Dringend notwendiger Erhalt der Betreuung des Horts Zauberwald im Schulbezirk der MartinBuberSchule
Vorlagentyp: OF LINKE
Begründung
des Horts Zauberwald im Schulbezirk der Martin-Buber-Schule Der Magistrat wird aufgefordert zeitnah die folgenden Fragen beantworten:
- Was ist geplant, um den dringend notwendigen Erhalt der Betreuung des Horts Zauberwald im Schulbezirk der Martin-Buber-Schule auch in der Zeit der Auslagerung der Martin-Buber-Schule zu sichern?
- Wie ist zu erklären, dass der Hort Zauberwald im Hinblick auf die neuen Räumlichkeiten für die Martin-Buber-Schule nicht einbezogen wurde?
- Welche räumlichen Perspektiven und welche Unterstützung durch den Magistrat gibt es für den Hort Zauberwald, wenn der Förderverein weiterhin Träger bleibt und damit mittel- bis langfristig eine Versorgungssituation von mehr als 38% schafft?
- Ist es richtig, dass der Umzug der Martin-Buber-Schule im Schuljahr 2024/2025 stattfinden soll? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?
- Wie können die aktuell bestehenden Betreuungsverträge im Hort weiterhin gesichert werden? Begründung: Die Martin-Buber-Schule soll zusammen mit der KGS Niederrad im Schuljahr 2024/2025 in die Liegenschaft Großer Hasenpfad 42-48/Mittlerer Hasenpfad 25 einziehen. Der Verbleib des Horts Zauberwald und die Sicherstellung seiner Arbeit im bisherigen Umfang sind noch völlig ungeklärt.
Inhalt
Antrag vom 08.02.2024, OF 1004/5
Betreff: Dringend notwendiger Erhalt der Betreuung des Horts Zauberwald im Schulbezirk der Martin-Buber-Schule Der Magistrat wird aufgefordert zeitnah die folgenden Fragen beantworten:
- Was ist geplant, um den dringend notwendigen Erhalt der Betreuung des Horts Zauberwald im Schulbezirk der Martin-Buber-Schule auch in der Zeit der Auslagerung der Martin-Buber-Schule zu sichern?
- Wie ist zu erklären, dass der Hort Zauberwald im Hinblick auf die neuen Räumlichkeiten für die Martin-Buber-Schule nicht einbezogen wurde?
- Welche räumlichen Perspektiven und welche Unterstützung durch den Magistrat gibt es für den Hort Zauberwald, wenn der Förderverein weiterhin Träger bleibt und damit mittel- bis langfristig eine Versorgungssituation von mehr als 38% schafft?
- Ist es richtig, dass der Umzug der Martin-Buber-Schule im Schuljahr 2024/2025 stattfinden soll? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?
- Wie können die aktuell bestehenden Betreuungsverträge im Hort weiterhin gesichert werden? Begründung: Die Martin-Buber-Schule soll zusammen mit der KGS Niederrad im Schuljahr 2024/2025 in die Liegenschaft Großer Hasenpfad 42-48/Mittlerer Hasenpfad 25 einziehen. Der Verbleib des Horts Zauberwald und die Sicherstellung seiner Arbeit im bisherigen Umfang sind noch völlig ungeklärt.Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Sitzung
27
OBR 5
TO I, TOP 20
Auskunftsersuchen V 874 2024 Die Vorlage OF 1004/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle