Meine Nachbarschaft: Tornowstraße
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Sicherer Fuß- und Radverkehr in der Schmidtstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3243 entstanden aus Vorlage: OF 673/1 vom 01.11.2022 Betreff: Sicherer Fuß- und Radverkehr in der Schmidtstraße Der Magistrat wird gebeten, sicherzustellen, dass Fußgängerinnen sowie Fußgängern und Radfahrerinnen sowie Radfahrern auf den für sie vorgesehenen Wegen entlang der Schmidtstraße ausreichend Platz frei gehalten wird. Hierzu sollen folgende Maßnahmen geprüft und bei einem Ortstermin besprochen werden: 1. Das bereits eingerichtete absolute Halteverbot entlang der Schmidtstraße von der Mainzer Landstraße kommend in Richtung der Straße Am Römerhof gehend wird durch bauliche Maßnahmen, wie z. B. das Aufstellen von Fahrradbügeln oder Pflanztrögen, durchgesetzt. Wo nötig und aus Platzgründen nicht anders darstellbar, z. B. unter den Bahnbrücken, werden Fuß- und Radweg durch Poller gesichert. 2. Das absolute Halteverbot wird auf die gesamte Länge ausgedehnt, der Abschnitt zwischen Eisenbahnbrücke und der Straße Am Römerhof also neu eingerichtet. 3. Der Radweg, der zwischen Mainzer Landstraße und Eisenbahnbrücke getrennt vom Fußverkehr besteht, wird bis zur Straße Am Römerhof verlängert. 4. Bis zur Umsetzung der Maßnahmen wird der ruhende Verkehr regelmäßig überwacht. Begründung: Fuß- und Radweg entlang der Schmidtstraße können häufig nur eingeschränkt genutzt werden, da Falschparker auf den Flächen zwischen den Baumscheiben parken und so die Breite der Wege deutlich beschneiden. Für Personen mit Rollstuhl oder Kinderwagen ist bisweilen ein zentimetergenaues Navigieren notwendig, um sich einen Weg zu bahnen. Unter der Eisenbahnbrücke parken zudem häufig Lkws. Diese nehmen vor allem Radfahrerinnen und Radfahrern die Sicht, die aus dem Weg entlang des Bahndamms auf die Schmidtstraße abbiegen oder diese queren wollen. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ist ein durchgängiger, baulich getrennter Radweg auf der gesamten Schmidtstraße erstrebenswert. Einzelhandel und Gewerbetreibende halten auf ihren Grundstücken ausreichend Parkplätze für Kundinnen sowie Kunden und Mitarbeiterinnen sowie Mitarbeiter zur Verfügung. Eine Nutzung des öffentlichen Raums ist nicht notwendig. Eigene Aufnahmen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 874 Antrag vom 11.06.2023, OF 930/1 Antrag vom 11.08.2023, OF 965/1 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4381 Antrag vom 13.10.2024, OF 1416/1 Aktenzeichen: 32-1
Schülerglocke in den Ferien und an Feiertagen abstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3306 entstanden aus Vorlage: OF 538/2 vom 05.11.2022 Betreff: Schülerglocke in den Ferien und an Feiertagen abstellen Der Magistrat wird gebeten, die Schulen im Ortsbezirk 2, wie z. B. die Viktoria-Luise-Schule in der Leonardo-da-Vinci-Allee, zu unterstützen, ihre Schülerglocke an Feiertagen sowie innerhalb der Ferien auszuschalten. Begründung: Es handelt sich um eine Anregung von Anwohnerinnen und Anwohnern der Viktoria-Luise-Schule. Diese fühlen sich durch die Schülerglocke gestört, die auch an Feiertagen sowie innerhalb der Ferien läutet. Gleichzeitig könnte man hier Energie sparen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2023, ST 1001 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 40-31
Ladenlokal in der Montgolfier-Allee?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3307 entstanden aus Vorlage: OF 539/2 vom 05.11.2022 Betreff: Ladenlokal in der Montgolfier-Allee? Der Magistrat wird gebeten, das Ladenlokal im Erdgeschoss des Gebäudes in der Montgolfier-Allee 6 durch eine Ausschreibung einer neuen Nutzung, beispielsweise als Café und/oder Begegnungsstätte o. Ä., zugänglich zu machen. Hierzu stellen sich folgende Fragen: - Wer ist Eigentümerin/Eigentümer bzw. Vermieterin/Vermieter der Lokalität? - Wie hoch ist die Miete für das Ladenlokal? - Was wird unternommen, um eine geeignete Betreiberin/einen geeigneten Betreiber zu finden? - Was kann die Kommune tun, die Betreiberin/den Betreiber eines Cafés zu unterstützen, das Café kostendeckend zu führen, damit die allgemeine Lebens- und Wohnqualität im Rebstockquartier gefördert werden kann? Begründung: Es handelt sich um eine Anregung von Anwohnerinnen und Anwohnern. Seit Jahren steht das Ladenlokal leer. Das Rebstockquartier hat kein eigenes Café, keinen Treffpunkt für Anwohnerinnen und Anwohner allen Alters. Ein Café an diesem Standort könnte einen Mittelpunkt und einen Raum der Begegnung für die Menschen im Rebstockquartier bilden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2023, ST 936
Mehr Sicherheit Am Dammgraben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3319 entstanden aus Vorlage: OF 531/2 vom 05.11.2022 Betreff: Mehr Sicherheit Am Dammgraben Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass entlang der Straße Am Dammgraben Tempo 30 sicher eingehalten wird. Die Einhaltung bzw. Drosselung des Tempos 30 sollte durch Schilder, Piktogramme sowie Fahrbahnschwellen oder Verkehrsinseln sichergestellt werden. Begründung: Am Dammgaben befindet sich eine Kita. Anwohner berichten, dass die Straße Am Dammgraben aufgrund ihrer Breite und Lage von Autofahrern immer wieder als "Rennstrecke" genutzt wird. Die Sicherheit der Kinder sowie der Anwohner ist gefährdet, zudem liegt hier eine unverhältnismäßige Lärmbelästigung der Anwohner durch die rasenden Autos vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 757 Aktenzeichen: 32-1
Spielplatz im Alten Rebstockpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3321 entstanden aus Vorlage: OF 535/2 vom 17.11.2022 Betreff: Spielplatz im Alten Rebstockpark Vorgang: V 19/21 OBR 2; ST 1436/21 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob auf dem Gebiet des Alten Rebstockparks die Errichtung eines Spielplatzes möglich ist, den Ortsbeirat einzubeziehen, und ob hier die Möglichkeiten besteht, einen Spielplatz durch einen entsprechenden Verein errichten und betreuen zu lassen; 2. ob sichergestellt werden kann, dass ein inklusives Spielgerät auf dem Spielplatz aufgestellt wird; 3. ob als Standort für den Spielplatz der frühere Grillplatz oder aber die Wiese nördlich angrenzend an das Rebstockwäldchen infrage kommt. Begründung: In der Stellungnahme vom 16.08.2021, ST 1436, stellt der Magistrat die Errichtung weiterer Spielmöglichkeiten im Rahmen der Entwicklung der Bebauungspläne Nr. 919/Nr. 936 Am Römerhof/Zum Rebstockbad in Aussicht. Der Ortsbeirat begrüßt dies sehr und nimmt zur Kenntnis, dass die Einrichtung von Spielplätzen generell nicht durch die Verwaltung initiiert wird. Sollte eine Fläche für die Errichtung eines Spielplatzes dennoch infrage kommen, bittet der Ortsbeirat um Einbeziehung, auch der zuständigen Kinderbeauftragten. Neben dem im Bereich des Rebstockparks fehlenden Angebots für ältere Kinder fehlt auch eines für mobilitätseingeschränkte, beispielsweise auf den Rollstuhl angewiesene Kinder, weshalb ein auch durch sie nutzbares Spielgerät eingeplant werden muss. Im Rahmen der Planung weiterer Spiel- bzw. Bolzplätze erscheint es zweckmäßig, u. a. den ehemaligen Grillplatz zu berücksichtigen. Nach einem Ortstermin mit dem Kinderbeauftragten und Anwohnern haben die Mitglieder des Ortsbeirates die Wiese angrenzend an das Rebstöckwäldchen, zwischen dem Hauptweg und der Max-Pruss-Straße, mit schattenspendenden Bäumen für geeignet empfunden (siehe Foto). Quelle: google Satellit 17.11.2022, 18:25 Uhr Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.05.2021, V 19 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1436 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1032 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2032 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 67-2
Verkehrsübungsplatz als Ausweichstandort für GeorgBüchnerSchule möglich?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3305 entstanden aus Vorlage: OF 536/2 vom 20.11.2022 Betreff: Verkehrsübungsplatz als Ausweichstandort für Georg-Büchner-Schule möglich? Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob der ehemalige ADAC-Verkehrsübungsplatz oder ein anderer in der Nähe befindlicher Platz an der Max-Pruss-Straße/Ecke Am Römerhof als Ausweichstandort für die Georg-Büchner- Schule während ihrer Sanierung genutzt werden kann. Falls dies nicht möglich ist, welche alternativen Standorte sind ggf. vorgesehen? Begründung: Wie die Sanierung des Goethe-Gymnasiums gezeigt hat, ist es nicht ohne erhebliche Störungen möglich, den Unterricht während Sanierungsmaßnahmen auf dem Schulgelände weiter zu führen. Deshalb ist es notwendig einen Ausweichstandort für die Georg-Büchner-Schule während ihrer Sanierung bereitzustellen. Das Gelände des ehemaligen ADAC-Verkehrsübungsplatzes an der Max-Pruss-Straße/Ecke Am Römerhof steht seit Jahren leer. Es ist zu einem Großteil versiegelt. Es wäre wahrscheinlich groß genug, um die Georg-Büchner-Schule während ihrer Sanierung darauf auszulagern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Mehr Sicherheit für Fahrradfahrer in der Leonardo-da-Vinci-Allee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3298 entstanden aus Vorlage: OF 511/2 vom 23.10.2022 Betreff: Mehr Sicherheit für Fahrradfahrer in der Leonardo-da-Vinci-Allee Der Magistrat wird gebeten, entlang der Leonardo-da-Vinci-Allee Neumarkierungen des Radfahrstreifens vorzunehmen. Hier ist der Sicherheitsabstand zu den parkenden Autos (Dooring-Zone) in beiden Fahrtrichtungen, nach dem Vorbild vieler anderer Straßen in Frankfurt, z. B. der Schloßstraße, einzuplanen. Die großzügige Fahrbahnbreite der Leonardo-da-Vinci- Allee ermöglicht dies problemfrei. Begründung: Immer wieder passieren Unfälle aufgrund unbedachter Öffnungen der Autotüren nach links oder rechts mit schwerverletzten Personen, neulich erst mit tödlichem Ausgang auf der Mainzer Landstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 744 Aktenzeichen: 66-2
Begrünung Verkehrsinsel Leonardo-da-Vinci-Allee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2952 entstanden aus Vorlage: OF 487/2 vom 25.09.2022 Betreff: Begrünung Verkehrsinsel Leonardo-da-Vinci-Allee Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsinsel am Ende der Leonardo-da-Vinci-Allee/Endhaltestelle der Straßenbahn 17 entweder zu entsiegeln und eine kleine Oase (Wiese für Insekten) zu schaffen oder Pflanzenkübel aufzustellen und zu begrünen. Begründung: Der Altglascontainer auf der Verkehrsinsel wird versetzt. Die frei werdende Verkehrsinsel ist kaum sinnvoller nutzbar, da sie nicht barrierefrei ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 333 Beratung im Ortsbeirat: 2
Sitzgelegenheiten wiederherstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2953 entstanden aus Vorlage: OF 488/2 vom 25.09.2022 Betreff: Sitzgelegenheiten wiederherstellen Der Magistrat wird gebeten, Sitzgelegenheiten auf den Mäuerchen entlang des Wilhemine-Reichard-Wege s für Besucher des Neuen Rebstockparks wiederherzustellen. Hierzu sollten witterungsbeständige sowie pflegeleichte Materialien eingebracht werden. Begründung: Entlang des Wilhelmine-Reichard-Weges sind neben jedem Eingang in den Park Einbuchtungen, die zum Verweilen einladen. Die Einbuchtungen sind durch Mäuerchen eingefasst. Bis vor einigen Jahren waren auf den Mäuerchen Holzpaneelen angebracht. Diese waren verwittert und sind nach der Entfernung nicht nachgerüstet worden. Besucher des Parks nutzen die Orte zur Begegnung und die Wiederherstellung kann die Erholungsqualität der Besucher wesentlich erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 114 Aktenzeichen: 67 0
Verkehrshinweise Montgolfier-Allee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2954 entstanden aus Vorlage: OF 489/2 vom 25.09.2022 Betreff: Verkehrshinweise Montgolfier-Allee Der Magistrat wird gebeten, entlang der Montgolfier-Allee, z. B. durch Piktogramme auf der Fahrbahn oder weitere Schilder, auf das durchgängige Tempolimit von 30 km/h sowie die Rechts-vor-Lin ks-Regel hinzuweisen. Begründung: Entlang der Montgolfier-Allee gilt durchgängig ein Tempolimit von 30 km/h sowie die Rechts-vor-Links-Regel. Auf den Querstraßen wird vor dem Einbiegen in die Montgolfier-Allee auf das Tempolimit von 30 km/h hingewiesen sowie beim Einfahren in die Allee vom Römerhof aus. Auf der Montgolfier-Allee selbst jedoch halten Verkehrsteilnehmer sich nicht immer ans Tempolimit. Rechts vor links wird von Verkehrsteilnehmenden auf Fahrrädern und im Auto zudem häufig ignoriert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 518 Beratung im Ortsbeirat: 2
Zufahrt zur Scherbiusstraße sichern: Markierungen aufbringen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2743 entstanden aus Vorlage: OF 434/2 vom 12.07.2022 Betreff: Zufahrt zur Scherbiusstraße sichern: Markierungen aufbringen Der Magistrat wird gebeten, 1. die Einfahrt in die Scherbiusstraße aus Richtung Braunfelsstraße (Kuhwaldsiedlung) durch entsprechende Markierungen und Erneuerung des Halteverbotsschilds zu sichern und 2. einen Spiegel in Höhe des Einbahnstraßenschilds auf der südlichen Straßenseite der Funckstraße an der T-Kreuzung Scherbiusstraße/Ecke Funckstraße zu montieren. Begründung: Die Einfahrt zur Scherbiusstraße wird häufig zugeparkt, sodass insbesondere die Müllabfuhr und andere größere Fahrzeuge nicht mehr, bzw. nur schlecht, passieren können. Die Anwohner wendeten sich insbesondere vor dem Hintergrund eines nicht lange zurückliegenden Brandes in der Scherbiusstraße an ein Mitglied des Ortsbeirates. Im Rahmen dessen wurde besonders deutlich, dass die Zufahrt, wenn unrechtmäßig geparkt wird, zu eng ist. Um darauf noch deutlicher hinzuweisen, sollen Markierungen angebracht werden. Des Weiteren soll auf Anregung der Anwohner ein Spiegel montiert werden, um die Einsehbarkeit in die Funckstraße beim Abbiegen aus der Scherbiusstraße zu verbessern und damit der Unfallgefahr entgegenzuwirken. Im Rahmen zweier Ortstermine mit Anwohnern, einer davon gemeinsam mit dem zuständigen Schutzmann vor Ort, hat sich ein Mitglied des Ortsbeirates ein Bild von der Situation gemacht. Dieses Halteverbotsschild, Scherbiusstraße 43, sollte wieder aufgestellt werden und die Fläche abmarkiert werden. Hier wird regelmäßig widerrechtlich geparkt. Entlang dieses Zaunes erscheint eine Straffierung sinnvoll, um zu verdeutlichen, dass die Fläche für große Fahrzeuge für die Zufahrt benötigt wird. Um die Einfahrt sicherzustellen, sollte dieser Bereich an der Braunfelsstraße bis zur Einfahrt Scherbiusstraße freigehalten werden, und entsprechend abmarkiert werden. Die T-Kreuzung Scherbiusstraße/Funckstraße ist schlecht einsehbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 47 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-0
Sicherer Übergang zum Glascontainer 2
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2750 entstanden aus Vorlage: OF 444/2 vom 28.08.2022 Betreff: Sicherer Übergang zum Glascontainer - 2 Vorgang: OM 2099/22 OBR 2; ST 1831/22 Der Magistrat wird gebeten, den Glascontainer im Rebstockquartier vom aktuellen Standort, der Verkehrsinsel in der Leonardo-da-Vinci-Allee, wie in der Stellungnahme vom 15.08.2022, ST 1831, vorgeschlagen, vor das Ibis-Hotel zu versetzen. Begründung: Der barrierefreie Zugang zum Glascontainer kann am aktuellen Standort des Glascontainers nicht gewährleistet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2099 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1831 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 50 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1484 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-0
Bücherschrank Rebstockquartier
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2022, OF 445/2 Betreff: Bücherschrank Rebstockquartier Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten einen öffentlichen Bücherschrank im Rebstockquartier zu errichten. Ort: Einbuchtung am Spielplatz Wilhelmine-Reichard-Weg/ August-Euler-Straße. Der Ortsbeirat unterstützt die Maßnahme aus seinem Budget mit einem Betrag von bis zu € 7.000. Begründung: Dieser Ort erscheint geeignet, da die Frequenz an Anwohnern, die den Spielplatz besuchen, joggen und spazieren gehen sehr hoch ist. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 167 2022 Die Vorlage OF 445/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Parteien: GRÜNE, SPD
Weiter lesenStolperfreie Bürgersteige
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2446 entstanden aus Vorlage: OF 412/2 vom 19.06.2022 Betreff: Stolperfreie Bürgersteige Der Magistrat wird gebeten, die Bürgersteige in der Friedrich-Naumann-Straße, beginnend ab der Ecke Am Dammgraben 92 bis circa zur Friedrich-Naumann-Straße 23, zu begradigen. Begründung: Hierbei handelt es sich um eine Anregung einer Seniorin und Anwohnerin. Die Bordsteinkante sowie die Pflastersteine selbst sind an manchen Stellen höhenunterschiedlich und uneben und können so dazu führen, dass Menschen, die Seh- oder Geheinschränkungen haben, diese Höhenunterschiede nicht korrekt wahrnehmen und stolpern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2423 Aktenzeichen: 66 2
Fuß- und Radweg entlang der Straße Am Römerhof II
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2424 entstanden aus Vorlage: OF 504/1 vom 13.06.2022 Betreff: Fuß- und Radweg entlang der Straße Am Römerhof II Der Magistrat wird gebeten, den Belag des als "gemeinsamer Fuß- und Radweg" (Verkehrszeichen 240) gekennzeichneten Weges entlang der Straße Am Römerhof zwischen Schmidtstraße und der Straße der Nationen zu erneuern. Der erneuerte Weg soll zudem nur noch als Gehweg (Verkehrszeichen 239) gekennzeichnet werden. Um den Belangen des Radverkehrs Rechnung zu tragen, soll zwischen Europa-Allee und Straße der Nationen der rechte Fahrstreifen in einen Fahrradweg umgewandelt werden. Begründung: Entlang der stark befahrenen Straße gibt es aus Richtung Gallus kommend in Richtung Rebstock/Kuhwaldsiedlung nur einen sehr schmalen Weg, den sich zurzeit Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer teilen müssen. Der Abschnitt ist zudem Teil des Schulwegeplans, von einem sicheren Schulweg kann hier allerdings nicht die Rede sein. Es bedarf entsprechend einer Umverteilung der Verkehrsflächen, um für Rad- und Fußverkehr ausreichend Platz zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2813 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2126 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Raum für alle im neuen Rebstockpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.05.2022, OM 2253 entstanden aus Vorlage: OF 382/2 vom 15.05.2022 Betreff: Raum für alle im neuen Rebstockpark Der Magistrat wird gebeten, eine Nutzerordnung im neuen Rebstockpark wie folgt umzusetzen: Der Wilhelmine-Reichard-Weg ist ein ausgeschriebener Weg für Fußgänger und Fahrradfahrer. Die Pfade und Gehwege innerhalb des Parks sollten nicht von Fahrradfahrern sowie E-Scooter-Nutzern durchfahren werden. Diese Wege sollten ausschließlich für kleine und große Fußgänger nutzbar sein. Begründung: Der Wilhelmine-Reichard-Weg ist ein circa 4,20 Meter (engste Stelle) breiter Weg für Fußgänger und Fahrradfahrer. Innerhalb des Parks sind die Gehwege mit circa zwei bis 2,30 Meter wesentlich schmaler. Die Sicherheit sowie die entspannte Nutzung des Parks für Spaziergänger, Jogger usw. kann nicht gewährleistet werden, wenn weiterhin E-Scooter- und Radfahrer mit hohen bis sehr hohen Geschwindigkeiten die Nutzer zu Fuß aus dem Weg hupen und klingeln und diese dann beiseite springen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2421 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1092 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-7
Änderungsantrag: Mülleimerdeckel im neuen Rebstockpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.05.2022, OM 2258 entstanden aus Vorlage: OF 381/2 vom 15.05.2022 Betreff: Änderungsantrag: Mülleimerdeckel im neuen Rebstockpark Vorgang: OM 482/21 OBR 2; ST 1794/21 Der Magistrat wird ergänzend zu der Anregung vom 05.07.2021, OM 482, gebeten, 1. an folgenden drei Stellen im neuen Rebstockpark Müllgaragen zu platzieren: - Straße Zum Messeparkhaus/Ecke Wilhelmine-Reichard-Weg; - August-Euler-Straße/Ecke Wilhelmine-Reichard-Weg (am Spielplatz); - Im Park, Mitte der ersten Querstraße (siehe Foto); 2. alle anderen vorhandenen Mülleimer im neuen Rebstockpark mit Deckel auszustatten. Begründung: Die gut genutzten Mülleimer werden, bevor diese geleert werden, regelmäßig von Raben und Elstern, die hier Essensreste suchen und finden, leergeräumt. Der neue Rebstockpark wird zu jeder Uhrzeit von Joggern und Spaziergängern genutzt. Die Vermüllung um die Mülleimer herum schmälert den Erholungswert und die Lebensqualität, die ein solch schöner Park den Anwohnern sein soll. Zusatz: An den genannten drei Stellen halten sich Parknutzer auf, picknicken oder essen ihre Pizza dort. Entsprechend groß ist der Müllanfall. Die vorhandenen Müllbehältnisse reichen nicht aus, um die Masse an Müll aufzunehmen. Foto: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 482 Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1794 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1951 Aktenzeichen: 67 0
Sicherheit Übergang neuer/alter Rebstockpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2075 entstanden aus Vorlage: OF 253/2 vom 29.01.2022 Betreff: Sicherheit Übergang neuer/alter Rebstockpark Vorgang: OM 77/16 OBR 2; ST 1112/16; ST 419/17; ST 1159/17; V 1043/18 OBR 2; ST 321/19; V 100/21 OBR 2; ST 2126/21 Der Magistrat wird gebeten, am Übergang vom alten zum neuen Rebstockpark, sprich an der Straße Zum Rebstockbad, sowie an der Messestraße einen Fußgängerüberweg/Zebrastreifen einzurichten. Mit der Anregung dieser Überquerung spricht sich der Ortsbeirat ausdrücklich für diese Lösung aus, die jahrelange, unbefriedigende und gefährlichen Situation für kleine und große Anwohnerinnen und Anwohner sowie Nutzerinnen und Nutzer mit einem - aus Sicht des Ortsbeirates - angemessenen Umsetzungsaufwand endlich zu lösen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob das Tor auf Höhe des Rebstockparks zwischen den beiden Straßen Zum Rebstockbad und Zum Messeparkhaus Rebstock (im Folgenden als "das Tor" bezeichnet) auch während Messezeiten geöffnet bleiben kann. Falls nein, bittet der Ortsbeirat um eine valide Begründung; 2. ob die Situation des Übergangs vom alten zum neuen Rebstockpark nicht einer grundlegenden Neubewertung aufgrund sich einer sich stetig verändernden tatsächlichen Ausgangslage bedarf, da in den letzten Jahren weitere Nutzerinnen und Nutzer, also potenziell "Überquerende" in den Stadtteil hinzugetreten sind (z. B. aktuell Schule in der Leonardo-da-Vinci-Allee sowie die zwei Kindergärten in der Leonardo-Da-Vinci-Allee sowie der Montgolfier-Allee, aber auch aus Europa-Allee/Pariser Straße; sowie in der Perspektive die zu errichtenden Quartiere: Ergänzungsbebauung Rebstock sowie Quartier "Am Römerhof" - siehe hierzu auch die Begründung). Begründung: In der Stellungnahme vom 29.11.2021, ST 2126, weist der Magistrat darauf hin, dass das Einbringen einer Fußgängerampel in das Verkehrsleitsystem (Stellungnahme vom 08.02.2019, ST 321) technisch und finanziell zu aufwendig wäre. Siehe auch die Stellungnahme vom 03.07.2017, ST 1159. Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs wird in dieser Stellungnahme ebenfalls als wenig sinnvoll erachtet. Diese Erkenntnis beruht auf der Tatsache, dass "das Tor" zwischen beiden Straßen zu Messezeiten geschlossen wird und der Fußgängerüberweg dann "nicht weiterführen würde". Diese Ansicht des Magistrats wird vom Ortsbeirat nicht geteilt! Die Messestraße/das Messeparkhaus Rebstock wird nur zu bestimmten bzw. großen Messen genutzt, zu allen anderen Tagen im Jahr ist das Tor zwischen beiden Straßen demnach geöffnet und wird von zahlreichen Fußgängern sowie Fahrradfahrern genutzt. Es wird von vielen Anwohnerinnen und Anwohnern im Übrigen angeregt, "das Tor" auch während Messezeiten geöffnet zu lassen. Zumal "das Tor" auch als einer der Gründe vom Magistrat genannt wurde, einen Fußgängerübergang nicht zu befürworten. Die Gefahr, die die Überquerung der Straße Zum Rebstockbad für Parknutzerinnen und Parknutzer sowie Besucherinnen und Besucher darstellt, ist in den letzten Jahren hinreichend beschrieben worden. Dennoch gilt zu bedenken, dass weitere Nutzerinnen und Nutzer, also "Überquerende" hinzugekommen sind. Die Schule in der Leonardo-da-Vinci-Allee sowie die zwei Kindergärten in der Leonardo-Da-Vinci-Allee sowie der Montgolfier-Allee werden von Bewohnerinnen und Bewohner der Flüchtlingsunterkunft im Quartier sowie Anwohnerinnen und Anwohner der Europa-Allee/Pariser Straße besucht. Diese Kinder überqueren oft, aber nicht immer in Anwesenheit von Erwachsenen, überqueren ebenfalls beide Straßen täglich, eine Schul- oder Kindergartenschließung während Messezeiten ist nach Kenntnisstand eines Mitglieds des Ortsbeirates nicht vorgesehen. Laut der Stellungnahme vom 17.02.2017, ST 419, erfordert die Erstellung eines Konzepts, welches mit der Anregung am 30.05.2016, OM 77, durch den Ortsbeirat 2 gefordert wurde, "weitere ämterinterne Abstimmungen, die innerhalb der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist leider nicht abgeschlossen werden können". Die letzte Aktualisierung hierzu am 04.07.2017. Abschließende Fragen aus "Gesprächen mit der Messe Frankfurt" (Stellungnahme ST 1112) stehen zudem offenbar noch immer aus. Die Einbringung eines Fußgängerüberweges würde zum endgültigen Abschluss dieser Bemühungen führen können. Der Bau einer Brücke wird u. a. laut Stellungnahme ST 2126 weiterhin geprüft. Der Bau einer großen Betonbrücke würde mutmaßlich die Idylle des neuen und alten Rebstockpark wesentlich einschränken. Zudem würde der Bau sowie die Instandhaltung aller Wahrscheinlichkeit nach einen unverhältnismäßig hohen finanziellen Aufwand darstellen, der kaum an der Stelle der Öffentlichkeit gegenüber vertretbar wäre. Der Ortsbeirat ließe sich bei der beschriebenen Grundskepsis möglicherweise ja in der Causa der Brücke noch durch eine großartige Planung des Magistrats von der Brücke überzeugen, aber die verkehrliche Situation bei Übergang alter und neuer Rebstockpark bedarf einer raschen und möglichst kurzfristigen Lösung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.05.2016, OM 77 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1112 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 419 Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2017, ST 1159 Auskunftsersuchen vom 29.10.2018, V 1043 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 321 Auskunftsersuchen vom 05.07.2021, V 100 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2126 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2057 Antrag vom 26.09.2023, OF 756/2 Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4648 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 529 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2057) vorgelegt hat. 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Einhaltung der Vorgartensatzung in der Tornowstraße - Was wurde daraus?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2084 entstanden aus Vorlage: OF 345/2 vom 28.03.2022 Betreff: Einhaltung der Vorgartensatzung in der Tornowstraße - Was wurde daraus? Vorgang: OM 6766/20 OBR 2; ST 447/21 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welchen Sachstand der Magistrat bzgl. der Durchsetzung der Vorgartensatzung in der Tornowstraße berichten kann. Begründung: Vor Kurzem konnte ein Mitglied des Ortsbeirates Mitte März bei einem Besuch der Tornowstraße keinerlei Veränderung der Situation, wie in der Anregung OM 6766 beschrieben, feststellen. Aus anderen Stadtteilen ist dem Mitglied des Ortsbeirates bekannt, dass die Bauaufsicht unter Androhung von Strafen die Hauseigentümer aufgefordert hat, die Vorgartensatzung in einer bestimmten Frist umzusetzen. Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 447: "Betreff: Einhaltung der Vorgartensatzung in der Tornowstraße Der Magistrat hat gegen die ungenehmigten Stellplätze in den Vorgärten bereits in den 1990er Jahren Verfügungen erlassen. Nach erfolgten Widersprüchen wurden die Verfahren seinerzeit wegen rechtlicher Bedenken nicht weiter betrieben und letztendlich abgeschlossen. Aufgrund der Anregung des Ortsbeirats wird der Magistrat die entsprechenden Verwaltungsverfahren wieder aufgreifen." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6766 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 447 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2620 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63 0
Nutzung des Parkplatzes „Kiss-and-ride“ zwischen der Straße Am Dammgraben und der Straße der Nationen als Spiel- und Aufenthaltsfläche außerhalb der Messezeiten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2078 entstanden aus Vorlage: OF 302/2 vom 07.03.2022 Betreff: Nutzung des Parkplatzes "Kiss-and-ride" zwischen der Straße Am Dammgraben und der Straße der Nationen als Spiel- und Aufenthaltsfläche außerhalb der Messezeiten Vorgang: OM 1054/21 OBR 2; ST 508/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie seitens des Magistrats in der Stellungnahme vom 28.02.2022, ST 508, vorgeschlagen, der Parkplatz "Kiss-and-ride" zwischen der Straße Am Dammgraben und der Straße der Nationen als Spiel- und Aufenthaltsfläche außerhalb der Messezeiten genutzt werden könnte und sich diesbezüglich mit der Messe Frankfurt GmbH in das Benehmen zu setzen. Begründung: Der Anregung OM 1054 kann nicht Folge geleistet werden (vgl. ST 508 vom 28.02.2022). Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich die angebotene und konstruktive Alternativlösung und bittet daher den Magistrat, die eigens vorgeschlagenen nächsten Schritte, die Prüfung des Vorhabens, vorzunehmen. In der Stellungnahme ST 508 heißt es: "Um der Anregung dennoch Rechnung zu tragen, schlägt der Magistrat vor, zu prüfen, ob der Kiss & Ride Parkplatz der Messe als Freizeitbereich genutzt werden kann. Hierfür hat die Messe Frankfurt GmbH Zustimmung signalisiert. Allerdings müsste der Magistrat rechtliche Voraussetzungen - insbesondere die Übergabe der Verkehrssicherungspflicht und Haftung prüfen. Sollte der Ortsbeirat an einer temporären Nutzung des Parkplatzes für Freizeitaktivitäten interessiert sein, bittet der Magistrat um eine entsprechende Anregung." Parkplatz "Kiss-and-ride" Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1054 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 508 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1826 Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 569 Aktenzeichen: 66-3
Verlängerung der Straßenbahnlinie 17
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2080 entstanden aus Vorlage: OF 338/2 vom 06.04.2022 Betreff: Verlängerung der Straßenbahnlinie 17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Verlängerung der Straßenbahnlinie 17 entlang bzw. westlich der Max-Pruss-Straße und in die Oeserstraße mündend in Richtung Griesheim/Nied möglich ist. Unter anderem sollte eine Haltestelle an der geplanten Endhaltestelle der U-Bahn-Linie 5 aus Richtung Europaviertel "Am Römerhof" mit Umstieg entstehen. Alternativ wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die geplante U-Bahn-Linie 5 mit Halte- und Umsteigepunkt zur Straßenbahnl inie 17 an der Ecke Am Römerhof/Max-Pruss-Straße in Richtung Nied weitergeführt werden kann. Begründung: Im Zuge der Planung der Bebauung entlang der Straße Am Römerhof soll auch die U-Bahn-Linie 5 verlängert werden. Im Koalitionsvertrag (S. 78, Zeile 1917 zur Begründung der Römerkoalition, 2021-2026, GRÜNE, SPD, FDP und Volt) ist ein Prüfauftrag zugunsten der Verlängerung der U-Bahn-Linie 5 bis Höchst/Nied enthalten. In Frankfurt wird an diversen Stellen diskutiert, endende Linien so zu verlängern, dass Umstiege möglich werden, auch um die Knotenpunkte in der Innenstadt zu entlasten. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass durch neue Baugebiete Stadtteile zusammenwachsen (der Römerhof verkleinert die "Lücke" zwischen Bockenheim und Nied/Griesheim), zu begrüßen. In der hier zu behandelnden Verkehrssituation könnte die Verkehrsführung in diesem frühen Stadium bereits so geplant werden, dass auf Höhe des neuen Stadtteils "Am Römerhof" der Umstieg ermöglicht wird. Dies würde die Nutzung des ÖPNV für die weniger zentral gelegenen Stadtteile Griesheim, Nied und die Bereiche "Am Römerhof/Rebstock" in Bockenheim attraktiver machen. Hierbei sollten beide Optionen geprüft werden, die Verlängerung der Linie 17 bis nach Nied/Höchst oder alternativ der Übergang zur U-Bahn-Linie 5 und deren Verlängerung wie im Koalitionsvertrag formuliert. Die nicht in Richtung Oeserstraße zu verlängernde Linie könnte dann Am Römerhof/Ecke Max-Pruss-Straße enden. Quelle: GoogleMaps Max-Pruss-Straße von derzeitiger Endhaltestelle der Linie 17 Richtung Römerhof (vss. Ende der geplanten verlängerung der U-Bahn-Linie 5) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2065 Antrag vom 09.05.2024, OF 925/2 Auskunftsersuchen vom 20.01.2025, V 1106 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2065) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 11
Aufenthaltsqualität in Bockenheim und im Westend auch nach Sonnenuntergang gewährleisten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2085 entstanden aus Vorlage: OF 346/2 vom 07.04.2022 Betreff: Aufenthaltsqualität in Bockenheim und im Westend auch nach Sonnenuntergang gewährleisten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 4832/14 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der öffentliche Raum im Ortsbezirk 2 derart gestaltet wird, dass die Aufenthaltsqualität - möglichst für alle Lebewesen - auch im Dunkeln erhalten bleibt bzw. gesteigert wird. In diesem Sinne wird der Magistrat gebeten, 1. mindestens an folgenden Orten im Ortsbezirk 2 mit nachhaltigen Beleuchtungslösungen und ggf. zusätzlichen Maßnahmen (z. B. Notrufsäulen) dafür zu sorgen, dass diese Orte auch für mobilitätseingeschränkte Fußgängerinnen und Fußgänger im Dunkeln bequem benutzbar sind und möglichen Angstgefühlen von Bürgerinnen und Bürgern entgegengewirkt wird: - Wege für Fußgängerinnen und Fußgänger unter dem Katharinenkreisel, v. a. stadteinwärts, - Brücke City West-Kuhwaldsiedlung über Theodor-Heuss-Allee, - Ginnheimer Straße, - Markgrafenstraße, - Parrotweg; 2. zu prüfen und zu berichten, wann der Austausch von Gaslaternen im Ortsbezirk 2 abgeschlossen sein wird; 3. zu prüfen und zu berichten, wo ein Einsatz von smarter Beleuchtung im Ortsbezirk 2 geplant ist und mit welchen Sensoren diese Systeme ausgestattet werden können; 4. zu prüfen und zu berichten, wie schädliche und unzweckmäßige Beleuchtung im öffentlichen Raum im Ortsbezirk 2 (z. B. Schaukästen, Hotels) im Sinne des Artenschutzes und der Aufenthaltsqualität aller Lebewesen reduziert werden kann und welche derartigen Maßnahmen bereits geplant sind. Begründung: Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern auf die mangelhafte Beleuchtungssituation an oben genannten Orten, die einer barrierefreie Nutzung des öffentlichen Raums hier im Wege stehen und bei einigen Bürgerinnen und Bürgern auch ein Gefühl der Unsicherheit wecken. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014, § 4832, beinhaltet den weitgehenden Ersatz der veralteten Gasbeleuchtung durch neue, effizientere, elektrische LED-Leuchten im gesamten Stadtgebiet von Frankfurt am Main. Dieser Umbau ging in den letzten Jahren leider zu langsam voran und sollte von der neuen Stadtregierung jetzt zügiger vorangetrieben werden. Denn jede alte Gasleuchte schadet dem Klima, sorgt in der Regel nicht für eine ausreichende Beleuchtung und sorgt für unnötige Belastungen des städtischen Haushalts. Die zuletzt von der Koalition in Aussicht gestellten intelligenten Beleuchtungslösungen bietet großes Potenzial für eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität auch nach Sonnenuntergang. Es besteht Informationsbedarf über entsprechende Planungen für den Ortsbezirk 2, damit sich der Ortsbeirat frühzeitig einbringen und das Projekt auf lokaler Ebene begleiten kann. Übermäßige und vor allem falsch gerichtete, schlecht gesteuerte Beleuchtung in kalten Lichtfarben führt zu einer Aufhellung des Himmels. Diese Lichtglocke beeinträchtigt nachweislich das Leben vieler nachtaktiver Arten, stört Pflanzen und belastet auch die menschliche Gesundheit. Best-Practice-Beispiele, wie die "Sternenstadt" Fulda, zeigen, wie man durch einen standort- und bedarfsgerechten Einsatz von künstlicher Beleuchtung Lichtverschmutzung vermeiden und dadurch das Wohlbefinden aller Lebewesen steigern kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1882 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 677 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1952 Aktenzeichen: 66-2
Ausstattung des Spielplatzes an der Montgolfier-Allee mit krähensicheren Müllgaragen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2091 entstanden aus Vorlage: OF 357/2 vom 14.04.2022 Betreff: Ausstattung des Spielplatzes an der Montgolfier-Allee mit krähensicheren Müllgaragen Der Magistrat wird gebeten, den Spielplatz in der Montgolfier-Allee/Ecke Zum Messeparkhaus Rebstock mit krähensicheren Müllgaragen auszustatten. Begründung: Die Nutzer des Spielplatzes, junge Familien und Teenager, haben ohne Mülleimer keine adäquate Entsorgungsmöglichkeit vor Ort. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2022, ST 1724 Aktenzeichen: 67 2
Bücherschrank Leonardo-da-Vinci-Allee
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2022, OF 252/2 Betreff: Bücherschrank Leonardo-da-Vinci-Allee Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten einen öffentlichen Bücherschrank vor der Seniorenresidenz Rebstockpark, Leonardo-da-Vinci-Allee 29, zu errichten. Ein Foto vom vorgeschlagenen Standort anbei. Da die 10 angebrachten Fahrradbügel zu keinem Zeitpunkt in ihrer Gänze genutzt werden, wird gebeten 2-3 Fahrradbügel zu entfernen, um Raum für den Bücherschrank zu schaffen. Der Ortsbeirat unterstützt die Maßnahme aus seinem Budget mit einem Betrag von bis zu € 10.000. Begründung: Die Stelle im Ortsteil Rebstock befindet sich in direkter Nähe der Haltestelle "Rebstockbad" und der Seniorenresidenz. Entsprechende Bitten, einen öffentlichen Bücherschrank im Ortsteil Rebstock aufzustellen, liegen aus der örtlichen Bürgerschaft vor. Der Standort bietet sich an, da sich dieser vor der Seniorenresidenz befindet, in der rund 240 Senioren wohnen, die größtenteils eine Bibliothek nicht mehr aufsuchen können. Zudem liegt der Standort gegenüber der Endhaltestelle der Straßenbahnlinie 17, sowie neben einer Bushaltestelle der Linien 54 und 50. Entsprechend viele Anwohner haben Zugang. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.05.2021, OF 32/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 7 Vor der Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 252/2 dahin gehend ab, dass im Antragstenor nach den Worten ". . um Raum für den Bücherschrank zu schaffen." die Worte "Der vorgeschlagene Platz in der Leonardo-da-Vinci-Allee befindet sich auf privatem Grund, sodass der Magistrat gebeten wird, mit dem Eigentümer entsprechende Vereinbarungen zwecks Zustimmung zum öffentlichen Bücherschrank zu treffen. Vorab signalisierten die Eigentümervertreterinnen und -vertreter einem Mitglied des Ortsbeirates gegenüber hierzu grundsätzlich eine positive Gesprächsbereitschaft. Falls der öffentliche Bücherschrank am vorgeschlagenen Platz nicht realisiert werden kann, wird der Magistrat gebeten, alternativ den Standort im Umfeld der Montgolfier-Allee/Kreuzung Colsmanstraße, hier rechts neben der Feuerwehrzufahrt gegenüber der Kita, zu prüfen bzw. gerne anderweitige geeignete Standorte für dieses Wohnquartier dem Ortsbeirat vorzuschlagen." eingefügt werden. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 85 2022 1. Die Vorlage OF 32/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 207/2 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 252/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass die Förderung auf 7.000 Euro begrenzt wird. Abstimmung: zu 3. 5 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenVerbesserung der Zufahrtsmöglichkeiten zum Vereinsgelände des KGV Westend e. V. 1913 (Anlage: Am Römerhof 2)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1399 entstanden aus Vorlage: OF 234/2 vom 23.12.2021 Betreff: Verbesserung der Zufahrtsmöglichkeiten zum Vereinsgelände des KGV Westend e. V. 1913 (Anlage: Am Römerhof 2) Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Behelfsausfahrt der BAB 5 auf die Straße Am Römerhof in Höhe der Zugänge zur Anlage des Kleingartenvereins (KGV) Westend e. V. 1913 folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Demontage von jeweils acht Meter Leitplanke auf beiden Seiten der Behelfsausfahrt an den Zufahrten/Zugängen zur Anlage; 2. Montage jeweils einer Schranke und Absicherung der Leitplankenendpunkte; 3. Sicherung durch Feuerwehr-/Notdiensteabsperreinrichtung und Sicherheitsschloss für den Verein; 4. Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h vor der Ampel. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die benannte Behelfsausfahrt von der BAB 5, welche nur während großer Messen geöffnet wird, auch weiterhin benötigt wird. Begründung: Die Anlage des KGV Westend wurde vor Jahren durch die Messebehelfsabfahrt in zwei Teile getrennt. Durch die Anbringung der passiven Schutzeinrichtung (Leitplanken) wurde die Durchfahrtshöhe unter der Eisenbahnbrücke für den Verein auf maximal 3,55 Meter abfallend bis 2,40 Meter eingeschränkt. Die FES/SEF muss das Vereinsheim anfahren, um alle zwei Monate die Fäkaliengrube zu leeren. Hier wird zurzeit noch ein kleineres Fahrzeug vorgehalten, dieses soll aber abgeschafft werden. Feuerwehr und Notdienste haben derzeit keine Chance, die Anlagen anzufahren. Auch Anlieferungen für den Verein sind nur mit großem Aufwand und Kosten (Abbau der Schutzeinrichtungen durch die Stadt) zulasten des Vereins möglich. Die vorgestellte Lösung wurde seitens des Vereins mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung erarbeitet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 999 Aktenzeichen: 32 1
Fahrradbügel Philipp-Reis-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1409 entstanden aus Vorlage: OF 237/2 vom 30.12.2021 Betreff: Fahrradbügel Philipp-Reis-Straße Der Magistrat wird gebeten, - in der Philipp-Reis-Straße/Ecke Braunfelsstraße (vor der Braunfelsstraße 1), - Philipp-Reis-Straße 23-17/Ecke Funckstraße und - gegenüber Philipp-Reis-Straße 23-17/Ecke Funckstraße (an der unbebauten Straßenseite, siehe Foto) Fahrradbügel anzubringen. Begründung: In der Philipp-Reis-Straße sind keinerlei Fahrradbügel vorhanden, Fahrräder werden unsachgemäß geparkt. Philipp-Reis-Straße 23 bis 17/ Ecke Funckstraße parallel zu Philipp-Reis-Straße 23 bis 17/ Ecke Funckstraße (unbebaute Seite) Philipp-Reis-Straße/Ecke Braunfelsstraße Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 942 Aktenzeichen: 66 2
Unsachgemäßes Parken in der Montgolfier-Allee unterbinden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1411 entstanden aus Vorlage: OF 239/2 vom 30.12.2021 Betreff: Unsachgemäßes Parken in der Montgolfier-Allee unterbinden Der Magistrat wird gebeten, unsachgemäßes Parken durch das Versetzen der vorhandenen Poller, zudem das Aufstellen von drei weiteren Pollern, in der Montgolfier-Allee Nr. 33/35 zu unterbinden. Begründung: Autos, auch Lkw, parken zunehmend am Tag und in der Nacht unsachgemäß in der Feuerwehrzufahrt nach Straßenverkehrsordnung. Die beiden vorhandenen Poller verhindern zwar das Einfahren in den Weg vor dem Wohnhaus, um jedoch das Parken auf dem abgesengten Bürgersteig zu verhindern, müssen Poller am Rand des Bürgersteigs angebracht werden. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1004 Aktenzeichen: 66 5
Weitere Fahrradbügel im Rebstockquartier
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1047 entstanden aus Vorlage: OF 171/2 vom 18.10.2021 Betreff: Weitere Fahrradbügel im Rebstockquartier Der Magistrat wird gebeten, 1. kurzfristig den entfernten Poller links vor der Tiefgarage auf Höhe der Montgolfier-Allee 3-5 zu ersetzen; 2. auf den Parkflächen beidseits vor der Tiefgarage jeweils bis zu drei Fahrradbügel zu installieren und die Poller dadurch dauerhaft zu ersetzen; 3. an den folgenden Stellen Fahrradbügel zu installieren: a) Ecke Gebrüder-Wright-Straße/Wilhelmine-Reichard-Weg, in Richtung neuer Rebstockpark; b) in der Montgolfier-Allee, gegenüber Hausnummer 22, anstelle der Poller (Foto anbei). Begründung: Zu 1.: Der Poller, der den Parkraum direkt vor der Ausfahrt begrenzt, fehlt seit einem Verkehrsunfall vor einigen Monaten. Dies schafft seither zusätzliche Gefahrensituationen für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Hier ist eine kurzfristige Maßnahme erforderlich. Zu 2.: Die Poller tragen nur unwesentlich dazu bei, dass die Ausfahrt aus der Tiefgarage für die Nutzerinnen und Nutzer sicher möglich ist. Die Parkplätze unmittelbar vor der Ausfahrt werden häufig von größeren Pkw (u. a. SUV, Kleintransporter) genutzt, sodass die Straße beidseits nur sehr schlecht einsehbar ist. Um gefährlichen Sichteinschränkungen entgegenzuwirken, sollten die Parkflächen unmittelbar vor der Ausfahrt Fahrrädern vorbehalten sein. Zu 3.: Bislang fehlt es an den genannten Stellen an sicheren Radabstellmöglichkeiten. Dies wird den Bedürfnissen und Ansprüchen der Radfahrerinnen und Radfahrer nicht gerecht und führt zu unsachgemäßem Abstellen von Fahrrädern. Skizze: Installierter Poller. Der linke Poller fehlt seit einem Unfall vor einigen Monaten. Quelle: Der Magistrat, Amt für Straßenbau und Erschließung, Januar 2021 Fehlender Poller links. Quelle: privat Es fehlt an sachgemäßen Radabstellmöglichkeiten in der Gebrüder-Wright-Straße. Quelle: privat Montgolfier-Allee, gegenüber Hausnummer 22 Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 474 Aktenzeichen: 66 2
Fahrradweg Römerhof
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 823 entstanden aus Vorlage: OF 147/2 vom 23.08.2021 Betreff: Fahrradweg Römerhof Der Magistrat wird gebeten, eine der zwei Autofahrspuren in einen (rot markierten) Fahrradstreifen umzuwandeln und einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu den parkenden Pkw einzuplanen (Dooring-Z one) und zu gewährleisten. Begründung: Auf dem circa 150 Meter langen Abschnitt der Straße Am Römerhof zwischen der Einmündung der Leonardo-da-Vinci-Allee und dem Wilhelmine-Reichard-Weg fehlt ein Radweg bzw. ein Fahrradstreifen. Der Abschnitt zwischen dem Katharinenkreisel und der Leonardo-da-Vinci-Allee weist mit einem (wenn auch holprigen) Radweg neben dem Fußweg eine eigene Infrastruktur auf. Ebenso kann man nach dem Wilhelmine-Reichard-Weg mit dem Rad auf dem Fußweg fahren (gemeinsame Nutzung). Aber der Bereich dazwischen ist ohne Fahrradspur geblieben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 170 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5882 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1
Reinigen oder Erneuern der Parkbänke am Platz in der Friedrich-Naumann-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 816 entstanden aus Vorlage: OF 134/2 vom 23.08.2021 Betreff: Reinigen oder Erneuern der Parkbänke am Platz in der Friedrich-Naumann-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Bänke auf dem Platz in der Friedrich-Naumann-Straße gereinigt werden können, und bei positivem Prüfergebnis dann zu reinigen bzw. bei negativem Prüfergebnis neu zu errichten; 2. ob gegebenenfalls neue Sitzbänke auf dem Platz in der Friedrich-Naumann-Straße installiert werden sollten, falls eine Reinigung als nicht effektiv eingeschätzt werden sollte; 3. ob es möglich ist, zur Sommersaison 2022 ein Schattendach für die Sitzbänke neben dem Spielplatz auf dem Platz in der Friedrich-Naumann-Straße zu installieren. Begründung: Bürgerinnen und Bürger stören die vermoosten Sitzbänke an der bezeichneten Stelle. Im Sommer wäre eine Beschattung der Sitzbänke unweit des Spielplatzes schön. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2034 Aktenzeichen: 67 0
Kurzparken vor dem Kindergarten in zweiter Reihe unterbinden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 820 entstanden aus Vorlage: OF 140/2 vom 26.07.2021 Betreff: Kurzparken vor dem Kindergarten in zweiter Reihe unterbinden Der Magistrat wird gebeten, das kurzzeitige Parken von Eltern, die ihre Kinder von der Kindertagesstätte (Kita) Johannes, Montgolfier-Allee 22, bzw. Kita Rebstockpark, Montgolfier-Allee 10, abholen, in zweiter Reihe, in der Feuerwehrzufahrt oder in der Rechtskurve der Einbahnstraße durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Diese Maßnahmen könnten ggf. eine weitere Beschilderung des Park- und Halteverbots im Umfeld der Kitas und/oder verstärkte Kontrollen des Parkverbots, insbesondere morgens und nachmittags, sein. Begründung: Die Montgolfier-Allee nimmt an der Kita Johannes eine enge Rechtskurve. Trotz teilweise freier Parkplätze parken Eltern die oftmals sehr großen Autos in zweiter Reihe, in der Feuerwehrzufahrt oder direkt in der Kurve der Einbahnstraße. Zwar parkt jeder "nur kurz", die Parkzeiten und Verkehrsbehinderungen summieren sich jedoch. Neben der regulären Verkehrsbehinderung ist dieser Teil der Montgolfier-Allee zusätzlich die einzige Zufahrt zur Seniorenwohnanlage mit der Hausnummer 28. Bei einem Brand kann die Feuerwehr die Einrichtung nur zeitverzögert erreichen, ebenso der Rettungswagen in einem medizinischen Notfall. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 173 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 4
Gemeinsam eine grüne Begegnungsstätte im Kuhwald schaffen - Quartiersprojekt des SV 66 unterstützen
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2021, OF 165/2 Betreff: Gemeinsam eine grüne Begegnungsstätte im Kuhwald schaffen - Quartiersprojekt des SV 66 unterstützen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Zur Finanzierung der nachhaltigen Gestaltung des Platzes vor dem Vereinsheim stellt der Ortsbeirat dem SV 66 Frankfurt e.V. aus seinem Budget Mittel i.H.v. bis zu 5.000 EUR zur Verfügung. Die Mittel sind zweckgebunden für die Gestaltung eines öffentlichen Platzes vor dem Vereinsheim an der Straße Am Dammgraben zu verwenden, die u.a. folgende Maßnahmen umfassen soll: - Oberflächenentsiegelung - Abtrag und Abtransport des Oberbodens - Aushub für neuen Aufbau - Erneuerung Frostschutz, Tragschicht, Drainagepflaster - Setzen von Kantensteinen - Anschaffung und Installation einer Sitzbank - Anschaffung und Installation von Fahrradbügeln - Anlegen von Pflanzflächen - Anschaffung und Einpflanzen von Stauden und Gräsern Die nachhaltige Gestaltung des Platzes wird im Rahmen des Umbauprozesses als separates Projekt angelegt. In einem gemeinsamen Termin mit dem Grünflächenamt und den Vereinsvorsitzenden soll darüber hinaus erörtert werden, ob und wie die Mittel ggf. über kommunale Töpfe derart gehebelt werden können, dass möglichst zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Außenbereich des Vereinsheims umgesetzt werden können. Begründung: Mit dem Projekt des umfassenden Umbaus des traditionsreichen Haus Kuhwald zu einer modernen Sportstätte, leistet der SV 66 Frankfurt e.V. einen wertvollen Beitrag zur Quartiersentwicklung in der Kuhwaldsiedlung. Der beeindruckende Zuwachs an Mitglieder*innen der letzten Jahre zeigt den Bedarf an zeitgemäßen Sport- und Freizeitangeboten auch in diesem Teil des Ortsbezirks. Der Umbau wird von den Vereinsmitgliedern mit großem ehrenamtlichen Engagement vorangetrieben; dabei ist die Planung sehr durchdacht und professionell. Öffentliche Fördermöglichkeiten für Umbau und Sanierungen wurden ausgeschöpft. Der Mittelbedarf für die nachhaltige Gestaltung des Außenplatzes wird von der Architektin auf ca. 17.000 EUR geschätzt. Durch die finanzielle Unterstützung des Ortsbeirates kann im Zuge des aktuell laufenden und schnell voranschreitenden Umbaus gleichzeitig der Außenbereich nachhaltig gestaltet werden. Damit trägt der Ortsbeirat dazu bei, die Attraktivität des Vereinsheims über den Sportbetrieb hinaus zu steigern und den Ort zu einer grünen Begegnungsstätte im Kuhwald zu entwickeln. Die Gestaltung des Außenplatzes sollte möglichst zeitgleich mit dem Umbau des Gebäudes stattfinden. Auf diese Weise können Synergien gehoben werden, wenn es um die Beauftragung der Gewerke geht. Außerdem kann das Haus zusammen mit dem Gelände in Betrieb genommen werden und es entstehen keine Betriebseinschränkungen zu einem späteren Zeitpunkt. Planungen zum Platz Am Dammgraben Quelle: SV Frankfurt 66 e. V. Aktueller Zustand des Außenplatzes Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.06.2021, OF 72/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 9 Die Vorlage OF 165/2 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. erklärt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 37 2021 1. Die Vorlage OF 72/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 165/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAusweichflächen für den gesperrten Europagarten schaffen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 696 entstanden aus Vorlage: OF 148/1 vom 15.08.2021 Betreff: Ausweichflächen für den gesperrten Europagarten schaffen Der Magistrat wird gebeten, den Bürgerinnen und Bürgern im Gallus, Europaviertel und der Kuhwaldsiedlung Ausweichflächen für den auf unabsehbare Zeit gesperrten Europagarten anzubieten. Hierfür soll die Planung des dritten Bauabschnitts zur Umgestaltung der Frankenallee sofort beginnen und die Umsetzung der Sanierung im östlichen Teil des Abschnitts zwischen Rebstöcker Straße und Quäkerplatz umgehend erfolgen. Der aufgrund der anstehenden Bauarbeiten zum Durchbruch des Homburger Damms wegfallende Spielplatz Ecke Frankenallee/Schloßborner Straße soll in den Bauabschnitt integriert werden, sodass die Spielmöglichkeiten für Kinder so kurz wie möglich beschnitten werden. Ferner soll geprüft werden, ob eine Entwicklung der Brache westlich des Wohnhochhauses "Axis" zwischen Europa-Allee und der Straße Am Römerhof als Freizeit- und Sportfläche beschleunigt umgesetzt werden kann. Bei der Gestaltung der Flächen sollen die Ideen und Wünsche der Kinder und Jugendlichen aus der Nachbarschaft berücksichtigt werden. Begründung: Der Europagarten wird aufgrund vorhandener Mängel und des laufenden Rechtsstreits vermutlich noch viele Jahre gesperrt bleiben. Die Menschen wünschen sich mehr Freizeitflächen in der unmittelbaren Nachbarschaft. Der Nutzungsdruck in den vorhanden Pocketparks Gleisfeldpark und Lotte-Specht-Park, auf den Spielplätzen entlang der Frankenallee und in den vorhandenen Sportanlagen ist schon heute extrem hoch. Weitere Flächen für die Naherholung werden daher dringend benötigt. Daher sollen Brachflächen und noch neu zu gestaltende Flächen entlang der Frankenallee als Ausweichfläche nutzbar gemacht werden. Gerade die Brache am Ende der Europa-Allee, die aktuell als Park- und Lagerfläche genutzt wird, bietet hier ausreichend Platz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2254 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 67 0
Rebstockpark als Erholungsgebiet schützen - unbefugte Zufahrten wirksam unterbinden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 487 entstanden aus Vorlage: OF 70/2 vom 21.06.2021 Betreff: Rebstockpark als Erholungsgebiet schützen - unbefugte Zufahrten wirksam unterbinden Der Magistrat wird gebeten, die Poller an der Südseite des alten Rebstockparks, Einfahrt von der Straße Am Römerhof, aufzustellen und derart zu verschließen, dass nur Befugten die Zufahrt in den Park möglich ist. Begründung: Der alte Rebstockpark ist eine Grünanlage. Außerhalb der Messezeiten ist die Grünanlage nicht zu befahren, da dort vorgesehene Parkflächen ausnahmslos für Messezeiten vorgesehen sind. Die angrenzenden Kleingartenvereine sind von der Straße Am Römerhof aus anzufahren. Es besteht weder ein sachlicher Grund für eine Zufahrt durch den Park noch ist der Zufahrtsweg als Kfz-Zufahrt ausgewiesen (vgl. unten stehendes Bild der Beschilderung). Es sind bereits Poller vorhanden. Diese sind jedoch unverschlossen und können ohne große Mühe entfernt werden, was auch regelmäßig geschieht. Die Poller erfüllen im jetzigen Zustand ihre Sperrfunktion nicht. Die Poller sind aufzustellen und zu verschließen, um die Grünanlage als Erholungsgebiet vor Befahrung zu schützen. Beschilderung an der Einfahrt zum Rebstockpark Beschilderung und Zufahrt, Straße Am Römerhof, südliche Seite des alten Rebstockparks Am Boden liegender Poller Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1792 Aktenzeichen: 67 0
Gemeinsam eine grüne Begegnungsstätte im Kuhwald schaffen - Quartiersprojekt des SV 66 unterstützen
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 72/2 Betreff: Gemeinsam eine grüne Begegnungsstätte im Kuhwald schaffen - Quartiersprojekt des SV 66 unterstützen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Zur Finanzierung der nachhaltigen Gestaltung des Platzes vor dem Vereinsheim stellt der Ortsbeirat dem SV 66 Frankfurt e.V. aus seinem Budget Mittel i.H.v. bis zu 20.000 EUR zur Verfügung. Die Mittel sind zweckgebunden für die Gestaltung eines öffentlichen Platzes vor dem Vereinsheim an der Straße Am Dammgraben zu verwenden, die u.a. folgende Maßnahmen umfassen soll: - Oberflächenentsiegelung - Abtrag und Abtransport des Oberbodens - Aushub für neuen Aufbau - Erneuerung Frostschutz, Tragschicht, Drainagepflaster - Setzen von Kantensteinen - Anschaffung und Installation einer Sitzbank - Anschaffung und Installation von Fahrradbügeln - Anlegen von Pflanzflächen - Anschaffung und Einpflanzen von Stauden und Gräsern Die nachhaltige Gestaltung des Platzes wird im Rahmen des Umbauprozesses als separates Projekt angelegt. In einem gemeinsamen Termin mit dem Grünflächenamt und den Vereinsvorsitzenden soll darüber hinaus erörtert werden, ob und wie die Mittel ggf. über kommunale Töpfe derart gehebelt werden können, dass möglichst zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Außenbereich des Vereinsheims umgesetzt werden können. Begründung: Mit dem Projekt des umfassenden Umbaus des traditionsreichen Haus Kuhwald zu einer modernen Sportstätte, leistet der SV 66 Frankfurt e.V. einen wertvollen Beitrag zur Quartiersentwicklung in der Kuhwaldsiedlung. Der beeindruckende Zuwachs an Mitglieder*innen der letzten Jahre zeigt den Bedarf an zeitgemäßen Sport- und Freizeitangeboten auch in diesem Teil des Ortsbezirks. Der Umbau wird von den Vereinsmitgliedern mit großem ehrenamtlichen Engagement vorangetrieben; dabei ist die Planung sehr durchdacht und professionell. Öffentliche Fördermöglichkeiten für Umbau und Sanierungen wurden ausgeschöpft. Der Mittelbedarf für die nachhaltige Gestaltung des Außenplatzes wird von der Architektin auf ca. 20.000 EUR geschätzt. Durch die finanzielle Unterstützung des Ortsbeirates kann im Zuge des Umbaus gleichzeitig der Außenbereich nachhaltig gestaltet werden. Damit trägt der Ortsbeirat dazu bei, die Attraktivität des Vereinsheims über den Sportbetrieb hinaus zu steigern und den Ort zu einer grünen Begegnungsstätte im Kuhwald zu entwickeln. 20.000 EUR sind angesichts des begrenzten Budgets des Ortsbeirats ein signifikanter Betrag und entsprechend als außergewöhnliche Unterstützung einzustufen. Angesichts des aktuellen Budgetüberschusses und dem enormen Mehrwert des Projektes für den Ortsbezirk, erscheint die Unterstützung in dieser Höhe vertretbar. Planungen zum Platz Am Dammgraben Quelle: SV Frankfurt 66 e. V. Aktueller Zustand des Außenplatzes Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.09.2021, OF 165/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 72/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 9 Die Vorlage OF 165/2 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. erklärt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 37 2021 1. Die Vorlage OF 72/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 165/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenNutzlose Sperrgitter entfernen
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2021, OF 66/2 Betreff: Nutzlose Sperrgitter entfernen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Rahmen der Beseitigung der Gefahrenstelle vor der Zufahrt zum Feldbahnmuseum (Antrag 12/2 vom 23.04.2021, geändert am 20.06.2021) die Sperrgitter, die entlang der Straße "Am Römerhof" östlich des Feldbahnmuseums auf der Straße wenige Zentimeter neben dem Bordstein in dichter Reihung installiert sind, entfernt werden können oder sollten. (Bildquelle: Antragsteller) Begründung: Die Gitter sind nutzlos und gefährden Fußgänger und Radfahrer, weil die Autofahrer ihre Parkplätze nur erreichen können, wenn sie den Fuß- und Radweg entlang fahren. Sie verengen die ohnehin nicht sehr breite Fahrbahn, ohne irgendeinem erkennbaren Zweck zu dienen. Die Art der Aufstellung erschwert auch die Straßenreinigung, so daß sich hier Müll ansammelt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 23.04.2021, OF 14/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 14/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 66/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenEin lebenswertes Rebstock-Quartier entwickeln: Baustruktur, Begrünung und Soziale Mischung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 214 entstanden aus Vorlage: OF 24/2 vom 21.05.2021 Betreff: Ein lebenswertes Rebstock-Quartier entwickeln: Baustruktur, Begrünung und Soziale Mischung 1. Der Ortsbeirat begrüßt, dass mit der Änderung des Bebauungsplans Nr. 683 - Rebstock - die Entwicklung von weiteren 950 Wohnungen im Rahmen der Gesamtplanung Rebstock eingeleitet wird. 2. Der Ortsbeirat bedauert, nicht fristgerecht vor Satzungsbeschluss einbezogen worden zu sein. Er bezieht sich daher in seiner Stellungnahme auf die bevorstehende weitere Umsetzung der Bauleitplanung. 3. Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 683 Ä folgende Anregungen zur Bebauung und Begrünung zu berücksichtigen: a) Baustruktur: Es wird darum gebeten, einen ergänzenden Lärmschutzwall aus Erdaushub entlang der Autobahn in Erwägung zu ziehen, um den geplanten kammartigen Wohnriegel weitestgehend vor dem Lärm der Wiesbadener Straße/BAB 648 zu schützen. Es wird bedauert, dass für die Wohnbebauung im neuen Rebstock-Quartier keine Wettbewerbsverfahren vorgesehen sind. Insbesondere für den geplanten Wohnriegel entlang der Autobahn ist es besonders wichtig, hervorragende architektonische und freiraumgestalterische Lösungen zu finden, eine soziale Mischung zu gewährleisten und frühzeitig ein Gebäude- sowie (gemeinsam mit der LBBW) ein Quartiersmanagement vorzusehen. b) Stadtplatz: Der Ortsbeirat bedauert, dass der Stadtplatz teilweise durch eine Tiefgarage unterbaut werden soll und damit eine Begrünung mit tiefer wurzelnden Bäumen schwer möglich wird. Der Magistrat wird gebeten, mit der LBBW als Bauherrin und Anrainerin des Platzes erneut den Flächenbedarf für eine Tiefgarage auszuloten und diese nur unter den geplanten Gebäuden zu bauen. Es soll ein entsiegelter öffentlicher Raum von höchster Aufenthaltsqualität mit viel Grün und verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten geschaffen werden. In die Gestaltung des Stadtplatzes sollen Ortsbeirat und Bürger (ebenso wie in die Namensgebung) einbezogen werden. Hierzu sollen alle bereits vorliegenden Studien des gutachterlichen Verfahrens zur Gestaltung des Stadtplatzes vorgestellt werden. Begründung: Rebstockwald: Die Bebauung des Plangebiets sieht eine hohe Dichte vor. Auch die bereits vorhandene Bebauung im südlichen Abschnitt des Plangebiets (Leonardo-da-Vinci-Allee) weist laut B-Plan-Begründung (Seite 41) infolge ihres hohen Versiegelungsgrades bereits Tendenzen zur Überwärmung auf. Der Rebstockwald dient der Kaltluftentstehung und Abkühlung mit positiver Auswirkung auf die Wohngebiete sowie als Schallschutz gegenüber der BAB. Er soll mit dem Rebstockpark bestmöglich vernetzt werden und der Bewohnerschaft als wohnortnaher Erholungsbereich zur Verfügung stehen. In Zeiten des Klimawandels und häufiger Hitzesommer scheint es völlig unangemessen, Teile eines Stadtwaldes mit bemerkenswertem Altbaumbestand und hoher Bedeutung für Vögel und andere Arten zu roden. Baustruktur / Soziale Mischung: Die im nördlichen Teil des B-Plan-Gebietes vorgesehene kammartige Bebauung durch einen durchgehenden sieben- bis achtgeschossigen Wohnriegel soll dem Lärmschutz des südlicheren Wohngebietes dienen. Es ist zu erwarten, dass in diesem Riegel (Bauherrin ABG) vorrangig der geförderte Wohnraum zur Verfügung gestellt wird. Städtebauliche Qualität, Standard der Wohnungen, privates Grün und Belegungsmischung müssen gewährleisten, dass sowohl im Wohnriegel wie im gesamten Gebiet tatsächlich eine vielfältige und stabile Bevölkerungsmischung entsteht. Wohnriegel entlang von Autobahnen oder Hauptverkehrsstraßen mussten in der Vergangenheit aufgrund von Lage, Belastung und einseitiger Belegung oftmals rasch als "benachteiligte Quartiere" eingestuft werden (z. B. Unterliederbach). Stadtplatz: Der Stadtplatz soll gegenüber der früheren Planung verkleinert werden, und er wird in großen Teilen mit einer Tiefgarage unterbaut, wodurch Möglichkeiten der Begrünung und insbesondere des Baumbewuchses eingeschränkt werden. In Zeiten des Klimawandels nehmen Trockenheit und Hitze stark zu. Der kühlenden Wirkung von Baumbewuchs sowie der Entsiegelung von Plätzen zur Ermöglichung von Wasserversickerung kommt daher eine gesteigerte Bedeutung zu. Die beabsichtigte Verkleinerung und Unterbauung des Platzes widerspricht der Forderung, im gesamten Rebstock-Quartier hier einen lebendigen und funktionierenden Treffpunkt mit hoher Aufenthaltsqualität zu schaffen (FR vom 15.11.2019). Die Erdgeschosszonen müssen durchgehend mit gewerblichen und sozialen Nutzungen belegt und ggf. separat gemanagt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1764 Aktenzeichen: 61 00
Geschwindigkeitsbegrenzung in der Leonardo-da-Vinci-Allee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.05.2021, OM 130 entstanden aus Vorlage: OF 10/2 vom 23.04.2021 Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung in der Leonardo-da-Vinci-Allee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung (30 km/h) in der Leonardo-da-Vinci-Allee eingerichtet werden kann. Hierzu wird der Magistrat gebeten, eine Verkehrszählung und -messung in Zeiten von relevanten Verkehrsaufkommen in der Straße zur Leonardo-da-Vinci-Allee durchzuführen. Begründung: Gemäß VwV-StVO, Randnummer 13 zu Zeichen 274 (Tempo 30), heißt es: "Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken ..." In der Leonardo-da-Vinci-Allee befinden sich eine Schule, ein Kindergarten sowie eine Seniorenresidenz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1543 Antrag vom 26.06.2023, OF 705/2 Anregung an den Magistrat vom 10.07.2023, OM 4339 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1
Pollerwald lichten
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2021, OF 15/2 Betreff: Pollerwald lichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß der Pollerwald an der Straße "Am Römerhof" westlich des TÜV stark gelichtet oder wenn möglich völlig entfernt wird. (Bildquelle: Antragsteller) Begründung: Die zahlreichen Poller machen die Situation dort für Radfahrer und Fußgänger unübersichtlich und gefährlich. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 15/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 15/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 15/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenStandorte für Lastenräder
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2021, OM 7245 entstanden aus Vorlage: OF 1338/2 vom 15.02.2021 Betreff: Standorte für Lastenräder 1. Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Stellen gemäß dem Schreiben zum Pilotprojekt "Parkplätze für Lastenräder" solche Abstellplätze zu installieren: - Grüneburgweg 12, vor dem REWE-Markt; - Bockenheimer Warte; - Landgrafenstraße 11, vor dem Hinterausgang des Alnatura; - Schloßstraße 43, am Lidl (gerne auch in Kooperation mit dem Markt auf dem Lidl-Parkplatz); - Leonardo-da-Vinci-Allee 8, beim Tegut. 2. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob an den geplanten Parkplätzen für Lastenräder auch Ladestationen zum Aufladen der Batterien von E-Lastenrädern installiert werden können und für sinnvoll erachtet werden. Bei positivem Prüfergebnis wird um Umsetzung gebeten. Begründung: Bezugnahme auf das Schreiben des Magistrats an den Ortsbeirat vom 10.02.2021: Die genannten Standorte befinden sich an Lebensmittelläden, die groß sind, sodass Anwohnerinnen auch größere Wege hierfür in Kauf nehmen und dabei direkt "Großeinkäufe" tätigen würden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1148 Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2206 Aktenzeichen: 66 5
Bitte einen Bücherschrank im Ortsteil Rebstock an die Ecke Montgolfier-Allee/August-Euler-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7068 entstanden aus Vorlage: OF 1256/2 vom 31.12.2020 Betreff: Bitte einen Bücherschrank im Ortsteil Rebstock an die Ecke Montgolfier-Allee/August-Euler-Straße Der Magistrat wird gebeten, einen öffentlichen Bücherschrank an der Ecke Montgolfier-Allee/August-Euler-Straße zu errichten. Der Ortsbeirat wäre bereit, sich im Falle einer entsprechenden Entscheidung des Magistrats in einem angemessenen Umfang aus seinem Investitionsbudget an den Kosten des Bücherschranks zu beteiligen und Patenschaften für den Bücherschrank zu organisieren. Begründung: Entsprechende Bitten, einen öffentlichen Bucherschrank im Ortsteil Rebstock aufzustellen, liegen aus der örtlichen Bürgerschaft vor. Die vorgeschlagene Stelle ergab sich aus der Beratung eines zurückgestellten Antrags in der Novembersitzung des Ortsbeirates 2. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1039 Antrag vom 19.05.2021, OF 32/2 Antrag vom 14.11.2021, OF 207/2 Aktenzeichen: 66 5
Quietschen der Straßenbahnen auf der Linie 17 in den Kurven Leonardo-da-Vinci-Allee/Am Römerhof und An der Dammheide/Voltastraße verringern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7075 entstanden aus Vorlage: OF 1277/2 vom 31.12.2020 Betreff: Quietschen der Straßenbahnen auf der Linie 17 in den Kurven Leonardo-da-Vinci-Allee/Am Römerhof und An der Dammheide/Voltastraße verringern Der Magistrat wird gebeten, sich mit der VGF in Verbindung zu setzen und diese aufzufordern, einen ausreichenden Turnus für das Schienenbenetzungsfahrzeug auf der Linie 17 sicherzustellen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen seitens der VGF beantworten zu lassen: 1. Wie oft wurde das Schienenbenetzungsfahrzeug im Jahr 2020 auf der Linie 17 eingesetzt? 2. Welcher Turnus ist seitens der VGF vorgesehen? 3. Welche Maßnahmen wurden in der Vergangenheit an den Straßenbahnfahrzeugen selbst vorgenommen, um den Lärm beim Kurvenfahren zu vermindern? 4. Welche weitergehenden technischen Maßnahmen sind grundsätzlich möglich, um die Lärmemissionen der Bahn beim Kurvenfahren zu verringern? 5. Besteht die Möglichkeit, dass die Bürger neben dem Onlinebeschwerdeportal auch einen direkten telefonischen Ansprechpartner bei der VGF bekommen können, um nicht über das traffiQ-Servicecenter gehen zu müssen? Begründung: Anwohner haben seitens traffiQ/VGF auf Nachfrage nur schleppende Informationen zum Einsatz des Schienenbenetzungsfahrzeugs auf der Linie 17 erhalten und wurden darüber hinaus informiert, dass es in der näheren Vergangenheit zu technischen Schwierigkeiten mit dem Fahrzeug kam, sodass es zeitweise nicht eingesetzt werden konnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2122 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 11
Ideen
Keine Ideen gefunden.