Meine Nachbarschaft: Wallfahrtsweg
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Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau der Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs: Wiederherstellung der Wegeverbindung zwischen Zeuläckerstraße und Wilhelmshöher Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2025, OF 790/11 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau der Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs: Wiederherstellung der Wegeverbindung zwischen Zeuläckerstraße und Wilhelmshöher Straße Vorgang: EA 9/24 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Aufgrund der Sperrung des Siegfried-Gößling-Wegs wegen einer Gefahrenstelle wird der Magistrat gebeten die ehemalige Wegeverbindung zwischen dem Wendekreisel am Ende der Wilhelmshöher Straße und der Zeuläckerstraße wiederherzustellen. Für die Herstellung des Baurechts, die Planung und den Bau sowie den erforderlichen Erwerb von Grundstücken, für die Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs, sind die notwendigen Mittel in den Haushalt 2026 einzustellen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2026 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2027 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Mit dem Bau der Autobahn A 661 wurde der ehemals vorhandene Verbindungsweg zerstört und nicht wieder hergerichtet. Der Weg stellt eine sinnvolle, kurze Verbindung zu den Kleingärten bzw. zur Wilhelmshöher Straße und zur Heinz-Herbert-Karry-Straße dar. Bei zwei Ortsterminen befürworteten Vertreter/innen des Amts für Bau und Immobilien (ABI) die Wiederherstellung der gewünschten Wegeverbindung. Derzeit erarbeitet das ABI einen Kostenrahmen für die beabsichtigte Maßnahme. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.04.2024, EA 9 Beratung im Ortsbeirat: 11
Partei: SPD
Weiter lesenHaushalt 2026 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Programm zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2025, OF 786/11 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Programm zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns Vorgang: EA 6/24 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, die notwendigen Mittel für die Planung zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns in den Haushalt 2026 einzustellen. Der Planungsbereich sollte in einem größeren Radius rund um das Seckbacher Rathaus mit Schwerpunkt auf der Bebauung an der Wilhelmshöher Straße liegen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2026 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2027 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Bei der Stadtteilbegehung in Seckbach am 13.09.2012 wurde seitens des Planungsdezernenten, des Stadtplanungsamts und der Wirtschaftsförderung zugesagt, bis zum Frühjahr 2013 Vorschläge zur Verbesserung, der im Antragstext genannten Punkte, dem Ortsbeirat vorzulegen. Bis heute liegen diese Vorschläge dem Ortsbeirat nicht vor. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.04.2024, EA 6 Beratung im Ortsbeirat: 11
Partei: SPD
Weiter lesenTemporäre Zu- und Ausstiegshilfen an den Bushaltestellen „Budge-Stiftung (Lohrberg)“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2025, OM 7488 entstanden aus Vorlage: OF 774/11 vom 18.09.2025 Betreff: Temporäre Zu- und Ausstiegshilfen an den Bushaltestellen "Budge-Stiftung (Lohrberg)" Vorgang: OM 5483/24 OBR 11; ST 1853/24 Der Magistrat wird gebeten, an den beiden Bushaltestellen "Budge-Stiftung (Lohrberg)" auf der Wilhelmshöher Straße - direkt vor dem Seniorenstift und der Wohnanlage der Henry und Emma Budge-Stiftung - temporäre Rampen als Zu- und Ausstiegshilfen bereitzustellen. Diese sollen diebstahlsicher montiert und bis zum Abschluss des barrierefreien Umbaus installiert bleiben. Begründung: Die Bushaltestellen vor der Henry und Emma Budge-Stiftung sind für viele Bewohnerinnen und Bewohner des Seniorenstifts ein zentraler Zugang zum öffentlichen Nahverkehr, insbesondere für Fahrten nach Seckbach oder zum Hessen-Center. Laut der Stellungnahme vom 28.10.2024, ST 1853, wurde dem barrierefreien Umbau dieser Haltestellen höchste Priorität eingeräumt, dennoch verzögert sich die Umsetzung aufgrund offener Abstimmungen mit dem Land Hessen zur Kostenübernahme sowie technischer Herausforderungen. Die derzeitige Situation ist für mobilitätseingeschränkte Personen - insbesondere Nutzerinnen und Nutzer von Gehhilfen und Rollatoren - unzumutbar. Viele fühlen sich im Stich gelassen und sind frustriert, da ihnen der Zugang zum ÖPNV faktisch verwehrt bleibt. Um die Zeit bis zur endgültigen baulichen Umsetzung zu überbrücken, schlägt der Ortsbeirat den Einsatz temporärer Rampen vor, wie sie auch bei Baustellen üblich sind. Diese Maßnahme würde kurzfristig eine erhebliche Verbesserung der Mobilität und Teilhabe für die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5483 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1853
Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2025
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2025, OF 768/11 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2025 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bezuschusst einmalig aus seinem Ortsbeiratsbudget 1. durch die Interessengemeinschaft Seckbacher Vereine e. V. (IGSV) finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs-, Instandhaltungs- und Lagerkosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Euro brutto; 2. durch den Gewerbeverein Fechenheim e. V. finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Brutto Euro; 3. durch den Vereinsring Riederwald e. V. finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.100 Euro brutto. Der Magistrat wird gebeten das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Weihnachtsbeleuchtung in der Wilhelmshöher Straße wird von der SRM an den Straßenlaternen angebracht. In Fechenheim-Süd wird die Weihnachtsbeleuchtung durch den Gewerbeverein Fechenheim an Straßenlaternen, öffentlichen Plätzen und an den Weihnachts-bäumen der Stadt Frankfurt am Main angebracht, gewartet und instandgehalten. In Fechenheim, nördlich der Hanauer Landstraße wird die Betreuung durch das Quartiersmanagement, Stadtbezirksvorsteherin und den Kindergärten im Stadtteil organisiert. Die Stromverbrauchskosten übernimmt der lokale Gewerbeverein. Die jährlichen Gesamtkosten belaufen sich hierbei jeweils auf circa 4.100 bis 4.500 Euro brutto. Seit 2011 ist auch im Riederwald eine weihnachtliche Beleuchtung installiert. Da sich die Weihnachtsbeleuchtung im öffentlichen Raum befindet und somit auch im öffentlichen Interesse liegt, wird eine Bezuschussung aus dem Ortsbeiratsbudget angeregt. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU Linke FDP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 427 2025 Die Vorlage OF 768/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD, CDU, Linke, FDP, fraktionslos
Weiter lesenSichere Überquerung der Hintergasse zur Zentgrafenstraße an der unteren Hofhausstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.09.2025, OM 7236 entstanden aus Vorlage: OF 753/11 vom 10.08.2025 Betreff: Sichere Überquerung der Hintergasse zur Zentgrafenstraße an der unteren Hofhausstraße Vorgang: EA 7/24 OBR 11 Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssituation an der unteren Hofhausstraße zu prüfen und Vorschläge vorzulegen, die eine sichere Überquerung der Straße von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße und zurück ermöglichen. Die Ampelanlage in der Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße scheidet als Option aus, da der Gehweg dorthin zum größten Teil nur als Schrammbord existiert (siehe auch Vorlage EA 7). Begründung: Die Überquerung zwischen der Hintergasse und der Zentgrafenstraße gestaltet sich im Berufsverkehr sehr schwierig und ist für die Anwohnenden gefährlich. Die Hofhausstraße verläuft an dieser Stelle als S-Kurve - dadurch ist die Sicht sehr eingeschränkt. Es braucht eine Lösung, die für die Autofahrenden und Radfahrenden auf der Hofhausstraße gut sichtbar und für die Personen, die die Straße überqueren möchten, ungefährlich ist. Die Ampel an der Kreuzung zur Wilhelmshöher Straße kann nur über ein Schrammbord erreicht werden und scheidet als Alternative aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.04.2024, EA 7
Anbringen eines Verkehrsspiegels an der Wegkreuzung Seckbacher Bitzweg/Kirchbergweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6892 entstanden aus Vorlage: OF 713/11 vom 01.04.2025 Betreff: Anbringen eines Verkehrsspiegels an der Wegkreuzung Seckbacher Bitzweg/Kirchbergweg Der Magistrat wird gebeten, an der Wegkreuzung Seckbacher Bitzweg/Kirchbergweg einen Verkehrsspiegel anzubringen. Der Verkehrsspiegel ist so zu installieren, dass die auf dem Kirchbergweg bergab fahrenden Radfahrer/innen und die auf dem Seckbacher Bitzweg aus Richtung Osten fahrenden Verkehrsteilnehmer die Kreuzung einsehen können. Sollte die Anbringung eines Verkehrsspiegels vom Magistrat abgelehnt werden, so sind dem Ortsbeirat alternative Maßnahmen vorzuschlagen, welche geeignet sind, die schlechten Sichtverhältnisse gravierend zu verbessern. Begründung: Aufgrund der schlechten Einsehbarkeit an der Wegekreuzung Seckbacher Bitzweg/Kirchbergweg kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1288
Fußgängerweg Eschweger Straße 31/33 bis Ecke Arolser Straße in einen kombinierten Fußweg und Radweg ändern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6891 entstanden aus Vorlage: OF 712/11 vom 01.04.2025 Betreff: Fußgängerweg Eschweger Straße 31/33 bis Ecke Arolser Straße in einen kombinierten Fußweg und Radweg ändern Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerweg Eschweger Straße 31/33 bis Ecke Arolser Straße in einen kombinierten Fuß- und Radweg zu ändern. Der Bürgersteig in der Arolser Straße ist in Höhe des Fuß- und Radwegs abzusenken. Dabei sollen sinnvolle Maßnahmen ergriffen werden, um ein Zuparken dieser Stelle zu verhindern. Weiterhin sollte ein Drängelgitter in Höhe der Garagen der Eschweger Straße 20 und 33 montiert werden. Der Abstand des Drängelgitters sollte so bemessen sein, dass die Durchfahrt mit einem Lastenrad möglich ist. Begründung: Die Strecke von der Friedrich-Ebert-Schule und der Kita im Huthpark in Richtung Wilhelmshöher Straße und Heinz-Herbert-Karry-Straße wird von Radfahrer/innen stark frequentiert. Der im Tenor erwähnte Fußweg in Verlängerung der Eschweger Straße wird dabei bereits heute von Radfahrer/innen bevorzugt befahren. Die Ausweisung als kombinierter Fuß- und Radweg ist somit eine Anpassung an die Realität. Um die kombinierte Nutzung des Weges sicherer zu machen, sind die im Tenor genannten Maßnahmen umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1550 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrsmengenzahlen und Angaben zu erfolgten Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen und überwachungen im Ortsbezirk 11
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6613 entstanden aus Vorlage: OF 705/11 vom 23.02.2025 Betreff: Verkehrsmengenzahlen und Angaben zu erfolgten Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen und -überwachungen im Ortsbezirk 11 Der Magistrat beschreibt, dass es bereits eine breite Datenbasis zu Kfz- und Fahrrad-Zählstellen und deren Zahlen gibt. Außerdem wird die Möglichkeit beschrieben, auf umfangreiche Daten zur Thematik auf dem Geoportal der Stadt Frankfurt als Bürger, Ortsbeiratsmitglied oder Stadtverordneter zuzugreifen, um sich zu Verkehrsmengenzahlen und erfolgten Verkehrsüberwachungen zu informieren. Diese Möglichkeit ist hinsichtlich der existierenden Zahlen bisher nur in unzureichendem Maße realisiert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass sich Bürger:innen, Ortsbeiräte und auch Stadtverordnete zu Verkehrsmengenzahlen vor allem der Hauptverkehrsstraßen der Stadtteile 1. Fechenheim (Starkenburger Straße, Dieburger Straße, Alt-Fechenheim, Baumertstraße, Konstanzer Straße, Adam-Opel-Straße, Carl-Benz-Straße, Hanauer Landstraße u. a.); 2. Riederwald (Am Erlenbruch, Schäfflestraße, Raiffeisenstraße, Lahmeyerstraße u. a.); 3. Seckbach (Wilhelmshöher Straße, Zeuläckerstraße, Hochstädter Straße, Hofhausstraße u. a.) online, auf den Seiten des Geoportals der Stadt Frankfurt, transparent informieren können. Begründung: Aufgrund der Klagen über Raser und über den Umstand, dass auf vielen Straßen des Ortsbezirks 11 häufig mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird, ist es dringend notwendig, dass der Magistrat es ermöglicht, sich einfach Informationen über Verkehrsmengen von Kfz und Radverkehr, erfolgte Geschwindigkeitsmessungen und Geschwindigkeitskontrollen, deren Durchführungsdatum und Ergebnisse über das Internet zu informieren. Die Strukturen des Informationssystems sind schon lange vorhanden, nur wird es nicht genutzt. An dieser Stelle sollten dringend die Möglichkeiten der digitalen Informationen genutzt werden. Für die Bewertung und Bearbeitung der allermeisten Verkehrsprobleme in den Stadtteilen ist diese Datenbasis unerlässlich. (Geoportal Frankfurt - Themenkarte Verkehrsmengen Zählstellen Kfz geoportal.frankfurt.de) Die Zahlen der Carl-Ulrich-Brücke, z. B. aus Zählungen der Stadtrandzählung aus 2020, markierte Zählung: Adam-Opel-Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1154
Optimierung der Beschilderung für Lkws und Prüfung der Wegeführung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6466 entstanden aus Vorlage: OF 688/11 vom 26.01.2025 Betreff: Optimierung der Beschilderung für Lkws und Prüfung der Wegeführung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Wegeführung für Lkws im Gewerbegebiet (insbesondere in der Gwinnerstraße und der Flinschstraße jeweils an der Kreuzung Gelastraße) bezüglich Sicherheit und Wendemöglichkeiten optimiert werden kann. Zudem wird der Magistrat gebeten, übergangsweise die aktuell bestehende Beschilderung so zu verbessern, dass sie zumindest sichtbar ist und sich die Lkw-Fahrer:innen besser daran orientieren können. Begründung: Das Gewerbegebiet muss von Lkws angefahren werden können. Aktuell ist für die Lkws jedoch in keiner der Straßen eine Wendemöglichkeit vorgesehen, obwohl im weiteren Verlauf (Anschluss an Seckbach) ein Lkw-Fahrverbot besteht. Das führt immer wieder dazu, dass es gefährliche und für die Fahrer:innen anstrengende Rückwärts-Wendemanöver z. B. in die Gelastraße hinein gibt. Daneben sind bestehende Schilder aktuell zum Teil an Stellen angebracht (erst nach der Flinschstraße/Ecke Gelastraße und zudem zugewachsen), die kein Wenden mehr erlauben und deshalb dazu führen, dass die Lkws über die Straße Im Trieb auf die Wilhelmshöher Straße fahren. Kürzlich wurde dabei ein Pkw in der Straße Im Trieb stark beschädigt. (kein Schild in der Flinschstraße) (Schild durch Äste verdeckt) (Fotos: Martina Weber) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 973 Beratung im Ortsbeirat: 11
Poller am Zebrastreifen auf der Höhe der Wilhelmshöher Straße 63 setzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.01.2025, OM 6290 entstanden aus Vorlage: OF 677/11 vom 05.12.2024 Betreff: Poller am Zebrastreifen auf der Höhe der Wilhelmshöher Straße 63 setzen Der Magistrat wird gebeten, am Zebrastreifen auf Höhe der Wilhelmshöher Straße 63 einen Poller zu setzen, um verkehrswidrige s Parken auf dem Gehweg am Zebrastreifen zu verhindern. Begründung: Immer wieder blockieren Autos den Fußgängerüberweg und verhindern damit den sicheren Übergang über die Wilhelmshöher Straße. Gerade Kinder haben dadurch keine Sicht auf fahrende Fahrzeuge, wenn sie den Zebrastreifen nutzen wollen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 968 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 19.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verbesserung der Verkehrssicherheit - feste Ampel am Übergang von der HeinzHerbertKarryStraße zur Arolser Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5959 entstanden aus Vorlage: OF 658/11 vom 27.09.2024 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit - feste Ampel am Übergang von der Heinz-Herbert-Karry-Straße zur Arolser Straße Der Magistrat wird gebeten, die provisorische Ampel am Übergang von der Heinz-Herbert-Karry-Straße zur Arolser Straße durch eine fest installierte Ampel zu ersetzen. Die Ampel hat sich während der Bauphase im Bereich der oberen Wilhelmshöher Straße bewährt und soll nun auch weiterhin zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit - insbesondere für Kinder und Jugendliche auf dem Weg zur Schule/Kita - beitragen. Begründung: Nach über drei Jahren Bauzeit wurde der obere Teil der Wilhelmshöher Straße wieder eröffnet. Während der Bauphase gab es eine provisorische Ampel im Bereich der Haltestelle "Eschweger Straße" (stadteinwärts). Diese Ampel soll auch nach der Bauphase weiter bestehen bleiben und durch eine fest installierte Ampel ersetzt werden. Sie trägt erheblich zur Sicherung des Schul- und Kindergartenwegs bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 252 Aktenzeichen: 32-1
Nachbesserungen zum ersten Bauabschnitt der grundhaften Sanierung Wilhelmshöher Straße umsetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5958 entstanden aus Vorlage: OF 657/11 vom 23.09.2024 Betreff: Nachbesserungen zum ersten Bauabschnitt der grundhaften Sanierung Wilhelmshöher Straße umsetzen Der Magistrat wird gebeten, nach Beendigung des ersten Bauabschnitts der grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße folgende Maßnahmen nachzubessern bzw. umzusetzen: - zusätzlich markierte Stellflächen für kurzzeitiges Halten zum Be- und Entladen schaffen; - mehrere Tempo-30-Fahrbahnmarkierungen; - Aufstellung mehrerer Tempo-30-Schilder; - Installation einer Blitzanlage oder mindestens einer Geschwindigkeitsanzeige/eines Hinweisdisplays stadtauswärts vor dem Hufeland-Haus; - Einwirkung auf die Landespolizei, damit diese das bestehende Durchfahrtsverbot für Lkws über 7,5 Tonnen strikt kontrolliert und Verstöße konsequent ahndet. Begründung: Aufgrund der grundhaften Sanierung zum ersten Bauabschnitt der Wilhelmshöher Straße ist der sanierte Straßenabschnitt für den Kfz-Verkehr sehr gut befahrbar. Dies kann die Autofahrer zum Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit verführen. Deshalb sollten die im Tenor aufgeführten Maßnahmen zwecks Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h umgesetzt werden. Da es nur wenige Parkplätze in dem besagten Straßenabschnitt gibt, sollte das kurzzeitige Halten zum Be- und Entladen für Anwohner/innen und Lieferdienste vorgesehen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1090 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 11 am 19.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Wilhelmshテカher Straテ歹 an der Kreuzung Atzelbergstraテ歹 (Fokus: Fuテ殀テ、ngerテシberweg)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5960 entstanden aus Vorlage: OF 659/11 vom 27.09.2024 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Wilhelmshテカher Straテ歹 an der Kreuzung Atzelbergstraテ歹 (Fokus: Fuテ殀テ、ngerテシberweg) Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Wilhelmshテカher Straテ歹/Atzelbergstraテ歹 in alle Richtungen Fuテ殀テ、ngerテシberwege einzurichte n, damit eine sichere Querung dieser Kreuzung in alle Richtungen mテカglich ist. Begrテシndung: Nach テシber drei Jahren Bauzeit wurde der obere Teil der Wilhelmshテカher Straテ歹 wieder erテカffnet. Aktuell gibt es zwar eine Fuテ殀テ、ngerampel auf einer Seite der Kreuzung, fテシr Ziele auf der anderen Seite der Kreuzung (z. B. Maria-Rosenkranz-Kirche) muss man entweder einen Umweg gehen oder die Straテ歹 ohne テ彙erweg oder Ampel テシberqueren. Dadurch kommt es aktuell immer wieder zu gefテ、hrlichen Situationen zwischen Fuテ殀テ、ngern und Autofahrern. Gテ、be es in alle Richtungen Fuテ殀テ、ngerテシberwege, wテシrde der flieテ歹nde Verkehr eingebremst werden und eine Querung wテ、re leichter mテカglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehテカrende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 413 Beratung im Ortsbeirat: 11
Verbesserung der Verkehrssicherheit im Abschnitt der Wilhelmshöher Straße zwischen Atzelbergstraße und Heinz-Herbert-Karry-Straße (Fokus: Geschwindigkeit)
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2024, OF 660/11 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit im Abschnitt der Wilhelmshöher Straße zwischen Atzelbergstraße und Heinz-Herbert-Karry-Straße (Fokus: Geschwindigkeit) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert in der Wilhelmshöher Straße (insbesondere im Abschnitt zwischen Atzelbergstraße und Heinz-Herbert-Karry-Straße) folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu ergreifen: Anbringen von Tempo 30 Piktogrammen auf der Fahrbahn Aufstellen zusätzlicher Tempo 30 Schilder Einrichtung eines Geschwindigkeitsdisplays (z. B. im oberen Bereich zwischen Hufelandhaus und Kreuzung Heinz-Herbert-Karry-Straße), um Fahrzeugführende auf die gefahrene Geschwindigkeit aufmerksam zu machen Regelmäßige Umsetzung von Geschwindigkeitskontrollen Begründung: Nach über 3 Jahren Bauzeit wurde der obere Teil der Wilhelmshöher Straße wieder eröffnet. Anwohnende beklagen sich über die erhöhte Geschwindigkeit von PKWs und LKWs, wodurch die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmenden gefährdet wird. Dies ist für die Anwohnenden kritisch, aber ganz besonders auch für die Kinder der anliegenden Kindertagesstätten (Maria Rosenkranz, Hufelandhaus). Durch oben genannte Maßnahmen soll dafür gesorgt werden, dass es zu keinen Geschwindigkeitsüberschreitungen kommt und die Verkehrssicherheit für alle erhöht wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 660/11 wird durch die Annahme der Vorlage OF 657/11 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerkehrsspiegel gegenüber der Ausfahrt Am Atzelberg in Nähe der Wilhelmshöher Straße 48 montieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2024, OM 5784 entstanden aus Vorlage: OF 644/11 vom 09.08.2024 Betreff: Verkehrsspiegel gegenüber der Ausfahrt Am Atzelberg in Nähe der Wilhelmshöher Straße 48 montieren Der Magistrat wird gebeten, gegenüber der Ausfahrt Am Atzelberg in Nähe der Wilhelmshöher Straße 48 einen Verkehrsspiegel so anzubringen, dass die Autofahrer, welche in die Wilhelmshöher Straße einbiegen möchten, herankommende Fahrzeuge frühzeitig erkennen können. Begründung: Es kommt im oben genannten Bereich immer wieder zu gefährlichen Situationen. Ein Verkehrsspiegel kann an dieser Stelle die Verkehrssicherheit erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 63 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 13.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Bushaltestelle „Budge-Stiftung (Lohrberg)“ direkt vor der Henry und Emma BudgeStiftung zügig barrierefrei umbauen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5483 entstanden aus Vorlage: OF 619/11 vom 13.05.2024 Betreff: Bushaltestelle "Budge-Stiftung (Lohrberg)" direkt vor der Henry und Emma Budge-Stiftung zügig barrierefrei umbauen Der Magistrat wird gebeten, die Bushaltestelle "Budge-Stiftung (Lohrberg)" auf beiden Straßenseiten direkt vor dem Seniorenstift und der Wohnanlage der Henry und Emma Budge-Stiftung auf der Wilhelmhöher Straße sehr zügig und mit sehr hoher Priorität barrierefrei umbauen zu lassen. Begründung: Die Bushaltestelle spielt eine entscheidende Rolle für die Anbindung der Bewohnerinnen und Bewohner der Henry und Emma Budge-Stiftung an Seckbach und Bergen-Enkheim. Der aktuelle Mangel an Barrierefreiheit stellt jedoch eine Hürde für Personen dar, die Gehhilfen oder Rollatoren benötigen, um diese Busse zu nutzen. Besonders Bushaltestellen in der Nähe von Einrichtungen, die für ältere Menschen wichtig sind, sollten vorrangig und mit hoher Priorität barrierefrei gestaltet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1853 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 92-13
Parkmöglichkeiten entlang der Vilbeler Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 270/16 Betreff: Parkmöglichkeiten entlang der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die gegebenen Parkmöglichkeiten in der Vilbeler-Landstraße ab Wilhelmshöher Straße in Richtung Bergen, so mit entsprechenden Parkflächenmarkierung zu versehen, dass der Gehweg auch von Fußgängern - insbesondere Personen mit Behinderungen oder mit Kinderwagen - genutzt werden können, ohne dabei auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Begründung: Die vielbefahrene Vilbeler Landstraße ist im Bereich ab Wilhelmshöher Straße in Fahrtrichtung Bergen teilweise mit dem Verkehrszeichen 315 (Parken auf Gehwegen) ausgeschildert. Allerdings, parken dort einige Zeitgenossen dermaßen willkürlich, dass Fußgänger, insbesondere Menschen mit Behinderung und oder Menschen, welche einen Kinderwagen etc. bewegen, die dort geparkten Fahrzeuge nicht passieren können ohne auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Insbesondere Seh- oder gehbehinderte Mitbürgerinnen und Mitbürger kommen dabei in Notsituationen, was eine erhebliche Unfallgefahr darstellt. Eine Parkflächenmarkierung wäre deshalb absolut angebracht. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 270/16 wurde zurückgezogen.
Partei: WBE
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau der Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs: Wiederherstellung der Wegeverbindung zwischen Zeuläckerstraße und Wilhelmshöher Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2024, OF 583/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau der Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs: Wiederherstellung der Wegeverbindung zwischen Zeuläckerstraße und Wilhelmshöher Straße Vorgang: EA 10/23 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Aufgrund der Sperrung des Siegfried-Gößling-Wegs wegen einer Gefahrenstelle wird der Magistrat gebeten die ehemalige Wegeverbindung zwischen dem Wendekreisel am Ende der Wilhelmshöher Straße und der Zeuläckerstraße wiederherzustellen. Für die Herstellung des Baurechts, die Planung und den Bau sowie den erforderlichen Erwerb von Grundstücken, für die Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs, sind die notwendigen Mittel in den Haushalt 2024 / 2025 einzustellen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2024 / 2025 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2026 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Mit dem Bau der Autobahn A 661 wurde der ehemals vorhandene Verbindungsweg zerstört und nicht wieder hergerichtet. Der Weg stellt eine sinnvolle, kurze Verbindung zu den Kleingärten bzw. zur Wilhelmshöher Straße und zur Heinz-Herbert-Karry-Straße dar. Bei zwei Ortsterminen befürworteten Vertreter/innen des Amts für Bau und Immobilien (ABI) die Wiederherstellung der gewünschten Wegeverbindung. Derzeit erarbeitet das ABI einen Kostenrahmen für die beabsichtigte Maßnahme. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 24.04.2023, EA 10 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 9 2024 Die Vorlage OF 583/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenVoltenseeweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5272 entstanden aus Vorlage: OF 246/16 vom 27.02.2024 Betreff: Voltenseeweg Vorgang: OM 4473/15 OBR 16; ST 1572/16; OM 5529/19 OBR 16; ST 489/20; OM 3540/23 OBR 16; ST 1216/23 Der Magistrat wurde in den letzten Jahren von den Ortsbeiräten 16 und 11 mehrfach um eine Verbesserung der Wegesituation zwischen Enkheim und Seckbach gebeten. In den Stellungnahmen ST 1572, ST 489 und ST 1216 hat der Magistrat Maßnahmen zur Verbesserung der Wege (Voltenseeweg bzw. Im Enkheimer Weimerhaus/Seckbacher Bitzweg) für Fußgänger und Radfahrer abgelehnt. Nun ist eine neue Situation entstanden, da aufgrund der umfangreichen Baumaßnahmen im Seckbacher Ried und der Herstellung der sogenannten Fließverbindung der Voltenseeweg einige Meter nach Norden verschoben wird und für die Befestigung des neuen Weges bereits eine Aufschotterung stattfand. Der Magistrat wird deshalb gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. warum in den oben genannten Stellungnahmen nicht erwähnt wurde, dass der Voltenseeweg verlegt und in weiten Teilen neu gebaut wird; 2. warum der Ortsbeirat 16 nicht in die Planungen des verlegten Weges eingebunden wurde; 3. ob bei der Neugestaltung des Weges nun die Belange der Fußgänger und Radfahrer dergestalt berücksichtigt werden, dass der Voltenseeweg nach Abschluss der Arbeiten auch bei Regenwetter gut begeh- und befahrbar sein wird; 4. ob auch der Abschnitt parallel zum bereits seit L angem bestehendem Wassergraben erneuert wird und ggf. warum nicht (hier sind noch keine Bauarbeiten erkennbar). Der Magistrat wird weiterhin gebeten, den Voltenseeweg auf der vollen Länge von der Einmündung Vilbeler Landstraße bis zur Kreuzung Kruppstraße/Am Seckbacher Ried so zu erneuern, wie dies im neu angelegten Abschnitt der Fall ist. Neuanlage des Voltenseeweges, der um einige Meter nach Norden verschoben wurde. Daneben das neu angelegte Bachbett der Fließverbindung (Foto: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4473 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1572 Anregung an den Magistrat vom 03.12.2019, OM 5529 Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 489 Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM 3540 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1216 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1282 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2157
Fußweg Im Enkheimer Weimerhaus/Seckbacher Bitzweg wiederherstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5271 entstanden aus Vorlage: OF 245/16 vom 27.02.2024 Betreff: Fußweg Im Enkheimer Weimerhaus/Seckbacher Bitzweg wiederherstellen Vorgang: OM 3540/23 OBR 16; ST 1216/23 Durch das Befahren mit schweren Baumaschinen ist der Fußweg nach Seckbach (Im Enkheimer Weimerhaus/Seckbacher Bitzweg), der sich ohnehin in einem sehr schlechten Zustand befand, völlig zerstört und nicht mehr begehbar. Der Magistrat wird daher gebeten, den Weg wieder so herzurichten, dass er zumindest von Fußgängern genutzt werden kann. Dabei ist sich der Ortsbeirat 16 bewusst, dass der Weg gemäß der Vorlage ST 1216 zum größten Teil nicht auf öffentlichem Grund verläuft und daher nicht ausgebaut werden kann. Wenn jedoch eine Zerstörung des Weges durch Baumaschinen möglich ist, sollte auch eine Reparatur dieser zerstörten Abschnitte möglich sein. Der Magistrat wird ersucht, dies zu veranlassen. Durch Baumaschinen zerstörter Fußweg von Enkheim nach Seckbach (Foto: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM 3540 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1216 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1281 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 260
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Programm zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2024, OF 580/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Programm zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns Vorgang: EA 7/23 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, die notwendigen Mittel für die Planung zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns in den Haushalt 2024 / 2025 einzustellen. Der Planungsbereich sollte in einem größeren Radius rund um das Seckbacher Rathaus mit Schwerpunkt auf der Bebauung an der Wilhelmshöher Straße liegen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2024 / 2025 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2026 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Bei der Stadtteilbegehung in Seckbach am 13.09.2012 wurde seitens des Planungsdezernenten, des Stadtplanungsamts und der Wirtschaftsförderung zugesagt, bis zum Frühjahr 2013 Vorschläge zur Verbesserung, der im Antragstext genannten Punkte, dem Ortsbeirat vorzulegen. Bis heute liegen diese Vorschläge dem Ortsbeirat nicht vor. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 24.04.2023, EA 7 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 6 2024 Die Vorlage OF 580/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenAm Seckbacher Ried: Bohlenweg zur Überquerung der Feuchtfläche
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.03.2024, OM 5192 entstanden aus Vorlage: OF 561/11 vom 18.02.2024 Betreff: Am Seckbacher Ried: Bohlenweg zur Überquerung der Feuchtfläche Der Magistrat wird gebeten, zwischen dem Voltenseeweg und In der Sauren Wiese einen Weg mit Bohlen oder anderem Material anzulegen. Der Weg ist ca. 77 Meter lang und muss ein Feuchtgebiet überbrücken. Quelle: Geoportal Frankfurt Begründung: Der Weg verbindet die Straße Am Seckbacher Ried mit der Straße In der Sauren Wiese und weiter nördlich mit dem Kirchbergweg. Es gibt ein Hinweisschild auf der Höhe des Entenbaches; der Weg als Teil eines Rundweges ist bei Spaziergängerinnen und Spaziergängern sehr beliebt. Das Gebiet ist ca. vier Monate im Jahr sehr feucht und der Weg nicht zu begehen. Durch die Renaturierung des Entenbaches im weiteren Verlauf in Richtung der Vilbeler Landstraße wird in Zukunft mehr Wasser ins Ried fließen. Ein Weg mit Bohlen würde das Gebiet insgesamt aufwerten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1273 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2155 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1152 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Herausnahme des Grundstücks Flur 21, Flurstücksnrn. 807/2, 807/4 und 807/5 aus dem Außenbereich, Seckbach-Lohrberg, Klingenweg
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.03.2024, OA 446 entstanden aus Vorlage: OF 569/11 vom 19.02.2024 Betreff: Herausnahme des Grundstücks Flur 21, Flurstücksnrn. 807/2, 807/4 und 807/5 aus dem Außenbereich, Seckbach-Lohrberg, Klingenweg Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob das Grundstück Seckbach, Gemarkung 0512, Flur 21, Flurstücksnr. 807/2, 807/4 und 807/5 zum unbeplanten Innenbereich gehört und umgewidmet werden muss. Begründung: Das Grundstück war Anfang der Neunzigerjahre Wohnbaufläche. Dann wurde die Grenze zum Außenbereich neu gezogen. Aus den beiliegenden Auszügen (Anlagen 1 bis 3) und einer Ortsbesichtigung einiger Ortsbeiratsmitglieder ergibt sich, dass unverständlicherweise diese Fläche aus der Fluchtlinie des Außenbereichs abzweigt. Das Grundstück ist von allen Seiten durch Bebauung eingegrenzt: Mediacampus, Straße und Henry-und-Emma-Budge-Stiftung sowie weitere Wohngebäude. Der Ortsbeirat ist der Meinung, dass es sich bei der abgezweigten Enklave um ein Innenbereich gemäß § 34 Baugesetzbuch handelt, zumal der regionale Flächennutzungsplan eine Nutzung für Wohnbau ausweist. Es handelt sich um eine Geschlossenheit im Sinne von Zusammengehörigkeit und somit nicht um einen Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch. Der Ortsbeirat bittet, dies zu überprüfen, und eventuelle Maßnahmen, im Sinne von einer Herausnahme aus dem Außenbereich, einzuleiten. Anlagen: Anlage 1 Anlagen 2 und 3 (nicht öffentlich) Anlage 1 (ca. 207 KB) Anlage 2 (nicht öffentlich - ca. 193 KB) Anlage 3 (nicht öffentlich - ca. 194 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.08.2024, B 316 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 13.03.2024 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 23.04.2024, TO I, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 446 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.05.2024, TO II, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage OA 446 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung), FRAKTION und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4726, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.05.2024
Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2023
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2023, OF 500/11 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2023 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bezuschusst einmalig aus seinem Ortsbeiratsbudget 1. durch die Interessengemeinschaft Seckbacher Vereine e. V. (IGS) finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs-, Instandhaltungs- und Lagerkosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Euro brutto; 2. durch den Gewerbeverein Fechenheim e. V. finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Brutto Euro; 3. durch den Vereinsring Riederwald e. V. finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.100 Euro brutto. Der Magistrat wird gebeten das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Weihnachtsbeleuchtung in der Wilhelmshöher Straße wird jedes Jahr von der IGS an den Straßenlaternen angebracht. In Fechenheim wird die Weihnachtsbeleuchtung durch den Gewerbeverein Fechenheim an Straßenlaternen, öffentlichen Plätzen und an den Weihnachtsbäumen der Stadt Frankfurt am Main angebracht, gewartet und instandgehalten. Die jährlichen Gesamtkosten belaufen sich hierbei jeweils auf circa 4.500 bis 5.000 Euro brutto. Seit 2011 ist auch im Riederwald eine weihnachtliche Beleuchtung installiert. Da sich die Weihnachtsbeleuchtung im öffentlichen Raum befindet und somit auch im öffentlichen Interesse liegt, wird eine Bezuschussung aus dem Ortsbeiratsbudget angeregt. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 09.10.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 257 2023 Die Vorlage OF 500/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., FDP
Weiter lesenGezielte Stadtteilförderung für Alt-Seckbach
S A C H S T A N D : Anregung vom 11.09.2023, OA 384 entstanden aus Vorlage: OF 497/11 vom 26.08.2023 Betreff: Gezielte Stadtteilförderung für Alt-Seckbach Vorgang: EA 7/23 OBR 11 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit der Bürgerschaft und dem Ortsbeirat Probleme in Alt-Seckbach zu identifizieren und dann anhand der gemeinsamen städtebaulichen Analyse eine Konzeption für Alt-Seckbach zu erstellen, die Garant für den Erhalt der Infrastruktur eines lebendigen und zukunftsträchtigen Stadtteils ist. Begründung: Dem Stadtteil Alt-Seckbach droht in seinem historischen Kern um das alte Rathaus herum ein deutlicher Niedergang. Viele Häuser entlang der Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße leiden unter dem viel zu intensiven (Berufs-)Verkehrsaufkommen in diesen engen Straßen. Investitionen unterbleiben und machen das Wohnen und damit das Betreiben von Läden/Geschäften immer unattraktiver. Der Betrieb von gemeinschaftsstiftenden Strukturen wie dem alten Rathaus oder von Gaststätten leidet oder unterbleibt ganz. Folgendes ist schon heute zu besichtigen: 1. Das alte Seckbacher Rathaus ist in seiner gegenwärtigen Form und Ausstattung für Feiern, Veranstaltungen oder andere Nutzungen nicht (mehr) attraktiv. Die ABG kümmert sich nur unwillig um das Haus. Die Front zur Hofhausstraße ist dringend renovierungsbedürftig und der frühere Blumenschmuck ist wohl auch der Kostenschere zum Opfer gefallen. Hier ist ein neues Nutzungskonzept in Zusammenarbeit zwischen Vereinen, Ortsbeirat, ABG und Stadtverwaltung zu erarbeiten, das dazu beiträgt, für das Stadtteilleben einen attraktiven Beitrag zu leisten. 2. Der dem alten Seckbacher Rathaus gegenüberliegende kleine Platz ist vollgestellt mit riesigen Verteilerkästen, ist in der Regel ungepflegt und wird vernachlässigt. Jedenfalls ist er kein Ort, an dem sich Seckbacher gerne zu einem Plausch treffen. Dieser Platz müsste aufgewertet und z. B. mit einem kleinen Brunnen etc. ausgestattet werden. 3. Die gegenüberliegende Gastwirtschaft mit Innenhof "Zum Schwanen" steht seit Monaten leer und ein neuer Pächter/Betreiber ist offenbar kaum zu finden. Das Gleiche gilt für das danebenliegende Haus der früheren Frankfurter Sparkasse, die dieses vor ca. einem Jahr verlassen hat und das seitdem leer steht, ohne dass in Seckbach wenigstens noch ein Geldautomat installiert worden wäre. 4. Die Verkaufsstelle/das Restaurant/Café in der ehemaligen Bäckerei "Schaan" steht leer, ohne dass eine neue Nutzung in Aussicht steht. Die Liste der Probleme ließe sich lange fortsetzen, wobei sich die Problemursachen bei den einzelnen Objekten regelmäßig wiederholen: fehlende Parkplätze/zu hohes Verkehrsaufkommen/zu niedrige Mieten/fehlende Investitionen. Wenn jetzt nicht gehandelt wird, wird die Lage immer schwieriger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 24.04.2023, EA 7 Bericht des Magistrats vom 08.01.2024, B 7 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 20.09.2023 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 17.10.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 384 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3904, 21. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 17.10.2023 Aktenzeichen: 66-0
Entwurfs- und Ausführungsplanung zum 2. Bauabschnitt der Grundsanierung Wilhelmshöher Straße: Die beiden Plätze, Rathausplatz und Platz zwischen Draisbornstraße und Lohrgasse, sind qualitativ hochwertig umzugestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2023, OM 4349 entstanden aus Vorlage: OF 496/11 vom 25.07.2023 Betreff: Entwurfs- und Ausführungsplanung zum 2. Bauabschnitt der Grundsanierung Wilhelmshöher Straße: Die beiden Plätze, Rathausplatz und Platz zwischen Draisbornstraße und Lohrgasse, sind qualitativ hochwertig umzugestalten Vorgang: M 20/16; OM 1774/22 OBR 11; ST 1456/22; ST 208/23; OM 3824/23 OBR 11; ST 1458/23 Der Magistrat wird gebeten, zusätzlich zur Anregung an den Magistrat vom 14.03.2022, OM 1774, folgende Maßnahmen zur Umgestaltung der beiden Plätze an der Wilhelmshöher Straße/Ecke Hofhausstraße sowie zwischen Draisbornstraße und Lohrgasse in einer gestalterisch hochwertigen Weise sowie unter dem Gesichtspunkt der Klimaanpassung umzusetzen. Hierfür sind eigenständige Gestaltungsplanungen zu erstellen: 1. Bei beiden Plätzen ist jeweils ein großkroniger Baum in einem großzügig zu bemessenen Wurzelraum zu setzen, damit sie nachhaltig die Plätze beschatten und prägen können. Darüber hinaus sollten Pflanzstreifen und Wandbegrünungen an den umliegenden Gebäuden vorgesehen werden. 2. Die auf dem Platz an der Wilhelmshöher Straße/Ecke Hofhausstraße bestehenden Verteilerkästen, Schaukästen, der Briefkasten und der Bücherschrank sind entweder zu verlegen, zu versenken, an den Standorträndern in ein zu erstellendes Gestaltungskonzept einzubinden oder an eine andere Stelle in Seckbach zu versetzen (teilweise bereits in der Vorlage OM 1774 angeregt). 3. Auf dem Platz an der Wilhelmshöher Straße/Ecke Hofhausstraße sollte ein kleines Brünnchen oder ein Wasserspeier (Trinkbrunnen) errichtet werden. Dies könnte mit einer Information verbunden werden, dass sich der Name Seckbach (in Ersterwähnung Seckibah) von Sickerwasser, also von Quellen, ableitet. 4. Darüber hinaus sollte eine Verbindung zwischen dem Platz und dem historischen Rathaus geschaffen werden, z. B. mittels einer Zurückverlegung der Ampel bis zur Rathausgasse und einem breiten Fußgängerbereich zwischen Rathaus und dem Platz (über den Bereich hinaus, der in der Vorplanung der Vorlage M 20 dargestellt wird). 5. Die an dem Platz zwischen Draisbornstraße und Lohrgasse vorhandene Wandbegrünung aus Rosen sollte von vornherein mit einem Pflanzstreifen gesichert werden. Der Platz ist so zu bauen, dass am Rande keine Autos parken können, damit die seitliche Zugänglichkeit gesichert ist (wie in der Vorplanung der Vorlage M 20 vorgesehen). Begründung: Die Grundsanierung der Wilhelmshöher Straße mit den beiden Plätzen bietet eine einmalige Gelegenheit, die beiden Plätze qualitativ und klimagerecht neu zu gestalten. Sie dienen bereits heute als Aufenthaltsort - insbesondere als Pausenort für ältere Menschen auf ihrem Weg zum/vom Einkaufen. Beide Plätze könnten die Identifikation mit dem Stadtteil fördern. Diese Funktionen müssen unter dem besonderen Gesichtspunkt der Klimaanpassung mit qualitativ hochwertigen Planungen und deren Umsetzung erreicht werden. Beide Plätze sind aktuell in einem erbärmlichen Zustand, weil über Jahrzehnte verschiedene Schränke, Einbauten, Kästen, Masten etc. ohne jenen Qualitätsanspruch errichtet wurden. Auf beiden Plätzen gibt es aktuell keinen Baum. Der einzige Großstrauch auf dem Platz an der Wilhelmshöher Straße/Ecke Hofhausstraße befindet sich in einer Degenerationsphase. Darüber hinaus liegt der Platz an der Wilhelmshöher Straße/Ecke Hofhausstraße gegenüber dem historischen Seckbacher Rathaus und sollte in einem gestalterischen Gesamtbild zusammen mit dem Rathaus geplant werden. Der Platz zwischen Draisbornstraße und Lohrgasse bietet durch eine private Anpflanzung eine Wand aus Strauchrosen, die gesichert werden sollte. Darüber hinaus muss planerisch unterbunden werden, dass beiderseits des Platzes (in der Draisbornstraße und Lohrgasse) Kraftfahrzeuge parken. Derzeit ist oftmals nur über Umwege, über die viel befahrene Wilhelmshöher Straße, ein Betreten des Platzes möglich, weil parkende Fahrzeuge den Zugang von den genannten Straßen aus behindern oder zumindest erschweren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.01.2016, M 20 Anregung an den Magistrat vom 14.03.2022, OM 1774 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1456 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 208 Anregung an den Magistrat vom 24.04.2023, OM 3824 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1458 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 56 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66-0
Keine Öffnung des Berger Wegs/Klingenwegs nach Bergen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4256 entstanden aus Vorlage: OF 197/16 vom 26.06.2023 Betreff: Keine Öffnung des Berger Wegs/Klingenwegs nach Bergen Der Magistrat wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Berger Weg/Klingenweg nicht als Einbahnstraße nach Bergen freigegeben wird. Begründung: Der Frankfurter Presse vom 23.06.23 ist zu entnehmen, dass das Verkehrsdezernat plant, den Berger Weg/Klingenweg zur Einbahnstraße zu machen und die Linie 83 (Lohrberg-Bus) über Bergen zur Friedberger Landstraße fahren zu lassen. Eine Probefahrt soll noch vor den Sommerferien stattfinden (Frankfurter Neue Presse, 23.06.23/Lokales Sommer, Sonne, sinnlose Staus, Keine Lösung für den Lohrberg in Sicht - Erneut Vorstoß für Ringbus-Linie). Die Maßnahme soll ergriffen werden, um das sommerliche Verkehrschaos am Lohrberg zu beruhigen. Eine Öffnung des Berger Wegs/Klingenwegs nach Bergen würde ein enormes Verkehrsaufkommen nach Bergen in ein Wohngebiet bewirken. Das Wohngebiet rund um den Berger Teil des Klingenwegs ist durch verkehrsberuhigende Maßnahmen gekennzeichnet. 30er-Zone, Spielstraßen und versetzte Haltebuchten machen das Straßenbild aus. Auch wurde die Schranke vor ca. zwei Jahrzehnten aus gutem Grund dort eingerichtet. Es ist den Anwohnerinnen und Anwohnern verständlicherweise weder zu vermitteln noch zuzumuten, warum in Zeiten von Umwelt- und Naturschutz sowie Verkehrsberuhigung im Frankfurter Innenstadtbereich ein Wohngebiet im Außenbezirk direkt an einem Naherholungsgebiet für motorisierten Durchgangsverkehr geöffnet werden soll. Der Berger Weg/Klingenweg wird als Fahrradstrecke stark genutzt und zwischen dem motorisierten Verkehr und den Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern auf dem einspurigen Weg würde ein erhöhtes Unfallrisiko entstehen. Das Busangebot für Besucher des Lohrbergs würde durch die vorgeschlagene Lösung unattraktiver gemacht werden, da sich die Fahrtzeit deutlich erhöht. Generell wird eine Abstimmung mit dem und Einbindung des Ortsbeirates 16 als dringend erforderlich angesehen. Insbesondere auf Grund der Tatsache, dass es sich bei dem Berger Weg/Klingenweg um eine hochfrequentierte Wander- und Radstrecke handelt, setzt sich der Ortsbeirat Bergen-Enkheim für eine klare Einschränkung des motorisierten Individualverkehrs ein. Mit einem Konzept, welches mobilitätseingeschränkten Menschen und Gartennutzerinnen und Gartennutzern eine angenehme Anfahrt mittels Auto ermöglicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2231 Aktenzeichen: 32-1
Beleuchtung, Bänke und Abfallbehälter auf der ehemaligen Straßenbahntrasse Kirchbergweg (Seckbach)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2023, OM 3996 entstanden aus Vorlage: OF 460/11 vom 19.05.2023 Betreff: Beleuchtung, Bänke und Abfallbehälter auf der ehemaligen Straßenbahntrasse Kirchbergweg (Seckbach) Der Magistrat wird gebeten, auf dem Fußweg auf der ehemaligen Straßenbahntrasse Kirchbergweg von Seckbach nach Bergen-Enkheim Bänke aufstellen und mehrere Abfallbehälter nebst Spendern für Hundekotbeutel installieren zu lassen, um die Nutzung dieses Weges für die Bevölkerung noch attraktiver zu machen. Der Magistrat wird ebenfalls gebeten, für eine angemessene Beleuchtung der ehemalig en Straßenbahntrasse zu sorgen. Begründung: Der Fußweg auf der alten Straßenbahntrasse wird von Spaziergängern gerne genutzt. Für eine Rast sind Bänke sehr willkommen und Spaziergänger und Hundeführer würden es sehr begrüßen, wenn die tierischen Hinterlassenschaften ordnungsgemäß in Abfallbehältern entsorgt werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2093 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 09.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Anbringung Fahrbahnmarkierung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2023, OM 3994 entstanden aus Vorlage: OF 458/11 vom 19.05.2023 Betreff: Anbringung Fahrbahnmarkierung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnmarkierungen auf der Wilhelmshöher Straße und der Hofhausstraße wieder anzubringen, da derzeit insbesondere in Kreuzungsbereichen die Autofahrer keine hinreichenden Orientierungspunkte haben. Begründung: Der Zustand der Straßen Wilhelmshöher Straße und Hofhausstraße ist denkbar schlecht. Zudem fehlen mittlerweile fast völlig die gebotenen Fahrbahnmarkierungen, um den Autoverkehr insbesondere in den Kreuzungsbereichen ausreichend zu lenken. Es besteht Unfallgefahr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1750 Aktenzeichen: 66-7
Gartenhütten jetzt Dauerwohnungen?
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2023, OF 467/11 Betreff: Gartenhütten jetzt Dauerwohnungen? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob entlang der Nußgartenstraße, Seckbacher Kreuzweg und Klingenweg eine schleichende Umwidmung früherer Gartenhütten zu Dauerwohnungen stattgefunden hat, was mit dem Flächennutzungsplan für diesen Grünzug unvereinbar wäre. Begründung: Entlang der genannten Straßen sind in den letzten Jahren offenbar ehemalige Gartenhütten zu festen Dauerwohnungen umfunktioniert worden, die bereits an die normale Müllabfuhr etc. angeschlossen sind. Eine solche Grundstücksnutzung verträgt sich nicht mit den für diesen Grünzug bestehenden Festsetzungen des Flächennutzungsplans und stellt dessen Umsetzung im Gegenteil für die Zukunft in Frage. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 05.06.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 676 2023 Die Vorlage OF 467/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHaushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung und teilweise Umgestaltung der Hofhausstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2023, OF 449/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung und teilweise Umgestaltung der Hofhausstraße Vorgang: EA 13/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für die Planung und Durchführung der Sanierung der Hofhausstraße, von der Kreuzung Wilhelmshöher Straße bis Nußgartenstraße, inkl. der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße, werden in den Haushalt 2023 eingestellt. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße, zwischen Rathausgasse und mindestens Hausnummer 16, in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der vorgenannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen, zwecks Temporeduzierung, zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2023 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2024 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Die Hofhausstraße ist auf der Strecke Nußgartenstraße bis Wilhelmshöher Straße völlig marode und dringend sanierungsbedürftig. Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Antragsteller: SPD CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 28 2023 Die Vorlage OF 449/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU
Weiter lesenGestaltung des kleinen Platzes gegenüber des Rathauses Seckbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2023, OM 3824 entstanden aus Vorlage: OF 440/11 vom 21.01.2023 Betreff: Gestaltung des kleinen Platzes gegenüber des Rathauses Seckbach Vorgang: OM 1774/22 OBR 11; ST 1456/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der kleine Platz in Alt- Seckbach gegenüber dem Alten Rathaus so gestaltet werden kann, dass er wieder zum Verweilen einlädt und seiner Mittelpunktfunktion entspricht. Begründung: Der Platz gegenüber dem Alten Rathaus ist derzeit wenig attraktiv. Auf der kleinen Fläche sind wahllos Elektroschaltschränke aufgestellt, das wenige Grün ist ungepflegt und die Fassaden der den Platz umgebenden Bebauung sind ziemlich desolat - einschließlich der Fassade des von der ABG verwalteten Alten Rathauses. Hier sind neue Konzeptionen gefragt. Vielleicht wäre die Einleitung eines städtebaulichen Wettbewerbs eine Idee, die weiterführen kann, zumal in einigen Jahren die Wilhelmshöher Straße auch an dieser Stelle saniert worden sein soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.03.2022, OM 1774 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1456 Antrag vom 25.07.2023, OF 496/11 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1752 Anregung an den Magistrat vom 11.09.2023, OM 4349 Aktenzeichen: 66-0
Haushalt 2023 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Anwohnerparken in Seckbach einführen
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2023, OF 397/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Anwohnerparken in Seckbach einführen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden ausreichend finanzielle Mittel im Haushalt geplant, damit für Seckbach eine Parkraumbewirtschaftung mit Anwohnerparken eingeführt werden kann. Begründung: Der Parkdruck in Seckbach ist hoch. Verstärkt wird dies durch die Baustelle auf der Wilhelmshöher Straße und durch Pendler, die Seckbach als kostenlose Abstellmöglichkeit für ihre Pkws nutzen, um dann die letzten Meter in die Innenstadt zur Arbeit zu gelangen. Seit der Einführung der Parkraumbewirtschaftung in Bornheim weichen die Pendler vermehrt nach Seckbach aus. Dem soll nun durch eine konsequente Parkraumbewirtschaftung mit der Einführung von Anwohnerparken in Seckbach sowie durch regelmäßige Kontrollen entgegengewirkt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 2 2023 Die Vorlage OF 397/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Halbsatz des Tenors wie folgt lautet: "(. .) damit für den westlichen Teil Seckbachs, Melsunger Straße, Im Heimgarten und der Eschweger Straße eine Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparken eingeführt werden kann." Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHaushalt 2023 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Programm zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2023, OF 402/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Programm zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns Vorgang: EA 6/22 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, die notwendigen Mittel für die Planung zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns in den Haushalt 2023 einzustellen. Der Planungsbereich sollte in einem größeren Radius rund um das Seckbacher Rathaus mit Schwerpunkt auf der Bebauung an der Wilhelmshöher Straße liegen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2023 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2024 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Bei der Stadtteilbegehung in Seckbach am 13.09.2012 wurde seitens des Planungsdezernenten, des Stadtplanungsamts und der Wirtschaftsförderung zugesagt, bis zum Frühjahr 2013 Vorschläge zur Verbesserung, der im Antragstext genannten Punkte, dem Ortsbeirat vorzulegen. Bis heute liegen diese Vorschläge dem Ortsbeirat nicht vor. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 14.03.2022, EA 6 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 7 2023 Die Vorlage OF 402/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenHaushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau der Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs: Wiederherstellung der Wegeverbindung zwischen Zeuläckerstraße und Wilhelmshöher Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.03.2023, OF 407/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau der Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs: Wiederherstellung der Wegeverbindung zwischen Zeuläckerstraße und Wilhelmshöher Straße Vorgang: EA 12/22 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten die ehemalige Wegeverbindung zwischen dem Wendekreisel am Ende der Wilhelmshöher Straße und der Zeuläckerstraße wiederherzustellen. Für die Herstellung des Baurechts, die Planung und den Bau sowie den erforderlichen Erwerb von Grundstücken, für die Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs, sind die notwendigen Mittel in den Haushalt 2023 einzustellen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2023 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2024 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Mit dem Bau der Autobahn A 661 wurde der ehemals vorhandene Verbindungsweg zerstört und nicht wieder hergerichtet. Der Weg stellt eine sinnvolle, kurze Verbindung zu den Kleingärten bzw. zur Wilhelmshöher Straße und zur Heinz-Herbert-Karry-Straße dar. Bei zwei Ortsterminen befürworteten Vertreter/innen des Amts für Bau und Immobilien (ABI) die Wiederherstellung der gewünschten Wegeverbindung. Derzeit erarbeitet das ABI einen Kostenrahmen für die beabsichtigte Maßnahme. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 14.03.2022, EA 12 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 10 2023 Die Vorlage OF 407/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenElektro-/Wasserstoffbusse auf Linie M43
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM 3542 entstanden aus Vorlage: OF 159/16 vom 18.01.2023 Betreff: Elektro-/Wasserstoffbusse auf Linie M43 Vorgang: OM 533/21 OBR 16; ST 707/22 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Busl inie M43 eine hohe Priorität bei dem Austausch von Bussen mit Verbrennungsmotoren zu alternativen Antrieben erhält. Begründung: Der M43 zeichnet sich als Metrolinie durch viele hunderte Fahrten am Tag aus und diese Entwicklung der Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs sieht der Ortsbeirat 16 sehr positiv. Allerdings bedeutet dies auch eine erhöhte Belastung für Anwohnerinnen und Anwohner; insbesondere in den Streckenabschnitten der Bergen-Enkheimer Marktstraße und der Seckbacher Wilhelmshöher Straße. In diesen Straßen besteht die Besonderheit, dass die Bebauung an vielen Stellen nur ein bis zwei Meter von der Straße entfernt liegt. Zudem ist die Strecke insgesamt von vielen Steigungen geprägt, was zu einem erhöhten Schadstoffausstoß der aktuellen Dieselantriebe führt. Alternative Antriebe würden hier für eine substanzielle Verbesserung sorgen. Der Ortsbeirat bittet dies bei der Priorisierung und bei den Untersuchungen (siehe Stellungnahme ST 707) zu beachten, obgleich die Strecke nicht durch innenstadtnahe Stadtteile führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 533 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 707 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1215 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92-11
Radweg/Schulweg zwischen Seckbach und Enkheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM 3540 entstanden aus Vorlage: OF 148/16 vom 22.11.2022 Betreff: Radweg/Schulweg zwischen Seckbach und Enkheim Vorgang: OM 5529/19 OBR 16; ST 489/20 Der Magistrat wird gebeten, die Verbindung von Seckbach nach Enkheim über den Seckbacher Bitzweg und Am Enkheimer Weimerhaus zu befestigen und als (Schul-) Radweg herzurichten. Der Magistrat wird gebeten, die hierfür notwendige Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde zeitnah einzuholen. Begründung: Die Schule am Ried in Bergen-Enkheim wird durch eine signifikante Anzahl an Schülern aus Seckbach besucht, die zum Teil mit dem Rad ihren Schulweg antreten wollen. Als Radweg zwischen Seckbach und Enkheim wird jedoch lediglich die Strecke Gwinnerstraße - Am Seckbacher Ried - Voltenseeweg - Vilbeler Landstraße offiziell ausgewiesen. Dieser ist aber sehr schmal, matschig und bei schlechtem Wetter nahezu nicht passierbar. Als Schulweg ist diese Strecke denkbar ungeeignet. Die Strecke Seckbacher Bitzweg - Am Enkheimer Weimerhaus würde sich als Radweg deutlich besser eignen. Sie ist jedoch selbst bei schönem Wetter für Radfahrer aufgrund der tiefen Schlaglöcher und auch aufgrund der fast das ganze Jahr über vorhandenen Nässe nicht passierbar. Diese Strecke wurde bereits in der Anregung an den Magistrat vom 03.12.2019, OM 5529, als Radweg vorgeschlagen. In der Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 489, hieß es dazu: "Der Magistrat hat die Streckenführung konzeptionell geprüft. Die Ausarbeitung einer Detailplanung im Rahmen der Erstellung einer Gesamtkonzeption für den Radverkehr ist grundsätzlich möglich. Da die angeregte Streckenführung durch ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) der Zone I bzw. Zone II führt, ist zunächst die Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde einzuholen. ..." Quelle der Karte: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1216 Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5271 Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5272 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66-2
Müllbehälter entlang der ehemaligen Straßenbahntrasse in Seckbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2023, OM 3490 entstanden aus Vorlage: OF 378/11 vom 18.01.2023 Betreff: Müllbehälter entlang der ehemaligen Straßenbahntrasse in Seckbach Der Magistrat wird gebeten, entlang der ehemaligen Straßenbahntrasse auf dem Kirchbergweg und an folgenden weiteren Straßen in Seckbach Müllbehälter aufzustellen: - An der Ecke Klingenweg/Kirchgasse; - an der Kreuzung Kirchbergweg/Wilhelmshöher Straße; - an der Kreuzung Kirchbergweg/Wallfahrtsweg; - an der Kreuzung Kreuzweg/Berger Weg; - an der Ecke Am Seckbacher Preul/Gwinnerstraße; - an der Ecke In den Teichen/Hochstädter Straße; - a m Ende des Gela Gartens/In den Teichen. Begründung: Diese Wege und Straßen sind beliebt bei vielen Spaziergängerinnen und Spaziergängern. Leider sammelt sich entlang dieser Wege viel Müll an. Müllbehälter sollen die Spaziergängerinnen und Spaziergänger ermutigen, den Kleinmüll dort zu entsorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2023, ST 958 Aktenzeichen: 66-0
Haushalt 2023 Grundsanierung Hofhausstraße in die Wege leiten
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2023, OF 404/11 Betreff: Haushalt 2023 Grundsanierung Hofhausstraße in die Wege leiten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Grundsanierung der Hofhausstraße von der Kreuzung Wilhelmshöher Straße bis Nußgartenstraße jetzt unverzüglich in die Wege zu leiten, d.h. die entsprechende Planung zu veranlassen und die nötigen Finanzmittel in den Haushalt 2023 einzustellen. Begründung: Die Hofhausstraße ist auf der Strecke Nußgartenstraße bis Wilhelmshöher Straße völlig marode. Trotz stark erhöhtem Verkehrsaufkommen in den letzten 10 Jahren ist in die Straßenerhaltung nicht investiert worden. Streckenweise ähnelt die Straße mehr DDR-Straßen in Ost-Brandenburg nach der Wiedervereinigung, als Verkehrsstraßen einer westlichen Großstadt mit hohem Verkehrsaufkommen. Diese systematische Vernachlässigung Seckbachs durch das städtische Verkehrsdezernat im Laufe der letzten 12 Jahre muss ein Ende haben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 404/11 wird durch die Annahme der Vorlage OF 449/11 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenAbriss der Cassellabrücke beschleunigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2023, OM 3349 entstanden aus Vorlage: OF 374/11 vom 04.01.2023 Betreff: Abriss der Cassellabrücke beschleunigen Der Magistrat wird gebeten, den Abriss der Cassellabrücke über der Hanauer Landstraße so zu organisieren, dass es nicht zu wochenlangem Verkehrschaos im Frankfurter Osten kommt. Baumaßnahmen auf der Wilhelmshöher Straße in Seckbach und Baumaßnahmen Am Erlenbruch im Riederwald sorgen derzeit für tägliche Staus im Frankfurter Osten. Wenn für den Abriss des maroden Brückenbauwerks der Cassellabrücke wochenlang zwei Fahrspuren auf der Hanauer Landstraße wegfallen und der Straßenbahnverkehr entfällt, wird dies zu einer großen Staubelastung im gesamten Frankfurter Osten führen. Der Magistrat muss dies kurzfristig verhindern. Falls dies nicht veränderbar ist, muss eine Lösung zum pünktlichen Erreichen der Schulen sichergestellt werden, zum Beispiel durch zusätzliche Schulbusse. Begründung: Es ist für den Ortsbeirat nicht nachvollziehbar, warum Straßenbrücken über Autobahnen innerhalb eines Wochenendes beseitigt werden können, aber die Beseitigung einer Fußgängerbrücke den Verkehr monatelang beeinträchtigen soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1116 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66-6
Verbesserung der Sicherheit am Fußgängerüberweg Atzelbergstraße/Höhe Bushaltestelle „Atzelberg Ost“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2023, OM 3344 entstanden aus Vorlage: OF 365/11 vom 30.12.2022 Betreff: Verbesserung der Sicherheit am Fußgängerüberweg Atzelbergstraße/Höhe Bushaltestelle "Atzelberg Ost" Vorgang: OM 2186/22 OBR 11; ST 2089/22 Der Magistrat wird gebeten, wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit des Fußgängerüberweges auf Höhe der Bushaltestelle "Atzelberg Ost" zu ergreifen. Erste Maßnahmen sind gemäß Stellungnahme ST 2089 erfolgt, entfalten aber noch keine ausreichende Wirkung. Begründung: Der oben genannte Fußgängerüberweg wird von vielen Kindern und Familien auf dem Weg zur Schule, zum Kindergarten oder zum Spielplatz genutzt. Seit der Einrichtung der Baustelle auf der Wilhelmshöher Straße gibt es bei dem oben genannten Fußgängerüberweg eine mobile Ampelanlage. Mehrfach täglich wird jedoch in beide Richtungen fahrend, das Rotsignal durch Autofahrer missachtet, wodurch es immer wieder zu sehr gefährlichen Situationen für Fußgänger kommt, die den Fußgängerüberweg bei Grün überqueren wollen. Problematisch sind dabei insbesondere zwei Situationen: 1. Autofahrer, die aus Richtung der Wilhelmshöher Straße kommend den Bus an der Bushaltestelle "Atzelberg Ost" überholen, dabei ihr Rotsignal übersehen und zügig über den Fußgängerüberweg fahren, gleichzeitig können die Fußgänger bei Grün die Straße nicht einsehen, da der Bus die Sicht versperrt; 2. Autofahrer, die von Norden kommend mit hoher Geschwindigkeit um die Kurve fahren und dann von der mobilen Ampelanlage überrascht werden und nicht mehr rechtzeitig bremsen können. Hier kam es mehrfach zu Auffahrunfällen mit anhaltenden Autofahrern bzw. Beinaheunfällen mit Fußgängern, die bei Grün den Fußgängerüberweg überqueren. Zudem ist bei der linken Ampel das gelbe Licht seit Wochen defekt, was ein zusätzliches Sicherheitsrisiko darstellt. Aufgrund einer früheren Anregung (vgl. Anregung OM 2186, Stellungnahme ST 2089) wurde bereits die durchgezogene Mittelmarkierung verlängert. Trotzdem wird der Bus weiterhin überholt und die Gesamtsituation hat sich nicht gebessert. Auch der Schulelternbeirat der Zentgrafenschule weist auf die gefährliche Situation am Fußgängerüberweg hin, welcher Teil des ausgewiesenen Schulwegs ist. Daher sollen nun weitere Maßnahmen ergriffen werden, um die Sicherheit endlich wirksam zu verbessern (z. B. Hinweisschilder, Verkehrskontrollen, Warnblinkanlage, Warnblinker des haltenden Busses, Verlängerung der durchgezogenen Linie auf der Fahrbahn, komplettes Überholverbot in der Atzelbergstraße etc.). Gerne steht der Ortsbeirat auch für eine Ortsbegehung - idealerweise zu besonders kritischen Zeiten (z. B. Schul-/Kitabeginn) - zur Verfügung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2022, OM 2186 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2089 Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2023, ST 953 Antrag vom 25.07.2023, OF 489/11 Anregung an den Magistrat vom 11.09.2023, OM 4345 Aktenzeichen: 32 1
Baumpflanzung entlang der Straßenbahntrasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3216 entstanden aus Vorlage: OF 354/11 vom 19.11.2022 Betreff: Baumpflanzung entlang der Straßenbahntrasse Der Magistrat wird gebeten, entlang der Straßenbahntrasse auf dem Kirchbergweg in Seckbach, zwischen Wallfahrtsweg und Seckbacher Bitzweg, Bäume anzupflanzen. Die Bäume sind so anzupflanzen, dass ein eventueller Ausbau der Trasse zur Straßenbahnstrecke möglich bleibt. Begründung: In den letzten Jahren sind immer wieder auf dem Grünstreifen entlang der Straßenbahntrasse Bäume abgestorben, aber nicht nachgepflanzt worden. Quelle: Geoportal Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 332 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 11 am 05.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 11 am 03.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 11 am 09.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 11 am 27.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 11 am 15.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 11 am 05.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1
Überwachung des ruhenden Verkehrs im Grundschulbezirk Seckbach (Nr. 66/Zentgrafenschule) zur Verbesserung der Schulwegsicherheit
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3213 entstanden aus Vorlage: OF 350/11 vom 17.11.2022 Betreff: Überwachung des ruhenden Verkehrs im Grundschulbezirk Seckbach (Nr. 66/Zentgrafenschule) zur Verbesserung der Schulwegsicherheit Der Magistrat wird gebeten, mehr Personal bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 einzusetzen und die Kontrollen zu verschärfen. Schwerpunkte sollen Straßen sein, welche gemäß Schulwegeplan als empfohlene Schulwege für Kinder ausgewiesen sind und deren Sicherheit durch Fahrzeuge, die den Platz beengen bzw. die Sicht der Kinder auf die Straße rauben, eingeschränkt werden. Besonders zu achten ist dabei auf Missachtung des Parkverbots, parkende Autos auf Gehwegabsenkungen sowie parkende Autos auf dafür nicht zugelassenen Flächen wie Fußwege in verkehrsberuhigten Bereichen oder in Ampelbereichen. Schwerpunktmäßig sollen die Kontrollen morgens und nachmittags (Unterrichtsstart und -ende) in folgenden Straßen erfolgen: - Arolser Straße; - Atzelbergstraße; - Auerfeldstraße; - Zentgrafenstraße; - An der Marienkirche; - Alt-Seckbach und Hintergasse; - Heinz-Herbert-Karry-Straße; - Wilhelmshöher Straße; - Im Trieb; - Zeuläckerstraße; - Hochstädter Straße. Begründung: Die empfohlenen Fußwege im Schulwegeplan sollen es Kindern ermöglichen, sicher zur Schule zu gelangen. In Seckbach sind viele Fußwege (z. B. in der Wilhelmshöher Straße) ohnehin sehr schmal. Hinzu kommt, dass in vielen Straßen parkende Autos den Platz für die Kinder auf den Fußwegen reduzieren oder die Sicht deutlich beeinträchtigen. Die Strafgebühren bei Parkverstößen sind adäquat deutlich angehoben worden, allerdings findet in Seckbach praktisch keine Überwachung von Regelverstößen statt. Dies ist ein Sicherheitsrisiko für Schulkinder. Hier muss dringlich eine zahlenmäßige Erweiterung der Kontrollen vor allem wochentags zu besonders kritischen Uhrzeiten (Unterrichtsstart und -ende) erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 812 Aktenzeichen: 32 1
Ideen
U-Bahn Verlängerung von der Borsigallee nach Bergen
Um die Menschen in den Stadtteilen Bergen-Enkeim und Seckbach besser an das öffentliche Netz anzuschließen, könnte eine U-Bahn über die ehemalige Straßenbahnstrecke von der Borsigallee bis nach Bergen-Enkheim fahren. Es könnte eine der derzeit nach Enkheim fahrenden U-Bahn der Linie U4 und U7 an der Haltestelle Gwinnerstraße abgezweigt werden und durch die Gwinnerstraße an der Leonhardsgasse vorbei über den Kirchbergweg zur Vilbeler Landstraße nach Bergen fahren. Somit wäre nicht nur Seckbach sondern auch Bergen besser angebunden. Diese Verbindung würde die Buslinie M43 entlasten sowie die Buslinien 41 und 44. Fotos von der ehemaligen Straßenbahnlinie gibt es auf Tramrider.de
U-Bahn Verlängerung von der Borsigallee nach Bergen
Um die Menschen in den Stadtteilen Bergen-Enkeim und Seckbach besser an das öffentliche Netz anzuschließen, könnte eine U-Bahn über die ehemalige Straßenbahnstrecke von der Borsigallee bis nach Bergen-Enkheim fahren. Es könnte eine der derzeit nach Enkheim fahrenden U-Bahn der Linie U4 und U7 an der Haltestelle Gwinnerstraße abgezweigt werden und durch die Gwinnerstraße an der Leonhardsgasse vorbei über den Kirchbergweg zur Vilbeler Landstraße nach Bergen fahren. Somit wäre nicht nur Seckbach sondern auch Bergen besser angebunden. Diese Verbindung würde die Buslinie M43 entlasten sowie die Buslinien 41 und 44. Fotos von der ehemaligen Straßenbahnlinie gibt es auf Tramrider.de
Fußgängerüberweg Wilhelmshöher Straße Höhe Völp
Die Überquerung der Wilhelmshöher Straße Höhe Leonhardsgasse ist für Fußgänger sehr gefährlich. Hier würde ein Zebrastreifen oder eine Fußgängerampel die Gefahr entschärfen.
fehlender Fußgängerüberweg Atzelbergstraße/Arolser Straße
Beschreibung: Durch die Sanierung der Wilhelmshöher Straße und der damit verbundenen Umleitung des Verkehrs über den Atzelberg gibt es hier ein sehr hohes Verkehrsaufkommen und die Überquerung der Fahrbahn in Richtung Lidl und der Schule für Anwohner und auch Schüler ist manchmal nur schwer möglich. Es fehlt an dieser Stelle dringend ein Fußgängerüberweg!
Spielplatz /Kleinkinder und Kinder unterhalb der Wilhelmshöher Straße
Der Stadtteil Seckbach benötigt noch einen Spielplatz unterhalb der Wilhelmshöher Straße. Es gibt einen attraktiven Spielplatz im Huthpark. Dieser ist jedoch bei einer Einwohnerzahl von über 10.000 Personen nicht ausreichend. Ich plädiere daher dafür einen neuen attraktiven Spielplatz in der Nähe der Zentgrafenschule zu bauen, um Spielmöglichkeiten für Kinder zu haben und den Eltern einen Treffpunkt zu geben, an welchen sie sich mit ihren Kindern außerhalb der eigenen Wohnung treffen können. Spielplätze bieten attraktive Spiel- und Gestaltungsmöglichkeiten für Kinder verschiedener Altersgruppen.
Lohrberglinie 83 über den Klingenweg hinaus zur Vilbeler Ldstr. > B521 zur BGU.
Hinsichtlich der Problematik am Lohrberg und der ständigen Behinderungen nicht nur der Buslinie 83, möchte ich folgenden Vorschlag zur Prüfung vortragen. Aktuell dreht der Minibus von der Friedberger Ldstr. kommend auf dem Parkplatz Lohrberg. Allein hier ist ein Wenden kaum möglich. Ich bitte den Magistrat zu Prüfen, den Bus weiter zu verlängern über den Berger Weg hinaus zum Klingenweg bis zur Vilbeler Ldstr. Ab hier links über die B521 > Fertighausausstellung, links > Friedberger Ldstr. Ein mitbedienen der Haltestellen der Linie 551 sollte hinsichtlich der Umlaufzeit geprüft werden. Folgende Punkte sind jedoch zu beachten. Da nur ein Kurs auf der Linie 83 verkehrt, muss die Umlaufzeit exakt kalkuliert werden. Keine Wendezeit und wenden am Lohrberg. "Ringlinie" Ob die Verbleibende Fahrzeit ausreicht um am der Friedberger Warte eine Wendezeit von 5 Minuten zu erreichen müsste geprüft werden. Des weiteren muss die Schranke im Klingenweg verändert werden. Eine komplette Entfernung wäre natürlich am einfachsten, jedoch würden kein KFZ Führer die Fahrverbote für den KFZ Verkehr beachten. Daher sollte geprüft werden, die Schranke zunächst so weit wie möglich in Richtung Wohngebiet zu setzen um den Weg für den elektrischen Anschluss zu verkürzen. Die Schranke sollte entsprechend mittel Schlüsselschalter oder gewichtsabhängiger Schleife für den Bus befahrbar sein. Die Anforderung mittels Funkanforderung halte ich für zu anfällig. Es wäre schon wenn dieser Vorschlag in weitere Anträge von örtlichen Fraktionen einfließen würde.