Dringend notwendiger Erhalt der Betreuung des Horts Zauberwald im Schulbezirk der MartinBuberSchule
Vorlagentyp: OF LINKE.
Begründung
des Horts Zauberwald im Schulbezirk der Martin-Buber-Schule Der Magistrat wird aufgefordert zeitnah die folgenden Fragen beantworten:
- Was ist geplant, um den dringend notwendigen Erhalt der Betreuung des Horts Zauberwald im Schulbezirk der Martin-Buber-Schule auch in der Zeit der Auslagerung der Martin-Buber-Schule zu sichern?
- Wie ist zu erklären, dass der Hort Zauberwald im Hinblick auf die neuen Räumlichkeiten für die Martin-Buber-Schule nicht einbezogen wurde?
- Welche räumlichen Perspektiven und welche Unterstützung durch den Magistrat gibt es für den Hort Zauberwald, wenn der Förderverein weiterhin Träger bleibt und damit mittel- bis langfristig eine Versorgungssituation von mehr als 38% schafft?
- Ist es richtig, dass der Umzug der Martin-Buber-Schule im Schuljahr 2024/2025 stattfinden soll? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?
- Wie können die aktuell bestehenden Betreuungsverträge im Hort weiterhin gesichert werden? Begründung: Die Martin-Buber-Schule soll zusammen mit der KGS Niederrad im Schuljahr 2024/2025 in die Liegenschaft Großer Hasenpfad 42-48/Mittlerer Hasenpfad 25 einziehen. Der Verbleib des Horts Zauberwald und die Sicherstellung seiner Arbeit im bisherigen Umfang sind noch völlig ungeklärt.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 08.02.2024,
OF 1004/5 Betreff: Dringend notwendiger Erhalt der Betreuung
des Horts Zauberwald im Schulbezirk der Martin-Buber-Schule
Der Magistrat wird
aufgefordert zeitnah die folgenden Fragen beantworten: 1. Was ist geplant, um den dringend notwendigen
Erhalt der Betreuung des Horts Zauberwald im Schulbezirk der
Martin-Buber-Schule auch in der Zeit der Auslagerung der Martin-Buber-Schule zu
sichern? 2. Wie ist zu
erklären, dass der Hort Zauberwald im Hinblick auf die neuen Räumlichkeiten für
die Martin-Buber-Schule nicht einbezogen wurde? 3. Welche räumlichen Perspektiven und welche
Unterstützung durch den Magistrat gibt es für den Hort Zauberwald, wenn der
Förderverein weiterhin Träger bleibt und damit mittel- bis langfristig eine
Versorgungssituation von mehr als 38% schafft? 4. Ist es richtig, dass der Umzug der
Martin-Buber-Schule im Schuljahr 2024/2025 stattfinden soll? Wenn ja, zu
welchem Zeitpunkt? 5. Wie können die aktuell bestehenden Betreuungsverträge im
Hort weiterhin gesichert werden? Begründung: Die Martin-Buber-Schule soll zusammen mit der KGS
Niederrad im Schuljahr 2024/2025 in die Liegenschaft Großer Hasenpfad
42-48/Mittlerer Hasenpfad 25 einziehen. Der Verbleib des Horts Zauberwald und
die Sicherstellung seiner Arbeit im bisherigen Umfang sind noch völlig
ungeklärt. Antragsteller:
LINKE.
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5
am 23.02.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 874 2024
Die Vorlage OF 1004/5 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme