Meine Nachbarschaft: Tucholskystraße
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Geschwindigkeitsbegrenzung Großer Hasenpfad Höhe MartinBuberSchule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7445 entstanden aus Vorlage: OF 1528/5 vom 05.09.2025 Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung Großer Hasenpfad Höhe Martin-Buber-Schule Der Magistrat wird gebeten, eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h im Zeitraum von Montag bis Freitag zwischen 07:00 Uhr und 17:00 Uhr im unmittelbaren Bereich des neuen Areals der Martin-Buber-Schule zu installieren. Begründung: Im unmittelbaren Bereich des neuen Areals der Martin-Buber-Schule herrscht insbesondere in den Kernzeiten von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr ein erhöhtes Verkehrsaufkommen durch Schüler, Lehrkräfte, Eltern, Bus und Lieferverkehr. In diesem Zeitraum bewegen sich zahlreiche Kinder und Jugendliche auf den Gehwegen, Querungen und im Umfeld der Schule. Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, insbesondere der Schülerinnen und Schüler, zu gewährleisten, ist eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 10 km/h notwendig. Eine derart niedrige Geschwindigkeitsbegrenzung verringert das Unfallrisiko erheblich, verkürzt den Bremsweg und ermöglicht es den Fahrzeugführern, in jeder Situation angemessen und rechtzeitig zu reagieren. Darüber hinaus trägt die Geschwindigkeitsbegrenzung zu einer beruhigten Verkehrssituation bei, reduziert Lärm- und Abgasbelastung und schafft eine sichere Umgebung für das schulische Leben sowie für die Anwohner. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Verkehrssicherheit und Parkregelung in der Tucholskystraße (Hausnummern 1 bis 41)
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2025, OF 1482/5 Betreff: Verkehrssicherheit und Parkregelung in der Tucholskystraße (Hausnummern 1 bis 41) Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in der Tucholskystraße im Abschnitt der Hausnummern 1 bis 41 eine einseitige Parkregelung einzuführen, analog zur bereits bestehenden Regelung ab Hausnummer 42, um die Verkehrssicherheit und die Nutzbarkeit des Straßenraums für alle Verkehrsteilnehmenden zu verbessern. Begründung: Im genannten Straßenabschnitt wird derzeit beidseitig geparkt. Dies führt zu einer erheblichen Verengung des Straßenraums und zu regelmäßigen Konfliktsituationen zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmenden. Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere Familien, Personen mit Kinderwagen oder Taschen, sind häufig gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen, da die Gehwege durch parkende Fahrzeuge kaum passierbar sind. Auch für den Rad- und Autoverkehr ergeben sich durch die Enge Gefährdungslagen, da im Begegnungsverkehr oftmals kein ausreichender Raum zum Ausweichen bleibt. Zusätzlich besteht für parkende Fahrzeuge ein erhöhtes Risiko von Schäden, insbesondere an Außenspiegeln. Eine Beschränkung des Parkens auf eine Straßenseite würde die Situation deutlich entschärfen, den Verkehrsfluss erleichtern und die Sicherheit für alle Beteiligten verbessern. Gleichzeitig bliebe der Parkraum in der Straße teilweise erhalten, sodass die Interessen der Anwohnenden weiterhin berücksichtigt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 1482/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenMinimierung der Lärmemission an dem zukünftigen Schulstandort Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6873 entstanden aus Vorlage: OF 1385/5 vom 02.04.2025 Betreff: Minimierung der Lärmemission an dem zukünftigen Schulstandort Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35 Der Magistrat wird gebeten, die Wärmepumpen am zukünftigen Schulstandort Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35 mit geeigneten Maßnahmen zu verbauen, die Anwohnerinnen und Anwohner nicht durch zusätzliche Lärmemission belastet. Die durch die Wärmepumpen emittierte Lautstärke mit Angabe der jeweiligen Frequenz ist zu messen und dem Ortsbeirat in geeigneter Form zur Kenntnis zu bringen. Begründung: Die Wärmepumpen am zukünftigen Schulstandort Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35 dürfen nicht zu einer unzumutbaren Lärmbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner führen. Da Wärmepumpen durch ihren Betrieb Geräusche in unterschiedlichen Frequenzen erzeugen, ist sicherzustellen, dass geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung getroffen werden, um die gesetzlichen Vorgaben zum Immissionsschutz einzuhalten und die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner zu erhalten. Um Transparenz zu gewährleisten, sollen zudem umfassende Messungen zur Lautstärke durchgeführt und die Ergebnisse - inklusive der jeweils gemessenen Frequenzbereiche - dem Ortsbeirat vorgelegt werden. Dies ermöglicht eine sachliche Bewertung der Lärmbelastung und stellt sicher, dass eventuelle Probleme frühzeitig erkannt und behoben werden können. Ziel ist es, eine nachhaltige Lösung zu finden, die sowohl den Schulbetrieb als auch das Wohl der Anwohnerinnen und Anwohner in Einklang bringt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1614 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich Großer Hasenpfad/Ossietzkystraße erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6872 entstanden aus Vorlage: OF 1384/5 vom 30.03.2025 Betreff: Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich Großer Hasenpfad/Ossietzkystraße erhöhen Der Magistrat wird gebeten, den Kreuzungsbereich Großer Hasenpfad/Ossietzkystraße übersichtlicher zu gestalten und das mittig auf der Straße stehende Verkehrsschild zu entfernen. Begründung: In dem oben genannten Kreuzungsbereich kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern. Außerdem kommt es durch das mitten auf der Straße stehende Verkehrsschild zu Unfällen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1464 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Anwohnerinnen und Anwohner vom Parkdruck entlasten - Parkplätze schaffen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5464 entstanden aus Vorlage: OF 1093/5 vom 18.03.2024 Betreff: Anwohnerinnen und Anwohner vom Parkdruck entlasten - Parkplätze schaffen Der Magistrat wird gebeten, die für schulische Zwecke nicht benötigten Tiefgaragenstellplätze unter dem Bürogebäude Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35 an Anwohnerinnen und Anwohner zu vermieten. Begründung: Unter dem Gebäudeteil am Interimsstandort der Martin-Buber-Schule im Großen Hasenpfad 42 bis 48 befindet sich eine große Anzahl an Duplex-Kfz-Stellplätzen, ebenso unter dem Gebäudeteil Mittlerer Hasenpfad 35. Während der Dauer der Nutzung des Bürogebäudes Großer Hasenpfad 42 bis 48/Mittler Hasenpfad 35 als Schule leiden die Anwohnerinnen und Anwohner nicht nur unter erhöhtem Straßenverkehr, sondern auch unter dem Wegfall von bestehenden Parkplätzen für die Einrichtung von Haltestellen des Schulbusses und einer Kiss-and-ride-Zone. Zum Ausgleich soll der Magistrat die nicht für schulische Zwecke benötigten Tiefgaragenstellplätze zur Anmietung anbieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1613 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Martin-Buber-Schule - Schulweg sichern, Verkehrschaos verhindern und den Ortsbeirat einbeziehen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5341 entstanden aus Vorlage: OF 1057/5 vom 13.03.2024 Betreff: Martin-Buber-Schule - Schulweg sichern, Verkehrschaos verhindern und den Ortsbeirat einbeziehen Der Magistrat wird gebeten, im Zusammenhang mit der Auslagerung und dem Neubau der Martin-Buber-Schule die folgenden Punkte zu beachten und umzusetzen: 1. Der vorhandene Verbindungsweg vom Lerchesberg (Wartegässchen/Letzter Hasenpfad) in Richtung Sachsenhäuser Landwehrweg ist zu beleuchten und zu befestigen, damit er als offizieller Schulweg anerkannt werden kann. 2. Solange dieser Verbindungsweg nicht zum Schulweg ausgebaut worden ist, ist ein Schulbus für die Schülerinnen und Schüler, deren Schulweg mehr als zwei Kilometer beträgt, einzurichten. 3. Für den Bereich Großer und Mittlerer Hasenpfad sowie für die daran angrenzenden Straßen ist ein Verkehrskonzept zu erarbeiten, um den zusätzlichen Verkehr schnell abfließen zu lassen. Aus diesem soll nachvollziehbar hervorgehen, wie der zusätzliche Verkehr schnell abfließen kann, ohne zusätzliche Staus zu erzeugen. Insbesondere ist darzulegen, wie die Ampelschaltungen an der Einmündung in die Mörfelder Landstraße so gestaltet werden können , dass zusätzliche Staus vermieden werden. 4. Am Interimsstandort ist eine Kiss-and-ride-Zone einzurichten. 5. Die komplette Vorlage zur Gestaltung der beiden Schulhöfe am Interimsstandort ist dem Ortsbeirat unverzüglich zuzuleiten. Begründung: Der Weg zwischen dem Lerchesberg und dem Sachsenhäuser Landwehrweg wird nicht als offizieller Schulweg anerkannt, obwohl er eine schnelle Verbindung darstellt und gerne von den Schülern der Martin-Buber-Schule benutzt wird. Gemäß § 161 Hessisches Schulgesetz haben Grundschüler, deren kürzester Schulweg mehr als zwei Kilometer beträgt, einen Anspruch auf kostenlose Beförderung. Vorrangig sollen diese Schüler auf öffentliche Verkehrsmittel verwiesen werden. Ist deren Benutzung nicht zumutbar, können die Schulträger, in Frankfurt der Magistrat, Schulbusse einsetzen (Abs. 4). Vorliegend ist die Benutzung mit öffentlichen Verkehrsmitteln den Grundschülern nicht zumutbar. Gemäß den Fahrtzeitangaben des RMV dauert der Schulweg vom Lerchesberg zum Interimsstandort der Martin-Buber-Schule im Großen Hasenpfad unter Benutzung der Buslinie 35 und Umstieg in die S-Bahn (Haltestelle "Louisa Bahnhof") oder Umstieg am Riedhof in die Straßenbahn fast 40 Minuten. Daher ist ein Schulbus einzurichten. Durch die Verlagerung der Schule ist in diesem Bereich mit einem deutlich erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen. Ein Verkehrskonzept mit Aussagen zu den Ampelschaltungen an den Einmündungen zur Mörfelder Landstraße ist im Interesse der dort wohnenden Bevölkerung kurzfristig vorzulegen. Um Staus und gefährliche Situationen in den Wohnstraßen Großer Hasenpfad und Mittlerer Hasenpfad zu vermeiden, ist am Schuleingang eine Kiss-and-ride-Zone zu schaffen und entsprechend auszuschildern. So kann die ansonsten sehr angespannten Verkehrssituationen vor Ort abgemildert werden. Die endgültige Entscheidung über die Schulhofgestaltung obliegt den Ortsbeiräten. Der Ortsbeirat ist deshalb vollumfänglich zu unterrichten und einzubinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Martin-Buber-Schule - Sporthalle vollumfänglich nutzbar machen
S A C H S T A N D : Anregung vom 15.03.2024, OA 450 entstanden aus Vorlage: OF 1059/5 vom 12.03.2024 Betreff: Martin-Buber-Schule - Sporthalle vollumfänglich nutzbar machen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zusammenhang mit der Auslagerung und dem Neubau der Martin-Buber-Schule die folgenden Punkte zu beachten, umzusetzen oder zu beantworten: 1. Ergänzend zu den bisherigen Planungen erhält die neue Sporthalle am Interimsstandort einen zweiten Umkleideraum. 2. Die Sporthalle erhält die bisher fehlenden Duschmöglichkeiten. 3. Der Magistrat hat im Zuge der Auslagerung der Martin-Buber-Schule nach geeigneten Standorten gesucht und das Bestandsbürogebäude Großer Hasenpfad/Mittlerer Hasenpfad gefunden. Geprüft hat er außerdem zwei Flächen im Bereich Bischofsweg 12, die jedoch nicht geeignet gewesen seien. Diese Flächen liegen außerhalb des Grundschulbezirks der Martin-Buber-Schule. Warum hat der Magistrat nicht ernsthaft Flächen im Grundschulbezirk der Martin-Buber-Schule geprüft? Solche böten sich zum Beispiel im Bereich Ziegelhüttenweg/Mittlerer Schafhofweg (bis Bahnlinie) an. Begründung: Auf dem Gelände des Interimsstandorts für die Martin-Buber-Schule und die Oberstufe der KGS Niederrad soll eine Sporthalle errichtet werden. Nach dem beschlossenen Raumprogramm soll nur ein Umkleideraum von rund 16 Quadratmetern für - nach Angaben des Magistrats - 1.050 Schüler beiderlei Geschlechts errichtet werden. Die Sporthalle benötigt mindestens zwei Umkleideräume und zwei Duschanlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 20.03.2024 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 22.04.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 450 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4618, 26. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 22.04.2024
Dringend notwendiger Erhalt der Betreuung des Horts Zauberwald im Schulbezirk der MartinBuberSchule
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2024, OF 1004/5 Betreff: Dringend notwendiger Erhalt der Betreuung des Horts Zauberwald im Schulbezirk der Martin-Buber-Schule Der Magistrat wird aufgefordert zeitnah die folgenden Fragen beantworten: 1. Was ist geplant, um den dringend notwendigen Erhalt der Betreuung des Horts Zauberwald im Schulbezirk der Martin-Buber-Schule auch in der Zeit der Auslagerung der Martin-Buber-Schule zu sichern? 2. Wie ist zu erklären, dass der Hort Zauberwald im Hinblick auf die neuen Räumlichkeiten für die Martin-Buber-Schule nicht einbezogen wurde? 3. Welche räumlichen Perspektiven und welche Unterstützung durch den Magistrat gibt es für den Hort Zauberwald, wenn der Förderverein weiterhin Träger bleibt und damit mittel- bis langfristig eine Versorgungssituation von mehr als 38% schafft? 4. Ist es richtig, dass der Umzug der Martin-Buber-Schule im Schuljahr 2024/2025 stattfinden soll? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt? 5. Wie können die aktuell bestehenden Betreuungsverträge im Hort weiterhin gesichert werden? Begründung: Die Martin-Buber-Schule soll zusammen mit der KGS Niederrad im Schuljahr 2024/2025 in die Liegenschaft Großer Hasenpfad 42-48/Mittlerer Hasenpfad 25 einziehen. Der Verbleib des Horts Zauberwald und die Sicherstellung seiner Arbeit im bisherigen Umfang sind noch völlig ungeklärt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 874 2024 Die Vorlage OF 1004/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenPlätze des Hortes Zauberwald erhalten und ausbauen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2024, OM 5054 entstanden aus Vorlage: OF 982/5 vom 06.01.2024 Betreff: Plätze des Hortes Zauberwald erhalten und ausbauen Der Magistrat wird gebeten, 1. Räumlichkeiten für den Hort Zauberwald in der Liegenschaft Großer Hasenpfad 42 bis 48/Mittlerer Hasenpfad 25 einzuplanen; 2. das Hortplatz- Angebot für die Martin-Buber-Schule auszubauen und 3. die Betreuungsplätze des Hortes Zauberwald auch mittel- und langfristig zu erhalten. Begründung: Die Martin-Buber-Schule soll zusammen mit der KGS Niederrad im Schuljahr 2024/25 in die Liegenschaft Großer Hasenpfad 42 bis 48/Mittlerer Hasenpfad 25 einziehen. Der Verbleib des Hortes Zauberwald scheint in diesem Zusammenhang noch ungeklärt zu sein. Sowohl die Kinder als auch die Elternschaft und das Personal benötigen hier ein Mehr an Transparenz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1521 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-2
ParkandrideParkhaus mit direktem UBahnAnschluss auf dem Gebiet der Binding Brauerei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4727 entstanden aus Vorlage: OF 928/5 vom 24.09.2023 Betreff: Park-and-ride-Parkhaus mit direktem U-Bahn-Anschluss auf dem Gebiet der Binding Brauerei Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie auf dem Gebiet der Binding Brauerei ein modernes und komfortables Park-and-ride-Parkhaus mit direktem U-Bahn-Anschluss zu den Linien 1, 2, 3 und 8 eingerichtet werden kann. Die bestehende Wendeanlage der U-Bahn vom Südbahnhof ist nahezu auf gleicher Höhe unter dem Spielplatz Grethenweg und lediglich ca. 100 Meter von dem Gebiet der Binding Brauerei entfernt. Weiterhin ist zu prüfen, wie das Park-and-ride-Parkhaus als multimodaler Umsteigehub mit Leihrädern und Parkflächen für Fahrräder ausgestattet und an ein sicheres Rad- und Fußwegenetz in die Innenstadt angeschlossen werden kann. Begründung: Aufgrund der verkehrlichen Planungen in der Innenstadt ist die Verkehrssituation auch in Sachsenhausen untragbar geworden. Der Pendlerverkehr wird durch ein dicht besiedeltes Wohngebiet geführt - in eine Innenstadt, die zunehmend autofrei sein soll. Der motorisierte Individualverkehr in Frankfurt muss endlich reduziert und Sachsenhausen vom Pendlerverkehr entlastet werden. Ein komfortables, multimodales Park-and-ride-Parkhaus nach Wiener Vorbild mit eng getakteter und schneller U-Bahn-Verbindung in die Innenstadt könnte dazu beitragen. Vorhandene Ressourcen sollten genutzt werden - gleich vier U-Bahn-Linien würden auf diese Weise verlängert werden. In wenigen Minuten wäre man von dem Gebiet der Binding Brauerei an der Darmstädter Landstraße direkt in der Innenstadt. Dies wäre eine echte Alternative zur Autofahrt in die Stadt. Darüber hinaus wäre die Schweizer Straße für die Menschen im bergigen Süden Sachsenhausens auch ohne Auto schnell und komfortabel zu erreichen. Das neue Viertel am Henninger Turm würde erheblich aufgewertet werden. Im Vergleich zu einem Park-and-ride-Parkhaus an der Sachsenhäuser Warte wären wegen der Nähe zu der vorhandenen Infrastruktur Bauzeit und Kosten erheblich geringer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 689 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-2
Verbesserung der Toilettenanlage und Wasserspender für die Martin-Buber-Schule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4100 entstanden aus Vorlage: OF 802/5 vom 29.05.2023 Betreff: Verbesserung der Toilettenanlage und Wasserspender für die Martin-Buber-Schule Der Magistrat wird gebeten, die Toilettenanlage der Martin-Buber-Schule zu sanieren und häufiger zu reinigen. Weiterhin sollte die Martin-Buber-Schule Wasserspender erhalten. Begründung: Die Kinderbeauftragte hat bei einer Kindersprechstunde im Rahmen des Stadt der Kinder-Festivals die Ideen und Wünsche von Hortkindern der Martin-Buber-Schule, welche die Kita am Grethenweg besuchen, aufgenommen. Die Kinder äußerten den Wunsch nach sauberen Schultoiletten und beschrieben, dass diese sehr schmutzig seien und übel riechen würden. Weiterhin äußerten die Kinder, dass sie, wenn sie ihr Essen und Trinken mal vergessen haben, vor Ort nichts mehr bekommen können. Dort könnten Trinkwasserspender zumindest bei Durst Abhilfe schaffen. Der Gebäudekomplex der Martin-Buber-Schule ist dringend sanierungsbedürftig. Angemessene Toiletten und Waschräume genauso wie Wasserspender könnten die Situation verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2285 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 23-20
Spielplatz am Grethenweg stärker begrünen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4105 entstanden aus Vorlage: OF 807/5 vom 29.05.2023 Betreff: Spielplatz am Grethenweg stärker begrünen Der Magistrat wird gebeten, den Spielplatz am Grethenweg stärker zu begrünen. An einer Stelle sollten konzentriert höhere Büsche mit genügend Abstand gepflanzt werden, damit Kinder diesen Ort verstärkt zum Spielen (z. B. zum Verstecken) nutzen können. Begründung: Die Kinderbeauftragte hat bei einer Kindersprechstunde im Rahmen des Stadt der Kinder-Festivals die Ideen und Wünsche von Hortkindern der Martin-Buber-Schule, welche die Kita am Grethenweg besuchen, aufgenommen. Die Kinder äußerten den Wunsch nach einer stärkeren Begrünung des Spielplatzes. Dabei haben sie mitgeteilt, dass sie gerne Pflanzen zum Versteckspielen hätten. Diesem Wunsch könnte durch einen Bereich mit höheren Büschen und Sträuchern entsprochen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2023, ST 1906 Aktenzeichen: 67-2
Diverse Fahrradbügel in Sachsenhausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2022, OM 3158 entstanden aus Vorlage: OF 570/5 vom 18.10.2022 Betreff: Diverse Fahrradbügel in Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Sperrflächen Fahrradbügel anzubringen, davon sollen einige auch lang genug für Lastenfahrräder sein: 1. Beuthener Straße 12/Liegnitzer Straße Nr. 1/Sperrfläche; 2. Beuthener Straße 22 bis 24/Ziegelhüttenweg 2/vor dem Zebrastreifen; 3. Bruchstraße Nr. 21/23/25/28/hinter den Baumscheiben; 4. Danneckerstraße 11/16/Kreuzung Laubestraße 11/15; 5. Oppenheimer Straße 55/freie Fläche; 6. Ossietzkystraße Nr. 5/vor dem Zebrastreifen; 7. Ossietzkystraße Nr. 2/vor dem Zebrastreifen; 8. Passavantstraße Nr. 30/Kreuzung Thorwaldsenstraße Nr. 28/Sperrfläche; 9. Paul-Ehrlich-Straße Nr.24/Sperrfläche; 10. Schwanthalerstraße Nr. 15/17/19/21/23/25/27/31/33/hinter den Baumscheiben je ein Bügel; 11. Tucholskystraße Nr. 41/43/Sperrfläche; 12. Willemerstraße 17/19/vor dem Zebrastreifen; 13. Willemerstraße 23/25 und 27/29/hinter den Baumscheiben; 14. Ziegelhüttenweg Nr. 74/Sperrfläche; 15. Zum Apothekerhof Nr. 1 und Nr.2/Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Ecke Gehwegnase; 16. Zum Brommenhof Nr. 1/Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Ecke Gehwegnase; 17. Zum Gipelhof Nr. 1 und Nr. 2/Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Ecke Gehwegnase; 18. Zum Gottschalkhof 2/Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Ecke Gehwegnase; 19. Zum Gottschalkhof 4/Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Ecke Gehwegnase. Begründung: Es werden in Sachsenhausen Fahrradabstellflächen benötigt. Die diversen Sperrflächen an Ecken und vor Kreuzungen sowie Zebrastreifen eignen sich hervorragend dafür und haben dann auch noch eine nützliche Funktion. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 843 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 24.03.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Kreuzungsbereich Grethenweg/Ecke Mailänder Straße gegen Falschparker absichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2022, OM 3159 entstanden aus Vorlage: OF 577/5 vom 23.09.2022 Betreff: Kreuzungsbereich Grethenweg/Ecke Mailänder Straße gegen Falschparker absichern Der Magistrat wird gebeten, den Kreuzungsbereich Grethenweg/Ecke Mailänder Straße durch geeignete Maßnahmen (z. B. Poller) gegen Falschparker abzusichern, die Fahrbahnmarkierungen zu erneuern und regelmäßige Kontrollen durchzuführen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner beschweren sich regelmäßig darüber, dass an der genannten Kreuzung durch Falschparker der Fußverkehr erheblich behindert wird. Trotz vorhandener Sperrflächenmarkierungen ist der Kreuzungsbereich regelmäßig zugeparkt, sodass ein Durchkommen kaum möglich ist und insbesondere Schulkinder schlecht sichtbar und gefährdet sind. Hinzu kommt, dass die vorhandenen Fahrbahnmarkierungen verblasst sind. Der Ortsbeirat hat schon mehrfach auf die Situation aufmerksam gemacht. Die bisherigen Maßnahmen des Magistrats haben aber nur kurzzeitigen Erfolg gebracht. Die Kontrollen müssen daher wieder intensiviert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 647 Beratung im Ortsbeirat: 5
Fahrradaufstellflächen vor Lichtzeichenanlagen auf der Mörfelder Landstraße markieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2858 entstanden aus Vorlage: OF 548/5 vom 10.09.2022 Betreff: Fahrradaufstellflächen vor Lichtzeichenanlagen auf der Mörfelder Landstraße markieren Der Magistrat wird gebeten, in der Mörfelder Landstraße an den Kreuzungen mit der Darmstädter Landstraße, dem Grethenweg, dem Großen Hasenpfad, der Schweizer Straße und der Oppenheimer Landstraße vor den jeweiligen Lichtzeichenanlagen Fahrradaufstellflächen zu markieren. Begründung: Durch Fahrradaufstellflächen wird die Sicherheit für Radfahrende weiter verbessert. Diese ermöglicht es dem Radverkehr, vor dem Autoverkehr in die gewünschte Spur oder entsprechende Radwege einzufädeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 96 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2
Reckstangen für den Spielplatz am Grethenweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2022, OF 509/5 Betreff: Reckstangen für den Spielplatz am Grethenweg Der Ortsbeirat 5 beauftragt den Magistrat, auf dem Spielplatz am Grethenweg Turn- bzw. Reckstangen in unterschiedlichen Höhen zu installieren. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 3.000,00 Euro. Begründung: Der Magistrat hat auf dem Spielplatz am Grethenweg das Klettergerüst sowie das Sandspielwerk abgebaut, weil diese marode waren. Diese werden jetzt durch das Grünflächenamt ersetzt. Der Spielplatz am Grethenweg wird gut besucht, u.a. durch das benachbarte Kinderzentrum Grethenweg. Es wäre schön, wenn auch Spielgeräte für ältere Kindern auf dem Spielplatz vorhanden wären. Daher begrüßt der Ortsbeirat 5 den Vorschlag der zuständigen Kinderbeauftragten Reckstangen in unterschiedlichen Höhen zu installieren. Da das Grünflächenamt nicht über ausreichend Mittel zur Finanzierung verfügt, unterstützt der Ortsbeirat 5 die Installation von Reckstangen einmalig. Der Ortsbeirat 5 weist zugleich darauf hin, dass aus dem schmalen Budget des Ortsbeirates eine dauerhafte Ertüchtigung von Spielgeräten nicht geleistet werden kann. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 161 2022 Die Vorlage OF 509/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF
Weiter lesenErneuerung des Klettergerüsts und der Sandspielanlage auf dem Spielplatz am Grethenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2022, OM 2378 entstanden aus Vorlage: OF 475/5 vom 25.05.2022 Betreff: Erneuerung des Klettergerüsts und der Sandspielanlage auf dem Spielplatz am Grethenweg Der Magistrat wird gebeten, das Klettergerüst und die Sandspielanlage auf dem Spielplatz am Grethenweg zeitnah zu erneuern. Weiterhin soll überprüft werden, ob ein Austausch durch Spielgeräte aus beständigeren Materialien, die weiterhin auch für Schulkinder nutzbar sind, möglich ist. Auch sollen die Preise für Spielgeräte überprüft werden. Begründung: Am westlichen Sachsenhäuser Berg sind Spielplätze spärlich gesät, obwohl die Bevölkerung dort dynamisch wächst. Auf dem Spielplatz am Grethenweg, der auch viel vom benachbarten Kinderzentrum genutzt wird, wurden das Klettergerüst und der Sandspielbereich zunächst abgesperrt. Die Nachfrage von Eltern beim Grünflächenamt ergab, dass das Klettergerüst morsch sei und in nächster Zeit komplett abgerissen werden müsse. Dies ist inzwischen auch erfolgt. Im Vorjahr wurden bereits Babyschaukeln abgebaut und nicht ersetzt. Nachfragen beim Grünflächenamt ergaben, dass sich ein Ersatz des Klettergerüsts auf ca. 45.000 Euro, also fast auf das Jahresbudget des Ortsbeirats 5, belaufen würde. Deswegen ist eine Finanzierung durch den Magistrat unumgänglich und ein Preisvergleich angebracht. Die schlechte Haushaltslage der Stadt Frankfurt darf nicht auf dem Rücken von Kindern ausgetragen werden. Da ein Austausch der genannten Spielgeräte durch Geräte, die wieder aus Robinienholz hergestellt sind, eventuell dazu führt, dass diese kostspieligen Geräte zeitnah wieder an Verschleiß leiden und ausgetauscht werden müssen und da sich dieser Spielplatz wie viele andere nur an Klein- und Kindergartenkindern ausrichtet, soll außerdem überprüft werden, ob vielleicht ein kostengünstigeres Klettergerüst aus beständigeren Materialien (beispielsweise aus Metall) angeschafft werden kann, das außerdem z. B. auch für Grundschul- und Unterstufenkinder noch nutzbar und attraktiv ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2227 Aktenzeichen: 67 2
Ladesäulen in und um die Straße Großer Hasenpfad aufstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2022, OM 1927 entstanden aus Vorlage: OF 400/5 vom 21.02.2022 Betreff: Ladesäulen in und um die Straße Großer Hasenpfad aufstellen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in und um die Straße Großer Hasenpfad Ladesäulen für Elektrofahrzeuge aufgestellt werden können. Begründung: Der Anteil der Elektrofahrzeuge im Straßenverkehr steigt stetig. Diese sind auf eine gute und umfassende Ladesäuleninfrastruktur angewiesen. Die Stadt ist hier in Zusammenarbeit mit der Mainova und privaten Anbietern aufgefordert, Lösungen zu finden und die nötigen Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1687 Aktenzeichen: 66 0
Fahren gegen die Einbahnstraße im Grethenweg und der Ossietzkystraße durch Kontrollen unterbinden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1712 entstanden aus Vorlage: OF 323/5 vom 25.01.2022 Betreff: Fahren gegen die Einbahnstraße im Grethenweg und der Ossietzkystraße durch Kontrollen unterbinden Der Magistrat wird gebeten, das Fahren gegen die Einbahnstraße im Grethenweg und der Ossietzkystraße durch verschärfte Kontrollen zu unterbinden. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass es für Pkw-Fahrer inzwischen zur Gewohnheit geworden ist von der Bindingstraße kommend geradeaus gegen die Einbahnstraße in die Ossietzkystraße einzufahren, um dann in die Tucholskystraße abzubiegen. Sogar die FES und Mainova-Fahrzeuge wurden gesehen. Ebenso ist es für manche Anwohner des Grethenweges inzwischen Usus, diesen aus südlicher Richtung kommend bis zum Haus Nr. 19 gegen die Einbahnstraße zu befahren, um dann weiter auf dem Grethenweg zur Mörfelder Landstraße zu gelangen. Daher ist es dringend erforderlich, hier verschärft Kontrollen durchzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1437 Aktenzeichen: 32 1
Versetzen des Glascontainers an der Bindingstraße/Ecke Grethenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1717 entstanden aus Vorlage: OF 329/5 vom 25.01.2022 Betreff: Versetzen des Glascontainers an der Bindingstraße/Ecke Grethenweg Der Magistrat wird gebeten, den Glascontainer an der Bindingstraße/Ecke Grethenweg entweder auf den Grünstreifen vor dem Nahkauf an der Darmstädter Landstraße oder an den Grethenweg/Ecke Mörfelder Landstraße (östliche Seite) versetzen zu lassen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner beschweren sich, dass der Glascontainer an der Bindingstraße/Ecke Grethenweg regelmäßig außerhalb der erlaubten Zeiten befüllt wird. Es wird nachts und sonntags containerweise Altglas entsorgt. Dabei handelt es sich nicht um Einzelfälle. Um diesem Ärger ein Ende zu setzen, ist es erforderlich, den Glascontainer zu versetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1685 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 79 4
Ersetzen der Glascontainer im Großer Hasenpfad
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2021, OF 247/5 Betreff: Ersetzen der Glascontainer im Großer Hasenpfad Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wann er die entfernten Glascontainer in der Straße "Großer Hasenpfad" ersetzt? Begründung: Bisher standen der Bevölkerung in der Straße "Großer Hasenpfad" zwei Glascontainer zur Verfügung. Diese wurden jedoch entfernt. Um Altglas ordnungsgemäß entsorgen zu können, benötigen die Bürgerinnen und Bürger an geeigneten Standorten ausreichend Altglascontainer. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 26.11.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 248 2021 Die Vorlage OF 247/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenEinrichtung Bewohnerparken
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 939 entstanden aus Vorlage: OF 184/5 vom 11.10.2021 Betreff: Einrichtung Bewohnerparken Der Magistrat wird gebeten, die Bewohnerparkzone 32 in Sachsenhausen-Süd auf die Tucholskystraße sowie den Großer Hasenpfad kurzfristig so weit wie möglich nach Süden auszuweiten. Dies soll vorgezogen zu dem für das Gebiet des Ortsbeirats 5 geplanten Gesamtkonzept erfolgen. Begründung: In dem genannten Gebiet wird der öffentliche Parkraum zunehmend von Pendlern genutzt, die ihr Fahrzeug abstellen und die letzte Strecke zum Arbeitsplatz in der Innenstadt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen. Darüber hinaus beklagen die Anwohnerinnen und Anwohner zunehmend langfristig, über mehrere Tage bis hin zu Wochen abgestellte Fahrzeuge mit auswärtigen Kennzeichen. Die gute Anbindung an den Flughafen mit der Bahn führt dazu, dass Reisende die kostenlosen Stellplätze mit ihren Fahrzeugen längerfristig blockieren. In den genannten Straßen besteht dringender Bedarf, den Parkdruck für die Anwohnerinnen und Anwohner zu entlasten. Beide Straßen liegen nicht innerhalb der Zonen, für die eine Ausweitung des neuen Parkraumbewirtschaftungskonzeptes bereits vorgesehen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 506 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Einmündung der Tucholskystraße in den Großer Hasenpfad kennzeichnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 952 entstanden aus Vorlage: OF 204/5 vom 07.10.2021 Betreff: Einmündung der Tucholskystraße in den Großer Hasenpfad kennzeichnen Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Einmündung der Tucholskystraße in den Großer Hasenpfad auf Höhe der Hausnummer 66 für in Richtung Norden fahrende Pkw kenntlich gemacht wird. Begründung: Die aus der Tucholskystraße in den Großer Hasenpfad einbiegenden Fahrzeuge haben Vorfahrt. Für auf dem Großer Hasenpfad in nördliche Richtung fahrende Pkw ist diese Einmündung sehr schwer bis gar nicht zu erkennen, zumal an dieser Straßenecke noch nicht einmal eine Beschilderung mit dem Straßennamen vorhanden ist. Das Aufstellen solcher Schilder könnte hier schon Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 389 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
Grünphase der Pkw-Ampel auf der Mörfelder Landstraße am Wendelsplatz in östlicher Richtung erheblich verlängern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 774 entstanden aus Vorlage: OF 142/5 vom 30.07.2021 Betreff: Grünphase der Pkw-Ampel auf der Mörfelder Landstraße am Wendelsplatz in östlicher Richtung erheblich verlängern Der Magistrat wird gebeten, die Grünphase der Pkw -Ampel auf der Mörfelder Landstraße am Wendelsplatz in östlicher Richtung im nachmittäglichen Berufsverkehr erheblich zu verlängern. Begründung: Die Grünphase der Pkw-Ampel auf der Mörfelder Landstraße am Wendelsplatz in östlicher Richtung ist derart kurz geschaltet, dass es häufig zu einem Rückstau, teilweise bis zur Schweizer Straße, kommt. Um diesen Stau zumindest zu umgehen, nutzen einige Pkw-Fahrer die Abkürzung über den Großen Hasenpfad, die Ossietzkistraße und den Grethenweg, was zur Belastung der dortigen Wohngebiete führt. Eine Verlängerung der Grünphase könnte hier für Entlastung sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 127 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Geschwindigkeitskontrollen im Grethenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 304 entstanden aus Vorlage: OF 34/5 vom 24.05.2021 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen im Grethenweg Der Magistrat wird gebeten , im Grethenweg ab Höhe der Hausnummer 60 Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner beklagen sich über zunehmende Geschwindigkeitsübertretungen. Durch den anstehenden Wegfall bestehender Corona-Vorschriften wird der Verkehr im Allgemeinen und damit auch im Grethenweg wieder zunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1699 Aktenzeichen: 32 1
Falschparker an der Kreuzung Grethenweg/Ecke Mailänder Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2021, OM 7182 entstanden aus Vorlage: OF 1868/5 vom 04.01.2021 Betreff: Falschparker an der Kreuzung Grethenweg/Ecke Mailänder Straße Vorgang: OM 2926/18 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten , an der im Betreff genannten Kreuzung verstärkt den ruhenden Verkehr zu kontrollieren und insbesondere das Augenmerk auf zugeparkte Bordsteinabsenkungen zu legen. In solchen Fällen sind falsch parkende Fahrzeuge umzusetzen. Begründung: Es liegen Beschwerden vor, dass an der genannten Kreuzung durch Falschparker der Fußverkehr erheblich behindert wird. In seiner Anregung an den Magistrat OM 2926 hat der Ortsbeirat schon einmal auf diese Situation aufmerksam gemacht. Die Maßnahmen des Magistrats haben aber offenbar nur kurzzeitigen Erfolg gebracht. Die Kontrollen müssen daher wieder intensiviert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2926 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 847 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsberuhigung Grethenweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2020, OF 1808/5 Betreff: Verkehrsberuhigung Grethenweg Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Möglichkeiten er sieht, um den erhöhten Schleichverkehr und das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit im Grethenweg zu unterbinden. Begründung: Der Grethenweg wird immer häufiger von Fahrzeugen als Durchgangs bzw. Umgehungsstraße genutzt, um zur Darmstädter Landstraße zu gelangen. Darüber hinaus wird die Geschwindigkeitsbegrenzung regelmäßig nicht eingehalten. Im Grethenweg wohnt eine große Anzahl an Familien mit Kindern. Desweiteren sind im Grethenweg Kindergärten und Spielplätze vorhanden. Durch die große Anzahl der Fahrzeuge und das zu schnelle Fahren besteht ein gesteigertes Unfallrisiko. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 55 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1829 2020 Die Vorlage OF 1808/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenVerkehrssituation Letzter Hasenpfad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4713 entstanden aus Vorlage: OF 1296/5 vom 20.05.2019 Betreff: Verkehrssituation Letzter Hasenpfad Der Magistrat wird gebeten, regelmäßig (alle vier bis sechs Wochen) sowohl das Einhalten der Einbahnstraßenregelung im Abschnitt Großer Hasenpfad b is Oberer Schafhofweg sowie die Geschwindigkeit im Abschnitt des verkehrsberuhigten Bereichs zwischen Schützenhüttenweg und Sachsenhäuser Landwehrweg zu kontrollieren. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass sowohl die genannte Einbahnstraßenregelung als auch die Geschwindigkeitsbeschränkung im oben beschriebenen verkehrsberuhigten Bereich von sieben km/h täglich mehrfach verletzt werden. Wiederholte Kontrollen könnten hier Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1715 Aktenzeichen: 32 1
Aufstellen einer Bank am Bücherschrank „Mailänder Straße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4621 entstanden aus Vorlage: OF 1262/5 vom 23.04.2019 Betreff: Aufstellen einer Bank am Bücherschrank "Mailänder Straße" Der Magistrat wird gebeten, eine Bank in der unmittelbaren Nähe zum Bücherschrank "Mailänder Straße" aufzustellen. Begründung: An der Einmündung des Grethenwegs in die Mailänder Straße ist auf Initiative des Ortsbeirates ein Bücherschrank aufgestellt worden. Dieser wird auch gut angenommen. Bürgerinnen und Bürger würden an diesem Ort gerne länger verweilen. Daher wäre das Aufstellen einer Bank wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1711 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2
Reinigung des Bücherschrankes „Mailänder Straße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4622 entstanden aus Vorlage: OF 1263/5 vom 23.04.2019 Betreff: Reinigung des Bücherschrankes "Mailänder Straße" Der Magistrat wird gebeten, den Bücherschrank "Mailänder Straße" reinigen zu lassen. Begründung: An der Einmündung des Grethenwegs in die Mailänder Straße ist auf Initiative des Ortsbeirates ein Bücherschrank aufgestellt worden. Dieser wird auch gut angenommen. Bedauerlicherweise ist er mittlerweile mit Graffiti beschmiert worden. Bürgerinnen und Bürger haben sich daher mit der Bitte um eine Reinigung an den Ortsbeirat gewandt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1760 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 5
Anbringung von Zebrastreifen auf der Einmündung Grethenweg/Mailänder Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3910 entstanden aus Vorlage: OF 1007/5 vom 13.10.2018 Betreff: Anbringung von Zebrastreifen auf der Einmündung Grethenweg/Mailänder Straße Der Magistrat wird gebeten, im Einmündungsbereich Grethenweg/Mailänder Straße einen Zebrastreifen 1. über den Grethenweg vor der Einmündung in die Mailänder Straße und 2. über die Mailänder Straße in Höhe der Liegenschaft Mailänder Straße 8 anzubringen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich in letzter Zeit darüber beschwert, dass der Kreuzungsbereich massiv zugeparkt wird. Der Ortsbeirat hält es daher für geboten, beide Übergänge durch einen Zebrastreifen hervorzuheben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 375 Aktenzeichen: 30 0
Bewohnerparken Grethenweg/Mailänder Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2018, OM 3776 entstanden aus Vorlage: OF 990/5 vom 04.09.2018 Betreff: Bewohnerparken Grethenweg/Mailänder Straße Vorgang: OM 143/16 OBR 5; ST 1064/16 Der Magistrat wird gebeten, südlich der jetzt bestehenden Bewohnerparkzone für den Bereich Grethenweg/Mailänder Straße eine neue Bewohnerparkzone einzuführen, wie in der Stellungnahme vom 22.08.2016, ST 1064, in Aussicht gestellt. Begründung: In der Mailänder Straße besteht eine Parkplatzproblematik, weil Anwohnerinnen und Anwohner dort kaum die Möglichkeit haben, ihr Fahrzeug abzustellen, da der Bereich von Gästen des Hotels belegt ist. Auf der anderen Seite ist der Hotelparkplatz meistens fast völlig leer, da hierfür Parkgebühren verlangt werden. Es besteht somit ein großer Bedarf an der Einführung des Bewohnerparkens. Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung haben in der Ortsbeiratssitzung am 19.02.2016 die Ausweitung der bestehenden Bewohnerparkzone Grethenweg zur Diskussion gestellt. Dies wurde jedoch von Anwohnern und dem Ortsbeirat zurückgewiesen, weil die Ausweitung die Mailänder Straße und den südlichen Grethenweg nicht einschlösse. Das hätte zur Folge, dass sich gerade in der Mailänder Straße der Parkdruck noch weiter erhöhen würde. Die Einrichtung einer eigenen Bewohnerparkzone für diesen Bereich ist daher unumgänglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 143 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1064 Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 132 Beratung im Ortsbeirat: 5
Aufstellen eines Bücherschrankes an der Mailänder Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.03.2018, OF 805/5 Betreff: Aufstellen eines Bücherschrankes an der Mailänder Straße Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, an der Mailänder Straße in Absprache mit dem Ortsbeirat einen Bücherschrank aufstellen zu lassen; wenn möglich vor der Ladenpassage an der Ecke Mailänder Straße/Grethenweg. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 8.000 Euro. Begründung: Bürgerinnen und Bürger wünschen einen Bücherschrank in diesem Gebiet. Derzeit gibt es in Sachsenhausen Süd noch keine Bücherschränke. Auch hat sich eine Bürgerin bereit erklärt die Patenschaft zur Pflege dieses Bücherschrankes zu übernehmen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 5 am 13.04.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 202 2018 Die Vorlage OF 805/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE.
Weiter lesenVerkehrssituation an der Ecke Grethenweg/Mailänder Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2926 entstanden aus Vorlage: OF 786/5 vom 20.02.2018 Betreff: Verkehrssituation an der Ecke Grethenweg/Mailänder Straße Der Magistrat wird gebeten, verstärkt Kontrollen des ruhenden Verkehrs an der Ecke Grethenweg/Mailänder Straße durchzuführen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass der Blindenweg, der Behindertenübergang und die dortige Feuerwehreinfahrt häufig zugeparkt sind. Hier können häufigere Kontrollen des ruhenden Verkehrs entgegenwirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1076 Antrag vom 04.01.2021, OF 1868/5 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2021, OM 7182 Aktenzeichen: 32 1
Wiederherstellung des Zebrastreifens im Grethenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2428 entstanden aus Vorlage: OF 648/5 vom 06.11.2017 Betreff: Wiederherstellung des Zebrastreifens im Grethenweg Der Magistrat wird gebeten, den im Zuge von Bauarbeiten im Grethenweg vor dem Hotel entfernten Zebrastreifen wiederherzustellen. Begründung: Vor einiger Zeit gab es im Grethenweg noch zwei Zebrastreifen, die im Zuge mehrerer Baustellen entfernt worden sind. Dies bedeutet, dass es im gesamten Grethenweg keine Möglichkeit für die Kinder mehr gibt, die Straße sicher zu überqueren. Die Eltern wurden u. a. von dem Elternbeirat eines Kindergartens auf das Fehlen der Zebrastreifen aufmerksam gemacht. Die Eltern sind sich einig, dass sich daran schnell etwas ändern muss, zumal die Hortkinder überwiegend alleine nach Hause laufen bzw. von der Schule zum Hort. Für den Ortsbeirat ist es wünschenswert, wenn der Zebrastreifen vor dem Hotel wiederhergestellt werden würden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 166 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrskontrollen im Letzten Hasenpfad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 871 entstanden aus Vorlage: OF 210/5 vom 18.10.2016 Betreff: Verkehrskontrollen im Letzten Hasenpfad Der Magistrat wird gebeten, im Letzten Hasenpfad im Abschnitt Oberer Schafhofweg/Großer Hasenpfad verstärkt Verkehrskontrollen wegen der Nichtbeachtung der Einbahnstraßenregelung durchzuführen. Begründung: Der Letzte Hasenpfad ist in diesem Abschnitt in südlicher Richtung als Einbahnstraße ausgewiesen. Mit dieser Maßnahme soll ein Durchgangsverkehr verhindert werden und sie soll zur Verkehrsberuhigung beitragen. Da dieser Teil des Letzten Hasenpfads auch Schulweg für die Schülerinnen und Schüler der Martin-Buber-Schule ist, sollte diesen Verkehrsverstößen vorrangig nachgegangen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 341
Bewohnerparken im nördlichen Bereich der Tucholskystraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 877 entstanden aus Vorlage: OF 218/5 vom 20.10.2016 Betreff: Bewohnerparken im nördlichen Bereich der Tucholskystraße Vorgang: OM 143/16 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, im nördlichen Bereich der Tucholskystraße eine Bewohnerparkzone einzuführen, wie dies auch im Bereich Grethenweg und Mailänderstraße vorgesehen ist. Begründung: Im nördlichen Bereich der Tucholskystraße besteht ebenso wie im Bereich Grethenweg/Mailänder Straße eine Parkplatzproblematik, weil Anwohnerinnen und Anwohner dort kaum die Möglichkeit haben, ihr Fahrzeug abzustellen. Grund ist die Nähe zum Südbahnhof, von wo aus der Flughafen und andere Ziele in der Stadt gut mit dem öffentlichen Personennahverkehr zu erreichen sind. Reisende und Besucher parken ihre Fahrzeuge von außerhalb entweder für die Dauer ihres Besuchs der Stadt oder gar für die Dauer einer Flugreise, die sie mit Hilfe des öffentlichen Personennahverkehrs zum Flughafen antreten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung haben in der Ortsbeiratssitzung am 12.02.2016 die Ausweitung der bestehenden Bewohnerparkzone Grethenweg zur Diskussion gestellt. In dieser Sitzung haben Anwohner aus der Tucholskystraße nachdrücklich auch die Probleme dort geschildert und um eine Bewohnerparkzone im nördlichen Bereich der Tucholskystraße gebeten. In der Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 143, wurde dann der Magistrat gebeten, südlich der jetzt bestehenden Bewohnerparkzone für den Bereich Grethenweg/Mailänder Straße eine neue Bewohnerparkzone einzuführen. Die im Februar 2016 im Ortsbeirat thematisierten Probleme im Bereich der Tucholskystraße wurden jedoch nicht weiter berücksichtigt. Dem soll mit dieser Anregung an den Magistrat abgeholfen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 143 Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 353
Bewohnerparken im Grethenweg und in der Mailänder Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 143 entstanden aus Vorlage: OF 36/5 vom 16.05.2016 Betreff: Bewohnerparken im Grethenweg und in der Mailänder Straße Der Magistrat wird gebeten, südlich der jetzt bestehenden Bewohnerparkzone für den Bereich Grethenweg/Mailänder Straße eine neue Bewohnerparkzone einzuführen. Begründung: In der Mailänder Straße besteht eine Parkplatzproblematik, weil Anwohnerinnen und Anwohner dort kaum die Möglichkeit haben, ihr Fahrzeug abzustellen, da der Bereich von Gästen des Hotels belegt ist. Auf der anderen Seite ist der Hotelparkplatz meistens fast völlig leer, da hierfür Parkgebühren verlangt werden. Es besteht somit ein großer Bedarf an der Einführung des Bewohnerparkens. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung haben in der Ortsbeiratssitzung am 12.02.2016 die Ausweitung der bestehenden Bewohnerparkzone Grethenweg zur Diskussion gestellt. Dies wurde jedoch von den Anwohnern und dem Ortsbeirat zurückgewiesen, weil die Ausweitung die Mailänder Straße und den südlichen Grethenweg nicht einschlösse. Das hätte zur Folge, dass sich gerade in der Mailänder Straße der Parkdruck noch weiter erhöhen würde. Die Einrichtung einer eigenen Bewohnerparkzone für diesen Bereich ist daher unumgänglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1064 Antrag vom 20.10.2016, OF 218/5 Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 877 Antrag vom 04.09.2018, OF 990/5 Anregung an den Magistrat vom 21.09.2018, OM 3776 Aktenzeichen: 32 1
Anbringen eines gelben Warnblinklichtes an der Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Mörfelder Landstraße/Großer Hasenpfad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM 4971 entstanden aus Vorlage: OF 1196/5 vom 04.01.2016 Betreff: Anbringen eines gelben Warnblinklichtes an der Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Mörfelder Landstraße/Großer Hasenpfad Der Magistrat wird gebeten, ein gelbes Warnblinklicht an der neu eingerichteten Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Mörfelder Landstraße/Großer Hasenpfad anzubringen. Begründung: Die neue Lichtsignalanlage im Großen Hasenpfad ist parallel geschaltet zu dem Fußgängerüberweg über die Mörfelder Landstraße. Die Fahrzeuge des Rechtsabbiegeverkehrs aus dem Großen Hasenpfad in die Mörfelder Landstraße beschleunigen fast schon wieder, bevor sie die Fußgängerinnen und Fußgänger auf dem Überweg sehen können. Durch ein gelbes Warnblinklicht an der Lichtsignalanlage im Großen Hasenpfad und/oder in der Mörfelder Landstraße würden die Autofahrerinnen und Autofahrer rechtzeitig auf den Überweg aufmerksam gemacht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2016, ST 596 Aktenzeichen: 32 1
Verlegung der Haltestelle „Tucholskystraße“ der Buslinie 45
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.05.2015, OM 4238 entstanden aus Vorlage: OF 1082/5 vom 03.05.2015 Betreff: Verlegung der Haltestelle "Tucholskystraße" der Buslinie 45 Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der VGF und der traffiQ die Haltestelle "Tucholskystraße" der Buslinie 45 gemäß dem Vorschlag Variante A1 zu verlegen. Begründung: Die bisherige Lage der Haltestelle "Tucholskystraße" der Buslinie 45 ist problematisch, da u. a. kein ausgebauter Gehweg und kaum Platz beim Fahrgastwechsel vorhanden ist. Aufgrund des Ortstermines am 20.01.2014 spricht sich der Ortsbeirat für die Verlegung der Bushaltestelle "Tucholskystraße" der Buslinie 45 gemäß dem Vorschlag Variante A1 aus. Variante A1 Quelle: traffiQ Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2015, ST 1236 Aktenzeichen: 92 13
Aufstellen von Bänken an Haltestellen hier: Bushaltestelle „Tucholskystraße“ der Buslinie 45
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2015, OM 3825 entstanden aus Vorlage: OF 1003/5 vom 02.01.2015 Betreff: Aufstellen von Bänken an Haltestellen hier: Bushaltestelle "Tucholskystraße" der Buslinie 45 Der Magistrat wird gebeten, an der Bushaltestelle "Tucholskystraße" der Buslinie 45 Bänke aufstellen zu lassen. Begründung: Die Buslinie 45 im Stadtteil Sachsenhausen wird sehr gut angenommen. Besonders ältere und gehbehinderte Mitbürgerinnen und Mitbürger freuen sich über die Erweiterung des ÖPNV. Bedauerlicherweise befinden sich an der genannten Haltestelle keine Bänke, auf denen die Mitbürgerinnen und Mitbürger auf den Bus warten können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2015, ST 565 Aktenzeichen: 92 13
Behinderung des Busverkehrs an der Ecke Letzter Hasenpfad/Großer Hasenpfad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.03.2014, OM 3044 entstanden aus Vorlage: OF 806/5 vom 06.03.2014 Betreff: Behinderung des Busverkehrs an der Ecke Letzter Hasenpfad/Großer Hasenpfad Der Magistrat wird gebeten, an der Ecke Letzter Hasenpfad/Großer Hasenpfad Vorkehrungen gegen das unberechtigte Parken zu treffen, um eine probleml ose Durchfahrt des Linienbusverkehrs zu gewährleisten. Begründung: An der vorbezeichneten Straßenecke kommt es durch Falschparker sehr häufig zu Behinderungen des Linienbusverkehrs. Hier sollte der Magistrat durch geeignete Maßnahmen für Abhilfe sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2014, ST 889 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1617 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Bewohnerparken im Gebiet Grethenweg, Tucholskystraße und Mailänder Straße prüfen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2013, OM 2644 entstanden aus Vorlage: OF 719/5 vom 14.10.2013 Betreff: Bewohnerparken im Gebiet Grethenweg, Tucholskystraße und Mailänder Straße prüfen Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeiten der Einrichtung des Bewohnerparkens im Grethenweg, in der Tucholskystraße und in der Mailänder Straße zu überprüfen und im Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Immer mehr Bürgerinnen und Bürger treten an den Ortsbeirat mit der Bitte heran, in den oben genannten Straßen Bewohnerparken einzurichten. Hintergrund ist das Zuparken durch die Pendlerinnen und Pendler, die in den Arbeitsstätten auf der Darmstädter Landstraße beschäftigt sind. Auch am Wochenende sind die Wohnstraßen unabhängig von Veranstaltungen zu großen Teilen durch Pkws mit auswärtigen Kennzeichen zugestellt, und das für längere Zeit. Hinzu kommt, dass die Fahrzeuge ohne Rücksicht auf Verkehrsregeln an Kreuzungseinmündungen und auf Sperrflächen so abgestellt werden, dass die Sicht behindert ist und größere Fahrzeuge nicht mehr um die Kurven kommen. Nicht nur Bewohner, auch deren Besucher sowie Pflegedienste und Handwerker können nicht mehr anfahren und einen Parkplatz finden. Damit nicht nur eine Verdrängung stattfindet, schlägt der Ortsbeirat vor, das Bewohnerparken für den ganzen Bereich zu überprüfen und die mögliche Ausgestaltung in einer Sachsenhäuser Ortsbeiratssitzung vorzustellen. Nach der Vorstellung und einer Befragung der Anwohnerinnen und Anwohner wird der Ortsbeirat entsprechend beschließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2014, ST 86 Aktenzeichen: 61 1
Ideen
Zebrastreifen Grethenweg 103
Zebrastreifen im Grethenweg von Ost nach West in Höhe der Hausnummer 103 ermöglicht einen sicheren Weg zur Darmstädter Landstraße inklusive der Bushaltestelle Brauerei. Der Zebrastreifen dient ebenfalls den Kindern zum Kindergarten und zur Schule