Meine Nachbarschaft: Vilbeler Landstraße
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Keine Öffnung des Berger Wegs/Klingenwegs nach Bergen
Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4256 entstanden aus Vorlage: OF 197/16 vom 26.06.2023 Betreff: Keine Öffnung des Berger Wegs/Klingenwegs nach Bergen Der Magistrat wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Berger Weg/Klingenweg nicht als Einbahnstraße nach Bergen freigegeben wird. Begründung: Der Frankfurter Presse vom 23.06.23 ist zu entnehmen, dass das Verkehrsdezernat plant, den Berger Weg/Klingenweg zur Einbahnstraße zu machen und die Linie 83 (Lohrberg-Bus) über Bergen zur Friedberger Landstraße fahren zu lassen. Eine Probefahrt soll noch vor den Sommerferien stattfinden (Frankfurter Neue Presse, 23.06.23/Lokales Sommer, Sonne, sinnlose Staus, Keine Lösung für den Lohrberg in Sicht - Erneut Vorstoß für Ringbus-Linie). Die Maßnahme soll ergriffen werden, um das sommerliche Verkehrschaos am Lohrberg zu beruhigen. Eine Öffnung des Berger Wegs/Klingenwegs nach Bergen würde ein enormes Verkehrsaufkommen nach Bergen in ein Wohngebiet bewirken. Das Wohngebiet rund um den Berger Teil des Klingenwegs ist durch verkehrsberuhigende Maßnahmen gekennzeichnet. 30er-Zone, Spielstraßen und versetzte Haltebuchten machen das Straßenbild aus. Auch wurde die Schranke vor ca. zwei Jahrzehnten aus gutem Grund dort eingerichtet. Es ist den Anwohnerinnen und Anwohnern verständlicherweise weder zu vermitteln noch zuzumuten, warum in Zeiten von Umwelt- und Naturschutz sowie Verkehrsberuhigung im Frankfurter Innenstadtbereich ein Wohngebiet im Außenbezirk direkt an einem Naherholungsgebiet für motorisierten Durchgangsverkehr geöffnet werden soll. Der Berger Weg/Klingenweg wird als Fahrradstrecke stark genutzt und zwischen dem motorisierten Verkehr und den Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern auf dem einspurigen Weg würde ein erhöhtes Unfallrisiko entstehen. Das Busangebot für Besucher des Lohrbergs würde durch die vorgeschlagene Lösung unattraktiver gemacht werden, da sich die Fahrtzeit deutlich erhöht. Generell wird eine Abstimmung mit dem und Einbindung des Ortsbeirates 16 als dringend erforderlich angesehen. Insbesondere auf Grund der Tatsache, dass es sich bei dem Berger Weg/Klingenweg um eine hochfrequentierte Wander- und Radstrecke handelt, setzt sich der Ortsbeirat Bergen-Enkheim für eine klare Einschränkung des motorisierten Individualverkehrs ein. Mit einem Konzept, welches mobilitätseingeschränkten Menschen und Gartennutzerinnen und Gartennutzern eine angenehme Anfahrt mittels Auto ermöglicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2231 Aktenzeichen: 32-1
Trinkbrunnen BergenEnkheim
Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4257 entstanden aus Vorlage: OF 198/16 vom 26.06.2023 Betreff: Trinkbrunnen Bergen-Enkheim Der Magistrat setzt sich dafür ein, dass an der Endhaltestelle der U-Bahn-Station "Enkheim" und auf dem Schelmenburgplatz/Ecke Marktstraße in Bergen ein Trinkbrunnen aufgestellt wird. Begründung: Der Hessische Hitzeaktionsplan (HHAP) beinhaltet auch Empfehlungen für die kommunale Ebene. Bis 2025 sollen Landkreise und Städte eigene Hitzeaktionspläne erstellen. In Hitzeaktionsplänen werden auch langfristige Maßnahmen der Infrastrukturveränderung gefordert (siehe Hochschule Fulda, Arbeitshilfe zur Entwicklung und Implementierung eines Hitzeaktionsplans für Kommunen, 2023) Ein Trinkbrunnen zählt zu solchen Maßnahmen. Die zwei vorgeschlagenen Standorte bündeln verschiedene Vorteile: - Die U-Bahn-Station als auch die Busstation Marktstraße/Landgraben unweit des Schelmenburgplatzes wird von vielen Nahverkehrsteilnehmern genutzt. - Die Stationen sind für die Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils gut zugänglich und zentral. - Ein Brunnen ist durch die vorhandenen Wasseranschlüsse relativ einfach zu errichten. In den sommerlichen Hitzephasen müssen Schutzmaßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger ergriffen werden. Die Standorte sind für eine solche Maßnahmen besonders geeignet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1776 Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6031 Aktenzeichen: 79-2
Baumpflanzungen in Bergen-Enkheim
Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4258 entstanden aus Vorlage: OF 200/16 vom 26.06.2023 Betreff: Baumpflanzungen in Bergen-Enkheim Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen des Vorstoßes, 10.000 neue Bäume in Frankfurt zu pflanzen, Vorschläge des Ortsbeirates 16 zu Baumneu- und Wiederbepflanzungen aus diesem und zukünftigen Anträgen aufzugreifen. Das Anpflanzen von Bäumen bietet Schatten und Verdunstungskälte, nimmt Staub aus der Umgebung auf und ist Teil jeder Klimawandelmitigations- und -adaptionsstrategie. Vorschläge: 1. Schule am Ried Hier bieten sich zwei Standorte (siehe Fotos) besonders an, da hier von außen betrachtet keine weiteren Nutzungsmöglichkeiten bestehen und mitunter sogar für unberechtigtes Parken auf der Grünfläche genutzt werden. Eine Fläche war in der Vergangenheit bereits mit einem Baum bepflanzt. 2. Triebstraße 34 Hier wurde ebenso ein Baum entfernt. Eine Wiederbepflanzung wird erwünscht. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 1985 Aktenzeichen: 67-0
Wilde und illegale Nutzung im Landschaftsschutzgebiet Zone I zwischen Vilbeler LandstraĂźe, Florianweg und TaschnerstraĂźe
Anregung vom 13.06.2023, OA 367 entstanden aus Vorlage: OF 193/16 vom 13.06.2023 Betreff: Wilde und illegale Nutzung im Landschaftsschutzgebiet Zone I zwischen Vilbeler LandstraĂźe, Florianweg und TaschnerstraĂźe Die Stadtverordnetenversammlung möge beschlieĂźen: Der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen, wann er endlich die wilden und illegalen Nutzungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I in Enkheim beenden wird. BegrĂĽndung: In dem vorbezeichneten Gebiet zwischen der Vilbeler LandstraĂźe im Westen, dem Florianweg im Norden und der TaschnerstraĂźe im SĂĽden befinden sich seit Jahrzehnten viele Kleingärten (keine Kleingartenanlage) und hausnahe Gärten. Diese wurde ursprĂĽnglich von dem jeweiligen EigentĂĽmer der GrundstĂĽcke genutzt. Seit vielen Jahren werden diese GrundstĂĽcke aber von nicht nutzungsberechtigten Personen besetzt, die diese GrundstĂĽcke illegal fĂĽr sich nutzen. Dabei werden diese GrundstĂĽcke im Landschaftsschutzgebiet Zone I neben einer gärtnerischen Nutzung zur illegalen Errichtung von GartenhĂĽtten, Grillplätzen, fĂĽr Materialablagerungen, zum Abstellen von Fahrzeugen aller Art und fĂĽr viele weitere Tätigkeiten verwendet, die grundsätzlich in einem Landschaftsschutzgebiet nicht gestattet sind. Gleichwohl unternimmt die Stadt Frankfurt am Main, obwohl seit vielen Jahren immer wieder vom Ortsbeirat und den betroffenen EigentĂĽmern hierzu aufgefordert, nichts, um die illegale Nutzung zu beenden. BegrĂĽndet wird dies unter anderem damit, dass die Stadt nicht ĂĽber genĂĽgend Personal verfĂĽge. Hierbei handelt es sich um eine offensichtliche Ausrede, denn in anderen Gebieten, in denen sich rechtmäßige EigentĂĽmer von GrundstĂĽcken möglicherweise Verstöße gegen Bestimmungen des Landschaftsschutzes zuschulden kommen lassen, werden Verstöße von der Stadt bis hin zur Beseitigung der rechtswidrigen Nutzung verfolgt. In dem betroffenen Gebiet in Enkheim, in dem ja nicht nur gegen Bestimmungen fĂĽr ein Landschaftsschutzgebiet verstoĂźen wird, sondern auch die EigentĂĽmer durch die illegale Nutzung in ihren Rechten beeinträchtigt werden, unternimmt die Stadt Frankfurt demgegenĂĽber nichts. Damit verstößt die Stadt Frankfurt am Main eklatant gegen ihre Verpflichtung, Verstöße jeglicher Art im Stadtgebiet gleichermaĂźen zu ahnden und unrechtmäßige Nutzungen ĂĽberall im Stadtgebiet zu unterbinden. Die geschädigten EigentĂĽmer selbst haben keinerlei Chance, die illegale Nutzung ihrer GrundstĂĽcke selbst durch geeignete MaĂźnahmen zu beenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.01.2023, OF 160/16 Bericht des Magistrats vom 28.08.2023, B 328 Zuständige AusschĂĽsse: Ausschuss fĂĽr Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 21.06.2023 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses fĂĽr Klima- und Umweltschutz am 06.07.2023, TO I, TOP 125 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschlieĂźen: Der Vorlage OA 367 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRĂśNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, Ă–koLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= PrĂĽfung und Berichterstattung) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.07.2023, TO II, TOP 62 Beschluss: Der Vorlage OA 367 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRĂśNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, Ă–koLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Gartenpartei (= PrĂĽfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3627, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023 Aktenzeichen: 79-1
Wiederherstellung von Sitzgelegenheiten
Anregung an den Magistrat vom 13.06.2023, OM 4078 entstanden aus Vorlage: OF 189/16 vom 07.05.2023 Betreff: Wiederherstellung von Sitzgelegenheiten Der Magistrat wird gebeten, auf dem parallel zur Bergen-Enkheimer Marktstraße und dem Berger Schützenhaus (L 3209) verlaufenden Berger "Panorama Weg" die vorhandenen Sitzbänke und Papierkörbe erneuern bzw. sanieren zu lassen. Begründung: Der Wanderweg wird gerne genutzt. Jedoch fehlen gerade für die älteren Ruhesuchenden entsprechende Gelegenheiten zum Ausruhen und Genießen der Landschaft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2023, ST 1879 Aktenzeichen: 67-0
Anbringung Fahrbahnmarkierung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße
Anregung an den Magistrat vom 05.06.2023, OM 3994 entstanden aus Vorlage: OF 458/11 vom 19.05.2023 Betreff: Anbringung Fahrbahnmarkierung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnmarkierungen auf der Wilhelmshöher Straße und der Hofhausstraße wieder anzubringen, da derzeit insbesondere in Kreuzungsbereichen die Autofahrer keine hinreichenden Orientierungspunkte haben. Begründung: Der Zustand der Straßen Wilhelmshöher Straße und Hofhausstraße ist denkbar schlecht. Zudem fehlen mittlerweile fast völlig die gebotenen Fahrbahnmarkierungen, um den Autoverkehr insbesondere in den Kreuzungsbereichen ausreichend zu lenken. Es besteht Unfallgefahr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1750 Aktenzeichen: 66-7
Beleuchtung, Bänke und Abfallbehälter auf der ehemaligen Straßenbahntrasse Kirchbergweg (Seckbach)
Anregung an den Magistrat vom 05.06.2023, OM 3996 entstanden aus Vorlage: OF 460/11 vom 19.05.2023 Betreff: Beleuchtung, Bänke und Abfallbehälter auf der ehemaligen Straßenbahntrasse Kirchbergweg (Seckbach) Der Magistrat wird gebeten, auf dem Fußweg auf der ehemaligen Straßenbahntrasse Kirchbergweg von Seckbach nach Bergen-Enkheim Bänke aufstellen und mehrere Abfallbehälter nebst Spendern für Hundekotbeutel installieren zu lassen, um die Nutzung dieses Weges für die Bevölkerung noch attraktiver zu machen. Der Magistrat wird ebenfalls gebeten, für eine angemessene Beleuchtung der ehemalig en Straßenbahntrasse zu sorgen. Begründung: Der Fußweg auf der alten Straßenbahntrasse wird von Spaziergängern gerne genutzt. Für eine Rast sind Bänke sehr willkommen und Spaziergänger und Hundeführer würden es sehr begrüßen, wenn die tierischen Hinterlassenschaften ordnungsgemäß in Abfallbehältern entsorgt werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2093 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 09.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I
Antrag vom 21.05.2023, OF 183/16 Betreff: Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1.Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Frankfurt, um die gesetzlichen Grundlagen (Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet) zum Schutz des Landschaftsschutzgebiets an der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg in Bergen-Enkheim zu erreichen? 2. Wie viele Verstöße gegen gesetzliche Grundlagen des Landschaftsschutzes wurden in dem Bereich in den letzten Jahren registriert? 3. Um welche Verstöße handelt es sich? 4. Werden die Grundstückseigentümer über die Vorschriften (Rechte und Pflichten) in Landschaftsschutzgebieten hingewiesen? 5. Wie erfolgt diese Information und wann wurde diese letztmalig durchgeführt? 6. Welche personellen Ressourcen bestehen bei der Stadt Frankfurt zur Kontrolle der Landschaftsschutzgebiete der Zone I? 7. Wie häufig werden Kontrollgänge im Bereich der Landschaftsschutzgebiete in Bergen-Enkheim durchgeführt? 8. Wird der Zustand der einzelnen Parzellen regelmäßig festgehalten, um Veränderungen im Landschaftsschutzgebiet zu dokumentieren? 9. Was muss passieren, damit die zuständigen Behörden tätig werden? Begründung: Bei dem Gebiet zwischen der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg in Bergen-Enkheim handelt es sich um ein Landschaftsschutzgebiet der Zone I. Der Ortsbeirat hatte im Jahr 2000 um eine Herabstufung von Zone II auf Zone I gebeten, um so die dort seit Jahrzehnten vorhandenen Kleingärten und hausnahen Gärten langfristig sicherzustellen und die Zugänglichkeit der öffentlichen Grünflächen gewährleistet bleibt. Leider kommt es in diesem Bereich immer wieder zu Konflikten mit Anrainern, weil die notwenigen Informationen über das richtige Verhalten in Landschaftsschutzgebieten und ausreichende regelmäßige Kontrollen fehlen. Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde haben im Ortsbeirat mitgeteilt, dass sie keine Kapazitäten dafür haben, wirksam gegen illegale Bauten und andere Verletzungen der rechtlichen Grundlage in Landschaftsschutzgebieten der Zone I. vorzugehen, weil ihre Prioritäten in Landschaftsschutzgebieten der Zone II liegen müssten. Das kann aber nicht heißen, dass niemand die dort vorhandenen Zustände überprüft und gegen Missachtungen der Verordnungen vorgeht. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.01.2023, OF 160/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 8 Die Vorlage OF 183/16 wird zum gemeinsamen Antrag von WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 690 2023 1. Die Vorlage OF 160/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 182/16 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 183/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 3. Annahme bei Enthaltung LINKE. und BFF
Widerrechtliche Eingriffe im LSG I zwischen Florianweg und Taschnerstraße endlich beenden!
Antrag vom 20.05.2023, OF 182/16 Betreff: Widerrechtliche Eingriffe im LSG I zwischen Florianweg und Taschnerstraße endlich beenden! Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Der Magistrat wird dazu aufgefordert zu veranlassen, dass seitens der Unteren Naturschutzbehörde endlich allen vergleichbaren widerrechtlichen Bebauungen und Nutzungen im Landschaftsschutzgebiet I zwischen dem Florianweg und der Taschnerstraße (Flur 45 Im Weimerhaus/Am Entenbach) in einem räumlich zusammenhängenden Verfahren nachgegangen und deren Beseitigung bzw. Beendigung durchgesetzt wird. Begründung: Die Missstände im Bereich zwischen dem Florianweg und der Taschnerstraße, Flur 45 (Im Weimerhaus/Am Entenbach) sind dem Magistrat hinlänglich bekannt, wie er selbst in seiner ST 1230 vom 20.05.2022 ausführt. Natur- und landschaftsschutzrechtliche Genehmigungen für die dort durchgeführten baulichen Anlagen und Nutzungen wurden laut Stellungnahme des Magistrats nicht erteilt. Dass die personelle Ausstattung der Unteren Naturschutzbehörde nicht ausreicht, um die stetig wachsenden Anforderungen des Natur- und Landschaftsschutzes im Stadtgebiet von Frankfurt zu bewältigen, kann nicht länger als Ausrede dafür in Kauf genommen werden, um in dieser Angelegenheit untätig zu bleiben. Die Behörde mag in ihrer Arbeitsweise und mit ihren begrenzten Personalressourcen priorisiert nach FFH-Gebiet, LSG II und LSG I vorgehen, was grundsätzlich sicherlich sinnvoll erscheint. In diesem Fall jedoch, der seit vielen Jahren akut ist und in dem die illegalen Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet immer gravierendere Ausmaße annehmen, kann ein Eingreifen seitens der Unteren Naturschutzbehörde nicht länger auf die lange Bank geschoben werden, unabhängig von der Schutzkategorie des betreffenden Gebietes. Zudem ermutigt ein solch rechtsfreier Raum geradezu zu weiteren, neuen massiven Einzeleingriffen in diesem und in anderen Landschaftsschutzgebieten im Stadtgebiet, die der Magistrat in seiner Stellungnahme beklagt. Daher ist jetzt eine politische Entscheidung in Form einer konkreten Handlungsanweisung der Stadtverordnetenversammlung an den Magistrat (hier: Untere Naturschutzbehörde) erforderlich, um den widerrechtlichen Eingriffen im Landschaftsschutzgebiet zwischen dem Florianweg und der Taschnerstraße endlich in einem räumlich zusammenhängenden Verfahren nachzugehen und diese zu beenden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.01.2023, OF 160/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 8 Die Vorlage OF 183/16 wird zum gemeinsamen Antrag von WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 690 2023 1. Die Vorlage OF 160/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 182/16 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 183/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 3. Annahme bei Enthaltung LINKE. und BFF
Gartenhütten jetzt Dauerwohnungen?
Antrag vom 19.05.2023, OF 467/11 Betreff: Gartenhütten jetzt Dauerwohnungen? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob entlang der Nußgartenstraße, Seckbacher Kreuzweg und Klingenweg eine schleichende Umwidmung früherer Gartenhütten zu Dauerwohnungen stattgefunden hat, was mit dem Flächennutzungsplan für diesen Grünzug unvereinbar wäre. Begründung: Entlang der genannten Straßen sind in den letzten Jahren offenbar ehemalige Gartenhütten zu festen Dauerwohnungen umfunktioniert worden, die bereits an die normale Müllabfuhr etc. angeschlossen sind. Eine solche Grundstücksnutzung verträgt sich nicht mit den für diesen Grünzug bestehenden Festsetzungen des Flächennutzungsplans und stellt dessen Umsetzung im Gegenteil für die Zukunft in Frage. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 05.06.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 676 2023 Die Vorlage OF 467/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Schluss mit Abschleppungen zulasten der Bürger durch die ABG-Bodenmarkierungen im Bereich Fechenheim-Nord
Anregung an den Magistrat vom 24.04.2023, OM 3820 entstanden aus Vorlage: OF 434/11 vom 24.01.2023 Betreff: Schluss mit Abschleppungen zulasten der Bürger durch die ABG-Bodenmarkierungen im Bereich Fechenheim-Nord Der Magistrat wird gebeten, 1. im Bereich der Birsteiner Straße Nr. 111 bis 117, an den Eingängen zu den Häusern/Mülltonnenplätzen, Sperrflächen für die FES anzubringen und die nötigen Absenkungen am Bordstein vorzunehmen (Bild 1); 2. im Bereich der Birsteiner Straße Nr. 103 bis 109 keine Sperrflächen anzubringen und Absenkungen vorzunehmen, allerdings zwei Parkwinkel an der Parkplatzeinfahrt anzubringen (Bild 2); 3. im Bereich der Birsteiner Straße zwischen den Hausnummern 87 und 101, an der Absenkung der Mülltonnen, eine kleine Sperrfläche für die Mülltonnenabfahrt anzubringen (Bild 3); 4. im Bereich der Birsteiner Straße zwischen den Hausnummern 79 und 87, vor dem Eingangsweg, keine Sperrflächen anzubringen und Absenkungen vorzunehmen, sondern zwei Parkwinkel an der linken Parkplatzeinfahrt anzubringen. Die vorhandene Parkmarkierung ist auf die linke Seite der Einfahrt zu versetzen (Bild 4); 5. im Bereich der Birsteiner Straße zwischen den Hausnummern 73 und 79, vor dem Eingangsweg keine Sperrflächen anzubringen und Absenkungen vorzunehmen, sondern die vorhandene Absenkung zu nutzen und mit Sperrfläche zu versehen. Die Pfosten und der Zebrastreifen sind zu entfernen. Zwei Parkwinkel sind an der linken Parkplatzeinfahrt anzubringen. Die vorhandenen Sperrflächen sind zu entfernen (Bild 5); 6. im Bereich des Eingangs zur Birsteiner Straße Nr. 73 eine Absenkung für Mülltonnen und eine kleine Sperrfläche für die Mülltonnenabfahrt zu errichten. Alternativ ist der Bereich mit Parkwinkeln als Parkraum zu kennzeichnen. Mülltonnen könnten über die linke Absenkung des Parkplatzes geführt werden (Bild 6); 7. im Bereich der Birsteiner Straße Nr. 67 und 73 die zu großzügig angebrachten bogenartigen Sperrflächen links und rechts der Einfahrt zu entfernen und mit normalen Parkwinkeln wieder dem Parkraum zur Verfügung zu stellen (Bild 6); 8. im Bereich des Eingangs zur Birsteiner Straße Nr. 67 eine Absenkung für Mülltonnen und eine kleine Sperrfläche für die Mülltonnenabfahrt anzubringen. Besser wäre es, den Bereich mit Parkwinkeln als Parkraum zu kennzeichnen. Mülltonnen könnten über die linke Absenkung des Parkplatzes der Hausnummer 65 geführt werden (Bild 8); 9. im Bereich Lauterbacher Straße an den Stichstraßen Parkwinkelmarkierungen anzubringen, um das Parken auf den Ecken zu vermeiden und die Einfahrt und Sicht an den Kreuzungen nicht zu behindern; 10. im Bereich Lauterbacher Straße Nr. 4 ein Warnzeichen "Kreuzung oder Einmündung" (Verkehrszeichen 102) für die Stichstraßen anzubringen; 11. vor der Schule in der Birsteiner Straße einen neuen Zebrastreifen einzuplanen, da sich der Eingang zur Schule mit der Fertigstellung des Gebäudes verändert; 12. die Kosten für die Bordsteinabsenkungen und Fahrbahnmarkierungen in der Birsteiner Straße der ABG FRANKFURT HOLDING GmbH in Rechnung zu stellen. Begründung: Es fanden im Bereich der Birsteiner Straße massive Abschleppungen von Fahrzeugen statt. In Auftrag gegeben wurden diese Abschleppungen von der ABG FRANKFURT HOLDING GmbH. Die Abschleppungen dauern bis heute an. Es sind bereits Fahrzeuge von Bewohnern, Lehrern, Eltern und Besuchern in einer dreistelligen Anzahl abgeschleppt worden. Dies muss ein Ende finden. Es gab zur Situation bereits eine schriftliche Aussage des Magistrats, die rechtswidrigen Abschleppungen im Zusammenhang mit diesen Schildern seien legal. Dies kann aber nicht richtig sein und würde bedeuten, der Magistrat gäbe seine Herrschaft über die Beschilderung des Straßenraums in private Hände. Es gibt zwar am Zaun einen entsprechenden Hinweis der ABG FRANKFURT HOLDING GmbH (ABG), doch am Boden sind keinerlei Absenkungen oder entsprechende Markierungen (Bild 7). Im Bereich der Birsteiner Straße, bei Liegenschaften der ABG, wurde Müll oft nicht abgeholt. Die Mülltonnen konnten nicht von der FES ohne Umweg vom Müllplatz zwischen den parkenden Autos zum Müllwagen geschoben werden. Es fehlen die nötigen Fahrbahnmarkierungen oder entsprechend abgesenkten Bordsteine an den oben benannten Müllplätzen. Manche Fahrbahnmarkierungen sind sogar falsch angebracht oder sehr verwittert und nicht mehr sichtbar. Die ABG hat die Stellplätze der Mülltonnen und den Zaun verändert, aufgrund dessen diese Probleme erst entstanden sind. Für parkende Autofahrer ist nicht ersichtlich, wo ein "Spalt" für die Durchfahrt der Abfalltonnen eingehalten werden soll oder muss. Die ABG hat dafür eigene selbstgemachte Parkverbotsschilder am Zaun angebracht (Bild 7). Einige dieser Schilder der ABG sind schon von verärgerten Bürgern/Bewohnern abgerissen oder beschädigt worden. Auf der Basis dieser Schilder lässt die ABG auf Kosten der Bürger/Bewohner seit Monaten Autos abschleppen. Sogar das Auto des Postboten der DHL wurde abgeschleppt. Es wäre sehr hilfreich, endlich Markierungen oder notwendige Bordsteinabsenkungen anzubringen, damit klar wird, wie geparkt werden darf. Ein Ortstermin zur Klärung könnte sehr sinnvoll sein. Erläuterungen zur Birsteiner Straße: Bei den Einfahrten handelt es sich um Einfahrten zu privaten reinen Pkw-Parkplätzen der ABG. Der öffentliche Parkraum wird dort zugunsten des Grundstückseigentümers ABG eingeschränkt. Es gibt keinen ersichtlichen Grund, in einem Gebiet mit erhöhtem Parkdruck an breiten Pkw-Einfahrten, die Ausfahrten links und rechts der Einfahrt mit großen zusätzlichen Sperrflächen zu versehen. Ebenfalls ist die gesamten Birsteiner Straße eine Tempo-30-Zone. Weiter wird dies durch das noch ausstehende Beschildern mit "Parken nur für Pkw" im Gebiet unterstrichen. Der alte Zebrastreifen entfällt und sollte durch einen neuen Zebrastreifen mit passenden Sperrflächen ersetzt werden. Die Lage des neuen Zebrastreifens sollte gegenüber dem neuen Schuleingang der Konrad-Haenisch-Schule angebracht werden. Erläuterungen zur Lauterbacher Straße: Die Ecken an den Stichstraßen der Lauterbacher Straße werden regelmäßig zugeparkt oder die Abstände der Fluchtlinien werden nicht eingehalten. Dies führt zu Unfällen und Behinderungen. Kinder werden nicht rechtzeitig gesehen und die Übergänge für gehbehinderte Menschen aus dem Seniorenheim sind versperrt. Ein Abbiegen an den Kreuzungen wird ebenfalls erschwert. Rettungsdienste, Lieferanten und Lkws der Müllabfuhr kommen nicht mehr in die Stichstraßen. Fahrer von Lkws mit Lieferungen sowie die Müllabfuhr usw. müssen, um in die abgehenden Straßen gelangen zu können, meist rückwärts über den gegenüberliegenden Gehweg fahren. Dies stellt eine Gefahr für Fußgänger und weitere Verkehrsteilnehmer dar. Gehwegschäden sind eine weitere Folge. Wegen den zugeparkten Ecken gab es im Dezember abermals einen Unfall. Die Stichstraßen sind keine Einmündungen oder durch einen gemeinsamen abgesenkten Fußweg getrennt, sondern haben umlaufende Bürgersteige. Deswegen gilt dort rechts vor links. Dies wird oft von Verkehrsteilnehmern nicht berücksichtigt, weil es Sichtbehinderungen gibt. Ein Warnzeichen 102 "Kreuzung oder Einmündung" ist hilfreich, um Unfälle zu vermeiden. Bild 1 Bild 2 Bild 3 Bild 4 Bild 5 Bild 6 Bild 7 Bild 8 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2090 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 11 am 09.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Gestaltung des kleinen Platzes gegenüber des Rathauses Seckbach
Anregung an den Magistrat vom 24.04.2023, OM 3824 entstanden aus Vorlage: OF 440/11 vom 21.01.2023 Betreff: Gestaltung des kleinen Platzes gegenüber des Rathauses Seckbach Vorgang: OM 1774/22 OBR 11; ST 1456/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der kleine Platz in Alt- Seckbach gegenüber dem Alten Rathaus so gestaltet werden kann, dass er wieder zum Verweilen einlädt und seiner Mittelpunktfunktion entspricht. Begründung: Der Platz gegenüber dem Alten Rathaus ist derzeit wenig attraktiv. Auf der kleinen Fläche sind wahllos Elektroschaltschränke aufgestellt, das wenige Grün ist ungepflegt und die Fassaden der den Platz umgebenden Bebauung sind ziemlich desolat - einschließlich der Fassade des von der ABG verwalteten Alten Rathauses. Hier sind neue Konzeptionen gefragt. Vielleicht wäre die Einleitung eines städtebaulichen Wettbewerbs eine Idee, die weiterführen kann, zumal in einigen Jahren die Wilhelmshöher Straße auch an dieser Stelle saniert worden sein soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.03.2022, OM 1774 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1456 Antrag vom 25.07.2023, OF 496/11 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1752 Anregung an den Magistrat vom 11.09.2023, OM 4349 Aktenzeichen: 66-0
Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung und teilweise Umgestaltung der Hofhausstraße
Antrag vom 24.04.2023, OF 449/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung und teilweise Umgestaltung der Hofhausstraße Vorgang: EA 13/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für die Planung und Durchführung der Sanierung der Hofhausstraße, von der Kreuzung Wilhelmshöher Straße bis Nußgartenstraße, inkl. der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße, werden in den Haushalt 2023 eingestellt. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße, zwischen Rathausgasse und mindestens Hausnummer 16, in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der vorgenannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen, zwecks Temporeduzierung, zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2023 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2024 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Die Hofhausstraße ist auf der Strecke Nußgartenstraße bis Wilhelmshöher Straße völlig marode und dringend sanierungsbedürftig. Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Antragsteller: SPD CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 28 2023 Die Vorlage OF 449/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2023 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Anwohnerparken in Seckbach einführen
Antrag vom 03.04.2023, OF 397/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Anwohnerparken in Seckbach einführen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden ausreichend finanzielle Mittel im Haushalt geplant, damit für Seckbach eine Parkraumbewirtschaftung mit Anwohnerparken eingeführt werden kann. Begründung: Der Parkdruck in Seckbach ist hoch. Verstärkt wird dies durch die Baustelle auf der Wilhelmshöher Straße und durch Pendler, die Seckbach als kostenlose Abstellmöglichkeit für ihre Pkws nutzen, um dann die letzten Meter in die Innenstadt zur Arbeit zu gelangen. Seit der Einführung der Parkraumbewirtschaftung in Bornheim weichen die Pendler vermehrt nach Seckbach aus. Dem soll nun durch eine konsequente Parkraumbewirtschaftung mit der Einführung von Anwohnerparken in Seckbach sowie durch regelmäßige Kontrollen entgegengewirkt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 2 2023 Die Vorlage OF 397/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Halbsatz des Tenors wie folgt lautet: "(. .) damit für den westlichen Teil Seckbachs, Melsunger Straße, Im Heimgarten und der Eschweger Straße eine Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparken eingeführt werden kann." Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung)
Haushalt 2023 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Programm zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns
Antrag vom 03.04.2023, OF 402/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Programm zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns Vorgang: EA 6/22 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, die notwendigen Mittel für die Planung zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns in den Haushalt 2023 einzustellen. Der Planungsbereich sollte in einem größeren Radius rund um das Seckbacher Rathaus mit Schwerpunkt auf der Bebauung an der Wilhelmshöher Straße liegen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2023 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2024 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Bei der Stadtteilbegehung in Seckbach am 13.09.2012 wurde seitens des Planungsdezernenten, des Stadtplanungsamts und der Wirtschaftsförderung zugesagt, bis zum Frühjahr 2013 Vorschläge zur Verbesserung, der im Antragstext genannten Punkte, dem Ortsbeirat vorzulegen. Bis heute liegen diese Vorschläge dem Ortsbeirat nicht vor. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 14.03.2022, EA 6 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 7 2023 Die Vorlage OF 402/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Konzeption, Planung und Umsetzung eines Radweges zwischen Omega-Brücke im äußersten Frankfurter Osten/Fechenheim und der Wohnbebauung am Wilhelmsbader Weg an der Gre
Antrag vom 31.03.2023, OF 411/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Konzeption, Planung und Umsetzung eines Radweges zwischen Omega-Brücke im äußersten Frankfurter Osten/Fechenheim und der Wohnbebauung am Wilhelmsbader Weg an der Grenze Frankfurt-Fechenheim/Maintal-Bischofsheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind ausreichend Mittel in den Haushalt einzustellen, um eine Vorplanung, Planung und Umsetzung zu einer Ergänzung des Radwegs (Radverbindung zwischen Fechenheim Nord und Bischofsheim West über das interkommunalen Gewerbegebietes Maintal/Fechenheim am Wilhelmsbader Weg) entlang des Straßenzugs Kilianstädter Straße/Wilhelmsbader Weg an Fechenheim-Süd, Fechenheim-Nord, Enkheim und darüber hinaus zu realisieren. Die vorhandene teilweise Wegeführung durch den Fechenheimer Wald ist unter sicherheitsrelevanten Aspekten nicht ausreichend um eine gute Rad-Verbindung zwischen diesen beiden Stadtteilen zu etablieren. Begründung: Lediglich eine 65ßm lange Strecke fehlt für die oben beschreibene Verbindung per Fuß und Rad zwischen Fechenheim Nord und Bischofsheim. In der Beschreibung des interkommunalen Gewerbegebietes Maintal/Fechenheim stellt der Magistrat die gute verkehrliche Anbindung dieses Gewerbegebietes dar. Heute gehört es allerdings auch zu einer guten Verkehrsanbindung, das Ziel mit dem Fahrrad erreichen zu können. Man kann davon ausgehen, dass in diesem Gewerbegebiet viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem nahen Umfeld Maintals und Frankfurt bzw. Frankfurt-Ost kommen werden. Diesen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sollte eine gute Erreichbarkeit ihres Arbeitsplatzes mit dem Fahrrad ermöglicht werden. Außerdem sollte eine weitere gute Fahrradverbindung zwischen Fechenheim Nord und Bischofsheim neben der vorhandenen entlang der Hanauer Landstraße existieren um das Zentrum von Bischofsheim zu erreichen. . Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 14 2023 Die Vorlage OF 411/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau der Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs: Wiederherstellung der Wegeverbindung zwischen Zeuläckerstraße und Wilhelmshöher Straße
Antrag vom 24.03.2023, OF 407/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau der Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs: Wiederherstellung der Wegeverbindung zwischen Zeuläckerstraße und Wilhelmshöher Straße Vorgang: EA 12/22 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten die ehemalige Wegeverbindung zwischen dem Wendekreisel am Ende der Wilhelmshöher Straße und der Zeuläckerstraße wiederherzustellen. Für die Herstellung des Baurechts, die Planung und den Bau sowie den erforderlichen Erwerb von Grundstücken, für die Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs, sind die notwendigen Mittel in den Haushalt 2023 einzustellen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2023 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2024 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Mit dem Bau der Autobahn A 661 wurde der ehemals vorhandene Verbindungsweg zerstört und nicht wieder hergerichtet. Der Weg stellt eine sinnvolle, kurze Verbindung zu den Kleingärten bzw. zur Wilhelmshöher Straße und zur Heinz-Herbert-Karry-Straße dar. Bei zwei Ortsterminen befürworteten Vertreter/innen des Amts für Bau und Immobilien (ABI) die Wiederherstellung der gewünschten Wegeverbindung. Derzeit erarbeitet das ABI einen Kostenrahmen für die beabsichtigte Maßnahme. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 14.03.2022, EA 12 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 10 2023 Die Vorlage OF 407/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine weiteren Bäume für den Autobahnausbau opfern
Anregung vom 13.03.2023, OA 332 entstanden aus Vorlage: OF 390/11 vom 16.02.2023 Betreff: Keine weiteren Bäume für den Autobahnausbau opfern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Fechenheimer Wald keine weiteren städtischen Waldflächen mehr an die Autobahn GmbH abzutreten. Weitere Neuplanungen müssen verhindert werden. Begründung: Die Autobahn GmbH plant die Anschlussstelle Borsigallee um. Anstelle der genehmigten, eng an der Autobahn entlang geführten Auf- und Abfahrtsspuren sollen großkurvige Varianten umgesetzt werden. Dem entsprechenden Entwurf zufolge müssen dafür weitere städtische Waldflächen gerodet werden. Wie schon bei den kürzlich gerodeten Flächen für die Baustraße, ist daher mit einem Besitzeinweisungsverfahren zu rechnen. Die Stadtregierung will sich aufgrund des Klimawandels für jeden einzelnen Baum einsetzen. In diesem Sinne muss sie sich im Rahmen des Verwaltungsverfahrens gegen eine Rodung weiterer Bäume für den Autobahnausbau der A 66/A 661 stellen und der Autobahn GmbH die Besitzeinweisung versagen. Es geht nicht nur um den Erhalt der Bäume. Durch die Neuplanung kann sich das Bauprojekt erneut um weitere Jahre verzögern. Dies ist den Anwohnerinnen und Anwohnern, die jetzt schon seit Jahren an einer Großbaustelle leben, keinesfalls zuzumuten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1620 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 22.03.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.04.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 332 wird im Rahmen der Vorlage NR 587 im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz) 17. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.04.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 332 wird im Rahmen der Vorlage NR 587 im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 20. Sitzung des OBR 16 am 02.05.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OA 332 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU und BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3186, 17. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 27.04.2023 Aktenzeichen: 67-3
Baugebiet Bergen Nord
Antrag vom 07.03.2023, OF 169/16 Betreff: Baugebiet Bergen Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Planung für ein mögliches Baugebiet "Bergen Nord" weiter vorangetrieben wird und ggf. was der derzeitige Stand der Planung ist. Begründung: Im Bericht des Magistrats vom 02.03.2020, B 94 heißt es bezüglich der Reduktion des Siedlungsbeschränkungsgebietes: "Für nicht mehr betroffene unbebaute Bereiche ... würde diese Art der Beschränkung tatsächlich wegfallen. Solche Flächen finden sich vor allem im Norden von Bergen-Enkheim. Entsprechend wird hier das Baugebiet Bergen-Nord zwischen Nordring und B521 als zukünftig mögliche Entwicklungsfläche gesehen. ..." Sollten sich die Planungen hier konkretisieren, wäre es sehr wünschenswert, wenn der OBR 16 frühzeitig eingebunden würde. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 16 am 21.03.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 640 2023 Die Vorlage OF 169/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Ablehnung)
Geschwindigkeitskontrollen auf der Marktstraße
Antrag vom 04.03.2023, OF 165/16 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen auf der Marktstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der Marktstraße Richtung Osten zwischen der Erlenseerstraße und der Straße Im Triborn verstärkt Geschwindigkeitskontrollen durchführen zu lassen. Begründung: Trotz einer Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30, z. T. versetztem Parken und Einsatz des ÖPNV kommt es immer wieder zu Tempoüberschreitungen in dem genannten Bereich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 16 am 21.03.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 165/16 wurde zurückgezogen.
Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Straßenlaternen für die Grünanlage Lauterbacher Straße
Antrag vom 23.02.2023, OF 421/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Straßenlaternen für die Grünanlage Lauterbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den durch das Wohngebiet führenden unbeleuchteten Weg, zu einem sicheren Fußweg auszubauen. Für die Herstellung der Laternenbeleuchtung sind die notwendigen Mittel in den Haushalt 2023 einzustellen. Begründung: Zwischen den Wohnblöcken der Lauterbacher Straße / Birsteiner Straße befindet sich eine kleine Grünanlage. Die Zugänge und die gesamte Grünfläche sind nachts dunkel, eine Beleuchtung ist nicht vorhanden. Die Bewohnerinnen und Bewohner finden diese Dunkelheit dort sehr unangenehm. Die Anwohnerinnen und Anwohner fühlen sich in der Grünanlage bei Dunkelheit nicht sicher. Drei Laternen wären bereits ausreichend um den Weg durch die Grünanlage ausreichend auszuleuchten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 22 2023 Die Vorlage OF 421/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Radweg/Schulweg zwischen Seckbach und Enkheim
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM 3540 entstanden aus Vorlage: OF 148/16 vom 22.11.2022 Betreff: Radweg/Schulweg zwischen Seckbach und Enkheim Vorgang: OM 5529/19 OBR 16; ST 489/20 Der Magistrat wird gebeten, die Verbindung von Seckbach nach Enkheim über den Seckbacher Bitzweg und Am Enkheimer Weimerhaus zu befestigen und als (Schul-) Radweg herzurichten. Der Magistrat wird gebeten, die hierfür notwendige Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde zeitnah einzuholen. Begründung: Die Schule am Ried in Bergen-Enkheim wird durch eine signifikante Anzahl an Schülern aus Seckbach besucht, die zum Teil mit dem Rad ihren Schulweg antreten wollen. Als Radweg zwischen Seckbach und Enkheim wird jedoch lediglich die Strecke Gwinnerstraße - Am Seckbacher Ried - Voltenseeweg - Vilbeler Landstraße offiziell ausgewiesen. Dieser ist aber sehr schmal, matschig und bei schlechtem Wetter nahezu nicht passierbar. Als Schulweg ist diese Strecke denkbar ungeeignet. Die Strecke Seckbacher Bitzweg - Am Enkheimer Weimerhaus würde sich als Radweg deutlich besser eignen. Sie ist jedoch selbst bei schönem Wetter für Radfahrer aufgrund der tiefen Schlaglöcher und auch aufgrund der fast das ganze Jahr über vorhandenen Nässe nicht passierbar. Diese Strecke wurde bereits in der Anregung an den Magistrat vom 03.12.2019, OM 5529, als Radweg vorgeschlagen. In der Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 489, hieß es dazu: "Der Magistrat hat die Streckenführung konzeptionell geprüft. Die Ausarbeitung einer Detailplanung im Rahmen der Erstellung einer Gesamtkonzeption für den Radverkehr ist grundsätzlich möglich. Da die angeregte Streckenführung durch ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) der Zone I bzw. Zone II führt, ist zunächst die Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde einzuholen. ..." Quelle der Karte: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1216 Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5271 Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5272 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66-2
Elektro-/Wasserstoffbusse auf Linie M43
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM 3542 entstanden aus Vorlage: OF 159/16 vom 18.01.2023 Betreff: Elektro-/Wasserstoffbusse auf Linie M43 Vorgang: OM 533/21 OBR 16; ST 707/22 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Busl inie M43 eine hohe Priorität bei dem Austausch von Bussen mit Verbrennungsmotoren zu alternativen Antrieben erhält. Begründung: Der M43 zeichnet sich als Metrolinie durch viele hunderte Fahrten am Tag aus und diese Entwicklung der Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs sieht der Ortsbeirat 16 sehr positiv. Allerdings bedeutet dies auch eine erhöhte Belastung für Anwohnerinnen und Anwohner; insbesondere in den Streckenabschnitten der Bergen-Enkheimer Marktstraße und der Seckbacher Wilhelmshöher Straße. In diesen Straßen besteht die Besonderheit, dass die Bebauung an vielen Stellen nur ein bis zwei Meter von der Straße entfernt liegt. Zudem ist die Strecke insgesamt von vielen Steigungen geprägt, was zu einem erhöhten Schadstoffausstoß der aktuellen Dieselantriebe führt. Alternative Antriebe würden hier für eine substanzielle Verbesserung sorgen. Der Ortsbeirat bittet dies bei der Priorisierung und bei den Untersuchungen (siehe Stellungnahme ST 707) zu beachten, obgleich die Strecke nicht durch innenstadtnahe Stadtteile führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 533 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 707 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1215 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92-11
Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee
Antrag vom 13.02.2023, OF 429/11 Betreff: Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten: Wie sehen die neuen Planungen für das P+R Parkhaus Borsigallee aus? Wird im angrenzenden Wald, wie die Presse berichtete, der Restbestand an alten Eichen noch weiter dezimiert, nur um ein zweite Einfahrt ins Parkhaus zu bauen? Wie hoch werden die gesamten Baukosten sein? (inklusive der Planungskosten für die ehemalige Planung und für die Neuplanung der Einfahrt durch den Wald ins Parkhaus) Wurde für diese neue Planung eine Kosten-Nutzen-Rechnung erstellt (Business-Case) und zu welchem Ergebnis kam man dabei? Vormals war für das obere Parkdeck des Parkhauses geplant dort kommunale Sport- und Freizeitaktivitäten bereitzustellen. Ist der zukünftige Wegfall der Fläche bei der Berechnung der Kosten-Nutzen-Rechnung mit eingeflossen? Es gibt bei der Stadt Frankfurt einen Antrag für einen Satzungsentwurf für die Überdachung von großen Parkplätzen mit Solardächern um die Erwärmung in der Stadt Frankfurt einzudämmen. Gibt es dazu bereits erste Ideen von der PBG Betriebsgesellschaft für das Parkhaus Borsigallee? Begründung: In der Presse kursieren erste Zeichnungen von einer Neuplanung für die Auffahrt in das P+R Parkhaus Borsigallee. Würden diese Planungen so umgesetzt, müssten noch weitere Hektar der über dreihundert Jahre alten Eichen im Fechenheimer Forst gefällt werden. Auf einen Antrag des Ortsbeirats hin deutete die PBG bereits 2022 auf Umplanungen bei der Parkhauseinfahrt hin. Es ist in Frage zu stellen, ob bei pro Fahrzeug von 1,50€ täglichen Parkgebühren und weniger als 900 Parkplätzen diese Baukosten jemals wieder eingespielt werden können und man vom unnützen Abholzen des Waldes einmal ganz absieht. Auf die Umsetzung des beim Bau des Park+Ride Parkhauses versprochene Freizeitgelände im obersten Stock des Parkhauses wartet man immer noch, würden jetzt diese weiteren Parkplätze noch entfallen, wird sich der Business-Case noch weiter verschlechtern. Eine Aufklärung und zusätzliche Erklärung zu den momentanen Planungen der PBG bitten wir uns vorzulegen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 649 2023 Die Vorlage OF 429/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Müllbehälter entlang der ehemaligen Straßenbahntrasse in Seckbach
Anregung an den Magistrat vom 06.02.2023, OM 3490 entstanden aus Vorlage: OF 378/11 vom 18.01.2023 Betreff: Müllbehälter entlang der ehemaligen Straßenbahntrasse in Seckbach Der Magistrat wird gebeten, entlang der ehemaligen Straßenbahntrasse auf dem Kirchbergweg und an folgenden weiteren Straßen in Seckbach Müllbehälter aufzustellen: - An der Ecke Klingenweg/Kirchgasse; - an der Kreuzung Kirchbergweg/Wilhelmshöher Straße; - an der Kreuzung Kirchbergweg/Wallfahrtsweg; - an der Kreuzung Kreuzweg/Berger Weg; - an der Ecke Am Seckbacher Preul/Gwinnerstraße; - an der Ecke In den Teichen/Hochstädter Straße; - a m Ende des Gela Gartens/In den Teichen. Begründung: Diese Wege und Straßen sind beliebt bei vielen Spaziergängerinnen und Spaziergängern. Leider sammelt sich entlang dieser Wege viel Müll an. Müllbehälter sollen die Spaziergängerinnen und Spaziergänger ermutigen, den Kleinmüll dort zu entsorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2023, ST 958 Aktenzeichen: 66-0
Entfernung der Litfaßsäule auf dem Fuß- und Radweg zwischen Wächtersbacher Straße und der Birsteiner Straße
Antrag vom 24.01.2023, OF 432/11 Betreff: Entfernung der Litfaßsäule auf dem Fuß- und Radweg zwischen Wächtersbacher Straße und der Birsteiner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge: - die mitten auf dem Fußweg schlecht platzierte Litfaßsäule für ein gemeinschaftliche Nutzung des Weges ohne Sichthindernisse und Engstellen für Fahrräder und Fußgänger beseitigen oder umsetzen. - Eine Umsetzung der Litfaßsäule ist mit dem Ortsbeirat zu besprechen. Begründung: Radfahrer teilen sich bereits mit den Fußgängern den Fußweg zwischen Wächtersbacher Straße und Birsteiner Straße. Durch die Litfaßsäule kommt es zu einer erheblichen Verengung des Weges. Die Litfaßsäule versperrt den Weg an der Fahrbahnabsenkung und verengt den gemeinsamen Fuß- und Radweg um die Hälfte der Breite. Die Fahrbahnabsenkung für die Radfahrer befindet sich genau vor der Litfaßsäule. Das führt dazu das Radfahrer um die Säule Schlangenlinie fahren und erst im letzten Moment von Kindern des rechts dahinter liegenden großen Spielplatzes und den anderen Fußgängern wahrgenommen werden können. Diese Sichtbehinderung auf entgegenkommende Fahrräder, Fußgänger und spielende Kinder birgt Gefahren. Nur 60 Meter weiter, am Ende des Weges steht bereits eine zweite große Litfaßsäule. Eine Säule langt dort an dem Weg völlig aus. Der Radverkehr hat in diesem Bereich, bedingt durch die neue Nahversorgung und den gut befahrbaren Radweg, in den letzten Jahren stark zugenommen. Dazugekommen ist der neue Spielplatz mit einem größeren Angebot. Diese Radwegverbindung ist ab dem Kauflandgelände sicherer und wesentlicher angenehmer für Radfahrer in der Tempo 30 Zone entlang der Birsteiner Straße. Der Hauptfahrradweg entlang der Wächtersbacher Straße endet dort am Zebrastreifen. Ab dem Kauflandgelände auf der Wächtersbacher Straße nach Osten teilen sich nun LKW, PKWs, Motorräder, Busse und Fahrräder die schmale Fahrbahn, daher biegen die meisten Fahrradfahrer über diesen Weg ab, in die parallel verlaufende Straße. Daher hat sich an diesem Weg nun erheblich mehr Fahrradverkehr eingestellt. Foto: Privat. - Stark frequentierter gemeinsamer "Fuß und Radweg" mit sichtbehindernder Litfaßsäule im Wohngebiet - Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 432/11 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und LINKE. gegen SPD und CDU (= Annahme)
Haushalt 2023 Grundsanierung Hofhausstraße in die Wege leiten
Antrag vom 21.01.2023, OF 404/11 Betreff: Haushalt 2023 Grundsanierung Hofhausstraße in die Wege leiten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Grundsanierung der Hofhausstraße von der Kreuzung Wilhelmshöher Straße bis Nußgartenstraße jetzt unverzüglich in die Wege zu leiten, d.h. die entsprechende Planung zu veranlassen und die nötigen Finanzmittel in den Haushalt 2023 einzustellen. Begründung: Die Hofhausstraße ist auf der Strecke Nußgartenstraße bis Wilhelmshöher Straße völlig marode. Trotz stark erhöhtem Verkehrsaufkommen in den letzten 10 Jahren ist in die Straßenerhaltung nicht investiert worden. Streckenweise ähnelt die Straße mehr DDR-Straßen in Ost-Brandenburg nach der Wiedervereinigung, als Verkehrsstraßen einer westlichen Großstadt mit hohem Verkehrsaufkommen. Diese systematische Vernachlässigung Seckbachs durch das städtische Verkehrsdezernat im Laufe der letzten 12 Jahre muss ein Ende haben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 404/11 wird durch die Annahme der Vorlage OF 449/11 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verbesserung der Sicherheit am Fußgängerüberweg Atzelbergstraße/Höhe Bushaltestelle „Atzelberg Ost“
Anregung an den Magistrat vom 16.01.2023, OM 3344 entstanden aus Vorlage: OF 365/11 vom 30.12.2022 Betreff: Verbesserung der Sicherheit am Fußgängerüberweg Atzelbergstraße/Höhe Bushaltestelle "Atzelberg Ost" Vorgang: OM 2186/22 OBR 11; ST 2089/22 Der Magistrat wird gebeten, wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit des Fußgängerüberweges auf Höhe der Bushaltestelle "Atzelberg Ost" zu ergreifen. Erste Maßnahmen sind gemäß Stellungnahme ST 2089 erfolgt, entfalten aber noch keine ausreichende Wirkung. Begründung: Der oben genannte Fußgängerüberweg wird von vielen Kindern und Familien auf dem Weg zur Schule, zum Kindergarten oder zum Spielplatz genutzt. Seit der Einrichtung der Baustelle auf der Wilhelmshöher Straße gibt es bei dem oben genannten Fußgängerüberweg eine mobile Ampelanlage. Mehrfach täglich wird jedoch in beide Richtungen fahrend, das Rotsignal durch Autofahrer missachtet, wodurch es immer wieder zu sehr gefährlichen Situationen für Fußgänger kommt, die den Fußgängerüberweg bei Grün überqueren wollen. Problematisch sind dabei insbesondere zwei Situationen: 1. Autofahrer, die aus Richtung der Wilhelmshöher Straße kommend den Bus an der Bushaltestelle "Atzelberg Ost" überholen, dabei ihr Rotsignal übersehen und zügig über den Fußgängerüberweg fahren, gleichzeitig können die Fußgänger bei Grün die Straße nicht einsehen, da der Bus die Sicht versperrt; 2. Autofahrer, die von Norden kommend mit hoher Geschwindigkeit um die Kurve fahren und dann von der mobilen Ampelanlage überrascht werden und nicht mehr rechtzeitig bremsen können. Hier kam es mehrfach zu Auffahrunfällen mit anhaltenden Autofahrern bzw. Beinaheunfällen mit Fußgängern, die bei Grün den Fußgängerüberweg überqueren. Zudem ist bei der linken Ampel das gelbe Licht seit Wochen defekt, was ein zusätzliches Sicherheitsrisiko darstellt. Aufgrund einer früheren Anregung (vgl. Anregung OM 2186, Stellungnahme ST 2089) wurde bereits die durchgezogene Mittelmarkierung verlängert. Trotzdem wird der Bus weiterhin überholt und die Gesamtsituation hat sich nicht gebessert. Auch der Schulelternbeirat der Zentgrafenschule weist auf die gefährliche Situation am Fußgängerüberweg hin, welcher Teil des ausgewiesenen Schulwegs ist. Daher sollen nun weitere Maßnahmen ergriffen werden, um die Sicherheit endlich wirksam zu verbessern (z. B. Hinweisschilder, Verkehrskontrollen, Warnblinkanlage, Warnblinker des haltenden Busses, Verlängerung der durchgezogenen Linie auf der Fahrbahn, komplettes Überholverbot in der Atzelbergstraße etc.). Gerne steht der Ortsbeirat auch für eine Ortsbegehung - idealerweise zu besonders kritischen Zeiten (z. B. Schul-/Kitabeginn) - zur Verfügung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2022, OM 2186 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2089 Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2023, ST 953 Antrag vom 25.07.2023, OF 489/11 Anregung an den Magistrat vom 11.09.2023, OM 4345 Aktenzeichen: 32 1
Lebensgefährliche Baustelle Am Erlenbruch/Borsigallee/Wächtersbacher Straße entschärfen
Anregung an den Magistrat vom 16.01.2023, OM 3345 entstanden aus Vorlage: OF 366/11 vom 24.12.2022 Betreff: Lebensgefährliche Baustelle Am Erlenbruch/Borsigallee/Wächtersbacher Straße entschärfen Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich die Verkehrsführung für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an der Baustelle Am Erlenbruch/Borsigallee/Wächtersbacher Straße zu entschärfen. Dabei ist zu gewährleisten, dass Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer gefahrlos die Straßen in beiden Richtungen queren können. Insbesondere soll ein sicherer Weg für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer erstellt werden, die von Am Erlenbruch kommend in die Borsigallee einbiegen, genauso wie für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, die von der Borsigallee in die Wächtersbacher Straße fahren. Zur besseren Übersicht sind Wegweiser für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer zu erstellen und an den Kreuzungen anzubringen. Der Ortsbeirat ist über jegliche Verkehrsänderungen an dieser Kreuzung zu informieren. Begründung: Die angesprochene Baustelle ist nun bereits seit Jahren ein ständiges Ärgernis und wird dies nach den vorgestellten Planungen auch noch für einige Jahre bleiben. Die zuletzt planmäßig durchgeführten Verkehrsänderungen haben jedoch zu neuen Gefährdungslagen geführt. Wer zum Beispiel von der Lahmeyerstraße oder von Am Erlenbruch aus in die Borsigallee einbiegen will, endet fast zwangsläufig im fließenden Verkehr. Dies ist allerdings ein lebensgefährliches Unterfangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1110 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66-0
Ampelschaltung An der Mainkur sicherer machen
Anregung an den Magistrat vom 16.01.2023, OM 3346 entstanden aus Vorlage: OF 367/11 vom 01.01.2023 Betreff: Ampelschaltung An der Mainkur sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, aufgrund der häufigen Nichtbeachtung des gelben optischen Warnsignals für Rechtsabbieger (Hanauer Landstraße Richtung Osten) und der daraus entstehenden teils lebensbedrohlichen Situationen für den kreuzenden und durch Grünphasen freigegebenen Rad- und Fußverkehr im Bereich der südlichen Kreuzung, die Ampelschaltung An der Mainkur so zu gestalten, dass die Grünphase für Rechtsabbieger, die aus der Stadtmitte kommend nach Fechenheim-Süd fahren (in der Abbildung Bereich 1), nicht parallel zur Grünphase für Rad- und Fußverkehr von der westlichen Seite Alt-Fechenheim bis zur Fahrbahnmitte (in der Abbildung Bereich 2) betrieben wird. Eine Trennung der Ampelphasen für den Verkehr stadtauswärts und für Rechtsabbieger nach Fechenheim fahrend ist vorzunehmen. Begründung: Nur durch eine Entkopplung der freien Fahrt für den rechts abbiegenden Kraftfahrzeugverkehr nach Fechenheim und den kreuzenden Rad- und Fußverkehr kann eine Entschärfung der Situation und eine Verbesserung der Sicherheit im südlichen Kreuzungsbereich An der Mainkur nach Fechenheim erreicht werden. Eine Überforderung von Autofahrerinnen und Autofahrern durch eingeschränkte Übersicht des Kreuzungsbereichs, aufgrund von Radverkehr, der möglicherweise aus drei verschiedenen Richtungen kommen kann, ist in diesem Bereich durchaus vorstellbar. Das Warnblinklicht wird überdurchschnittlich häufig missachtet. Fußgängerinnen und Fußgänger sowie der Radverkehr sind derzeit auf ihrem per Ampelschaltung freigegebenen Überweg nicht sicher. Quelle: Google Maps 2023 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1119 Antrag vom 09.06.2024, OF 633/11 Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5639 Antrag vom 04.05.2025, OF 737/11 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2025, OM 6946 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32-1
Abriss der Cassellabrücke beschleunigen
Anregung an den Magistrat vom 16.01.2023, OM 3349 entstanden aus Vorlage: OF 374/11 vom 04.01.2023 Betreff: Abriss der Cassellabrücke beschleunigen Der Magistrat wird gebeten, den Abriss der Cassellabrücke über der Hanauer Landstraße so zu organisieren, dass es nicht zu wochenlangem Verkehrschaos im Frankfurter Osten kommt. Baumaßnahmen auf der Wilhelmshöher Straße in Seckbach und Baumaßnahmen Am Erlenbruch im Riederwald sorgen derzeit für tägliche Staus im Frankfurter Osten. Wenn für den Abriss des maroden Brückenbauwerks der Cassellabrücke wochenlang zwei Fahrspuren auf der Hanauer Landstraße wegfallen und der Straßenbahnverkehr entfällt, wird dies zu einer großen Staubelastung im gesamten Frankfurter Osten führen. Der Magistrat muss dies kurzfristig verhindern. Falls dies nicht veränderbar ist, muss eine Lösung zum pünktlichen Erreichen der Schulen sichergestellt werden, zum Beispiel durch zusätzliche Schulbusse. Begründung: Es ist für den Ortsbeirat nicht nachvollziehbar, warum Straßenbrücken über Autobahnen innerhalb eines Wochenendes beseitigt werden können, aber die Beseitigung einer Fußgängerbrücke den Verkehr monatelang beeinträchtigen soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1116 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66-6
Seniorenbänke und Mülleimer für den Jean-Kempf-Weg
Antrag vom 14.12.2022, OF 155/16 Betreff: Seniorenbänke und Mülleimer für den Jean-Kempf-Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Jean-Kempf-Weg zwischen der Vilbeler Landstraße und der Rangenbergstraße drei Seniorenbänke jeweils mit einem Mülleimer aufzustellen. Die Maßnahme wird aus dem Ortsbeiratsbudget mit maximal 5.000 Euro finanziert. Begründung: Auf dem genannten Weg standen Bänke, die abgebaut wurden, weil sie marode waren. Leider wurden sie nicht ersetzt. Da Bedarf besteht, bitten wir um Aufstellung von drei neuen Bänken. Wenn bei Bänken keine Mülleimer aufgestellt werden, landet der Abfall auf dem Boden. Außerdem können dann auch Hundekotbeutel besser entsorgt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 16 am 17.01.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 155/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 16 am 14.02.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 199 2023 Die Vorlage OF 155/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 GRÜNE, FDP und BFF
Überwachung des ruhenden Verkehrs im Grundschulbezirk Seckbach (Nr. 66/Zentgrafenschule) zur Verbesserung der Schulwegsicherheit
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3213 entstanden aus Vorlage: OF 350/11 vom 17.11.2022 Betreff: Überwachung des ruhenden Verkehrs im Grundschulbezirk Seckbach (Nr. 66/Zentgrafenschule) zur Verbesserung der Schulwegsicherheit Der Magistrat wird gebeten, mehr Personal bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 einzusetzen und die Kontrollen zu verschärfen. Schwerpunkte sollen Straßen sein, welche gemäß Schulwegeplan als empfohlene Schulwege für Kinder ausgewiesen sind und deren Sicherheit durch Fahrzeuge, die den Platz beengen bzw. die Sicht der Kinder auf die Straße rauben, eingeschränkt werden. Besonders zu achten ist dabei auf Missachtung des Parkverbots, parkende Autos auf Gehwegabsenkungen sowie parkende Autos auf dafür nicht zugelassenen Flächen wie Fußwege in verkehrsberuhigten Bereichen oder in Ampelbereichen. Schwerpunktmäßig sollen die Kontrollen morgens und nachmittags (Unterrichtsstart und -ende) in folgenden Straßen erfolgen: - Arolser Straße; - Atzelbergstraße; - Auerfeldstraße; - Zentgrafenstraße; - An der Marienkirche; - Alt-Seckbach und Hintergasse; - Heinz-Herbert-Karry-Straße; - Wilhelmshöher Straße; - Im Trieb; - Zeuläckerstraße; - Hochstädter Straße. Begründung: Die empfohlenen Fußwege im Schulwegeplan sollen es Kindern ermöglichen, sicher zur Schule zu gelangen. In Seckbach sind viele Fußwege (z. B. in der Wilhelmshöher Straße) ohnehin sehr schmal. Hinzu kommt, dass in vielen Straßen parkende Autos den Platz für die Kinder auf den Fußwegen reduzieren oder die Sicht deutlich beeinträchtigen. Die Strafgebühren bei Parkverstößen sind adäquat deutlich angehoben worden, allerdings findet in Seckbach praktisch keine Überwachung von Regelverstößen statt. Dies ist ein Sicherheitsrisiko für Schulkinder. Hier muss dringlich eine zahlenmäßige Erweiterung der Kontrollen vor allem wochentags zu besonders kritischen Uhrzeiten (Unterrichtsstart und -ende) erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 812 Aktenzeichen: 32 1
Markierung Radweg in der Kruppstraße
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3212 entstanden aus Vorlage: OF 349/11 vom 19.11.2022 Betreff: Markierung Radweg in der Kruppstraße Vorgang: OM 3673/18 OBR 11; ST 15/19; OA 178/22 OBR 11; ST 398/22 Der Magistrat wird gebeten, in der Kruppstraße ab Hausnummer 123 auf der linken Seite in Richtung Am Seckbacher Ried die vorhandenen Radwege durch Erneuerung der Markierungen der Radwegeführung und der Parkflächen besser kenntlich zu machen. Die Autofahrer können wie jetzt halbseitig parken und ein Radweg wird auf dem Bürgersteig markiert. Dieser Radweg ist die Verlängerung des Radweges, welcher bis zur Hausnummer 123 geht, und der ebenfalls auf dem Gehweg verläuft, aber durch einen Grünstreifen getrennt ist. Der Grünstreifen endet an der Hausnummer 123. Dazu sind keine baulichen Maßnahmen nötig, sondern nur die Erneuerung der Markierung und eine Erneuerung der Beschilderung. Begründung: Der Magistrat hat in der Stellungnahme ST 398 als Antwort auf die Anregung vom 25.04.2022, OA 178, die Kruppstraße als eine Gewerbegebietsstraße mit besonderen Anforderungen an das Radwegenetz aufgeführt. Auch in der Anregung OM 3673 wird eine Verbesserung der Radwege gefordert. Der Radweg, der an der Borsigallee beginnt, endet abrupt an der Hausnummer 123 der Kruppstraße. Obwohl halbseitiges Parken beschildert ist, stehen die Autos komplett auf dem abgesenkten Streifen. Ein Radweg auf der Straße ist wegen des Kopfsteinpflasters nicht sinnvoll. Mit zusätzlichen Markierungen kann die Situation zwischenzeitlich verbessert werden, bis die Straße saniert wird. Quelle: Geoportal Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.09.2018, OM 3673 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 15 Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 398 Anregung vom 25.04.2022, OA 178 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 810 Aktenzeichen: 32 1
Unterstützung des Einzelhandels und der Gastronomie in der Zeit der grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße - Bauabschnitt 2 (von Altebornstraße bis Am Kappelgarten)
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3215 entstanden aus Vorlage: OF 352/11 vom 12.11.2022 Betreff: Unterstützung des Einzelhandels und der Gastronomie in der Zeit der grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße - Bauabschnitt 2 (von Altebornstraße bis Am Kappelgarten) Der Magistrat wird gebeten, während der Zeit der grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße, Bauabschnitt 2 (von Altebornstraße bis Am Kappelgarten), die dort ansässigen Einzelhändler und Gastronomiebetriebe zu unterstützen. Als mögliche Unterstützungsmaßnahmen/-aktionen sollten dabei folgende Punkte in Betracht kommen: 1. Die Durchführung von Werbekampagnen gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung. 2. Die Stundung oder Anpassung der Gewebevorauszahlung. 3. Die Senkung von Gebühren. 4. Die Gewährung von finanziellen Zuschüssen. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, sicherzustellen, dass während der Bauzeit die Einzelhandelsgeschäfte und die Gastronomiebetriebe fußläufig erreichbar bleiben. Begründung: Gemäß den heutigen Planungen kann erwartet werden, dass der zweite Bauabschnitt zur grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße Ende 2024/Anfang 2025 begonnen wird. Die Bauzeit wird voraussichtlich die 36-monatige Bauzeit des ersten Bauabschnitts übertreffen. In dieser Zeit müssen die Einzelhändler und die Gastronomiebetriebe vermutlich mit erheblichen Einschränkungen zurechtkommen. Von daher ist eine Unterstützung seitens der Stadt unerlässlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2144 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 11 am 05.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 11 am 03.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 11 am 09.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 11 am 27.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 11 am 15.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 11 am 05.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 11 am 04.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 11 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 11 am 02.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 11 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-31
Baumpflanzung entlang der Straßenbahntrasse
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3216 entstanden aus Vorlage: OF 354/11 vom 19.11.2022 Betreff: Baumpflanzung entlang der Straßenbahntrasse Der Magistrat wird gebeten, entlang der Straßenbahntrasse auf dem Kirchbergweg in Seckbach, zwischen Wallfahrtsweg und Seckbacher Bitzweg, Bäume anzupflanzen. Die Bäume sind so anzupflanzen, dass ein eventueller Ausbau der Trasse zur Straßenbahnstrecke möglich bleibt. Begründung: In den letzten Jahren sind immer wieder auf dem Grünstreifen entlang der Straßenbahntrasse Bäume abgestorben, aber nicht nachgepflanzt worden. Quelle: Geoportal Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 332 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 11 am 05.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 11 am 03.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 11 am 09.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 11 am 27.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 11 am 15.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 11 am 05.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1
Besserer Fußgängerschutz An der Mainkur
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3219 entstanden aus Vorlage: OF 362/11 vom 05.12.2022 Betreff: Besserer Fußgängerschutz An der Mainkur Der Magistrat wird gebeten, an der Fußgängerampel Hanauer Landstraße/An der Mainkur stadtauswärts fahrend, je ein zusätzliches Rotlicht anzubringen, welches mit der Grünphase der Fußgänger geschaltet wird. Begründung: Der Abbiegeverkehr (stadtauswärts links fahrend) staut sich oft so weit zurück, dass Autofahrer bereits im Kreuzungsbereich stehen und die Ampel für den Kfz-Verkehr nicht mehr sichtbar ist. Durch die Ampelschaltung löst sich dieser Rückstau in der Regel erst dann auf, wenn die Ampel auch für Fußgänger Grün aufzeigt. Da die im Stau stehenden Autofahrer nicht sehen können, dass sie nun bereits Rot haben und auch die Fußgängerampel nur schwer für Autofahrer einsehbar ist, würde ein zusätzliches Rotlicht (siehe Satellitenbild unten) die Situation verbessern und gefährliche Situationen für Fußgänger vermeidbar machen. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 798 Aktenzeichen: 66 2
Hundes-Freilaufplatz an der Berger Warte
Antrag vom 22.11.2022, OF 146/16 Betreff: Hundes-Freilaufplatz an der Berger Warte Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten im Areal zwischen Vilbeler Landstraße und dem Umspannwerk Bergen (Nähe Berger Warte) einen ausreichend großen Hundes-Freilaufplatz bzw. einen Hundespielplatz einzurichten. Aufgrund der Nähe zur Straße (Vilbeler Landstraße) muss der Freilaufplatz eingezäunt werden. Begründung: Der dringende Wunsch der Bergen-Enkheimer Bevölkerung nach einem Hundespielplatz zeigt sich u.a. in einer gerade abgeschlossenen diesbezüglichen Petition mit über 500 Teilnehmern und auch in der Tatsache, dass der Ortsbeirat 16 bereits mehrere Vorschläge für eine Freilauffläche eingereicht hat. Bild: Google-Maps Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 16 am 06.12.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 146/16 wurde zurückgezogen.
Kreuzungsbereiche und Einmündungen im Wohngebiet zwischen Haingasse und Landgraben/Nordring und Markstraße sicherer gestalten
Antrag vom 20.11.2022, OF 145/16 Betreff: Kreuzungsbereiche und Einmündungen im Wohngebiet zwischen Haingasse und Landgraben/Nordring und Markstraße sicherer gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Amt für Straßenbau und Erschließung damit zu beauftragen, in dem oben genannten Wohngebiet zur Sichtbarmachung des 5 m-Parkverbotsbereiches in den betroffenen Einmündungs- bzw. Kreuzungsbereichen Parkwinkel zur Kenntlichmachung der zulässigen Parkflächen auf die Fahrbahnen aufzutragen. Begründung: Gemäß § 12 Absatz 3 Nummer 1 StVO ist das Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten verboten. Gegen diese Regelung der StVO wird jedoch in dem Wohngebiet zwischen Haingasse und Landgraben / Nordring und Marktstraße regelmäßig verstoßen. Insbesondere in den Abend- und Nachtstunden, in denen keine Kontrollen durch das Ordnungsamt erfolgen, werden die Kreuzungs- und Einmündungsbereiche permanent verbotswidrig zugeparkt. Somit ist an diesen Stellen für Pkw kein gefahrloses Abbiegen möglich, da die hierfür notwendige Übersicht in den Kreuzungs- und Einmündungsbereichen nicht gegeben ist. Für größere Fahrzeuge wie Transporter und Lkw wird das Abbiegen zudem teilweise massiv erschwert bzw. unmöglich gemacht, was insbesondere bei Notfalleinsätzen von Blaulichtkräften zu nicht hinnehmbaren Verzögerungen bei der Anfahrt führen kann. Zudem dient der 5 m-Parkverbotsbereich dem Schutz von querenden Fußgängern in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen. Durch das Auftragen von Bodenmarkierungen wird der 5 m-Parkverbotsbereich an den betreffenden Kreuzungen und Einmündungen eindeutig sichtbar gemacht und die Hemmschwelle, dort verbotswidrig zu parken, deutlich erhöht. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 16 am 06.12.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 145/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, 2 GRÜNE, FDP und LINKE gegen BFF (= Annahme) bei Enthaltung 2 Grüne und SPD
Überquerung der B 521 besser sichern
Anregung an den Magistrat vom 11.10.2022, OM 2898 entstanden aus Vorlage: OF 133/16 vom 24.09.2022 Betreff: Überquerung der B 521 besser sichern Der Magistrat wird gebeten, endlich alles Notwendige zu veranlassen, dass die Querung der B 521 auf den Radweg, der an der Kreuzung Erlenseer Straße/Nordring beginnt und in Richtung Norden zur B 521 führt, durch geeignete Maßnahmen besser gesichert wird. Begründung: Der Fahrradweg zwischen Bergen-Enkheim und Bad Vilbel wird gut angenommen. Die Überquerung der B 521 ist jedoch - besonders in nördliche Richtung - sehr gefährlich. Durch die Kurvenführung der B 521 ist vor allem Richtung Osten nur ein kurzes Stück des Straßenverlaufs einsehbar. Die Fahrzeuge kommen sehr schnell heran, da die an dieser Stelle vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h nur von den wenigsten Verkehrsteilnehmern eingehalten wird. Es kommt daher oft zu gefährlichen Situationen bei der Querung der Umgehungsstraße. Durch Maßnahmen wie z. B. Aufstellen von Warnschildern "Fahrradfahrer kreuzen", Verkehrsspiegel für bessere Einsicht in die Kurve und/oder andere wirksame Maßnahmen soll die Sicherheit verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 535 Beratung im Ortsbeirat: 16 Aktenzeichen: 66 2
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