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Meine Nachbarschaft: Textorstraße

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Antrag: Sicherheit für Fahrradfahrer in der Tiroler Straße/Ecke Oppenheimer Landstraße

05.05.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Antrag vom 22.08.2025, OF 1486/5 Betreff: Antrag: Sicherheit für Fahrradfahrer in der Tiroler Straße/Ecke Oppenheimer Landstraße Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, die Tiroler Straße sicherer zu gestalten. Dies ist dringlich, in Hinblick auf die Auslagerung des Gymnasiums Süd in den Tiroler Park und die zahlreichen Schüler, die den Schulweg per Fahrrad zurücklegen. Insbesondere der Bereich zwischen dem Eingang zum Tiroler Park und der Einmündung zur Oppenheimer Landstraße ist zur Zeit für Fahrradfahrer gefährlich. Begründung: Begründung Das Gymnasium Süd zieht für einige Jahre in die Containerlösung im Tiroler Park um. Die Tiroler Straße ist im östlichen Teil sehr eng und es kommt immer wieder zu Situationen, in denen Fahrradfahrer im Bereich des Eingangs zum Tiroler Park durch entgegenkommende Autos abgedrängt und gefährdet werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 1486/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme)

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Umwidmung des Parkstreifens vor Textorstraße 89 zur Nutzung für Außengastronomie

29.04.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Antrag vom 23.07.2025, OF 1481/5 Betreff: Umwidmung des Parkstreifens vor Textorstraße 89 zur Nutzung für Außengastronomie Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den derzeit geduldeten Parkstreifen vor dem Restaurant Shimaya (Textorstraße 89) offiziell in reguläre Parkstände umzuwidmen. Ziel ist es, die rechtliche Voraussetzung zu schaffen, damit die Fläche gemäß § 16 Abs. 1 HStrG i. V. m. der städtischen Sondernutzungssatzung für Außengastronomie genutzt werden kann. Begründung: Die Fläche wird regelmäßig von Fahrzeugen genutzt, ist jedoch nicht offiziell als Parkraum gewidmet. Eine Sondernutzung für Außengastronomie wird daher formal abgelehnt - ungeachtet der Tatsache, dass vergleichbare Nutzungen in unmittelbarer Nähe (z. B. Textorstraße 81) geduldet werden. Laut § 12 Abs. 4 StVO ist das Parken auf Gehwegen nur erlaubt, wenn es durch Verkehrszeichen zugelassen ist. Die derzeitige Duldung schafft einen rechtlichen Graubereich, der wirtschaftliche Nachteile für ansässige Betriebe mit sich bringt. Eine Umwidmung würde eine klare Grundlage schaffen, auf deren Basis eine Sondernutzung beantragt und unter Einhaltung der Sicherheitsanforderungen genehmigt werden kann. Damit wird eine gleichberechtigte Behandlung lokaler Betriebe sichergestellt und die Nutzbarkeit des öffentlichen Raums verbessert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 1481/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 1481/5 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Anpassung der Außengastronomie-Verordnung - Vielfalt und Infrastruktur in den Stadtteilen sichern

25.04.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7027 entstanden aus Vorlage: OF 1426/5 vom 29.03.2025 Betreff: Anpassung der Außengastronomie-Verordnung - Vielfalt und Infrastruktur in den Stadtteilen sichern Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass die neue Verordnung zur Außengastronomie nicht dazu führt, dass die gewachsene Infrastruktur und die Vielfalt an Einzelhandelsangeboten, insbesondere in der Schweizer Straße, eingeschränkt werden. Die Verordnung ist so zu handhaben, dass auch kleinere, nicht gastronomische Gewerbebetriebe wie "Schmidt's Papeterie" oder die "Blumengalerie" auf der Schweizer Straße erhalten bleiben können. Die Außengastronomie-Verordnung muss so angepasst oder flexibel gehandhabt werden, dass eine sinnvolle Koexistenz von Gastronomie und Einzelhandel weiterhin möglich ist. Eine starre Auslegung der Regelung darf nicht dazu führen, dass funktionierende, gewachsene Strukturen zerstört und inhabergeführte Läden aus den Stadtteilen verdrängt werden. Begründung: Seit fast 30 Jahren ist "Schmidt's Papeterie" ein fester Bestandteil der Schweizer Straße - ein beliebtes Fachgeschäft für Papeterie und Wohnaccessoires. Seit 15 Jahren befindet sich das Geschäft im traditionsreichen Gebäude des "Gemalten Hauses" in Sachsenhausen. Im Zuge der neuen Außengastronomie-Verordnung, die seit dem 1. April 2023 gilt, dürfen Außenflächen für die Gastronomie nur noch unmittelbar vor dem eigenen Geschäftsbereich genutzt werden. In der Praxis bedeutet dies, dass die Gaststätte "Zum Gemalten Haus", die zugleich Eigentümerin des Gebäudes ist, ihre Außenbewirtschaftung, statt wie bisher jahrzehntelang von 30 Quadratmetern, nun auf eine Fläche von 11,20 Quadratmetern beschränken muss, da ein Teil der bisherigen Fläche vor der angemieteten Fläche von "Schmidt's Papeterie" liegt. Die Konsequenz: Um die wirtschaftlich wichtige Außengastronomie weiterhin betreiben zu können, sah sich die Betreiberin der Gaststätte "Zum Gemalten Haus" gezwungen, der Papeterie nach 15 Jahren das Mietverhältnis vorsorglich zu kündigen - nicht aus fehlendem Bedarf, sondern allein aus Gründen der Flächenregelung. Im schlimmsten Fall müsste die Ladenfläche leer stehen oder als Lager genutzt werden, damit sie dem Geschäftsbereich der Gaststätte zugerechnet werden kann. Die neue Verordnung zur Außengastronomie schwächt hier die Vielfalt im Stadtteil, den Einzelhandel und die Nahversorgung. Das bedeutet in vielen Fällen eine Monokultur an Gaststätten, wie in Alt-Sachsenhausen. Der Verlust von Vielfalt und Infrastruktur in den Stadtteilen kann nicht das Ergebnis der Verordnung zur Außengastronomie sein. Hier gilt es dringend nachzubessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Verkehrsgefährdende Situationen in der Hedderichstraße durch Verlegung des Straßenbahnendhaltepunkts vermeiden

24.04.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7006 entstanden aus Vorlage: OF 1393/5 vom 23.03.2025 Betreff: Verkehrsgefährdende Situationen in der Hedderichstraße durch Verlegung des Straßenbahnendhaltepunkts vermeiden Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit der Straßenbahnendhaltepunkt in der östlichen Hedderichstraße dauerhaft an die Kreuzung Bruchstraße verlegt werden kann. In diesem Bereich kommt es immer wieder zu verkehrsgefährdenden Situationen für Fußgänger und Radfahrer. Im Zuge von dazu fälligen Bautätigkeiten, könnte im Bereich der Hedderichstraße 43 bis 49 das noch vorhandene Kopfsteinpflaster durch eine Asphaltdecke ersetzt werden. Begründung: Der derzeitige Endhaltepunkt der Straßenbahn ist an der südlichen Seite direkt gegenüber der Ausfahrt des Parkhauses Depot Sachsenhausen (Hedderichstraße 34). Ebenso befinden sich dort diverse Einzelhandelsgeschäfte und Apotheken (Hedderichstraße 47). Auf der nördlichen Straßenseite ist eine Bushaltestelle. Da die Straßenbahn direkt vor der Ausfahrt des Parkhauses hält, verengt sich dieser Bereich auf eine Fahrspur. Regelmäßig kommt es dort zu verkehrsgefährdenden Situationen für alle Verkehrsteilnehmer, hauptsächlich für querende Fußgänger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Einschränkung des Alkoholverkaufs im REWEMarkt in der Textorstraße/Bruchstraße 31

15.04.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Antrag vom 22.08.2025, OF 1487/5 Betreff: Einschränkung des Alkoholverkaufs im REWE-Markt in der Textorstraße/Bruchstraße 31 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, bei der Verlängerung des Pachtvertrages mit dem Supermarktbetreiber für das Gebäude Bruchstraße 31 die Verkaufszeiten für Alkohol einzuschränken auf den Zeitraum 9:00 bis 21:00. Damit soll einem Abgleiten gefährdeter Alkoholkonsumenten in die Sucht vorgebeugt werden. Zudem sollen alkoholbedingte Störungen und Gewalttaten eingedämmt und der soziale Friede in der Nachbarschaft geschützt werden. Eine soziale Stabilität des Viertels ist auch im Interesse der städtischen Vermietungsgesellschaft, die hier zahlreiche Immobilien hält und eine ausgewogene Bewohnerstruktur sucht. Begründung: Nachbarn des Martha-Wertheimer-Platzes berichten von alkoholbedingten Belästigungen und Gewalttaten auf dem Platz. Kinder und ältere Menschen vermeiden den Platz und gehen lieber einen Umweg. Die Nachbarschaft nutzt den Platz kaum noch. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 1487/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme)

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Sicherung des Oppenheimer Platzes

21.03.2025 · Aktualisiert: 26.09.2025

Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6695 entstanden aus Vorlage: OF 1287/5 vom 26.11.2024 Betreff: Sicherung des Oppenheimer Platzes Der Magistrat wird gebeten, am Oppenheimer Platz zusätzlich folgende Sicherheitsmaßnahme vorzusehen: Der Eingang zum Platz auf der Seite Gartenstraße/ Walter-Kolb-Straße wird durch ein selbstschließendes Tor gesichert. Begründung: Der Platz, und insbesondere der direkt anschließende Spielplatz, werden besonders häufig von Familien mit kleinen Kindern genutzt. Aus diesem Grund ist der gesamte Platz eingezäunt und die beiden übrigen Eingänge von der Launitzstraße sowie der Danneckerstraße sind durch kleine (teilweise durch einen Federmechanismus selbstschließende) Tore gesichert. Eine solche Sicherung fehlt indes ohne erkennbaren Grund am Eingang auf der Seite der stark und schnell befahrenen Gartenstraße/Walter-Kolb-Straße (B 43). Wenngleich dieser Eingang vom eigentlichen Spielplatz etwas weiter entfernt liegt als die anderen zwei Eingänge, besteht auch hier die Gefahr, dass Kleinkinder auf die Straße rennen, da auch dieser Teil des Platzes sehr häufig von spielenden Kleinkindern genutzt wird. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1565 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Neugestaltung des Radweges an der nördlichen Seite des Ziegelhüttenweges im Abschnitt zwischen Oppenheimer Landstraße und der Wohnanlage Ziegelhüttenweg 30 bis 32

04.03.2025 · Aktualisiert: 26.09.2025

Antrag vom 04.03.2025, OF 1390/5 Betreff: Neugestaltung des Radweges an der nördlichen Seite des Ziegelhüttenweges im Abschnitt zwischen Oppenheimer Landstraße und der Wohnanlage Ziegelhüttenweg 30 bis 32 Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, zu prüfen und zu berichten, ob die Radwegeführung an der nördlichen Seite des Ziegelhüttenweges im Abschnitt Oppenheimer Landstraße und der Wohnanlage Ziegelhüttenweg 30-32 neugestaltet werden kann. Insbesondere sind folgende Möglichkeiten zu prüfen: - Der zwischen den Autoparkplätzen und dem Bürgersteig befindliche Radweg wird beseitigt und abgetragen und der Straße zugeschlagen - Die Parkplätze für Autos werden auf diesen früheren Fahrradweg verlagert - Durch die Verbreiterung der Straße kann die farbliche Abmarkierung eines Fahrradstreifens unter Einrichtung einer Dooring-Zone erfolgen. Begründung: Die jetzige Situation ist in dem obigen Abschnitt für Radfahrer unbefriedigend und auch teilweise gefährlich. Der jetzt bestehende Fahrradweg befindet sich zwischen parkenden Autos und dem Bürgersteig. Eine solche Fahrradwegführung ist nicht mehr zeitgemäß und mit Gefährdungen, sowohl für Fahrradfahrer, als auch für Fußgänger verbunden. Der Radweg selbst ist in einem unzumutbaren Zustand. Aus diesem Grunde wird dieser Fahrradweg auch nicht benutzt. Daneben hat im Zuge der Gestaltung des Radschnellweges die Stadt an der Einmündung von der Oppenheimer Landstraße eine Radwegeführung über die Straße markiert. Dies führt dazu, dass zum jetzigen Zeitpunkt de facto zwei Radwege bestehen. Dies ist überflüssig und eine Verschwendung von Raum. Durch die Abtragung des jetzigen Radweges und die Verbreiterung der Straße, besteht die Möglichkeit, unter Erhalt der Parkplätze einen mit roter Farbe abgetrennten Fahrradstreifen zu gestalten, der den Radfahrern mehr Sicherheit bringt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 1390/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1390/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1390/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1390/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Sicherung des Oppenheimer Platzes

17.02.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6695 entstanden aus Vorlage: OF 1287/5 vom 26.11.2024 Betreff: Sicherung des Oppenheimer Platzes Der Magistrat wird gebeten, am Oppenheimer Platz zusätzlich folgende Sicherheitsmaßnahme vorzusehen: Der Eingang zum Platz auf der Seite Gartenstraße/ Walter-Kolb-Straße wird durch ein selbstschließendes Tor gesichert. Begründung: Der Platz, und insbesondere der direkt anschließende Spielplatz, werden besonders häufig von Familien mit kleinen Kindern genutzt. Aus diesem Grund ist der gesamte Platz eingezäunt und die beiden übrigen Eingänge von der Launitzstraße sowie der Danneckerstraße sind durch kleine (teilweise durch einen Federmechanismus selbstschließende) Tore gesichert. Eine solche Sicherung fehlt indes ohne erkennbaren Grund am Eingang auf der Seite der stark und schnell befahrenen Gartenstraße/Walter-Kolb-Straße (B 43). Wenngleich dieser Eingang vom eigentlichen Spielplatz etwas weiter entfernt liegt als die anderen zwei Eingänge, besteht auch hier die Gefahr, dass Kleinkinder auf die Straße rennen, da auch dieser Teil des Platzes sehr häufig von spielenden Kleinkindern genutzt wird. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1565 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Neugestaltung des Radweges an der nördlichen Seite des Ziegelhüttenweges im Abschnitt zwischen Oppenheimer Landstraße und der Wohnanlage Ziegelhüttenweg 30 bis 32

02.02.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Antrag vom 04.03.2025, OF 1390/5 Betreff: Neugestaltung des Radweges an der nördlichen Seite des Ziegelhüttenweges im Abschnitt zwischen Oppenheimer Landstraße und der Wohnanlage Ziegelhüttenweg 30 bis 32 Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, zu prüfen und zu berichten, ob die Radwegeführung an der nördlichen Seite des Ziegelhüttenweges im Abschnitt Oppenheimer Landstraße und der Wohnanlage Ziegelhüttenweg 30-32 neugestaltet werden kann. Insbesondere sind folgende Möglichkeiten zu prüfen: - Der zwischen den Autoparkplätzen und dem Bürgersteig befindliche Radweg wird beseitigt und abgetragen und der Straße zugeschlagen - Die Parkplätze für Autos werden auf diesen früheren Fahrradweg verlagert - Durch die Verbreiterung der Straße kann die farbliche Abmarkierung eines Fahrradstreifens unter Einrichtung einer Dooring-Zone erfolgen. Begründung: Die jetzige Situation ist in dem obigen Abschnitt für Radfahrer unbefriedigend und auch teilweise gefährlich. Der jetzt bestehende Fahrradweg befindet sich zwischen parkenden Autos und dem Bürgersteig. Eine solche Fahrradwegführung ist nicht mehr zeitgemäß und mit Gefährdungen, sowohl für Fahrradfahrer, als auch für Fußgänger verbunden. Der Radweg selbst ist in einem unzumutbaren Zustand. Aus diesem Grunde wird dieser Fahrradweg auch nicht benutzt. Daneben hat im Zuge der Gestaltung des Radschnellweges die Stadt an der Einmündung von der Oppenheimer Landstraße eine Radwegeführung über die Straße markiert. Dies führt dazu, dass zum jetzigen Zeitpunkt de facto zwei Radwege bestehen. Dies ist überflüssig und eine Verschwendung von Raum. Durch die Abtragung des jetzigen Radweges und die Verbreiterung der Straße, besteht die Möglichkeit, unter Erhalt der Parkplätze einen mit roter Farbe abgetrennten Fahrradstreifen zu gestalten, der den Radfahrern mehr Sicherheit bringt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 1390/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1390/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1390/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1390/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Martha-Wertheimer-Platz als Stadtgarten mit kleinem Spielplatz aufwerten und entsiegeln

24.01.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6432 entstanden aus Vorlage: OF 1298/5 vom 20.12.2024 Betreff: Martha-Wertheimer-Platz als Stadtgarten mit kleinem Spielplatz aufwerten und entsiegeln Der Magistrat wird gebeten, auf dem Martha-Wertheimer-Platz eine gartenartige Anlage mit Spielgeräten für kleinere Kinder einzurichten. Der Platz ist zu entsiegeln und zu begrünen, als Spielplatz zu deklarieren, einzuzäunen und mit einem abschließbaren Tor zu versehen. Sitzbänke in der Anlage am Schwanthaler Carrée sollen einen Begegnungsraum der Generationen ermöglichen. Begründung: Der Ortsbeirat 5 hat 2022 den Platz an der Textorstraße/Brückenstraße nach Martha Wertheimer benannt, um dafür Sorge zu tragen, dass diese Frau, die Tausenden Kindern das Leben rettete und sich mit Mut und selbstlosem Engagement den entsetzlichen Verbrechen der Nationalsozialisten entgegenstellte, nicht vergessen wird. Zudem wird in dem dichtbebauten Viertel aus Klimaschutzgründen eine begrünte, entsiegelte Gartenanlage mit Schatten spendenden Bäumen dringend benötigt. Die vorhandenen Spielplätze sind in dem kinderreichsten Viertel Frankfurts oft überfüllt. Vor diesem Hintergrund sollte der Platz als gartenartige Anlage begrünt und mit Spielgeräten für kleine Kinder versehen werden. Der Kinderspielplatz sollte inklusive der Sitzbänke eingezäunt und mit einem abschließbaren Tor versehen werden. Durch die Errichtung eines Spielplatzes kann zudem gegen Alkoholkonsum und verstärkt gegen die Verschmutzung des Platzes vorgegangen werden. Auch würde ein entsiegelter und begrünter Stadtgarten zu einem besseren Klima in der dichten Stadtstruktur beitragen und das Viertel aufwerten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Aufgesetztes Parken in Senkrechtaufstellung auf der nördlichen Seite der Textorstraße auch vor dem Gebäude Schweizer Straße 77 einrichten

24.01.2025 · Aktualisiert: 06.10.2025

Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6437 entstanden aus Vorlage: OF 1306/5 vom 03.01.2025 Betreff: Aufgesetztes Parken in Senkrechtaufstellung auf der nördlichen Seite der Textorstraße auch vor dem Gebäude Schweizer Straße 77 einrichten Der Magistrat wird gebeten, auf der nördlichen Seite der Textorstraße auch vor dem Gebäude Schweizer Straße 77 (derzeit Restaurant "Fleischeslust") aufgesetztes Parken in Senkrechtaufstellung (Anwohnerparken) einzurichten. Begründung: Die Not der Anwohner, in Sachsenhausen-Nord - insbesondere in der Nähe der Schweizer Straße - einen Parkplatz zu finden, ist groß. Aufgrund des Mangels an Parkplätzen sind Anwohner regelmäßig gezwungen, erhebliche Entfernungen - teilweise auch mit Kindern - zurückzulegen, um von ihrem Fahrzeug zur Wohnung zu gelangen. Vor diesem Hintergrund ist in der Textorstraße im Umfeld der Schweizer Straße aufgesetztes Parken in Senkrechtaufstellung als Anwohnerparken überwiegend gestattet. Eine solche Möglichkeit fehlt jedoch ohne erkennbaren Grund in unmittelbarer Nähe zur kreuzenden Schweizer Straße vor deren Hausnummer 77 (derzeit Restaurant "Fleischeslust"). Die örtlichen Verhältnisse dort - insbesondere die Gehwegbreite - entsprechen denen der übrigen Textorstraße (Nordseite), in der aufgesetztes Parken erlaubt ist. Aus diesem Grund wird die Fläche bereits jetzt von den verzweifelten Anwohnern (unerlaubt) zum senkrechten Parken genutzt. Erforderlichenfalls sollte die zugelassene Stellfläche durch Streifen markiert werden. Foto: Dr. Peter Wahl Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 785 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Sicherung der Feuerwehrzufahrt Gutzkowstraße 29

29.11.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6181 entstanden aus Vorlage: OF 1272/5 vom 28.07.2024 Betreff: Sicherung der Feuerwehrzufahrt Gutzkowstraße 29 Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Feuerwehrzufahrt in der Gutzkowstraße 29 dauerhaft freizuhalten und die uneingeschränkte Zufahrt für Rettungsfahrzeuge sicherzustellen. Durch die Maßnahmen darf sich die Anzahl der Parkplätze nicht verringern. Begründung: Anwohner der Gutzkowstraße 29 haben mehrfach darauf hingewiesen, dass die dortige Feuerwehrzufahrt wiederholt durch parkende Fahrzeuge blockiert wird. Gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Parken vor Feuerwehrzufahrten ausdrücklich untersagt, da hierdurch im Ernstfall die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge behindert oder verhindert werden kann. Eine solche Blockade stellt nicht nur eine Ordnungswidrigkeit dar, sondern gefährdet im Ernstfall Menschenleben und Sachwerte. Um die Sicherheit aller Bewohnerinnen und Bewohner zu gewährleisten, sollen Maßnahmen zur Einhaltung der Regelungen zur freien Zufahrt umgesetzt werden, z. B. könnte auf der Sperrfläche ein Poller installiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 624 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit auf dem Schulweg zur Willemerschule

29.11.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6190 entstanden aus Vorlage: OF 1263/5 vom 07.11.2024 Betreff: Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit auf dem Schulweg zur Willemerschule Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit des Schulwegs zur Willemerschule an den Kreuzungen Dreieichstraße/Willemerstraße sowie Affentorplatz/Willemerstraße und Darmstädter Landstraße/Textorstraße zu prüfen und umzusetzen: - Installation gut sichtbarer Signale unmittelbar vor den Fußgängerüberwegen, sodass bei Grün für die Fußgänger die Autofahrer bei Rückstau deutlich darauf hingewiesen werden, dass sie halten müssen. - Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, wie z. B. eine entsprechende Beschilderung, zur Reduzierung der Geschwindigkeit des Autoverkehrs an den Kreuzungen , um das Gefahrenpotenzial zu senken. Die Sicherheit der Schulkinder auf ihrem Schulweg ist sicherzustellen. Begründung: Die genannten Kreuzungen sind insbesondere während des morgendlichen Berufsverkehrs überlastet. Aufgrund von Rückstaus kommt es regelmäßig dazu, dass Fahrzeuge bei Rotlicht auf die Kreuzung fahren und somit den Übergang für Schulkinder blockieren oder gefährden. Kinder, die während einer Grünphase der Fußgängerampel die Straße überqueren wollen, geraten in Gefahr, wenn Fahrzeuge unerlaubt weiterfahren oder auf der zweiten freien Spur mit überhöhter Geschwindigkeit am Rückstau vorbeifahren. Auf Nachfragen der Elternschaft antworteten die zuständigen Behörden (Polizei und Ordnungsamt) bislang ausweichend, ohne dass eine Besserung der Situation herbeigeführt wurde. Die derzeitige Verkehrssituation an den Kreuzungen stellt eine akute Gefahr für die Schülerinnen und Schüler der Willemerschule dar. Es handelt sich dabei um junge, verkehrsunerfahrene Grundschulkinder, die besonderen Schutz benötigen. Die Situation wird zusätzlich dadurch erschwert, dass die Kinder aufgrund der auf dem Fußgängerüberweg im Rückstau stehenden Fahrzeuge oft kaum zwischen den Autos zur anderen Straßenseite hindurch kommen. Oft wird der Übergang zudem von Fahrradfahrern mitgenutzt, was das Risiko zusätzlich erhöht. Viele Eltern berichten von regelmäßigem Fehlverhalten von Autofahrern, die während des Rückstaus trotz roter Ampel auf die Kreuzung fahren oder mit erhöhter Geschwindigkeit an dem Übergang vorbeifahren. Dies verursacht eine erhebliche Belastung für die Schulkinder und deren Eltern, die die Straße nur mit einem Gefühl der Unsicherheit überqueren können. Die Umsetzung von Maßnahmen gemäß den Grundsätzen zur Sicherung des Schulwegs in Hessen, wie die Einrichtung von Warnanlagen, baulichen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und gegebenenfalls temporären Maßnahmen, erscheint vor diesem Hintergrund dringend geboten, um die Sicherheit der Schulkinder auf ihrem Weg zur Schule zu gewährleisten. Foto Pia Buxmann Geoportal Schulwegeplan Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 517 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Halteverbot in der Willemerstraße in Sachsenhausen endlich entfernen

29.11.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6191 entstanden aus Vorlage: OF 1265/5 vom 30.10.2024 Betreff: Halteverbot in der Willemerstraße in Sachsenhausen endlich entfernen Vorgang: ST 306/24 Der Magistrat wird gebeten, das im September und Oktober 2023 verfügte temporäre Halteverbot in der Willemerstraße endlich zu entfernen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben dem Ortsbeirat von einem verfügten Halteverbot in der Willemerstraße berichtet. Bei dem betroffenen Parkstreifen handelt es sich um eine der letzten Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, ein Auto ohne Einschränkung abstellen zu können. Eine etwaige Begründung, dass das Parkverbot aufgrund des umgeleiteten Busverkehrs verhängt worden sei, trägt nicht, da es zuvor schon Schwerlastverkehr gegeben hat. Bürgerinnen und Bürger empfinden das Vorgehen als Auto- und Bürgerfeindlichkeit. Der Magistrat hat dem Ortsbeirat 5 in der Stellungnahme ST 306 mitgeteilt, dass im Rahmen der Bauarbeiten in der Darmstädter Landstraße während der Streckensperrung der Straßenbahn in Oberrad im September und Oktober 2023 temporäre Halteverbote in der Willemerstraße eingerichtet wurden, die nach Maßnahmenende unmittelbar wieder zurückgenommen wurden. Letzteres ist leider noch immer nicht geschehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 306 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 516 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einbahnstraßenregelung in der Tiroler Straße

08.11.2024 · Aktualisiert: 18.03.2025

Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6094 entstanden aus Vorlage: OF 1129/5 vom 20.04.2024 Betreff: Einbahnstraßenregelung in der Tiroler Straße Der Magistrat wird gebeten, die Tiroler Straße testweise für drei Monate in eine Einbahnstraße von Ost (Oppenheimer Landstraße) Richtung West (Stresemannallee) von Montag bis Freitag im Zeitraum von 07:00 Uhr bis 09:00 Uhr umzuwandeln. Begründung: Wenn man an einer Seite der Schule "Elterntaxis" verhindert, wie das durch das neu eingeleitete Schulstraßenprojekt des Riedhofwegs sehr gut funktioniert, muss man auch die andere Seite sichern. Sonst werden "Elterntaxis" auf die andere Seite verlagert. Genau dies ist bei der Riedhofschule leider der Fall. Das Schulstraßen-Pilotprojekt im Riedhofweg ist absolut zu begrüßen, aber es wurde dadurch eben nur die Südseite der Riedhofschule bedacht. Leider fahren jedoch einige unbelehrbare Eltern stattdessen jetzt morgens durch die Tiroler Straße an der Nordseite. Diese ist durch die Baustelle am Oppenheimer Kreisel ohnehin schon stärker belastet als sonst. Lückenloses Gehwegparken und halsbrecherisches aneinander Vorbeifahren in den viel zu engen Straßen verschärft die Gefahr für die Grundschulkinder noch erheblich. Wie der Schulelternbeirat der Riedhofschule auch in seiner Petition (https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/2747) erklärt, ist es eigentlich für die Eltern gar nicht erforderlich, in die Tiroler Straße einzufahren. Die Kinder können gerade jetzt mit vorhandener Schulstraße problemlos die letzten 150 Meter zu Fuß gehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 371 Beratung im Ortsbeirat: 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Einrichtung einer BiciBus-Haltestelle am Brückenspielplatz

08.11.2024 · Aktualisiert: 19.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6117 entstanden aus Vorlage: OF 1239/5 vom 15.10.2024 Betreff: Einrichtung einer BiciBus-Haltestelle am Brückenspielplatz Vorgang: E 60/24 Der Magistrat wird gebeten, eine BiciBus-Haltestelle durch eine farbliche Markierung auf der Fläche am Brückenspielplatz/Zugang Gutzkowstraße (siehe Skizze) einzurichten (bspw. durch Aufbringen des BiciBus-Logos). Ferner wäre es wünschenswert, wenn eine Fahrradservicestation dort aufgestellt wird. Auch sollen die sich in dem Bereich befindlichen Glascontainer auf die Verkehrsinsel an der Kreuzung Laubestraße/Schifferstraße umplatziert werden. Begründung: Durch die farbige Markierung einer BiciBus-Haltestelle (inkl. Fahrradservicestation) wird eine visuelle Erfahrung geschaffen, welche insbesondere aus Kinderperspektive gut wahrnehmbar ist. Dieser Ort wirkt langfristig identitätsstiftend für alle Kinder in Sachsenhausen und trägt darüber hinaus zur Verkehrsberuhigung der "Durchgangsstraße" für den Radverkehr (eilige Radfahrer und Lieferdienste) bei. Zur Errichtung können Mittel aus dem Etatantrag E 60 für die Umsetzung von Tactical-Urbanism-Elementen (Produktgruppe 16.03) verwendet werden. Durch eine Reparatur-Fahrradstation wird ermöglicht, den Raum auch außerhalb der BiciBus-Fahrzeiten thematisch altersübergreifend zu bespielen. Die autarke und mobile Teilhabe von Kindern auf Rädern im öffentlichen Raum bekommt mit der Bodenmarkierung als Bicibus-Haltestelle einen einzigartigen Aktionsraum im Viertel. Der Brückenspielplatz wird schulbezirksübergreifend bespielt und ist zugleich BiciBus-Startpunkt zu zwei Grundschulen und mehreren weiterführenden Schulen in Sachsenhausen Nord. Der BiciBus möchte mit einer Haltestelle die Initiative starten, die Gestaltung des Brückenspielplatzes durch Tactical Urbanism anzustoßen und gemeinsam mit weiteren Akteuren vor Ort auszuweiten. Diese soll auch in partizipativen Projekten/Aktionstagen mit Kindern vor Ort definiert bzw. umgesetzt werden. Die BiciBus-Haltestelle soll das Gemeinschaftsgefühl stärken und über Schulgrenzen hinaus einen visuell gut sichtbaren und vor allem sicheren Ort der autarken Mobilität für Kinder auf Rädern schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 60 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 111 Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1731 Beratung im Ortsbeirat: 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Schulweg zur Willemerschule während des Umbaus der Haltestelle „Lokalbahnhof“ sichern

08.11.2024 · Aktualisiert: 19.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6109 entstanden aus Vorlage: OF 1226/5 vom 20.10.2024 Betreff: Schulweg zur Willemerschule während des Umbaus der Haltestelle "Lokalbahnhof" sichern Der Magistrat wird gebeten, auch während des Umbaus an der Haltestelle Lokalbahnhof weiterhin auf eine sichere Schulwegführung bei der Querung der Darmstädter Landstraße und Dreieichstraße zu achten. Die jetzige provisorische Schulwegführung muss für die Grundschulkinder zusätzlich abgesichert und für Autofahrer besser erkennbar markiert werden. Begründung: Der Umbau der Haltestelle "Lokalbahnhof" berührt die offiziellen Schulwege zur Willemerschule. Die Fußwegquerungen an den Ampeln über die Darmstädter Landstraße sind für Autofahrer schlecht erkennbar und für die Grundschüler gefährlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 379 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Untersuchung zu den Auswirkungen der Mainkaisperrung

08.11.2024 · Aktualisiert: 19.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6100 entstanden aus Vorlage: OF 1217/5 vom 10.10.2024 Betreff: Untersuchung zu den Auswirkungen der Mainkaisperrung Vorgang: B 314/24 Der Bericht des Magistrats vom 12.08.2024, B 314, zur verkehrlichen Untersuchung der Mainkaisperrung (MKS) wird wegen erheblicher Mängel zurückgewiesen. Die vorliegende Untersuchung ist unvollständig und kann keine Entscheidungsgrundlage für die dauerhafte Sperrung des Mainkais sein. Der Ortsbeirat lehnt die Sperrung des Mainkais weiterhin ab und fordert daher den Magistrat auf: - die vorliegende Untersuchung zu den verkehrlichen Auswirkungen im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Lebensrealität der Bewohner in Sachsenhausen zu ergänzen und nachzubessern. Dazu gehören u. a. das Unfallgeschehen, die Lärm- und Schadstoffbelastungen sowie eine Zählung des Verkehrs in den Spitzenstunden an stark von Fußgängern frequentierten Streckenzügen und Knoten, - von einer Umwidmung des Mainkais abzusehen und durch eine verbesserte Untersuchung überzeugend darzulegen, dass es keine negativen Auswirkungen auf Sachsenhausen geben wird und der Schwerlastverkehr nicht durch dichtbesiedeltes Stadtgebiet und über Schulwege geleitet wird, - den erhöhten CO2-Fußabdruck, welcher im Rahmen einer Sperrung des Mainkais durch längere Umfahrungswege und zu erwartende zusätzliche Staus entstehen würde, zu ermitteln. Jegliche Maßnahmen, die die Schadstoffbelastung in Frankfurt erhöhen, sind zu vermeiden. - die Dringlichkeit der Mainkaisperrung darzulegen. Bereits jetzt besteht der Mainkai nicht nur aus einer Straße mit breiten Fuß- und Radwegen, sondern auch aus Grünflächen und einer attraktiven Promenade direkt am Fluss. Das Nizza, eine große Parkanlage, die Fortsetzung der Wallanlagen am nördlichen Mainufer, ist nur wenige Meter entfernt. Begründung: Die Bewertung des Magistrats in der B 314, dass "aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht ... unverändert keine grundsätzlichen Bedenken gegen den perspektivischen Entfall des Netzbestandteils Mainkai (bestehen)" ist nicht nachvollziehbar, weil die Auswirkungen für die Sachsenhäuser Bevölkerung nicht geprüft worden sind. Dabei befinden sich auf der südlichen Seite direkt gegenüber dem Mainkai ein dicht besiedeltes Wohngebiet mit neun Schulen, ein Krankenhaus, zwei Alten- und Pflegeheime, zahlreiche Kitas, Krippen und Horte sowie das Museumsufer ("Kultur für alle"). Fast alle Straßen sind hier als Schulwege klassifiziert. Der Ergebnisbericht zur temporären Umnutzung des Mainkais 2023 macht deutlich, dass sich die Verantwortlichen der Stadt mehr für Events, Tanz- und sonstige Veranstaltung zu interessieren scheinen als für die Auswirkungen einer dauerhaften Sperrung des Kfz-Verkehrs auf die Wohnbevölkerung in Frankfurt. Unter Punkt "4. Bewertung und weiteres Vorgehen" nimmt die Bewertung der Freizeitveranstaltungen nahezu doppelt so viel Raum ein wie die der verkehrlichen Auswirkungen der Straßensperrung. Die Analysen dazu beziehen sich dabei ausschließlich auf den Blickwinkel der Autofahrer und ihrer Reisezeiten. Die Auswirkungen auf die Lebensrealität der Menschen vor Ort werden jedoch nicht untersucht. Die Betrachtung der verkehrlichen Auswirkungen ist verengt auf die Reisezeit der Fahrzeuge auf den genannten Streckenzügen. Zu den verkehrlichen Auswirkungen zählt hingegen auch in welchem Umfang sich die Verkehrsqualität für die übrigen Verkehrsteilnehmer verändert hat. Verschlechterungen können an einmündenden Anwohnerstraßen durch erhöhte Wartezeiten für nicht bevorrechtigte Verkehrsteilnehmer entstehen, Behinderungen z. B. für Straßenbahnen auf der Schweizer Straße/Gartenstraße und erschwerte Bedingungen für den Wirtschafts- und Entsorgungsverkehr im gesamten Sachsenhäuser Einzugsgebiet. Ausgerechnet für die Strecke Schweizer Straße in Richtung Süden fehlen geeignete Daten. Zu Spitzenzeiten staut sich der Verkehr hier teilweise vom Main bis zur Mörfelder Landstraße. Auch ist auf den Grafiken im Ergebnisbericht nicht ersichtlich, wo genau die Messungen durchgeführt worden sind. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Stadt in der B 314 die Mainkaisperrung für unbedenklich erklärt, ohne die Auswirkungen auf eine der meist belasteten Strecken im benachbarten Viertel überhaupt evaluiert zu haben. Unter den verkehrlichen Aspekten fehlt auch eine Betrachtung nach Spitzenstunden. Dies ist deshalb wichtig, weil sich in Sachsenhausen zahlreiche Schulen befinden, für die die Erreichbarkeit und Sicherheit zwischen 07:00 Uhr und 09:00 Uhr (Morgenspitze) eine hohe Bedeutung hat. Gerade dann ist der meiste Verkehr! Überschlägig beläuft sich das Aufkommen in der Spitzenstunde auf 10 % des Verkehrs an einem durchschnittlichen Werktag. Für die Schweizer Straße, Fahrtrichtung Nord, würde dies bedeuten, dass während der zweistündigen Morgenspitze der Kfz-Verkehr um ca. 125 Kfz/Std. in diesem Zeitabschnitt zunehmen würde. Zeitgleich mit dem Unterrichtsbeginn in den umliegenden Schulen und dem hohen Fuß- und Radverkehrsaufkommen der Menschen auf dem Weg zur Arbeit ist das zweifelsfrei eine erhebliche zusätzliche Belastung. Kein Wunder, dass sich die Beschwerden im Viertel häufen. Es unterbleibt auch eine Analyse zur verfügbaren Restkapazität der betrachteten Straßen, auch im Hinblick auf die zu erwartende Verkehrsentwicklung der kommenden Jahre in Sachsenhausen (Umgestaltung Schweizer Straße/Platz). Gerade bei einer dauerhaften Sperrung des Mainkais sind die absehbaren Änderungen im angrenzenden Straßennetz in die Betrachtung einzubeziehen! Hauptkriterium ist, dass die Untersuchung es unterlässt, die nicht verkehrlichen Auswirkungen überhaupt zu analysieren. Hierzu zählen die erhöhten Behinderungen für den nicht-motorisierten Verkehr (sog. Trennwirkungen beim Überqueren von Straßen), das Unfallgeschehen und alle umweltbezogenen Aspekte wie Lärm, Schadstoffemissionen und Veränderungen der Umfeld- und Aufenthaltsqualität und schließlich der Energieverbrauch/Klima (Umwegverkehre). Diese Aspekte stehen für die Bewohnerschaft, Schüler, Einzelhandelskunden und die Beschäftigten im Vordergrund. Verschlechterungen bei diesen Aspekten bedeuten Verschlechterungen der Lebensqualität. Im Koalitionsvertrag heißt es zur Mainkaisperrung: "Die Stadtteile - vor allem Sachsenhausen - sollen durch den autofreien Mainkai nicht zusätzlich belastet werden." Sachsenhausen Nord ist ein Viertel der Nahmobilität. Der öffentliche Raum ist voller Menschen - auch ohne Veranstaltungen. Durch die Sperrung des Mainkais entstehen insbesondere zu Spitzenzeiten erhebliche zusätzliche Belastungen. Erhöhte Schadstoffwerte durch die Mainkaisperrung in dem dichtbesiedelten, kinderreichsten Stadtteil Frankfurts widersprechen dem Koalitionsvertrag und sind nicht akzeptabel. Die Römer-Koalition hat sich mit dem Koalitionsvertrag ehrgeizige Klimaziele gesetzt und zahlreiche Maßnahmen zur Emissionsminderung beschlossen. Dazu hat die Stadt Frankfurt gemäß Beschlussausfertigung aus der 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2022, § 1650, beschlossen: "Der Erfolg der kommunalen Klimaschutzanstrengung misst sich einzig und allein an der Reduzierung von Treibhausgas (THG)-Emissionen." Weiterhin heißt es: "Der Magistrat wird aufgefordert, den Klimaschutz in den Mittelpunkt zu rücken und das zur Zielerreichung Notwendige zu veranlassen." Das bedeutet auch, dass Maßnahmen, die zu einer Erhöhung der Emissionen führen, zu vermeiden sind. Dies ist aber durch die Schließung des Mainkais zu erwarten. Die Umleitungsrouten durch den gesperrten Mainkai erhöhen die gefahrenen Streckenlängen der Kfz um ein Vielfaches. "Traffic vaporisation" ist in einer Stadt mit täglich 500.000 Ein- und Auspendlern ohne angemessenes und funktionierendes ÖPNV-Angebot nicht zu erwarten. Insgesamt erschließt sich die Dringlichkeit einer dauerhaften Mainkaisperrung, welche von Seite des Mobilitätsdezernates forciert wird, nicht: Der Mainkai besteht bereits jetzt aus gut ausgebauten breiten Geh- und Radwegen, großzügigen Grünflächen, einem Spielplatz mit altem Baumbestand und der beliebten Promenade direkt am Main. Dort am Fluss ist der Aufenthalt für die Besucher wesentlich attraktiver als im Bereich der jetzigen Straße, überwiegend vor Gebäuden mit Privatwohnungen. Auf der anderen Seite sind und werden in den nächsten Jahren in Sachsenhausen wichtige Verkehrsachsen durch Baustellen blockiert oder nur eingeschränkt nutzbar sein. Die Grenze der Belastbarkeit ist längst erreicht. Im Koalitionsvertrag heißt es: "Der Mainkai wird im Rahmen eines Gesamtkonzepts zum motorisierten Individualverkehr in dieser Wahlperiode wieder autofrei ...". Bislang wird nicht hinreichend dargelegt, mit welchen Maßnahmen der motorisierte Individualverkehr tatsächlich reduziert und eine neuerliche Belastung der südlichen Stadtteile verhindert werden soll. Ein Gesamtkonzept hat die Stadt noch immer nicht vorgelegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.08.2024, B 314 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Installation einer Ampel auf der Darmstädter Landstraße hinter der Eisenbahnbrücke (Mühlbruchstraße/Hedderichstraße)

08.11.2024 · Aktualisiert: 19.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6096 entstanden aus Vorlage: OF 1190/5 vom 21.08.2024 Betreff: Installation einer Ampel auf der Darmstädter Landstraße hinter der Eisenbahnbrücke (Mühlbruchstraße/Hedderichstraße) Vorgang: V 60/21 OBR 5, ST 1909/21 Der Magistrat wird gebeten, die in der ST 1909 in Aussicht gestellte Ampel an der Darmstädter Landstraße hinter der Eisenbahnbrücke (Mühlbruchstraße/Hedderichtstraße) umzusetzen und alle notwendigen Schritte zur Einrichtung einer ortsfesten Ampel einzuleiten. Die Maßnahme ist erst nach Abschluss der Baumaßnahmen im Bereich Lokalbahnhof/Textorstraße und Offenbacher Landstraße/Mörfelder Landstraße umzusetzen. Begründung: Während der Bauarbeiten auf der Darmstädter Landstraße gab es an dieser Stelle eine Möglichkeit, die Straße sicher zu überqueren. Diese Querungsmöglichkeit ist seit dem Abschluss der Bauarbeiten nicht mehr vorhanden, was zu erheblichen Unannehmlichkeiten für Fußgänger führt. Auch Nutzer der S-Bahn-Station "Lokalbahnhof" müssen nun weite Umwege in Kauf nehmen, um die Darmstädter Landstraße zu überqueren, da die bestehenden Querungsmöglichkeiten weit von der S-Bahn-Station entfernt liegen. In der Stellungnahme des Magistrats hat der Magistrat festgestellt, dass signaltechnisch keine Bedenken gegen den Ausbau der mobilen Fußgängerquerung zur ortsfesten Ampel bestehen, jedoch wurde bislang noch kein konkreter Zeitrahmen für die Realisierung genannt. Dies sollte nun zeitnah geschehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.06.2021, V 60 Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1909 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 367 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkplatz Darmstädter Landstraße/Ecke Bischofsweg zumindest teilweise öffnen

08.11.2024 · Aktualisiert: 23.07.2025

Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6103 entstanden aus Vorlage: OF 1220/5 vom 05.10.2024 Betreff: Parkplatz Darmstädter Landstraße/Ecke Bischofsweg zumindest teilweise öffnen Der Magistrat wird gebeten, den Parkplatz an der Ecke Darmstädter Landstraße/ Bischofsweg zumindest teilweise zu öffnen und den dort eingerichteten Tierkadaver-Sammelplatz auf ein Mindestmaß zu beschränken. Begründung: Der Magistrat hat kürzlich mitgeteilt, dass der auf dem Parkplatz Ecke Darmstädter Landstraße/Bischofsweg eingerichtete Tierkadaver-Sammelplatz noch für mindestens zwei Jahre in Betrieb bleiben soll. Dabei wurde bisher kein einziges Tier dort hingebracht. Die derzeit gesperrte Parkfläche wurde von viele Menschen genutzt, um zu einem Waldspaziergang aufzubrechen. Zudem wurde der Parkplatz von den an den Parkplatz angrenzenden Kleingärtner:innen genutzt. In der Vorweihnachtszeit wurden auf dem Platz bisher Weihnachtsbäume und im Frühjahr Spargel verkauft. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat zu prüfen, ob der Parkplatz zumindest teilweise wieder freigegeben werden kann, damit die oben genannten Nutzungen weiterhin, wenn auch eingeschränkt, möglich sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 112 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1195

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Grunderneuerung der Gartenstraße zwischen Otto-Hahn-Platz und Schweizer Straße

09.10.2024 · Aktualisiert: 06.12.2024

Antrag vom 09.10.2024, OF 1264/5 Betreff: Grunderneuerung der Gartenstraße zwischen Otto-Hahn-Platz und Schweizer Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, wann die geplante Grunderneuerung/Umgestaltung der Gartenstraße zwischen Otto-Hahn-Platz und Schweizer Straße umgesetzt wird. Begründung: Die Umgestaltung der Gartenstraße zwischen Schweizer Straße und Otto Hahn Platz ist dringend erforderlich: Die Fußwege sind schmal und oft zugeparkt. Dabei ist dieser Straßenabschnitt ein Schulweg und bietet einen direkten Zugang zu einer Schule, einem Kinderhort, einer Krippe und einer Kindertagesstätte. Es gibt eine Kirche, eine Gedenkstätte, Gastronomie und kleine Läden. Die Straße ist in einem beklagenswerten Zustand: Straßenschäden, fehlende Radwege, eine Steinwüste ohne jegliches Grün. Hier ist der Aufenthalt vor allem im Sommer besonders für Fußgänger kaum erträglich, Radfahren ist lebensgefährlich. Dem Ortsbeirat wurde das Konzept zur Umgestaltung der Gartenstraße vorgestellt. Bislang gibt es keine konkreten Informationen zu der zeitlichen Planung. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1062 2024 Die Vorlage OF 1264/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU SPD FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Messung von Luftschadstoffen im Stadtteil Sachsenhausen aufgrund gestiegener Verkehrsbelastung

13.09.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5944 entstanden aus Vorlage: OF 1204/5 vom 24.08.2024 Betreff: Messung von Luftschadstoffen im Stadtteil Sachsenhausen aufgrund gestiegener Verkehrsbelastung Vorgang: OM 5471/24 OBR 5, ST 1391/24 Der Magistrat wird gebeten, Folgendes darzulegen: 1. Wie können die Messungen an mittlerweile verkehrsberuhigten Straßen, die in der ST 1391 genannten Modellrechnung, auf Straßen übertragen werden, in die der Verkehr seither verdrängt wird? Inwiefern sind Werte von verkehrsberuhigten Straßen mit den Werten von Straßenbereichen vergleichbar, in die der Verkehr umgeleitet wird? 2. Aus welchem Grund haben im Frankfurter Süden bislang keine Schadstoffmessungen im Sinne des Luftreinhalteplans stattgefunden? 3. Aus welchem Grund am autofreien Römerberg und am verkehrsberuhigten Mainkai Schadstoffe gemessen werden - nicht aber an zunehmend hoch belasteten Straßen auf der gegenüberliegenden Mainseite: am Schaumainkai, der Schweizer Straße, der Gartenstraße oder der Mörfelder Landstraße? Als Auftraggeber hat die Stadt Frankfurt durchaus Einfluss auf die Standorte von Schadstoffmessungen durch das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie. Begründung: Im Rahmen der Maßnahmen zur Luftreinhaltung in Frankfurt wurden in verschiedenen Stadtteilen, insbesondere im nördlichen Bereich, Luftschadstoffmessungen durchgeführt. Diese Messungen führten u. a. zur Einführung von Tempolimits und zum Rückbau von Straßen, was zu einer deutlichen Verbesserung der Luftqualität in diesen Bereichen beigetragen hat. Die Verkehrsberuhigung im nördlichen Teil Frankfurts hat dazu geführt, dass der Autoverkehr in andere Stadtteile, insbesondere nach Sachsenhausen, verdrängt wurde. Trotz der gestiegenen Verkehrsbelastung in Sachsenhausen wurden hier jedoch bislang keine entsprechenden Messungen der Luftschadstoffe durchgeführt. Den Antrag des Ortsbeirats zu Schadstoffmessungen durch Autoverkehr an besonders belasteten Standorten in Sachsenhausen, OM 5471, hat die Stadt mit der ST 1391 abgelehnt. In der ST 1391 heißt es: "...Im Zuge dieser Modellierung wurden NO2-Belastungsschwerpunkte in Höchst, im Riederwald, sowie an verschiedenen Stellen in der Innenstadt ermittelt - nicht jedoch im Frankfurter Süden bzw. in Sachsenhausen. Die Modellierungen ergaben damals in den Bereichen Schweizer Straße, Gartenstraße und am Schaumainkai NO2-Belastungen unterhalb des Grenzwertes in Höhe von 40 μg/m3 im Jahresmittel. Seit der Modellierung ist die Belastung durch Stickstoffdioxid so deutlich zurückgegangen, dass bis heute weder Fahrverbote notwendig geworden sind, noch der Bedarf einer dichten Überwachung besteht. Selbst an den hochbelasteten Stellen werden sämtliche Grenzwerte inzwischen stadtweit deutlich und sicher eingehalten. So hat sich die NO2-Belastung beispielsweise an der Friedberger Landstraße seit 2016 (52 μg/m3) bis heute halbiert (2023: 25,8 μg/m3)." Diese Argumentation ist aus Sicht des Ortsbeirats nicht nachvollziehbar: Es ist schön, dass sich an der inzwischen verkehrsberuhigten, zweispurigen Friedberger Landstraße die Schadstoffbelastung halbiert hat. Dies aber nun auf Straßen im Süden zu übertragen, die weder zurückgebaut und verkehrsberuhigt wurden, sondern - im Gegenteil - einer zunehmenden Verkehrsbelastung ausgesetzt sind, ist zumindest klärungsbedürftig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5471 Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1391 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 33 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 79-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grünphase am Wendelsplatz für den Fahrzeugverkehr in westöstlicher Richtung verlängern

13.09.2024 · Aktualisiert: 21.03.2025

Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5939 entstanden aus Vorlage: OF 1199/5 vom 28.08.2024 Betreff: Grünphase am Wendelsplatz für den Fahrzeugverkehr in westöstlicher Richtung verlängern Der Magistrat wird gebeten, am Wendelsplatz die Ampelphase für den Fahrzeugverkehr - aus Richtung Flughafen kommend und in Richtung Offenbach fahrend - signifikant zu verlängern, um Staus in der Mörfelder Landstraße Richtung Offenbacher Landstraße zu minimieren. Begründung: Da in der Offenbacher Landstraße in entgegengesetzter Richtung Rohrleitungsarbeiten durchgeführt werden, verengt sich die Fahrbahn derzeit am Wendelsplatz von zwei auf einen Fahrstreifen. Aktuell passieren maximal sechs bis sieben Fahrzeuge eine Grünphase. Die Folge ist ein Stau, der sich im abendlichen Berufsverkehr vom Wendelsplatz bis zur Querung Schweizer Straße zieht. Eine längere Grünphase könnte hier Abhilfe schaffen und Staus sowie damit einhergehende Emissionen reduzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 146 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampelschaltung an der Kreuzung Dreieichstraße/Willemerstraße verbessern

13.09.2024 · Aktualisiert: 21.03.2025

Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5938 entstanden aus Vorlage: OF 1194/5 vom 21.08.2024 Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung Dreieichstraße/Willemerstraße verbessern Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Lichtzeichenanlagen an der Kreuzung Dreieichstraße/ Willemerstraße derart geschaltet werden, dass die Fußgängerampeln über die Dreieichstraße und die Straßenbahngleise gleichzeitig geschaltet werden. Begründung: Die genannten Fußgängerampeln sind Teil des direkten Schulwegs zur Willemerschule, zum Kinderhort IB, zur Deutschherrnschule, zum Kinderzentrum in der Willemerstraße und zur Siemensstraße. Das unkoordinierte Schalten der beiden Ampeln über die Dreieichstraße und die Straßenbahngleise führt täglich zu gefährlichen Situationen: Mehr als 400 Schülerinnen und Schüler müssen täglich, besonders zu Stoßzeiten, auf einer viel zu schmalen Mittelinsel warten - oft mit Fahrrädern, die nicht vollständig darauf passen - bis die nächste Grünphase eintritt, während vor ihnen der Berufs-, Liefer- und Pendlerverkehr und hinter ihnen die Straßenbahnen, aus beiden Richtungen, dicht an ihnen vorbeifahren. Abhilfe durch eine koordinierte Ampelschaltung ist dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 147 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anbringen eines Mülleimers an der Kreuzung Schwanthaler Straße/Stegstraße

13.09.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5937 entstanden aus Vorlage: OF 1186/5 vom 25.08.2024 Betreff: Anbringen eines Mülleimers an der Kreuzung Schwanthaler Straße/Stegstraße Der Magistrat wird gebeten, im südwestlichen Bereich der Kreuzung Schwanthaler Straße/Stegstraße einen Mülleimer anbringen zu lassen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner haben angeregt, im südwestlichen Bereich der Kreuzung Schwanthaler Straße/Stegstraße einen Mülleimer anzubringen. Der Ortsbeirat greift diese Anregung gerne auf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2180 Aktenzeichen: 79-4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Räume für die Vereine Sachsenhausens

13.09.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5935 entstanden aus Vorlage: OF 1183/5 vom 26.08.2024 Betreff: Räume für die Vereine Sachsenhausens Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit den Vereinen und ehrenamtlichen Institutionen in Sachsenhausen zusätzliche kostengünstige Tagungsräume zur Verfügung gestellt werden können. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die Anmietung der Räumlichkeiten im Erdgeschoss der Textorstraße - Höhe Hausnummer 31 - zu prüfen. Begründung: Dem großen Stadtteil Sachsenhausen stehen mit weit über 60.000 Einwohnerinnen und Einwohnern nur äußerst wenige kostengünstige Tagungsmöglichkeiten zur Verfügung. Diese sind aufgrund der vielfältigen Vereinsaktivitäten jedoch überlastet und ausgebucht. Aufgrund des dringenden Bedarfes an Räumlichkeiten sollte schnellstmöglich geprüft werden, ob zusätzliche Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2024, ST 1915 Aktenzeichen: 52-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kurzfristige Umsetzung der Stellungnahme ST 2410 - Schutz der Kinder im Bereich des Gymnasiums Süd in der Launitzstraße

05.07.2024 · Aktualisiert: 01.04.2025

Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5780 entstanden aus Vorlage: OF 1176/5 vom 20.06.2024 Betreff: Kurzfristige Umsetzung der Stellungnahme ST 2410 - Schutz der Kinder im Bereich des Gymnasiums Süd in der Launitzstraße Vorgang: OM 4447/23 OBR 5; ST 2410/23 Der Magistrat wird gebeten, den Bereich des Gymnasiums Süd in der Launitzstraße - wie von ihm in seiner Stellungnahme vom 04.12.2023, ST 2410, zugesagt - kurzfristig deutlich mit einem Piktogramm zu kennzeichnen. Dort befinden sich auch eine Kita und ein Hort. Zudem wird der Magistrat gebeten, im Bereich Launitzstraße/Ecke Schwanthalerstraße Schilder zu installieren, die auf Kinder hinweisen. Selbst wenn der Schulhof des Gymnasiums Süd temporär erweitert wird und das Piktogramm dann für einen gewissen Zeitraum nicht seinen Zweck erfüllt, so sind im Bereich von Schule, Kita und Hort naturgemäß viele Kinder unterwegs. Die Sicherheit von Kindern sollte auch bei begrenzten Ressourcen auf keinen Fall zur Disposition stehen. Begründung: Im Eingangsbereich des Gymnasiums Süd in der Launitzstraße wurde vor wenigen Tagen ein Kind angefahren und verletzt. Vor fast einem Jahr hatte der Ortsbeirat mit der Anregung vom 15.09.2023, OM 4447, die Kennzeichnung dieses Bereichs vor der Schule in der Launitzstraße zur Sicherheit der Kinder beantragt. Im Dezember letzten Jahres antwortete der Magistrat, dass der Anregung des Ortsbeirats entsprochen würde. Zumindest ein Piktogramm würde auf Höhe der Launitzstraße 25 aufgebracht werden. Seitdem ist nichts passiert. Noch dazu äußerte sich ein Vertreter der Stadt nach dem Unfall in geradezu zynischer Weise der Presse gegenüber (FNP Mittwoch, 19.06.2024, Bericht über den Unfall: " ... die Stadtverwaltung muss schon ein wenig schauen, dass man mit den begrenzten Ressourcen angemessen umgeht"). Kein Wort des Bedauerns findet sich in diesem Bericht. Dabei geht es um eine sehr überschaubare, kostengünstige Maßnahme, die im Zweifel Leben retten kann. Verkehrssicherung auf Schulwegen gehört zur Grundversorgung der Stadt. Wofür sollten die knappen Ressourcen sonst verwendet werden? Es entsteht der Eindruck, dass die Stadt andere Prioritäten hat. So ist kaum nachvollziehbar, dass auf der gegenüberliegenden nördlichen Mainseite im Innenstadtbereich (ohne eine einzige Schule) mit großer Anstrengung und erheblichen finanziellen Mitteln verkehrsberuhigende Maßnahmen umgesetzt werden und der Verkehr ausgerechnet in den kinderreichsten Stadtteil Sachsenhausen-Nord verdrängt wird. Neun Schulen befinden sich rund um den Schweizer Platz. Ganz in der Nähe, an der Ecke Schweizer Straße/Schwanthalerstraße ist vor wenigen Wochen ein weiteres Schulkind von einem Auto angefahren und verletzt worden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4447 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2410 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2042 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mobile Komposttoilette auf dem Affentorplatz aufstellen

05.07.2024 · Aktualisiert: 11.06.2025

Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5775 entstanden aus Vorlage: OF 1170/5 vom 13.06.2024 Betreff: Mobile Komposttoilette auf dem Affentorplatz aufstellen Vorgang: OM 4725/23 OBR 5; ST 610/24 Der Magistrat wird gebeten, am Affentorplatz eine mobile Komposttoilette mit Handwaschbecken aufzustellen. Begründung: Am Affentorplatz befindet sich das Kinderhaus Sachsenhausen. In der angrenzenden Parkanlage halten sich vornehmlich männliche Personen auf, die regelmäßig Alkohol konsumieren. Leider urinieren diese häufig in die Parkanlage und auch an das Kinderhaus. Der Ortsbeirat 5 hat daher zur Verbesserung der Situation mit seiner Anregung vom 24.11.2023, OM 4725, die Errichtung einer Toilettenanlage gefordert. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 02.04.2024, ST 610, dies mit Verweis auf die Toilettenanlagen am Lokalbahnhof und der Brückenstraße abgelehnt. Da die genannte Stellungnahme des Magistrats keine Abhilfe für die bestehende Situation vorsieht, bittet der Ortsbeirat 5 den Magistrat, zumindest eine mobile Komposttoilette aufzustellen. Komposttoiletten sind nachhaltig und sauber. Sie können genauso inklusive Wartung angemietet wie erworben werden. Es wird auf die Anbieter, z. B. auf die Firma Nowato (www.nowato.com), verwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4725 Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2024, ST 610 Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 918 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen von Sitzbänken an der Textorstraße/Ecke David-Stempel-Straße

05.07.2024 · Aktualisiert: 08.10.2024

Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5772 entstanden aus Vorlage: OF 1163/5 vom 13.06.2024 Betreff: Aufstellen von Sitzbänken an der Textorstraße/Ecke David-Stempel-Straße Der Magistrat wird gebeten, an der Textorstraße/Ecke David-Stempel-Straße ein oder zwei Bänke aufzustellen, damit Bürgerinnen und Bürger, insbesondere jene, die auch während der Umbauarbeiten in Sachsenhausen einkaufen wollen, sich unterwegs ausruhen können. Begründung: Der Magistrat hat alle Anregungen des Ortsbeirats 5, den Weg der Bürgerinnen und Bürger, die weiterhin in den Geschäften um den Südbahnhof einkaufen wollen und zum Teil müssen (z. B. auf dem Sachsenhäuser Markt), zu erleichtern, abgelehnt. Der Verweis auf die S-Bahn ist schwierig umzusetzen, da erst einmal der Weg zur S-Bahn-Station zurückgelegt werden muss, und vom Südbahnhof auch ein längerer Fußweg bis zur Straßenbahnstation zu bewältigen ist - ganz abgesehen davon, dass die Rolltreppen an der S-Bahn-Station des Öfteren defekt sind. Der Verweis auf die Busse ist auch nicht sehr hilfreich, da diese in größeren Abständen fahren. Bliebe noch die Möglichkeit, mit der Linie 18 oder 22 bis zur "Konstablerwache" zu fahren, dann in die U-Bahn bzw. S-Bahn einzusteigen und dann am Willy-Brandt-Platz mit der U-Bahn zum Südbahnhof zurückzufahren, um endlich auf die Schweizer Straße zu den dort noch vorhandenen Geschäften zu gelangen und mit der Linie 22 weiter nach Niederrad zu kommen. Bei dieser Situation ziehen viele Bürgerinnen und Bürger den Fußweg zwischen Lokalbahnhof und Bruchstraße vor. Um diesen Weg etwas zu erleichtern, sollten auf der Abbiegung zur David-Stempel-Straße ein oder zwei Bänke aufgestellt werden, damit sich die Leute mit ihren Einkäufen hinsetzen können, um etwas zu verschnaufen. Vor dem großen Baum ist genug Platz (siehe Foto). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1750

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Sicherheit für Kinder an der Textorschule - Schutz vor Rasern in der Tempo30Zone

05.07.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5766 entstanden aus Vorlage: OF 1136/5 vom 21.05.2024 Betreff: Mehr Sicherheit für Kinder an der Textorschule - Schutz vor Rasern in der Tempo-30-Zone Der Magistrat wird gebeten, vor den Eingängen der Textorschule mit Schildern und auf der Gutzkowstraße und der Oppenheimer Landstraße mit Piktogrammen auf Kinder hinzuweisen. Auf der Oppenheimer Landstraße gibt es lediglich Piktogramme in der Nähe der Kita, Oppenheimer Landstraße 3. Oppenheimer Landstraße - Eingang zur Textorschule Gutzkowstraße - Eingang zur Textorschule Fotos: p rivat Begründung: Die Gutzkowstraße ist vor der Textorschule relativ breit. Das hat zur Folge, dass Autofahrer, die sich zuvor wegen Staus und der Enge der Straße oft an das geforderte Tempo 30 hielten, nun durchstarten. Es ist vielen Autofahrern anscheinend nicht bewusst, dass sie sich vor einer Grundschule befinden. Schulkinder und Pendler sind morgens oft gleichzeitig unterwegs. Das hohe Verkehrsaufkommen sorgt zusätzlich für eine Gefährdung der Kinder. Geschwindigkeitskontrollen werden nicht durchgeführt. Es gibt weder Markierungen noch Schilder, die Autofahrer auf eine Schule hinweisen. Da Zebrastreifen in Tempo-30-Zonen nicht erlaubt sind, sollte die Stadt an den Eingängen zur Grundschule zumindest mit deutlich gekennzeichneten Schwellen und Piktogrammen für die Sicherheit der Kinder sorgen. Grundsätzlich ist darüber nachzudenken, wie Schulwege für den Autoverkehr gut sichtbar markiert werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2108 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Koordination zukünftiger Straßenbauprojekte - Verkehrschaos vermeiden!

05.07.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5765 entstanden aus Vorlage: OF 1133/5 vom 10.05.2024 Betreff: Koordination zukünftiger Straßenbauprojekte - Verkehrschaos vermeiden! Der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass bei zukünftigen Straßenbauprojekten bereits im Vorfeld der jeweiligen Maßnahmen eine Abstimmung zwischen den zuständigen Fachämtern und dem Ortsbeirat stattfindet. Insbesondere ist die Terminplanung besser zu koordinieren, sodass eine Anhäufung von Verkehrsbeeinträchtigungen, wie sie derzeit im Stadtteil Sachsenhausen in geballter Form anzutreffen sind, vermieden wird. Ziel muss es dabei sein, die Beeinträchtigungen durch Straßenbaumaßnahmen im Ortsbezirk 5 für Bewohner, Verkehrsteilnehmer sowie Gewerbetreibende und deren Kunden so gering wie möglich zu halten. Begründung: Derzeit kommt es im Stadtteil Sachsenhausen durch - die Sperrung der Textorstraße, - die Sperrung der Oppenheimer Landstraße, - Bauarbeiten in der Schweizer Straße sowie unangekündigte Gleisbauarbeiten zwischen Hedderichstraße und Textorstraße sowie - Bauarbeiten auf dem Gelände der ehemaligen Shell-Tankstelle in der Mörfelder Landstraße und eine damit einhergehende Reduzierung der Fahrstreifen am Wendelsplatz zu erheblichen Verkehrsbehinderungen. Für eine derartige Anhäufung von parallel zueinander stattfindenden Straßenbaumaßnahmen und die damit verbundenen Beeinträchtigungen für Bewohner, Verkehrsteilnehmer sowie Gewerbetreibende und deren Kunden haben die Betroffenen keinerlei Verständnis. Zwar sind all diese Maßnahmen notwendig, doch hätte man diese problemlos zeitlich entzerren können. Erschwerend kam Ende Mai dieses Jahres die Mainkaisperrung für die Zeit der Fußball-EM und der darauffolgenden Sommerferien hinzu, welche zusätzlich weitere erhebliche Belastungen für den Stadtteil Sachsenhausen in Form von Ausweichverkehr nach sich ziehen wird. Damit geht zudem ein erheblicher Anstieg von Feinstaub- und CO2-Emissionen einher, die der Magistrat mit seiner Verkehrspolitik doch vorgeblich reduzieren will. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2164 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsgefährdende Situationen in der östlichen Hedderichstraße vermeiden

05.07.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5777 entstanden aus Vorlage: OF 1172/5 vom 17.06.2024 Betreff: Verkehrsgefährdende Situationen in der östlichen Hedderichstraße vermeiden Der Magistrat wird gebeten, auf dem Streckenabschnitt zwischen Hedderichstraße/Ecke Brückenstraße und Hedderichstraße/Ecke Bruchstraße Tempo 30 (Verkehrszeichen 274-30) als zulässige Höchstgeschwindigkeit anzuordnen. Begründung: Derzeit befindet sich der Endhaltepunkt der Straßenbahn direkt gegenüber der Ausfahrt des Parkhauses Depot Sachsenhausen (Hedderichstraße 34). Auf der gegenüberliegenden südlichen Seite (Hedderichstraße 47) befinden sich diverse Einzelhandelsgeschäfte sowie Apotheken. Weiterhin befindet sich auf der nördlichen Seite der Hedderichstraße vor dem REWE-Markt eine Bushaltestelle. In diesem Bereich herrscht ein reger Fuß-, Rad- sowie Autoverkehr. Um an dieser Stelle das Unfallrisiko zu verringern und gefährliche Situationen für Verkehrsteilnehmer zu vermeiden, erscheint es angemessen, hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 43 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Verkehrssicherheit im Schützenhüttenweg für Kinder, Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrende

05.07.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5776 entstanden aus Vorlage: OF 1171/5 vom 20.06.2024 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit im Schützenhüttenweg für Kinder, Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrende Der Magistrat wird gebeten, mit geeigneten Maßnahmen dafür zu sorgen, dass im Schützenhüttenweg die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h von Autofahrerinnen und Autofahrern stärker beachtet wird. Insbesondere wird er darum gebeten, in unregelmäßigen Abständen Radarkontrollen durchzuführen. Darüber hinaus wird gebeten zu prüfen, ob durch Aufpflasterungsmaßnahmen an ein oder zwei geeigneten Stellen der Druck für Autofahrerinnen und Autofahrer erhöht werden kann, die erlaubten 30 km/h nicht leichtfertig zu überschreiten. Begründung: Der Schützenhüttenweg liegt in einer Tempo-30-Zone und ist mit den Verkehrszeichen "Vorsicht Kinder" und "Durchfahrt verboten - Anlieger frei" beschildert. Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass diese Straße trotzdem vom Kraftfahrzeugverkehr stark frequentiert und auch verbotswidrig für Durchgangsverkehr genutzt wird, wobei allzu oft die Geschwindigkeitsbeschränkung missachtet wird. Während die Tempo-30-Zone auf der anderen Seite der Darmstädter Landstraße nicht selten mittels Radarkontrollen überwacht wird, berichten Anwohner des Schützenhüttenwegs, dass in ihrem Wohngebiet solche Kontrollen nicht durchgeführt werden. Der Schützenhüttenweg hat nur einen sehr schmalen Bürgersteig, der Kindern sowie Fußgängerinnen und Fußgängern nur wenig Schutz bietet. Aus diesem Grund und auch zum Schutz der Fahrradfahrenden, die entgegen der Einbahnstraße fahren dürfen, muss deutlich mehr getan werden, um durchzusetzen, dass der motorisierte Individualverkehr in diesem Bereich nicht zu schnell fährt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2112 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Quartiersmanagement für die Heimatsiedlung und nähere Umgebung (Mörfelder Landstraße zwischen RichardStraussAllee, Oppenheimer Landstraße und FritzKisselSiedlung)

05.07.2024 · Aktualisiert: 08.10.2024

Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5764 entstanden aus Vorlage: OF 1094/5 vom 06.04.2024 Betreff: Quartiersmanagement für die Heimatsiedlung und nähere Umgebung (Mörfelder Landstraße zwischen Richard-Strauss-Allee, Oppenheimer Landstraße und Fritz-Kissel-Siedlung) Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen des Programms "Aktive Nachbarschaft" ein Quartiersmanagement in der Heimatsiedlung einzurichten. Begründung: Die Heimatsiedlung befindet sich in einem sozialen und strukturellen Wandel, der mit zahlreichen Herausforderungen verbunden ist. Diese Herausforderungen lassen sich in folgende Bereiche zusammenfassen: 1. Sinkende Lebensqualität des Wohnumfelds: - zunehmende Verunreinigung der Siedlung; - Zunahme von Lachgaskonsum und anderen Drogen auf den Freiflächen (inklusive der entsprechenden Verunreinigung); - Verschlechterung der Wohnqualität; - regelmäßig Alkohol trinkende Personen; - Unsicherheit und Ängstlichkeit von Eltern bezüglich der Sicherheit ihrer Kinder auf den Schulwegen; 2. Mangel an sozialen Angeboten und Begegnungsmöglichkeiten: - zu wenig familienbildende Angebote (auch aufgrund mangelnder Räume); - internationale Kulturgruppen, Muttersprachler-Gruppen und Religionsgemeinschaften suchen vergeblich nach Räumlichkeiten; 3. Vandalismus und Kriminalität: - die Heimatsiedlung ist vermehrt Vandalismus ausgesetzt; - das Seniorenheim des Frankfurter Verbands für Alten- und Behindertenhilfe e. V. ist wiederholt Ziel von Einbrüchen und Vandalismus durch Obdachlose und Jugendliche geworden; - der ASP Wildgarten erfährt zunehmend Vandalismus (Einbrüche auf dem Gelände, Zerstörung von Anpflanzungen/Bewuchs, Sachbeschädigung); 4. fehlende kulturelle Angebote: - viele Familien haben aufgrund fehlender Mobilität und fehlender finanzieller Ressourcen keinen Zugang zu kulturellen Angeboten außerhalb der Siedlung; - keine existierenden Vereinsstrukturen (Sport, Kultur, Bildung, Soziales); 5. Bedarf an Nachhilfeangeboten: Es besteht ein Bedarf an Nachhilfeangeboten, insbesondere an Angeboten, die über Bildung und Teilhabe (BUT) finanziert werden können; 6. weitere Herausforderungen: Die oben genannten Punkte sind nur ein Teil der Probleme, die im genannten Einzugsgebiet vorhanden sind. Sie verdeutlichen jedoch den dringenden Bedarf an einem Quartiersmanagement im Einzugsgebiet. Ein Quartiersmanagement kann die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner in vielfältiger Weise verbessern, indem es - als niedrigschwelliger Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger fungiert (Ohr und Auge ist das Quartier); - die Vernetzung zwischen den verschiedenen Akteuren im Stadtteil stärkt (Bürger/Gewerbe/Bildungseinrichtungen/Kirche/Sport/Wohnungswirtschaft/städtische Einrichtungen/Polizei/Vereinswesen/Kinder/Jugend/Senioren) und das bürgerliche Engagement fördert; - das Vereinswesen (Sport, Kultur, Sozial, Bildung) fördert und stärkt, das maßgeblich zu einem stabilen Miteinander im Stadtviertel beiträgt; - die Sauberkeit und Sicherheit im Quartier erhöht; - soziale Angebote und Begegnungsmöglichkeiten fördert; - kulturelle Aktivitäten organisiert; - die Vernetzung zwischen den verschiedenen Akteuren im Stadtteil stärkt; - zur Stärkung des nachbarschaftlichen Zusammenhalts beiträgt; - die Identifikation der Bewohnerinnen und Bewohner mit ihrem Stadtteil fördert; - zu einer nachhaltigen und sozial gerechten Entwicklung der Siedlung beiträgt. Die Einführung eines Quartiersmanagements in der Heimatsiedlung ist ein wichtiger Schritt, um die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner zu verbessern und die Siedlung zu einem attraktiven und lebenswerten Stadtteil zu gestalten. Ein Quartiersmanagement unterstützt existierende Vereinsstrukturen Kraft seiner Rolle und fördert damit Integration. Es könnte die Organisation und Finanzierung von Nachhilfeangeboten unterstützen. Diese Anregung ist eine Forderung des Stadteilarbeitskreises Sachsenhausen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1755

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