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Ampelsignal für Rechtsabbieger von Gießener Straße auf den Marbachweg optimieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.01.2023, OM 3331 entstanden aus Vorlage: OF 491/10 vom 19.12.2022 Betreff: Ampelsignal für Rechtsabbieger von Gießener Straße auf den Marbachweg optimieren Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie das Ampelsignal für den nach rechts abbiegenden Verkehr von der Gießener Straße Richtung Friedberger Landstraße auf den Marbachweg Richtung Feuerwehr optimiert werden kann. Hier dürfen gleichzeitig Kraftfahrzeuge rechts abbiegen, Fußgänger die Straße überqueren und die Züge der Linie U 5 links und rechts abbiegen. Weiter wird der Magistrat gebeten, festzustellen und zu berichten, ob eine Trennung der Verkehre, rechts abbiegende Kraftfahrzeuge, Fußgänger und Züge der Linie U 5, möglich ist. Begründung: Vor einiger Zeit wurde während der Herstellung des mittleren Radstreifens auch eine gesonderte Spur für Rechtsabbieger errichtet. Die Ampel ist geblieben. Bei Grün fahren die Autos los, mit Beachtung auf Fußgänger, die ebenfalls Grün haben, genau wie die U 5-Bahnfahrer. Da nicht alle Autofahrer begreifen, dass die Bahn gleichzeitig fahren darf, sind schon einige Auffahrunfälle passiert. Die Autos fahren los und bremsen, genau wie die Bahnfahrer, die auch leicht losfahren und selbst darauf achten müssen, ob die Autofahrer sie sehen und durchlassen. Bestätigt wurde die Gefahrstelle nach Rücksprache mit einem der Bahnfahrer. Bei der Fahrt in beiden Richtungen in dieser Kurve ist besondere Vorsicht geboten. Die Situation wurde bereits der Zentrale gemeldet. Es erfolgte keine Änderung. Die gelbe Warnleuchte erkennen höchstens ein paar Fahrer, die diese Strecke öfter fahren und kennen, alle anderen sind überfordert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1127 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66-0
Fußgängerampel Homburger Landstraße/Ronneburgstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.01.2023, OM 3332 entstanden aus Vorlage: OF 495/10 vom 19.12.2022 Betreff: Fußgängerampel Homburger Landstraße/Ronneburgstraße Der Magistrat wird gebeten, südlich der Einmündung der Ronneburgstraße über die Homburger Landstraße (vor Hausnummer 128) einen ampelgeregelten Fußgängerüberweg einzurichten. Begründung: Beim Überqueren der Homburger Landstraße südlich der Einmündung der Ronneburgstraße wird man nicht durch eine entsprechende Ampelanlage geschützt, wie sie auf der nördlichen Seite eingerichtet ist. So kommt es hier immer wieder zu Gefährdungen von Fußgängerinnen und Fußgänger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 864 Aktenzeichen: 32-1
Radfahrwege auf der Brücke am Frankfurter Berg sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3221 entstanden aus Vorlage: OF 442/10 vom 25.10.2022 Betreff: Radfahrwege auf der Brücke am Frankfurter Berg sichern Der Magistrat wird gebeten, die Radfahrwege auf der Brücke am Frankfurter Berg so zu sichern, dass Autofahrer die durchgezogene Sicherheitslinie nicht mehr überfahren können (siehe Beispiel Einmündung Gießener Straße/Homburger Landstraße). Begründung: Es ist festzustellen, dass Fahrzeuge, welche die Brücke passieren, regelmäßig die durchgezogene Linie rechts und links der Fahrbahn überfahren und somit eine Gefahr für die Radfahrer darstellen. Gerade jetzt in der beginnenden dunklen Jahreszeit besteht die Gefahr besonders stark. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 861 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2023, ST 1862 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 630 Aktenzeichen: 32-1
Fehlt Beschilderung in der Tempo30Zone östlich der Homburger Landstraße?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3230 entstanden aus Vorlage: OF 474/10 vom 21.11.2022 Betreff: Fehlt Beschilderung in der Tempo-30-Zone östlich der Homburger Landstraße? Die Straßen Malvenweg, Petunienweg und Jasminweg sind verkehrsberuhigte Bereiche innerhalb einer weitläufigen Tempo-30-Zone. An den jeweiligen Einmündungen wurden die Verkehrszeichen 325.1 sowie 325.2 (verkehrsberuhigter Bereich) angeordnet und aufgestellt. Gemäß der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung ist das Zeichen 274.2 (Ende einer Tempo-30-Zone) entbehrlich, wenn die Zone z. B. in einen verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1) übergeht. Nach dem direkten Verlassen der vorgenannten verkehrsberuhigten Bereiche sind bislang noch keine Verkehrszeichen 274.1 (Beginn einer Tempo 30-Zone) vorzufinden. Eine Entbehrlichkeit für das Zeichen 274.1 ist der VwV-StVO aber leider nicht zu entnehmen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wo in den zuvor beschriebenen Bereichen der jeweilige Beginn der Tempo-30-Zone liegt und woran die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer diese erkennen können, wenn keine Verkehrszeichen 274.1 diese darstellen. Absatz 2 zu den Zeichen 274.1 und 274.2 der VwV-StVO scheint dieses zu erfordern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 862 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2227 Aktenzeichen: 32-1
Vermeidbare Belastungen der Ringstraßenbahn Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.12.2022, OA 288 entstanden aus Vorlage: OF 470/10 vom 22.11.2022 Betreff: Vermeidbare Belastungen der Ringstraßenbahn Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ergänzend zu seinem Vortrag vom 14.10.2022, M 167, auch ganzheitlich zu prüfen und zu berichten, 1. welche ÖPNV-Alternativen zur Ringstraßenbahn bestehen oder möglich werden; 2. wie Einschränkungen der Ringstraßenbahn auf den Takt der Linie 18 in den Frankfurter Bogen vermeidbar werden; 3. welche ÖPNV-Verbindungen für Eckenheim und Preungesheim umsteigefrei nach Bornheim führen werden; 4. wie viele Bäume im Marbachweg beziehungsweise auf der Homburger Landstraße entfallen werden; 5. wie viele Stellplätze im Marbachweg beziehungsweise der Homburger Landstraße entfallen werden; 6. wie lange die Bauphase im Marbachweg beziehungsweise der Homburger Landstraße dauern wird; 7. welche Sperrungen insbesondere im Marbachweg, aber auch auf der Homburger Landstraße zu eventuell weitreichenden Umleitungen oder Staus führen werden; 8. welche Alternativen anstelle des Marbachwegs künftig für den bisher motorisierten fließenden und ruhenden Verkehr für den lokalen und regionalen Bereich um die bisher wichtigen Ost-West- und West-Ost-Verbindungen in Frankfurt ermöglicht werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1101 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) und FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung der Vorlage OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 167 = Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes, OA 276 und OA 289 = vereinfachtes Verfahren, OA 288 = Annahme) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 167 = Enthaltung, OA 276, OA 288 und OA 289 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2824, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023 Aktenzeichen: 92-11
Ampelphasen im Bereich Friedberger Warte Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.12.2022, OA 289 entstanden aus Vorlage: OF 481/10 vom 04.12.2022 Betreff: Ampelphasen im Bereich Friedberger Warte Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 Insbesondere im Berufsverkehr verursachen die aus Richtung Bad Vilbel kommenden und in die Dortelweiler Straße einbiegenden Kraftfahrzeuge immense Stauungen. Dies führt bereits zu zusätzlichen Ausweichverkehren, welche die nördlichen Stadtteile besonders belasten. Die Ringstraßenbahn wird sicherlich schon aufgrund der deutlich größeren Fahrzeuglänge mehr Zeit beanspruchen, als es bislang bei den Bussen der Linie 34 der Fall ist. Das ist relevant beim Einbiegen in die/aus der Friedberger Landstraße sowie bei der Querung der Abbiegespur in die Dortelweiler Straße (NEU!). Ferner besteht zurzeit in der Homburger Landstraße die Bushaltestelle in Höhe der Wetzlarer Straße. Sie ist unverzichtbar für die Anwohnerinnen und Anwohner östlich der Homburger Landstraße und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des amerikanischen Generalkonsulats. Besonders mit Blick auf eine maßgebende Verbesserung des ÖPNV sollten bereits bestehende und gut angenommene Möglichkeiten nicht aufgehoben werden. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu folgenden Fragestellungen zu prüfen und zu berichten: 1. Wie/wo wendet der Bus der Linie 43? 2.Wie ist der zeitliche Unterschied der Grünphasen an den oben beschriebenen Ampelanlagen zwischen der Ringstraßenbahn (gegebenenfalls zuzüglich den Bussen der Linie 43) und den Bussen der Linie 34 (aktuell)? 3. Wie viele Fahrzeuge werden bei der Ringstraßenbahn (zuzüglich den Bussen der Linie 34) beziehungsweise beim Bus der Linie 34 (aktuell) stündlich im Berufsverkehr jeweils in die Dortelweiler Straße einbiegen können? 4. Wie werden die nördlichen Stadtteile vor dann zunehmenden Ausweichverkehren geschützt? Der Magistrat wird außerdem gebeten, die Kombi-Haltestelle Wetzlarer Straße auf jeden Fall in die Maßnahme aufzunehmen, also nicht nur optional. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1190 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) und FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung der Vorlage OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 167 = Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes, OA 276 und OA 289 = vereinfachtes Verfahren, OA 288 = Annahme) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 167 = Enthaltung, OA 276, OA 288 und OA 289 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2824, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023 Aktenzeichen: 66-0
Umleitung Radverbindung zwischen Harheim und Berkersheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2022, OF 119/14 Betreff: Umleitung Radverbindung zwischen Harheim und Berkersheim Im März 2022 ist zeitgleich mit der Schließung des Bahnübergangs BÜ99 am Berkersheimer Bahnhof für den Radverkehr eine Umleitungsstrecke ausgeschildert worden, die über den Harheimer Weg (Bonames), den Oberen Kalbacher Weg, die Bonameser Hainstraße, Am Burghof, Homburger Landstraße, zum Berkersheimer Weg (Frankfurter Berg) und dann bis nach Berkersheim führt. Der Weg von Harheim z.B. bis zum Harheimer Hort in Berkersheim ist dadurch anstelle 1,7 Kilometern nun 6,8 Kilometer lang. Die Fahrzeit verlängert sich von 6 Minuten auf etwa 30 Minuten. An mehreren Stellen weisen die Wegweiser zudem in die falsche Richtung. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft zu folgenden Fragen. 1. Wer hat diese Umleitung geplant und mit welcher Absicht? 2. Weshalb besteht diese Umleitung immer noch, obwohl es am Berkersheimer Bahnhof seit sechs Monaten die Möglichkeit gibt, mit den Aufzügen des provisorischen Fußgängerstegs die Gleise zu überqueren (Ausnahme: Lastenräder)? 3. Was war der Grund, den Radverkehr nicht über den deutlich kürzeren Nidda-Radweg umzuleiten, sondern ihn durch Bonames mit mehreren sicherheitskritischen Stellen zu planen. 4. Aus welchem Grund verzichtet die Stadt Frankfurt in solchen Fragen auf die lokale Radfahrkompetenz der Harheimer Ortsbeiräte? Begründung: Aufgrund der Bedeutung von schnellen und sicheren Radverbindungen besonders dann, wenn der öffentliche Nahverkehr (S6, Bus28) nur eingeschränkt oder gar nicht fährt, müsste doch auch die Sicherheit des Radverkehrs im Interesse und der Sorgfaltspflicht der Stadt Frankfurt liegen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 14 am 05.12.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 119/14 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenRote Radwege
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2022, OM 3090 entstanden aus Vorlage: OF 464/10 vom 25.10.2022 Betreff: Rote Radwege Die Rote infärbung wichtiger Radwege im Ortsbezirk 10 hat sich bewährt, weil sie den Kfz-Führern diese deutlicher kenntlich macht und so zur Entschärfung von unübersichtlichen Situationen und zur Reduzierung der Gefährdung der Radfahrer führt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die rot eingefärbten Radwege zu überprüfen und die Stellen, an denen sich die rote Farbe schon wieder ablöst, auszubessern, etwa in der Gießener Straße stadteinwärts nach der Endhaltestelle der Linie U 5. Begründung: Leider ist die Roteinfärbung der Radwege im Ortsbezirk technisch von sehr schlechter Qualität. Zunächst lösten sich die Radpiktogramme auf, die durch eine andere Technik ersetzt werden sollen, nun löst sich teilweise die rote Farbe selbst großflächig ab. Deshalb ist eine Überprüfung und Ausbesserung geboten, um den Sicherheitseffekt der Einfärbung zu erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 438 Aktenzeichen: 66 2
Geschwindigkeitskontrollen in Eckenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2022, OM 3079 entstanden aus Vorlage: OF 437/10 vom 24.10.2022 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen in Eckenheim Der Magistrat wird gebeten, Geschwindigkeitskontrollen in der Gießener Straße und der Engelthaler Straße durchzuführen. Insbesondere an Wochenenden sollten auch Lärmmessungen erfolgen. Begründung: Leider sind in diesen Straßen überhöhte und zudem auch sehr laute Geschwindigkeitsübertretungen festzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 441 Aktenzeichen: 32 1
Gesicherten Überweg auf Höhe der Bushaltestelle „Frankfurter Berg Bahnhof“ einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2022, OM 3083 entstanden aus Vorlage: OF 441/10 vom 25.10.2022 Betreff: Gesicherten Überweg auf Höhe der Bushaltestelle "Frankfurter Berg Bahnhof" einrichten Der Magistrat wird gebeten, einen gesicherten Überweg auf Höhe der Bushaltestelle "Frankfurter Berg Bahnhof" einzurichten. Begründung: Das Überqueren der Homburger Landstraße auf Höhe der Bushaltestelle "Frankfurter Berg Bahnhof", um auf den Fußweg auf der anderen Straßenseite zu kommen, ist mit einem hohen Sicherheitsrisiko verbunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 443 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2082 Aktenzeichen: 32-1
Bonameser Hainstraße hier: Fußweg zur Homburger Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2022, OF 436/10 Betreff: Bonameser Hainstraße hier: Fußweg zur Homburger Landstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen sowie den Anwohnerinnen und Anwohnern gebeten, zu einem öffentlichen Vor-Ort-Termin einladen zu lassen, mit dem Ziel die Weiterbehandlung des Fußweges von der Bonameser Hainstraße zur Homburger Landstraße (Höhe Kirchhofsweg) zu klären. Begründung: Hier lebende Menschen beklagen sich bekanntlich seit Jahren über die unerträglichen Zustände wie Lärm, Müll, stinkenden Hinterlassenschaften sowie zweckfremden Nutzungen (unter anderem durch motorisierte Zweiräder). Sie wünschen sich deshalb die umgehende Schließung des Weges, zumal sich seither leider nichts verbessert hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 10 am 08.11.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 436/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenVerbesserung der Wahrnehmung der Begrenzungsbügel im Parkbereich der Homburger Landstraße vor den Häusern 147 bis 151
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.10.2022, OM 2887 entstanden aus Vorlage: OF 416/10 vom 27.09.2022 Betreff: Verbesserung der Wahrnehmung der Begrenzungsbügel im Parkbereich der Homburger Landstraße vor den Häusern 147 bis 151 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Begrenzungsbügel im Bereich der Schrägparkplätze in der Homburger Landstraße vor den Häusern 147 bis 151 für die dort parkenden Autos gut sichtbar ausgestattet werden können. Begründung: Für die dort schräg einparkenden Autofahrer ist es bei Dunkelheit und bei schlechtem Wetter nicht möglich, die Begrenzungsbügel bzw. Schutzbügel vor den Straßenbäumen zu erkennen. Beim Öffnen der Fahrer- bzw. der Beifahrertür schlagen diese regelmäßig vor diese Bügel und werden beschädigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 366 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 0
Schutzräume für Flora und Fauna in Grünanlagen
S A C H S T A N D : Anregung vom 11.10.2022, OA 260 entstanden aus Vorlage: OF 426/10 vom 27.09.2022 Betreff: Schutzräume für Flora und Fauna in Grünanlagen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie ein Konzept entwickelt werden kann, um in den Grünanlagen des Ortsbezirks 10 naturnahe Bereiche zu belassen oder anzulegen, um für Flora und Fauna Rückzugsräume zu bieten. Ferner sollte dargestellt werden, wie solche Rückzugsräume gestaltet und erforderlichenfalls abgetrennt werden können, damit sie nicht zu Müllablagerungen führen und die Tiere, die sich dorthin zurückgezogen haben, nicht aufgescheucht werden. Begründung: Die Diskussion um den Grünzug zwischen Feuerwehrstraße und Gederner Straße hat gezeigt, dass klassische Grünanlagen in Zeiten des Klimawandels darauf überprüft werden müssen, ob sie mehr für den Artenschutz und die Abkühlung leisten können. Das gilt aber nicht nur für diesen Grünzug, sondern kann im Gegenteil nur dann voll wirksam werden, wenn alle Grünanlagen im Ortsbezirk auf solche Potenziale überprüft werden. Jedoch muss sichergestellt werden, dass Bürger die hierzu geschaffenen Schutzzonen nicht als Wastelands begreifen und den Schutz der Tiere dort beeinträchtigen und durch Abfallablagerungen zerstören. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.02.2023, B 99 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 19.10.2022 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 03.11.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 260 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen LINKE. und AfD (= Beratung) 13. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 01.12.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 260 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2590, 13. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 01.12.2022
Behindertengerechter Zugang vom Marbachweg zum Hauptfriedhof
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2022, OF 417/10 Betreff: Behindertengerechter Zugang vom Marbachweg zum Hauptfriedhof Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, warum der neue Eingang Marbachweg zum Hauptfriedhof nicht barrierefrei errichtet wurde bzw. keine barrierefreien Türschließer verwendet wurden. Begründung: Durch den Verkauf einer Teilfläche des Hauptfriedhofes inkl. Verkaufs des Eingangs Marbachweg an die Jüdische Gemeinde und die dadurch nicht mehr mögliche Nutzung dieses Einganges war der Bau eines neuen Zugangs am Marbachweg dringend notwendig geworden. Dieser Zugang ist durch einen Neubau (ca. 100 Meter weiter Richtung Gießener Straße) seit einigen Monaten wieder möglich. Leider wurde der Zugang wenig behindertengerecht, insbesondere für Rollstuhlfahrer und Rollatornutzer, durch den Einbau eines automatischen Türschließers nicht barrierefrei erstellt. Der Zugang ist daher für diese Nutzer nur sehr schwer möglich und nutzbar. Seit Jahren besteht die Möglichkeit, barrierefreie Türschließer einzubauen. Das sind Türschließer, die nach DIN 18040 geprüft sind und das komfortable Öffnen und Schließen von Türen, mit sehr geringem Kraftaufwand, ermöglichen. Türschließer dieser Art werden meist in Innenräumen in Krankenhäusern, Altersheimen, Kindergärten oder Behindertenheimen verwendet, d.h. insbesondere dort, wo Menschen mit körperlichen und geistigen Einschränkungen ohne Probleme und ohne fremde Hilfe Türen öffnen und schließen sollen. Alle anderen Zugänge zum Hauptfriedhof (Gießener Straße, Wasserpark, Rat-Beil-Straße, Altes Portal, Haupteingang und Wirtschaftsweg) sind hingegen ebenerdig und barrierefre, während der Öffnungszeiten ohne Türschließer zugänglich. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 10 am 11.10.2022, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 417/10 wurde zurückgezogen.
Partei: AfD
Weiter lesenNieder-Eschbach: Durchgangsstraße Homburger Landstraße zwischen Urseler Weg und Kreisel - Mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.09.2022, OM 2724 entstanden aus Vorlage: OF 160/15 vom 17.08.2022 Betreff: Nieder-Eschbach: Durchgangsstraße Homburger Landstraße zwischen Urseler Weg und Kreisel - Mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer Vorgang: OM 1138/21 OBR 15; ST 705/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Radwegbenutzungspflicht auf der Durchgangsstraße Homburger Landstraße zwischen Urseler Weg und Kreisel (Einmündung der Deuil-La-Barre-Straße) aufzuheben und durch die Regelung "Gehweg, Radfahrer frei, Zweirichtungsverkehr" zu ersetzen; 2. zur Sicherheit der Radfahrer die Dooring-Zone entlang der rechts in Fahrtrichtung stadteinwärts eingerichteten Parkplätze auf der Homburger Landstraße zu markieren. Begründung: Zu 1.: Die Anregung folgt dem Vorschlag der Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 705. Der Fahrradfahrer sollte zwischen den Gefährdungslagen "Zusammenstoß mit Fußgänger" oder "Zusammenstoß mit Fahrzeug" frei wählen dürfen. Berufspendler sind auf dem Fahrrad häufig mit mehr als 25 km/h unterwegs und schätzen, sie hätten eine freie Sicht auf die Straße und "freie Bahn". Der Fahrradweg, wie er aktuell angelegt ist, würde nach heutigen Erkenntnissen nicht mehr in dieser Art eingerichtet werden. Zu 2.: Nachdem die Anordnung von streckenweisen Tempo 30 in dem o. a. Streckenabschnitt abgelehnt worden ist, sollte die Sicherheit der Fahrradfahrer zumindest durch die Markierung der Dooring-Zone, d. h. der Bereich, in den geöffnete Fahrzeugtüren hineinragen, erhöht werden. Markierungen erhöhen die Aufmerksamkeit für Fahrradfahrer und Fahrzeugführer, die ihre Fahrzeugtüren öffnen wollen, gleichermaßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1138 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 705 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 25 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 32 1
Neu gepflanzte Bäume auf dem Mittelstreifen der Gießener Straße im Abschnitt vor dem amerikanischen Generalkonsulat
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2022, OM 2692 entstanden aus Vorlage: OF 382/10 vom 30.08.2022 Betreff: Neu gepflanzte Bäume auf dem Mittelstreifen der Gießener Straße im Abschnitt vor dem amerikanischen Generalkonsulat Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, zu berichten und zu begründen, warum auf dem Mittelstreifen der Gießener Straße im Bereich des amerikanischen Generalkonsulates eine Neupflanzung von Bäumen stattgefunden hat, obwohl dieses Teilstück der Straße beidseitig von hochgewachsenen Bäumen gesäumt wird. Begründung: Ähnliche Bepflanzungen werden in anderen Stadteilen mit Staudenbeeten (ganzjährig) durchgeführt. Diese sind dann ein idealer Ort für unterschiedliche Insekten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2704 Aktenzeichen: 67 0
Nieder-Eschbach: Begrünung Gewerbegebiet Berner Straße und Genfer Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2022, OF 161/15 Betreff: Nieder-Eschbach: Begrünung Gewerbegebiet Berner Straße und Genfer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob in den Straßen Berner Straße und Genfer Straße eine Begrünung des öffentlichen Raums möglich ist und ggf. eingeplant und umgesetzt werden kann. Begründung: Das Gewerbegebiet um die Berner Straße und Genfer Straße ist nahezu vollständig versiegelt. Die Flächen sind überwiegend nicht begrünt. Durch die versiegelten Flächen (insbesondere durch Beton und Asphalt) entsteht gerade im Sommer eine die allgemeine Tagestemperatur übersteigende Wärme, die der Wind aus südlicher/südwestlicher Richtung (die im Sommer vorherrschende Windrichtung) in das Wohngebiet um den Ben-Gurion-Ring und die Homburger Landstraße herum und in den alten Ortskern nach Nieder-Eschbach trägt. Eine Begrünung des öffentlichen Raums würde dazu beitragen, die Wärmeabstrahlung des Gewerbegebietes zu verringern. Die Finanzierung mag mit Hilfe der aktuell aufgestockten Fördergelder für kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte um weitere 5,4 Millionen Euro (laut Pressemitteilung des Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 18.08.2022) gestemmt werden. Besonders bei der Berner Straße ist eine Grünplanung im Rahmen der vorgesehenen Grundsanierung zeitnah und kostengünstig umzusetzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 15 am 16.09.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 161/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 2 SPD, 1 BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme); 2 SPD und 1 BFF (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSichere Wegeführung für Radfahrer im Kreuzungsbereich Weilbrunnstraße/Homburger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2473 entstanden aus Vorlage: OF 355/10 vom 21.06.2022 Betreff: Sichere Wegeführung für Radfahrer im Kreuzungsbereich Weilbrunnstraße/Homburger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie eine sichere Wegführung für Radfahrer im Kreuzungsbereich Weilbrunnstraße/Homburger Landstraße eingerichtet werden kann. Begründung: Der markierte Radweg endet im Bereich der Ampel auf der Homburger Landstraße. Eine Weiterführung würde den Radfahrern auf dem Weg in die Weilbrunnstraße eine sichere Verkehrsführung ermöglichen. Der Hinweis auf ein absolutes Park- und Halteverbot wird konsequent missachtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2508 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32 1
Weiterführung des Radweges nach Abschluss der Sanierungsarbeiten in der Homburger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2471 entstanden aus Vorlage: OF 353/10 vom 21.06.2022 Betreff: Weiterführung des Radweges nach Abschluss der Sanierungsarbeiten in der Homburger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, nach Abschluss der Sanierungsarbeiten in der Homburger Landstraße in dem Abschnitt Weilbrunnstraße bis Gießener Straße die Markierung eines Radweges vorzunehmen. (Projekt-Nr. 18-151010). Begründung: Mit der Markierung eines Radweges in diesem Teilabschnitt würde die Lücke zur Endhaltestelle der U-Bahn-Linie U 5 geschlossen und unter der Voraussetzung einer verbesserten Deckenerneuerung die sichere Fahrt der Radfahrer gewährleistet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2512 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 2
Keine Fahrten von Bussen der Linie 39 über die Homburger Landstraße zwischen Preungesheim und Weilbrunnstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2462 entstanden aus Vorlage: OF 351/10 vom 20.06.2022 Betreff: Keine Fahrten von Bussen der Linie 39 über die Homburger Landstraße zwischen Preungesheim und Weilbrunnstraße Vorgang: M 163/20 Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit traffiQ zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, die Busse der Linie 39 wie im Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ auf der Grundlage der Vorlage vom 23.10.2020, M 163, vorgesehen, schon früher über die Schleife Gravensteiner-Platz und Endstation "Preungesheim" zu leiten, aber auf dem Rückweg über die Weilbrunnstraße zu führen. Begründung: Damit wird die Strecke Homburger Landstraße zwischen Preungesheim und Weilbrunnstraße entlastet und die Erschütterungen in den Häusern nehmen endlich ab. Die Bürger von Berkersheim kommen so ohne Umweg zum Einkaufszentrum am Gravensteiner-Platz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2510 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 92 11
Parklets auf dem Parkstreifen an der Gießener Straße zwischen Ronneburgstraße und SigmundFreudStraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2460 entstanden aus Vorlage: OF 326/10 vom 17.05.2022 Betreff: Parklets auf dem Parkstreifen an der Gießener Straße zwischen Ronneburgstraße und Sigmund-Freud-Straße Der Parkstreifen an der Gießener Straße zwischen Ronneburgstraße und Sigmund-Freud-Straße wird zunehmend als Parkplatz für Lastkraftwagen missbraucht, die dort nur halten können, weil sie nicht nur den Parkstreifen, sondern auch die Dooringzone in Anspruch nehmen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie auf diesem Parkstreifen Parklets so eingerichtet werden können, dass das Abstellen von Lastkraftwagen erschwert wird und nur noch Pkw an dieser Stelle abgestellt werden sowie gleichzeitig die Attraktivität der Gießener Straße erhöht wird. Begründung: Dieser Parkstreifen ist erkennbar nicht für Lkw geeignet. Auch ist das Zustellen der Dooringzone für Radfahrer gefährlich, sodass die Einrichtung der Radstreifen auf der Gießener Straße, die aus der Stellplatzablöse finanziert wurden, um das Radfahren attraktiver zu machen, jeden Sinn verliert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2442 Aktenzeichen: 66 3
Leer stehende BImA-Wohnungen
S A C H S T A N D : Anregung vom 31.05.2022, OA 202 entstanden aus Vorlage: OF 340/10 vom 16.05.2022 Betreff: Leer stehende BImA-Wohnungen In einem Zeitungsartikel vom 13.11.2020 war von "32 leer stehenden Wohnungen am Frankfurter Berg" die Rede. Anwohner berichteten von langsamen Renovierungsarbeiten und viel Leerstand. Nach Wahrnehmungen des Ortsbeirates standen einige dieser Wohnungen bereits seit mindestens 2017 leer. Seinerzeit erbat die damalige Bundestagsabgeordnete Ulli Nissen bei der BImA hierzu eine Stellungnahme. Diese Stellungnahme führte Folgendes als Begründung an: "Ein angespanntes Marktgeschehen im Bereich des Bauens sorgt jedoch für verlängerte und teilweise schwer kalkulierbare Ausführungszeiten." Mitte Dezember 2020 ging die BImA davon aus, dass ein Großteil der Wohnungen bereits Anfang nächsten Jahres einer Anschlussvermietung zugeführt werden kann. Im Dezember 2021 wurden dem nunmehr zuständigen Wahlkreisabgeordneten Kaweh Mansoori ,MdB, Anwohnerhinweise aus der Gederner Straße zugeleitet. Diese berichteten: "Allein in der Siedlung (Gederner Straße) stehen in fast allen Häuserreihen ständig zwei bis vier Wohnungen (Drei- bis Vierzimmerwohnungen) nicht nur über Monate, sondern z. T. über Jahre (!!!) leer." Er bat daraufhin die BImA um eine neue Stellungnahme und fragte vorsorglich auch den aktuellen Sachstand zum Frankfurter Berg ab. Die BImA bestätigte ihm Anfang Mai 2022 den aktuellen Leerstand von 26 Wohnungen in Eckenheim. "24 Wohneinheiten müssen umfangreich saniert werden. Die Sanierungsarbeiten in fünf Wohnungen werden voraussichtlich bis August 2022 abgeschlossen sein." Darüber hinaus teilte man mit: "Am Frankfurter Berg konnten zwischenzeitlich sieben von insgesamt 32 leer stehenden Wohnungen vermietet werden. Über zwei weitere Wohnungen wurden bereits Mietverträge abgeschlossen, ebenso stehen zwei Wohnungen ab Mai 2022 der Vermietung zur Verfügung." Diese Entwicklung beweist nicht, dass die BImA ihrer Verpflichtung als öffentliche Wohnungsbaugesellschaft genügt und zügig Maßnahmen zur Entlastung angespannter Wohnungsmärkte ergreift. Am Frankfurter Berg in 17 Monaten nur elf von 32 Wohnungen dem Markt zuzuführen sowie in Eckenheim nur fünf Wohnungen, voraussichtlich bis August 2022, ist auch kein Beleg dafür, dass ein adäquater und der Lage erforderlicher Elan an den Tag gelegt wird. Inwieweit hierfür organisatorische oder qualitative Gründe ursächlich sein könnten, möchte man gar nicht erst spekulieren. Jedenfalls ist das augenscheinliche Tempo absolut inakzeptabel. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, der BImA die angespannte Wohnungslage in Frankfurt klar zu verdeutlichen und eine zügigere Beendigung von Sanierungsarbeiten sowie die Forcierung der Wiedervermietungen ihrer Bestandswohnungen einzufordern. Mit Blick auf den aktuellen Koalitionsvertrag auf Bundesebene ist dieses auch durch Einbeziehung der BImA übergeordneter Stellen zu flankieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 02.12.2024, B 433 Bericht des Magistrats vom 10.06.2025, B 202 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 08.06.2022 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.07.2022, TO I, TOP 34 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 202 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.07.2022, TO II, TOP 45 Beschluss: Der Vorlage OA 202 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2022, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.07.2022 Aktenzeichen: 64 0
Anbringen von Leitschildern zur Autobahnzufahrt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2022, OM 2240 entstanden aus Vorlage: OF 319/10 vom 17.05.2022 Betreff: Anbringen von Leitschildern zur Autobahnzufahrt Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob durch Hinweisschilder an der Verschwenkung der Straßen Gießener Straße - Homburger Landstraße (Höhe Busbahnhof an der Endhaltestelle "Preungesheim", siehe Kartenausschnitt) mit einem Richtungshinweis auf die Autobahn 661/B 3 die Homburger Landstraße von Autofahrenden entlastet und die geeignetere Verkehrsführung über die Gießener Straße genutzt werden kann. Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt Begründung: Immer noch fahren die meisten Autofahrenden bei der Fahrbahnverschwenkung Richtung Gießener Straße/Homburger Landstraße über die Homburger Landstraße anstatt über die Gießener Straße, wobei in Kauf genommen wird, mit viel Wartezeit an sieben Ampeln zu stehen und den Kreisverkehr an der Dortelweiler Straße nutzen zu müssen, im Gegenzug zu fünf Ampeln und der Möglichkeit, schon in die Richtung Bad Vilbel/Friedberg zu fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2011 Aktenzeichen: 66 7
Grillplatz am Nordpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2022, OM 2246 entstanden aus Vorlage: OF 334/10 vom 16.05.2022 Betreff: Grillplatz am Nordpark Vorgang: OM 5085/19 OBR 10; ST 2429/19 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. wie der kleine Grillplatz im Niddatal an der Homburger Landstraße künftig gerade in den Sommerferien noch besser dauerhaft sauber gehalten werden kann; 2. ob, und wenn ja, wie diesbezüglich auch das sehr gute Konzept "Sauberkeit aus einer Hand" beitragen wird. Begründung: Die Sauberkeit im Niddatal ist ein hohes Gut. Dankenswerte Fortschritte in Sachen Sauberkeit sind auf dem Grillplatz am Nordpark bereits erkennbar. Es ist auch zu begrüßen, dass der benachbarte Parkplatz ein neues, freundliches Gesicht erhalten hat. Zudem trägt der ehrenamtliche Einsatz in Sachen Hundekotbeutelspendern und Papierkörbe Früchte. Es wäre schade, wenn nicht auch das bundesweite Projekt "Wildnis wagen" zu weiteren Verbesserungen im und am Nordpark führen würde. Wichtig dabei bleibt zudem, dass auch die anderen städtischen Grillplätze sauber gehalten und insbesondere auch langfristig erhalten bleiben. Ein etwaiges Ausweichen und Überlastungen quasi durch nicht gewollten Grilltourismus müssen unterbleiben. Dazu kann zum Beispiel ein stadtweites Grillplatzmanagement sinnvoll beitragen, so wie es der Ortsbeirat 10 bereits angeregt hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5085 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2429 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2120
Gederner Straße beruhigen mit Blumenkübeln am Straßenrand
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2022, OM 2236 entstanden aus Vorlage: OF 313/10 vom 17.05.2022 Betreff: Gederner Straße beruhigen mit Blumenkübeln am Straßenrand Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob durch versetzt angebrachte Blumenkübel die Geschwindigkeit in der gerade verlaufenden Gederner Straße heruntergesetzt werden kann. Begründung: Die Gederner Straße, obwohl Tempo-30-Zone, lädt immer wieder Autofahrerinnen und Autofahrer zum Schnellfahren ein. Da in dieser ehemaligen Housing Area sehr viele Kinder wohnen und auf der Straße spielen, kommt es wiederholt zu gefährlichen Situationen mit schnell fahrenden Autofahrerinnen und Autofahrern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2439 Antrag vom 13.06.2024, OF 842/10 Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5664 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 0
Benennung der Verkehrsflächen im Hilgenfeld
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2022, OF 344/10 Betreff: Benennung der Verkehrsflächen im Hilgenfeld Der Magistrat teilte am 17.05.2022 mit, dass die im Geltungsbereich des Bebauungsplans gelegenen Verkehrsflächen entsprechend den planerischen Festsetzungen ausgebaut werden sollen. Diese Erschließungsanlagen sind nun zu benennen. Gemäß der Vorgabe für die Straßenbenennung, Straßen und Plätze verstärkt nach Frauen zu benennen, und einer aktuellen Anregung der Kommunalen Ausländerinnen- und Ausländer-vertretung, Benennungen verstärkt nach Migrantinnen und Migranten vorzunehmen, schlägt der Magistrat die Schaffung eines neuen Namensgebietes vor, durch das Frauen und Männer aus verschiedenen Erdteilen geehrt werden sollen, die sich vorbildlich für universelle Menschen- und Bürgerrechte eingesetzt haben, als Vordenkerinnen und Vordenker, Aktivistinnen und Aktivisten, Politikerinnen und Politiker. Der Ortsbeirat teilt und unterstützt ausdrücklich das Ansinnen, Benennungen von Straßen und Plätzen verstärkt nach Frauen, Migrantinnen und Migranten vorzunehmen. Das geplante "Wohngebiet Nördlich Frankfurter Berg" hat aber Besonderheiten, welche eine entsprechende Berücksichtigung erfordern. Z.B. Räumliche Lage im Stadtteil und "Abtrennung" durch die Eisenbahnlinie, wie es sich jetzt schon beim Hilgenfeld darstellt. Bisherige Schwerpunkte und Akzeptanz bei den Straßennamen. Deshalb hatte der Ortsbeirat bereits in der Vergangenheit und aus sehr berechtigten Gründen den Bürgerverein Frankfurter Berg e.V. hinzugezogen. Die Mitglieder des Bürgervereins lehnten auf ihrer JHV am 24.05.2022 die konkreten Namens-vorschläge des Magistrats einstimmig ab. Die ohnehin sehr schwierigen Anbindungs- und Integrationsbemühungen in den Stadtteil würden unnötig erschwert. Ebenso wertet man das fehlerfreie Aussprechen sowie Schreiben der Namen als weit unterschätzte Herausforderung. Diese Personennamen werden weder der vorherigen landwirtschaftlichen Nutzung, den ökologisch orientierten Bauplanungen noch dem eigenen Stadtteilprädikat "Der Stadtteil im Grünen" gerecht. Sie bieten auch sonst keinen erkennbaren Bezug zu diesen Flächen. .../2 Deshalb wird der Ortsbeirat ausdrücklich aufgefordert und gebeten, dass er sich diesem Votum anschließt und sich bei der ihm obliegenden Namensgebung an den beigefügten Vorschlägen der Mitglieder des Bürgerverein Frankfurter Berg e.V. orientiert. Laut Magistrat, vom 17.05.2022, wird im Stadtteil Frankfurter Berg ersichtlich, dass die Straßen-benennungen nach Pflanzen stark dominieren. Es überwiegen "Sträucher" sowie anteilig "Ackerpflanzen" bei den vorhandenen Benennungen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat dankt dem Magistrat für seine ehren- und lobenswerten Vorschläge. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat wie nachfolgend zu verfahren und 1. die unbenannte Haupterschließungsstraße, die von der Homburger Landstraße in südwestlicher Richtung verläuft, in ________________-Straße zu benennen. (Magistrat Vorschlag: Václav-Havel-Straße) 2. die unbenannte Straße, die von der unbenannten Haupterschließungsstraße zunächst in nordwestlicher Richtung verläuft und einen geschlossenen Ring im Norden des Bebauungsplangebietes bildet, in ________________-Ring zu benennen. (Magistrat Vorschlag: Simone-de-Beauvoir-Ring) 3. die unbenannte Straße, die von der unbenannten Haupterschließungsstraße zunächst in nordwestlicher Richtung verläuft und einen geschlossenen Ring südwestlich der anderen Ringstraße bildet, in ________________-Ring zu benennen. (Magistrat Vorschlag: Wangari-Maathai-Ring) 4. der unbenannte Platz, der sich in der Mitte des Bebauungsplangebiets, nördlich an die hier rechtwinkelig abknickende Haupterschließungsstraße anschließt, in Heinrich-Hofmann-Platz zu benennen. (Magistrat Vorschlag: Tagoreplatz) Sollte die erbetene Neubewertung (s. OM ___ / 2022) weiterhin eine Benennung nach Heinrich Hofmann abschlägig bescheiden, erst dann bitte diesen in ________________-Platz zu benennen. Anlage 1 (ca. 168 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 10 am 31.05.2022, TO I, TOP 21 Der Ortsbeirat stellt einvernehmlich fest, dass eine Befangenheit nach § 25 HGO, die einen Ausschluss von Beratung und Abstimmung vorsieht, bei Herrn Bartram-Sitzius nicht vorliegt. Beschluss: Die Vorlage OF 344/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 10 am 05.07.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 344/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 10 am 13.09.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Initiative OI 10 2022 Die Vorlage OF 344/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Platzhalter unter Ziffer 1. durch "Mohnblumenstraße", unter Ziffer 2. durch "Ritterspornweg", unter Ziffer 3. durch Ackerwindenring und unter Ziffer 4. durch "Kornblumenplatz" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenFührung der Radfahrer in Bonames
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2022, OM 2045 entstanden aus Vorlage: OF 285/10 vom 19.04.2022 Betreff: Führung der Radfahrer in Bonames Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass die Führung für Radfahrer durch den Ortskern von Bonames endlich sinnvoller und sicherer gestaltet wird. Begründung: Der Ortsbeirat 10 weist seit Jahren auf die Gefahren für Radfahrer im Ortskern von Bonames hin, insbesondere auf der Homburger Landstraße, die wegen ihrer Unübersichtlichkeit aus gutem Grund nicht gegen die Einbahnstraße befahren werden kann, was für Radfahrer in Richtung Süden zu großen Umwegen führt. Trotz dieser hier im Gegenteil etwa zum Marbachweg im Dornbusch offensichtlichen Gefahr im Verzug werden die entsprechenden Anträge des Ortsbeirats 10 seit Jahren in Verstoß gegen die geltenden Regeln nicht beantwortet. Die ganze Situation grenzt nun endgültig an Hohn, da das Verkehrsdezernat genau diese Route als Ausweichroute für die am Bahnübergang in der Berkersheimer Bahnstraße gesperrte Hauptradroute Frankfurt nach Bad Homburg ausgewiesen hat, diese als sichere Alternative darstellt und auf den Karten für die Ausweichrouten nicht einmal darauf hinweist, dass die Homburger Landstraße auch für Radfahrer in Bonames nur in Süd-Nord-Richtung befahrbar ist. So kommt es in der Gegenrichtung zu noch weiteren Umwegen, als den auf den Karten ohnehin schon grenzwertig und ohne Entfernungsangaben dargestellten Alternativrouten. Obwohl der Ortsbeirat 10 auf diese Problematik wiederholt und frühzeitig vor der Sperrung der Radroute in Berkersheim hingewiesen hatte, hat das Verkehrsdezernat somit nach wie vor keine adäquate Lösung für Radfahrer angeboten. In Anbetracht der bis mindestens noch Ende 2023 andauernden Totalsperrung für Radfahrer in Berkersheim ist dieser Zustand nicht tragbar, sodass nicht zur Tagesordnung übergegangen werden kann und wenigstens in Bonames endlich eine Verbesserung herbeigeführt werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1898 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 2
Kreuzung Gießener Straße - Sigmund-Freud-Straße/Weinstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2022, OM 2048 entstanden aus Vorlage: OF 291/10 vom 18.04.2022 Betreff: Kreuzung Gießener Straße - Sigmund-Freud-Straße/Weinstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation an der Kreuzung Gießener Straße/Sigmund-Freud-Straße sicherer gestaltet werden kann. Begründung: Es wird sehr häufig die folgende Situation beobachtet: Während der Grün-Anzeige der Ampel für die Rechtsabbieger aus der Gießener Straße in die Sigmund-Freud-Straße starten immer wieder Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer in die Geradeaus-Richtung Süden, obwohl für ihre Fahrtrichtung die Ampel Rot anzeigt. Dadurch ist es schon zu einigen Unfällen gekommen, da in der Sigmund-Freud-Straße die Ampeln zugleich für den links- und den rechtsabbiegenden Verkehr in Richtung Gießener Straße auf Grün stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1902 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32 1
Hundekotbeutelspender westlich des südlichen Ortseingangs von Bonames
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2022, OM 2044 entstanden aus Vorlage: OF 284/10 vom 18.04.2022 Betreff: Hundekotbeutelspender westlich des südlichen Ortseingangs von Bonames Der Magistrat wird gebeten, einen Hundekotbeutelspender nebst Abfalleimer westlich der Homburger Landstraße zwischen der Brücke über den Altarm der Nidda und des südlichen Ortseingangs von Bonames im Bereich der Schranke anzubringen . Begründung: Die erforderliche Patin dafür ist für zwei weitere Hundekotbeutelspender aktiv und hat die Maßnahme ämterseits bereits vorbesprochen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1809 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 67 0
Gewerbegebiet August-Schanz-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2022, OM 2037 entstanden aus Vorlage: OF 298/10 vom 18.04.2022 Betreff: Gewerbegebiet August-Schanz-Straße Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. welche Möglichkeiten zur positiven Weiterentwicklung des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße bestehen; 2. welche baulichen und baurechtlichen Einschränkungen entfallen oder reduziert werden können; 3. ob auch Rechenzentren angesiedelt werden können; 4. ab wann und wie zumindest die seit Jahren ansässigen Discounter ihren jeweiligen Bedarfen auch über eine größere Verkaufsfläche auf den bestehenden Grundstücken besser gerecht werden können; 5. wie die verkehrliche Anbindung des Gewerbegebietes an die Homburger Landstraße und zur A 661 in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern deutlich verbessert werden kann. Dies auch mit Blick auf die Planungen für eine Trasse der dann dort oberirdisch fahrenden Bahnen der U-Bahn-Linie U 5. Begründung: Gewerbeflächen sind gerade in Frankfurt rar. So wäre es zum Beispiel nicht gut, wenn nicht zeitgemäße Beschränkungen im Gewerbegebiet August-Schanz-Straße direkt oder indirekt an anderer Stelle zu weiterer Versieglung von Flächen führen oder die jeweiligen Nutzungen vor Ort vermeidbar eingeschränkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2022, ST 1771 Aktenzeichen: 61 00
Sauberkeit von Park-and-ride-Parkplätzen im Ortsbezirk 10 erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1880 entstanden aus Vorlage: OF 258/10 vom 07.03.2022 Betreff: Sauberkeit von Park-and-ride-Parkplätzen im Ortsbezirk 10 erhöhen Der Magistrat wird gebeten, die Sauberkeit der Park-and-ride-Parkplätze in Preungesheim und Bonames zu erhöhen. Dies betrifft insbesondere Verunreinigungen durch Vogelkot. Dies könnte beispielsweise durch eine Erhöhung der Reinigungsfrequenz oder vergrämende Maßnahmen verhindert werden . Begründung: Auf beiden Parkplätzen (an der U-Bahn-Station "Kalbach" sowie im Kreuzungsbereich Homburger Landstraße/Ecke Am Dachsberg) mehren sich Beschwerden über zunehmende Verschmutzung. Der Ortsbeirat 10 bittet um entsprechende Abhilfe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1645 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 171 Aktenzeichen: 66 0
Links abbiegen von der Gießener Straße in die Ronneburgstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1889 entstanden aus Vorlage: OF 274/10 vom 07.03.2022 Betreff: Links abbiegen von der Gießener Straße in die Ronneburgstraße Die Verkehrsführung auf der Gießener Straße, in Richtung Marbachweg, erlaubt zurzeit nicht das Linksabbiegen in die Ronneburgstraße. Die Gießener Straße soll die Homburger Landstraße entlasten. Die Homburger Landstraße wurde in Preungesheim zum Schutz der Anwohner gänzlich auf Tempo 30 gesetzt. Die jetzige Verkehrsführung zwingt vom Norden kommende Fahrzeuge, mit Ziel Ronneburgstraße, die Homburger Landstraße zu befahren. Der auf der Fahrbahn der Gießener Straße aufgebrachte Richtungspfeil geradeaus (Zeichen 297 StVO) wird häufig nicht beachtet. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, auf der Gießener Straße das Linksabbiegen in die Ronneburgstraße zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1667 Antrag vom 06.03.2023, OF 551/10 Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3744 Aktenzeichen: 32 1
Baubeginn des Verkehrskreisels an der Homburger Landstraße, Berner Straße und HeinrichBerbalkStraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2022, OM 1844 entstanden aus Vorlage: OF 124/15 vom 03.03.2022 Betreff: Baubeginn des Verkehrskreisels an der Homburger Landstraße, Berner Straße und Heinrich-Berbalk-Straße Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat 15 über die Bauarbeiten am geplanten Verkehrskreisel an der Homburger Landstraße, Berner Straße und Heinrich-Berbalk-Straße zu informieren und nachfolgende Fragen zu beantworten: 1. Wann wird der Baubeginn sein? 2. Werden die direkten Anwohner zeitnah vorab informiert? 3. Werden Ausfahrten und Einfahrten von Privatgrundstücken frei gehalten? 4. Mit welcher zeitlichen Planung rechnet der Magistrat für die Bauphase nach Start? Da es sich bei der Homburger Landstraße und Berner Straße um intensiv genutzte Pendlerstraßen handelt, wären frühzeitige Informationen an den Ortsbeirat 15 dringend zu empfehlen. Begründung: Anwohner in Nieder-Eschbach sind schon oft von baulichen Veränderungen der Straßen überrascht worden und konnten nicht mehr auf ihre privaten Stellplätze einfahren. Auch die Grundstückseingänge waren teilweise schwer erreichbar. Der Ortsbeirat 15 bezieht sich auf den Bebauungsplan Nr. 516 aus dem Jahr 2016. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1496 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 106 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1642 Antrag vom 21.05.2024, OF 311/15 Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5595 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 15 am 20.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 15 am 17.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 15 am 16.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 15 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Standorte für Glas- und Altkleidercontainer im Ortsbezirk 10
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2022, OF 262/10 Betreff: Standorte für Glas- und Altkleidercontainer im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für bereits vorhandene und neue Glas- und Altkleidercontainer im Bereich des Ortsbezirks 10 zukünftig keine öffentlichen Park- und Stellplätze mehr verwendet werden und geeignetere Standorte gefunden werden können. Begründung: Im Bereich des Ortsbezirks 10 gibt es eine Vielzahl von Standorten für Glas- und Altkleidercontainer, die öffentliche Park- und Stellplätze nutzen (z.B. Kantapfelstaße 2-8, Huswertstaße/An den Drei Hohen, Ronneburgstraße/Gießener Straße, Homburger Landstraße u.v.a.). Um zusätzlichen dringend notwendigen Parkraum zu schaffen (z.B. auch für Lasten- und Fahrräder bzw. Ladestationen für E-Autos), sollten geeignetere Standorte gesucht werden. Es bieten sich dabei insbesondere Flächen an, die z.Zt. zweckentfremdet und verbotswidrig genutzt werden. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 10 am 22.03.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 262/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen AfD und fraktionslos (= Annahme)
Partei: AfD
Weiter lesenAnschluss der Fuß- und Radwege an der neuen Omega-Brücke der Homburger Landstraße über die Main-Weser-Bahn am Frankfurter Berg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1635 entstanden aus Vorlage: OF 185/10 vom 04.01.2022 Betreff: Anschluss der Fuß- und Radwege an der neuen Omega-Brücke der Homburger Landstraße über die Main-Weser-Bahn am Frankfurter Berg Der Magistrat wird gebeten, baldmöglichst zu veranlassen, dass der stadteinwärts laufende Radweg an der neuen Omega-Brücke der Homburger Landstraße über die Main-Weser-Bahn am Frankfurter Berg hinter der neuen Brücke sicherer in den fließenden Verkehr eingeführt wird, und ferner, dass der stadtauswärts laufende Fußweg einen für Fußgänger begehbaren Abschluss findet, damit der für die Kinder aus dem Im Hilgenfeld ausgewiesene Schulweg überhaupt sicher begehbar ist. Begründung: Nach Abschluss der Bauarbeiten an der neuen Omega-Brücke sind die Anschlüsse der Fuß- und Radwege leider überhaupt noch nicht sinnvoll hergestellt. Das ist für den stadteinwärts führenden Radweg besonders gefährlich, weil er unvermittelt mit einem Schild "Radweg endet" aufhört, ohne dass die Radfahrer oder Kraftfahrzeugführer vorgewarnt worden wären und sich die Radfahrer so in den fließenden Verkehr an einer Stelle einordnen müssen, die durch die Omegaform nicht gut überschaubar ist. Insofern wäre zumindest eine Markierung in die Fahrbahn hinein mit entsprechenden Warnschildern erforderlich und sicherheitshalber auch eine Reduzierung der Geschwindigkeit, die in diesem Bereich 50 km/h beträgt. Dasselbe gilt für den stadtauswärts führenden, einzig verbliebenen Fußweg. Dieser endet gegenwärtig in einer massiven Kabelbrücke, sodass die Fußgänger entweder auf die Fahrbahn treten müssen, wo zudem der Radweg ebenfalls endet, oder eine steile, glitschige Fläche zum darunterliegenden Feldweg nutzen müssen. Dies ist für eine neue Straße eine erkennbar nicht sinnvoll zu Ende geführte Baumaßnahme, zumal der Fußweg laut Schulwegplan von den Schulkindern aus dem Im Hilgenfeld auf dem Weg zur Schule genutzt werden muss und der ursprünglich ebenfalls vorgesehene Weg auf der anderen Straßenseite durch die Baumaßnahme vollständig weggefallen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1339 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2786 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1450
Bröselige Fahrbahnpiktogramme auf Radwegen im Ortsbezirk 10
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1641 entstanden aus Vorlage: OF 241/10 vom 31.01.2022 Betreff: Bröselige Fahrbahnpiktogramme auf Radwegen im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie endlich sichergestellt werden kann, dass sich die Fahrbahnpiktogramme auf Radwegen im Ortsbezirk 10 nicht immer binnen kurzer Zeit auflösen und bröselige, lose weiße Splitter auf den Radwegen bilden, die für die Radfahrer sehr gefährlich sind. Begründung: Die Stadt kennzeichnet die Radwege im Ortsbezirk 10 seit einiger Zeit mit Fahrbahnpiktogrammen, um diese zum Schutz der Radfahrer deutlicher kenntlich zu machen. Diese Piktogramme, etwa auf der Gießener Straße, zeichnen sich aber leider dadurch aus, dass sie sich binnen kürzester Zeit anfangen aufzulösen. Das ist etwa auf der Gießener Straße trotz Nachbesserung, aber auch auf der neuen Omega-Brücke am Frankfurter Berg der Fall. Leider ist dies nicht ein rein ästhetisches Problem, weil sich beim Zerfall lose weiße Splitter bilden, die offensichtlich nicht von der Straßenreinigung aufgenommen werden und deshalb ständig in irgendeiner Form auf der Fahrbahn sind. Diese Splitter sind für Radfahrer aber gefährlich, weil sie darauf leicht beim Bremsen in das Rutschen kommen können und dann auf die Fahrbahn und in die Autofahrspur hinschlagen würden, deshalb ist grundlegende Abhilfe geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1342 Aktenzeichen: 66 7
Omega-Brücke Frankfurter Berg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1634 entstanden aus Vorlage: OF 184/10 vom 03.01.2022 Betreff: Omega-Brücke Frankfurter Berg Der Magistrat wird in Abstimmung mit Hessen Mobil gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ab wann sichere Radwege zur beziehungsweise über die Omega-Brücke über die Homburger Landstraße führen; 2. ob im Bereich zu 1. auch sichere Fußgängerüberwege berücksichtigt werden; 3. wo beziehungsweise wie genau die Bushaltestelle südlich der S-Bahn-Station am Frankfurter Berg eingerichtet wird. 4. Bei künftigen Planungen wird über den Magistrat auch Hessen Mobil darum gebeten, jeweils vorsorglich den zuständigen Ortsbeirat zu informieren, um ihn in die Lage zu versetzen, rechtzeitig eine Stellungnahme abgeben zu können. Begründung: Der Ortsbeirat 10 sollte immer rechtzeitig in alle Planungen von Bauvorhaben im öffentlichen Interesse involviert werden. Das mag für die Verwaltung zunächst ein Mehraufwand sein, aber aus leidvoller Erfahrung ist bekannt: So können etwaige Fehler rechtzeitig erkannt und Kosten gespart werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1337 Aktenzeichen: 66 6
Radweg zwischen den Straßen Am Dachsberg und August-Schanz-Straße auf der Homburger Landstraße stadtauswärts
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1651 entstanden aus Vorlage: OF 229/10 vom 30.01.2022 Betreff: Radweg zwischen den Straßen Am Dachsberg und August-Schanz-Straße auf der Homburger Landstraße stadtauswärts Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie auf der Homburger Landstraße zwischen den Straßen Am Dachsberg und August-Schanz-Straße stadtauswärts ein Radweg sicher gestaltet werden kann. Die Gestaltung soll idealerweise so geplant werden, dass sie in den Ausbau der U 5 integriert werden kann. Begründung: Ist man, aus Preungesheim kommend, auf der Homburger Landstraße in Richtung Frankfurter Berg unterwegs, findet man sich als Radfahrerin bzw. Radfahrer plötzlich auf einer bis zu dreispurigen Straße wieder, - auf der es weder eine Radspur noch einen Radweg gibt, - auf der aber viele der Kfz derart schnell unterwegs sind, dass dies eine hohe, nicht hinzunehmende Gefährdung für Radfahrerinnen und Radfahrer darstellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1347 Aktenzeichen: 66 2
Schülerfahrtkosten den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule gewähren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2022, OM 1609 entstanden aus Vorlage: OF 107/15 vom 26.01.2022 Betreff: Schülerfahrtkosten den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule gewähren Vorgang: V 57/21 OBR 15; ST 74/22 1. Der Magistrat wird gebeten, die den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule in den vergangenen Tagen und Wochen erneut zugegangenen Ablehnungsbescheide zur Übernahme der Fahrtkosten erneut zurückzunehmen und den Beförderungszuschuss zu gewähren und bis zur abschließenden Klärung der Angelegenheit keine neuen Ablehnungsbescheide zu erlassen. 2. Zeitnah wird der Magistrat um Auskunft zu den folgenden, die Stellungnahme ST 74 betreffenden Fragen gebeten: a) Welche Schulleitung der Michael-Grzimek-Schule hat wann und auf welche Art und Weise in dem Schulwegplan den Weg Homburger Landstraße zwischen Bonames und Nieder-Eschbach als sicher benannt? b) Zu 1. wird um Erläuterung gebeten, wie der "sichere Schulweg" im Schulwegplan von 2015 nachzulesen sein soll. Die "lila" markierten Strecken sind im Schulwegplan in der Legende als "Fußweg" bezeichnet, während alle anderen möglichen Wege als "empfohlene Radwege" ausgewiesen sind. Allerdings ist nicht ersichtlich, dass der Fußweg keine Kriterien eines "gefährlichen Schulweges" erkennen lässt. Irgendeinen Weg müssen die Kinder ja nehmen. Dies sagt jedoch nichts über die Gefährlichkeit aus. c) Zu 2. und 3. wird um Erläuterung gebeten, welche Bebauungen nach 2015 auf dem Weg Homburger Landstraße vorgenommen wurden. Nach Kenntnis des Ortsbeirate s hat sich nach 2015 keine derartige bauliche Veränderung ergeben, die die Einstufung nach dem Gesetz als "nicht mehr gefährlich" rechtfertigen würde. d) Zu 3.: Welche Kriterien/Merkmale sind bei der Schulwegbegehung zugrunde gelegt worden? Mit welchen Schulwegen sind die Vergleiche angestellt worden? e) Zu 5 a): Warum sind bei einem derart wichtigen Thema zur Schulwegsicherheit anstelle einer Praktikantin nicht der Ortsbeirat, die Kinderbeauftragte und Vertreter der Schulen eingeladen worden? f) Zu 5 b): Was ist in der Stellungnahme mit der Aussage: "... auch im Hinblick auf das Gesamtbild ‚Stadt Frankfurt', um eine Ungleichbehandlung auszuschließen." konkret gemeint? g) Um welche Verwaltungsgerichtsentscheidung (mit Datum und Aktenzeichen) zur Maßgeblichkeit des Schulwegplans handelt es sich konkret? h) Warum sind die Ablehnungsbescheide erstmals 2020 erlassen worden, obwohl laut Stellungnahme bereits seit 2015 keine Gefährdung mehr vorliegt? 3. Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, eine Ortsbegehung zur Schulwegsicherheit gemeinsam mit dem Ortsbeirat, der Kinderbeauftragten und Vertretern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule durchzuführen. Begründung: In den vergangenen Tagen und Wochen sind den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule erneut Ablehnungsbescheide zugestellt worden. Ihnen ist zu entnehmen, dass ein Anspruch auf Schülerfahrtkosten gemäß § 161 Hessisches Schulgesetz nicht mehr bestehe, da der Weg nicht mehr gefährlich nach dem Gesetz sei. Insbesondere sei durch Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße, festgestellt worden, dass keine Gefährlichkeit mehr bestehe. Die Entscheidung des Fachamtes ist falsch und entbehrt jeder Grundlage. An der "Gefährlichkeit" des Schulwegs für die Kinder aus diesem Bereich hat sich seit 2015 nichts geändert. Insbesondere in den Wintermonaten ist der Weg zu Fuß unzumutbar. Die Homburger Landstraße ist, insbesondere in den Stoßzeiten, hoch frequentiert. Die stetigen Bemühungen, auf diesem Straßenabschnitt Tempo 30 einzuführen, wurden bislang von der Stadt abschlägig beschieden. Hinzu kommt, dass die Schulen schon seit vielen Jahren gegen die Elterntaxis ankämpfen. Eine solche Entscheidung bedeutet, dass die Eltern sich gezwungen sehen, die Kinder zukünftig mit dem Auto zur Schule zu bringen, um ihnen den Weg zu ersparen. Dies gefährdet wiederum diejenigen, die den Schulweg zu Fuß zurücklegen. Der Verkehr vor der Schule ist morgens ohnehin schon katastrophal. Erstaunlich ist auch, dass die Stadt doch eigentlich das Ziel verfolgt, den Nahverkehr zu stärken, um die Umwelt zu schonen. Das erreicht man ganz sicher nicht mit solchen Mitteln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.06.2021, V 57 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 74 Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1202 Aktenzeichen: 40 1
Poller am Anfang und Ende des Radweges zwischen der alten Niddabrücke und der neuen Niddabrücke parallel zur Homburger Landstraße in Bonames
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1436 entstanden aus Vorlage: OF 166/10 vom 11.11.2021 Betreff: Poller am Anfang und Ende des Radweges zwischen der alten Niddabrücke und der neuen Niddabrücke parallel zur Homburger Landstraße in Bonames Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob am Anfang und Ende des Radweges zwischen den Niddabrücken parallel zur Homburger Landstraße in Bonames (siehe Markierung auf der Skizze) Poller gesetzt werden können. (Bild mit eigener Markierung basiert auf Google Maps vom 12.10.2021) Begründung: Seit die Baumstämme auf dem Grünstreifen ein Parken der Autos verhindern, stehen diese zunehmend auf dem Radweg zwischen den Brücken und benutzen diesen als Parkfläche. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 960 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2022, ST 2659 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 10 am 08.11.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Schulweg zwischen Harheimer Weg und Homburger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1456 entstanden aus Vorlage: OF 203/10 vom 03.01.2022 Betreff: Schulweg zwischen Harheimer Weg und Homburger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit den zuständigen Stellen - gegebenenfalls auch mit der Wirtschaftsförderung - zu prüfen und zu berichten, wie der Schulweg zwischen Harheimer Weg und Homburger Landstraße, insbesondere in Höhe des kleinen Blumenladens, sicherer gestaltet werden kann, ohne den Handel vor Ort zu belasten. Begründung: Kürzlich aufgestellte Poller vor dem Blumenlädchen führen dazu, dass leider auch Schulwegnutzende aus Platzgründen um die Poller herumlaufen und in eine gefährliche Situation geraten, weil sie auf die viel befahrene Straße ausweichen. Möglicherweise kann durch Setzen von Pollern und eventuell zusätzliche Markierungen der Straßenraum leicht verengt werden, um so die Sicherheit zu erhöhen, ohne den Blumenladen zu belasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1039 Aktenzeichen: 66 0
Anbringung von Parkflächenmarkierungen auf der Homburger Landstraße rechtsseitig, von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2022, OM 1379 entstanden aus Vorlage: OF 98/15 vom 28.12.2021 Betreff: Anbringung von Parkflächenmarkierungen auf der Homburger Landstraße rechtsseitig, von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Homburger Landstraße rechtsseitig, von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der zweiten Verkehrsinsel nach dem Ortsschild und dem Urseler Weg Parkflächenmarkierungen anzubringen. Begründung: Die Anbringung von Parkflächenmarkierungen ist dringend erforderlich, da einige Verkehrsteilnehmer so nah an der Verkehrsinsel parken, dass ein Durchkommen für größere Fahrzeuge, wie beispielsweise Traktoren, nicht mehr möglich ist. Außerdem ist die Strecke zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg relativ lang. Es kommt immer wieder zu gefährlichen Situationen, wenn Fahrzeuge, die von der Anna-Lindh-Allee kommen, sich vorfahrtswidrig an den entgegenkommenden Fahrzeugen vorbeiquetschen, während die bevorrechtigten Fahrzeuge auf den Grünstreifen ausweichen müssen. Zu diesem "Vorbeiquetschen" kommt es auch deshalb, weil die Strecke der parkenden Fahrzeuge lang ist und man in Stoßzeiten lange Wartezeiten in Kauf nehmen muss. Ein geordnetes Parksystem könnte Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1020 Aktenzeichen: 66 3
Künftige Ringstraßenbahn
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2021, OM 1236 entstanden aus Vorlage: OF 178/10 vom 15.11.2021 Betreff: Künftige Ringstraßenbahn Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. welche Neuerungen in Sachen Ringstraßenbahn im Bereich Eckenheim und Preungesheim, insbesondere hinsichtlich der bisherigen Varianten Homburger Landstraße respektive Gießener Straße, vorgesehen sind, 2. welche Änderungen beziehungsweise Verbesserungen zu Ziffer 1., insbesondere in den Linientaktungen insgesamt sowie beim Umsteigen von und zu Bussen sowie der U 5, vorgesehen sind, 3. ob und, wenn ja, wo Bäume sowie Kfz-Stellplätze zu Ziffer 1. wegfallen werden sowie 4. wann die aktuellen Planungen zu Ziffer 1. im Ortsbeirat 10 öffentlich vorgestellt werden. Begründung: Der ÖPNV in Frankfurt ist rasch auszubauen, zu optimieren und insgesamt solide aufzustellen. Ein gut funktionierender ÖPNV bietet viele Linien, um möglichst das Umsteigen zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 632 Aktenzeichen: 66 0
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