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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof

17.02.2025 · Aktualisiert: 25.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6526 entstanden aus Vorlage: OF 1085/2 vom 07.02.2025 Betreff: Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof Vorgang: V 1571/20 OBR 2; ST 824/20 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Buslinie 39 schnellstmöglich zum Westbahnhof zu verlängern. Der Linienweg der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") soll vom Markus Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Linksabbieger in die Schloßstraße mit Absenkung des Grünstreifens - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof geführt werden. Sie soll folgende Haltestellen erhalten: Universitätssportanlagen - Sophienstraße - Kirchplatz - Schönhof (nur in Richtung Berkersheim) - Kurfürstenplatz - Adalbertstraße/Schloßstraße - Westbahnhof; 2. die Kreuzung Rödelheimer Straße/Häusergasse/Schloßstraße so anzupassen, dass dort vom Kirchplatz kommend ein Linksabbiegen nur für Busse baulich und signaltechnisch ermöglicht wird; 3. hierzu die derzeit bestehende breite Einzelspur in eine Rechtsabbiegerspur und eine ausschließlich für Busse nutzbare Linksabbiegerspur aufzuteilen; 4. hierbei auch zu prüfen, ob die bestehende Verkehrsinsel an der Ampelanlage erhalten bleiben oder unter Wegfall einer der Spuren aus der Gegenrichtung (Linksabbieger von der Breitenbachbrücke kommend) versetzt werden kann. Begründung: Entgegen den Aussagen der Stellungnahme ST 824 ist die Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof notwendig, um die Nutzerfreundlichkeit im ÖPNV zu erhöhen. Von einem nutzerfreundlichen ÖPNV kann bei der bisherigen Linienführung keine Rede sein. Ein Nutzer, der vom Nordwestzentrum kommt und zur Station "Ginnheimer Straße/Sophienstraße" will, steigt an der Haltestelle "Ginnheim Mitte" um, fährt eine Station bis "Markus-Krankenhaus" und muss nach einer Haltestelle wieder umsteigen. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Buslinie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus Krankenhaus bis Schönhof und zum Westbahnhof (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) schaffen. Zusätzlich ist nach der Einführung der Ringstraßenbahn als Ersatz der Buslinie 34 ab Bornheim Mitte Richtung Markus Krankenhaus eine Neuordnung der Buslinien notwendig, da die Ringstraßenbahn ab dem Markus Krankenhaus zukünftig den Linienweg der Straßenbahnlinie 16 über die Franz-Rücker-Allee benutzt und der Linienweg in der Ginnheimer Landstraße, Ginnheimer Straße und Rödelheimer Straße nicht mehr angefahren wird. Spätestens im Zuge des Umbaus der Schloßstraße (Fernradweg und Reaktivierung der Tramlinie 13) sollte diese Verlängerung geplant sein und in die Umsetzung gehen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1571 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 824 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1625 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Schaukasten U-BahnStation „Leipziger Straße“ - Nutzungsvergabe

01.02.2025 · Aktualisiert: 03.03.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2025, OF 1080/2 Betreff: Schaukasten U-Bahn-Station "Leipziger Straße" - Nutzungsvergabe Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, warum der Schaukasten an der U-Bahn Leipziger Straße, Ausgang Markgrafenstraße (nicht am Aufzug, sondern Richtung Juliusstr.) laut Auskunft des Amts für Straßenbau Abt. "Gestattung" dem Institut für Selbstorganisation e.V. zur Nutzung überlassen wurde und ob auch anderen Vereinen und Initiativen in Bockenheim ermöglicht werden könnte, diesen zu nutzen. Begründung: Aus der Bürgerschaft erreichte die Antragstellerin die Anfrage zur Überlassung der Nutzung des Schaukastens nach Auflösung des Vereinsrings Bockenheims durch eine Initiative aus Bockenheim. Die Antragstellerin hat seitens der Ämter die Auskunft erhalten, dass grundsätzlich keinen einzelnen Vereinen oder Initiativen Schaukästen zur Verfügung gestellt würden. Im vorliegenden Fall handele es sich um die Übernahme des Schaukastens nach der Auflösung des Vereinsrings. Der Ortsbeirat sieht Informationsbedarf, damit gewährleistet ist, dass die Nutzungsvergabe fair und transparent erfolgt. Eine Teilnutzung durch mehrere Vereine wäre denkbar. Zuletzt wurde u.a. das Café Rabe beworben. Die Einrichtung dieses Cafés in der Jordanstraße war nicht zuletzt wegen der vorangegangen Hausbesetzung nicht ganz unumstritten. Bild vom bestückten Schaukasten (Foto: Antragstellerin) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 1080/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 GRÜNE

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Einrichten eines Tagestreffpunktes für Obdachlose mit niedrigschwelligem Beratungsangebot

20.01.2025 · Aktualisiert: 07.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6366 entstanden aus Vorlage: OF 1023/2 vom 29.10.2024 Betreff: Einrichten eines Tagestreffpunktes für Obdachlose mit niedrigschwelligem Beratungsangebot Der Magistrat wird beauftragt, im Ortsbezirk 2 einen Tagestreffpunkt für Obdachlose mit niedrigschwelligem Beratungsangebot, aufsuchender Sozialarbeit und der Möglichkeit zum Duschen und zum Wäschewaschen einzurichten. Begründung: Seit der Auflösung der Einrichtung für Obdachlose in der Kiesstraße fehlt es im Ortsbezirk 2 an Aufenthaltsmöglichkeiten für Obdachlose. Nach der Verdrängung dieser Gruppe vom ehemaligen Uni-Campus Bockenheim durch das Sicherheitspersonal blieb die Grünanlage zwischen der Adalbertstraße und der Jordanstraße als letzter Treffpunkt, an dem kein Konsumzwang besteht. Eine weitere Verdrängung dieser Gruppe löst nicht die Probleme, sondern verlagert sie bloß. Durch ein niederschwelliges Beratungsangebot mit aufsuchender Sozialarbeit soll dafür Sorge getragen werden, dass Obdachlose vor Ort die Hilfe, die ihnen zusteht, aber aus Scham oder anderen Gründen nicht in Anspruch genommen wird, wahrnehmen können. Eine Möglichkeit zum Duschen oder Wäschewaschen ist ebenfalls notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 641 Aktenzeichen: 51

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Dunkelheit auf den Gehwegen in der Schloßstraße - Durch ein nachhaltiges und innovatives Beleuchtungskonzept dafür Sorge tragen, dass Fußgänger die Gehwege in der Schloßstraße zwischen Schönhofstraße und Adalbertstraße sicher begehen können

02.12.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6224 entstanden aus Vorlage: OF 1010/2 vom 21.10.2024 Betreff: Dunkelheit auf den Gehwegen in der Schloßstraße - Durch ein nachhaltiges und innovatives Beleuchtungskonzept dafür Sorge tragen, dass Fußgänger die Gehwege in der Schloßstraße zwischen Schönhofstraße und Adalbertstraße sicher begehen können Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Schloßstraße - zwischen Schönhofstraße und Adalbertstraße - durch Neukonzeption eines nachhaltigen und innovativen Beleuchtungskonzepts für die Gehwege Fußgängern ein sicheres Begehen der Fußwege ermöglicht werden kann. Begründung: In der Schloßstraße ist zwischen der Schönhofstraße und der Adalbertstraße nur jeweils eine Lampe über den Straßenbahngleisen aufgehängt. Dies ist trotz doppelter Straßenbreite die gleiche Anzahl an Lampen wie in der nur halb so breiten Großen Seestraße. Dies führt dazu, dass die Gehwege nur unzureichend beleuchtet sind, wodurch die Gefahr für Unfälle steigt. Auf der ebenso breiten und im Fahrweg baulich ähnlichen Breitenbachbrücke befinden sich zwei Lampen über der Fahrbahn. Es ist dringend notwendig, dass die Schloßstraße zwischen der Schönhofstraße und der Adalbertstraße für Fußgänger und Radfahrer sicher ausgeleuchtet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 527 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Weitere Radbügel für die Kiesstraße

02.12.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6232 entstanden aus Vorlage: OF 1030/2 vom 13.11.2024 Betreff: Weitere Radbügel für die Kiesstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Kiesstraße auf Höhe der Häuser Nr. 37 bis 41, in Abstimmung mit den dort ansässigen gastronomischen Betrieben (z. B. Café Crumble) weitere Radbügel zu installieren. Hierfür sollte ein Pkw-Stellplatz entfallen. Begründung: Die wenigen Fahrradständer an der Kiesstraße/Ecke Adalbertstraße sind regelmäßig übervoll. Auf dem schmalen Gehweg entlang der beschriebenen Hausnummern können Fahrräder nicht abgestellt werden. Eine Erweiterung des Angebotes, insbesondere für die Kundschaft der Gastronomie, scheint daher erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 680 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Ampelschaltung an der Schloßstraße

02.12.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6225 entstanden aus Vorlage: OF 1011/2 vom 23.09.2024 Betreff: Ampelschaltung an der Schloßstraße Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Kreuzung Schloßstraße/Homburger Straße/Robert-Mayer-Straße für Fußgänger zu überprüfen und ggf. die Grünphasen anzupassen. Begründung: Teilweise muss der Fußverkehr hier sehr lange warten. Die Fahrradfahrer und Autofahrer, die die Schloßstraße auf der Robert-Mayer-Straße queren, haben zuverlässigere Grünphasen als die Fußgänger, ggf. ließe sich das angleichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 526 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Leerstand und Verfall in der Gräfstraße 78 - Ehemalige Universitätsbibliothek

13.11.2024 · Aktualisiert: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2024, OF 1031/2 Betreff: Leerstand und Verfall in der Gräfstraße 78 - Ehemalige Universitätsbibliothek Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: Befindet sich das Gründerzeitgebäude Gräfstraße 78 nach wie vor im Besitz der Universität / des Landes Hessen? Wie wird der Zustand des Gebäudes nach bereits jahrelangem Leerstand beurteilt? Steht das Gebäude unter Denkmalschutz, bzw. wird es im Rahmen der Kulturcampus-Planung erhalten bleiben? Steht der Magistrat mit der Universität / dem Land Hessen dahingehend in Kontakt, den Zustand des Gebäudes wieder zu verbessern, eine Sanierung einzuleiten und das Gebäude neu zu nutzen? Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat in Abstimmung mit dem Eigentümer, das Gebäude zu öffnen und eine Zwischennutzung zu ermöglichen, z.B. für Studierendenwohnen? Welche Maßnahmen werden ergriffen (bzw. dem Eigentümer aufgegeben), den Vorgarten zur Gräfstraße entsprechend der Vorgartensatzung von Sperrmüll zu reinigen und anzulegen? Begründung: Das leerstehende Gebäude Gräfstraße 78 ist zwar Teil der Kulturcampus-Planung, es liegt jedoch am äußersten Rand des Planungsgebietes zwischen dem Restaurant Extrablatt und neben dem neu gestalteten ehemaligen Philosophikum (Lageplan, Ziffer 3: https://www.uni-frankfurt.de/38093742/Lageplan___Campus_Bockenheim.pdf). Das Gebäude ist historisch und optisch ein wichtiger Teil der Gräfstraße in Bockenheim und soll das nach Meinung des Ortsbeirats auch bleiben. Sein langjähriger Leerstand und der damit verbundene zunehmende Verfall (verbunden mit Vermüllung) ist nicht hinzunehmen. Der Magistrat wird gebeten, auf die Universität (bzw. den Eigentümer) zuzugehen und sich schnellstmöglich für eine Sanierung und Nachnutzung einzusetzen. Der Antrag wird vom Verein "Freunde Bockenheims" mit angeregt und unterstützt. Anlage (Quelle: Eigene Aufnahmen der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO II, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1074 2024 Die Vorlage OF 1031/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Alkohol- und Rauchverbot in der Grünanlage auf dem Spielplatz Adalbertstraße (auch Jordanischer Park genannt) sowie eine temporäre Schließung ab 18:00 Uhr verfügen und durchsetzen

04.11.2024 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6041 entstanden aus Vorlage: OF 1006/2 vom 19.10.2024 Betreff: Alkohol- und Rauchverbot in der Grünanlage auf dem Spielplatz Adalbertstraße (auch Jordanischer Park genannt) sowie eine temporäre Schließung ab 18:00 Uhr verfügen und durchsetzen 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) ob derzeit mittels Sozialarbeit Kontakt zu den Gruppen besteht, die in der Grünanlage auf dem Spielplatz Adalbertstraße (auch Jordanischer Park genannt) im Innenhof zwischen Adalbert- und Jordanstraße (im Folgenden Grünanlage genannt) täglich Alkohol konsumieren; b) ob und wie in der Grünanlage ein noch zu verfügendes Alkohol- und Rauchverbot bzw. die Sanktion etwaiger Zuwiderhandlungen gegen ein solches Verbot vonseiten der Stadt Frankfurt effektiv durchgesetzt werden kann. Der Ortsbeirat regt insoweit ein Konzept der Stadt Frankfurt an, in dem sowohl die Durchsetzung der Ordnungsmaßnahmen in der Grünanlage als auch Maßnahmen für ein Quartiersmanagement vorgesehen werden sollten, das den Alkohol- und Rauchwarenkonsum nach Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gegenüber AnwohnerInnen sowie Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schülerhorten und Spielplätzen aktiv steuert bzw. aktiv für mehr Rücksichtnahme im gesamten Stadtteilquartier im Umfeld der Jordanstraße wirbt. 2. Der Magistrat wird zudem gebeten, a) bei positiver Prüfung von Ziffer 1. b) ein allgemeines Alkohol- und Rauchverbot für die Grünanlage im Innenhof zwischen Adalbert- und Jordanstraße über den Kinderspielplatz hinaus für die gesamte Grünanlage zu verfügen. Das Alkohol- und Rauchverbot ist nebst konkreten Sanktionsandrohungen im Falle der Zuwiderhandlung nach der Grünanlagensatzung der Stadt Frankfurt am Main durch mehrere Schilder in der Grünanlage gut sichtbar bekannt zu machen. b) die Öffnungszeit für die Grünanlage im Innenhof zwischen Adalbert- und Jordanstraße für einen Zeitraum von zunächst zwölf Monaten auf 18:00 Uhr zu beschränken und auch diese Maßnahme gut sichtbar in der Grünanlage bekannt zu machen. 3. Der Magistrat wird gebeten, diese gesamte Angelegenheit als Eilanregung nach § 4 Absatz 10 Satz 4 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte zu behandeln. Begründung: Die Grünanlage Spielplatz Adalbertstraße (auch Jordanischer Park genannt) zwischen Adalbertstraße und Jordanstraße ist ein öffentlicher Weg durch einen mit Einzelbungalows bebauten Innenhof einer Seniorenwohnanlage mit Sitzgelegenheiten unmittelbar an einem Kinderspielplatz und einem Schülerladen bzw. -hort für Grundschulkinder (Spielraum im Stadtteil e. V.); insoweit ein gelungenes Beispiel für eine stadtplanerische Öffnung des Innenhofes einer Wohnbebauung (ABG) für Senioren und Menschen mit Behinderungen sowie für weitere öffentliche Zwecke (ebenda Kindereinrichtungen). Leider werden dort seit geraumer Zeit im Bereich der Sitzgelegenheiten an diesem öffentlichen Weg regelmäßig und schon ungefähr ab der Mittagszeit bis zur Schließung der Grünanlage (d. h. quasi täglich) umfänglich Alkohol- und Rauchwaren von NutzerInnen der Grünanlage konsumiert, was leider ebenso regelmäßig zu Störungen der Umgebung führt, wie Lärmbelästigungen durch lautstarke Unterhaltungen oder Musik, rauschbedingte Eskalationen untereinander, aber auch gegenüber Dritten sowie erhöhtem Müllaufkommen und sogenanntem Wildpinkeln/Notdurft in der Grünanlage. Dies alles findet in unmittelbarer Nähe zu dem Kinderspielplatz sowie dem Schülerladen statt, was den jüngsten und schutzbedürftigsten NutzerInnen der Grünanlage nicht länger zugemutet werden sollte. Nicht zuletzt finden die genannten Verhaltensweisen auch in einem Innenhof einer Wohnanlage für SeniorInnen statt, die sich als AnwohnerInnen nachvollziehbar massiv belästigt und teilweise durch das Verhalten einzelner Personen bedroht fühlen und von Beleidigungen berichten. Die genannten Verhaltensweisen sind durch die Aussagen insbesondere von AnwohnerInnen, die eine Unterschriftensammlung hierzu in der Anwohnerschaft durchgeführt haben, sowie der Elternschaft von Kindern, die den Spielplatz oder den Schülerladen besuchen, sowie durch die häufigen Einsätze des 13. Polizeireviers belegbar. Das beschriebene - leider auch sehr regelmäßig feststellbare - Verhalten verstößt aus Sicht des Ortsbeirates gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und ist insbesondere in dieser Grünanlage aufgrund der unmittelbaren Nähe zu den AnwohnerInnen der Seniorenwohnanlage und der Kindereinrichtungen nicht länger tolerierbar. Klargestellt sei, dass der Ortsbeirat nicht die Öffentlichkeit oder auch nur einzelne NutzerInnen, sondern lediglich ein bestimmtes Verhalten aufgrund der Umstände in dieser konkreten Grünanlage unterbinden möchte. Mit einem Alkohol- und Rauchverbot würden die Regelungen, die auf dem Kinderspielplatz sowieso gelten, auf die gesamte Grünanlage ausgeweitet werden. Neben einem Alkoholverbot sollte auch ein Rauchverbot angeordnet werden, da offensichtlich neben Zigaretten regelmäßig auch Marihuana konsumiert wird, was nach Meinung des Ortsbeirates an diesem Ort schon aus den genannten Gründen des Kinderschutzes nicht gestattet sein sollte. Zumal die Grünanlagensatzung vorsieht, Regelungen wie angeregt z. B. für die Grünanlage zu treffen: "Sofern [...] insbesondere gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, verstoßen wird [...] Einschränkungen der Benutzung der jeweiligen Grünanlage vorzunehmen". Die zunächst temporäre Beschränkung der Öffnungszeit auf 18:00 Uhr (momentan 20:00 Uhr) für ein Jahr wird insbesondere die schwerer zu kontrollierenden Abendstunden im Sinne der Anwohnerschaft befrieden. Schließlich sind die angeregten Maßnahmen umzusetzen. Nicht hinreichend wäre es aus Sicht des Ortsbeirates, die Umsetzung allein der (Landes-)Polizei bzw. dem 13. Polizeirevier überlassen zu wollen. Zumal es sich bei etwaigen Zuwiderhandlungen um Ordnungswidrigkeiten in einer Grünanlage handeln wird, ist die Stadt Frankfurt als Ordnungsbehörde angesprochen und sollte der Umsetzung konzeptionell, ggf. durch regelmäßige Kontrollen durch MitarbeiterInnen des Ordnungsamts (Stadtpolizei), begegnen. Hierbei sollte über die Grünanlage hinaus im Stadtteilquartier für "das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme" insbesondere beim öffentlichen Konsum von Alkohol- und Rauchwaren geworben werden. Dieses Verständnis für die Sicht des jeweils anderen könnte z. B. durch Flyer oder Plakate (ggf. im Umfeld von Kneipen und Kiosken) erhöht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2177 Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7055 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 996

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Situation der Bäume in der westlichen Gräfstraße verbessern

04.11.2024 · Aktualisiert: 11.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6044 entstanden aus Vorlage: OF 1015/2 vom 14.10.2024 Betreff: Situation der Bäume in der westlichen Gräfstraße verbessern 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) welche Möglichkeiten es gibt, die Baumscheiben entlang der westlichen Gräfstraße (Hausnummern 71 bis 83) in den Straßenraum hinein zu erweitern und damit den vorhandenen Bäumen mehr Raum zu geben; b) ob entlang dieses Straßenverlaufs ggf. weitere Bäume gepflanzt werden können. 2. Unabhängig von der Erweiterungsmöglichkeit der Baumscheiben wird darum gebeten, die vorhandenen bzw. erweiterten Baumscheiben besser zu pflegen und ergänzend neu zu begrünen. Begründung: Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der Erhitzung, insbesondere der citynahen Stadtteile wie Bockenheim, ist der Erhalt jedes groß gewachsenen Straßenbaumes dringlich und unbedingt erforderlich. Daher sollte versucht werden, die Situation der Bäume in der Gräfstraße durch Erweiterung der Baumscheiben zu verbessern. Vielerorts in Bockenheim werden die vorhandenen Baumscheiben vernachlässigt und nicht gepflegt, so auch in der Gräfstraße. Die ökologischen und klimarelevanten Potenziale der Baumscheiben werden nicht genutzt. Der Boden ist hochverdichtet und stark ausgetrocknet, zudem häufig vermüllt. Es wird daher um eine attraktivere und artenschutzgerechte Begrünung der vorhandenen Baumscheiben gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 896 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

„Wider das Vergessen II“ - Die Gedenktafel zur Erinnerung an die Reichspogromnacht 1938 vor der Messehalle sichtbar und würdevoll gestalten

04.11.2024 · Aktualisiert: 07.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6038 entstanden aus Vorlage: OF 997/2 vom 21.10.2024 Betreff: "Wider das Vergessen II" - Die Gedenktafel zur Erinnerung an die Reichspogromnacht 1938 vor der Messehalle sichtbar und würdevoll gestalten Vorgang: OIB 304/24 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der Jüdischen Gemeinde Frankfurt, der Messe Frankfurt und dem Ortsbeirat 2 ein tragfähiges Konzept zu entwickeln und zeitnah umzusetzen, um die bestehende Gedenktafel zur Erinnerung an die Reichspogromnacht 1938 endlich würdevoll und angemessen aufzuwerten, bzw. neu zu gestalten. Der Ortsbeirat 2 erklärt sich, neben dem ideellen Engagement, selbstverständlich auch dazu bereit, sich monetär an der Umsetzung zu beteiligen. Alle sich aus dem Projektverlauf ergebenden künftigen Schritte, die das Projekt betreffen, sind mit dem Ortsbeirat abzustimmen, bzw. durch einen Beschluss des Ortsbeirates herbeizuführen. Begründung: In wenigen Nächten (nach der Sitzung des Ortsbeirates am 4. November 2024) - vom 9. auf den 10. November - jährt sich die Reichspogromnacht zum 86. Mal. Der Ortsbeirat 2 erneuert in dieser Sitzung sein Bekenntnis, sich weiter und entschieden gegen jegliche Form des Antisemitismus zu stellen. Hierzu gehören auch die Verbreitung von Verschwörungstheorien, der Einsatz judenfeindlicher Symbole oder dem Staat Israel das Existenzrecht abzusprechen. Der Ortsbeirat 2 wird seine Arbeit auf diesem Gebiet selbstverständlich weiter fortsetzen und fortlaufend Projekte gegen Judenfeindlichkeit und zur Erhaltung der Erinnerungskultur politisch und finanziell unterstützen, bzw. mit hoher Priorität voranbringen. Ein wichtiger Baustein ist hier, an Menschen und Orte zu erinnern und diese im Gedächtnis des Ortsbezirks zu verankern. Mit der am 11. März diesen Jahres vom Ortsbeirat verabschiedeten Vorlage OIB 304 werden derzeit u. a. zwei Projekte unterstützt, welche sich mit den in den Pogromen 1938 geschändeten und zerstörten Synagogen im Ortsbezirk Unterlindau 23/Westend (mit der Konfirmandengruppe der evangelisch-reformierten Gemeinde Frankfurt) und Schloßstraße 3 bis 5/Bockenheim (mit den Freunden Bockenheims e. V.) auseinandersetzen. Weitere Projekte des Ortsbeirats befinden sich in Vorbereitung. Nach der Reichspogromnacht der Nationalsozialisten 1938 - vom 10. bis 13. November - wurden mehr als 3.000 (nach heutigem Stand 3.155) jüdische Männer aus Frankfurt am Main und dem Rhein-Main-Gebiet verhaftet, zunächst in der Frankfurter Festhalle (zwischen 1907 und 1909 erbaut) zusammengetrieben, festgehalten, durch Polizei, SA und SS schwer misshandelt und danach in die Konzentrationslager Buchenwald und Dachau deportiert. Viele von ihnen wurden in den Folgejahren ermordet. 77 Jahre später, im Juni 2015, wurde auf dem Platz vor der Frankfurter Festhalle eine Gedenktafel enthüllt. Ihr Text lautet: "Vom 10. bis 13. November 1938 wurden nach der Reichspogromnacht mehr als 3.000 jüdische Mitbürger aus Frankfurt und dem Rhein-Main-Gebiet in der Festhalle zusammengetrieben, festgehalten und durch Polizei, SA und SS schwer misshandelt und in Konzentrationslager verschleppt. Viele von ihnen wurden in den Folgejahren ermordet. Die Stadt Frankfurt am Main gedenkt der Opfer von Terror und Gewaltherrschaft." Die Tafel wird jedoch aufgrund ihrer Größe und Unscheinbarkeit kaum wahrgenommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 11.03.2024, OIB 304 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 179 Aktenzeichen: 41

OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrradparkplätze für die Jungstraße 2.0

14.10.2024 · Aktualisiert: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2024, OF 1016/2 Betreff: Fahrradparkplätze für die Jungstraße 2.0 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im vorderen Bereich der Jungstraße, Richtung Robert-Mayer-Straße, mindestens 16 zusätzliche Fahrradbügel zu installieren. Begründung: Anregung von Anwohnenden. Die auf Grundlage der OM 3297 installierten Fahrradständer erfreuen sich großer Beliebtheit. Es besteht ein Bedarf an zusätzlichen Fahrradparkplätzen, damit alle Anwohnenden ihre Räder in Hausnähe sicher abstellen können. Vor allem im vorderen Bereich der Jungstraße, bei den Hausnummern 3, 4, 16 und 32 (Robert-Mayer-Straße, Bereich Jungstraße), fehlen noch jeweils vier Fahrradbügel pro Hausnummer. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 1016/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 1016/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und 1 Linke (= Annahme); 1 Linke (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Wohnungsleerstand der Vonovia in Bockenheim - Schloßstraße 15/Ecke Friesengasse 31

21.08.2024 · Aktualisiert: 26.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2024, OF 986/2 Betreff: Wohnungsleerstand der Vonovia in Bockenheim - Schloßstraße 15/Ecke Friesengasse 31 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgenden Sachverhalt zu prüfen und zu berichten: 1. Welche Erkenntnisse liegen dem Magistrat bezüglich des Zustandes des Eckhauses Schloßstraße 15 / Ecke Friesengasse 31 vor? 2. Gibt es Hinweise auf die Gründe für die bisherige Vernachlässigung des Gebäudes aus den 70er Jahren? 3. Gibt es Hinweise auf Sanierungsabsichten des neuen Eigentümers Vonovia (seit 1.1.2023)? 4. Gibt es Hinweise auf Abrissabsichten oder bereits einen Abrissantrag des Eigentümers? 5. Gibt es die Möglichkeit, mit dem Eigentümer in Kontakt zu treten, um die derzeit mindestens 50 Prozent leerstehenden Wohnungen instand zu bringen und zwischenzunutzen? 6. Welche Möglichkeiten werden gesehen, bezüglich der gewerblichen Flächen im Erdgeschoss zu Neuvermietungen und neuen Nutzungen zu kommen? Begründung: Das Eckhaus Schloßstraße 15 / Friesengasse 31 aus den 70er Jahren mit ca. 50 Wohneinheiten und mehreren gewerblichen Flächen im Erdgeschoss ist in einem verwahrlosten Zustand. Mindestens 50 Prozent der vorhandenen Wohnungen stehen nach Auskunft von Mieter*innen bereits sei 3 bis 5 Jahren leer und werden nicht wieder vermietet. Der Voreigentümer des Gebäudes, die Deutsche Wohnen, beabsichtige offenbar den Abbruch des Gebäudes. Auch der seit Anfang 2023 neue Eigentümer, Vonovia, macht nach Auskunft der noch vorhandenen Mietparteien keine Anstalten, das Haus zu sanieren und die Leerstände auf den Markt zu bringen. Wasserversorgungs- und Heizungsprobleme kommen immer wieder vor, werden aber i.d.R. einigermaßen kurzfristig beseitigt. Die Mieten im Gebäude sind trotz sofortiger Mieterhöhungen nach Übernahme durch Vonovia noch tragbar. Angesichts des hohen Wohnungsbedarfs in Frankfurt wird der Magistrat gebeten, sich um das Gebäude zu kümmern und mindestens Zwischennutzungen der leerstehenden Wohneinheiten zu verhandeln und durchzusetzen. Das Gleiche gilt für die Gewerbeeinheiten, für die ebenfalls Bedarf besteht. Der Magistrat wird gebeten, grundsätzlich auf eine Sanierung des Gebäudes hinzuwirken, um die Graue Energie zu erhalten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1015 2024 Die Vorlage OF 986/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 1 SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 SPD

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rödelheimer Straße - Übergang von und zur Rad- und Fußgängerbrücke sicher gestalten

01.07.2024 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5688 entstanden aus Vorlage: OF 969/2 vom 10.06.2024 Betreff: Rödelheimer Straße - Übergang von und zur Rad- und Fußgängerbrücke sicher gestalten Der Magistrat wird gebeten, den Übergang von und zu der Rad- und Fußgänger*innenbrücke in der Rödelheimer Straße sicher zu gestalten. Der Ortsbeirat schlägt folgende kurzfristige Maßnahmen vor: 1. Erneuerung des Piktogramms "Achtung Fußgänger" auf der Straße An den Bangerten; 2. Versetzen des bestehenden Schildes "Achtung Fahrradverkehr" (138-10) vor den Beginn der Kurve an der Straße An den Bangerten; 3. Aufbringen eines Piktogramms "Achtung Fußverkehr" auf der Rödelheimer Straße auf Höhe des Schildes "Achtung Fahrradverkehr" (138-10); 4. Aufbringen einer "Wartelinie für den Radverkehr" am Ende der Rampe, um querende Fußgänger*innen zu schützen. Über kurzfristige Maßnahmen hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Knotenpunkt grundsätzlich für alle Verkehrsteilnehmer*innen - insbesondere für Fußgänger*innen - sicherer gestaltet werden kann. Hierbei sind auch bauliche Veränderungen zu prüfen. Begründung: Die Querung der Rödelheimer Straße am Zu- und Abgang der Fuß- und Fahrradbrücke ist für die Nutzenden in Richtung Salvador-Allende-Straße sehr unsicher gestaltet. Insbesondere die aus Richtung der Straße An den Bangerten in Richtung Schloßstraße fahrenden Kraftfahrzeuge können im Kurvenbereich zur Rödelheimer Straße erst spät querende Fußgänger*innen und Fahrradfahrende wahrnehmen. Aus diesem Grund ist das bestehende Piktogramm "Achtung Fußgänger" zu erneuern und das Schild "Achtung Fahrradverkehr" an den Kurvenbeginn zu versetzen. Auch aus Richtung der Schloßstraße fehlt auf Höhe des bestehenden Schildes "Achtung Fahrradverkehr" (138-10) ein Piktogramm "Achtung Fußgänger", um auf querende Fußgänger*innen aufmerksam zu machen. Manche Radfahrende kommen mit höherer Geschwindigkeit von der Fahrradbrücke und können querende Fußgänger*innen in Bedrängnis bringen. Als Abhilfe soll eine weiße Haltelinie dazu dienen, dass Radfahrende abbremsen/anhalten und auf Fußgänger*innen achten. Durch das entstehende Schönhofquartier ist mit einem erheblichen Zuwachs an Fuß- und Radverkehr über die Brücke zu rechnen, da diese die derzeit einzige geplante direkte Verbindung zwischen dem neuen Quartier und Zentralbockenheim rund um die Leipziger Straße darstellt. Übergang zur Fußgänger- und Fahrradbrücke in der Rödelheimer Straße. "Wartelinie für den Fahrradverkehr" aufbringen, um Fußgänger zu schützen. Piktogramm "Achtung Fußgänger" auf der Straße An den Bangerten vor dem Kurvenbereich. Sicht von der Schloßstraße Das Schild "Achtung Fahrradverkehr" (138 10) sollte vor den Kurvenbeginn versetzt werden. (Quelle: Geoportal Frankfurt) Versetzen des Schildes "Achtung Fahrradverkehr" (138-10) an den markierten Punkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2116 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat)

Gedenktafel am letzten Wohnort der Familie von Rabbiner Jakob Horovitz in der Stauffenstraße 33

17.06.2024 · Aktualisiert: 16.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2024, OF 944/2 Betreff: Gedenktafel am letzten Wohnort der Familie von Rabbiner Jakob Horovitz in der Stauffenstraße 33 Der Ortsbeirat möge beschließen: zur Finanzierung einer Gedenktafel am letzten Frankfurter Wohnort der Familie von Rabbiner Jakob Horovitz* in der Stauffenstr. 33, stellt der OBR2 aus seinem Budget einen Betrag bis zHv €2.000 zur Verfügung. Ziel ist, die Tafel bis zum geplanten Besuch der Nachfahren der Familie Horovitz/ Freimann in Frankfurt - 15./ 16. Mai 2025 - zu errichten, bzw. an der Fassade des jetzigen Gebäudes anzubringen und diese dann in einer kleinen Zeremonie gemeinsam mit der Familie zu enthüllen. Das Kulturdezernat, bzw. das Institut für Stadtgeschichte werden gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Ortsvorsteher einen entsprechenden Textvorschlag zu erarbeiten. Die Jüdische Gemeinde FFM ist bei allen Schritten direkt und unmittelbar zu beteiligen. Da der Verein ‚Initiative Stolpersteine e.V.' derzeit intensiv zur Familie Horovitz/ Freimann und hier auch explizit zu Jakob Horovitz recherchiert wird angeraten, dass sich die Verfasser mit dem Verein in Verbindung setzen und die Ergebnisse der Forschungen in die Entwicklung der Tafel - soweit geeignet - übernehmen. Der Ortsvorsteher wird zudem gebeten, das Gremium eng und regelmäßig über den Fortgang der Maßnahme zu informieren und die Erarbeitung der Tafel mit Blick auf die rechtzeitige Fertigstellung entsprechend voranzutreiben. Alle sich aus dem Projektverlauf ergebenden künftigen Schritte die das Vorhaben betreffen, sind mit den Antragstellern/ Initiatoren abzustimmen. Der finale Text und die visuelle Gestaltung der Tafel sind dem OBR2 rechtzeitig vorzustellen, das Gremium entscheidet per Abstimmung über die finale Beauftragung. Begründung: Weiterentwicklung der Erinnerungskultur im Ortsbezirk. In ihrer bewegenden Rede vor dem Deutschen Bundestag am 31.01.2024, erinnerte die Frankfurter Überlebende der Schoa Eva Szepesi an die Befreiung des KZ Auschwitz vor 79 Jahren. Dabei beklagte sie das Wiedererstarken von Antisemitismus in unserer Gesellschaft. Sie forderte Widerspruch und ein Eintreten für Demokratie und gegen Fremdenfeindlichkeit. ‚Nie wieder ist jetzt', sagte sie unter anhaltendem Applaus des vollen Plenums. Der Ortsbeirat 2 schließt sich dem an und setzt sich entschlossen für Demokratie und gegen Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit ein. Dazu gehört auch die Aufarbeitung der eigenen Geschichte im Ortsbezirk, die Erinnerung an die Opfer der Diktatur des Nationalsozialismus und der Verankerung ihrer Namen und Geschichten im Stadtbild. Auf Initiative des Gremiums wurden hierzu in dieser Legislaturperiode und in enger Zusammenarbeit mit der Jüdischen Gemeinde FFM bereits einige Projekte auf den Weg gebracht: - die Benennung des Platzes vor der Universitätsbibliothek nach Therese und Prof. Dr. Aron Freimann in Freimannplatz, - die Initiierung eines Schulprojektes zur historischen Aufarbeitung der Geschichte des Jüdischen Friedhofs in der Sophienstraße in Bockenheim sowie die - die Partizipative Aufarbeitung und gestalterische Aufwertung der ehemaligen Synagogen in der Unterlindau 23 und der Schloßstraße 3-5 durch die Konfigruppe der Ev.-Reform. Gemeinde FFM bzw. des Geschichtsvereins ‚Die Freunde Bockenheims'. Rabbiner der im letzten Punkt genannten Gemeinden war zunächst Markus Horovitz (1844-1910), nach dessen Tod übernahm dessen Sohn Jakob Horovitz (1873-1939). Dieser wurde 1938 durch die Gestapo verhaftet, interniert und gefoltert und im selben Jahr - nach Intervention des jüdischen Gemeindevorstands - freigelassen. Später emigrierte er in die Niederlande, wo er wenig später an den Folgen der Haft starb. Der Verein ‚Initiative Stolpersteine e.V.' plant, im Frühjahr 2025 Stolpersteine für die - vor dem Nationalsozialismus Frankfurt weitverzweigten und seit Generationen ansässigen Familie Horovitz/ Freimann - im gesamten Stadtgebiet zu verlegen. Hierzu werden Nachfahren der Familie aus der ganzen Welt erwartet. Vor dem ehem. Wohnhaus von Jakob Horovitz und seiner Familie in der Stauffenstraße 33 sollen dabei ebenfalls Stolpersteine verlegt werden. Jakob Horovitz prägte als Rabbiner - u.a. der Westendsynagoge und den Synagogen in der Unterlindau sowie der Schloßstraße - das religiöse, bzw. jüdische Leben auf dem Gebiet unseres heutigen Ortsbezirks zutiefst. Mit der Tafel möchte das Gremium an sein Wirken erinnern und dazu beitragen, Rabbiner Horovitz nachhaltig im Stadtbezirk zu verankern und an sein Schicksal zu erinnern. Der jetzige Eigentümer der Liegenschaft Stauffenstraße 33 ist über das Vorhaben informiert und mit der Maßnahme einverstanden. Die Antragstellerinnen und Antragsteller stehen mit der zuständigen Hausverwaltung im Kontakt. Antragsteller: CDU SPD FDP Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 334 2024 Die Vorlage OF 944/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP, Linke

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerüberweg Gräfstraße/Ecke Sophienstraße

27.05.2024 · Aktualisiert: 17.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5498 entstanden aus Vorlage: OF 912/2 vom 10.05.2024 Betreff: Fußgängerüberweg Gräfstraße/Ecke Sophienstraße Vorgang: OM 821/21 OBR 2; ST 172/22 Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerüberweg an der Rechtsabbiegerspur aus Richtung der Gräfstraße in die Sophienstraße adäquat zu sichern. Begründung: Der Magistrat wird gebeten, nach Ablehnung (Stellungnahme vom 21.01.2022, ST 172) des in der Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 821, geäußerten Vorschlags zur Aufstellung eines entsprechenden Verkehrszeichens zur Sicherung des genannten Übergangs, den Überweg anderweitig durch adäquate Maßnahmen zu sichern. Das Problem, dass Autofahrer Fußgänger nicht im Abbiegevorgang wahrnehmen, besteht fort, sodass ein Handeln hier angezeigt scheint. Sollte das Anbringen des entsprechenden Verkehrszeichens nach wie vor nicht zulässig sein, bittet der Ortsbeirat um eine anderweitige Sicherung des Übergangs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 821 Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 172 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1892 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wegweiser ins Nirgendwo entfernen

27.05.2024 · Aktualisiert: 07.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5488 entstanden aus Vorlage: OF 919/2 vom 12.05.2024 Betreff: Wegweiser ins Nirgendwo entfernen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die immer noch auf den Saalbau Bockenheim verweisenden Hinweisschilder entfernt werden. Das betrifft mindestens folgende Standorte: 1. Adalbertstraße, vor Hausnummer 28. 2. Schloßstraße, vor der Einfahrt zum Kurfürstenplatz. 3. Kurfürstenstraße, vor Hausnummer 29, kurz vor der Einmündung in die Große Seestraße. 4. Kurfürstenstraße, vor Hausnummer 30, an der Einfahrt aus der Großen Seestraße, unter dem Straßenschild. alle Fotos: privat Begründung: Der Saalbau Bockenheim existiert seit vielen Jahren nicht mehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1693 Aktenzeichen: 23-20

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Regentonnen für „Green it up“-Flächen in Bockenheim

27.05.2024 · Aktualisiert: 07.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5489 entstanden aus Vorlage: OF 922/2 vom 06.05.2024 Betreff: Regentonnen für "Green it up"-Flächen in Bockenheim Der Magistrat wird gebeten, für eine nachhaltige Bewässerung der neu entsiegelten "Green it up"-Flächen in der Kiesstraße und Jordanstraße öffentlich zugängliche Regentonnen bereitzustellen, deren Aufstellung an geeigneter Stelle im öffentlichen Raum zu gestatten bzw. mit den anliegenden Eigentümer*innen geeignete private Stellflächen für Regentonnen zu identifizieren. Begründung: Ende April wurden im Rahmen der Initiative "Green it up" erfolgreich vier Stellplätze in der Jordanstraße bzw. Kiesstraße im Sinne des Klimaschutzes und der Aufenthaltsqualität entsiegelt und mit großem ehrenamtlichen Engagement der Anwohnenden bepflanzt. Auch die Pflege und Bewässerung wird ehrenamtlich von den Anwohnenden übernommen, vor allem koordiniert von der Nachbarschaftsinitiative "Bockenheim außer Haus". Die Initiative hat die Bereitstellung von öffentlich zugänglichen Regentonnen angeregt und auch die Bereitschaft der Eigentümer*innen für die Nutzung von privaten Flächen zu diesem Zweck erfragt. Die Regentonnen sollen einen Beitrag leisten, weniger kostbares Leitungswasser für die Bewässerung der Flächen zu verschwenden. Außerdem müsste das Gießwasser nicht länger über weite Strecken zu den Pflanzen transportiert werden. Von den Regentonnen würden auch Anwohnende profitieren, die sich um Mikrobeete beworben haben. Für ein Urban-Gardening-Projekt in Frankfurt-Höchst wurden öffentlich zugängliche Regentonnen bereits realisiert. Dieses Modellprojekt kann als Blaupause für die Bereitstellung von Regentonnen zur Bewässerung der "Green it up"-Flächen dienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1488 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 633 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Verschleppte Sanierung der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode

22.04.2024 · Aktualisiert: 19.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 22.04.2024, OA 457 entstanden aus Vorlage: OF 900/2 vom 23.03.2024 Betreff: Verschleppte Sanierung der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode Vorgang: NR 582/23 CDU; B 297/23 Zwischenbescheid des Magistrats vom 26.09.2024 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. über den derzeitigen Sanierungsstand ausführlich zu berichten und Maßnahmen zur Beschleunigung der Sanierung und Gestaltung einer tragfähigen Übergangslösung zu erarbeiten und zu prüfen. Ein konkreter Zeit- und Finanzplan sollte auf jeden Fall Teil der Berichterstattung sein; 2. durch die zuständige Dezernentin den Bericht dann zeitnah dem Ortsbeirat 2 in einer Sitzung zu präsentieren. Begründung: Im Januar 2023 hatte die CDU in der Vorlage NR 582 schon einmal nach dem Sanierungsstand gefragt. Die B 297 vom Juli 2023 gab eine Stellungnahme zur damaligen Sachstandslage ab. Inzwischen ist fast ein Jahr vergangen und mit der auch in der Vorlage B 297 als primäres Ziel angegebenen Sanierung des Bestandgebäudes ist noch nichts Konkretes passiert. Angeblich müsse noch ein abschließendes Gutachten mit Kostenvoranschlag erstellt werden. Die ursprünglich angedachte Errichtung einer temporären Pavillonanlage auf dem Hof der Hamburger Allee wurde in der Vorlage B 297 als nicht möglich kommentiert, nach neuesten Erkenntnissen sollen aber nun doch sechs Container für die Praxisarbeiten (Kosmetik- und Friseursalons) errichtet werden. Gleichzeitig sei der Bezug eines ehem. Bürogebäudes in der Beethovenstraße für die übrigen, sich derzeit in der Containeranlage befindlichen Fachbereiche geplant. Hier ist allerdings noch völlig unklar, wie und ob die Nutzung umgesetzt werden kann und ob überhaupt ein Mietvertrag besteht. Auch ist die aus Praxisräumen in der Hamburger Allee und Fachunterricht in der Beethovenstraße resultierende Trennung von Theorie- und Praxisvermittlung für die Schule schwer umsetzbar. Zudem soll wohl die marode Containeranlage im Länderweg spätestens bis zum Sommer geräumt werden. Es besteht hoher Informationsbedarf, da die Berufsschule übergangsweise weiterhin drei Standorte bespielen muss: eine marode Containeranlage im Länderweg, einen Standort in Höchst sowie den Hauptstandort an der Hamburger Allee, was für den Schulalltag mehr als herausfordernd ist. Auch nach einem Jahr ist es nicht gelungen, eine adäquate Übergangslösung zu schaffen, die den Unterricht an zwei Standorten ermöglicht. Auch wäre es wünschenswert, wenn die Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode angesichts der anstehenden Fusion mit der Gutenbergschule einen verbindlichen Zeitplan mit klaren Perspektiven hätte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 25.01.2023, NR 582 Bericht des Magistrats vom 14.07.2023, B 297 Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 61 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 30.04.2024 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 03.06.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 457 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, FDP und Volt gegen CDU und Linke (= Beratung) 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.07.2024, TO I, TOP 98 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 457 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Prüfung und Berichterstattung) 30. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 04.11.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 457 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG Beschlussausfertigung(en): § 4932, 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 01.07.2024 § 5335, 30. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 04.11.2024 Aktenzeichen: 40-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Neuer Name für die neu fusionierte Berufschule, die aus dem Zusammenschluss von der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode und der Gutenbergschule Frankfurt am Main entstehen wird

22.03.2024 · Aktualisiert: 13.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.03.2024, OF 899/2 Betreff: Neuer Name für die neu fusionierte Berufschule, die aus dem Zusammenschluss von der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode und der Gutenbergschule Frankfurt am Main entstehen wird Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die neu fusionierte Berufsschule, die aus dem Zusammenschluss der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode mit der Gutenbergschule Frankfurt entsteht, soll wie folgt benannt werden: Anni Albers Schule Für Mode, Medien und Gestaltung Es dient zur Kenntnis, dass der neue Name in einem langen Prozess gemeinsam mit allen Beteiligten der beiden zu fusionierenden Schulen recherchiert, diskutiert und schließlich in einem demokratischen Verfahren abgestimmt wurde. In der Ortsbeiratssitzung am 22. April 2024 wird die Schulleiterin der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode, Frau Dr. Anne-Kathrin Reich, den Prozess und die Überlegungen zur Namensfindung dem Ortsbeirat präsentieren. Begründung: Die beiden Schulen sind in unserem Ortsbezirk 2 auf der Hamburger Allee ansässig. Die Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode ist das Kompetenzzentrum für die Berufsfelder Textiltechnik und Bekleidung und Körperpflege im Rhein-Main-Gebiet, während die Gutenbergschule den Fokus auf Druck- und Medientechnik, Farbtechnik und Raumgestaltung legt. Ziel der gegenwärtig laufenden Fusion ist die Schaffung einer schlagkräftigen Einheit, die ein breites Spektrum an beruflicher Bildung für Frankfurt und das Rhein-Main-Gebiet abdeckt. Die mit dem Stadtschulamt abgestimmte Fusion soll bis zum Sommer 2025 abgeschlossen sein, so dass sich die Schüler schon für das Winterhalbjahr ab September 2024 bei der auch neu benannten Anni Albers Schule für Mode, Medien und Gestaltung anmelden können. Der neue Name muss also rechtzeitig beschlossen werden, weil er integraler Bestandteil der Fusion und Voraussetzung für die Anmeldeprozesse im Winterhalbjahr ist. Daher sollte er spätestens in der Ortsbeiratssitzung vom 22. April beschlossen und als Eilantrag in den Magistrat gebracht werden. Der künftige Name Anni Albers Schule für Mode, Medien und Gestaltung ist Vorschlag und Wunsch der Schulen. Ziel war es, einen Namen zu finden, der den gemeinsamen Berufsbezug beider Schwerpunkte widerspiegelt, leicht verständlich und auszusprechen ist sowie eine gemeinsame Identifikation stiftet, leicht zu googeln ist und positive Assoziationen hervorruft. Bei möglichen Personen als Namensgeber war es der Wunsch, die Schule nach einer Frau zu benennen. Anni Albers (1899-1994) wurde in die deutsch-jüdische Familie Ullstein in Berlin geboren. Sie heiratete den Künstler Josef Albers. 1933 emigrierte sie in die USA, wo sie bis zu ihrem Tode lebte. Sie war diplomierte Schülerin des Bauhauses und spezialisierte sich auf Gestaltung und Weberei - mit Bezügen zu Handwerk und Industrie. Als Künstlerin reüssierte sie später mit Textil- und Druckarbeiten. Sie führte modernistische Ideen ins alte Handwerk des Webens ein, was sie zur innovativsten und einflussreichsten Textil-Künstlerin des 20. Jahrhunderts werden ließ. Leider wurde die Bandbreite ihrer Karriere oft von der ihres Mannes, dem Künstler Josef Albers, überschattet. Erst eine Retrospektive in der Londoner Tate Modern in 2019 rückte ihr einzigartiges Werk ins Licht. Anni Albers vereinigt in ihrem Schaffen die beiden Schwerpunkte der fusionierten Berufschule: Textil und Grafik. Auch wenn Anni Albers - so wie viele andere Namensgeber in Frankfurt auch - keinen direkten Bezug zu Frankfurt hat, passt sie gut in unsere internationale, innovative Stadt mit ihren starken Handwerkstraditionen. (Anni Albers - Wikipedia) Antragsteller: GRÜNE CDU FDP Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO II, TOP 4 Beschluss: Initiative OI 52 2024 Die Vorlage OF 899/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, FDP, Linke

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gesetzeskonforme Umsetzung von Vergrämungsmaßnahmen

11.03.2024 · Aktualisiert: 07.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5275 entstanden aus Vorlage: OF 856/2 vom 20.02.2024 Betreff: Gesetzeskonforme Umsetzung von Vergrämungsmaßnahmen Der Magistrat wird gebeten, die Deutsche Bahn auf ihre Pflichten hinzuweisen, bei Vergrämungsmaßnahmen gegen Tauben und andere Tiere die Stadt Frankfurt einzubinden und die bestehenden Gesetze zu beachten. Begründung: Am 02.02.2024 hatte die DB Netzvergrämungsmaßnahmen gegen Tauben in der Unterführung zwischen Voltastraße und Hamburger Allee vorgenommen. Dabei wurden zwölf Tiere eingeschlossen und wären verhungert, wären sie nicht rechtzeitig befreit worden. Die Maßnahmen wurden ohne Einbindung der Stadt Frankfurt durchgeführt. Eine solche Einbindung hätte geschehen müssen, da es sich um Baumaterialien der Stadt Frankfurt und Arbeiten im öffentlichen Raum handelt. Eine Mahnung seitens des Magistrats soll sicherstellen, dass sich derartige Verstöße nicht wiederholen und Tierleid verhindert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1650 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 23-20

OF (Antrag Ortsbeirat)

Jüdische Geschichte im Ortsbezirk 2 sichtbar machen - Partizipative Aufarbeitung und gestalterische Aufwertung der ehemaligen Synagogen in der Unterlindau 23 und der Schloßstraße 3 bis 5 -

26.02.2024 · Aktualisiert: 20.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2024, OF 851/2 Betreff: Jüdische Geschichte im Ortsbezirk 2 sichtbar machen - Partizipative Aufarbeitung und gestalterische Aufwertung der ehemaligen Synagogen in der Unterlindau 23 und der Schloßstraße 3 bis 5 - Der Ortsbeirat möge beschließen: - der Konfi-Gruppe der Evangelisch-Reformierten-Gemeinde Frankfurt, sowie - den Freunden Bockenheims und ihren Mitstreitern aus eigenen Mitteln jwls. bis zu € 1.500 Euro, insgesamt also € 3.000 Euro zur Verfügung zu stellen, um sie bei der Recherche sowie der Aufwertung der Gedenkorte für die ehemaligen Synagogen in der Unterlindau 23/ Westend sowie der Schloßstrasse/ Bockenheim zu unterstützen. Die Initiative wird neben dem Ortsbeirat 2 von der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main sowie vom Buber-Rosenzweig-Institut für jüdische Geistes- und Kulturgeschichte der Moderne und Gegenwart der Goethe-Universität Frankfurt am Main unterstützt. Neben den o.g. Partnern soll der Magistrat, insbes. das Dezernat für Kultur und Wissenschaft bzw. das Stadtarchiv in das Projekt eingebunden werden. Alle sich aus dem Projektverlauf ergebenden künftigen Schritte die das Projekt betreffen sind mit den Antragstellern/ Initiatoren abzustimmen, bzw. durch einen Beschluss des Ortsbeirates herbeizuführen. Begründung: Die ehem. Synagoge Unterlindau 23/ Westend war seit 1893 die erste Synagoge im westlichen Stadtgebiet Frankfurts (bis 1910 wenige hundert Meter entfernt von ihr die sog. "Westend-Synagoge" erbaut und eingeweiht wurde). Die ehem. Synagoge Schloßstraße 3-5 in Bockenheim (damals eigenständig) wurde 1874 eingeweiht. Die Synagogen wurden in der Reichsprogromnacht 1938 geschändet und in Brand gesetzt. Rabbiner beider Gemeinden war zunächst Markus Horovitz* (1844-1910), nach dessen Tod übernahm dessen Sohn Jakob Horovitz* (1873-1939) die Gemeinden. Er wurde 1938 durch die Gestapo verhaftet und im KZ Buchenwald interniert und im selben Jahr, nach Intervention des jüdischen Gemeindevorstands freigelassen. Später emigrierte er in die Niederlande, wo er wenig später an den Folgen der Haft starb. Heute erinnern Gedenktafeln an die ehemals religiösen Orte, welche in Ihrer Sichtbarkeit, Gestaltung, bzw. ihrem inhaltlichen Zugang allerdings nicht mehr den Standards einer würdigen, bzw. angemessenen Erinnerungskultur entsprechen. Das Projekt wird von den Projektbeteiligten in der Bürgerfragestunde der Sitzung des Ortbeirates 2 am 11. März 2024 der Öffentlichkeit vorgestellt. * Auf Initiative des Ortsbeirats 2 wurde der Platz vor der Universitätsbibliothek an der Bockenheimer Warte im Oktober 2023 nach Therese und Prof. Dr. Aron Freimann benannt. Markus Horovitz (1844-1910) war der Vater von Therese Freimann, Jakob Horovitz (1873-1939) ihr Bruder. Antragsteller: CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 304 2024 Die Vorlage OF 851/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP, LINKE.

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Nach der Eröffnung der Ausbaustrecke der S 6 nach Bad Vilbel am Westbahnhof und an der Emser Brücke den gleichen Lärmschutz anbringen wie an der Ausbaustrecke

22.01.2024 · Aktualisiert: 18.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 22.01.2024, OA 435 entstanden aus Vorlage: OF 835/2 vom 04.01.2024 Betreff: Nach der Eröffnung der Ausbaustrecke der S 6 nach Bad Vilbel am Westbahnhof und an der Emser Brücke den gleichen Lärmschutz anbringen wie an der Ausbaustrecke Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, bei der Deutsche Bahn AG darauf zu drängen, dass an der Kasseler Straße, der Kreuznacher Straße, der Hamburger Allee, dem Westbahnhof und der Emser Brücke der nach dem Lärmaktionsplan Schiene notwendige Lärmschutz angebracht wird. Begründung: Seit Jahren wird von der Bevölkerung ein ausreichender Lärmschutz rund um den Westbahnhof und die Emser Brücke gefordert. Nach dem Bau der Strecke der S 6 von Bockenheim nach Bad Vilbel wurde an der Neubaustrecke der Lärmschutz hergestellt. Dieser endet erstaunlicherweise an der Fußgängerbrücke am Schönhof. Es ist unverständlich, weshalb die Anwohner am Westbahnhof und den umliegenden Straßen nicht den gleichen Lärmschutz erhalten. Dort existiert der gleiche Zuwachs an Zügen wie an der Neubaustrecke. Die Bahn sollte ihre Vorsätze einhalten, wie sie auf ihrer Seite Grüne Schiene erwähnt werden: "Fest steht: Die Ziele im Klimaschutz können nur erreicht werden, wenn die Verkehrsverlagerung auf die klimafreundliche Schiene gelingt. Und mehr Verkehr auf der starken Schiene heißt für uns, an diejenigen Menschen zu denken, die an der Schiene wohnen. Denn der Schienenverkehr ermöglicht kein vollständig geräuschloses Fahren. Zugleich benötigen wir als Deutsche Bahn aber die Akzeptanz der Anwohner:innen, um mehr Fahrgäste auf die klimafreundliche Schiene zu verlagern. Für uns bedeutet das konkret: Wir müssen alle Menschen vom Schienenverkehrslärm entlasten." Aber dies bitte vor dem endgütigen Ausbau 2050. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2024, ST 1344 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 31.01.2024 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 19.02.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 435 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, AfD und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4392, 24. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 19.02.2024 Aktenzeichen: 66-6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umlagerung Außenstelle der Georg-Büchner-Schule ab Sommer 2024/2025?!

22.01.2024 · Aktualisiert: 07.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM 5021 entstanden aus Vorlage: OF 841/2 vom 21.01.2024 Betreff: Umlagerung Außenstelle der Georg-Büchner-Schule ab Sommer 2024/2025?! Vorgang: OM 3294/22 OBR 2; ST 1533/23 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie die zukünftige Planung der Grundschulsituation an der Georg-Büchner-Schule aussieht, vor dem Hintergrund der aktuell bekannt gewordenen baulichen Verzögerung der eigentlich geplanten Außenstelle in der Schloßstraße 29; 2. wie für Planungssicherheit und transparente Kommunikation mit der Georg-Büchner-Schule, den Schülerinnen und Schülern, den Eltern sowie dem Ortsbeirat 2 gesorgt werden kann; 3. darzulegen, wie die Raumengpässe an der Schule gelöst werden können, wenn es im Sommer 2024/2025 nicht zu einer Umlagerung kommt; 4. inwieweit, falls es zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Umlagerung in die Außenstelle Schloßstraße 29 kommt, die Schulwegsicherung von den Grundschülerinnen und Grundschülern der Georg-Büchner-Schule in die neue Außenstelle vorgesehen ist, sprich ein sicherer Schulweg für Grundschulkinder gewährleistet wird - insbesondere unter der Berücksichtigung, dass der Tunnel unter dem Westbahnhof durch die dortigen baulichen Maßnahmen geschlossen wird; 5. ob ein zwingender Bustransfer zwischen der Georg-Büchner-Schule und der Außenstelle morgens vor Schulbeginn, nach Schulschluss und idealerweise nach der Nachmittagsbetreuung (ESB) vorgesehen ist. Begründung: Es besteht dringender Informationsbedarf, da nach aktuellem Kenntnisstand ab Sommer 2024/2025 keine Räumlichkeiten für die gesamten Grundschülerinnen und Grundschüler in der Georg-Büchner-Schule zur Verfügung stehen. Die Georg-Büchner-Schule als integrierte Gesamtschule mit über 1.115 Schülerinnen und Schülern nimmt im Ortsbezirk eine tragende Rolle in der Kinder- und Jugendbildung und -förderung über alle gesellschaftlichen Schichten hinweg ein. Die dringend nötige und versprochene Renovierung des sanierungsbedürftigen Gebäudes lässt weiterhin auf sich warten. So ist wieder ein Sommer vergangen, in dem in den Klassenräumen unter dem Dach bereits am Vormittag über 30 Grad Raumtemperatur gemessen wurden. Zudem verschärft sich die Situation, da der Schule schlichtweg 2000 Quadratmeter Raumfläche fehlen (laut Stellungnahme vom 14.07.2023, ST 1533, hat die Planung der Sanierung/Renovierung noch nicht einmal begonnen). Mitte Dezember 2023 wurden die Schülerinnen und Schüler sowie Eltern mit der Tatsache konfrontiert, dass ihre Grundschulkinder - jetzige Grundstufenjahrgänge zwei und drei - ab Sommer 2024 in einer Außenstelle in der Schloßstraße beschult werden. Die Außenstelle befindet sich nicht im Grundschulbezirk und der Schulweg ist für Grundschulkinder in aktueller Straßenverkehrssituation nicht zumutbar. In der dritten Kalenderwoche 2024 wurden die Beteiligten nun informiert, dass auch diese Planungen hinfällig sind, da die Grundschule in der Schloßstraße 29 zum Sommer 2024 durch bauliche Verzögerungen nicht fertiggestellt werden kann. Es besteht nun völlige Unklarheit, was mit den Schülerinnen und Schülern ab dem kommenden Schuljahr passiert und wie vor allem der bereits derzeitigen Raumnotsituation entgegengetreten wird. Wenn es zu einer Umlagerung in die Außenstelle kommt, müssen 100 Grundschulkinder - je nach Wohnort - mindestens neun Straßen (teilweise ohne Ampelschaltung) überqueren. Erschwerend kommt hinzu, dass der Westbahnhof-Tunnel wegen baulichen Maßnahmen gesperrt wird. Zeitpunkt und Dauer ungewiss. Viele besorgte Eltern haben sich an den Ortsbeirat gewandt, die sich über die unzureichende Kommunikation und den nicht mehr hinnehmbaren Zustand beschweren und eine dringende Klärung der Gesamtsituation fordern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3294 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1533 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1694 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-20

OF (Antrag Ortsbeirat)

Erhalt historischer Gebäude - Keine Erpressung durch Straftaten

20.12.2023 · Aktualisiert: 20.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.12.2023, OF 829/2 Betreff: Erhalt historischer Gebäude - Keine Erpressung durch Straftaten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird dazu aufgefordert, 1. bei der Entscheidung über den weiteren Umgang mit Liegenschaften, die derzeit ungenutzt sind, nicht diejenigen bezüglich einer weiteren Nutzung zu bevorzugen, die sich zuvor widerrechtlich Zugang zu den Gebäuden verschafft haben und diese besetzt haben; 2. keine öffentlichen Gebäude einzelnen Initiativen, sondern wenn dann tatsächlich der Allgemeinheit, zur Verfügung zu stellen und 3. dafür Sorge zu tragen, dass innerhalb von sechs Monaten nach Erwerb eines Gebäudes, Ablauf eines Mietverhältnisses oder eines anderen Umstands, der zum Leerstand eines öffentlichen Gebäudes führt, für dieses Gebäude eine Planung zur weiteren Nutzung und Umsetzung des entsprechenden Vorhabens erarbeitet wird. Über diese Planung ist u.a. der Ortsbeirat zu informieren, dies schließt die Information über Verzögerungen und die Gründe ein. Ist die Stadt Frankfurt nicht Eigentümerin einer leerstehenden Liegenschaft, sondern das Land Hessen, so geht der Magistrat regelmäßig auf das Land Hessen zu und holt die entsprechenden Informationen ein, auch darüber ist der Ortsbeirat zu informieren. Begründung: In jüngster Zeit kam es im Ortsbezirk 2 zu zwei Hausbesetzungen, die in der Öffentlichkeit berechtigter Weise für viel Aufsehen sorgten. Im Fall der Jordanstraße 3 hat der Magistrat, für den Ortsbeirat 2 aus nicht nachvollziehbaren Gründen, die Frist für eine Räumung verstreichen lassen. Im Fall der Dondorf Druckerei dauerte der Polizeieinsatz mehrere Tage an. Diese Ereignisse sind vermeidbar. Es fehlt hier an einer zügigen Planung und der Information des Ortsbeirats und der Öffentlichkeit. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 829/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 829/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Beratung) 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 829/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Immobilie in Jordanstraße 3 (ehemals Pielok) schnellstmöglich dem freien Wohnungsmarkt zur Verfügung stellen

04.12.2023 · Aktualisiert: 18.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.12.2023, OF 807/2 Betreff: Immobilie in Jordanstraße 3 (ehemals Pielok) schnellstmöglich dem freien Wohnungsmarkt zur Verfügung stellen Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. bis Ende Januar 2024 an den Ortsbeirat 2 zu berichten, weshalb der Magistrat keine Schritte unternommen hat, um die Immobilie in der Jordanstraße 3 (ehemals Pielok) seit der Ausübung des Vorkaufsrechts in 2017 zu sanieren und dem freien Wohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen; 2. bis Ende Januar 2024 dem Ortsbeirat 2 den Zeitplan mitzuteilen, um diese Immobilie zu sanieren; und 3. die Besetzung durch die Initiative zeitnah zu beenden, um insbesondere auch etwaige Haftungsansprüche gegen die Stadt aus der Nutzung der in schlechtem Zustand befindlichen Immobilie zu vermeiden. Begründung: Der Ortsbeirat ist der Auffassung, dass die Immobilie zunächst zu sanieren ist. Hierfür ist die eigenmächtige Besetzung durch eine Initiative seit dem letzten Wochenende im November 2023 hinderlich. Der Magistrat wird gebeten, diese zeitnah zu beenden, auch da die eigenmächtige Besetzung fremden Eigentums das Vertrauen in unsere Rechtsordnung und staatliche Strukturen schwächt und um etwaige Haftungsansprüche in dem sanierungsbedürftigen Haus von vornherein zu vermeiden (Ziff. 3). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OF 807/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Überblick über die von der Stadt via Vorkaufsrecht erworbenen Immobilien

04.12.2023 · Aktualisiert: 04.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2023, OM 4884 entstanden aus Vorlage: OF 779/2 vom 19.11.2023 Betreff: Überblick über die von der Stadt via Vorkaufsrecht erworbenen Immobilien Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. welche Immobilien seitens der Stadt durch Nutzung des Vorkaufsrechts bislang im Ortsbezirk 2 erworben wurden (bitte auch Angabe des Erwerbsdatums); 2. durch wen diese Objekte aktuell verwaltet werden; 3. kurze Darstellung und Beschreibung der jeweiligen Objekte unter Angabe der Flächen für Wohnen und ggf. auch gewerbliche Nutzungen (z. B. Ladenlokal im EG); 4. wie die aktuelle Belegung bzw. Vermietungssituation in den einzelnen Objekten ist; 5. welche Sanierungsmaßnahmen (z. B. zur energetischen Sanierung) seit Erwerb durch die Stadt in den Objekten vorgenommen wurden; 6. ob es seit Erwerb der Objekte durch die Stadt Mieterhöhungen gegeben hat und wie hoch die jeweilige aktuelle Miete pro Quadratmeter in den Objekten ist (ggf. auch Durchschnittswerte); 7. ob es seitens der Stadt bereits weiterführende Überlegungen zur Nutzung und Verwaltung der Objekte gibt (z. B. durch Übertragung der Immobilienverwaltung auf die KEG). Begründung: Es handelt sich um Presseberichterstattung zum schlechten Zustand der von der Stadt erworbenen Immobilie in der Jordanstraße. Das Instrument des Vorkaufsrechts kann ein Instrument zur Dämpfung des Anstiegs von Mieten sein, dazu gehört dann aber auch ein aktives Gebäudemanagement durch die Stadt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Städtischen Wohnraum sanieren - preiswerte Mietwohnungen erhalten!

04.12.2023 · Aktualisiert: 10.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2023, OM 4885 entstanden aus Vorlage: OF 780/2 vom 16.11.2023 Betreff: Städtischen Wohnraum sanieren - preiswerte Mietwohnungen erhalten! Der Magistrat wird gebeten, 1. darzulegen, wie genau er sich die Zukunft der im Rahmen des kommunalen Vorkaufsrechts erworbenen Gebäude im Gebiet der Milieuschutzsatzung vorstellt - hierbei interessiert insbesondere die Zukunft des Gebäudes Jordanstraße 3 (ehemals Pielok); 2. darzulegen, wie er insbesondere dafür sorgen will, dass in diesen Gebäuden, aber auch in anderen Gebäuden im Eigentum der Stadt, bezahlbarer Mietwohnraum gesichert wird; 3. darzulegen, wie er dafür eintritt, dass die im Vorkaufsrecht erworbenen Gebäude nicht erneut nach kurzer Haltefrist den ursprünglichen Kaufinteressierten angeboten werden müssen (die offenbar nicht zum Abschluss einer Abwendungsvereinbarung bereit waren); 4. darzulegen, welche der kommunalen Wohnungsbaugesellschaften für eine Sanierung und (eventuelle) Übernahme der Gebäude herangezogen werden können; 5. darzulegen, ob die extra für die Vermittlung von verkaufsbedrohten Beständen gegründete GIMA Frankfurt (Genossenschaftliche Immobilienagentur) einbezogen werden kann, um z. B. das Haus Jordanstraße 3 in den Bestand der Träger der GIMA zu überführen; 6. falls Ziffer 5. nicht möglich ist - ob und wann mit der Gründung einer städtischen Liegenschaftsverwaltungsgesellschaft für Wohnraum im Bestand zu rechnen ist. Begründung: Der FAZ-Artikel "Stadt Frankfurt will leerstehende Wohnungen loswerden" vom 30. Oktober 2023 weist darauf hin, dass die Stadt Frankfurt nicht in die von ihr im Vorkaufsrecht erworbenen Immobilien investiert und dass die Absicht besteht, diese Immobilien nach spätestens fünf Jahren wieder dem freien Markt anzubieten (obwohl eine solche Haltefrist im Baugesetzbuch nicht erwähnt wird). Die im Erhaltungssatzungsgebiet (Milieuschutz) im Vorkaufsrecht erworbenen Häuser sind jedoch mit der Absicht erworben worden, in hochpreisigen innenstadtnahen Stadtteilen preiswerten Wohnraum zu erhalten. Das größte Problem sind die in den städtischen Wohnungen (ca. 1.000) zu verzeichnenden (u. a.) sanierungsbedingten Leerstände, die angesichts der Frankfurter Wohnungsnot dringend auch kurzfristig für Zwischenvermietungen (u. a. im Rahmen des Projekts Housing First) gegen Obdachlosigkeit instandgesetzt und freigegeben werden sollten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 662 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 23-21

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Jordanstraße 3 (ehemals Pielok) - Besetzung einstweilig dulden und Zwischennutzung für „Café Rabe“ ermöglichen

04.12.2023 · Aktualisiert: 18.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2023, OM 4887 entstanden aus Vorlage: OF 806/2 vom 27.11.2023 Betreff: Jordanstraße 3 (ehemals Pielok) - Besetzung einstweilig dulden und Zwischennutzung für "Café Rabe" ermöglichen 1. Der Magistrat wird gebeten, die derzeitige Besetzung des Hauses in der Jordanstraße 3 in Bockenheim im Eigentum der Stadt Frankfurt einstweilig zu dulden und schnellstmöglich eine Prüfung durchzuführen und eine Instandsetzung der Räumlichkeit im Erdgeschoss nach sicherheitstechnischen Mindestanforderungen sowie Energie- und Wasseranschluss (wieder-)herzustellen, um damit eine einstweilige Nutzung durch die derzeitigen Besetzerinnen und Besetzer der Jordanstraße 3 in Bockenheim zu ermöglichen. 2. Sodann wird der Magistrat gebeten, wohlwollend Gespräche mit den derzeitigen Besetzerinnen und Besetzern über eine mittelfristige Zwischennutzung des Erdgeschosses der Jordanstraße 3 in Bockenheim auf Grundlage einer Nutzungsvereinbarung zu führen. - Infrage kommt - ggf. durch eine gemeinnützige Vereinsgründung der derzeitigen Besetzerinnen und Besetzer - eine Nutzung des Erdgeschosses als nichtkommerziellen Raum im Stadtteil für verschiedene Zwecke der sozialen Begegnung im Bockenheimer Stadtteil, z. B. als Café für Alle (Café Rabe), für Kindergruppen oder für Stadtteilgruppen. - Die Kosten für die derzeitigen Besetzerinnen und Besetzer sollen sich bis auf Weiteres - aufgrund des derzeit mangelhaften Sanierungsstands der Immobilie insgesamt - grundsätzlich auf eine Kostenumlage für Energie- und Wasserverbrauch beschränken. - Wünschenswert wäre überdies, wenn die weiteren Stockwerke mit entsprechenden Zwischennutzungsvereinbarungen für Wohnzwecke genutzt werden könnten. Diese Anregungen werden mit Bitte um eilige Behandlung durch den Magistrat nach der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte für Frankfurt beschlossen. 3. Der Magistrat wird ansonsten gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie er die Nutzung der Jordanstraße 3 in Bockenheim in Hinblick auf die für dieses Quartier geltende Milieuschutzsatzung, die seinerzeit die rechtliche Grundlage für Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts durch die Stadt Frankfurt war, langfristig sicherstellen möchte. Vorrangig wünscht der Ortsbeirat eine gemeinwohlorientierte Nutzung der Jordanstraße 3 in städtischer bzw. kommunalnaher Trägerschaft. Gleichwohl bittet der Ortsbeirat für den Fall, dass die Jordanstraße 3 reprivatisiert wird, Folgendes zu beachten: - Eine Reprivatisierung sollte durch Vergabe von Erbbaurechten nicht vor einer mittleren Frist (drei bis fünf Jahre) durchgeführt werden, um im Rahmen einer sinnvollen Zwischennutzung der Jordanstraße 3 den inneren Zweck der für Bockenheim geltenden Milieuschutzsatzung an dieser Stelle zu verwirklichen. - Bei der Vergabe von Erbbaurechten regt der Ortsbeirat zum gegebenen Zeitpunkt eine Konzeptvergabe an. Wobei in den jeweiligen Konzepten das Erdgeschoss zur gemeinnützigen Nutzung durch die Allgemeinheit allen offenstehen soll und die weiteren Stockwerke Wohnzwecken zu günstigen Mietpreisen ("bezahlbarer Wohnraum") dienen sollen. Begründung: Die Jordanstraße 3 in Bockenheim, das Haus der ehemaligen Gaststätte Pielok, wurde von der Stadt Frankfurt 2017 über ein Vorkaufsrecht erworben - damals mit dem Ziel, es als Wohnhaus wieder nutzbar zu machen. Passiert ist seit 2017 leider nichts und das Haus steht in großen Teilen leer und verwahrlost zunehmend. Dieser Umgang mit einer nun im Besitz der Kommune befindlichen Immobilie war und ist angesichts der Wohnungsknappheit und steigenden Mieten im Stadtteil ein Ärgernis ersten Ranges. In diesem Zusammenhang ist die Besetzung des Erdgeschosses der Jordanstraße 3 in Bockenheim seit dem 25. November 2023 durch die jungen Menschen zunächst eine Chance für einen Neuanfang für die Stadt Frankfurt im Sinne eines fairen Umgangs mit der von der Stadt für Bockenheim selbst beschlossenen Milieuschutzsatzung. Die jungen Menschen, die die Initiative ergriffen haben und die Jordanstraße 3 in Bockenheim besetzt haben, sind dem Ortsbeirat aus anderen Engagements im Stadtteil positiv bekannt. Sie haben dem Ortsbeirat am Abend der Ortsbeiratssitzung berichtet und sind bereit, zu gegebener Zeit ihr Zwischennutzungskonzept vorzustellen. Diese jungen Menschen haben das Vertrauen des Ortsbeirats sowie die Chance, eine Zwischennutzung der Jordanstraße 3 in Bockenheim zu entwickeln, verdient. Ein erstes gutes Zeichen für einen konstruktiven Dialog mit der Stadt Frankfurt im beschriebenen Sinne war das sofortige Gespräch nach Besetzung zwischen den derzeitigen Besetzerinnen und Besetzern und der zuständigen Baudezernentin Sylvia Weber am 26. November 2023 in der Jordanstraße 3. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 276 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baumbestand in der Jungstraße nicht aufgeben

04.12.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2023, OM 4889 entstanden aus Vorlage: OF 810/2 vom 28.11.2023 Betreff: Baumbestand in der Jungstraße nicht aufgeben Vorgang: OM 3297/22 OBR 2; ST 742/23; E 49/23 Der Magistrat wird gebeten, 1. auf eine Fällung der Bäume in der Jungstraße möglichst zu verzichten; 2. die maroden (teilweise aus verrottendem Holz bestehenden) Pflanzkübel so durch größere und stabilere Kübel zu ersetzen, dass die Bäume hierbei keinen Schaden nehmen, sie gegebenenfalls umgesetzt werden und von ihnen keine Gefährdung der Verkehrssicherheit ausgeht; 3. sofern doch Bäume im Zuge der Verkehrssicherungsmaßnahmen gefällt werden müssen, in diesem Zuge umfangreiche Trassenprüfungen (gemäß E 49: Pilotprojekt zur Identifizierung zusätzlicher Baumstandorte in dicht bebauten Quartieren mithilfe innovativer Ansätze) vorzunehmen, um mögliche neue Baumstandorte für Ersatzpflanzungen zu identifizieren; 4. alle in diesem Zuge als geeignet identifizierte Baumstandorte für Baumnachpflanzungen zu nutzen. Hierzu kann, sofern gewünscht (und vom Ortsbeirat in der Vorlage OM 3297 bereits beantragt, jedoch bisher nicht umgesetzt, obwohl in der Stellungnahme ST 742 für das zweite Quartal angekündigt), eine Umgestaltung der Flächen (Erschwerung der Durchfahrt für Unbefugte, Reduzierung Parkplätze, Aufstellen von Radbügeln) erfolgen. Begründung: Die Jungstraße ist die älteste verkehrsberuhigte Zone und im Rahmen der Stadtteilsanierung zu einer der am dichtesten begrünten Straßen im Ortsbezirk mit hoher Lebensqualität geworden. Seit Jahrzehnten wachsen Sträucher und auch Bäume aus den dort aufgestellten Pflanzkübeln. Nun sind diese z. T. marode, sodass die Bäume aus ihnen heraus und teils unter das Straßenpflaster wurzeln. Der Magistrat plant unter Berufung auf die Verkehrssicherungspflicht, nun die Kübel und Bäume zu entfernen. Die begrünte Straße würde so einen weitgehenden Kahlschlag erfahren. Dabei braucht es gerade in den dicht bebauten Vierteln Bockenheims jeden Baum und jedes Grün. Daher gilt es, alle Bäume, die erhalten werden können, auch zu erhalten. Hierzu müssen auch eventuelle finanzielle und technische Schwierigkeiten angegangen werden, statt ihnen durch schlichte Fällung der Bäume zu entgehen. Es braucht jeden einzelnen Baum. Gleichwohl muss für den Fall einer Fällung einzelnen oder mehrerer Bäume vorgesorgt und vorgeplant werden. Hierzu hat die Regierungskoalition im Römer für den Haushalt den Etatantrag E 49 "Pilotprojekt zur Identifizierung zusätzlicher Baumstandorte in dicht bebauten Quartieren mithilfe innovativer Ansätze" beschlossen, der nach der Genehmigung des Haushalts nun umgesetzt werden kann. Die Jungstraße muss, sofern es zu den befürchteten weitreichenden Eingriffen in den Baumbestand kommt, dringend hierfür untersucht werden, um in diesem Fall schnellstmöglich den derzeitigen Baumbestand möglichst wieder zu erreichen. Die Eilbedürftigkeit ergibt sich daraus, dass der Magistrat plant, möglichst bald nach einem Ortstermin am 8. Dezember die Maßnahmen durchzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3297 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 742 Etatantrag vom 16.06.2023, E 49 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 359 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mobile Geschwindigkeitsanzeige für die Kiesstraße

13.11.2023 · Aktualisiert: 07.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4711 entstanden aus Vorlage: OF 737/2 vom 31.08.2023 Betreff: Mobile Geschwindigkeitsanzeige für die Kiesstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. an geeigneter Stelle in der Kiesstraße, im Bereich zwischen Jordanstraße und Robert-Mayer-Straße, abwechselnd in beide Richtungen, eine temporäre mobile Geschwindigkeitsanzeige aufzustellen, um zu schnell fahrende Fahrzeuge auf Tempo 30 hinzuweisen. Die Geschwindigkeitsanzeige sollte für mindestens drei Monate aufgestellt werden; 2. auf der Fahrbahn der Kiesstraße Tempo-30-Piktogramme aufzubringen. Begründung: Anwohnende berichten von regelmäßigen Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Kiesstraße. Die Maßnahmen dienen der Verbesserung der Verkehrssicherheit und vor allem auch dem Schutz der zahlreichen Kinder, die in der Kiesstraße und Umgebung wohnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 571 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aktueller Planungsstand Schloßstraße

13.11.2023 · Aktualisiert: 28.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4713 entstanden aus Vorlage: OF 774/2 vom 12.11.2023 Betreff: Aktueller Planungsstand Schloßstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, wie die aktuelle Zeitplanung für den Umbau der Schloßstraße und deren Anbindung an den Radschnellweg ist; 2. vorliegende Planungen zum Umbau der Schloßstraße rechtzeitig dem Ortsbeirat 2 in einer öffentlichen Sitzung vorzustellen. Begründung: Die Schloßstraße und ihre bestehende Flächenaufteilung ist bereits seit Jahren Gegenstand von Diskussionen. Angesichts wiederholter Verkehrsgefährdungen insbesondere gegen Radfahrer hat diese Diskussion an Dringlichkeit gewonnen. Daher wird um ein Update zum derzeitigen Planungsstand und weiteren Vorgehen des Magistrats gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 412 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradstraße Robert-Mayer-Straße Einrichten eines Einbahnstraßensystems

13.11.2023 · Aktualisiert: 29.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4715 entstanden aus Vorlage: OF 749/2 vom 26.09.2023 Betreff: Fahrradstraße Robert-Mayer-Straße Einrichten eines Einbahnstraßensystems Bezug nehmend zur Vorstellung des Amt für Straßenbau und Erschließung vom 05.07.2023 zum Umbau der Robert-Mayer-Straße in ein Einbahnstraßensystem nimmt der Ortsbeirat 2 wie folgt Stellung: 1. Robert-Mayer-Straße zwischen Nauheimer Straße und Schloßstraße: Der Ortsbeirat unterstützt den Vorschlag (Variante 1) des ASE, in diesem Abschnitt eine Einbahnstraße in West-Ost-Richtung einzurichten. 2. Robert-Mayer-Straße zwischen Schloßstraße und Gräfstraße: Der Ortsbeirat unterstützt den Vorschlag (Variante 12) des ASE, in diesem Abschnitt eine Einbahnstraße in Ost-West-Richtung einzurichten. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: In Anbetracht der vielen Varianten müssen Kompromisse gemacht warden. Nach Prüfung aller Varianten stellt sich die Variante 12, sie beinhaltet auch die Variante 1, als bevorzugte Lösung dar. Quelle: Präsentation des ASE vom 05.07.2023 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 187 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rettungsgasse auf der Schloßstraße/Ecke Rödelheimer Straße ermöglichen - Leitschwelle überprüfen

13.11.2023 · Aktualisiert: 07.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4720 entstanden aus Vorlage: OF 762/2 vom 20.09.2023 Betreff: Rettungsgasse auf der Schloßstraße/Ecke Rödelheimer Straße ermöglichen - Leitschwelle überprüfen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, 1. ob die derzeitige Leitschwelle mit ihren aufgesetzten Baken auf der Schloßstraße, vor der Kreuzung Rödelheimer Straße in Richtung Breitenbachbrücke, die Bildung einer Rettungsgasse verhindert und damit Einsatzfahrten von Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen verlängert; 2. falls dies der Fall sein sollte, ob durch die Wegnahme der aufgesetzten Baken oder Austausch durch andere Trennelemente die Bildung einer Rettungsgasse erleichtert würde; 3. welche Auswirkungen diese Wegnahme bzw. der Austausch auf die Sicherheit der Radfahrenden auf dem durch die Leitschwelle abgetrennten Radstreifen aus Sicht des Magistrats hätte; 4. ob bei längeren Rückstaus an der Ampel auch die Parkplätze vor der Schloßstraße 11 eine Rettungsgasse behindern. Sollten die Baken ein Problem darstellen und durch deren Wegnahme bzw. Austausch keinerlei negative Auswirkungen auf die Radfahrenden bestehen, wird der Magistrat gebeten, die Baken abzumontieren bzw. gegen geeignetere Trennelemente auszutauschen. Es dient zur Kenntnis, dass die Trennung zwischen Pkw- und Radverkehr vor der Kreuzung ausdrücklich nicht inf rage gestellt wird. Begründung: Derzeit wird - nicht immer in sinnvoller Weise - über Trennelemente zwischen Pkw- und Fahrradverkehr diskutiert. Viele der kritisierten Elemente, wie Modalfilter, stellen entgegen den Behauptungen ihrer Kritikerinnen und Kritiker kein Hindernis für Einsatzfahrzeuge dar, wie die Branddirektion bereits im Mobilitätsausschuss bestätigt hat. Problematisch seien aber auf Leitschwellen aufgesetzte Baken, da diese die Bildung von Rettungsgassen erschwerten. Ein solches Trennelement befindet sich zur Abtrennung der Pkw- und Fahrradspur auf der Schloßstraße vor der Kreuzung Rödelheimer Straße. Die einspurige Fahrbahn bis zur Kreuzung führt teilweise zu längeren Rückstaus. Hier scheint es häufiger zu Verzögerungen der Einsatzfahrten zu kommen. Es fehlt aber an belastbaren Zahlen für diese Vermutung. Sollte sich dies jedoch bestätigen und der Grund hierfür an den Trennelementen liegen, müssten diese einer Prüfung unterzogen werden. Gleichwohl haben die Leitschwellen auch eine Sicherheitsfunktion für die Radfahrenden auf der Schloßstraße, gerade weil an Kreuzungen immer wieder - teils schwere - Unfälle stattfinden. Daher sollte dieser Sicherheitsaspekt nicht leichtfertig übergangen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 165 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1452 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 530 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einbahnstraßenregelung für die Homburger Straße

13.11.2023 · Aktualisiert: 13.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4721 entstanden aus Vorlage: OF 764/2 vom 21.09.2023 Betreff: Einbahnstraßenregelung für die Homburger Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Homburger Straße zwischen der Jordanstraße und der Adalbertstraße für den motorisierten Autoverkehr, unter Duldung des Zweirichtungsradverkehrs, eine Einbahnstraße in Richtung Adalbertstraße einzurichten, sodass die Einfahrt nur aus der Jordanstraße kommend möglich ist. Begründung: Die Homburger Straße ist eine verhältnismäßig schmale, kopfsteingepflasterte Wohnstraße. Autofahrer nutzen die Homburger Straße als Abkürzung, wenn sie aus Richtung Adalbertstraße/Große Seestraße kommend in Richtung Gallus, Messe oder A 648 fahren möchten. Eventuell leiten auch Navigationssysteme Autofahrer durch die Homburger Straße. Das Abbiegen nach links in die Schloßstraße ist widerrechtlich. Manche Autofahrer setzen sich über das Verbot hinweg, andere machen einen U-Turn auf der Schloßstraße. Das Quartier an der Jordanstraße ist als ruhiges Wohn- und Ausgehviertel schützenswert, Durchgangsverkehre sollten aus dem Viertel herausgehalten werden. Es sei darauf hingewiesen, dass die Kiesstraße in jeweils entgegengesetzter Richtung Einbahnstraße ist, sodass alle Adressen weiterhin auch für den motorisierten Verkehr erreichbar blieben. Das Anliegen, die Homburger Straße zu beruhigen, wurde verschiedentlich an ein Ortsbeiratsmitglied herangetragen. Die Alternative der Einstufung als Anliegerstraße könnte zwar dazu führen, dass Routenplaner die Straße nicht als Route empfehlen, andererseits bestünde die Zufahrt unter Außerachtlassen des Schildes "Anlieger frei" weiterhin. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 188 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Begrünung Kettenhofweg

13.11.2023 · Aktualisiert: 07.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4705 entstanden aus Vorlage: OF 720/2 vom 24.08.2023 Betreff: Begrünung Kettenhofweg Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Vorschläge des ASE vom 28.02.2023 zur Begrünung und Möblierung des Kettenhofwegs umzusetzen: 1. Kettenhofweg 2: Einrichtung eines Parklets, sofern die dort ansässigen Café-Betreiber dort keine Außengastronomie betreiben wollen. Hier besteht erkennbarer Aufenthaltsbedarf, dem ein Parklet als nicht kommerzielles Angebot gerecht werden würde. 2. Kreuzung Kettenhofweg/Arndstraße/Corneliusstraße: Einrichtung von Hochbeeten im abgepollerten Gestaltungsbereich. Bei dem Einrichten der Hochbeete ist darauf zu achten, dass die Barrierefreiheit nicht eingeschränkt wird. 3. Kreuzung Kettenhofweg/Corneliusstraße: Einrichtung eines Hochbeetes auf der Fläche der "Gehwegnase". 4. Robert-Mayer-Straße, Höhe Tilly-Edinger-Platz: Einrichtung von Hochbeeten, teilweise mit Sitzmöglichkeiten, auf der Nordseite des Tilly-Edinger-Platzes sowie Einrichtung von jeweils zwei Fahrradbügeln an der Nordosts eite des Tilly-Edinger-Platzes zur Gräfstraße und vor dem gegenüber liegenden Gastronomiebetrieb, wie auf der Planskizze (siehe Begründung) aufgeführt. Begründung: Die genannten Vorschläge zur Begrünung und Möblierung des ASE begrüßt der Ortsbeirat sehr, da er bestrebt ist, mehr Grün in den Straßen und auf den Plätzen für die Bürgerinnen und Bürger, auch im Hinblick auf die fortschreitende Klimakrise, bereitzustellen. Kettenhofweg 2 Quelle: Bild aus der Präsentation des ASE vom 28.03.2023 Kettenhofweg/Arndstraße/Corneliusstraße Quelle: Bild aus der Präsentation des ASE vom 28.03.2023 Tilly-Edinger-Platz/Robert-Mayer-Straße Quelle: Bild aus der Präsentation des ASE vom 28.03.2023 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 682 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rücknahme der Anregung an den Magistrat „Gefahrensituation auf der Schloßstraße“

16.10.2023 · Aktualisiert: 29.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4652 entstanden aus Vorlage: OF 763/2 vom 29.09.2023 Betreff: Rücknahme der Anregung an den Magistrat "Gefahrensituation auf der Schloßstraße" Vorgang: OM 4337/23 OBR 2 Es dient zur Kenntnis, dass der Ortsbeirat die in der Ortsbeiratssitzung vom 10.07.2023 beschlossene Anregung an den Magistrat, OM 4337 (beruhend auf OF 667/2), zurückzieht. Der Magistrat wird aufgefordert, von der Umsetzung der Anregung OM 4337 abzusehen. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung vom 10.07.2023 bestanden die antragstellenden Fraktionen (GRÜNE und LINKE.) der Vorlage OF 667/2 vom 24.04.2023 trotz mehrfachen Hinweises auf die entschuldigte Abwesenheit dreier Mitglieder des Ortsbeirates in dieser im Ortsbeirat umstrittenen Frage auf Abstimmung, anstatt den Antrag, wie in der Mai- und Juni-Sitzung geschehen, nochmals auf die nächste Sitzung zu schieben. Der oben benannte Beschluss des Ortsbeirates vom 10.07.2023, OM 4337, kam schließlich unter Abwesenheit wegen Krankheit zweier Mitglieder der CDU-Fraktion sowie unter Abwesenheit wegen Dienstverpflichtung eines Mitglieds der FDP-Fraktion zustande und ist in Hinblick auf die schon 2021 ausführlich im Ortsbeirat diskutierten Meinungs- und Mehrheitsverhältnisse im Umgang mit der verkehrlichen Situation in der Schloßstraße aufzuheben. Zumal sich an der jeweiligen Einschätzung der Mitglieder des Ortsbeirates seit 2021 grundsätzlich nichts geändert hat. Ein nahezu inhaltsgleicher Antrag im Vergleich zu dem neu eingebrachten Antrag OF 667/2 der Fraktionen von GRÜNE und LINKE. vom 30.08.2021, OF 123/2, wurde schon in der Ortsbeiratssitzung vom 13.09.2021 abgelehnt, wobei eben in der benannten Sitzung 2021 nicht die Gelegenheit für die antragstellenden Fraktionen bestand, die entschuldigte Abwesenheit von Mitgliedern des Ortsbeirates auszunutzen. Den in der Ortsbeiratssitzung vom 10.07.2023 abwesenden Mitgliedern der CDU- und FDP-Fraktion ist vielmehr Gelegenheit zu geben, an der Beschlussfassung des Ortsbeirates in dieser Frage teilzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.07.2023, OM 4337 Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Homburger Straße als Einbahnstraße einrichten

26.09.2023 · Aktualisiert: 28.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2023, OF 765/2 Betreff: Homburger Straße als Einbahnstraße einrichten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Homburger Straße, zwischen Jordanstraße und Adalbertstraße, als Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Adalbertstraße einzurichten. Begründung: Anwohnende aus dem südlichen Teil der Homburger Straße beschweren sich über einen ständig wachsenden Durchgangsverkehr in Richtung Schloßstraße. Die kopfsteingepflasterte Straße ist demnach keine Nebenstraße mehr, sondern hat sich in eine regelrechte lärmbelastete Durchgangsstraße gewandelt. Das ist im Besonderen an dem Weg zu erkennen, den Autofahrende Richtung Schloßstraße nehmen. Obwohl sie laut Verkehrszeichen nur nach Norden fahren dürften, biegen sie in Richtung Hamburger Allee ab, was durch ihr Linksabbiegen oft zu gefährlichen Situationen führt. Die Umwidmung der Homburger Straße zwischen Jordan- und Adalbertsraße in eine Einbahnstraße, die nur noch in Richtung Adalbertstraße zu befahren ist, kann einen großen Beitrag zur Veringerung des Durchgangsverkehrs in der südlichen Homburger Straße bewirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OF 765/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 765/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 764/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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