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Meine Nachbarschaft: Taunusstraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kontrastreiche Poller im Ortsbezirk 1

06.02.2024 · Aktualisiert: 11.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5094 entstanden aus Vorlage: OF 1143/1 vom 17.01.2023 Betreff: Kontrastreiche Poller im Ortsbezirk 1 Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass künftig inmitten von Wegebeziehungen anstatt grauer Poller nur noch StVO-konforme, kontrastreiche, rot-weiße Poller verwendet werden, die auch von Menschen mit schlechterer Sehkraft erkannt werden. Weiterhin sollen an folgenden Stellen entweder die grauen Poller durch kontrastreiche rot-weiße Poller ersetzt oder mit deutlichen rot-weißen Aufklebern sichtbarer gemacht werden: - Südlicher Fuß-/Radweg um das Skyline-Plaza, ein Poller am Geh-/Radweg; - Camberger Straße /Mainzer Landstraße unter der Eisenbahnbrücke: ein Poller auf Gehweg; - Mainzer Landstraße 193 bis 197, Einfahrt 195 bis 197: acht Poller auf Gehweg; - Mainzer Landstraße 191 bis 193, Einfahrt 191 bis 193: drei Poller auf Gehweg; - Speicherstraße 42 bis 44, Zufahrt Tiefgarage Nr. 42: zwei Poller auf Gehweg; - Speicherstraße 2, Fußgängerüberweg, sechs Poller am Fußgängerüberweg; - Weilburger Straße 3 bis 5, Zufahrt Parkplatz Ärztehaus: vier Poller auf Gehweg; - Weilburger Straße 17, Zufahrt Hinterhof: zwei Poller auf Gehweg; - Pariser Straße 2 bis 10, zwei Zufahrten, acht Poller auf Gehweg. Begründung: Wenn inmitten eines Weges ein "unsichtbarer" Poller steht, so ist dies sehr gefährlich für die zu Fuß Gehenden, insbesondere für sehbehinderte Menschen. Gemäß § 43 Absatz 1 Satz 1 StVO müssen Sperrpfosten rot-weiß gestreift sein. Kontrastreicher rot-weißer Poller (Hafenstraße), grauer Poller vs. kontrastreicher rot-weißer Poller (Skyline Plaza) - Fotos: Manuel Denkwitz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1153

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kunstobjekte der FAZ für die Nachwelt sichern

06.02.2024 · Aktualisiert: 03.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5098 entstanden aus Vorlage: OF 1150/1 vom 04.02.2024 Betreff: Kunstobjekte der FAZ für die Nachwelt sichern Der Magistrat wird gebeten, die Kunstobjekte auf den abzureißenden Liegenschaften im FAZ-Areal für die Nachwelt zu sichern. Insbesondere handelt es sich dabei um - das weltbekannte männliche FAZ-Emblem; - das weiße, weibliche FAZ-Emblem am FAZ-Hochhaus in der Mainzer Landstraße; - die Plastik "Die Lesenden"; - die sog. "Ackermänner" (zehn große Betonplatten), die allesamt von Mitarbeitenden des Historischen Museums und des Kulturamts bereits als erhaltenswert eingeschätzt werden. Die Kunstobjekte sollen im Idealfall in den städtischen Bestand aufgenommen werden. Hilfsweise wird der Magistrat gebeten, den Erhalt der Kunstobjekte durch die derzeitigen Eigentümer sicherzustellen. Begründung: Der Abriss der Bestandsgebäude auf dem ehemaligen FAZ-Areal an der Hellerhofstraße schreitet voran. Erst am Wochenende hat den Ortsbeirat die Nachricht erreicht, dass die "Ackermänner" bereits demontiert sind. Um den Erhalt der Kunstobjekte sicherzustellen, ist ein schnelles Eingreifen des Magistrats geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2024, ST 607

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gehwege von parkenden Autos in der Flörsheimer Straße/Ecke Mainzer Landstraße frei halten

06.02.2024 · Aktualisiert: 07.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5077 entstanden aus Vorlage: OF 1120/1 vom 19.01.2024 Betreff: Gehwege von parkenden Autos in der Flörsheimer Straße/Ecke Mainzer Landstraße frei halten Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Gehwege rund um die Autovermietung in der Flörsheimer Straße 1/Ecke Mainzer Landstraße frei gehalten werden. Dort parken und rangieren nahezu dauerhaft zahlreiche Fahrzeuge der Autovermietung, obwohl kaum Parkplätze auf dem Grundstück vorhanden sind. Außerdem soll der Magistrat Grundstückseigentümer und Mieter auffordern, die legalen Stellplätze eindeutig markieren zu lassen. Sollten Eigentümer und Mieter nicht tätig werden, soll der Magistrat Poller anbringen lassen, um eine Gefährdung von zu Fuß Gehenden zu minimieren. Begründung: Zahlreiche Fahrzeuge der Autovermietung "enterprise" und deren Kunden parken teilweise oder ganz auf den Gehwegen der Flörsheimer Straße und Mainzer Landstraße. Sie schränken die Gehwegbreite erheblich ein, blockieren sie gänzlich oder gefährden zu Fuß Gehende beim Rangieren. Fotos: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 904

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel im Taunustor statt Poller

06.02.2024 · Aktualisiert: 11.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5091 entstanden aus Vorlage: OF 1139/1 vom 19.12.2023 Betreff: Fahrradbügel im Taunustor statt Poller Der Magistrat wird gebeten, in der Straße Taunustor zwischen Neue Mainzer Straße und Taunusanlage/Gallusanlage auf der rechten Seite stadteinwärts einen Großteil der Poller entlang der Taunusanlage gegen Fahrradbügel austauschen zu lassen. Begründung: Im Bereich des Taunustors gibt es einen hohen Parkdruck für Fahrräder. Andererseits ist die gesamte rechte Straßen- und Gehwegseite stadteinwärts abgepollert, um verkehrswidriges Parken zu verhindern. Einen großen Teil davon soll durch Fahrradbügel ersetzt werden. Fotos: Petra Thomsen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1154

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Übergang Hauptbahnhof zur Kaiserstraße auch während des Umbaus des Hauptbahnhofs jederzeit sicher gestalten

16.01.2024 · Aktualisiert: 28.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4968 entstanden aus Vorlage: OF 1103/1 vom 17.12.2023 Betreff: Übergang Hauptbahnhof zur Kaiserstraße auch während des Umbaus des Hauptbahnhofs jederzeit sicher gestalten Durch Umbauarbeiten fällt auf dem Bahnhofsvorplatz ein Großteil der Fläche für zu Fuß Gehende weg. Wie bei solchen Baustellen üblich, ist damit zu rechnen, dass das Umfeld sich dynamisch anhand des Baufortschritts verändert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, in Abstimmung mit der Deutschen Bahn Folgendes zu veranlassen: 1. Zu jeder Zeit muss ausreichend Fläche für zu Fuß Gehende zwischen Hauptbahnhofseingang und Kaiserstraße verbleiben, um starkes Gedränge und Stresssituationen an den Übergängen zu vermeiden. 2. Der Bahnhofsvorplatz soll frei von den Verkehrsfl uss störenden Gegenständen gehalten werden wie z. B. den historisierenden Verkaufswagen, um die derzeit reduzierte Verkehrsfläche nicht noch zusätzlich erheblich einzuschränken. 3. Die Fahrgeschwindigkeit auf der Straße Am Hauptbahnhof (B44) soll so reduziert werden, dass auch bei Gedränge von zu Fuß Gehenden auf die Fahrbahn das Risiko an schweren Verletzungen minimiert wird. Die zulässige Fahrgeschwindigkeit ist an dieser Gefahrenstelle deutlich mit Schildern, Bodenmarkierungen und ggf. weiteren Maßnahmen für alle Fahrspuren in alle Richtungen sichtbar anzuzeigen. Begründung: Der Fußübergang vor dem Hauptbahnhof ist vermutlich der meistfrequentierte Übergang in Frankfurt. Durch eine zeltartige Lagerhalle auf dem Bahnhofsvorplatz wird derzeit die Fläche für zu Fuß Gehende vor dem Hauptbahnhof um mehr als zwei Drittel reduziert. Zusätzlich stehen um die Zelthalle herum zwei historisierende Verkaufswagen, die die Fläche weiter einschränken und wenigstens versetzt werden müssen. Hier war schon vor der Baustelle bereits oft erhebliches Gedränge. Gerade zu den Hauptverkehrszeiten ist die Fläche extrem voll und es droht, dass zu Fuß Gehende von Nachdrängenden auf die Fahrbahn geschoben und verletzt werden könnten. Normalerweise wird bei Baustellen auf angrenzenden Straßen das Tempo reduziert. Dies ist hier ebenfalls beidseitig notwendig, insbesondere, weil es sich bei dem Übergang um eine stark frequentierte Wegeverbindung handelt. Der Magistrat möge dazu prüfen, welche Fahrgeschwindigkeit angemessen ist und soll die Tempobegrenzung sodann deutlich sichtbar auf allen Fahrbahnen umsetzen lassen. Derzeit ist nur ein vereinzeltes Tempo-30-Schild auf der B44 in Fahrtrichtung Norden wegen der Fahrbahnverengung aufgestellt, jedoch schlecht sichtbar. In Fahrtrichtung Süden steht dagegen überhaupt kein Schild, obwohl es dort wegen der Krümmung der Straße und der schlechten Einsehbarkeit noch wichtiger wäre. Die Situation rund um Radwege, Taxistand, Fußgängerüberwege und Baustelle ist für Ortsunkundige (oft mit veraltetem Navi mit Tempo-50) derart irritierend, dass es einer rechtzeitigen und deutlichen Beschilderung sowie weiterer Markierungen bedarf. Foto: Manuel Denkwitz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1242 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sind die Planungen zum Güterplatz noch zeitgemäß?

17.12.2023 · Aktualisiert: 24.01.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2023, OF 1085/1 Betreff: Sind die Planungen zum Güterplatz noch zeitgemäß? Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen (V) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat 1 zeitnah folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist der Magistrat der Meinung, dass die mittlerweile veraltete Planung den Anforderungen an eine klimaresiliente Planung und den Vorgaben des mittlerweile gültigen Leitfadens zur klimaangepassten Stadtplatzgestaltung entspricht? 2. Beabsichtigt der Magistrat, anhand dieser Leitlinien die Planungen der Grünfläche klimaangepasst überarbeiten zu lassen? 3. Beabsichtigt der Magistrat, die östliche Fahrbahn und Parkplätze zwischen Mainzer Landstraße und Hohenstaufenstraße dauerhaft zu schließen und als Platz für Gastronomie und Fußgehende umzuwandeln? 4. Beabsichtigt der Magistrat, den bevorstehenden barrierefreien Umbau der Straßenbahnhaltestelle Güterplatz in Richtung Westen mit der Planung des Güterplatzes und dem Übergang zur U-Bahn zu koordinieren? 5. Hat der Magistrat dazu bereits Kontakt zum Wettbewerbsgewinner, dem Büro Kulka aufgenommen? 6. Hat der städtebauliche Vertrag mit Fa. Bosch noch Bestand, obwohl sich entlang des Güterplatzes gar keine Liegenschaften der Fa. Bosch mehr befinden? 7. Wie sieht der Zeitplan des Magistrats aus und wann sollen Planung, Ausschreibung, Baubeginn und Fertigstellung sein? Begründung: Die Menschen im Europaviertel und Gallus warten schon sehr lange auf die Umgestaltung und Nutzung der Grünfläche Güterplatz. Die Planungen des Büros Kulka aus 2007/2008 wurden vor den Planungen der Stadtbahn ins Europaviertel und der U-Bahn-Station Güterplatz prämiert. Sie entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur und an Grünflächen und müssen daher auf den Prüfstand. Die Umplanungen sollten rechtzeitig erfolgen, um die barrierefreie Umgestaltung der Tramhaltestelle zu berücksichtigen und eine Fertigstellung bis zur Inbetriebnahme der U-Bahn nicht zu gefährden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 828 2024 Die Vorlage OF 1085/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bahnhofsviertel aufwerten - Kaisersack schnellstmöglich für zu Fuß Gehende öffnen

28.11.2023 · Aktualisiert: 19.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4816 entstanden aus Vorlage: OF 1075/1 vom 24.11.2023 Betreff: Bahnhofsviertel aufwerten - Kaisersack schnellstmöglich für zu Fuß Gehende öffnen Der Magistrat wird gebeten, den Straßenabschnitt der Kaiserstraße zwischen Am Hauptbahnhof und Moselstraße schnellstmöglich zur Fußgängerzone umzuwidmen, für den regulären Pkw-Verkehr zu sperren und für zu Fuß Gehende öffnen zu lassen. Hierzu sollen folgende Maßnahmen getroffen werden: 1. Die Zufahrt von der Moselstraße in den sogenannten Kaisersack wird mit klappbaren oder versenkbaren Pollern versehen und somit für den Lieferverkehr und berechtigte Anwohnende weiterhin erreichbar bleiben. 2. Im genannten Bereich wird das Abstellen von E-Scootern generell untersagt. 3. Es wird eine temporäre Bepflanzung mit Kübelpflanzen und -bäumen eingerichtet, die die Aufenthaltsqualität erhöht. 4. Die Nutzung der Fläche für den Kaisermarkt muss gewährleistet werden. 5. Zur Verbesserung der Barrierefreiheit sollen Bordsteine abgesenkt werden, wo das möglich ist. Die Entscheidung soll zeitnah getroffen und die Maßnahmen sollen rechtzeitig bis zum Beginn der Fußball-Europameisterschaft 2024 umgesetzt werden, um die Menschenmassen bewältigen zu können, die zusätzlich zu den Pendlerinnen und Pendlern sowie Anwohnenden vom Hauptbahnhof in die Innenstadt strömen werden. Begründung: Bereits vor Beginn der Umbaumaßnahmen in der B-Ebene des Hauptbahnhofes und der Sperrung des Ausgangs Kaisersack herrschte an der Stelle reger Betrieb. Pendlerinnen und Pendler sowie Reisende queren den Kaisersack auf dem Weg zu Fuß ins Bahnhofsviertel und die Innenstadt. Da die Nutzung des ÖPNV und der Fußverkehr in Frankfurt weiterhin zunehmen, wird auch die Frequentierung des Kaisersacks steigen. Zudem ist nach Fertigstellung und Öffnung der B-Ebene und des Ausgangs Kaisersack zur Fußball-Europameisterschaft 2024 damit zu rechnen, dass sehr viel mehr Menschen als bisher den Kaisersack queren werden. Dafür wird der Platz der bisherigen Sackgasse und des Wendekreises benötigt. Dieser Platz wird teilweise die Funktion des Bahnhofsvorplatzes übernehmen, der bis voraussichtlich Ende der 2030er-Jahre als Baustellenfläche der Bahn benötigt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 28.11.2023, OA 418 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1241 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beleuchtung Jürgen-Ponto-Platz instand setzen

28.11.2023 · Aktualisiert: 14.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4817 entstanden aus Vorlage: OF 1064/1 vom 09.11.2023 Betreff: Beleuchtung Jürgen-Ponto-Platz instand setzen Der Magistrat wird gebeten , die defekten Straßenlaternen am Jürgen-Ponto-Platz instand setzen zu lassen. Begründung: Die Beleuchtung ist seit längerer Zeit ausgefallen und der Platz abends/nachts sehr dunkel. Mangelmeldungen bei der Straßenbeleuchtung Rhein-Main GmbH führten bisher nicht zum Erfolg. Eventuell muss Kontakt mit dem Grundstückseigentümer/Hausmeister aufgenommen werden. Gerade im Bahnhofsviertel ist eine gut funktionierende Beleuchtung wichtig, um keine Angsträume oder Rückzugsmöglichkeiten für Kriminelle zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1170 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gehwege an der Mainzer Landstraße und der Rudolfstraße sichern - wirklich!

28.11.2023 · Aktualisiert: 11.03.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4821 entstanden aus Vorlage: OF 1078/1 vom 28.11.2023 Betreff: Gehwege an der Mainzer Landstraße und der Rudolfstraße sichern - wirklich! Vorgang: OM 3943/23 OBR 1; ST 2317/23 Der Magistrat wird gebeten, wie in der Anregung an den Magistrat OM 3943 unter Ziffer 1. gefordert, die generelle Parkerlaubnis auf dem Gehweg im Abschnitt Mainzer Landstraße zwischen Hafenstraße und Rudolfstraße aufzuheben und den Gehweg baulich zu sichern. Wie in der Stellungnahme vom 06.11.2023, ST 2317, erörtert, entfallen die bestehenden Stellplätze ersatzlos zugunsten zusätzlichen Platzes für den Fußverkehr - mit Ausnahme einer auf dem Hochbord neu einzurichtenden Lieferzone. Begründung: Mit der Anregung an den Magistrat OM 3943 beabsichtigte der Ortsbeirat nicht, statt dem Gehwegparken das Parken auf der Fahrbahn der Mainzer Landstraße zu erlauben. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass dies dort unmöglich ist, und es ginge am Ziel der ursprünglichen Anregung (mehr Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr) vorbei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3943 Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2023, ST 2317 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 534

OA (Anregung Ortsbeirat)

Maßnahmen der besseren Verkehrsführung in Griesheim nach Wegfall der Omegabrücke

28.11.2023 · Aktualisiert: 18.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 28.11.2023, OA 416 entstanden aus Vorlage: OF 879/6 vom 13.11.2023 Betreff: Maßnahmen der besseren Verkehrsführung in Griesheim nach Wegfall der Omegabrücke Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, so schnell wie möglich einen Ersatz für die abgerissene Omegabrücke zu errichten und insbesondere 1. im ersten Quartal des Jahres 2024 einen Zeitplan mit einzelnen Schritten zur Umsetzung vorzulegen; 2. im ersten Quartal des Jahres 2024 in Griesheim in einer öffentlichen Informationsveranstaltung den weiteren Ablauf zu erläutern; 3. Möglichkeiten von Provisorien zu prüfen und zu bewerten; 4. alle Möglichkeiten für eine beschleunigte Umsetzung zu nutzen; 5. keine Wiederholung schon erfolgter zeitintensiver Variantenprüfungen vorzunehmen; 6. eine örtliche Gegebenheiten berücksichtigende Planung zu erstellen. Begründung: Die wichtigen kulturellen und infrastrukturellen Einrichtungen im Stadtteil Griesheim verteilen sich auf Gebiete nördlich und südlich der Bahnlinie. Daher ist die Durchgängigkeit der Bahnlinie sehr bedeutsam. Der Bahnübergang in der Elektronstraße (häufige Schließzeiten) und die Umleitungen über die Stroofstraße und die Mainzer Landstraße sind nur für eine Übergangszeit geeignet. Schon allein das Fehlen der zwei Buslinien 54 und 59 innerhalb Griesheims ist ein großer Nachteil. Bei der Einführung des S-Bahn-Verkehrs wurde intensiv geprüft, ob der Bahnübergang in der Alten Falterstraße/Waldschulstraße durch eine Unterführung oder eine Brücke ersetzt wird. Gegen die Unterführung sprachen folgende Punkte: lange Rampen auf beiden Seiten; Straßen wie Fabriciusstraße, Autogenstraße, Eichenstraße und Schwarzerlenweg würden zu Sackgassen; fehlende Anbindung der Anlieger der Alten Falterstraße; städtebauliche Bewertung des Eingriffs durch den tiefen Schacht. Diese Bewertung besteht unverändert. Alle Häuser und Straßen bestehen weiterhin und zusätzlich gibt es mit dem Bürgerhaus Griesheim anstelle der Wendeanlage der Straßenbahn ein großes Gebäude mit Einfahrt zur Tiefgarage. Für den Platz vor dem Bürgerhaus hat ein Wettbewerb einen schönen Vorschlag ergeben, der den Bereich verschönert und zum Aufenthalt einlädt. Stattdessen würde dann an dieser Stelle die Zufahrt zum unterirdischen Tunnel sein. Nach den Baumaßnahmen im Jahr 2015 für 2,8 Millionen Euro (von Sanierung mag der Ortsbeirat nicht mehr sprechen) hatte die Brücke zwei Gehwege mit einer Breite von 1,2 Metern und 1,8 Metern sowie zwei je 1,5 Meter breite Radfahrspuren. Dies war bedarfsgerecht. Nun Gehwegbreiten von je 2,5 Metern sowie zwei baulich getrennte Radwege von je zwei Metern Breite zu fordern, würde die Breite der Brücke derart erhöhen, dass der vorhandene Raum nicht mehr ausreicht. Das Ergebnis wäre dann keine Brücke. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.04.2024, B 169 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 06.12.2023 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 22.01.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 416 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4227, 23. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 22.01.2024 Aktenzeichen: 66-2

OA (Anregung Ortsbeirat)

Bahnhofsviertel aufwerten - Kaisersack und Kaiserstraße umgestalten und begrünen

28.11.2023 · Aktualisiert: 02.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 28.11.2023, OA 418 entstanden aus Vorlage: OF 1074/1 vom 28.11.2023 Betreff: Bahnhofsviertel aufwerten - Kaisersack und Kaiserstraße umgestalten und begrünen Vorgang: OM 4816/23 OBR 1 Zwischenbescheide des Magistrats vom 08.04.2024 und 29.08.2024 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat 1 und den Anliegern (Eigentümern und Nutzern) einen Ideenwettbewerb für die Gestaltung des Kaisersacks im Bereich östlich der Straße Am Hauptbahnhof bis westlich der Moselstraße auszuloben. Dabei sind folgende Kriterien zu beachten: 1. Der genannte Bereich soll in eine Fußgängerzone umgewandelt werden und nur noch für Fahrzeuge von Rettungsdiensten und Anlieferungsverkehr (vormittags) befahrbar sein. 2. Die gesamte Fläche zwischen der Straße Am Hauptbahnhof und Moselstraße soll einen Platzcharakter mit niveaugleichen und barrierefreien Wegebeziehungen erhalten. Der Platz wird teilweise die Funktion des Bahnhofsvorplatzes übernehmen, der bis voraussichtlich Ende der 2030er- Jahre als Baustellenfläche der Bahn benötigt wird. 3. Die vorhandenen Parkplätze sollen entsprechend entfallen. Der Bereich der jetzigen Parkplätze sowie Teile des Wendehammers und des Kaisersacks sollen entsiegelt und begrünt werden. Als Vorbild können bspw. die geplanten Hochbeete am Rathenauplatz dienen. 4. Die im Vergleich zur nördlichen Seite der Kaiserstraße fehlenden Bäume auf der südlichen Seite der Kaiserstraße sollen ergänzt werden. 5. Die entstehenden begrünten Flächen und die Wegeflächen sind mit adäquaten Materialien und Sitzgelegenheiten auszustatten. 6. Bei der Umgestaltung der Straßenflächen, Parkplätze und des Wendehammers ist den Belangen des Wochenmarktes Rechnung zu tragen. 7. Im genannten Bereich soll das Abstellen von E-Scootern nicht mehr möglich sein. Begründung: Der sogenannte Kaisersack ist das Entree der Stadt Frankfurt für Hunderttausende Menschen, die täglich am Hauptbahnhof ankommen. Nach dem Verlassen des Bahnhofvorplatzes ist der Kaisersack das Erste, was Touristen, Geschäftsreisende, Pendelnde und Anwohnende sehen, wenn sie das Bahnhofsviertel betreten. Heute bietet sich dort ein katastrophales Bild: Massenweise liegen dort E-Scooter und Müll herum. Autos stehen im Wendehammer und versperren den Weg. Insgesamt ein unwürdiges Bild für eine Weltstadt wie Frankfurt. Der U-Bahnausgang in diesem Bereich soll bis 2024 bereits neu gestaltet sein. Es bietet sich an, diesen Teil der Kaiserstraße durch Umbau des Kaisersacks in Grünanlagen mit Blumenbeeten, Bäumen und Sitzgelegenheiten aufzuwerten und die Kaiserstraße zu der prachtvollen Straße werden zu lassen, die sie einst war. Der dort stattfindende Kaisermarkt (Wochenmarkt) sollte an der Stelle verstetigt werden, um damit auch eine Aufwertung zu erfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4816 Bericht des Magistrats vom 27.09.2024, B 362 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 06.12.2023 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 18.01.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage OA 418 wird auf den Ausschuss für Mobilität und Smart-City delegiert. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 23. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 22.01.2024, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 418 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffern 2. bis 7. der Vorlage OA 418 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass folgender Punkt ergänzt wird: "8. Dem Charakter als zentraler Versammlungsort ist Rechnung zu tragen.") sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme), LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass folgender Punkt ergänzt wird: "8. Dem Charakter als zentraler Versammlungsort ist Rechnung zu tragen.") sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 23. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 23.01.2024, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 418 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffern 2. bis 7. der Vorlage OA 418 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen LINKE. (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung), ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass folgender Punkt ergänzt wird: "8. Der Bereich soll so umgestaltet werden, dass er weiterhin als Versammlungsort für Kundgebungen und Demonstrationen genutzt werden kann.") und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.02.2024, TO II, TOP 36 Beschluss: a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 418 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffern 2. bis 7. der Vorlage OA 418 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei gegen LINKE. (= Ablehnung) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung), AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass folgender Punkt ergänzt wird: "8. Der Bereich soll so umgestaltet werden, dass er weiterhin als Versammlungsort für Kundgebungen und Demonstrationen genutzt werden kann.") 27. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 04.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 418 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF Beschlussausfertigung(en): § 4338, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2024 § 4816, 27. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 04.06.2024

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Parken auf dem Geh-/Radweg vor der Mainzer Landstraße Nr. 793 verhindern

28.11.2023 · Aktualisiert: 28.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4779 entstanden aus Vorlage: OF 890/6 vom 11.11.2023 Betreff: Nied: Parken auf dem Geh-/Radweg vor der Mainzer Landstraße Nr. 793 verhindern Das Restaurant in der Mainzer Landstraße 793 wird von vielen Reisebussen angefahren, um die Gäste dort hinzubringen. Es wird jedoch dort nicht nur zum Aussteigen gehalten. Vielmehr ist es häufig zu beobachten, dass die Busfahrer während der gesamten Verweildauer der Gäste vor dem Lokal auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg parken. Der Abschnitt ist ein von vielen Radfahrenden benutzter Zweirichtungsradweg, d. h. Radfahrende kommen vom Mainufer aus Richtung Schwanheimer Brücke und fahre n hinter der Niddabrücke runter zur Nidda (und umgekehrt). Dazu wird der Weg von vielen Radfahrenden von Höchst in Richtung Griesheim/Stadtmitte genutzt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, Bordsteinabweiser ab der Parkplatzeinfahrt bis hinter dem Eingang zum Lokal anzubringen. Das wären ca. 100 bis 150 Meter, um das Parken auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg zu verhindern. Begründung: Da viele der Reisebusse nicht in Deutschland zugelassen sind, scheinen Bußgeldbescheide keinen Eindruck zu machen. Deshalb sollte auf bauliche Maßnahmen zurückgegriffen werden. (Foto: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1221 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Spielplätze Mumm-von-Schwarzenstein-Straße

28.11.2023 · Aktualisiert: 13.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4782 entstanden aus Vorlage: OF 893/6 vom 07.11.2023 Betreff: Nied: Spielplätze Mumm-von-Schwarzenstein-Straße Im Bereich der Mumm-von-Schwarzenstein-Straße/Mainzer Landstraße gibt es zwei Spielplätze. Aktuell ist der kleine Spielplatz komplett gesperrt. Beim größeren Spielplatz ist ein Spielgerät (Drehscheibe) umzäunt bzw. gesperrt. Da dieser Zustand schon seit längerer Zeit besteht und es anscheinend dort nicht weitergeht, wird der Magistrat gebeten, 1. m itzuteilen, warum der kleinere von beiden Spielplätzen gesperrt ist und wann er wieder geöffnet werden soll; 2. die Drehscheibe am größeren Spielplatz zu reparieren und wieder für die Kinder freizugeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 314 Aktenzeichen: 67-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radverkehr im Ortsbezirk 1: Kreuzung Rebstöcker Straße/Ecke Mainzer Landstraße sicherer machen

28.11.2023 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4797 entstanden aus Vorlage: OF 1036/1 vom 02.11.2023 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Kreuzung Rebstöcker Straße/Ecke Mainzer Landstraße sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, auf der Mainzer Landstraße stadteinwärts an der Kreuzung zur Rebstöcker Straße den Schutzstreifen für Radfahrende vollständig durchzumarkieren. Derzeit hört der Schutzstreifen vor der Hausnummer 405 auf und beginnt erst wieder nach 130 Metern nach der Kreuzung bei der Hausnummer 403. Sollte dies nicht umsetzbar sein, so sollen die Fahrradpiktogramme mittiger positioniert werden, damit diese auch für Autofahrende sichtbarer sind. Begründung: Eine durchgehende Fläche für Radfahrende ist sinnvoll, um für alle Verkehrsteilnehmenden eine verlässliche Situation zu gewehrleisten. An dieser Stelle wurde vermutlich aufgrund des Linksabbiegers bisher auf eine durchgehende Markierung verzichtet. Jedoch spricht aus Sicht des Ortsbeirates nichts dagegen, den Schutzstreifen weiter durchzuziehen. Foto: Manuel Denkwitz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 660 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Begrünung an der Mainzer Landstraße 404 bis 410

28.11.2023 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4799 entstanden aus Vorlage: OF 1038/1 vom 13.11.2023 Betreff: Begrünung an der Mainzer Landstraße 404 bis 410 Der Magistrat wird gebeten, für eine Bepflanzung mit Bäumen und/oder Sträuchern entlang der Mainzer Landstraße 404 bis 410 unter Beachtung der Verkehrssicherheit insbesondere des Radweges zu sorgen. Begründung: Sommer mit immer höheren Temperaturen gehören inzwischen zur Normalität. Gerade in der Stadt trägt jeder einzelne Baum oder Strauch zur Verbesserung des Stadtklimas bei und spendet Schatten. An der Mainzer Landstraße 404 bis 410 in Höhe des Autohauses gibt es einen rund 250 Meter langen Bürgersteig ohne Bäume und somit auch ohne Schatten. In der heißen Jahreszeit ist es eine regelrechte "Durststrecke" für alle Menschen, die diesen Weg an der Mainzer Landstraße nutzen. Eine Begrünung wäre zum einen gut für das Klima und zum anderen würde auch die heiße Wegstrecke im Sommer etwas erträglicher. Quelle: Eigene Bilder Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 907 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gehwegparken Kostheimer Straße/Ecke Mainzer Landstraße unterbinden

28.11.2023 · Aktualisiert: 13.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4801 entstanden aus Vorlage: OF 1040/1 vom 12.11.2023 Betreff: Gehwegparken Kostheimer Straße/Ecke Mainzer Landstraße unterbinden Der Magistrat wird gebeten, das Gehwegparken an der Kostheimer Straße/Ecke Mainzer Landstraße mittels Poller zu unterbinden und die Bordsteinabsenkung so zu verbreitern, dass der gesamte Fußweg barrierefrei nutzbar ist. Begründung: Aktuell parken Kraftfahrzeuge auf dem Gehweg, wodurch die Nutzung des Gehwegs behindert wird. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 362

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Maßnahmen der besseren Verkehrsführung in Griesheim nach Wegfall der Omegabrücke

10.10.2023 · Aktualisiert: 26.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4563 entstanden aus Vorlage: OF 866/6 vom 10.10.2023 Betreff: Maßnahmen der besseren Verkehrsführung in Griesheim nach Wegfall der Omegabrücke Der Magistrat wird gebeten, zur Verbesserung der Situation nach Abriss der Omegabrücke bis zu deren erfolgtem Neubau, folgende Maßnahmen zu prüfen und bei positivem Prüfergebnis umzusetzen: 1. Durch Verkehrsleitmaßnahmen wie Beschilderungen soll stärker für die Umfahrung über die Jungmannstraße, Alt-Griesheim und Stroofstraße zur Mainzer Landstraße für Verkehrsteilnehmer mit Zielen in Richtung Norden und Osten geworben werden. 2. Mit den Verantwortlichen der Kundenparkplätze der Märkte in der Autogenstraße und Elektronstraße/Lärchenstraße soll vereinbart werden, dass einige Kundenparkplätze nachts, an Wochenenden und an Feiertagen durch Anwohner der Autogenstraße genutzt werden können. 3. In möglichst vielen Abschnitten der Autogenstraße soll das teilweise Parken auf dem Bürgersteig (Verkehrszeichen 315) erlaubt werden. 4. Zu Beginn der Autogenstraße soll es eine zusätzliche Beschilderung mit einer Sperrung für Lkw über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und Ausnahmen nur für Linienbusverkehr und Anlieger geben. Begründung: Die verkehrliche Bedeutung der Omegabrücke ist so groß, dass keine annähernde Kompensation bis zur Inbetriebnahme eines Neubaus möglich ist. Dennoch ist das Ziel, mögliche Besserungen zu schaffen. Auch als Folge der Gewohnheit werden Verkehrsteilnehmer den Weg über die Elektronstraße als Ausweichstrecke wählen. Der Bahnübergang bietet aber keine Kapazität für zusätzlichen Verkehr. Die Ausweichstrecke über die Jungmannstraße, Alt-Griesheim und Stroofstraße führt nur zu einer moderaten Fahrzeitverlängerung, wenn der Bahnübergang geöffnet ist. Bei geschlossenen Schranken bietet sie sogar einen zeitlichen Vorteil. Der Wegfall von Parkplätzen in der Autogenstraße ist in den umliegenden Straßen nicht zu kompensieren. Dagegen erscheint es lohnenswert, mit den Verantwortlichen der Parkplätze der zwei Märkte zu verhandeln mit dem Ziel, Parkflächen für Anwohner der Autogenstraße verfügbar zu machen. Ein Halteverbot in der gesamten Autogenstraße, wie es gegenwärtig (10.10.2023) besteht, verhindert, dass Fahrzeuge dort auch nur be- und entladen werden können. Die Tätigkeiten von Pflegediensten etc. werden massiv erschwert. In vielen Bereichen der Autogenstraße erscheint es dagegen möglich, das Parken teilweise auf dem Gehweg zu erlauben. Der Gehweg dort ist noch ausreichend breit und die Maßnahme begrenzt auf den Zeitraum bis zur Inbetriebnahme einer neuen Brücke. Auch wenn im gesamten südlichen Bereich Griesheims ein Verbot von Lkws über 7,5 Tonnen besteht, ist es sinnvoll, in der Autogenstraße nur Linienbusverkehr und Anlieger zuzulassen. Auf diese Weise wird der Lkw-Verkehr in der schmalen Straße weiter reduziert, weil nur dortige Anlieger in diesen Bereich einfahren dürfen. In ihrer Gesamtheit sind diese Vorschläge geeignet, die schwierige Situation in den nächsten Jahren zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radwegeführung Opernplatz - Goethestraße sichern

10.10.2023 · Aktualisiert: 24.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4579 entstanden aus Vorlage: OF 1011/1 vom 19.09.2023 Betreff: Radwegeführung Opernplatz - Goethestraße sichern Der Magistrat wird gebeten, die Haltelinie vor der Lichtsignalanlage Neue Mainzer Straße/Ecke Goethestraße dauerhaft vor die Goethestraße zurückverlegen und neu markieren zu lassen. Begründung: Ortskundige und ortsfremde Radfahrende, die von der Bockenheimer Landstraße oder Taunusanlage aus den Opernplatz überqueren und in Richtung Goethestraße weiterfahren wollen, haben es schwer, den richtigen Weg zu finden. Auf dem Opernplatz markieren lediglich zwei Pflasterstreifen einen Radweg, der jedoch weder mit Fahrradlogos noch mit entsprechenden Schildern markiert ist. Viele Radfahrende erkennen die Markierungen nicht und überqueren den Opernplatz kreuz und quer. Die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Neue Mainzer Straße, Hochstraße, Freßgass' und Goethestraße wurde baustellenbedingt so angepasst, dass die Haltelinie für Pkw hinter die Goethestraße verlegt wurde. Markierungen für den querenden Radverkehr gibt es nicht. Bei Rot wartende Pkw blockieren nun die Zufahrt für Radfahrende in die Fahrradstraße Goethestraße in beide Richtungen. Das führt des Öfteren zu Beinaheunfällen. Bilder: Google Maps Streetview Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2023, ST 2468 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sitzbänke an der Kaiserstraße zwischen Roßmarkt und Kaiserplatz aufstellen

10.10.2023 · Aktualisiert: 21.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4582 entstanden aus Vorlage: OF 1016/1 vom 22.09.2023 Betreff: Sitzbänke an der Kaiserstraße zwischen Roßmarkt und Kaiserplatz aufstellen Der Magistrat wird gebeten, auf dem nördlichen Gehweg der Kaiserstraße zwischen Kaiserplatz und Roßmarkt wenigstens zwei Sitzbänke (Frankfurter Bank) aufzustellen. Begründung: Es fehlt im ganzen Abschnitt der Kaiserstraße an Gelegenheiten, um sich auszuruhen. Der bestehende Platz auf dem nördlichen Gehweg kann hierfür gut genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 125 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1813 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lichtsignalanlage Am Hauptbahnhof/Ecke Düsseldorfer Straße verständlicher gestalten, Grünpfeil ergänzen

10.10.2023 · Aktualisiert: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4583 entstanden aus Vorlage: OF 1018/1 vom 19.09.2023 Betreff: Lichtsignalanlage Am Hauptbahnhof/Ecke Düsseldorfer Straße verständlicher gestalten, Grünpfeil ergänzen Der Magistrat wird gebeten, die Verständlichkeit der Lichtsignalanlage am Linksabbieger Am Hauptbahnhof/Ecke Poststraße für die geradeaus fahrenden Verkehrsteilnehmenden in Richtung Düsseldorfer Straße verständlich und klar zu gestalten und dazu einen sogenannten "Grünpfeil" (Verkehrszeichen 720) oder eine zusätzliche Lichtsignalanlage mit Pfeil geradeaus und "Dauergrün" nachrüsten zu lassen. Begründung: Die Geradeausspuren der Straße Am Hauptbahnhof in Richtung Düsseldorfer Straße sind nicht ampelgeregelt. Die Linksabbiegespuren in Richtung Poststraße und Tiefgarage Hauptbahnhof sind ampelgeregelt. Aufgrund der Einengung der Geradeausspur missverstehen viele Autofahrende die Ampelregelung und halten an, obwohl nur die Linksabbieger "Rot" haben. Das führt regelmäßig zu Beinahe-/Auffahrunfällen, zur Behinderung aller Verkehrsteilnehmenden und störenden Hupkonzerten. Foto: Manuel Denkwitz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 358 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Litfaßsäulen in der Elbestraße bei Neuvergabe der Werberechte nicht neu vergeben, sondern abbauen

10.10.2023 · Aktualisiert: 08.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4589 entstanden aus Vorlage: OF 1026/1 vom 05.09.2023 Betreff: Litfaßsäulen in der Elbestraße bei Neuvergabe der Werberechte nicht neu vergeben, sondern abbauen Vorgang: M 106/23 Der Magistrat wird gebeten , bei der Neuvergabe der Werberechte im Jahr 2026 die beiden Litfaßsäulen in der Elbestraße (zwischen Niddastraße und Taunusstraße) nicht mehr als Werbefläche zu vergeben und diese schnellstmöglich abbauen zu lassen. Begründung: Die Litfaßsäulen werden als Urinal missbraucht. Dies führt seit Jahren zu einer enormen Geruchsbelästigung und Verunreinigung des Gehweges und der Straße. Um diesen unerträglichen Missstand zu beenden, müssen die Litfaßsäulen entfernt werden. Nach der Entfernung sollte geprüft werden, ob es möglich ist, in diesem Bereich Bäume zu pflanzen, da eine Begrünung im genannten Straßenabschnitt fehlt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.06.2023, M 106 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 117 Antrag vom 15.06.2024, OF 1302/1 Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5736 Aktenzeichen: 61-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Buslinie 87 soll am REWEMarkt halten

10.10.2023 · Aktualisiert: 04.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4591 entstanden aus Vorlage: OF 1028/1 vom 03.10.2023 Betreff: Buslinie 87 soll am REWE-Markt halten Vorgang: OM 3754/23 OBR 1; ST 1600/23 Am 21. März 2023 forderte der Ortsbeirat in seiner Anregung an den Magistrat, OM 3754, dass die Buslinie 87 auch am REWE-Markt im Gutleut halten solle. Der Magistrat antwortet dazu in seiner Stellungnahme vom 31. Juli 2023, ST 1600, dass es die Buslinie 37 gebe, die genutzt werden könne und aufgrund der Sonderfunktion der Buslinie 87 von einer Bedienung und Einrichtung zusätzlicher Haltestellen abgesehen werde. Diese Antwort ist für die Bewohner des Gutleuts äußerst unbefriedigend und nicht hinnehmbar. Der Bus 37 stellt momentan die einzige Möglichkeit dar, den Supermarkt zu erreichen. Allerdings fällt der 37er Bus oft aus. Dann gibt es gar keine Verbindung. Der 87er Bus könnte die schon vorhandene Haltestelle nutzen, ohne dass dies ein Mehraufwand wäre. Der Magistrat wird daher nochmals gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass - wenn auch nur vorübergehend - der Bus 87 auch am REWE-Markt hält. Weiterhin sind zusätzliche Ein- und Ausstiegsstellen an den folgenden Orten einzurichten: 1. für die Hinfahrt an den vorhandenen Haltestellen "Zanderstraße" und/oder "Rottweiler Platz" sowie Hafenstraße 54 oder Mainzer Landstraße vor Haus 134 (gegenüber von der Haltestelle "Güterplatz") sowie 2. für die Rückfahrt an den Haltestellen "Güterplatz" und Hafenstraße 19 bis 23 oder Gutleutstraße 146 bis 148. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3754 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1600 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 447 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1055 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat)

Betrieb von Spielhallen im Bahnhofsviertel

24.09.2023 · Aktualisiert: 20.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2023, OF 1020/1 Betreff: Betrieb von Spielhallen im Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zum Betrieb von Spielhallen und der Anwendung und Kontrolle des Hessischen Spielhallengesetzes zu beantworten: 1. Wird die Vorschrift, dass zwischen Spielhallen ein Mindestabstand von 300 Metern Luftlinie einzuhalten ist, gemäß den gesetzlichen Vorgaben beachtet? (HSpielhG §2 Abs.2) 2. §2 Abs.3 HSpielhG sagt: "Zu einer bestehenden Einrichtung oder Örtlichkeit, die ihrer Art nach von Kindern und Jugendlichen regelmäßig aufgesucht wird, ist ein Mindestabstand von 300 Metern einzuhalten" Ist diese Vorschrift bei der Genehmigung von Spielhallen im Bahnhofsviertel beachtet worden? 3. Auffallend ist, dass - vornehmlich in der Taunusstraße - Leuchtschriften wie CASINO oder SPIEL-IN zu sehen sind. Ist dies mit dem Wortlaut des Gesetzes vereinbar, der vorsieht, dass nur das Wort "Spielhalle" als Außenwerbung verwendet werden darf? (HSpielhG §2 Abs.6) 4. Werden die Betriebe bezüglich der Öffnungszeiten und Sperrzeiten durch das Ordnungsamt bzw. die Stadtpolizei regelmäßig kontrolliert? (HSpielhG §4 Abs.1,2) 5. Wie ist die Formulierung zu verstehen: "Die Erlaubnis ist auf 15 Jahre zu befristen. ."; ist hiermit der Antragsteller bzw. Betreiber und/oder die Örtlichkeit der Spielhalle zu verstehen? Wie viele Spielhallenbetriebe sind aktuell zugelassen, davon tatsächlich zu den vorgeschriebenen Öffnungszeiten zugänglich? (HSpielhG §9 Abs.3) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 43 Beschluss: Auskunftsersuchen V 768 2023 Die Vorlage OF 1020/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Griesheim: Benennung einer unbenannten Straße

14.09.2023 · Aktualisiert: 19.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.09.2023, OF 858/6 Betreff: Griesheim: Benennung einer unbenannten Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die südlich der Mainzer Landstraße zwischen Lärchenstraße und Ernst-Wiss-Straße verlaufende unbenannte Straße wie folgt zu benennen: An der Schelteich. Begründung: Dieses vorgenannte Straßenstück ist bisher nicht benannt und soll aus polizeilichen und Orientierungsgründen geändert werden. Adressen selbst befinden sich in dieser Straße zur Zeit nicht, so dass auch keine Kosten wegen Adressänderungen auf Anlieger zukommen. Bei dem Namen handelt es sich um eine alte Flurbezeichnung. Neben Baumnamen gibt es in Griesheim Mitte bereits Straßen, die nach Flurbezeichnungen benannt sind. Auch das Vermessungsamt hat seine Zustimmung zur Namensgebung bereits signalisiert. Das Landesgeschichtliche Informationssystem Hessen (LAGIS) deutet darauf hin, dass die Bezeichnung "Schelteich" offenbar von einer Eiche herrührt (Schelt-Eiche). Womit sich der Kreis wieder schließen würde zu einer Benennung nach einem Baum. In der Anlage finden Sie die Markierung der zu benennenden Straße und den Auszug aus einer alten Flurkarte. Quelle: Geoportal Quelle: Geschichtsverein Griesheim Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Initiative OI 34 2023 Die Vorlage OF 858/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel Niddastraße/Ecke Ludwigstraße

12.09.2023 · Aktualisiert: 22.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4380 entstanden aus Vorlage: OF 918/1 vom 17.06.2023 Betreff: Fahrradbügel Niddastraße/Ecke Ludwigstraße Der Magistrat wird gebeten, auf der Platzfläche/Grünfläche und Niddastraße/Ecke Ludwigstraße an zwei geeigneten Stellen jeweils zehn Fahrradbügel anbringen zu lassen. Die Gehwege sind frei zu halten. Begründung: Wegen fehlender Radbügel werden Fahrräder oft kreuz und quer abgestellt oder an Bäumen und Schildermasten angeschlossen. Bild: Google Maps, Eintragungen Lennard Everwien Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 292 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1819 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampelschaltung in der Ludwigstraße anpassen

12.09.2023 · Aktualisiert: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4398 entstanden aus Vorlage: OF 964/1 vom 25.08.2023 Betreff: Ampelschaltung in der Ludwigstraße anpassen Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung für Fußgängerinnen und Fußgänger auf der Ludwigstraße nördlich der Mainzer Landstraße anzupassen, damit diesen häufiger Grünphasen geboten werden. Begründung: Während es etwa dem Verkehr stadtauswärts auf der Mainzer Landstraße sehr lange ermöglicht wird, rechts in die Ludwigstraße einzubiegen, warten Fußgängerinnen und Fußgänger auf der Ludwigstraße sehr lang an der Ampel, um diese bei Grün überqueren zu können. Es handelt sich um eine beliebte Wegebeziehung für den Fußverkehr. Die lange Wartezeit auf eine Grünphase scheint regelmäßig zu beobachtendes Überqueren der Straße bei Rot zu begünstigen. Der Magistrat würde dem geänderten Nutzungsverhalten auf der Kreuzung gerecht werden, wenn er Fußgängerinnen und Fußgänger auf der Ludwigstraße besserstellt als bisher. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 360 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Haltverbot Hufnagelstraße einrichten - Vorrang für Schulkinder

12.09.2023 · Aktualisiert: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4412 entstanden aus Vorlage: OF 986/1 vom 12.09.2023 Betreff: Haltverbot Hufnagelstraße einrichten - Vorrang für Schulkinder Der Magistrat wird gebeten, für die Hufnagelstraße (Schulweg) auf dem Abschnitt zwischen Frankenallee und Mainzer Landstraße ein beidseitiges Haltverbot einzurichten sowie die häufig zugeparkten Feuerwehrzufahrten regelmäßig zu kontrollieren. Ebenso soll geprüft werden, ob die Fahrbahnbreite sinnvoll reduziert werden kann, um mehr Begrünung zu ermöglichen. Das Beparken der Gehwege ist möglichst mit Fahrradbügeln zu unterbinden, da entsprechender Bedarf besteht. Ersatzweise sind Poller aufzustellen. Die bestehenden offiziellen Stellplätze in den Parkbuchten bleiben erhalten. Begründung: Da auf diesem Abschnitt der Hufnagelstraße jede noch so kleine Fläche zum Parken oder Wildparken missbraucht wird, teilweise in zweiter oder sogar dritter Reihe, wodurch immer wieder der Verkehr behindert wird, soll diesem Problem durch die Einrichtung eines beidseitigen Halteverbots begegnet werden. Die eingeschränkte Sicht gefährdet ebenso zu Fuß Gehende sowie mobilitätseingeschränkte Personen, insbesondere bei Dunkelheit oder Regen. Da sich hier die Günderrodeschule befindet, benötigen Schulkinder einen sicheren Schulweg. Ständig wird Müll an den Baumscheiben abgelegt, was durch die zugeparkten Flächen begünstigt wird und die Umwelt beeinträchtigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 198 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkraumbewirtschaftung am Hauptbahnhof konsequent ausweiten

04.07.2023 · Aktualisiert: 24.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4192 entstanden aus Vorlage: OF 896/1 vom 17.06.2023 Betreff: Parkraumbewirtschaftung am Hauptbahnhof konsequent ausweiten Der Magistrat wird gebeten, die teilweise schon westlich des Hauptbahnhofs existierende Parkraumbewirtschaftung auf die Niddastraße, Ludwigstraße und Poststraße auszuweiten. Dabei sollen auch Bewohnerparkzonen ausgewiesen werden. Begründung: Der bisher existierende und verwirrende Flickenteppich aus bewirtschafteten und unbewirtschafteten Straßenabschnitten soll geschlossen werden. So wissen Pkw-Fahrende, wo zahlungspflichtiges Parken besteht. Außerdem schafft dies einen Anreiz, dass Pendlerinnen und Pendler das Parkhaus am Hauptbahnhof aufsuchen. Bild: Google Maps, Eintragungen Lennard Everwien Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2268 Aktenzeichen: 66-3

OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrradbügel für das Taunustor

03.07.2023 · Aktualisiert: 09.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.07.2023, OF 942/1 Betreff: Fahrradbügel für das Taunustor Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Parkierungsregelung in der Straße Taunustor in Fahrtrichtung links wie folgt zu ändern: 1. Anstelle der beiden PKW-Stellplätze an der Ecke zur Neuen Mainzer Straße (derzeit Parkverbot tagsüber, Taxistand nachts) soll eine Lieferzone eingerichtet werden. 2. Fahrradbügel sollen in ausreichender Zahl in unmittelbarer Nähe zum Taxistand installiert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 17.06.2023, OF 895/1 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 22.08.2023, OF 974/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 857/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 895/1 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 942/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. CDU, 1 SPD, FDP und Die Partei gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung); bei Abwesenheit 1 SPD zu 3. GRÜNE, FDP, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, 1 SPD und LINKE. (= Annahme); bei Abwesenheit 1 SPD

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haltverbot Hufnagelstraße einrichten – Schulkinder schützen

17.06.2023 · Aktualisiert: 25.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2023, OF 921/1 Betreff: Haltverbot Hufnagelstraße einrichten - Schulkinder schützen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für die Hufnagelstraße auf dem Abschnitt zwischen Frankenallee und Mainzer Landstraße ein beidseitiges Haltverbot einzurichten sowie die häufig zugeparkten Feuerwehrzufahrten regelmäßig zu kontrollieren. Begründung: Da auf diesem Abschnitt der Hufnagelstraße jede noch so kleine Fläche zum Parken oder Wildparken missbraucht wird, wodurch immer wieder der Verkehr u.a. mit Linienbus und Radfahrenden sowie Ein-/Ausparkenden beeinträchtigt oder behindert wird, was zu vermeidbarem Verkehrslärm wie "Hupen" führt und eine ständige Belästigung für Anwohnende darstellt, soll diesem Problem durch die Einrichtung eines beidseitigen Halteverbots begegnet werden. Die eingeschränkte Sicht gefährdet ebenso Fußgehende sowie mobilitätseingeschränkte Personen, insbesondere bei Dunkelheit oder Regen. Da sich hier die Günderrodeschule befindet, benötigen Schulkinder einen sicheren Schulweg. Für eine wirksame Verkehrswende sowie zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmenden muss unerwünschtes Verhalten im Verkehr nachhaltig unterbunden werden. Teilweise wird auch Müll in den Baumscheiben abgelegt, was die Umwelt beeinträchtigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 22.08.2023, OF 959/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 921/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 921/1 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrradbügel für das Taunustor

17.06.2023 · Aktualisiert: 09.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2023, OF 895/1 Betreff: Fahrradbügel für das Taunustor Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Parkierungsregelung in der Straße Taunustor in Fahrtrichtung links wie folgt zu ändern: 1. An Stelle der beiden PKW-Stellplätze an der Ecke zur Neuen Mainzer Straße (derzeit Parkverbot tagsüber, Taxistand nachts) sollen Fahrradbügel in ausreichender Zahl installiert werden 2. An Stelle der ganztägigen Taxi-Stellplätze soll eine Lade- und Lieferzone eingerichtet werden, in der auch Taxis ihren Fahrgastwechsel abwickeln können. Die Beschilderung ist entsprechend anzupassen. Begründung: Der Parkdruck durch Fahrräder am Taunustor ist enorm. Wegen der fehlenden Fahrradbügel schließen die Radfahrenden ihre Fahrräder an den Baumschutzzäunen an oder verstellen den Fußweg. Da die Räder keinen festen Halt haben, rutschen sie oft ab und werden beschädigt. Das behindert die Mobilitätswende und dem Umstieg auf das Fahrrad. Zudem ist die bestehende Beschilderung derart unverständlich, dass das niemand versteht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 16.05.2023, OF 857/1 Nebenvorlage: Antrag vom 03.07.2023, OF 942/1 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 22.08.2023, OF 974/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 857/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 895/1 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 942/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. CDU, 1 SPD, FDP und Die Partei gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung); bei Abwesenheit 1 SPD zu 3. GRÜNE, FDP, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, 1 SPD und LINKE. (= Annahme); bei Abwesenheit 1 SPD

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Erweiterung der Öffnungszeiten des Spielplatzes auf dem Schulhof der Karmeliter-/Weißfrauenschule

17.06.2023 · Aktualisiert: 08.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2023, OF 898/1 Betreff: Erweiterung der Öffnungszeiten des Spielplatzes auf dem Schulhof der Karmeliter-/Weißfrauenschule Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Abenteuerspielplatz auf dem Schulhof der Karmeliter-/Weißfrauenschule in den Nachmittagsstunden bis 17:00 Uhr für alle Kinder im Bahnhofsviertel öffnen zu lassen. Dazu soll ein Sicherheitskonzept mit Schule, Elternbeirat, Kinderbeauftragten und dem Koordinierungsbüro erarbeitet werden. Begründung: Die Kinder im Bahnhofsviertel brauchen dringend mehr Spielplätze. Das hat erst vor Kurzem eine Sammlung von Kinderwünschen während der Aktionswoche vom 22.-26.06.2023 auf dem Francois-Mitterand-Platz ergeben. Da das Bahnhofsviertel wenig geeignete Plätze für Kinder aufweist, könnte man zumindest den schönen Spielplatz auf dem Schulhof der Doppelschul-anlage an der Moselstraße mit einem geeigneten Sicherheitskonzept über die Schulzeiten hinaus offen halten. Fotos: Petra Thomsen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 898/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 898/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 898/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 898/1 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Straßenbahnhaltestelle „Tillystraße“ verkehrssicherer machen

06.06.2023 · Aktualisiert: 26.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4003 entstanden aus Vorlage: OF 770/6 vom 22.05.2023 Betreff: Nied: Straßenbahnhaltestelle "Tillystraße" verkehrssicherer machen Der Magistrat wird gebeten, an der Straßenbahnhaltestelle "Tillystraße" die Verkehrssituation für alle Verkehrsteilnehmenden durch folgende Änderungen sicherer zu machen: 1. Anbringung von Gittern zwischen der Mainzer Landstraße und der Straßenbahnhaltestelle "Tillystraße" (siehe Foto unten). Das Gitter soll zum einen den Ein- und Aussteigenden an der Haltestelle an der Mainzer Landstraße mehr Schutz bieten, da dieser Bereich, auf welchem auf eine Straßenbahn gewartet oder aus einer ausgestiegen wird, sehr schmal ist und direkt an die Mainzer Landstraße grenzt, auf der der motorisierte Verkehr bis zu 50 km/h schnell fährt. Auch soll unüberlegtes Queren der Mainzer Landstraße verhindert werden. Quelle: Google Maps mit eigenen Bearbeitungen 2. Straßenbahn-Lichtzeichensignalanlagen (LZA) für Fußgänger an den Gleisen neu anbringen. a) Ersetzen des gelb blinkenden Signals durch eine LZA am Fußgängerüberweg in Richtung Mainzer Landstraße: Möchten Personen am Fußgängerüberweg an der Trinkhalle die Gleise der Straßenbahn überqueren, um zur Mainzer Landstraße zu gelangen, macht ein blinkendes gelbes Licht auf hereinfahrende Straßenbahnen aufmerksam. Das blinkende gelbe Licht irritiert aber eher die Fußgänger, insbesondere Kinder, bei denen trotz des Blinkens, laut Berichten der Eltern, Unsicherheit herrscht, ob eine Straßenbahn nun einfährt oder nicht. Hier sollte das blinkende Licht durch eine LZA ersetzt werden, die eindeutig Grün anzeigt, wenn keine Straßenbahn kommt und somit die Gleise gefahrlos überquert werden können, und eindeutig Rot anzeigt, wenn eine Straßenbahn einfährt. b) Anbringung einer LZA am Fußgängerüberweg an der Trinkhalle: Möchte man am Fußgängerüberweg von der Mainzer Landstraße die Gleise der Straßenbahn überqueren, um zur Trinkhalle/Bolongarostraße zu gelangen, gibt es keine LZA, die anzeigt, ob eine Straßenbahn einfährt (auch kein gelbes blinkendes Licht). Hier sollte eine LZA installiert werden, die eindeutig Rot anzeigt, wenn eine Straßenbahn kommt, und eindeutig Grün anzeigt, wenn keine Straßenbahn einfährt. Begründung: Im Zuge der Sitzung des Beirats der Sozialen Stadt Nied haben jüngst mehrere Verkehrsteilnehmer (Eltern von in der Nähe der Haltestelle "Tillystraße" lebenden Kindern) auf die unsichere und gefährliche Verkehrssituation an der Straßenbahnhaltestelle aufmerksam gemacht. Insbesondere seien Schulkinder des Öfteren beim Überqueren der Gleise verunsichert und überfordert. Die Installierung von eindeutigen LZAs und das Aufstellen von Sperrgittern soll helfen, unklare und dadurch gefährliche Verkehrssituationen zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkdruck im Bahnhofsviertel - Fahrradbügel für die Kaiserstraße

06.06.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4060 entstanden aus Vorlage: OF 880/1 vom 16.05.2023 Betreff: Parkdruck im Bahnhofsviertel - Fahrradbügel für die Kaiserstraße Der Magistrat wird gebeten, entlang der gesamten Kaiserstraße zwischen Hauptbahnhof und Gallusanlage im Bereich der Pkw-Parkplätze und in Kreuzungsbereichen auf den Gehwegflächen eine große Zahl von Fahrradbügeln an bringen und seitlich mit Pollern sichern zu lassen. Es ist darauf zu achten, dass Wege für zu Fuß Gehende und gastronomische Flächen nicht eingeschränkt werden. Begründung: An wenigen Stellen in der Kaiserstraße und dem weiteren Umkreis im Bahnhofsviertel hat der Magistrat bereits Fahrradbügel auf einem Pkw-Stellplatz anbringen lassen. Diese werden auch rege angenommen. Leider stehen im gesamten Bahnhofsviertel und vor allem in der Kaiserstraße darüber hinaus kaum Fahrradbügel zur Verfügung. Der Parkdruck ist enorm! Das Ergebnis ist, dass Räder an Laternen, Schildermasten, Sonnenschirmen der Gastronomie, Bäumen und weiteren dafür nicht vorgesehenen Objekten angeschlossen werden. Dies behindert wiederum die Gewerbetreibenden und Passanten. Wer das Rad nicht anschließen kann, riskiert einen Diebstahl. Schon jetzt nutzen sehr viele Menschen das Fahrrad, um sich im Bahnhofsviertel fortzubewegen. Da mit einem weiteren Anstieg des Radverkehrsaufkommens in den kommenden Jahren zu rechnen ist, muss der Magistrat rechtzeitig reagieren, um den Bedarf decken zu können. Foto: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2120 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Park statt Parkplätzen

23.05.2023 · Aktualisiert: 20.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2023, OF 849/1 Betreff: Park statt Parkplätzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Parkplatz an der Mainzer Landstraße südlich der Tramhaltestelle Mönchhofstraße zu entsiegeln, für den motorisierten Verkehr zu sperren und in eine öffentliche Grünfläche umzuwandeln. Besonders zu prüfen ist, ob die Einrichtung eines "Tiny Forest"1 möglich ist. Begründung: Der etwa 1400 m2 große Parkplatz wird hauptsächlich als Abstellplatz für gewerblich genutzte Fahrzeuge und für abgemeldete Fahrzeuge genutzt. Er ist in einem sehr verwahrlosten Zustand. Müll und Essensreste haben Ratten angezogen, die auch die nahe gelegene Kleingartenanlage beeinträchtigen. Die Kleingartenanlage ist mit Bus und Straßenbahn gut erreichbar, der Parkplatz ist an der Stelle nicht notwendig und sollte einem der Allgemeinheit besser dienenden Zweck zugeführt werden. Die Fläche ist gut geeignet für eine Entsiegelung und die Einrichtung einer Grünfläche. Dadurch würde sich auch das Müll- und Rattenproblem erledigen. Antragsteller: LINKE. Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.04.2023, OF 806/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 806/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 849/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 806/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 849/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 941/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 806/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 849/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 941/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 6 Die CDU und SPD Fraktionen stellen den Geschäftsordnungsantrag über die Zurückstellung der Vorlagen OF 806/1, 849/1 und 941/1 abzustimmen. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 806/1 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 849/1 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 941/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen FDP (= Annahme)

Parteien: LINKE., Die_PARTEI

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Nied: Links-Abbiege-Ampelsignal am Kreuzungspunkt Tillystraße anbringen

22.05.2023 · Aktualisiert: 14.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2023, OF 769/6 Betreff: Nied: Links-Abbiege-Ampelsignal am Kreuzungspunkt Tillystraße anbringen Autofahrern auf der Bolongarostraße, die aus Höchst kommend in Richtung Nied fahren, ist es am Kreuzungspunkt Tillystraße / Knotenpunkt Mainzer Landstraße / Bolongarostraße möglich, an der Ampel nach links in die Bolongarostraße abzubiegen. Hierbei müssen sie an der Ampel, auch wenn sie GRÜN haben, auf herannahende Straßenbahnen (von vorne und hinten) sowie auf den Gegenverkehr achten. Verkehrsteilnehmer berichten, dass anscheinend links abbiegende Fahrer an dieser Stelle oftmals verunsichert und nicht in der Lage sind, die Situation eindeutig zu erfassen. Teilweise biegen sie dann entweder nur verzögernd ab und halten den Linksabbiegeverkehr auf, oder sie biegen zu früh nach links ab, obwohl Gegenverkehr kommt, den sie übersehen haben. Dies vorausgeschickt, wolle der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob am Kreuzungspunkt Tillystraße / Knotenpunkt Mainzer Landstraße / Bolongarostraße für den aus Höchst kommenden und in Richtung Nied an der Ampel nach links in die Bolongarostraße abbiegenden Verkehr eine Linksabbieger-Ampelphase mit eindeutig grünem Pfeil installiert werden kann. Nur wenn keine Straßenbahn kommt und der Gegenverkehr rot hat, sollten die Linksabbieger den grünen Pfeil angezeigt bekommen, der ihnen dann die Sicherheit gibt, gefahrlos nach links abzubiegen. Antragsteller: CDU GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 679 2023 Die Vorlage OF 769/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrradbügel und Sitzbänke an der Kaiserstraße zwischen Roßmarkt und Kaiserplatz aufstellen

19.05.2023 · Aktualisiert: 19.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2023, OF 868/1 Betreff: Fahrradbügel und Sitzbänke an der Kaiserstraße zwischen Roßmarkt und Kaiserplatz aufstellen Der Ortsbeirat 1 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf den Gehwegen der Kaiserstraße zwischen Kaiserplatz und Roßmarkt weitere 15 Radbügel aufzustellen. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob auf dem südlichen Gehweg zusätzliche Bügel eingerichtet werden können. Weiterhin möge der Magistrat auf dem nördlichen Gehweg wenigstens zwei Sitzbänke aufstellen. Begründung: Die bestehenden Fahrradbügel auf der Nordseite der Straße sind sehr gut ausgelastet und häufig vollständig belegt; auf der Südseite stehen hingegen nur wenige Radbügel. Außerdem fehlt es im ganzen Abschnitt an Gelegenheiten, um sich auszuruhen. Der bestehende Platz auf dem nördlichen Gehweg kann hierfür gut genutzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 868/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 868/1 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrradbügel für das Taunustor

16.05.2023 · Aktualisiert: 09.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2023, OF 857/1 Betreff: Fahrradbügel für das Taunustor Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Ecke Taunustor / Neue Mainzer Straße an Stelle der dort vorhandenen PKW-Parkplätze Fahrradbügel in ausreichender Zahl installieren zu lassen. Zwei PKW-Stellplätze sollen in eine Lade-/ Lieferzone umgewandelt und beschildert werden, die von 20-5 Uhr weiterhin als Taxistandplatz genutzt werden kann. Begründung: Der Parkdruck durch Fahrräder am Taunustor ist enorm. Wegen der fehlenden Fahrradbügel schließen die Radfahrenden ihre Fahrräder an den Baumschutz-zäunen an. Da die Räder keinen festen halt haben, rutschen sie oft ab und beschädigen. Das behindert die Mobilitätswende und dem Umstieg auf das Fahrrad. Fotos: Petra Thomsen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 17.06.2023, OF 895/1 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 22.08.2023, OF 974/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 857/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 857/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 895/1 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 942/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. CDU, 1 SPD, FDP und Die Partei gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung); bei Abwesenheit 1 SPD zu 3. GRÜNE, FDP, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, 1 SPD und LINKE. (= Annahme); bei Abwesenheit 1 SPD

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beschilderung „Geschichtsort Adlerwerke“

02.05.2023 · Aktualisiert: 15.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3936 entstanden aus Vorlage: OF 807/1 vom 12.04.2023 Betreff: Beschilderung "Geschichtsort Adlerwerke" Der Magistrat wird gebeten, im Straßenverkehrsraum eine Beschilderung für den "Geschichtsort Adlerwerke" vorzunehmen. Mögliche Standorte sind: Unter der Brücke Galluswarte für die Fußgänger und Ankommenden per S-Bahn und Tram; Mainzer Landstraße/Ecke Kleyerstraße für beide Fahrtrichtungen; Platz der Republik für beide Fahrtrichtungen und Am Güterplatz. Die Schilder sollten das Logo des Geschichtsorts enthalten und könnten wie abgebildet aussehen. Quelle: Geschichtsort Adlerwerke Begründung: Den "Geschichtsort Adlerwerke" gibt es nun seit einem Jahr. Der lange und mühsame Weg für diesen Ort hat sich gelohnt. Immer mehr Menschen kommen zu diesem Ort, um sich zu informieren, zu bilden und zu gedenken. Darunter sind viele Schulgruppen, aus Frankfurt und auch von außerhalb. Um die Sichtbarkeit dieser wichtigen Bildungs- und Gedenkstätte zu erhöhen und um die Erreichbarkeit zu erleichtern, sollten Hinweisschilder im Verkehrsraum angebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1693

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mobilitätswende und Logistikkonzept: Liefer- und Ladezonen im Bahnhofsviertel

02.05.2023 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3923 entstanden aus Vorlage: OF 837/1 vom 12.04.2023 Betreff: Mobilitätswende und Logistikkonzept: Liefer- und Ladezonen im Bahnhofsviertel Der Magistrat wird gebeten, im Bereich derzeitiger Pkw-Parkplätze in der Kaiserstraße und Münchener Straße im Bahnhofsviertel Liefer- und Ladezonen ausweisen, den Bodenbelag im Rahmen eines Modellprojektes farblich markieren sowie eindeutig beschildern zu lassen. Dabei sollen der Gewerbeverein und das Koordinierungsbüro Bahnhofsviertel in die Planungen mit einbezogen werden. Begründung: Die Mobilitätswende kann nur gelingen, wenn Gewerbetreibende, Paketzustellerinnen und Paketzusteller sowie Handwerkerinnen und Handwerker nach wie vor ihre Fahrzeuge zur Erfüllung ihrer Dienstleistungen und der Anlieferung von Waren im öffentlichen Raum verkehrskonform abstellen können. Am Beispiel der Kaiserstraße und Münchener Straße ist derzeit nicht ersichtlich, wo Lieferfahrzeuge zum Entladen von Waren parken dürfen. Das führt ständig zum ordnungswidrigen Halten, das andere Personen gefährdet. Zudem wird in der zweiten Reihe oder auf Bürgersteigen geparkt. Gerade in der Münchener Straße werden dadurch der Straßenbahnverkehr und Radfahrende sowie zu Fuß Gehende massiv behindert. Damit die Klima- und Mobilitätswende in Frankfurt gelingen kann, muss der öffentliche Raum zugunsten von Radfahrenden und zu Fuß Gehenden neu und gerecht verteilt werden. In diesem Zuge ist es wichtig, die Akzeptanz in der Bevölkerung aber auch innerhalb von Institutionen wie der IHK und den Gewerbevereinen zu schaffen und dem Argument des "Autofraßes" entgegenzuwirken, in dem für einen Personenkreis, der auf Parkplätze zur Berufsausübung zwingend angewiesen ist, der notwendige Raum erweitert oder erst geschaffen wird. verwirrende Beschilderung Kaiserstraße Positivbeispiel Wiesbaden Bilder: Petra Thomsen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1689 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit, Flächengerechtigkeit und mehr Mobilitätsangebote vor der Mainzer Landstraße 351 bis 367b

02.05.2023 · Aktualisiert: 15.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3929 entstanden aus Vorlage: OF 799/1 vom 12.04.2023 Betreff: Sicherheit, Flächengerechtigkeit und mehr Mobilitätsangebote vor der Mainzer Landstraße 351 bis 367b Vorgang: V 86/21 OBR 1; ST 839/22 Der Magistrat wird gebeten, auf dem Gehweg entlang der Mainzer Landstraße 351 bis 367b in regelmäßigen Abständen Stahlabweiser installieren zu lassen, um das Befahren des Gehwegs entlang der Liegenschaft in Längsrichtung dauerhaft und wirksam zu unterbinden. Gleichzeitig wird der Magistrat gebeten, den Grundstückseigentümer zu verpflichten, Teile der Fläche zu entsiegeln und Pflanzbeete herzustellen gemäß der ursprünglichen Baugenehmigung. Die Fläche zur Außenbestuhlung der Bäckerei soll dabei ausdrücklich erhalten bleiben können. Zusätzlich sollen auf zwei der straßenbegleitenden Parkstände vor Einzelhandel und Bäckerei Fahrradbügel installiert werden. Auf einem Parkstand soll eine Carsharing-Station eingerichtet werden. Das unerlaubte Parken von Mietfahrzeugen des Autoverleihers auf dem Gehweg im Eckbereich zur Krifteler Straße soll schnellstmöglich unterbunden werden. Begründung: Die Fläche vor dem genannten Gebäudekomplex auf dem Grundstück ist komplett versiegelt und widerspricht damit der ursprünglichen Baugenehmigung als "gepflasterte Fläche mit vereinzelten Pflanzbeeten" gemäß der Stellungnahme vom 04.04.2022, ST 839. Die Fläche wird mit Ausnahme eines Bereiches für Außengastronomie der Bäckerei zum Parken für Pkw genutzt. Die Verkehrssituation ist unübersichtlich und insbesondere für Fußgängerinnen und Fußgänger sehr gefährlich. Um mit dem Pkw auf die Stellplätze auf dem Privatgelände zu gelangen, nutzen Autofahrende den Gehweg. Sie queren diesen allerdings meist nicht, sondern nutzen den Fußweg über die gesamte Länge als Zufahrt und Ausfahrt. Das führt regelmäßig zu Beinaheunfällen mit Passantinnen und Passanten sowie Kundinnen und Kunden. Zu einem früheren Zeitpunkt gab es entlang der Grundstücksgrenze zum Gehweg dort einmal Poller oder andere Absperreinrichtungen, die jedoch entfernt wurden; Reste davon sind noch zu besichtigen. Zur Sicherung des Fußverkehrs ist es notwendig, das Befahren des Gehwegs wirksam und damit baulich zu unterbinden. Dies gelingt am besten, indem auf dem Gehweg in regelmäßigen Abständen Stahlabweiser gesetzt werden, sodass zum Parken zwar noch senkrecht auf die Stellplätze gefahren, aber der Gehweg nicht mehr als Fahrbahn genutzt werden kann. Eine Prüfung dieser Möglichkeit hat der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 04.04.2022, ST 839, bereits in Aussicht gestellt, aber bisher kein Ergebnis berichtet. Zusätzlich sollte im Sinne der notwendigen Entsiegelung und Begrünung dafür gesorgt werden, dass einzelne Flächen und Stellplätze entsiegelt und die ursprünglich genehmigten Pflanzbeete auch errichtet werden. Das würde wiederum für weniger Parksuchverkehr vor Ort sorgen. Im Zuge der Umgestaltung sollen erstmals Abstellmöglichkeiten für Fahrräder für die Kundinnen und Kunden geschaffen werden. Eine Carsharing-Station kompensiert die entfallenden Pkw-Stellplätze. Fotos: Falko Görres, Alexander Mitsch, Geoportal Frankfurt mit Anmerkungen Mainzer Landstraße 351-367b Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.06.2021, V 86 Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2022, ST 839 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1706

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wie geht es weiter mit der Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Krifteler Straße?

02.05.2023 · Aktualisiert: 03.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3934 entstanden aus Vorlage: OF 804/1 vom 01.04.2023 Betreff: Wie geht es weiter mit der Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Krifteler Straße? Vorgang: OM 202/21 OBR 1; ST 1539/21; OM 2620/22 OBR 1; ST 2827/22 Der Magistrat wird erneut gebeten zu berichten, wie weit die Planungen zur Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Krifteler Straße sind und diese dem Ortsbeirat und der interessierten Öffentlichkeit vorzustellen. Begründung: Die Ampel wird nach wie vor dringend gebraucht, darüber besteht Konsens. In der Stellungnahme vom 03.09.2021, ST 1539, spricht der Magistrat davon, dass die Planungen zur Ampel ab dem 2. Quartal 2022 vorgestellt werden können. Auf Nachfrage erklärte der Magistrat in der Stellungnahme vom 19.12.2022, ST 2827, dass sich die Planungen verzögern und im 1. Quartal 2023 die Verkehrsuntersuchung fertiggestellt werden kann. Dieses ist nun auch vorbei, daher erwartet der Ortsbeirat nun Antworten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 202 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1539 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2620 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2027 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1762 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 516 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1898 Antrag vom 02.02.2025, OF 1515/1 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6541 Aktenzeichen: 32-1

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