Meine Nachbarschaft: Tiroler Straße
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Vorlagen
Signallampe auf der B 43/Gerbermühlstraße stadteinwärts vor der Ampel an der Kreuzung Zum Laurenburger Hof errichten
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5936 entstanden aus Vorlage: OF 1185/5 vom 21.08.2024 Betreff: Signallampe auf der B 43/Gerbermühlstraße stadteinwärts vor der Ampel an der Kreuzung Zum Laurenburger Hof errichten Vorgang: OM 4241/19 OBR 5; ST 964/19 Der Magistrat wird nochmals gebeten, auf der B 43/Gerbermühlstraße stadteinwärts vor der scharfen Linkskurve, nach der direkt die Ampel an der Kreuzung der Straße Zum Laurenburger Hof kommt, eine Signalleuchte zu installieren, die auf die Ampel nach der Kurve hinweist. Die Signalleuchte soll bei Rot der Ampel nach der Kurve den Kraftverkehr warnen, langsam in die Kurve zu fahren. Begründung: Auf der Gerbermühlstraße ist direkt vor der Ampel an der Kreuzung Zum Laurenburger Hof eine scharfe Linkskurve. Steht die Ampel nach der Kurve auf Rot, hält der nachfolgende Kraftverkehr in der Regel direkt nach oder auch in dieser Kurve. Die 65 Meter zwischen Kurve und Ampel stehen daher oft zum Abbremsen nicht zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat, seine in der ST 964 zum Ausdruck gebrachte Haltung zu überdenken. Ein Lichtsignal, ähnlich wie auf der Mörfelder Landstraße stadteinwärts vor dem "Niederräder Kreisel" vor der scharfen Rechtskurve, würde helfen, den Kraftverkehr auf die nachfolgende Ampel aufmerksam zu machen. Quelle: google.de/maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.02.2019, OM 4241 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2019, ST 946 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 145 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1
Aufstellen eines Überholverbotsschilds für Radfahrende auf der Mörfelder Landstraße, Höhe Hausnummer 167
Antrag vom 21.08.2024, OF 1188/5 Betreff: Aufstellen eines Überholverbotsschilds für Radfahrende auf der Mörfelder Landstraße, Höhe Hausnummer 167 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich wäre, auf der Mörfelder Landstraße stadteinwärts, auf Höhe Haus Nr. 167 (direkt hinter der Eisenbahnbrücke), das Schild "Radfahrende überholen verboten" (Zeichen 277.1 StVO: "Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen") aufzustellen. Begründung: An dieser Stelle werden Radfahrer häufig mit unzulässig geringem Abstand von Kraftfahrzeugen überholt, was zu einer erheblichen Gefahrenlage führt. Die Straße ist in diesem Bereich sehr schmal, und das Überholen von Radfahrenden stellt eine Gefahr sowohl für diese als auch für die überholenden Autofahrer dar. Ein Überholverbot würde die Sicherheit der Radfahrer erheblich erhöhen und das Risiko von Unfällen verringern. Angesichts der engen Fahrbahn und der bereits bestehenden Konflikte zwischen Radfahrern und motorisiertem Verkehr ist eine solche Maßnahme dringend erforderlich, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1188/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 11 Die Tagesordnungspunkte 11. und 36. werden gemeinsam beraten. Beschluss: Die Vorlage OF 1188/5 wurde zurückgezogen.
Bahnübergang Stresemannallee und Aussiger Straße sichern
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5773 entstanden aus Vorlage: OF 1166/5 vom 18.06.2024 Betreff: Bahnübergang Stresemannallee und Aussiger Straße sichern Der Magistrat wird gebeten, den Bahnübergang im Bereich Stresemannallee und Aussiger Straße abzusichern. Dies kann u. a. durch ein dauerhaft eingeschaltetes Blinklicht oder durch die Inbetriebnahme einer Ampel geschehen. Ferner wird der Magistrat gebeten, dort Verkehrsspiegel anzubringen. Begründung: Einige Unfälle haben sich am Bahnübergang Stresemannallee und Aussiger Straße ereignet. Aufgrund der Häufung der Vorfälle ist eine unmittelbare Nachbesserung unabdingbar. Häufig gibt es Meldungen und Beobachtungen, dass die Signaleinrichtung nicht oder sehr spät rot aufleuchtet, wenn die Bahn heranfährt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2110 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Das ungeregelte Abstellen von E-Scootern im Bereich der Servicestelle für blinde und sehbehinderte Bürger der Stadt Frankfurt unterbinden
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5782 entstanden aus Vorlage: OF 1179/5 vom 20.06.2024 Betreff: Das ungeregelte Abstellen von E-Scootern im Bereich der Servicestelle für blinde und sehbehinderte Bürger der Stadt Frankfurt unterbinden Der Magistrat wird gebeten, mit geeigneten Maßnahmen dafür zu sorgen, dass im Bereich um die Servicestelle für blinde und sehbehinderte Bürgerinnen und Bürger in der Mörfelder Landstraße 6, und vor allem auf dem Gehweg vom Südbahnhof zur Servicestelle, das ungeregelte Abstellen von E- Scootern unterbunden wird. Begründung: Sehbehinderte Mitarbeitende der Servicestelle bzw. des Blinden- und Sehbehindertenbundes in Hessen e. V. (BSBH) haben im Mai über Behinderungen und Gefährdungssituationen durch ungeregelt abgestellte E-Scooter im genannten Gebiet berichtet. Dabei wurden bis zu sechs (!) E-Scooter gleichzeitig gezählt, die mehrfach den stark frequentierten Fußweg zwischen Südbahnhof Frankfurt und der Landesgeschäftsstelle des BSBH verstellten. Sowohl die seheingeschränkten Mitarbeitenden des BSBH als auch die seheingeschränkten und blinden Besucher der Servicestelle müssen vor den Gefahren, die durch solches Verkehrsrowdytum entstehen, geschützt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1808
Quartiersmanagement für die Heimatsiedlung und nähere Umgebung (Mörfelder Landstraße zwischen RichardStraussAllee, Oppenheimer Landstraße und FritzKisselSiedlung)
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5764 entstanden aus Vorlage: OF 1094/5 vom 06.04.2024 Betreff: Quartiersmanagement für die Heimatsiedlung und nähere Umgebung (Mörfelder Landstraße zwischen Richard-Strauss-Allee, Oppenheimer Landstraße und Fritz-Kissel-Siedlung) Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen des Programms "Aktive Nachbarschaft" ein Quartiersmanagement in der Heimatsiedlung einzurichten. Begründung: Die Heimatsiedlung befindet sich in einem sozialen und strukturellen Wandel, der mit zahlreichen Herausforderungen verbunden ist. Diese Herausforderungen lassen sich in folgende Bereiche zusammenfassen: 1. Sinkende Lebensqualität des Wohnumfelds: - zunehmende Verunreinigung der Siedlung; - Zunahme von Lachgaskonsum und anderen Drogen auf den Freiflächen (inklusive der entsprechenden Verunreinigung); - Verschlechterung der Wohnqualität; - regelmäßig Alkohol trinkende Personen; - Unsicherheit und Ängstlichkeit von Eltern bezüglich der Sicherheit ihrer Kinder auf den Schulwegen; 2. Mangel an sozialen Angeboten und Begegnungsmöglichkeiten: - zu wenig familienbildende Angebote (auch aufgrund mangelnder Räume); - internationale Kulturgruppen, Muttersprachler-Gruppen und Religionsgemeinschaften suchen vergeblich nach Räumlichkeiten; 3. Vandalismus und Kriminalität: - die Heimatsiedlung ist vermehrt Vandalismus ausgesetzt; - das Seniorenheim des Frankfurter Verbands für Alten- und Behindertenhilfe e. V. ist wiederholt Ziel von Einbrüchen und Vandalismus durch Obdachlose und Jugendliche geworden; - der ASP Wildgarten erfährt zunehmend Vandalismus (Einbrüche auf dem Gelände, Zerstörung von Anpflanzungen/Bewuchs, Sachbeschädigung); 4. fehlende kulturelle Angebote: - viele Familien haben aufgrund fehlender Mobilität und fehlender finanzieller Ressourcen keinen Zugang zu kulturellen Angeboten außerhalb der Siedlung; - keine existierenden Vereinsstrukturen (Sport, Kultur, Bildung, Soziales); 5. Bedarf an Nachhilfeangeboten: Es besteht ein Bedarf an Nachhilfeangeboten, insbesondere an Angeboten, die über Bildung und Teilhabe (BUT) finanziert werden können; 6. weitere Herausforderungen: Die oben genannten Punkte sind nur ein Teil der Probleme, die im genannten Einzugsgebiet vorhanden sind. Sie verdeutlichen jedoch den dringenden Bedarf an einem Quartiersmanagement im Einzugsgebiet. Ein Quartiersmanagement kann die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner in vielfältiger Weise verbessern, indem es - als niedrigschwelliger Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger fungiert (Ohr und Auge ist das Quartier); - die Vernetzung zwischen den verschiedenen Akteuren im Stadtteil stärkt (Bürger/Gewerbe/Bildungseinrichtungen/Kirche/Sport/Wohnungswirtschaft/städtische Einrichtungen/Polizei/Vereinswesen/Kinder/Jugend/Senioren) und das bürgerliche Engagement fördert; - das Vereinswesen (Sport, Kultur, Sozial, Bildung) fördert und stärkt, das maßgeblich zu einem stabilen Miteinander im Stadtviertel beiträgt; - die Sauberkeit und Sicherheit im Quartier erhöht; - soziale Angebote und Begegnungsmöglichkeiten fördert; - kulturelle Aktivitäten organisiert; - die Vernetzung zwischen den verschiedenen Akteuren im Stadtteil stärkt; - zur Stärkung des nachbarschaftlichen Zusammenhalts beiträgt; - die Identifikation der Bewohnerinnen und Bewohner mit ihrem Stadtteil fördert; - zu einer nachhaltigen und sozial gerechten Entwicklung der Siedlung beiträgt. Die Einführung eines Quartiersmanagements in der Heimatsiedlung ist ein wichtiger Schritt, um die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner zu verbessern und die Siedlung zu einem attraktiven und lebenswerten Stadtteil zu gestalten. Ein Quartiersmanagement unterstützt existierende Vereinsstrukturen Kraft seiner Rolle und fördert damit Integration. Es könnte die Organisation und Finanzierung von Nachhilfeangeboten unterstützen. Diese Anregung ist eine Forderung des Stadteilarbeitskreises Sachsenhausen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1755
Koordination zukünftiger Straßenbauprojekte - Verkehrschaos vermeiden!
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5765 entstanden aus Vorlage: OF 1133/5 vom 10.05.2024 Betreff: Koordination zukünftiger Straßenbauprojekte - Verkehrschaos vermeiden! Der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass bei zukünftigen Straßenbauprojekten bereits im Vorfeld der jeweiligen Maßnahmen eine Abstimmung zwischen den zuständigen Fachämtern und dem Ortsbeirat stattfindet. Insbesondere ist die Terminplanung besser zu koordinieren, sodass eine Anhäufung von Verkehrsbeeinträchtigungen, wie sie derzeit im Stadtteil Sachsenhausen in geballter Form anzutreffen sind, vermieden wird. Ziel muss es dabei sein, die Beeinträchtigungen durch Straßenbaumaßnahmen im Ortsbezirk 5 für Bewohner, Verkehrsteilnehmer sowie Gewerbetreibende und deren Kunden so gering wie möglich zu halten. Begründung: Derzeit kommt es im Stadtteil Sachsenhausen durch - die Sperrung der Textorstraße, - die Sperrung der Oppenheimer Landstraße, - Bauarbeiten in der Schweizer Straße sowie unangekündigte Gleisbauarbeiten zwischen Hedderichstraße und Textorstraße sowie - Bauarbeiten auf dem Gelände der ehemaligen Shell-Tankstelle in der Mörfelder Landstraße und eine damit einhergehende Reduzierung der Fahrstreifen am Wendelsplatz zu erheblichen Verkehrsbehinderungen. Für eine derartige Anhäufung von parallel zueinander stattfindenden Straßenbaumaßnahmen und die damit verbundenen Beeinträchtigungen für Bewohner, Verkehrsteilnehmer sowie Gewerbetreibende und deren Kunden haben die Betroffenen keinerlei Verständnis. Zwar sind all diese Maßnahmen notwendig, doch hätte man diese problemlos zeitlich entzerren können. Erschwerend kam Ende Mai dieses Jahres die Mainkaisperrung für die Zeit der Fußball-EM und der darauffolgenden Sommerferien hinzu, welche zusätzlich weitere erhebliche Belastungen für den Stadtteil Sachsenhausen in Form von Ausweichverkehr nach sich ziehen wird. Damit geht zudem ein erheblicher Anstieg von Feinstaub- und CO2-Emissionen einher, die der Magistrat mit seiner Verkehrspolitik doch vorgeblich reduzieren will. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2164 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Bereich der Kindertagesstätten in der Stresemannallee
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5778 entstanden aus Vorlage: OF 1173/5 vom 18.06.2024 Betreff: Bereich der Kindertagesstätten in der Stresemannallee Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der beiden Kindertagesstätten (Oster-Kindertagesstätte, Kita Wolkentanz der BVZ GmbH) in der Stresemannallee 61 bis 73 die Straße mit entsprechenden Piktogrammen und Schildern "Vorsicht Kinder" deutlich zu kennzeichnen. Dort befindet sich auch der Spielplatz Wildgarten. Da dieser Bereich während der Mainkaisperrung gleichzeitig Teil der Umleitungsstrecke für den Schwerlastverkehr ist, sollten die Maßnahmen schnellstmöglich umgesetzt werden. Begründung: Die gut ausgebaute Stresemannallee ist eine viel befahrene Strecke des Pendlerverkehrs und Teil der Umgehungsroute für den Schwerlastverkehr während der Mainkaisperrung - mitten durch ein Wohngebiet. Hier leben viele Familien. Im Bereich Stresemannallee 61 bis 73 befinden sich zwei Kindertagesstätten und der inklusive Abenteuerspielplatz Wildgarten. Anwohner beschweren sich, dass Autofahrer im Bereich der Kindertagesstätten und des Spielplatzes oft viel zu schnell unterwegs sind und Kinder dadurch gefährdet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2043 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Mehr Sicherheit für Kinder an der Textorschule - Schutz vor Rasern in der Tempo30Zone
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5766 entstanden aus Vorlage: OF 1136/5 vom 21.05.2024 Betreff: Mehr Sicherheit für Kinder an der Textorschule - Schutz vor Rasern in der Tempo-30-Zone Der Magistrat wird gebeten, vor den Eingängen der Textorschule mit Schildern und auf der Gutzkowstraße und der Oppenheimer Landstraße mit Piktogrammen auf Kinder hinzuweisen. Auf der Oppenheimer Landstraße gibt es lediglich Piktogramme in der Nähe der Kita, Oppenheimer Landstraße 3. Oppenheimer Landstraße - Eingang zur Textorschule Gutzkowstraße - Eingang zur Textorschule Fotos: p rivat Begründung: Die Gutzkowstraße ist vor der Textorschule relativ breit. Das hat zur Folge, dass Autofahrer, die sich zuvor wegen Staus und der Enge der Straße oft an das geforderte Tempo 30 hielten, nun durchstarten. Es ist vielen Autofahrern anscheinend nicht bewusst, dass sie sich vor einer Grundschule befinden. Schulkinder und Pendler sind morgens oft gleichzeitig unterwegs. Das hohe Verkehrsaufkommen sorgt zusätzlich für eine Gefährdung der Kinder. Geschwindigkeitskontrollen werden nicht durchgeführt. Es gibt weder Markierungen noch Schilder, die Autofahrer auf eine Schule hinweisen. Da Zebrastreifen in Tempo-30-Zonen nicht erlaubt sind, sollte die Stadt an den Eingängen zur Grundschule zumindest mit deutlich gekennzeichneten Schwellen und Piktogrammen für die Sicherheit der Kinder sorgen. Grundsätzlich ist darüber nachzudenken, wie Schulwege für den Autoverkehr gut sichtbar markiert werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2108 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Bushaltestelle „Wendelsplatz“: Entfernung der Container auf dem Gehweg
Antrag vom 21.06.2024, OF 1167/5 Betreff: Bushaltestelle "Wendelsplatz": Entfernung der Container auf dem Gehweg Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, an der Haltestelle Wendelsplatz (Busse 30 und M36 Richtung Sachsenhausen Hainer Weg, 652 Richtung Gravenbruch und 653 Richtung Neu-Isenburg Gewerbegebiet Ost) folgende Maßnahmen zu ergreifen, um den Gehweg am Carolusbrunnen ausreichend breit und auch für Personen mit Bewegungseinschränkung nutzbar zu machen: - Ersatzlose Entfernung des privaten Altkleidercontainers - Änderung der Anordnung der beiden Glascontainer, so dass mehr restliche Gehwegbreite verbleibt. Begründung: Die derzeitige Anordnung der Altkleider- und Altglascontainer verengt den Gehweg am Carolusbrunnen auf weniger als 1,50 Meter für Passanten, die aus der Richtung Kranichsteiner Straße kommen und zur Bushaltestelle wollen. Außerdem müssen sie die Schwelle am Carolusbrunnen zu passieren, siehe Foto. Menschen mit Bewegungseinschränkung, die die Schwelle nicht passieren können, werden dadurch zu einem für sie aufwändigen Umweg Richtung Mörfelder Landstraße gezwungen. Auf dem wenig ansehnlichen Wendelsplatz bliebe damit noch eine ästhetisch ansprechende Stelle erhalten, bzw. würde wiederhergestellt. Bild: Privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 1167/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1167/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); Linke (= Enthaltung)
Baumanpflanzungen in der Mörfelder Landstraße zwischen den Hausnummern 265 bis 275
Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5611 entstanden aus Vorlage: OF 1131/5 vom 25.04.2024 Betreff: Baumanpflanzungen in der Mörfelder Landstraße zwischen den Hausnummern 265 bis 275 Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem zwischen Fahrbahn und Fußweg befindlichen Streifen in der Mörfelder Landstraße zwischen den Anwesen Nr. 265 bis 275 auf der südlichen Seite Baumanpflanzungen vorzunehmen. Begründung: Dieser Streifen kann für zusätzliche Baumanpflanzungen genutzt werden. Wie auf dem Foto ersichtlich, ist dort bereits ein Baum gepflanzt. Die Reihe sollte komplettiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2073 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1184 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sachsenhausen: Aufpflasterung der Einmündungen auf die Kennedyallee zwischen Stresemannallee und OttoHahnPlatz
Antrag vom 22.05.2024, OF 1128/5 Betreff: Sachsenhausen: Aufpflasterung der Einmündungen auf die Kennedyallee zwischen Stresemannallee und Otto-Hahn-Platz Der Magistrat wird gebeten, die Überfahrten im Verlauf der Kennedyallee stadteinwärts an den Einmündungen Thorwaldsenstraße und Tischbeinstraße sowie stadtauswärts an der Rubensstraße und Schreyerstraße auf zupflastern. Begründung: Die Überfahrten Rubensstraße und Tischbeinstraße stadteinwärts sowie Rubensstraße und Schreyerstraße stadtauswärts im Verlauf der Kennedyallee sind auf Grund des Höhenunterschiedes für den Radverkehr gefährlich. Eine Aufpflasterung würde den Radverkehr sicherer machen und auch eine Verbesserung für den Fußverkehr bewirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 1128/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 1128/5 wurde zurückgezogen.
Umrüsten von Gasleuchten: Mangelhafte Beleuchtung berücksichtigen, Beleuchtung in der Schwanthalerstraße endlich verbessern
Anregung vom 26.04.2024, OA 461 entstanden aus Vorlage: OF 1056/5 vom 11.03.2024 Betreff: Umrüsten von Gasleuchten: Mangelhafte Beleuchtung berücksichtigen, Beleuchtung in der Schwanthalerstraße endlich verbessern Vorgang: B 73/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. bei der Umrüstung von Gasleuchten nicht nur die Standsicherheit der Gasleuchten, sondern auch die mangelhafte Beleuchtung einzelner Straßen zu berücksichtigen und die Umrüstung der Gaslaternen in der Schwanthalerstraße, insbesondere zwischen Oppenheimer Landstraße und Holbeinstraße, vorzuziehen. Die Verkehrssicherheit und Nutzbarkeit der Gehwege durch ausreichende Beleuchtung muss sichergestellt sein, da dieser Bereich auch ein Schulweg ist; 2. dem Ortsbeirat Auskunft zu den Ergebnissen der Standsicherheitsprüfung der Gasleuchten im Frankfurter Süden zu geben . Begründung: Die Straßenbeleuchtung in der Schwanthalerstraße ist insbesondere zwischen Oppenheimer Landstraße und Holbeinstraße völlig unzureichend. Dies betrifft vor allem die Gehwege. Der Boden ist bei der Beleuchtung kaum zu sehen, Hindernisse und eventuelle Stolperfallen können nicht wahrgenommen werden. Dies ist für ältere Menschen unzumutbar und gefährlich. Manche Anwohner sind mittlerweile mit Taschenlampen unterwegs. Es muss für Fußgänger möglich sein, sich auch bei Dunkelheit gefahrlos im öffentlichen Raum zu bewegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.02.2024, B 73 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1549 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 237 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 30.04.2024 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 03.06.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 461 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4783, 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 03.06.2024 Aktenzeichen: 66-0
Sachsenhausen: Aufpflasterung der Einmündungen Kennedyallee zwischen Stresemannallee und OttoHahnPlatz
Antrag vom 10.04.2024, OF 1096/5 Betreff: Sachsenhausen: Aufpflasterung der Einmündungen Kennedyallee zwischen Stresemannallee und Otto-Hahn-Platz Der Magistrat wird gebeten, die Überfahrten im Verlauf der Kennedyallee stadteinwärts zwischen Thorwaldsenstraße und Tischbeinstraße sowie stadtauswärts an Rubensstraße und Schreyerstraße aufzupflastern. Begründung: Die Überfahrten Rubensstraße und Tischbeinstraße stadteinwärts sowie Rubensstraße und Schreyerstraße stadtauswärts im Verlauf der Kennedyallee sind auf Grund des Höhenunterschiedes für den Radverkehr gefährlich. Eine Aufpflasterung würde den Radverkehr sicherer machen und auch eine Verbesserung für den Fußverkehr bewirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 1096/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1096/5 wurde zurückgezogen.
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Gestaltung des Riedhofkreisels
Antrag vom 10.04.2024, OF 1082/5 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Gestaltung des Riedhofkreisels Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Kreuzungsbereich der Stresemannallee/Mörfelder Landstraße einschließlich des sog. Riedhofkreisels ist unter Einbeziehung interessierter Bürgerinnen und Bürger bei der Planung neu zu gestalten. Hierfür sind ausreichende Mittel in den Etat der Stadt Frankfurt aufzunehmen. Begründung: Der Wunsch nach einer Neugestaltung des Kreuzungsbereiches Mörfelder Landstraße/Stresemannallee in Sachsenhausen (sog. "Riedhofkreisel") wird seit Jahren vehement von den Bürgerinnen und Bürgern des Stadtteils geäußert. Auch der Ortsbeirat 5 hat sich wiederholt dafür ausgesprochen. In der ST 302 vom 17.02.2020 begrüßt der Magistrat dieses Anliegen ausdrücklich, teilt jedoch mit, dass die Maßnahme bislang nicht in das Arbeitsprogramm des Magistrats aufgenommen wurde, entsprechend also auch noch keine Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden können. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Etatanregung EA 183 2024 Die Vorlage OF 1082/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Mehr Sicherheit für Kinder an der Kreuzung Mörfelder Landstraße/Oppenheimer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5319 entstanden aus Vorlage: OF 1005/5 vom 05.02.2024 Betreff: Mehr Sicherheit für Kinder an der Kreuzung Mörfelder Landstraße/Oppenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Sicherheit für die Fußgängerinnen und Fußgänger an der Kreuzung Mörfelder Landstraße/Oppenheimer Landstraße zu verbessern. Insbesondere sind durch geeignete Maßnahmen sichere Querungsmöglichkeiten über die Mörfelder Landstraße zu schaffen. Dieser Bereich ist als Schulweg klassifiziert. Begründung: Der Bereich Mörfelder Landstraße/Oppenheimer Landstraße ist ein Einfallstor für den Pendlerverkehr und entsprechend stark frequentiert - vor allem morgens, wenn die Schulkinder aus dem Sachsenhäuser Süden auf dem Weg zu ihren Schulen in Sachsenhausen-Nord unterwegs sind. Leider kommt es immer wieder vor, dass Autofahrer die Kreuzung überqueren, wenn die Ampel für den Fußverkehr Grün zeigt. Außerdem gibt es immer wieder Probleme mit dem Abbiegeverkehr. Auf querende Fußgänger wird oft nicht geachtet. Der Schutz der Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere der Schulkinder, muss hier im Vordergrund stehen. Die Stadt sollte hier dringend tätig werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2024, ST 1342 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1
Keine Sperrung des nördlichen Mainufers - keine zusätzlichen Belastungen für Sachsenhausen
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5329 entstanden aus Vorlage: OF 1042/5 vom 26.02.2024 Betreff: Keine Sperrung des nördlichen Mainufers - keine zusätzlichen Belastungen für Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, während der großen Umbauarbeiten im Bereich des Knotenpunkts Holbein-, Burnitz-, Nell-Breuning-, Hedderichstraße sowie Oppenheimer Landstraße (Holbeinkreisel) und im Bereich Textorstraße, Darmstädter Landstraße und Lokalbahnhof das nördliche Mainufer nicht erneut zu sperren. Begründung: Während des Umbaus im Kreuzungsbereich Textorstraße/Darmstädter Landstraße werden über mehrere Monate Straßenabschnitte gesperrt bzw. die Anzahl der befahrbaren Fahrbahnen reduziert. Dies wird zwangsläufig zu einer Verlagerung des Verkehrs in die umliegenden Wohnstraßen führen. Außerdem werden die Straßenbahnlinien während der Bauzeit unterbrochen, was auch dazu führt, dass die Bürger vermehrt auf das Auto umsteigen müssen. Hinzu kommt die Baustelle im Bereich des neuen Holbeinkreisels. Zuletzt haben täglich rund 14.700 Autos und 1.700 Radfahrer den Knotenpunkt von Holbein-, Burnitz-, Nell-Breuning- und Hedderichstraße sowie Oppenheimer Landstraße genutzt - Tendenz steigend. Diese Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer müssen sich jetzt neue Routen suchen. Dies führt zu einer erheblichen Mehrbelastung in den umliegenden Wohnstraßen. Unter diesen Umständen ist eine erneute Sperrung des nördlichen Mainufers den Menschen in Sachsenhausen nicht zuzumuten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1534 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Taubenfüttern an der Haltestelle „Stresemannallee Bahnhof“ nicht nur verbieten, sondern auch kontrollieren
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5331 entstanden aus Vorlage: OF 1044/5 vom 28.02.2024 Betreff: Taubenfüttern an der Haltestelle "Stresemannallee Bahnhof" nicht nur verbieten, sondern auch kontrollieren Der Magistrat wird gebeten, das Taubenfüttern nicht nur durch das Aufstellen von Schildern zu verbieten, sondern auch an Hotspots wie der Haltestelle "Stresemannallee Bahnhof" zu kontrollieren. Begründung: Wie schon mehrfach in Anträgen gefordert, wird das Taubenfüttern leider nicht unterlassen. Hinzu kommt, dass Ratten sich wegen des "Gratisfutters" vermehrt an diesen Futterplätzen ansiedeln und somit eine nicht unerhebliche Gefahr für die Gesundheit darstellen. Die Erfahrung hat leider gezeigt, dass das Auslegen von Futter trotz Verbotsschildern nicht unterlassen wird. Deshalb ist es angebracht, durch Ordnungskräfte Kontrollen durchzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1294 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1
Schienenersatzverkehr zwischen Lokalbahnhof und Südbahnhof während des Umbaus der Straßenbahnhaltestelle „Lokalbahnhof/Textorstraße“ einrichten
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5338 entstanden aus Vorlage: OF 1053/5 vom 29.02.2024 Betreff: Schienenersatzverkehr zwischen Lokalbahnhof und Südbahnhof während des Umbaus der Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof/Textorstraße" einrichten Der Magistrat wird gebeten, mit der VGF in Kontakt zu treten, um einen Schienenersatzverkehr (SEV) während der Bauzeit der Haltestelle einzurichten. Voraussichtlich ab Anfang April dieses Jahres wird die Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof/Textorstraße" mehrere Monate beidseitig barrierefrei ausgebaut. Während der Bauzeit ist der Bereich zwischen Darmstädter Landstraße und Martin-May-Straße für den gesamten Verkehr gesperrt. Laut Auskunft des ASE vom 23. Februar 2024 in der Sitzung des Ortsbeirats 5, wird im Zuge dessen kein SEV der VGF zwischen Lokal- und Südbahnhof eingerichtet. Fahrgäste sollen dann die S-Bahn vom Lokalbahnhof zum Südbahnhof nutzen und umgekehrt. Begründung: Für viele ältere und behinderte Menschen stellt dies eine große Herausforderung dar, zunächst einmal von der Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof" einen längeren Weg zur S-Bahn zu laufen, wo des Öfteren die Rolltreppen nicht funktionieren, um dann eine Station zum Südbahnhof zu fahren, wo die gleichen Probleme vorhanden sind. Ebenso für Schülerinnen und Schüler, die ihren sicheren Schulweg per Straßenbahn unterbrechen müssen. Um diese Probleme gar nicht erst aufkommen zu lassen, wäre es zielführend, hier einen SEV einzurichten. Entweder - Variante 1: Busverkehr von Stadtgrenze/Oberrad über die Offenbacher Landstraße/Mühlberg/Mörfelder Landstraße/Schweizer Straße/Südbahnhof und zurück oder - Variante 2: Busverkehr von Haltestelle "Lokalbahnhof" über Darmstädter Landstraße/Mörfelder Landstraße/Schweizer Straße/Südbahnhof und zurück. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1060 Aktenzeichen: 92-1
Martin-Buber-Schule - Schulweg sichern, Verkehrschaos verhindern und den Ortsbeirat einbeziehen
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5341 entstanden aus Vorlage: OF 1057/5 vom 13.03.2024 Betreff: Martin-Buber-Schule - Schulweg sichern, Verkehrschaos verhindern und den Ortsbeirat einbeziehen Der Magistrat wird gebeten, im Zusammenhang mit der Auslagerung und dem Neubau der Martin-Buber-Schule die folgenden Punkte zu beachten und umzusetzen: 1. Der vorhandene Verbindungsweg vom Lerchesberg (Wartegässchen/Letzter Hasenpfad) in Richtung Sachsenhäuser Landwehrweg ist zu beleuchten und zu befestigen, damit er als offizieller Schulweg anerkannt werden kann. 2. Solange dieser Verbindungsweg nicht zum Schulweg ausgebaut worden ist, ist ein Schulbus für die Schülerinnen und Schüler, deren Schulweg mehr als zwei Kilometer beträgt, einzurichten. 3. Für den Bereich Großer und Mittlerer Hasenpfad sowie für die daran angrenzenden Straßen ist ein Verkehrskonzept zu erarbeiten, um den zusätzlichen Verkehr schnell abfließen zu lassen. Aus diesem soll nachvollziehbar hervorgehen, wie der zusätzliche Verkehr schnell abfließen kann, ohne zusätzliche Staus zu erzeugen. Insbesondere ist darzulegen, wie die Ampelschaltungen an der Einmündung in die Mörfelder Landstraße so gestaltet werden können , dass zusätzliche Staus vermieden werden. 4. Am Interimsstandort ist eine Kiss-and-ride-Zone einzurichten. 5. Die komplette Vorlage zur Gestaltung der beiden Schulhöfe am Interimsstandort ist dem Ortsbeirat unverzüglich zuzuleiten. Begründung: Der Weg zwischen dem Lerchesberg und dem Sachsenhäuser Landwehrweg wird nicht als offizieller Schulweg anerkannt, obwohl er eine schnelle Verbindung darstellt und gerne von den Schülern der Martin-Buber-Schule benutzt wird. Gemäß § 161 Hessisches Schulgesetz haben Grundschüler, deren kürzester Schulweg mehr als zwei Kilometer beträgt, einen Anspruch auf kostenlose Beförderung. Vorrangig sollen diese Schüler auf öffentliche Verkehrsmittel verwiesen werden. Ist deren Benutzung nicht zumutbar, können die Schulträger, in Frankfurt der Magistrat, Schulbusse einsetzen (Abs. 4). Vorliegend ist die Benutzung mit öffentlichen Verkehrsmitteln den Grundschülern nicht zumutbar. Gemäß den Fahrtzeitangaben des RMV dauert der Schulweg vom Lerchesberg zum Interimsstandort der Martin-Buber-Schule im Großen Hasenpfad unter Benutzung der Buslinie 35 und Umstieg in die S-Bahn (Haltestelle "Louisa Bahnhof") oder Umstieg am Riedhof in die Straßenbahn fast 40 Minuten. Daher ist ein Schulbus einzurichten. Durch die Verlagerung der Schule ist in diesem Bereich mit einem deutlich erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen. Ein Verkehrskonzept mit Aussagen zu den Ampelschaltungen an den Einmündungen zur Mörfelder Landstraße ist im Interesse der dort wohnenden Bevölkerung kurzfristig vorzulegen. Um Staus und gefährliche Situationen in den Wohnstraßen Großer Hasenpfad und Mittlerer Hasenpfad zu vermeiden, ist am Schuleingang eine Kiss-and-ride-Zone zu schaffen und entsprechend auszuschildern. So kann die ansonsten sehr angespannten Verkehrssituationen vor Ort abgemildert werden. Die endgültige Entscheidung über die Schulhofgestaltung obliegt den Ortsbeiräten. Der Ortsbeirat ist deshalb vollumfänglich zu unterrichten und einzubinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Benennung des Stadions an der Mörfelder Landstraße 362
Anregung an den Magistrat vom 26.01.2024, OM 5053 entstanden aus Vorlage: OF 981/5 vom 28.12.2023 Betreff: Benennung des Stadions an der Mörfelder Landstraße 362 Vorgang: OM 5985/20 OBR 5; ST 1475/20 Der Magistrat als Eigentümerin des 1925 als Waldstadion erbauten Stadions im Stadtwald (Mörfelder Landstraße 362) wird gebeten, 1. Auskunft darüber zu erteilen, was aus der Anregung des Ortsbeirates 5 vom 15.05.2020, OM 5985, das Stadion in "Waldstadion" zu benennen, geworden ist. Wann wurde die Bitte des Ortsbeirates über die Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für Projektentwicklung mbH an die Eintracht Frankfurt Fußball AG herangetragen? Was wurde seitens der Eintracht Frankfurt Fußball AG hierzu erklärt? 2. mitzuteilen, wie der Name des Stadions derzeit lautet und ob eine erneute Umbenennung ansteht; 3. mitzuteilen, ob und wann entschieden wurde, dass der Ortsbeirat 5 bei einer etwaigen Umbenennung der öffentlichen Einrichtung "Waldstadion" nicht beteiligt werden soll bzw. die Stadtverordnetenversammlung die Benennung an sich zieht. Begründung: Der Ortsbeirat 5 hat mit seiner Anregung vom 15.05.2020, OM 5985, den Magistrat dazu aufgefordert, sich für die Benennung des Stadions an der Mörfelder Landstraße 362 in "Waldstadion", spätestens zum hundertjährigen Jubiläum 2025, einzusetzen. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 21.08.2020, ST 1475, dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass der Stadionmietvertrag u. a. vorsieht, dass die Eintracht Frankfurt Fußball AG die Vermarktungsrechte am ehemaligen Waldstadion erhält; hierzu zählt insbesondere die Vermarktung des Namensrechts. Die Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für Projektentwicklung mbH soll die Anregung des Ortsbeirates an die Eintracht Frankfurt Fußball AG herantragen. Über die Gespräche wurde dem Ortsbeirat 5 nicht mehr berichtet, sodass eine erneute Nachfrage angezeigt ist. Darüber hinaus besteht Unklarheit darüber, wie der offizielle Name der öffentlichen Einrichtung des Stadions an der Mörfelder Landstraße 362 lautet. Von 2005 bis 2020 wurde das traditionelle Waldstadion, welches 1925 anlässlich der in Frankfurt stattfindenden Arbeiter-Olympiade eröffnet wurde, als Commerzbank Arena betitelt. Eine Bezeichnung, die von den Fans der Eintracht und im alltäglichen Sprachgebrauch der Stadt nie angekommen ist. Seit 2020 soll es Deutsche Bank Park genannt werden. Das Waldstadion mit seiner wechselvollen, knapp hundertjährigen Geschichte gehört zum unverzichtbaren kulturellen Erbe der Stadt Frankfurt. Mit der offiziellen Rückbenennung kann ein Zeichen gesetzt werden für Tradition und gegen die maßlose Kommerzialisierung des Profifußballs. Zumal die Deutsche Bank aufgrund diverser Steuervergehen und Rechtsverstöße wohl kaum als Vorbild für den sportlichen Fair-Play-Gedanken taugt. Darüber hinaus möchte der Ortsbeirat 5 Auskunft darüber erhalten, wie der Magistrat eine Beteiligung des Ortsbeirates 5 bei einer etwaigen Umbenennung des Stadions sicherstellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.05.2020, OM 5985 Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2020, ST 1475 Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1386 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-9
Barrierefreie Ausstattung des Kreuzungsbereichs Mörfelder Landstraße und Darmstädter Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 26.01.2024, OM 5055 entstanden aus Vorlage: OF 984/5 vom 03.01.2024 Betreff: Barrierefreie Ausstattung des Kreuzungsbereichs Mörfelder Landstraße und Darmstädter Landstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Kreuzungsbereich Mörfelder Landstraße und Darmstädter Landstraße sowie den Eingangsbereich der Geschäftsräume des Blinden- und Sehbehindertenbund Hessen e. V. (BSBH) barrierefrei umzugestalten. Begründung: Der gesamte Kreuzungsbereich Mörfelder Landstraße und Darmstädter Landstraße samt Verkehrsinseln ist nicht barrierefrei. Auf der Mörfelder Landstraße 6 bis 8 befinden sich die Geschäftsräume des Blinden- und Sehbehindertenbundes Hessen e. V. (BSBH). Für ihre Klienten ist es schwierig und gefährlich, diese Geschäftsräume aufzusuchen. Deshalb muss eine nachträgliche barrierefreie Ausstattung des Kreuzungsbereichs an der Mörfelder Landstraße und Darmstädter Landstraße erfolgen. Die Umsetzung soll insbesondere Bodenindikatoren für Blinde und ein Bodenleitsystem umfassen, um die Sicherheit und Mobilität von Menschen mit Sehbehinderung zu gewährleisten. Des Weiteren sollen die Lichtsignalanlagen im genannten Kreuzungsbereich dringend mit Anforderungstastern sowie Zusatzfunktionen ausgestattet werden. Diese Zusatzfunktionen sollen das Auffinden der Signale und Freigabesignale sowie Vibratoren umfassen, um auch für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen eine sichere Überquerung zu ermöglichen. Im Kreuzungsbereich sollen die Mittelinseln, die teilweise abgesenkt sind, so umgebaut werden, dass sehbehinderte Menschen sie besser erkennen können. Dazu sollen Überquerungsstellen auf den Inseln angelegt und ein Blindenleitsystem installiert werden. Des Weiteren werden dringend Bodenindikatoren zum Auffinden des Eingangsbereiches der Geschäftsräume des Blinden- und Sehbehindertenbund Hessen benötigt. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wäre nicht nur ein bedeutender Schritt in Richtung Barrierefreiheit, sondern auch ein Schritt für die Inklusion und Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer in diesem stark frequentierten Straßenraum. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1037 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1
Attraktivität der Buslinie 64 erhöhen
Antrag vom 07.01.2024, OF 821/2 Betreff: Attraktivität der Buslinie 64 erhöhen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge in Zusammenarbeit mit den städtischen Verkehrsbetrieben prüfen und berichten, ob es möglich ist, die Buslinie 64 über den Baseler Platz hinaus zu verlängern über Museumsufer - Schulstraße - Elisabethenstraße bis zum Lokalbahnhof, womit das Museumsufer ebenso wie das Krankenhaus Sachsenhausen endlich einen akzeptablen ÖPNV-Anschluß bekämen, der auch für alte und gehbehinderte Menschen außerordentlich vorteilhaft wäre. Begründung: Das Museumsufer und das Krankenhaus Sachsenhausen sind aus den Stadtteilen nördlich des Mains extrem schlecht mit dem ÖPNV erreichbar, insbesondere für Menschen, die gehbehindert sind oder sich auch altersbedingt mit weiten Fußwegen schwer tun. Die Wege von der U-Bahn-Station Schweizer Platz und den Tramhaltestellen Schweizer/Gartenstraße, Otto-Hahn-Platz und Stresemannallee sind von allen Museen am Schaumainkai nur über längere Fußwege zu erreichen. Dies gilt verstärkt bei schlechtem Wetter. Da der 64er auch den Hauptbahnhof anfährt, wäre er auch die Verbindung der Wahl für auswärtige Museumsbesucher, die dort mit der S-Bahn ankommen. Zusätzlicher Vorteil der verlängerten Linie wäre ein direkter Anschluß an den Universitätscampus Westend für Studenten, Lehr- und Hilfskräfte, die in Sachsenhausen wohnen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 821/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 821/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Rückbau der Bordsteinerhöhung „Frankfurter Hut“ entlang der Isenburger Schneise
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4724 entstanden aus Vorlage: OF 911/5 vom 02.10.2023 Betreff: Rückbau der Bordsteinerhöhung "Frankfurter Hut" entlang der Isenburger Schneise Der Magistrat wird gebeten, die neu angebrachten Bordsteinerhöhungen "Frankfurter Hut" entlang der Isenburger Schneise wieder zu entfernen, bis für den gesamten Bereich ein ganzheitliches Verkehrskonzept vorliegt. Alternativ sind die Bordsteinerhöhungen durch solche mit geringerer Höhe auszutauschen, damit Autos dort parken können. Begründung: Die Bordsteinerhöhungen "Frankfurter Hut" wurden errichtet, ohne den Ortsbeirat zu informieren. Das Areal von der Mörfelder Landstraße in Richtung Isenburger Schneise dient als dringend benötigte Ausweichparkfläche bei Fußballspielen, Konzerten und dem Wäldchestag. Ein Wegfall dieses Areals bedeutet ein Verschieben des Verkehrs Richtung Niederrad. Ein ganzheitliches Verkehrskonzept ist dringend erforderlich. Bis dahin sind die Bordsteinerhöhungen zurückzubauen. (Bildquelle: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 540 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-0
Sauberkeit im Bereich der beiden Brückenüberführungen in der Oppenheimer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4733 entstanden aus Vorlage: OF 958/5 vom 01.11.2023 Betreff: Sauberkeit im Bereich der beiden Brückenüberführungen in der Oppenheimer Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, in dem Bereich unter den beiden Eisenbahnbrücken in der Oppenheimer Landstraße regelmäßig Straßenreinigungen und Kontrollen hinsichtlich der dort abgestellten, offensichtlich herrenlosen Kraftfahrzeuge durchzuführen. Begründung: Der obige Bereich befindet sich in einem bedauernswerten, stark verwahrlosten und verschmutzten Zustand. Dort befinden sich Müllansammlungen wie Pizza-Kartons und alte Zeitungen sowie zerstörte Glasflaschen. An den Brückenpfeilern befindet sich Unkrautwuchs. Es sind dort ebenfalls jede Menge Altlaubansammlungen, die zu einer Sturzgefahr für Fußgänger führen. Weiterhin ist festzustellen, dass der Platz unter den Brücken zum Abstellplatz für herrenlose Kraftfahrzeuge genutzt wird. Ein solcher Zustand ist für die Passanten nicht hinnehmbar und beeinträchtigt dort auch das Aufenthaltsgefühl. Rückfragen bei der FES und der Deutschen Bahn Service AG haben leider nicht zum Erfolg geführt. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 691 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-2
Anforderungssignal Nell-Breuning-Straße
Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4662 entstanden aus Vorlage: OF 921/5 vom 02.10.2023 Betreff: Anforderungssignal Nell-Breuning-Straße Der Magistrat wird gebeten, die Einrichtung zur Anforderung des Grünsignals der Lichtsignalanlage in der Nell-Breuning-Straße so einzustellen, dass das Anforderungssignal sicher auch von Radfahrenden ausgelöst wird. Begründung: Die Lichtsignalanlage der Nell-Breuning-Straße/Ecke Oppenheimer Landstraße schaltet nur bei Bedarf auf Grün. Der Empfänger für das Anforderungssignal ist auf einem Ampelmast montiert. Der Empfänger ist offenbar nicht korrekt kalibriert, da das Signal von Radfahrenden meist nicht ausgelöst wird. Radfahrende müssen dann die Kreuzung bei Rotlicht queren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 220 Aktenzeichen: 32-1
Südbahnhof gegen Überflutung durch Starkregen schützen
Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4655 entstanden aus Vorlage: OF 900/5 vom 28.08.2023 Betreff: Südbahnhof gegen Überflutung durch Starkregen schützen Der Magistrat wird gebeten, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn AG baldmöglichst alle erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten, um den Südbahnhof bei Unwetter gegen Überflutung zu schützen. Begründung: Der Südbahnhof ist durch Starkregen gefährdet. Das ist lange bekannt. Durch die Lage am Rande des Sachsenhäuser Bergs fließt das Wasser über die Mörfelder Landstraße in Richtung Eingang der B-Ebene. Dennoch wurde dieser Bereich bislang nicht gegen Starkregen gesichert. Dadurch entstehen teilweise erhebliche Schäden an der wichtigen Verkehrsinfrastruktur - mit entsprechenden Folgen für den ÖPNV. Die Stadt ist dringend gefordert, hier tätig zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 424 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-0
Umzug der AlexanderPuschkinSchule in die Humboldtstraße
Anregung an den Magistrat vom 21.09.2023, OM 4517 entstanden aus Vorlage: OF 573/3 vom 06.09.2023 Betreff: Umzug der Alexander-Puschkin-Schule in die Humboldtstraße Mit einem Baustellenschild sind Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Ortsbeirat darüber informiert worden, dass in das ehemalige Büro des BVZ (Beratungs- und Verwaltungszentrum e. V.) in der Humboldtstraße 14 die private Alexander-Puschkin-Schule mit 160 Schülerinnen und Schülern einziehen wird. Bisher ist die Grundschule in der Stresemannallee in Sachsenhausen. Grundsätzlich begrüßt der Ortsbeirat den Erhalt von Grundschulplätzen. Jedoch aufgrund der Erfahrungen mit Hol- und Bringverkehr ("Elterntaxis") anderer Privatschulen im Nordend wird der Magistrat unter Berücksichtigung der ohnehin starken Belastung dieser Straßenzüge unverzüglich gebeten, einen Verkehrswegeplan für die Alexander-Puschkin-Grundschule vorzulegen. Begründung: Die einzige Zufahrt aus der Eckenheimer Landstraße zur Humboldtstraße 14 ist der Mittelweg; die einzige Ausfahrt ist der Oberweg. Sollten bei 160 Schülerinnen und Schülern ca. 80 bis 100 Fahrzeuge ("Elterntaxis") durch diese engen Straßen fahren, wird das zu einer enormen Belastung aller Anwohnerinnen und Anwohner führen. Außerdem wird sich die Gefahrenlage aufgrund des stark zunehmenden Verkehrs in den Seitenstraßen für ca. 1.000 Schülerinnen und Schüler, die zeitgleich in die Musterschule im Oberweg gehen sowie für alle Grundschülerinnen und -schüler, die zu Fuß aus dem Nordend in die Liebfrauenschule gehen, stark erhöhen. Der Bereich Humboldtstraße zwischen Mittel- und Oberweg ist zu Schulbeginn stark frequentiert von Schülerinnen und Schülern aller Altersklassen, die mit der Bahn bzw. dem Fahrrad ankommen. Die Entscheidung, hier eine Grundschule mit 160 Schülerinnen und Schülern einzurichten, ist zumindest fragwürdig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.01.2024, ST 143 Antrag vom 01.03.2025, OF 862/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 40-31
Müllablagerungen in Sachsenhausen begegnen
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4439 entstanden aus Vorlage: OF 888/5 vom 25.07.2023 Betreff: Müllablagerungen in Sachsenhausen begegnen Der Magistrat wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass Müllablagerungen in Sachsenhausen, insbesondere im Bereich Mörfelder Landstraße, Hedderichstraße und Schweizer Straße, schnell entfernt werden und weitere Ablagerungen durch regelmäßige Kontrollen der betreffenden Bereiche unterbunden werden. Begründung: Bürgerinnen und Bürger beschweren sich, dass in den genannten Bereichen immer häufiger Hausrat, Möbel oder Bücher illegal abgestellt werden. Teilweise stapelt sich der Müll und wird über Tage nicht abtransportiert. Es ist erforderlich, etwaige Müllablagerungen zügig zu entfernen und Kontrollen zur Vorbeugung weiterer Verunreinigungen durchzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2023, ST 2391 Aktenzeichen: 79-4
Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Verkehr Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Wegeverbindung Stresemannallee zum Bahnhof „Louisa“
Antrag vom 17.04.2023, OF 725/5 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Verkehr Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Wegeverbindung Stresemannallee zum Bahnhof "Louisa" Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, in den zu beschließenden Haushalt 2023 ausreichende Mittel einzustellen, um die Wegeverbindung vom Ende der westlichen Stresemannallee bis zur Unterführung am Bahnhof Louisa herzustellen. Begründung: In der Stresemannallee gibt es auf einem 200m langen Abschnitt, auf der westlichen Seite, keinen Gehweg. Wer zur S-Bahn, in den Stadtwald oder ins Jugendzentrum möchte, muss zweimal die Straße und die Straßenbahngleise queren. Eine sichere und schnellere Verbindung wäre die Fortführung am Ende der Sackgasse durch die Grünfläche über einen etwa 200m langen Fußweg direkt zur Unterführung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 144 2023 Die Vorlage OF 725/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Gestaltung des Riedhofkreisels
Antrag vom 10.04.2023, OF 759/5 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Gestaltung des Riedhofkreisels Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Kreuzungsbereich der Stresemannallee/Mörfelder Landstraße einschließlich des sog. Riedhofkreisels ist unter Einbeziehung interessierter Bürgerinnen und Bürger bei der Planung neu zu gestalten. Hierfür sind ausreichende Mittel in den Etat der Stadt Frankfurt aufzunehmen. Begründung: Der Wunsch nach einer Neugestaltung des Kreuzungsbereiches Mörfelder Landstraße/Stresemannallee in Sachsenhausen (sog. "Riedhofkreisel") wird seit Jahren vehement von den Bürgerinnen und Bürgern des Stadtteils geäußert. Auch der Ortsbeirat 5 hat sich wiederholt dafür ausgesprochen. In der ST 302 vom 17.02.2020 begrüßt der Magistrat dieses Anliegen ausdrücklich, teilt jedoch mit, dass die Maßnahme bislang nicht in das Arbeitsprogramm des Magistrats aufgenommen wurde, entsprechend also auch noch keine Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden können. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 174 2023 Die Vorlage OF 759/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Mörfelder Landstraße
Antrag vom 08.04.2023, OF 732/5 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Mörfelder Landstraße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Planungsmittel für die Sanierung der Mörfelder Landstraße zwischen der Isenburger Schneise und der Oppenheimer Landstraße in den neuzubeschließenden Haushalt 2023 einzuplanen. Begründung: Die Mörfelder Landstraße ist in dem genannten Abschnitt teilweise in einem desolaten Zustand und muss dringend saniert werden. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 149 2023 Die Vorlage OF 732/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Projekt „Green it up“ in Sachsenhausen umsetzen
Anregung an den Magistrat vom 24.03.2023, OM 3790 entstanden aus Vorlage: OF 713/5 vom 23.03.2023 Betreff: Projekt "Green it up" in Sachsenhausen umsetzen Vorgang: OM 2853/22 OBR 5 1. Der Ortsbeirat befürwortet das Projekt der Projektgruppe "Die Grünen im Süden", die Freifläche vor der Liegenschaft Mörfelder Landstraße 125 unter Berücksichtigung der Vorlage OM 2853 zu entsiegeln und zu begrünen. 2. Der Magistrat wird gebeten, das Projekt dahin gehend zu unterstützen, dass die für die Umsetzung des Projektes benötigten, sich im städtischen Besitz befindlichen Flächen dem Projekt unter Berücksichtigung der Vorlage OM 2853 zur Verfügung gestellt werden. Begründung: Die Projektgruppe "Die Grünen im Süden" hat es mit ihrer Idee, die Freifläche vor der Liegenschaft Mörfelder Landstraße 125 zu entsiegeln und zu begrünen, im Rahmen des Projektes "Green it up" als eines von fünf Projekten in die nächste Runde geschafft. Der Ortsbeirat begrüßt dieses Projekt und bittet den Magistrat, dieses Projekt unter Berücksichtigung der Vorlage OM 2853 zu unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2853 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1594 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 5 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Umsetzung des Projektes „Green it up“ in Sachsenhausen
Antrag vom 23.03.2023, OF 714/5 Betreff: Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Umsetzung des Projektes "Green it up" in Sachsenhausen Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, das Projekt der Projektgruppe "Die Grünen im Süden", die Freifläche vor der Liegenschaft Mörfelder Landstraße 125 unter Berücksichtigung der OM 2853 2022 zu entsiegeln und zu begrünen, zu unterstützen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 5.000,00 / 10.000 Euro Sollte dieses Projekt nicht für die Umsetzung ausgewählt werden, entfällt der Fördergrund. Begründung: Die Projektgruppe "Die Grünen im Süden" hat es mit Ihrer Idee, die Freifläche vor der Liegenschaft Mörfelder Landstraße 125 zu entsiegeln und zu begrünen, im Rahmen des Projektes Green It Up als eines von 5 Projekten in die nächste Runde geschafft. Der Ortsbeirat begrüßt dieses Projekt und möchte dieses unter Berücksichtigung der OM 2853 2022 unterstützen. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 24.03.2023, TO I, TOP 60 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 218 2023 Die Vorlage OF 714/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Rettungsweg in der Mörfelder Landstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Stresemannallee
Antrag vom 10.03.2023, OF 702/5 Betreff: Rettungsweg in der Mörfelder Landstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Stresemannallee Der Ortsbeirat 5 fragt den Magistrat, ob durch die Neugestaltung der Mörfelder Landstraße stadtauswärts im Abschnitt zwischen Oppenheimer Landstraße und Stresemannallee es zu Beeinträchtigungen der Rettungswege von Feuerwehr und Notarztwagen gekommen ist und wenn ja, wie diese Beeinträchtigungen beseitigt werden können. Begründung: In dem obigen Abschnitt ist die Mörfelder Landstraße stadtauswärts einspurig gestaltet. Befindet sich in diesem Abschnitt ein Omnibus des öffentlichen Nahverkehrs, so ist es für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge nicht möglich, diesen zu überholen. Hierbei besteht die Gefahr, dass beim Rettungseinsatz wichtige Zeit verloren geht. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 24.03.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 648 2023 Die Vorlage OF 702/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sicherer Schulweg für die Kinder der Riedhofschule
Anregung an den Magistrat vom 27.01.2023, OM 3457 entstanden aus Vorlage: OF 628/5 vom 02.01.2023 Betreff: Sicherer Schulweg für die Kinder der Riedhofschule Der Magistrat wird gebeten, im engen Austausch mit der Schulgemeinde der Riedhofschule dafür zu sorgen, dass der Schulweg für die Kinder zur Riedhofschule sicherer gestaltet wird. In diesem Zusammenhang sollen insbesondere die folgenden Punkte Berücksichtigung finden: 1. Es ist dafür zu sorgen, dass der gesamte Schulweg ausreichend beleuchtet ist. 2. Entlang des Schulwegs soll an geeigneten Verkehrsschildern das Zusatzzeichen "Schulweg" angebracht werden. 3. Der Schulweg soll möglichst nicht über große und unübersichtliche Kreuzungen von Hauptverkehrsstraßen führen. Dort, wo dies unumgänglich ist, ist auf eine ausreichend lange Grünphase für Fußgängerinnen und Fußgänger zum Überqueren der Straße zu achten. 4. Der gesamte Schulweg ist auf Schäden und Unebenheiten zu überprüfen. Festgestellte Mängel sind zu beheben. 5. Der Schulweg, und insbesondere unübersichtliche Abschnitte, müssen frei von rücksichtlos abgestellten Fahrzeugen, E-Scootern, Fahrrädern und anderen Gegenständen gehalten werden. 6. Die Verkehrssicherheit muss durch regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen sichergestellt werden. 7. Es soll ferner geprüft werden, ob im Umfeld der Schule eine sogenannte "Kiss-and-go-Zone" eingerichtet werden kann. 8. Es ist auf der Kennedyallee in Fahrtrichtung stadtauswärts auf Höhe der Vogelweidstraße eine Geschwindigkeitsüberwachungsanlage zu installieren. 9. Der Zebrastreifen auf der Mörfelder Landstraße in Fahrtrichtung stadtauswärts auf Höhe der Hausnummer 235 ist z. B. durch ein Blinklicht und Sanierung des verbogenen Hinweisschildes über der Straße besser kenntlich zu machen. Begründung: Den Weg zur Schule wollen und sollen Kinder sicher gehen können. Besonders für jüngere Kinder, deren Wahrnehmungsfähigkeit noch nicht voll entwickelt ist, kann der Straßenverkehr jedoch eine Gefahr darstellen. Die Kinder sind deshalb auf die Rücksichtnahme und einen sicheren Schulweg angewiesen. Der Schulweg muss gut ausgebaut und begehbar, übersichtlich und ausreichend gekennzeichnet sein. In den Herbst- und Wintermonaten sind die Kinder besonders gefährdet. Bei schlechtem Wetter und Dunkelheit sind sie oft kaum zu sehen. Eine ausreichende Beleuchtung des Schulwegs ist deshalb ebenfalls dringend nötig. Kinder gehören zu den schwächsten Verkehrsteilnehmern und verdienen deshalb im besonderen Maße Rücksicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1133 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-5
Parken halb auf dem Gehweg: Hier nördliche Seite des Ziegelhüttenweges im Bereich zwischen Breslauer Straße und Beuthener Straße
Anregung an den Magistrat vom 27.01.2023, OM 3459 entstanden aus Vorlage: OF 630/5 vom 30.12.2022 Betreff: Parken halb auf dem Gehweg: Hier nördliche Seite des Ziegelhüttenweges im Bereich zwischen Breslauer Straße und Beuthener Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der nördlichen Seite des Ziegelhüttenweges zwischen Breslauer Straße und Beuthener Straße das Parken halb auf dem Gehweg durch Aufstellen des Verkehrszeichens 315 zu erlauben. Begründung: Auf der nördlichen Seite des Ziegelhüttenweges zwischen Breslauer Straße und Beuthener Straße parken Anwohnerinnen und Anwohner seit Jahren ihre Pkws halb auf dem Gehweg. Es ist nicht bekannt, dass es hierdurch zu Behinderungen von Passantinnen und Passanten gekommen ist. Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass trotz dessen nunmehr das Parken halb auf dem Gehweg geahndet wird. Auch vor dem Hintergrund des dortigen Parkdrucks hält der Ortsbeirat 5 dies nicht für angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1132 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-5
Gefährdung von Fußgängern und Fahrradfahrern durch Kfz-Schleichwege in Sachsenhausen bei Sperrung des nördlichen Mainkais verhindern
Antrag vom 15.10.2022, OF 566/5 Betreff: Gefährdung von Fußgängern und Fahrradfahrern durch Kfz-Schleichwege in Sachsenhausen bei Sperrung des nördlichen Mainkais verhindern Vorgang: Beschl. d. StV.-V.; § 1157. 3.a Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Rahmen der Planung für zukünftige Sperrungen des nördlichen Mainkais gemäß B256 die Belange der durch die Verkehrsverlagerung stark betroffenen Sachsenhäuser Bürger mit einzubeziehen und primär durch folgende Maßnahmen zu verhindern, dass der Verkehr vom Mainkai Schleichwege durch Sachsenhausen nimmt: - Reduzierung der Fahrstreifen auf dem Schaumainkai von drei auf zwei Spuren, zuzüglich Abbiegespuren vor den Brücken. - Einrichtung von Fußgängerüberwegen mit Zebrastreifen vor der Bergiusschule und vor dem Weltkulturenmuseum, hin zu den Rampen, die an den Tiefkai führen. - Aufteerungen (Erhebungen) an den Textorstraße - Stegstraße, Textorstraße - Diesterwegstraße - Verkehrsberuhigung der Gutzkowstraße entweder - durch Umwandlung in eine Einbahnstraße von Ost nach West auf dem Abschnitt zwischen Laube- und Launitzstraße sowie Aufteerungen an den Kreuzungen Gutzkowstraße - Stegstraße, Gutzkowstraße - Brückenstraße. - Oder alternativ durch andere vom Magistrat vorgeschlagene Maßnahmen. - Die Umfahrung des nördlichen Mainkais soll nicht über die Mörfelder Landstraße, sondern über die Berliner Straße ausgewiesen werden. Begründung: Gemäß dem Beschluss der Stadtverordneten vom 27.1.2022 (§1157, 3.a)) sollte vom Magistrat ein Umleitungskonzept für die Sperrung des nördlichen Mainkais erarbeitet werden. In der jetzigen B256 werden die Belange der Sachsenhäuser Bürger, die durch die Verkehrsverlagerung betroffen sind, nicht berücksichtigt. Der zusätzliche Schleichverkehr in oft engen Wohnstraßen und entlang von Schulwegen durch KFZ - Autos und LKW - gefährdete Fußgänger und Fahrradfahrer und sorgte für Lärm und Abgasbelastung der hier wohnenden Menschen. Es war wiederum alleinige Angelegenheit der Fußgänger und Fahrradfahrer, gefährlichen Situationen auszuweichen. Die derzeit ausgewiesene Umleitung durch die Mörfelder Landstraße führt im Ergebnis zu einer erhöhten Belastung von wesentlich mehr Menschen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.06.2022, B 256 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 04.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage B 256 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 566/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD und BFF gegen GRÜNE (= Kenntnis) zu 2. CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Fahrradaufstellflächen vor Lichtzeichenanlagen auf der Mörfelder Landstraße markieren
Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2858 entstanden aus Vorlage: OF 548/5 vom 10.09.2022 Betreff: Fahrradaufstellflächen vor Lichtzeichenanlagen auf der Mörfelder Landstraße markieren Der Magistrat wird gebeten, in der Mörfelder Landstraße an den Kreuzungen mit der Darmstädter Landstraße, dem Grethenweg, dem Großen Hasenpfad, der Schweizer Straße und der Oppenheimer Landstraße vor den jeweiligen Lichtzeichenanlagen Fahrradaufstellflächen zu markieren. Begründung: Durch Fahrradaufstellflächen wird die Sicherheit für Radfahrende weiter verbessert. Diese ermöglicht es dem Radverkehr, vor dem Autoverkehr in die gewünschte Spur oder entsprechende Radwege einzufädeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 96 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2
Fahrradstellplätze am Nahversorgungszentrum am Ziegelhüttenplatz schaffen
Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2853 entstanden aus Vorlage: OF 541/5 vom 15.09.2022 Betreff: Fahrradstellplätze am Nahversorgungszentrum am Ziegelhüttenplatz schaffen Der Magistrat wird gebeten, weitere Fahrradbügel am Nahversorgungszentrum am Ziegelhüttenplatz zu installieren. Hierzu sind ggf. Blumenkübel zu entfernen. Der Ortsbeirat 5 schlägt zur Installation die auf der Luftbildaufnahme rot markierten Stellen vor. Quelle: google.de/maps Ferner wird der Magistrat gebeten, die abgepollerte Fläche vor der Liegenschaft Mörfelder Landstraße 125, soweit dort keine Fahrradstellplätze geschaffen werden, zu entsiegeln und zu bepflanzen. Begründung: Die am Nahversorgungszentrum am Ziegelhüttenplatz vorhandenen Fahrradstellplätze reichen nicht aus, um die Nachfrage zu bedienen. Es ist daher dringend erforderlich, dass hier weitere Stellplätze geschaffen werden. Die Fahrradbügel sind so zu installieren, dass keine Standfläche für den Sachsenhäuser Bauernmarkt verloren geht. Mögliche Stellen für die Installation weiterer Fahrradbügel siehe Fotos (privat): Zu entsiegelnde Fläche: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 285 Antrag vom 23.03.2023, OF 713/5 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 24.03.2023, OIB 218 Anregung an den Magistrat vom 24.03.2023, OM 3790 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 451 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 26.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Sperrung nördliches Mainufer hier: mangelhafter und unwissenschaftlicher Schlussbericht
Antrag vom 08.09.2022, OF 540/5 Betreff: Sperrung nördliches Mainufer hier: mangelhafter und unwissenschaftlicher Schlussbericht Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. Warum wurde der Schlussbericht zur Sperrung des nördlichen Mainufers der Öffentlichkeit erst jetzt zugänglich gemacht, obwohl er bereits im Dezember 2020 fertiggestellt wurde? 2. Wann wird der Schlussbericht den Bürgerinnen und Bürgern sowie dem Ortsbeirat in einer Bürgerversammlung vorgestellt? 3. Warum hat der Magistrat die Verkehrsdaten nur an einem einzigen Tag erhoben (die Sperrung dauerte fast 400 Tage) und so ein objektives und wissenschaftlich fundiertes Ergebnis zu den Folgen der Mainkai-Sperrung verhindert? 4. Bereits im Jahr 2018 prognostizierte der Magistrat durch die Mainkai-Sperrung erhebliche Verkehrsverlagerungen nach Sachsenhausen, u.a. wurden für die Gartenstraße eine Zunahme des Verkehrs durch Verlagerungseffekte von bis zu 25 Prozent und für die Mörfelder Landstraße von bis zu 10 Prozent prognostiziert: Warum fanden trotz dieser Prognosen im Bereich der Gartenstraße und Mörfelder Landstraße keinerlei Messungen statt? 5. Die Ergebnisse des Schlussberichts werden ab Seite 39 in Prozentangaben dargestellt: Wie sehen die dazugehörigen absoluten Zahlen aus? 6. Der Schlussbericht bezeichnet seine eigenen Ergebnisse als "vage", misst ihnen folglich keine hohe Aussagekraft zu: Weshalb wurde die Begleituntersuchung nicht so ausgestaltet und durchgeführt, dass sie aussagekräftige und wissenschaftlich fundierte Ergebnisse liefert? 7. Was hat die Stadt die Erstellung des Abschlussberichts gekostet? Begründung: Die Sperrung des nördlichen Mainufers vom 30. Juli 2019 bis zum 31. August 2020 hat insbesondere Sachsenhausen und seinen Bürgerinnen und Bürgern erheblich geschadet. Der Verkehr drängte sich monatelang durch die Wohngebiete und sorgte für Staus, Lärm und Umweltbelastungen. Anders als behauptet, haben sich die Staus nicht in Wohlgefallen aufgelöst. Vielmehr standen Busse, Bahnen, LKW und PKW noch länger im Stau. Selbst Fahrradfahrer kamen durch die anhaltenden Staus deutlich schlechter voran. Der dazu nun vorgelegte Schlussbericht weist erhebliche Mängel auf und stellt keine fundierte und wissenschaftliche Grundlage dar, um die Auswirkungen der Sperrung des Mainkais objektiv zu bewerten. Der Bericht selbst bezeichnet seine eigenen Ergebnisse als "vage", misst ihm als keine hohe Aussagekraft zu. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.06.2022, B 256 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2022, TO I, TOP 51 Der Antrag OF 540/5 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, SPD und LINKE. erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 487 2022 1. a) Die Vorlage B 256 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 540/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Freifläche vor der Mörfelder Landstraße 125 entsiegeln
Antrag vom 25.08.2022, OF 513/5 Betreff: Freifläche vor der Mörfelder Landstraße 125 entsiegeln Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die abgepollerte, versiegelte Fläche neben dem Glascontainer der Mörfelder Landstraße 125 zu entsiegeln. Begründung: Links von der Parkhauseinfahrt, vor der Mörfelder Landstraße 125 ist eine sehr große, versiegelte und mit Pollern abgesperrte Freifläche. Diese Fläche ist bis auf die Glascontainer ungenutzt. Diese Fläche könnte entsiegelt und begrünt bzw. Bäume gepflanzt werden. Bilder: Privat aufgenommen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 513/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 5 am 07.10.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 513/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)
Aufpflasterung vor dem Zebrastreifen an der Stresemannallee
Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2309 entstanden aus Vorlage: OF 451/5 vom 14.05.2022 Betreff: Aufpflasterung vor dem Zebrastreifen an der Stresemannallee Der Magistrat wird gebeten, auf der Stresemannallee südlich des Kreisels an der Mörfelder Landstraße vor dem Zebrastreifen zur Haltestelle der Straßenbahnlinie 17 eine Aufpflasterung für die von Süden kommenden Autos anzubringen, damit eine sichere Überquerung des Zebrastreifens möglich ist. Begründung: Wenn die Straßenbahn zur Haltestelle einfährt, überqueren viele Menschen den Zebrastreifen in Richtung Haltestelle in aller Eile - oft ohne nach Autos zu schauen, um noch rechtzeitig die Straßenbahn zu erwischen. Auch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Tagesgruppe des Konrad-von-Preysing-Hauses müssen diese Straße überqueren, um zu ihren Wohnungen in der Heimatsiedlung zu gelangen. Beim Ortstermin des Konrad-von-Preysing-Hauses wurde berichtet, dass viele Autos mit überhöhter Geschwindigkeit in Richtung Zebrastreifen fahren. Wegen der parkenden Autos sind dann Fußgängerinnen und Fußgänger nicht rechtzeitig zu sehen. Nur ein Parkplatz wurde bislang zur besseren Sichtbarkeit der Fußgängerinnen und Fußgänger abgepollert. Um die Parkplätze für Anwohner zu erhalten, sollte zur Sicherheit des Fußverkehrs zumindest dafür gesorgt werden, dass die Autofahrer an den Zebrastreifen mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2242 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2
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