Meine Nachbarschaft: Taunusstraße
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Vorlagen
Verkehrsführung Weserstraße ändern
Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2614 entstanden aus Vorlage: OF 550/1 vom 27.06.2022 Betreff: Verkehrsführung Weserstraße ändern Der Magistrat wird gebeten, in der Weserstraße zwischen Kaiserstraße und Taunusstraße Tempo 30 anzuordnen und das Befahren der Straße entgegen der Einbahnstraße für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer freizugeben. Begründung: In dem zwischen Kaiserstraße und Taunusstraße gelegenen Abschnitt der Weserstraße findet überwiegend Parkplatzsucherverkehr durch Autofahrer statt. Die Autofahrer fahren dort in der Regel relativ langsam und die Straße wird im Vergleich zu den umliegenden Straßen relativ wenig befahren. Eine Reduzierung auf Tempo 30 belastet den Autoverkehr dort kaum und erhöht gleichzeitig die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern. Zur Verbesserung des Radverkehrsnetzes sollte die Straße darüber hinaus für Radfahrerinnen und Radfahrer auch zum Befahren entgegen der Einbahnstraße freigegeben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 13 Beratung im Ortsbeirat: 1
Nied: Parkende Busse blockieren Bürgersteig und Radweg (Goldener Wok, Mainzer Landstraße)
Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2570 entstanden aus Vorlage: OF 547/6 vom 08.08.2022 Betreff: Nied: Parkende Busse blockieren Bürgersteig und Radweg (Goldener Wok, Mainzer Landstraße) Vorgang: OM 5439/19 OBR 6; ST 412/20 Der Magistrat wird aufgefordert, gemäß seiner Stellungnahme vom 06.03.2020, ST 412, Gehwegaufsätze, wie z. B. Frankfurter Hüte, anzubringen. Poller sind nur im äußersten Notfall umzusetzen, da diese den Fußgängerweg noch weiter einschränken würden. Die Absperrung müsste ungefähr ab der Höhe der Zufahrt zum Parkplatz des Restaurants bis circa 50 bis 75 Meter Richtung Ruderclub bzw. signalgesteuertem Fußgängerüberweg erfolgen. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, die mittig stehenden Laternenmasten sichtbar zu markieren, damit eine Kollision der zu Fuß Gehenden mit einem Laternenmast verhindert wird. Ebenfalls wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob der circa drei Meter breite Fußgängerweg an dieser Stelle für Mischverkehr (zu Fuß Gehende und Radfahrer , beide im Zweirichtungsverkehr) optimal geeignet ist. Begründung: Das Restaurant Goldener Wok in der Mainzer Landstraße ist ein beliebtes Lokal. Hier kommen nicht nur Gäste aus der Nachbarschaft, sondern es wird auch von Bussen angefahren. Diese bleiben dann verkehrswidrig dort stehen, d. h. sie parken dort. Auch Lieferanten nutzen den kurzen Weg zum Anliefern und Abladen der bestellten Ware und parken mittig auf dem Bürgersteig, obwohl Parkplätze für das Lokal in unmittelbarer Nähe vorhanden sind. Des Weiteren ist dieser Fußgängerweg seit gut einem Jahr als Mischverkehrsweg auch für Radfahrer in beiden Richtungen nutzbar gekennzeichnet. Mittig stehen die Laternenmasten. Wie bei einem Ortstermin festzustellen war, wird dieser Weg von beiden Verkehrsteilnehmergruppen gut frequentiert. Insbesondere auch von Gruppen von Menschen, die das Restaurant besuchen oder verlassen. Dies ist eine sportliche Herausforderung für alle Teilnehmer, insbesondere wenn auch noch auf dem Weg geparkt wird. Deshalb fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, schnellstmöglich hier Vorkehrungen zu treffen, die die Verkehrsteilnehmer und hier insbesondere die zu Fuß Gehenden schützen und um Unfälle zu vermeiden. Der Einsatz von Pollern sollte nur im äußersten Notfall angewandt werden, da diese den Mischverkehrsweg weiter einschränken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5439 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 412 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2799 Aktenzeichen: 32 4
Verkehrskontrollen auf der Mainzer Landstraße?
Antrag vom 01.08.2022, OF 558/1 Betreff: Verkehrskontrollen auf der Mainzer Landstraße? Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele Verkehrs- und Geschwindigkeitskontrollen gab es auf der Mainzer Landstraße 2021 und 2022 (bisher)? 2. An welchen Stellen werden regelmäßig Radarkontrollen durchgeführt und wie häufig? Wie ist die Quote der Verstöße hierbei? 3. Wie oft und wo wird der Enforcement Trailer eingesetzt? Wie sind hier die Quoten? 4. Wäre die Installation einer festen Blitzersäule denkbar, bspw. an den Kreuzungen Mainzer Landstraße und Krifteler Straße oder Schwalbacher Straße? Wenn nein, warum nicht? 5. Werden auch Lärmmessungen der Autos durchgeführt? Wenn nein, warum nicht? Begründung: Mehrere Anwohner haben sich über die Geschwindigkeit der Autos auf der Mainzer Landstraße, vor allem im Abschnitt zwischen der Schwalbacher und Rebstöcker Straße, beschwert. Autos fahren hier oft 70 oder mehr km/h. Auch fällt auf, dass zunehmend laute und "aufgemotzte" Autos dabei sind, die sehr viel Lärm entwickeln und so Anwohnerinnen und Anwohner stören. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Auskunftsersuchen V 472 2022 Die Vorlage OF 558/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Optimierung des Bebauungsplans Nr. 556Ä - Messeviertel/Hemmerichsweg hier: Bebauung ehemaliges Polizeipräsidium
Anregung vom 28.06.2022, OA 206 entstanden aus Vorlage: OF 492/1 vom 07.06.2022 Betreff: Optimierung des Bebauungsplans Nr. 556Ä - Messeviertel/Hemmerichsweg hier: Bebauung ehemaliges Polizeipräsidium Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 11.01.2023 Das Stadtplanungsamt hat dem Ortsbeirat 1 vor Kurzem die geplanten Änderungen des Bebauungsplanes Nr. 556Ä - Messeviertel/Hemmerichsweg vorgestellt. Dabei wurden zu einem großen Teil die Grundlagen, Berechnungen und Prognosen aus dem Jahr 2000 zugrunde gelegt, wie zum Beispiel die Prognose des erwarteten Pkw-Verkehrsaufkommens und der Leistungsfähigkeit der andienenden Straßen, der Regenereignisse oder der Umweltverträglichkeit. In den vergangenen 22 Jahren haben sich die Rahmenbedingungen jedoch drastisch verändert. Die Klimakatastrophe bedingt die Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden und umsetzbaren Maßnahmen zur Entsiegelung, Begrünung, Verschattung, Kühlung, Erhaltung der Biodiversität und Reduzierung des CO2-Ausstoßes bei Bau und Betrieb der Gebäude sowie der Mobilität. Dies vorangestellt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der weiteren Planung und Erstellung des Bebauungsplans Nr. 556Ä - Messeviertel/Hemmerichsweg folgende Verbesserungsvorschläge zu berücksichtigen, um das Bauvorhaben zukunftssicher und klimagerecht zu machen: 1. Vollständige Einhaltung der Vorgaben aus der Gestaltungssatzung Freiraum und Klima (Freiraumsatzung). 2. Weitestgehende Entsiegelung, Begrünung und Baumbepflanzung aller zur Verfügung stehenden Grünflächen sowie Begrünung geeigneter Wandflächen. 3. Festsetzung der Pflanzung von zwei beidseitigen Baumreihen in dem angrenzenden Abschnitt der Mainzer Landstraße. 4. Berücksichtigung der wasserwirtschaftlichen Belange und des vor Kurzem erarbeiteten Wasserkonzeptes der Stadt Frankfurt. Hierzu schreibt der BUND in seiner Pressemitteilung vom 31. Mai 2022: "Das Wasserkonzept verlangt, dass in Neubaugebieten Leitungssysteme für Brauchwasser verlegt werden, um zum Beispiel Toiletten damit zu spülen. Zisternen wären hilfreich, um daraus auch das Gießwasser für städtische Grünflächen und Stadtbäume zu entnehmen, anstatt Hydranten zur Nutzung kostbaren Trinkwassers anzuzapfen. Die Tankwagen des Grünflächenamtes könnten aus solchen Zisternen gefüllt werden und das Stadtgrün auf kurzen Wegen mit Wasser versorgen." Diese Vorgaben sollen festgesetzt werden. Ein Prüfauftrag reicht nicht aus. 5. Weiternutzung der Brunnen, die zur bauzeitlichen Grundwasserhaltung beim Bau des U-Bahn-Tunnels im Europaviertel genutzt wurden, zur Deckung des Brauchwasserbedarfs. 6. Ermittlung der zu erwartenden Zahlen an Einwohnerinnen und Einwohnern, Schülerinnen und Schülern, Arbeitsplätzen und Hotelgästen sowie des daraus entstehenden Bedarfes an Trink- und Brauchwasser. 7. Planung der Wohn- und Gewerbeflächen mindestens im Passivhausstandard. Der Standard des sogenannten Aktivhauses, das netto mehr Energie gewinnt als es verbraucht, soll angestrebt werden. 8. Frühzeitige Klärung und Konkretisierung hydrogeologischer Fragestellungen wie Analyse von Altlasten oder Grundwasserverunreinigungen, Prüfung der Versickerungsfähigkeit der Böden, des Grundwasserstandes unter dem Gelände oder Einbindung geplanter Gebäudeteile ins Grundwasser mit Barrierewirkung. 9. Wahl möglichst nachhaltiger Baustoffe mit geringem CO2-Fußabdruck. 10. Weitgehendes Recycling oder Downcycling der beim Abbruch der bestehenden Gebäude gewonnenen Baustoffe direkt auf dem Grundstück. 11. Beschränkung der notwendigen Stellplätze für alle Nutzungen auf das mögliche Minimum von 15 Prozent (Eingruppierung in Zone IV) gemäß § 3 der Stellplatzsatzung der Stadt Frankfurt am Main, um Baukosten einzusparen, künftige Mieten so gering wie möglich zu halten und lenkend auf eine nachhaltige Mobilität einzuwirken. Ziel sollte das sogenannte autofreie Wohnen sein, zumal das Quartier eine hervorragende Nahversorgung und ÖPNV-Anbindung zu den U-Bahn-Stationen "Messe" und "Güterplatz", der Straßenbahn und dem Hauptbahnhof ausweist. 12. Nutzung von Solarenergie auf extensiv begrünten Dachflächen und Fassadenbereichen zur weitgehenden Deckung des Strombedarfs. 13. Sicherstellung fußläufiger Verbindungen und Querungen auf dem Grundstück für die Öffentlichkeit. 14. Frühzeitige, umfassende Beteiligung und Information der Öffentlichkeit über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinaus, da die Auswirkungen der intensiven Bebauung des Grundstücks auf die Umgebung ausstrahlen. Über die Veröffentlichung im Amtsblatt und auf der Homepage des Stadtplanungsamtes hinaus sollen Flugblätter verteilt, Plakate ausgehängt, betroffene Bürgerinnen und Bürger und Institutionen im Stadtteil beteiligt und Informationsveranstaltungen im Ortsbezirk veranstaltet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.02.2023, B 87 Bericht des Magistrats vom 02.10.2023, B 370 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 06.07.2022 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 08.09.2022, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 206 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 10. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 12.09.2022, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 206 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 10. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 13.09.2022, TO I, TOP 56 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 206 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.10.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 206 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: zu Ziffer 11.: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) zum Rest der Vorlage: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. (= Annahme) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Volt (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 206 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung), BFF-BIG (= Ziffern 1. bis 10. sowie 12. bis 14. vereinfachtes Verfahren, Ziffer 11. Ablehnung) und FRAKTION (= Annahme); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 206 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: zu Ziffern 1. bis 10. und 12. bis 14.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu Ziffer 11.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) und ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (OA 206 = Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 87) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 2295, 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 11.10.2022
Neubauplanung Lidl Gallus Mainzer Landstraße klimagerecht und anwohnerinnen- und anwohnerfreundlich gestalten
Anregung vom 28.06.2022, OA 207 entstanden aus Vorlage: OF 493/1 vom 07.06.2022 Betreff: Neubauplanung Lidl Gallus Mainzer Landstraße klimagerecht und anwohnerinnen- und anwohnerfreundlich gestalten Das Immobilienbüro Rhein-Main der Fa. Lidl Dienstleistung GmbH ist an den Ortsbeirat 1 herangetreten, um in einem Ortstermin am 7. Juni 2022 die Neubeplanung des Grundstücks mit Wohnbebauung, Tiefgaragenstellplätzen und einem neuen Lidl-Supermarkt vorzustellen. Von den teilnehmenden Ortsbeiratsmitgliedern wurde das Vorhaben insgesamt als positiv bewertet, insbesondere die bessere städtebauliche Einfügung, die intensivere Nutzung des Grundstücks, die lediglich eingeschossige Tiefgarage zur Vermeidung einer baumschädlichen Wasserhaltung und die Errichtung von weiterem Wohnraum unter Einbeziehung der ABG Holding. Andere Aspekte wurden kritisch gesehen und kontrovers diskutiert wie z. B. die geplanten Grünflächen und die Intensität der Begrünung, die Lage, Überdachung und Anzahl der Stellplätze, die Lkw-Zufahrt oder die Wahl nachhaltiger Baustoffe. Des Weiteren wurden Anregungen zu Konstruktion und weiteren Nutzungen gemacht. Dies vorangestellt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der weiteren Planung und Genehmigung folgende Verbesserungsvorschläge zu berücksichtigen, um das Bauvorhaben zukunftssicher und klimagerecht zu machen: 1. Planung der Wohn- und Gewerbeflächen mindestens im Passivhausstandard. Der Standard des sogenannten Aktivhauses, das netto mehr Energie gewinnt als es verbraucht, soll angestrebt werden. 2. Wahl möglichst nachhaltiger und verhältnismäßig leichter Baustoffe mit geringem CO2-Fußabdruck bzw. Holz-Modulbau zur schnellen und somit kostengünstigeren Errichtung der Gebäude. 3. Weitgehendes Recycling der beim Abbruch des bestehenden Supermarktes gewonnenen Baustoffe direkt auf dem Grundstück. 4. Reduzierung der notwendigen Stellplätze für Gewerbeflächen und Wohnflächen auf das mögliche Minimum, um Baukosten einzusparen, künftige Mieten so gering wie möglich zu halten und lenkend auf eine nachhaltige Nahmobilität einzuwirken. Ziel sollte das sogenannte autofreie Wohnen sein, zumal das Quartier eine hervorragende Nahversorgung und ÖPNV-Anbindung aufweist. 5. Anordnung von Abstellflächen für Lastenräder und E-Bikes für Besucherinnen und Besucher der Gewerbeflächen. 6. Errichtung von Rankbegrünungen oder begrünten Pergolen oberhalb der restlichen erdgeschossigen Flächen zur Begrünung, sommerlichen Verschattung und gestalterischen Optimierung. 7. Nutzung von Solarenergie auf den extensiv begrünten Dachflächen der Wohnbebauung zur weitgehenden Deckung des Strombedarfs. Alternativ könnten Solarmodule auch in Fassadenbereichen oder auf leichten Bedachungen vorgesehen werden. 8. Sicherstellung der fußläufigen Verbindung über das Grundstück zwischen Lahnstraße und Mainzer Landstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 421 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 06.07.2022 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 08.09.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 10. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 12.09.2022, TO I, TOP 49 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 10. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 13.09.2022, TO I, TOP 57 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.10.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 207 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Volt (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 207 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 207 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2296, 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 11.10.2022
Öffnungszeiten des Nachtcafès beibehalten
Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2432 entstanden aus Vorlage: OF 521/1 vom 20.06.2022 Betreff: Öffnungszeiten des Nachtcafès beibehalten Der Magistrat wird gebeten, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die bisherigen Öffnungszeiten des Nachtcafès (Moselstraße) aufrechtzuerhalten. Eine Verkürzung der Öffnungszeiten ist unbedingt zu vermeiden. Begründung: Die Situation im Bahnhofsviertel ist seit der Coronapandemie extrem angespannt. Durch die Corona-Auflagen bzw. Hygienebestimmungen haben die Drogenhilfeeinrichtungen bis heute nicht die vollen Kapazitäten. Die Öffnungszeiten des Nachtcafès in der Moselstraße wurden u. a. deshalb in der Coronazeit ausgeweitet, sodass das Nachtcafè auch tagsüber geöffnet war. Dies war eine gute und hilfreiche Maßnahme, die die Situation im Viertel zumindest leicht entspannt hat. Nun sollen die Öffnungszeiten ab dem 1. Juli 2022 wieder gekürzt werden. Dies ist Angesicht der momentanen Situation im Viertel vollkommen unverständlich und kontraproduktiv. Kosten sollten hier nicht als Argument vorgeschoben werden, sondern es sollte an einer Lösung umgehend und schnell gearbeitet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2152 Aktenzeichen: 53 6
Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Hafenstraße ebenfalls sicherer machen
Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2430 entstanden aus Vorlage: OF 518/1 vom 27.06.2022 Betreff: Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Hafenstraße ebenfalls sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, vor der Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Hafenstraße von der Hafenstraße Richtung Mainzer Landstraße kommend, im Bereich der Baustelle folgende Verbesserungen vorzunehmen: 1. Für zu Fuß Gehende von der Hafenstraße kommend ist bereits an der Kreuzung Hafenstraße/Ecke Niddastraße/Ecke Adam-Riese-Straße eine entsprechende Umleitung auszuschildern. Ebenso umgekehrt von der Mainzer Landstraße aus kommend. 2. Für Radfahrende ist ein Schutzstreifen am rechten Rand der Geradeausspur einzurichten. 3. Für Radfahrende ist mit entsprechenden Fahrrad-Piktogrammen eine separate Haltelinie vor der Ampel einzurichten, welche sich vor der Haltelinie für Kraftfahrzeuge befindet. Begründung: Aktuell laufen zu Fuß Gehende neben dem Bauzaun auf der Fahrbahn entlang, wo der Gehweg entfallen ist. Dies gefährdet sowohl zu Fuß Gehende wie Kraftfahrzeuge. Da ebenso der Radweg entfallen ist, sind Radfahrende irritiert und fahren vor bis zur Sichtlinie der Kreuzung vor. Da es jedoch kein separates Lichtsignal für Radfahrende gibt, fahren Radfahrende teils über die Kreuzung, während der Querverkehr - inklusive Straßenbahn - auf der Mainzer Landstraße Grün hat. Dies gefährdet ebenfalls Radfahrende und anderer Verkehrsteilnehmer. Der Ortsbeirat musste bereits mehrfach bei der Verkehrssicherheit von Baustelleneinrichtungen nachjustieren. Man fragt sich, warum die Stadt hier nicht sorgsamer vorgeht. Keine Umleitung für Fußgehende, kein Schutzstreifen für Radfahrende Der Radweg ist entfallen. Eine separate Haltelinie für Radfahrende existiert nicht mehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2480 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32-1
Frankfurter Westen: Grüne Gleise für Straßenbahnen
Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2373 entstanden aus Vorlage: OF 521/6 vom 02.06.2022 Betreff: Frankfurter Westen: Grüne Gleise für Straßenbahnen Der Magistrat wird gebeten, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um das Gleisbett der Straßenbahnen im Frankfurter Westen mit Sedum- oder Rasengleisen begrünen zu lassen. Grüne Gleise ermöglichen eine durchschnittliche Wasserrückhaltung der jährlichen Gesamtniederschlagsmenge, die auf ein grünes Gleis treffen, in Höhe von 50 Prozent bei Sedumgleisen und 70 Prozent bei Rasengleisen. Neben der Entsiegelung und der damit verbundenen Wasseraufnahme dient die Begrünung der Gleise gleichzeitig der Reduzierung der Lärmbelastung in den jeweiligen Wohngebieten, da es sich bei beiden Gleistypen um schallabsorbierende Oberflächen handelt. Zusätzlich binden die grünen Gleise vorhandenen Feinstaub, verhindern dessen Aufwirbelung und reduzieren damit die Feinstaubbelastung der Anwohnerinnen und Anwohner, insbesondere auf der Mainzer Landstraße. Abschnitte, die nicht ausschließlich von Straßenbahnen befahren werden, sollen davon ausgenommen sein. Begründung: Die Sinnhaftigkeit der Begrünung der Straßenbahngleise liegt auf der Hand. Sie wirkt sich kühlend auf die Umgebung aus, die grünen Gleise wirken als Wasserspeicher, Feinstaub wird gebunden und Lärm reduziert. Ganz nebenbei sind Rasengleise auch ein schöner Anblick und werten den Frankfurter Westen auf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2498 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 92 14
Gustav`s Lounge - Fahrradbügel für die Gustavsburgstraße
Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2419 entstanden aus Vorlage: OF 498/1 vom 07.06.2022 Betreff: Gustav`s Lounge - Fahrradbügel für die Gustavsburgstraße Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Gustavsburgstraße Fahrradbügel an folgenden Stellen aufstellen zu lassen: 1. Mainzer Landstraße/Ecke Gustavsburgstraße 6 bis 8 Fahrradbügel; 2. Gustavsburgplatz/Ecke Gustavsburgstraße 6 bis 8 Fahrradbügel. Das Quartiersmanagement soll in die Standortfrage einbezogen werden. Begründung: Der Ortsbeirat hat bereits im März 2022 die Initiative "Gustav`s Lounge" des Jugendmigrationsdienstes im Quartier/IB sowie des Frankfurter Programms Aktive Nachbarschaft/Caritas im Gallus unterstützt. Das Projekt startet bereits in diesem Sommer mit der Umsetzung. Ergänzt soll dies noch durch Urban Gardening werden. Die Zielgruppe besteht überwiegend aus Jugendlichen und Anwohnenden, die meist mit dem Fahrrad unterwegs sind. Sie sollen ihre Fahrräder sicher abstellen können. In wenigen Jahren wird sich die Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer durch weitere Wohnungsbaumaßnahmen in der nahen Umgebung noch erhöhen. Lageplan Gustav`s Lounge Quelle: Geoportal Frankfurt, Planung Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2490 Beratung im Ortsbeirat: 1
Sanierung der Mainzer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2429 entstanden aus Vorlage: OF 517/1 vom 28.06.2022 Betreff: Sanierung der Mainzer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahn des rechten Fahrstreifens der Mainzer Landstraße in Richtung Platz der Republik zwischen Hafenstraße und Düsseldorfer Straße zu sanieren und dabei insbesondere Unebenheiten und Beschädigungen zu beseitigen. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten , im Rahmen der Sanierung eine adäquate Radinfrastruktur auf dem Teilstück zwischen Ludwigstraße und Düsseldorfer Straße zu schaffen, zum Beispiel indem der Rechtsabbiegestreifen in einen Radfahrstreifen umgewandelt wird. Begründung: Die Fahrbahn der Mainzer Landstraße weist in dem vorbezeichneten Bereich erhebliche Unebenheiten und Beschädigungen auf, die für Zweiradfahrer gefährlich sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2491 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Die Ausführungen des Vertreters des Magistrats dienen zur Kenntnis. b) Der Ortsbeirat geht davon aus, dass die schriftliche Stellungnahme des Magistrats noch auf dem üblichen Verwaltungsweg zugeleitet wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Radschnellweg FRM5 anpassen
Antrag vom 27.06.2022, OF 519/1 Betreff: Radschnellweg FRM5 anpassen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Führung des Radschnellweges FRM5 so zu ändern, dass er vollständig oder zumindest im Abschnitt zwischen Niddastraße und Kaiserstraße nicht durch die Moselstraße, sondern durch die Weserstraße führt. Begründung: Der Ausbau des Radwegenetzes ist zu begrüßen. Insbesondere zwischen Niddastraße und Kaiserstraße wird jedoch in der Regel von Radfahrenden, die auf dieser Strecke häufiger unterwegs sind, nicht die Moselstraße, sondern die Weserstraße genutzt. Die Moselstraße wird von Radfahrenden eher gemieden, um Beschädigungen an den Reifen durch die dort häufig vorzufindenden Glasscherben zu vermeiden. Die Führung des Radschnellwegs FRM5 sollte der praktischen Nutzung der Wegeverbindungen zwischen Holbeinsteg und Westend Rechnung tragen und den Radweg so führen, wie er von Radfahrenden auch tatsächlich genutzt wird, anstatt künstlich am Reißbrett eine Wegeführung zu planen, die nichts mit der gelebten Praxis zu tun hat. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.06.2022, M 86 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 58 Beschluss: 1. Der Vorlage M 86 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 519/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, FDP, LINKE., BFF und Die PARTEI gegen SPD (= Annahme)
Radschnellweg FRM5 anpassen
Antrag vom 27.06.2022, OF 551/1 Betreff: Radschnellweg FRM5 anpassen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Führung des Radschnellweges FRM5 so zu ändern, dass er vollständig oder zumindest im Abschnitt zwischen Niddastraße und Kaiserstraße nicht durch die Moselstraße, sondern durch die Weserstraße führt. Begründung: Der Ausbau des Radwegenetzes ist zu begrüßen. Insbesondere zwischen Niddastraße und Kaiserstraße wird jedoch in der Regel von Radfahrenden, die auf dieser Strecke häufiger unterwegs sind, nicht die Moselstraße, sondern die Weserstraße genutzt. Die Moselstraße wird von Radfahrenden eher gemieden, um Beschädigungen an den Reifen durch die dort häufig vorzufindenden Glasscherben zu vermeiden. Die Führung des Radschnellwegs FRM5 sollte der praktischen Nutzung der Wegeverbindungen zwischen Holbeinsteg und Westend Rechnung tragen und den Radweg so führen, wie er von Radfahrenden auch tatsächlich genutzt wird, anstatt künstlich am Reißbrett eine Wegeführung zu planen, die nichts mit der gelebten Praxis zu tun hat. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 551/1 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Folgen des Umbaus des Karlsplatzes für marginalisierte Gruppen
Antrag vom 21.06.2022, OF 543/1 Betreff: Folgen des Umbaus des Karlsplatzes für marginalisierte Gruppen Es ist hinlänglich bekannt, dass die Not der auf der Straße lebenden Menschen, vor allem der Drogenkonsumierenden, im Bahnhofsviertel groß ist. Hinzu kommen nun verstärkt äußere Faktoren, wie gerade die über Jahre dauernde Umbaumaßnahme des Frankfurter Hauptbahnhofs oder die Verkürzung der Öffnungszeiten des Nachtcafes in der Moselstraße, die zu einer beträchtlichen Beschneidung ihres Lebensraums führen und ihre Situation zusätzlich verschärfen. Nun soll auch noch in absehbarer Zeit der Karlsplatz umgebaut werden. Dies vorangestellt, möge der Ortsbeirat gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wann ist mit dem Baubeginn am Karlsplatz zu rechnen? 2. Mit welchen konkreten Folgen und Auswirkungen auf die Drogenkonsumierenden wird gerechnet? 3. Welche konkreten Maßnahmen sind geplant, damit sich die Lebenssituation marginalisierter Gruppen, vor allem der Kundinnen des Drogenkonsumraums in der Niddastraße und des Nachtcafes nicht weiter verschärft? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 470 2022 Die Vorlage OF 543/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Öffnungszeiten des Nachtcafes beibehalten
Antrag vom 20.06.2022, OF 549/1 Betreff: Öffnungszeiten des Nachtcafes beibehalten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die bisherigen Öffnungszeiten des Nachcafes (Moselstraße) aufrechtzuerhalten. Eine Verkürzung der Öffnungszeiten ist unbedingt zu vermeiden. Begründung: Die Situation im Bahnhofsviertel ist seit Corona extrem angespannt. Durch die Corona-Auflagen bzw. Hygienebestimmungen haben die Drogenhilfeeinrichtungen bis heute nicht die vollen Kapazitäten. Die Öffnungszeiten des Nachtcafes in der Moselstraße wurden u.a. deshalb in der Coronazeit ausgeweitet, so dass das Nachcafe auch tagsüber geöffnet war. Dies war eine gute und hilfreiche Maßnahme, die die Situation im Viertel zumindest leicht entspannt hat. Nun sollen die Öffnungszeiten ab dem 1.7.2022 wieder gekürzt werden. Dies ist Angesicht der momentanen Situation im Viertel vollkommen unverständlich und kontraproduktiv. Kosten sollten hier nicht als Argument vorgeschoben werden, sondern es sollte an einer Lösung umgehend und schnell gearbeitet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 549/1 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bahnhofsviertelnacht erhalten, offene Fragen beantworten!
Antrag vom 07.06.2022, OF 488/1 Betreff: Bahnhofsviertelnacht erhalten, offene Fragen beantworten! Die Bewohner*innen, Gewerbetreibenden und Freund*innen des Bahnhofs-viertels sowie die Mitglieder des Ortsbeirat 1 sind schockiert über die kurzfristige Absage der diesjährigen Bahnhofsviertelnacht. Das Fest bot bisher einen interessanten Einblick hinter die Kulissen des Bahnhofs-viertels. Insbesondere nach zwei Jahren der Pandemie wünschen sich die Frankfurter*innen wieder die Möglichkeit, das beliebte Fest mit Musik und vielfältigem gastronomischem Angebot besuchen zu können. Dies vorangestellt möge der Ortsbeirat gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der Magistrat möge folgende Fragen beantworten: 1. Aus welchen konkreten Gründen wurde die diesjährige Bahnhofsviertelnacht kurzfristig abgesagt? 2. Wann wurde die Entscheidung getroffen und von wem? 3. Wann wurde die Bevölkerung über die Entscheidung informiert und auf welchem Wege? 4. Wer wurde in die Beratungen zur Entscheidungsfindung einbezogen? 5. Ist es durch personelle Unterstützung weiterer Akteure möglich, die diesjährige Bahnhofsviertelnacht dennoch stattfinden zu lassen? 6. Der Magistrat spricht unter Anderem von coronabedingtem Zeit- und Personalmangel. Wurden andere stattfindende Veranstaltungen wie das Museumsuferfest oder die Dippemess gegenüber der Bahnhofs-viertelnacht bevorzugt und wenn ja, aus welchen Gründen? 7. Ist der Magistrat noch davon überzeugt, dass das Citymarketing die geeignete Institution zur Planung der Bahnhofsviertelnacht ist? 8. Ist der Magistrat zudem der Meinung, dass die Bahnhofsviertelnacht in "Peter-Feldmann-Sonnenuntergang" umbenannt werden sollte, die eine dringend benötigte Bühne für eine weitere mitreißende Eröffnungsrede unseres Oberbürgermeisters bieten würde, und kann der Magistrat dafür kurzfristig einen Pokal zur Verfügung stellen, den der OB medienwirksam in einem Triumphzug vom Römer in die Kaiserstraße tragen kann? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 440 2022 Die Vorlage OF 488/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor der Vorlage OF 488/1 um die folgenden neuen Ziffern ergänzt wird: "9. Plant der Magistrat im Jahr 2023 eine Bahnhofsviertelnacht zu veranstalten?" "10.Hält der Magistrat die Finanzierung der Bahnhofsviertelnacht über die Tourismusabgabe weiterhin für die beste Finanzierungsform?" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Versetzen des Ortsbeirats 1-Schaukastens im Bahnhofsviertel
Antrag vom 07.06.2022, OF 490/1 Betreff: Versetzen des Ortsbeirats 1-Schaukastens im Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Schaukasten für die Informationen und Ankündigungen des Ortsbeirats 1, der Sozialbezirksvorstehenden, der Kinderbeauftragten und der Seniorenbeauftragten so versetzen zu lassen, dass er für möglichst viele Bewohner*innen des Bahnhofsviertels gut sichtbar ist. Dazu eignet sich der Standort Kaiserstraße / Ecke Elbestraße besonders gut. Begründung: Der Schaukasten wird am jetzigen Standort leicht übersehen. An einer prominenteren Stelle wie am Kaisersack würde er sofort ins Auge fallen. Der Ortsbeirat 1 möchte Politik bürgernäher gestalten. Dazu gehört auch, Menschen, die sich nicht online informieren können oder wollen, analoge Informationen über das politische Wirken des Gremiums möglichst gut an einer zentralen Stelle zugänglich zu machen. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 490/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 490/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor folgenden Wortlaut enthält: "Der Magistrat wird gebeten, den Schaukasten für die Informationen und Ankündigungen des Ortsbeirates 1, der Sozialbezirksvorstehenden, der Kinderbeauftragten und der Seniorenbeauftragten vor den Tegut in der Kaiserstraße 62 bis 64 versetzen zu lassen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Kaiserplatz begrünen und Aufenthaltsqualität erhöhen
Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2193 entstanden aus Vorlage: OF 439/1 vom 03.05.2022 Betreff: Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Kaiserplatz begrünen und Aufenthaltsqualität erhöhen Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept zur Stadtmöblierung für den Kaiserplatz zwischen der Kaiserstraße und Kirchnerstraße mit Beteiligung des Ortsbeirates 1 erarbeiten zu lassen mit folgenden Schwerpunkten: 1. Keine bauantragsrelevanten Veränderungen. 2. Kurzfristige Umsetzbarkeit ohne Nutzungsende. 3. Temporäre Stadtmöblierung mit Begrünung, Verschattung, Sitzgelegenheiten und Abfallbehältern unter Berücksichtigung und Einbindung der Außengastronomie auf dem Kaiserplatz und in der Kirchnerstraße. 4. Entsiegelung von Teilflächen zur Versickerung des anfallenden Regenwassers. Begründung: Gemäß mehrerer Stellungnahmen des Magistrats aus den vergangenen Jahren ist die Pflanzung von Bäumen wegen querender Leitungstrassen und der mangelnden Tiefe wegen der darunter liegenden U-Bahn-Trasse nicht möglich. Im Sommer herrschen auf dem belebten Platz wegen der versiegelten Oberflächen sehr hohe Temperaturen. Bei Starkregen fließt das anfallende Regenwasser in die bereits überlastete Kanalisation. Es existiert derzeit keine (Schatten spendende) Begrünung. Eine kostengünstige, schnell umsetzbare, platzverträgliche, begrünbare und flexible Stadtmöblierung mit Sitzgelegenheiten erhöht die Aufenthaltsqualität, spendet Schatten und mildert die Folgen der Klimakatastrophe lokal ein wenig ab. Anlage: Studie "_kaisergrün", Vorschlag Stadtmöblierung Kaiserplatz, Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2166 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 780 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2008 Beratung im Ortsbeirat: 1
Buslinie M 46 verlängern bis Mönchhofstraße
Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2196 entstanden aus Vorlage: OF 445/1 vom 09.05.2022 Betreff: Buslinie M 46 verlängern bis Mönchhofstraße Der Magistrat wird gebeten, spätestens zur nächsten Fahrplananpassung im Dezember 2022 zu veranlassen, dass die Buslinie M 46 bis zur Haltestelle "Mönchhofstraße" verlängert wird. Begründung: Derzeit endet die Buslinie M 46 an der Haltestelle "Römerhof". Diese Endhaltestelle ist für viele Nutzerinnen und Nutzer nicht allzu interessant, da dort nur an die Buslinien 50, 54 und M 34 Anschluss besteht. Mit zwei weiteren Haltestellen "Schmidtstraße" und "Mönchhofstraße" könnte die Linie M 46 bis zur Mainzer Landstraße verlängert werden, sodass Mitfahrende in die Tram-Linien 11, 14 und 21 umsteigen könnten, die den Frankfurter Osten mit dem Frankfurter Westen verbinden und zum Beispiel an der Galluswarte auch ein Umsteigen auf die S-Bahn-Linien ermöglichen. Die Verlängerung der M 46 könnte auch für Nutzerinnen und Nutzer der Buslinien 50, 54 und M 34 interessant sein, da auch für diese ein schnellerer Zugang zum Tram- und S-Bahn-Netz geschaffen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2161 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 92 11
Nied: Arbeitet die Stadt Frankfurt noch an Planungen am Nieder Tor (Kreisel mit Wegfall der Wendeschleife) und wie ist der aktuelle Planungsstand beim „Nieder Tor“ und bei der Weiterentwicklung der Mainzer Landstraße zwischen Birminghamstraße und Nieder T
Antrag vom 08.05.2022, OF 477/6 Betreff: Nied: Arbeitet die Stadt Frankfurt noch an Planungen am Nieder Tor (Kreisel mit Wegfall der Wendeschleife) und wie ist der aktuelle Planungsstand beim "Nieder Tor" und bei der Weiterentwicklung der Mainzer Landstraße zwischen Birminghamstraße und Nieder Tor? Seit 2 Jahren liegt der Stadt Frankfurt ein Antrag des Ortsbeirats mit der Bitte um Veröffentlichung des Planungsstands am Nieder Tor vor. Außer der 4maligen Mitteilung, dass der "Magistrat bedauert, die dezernatsübergreifenden Fragestellungen innerhalb der vorgegebenen Frist nicht beantworten zu können", wurde der Antrag des Ortsbeirats bisher nicht beantwortet. Hier stellt sich die Frage, warum die Stadt nicht in der Lage ist, den Bürgern in Nied doch wenigstens einige Basisinformationen zu den Planungen zu geben oder Gründe zu nennen, warum es seit 2 Jahren nicht möglich ist, die Planungen zu veröffentlichen. Es ist zu befürchten, dass die Planungen am Nieder Tor eingestellt worden sind und es hier nicht mehr weitergeht. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zum Nieder Tor und der Weiterentwicklung der Mainzer Landstraße zwischen Birminghamstraße und Nieder Tor zu beantworten: 1. Wird aktuell noch am Nieder Tor geplant oder sind die Planungen eingestellt worden? Falls Letzteres zutrifft: Warum wurden die Planungen eingestellt? 2. Bislang konnte ein aktueller Planungstand nicht veröffentlicht werden. Was sind die Gründe dafür und wann ist mit einer voraussichtlichen Veröffentlichung des Planungsstands zu rechnen. 3. In welchem Stadium befinden sich die aktuellen Pläne? Können Vorschläge des Ortsbeirates oder Nieder Bürgern zum Nieder Tor und der Mainzer Landstraße noch in die aktuellen Planungen eingearbeitet werden oder sind die Planungen schon so weit fortgeschritten, dass dies nicht mehr möglich ist? Begründung: Es ist verständlich, wenn der Magistrat nicht immer rechtzeitig auf Anfragen des Ortsbeirates antworten kann. Nun wurde die Anfrage des Ortsbeirats aus März 2020 nach dem Planungsstand zum Nieder Tor innerhalb der letzten 2 Jahre 4 Mal dahingehend beantwortet, dass man die Anfrage nicht in der vorgeschriebenen Zeit beantworten könne. Wieviel Zeit braucht die Stadt denn noch, um über aktuelle Planungen zu berichten? Nach 2 Jahren ist dieses Vorgehen überhaupt nicht nachvollziehbar. Kommunalpolitik und Öffentlichkeit sollten zumindest darüber informiert werden, in welchem Stadium sich die aktuellen Planungen befinden und was die Gründe sind, warum es hier nicht weitergeht. Es ist zu befürchten, dass die Planungen möglicherweise eingestellt worden sind. Die aktuelle Situation in der Mainzer Landstraße zwischen Birminghamstraße und Nieder Tor ist verkehrstechnisch an einigen Punkten gefährlich. Es ist aber schwierig, Verbesserungen einzufordern, wenn parallel Planungen laufen, über die keine Kenntnisse vorliegen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 24.05.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 410 2022 Die Vorlage OF 477/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Ampelphase für zu Fuß Gehende am Opernplatz verlängern!
Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2017 entstanden aus Vorlage: OF 419/1 vom 05.04.2022 Betreff: Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Ampelphase für zu Fuß Gehende am Opernplatz verlängern! Der Magistrat wird gebeten, die Ampelphase des südlichen Überwegs für zu Fuß Gehende von der Bockenheimer Landstraße auf den Opernplatz so zu verlängern, dass zu Fuß G ehende in angemessener Geschwindigkeit in einem Zug die Taunusanlage vollständig überqueren können und nicht auf der Mittelinsel stranden. Begründung: Die Grünphase für zu Fuß Gehende von West nach Ost über die Mainzer Landstraße ist dermaßen kurz, dass selbst normal zu Fuß Gehende es nur bis zur Mittelinsel schaffen. Der Anspruch muss sein, dass nicht nur sprintende, sondern alle Menschen die Straße in einem Zug queren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1821 Beratung im Ortsbeirat: 1
Nied: Direkte Anbindung der Luthmerstraße an die Mainzer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1985 entstanden aus Vorlage: OF 438/6 vom 03.04.2022 Betreff: Nied: Direkte Anbindung der Luthmerstraße an die Mainzer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, folgende Punkte zur Umsetzung zu prüfen und hierüber zu berichten: 1. direkte Anbindung der Luthmerstraße an die Mainzer Landstraße in Höhe der Hausnummern 749/751 der Mainzer Landstraße; 2. beidseitige Kappung der Durchfahrt zwischen (kleiner) Mainzer Landstraße im Bereich zwischen Sauerstraße und Luthmerstraße zur Gewinnung von mehr Raum für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende; 3. Zusammenlegung der beiden Straßenbahnhaltestellen "Luthmerstraße" auf eine Höhe; 4. Einrichtung einer Bike-and-ride-Station (siehe Foto) in Verbindung mit den Straßenbahnhaltestellen; 5. Versetzung der Ampelanlage im Gesamtkontext der Maßnahmen. Begründung: Seit Ende der 1980er-Jahre hat die Luthmerstraße keine direkte Anbindung mehr an die Oeserstraße und die Mainzer Landstraße. Aufgrund dieses Sachverhalts gibt es seit Jahrzehnten einen Schleichverkehr aus verschiedenen Richtungen, um zum Saalbau Nied in der Heinrich-Stahl-Straße oder zur ortsansässigen Apotheke zu kommen. Der alte Ortskern des Stadtteils würde durch die direkte Anbindung im Verkehrsaufkommen entlastet werden. Mit der Umsetzung der fünf Maßnahmen würde gleichzeitig eine Verbesserung des Verkehrsflusses und der Verkehrssicherheit im alten Ortskern sowie eine bessere Nutzung des öffentlichen Raums für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende und den ÖPNV einhergehen. Quelle: https://geoportal.frankfurt.de/karte/ Quelle: https://www.ziegler-metall.de/fahrradueberdachung-tucana-1 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2019 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
Mobilität im Ortsbezirk 1: Radbügel Tramhaltestelle „Rebstöcker Straße“
Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2003 entstanden aus Vorlage: OF 399/1 vom 05.04.2022 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Radbügel Tramhaltestelle "Rebstöcker Straße" Der Magistrat wird gebeten, in folgenden Bereichen eine ausreichende Anzahl von Radbügeln installieren zu lassen: - Vor der Mainzer Landstraße 405 (Postfiliale) - beide Pkw-Stellplätze - Vor der Mainzer Landstraße 403 - Eckbereich zur Rebstöcker Straße Begründung: Im Bereich der Tramhaltestelle "Rebstöcker Straße" stadteinwärts kommt es regelmäßig zu gefährlichen Situationen zwischen Pkw und Lkw sowie ein- und aussteigenden Fahrgästen der Straßenbahn. Dabei behindern parkende Autos zusätzlich die Sicht der zu Fuß Gehenden und Radfahrenden. Der Radverkehr hat an dieser Stelle deutlich zugenommen. Es parken sehr viele Radfahrende vor der neuen Postfiliale, seit diese Ende vergangenen Jahres eröffnet hat. Immer mehr Fahrgäste aus der näheren Umgebung steigen vom Rad auf die Tram um. Auch wegen der neuen Wohnbebauung im Umfeld nutzen immer mehr Menschen die Straßenbahn. Daher ist es unerlässlich, weitere Radbügel vor der Postfiliale und entlang der Haltestelle installieren zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1814 Antrag vom 03.01.2023, OF 714/1 Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3413
Baustellenverkehr für den Central Business Tower sicher gestalten
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1830 entstanden aus Vorlage: OF 358/1 vom 28.02.2022 Betreff: Baustellenverkehr für den Central Business Tower sicher gestalten Der Magistrat wird gebeten, den Baustellenverkehr, der durch den Abriss des Altgebäudes und den Bau des neuen Central Business Towers (CBT) an der Neuen Mainzer Straße/Ecke Junghofstraße entsteht, für alle Verkehrsteilnehmer sicher zu gestalten. Insbesondere soll geprüft werden, ob Zu- und Ausfahrt gedreht werden können, sodass die Anfahrt über die Junghofstraße erfolgen kann und die Ausfahrt über die Neue Mainzer Straße erfolgt. Sollte dies nicht möglich sein, soll als zweites geprüft werden, ob die Ausfahrt an der Junghofstraße nur nach rechts erfolgen kann. Zudem ist im Baustellenbereich ein baulich abgetrennter Radweg vorzusehen. Begründung: In der letzten Ortsbeiratssitzung wurde der Central Business Tower und die dafür notwendigen Straßensperrungen auf der Neuen Mainzer Straße und der Junghofstraße vorgestellt. Nach Rückfrage bei der CBT Baustellenkommunikation zur genauen Verkehrsführung des Baustellenverkehrs wurde gesagt, dass der abfahrende Verkehr links auf die Junghofstraße in Richtung Mainzer Landstraße geführt werden soll. Dies sei mit dem Straßenverkehrsamt so abgestimmt. Gegenüber der Ausfahrt werden die gegenläufigen Fahrspuren der Junghofstraße durch niedrige Schwellen voneinander getrennt. Das bedeutet, dass der Baustellenverkehr zunächst einige Meter gegen die Fahrtrichtung auf die Junghofstraße abbiegen muss, bevor er auf die richtigen Fahrspuren schwenken kann. Auf der Junghofstraße wurde vor der Kreuzung mit der Neuen Mainzer Straße die rechte Fahrspur und die Fußgängerüberwege gesperrt. Die gerade zum Berufsverkehr ohnehin von Rückstau gekennzeichnete Kreuzung wird also noch enger. Nun sollen bei Rückstau auch noch Lkw in entgegengesetzter Fahrtrichtung ausfahren. Dies erscheint ohne weiteres Eingreifen in den Verkehr kaum möglich. Daher ist zu überlegen, ob Zu- und Ausfahrt gedreht werden können. Anliefernde Lkw bzw. leere für den Abtransport von Bauschutt und Erdmassen könnten über die Mainzer Landstraße und die Junghofstraße auf das Gelände kommen und über die Neue Mainzer Straße wieder abfahren. Hier könnten sie problemlos links in die Junghofstraße abbiegen. Die hätte den Vorteil, dass Lkw nicht unnötig innerhalb des Anlagenrings über die Neue Mainzer Straße, Junghofstraße Richtung Rossmarkt oder durch die Hochstraße fahren müssen. Zudem können Radfahrer geschützt werden, da diese auf der Neuen Mainzer Straße eher auf der rechten Spur unterwegs sind und weniger stark von abbiegenden Lkw betroffen sind als auf der Junghofstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1578 Aktenzeichen: 32-1
Klimaschutz und Radverkehr im Ortsbezirk 1: Planungen zu Karlstraße und Karlplatz optimieren und zügig umsetzen
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1827 entstanden aus Vorlage: OF 355/1 vom 22.02.2022 Betreff: Klimaschutz und Radverkehr im Ortsbezirk 1: Planungen zu Karlstraße und Karlplatz optimieren und zügig umsetzen Die Planungen zur Umgestaltung der Karlstraße und des Karlplatzes wurden vom Magistrat bereits 2015 erarbeitet. Doch erst im Mai 2021 wurden die Planungen nochmals aufgrund von Anregungen des Ortsbeirats 1 und der Stadtverordnetenversammlung angepasst. Dennoch weisen die Planungen weiterhin Schwachstellen auf, die optimiert werden müssen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, folgende Anpassungen in den Planungen vorzunehmen: 1. Teilflächen rund um das neue Trafogebäude sollen entsiegelt bleiben und begrünt werden. Es ist darauf zu achten, dass einerseits insekten- und vogelfreundliche Pflanzen gewählt werden, sowie die Anordnung der Bepflanzung so vorzusehen , dass keine Drogenverstecke entstehen können, z. B. durch Staudenbeete, Einzelgehölze, etc., und andererseits möglichst eine wassergebundene Decke vorzusehen, die eine Versickerung der Niederschläge vor Ort ermöglichen und die Kosten senken würde. 2. Die Breite des Radweges und Gehweges soll im Bereich der nördlichen Moselstraße bis zur Mainzer Landstraße verbreitert werden, um das künftig deutlich höhere Verkehrsaufkommen an Radfahrenden und zu Fuß Gehenden aufnehmen zu können. Dafür soll eine Abbiegespur für den Pkw-Verkehr entfallen und weiterhin nur eine Abbiegespur nach rechts vorgesehen werden. Dadurch wird außerdem die benötigte Feuerwehrzufahrt optimiert und es sollen mindestens drei weitere Bäume gepflanzt werden. 3. Die Radwegeführung im Bereich der Fußgängerquerung an der Straße Am Hauptbahnhof ist so zu planen, dass der Radweg vom Karlplatz herkommend nicht im "Nirvana" endet und Radfahrende nicht plötzlich entgegen der Einbahnstraße als "Geisterfahrer" den Radweg weiter nutzen und sich und Autofahrende gefährden. 4. Der Parkstreifen entlang der Karlstraße in Fahrtrichtung links soll entfallen, da er lediglich eine Breite von zwei Metern aufweist. Dies entspricht der Bestandssituation im Europaviertel. Dort wird regelmäßig beobachtet, dass die heutzutage deutlich breiteren Fahrzeuge entweder in den Straßenraum oder in den Gehwegbereich hineinragen, was jeweils zu Beeinträchtigungen und Gefährdungen führt. 5. Entlang der Karlstraße in Fahrtrichtung links sollen stattdessen Fahrradbügel aufgestellt werden, um Radfahrenden während der langwierigen Umbauarbeiten des Bahnhofsvorplatzes ausreichend Radabstellplätze zur Verfügung zu stellen. 6. Es ist eine weitere Querungsmöglichkeit für zu Fuß Gehende entlang der nördlichen Straßenhälfte der Niddastraße in Richtung des Karlplatzes vorzusehen. 7. Alle geplanten LSA sollen nicht als Bedarfsampeln für zu Fuß Gehende geplant werden, sondern regelmäßige und großzügige Grünphasen für zu Fuß Gehende anbieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2022, ST 1753 Antrag vom 24.10.2024, OF 1436/1 Anregung vom 03.12.2024, OA 516
Nied/Griesheim: Rechtzeitige Warnung der Autofahrer vor kommenden Rotphasen an der Fußgängerampel in der Mainzer Landstraße Richtung Höchst/Nied
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1802 entstanden aus Vorlage: OF 395/6 vom 28.02.2022 Betreff: Nied/Griesheim: Rechtzeitige Warnung der Autofahrer vor kommenden Rotphasen an der Fußgängerampel in der Mainzer Landstraße Richtung Höchst/Nied Der Magistrat wird gebeten, Autofahrer rechtzeitig vor kommenden Rotphasen an der Fußgängerampel in der Mainzer Landstraße aus Griesheim kommend kurz nach dem Abzweig in Richtung Höchst/Nied zu warnen. An der Stelle kommt es oftmals zu gefährlichen Situationen, weil Autofahrer in diesem Bereich schon stark beschleunigen und sie Fußgänger, die am rechten Ampelmast stehen und auf Grün warten, erst spät sehen können und so zunächst nicht mit einem Farbwechsel auf Rot rechnen. Springt die Ampel dann von Grün auf Gelb, sind Autofahrer teilweise überrascht und haben große Probleme, noch rechtzeitig zum Stehen zu kommen. Hier sollten Autofahrer vor dem Farbwechsel gewarnt werden. Dies könnte beispielsweise durch der Ampel deutlich vorgelagerte gelbe Blinklichter realisiert werd en, die anfangen zu blinken, wenn ein Fußgänger an der Ampel auf Grün drückt. Begründung: Autofahrer auf der Mainzer Landstraße aus Griesheim kommend passieren die betreffende Ampel, nachdem sie nach rechts Richtung Höchst/Nied abgebogen sind. Da die Fahrbahn frei ist, erhöhen sie in diesem Bereich oftmals wieder das Tempo. Weil die Fahrbahn hier eine Rechtskurve macht, ist nur der linke Ampelmast zu sehen. Zeigt dieser Grün und ist an diesem kein Fußgänger zu sehen, gehen die Autofahrer davon aus, dass sie freie Fahrt haben und geben unbesorgt Gas. Der rechte Ampelmast und damit Fußgänger, die an diesem stehen und auf die Grün-Taste drücken, sind für die Autofahrer zunächst nicht zu sehen. Dies führt zur Situation, dass die Ampel durch die für die Autofahrer nicht zu sehenden Fußgänger kurz vor einem Farbwechsel (Grün auf Gelb und dann Rot) steht, die Autofahrer davon aber noch nichts ahnen. Kommt es zum Farbwechsel, können die Autofahrer teilweise nicht mehr rechtzeitig bremsen und gefährden hierdurch die Fußgänger. Bürger haben einem Mitglied des Ortsbeirates von gefährlichen Verkehrssituationen an dieser Ampel berichtet. Hier wäre es wichtig, dass Autofahrer vor einer bevorstehenden Rotphase rechtzeitig gewarnt werden. Dies könnte durch aufblinkende Warnlichter gewährleistet werden. Quelle: Google Maps Der rechte Ampelmast und an ihm wartende Fußgänger werden von Autofahrern erst spät gesehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1554 Aktenzeichen: 32 1
Nied: Aufstellung von Hundekotbeutelspendern
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1803 entstanden aus Vorlage: OF 398/6 vom 28.02.2022 Betreff: Nied: Aufstellung von Hundekotbeutelspendern Vorgang: OM 1083/21 OBR 6; ST 218/22 Der Magistrat wird gebeten, Hundekotbeutelspender aufzustellen auf der Nieder Seite der Grünanlage am Lachegraben zwischen Denisweg und Mainzer Landstraße inklusive der Grünanlage mit dem Spielplatz Richtung Mainzer Landstraße/Ecke Birminghamstraße. Entsprechende Paten für die Spender sind vorhanden und dem Ortsbeirat bekannt. Begründung: Die Grünfläche ist bei den Bürgern in Nied sehr beliebt und wird von vielen Menschen besucht. Leider wird dort aber auch eine große Verunreinigung durch Hundekot beklagt. Es besteht dringender Bedarf an Hundekotbeutelspendern und entsprechenden Müllbehältern. Hier gibt es auch mindestens zwei Personen, die bereit wären, Paten dieser Spender zu werden und Hundehalter zur Benutzung zu animieren. Hinweis: Für die Griesheimer Seite des Lachegrabens hat der Ortsbeirat im November 2021 eine ähnliche Anregung eingebracht, die vom Magistrat am 31.01.2022 bewilligt worden ist (Stellungnahme ST 218). Die Paten hierfür werden dem Grünflächenamt gerade gemeldet. In der weiß umrandeten Fläche in Nied sollten Hundekotbeutelspender und entsprechende Müllbehälter aufgestellt werden: Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1083 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 218 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1296 Aktenzeichen: 67 0
Radweg Taunustor sicher machen und deutlich markieren
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1817 entstanden aus Vorlage: OF 342/1 vom 26.02.2022 Betreff: Radweg Taunustor sicher machen und deutlich markieren Der Magistrat wird gebeten, den Radweg auf der Straße Taunustor sicherer zu machen. Dazu soll der gesamte Radweg rot eingefärbt und Piktogramme erneuert werden. Ebenso soll, wenn es die verkehrliche Situation zulässt, der Radweg durch bauliche Maßnahmen vom motorisierten Individualverkehr getrennt werden. Begründung: Der Radweg in der Straße Taunustor ist für Autofahrer und Radfahrer gleichermaßen schlecht zu erkennen. Zudem ist es gerade im Berufsverkehr für Radfahrer äußerst gefährlich, dort auf dem Radweg zu fahren. Autos, die aus der Großen Gallusstraße kommen, wollen teilweise rechts abbiegen und überqueren dann den Radweg, oft auch erst spät. Wie auf den Fotos zu sehen ist, entstehen dadurch dort sehr gefährliche Situationen für Radfahrer. Der Radfahrer befindet sich zwischen zwei Autospuren. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, bevor ein Radfahrer von Autos zerquetscht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1572 Aktenzeichen: 32 1
Klare Verkehrsführung an der Galluswarte/Camberger Brücke und Erinnerung an Aufstellbereich für Radverkehr
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1819 entstanden aus Vorlage: OF 345/1 vom 20.02.2022 Betreff: Klare Verkehrsführung an der Galluswarte/Camberger Brücke und Erinnerung an Aufstellbereich für Radverkehr Vorgang: OM 6711/20 OBR 1; ST 145/21 Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsführung an der Ampel im Bereich der Galluswarte und Camberger Brücke an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Camberger Straße eindeutiger zu regeln und die Fahrstreifen entsprechend zu markieren. Von der Camberger Brücke kommend (siehe Bild 1) soll auf dem rechten Fahrstreifen ein Rechtsabbiegerpfeil, in der Mitte ein Pfeil für geradeaus sowie die Worte "Mainzer Landstraße" und auf dem linken Fahrstreifen ein Linksabbiegerpfeil sowie die Worte "Kleyerstraße/Weilburger Straße" zu sehen sein. Im weiteren Verlauf der Kreuzung über die Tramgleise knickt die Straße dann nach links ab, hier müssen die Bodenmarkierungen sowieso zum Teil erneuert und dabei eine durchgängige Linie zwischen dem linken und mittleren Fahrstreifen gezogen werden (siehe Bild 2). Danach werden der mittlere und linke Fahrstreifen zu drei Fahrstreifen - auch dort soll eine durchgezogene Linie zwischen dem dann entstehenden rechten Fahrstreifen und den beiden anderen angebracht werden. Zusätzlich ist zu prüfen, ob ein Verkehrsschild an der Ampel der Camberger Brücke angebracht werden kann, das darauf hinweist bzw. anzeigt, wo man sich einordnen soll, damit man in die gewünschte Straße einbiegen kann. Des Weiteren wird der Magistrat an die Stellungnahme, vom 01.02.2021, ST 145, erinnert. Hier forderte der Ortsbeirat die Einrichtung eines vorgezogenen Aufstellbereiches für den Radverkehr. Dieser wurde bisher nicht eingerichtet, nur die provisorischen Fahrradmarkierungen. Der Magistrat antwortete weiter: "Damit die Aufstellfläche auf der mittleren und rechten Fahrspur erreichbar ist, muss diese zusammen mit einem Radfahrstreifen beziehungsweise Schutzstreifen auf der rechten Abbiegespur eingerichtet werden. Voraussetzung dafür ist eine Anpassung der Lichtsignalanlagen." Auf diese Umsetzung wartet der Ortsbeirat noch. Der Magistrat wird gebeten, die nötigen Veränderungen an der Kreuzung bzw. der Lichtsignalanlage umgehend anzugehen, damit dieser Bereich für Radfahrer sicherer wird. Begründung: An besagter Stelle kommt es immer wieder zu Problemen, Staus und Beinaheunfällen, da sich Verkehrsteilnehmer absichtlich (um Zeit zu sparen) und unabsichtlich von der Brücke kommend an der Ampel falsch einordnen und dann in der Kurve auf den Tramgleisen versuchen, die Spur zu wechseln. Daher muss schon an der Ampel ersichtlich sein, welche Spur wohin führt und sich aufteilt. Auch muss an dieser Stelle dann einem unvorsichtigen Spurwechsel durch eine durchgezogene Linie entgegengewirkt werden. Bild 1: Bild 2: Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6711 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 145 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1574 Aktenzeichen: 66 2
Kreuzung Karlstraße und Mainzer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1826 entstanden aus Vorlage: OF 354/1 vom 28.02.2022 Betreff: Kreuzung Karlstraße und Mainzer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Kreuzung Karlstraße und Mainzer Landstraße so umzugestalten, dass sie für Fahrradfahrer und Fußgänger leichter passierbar ist. Hierzu soll die Grünphase für Fußgänger sowie für den abbiegenden Verkehr von der Karlstraße auf die Mainzer Landstraße verlängert werden. Zudem soll der Radverkehr klarer über die Kreuzung geführt werden, indem der Radweg nach Möglichkeit verbreitert und mit Piktogrammen versehen wird. Begründung: Die Querung der Mainzer Landstraße ist in diesem Bereich sowohl für Fahrradfahrer als auch für Fußgänger sehr problematisch. Zum einen ist die Grünphase viel zu kurz. Zum anderen erschweren unklare Markierungen im Kreuzungsbereich die Orientierung, sodass sich der Verkehr dort regelmäßig "verhaspelt". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1576 Aktenzeichen: 32 1
Konsequente, moderne bauliche Maßnahmen gegen Falschparker
Antrag vom 28.02.2022, OF 372/1 Betreff: Konsequente, moderne bauliche Maßnahmen gegen Falschparker Falsch abgestellte PKW stellen seit Jahren ein großes Ärgernis in Frankfurt dar, nicht nur im Ortsbezirk I. Der hohe "Parkdruck" in Wohngebieten und die Bequemlichkeit der PKW-Halter*innen sorgen dafür, dass regelmäßig Geh- und Radwege, aber auch Grünflächen, der Fahrraum von Schienenfahrzeugen, Feuerwehreinfahrten und öffentliche Plätze ordnungswidrig zugeparkt werden. Andere Verkehrsteilnehmer*innen werden dadurch behindert und/oder gefährdet und öffentlicher Raum verkommt zur Abstellfläche für privat genutzte Fahrzeuge. Der Ortsbeirat sieht dringenden Handlungsbedarf, um den öffentlichen Raum (wieder) der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und Verkehrsflächen für den Umweltverbund (Bus, Bahn, Rad- und Fußverkehr) freizuhalten. Diese Flächen müssen konsequent gegen Falschparker geschützt werden. Eine Möglichkeit dafür ist die Installation versenkbarer Poller, die bestimmte Flächen gegen das Befahren schützen, gleichzeitig aber Rettungsdienste, Linienbusse etc. passieren lassen. Bis bisherigen Bemühungen des Ortsbeirates, die Probleme punktuell anzugehen, können als gescheitert angesehen werden. Daher ist es Zeit für eine umfassende Lösung des Problems. Dies vorangestellt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die unten aufgeführten neuralgischen Stellen mit versenkbaren Pollern auszustatten, um Flächen im Ortsbezirk gegen das ordnungswidrige Beparken zu sichern. 2. Linienbusse und Rettungsfahrzeuge flächendeckend mit entsprechenden Transpondern auszustatten, so dass diese in die gesperrten Bereiche einfahren können. 3. Die Abstände zwischen einzelnen Pollern sollen so gewählt werden, dass Fahrräder (auch Lastenräder) weiterhin passieren können. 4. Die Poller sollen im Rahmen einer stadtweiten Digitalisierungsstrategie vernetzt werden und mit Blockchain-Technologie ausgestattet werden. Die Liste der Orte, an denen die Poller eingerichtet werden sollen: Kleyerstraße (westlich der Kreuzung Sondershausenstraße), Mainzer Landstraße (Höhe Hausnummer 513), Mönchhofstraße (Ecke Mainzer Landstraße), Schmidtstraße (Ecke Denisweg), Europa-Allee (vor der Hausnummer 165), Emser Brücke (Ecke Varrentrappstraße) Platz der Einheit (Ecke Brüsseler Straße), Platz der Republik (diagonal von Nord-West nach Süd-Ost), Francois-Mitterand-Platz (Zufahrt aus Richtung Mainzer Landstraße), Weserstraße (nördliches Ende), Marienstraße (nördliches Ende), Taunusanlage (nördliches Ende), Goethestraße (westliches Ende), Börsenstraße (Zufahrt aus Richtung Hochstraße), Taubenstraße (nördliches Ende), Große Eschenheimer Straße (nördliches Ende), Brönnerstraße (nördliches Ende), Alte Gasse (nördliches Ende), Elefantengasse (nördliches Ende), Konrad-Adenauer-Straße (an der Kreuzung Bleichstraße / Seilerstraße), Klapperfeldstraße (nördliches Ende), Zeil (vor der Hausnummer 10), Allerheiligenstraße (vor der Hausnummer 3), Rechneigrabenstraße (östliches Ende), Fischerfeldstraße (östliches Ende), Schöne Aussicht (östliches Ende), Alte Brücke, Untermainbrücke, Friedensbrücke (jeweils Höhe Mitte), Gutleutstraße (vor der Hausnummer 371a). Zur Verdeutlichung dient diese Karte: Quelle: geoportal frankfurt.de Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 372/1 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und Die PARTEI (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Maßnahmen bei Starkregen
Antrag vom 27.02.2022, OF 370/1 Betreff: Maßnahmen bei Starkregen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird im Hinblick auf die im Geoportal der Stadt Frankfurt veröffentlichte Starkregenkarte[1] gebeten die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Bezüglich der U-/S-Bahnstationen Hauptwache und Konstablerwache sowie der Baustelle U-Bahnstation Güterplatz: a) Ist hier mit oberflächlichen Überflutungen auf Straßenniveau zu rechnen oder weist die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen aus? b) Falls die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen ausweist: Bestehen Evakuierungspläne oder werden solche ausgearbeitet? c) Wird (ggf. gemeinsam mit der Deutschen Bahn) eine Strategie zum Schutz und zur Warnung von Fahrgästen entwickelt? Wenn ja, was werden die Inhalte dieser Strategie sein? d) Wie kann das Wasser aus den Bahnstationen schnellstmöglich wieder entfernt werden, so dass der Bahnbetrieb schnellstmöglich nach einem Starkregenereignis wieder aufgenommen werden kann? e) Ist bei einem Wassereinbruch in die unterirdischen Bahnstationen mit Schäden an der Elektrik oder den Gleisen oder anderen für den Bahnbetrieb notwendigen Anlagen zu rechnen? Falls ja, welche Schutzmaßnahmen sollen hier ergriffen werden und welche Notfallpläne gibt es für erforderliche Reparaturen? f) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesen Bereichen zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 2. Bezüglich Hauptbahnhof: a) Auf welcher Höhe werden im Bereich des Bahnhofsgebäudes einschließlich der Bahnsteige Überflutungen ausgewiesen? Zum Beispiel Straßenniveau im Gebäude oder in den unterirdischen S- und U-Bahnstationen? b) Falls die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen ausweist: Bestehen Evakuierungspläne oder werden solche ausgearbeitet? c) Wird (ggf. gemeinsam mit der Deutschen Bahn) eine Strategie zum Schutz und zur Warnung von Fahrgästen entwickelt? Wenn ja, was sind die voraussichtlichen Inhalte dieser Strategie? d) Wie kann das Wasser schnellstmöglich wieder entfernt werden, so dass der Bahnbetrieb schnellstmöglich nach einem Starkregenereignis wieder aufgenommen werden kann? e) Ist bei einem Starkregenereignis mit den ausgewiesenen Überflutungen mit Schäden an der Elektrik oder den Gleisen oder anderen für den Bahnbetrieb notwendigen Anlagen zu rechnen? Falls ja, welche Schutzmaßnahmen sollen hier ergriffen werden und welche Notfallpläne gibt es für erforderliche Reparaturen? f) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 3. Bezüglich Dominikanergasse: a) Bestehen hier Gefahren für die Bausubstanz des Dominikanerklosters einschließlich Kirche? b) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 4. Bezüglich westliche Berliner Straße / Karmeliterkloster / Bethmannstraße: a) Bestehen hier Gefahren für die Bausubstanz des Karmeliterklosters? b) Wie kann der Straßenbahnbetrieb nach einem Starkregenereignis schnellstmöglich wieder aufgenommen werden, dh wie kann das Wasser in diesem Bereich schnellstmöglich entfernt werden? c) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 5. Bezüglich Theatertunnel: a) Hier wird für die westliche Einfahrt eine starke Überflutungsgefahr ausgewiesen, jedoch nicht für den Tunnel selbst. Wird nicht mit einer Überflutung des Tunnels gerechnet oder wird diese lediglich in der Karte nicht ausgewiesen? b) Wie sollen im Tunnel befindliche Menschen bei einer möglichen Überflutung rechtzeitig gewarnt / evakuiert werden? c) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung im Theatertunnel zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 6. Muss auch mit einer Überflutung des unterirdisch gelegenen Europatunnels gerechnet werden? Falls ja, in welcher Höhe? 7. Bezüglich Weserstraße zwischen Mainzer Landstraße und Taunusstraße: Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 8. Bezüglich Kreuzung Ackermannstraße / Herxheimer Straße sowie Kreuzung Ackermannstraße / Kleyerstraße: Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 9. Bezüglich Bereich Eppenhainer Straße, Wallauer Straße und Innenhof Wallauer Straße 6 sowie angrenzende Bereiche Idsteiner Straße, Schloßborner Straße und Frankenallee vor dem Homburger Damm: a) Welche Gefahren bestehen hier für die angrenzenden Gebäude? b) Wie kann die Versorgung der Anwohner des Komplexes Wallauer Straße 6 a bis d / Eppenhainer Straße 2 a bis d bei einer Überflutung sichergestellt werden, da die Haustüren der an den Innenhof angrenzenden Gebäude in der Regel auf den stark überfluteten Innenhof öffnen? c) Ist nach dem Durchstich des Homburger Damms mit einer Überflutung des geplanten Tunnels zu rechnen? Falls ja, wie und wann soll der Tunnel geräumt und wie sollen Passanten gewarnt und geschützt werden? d) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem gesamten Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 10. Bezüglich Speicherstraße ab Zanderstraße bis einschließlich westlicher Rotfederring: a) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem gesamten Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? b) Ist es aufgrund der Nähe zum Main insbesondere möglich, das Gefälle zum Fluss zu erhöhen, so dass das Wasser hier besser ablaufen kann? 11. Welche Maßnahmen werden ganz allgemein unternommen, um das Abfließen des Wassers zu verbessern und diejenigen Bereiche, die derzeit eine besonders starke Überflutung ausweisen, in Zukunft besser zu schützen? 12. Wie sollen einerseits die Bevölkerung und andererseits andere Personen, die sich im Ortsbezirk 1 aufhalten, vor möglichem Starkregen gewarnt werden? 13. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Stadt bei einem konkret erwarteten Starkregenereignis im Gebiet des Ortsbezirks 1 im einzelnen vorsorgend zu treffen? 14. Inwiefern werden durch Starkregenereignisse Versorgungsleitungen für Wasser, Strom, Gas etc. möglicherweise gefährdet? Welche Maßnahmen werden zum Schutz der Versorgungsleitungen unternommen? Begründung: Die Starkregenkarte weist im Ortsbezirk 1 einige Bereiche aus, die bei Starkregen teils deutlich überflutet werden. Der Magistrat soll daher prüfen und berichten, wie mit den gewonnenen Erkenntnissen aus der Lage der Überflutungsflächen im weiteren Verlauf umgegangen werden soll und wie potentielle Gefahren für die Bevölkerung vermieden werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: Auskunftsersuchen V 347 2022 Die Vorlage OF 370/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Hinweistafel für den Kultura-Trail der NaturFreunde Frankfurt unter der Friedensbrücke am Sachsenhäuser Mainufer aufstellen
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1709 entstanden aus Vorlage: OF 320/5 vom 15.01.2022 Betreff: Hinweistafel für den Kultura-Trail der NaturFreunde Frankfurt unter der Friedensbrücke am Sachsenhäuser Mainufer aufstellen Vorgang: OM 1587/22 OBR 1 Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit den NaturFreunden Frankfurt eine Infotafel mit QR-Code zur Route "Kultura-Trail Frankfurt", die sich mit dem Arbeits- und Kulturleben Frankfurts beschäftigt, unter der Friedensbrücke am Sachsenhäuser Mainufer aufzustellen. Begründung: Angelehnt an die 18 hessischen Natura-Trails werden Kultura-Trails entwickelt (vgl. https://www.naturfreunde-hessen.de/kulturatrails). Dabei handelt sich um Wege, die den Menschen die Kultur vor ihrer Haustür näherbringen möchte. Gegenstand sind historische Zusammenhänge, Erinnerungskultur, Elemente der Industriekultur und die Auseinandersetzung mit nachhaltigem Handeln. Die NaturFreunde Hanau-Rodenbach haben im vergangenen Jahr den ersten Kultura-Trail Hessens entwickelt. Nun wird die Ortsgruppe Frankfurt der NaturFreunde einen weiteren eröffnen. Er beschäftigt sich mit dem Arbeits- und Kulturleben der Stadt und kann mit der Wanderapp Komoot abgegangen werden. Die Route beginnt an der Friedensbrücke und endet an der Taunusanlage. Die Hinweistafel richtet sich an interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Touristinnen und Touristen. Es sollen sowohl eigenständige Erkundungen des Weges möglich sein als auch geführte Touren angeboten werden. Der Ortsbeirat 1 hat ebenfalls einer Anregung zur Errichtung einer Hinweistafel am Endpunkt in der Taunusanlage gestellt. Die Herstellung der Hinweistafel sowie Layout und Druck können in Abstimmung mit der Stadtverwaltung von den NaturFreunden übernommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2022, ST 1274 Aktenzeichen: 51
Klimaschutz und Radverkehr im Ortsbezirk 1: Planungen zu Karlstraße und Karlsplatz optimieren und zügig umsetzen
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1753 entstanden aus Vorlage: OF 201/3 vom 03.02.2022 Betreff: Klimaschutz und Radverkehr im Ortsbezirk 1: Planungen zu Karlstraße und Karlsplatz optimieren und zügig umsetzen Anlass für die vorgelegte Planung war und ist die Gestaltung und Aufwertung des Karlsplatzes, also der Dreiecksfläche zwischen der Karlstraße und Niddastraße. Bei der Erarbeitung der Platzgestaltung wurde deutlich, dass es sinnvoll und möglich ist, zu Gunsten der Platzfläche die Zahl der angrenzenden Fahrstreifen auf zwei Fahrstreifen zu reduzieren. Daraus ergab sich das Erfordernis, den Planungsumgriff bis zum Beginn der Karlstraße am Hauptbahnhof zu erweitern. Der zusätzliche Gestaltungsspielraum für diesen Abschnitt der Karlstraße wird dann für Baumpflanzungen, eine barrierefreie Ausgestaltung der Bushaltestelle und einen Radweg genutzt. Mit einer erneuten Ausweitung des Projektes auf den Abschnitt bis zur Mainzer Landstraße würde der Zeit- und den Finanzierungsrahmen hinfällig. Das Projekt wird neben städtischen Mitteln aus Mitteln des Bund-Länder-Programms "Stadtumbau Hessen" gefördert. Daher kann der Anregung zu diesem Zeitpunkt nicht entsprochen werden. 1. Das Maximum an Begrünungsmöglichkeiten ist ausgeschöpft und eine Entsiegelung ist zur Vermeidung von Drogenverstecken nicht vorgesehen. Trotz des hochverdichteten Trassennetzes der Ver- und Entsorgungsleitungen im Untergrund des Platzes konnten 13 Baumstandorte auf dem Karlsplatz sowie im unmittelbaren Umfeld des Karlsplatzes in die Planung integriert werden. Nach intensiver Rückkopplung mit Polizei, Präventionsrat und Ordnungsbehörden und aufgrund der bisherigen Erfahrungen in der Nutzung des Planungsbereiches wurden, abweichend von den in Frankfurt üblichen Standardlösungen, für die Gestaltung des Platzes angepasste technische und gestalterische Lösungen vorgesehen, um Fehlnutzungen als Drogenbunker zu vermeiden. Dies bezieht sich insbesondere auf die Baumscheiben und die Verlegeart der Gehwegplatten. Aktuell werden Gehwegplatten z.T. angehoben, um darunter Drogen zu platzieren. Die Planung des Karlsplatzes als steinerner Platz steht daher in direktem Zusammenhang mit den derzeitigen Fehlnutzungen durch die Drogenszene. Auf weitere Begrünung, bspw. durch entsiegelte und begrünte Flächen, oder eine Entwässerung durch wassergebundene Decken wird aufgrund der bestehenden Problematik vor Ort daher bewusst verzichtet. 2. Um die Umsetzung des Projektes zügig voranzutreiben ist die erneute Ausweitung des Planungsgebietes nicht mehr möglich. Zudem wurde in der bisherigen Planungsabstimmung die Reduzierung der Fahrstreifen der Karlstraße von den beteiligten städtischen Fachstellen mitgetragen, da mit dem Erhalt der Fahrstreifen an der Kreuzung mit der Mainzer Landstraße aus dem Projekt keine strukturelle Reduzierung der Leistungsfähigkeit des MIV-System entsteht. Geeignete Baumstandorte im Bereich der Trassen auf östlicher Seite der Karlstraße bis hin zur Mainzer Landstraße auszumachen ist als sehr schwierig einzustufen, dies würde auch die Verlegung von Trassen nach sich ziehen. Zudem befindet sich in diesem Bereich ein Einstiegsbauwerk der Stadtentwässerung, zu dem bei Pflanzung von Bäumen bestimmte Abstände einzuhalten sind. Ein Umbau dieses Bauwerks ist im Rahmen unserer Planung unverhältnismäßig. 3. Der Anschluss an den Bestand erfolgt, der Zweirichtungsradverkehr erfolgt erst ab Umbau des Hauptbahnhofvorplatzes. Der Radweg soll entsprechend der geltenden Regelwerke als Zweirichtungsradweg bis zum Vorplatz des Hauptbahnhofes baulich hergestellt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass diese Verbindung perspektivisch, also nach der Umgestaltung des Hauptbahnhofsvorplatzes, mit der dann im Vorplatzprojekt zu planenden Weiterführung auch genutzt werden kann. In der aktuellen Planung kann hier nur ein einfacher Anschluss an den Bestand vorgenommen werden (Bestandssignalisierung bleibt erhalten). Selbstverständlich kann und soll der Zweirichtungsbetrieb in dem Abschnitt Niddastraße - Hauptbahnhof erst nach der Umgestaltung des Hauptbahnhofsvorplatzes ausgewiesen werden. 4. + 5. Der Anregung zur Aufgabe der Parkplätze zugunsten des Fußverkehrs kann gefolgt werden. Die Breite der Stellplätze entspricht den aktuellen Regelwerken. Da auch die Fahrbahn regelgerecht dimensioniert ist, sollte hier kein besonderes Problem auftreten. Grundsätzlich unterstützen wir aber alle Maßnahmen zur Verbesserung der Situation im Fußverkehr. Vor dem Hintergrund, dass auch in diesem Bereich die Oberflächen im Projekt erneuert werden sollen und die Umwandlung des Parkstreifens in eine Gehwegerweiterung keinen Einfluss auf die Entwässerung hat, ist die Umwandlung u. E. möglich. Da die Borde im Rahmen der Baumaßnahmen ohnehin reguliert werden, ist der Mehraufwand überschaubar. Damit die gewonnenen Flächen dann aber auch zu Gunsten des Fußverkehrs genutzt werden können, sind Radbügel nur abschnittsweise und nur parallel zum Bord sinnvoll möglich. 6. Eine Vollsignalisierung ist unverhältnismäßig. Die signalgesicherte Querung der Karlstraße in Höhe der Niddastraße ist als Schutzanlage für den Fußverkehr in die Planung integriert. Hier ist eine Vollsignalisierung der Kreuzung mit Herstellung einer zweiten signalisierten Querung der Karlstraße und dann der Einbindung der beiden Einmündungen der Niddastraße in die Signalisierung u. E. unverhältnismäßig. 7. Die Steuerung der FG-LSA an der Querung der Karlstraße in Höhe der Niddastraße (Regelumlauf oder Anforderung durch den Fußverkehr) ist unabhängig von der baulichen Umsetzung im weiteren Verfahren durch das Straßenverkehrsamt festzulegen. Begründung: Das Holzhausenschlösschen ist Eigentum der Stadt Frankfurt, die es seit 1989 an die Frankfurter Bürgerstiftung vermietet. Bereits 2013 wies die Stiftung die Stadt mit einer ausführlichen Bestandsdokumentation auf den schlechten Zustand der Außenfassade hin. 2018 fanden mehrere Treffen mit dem Denkmalamt, Abteilung Bau-, Garten- und Kunstdenkmalpflege, dem Revisionsamt sowie dem Landesdenkmalamt statt und es wurde ein Sanierungsbeginn für 2020 in Aussicht gestellt, der bis heute jedoch nicht erfolgt ist. Der Zustand der Fassade hat sich seitdem dramatisch verschlechtert. Das Holzhausenschlösschen steht als Kulturdenkmal in der Denkmalliste der Stadt Frankfurt und wird 2027 sein 300-jähriges Bestehen feiern. Der Ortsbeirat hätte kein Verständnis dafür, müsste dieses Wahrzeichen des Nordends diesen bedeutenden Geburtstag in seinem derzeitigen Zustand begehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1518 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 63 0
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