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Meine Nachbarschaft: Tilly-Edinger-Platz

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Jordanstraße grün und sozial gestalten

01.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 01.01.2026, OF 1353/2 Betreff: Jordanstraße grün und sozial gestalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob für die ehemalige Parkletfläche in der Jordanstraße (vor Hausnr. 10) derzeit konkrete Gestaltungspläne bestehen. 2. ob und unter welchen Voraussetzungen die Fläche temporär oder dauerhaft für eine alternative Nutzung - insbesondere für Begrünungsmaßnahmen oder eine Fahrrad-Reparaturstation ohne Sitzgelegenheiten - zur Verfügung gestellt werden kann. Begründung: Die ehemalige Parkletfläche in der Jordanstraße bietet weiterhin Potenzial für eine niedrigschwellige, gemeinwohlorientierte Nutzung im öffentlichen Raum. Aus der Bürgerschaft gibt es Interesse, die Fläche erneut aufzuwerten, etwa durch Begrünung und eine Fahrrad-Reparaturstation, die zur Aufenthaltsqualität, Klimaanpassung und Förderung des Radverkehrs beitragen kann. Es ist unklar, ob bestehende oder geplante Maßnahmen einer solchen Nutzung entgegenstehen. Eine Prüfung durch den Magistrat schafft Klarheit über die planerischen Rahmenbedingungen und mögliche Nutzungsperspektiven. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Barrierefreie Querung der Schloßstraße ermöglichen

01.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 01.01.2026, OF 1351/2 Betreff: Barrierefreie Querung der Schloßstraße ermöglichen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Ampel-Überweg in der Schloßstraße auf Höhe des Von-Bernus-Parks durch ein vollständiges Absenken der Bordsteine barrierefrei zu gestalten. Begründung: Die Antragstellerin wurde von einem Bürger auf die bestehende Problematik an diesem Übergang aufmerksam gemacht. Der Überweg wird regelmäßig von Familien mit Kinderwagen genutzt, ebenso von weiteren Personen mit Mobilitätseinschränkungen, etwa mit Rollatoren oder Fahrrädern. Derzeit ist der Bordstein nicht durchgängig abgesenkt, was eine sichere und komfortable Querung der Straße erheblich erschwert, vor allem bei Begegnungsverkehr. Das Absenken der Bordsteine stellt eine einfache Maßnahme dar, die die Verkehrssicherheit erhöht und die selbstständige Mobilität vieler Menschen verbessert. Anlage: (Quelle: Eigene Aufnahmen der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Wie geht es weiter mit dem Gebäude der Informatik, Robert-MayerStraße 10?

15.11.2025 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 15.11.2025, OF 1308/2 Betreff: Wie geht es weiter mit dem Gebäude der Informatik, Robert-Mayer-Straße 10? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Über das Gebäudes Robert-Mayer-Straße 10 ( Mathematik/ Informatik) folgende Punkte zu prüfen und berichten. 1. Geht das Gebäude nach der Nutzung durch die Universität an die ABG Frankfurt Holding über? 2. Gibt es Pläne für eine weitere Nutzung? 3. Besteht Denkmalschutz für das Gebäude, und wird das Gebäude aufgrund des Denkmalscchutzes erhalten bleiben? Sind dabei folgende Punkte denkbar ?: 1. Umwandlung in bezahlbare Studentenappartements 2. Vergabe des Gebäudes an das Studentenwerks mit günstigem Erbpachtzins um bezahlbare Mieten zu erzielen 3. Modulare günstige Bauweise 4. Dach- und Fassadenbegrünung 5. Regenwasserrückgewinnung 6. Fotovoltaik 7.Brauchwasseraufbereitungsanlage im Rahmen eines Projektes zur Schwammstadt Begründung: Aktueller Infprmationsbedarf. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.10.2025, OF 1230/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1344 2025 1. Die Vorlage OF 1230/2 wird durch die Vorlage OF 1308/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1307/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1308/2 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung BFF und bei Abwesenheit 1 CDU zu 3. 3 CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) bei Abwesenheit 1 CDU

Partei: LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Pilotprojekt Stadtteil-Hausmeister*innen für Bockenheim - gegen weitere Vermüllung und für mehr Sauberkeit in den Stadtteilen

14.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 14.11.2025, OF 1316/2 Betreff: Pilotprojekt Stadtteil-Hausmeister*innen für Bockenheim - gegen weitere Vermüllung und für mehr Sauberkeit in den Stadtteilen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig unter Einbeziehung des von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Sonderfonds "Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen" und zusammen mit der FES das Pilotprojekt eines Stadtteilhausmeisters / einer Stadtteilhausmeisterin als Kümmerer / Kümmerin im Stadtteil Bockenheim zu starten; Ziel soll die regelmäßige, systematische und rasche Beseitigung von Sperrmüll und anderen Vermüllung-Situationen sein. Der Ortsbeirat beschließt für diesen Zweck bis zu 15.000 Euro aufzuwenden, gemäß der Beschlüsse E 201/24 und NR 1378/25. Der Magistrat wird ferner gebeten, mit der ABG und anderen Wohnungsbaugesellschaften, die im Stadtteil Bockenheim Bestände verwalten (u. a. entlang Große Seestraße und Schlossstraße - GWH und NH) dahingehend zu verhandeln, dass diese sich in Zukunft ggf. am Einsatz eines Stadtteilhausmeisters / einer Stadtteilhausmeisterin beteiligen, mindestens aber innerhalb ihrer Bestände und in deren Umkreis Dienstleister*innen einsetzen, die sich als Kümmerer und Kümmerinnen für mehr Sauberkeit, rasche Sperrmüllbeseitigung und entsprechende Kontrolle einsetzen sowie die Mieter*innen beraten; hierbei sind insbesondere die ABG-Bestände zwischen Adalbertstraße und Jordanstraße (Jordanischer Park, Sackgasse Jordanstraße 45 - 47) sowie entlang Große Seestraße und Schlossstraße in den Fokus zu nehmen. Der Magistrat wird dabei gebeten, vertraglich zu verhindern, dass der Einsatz derartiger Dienstleister*innen zu Mietensteigerungen in den Beständen führt. Der Magistrat wird des Weiteren aufgefordert, für mehr Aufklärung, häufigere Reinigungsintervalle und zusätzliche Müllbehälter zu sorgen. Begründung: Der Stadtteil Bockenheim vermüllt zusehends. Müll und Sperrmüll sammeln sich insbesondere (natürlich nicht nur) im Umkreis von Siedlungsbeständen der Wohnungsbaugesellschaften. Regelmäßig und besonders auffallend stellt sich die Situation im westlichen Bereich der Jordanstraße (Sackgasse / Fotos) dar. Hier werden immer wieder Sperrmüllablagerungen beobachtet, aber nicht gemeldet. Zudem werden die Hausdurchgänge zur Adalbertstraße und Schlossstraße nicht sauber gehalten. Falschparkende, Graffitis, Schmierereien auf Schaltkästen und überquellende Altkleidercontainer kommen hinzu. Hier braucht es Kümmerinnen und Kümmerer und Ansprechpartner*innen, die auch die räumliche Umgebung der Bestände im Blick haben und damit auch zu einem besseren Image beitragen können. Der Ortsbeirat begrüßt den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung einen Sonderfonds "Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen" einzurichten, das entsprechende Budget zu erhöhen und die bisherige Deckelung aufzuheben. Um hiermit jedoch vor Ort Erfolge zu verzeichnen, sind Personen erforderlich, die sich regelmäßig und systematisch kümmern. Der Ortsbeirat verweist auf gute Erfahrungen, sowohl in Berliner Stadtteilen (Neukölln, Friedrichshain-Kreuzberg) als auch z. B. in Köln-Kalk hin. Stadtteil- (Kiez-) Hausmeister*innen haben einen explizit weiteren räumlichen Handlungsraum als normale Hausmeister*innen von Wohnungsbaugesellschaften. Die Berliner Wohnungsbaugesellschaft HOWOGE setzt Kiezhausmeister*innen explizit mit dem Ziel ein, auch die öffentlichen und halböffentlichen Flächen im Quartier zu überwachen und Vermüllung sofort zu melden. https://www.gag-zuhause.de/veedel/veedelshausmeister-k alk https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/poli tik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/oeffentlicher-raum/kiezh ausmeister-in-friedrichshain-kreuzberg-1512591.php Anlage: Situation in der Jordanstraße und der Große Seestraße (Quelle: Eigene Aufnahmen der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.10.2025, OF 1238/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 127 2025 1. Die Vorlage OF 1238/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1316/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1316/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, 3 CDU, SPD, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); FDP und 1 Linke (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 CDU

Parteien: GRÜNE SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Goethe-Universität Fachbereich 12 - Informatik und Mathematik - Gebäude RobertMayerStraße 10: Welche künftige Nutzung ist denkbar?

13.11.2025 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 13.11.2025, OF 1307/2 Betreff: Goethe-Universität Fachbereich 12 - Informatik und Mathematik - Gebäude Robert-Mayer-Straße 10: Welche künftige Nutzung ist denkbar? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Welcher Kenntnisstand liegt bezüglich des endgültigen Umzugs des Fachbereichs 12 auf den Campus Westend vor? 2. Ist davon auszugehen, dass Areal und Gebäude an die Stadt Frankfurt fallen und die ABG für die Umnutzung verantwortlich ist? 3. Gibt es bereits Vorstellungen für eine künftige Nutzung der seit 2025 unter Denkmalschutz stehenden Kramer-Bauten? 4. Kann sich der Magistrat einen Erhalt der denkmalgeschützten Gebäude, ihren Umbau und ihre Umnutzung in (studentischen) Wohnraum vorstellen, zumal der B-Plan Wohnen ermöglicht? 5. Kann sich der Magistrat auch eine Umnutzung der Institutsgebäude in eine Schule vorstellen? 6. Wäre das planungsrechtlich möglich? 6. Wäre der Magistrat bereit, zum geeigneten Zeitpunkt und ggf. zusammen mit verschiedenen Hochschulen einen studentischen Wettbewerb zu Umbau und Umnutzung zu unterstützen? Begründung: Bei dem Gebäude Robert-Mayer-Straße 10 handelt es sich um ein seit 2025 denkmalgeschütztes Seminargebäude der Universität, das derzeit vom Fachbereich 12 - Informatik und Mathematik - mit 46 Professoren / Professorinnen sowie 5.600 Studenten und Studentinnen genutzt wird. Nach vorläufigem Informationsstand soll ein Umzug auf den Campus Westend ca. 2028 stattfinden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.10.2025, OF 1230/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1344 2025 1. Die Vorlage OF 1230/2 wird durch die Vorlage OF 1308/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1307/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1308/2 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung BFF und bei Abwesenheit 1 CDU zu 3. 3 CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) bei Abwesenheit 1 CDU

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Situation an den Halteplätzen für Touristenbusse auf dem Theodor-Stern-Kai verbessern IV

27.10.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7810 entstanden aus Vorlage: OF 1602/5 vom 19.10.2025 Betreff: Situation an den Halteplätzen für Touristenbusse auf dem Theodor-Stern-Kai verbessern IV Vorgang: OM 1184/21 OBR 5; ST 754/22; OM 3169/22 OBR 5; ST 710/23; OM 4435/23 OBR 5; ST 225/24 Der Magistrat wird erneut gebeten, an den Halteplätzen für Touristenbusse auf dem Theodor-Stern-Kai Abfallbehälter aufzustellen und deren regelmäßige Leerung sicherzustellen sowie das Gebiet, insbesondere die Grünflächen, regelmäßig zu reinigen und eine mobile Toilette aufzustellen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten weiterhin, dass auf den Halteplätzen für Touristenbusse am Theodor-Stern-Kai parkende Busse ihre Motoren oft stundenlang laufen lassen und Abfälle aus den Bussen in den dortigen Büschen entsorgt werden. Ferner verrichten Fahrerinnen und Fahrer ihre Notdurft mangels Toiletten in den Hecken. Die von dem Magistrat in seinen Stellungnahmen vom 21.03.2022, ST 754, und vom 20.02.2023, ST 710, mitgeteilten Maßnahmen haben leider den Zustand vor Ort nicht verbessert. Es ist dringend Abhilfe zu schaffen, um Ungeziefer, insbesondere einen Rattenbefall, zu verhindern. Bei einer gemeinsamen Ortsbegehung am 28.06.2023 mit den zuständigen Ämtern wurden die oben geforderten Maßnahmen übereinstimmend für zielführend erachtet und der Ortsbeirat wurde um eine formelle Anregung gebeten. Trotz dieser Absprache hat der Magistrat nach formeller Anregung durch den Ortsbeirat 5 vom 15.09.2023, OM 4435, nicht gehandelt und in seiner Stellungnahme vom 26.01.2024, ST 225, die erneute Bitte des Ortsbeirates, Abfallbehälter und eine mobile Toilette aufzustellen sowie die Reinigung der Grünflächen zu intensivieren, abgelehnt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1184 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 754 Anregung an den Magistrat vom 25.11.2022, OM 3169 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 710 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4435 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 225

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Rückschnitt der Bäume auf dem Abenteuerspielplatz Wildgarten

27.10.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7813 entstanden aus Vorlage: OF 1605/5 vom 15.10.2025 Betreff: Rückschnitt der Bäume auf dem Abenteuerspielplatz Wildgarten Der Magistrat wird gebeten, die Bäume auf dem Abenteuerspielplatz Wildgarten fachgerecht zurückzuschneiden. Begründung: Das Grünflächenamt sieht den Rückschnitt der Bäume auf dem Abenteuerspielplatz Wildgarten nicht in seinem Zuständigkeitsbereich, da diese nicht gelistet sind. Das Grundstück gehört allerdings der Stadt. In letzter Zeit kam es bereits durch das Abbrechen eines Baumes auf die Stresemannallee und auf die Oberleitung der Straßenbahn zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen. Da der Wildgarten erhebliche soziale Arbeit leistet und nicht über die finanziellen Mittel verfügt, um die Bäume zurückschneiden zu lassen, liegt es bei der Stadt, diese Kosten zu übernehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Parkplatz Darmstädter Landstraße/Ecke Bischofsweg freigeben

27.10.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7811 entstanden aus Vorlage: OF 1603/5 vom 07.11.2025 Betreff: Parkplatz Darmstädter Landstraße/Ecke Bischofsweg freigeben Der Magistrat wird gebeten, den Parkplatz an der Darmstädter Landstraße/Ecke Bischofsweg wieder für parkende Fahrzeuge sowie für temporäre Nutzungen wie den Weihnachtsbaumverkauf oder saisonale Verkaufsstände zur Verfügung zu stellen. Begründung: Der Parkplatz an der Darmstädter Landstraße/Bischofsweg ist seit Mitte 2024 im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) gesperrt. Diese Maßnahme war seinerzeit notwendig, um die Verbreitung der Tierseuche zu verhindern. Da sich die Situation zwischenzeitlich entspannt hat, sollte geprüft werden, ob eine Wiederöffnung des Parkplatzes möglich ist. Die Fläche hat eine zentrale verkehrliche Funktion als Park-and-Ride-Möglichkeit für Pendlerinnen und Pendler und trägt zur Entlastung des innerstädtischen Verkehrs bei. Gleichzeitig besitzt sie eine soziale und nachbarschaftliche Bedeutung, da sie regelmäßig für saisonale Angebote wie den Weihnachtsbaumverkauf oder regionale Marktstände genutzt wurde. Die fortdauernde Sperrung führt zu vermeidbaren Einschränkungen in der Nutzung des öffentlichen Raums und mindert die Aufenthaltsqualität im Quartier. Eine kontrollierte Wiederfreigabe - gegebenenfalls unter Auflagen - wäre daher im öffentlichen Interesse und würde den Stadtteil spürbar beleben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Kühle Orte im Ortsbezirk: Zwei genügen nicht für die Bevölkerung

27.10.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7801 entstanden aus Vorlage: OF 1153/9 vom 11.11.2025 Betreff: Kühle Orte im Ortsbezirk: Zwei genügen nicht für die Bevölkerung Der Magistrat wird gebeten, die Anzahl der sogenannten kühlen Orte im Ortsbezirk 9 deutlich zu erhöhen. Zwei Orte, der Sinaipark und die Stadtteilbibliothek Dornbusch, können nicht ausreichen für eine Bevölkerung von über 50.000 Menschen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Sicherstellung der wohnortnahen Arzneimittelversorgung - Apothekenstandort Gerauer Straße 98 bis 100

27.10.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7807 entstanden aus Vorlage: OF 1598/5 vom 07.11.2025 Betreff: Sicherstellung der wohnortnahen Arzneimittelversorgung - Apothekenstandort Gerauer Straße 98 bis 100 Der Magistrat wird gebeten, 1. sich gegenüber den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass der Apothekenstandort in der Gerauer Straße dauerhaft erhalten bleibt; 2. zu prüfen, ob die Stadt Frankfurt am Main Maßnahmen unterstützen kann, die eine baldige Wiederaufnahme des Apothekenbetriebs oder die Ansiedlung eines neuen Apothekenbetreibers an diesem Standort ermöglichen; 3. darzulegen, welche Möglichkeiten bestehen, um Apothekenstandorte in städtischen Quartieren langfristig zu sichern, insbesondere in Wohngebieten mit hohem Anteil älterer Menschen; 4. in Zusammenarbeit mit der Landesapothekerkammer Hessen und dem Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege den Dialog über die Zukunft der Apothekeninfrastruktur im Stadtteil aufzunehmen. Begründung: Die Apotheke in der Gerauer Straße 98 bis 100 war über Jahrzehnte eine feste und verlässliche Anlaufstelle für die Menschen im Stadtteil. Sie lag zentral, war fußläufig zu erreichen und erfüllte eine wichtige Versorgungsfunktion, insbesondere für Seniorinnen und Senioren, Familien mit Kindern sowie Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Mit der Schließung ist ein bedeutender Teil der wohnortnahen medizinischen Grundversorgung entfallen. Viele Anwohnerinnen und Anwohner müssen nun deutlich weitere Wege in Kauf nehmen, was im Alltag zu erheblichen Belastungen führt. Eine wohnortnahe Apotheke ist jedoch ein wesentlicher Bestandteil sozialer Infrastruktur, trägt zur Lebensqualität bei und stärkt das Zusammenleben im Quartier. Der Ortsbeirat hält es daher für dringend geboten, sich für den Erhalt dieses Standorts einzusetzen und gemeinsam mit den zuständigen Behörden, der Stadtverwaltung und der Landesapothekenkammer Hessen nach Lösungen zu suchen, damit die Gerauer Straße 98 bis 100 wieder einen Apothekenbetrieb erhält. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Sperrmüllablagerungen im Ortsbezirk 9

27.10.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7803 entstanden aus Vorlage: OF 1157/9 vom 12.11.2025 Betreff: Sperrmüllablagerungen im Ortsbezirk 9 Grundsätzlich hat laut Satzung die Bereitstellung von Sperrmüll auf privaten Flächen stattzufinden. Ist dies verkehrsrechtlich oder baulich nicht möglich, erfolgt die Bereitstellung an mit der FES abgestimmten Plätzen im öffentlichen Raum. Grundsätzlich hat jede:r Bürger:in die Möglichkeit, die FES unter services@fes-frankfurt.de bzw. über die kostenfreie Servicehotline 0800 - 200 800 710 über Sperrmüll zu informieren, auch dann, wenn es nicht der eigene ist. Umso schneller kann die Disposition und Abholung erfolgen. Falls es im Siedlungsgebiet ist, helfen die Meldungen, statistisch zu erfassen, wo, welche Problembereiche sind. Sollten gar Hinweise auf Verursacher:innen bestehen und ein Zeuge:in zur Verfügung stehen, kann die Stadtpolizei des Ordnungsamtes, Abt. Umwelt- und Abfallrecht (stadtpolizei.umwelt-und-abfallrecht.amt32@stadt-frankfurt.de ) informiert werden. Oft sind z. B. auf Kartonagen noch Adressaufkleber zu sehen. Umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, die Verursacher:innen zu ermitteln und gegebenenfalls eine Ordnungswidrigkeitsanzeige erheben zu können. Mit der seit 01.10.2025 neuen Bußgeldregelungen würde da eine große Abschreckung stattfinden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, - die Bürger im Ortsbezirk 9 zu informieren, wie diese die Stadt unterstützen können; - den Ortsbeirat und die Bürger im Ortsbezirk 9 zu informieren, wann die neue App benutzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Größere Abfalleimer für Bockenheim

20.10.2025 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7656 entstanden aus Vorlage: OF 1239/2 vom 06.10.2025 Betreff: Größere Abfalleimer für Bockenheim Vorgang: OM 4508/23 OBR 2; ST 1697/24 Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Stabsstelle Sauberes Frankfurt an verschiedenen Standorten im Stadtteil Bockenheim größere Mülleimer zu installieren. Diese sollen insbesondere in der Lage sein, Pizzakartons und großformatigen Plastikmüll (leider) aufzunehmen. Der Antrag ergänzt die in der Stellungnahme vom 23.09.2024, ST 1697, bereits zugesagten zusätzlichen Aufstellungen von Mülleimern. Zusätzliche wichtige Standorte wären u. a. die östliche Seite der Jordanstraße/Ecke Homburger Straße sowie die westliche Seite der Homburger Straße/Ecke Adalbertstraße. Begründung: Die Vermüllung im Stadtteil Bockenheim nimmt derzeit leider wieder stark zu, insbesondere aus dem Grund, dass Mülleimer unzureichende Kapazitäten haben, um (insbesondere an den Wochenenden) den großvolumigen Müll aufzunehmen. Die Folge sind gestapelte Pizzakartons unter den Mülleimern, die dann z. B. bei Wind und Regen in alle Richtungen verteilt werden. Der Ortsbeirat begrüßt die Anstrengungen der Stadt und der FES, die Stadtteile sauberer zu halten und häufigere Reinigungsintervalle einzuführen. Letzteres findet an Wochenenden aber nicht statt. Die Aufstellung größerer Behälter hat sich mancherorts bereits bewährt, z. B. an der Homburger Straße/Ecke Robert-Mayer-Straße (Pinto 100). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4508 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1697 Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 46

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Voltastraße: Fahrradüberholverbot für Kraftfahrzeuge

20.10.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7646 entstanden aus Vorlage: OF 1216/2 vom 11.08.2025 Betreff: Voltastraße: Fahrradüberholverbot für Kraftfahrzeuge Der Magistrat wird gebeten, 1. auf der Voltastraße stadteinwärts ein Fahrrad-Überholverbot für Kraftfahrzeuge einzurichten; 2. in Abständen von 50 Metern Fahrrad-Piktogramme auf der Voltastraße zu markieren; 3. mit einer roten Markierung auf Querstraßen hinzuweisen. Begründung: Die Voltastraße ist derzeit stadtauswärts mit einem baulichen Fahrradweg ausgestattet, stadteinwärts jedoch nicht. Stadteinwärts sind Symbole zur gemeinsamen Nutzung der einzige Hinweis auf den Radverkehr. Die Fahrspur ist jedoch sehr eng und durch die erhöht gebaute Gleisstrecke ist ein Ausweichen für Autos oder Lieferfahrzeuge insbesondere noch in Verbindung mit dort häufig haltendem Lieferverkehr in der Praxis nichts für schwache Radfahrernerven. Die Idee wäre nun, ähnlich der Schloßstraße, in der Voltastraße - allerdings nur stadteinwärts - ein Fahrrad-Überholverbot auszuweisen, um die Sicherheit der Fahrradfahrenden zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Fahrradbügel vor dem Café Rabe

20.10.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7655 entstanden aus Vorlage: OF 1237/2 vom 08.10.2025 Betreff: Fahrradbügel vor dem Café Rabe Der Magistrat wird gebeten, vor dem Café Rabe in der Jordanstraße geeignete Flächen für die Einrichtung von mindestens fünf Fahrradbügeln zu identifizieren und diese Bügel zeitnah zu installieren. Begründung: Das Café Rabe in der Jordanstraße hat sich zu einem beliebten sozialen Treffpunkt entwickelt. Es finden zahlreiche Veranstaltungen für Familien, Kinder und Bürger*innen statt, die gut besucht sind. Viele Menschen aus dem näheren Umfeld kommen dafür mit dem Fahrrad. Leider fehlt es an ausreichenden und gut zugänglichen Abstellmöglichkeiten für Fahrräder im unmittelbaren Umfeld des Café Rabe. Dies führt häufig dazu, dass Räder provisorisch auf Gehwegen oder in Einfahrten abgestellt werden, was wiederum zu Behinderungen für Fußgänger*innen und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen führen kann. Um die Situation vor Ort zu verbessern, braucht es fest installierte Fahrradbügel, bestenfalls direkt vor dem Café Rabe, die auch das sichere Abstellen von Lastenrädern ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Sanierung der Tischtennisplatte im Innenhof der Liegenschaft Jordanstraße 6 bis 8

20.10.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7648 entstanden aus Vorlage: OF 1221/2 vom 20.08.2025 Betreff: Sanierung der Tischtennisplatte im Innenhof der Liegenschaft Jordanstraße 6 bis 8 Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Tischtennisplatte im Innenhof der Liegenschaft Jordanstraße 6 bis 8 zeitnah saniert bzw. ersetzt wird. Begründung: Die vorhandene Tischtennisplatte im Innenhof der Liegenschaft Jordanstraße 6 bis 8 ist in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand und derzeit kaum nutzbar. Sie stellt jedoch ein wichtiges Angebot für Kinder, Jugendliche und Anwohner*innen dar, um sich niedrigschwellig sportlich zu betätigen und die gemeinschaftliche Nutzung des Innenhofes zu fördern. Eine Sanierung trägt zur Attraktivität der Wohnumgebung bei und unterstützt die Ziele einer bewegungsfreundlichen und lebenswerten Quartiersgestaltung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Illegale Fahrbahnmarkierung in der Kiesstraße

20.10.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7652 entstanden aus Vorlage: OF 1234/2 vom 10.10.2025 Betreff: Illegale Fahrbahnmarkierung in der Kiesstraße Der Magistrat wird gebeten, die in der Kiesstraße vor Hausnummer 15 angebrachte illegale Fahrbahnmarkierung zu entfernen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob es sich hierbei um einen ordnungswidrigen oder strafbaren Eingriff in den öffentlichen Verkehrsraum handelt, und ggf. die zuständigen Stellen mit der Ahndung des Sachverhalts zu beauftragen. Begründung: In der Kiesstraße wurde eine illegale Fahrbahnmarkierung angebracht, die offensichtlich von privater Hand vorgenommen wurde. Es handelt sich um eine vermeintliche Flächensperrung (siehe beigefügte Fotos), die sich vor dem Haus Kiesstraße 15 befindet. Die Markierung wurde vor einem abgesenkten Bordstein aufgebracht, ragt jedoch deutlich über diesen Bereich hinaus - sowohl nach vorne als auch seitlich und nach hinten. Bei genauerem Hinsehen ist erkennbar, dass die Linien mit einfacher Farbe gezogen wurden und somit keine amtliche Markierung darstellen. Besonders ärgerlich für die Anwohnerinnen und Anwohner ist, dass Fahrzeuge, die auch nur leicht auf die markierte Fläche ragen, regelmäßig beschmiert oder verdreckt werden. Teilweise werden auch Scheibenwischer hochgestellt oder Antennen abgeschraubt. Diese Vorfälle sind bereits mehrfach aufgetreten und sorgen in der Nachbarschaft für erhebliche Verärgerung und ein angespanntes Miteinander. Darüber hinaus wird die Fläche regelmäßig von einem einzelnen Fahrzeug genutzt, offenbar als private Parkfläche. Es besteht daher der begründete Verdacht, dass die Markierung von einer beteiligten Person angebracht wurde, um sich den öffentlichen Straßenraum unrechtmäßig anzueignen. Da der öffentliche Verkehrsraum ausschließlich durch die zuständigen Behörden markiert und geregelt werden darf, stellt das eigenmächtige Anbringen einer solchen Markierung einen unzulässigen Eingriff in den Straßenverkehr dar. Dies kann gemäß § 303 Strafgesetzbuch (StGB) (Sachbeschädigung) oder § 315 b StGB (Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr) einen Straftatbestand darstellen. Die Stadt sollte daher nicht nur die Markierung entfernen, sondern auch prüfen, ob ein ordnungsrechtliches oder strafrechtliches Verfahren eingeleitet werden muss. Situation in der Kiesstraße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Verkehrsgeräusche in der Schloßstraße reduzieren

20.10.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7658 entstanden aus Vorlage: OF 1242/2 vom 08.10.2025 Betreff: Verkehrsgeräusche in der Schloßstraße reduzieren Der Magistrat wird gebeten, in der Schloßstraße auf Höhe der Hausnummer 87 (vor dem Café Nostalgie) Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung durch Kraftfahrzeuge und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu ergreifen. Dabei soll insbesondere die Verwendung des Verkehrszeichens 628 (sog. Klemmfix) geprüft und bei Möglichkeit punktuell umgesetzt werden, um zu erreichen, dass Kraftfahrzeuge in der für sie vorgesehenen Spur bleiben. Begründung: Anwohner*innen der Hausnummer 87 haben dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass es regelmäßig zu Lärmentwicklung kommt, wenn Kraftfahrzeuge die erhabenen, gestrichelten Fahrbahnmarkierungen vor den Grundstücksausfahrten überfahren. Einige Autofahrende orientieren sich vermutlich aufgrund der parallel verlaufenden Straßenbahnschienen zu weit rechts und geraten dadurch auf die angrenzenden Markierungen. Dies verursacht nicht nur eine erhöhte Geräuschentwicklung, sondern stellt auch ein Sicherheitsrisiko für Radfahrende dar. Durch den punktuellen Einsatz von sogenannten Klemmfixen werden die jeweiligen Markierungen deutlicher hervorgehoben und besser voneinander abgegrenzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Anregung für die Vergabe einer studentischen Semesterarbeit zur Umnutzung der Mathematik/Informatik-Gebäude, Robert-Mayer-Straße 10, in eine Studentenwohnanlage an die University of Applied Sciences, an die Technische Universität Darmstadt und an die Uni

19.10.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Antrag vom 20.08.2025, OF 1195/2 Betreff: Anregung für die Vergabe einer studentischen Semesterarbeit zur Umnutzung der Mathematik-/Informatik-Gebäude, Robert-Mayer-Straße 10, in eine Studentenwohnanlage an die University of Applied Sciences, an die Technische Universität Darmstadt und an die Universität Siegen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Der Magistrat wird aufgefordert an den Fachbereichen Architektur der University of Applied Sciences Frankfurt, der Technischen Universität Darmstadt und der Hochschule Siegen eine Semesterarbeit anzuregen, das Gebäude der Mathematik/Informatik in der Robert-Mayer-Straße 10 zu erhalten und die enthaltene Graue Energie zu verwenden. Ziel ist das Gebäude in seiner jetzigen Größe zu erhalten und es für studentisches Wohnen zu nutzen. Begründung: Bei dem Gebäude Robert-Mayer-Straße 10 handelt es sich um ein 10-geschossiges Seminargebäude der 60iger Jahre. Laut gültigem Bebauungsplan kann an dieser Stelle nur ein Bau in Höhe von 19 Metern entstehen. Allerdings genießt ein ungenutztes Gebäude Bestandsschutz.,so dass eine Umwandlung des Gebäudes zusätzliche studentische Wohnheimplätze schaffen könnte. Die Umnutzung durch den Bebauungsplan ist gedeckt ist, da er ein allgemeines Wohngebiet ausweist. Günstiger Wohnraum für Studenten wird dringend benötigt! Durch Erhalt und Umnutzung des Gebäudes kann in Zeiten des Klimawandels die Freisetzung Grauer Energie verhindert werden; die Herstellung von Stahl und Beton trägt mit ca 10% zur weltweiten CO2 Bilanz bei. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.10.2025, OF 1230/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 1195/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1195/2 wird durch die Vorlage OF 1230/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1230/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Illegale Fahrbahnmarkierung in der Kiesstraße

10.10.2025 · Aktualisiert: 15.10.2025

Antrag vom 10.10.2025, OF 1234/2 Betreff: Illegale Fahrbahnmarkierung in der Kiesstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die in der Kiesstraße vor Hausnummer 15 angebrachte illegale Fahrbahnmarkierung entfernt wird. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob es sich hierbei um einen ordnungswidrigen oder strafbaren Eingriff in den öffentlichen Verkehrsraum handelt, und die zuständigen Stellen mit der Ahndung des Sachverhalts zu beauftragen. Begründung: In der Kiesstraße wurde eine illegale Fahrbahnmarkierung angebracht, die offensichtlich von privater Hand vorgenommen wurde. Es handelt sich um eine vermeintliche Flächensperrung (siehe beigefügte Fotos), die sich vor dem Haus Kiesstraße 15 befindet. Die Markierung wurde vor einem abgesenkten Bordstein aufgebracht, ragt jedoch deutlich über diesen Bereich hinaus - sowohl nach vorne als auch seitlich und nach hinten. Bei genauerem Hinsehen ist erkennbar, dass die Linien mit einfacher Farbe gezogen wurden und somit keine amtliche Markierung darstellen. Besonders ärgerlich für die Anwohnerinnen und Anwohner ist, dass Fahrzeuge, die auch nur leicht auf die markierte Fläche ragen, regelmäßig beschmiert oder verdreckt werden. Teilweise werden auch Scheibenwischer hochgestellt oder Antennen abgeschraubt. Diese Vorfälle sind bereits mehrfach aufgetreten und sorgen in der Nachbarschaft für erhebliche Verärgerung und ein angespanntes Miteinander. Darüber hinaus wird die Fläche regelmäßig von einem einzelnen Fahrzeug genutzt, offenbar als private Parkfläche. Es besteht daher der begründete Verdacht, dass die Markierung von einer beteiligten Person angebracht wurde, um sich den öffentlichen Straßenraum unrechtmäßig anzueignen. Da der öffentliche Verkehrsraum ausschließlich durch die zuständigen Behörden markiert und geregelt werden darf, stellt das eigenmächtige Anbringen einer solchen Markierung einen unzulässigen Eingriff in den Straßenverkehr dar. Dies kann gemäß § 303 StGB (Sachbeschädigung) oder § 315b StGB (Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr) einen Straftatbestand darstellen. Die Stadt sollte daher nicht nur die Entfernung der Markierung veranlassen, sondern auch prüfen, ob ein ordnungsrechtliches oder strafrechtliches Verfahren eingeleitet werden muss. Situation in der Kiesstrasse - Fotograf ist der Antragstellerin bekannt Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Klimafolgenanpassung? Wie weit darf die Innenverdichtung in unseren Stadtteilen noch gehen?

09.10.2025 · Aktualisiert: 15.10.2025

Antrag vom 09.10.2025, OF 1274/2 Betreff: Klimafolgenanpassung? Wie weit darf die Innenverdichtung in unseren Stadtteilen noch gehen? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu prüfen und dem Ortsbeirat zu berichten: 1. Wie viele bauliche Maßnahmen der Innenverdichtung (Gebäude in der "zweiten Reihe" von Wohnblöcken, Hinterhofbebauung) wurden in den letzten drei Jahren in Bockenheim und Westend genehmigt? Wie viele davon wurden umgesetzt? 2. Nach welchen Kriterien bewertet die Bauaufsicht derzeit Bauanfragen und Bauanträge hinsichtlich Hinterhofbebauungen und Innenverdichtungen in den Gründerzeitquartieren, insbesondere in Bockenheim und Westend? 3. Welche Rolle spielt dabei die Klimaanpassung durch Bewahrung und Erweiterung von Urbanem Grün (Bäume, Freiflächen, Dach- und Fassadenbegrünung etc.)? 4. Welche Regeln werden bezüglich des Versiegelungsgrades angelegt? 5. Welche Regeln werden für den Erhalt vorhandener Freiflächen und Bäume angelegt? 6. Wie geht die Bauaufsicht mit Anträgen zur weiteren Unterbauung von Innenbereichen durch Tiefgaragen um? 7. Inwieweit wird bei Innenverdichtungen das Klimareferat einbezogen? 8. Welche Möglichkeiten werden gesehen, Innenverdichtungen auch dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu geben? 9. Wie gedenkt der Magistrat, mit den in der BauGB-Novelle (Stand 6/25) vorgesehenen wohnungsbaulichen "Erleichterungen" umzugehen, die vorsehen, Neubauten im Zusammenhang bebauter Ortsteile (Innenbereich) nicht mehr nach Art und Maß der baulichen Nutzung zu bewerten, damit von Einfügungskriterien abzuweichen und noch höhere Innenverdichtungen zu ermöglichen? Begründung: In jüngster Vergangenheit wurden in Bockenheim zahlreiche Innenbereiche, insbesondere entlang der Leipziger Straße (z.B. Leipziger Straße 79 H 1-2) neu bebaut und zusätzlich stark versiegelt. Daneben bestehen immer noch langjährige Bauruinen (Leipziger Straße 32), die zu Versiegelung ohne Nutzen beitragen. Auch im derzeitigen Milieuschutzgebiet (z.B. Jordanstraße 5) werden neben Aufstockungen auch Hinterhofbebauungen auf bisherigen Freiflächen neu genehmigt. Diese waren im Zuge der Sanierung Bockenheim ausdrücklich als Freiflächen gesichert worden, um den Anliegern Grün und Wohnqualität zu gewährleisten. Kleinteilige Nachverdichtungen in Bestandsquartieren erfolgen in der Regel auf Grundlage von § 34 Abs.1 BauGB. Danach sind Baumaßnahmen zu genehmigen, wenn sie sich nach Art und Maß in die bauliche Umgebung einfügen. Das beinhaltet auch die Bebauung von Grundstücksteilen in der "zweiten Reihe" und von Freiflächen in den Hinterhofbereichen. Die Klimaanpassung in Bestandsquartieren zählt allerdings zu den größten Herausforderungen der Städte. Insbesondere die hochverdichteten Quartiere mit geschlossener Blockrandbebauung gelten als besonders hitzegefährdet und enthalten keine Wasserspeicherungsmöglichkeiten bei Starkregen. Zahlreiche Städte (z.B. Karlsruhe) haben das untersucht und plädieren bei der Innenverdichtung mit weiterem Wohnraum für ein äußerst vorsichtiges und klimaangepasstes Vorgehen, das die Zielkonflikte zwischen Wohnraumbeschaffung und Freiflächenerhalt berücksichtigt. Weder die Hessische Bauordnung (Neufassung) noch die BauGB-Novelle (s.o.) berücksichtigen derzeit diese Problematik und diese Zielkonflikte, sondern setzen ausschließlich auf den beschleunigten Bau von Wohnraum. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, weitere Innenverdichtungen nur zuzulassen, wenn Freiraum ausreichend erhalten bleibt, der Versiegelungsgrad gering ausfällt und keine neuen Hitzeinseln entstehen, wenn eine klimaangepasste Bauweise erfolgt (Begrünung) oder ein sonstiger stadtklimatischer Ausgleich erfolgt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Wie geht es weiter mit dem Gebäude der Informatik, Robert-MayerStraße 10?

08.10.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Antrag vom 15.11.2025, OF 1308/2 Betreff: Wie geht es weiter mit dem Gebäude der Informatik, Robert-Mayer-Straße 10? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Über das Gebäudes Robert-Mayer-Straße 10 ( Mathematik/ Informatik) folgende Punkte zu prüfen und berichten. 1. Geht das Gebäude nach der Nutzung durch die Universität an die ABG Frankfurt Holding über? 2. Gibt es Pläne für eine weitere Nutzung? 3. Besteht Denkmalschutz für das Gebäude, und wird das Gebäude aufgrund des Denkmalscchutzes erhalten bleiben? Sind dabei folgende Punkte denkbar ?: 1. Umwandlung in bezahlbare Studentenappartements 2. Vergabe des Gebäudes an das Studentenwerks mit günstigem Erbpachtzins um bezahlbare Mieten zu erzielen 3. Modulare günstige Bauweise 4. Dach- und Fassadenbegrünung 5. Regenwasserrückgewinnung 6. Fotovoltaik 7.Brauchwasseraufbereitungsanlage im Rahmen eines Projektes zur Schwammstadt Begründung: Aktueller Infprmationsbedarf. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.10.2025, OF 1230/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1344 2025 1. Die Vorlage OF 1230/2 wird durch die Vorlage OF 1308/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1307/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1308/2 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung BFF und bei Abwesenheit 1 CDU zu 3. 3 CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) bei Abwesenheit 1 CDU

Partei: LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Fahrradbügel vor dem Café Rabe

08.10.2025 · Aktualisiert: 15.10.2025

Antrag vom 08.10.2025, OF 1237/2 Betreff: Fahrradbügel vor dem Café Rabe Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, vor dem Café Rabe in der Jordanstraße geeignete Flächen für die Einrichtung von mind. 5 Fahrradbügeln zu identifizieren und diese Bügel zeitnah zu installieren. Begründung: Das Café Rabe in der Jordanstraße hat sich zu einem beliebten sozialen Treffpunkt entwickelt. Es finden zahlreiche Veranstaltungen für Familien, Kinder, Bürger*innen statt, die gut besucht sind. Viele Menschen aus dem näheren Umfeld kommen dafür mit dem Fahrrad. Leider fehlt es an ausreichenden und gut zugänglichen Abstellmöglichkeiten für Fahrräder im unmittelbaren Umfeld des Café Rabe. Dies führt häufig dazu, dass Räder provisorisch auf Gehwegen oder in Einfahrten abgestellt werden, was wiederum zu Behinderungen für Fußgänger*innen und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen führen kann. Um die Situation vor Ort zu verbessern, braucht es fest installierte Fahrradstellplätze, bestenfalls direkt vor dem Café Rabe, die auch das sichere Abstellen von Lastenrädern ermöglichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Größere Abfalleimer für Bockenheim

06.10.2025 · Aktualisiert: 15.10.2025

Antrag vom 06.10.2025, OF 1239/2 Betreff: Größere Abfalleimer für Bockenheim Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Stabsstelle Sauberes Frankfurt an verschiedenen Standorten im Stadtteil Bockenheim größere Mülleimer zu installieren. Diese sollen insbesondere in der Lage sein, Pizzakartons und großformatigen Plastikmüll (leider!) aufzunehmen. Der Antrag ergänzt die in der ST 1697 vom 23.9.2024 bereits zugesagten zusätzlichen Mülleimer-Aufstellungen. Zusätzliche wichtige Standorte wären u.a. die östliche Seite Jordanstraße/ Ecke Homburger Straße sowie die westliche Seite Homburger Straße/ Adalbertstraße. Begründung: Die Vermüllung im Stadtteil Bockenheim nimmt derzeit leider wieder stark zu, insbesondere aus dem Grund, dass Mülleimer unzureichende Kapazitäten haben, um (insbesondere an den Wochenenden) den großvolumigen Müll aufzunehmen. Die Folge sind gestapelte Pizzakartons unter den Mülleimern, die dann z.B. bei Wind und Regen in alle Richtungen verteilt werden. Der Ortsbeirat begrüßt die Anstrengungen der Stadt und der FES, die Stadtteile sauberer zu halten und häufigere Reinigungsintervalle einzuführen. Letzteres findet an Wochenenden aber nicht statt. Die Aufstellung größerer Behälter hat sich mancherorts bereits bewährt, z.B. an der Ecke Homburger Straße/ Robert-Mayer-Straße (Pinto 100 l). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Verstetigung der Umgestaltung Kettenhofweg und Robert-Mayer-Straße

12.09.2025 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7643 entstanden aus Vorlage: OF 1183/2 vom 25.08.2025 Betreff: Verstetigung der Umgestaltung Kettenhofweg und Robert-Mayer-Straße Der Magistrat wird gebeten, die Umgestaltung des Kettenhofwegs und der Robert-Mayer-Straße gemäß den Empfehlungen (Kap. 9.3) des Abschlussberichts der Frankfurt University of Applied Sciences zur Pilotphase der "Fahrradfreundlichen Nebenstraßen" und in enger Abstimmung mit dem Ortsbeirat 2 zu verstetigen. Insbesondere sollen folgende Punkte umgesetzt werden: 1. bauliche Verstetigung der bisher nur testweisen Gehwegnasen sowie weiterer temporärer Maßnahmen, einschließlich fester Markierungen und der dazugehörigen Beschilderungen; 2. Modalfilter und Einbahnstraßenregelungen bleiben als Instrumente zur Reduzierung des motorisierten Durchgangsverkehrs und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit an bestimmten Stellen notwendig und daher bestehen; 3. dauerhafte Ausführung der farblichen Markierungen und Sicherheitstrennstreifen im gesamten Straßenverlauf; 4. Beibehaltung der derzeitigen Regelungen für den ruhenden Verkehr, insbesondere der ausgewiesenen Lieferzonen für den Wirtschaftsverkehr und der Fahrradabstellanlagen; 5. Herstellung durchgängig barrierefreier Querungen mit Nullabsenkung, eine einheitliche Gestaltung der Fahrbahnhöhen zur Vermeidung von Barrieren und Stolperfallen sowie Orientierungshilfen für Menschen mit Sehbehinderung. Der Behindertenbeauftragte und der Seniorenbeirat der Stadt Frankfurt sind in den Planungsprozess einzubeziehen; 6. dauerhafte Einrichtung und Pflege von Aufenthaltsbereichen, einschließlich Sitzgelegenheiten und Möblierung sowie zusätzliche Begrünung - vorrangig durch Baumpflanzungen - zur Steigerung der Aufenthaltsqualität. Der Ortsbeirat spricht sich explizit für die Verlegung von Versorgungstrassen aus, sollten diese zusätzlichen Baumpflanzungen im Wege stehen. Eine zusätzliche Begrünung durch Sträucher oder Pflanzkübel sollte nur dort alternativ zum Einsatz kommen, wo die örtlichen Gegebenheiten schlechterdings keine Pflanzung von neuen Stadtbäumen zulassen. Begründung: Die wissenschaftliche Begleituntersuchung der Frankfurt University of Applied Sciences zeigt, dass die im Rahmen der Pilotphase umgesetzten Maßnahmen im Kettenhofweg und in der Robert-Mayer-Straße eine nachhaltige Verbesserung der Verkehrssituation bewirkt haben. Insbesondere konnte der Radverkehr gesteigert und der Kfz-Verkehr signifikant reduziert werden, ohne dass es hierbei zu negativen Auswirkungen auf das lokale Gewerbe oder zu einer unzumutbaren Belastung der angrenzenden Nebenstraßen gekommen ist. Auch die objektive und subjektive Verkehrssicherheit wurde durch Maßnahmen wie Markierungen, Gehwegnasen und Einbahnstraßenregelungen deutlich erhöht. Um diese positiven Effekte langfristig zu sichern und weiterzuentwickeln, ist die bauliche Verstetigung der Maßnahmen erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 181

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 2

EXPERIMINTA ScienceCenter und Museum in Bockenheim erhalten!

08.09.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung vom 08.09.2025, OA 572 entstanden aus Vorlage: OF 1172/2 vom 19.08.2025 Betreff: EXPERIMINTA ScienceCenter und Museum in Bockenheim erhalten! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit dem Land Hessen dahin gehend zu verhandeln, dass 1. der Mietvertrag mit dem EXPERIMINTA ScienceCenter, das die Immobilie seit 2011 nutzt, erneut verlängert wird (Kündigung durch das Land Hessen zum 31.12.2026); 2. eine Sanierung des Gebäudes im Bestand seitens des Landes ernsthaft in Erwägung gezogen wird, um dem Museum eine langfristige Perspektive in Bockenheim zu gewähren; 3. dem Museum nach einer Sanierung alle für seine Arbeit benötigten Räume des Hauses durch das Land vermietet werden; 4. im Zeitraum um die Herbstferien 2025 ein Runder Tisch mit relevanten Entscheidungsträger/innen aus Land und Stadt, EXPERIMINTA ScienceCenter und Förderverein einberufen wird, um konkrete Lösungen zu finden. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob bei einer Verlängerung des Mietverhältnisses mit dem EXPERIMINTA ScienceCenter und einer Sanierung der Immobilie durch das Land zum Zwecke des Fortbestands des Museums die Stadt Frankfurt einen Interimsstandort bspw. auf dem Kulturcampus Bockenheim anbieten kann; 2. ob bei Abschluss eines neuen Mietvertrages für das EXPERIMINTA ScienceCenter eine Zuschusserhöhung möglich ist, um den Fortbetrieb des Museums langfristig zu sichern; 3. ob bei bestehender Verkaufsabsicht des Landes Hessen zur Immobilie Hamburger Allee 22 bis 24 die Stadt ein Angebot zum Erwerb des Gebäudes für das EXPERIMINTA ScienceCenter in Bockenheim machen wird. Begründung: Das Land Hessen hat dem EXPERIMINTA ScienceCenter, Hamburger Allee 22 bis 24, den Mietvertrag mit der Begründung baulichen Sanierungsbedarfs zum Ende des Jahres 2026 gekündigt. Alternativen wurden bisher nicht angeboten. Eine Sanierung des Gebäudes wird seitens des Landes aus Gründen der Unwirtschaftlichkeit scheinbar nicht angestrebt. Zu befürchten ist daher, dass nach Ende des Mietvertrags ein längerer Leerstand droht bzw. ein Verkauf mit letztlichem Abriss und Neubau zu befürchten ist. Das Gebäude, 1934 gebaut und lange als Landesbehördengebäude genutzt, ist nicht ernsthaft baufällig, wie eine Begehung gezeigt hat. Erforderlich sind einige Sanierungsschritte bezüglich der Außenwände im Untergeschoss und Kellerbereich wegen Feuchtigkeit und Schimmelbildung. Weitere Sanierungs- und ggf. Umbaumaßnahmen wären zu untersuchen. Optimal wäre aber (wenn möglich) eine Sanierung im laufenden Betrieb, um diesen nicht zu gefährden und damit Besucherzahlen einzubüßen. Das Gebäude ist hinsichtlich der Lage und Erschließung durch den öffentlichen Nahverkehr hervorragend für die aktuelle Nutzung geeignet. Zu wünschen wäre, dass künftig hierfür das ganze Gebäude in Anspruch genommen werden kann und für das Museum als Betreiber finanzierbar bleibt. Derzeit mussten Büros ins Nachbargebäude ausgelagert werden, obwohl die dritte Etage leer steht und die vierte Etage anderweitig vermietet ist bzw. jetzt auch gekündigt wurde. Sowohl das Land Hessen als auch die Stadt Frankfurt müssen ebenso sowie die zahlreichen Fördermitglieder (u. a. Polytechnische Gesellschaft, Physikalischer Verein, Frankfurter Hochschulen) ein Interesse am Erhalt des EXPERIMINTA ScienceCenter haben, da es Kindern und Jugendlichen einen spielerischen Zugang zu Naturwissenschaft und Technik eröffnet. Das ScienceCenter hat jährlich zwischen 120.000 und 130.000 Besucher, insbesondere Schulklassen. Es ist Mitglied im Verband MINTaktiv (https://mintaktiv.de/standorte-unserer-mitglieder/), der einen kreativen Austausch unter deutschsprachigen ScienceCentern ermöglicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 17.09.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 30.10.2025, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 572 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, ÖkolinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 71 Beschluss: Der Vorlage OA 572 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 6852, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Gedenken an die Synagoge Bockenheim: Wo sie wirklich stand

01.09.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7398 entstanden aus Vorlage: OF 1201/2 vom 31.07.2025 Betreff: Gedenken an die Synagoge Bockenheim: Wo sie wirklich stand Vorgang: OIB 304/24 OBR 2; OM 6038/24 OBR 2; ST 232/25 Der Magistrat wird gebeten, die Gedenktafel zur Erinnerung an die Synagoge Bockenheim an den ehemaligen Standort in der Schloßstraße 5 zu versetzen und zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge dessen eine Erhöhung/Schrägstellung der Gedenkplatte zum Zwecke der besseren Sichtbarkeit möglich ist. Der Ortsbeirat begrüßt das Angebot des Kulturdezernats, die Platte regelmäßig zu reinigen und die Anbringung eines URL-Codes zwecks Nutzung der Frankfurt History App zu installieren und bittet, beides zeitnah umzusetzen. Begründung: Im Rahmen eines Ortstermins mit einer Vertreterin des Kulturdezernats und Mitgliedern des Vereins Freunde Bockenheims e. V. hat das Kulturdezernat angeboten, die Platte regelmäßig zu reinigen und die Anbringung eines URL-Codes zwecks Nutzung der Frankfurt History App zu installieren, beides begrüßten die Anwesenden sehr. Der Ortsbeirat unterstützt das nachvollziehbare Anliegen der Freunde Bockenheims, die Gedenkplatte sichtbarer zu machen, jedoch ist dem Ortsbeirat die verkehrliche Situation durchaus bewusst. Zu einem Austausch mit den zuständigen Ämtern steht der Ortsbeirat sowie die Initiative Freunde Bockenheims e. V. gerne zur Verfügung. Im Jahre 2024 (OIB 304) hat der Ortsbeirat dem Verein Freunde Bockenheims e. V. 1.500 Euro zur Verfügung gestellt, um über die ehemalige Synagoge Bockenheims zu forschen und Vorschläge zur besseren Sichtbarkeit zu unterbreiten. Am 6. April 2025 hat der Verein Freunde Bockenheims e. V. gemeinsam mit dem Studienkreis Widerstand 1933 bis 1945 im Rahmen der jährlichen Veranstaltungsreihe "Denk Mal Am Ort" (siehe ausführliche Info: www.denkmalamort.de) an den Standort der ehemaligen Synagoge erinnert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 11.03.2024, OIB 304 Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6038 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 232 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2037

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Gedenken an die Synagoge Bockenheim: Wo sie wirklich stand

01.09.2025 · Aktualisiert: 30.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7398 entstanden aus Vorlage: OF 1201/2 vom 31.07.2025 Betreff: Gedenken an die Synagoge Bockenheim: Wo sie wirklich stand Vorgang: OIB 304/24 OBR 2; OM 6038/24 OBR 2; ST 232/25 Der Magistrat wird gebeten, die Gedenktafel zur Erinnerung an die Synagoge Bockenheim an den ehemaligen Standort in der Schloßstraße 5 zu versetzen und zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge dessen eine Erhöhung/Schrägstellung der Gedenkplatte zum Zwecke der besseren Sichtbarkeit möglich ist. Der Ortsbeirat begrüßt das Angebot des Kulturdezernats, die Platte regelmäßig zu reinigen und die Anbringung eines URL-Codes zwecks Nutzung der Frankfurt History App zu installieren und bittet, beides zeitnah umzusetzen. Begründung: Im Rahmen eines Ortstermins mit einer Vertreterin des Kulturdezernats und Mitgliedern des Vereins Freunde Bockenheims e. V. hat das Kulturdezernat angeboten, die Platte regelmäßig zu reinigen und die Anbringung eines URL-Codes zwecks Nutzung der Frankfurt History App zu installieren, beides begrüßten die Anwesenden sehr. Der Ortsbeirat unterstützt das nachvollziehbare Anliegen der Freunde Bockenheims, die Gedenkplatte sichtbarer zu machen, jedoch ist dem Ortsbeirat die verkehrliche Situation durchaus bewusst. Zu einem Austausch mit den zuständigen Ämtern steht der Ortsbeirat sowie die Initiative Freunde Bockenheims e. V. gerne zur Verfügung. Im Jahre 2024 (OIB 304) hat der Ortsbeirat dem Verein Freunde Bockenheims e. V. 1.500 Euro zur Verfügung gestellt, um über die ehemalige Synagoge Bockenheims zu forschen und Vorschläge zur besseren Sichtbarkeit zu unterbreiten. Am 6. April 2025 hat der Verein Freunde Bockenheims e. V. gemeinsam mit dem Studienkreis Widerstand 1933 bis 1945 im Rahmen der jährlichen Veranstaltungsreihe "Denk Mal Am Ort" (siehe ausführliche Info: www.denkmalamort.de) an den Standort der ehemaligen Synagoge erinnert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 11.03.2024, OIB 304 Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6038 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 232 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2037 Aktenzeichen: 41-5

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Alternative zur Voltastraße nutzen: Radanbindung Rebstock/City West über Franklinstraße führen

30.08.2025 · Aktualisiert: 18.09.2025

Antrag vom 30.08.2025, OF 1226/2 Betreff: Alternative zur Voltastraße nutzen: Radanbindung Rebstock/City West über Franklinstraße führen Der Ortsbeirat wolle beschließen: der Magistrat gebeten, den Radverkehr vom Katharinenkreisel kommend aus dem Rebstockgebiet und der City West über die Franklinstraße/Lise-Meitner Straße/Kreuznacher Straße Richtung Hamburger Allee/Zentrales Bockenheim zu führen, und die folgenden Maßnahmen ggfs. entsprechend umzusetzen: 1. Am Katharinenkreisel bis zur Einmündung Franklinstraße sollte es dem Radverkehr erlaubt sein, den Gehweg zu befahren, oder es sollte eine entsprechende Markierung auf dem Gehweg angebracht werden, der eine Radspur ausweist. 2. An der Einmündung Kreuznacher Straße/Voltastraße durch Anpassung der Ampelphasen dafür Sorge zu tragen, dass die Radfahrer ohne lange Wartezeiten, einbiegen und sich entsprechend in die Spuren Richtung Emser Brücke, Hamburger Allee und Robert-Mayer Straße und Nauheimer Straße einordnen können. Sollte die Maßnahme so nicht umsetzbar erscheinen, bittet der Ortsbeirat um Rücksprache und ggfs. um einen Ortstermin. Schließlich ist der Radweg entsprechend als solcher auszuweisen. Begründung: Der Ortsbeirat greift die Anregung aus der Bürgerschaft auf, die Radverkehrsanbindung der Quartiere Rebstock und City West an das Stadtteilzentrum Bockenheims zu verbessern. Leider ist es baulich nicht möglich, an der Voltastraße eine separate Radspur vom Katharinenkreisel in Richtung Hamburger Allee einzurichten. Die Franklinstraße bietet ausreichend Platz und ist in Höhe Galvanistraße/Kita Sternschnuppe durch Schwellen verkehrsberuhigt. Es erscheint daher angemessen, den Radverkehr in diese Straße umzuleiten, um die frequentiertere Voltastraße zu entlasten. Ein Überholverbot auf der Voltastraße einzurichten würde alle Verkehrsteilnehmer eher hindern als fördern, es erscheint vorzugswürdig, den Radverkehr durch die parallel verlaufenden Franklinstraße zu führen, so ist der Radverkehr auch vom Straßenbahnverkehr getrennt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.08.2025, OF 1216/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 43 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1216/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1226/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Klimafolgenanpassung? Wie weit darf die Innenverdichtung in unseren Stadtteilen noch gehen?

25.08.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Antrag vom 09.10.2025, OF 1274/2 Betreff: Klimafolgenanpassung? Wie weit darf die Innenverdichtung in unseren Stadtteilen noch gehen? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu prüfen und dem Ortsbeirat zu berichten: 1. Wie viele bauliche Maßnahmen der Innenverdichtung (Gebäude in der "zweiten Reihe" von Wohnblöcken, Hinterhofbebauung) wurden in den letzten drei Jahren in Bockenheim und Westend genehmigt? Wie viele davon wurden umgesetzt? 2. Nach welchen Kriterien bewertet die Bauaufsicht derzeit Bauanfragen und Bauanträge hinsichtlich Hinterhofbebauungen und Innenverdichtungen in den Gründerzeitquartieren, insbesondere in Bockenheim und Westend? 3. Welche Rolle spielt dabei die Klimaanpassung durch Bewahrung und Erweiterung von Urbanem Grün (Bäume, Freiflächen, Dach- und Fassadenbegrünung etc.)? 4. Welche Regeln werden bezüglich des Versiegelungsgrades angelegt? 5. Welche Regeln werden für den Erhalt vorhandener Freiflächen und Bäume angelegt? 6. Wie geht die Bauaufsicht mit Anträgen zur weiteren Unterbauung von Innenbereichen durch Tiefgaragen um? 7. Inwieweit wird bei Innenverdichtungen das Klimareferat einbezogen? 8. Welche Möglichkeiten werden gesehen, Innenverdichtungen auch dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu geben? 9. Wie gedenkt der Magistrat, mit den in der BauGB-Novelle (Stand 6/25) vorgesehenen wohnungsbaulichen "Erleichterungen" umzugehen, die vorsehen, Neubauten im Zusammenhang bebauter Ortsteile (Innenbereich) nicht mehr nach Art und Maß der baulichen Nutzung zu bewerten, damit von Einfügungskriterien abzuweichen und noch höhere Innenverdichtungen zu ermöglichen? Begründung: In jüngster Vergangenheit wurden in Bockenheim zahlreiche Innenbereiche, insbesondere entlang der Leipziger Straße (z.B. Leipziger Straße 79 H 1-2) neu bebaut und zusätzlich stark versiegelt. Daneben bestehen immer noch langjährige Bauruinen (Leipziger Straße 32), die zu Versiegelung ohne Nutzen beitragen. Auch im derzeitigen Milieuschutzgebiet (z.B. Jordanstraße 5) werden neben Aufstockungen auch Hinterhofbebauungen auf bisherigen Freiflächen neu genehmigt. Diese waren im Zuge der Sanierung Bockenheim ausdrücklich als Freiflächen gesichert worden, um den Anliegern Grün und Wohnqualität zu gewährleisten. Kleinteilige Nachverdichtungen in Bestandsquartieren erfolgen in der Regel auf Grundlage von § 34 Abs.1 BauGB. Danach sind Baumaßnahmen zu genehmigen, wenn sie sich nach Art und Maß in die bauliche Umgebung einfügen. Das beinhaltet auch die Bebauung von Grundstücksteilen in der "zweiten Reihe" und von Freiflächen in den Hinterhofbereichen. Die Klimaanpassung in Bestandsquartieren zählt allerdings zu den größten Herausforderungen der Städte. Insbesondere die hochverdichteten Quartiere mit geschlossener Blockrandbebauung gelten als besonders hitzegefährdet und enthalten keine Wasserspeicherungsmöglichkeiten bei Starkregen. Zahlreiche Städte (z.B. Karlsruhe) haben das untersucht und plädieren bei der Innenverdichtung mit weiterem Wohnraum für ein äußerst vorsichtiges und klimaangepasstes Vorgehen, das die Zielkonflikte zwischen Wohnraumbeschaffung und Freiflächenerhalt berücksichtigt. Weder die Hessische Bauordnung (Neufassung) noch die BauGB-Novelle (s.o.) berücksichtigen derzeit diese Problematik und diese Zielkonflikte, sondern setzen ausschließlich auf den beschleunigten Bau von Wohnraum. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, weitere Innenverdichtungen nur zuzulassen, wenn Freiraum ausreichend erhalten bleibt, der Versiegelungsgrad gering ausfällt und keine neuen Hitzeinseln entstehen, wenn eine klimaangepasste Bauweise erfolgt (Begrünung) oder ein sonstiger stadtklimatischer Ausgleich erfolgt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage OF 1274/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1274/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Verstetigung der Umgestaltung Kettenhofweg und Robert-Mayer-Straße

25.08.2025 · Aktualisiert: 18.09.2025

Antrag vom 25.08.2025, OF 1183/2 Betreff: Verstetigung der Umgestaltung Kettenhofweg und Robert-Mayer-Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Umgestaltung des Kettenhofwegs und der Robert-Mayer-Straße gemäß den Empfehlungen (Kap. 9.3) des Abschlussberichts der Frankfurt University of Applied Sciences zur Pilotphase der "Fahrradfreundlichen Nebenstraßen" und in enger Abstimmung mit dem Ortsbeirat 2 zu verstetigen. Insbesondere sollen folgende Punkte umgesetzt werden: - Bauliche Verstetigung der bisher nur testweisen Gehwegnasen sowie weiterer temporärer Maßnahmen, einschließlich fester Markierungen und der dazugehörigen Beschilderungen. - Modalfilter und Einbahnstraßenregelungen bleiben als Instrumente zur Reduzierung des motorisierten Durchgangsverkehrs und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit an bestimmten Stellen notwendig und daher bestehen. - Dauerhafte Ausführung der farblichen Markierungen und Sicherheitstrennstreifen im gesamten Straßenverlauf. - Beibehaltung der derzeitigen Regelungen für den ruhenden Verkehr, insbesondere der ausgewiesenen Lieferzonen für den Wirtschaftsverkehr und der Fahrradabstellanlagen. - Herstellung durchgängig barrierefreier Querungen mit Nullabsenkung sowie eine einheitliche Gestaltung der Fahrbahnhöhen zur Vermeidung von Barrieren und Stolperfallen sowie Orientierungshilfen für Menschen mit Sehbehinderung. Der Behindertenbeauftragte der Stadt Frankfurt ist im Planungsprozess einzubeziehen. - Die bauliche Gestaltung umfasst ausdrücklich auch die dauerhafte Einrichtung und Pflege von Aufenthaltsbereichen, einschließlich Sitzgelegenheiten und Möblierung sowie zusätzliche Begrünung - vorrangig durch Baumpflanzungen - zur Steigerung der Aufenthaltsqualität. Der Ortsbeirat spricht sich explizit für die Verlegung von Versorgungstrassen aus, sollten diese zusätzlichen Baumpflanzungen im Wege stehen. Eine zusätzliche Begrünung durch Sträucher oder Pflanzkübel sollte nur dort alternativ zum Einsatz kommen, wo die örtlichen Gegebenheiten schlechterdings keine Pflanzung von neuen Stadtbäumen zulassen. Begründung: Die wissenschaftliche Begleituntersuchung der Frankfurt University of Applied Sciences zeigt, dass die im Rahmen der Pilotphase umgesetzten Maßnahmen im Kettenhofweg und in der Robert-Mayer-Straße eine nachhaltige Verbesserung der Verkehrssituation bewirkt haben. Insbesondere konnte der Radverkehr gesteigert und der Kfz-Verkehr signifikant reduziert werden, ohne dass es hierbei zu negativen Auswirkungen auf das lokale Gewerbe oder zu einer unzumutbaren Belastung der angrenzenden Nebenstraßen gekommen ist. Auch die objektive und subjektive Verkehrssicherheit wurde durch Maßnahmen wie Markierungen, Gehwegnasen und Einbahnstraßenregelungen deutlich erhöht. Um diese positiven Effekte langfristig zu sichern und weiterzuentwickeln, ist die bauliche Verstetigung der Maßnahmen erforderlich. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 01.09.2025, OF 1225/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1183/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1225/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Dondorf-Druckerei für Experiminta?

25.08.2025 · Aktualisiert: 18.09.2025

Antrag vom 25.08.2025, OF 1174/2 Betreff: Dondorf-Druckerei für Experiminta? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Dondorf-Druckerei einschließlich Nebengebäude nach Beendigung des Schirn-Zwischenspiels dauerhaft für die Experiminta genutzt werden kann, anstelle deren bisherigen Domizils in der Hamburger Allee; 2. und wie eine Lösung für die Übergangszeit aussehen könnte, falls die bisherigen Zeitpläne zutreffen, wonach vermutlich ab Anfang 2027 die Experiminta ausziehen muß, die Schirn aber die Dondorf-Druckerei noch bis mindestens Frühjahr 2027 benötigen wird. Begründung: Nach 2026 muß die Experiminta aus der Hamburger Allee ausziehen, weil das bisher genutzte Gebäude saniert werden muß. Die ehemalige Dondorf-Druckerei wäre als Industriedenkmal ein auch thematisch sehr passendes dauerhaftes Domizil. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1174/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 GRÜNE, CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen BFF-BIG (= Annahme); 1 GRÜNE und FDP (= Enthaltung)

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Baufortschritt am Westbahnhof?

24.08.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Antrag vom 02.10.2025, OF 1268/2 Betreff: Baufortschritt am Westbahnhof? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob dieser Zeitplan noch einzuhalten ist: https://bauprojekte.deutschebahn.com/p/frankfurt-m-west-bf? Insbesondere besteht Informationsbedarf hinsichtlich der Eröffnung der augenscheinlich fertig gestellten Treppe Richtung Hamburger Allee (Bild anbei). Begründung: Schon lange warten Bürger endlich auf die Sanierung des Westbahnhofs. Leider hat die Antragstellerin auf eine entsprechende Anfrage keine Antwort erhalten. Antragstellerin und Fraktionsvorsitzende Aufnahme: Antragstellerin Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 1268/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 1268/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Anregung für die Vergabe einer studentischen Semesterarbeit zur Umnutzung der Mathematik/Informatik-Gebäude, Robert-Mayer-Straße 10, in eine Studentenwohnanlage an die University of Applied Sciences, an die Technische Universität Darmstadt und an die Uni

20.08.2025 · Aktualisiert: 18.09.2025

Antrag vom 20.08.2025, OF 1195/2 Betreff: Anregung für die Vergabe einer studentischen Semesterarbeit zur Umnutzung der Mathematik-/Informatik-Gebäude, Robert-Mayer-Straße 10, in eine Studentenwohnanlage an die University of Applied Sciences, an die Technische Universität Darmstadt und an die Universität Siegen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Der Magistrat wird aufgefordert an den Fachbereichen Architektur der University of Applied Sciences Frankfurt, der Technischen Universität Darmstadt und der Hochschule Siegen eine Semesterarbeit anzuregen, das Gebäude der Mathematik/Informatik in der Robert-Mayer-Straße 10 zu erhalten und die enthaltene Graue Energie zu verwenden. Ziel ist das Gebäude in seiner jetzigen Größe zu erhalten und es für studentisches Wohnen zu nutzen. Begründung: Bei dem Gebäude Robert-Mayer-Straße 10 handelt es sich um ein 10-geschossiges Seminargebäude der 60iger Jahre. Laut gültigem Bebauungsplan kann an dieser Stelle nur ein Bau in Höhe von 19 Metern entstehen. Allerdings genießt ein ungenutztes Gebäude Bestandsschutz.,so dass eine Umwandlung des Gebäudes zusätzliche studentische Wohnheimplätze schaffen könnte. Die Umnutzung durch den Bebauungsplan ist gedeckt ist, da er ein allgemeines Wohngebiet ausweist. Günstiger Wohnraum für Studenten wird dringend benötigt! Durch Erhalt und Umnutzung des Gebäudes kann in Zeiten des Klimawandels die Freisetzung Grauer Energie verhindert werden; die Herstellung von Stahl und Beton trägt mit ca 10% zur weltweiten CO2 Bilanz bei. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 1195/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Haushalt 2026 Parkraumbewirtschaftungskonzept für Bockenheim

13.08.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Antrag vom 17.11.2025, OF 1294/2 Betreff: Haushalt 2026 Parkraumbewirtschaftungskonzept für Bockenheim Der Ortsbeirat 2 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, für Bockenheim endlich ein umfassendes Parkraumbewirtschaftungskonzept zu entwickeln und hierfür die erforderlichen Haushaltsmittel im Haushalt einzustellen. Das Konzept soll insbesondere folgende Punkte umfassen: eine systematische Bestandsaufnahme der Parksituation in den besonders belasteten Bereichen, insbesondere Leipziger Straße, Kasernenstraße, Adalbertstraße, Rödelheimer Straße, Schloßstraße, Grempstraße sowie dem Umfeld des Kulturcampus, die Prüfung geeigneter Bewirtschaftungsmodelle wie Anwohnerparken, zeitlich begrenztes Parken, Parkscheinautomaten sowie Zonenregelungen, Vorschläge zur Entzerrung des Parkdrucks für Anwohner, Gewerbetreibende, Lieferverkehr und Besucher, Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Erreichbarkeit - insbesondere für ältere Menschen, Familien und mobilitätseingeschränkte Personen - sowie zur Stärkung des lokalen Handels, einen Zeit- und Umsetzungplan einschließlich der Folgekosten. Begründung: Der Ortsbeirat 2 hat das Thema bereits mehrfach angemahnt, doch ein übergreifendes Konzept wurde von der Stadt bislang nicht vorgelegt. Die Lage in Bockenheim verschärft sich weiter. Bockenheim weist traditionell eine hohe Nutzungsdichte auf. Neben einem stark frequentierten Einzelhandels- und Gastronomieangebot rund um die Leipziger Straße wird der Stadtteil erheblich von Pendlern belastet. Viele Pendler nutzen Bockenheim als strategischen Zugang zu nahegelegenen Arbeits- und Studienstandorten - etwa Goethe-Universität, Messe Frankfurt, Westend, Innenstadt, Palmengartenumfeld oder ;Bankenviertel - und parken ganztägig in den Wohngebieten. Diese Pendlerbelegung führt regelmäßig zu blockierten Anwohnerstellplätzen und langwierigen Parksuchfahrten. Die Folgen sind ein dauerhaft überlasteter Straßenraum, fehlende Stellplätze, zugeparkte Gehwege und sinkende Verkehrssicherheit. Besonders ältere Menschen, Familien und mobilitätseingeschränkte Personen sind von den unübersichtlichen und oftmals gefährlichen Situationen im Viertel betroffen. Gleichzeitig leidet der lokale Handel unter erschwerten Anlieferungsbedingungen und geringerer Erreichbarkeit. Auch perspektivisch verschärft sich der Druck: Mit dem weiteren Ausbau des Kulturcampus Bockenheim ist mit zusätzlichen Besuchern, Beschäftigten und Studierenden zu rechnen, die ohne klare Bewirtschaftung zusätzliche Stellräume beanspruchen werden. Ein umfassendes Parkraumbewirtschaftungskonzept ist daher zwingend notwendig, um den ruhenden Verkehr zu ordnen, Pendlerströme besser zu steuern, Anwohner zu entlasten und die Lebensqualität im Stadtteil zu sichern. Dafür ist die Bereitstellung der entsprechenden Haushaltsmittel unerlässlich. Ein solches Gesamtkonzept schafft eine verlässliche Grundlage für nachhaltige Entlastung und stellt sicher, dass Bockenheim nicht weiter durch ungeordneten Parksuchverkehr überfordert wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OF 1294/2 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Pilotprojekt Stadtteil-Hausmeister*innen für Bockenheim - gegen weitere Vermüllung und für mehr Sauberkeit in den Stadtteilen

02.06.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Antrag vom 14.11.2025, OF 1316/2 Betreff: Pilotprojekt Stadtteil-Hausmeister*innen für Bockenheim - gegen weitere Vermüllung und für mehr Sauberkeit in den Stadtteilen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig unter Einbeziehung des von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Sonderfonds "Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen" und zusammen mit der FES das Pilotprojekt eines Stadtteilhausmeisters / einer Stadtteilhausmeisterin als Kümmerer / Kümmerin im Stadtteil Bockenheim zu starten; Ziel soll die regelmäßige, systematische und rasche Beseitigung von Sperrmüll und anderen Vermüllung-Situationen sein. Der Ortsbeirat beschließt für diesen Zweck bis zu 15.000 Euro aufzuwenden, gemäß der Beschlüsse E 201/24 und NR 1378/25. Der Magistrat wird ferner gebeten, mit der ABG und anderen Wohnungsbaugesellschaften, die im Stadtteil Bockenheim Bestände verwalten (u. a. entlang Große Seestraße und Schlossstraße - GWH und NH) dahingehend zu verhandeln, dass diese sich in Zukunft ggf. am Einsatz eines Stadtteilhausmeisters / einer Stadtteilhausmeisterin beteiligen, mindestens aber innerhalb ihrer Bestände und in deren Umkreis Dienstleister*innen einsetzen, die sich als Kümmerer und Kümmerinnen für mehr Sauberkeit, rasche Sperrmüllbeseitigung und entsprechende Kontrolle einsetzen sowie die Mieter*innen beraten; hierbei sind insbesondere die ABG-Bestände zwischen Adalbertstraße und Jordanstraße (Jordanischer Park, Sackgasse Jordanstraße 45 - 47) sowie entlang Große Seestraße und Schlossstraße in den Fokus zu nehmen. Der Magistrat wird dabei gebeten, vertraglich zu verhindern, dass der Einsatz derartiger Dienstleister*innen zu Mietensteigerungen in den Beständen führt. Der Magistrat wird des Weiteren aufgefordert, für mehr Aufklärung, häufigere Reinigungsintervalle und zusätzliche Müllbehälter zu sorgen. Begründung: Der Stadtteil Bockenheim vermüllt zusehends. Müll und Sperrmüll sammeln sich insbesondere (natürlich nicht nur) im Umkreis von Siedlungsbeständen der Wohnungsbaugesellschaften. Regelmäßig und besonders auffallend stellt sich die Situation im westlichen Bereich der Jordanstraße (Sackgasse / Fotos) dar. Hier werden immer wieder Sperrmüllablagerungen beobachtet, aber nicht gemeldet. Zudem werden die Hausdurchgänge zur Adalbertstraße und Schlossstraße nicht sauber gehalten. Falschparkende, Graffitis, Schmierereien auf Schaltkästen und überquellende Altkleidercontainer kommen hinzu. Hier braucht es Kümmerinnen und Kümmerer und Ansprechpartner*innen, die auch die räumliche Umgebung der Bestände im Blick haben und damit auch zu einem besseren Image beitragen können. Der Ortsbeirat begrüßt den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung einen Sonderfonds "Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen" einzurichten, das entsprechende Budget zu erhöhen und die bisherige Deckelung aufzuheben. Um hiermit jedoch vor Ort Erfolge zu verzeichnen, sind Personen erforderlich, die sich regelmäßig und systematisch kümmern. Der Ortsbeirat verweist auf gute Erfahrungen, sowohl in Berliner Stadtteilen (Neukölln, Friedrichshain-Kreuzberg) als auch z. B. in Köln-Kalk hin. Stadtteil- (Kiez-) Hausmeister*innen haben einen explizit weiteren räumlichen Handlungsraum als normale Hausmeister*innen von Wohnungsbaugesellschaften. Die Berliner Wohnungsbaugesellschaft HOWOGE setzt Kiezhausmeister*innen explizit mit dem Ziel ein, auch die öffentlichen und halböffentlichen Flächen im Quartier zu überwachen und Vermüllung sofort zu melden. https://www.gag-zuhause.de/veedel/veedelshausmeister-k alk https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/poli tik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/oeffentlicher-raum/kiezh ausmeister-in-friedrichshain-kreuzberg-1512591.php Anlage: Situation in der Jordanstraße und der Große Seestraße (Quelle: Eigene Aufnahmen der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.10.2025, OF 1238/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 127 2025 1. Die Vorlage OF 1238/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1316/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1316/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, 3 CDU, SPD, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); FDP und 1 Linke (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 CDU

Parteien: GRÜNE SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Friesengasse: Aufenthaltsqualität am Hülya-Platz erhöhen

26.05.2025 · Aktualisiert: 25.09.2025

Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7058 entstanden aus Vorlage: OF 1149/2 vom 11.05.2025 Betreff: Friesengasse: Aufenthaltsqualität am Hülya-Platz erhöhen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten und bei positivem Prüfausgang Folgendes umzusetzen: 1. Einsetzen einer Fahrbahnschwelle zur Verkehrsberuhigung auf Höhe der Friesengasse/Ecke Grempstraße; 2. Errichtung einer weiteren Fahrbahnschwelle auf Höhe der Appelsgasse sowie Aufstellen großer Warnschilder vor kreuzenden Fußgängern; 3.Sicherung der ersten Meter der linken Straßenseite (Fünf-Meter-Bereich) in der Appelsgasse an der Ecke Friesengasse durch geeignete physische Maßnahmen vor behindernden Parkvorgängen. Dabei soll der direkt anschließende legale Parkplatz möglichst erhalten bleiben und 4. Unterbindung von behinderndem Parken vor den Baumscheiben zwischen den Parkbuchten durch Aufstellen von linksseitigen Halteverbotsschildern an der Friesengasse zwischen Fröbelstraße und Schloßstraße. Es wäre zu prüfen, ob das Vergrößern der Baumscheiben möglich erscheint . Der Ortsbeirat begrüßt die Fortentwicklung des Superblockkonzepts. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, neben dem Superblock- auch das Verkehrskonzept für die Grundschule an der Schloßstraße/Kaufunger Straße dem Ortsbeirat vorzustellen bzw. darüber zu informieren und ggf. entsprechend zu berücksichtigen. Hierbei sind insbesondere auch mögliche Elterntaxis und mit dem Auto anreisende Lehrkräfte zu berücksichtigen. Begründung: An der Friesengasse befindet sich ein Hort (Mädchenhort Nummer 14). Auch erfreut sich die dort gelegene Eisdiele "De Luca" in den Sommermonaten erheblicher Beliebtheit und aufgrund der schmalen Gehwege, die sich wegen der Bauweise nicht verbreitern lassen, sind gefährliche Situationen zwischen Fußgängern und Autofahrern gewissermaßen vorprogrammiert. Leider mangelt es teilweise an der zu erwartenden Rücksichtnahme. Eine Sperrung der Straße würde zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen in der Grempstraße führen, was nicht zu präferieren ist. Schließlich werden die Parkplätze häufig durch das anliegende Pflegeheim genutzt, weshalb auch diese der Anzahl nach erhalten werden sollten. Zu den Fahrbahnschwellen könnte die Robert-Mayer-Straße als Beispiel dienen. Die Maßnahmen wegen des illegalen Parkens zum Ende der Friesengasse sollen die Durchfahrt zur Schloßstraße frei halten und ungehindert ermöglichen. Die Maßnahmen wegen des illegalen Parkens sollen die Einsicht in Kreuzungen, die Passierbarkeit für Fußgänger und die Durchfahrt zur Schloßstraße frei halten und ungehindert ermöglichen. Nach Auskunft des Planungsdezernats würde derzeit seitens des Stadtplanungsamtes eine Verkehrsuntersuchung in Bockenheim beauftragt, die als Grundlage für weitere Planungen im Kontext des Themas Superblock dienen solle. Es handele sich um echte Grundlagenarbeit, auf der dann Vorschläge und Projekte definiert werden sollten. Der Ortsbeirat nimmt nicht zuletzt zur Kostenersparnis davon Abstand, den Bereich noch vor der weiteren Planung des Superblocks näher zu beplanen. Die im Sommer eröffnende Grundschule bietet evtl. Anlass für eine Ausnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1627

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Anregung für die Vergabe einer studentischen Semesterarbeit zur Umnutzung der Mathematik/Informatik-Gebäude, RobertMayerStraße 10, in eine Studentenwohnanlage, an die University of Applied Sciences, an die Technische Universität Darmstadt und an die Un

26.05.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Antrag vom 10.10.2025, OF 1230/2 Betreff: Anregung für die Vergabe einer studentischen Semesterarbeit zur Umnutzung der Mathematik-/Informatik-Gebäude, Robert-Mayer-Straße 10, in eine Studentenwohnanlage, an die University of Applied Sciences, an die Technische Universität Darmstadt und an die Universität Siegen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Der Magistrat wird gebeten, mit den Fachbereichen Architektur der University of Applied Sciences Frankfurt, der Technischen Universität Darmstadt und der Hochschule Siegen zu verhandeln, über einen Auftrag zur Vergabe einer Semesterarbeit zum Thema das Gebäude der Mathematik/Informatik in der Robert-Mayer-Straße 10 zu erhalten und die enthaltene Graue Energie zu verwenden. Ziel ist das Gebäude in seiner jetzigen Größe zu erhalten und es für studentisches Wohnen zu nutzen. Die Semesterarbeit soll folgende Punkte beachten: 1. Umwandlung in Studentenapartments 2. Modulare günstige Bauweise 3, Dach- und Fassadenbegrünung 4.Regenwasserrückgewinnung 5. Fotovoltaik Begründung: Bei dem Gebäude Robert-Mayer-Straße 10 handelt es sich um ein 10-geschossiges Seminargebäude der 60iger Jahre. Laut gültigem Bebauungsplan kann an dieser Stelle nur ein Bau in Höhe von 19 Metern entstehen. Allerdings genießt ein ungenutztes Gebäude Bestandsschutz.,so dass eine Umwandlung des Gebäudes zusätzliche studentische Wohnheimplätze schaffen könnte. Die Umnutzung durch den Bebauungsplan ist gedeckt ist, da er ein allgemeines Wohngebiet ausweist. Günstiger Wohnraum für Studenten wird dringend benötigt. Nach neuesten Presseberichten stehen ca. 3000 Studenten auf den Wartelisten, und es stehen für ca.95 der Studenten Zimmer in Wohnheimen zur Verfügung. Durch Erhalt und Umnutzung des Gebäudes kann in Zeiten des Klimawandels die Freisetzung Grauer Energie verhindert werden; die Herstellung von Stahl und Beton trägt mit ca. 10% zur weltweiten CO2 Bilanz bei. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.08.2025, OF 1195/2 Nebenvorlage: Antrag vom 13.11.2025, OF 1307/2 Antrag vom 15.11.2025, OF 1308/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1195/2 wird durch die Vorlage OF 1230/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1230/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1344 2025 1. Die Vorlage OF 1230/2 wird durch die Vorlage OF 1308/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1307/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1308/2 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung BFF und bei Abwesenheit 1 CDU zu 3. 3 CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) bei Abwesenheit 1 CDU

Partei: LINKE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Achse zwischen Westbahnhof - Kurfürstenplatz - Leipziger Straße für den Fußverkehr realisieren

22.05.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7142 entstanden aus Vorlage: OF 1158/2 vom 02.06.2025 Betreff: Achse zwischen Westbahnhof - Kurfürstenplatz - Leipziger Straße für den Fußverkehr realisieren Vorgang: B 166/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. den aktuellen Stand der Planungen zur Umgestaltung der Kurfürstenstraße vom Westbahnhof über den Kurfürstenplatz bis zur Leipziger Straße als städtebauliche Achse für den Fußverkehr sowie die Gestaltung des Überwegs Schloßstraße darzustellen und mitzuteilen, ob und wann mit einer konkreten Umsetzung zu rechnen ist; 2. zu bestätigen, dass die im Magistratsbericht B 166 genannten Vorhaben - insbesondere die Einbindung der Achse in den "Stadtspaziergang Fußverkehr" sowie die angestrebte Förderung durch die Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen - weiterhin verfolgt werden; 3. zu erläutern, ob es im Zusammenhang mit Haushaltskürzungen oder Priorisierungen in der Stadtverwaltung zu einer Veränderung der Planungs- oder Umsetzungsabsicht gekommen ist. Begründung: Die Achse Westbahnhof - Kurfürstenplatz - Leipziger Straße wurde bereits 2021 vom Ortsbeirat als zentrale Verbindung für den Fuß- und Radverkehr hervorgehoben. Der Magistrat hat daraufhin im Jahr 2022 zugesichert, die Anregungen des Ortsbeirats aufzugreifen und die Achse im Rahmen des Programms "Stadtspaziergang Fußverkehr" gemeinsam mit Bürger*innen und dem Ortsbeirat zu begutachten und planerisch weiterzuentwickeln. Trotz erfolgtem Stadtspaziergang im Jahr 2022 ist bisher keine konkrete Planung bekannt. Zur Wiedervorlage des Themas im Sinne einer nachhaltigen Mobilitäts- und Stadtgestaltung ist eine erneute Befassung durch den Magistrat notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.04.2022, B 166 Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1438

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Mehr Fahrradparkplätze vor der Schloßstraße 119

22.05.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7143 entstanden aus Vorlage: OF 1159/2 vom 02.06.2025 Betreff: Mehr Fahrradparkplätze vor der Schloßstraße 119 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Anzahl der Fahrradbügel vor der Hausnummer 119 um drei bis vier weitere Fahrradbügel zu erhöhen bzw. die vorhandenen so anzuordnen, dass in diesem Bereich erheblich mehr Fahrräder abgestellt werden können; 2. alternativ zu prüfen, ob zusätzliche Fahrradbügel an anderer geeigneter Stelle in unmittelbarer Nähe der Hausnummern 117 und 119 installiert werden können und dies bei positiver Prüfung umzusetzen, oder 3. zusätzliche Fahrradbügel an der Kreuzung Schloßstraße/Robert-Mayer-Straße gegenüber dem Außenbereich des Restaurants "Immer Satt" zu installieren. Begründung: Die derzeit vorhandenen sechs Fahrradbügel vor der Hausnummer 119 werden überwiegend von Mieter*innen der Wohngemeinschaften des Studentischen Wohnens genutzt. Anwohnende, u. a. der Hausnummer 117, können diese daher nur sehr eingeschränkt verwenden. Der Bedarf an Fahrradabstellplätzen übersteigt die bestehende Kapazität deutlich. Aktuell sind dreimal zwei Fahrradbügel parallel zur Fahrbahn angeordnet (siehe Fotos) - möglicherweise lässt sich bereits durch eine Erweiterung und geänderte Anordnung zusätzlicher Platz schaffen. Alternativ könnten weitere Fahrradbügel an nahegelegenen, geeigneten Standorten ergänzt werden. (Quelle: Street View von Google Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1709 Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Goethe-Universität Fachbereich 12 - Informatik und Mathematik - Gebäude RobertMayerStraße 10: Welche künftige Nutzung ist denkbar?

20.05.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Antrag vom 13.11.2025, OF 1307/2 Betreff: Goethe-Universität Fachbereich 12 - Informatik und Mathematik - Gebäude Robert-Mayer-Straße 10: Welche künftige Nutzung ist denkbar? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Welcher Kenntnisstand liegt bezüglich des endgültigen Umzugs des Fachbereichs 12 auf den Campus Westend vor? 2. Ist davon auszugehen, dass Areal und Gebäude an die Stadt Frankfurt fallen und die ABG für die Umnutzung verantwortlich ist? 3. Gibt es bereits Vorstellungen für eine künftige Nutzung der seit 2025 unter Denkmalschutz stehenden Kramer-Bauten? 4. Kann sich der Magistrat einen Erhalt der denkmalgeschützten Gebäude, ihren Umbau und ihre Umnutzung in (studentischen) Wohnraum vorstellen, zumal der B-Plan Wohnen ermöglicht? 5. Kann sich der Magistrat auch eine Umnutzung der Institutsgebäude in eine Schule vorstellen? 6. Wäre das planungsrechtlich möglich? 6. Wäre der Magistrat bereit, zum geeigneten Zeitpunkt und ggf. zusammen mit verschiedenen Hochschulen einen studentischen Wettbewerb zu Umbau und Umnutzung zu unterstützen? Begründung: Bei dem Gebäude Robert-Mayer-Straße 10 handelt es sich um ein seit 2025 denkmalgeschütztes Seminargebäude der Universität, das derzeit vom Fachbereich 12 - Informatik und Mathematik - mit 46 Professoren / Professorinnen sowie 5.600 Studenten und Studentinnen genutzt wird. Nach vorläufigem Informationsstand soll ein Umzug auf den Campus Westend ca. 2028 stattfinden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.10.2025, OF 1230/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1344 2025 1. Die Vorlage OF 1230/2 wird durch die Vorlage OF 1308/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1307/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1308/2 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung BFF und bei Abwesenheit 1 CDU zu 3. 3 CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) bei Abwesenheit 1 CDU

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Grünanlage Kinderspielplatz Adalbertstraße - temporäre Schließung ab 18:00 Uhr und Alkohol- und Rauchverbot endlich bearbeiten!

28.04.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7055 entstanden aus Vorlage: OF 1145/2 vom 10.05.2025 Betreff: Grünanlage Kinderspielplatz Adalbertstraße - temporäre Schließung ab 18:00 Uhr und Alkohol- und Rauchverbot endlich bearbeiten! Vorgang: OM 6041/24 OBR 2; ST 2177/24 Der Magistrat wird gebeten, die Anregung des Ortsbeirats vom 04.11.2024, OM 6041, zum Thema Grünanlage Kinderspielplatz Adalbertstraße - temporäre Schließung ab 18:00 Uhr und Alkohol- und Rauchverbot verfügen und durchsetzen, endlich abschließend zu bearbeiten und umzusetzen. Der Magistrat wird zudem gebeten, die gesamte Sache als Eilfall gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte zu behandeln. Begründung: Der Ortsbeirat hat die Problematik vor Ort in seiner ordentlichen Sitzung vom 04.11.2024 mit Anwohnerinnen und Anwohnern sowie weiteren Beteiligten ausführlich erörtert und die Eilanregung OM 6041 hierzu beschlossen. Die Stellungnahme ST 2177 verwies lediglich auf die wohl noch ausstehende ämterübergreifenden Abstimmung mit dem Quartiersmanagement und dem Ordnungsamt sowie der "sorgfältigen rechtlichen Prüfung" der im Beschluss angeregten Nutzungsbeschränkungen. An der problematischen Situation für die Anwohnerinnen und Anwohnern sowie der Nutzerinnen und Nutzer der Grünanlage, des Spielplatzes sowie des Schülerhorts hat sich im letzten halben Jahr nichts geändert. Momentan ist leider lediglich festzustellen, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger für ihr Anliegen in der Bürgerfragestunde ihres Ortsbeirats vor einem halben Jahr engagiert haben und die Ämter des Magistrats daraufhin nach inzwischen mehr als einem halben Jahr noch keine inhaltliche Stellungnahme abgaben. Daher appelliert der Ortsbeirat nun abermals an den Magistrat, schnellstmöglich eine inhaltliche Stellungnahme zu der Eilanregung OM 6041 in der neuen Eilfrist abzugeben. Die Grünanlage auf dem Spielplatz Adalbertstraße (auch Jordanischer Park genannt) zwischen Adalbertstraße und Jordanstraße ist ein öffentlicher Weg durch einen mit Einzelbungalows bebauten Innenhof einer Seniorenwohnanlage mit Sitzgelegenheiten unmittelbar an einem Kinderspielplatz und eines Schülerladens bzw. -horts für Grundschulkinder ("Spielraum im Stadtteil"). Insoweit ein gelungenes Beispiel für eine stadtplanerische Öffnung des Innenhofes einer Wohnbebauung (ABG) für Senioren und Menschen mit Behinderungen sowie für weitere öffentliche Zwecke (ebenda Kindereinrichtungen). Leider werden seit geraumer Zeit an den Sitzgelegenheiten des öffentlichen Weges regelmäßig und schon ungefähr ab der Mittagszeit bis zur Schließung der Grünanlage (d. h. quasi täglich) umfänglich Alkohol- und Raucherwaren von NutzerInnen der Grünanlage konsumiert, was leider ebenso regelmäßig zu Störungen der Umgebung führt, wie Lärmbelästigungen durch lautstarke Unterhaltungen oder Musik, rauschbedingte Eskalationen untereinander, aber auch gegenüber Dritten sowie erhöhtem Müllaufkommen und sogenanntem Wildpinkeln/Notdurft in der Grünanlage. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6041 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2177 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Fahrradparkplätze in der Jordanstraße 26 sowie in der Kiesstraße 18

28.04.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7052 entstanden aus Vorlage: OF 1138/2 vom 10.05.2025 Betreff: Fahrradparkplätze in der Jordanstraße 26 sowie in der Kiesstraße 18 Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Standorten (siehe auch Fotos in der Begründung) jeweils Fahrradbügel einzurichten: 1. vor der Hausnummer 26 in der Jordanstraße (drei bis vier Fahrradbügel); 2. Kiesstraße 18 (zwei bis drei Fahrradbügel). Begründung: Anwohnende der Jordanstraße im Bereich der Hausnummer 26 wünschen sich weitere Fahrradparkplätze. Es gibt zwar Fahrradparkplätze im näheren Umfeld, die aber schon weidlich genutzt werden. In der Jordanstraße leben sehr viele Anwohnende, die auf die öffentlichen Parkplätze angewiesen sind, da sie in den Hinterhöfen meist keine Möglichkeit haben ihre Fahrräder sicher abzustellen. Auch die Anregung für Fahrradparkplätze in der Kiesstraße kommt aus der Anwohnerschaft. Beide Standorte liegen zwischen einem Blumenbeet und einer Hofeinfahrt. Es ergibt sich hier an beiden Standorten die Situation, dass der Bereich der jeweiligen Hofeinfahrten durch parkende Pkws beeinträchtigt wird. Auch vor diesem Hintergrund erscheinen dem Ortsbeirat beide Standorte als sehr geeignet für Fahrradparkplätze. Lediglich im Falle der Jordanstraße 26 geht ein Pkw-Stellplatz verloren. Am Standort der Kiesstraße 18 reicht der wegfallende Stellraum kaum für einen Pkw. Das auf dem Foto zu sehende Lastenfahrrad soll offensichtlich momentan den Raum für ordnungswidrig parkende Pkws sperren. Kiesstraße 18 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1597 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Antrag auf Aufnahme in das Projekt „Schulstraße“ in Frankfurt

28.04.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7056 entstanden aus Vorlage: OF 1146/2 vom 06.05.2025 Betreff: Antrag auf Aufnahme in das Projekt "Schulstraße" in Frankfurt Der Magistrat wird gebeten, die neue Außenstelle (Grundschule) der Georg-Büchner-Schule (GBS) an der Kaufunger Straße/Ecke Schloßstraße, ehemals DIPF, die am 15. August 2025 eröffnet werden soll, in das Projekt "Schulstraßen" in Frankfurt aufzunehmen. Die Schulleitung der GBS unterstützt diesen Antrag. Begründung: Sogenannte "Schulstraßen" sind Straßen im Umfeld von Schulen, die zur Hauptverkehrszeit, also zu Schulbeginn, je eine Stunde lang für den Autoverkehr gesperrt sind. Die Vorteile liegen auf der Hand: Elterntaxis, die Kinder morgens eilig zur Schule bringen, sind eine Gefahrenquelle für alle Kinder außerhalb des Autos. Weniger Pkws bedeuten also mehr Sicherheit für diese Kinder. Kommen Kinder stattdessen mit dem Rad oder zu Fuß zur Schule, fördert das zudem ihre Selbstständigkeit, ihre Gesundheit, soziale Kontakte und nachweislich auch die Aufmerksamkeit später in der Schulstunde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1598 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Weitere Fragen zur Bockenheimer Grundschule an der Kaufunger Straße/Schloßstraße

28.04.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7057 entstanden aus Vorlage: OF 1147/2 vom 30.01.2025 Betreff: Weitere Fragen zur Bockenheimer Grundschule an der Kaufunger Straße/Schloßstraße Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich zu prüfen und zu berichten, wie der Stand der Umbauarbeiten sowohl im Innen- als auch im Außenbereich der Bockenheimer Grundschule ist und den Zeitplan für Umbau und Bezug vorzustellen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie soll das Verkehrskonzept für die neue Grundschule aussehen? 2. Wo werden sich die Pkw-Parkplätze für Lehrer auf dem Gelände befinden? Wie viele Pkw-Parkplätze sind geplant? 3. Wo werden sich die Fahrradstellplätze für die Schulgemeinde befinden? Wie viele Fahrradstellplätze sind geplant? 4. Wann werden die gegenwärtig durch die Bauarbeiten blockierten Pkw-Parkplätze auf der Kaufunger Straße wieder freigegeben? Begründung: Es handelt sich um eine Anregung der Anwohner. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Friesengasse: Aufenthaltsqualität am Hülya-Platz erhöhen

28.04.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7058 entstanden aus Vorlage: OF 1149/2 vom 11.05.2025 Betreff: Friesengasse: Aufenthaltsqualität am Hülya-Platz erhöhen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten und bei positivem Prüfausgang Folgendes umzusetzen: 1. Einsetzen einer Fahrbahnschwelle zur Verkehrsberuhigung auf Höhe der Friesengasse/Ecke Grempstraße; 2. Errichtung einer weiteren Fahrbahnschwelle auf Höhe der Appelsgasse sowie Aufstellen großer Warnschilder vor kreuzenden Fußgängern; 3.Sicherung der ersten Meter der linken Straßenseite (Fünf-Meter-Bereich) in der Appelsgasse an der Ecke Friesengasse durch geeignete physische Maßnahmen vor behindernden Parkvorgängen. Dabei soll der direkt anschließende legale Parkplatz möglichst erhalten bleiben und 4. Unterbindung von behinderndem Parken vor den Baumscheiben zwischen den Parkbuchten durch Aufstellen von linksseitigen Halteverbotsschildern an der Friesengasse zwischen Fröbelstraße und Schloßstraße. Es wäre zu prüfen, ob das Vergrößern der Baumscheiben möglich erscheint . Der Ortsbeirat begrüßt die Fortentwicklung des Superblockkonzepts. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, neben dem Superblock- auch das Verkehrskonzept für die Grundschule an der Schloßstraße/Kaufunger Straße dem Ortsbeirat vorzustellen bzw. darüber zu informieren und ggf. entsprechend zu berücksichtigen. Hierbei sind insbesondere auch mögliche Elterntaxis und mit dem Auto anreisende Lehrkräfte zu berücksichtigen. Begründung: An der Friesengasse befindet sich ein Hort (Mädchenhort Nummer 14). Auch erfreut sich die dort gelegene Eisdiele "De Luca" in den Sommermonaten erheblicher Beliebtheit und aufgrund der schmalen Gehwege, die sich wegen der Bauweise nicht verbreitern lassen, sind gefährliche Situationen zwischen Fußgängern und Autofahrern gewissermaßen vorprogrammiert. Leider mangelt es teilweise an der zu erwartenden Rücksichtnahme. Eine Sperrung der Straße würde zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen in der Grempstraße führen, was nicht zu präferieren ist. Schließlich werden die Parkplätze häufig durch das anliegende Pflegeheim genutzt, weshalb auch diese der Anzahl nach erhalten werden sollten. Zu den Fahrbahnschwellen könnte die Robert-Mayer-Straße als Beispiel dienen. Die Maßnahmen wegen des illegalen Parkens zum Ende der Friesengasse sollen die Durchfahrt zur Schloßstraße frei halten und ungehindert ermöglichen. Die Maßnahmen wegen des illegalen Parkens sollen die Einsicht in Kreuzungen, die Passierbarkeit für Fußgänger und die Durchfahrt zur Schloßstraße frei halten und ungehindert ermöglichen. Nach Auskunft des Planungsdezernats würde derzeit seitens des Stadtplanungsamtes eine Verkehrsuntersuchung in Bockenheim beauftragt, die als Grundlage für weitere Planungen im Kontext des Themas Superblock dienen solle. Es handele sich um echte Grundlagenarbeit, auf der dann Vorschläge und Projekte definiert werden sollten. Der Ortsbeirat nimmt nicht zuletzt zur Kostenersparnis davon Abstand, den Bereich noch vor der weiteren Planung des Superblocks näher zu beplanen. Die im Sommer eröffnende Grundschule bietet evtl. Anlass für eine Ausnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1627 Aktenzeichen: 66-0

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 2

Wann erhalten die Eltern der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule endlich Planungssicherheit zur Schulauslagerung in das ehemalige DIPFGebäude?

28.04.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung vom 28.04.2025, OA 554 entstanden aus Vorlage: OF 1123/2 vom 29.03.2025 Betreff: Wann erhalten die Eltern der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule endlich Planungssicherheit zur Schulauslagerung in das ehemalige DIPF-Gebäude? Vorgang: OM 3295/22 OBR 2; ST 666/23 Zwischenbescheid des Magistrats vom 21.08.2025 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Wie ist die Schulauslagerung in das ehemalige DIPF-Gebäude konkret geplant und wie soll diese konkret umgesetzt werden? 2. Wie kommen die Grundschulkinder der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule sicher zur ausgelagerten Schule in das ehemalige DIPF-Gebäude und wie wird der Weg mittags von der Schule zum Hort bzw. vom Hort zur Schule gelöst? 3. Wird die Außenstelle bis zum 15.08.2025 für den Schulbetrieb fertiggestellt? Der Magistrat wird weiterhin gebeten, den genannten Schüleröffnungstermin, 15.08.2025, neu zu prüfen und, falls dieser Termin gefährdet ist, einen Notfallplan zu erstellen und diesen zu kommunizieren. Begründung: Da die (noch nicht im Bau befindliche) Grundschule im neuen Schönhofviertel wohl frühestens erst ab 2027/2028 fertiggestellt werden soll, aber bereits immer mehr Familien mit Kindern in das Viertel ziehen, müssen die betreffenden Grundschulkinder aktuell in der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule (GBS) beschult werden. Da das aktuell viel zu kleine Schulgebäude in der Pfingstbrunnenstraße bereits jetzt schon völlig überbelegt ist, muss die GBS-Grundstufe die Überkapazität (2025/2026 wohl über 100 Prozent) durch eine temporäre Auslagerung im ehemaligen DIPF-Gebäude, Schloßstraße 29, auffangen. Dies bedeutet nun, dass alle bestehenden und neuen Grundschüler*innen, die in unmittelbarer Nähe der aktuellen GBS-Grundstufe wohnen, sowohl einen wesentlich weiteren Schulweg auf sich nehmen müssen (bis zu 1,8 Kilometer pro Strecke), zum Mittagessen wieder in die alten Horte zurückkehren müssen, die sich in unmittelbarer Nähe der alten Schule befinden (ca. ein Kilometer pro Strecke), um dann nach dem Mittagessen wieder zur Nachmittagsbetreuung in die neue Schule zu laufen (wieder ca. ein Kilometer pro Strecke). Einige Grundschulkinder (sechs bis neun Jahre) laufen somit knapp sechs Kilometer pro Tag. Erschwerend hinzu kommt, dass dieser längere, neue Weg, außerhalb des bestehenden Grundschulbezirks, an zahlreichen Stellen sehr unsicher ist - neben der Unterführung am Westbahnhof, mit anstehendem Umbau, müssen die Schüler*innen enge Gehwege entlang der Voltastraße/Hamburger Allee, diverse ungesicherte Überquerungen, viel zu kurze Grünphasen an den Ampelanlagen und schlecht einsehbare Straßenecken überwinden. Im Rahmen der am 28.03.2025 durchgeführten Schulwegbegehung mit dem zuständigen Amt, konnten sich einige Mitglieder aus unterschiedlichen Fraktionen des Ortsbeirates 2 selbst ein Bild davon machen, wie schier verzweifelt die Eltern mit dieser Situation sind, da sie sehr große Angst um die Sicherheit ihrer Kinder haben und zudem die Hortsituation (zusätzlich anfallende Laufstrecke für das Mittagessen) bis dato weiterhin nicht gelöst scheint. Im Schreiben des Stadtschulamtes vom 10.04.2025 zur Schulwegsicherung wird weder auf diese Bedenken/Tatsachen eingegangen, sodass die Grundschüler:innen bis zu sechs Kilometer pro Tag laufen müssen, noch wird auf die Querung des Westbahnhofes/enge Tunnelsituation eingegangen, die zudem ja auch noch umgebaut werden soll. Die Planungen zur konkreten Auslagerung der Grundstufe inkl. der Hort-/Schulwegsituation sowie die neue Aufteilung der Grundschulbezirke hätten schon längst erfolgen müssen und wurden seitens des Ortsbeirates 2 bereits im Jahr 2022 gefordert. Die auf der Schulwegbegehung geäußerte Aussage der Amtsvertreter an zwei Eltern, die Schulleitung wäre an der späten Planung schuld, da sie erst kürzlich entschieden hat, mit der Grundstufe umzuziehen, wird von der Schule entschieden zurückgewiesen. Bereits im Jahr 2022 war völlig klar, dass die Grundstufe umziehen muss (siehe u. a. Anregung OM 3295). Spätestens seit 2022 ist dem zuständigen Amt bekannt, dass die GBS-Grundstufe in das neue DIPF-Gebäude umziehen soll. Der Umzug wurde bereits um ein Schuljahr verschoben, da sich der Umbau verzögert; ob das Gebäude zum Sommer hin fertig wird, bleibt abzuwarten. Leider wurde den Eltern bis dato kein Notfallplan aufgezeigt für den Fall, dass die Schule bis August 2025 nicht fertig werden sollte. Die Eltern und Grundschulkinder brauchen dringend Planungssicherheit und konkrete Lösungsvorschläge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3295 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 666 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 07.05.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 26.05.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 554 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) BFF-BIG (= Annahme) 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 27.10.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 554 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6191, 36. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 26.05.2025 § 6755, 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 27.10.2025

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Radweg Hamburger Allee

25.03.2025

Ausbau des Radwegs auf der Hamburger Allee zwischen Nauheimer Sraße und Adalbertstraße in Richtung Westbahnhof (entgegen der Einbahnstraße). Aktuell ist nur die Nutzung vom Westbahnhof kommend in Richtung Emser Straße/Nauheimer Straße möglich. In der entgegengesetzten Richtung müssen Radfahrer einmal ums Carreé fahren und weitere Ampeln sowie die große Kreuzung Adalbert-/Schlossstraße mitnehmen. Dies könnte mit wenigen Mitteln vereinfacht und sicherer gemacht werden.

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Pflegedienste sollten auf Lieferflächen halten dürfen

04.07.2024

In der Jordanstraße in Bockenheim treibt ein Abschleppdienst sein Unwesen und schleppt sogar Fahrzeuge von Pflegediensten ab, die kurz bei ihren Pfleglingen reinschauen. Meiner Meinung nach sollten Pfleger im Dienst auch auf den Anliefer-Halteflächen halten dürfen. Meist sind sie nur etwa 30 Minuten im Einsatz. Irgendwie muss eine gute Lösung für Pflegedienste her, die eine wichtige Leistung in unserer Gesellschaft erbringen und nicht noch mit Abschleppen belastet werden sollten.

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Fußgängerampel in der Schloßstraße, Höhe Lidl

22.05.2024

Fußgänger:innen müssen von einer zur anderen Straßenseite der Schloßstraße über Gleise und eine unübersichtliche stark befahrene Straße laufen, um einkaufen gehen zu können… Warum es hier keine Fußgängerampel gibt ergibt keinen Sinn!

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6

Fehlende Fußgängerampel

27.02.2024

In der Schloßstraße, Ecke Ederstraße fehlt eine Fußgängerampel. Menschen die von der einen Seite der Schloßstraße zur anderen zB beim Lidl einkaufen wollen - und das wollen VIELE - müssen über zwei stark befahrene Straßen/ Kreuzung und Straßenbahngleise laufen: und das OHNE FUSSGÄNGERAMPEL!

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Überholverbot auf Abschnitt der Eschersheimer Landstraße deutlich machen

14.01.2024

Auf meine Anfrage zum Überholverbot auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Am Weißen Stein und Hügelstraße (https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/2575) bekam ich diese Antwort "In der Eschersheimer Landstraße ist das Überholverbot folglich bereits wirksam, was sich durch den allgemeinen Überholmindestabstand von innerorts 1,50 Metern ergibt, der dort im Normalfall nicht eingehalten werden kann. Rein informativ dürfen Verkehrszeichen jedoch nicht aufgestellt werden." Da dieses AutofahrerInnen entweder nicht bekannt oder egal ist und diese Antwort keinem Radfahrer weiterhilft, könnte zumindest den unwissenden AutofahrerInnen das Überholverbot durch das Aufmalen des Verkehrszeichens 277.1 klar gemacht werden. Wie in der Schloßsstraße ist in der Eschersheimer das Überholverbot alleine durch die geringe Fahrbahnbreite begründet und daran könnte daher ebenso durch diese Zeichen erinnert werden.

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Überholverbot auf Abschnitt der Eschersheimer Landstr ausschildern

06.10.2023

Auf dem Abschnitt zwischen Am Weißen Stein und Hügelstraße auf der Eschersheimer Landstraße stadteinwärts besteht aufgrund der Einspurigkeit faktisch ein Überholverbot. Trotzdem werden hier Radfahrer oft mit großem Geschwindigkeitsunterschied ohne ausreichenden Sicherheitsabstand (innerorts mindestens 1,5m) überholt. Dieses Überhollverbot sollte nach dem Vorbild Schloßstraße (zwischen Adalbertstr u Friesengasse) deutlich mit Schildern, Linien und Piktogrammen gekennzeichnet werden. Um die Sicherheit Radfahrender weiter zu erhöhen sollte ebenfalls Tempo 30 angeordnet werden.

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16

Fehlende Fußgängerampel über die Schloßstraße

06.07.2022

Die Höhe Schloßstraße/Ecke Ederstraße hat die vielbefahrene Straße keine Fußgängerampel. Personen, die zum Einkaufen in den Lidl wollen, oder zur Bushaltestelle Ederstraße, sowie weiter zum Westbahnhof wollen, müssen neben der stark frequentierten Straße noch zusätzlich über Straßenbahnschienen laufen. Dazu kommt noch die Kreuzung, wastes nicht übersichtlicher macht! Oft sind Kinder und alte Menschen zu beobachten, die die Straße überqueren und sich dabei in Gefahr bringen!

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Tram 16+17 beschleunigen

17.05.2022

Man sollte die Tram 17 zwischen Nauheimer Straße und Friedensbrücke beschleunigen. Die Wartezeiten an den Ampeln sind teilweise sehr lang, die Tram bräuchte deutlich mehr Vorrang vor den Autos. Davon würde auch die Tram 16 profitieren, die auch über die Trasse verläuft. Bei Bedarf mit zweigleisigen Ausbau zwischen Nauheimer Straße und Varrentrappstraße, wenn es zur Besserung der Situation beiträgt.

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Fahrradständer statt Falschparker

28.08.2020

In der Jungstraße herrscht wildes Rowdytum was das Parken angeht. Nicht nur Autos ohne Anwohnerparkausweis, sondern auch völlig wild abgestellte Fahrzeuge blockieren die komplette Straße. Wie wäre es hier, statt ebenfalls überall abgestellter Fahrräder, mit einigen Fahrradständern und weiteren Bepflanzungen? Das ganze Viertel beneidet uns um eine schöne Straße - auf das es weiter so bleibt!

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11

Optimieren der Ampelphase

20.05.2020

Die Ampel zwischen dem Kurfürstenplatz und dem Westbahnhof (an der Ecke Kurfürstenstraße / Schloßstraße) sollte für Fußgänger optimiert werden. Zwischen dem Drücken und dem eigentlichen Umschalten vergehen häufig mehr als 30 Sekunden, was den meisten Fußgängern zu lange ist. Dies führt dazu, dass dauernd Fußgänger die viel befahrene Straße bei Rot überqueren. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass dies eine viel verwendete Ampel ist (Verbindung Westbahnhof - Leipziger Straße) sollte über eine schnellere Ampelschaltung nachgedacht werden. Dies würde auch den unzähligen Kindern, die diese Ampel auf dem Weg zur Kita oder Schule überqueren zu Gute kommen, da sie weniger "schlechte Beispiele" zu sehen bekommen.

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17

Ampel Schloßstraße

07.10.2019

Eine Fußgängerampel im Bereich Schloßstraße/ Ederstraße wäre sinnvoll, damit die Fußgänger nicht wild die Straße überqueren müssen

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38

Stadtbus Linie 39: Linienwegsverlängerung Markus Krankenhaus <-> Westbahnhof

06.10.2019

Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell Berkersheim Mitte -&gt; Ginnheim Markus-Krankenhaus) vom Markus- Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße -&gt; Ginnheimer Straße -&gt; Kirchplatz -&gt; Rödelheimer Straße -&gt; Schloßstraße -&gt; Adalbertstraße -&gt; zum Westbahnhof. Entlastung der stark nachgefragten (hohes Fahrgastaufkommen) sowie verspätungsanfälligen Linie 34 &amp; erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus-Krankenhaus -&gt; Schönhof (tagsüber 5 statt 10 Minuten-Takt). Hierdurch würden neue Direktverbindungen u.a. vom Markus-Krankenhaus und Kirchplatz zum Westbahnhof geschaffen werden. Der Vorschlag ließe sich ohne großen Aufwand und Infrastruktur-Investitionen zeitnah realisieren! Die vorhandene (ÖPNV-)Verkehrsinfrastruktur könnte weitgehend mitgenutzt werden. Nur am Westbahnhof müsste evtl. eine zusätzliche Bushalteposition eingerichtet werden und es würden ca. 2-3 mehr Fahrzeuge benötigt.

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Graue Schloßstraße

02.06.2019

In der Schloßstraße Höhe der Polizei stehen keine Bäume oder Sträucher. Die Straße ist breit genug für ein paar Pflanzenkübel oder kleinere Bäume. Im Sommer heizt es sich extrem auf, mit ein bisschen grün wäre ein positiver Effekt für das Klima im Viertel gegeben. Man könnte auch einige Parkplätze entfernen und dort größere Bäume pflanzen.

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Fahrradaufstellfläche für Linksabbieger (Schloßstraße, Robert-Mayer-Straße)

22.11.2018

Wer die Kreuzung Schloßstraße/Adalbertstraße in Richtung Messe mit dem Fahrrad befährt, den benutzungspflichtigen Radfahrstreifen benutzt und links in die Robert-Mayer-Straße abbiegen möchte, muss sich in den fließenden Kfz-Verkehr einordnen und dabei in spitzem Winkel die Straßenbahnschienen überqueren. Sicherer wäre es, wenn die Möglichkeit bestünde, bei roter Fahrbahnampel die wartenden Kfz rechts auf dem Radfahrstreifen zu passieren und vor der Kfz-Haltelinie in einer Fahrradaufstellfläche zu warten. Diese Änderung würde nur neue Fahrbahnmarkierungen benötigen und wäre als kurzfristige Lösung schnell umsetzbar. Wieso ist das relevant? Die Robert-Mayer-Straße und in Verlängerung der Kettenhofweg sind gerade zu Berufsverkehrszeiten eine der Hauptrouten des städtischen Radverkehrs in Richtung Opernplatz.

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Fahrradaufstellfläche für Linksabbieger (Schloßstraße, Robert-Mayer-Straße)

22.11.2018

Wer die Kreuzung Schloßstraße/Adalbertstraße in Richtung Messe mit dem Fahrrad befährt, den benutzungspflichtigen Radfahrstreifen benutzt und links in die Robert-Mayer-Straße abbiegen möchte, muss sich in den fließenden Kfz-Verkehr einordnen und dabei in spitzem Winkel die Straßenbahnschienen überqueren. Sicherer wäre es, wenn die Möglichkeit bestünde, bei roter Fahrbahnampel die wartenden Kfz rechts auf dem Radfahrstreifen zu passieren und vor der Kfz-Haltelinie in einer Fahrradaufstellfläche zu warten. Diese Änderung würde nur neue Fahrbahnmarkierungen benötigen und wäre als kurzfristige Lösung schnell umsetzbar. Wieso ist das relevant? Die Robert-Mayer-Straße und in Verlängerung der Kettenhofweg sind gerade zu Berufsverkehrszeiten eine der Hauptrouten des städtischen Radverkehrs in Richtung Opernplatz.