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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Belastung der Westend-Bewohner

28.08.2022 · Aktualisiert: 21.11.2022

Antrag vom 28.08.2022, OF 450/2 Betreff: Belastung der Westend-Bewohner Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie hoch die Belastung der Einwohner des Westends sein wird, die von den Auswirkungen der Umbauten des Grüneburgwegs betroffen sind, durch erhöhten Verkehrslärm, erhöhte Schadstoffbelastung, erhöhte Gefährdung durch verstärkten Straßenverkehr, verstärkte Gehwegbenutzung durch Radfahrer und Rollerfahrer, verringerten Wohnwert bei gleichbleibender Mietbelastung, Wegfall von Einkaufsmöglichkeiten, Wegfall von Dienstleistungsangeboten, Wegfall von Restaurants und Cafés. Dabei sind nicht nur die Bewohner des Grüneburgwegs betroffen, sondern auch die der folgenden Wohnstraßen: Im Sachsenlager, Im Trutz Frankfurt, Leerbachstraße, Emil-Claar-Straße, Elsheimerstraße, Gärtnerweg, Fellnerstraße, Körnerstraße, Gervinusstraße, Auf der Körnerwiese, Böhmerstraße, Wolfsgangstraße, August-Siebert-Straße, Fürstenbergerstraße, Vogtstraße, Hansaallee, Reuterweg, Parkstraße, Telemannstraße, Oberlindau, Unterlindau, Liebigstraße, Freiherr-vom-Stein-Straße, Friedrichstraße, Altkönigstraße, Feldbergstraße, Rossertstraße, Siesmayerstraße, Myliusstraße, Wiesenau, Kleine Wiesenau, Eppsteiner Straße, Kronberger Straße, Staufenstraße, Wöhlerstraße. Begründung: Alle genannten Folgen sind offensichtlich, wenn die Planungen für den Grüneburgweg einschließlich der Diagonalsperre unverändert beibehalten werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 450/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 450/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 450/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Alle Westend-Bewohner haben ein Recht auf Beachtung ihrer Interessen

28.08.2022 · Aktualisiert: 21.11.2022

Antrag vom 28.08.2022, OF 451/2 Betreff: Alle Westend-Bewohner haben ein Recht auf Beachtung ihrer Interessen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, alle Einwohner des Westends, die von den Auswirkungen der Umbauten des Grüneburgwegs betroffen sind, detailliert über die Pläne und ihre Folgen zu informieren; und zwar mindestens in den folgenden Wohnstraßen: Im Sachsenlager, Im Trutz Frankfurt, Leerbachstraße, Emil-Claar-Straße, Elsheimerstraße, Gärtnerweg, Fellnerstraße, Körnerstraße, Gervinusstraße, Auf der Körnerwiese, Böhmerstraße, Wolfsgangstraße, August-Siebert-Straße, Fürstenbergerstraße, Vogtstraße, Hansaallee, Reuterweg, Parkstraße, Telemannstraße, Oberlindau, Unterlindau, Liebigstraße, Freiherr-vom-Stein-Straße, Friedrichstraße, Altkönigstraße, Feldbergstraße, Rossertstraße, Siesmayerstraße, Myliusstraße, Wiesenau, Kleine Wiesenau, Eppsteiner Straße, Kronberger Straße, Staufenstraße, Wöhlerstraße. Dabei ist besonders hinzuweisen auf nachstehend gelistete zu erwartende Folgen: erhöhten Verkehrslärm, erhöhte Schadstoffbelastung, erhöhte Gefährdung durch verstärkten Straßenverkehr, verstärkte Gehwegbenutzung durch Radfahrer und Rollerfahrer, verringerten Wohnwert bei gleichbleibender Mietbelastung, Wegfall von Einkaufsmöglichkeiten, Wegfall von Dienstleistungsangeboten, Wegfall von Restaurants und Cafés. Begründung: Alle genannten Folgen sind offensichtlich, wenn die Planungen für den Grüneburgweg einschließlich der Diagonalsperre unverändert beibehalten werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 451/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 451/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 451/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung)

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Auch Fußgänger müssen Straßen überqueren können

28.08.2022 · Aktualisiert: 20.12.2022

Antrag vom 28.08.2022, OF 452/2 Betreff: Auch Fußgänger müssen Straßen überqueren können Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß Fußgänger und besonders Menschen mit Kinderwagen, im Rollstuhl oder mit Geh- oder Sehbehinderung an Straßenecken im Verlauf ihres Bürgersteigs unbehindert Querstraßen überqueren können, ohne durch enge und zugestellte Fahrradparkplätze, wie sie immer häufiger an Straßenecken angelegt werden, zu weiten Umwegen gezwungen zu werden. Begründung: Fahrradparkplätze, die sich um Straßenecken herumziehen - wie z.B. an der Kreuzung Unterlindau / Friedrichstraße - sind meist so vollgestellt, daß Fußgänger keinen Weg hindurch finden. Selbst wenn nur leere Poller oder Fahrradbügel montiert sind, passen Kinderwagen und Rollstühle nicht hindurch. Um den Fahrradparkplatz herumzugehen, ist häufig nicht möglich, weil gleich im Anschluß PKW dicht an dicht parken, so daß allenfalls ein schlanker, gesunder Fußgänger sich dazwischen durchzwängen kann; für Rollstühle und Kinderwagen sind meist weite Umwege nötig. Für sehbehinderte und blinde Menschen sind diese Fahrradparkplätze zudem gefährliche Stolperfallen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 452/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 452/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 452/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 452/2 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Muss der REWE-Markt den Grüneburgweg verlassen?

28.08.2022 · Aktualisiert: 21.11.2022

Antrag vom 28.08.2022, OF 454/2 Betreff: Muss der REWE-Markt den Grüneburgweg verlassen? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der REWE-Markt im Grüneburgweg erhalten werden kann, wenn durch die Diagonalsperre am Trutz eine Belieferung unmöglich wird. Begründung: Zur Belieferung des REWE-Marktes müssen LKW vom Grüneburgweg aus rückwärts in den nördlichen Trutz einschwenken, um mit der Ladefläche vor dem Anliefertor des Marktes stehen zu können. Die Diagonalsperre macht dies unmöglich. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OF 454/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 454/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 454/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Sparkasse am Reuterweg muss bleiben!

28.08.2022 · Aktualisiert: 21.11.2022

Antrag vom 28.08.2022, OF 455/2 Betreff: Sparkasse am Reuterweg muss bleiben! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf die Frankfurter Sparkasse 1822 einzuwirken, um die Filiale Reuterweg / Ecke Grüneburgweg zu erhalten. Begründung: Die Bevölkerung des umliegenden Wohngebietes weist einen hohen Anteil an älteren Menschen auf - und darunter zahlreiche Gehbehinderte -, denen weite Wege zur Bankfiliale schwer fallen. Nachdem bereits die Commerzbank auf der Eschersheimer Landstraße und die Deutsche Bank im Grüneburgweg ihre Filialen geschlossen haben, wäre ein Wegfall nun auch der Sparkassenfiliale mit unannehmbaren Beschwernissen für große Teile der Bürgerschaft des östlichen Westends verbunden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 455/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 455/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 455/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE und BFF (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Pseudowissenschaft in städtischem Auftrag?

28.08.2022 · Aktualisiert: 21.11.2022

Antrag vom 28.08.2022, OF 456/2 Betreff: Pseudowissenschaft in städtischem Auftrag? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf die Frankfurt University of Applied Sciences einzuwirken, daß die vor kurzem angelaufene "wissenschaftliche Begleitforschung fahrradfreundliche Nebenstraßen" professionalisiert wird, und zwar insbesondere die schlampigen Mikroschrift-Waschzettel an einigen Laternenpfählen durch gut sicht- und lesbare Aufrufplakate zu ersetzen, und die Plakataktion auf die gesamte betroffene Bürgerschaft des umliegenden Stadtviertels um den Grüneburgweg auszudehnen. Begründung: Die bisherigen Zettelchen wirken wie irgendwelche belanglosen Waschzettel irgendwelcher Aktivisten. Niemand kann diese Zettel als Teil einer wissenschaftlichen Studie erkennen. Tatsächlich macht sich die selbsternannte "university" zum Gespött aller wirklich wissenschaftlich arbeitenden Menschen. Durch die im Grüneburgweg vorgesehenen Umbauten sind nicht nur Geschäfte und Einwohner des Grüneburgwegs betroffen, sondern alle Einwohner des gesamten Stadtbezirks, deren Alltagsleben auf die Nutzung der Angebote des Grüneburgwegs ausgerichtet ist und die zusätzlich durch die Umlenkung des PKW-Verkehrs stark mit Lärm und Abgasen belastet würden. Bisher hat die gesamte Aktion den Anschein einer ideologiemonopolistisch gelenkten Scheinaktivität, die Wissenschaftlichkeit lediglich vorgaukelt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OF 456/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 456/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 456/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung)

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Müssen die Westend-Bewohner ihre Klempnerarbeiten selbst machen?

28.08.2022 · Aktualisiert: 21.11.2022

Antrag vom 28.08.2022, OF 457/2 Betreff: Müssen die Westend-Bewohner ihre Klempnerarbeiten selbst machen? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Verbleib des Installationsbetriebes Kletti im Grüneburgweg gesichert werden soll, obwohl nach Aussage des Firmeninhabers ein Verbleib unter den Bedingungen der Grüneburgweg-Fahrradumbauten nicht mehr möglich ist; oder ob die Stadt bereit ist, der Firma die Kosten für den Umzug sowie die möglicherweise erhöhten Folgekosten am neuen Standort zu zahlen; und ob die Stadt bereit ist, den Bürgern des Westends die erhöhten Kosten für alternative Installationsfirmen und weitere Anfahrwege der Handwerker zu erstatten. Begründung: Firma Kletti benötigt mindestens zum Be- und Entladen ihrer Fahrzeuge, aber auch zum nächtlichen Abstellen zahlreiche Parkplätze. Beides wird nach den derzeitigen Planungen nicht mehr möglich sein, so daß die Firma ihren Standort wechseln muß. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OF 457/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 457/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 457/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Reparatur des Straßenbelages: Sichere Fahrt durch die Friedrichstraße

04.07.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2445 entstanden aus Vorlage: OF 406/2 vom 14.06.2022 Betreff: Reparatur des Straßenbelages: Sichere Fahrt durch die Friedrichstraße Der Magistrat wird gebeten, den Belag auf der Fahrbahn der Friedrichstraße - im Abschnitt zwischen der Liebigstraße und Freiherr-vom-Stein-Straße, - im Abschnitt der Hausnummern 38 bis 42, - sowie im Abschnitt der Hausnummern 57 bis 61 zu sanieren und die Schlaglöcher zu schließen. Begründung: Die Schlaglöcher sind offensichtlich an Stellen früherer, evtl. nicht fachgerecht ausgeführter Reparaturen entstanden und verschlimmern sich durch die Witterung (Hitze und starker Regen) zunehmend. Da sich die schadhaften Stellen im Bereich neben den Parkplätzen befinden, wird es v. a. für Personen mit dem Rad oder E-Roller zunehmend gefährlicher, an diesen Stellen auszurutschen oder sich die Reifen zu beschädigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2422 Aktenzeichen: 66

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Parkplätze schaffen

04.07.2022 · Aktualisiert: 07.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2436 entstanden aus Vorlage: OF 393/2 vom 16.05.2022 Betreff: Mehr Parkplätze schaffen Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Kreuzung Liebigstraße/Feldbergstraße und Kreuzung Feldbergstraße/Grüneburgweg mindestens acht Fahrradbügel an geeigneten Stellen aufzustellen. Sobald das neue Konzept für Fahrradgaragen im öffentlichen Raum erstellt ist, wird gebeten, das benannte Gebiet hinsichtlich der Möglichkeit der Aufstellung einer Fahrradgarage zu überprüfen. Begründung: Anregung von Anwohnenden, da es in diesem Bereich bisher keinerlei Möglichkeiten gibt, Fahrräder ordnungsgemäß und sicher zu parken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2535 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1100 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Auskunft zu Straßensperrungen

04.07.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2438 entstanden aus Vorlage: OF 397/2 vom 12.05.2022 Betreff: Auskunft zu Straßensperrungen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob es neben Mainziel Frankfurt am Main andere Internetseiten oder Hotlines gibt, über die Bürger eine Übersicht zu Straßensperrungen im Ortsbezirk 2 erhalten können; 2. welche Straßensperrungen auf der o. g. Internetseite von Mainziel unter > Verkehr > Sperrungen abgerufen werden können, insbesondere ob darin, neben Sperrungen aufgrund von Baustellen, auch Sperrungen infolge von Sportveranstaltungen und anderen angemeldeten Veranstaltungen eingestellt werden und mit welchem zeitlichen Vorlauf dies erfolgt; 3. ob und wenn ja, wo und wie die Stadt zu Straßensperrungen bei kurzfristig angekündigten Veranstaltungen z. B. Demonstrationen informiert. Begründung: Es gab Anregungen von Bewohnerinnen und Bewohnern aus dem Westend. Der Ortsbezirk ist sehr lebendig und es ist erfreulich, dass dort immer wieder Sportveranstaltungen, wie z. B. das traditionelle Radrennen am 1. Mai oder der JP Morgan Corporate Challenge, stattfinden und politische Themen, wie z. B. zur Ukraine oder Corona, diskutiert werden. Solche Veranstaltungen finden aktuell nahezu jedes Wochenende statt. Dabei kommt es häufig zu Straßensperrungen, u. a. an der Bockenheimer Landstraße, der Eschersheimer Landstraße, dem Reuterweg und dem Grüneburgweg. Immer wieder sind Anwohnerinnen und Anwohner hiervon überrascht. Es kommt für sie zu Unannehmlichkeiten, wenn sie z. B. ihr Auto aufgrund von Sperrungen nicht nutzen können, oder nicht klar ist, wie gesperrte Bereiche umfahren werden können. Ziel ist, durch die o. g. Anregung entsprechende Anfragen von Bewohnerinnen und Bewohnern des Ortsbezirks direkt beantworten zu können und die entsprechenden städtischen Stellen hiervon zu entlasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2538 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wiederherstellung der Bewegungsfreiheit für Passanten Ecke Böhmerstraße/Oberlindau

30.05.2022 · Aktualisiert: 17.01.2023

Anregung an den Magistrat vom 30.05.2022, OM 2259 entstanden aus Vorlage: OF 386/2 vom 11.05.2022 Betreff: Wiederherstellung der Bewegungsfreiheit für Passanten Ecke Böhmerstraße/Oberlindau Der Magistrat wird gebeten, dringend dafür Sorge zu tragen, dass die Bewegungsfreiheit für Passanten an der Ecke Böhmerstraße/Oberlindau hergestellt wird. Hintergrund der akuten Situation sind Bauarbeiten im Außenbereich der Eisdiele in der Oberlindau 90. Die Pächter wurden vom Stadtplanungsamt Frankfurt verpflichtet, den Außengastronomiebereich vom Fußgängerbereich baulich zu separieren. Bisher war die Grenze von Grundstück und Fußgängerbereich für Passanten nicht erkennbar, das Grundstück wurde daher als Fußgängerdurchgang von der Böhmerstraße genutzt. Nach baulicher Umsetzung der Auflagen der Stadt ist dies nicht mehr möglich (Fotos 1 und 2). Auf dem Eckbereich Böhmerstraße/Oberlindau stehen ein Briefkasten der Deutschen Post sowie ein Straßenschild. Der Abstand zwischen diesen und der Bordsteinkante beträgt lediglich 0,67 Meter (Foto 3). Laut Hessischer Bauordnung/DIN 18024 ist eine Mindestdurchgangsbreite von 2,50 Meter erforderlich. Für z. B. mobilitätseingeschränkte Personen oder Menschen mit Kinderwagen ist ein Durchgang nicht möglich. Sinnvoll ist, den Briefkasten sowie das Straßenschild Böhmerstraße/Oberlindau entsprechend bzw. parallel zum Verlauf der Grundstücksbegrenzung Oberlindau 90 zu positionieren. Begründung: Akuter Handlungsbedarf bzw. dringende Bitte von Anwohnern und den ansässigen Gastronomiebetreibern. Bilder (aufgenommen zum Zeitpunkt der Bauarbeiten, 11. Mai 2022): < img border=0 width=171 height=246 id="Grafik 3" src="/parlisobj/OM_2259_2022_image002.jpg" alt="https://www.stvv.frankfurt.de/parlisobj/OF_386-2_2022_image002.jpg"> Fotos 1 und 2: Aufgenommen aus der Oberlindau (alle Fotos von einem Mitglied des Ortsbeirates) Foto 3: Abstandssituation zwischen Straßenschild und Bordsteinkante (0,67 Meter) Foto 4: Gesamtsituation Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2022, ST 1725 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Kofinanzierung der Channukabeleuchtung auf dem Westendplatz 2022

16.05.2022 · Aktualisiert: 09.06.2022

Antrag vom 16.05.2022, OF 369/2 Betreff: Kofinanzierung der Channukabeleuchtung auf dem Westendplatz 2022 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Zur Co-Finanzierung der Channukabeleuchtung 2022 * (18.-26.12.22) auf dem Westendplatz (seit 2012, davor auf dem Grüneburgweg) stellt der Ortsbeirat 2 dem Jüdischen Bildungs- und Familienzentrum Chabad Lubawitsch Frankfurt e.V. aus seinem Budget Mittel i.H.v. € 1.500 zur Verfügung. Die Gesamtkosten Im Jahr 2021 betrugen € 3.000. (Transport des Leuchters € 750, Lagerung des Leuchters € 1.500 sowie Leuchtfarben € 250) Der Magistrat wird gebeten, die Zahlung direkt mit dem Verein abzuwickeln. Begründung: Bereits seit über 20 Jahren lädt das Jüdische Bildungs- und Familienzentrum Chabad Lubawitsch Frankfurt e.V.zum Chanukkafest alle Bürger zum öffentlichen Lichterzünden ein. Neben dem sehr prominenten Standort auf dem Opernplatz stellt der Verein weitere Menora auf dem Westendplatz sowie an der Eisrenen Hand (Nordend) auf. Die Co-Finanzierung durch den OBR 2 ist ein Beitrag des Gremiums, Jüdisches Leben im Stadtteil sichtbarer zu machen. *Das Entzünden der Lichter ist zentraler Bestandteil des jüdischen Lichterfestes Chanukka (hebräisch: Einweihung). Das acht Tage dauernde Fest erinnert an die Weihe des neu errichteten Tempels in Jerusalem im Jahr 164 v.u.Z. Der Überlieferung nach war für die Wiedereinweihung des Tempels nur ein kleiner Krug mit reinem Öl vorhanden, das gerade für einen Tag reichte. Jedoch brannte der Leuchter im Tempel acht Tage bis neues reines Öl gewonnen war. Foto: Chabad Frankfurt Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 129 2022 Die Vorlage OF 369/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL

Parteien: CDU SPD FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Wie lange noch E-Roller-Blockaden?

15.05.2022 · Aktualisiert: 20.07.2022

Antrag vom 15.05.2022, OF 392/2 Betreff: Wie lange noch E-Roller-Blockaden? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, - welche Maßnahmen gegen die Blockade von Gehwegen durch abgestellte eRoller ergriffen wurden und noch ergriffen werden sollen, - wann mit der Wirksamwerdung dieser Maßnahmen zu rechnen ist. Begründung: Aktuelles Beispiel: Grüneburgweg, 14. Mai 2022, 10 Uhr 55: (Bildquelle: Antragstelle) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 392/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 392/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 GRÜNE, SPD, 1 FDP und LINKE. gegen CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: BFF
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Warum bei manchen Grundnetzstraßen Tempo 30 möglich ist

02.05.2022 · Aktualisiert: 17.01.2023

Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2096 entstanden aus Vorlage: OF 337/2 vom 03.04.2022 Betreff: Warum bei manchen Grundnetzstraßen Tempo 30 möglich ist Vorgang: OM 458/21 OBR 2; OM 1051/21 OBR 2; OM 1053/21 OBR 2; ST 439/22; ST 493/22; ST 502/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum bei der Grundnetzstraße Feldbergstraße Tempo 30 zulässig ist und bei der Grundnetzstraße Voltastraße nicht. Es dient zu Kenntnis, dass sich auch in der Feldbergstraße keine der vom Magistrat als schützenswert ausgewiesenen Einrichtungen (Schulen, Krankenhäuser, Pflegeheime, Kitas) befindet . Begründung: Auf wiederholte Anregung des Ortsbeirates, in der Voltastraße Tempo 30 einzuführen, verwies der Magistrat stets (z. B. Stellungnahmen ST 439, ST 502) darauf, dass es sich um eine Grundnetzstraße handele, bei der Tempo 30 nur dann eingeführt werden könne, sofern sich schützenswerte Einrichtungen dort befänden. Gleichwohl besteht in der Grundnetzstraße Feldbergstraße Tempo 30, ohne dass dort solche Einrichtungen vorhanden sind, worauf der Magistrat in der Stellungnahme ST 493 ausdrücklich hinweist. Mithin ist für die Ortsbeiratsmitglieder nicht schlüssig nachvollziehbar, warum bei einer Straße diese Vorgaben Tempo 30 erfolgreich verhindern und bei anderen offensichtlich nicht. In der Stellungnahme ST 493 heißt es: "Bei der Feldbergstraße handelt es sich um eine Grundnetzstraße, die als Verbindung zwischen der Siesmayerstraße und der Liebigstraße bzw. dem Grüneburgweg dient. Daher wurde die Feldbergstraße als Vorfahrtsstraße ausgewiesen. Tempo-30-Zonen dürfen sich nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht auf Vorfahrtsstraßen erstrecken. Die Feldbergstraße wurde jedoch durch die Aufstellung des Verkehrszeichens 274-53 StVO an das Geschwindigkeitsniveau der umliegenden Tempo-30-Zonen angepasst." Warum also kann das Geschwindigkeitsniveau auf der Voltastraße nicht analog zur Feldbergstraße durch die Aufstellung des Verkehrszeichens 274-53 StVO an das Geschwindigkeitsniveau der umliegenden Tempo-30-Zonen angepasst werden? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 458 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1051 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1053 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 439 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 493 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 502 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1828 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wildbiotop erhalten

02.05.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2076 entstanden aus Vorlage: OF 197/2 vom 18.10.2021 Betreff: Wildbiotop erhalten Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Neuordnung des Grüneburgwegs darauf zu achten, dass das kleine Wildbiotop am Grüneburgweg/Ecke Körnerstraße erhalten bleibt. Es wurde von Anwohnern angelegt und erfreut alle Passanten und Anwohner im Jahreslauf mit wechselnder Blütenpracht. Begründung: Grünflächen sind gerade in Zeiten verschärften Klimawandels unverzichtbar, und das ökologische Engagement von Bürgern muss gewürdigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1880 Aktenzeichen: 79 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sichere Überquerung der Freiherr-vom-Stein-Straße

02.05.2022 · Aktualisiert: 17.01.2023

Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2097 entstanden aus Vorlage: OF 340/2 vom 10.04.2022 Betreff: Sichere Überquerung der Freiherr-vom-Stein-Straße Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept vorzulegen, welches die sichere Überquerung der Freiherr-vom-Stein-Straße (Höhe Wiesenau/Stauffenstraß e) sicherstellt. Begründung: Bitte von Anwohnern. Die Straßenführung auf der Freiherr-vom-Stein-Straße/Höhe Wiesenau/Stauffenstraße ist sehr unübersichtlich und die Querung für bspw. Behinderte, Senioren oder Mütter mit Kleinkindern schwierig. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1829 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbindungsfrequenz der Buslinie M64 erhöhen

21.03.2022 · Aktualisiert: 01.02.2023

Anregung an den Magistrat vom 21.03.2022, OM 1862 entstanden aus Vorlage: OF 294/2 vom 07.03.2022 Betreff: Verbindungsfrequenz der Buslinie M64 erhöhen Der Magistrat wird gebeten, die Verbindungsfrequenz der Buslinie M 64 zu erhöhen, insbesondere nach 18:00 Uhr durch einen Viertelstundentakt. Begründung: Hierbei handelt es sich um eine Anregung aus der Bürgerschaft. Die Buslinie M64 verbindet den Hauptbahnhof mit dem südlichen Westend um den Reuterweg (eine andere Buslinie verkehrt hier nicht), dem Uni-Campus Westend, dem Polizeipräsidium auf der Miquelallee und den Stadtteilen Dornbusch und Ginnheim. Gerade in den Abendstunden und am Wochenende verkehrt die Buslinie M64 nur im Halbstundentakt - zu selten. Um die angestrebte Verkehrswende voranzutreiben, müssen Busse und Bahnen attraktiver werden. Dazu gehört eine angemessene Verbindungsfrequenz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1597 Aktenzeichen: 92 11

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Trimm-dich-Pfad verbindet Bockenheim und Westend

06.03.2022 · Aktualisiert: 30.03.2022

Antrag vom 06.03.2022, OF 318/2 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Trimm-dich-Pfad verbindet Bockenheim und Westend Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Zwischen Bockenheim und Westend im südlichen Teil des Niddaparks, z.B. nördlich der dort verlaufenden Bahnlinie und westlich vom Makkabi Tennis & Swash Park, einen Trimm-Dich-Pfad mit einem natürlichen Bodenuntergrund zu gestalten, der von Bockenheim z.B. über die Sophienstr. und Knöterichweg und vom Westend her z.B. über den Grüneburgpark über die Autobahnbrücke erreichbar ist, s.u. Anlage 1 mit Karte und Skizze für eine mögliche Wegführung. Es wird angeregt, dass der Weg die Fitnessanlage Niddatal mit seinen bereits vorhandenen Fitnessgeräten integriert wird, um so die Kosten für Geräte an anderen Fitness-Stationen geringer halten zu können. 2. Entlang des Trimm-Dich-Pfades ca. 10 Fitness-Stationen mit einigen Outdoor-Geräten einzurichten, wobei an ca. 5 Stationen Outdoor-Geräte, z.B. Reck für Klimmzüge, Bauchtrainer, Hangelparcours und Beinübungen, eingerichtet und die anderen 5 Stationen markiert und beschildert werden könnten mit Übungen basierend auf dem eigenen Körpergewicht, um so die Kosten zu reduzieren. 3. Schilder, die durch den Parcours führen und ihn ausweisen, beginnend in Bockenheim und im Westend, anzubringen. 4. Den Rasen in den öffentlichen Flächen entlang des Wegs in Ziff. 1 im Frühjahr 2022 nachzusäen und dadurch zu begrünen, siehe Fotos 1-3 in Anlage 2. 5. Bei der Fitnessanlage Niddapark die dortigen Bäume aufzuforsten und den kleinen Teich nachzubessern bzw. neu anzulegen, s. Fotos 4-5 in Anlage 2. Hierfür soll für die Übernahme der erforderlichen Sach- und Personalkosten bzw. Kosten aufgrund der Beauftragung von Dritten der Haushalt in der Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen mit 45.000,- Euro aufgestockt werden. Begründung: Anregung von Bewohnern Bockenheims und des Westends Der Niddapark wird von zahlreichen Bewohnern/ Bewohnerinnen, Spaziergängern/ Spaziergängerinnen und anderen Sporttreibenden aus Bockenheim, dem Westend und der ganzen Stadt intensiv zum Joggen und spazieren gehen und für andere Sportarten genutzt. Weite Teile des Wegs sind z.B. als Schotterwege gestaltet und fügen sich bereits heute schön in den Niddapark ein. Einzelne andere Stellen bestehen aus harten Teerwegen und es wird angeregt, diese Stellen des Trimm-Dich-Pfads ebenfalls durch einen natürlichen Bodenuntergrund, z.B. Naturweg oder Schotterweg, zu ersetzen. Dieser ist für Sportreibende und Nutzer/ Nutzerinnen gesünder und trägt damit zur Volksgesundheit der Frankfurter und Frankfurterinnen (m/d/w) bei. Zudem wird angeregt, die Aufenthaltsqualität im Niddapark zusätzlich zu steigern, indem entlang des in Ziff. 1 genannten Weges die dortigen Rasenflächen im Frühjahr 2022 nachgesät und begrünt werden. Zudem unterstützt die Aufforstung der vorhandenen Bäume insbesondere in der Nähe der Fitnessanlage Niddapark (Ziff. 5) das Bestreben der Koalition im Römer, Frankfurt klimaneutral zu gestalten, s.u. die Fotos in Anlage 2. Dabei würde eine Nachbesserung bzw. Neugestaltung des bereits vorhandenen kleinen Teiches bei der Fitnessanlage Niddapark die Attraktivität des Niddaparks und des Trimm-Dich-Pfades zusätzlich erhöhen. Gerade in Pandemiezeiten sollte der ‚grüneren' und gesünderen Gestaltung der unmittelbaren Lebensbedingungen vor der ‚eigenen Haustüre" ein besonderer Stellenwert auch im Haushalt eingeräumt werden. Dieser vergleichsweise überschaubare finanzielle Aufwand käme der breiten Bevölkerung Bockenheims und des Westends und allen Frankfurtern und Frankfurterinnen zu Gute und könnte einen zusätzlichen Beitrag leisten, die Klimaziele in Frankfurt am Main zu erreichen. Der Trimm-Dich-Pfad wäre aus Bockenheim sehr gut über z.B. die Sophienstraße aber auch die nördlich von der Sophienstraßen gelegenen Straßen und Wege, wie z.B. über die Frauenlobstraße, erreichbar, siehe die Karte in der Anlage 1. Aus dem Westend wäre er ebenfalls sehr gut erreichbar über den bereits vorhandenen Weg vom Grüneburgweg über die Autobahnbrücke entlang der A66. Die Integration des Trimm-Dich-Pfades und seine Anbindung über bereits vorhandene Wege reduzieren die Kosten für dieses Projekt erheblich. Ein typischer Trimm-Dich-Pfad sieht ca. 15 bis 20 Fitness-Stationen vor. [1] Es wird angeregt, den Trimm-Dich-Pfad an der vorhandenen Fitnessanlage Niddatal, die einige Fitnessgeräte hat, vorbeizuführen, und ca. 10 weitere Fitness Stationen mit einem ganzheitlichen Ansatz und Übungen für den ganzen Körper, z.B. Reck für Klimmzüge, Bauchtrainer, Hangelparcours und Beinübungen, einzurichten. Dabei sollen aus Kostengründen ca. die Hälfte der Fitness-Stationen mit Outdoor-Geräten und die andere Hälfte mit einer Beschilderung für Übungen basierend auf dem eigenen Körpergewicht ausgestattet werden. Die Details sollten bei der konkreten Planung festgelegt werden. Die Kosten werden auf ca. Euro 45.000 geschätzt unter folgenden Annahmen: - Ca. 5 Fitness-Stationen sollen mit Outdoor Sportgeräten ausgestattet werden. Die Kosten für die Geräte, den Bodenbelag und die Montagekosten werden auf ca. 2.000 bis 3.500 Euro pro Fitness-Station und damit insgesamt auf ca. 15.000 Euro geschätzt.[2] - Um die Kosten zu reduzieren, wird angeregt, an den anderen 5 Fitness-Stationen keine Outdoor Sportgeräte, sondern Übungen ohne Geräte, basierend auf dem eigenen Körpergewicht, vorzusehen und diese an Tafeln zu beschreiben. Hierfür werden ca. 5.000 Euro für Schilder für die Kennzeichnung der jeweiligen Station und die Beschreibung der Sportübung geschätzt (d.h. 1.000 Euro pro Station). - Hinzukommen kommen geschätzt ca. weitere 25.000 Euro (i) zur Beschilderung des Trimm-Dich-Pfads, (ii) die Ersetzung des Teerbelags an einzelnen wenigen Stellen mit einem natürlichen Belag, z.B. Naturweg oder Schotterweg (z.B. westlich des Makkabi Tennis & Swash Park), (iii) bei der Fitnessanlage Niddapark die dortigen Bäume aufzuforsten, und (iv) den kleinen Teich nachzubessern, und dafür den Rasen in den öffentlichen Flächen entlang des Wegs im Frühjahr 2022 nachzusäen und zu begrünen. Anlage 1: Karte mit Weg und Stationen Anlage 2: Fotos Anlage 1: Karte mit Weg und Stationen Markiert Weg Markiert den Bereich des Trimm-Dich-Pfads mit Standorten für Stationen Quelle: Google Maps Fotos 1-3 zu Ziff. 4 (Rasen und Begrünung) aus Bockenheim kommend vor Autobahnbrücke A66 Fotos 4-5 zu Ziff. 5 (bei Fitnessanlage Niddapark) Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO II, TOP 26 Beschluss: Etatanregung EA 133 2022 Die Vorlage OF 318/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE CDU SPD FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Gerüstbauten an der Eschersheimer Landstraße/Ecke Grüneburgweg

14.02.2022 · Aktualisiert: 30.03.2022

Antrag vom 14.02.2022, OF 290/2 Betreff: Gerüstbauten an der Eschersheimer Landstraße/Ecke Grüneburgweg Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit die bauliche Einrüstung des Gebäudes an der Eschersheimer Landstraße, Ecke Grüneburgweg (zwischen der Hochschule für Musik und darstellenden Kunst und dem Café Gresso) notwendig ist. Sollte kein Bauvorhaben aktuell realisiert werden, wird er weiter gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Gerüst entfernt werden kann. Begründung: Die bauliche Einrüstung an dem Gebäude ist seit vielen Jahren deutlich sichtbar und an dieser exponierten Stelle optisch nicht ansprechend. Gleichzeitig ist kein Bauvorhaben oder Baufortschritt erkennbar und nicht ersichtlich, wie es bei dem Gebäude weitergehen soll. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 350 2022 Die Vorlage OF 290/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL sowie Abwesenheit 1 FDP

Partei: FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherung Fahrradstellplätze Eppsteiner Straße/Ecke Unterlindau

14.02.2022 · Aktualisiert: 04.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1632 entstanden aus Vorlage: OF 273/2 vom 29.01.2022 Betreff: Sicherung Fahrradstellplätze Eppsteiner Straße/Ecke Unterlindau Der Magistrat wird gebeten, die bestehenden Fahrradständer auf der nördlichen Seite Eppsteiner der Straße/Ecke Unterlindau (siehe nachfolgendes Foto) durch das Aufstellen von zwei bis drei Sperrpfosten wie auf der südlichen Straßenseite abzusichern (siehe nachfolgendes Foto). Es wird darum gebeten, die Sperrpfosten so aufzustellen, dass der Übergang für Fußgänger mit Kinderwagen oder Rollatoren weiterhin gut nutzbar ist. Begründung: Bitte von Bewohnern mit Verweis auf wiederholte Beschädigungen von dort abgestellten Fahrrädern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1306 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorgartenanlage Kronberger Straße 27 im Westend

14.02.2022 · Aktualisiert: 04.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1618 entstanden aus Vorlage: OF 262/2 vom 31.01.2022 Betreff: Vorgartenanlage Kronberger Straße 27 im Westend Der Magistrat wird gebeten, gegen den Eigentümer/die Eigentümerin der Liegenschaft Kronberger Straße 27 im Frankfurter Westend vorzugehen und die Bestimmungen der Vorgartensatzung, nämlich eine umwelt- und artenfreundliche Vorgartenbegrünung, durchzusetzen. Der Magistrat wird ferner gebeten, die Informationspolitik gegen Schottergärten (Gärten des Grauens, Süddeutsche Zeitung) und in Bezug auf die Relevanz privater Freiflächen zu verstärken. Begründung: Nach Informationen von Nachbarn wurde die Vorgartenanlage Kronberger Straße 27 gerade erst fertiggestellt und damit wissentlich gegen bestehende und geplante Regelungen verstoßen. Die Kies- und Steinwüste entspricht weder der kommunalen Vorgartensatzung noch der Hessischen Bauordnung geschweige denn den Vorschriften der aktuell im Verfahren befindlichen Freiraumsatzung. Seit vielen Jahren schreibt die Hessische Bauordnung bereits die ausreichende und angemessene Begrünung von Grundstücksfreiflächen vor. Die Nachbegrünung der Stadt hilft gegen Überhitzung, Luftverschmutzung und befördert den Artenschutz. Private Grundstücksfreiflächen stellen mit circa 30 Prozent der Freiflächen einen hohen und nicht zu vernachlässigenden Anteil dar, der für die Klimaanpassung der Stadt relevant ist. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1286 Aktenzeichen: 63-0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Aktueller Planungsstand Areal ehemaliges Biologisches Institut

29.01.2022 · Aktualisiert: 22.02.2022

Antrag vom 29.01.2022, OF 261/2 Betreff: Aktueller Planungsstand Areal ehemaliges Biologisches Institut Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie der aktuelle Planungsstand bezüglich der zukünftigen Nutzung des Areals des ehemaligen Biologischen Instituts am Grüneburgweg (Siesmayerstraße) ist. Bei entsprechendem "Neuigkeitsgehalt" ist der Magistrat gerne eingeladen, die Ergebnisse in einer öffentlichen Bürgerfragestunde des OBR 2 vorzustellen. Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 322 2022 Die Vorlage OF 261/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße

01.12.2021 · Aktualisiert: 02.05.2022

Anregung an den Magistrat vom 01.12.2021, OM 1265 entstanden aus Vorlage: OF 215/2 vom 15.11.2021 Betreff: Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße Der Ortsbeirat begrüßt die vorgestellten Planungen zur Umgestaltung des Grüneburgwegs in eine fahrradfreundliche Nebenstraße. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat darum, die Planungen weiterzuführen und das Verkehrspilotprojekt zur Umsetzung zu bringen. Die Funktion des Grüneburgwegs als Einkaufsstraße soll bei allen Planungen besonders bedacht werden. Im ersten Schritt sollen während des Erprobungszeitraums lediglich provisorische Maßnahmen ergriffen werden, welche wieder rückgängig gemacht werden können. Die Umsetzbarkeit soll im Vorfeld und während des Erprobungszeitraums durch Verkehrszählungen nachgewiesen werden. Dabei sind auch die Auswirkungen auf die Nebenstraßen zu betrachten. Nach dem Erprobungszeitraum wird der Ortsbeirat das Verkehrspilotprojekt, auf Basis der Verkehrszählungen sowie des Feedbacks von Anwohnenden und Gewerbetreibenden, erneut bewerten und über die zweite Projektphase entscheiden. Erst in der zweiten Projektphase würden, bei positivem Ergebnis, permanente bauliche Maßnahmen umgesetzt. Durch diese Vorgehensweise sollen sich die Gewerbetreibenden und Anwohnenden wiederfinden und eine faktenbasierte Bewertung der Auswirkungen vorliegen. Der gesamte Prozess soll, so wie er gut begonnen wurde, durch eine permanente Kommunikation, öffentliche Information, wiederkehrende Erhebungen und gegebenenfalls direktes Nachsteuern weiter begleitet werden. Dauerhaft negative Auswirkungen des Verkehrspilotprojekts auf die Anwohnenden und das Gewerbe vor Ort sollen dadurch vermieden werden. Begründung: Die positiven Erfahrungen anderer Städte mit Maßnahmen der Verkehrsberuhigung sowie der Fußgänger- und Fahrradfreundlichkeit lassen den Ortsbeirat auf einen Mehrwert des Verkehrspilotprojekts für den Ortsbezirk hoffen: Es besteht die Chance, durch das Schaffen von mehr Platz für zu Fuß Gehende und Radfahrende und die Verkehrsberuhigung eine erhöhte Aufenthaltsqualität im Grüneburgweg und damit eine höhere Lebensqualität für Anwohnende und höhere Umsätze für Gewerbetreibende zu erzielen. Möglicherweise werden sich die anfänglichen Sorgen und Ängste der Anwohnenden und Gewerbetreibenden, wie in anderen Städten auch, nach der Umsetzung in Zustimmung und stetig steigende Zufriedenheit wandeln. Darüber hinaus könnte das Verkehrspilotprojekt zu einem erhöhten Anteil an Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk führen und damit einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Ob sich diese positiven Effekte tatsächlich einstellen, wird sich während des Erprobungszeitraums zeigen. Die Sorgen der Gewerbetreibenden und Anwohnenden sollen durch die durchzuführenden Erhebungen zu der Verkehrsplanung im Grüneburgweg begleitet werden. Es muss nachvollziehbar sein, ob die Anpassung der Verkehrsführung zu negativen Folgen bei den Anwohnenden und Gewerbetreibenden führt. Nur auf dieser Basis ist der Bedarf für Nachsteuerungen objektiv zu ermitteln und der Erfolg oder Misserfolg des Verkehrspilotprojekts faktenbasiert zu bewerten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 794 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung

01.12.2021 · Aktualisiert: 02.05.2022

Anregung an den Magistrat vom 01.12.2021, OM 1266 entstanden aus Vorlage: OF 216/2 vom 15.11.2021 Betreff: Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung A) Kommunikation Der Magistrat wird gebeten, 1. den Ortsbeirat vor Beginn der Erprobungsphase über die Vorgehensweise der wissenschaftlichen Begleitung und die Evaluierungsansätze in Bezug auf Erfolg/Misserfolg des Verkehrspilotprojekts zu informieren. Hierbei sollen insbesondere die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vortragen, die für die Begleitung des Pilotprojekts vom Magistrat bestimmt bzw. beauftragt wurden. Besonders sollen hierbei folgende Einzelpunkte der Planungen gewürdigt werden, die kontrovers diskutiert wurden: a) die Auswirkung der Planungsumsetzung auf das lokale Gewerbe/Einzelhandel und b) die Auswirkung der geplanten Modalfilter (Diagonalsperre Im Trutz Frankfurt, Busschleusen am Mitscherlichplatz und am Knotenpunkt Feldbergstraße/Wolfsgangstraße) auf die Verkehrsmengen im Grüneburgweg und den betroffenen Seitenstraßen. In diesem Zusammenhang soll der Magistrat dem Ortsbeirat bzw. der Öffentlichkeit nochmals eine Übersicht sämtlicher erhobener Verkehrszählungen zur Verfügung stellen, die im Rahmen der Vorplanung zur Umsetzung der fahrradfreundlichen Nebenstraße bislang erhoben worden sind; 2. vor Beginn der Erprobungsphase im Rahmen einer großen Flyeraktion die Anwohnerschaft über die Umsetzungsschritte der Probephase umfänglich zu informieren. Die Informationen auf dem Flyer sollten auf die Umsetzungen in den jeweiligen Abschnitten des Grüneburgwegs als Schwerpunkt differenziert sein. Die Flyeraktion soll neben den Anliegern und Anliegerinnen des Grüneburgwegs auch die Seiten- und ersten Parallelstraßen des Grüneburgwegs erreichen. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat (über den Ortsvorsteher) klar und frühzeitig zu kommunizieren, ob und in welchem Umfang er die Flyeraktion veranlasst. Der Ortsbeirat ist bereit, die Flyeraktion mit eigenem Budget und Mithilfe beim Verteilen zu unterstützen; 3. zur Erprobungsphase einen Runden Tisch einzurichten, zu dem die Gewerbetreibenden des Grüneburgwegs Vertretern des Magistrats und Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats regelmäßig ihre Sorgen bzw. Erfahrungen mit der Umsetzung der Probephase mitteilen bzw. umgekehrt persönlich informiert werden können. B) Umsetzung Der Magistrat wird um Beachtung folgender Punkte gebeten: 1. Die Umsetzung der Erprobungsphase zur fahrradfreundlichen Nebenstraße auf dem Grüneburgweg soll abschnittsweise und zeitlich gestaffelt erfolgen. Hierzu soll unterschieden werden a) in einen westlichen Abschnitt zwischen Siesmayerstraße und Mitscherlichplatz, b) in einen mittleren Abschnitt zwischen Mitscherlichplatz und Reuterweg und c) in einen östlichen Abschnitt zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstraße. Der Magistrat wird hierbei gebeten, die geplanten provisorischen Maßnahmen im Grüneburgweg zur Umwandlung in eine fahrradfreundliche Nebenstraße zunächst für den mittleren Abschnitt, sodann für den östlichen Abschnitt umzusetzen und erst dann den westlichen Abschnitt probeweise umzusetzen. Als Gesamtkomplex sollten alle Abschnitte gemeinsam möglichst ein Jahr in der Erprobungsphase sein. 2. Nach Angabe der Ämter sind Kurzzeitparkplätze derzeit nur von Montag bis Freitag geplant. Es soll geprüft werden, ob Kurzzeitparkplätze auch an Samstagen eingerichtet werden könnten, um Stellplätze für Pkw-fahrende Kundinnen und Kunden lokaler Geschäfte vorzuhalten. 3. Bei der Umgestaltung soll durchweg darauf geachtet werden, dass Barrierefreiheit bestehen bleibt bzw. erreicht wird. Das gilt vor allem bei der Platzierung von Pollern und Fahrradbügeln. Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten. 4. Zwecks Fußgängerinnen- und Fußgängerfreundlichkeit sollen bereits während des Erprobungszeitraums an sämtlichen geeigneten Kreuzungsbereichen vorgezogene Seitenräume ("Gehwegnasen") in provisorischer Form eingerichtet werden, insbesondere am Knotenpunkt Reuterweg (Bereich Hausnummer 71, https://www.radfahren-ffm.de/media/20210901_7207_blatt4.pdf), um schnelles Rechtsabbiegen abzubremsen. 5. Um breite fußgängerfreundliche Gehwege zu schaffen, sollen die Parkplätze zwischen den Hausnummern 99 und 105 (https://www.radfahren-ffm.de/media/20210901_7207_blatt2.pdf) vom Gehweg auf die Fahrbahn verlegt werden. 6. Der Ortsbeirat bezweifelt, dass die Busschleusen am Mitscherlichplatz und am Knotenpunkt Feldbergstraße/Wolfsgangstraße nur mit Installation eines Verkehrsschildes ihre Funktion erfüllen werden und schlägt daher - sofern möglich - die Einrichtung einer Busschranke statt einer Busschleuse vor. 7. Zur Begrünung sollen während des Erprobungszeitraums Pflanzkübel eingeplant werden. Für diese könnten Patenschaften von Anwohnenden/Gewerbetreibenden eingerichtet werden. 8. Der Ortsbeirat bittet dem Magistrat, den Grüneburgweg als Fahrradstraße mit Zusatzzeichen "Kfz-Verkehr frei" auszuschildern. 9. Die Dooring-Zone sollte an keiner Stelle schmaler als 75 Zentimeter abmarkiert werden. Im Zweifelsfall soll lieber der Fahrbereich schmaler markiert werden, als die Dooring-Zone zu verringern. 10. In den Kreuzungsbereichen soll nur der Fahrbereich für den Radverkehr rot gefärbt werden, nicht jedoch die Dooring-Zone (siehe angehängtes Beispiel für die Kreuzung Grüneburgweg/Freiherr-vom-Stein-Straße). Der Sicherheitstrennstreifen soll über die gesamte Länge des Grüneburgwegs durchgezogen werden - auch in Kreuzungsbereichen und dort, wo keine Parkplätze sind. An einmündenden Seitenstraßen sollen Wartelinien, Zebrastreifen oder eine Aufpflasterung installiert werden. 11. Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen. Begründung: Zu A) Kommunikation Der Ortsbeirat möchte den bisherigen Weg des offenen Dialogs und einer größtmöglichen Transparenz gegenüber der Bürgerschaft beim Verkehrspilotprojekt der "fahrradfreundlichen Nebenstraßen" im Gebiet des Ortsbeirates 2 selbstverständlich weitergehen. Hierzu hält der Ortsbeirat noch die beschriebenen Schritte vor Beginn der Erprobungsphase für notwendig, die auch in den letzten Bürgerfragestunden aus der Bürgerschaft vorgetragen wurden. So hat das Hochschulteam, das gegenwärtig zur Evaluation der Erprobungsphase vom Magistrat beauftragt wird, seine qualitativen/quantitativen Beurteilungsansätze dem Ortsbeirat noch vor der Erprobungsphase vorzustellen. Zudem soll in einer breitgefächerten Flyeraktion die Anwohnerschaft der betroffenen Quartiere über die provisorischen Maßnahmen vorab informiert werden. Durch den Wegfall der Pkw-Stellplätze hält es der Ortsbeirat bei der Flyeraktion für wichtig, sich nicht nur auf die Anwohnerschaft des Grüneburgwegs zu beschränken. Die Gewerbetreibenden sind als besonders betroffene Gruppe durch einen Runden Tisch in der Erprobungsphase einzubeziehen. Zu B) Umsetzung Ziffer 1.: Die benannten Teilabschnitte des Grüneburgwegs unterscheiden sich aus Sicht des Ortsbeirates durch ihre jeweils derzeitige verkehrliche Struktur. Der Ortsbeirat hält daher eine zeitlich sukzessive Umsetzung der Probephase nach Abschnitten für sinnvoll, um schon hierdurch eine frühere Akzeptanz für das Verkehrspilotprojekt zu erzielen. Buchstabe B) generell: Die Gestaltung von Straßen und Verkehrsflächen ist eine Chance, um die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu verbessern. Straßenräume sind nicht nur ein Motor der Verkehrswende, sondern auch ein Motor der Stadtentwicklung. Das Freizeitverhalten wandelt sich, es gibt einen Trend zur "Mediterranisierung" in den Städten - Freizeit wird unter freiem Himmel verbracht. Hierzu hat die Coronapandemie noch beigetragen. Attraktive Straßen machen den Menschen entsprechende gastronomische und auch nichtkonsumorientierte Angebote für den Aufenthalt unter freiem Himmel. Breite und sichere Gehwege sowie ausreichend Sitz- und Verweilmöglichkeiten sind hierbei besonders wichtig, denn der Fußverkehr belebt die öffentlichen Räume und ist für Handel und Gastronomie wichtig. Attraktive Straßenräume müssen heutzutage klimaangepasst und gut verschattet sein. Jeder Umbau ist daher für verstärkte Begrünung zu nutzen. Ziffer 10.: Quelle: Radentscheid Frankfurt Insgesamt soll die Gestaltung der Kreuzungsbereiche sich an den Qualitätsstandards und Musterlösungen für das Radnetz Hessen (Hrsg. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, und Wohnen, März 2019) orientieren. Ziffer 11.: In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 796 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorfahrtsregelung auf der Feldbergstraße

03.11.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1050 entstanden aus Vorlage: OF 184/2 vom 17.10.2021 Betreff: Vorfahrtsregelung auf der Feldbergstraße Der Magistrat wird gebeten, auf der Feldbergstraße (zwischen Siesmayerstraße und Grüneburgweg) wieder die Rechts-vor-links-Regelung einzuführen. Begründung: Wunsch von Anwohnern. Im Zuge der temporären Nutzung der Feldbergstraße durch die Buslinie 36 wurde die o. g. Regelung aufgehoben und Stoppschilder vor den Kreuzungsbereichen der einmündenden Straßen (Myliusstraße, Wiesenau, Freiherr-vom-Stein-Straße und Liebigstraße) errichtet. Da die Feldbergstraße durch die Buslinie 36 nicht mehr genutzt wird, ist diese Regelung obsolet. Die aktuelle Verkehrsgeschwindigkeit könnte durch o. g. Maßnahme minimiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 493 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der Oberlindau

03.11.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1049 entstanden aus Vorlage: OF 183/2 vom 17.10.2021 Betreff: Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der Oberlindau Der Magistrat wird gebeten, die Straßenbeleuchtung in der Oberlindau entsprechend den nachfolgenden Punkten zu verbessern: 1. Prüfung der Lichtstärke der bestehenden Leuchtmittel - entsprechen diese den Anforderungen der EU-konformen DIN EN 13201; 2. ggf. Ersatz der bisherigen Leuchtmittel durch energiesparende Leuchtmittel mit höherer Leuchtkraft; 3. ggf. Aufbau zusätzlicher Straßenlaternen. Begründung: Klagen von Anwohnern: Straßenlampen in der Oberlindau geben in der Dunkelheit viel zu wenig Licht. Die Leuchtstärke ist so gering, dass sich die Begrenzungen des Gehwegs nicht erkennen lassen. Dies ist gerade für ältere Anwohner, aber auch für jüngere Kinder, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind, eine besondere Belastung und wird dem bestehenden Wohngebiet nicht gerecht. LED-Leuchten bilden häufig ein dunkleres Lichtbild als herkömmliche Leuchten. Daher schlägt der Ortsbeirat vor, auf LED-Leuchten mit höherer Leuchtkraft zu setzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 609 Aktenzeichen: 91 52

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Quartiersgarage im Grüneburgweg

18.10.2021 · Aktualisiert: 27.01.2022

Antrag vom 18.10.2021, OF 177/2 Betreff: Quartiersgarage im Grüneburgweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es im Rahmen der Neuordnung des Grüneburgwegs möglich ist, eine Quartiersgarage unter der Fahrbahn des Grüneburgwegs zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstraße einzurichten. Dabei kann z.B. die dreistöckige Quartiersgarage unter dem Boulevard St.Germain in Paris (östlich Hausnummer 46 und Kirche St.Nicolas du Chardonnet) dienen, oder jene unter Place Maubert / Rue Lagrange etwas weiter westlich in einem Viertel ähnlicher Infrastruktur wie im östlichen Abschnitt des Grüneburgwegs. Dabei dient zu Kenntnis, daß ersterwähnte Garage unter einer Straße angelegt wurde, die beidseits von großen (haushohen) Baumreihen flankiert ist, ohne daß diese davon beeinträchtigt wären. Begründung: In Zeiten europäischer Einigung sollte das Lernen vom Nachbarn selbstverständlich sein. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 177/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 177/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 177/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Der Grüneburgweg ist keine Nebenstraße!

18.10.2021 · Aktualisiert: 27.01.2022

Antrag vom 18.10.2021, OF 176/2 Betreff: Der Grüneburgweg ist keine Nebenstraße! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen, · daß das östliche Drittel des Grüneburgwegs keine Nebenstraße ist, sondern eine notwendige Querspange der Ein- und Ausfallmagistralen Reuterweg/Hansaallee und Eschersheimer Landstraße; · daß das östliche Drittel des Grüneburgwegs keine Nebenstraße ist, sondern eine zentrale Einkaufs- und Arbeitsplatzstraße für den gesamten Stadtbezirk. Begründung: Stadtplanung darf nicht für jeden Bürger offensichtliche Tatsachen ignorieren. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 176/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 176/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 176/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Fahrradparkplätze an Straßenecken für Fußgänger durchlässig machen!

18.10.2021 · Aktualisiert: 15.11.2021

Antrag vom 18.10.2021, OF 185/2 Betreff: Fahrradparkplätze an Straßenecken für Fußgänger durchlässig machen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß Fußgänger und besonders Menschen mit Kinderwagen, im Rollstuhl oder mit Geh- oder Sehbehinderung an Straßenecken im Verlauf ihres Bürgersteigs unbehindert Querstraßen überqueren können, ohne durch vollgestellte Fahrradparkplätze, wie sie immer häufiger an Straßenecken angelegt werden, zu weiten Umwegen gezwungen zu werden. Begründung: Fahrradparkplätze, die sich um Straßenecken herumziehen - wie z.B. an der Kreuzung Unterlindau / Friedrichstraße - sind meist so vollgestellt, daß Fußgänger keinen Weg hindurch finden. Selbst wenn nur leere Poller oder Fahrradbügel montiert sind, passen Kinderwagen und Rollstühle nicht hindurch. Um den Fahrradparkplatz herumzugehen, ist häufig nicht möglich, weil gleich im Anschluß PKW dicht an dicht parken, so daß allenfalls ein schlanker, gesunder Fußgänger sich dazwischen durchzwängen kann; für Rollstühle und Kinderwagen sind meist weite Umwege nötig. Für sehbehinderte und blinde Menschen sind diese Fahrradparkplätze zudem gefährliche Stolperfallen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 185/2 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: 1 GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, CDU, FDP und BFF (= Annahme); 3 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Umbau Grüneburgweg: Lärm, Abgase, Gefahren für die Westendbewohner

18.10.2021 · Aktualisiert: 27.01.2022

Antrag vom 18.10.2021, OF 178/2 Betreff: Umbau Grüneburgweg: Lärm, Abgase, Gefahren für die Westendbewohner Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Planungen zum Grüneburgweg zu prüfen und zu berichten, 1. wo die aus dem Grüneburgweg planungsgemäß verdrängten PKW parken werde, wenn nicht in den angrenzenden Wohnstraßen, wo sie ihrerseits wieder die Parkplätze der ansässigen Wohnbevölkerung verdrängen, welche auf weit entfernte Parkplätze ausweichen und kilometerweite Fußmärsche bis zu ihren Wohnungen auf sich nehmen muß; 2. wie sich die Luftqualität im Westend verschlechtern wird, wenn der Umleitungsverkehr von einem gesperrten Grüneburgweg lange Wege durch die Wohnviertel nimmt und der wegen Verringerung des Parkplatzangebots stark verlängerte Parkplatzsuchverkehr weitere Abgase und Lärm in die Wohnviertel tragen; 3. welchen Trost er für beruflich engagierte Frauen hat, die vielleicht erst gegen 19 oder 20 Uhr nach Hause kommen, dann nur noch einen Parkplatz weit entfernt von ihrer Wohnung finden und so gezwungen werden, lange Fußwege im Dunkeln zurückzulegen, bei denen niemand für ihre Sicherheit garantieren kann; 4. wie sich das erhöhte Verkehrsaufkommen in den Wohnstraßen rund um den Grüneburgweg auf die Unfall-Gefährdung von Fußgängern und Radfahrern auswirken wird, und dabei nicht zu vergessen, daß Kinder sich nicht immer vorhersehbar verhalten, daß Gleiches für Haustiere und erst recht für die zahlreichen Wildtiere im Westend - besonders Eichhörnchen, Katzen, Kaninchen, Füchse, Igel - gilt. Begründung: PKW verdampfen nicht einfach rückstandslos, wenn man ihre Parkplätze auflöst. Sie werden nur verdrängt und tragen zur Verschärfung des Parkplatzproblems in den Wohnvierteln bei, und die durch die Sperrenplanung des Grüneburgwegs noch zusätzlich verschärfte Verkehrslage in den Wohnvierteln wird dort unvermeidlich zu mehr Lärm, höheren Abgasemissionen und größerer Gefährdung führen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 178/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 178/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 178/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF
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