Meine Nachbarschaft: Vereinsstraße
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Vorlagen
Fahrradbügel statt Poller
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2022, OF 206/4 Betreff: Fahrradbügel statt Poller Der Magistrat wird gebeten, auf folgenden Sperrflächen die Poller zu entfernen und stattdessen Fahrradbügel anzubringen: · in Alt-Bornheim vor der Hausnummer 3 · Am Rötheneck vor der Hausnummer 7 · in der Bornheimer Landwehr vor dem Zebrastreifen Höhe Linnéstraße 10 Begründung: Der Bedarf an sicheren Abstellmöglichkeiten für Fahrräder wächst ständig. Die Entfernung von Pollern auf Sperrflächen und das dortige Anbringen von Fahrradbügeln vermeidet zudem eine Beeinträchtigung des Fußverkehrs im Gegensatz zu Neuinstallationen von Fahrradbügeln auf Fußwegen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 4 am 05.07.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 206/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBessere Sichtbarkeit des Fußgängerüberwegs vor dem Kinderzentrum Rendeler Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2022, OM 2219 entstanden aus Vorlage: OF 191/4 vom 15.05.2022 Betreff: Bessere Sichtbarkeit des Fußgängerüberwegs vor dem Kinderzentrum Rendeler Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, den Fußgängerüberweg vor dem Kinderzentrum in Höhe Rendeler Straße, Hausnummer 8, für den Autoverkehr besser sichtbar zu machen. Denkbar wäre hier eine Erhöhung des Überweges oder die Einrichtung einer kleinen Bodenwelle, welche die Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger und somit auch für die der Kita-Kinder erhöht. Begründung: Der Zebrastreifen vor dem Kinderzentrum Rendeler Straße ist extrem abgefahren und daher für den motorisierten Verkehr schlecht sichtbar. An das Verbot, auf bzw. bis zu fünf Meter vor dem Zebrastreifen nicht zu halten oder zu parken, hält sich zudem kaum jemand. Um die Sicherheit aller Fußgängerinnen und Fußgänger rund um und auf besagtem Zebrastreifen zu gewährleisten, müssen dort Kfz-Fahrerinnen und -Fahrer zum Abbremsen und langsameren Fahren gezwungen werden. Eine Erhöhung des Überweges oder eine kleine Bodenwelle könnten dies bewirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2096
Straßenbahn von der mittleren Hanauer Landstraße nach Bornheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2022, OM 2222 entstanden aus Vorlage: OF 194/4 vom 17.05.2022 Betreff: Straßenbahn von der mittleren Hanauer Landstraße nach Bornheim Vorgang: B 238/21; V 267/22 OBR 4; ST 823/22 Der Magistrat wird gebeten, Vorbereitungen zu treffen, um eine Straßenbahnlinie von der mittleren Hanauer Landstraße über den Ratsweg nach Bornheim zu führen. Infrage kommt etwa ab 2025 die Straßenbahnlinie 15. Möglicherweise muss dazu eine Wendestelle hergerichtet werden. Begründung: Eine solche Verbindung wird schon lange gewünscht, um die Arbeitsplätze, Geschäfte und Dienstleistungen in diesem Abschnitt der Hanauer Landstraße zwischen Honsellstraße und Ratswegkreisel mit den Wohngebieten in Bornheim und darüber hinaus zu verbinden. Nun sind mit dem Nahverkehrsplan 2025 ohnehin einige Änderungen geplant. Die Straßenbahnlinie 12 soll von Bornheim kommend bis zur Schießhüttenstraße fahren und eine Straßenbahnlinie 15 soll - von Sachsenhausen kommend - durch die Hanauer Landstraße bis Hugo-Junkers-Straße fahren (vgl. Magistratsbericht vom 28.05.2021, B 238, und Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 823). Außerdem wird Fechenheim von der Straßenbahnlinie 11 bedient. Es böte sich für den oben genannten Zweck an, die Straßenbahnlinie 15 in den Ratsweg abbiegen zu lassen, um dann Bornheim-Mitte anzubinden. Wenn sie nicht viel weiter fahren soll, braucht man eine Wendestelle. Die könnte es eventuell in der Straße Im Prüfling, unterer Teil, geben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.05.2021, B 238 Auskunftsersuchen vom 10.01.2022, V 267 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 823 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2023
Anbringen von Leitschildern zur Autobahnzufahrt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2022, OM 2240 entstanden aus Vorlage: OF 319/10 vom 17.05.2022 Betreff: Anbringen von Leitschildern zur Autobahnzufahrt Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob durch Hinweisschilder an der Verschwenkung der Straßen Gießener Straße - Homburger Landstraße (Höhe Busbahnhof an der Endhaltestelle "Preungesheim", siehe Kartenausschnitt) mit einem Richtungshinweis auf die Autobahn 661/B 3 die Homburger Landstraße von Autofahrenden entlastet und die geeignetere Verkehrsführung über die Gießener Straße genutzt werden kann. Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt Begründung: Immer noch fahren die meisten Autofahrenden bei der Fahrbahnverschwenkung Richtung Gießener Straße/Homburger Landstraße über die Homburger Landstraße anstatt über die Gießener Straße, wobei in Kauf genommen wird, mit viel Wartezeit an sieben Ampeln zu stehen und den Kreisverkehr an der Dortelweiler Straße nutzen zu müssen, im Gegenzug zu fünf Ampeln und der Möglichkeit, schon in die Richtung Bad Vilbel/Friedberg zu fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2011 Aktenzeichen: 66 7
Anwohnerparken in der Wöllstädter Straße weiterhin ermöglichen
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2022, OF 189/4 Betreff: Anwohnerparken in der Wöllstädter Straße weiterhin ermöglichen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit in der Wollstädter Straße in Fahrtrichtung vor der Einmündung in die Seckbacher Landstraße auf der rechten Seite Parkplätze für die auf der durch die Anbringung von Fahrradabstellbügeln auf der linken Seite wegfallenden Parkmöglichkeiten für PKW geschaffen werden können. Zudem ist das Umfeld im Hinblick auf Parkraum für Anwohner (beispielsweise in Form einer Quartiersgarage) zu prüfen. Begründung: In den in die Wöllstädter Straße einmündenden Straßen im Parkbereich Nr.41 sind bereits Parkplätze durch Fahrradabstellbügel ersetzt worden. Verschärfend für die Parkplatzsituation der Anwohner wird künftig noch sein, dass vor der Einmündung in die Seckbacher Landstraße in Fahrtrichtung auf der linken Seite der Wollstädter Straße weitere Fahrradabstellbügel angebracht werden, um die oft rechtswidrig zugeparkte Einsicht in die Seckbacher Straße zu gewährleisten. Um die Parkraumbewirtschaftung nicht am Mobilitätsbedürfnis der Anwohner vorbei umzusetzen, müssen auf den PKW angewiesene anwohnende Pendler weiterhin Parkmöglichkeiten im näheren Wohnumfeld finden können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 4 am 31.05.2022, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage OF 189/4 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP, Volt, dFfm und BFF (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenGehwegparken Rendeler Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2022, OM 2071 entstanden aus Vorlage: OF 185/4 vom 10.04.2022 Betreff: Gehwegparken Rendeler Straße Der Magistrat wird gebeten, das Gehwegparken in der Rendeler Straße direkt gegenüber der Einmündung der Weidenbornstraße und an der Kreuzung mit der Gronauer Straße gegenüber Hausnummer 45 jeweils zu überprüfen und gegebenenfalls zurückzunehmen oder die Gehwegverengungen (Kaugummiautomat, linkes Bild, bzw. Gehwegparkenschild, rechtes Bild) an diesen beiden Stellen zu beseitigen. Begründung: An beiden Stellen wird der eh schon enge Gehweg durch zusätzliche Hindernisse eingeschränkt (gegenüber der Weidenbornstraße durch einen Kaugummiautomaten, an der Kreuzung mit der Gronauer Straße durch die Beschilderung), was in Kombination mit breiten Autos dann zu Problemen bei der Benutzung des jeweiligen Gehwegs führt. Dieses Problem kann jeweils entweder durch eine Umsetzung der anderen Beschränkungen oder durch eine Aufhebung des Gehwegparkens in dem jeweiligen Bereich gelöst werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2313 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2347 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 136 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 704 Beratung im Ortsbeirat: 4
Zweiter Fußgängerüberweg in der Eulengasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1784 entstanden aus Vorlage: OF 173/4 vom 10.03.2022 Betreff: Zweiter Fußgängerüberweg in der Eulengasse Der Magistrat wird aufgefordert, westlich des Kreuzungsbereichs Eulengasse/Ecke Am Ameisenberg auf der Eulengasse einen Fußgängerüber weg zu markieren. Begründung: Besonders für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die von Norden bzw. von der Straße Am Ameisenberg kommend die Eulengasse überqueren müssen, ist diese Stelle gefährlich. Fahrzeuge, die aus westlicher Richtung die Eulengasse befahren, sind häufig schneller unterwegs als erlaubt und "kratzen" die Kurve beim Abbiegen. Im Übrigen handelt es sich um einen Schulweg für Schülerinnen und Schüler der Kirchnerschule, der auf diese Weise sicherer wäre. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1602
Zweiter Fußgängerüberweg in der Eulengasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1777 entstanden aus Vorlage: OF 157/4 vom 25.02.2022 Betreff: Zweiter Fußgängerüberweg in der Eulengasse Vorgang: OM 1419/22 OBR 4 Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob und wo ein zweiter Fußgängerüberweg in der Eulengasse geplant werden kann. Begründung: Auf der gesamten Länge der Eulengasse gibt es derzeit nur einen Fußgängerüberweg, der sich an der Ecke zur Berger Straße befindet. Häufig überqueren die Anwohnerinnen und Anwohner die Eulengasse deshalb abseits des Fußgängerüberweges. Das stellt sich inzwischen jedoch immer schwieriger und vor allem für Kinder und Menschen, die geheingeschränkt sind, als gefährlich dar. Grund hierfür sind zumeist zugeparkte Straßenränder und -ecken, die den Fußgängerinnen und Fußgängern erschweren, in alle Richtungen Ausschau zu halten. Gleichzeitig werden Personen, insbesondere Kinder, zwischen den parkenden Autos von anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern leicht übersehen. Die Warnhinweise, die zum Schutz der anwohnenden Kinder auf der Fahrbahn angebracht wurden, führen leider nicht zur gewünschten Entschleunigung des Verkehrs. Hier ist also kein ausreichender Schutz geboten. Während sich die Parksituation in der Eulengasse hoffentlich zeitnah verbessern wird (siehe Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1419), kann ein weiterer Fußgängerüberweg die Situation für die Fußgängerinnen und Fußgänger womöglich entspannen und für mehr Sicherheit sorgen. . Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1419 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1599
Schulstandort in den Günthersburghöfen auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei weiter planen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1748 entstanden aus Vorlage: OF 197/3 vom 03.10.2021 Betreff: Schulstandort in den Günthersburghöfen auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei weiter planen Für die geplante Schule auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei an der Dortelweiler Straße gibt es bereits ein beauftragtes Planungsbüro, dass an der Konzeptentwicklung gearbeitet hat. Es gab mehrere Planungsrunden, auch mit Beteiligung des Ortsbeirates 3, und Vor-Ort-Termine. Bei diesen Gelegenheiten wurde das Konzept einer Schule mit dem Profilschwerpunkt "Ökologie/Nachhaltigkeit" aufgegriffen, zum einen durch eine enge Verzahnung mit dem angrenzenden Wasserlehrpfad im Wasserpark und möglicher Kooperationen mit den benachbarten Imkern, aber auch mit Blick auf die Gestaltung der Schule. Ein z. B. als Sportfeld genutztes Dach und ein außerhalb der Schulzeiten nutzbares Schulgelände mit vorwiegender Grünflächengestaltung waren erste konkrete Ideen. Viele Beteiligte, gerade auch in den beteiligten Ämtern, sahen hier die Möglichkeit der Entwicklung eines für Frankfurt einzigartigen Schulstandorts. Der geplante zusätzliche Straßenbahnanschluss im Zuge der Umgestaltung der Dortelweiler Straße ist ein zusätzliches Argument für die Eignung des Standorts für eine Schule. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, das Gymnasium auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei weiter zu planen und dabei zu prüfen, ob die Schule auch vier zügig entstehen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2383 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1
Poller Eulengasse/Bereich Fußgängerüberweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1663 entstanden aus Vorlage: OF 133/4 vom 01.02.2022 Betreff: Poller Eulengasse/Bereich Fußgängerüberweg Der Magistrat wird gebeten, in der Eulengasse auf der nördlichen Straßenseite vom Glascontainer bis zum Fußgängerüberweg (Bereich zwischen den Straßen Am Stiegelschlag und Berger Straße) eine ausreichende Anzahl an Pollern zu installieren. Bereich zur Installation der Poller Schmaler Restfußweg Bereich zur Installation der Poller Schmaler Restfußweg (Foto: privat) (Foto: privat) (Foto: Google Maps) Begründung: Auf dem Stück (ab Fußgängerüberweg bis Glascontainer) ist der Fußweg schmal und somit eine gute Nutzung für Passantinnen und Passanten ohnehin nur bedingt möglich; insbesondere für Menschen mit z. B. Rollator oder Rollstuhl oder Familien mit Kinderwagen. Zu jeder Tages-/Nachtzeit ist der Bereich durch zwei, manchmal sogar drei parkende Autos zusätzlich stark verengt, sodass ein Durchkommen kaum möglich ist. Oftmals sind Passantinnen und Passanten sowie Kinder zu beobachten, die auf die Straße ausweichen. Durch die Installation von Pollern wird der Fußweg nutzbar für zu Fuß Gehende, wodurch die Verkehrssicherheit in dem Bereich deutlich verbessert wird, da kein Ausweichen auf die Straße mehr nötig ist und Autofahrerinnen und Autofahrer den Bereich besser einsehen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1310
Behinderung an der Einmündung Weidenbornstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1679 entstanden aus Vorlage: OF 154/4 vom 28.01.2022 Betreff: Behinderung an der Einmündung Weidenbornstraße Der Magistrat wird gebeten, den Einmündungsbereich von der Dortelweiler Straße in die Weidenbornstraße (Hausnummer 24) auf der nördlichen Seite durch eine Sperrfläche mit Aufstellen von Fahrradständern oder Pollern so abzusichern, dass der Abbiegeverkehr (von der Dortelweiler Straße oder Seckbacher Landstraße) nicht durch falschparkende Fahrzeuge behindert wird . Falls nötig, sollte die Einmündung durch eine Leitblanke o. Ä. gesichert werden. Foto: Google Maps Begründung: An der Einmündung Weidenbornstraße in Höhe der Hausnummer 24 sind immer wieder falschparkende Fahrzeuge in der ausgewiesenen Parkverbotszone anzutreffen, die den abbiegenden Verkehr stark behindern und zu Aufstauungen im Verkehr führen. Sie sind auch eine Sichtbehinderung und somit Gefahrenzone für die Fußgängerinnen und Fußgänger, die ohne Fußgängerüberweg die Straße kreuzen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1320 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2778 Antrag vom 06.11.2023, OF 352/4 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4847 Antrag vom 03.05.2025, OF 517/4 Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7048
Vorfahrt für Fußgängerinnen und Fußgänger - zugeparkte Straßenecken in der Eulengasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1419 entstanden aus Vorlage: OF 110/4 vom 17.12.2021 Betreff: Vorfahrt für Fußgängerinnen und Fußgänger - zugeparkte Straßenecken in der Eulengasse Der Magistrat wird gebeten, in der Eulengasse Straßenbepflanzung zur Abhilfe gegen zugeparkte Straßenecken anzubringen. Begründung: Die Straßenecken in der Eulengasse hin zu ihren Nebenstraßen sind in der Regel täglich durch Pkws und Kleinbusse zugeparkt. Dies führt zu stark verengten Gehwegen an den Straßenecken, die kaum Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger, Personen mit Gehhilfen, Rollstühlen und Kinderwagen sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer lassen. Die an den Straßenecken parkenden Fahrzeuge stehen nicht nur im absoluten Halte- und Parkverbot, sie erschweren zusätzlich die sichere Überquerung der Fahrbahn, insbesondere für Kinder, die den herannahenden Verkehr so nur schwer erkennen und einschätzen können. Hier kommt erschwerend hinzu, dass es in der Eulengasse nur einen Fußgängerüberweg (Ecke Berger Straße) gibt. Eine Begrünung der Straßenecken (z. B. in Form von Pflanzenkübeln oder schmalen Bäumen), die den Anwohnerinnen und Anwohnern ein sicheres Vorbeikommen ermöglichen, kann die Eulengasse für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sicherer machen und ist zudem dem Stadtklima zuträglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1777 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 947
Zustand Wasserleitungsweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2021, OM 1079 entstanden aus Vorlage: OF 107/4 vom 31.10.2021 Betreff: Zustand Wasserleitungsweg Der Magistrat wird gebeten, den Wasserleitungsweg entlang des Friedhofs an der Einmündung zum Bodenweg witterungs- und wasserfest zu erneuern. Begründung: Der Wasserleitungsweg ist ein beliebter Weg für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Spaziergängerinnen und Spaziergänger aus dem nördlichen Bornheim und Nordend. Nach Regengüssen ist er am Friedhof kurz vor der Einmündung zum Bodenweg jedoch so aufgeweicht, dass man den Bodenweg nicht trockenen Fußes erreicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 527 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2095
Dog-Station am Bodenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2021, OM 1078 entstanden aus Vorlage: OF 106/4 vom 31.10.2021 Betreff: Dog-Station am Bodenweg Der Magistrat wird gebeten, am Bodenweg/Ecke Wasserleitungsweg eine sogenannte Dog-Station (Hundekotbeutelspender und Abfallbehälter) einzurichten. Begründung: Im Bereich Bodenweg sind viele Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer unterwegs und der Ortsbeirat wurde darauf aufmerksam gemacht, dass in diesem Bereich keinerlei Bereitstellung und Entsorgungsmöglichkeiten für Hundekotbeutel zu finden sind. Die im Bild dargestellte Ecke zum Schulgarten würde sich für die Aufstellung einer Dog-Station eignen. Foto (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 462
Doppelte Radspur auf der Saalburgallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2021, OM 1074 entstanden aus Vorlage: OF 101/4 vom 06.11.2021 Betreff: Doppelte Radspur auf der Saalburgallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine doppelte Radspur auf der Saalburgallee/Ecke Ringelstraße im Westen und Andreaestraße im Osten eingerichtet werden kann. Außerdem soll ein abgeflachter Bordstein zur Einfahrt gegen die Autofahrtrichtung auf dem Radweg bis zur Andreaestraße erstellt werden. Begründung: Radfahrerinnen und Radfahrer, die von Süden kommen und die Saalburgallee überqueren, fahren oft dem Hauptverkehrsstrom folgend nach Norden in die Ringelstraße ein und weiter auf die Rendlerstraße. Diese Straßen sind mit Pkw-Verkehr stark belastet und äußerst eng insbesondere auch noch durch die Baustelle an der Ringelstraße. Durch Nutzung der Andreaestraße nach Norden mit Verlängerung Durchgang zum Hohen Brunnen und Alt-Bornheim könnten viele Radfahrende sicher nach Norden ausweichen. Für Radfahrerinnen und Radfahrer, die die Ringelstraße von Norden nach Süden fahren, wäre ein kurzer, sicherer Weg zur Post möglich. Skizze Verkehrsführung - Doppelte Radspur auf der Saalburgallee Quelle: Google Maps 2021 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 613 Beratung im Ortsbeirat: 4
Mit Dialog-Display auf Schulweg aufmerksam machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 919 entstanden aus Vorlage: OF 82/4 vom 01.10.2021 Betreff: Mit Dialog-Display auf Schulweg aufmerksam machen Der Magistrat wird gebeten, ein Dialog-Display (zur Einhaltung Tempo 30) an der Dortelweiler Straße stadtauswärts vor der Engstelle des Bürgersteiges (Höhe Hausnummer 74) zu installieren. Begründung: Bei einer Schulwegbegehung, die eine Lösung für den gefährlichen Schulweg der Grundschulkinder von der Straße An den Röthen zur Valentin-Senger-Schule suchte, wurde vonseiten der Ämter festgestellt, dass es keine Möglichkeit gibt, die Bürgersteige der Dortelweiler Staße zu verbreitern oder baulich zu sichern. Eine Straßenverengung kommt aufgrund des Busverkehrs nicht infrage. Mit einem Dialog-Display können die Autofahrerinnen und Autofahrer jedoch auf die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit hingewiesen werden - vor allem durch Lichtzeichen (Tempoangabe, Smiley) kann dies in der dunklen Jahreszeit zur Sicherheit der Schulkinder beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 345
Bürgersteigabsenkung Weidenbornstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2021, OM 759 entstanden aus Vorlage: OF 67/4 vom 09.08.2021 Betreff: Bürgersteigabsenkung Weidenbornstraße Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig an der Ecke Weidenbornstraße 4 (Döneria Imbiss ) zu Weidenbornstraße 11 (Textilreinigung) abzusenken, sodass Rollstuhlfahrer die Straße von der Seckbacher Landstraße kommend Richtung Süden zur Rendeler Straße barrierefrei überqueren können. Begründung: Der Ortsbeirat wurde durch einen Bürger auf diesen Missstand aufmerksam gemacht, da er als Rollstuhlfahrer keine Möglichkeit hat, die Weidenbornstraße an dieser Stelle zu überqueren. Foto (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 118 Beratung im Ortsbeirat: 4
Bedarf an Fahrradbügeln auf der Seckbacher Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2021, OM 760 entstanden aus Vorlage: OF 68/4 vom 09.08.2021 Betreff: Bedarf an Fahrradbügeln auf der Seckbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten, auf der Seckbacher Landstraße an mehreren Stellen Fahrradbügel anzubringen, um dem Bedarf an sicheren Abstellmöglichkeiten für Fahrräder zu entsprechen. Geeignete Aufstellplätze und erkennbarer Bedarf sind: 1. Ecke An den Röthen 49 bis 51; 2. Ecke Wöllstädter Straße 2; 3. Ecke Am Rötheneck auf beiden Seiten (vor Seckbacher Landstraße 26 und 28). Begründung: Im öffentlichen Raum fehlen an einigen Stellen deutlich feststellbar die Möglichkeiten, Fahrräder sicher anzuschließen. Die wenigen Bügel um Bäume reichen bei Weitem nicht aus. Dies betrifft insbesondere Bereiche in der Nähe von Geschäften oder U-Bahn-Haltestellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 119 Antrag vom 12.10.2022, OF 241/4 Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3010 Beratung im Ortsbeirat: 4
Kinderzentrum 126 Rendeler Straße: Übergangsstandort wegen Sanierung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2021, OM 764 entstanden aus Vorlage: OF 72/4 vom 14.09.2021 Betreff: Kinderzentrum 126 Rendeler Straße: Übergangsstandort wegen Sanierung Der Magistrat wird gebeten, bei der Auslagerung des Kinderzentrums aufgrund Sanierung folgende Aspekte zu beachten: 1. Die betroffenen Eltern (und Kinder) sollen frühzeitig über den Zeitraum und den Ort der Auslagerung informiert und wenn möglich einbezogen werden. 2. Der Interimsstandort muss für die Betreuung von Kindergarten- und Hortkindern geeignet sein. 3. Der Übergangsstandort soll vom eigentlichen Standort möglichst fußläufig erreichbar sein. Notfalls muss ein Shuttle-Service eingerichtet werden. Begründung: Die notwendige Verlagerung des Kinderzentrums 126 für mehrere Monate bedeutet für alle Beteiligten gravierende Veränderungen. Kinder müssen sich an die neue Umgebung gewöhnen, was umso besser gelingt, je geeigneter sie ist. Hortkinder müssen ihre Kita nach Schulende selbstständig und sicher erreichen können. Die Erzieherinnen und Erzieher müssen ihre pädagogische Arbeit sinnvoll fortsetzen können. Eltern, die in der Mehrheit berufstätig sind, sollten hinsichtlich der Bring- und Holzeiten in ihrem Zeitmanagement nicht über Gebühr belastet werden. Die lauten Proteste der Eltern gegen eine Auslagerung in die ehemalige Friedrich-Stoltze-Schule bekräftigen die o. g. Aspekte und haben bereits im zuständigen Dezernat dazu geführt, Alternativstandorte zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2345 Beratung im Ortsbeirat: 4
Ladeparkzone für die Vereinsstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2021, OM 761 entstanden aus Vorlage: OF 69/4 vom 31.08.2021 Betreff: Ladeparkzone für die Vereinsstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Vereinsstraße in Höhe der Hausnummer 35 im vorhandenen Parkraum eine Ladezone einzurichten. Begründung: Die Vereinsstraße verfügt auf einer Seite der Straße über ein absolutes Halteverbot, während die andere Straßenseite mit Parkplätzen versehen ist. Für Anwohnerinnen und Anwohner bedeutet die teils tagelange Verweildauer von Autos im Parkraum, dass sie für zeitlich begrenztes Ein- und Ausladen kaum legale Möglichkeiten haben. Die Umwidmung eines Parkplatzes in der Mitte der oberen Vereinsstraße zu einer Ladezone ermöglicht eine flexiblere Nutzung des knappen Parkraumes. Sie schafft besonders für die oben wohnenden Anwohner eine legale Möglichkeit, schwere Einkäufe oder schweres Gepäck aus- und einladen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 727 Beratung im Ortsbeirat: 4
Auslagerung des Kinderzentrums 126 (Rendeler Straße) nur an einen kindergerechten Standort in unmittelbarer Nähe!
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2021, OF 66/4 Betreff: Auslagerung des Kinderzentrums 126 (Rendeler Straße) nur an einen kindergerechten Standort in unmittelbarer Nähe! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die geplante Auslagerung des KiZ 126 auf das Gelände der ehemaligen Friedrich-Stoltze-Schule am Friedberger Tor nicht durchzuführen und dem Wunsch der Elternschaft nach einem kindergerechten Ausweichstandort in unmittelbarer Nähe zum KiZ 126 nachzukommen. Begründung: Die Elternschaft des KiZ 126 hat in einer Petition "Auslagerung des KiZ 126 nur an einen kindergerechten Standort in Laufnähe" auf der Petitionsplattform Change.org (https://www.change.org/KiZ126-Auslagerung) umfangreich und nachvollziehbar begründet, warum die geplante Auslagerung des KiZ 126 auf das Gelände der ehemaligen Friedrich-Stoltze-Schule am Friedberger Tor für sie nicht akzeptabel ist. Stattdessen wird ein kindergerechter Standort in unmittelbarer (fußläufiger) Nähe zum KiZ 126 gefordert, für den von der Elternschaft die Containeranlage auf dem ehemaligen Betriebshof des Grünflächenamtes am Günthersburgpark präferiert wird. Daneben werden weitere Alternativstandorte benannt, die ebenfalls einer Prüfung unterzogen werden können, sollte sich die von der Elternschaft bevorzugte Variante aufgrund der geplanten Erweiterung des Günthersburgparks nicht darstellen lassen. Die von der Elternschaft angeführten Nachteile, die den Kindern und Familien im Fall der vom Magistrat geplanten Auslagerung auf das Gelände der ehemaligen Friedrich-Stoltze-Schule am Friedberger Tor drohen, sind so schwerwiegend und weitreichend, dass diese Variante keinesfalls als praktikable Lösung betrachtet werden kann und im Interesse aller Betroffenen zu vermeiden ist. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 14.09.2021, OF 72/4 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 4 am 14.09.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 66/4 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung); dFfm (= kein Votum)
Partei: BFF
Weiter lesenInstandsetzung der Straße Am Galgenberg südlich der Seckbacher Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 520 entstanden aus Vorlage: OF 42/4 vom 21.06.2021 Betreff: Instandsetzung der Straße Am Galgenberg südlich der Seckbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Straße Am Galgenberg südlich der Seckbacher Landstraße zu erneuern und die Gefahrenstellen zu beseitigen. Begründung: Wie den beigefügten Bildern zu entnehmen ist, befindet sich die Straße in einem beklagenswerten Zustand. Besonders gefährlich wird es auf der abschüssigen Straße bei Regen. Der Galgenberg wird aber von zahlreichen Wanderern, Spaziergängern und Fahrradfahrern als Verbindung nach Seckbach und in den Riederwald genutzt. Zu deren Sicherheit soll die Straße instand gesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2021, ST 2194 Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2022, ST 1729 Antrag vom 18.10.2022, OF 240/4 Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3009 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 522 Beratung im Ortsbeirat: 4
Überweg Dortelweiler Straße/Wasserleitungsweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2021, OF 64/3 Betreff: Überweg Dortelweiler Straße/Wasserleitungsweg Der Ortsbeirat möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten, zu einem Ortstermin in der Dortelweiler Straße einzuladen. Es soll geprüft werden, ob ein Überweg am Wasserleitungsweg möglich ist. Zum Ortstermin sollen auch Vertreterinnen und Vertreter des OBR 4 eingeladen werden. Begründung: Der Wasserleitungsweg ist eine wichtige Fußgängerverbindung aus dem Wasserpark nördlich am Bornheimer Friedhof vorbei. Die nächsten gesicherten Querungen der Dortelweiler Straße am Kreisel bzw. am Friedhofseingang sind für Fußgänger zu weit entfernt und unattraktiv. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 64/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenDurchgangsverkehr in der Dortelweiler Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.06.2021, OM 249 entstanden aus Vorlage: OF 38/4 vom 25.05.2021 Betreff: Durchgangsverkehr in der Dortelweiler Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Durchgangsverkehr in der Dortelweiler Straße verhindert oder zumindest stark eingeschränkt werden kann. Geeignete Maßnahmen könnten die Umwidmung in eine Anliegerstraße sein oder - hilfsweise - die abschnittsweise und wechselseitige Verbreiterung der Gehwege bzw. das Einrichten von sogenannten Gehwegnasen. Begründung: Die Dortelweiler Straße stellt eine Verbindung von der Seckbacher Landstraße zur Friedberger Landstraße (und umgekehrt) dar. Da dies auch die kürzeste Verbindung ist, wird diese Straße entsprechend stark von Pkws genutzt. Hinzu kommt die Linienführung der Buslinie 34 ab der Comeniusstraße/Ecke Dortelweiler Straße (und umgekehrt). Dies führt zu erheblichen Lärm- und Abgasemissionen, von denen die Anwohnerinnen und Anwohner besonders betroffen sind. Die Straße als solche und die vorhandenen Gehwege sind von so geringer Breite, sodass weitere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer (Radfahrende, zu Fuß Gehende) nicht annähernd gleichberechtigt und gefahrlos diesen Verkehrsweg nutzen können. Immer wieder kommt es hier zu gefährlichen Situationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1662
Verhinderung von Falschfahrten zwischen oberer Inheidener Straße und Enkheimer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 82 entstanden aus Vorlage: OF 3/4 vom 20.04.2021 Betreff: Verhinderung von Falschfahrten zwischen oberer Inheidener Straße und Enkheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen gegen das Fahren gegen die Einbahnstraße im genannten Straßenabschnitt (s. Anlage) zu ergreifen, beispielsweise durch deutlichere Markierungen und Beschilderungen. Begründung: In dem Abschnitt Inheidener Straße zwischen Buswendeschleife und Enkheimer Straße gilt bereits Einbahnverkehr von der Enkheimer Straße in die Inheidener Straße. Dieser wird häufig missachtet. Pkws fahren gegen die Einbahnstraße als Abkürzung von der Inheidener Straße durch besagten Abschnitt, um in die Eulengasse/Berger Straße zu gelangen. Dabei werden Radfahrende und teilweise auch zu Fuß Gehende übersehen. Nicht selten kommt es zu Beinaheunfällen. Da dieser Abschnitt auch von vielen Jugendlichen und Kindern auf dem Weg zu den Sportanlagen der Turngemeinde Bornheim 1860 e. V. genutzt wird, besteht hier besondere Gefahr. Anlage: Planausschnitt Quelle: OpenStreetMap Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1552 Antrag vom 24.01.2025, OF 470/4 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6518 Beratung im Ortsbeirat: 4
Bewohnerparken im westlichen Teil Seckbachs
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2021, OM 7192 entstanden aus Vorlage: OF 805/11 vom 02.01.2021 Betreff: Bewohnerparken im westlichen Teil Seckbachs Der Magistrat wird gebeten, in den Seckbacher Straßen Melsunger Straße, Im Heimgarten, Eschweger Straße und Heinz-Herbert-Karry-Straße im Abschnitt zwischen Melsunger Straße und Eschweger Straße sowie in der Wilhelmshöher Straße im Abschnitt zwischen Wendekreisel bis Einmündung Heinz-Herbert-Karry-Straße Bewohnerparken einzurichten. Die Reservierungszeiten für Personen mit einem Bewohnerparkausweis sollen montags bis freitags jeweils in der Zeit von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr eingerichtet werden. Begründung: Aufgrund der kurzen Fußwege zur U-Bahn-Station "Seckbacher Landstraße" wird in den im Tenor genannten ausgewiesenen Straßen seit jeher verstärkt durch Pendler geparkt. Bedingt durch das Parkraumbewirtschaftungskonzept kommt es in Bornheim zur Verdrängung der Pendler. Die so verdrängten Pendler weichen jetzt zunehmend in die angrenzenden Stadtteile und somit auch in das westliche Seckbach aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 851 Aktenzeichen: 32 1
Einhausung der A 661 und Offenlegung der Planungsänderung zur Ostumgehung Frankfurt am Main
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7130 entstanden aus Vorlage: OF 528/4 vom 05.01.2021 Betreff: Einhausung der A 661 und Offenlegung der Planungsänderung zur Ostumgehung Frankfurt am Main Angesichts der Offenlegung der Planungsänderung zur A 661 (siehe Amtsblatt Nr. 47 vom 17. November 2020) wird der Magistrat gebeten, die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Einhausung der A 661 zwischen der Seckbacher Landstraße und der Friedberger Landstraße mit Nachdruck weiter zu verfolgen. Begründung: Die in der Planfeststellung angedachte Bestückung der Autobahn mit Lärmschutzwänden ist keine Alternative zu einer echten Einhausung, die dann einen Grünzug vom Günthersburgpark zum Huthpark und darüber hinaus entstehen ließe. Erst mit dieser Einhausung würde die stadtplanerische Wunde, die die Autobahn Anfang der 80er-Jahre des letzten Jahrhunderts gerissen hat, geheilt werden. Darüber hinaus böte sich so die Möglichkeit, neue Wohnungen entstehen zu lassen, die nicht vor Lärmschutzwänden stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 901
Zeitnahe Sanierung des Bodenwegs
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6805 entstanden aus Vorlage: OF 516/4 vom 12.10.2020 Betreff: Zeitnahe Sanierung des Bodenwegs Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich für die Sanierung des Bodenwegs auf der ganzen Länge (oder zumindest zwischen An den Röthen und Wasserleitungsweg) zu sorgen und gleichzeitig die unerlaubte Nutzung durch Pkw wirksam zu unterbinden. Begründung: Die Qualität der Asphaltdecke lässt auf weiter Strecke des originär von Fahrradfahrern und Fußgängern zu nutzenden Bodenweges zu wünschen übrig. Schlaglöcher und holprige Randbereiche gehören leider zum Alltag, was besonders bei der Begegnung von Radfahrern und Fußgängern zu gefährlichen Situationen führt. Darüber hinaus ist seit geraumer Zeit leider zu beobachten, dass Pkw den Weg nutzen und an mancher Ecke illegal abgestellt werden, was scheinbar auch mit dem Bewohnerparken An den Röthen und auf der Dortelweiler Straße zu tun hat. Hier sollte durch geeignete Maßnahmen Einhalt geboten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 480 Beratung im Ortsbeirat: 4
Ringstraßenbahn von „Bornheim Mitte“ zur Friedberger Warte
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.10.2020, OF 998/3 Betreff: Ringstraßenbahn von "Bornheim Mitte" zur Friedberger Warte Im neuen Nahverkehrsplan wird eine Ringstraßenbahnlinie von der Station Bornheim Mitte zur Friedberger Warte aufgeführt. Sie soll über die Dortelweiler Straße geführt werden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, wie die geplante Ringstraßenbahn auf der Dortelweiler Straße integriert werden kann? Welche Umsetzungsmöglichkeiten gibt es? Begründung: Der Ortsbeirat 3 geht davon aus, dass sich im Nahverkehrsplan nur Projekte wiederfinden, die auch umsetzbar sind. Deshalb sollte es für die Führung der Straßenbahn auf der Dortelweiler auch bereits Umsetzungsideen geben. Aufgrund der derzeitigen Situation und der Enge der Straße erscheint das auf den ersten Blick kein einfaches Unterfangen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 40 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1879 2020 Die Vorlage OF 998/3 wird als Anfrage an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenKünftige Wendeanlage an der Haltestelle „Bodenweg“ auf der Friedberger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6493 entstanden aus Vorlage: OF 1036/10 vom 31.08.2020 Betreff: Künftige Wendeanlage an der Haltestelle "Bodenweg" auf der Friedberger Landstraße Der Magistrat wird bezüglich der künftigen Wendeanlage an der Haltestelle "Bodenweg" auf der Friedberger Landstraße um Prüfung und Berichterstattung zu folgenden Fragen gebeten: 1. Wo und wie genau ist die Wendeanlage für Straßenbahnzüge der künftig dort endenden Straßenbahnlinie 19 im Bereich der Haltestelle "Bodenweg" vorgesehen? Dabei wird darauf hingewiesen, dass die frühzeitige Vorlage der ersten Pläne sinnvoll wäre. 2. Ab wann sind die entsprechenden Baumaßnahmen ungefähr zu erwarten? 3. Wird, wie bereits erbeten, auf einen Abzweig für eine Straßenbahnlinie in Richtung Bad Vilbel zumindest an dieser Stelle verzichtet? Dabei wird darauf hingewiesen, dass ein späterer Abzweig von der Trasse der Straßenbahnlinie 18 (zum Beispiel vorbei am Sportpark Preungesheim und der bereits vorhandenen vierspurigen Brücke über die A 661) deutlich sinnvoller erscheint. Dies umso mehr vor dem Hintergrund der günstigeren Bauerfordernisse für eine kürzere neu zu bauende Straßenbahnstrecke. 4. Wie bewertet der Magistrat die vorgenannten Fragen vor dem Hintergrund vermeidbarer Verkehrsbehinderungen? Begründung: Klimaschädliche Maßnahmen gilt es zu vermeiden. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund von Staus auf der Friedberger Landstraße oder der B 521 (respektive im Anschlussbereich zur A 661), die den Ausweichverkehr insbesondere durch Berkersheim und Preungesheim weiter erhöhen würden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 299 Aktenzeichen: 92 11
Bürgersteig Rendeler Straße, unterer Teil
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6149 entstanden aus Vorlage: OF 463/4 vom 02.06.2020 Betreff: Bürgersteig Rendeler Straße, unterer Teil Der Magistrat wird gebeten, den westlichen Bürgersteig im untersten Teil der Rendeler Straße zum Bornheimer Fünffingerplätzchen hin mit geeigneten Mitteln, z. B. Absperrbügeln, gegen Beparken zu sichern. Begründung: Es gibt immer wieder Beschwerden, dass dort für Fußgänger mit Kinderwagen usw. kein Durchkommen ist. Vor einigen Jahren wurde bereits ein Teilstück des Bürgersteigs, vor dem Kinderzentrum/ehemalige Schweißerhalle, entsprechend abgesichert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1761
Haltezonen vor Kinderzentren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5905 entstanden aus Vorlage: OF 445/4 vom 24.02.2020 Betreff: Haltezonen vor Kinderzentren Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob vor den Kinderzentren in der Straße An den Röthen und in der Rendeler Straße eine Haltezone eingerichtet werden kann. Die Haltezone sollte zeitlich begrenzt sein von 07:00 Uhr bis 17: 00 Uhr und groß genug für einen Transporter des Behindertenfahrdienstes. Begründung: Die integrative Arbeit in den Kinderzentren ist sehr wichtig. Es werden vermehrt behinderte Kinder in den Kinderzentren betreut. Die Kinder werden entweder durch die Eltern oder durch einen Fahrdienst gefahren. Nicht selten müssen sie vor dem Kinderzentrum in zweiter Reihe halten, dies erschwert die kindgerechte Übergabe im Kinderzentrum, die bis zu einer halben Stunde dauern kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2020, ST 1031
Können Werbeschilder auch gefährlich sein?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5858 entstanden aus Vorlage: OF 830/3 vom 29.01.2020 Betreff: Können Werbeschilder auch gefährlich sein? Seit einiger Zeit hängt auf der Friedberger Landstraße stadtauswärts in Höhe Einmündung Wetteraustraße ein "Werbeschild" eines Schnellrestaurants auf der Friedberger Landstraße, dort wird ein U-Turn in 300 Metern als Fahrtweg zum Restaurant auf der anderen Straßenseite angezeigt. Ein U-Turn ist jedoch auf der Friedberger Landstraße an keiner Stelle erlaubt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, das o. g. Werbeschild entfernen zu lassen und durch ein Schild mit der nach Straßenverkehrsordnung erlaubten Zufahrtsmöglichkeit ersetzen zu lassen. Begründung: Vor einigen Tagen kam es zu einem schweren Verkehrsunfall auf der Friedberger Landstraße, Höhe Dortelweiler Straße. Dort hatte ein Auto verbotswidrig einen U-Turn versucht und war mit einem Bus zusammengestoßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.07.2020, ST 1287 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0
Falsch ausgerichtete Parkbuchten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5732 entstanden aus Vorlage: OF 422/4 vom 27.01.2020 Betreff: Falsch ausgerichtete Parkbuchten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum bei der Baumaßnahme mit Straßenerneuerung der Preungesheimer Straße die Parkbuchten immer noch falsch ausgerichtet sind und ob dies noch nachträglich geändert wird. Begründung: Im Zuge der Bauarbeiten gingen die Anwohner davon aus, dass auch die Parkbuchten gedreht werden. Diese sind aufgrund einer früheren Einbahnstraßenregelung so ausgerichtet worden. Nun stellt sich die Frage, warum im Zuge der Neumarkierung dies nicht korrigiert wurde. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 835
Erhöhung der Kapazität der Straßenbahnlinie 18
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5715 entstanden aus Vorlage: OF 917/10 vom 27.01.2020 Betreff: Erhöhung der Kapazität der Straßenbahnlinie 18 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Kapazität der Straßenbahnlinie 18 an Arbeitstagen (Montag bis Freitag) in den Morgenstunden, insbesondere zwischen 05:00 Uhr und 06:30 Uhr, und in den Abendstunden zu erhöhen. Begründung: Die Straßenbahnlinie 18 wird sehr gut angenommen. Die Buslinie 30, von Bad Vilbel kommend, verkehrt bis 06:10 Uhr nur bis zur "Friedberger Warte". Deshalb steigen Fahrgäste der Linie 30 am "Bodenweg" bzw. an der "Friedberger Warte" in die Straßenbahnlinie 18 um. Beide Linien fahren zu diesem Zeitpunkt im 15-Minuten-Takt. Die Straßenbahnlinie 18 ist aber schon in den frühen Morgenstunden so stark frequentiert, dass teilweise schon ab "Friedberger Warte" kein Sitzplatz mehr vorhanden ist. Im weiteren Streckenverlauf bis zur "Konstablerwache" wird es auch mit Stehplätzen eng. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 890 Aktenzeichen: 92 11
Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am Günthersburgpark Vortrag des Magistrats vom 18.10.2019, M 171
S A C H S T A N D : Anregung vom 23.01.2020, OA 522 entstanden aus Vorlage: OF 772/3 vom 09.01.2020 Betreff: Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am Günthersburgpark Vortrag des Magistrats vom 18.10.2019, M 171 Die Vorlage M 171 (Bebauungsplan Nr. 858) wird abgelehnt. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 171 gleichfalls abzulehnen. Begründung: Die Vorlage wird vor allem wegen mangelnder sozialstruktureller Mischung des Quartiers abgelehnt. Auf der Parkseite sind Wohntürme mit gehobenem Wohnstandard geplant. Abgeschirmt wird dieser Bereich durch einen langen Riegel, der für geförderten Wohnungsbau entlang der stark befahrenen Dortelweiler Straße liegt. Nach der Auffassung des Ortsbeirates ist eine stärkere Mischung von gefördertem und freiem Wohnungsbau in verschiedenen Häusern wünschenswert. Die Struktur der Bebauung passt nicht zu der aufgelockerten Bauweise in der unmittelbaren Nachbarschaft. Bei einer Überarbeitung und Neuvorlage soll der Durchgang von der Dortelweiler Straße zum Park so breit sein, dass er für einen Fuß- und Radweg bequem ist. Die vorgeschlagenen Umweltaspekte des Bebauungsplans werden bis auf die Höhe der Bebauung und der vorgesehenen Dichte positiv bewertet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.10.2019, M 171 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 29.01.2020 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2020, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 171 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 522 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 171 = Ablehnung, OA 522 = Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 171 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 522 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 5190, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 Aktenzeichen: 61 00
Illegale Lackiererei in der Dortelweiler Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2020, OM 5637 entstanden aus Vorlage: OF 420/4 vom 06.01.2020 Betreff: Illegale Lackiererei in der Dortelweiler Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten die Stadt Frankfurt hat, um eine illegal betriebene Lackiererei in der Dortelweiler Straße 74 stillzulegen. Begründung: In der Dortelweiler Straße 74 wird eine Werkstatt mit Lackiererei direkt an Freizeitgärten betrieben. Die Lackiererei hat (laut Regierungspräsidium Darmstadt und Hessen Mobil) keine Betriebsgenehmigung und der Mietvertrag über das Grundstück mit Hessen Mobil ist wohl auch schon seit zwei Jahren abgelaufen. Die Lackiererei wird auch spätabends nach 22 Uhr betrieben, an Sonn- und Feiertagen und ohne eine funktionierende Filteranlage. Die Farbdämpfe werden über ein lautes Gebläse nach hinten auf die Freizeitgärten geblasen. Dieser Zustand ist den Ämtern in Frankfurt, dem Regierungspräsidium Darmstadt und Hessen Mobil seit Jahren bekannt, jedoch wurde bisher nichts unternommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2020, ST 903
Straße Alt-Bornheim, Schwelle
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2020, OM 5635 entstanden aus Vorlage: OF 417/4 vom 07.01.2020 Betreff: Straße Alt-Bornheim, Schwelle Der Magistrat wird gebeten, in der Straße Alt-Bornheim, etwa Höhe Hausnummer 34, eine geschwindigkeitsreduzierende Schwelle o. Ä . einzubauen und farblich zu markieren. Begründung: Die abschüssige Strecke der Straße verführt zu überhöhter Geschwindigkeit von Fahrzeugen. Zugleich weichen einige Fahrzeuge wegen der Enge der Fahrbahn mitunter auf den ebenfalls schmalen Gehweg aus. Gegen überhöhte Geschwindigkeit helfen einige erprobte Mittel wie Kontrollen, verschwenkte Fahrbahnen sowie eingebaute Bodenschwellen. Alle haben Vor- und Nachteile. In den letzten Monaten waren Fahrbahnverschwenkungen erprobt worden. Es wurde jedoch beobachtet, dass bei der dadurch induzierten Kurvenfahrt vermehrt die Bürgersteige mit genutzt wurden. Das war umso nachteiliger, als der östliche Bürgersteig auch als Schulweg vorgesehen ist. Mit der vorgeschlagenen Schwelle (oder "Kissen") soll auf andere Art auf die zu reduzierende Geschwindigkeit hingewiesen werden. Die vorgeschlagene Stelle ist die am wenigsten dicht bebaute im Verlauf der Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2020, ST 833
Jede U 4 bis Bergen-Enkheim Endhaltestelle
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2019, OM 5528 entstanden aus Vorlage: OF 286/16 vom 04.11.2019 Betreff: Jede U 4 bis Bergen-Enkheim Endhaltestelle Der Magistrat wird gebeten, auf den RMV dahin gehend einzuwirken, dass ab dem Fahrplanwechsel 2020/2021 jede U 4 bis nach Bergen-Enkheim fährt und nicht nur jede z weite. Begründung: Die Verlängerung der U 4 (Bockenheimer Warte/Bergen-Enkheim) von "Bornheim Mitte" nach Bergen-Enkheim wird sehr begrüßt und der Anschluss wird gut genutzt. Bisher ist es aber so, dass nur jede zweite Bahn nach Bergen-Enkheim fährt. Die Pendler und die Anwohnerschaft haben das berechtigte Interesse, dass jede Bahn bis zur Endstation fährt und nicht nur bis zur Haltestelle "Seckbacher Landstraße". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 298 Aktenzeichen: 92 10
Wohnungsbau auf dem Gelände der FES Hauptverwaltung an der Weidenbornstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2019, OF 403/4 Betreff: Wohnungsbau auf dem Gelände der FES Hauptverwaltung an der Weidenbornstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die in den Neunzigerjahren unter dem Planungsdezernenten Wentz diskutierte Verlagerung der FES-Hauptverwaltung aus dem gegenwärtigen reinen Wohngebiet an einen verkehrsgünstigeren Standort, wie z.B. dem Riederwald, möglich ist und ob die damals vorgeschlagene Blockrandbebauung am Standort Weidenbornstraße umgesetzt werden kann. Begründung: Die FES-Hauptverwaltung liegt in einem reinen Wohngebiet direkt am Günthersburgpark. Der Schwerlastverkehr der FES und damit die Umweltbelastung ist erheblich. Gerade in Zeiten knappen Wohnraums wäre es daher sinnvoll, die Pläne der Neunzigerjahre nochmals zu diskutieren, um ggf. ein attraktives, städtisches Wohnquartier an diesem Standort zu entwickeln. Ein Wohngebiet dort würde auch langfristig die Gestaltung der Verkehrsberuhigung und des sicheren Zugangs zur KITA Drachenhöhle ermöglichen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 4 am 26.11.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 403/4 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
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