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Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Homburger Landstraße zwischen Kreisel und Urseler Weg - mehr Sicherheit für Fußgänger
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1138 entstanden aus Vorlage: OF 80/15 vom 10.11.2021 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Homburger Landstraße zwischen Kreisel und Urseler Weg - mehr Sicherheit für Fußgänger Vorgang: B 28/21; OA 13/21 OBR 15 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die gemeinsame Benutzung des Bürgersteigs auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs auf der rechten Seite (stadteinwärts gesehen) durch Radfahrer und Fußgänger aufzuheben und den Bürgersteig den Fußgängern zu überlassen; 2. Schutzstreifen, Piktogramme oder anderweitige Kennzeichnungen für Fahrradfahrer links und rechts der Fahrbahn anzubringen; 3. zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wegen der gemeinsamen Benutzung der Fahrbahn durch Fahrzeuge und Radfahrer auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs als Höchstgeschwindigkeit Tempo 30 anzuordnen. Begründung: Problem/Verkehrskonflikt: Immer mehr Menschen nutzen das Fahrrad, um werktags aus den nördlich von Frankfurt liegenden Ortschaften in die City von Frankfurt am Main zu fahren. Das ist zwar sehr begrüßenswert, führt auf der Strecke zwischen dem Kreisel und der Einmündung des Urseler Wegs auf dem rechtsseitig gelegenen Bürgersteig, der zur Benutzung auch für Radfahrer in beide Richtungen (!) zugelassen ist, jedoch dazu, dass Fußgänger in hohem Maße unfallgefährdet sind. Die Radfahrer fahren wegen des hervorragenden, rollwiderstandsarmen Asphalts oftmals mit Geschwindigkeiten von 20 km/h aufwärts die Strecke entlang. Die Benutzung des Bürgersteigs erfolgt durch Fußgänger und Radfahrer jeweils häufig kreuzend, raumgreifend, oftmals auch ohne Bedacht und Rücksichtnahme. Ein Grund mag sein, dass der Bürgersteig aufgrund seiner mangelnden Breite nicht durch Linien in getrennte Benutzungszonen unterteilt ist. Bei Grundschülern, für die der Bürgersteig Teil des Schulweges ist, ist zudem zu beachten, dass sie noch nicht in der Lage sind, die Gefahren durch schnell fahrende Radfahrer einzuschätzen. Auch erschweren die Laubbäume, die zwischen Bürgersteig und der Fahrbahn zwischen den Parktaschen zur Begrünung der Straße angepflanzt wurden, durch ihr Schattenspiel bei Sonnenschein das Erkennen von sich nähernden Radfahrern. Das Schattenspiel erschwert auch für den motorisierten Verkehr das Erkennen von Radfahrern, die von der Homburger Landstraße in die Wohnstraßen Wilhelm-Flögel-Ring und Günter-Vogt-Ring einfahren bzw. von dort auch wieder ausfahren möchten. Lösungsvorschlag: Die gemeinsame Benutzung des Bürgersteigs durch Radfahrer und Fußgänger sollte aufgehoben werden. In diesem Zusammenhang sollte geprüft werden, ob das blaue Gehwegzeichen (Zeichen 239 der Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 StVO) mit dem Zusatzschild "Radverkehr frei" versehen werden kann. Dies würde eine Benutzung des Bürgersteigs zumindest in Schrittgeschwindigkeit für jedermann, ansonsten nur für Kinder bis zum 10. Geburtstag erlauben. Der Radverkehr im Übrigen sollte auf der Strecke links und rechts in beide Richtungen auf die Fahrbahn umgeleitet werden. Es sollte geprüft werden, ob die Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens (Zeichen 340 der Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 StVO) möglich ist. Andernfalls mögen Piktogramme oder andere Kennzeichen links und rechts der Fahrbahn angebracht werden, um die Verkehrssicherheit für Radfahrer gegenüber einer ungekennzeichneten Fahrbahn zu erhöhen. Der ruhende Verkehr würde auch keine Einschränkung erfahren, da die Parktaschen zwischen Fahrbahn und Bürgersteig baulich eingerichtet sind. Die gemeinsame Benutzung durch Fahrzeuge und Radfahrer würde die Anordnung einer Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit aus Gründen der Verkehrssicherheit gemäß § 45 Absatz 1 Nr. 5 StVO erlauben, weil bei Begegnungsverkehr die Fahrbahnbreite nicht mehr ausreicht, dass Fahrzeuge und Radfahrer gefahrlos und ungehindert aneinander vorbeifahren können. D. h. die Fahrzeuge müssten notwendigerweise die Geschwindigkeit auf die jeweilige Geschwindigkeit des Radfahrers reduzieren. Die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h fördert solche verkehrsbedingt notwendig werdenden Geschwindigkeitsreduktionen und erhöht die Sicherheit für Fahrzeuge und Radfahrer. Mit der streckenweisen Anordnung von Tempo 30 auf der Grundlage von § 45 Absatz 1 StVO würde sich eine Deklassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße in eine Gemeindestraße erübrigen, um eine Tempo-30-Zone einrichten zu können. Der Stadt würden die Gelder für den Unterhalt der Straße aus dem Landeshaushalt erhalten bleiben (vgl. Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28, und Anregung des Ortsbeirats 15 vom 07.05.2021, OA 13). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 Anregung vom 07.05.2021, OA 13 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 705 Antrag vom 17.08.2022, OF 160/15 Anregung an den Magistrat vom 16.09.2022, OM 2724 Aktenzeichen: 32 1
Carsharing an der U-Bahn-Station „Nieder-Eschbach“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1145 entstanden aus Vorlage: OF 91/15 vom 09.11.2021 Betreff: Carsharing an der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" einen Parkplatz für ein Carsharing-Angebot einzurichten. Hierbei bietet sich der meist ungenutzte Taxihalteplatz in der Prager Straße an. Die Firma Pittner Mühlheim GmbH, die bislang auf privaten Grund einen Stellplatz hierfür gemietet hatte, wäre bereit, hier weiterhin ein Hybridfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Carsharing-S tationen können in Hessen mittlerweile an allen öffentlichen Straßen eingerichtet werden. Einem entsprechenden Gesetz hat der Landtag Ende September 2021 zugestimmt. Kommunen können damit mehr Parkflächen für Carsharing-Fahrzeuge vergeben. Begründung: Die Firma Pittner Mühlheim GmbH ist nun schon seit fünf Jahren Carsharer in Nieder-Eschbach. Das Fahrzeug wurde in dieser Zeit bereits viermal ausgetauscht und das nächste, bereits bestellte Auto wird ein Fiesta-Hybridfahrzeug sein. Pro Jahr werden von den Nieder-Eschbacher Bürgern fast 20.000 Kilometer zurückgelegt. Der Standort an der U-Bahn-Station wäre optimal. Im Moment hat die Firma Pittner Mühlheim GmbH einen Standplatz in der Görlitzer Straße von einem privaten Anbieter gemietet. Der Mietvertrag läuft Ende des Jahres aus und kann bedauerlicherweise auch nicht verlängert werden. Es wäre sehr schade, wenn dieses Angebot als Teil einer zukunftsfähigen, nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität den Bürgern nicht weiterhin zur Verfügung stehen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 476 Aktenzeichen: 66 0
Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Urseler Weg - Aufstellen von Pollern am Zebrastreifen an der Otto-Hahn-Schule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1139 entstanden aus Vorlage: OF 81/15 vom 08.11.2021 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Urseler Weg - Aufstellen von Pollern am Zebrastreifen an der Otto-Hahn-Schule Der Magistrat wird aufgefordert, die Nutzung des Zebrastreifens an der Otto-Hahn-Schule (OHS)/ Ecke Urseler Weg/Albert-Schweitzer-Straße durch das Aufstellen von Pollern sicherer zu machen. Begründung: Problem/Verkehrskonflikt: Auf dem Urseler Weg kommt es, insbesondere zu den Stoßzeiten (morgens zwischen 07:30 Uhr und 09:00 Uhr und mittags zwischen 13:00 Uhr und 14:00 Uhr), zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen. Der Teilabschnitt auf Höhe der OHS leidet unter dem Verkehr der Eltern, die ihre Kinder zu den Kitas Gladiolenstraße oder Hexenkessel bringen bzw. abholen, und dem Verkehr der Lehrkräfte und Schüler der OHS. Dazu kommt der Durchgangsverkehr, der der überlasteten Deuil-La-Barre-Straße ausweicht, der Linienbusverkehr (Linie 29) und nicht zuletzt der normale (Berufs-)Verkehr der Anwohner des Urseler Wegs und seiner Nebenstraßen. Durch die (teilweise verkehrswidrig) parkenden Fahrzeuge an der Einmündung Albert-Schweitzer-Straße in den Urseler Weg ist es wegen der hierdurch eingeschränkten Sicht für die Schüler mit Gefahren verbunden, den Zebrastreifen zu nutzen. Problemlösung: Die freie Sicht vom Seitenrand aus ist entscheidend für die Sicherheit beim Überqueren des Urseler Wegs. Damit die Sicht auch für die vorbeifahrenden Fahrzeuge verbessert wird, sollen auf der Seite hin zur Albert-Schweitzer-Straße 1,5 Meter vor und 1,5 Meter hinter dem Zebrastreifen Poller aufgestellt werden, um den ruhenden Autoverkehr fernzuhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 568 Aktenzeichen: 66 0
Blindenampel für die Homburger Landstraße/Ecke Weilbrunnstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 1019 entstanden aus Vorlage: OF 142/10 vom 18.10.2021 Betreff: Blindenampel für die Homburger Landstraße/Ecke Weilbrunnstraße Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. ob, und wenn ja, wann die Ampelanlage an der Homburger Landstraße/Ecke Weilbrunnstraße ehestens mit akustischen Hilfen als Blindenampel ausgestattet werden kann; 2. ob, soweit noch nicht geschehen, die Ampel auf die Prioritätenliste für Blindenampeln aufgenommen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 550 Aktenzeichen: 32 1
Piktogramme „Tempo 30“ für die Tempo-30-Zone östlich der Homburger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 1011 entstanden aus Vorlage: OF 119/10 vom 18.10.2021 Betreff: Piktogramme "Tempo 30" für die Tempo-30-Zone östlich der Homburger Landstraße Östlich der Homburger Landstraße ist - jeweils beginnend/endend am Kaiserkronenweg, Berkersheimer Weg und der Julius-Brecht-Straße - eine sehr weitläufige Tempo-30-Zone eingerichtet. Vom Gebäude Am Schieferstein 21 ist beispielsweise bis zum Verlassen der Zone eine einfache Strecke von rund 1.250 Metern zurückzulegen! Es ist in allen Bereichen dieser Zone häufig festzustellen, dass sich Fahrzeugführerinnen und -führer offensichtlich nicht an die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit halten. Gemäß der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrso rdnung kann die Fortdauer der Zonen-Anordnung in großen Zonen durch die Aufbringung des Piktogramms "30" auf der Fahrbahn verdeutlicht werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat basierend auf der VwV zur StVO gebeten, entsprechende Piktogramme aufzubringen. Hier insbesondere auf den Straßen: 1. Berkersheimer Weg; 2. Am Neuenberg; 3. Am Schieferstein; 4. Im Steinbügel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 546 Aktenzeichen: 66 7
Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Einrichtung einer Parkmöglichkeit für Elterntaxis auf dem Parkplatz in der Ortsmitte auf der Ecke der Rudolf-Breitscheid-Straße/Deuil-La-Barre-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 930 entstanden aus Vorlage: OF 74/15 vom 22.09.2021 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Einrichtung einer Parkmöglichkeit für Elterntaxis auf dem Parkplatz in der Ortsmitte auf der Ecke der Rudolf-Breitscheid-Straße/Deuil-La-Barre-Straße Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des Parkplatzes in der Ortsmitte auf der Ecke der Rudolf-Breitscheid-Straße/Deuil-La-Barre-Straße Parkplätze für sogenannte Elterntaxis in der Zeit von 08:00 Uhr bis 0 9:00 Uhr zur Verfügung zu stellen, um Eltern dort die Möglichkeit zu geben, ihre Kinder sicher aussteigen und mit einem sogenannten Walking-Bus zur Schule bringen zu lassen. Begründung: Wie eine Schulwegbegehung mit Vertretern des Ortsbeirats, der Schule, des Magistrats, der Polizei und der Kinderbeauftragten am 10.09.2021 ergeben hat, sind die Zustände durch Elterntaxis in der Straße An der Walkmühle zu Schulbeginn unhaltbar und der Sicherheit der Kinder zuwiderlaufend. Diverse Eltern werden ihre Kinder trotz vieler Appelle auch in Zukunft mit dem Auto zur Schule bringen. Die Einrichtung einer Parkmöglichkeit auf dem Parkplatz würde zu mehr Sicherheit für die Kinder führen. Den Eltern böte sich die Möglichkeit, einen sogenannten Walking-Bus zu bilden, anhand dessen die Kinder auf der kleinen Strecke zur Schule in einem ersten kleinen Schritt lernen könnten, sich selbstständig im Straßenverkehr zu bewegen. Die Einrichtung einer Parkmöglichkeit wäre ein Gegenangebot zu Maßnahmen, die das Parken kurz vor Schulbeginn in der Straße An der Walkmühle eindämmen sollen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 484 Aktenzeichen: 32 1
Sicherer Schulweg Nieder Eschbach: Einrichtung einer unechten Einbahnstraße in der Straße An der Walkmühle vor der Michael-Grzimek-Schule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 932 entstanden aus Vorlage: OF 77/15 vom 14.09.2021 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder Eschbach: Einrichtung einer unechten Einbahnstraße in der Straße An der Walkmühle vor der Michael-Grzimek-Schule Der Magistrat wird gebeten, die Straße An der Walkmühle von der Deuil-La-Barre-Straße kommend in Richtung Urseler Weg von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 09:00 Uhr als Einbahnstraße auszuweisen, sodass das Durchfahren vom Urseler Weg aus in dieser Zeit nicht möglich ist. Die Einrichtung dieser unechten Einbahnstraße soll für einen Probezeitraum von sechs Monaten erfolgen. Begründung: Im November 2018 kamen Kinder, Eltern und Lehrer der Michael-Grzimek-Schule in den Ortsbeirat und baten eindringlich darum, die Verkehrssituation vor der Schule in der Straße An der Walkmühle zu verbessern, da aufgrund des Platzmangels direkt auf dem Bürgersteig und dem Zebrastreifen gehalten werde. Das entsprechende Video kann unter "Grzimek-Schüler sprechen im Ortsbeirat 15" bei YouTube eingesehen werden. Die Frankfurter Neue Presse berichtete darüber und Hit Radio FFH lud die Kinder in eine Radiosendung ein. Unter dem Druck der Öffentlichkeit handelte die Stadt schnell und es wurden vor etwa zweieinhalb Jahren die entsprechenden Halteverbotsschilder angebracht. Dies führte dazu, dass sich die Situation vor der Schule erheblich entspannte, da zwar immer noch renitente Eltern ihre Kinder vor der Schule aus dem Auto ließen, sich aber das Zuparken des Fußgängerüberwegs und das Parken auf dem Bürgersteig direkt vor der Schule sehr reduzierte. Bedauerlicherweise hat der Magistrat ohne Kenntnis des Ortsbeirats (nur einige Mitglieder waren informiert), der Schule und der Elternvertretung in einer Nacht-und-Nebel-Aktion die Schilder einfach abgebaut. Hergestellt ist seitdem wieder das alte Verkehrschaos. Eltern fahren auf den Bürgersteig, um ihre Kinder aussteigen zu lassen. Zu Fuß gehende Kinder müssen auf die Straße ausweichen, um die Autos zu umlaufen. Der Fußgängerüberweg vor der Schule ist zugeparkt. Erschwerend kommt hinzu, dass ein Bus von der Deuil-La-Barre-Straße kommend in Richtung Urseler Weg die Straße befährt. Die Haltestelle befindet sich direkt vor der Schule. Hält der Bus oder kommen Pkw dem Bus entgegen, weichen diese aufgrund der geringen Fahrbahnbreite auf den Bürgersteig direkt vor der Schule aus. Dies führt zu einer erheblichen Gefährdung der Kinder, die morgens zur Schule laufen und nicht mit einem Elterntaxi gebracht werden. Am 10.09.2021 fand auf Bitten der Schulleitung der Michael-Grzimek-Schule eine Schulwegbegehung mit Vertretern des Ortsbeirates, der Kinderbeauftragten, des Elternbeirats, der Polizei, des Stadtschulamtes sowie des Amtes für Straßenbau und Erschließung und des Straßenverkehrsamtes statt. Alle Beteiligten konnten sich von dem Chaos vor der Schule überzeugen. In diesem Rahmen wurde auch festgestellt, dass es Entlastung bringen würde, wenn die Autos auf der schmalen Straße nicht in beiden Richtungen fahren würden, damit entgegenkommende Fahrzeuge nicht auf den Bürgersteig ausweichen müssen. Um die Anwohner jedoch nicht unnötig zu belasten, würde es genügen, die Einbahnstraßenregelung nur in der morgendlichen Bringzeit zwischen 08:00 Uhr und 09:00 Uhr (die Schule beginnt um 08:30 Uhr) einzurichten. Der Ortsbeirat hält Maßnahmen zur Schulwegsicherung für dringend erforderlich. Die Einrichtung einer solchen unechten Einbahnstraße, vorerst probeweise für sechs Monate, wäre ein guter Beitrag dazu. Die Gemeinde Iserlohn hat eine solche unechte Einbahnstraße im Jahr 2018 ebenfalls probeweise eingeführt. Die Erprobung war erfolgreich. Die Gemeinde hat 2019 beschlossen, es bei dieser Regelung dauerhaft zu belassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 483 Antrag vom 27.03.2024, OF 306/15 Anregung an den Magistrat vom 19.04.2024, OM 5367 Aktenzeichen: 32 1
Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach/Urseler Weg: Anbringung von Spiegeln gegenüber den Einmündungen der Nebenstraßen im oberen Bereich zwischen Homburger Landstraße und UBahnÜberweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 931 entstanden aus Vorlage: OF 76/15 vom 09.10.2021 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach/Urseler Weg: Anbringung von Spiegeln gegenüber den Einmündungen der Nebenstraßen im oberen Bereich zwischen Homburger Landstraße und U-Bahn-Überweg Der Magistrat wird gebeten, auf der jeweils gegenüberliegenden Seite der Einmündungen der Ludwig-Quidde-Straße, Max-Planck-Straße, Dahlienstraße und Albert-Schweitzer-Straße einen Spiegel anzubringen, um die gefahrlose Einfahrt auf den im oberen Bereich vorfahrtberechtigten Urseler Weg zu ermöglichen. Begründung: Problem/Verkehrskonflikt: Die im Urseler Weg - auch regelkonform parkenden Fahrzeuge - versperren bei dem Herausfahren aus den Nebenstraßen die Sicht auf den vorfahrtberechtigten Verkehr im Urseler Weg. Es ist nur durch vorsichtiges Herantasten bis in die Fahrbahnmitte möglich, auf den sich im Urseler Weg befindlichen bzw. nähernden Verkehr zu schauen. Verhindert der Verkehr auf dem Urseler Weg die Einfahrt, steht das Fahrzeug quer zur Fahrbahn und der Fahrzeugführer muss sich vorwerfen lassen, die Vorfahrt des auf dem Urseler Weg sich nähernden Fahrzeuges verletzt zu haben. Im Bereich der Einmündung der Ludwig-Quidde-Straße kommt hinzu, dass die Verkehrsteilnehmer aus der Homburger Landstraße noch mit deutlich höherer Geschwindigkeit in den Urseler Weg einfahren und es so häufig zu Beinahe-Kollisionen mit Fahrzeugen kommt, die gerade dabei sind, die Ludwig-Quidde-Straße zu verlassen. Unmöglich wird die Situation, wenn die Busfahrer den Bus zwischen Homburger Landstraße und Ludwig-Quidde-Straße ortseinwärts zur Ruhepause abstellen und damit auch noch die Sicht auf den Verkehr, der aus der Homburger Landstraße kommt, versperren. Auf der Seite der ortseinwärts gesehen rechts einmündenden Straßen Ludwig-Quidde-Straße, Max-Planck-Straße und Albert-Schweitzer-Straße kommt hinzu, dass der Urseler Weg Teil des Schulweges ist. Häufig versperren die Fahrzeuge, die gerade dabei sind, in den Urseler Weg einzufahren, für die Schulkinder den Überweg. Die Fahrer übersehen dabei sehr häufig, da ihre Konzentration auf den Verkehr gerichtet ist, Schulkinder, die die Straße vor und nicht hinter den Fahrzeugen queren möchten. Problemlösung: Eine kostengünstige Rechts-vor-Links-Regelung, die sämtliche Einfahrtprobleme lösen würde, kommt nach Auskunft des Magistrats wohl derzeit nicht in Betracht. Abhilfe könnten Spiegel bringen, da sie eine gefahrlose Einsicht auf den Urseler Weg ermöglichen würden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 485 Aktenzeichen: 66 0
Verlängerung der Grünphase der Fußgängerampel in der Berner Straße/Ecke Homburger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 928 entstanden aus Vorlage: OF 72/15 vom 02.10.2021 Betreff: Verlängerung der Grünphase der Fußgängerampel in der Berner Straße/Ecke Homburger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Grünphase der Fußgängerampel an der Berner Straße/Ecke Homburger Landstraße für Fußgänger zu verlängern. Sechs bis acht Sekunden zusätzlich werden hier für angemessen gehalten, sodass der Auto-, Bus- und Fahrradverkehr nicht nennenswert eingeschränkt wird . Begründung: Für gehbehinderte Menschen, Rollstuhlfahrer und sogar für Kinder ist die aktuelle knappe Zeitschaltung eine Herausforderung, um sicher auf die andere Straßenseite zu kommen. Die Sicherheit sollte hier Vorrang haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 480 Aktenzeichen: 32 1
Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Homburger Landstraße zwischen Kreisel und Urseler Weg - mehr Sicherheit für Fußgänger
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2021, OF 75/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Homburger Landstraße zwischen Kreisel und Urseler Weg - mehr Sicherheit für Fußgänger Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die gemeinsame Benutzung des Fußgängerwegs/Bürgersteigs auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs auf der rechten Seite (stadteinwärts gesehen) durch Radfahrer und Fußgänger aufzuheben und den Bürgersteig den Fußgängern zu überlassen, 2. einen Fahrradschutzstreifen links und rechts der Fahrbahn einzurichten, 3. zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wegen der gemeinsamen Benutzung der Fahrbahn durch Fahrzeuge und Radfahrer auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs als Höchstgeschwindigkeit Tempo 30 km/h anzuordnen. Begründung: Problem/Verkehrskonflikt: Immer mehr Menschen nutzen das Fahrrad, um werktags aus den nördlich von Frankfurt liegenden Ortschaften in die City von Frankfurt am Main zu fahren. Das ist zwar sehr begrüßenswert, führt auf der Strecke zwischen dem Kreisel und der Einmündung des Urseler Wegs auf dem rechtsseitig gelegenen Bürgersteig, der zur Benutzung auch für Radfahrer in beide Richtungen (!) zugelassen ist, jedoch dazu, dass Fußgänger in hohem Maße unfallgefährdet sind. Die Radfahrer fahren wegen des hervorragenden, rollwiderstandsarmen Asphalts oftmals mit Geschwindigkeiten von 20 km/h aufwärts die Strecke entlang. Die Benutzung des Bürgersteigs erfolgt durch Fußgänger und Radfahrer jeweils häufig kreuzend, raumgreifend, oftmals auch ohne Bedacht und Rücksichtnahme. Ein Grund mag sein, dass der Bürgersteig aufgrund seiner mangelnden Breite nicht durch Linien in getrennte Benutzungszonen unterteilt ist. Bei Grundschülern, für die der Bürgersteig Teil des Schulweges ist, ist zudem zu beachten, dass sie noch nicht in der Lage sind, die Gefahren durch schnell fahrende Radfahrer einzuschätzen. Auch erschweren die Laubbäume, die zwischen Bürgersteig und der Fahrbahn zwischen den Parktaschen zur Begrünung der Straße angepflanzt wurden, durch ihr Schattenspiel bei Sonnenschein das Erkennen von sich nähernden Radfahrern. Das Schattenspiel erschwert auch für den motorisierten Verkehr das Erkennen von Radfahrern, der von der Homburger Landstraße in die Wohnstraßen Wilhelm-Flögel- und Günter-Vogt-Ring einfahren bzw. von dort auch wieder ausfahren möchte. Lösungsvorschlag: Der Radverkehr sollte auf der Strecke links und rechts in beide Richtungen auf Fahrradschutzstreifen (Zeichen 340 der Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO) umgeleitet werden und die gemeinsame Benutzung des Bürgersteigs durch Radfahrer und Fußgänger aufgehoben werden. Die Sicherheit der Fußgänger wäre durch diese Maßnahme wiederhergestellt. Der Schutzstreifen dient wiederum der Sicherheit der Radfahrer. Kinder können bis zum 10. Geburtstag nach wie vor mit dem Fahrrad den Bürgersteig (§ 2 Abs. 5 StVO) befahren. Der ruhende Verkehr würde auch keine Einschränkung erfahren, da die Parktaschen zwischen Fahrbahn und Bürgersteig baulich eingerichtet sind. Die gemeinsame Benutzung durch Radfahrer und Fahrzeuge würde die Anordnung einer Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit aus Gründen der Verkehrssicherheit gemäß § 45 Abs.1 Nr. 5 StVO erlauben, weil bei Begegnungsverkehr die Fahrbahnbreite nicht mehr ausreicht, dass Fahrzeuge und Radfahrer gefahrlos und ungehindert aneinander vorbeifahren können. D.h. die Fahrzeuge müssten notwendigerweise die Geschwindigkeit auf die jeweilige Geschwindigkeit des Radfahrers reduzieren. Die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h fördert solche verkehrsbedingt notwendig werdenden Geschwindigkeitsreduktionen und erhöht die Sicherheit für Radfahrer und Fahrzeuge. Mit der streckenweisen Anordnung von Tempo 30 km/h auf der Grundlage von § 45 Abs. 1 StVO würde sich eine Deklassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landes- in eine Gemeindestraße erübrigen, um eine Tempo-30-Zone einrichten zu können. Der Stadt würden die Gelder für den Unterhalt der Straße aus dem Landeshaushalt erhalten bleiben (vgl. Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 und Anregung des OBR 15 vom 07.05.2021, OA 13). Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 75/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 75/15 wurde zurückgezogen.
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP
Weiter lesenQuerungssicherheit für Fußgänger über die Homburger Landstraße am Nordpark Bonames
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 638 entstanden aus Vorlage: OF 89/10 vom 23.08.2021 Betreff: Querungssicherheit für Fußgänger über die Homburger Landstraße am Nordpark Bonames Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, durch welche sinnvollen Maßnahmen ein sicheres Überqueren der Homburger Landstraße im Niddatal in Höhe des Nordparks Bonames (als direkte Verbindung zum Alten Flugplatz) ermöglicht werden soll. Begründung: Mehr Sicherheit für Fußgänger ist dort erforderlich, auch aufgrund der stetig steigenden Besucherzahlen. Dies gilt auch mit Blick auf das wichtige Projekt "Wildnis wagen" im Nordpark. Der Alte Flugplatz sowie auch der Nordpark haben sich gut etabliert und werden auch weiter an Bedeutung gewinnen. Dies auch gemeinsam, sodass entsprechende Querungssicherheit erforderlich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 28 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1644 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 170 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32 1
Wie werden Schülerinnen und Schüler zum zukünftigen Gymnasium Nord (Bonames) kommen?
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2021, OF 29/14 Betreff: Wie werden Schülerinnen und Schüler zum zukünftigen Gymnasium Nord (Bonames) kommen? Für das zukünftige Gymnasium Nord in Bonames ist der B-Plan 923 aufgestellt worden. Demnach wird der neue Schulstandort unmittelbar an einer Stadtbahnhaltestelle liegen. Die Vernetzung im Fuß- und Radverkehr mit den angrenzenden Quartieren erfolgt über eine neue Ortsrandstraße zwischen Homburger Landstraße und dem Schulgelände. Wie aber werden die Schülerinnen und Schüler aus den südöstlich der Schule gelegenen Stadtteilen Nieder-Erlenbach und Harheim ihre Schule erreichen, denen die U-Bahn dabei keinen Nutzen bringt? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Schule für Schülerinnen und Schüler sicher und schnell erreichbar sein wird, die mit Bus, Fahrrad oder zu Fuß unterwegs sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 14 am 06.09.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 137 2021 Die Vorlage OF 29/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerkehrsaufkommen auf der Homburger Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2021, OF 60/15 Betreff: Verkehrsaufkommen auf der Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Anwohner der Homburger Landstraße beklagen das hohe Verkehrsaufkommen und die gestiegene Lärmbelastung. Die Homburger Landstraße ist zwischen Bernerstraße und U-Bahnstation "Bonames Mitte" als Anliegerstraße ausgewiesen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Beantwortung nachstehender Frage gebeten: Welche Maßnahmen sind aus der Sicht des Magistrats sinnvoll, um den Durchgangsverkehr einzudämmen und hier Abhilfe für die Anwohner zu schaffen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 03.09.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 124 2021 Die Vorlage OF 60/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 CDU, GRÜNE und SPD gegen BFF (= Ablehnung); 6 CDU und FDP (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenWildblumenwiese Ecke Urseler Weg/Tannenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2021, OM 421 entstanden aus Vorlage: OF 44/15 vom 14.06.2021 Betreff: Wildblumenwiese Ecke Urseler Weg/Tannenweg Der Magistrat wird gebeten, die im Moment sehr ungepflegt aussehende Bepflanzung der Grünfläche an der Ecke Urseler Weg/Tannenweg künftig durch eine Wildblumenwiese zu ersetzen. Begründung: Der im Moment vorhandene Bewuchs macht einen verwahrlosten Eindruck. Eine Wildblumenwiese würde hingegen die Fläche für die Bürgerinnen und Bürger aufwerten. Sie hätte außerdem einen positiven Effekt auf die Insektenpopulation. Foto: Ulrike Bellendorf, 15.06.2021 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1872
Fußgängerüberweg am Nordpark Bonames
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 67/10 Betreff: Fußgängerüberweg am Nordpark Bonames Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, einen Fußgängerüberweg über die Homburger Landstraße im Niddatal in Höhe des Nordparks Bonames als direkte Verbindung zum Alten Flugplatz zu ermöglichen. Begründung: Der entsprechende Bedarf ist gegeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 06.07.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 67/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., 1 FDP und AfD gegen CDU, 1 FDP und fraktionslos (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenFahrtkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 289 entstanden aus Vorlage: OF 34/15 vom 29.05.2021 Betreff: Fahrtkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk 1. Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Ablehnungsbescheide des Stadtschulamts über die Fahrkostenerstattung gemäß § 161 HSchG für Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule, deren Schulweg beispielsweise vom Ben-Gurion-Ring über die Homburger Landstraße führt, aufgehoben werden, weil die Gefährlichkeit der Strecke und die damit einhergehende Notwendigkeit der Beförderung anerkannt wird. Den Schülerinnen und Schülern werden künftig weiterhin Fahrtkostenerstattungen gewährt. 2. Hilfsweise erkennt der Magistrat als Schulträger die Notwendigkeit der Beförderung als soziale Hilfe oder aufgrund der besonders unzumutbaren Bedingungen des Schulwegs im Sinne des § 161 Abs. 7 HSchG an und gewährt den betroffenen Schülerinnen und Schülern weiterhin Fahrtkostenerstattungen als freiwillige Leistungen. Begründung: Seit über 25 Jahren werden Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Fahrkostenerstattungen gemäß § 161 HSchG gewährt, da der Fußweg als nicht sicher eingestuft wurde. Der Schulwegplan des Stadtschulamts weist für diese Schülerinnen und Schüler die Fahrt mit dem Bus als sicheren Schulweg aus. Der Fußweg aus dem Ben-Gurion-Ring führt entlang stark frequentierter Straßen und ist gefährlich. Auf dem Fußweg müssen die Schülerinnen und Schüler Straßen ohne Fußgängerüberwege oder Überquerungshilfen überqueren. Nun sind den Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Ablehnungsbescheide übermittelt worden, wonach keine Fahrtkostenerstattungen möglich seien, weil durch "Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße festgesellt [wurde], dass keine Gefährlichkeit nach § 161 Hess. Schulgesetz mehr gegeben ist." Welche Maßnahmen diese Gefährlichkeit beseitigt haben sollen, ist nicht ersichtlich. Viele Bürgerinnen beklagen schon länger die erhöhte Geschwindigkeit, mit der die Homburger Landstraße befahren wird. Der Ortsbeirat setzt sich bei der Stadt Frankfurt seit Langem einstimmig für die Herabstufung der Homburger Landstraße zur Gemeindestraße ein, damit eine Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt werden kann. Insbesondere in den Wintermonaten ist der Weg unzumutbar. Hinzu kommt, dass die Schulen in Nieder-Eschbach schon seit vielen Jahren gegen die Elterntaxis ankämpfen. Eine solche Entscheidung bedeutet, dass die Eltern sich gezwungen sehen, die Schülerinnen und Schüler zukünftig mit dem Auto zur Schule zu bringen, um ihnen den Weg zu ersparen. Der Fußweg vom Ben-Gurion-Ring aus dauert zudem mindestens 30 Minuten. Wenn Eltern ihre Kinder begleiten wollen, dann müssen sie also 60 Minuten einkalkulieren. Was die Annahme nochmals verstärkt, dass der morgendliche Verkehr in Nieder-Eschbach zunehmen wird. Erstaunlich ist auch, dass die Stadt doch eigentlich das Ziel verfolgt, den Nahverkehr zu stärken, um die Umwelt zu schonen. Das erreicht man ganz sicher nicht mit solchen Mitteln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1876 Aktenzeichen: 40 1
Fahrkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2021, OF 35/15 Betreff: Fahrkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten dafür zu sorgen, dass die Ablehnungsbescheide des Stadtschulamts über die Fahrkostenerstattung gemäß § 161 HSchG für Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule, deren Schulweg beispielsweise vom Ben-Gurion-Ring über die Homburger Landstraße führt, aufgehoben werden, weil die Gefährlichkeit der Strecke und die damit einhergehende Notwendigkeit der Beförderung anerkannt wird. Den Schülerinnen und Schülern werden künftig weiterhin Fahrtkostenerstattungen gewährt. 2. Hilfsweise erkennt der Magistrat als Schulträger die Notwendigkeit der Beförderung als soziale Hilfe oder aufgrund der besonders unzumutbaren Bedingungen des Schulwegs im Sinne des §161 Abs. 7 HSchG an und gewährt den betroffenen Schülerinnen und Schülern weiterhin Fahrtkostenerstattungen als freiwillige Leistungen. Begründung: Seit über 25 Jahren werden Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Fahrkostenerstattungen gemäß §161 HSchG gewährt, da der Fußweg als nicht sicher eingestuft wurde. Der Schulwegplan des Stadtschulamts weist für diese Schülerinnen und Schülern die Fahrt mit dem Bus als sicheren Schulweg aus. Der Fußweg aus dem Ben-Gurion-Ring führt entlang stark frequentierter Straßen und ist gefährlich. Auf dem Fußweg müssen die Schülerinnen und Schüler Straßen ohne Fußgängerüberwege oder Überquerungshilfen überqueren. Nun sind den Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Ablehnungsbescheide übermittelt, wonach keine Fahrtkostenerstattungen möglich seien, weil durch "Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße festgesellt [wurde], dass keine Gefährlichkeit nach §161 Hess. Schulgesetz mehr gegeben ist." Welche Maßnahmen diese Gefährlichkeit beseitigt haben sollen, ist nicht ersichtlich. Viele Bürgerinnen beklagen schon länger die erhöhte Geschwindigkeit, mit der die Homburger Landstraße befahren wird. Der Ortsbeirat setzt sich bei der Stadt Frankfurt seit langem einstimmig für die Herabstufung der Homburger Landstraße als Gemeindestraße ein, damit eine Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt werden kann. Insbesondere in den Wintermonaten ist der Weg unzumutbar. Hinzu kommt, dass die Schulen in Nieder-Eschbach schon seit vielen Jahren gegen die Elterntaxis ankämpfen. Eine solche Entscheidung bedeutet, dass die Eltern sich gezwungen sehen, die Schülerinnen und Schüler zukünftig mit dem Auto zur Schule zu bringen, um ihnen den Weg zu ersparen. Der Fußweg vom Ben-Gurion-Ring aus dauert zudem mindestens 30 Minuten. Wenn Eltern ihre Kinder begleiten wollen, dann müssen sie also 60 Minuten einkalkulieren. Was die Annahme nochmal verstärkt, dass der morgendliche Verkehr in Nieder-Eschbach zunehmen wird. Erstaunlich ist auch, dass die Stadt doch eigentlich das Ziel verfolgt, den Nahverkehr zu stärken, um die Umwelt zu schonen. Das erreicht man ganz sicher nicht mit solchen Mitteln. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.05.2021, OF 24/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 20 Die Vorlage OF 35/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 57 2021 1. Die Vorlage OF 24/15 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 35/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE_WÄHLER
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S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 24/15 Betreff: Fahrkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten dafür zu sorgen, dass die Ablehnungsbescheide des Stadtschulamts über die Fahrkostenerstattung gemäß § 161 HSchG für Schülerinnen und Schülern der Michael-Grizmek-Schule und der Otto-Hahn-Schule, deren Schulweg beispielsweise vom Ben-Gurion-Ring über die Homburger Landstraße führt, aufgehoben werden, weil die Gefährlichkeit der Strecke und die damit einhergehende Notwendigkeit der Beförderung anerkannt wird. Den Schülerinnen und Schülern werden künftig weiterhin Fahrtkostenerstattungen gewährt. Begründung: Seit über 25 Jahren werden Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Fahrkostenerstattungen gemäß §161 HSchG gewährt, als der Fußweg für nicht sicher eingestuft wurde. Der Schulwegplan des Stadtschulamts weist für diese Schülerinnen und Schülern die Fahrt mit dem Bus als sicheren Schulweg aus. Der Fußweg aus dem Ben-Gurion-Ring führt entlang stark frequentierter Straßen und ist gefährlich. Auf dem Fußweg müssten die Schülerinnen und Schüler Straßen ohne Fußgängerüberwege oder Überquerungshilfen überqueren. Nun sind den Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Ablehnungsbeschiede übermittelt, wonach keine Fahrtkostenerstattungen möglich seien, weil durch "Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße festgesellt [wurde], dass keine Gefährlichkeit nach §161 Hess. Schulgesetz mehr gegeben ist." Welche Maßnahmen diese Gefährlichkeit beseitigt haben sollen, ist nicht ersichtlich. Viele Bürgerinnen beklagen schön länger die erhöhte Geschwindigkeit mit der die Homburger Landstraße befahren wird. Der Ortsbeirat setzt sich bei der Stadt Frankfurt einstimmig für die Herabstufung der Homburger Landstraße als Gemeindestraße ein, damit eine Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.06.2021, OF 35/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 20 Die Vorlage OF 35/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 57 2021 1. Die Vorlage OF 24/15 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 35/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenRĂŒcknahme und Einstellung der VorprĂŒfungsplanung zur Erweiterung des angedachten Gewerbegebiets Nieder-Eschbach der ZĂŒricher StraĂe; Erhalt der FreiflĂ€chen durch endgĂŒltige Aufnahme in den GrĂŒngĂŒrtel
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.05.2021, OA 15 entstanden aus Vorlage: OF 8/15 vom 25.03.2021 Betreff: RĂŒcknahme und Einstellung der VorprĂŒfungsplanung zur Erweiterung des angedachten Gewerbegebiets Nieder-Eschbach der ZĂŒricher StraĂe; Erhalt der FreiflĂ€chen durch endgĂŒltige Aufnahme in den GrĂŒngĂŒrtel Vorgang: M 151/20; M 154/20; OA 620/20 OBR 15; NR 1368/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschlieĂen: 1. Der am 04.03.2021 kurz vor der Kommunalwahl 2021 gefasste Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu den Vorlagen NR 1368 und M 151 betreffend des in Auftrag gegebenen PrĂŒfungsauftrags fĂŒr eine umfassende VorprĂŒfung zum angedachten neuen Gewerbegebiet ZĂŒricher StraĂe in Nieder-Eschbach wird zurĂŒckgenommen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, a) die VorprĂŒfung umgehend ersatzlos einzustellen. Die dortigen FreiflĂ€chen sind stattdessen entsprechend der in der Anregung des Ortsbeirates 15 vom 23.10.2020, OA 620, beschlossenen Vorgaben zum Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 154, komplett in den GrĂŒngĂŒrtel einzubinden und dauerhaft vor einer Bebauung zu sichern; b) diese FlĂ€chensicherung zum Erhalt der landwirtschaftlichen NutzflĂ€chen und dem Naherholungsraum mit den dort bereits vorhandenen und durchgefĂŒhrten ökologischen AusgleichsmaĂnahmen im gesamten Areal zwischen ZĂŒricher StraĂe, Anna-Lindh-Allee und Homburger LandstraĂe dementsprechend unverzĂŒglich einzuleiten; c) das fĂŒr den gesamten Stadtbereich betreffende GewerbeflĂ€chenentwicklungsprogramm (M 151) unter Herausnahme bzw. Streichung aller Passagen betreffend eines angedachten Gewerbegebiets ZĂŒricher StraĂe (u. a. auf Seite 13 stehende Passage "Neue Gewerbegebiete" mit dem PrĂŒfauftrag fĂŒr ein neuen Gewerbegebietsstandort ZĂŒricher StraĂe im Bereich des Rahmenplans Nieder-Eschbach), ohne diesen Standort, abgeĂ€ndert und entsprechend so weiter fortzufĂŒhren. BegrĂŒndung: Dieses Gebiet an der ZĂŒricher StraĂe ist aus den Bedarfsplanungen fĂŒr das gesamte Stadtgebiet herauszunehmen. Der Erhalt dieser FreiflĂ€chen ist aus zahlreichen nachvollziehbaren GrĂŒnden, die bereits umfassend dargelegt wurden, zwingend geboten. Die kurz vor der Kommunalwahl als Auftrag durchgepeitschte Beschlussfassung vom 04.03.2021 der Vorlage NR 1368 zur Vorlage M 151, mit der ein umfassender PrĂŒfauftrag fĂŒr das geplante Gewerbegebiet einhergeht, ist zurĂŒckzunehmen. Die Forderung zur Einstellung der VorprĂŒfung fĂŒr dieses Gewerbegebiet erhĂ€lt eine breite UnterstĂŒtzung in der Bevölkerung im Frankfurter Norden. Mit der geforderten vorzeitigen Einstellung der VorprĂŒfung und der gleichzeitig konkreten Aufforderung zur Aufnahme des Areals in den GrĂŒngĂŒrtel zwecks dauerhafter Sicherung der FreiflĂ€chen wird eindeutig dem WĂ€hlerwillen entsprochen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151 Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 154 Anregung vom 23.10.2020, OA 620 Antrag vom 14.01.2021, NR 1368 Anregung vom 29.10.2021, OA 91 Antrag vom 03.03.2022, OF 122/15 Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 640 Anregung vom 18.03.2022, OA 163 ZustĂ€ndige AusschĂŒsse: Ausschuss fĂŒr Planen, Wohnen und StĂ€dtebau Ausschuss fĂŒr Wirtschaft, Recht und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 12.05.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 247 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschlieĂen: Die Beratung der Vorlage OA 15 wird bis zur nĂ€chsten turnusmĂ€Ăigen Sitzung zurĂŒckgestellt. Abstimmung: GRĂNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ĂkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 60 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 15 wird bis zur nĂ€chsten turnusmĂ€Ăigen Sitzung zurĂŒckgestellt. Abstimmung: GRĂNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ĂkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 1. Sitzung des Ausschusses fĂŒr Wirtschaft, Recht und Frauen am 07.09.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 15 wird bis zur nĂ€chsten turnusmĂ€Ăigen Sitzung zurĂŒckgestellt. Abstimmung: GRĂNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ĂkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 1. Sitzung des Ausschusses fĂŒr Planen, Wohnen und StĂ€dtebau am 14.09.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 15 wird bis zur nĂ€chsten turnusmĂ€Ăigen Sitzung zurĂŒckgestellt. Abstimmung: GRĂNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ĂkoLinX-ELF und FRAKTION 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2021, TO II, TOP 55 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 15 wird bis zur nĂ€chsten turnusmĂ€Ăigen Sitzung zurĂŒckgestellt. Abstimmung: GRĂNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ĂkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 2. Sitzung des Ausschusses fĂŒr Wirtschaft, Recht und Frauen am 26.10.2021, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschlieĂen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss fĂŒr Planen, Wohnen und StĂ€dtebau delegiert hat. Abstimmung: GRĂNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ĂkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 2. Sitzung des Ausschusses fĂŒr Planen, Wohnen und StĂ€dtebau am 02.11.2021, TO I, TOP 38 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschlieĂen: Die Vorlage OA 15 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRĂNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Ablehnung) sowie ĂkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Sonstige Voten/ProtokollerklĂ€rung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.11.2021, TO II, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschlieĂen: Die Vorlage OA 15 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRĂNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Ablehnung) sowie ĂkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.11.2021, TO II, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OA 15 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRĂNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Ablehnung) sowie ĂkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 412, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 § 868, 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.11.2021 Aktenzeichen: 61 0
Nieder-Eschbach: Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.05.2021, OA 13 entstanden aus Vorlage: OF 7/15 vom 21.04.2021 Betreff: Nieder-Eschbach: Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, auf das Land Hessen zuzugehen und eine Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landes straße zu einer Gemeindestraße zu bewirken. 2. Weiter wird der Magistrat aufgefordert, nach der unter Punkt 1. vorgenommenen Änderung die Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach um den Straßenabschnitt Homburger Landstraße zwischen Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und Einmündung Urseler Weg zu erweitern. Begründung: Die Vorlage NR 1278/20 wurde dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Der Magistrat hat mit Bericht vom 22.01.2021, B 28, sinngemäß Folgendes erläutert: Es sei bei einer Abstufung von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße notwendig, das Gesamtnetz zu betrachten. Der Bereich zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg sei eine klassifizierte Straße (gemeint ist damit eine Landesstraße). Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone sei auf klassifizierten Straßen nicht möglich. Daran würde auch die Abstufung zur Kreisstraße nichts ändern. Erst eine Abstufung zur Gemeindestraße würde die Einrichtung einer solchen Tempo-30-Zone ermöglichen. Allerdings erhalte die Stadt Frankfurt am Main vom Land Hessen für klassifizierte Straßen je laufendem Kilometer Zuschüsse. Eine Abstufung sei daher mit einem wirtschaftlichen Schaden verbunden. Die vom Magistrat in das Feld geführten fiskalischen Gründe und das angeführte Gesamtnetz sind nicht geeignet, die vom Ortsbeirat wiederholt aufgeführten Gründe für eine Tempo-30-Zone zu verdrängen. Nieder-Eschbach fordert die Tempo-30-Zone zum Schutz von Leib und Leben seiner Bürgerinnen und Bürger. Im Bereich des Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) in Höhe der Einmündung des Urseler Wegs sind Geschwindigkeiten von dort erlaubten 50 km/h eine Bedrohung für die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger. Dasselbe gilt für das Überqueren der Straße in Höhe der Bushaltestelle stadteinwärts und in Höhe des aus Richtung der Albert-Schweitzer-Straße zur Homburger Landstraße führenden Fußwegs. Aufgrund der Länge des Teilstücks ist es selbst für einen Erwachsenen schwierig, die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten, die oftmals die erlaubten 50 km/h übersteigen, einzuschätzen. Dies gilt für Kinder umso mehr. Die Homburger Landstraße ist in dem Bereich zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs überdies auch Teil des Schulwegplans. Den Erhalt von Einnahmen als Grund für die weitere Gefährdung von Bürgern und insbesondere Kindern anzuführen, ist nicht hinzunehmen. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone würde ein deutliches Plus an Sicherheit für die Fußgänger der Homburger Landstraße bedeuten. Schließlich wird darauf hingewiesen, dass im Bereich der Homburger Landstraße ab der Einmündung der Berner Straße bis zum Ortsausgang Bonames Richtung Frankfurter Berg bereits seit vielen Jahren eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 besteht. Die Voraussetzungen für die streckenweise Anordnung von Tempo 30 aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs sind, wie bereits ausgeführt, auch für den hier gegenständlichen Bereich der Homburger Landstraße gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1138 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 828 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 12.05.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 69 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 46 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2021, TO II, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.11.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.11.2021, TO II, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 29.11.2021, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 28 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 13 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, die Homburger Landstraße zwischen der Deuil-La-Barre-Straße und der Anna-Lindh-Allee zu einer Gemeindestraße umzuwidmen), LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (B 28 = Kenntnis, OA 13 = Ablehnung) 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.12.2021, TO II, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 28 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 13 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, die Homburger Landstraße zwischen der Deuil-La-Barre-Straße und der Anna-Lindh-Allee zu einer Gemeindestraße umzuwidmen), LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 28 = Kenntnis, OA 13 = Annahme) 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.12.2021, TO II, TOP 34 Beschluss: 1. Die Vorlage B 28 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 13 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, die Homburger Landstraße zwischen der Deuil-La-Barre-Straße und der Anna-Lindh-Allee zu einer Gemeindestraße umzuwidmen), LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD und FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 398, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 § 1019, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.12.2021 Aktenzeichen: 32 1
Nicht erlaubtes Parken gegenüber der Homburger Landstraße Hausnummer 630
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 69 entstanden aus Vorlage: OF 16/10 vom 20.04.2021 Betreff: Nicht erlaubtes Parken gegenüber der Homburger Landstraße Hausnummer 630 Der Magistrat wird gebeten, auf das nicht erlaubte Parken gegenüber der Homburger Landstraße Hausn ummer 630 durch entsprechende Markierungen deutlicher hinzuweisen. Begründung: Markierungen sind dort sinnvoll. Ähnliche Markierungen in der Homburger Landstraße wurden bereits vor geraumer Zeit etwas oberhalb dieser Stelle angebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1594 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 3
Ortsbegehung in Nieder-Eschbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2021, OF 5/15 Betreff: Ortsbegehung in Nieder-Eschbach Der Ortsvorsteher wird gebeten, in der nächsten Zeit einen Termin mit dem Straßenverkehrsamt zwecks einer Ortsbegehung zu vereinbaren. Zu diesem Termin soll auch der Schutzmann vor Ort, Herr Wagner, eingeladen werden. Unter anderem sollen folgende Punkte angesprochen werden: - Der Niedereschbacher Stadtweg - Fahrradständer in der Georg-Büchner-Straße - Verkehrssituation im Urseler Weg - Parkverhalten in der Straße Am Lehenweg, aus Richtung der Deuil-la-Barre-Straße. Begründung: Der Niedereschbacher Stadtweg hat sich bedauerlicherweise zu einer Durchfahrtsstraße entwickelt. Anwohner haben auf dieses Problem hingewiesen. Hier sind viele Fußgänger und Fahrradfahrer (auch viele Kinder) unterwegs. Werden die Fahrradständer in der Georg-Büchner-Straße noch benötigt? Auch hier liegt die Anfrage eines Anwohners vor. Bedingt durch beidseitig parkende Autos im Bereich nahe der Ludwig-Quidde-Straße wird zwar die Geschwindigkeit der vorbeifahrenden PKW verringert, aber auch die Unübersichtlichkeit, speziell für Kinder, erhöht. Außerdem ist der Urseler Weg im Berufsverkehr überlastet. Am Lehenweg besteht auf der West-Seite an der Kreuzung mit der Deuil-la-barre-Straße ca.50 Meter ein absolutes Halteverbot, das oft nicht eingehalten wird. Oft wird sogar auf beiden Straßenseiten geparkt. Damit ist die Ein- und Ausfahrt auf eine Spur reduziert und es kann zu gefährlichen Situationen kommen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 5/15 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenInstallation einer dauerhaften mobilen Geschwindigkeitsanzeige im Urseler Weg Höhe Dahlienstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2021, OF 4/15 Betreff: Installation einer dauerhaften mobilen Geschwindigkeitsanzeige im Urseler Weg Höhe Dahlienstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, unter Finanzierung aus dem Ortsbeiratsbudget des OBR 15 eine mobile Geschwindigkeitsanzeige für eine dauerhafte Installierung in der Straße "Urseler Weg" auf der Höhe der Kreuzung Dahlienstraße anzuschaffen und an einem dortigen geeigneten Mast anbringen zu lassen. 2. Aus dem Budget des Ortsbeirats wird für Kauf und Installation der Geschwindigkeitsanzeige ein Betrag von maximal EUR 1.200,00 bereitgestellt. Begründung: In der Vergangenheit wurde in den letzten Jahren bisher leider nur in längeren zeitlichen Abständen temporär eine entsprechende Geschwindigkeitsanzeige an diesem Standort angebracht. Es konnte daher beobachtet werden, dass in Zeiten einer fehlenden Geschwindigkeitsanzeige in diesem Straßenabschnitt oft schneller als Tempo 30 gefahren wird. Gleichzeitig ist festzustellen, dass nach einer temporären Installation aufgrund der Warnhinweise hinsichtlich einer Kilometerüberschreitung deutlich langsamer seitens des Individualverkehrs gefahren wird. Vor dem Hintergrund eines damit einhergehenden besseren Schutzes, insbesondere gerade für die Schüler/innen der im Urseler Weg ansässigen Otto-Hahn-Schule sowie auch für die Grundschüler/innen der MGS, die diese Straße als Schulweg benutzen, wäre eine dauerhafte Installation sinnvoll. Aus Kostengründen und wegen einer zu geringen Anzahl von mobilen Anzeigen für das gesamte Stadtgebiet hatte die Stadt jedoch bisher diese nur temporär aufgehängt. Über eine Finanzierung aus dem OBR-Budget könnte eine dauerhafte Installation daher sichergestellt werden, was letztendlich zu einem durchgehenden verbesserten Schutz und insgesamt zu einer langsameren angemesseneren Fahrweise seitens der Fahrzeugführer/innen in diesem Bereich führt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 5 2021 Die Vorlage OF 4/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenRadwegende in der Homburger Landstraße in der Einmündung Am Dachsberg endlich rot markieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7269 entstanden aus Vorlage: OF 1148/10 vom 09.02.2021 Betreff: Radwegende in der Homburger Landstraße in der Einmündung Am Dachsberg endlich rot markieren Der Magistrat wird gebeten, das Radwegende in der Homburger Landstraße in der Einmündung Am Dachsberg, wie vom Ortsbeirat 10 bereits angeregt, endlich rot zu markieren. Begründung: Alle auf besagte Kreuzung hinführenden Teile des Radweges sind in besonderen Gefahrenbereichen an Kreuzungen zwischenzeitlich rot markiert. Nur das besonders gefährliche Ende unter der Brücke in sehr schlechten Lichtverhältnissen, wo Radfahrer von Autofahrern besonders leicht übersehen werden können, ist nicht markiert. Eine solche Markierung würde diese Gefahrensituation den Autofahrern aber nochmals deutlich vor Augen führen. Da der Aufwand hierfür gering erscheint, ist auch in Anbetracht eines irgendwann im Rahmen der Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 zu erwartenden Umbaus der Einmündung kein Grund ersichtlich, bis dahin diese erhebliche Gefahr nicht zu reduzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1152 Aktenzeichen: 66 2
Blindenampel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Ronneburgstraße einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7262 entstanden aus Vorlage: OF 1132/10 vom 08.02.2021 Betreff: Blindenampel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Ronneburgstraße einrichten Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wann schnellstmöglich die bereits seit geraumer Zeit erbetene Blindenampel an der Kreuzung Homburger Landstraße/ Ronneburgstraße nebst den erforderlichen Bodenrillen eingerichtet werden kann. Dabei soll bitte aufgrund der benachbarten Wohnungen die Lautstärke moderat eingestellt werden. Begründung: Mehr Rücksicht auf Menschen mit den verschiedensten Sehschwächen ist dringend geboten. Diese Straßenquerung wird stark frequentiert, auch von Menschen mit Sehschwäche. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1147 Aktenzeichen: 32 1
Fußgängerüberwege an der U-Bahn
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7046 entstanden aus Vorlage: OF 316/15 vom 30.12.2020 Betreff: Fußgängerüberwege an der U-Bahn Der Magistrat wird gebeten, sich mit der VGF mit dem Ziel in Verbindung zu setzen, die Fußgängerüberwege an der U-Bahn in Nieder-Eschbach (Urseler Weg) neu einzufärben oder zu reinigen. Begründung: Sowohl die gelb markierten Überwege als auch die aufgemalten Verkehrszeichen sind stark abgenutzt und sollten neu gemalt oder gereinigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 749 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2022, OM 1840 Aktenzeichen: 92 10
Bessere Kontrollen der Durchfahrtsverbote auf dem Krälingweg zwischen Preungesheim und dem Heiligenstockweg, zwischen Bad Vilbel und Berkersheim durch das Feld und zwischen Harheim und Berkersheim auf der Berkersheimer Bahnstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6778 entstanden aus Vorlage: OF 1075/10 vom 13.10.2020 Betreff: Bessere Kontrollen der Durchfahrtsverbote auf dem Krälingweg zwischen Preungesheim und dem Heiligenstockweg, zwischen Bad Vilbel und Berkersheim durch das Feld und zwischen Harheim und Berkersheim auf der Berkersheimer Bahnstraße Der Magistrat wird gebeten, die Durchfahrtsverbote auf dem Krälingweg zwischen Preungesheim und dem Heiligenstockweg, zwischen Bad Vilbel und Berkersheim durch das Feld und zwischen Harheim und Berkersheim auf der Berkersheimer Bahnstraße besser zu kontrollieren, um den ständig zunehmenden Schleichverkehr zu unterbinden. Begründung: Durch die verschiedenen Sperrungen auf Parallelstraßen hierzu, etwa der Homburger Landstraße, und den Rückstaus auf der Friedberger Landstraße, gibt es immer mehr Kraftfahrer, die die Staus durch Nutzung der gesperrten Straßen oder Feldwege umgehen wollen. Auch nach Aufhebung der Sperrung der Homburger Landstraße ist keine große Besserung eingetreten. Deshalb müssen die Durchfahrtsverbote nachdrücklich durchgesetzt werden, auch um die eingetretene Gewohnheitsbildung abzuwehren. Das ist insbesondere auf der Berkersheimer Bahnstraße erforderlich, damit sich an der Schranke keine Autostaus bilden, die die für Reiter und Fahrradfahrer nach der Sperrung der Unterführung am Wiesengarten ohnehin schon angespannte Situation noch verschärfen. Dadurch können Pferde scheuen und Fußgänger und Radfahrer gefährden, nicht aber die relativ sicheren, sich verbotswidrig verhaltenden Autofahrer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 315 Aktenzeichen: 32 1
Sichere Wege für Radfahrer alternativ zum alten Preungesheimer Ortskern ausweisen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6777 entstanden aus Vorlage: OF 1073/10 vom 12.10.2020 Betreff: Sichere Wege für Radfahrer alternativ zum alten Preungesheimer Ortskern ausweisen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, sichere Wege für Radfahrer aus Richtung Berkersheim kommend in Richtung Innenstadt auszuweisen. Als Alternative zum Engpass im alten Kern von Preungesheim über die Homburger Landstraße würde sich ein Hinweis auf eine Umfahrung über den Frankfurter Bogen, den Dorfgarten oder die Gießener Straße anbieten. Begründung: Die Homburger Landstraße ist für Radfahrer, die vom Dachsberg aus Berkersheim kommen, die natürliche Verlängerung in Richtung Innenstadt. Die Homburger Landstraße verfügt im Bereich des alten Ortskerns zwischen Gießener Straße und Weilbrunnstraße allerdings über keinen Radweg und keinen Schutzstreifen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 415 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 2
Abbiegespiegel zum Schutz von Radfahrern an besonders gefährlichen Kreuzungen im Ortsbezirk 10
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6780 entstanden aus Vorlage: OF 1079/10 vom 13.10.2020 Betreff: Abbiegespiegel zum Schutz von Radfahrern an besonders gefährlichen Kreuzungen im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird gebeten, die Kreuzungen im Ortsbezirk 10 daraufhin zu überprüfen, welche wegen der besonderen Gefährlichkeit mit Abbiegespiegeln zum Schutz von Radfahrern versehen werden sollten, um zu vermeiden, dass Radfahrer im toten Winkel übersehen und angefahren werden. Begründung: Städte wie Hannover, Oldenburg und Göttingen sind dazu übergegangen, an Ampelkreuzungen mit besonderem Gefährdungspotenzial Spiegel anzubringen, bei denen für Rechtsabbieger keine separate Abbiegespur und eigene Ampeln zur Verfügung stehen, sodass Radfahrer auf dem Radweg besonders leicht im toten Winkel übersehen werden können. Diese Spiegel haben sich als einfaches, kostengünstiges und effizientes Mittel erwiesen, um Radfahrer zu schützen. Solche Ampeln gibt es im Ortsbezirk 10 etwa an der Kreuzung Marbachweg/Eckenheimer Landstraße, Gießener Straße/Ronneburgstraße, Homburger Landstraße/Ronneburgstraße, an denen es zum Teil schon zu tödlichen Unfällen gekommen ist. Eine Verbesserung ist frühestens durch die Ausrüstung von Lastkraftwagen und Bussen mit Abbiegeassistenten zu erwarten, die aber erst ab dem Jahr 2022 für Neufahrzeuge Pflicht werden. Insofern ist durch die Spiegel schneller Abhilfe zu schaffen und so für den zunehmenden Fahrradverkehr mehr Sicherheit zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 419 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 7
Klärung der Übernahme der bisherigen Verkehrskreiselplanung Homburger Landstraße/Berner Straße/neue Ortsrandstraße aus dem Bebauungsplan Nr. 516 in den neuen Bebauungsplan Nr. 923
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2020, OM 6742 entstanden aus Vorlage: OF 304/15 vom 02.10.2020 Betreff: Klärung der Übernahme der bisherigen Verkehrskreiselplanung Homburger Landstraße/Berner Straße/neue Ortsrandstraße aus dem Bebauungsplan Nr. 516 in den neuen Bebauungsplan Nr. 923 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die seinerzeit nach positiver Prüfung und erfolgreicher Voruntersuchung angedachte Planung eines Verkehrskreisels im Kreuzungsbereich Homburger Landstraße/Berner Straße zur Anbindung der neuen für die notwendige Außenerschließung des geplanten Neubaugebietes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" geplante Erschließungsstraße auch im neuen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 923 weiterverfolgt und entsprechend der Voruntersuchung umgesetzt werden soll. Begründung: Im Rahmen der Planung des damaligen für den kompletten Bereich erstellten Bebauungsplanes Nr. 516 wurde zwecks Anbindung der neu geplanten Randerschließungsstraße (Ortsrandstraße für das Neubaugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg") die Möglichkeit des Baus eines Verkehrskreisels im bestehenden Kreuzungsbereich Homburger Landstraße/Berner Straße untersucht, welche mit einer positiven Voruntersuchung schloss und in die weitere Planung zum Bebauungsplan Nr. 516 einfloss. Wie bekannt ist, wurde zwischenzeitlich der ursprüngliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 516 durch die Abtrennung des westlichen Bereichs mit Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 923 reduziert. Der Kreuzungsbereich liegt nun im Geltungsbereich des neuen Bebauungsplanes Nr. 923, sodass anhand der im Rahmen der bisher vorgelegten Informationen aus der derzeit laufenden öffentlichen Bürgerbeteiligung ergänzend angefragt wird, ob die seinerzeitige Planung eines Verkehrskreisels auch so im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 923 Einzug gefunden hat bzw. so vorgesehen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wird darum gebeten, die Gründe für einen Verzicht auf die Planung eines Verkehrskreisels in diesem Bereich darzulegen und mitzuteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1264 Antrag vom 29.09.2021, OF 68/15 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 925 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 1
Frischluftschneise und Naturschutz im neu zu planenden Gewerbegebiet Nieder-Eschbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2020, OM 6741 entstanden aus Vorlage: OF 303/15 vom 28.09.2020 Betreff: Frischluftschneise und Naturschutz im neu zu planenden Gewerbegebiet Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf die Flächen, die von dem Magistrat als neues Gewerbegebiet ins Auge gefasst wurden, folgende Fragen zu beantworten: 1. Trifft es zu, dass hierfür 30 Hektar fruchtbare Felder versiegelt werden müssten? 2. Trifft es zu, dass es sich bei der geplanten Erweiterung des Grüngürtels sowieso schon um Grünflächen handelt, die nur umgewidmet werden? 3. Trifft es zu, dass die Flächen bislang frei gehalten wurden, weil sie als Frischluft - bzw. Kaltluftentstehungsgebiet benötigt werden? 4. Trifft es zu, dass es sich bereits um Ausgleichsflächen handelt, die erst kürzlich mit Steuergeldern aufwendig renaturiert wurden? 5. Trifft es zu, dass die Freiflächen bislang dazu verwandt wurden, das Grundwasser aufzufüllen? 6. Trifft es zu, dass sich dort seltene Tierarten angesiedelt haben, und wenn ja, welche? Ungeachtet der Beantwortung vorstehender Fragen wird der Magistrat nachdrücklich aufgefordert, von einer Bebauung des Areals zwischen Züricher Straße, Anna-Lindh-Allee und Homburger Landstraße abzusehen und seine diesbezügliche Prüfung und Planung einzustellen. Begründung: Der Presse war zu entnehmen, dass der Magistrat am 25.09.2020 ein Programm zur Entwicklung von Gewerbeflächen verabschiedet hat. Für die Versiegelung von Flächen in Nieder-Eschbach soll im Gegenzug der Grüngürtel wachsen, d. h. bestehende Freiflächen sollen umgewidmet werden. Der Magistrat lässt prüfen, ob nördlich des IKEA-Einrichtungshauses ein Gewerbegebiet entstehen könnte. Zwischen dem schon bestehenden Gewerbegebiet Nieder-Eschbachs und der Wohnbebauung befinden sich fruchtbare Felder. Aus gutem Grund wurde das Gebiet aufgrund ökologischer Bedenken nicht in die Strategiekarte des 2019 beschlossenen integrierten Stadtentwicklungskonzepts aufgenommen. In der aktuellen "Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen der Klimaschutzstrategie der Stadt Frankfurt am Main" heißt es in der Vorbemerkung: "Ziel ist der Erhalt bzw. die Verbesserung der Lebens- und Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Damit ein gesundes und angenehmes Lebens- und Arbeitsumfeld in der Stadt erhalten bleibt, muss mit dem Wachstum an Wohnbebauung auch ein Wachstum an Grün einhergehen". Es ist deswegen geradezu absurd, dass man bestehendes Grün vernichtet, um danach über die Begrünung von Dächern und Gebäudefassaden nachzudenken. Die Nieder-Eschbacher haben zunehmend das Gefühl, abgehängt zu werden und dass der landwirtschaftlich geprägte Stadtteil zur willfährigen Verfügungsmasse wird: Braucht man Flächen für den Wohnungsbau, müssen Nieder-Eschbacher Äcker, die die Stadt mit Nahrungsmitteln versorgen, herhalten, braucht man Gewerbegebiete, versiegelt man' mir nichts, dir nichts die letzten verbliebenen wertvollen Naturräume und Frischluftschneisen. Dieser Politik wird eine klare und unmissverständliche Absage erteilt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 440 Aktenzeichen: 61 00
GrünGürtelPark Nieder-Eschbach Rahmenplan; Herausnahme Prüfauftrag zur Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes Züricher Straße in Nieder-Eschbach; Auftrag zur Aufnahme der Freiflächen in den Grüngürtel Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 154
S A C H S T A N D : Anregung vom 23.10.2020, OA 620 entstanden aus Vorlage: OF 309/15 vom 19.10.2020 Betreff: GrünGürtelPark Nieder-Eschbach Rahmenplan; Herausnahme Prüfauftrag zur Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes Züricher Straße in Nieder-Eschbach; Auftrag zur Aufnahme der Freiflächen in den Grüngürtel Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 154 Vorgang: OA 458/19; OA 594/20; OA 595/20; OA 596/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 154 wird ausdrücklich unter Vorgabe zugestimmt, dass der unter Ziffer IV. stehende Beschlussvorschlag mit dem Prüfauftrag eines neuen Gewerbegebietsstandortes Züricher Straße im Bereich des Rahmenplans Nieder-Eschbach herausgenommen und ersatzlos gestrichen wird. Da diese landwirtschaftlich genutzten Freiflächen, auch in ihrer wichtigen Funktion als klimatechnisch wichtiges Naherholungsareal, grundsätzlich nicht bebaut werden sollen, ist stattdessen das unbebaute Areal komplett in den Grüngürtel einzubeziehen, um diese langfristig vor einer Bebauung zu sichern. Eine Prüfung (auch von Teilflächen in diesem Gebiet) erübrigt sich somit bereits im Vorfeld. Der Magistrat wird im Übrigen dahin gehend aufgefordert, diesbezüglich jegliche Überlegungen, Planungen oder vorbereitenden Prüfungen hinsichtlich einer angedachten Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes im Bereich der Züricher Straße/Anna-Lindh-Allee/Homburger Landstraße nicht weiterzuverfolgen und einzustellen. Begründung: Dieses Gebiet an der Züricher Straße soll in seiner Funktion als unbebauter Naherholungsraum, Frischluftschneise bei einer Beibehaltung der landwirtschaftlichen Nutzung des wertvollen Ackerbodens dauerhaft gesichert werden und in keinem Fall (auch eventuell teilweise) einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Der Prüfauftrag hinsichtlich einer möglichen Entwicklung eines neuen Gewerbegebiets ist zurückzunehmen. Jegliche Überlegungen sind einzustellen. Auf die bereits im Geschäftsgang hierzu ergangenen Anregungen des Ortsbeirats OA 458 vom 13.09.2019 sowie die OA 594, OA 595 und OA 596 vom 21.08.2020 wird voll inhaltlich verwiesen. Stattdessen sind die kompletten Flächen dem GrünGürtelPark zuzuordnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 154 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.09.2019, OA 458 Anregung vom 21.08.2020, OA 594 Anregung vom 21.08.2020, OA 595 Anregung vom 21.08.2020, OA 596 Anregung vom 07.05.2021, OA 15 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1738 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 857 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 28.10.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 26.10.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 620 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION 42. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 27.10.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 620 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.11.2020, TO II, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 620 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.11.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 620 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.11.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 620 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) 43. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 01.12.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 620 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.12.2020, TO II, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 620 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 79 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 620 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 53 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 620 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 45. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 18.02.2021, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 154 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 620 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE gegen FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Prüfung eines möglichen Gewerbegebietes zügig durchgeführt wird und die Ergebnisse den Stadtverordneten sowie dem zuständigen Ortsbeirat zur weiteren Entscheidungsfindung vorgestellt werden.) sowie BFF und FRAKTION (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP (= Ablehnung) sowie BFF und FRAKTION (= Annahme); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 154 = Ablehnung, OA 620 = Annahme) FRANKFURTER (M 154 und OA 620 = Annahme) Protokollerklärung der BFF-Fraktion: "Die Ablehnung der Vorlage M 154 erfolgt aufgrund der vom Magistrat vorgenommenen Verknüpfung des im Betreff genannten Punktes 2 mit den Punkten 1 und 3." 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 154 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 620 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Ablehnung) Protokollnotiz der BFF: Die Ablehnung der Vorlage erfolgt aufgrund der vom Magistrat vorgenommenen Verknüpfung des im Betreff genannten Punktes 2 mit den Punkten 1 und 3. zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 154 = Ablehnung, OA 620 = Annahme ohne Zusatz) LINKE. (M 154 und OA 620 = Annahme im Rahmen NR 1310/20) FDP (M 154 = Annahme mit der Maßgabe, dass die Prüfung eines möglichen Gewerbegebietes zügig durchgeführt wird und die Ergebnisse den Stadtverordneten sowie dem zuständigen Ortsbeirat zur weiteren Entscheidungsfindung vorgestellt werden, OA 620 = Ablehnung) FRAKTION (M 154 = Annahme im Rahmen OA 620, OA 620 = Annahme ohne Zusatz) FRANKFURTER (M 154 und OA 620 = Annahme ohne Zusatz) ÖkoLinX-ARL (M 154 und OA 620 = Ablehnung) 44. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 23.02.2021, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 154 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 620 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Prüfung eines möglichen Gewerbegebietes zügig durchgeführt wird und die Ergebnisse den Stadtverordneten sowie dem zuständigen Ortsbeirat zur weiteren Entscheidungsfindung vorgestellt werden.); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (M 154 = Ablehnung aufgrund der vom Magistrat vorgenommenen Verknüpfung des im Betreff genannten Punktes 2. mit den Punkten 1. und 3., OA 620 = Annahme) FRAKTION (M 154 = Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau, OA 620 (= Annahme) FRANKFURTER (M 154 = Annahme, OA 620 = Prüfung und Berichterstattung) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO II, TOP 4 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 154 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 620 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE gegen AfD, BFF und FRAKTION (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310), FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Prüfung eines möglichen Gewerbegebietes zügig durchgeführt wird und die Ergebnisse den Stadtverordneten sowie dem zuständigen Ortsbeirat zur weiteren Entscheidungsfindung vorgestellt werden.) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) und FDP (= Ablehnung) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 26 Beschluss: 1. Der Vorlage M 154 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 620 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRANKFURTER gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310/20), FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Prüfung eines möglichen Gewerbegebietes zügig durchgeführt wird und die Ergebnisse den Stadtverordneten sowie dem zuständigen Ortsbeirat zur weiteren Entscheidungsfindung vorgestellt werden) und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 620) Protokollnotiz der BFF: Die Ablehnung der Vorlage erfolgt aufgrund der vom Magistrat vorgenommenen Verknüpfung des im Betreff genannten Punktes 2. mit den Punkten 1. und 3. zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310/20) sowie FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7013, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7284, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 Aktenzeichen: 61 0
Gewerbeflächenentwicklungsprogramm; Herausnahme Prüfauftrag zur Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes Züricher Straße in Nieder-Eschbach Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151
S A C H S T A N D : Anregung vom 23.10.2020, OA 619 entstanden aus Vorlage: OF 308/15 vom 19.10.2020 Betreff: Gewerbeflächenentwicklungsprogramm; Herausnahme Prüfauftrag zur Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes Züricher Straße in Nieder-Eschbach Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151 Vorgang: OA 458/19 OBR 15; OA 594/20 OBR 15; OA 595/20 OBR 15; OA 596/20 OBR 15 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 151 mit dem für den gesamten Stadtbereich betreffenden Gewerbeflächenentwicklungsprogramm wird lediglich unter der Maßgabe zugestimmt, dass die auf Seite 13 stehende Passage "Neue Gewerbegebiete" mit dem Prüfauftrag eines neuen Gewerbegebietsstandortes Züricher Straße im Bereich des Rahmenplans Nieder-Eschbach ersatzlos gestrichen wird. Da diese landwirtschaftlich genutzten Freiflächen, auch in ihrer wichtigen Funktion als klimatechnisch wichtiges Naherholungsareal, grundsätzlich nicht bebaut und stattdessen komplett in den Grüngürtel verankert werden sollen, erübrigt dies eine Prüfung im Vorfeld. Der Magistrat wird im Übrigen dahin gehend aufgefordert, diesbezüglich jegliche Überlegungen, Planungen oder vorbereitenden Prüfungen hinsichtlich einer angedachten Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes im Bereich der Züricher Straße/Anna-Lindh-Allee/Homburger Landstraße nicht weiterzuverfolgen und einzustellen. Begründung: Dieses Gebiet an der Züricher Straße ist aus den Bedarfsplanungen für das gesamte Stadtgebiet herauszunehmen. Der Prüfauftrag hinsichtlich einer möglichen Entwicklung eines neuen Gewerbegebiets ist zurückzunehmen. Jegliche Überlegungen sind einzustellen. Auf die bereits im Geschäftsgang hierzu ergangenen Anregungen des Ortsbeirats OA 458 vom 13.09.2019 sowie OA 594, OA 595, und OA 596 vom 21.08.2020 wird inhaltlich verwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.09.2019, OA 458 Anregung vom 21.08.2020, OA 594 Anregung vom 21.08.2020, OA 595 Anregung vom 21.08.2020, OA 596 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1737 Anregung vom 29.10.2021, OA 91 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 830 Antrag vom 06.04.2022, OF 134/15 Anregung vom 29.04.2022, OA 185 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 28.10.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 26.10.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION 42. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 27.10.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.11.2020, TO II, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.11.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1328 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) 43. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.12.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1328 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 43. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 01.12.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1328 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.12.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1328 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 78 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1328 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 1368 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 52 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1328 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 1368 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 151 wird im Rahmen der Vorlage NR 1368 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1310 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1328 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1368 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 619 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 621 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 630 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und BFF zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Annahme im Rahmen NR 1328/20) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE; BFF (= Enthaltung) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 151, NR 1310, NR 1368, OA 619, OA 621 und OA 630 = Ablehnung, NR 1328 = Annahme) LINKE. (M 151, NR 1368 und OA 619 = Annahme im Rahmen NR 1310, NR 1310, OA 621 und OA 630 = Annahme, NR 1328 = Ablehnung) FDP (M 151 = Annahme im Rahmen NR 1368, NR 1310, NR 1328 und OA 619 = Ablehnung, NR 1368, OA 621 und OA 630 = Annahme ohne Zusatz) FRAKTION (M 151, OA 619, OA 621 und OA 630 = Annahme ohne Zusatz, NR 1310, NR 1328 und NR 1368 = Ablehnung) FRANKFURTER (M 151, NR 1310, NR 1368, OA 619, OA 621 und OA 630 = Annahme ohne Zusatz, NR 1328 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (M 151, NR 1310, NR 1328, NR 1368, OA 619, OA 621 und OA 630 = Ablehnung) 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 151 wird im Rahmen der Vorlage NR 1368 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1310 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1328 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1368 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 619 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 621 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 630 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= Annahme im Rahmen NR 1328) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) sowie FDP und FRAKTION (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 151, NR 1310, NR 1368, OA 619, OA 621 und OA 630 = Annahme, NR 1328 = Enthaltung) 44. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 23.02.2021, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 151 wird im Rahmen der Vorlage NR 1368 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1310 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1328 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1368 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 619 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 621 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 630 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310/20) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310/20), FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (M 151, NR 1310 und NR 1368 = Ablehnung, NR 1328 und OA 630 = Annahme, OA 619 = Annahme im Rahmen NR 1328, OA 621 = Enthaltung) FRAKTION (M 151, NR 1310, NR 1368, OA 619, OA 621 und OA 630 = Annahme, NR 1328 = Ablehnung) FRANKFURTER (M151, NR 1310, NR 1368, OA 621 und OA 630 = Annahme, NR 1328 = Ablehnung, OA 619 (= Prüfung und Berichterstattung) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO II, TOP 3 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 151 wird im Rahmen der Vorlage NR 1368 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1310 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1328 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1368 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 619 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 621 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 630 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= Annahme im Rahmen NR 1328) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) sowie FDP und FRAKTION (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 25 Beschluss: 1. Der Vorlage M 151 wird im Rahmen der Vorlage NR 1368 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1310 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1328 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1368 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 619 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 621 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 630 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRANKFURTER gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRANKFURTER gegen AfD, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310), BFF (= Annahme im Rahmen NR 1328) sowie FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 3. Sitzung des OBR 15 am 02.07.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 15 am 03.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 7012, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7283, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 Aktenzeichen: 61 0
Bau- und Ersatzmaßnahmen für die Omega-Brücke am Frankfurter Berg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6501 entstanden aus Vorlage: OF 1035/10 vom 31.08.2020 Betreff: Bau- und Ersatzmaßnahmen für die Omega-Brücke am Frankfurter Berg Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung bezüglich der Bau- und Ersatzmaßnahmen für die Omega-Brücke auf der Homburger Landstraße am Frankfurter Berg und um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: 1. Warum wurde die Ersatzbrücke nicht rechtzeitig vor Abriss der alten Brücke erstellt, zumal so vermeidbare klimaschädliche Umwege verursacht wurden? 2. Warum gehen die Baumaßnahmen zeitlich sehr deutlich sowohl über die Sommerferien als auch den veröffentlichten späteren Fertigstellungstermin hinaus und wann werden diese nunmehr beendet? 3. Warum wurde die Ersatzbrücke über die sehr stark genutzte Homburger Landstraße am Frankfurter Berg nur einspurig ausgelegt, obwohl zusätzliche Verkehre für den S 6-Ausbau und die Brücke selbst zu berücksichtigen waren/sind? 4. Wer ist für die Monita zu 1. bis 3. jeweils verantwortlich, respektive von wem wurde dies so genehmigt? Begründung: Viele Bürgerinnen und Bürger in den verschiedenen davon betroffenen Stadtteilen sind einfach nur noch genervt von zu vielen und leider auch nicht gut aufeinander abgestimmte Planungen und Ausführungen wichtiger und zeitgleicher Bauprojekte um den S 6-Ausbau im Frankfurter Nordosten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 300 Aktenzeichen: 66 6
Albert-Schweitzer-Straße instand setzen und Verkehrssicherheit wiederherstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2020, OM 6372 entstanden aus Vorlage: OF 290/15 vom 06.08.2020 Betreff: Albert-Schweitzer-Straße instand setzen und Verkehrssicherheit wiederherstellen Der Magistrat wird beauftragt, die Albert-Schweitzer-Straße zwischen Hausnummer 2 und 58 instand setzen zu lassen und damit auf diesem Streckenabschnitt wieder die Verkehrssicherheit herzustellen, insbesondere für Radfahrer. Begründung: Rad fahrende Anwohner und andere Benutzer dieses Straßenabschnitts auf der Albert-Schweitzer-Straße beklagen den Zustand des Fahrbahnbelags, was vorhandene Schlaglöcher, lose Bitumen- und Steinpflaster, Absenkungen und sogar fehlende Pflastersteine betrifft, der insbesondere für Radfahrer, aber auch für andere Verkehrsteilnehmer eine potenzielle Gefahrenquelle darstellt. Daher scheint hier eine dringende Abhilfe in Form der Instandsetzung des Streckenabschnitts geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2136 Aktenzeichen: 66 5
Geplante Erweiterung des Gewerbegebiets Nieder-Eschbach rechts der Züricher Straße: Fragen zum Sachstand, Erhalt der Freiflächen im Grüngürtel
S A C H S T A N D : Anregung vom 21.08.2020, OA 595 entstanden aus Vorlage: OF 288/15 vom 02.08.2020 Betreff: Geplante Erweiterung des Gewerbegebiets Nieder-Eschbach rechts der Züricher Straße: Fragen zum Sachstand, Erhalt der Freiflächen im Grüngürtel In der FAZ-Ausgabe vom 30.07.2020 wird berichtet, dass innerhalb des Magistrats eine Einigung zur Schaffung eines weiteren Gewerbegebiets im Frankfurter Norden erzielt worden sei. Im Rahmen eines "Deals" sollen dafür im Gegenzug unbebaute Freiflächen durch Integration in den Grüngürtel dauerhaft gesichert werden. In dem Artikel wird berichtet, dass sich der Ortsbeirat dafür seit Langem eingesetzt habe. Dies ist missverständlich. Zur Klarstellung ist daher hier deutlich festzuhalten, dass sich der Ortsbeirat stets für den Erhalt der Freiflächen stark gemacht hat, jedoch eine Erweiterung des Gewerbegebiets in dem Areal rechts von der Züricher Straße, insbesondere auch wegen der unklaren Frage zum Umfang der Erweiterung, immer kritisch gesehen hat (siehe auch die Initiative zur Herausnahme dieses Areals in der ISTEK-Planung 2030). Es wird darauf hingewiesen, dass sich an der kritischen Haltung des Ortsbeirats nichts geändert hat. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend und umfassend zum aktuellen Sachstand seiner Planungen für ein neues Gewerbegebiet in Form einer Erweiterung des Nieder-Eschbacher Gewerbegebiets rechts der Züricher Straße (gegenüber Parkhaus IKEA-Möbelmarkt) zu berichten, welche konkreten Pläne bestehen. Von besonderem Interesse ist dabei die Beantwortung folgender Fragen: 1. Welchen Geltungsbereich umfasst flächenmäßig das geplante Gewerbegebiet, bzw. welche bisher unbebauten Flächen sind hierzu vorgesehen? 2. Welche Flächen in dem Areal Züricher Straße/Anna-Lindh-Allee/Homburger Landstraße bleiben dauerhaft als landwirtschaftlich und als bestehende Ausgleichsflächen sowie als weiterhin unbebaute groß angelegte Abstandsfläche zur vorhandenen Wohnbebauung "Westlich der Homburger Landstraße" erhalten bzw. wie werden diese dann entsprechend vor einer Bebauung gesichert? 3. Wird für dieses neue Gewerbegebiet ein Bebauungsplanverfahren betrieben und mit welchem Zeithorizont zur Umsetzung der Maßnahme rechnet der Magistrat? 4. Entlang der Züricher Straße wurden in den letzten Jahren als Ausgleich zum Bau der Anna-Lindh-Allee sowie zum Ausgleich für Baugebiete im Frankfurter Norden landwirtschaftlich aufgewertete Ausgleichsflächen ausgewiesen und angebaut. Inwieweit ist hier bereits ein Ersatz angedacht? 5. Welche Flächen (Ortslage, Gebiet) von Nieder-Eschbach sind für die Eingliederung in den Grüngürtel vorgesehen? Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, durch den zuständigen Dezernenten zeitnah hierüber in der Ortsbeiratssitzung zu berichten. Begründung: Der Ortsbeirat 15 hat sich seit Jahren für die Sicherung der Freiflächen rund um Nieder-Eschbach eingesetzt. Dazu gehören auch die Flächen, in der jetzt ein Gewerbegebiet angedacht ist. Eine Bebauung des Areals zwischen Züricher Straße und Anna-Lindh-Allee und Homburger Landstraße wird nach wie vor als kritisch angesehen, insbesondere stellt sich jetzt aber eine wesentliche Frage zur geplanten Größe des geplanten Erweiterungsgebietes und welche Flächen überhaupt in diesem Areal vorgesehen sind. Einer kompletten Bebauung dieses Areals wird vor diesem Hintergrund grundsätzlich nicht zugestimmt. Der Ortsbeirat würde sich wünschen, bei einem solchen "Deal" vorher eingebunden zu werden. . Quelle: Foto privat - Michael Stauder Erstellt nach Aushang der Stadtplanung Frankfurt zur Wohnbauplanung im Ortsbezirk 15 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 23.10.2020, OA 619 Anregung vom 23.10.2020, OA 620 Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 558 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 26.08.2020 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.09.2020, TO I, TOP 47 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 595 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 26.10.2020, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 595 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) sowie BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6553, 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 26.10.2020 Aktenzeichen: 61 0
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