ausstieg gewährleisten, als temporäre Maßnahme bis zum endgültigen Umbau der Haltestellen. 2. Einführung flächendeckendes Tempo 20, da es sich um einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich handelt. Dadurch wird die Sicherheit für Radfahrende und zu Fuß Gehende entscheidend erhöht. 3. Umwandlung weiterer Pkw-Parkplätze in Lieferzonen für das örtliche Gewerbe, um das Parken in zweiter Reihe und die Behinderung der Straßenbahnen zuverlässig zu verhindern. 4. Umwandlung weiterer Pkw-Parkplätze in Flächen für die Außengastronomie, um der durch Corona gebeutelten Gastronomie endlich die ersehnte Außenfläche zur Verfügung stellen zu können. Begründung: Da die Umgestaltung der Münchener Straße inklusive dem barrierefreien Ausbau der Haltestellen noch lange andauern wird, müssen kostengünstige, schnell greifende, temporäre Maßnahmen zur Erreichung der genannten Ziele umgesetzt werden. Insbesondere die Interessen mobilitätseingeschränkter Menschen, von Eltern mit Kleinkindern oder Kinderwagen, von Gewerbetreibenden und Gastronomen und ÖPNV-Nutzerinnen und ÖPNV-Nutzer müssen ernst genommen werden. Das ständige Hupen der Pkw und Lkw und das Bimmeln der Straßenbahnen wird reduziert, worüber sich vor allem die Anwohnenden beschwert haben. Pkw-Stellplätze bleiben weitgehend erhalten. Die dafür erforderlichen Maßnahmen zur Beschilderung und den temporären Haltestellenanlagen wie z. B. in der Gartenstraße/Ecke Stresemannallee sind zudem kostengünstig und schnell umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.08.2021, B 288 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 237 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1714 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Unfallgefahr an der Batterie

07.09.2021 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 654 entstanden aus Vorlage: OF 138/6 vom 01.08.2021 Betreff: Höchst: Unfallgefahr an der Batterie Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Batterie, insbesondere an der Stelle zwischen Spielplatz und Fähre, die Fugen zwischen den Pflastersteinen so aufzufüllen und gegen Abtrag zu sichern, dass keine Räder mit schmalen Reifen dort stecken bleiben, es besteht Unfallgefahr; 2. an dem Häuschen an der Fähre auf der Höchster Seite ein Schild "Achtung Fußgänger" anzubringen. Begründung: Es wurden schon brenzlige Situationen beobachtet, wo Radfahrerinnen und Radfahrer mit ihrem Rad in den Fugen zwischen den Pflastersteinen hängen geblieben sind und beinahe gestürzt wären. Die Unfallgefahr soll so schnell wie möglich beseitigt werden. Zum anderen fahren Radfahrerinnen und Radfahrer auf dem asphaltierten Streifen von Westen her in Richtung Fähre und sehen wegen des Häuschens nicht die Fußgängerinnen und Fußgänger, die von der Fähre kommend über die Batterie gehen. Ein Achtungsschild könnte sie auf die Fußgänger hinweisen. Quelle: Bild der Rad AG Höchst Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2213 Antrag vom 30.07.2022, OF 541/6 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2565 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Rechenzentren im Ortsbezirk 11 - Gewerbesteuer, erteilte Genehmigung, Auflagen, Bebauungsplan

30.08.2021 · Aktualisiert: 25.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 88/11 Betreff: Rechenzentren im Ortsbezirk 11 - Gewerbesteuer, erteilte Genehmigung, Auflagen, Bebauungsplan Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat und bittet zu prüfen und zu berichten: 1. Wie hoch ist die Gewerbesteuereinnahme der sich in Frankfurt befindlichen Rechen-zentren in den letzten 5 Jahren. Wie ist die Prognose für die nächsten 5 Jahre? 2. Wie viele Rechenzentren welcher Bauherren/Betreiber sind im Stadtteil Seckbach und Fechenheim bereits genehmigt und welche davon bereits gebaut bzw. in Bau befindlich sowie welche davon bereits in Betrieb? 3. Wie viele weitere Rechenzentren welcher Bauherren/Betreiber befinden sich derzeit im Baugenehmigungsverfahren? 4. Welches ist die exakte Lage bereits genehmigter, erbauter bzw. im Bau sowie im Genehmigungsverfahren befindlicher Rechenzentren nach postalischer Adresse und Kataster (Übersichtskarte erwünscht)? 5. Wie hoch wird der Strombedarf in 2, 5, 10 Jahren der Rechenzentren in Seckbach und Fechenheim perspektivisch eingeschätzt? Wie hoch ist daran der Anteil klimaneutral erzeugten Stroms? Wie wird die Abwärme genutzt? 6. Mangels qualifizierten oder vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das betreffende Gebiet in den Stadtteilen Seckbach und Fechenheim müssen Baugenehmigungen auf Grundlage von § 34 BauGB erteilt werden: a) Wie fügen sich (1) die bereits genehmigten und erbauten bzw. in Bau befindlichen Bauvorhaben sowie (2) die im Genehmigungsverfahren befindlichen Bauvorhaben nach Auffassung des Magistrats jeweils nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll bzw. wurde und derzeit noch wird, in die (vorherige) Eigenart der näheren Umgebung ein? Wie bleiben die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nach Auffassung des Magistrats gewahrt? Wie wird das Ortsbild nach Auffassung des Magistrates beeinträchtigt? b) Was gedenkt der Magistrat bei den bereits erbauten und insbesondere bei den in Bau sowie im Genehmigungsverfahren befindlichen Bauvorhaben für eine Wahrung der vielfältigen Nachbarschaftsbelange von Anwohnern, Gewerbetreibenden und der sonstigen öffentlichen Interessen, insbesondere denen des Naturschutzes für das unmittelbar benachbarte Naturschutzgebiet, zu tun? c) Wie stellt der Magistrat sicher, dass im Rahmen der (Einzel-) Baugenehmigungsverfahren hinreichende, insbesondere für Verschattung und den Immissionsschutz bedeutsame Abstände zwischen Rechenzentren im Gewerbegebiet einerseits und der Wohnbebauung im unmittelbar angrenzenden Wohngebiet, dem Naturschutzgebiet Seckbacher Ried und anderer in Fechenheim befindlichen Naturschutzgebiete andererseits eingehalten werden? Wie stellt der Magistrat sicher, dass die sonstigen Belastungen von Umwelt und Anwohnern so weit wie möglich reduziert werden? Welche Abstände und Maßnahmen sind dies im Einzelnen? Hier ist vor allem auf die Gesichtspunkte 1. Schutz gegen Geräusche, Lärm 2. Schutz gegen Luftschadstoffe, Gerüche, Wärme 3.Schutz vor übermäßigen Lichtemissionen 4. Schutz vor technisch erzeugten (künstlichen) elektrischen, magnetischen, elektromagnetischen Feldern 5. Schutz vor Sicherheitsrisiken (Sabotage, Terrorakte, Brand) einzugehen und eine entsprechende Analyse vorzulegen. d) In welcher Weise sieht sich der Magistrat in der Lage und auf welcher Grundlage, im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren höchste technische und damit zeitgemäße Umweltschutzstandards abzuverlangen? In der Antwort ist insbesondere auf den mit (Diesel-) Notstromaggregaten typischerweise verbundenen erheblichen Ausstoß von Stickoxiden und Feinstaub einzugehen, die durch zahlreiche Dieselgeneratoren, Schornsteine, Kondensatoren, Entlüftungen und Klimaanlagen der Rechenzentrumsgebäude in die unmittelbare Umgebung und Umwelt emittiert werden. e) Sind die bereits vorhandenen und nach und nach ständig weitergebauten zusätzlichen umfangreichen Antennenanlagen, Entlüftungsstutzen etc. an und auf Fassaden sowie Dächern zulässig und auf welcher Grundlage? 5. Wann betreibt der Magistrat das Verfahren des bereits seit dem 24.5.1984 in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans B558 "Gwinnerstraße" weiter und kommt damit seiner Planungshoheit und -verantwortlichkeit zur Steuerung der städtebaulichen und - nach Landesbauordnung - gestalterischen Entwicklung des betreffenden Gebiets, insbesondere mit Blick auf Rechenzentrumsbauten, nach, in dessen Rahmen die öffentlichen und privaten Belange und Interessen förmlich eingebracht und zum Ausgleich gebracht werden könnten, was sie bei der derzeitigen Praxis der Einzel-Baugenehmigungsverfahren nach § 34 BauGB nicht oder nur unzureichend können bzw. werden? 6. In § 1 BauGB heißt es u.a. auch, dass Bauleitpläne aufzustellen sind, "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist". Erkennt der Magistrat die jahrelangen Spannungen zwischen den Rechenzentrumsbetreibern auf der einen Seite und der Wohnbevölkerung und den kleineren Gewerbetreibenden auf der anderen Seite an? Erkennt der Magistrat an, dass derzeit eine städtebaulich unerwünschte oder negative Tendenz abzeichnet und diese einen Bebauungsplan erforderlich macht? 7. Wie beurteilt der Magistrat die Auswirkungen der stetig zunehmenden Rechenzentrumsbauten in Frankfurt auf das Umweltklima, insbesondere auf das Mikroklima in Frankfurt und seinen Stadtteilen? Wie schätzt der Magistrat in Bezug auf das Pariser Klimaschutzabkommen und der Erreichung der Ziele in Frankfurt ein? Sieht der Magistrat eine politische Mitverantwortung im Rahmen der Genehmigungspraxis und erforderlicher Bebauungsplanverfahrens vor dem Schutz vor Klimawandel? Begründung: Seit Jahren dominieren in der öffentlichen und (nicht nur kommunal-) politischen Debatte die (zweifelsohne bestehenden) positiven Aspekte der Digitalisierung. Für Frankfurt am Main ist es vor allem von wirtschaftlichem Interesse, dass seine standortbedingte Attraktivität (Stichwort: DE-CIX) für Rechenzentrumsbetreiber weltweit so reizvoll ist, obwohl Deutschland im internationalen Vergleich besonders hohe Strompreise hat. Abgesehen von Gewerbesteuereinnahmen sind auch die Stromerlöse des kommunalen Stromversorgers Mainova AG gewichtige Argumente. Der Rechenzentrumsboom hat jedoch auch negative Aspekte, die nicht vergessen werden dürfen, insbesondere nicht vor dem Hintergrund der Belastungen für Anwohner, Gewerbetreibende und Umwelt sowie der Verdrängungseffekte zulasten von angestammten Gewerbeunternehmen etc. Es gebietet die politische Verantwortlichkeit, sich mit allen vielfältigen umweltpolitischen, städtebaulichen und sonstigen öffentlichen und privaten Belangen und Interessen auseinanderzusetzen, die mit dem Rechenzentrumsboom (nicht nur, ab er vor allem) in Frankfurt am Main zwangsläufig verbunden sind. Aus diesem Grund wollen wir mit diesem Auskunftsersuchen Antworten auf detaillierte Fragen und mit diesen Fakten dann weiter planen zu können. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 169 2021 Die Vorlage OF 88/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Hochwasser- und Katastrophenschutz in Kalbach-Riedberg

30.08.2021 · Aktualisiert: 01.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 76/12 Betreff: Hochwasser- und Katastrophenschutz in Kalbach-Riedberg Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten über die derzeit geltenden Regeln und Maßnahmen zum Katastrophen- und Hochwasserschutz in Kalbach-Riedberg zu berichten. Im Rahmen dieses Berichtes wird der Magistrat gebeten, insbesondere zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen: 1. Auf welchen Wegen (Sirenen, Apps, Internet-Seite, Radio etc.) wird die Bevölkerung über Katastrophenerereignisse unterrichtet bzw. über welche Wege kann sich die Bevölkerung selbst informieren? 2. An welchen Stellen innerhalb des Ortsbeiratsbezirks werden die Wasserstände des Kalbachs und der Nidda gemessen und wo werden diese Messergebnisse jederzeit verfügbar öffentlich bekannt gegeben? 3. Welche von den 152 nach der B 415 2017 insgesamt vorgesehen Sirenenstandorte bestehen bereits innerhalb des Ortsbeiratsbezirks und welche sind ggf. noch vorgesehen? 4. Welche Maßnahmen hat der Magistrat aufgrund der B 415 2017 bislang ergriffen? 5. Wie sieht das derzeitige Kommunikationskonzept der Stadt nach Auslösung eines Sirenenalarms aus? 6. Wie ist der Sachstand des Einsatzplans zur Nutzung der 2020 installierten Auslösestelle für das Modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS) in der Leitstelle der Feuerwehr? Begründung: Die Stadt Frankfurt am Main hat nach § 3 Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz die Aufgabe, die Warnung und Information der Bevölkerung in Gefahrensituationen sicherzustellen. Vor dem Hintergrund der katastrophalen Hochwasserereignisse insbesondere im südwestlichen Nordrhein-Westfalen und im nördlichen Nordrhein-Westfalen besteht aus Sicht des Ortsbeirats ein umfassendes Informationsbedürfnis dahingehend, wie diese Bestimmungen derzeit in Frankfurt am Main umgesetzt werden und was zukünftig geplant oder bereits in Vorbereitung ist, um die Bevölkerung rechtzeitig vor Katastrophen zu warnen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Schilda in Bornheim & Aufforderung zur Rentnerjagd?

27.08.2021 · Aktualisiert: 23.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 65/4 Betreff: Schilda in Bornheim & Aufforderung zur Rentnerjagd? Foto: privat Am Dienstag den 27. Juli 2021 wurden die Bornheimer & Bornheimerinnen, sowie die Markthändler & Markthändlerinnen mit dem abgebildeten Verkehrs- bzw. Hinweisschild überraschenderweise zwangsbeglückt. Weder der zuständige Ortsbeirat 4 (Bornheim / Ostend), noch die Markthändlervereinigung wurden im Vorfeld über die Aufstellung informiert. Dumm nur, an dieser Stelle stehen mittwochs und samstags zwei Stände des bereits im letzten Jahrhundert eröffneten Wochenmarktes. Auf den Hinweisschildern können nun die Fahrtrichtungen für Fahrradfahrer & Fahrradfahrerinnen in verschiedene Frankfurter Stadtteile und nach Offenbach mit Entfernungen in Kilometer abgelesen werden. Was für den schlichten bzw. die schlichte Zweiradfahrer/Zweiradfahrerin als Aufforderung zur Nutzung des verkehrsberuhigten Marktplatzes rund um das Uhrtürmchen und den "Bernemer Halblangebrunnen" angesehen werden kann. Ebenso dumm für bewegungseingeschränkte und weniger reaktionsschnelle Rentnerinnen & Rentner, die traditionell ein besonderes enges Verhältnis zu Zweiradfahrern & Zweiradfahrerinnen in Fußgängerzonen oder teilberuhigten Fußgängerzonen besitzen Deshalb wird der Magistrat um Auskunft gebeten: 1. Wer ist für diese verkehrstechnische Meisterleistung der Standortwahl verantwortlich? 2. Waren die Aufsteller / Aufstellerinnen Frankfurt kundig und mit der Information vertraut, dass hier zweimal wöchentlich einer der schönsten Wochenmärkte stattfindet oder kommen sie täglich im Blindflug aus dem Umland nach Frankfurt? 3. Hielt man/frau es für unnötig im Vorfeld der Aufstellung den Ortsbeirat und die Markthändlervereinigung zu informieren oder wurde dies als zu schwierig erachtet? 4. Ist nicht als spezieller Fahrradweg die nahe Burgstraße ausgewiesen oder macht es den Planern & Planerinnen große Freude die für den Autoverkehr einspurige Berger Straße mit mehr Fahrradfahren & Fahrradfahrerinnen zu beleben und damit ein höheres Gefährdungspotential für alle Verkehrsteilnehmer herbeizuführen? 5. Gibt es im Magistrat, sowie in den Amtsstuben der einzelnen beteiligten Ämter und den ausführenden Praktikern & Praktikerinnen vor Ort irgendeinen Menschen (männlich, weiblich, queer) der den in einfachem Deutsch formulierten Satz formuliert: "Dumm gelaufen!"? 6. Wenn ja, wäre dies ein geeigneter Vorschlag für den nächsten Stadtteilpreis? Antragsteller: dFfm Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 4 am 14.09.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 65/4 wurde zurückgezogen.

Partei: dFfm

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Dem Bockenheimer Büchermarkt durch Bereitstellung eines ausrangierten Seecontainers Schutz vor weiteren Brandanschlägen bieten

27.08.2021 · Aktualisiert: 27.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 133/2 Betreff: Dem Bockenheimer Büchermarkt durch Bereitstellung eines ausrangierten Seecontainers Schutz vor weiteren Brandanschlägen bieten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Bockenheimer Büchermarkt am Sozialzentrum der Universität, Bockenheimer Landstraße 133, durch Bereitstellung eines ausrangierten Seecontainers für die Lagerung der Bücher vor Ort Schutz vor weiteren Brandanschlägen zu bieten. 2. Den dann bereitgestellten Seecontainer, z.B. im Rahmen eines Schulprojekts durch Graffity wie beim ehemaligen Laabsaal, verschönern zu lassen. 3. Überlegungen anzustellen, wo dem Bockenheimer Büchermarkt ab dem Zeitpunkt des Abrisses des Laabsaals und des Sozialzentrums b.a.w. ein Ausweichstandort in der Nähe bereitgestellt werden kann. Begründung: De Bockenheimer Büchermarkt am Sozialzentrum der Universität, Bockenheimer Landstraße 133, hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einer Institution in Bockenheim und dem Westend entwickelt. Dies insbesondere seitdem in den letzten Jahren das Karl Marx Antiquariat in der Jordanstraße und das Antiquariat in der Großen Seestraße, Ecke Landgrafenstraße geschlossen wurde. Im ersten Halbjahr diesen Jahres, wurden bereits 2 Brandanschläge auf den Bockenheimer Büchermarkt verübt. Es entstand ein Schaden von mehreren 10.000.- €. Um den Bockenheimer Büchermarkt vor weiteren Brandanschlägen zu schützen wäre es notwendig ihm einen ausrangierten Seecontainer, wie er an Baustellen als Lärmschutzwand eingesetzt wird zur Verfügung zu stellen. Den Seecontainer könnte man im Rahmen eines sozialen/kulturellen Projekts, beispielsweise durch Schulklassen mit Graffity verschönern lassen. Da bereits für das Jahr 2022 der Abriss des Laabsaals und des Sozialzentrum angedacht ist, also im nächsten Jahr, sollten Überlegungen angestellt werden, wohin der Bockenheimer Büchermarkt in der Nähe ausgelagert werden kann. Z.B. gegenüber vor der Universitätsbibliothek Antragsteller: SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 278 2022 Die Vorlage OF 133/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat mit der Maßgabe beschlossen, dass die ersten beiden Ziffern des Antragstenors ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

Parteien: SPD, LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Sindlingen: Ludwig-Weber-Schule

27.08.2021 · Aktualisiert: 17.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 170/6 Betreff: Sindlingen: Ludwig-Weber-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, wann die Baumaßnahmen an der Ludwig-Weber-Schule beendet werden. Insbesondere ist zu berichten, - wann die Baugrube gefüllt und der Schulhof wieder hergestellt wird - der dort geplante Verkehrsübungsplatz angelegt wird - wann die Brandschau erfolgt - wann der noch fehlende Evakuierungspunkt, der bei Feueralarm oder anderen Notfällen von den Schülern als Sammelplatz dient, angelegt wird Begründung: Für den Neubau ist noch kein Sammelplatz für einen Räumungsalarm festgelegt, sowie die Brandschau noch nicht erfolgt. Dies sollte umgehend zur Sicherheit der Kinder erfolgen. An der Stelle des Ersatzgebäudes, das ist mittlerweile abgetragen wurde, ist derzeit eine Baugrube. Es sollte an dieser Stelle ein Verkehrsübungsplatz angelegt werden. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 22.08.2021, OF 151/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 129 2021 1. Die Vorlage OF 151/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 170/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Warum kein Alkoholverbot am Willy-Brandt-Platz?

23.08.2021 · Aktualisiert: 22.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 112/1 Betreff: Warum kein Alkoholverbot am Willy-Brandt-Platz? Im Laufe der Coronapandemie wurde der Konsum von Alkohol auf einer Vielzahl von Straßen, Plätzen, Wochenmärkten und Grünflächen im Ortsbezirk 1 - zuletzt mit Allgemeinverfügung vom 02. Juni 2021 (siehe Anlage) - untersagt. Eingeschränkte Ausnahmen galten für den Konsum alkoholischer Getränke innerhalb gastronomischer Betriebe. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Welche Gründe im Einzelnen führten im Zuge mit den zuvor genannten Allgemeinverfügungen dazu, dass kein Alkoholverbot für den stark frequentierten Willy-Brandt-Platz ausgesprochen wurde? 2. Wird der Magistrat im Falle künftiger ähnlicher Untersagungen den Willy-Brandt-Platz erneut von einem Alkoholverbot ausnehmen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 139 2021 Die Vorlage OF 112/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Sindlingen: Ludwig-Weber-Schule

01.08.2021 · Aktualisiert: 17.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2021, OF 152/6 Betreff: Sindlingen: Ludwig-Weber-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, wann die Baumaßnahmen an der Ludwig-Weber-Schule beendet werden. Insbesondere ist zu berichten, - wann die Baugrube gefüllt und - der dort geplante Verkehrsübungsplatz angelegt wird - wann die Brandschau erfolgt - wann der Sammelplatz angelegt wird . Begründung: Für den Neubau ist noch kein Sammelplatz für einen Räumungsalarm festgelegt, sowie die Brandschau noch nicht erfolgt. Dies sollte umgehend zur Sicherheit der Kinder erfolgen. An der Stelle des Ersatzgebäudes, das ist mittlerweile abgetragen wurde, ist derzeit eine Baugrube. Es sollte an dieser Stelle ein Verkehrsübungsplatz angelegt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 152/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 170/6 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Weiterhin keinen Sirenenalarm in Frankfurt und im Ortsbezirk 4? Oder gibt es doch noch einen schnellen Lernprozess nach der Ahrtal-Katastrophe?

27.07.2021 · Aktualisiert: 23.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2021, OF 63/4 Betreff: Weiterhin keinen Sirenenalarm in Frankfurt und im Ortsbezirk 4? Oder gibt es doch noch einen schnellen Lernprozess nach der Ahrtal-Katastrophe? Die FRANKFURTER im Römer stellten am 17.09.2020 die Anfrage A 764 mit dem Titel: "Nächtlicher Alarm in Frankfurt - und die Stadt schläft weiter?". Die Anfrage bezog sich auf den am 10.9.2020 bundesweit durchgeführten "Nationalen Warntag", der für Gefahrenlagen wie Überschwemmungen, Chemieunfälle oder auch Terroranschläge sensibilisieren sollte. Doch die Sirenen konnten vielerorts nicht wahrgenommen werden, wie auch in Frankfurt und im Ortsbezirk 4. Die angekündigten Gefahrenmeldungen der verschiedenen Warn-Apps misslangen ebenfalls. Laut Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sollte es nach der Pleite "zukünftig einen Mix verschiedener Warnwege und Warn-Endgeräte geben". Bis zum nächsten großen Probealarm 2021 - ab dann jährlich am zweiten Donnerstag im September - müssten die Defizite bereinigt werden. Großstädte wie Berlin, München oder Leipzig haben gar keine Sirenen mehr, andere, wie Frankfurt, nicht mehr flächendeckend. Von einer ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit mobilen Warn-Meldern wie Warn-Apps ist nicht auszugehen. Im Alarmfall würde es also recht ruhig bleiben in Frankfurt, der Alarm-Weckruf durch Sirenen würde nur unzureichend ankommen und damit die weitere Informationsverteilung an die Bevölkerung verschleppen. Seit 2017 gibt es das Konzept für ein Warnnetz, das in die empfohlene Richtung geht und das die Frankfurter Feuerwehr gern für die Stadt umgesetzt sähe: Kopplung aller verfügbaren Warnsysteme, basierend auf einem Sirenennetz, dazu klassische Massenmedien, Onlinemedien, soziale Netzwerke, Warn-Apps, stationäre und mobile Informationsverteilung. Im Bericht B 415/17 legt der Magistrat die Kosten dafür und das Konzept zur "Warnung/Information der Bevölkerung in Gefahrenlagen (Notfallkommunikation)" für Frankfurt vor. Abschließend stellt er darin in Aussicht: "Im Moment kann nur die Branddirektion eine Kommunikationslage im Kontext dieses Berichtes führen. Der Magistrat wird in Kürze ein Schutzziel Notfallkommunikation erarbeiten, das ein zeitliches und quantitatives Qualitätsniveau definiert, und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorlegen. Aus diesem Schutzziel heraus können dann die weiteren organisatorischen Maßnahmen und Bedarfe abgeleitet werden." Deshalb wird der Magistrat um Auskunft gebeten: 1. Ob der Magistrat das 2017er Konzept in Anbetracht der Ahrtal-Katastrophe noch für aktuell hält; z. B. bzgl. der technischen Ausführung der Sirenenfunktion? 2. Wurde bereits wie angekündigt eine Fachfirma mit der Feinplanung beauftragt? 3. Das Schutzziel Notfallkommunikation wurde laut Magistratsbericht B 684 vom 18.12.2020 von der Branddirektion erarbeitet und ist Bestandteil des derzeit seinerzeit noch im Entwurfsstadium befindlichen Bedarfs- und Entwicklungsplans (BEP). Ist der Bedarfs- und Entwicklungsplans (BEP) inzwischen abgeschlossen? 4. Die Einbindung aller Fachabteilungen der Branddirektion in die Planung, Koordination und Durchführung der gesamtstädtischen Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise band seinerzeit, laut Magistratsbericht, beträchtliche Personalressourcen. Für die Finalisierung der Fortschreibung des BEP und damit auch der Vorlage des Schutzziels Notfallkommunikation waren daher keine ausreichenden Ressourcen verfügbar. Insofern konnte über den Vorlagezeitpunkt auch keine konkrete Aussage getroffen werden. Hat sich dies zwischenzeitlich geändert? 5. Das Land Hessen hatte im September 2020 eine dritte satellitengestützte Sende- und Empfangsstation für das Modulare Warnsystem des Bundes beschafft und diese der Zentralen Leitstelle der Feuerwehr Frankfurt zur Verfügung gestellt. Wurde zwischenzeitlich das System technisch an die Leitstelle angebunden und ein entsprechender Einsatzplan erstellt? 6. Am Warntag 2020 wurden laut Magistratsbericht neun Sirenen des Industrieparks Höchst und von Allessa Chemie in Fechenheim vier Sirenen ausgelöst. Die alle ohne Mangel funktionierten. Von den stillgelegten Sirenen des Industriepark Griesheim sollten zukünftig zwei Sirenen in das Warnsystem des Industrieparks Höchst übernommen und weiterbetrieben werden. Außer den Sirenen rund um die genannten Industriebetriebe waren nach Kenntnis des Magistrats keine weiteren Sirenen installiert. Ist dies immer noch der aktuelle Stand oder gibt es nach der Ahrtal-Katastrophe neue Überlegungen? 7. Laut Magistratsbericht wurde in dem Machbarkeitsanalyse das Stadtgebiet flächen-deckend betrachtet: "Aufbau und Unterhaltung der Sirenen rund um die Industriestandorte fallen in deren Verpflichtung als Störfallbetrieb und sind deren Eigentum. Verfällt die Verpflichtung gemäß Störfallverordnung Sirenen zur Warnung der Bevölkerung vorzuhalten und zu betreiben, könnten auch diese Sirenen abgeschaltet oder abgebaut werden. In Hinblick auf ein einheitliches technisches System wäre auch eine Übernahme der Sirenen nicht sinnvoll. Ferner gäbe es eine weitere Schnittstelle und Fehlerquelle im Auslösesystem". Ist der Magistrat immer noch für den Abbau der Sirenen? 8. Der "2. Bundesweite Warntag" ist am 9. September 2021. Mit was können die Bewohner und Bewohnerinnen Frankfurts und des Ortsbezirks 4 (Bornheim / Ostend) rechnen bzw. was können sie hören? Antragsteller: dFfm Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 4 am 14.09.2021, TO II, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 156 2021 Die Vorlage OF 63/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: dFfm

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ziehenschule

08.07.2021 · Aktualisiert: 03.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 565 entstanden aus Vorlage: OF 75/9 vom 06.07.2021 Betreff: Ziehenschule Seit Langem wurden der Ziehenschule sieben Container-Schulklassen für den Schulbeginn nach den Sommerferien, die aufgrund erhöhter Schülerzahlen dringend notwendig sind, zugesagt. Diese Klassenräume sollten in der letzten Ferienwoche fertiggestellt und einsatzbereit sein. Seit dem Brandanschlag in der Nacht vom 22. auf den 23.03.2021 können die fünf Klassenräume im Erdgeschoss des Klassentraktes (70er-Jahre) nicht benutzt werden. Das Brandschutzkonzept wurde in Auftrag gegeben, liegt jedoch noch immer nicht in schriftlicher Form vor, sodass nicht uneingeschränkt weitergearbeitet werden kann. Zurzeit werden zwei Räume der Gemeinde St. Franziskus/Kirchort St. Josef, ein Raum des TV Eschersheim 1895 e. V. und die Turnhalle der Johann-Hinrich-Wichern-Schule als Klassenräume benutzt. Das Stadtschulamt in Zusammenarbeit mit dem ABI verhandelt, ob fünf Räume in der Eschersheimer Landstraße und fünf Räume der zurzeit leer stehenden Hermann-Herzog-Schule nach Instandsetzung nach den Sommerferien als Klassenräume benutzt werden können. Ferner fehlen Sporthallenkapazitäten und die WLAN-Verfügbarkeit in allen Klassen- und Funktionsräumen sowie eine Toilettenanlage. Raumbedarf ist außerdem für ein Hausmeisterzimmer und drei Räume Schulbibliothek. Ein Schulbetrieb ist nur schwer durchführbar, da die Schule nach den Sommerferien auf sechs Standorte verteilt sein wird. Schüler und/oder Lehrer müssen regelmäßig pendeln. Der Magistrat wird gebeten, 1. dafür Sorge zu tragen, dass das Brandschutzkonzept fertiggestellt und schriftlich vorgelegt wird und die Aufträge seitens der Stadt dann unverzüglich vergeben werden; 2. die Vertragsverhandlungen abzuschließen und die Instandsetzungen in der Eschersheimer Landstraße und der Herrmann-Herzog-Schule bis zum Ende der Sommerferien fertigzustellen; 3. der Schulleitung noch vor den Sommerferien eine Zusage zu geben, wie es nach den Sommerferien weitergeht, damit diese eine Planungssicherheit für den Schulbetrieb hat. Die Schule benötigt auch die Angabe über die Größe der Räume und eine Angabe, wie diese ausgestattet sind; 4. der Schulleitung und dem Elternbeirat mitzuteilen, wie der Stand der Dinge hinsichtlich des Neubaus ist und wo Neubauten geplant sind und wann diese fertiggestellt sein sollen. Hier geht es um WLAN, Sporthallenkapazitäten, Klassen- und Funktionsräume, Toilettenanlage und Hausmeisterzimmer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2263 Antrag vom 10.01.2022, OF 173/9 Auskunftsersuchen vom 20.01.2022, V 299 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 9 am 02.12.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 35

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigung Höchst Mainufer Seilerbahn

29.06.2021 · Aktualisiert: 22.08.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 362 entstanden aus Vorlage: OF 91/6 vom 09.06.2021 Betreff: Verkehrsberuhigung Höchst Mainufer Seilerbahn Der Magistrat wird gebeten, die Seilerbahn am Mainufer in Frankfurt Höchst als verkehrsberuhigte Zone einzurichten (Schild 325.1). Begründung: Bei der Seilerbahn handelt es sich zwar um einen niveaugleich ausgebauten Bereich, allerdings nicht um einen verkehrsberuhigten Bereich. Daher wird hier meist viel zu schnell gefahren und außerdem dabei auch der quasi als Gehweg durch Pflaster abgegrenzte Bereich überfahren, selbst wenn sich dort Fußgänger befinden. Das geschieht sowieso immer dann, wenn große Transporter oder kleine Lkw in diesem Bereich parken, das heißt, wenn die Fahrbahn zu schmal für passierende Fahrzeuge ist. Der "Gehweg" grenzt übrigens direkt an die steile und somit nicht ungefährliche Uferböschung der Nidda. Da die Seilerbahn direkt in die Batterie übergeht, die bereits als verkehrsberuhigte Zone ausgeschildert ist, muss keine Aufhebung der verkehrsberuhigten Zone (Schild 325.2) vorgenommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 142 Antrag vom 22.02.2022, OF 387/6 Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1796 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1

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