Meine Nachbarschaft: Textorstraße
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Mehr Verkehrssicherheit im Schützenhüttenweg für Kinder, Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrende
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5776 entstanden aus Vorlage: OF 1171/5 vom 20.06.2024 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit im Schützenhüttenweg für Kinder, Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrende Der Magistrat wird gebeten, mit geeigneten Maßnahmen dafür zu sorgen, dass im Schützenhüttenweg die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h von Autofahrerinnen und Autofahrern stärker beachtet wird. Insbesondere wird er darum gebeten, in unregelmäßigen Abständen Radarkontrollen durchzuführen. Darüber hinaus wird gebeten zu prüfen, ob durch Aufpflasterungsmaßnahmen an ein oder zwei geeigneten Stellen der Druck für Autofahrerinnen und Autofahrer erhöht werden kann, die erlaubten 30 km/h nicht leichtfertig zu überschreiten. Begründung: Der Schützenhüttenweg liegt in einer Tempo-30-Zone und ist mit den Verkehrszeichen "Vorsicht Kinder" und "Durchfahrt verboten - Anlieger frei" beschildert. Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass diese Straße trotzdem vom Kraftfahrzeugverkehr stark frequentiert und auch verbotswidrig für Durchgangsverkehr genutzt wird, wobei allzu oft die Geschwindigkeitsbeschränkung missachtet wird. Während die Tempo-30-Zone auf der anderen Seite der Darmstädter Landstraße nicht selten mittels Radarkontrollen überwacht wird, berichten Anwohner des Schützenhüttenwegs, dass in ihrem Wohngebiet solche Kontrollen nicht durchgeführt werden. Der Schützenhüttenweg hat nur einen sehr schmalen Bürgersteig, der Kindern sowie Fußgängerinnen und Fußgängern nur wenig Schutz bietet. Aus diesem Grund und auch zum Schutz der Fahrradfahrenden, die entgegen der Einbahnstraße fahren dürfen, muss deutlich mehr getan werden, um durchzusetzen, dass der motorisierte Individualverkehr in diesem Bereich nicht zu schnell fährt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2112 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Mehr Sicherheit für Kinder an der Textorschule - Schutz vor Rasern in der Tempo30Zone
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5766 entstanden aus Vorlage: OF 1136/5 vom 21.05.2024 Betreff: Mehr Sicherheit für Kinder an der Textorschule - Schutz vor Rasern in der Tempo-30-Zone Der Magistrat wird gebeten, vor den Eingängen der Textorschule mit Schildern und auf der Gutzkowstraße und der Oppenheimer Landstraße mit Piktogrammen auf Kinder hinzuweisen. Auf der Oppenheimer Landstraße gibt es lediglich Piktogramme in der Nähe der Kita, Oppenheimer Landstraße 3. Oppenheimer Landstraße - Eingang zur Textorschule Gutzkowstraße - Eingang zur Textorschule Fotos: p rivat Begründung: Die Gutzkowstraße ist vor der Textorschule relativ breit. Das hat zur Folge, dass Autofahrer, die sich zuvor wegen Staus und der Enge der Straße oft an das geforderte Tempo 30 hielten, nun durchstarten. Es ist vielen Autofahrern anscheinend nicht bewusst, dass sie sich vor einer Grundschule befinden. Schulkinder und Pendler sind morgens oft gleichzeitig unterwegs. Das hohe Verkehrsaufkommen sorgt zusätzlich für eine Gefährdung der Kinder. Geschwindigkeitskontrollen werden nicht durchgeführt. Es gibt weder Markierungen noch Schilder, die Autofahrer auf eine Schule hinweisen. Da Zebrastreifen in Tempo-30-Zonen nicht erlaubt sind, sollte die Stadt an den Eingängen zur Grundschule zumindest mit deutlich gekennzeichneten Schwellen und Piktogrammen für die Sicherheit der Kinder sorgen. Grundsätzlich ist darüber nachzudenken, wie Schulwege für den Autoverkehr gut sichtbar markiert werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2108 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Fußgängerführung in der Baustelle Lokalbahnhof/Textorstraße
Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5629 entstanden aus Vorlage: OF 1155/5 vom 05.06.2024 Betreff: Fußgängerführung in der Baustelle Lokalbahnhof/Textorstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Baustelle Lokalbahnhof/Textorstraße an der Einmündung zur Darmstädter Landstraße folgende Verbesserungen vorzunehmen: 1. Die offizielle Fußgängerführung auf der Nordseite muss durchgehend auf 1,50 Meter verbreitert werden. Stellenweise ist der Fußweg hier auf nur noch ca. 1,08 Meter verengt. 2. Die Zuwegung zu den Häusern Textorstraße 7 bis 11 muss für Fußgänger barrierefrei gestaltet sein, ausreichend breit und ohne groben Schotter auf dem Boden. In den Gebäuden befinden sich 30 Wohnungen und vier Ladenlokale. Die momentane Zuwegung zu den Häusern ist teils auf weniger als einen Meter verengt. Der grobe Schotter ist ein Hindernis für Rollatoren, Kinderwagen und Menschen mit Bewegungseinschränkungen. 3. An der S-Bahn-Station "Lokalbahnhof", an der Ecke Darmstädter Landstraße/Hedderichstraße, muss ein Schild angebracht werden, das auf die Sperrung der Textorstraße an der Einmündung zur Darmstädter Landstraße und auf die Fussgängerquerung über die Textorstraße an der Martin-May-Straße hinweist. Grund: Zahlreiche Ortsfremde nutzen die S-Bahn-Station "Lokalbahnhof", um Ziele nördlich der Textorstraße zu erreichen, z. B. das Brückenviertel und den Main. Sie kennen das Viertel und die Gegebenheiten nicht und sind mit der jetzigen Gehwegführung im Baustellenbereich überfordert. Begründung: Die Baustelle an der Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof/Textorstraße" wird längere Zeit bestehen bleiben. Die Fußgängerführung muß daher so gestaltet sein, dass sowohl Anwohner als auch die zahlreichen ortsfremden Besucher Sachsenhausens sie über einen längeren Zeitraum nutzen und die Baustelle gut und sicher passieren können. Anbei einige Bilder zur jetzigen Situation. Fußwegführung auf der Südseite der Textorstraße am 22. und 9. Mai 2024 ... Zuweg zur Textorstraße 11 und Weg vor Textorstraße 7 bis 11 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2100 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Fahrradständer auf der ungenutzten Sperrfläche vor dem Städel
Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5605 entstanden aus Vorlage: OF 1098/5 vom 12.04.2024 Betreff: Fahrradständer auf der ungenutzten Sperrfläche vor dem Städel Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der ungenutzten Sperrfläche in der Holbeinstraße 1 Fahrradbügel angebracht werden können. Begründung: Fahrradbügel vor dem Städel werden für Museumsbesucher benötigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1712
Brückenspielplatz - kurzfristige Maßnahme zur Verbesserung der Sicherheit für die Kinder
Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5613 entstanden aus Vorlage: OF 1134/5 vom 09.05.2024 Betreff: Brückenspielplatz - kurzfristige Maßnahme zur Verbesserung der Sicherheit für die Kinder Die Situation auf dem Brückenspielplatz ist unübersichtlich und gefährlich. Der kleine Straßenabschnitt auf dem Brückenspielplatz ist gleichzeitig Spielstraße und "Durchgangsstraße" für den Radverkehr. Eilige Radfahrer und Lieferdienste rasen auf ihren E-Bikes mit hohem Tempo durch die Brückenstraße über den Spielplatz, auf dem kleine Kinder spielen. Nun wurde die geplante Umgestaltung dieses Bereichs verschoben. Dies vorrausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, kurzfristig auf dem Brückenspielplatz folgende Maßnahme zur Sicherheit der Kinder umzusetzen: An den Einfahrten zum Spielplatz sind Schranken, Schwellen und optische Barrieren wie Blumenkübel und Piktogramme zu installieren, sodass Fahrradfahrende im Bereich des Spielplatzes ihre Geschwindigkeit drosseln. Begründung: Der Weg über dem Brückenspielplatz ist als Fahrradstraße gekennzeichnet und beschildert. Dabei ist eine Spielstraße auf dem Platz, die von vielen Kindern gerne genutzt wird: Kleine Kinder fahren auf ihren Rädchen, die älteren spielen Basketball. Manche sitzen einfach nur auf der Straße und malen mit Kreide bunte Bilder. Diese Straße ist für viele Familien mit Kindern im dicht besiedelten Stadtteil Sachsenhausen-Nord einer der wenigen Orte, wo Kinder in einem größeren Gebiet sich draußen frei bewegen und spielen können. Die Beschilderung des Brückenspielplatzes ist völlig widersprüchlich: Einerseits ist es der Radweg Richtung Langen und Südbahnhof, andererseits ist es eine Spielstraße, und die Radfahrer sollen absteigen. Diese beiden Schilder stehen in unmittelbarer Nähe voneinander. Dies hat zur Folge, dass es immer wieder zu Konflikten und gefährlichen Situationen auf dem Platz kommt. Zudem sind Radfahrer mit immer höheren Geschwindigkeiten unterwegs. Dieser Missstand ist nicht zu verantworten und sollte schnellstmöglich behoben werden. Bei einer gemeinsamen Begehung mit dem Grünflächenamt im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gab es dazu bereits viel Ideen. Die Sicherheit der Kinder auf dem Platz ist ein Thema, das viele bewegt. Die Umgestaltung des Spielplatzes ist überraschend verschoben worden, an der Gefahrensituation hat sich nichts geändert. Mit überschaubaren Maßnahmen sollte die Stadt daher kurzfristig für die Sicherheit der Kinder auf dem Platz sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2101 Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7204 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Fußgängerüberweg in der Hedderichstraße im Bereich Parkhaus Depot Sachsenhausen
Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5607 entstanden aus Vorlage: OF 1121/5 vom 21.05.2024 Betreff: Fußgängerüberweg in der Hedderichstraße im Bereich Parkhaus Depot Sachsenhausen Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, in der Hedderichstraße im Bereich Parkhaus Depot Sachsenhausen zur Überquerung einen Fußgängerüberweg einzurichten. Begründung: Der obige Bereich ist für Fußgänger gefahrgeneigt, da eine sichere Überquerungsmöglichkeit nicht besteht. Hierfür besteht aber ein großes Bedürfnis, da sich auf der Südseite der Hedderichstraße zahlreiche Geschäfte und Arztpraxen befinden, die insbesondere auch von den Nutzern des Parkhauses aufgesucht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1809
Umzäunung der Textorschule im Bereich Souchaystraße/Gutzkowstraße
Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5614 entstanden aus Vorlage: OF 1135/5 vom 19.05.2024 Betreff: Umzäunung der Textorschule im Bereich Souchaystraße/Gutzkowstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Textorschule im Bereich Souchaystraße/Gutzkowstraße zu umzäunen ist. Dieser Bereich gehört zur Schule. Die Umzäunung des tatsächlichen Schulgeländes ist historisch nachweisbar und hat einen Sicherheitsaspekt: Es geht darum zu verhindern, dass Kinder aus der Eingangstür auf die Straße rennen und sich dadurch in Gefahr bringen könnten. Schulfremde Personen sollten das Schulgebäude nicht unkontrolliert betreten können. Quelle: Geoportal Begründung: Warum sollte das ohnehin knapp bemessene Schulgelände nicht der Schule, sondern dem öffentlichen Raum zur Verfügung stehen und damit die Gefährdung von Kindern billigend in Kauf genommen werden? Dieser Bereich ist schließlich Teil der Schule. Der Bereich an der Souchaystraße/Gutzkowstraße war ursprünglich Teil des umzäunten Schulgeländes. Dies hat einen guten Grund: Schülerinnen und Schüler können um das Gebäude herumlaufen, um sicher beide Eingänge nutzen zu können. Zwischenzeitlich wurde das Gebäude als Berufsschule genutzt, vermutlich war dann die Umzäunung in dieser Form nicht notwendig. Nun besuchen fünf- bis elfjährige Kinder die Grundschule, und das Fehlen der Umzäunung im Bereich Souchaystraße/Gutzkowstraße ist aus Sicherheitsgründen nicht mehr tragbar: Der Haupteingang der Schule befindet sich an der Gutzkowstraße, sodass Grundschulkinder ungehindert auf die Straße rennen und sich dadurch in Gefahr bringen können. Es kommt auch immer wieder vor, dass sich Kinder auf dem Weg zwischen Schule und Hoftor zwischen den Autos verstecken. Zudem sollten gerade in der heutigen Zeit schulfremde Personen nicht direkt von der Straße aus in die Schule eindringen können. Die Umzäunung des tatsächlichen Schulgeländes würde den vorhandenen Schulhof um mehr als 430 Quadratmeter zusätzlich erweitern. Angesichts der hohen Schülerzahlen und des relativ kleinen Schulhofs würde dies eine erhebliche Entlastung der bisherigen Situation darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1652
Sachsenhausen: Aufpflasterung der Einmündungen auf die Kennedyallee zwischen Stresemannallee und OttoHahnPlatz
Antrag vom 22.05.2024, OF 1128/5 Betreff: Sachsenhausen: Aufpflasterung der Einmündungen auf die Kennedyallee zwischen Stresemannallee und Otto-Hahn-Platz Der Magistrat wird gebeten, die Überfahrten im Verlauf der Kennedyallee stadteinwärts an den Einmündungen Thorwaldsenstraße und Tischbeinstraße sowie stadtauswärts an der Rubensstraße und Schreyerstraße auf zupflastern. Begründung: Die Überfahrten Rubensstraße und Tischbeinstraße stadteinwärts sowie Rubensstraße und Schreyerstraße stadtauswärts im Verlauf der Kennedyallee sind auf Grund des Höhenunterschiedes für den Radverkehr gefährlich. Eine Aufpflasterung würde den Radverkehr sicherer machen und auch eine Verbesserung für den Fußverkehr bewirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 1128/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 1128/5 wurde zurückgezogen.
Umrüsten von Gasleuchten: Mangelhafte Beleuchtung berücksichtigen, Beleuchtung in der Schwanthalerstraße endlich verbessern
Anregung vom 26.04.2024, OA 461 entstanden aus Vorlage: OF 1056/5 vom 11.03.2024 Betreff: Umrüsten von Gasleuchten: Mangelhafte Beleuchtung berücksichtigen, Beleuchtung in der Schwanthalerstraße endlich verbessern Vorgang: B 73/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. bei der Umrüstung von Gasleuchten nicht nur die Standsicherheit der Gasleuchten, sondern auch die mangelhafte Beleuchtung einzelner Straßen zu berücksichtigen und die Umrüstung der Gaslaternen in der Schwanthalerstraße, insbesondere zwischen Oppenheimer Landstraße und Holbeinstraße, vorzuziehen. Die Verkehrssicherheit und Nutzbarkeit der Gehwege durch ausreichende Beleuchtung muss sichergestellt sein, da dieser Bereich auch ein Schulweg ist; 2. dem Ortsbeirat Auskunft zu den Ergebnissen der Standsicherheitsprüfung der Gasleuchten im Frankfurter Süden zu geben . Begründung: Die Straßenbeleuchtung in der Schwanthalerstraße ist insbesondere zwischen Oppenheimer Landstraße und Holbeinstraße völlig unzureichend. Dies betrifft vor allem die Gehwege. Der Boden ist bei der Beleuchtung kaum zu sehen, Hindernisse und eventuelle Stolperfallen können nicht wahrgenommen werden. Dies ist für ältere Menschen unzumutbar und gefährlich. Manche Anwohner sind mittlerweile mit Taschenlampen unterwegs. Es muss für Fußgänger möglich sein, sich auch bei Dunkelheit gefahrlos im öffentlichen Raum zu bewegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.02.2024, B 73 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1549 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 237 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 30.04.2024 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 03.06.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 461 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4783, 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 03.06.2024 Aktenzeichen: 66-0
Einrichtung von Schadstoffmessstellen zur Erfassung der Luftschadstoffe des Autoverkehrs in Sachsenhausen
Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5471 entstanden aus Vorlage: OF 1108/5 vom 09.04.2024 Betreff: Einrichtung von Schadstoffmessstellen zur Erfassung der Luftschadstoffe des Autoverkehrs in Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, möglichst vor der nächsten Mainkaisperrung an folgenden Stellen Schadstoffmessstellen zur Erfassung der Luftschadstoffe des Autoverkehrs einzurichten: - Gartenstraße zwischen Cranachstraße und Schweizer Straße; - Schweizer Straße zwischen Schwanthalerstraße und Schweizer Platz; - Schweizer Straße zwischen Schaumainkai und Metzlerstraße und - Schaumainkai vor dem Eisernen Steg. Begründung: Mit 500.000 Ein- und Auspendlern täglich ist Frankfurt Pendlerhauptstadt. Aufgrund der verkehrlichen Planungen für die Innenstadt wird der Autoverkehr zunehmend auf die südliche Mainseite verdrängt. Der Pendlerverkehr wird durch ein dichtbesiedeltes Wohngebiet in eine Innenstadt geführt, die zunehmend autofrei sein soll. Durch die Mainkaisperrung wird Sachsenhausen zusätzlich mit Staus und Schadstoffen belastet. Bislang finden Luftschadstoffmessungen des Autoverkehrs lediglich auf der nördlichen Mainseite statt. Valide Daten zu der Schadstoffbelastung durch den motorisierten Verkehr und den Auswirkungen der Mainkaisperrung auf die Luftqualität in Sachsenhausen als kinderreichstem Stadtteil Frankfurts sind bislang nicht erhoben worden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1391 Antrag vom 24.08.2024, OF 1204/5 Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5944 Aktenzeichen: 79-3
Diesterwegplatz optimieren
Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5469 entstanden aus Vorlage: OF 1106/5 vom 12.04.2024 Betreff: Diesterwegplatz optimieren Der Magistrat wird gebeten, Planungen und danach Maßnahmen zu veranlassen, um den Diesterwegplatz durch die Anlage von Staudenbeeten und vergleichbaren Pflanzmaßnahmen wie an anderer Stelle in Sachsenhausen für Anwohnerinnen und Anwohner sowie Passantinnen und Passanten aufzuwerten. Begründung: Der Diesterwegplatz vor dem Südbahnhof bietet insgesamt ein eher tristes Bild. Eine Aufwertung durch entsprechende gärtnerische Gestaltung wäre ein großer Gewinn für Sachsenhausen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2024, ST 1456 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 374 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Umgestaltung der Schweizer Straße und des Schweizer Platzes
Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5470 entstanden aus Vorlage: OF 1107/5 vom 08.04.2024 Betreff: Umgestaltung der Schweizer Straße und des Schweizer Platzes Vorgang: OM 4666/23 OBR 5; ST 543/24 Der Schweizer Platz, der zentrale Ort in Sachsenhausen, ist für viele Menschen von besonderer Bedeutung. Die Stadt wählte als Fachjury für den Wettbewerb zur Umgestaltung dieses Platzes zwei Verkehrsplaner und eine Landschaftsarchitektin aus anderen Städten, sowie eine Architektin/Stadtplanerin aus Frankfurt, ehemalige Mitarbeiterin des Planungsbüros, dessen Entwurf als einer der Favoriten des Wettbewerbs gilt. Kein stimmberechtigtes Mitglied der Jury ist aus Sachsenhausen und vertraut mit dem Leben vor Ort. Dies vorrausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. den Ortsbeirat an der Entscheidung zum Vergabeverfahren zur Umgestaltung des Schweizer Platzes zu beteiligen; 2. darzulegen, welche Ergebnisse der Bürgerbefragung konkret in die Entscheidung des Preisgerichts eingeflossen sind und in welcher Form. Dies gilt insbesondere für die in der Bürgerbeteiligung genannten Punkte "Vorrang für den Fußverkehr", "sichere Querungsmöglichkeiten für Kinder und Menschen mit Einschränkungen", sowie die Aufenthaltsqualität und die Nutzung des Platzes für den Fußverkehr, die Barrierefreiheit und die Sicherheit für Fußgänger. Diese Punkte wurden bei der Bürgerbeteiligung besonders häufig genannt. Die Bürgerbeteiligung zeigte, dass die meisten Menschen den Platz zu Fuß nutzen. Der Platz ist Schulweg für mehrere Schulen in der unmittelbaren Umgebung. Inwiefern ist die Qualität des Ortes und die Sicherheit des Fußverkehrs insbesondere für Kinder und für mobilitätseingeschränkte Menschen berücksichtigt worden? Begründung: Der öffentliche Raum scheint zunehmend auf die Organisation von Verkehrswegen reduziert zu werden. Dies zeigt auch die Auswahl der Jury zum Wettbewerb der Neugestaltung des Schweizer Platzes - es wurden fast ausschließlich Verkehrsplaner ausgewählt. Der öffentliche Raum, insbesondere ein zentraler Platz, bedeutet jedoch viel mehr als die Planung von Verkehrswegen. Hier geht es um die Lebensqualität der Menschen im Viertel. Kaum jemand in der dicht bebauten Umgebung hat einen eigenen Garten. Daher ist dieser großzügige Platz als Aufenthaltsort für die Menschen von besonderer Bedeutung - ein Ort der Entschleunigung und zum Flanieren. Bei der Bürgerbeteiligung gab fast die Hälfte der Befragten an, den Schweizer Platz täglich zu nutzen. Viele wünschten Aufenthaltsqualität, Barrierefreiheit und Vorrang des Fußverkehrs. Verkehrsplanung sollte sich dem Charakter und der spezifischen Situation eines Ortes anpassen und nicht umgekehrt. Der Schweizer Platz - als Teil einer intakten gründerzeitlichen Struktur - sollte, wie in der Bürgerbeteiligung oft genannt, als Ganzes erfahrbar bleiben. Auf keinen Fall sollte der Platz durch übermäßige Anordnung von Verkehrswegen fragmentiert werden und dadurch an Aufenthaltsqualität und Charme verlieren. Der Schweizer Platz ist Teil des Schulwegeplans. Fünf Schulen und zahlreiche Kitas sind hier in unmittelbarer Nähe. Hunderte von Schülerinnen und Schüler queren den Platz in der Hauptverkehrszeit, um zur Schule oder zur Straßenbahnhaltestelle zu gelangen. Dabei wird es natürlich vorkommen, dass Kinder und Jugendliche ohne nach rechts und links zu schauen über die geplanten separaten Radwege mitten auf dem Platz zur Straßenbahn rennen. Zwei Seniorenwohnanlagen sind in der Nähe. Eilige Radfahrer achten oft nicht auf vulnerable Verkehrsteilnehmer. Die von der Stadt in der Visualisierung vorgegebene Radwegeführung ist mit einer gefahrlosen Nutzung des Platzes für den Fußverkehr nicht kompatibel. In der ST 543 wird dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass in einem Vergabeverfahren anhand "vorgegebener Kriterien" einer der drei Entwürfe im Rahmen des Vergabeverfahrens ausgewählt und dann zur Grundlage für die Planung wird. Welche Kriterien dies sind, wird nicht bekanntgegeben. Inwieweit finden die Ergebnisse der Bürgerbefragung, die spezifischen Gegebenheiten vor Ort, die Lebensrealität der Menschen im Viertel Eingang in die Entscheidung? Es wäre wichtig, den Ortsbeirat als demokratisch gewähltes Gremium vor Ort an der Entscheidung des Vergabeverfahrens zur Umgestaltung des Schweizer Platzes zu beteiligen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4666 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 543 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1878 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1878) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66-0
Baustellenbedingten Parkdruck lindern: Bewohnerparken kurzfristig ausweiten
Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5478 entstanden aus Vorlage: OF 1117/5 vom 11.04.2024 Betreff: Baustellenbedingten Parkdruck lindern: Bewohnerparken kurzfristig ausweiten Der Magistrat wird gebeten, in Bewohnerparkzonen des Ortsbezirks 5, in denen aufgrund von Baustellen oder sonstigen Sperrungen ein stark erhöhter Parkdruck herrscht, das Bewohnerparken vorübergehend auf gebührenpflichtige Parkplätze in derselben Bewohnerparkzone auszuweiten bzw. das Parken auf diesen Parkplätzen mit Bewohnerparkausweis zeitweise zu dulden. Begründung: Im Ortsbezirk 5 hat in den vergangenen Monaten der Parkdruck in mehreren Bewohnerparkzonen stark zugenommen. Bedingt durch die Baustelle am Holbeinkreisel und die umfassenden Straßenarbeiten in und um die Schweizer Straße sind Bewohnerparkplätze vorläufig weggefallen und die Parkplätze insgesamt reduziert worden. Bewohner mit einem Bewohnerparkausweis sind nicht nur am dringendsten auf Parkplätze in ihrer Wohnumgebung angewiesen, sie tragen nach der jüngsten Gebührenerhöhung auch erhebliche Kosten. Deshalb erscheint es angemessen, Bewohnern in Bewohnerparkzonen das Parken auch auf den kostenpflichtigen Parkplätzen vorübergehend zu erlauben, um den Verlust an Parkplätzen zu kompensieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1880 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1880) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1
Sachsenhausen: Aufpflasterung der Einmündungen Kennedyallee zwischen Stresemannallee und OttoHahnPlatz
Antrag vom 10.04.2024, OF 1096/5 Betreff: Sachsenhausen: Aufpflasterung der Einmündungen Kennedyallee zwischen Stresemannallee und Otto-Hahn-Platz Der Magistrat wird gebeten, die Überfahrten im Verlauf der Kennedyallee stadteinwärts zwischen Thorwaldsenstraße und Tischbeinstraße sowie stadtauswärts an Rubensstraße und Schreyerstraße aufzupflastern. Begründung: Die Überfahrten Rubensstraße und Tischbeinstraße stadteinwärts sowie Rubensstraße und Schreyerstraße stadtauswärts im Verlauf der Kennedyallee sind auf Grund des Höhenunterschiedes für den Radverkehr gefährlich. Eine Aufpflasterung würde den Radverkehr sicherer machen und auch eine Verbesserung für den Fußverkehr bewirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 1096/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1096/5 wurde zurückgezogen.
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.12 Kommunale Abfallwirtschaft Altglascontainer im Bereich von Schule und Kita durch Unterflurcontainer für Altglas ersetzen
Antrag vom 09.04.2024, OF 1088/5 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.12 Kommunale Abfallwirtschaft Altglascontainer im Bereich von Schule und Kita durch Unterflurcontainer für Altglas ersetzen Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Haushalt 2024/25 ausreichend Mittel für Unterflurcontainer bereitzustellen, um die Altglascontainer an der Kreuzung Schwanthalerstraße/Diesterwegsstraße dort - oder an einem geeigneten Standort in der Nähe - zu ersetzen. Die Container sind ein Sicherheitsrisiko für Kinder, sie verstellen den Blick auf die Kreuzung mit dem Zebrastreifen direkt vor einer Schule. Begründung: Die Altglascontainer an der Ecke Schwanthalerstraße/Diesterwegsstraße am Eingang zum Hof des Gymnasium Süd, auch Zugang zur städtischen Kita, werden in hohem Maße von den umliegenden Apfelwein-Wirtschaften und Anwohnern genutzt. Häufig sind die Glascontainer überfüllt, sodass Altglas neben den Behältern abgestellt wird. Dabei kommen auch Flaschen zu Bruch. Zudem werden die Container nach Pfandflaschen untersucht. Auf dem Boden liegen oft zahlreiche Scherben zerbrochener Flaschen. Dies stellt eine Gefahr für Kinder dar, kleinere Kinder fahren dort mit Rädern oder Rollern auf dem Gehweg. Die Container verstellen die Sicht auf die Kreuzung. Abbiegende Autofahrer können nicht erkennen, wenn Kinder den Zebrastreifen überqueren, um zur Schule oder zur Kindertagesstätte zu kommen. Dies führt zu gefährlichen Situationen für die Kinder auf dem Schulweg. In der ST 287 schreibt die Stadt: "Aufgrund des sehr hohen finanziellen und baulichen Aufwands stehen für Einzelmaßnahmen derzeit keine Haushaltsmittel zur Verfügung." Angesichts der zahlreichen Ausgaben der Stadt für Verkehrsversuche und Umgestaltungen, ist diese Antwort für viele Bürgerinnen und Bürger kaum nachvollziehbar. Es geht hier um die Sicherheit der vulnerabelsten Verkehrsteilnehmer. Die Sicherheit der Schulkinder sollte bei den Städtischen Planungen nicht vernachlässigt werden. Es ist dringend geboten, hier tätig zu werden. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Etatanregung EA 189 2024 Die Vorlage OF 1088/5 wird als gemeinsamer Antrag von SPD und der Fraktionslosen mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, im Haushalt 2024/2025 ausreichende Mittel für Unterflurcontainer bereitzustellen, um die Altglascontainer an der Kreuzung Schwanthalerstraße/Diesterwegstraße an einem geeigneten Standort in der Nähe im Rahmen der Neugestaltung der Schweizer Straße durch Unterflurcontainer für Altglas zu ersetzen. Die vorhandenen Container sind ein Sicherheitsrisiko für Kinder, sie verstellen den Blick auf die Kreuzung mit dem Zebrastreifen direkt vor einer Schule." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Sanierung des Diesterwegplatzes
Antrag vom 09.04.2024, OF 1087/5 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Sanierung des Diesterwegplatzes Der Ortsbeirat bittet, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, in dem Haushalt 2024/2025 ausreichende Mittel bereitzustellen, um den Diesterwegplatz zu sanieren. Insbesondere ist das Kopfsteinpflaster auszubessern, fehlenden Pflastersteine sind zu ersetzen und Fugen zu verfüllen. Zudem sind die Wiesenflächen neu zu bepflanzen mit Insektenfreundlichen Wildblumen, die Trockenheit standhalten. Begründung: Der Diesterwegplatz ist das Entree des Stadtteils. Tausende Pendler kommen hier täglich an, hier findet der Wochenmarkt statt. Die Wiesenfächen am Platz wirken ungepflegt und sind in einem schlechten Zustand. Dabei bieten sie ein großes Potential für eine Insekten-/Klimafreundliche Neugestaltung und sollten auch genutzt werden. Dies würde auch den Platz aufwerten. Das Kopfsteinpflaster befindet sich in einem miserablen Zustand. Steine sind lose oder fehlen, dadurch entstehenden Stolperfallen. Eine zeitnahe Sanierung des Kopfsteinpflasters ist dringend geboten, um Unfallgefahren zu vermeiden. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Etatanregung EA 188 2024 Die Vorlage OF 1087/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Compliance-Richtlinie bei der Besetzung des Preisgerichts in der Jury für die Neugestaltung der Schweizer Straße
Antrag vom 08.04.2024, OF 1104/5 Betreff: Compliance-Richtlinie bei der Besetzung des Preisgerichts in der Jury für die Neugestaltung der Schweizer Straße Der Ortsbeirat 5 fragt den Magistrat, welche Compliance-Richtlinien bei der Besetzung der Jury für die Neugestaltung der Schweizer Straße, insbesondere bei der Benennung der Fachpreisrichter und stellvertretenden Fachpreisrichter Anwendung gefunden haben? Hatten die zu benennenden Personen Angaben zu ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit, insbesondere zur vertraglichen Zusammenarbeit oder sonstigen Geschäftstätigkeit mit möglichen Teilnehmern an der Ausschreibung gemacht? Begründung: Den zu den (stellvertretenden) Fachpreisrichtern benannten Personen kommt in der Jury bei der Vergabe der Preise eine sehr wichtige Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund ist eine Neutralität und Unvoreingenommenheit in dieser Funktion unabdingliche Voraussetzung zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung dieser Aufgabe. Diese Neutralität kann tangiert sein, wenn als Fachpreisrichter fungierende Personen in einem Vertragsverhältnis zu einem Teilnehmer am Wettbewerb stehen oder standen, oder mit ihm auf sonstige Weise beruflich zusammenarbeiten. Hier müsste anhand der konkreten Umstände des Einzelfalles geklärt werden, ob dies Auswirkungen auf die Neutralität gehabt haben könnte. Hierbei sind Zeitablauf, Dauer der Zusammenarbeit und berufliche Kontakte nach Beendigung einer vertraglichen Zusammenarbeit in eine Gesamtabwägung einzustellen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 944 2024 Die Vorlage OF 1104/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung)^
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung und Umgestaltung der Schweizer Straße
Antrag vom 02.04.2024, OF 1065/5 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung und Umgestaltung der Schweizer Straße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Planungsmittel in Höhe von 50.000 € für die Sanierung der Schweizer Straße in den neuzubeschließenden Haushalt 2024/2025 einzuplanen. Begründung: Die Schweizer Straße ist teilweise in einem desolaten Zustand und muss dringend saniert werden. Auch ist eine bessere Aufteilung der Verkehrsfläche unter den Verkehrsteilnehmern unbedingt erforderlich. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Etatanregung EA 166 2024 Die Vorlage OF 1065/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Sperrung des nördlichen Mainufers - keine zusätzlichen Belastungen für Sachsenhausen
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5329 entstanden aus Vorlage: OF 1042/5 vom 26.02.2024 Betreff: Keine Sperrung des nördlichen Mainufers - keine zusätzlichen Belastungen für Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, während der großen Umbauarbeiten im Bereich des Knotenpunkts Holbein-, Burnitz-, Nell-Breuning-, Hedderichstraße sowie Oppenheimer Landstraße (Holbeinkreisel) und im Bereich Textorstraße, Darmstädter Landstraße und Lokalbahnhof das nördliche Mainufer nicht erneut zu sperren. Begründung: Während des Umbaus im Kreuzungsbereich Textorstraße/Darmstädter Landstraße werden über mehrere Monate Straßenabschnitte gesperrt bzw. die Anzahl der befahrbaren Fahrbahnen reduziert. Dies wird zwangsläufig zu einer Verlagerung des Verkehrs in die umliegenden Wohnstraßen führen. Außerdem werden die Straßenbahnlinien während der Bauzeit unterbrochen, was auch dazu führt, dass die Bürger vermehrt auf das Auto umsteigen müssen. Hinzu kommt die Baustelle im Bereich des neuen Holbeinkreisels. Zuletzt haben täglich rund 14.700 Autos und 1.700 Radfahrer den Knotenpunkt von Holbein-, Burnitz-, Nell-Breuning- und Hedderichstraße sowie Oppenheimer Landstraße genutzt - Tendenz steigend. Diese Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer müssen sich jetzt neue Routen suchen. Dies führt zu einer erheblichen Mehrbelastung in den umliegenden Wohnstraßen. Unter diesen Umständen ist eine erneute Sperrung des nördlichen Mainufers den Menschen in Sachsenhausen nicht zuzumuten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1534 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Umgestaltung Lokalbahnhof/Textorstraße - Schienenersatzverkehr einrichten, Bürger informieren und entlasten
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5339 entstanden aus Vorlage: OF 1055/5 vom 09.03.2024 Betreff: Umgestaltung Lokalbahnhof/Textorstraße - Schienenersatzverkehr einrichten, Bürger informieren und entlasten Der Magistrat wird gebeten, vor und während der Umgestaltung des Bereichs Lokalbahnhof/Textorstraße die folgenden Punkte zu berücksichtigen und umzusetzen: 1. Die Anwohner, Pendler und alle weiteren Betroffenen werden rechtzeitig und vollumfänglich über die Baumaßnahmen und Einschränkungen, insbesondere über die Kappung der Straßenbahn, informiert. 2. Während der Kappung der Straßenbahn wird zwischen Lokalbahnhof und Südbahnhof ein Schienenersatzverkehr eingerichtet. In Ergänzung dazu wird die Einrichtung eines Schulbusses für die Oberräder Schulkinder geprüft. 3. Auf die Sperrungen und verkehrlichen Einschränkungen wird frühzeitig und vollumfänglich durch Verkehrsschilder bzw. Leitsysteme hingewiesen. Gleichzeitig werden Alternativrouten ausgeschildert. 4. Im Zuge der Sperrung von Fahrbahnen ist dafür zu sorgen, dass die Bushaltestellen den Bürgern weiterhin zur Verfügung stehen und durch mögliche Verlegung nicht unzumutbar weit auseinanderliegen. Begründung: Die geplante Umgestaltung des Bereichs Lokalbahnhof/Textorstraße wird über einen langen Zeitraum erhebliche Einschränkungen für die Bevölkerung zur Folge haben. Die Stadt ist aufgefordert, diese Einschränkungen auf ein Minimum zu reduzieren und die Bevölkerung rechtzeitig und vollumfänglich über die einzelnen Maßnahmen zu informieren. Um die Belastungen für die Bürger nicht zu groß werden zu lassen, ist die Stadt aufgefordert, zu handeln. Ein vielfaches Umsteigen bzw. ständiges Wechseln der Verkehrsmittel ist jüngeren Schulkindern und Menschen mit Behinderung nicht zuzumuten. Hier muss die Stadt geeignete Maßnahmen ergreifen und einen Schienenersatzverkehr einrichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 886 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bereitstellung von Schienenersatzverkehr während der Umgestaltung der Straßenbahnhaltestelle „Lokalbahnhof/Textorstraße“
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5340 entstanden aus Vorlage: OF 1054/5 vom 29.02.2024 Betreff: Bereitstellung von Schienenersatzverkehr während der Umgestaltung der Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof/Textorstraße" Der Magistrat wird gebeten, während der Umbaumaßnahmen für die barrierefreie Haltestelle im Bereich Textorstraße/Darmstädter Landstraße einen Schienenersatzverkehr bereitzustellen. Es ist zu prüfen, ob eine Busverbindung bereits von Oberrad via Lettigkautweg und Mühlberg eingerichtet werden könnte, um Umsteigeverbindungen zwischen Oberrad und Sachsenhausen-Südbahnhof zu vermeiden. Begründung: In den Bauphasen 01 und 02 (also für circa zehn Monate, ab Mitte April 2024) wird wegen der Umbaumaßnahmen im Bereich Textorstraße/Lokalbahnhof der Straßenbahnverkehr zwischen Lokalbahnhof und Südbahnhof eingestellt. Kinder, die von Osten (Oberrad, Mühlberg etc.) die Schulen in der Nähe des Schweizer Platzes erreichen müssen, sollen vom Lokalbahnhof aus für eine Station in die S-Bahn Richtung Südbahnhof umsteigen. Mangels praktikabler Mobilitätsangebote wird dies dazu führen, dass Eltern-Taxis zu den Schulen fahren und das ohnehin hohe Stauaufkommen noch vergrößert wird. Die Straßenbahnlinien 15 und 16 sind wichtige Verbindungen und gehören zur Grundversorgung in den südlichen Stadtteilen. Die von der Stadt vorgeschlagenen Umsteigeverbindung zu den S-Bahnen sind Schulkindern und älteren oder bewegungseingeschränkten Menschen nicht zuzumuten. Die öffentlichen Verkehrsmittel in diesem Streckenabschnitt, auch S-Bahnen, sind bereits jetzt überlastet, verspätet, überfüllt oder fallen aus. Daher ist ein Schienenersatzverkehr hier dringend nötig. Die Stadt möge bitte dafür sorgen, dass Mobilität ohne Auto für alle Menschen möglich ist. Auch im Frankfurter Süden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2024, ST 1330 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92-1
Schienenersatzverkehr zwischen Lokalbahnhof und Südbahnhof während des Umbaus der Straßenbahnhaltestelle „Lokalbahnhof/Textorstraße“ einrichten
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5338 entstanden aus Vorlage: OF 1053/5 vom 29.02.2024 Betreff: Schienenersatzverkehr zwischen Lokalbahnhof und Südbahnhof während des Umbaus der Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof/Textorstraße" einrichten Der Magistrat wird gebeten, mit der VGF in Kontakt zu treten, um einen Schienenersatzverkehr (SEV) während der Bauzeit der Haltestelle einzurichten. Voraussichtlich ab Anfang April dieses Jahres wird die Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof/Textorstraße" mehrere Monate beidseitig barrierefrei ausgebaut. Während der Bauzeit ist der Bereich zwischen Darmstädter Landstraße und Martin-May-Straße für den gesamten Verkehr gesperrt. Laut Auskunft des ASE vom 23. Februar 2024 in der Sitzung des Ortsbeirats 5, wird im Zuge dessen kein SEV der VGF zwischen Lokal- und Südbahnhof eingerichtet. Fahrgäste sollen dann die S-Bahn vom Lokalbahnhof zum Südbahnhof nutzen und umgekehrt. Begründung: Für viele ältere und behinderte Menschen stellt dies eine große Herausforderung dar, zunächst einmal von der Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof" einen längeren Weg zur S-Bahn zu laufen, wo des Öfteren die Rolltreppen nicht funktionieren, um dann eine Station zum Südbahnhof zu fahren, wo die gleichen Probleme vorhanden sind. Ebenso für Schülerinnen und Schüler, die ihren sicheren Schulweg per Straßenbahn unterbrechen müssen. Um diese Probleme gar nicht erst aufkommen zu lassen, wäre es zielführend, hier einen SEV einzurichten. Entweder - Variante 1: Busverkehr von Stadtgrenze/Oberrad über die Offenbacher Landstraße/Mühlberg/Mörfelder Landstraße/Schweizer Straße/Südbahnhof und zurück oder - Variante 2: Busverkehr von Haltestelle "Lokalbahnhof" über Darmstädter Landstraße/Mörfelder Landstraße/Schweizer Straße/Südbahnhof und zurück. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1060 Aktenzeichen: 92-1
Haltsignal zum Schutz der Aussteigenden Ecke Gartenstraße/Schweizer Straße
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5332 entstanden aus Vorlage: OF 1045/5 vom 27.02.2024 Betreff: Haltsignal zum Schutz der Aussteigenden Ecke Gartenstraße/Schweizer Straße Der Magistrat wird gebeten, vor der Haltestelle "Schweizer-/Gartenstraße" eine große und deutliche Ampelanlage mit Rotlicht bzw. ein geeignetes großes Halt signal anzubringen. Begründung: Die Haltestelle "Schweizer-/Gartenstraße" ist ein verkehrsrelevanter Ort, an dem regelmäßig Fahrgäste ein- und aussteigen. Um die Sicherheit und den Schutz der Passagiere zu erhöhen, ist es sinnvoll, ein sichtbares Haltsignal vor dieser Haltestelle anzubringen. Durch die Installation eines vorranggeschalteten Ampelsystems oder eines deutlich sichtbaren Haltsignals wird eine klare Regelung für den Verkehr geschaffen. Dies ermöglicht den Fahrgästen, in aller Ruhe und Sicherheit die öffentlichen Verkehrsmittel zu betreten oder zu verlassen. Insbesondere während stark frequentierter Zeiten kann ein solches Signal dazu beitragen, den Verkehrsfluss zu organisieren und Unfälle zu vermeiden. Darüber hinaus wird durch die visuelle Präsenz des Haltsignals die Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auf die bevorstehende Haltestelle gelenkt. Dies trägt nicht nur zur Sicherheit der Fahrgäste bei, sondern fördert auch einen reibungslosen Ablauf des Straßenverkehrs an dieser Stelle. Vor der Haltestelle sind zwei Schilder "Achtung Fußgänger" installiert. Insgesamt trägt die Installation eines größeren und sichtbaren Haltsignals oder einer installierten Ampelanlage vor der Haltestelle "Schweizer-/Gartenstraße" dazu bei, die Sicherheit und den Komfort der Passagiere zu verbessern und gleichzeitig den Verkehrsfluss zu optimieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1536 Aktenzeichen: 32-1
Mehr Sicherheit für Kinder an der Kreuzung Mörfelder Landstraße/Oppenheimer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5319 entstanden aus Vorlage: OF 1005/5 vom 05.02.2024 Betreff: Mehr Sicherheit für Kinder an der Kreuzung Mörfelder Landstraße/Oppenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Sicherheit für die Fußgängerinnen und Fußgänger an der Kreuzung Mörfelder Landstraße/Oppenheimer Landstraße zu verbessern. Insbesondere sind durch geeignete Maßnahmen sichere Querungsmöglichkeiten über die Mörfelder Landstraße zu schaffen. Dieser Bereich ist als Schulweg klassifiziert. Begründung: Der Bereich Mörfelder Landstraße/Oppenheimer Landstraße ist ein Einfallstor für den Pendlerverkehr und entsprechend stark frequentiert - vor allem morgens, wenn die Schulkinder aus dem Sachsenhäuser Süden auf dem Weg zu ihren Schulen in Sachsenhausen-Nord unterwegs sind. Leider kommt es immer wieder vor, dass Autofahrer die Kreuzung überqueren, wenn die Ampel für den Fußverkehr Grün zeigt. Außerdem gibt es immer wieder Probleme mit dem Abbiegeverkehr. Auf querende Fußgänger wird oft nicht geachtet. Der Schutz der Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere der Schulkinder, muss hier im Vordergrund stehen. Die Stadt sollte hier dringend tätig werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2024, ST 1342 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1
Barrierefreie Ausstattung des Kreuzungsbereichs Mörfelder Landstraße und Darmstädter Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 26.01.2024, OM 5055 entstanden aus Vorlage: OF 984/5 vom 03.01.2024 Betreff: Barrierefreie Ausstattung des Kreuzungsbereichs Mörfelder Landstraße und Darmstädter Landstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Kreuzungsbereich Mörfelder Landstraße und Darmstädter Landstraße sowie den Eingangsbereich der Geschäftsräume des Blinden- und Sehbehindertenbund Hessen e. V. (BSBH) barrierefrei umzugestalten. Begründung: Der gesamte Kreuzungsbereich Mörfelder Landstraße und Darmstädter Landstraße samt Verkehrsinseln ist nicht barrierefrei. Auf der Mörfelder Landstraße 6 bis 8 befinden sich die Geschäftsräume des Blinden- und Sehbehindertenbundes Hessen e. V. (BSBH). Für ihre Klienten ist es schwierig und gefährlich, diese Geschäftsräume aufzusuchen. Deshalb muss eine nachträgliche barrierefreie Ausstattung des Kreuzungsbereichs an der Mörfelder Landstraße und Darmstädter Landstraße erfolgen. Die Umsetzung soll insbesondere Bodenindikatoren für Blinde und ein Bodenleitsystem umfassen, um die Sicherheit und Mobilität von Menschen mit Sehbehinderung zu gewährleisten. Des Weiteren sollen die Lichtsignalanlagen im genannten Kreuzungsbereich dringend mit Anforderungstastern sowie Zusatzfunktionen ausgestattet werden. Diese Zusatzfunktionen sollen das Auffinden der Signale und Freigabesignale sowie Vibratoren umfassen, um auch für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen eine sichere Überquerung zu ermöglichen. Im Kreuzungsbereich sollen die Mittelinseln, die teilweise abgesenkt sind, so umgebaut werden, dass sehbehinderte Menschen sie besser erkennen können. Dazu sollen Überquerungsstellen auf den Inseln angelegt und ein Blindenleitsystem installiert werden. Des Weiteren werden dringend Bodenindikatoren zum Auffinden des Eingangsbereiches der Geschäftsräume des Blinden- und Sehbehindertenbund Hessen benötigt. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wäre nicht nur ein bedeutender Schritt in Richtung Barrierefreiheit, sondern auch ein Schritt für die Inklusion und Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer in diesem stark frequentierten Straßenraum. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1037 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1
Sanierung des maroden Schulgebäudes der IGS Süd - Ersatzra ̈ume kurzfristig bereitstellen
Anregung an den Magistrat vom 26.01.2024, OM 5057 entstanden aus Vorlage: OF 988/5 vom 11.01.2024 Betreff: Sanierung des maroden Schulgebäudes der IGS Süd - Ersatzra ̈ume kurzfristig bereitstellen Einige Räume der lGS Süd in der ehemaligen Textorschule sind einsturzgefährdet und dürfen nicht genutzt werden. Eine Schule sollte ein sicherer Ort sein. Kein Kind sollte in einer zum Teil einsturzgefährdeten Schule lernen müssen. Die Stadt ist dringend gefordert, hier tätig zu werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, kurzfristig - und nicht erst im Sommer 2026 - Ersatzräume für das marode Schulgebäude bereitzustellen und das Gebäude zu sanieren. Dazu ist insbesondere zu prüfen, wie auf den Schulhöfen der IGS Süd an der ehemaligen Textor- und der ehemaligen Holbeinschule provisorische Unterrichtsräume (Holzmodule/Container) eingerichtet werden können. Falls der verbleibende Raum als Schulhof nicht ausreichend groß sein sollte, ist zu prüfen, ob ein Bereich der Textorstraße zwischen den beiden Schulgebäuden als Schulhof der IGS genutzt werden könnte, entsprechend der provisorischen Erweiterung des Schulhofs auf der Morgensternstraße während der Neubauarbeiten für die Turnhalle der Schillerschule. Zudem soll geprüft werden, welche Bereiche des Gebäudes der ehemaligen Holbeinschule während der Sanierungsphase als Unterrichts- oder Verwaltungsräume genutzt werden können. Gleiches gilt für die Nutzung der Mensa und der Turnhalle der IGS Süd. Um eine effektive Planung und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist die Schulleitung in die weitere Planung mit einzubeziehen. Begründung: Unterricht in einem zum Teil einsturzgefährdeten Schulgebäude ist eine Belastung für die Schülerinnen und Schüler und die gesamte Schulgemeinde. Diese Situation sollte baldmöglichst gelöst werden. Die IGS Süd leistet einen wertvollen Beitrag in der Bildungslandschaft in Frankfurt. Mit einem innovativen pädagogischen Konzept lernen Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Herkunft, mit und ohne Behinderung gemeinsam. Eine transparente Vorgehensweise seitens der Stadt Frankfurt ist hier von besonderer Bedeutung. Praktikable Lösungen der Situation sind nur unter Einbeziehung der Schulleitung zu finden. Provisorische Unterrichtsräume (Holzmodule/Container) auf dem Schulgelände der IGS haben den Vorteil, dass die Schülerinnen und Schüler weiterhin am gewohnten Standort unterrichtet werden können. Zudem wären die Betroffenen nicht der Lärmbelastung des bislang vorgesehenen Ausweichstandorts am Länderweg ausgesetzt. Konzentriertes Arbeiten ist wegen des Lärms der dort fast im Minutentakt vorbeifahrenden Züge kaum möglich. Die Vorbereitungen für provisorische Unterrichtsräume auf dem Gelände des IGS-Schulhofs und die Erweiterung des Schulhofs könnten bereits in diesem Schuljahr erfolgen. Je nach baulichem Zustand der ehemaligen Holbeinschule könnten dort weiterhin Räume für den Unterricht oder die Verwaltung genutzt werden. Die Statik-Probleme in dem Schulgebäude der IGS, der ehemaligen Textorschule, sind bereits seit vielen Jahren bekannt. Es wäre wünschenswert, wenn die Stadt ihr Engagement stärker auf die Lösungen der bestehenden Probleme verlagern und die entsprechenden Maßnahmen zügig umsetzen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 912 Aktenzeichen: 40-1
Südbahnhof: DHL-Partnershop in Räumlichkeiten der ehemaligen McDonalds-Filiale einziehen lassen
Antrag vom 07.01.2024, OF 985/5 Betreff: Südbahnhof: DHL-Partnershop in Räumlichkeiten der ehemaligen McDonalds-Filiale einziehen lassen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, darauf hinzuwirken, dass die ABG/Saalbau GmbH als Nachmieter für die Räumlichkeiten der ehemaligen McDonalds-Filiale als neuen Mieter einen DHL "Shop-Partner" einziehen zu lassen, dessen Sortiment zu den Bedürfnissen am Bahnhof passt. Begründung: Die ehemalige McDonalds-Filiale im Südbahnhof, Diesterwegplatz 51, 60594 Frankfurt am Main, steht seit kurzer Zeit leer. Vermieterin ist die städtische ABG Holding bzw. Saalbau GmbH. Die Stadt Frankfurt kann damit steuern, welche Art Gewerbe den McDonalds ersetzen wird. Diese Chance sollte unbedingt genutzt werden, da die Schließung der Postfiliale am Diesterwegplatz im Jahr 2022 eine große Bedarfslücke hinterlassen hat. a) Seit Schließung der Post-/Postbank Filiale am Diesterwegplatz ist der Bedarf für Postdienstleistungen am Südbahnhof und umliegend nicht mehr gedeckt. Die Schließung der Postfiliale im Jahr 2022 hatte daher zu viel Protest geführt (siehe OF 499/5/2022). Für viele Menschen im Süden von Frankfurt sind die Ausweich-Filialen zum Teil zu weit entfernt, um sie zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu erreichen. Darüber hinaus sind die weiteren Filialen überlastet. Der Südbahnhof ist mit viel Pendelnden/Laufkundschaft der ideale Standort für einen DHL Stützpunkt. b) Das Franchise System von DHL bedeutet, dass ein Ladengeschäft zusätzlich die Funktion als DHL Shop wahrnimmt. Es wäre also möglich, an einem Unternehmer zu vermieten, der z. B. Snacks, Backwaren, Getränke, weitere Waren des Alltagsbedarfs - und dazu Postdienstleistungen anbietet. Dies wäre der ideale Mix, der am Südbahnhof benötigt wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 26.01.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 985/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 985/5 wurde zurückgezogen.
Kontrolle der Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung im nördlichen Teil der Brückenstraße zwischen Diesterwegplatz und Textorstraße
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4729 entstanden aus Vorlage: OF 952/5 vom 23.10.2023 Betreff: Kontrolle der Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung im nördlichen Teil der Brückenstraße zwischen Diesterwegplatz und Textorstraße Der Magistrat wird gebeten, die Geschwindigkeitskontrollen im nördlichen Teil der Brückenstraße zwischen Diesterwegplatz und Textorstraße zu intensivieren. Begründung: Im genannten Bereich wird die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h von Autofahrern - teilweise deutlich - überschritten. In letzter Zeit sind wiederkehrend "Raser" auf dem o. g. Straßenabschnitt mit Abfahrt auf die Textorstraße in Richtung Darmstädter Landstraße festzustellen. Hierbei wird immer wieder stark auf deutlich über 50 km/h beschleunigt, was ebenfalls von lauten Motorengeräuschen begleitet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 544 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1
Sauberkeit im Bereich der beiden Brückenüberführungen in der Oppenheimer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4733 entstanden aus Vorlage: OF 958/5 vom 01.11.2023 Betreff: Sauberkeit im Bereich der beiden Brückenüberführungen in der Oppenheimer Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, in dem Bereich unter den beiden Eisenbahnbrücken in der Oppenheimer Landstraße regelmäßig Straßenreinigungen und Kontrollen hinsichtlich der dort abgestellten, offensichtlich herrenlosen Kraftfahrzeuge durchzuführen. Begründung: Der obige Bereich befindet sich in einem bedauernswerten, stark verwahrlosten und verschmutzten Zustand. Dort befinden sich Müllansammlungen wie Pizza-Kartons und alte Zeitungen sowie zerstörte Glasflaschen. An den Brückenpfeilern befindet sich Unkrautwuchs. Es sind dort ebenfalls jede Menge Altlaubansammlungen, die zu einer Sturzgefahr für Fußgänger führen. Weiterhin ist festzustellen, dass der Platz unter den Brücken zum Abstellplatz für herrenlose Kraftfahrzeuge genutzt wird. Ein solcher Zustand ist für die Passanten nicht hinnehmbar und beeinträchtigt dort auch das Aufenthaltsgefühl. Rückfragen bei der FES und der Deutschen Bahn Service AG haben leider nicht zum Erfolg geführt. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 691 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-2
Glascontainer und Kleidercontainer an der Kreuzung Schwanthalerstraße/Diesterwegstraße versetzen
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4734 entstanden aus Vorlage: OF 959/5 vom 19.10.2023 Betreff: Glascontainer und Kleidercontainer an der Kreuzung Schwanthalerstraße/Diesterwegstraße versetzen Der Magistrat wird gebeten, zwei der Altglascontainer an der Kreuzung Schwanthalerstraße/Diesterwegstraße an die Ecke Laubestraße/Schwanthalerstraße zu versetzen. Die zwei verbleibenden Altglascontainer sollen - falls sich kein weiterer Abstellort findet - so nach hinten positioniert werden, dass die Sicht auf den dortigen Fußgängerüberweg gewahrt bleibt. Der gegenüberliegende Kleidercontainer soll ebenfalls weiter hinten platziert werden (ca. einen Meter), um ebenfalls die Sicht auf den Fußgängerüberweg zu ermöglichen. Begründung: In dem oben genannten Bereich befinden sich vier Altglascontainer zentriert an einem Ort direkt vor dem Eingang eines Kinderhortes. Auch aufgrund der großen Anzahl an Altglascontainern sind die Anwohnerinnen und Anwohner dem ständigen Lärm durch das Einwerfen von Flaschen ausgesetzt. Dies geschieht regelmäßig auch außerhalb der geltenden Einwurfzeiten. Da die Errichtung eines Unterflurcontainers derzeit aus finanziellen Gründen nicht darstellbar ist, wird gebeten, zwei Container an die Ecke Laubestraße/Schwanthalerstraße und die Übrigen am bisherigen Standort weiter nach hinten zu versetzen, um die Sicht auf den Fußgängerüberweg sicherzustellen. Gleiches gilt für den genannten Kleidercontainer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 318 Aktenzeichen: 79-4
Ortstermin in der Hedderichstraße zur Parkraumsituation
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4737 entstanden aus Vorlage: OF 962/5 vom 03.11.2023 Betreff: Ortstermin in der Hedderichstraße zur Parkraumsituation Die Parkraumsituation in der Hedderichstraße im Bereich der Hausnummern 94 bis 116 befindet sich in einem über die Jahrzehnte gewachsenen Zustand mit teils widersprüchlicher Beschilderung und stark verwitterten, nicht mehr aktuellen Straßenmarkierungen (siehe Fotos). Dies führt bei Autofahrern regelmäßig zu Unklarheiten darüber, wo in diesem Bereich regelkonform geparkt werden darf und wo nicht. Zudem besteht vonseiten der Anwohner der Wunsch nach einer Optimierung des dort öffentlich verfügbaren Parkraums. Der Magistrat wird daher gebeten, schnellstmöglich einen Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen Ämter und den Vertreterinnen und Vertretern des Ortsbeirats durchzuführen, um die Situation vor Ort zu überprüfen und anschließend neu zu beordnen. Fotos 1 - 4 (c) Oliver Kimpel: Parkraumsituation Hedderichstraße im Bereich der Hausnummern 94 - 116 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 308 Aktenzeichen: 32-1
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