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Meine Nachbarschaft: Weckmarkt

Vorlage

Idee

Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Verlängerung der Straßenbahn ab der Stadtgrenze nach Offenbach

04.04.2024 · Aktualisiert: 14.05.2024

Antrag vom 04.04.2024, OF 1071/5 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Verlängerung der Straßenbahn ab der Stadtgrenze nach Offenbach Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Planungsmittel für die Verlängerung der Straßenbahn ab der Stadtgrenze in Richtung Offenbach in den neuzubeschließenden Haushalt 2024/2025 einzustellen. Begründung: Die Straßenbahnstrecke zwischen dem Offenbacher Marktplatz und Frankfurt wurde bis 1996 von den Frankfurter Verkehrsbetrieben bedient und dann auf dem Offenbacher Abschnitt stillgelegt. Die Strecke wurde zuvor gerne und häufig von der Bevölkerung genutzt. Eine Wiederaufnahme der Strecke würde beide Städte weiter zusammenwachsen lassen und die gute Zusammenarbeit unterstreichen. Außerdem würde dies insbesondere für ältere Bürgerinnen und Bürger eine erhebliche Erleichterung darstellen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Etatanregung EA 172 2024 Die Vorlage OF 1071/5 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, GRÜNE, SPD, FDP und der Fraktionslosen in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU SPD FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Sossenheim: Linksabbiegerspur auf der Westerbachstraße einrichten

25.03.2024 · Aktualisiert: 24.04.2024

Antrag vom 25.03.2024, OF 1001/6 Betreff: Sossenheim: Linksabbiegerspur auf der Westerbachstraße einrichten Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob auf der Westerbachstraße aus Richtung Sossenheim kommend eine Linksabbiegerspur zu der Geschäftszeile Westerbachstraße 148-152 eingerichtet werden kann. Begründung: Insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten entsteht an dieser Stelle regelmäßig Stau und Chaos, wenn Autofahrer auf der Westerbachstraße von Sossenheim kommend zu der Geschäftszeile links abbiegen möchten. Die Einrichtung einer separaten Linksabbiegerspur (analog der Abbiegerspur zu dem REWE-Markt) könnte hier Abhilfe schaffen und sollte deshalb geprüft werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 927 2024 Die Vorlage OF 1001/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Superblock für Bornheim

12.03.2024 · Aktualisiert: 27.08.2024

Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5245 entstanden aus Vorlage: OF 385/4 vom 26.02.2024 Betreff: Superblock für Bornheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in Bornheim ein Superblock eingerichtet werden kann. Denkbar hierfür wären die Quartiere, die von der Saalburgstraße, Wittelsbacherallee, Habsburgerallee, Höhenstraße und Burgstraße begrenzt sind (siehe Anlage). In diesen Quartieren gibt es seit Jahrzehnten eine Verkehrsführung über Einbahnstraßen. Allerdings hat sich der verkehrsentlastende Effekt in den letzten Jahren aufgrund eines höheren Nutzungsdrucks sämtlicher Verkehrsteilnehmenden stark abgeschwächt. Begründung: Besonders das Herzstück dieses Gebiets, die Berger Straße im Abschnitt Höhenstraße bis Uhrtürmchen bzw. U-Bahn-Station "Bornheim Mitte", nehmen viele Anwohnende und Besuchende als völlig überlastet wahr - und dies ganz besonders an den Markttagen mittwochs und samstags. Trotz sehr guter Anbindung an den ÖPNV fahren (zu) viele mit dem Pkw in Richtung Berger Straße und blockieren fahrend oder parkend den öffentlichen Raum; auch in den Nebenstraßen. Durch eine Vorrangstellung des Fuß- und Radverkehrs und einer Umgestaltung des öffentlichen Parkraums in diesem Bereich, könnten die zahlreichen Parksuchverkehre stark reduziert werden. Dabei sollen die vorhandenen Parkhäuser in das Verkehrskonzept miteingebunden werden. Regelmäßige Verkehrskontrollen unter Einbeziehung der Radfahrenden sollten die neue Verkehrsordnung absichern helfen. Dies betrifft u. a. die Fußgängerzone zwischen Saalburgstraße und Uhrtürmchen, die bereits jetzt als Fahrradstrecke genutzt wird, und die daher auch auf die Verkehrsführung hin geprüft werden kann. Zusammen mit einer gestalterischen Aufwertung wäre das Ergebnis eine erhöhte Aufenthaltsqualität, die Anwohnenden, Besuchenden, den Gaststätten und dem Einzelhandel zugutekäme. Wichtig im Rahmen einer möglichen Umgestaltung ist eine prinzipielle Erreichbarkeit der Straßen mit dem Auto. Ferner sollten temporäre Stellflächen für Anlieferung, Pflegedienste und Handwerker ausgewiesen werden. Das Bewohnerparken soll eine angemessene Berücksichtigung finden; das Konzept der Quartiersgarage kann auf Grundlage einer hinreichenden Analyse der Parkraumsituation und der Auswertung der Daten in das Verkehrskonzept eingebunden werden. Ziel ist, durch eine Umgestaltung den öffentlichen Raum allen Nutzenden in angemessener Weise zugänglich und nutzbar zu machen und dadurch eine erhöhte Aufenthalts- und Lebensqualität zu erreichen, ohne den Verkehr in die den Superblock angrenzenden Quartiere zu verdrängen. Eine Umgestaltung sollte unter Einbeziehung von Verkehrsfachleuten und in einem professionellen Partizipationsprozess aller Beteiligten einschließlich des Ortsbeirats erfolgen. Anlage: [Quartiersausschnitt] Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1586 Beratung im Ortsbeirat: 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sehr große Pfütze in der Dörpfeldstraße

12.03.2024 · Aktualisiert: 27.11.2024

Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5262 entstanden aus Vorlage: OF 778/10 vom 26.02.2024 Betreff: Sehr große Pfütze in der Dörpfeldstraße Der Magistrat wird gebeten, die sich bei Regen schnell ausbreitende und nicht abfließende sehr große Pfütze im Fahrbahnbereich der Kurve der Dörpfeldstraße zwischen dem ehemaligen Smart -Markt und dem Haus der Begegnung im Sozialzentrum mit geeigneten Mitteln zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1268 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Störenden Verteilerkasten versetzen - Schulweg sicherer machen

12.03.2024 · Aktualisiert: 20.12.2024

Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5269 entstanden aus Vorlage: OF 383/7 vom 27.02.2024 Betreff: Störenden Verteilerkasten versetzen - Schulweg sicherer machen Der Magistrat wird beauftragt, mit dem Betreiber des Verteilerkastens an der Fußgängerampel Ecke Thudichumstraße/Trümpertstraße zu sprechen mit dem Ziel, diesen zu versetzen. Begründung: Wie im Ortsbezirk 1 an der Nordseite des Hauptbahnhofs (die FR berichtete am 23.02.2024, F13), so steht auch in Rödelheim an einem Fußgängerübergang ein Verteilerkasten so ungünstig, dass er den Aufstellungsraum für Fußgänger behindert und damit eine Gefährdung für Schulkinder darstellt. Der Fußgängerübergang ist ein Schulweg zur Michael-Ende-Grundschule und an einer sehr schwierigen Kreuzung aufgestellt, weil der Zulieferverkehr für den REWE-Markt diesen Bereich zum Einschwenken nutzt. Bei dem Ortstermin am 15.09.2023 wurde darüber hinaus erkennbar, dass häufig sogar der Fußgängerüberweg zum Rückwärtseinfahren in die Trümpertstraße genutzt wurde. Die schwierige Verkehrslage für Grundschülerinnen und Grundschüler (sowie ihre Eltern) würde dadurch etwas erträglicher. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1204 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ermöglichung des Neubaus von studentischem Wohnraum durch Einbringen der geplanten Richtlinienänderung zum Förderprogramm „Studentischer Neubau“ in die Stadtverordnetenversammlung

12.03.2024 · Aktualisiert: 30.09.2024

Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5266 entstanden aus Vorlage: OF 376/7 vom 25.02.2024 Betreff: Ermöglichung des Neubaus von studentischem Wohnraum durch Einbringen der geplanten Richtlinienänderung zum Förderprogramm "Studentischer Neubau" in die Stadtverordnetenversammlung Der Bauverein Katholische Studentenheime e. V. stellt in seinem Friedrich-Dessauer-Haus an der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße 90, 60488 Frankfurt, derzeit 616 Studierenden Wohnungen zu im Marktvergleich äußerst günstigen Mieten zur Verfügung. Der Verein möchte bereits seit rund zwei Jahren ein Bauvorhaben auf dem Areal realisieren, um zusätzliche 150 Wohneinheiten zu schaffen. Die Baugenehmigung liegt bereits seit dem 4. Quartal 2022 vor und der Ausführungsplan ist längst fertiggestellt. Als gemeinnütziger Verein ist der Bauverein auf Fördermittel der Stadt Frankfurt angewiesen, um die Mieten weiterhin zu sozial verträglichen Preisen anbieten zu können. Die aktuelle Förderrichtlinie "Studentischer Neubau" sieht die Fixierung der pauschalen monatlichen Warmmiete je Wohnheimplatz bei 350 Euro vor. Damit lässt sich das Bauvorhaben allerdings, aufgrund der stark gestiegenen Betriebskosten sowie der derzeitigen Finanzierungsbedingungen, nicht realisieren. Der Bauverein möchte sowohl von einem Ausgleich der nicht ausfinanzierten Betriebskosten des potenziellen Neubaus durch Mieterhöhungen in den Bestandswohnungen als auch von einer Auflösung der eigenen Instandhaltungsrücklagen absehen. Die geplante Richtlinienänderung sieht vor, nur die Kaltmiete auf 7,50 Euro/m2 Wohnfläche zu fixieren. Die Betriebskosten sollen an die Mieterinnen und Mieter weitergereicht werden dürfen. Zudem soll die aktuelle Darlehensförderung zu einer kombinierten Darlehens- und Zuschussförderung ausgebaut werden. Leider wurde die Änderung noch nicht zur Abstimmung in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. In der Konsequenz wird der Start des Neubaus seit nunmehr fast einem halben Jahr verzögert. Bisherige Anfragen seitens des Bauvereins an den Magistrat sowie den Oberbürgermeister blieben leider unbeantwortet. Um den bestehenden Wohnungs mangel in Frankfurt entgegenzuwirken, muss somit schnellstmöglich gehandelt und die Richtlinienänderung vorangetrieben werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, die angedachte Richtlinienänderung zum Förderprogramm "Studentischer Neubau" zum nächstmöglichen Zeitpunkt in die Stadtverordnetenversammlung einzubringen, um damit den dringend benötigten Bau neuer Studentenwohnungen zu ermöglichen sowie voranzutreiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1716 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 14

Glasfaseranschlüsse in den nördlichen Stadtteilen

11.03.2024 · Aktualisiert: 20.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5252 entstanden aus Vorlage: OF 175/14 vom 26.02.2024 Betreff: Glasfaseranschlüsse in den nördlichen Stadtteilen Vorgang: V 685/23 OBR 14; ST 1702/23 Der Magistrat wird gebeten, beim Thema Glasfaseranschlüsse schnellstmöglich in die Umsetzung zu gehen. Die notwendigen administrativen Maßnahmen zur Umsetzung des Beitrittsbeschlusses sind der nächste Schritt, damit anschließend rechtsgültig die notwendigen Kooperationsverträge mit interessierten Telekommunikationsunternehmen geschlossen werden können. Begründung: Der Magistrat teilte dem Ortsbeirat in seiner Stellungnahme vom 14.8.2023, ST 1702, mit, er sehe den Breitbandausbau als "Teil der Daseinsvorsorge", den man nicht "dem Markt überlassen" wolle und ihn deshalb als "städtische Aufgabe" betrachte. Was auch immer das heißen mag, es gilt nun, zügig zu handeln. Denn das entscheidende Hindernis, welches den Fortgang des Glasfaserausbaus behindert hat, ist bisher der Umstand, dass die Stadt Frankfurt nicht der Gigabitregion beigetreten ist. Denn der Markt in Form mindestens eines interessierten Telekommunikationsunternehmens, das derzeit in Bad Vilbel Kabel verlegt, steht bekanntlich für den Ausbau des Netzes in den nördlichen Stadtteilen bereit. Jetzt ist es also an der Zeit, die administrativen und gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen zum Abschluss der notwendigen Kooperationsverträge schnellstmöglich zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.06.2023, V 685 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1702 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2024, ST 1470 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 4 Aktenzeichen: 00-34-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stationsbasiertes Carsharing in Harheim

11.03.2024 · Aktualisiert: 28.11.2024

Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5251 entstanden aus Vorlage: OF 173/14 vom 26.02.2024 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing in Harheim Vorgang: OM 2026/13 OBR 14; ST 869/13; OM 2584/22 OBR 6; ST 2766/22; V 745/23 OBR 6; ST 81/24 Der Magistrat wird gebeten, im Zuge des geplanten Zuteilungsverfahrens von Carsharing-Stationen (Zuteilungsbündel 3) den Ortsbezirk 14 in die aktuelle Ausschreibung mit aufzunehmen und dort von dem entsprechenden Anbieter mindestens zwei Standorte einrichten zu lassen. In diesem Zuge wird um die Einrichtung fester Carsharing-Stationen an den folgenden Standorten (nach Priorität) gebeten: 1. Parkplatz "Zur Untermühle" (bereits genehmigt mit ST 869 ); 2. Maßbornstraße auf Höhe des Netto-Marktes; 3. Parkplatz Friedhof Harheim. Begründung: Der Magistrat hat in diversen Stellungnahmen anderer Ortsbeiräte (bspw. ST 2766, ST 81) angekündigt, im gesamten Stadtgebiet interessierten Carsharing-Anbietern die Einrichtung von Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum zu ermöglichen und bereitet entsprechende Zuteilungsverfahren vor. Es ist vorgesehen, nacheinander Zuteilungsverfahren in drei zusammenhängenden Teilräumen der Stadt durchzuführen, die jeweils etwa ein Drittel der Gesamtzahl der Einwohnenden umfassen und innenstadtnahe Stadtteile mit solchen am Stadtrand kombinieren. Der Ortsbezirk 14 (Harheim) ist dabei aktuell in Zuteilungsbündel 3, gemeinsam mit den Bezirken 3, 8, 9, 10, 12, 13 und 15. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.03.2013, OM 2026 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 869 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2584 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2766 Auskunftsersuchen vom 12.09.2023, V 745 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 81 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1279 Aktenzeichen: 61-1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Anlage zum Antrag des Ortsbeirats vom 07.01.2024, OF 822/2

11.03.2024 · Aktualisiert: 13.05.2024

Antrag vom 11.03.2024, OF 868/2 Betreff: Anlage zum Antrag des Ortsbeirats vom 07.01.2024, OF 822/2 Die nachstehenden Fotografien (alle vom Antragsteller) geben einen exemplarischen Zustand in der Körnerstraße wieder. Die ersten beiden Bilder zeigen die Situation an einem beliebigen Wochentag (Mittwoch, 6.3.2024, 10:55), ohne zusätzlich an Vorgartenzäunen angekettete Fahrräder. Der für Fußgänger verbleibende Platz ist eng genug: mit Elektro-Rollstuhl oder Zwillings-Kinderwagen ist schon kein Durchkommen. Erst recht, wenn wieder mal Räder an den Zäunen hängen. Direkt gegenüber dieser Ansicht, links der Straße, befindet sich ein großer Freiraum: Ganz im Hintergrund sieht man das grün-weiß gestreifte Verkaufszelt eines Blumenhändlers, der meist während der Einkaufszeiten hier seine Blumen anbietet, nachstehend von der anderen Seite aus der Nähe aufgenommen: Zwischen diesem Zelt und den Straßenrand des Grüneburgwegs findet sich ebenfalls eine größere Freifläche: Der normale Fußweg führt rechts der Bäume antlang, an den Auslagen des REWE-Marktes vorbei. Es wäre problemlos möglich, das Blumenzelt hier, in der Nähe zu Litfaßsäule und Baum, aufzustellen (und hinter dem für Behinderte markierten Taststreifen). Damit wäre die gesamte Fläche im Bild unten auf der vorherigen Seite frei verfügbar für Fahrradständer (und Stellplätze für die üblicherweise vier hier abgestellten Motorräder und -roller). Wie man auf den ersten beiden Bildern sieht, ist die Gefahr, daß nach Abbau der Sperrgitter am Straßenrand der rechten Seite der Körnerstraße hier PKW abgestellt werden, wegen der dann zu geringen verbleibenden Durchfahrtbreite sehr gering. Die linke Straßenseite ist praktisch vollständig zugeparkt (evtl. müßte der erste Parkplatz direkt hinter dem Fußgänger-Überweg entfernt werden, um Radfahrern einen ungehinderten Zugang zu den neuen Abstellbügeln freizuhalten). Auf der rechten Seite der Körnerstraße (etwa da, wo ich bei der Aufnahme des ersten Bildes stand) hätte das nötige Parkverbotsschild Platz. Übrigens: die ersten beiden Bilder auf der vorigen Seite zeigen nicht den schlimmsten Zustand. Wie bemerkt, fehlen hier (der Zufälligkeit der Aufnahme geschuldet) die Räder an den Zäunen. Außerdem sind hier gelegentlich (nicht immer, wenn aber, dann extrem störend) auch ausladende Lastenräder festgemacht. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.01.2024, OF 822/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 822/2 wird zurückgestellt, bis die Thematik im Ortsbeirat vorgestellt wurde. 2. Die Vorlage OF 868/2 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 938 2024 1. Die Vorlage OF 822/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der erste Punkt um den Wortlaut "und ggf. durch Frankfurter Hüte zu ersetzen, sodass dort keine Pkws mehr parken können" ergänzt wird. 2. Die Vorlage OF 868/2 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. 1 GRÜNE, CDU, FDP und BFF gegen SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 4 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: BFF
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sichtbehinderung durch Altkleidercontainer

08.03.2024 · Aktualisiert: 22.07.2024

Anregung an den Magistrat vom 08.03.2024, OM 5237 entstanden aus Vorlage: OF 287/15 vom 01.02.2024 Betreff: Sichtbehinderung durch Altkleidercontainer Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Altkleidercontainer einer Privatfirma am Straßenrand des Ben-Gurion-Rings vor der Ladenzeile/Ärztehaus, Hausnummer 52 (Tedi-Markt), entfernt wird. Begründung: An dieser Stelle macht der Ben-Gurion-Ring einen Knick und es befindet sich auf der Innenseite eine Einfahrt zu Kunden-/Arztparkplätzen. Der Container steht sichtbehindernd für den Straßenverkehr sowie für ausfahrende Parkplatzbenutzer direkt am Fahrbahnrand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1280 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nachfassen: Parken von Lkws am Ortsausgang von Nied an der Oeserstraße verhindern

05.03.2024 · Aktualisiert: 10.12.2024

Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5205 entstanden aus Vorlage: OF 946/6 vom 18.02.2024 Betreff: Nachfassen: Parken von Lkws am Ortsausgang von Nied an der Oeserstraße verhindern Vorgang: OM 3363/23 OBR 6; ST 1140/23 Der Magistrat hat Anfang Februar 2024 dankenswerterweise durch das Anbringen von Baumstämmen am rechten Waldrand der Oeserstraße beim Lidl-Markt in Richtung des H4-Hotels das zukünftige Parken verhindert. Leider gibt es aber noch eine kleine gepflasterte Fläche vor diesem Bereich, auf welcher nun immer noch ein Lkw und ein Auto parken können. Am Waldrand sollte aber niemand parken dürfen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, auch das Parken auf dem gepflasterten Bereich durch geeignete Maßnahmen wie Poller oder Findlinge zu verhindern. Foto: Tobias Fechler Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3363 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1140 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2024, ST 980 Aktenzeichen: 66-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wo Bäume ihre Kronen recken, das Fischerplätzchen mit Grün bedecken. Das Rauschen des Flusses, das Säuseln im Baum, ein Ort der Harmonie, ein wahrer Traum: Entsiegelung und Baumpflanzung an der Bushaltestelle „Schöne Aussicht“

05.03.2024 · Aktualisiert: 17.02.2025

Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5215 entstanden aus Vorlage: OF 1154/1 vom 16.02.2024 Betreff: Wo Bäume ihre Kronen recken, das Fischerplätzchen mit Grün bedecken. Das Rauschen des Flusses, das Säuseln im Baum, ein Ort der Harmonie, ein wahrer Traum: Entsiegelung und Baumpflanzung an der Bushaltestelle "Schöne Aussicht" Der Magistrat wird gebeten, die an der zur Alten Brücke führenden Bushaltestelle "Schöne Aussicht" gelegenen drei Pkw-Parkplätze entsiegeln und mit Baumpflanzungen aus dem 10.000-Bäume-Programm versehen zu lassen. Begründung: Überflüssigkeit der Parkplätze: Die besagten Parkplätze an der Bushaltestelle zur Alten Brücke erweisen sich als überflüssig, da die Verwendung für den Fahrzeugverkehr an diesem Standort begrenzten Nutzen bietet. Die Umwidmung dieser Flächen bietet eine sinnvolle und nachhaltige Alternative. Notwendigkeit der Entsiegelung wegen des Klimawandels: Angesichts der globalen Herausforderungen des Klimawandels ist die Entsiegelung von Flächen von hoher Bedeutung. Die Entfernung von versiegelten Oberflächen trägt dazu bei, den Wasserhaushalt zu verbessern, Überhitzungseffekten entgegenzuwirken und die Lebensqualität in der Stadt zu steigern. Förderung des 10.000-Bäume-Programms: Die Integration von Baumpflanzungen im Rahmen des städtischen Programms ist eine effektive Maßnahme, um aktiv zum Klimaschutz beizutragen. Die Stadt Frankfurt am Main will sich in dieser Hinsicht vorbildhaft zeigen und einen Beitrag zur Erhöhung des Grünanteils in der Stadt leisten. Notwendigkeit von Bäumen in der sich erwärmenden Stadt: Angesichts des fortschreitenden Klimawandels ist es von essenzieller Bedeutung, verstärkt auf das Pflanzen von Bäumen zu setzen. Bäume tragen nicht nur zur Schaffung von Schatten und zur Verbesserung des Mikroklimas bei, sondern sind auch entscheidend für die Erhöhung der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger in unserer sich erwärmenden Stadt. Die Umsetzung dieser Maßnahme wird nicht nur zur Optimierung städtischer Flächen beitragen, sondern auch ein nachhaltiges und sichtbares Zeichen für den aktiven Umweltschutz setzen. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1812 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterliederbach: Tempo-30-Piktogramm auf der Liederbacher Straße markieren

05.03.2024 · Aktualisiert: 10.12.2024

Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5199 entstanden aus Vorlage: OF 937/6 vom 18.02.2024 Betreff: Unterliederbach: Tempo-30-Piktogramm auf der Liederbacher Straße markieren Vorgang: OM 2367/22 OBR 6; ST 2499/22 Der Magistrat wird gebeten, das in der Stellungnahme ST 2499 unter Ziffer 1. zugesagte Tempo-30-Piktogramm im Einmündungsbereich Liederbacher Straße/Geißspitzweg (nördlich des Marktplatzes) zu markieren. Begründung: Bereits im Jahr 2022 wurde zugesagt, das o. g. Piktogramm zu markieren, da die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Es erschließt sich nicht, warum diese doch schnell und einfach durchzuführende Maßnahme noch immer nicht umgesetzt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2367 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2499 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2024, ST 981 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Attraktivitätssteigerung des Höchster Marktes

05.03.2024 · Aktualisiert: 31.01.2025

Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5204 entstanden aus Vorlage: OF 943/6 vom 18.02.2024 Betreff: Höchst: Attraktivitätssteigerung des Höchster Marktes Aktuell findet eine intensive Diskussion zur Verkehrsführung rund um den Höchster Markt zu Marktzeiten statt. Die Diskussion um die Zukunftsfähigkeit und Attraktivität des Höchster Marktes ist neben der Verkehrsführung auch von den Angeboten auf dem Markt selbst abhängig. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, durch die HFM-Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH (z. B. durch den Geschäftsführer Ralf Karpa) in einer der Sitzungen des Ortsbeirats im April oder Mai 2024 folgende Punkte vorzustellen: 1. Wie stellt sich die HFM für die Zukunft das Produktangebot des Höchster Marktes vor? 2. Wie sieht der offizielle Prozess aus, wenn sich potenziell neue Markthändlerinnen und Markthändler für einen Stand auf dem Höchster Markt interessieren? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1825 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Glasfaserausbau im Ortsbezirk 9

22.02.2024 · Aktualisiert: 07.01.2025

Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5161 entstanden aus Vorlage: OF 683/9 vom 06.02.2024 Betreff: Glasfaserausbau im Ortsbezirk 9 Während der Ortsbeirat grundsätzlich sehr befürwortet, dass in seinen Stadtteilen der Ausbau von Glasfaser vorangetrieben wird, sind ihm dennoch einige Missstände aufgefallen. So wurde auf Höhe des Lidl-Markts in der Platenstraße unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße ein großes Materiallager für den Glasfaserausbau im Ortsbezirk angelegt, das nicht gesichert wurde. Die Nachfrage eines Bürgers beim Amt für Straßenbau und Erschließung ergab, dass dieses Lager nicht genehmigt wurde. Andere Bürgerinnen und Bürger beschweren sich über den Zustand von Gehwegen und Fahrbahnen nach Verlegung der Glasfaserleitungen, so etwa im Bereich der Eckenheimer Landstraße. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, 1. die Arbeit der Firmen, die im Ortsbezirk Glasfaserleitungen verlegen, regelmäßig im Nachgang zu kontrollieren und dafür zu sorgen, dass Beschädigungen von Asphalt und Gehwegen vollständig ausgebessert werden; 2. das Materiallager unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße zu kontrollieren und abzusichern. Sofern bekannt, wird der Magistrat darüber hinaus gebeten, zu berichten, welche weiteren Ausbauplanungen im Ortsbezirk bereits bekannt sind und welchen Versorgungsgrad die hier tätigen Firmen durch den Ausbau anstreben. Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1096 Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Haushalt 2024/2025 Spielplätze in der Innenstadt

18.02.2024 · Aktualisiert: 07.05.2024

Antrag vom 18.02.2024, OF 1203/1 Betreff: Haushalt 2024/2025 Spielplätze in der Innenstadt Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für folgende Spielgeräte werden die hierfür notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt: 1. Im Trierischen Hof: Spielgeräte für Kinder von 3 Jahren bis ca. 10 Jahren, Schaukel 1x für Kleinkinder und 1x für große Kinder, Rutsche für große Kinder, 2-3 Wipptiere 2. Im Geistpförtchen: Doppelschaukel für Babys und große Kinder, ein Klettergerüst 3. Große Fischerstrasse: Rutsche für Kleinkinder und 2-3 Hüpftiere Begründung: In der Innenstadt mangelt es an Spielplätzen für Kinder. Damit sich auch Kinder in der Innenstadt wohlfühlen, altersgerecht entwickeln können und über ausreichende Spielmöglichkeiten verfügen, sollen o.g. Maßnehmen umgesetzt werden. Insbesondere der Im Trierischen Hof abgebaute Spielplatz wird von Anwohnern vermisst. In der Großen Fischerstraße wurden bereits neue Bäume gepflanzt. Daher können die Spielgeräte diese Fläche gut ergänzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Etatanregung EA 84 2024 Die Vorlage OF 1203/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Wiedererrichtung einer Sitzbank mit Rückenlehne und seitlichen Armlehnen in der Großen Fischerstraße 16/Weckmarkt 7

16.02.2024 · Aktualisiert: 15.03.2024

Antrag vom 16.02.2024, OF 1151/1 Betreff: Wiedererrichtung einer Sitzbank mit Rückenlehne und seitlichen Armlehnen in der Großen Fischerstraße 16/Weckmarkt 7 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 3 Satz 2 Ziffern 3 bis 7 GOOBR folgende Ortsbeiratsinitiative-Budget (OIB) beschließen: Der Magistrat wird dazu aufgefordert, südlich der Liegenschaft Weckmarkt 7 unter der Grannen-Kirsche mit der Baumnummer 5 eine Sitzbank mit Rückenlehne und seitlichen Armlehnen installieren zu lassen. Der exakte Standort ist durch das noch vorhandene Fundament der alten Bank vorgegeben. Der Ortsbeirat unterstützt dieses Vorhaben finanziell mit bis zu 1.000 Euro aus seinen Mitteln. Begründung: Die Anfrage zur Wiederaufstellung der Bank erreicht den Ortsbeirat regelmäßig. Die Entfernung der Bank erfolgte vor einigen Jahren aufgrund einseitiger Entscheidung eines einzelnen Hausmeisters. Seitdem wird die Bank nicht nur von langjährigen Bewohnern vermisst, sondern auch von Neuzugezogenen. Die Bank war ein geschätzter Treffpunkt für die Anwohnerschaft. Der Standort im Schatten bietet einen erheblichen Vorteil: Von dort aus lässt sich der Überblick über beide Spielplätze bewahren. Da frühere Anträge keine positive Resonanz erzielten, kommt der Ortsbeirat auf diese Weise den Wünschen der Anwohner nach. Der Standort wird durch das Grünflächenamt gepflegt und instandgehalten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 17.01.2024, OF 1131/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 294 2024 1. Die Vorlage OF 1131/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1151/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entlastung der Straßen Zum Pfarrturm, Weckmarkt und untere Fahrgasse

06.02.2024 · Aktualisiert: 11.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5085 entstanden aus Vorlage: OF 1133/1 vom 17.01.2024 Betreff: Entlastung der Straßen Zum Pfarrturm, Weckmarkt und untere Fahrgasse Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Autofahrer mit dem Ziel Innenstadt von Navigationsgeräten nicht mehr über die Straßen Zum Pfarrturm, Weckmarkt und Fahrgasse geleitet werden, sondern über die dafür vorgesehenen Hauptverkehrsstraßen. Hierzu sollen die entsprechenden Anbieter und Dienstleister kontaktiert werden. Begründung: Wie dem Magistrat bereits mehrfach mitgeteilt wurde, kommt es insbesondere an stark frequentierten Einkaufstagen zu erheblichen Staus in diesem Bereich, die bis an den Main hinunterreichen. Da die Straßen in beide Richtungen befahren werden dürfen, die Straßenbreite jedoch nicht überall für die Begegnung von heutigen normalbreiten Fahrzeugen ausgelegt ist, entstehen häufig schwer auflösbare Verkeilungen von Fahrzeugen. Die Durchfahrt dieser Straßen kann an solchen Tagen bis zu 20 Minuten länger dauern und belastet die Anwohnerschaft mit Abgasen, Motorlärm und Hupkonzerten. Rettungsfahrzeuge können nicht passieren, da der gesamte Abschnitt auf beiden Seiten für das Parken genutzt wird und sich im Stau befindende Fahrzeuge nicht ausweichen können. Die Lenkung eines erheblichen Teils der im Stau stehenden Fahrzeuge durch Navigationsgeräte bereitet den Autofahrenden erheblichen Stress. Das erfordert eine Intervention, indem die Anbieter darauf hingewiesen und gebeten werden, dies zu unterlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1149

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beleuchten des Fuß- und Radweges

23.01.2024 · Aktualisiert: 05.12.2024

Anregung an den Magistrat vom 23.01.2024, OM 4987 entstanden aus Vorlage: OF 147/13 vom 08.01.2024 Betreff: Beleuchten des Fuß- und Radweges Der Magistrat wird aufgefordert, den Fuß- und Radweg im Neubaugebiet "Am Ohlenstück" ausreichend zu beleuchten. Da der Fuß- und Radweg sich nicht an der Straße befindet, sondern entlang der Gärten der Grundstücke im Feldbergblick bzw. der Hausfront der Neubauten führt, fällt kaum Licht der Straßenleuchten auf den Fuß- und Radweg. Gerade in den dunklen Jahreszeiten ist die Stolper- sowie Ausrutschgefahr besonders hoch, da man nicht sehen kann, wohin man tritt. Um jedoch die Anwohner nicht dauerhaft mit Straßenleuchten zu stören, wären kniehohe Bewegungsleuchten ausreichend, um den Weg sicherer zu machen. Begründung: Viele Bürgerinnen und Bürger nutzen gerne den Fuß- und Radweg als Verbindungsweg zum REWE-Markt und beklagen sich darüber, dass es zu dunkel ist. Gerade vom REWE-Markt Richtung Plätzchen "Am Ohlenstück" läuft man in ein dunkles Loch, da die Rollläden der Fenster gerade im Winter früh geschlossen sind und dadurch dann auch kein Licht aus den Fenstern mehr auf den Fuß- und Radweg fällt. Im Sinne der Sicherheit aller sollte das verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 813 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5870 Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Wiedererrichtung einer Sitzbank mit Armlehnen in der Großen Fischerstraße 16/Weckmarkt 7

17.01.2024 · Aktualisiert: 15.03.2024

Antrag vom 17.01.2024, OF 1131/1 Betreff: Wiedererrichtung einer Sitzbank mit Armlehnen in der Großen Fischerstraße 16/Weckmarkt 7 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 3 Satz 2 Ziffern 3 bis 7 GOOBR folgende Ortsbeiratsinitiative-Budget (OIB) beschließen: Der Magistrat wird dazu aufgefordert, südlich der Liegenschaft Weckmarkt 7 unter der Grannen-Kirsche mit der Baumnummer 5 eine Sitzbank mit Armlehnen installieren zu lassen. Der exakte Standort ist durch das noch vorhandene Fundament der alten Bank vorgegeben. Der Ortsbeirat unterstützt dieses Vorhaben finanziell mit bis zu 1.000 Euro aus seinen Mitteln. Begründung: Die Anfrage zur Wiederaufstellung der Bank erreicht den Ortsbeirat regelmäßig. Die Entfernung der Bank erfolgte vor einigen Jahren aufgrund einseitiger Entscheidung eines einzelnen Hausmeisters. Seitdem wird die Bank nicht nur von langjährigen Bewohnern vermisst, sondern auch von Neuzugezogenen. Die Bank war ein geschätzter Treffpunkt für die Anwohnerschaft. Der Standort im Schatten bietet einen erheblichen Vorteil: Von dort aus lässt sich der Überblick über beide Spielplätze bewahren. Da frühere Anträge keine positive Resonanz erzielten, kommt der Ortsbeirat auf diese Weise den Wünschen der Anwohner nach. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.02.2024, OF 1151/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 1131/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 294 2024 1. Die Vorlage OF 1131/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1151/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Braubachstraße aufwerten

16.01.2024 · Aktualisiert: 10.12.2024

Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4967 entstanden aus Vorlage: OF 1101/1 vom 17.12.2023 Betreff: Braubachstraße aufwerten Der Magistrat wird gebeten, die Braubachstraße weiter aufzuwerten und dazu folgende Maßnahmen umsetzen zu lassen: 1. Sperrung der Braubachstraße zwischen Kornmarkt/Buchgasse und Fahrgasse für den regulären Pkw- und Lkw-Verkehr; 2. Ausfahrtmöglichkeit ab Domstraße in Richtung Fahrgasse bei Stau vor dem Parkhaus am Dom; 3. Sicherstellung des weiterhin laufenden Verkehrs der Straßenbahn, der Taxis und des Radverkehrs sowie der notwendigen Anlieferung der Geschäfte und der Zufahrt für Anwohnende durch automatisierte versenkbare Poller an den Zufahrten; 4. dauerhafte Änderung der Beschilderung zur rechtzeitigen und weiträumigen Umleitung des motorisierten Individualverkehrs und zur eindeutigen Beschilderung der Zufahrten zum Parkhaus am Dom; 5. Umwidmung der wenigen noch verbliebenen straßenbegleitenden Parkplätze zu Sommergärten, Grünflächen, Lieferzonen oder Aufstellen von Radbügeln. Begründung: Die temporären Sperrungen der Braubachstraße zu Festen und während des Weihnachtsmarktes haben sich außerordentlich bewährt. Die Nutzung der Braubachstraße durch Radfahrende und zu Fuß Gehende ist zu diesen Zeiten deutlich sicherer geworden und viele Menschen strömen zu Fuß in die Altstadt, um Gastronomie, Galerien und Einzelhandelsgeschäfte zu besuchen. Die Braubachstraße ist zum Main hin mühelos zu queren. Der parkplatzsuchende Pkw-Verkehr behindert außerhalb dieser Zeiten jedoch die Straßenbahn und alle weiteren Verkehrsteilnehmenden. Ständig kreisen Autos durch die Altstadt, um noch einen kostenlosen Parkplatz am Straßenrand zu ergattern oder den Stau vor dem Parkhaus zu umfahren. Eine dauerhafte Lösung trägt zur Klarheit der Verkehrsführung bei, wertet die Qualität der Altstadt auf, hilft Gastronomie und Handel, trägt zur Pünktlichkeit und Schnelligkeit der Straßenbahn bei und verringert den Stress für zu Fuß Gehende und Radfahrende. Foto: Geoportal Frankfurt mit Anmerkungen von Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1239 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Unterstützung „Kulturcampus Open Air“

06.01.2024 · Aktualisiert: 14.02.2024

Antrag vom 06.01.2024, OF 812/2 Betreff: Unterstützung "Kulturcampus Open Air" Vorgang: E 92/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92), das nichtkommerzielle Stadtteilfest "Κulturcampus Open Air" mit einem Betrag in Höhe von 3.000 Euro aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" zu bezuschussen. Die Mittel sollen zweckgebunden an den Verein VCD Hessen e. V. überwiesen werden. Begründung: An den Erfolg des "Kulturcampus Open Air" im vergangenen Jahr mit 5000 Besucher*innen und einem Line-up von 15 Live Acts auf drei Bühnen möchten die Veranstalter*innen mit nun noch optimiertem Konzept dieses Jahr anknüpfen. Das Bündnis aus Initiativen setzt sich damit weiterhin für eine sozial und ökologisch nachhaltige Entwicklung des Kulturcampus ein. Die erste Ausgabe dieses nichtkommerziellen Straßenfests im Juni 2023 nahm einige der Themen bereits auf: So wurde die das Gelände durchquerende Bockenheimer Landstraße einen Tag lang vom Autoverkehr befreit und für Livemusik, Theater, Spaß und Kultur geöffnet, um zu zeigen, wie ein Kulturcampus ohne Durchgangsverkehr aussehen könnte. Auf einem Markt der Möglichkeiten informierten Initiativen über ihre Aktivitäten, es gab Führungen zu den Möglichkeiten des Erhalts von zum Abriss vorgesehenen Bestandsgebäuden, dem Thema Graue Energie und nachhaltige Energieversorgung, und der neue Nachbarschaftsgarten auf dem Gelände wurde eingeweiht. Der größte Essensstand und das Catering kamen von der solidarischen, veganen und ökologischen ada_kantine. Ziel ist es auch dieses mal, mit dem nichtkommerziellen Straßenfest eine Vision aufzuzeigen, wie der ehemalige Unicampus weiterhin als öffentliche Versammlungs- und Veranstaltungsfläche genutzt und zugleich zu einem Reallabor für nachhaltige Stadtentwicklung werden könnte. Der Kulturcampus blickt auf eine über zehnjährige Geschichte zivilgesellschaftlichen Engagements für nachhaltige Stadtentwicklung zurück, und die Chance, dass die Planungen in eine Richtung gelenkt werden, die den heutigen Anforderungen an eine klimatisch angepasste Stadtentwicklung auf diesem Gebiet entspricht sollte auf allen Ebenen weiter verfolgt werden. Die Initiator*innen legen neben ökologischer Nachhaltigkeit (z.B. nachhaltige Stromanbieter, Recycling Becher und Pfandsystem, veganes und ökologisches Essen aus z.T. geretteten Lebensmitteln) in ihren Planungen besonderen Wert auf Teilhabe und eine "ganzheitliche Barrierefreiheit" (neben Barrierefreiheit für Menschen mit Gehbehinderung z.B. Bühnen mit Übersetzung für im Hören beeinträchtige Personen, Musik von und für Menschen mit Flucht- bzw. Migrationsgeschichte), sowie die Stärkung demokratischer Strukturen. Im Hinblick auf den langen Weg, den die Entwicklung des Kulturcampus bereits hinter sich hat, die veränderten gesellschaftlichen und klimatischen Bedingungen sowie die an vielen Orten wenig visionär erscheinende Frankfurter Stadtentwicklung halten wir es für umso wichtiger, solches bürgerschaftliches Engagement zu unterstützen. Die durch den Ortsbeirat bereitgestellten Mittel fließen in das Gesamtbudget der Veranstaltung ein, welches mit etwa 45 000,- Euro kalkuliert wird. Der VCD ist dieses Jahr Anmelder der geplanten Straßensperrung und der Nutzung des öffentlichen Raums. In dieser Funktion agiert er auch als Vertragspartner gegenüber den Behörden und Firmen für die Straßenbeschilderung, die Busumleitung und die Terrorabwehr. Allein die Kosten für die Straßensperrung belaufen sich auf rund 3000,- Euro (1500,- Beschilderung, 1500,- Busumleitung). Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 92 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Initiative OI 46 2024 Die Vorlage OF 812/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung der Wortlaut "durch den Ortsbeirat" ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen 1 CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung)

Parteien: GRÜNE SPD LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Verkehrsregelung Fahrgasse/Braubachstraße zum Weihnachtsmarkt

17.12.2023 · Aktualisiert: 24.01.2024

Antrag vom 17.12.2023, OF 1100/1 Betreff: Verkehrsregelung Fahrgasse/Braubachstraße zum Weihnachtsmarkt Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen (V) an den Magistrat beschließen: Zum Weihnachtsmarkt 2022 hatte der Ortsbeirat angeregt, den Linksabbieger aus der Fahrgasse in die Braubachstraße zu sperren, um den bis dahin bestehenden (zwangsweisen) Kreisverkehr durch die Braubachstraße und Domstraße hin zur Fahrgasse zu vermeiden. Die Regelung wurde umgesetzt und hat sich bewährt. Dies vorangestellt wird der Magistrat aufgefordert, folgende Frage zu beantworten: Warum wurde die in 2022 angewandte Verkehrsregelung in Fahrgasse und Braubachstraße zum Weihnachtsmarkt 2023 nicht erneut in Anwendung gebracht? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 830 2024 Die Vorlage OF 1100/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kiosk, SMART-Markt und foodsharing am Sozialzentrum Eckenheim

05.12.2023 · Aktualisiert: 27.11.2024

Anregung an den Magistrat vom 05.12.2023, OM 4863 entstanden aus Vorlage: OF 706/10 vom 20.11.2023 Betreff: Kiosk, SMART-Markt und foodsharing am Sozialzentrum Eckenheim Der Magistrat wird in Verbindung mit der ABG Frankfurt Holding, dem Frankfurter Verband, der Werkstatt Frankfurt, dem Quartiersmanagement sowie dem foodsharing e. V. umgehend gebeten, 1. für den Bereich um das Sozialzentrum Eckenheim geeignete alternative Einkaufsmöglichkeiten zu erarbeiten, nachdem der SMART-Markt geschlossen und jetzt auch noch dem Betreiber des sehr beliebten Kiosks gekündigt wurde; 2. wie unter anderem zu 1. auch das vor Ort erforderliche Foodsharing inkl. eines geeigneten und belieferbaren Fairteilers künftig berücksichtigt werden kann. Der foodsharing e. V. stellt unter anderem Reinigung und Wartung des Fairteilers sicher. Begründung: Der Ortsbeirat 10 ist vor Ort an einer möglichst ganzheitlichen und langfristigen Weiterbehandlung insgesamt interessiert. Die allgemeine sowie die persönlichen Betroffenheiten sind sehr groß, dass seit geraumer Zeit noch immer keine Lösung für die vor Ort benötigten, sozial sehr wichtigen Einrichtungen gefunden wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1197 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 10 am 04.06.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Classico Kiosk erhalten

05.12.2023 · Aktualisiert: 07.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 05.12.2023, OM 4864 entstanden aus Vorlage: OF 707/10 vom 19.11.2023 Betreff: Classico Kiosk erhalten Der Magistrat wird gebeten, sich bei der ABG Frankfurt Holding dahin gehend einzusetzen, dass diese die Kündigung der Räumlichkeiten für den Classico Kiosk zurücknimmt. Um die bestehenden Unstimmigkeiten, die laut Aussage der ABG zur Kündigung geführt haben, auszuräumen, wird eine gemeinsame Begehung zur Klärung dieser durchgeführt. Begründung: Die Besitzerin des Classico Kiosks in Eckenheim hat seitens der ABG eine Kündigung für ihre Räumlichkeiten erhalten. Damit verschwindet, nach der Schließung des SMART-Markts, ein weiterer Ort der Nahversorgung und ein wichtiger sozialer Treffpunkt im Viertel. Besonders betroffen sind die Bewohnerinnen und Bewohner der Sozialstation. Außerdem wird damit der Besitzerin und ihrer Familie die Lebensgrundlage entzogen. Als Begründung wird seitens der ABG das Verstellen des Zugangs bzw. des Notausgangs des anliegenden Wohnheims angeführt. Mit Hilfe einer gemeinsamen Begehung von Verantwortlichen der ABG und der Besitzerin des Classico Kiosks können diese Gründe in einem Austausch vor Ort geklärt und eine Lösung gefunden werden. Die ABG sollte als städtische Wohnungsbaugesellschaft ein Interesse an der Nahversorgung der umliegenden Mieterinnen und Mieter haben und so ein milderes Mittel als eine existenzzerstörende Kündigung anstreben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 340 Aktenzeichen: 92-40

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vertikale Stadtbegrünung - erweitertes Pilotprojekt für Bockenheim prüfen

04.12.2023 · Aktualisiert: 26.02.2024

Anregung an den Magistrat vom 04.12.2023, OM 4883 entstanden aus Vorlage: OF 778/2 vom 20.11.2023 Betreff: Vertikale Stadtbegrünung - erweitertes Pilotprojekt für Bockenheim prüfen Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Office for Micro Climate Cultivation die öffentlich genutzten Flächen des Hannelore-Elsner-Platzes und des Campus Bockenheim - Freifläche zwischen Sozialzentrum und Juridicum - durch temporäre, vertikale Begrünungselemente aufzuwerten. Der Ortsbeirat spricht sich dafür aus, dass erfolgreiche Testprojekt am Senckenberg Museum auf die o. g. Flächen auszuweiten und hierbei ebenfalls die bestehenden Kooperationen mit dem Deutschen Wetterdienst sowie dem Forschungsinstitut der Senckenberg Gesellschaft fortzuführen. Der Magistrat wird gebeten, mit den genannten Institutionen darüber zeitnah in Gespräche einzutreten. Dies gilt auch für die Marktbetreiber, die Cafés am Platz sowie für die Initiativen am Campus Bockenheim. Begründung: Unsere Stadt heizt sich im Sommer mittlerweile sehr stark auf und es gilt lokale Lösungen in den Stadtvierteln zu finden, um die Lebensqualität des öffentlichen Raumes auch in länger andauernden Hitzephasen aufrechtzuerhalten. Die Pflanzung von Schatten spendendem und die Umgebungsluft kühlendem Grün wird dabei durch den hohen Grad der Bodenversiegelung im städtischen Raum und daraus ermangelndem Wurzelraum stark erschwert. Entsiegelungen sind aufgrund der Leitungswege nicht überall möglich, sehr kostenintensiv und die Wachstumsphasen Schatten spendender Bäume sind sehr langfristig und zunehmend verlustanfällig. Die durch das Office for Micro Climate Cultivation entwickelte temporäre und modulare Vertikalbepflanzung schafft hingegen im Rahmen einer Wachstumsperiode eine Schatten spendende Grünbepflanzung, die auch auf unterbauten und kurzfristig nicht entsiegelbaren Flächen einsetzbar ist. Gleichzeitig entstehen durch die gewählte Konstruktion beschattete Sitzflächen. Die Effekte der Umgebungsabkühlung und der positive Einfluss auf die lokale Biodiversität werden nach dem regulären Ende der diesjährigen Wachstumsperiode noch ausgewertet, sind nach ersten Rückmeldungen allerdings vielversprechend. Die vom Ortsbeirat zur Ausweitung des Pilotprojekts benannten Flächen sind viel genutzte öffentliche Räume, die sich im Sommer trotz teilweise vorhandener Begrünung an zentralen Stellen stark aufheizen und einen hohen Grad an Versieglung aufweisen. Eine Entsiegelung ist aufgrund von Unterbauung oder aktiver Nutzung (bspw. Wochenmarkt) hier nicht ohne Weiteres möglich. Gleichzeitig bieten die Flächen einen städtischen Erprobungsraum, um diese innovative Form der Stadtbegrünung weiter zu testen. Von städtischer Seite besteht hier die Möglichkeit, Erfahrungswerte zu gewinnen, ob potenziell entstehende Flächenkonflikte beim Aufstellen von Modulen im öffentlichen Raum gelöst werden können und eine gesellschaftliche Akzeptanz für neue Formate der Stadtbegrünung erreicht werden kann. Gleichzeitig ließe sich das Design an den öffentlichen Raum anpassen, bspw. an den höheren Grad an Vermüllung. Der Ortbeirat 2 hält das Projekt für weiter erprobenswert und sieht in der modularen Bauweise auch eine Chance, über den eigenen Stadtteil hinaus ein wanderndes Begrünungssystem aufzubauen. Zusätzliches Informationsmaterial: Kurzvideo: https://www.1730live.de/urbane-begruenung-in-frankfurt/ Artikel: https://station-frankfurt.de/2023/09/04/omcc-bringt-frischen-wind-in-das-thema-u rbane-begruenung/ Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 453

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Städtischen Wohnraum sanieren - preiswerte Mietwohnungen erhalten!

04.12.2023 · Aktualisiert: 10.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 04.12.2023, OM 4885 entstanden aus Vorlage: OF 780/2 vom 16.11.2023 Betreff: Städtischen Wohnraum sanieren - preiswerte Mietwohnungen erhalten! Der Magistrat wird gebeten, 1. darzulegen, wie genau er sich die Zukunft der im Rahmen des kommunalen Vorkaufsrechts erworbenen Gebäude im Gebiet der Milieuschutzsatzung vorstellt - hierbei interessiert insbesondere die Zukunft des Gebäudes Jordanstraße 3 (ehemals Pielok); 2. darzulegen, wie er insbesondere dafür sorgen will, dass in diesen Gebäuden, aber auch in anderen Gebäuden im Eigentum der Stadt, bezahlbarer Mietwohnraum gesichert wird; 3. darzulegen, wie er dafür eintritt, dass die im Vorkaufsrecht erworbenen Gebäude nicht erneut nach kurzer Haltefrist den ursprünglichen Kaufinteressierten angeboten werden müssen (die offenbar nicht zum Abschluss einer Abwendungsvereinbarung bereit waren); 4. darzulegen, welche der kommunalen Wohnungsbaugesellschaften für eine Sanierung und (eventuelle) Übernahme der Gebäude herangezogen werden können; 5. darzulegen, ob die extra für die Vermittlung von verkaufsbedrohten Beständen gegründete GIMA Frankfurt (Genossenschaftliche Immobilienagentur) einbezogen werden kann, um z. B. das Haus Jordanstraße 3 in den Bestand der Träger der GIMA zu überführen; 6. falls Ziffer 5. nicht möglich ist - ob und wann mit der Gründung einer städtischen Liegenschaftsverwaltungsgesellschaft für Wohnraum im Bestand zu rechnen ist. Begründung: Der FAZ-Artikel "Stadt Frankfurt will leerstehende Wohnungen loswerden" vom 30. Oktober 2023 weist darauf hin, dass die Stadt Frankfurt nicht in die von ihr im Vorkaufsrecht erworbenen Immobilien investiert und dass die Absicht besteht, diese Immobilien nach spätestens fünf Jahren wieder dem freien Markt anzubieten (obwohl eine solche Haltefrist im Baugesetzbuch nicht erwähnt wird). Die im Erhaltungssatzungsgebiet (Milieuschutz) im Vorkaufsrecht erworbenen Häuser sind jedoch mit der Absicht erworben worden, in hochpreisigen innenstadtnahen Stadtteilen preiswerten Wohnraum zu erhalten. Das größte Problem sind die in den städtischen Wohnungen (ca. 1.000) zu verzeichnenden (u. a.) sanierungsbedingten Leerstände, die angesichts der Frankfurter Wohnungsnot dringend auch kurzfristig für Zwischenvermietungen (u. a. im Rahmen des Projekts Housing First) gegen Obdachlosigkeit instandgesetzt und freigegeben werden sollten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 662 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 23-21

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Ergebnisse des Ortstermins an der Wohnanlage „Predigerseminar“ in Ginnheim

30.11.2023 · Aktualisiert: 12.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4840 entstanden aus Vorlage: OF 637/9 vom 08.11.2023 Betreff: Ergebnisse des Ortstermins an der Wohnanlage "Predigerseminar" in Ginnheim Der Magistrat wird gebeten, folgende Verbesserungen für das Umfeld der umgangssprachlich "Predigerseminar" genannten Wohnanlage in der Ginnheimer Landstraße mit den jeweils betroffenen Ämtern auf den Weg zu bringen: 1. Vor dem REWE-Markt (Höhe Hausnummer 164): entfernen des mutmaßlich durch REWE aufgestellten Beton-Fahrradständers und aufstellen von Omega-Radbügeln, die durch ihre Platzierung dort auch Falschparken verhindern; 2. eine Überprüfung der Ampelschaltung für die Ampelanlage der Kreuzung vor der Hausnummer 180 sowie für die beiden Ampelanlagen unter der Brücke an der Kreuzung zur Platenstraße im Bereich der Rosa-Luxemburg-Straße vorzunehmen, da die Anwohnerinnen und Anwohner insbesondere der Altenwohnanlage es nicht schaffen, im Zuge einer Grünphase die Straße zu queren und sich über diesen zu kurzen Takt beschweren; 3. die Baumscheibe vor Hausnummer 180 zum Beispiel durch Findlinge vor Falschparken zu schützen, das Erdreich aufzulockern und die Fläche neu zu gestalten, da sie komplett durch Pkw zerstört wurde; 4. den Vermieter der Anlage darfür zu sensibilisieren, dass im öffentlichen Raum kein Sperrmüll abgelegt werden darf und er seine Mieterinnen und Mieter entsprechend informieren sollte; 5. zu erläutern, warum vor dem Eingang der Hausnummer 172 ein Müllsammelplatz auf städtischen Flächen eingerichtet wurde; 6. die Grünfläche vor der Hausnummer 172 instand zu setzen. Dazu soll ein neuer Mülleimer installiert werden, die Fläche von festgetretenem Müll befreit werden und die Grünfläche neu gestaltet werden. Dabei soll auch eine Durchwegung zum Müllablageplatz berücksichtigt werden, da dieser Weg offensichtlich von vielen Personen als Abkürzung genutzt wird; 7. mit dem Vermieter darüber zu sprechen, wie eine bessere Beleuchtung des Gehwegs auf dem Gelände des Vermieters erreicht werden kann und ob dieser nicht eine schwache Beleuchtung auf Hüfthöhe anbringen kann, um die Trittsicherheit zu gewährleisten; 8. auf Höhe der Einfahrt zu den Parkplätzen und zum REWE (vor der Hausnummer 164) einen Zebrastreifen einzurichten, um ein sicheres Queren des Fußverkehrs zu gewährleisten; 9. die Fußgängerwegeführung auf dem städtischen und an REWE verpachteten Parkplatz zu überprüfen und dort ggf. Markierungen zu erneuern oder neu einzuzeichnen. Im Bereich des Gehwegs an der Ginnheimer Landstraße sollte zudem auf dem Parkplatz mehr Raum für Fußgängerinnen und Fußgänger geschaffen werden, damit ein durchgehender Fußweg bis zum Gehweg vor den Wohngebäuden entstehen kann. Begründung: Diese Mängel wurden beim Ortstermin festgestellt und können nicht ohne Antrag von den Ämtern behoben werden. Einige andere Punkte haben die Verantwortlichen direkt selbst aufgenommen. Insbesondere die Barrierefreiheit der öffentlichen Gehwege soll verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 627 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2005 Antrag vom 10.06.2025, OF 1035/9 Auskunftsersuchen vom 26.06.2025, V 1219 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Behinderndes Parken auf dem Gehweg Königsteiner Straße 130 bis 132

28.11.2023 · Aktualisiert: 13.08.2025

Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4760 entstanden aus Vorlage: OF 869/6 vom 01.11.2023 Betreff: Behinderndes Parken auf dem Gehweg Königsteiner Straße 130 bis 132 Der Magistrat wird gebeten, durch weitere Poller das verbotene Parken auf dem Gehweg zwischen der Einfahrt zum PENNY-Markt und "Kleider am Alleehaus" zu verhindern. Begründung: Fast täglich, oft über das ganze Wochenende, werden dort Pkws und noch breitere Transporter der Anlieger geparkt, die Fußgänger zwingen, diese Fahrzeuge gefährlicherweise über den Radweg zu umrunden. Mehrere Verkehrsordnungswidrigkeitsanzeigen, die wohl in der Menge der täglichen rund 7.000 Anzeigen unbeachtet blieben, konnten bisher keine Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 547 Antrag vom 21.05.2025, OF 1241/6 Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7104 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 30 für die Thudichumstraße und den Hausener Weg

28.11.2023 · Aktualisiert: 27.08.2025

Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4786 entstanden aus Vorlage: OF 346/7 vom 14.11.2023 Betreff: Tempo 30 für die Thudichumstraße und den Hausener Weg Vorgang: V 1662/20 Der Straßenabschnitt zwischen Lorscher Straße und Ludwig-Landmann-Straße, der im vorderen Teil Thudichumstraße und im hinteren Teil Hausener Weg heißt, ist - mit Ausnahme der Ludwig-Landmann-Straße selbst - der einzige Straßenzug in Rödelheim östlich des Bahnhofs, wo noch Tempo 50 gilt. Insbesondere vor dem REWE-Markt (Thudichumstraße 18 bis 22) und wegen des Schulwegs zu den Standorten der Michael-Ende-Schule in der Assenheimer Straße und der Niddagaustraße queren viele Menschen die Straße, nicht nur an der Ampel an der Trümpertstraße. Außerdem dürfen Radfahrende gemeinsam mit den Bussen der Linie M34 und dem Autoverkehr die pro Fahrtrichtung einspurige Straße nutzen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, auf der Thudichumstraße Tempo 30 anzuordnen, sobald die neue Novelle der Straßenverkehrsordnung (St VO) rechtskräftig ist und dies dadurch ermöglicht wird. Begründung: Die Straßenverkehrsgesetz-Novelle 2023 und die angepasste StVO erleichtern Kommunen die Einführung von Tempo-30-Zonen aus Gründen des Klimaschutzes, der Gesundheit und städtebaulichen Entwicklung entlang viel befahrener Schulwege und Fußgängerüberwegen. Dies wurde vom Bundestag am 20. Oktober beschlossen. Insbesondere aufgrund des dort verlaufenden Schulwegs lässt sich Tempo 30 auf der Thudichumstraße bzw. dem Hausener Weg begründen. Es ist nicht das erste Mal, dass sich der Ortsbeirat mit diesem Thema beschäftigt, letztmalig mit der Vorlage V 1662. In den bisherigen Stellungnahmen des Magistrats und auch den Ausführungen der traffiQ zufolge wurden stets erhöhte finanzielle Aufwendungen (aktuell ca. 36.000 Euro) und ein Mehrbedarf an Fahrzeugen und Personal ins Feld geführt, die angesichts der Fahrzeitverlängerung von einer Minute auf der ein Kilometer langen Strecke entstehen würden. Aus dem Ortstermin am 15.09.2023, der an der Einmündung Thudichumstraße/Trümpertstraße zur Schulwegsicherung stattfand, ging hervor, dass ein neuer Anlauf unternommen werden sollte. In der Abwägung waren sich die Beteiligten einig, dass die Abwägung zugunsten der Sicherheit der Kinder getroffen werden sollte. Angesichts des Vorfalls am 27.09.2023, bei dem ein Kind angefahren wurde, zählt dieses Argument noch einmal stärker. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.06.2020, V 1662 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 75 Antrag vom 28.01.2025, OF 483/7 Anregung vom 11.02.2025, OA 528 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 7 am 28.05.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 7 am 25.06.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 7 am 29.10.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zwischenstand Neugestaltung Domplatz - dem Ortsbeirat die Planungen offenlegen

28.11.2023 · Aktualisiert: 20.12.2024

Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4804 entstanden aus Vorlage: OF 1046/1 vom 02.11.2023 Betreff: Zwischenstand Neugestaltung Domplatz - dem Ortsbeirat die Planungen offenlegen Der Magistrat wird gebeten , den Ortsbeirat zeitnah mit einem Bericht über den aktuellen Stand der Umplanung und Neugestaltung des Domplatzes zu informieren. Von besonderem Interesse sind die Oberflächen im Lichte des Klimawandels und der stetigen Erwärmung der Stadt, eine Entsiegelung im Sinne einer Schwammstadt, eine signifikante Verkehrsberuhigung, die Wege der Anwohnenden zur Straßenbahn sowie die Ausgestaltung eines Brunnens. Begründung: Der Ortsbeirat möchte sicherstellen, dass bei einer Umgestaltung nicht wieder eine Platzgestaltung entsteht, die weder zukunftssicher, klimaresilient noch von der Bürgerschaft angenommen wird. Daher müssen Bevölkerung und Ortsbeirat dieses Mal und zukünftig frühzeitig eingebunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 430 Aktenzeichen: 61-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rückstau Domstraße: Verkehrsfluss Weihnachtsmarkt optimieren

28.11.2023 · Aktualisiert: 26.02.2024

Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4805 entstanden aus Vorlage: OF 1047/1 vom 02.11.2023 Betreff: Rückstau Domstraße: Verkehrsfluss Weihnachtsmarkt optimieren Die vom Ortsbeirat angeregte Sperrung des Linksabbiegers aus der Fahrgasse in die Braubachstraße zum Weihnachtsmarkt und anderen Veranstaltungen hat sich bereits bewährt und Entlastung für die Anwohnenden in Domstraße, Domplatz und Kannengießergasse gebracht. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, anlässlich des Weihnachts marktes und anderer Sperrungen des Bereiches rund um Römer und Paulskirche die Linksabbiegemöglichkeit aus der Domstraße von der Berliner Straße kommend zeitweise sperren bzw. durch entsprechende Beschilderung aufheben zu lassen. Die Einfahrt aus der Braubachstraße in die Fahrgasse ist abzusperren. Begründung: Ständig werden Fahrzeuge verkehrswidrig in diesem Bereich aus der Braubachstraße kommend in der Fahrgasse gewendet, um in nördliche Richtung zu fahren. Durch diese Wendemanöver entstehen Gefahren für den Radverkehr. Der fließende Verkehr wird massiv behindert, was - verbotenerweise - zu ständigen Hupkonzerten führt. Dem kann zumindest im Zuge von Veranstaltungen durch die vom Ortsbeirat angeregte und bereits umgesetzte Maßnahme sowie durch die hier angeregte Sperrung abgeholfen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 446

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Autostau durch die Altstadt zum Parkhaus Konstablerwache

28.11.2023 · Aktualisiert: 10.12.2024

Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4806 entstanden aus Vorlage: OF 1048/1 vom 02.11.2023 Betreff: Autostau durch die Altstadt zum Parkhaus Konstablerwache Der Magistrat wird gebeten, sich zunächst ein genaues Bild von den Staus durch Autofahrende zum Parkhaus Konstablerwache in den Straßen Zum Pfarrturm, Weckmarkt, Fahrgasse und Töngesgasse zu machen und dem Ortsbeirat zu berichten, wie sich die Situation aus Sicht des Magistrats darstellt. Da die Belastungen für die Anwohnerschaft durch Lärm und Abgase an Samstagen am größten sind, wird der Magistrat gebeten, insbesondere der samstäglichen Lage ein besonderes Augenmerk zu schenken. Auf diesen Erkenntnissen fußend wird der Magistrat gebeten, ein Konzept zu erarbeiten, wie die für die Anwohnerschaft sehr belastenden Rückstaus vermieden werden können, gegebenenfalls durch Umleitung zu anderen Parkhäusern (Gericht) oder im Zuge der Einrichtung des Superblocks östliche Altstadt. Begründung: Die Fahrgasse, der Weckmarkt und Zum Pfarrturm gehören mit ihrem besonderen Mix aus Galerien, Einzelhandel und Gastronomie, der prägenden Nachkriegsarchitektur und dem geschwungenen Straßenzug im unteren Abschnitt der Fahrgasse zu den wohl schönsten und eigentlich lebenswertesten Straßenräumen in Frankfurt. Leider wird dies aufgrund der vielen durch diese Straßen geschleusten Fahrzeuge nicht mehr erlebbar. Obwohl das Parkhaus Konstablerwache als "Besetzt" angezeigt wird, stauen sich die Fahrzeuge bis an den Main hinunter. In diesen Fällen haben Rettungsfahrzeuge keine Chance, da sich insbesondere im Abschnitt Weckmarkt die Fahrzeuge ständig gegenseitig behindern und festfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 683 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Ein Parklet vor der Agentur des städtischen Wandels

28.11.2023 · Aktualisiert: 01.04.2025

Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4810 entstanden aus Vorlage: OF 1053/1 vom 02.11.2023 Betreff: Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Ein Parklet vor der Agentur des städtischen Wandels Der Magistrat wird gebeten, die dauerhafte Installation eines Parklets vor der Agentur des s tädtischen Wandels in der Braubachstraße 7 nach deren Umbau 2024 zu veranlassen. Die Kosten für das Parklet in Höhe von ca. 60.000 Euro sollen dem Budget zur Innenstadtgestaltung in Höhe von 30 Millionen Euro entnommen werden. Begründung: Die Agentur des städtischen Wandels dient als öffentliches Laboratorium. Sie ist eine Ideenschmiede und Werkstatt, in der erkundet und probiert werden darf, ohne schon genau zu wissen, was dabei herauskommen wird. Das sollte sich auch durch einen innovativen und einladenden Aufenthaltsbereich vor der Agentur widerspiegeln. Parkende Autos vor der Tür sind dort nicht zeitgemäß. Bei Eröffnung der Agentur im Februar 2023 hatte die Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen (AGNH) ein Parklet "leihweise" zur Verfügung gestellt. Dieses viel genutzte Parklet mit Sitzgelegenheiten und Pflanzen ist nun leider nach Maintal weitergezogen und wird von vielen Menschen vermisst. Foto links: Beispiel Parklet, Alexander Mitsch; Foto rechts: Stadt Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 515 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1487 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 538

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lärm in der Stadt: Auch wer in der Innenstadt wohnt, ist nicht gegen Dauerlärm immun hier: Dauerparty Fahrgasse/Fischerplätzchen

10.10.2023 · Aktualisiert: 15.07.2024

Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4590 entstanden aus Vorlage: OF 1027/1 vom 09.10.2023 Betreff: Lärm in der Stadt: Auch wer in der Innenstadt wohnt, ist nicht gegen Dauerlärm immun hier: Dauerparty Fahrgasse/Fischerplätzchen Der Magistrat wird gebeten, 1. auf die aktuellen und bereits seit 2014 durchgeführten Lärmpegelmessungen in den Wohnungen am Fischerplätzchen nun angemessen und zeitnah zu reagieren. Dazu ist die Gastronomie im betroffenen Bereich zur Einhaltung der gesetzlichen Lärmvorschriften anzuhalten. Gegebenenfalls sind - wie in anderen Bereichen der Stadt auch - die Zeiten der Außengastronomie zeitlich zu begrenzen, sofern die Einhaltung der Lärmgrenzwerte nicht auf andere Weise erreicht werden kann; 2. durchzusetzen, dass die Sitzgelegenheiten in den Sommergärten außerhalb der Betriebszeiten der Außengastronomie nicht von Passantinnen und Passanten genutzt werden können. Auch hier haben Betriebe in anderen Bereichen Lösungen gefunden, um die unberechtigte und lärmintensive Weiternutzung der Sitzgelegenheiten durch Passantinnen und Passanten zu unterbinden; 3. bei entsprechender Beschwerdelage aktuelle Lärmmessungen durchführen zu lassen, um die tatsächlichen Lärmbelastungen durch die Cafés, Bars und Restaurants nachzuweisen, um später eventuelle Maßnahmen nach dem Hessischen Gaststättengesetz durchführen zu können; 4. bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen in diesem Bereich in Zukunft das nächtliche Ruhebedürfnis der Anwohnerinnen und Anwohner, gegebenenfalls durch entsprechende Auflagen oder zeitliche Begrenzungen, zu berücksichtigen. Begründung: Das Fischerplätzchen ist ein belebter Ort in der Innenstadt. Ziel vieler Bürgerinnen und Bürger sind insbesondere die ansässigen Bars, Cafés und Restaurants. Anwohnerinnen und Anwohner des Platzes beschweren sich jedoch über nächtliche Lärmbelästigung insbesondere durch die Nutzerinnen und Nutzer der Außengastronomie. Weiterhin sind die Bänke und Tische der Außengastronomie nachts nach Schließung der Restaurants für alle zugänglich und nutzbar. Dies führt jedoch wiederholt dazu, dass Betrunkene und andere Ruhestörer die Tische und Bänke nutzen und dadurch Lärmemissionen verursachen. Die Beschwerdelage ist dem Magistrat seit 2014 bekannt. Unternommen wurde außer Lärmmessungen offenbar nichts, jedenfalls gibt es keine erkennbaren Ergebnisse. Dem Ordnungsamt vorgetragene Beschwerden wurden auch nach acht Wochen nicht beantwortet. Erst nach öffentlich vorgetragenen Beschwerden im Rahmen der Bürgerfragestunde des Ortsbeirats reagierte die zuständige Behörde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 116 Aktenzeichen: 32-0

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