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Erstellung eines Lärmaktionsplans für Fechenheim-Nord und Riederwald
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.11.2021, OA 101 entstanden aus Vorlage: OF 95/11 vom 26.08.2021 Betreff: Erstellung eines Lärmaktionsplans für Fechenheim-Nord und Riederwald Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die Stadtteile Fechenheim-Nord und Riederwald einen Lärmaktionsplan zu erstellen und Maßnahmen zur Lärmreduzierung zu erarbeiten. Begründung: Der Stadtteil Fechenheim leidet seit Langem bereits unter sehr erhöhtem Umweltlärm. Der Umweltlärm setzt sich aus vielen Lärmquellen zusammen. In Fechenheim-Nord sind dies Verkehrslärm (Bahnverkehrslärm, Straßenverkehrslärm, Autobahnlärm), Industrielärm sowie gewerblicher Lärm und Baulärm. Gesetzliche Abstandsgrenzen zum Schutz der Menschen zwischen dem Industriegebiet und den Wohngebieten werden nicht eingehalten. Egal zu welcher Zeit, es besteht immer ein lautes Grundrauschen im Stadtteil, welches mit vielen hörbaren Einzelereignissen durchsetzt ist. Die Bahnlinie entlang der Hanauer Landstraße ist bereits sehr laut und es wird sehr viel lauter werden, wenn dort demnächst tagsüber schnellere Züge und nachts noch mehr Güterzüge fahren. Es gibt sehr viel niedrig fliegenden Helikopter-Flugverkehr von der BGU und laute Kleinflugzeuge, eine Abflugroute des Flughafens führt über den Stadtteil. Das Hauptproblem wird die neue Autobahn durch die Stadt sein. Lärmwerte werden mit bis zu 72 dB am Tag besonders an den hohen Gebäuden massiv überschritten werden. Dazu kommt der Lärm aus dem Industriegebiet. Mit lauten Container-Verschiebungen, die mit lauten kreischenden metallischen Kratzgeräuschen auch mitten in der Nacht stattfinden, oder Lärm von Veranstaltungen aus der Klassikstadt, die weit in den Stadtteil zu hören sind. Laute Musikveranstaltungen bis spät in die Nacht z. B. durch die Batschkapp. Laufenden Lärm durch die Händler der Automarken Lamborghini und McLaren mit ihren infernalischen Klappenauspuffanlagen (die Fahrzeuge werden fast täglich auf den Straßen und besonders auf deren Teststrecke, der Autobahn A 66, getestet). Harley-Davidson, deren Kunden scheinbar generell die Zulassungsvorschriften sehr freizügig auslegen. Extremer Lärm geht durch ein ganztägiges "Grundrauschen" von den vielen Rechenzentren aus, den Kühlanlagen der Fleischzerlegebetriebe und ganz massiv mit einem unangenehmen rauschenden/pfeifenden, extrem lauten Geräusch von dem Hessencenter. Ziel dieses Planes soll es sein, vorhandene Lärmprobleme zu analysieren und zu beheben sowie planerisch ruhig eingestufte Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen. Entsprechend § 47 Abs. 6 BImSchG in Verbindung mit § 47d Abs. 6 BImSchG sind die in Lärmaktionsplänen festgelegten Maßnahmen durch Anordnungen der zuständigen Träger öffentlicher Verwaltung nach diesem Gesetz durchzusetzen. Danach haben Behörden die Möglichkeiten, jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich Maßnahmen in Betracht zu ziehen, wie z. B.: - Verkehrsplanungen, - Raumordnung, - auf die Geräuschquelle ausgerichtete technische Maßnahmen, - Wahl von Quellen mit geringerer Lärmentwicklung, - Verringerung der Schallübertragung, - ordnungsrechtliche oder wirtschaftliche Maßnahmen oder Anreize. Deswegen ist es wichtig, den Behörden diesen Lärmaktionsplan an die Hand zu geben, damit diese endlich auch in Fechenheim-Nord aktiv werden können. Es kann nicht sein, dass wir "reine Wohngebiete" mit Lärmwerten von bis zu 83 dB in der Spitze belasten und den Nachtwert von 35 dB nie einhalten können, sondern ein Dauerumweltlärmpegel abends von 50 dB und mehr herrscht. Wollen wir die "reinen Wohngebiete" in Frankfurt einfach aufgeben? Es wird nicht besser werden, aber man kann jetzt "STOPP" sagen und dafür sorgen, dass der Lärm nicht noch mehr zunimmt. Und das vorhandener Lärm, der reduziert werden könnte, auch reduziert wird. Größtes Problem sind die vielen Einzelgenehmigungen von Lärmemittenten, die in der Summe dann den Umweltlärm in den reinen Wohngebieten anheben. Es werden immer wieder Ausnahmen bei Lärmemittenten gemacht, dies z. B. für Bauprojekte, die nach Fertigstellung zu dauerhaften Lärmüberschreitungen führen. Die Grenzwerte werden dann zwar nicht eingehalten, aber es wäre unverhältnismäßig, z. B. Flüsterasphalte zu verwenden oder es werden irgendwelche anderen Einwendungen gemacht. Schauen wir einmal nach Japan, dort sehen wir, dass es sehr wohl möglich ist, in Städten mit Millionen von Menschen zusammen zu leben und Lärm trotz Industrie und sonstiger Unternehmen auf ein Minimum zu reduzieren. In den Innenstädten von Japan ist es extrem leise. Lärm macht krank und wird als störend empfunden. Zur Qualität einer Stadt zählt ebenfalls, "simple Ruhe" zu haben. Die Bürger haben bei uns das Gefühl, dass in unserem Stadtteil Lärmgrenzwerte überhaupt keinerlei Rolle mehr spielen und der Bürger als solches völlig "egal" ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.04.2022, B 189 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 01.12.2021 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 13.01.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 101 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und FRAKTION (= Annahme) 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 17.01.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 101 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 1085, 4. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 13.01.2022 Aktenzeichen: 79 3
Neuprogrammierung der Lichtsignalanlage (grüner Rechtsabbiegepfeil) am Knotenpunkt Mainkur stadtauswärts, Kreuzung Hanauer Landstraße/Alt-Fechenheim zur Verhinderung von Schleichverkehr
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2021, OF 136/11 Betreff: Neuprogrammierung der Lichtsignalanlage (grüner Rechtsabbiegepfeil) am Knotenpunkt Mainkur stadtauswärts, Kreuzung Hanauer Landstraße/Alt-Fechenheim zur Verhinderung von Schleichverkehr Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird beauftragt, den von der Hanauer Landstraße für Rechtsabbieger geltenden grünen Pfeil der Lichtsignalanlage in Richtung Fechenheim-Süd so zu programmieren, dass dieser in den Morgenstunden von 6 bis 9 Uhr nicht erscheint und Autofahrer auf das reguläre Lichtsignal der Ampelanlage warten müssen. Begründung: Der grüne Pfeil soll einen Rückstau auf der Hanauer Landstraße verhindern, indem Rechtsabbiegern nach Fechenheim schneller ein Abbiegen ermöglicht wird. Dies trifft hauptsächlich auf den abendlichen Pendlerverkehr zu, der stadtauswärts führt. In den Morgenstunden wird diese Möglichkeit nun verstärkt von Berufspendlern stadteinwärts genutzt, die den Stau auf der Hanauer Landstraße umgehen möchten und die Schleife um die Mainkur nutzen, um mit freier Fahrt durch den grünen Pfeil nach Fechenheim-Süd einzubiegen. Dadurch kommt es zu einer erhöhten Verkehrsbelastung auf den Straßen Alt-Fechenheim und den parallel zur Hanauer Landstraße verlaufenden Straßen Am Gansbühel, Jakobsbrunnenstraße und Adam-Opel-Straße. Ein Ausschalten des grünen Pfeils in den Morgenstunden würde hier Abhilfe schaffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 11 am 22.11.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 136/11 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 845 entstanden aus Vorlage: OF 100/11 vom 29.08.2021 Betreff: Fahrradwege 10 - Erneuerung Fahrradwege an der Hanauer Landstraße Vorgang: OM 1067/17 OBR 11; ST 615/17 Der Magistrat wird gebeten, die in seiner Stellungnahme vom 17.03.2017, ST 615, in Aussicht gestellte Sanierung der Fahrradwege beidseitig der Hanauer Landstraße vor allem auf der westlichen und östlichen Brückenrampe der Ersatzneubaubrücke über die Hafenbahn in Höhe der Firma Renault zeitnah zu beginnen und die Fahrbahnen in einen sicheren, befahrbaren und dem dortigen Verkehrsaufkommen und der Sicherheitsbelange des Fahrradverkehrs angepassten Zustand zu versetzen. Begründung: Vielfach aufgerissen, mit fehlenden Asphaltstücken und mehrfach an vielen Stellen geflickt, ist die Fahrbahn des Fahrradweges an der Hanauer Landstraße mit einer neuen Asphaltdecke zu versehen. Die Hanauer Landstraße ist für viele Fahrradfahrende aus dem Frankfurter Osten, Maintal und Hanau die meist genutzte Strecke in die Frankfurter Innenstadt und nach Bornheim. Ein- und ausfahrende Fahrzeuge aus den Anliegerfirmen stellen ein hohes Sicherheitsrisiko für die Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer dar. Eine vernünftige Fahrbahndecke ist das Mindeste, um zu einer Erhöhung der Sicherheit auf diesen Fahrradwegen beizutragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.01.2017, OM 1067 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 615 Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 403 Aktenzeichen: 66 2
Frankfurts Umweltzone soll alle Frankfurter schützen!
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.10.2021, OA 83 entstanden aus Vorlage: OF 119/11 vom 26.09.2021 Betreff: Frankfurts Umweltzone soll alle Frankfurter schützen! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbezirk 11 mit den Stadtteilen Seckbach, Riederwald und Fechenheim zum Teil der Frankfurter Umweltzone zu erklären. Begründung: Offenbach ist eine einzige Umweltzone. In Frankfurt wurden die zwischen den Umweltzonen Frankfurt und Offenbach liegenden Frankfurter Stadteile Fechenheim, Seckbach und sogar der Riederwald mit den höchsten Stickoxidwerten (z. B. im Erlenbruch) bisher explizit nicht in die Frankfurter Umweltzone mit aufgenommen. Warum ist eine Umweltzone notwendig? Die Umweltzone dient dem Gesundheitsschutz. Zum Schutz der menschlichen Gesundheit wurden europaweit Luftqualitätsgrenzwerte für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) festgelegt. In dicht bewohnten Gebieten wird der Tages-Grenzwert für PM10 an einigen Stellen an Hauptverkehrsstraßen überschritten, der Grenzwert für das Jahresmittel für NO2 wird seit Jahren an rund zwei Drittel der verkehrsnahen städtischen Messstationen überschritten. Der Straßenverkehr ist meistens eine der wichtigsten Quellen dieser Schadstoffe. Es bilden sowohl der Straßen- als auch der Gesamtverkehr nach den Industrieprozessen bzw. der Energiewirtschaft immer noch die Hauptemittentengruppe an den Staub- bzw. NOx-Emissionen. Gerade in den hoch belasteten innerstädtischen Bereichen ist der Anteil der Emissionen aus dem Verkehr deutlich höher als in der nationalen Betrachtung. Die Umweltzone in ihrer bisherigen Form ist eine sehr wirksame Maßnahme zur Reduzierung der Feinstaubbelastung und trug und trägt entscheidend zur Einhaltung der europaweit geltenden Immissionsgrenzwerte bei. Für einen wirksamen Schutz der menschlichen Gesundheit sind die derzeit gültigen PM10-Grenzwerte aber nicht ausreichend. Die WHO empfiehlt, einen Jahresmittelwert von 20 μg/m3 nicht zu überschreiten. Um dieses Ziel in Deutschland zu erreichen, sind weitere Senkungen der Partikelemissionen erforderlich. Für NO2 sieht das Bild allerdings anders aus. Dort besteht weiterhin hoher Handlungsbedarf, zum Beispiel durch entsprechende Anpassung bzw. Erweiterung der Umweltzone (Quelle: Umweltbundesamt). Wie wirken sich Feinstaub und Stickoxide auf die Gesundheit aus? Feinstaub kann beim Menschen in tiefere Abschnitte der Atemwege vordringen, bis in die kleinen Bronchien und Lungenbläschen und ultrafeine Partikel bis in das Lungengewebe und sogar in den Blutkreislauf. Sie reichen von Schleimhautreizungen und lokalen Entzündungen in der Luftröhre und den Bronchien oder den Lungenalveolen bis zu verstärkter Plaquebildung in den Blutgefäßen, einer erhöhten Thromboseneigung oder Veränderungen der Regulierungsfunktion des vegetativen Nervensystems (Herzfrequenzvariabilität). Stickstoffoxide (NOx) gehören zu den sogenannten reaktiven Stickstoffverbindungen, die zu einer Vielzahl von negativen Umweltwirkungen führen können und sind für die sommerliche Ozonbildung verantwortlich. Stickstoffdioxid (NO2) ist ein Reizgas. Die relativ geringe Wasserlöslichkeit von NO2 bedingt, dass der Schadstoff nicht in den oberen Atemwegen gebunden wird, sondern auch in tiefere Bereiche des Atemtrakts (Bronchiolen, Alveolen) eindringt. Durch die starke Reizwirkung können Lungenfunktionsminderungen, Atemnot, Bronchitis, Lungenödem und Infektanfälligkeit entstehen. Stickstoffdioxid wirkt schon in Konzentrationen, die üblicherweise in verkehrsreichen Regionen auftreten, sodass sowohl hinsichtlich der durchschnittlichen Dauerbelastung als auch der kurzfristigen Belastung (an Hotspots) NO2-Minderungsmaßnahmen gerechtfertigt sind (Quelle: Umweltbundesamt). Warum ist eine Erweiterung der Umweltzone überhaupt notwendig? Bisher hatte man diese Stadtteile ausgelassen, weil dort die größten Belastungen festgestellt wurden und nicht genügend zur Abwendung unternommen wurde. Fechenheim dominiert mit drei Kraftwerken in der Hanauer Landstraße. Ein Ölheizkraftwerk, eine Biomasseverbrennungsanlage (Eisenbahnschwellen) und ein doppeltes 20GWh Braunkohlestaubkraftwerk. Gefolgt von Seckbach, mit vielen Rechenzentren, die bis zu 16 Dieselkraftwerke haben, die man sonst nur auf Kreuzfahrtschiffen findet. Der Riederwald, im Dauerstau auf dem Erlenbruch, mit seinen konstant weit über den gesetzlichen Grenzwerten liegenden Stickstoffdioxidwerten. Hier ist ein Tätigwerden unverzüglich notwendig. Die Stadtteile Fechenheim, Riederwald und Seckbach haben mindestens genauso Anspruch darauf, geschützt zu werden, wie andere Frankfurter Stadtteile. Umweltzonen in grün Quelle: Umweltbundesamt und Bundesländer Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 14.02.2022, B 69 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 03.11.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 25.11.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 83 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 29.11.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 83 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 943, 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 29.11.2021 Aktenzeichen: 79 1
Spielplatz Martin-Elsässer-Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2021, OM 753 entstanden aus Vorlage: OF 55/4 vom 26.08.2021 Betreff: Spielplatz Martin-Elsässer-Weg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem Spielplatz im Martin-Elsässer-Weg mehrere Spielgeräte ergänzt werden können. Für den östlichen Bereich Richtung Uhlandstraße denkt der Ortsbeirat für kleinere Kinder beispielsweise an ein kleines Holzhaus oder ein Spielgerät mit einer zweiten Ebene sowie eine Konstruktion zum B alancieren. Für den aktuell nicht umzäunten Bereich Richtung Paul-Arnsberg-Platz böte sich für etwas ältere Kinder ein Klettergerüst an, um die Aufenthaltsqualität zu erhöhen. Begründung: Der Spielplatz weist aktuell nur ein sehr rudimentäres Angebot an Spielgeräten auf. Zudem soll der Paul-Arnsberg-Platz in absehbarer Zeit stärker in Richtung einer Grünanlage mit Aufenthaltscharakter entwickelt werden. In diesem Sinne erscheint es sinnvoll, das Repertoire an Angeboten auf dem angrenzenden Spielplatz perspektivisch auszubauen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2021, ST 2188
Gehwegsicherung Ostendstraße 9 bis 11
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2021, OM 754 entstanden aus Vorlage: OF 56/4 vom 26.08.2021 Betreff: Gehwegsicherung Ostendstraße 9 bis 11 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob vor der Ostendstraße 9 bis 11 der Gehweg durch Poller gegen Falschparker geschützt werden kann. Falls dies baulich nicht möglich sein sollte, bittet der Ortsbeirat um eine verstärkte Überwachung des ruhenden Verkehrs in der Ostendstraße zwischen Uhlandstraße und Obermainanlage, insbesondere in den Abendstunden. Begründung: Zur genannten Stelle wurde dem Ortsbeirat von Anwohnern die Problematik mitgeteilt, dass auf dem ebenerdigen Bürgersteig (ohne Bordsteintrennung zur Straße) entgegen der Beschilderung regelmäßig Fahrzeuge parken und somit den Durchgang für Fußgänger versperren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 179 Beratung im Ortsbeirat: 4
Mehr Grün für die Sonnemannstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2021, OM 765 entstanden aus Vorlage: OF 54/4 vom 31.08.2021 Betreff: Mehr Grün für die Sonnemannstraße Vorgang: OM 3424/18 OBR 4; ST 21398/18; OM 4878/19 OBR 4; ST 2150/19 1. Der Magistrat wird gebeten, die planerischen und finanziellen Voraussetzungen zu schaffen, um die Bepflanzung des Mittelstreifens mit großkronigen Bäumen umzusetzen; 2. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit - die Leitungs- und Trassensituation auf der Nordseite eine Bepflanzung mit Bäumen möglich macht und - eine Fassadenbegrünung städtischer Bauwerke in dieser Straße möglich ist. Begründung: Der Ortsbeirat hat schon vor längerer Zeit in der Sonnemannstraße weitere Baumpflanzungen angeregt und der Magistrat hält dies auch für möglich (Stellungnahmen des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2138, und vom 22.11.2019, ST 2150). Für den Mittelstreifen wurden bereits die Leitungen geprüft und Baumstandorte identifiziert. Jetzt sollen diese Maßnahmen umgesetzt werden, auf deren Prüfung der Magistrat bereits Zeit und Mühe verwendet hat. Die Auswirkungen der Klimaerwärmung zeigen, dass es in Frankfurt am Main und insbesondere in der Sonnemannstraße im Sommer unerträglich heiß und staubig wird. Die zusätzlichen Bäume auf dem Mittelstreifen werden für mehr Lärmschutz und mehr Schatten sorgen. Für eine noch bessere Abkühlung regt der Ortsbeirat darüber hinaus eine Bepflanzung der Straßennordseite und eine Begrünung städtischer Fassaden an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3424 Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2138 Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4878 Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2019, ST 2150 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 231 Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2022, ST 1728 Beratung im Ortsbeirat: 4
Temporäre Wohnbehausungen in der Borsigallee und Hanauer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2021, OF 104/11 Betreff: Temporäre Wohnbehausungen in der Borsigallee und Hanauer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, - wann werden die Containeranlagen der Geflüchteten zum temporären Wohnen in der Hanauer Landstraße und der Borsigallee wieder abgebaut ? - Wie lange durchschnittlich müssen die Menschen in den Containern leben, bevor ihnen richtige und adäquate Unterkünfte zur Verfügung gestellt werden ? Begründung: Als die Flüchtlingsströme nach Deutschland kamen, hat man die "Containerdörfer" als Übergangswohnbehausungen, aus der Not heraus, aufgebaut. Die Geflüchteten sollten dort nur kurzzeitig untergebracht werden, bis man entsprechende Räumlichkeiten für diese gefunden hat. Es wurde damals mitgeteilt, diese Anlagen würden nur für ein bis maximal zwei Jahre bestehen und dann wieder aufgelöst. Nun sind einige Jahre vergangen und diese Not-Containerunterkünfte sind immer noch vorhanden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage OF 104/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 186 2021 Die Vorlage OF 104/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenFahrradbügel Oskar-von-Miller-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 528 entstanden aus Vorlage: OF 53/4 vom 21.06.2021 Betreff: Fahrradbügel Oskar-von-Miller-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob durch das Setzen von Fahrradbügeln 1. vor der Hausnummer 40 zwischen Baum und Pfosten für die Feuerwehrzufahrt sowie 2. zwischen den Tiefgarageneinfahrten der Hausnummern 46 und 48 (Bügel am besten parallel zur Fahrbahn) die Blockierung des Bürgersteigs durch parkende Kraftfahrzeuge verhindert werden kann. Begründung: Es gibt Bedarf an Fahrradabstellmöglichkeiten sowie das Problem falsch geparkter Fahrzeuge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2137 Beratung im Ortsbeirat: 4
Kinderrechte stärken - zwei Kinderbeauftragte für den durch die Hanauer Landstraße in Nord und Süd geteilten Stadtteil Fechenheim
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.07.2021, OA 43 entstanden aus Vorlage: OF 85/11 vom 05.07.2021 Betreff: Kinderrechte stärken - zwei Kinderbeauftragte für den durch die Hanauer Landstraße in Nord und Süd geteilten Stadtteil Fechenheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich die Geschäftsanweisung für Kinderbeauftragte unter Punkt 1.1 hinter Satz 1 ("Der Ortsbeirat schlägt dem Magistrat für seinen örtlichen Zuständigkeitsbereich pro Stadtteil eine Person als Kinderbeauftragte/n vor" .) in folgender Weise zu ergänzen: Dem Ortsbeirat obliegt es, für einkommensschwache, kinderreiche und/oder strukturell geteilte Stadtteile die Position einer Kinderbeauftragten/eines Kinderbeauftragten mit einer weiteren Person zu besetzen. Begründung: Der einkommensschwache, kinderreiche und strukturell geteilte Stadtteil Fechenheim soll durch zwei Kinderbeauftragte besetzt werden. Der Stadtteil, geografisch getrennt durch die Hanauer Landstraße in Fechenheim-Süd und Fechenheim-Nord, stellt hohe Anforderungen an die Arbeit der Ehrenamtlichen. Daher gibt es bereits jetzt schon für beide Gebiete auch zwei Stadt-und Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher sowie zwei Quartiersmanagerinnen und Quartiersmanager. Den Kinderbeauftragten kommt in ihrer wichtigen Funktion als Repräsentant aller Kinder und deren Rechte im Stadtteil eine besondere Bedeutung zu. Gilt es doch, in Zusammenarbeit mit den städtischen Institutionen, Elterninitiativen und dem Ortsbeirat, die Förderung und Bildung aller Kinder im zweigeteilten Stadtteil zu unterstützen, unabhängig ihrer Herkunft und familiären Situation. Die Stelle des Kinderbeauftragten in Fechenheim ist derzeit vakant. Es gibt zwei Bewerberinnen, die in der Sitzung des Ortsbeirates im Juni ihr Interesse bekundet haben. Beide Bewerberinnen haben auch die Zustimmung des Ortsbeirates erhalten. Dieser Sachverhalt gibt Anlass zur erneuten politischen Bewertung dieses Amtes. Fechenheim ist geografisch durch die Hanauer Landstraße in zwei Stadtteile (Nord und Süd) getrennt. Dadurch ergeben sich auch zum Teil ganz andere Lebenswelten für die Kinder sowie unterschiedliche Ansprechpartner bei Institutionen und Organisationen. Die Kinderbeauftragte/der Kinderbeauftragte soll sich nicht nur um die Spielplätze im Stadtteil kümmern, sondern auch Kontakt zu den vielen Institutionen halten, die sich um die Belange der Kinder kümmern, zum Beispiel dem Quartiersmanagement. Neben den Sitzungen mit Ortsbeirat und Kinderbüro fallen also eine ganze Reihe anderer Außentermine an. Um allen Kindern und Initiativen in Nord und Süd gerecht zu werden, werden daher zwei Kinderbeauftragte dringend benötigt. Insbesondere da Fechenheim zu den strukturschwächsten Stadtteilen in Frankfurt gehört und die Kinder daher intensiv gefördert werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2023, OF 483/11 Auskunftsersuchen vom 03.07.2023, V 701 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 14.07.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 13.09.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 43 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 67. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 30.09.2021, TO I, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage OA 43 wird abgelehnt. 2. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.11.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 43 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 3. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 29.11.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 43 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 17.01.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 43 wird bis Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION
Fahrradwege - 03 - Fahrradweg in beide Richtungen Dieselstraße/Hanauer Landstraße/Lahmeyerbrücke
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 500 entstanden aus Vorlage: OF 39/11 vom 24.05.2021 Betreff: Fahrradwege - 03 - Fahrradweg in beide Richtungen Dieselstraße/Hanauer Landstraße/Lahmeyerbrücke D er Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg von der Einmündung der Dieselstraße auf die Hanauer Landstraße so zu verlängern, dass die Auffahrt auf die Lahmeyerbrücke möglich ist. Dafür wird der Fahrradweg hinter der Verkehrsampel in beide Richtungen geöffnet und die Auffahrt zur Lahmeyerbrücke gewährleistet. Begründung: Von der Einmündung der Dieselstraße in die Hanauer Landstraße aus sind es noch circa 30 Meter bis zur Auffahrt auf die Lahmeyerbrücke. Der Radweg ist an dieser Stelle stark frequentiert und deshalb sollte die Fahrt gegen die Fahrtrichtung extra gekennzeichnet werden. Dadurch erfolgt ein wichtiger Lückenschluss zwischen den Stadtteilen Fechenheim, Riederwald und Seckbach Quelle: C. Zielonka /Google Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2146 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Nachtruhe für die Bewohner des Seniorenzentrums
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 380 entstanden aus Vorlage: OF 33/1 vom 15.05.2021 Betreff: Nachtruhe für die Bewohner des Seniorenzentrums Um die Nachtruhe für die Bewohner des Seniorenzentrums und des Heilig Geist Krankenhauses zu gewährleisten, wird der Magistrat gebeten, folgende Maßnahmen zu ergreifen: 1. Der Magistrat wird gebeten, in der Grünfläche "Obermainanlage", insbesondere am und nördlich des Rechneigraben-Weihers, Hinweisschilder aufzustellen, auf denen auf die Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr hingewiesen wird. Die Schilder sollen so aufgestellt werden, dass sie auch bei Dunkelheit gut sichtbar und lesbar sind. 2. An der Lange Straße, auf Höhe des Seniorenzentrums, wird ein mobiler Blitzer aufgestellt. 3. Piktogramme mit Tempo 40 sollen auf der Fahrbahn aufgebracht werden. 4. Die r echte der drei Fahrspuren soll über den gesamten Straßenabschnitt als rot markierter Radweg eingerichtet werden. Begründung: Jeder Mensch hat ein Recht auf Erholung und Ruhe in den Nachtstunden. Dies ist gesetzlich geregelt. Gerade im innerstädtischen Bereich ist die Einhaltung der Nachtruhe leider oft nicht gewährleistet. So auch in der Grünfläche des Anlagenrings an der Obermainanlage. Um Menschen, die nachts im Park sitzen, dafür zu sensibilisieren, dass es auch neben dem Park noch Anwohner gibt, ist es sinnvoll, Hinweisschilder aufzustellen, die auf die Nachtruhe hinweisen. Überhöhte Geschwindigkeiten von Autofahrern sorgen nachts ebenso für unnötigen Lärm. Deshalb sollte auf Höhe der Seniorenanlage ein mobiler Blitzer aufgestellt werden. Auch wenn dort kein Blitzer dauerhaft installiert werden kann, so schafft ein temporärer Blitzer eine Sensibilität für die Geschwindigkeitsvorgaben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1891 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 4
Zusätzliche notwendige Maßnahmen zum Klimaschutzteilkonzept Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.06.2021, OA 25 entstanden aus Vorlage: OF 21/11 vom 24.05.2021 Betreff: Zusätzliche notwendige Maßnahmen zum Klimaschutzteilkonzept Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach Vorgang: M 168/15; M 22/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden zusätzlichen Punkte beim Klimaschutzteilkonzept zu beachten: 1. Es sollten belastbare Kennzahlen zu den Klimaschutzmaßnahmen definiert werden. Dazu gehören beispielsweise die Temperaturmessung der lokalen Erwärmung durch die erhöhte Abwärme der Rechenzentren, zusätzliche begrünte Flächen (Außenflächen, Dachflächen), Anzahl zusätzlicher Bäume und die Summe der Leistungen der Fotovoltaikanlagen und die durchschnittliche Power Usage Effectiveness (PUE) und Data Center Infrastructure Efficiency (DCIE), Zahlen aller Rechenzentren. 2. Die Auswirkungen der Rechenzentren und anderer emittierender Unternehmen im Projektgebiet in Bezug auf die Umweltlärm- und Wärmebelastung auf die umliegenden Wohngebiete sollten mituntersucht werden. Bei Überschreitung von Grenzwerten müssen Maßnahmen zur Verringerung erarbeitet und umgesetzt werden. 3. Bei der Nutzung der Abgabe der Prozesswärme kann die Schnittstelle der Abnehmer auch außerhalb des Projektgebietes erfolgen, z. B. Allessa Chemie Gelände. 4. Es sollen Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt werden, die eine Notstromversorgung mit regenerativen Energiequellen gewährleisten, z. B. mit Brennstoffzellen (Nutzung Wasserstoff) oder mit Batteriespeichersystemen, welche ebenfalls im normalen Betrieb mit eingesetzt werden könnten. Dies könnte dazu beitragen, die Spitzen im Stromnetz zu glätten und gleichzeitig damit positive wirtschaftliche Effekte zu generieren. 5. Es soll kein neues Blockheizkraftwerk gebaut werden . Die Anzahl der mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerksanlagen muss sich in Frankfurt verringern. 6. Es sind in Frankfurt Mindestzielwerte für PUE und DCIE bei Rechenzentren zu definieren und bereits bei der Genehmigung neuer Rechenzentren anzusetzen. 7. Es ist nicht nur der Mobilitätsknotenpunkt "Gwinnerstraße" zu entwickeln, sondern der S-Bahn-Anschluss Fechenheim-Nord muss mit diesem Mobilitätsknoten "Gwinnerstraße" zusammenwachsen und mit diesem Fernverkehrspunkt engstens verbunden sein. 8. Im Mobilitätskonzept ist bei der "Verkehrsplanung mit Hinblick auf den Klimaschutz" zusätzlich der vorbildhafte Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge voranzutreiben. 9. Es werden die zusätzlichen Maßnahmen aus dem Umweltausschuss zur weiteren Begrünung der Fassaden und der Entsiegelung von Ausgleichsflächen unterstützt. Begründung: Es ist wichtig, dass die Anzahl der Rechenzentren für ein Gebiet so begrenzt wird, dass keine wesentliche Erwärmung stattfindet. Im neusten Bericht der Projektgruppe war nicht ersichtlich, wie viel Klimaschutzmaßnahmen quantitativ entstanden sind. Es fehlten Kennzahlen. Lärmbelästigung erfolgt durch erhöhte und permanente Bautätigkeit und die Kühlsysteme, hier müssen die Lärmbelastungsgrenzen eines Gewerbegebietes auf die umliegende Wohnbevölkerung aufgezeigt werden. Wichtig ist hier auch die Betrachtung der Tieffrequenzbeschallung. Notstrom: Die regelmäßigen Notstromtests mit Dieselgeneratoren sind laut und es werden Luftschadstoffe und CO2 ausgestoßen. Diese müssen mit modernen Ansätzen ersetzt werden. Der Projektbereich "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord" ist kleiner als das Industriegebiet Fechenheim-Nord. Der Projektbereich befindet sich nur nördlich der Hanauer Landstraße. Im Süden der Hanauer Landstraße befindet sich das große Gelände der Allessa Chemie, welches ebenfalls eigentlich zu Fechenheim-Nord gehört. Die Maßnahmen für die Nutzung von Wärmepotentialen dürfen nicht an den Grenzen des Projektgebietes aufhören, sondern sollten, den größten Nutzer von Prozesswärme miteinbeziehen. Mit der Entwicklung der Nordmainischen S-Bahn entsteht eine Station mitten im "Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim-Nord". Diese Standortvorteile sollten unbedingt genutzt werden. Die Punkte "Gwinnerstraße" und S-Bahn-Station Fechenheim-Nord müssen vorbildlich zusammengebracht werden. Die Verbindung sollte dem Anspruch eines Umsteigeortes genügen können. Blockheizkraftwerke sind in der Regel Kraftwerke mit fossilen Brennstoffen. Davon sollte inzwischen grundsätzlich Abstand genommen werden. Kraftwerksanlagen werden für eine Betriebsdauer von Jahrzehnten geplant. Eine Tendenz ist heute schon absehbar, und diese Art von Kraftwerken werden in naher Zukunft nicht nur nicht mehr rentabel arbeiten können, sondern verschmutzen die Umwelt. Die zu zahlenden CO2-Kompensationen werden einen rentablen Betrieb nicht mehr zulassen. Diese Art von Kraftwerken sollten daher bereits jetzt im Ortsbezirk vermieden werden. Es stehen ohnehin bereits zu viele solcher Kraftwerke im Ortsbezirk. Ein Beschluss zu Blockheizkraftwerken der Stadtverordnetenversammlung von 1990 sollte hierzu nicht mehr maßgeblich sein. In den Gremien sitzen heute z. T. Menschen, die damals noch nicht einmal geboren waren. Auf den Punkt der öffentlichen Ladestruktur im Projekt "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord/Seckbach" ist im Vortrag nicht eingegangen worden. Gerade für Ortsfremde sollten an den angefahrenen Zielorten Ladepunkte in ausreichender Menge für elektrisch betriebene Fahrzeuge verfügbar sein. Dieser Punkt ist wichtig für Besucher der lokalen Unternehmen und ebenfalls wichtig für die Betriebe und Angestellten dieser Unternehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.10.2015, M 168 Vortrag des Magistrats vom 01.02.2021, M 22 Bericht des Magistrats vom 17.09.2021, B 328 Bericht des Magistrats vom 18.02.2022, B 80 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 16.06.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 252 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 25 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 65 Beschluss: Die Vorlage OA 25 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, BFF-BIG und IBF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 417, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021
Stadtpolizei mit einem Lärmblitzer ausrüsten
S A C H S T A N D : Anregung vom 03.05.2021, OA 9 entstanden aus Vorlage: OF 13/11 vom 19.04.2021 Betreff: Stadtpolizei mit einem Lärmblitzer ausrüsten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen mobilen Lärmblitzer anzuschaffen, um der immer höheren Anzahl an Kraftfahrzeugen mit unzulässigen Lärmbelästigungen Herr zu werden. Begründung: Besonders in der wärmeren Zeit und ganz besonders in der Nacht, hört man über Kilometer fortwährend ein Dröhnen durch die östlichen Frankfurter Stadtteile von Fahrzeugen mit Abgasanlagen, die so keinerlei Zulassung haben können. - Besonders gerne wird die Autobahn A 66 von McDonald ́s in Enkheim bis nach Maintal genutzt. Das ist inzwischen eine Test- und Rennstrecke für Autoposer geworden. - Auf der Wächtersbacher Straße werden hemmungslos die besonderen Motorräder vorgeführt, insbesondere in der Nähe des Kaufland/Harley-Davidson-Geländes. - Auf der Hanauer Landstraße finden nachts vom Ratswegkreisel bis zur Mainkur lautstarke Wettfahrten statt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 339 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 12.05.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 244 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 9 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage OA 9 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und IBF gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 409, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 Aktenzeichen: 32 0
Fußgängerüberweg Hanauer Landstraße/Höhe Grusonstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7299 entstanden aus Vorlage: OF 537/4 vom 09.02.2021 Betreff: Fußgängerüberweg Hanauer Landstraße/Höhe Grusonstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an dem genannten Überweg die Geometrie der Fußgängerinseln oder die Ampelschaltung so verändert werden können, dass auch kleine Gruppen von zu Fuß Gehenden mit allerhand Gerätschaften diesen Überweg komfortabel überqueren können. Begründung: Die Verkehrsanlagen rund um die EZB wurden vor circa 15 Jahren neu aufgeplant. Seither hat sich das Fußgängeraufkommen an dieser Stelle erhöht. Grund: Der durch den Überweg erschlossene Philipp-Holzmann-Weg war früher ein verfallender Begleitweg eines verwunschenen Dickichts, der ins städtebauliche Nirgendwo führte. Heute ist er eine Promenade, die zu einer wichtigen Gedenkstätte sowie zu hochattraktiven Freizeiteinrichtungen wie dem Hafenpark führt. Diese Ziele werden von mehrköpfigen Familiengruppen angesteuert, die BMX-Räder und dies und das mit sich führen. Da die Überquerung nicht in einem Zuge möglich ist, stauen sich die Gruppen auf den kleinen Verkehrsinseln, die als Querungshilfen gedacht, aber für den Ansturm gelegentlich zu klein bemessen sind. Daraus resultiert die Frage nach der angemessenen Größe dieser Inseln. Diese wäre eventuell aber auch durch eine andere Ampelschaltung zu umgehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1122
Verkehrsüberwachung optimieren, Sonnemannstraße war bekannt für schnelles Fahren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7165 entstanden aus Vorlage: OF 1030/3 vom 27.11.2020 Betreff: Verkehrsüberwachung optimieren, Sonnemannstraße war bekannt für schnelles Fahren Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsüberwachung zu optimieren. Viele Anregungen aus den Ortsbeiräten zu verstärkten Verkehrskontrollen, zur Überwachung von Geschwindigkeitsbeschränkungen, Rotlichtverstößen und Falschparken werden abschlägig beantwortet oder nur auf besonderen Nachdruck umgesetzt. Den Mitgliedern des Ortsbeirates sind Straßen bekannt, auf denen durch rücksichtsloses Verhalten von Autofahrern immer wieder Gefährdungen für Fußgänger und Radfahrer bestehen. Beispielsweise ist in der Nibelungenallee und der Höhenstraße nachts Tempo 30 vorgeschrieben. Dieses Tempolimit wird aber nicht überwacht. Gleiches gilt auch für die Strecke des Anlagenrings vom Sandweg bis zum Eschenheimer Tor. Regelmäßigere Schwerpunktkontrollen wären ausdrücklich erwünscht. Begründung: Auf viele Anregungen aus den Ortsbeiräten zur Überwachung des Straßenverkehrs werden unter Hinweis auf beschränkte Ressourcen, nicht gegebener Zuständigkeit oder dem Nichtvorliegen eines Unfallschwerpunktes immer wieder abschlägige Antworten gegeben. Dabei gibt es Fußgängerüberwege, auch Schulwege, auf denen regelmäßig noch über die Kreuzung gefahren wird, wenn die Fußgängerampel schon Grün zeigt. Es gibt Straßenabschnitte, auf denen immer wieder zu schnell gefahren oder unnütz stark beschleunigt wird. Autos werden abgestellt, wo es gefällt und ohne Sicherheitsaspekte anderer zu bedenken. Dass Kontrollen und ein Eingreifen aber sinnvoll sind, zeigte sich im Nordend beispielsweise in der Hallgartenstraße. Auch in dieser Straße fanden Autorennen statt, die dann aber durch die Polizeieinheit KART beendet wurden. Leider gingen dieser Maßnahme aber auch mehrere Anläufe von Anliegern und Ortsbeiratsmitgliedern voraus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 787 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrssicherheit auf der Sonnemannstraße/Oskar-von-Miller-Straße
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.01.2021, OA 669 entstanden aus Vorlage: OF 527/4 vom 05.01.2021 Betreff: Verkehrssicherheit auf der Sonnemannstraße/Oskar-von-Miller-Straße Vorgang: OM 4129/19 OBR 4; ST 805/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Auf der Sonnemannstraße wird in Höhe VHS/Musikhochschule in beide Fahrtrichtungen eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage aufgestellt. 2. In Höhe der Einmündung Howaldstraße in die Sonnemannstraße wird ebenfalls ein Blitzer in beide Fahrtrichtungen aufgestellt. 3. Tagsüber wird auf den in der Überschrift genannten Straßen von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr schnellstmöglich Tempo 40 angeordnet. 4. In den Nachtstunden wird auf den in der Überschrift genannten Straßen von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr Tempo 30 angeordnet. Begründung: Dem Ortsbeirat kommen seit Jahren Klagen aus der Anwohnerschaft zu Ohren, die von überhöhter Geschwindigkeit bis hin zur Raserei auf der Sonnemannstraße berichten. So hat der Ortsbeirat im Jahre 2019 den Magistrat gebeten, aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Lärmschutzes Tempo 30 in beiden Fahrtrichtungen auf der Sonnemannstraße zu prüfen (OM 4129). Diese Maßnahme wollte der Magistrat jedoch nicht umsetzen (ST 805). Nun hat sich ein schwerer Unfall mit Todesfolge ereignet, der nach übereinstimmenden Angaben auf überhöhte Geschwindigkeit zurückzuführen ist. Der Ortsbeirat ist darüber bestürzt und überzeugt, dass sich solches nicht wiederholen darf. Entsprechend sind Überwachungsanlagen und Tempobeschränkungen das Gebot der Stunde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4129 Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2019, ST 805 Bericht des Magistrats vom 07.05.2021, B 198 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.01.2021 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 53 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 669 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7149, 44. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.02.2021 Aktenzeichen: 32 1
Raser im Ortsbezirk nach dem Unfall vom 21.11.2020 in der Oskar-von-Miller-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.01.2021, OM 7023 entstanden aus Vorlage: OF 1528/1 vom 06.12.2020 Betreff: Raser im Ortsbezirk nach dem Unfall vom 21.11.2020 in der Oskar-von-Miller-Straße Vorgang: OM 6339/20 OBR 1; ST 2016/20 Am Samstag, dem 21.11.2020, ereignete sich ein tragischer Unfall in der Oskar-von-Miller-Straße, wenige Meter vom Ortsbezirk 1 entfernt, bei dem zwei Menschen starben und ein Mensch schwer verletzt wurde. Dieser Unfall hätte sich auch anderswo ereignen können, beispielsweise in der Berliner Straße, der Mainzer Landstraße, auf der Europa-Allee, auf dem Mainufer oder auf dem Anlagenring. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, wie folgt zu prüfen und zu berichten: 1. Verbände wie FUSS e. V. und der Verkehrsclub Deutschland fordern nicht erst seit dem 21.11.2020 die Einführung von flächendeckendem Tempo 30 in der Innenstadt. Wie ist die Meinung des Magistrats im Lichte des oben erwähnten tragischen Unfalls hierzu? 2. Der Unfallwagen war ein sogenannter "Sportgeländewagen", und nach seinem serienmäßig veränderten und individualisierten Äußeren zu urteilen, ein typisches Fahrzeug, wie es Autoposer nutzen. Derartige Fahrzeuge, wie auch "Sportwagen" und "schwarze Limousinen", fahren immer wieder mit weit überhöhter Geschwindigkeit durch den Ortsbezirk. Wird der Magistrat an seiner Strategie zur Verfolgung dieser Gruppe etwas ändern? Wenn ja, was genau? 3. Immer wieder lehnt der Magistrat die im Ortsbeirat beantragten Temporeduzierungen ab. Er antwortet dann beispielsweise, dass eine Reduzierung der Geschwindigkeit nur im Einzelfall erlaubt sei und dass "keine das allgemeine Risiko erheblich übersteigende qualifizierte Gefahrenlage" besteht, so beispielsweise in der Stellungnahme ST 2016 aus dem Jahr 2020. Das klingt nach einem Unfall mit zwei Toten wie blanker Hohn. Wird der Magistrat zukünftig sensibler mit Anträgen des Ortsbeirats umgehen und insbesondere bei schlecht einsehbaren Situationen zu einer anderen Einschätzung kommen? 4. Wird der Magistrat in Bezug auf stationäre und mobile Geschwindigkeitskontrollen eine Neueinschätzung der Priorisierung und eine stärkere Überwachung des Verkehrs anstreben? Begründung: Links: - https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/zwei-tote-bei-unfall-in-frankfu rt-mann-faehrt-in-fussgaengergruppe-17064383.html - https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-suv-tragoedie-unfall-toedlich-raser-mensch en-halten-mahnwache-90110955.html - https://www.fnp.de/frankfurt/frankfurt-raser-bmw-suv-raserei-polizei-ostend-unfa ll-hohe-geschwindigkeit-tote-zr-90109180.html Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6339 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2016 Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2021, ST 1178 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1
Tempo- und Rotlichtüberwachung Flößerbrücke/Obermainanlage
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.01.2021, OM 7024 entstanden aus Vorlage: OF 1529/1 vom 06.12.2020 Betreff: Tempo- und Rotlichtüberwachung Flößerbrücke/Obermainanlage Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Lichtsignalanlage (LSA) Flößerbrücke/Obermainanlage sowohl die gefahrenen Geschwindigkeiten als auch Rotlichtverstöße überwachen und ahnden zu lassen. Dem Ortsbeirat ist zeitnah über die Ergebnisse zu berichten. Begründung: Im Zusammenhang mit dem schrecklichen Unfall mit zwei Toten und Schwerverletzten wird von der Bevölkerung über eine gehäufte Zahl von Verkehrsverstößen in diesem Bereich berichtet. Da die Flößerbrücke im Kreuzungsbereich mit vier Fahrspuren ausgerüstet ist und damit deutlich zu breit ausgebaut wurde, sind die beim Ortsbeirat eingegangenen Schilderungen auch nicht abwegig und decken sich im Übrigen mit eigenen Beobachtungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1068 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1
Weniger gefährlich - Bessere Luft - Geringer Lärm: In der gesamten Speicherstraße adäquate Radwege schaffen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.01.2021, OM 7030 entstanden aus Vorlage: OF 1536/1 vom 06.12.2020 Betreff: Weniger gefährlich - Bessere Luft - Geringer Lärm: In der gesamten Speicherstraße adäquate Radwege schaffen Der Magistrat wird gebeten, in der gesamten Speicherstraße benutzbare, sichere und ausreichend breite Radwege anlegen zu lassen, die gegen das Falschparken zu sichern sind. Begründung: Die Straße wird von der Bevölkerung an vielen Stellen gequert. Gleichzeitig wird die Straße stark befahren. Dies leider auch von Personen, die Fahrzeuge mit PS-Zahlen nutzen, die den IQ des Fahrzeughaltenden bei Weitem übersteigen. Letzteres demonstrieren sie lautstark und aggressiv mit ihrer Fahrweise. Die Straße verleitet mit ihren teilweise zwei Fahrspuren sehr leicht zum Rasen. Der Unfall in der Oskar-von-Miller-Straße verdeutlicht, dass Straßen in diesem Format lebensgefährlich sein können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1067 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1
Bessere Ausleuchtung des südlichen Gehweges Oskar-von-Miller-Straße gegenüber des Literaturhauses
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6912 entstanden aus Vorlage: OF 1489/1 vom 07.11.2020 Betreff: Bessere Ausleuchtung des südlichen Gehweges Oskar-von-Miller-Straße gegenüber des Literaturhauses Der Magistrat wird gebeten, den südlichen Gehweg der Oskar-von-Miller-Straße im Abschnitt Lange Straße - Obermainanlage besser ausleuchten zu lassen, da Fußgängerinnen und Fußgänger entweder auf den Radweg ausweichen oder aber den längeren (Um-) Weg über den nördlichen Gehweg entlang des Literaturhauses nehmen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2021, ST 665 Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1901 Aktenzeichen: 91 52
Nahverkehrsplan
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2020, OM 6878 entstanden aus Vorlage: OF 523/4 vom 09.11.2020 Betreff: Nahverkehrsplan Vorgang: M 163/20 Der Magistrat wird gebeten, den Nahverkehrsplan 2025+ dahin gehend zu überarbeiten, dass eine direkte Straßenbahnverbindung zwischen Bornheim Mitte und der Hanauer Landstraße zwischen Ratswegkreisel und EZB eingerichtet wird. Begründung: Der Nahverkehrsplan projektiert drei Straßenbahnlinien auf der Hanauer Landstraße Richtung Fechenheim. Gleichzeitig bliebe die mittlere Hanauer Landstraße zwischen Ratswegkreisel und EZB von Bornheim Mitte aus mit dem ÖPNV nur umständlich zu erreichen. Und so wären der prosperierende Einzelhandel, die Gastronomie und die Kultureinrichtungen auf der mittleren Hanauer Landstraße für die Bornheimer Bürgerschaft weiterhin unerschlossen, obwohl die Gleisanlagen hierfür vorhanden sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Stellungnahme des Magistrats vom 26.03.2021, ST 711
Einen Radweg vom Main zum Main in beide Richtungen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6807 entstanden aus Vorlage: OF 518/4 vom 27.10.2020 Betreff: Einen Radweg vom Main zum Main in beide Richtungen Vorgang: B 465/20 Der Magistrat wird gebeten, seine Überlegung aus dem Magistratsbericht B 465, "ob die Situation kurzfristig mit Markierungen verbessert werden kann", Realität werden zu lassen. Dies können auf der Obermainanlage Radstreifen (durchgezogene Linie) oder an Engstellen auch Schutzstreifen (unterbrochene Linie) sein. Begründung: Die vom Magistrat anberaumte Ausschreibung einer vertiefenden Machbarkeitsstudie wird zu jahrelangen Verzögerungen führen. In diesen Jahren wird der Radverkehr tendenziell weiter zunehmen. Markierungen bieten hier eine schnell umsetzbare Lösung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 11.09.2020, B 465 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 382 Beratung im Ortsbeirat: 4
Überweg Hanauer Landstraße/Grüne Straße/Uhlandstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2020, OF 497/4 Betreff: Überweg Hanauer Landstraße/Grüne Straße/Uhlandstraße Der Ortsvorsteher wird gebeten einen Ortstermin mit den zuständigen Stellen auszumachen, um den Überweg über die Strab-Gleise an der Hanauer Landstrasse, zw. Grüne Strasse und Uhlandstrasse sicherer zu gestalten. Begründung: Wie in zahlreichen Ortsbeiratssitzungen besprochen, ist die Situation am oben genannte Überweg verbesserungswürdig. Der Ortstermin soll zu dieser Verbesserung beitragen. Diesem Antrag aus 2017 wurde bisher nicht entsprochen, da die Stadtverwaltung Lösungen angekündigt hatte, dem aber keine Taten folgten. Somit muß dieser Antrag noch einmal gestellt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 4 am 27.10.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 497/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Ortstermin mit den zuständigen Stellen auszumachen, um die Überwege über die Straßenbahngleise an der Hanauer Landstraße, zwischen Grüne Straße und Uhlandstraße sowie Theobald-Christ-Straße, sicherer zu gestalten." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenDauerhafte Geschwindigkeitsüberwachung im Bereich Hanauer Landstraße/Mainkur zwischen Altem Zollhaus (Mainkur) und Omega-Brücke
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6607 entstanden aus Vorlage: OF 751/11 vom 07.08.2020 Betreff: Dauerhafte Geschwindigkeitsüberwachung im Bereich Hanauer Landstraße/Mainkur zwischen Altem Zollhaus (Mainkur) und Omega-Brücke Der Magistrat wird gebeten, zwischen Altem Zollhaus und Omega-Brücke aufgrund hoher Lärmbelastung (Straßenschäden), teilweise extrem hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen und waghalsiger Wendemanöver eine permanente Überwachung der Geschwindigkeit im oben genannten Bereich durchzuführen. Begründung: Von den meisten Anrainern wird übereinstimmend über ein überdurchschnittliches Lärmaufkommen vor allem durch Lkws und deren Auflieger oder Anhänger berichtet, wenn sie die Passage im östlichen Eingangs- bzw. Ausgangsbereich der Hanauer Landstraße oftmals mit überhöhter Geschwindigkeit passieren. Schlaglöcher, aufgebrochene Trennfugen von ehemaligen Baustellen und Ausbesserungen werden zur Lärm- und Erschütterungsquelle. Auch wenn im beschriebenen Bereich bisher keine schweren Unfälle zu verzeichnen waren, ist doch durch präventive Maßnahmen ein Zustand größerer Sicherheit rund um diesen Kreuzungsbereich verschiedenster Verkehrsträger herbeizuführen. Durch die teilweise eklatante Überschreitung der vorgegebenen Geschwindigkeit und die waghalsigen Verkehrsmanöver aller Verkehrsteilnehmer, ist es sonst nur eine Frage der Zeit bis zum ersten schweren Unfall in diesem Kreuzungsbereich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 379 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 4
Straßensanierung im Bereich Hanauer Landstraße zwischen Altem Zollhaus und Omega-Brücke
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6608 entstanden aus Vorlage: OF 752/11 vom 07.08.2020 Betreff: Straßensanierung im Bereich Hanauer Landstraße zwischen Altem Zollhaus und Omega-Brücke Der Magistrat wird gebeten, den Straßenbelag der Hanauer Landstraße im Bereich zwischen Altem Zollhaus und Omega-Brücke zu erneuern, um in diesem Bereich zum einen den Lärmpegel durch polternde Lkw mit und ohne Hänger als auch die Erschütterungen der angrenzenden Bebauung zu minimieren. Begründung: Von den meisten Anrainern wird übereinstimmend über ein überdurchschnittliches Lärmaufkommen vor allem durch Lkw und deren Auflieger oder Anhänger berichtet, wenn der Verkehr die Passagen im östlichen Eingangs- bzw. Ausgangsbereich Frankfurts auf der Hanauer Landstraße oftmals mit überhöhter Geschwindigkeit passiert. Schlaglöcher, aufgebrochene Trennfugen von ehemaligen Baustellen und Ausbesserungen werden zur Lärm- und zur Erschütterungsquelle. Auch unter dem Aspekt, dass unterschiedliche Ebenen des Denkmalschutzes sich um die historischen Gebäude rund um die Mainkur kümmern, erscheint es mehr als notwendig, hier eine Sanierung eines Teilabschnittes der Hanauer Landstraße durchzuführen, um die Gebäude vor weiterer Zerstörung zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 380 Antrag vom 20.11.2022, OF 351/11 Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3214 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5
Neue Rettungswache Hanauer Landstraße, Lichtzeichenanlage
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6559 entstanden aus Vorlage: OF 496/4 vom 01.09.2020 Betreff: Neue Rettungswache Hanauer Landstraße, Lichtzeichenanlage Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Hanauer Landstraße in Höhe der neuen Rettungswache (Hausnummer 191) eine Lichtzeichenanlage errichtet werden kann, um zu vermeiden, dass die Rettungsfahrzeuge regelmäßig bereits ab der Grundstücksausfahrt mit Blaulicht und Signalhorn unterwegs sein müssen. Begründung: Der ASB hat den Zuschlag für eine neue große Rettungswache bekommen und dieser Tage auf dem Grundstück, Hanauer Landstraße 191, Richtfest gefeiert. Im Laufe des nächsten Jahres wird die Einrichtung in Betrieb gehen. Von der Rettungswache aus werden erhebliche Teile des südlichen und östlichen Stadtgebiets in Notfällen angefahren werden. Nach Anzahl der Fahrzeuge wird sie wohl die Größte in Frankfurt sein. Die Ausfahrt führt auf die Hanauer Landstraße. Im Normalfall müssten Blaulicht und Signalhorn erst bei Bedarf eingeschaltet werden. Sofern keine besonderen Vorkehrungen getroffen werden, wäre dies aber bereits bei Ausfahrt aus dem Grundstück nötig, was zu erheblicher Lärmbelästigung der Nachbarschaft (u. a. ein Hotel) führen würde. Eine Lichtzeichenanlage, die ein Anhalten des übrigen Verkehrs veranlasst, wäre hilfreich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2059
Fahrradfreundliche Verkehrsführung in der westlichen Hanauer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6558 entstanden aus Vorlage: OF 495/4 vom 13.08.2020 Betreff: Fahrradfreundliche Verkehrsführung in der westlichen Hanauer Landstraße Vorgang: OM 208/11 OBR 4; ST 1105/11; OM 2706/13 OBR 4; ST 481/14 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge der Radwegeplanung entlang der westlichen Hanauer Landstraße die Querungsmöglichkeiten insbesondere für den Fahrradverkehr über die Hanauer Landstraße verbessert werden kann. Angesichts der inzwischen verstärkten Frequentierung der Weseler und der Ruhrorter Werft über die Horst-Schulmann-Straße erscheint in der Verlängerung über die Rückertstraße eine Wegeverbindung in die Hölderlinstraße dem Ortsbeirat als sinnvoll. Alternativ wäre von Süden aus der Windeckstraße kommend eine Wegeführung in die Zobelstraße zumindest eine erste kleine Verbesserung. Begründung: Bereits im Jahr 2011 hat der Ortsbeirat den Magistrat um ein Verkehrskonzept für die westliche Hanauer Landstraße gebeten, was dieser zunächst auch unterstützte (Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2011, ST 1105). Bei erneuter Erinnerung durch den Ortsbeirat in 2013 verwies der Magistrat jedoch auf die angespannte Haushaltslage damals (Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2014, ST 481). Die veränderte Situation durch die Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung Ende 2019 (nach Absprache des Magistrats mit den Initiatoren des Radentscheids "Hanauer Landstraße... zwischen Anlagenring und Ostbahnhof wird in beide Richtungen eine Markierungslösung mit baulicher Absicherung angestrebt. Der Radfahrstreifen soll durch den Verzicht der Stellplätze auf der rechten nicht mehr genutzten Fahrspur eingerichtet werden.") sollte nun auch den oben genannten Punkt in die aktuelle Planung mit einfließen lassen. Markierte Radwege über einen so langen Abschnitt sollten nicht ohne Querungsmöglichkeit der eigentlichen Straße inklusive Straßenbahngleisen bleiben. Diese Barriere für den Radverkehr muss an geeigneter Stelle überwunden werden können, ohne sich dabei in Gefahr zu begeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.08.2011, OM 208 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2011, ST 1105 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2706 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2014, ST 481 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 248 Beratung im Ortsbeirat: 4
In Teilbereichen auf der Hanauer Landstraße eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h ausweisen
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.08.2020, OA 600 entstanden aus Vorlage: OF 747/11 vom 01.08.2020 Betreff: In Teilbereichen auf der Hanauer Landstraße eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h ausweisen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in den folgenden Bereichen auf der Hanauer Landstraße eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h einzuführen: 1. stadtauswärts ab dem Ratswegkreisel bis vor die Station "Mainkur Bahnhof" ; 2. stadteinwärts ab dem Jadehaus bis zum Ratswegkreisel. Begründung: Die Hanauer Landstraße ist in Frankfurt für den Verkehr eine der wichtigsten Einfallstraßen. Der Verkehr könnte im Frankfurter Osten, besonders auf der Hanauer Landstraße, wesentlich flüssiger fahren. In weiten Teilen auf der Strecke gibt es nur wenige Zufahrten. Der Fahrradverkehr ist dort räumlich getrennt auf dem sehr breiten Bürgersteig. Durch die industrielle Prägung in dem Bereich östlich des Ratswegkreisels gibt es auf dem Bürgersteig sehr geringen Fußgängerverkehr. Es gibt stadteinwärts auf der Hanauer Landstraße oft erhebliche eigenverursachte Stauungen, da Fahrzeuge zum Be- und Entladen einen Fahrstreifen einfach längere Zeit blockieren. Durch die etwas höhere zulässige Geschwindigkeit wird die besondere Bedeutung des Verkehrsweges nochmals unterstrichen und die Hemmschwelle für Verkehrsdelikte nach oben gesetzt. Seit Jahren haben alle bisherigen Initiativen, diese Behinderungen zu vermeiden, keinen Erfolg gebracht. Verkehr, der jetzt noch andere Verkehrswege nach Frankfurt nutzt, wird dazu angeregt, über die Hanauer Landstraße zu fahren und trägt dazu bei, andere stark belastete Bereiche von Verkehr und Lärm zu entlasten. Dies ist dringend notwendig, um Umweltbelastungen für die Frankfurter Bürger in Wohnquartieren/-gebieten zu verringern und Fahrverbote in Frankfurt auf ein Minimum zu beschränken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.03.2021, ST 696 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 02.09.2020 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 4 am 15.09.2020, TO II, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OA 600 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP, BFF und dFfm (= Annahme) 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.09.2020, TO I, TOP 49 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 600 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 42. Sitzung des Verkehrsausschusses am 27.10.2020, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 600 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6554, 42. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 27.10.2020 Aktenzeichen: 32 1
Verkauf eines Teilstücks des Neckermann-Areals
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.08.2020, OF 753/11 Betreff: Verkauf eines Teilstücks des Neckermann-Areals Der Ortsbeirat möge beschließen: Eine Teilfläche des Neckermann-Areals wurde an die Firma Interxion u.a. für den Bau eines weiteren Rechenzentrums verkauft. Der Magistrat hat vom Vorkaufsrecht der Stadt Frankfurt keinen Gebrauch gemacht. Wir fragen den Magistrat: Ausgehend davon, dass es sich hier vermutlich um systemrelevante Infrastruktur handelt, wie beurteilt der Magistrat, dass diese Infrastuktur - Rechenzentren mit großer Bedeutung für Gesamt-Europa - unmittelbar neben Betrieben beheimatet ist, die der Seveso-III-Richtlinie unterliegen? Ist der Magistrat, der in der Vergangenheit immer für den Erhalt und den Ausbau sogenannter Blaumann-Jobs gerade im Bereich Osthafen, Oberhafen, Karl-Benz-Straße nun von dieser Zielvorgabe abgekommen, die vor kurzer Zeit noch im Schulterschluss mit der IHK zur Erhaltung des Osthafens führte? Hier werden auf mehr als 40% eines Geländes, dass mal insgesamt 2000 Jobs beheimatete, 100 Arbeitsplätze geschaffen. Welche Maßnahmen werden ergriffen um eine weitere Aufheizung und damit negative Entwicklung des Mikro-Klimas des bereichs Hanauer Landstraße - zur Zeit ablesbar an den Werten der Meßstelle der HLNUG an der Hanauer Landstraße, deren Temperaturwerte i.d.R. in den Sommermonaten immer über denen Gesamt-Frankfurts liegen - durch die weitere Gebäude-Verdichtung und Versiegelung von Flächen zu verhindern? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 24.08.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 753/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 11 am 21.09.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1768 2020 Die Vorlage OF 753/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, 3 CDU, LINKE. und GRÜNE gegen BFF und FDP (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenWeitgehende Erhaltung des Kleingartengeländes Kleeacker Trassenmöglichkeiten für eine U-Bahn-Linie oder Straßenbahnlinie nicht verbauen. Entsprechend der B 161 nur eine „Fußgänger- und Radfahreranbindung“ mit den nötigen Verbindungsleitungen zur S-Bahn-St
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.06.2020, OA 585 entstanden aus Vorlage: OF 744/11 vom 21.06.2020 Betreff: Weitgehende Erhaltung des Kleingartengeländes Kleeacker Trassenmöglichkeiten für eine U-Bahn-Linie oder Straßenbahnlinie nicht verbauen. Entsprechend der B 161 nur eine "Fußgänger- und Radfahreranbindung" mit den nötigen Verbindungsleitungen zur S-Bahn-Station am Kleeacker Vorgang: OA 101/16; B 161/17; B 26/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. einen nur streifenartigen Fußgänger- und Radfahrerweg zur S-Bahn-Station am Kleingartengelände Kleeacker zu erstellen, der den Großteil der Kleingärten bestehen lässt; 2. die Trassenmöglichkeit zur Hanauer Landstraße für eine U-Bahn oder Straßenbahn nicht zu verbauen, sondern die Möglichkeit der Erreichbarkeit mit der U-Bahn oder Straßenbahn aus dem Norden ins S-Bahn-Netz zu erhalten; 3. entsprechend des Berichtes vom 19.05.2017, B 161, am Plan für eine reine Fußgänger- und Radfahreranbindung zur S-Bahn-Station am Kleeacker festzuhalten. Begründung: Zu 1.: Der größtmögliche Teil der Kleingartenanlage sollte erhalten bleiben, um den Menschen weiterhin grüne Freiräume in der Stadt zu gewähren. Durch den Autobahnbau im Osten Frankfurts sind erhebliche Teile der Kleingartenanlagen von Frankfurter Bürgern zerstört worden und es sollen noch weitere folgen. Es sollte daher mit Augenmaß an den Zuschnitt des Weges am Kleingarten Kleeacker gedacht werden. Zu 2.: Immer wieder wird der Wunsch laut, eine westliche Tangente an Fechenheim durch den Grüngürtel anzubinden. Dafür gibt es mehrere Planungsoptionen. Würde der Kleeacker ungünstig verbaut, bestünde keine Möglichkeit mehr, die S-Bahn-Station "Fechenheim-Nord" mit der U 4 und U 7 an die Gwinnerstraße (ein Kilometer zu Fuß) anzubinden. Die Trassenmöglichkeit zur Hanauer Landstraße für eine U-Bahn oder Straßenbahn wäre verbaut und damit ebenfalls die Möglichkeit der Erreichbarkeit mit einer U-Bahn oder Straßenbahn aus dem Norden Frankfurts ins S-Bahn-Netz. Es gelten weiterhin die Ausführungen aus der Anregung des Ortsbeirates 11 vom 18.11.2016, OA 101. Zu 3.: a) Gewerbetreibende wünschen eine bessere Verkehrsführung ohne Staus und Beschränkungen aus dem Industriegebiet. Gewerbetreibende aus dem Gebiet klagen über die langen Standzeiten im Stau bei den Zu- und Abfahrten aus dem Gebiet. Die Wächtersbacher Straße ist bereits heute schon völlig überlastet. b) In der Verwaltungsklage Kaufland/Stadt Frankfurt schreibt die Stadt Frankfurt selbst: Für das beantragte Vorhaben (Kaufland Supermarkt) sei zudem die gesicherte Erschließung nicht nachgewiesen, da es sich um eine Einrichtung mit weit über das Plangebiet hinausreichendem Versorgungsanspruch handele. Der Nachweis, dass die Kapazität des vorhandenen Straßennetzes für den vorhabenbezogenen Erschließungsbedarf ausreiche, sei nicht erbracht worden. Ein derartiger Nachweis sei jedoch notwendig, da das Vorhaben das vorgesehene Maß an Erschließungsverkehr überschreite. VGH Hessen, Urteil vom 13.01.2011 - Az.: 3 A 1987/09 c) Vernichtung von Grünflächen im Stadtteil. d) Für die geplante Straße muss eine Rodung der Flächen des Gebietes Kleeacker durchgeführt werden. Damit entspricht das Bauvorhaben auch nicht mehr den Vorgaben des Bebauungsplan B 849 des Stadtplanungsamtes Frankfurt. e) Das Stadtplanungsamt hat für Fechenheim-Nord die Entwicklung eines nachhaltigen Gewerbegebietes in Frankfurt am Main vorangetrieben. Es wäre wünschenswert, die Grünflächen dort zu erhalten. f) Es muss so viel wie möglich vom Kleeacker als Grünfläche im nachhaltigen Gewerbegebiet geschützt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.12.2016, OA 101 Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B 161 Bericht des Magistrats vom 03.02.2020, B 26 Bericht des Magistrats vom 27.11.2020, B 631 Antrag vom 30.05.2023, OF 470/11 Auskunftsersuchen vom 05.06.2023, V 677 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 01.07.2020 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 20.08.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 585 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und LINKE. (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren), FDP (= Votum im Verkehrsausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) 40. Sitzung des Verkehrsausschusses am 25.08.2020, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 585 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 6128, 40. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 25.08.2020 Aktenzeichen: 67 0
Verkehrsführung Windeckstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6144 entstanden aus Vorlage: OF 455/4 vom 02.06.2020 Betreff: Verkehrsführung Windeckstraße Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der anstehenden Erneuerung der Windeckstraße die Ausfahrt in die Sonnemannstraße so zu gestalten, dass nur noch ein Rechtsabbiegen Richtung Westen möglich ist. Begründung: Die Windeckstraße ist Teil der Tempo-30-Zone südliches Ostend und damit als Anwohnerstraße charakterisiert. Gleichwohl wird sie von vielen Kfz und Lkw gerne als Umfahrung des Ernst-Achilles-Platzes genutzt, dient also als Stadtteilverbindung und in der nachmittäglichen Rushhour als Ausfahrt über Frankfurt hinaus. Entsprechend liegen dem Ortsbeirat Klagen aus der Bevölkerung vor, die sogar eine Sperrung der Straße fordern. So weit möchte der Ortsbeirat nicht gehen, der Charakter einer Anwohnerstraße sollte aber gesichert werden. Es gibt eine Parallele: Vor vielen Jahren war es möglich, die westliche Freiligrathstraße als Umfahrung der Kreuzung Wittelsbacherallee/Saalburgallee zu nutzen, dies wurde mit der Einführung der Tempo-30-Zone in Bornheim verändert. Bei der Windeckstraße steht dies noch aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1712 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 959
Unterstützung für ein sauberes und sicheres Gelände der Uhlandschule, der Abendhaupt- und Abendrealschule und des Kinderzentrums 22
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2020, OF 457/4 Betreff: Unterstützung für ein sauberes und sicheres Gelände der Uhlandschule, der Abendhaupt- und Abendrealschule und des Kinderzentrums 22 Der Ortsbeirat unterstützt den vom Runden Tisch "Gelände Uhlandschule/AHRS/KiZ 22" in einem zweijährigen Prozess erarbeiteten Lösungskatalog für ein sauberes und sicheres Gelände der Uhlandschule, der AHRS sowie des Kinderzentrums mit 3000 Euro. Auf folgende Maßnahmen haben sich die Beteiligten am Runden Tisch (Schul- und KiZ-Leitungen, Stadtschulamt, Amt für Bau- und Immobilien, Kinderbüro und Elternvertretung der Uhlandschule) geeinigt: - Zaunverblendung (Sichtschutz hin zur Ostendstraße; Ausführung: Lochblech) - bereits umgesetzt. - Zaunsetzung zwischen der Turnhalle der AHRS und der dortigen Mauer mit abschließbarer Tür (Höhe passend zum Mauerwerk) - bereits umgesetzt. - Zaunsetzung zwischen Mauer und AHRS-Gebäude (ohne Tür) neben dem Eingang, an die ebenfalls geplante Inklusionsmaßnahme umgesetzt wurde (Höhe passend zum Mauerwerk) - bereits umgesetzt. - Zaunsetzung auf Seiten der Hanauer Landstraße zum Pausenhof der Uhlandschule (Zaunhöhe 1,40; abschließbare Tür; Feuerwehrzufahrt) - Umsetzung für Juni geplant. - Anbringen einer Interims-Markierung für den Weg vom dann neu geöffneten Zugang Ostendstraße zum AHRS-Gebäude, inklusive der benötigten Ausleuchtung an der Turnhalle und Containeranlage - Umsetzung für Juni geplant. Begründung: Seit Jahren wird das Schulgelände der Uhlandschule und der AHRS von Passanten/innen und Anwohner/innen genutzt, um Wege im Stadtviertel abzukürzen, auch die Toiletten der Grundschulkinder wurden von Fremden mehrfach genutzt. Es halten sich regelmäßig Personen auf dem Gelände auf, die nicht zur Schulgemeinde gehören. Es gibt Verunreinigungen durch Zigarettenkippen und aufgrund von nächtlichen Besucher/innen Müll wie Pizzaverpackungen und Flaschen. Um eine tragfähige und für alle am Gelände befindlichen Institutionen sinnvolle Lösung zu finden, hat der Elternbeirat der Uhlandschule gemeinsam mit dem Kinderbüro 2018 zu einem Runden Tisch "Gelände Uhlandschule/AHRS/KiZ 22" eingeladen. Der Ortsbeirat 4 hatte mit dem Antrag "Ordentliches, sauberes und sicheres Gelände für Uhlandschule, AHRS und KiZ 22" die Bestrebungen des Runden Tisches unterstützt, Lösungen zu finden und den Magistrat gebeten, die nötigen Rahmenbedingungen für ein ordentliches, sauberes und sicheres Gelände der Uhlandschule, Abendhaupt- / Abendrealschule (AHRS) sowie des anliegenden KiZ 22 zu schaffen. Die durch die oben genannten baulichen Maßnahmen entstehenden Kosten belaufen sich auf voraussichtlich 17.750,- €. Die ursprünglich angedachte Lösung, einen Weg für die Anwohner/innen zu erhalten hätte eine vielfach höhere Summe ergeben. Die Zäune wurden geplant wie sie es sind, damit (1) die Uhlandschule zu bestimmten Zeiten (Bewegungsstunden und Pausen) ihr Gelände abschließen kann. (2) damit die Schulgemeinden (ältere und jüngere Schüler/innen) besser getrennt werden und die Raucher/innen der AHRS im besten Fall vor ihrem Schuleingang rauchen. (3) für beide Schule von beiden Straßenseiten (Hanauer und Ostendstraße) die Zugänge erhalten bleiben. (4) Anwohner/innen und Passanten/innen die Abkürzung Schulgelände nicht mehr nutzen. Kostenübersicht Bilder von den bereits umgesetzten Maßnahmen Kostenübersicht Zaunanlage ca. 9.200,00 € Interimsweg ca. 8.600,00 € Eventuelle Nebenarbeiten sind hier noch nicht mit betrachtet. Auch können sich Mehrungen ergeben. Bilder von den bereits umgesetzten Maßnahmen Sichtschutz Anlage 1 (ca. 86 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 4 am 16.06.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 423 2020 Die Vorlage OF 457/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenEinen Radweg vom Main zum Main in beide Richtungen
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.05.2020, OA 556 entstanden aus Vorlage: OF 1251/1 vom 20.04.2020 Betreff: Einen Radweg vom Main zum Main in beide Richtungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in folgenden Straßen einen ausreichend breiten, durchgehenden, sicheren, farbig markierten und baulich abgetrennten Radweg auf einer (wo räumlich möglich) der heutigen Fahrspuren des MIV (motorisierter Individualverkehr) anlegen zu lassen: 1. Untermainbrücke, Neue Mainzer Straße, Hochstraße, Bleichstraße, Seilerstraße, Lange Straße und Ignatz-Bubis-Brücke sowie 2. Flößerbrücke, Obermainanlage, Friedberger Anlage , Eschenheimer Anlage, Bockenheimer Anlage, Taunusanlage, Gallusanlage und Untermainanlage. Bezüglich der Ignatz-Bubis-Brücke, der Flößerbrücke und der Untermainbrücke wird der Magistrat beauftragt, sich mit dem zuständigem Ortsbeirat ins Benehmen zu setzen. Sollte dieser dem Vorhaben nicht zustimmen, ist das Anliegen des Ortsbeirates 1 auf den übrigen Straßen umsetzen zu lassen mit der Option auf eine Verlängerung zu einem späteren Zeitpunkt. Der Radweg im Abschnitt Flößerbrücke Richtung Untermainanlage ist auf der in Fahrtrichtung linken Straßenseite zu realisieren. Begründung: Die beschriebenen Routen gehören zu den am schnellsten befahrenen Strecken der Frankfurter Innenstadt. Durch eine angemessene Aufteilung der Verkehrsflächen kann dem gestiegenen Anteil des Radverkehrs Rechnung getragen werden. Durchweg stehen dem MIV auf der beschriebenen Strecke mindestens zwei Fahrspuren zur Verfügung, meistens sind es jedoch drei, in der Hochstraße beispielsweise sogar bis zu fünf. Die Straßen sind (auch) bewohnt und Radwege (zumal sichere) kaum vorhanden. Das gefahrene Tempo, der Gestank und der Lärm auf dem City- und Anlagenring sind immens, und Geschwindigkeitskontrollen finden kaum statt, nicht mal im Bereich der Kinder- und Jugendeinrichtungen (Kitas, Schulen, Jugendhäuser). Sichere, breite und benutzbare Radwege tragen dazu bei, dass die raren Grünanlagen der Innenstadt nicht stärker vom Radverkehr genutzt werden. Gerade ältere Menschen beklagen sich über schnelle Radlerinnen und Radler in Grünanlagen. Attraktiv ausgebaute Radwege bieten die Chance, einen guten Teil des Radverkehrs von den Grünflächen des Anlagenrings auf den Straßenbereich zu locken und damit die Aufenthaltsqualität in diesem wichtigen und einzigartigen Naherholungsbereich zu verbessern. Um von der Grünfläche aus einen größeren Abstand zum Autoverkehr zu gewinnen, soll der Radweg auf der Strecke Flößerbrücke bis Untermainanlage auf der linken Straßenseite geführt werden. Die Einrichtung von sicheren und gut benutzbaren Radwegen ist eine einfache, schnelle und preiswerte Methode, um Unfälle, Lärm und Abgase in der Stadt zu reduzieren. Ein breiter Radweg mit baulicher Abgrenzung zur Fahrbahn des MIV begrenzt die gefahrene Geschwindigkeit. Sie bietet viele Vorteile für Anwohnerinnen und Anwohner, aber auch für die Menschen, die sich tagsüber zum Arbeiten oder Einkaufen in der Stadt aufhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 5974 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 25.06.2020, OIB 426 Bericht des Magistrats vom 11.09.2020, B 465 Bericht des Magistrats vom 12.03.2021, B 94 Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 348 Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 98 Bericht des Magistrats vom 09.09.2022, B 335 Bericht des Magistrats vom 10.03.2023, B 118 Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 361 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2, 3, 4, 5 Versandpaket: 27.05.2020 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 4 am 16.06.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, BFF und dFfm gegen SPD und LINKE. (= Annahme) 41. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2020, TO I, TOP 59 Beschluss: a) Die Vorlage OA 556 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 47 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 556 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895/19 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO II, TOP 36 Beschluss: Der Vorlage OA 556 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO II, TOP 59 Beschluss: Der Vorlage OA 556 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.07.2020, TO II, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895/19 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP und BFF (= Ablehnung) 42. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2020, TO I, TOP 86 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); SPD und LINKE. (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6053, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.07.2020 Aktenzeichen: 66-2
Fußgängerweg in der Grünfläche Sonnemannstraße/Hanauer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5900 entstanden aus Vorlage: OF 434/4 vom 12.02.2020 Betreff: Fußgängerweg in der Grünfläche Sonnemannstraße/Hanauer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Wegebeziehung für Fußgänger in der Grünfläche an der Straßenbahnhaltestelle Ostbahnhof/Sonnemannstraße/ Hanauer Landstraße neu zu ordnen und die reguläre Wegeführung mit Kies oder Splitt anzulegen sowie die in Mitleidenschaft gezogene Rasenfläche in den arrondierenden Bereichen zu erneuern. Begründung: Mittlerweile ist der ursprüngliche Trampelpfad, der von der Straßenbahnhaltestelle quer zur Hanauer Landstraße führt, genauso breit wie der durch die Grünfläche verlaufende Weg und es entsteht der Eindruck, es handele sich um eine reguläre Wegeführung. Bei Regen sind sowohl der reguläre Weg als auch der Trampelpfad schlammig und rutschig, zudem wird der letztere immer breiter und verschandelt die Grünfläche. Für die Nutzer des ÖPNV sollte daher ein direkter Fußgängerweg von der Straßenbahnhaltestelle zur Hanauer Landstraße geschaffen werden. (Lageplan und Fotos siehe Rückseite) Quelle: Google Maps Grünfläche zwischen Sonnemannstraße/Hanauer Landstraße "Trampelpfad" von der Straßenbahnhaltestelle abgehend Desolater Zustand auch des regulären Weges Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1236
Interxion Deutschland GmbH kauft sich auf dem ehemaligen Neckermann-Gelände an der Hanauer Landstraße ein.
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2020, OF 723/11 Betreff: Interxion Deutschland GmbH kauft sich auf dem ehemaligen Neckermann-Gelände an der Hanauer Landstraße ein. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu erteilen - Wieso die Stadt Frankfurt nicht von ihrem, erst im November 2019 beschlossenen und verabschiedeten Vorkaufsrecht des ehemaligen Neckermanngeländes, Gebrauch gemacht hat? - Wie die Stadt Frankfurt sicherstellen möchte, dass die Konzentration von Rechenzentren stadtplanerisch in das Gesamtbild des Stadtteils integriert werden können ohne den Stadtteil weiter abzuwerten? - Wie die Stadt Frankfurt sicherstellen möchte, wie die durch das weitere Rechenzentrum anfallende Abwärme den bereits stark industriell geprägten Stadtteil nicht weiter aufheizt (siehe Klimaplanatlas)? - Wie die Stadt Frankfurt sicherstellen möchte, dass die Baudenkmäler, wie das frühere Neckermann-Hauptverwaltungsgebäude und das Kesselhaus weiter geschützt und erhalten bleiben können? Begründung: In der Frankfurter Rundschau vom 15.02.2020 war zu lesen, dass die Firma Interxion sich auf dem ehemaligen Neckermann Gelände eingekauft hat. Heute bereits ist die Hanauer Landstraße in erster und zweiter Reihe Standort von noch im Bau befindlichen und bereits baulich abgeschlossenen Rechenzentren. Diese riesigen "Klötze", mit Natodraht hochgesichert und menschenleer passen sich städtebaulich nicht in das vorhandene Mischgebiet ein. Das Vorkaufsrecht der Stadt Frankfurt und dessen Wahrnehmung hätte die Möglichkeit geboten, dass zentralliegende Neckermann-Gelände städtebaulich und klimagerecht langfristig positiv zu entwickeln und die Ansiedlung von Gewerbe- und Handwerksbetrieben zu steuern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1690 2020 Die Vorlage OF 723/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenPrüfung der Variante 1a - Haltestellen Europaturm/Botanischer Garten - im Rahmen der KostenNutzenAnalyse der Varianten des Lückenschlusses im Verlauf der U 4 Bockenheim/Ginnheim in Verbindung mit der Überführung der Buslinie 32 (CampusmeilenLinie) und
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.02.2020, OA 533 entstanden aus Vorlage: OF 1023/2 vom 29.01.2020 Betreff: Prüfung der Variante 1a - Haltestellen Europaturm/Botanischer Garten - im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des Lückenschlusses im Verlauf der U 4 Bockenheim/Ginnheim in Verbindung mit der Überführung der Buslinie 32 (Campusmeilen-Linie) und der Buslinie 64 (Uni-Linie) in zwei Straßenbahnlinien Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des U-Bahn-Lückenschlusses Ginnheim/Bockenheim als zusätzliche Möglichkeit die Variante Europaturm 1a mit Haltestelle Botanischer Garten in Verbindung mit dem Ersatz der Buslinie 32 (Campusmeilen-Linie) und der Buslinie 64 (Uni-Linie) durch den Bau zweier Straßenbahnlinien zu prüfen und durch die Verbindung der Linien den Anschluss der Universität an den schienengebundenen ÖPNV zu verbessern. Die beiden Straßenbahnlinien könnten folgenden Verlauf haben: 1. Ersatz der Buslinie 32: Vom Westbahnhof über Adalbertstraße, Gräfstraße, Ludolfusstraße, Zeppelinallee, Miquelallee über den Alleenring bis zur Habsburger Allee, Henschelstraße zur Ostbahnhofstraße und von dort zum Anschluss an die Hanauer Landstraße. 2. Ersatz der Buslinie 64: Vom Hauptbahnhof über Düsseldorfer Straße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Reuterweg, Bremer Straße, Hansaallee, Platenstraße zum Dornbusch mit Anschluss an die geplante Ringstraßenbahn. Begründung: Ein gemeinsamer Ausbau der genannten Linien hätte den Vorteil, dass der Grüneburgpark nicht untertunnelt werden müsste und somit Nachteile für den alten Baumbestand im Grüneburgpark und den Universitätscampus Westend durch Grundwasserabsenkungen vermieden werden könnten. Zudem würde die Universität durch einen Ausbau der drei Linien sowohl von der Nordseite als auch von der Süd- und Westseite gut erschlossen. Die neue Straßenbahn auf dem Alleenring wäre an der Station Botanischer Garten mit der U-Bahn-Linie U 4 (Variante 1a - Europaturm) als Umsteigestation verknüpft. Eine Straßenbahn auf dem Alleenring hätte weiterhin den Vorteil, dass die in Planung befindliche Campusmeile (Verbindung der Universität, der Frankfurt School of Finance & Management, der Deutschen Nationalbibliothek und der University of Applied Sciences - ehemals Fachhochschule) durch entsprechende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen attraktiver gemacht werden könnte. Die Umsetzung der Planungen zur Campusmeile erfordert eine wirksame Verkehrsberuhigung auf dem Alleenring. Die Alleenring-Linie zweigt im Osten von der Straßenbahnlinie 16 ab und führt den Alleenring entlang bis zum Ostbahnhof, wo der Anschluss zur Straßenbahnlinie 11 hergestellt wird. Die neue Straßenbahnlinie (Uni-Linie) stellt die Anbindung des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches am Reuterweg an die Universität (I.G. Farben-Gebäude) her und bietet eine attraktive, bisher fehlende Verbindung zwischen Hauptbahnhof, Opernplatz und Universität, die ein hohes Fahrgastpotenzial erschließen könnte. Eine unmittelbare Anbindung durch die Weiterführung der U-Bahn-Linie U 4 wäre dann nicht erforderlich. Im Bereich Dornbusch wäre der Übergang zur geplanten Ringstraßenbahn möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 220 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 26.02.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 76 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2020, TO I, TOP 88 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 533 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2020, TO II, TOP 57 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 533 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 38. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.05.2020, TO I, TOP 55 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 40. Sitzung des Verkehrsausschusses am 25.08.2020, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.09.2020, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 42. Sitzung des Verkehrsausschusses am 27.10.2020, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 533 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5514, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 § 5618, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2020 § 6552, 42. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 27.10.2020 Aktenzeichen: 61 1
Beibehaltung der Straßenbahnlinie 12 bis Fechenheim
S A C H S T A N D : Anregung vom 20.01.2020, OA 518 entstanden aus Vorlage: OF 645/11 vom 02.01.2020 Betreff: Beibehaltung der Straßenbahnlinie 12 bis Fechenheim Vorgang: OM 5492/19 OBR 4 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Vorlage OM 5492 abzulehnen und die Straßenbahnlinie 12 auf der bisherigen Strecke nach Fechenheim beizubehalten. Begründung: Der Magistrat kennt die Bemühungen des Ortsbeirates 11, die bisher unzureichenden ÖPNV-Verbindungen von und nach Fechenheim weiter auszubauen bzw. zu verstärken. Die Anregung aus dem Ortsbeirat 4 wirkt diesem Vorhaben kontraproduktiv entgegen. Die Vorlage OM 5492 berücksichtigt nicht die hohe Bedeutung der Straßenbahnlinie 12 für den Stadtteil Fechenheim. Die Straßenbahnlinie 12 wird nicht nur von Fechenheimer Bürgern genutzt, sondern auch von den Angestellten und Arbeitern des entlang der Hanauer Landstraße existierenden Groß- und Einzelhandels sowie der angesiedelten Gewerbe- und Industriebetriebe. Diese Kapazität kann allein durch die Straßenbahnlinie 11 und die Regionalbahn bislang nicht bedient werden. Den Bornheimer Bürgern steht die U 6 sowie der Bus 32 zur Verfügung, um zum Ostbahnhof bzw. Zoo zu gelangen. Von dort fährt die Straßenbahnlinie 11 über die Hanauer Landstraße. Laut RMV erreicht man von der Station "Habsburger-/Wittelsbacherallee" die Station "Schwedlerstraße" mit dem Bus 32 und der Straßenbahnlinie 11 in 17 Minuten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5492 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 882 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 29.01.2020 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.02.2020, TO I, TOP 62 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 518 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5335, 37. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.02.2020
Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.02 Umweltcontrolling Passivsammler zur Luftqualitätsüberwachung im Ortsbezirk 11
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2020, OF 700/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.02 Umweltcontrolling Passivsammler zur Luftqualitätsüberwachung im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind die notwendigen Mittel in den Haushalt einzustellen um weitere Passivsammler für NOx Messungen im Ortsbezirk 11 zu installieren. Ergänzend zu den bereits installierten Passivsammlern am Erlenbruch, sind weitere Sammler im Bereich Hanauer Landstraße / Ecke Cassellastraße, Wilhelmshöher Straße / Ecke Hofhausstraße zu installieren. Begründung: Messungen der Luftschadstoffe im allgemeinen und der NOx Werte im besonderen sollten dort stattfinden, wo Menschen unmittelbar betroffen sind. Entsprechend den europäischen Richtlinien sind Luftqualitätsüberwachungen verkehrsnah durchzuführen. Um die Wirkung Luftqualitäts-verbessernder Maßnahmen korrekt einschätzen zu können, deren Wirkung zu verifizieren und die Belastung der betroffenen Menschen zu kontrollieren ist es dringend erforderlich, das Netz der Luftüberwachungseinrichtungen zu verdichten und dort durchzuführen, wo die Belastung offensichtlich ist. In der Wilhelmshöher Straße bietet sich durch eine anstehende Sperrung der Straße durch Baumaßnahmen zudem Messungen innerhalb eines vorher/nachher-Szenarios mit und ohne motorisierten Verkehr an. Hier kann durch die Erfassung der Meßdaten eine Verifizierung errechneter Belastungswerte stattfinden. Ein zeitlich begrenzter Betrieb dieser Luftqualitätsüberwachung ist durchaus vorstellbar, falls eine deutliche Verbesserung der Luftqualität über einen längeren Zeitraum nachgewiesen ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 93 2020 Die Vorlage OF 700/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: GRÜNE
Weiter lesenProduktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Bereitstellung von Planungsmitteln zur Prüfung des Lückenschlusses der U 4 Bockenheim/Ginnheim in der Variante 1a - Europaturm - mit Haltestelle „Botanis
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 1008/2 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Bereitstellung von Planungsmitteln zur Prüfung des Lückenschlusses der U 4 Bockenheim/Ginnheim in der Variante 1a - Europaturm - mit Haltestelle "Botanischer Garten" verbunden mit der Überführung der Buslinie 32 (Campusmeilenlinie) und der Buslinie 64 (Unilinie) in zwei Straßenbahnlinien Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die mit 1,512 Mio. € veranschlagten Planungsmittel für den Bau der Stadtbahnverbindung Ginnheim-Bockenheim werden aufgestockt, um im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des U-Bahn-Lückenschlusses Ginnheim-Bockenheim den Kosten-Nutzen-Effekt gemeinsam mit dem Ersatz der Buslinie 32 (Campusmeilenlinie) und der Buslinie 64 (Unilinie) durch den Bau zweier Straßenbahnlinien zu prüfen und durch die Verbindung der Linien den Anschluss der Universität an den schienengebundenen ÖPNV zu verbessern. Die beiden Straßenbahnlinien könnten folgenden Verlauf haben: Buslinie 32: vom Westbahnhof über Adalbertstraße, Gräfstraße, Ludolfusstraße, Zeppelinallee, Miquelallee über den Alleenring bis zur Habsburger Allee, Henschelstraße zur Ostbahnhofstraße und dort zum Anschluss an die Hanauer Landstraße. Buslinie 64: vom Hauptbahnhof über die Düsseldorfer Straße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Reuterweg, Bremer Straße, Hansaallee, Platenstraße zum Dornbusch mit Anschluss an die geplante Straßenbahn Ringlinie. Begründung: Ein gemeinsamer Ausbau der genannten Linien hätte den Vorteil, dass der Grüneburgpark nicht untertunnelt werden müsste und somit Nachteile für den alten Baumbestand im Grüneburgpark und dem Universitäts-Campus Westend durch Grundwasserabsenkungen vermieden werden könnten. Zudem würde die Universität durch einen Ausbau der drei Linien sowohl von der Nordseite als auch von der Süd- und Westseite gut erschlossen. Die neue Straßenbahn auf dem Alleenring wäre an der Station Botanischer Garten mit der U-Bahnlinie 4 (Variante 1a - Europaturm) als Umsteigestation verknüpft. Eine Straßenbahn auf dem Alleenring hätte weiterhin den Vorteil, dass die in Planung befindliche Campus-Meile (Verbindung der Universität, der Finanzhochschule, der Deutschen Bibliothek und der "University of Applied Sciences" - ehemals Fachhochschule) durch entsprechende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen attraktiver gemacht werden könnte. Die Umsetzung der Planungen zur Campus-Meile erfordert eine wirksame Verkehrsberuhigung auf dem Alleenring. Die Alleenring-Line zweigt im Osten von der Linie 16 ab und führt den Alleenring entlang bis zum Ostbahnhof, wo der Anschluss zur Linie 11 hergestellt wird. Die neue Straßenbahnlinie (Unilinie) stellt die Anbindung des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches am Reuterweg an die Universität (IG-Farben-Gebäude) her und bietet eine attraktive bisher fehlende Verbindung zwischen Hauptbahnhof, Opernplatz und Universität, die ein hohes Fahrgastpotential erschließen könnte. Eine unmittelbare Anbindung durch die Weiterführung der U 4 wäre dann nicht erforderlich. Im Bereich Dornbusch wäre der Übergang zur geplanten Ringbahnstraßenbahn möglich. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1008/2 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
Weiter lesenProduktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Radweg entlang der Hanauer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2019, OF 664/11 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Radweg entlang der Hanauer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind die notwendigen Mittel einzustellen um den Radweg entlang der Hanauer Landstraße zwischen Mainkur und Fa. Hornbach auf beiden Seiten der Straße zu erneuern und derart in seiner Gestaltung anzupassen, dass ein sicheres Befahren dieses Weges unter besonderer Berücksichtigung der Firmeneinfahrten möglich wird. Begründung: Der Radweg entlang der Hanauer Landstraße wird von vielen Menschen als Weg zu Arbeit, Schule, Einkauf et cetera genutzt. Der Weg ist in einem schlechten - immer wieder ausgebesserten - Zustand. Der Missbrauch des Fahrradwegs als Parkstreifen, zum Be- und Entladen diverser Firmen, bildet eine weitere Gefahr für die Nutzer des Fahrradwegs. Oft sind die Radlerinnen und Radler gezwungen auf die Straße auszuweichen - nicht immer ganz einfach zwischen den Lkws. Dieser Zustand muss möglichst schnell abgestellt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 62 2020 Die Vorlage OF 664/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenProduktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Notwendige Mittel für zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und notwendige Gerätschaft für die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2019, OF 653/11 Betreff: Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Notwendige Mittel für zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und notwendige Gerätschaft für die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für verstärkte Kontrollen des ruhenden und fließenden Verkehrs im Ortsbezirk 11, vor allem auf dem Hintergrund der geänderten StVo, werden die notwendigen Mittel für zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die notwendigen Geräte in den Haushalt eingestellt. Begründung: Entlang der Hanauer Landstraße, aber auch innerhalb der einzelnen Stadtteile des Ortsbezirks 11 werden permanent Verkehrsregeln missachtet, Geschwindigkeitsüberschreitungen begangen und Rad sowie Gehwege zugeparkt. Dies führt dazu, dass Rad- und Fußgänger behindert oder in hohem Maße zusätzlichen Gefahren ausgesetzt werden. Fechenheim, Riederwald und Seckbach sind als östliches Tor für Pendler in Richtung A661, Frankfurt Stadtmitte sowie in Richtung A66 einer extremen Verkehrsbelastung ausgesetzt. Die Überwachung des fließenden Verkehrs und die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf den entsprechenden Hauptverkehrswegen, ist daher verstärkt mit Geräten zur Geschwindigkeitsmessung zu kontrollieren und zu ahnden. Die Stadtpolizei ist offensichtlich personell zu schwach besetzt, um in den östlichen Stadtteilen für die entsprechenden Ordnungsmaßnahmen zu sorgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 51 2020 Die Vorlage OF 653/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
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