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Bauliche Maßnahmen gegen das Parken von Fahrzeugen im absoluten Halteverbot auf dem Gehweg gegenüber dem REWEMarkt in Zeilsheim, Bechtenwaldstraße 5
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6498 entstanden aus Vorlage: OF 1147/6 vom 23.01.2025 Betreff: Bauliche Maßnahmen gegen das Parken von Fahrzeugen im absoluten Halteverbot auf dem Gehweg gegenüber dem REWE-Markt in Zeilsheim, Bechtenwaldstraße 5 Der Magistrat wird gebeten, das illegale Parken auf dem Gehweg gegenüber des REWE-Markts bis zur Stadthalle Zeilsheim durch geeignete bauliche Maßnahmen zu unterbinden und so Gefahrensituationen für Kinder und andere Nutzer des Gehweges zu verringern. Begründung: Auf Höhe der Bechtenwaldstraße (REWE-Markt) in Frankfurt-Zeilsheim kommt es regelmäßig zu Gefährdungssituationen, insbesondere zur Gefährdung von Kindern. Obwohl an dieser Stelle absolutes Halteverbot gilt, werden zahlreiche Fahrzeuge auf dem Gehweg geparkt und versperren diesen. Die Passanten sind dann gezwungen, auf der Straße zu laufen oder auf die andere Seite zu wechseln. Jedoch ist an dieser Stelle der Gehweg nicht durchgängig und kreuzt die Einfahrt zum REWE-Parkplatz. So kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Es handelt sich dabei um einen wichtigen Fußweg, u. a. für Kinder auf dem Weg zur Zeilsheimer Stadthalle, in der das Gros sportlicher Freizeitangebote stattfindet, aber auch zum Kinderzentrum Kegelbahn und in die Kita St. Stephan. Darüber hinaus kommt es durch die Falschparker auch regelmäßig zu Komplikationen bei der Warenanlieferung für den Markt. Die Überwachung durch den Außendienst des Ordnungsamtes reicht offensichtlich nicht aus, um bei den Verkehrsteilnehmenden eine Verhaltensänderung herbeizuführen. Aus diesem Grund kann nur durch eine bauliche Maßnahme sichergestellt werden, dass der Gehweg für Fußgänger:innen dauerhaft frei bleibt und niemand zu Schaden kommt. Als bauliche Maßnahme kommt ein einfaches Geländer, wie es im Frankenthaler Weg (gegenüber der Käthe-Kollwitz-Schule) angebracht wurde, in Betracht (siehe Bild 3). Quelle: eigene Bilder Bild 1: Blick REWE-Gehweg Richtung Stadthalle Bild 2: Blick REWE-Gehweg Richtung Pfaffenwiese Bild 3: gelungene Maßnahme an der Käthe-Kollwitz-Schule Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1188 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bewerbung für das Landesprogramm „Ab in die Mitte - Bring wieder Leben in die Stadt“ für AltSeckbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2025, OF 699/11 Betreff: Bewerbung für das Landesprogramm "Ab in die Mitte - Bring wieder Leben in die Stadt" für Alt-Seckbach Der Ortsbeirat begrüßt die Bewerbung "Bringt Leben ins Dorf - 7 Impulse für Seckbachs Mitte!" im Rahmen des Landesprogrammes Ab-die-Mitte "bringt Leben ins Dorf" und bezuschusst im Falle, dass die Bewerbung berücksichtigt wird, diese mit 10% der Gesamtkosten, maximal 1500 €. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Wie im Werkstattgespräch mit dem Ortsbeirat am 21.1. 2025 vorgestellt, möchte das Forum lebendiges Seckbach auch im Jahr 2025 aktiv die alte Dorfmitte Alt-Seckbach beleben mit Aktionen wie "Öffnet das Rathaus", "Hofkultur-Musik öffnet die Hoftore", "Stärkt die Mitte- kauft nebenan", "Mitte macht Markt", "Kreative Lösungen für die Bauphase". Details und eine Kostenaufstellung stellt das Forum in der Ortsbeiratssitzung vor. Im Jahr 2024 wurde ein Preis i.H. v. 7.500€ (beantragt waren 12.000€) vergeben und der OBR hat dementsprechend mit 750€ das Forum gefördert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 376 2025 Die Vorlage OF 699/11 wird als gemeinsamer Antrag von GRÜNE, SPD, CDU und Linke mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "begrüßt" durch das Wort "unterstützt" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenDigitaloffensive für Seniorinnen und Senioren im Frankfurter Süden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6442 entstanden aus Vorlage: OF 1313/5 vom 06.01.2025 Betreff: Digitaloffensive für Seniorinnen und Senioren im Frankfurter Süden Der Magistrat wird gebeten, 1. ein Förderprogramm "Frankfurter Digitaloffensive für Seniorinnen und Senioren" mit ausreichender Finanzierung von niedrigschwelligen, kostenfreien Lern- und Schulungsangeboten für den Frankfurter Süden unter Einbeziehung der Träger, die diese Angebote vorhalten bzw. zukünftig anbieten möchten, zu erarbeiten; 2. eine Öffentlichkeitskampagne zu entwickeln, die auf die (zukünftigen) Angebote aufmerksam macht; 3. ein Förder- und Unterstützungsprogramm für einkommensschwache Personen zum Erwerb von Hardware und der Finanzierung der Telekommunikationskosten zu entwickeln; 4. ein Konzept zur Bereitstellung von Räumlichkeiten, z. B. auch in den Bürgerämtern, zu erarbeiten, in denen qualifizierte Ansprechpartner, wie etwa Digitallotsen, Beratung und Schulungen anbieten können. Begründung: Eine Umfrage der Allensbacher Markt- und Werbeträgeranalyse aus dem Jahr 2023 zur Internetnutzung von Senioren ergab, dass rund 32,8 Prozent der Teilnehmer über 60 Jahren keine Internetnutzer waren. Die zunehmende Digitalisierung droht, viele ältere Menschen in ihrer Alltagsbewältigung einzuschränken und von der gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen. Wo Kommunikation nur noch in digitaler Form stattfindet oder für Dienstleistungsangebote keine analogen Zugangsmöglichkeiten mehr bestehen, etwa wenn es um die Terminvergabe von Behörden oder Arztpraxen geht, wenn Bank- und Postfilialen zunehmend geschlossen werden, weil Bankgeschäfte online erledigt werden sollen, werden zunehmend jene Menschen ausgeschlossen, die nicht über die benötigten Kompetenzen zur Anwendung verfügen oder sich die notwendige Hardware und einen Internetanschluss nicht leisten können. Eine neue Studie der BAGSO (Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen) aus 2022 gibt erstmals einen umfassenden Einblick, welche subjektiven Ausgrenzungserfahrungen ältere Bürgerinnen und Bürger ohne Zugang zum Internet in Deutschland machen. Die Ergebnisse zeigen, dass sich in nahezu allen Lebensbereichen der betroffene Personenkreis ausgegrenzt und diskriminiert fühlt. Verantwortlich hierfür ist in Verbindung mit der Streichung von nicht digitalen Alternativangeboten auch die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und der Bürgerdienste in unterschiedlichsten Bereichen. Im Rahmen der Daseinsvorsorge kommt der Kommune eine besondere Verantwortung zu, ein selbstbestimmtes und selbstständiges Leben aller Menschen bis ins hohe Alter zu gewährleisten. Neben der Förderung der Internetnutzung durch entsprechende Angebote, muss die Kommune allerdings darüber hinaus auch Maßnahmen ergreifen, damit trotz fortschreitender Digitalisierung ein Recht auf analoges Leben auch ohne Internet bestehen bleibt. In der Sitzung des Seniorenbeirats vom 13.12.2023 wurde u. a. angeregt, zur Vermeidung des gesellschaftlichen Ausschlusses von (älteren) Menschen ehrenamtliche Digitallotsen auch in den Bürgerämtern zu etablieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 732
Bethmannhof behutsam in Römerumfeld einfügen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6353 entstanden aus Vorlage: OF 1490/1 vom 10.12.2024 Betreff: Bethmannhof behutsam in Römerumfeld einfügen Der Magistrat wird gebeten , sicherzustellen, dass der Ersatzneubau sich in Bezug auf Höhe, Kubatur und Fassadengestaltung behutsamer und bescheidener in die unmittelbare Nachbarschaft des historischen Römers einfügt. Gelungene Neubauten in der "Neuen Altstadt" sollten als Beispiel und Maßstab dienen. Begründung: Die Bethmannbank ist Eigentümerin des Grundstücks Bethmannstraße 7 bis 9 und möchte den gesamten Gebäudekomplex trotz teilweisem Denkmalschutz abbrechen und durch einen deutlich größeren Neubau an gleicher Stelle ersetzen. Die Bethmann Liegenschafts KG hat dazu einen Architektenwettbewerb durchgeführt. Die bekannt gewordenen Ergebnisse lassen erahnen, wohin die Reise gehen soll: wuchtiger, brachialer, massiver und höher als zuvor. Bezeichnend ist, dass die Jury des Architektenwettbewerbs keinen ersten Platz vergeben wollte. Die Wettbewerbsergebnisse orientieren sich an den Vorgaben der Bank, passen sich jedoch nicht den historischen Römerfassaden in ihrer Gestaltung an. Auch die geplante und bereits per Bauvorbescheid genehmigte Höhe und Kubatur der Neubebauung geht offenbar über die historische Bausubstanz hinaus und tritt in Konkurrenz mit der historischen und denkmalgeschützten Römerbebauung. Der Magistrat hat in den vergangenen Jahren versäumt, sich das Grundstück zur benötigten Erweiterung des Römerareals rechtzeitig zu sichern oder eine Gestaltungssatzung bzw. einen Ensembleschutz zu erlassen. Nun muss darauf geachtet werden, dass sich der Neubau behutsam und bescheiden in das Umfeld des Römers einpasst und diesen nicht dominiert. Bethmannbank Bestand, Ansicht Bethmannstraße/Braubachstraße (Foto privat) Wettbewerbsergebnis 2. Platz, BGF Architekten (Architekturforum Frankfurt) Wettbewerbsergebnis 3. Platz, Max Dudler Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fußgängerweg Saalgasse ausbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6356 entstanden aus Vorlage: OF 1497/1 vom 16.12.2024 Betreff: Fußgängerweg Saalgasse ausbessern Der Magistrat wird gebeten, den Fußweg vor der Saalgasse 12 ausbessern zu lassen, da sich der Gehweg dort absenkt und sich Pflastersteine lösen. Begründung: Der schmale Gehweg vor der Saalgasse 12 hat sich abgesenkt, dadurch haben sich Pflasterseine gelöst und sind eine Stolpergefahr für Passanten und Anwohner. Dies sollte schnell behoben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 534
Fußgängerzonen Innenstadt schützen - offenes Befahren mit Pkw unterbinden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6355 entstanden aus Vorlage: OF 1493/1 vom 05.01.2025 Betreff: Fußgängerzonen Innenstadt schützen - offenes Befahren mit Pkw unterbinden Der Magistrat wird gebeten, das Befahren a) der Straße Neue Kräme über Liebfrauenberg, zwischen der Berliner Straße (beidseits) und über die Braubachstraße, b) des Römerbergs über die Braubachstraße, c) des Fahrtors vom Mainkai aus, d) des Mainufers vom Mainkai aus, e) des Rathenauplatzes vom Goetheplatz und der Biebergasse aus, f) der Freß gass'/Großen Bockenheimer Straße zwischen Rathenauplatz und Hochstraße sowie von der Alten Rothofstraße, Kleinen Hochstraße, Kaiserhofstraße und Meisengasse, g) Fahrgasse/Zeil, h) Große Friedberger Straße/Zeil, i) Konrad-Adenauer-Straße/Zeil mit dem Pkw mittels Poller zu unterbinden, ähnlich wie bereits für die Hauptwache umgesetzt. Berechtigte Fahrzeuge können die Poller mittels Feuerwehrschließung entnehmen und müssen diese unmittelbar wieder verschließen. Zur besseren Sichtbarkeit sind die Poller im oberen Bereich mit rot-weißen Reflektor-Aufklebern zu versehen. Das ordnungsgemäße Wiedereinsetzen der Poller ist bei Bestreifungen regelmäßig mit zu kontrollieren. Begründung: Aktuell können die o. g. Fußgängerzonen relativ einfach mit dem Pkw befahren und beparkt werden, was rege genutzt wird. Dabei handelt es sich nicht nur um Lieferanten, sondern zum großen Teil auch um private Fahrzeuge. Taxifahrer fahren von der Braubachstraße aus regelmäßig über den Zebrastreifen in die Neue Kräme hinein, um zu wenden. Teilweise gibt es bereits Bodenhülsen, um Poller einsetzen zu können, aber die Poller fehlen und wurden bereits seit längerer Zeit nicht wieder eingesetzt. Quelle: Google Hauptwache: Poller bereits realisiert; Quelle: Google Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1100 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Benennung der Grünfläche zwischen Ziegelhüttenweg und Mörfelder Landstraße in ArnoLustigerPlatz
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2025, OF 1317/5 Betreff: Benennung der Grünfläche zwischen Ziegelhüttenweg und Mörfelder Landstraße in Arno-Lustiger-Platz Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat die Grünfläche gegenüber dem Hit-Markt zwischen der Mörfelder Landstraße und dem Ziegelhüttenweg "Arno Lustiger Platz" zu benennen und auch als solche auszuschildern. Begründung: Prof. Arno Lustiger war ein deutsch-jüdischer Historiker und Schriftsteller. Er überlebte das Zwangsarbeitslager Annaberg, die Konzentrationslager Ottmuth und Blechhammer (Außenlager von Auschwitz wo sein Vater ermordet wurde) und Anfang 1945 die Todesmärsche durch Deutschland. Nach Kriegsende blieb er in Deutschland und lebte seit 1945 in Frankfurt, die letzten Jahre in Sachsenhausen am Ziegelhüttenplatz. Prof. Arno Lustiger war Mitbegründer der jüdischen Gemeinde und Mitinitiator des jüdischen Museums. Seine Dokumentationen bezeichnete der Historiker Henning Ritter als "eine Art Topographie des jüdischen Widerstands". Antragsteller: CDU SPD FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1317/5 wurde zurückgezogen.
Parteien: CDU, SPD, FDP, BFF
Weiter lesenHaltelinie an der Ampelanlage Marktstraße/Röhrborngasse zurückversetzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 311/16 Betreff: Haltelinie an der Ampelanlage Marktstraße/Röhrborngasse zurückversetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die an der Ampelanlage Marktstraße / Röhrborngasse auf der Marktstraße in östlicher Fahrtrichtung auf der Fahrbahn angebrachte Haltelinie (Zeichen 294) so weit vom Einmündungsbereich zurückversetzt wird, dass den aus der Röhrborngasse in westliche Richtung auf die Marktstraße einbiegenden Fahrzeugen, und hier insbesondere den Bussen der Line 42, ein ausreichend großer Radius zur Verfügung steht, so dass diese nicht mehr den der Einmündung gegenüberliegenden Bürgersteig befahren müssen. Begründung: Die auf der Marktstraße in Höhe Röhrborngasse / Gangstraße installierte Fußgängerampel ist aufgrund der derzeit am Alten Rathaus stattfindenden Bauarbeiten außer Betrieb und wird durch eine provisorische Lichtzeichenanlage ersetzt, was jedoch an der grundsätzlich vorzufindenden Situation im Einmündungsbereich Marktstraße / Röhrbornstraße nichts ändert (siehe Foto). Die dort verkehrenden Busse der Linie 42, die von der Röhrborngasse kommend in westliche Richtung in die Marktstraße einbiegen, müssen regelmäßig den der Einmündung gegenüberliegenden Bürgersteig befahren, da die auf der in östlicher Fahrtrichtung auf der Marktstraße aufgebrachte Haltelinie (Zeichen 294) nicht weit genug vom Einmündungsbereich zurückgesetzt ist. Zudem haben viele Verkehrsteilnehmer die Tendenz, ihr Fahrzeug nicht vor der Haltelinie zum Stillstand zu bringen, sondern entweder darauf oder gar erst dahinter. Um die sich daraus ergebende Gefährdung von Fußgängern - und hier insbesondere von Schulkindern, die diesen Streckenabschnitt nutzen - zu reduzieren und auch im Einmündungsbereich eine bessere Übersicht für alle Verkehrsteilnehmer zu schaffen, erscheint es dringend geboten, diese Haltelinie so weit wie möglich zurückzuversetzen. Foto (c) Dorothe Bogner: Haltelinie (Zeichen 294) an der Einmündung Röhrborngasse/Marktstraße Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 16 am 21.01.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 311/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 16 am 18.02.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 311/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 16 am 25.03.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 311/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 16 am 29.04.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 311/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 16 am 27.05.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 311/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, 2 GRÜNE und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 GRÜNE und SPD (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenAnzahl Hotelschiffe am Mainkai
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2024, OF 1491/1 Betreff: Anzahl Hotelschiffe am Mainkai Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der Ortsbeirat 1 wünscht sich zügig die Versorgung der Hotelschiffe mit Landstrom. Zur Beurteilung des Bedarfs an Liegeplätzen und der Notwendigkeit von Liegeplätzen im Ortsbezirk 1 möge der Magistrat folgende Fragen beantworten: 1. Zur Belegung der bestehenden Liegeplätze für Hotelschiffe am nördlichen Mainufer im Jahr 2022-2024: Wieviele Tage im Jahr legen jeweils kein Schiff, 1 Schiff, 2 Schiffe, 3 Schiffe, 4 Schiffe oder 5 Schiffe am Mainkai an? 2. Bestehen Saisonalitäten, beispielsweise im Winter zur Adventszeit oder zu Messezeiten? 3. Wurden im Jahr 2024 Hotelschiffe zur Beherbergung von Messegästen eingesetzt und liegen bereits weitere Anmeldungen vor? 4. Besteht über die bestehenden Liegeplätze hinaus ein weiterer Bedarf an Liegeplätzen? 5. Mussten Hotelschiffe bereits vorübergehend im Osthafen anlegen? Wenn ja, wie oft? 6. Welche direkten jährlichen Einnahmen erzielt die HFM durch die Hotelschiffe? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1103 2025 Die Vorlage OF 1491/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAmpelregelung am Alten Rathaus auch nach Beendigung der Baumaßnahmen beibehalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6266 entstanden aus Vorlage: OF 309/16 vom 08.11.2024 Betreff: Ampelregelung am Alten Rathaus auch nach Beendigung der Baumaßnahmen beibehalten Der Magistrat wird gebeten, die baustellenbedingte Ampelregelung am Alten Rathaus in Bergen auch nach Beendigung der Baumaßnahmen zu veranlassen. Begründung: Das Alte Rathaus verengt durch seine Lage die Straßenbreite an dieser Stelle der Marktstraße in Bergen auf eine Spur. Die Marktstraße ist eine der Hauptstraßen in Bergen, durch die täglich unzähligen Fahrzeuge und die Busse der Linien 40, 42 und M43 fahren. Für Pkws ist es schon schwierig, bei Gegenverkehr diese Stelle zu passieren, ohne den Bürgersteig zu benutzen, Busse müssen den Gehweg befahren, was auch eine Gefahr für Fußgänger bedeutet. Es ist an der Tagesordnung, dass entgegenkommende Busse rückwärts aus der Engstelle fahren müssen, was durch den nachfolgenden Verkehr manchmal abenteuerlich ist. Deshalb ist es unbedingt notwendig, den zurzeit bestehenden ampelgeregelten Straßenverkehr am Alten Rathaus auch nach Beendigung der Bauarbeiten dauerhaft beizubehalten. Mit dieser Maßnahme wird die Unfallgefahr erheblich minimiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 511 Aktenzeichen: 32-1
Einsatz von zusätzlichen digitalen Geschwindigkeitsmessanlagen im Stadtteil BergenEnkheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6267 entstanden aus Vorlage: OF 310/16 vom 22.10.2024 Betreff: Einsatz von zusätzlichen digitalen Geschwindigkeitsmessanlagen im Stadtteil Bergen-Enkheim Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass im Stadtteil Bergen-Enkheim zusätzliche digitale Geschwindigkeitsmessanlagen, falls möglich beweglich, installiert werden. Die Entscheidung über mögliche Standorte soll in Zusammenarbeit mit der Polizei getroffen werden. Begründung: Grundsätzlich wird auf einigen Hauptstraßen im Stadtteil oft zu schnell gefahren: Marktstraße, Neuer Weg, Barbarossastraße, Viktor-Slotosch-Straße etc. Dabei kommt es tagtäglich zu gefährlichen Begegnungen zwischen Autos, Fahrrädern und Fußgängern. Nach Beobachtungen des Ortsbeirats hat die Geschwindigkeitsmessung mit optischer Anzeige an der Vilbeler Landstraße gegenüber der Agip-Tankstelle eine deutliche "pädagogische" Wirkung. Der Ortsbeirat geht davon aus, dass weitere Anzeigen an neuralgischen Punkten ähnliche Wirkung erzeugen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 512 Aktenzeichen: 32-1
Eine Seilbahn für Bergen-Enkheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6265 entstanden aus Vorlage: OF 288/16 vom 24.08.2024 Betreff: Eine Seilbahn für Bergen-Enkheim Der Magistrat wird gebeten, 1. in Zusammenarbeit mit dem Regionalverband FrankfurtRheinMain und gegebenenfalls mit der Hochschule Darmstadt zu untersuchen, inwieweit mit einer urbanen Seilbahn eine Verbesserung der ÖPNV-Verhältnisse für Bergen-Enkheim erreicht werden kann; 2. Auskunft zu geben, ob im neuen Regionalen Flächennutzungsplan die Siedlungsfläche "Bergen-Nord" weiterhin als Wohngebiet ausgewiesen wird. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: a) Wie hoch sind die Kosten für die Errichtung einer Seilbahn im Vergleich zu den Kosten bei einem Ausbau einer S-Bahn-Station/U-Bahn-Station in Bergen? b) Wie hoch ist der Personaleinsatz täglich bei einer Seilbahn im Vergleich zum Personaleinsatz bei den Bussen? Angabe bitte in Kopfzahl und Personalkosten. c) Wie hoch ist der Krankenstand im Vergleich zu Seilbahn/Bussen (als Beispielstadt dient z. B. Koblenz oder Mannheim)? Begründung: Zurzeit werden im Bezirk drei Busse eingesetzt (40, 42, 43). Rechnet man zusammen, wie oft die Busse allein auf der Marktstraße an einem Tag fahren, so kommt man auf ca. 150 Fahrten an einem Wochentag außerhalb der Schulferienzeit. Im Grenzänderungsvertrag waren U-Bahn-Anschlüsse für Enkheim durch Verlängerung der Strecke der Linien U4/U7 bis zum Schwimmbad und für Bergen durch eine Verlängerung der U4 über den Heiligenstock bis zur Stadthalle in Bergen vorgesehen. Da diese Bahnlinie nicht gebaut wurde, nachdem das Siedlungsprojekt am Heiligenstock nicht realisiert werden konnte, kam als Alternative eine Trasse der U4 über den Atzelberg nach Bergen bis zur Stadthalle und zur Nordumgehung (B 521 Kreuzung nach Niederdorfelden) in Betracht. Dies ist bis heute noch nicht widerrufen. Es gibt aber auch hier erhebliche Zweifel an einem positiven Kosten-Nutzen-Verhältnis, die sich wohl noch stärker ergeben, wenn das Siedlungsprojekt "Bergen-Nord" nicht oder nur teilweise realisiert wird. Insoweit könnte auch hier ein Seilbahn-System eine interessante Alternative sein. Ob "Bergen-Nord" bebaut werden soll oder nicht, ist auch für die anstehende Verkehrsplanung generell von erheblicher Bedeutung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 509 Aktenzeichen: 92-11
Nachhaltige Unterstützung für Drogenkranke und entschlossenes Vorgehen gegen den illegalen Drogenhandel in Frankfurt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6256 entstanden aus Vorlage: OF 1457/1 vom 12.11.2024 Betreff: Nachhaltige Unterstützung für Drogenkranke und entschlossenes Vorgehen gegen den illegalen Drogenhandel in Frankfurt Der Magistrat wird gebeten, 1. den Zugang zu Hilfseinrichtungen und Konsumräumen in Frankfurt für suchtkranke Menschen, unabhängig von deren Herkunft, weiterhin zu gewährleisten. Ziel ist die Sicherstellung einer humanitären Versorgung und Entlastung des öffentlichen Raums; 2. in Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen darauf hinzuwirken, dass dringend benötigte Suchthilfeangebote und Drogenkonsumräume im Umland geschaffen werden, um eine wohnortnahe Unterstützung für suchtkranke Menschen außerhalb Frankfurts zu fördern; 3. die Landesregierung aufzufordern, die Kommunen - auch in den benachbarten Bundesländern - bei der Schaffung von Konsumräumen und Hilfseinrichtungen zu unterstützen und notwendige steuernde Maßnahmen zu ergreifen, um eine gemeinsame Lastenverteilung sicherzustellen; 4. die Aktivitäten der Polizei im Bereich der Drogenkriminalität und des illegalen Handels zu intensivieren, sodass das Vorgehen gezielt gegen Dealer und nicht gegen Konsumierende gerichtet wird, die in den Hilfseinrichtungen Unterstützung suchen. Begründung: Die Pläne, auswärtige Drogenkonsumierende aus Frankfurter Hilfseinrichtungen auszuschließen, sorgen für Unverständnis und Widerstand bei den Trägern dieser Einrichtungen, wie beispielsweise der Integrativen Drogenhilfe Frankfurt und der Aids-Hilfe Frankfurt. Dies wäre ein Bruch mit dem "Frankfurter Weg" und würde die Gefahr bergen, dass mehr Menschen auf die Straße abgedrängt werden, was die Situation verschlimmern könnte. Der illegale Drogenhandel in Frankfurt bleibt ein zentrales Problem. Die Attraktivität Frankfurts für Drogenkonsumierende wird weniger durch Konsumräume als vielmehr durch den florierenden Markt bestimmt, auf dem Drogen "spottbillig" verkauft werden. Die Lösung liegt in einem verstärkten polizeilichen Vorgehen gegen Dealer und nicht in der Abweisung hilfesuchender Menschen. Ein effektives Vorgehen gegen den illegalen Handel ist unerlässlich, um die Problematik der offenen Drogenszene nachhaltig zu bewältigen. Die Initiative des Ortsbeirats unterstützt somit nicht nur die Erhöhung der Lebensqualität in Frankfurt, sondern auch die Umsetzung eines menschenwürdigen und verantwortungsvollen Umgangs mit Suchtkranken. Ergänzend dazu ist eine Verantwortungsteilung mit den Umlandkommunen erforderlich. Während in Städten wie Aschaffenburg aufgrund der Landesverordnung keine Konsumräume erlaubt sind, prüft Darmstadt bereits entsprechende Möglichkeiten. Eine koordinierte wohnortnahe Versorgung kann dazu beitragen, den Druck auf Frankfurt zu verringern und eine humane Lösung für suchtkranke Menschen zu bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 468
Schwanheim: Kürzere Wartezeiten an Fußgängerampel auf der Höhe des REWEMarkts
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2024, OF 1117/6 Betreff: Schwanheim: Kürzere Wartezeiten an Fußgängerampel auf der Höhe des REWE-Markts Auf Höhe des Rewe-Marktes in Verlängerung der Hänggasse in Schwanheim befindet sich ein mit Ampel geregelter Fußgängerübergang über die Straße "Schwanheimer Ufer". Die Wartezeit bis zum Grün kann sehr lang sein. Der Ortsbeirat möge den Magistrat auffordern zu prüfen, ob diese mit kürzeren Intervallen geschaltet werden kann. Begründung: Die Grünschaltung dort erfolgt jeweils mit so langer Verzögerung, dass viele Fußgehenden bei Rot gehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1058 2024 Die Vorlage OF 1117/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenUntersuchung zu den Auswirkungen der Mainkaisperrung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6100 entstanden aus Vorlage: OF 1217/5 vom 10.10.2024 Betreff: Untersuchung zu den Auswirkungen der Mainkaisperrung Vorgang: B 314/24 Der Bericht des Magistrats vom 12.08.2024, B 314, zur verkehrlichen Untersuchung der Mainkaisperrung (MKS) wird wegen erheblicher Mängel zurückgewiesen. Die vorliegende Untersuchung ist unvollständig und kann keine Entscheidungsgrundlage für die dauerhafte Sperrung des Mainkais sein. Der Ortsbeirat lehnt die Sperrung des Mainkais weiterhin ab und fordert daher den Magistrat auf: - die vorliegende Untersuchung zu den verkehrlichen Auswirkungen im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Lebensrealität der Bewohner in Sachsenhausen zu ergänzen und nachzubessern. Dazu gehören u. a. das Unfallgeschehen, die Lärm- und Schadstoffbelastungen sowie eine Zählung des Verkehrs in den Spitzenstunden an stark von Fußgängern frequentierten Streckenzügen und Knoten, - von einer Umwidmung des Mainkais abzusehen und durch eine verbesserte Untersuchung überzeugend darzulegen, dass es keine negativen Auswirkungen auf Sachsenhausen geben wird und der Schwerlastverkehr nicht durch dichtbesiedeltes Stadtgebiet und über Schulwege geleitet wird, - den erhöhten CO2-Fußabdruck, welcher im Rahmen einer Sperrung des Mainkais durch längere Umfahrungswege und zu erwartende zusätzliche Staus entstehen würde, zu ermitteln. Jegliche Maßnahmen, die die Schadstoffbelastung in Frankfurt erhöhen, sind zu vermeiden. - die Dringlichkeit der Mainkaisperrung darzulegen. Bereits jetzt besteht der Mainkai nicht nur aus einer Straße mit breiten Fuß- und Radwegen, sondern auch aus Grünflächen und einer attraktiven Promenade direkt am Fluss. Das Nizza, eine große Parkanlage, die Fortsetzung der Wallanlagen am nördlichen Mainufer, ist nur wenige Meter entfernt. Begründung: Die Bewertung des Magistrats in der B 314, dass "aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht ... unverändert keine grundsätzlichen Bedenken gegen den perspektivischen Entfall des Netzbestandteils Mainkai (bestehen)" ist nicht nachvollziehbar, weil die Auswirkungen für die Sachsenhäuser Bevölkerung nicht geprüft worden sind. Dabei befinden sich auf der südlichen Seite direkt gegenüber dem Mainkai ein dicht besiedeltes Wohngebiet mit neun Schulen, ein Krankenhaus, zwei Alten- und Pflegeheime, zahlreiche Kitas, Krippen und Horte sowie das Museumsufer ("Kultur für alle"). Fast alle Straßen sind hier als Schulwege klassifiziert. Der Ergebnisbericht zur temporären Umnutzung des Mainkais 2023 macht deutlich, dass sich die Verantwortlichen der Stadt mehr für Events, Tanz- und sonstige Veranstaltung zu interessieren scheinen als für die Auswirkungen einer dauerhaften Sperrung des Kfz-Verkehrs auf die Wohnbevölkerung in Frankfurt. Unter Punkt "4. Bewertung und weiteres Vorgehen" nimmt die Bewertung der Freizeitveranstaltungen nahezu doppelt so viel Raum ein wie die der verkehrlichen Auswirkungen der Straßensperrung. Die Analysen dazu beziehen sich dabei ausschließlich auf den Blickwinkel der Autofahrer und ihrer Reisezeiten. Die Auswirkungen auf die Lebensrealität der Menschen vor Ort werden jedoch nicht untersucht. Die Betrachtung der verkehrlichen Auswirkungen ist verengt auf die Reisezeit der Fahrzeuge auf den genannten Streckenzügen. Zu den verkehrlichen Auswirkungen zählt hingegen auch in welchem Umfang sich die Verkehrsqualität für die übrigen Verkehrsteilnehmer verändert hat. Verschlechterungen können an einmündenden Anwohnerstraßen durch erhöhte Wartezeiten für nicht bevorrechtigte Verkehrsteilnehmer entstehen, Behinderungen z. B. für Straßenbahnen auf der Schweizer Straße/Gartenstraße und erschwerte Bedingungen für den Wirtschafts- und Entsorgungsverkehr im gesamten Sachsenhäuser Einzugsgebiet. Ausgerechnet für die Strecke Schweizer Straße in Richtung Süden fehlen geeignete Daten. Zu Spitzenzeiten staut sich der Verkehr hier teilweise vom Main bis zur Mörfelder Landstraße. Auch ist auf den Grafiken im Ergebnisbericht nicht ersichtlich, wo genau die Messungen durchgeführt worden sind. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Stadt in der B 314 die Mainkaisperrung für unbedenklich erklärt, ohne die Auswirkungen auf eine der meist belasteten Strecken im benachbarten Viertel überhaupt evaluiert zu haben. Unter den verkehrlichen Aspekten fehlt auch eine Betrachtung nach Spitzenstunden. Dies ist deshalb wichtig, weil sich in Sachsenhausen zahlreiche Schulen befinden, für die die Erreichbarkeit und Sicherheit zwischen 07:00 Uhr und 09:00 Uhr (Morgenspitze) eine hohe Bedeutung hat. Gerade dann ist der meiste Verkehr! Überschlägig beläuft sich das Aufkommen in der Spitzenstunde auf 10 % des Verkehrs an einem durchschnittlichen Werktag. Für die Schweizer Straße, Fahrtrichtung Nord, würde dies bedeuten, dass während der zweistündigen Morgenspitze der Kfz-Verkehr um ca. 125 Kfz/Std. in diesem Zeitabschnitt zunehmen würde. Zeitgleich mit dem Unterrichtsbeginn in den umliegenden Schulen und dem hohen Fuß- und Radverkehrsaufkommen der Menschen auf dem Weg zur Arbeit ist das zweifelsfrei eine erhebliche zusätzliche Belastung. Kein Wunder, dass sich die Beschwerden im Viertel häufen. Es unterbleibt auch eine Analyse zur verfügbaren Restkapazität der betrachteten Straßen, auch im Hinblick auf die zu erwartende Verkehrsentwicklung der kommenden Jahre in Sachsenhausen (Umgestaltung Schweizer Straße/Platz). Gerade bei einer dauerhaften Sperrung des Mainkais sind die absehbaren Änderungen im angrenzenden Straßennetz in die Betrachtung einzubeziehen! Hauptkriterium ist, dass die Untersuchung es unterlässt, die nicht verkehrlichen Auswirkungen überhaupt zu analysieren. Hierzu zählen die erhöhten Behinderungen für den nicht-motorisierten Verkehr (sog. Trennwirkungen beim Überqueren von Straßen), das Unfallgeschehen und alle umweltbezogenen Aspekte wie Lärm, Schadstoffemissionen und Veränderungen der Umfeld- und Aufenthaltsqualität und schließlich der Energieverbrauch/Klima (Umwegverkehre). Diese Aspekte stehen für die Bewohnerschaft, Schüler, Einzelhandelskunden und die Beschäftigten im Vordergrund. Verschlechterungen bei diesen Aspekten bedeuten Verschlechterungen der Lebensqualität. Im Koalitionsvertrag heißt es zur Mainkaisperrung: "Die Stadtteile - vor allem Sachsenhausen - sollen durch den autofreien Mainkai nicht zusätzlich belastet werden." Sachsenhausen Nord ist ein Viertel der Nahmobilität. Der öffentliche Raum ist voller Menschen - auch ohne Veranstaltungen. Durch die Sperrung des Mainkais entstehen insbesondere zu Spitzenzeiten erhebliche zusätzliche Belastungen. Erhöhte Schadstoffwerte durch die Mainkaisperrung in dem dichtbesiedelten, kinderreichsten Stadtteil Frankfurts widersprechen dem Koalitionsvertrag und sind nicht akzeptabel. Die Römer-Koalition hat sich mit dem Koalitionsvertrag ehrgeizige Klimaziele gesetzt und zahlreiche Maßnahmen zur Emissionsminderung beschlossen. Dazu hat die Stadt Frankfurt gemäß Beschlussausfertigung aus der 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2022, § 1650, beschlossen: "Der Erfolg der kommunalen Klimaschutzanstrengung misst sich einzig und allein an der Reduzierung von Treibhausgas (THG)-Emissionen." Weiterhin heißt es: "Der Magistrat wird aufgefordert, den Klimaschutz in den Mittelpunkt zu rücken und das zur Zielerreichung Notwendige zu veranlassen." Das bedeutet auch, dass Maßnahmen, die zu einer Erhöhung der Emissionen führen, zu vermeiden sind. Dies ist aber durch die Schließung des Mainkais zu erwarten. Die Umleitungsrouten durch den gesperrten Mainkai erhöhen die gefahrenen Streckenlängen der Kfz um ein Vielfaches. "Traffic vaporisation" ist in einer Stadt mit täglich 500.000 Ein- und Auspendlern ohne angemessenes und funktionierendes ÖPNV-Angebot nicht zu erwarten. Insgesamt erschließt sich die Dringlichkeit einer dauerhaften Mainkaisperrung, welche von Seite des Mobilitätsdezernates forciert wird, nicht: Der Mainkai besteht bereits jetzt aus gut ausgebauten breiten Geh- und Radwegen, großzügigen Grünflächen, einem Spielplatz mit altem Baumbestand und der beliebten Promenade direkt am Main. Dort am Fluss ist der Aufenthalt für die Besucher wesentlich attraktiver als im Bereich der jetzigen Straße, überwiegend vor Gebäuden mit Privatwohnungen. Auf der anderen Seite sind und werden in den nächsten Jahren in Sachsenhausen wichtige Verkehrsachsen durch Baustellen blockiert oder nur eingeschränkt nutzbar sein. Die Grenze der Belastbarkeit ist längst erreicht. Im Koalitionsvertrag heißt es: "Der Mainkai wird im Rahmen eines Gesamtkonzepts zum motorisierten Individualverkehr in dieser Wahlperiode wieder autofrei ...". Bislang wird nicht hinreichend dargelegt, mit welchen Maßnahmen der motorisierte Individualverkehr tatsächlich reduziert und eine neuerliche Belastung der südlichen Stadtteile verhindert werden soll. Ein Gesamtkonzept hat die Stadt noch immer nicht vorgelegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.08.2024, B 314 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
ÖPNV ausbauen: Verlängerung der U-Bahn-Strecken gemäß bestehendem Grenzänderungsvertrag
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.11.2024, OA 502 entstanden aus Vorlage: OF 295/16 vom 14.10.2024 Betreff: ÖPNV ausbauen: Verlängerung der U-Bahn-Strecken gemäß bestehendem Grenzänderungsvertrag Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das im Grenzänderungsvertrag zwischen den Städten Bergen-Enkheim und Frankfurt am Main vertraglich vereinbarte und festgelegte Projekt der Verlängerung der U-Bahn-Strecken bis zur Stadthalle in Bergen und zum Riedbad in Enkheim mit der Möglichkeit einer unterirdischen Anbindung des Umlands zu fördern und zu verwirklichen. Begründung: Entgegen der Vorstellung, eine S-Bahn-Strecke, in Form der Regionaltangente Ost, mit erheblichen Belastungen für die Einwohner Bergen-Enkheims durch den Bau und den Betrieb der Strecke, massiven Eingriffen in die teils geschützte Natur und Naherholungsgebiete sowie einer drohenden Existenzgefährdung, bauen zu wollen, sollte vorrangig die schon im zwischen den Städten Bergen-Enkheim und Frankfurt am Main in Text und Plan niedergeschriebene Verlängerung der U-Bahn-Strecke nach Bergen und Enkheim geplant und vorangetrieben werden. Mit der Verlängerung der bestehenden U-Bahn-Linie U4 ab Seckbach bis nach Bergen wäre es denkbar, eine attraktive, zentral gelegene Haltestelle unter der Stadthalle in Bergen zu schaffen, weiter könnte es auch eine zusätzliche Haltestelle der U-Bahn in Bergen Ost geben. Somit wäre Bergen mit zwei Haltestellen effektiv unterirdisch an den ÖPNV angeschlossen. Bei einer Streckenführung ausgehend von Seckbach wäre mit Haltestellen am Atzelbergplatz sowie an dem sehr beliebten Naherholungsgebiet Lohrberg eine Entlastung der Straße durch weniger Pkws äußerst vorteilhaft zu bewerten. Ebenso vorteilhaft ist die durch die Verlängerung der U-Bahn-Strecken entstehende verkürzte Fahrzeit in die Innenstadt. Eine durch die Topografie sehr tiefliegende U-Bahn-Station wird sicherlich genauso angenommen wie beispielsweise in London/Paris (Linie 12/14) mit Aufzügen und Wendeltreppen. Sobald die U4 bis Ginnheim verlängert wird, besteht dann endlich auch für Bergen-Enkheim eine direkte Anbindung an den Campus Westend der Universität, an die Bundesbank und den Hauptbahnhof. Im Übrigen wird dann der innerörtliche Verkehr in Bergen-Enkheim, vor allem durch die Busse in der Marktstraße und anderen wichtigen Straßen in Bergen-Enkheim, deutlich reduziert und damit die Bürger und die Umwelt deutlich entlastet. Die vertraglich übernommenen Verpflichtungen der Stadt Frankfurt am Main gegenüber der Stadt Bergen-Enkheim und somit gegenüber dem jetzigen Stadtteil Bergen-Enkheim der Stadt Frankfurt am Main ergeben sich aus dem Textteil des Vertrages im § 12 Abs. 2 und Abs. 2c, in dem die Verpflichtung der Stadt Frankfurt am Main, die Anbindung Bergen-Enkheims an das Verkehrsnetz in Frankfurt am Main zu fördern und zu verwirklichen, niedergelegt ist. Darüber hinaus ergibt sich diese Verpflichtung aus dem als Anlage 5 zum Grenzänderungsvertrag beigefügten Plan hierzu. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2025, ST 824 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 13.11.2024 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 02.12.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 502 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung), Linke und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Worte "mit der Möglichkeit einer unterirdischen Anbindung des Umlandes" gestrichen werden) 37. Sitzung des OBR 16 am 25.03.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5477, 31. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 02.12.2024
Radfahrende um den nördlichen Brückenkopf des Eisernen Stegs auf barrierefreiem Weg herumleiten - beschilderungskonforme Fahrweise ermöglichen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5995 entstanden aus Vorlage: OF 1400/1 vom 08.10.2024 Betreff: Radfahrende um den nördlichen Brückenkopf des Eisernen Stegs auf barrierefreiem Weg herumleiten - beschilderungskonforme Fahrweise ermöglichen Vorgang: OM 5089/24 OBR 1; ST 1146/24 Der Magistrat schreibt in der Stellungnahme vom 07.06.2024, ST 1146, unter Punkt 1, dass Radfahrende in östlicher Fahrtrichtung lieber auf dem Weg am Mainufer weiterfahren würden, anstatt den Radschutzstreifen des Mainkai zu nutzen. Das mag in der Praxis stimmen, passt aber nicht zu der vorhandenen Beschilderung. Denn der ausgeschilderte Radwanderweg biegt über das Kopfsteinpflaster auf die Straße Mainkai ab. Jedoch ist diese Route durch das grobe Kopfsteinpflaster für viele Radfahrende nahezu unpassierbar. Es besteht also aktuell eine Radroute, die aufgrund des Kopfsteinpflasters gar nicht vollumfänglich nutzbar ist - zum Leidwesen der Flanierenden am Mainufer. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dass die in der Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5089, angesprochenen Kopfsteinpflasterpassagen östlich und westlich des Eisernen Stegs gegen einen barrierefreien Belag ausgetauscht oder abgeschliffen werden, damit Radfahrende und mobilitätseingeschränkte Menschen diesen Weg gefahrlos benutzen können und dass sodann die Anregung OM 5089 in Gänze umgesetzt werden kann. Begründung: Zitat aus der Begründung zur Anregung OM 5089: "Rund um den Brückenkopf des Eisernen Stegs ist viel los. Radfahrende am Mainufer verbleiben jedoch oft auf dem Uferweg, da sich an der Überleitung zur Straße an den beiden oben genannten Stellen ein übles Kopfsteinpflaster befindet. Mittels einer fahrradfreundlichen Verschwenkung auf die Straße könnte der Rad- und Fußverkehr rund um den Brückenkopf erheblich entzerrt werden." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5089 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1146 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 107 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1499
Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Saalgasse: Roter Radschutzstreifen und Verlagerung von Mülltonnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5997 entstanden aus Vorlage: OF 1402/1 vom 08.10.2024 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Saalgasse: Roter Radschutzstreifen und Verlagerung von Mülltonnen Der Magistrat wird gebeten , in der Saalgasse in Fahrtrichtung Römerberg einen rot markierten Radschutzstreifen anbringen zu lassen, der im Bereich der Parkhausausfahrt in Richtung Straßenmitte verschwenkt wird. Ziel ist es, die frühzeitige Sichtbarkeit von Rad- und Autoverkehr zu verbessern und den Autoverkehr durch den roten Radschutzstreifen besser auf den querenden Radverkehr aufmerksam zu machen. Zudem soll der Magistrat auf die Eigentümerin des Parkhauses einwirken, damit die zur Leerung bereitgestellten Mülltonnen zukünftig auf der gegenüberliegenden Straßenseite abgestellt werden. Dies soll insbesondere Kinder vor der Gefährdung durch die verkehrsbehindernd abgestellten Tonnen schützen und die Sichtbarkeit verbessern. Begründung: Das derzeit auf den Radverkehr hinweisende Emblem reicht nicht aus, da es häufig beschädigt oder verdeckt ist. Ein roter Radschutzstreifen ist deutlich sichtbarer und sorgt durch eine reduzierte Fahrgeschwindigkeit der Autos für mehr Sicherheit auch für den Fußverkehr. Die regelmäßig über einen langen Zeitraum abgestellten Mülltonnen stellen ein Sicherheitsrisiko dar, insbesondere für Kinder. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist ausreichend Platz vorhanden, um diese sicher abzustellen, ohne den Verkehrsfluss zu behindern. Foto: Andreas Laeuen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 454 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ausbau der Ladeinfrastruktur in den Stadtteilen am Stadtrand effektiv fördern und beschleunigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5966 entstanden aus Vorlage: OF 206/14 vom 15.09.2024 Betreff: Ausbau der Ladeinfrastruktur in den Stadtteilen am Stadtrand effektiv fördern und beschleunigen Der Magistrat wird aufgefordert, ein kreatives Förder- und Beschleunigungsprogramm für den Ausbau von Lademöglichkeiten für E-Autos in Stadtteilen am Stadtrand, wie etwa Harheim, auszuarbeiten, da hier bisher keine öffentliche Ladestation vorhanden ist. Hierbei soll insbesondere wohlwollend geprüft werden: 1. Ob eine Überarbeitung der Vorgartensatzung es ermöglichen oder vereinfachen könnte, dass bei betroffenen Liegenschaften eine Wallbox für ihr Fahrzeug installiert werden kann, an der zeitweise geladen werden kann. 2. Ob grundsätzlich eine Möglichkeit zur temporären Ladekabelverlegung über Gehwege oder öffentlichen Raum - unter Einhaltung von bestimmten Sicherheitsbedingungen - zugelassen werden kann, sodass Reihenhausbesitzer das Ladekabel für die Zeit des Ladens über den Gehweg legen können. 3. Ob Parkplätze an öffentlichen Gebäuden (Bürgeramt, Bürgerhaus, Schule, Kindertagesstätten) schnellstmöglich mit Ladestationen sowohl für die städtischen Mitarbeiter als auch für die Bürger ausgerüstet werden können. 4. Ob mit Moderation des Mobilitätsdezernates Modelle von Ladestrom-Gemeinschaften, eventuell im Zusammenhang mit öffentlichen Parkplätzen, initiiert und gefördert werden können. 5. Ob etwa zusammen mit Energieversorger Mainova und den NRM besonders in den Stadtrandgebieten mit vielen öffentlichen Parkplätzen Pilotprojekte mit sogenannten Ladebordsteinen initiiert und gefördert werden können, wie es andere Städte wie, etwa Köln, Nörvenich, Eschweiler oder Neuss bereits tun. 6. Ob etwa zusammen mit den NRM-Netzdiensten besonders in den vom Ladeinfrastrukturnetz nicht abgedeckten Stadtteilen Pilotprojekte mit dem "Laden an Straßenlaternen" initiiert und gefördert werden können, wie es andere Städte wie Berlin, Bochum, Dortmund, Erlangen, Hannover, Neuss bereits tun. Begründung: E-Autos sind auf Ladestationen angewiesen, idealerweise auf eine Wallbox an der Garage oder dem Carport oder auf Lademöglichkeiten beim Arbeitgeber. Über diese Möglichkeit verfügt jedoch nur ein kleiner Teil der E-Mobilen Frankfurter. Der größere Teil der Interessenten oder Besitzer von E-Autos ist auf öffentlich zugängliche Ladestationen angewiesen. Diese existieren in Frankfurt zwar im Innenstadtbereich, jedoch nicht in Stadtteilen am Stadtrand, wie etwa Harheim. Somit bietet sich für diese Frankfurter an, ihren Ladevorgang am besten mit einer Besorgung in der Innenstadt zu kombinieren. Sie fahren ihr E-Auto in die Innenstadt, wo sie eigentlich niemand haben will. Aber so unsinnig das ist - dort finden Sie wenigstens Ladestationen. Überlässt man den Aufbau einer funktionierenden Ladeinfrastruktur alleine den E-Mobilitätsunternehmen, also dem "freien Markt", werden diese aus betriebswirtschaftlichen Gründen prioritär zuerst die voraussichtlich umsatzstärksten Standorte besetzen und abdecken und die weniger umsatzstarken Standorte erst zu einem späteren Zeitpunkt - wenn überhaupt - aufgreifen. Dem Stadtteil Harheim hat diese Strategie des 2019 beschlossenen Elektromobilitätskonzeptes in den vergangenen fünf Jahren zu keiner einzigen öffentlichen Lademöglichkeit verholfen, was sicherlich die Verkehrswende - also den Umstieg von Verbrenner-Autos zu E-Autos - deutlich aufhält. Wie soll das bis 2035 überhaupt funktionieren, wenn die rund 2600 Pkws in Harheim bis dahin auf E-Autos umgestiegen sind, aber der Ausbau der Ladeinfrastruktur im gleichen Tempo im Stadtteil weitergeht? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 450 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 14 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Wochenmarkt für Nieder Eschbach - Einladung der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH zum Gedankenaustausch in den Ortsbeirat
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2024, OF 327/15 Betreff: Wochenmarkt für Nieder Eschbach - Einladung der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH zum Gedankenaustausch in den Ortsbeirat Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, Vertreter der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH in den Ortsbeirat einzuladen, damit gemeinsam eruiert werden kann, ob in Nieder-Eschbach ein kleiner Wochenmarkt etabliert werden kann. Dieser Wochenmarkt könnte eventuell auf dem großen Parkplatz/ Festplatz oder auf dem Parkplatz des alten Rathauses, idealerweise einmal wöchentlich (ein größerer Zeitraum, beispielsweise einmal im Monat, wäre auch denkbar), stattfinden. Begründung: In den letzten Jahren sind viele kleinere Geschäfte (wie z.B. Metzger oder Hofladen) weggefallen. Viele Bürgerinnen und Bürger wünschen sich deshalb einen kleinen Wochenmarkt auch in Nieder-Eschbach. Dies kann man auch daran erkennen, dass das auf dem großen Parkplatz von April bis Juni befindliche Spargelhäuschen, welches auch selbst angebautes Obst und Gemüse verkauft, sehr gut angenommen wird. Ein solcher Wochenmarkt könnte auch als Begegnungsstätte für Jung und Alt dienen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 327/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass sowohl im Betreff als auch im Antragstenor nach dem Wortlaut "Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH" der Wortlaut "und der HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenMessung von Luftschadstoffen im Stadtteil Sachsenhausen aufgrund gestiegener Verkehrsbelastung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5944 entstanden aus Vorlage: OF 1204/5 vom 24.08.2024 Betreff: Messung von Luftschadstoffen im Stadtteil Sachsenhausen aufgrund gestiegener Verkehrsbelastung Vorgang: OM 5471/24 OBR 5, ST 1391/24 Der Magistrat wird gebeten, Folgendes darzulegen: 1. Wie können die Messungen an mittlerweile verkehrsberuhigten Straßen, die in der ST 1391 genannten Modellrechnung, auf Straßen übertragen werden, in die der Verkehr seither verdrängt wird? Inwiefern sind Werte von verkehrsberuhigten Straßen mit den Werten von Straßenbereichen vergleichbar, in die der Verkehr umgeleitet wird? 2. Aus welchem Grund haben im Frankfurter Süden bislang keine Schadstoffmessungen im Sinne des Luftreinhalteplans stattgefunden? 3. Aus welchem Grund am autofreien Römerberg und am verkehrsberuhigten Mainkai Schadstoffe gemessen werden - nicht aber an zunehmend hoch belasteten Straßen auf der gegenüberliegenden Mainseite: am Schaumainkai, der Schweizer Straße, der Gartenstraße oder der Mörfelder Landstraße? Als Auftraggeber hat die Stadt Frankfurt durchaus Einfluss auf die Standorte von Schadstoffmessungen durch das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie. Begründung: Im Rahmen der Maßnahmen zur Luftreinhaltung in Frankfurt wurden in verschiedenen Stadtteilen, insbesondere im nördlichen Bereich, Luftschadstoffmessungen durchgeführt. Diese Messungen führten u. a. zur Einführung von Tempolimits und zum Rückbau von Straßen, was zu einer deutlichen Verbesserung der Luftqualität in diesen Bereichen beigetragen hat. Die Verkehrsberuhigung im nördlichen Teil Frankfurts hat dazu geführt, dass der Autoverkehr in andere Stadtteile, insbesondere nach Sachsenhausen, verdrängt wurde. Trotz der gestiegenen Verkehrsbelastung in Sachsenhausen wurden hier jedoch bislang keine entsprechenden Messungen der Luftschadstoffe durchgeführt. Den Antrag des Ortsbeirats zu Schadstoffmessungen durch Autoverkehr an besonders belasteten Standorten in Sachsenhausen, OM 5471, hat die Stadt mit der ST 1391 abgelehnt. In der ST 1391 heißt es: "...Im Zuge dieser Modellierung wurden NO2-Belastungsschwerpunkte in Höchst, im Riederwald, sowie an verschiedenen Stellen in der Innenstadt ermittelt - nicht jedoch im Frankfurter Süden bzw. in Sachsenhausen. Die Modellierungen ergaben damals in den Bereichen Schweizer Straße, Gartenstraße und am Schaumainkai NO2-Belastungen unterhalb des Grenzwertes in Höhe von 40 μg/m3 im Jahresmittel. Seit der Modellierung ist die Belastung durch Stickstoffdioxid so deutlich zurückgegangen, dass bis heute weder Fahrverbote notwendig geworden sind, noch der Bedarf einer dichten Überwachung besteht. Selbst an den hochbelasteten Stellen werden sämtliche Grenzwerte inzwischen stadtweit deutlich und sicher eingehalten. So hat sich die NO2-Belastung beispielsweise an der Friedberger Landstraße seit 2016 (52 μg/m3) bis heute halbiert (2023: 25,8 μg/m3)." Diese Argumentation ist aus Sicht des Ortsbeirats nicht nachvollziehbar: Es ist schön, dass sich an der inzwischen verkehrsberuhigten, zweispurigen Friedberger Landstraße die Schadstoffbelastung halbiert hat. Dies aber nun auf Straßen im Süden zu übertragen, die weder zurückgebaut und verkehrsberuhigt wurden, sondern - im Gegenteil - einer zunehmenden Verkehrsbelastung ausgesetzt sind, ist zumindest klärungsbedürftig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5471 Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1391 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 33 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 79-0
Fahrradständer vor dem REWEMarkt in der Güntherstraße in Niederrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5947 entstanden aus Vorlage: OF 1207/5 vom 30.08.2024 Betreff: Fahrradständer vor dem REWE-Markt in der Güntherstraße in Niederrad Der Magistrat wird gebeten, vor dem REWE-Markt in der Güntherstraße in Niederrad Fahrradständer zu installieren. Die Einrichtung soll durch den Wegfall eines Parkplatzes auf der gegenüberliegenden Straßenseite ermöglicht werden, ähnlich vor dem REWE-Markt in der Bruchfeldstraße. Im Moment gibt es keine Möglichkeit, vor diesem Supermarkt Fahrräder abzustellen, um Einkäufe zu erledigen. Begründung: Vor dem REWE-Markt in der Güntherstraße in Niederrad gibt es aktuell keine Möglichkeit, Fahrräder abzustellen. Diese Anregung kommt aus der Bürgerschaft in Niederrad und wird vom Ortsbeirat unterstützt. Fotos aus https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/2916. Downloads vom 14.08.2024 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2025, ST 296 Beratung im Ortsbeirat: 5
Wochenmarkt auf dem Gravensteiner-Platz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5896 entstanden aus Vorlage: OF 892/10 vom 07.09.2024 Betreff: Wochenmarkt auf dem Gravensteiner-Platz Der Bogenmarkt als Wochenmarkt auf dem Gravensteiner-Platz bietet seit mehr als 15 Jahren in bewährter Tradition frische Lebensmittel unter freiem Himmel und ist ein sehr beliebter Treffpunkt in Preungesheim. Der bisherige Organisator des Bogen-Marktes, der Landesverband für Markthandel und Schausteller Hessen e. V. , hat seine bisherige Tätigkeit als Organisator des Bogenmarktes nunmehr zum Jahresende aufgekündigt. Zudem wird die auf dem Gravensteiner-Platz vorhandene Infrastruktur bzw. der Stromanschluss unter anderem auch vom Vereinsring für Feste und andere Veranstaltungen genutzt. Auch dies hat der bisherige Organisator mit den Veranstaltern geregelt. Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie, durch wen und ab wann organisatorisch sichergestellt ist, dass auch künftig der vor Ort sehr wichtige und sehr beliebte Bogenmarkt sowie Veranstaltungen von Vereinen auf dem Gravensteiner-Platz stattfinden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2143 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 90-1
Glascontainer an der Ecke Niedereschbacher Straße/Am Ohlenstück
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5875 entstanden aus Vorlage: OF 176/13 vom 27.08.2024 Betreff: Glascontainer an der Ecke Niedereschbacher Straße/Am Ohlenstück Der Magistrat wird aufgefordert, zusätzliche Glascontainer in Nieder-Erlenbach aufstellen zu lassen. Als Standort kommt die Ecke Niedereschbacher Straße/Am Ohlenstück in Betracht (siehe auch Foto): An dieser Stelle befindet sich nur eine unansehnliche Grünfläche mit niedrigem Bewuchs. Wenn die Situation es zulässt, sollten die Container in Niederflur- Bauweise im Boden versenkt werden. Begründung: In der Vergangenheit wurden wiederholt Container ersatzlos entfernt, was an Feiertagen zu überlaufenden Containern und Müllabladungen führt. Auch werden die Wege für einige Anwohner immer länger. In der Nähe des REWE-Markts gab es immer Glascontainer, die jetzt im Zuge des Radwegebaus entfernt wurden. Diese Container sollten zeitnah ersetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2094
Digitale Abstellorte für E-Scooter
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5910 entstanden aus Vorlage: OF 885/10 vom 20.08.2024 Betreff: Digitale Abstellorte für E-Scooter Der Magistrat wird gebeten, das in der Innenstadt erprobte Konzept zur Abstellung von E-Scootern auf das ganze Stadtgebiet zu übertragen, insbesondere auf den Ortsbezirk 10. Zu prüfen sind unter anderem (ohne Anspruch auf Vollständigkeiten) die folgenden Plätze: Gravensteiner-Platz, Endhaltestelle der Linie U5, REWE-Markt am Frankfurter Berg, Kreuzung Marbachweg/Eckenheimer Landstraße (vor dem ehemaligen Postgiroamt), Nähe Bushaltestelle "Berkersheim-Mitte", Bonames Am Wendelsgarten. Begründung: Durch kontrollierte Parkflächen wird das Parken in allen anderen störenden Zusammenhängen verhindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 247 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Begegnungsort zwischen Dornbuschkirche und Wöhlerschule: Stadtmobiliar anschaffen bzw. vom Land Hessen ausleihen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5849 entstanden aus Vorlage: OF 802/9 vom 24.08.2024 Betreff: Begegnungsort zwischen Dornbuschkirche und Wöhlerschule: Stadtmobiliar anschaffen bzw. vom Land Hessen ausleihen Vorgang: OM 3383/23 OBR 9; ST 1098/23; E 60/24 Der Magistrat wird gebeten, Mittel aus dem Etatantrag vom 06.06.2024, E 60, für "Tactical-Urbanism" einzusetzen, um Stadtmöbel (z. B. City-Decks) anzuschaffen, die am Platz vor der Kirche am Dornbusch aufgestellt werden können. In der Anregung vom 19.01.2023, OM 3383, hatte der Ortsbeirat dies bereits beantragt, der Magistrat jedoch auf fehlende investive Mittel hingewiesen. Für Ideen, wie weitere Elemente den Bereich im Sinne der Beispiele des Antrags E 60 aufwerten könnten, ist der Ortsbeirat offen. Der Platz liegt direkt vor einer Schule, weshalb weitere Ideen greifen könnten. Der Ortsbeirat hat den Bereich vor der Dornbuschkirche explizit als Beispiel genannt. In einem ebenfalls hiermit beantragten Ortstermin könnte der Austausch dazu stattfinden. Da der Haushalt noch nicht durch das Land Hessen genehmigt wurde, wird der Magistrat außerdem gebeten, beim Land Hessen das Ausleihen von Sitzmöbeln für den Bereich vor der Dornbuschkirche zu beantragen, damit die Idee der Initiativen und des Ortsbeirats bereits im Sommer 2025 ausprobiert werden kann. Dies kann unter der URL https://www.nahmobil-hessen.de/unterstuetzung/stadtmoebel/ erfolgen. Sollte beides nicht möglich sein, wird der Magistrat gebeten, seinen in der Stellungnahme vom 26.05.2023, ST 1098, genannten Vorschlag umzusetzen, die Parkplätze zu reduzieren und dort bis zum kommenden Frühjahr einige Bänke aufzustellen. Begründung: Inzwischen hat sich eine neue Sachlage in Bezug auf den Wunsch des Ortsbeirats ergeben: Es hat sowohl die Stadtverordnetenversammlung Mittel für die Anschaffung von Tactical-Urbanism-Elementen eingestellt als auch das Land Hessen eine Möglichkeit zum Ausleihen von solchen Elementen angeboten. Die Stadt Frankfurt hat - wie es scheint - dieses Angebot bereits in der Braubachstraße genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2023, OM 3383 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1098 Etatantrag vom 06.06.2024, E 60 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 771 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Zugang zum Parkplatz Ecke Heerstraße/Ziegelei-Allee nach Südosten öffnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5790 entstanden aus Vorlage: OF 420/7 vom 20.08.2024 Betreff: Zugang zum Parkplatz Ecke Heerstraße/Ziegelei-Allee nach Südosten öffnen Der Magistrat wird beauftragt, eine befestigte Fußwegeverbindung vom Parkplatz Ecke Heerstraße/Ziegelei-Allee zur Kreuzung Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße/Ziegelei-Allee zu schaffen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, den Parkplatz in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zu halten. Neben Müll und dem Abstellen von Einkaufswagen des sich in der Nähe befindlichen REWE-Marktes werden dort nicht angemeldete Pkw- und Lkw-Transporter abgestellt. Regelmäßig sollen die Hecken gekürzt und eine angemessene Beleuchtung installiert werden. Begründung: Der große Parkplatz an der Ecke Heerstraße/Ziegelei-Allee ist zu Fuß aktuell über einen befestigten Weg nur von Westen aus zugänglich. Die Kreuzung Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße/Ziegelei-Allee ist zu Fuß nur über Trampelpfade zu erreichen. Um die Nutzung für die Anwohner*innen der Heerstraße und der Ernst-May-Siedlung zu erleichtern, sollen entsprechende Fußwegeverbindungen geschaffen werden. Die oben beschriebenen Missstände wurden von Anwohner*innen geschildert. Die Bedeutung des Parkplatzes ist durch die vorhandene E-Lademöglichkeit gewachsen und wird dies mit der geplanten Neubebauung der ABG direkt gegenüber weitertun. Anlage: Bilder der Trampelpfade und des offiziellen Fußwegs (Quelle: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 251 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1529 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 7 am 11.02.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Bahnhofsviertel: Den Kaisermarkt erhalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5827 entstanden aus Vorlage: OF 1345/1 vom 17.08.2024 Betreff: Bahnhofsviertel: Den Kaisermarkt erhalten Der Magistrat wird gebeten, alles dafür zu tun, dass der Kaisermarkt im Bahnhofsviertel auf der Kaiserstraße erhalten bleibt. Dabei soll auch eine zeitliche Unterbrechung des Marktbetriebes für wenige Wochen oder Monate unbedingt vermieden werden. Begründung: Der Kaisermarkt steht seit Langem unter Druck. Wie nun zu lesen ist, möchte der Betreiber den Markt nicht weiterführen. Der Markt ist jedoch für das Viertel sehr wichtig. Er belebt das Viertel, sorgt für eine soziale Durchmischung, ist ein Teil der Nahversorgung und bietet Abwechslung und die Möglichkeit zum Verweilen. Sollte der jetzige Betreiber den Betrieb einstellen, so soll die Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH (HFM) unmittelbar die Organisation übernehmen. Für die Beschicker ist es wichtig, dass dabei keine Unterbrechung des Betriebs erfolgt und ein nahtloser Übergang gewährleistet wird. Die Eigentümerinitiative Bahnhofsviertel hat ihre Unterstützung bereits zugesagt; dieses Angebot sollte ebenfalls geprüft und angenommen werden. Es zeigt, wie wichtig den Menschen im Viertel dieser Markt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2175
Kein weiterer Ausbau der BAB 5 - Aufruf zur Teilnahme an der Rad-Demo auf der BAB 5 am 29. September 2024
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2024, OF 433/7 Betreff: Kein weiterer Ausbau der BAB 5 - Aufruf zur Teilnahme an der Rad-Demo auf der BAB 5 am 29. September 2024 Der Ortsbeirat 7 hat sich ebenso wie die Stadt, vertreten durch den Magistrat, gegen einen weiteren Ausbau der BAB 5 ausgesprochen. Nun hat die Autobahn GmbH endlich die Machbarkeitsstudie für den Ausbau zwischen dem Frankfurter Kreuz und dem Bad Homburger Kreuz vorgelegt und der Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) hält den Ausbau für realisierbar und sieht einen Bedarf für diesen Ausbau. Es ist wichtiger denn je den Ausbauplänen einer innerstädtischen Autobahn zu widersprechen, die die Lebensqualität der Bürger:innen schon jetzt massiv einschränkt. Die durch den Nichtausbau eingesparten Gelder sollen stattdessen in eine Verbesserung des Lärmschutzes oder in die Infrastruktur des ÖPNV investiert werden, um eine Mobilitätswende im Bundesverkehrswegeplan zu erreichen. Wir rufen daher alle Bürger:innen dazu auf, sich an der vom Bündnis "Es ist zu laut" (www.esistzulaut.org) und vieler anderer Organisationen geplanten Raddemo auf der BAB 5 zu beteiligen. Die Fahrraddemo startet am 29.9.2024 um 14 Uhr am Mainkai in der Höhe des Eisernen Stegs und endet voraussichtlich um 16 Uhr mit eine Kundgebung am Campus Bockenheim. Weitere Informationen unter www.stoppa5ausbau.de Antragsteller: GRÜNE SPD die farbechten-Linke fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 433/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke und fraktionslos gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, SPD, die_farbechten-Linke, fraktionslos
Weiter lesenWohnungsleerstand der Vonovia in Bockenheim - Schloßstraße 15/Ecke Friesengasse 31
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2024, OF 986/2 Betreff: Wohnungsleerstand der Vonovia in Bockenheim - Schloßstraße 15/Ecke Friesengasse 31 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgenden Sachverhalt zu prüfen und zu berichten: 1. Welche Erkenntnisse liegen dem Magistrat bezüglich des Zustandes des Eckhauses Schloßstraße 15 / Ecke Friesengasse 31 vor? 2. Gibt es Hinweise auf die Gründe für die bisherige Vernachlässigung des Gebäudes aus den 70er Jahren? 3. Gibt es Hinweise auf Sanierungsabsichten des neuen Eigentümers Vonovia (seit 1.1.2023)? 4. Gibt es Hinweise auf Abrissabsichten oder bereits einen Abrissantrag des Eigentümers? 5. Gibt es die Möglichkeit, mit dem Eigentümer in Kontakt zu treten, um die derzeit mindestens 50 Prozent leerstehenden Wohnungen instand zu bringen und zwischenzunutzen? 6. Welche Möglichkeiten werden gesehen, bezüglich der gewerblichen Flächen im Erdgeschoss zu Neuvermietungen und neuen Nutzungen zu kommen? Begründung: Das Eckhaus Schloßstraße 15 / Friesengasse 31 aus den 70er Jahren mit ca. 50 Wohneinheiten und mehreren gewerblichen Flächen im Erdgeschoss ist in einem verwahrlosten Zustand. Mindestens 50 Prozent der vorhandenen Wohnungen stehen nach Auskunft von Mieter*innen bereits sei 3 bis 5 Jahren leer und werden nicht wieder vermietet. Der Voreigentümer des Gebäudes, die Deutsche Wohnen, beabsichtige offenbar den Abbruch des Gebäudes. Auch der seit Anfang 2023 neue Eigentümer, Vonovia, macht nach Auskunft der noch vorhandenen Mietparteien keine Anstalten, das Haus zu sanieren und die Leerstände auf den Markt zu bringen. Wasserversorgungs- und Heizungsprobleme kommen immer wieder vor, werden aber i.d.R. einigermaßen kurzfristig beseitigt. Die Mieten im Gebäude sind trotz sofortiger Mieterhöhungen nach Übernahme durch Vonovia noch tragbar. Angesichts des hohen Wohnungsbedarfs in Frankfurt wird der Magistrat gebeten, sich um das Gebäude zu kümmern und mindestens Zwischennutzungen der leerstehenden Wohneinheiten zu verhandeln und durchzusetzen. Das Gleiche gilt für die Gewerbeeinheiten, für die ebenfalls Bedarf besteht. Der Magistrat wird gebeten, grundsätzlich auf eine Sanierung des Gebäudes hinzuwirken, um die Graue Energie zu erhalten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1015 2024 Die Vorlage OF 986/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 1 SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 SPD
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSchlösser für Mülltonnen der FES
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2024, OF 1370/1 Betreff: Schlösser für Mülltonnen der FES Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob zur Abfallbereitstellung in Wohngebäuden Mülltonnen mit Schlössern seitens der FES angeboten werden können. Begründung: In Liegenschaften, in denen das Full-Service-Modell der FES nicht möglich ist, müssen die Mülltonnen vom Hausmeister auf dem Gehweg bereitgestellt werden. Dabei kommt es immer wieder vor, dass Mülltonnen zerwühlt werden und Abfall entwendet wird, welcher am Tag der Abholung in das Eigentum der FES übergeht, um diesen einer Verwertung zuführen zu können. Dabei wird teilweise der Gehweg verunreinigt, Lärm verursacht, die Tonnen oder Fassaden/Einfriedungen beschädigt. Herumliegender Müll sowie herumstehende Tonnen mit offenem Deckel ziehen Ratten an. Ratten sind ausgezeichnete Kletterer und können leicht in Mülltonnen gelangen, wenn diese nicht ordnungsgemäß verschlossen sind. Durch vorbeilaufende Passanten findet häufig eine Fehlbefüllung statt - z.B. wird Restmüll in Papiertonnen entsorgt oder recyclebare Verpackungen in Restmüllbehältern. Teilweise kommen Fahrzeuge mit auswärtigen Kennzeichen angefahren und es werden Müllsäcke aus dem Lieferwagen in den zur Abholung bereitstehenden Mülltonnen entsorgt. Auf dem Markt werden z.B. spezielle Schwerkraftschlösser angeboten, welche sich beim Umkippen in den Müllwagen automatisch öffnen. Der Hausmeister kann die Mülltonnen in diesem Fall bei der Bereitstellung abschließen, wodurch diese vor Fehlnutzung geschützt wären. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage OF 1370/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und SPD (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenAufstellen von Sitzbänken an der Textorstraße/Ecke David-Stempel-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5772 entstanden aus Vorlage: OF 1163/5 vom 13.06.2024 Betreff: Aufstellen von Sitzbänken an der Textorstraße/Ecke David-Stempel-Straße Der Magistrat wird gebeten, an der Textorstraße/Ecke David-Stempel-Straße ein oder zwei Bänke aufzustellen, damit Bürgerinnen und Bürger, insbesondere jene, die auch während der Umbauarbeiten in Sachsenhausen einkaufen wollen, sich unterwegs ausruhen können. Begründung: Der Magistrat hat alle Anregungen des Ortsbeirats 5, den Weg der Bürgerinnen und Bürger, die weiterhin in den Geschäften um den Südbahnhof einkaufen wollen und zum Teil müssen (z. B. auf dem Sachsenhäuser Markt), zu erleichtern, abgelehnt. Der Verweis auf die S-Bahn ist schwierig umzusetzen, da erst einmal der Weg zur S-Bahn-Station zurückgelegt werden muss, und vom Südbahnhof auch ein längerer Fußweg bis zur Straßenbahnstation zu bewältigen ist - ganz abgesehen davon, dass die Rolltreppen an der S-Bahn-Station des Öfteren defekt sind. Der Verweis auf die Busse ist auch nicht sehr hilfreich, da diese in größeren Abständen fahren. Bliebe noch die Möglichkeit, mit der Linie 18 oder 22 bis zur "Konstablerwache" zu fahren, dann in die U-Bahn bzw. S-Bahn einzusteigen und dann am Willy-Brandt-Platz mit der U-Bahn zum Südbahnhof zurückzufahren, um endlich auf die Schweizer Straße zu den dort noch vorhandenen Geschäften zu gelangen und mit der Linie 22 weiter nach Niederrad zu kommen. Bei dieser Situation ziehen viele Bürgerinnen und Bürger den Fußweg zwischen Lokalbahnhof und Bruchstraße vor. Um diesen Weg etwas zu erleichtern, sollten auf der Abbiegung zur David-Stempel-Straße ein oder zwei Bänke aufgestellt werden, damit sich die Leute mit ihren Einkäufen hinsetzen können, um etwas zu verschnaufen. Vor dem großen Baum ist genug Platz (siehe Foto). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1750
Bereich der Kindertagesstätten in der Stresemannallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5778 entstanden aus Vorlage: OF 1173/5 vom 18.06.2024 Betreff: Bereich der Kindertagesstätten in der Stresemannallee Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der beiden Kindertagesstätten (Oster-Kindertagesstätte, Kita Wolkentanz der BVZ GmbH) in der Stresemannallee 61 bis 73 die Straße mit entsprechenden Piktogrammen und Schildern "Vorsicht Kinder" deutlich zu kennzeichnen. Dort befindet sich auch der Spielplatz Wildgarten. Da dieser Bereich während der Mainkaisperrung gleichzeitig Teil der Umleitungsstrecke für den Schwerlastverkehr ist, sollten die Maßnahmen schnellstmöglich umgesetzt werden. Begründung: Die gut ausgebaute Stresemannallee ist eine viel befahrene Strecke des Pendlerverkehrs und Teil der Umgehungsroute für den Schwerlastverkehr während der Mainkaisperrung - mitten durch ein Wohngebiet. Hier leben viele Familien. Im Bereich Stresemannallee 61 bis 73 befinden sich zwei Kindertagesstätten und der inklusive Abenteuerspielplatz Wildgarten. Anwohner beschweren sich, dass Autofahrer im Bereich der Kindertagesstätten und des Spielplatzes oft viel zu schnell unterwegs sind und Kinder dadurch gefährdet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2043 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Koordination zukünftiger Straßenbauprojekte - Verkehrschaos vermeiden!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5765 entstanden aus Vorlage: OF 1133/5 vom 10.05.2024 Betreff: Koordination zukünftiger Straßenbauprojekte - Verkehrschaos vermeiden! Der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass bei zukünftigen Straßenbauprojekten bereits im Vorfeld der jeweiligen Maßnahmen eine Abstimmung zwischen den zuständigen Fachämtern und dem Ortsbeirat stattfindet. Insbesondere ist die Terminplanung besser zu koordinieren, sodass eine Anhäufung von Verkehrsbeeinträchtigungen, wie sie derzeit im Stadtteil Sachsenhausen in geballter Form anzutreffen sind, vermieden wird. Ziel muss es dabei sein, die Beeinträchtigungen durch Straßenbaumaßnahmen im Ortsbezirk 5 für Bewohner, Verkehrsteilnehmer sowie Gewerbetreibende und deren Kunden so gering wie möglich zu halten. Begründung: Derzeit kommt es im Stadtteil Sachsenhausen durch - die Sperrung der Textorstraße, - die Sperrung der Oppenheimer Landstraße, - Bauarbeiten in der Schweizer Straße sowie unangekündigte Gleisbauarbeiten zwischen Hedderichstraße und Textorstraße sowie - Bauarbeiten auf dem Gelände der ehemaligen Shell-Tankstelle in der Mörfelder Landstraße und eine damit einhergehende Reduzierung der Fahrstreifen am Wendelsplatz zu erheblichen Verkehrsbehinderungen. Für eine derartige Anhäufung von parallel zueinander stattfindenden Straßenbaumaßnahmen und die damit verbundenen Beeinträchtigungen für Bewohner, Verkehrsteilnehmer sowie Gewerbetreibende und deren Kunden haben die Betroffenen keinerlei Verständnis. Zwar sind all diese Maßnahmen notwendig, doch hätte man diese problemlos zeitlich entzerren können. Erschwerend kam Ende Mai dieses Jahres die Mainkaisperrung für die Zeit der Fußball-EM und der darauffolgenden Sommerferien hinzu, welche zusätzlich weitere erhebliche Belastungen für den Stadtteil Sachsenhausen in Form von Ausweichverkehr nach sich ziehen wird. Damit geht zudem ein erheblicher Anstieg von Feinstaub- und CO2-Emissionen einher, die der Magistrat mit seiner Verkehrspolitik doch vorgeblich reduzieren will. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2164 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Verkehrsgefährdende Situationen in der östlichen Hedderichstraße vermeiden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5777 entstanden aus Vorlage: OF 1172/5 vom 17.06.2024 Betreff: Verkehrsgefährdende Situationen in der östlichen Hedderichstraße vermeiden Der Magistrat wird gebeten, auf dem Streckenabschnitt zwischen Hedderichstraße/Ecke Brückenstraße und Hedderichstraße/Ecke Bruchstraße Tempo 30 (Verkehrszeichen 274-30) als zulässige Höchstgeschwindigkeit anzuordnen. Begründung: Derzeit befindet sich der Endhaltepunkt der Straßenbahn direkt gegenüber der Ausfahrt des Parkhauses Depot Sachsenhausen (Hedderichstraße 34). Auf der gegenüberliegenden südlichen Seite (Hedderichstraße 47) befinden sich diverse Einzelhandelsgeschäfte sowie Apotheken. Weiterhin befindet sich auf der nördlichen Seite der Hedderichstraße vor dem REWE-Markt eine Bushaltestelle. In diesem Bereich herrscht ein reger Fuß-, Rad- sowie Autoverkehr. Um an dieser Stelle das Unfallrisiko zu verringern und gefährliche Situationen für Verkehrsteilnehmer zu vermeiden, erscheint es angemessen, hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 43 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Mehr Sauberkeit auf dem Vorplatz des REWE-Marktes in Heddernheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5702 entstanden aus Vorlage: OF 451/8 vom 18.06.2024 Betreff: Mehr Sauberkeit auf dem Vorplatz des REWE-Marktes in Heddernheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie sich nachfolgende Vorschläge zur Erhöhung der Sauberkeit und Aufenthaltsqualität auf dem Platz vor dem REWE-Markt in der Heddernheimer Landstraße/Ecke Hessestraße umsetzen lassen: 1. Die Parkbank wird an die Stelle der beiden Fahrradbügel gegenüber versetzt. 2. Die beiden Fahrradbügel werden auf die schraffierte Fläche dahinter gestellt. Die Fläche soll um einen Pkw-Stellplatz vergrößert und mit Fahrradbügeln aufgefüllt werden. Dazu könnte die Parkfläche mit drei einzelnen Parkplätzen markiert und/oder die Schraffierung oberhalb verkleinert werden. 3. Nach dem Versetzen der Bank wird der Grünstreifen gesäubert und mit bienenfreundlichen Blumen, Büschen und idealerweise einem Baum bepflanzt. 4. Zusätzlich wird ein weiterer Baum in dem Beet hinter dem Zebrastreifen gepflanzt. 5. Neben der neu positionierten Bank und dem Beet am Zebrastreifen werden krähensichere Abfalleimer installiert. Begründung: Zu 1.: Das Beet hinter der Bank wird regelmäßig mit Kippen, Schnapsflaschen, Kronkorken oder Ähnlichem vermüllt, hauptsächlich durch Bürger:innen, die auf der Bank sitzend rauchen, trinken und essen. Eine der am stärksten frequentierten Orte in Heddernheim gleicht einer Müllkippe (siehe Fotos). Die Unmengen an Kippen kommen direkt mit dem Erdreich in Kontakt. Zigarettenkippen haben erhebliche negative Auswirkungen auf das Grundwasser. Kommt die Bank an die Stelle der beiden Fahrradbügel, gelangen fallengelassene Kippen und andere Abfälle nicht ins Erdreich und können einfacher aufgekehrt werden. Auch wirkt die Bank an dieser Stelle für längere Aufenthalte unattraktiver, da sie näher am Fußweg steht und die Verursacher:innen ihren Müll nicht einfach hinter sich ins Beet werfen können. Zu 2.: Vor dem REWE-Markt gibt es zu wenige Fahrradabstellplätze. Die beiden Bügel und die eigenen Fahrradbügel des REWE-Marktes sind fast immer voll belegt. Zu 3. und 4.: Das Beet ist ungepflegt und verschmutzt. Es fehlen Schatten spendende Bäume. Da die Wiese vor dem REWE-Markt sich in Privatbesitz befindet und leider frühere Ortsbeiratsanträge zur Pflanzung eines Baumes nicht umgesetzt werden konnten, sollte alles getan werden, um wenigstens einen Baum zu pflanzen. Fotos: Karlheinz Platz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1744 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 974 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parkplätze vor Dom entsiegeln und begrünen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5727 entstanden aus Vorlage: OF 1293/1 vom 11.06.2024 Betreff: Parkplätze vor Dom entsiegeln und begrünen Der Magistrat wird gebeten, die bestehenden Pkw-Parkplätze vor der Liegenschaft Domplatz 14 gegenüber dem Dom entsiegeln und begrünen zu lassen. Falls es die Trassenführung im Untergrund zulässt, sollen auch Bäume gepflanzt werden. Es sollen zwei Bänke aufgestellt werden. Ziel ist die Erhöhung der Aufenthaltsqualität, die Versickerung von Regenwasser und die sommerliche Kühlung des Domplatzes. Bei Bedarf sollen die Behindertenstellplätze im unmittelbaren Umfeld verlegt werden. Begründung: Direkt neben den genannten Pkw-Stellplätzen befindet sich das Parkhaus Dom/Römer mit zahlreichen Pkw-Stellplätzen, das meist nicht ausgelastet ist. Der Domplatz direkt vor Frankfurts größtem Kirchendenkmal ist trist und im Sommer durch die Steinoberflächen extrem aufgeheizt. Der Platz in seiner jetzigen jahrzehntealten Gestaltung wird der Bedeutung des Ortes nicht gerecht. Pläne zur Umgestaltung lassen seit Jahren auf sich warten. Wegen der immer höheren sommerlichen Temperaturen in der Altstadt und der Notwendigkeit, Regenwasser versickern zu lassen, sollen kurzfristige Maßnahmen ergriffen werden, um einen Teil der Fläche zu entsiegeln und eine kühlende und insektenfreundliche Bepflanzung vorzunehmen. Die Grünfläche kann problemlos in eine spätere Umplanung einbezogen werden. Foto: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2024, ST 1960 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1222 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Erhalt der Verkehrsregelung an der Fahrgasse/Ecke Braubachstraße während des Weihnachtsmarktes
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5730 entstanden aus Vorlage: OF 1296/1 vom 11.06.2024 Betreff: Erhalt der Verkehrsregelung an der Fahrgasse/Ecke Braubachstraße während des Weihnachtsmarktes Der Magistrat wird gebeten, zu folgenden Fragen zu prüfen und zu berichten: 1. Warum wurde die erfolgreiche Verkehrsregelung an der Fahrgasse/Ecke Braubachstraße, die während des Weihnachtsmarktes 2022 eingeführt wurde, im Jahr 2023 nicht erneut angewendet? 2. Wer war für die Aufstellung der Beschilderung und der Verkehrssperre im Jahr 2022 verantwortlich? 3. Wer hat die Anweisung für diese Maßnahmen erteilt? 4. Werden Beschwerden bezüglich der Verkehrsführung während von der TuC veranstalteten Festen an die TuC weitergeleitet? Wenn nein, warum nicht? Begründung: Die Sperrung des Linksabbiegers von der Fahrgasse in die Braubachstraße während des Weihnachtsmarktes 2022 erwies sich als effektive Maßnahme zur Verbesserung des Verkehrsflusses und der Sicherheit für zu Fuß Gehende. Zahlreiche Anwohnende und Autofahrende profitierten von dieser Regelung. Die Nichtbeibehaltung dieser Maßnahme im Jahr 2023 hat Verwunderung und Frustration verursacht, vermutlich bedingt durch Koordinationsmängel innerhalb des Magistrats. Eine Klärung dieser Fragen ist essenziell, um künftig eine konsistente und effektive Verkehrsführung sicherzustellen, die dem Wohl der Bürgerinnen und Bürger dient. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1754 Aktenzeichen: 32-4
Höchst: Verkehrs- und Parksituation rund um den Höchster Markt verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2024, OM 5654 entstanden aus Vorlage: OF 1043/6 vom 07.06.2024 Betreff: Höchst: Verkehrs- und Parksituation rund um den Höchster Markt verbessern Mit dem Ziel, die Verkehrs- und Parksituation rund um den Höchster Markt zu verbessern, wird der Magistrat gebeten, von den vier erstellten konzeptionellen Vorschlägen das Konzept A umzusetzen, das - eine unveränderte Verkehrsführung; - Kurzzeitparkplätze (Parkscheibe eine Stunde) und Haltebereiche um den Marktplatz herum (während der Marktzeiten) beinhaltet. In Verbindung mit der Umsetzung wird der Magistrat gebeten, regelmäßige Kontrollen zu veranlassen, um die Einhaltung der (neuen) Parkregelung zu kontrollieren. Ergänzend zu dem Konzept wird der Magistrat gebeten, - die Gehwegbreite in der Antoniterstraße zu prüfen und entsprechend der Breite Längs- oder Schrägparkplätze einzurichten; - die Installation einer festen Sitzbank und/oder von Fahrradabstellplätzen direkt vor der Markthalle zu prüfen; - die alternativen Parkmöglichkeiten in Höchst besser und weiträumig auszuschildern, insbesondere den Parkplatz in der Paulistraße (samstags geöffnet); - die Parkplätze hinter dem Schwimmbad zu markieren und ausschließlich für das Personal der BäderBetriebe und des Marktes vorzuhalten (abgesehen vorhandener Anwohnerparkplätze, die bestehen bleiben); - weitere Kurzzeitparkplätze (Parkscheibe eine Stunde) in der Melchiorstraße zwischen Antoniterstraße und Leverkuser Straße einzurichten. Begründung: Der Höchster Wochenmarkt, der jeden Dienstag-, Freitag- und Samstagmorgen zahlreiche Kunden aus dem Frankfurter Westen und den Nachbargemeinden des Main-Taunus-Kreises anzieht, blickt auf eine bald 700-jährige Tradition zurück - bereits im Jahr 1356 siedelten sich nach Verleihung der Stadt- und Marktrechte durch Kaiser Karl IV. die ersten Marktstände in Höchst an. Auf dem "Einkaufsmarkt" ist für jeden, der gute Qualität und frische Ware schätzt, etwas dabei - die Marktbesucher erhalten frisches Obst und Gemüse, ebenso wie Geflügel-, Fleisch- und Wurstwaren, Käsespezialitäten, Gewürze und vieles mehr. Viele nutzen auch die Gelegenheit, sich ein Brötchen auf Wunsch frisch belegen zu lassen oder einen Kaffee in der Markthalle zu trinken. Während die lokale Höchster Wirtschaft im Wandel ist und viele alteingesessene Geschäfte bereits geschlossen wurden, hat der Höchster Markt Bestand. Entsprechend wichtig ist es, dass der Höchster Markt erhalten bleibt. Vor dem Hintergrund der angespannten Verkehrs- und Parksituation rund um den Markt - freie Parkplätze sind Mangelware, der Parkdruck (in Höchst ohnehin hoch) steigt zu Marktzeiten ebenso wie die Anzahl der Falschparker in Halteverboten - wurde ein Verkehrsplanungsbüro mit einer Parkraumstudie beauftragt. Ein Ergebnis war, dass die Beschilderung auf dem Marktplatz, in der Straße Höchster Markt sowie in der Melchiorstraße, Antoniterstraße und Justinuskirchstraße einem Flickenteppich gleicht und kaum erfassbar ist. Das Verkehrsplanungsbüro hat im Ergebnis vier konzeptionelle Vorschläge zur Neustrukturierung der Verkehrs- und Parkregelungen erstellt. Nach Vorstellung und umfassender Diskussion der vier Konzepte, unter Einbeziehung der Marktbeschicker (u. a. in einem Ortstermin), wird die Umsetzung des Konzepts A befürwortet. Das Konzept A beinhaltet eine klare Parkregelung mit mehr Kurzzeitparkplätzen im direkten Umfeld. Die Anfahrt zum Markt bleibt unverändert. Für die Umsetzung ist keine Umgestaltung notwendig. Da weiterhin die Gefahr des Falschparkens im Bereich der Umfahrung besteht, sind Kontrollen notwendig. Inwieweit die Umsetzung des Konzepts A zu einer Verbesserung führt, soll nach einem Jahr durch den Ortsbeirat evaluiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2036 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haltelinie an der Ampelanlage Marktstraße/Röhrborngasse zurückversetzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 281/16 Betreff: Haltelinie an der Ampelanlage Marktstraße/Röhrborngasse zurückversetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die an der Ampelanlage Marktstraße / Röhrborngasse auf der Marktstraße in östlicher Fahrtrichtung auf der Fahrbahn angebrachte Haltelinie (Zeichen 294) so weit vom Einmündungsbereich zurückversetzt wird, dass den aus der Röhrborngasse in westliche Richtung auf die Marktstraße einbiegenden Fahrzeugen, und hier insbesondere den Bussen der Line 42, ein ausreichend großer Radius zur Verfügung steht, so dass diese nicht mehr den der Einmündung gegenüberliegenden Bürgersteig befahren müssen. Begründung: Die auf der Marktstraße in Höhe Röhrborngasse / Gangstraße installierte Fußgängerampel ist aufgrund der derzeit am Alten Rathaus stattfindenden Bauarbeiten außer Betrieb und wird durch eine provisorische Lichtzeichenanlage ersetzt, was jedoch an der grundsätzlich vorzufindenden Situation im Einmündungsbereich Marktstraße / Röhrbornstraße nichts ändert (siehe Foto). Die dort verkehrenden Busse der Linie 42, die von der Röhrborngasse kommend in westliche Richtung in die Marktstraße einbiegen, müssen regelmäßig den der Einmündung gegenüberliegenden Bürgersteig befahren, da die auf der in östlicher Fahrtrichtung auf der Marktstraße aufgebrachte Haltelinie (Zeichen 294) nicht weit genug vom Einmündungsbereich zurückgesetzt ist. Zudem haben viele Verkehrsteilnehmer die Tendenz, ihr Fahrzeug nicht vor der Haltelinie zum Stillstand zu bringen, sondern entweder darauf oder gar erst dahinter. Um die sich daraus ergebende Gefährdung von Fußgängern - und hier insbesondere von Schulkindern, die diesen Streckenabschnitt nutzen - zu reduzieren und auch im Einmündungsbereich eine bessere Übersicht für alle Verkehrsteilnehmer zu schaffen, erscheint es dringend geboten, diese Haltelinie so weit wie möglich zurückzuversetzen. Foto (c) Dorothe Bogner: Haltelinie (Zeichen 294) an der Einmündung Röhrborngasse/Marktstraße Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 16 am 02.07.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 281/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: WBE, CDU, 3 GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und Linke (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: BFF
Weiter lesenVerkehrsmessung in der Marktstraße zwischen Karl-Wessendorf-Straße und Am Triborn
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 282/16 Betreff: Verkehrsmessung in der Marktstraße zwischen Karl-Wessendorf-Straße und Am Triborn Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der ‚Marktstraße' zwischen ‚Karl-Wessendorf-Straße' und ‚Am Triborn' eine kommunale Verkehrsmessung mittels eines Viacount-Geräts oder einer vergleichbaren Technologie vornehmen zu lassen. Die Ergebnisse der Verkehrsmessung sollen anschließend dem Ortsbeirat sowie den zuständigen Ämtern zur Verfügung gestellt werden, um daraus geeignete Maßnahmen für eine möglicherweise notwendige Verkehrsberuhigung bzw. dauerhafte Geschwindigkeitskontrolle in diesem Bereich abzuleiten. Begründung: Aufgrund von Anwohnerbeschwerden wird die auf dem Abschnitt der ‚Marktstraße' zwischen ‚Karl-Wessendorf-Straße' und ‚Am Triborn' angeordnete Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h regelmäßig und deutlich überschritten. Dies gilt auch für die dort verkehrenden Busse der Linie M43. In dem in diesem Bereich an die Marktstraße angrenzenden Wohngebiet leben viele Familien mit Kindern, die diese gefährliche Verkehrssituation vor ihrer Haustür mit großer Sorge betrachten. Zur Objektivierung der von betroffenen Anwohnern gemachten Beobachtungen bietet sich die anonyme Verkehrsmessung durch ein Viacount-Gerät oder eine vergleichbare Technologie an. Dabei wird nicht nur eine anonyme Geschwindigkeitsmessung durchgeführt, sondern auch sekundengenau die Anzahl der Fahrzeuge, deren Fahrzeugklasse sowie deren zeitlicher Abstand zueinander festgehalten. Zudem ist eine Messung in beide Fahrtrichtungen durchführbar. Die gelieferten Daten ermöglichen demnach eine präzise Übersicht darüber, zu welcher Uhrzeit und von welchem Fahrzeugtyp auf diesem Streckenabschnitt mit welcher Geschwindigkeit gefahren wurde. Viacount-Geräte werden bereits von zahlreichen deutschen Kommunen eingesetzt, sind äußerst kompakt und können seitlich am Fahrbahnrand in unterschiedlichen Höhen montiert werden. Nach Vorlage der Ergebnisse der Verkehrsmessung können durch den Ortsbeirat und in Abstimmung mit den zuständigen Ämtern geeignete Maßnahmen für eine möglicherweise notwendige Verkehrsberuhigung bzw. regelmäßige oder dauerhafte Geschwindigkeitskontrollen auf dem betreffenden Straßenabschnitt beraten und umgesetzt werden. Foto: Viacount-Gerät im Einsatz, Quelle: www.trafino.fi Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 16 am 02.07.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 282/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen WBE und BFF (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenGrüneburgweg 12: Parksituation vor dem REWE-Markt verbessern
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 955/2 Betreff: Grüneburgweg 12: Parksituation vor dem REWE-Markt verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, den ehemaligen Parkplatz vor dem Haus Grüneburgweg 12 (REWE-Markt) mit dem derzeitigen, davor neu angelegten Parkplatz zu vereinigen und Querparken zu erlauben, wodurch mindestens 2 zusätzliche Parkpositionen geschaffen würden. Begründung: Der ehemalige Parkplatz (Kopfsteinpflaster) wurde durch Poller abgesperrt. Er wird aber durch niemanden und nichts genutzt, weil nicht benötigt. Die Parksituation im Grüneburgweg ist durch die Neuanlage deutlich verschlechtert worden, so daß die vorgeschlagene Maßnahme eine - wenn auch kleine - Entlastung böte; insbesondere für Kunden des REWE-Marktes, die größere Einkäufe transportieren müssen. Die Fahrradstraße wird dadurch nicht tangiert. Nachstehend das Foto der Situation: (Foto vom Antragsteller) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 955/2 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Annahme) bei Abwesenheit 1 Linke
Partei: BFF
Weiter lesenParkverbotsschilder an der Ecke Frankenallee/Krifteler Straße zurückversetzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2024, OF 1311/1 Betreff: Parkverbotsschilder an der Ecke Frankenallee/Krifteler Straße zurückversetzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die Parkverbotsschilder (Parkverbot: Freitags von 6-20 h) an der Ecke Frankenallee/ Krifteler Straße um ca. 20 Meter zurückzuversetzen - sprich die Schilder auf Höhe der Begrenzung des Kinderspielplatzes Quäkerwiese zu installieren (siehe markiertes Bild unten). Begründung: Die Parkverbotsschilder wurden aufgrund des freitags stattfindenden Gallusmarktes zwischen der Ecke Frankenallee/Schwalbacher Straße und der Ecke Frankenallee/Krifteler Straße (aus der Innenstadt kommend) aufgestellt. Jedoch wird der Bereich von der Begrenzung des Spielplatzes Quäkerwiese bis zur Ecke Frankenallee/Krifteler Straße nicht von den Marktteilnehmern genutzt. Der Parkdruck in der Frankenallee ist sehr hoch. Anwohner, die den Rest der Woche im zuvor genannten Bereich parken, finden freitags schwerlich eine andere Parkmöglichkeit. Deshalb sollte in dem nicht marktseitig genutzten Bereich das Parken auch freitags erlaubt sein. Hierzu sind die Parkverbotsschilder, wie oben beschrieben, zurückzuversetzen. Quelle: eigene Bilder Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 1311/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Die Partei gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenWaffenverbotszone ausweiten
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2024, OF 1291/1 Betreff: Waffenverbotszone ausweiten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Waffenverbotszone ganztätig wie folgt auszuweiten: 1. Vom Opernplatz bis zur östlichen Zeil, 2. von der Zeil bis zum Mainkai (über Liebfrauenstraße, Neue Kräme, Römerberg, Fahrtor), 3. am nördlichen Mainufer von der Friedensbrücke bis zum Ostpark. Begründung: Plätze, an denen viele Menschen zusammenkommen, müssen besonders geschützt werden. Die kürzlichen Ereignisse haben gezeigt, dass die vorhandenen Waffenverbotszonen nicht ausreichen. Die Menschen möchten sich sicher fühlen - sowohl in der Innenstadt, als auch am Mainufer. Zwar kann die Polizei nicht überall gleichzeitig sein. Es muss jedoch das Signal ausgehen, dass die o.g. Bereiche besonders geschützt sind und mögliche Täter sich nicht in Sicherheit wiegen können. Schließen ereignen sich in diesem Areal die meisten Straftaten. Daher ist ein konsequentes Vorgehen notwendig. Handwerker könnten eine Sondergenehmigung erhalten, um nicht zu Unrecht belangt zu werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1291/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Die Partei gegen CDU und BFF (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenLückenschluss Gehweg Hessestraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5603 entstanden aus Vorlage: OF 439/8 vom 15.05.2024 Betreff: Lückenschluss Gehweg Hessestraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Gehweg in der Hessestraße an der Fußgängerschranke zur Sandelmühle um ein kurzes Stück verlängert werden kann, sodass die Fußgänger auf der rechten Straßenseite weiter Richtung Bushaltestelle beziehungsweise Aldi-Markt laufen können (siehe Markierung in der Skizze). Sollte diese Lösung nicht möglich sein, bittet der Ortsbeirat dringend um eine Alternativlösung, weil der Zustand so nicht akzeptabel ist, insbesondere wenn die Wohnungen der Sandelmühle bezogen sind. Begründung: Fußgänger:innen, die von der Dillenburger Straße kommend in der Hessestraße auf der rechten Seite weiter in die Olof-Palme-Straße laufen möchten, sind gezwungen, an der Sandelmühle die Gleise der Linie U2 zu überqueren. Ein Absperrgitter versperrt ihnen den weiteren Weg. Um weiter zur Bushaltestelle oder zur Ampel am Aldi-Markt zu kommen, müssen sie zurzeit zweimal die Gleise der Linie U2 überqueren. In der Praxis zeigt sich, dass sie einfach um das Absperrgitter herumgehen, um weiter zu kommen. Daher hat sich dort auf dem unbefestigten Boden ein Trampelpfad gebildet. Mit Blick auf den Bezug des Neubaugebietes an der Sandelmühle und dem damit zunehmenden Fußverkehr inklusive Schulkindern sollte der Gehweg auf beiden Straßenseiten durchgängig nutzbar sein. Eigene Darstellung, Bildgrundlage: google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1869 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32-1
Heddernheimer Markt stärken Marktzeiten anpassen - Aufenthaltsqualität steigern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5599 entstanden aus Vorlage: OF 432/8 vom 20.05.2024 Betreff: Heddernheimer Markt stärken Marktzeiten anpassen - Aufenthaltsqualität steigern Der Magistrat wird gebeten, bei der HFM (Marktbetriebe) eine Verlängerung der möglichen Betriebszeit des Heddernheimer Markts bis 19:00 Uhr zu erreichen. Ebenso wird er gebeten, das für den Heddernheimer Wochenmarkt angemietete mobile WC auf dem Karl-Perott-Platz nach Marktschluss spätestens bis zum folgenden Samstag,10:00 Uhr, abtransportieren zu lassen. Begründung: Der Heddernheimer Wochenmarkt ist neben der Versorgung mit frischen, lokalen Lebensmitteln auch ein wichtiger Ort der Begegnung und stärkt den Zusammenhalt im Stadtteil. Derzeit liegt das offizielle Marktzeitende laut lokaler Beschilderung bei 18:00 Uhr. Aufgrund langjährig geübter Praxis hat sich eine Marktzeit bis 19:00 Uhr etabliert und wird gut angenommen, insbesondere von Besuchern, die den Markt nach der Arbeit aufsuchen, um dort einzukaufen oder in gemütlicher Runde mit Anwohnern das Wochenende einzuleiten. Aufgrund von vorgetragenen Beschwerden aus der Nachbarschaft wird seit geraumer Zeit die vor Ort angegebene Marktzeit konsequent durchgesetzt. Dies führt dazu, dass es für die "Nach-der-Arbeit-Kundschaft", insbesondere auch aus dem Heddernheimer Gewerbe, zeitlich nicht mehr lohnenswert ist, den Markt zu frequentieren. Das mobile WC direkt neben dem öffentlichen Bücherschrank ist fraglos für den Betrieb des Wochenmarktes sowie des Weinstandes notwendig. An manchen Wochenenden steht die WC-Kabine jedoch auch am Sonntag noch da. Das ist für die Optik am zentralen Karl-Perott-Platz weniger schön und stört auch die Nutzung des Bücherschranks. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2024, ST 1936 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: b90-0
ÖPNV ausbauen - mit der Regionaltangente Ost einen Schienenring rund um Frankfurt schaffen Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.06.2024, OA 465 entstanden aus Vorlage: OF 279/16 vom 04.06.2024 Betreff: ÖPNV ausbauen - mit der Regionaltangente Ost einen Schienenring rund um Frankfurt schaffen Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 26.09.2024 Der Ortsbeirat 16 begrüßt den Ausbau des ÖPNV in Bergen-Enkheim sowie das Vorhaben einer RTO generell und erkennt den Vorteil für die Umland-Kommunen. Bei einer Umsetzung der vorgestellten Planung mit fehlender Akzeptanz ist aber mit einem erheblichen Widerstand der Bergen-Enkheimer Bürger*innen zu rechnen - auch von jenen, die eine verbesserte ÖPNV-Anbindung prinzipiell befürworten. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: 1. Der Bericht B 128 wird zurückgewiesen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, a) eine konsequente Durchführung und Offenlegung der Machbarkeitsstudie auch für die weiteren Trassenvarianten vorzunehmen; b) eine Stellungnahme des Umweltamts der Stadt Frankfurt vorzulegen; c) einen fakultativen Indikator der Geräuschbelastung in zukünftige Kosten-Nutzen-Rechnungen aufzunehmen; d) zu beachten, dass sowohl das Freibad Riedbad als auch die Gebiete Enkheimer Ried/Berger Südhang nicht nur Orte der Erholung für Menschen aus Bergen-Enkheim, sondern auch für Menschen aus Maintal und ganz Frankfurt - insbesondere aus den östlichen Stadtteilen - sind. 3. Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob mit folgenden Vorschlägen das Gebiet um Bergen und der Leuchte besser an den ÖPNV angebunden werden kann: a) Verlängerung der U7/U4 bis zum Riedbad und (Elektro-)Shuttlebusse nach Bergen als autonome Fahrzeuge im Pendelbetrieb, wenn es bis dahin technisch möglich ist; b) Verlängerung der U4 nach Bergen (und weiter nach Maintal-Nord - auch, um eine Intermodalität mit der evtl. RTO zu gewährleisten) oder zumindest bis zum Atzelberg. Ersteres würde Bergen an das Schienennetz anschließen, letzteres neben den auf der Hand liegenden Vorteilen für Seckbach, auch die Strecke M43/U4 für Bergen attraktiver gestalten; c) prüfen, ob bis zur Entstehung des Schienenrings rund um Frankfurt oder auch darüber hinaus die Tangentialverbindungen im Frankfurter Osten verbessert werden kann, indem man - die Taktung der Buslinie 551 von 30 auf 15 Minuten bzw. von 60 auf 30 Minuten erhöht oder - eine weitere Buslinie von Offenbach/Marktplatz - Fechenheim - Enkheim - Bergen - Bad Vilbel/Alte Frankfurter Straße - Unfallklinik - Bad Homburg/Hauptbahnhof (mit eventuellen weiteren Haltestellen in Preungesheim und/oder Nieder-Eschbach) mit 30-Minuten-Taktung in 15-/30-minütiger Abweichung im Fahrplan der Buslinie 551 (sodass die Strecke Offenbach - Bad Vilbel alle 15 Minuten bzw. zu Randzeiten alle 30 Minuten bedient wird) eingerichtet werden kann. Begründung: In der Gemarkung Bergen-Enkheim verläuft die vorgeschlagene Trassenoption 1 unmittelbar durch Flächen, welche im Arten- und Biotopschutz der Stadt Frankfurt am Main mit den Wertstufen 5 bis 7 (hohe bis herausragende Bedeutung) bewertet werden. Während das Arten- und Biotopschutzkonzept mehr Schutz und Förderung für explizit diese Flächen fordert, würde der Bau der Trasse 1 das Gegenteil bewirken. Die in der Machbarkeitsstudie genutzte "Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im öffentlichen Nahverkehr" lässt in ihrer Kosten-Nutzen-Rechnung keine Aspekte zu Biodiversität zu. Aussagen wie "Eingriffe könne man ausgleichen", sowohl von RMV-Planer*innen in der Presse (FNP, 21.03.2024) als auch vom Mobilitätsdezernenten in der Sitzung des Ortsbeirats 16 am 23.04.2024, lassen die Frage aufkommen, ob man sich beim Magistrat über die ökologische Bedeutung der von der Planung betroffenen Flächen im Klaren ist. Falls ein Ausgleich für einen Eingriff in Betracht kommt, muss sichergestellt sein, dass dann der Ausgleich auch in Bergen-Enkheim und nicht in einem anderen Frankfurter Stadtteil erfolgt. Sowohl während der Bau- als auch in der anschließenden Betriebszeit - in der mit einer S-Bahn-Frequenz von durchschnittlich einer Fahrt alle 5 Minuten zu rechnen ist - sind die Auswirkungen erheblich, nicht nur für die direkt betroffenen Baugebiete, sondern auch in den umliegenden wertvollen Natur-und Landschaftsschutzgebieten. Deshalb fordert der Ortsbeirat 16 das Umweltamt der Stadt Frankfurt zu einer Stellungnahme zur Trassenoption 1 auf, damit der Magistrat und die Öffentlichkeit das Projekt auch und vor allem unter diesem Gesichtspunkt bewerten kann. In Medienberichten ist von leisen Schienen bei modernen S-Bahnen die Rede, allerdings steht insbesondere bei der geplanten Brücke außer Frage, dass für große Teile des Berger Hangs und des dicht besiedelten Enkheims mit erheblichem, zusätzlichem Lärm zu rechnen ist. Der Ortsbeirat 16 erwartet, dass durch den hier notwendigen Bau der Brücke mehr Menschen betroffen sind als bei anderen Trassenoptionen, für die die RTO eventuell nicht über eine vergleichbar lange Brücke geführt werden muss. Während andere fakultative Indikatoren in der Kosten-Nutzen-Rechnung der Machbarkeitsstudie berücksichtigt wurden, ist der fakultative Indikator der Geräuschbelastung nicht enthalten. Der Ortsbeirat fordert, dass dieser bei weiteren Kosten-Nutzen-Rechnungen mit einfließt (inklusive der Kosten für mögliche Lärmschutzmaßnahmen). Der Ortsbeirat 16 bittet dringend zu beachten, dass sowohl das Freibad Riedbad als auch die Gebiete Enkheimer Ried/Berger Südhang nicht nur Orte der Erholung für Menschen aus Bergen-Enkheim, sondern auch für Menschen aus Maintal und ganz Frankfurt - insbesondere aus den östlichen Stadtteilen - sind. Auch wenn der Ortsbeirat 16 einen Schienenanschluss für Bergen grundsätzlich begrüßen würde, so wäre die Lage einer Haltestelle im Bereich Bergen als Randlage in hohem Maße unattraktiv. Es steht zur Diskussion, ob bei der vorgesehenen Taktung und den langen Laufwegen bzw. Wartezeiten auf Zubringerbusse, insbesondere die Menschen aus Enkheim und Bergen-West nicht das Angebot U7 bzw. M43/U4 mit ihren jeweiligen 7-/5-Minuten-Taktungen während der Hauptverkehrszeit für den Weg in die Stadt präferieren werden. Es ist für den Ortsbeirat 16 fraglich, ob die in der Kosten-Nutzen-Rechnung zugrunde gelegten Fahrgastzahlen aus Bergen-Enkheim realistisch sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 02.12.2024, B 443 Bericht des Magistrats vom 14.07.2025, B 261 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 12.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.06.2024, TO I, TOP 117 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 946 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 4. Die Ziffer 1. der Vorlage OA 465 wird abgelehnt. Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 465 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme), Linke und FRAKTION (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (B 128 = Zurückweisung, NR 933 = Ablehnung, NR 946 = Ziff. 1. Ablehnung, Ziff. 2. bis 4. Annahme bei Streichung Variante 1, OA 465 = Ziff. 1., 2. u. 3c) Annahme, Ziff. 3 a) u. b) Ablehnung) Gartenpartei (B 128 = Zurückweisung, NR 933 = Annahme, OA 465 = Prüfung und Berichterstattung) 28. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.07.2024, TO I, TOP 120 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 946 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. 4. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 465 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Volt und FRAKTION gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. 3 GRÜNE, 2 SPD und Volt (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 954) 2 CDU (= Annahme ohne Zusatz) Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. zu Ziffer 1.: 3 GRÜNE, 2 SPD und Volt (= Ablehnung) 2 CDU (= vereinfachtes Verfahren) Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu den Ziffern 2. und 3.: 3 GRÜNE, 2 SPD und Volt (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 954) 2 CDU (= vereinfachtes Verfahren) Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (B 128 = Kenntnis, NR 933 = Ablehnung, NR 946 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 954, OA 465 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffern 2. und 3. Annahme im Rahmen der Vorlage NR 954) AfD (B 128 = Kenntnis, NR 933, NR 946 und OA 465 = Annahme) 28. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.07.2024, TO I, TOP 72 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 946 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 4. Die Ziffer 1. der Vorlage OA 465 wird abgelehnt. Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 465 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme), Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke (= Annahme), ÖkoLinX-ELF (= Ziffern 2. und 3c Annahme, Ziffern 3a und 3b Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (B 128 = Kenntnis, NR 933 und OA 465 = Annahme, NR 946 = Annahme ohne Zusatz) FRAKTION (B 128 = Kenntnis, NR 933 = Ablehnung, NR 946 und OA 465 = Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (B 128 = Zurückweisung, NR 933 und OA 465 = Annahme) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.07.2024, TO I, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 946 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 4. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 465 wird abgelehnt. b) Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 465 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme ohne Zusatz), Linke und FRAKTION (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. a) Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) b) Ziffer 2. und 3.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (B 128 = Zurückweisung, NR 933 und NR 946 = Ablehnung, OA 465 = Annahme ohne Zusatz) Gartenpartei (B 128 = Kenntnis, NR 933 = Annahme, NR 946 = Ablehnung, OA 465 = Annahme ohne Zusatz) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.07.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 946 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 4. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 465 wird abgelehnt. b) Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 465 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. c) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pfeiffer, Dr. Schulz, Luxen, Zieran, Schneider und Schwander sowie von Stadtrat Siefert dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme ohne Zusatz), Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. a) Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) b) Ziffer 2. und 3.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) 30. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 465 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 4998, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024 § 5358, 30. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 04.11.2024
Ideen
Dippemess in den Ostpark
Oder gibt es eine Vorschrift, daß Dippemess, Flohzirkus und Markt auf einer trostlosen Brachfläche stattfinden müssen? Kann man hier keine Wohnungen bauen?
Aufwertung Alt-Sachsenhausen
Alt-Sachsenhausen ist in den letzten Jahren von seiner Wertigkeit unglaublich abgesunken. Der Stadtteil hat jedoch durch seine alten Häuser ein tolles Flair. Dieses rückt jedoch durch das wöchentliche Saufgelage absolut in den Hintergrund. Ich habe mich sehr über den Markt im Hof und u.a. das London Pub gefreut. Ich möchte daher diese Entwicklung weiter fördern und wünsche mir, dass anstelle der Sauf-Kneipen vielmehr nette Bars und Restaurants Einzug halten und die Gegend rund um die kleine Rittergasse aufgewertet wird!
Quartiersplatz an der Friedberger Warte: Eine Uhr für alle an dem neuen Platz für alle!
Vor bald zwei Jahren bin ich aus der Innenstadt in die Nähe der Friedberger Warte gezogen. „Dort lebe ich, dort kauf' ich ein“, fahre jeden Tag mit dem ÖPNV dran vorbei – der Platz hatte von Anfang an einen wichtigen Platz in meinem Tag. Umso mehr freue ich mich seit Anbeginn der Bauarbeiten über die praktisch täglich sichtbaren Fortschritte: Wirklich sehr spannend und verheißungsvoll, was alles an unterschiedlichstem Material unter- und übertage verbaut wird, um dieses bisher recht arme olle Areal in eine gesellige Oase für jung und alt im Zentrum des Quartiers zu verwandeln! Und jetzt kommt's: Und zwar wünsche ich mir als Zeichen von Kultur, Orientierung und Miteinander eine möglichst große Uhr an einer zentralen Stelle. Ich finde, eine gemeinsame Uhr für alle gehört einfach zu einem solch gemeinsamen Platz für alle; so selbstverständlich wie auf jedem herkömmlichen Marktplatz eine am Rathaus oder der Kirche hängt. Eine – möglichst analoge - Uhr symbolisiert auch das Festhalten an bewährten Werten - ebenso wie ja auch die Erhaltung der schönen alten Warte, nicht zuletzt ebenfalls ein Zentrum des Miteinanders in Form der internen Frankfurter Gastronomie. Zuletzt: Auch in den Zeiten, wo fast jeder ein Handy und eine Armbanduhr besitzt, finde ich eine gemeinsame Blickrichtung auf die Zeit - im wahrsten Sinne des Wortes - eine gute Sache -. Was denken Sie, was meint ihr dazu?
Dixitoilette Weckmarkt 2-4 bei Umzügen, Feste in der Altstadt
Besonders bei jährlichen Faschingsumzug wird die Anlage am Weckmarkt 2-4 als öffentliche Toilette von Männern und Frauen genutzt. Es ist nur ecklig und keiner will das wirklich sehen (über Stunden). Betrifft aber auch die Feste am Main wie Altstadt-/Museumsuferfest, auch da finden die Betrunkenen/Enthemmten den Weg in die Anlage.
Nahversorgung in Fechenheim Süd sicherstellen
Da in kürze ein weiterer Supermarkt in Fechenheim Süd schließt wir die Nahversorgung besonders für mobilitätseingeschränkte Bürger immer enger. Der letzte übrig bleibende Markt in Fechenheim Süd steht auch schon zur Debatte. Obwohl in Fechenheim Süd kaum Ladenfläche über 200qm zur Verfügung steht sollte geprüft werden in wie weit ein sogenannter Smart Markt durch die Werkstatt Frankfurt sich im Stadtteil ansiedeln könnte.
Toiletten im öffentlichen Raum
Ich würde mir mehr Toilettenanlagen im öffentlichen Raum wünschen. In den meisten Parkanlagen, Grünflächen etc. sind diese nicht vorhanden. Z. b. am Mainufer, Grüneburgpark, Günthersburgpark etc. (außer bei der dort ansässigen Gastronomie). Die Stadt Frankfurt, allem voran das Mainufer hat sich verändert, ist nunmehr belebt, Leute treffen sich nach Feierabend zum Picknicken etc. Dass dann hier "wild" gepinkelt werden muss, finde ich sehr schade. Im Ostpark oder auch am Uhrtürmchen (Obere Bergerstraße/Marktplatz) sind bereits neue Sanitäranlagen in Betrieb genommen worden, die zwar nicht einladend - welche öffentlichen Toiletten sind das schon -, aber ihren Zweck erfüllen. Gerade, für dieses menschliches Bedürfnis, sollten finanzielle Mittel vorhanden sein. Die vielen Touristen, die uns besuchen, freuen sich bestimmt auch.
Neues Konzept für Frankfurter Weihnachtsmarkt
Auch wenn der Frankfurter Weihnachtsmarkt einen Besucherrekord nach dem anderen knackt, ist der Trend unverkennbar, dass der Markt etwas „altmodisch“ bzw. „kommerzgetrieben“ geworden ist. Besonders die Anordnung der Aussteller und die Aufteilung des Markts sind über Jahrzehnte hinweg gefühlt unverändert geblieben. Das steht im krassen Gegensatz zu innovativen Konzepten wie sie in Wiesbaden (Sternschnuppenmarkt), München (Mittelalterlicher Markt), Berlin (Kunstweihnachtsmarkt am Gendarmenmarkt) oder Hamburg (Klassischer Markt am Rathaus) mit großem Erfolg praktiziert werden. Hier einige Vorschläge: - Austausch der „neonfarbenen Lichter“ am Weihnachtsbaum (die Beleuchtung erscheint wenig wertig und zu grell) - Aufbau einer Eislauffläche am Main oder in Alter Oper Nähe. Mainz und Wiesbaden bieten dieses Angebot seit Jahrzehnten. - Der Markt braucht ein übergeordnetes Thema wie „Nachhaltigkeit“ (Naturnähe) oder „Internationalität (EZB!)“ - Es sollte ein neuer Fokus auf wertigeres Essen gelegt werden; Bratwurst und Crepes gibt es bei jedem 0815-Markt. - Vergabe von Ständen sollte vermehrt neu ausgeschrieben und auf innovative Konzepte gesetzt werden Man sollte nicht warten bis die „Neue Altstadt“ auf dem Technischen Rathaus Areal entsteht, sondern schon vorher handeln.
Weihnachtsmarkt einmal die Woche bis 22 Uhr
Viele Arbeitnehmer Frankfurts schaffen es meistens nicht vor 20:30 Uhr aus dem Büroturm zu kommen, da ist eine Schließung aller Stände um 21 Uhr nicht sonderlich fair. Mit einer Extra-Stunde wäre es möglich, vielen dieser Angestellten eine "After-Work Alternative" am Weihnachtsmarkt anzubieten. Alternativ könnte man auch nur einen Teilbereich des Marktes eine Stunde länger offen halten (z.B. rund um die Schirn). Ich kann die Bedenken der Anwohner am Römer nachvollziehen, dennoch sollte einmal die Woche eine längere Öffnungszeit des Weihnachtsmarkts um 60 Minuten "im Toleranzbereich" liegen. Zum Vergleich - Auch beim Friedberger Markt hat man es mit einem „runden Tisch“ aller Beteiligten geschafft sich zu einigen. Auch dort war 22 Uhr als zufriedenstellende Lösung heraus gekommen. Warum nicht auch beim Weihnachtsmarkt, einmal die Woche?
Englischsprachiges Kino auf Ex-Areal der Frankfurter Rundschau
Die internationalste Stadt Deutschlands und Sitz der EZB hat kein eigenes OV-Kino seit der Schließung des Turmkinos. Eine unfassbare Konstellation. Das Metropolis Kino bietet nur ein absolutes Minimal-Angebot an Filmen. Die Stadt sollte ein eigenes englischsprachiges Kino auf dem unbebauten Areal der Frankfurter Rundschau (neben dem Palais Quartier) ermöglichen, da es zentral liegt und eine kulturelle Bereicherung für die Innenstadt wäre. Wenn ein Investor hier bauen will, sollte genug Platz für ein Kino zur Verfügung gestellt werden. Der Erfolg des English Theater zeigt, dass der Markt für englischsprachiges Kulturangebot in Frankfurt extrem stark ist. Städte wie München oder Berlin haben zudem mehrere OV-Kinos, die weiterhin gut besucht sind.
Anbindung des Stadtteils Fechenheim an den öffentlichen Nahverkehr
Die Fechenheimer Einwohner beschweren sich schon seit langer Zeit an die dürftige Anbindung an den Nahverkehr. Fahren sie zum Einkauf nach Offenbach, müssen sie gleich mehr Fahrgeld hinlegen, weil Offenbach nicht zum Tarifgebiet zählt. Wäre es nicht möglich einen kleinen Stadtbus so fahren zu lassen, dass sich auch diese Einwohner wieder von Frankfurt akzeptiert fühlen? Meiner Meinung würde es vollkommen genügen, wenn dieser Bus Fechenheim Nord, Mainkur Bahnhof, Fechenheim Süd, Offenbach Marktplatz und zurück anfahren würde. Und das zu akzeptablen Gebühren.
Sanierung der Konstablerwache
Die Konstablerwache ist das Herz Frankfurts. Dorthin kommt man fast immer, wenn man in der Stadt bummelt, einkauft oder einfach nur spazieren geht. Der Platz sieht aber ziemlich miserabel aus: Verglichen mit anderen Plätzen in der Stadt wie Bornheim Mitte, dem Platz an der Alten Oper, dem Goethe-Platz oder sogar der Hauptwache, ist die Konstablerwache bei weitem der am wenigsten schönen Platz. Was könnte man machen? 1) Ein Springbrunnen in der Mitte (ähnlich wie am Opernplatz). Das dürfte den wöchentlichen Markt kaum stören. 2) Schöne Cafés für Jung und Alt drum herum. 3) Sanierung der Häuser um den Platz. 4) Klassische Musik am Eingangsbereich zur S- und U-Bahn (wie beispielsweise an einigen Stationen in Brüssel, Hamburg oder Bielefeld) 5) Fahrradweg durch den Platz bauen, schöne Sitzbänke stellen mit Bepflanzung
Mainkai - Blitzer installieren und Überquerungen schaffen
Am Untermainkai (z.B. Höhe Mainluststrasse) wird deutlich zu schnell gefahren in direkter Nähe zum Mainufer an dem sich Spaziergänger und Familien aufhalten bzw. die Strasse queren wollen. Zu viel Durchfahrtsverkehr wird an dieser neuralgischen Stelle zugelassen (zwischen Innenstadt und Main) . Es sollten daher feste Blitzer installiert werden. Generell ist die Tangente Untermainkai-Mainkai-Schöne Aussicht zu breit und schnell. Über mehr Überquerungen mit Ampeln sollte ebenso nachgedacht werden.
Es fehlt ein Geh- oder Radweg entlang der Vilbeler Landstrasse (B521) zwischen Bergen-Enkheim und Bad Vilbel, um gefahrlos zur Berger Warte zu gelangen
Es fehlt ein Geh- oder Radweg (selbst ein Seitenstreifen ist nicht vorhanden) entlang der Vilbeler Landstrasse (B521) auf der Strecke zwischen Bad Vilbel bzw. "Ausstellung Eigenheim und Garten" und Bergen-Enkheim (L3001) um ohne Gefahr zur "Berger Warte" zu gelangen. Genau auf dieser Teilstrecke ohne Geh- oder Radweg und Seitenstreifen liegt Frankfurts touristisches Ausflugsziel und gleichzeitig Frankfurts höchster Punkt: die "Berger Warte". Die Warte steht heute unter Denkmalschutz, das sie umgebende Gehölz ist von der Stadt Frankfurt als Naturdenkmal ausgewiesen; ist jedoch wegen fehlendem Geh-, Radweg und Seitenstreifen nur mit dem Bus zu erreichen obwohl sie keine 100 Meter nördlich von Bergen-Enkheim liegt. Mit der Buslinie 940, Haltestelle "Berger Warte" gelangt man direkt zur Berger Warte, steigt jedoch auf ein stark befahrene Strasse, der Vilbeler Landstrasse aus. Es ist nicht möglich (da zu gefährlich) von dieser Bushaltestelle die knappen 100 Meter entlang der Vilbeler Landstrasse nach Bergen-Enkheim in den Ortskern und die historische Marktstrasse zu laufen, da weder Geh- oder Radweg noch ein Seitenstreifen vorhanden sind. Somit ist die Berger Warte weder von Bad Vilbel kommend noch von Bergen-Enkheim kommend zu Fuß zu erreichen. Das kann nicht sein.
Eine schöne Uhr sollte her
Meine Mama (92) findet dass eine schöne große Uhr an der Konstablerwache und am Willy-Brandt- Platz fehlt. Des weiteren könnten die Sauberkeit einiger Plätze verbessert werden. Ganz dringend der Nürnberger Hof Torbogen zwischen Braubachstraße33 und 33a . Der stinkt ist schmuddelig und wir leider viel zu oft als Toilette benutzt. Es grüßt Dolores Columbrit Navarro (92J.)