Meine Nachbarschaft: Tacitusstraße
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Lückenschluss Gehweg Hessestraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5603 entstanden aus Vorlage: OF 439/8 vom 15.05.2024 Betreff: Lückenschluss Gehweg Hessestraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Gehweg in der Hessestraße an der Fußgängerschranke zur Sandelmühle um ein kurzes Stück verlängert werden kann, sodass die Fußgänger auf der rechten Straßenseite weiter Richtung Bushaltestelle beziehungsweise Aldi-Markt laufen können (siehe Markierung in der Skizze). Sollte diese Lösung nicht möglich sein, bittet der Ortsbeirat dringend um eine Alternativlösung, weil der Zustand so nicht akzeptabel ist, insbesondere wenn die Wohnungen der Sandelmühle bezogen sind. Begründung: Fußgänger:innen, die von der Dillenburger Straße kommend in der Hessestraße auf der rechten Seite weiter in die Olof-Palme-Straße laufen möchten, sind gezwungen, an der Sandelmühle die Gleise der Linie U2 zu überqueren. Ein Absperrgitter versperrt ihnen den weiteren Weg. Um weiter zur Bushaltestelle oder zur Ampel am Aldi-Markt zu kommen, müssen sie zurzeit zweimal die Gleise der Linie U2 überqueren. In der Praxis zeigt sich, dass sie einfach um das Absperrgitter herumgehen, um weiter zu kommen. Daher hat sich dort auf dem unbefestigten Boden ein Trampelpfad gebildet. Mit Blick auf den Bezug des Neubaugebietes an der Sandelmühle und dem damit zunehmenden Fußverkehr inklusive Schulkindern sollte der Gehweg auf beiden Straßenseiten durchgängig nutzbar sein. Eigene Darstellung, Bildgrundlage: google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1869 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32-1
Sitzbänke bei Ersatzverkehr und möglichst ein Regenschutz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5602 entstanden aus Vorlage: OF 437/8 vom 21.05.2024 Betreff: Sitzbänke bei Ersatzverkehr und möglichst ein Regenschutz Der Magistrat wird aufgefordert, bei Ersatzverkehr mit Bussen, der durch Baumaßnahmen (z. B. an den U-Bahn-Gleisen) notwendig wird, in Zukunft an allen Ersatzhaltestellen im Ortsbezirk 8 mindestens eine Sitzbank und möglichst auch eine mobile Regenüberdachung zu installieren. Begründung: An den Ersatzhaltestellen in Heddernheim, vor allem in der Dillenburger Straße, haben zu bestimmten Zeiten sehr viele Menschen auf den Bus gewartet, die z. B. weiter ins Nordwestzentrum wollten. Darunter waren auch ältere Menschen mit Gehhilfen. Es ist für einen längeren Zeitraum des Ersatzverkehrs unabdingbar, dass an den Ersatzhaltestellen Bänke/Sitze aufgestellt werden, da der Bus nicht immer sofort kommt und die Aufstellflächen begrenzt sind. Diese Sitzgelegenheiten fehlen in der Dillenburger Straße. An der Ecke Konstantinstraße/In der Römerstadt hat traffiQ daran gedacht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 881 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 47 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1
Haushalt 2024/25 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Finanzierung für Spielplätze im Ortsbezirk 8 sicherstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2024, OF 410/8 Betreff: Haushalt 2024/25 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Finanzierung für Spielplätze im Ortsbezirk 8 sicherstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, eine hinreichende Finanzierung für die Kontrolle und Instandhaltung der Spielplätze sowie für Neubau und Wiederherstellung von Spielanlagen im Ortsbezirk 8 sicherzustellen. Insbesondere ist das Projekt "Neubau und Beteiligungsprojekt für die Spielanlage Tacitusstraße" umzusetzen. Begründung: Erfreulicherweise hat der Magistrat die Mittel für die Instandsetzung von Spielflächen erhöht. Die neuen Plansätze beziehen sich jedoch auf Bedarfssummen der vergangenen Jahre. Die gegenwärtigen allgemeinen Kostensteigerungen sind nicht berücksichtigt. Dabei bleibt ein erheblicher Handlungsdruck bestehen: Viele Spielplätze sind marode. Da sich in der Nordweststadt zusammen mit Bockenheim die meisten städtischen Spielplätze befinden, muss dieses Geld jetzt unserem Stadtteil in einem angemessenen Anteil zu Gute kommen. Nach der vom Grünflächenamt veröffentlichten Karte sind etwa 30 Spielplätze im Ortsbezirk 8 nicht oder nur eingeschränkt nutzbar. Zudem hat der Magistrat zugesagt, die Neugestaltung der großen Spielanlage Tacitusstraße mit moderierter Kinder- und Bürgerbeteiligung in die Prioritätenliste aufzunehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Etatanregung EA 73 2024 Die Vorlage OF 410/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenVermüllung und wilde Lagerstätte an der „Feuerwehrbrücke“ über der RosaLuxemburgStraße unterbinden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5299 entstanden aus Vorlage: OF 398/8 vom 26.02.2024 Betreff: Vermüllung und wilde Lagerstätte an der "Feuerwehrbrücke" über der Rosa-Luxemburg-Straße unterbinden Der Magistrat wird gebeten, die immer wieder auftretende wilde Lagerstätte und die damit einhergehende Vermüllung unter der "Feuerwehrbrücke" (siehe Markierung) über die Rosa-Luxemburg-Straße ggf. auch durch bauliche Maßnahmen anhaltend zu unterbinden. Quelle: Apple - Karten Begründung: Im Gegensatz zu anderen wilden Lagerplätzen befindet sich dieser unmittelbar an einer viel befahrenen Autostraße. Durch unkontrollierte Verwehungen von Abfällen oder ungeschickte, dort verweilende Personen können Menschen zu Schaden kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1205 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 390 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Bolzplatz unter der Rosa-Luxemburg-Brücke anlegen
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2024, OF 404/8 Betreff: Bolzplatz unter der Rosa-Luxemburg-Brücke anlegen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mit dem Land Hessen in Verbindung zu treten, um eine Genehmigung für die Anlage eines kleinen Bolzplatzes unter der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße am Neumühlenweg zu erhalten. Der derzeit geschlossene Bolzplatz Stegwiesen/Neumühlenweg soll dafür zurückgebaut und renaturiert werden. Begründung: In seiner Antwort (ST 2140) auf die Anfrage des Ortsbeirates (OM 4333) vom 13.07.2023 wird darauf hingewiesen, dass die Flächen unter der Rosa-Luxemburg Straße sich im Eigentum des Landes Hessen befinden, weshalb Aufbauten nicht umgesetzt werden könnten. Zeitgleich wurde in Ginnheim ein Beteiligungsprojekt durchgeführt für die Nutzung der Flächen unter der Rosa-Luxemburg-Straße (FR 26.05.2023). Das vor Jahren angelegte kleine Sportfeld neben den U-Bahn Gleisen, vorgesehen für Fußball- und Basketballspielen, wird wegen der hohen Temperaturen und der intensiven Sonneneinstrahlung nicht mehr genutzt. Schattenplätze fehlen hier ebenfalls. Bewegungsintensive Sportarten sind deshalb kaum möglich. Ein Bolzplatz unter der Brücke würde es den Kindern und Jugendlichen ermöglichen, weiterhin ihren Sport zu betreiben, da die Brücke einen Schutz gegen die UV-Strahlung und die Überhitzung des Körpers bietet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 14.03.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 404/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGlasfaserausbau im Ortsbezirk 9
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5161 entstanden aus Vorlage: OF 683/9 vom 06.02.2024 Betreff: Glasfaserausbau im Ortsbezirk 9 Während der Ortsbeirat grundsätzlich sehr befürwortet, dass in seinen Stadtteilen der Ausbau von Glasfaser vorangetrieben wird, sind ihm dennoch einige Missstände aufgefallen. So wurde auf Höhe des Lidl-Markts in der Platenstraße unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße ein großes Materiallager für den Glasfaserausbau im Ortsbezirk angelegt, das nicht gesichert wurde. Die Nachfrage eines Bürgers beim Amt für Straßenbau und Erschließung ergab, dass dieses Lager nicht genehmigt wurde. Andere Bürgerinnen und Bürger beschweren sich über den Zustand von Gehwegen und Fahrbahnen nach Verlegung der Glasfaserleitungen, so etwa im Bereich der Eckenheimer Landstraße. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, 1. die Arbeit der Firmen, die im Ortsbezirk Glasfaserleitungen verlegen, regelmäßig im Nachgang zu kontrollieren und dafür zu sorgen, dass Beschädigungen von Asphalt und Gehwegen vollständig ausgebessert werden; 2. das Materiallager unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße zu kontrollieren und abzusichern. Sofern bekannt, wird der Magistrat darüber hinaus gebeten, zu berichten, welche weiteren Ausbauplanungen im Ortsbezirk bereits bekannt sind und welchen Versorgungsgrad die hier tätigen Firmen durch den Ausbau anstreben. Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1096 Aktenzeichen: 66-0
Abfahrt Dillenburger Straße auf den Erich-Ollenhauer-Ring
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2024, OM 5148 entstanden aus Vorlage: OF 387/8 vom 29.01.2024 Betreff: Abfahrt Dillenburger Straße auf den Erich-Ollenhauer-Ring Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie die Abfahrt zum Erich-Ollenhauer-Ring von der Dillenburger Straße kommend sicherer werden kann. Begründung: Die Abfahrt zum Erich-Ollenhauer-Ring von der Dillenburger Straße kommend ist bei Nässe häufig sehr rutschig und hat bereits in der Vergangenheit zu gefährlichen Situationen und mehreren Unfällen geführt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1080 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32-1
Ginnheim: Fläche vor dem JUZ unter der RosaLuxemburgStraße aufwerten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4839 entstanden aus Vorlage: OF 636/9 vom 08.11.2023 Betreff: Ginnheim: Fläche vor dem JUZ unter der Rosa-Luxemburg-Straße aufwerten Der Magistrat wird gebeten, 1. den Wunsch des Jugendzentrums, den Bereich vor seinem Eingang abzusperren, indem unter der Brücke durch das JUZ ein Zaun aufgestellt wird, der den Zugang zum Bereich vor dem Jugendzentrum außerhalb der Öffnungszeiten verhindert (und das Brückenbauwerk selbst nicht berührt), auf seine grundsätzliche Machbarkeit zu überprüfen. Dieser Bereich soll dem Wunsch des JUZ nach auch die erste Reihe parkender Fahrzeuge umfassen, da unter anderem auch dort Vermüllung stattfindet. Das JUZ würde die hinzugewonnene Fläche fortan gerne selbst bespielen und dem öffentlichen Raum entziehen. Die Rückmeldung des Magistrats will der Ortsbeirat in seine Entscheidung, ob er diese Idee unterstützt, einbeziehen; 2. zu prüfen, wie kurzfristig, unabhängig von anderen Ideen, eine Herstellung von sicheren Fußwegen von den letzten öffentlichen Gehwegen zum JUZ erfolgen kann. Aktuell müssen die Jugendlichen und Kinder, die das JUZ besuchen, lange Strecken über die für Pkw markierten Wege gehen und sich mit dem Verkehr arrangieren. Das ist nicht akzeptabel und eine solche Situation sollte keinen Bestandsschutz genießen; 3. die Idee zu prüfen, nicht nur einen Teilbereich, sondern den kompletten Teilraum unter der Brücke (bis zur Einfahrt ins Parkhaus der Wohnhäuser) einer anderen öffentlichen Nutzung zuzuführen, deren Angebot einen Mehrwert für die Umgebung darstellt und die das ganze Areal aufwerten könnte. Auf diesem Wege könnte er deutlich heller und freundlicher gestaltet und ausgeleuchtet werden und Raum für verschiedene Nutzerinnen- und Nutzergruppen bieten. Um Ideen und Bedarfe für die künftige Nutzung zu ermitteln, sollte auf jeden Fall auch ein öffentliches Beteiligungsformat durchgeführt werden. Als inspirierende Beispiele für eine öffentliche Nutzung seien die Umgestaltung von Flächen unter einer Moldaubrücke in Prag (siehe z.B. https://www.detail.de/de_de/streetsport-unter-den-strassen-von-prag) oder auch die in Kooperation mit der HfG Offenbach entstandenen Pläne für den Kaiserlei in Offenbach genannt (https://www.hessenschau.de/kultur/sport-spiel-und-skaten-unter-autobahnbruecke- in-offenbach-hfg-studenten-legen-entwurf-vor-v1,sportpark-of-hfg-100.html). Vielleicht kennt der Magistrat dafür ja bereits mögliche lokale Projektpartnerinnen und Projektpartner. Selbstverständlich soll auch den Bedarfen der Ämter in Bezug auf die Zugänglichkeit zur Brücke für Reparaturen oder Sanierungen Rechnung getragen werden, daher wird darum gebeten, diese in der Antwort auch für weitere Überlegungen klar zu kommunizieren. Bei der Prüfung der Idee des Ortsbeirats sollte auch die Stadtplanung, gerade im Hinblick auf die Übertragung des iSTEK auf die Ebene der Stadtteile, einbezogen werden. Die durch das Quartiersmanagement angestoßenen Projekte, eine zumindest temporäre Nutzung und Belebung auch z. B. an der sogenannten LIDL-Kurve zu erreichen, begrüßt der Ortsbeirat. Die dabei gesammelten Erfahrungen und Ideen sollten dann unbedingt in dieses eher langfristig gedachte Projekt einbezogen werden. Begründung: Ziel aller Maßnahmen sollte es sein, dass mindestens der Zugang zum JUZ sicherer, attraktiver und einladender wird. Aktuell wird der schlecht einsehbare Eingangsbereich des JUZ leider außerhalb der Öffnungszeiten des JUZ stark vermüllt und verdreckt. Zu 1.: Dieser wohl schon seit Jahren bestehende Wunsch des JUZ wurde bei einem aktuellen Ortstermin noch einmal wiederholt und soll in der Diskussion nicht untergehen, auch wenn vor der Entscheidung auch andere Varianten geprüft werden sollten. Zu 2.: Es wäre auch dringend notwendig, die aus heutiger Sicht überhaupt nicht mehr nachvollziehbare Wegeführung zu überarbeiten. Aktuell führt der Weg zum JUZ ausschließlich über einen Parkplatz. Zu 3.: Schlecht ausgeleuchtet und hinter Reihen von Autos versteckt wird der Raum vor dem JUZ im Schutze der Dunkelheit verdreckt. Das JUZ möchte dies durch einen Zaun verhindern. Doch im Rahmen anderer Gestaltungsideen, bei denen dieses Problem von vornherein mitgedacht wird, gibt es unter Umständen anderen Lösungen, um das Verdrecken künftig zu verhindern. Da in der direkten Umgebung zahlreiche städtebauliche Probleme bestehen und wenig öffentlicher Raum für andere Nutzungen als Parken zur Verfügung steht, wäre es sinnvoll, diese ohnehin nur eingeschränkt nutzbare Fläche stärker für die Öffentlichkeit nutzbar zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2024, ST 472 Antrag vom 10.06.2025, OF 1035/9 Auskunftsersuchen vom 26.06.2025, V 1219 Aktenzeichen: 51
Ergebnisse des Ortstermins an der Wohnanlage „Predigerseminar“ in Ginnheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4840 entstanden aus Vorlage: OF 637/9 vom 08.11.2023 Betreff: Ergebnisse des Ortstermins an der Wohnanlage "Predigerseminar" in Ginnheim Der Magistrat wird gebeten, folgende Verbesserungen für das Umfeld der umgangssprachlich "Predigerseminar" genannten Wohnanlage in der Ginnheimer Landstraße mit den jeweils betroffenen Ämtern auf den Weg zu bringen: 1. Vor dem REWE-Markt (Höhe Hausnummer 164): entfernen des mutmaßlich durch REWE aufgestellten Beton-Fahrradständers und aufstellen von Omega-Radbügeln, die durch ihre Platzierung dort auch Falschparken verhindern; 2. eine Überprüfung der Ampelschaltung für die Ampelanlage der Kreuzung vor der Hausnummer 180 sowie für die beiden Ampelanlagen unter der Brücke an der Kreuzung zur Platenstraße im Bereich der Rosa-Luxemburg-Straße vorzunehmen, da die Anwohnerinnen und Anwohner insbesondere der Altenwohnanlage es nicht schaffen, im Zuge einer Grünphase die Straße zu queren und sich über diesen zu kurzen Takt beschweren; 3. die Baumscheibe vor Hausnummer 180 zum Beispiel durch Findlinge vor Falschparken zu schützen, das Erdreich aufzulockern und die Fläche neu zu gestalten, da sie komplett durch Pkw zerstört wurde; 4. den Vermieter der Anlage darfür zu sensibilisieren, dass im öffentlichen Raum kein Sperrmüll abgelegt werden darf und er seine Mieterinnen und Mieter entsprechend informieren sollte; 5. zu erläutern, warum vor dem Eingang der Hausnummer 172 ein Müllsammelplatz auf städtischen Flächen eingerichtet wurde; 6. die Grünfläche vor der Hausnummer 172 instand zu setzen. Dazu soll ein neuer Mülleimer installiert werden, die Fläche von festgetretenem Müll befreit werden und die Grünfläche neu gestaltet werden. Dabei soll auch eine Durchwegung zum Müllablageplatz berücksichtigt werden, da dieser Weg offensichtlich von vielen Personen als Abkürzung genutzt wird; 7. mit dem Vermieter darüber zu sprechen, wie eine bessere Beleuchtung des Gehwegs auf dem Gelände des Vermieters erreicht werden kann und ob dieser nicht eine schwache Beleuchtung auf Hüfthöhe anbringen kann, um die Trittsicherheit zu gewährleisten; 8. auf Höhe der Einfahrt zu den Parkplätzen und zum REWE (vor der Hausnummer 164) einen Zebrastreifen einzurichten, um ein sicheres Queren des Fußverkehrs zu gewährleisten; 9. die Fußgängerwegeführung auf dem städtischen und an REWE verpachteten Parkplatz zu überprüfen und dort ggf. Markierungen zu erneuern oder neu einzuzeichnen. Im Bereich des Gehwegs an der Ginnheimer Landstraße sollte zudem auf dem Parkplatz mehr Raum für Fußgängerinnen und Fußgänger geschaffen werden, damit ein durchgehender Fußweg bis zum Gehweg vor den Wohngebäuden entstehen kann. Begründung: Diese Mängel wurden beim Ortstermin festgestellt und können nicht ohne Antrag von den Ämtern behoben werden. Einige andere Punkte haben die Verantwortlichen direkt selbst aufgenommen. Insbesondere die Barrierefreiheit der öffentlichen Gehwege soll verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 627 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2005 Antrag vom 10.06.2025, OF 1035/9 Auskunftsersuchen vom 26.06.2025, V 1219
Einspurigkeit der Dillenburger Straße hier: Fahrbahnabnutzungen, Lebenszeit der Maybachbrücke und Umweltauswirkungen
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2023, OF 372/8 Betreff: Einspurigkeit der Dillenburger Straße hier: Fahrbahnabnutzungen, Lebenszeit der Maybachbrücke und Umweltauswirkungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Dillenburger Straße wird seit September 2023 zwischen Maybachbrücke und Heddernheimer Landstraße (Höhe Abfallverbrennungsanlage) einspurig geführt. Auch die Nassauer Straße zwischen Brühlstraße und Dillenburger Straße ist seitdem einspurig. Die entfernten Fahrspuren dienen als Radverkehrsanlagen. Auf der Maybachbrücke ist in beiden Fahrtrichtungen jeweils auf der bisher rechten Fahrspur ebenfalls ein abgetrennter Radweg eingerichtet worden, wobei der bisherige Radweg auf der Brücke jetzt zum Fußgängerbereich gehört. Auf den verbliebenen Fahrspuren für den Pkw- und Lkw-Verkehr staut sich zu vielen Tageszeiten der Verkehr oder dieser nimmt eine Umfahrung stadtauswärts über die in den 90er Jahren verkehrsberuhigte Heddernheimer Landstraße und die Hessestraße. Die Fahrbahnen der Dillenburger Straße sind bislang in einem guten Zustand. Die Straße ist viel befahren, auch durch Busse und schwere Lkw, so dass davon auszugehen ist, dass die Asphaltdecke jetzt eine kürzere Lebensdauer haben wird bzw. deutlich schneller mit Spurrillen, Schlaglöchern oder beschädigte Kanten zu rechnen ist. Zudem ist die Statik der Maybachbrücke und ihr Sanierungsbedarf kürzlich in den Frankfurter Tageszeitungen Thema gewesen. In Einmündungsbreichen der Radverkehrsanlagen ist rote Signalfarbe angebracht worden. Unklar ist, ob die hier konkret aufgetragene rote Signalfarbe Mikropartikel freisetzt, die Gewässer und Umwelt belasten. Deshalb fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wie verkürzt sich durch die einspurige Verkehrsführung und die zusätzlichen Stehzeiten der Fahrzeuge vor den jeweiligen Lichtsignalanlagen (LSA) die Lebenszeit der Fahrbahndecke auf der Dillenburger Straße, der Heddernheimer Landstraße, der Hessestraße und der Nassauer Straße? 2. Mit welchen Kosten ist für die zusätzliche Abnutzung der Dillenburger Straße, der Heddernheimer Landstraße, der Hessestraße und der Nassauer Straße zu rechnen und sind dafür auskömmliche Mittel im Finanzplanungszeitraum vorgesehen? 3. Welche statischen Auswirkungen haben Stausituationen auf die Maybachbrücke, wenn die Fahrspuren wie jetzt angeordnet nicht gleichmäßig auf das Brückenbauwerk verteilt sind sondern wie wie im konkreten Fall der Pkw- und Lkw-Verkehr mit rechts- und linkslastigem Druck auf das Bauwerk geführt wird? 4. Beschleunigt die neue Spurregelung den kürzlich bekanntgegebenen, ohnehin angeblich akuten Handlungsdruck für eine grundhafte Erneuerung der Maybachbrücke? 5. Welche Auswirkungen auf die Luftqualität haben die Verkehrsverdichtungen auf der Dillenburger Straße jeweils in den Kreuzungsbereichen Nassauer Straße/Dillenburger Straße und Hessestraße/Dillenburger Straße, jeweils bezogen auf Messpunkte vor den dortigen LSA stadtauswärts und stadteinwärts? Welche NOx-Meßwerte liegen für die Zeit vor dem Umbau vor und welche NOx-Meßwerte kann der Magistrat aktuell mitteilen? 6. Mit welchem Verfahren wurden die Radverkehrsflächen auf der Dillenburger und der Nassauer Straße eingefärbt, durch Einbau von Asphaltmischgut, durch farbige Beschichtungen z.B. auf Kunstharzbasis oder mit roter Gesteinskörnung, durch Einfärbung mittels roter Heißplastik bzw. einen einfachen Farbanstrich oder durch sog. "Farbiges Schlämmen"? Besteht die Möglichkeit, dass von den Oberflächen schädliche Mikropartikel freigesetzt werden? 7. Zu welchen Kosten wurden die bisherigen Maßnahmen realisiert? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.12.2023, OF 384/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 372/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 384/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 372/8 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 384/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, SPD und LINKE. (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenFußgänger:innenübergang einrichten und markieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2023, OF 379/8 Betreff: Fußgänger:innenübergang einrichten und markieren Im Frankfurter Wochenblatt, KW 44, wird die Leiterin des Amtes für Straßenbau und Erschließung mit der Ankündigung zitiert, dass 5 Übergangskonstruktionen der Brückenbauten auf der Rosa Luxemburg Straße zwischen Fernsehturm und Ginnheimer Landstraße repariert oder neu hergestellt werden müssen. In der Zeit werde nur jeweils eine Fahrspur zur Verfügung stehen. Diese Engstellen sowie zu erwartende nächtliche Vollsperrungen sollen weiträumig (über Bockenheim und Ginnheim) umfahren werden, die Bauarbeiten werden im nächsten Jahr fortgeführt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, schnellstmöglich in der Bernadottestraße mindestens eine weitere Fußweg-Überquerung einzurichten (z.B. bei Haus Nr. 78 bzw. 41) und zu markieren. Alle bestehenden Querungen sowohl in der Bernadottestraße als auch in der Titusstraße sollen deutlich sichtbar (möglichst mit neuem Farbauftrag) markiert werden. Begründung: Im Ortsbezirk 8 ist zu erwarten, dass die Kunden und Angestellten des NWZs die Rosa Luxemburg Straße sowie die weiträumigen Umfahrungen vermeiden und über die Straßen des Ortsbezirks auf andere Zubringer-/bzw. Ausfallstraßen ausweichen. Die Bernadottestraße und die Titusstraße werden schon deutlich mehr befahren, die winterliche Dunkelheit und die Wetterverhältnisse erschweren Fußgänger:innen die Überquerung der Straßen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 379/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenLinksabbieger in die Dillenburger Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2023, OF 381/8 Betreff: Linksabbieger in die Dillenburger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob von der Aßlaer Straße das Linksabbiegen in die Dillenburger Straße erlaubt werden kann. Dazu müsste lediglich die durchgezogene Mittellinie der Dillenburger Straße unterbrochen werden. Begründung: Viele Verkehrsteilnehmer:innen biegen verbotswidrig aus der Aßlaer Straße kommend nach links in die Dillenburger Straße in Richtung Weißer Stein ab. An dieser Stelle können sie die Verkehrssituation sehr gut beobachten und über die Mittellinie fahrend links abbiegen. So ersparen sie sich den Weg durch die verkehrsberuhigte Aßlaer Straße zur Hessestraße, um von dort nach links in die Dillenburger Straße abzubiegen. Durch den neuen Radweg hat sich der Verkehrsfluss verlangsamt und die Verkehrssituation zum Linksabbieger lässt sich noch besser einschätzen. Daher kann das ohnehin stattfindende Linksabbiegen legalisiert werden. Eigene Darstellung, Bildgrundlage: google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 381/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenDillenburger Straße/Maybachbrücke - Analyse der Verkehrsströme
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4699 entstanden aus Vorlage: OF 355/8 vom 04.10.2023 Betreff: Dillenburger Straße/Maybachbrücke - Analyse der Verkehrsströme Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie im Vorfeld der Umgestaltung der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke die Auswirkungen auf die Verkehrsflüsse in Heddernheim und den angrenzenden Stadteilen analysiert wurden. Dabei ist auf die Anzahl der Verkehrsteilnehmer getrennt nach Autofahrenden, Rollerfahrenden, Fahrradfahrenden und Fußgängern in den folgenden, betroffenen Straßen einzugehen: - Maybachbrücke; - Dillenburger Straße; - Hessestraße; - Nassauer Straße; - Brühlstraße; - Dillgasse; - Heddernheimer Landstraße; - Antoninusstraße. Nach einem angemessenen Zeitraum von sechs Monaten wird der Magistrat gebeten zu berichten, wie sich die Umgestaltung der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke auf die Verkehrsflüsse in Heddernheim und den angrenzenden Stadteilen verglichen mit den Analysen im Vorfeld der Baumaßnahme tatsächlich ausgewirkt hat. Hierbei ist ebenfalls auf die konkrete Anzahl der Verkehrsteilnehmer getrennt nach Autofahrenden, Rollerfahrenden, Fahrradfahrenden und Fußgängern in den oben genannten Straßen einzugehen. Begründung: Seit der Umgestaltung der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke auf eine Fahrspur für Autos und eine für den Radverkehr sind auf der Dillenburger Straße, der Maybachbrücke und auch der Eschersheimer Landstraße längere Staus zu beobachten. Darüber hinaus berichten Anwohner, dass seither die Seitenstraßen in Heddernheim als Schleichwege genutzt werden. Die Identifikation möglicher Veränderungserfordernisse im Interesse aller Verkehrsteilnehmer und der Anwohner erfordert eine genaue Analyse der Verkehrsströme vor und nach der Baumaßnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 381 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32-1
Heddernheim ist „zu“! Baustellen im Ortsbezirk 8 besser koordinieren und Hotline schalten!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4702 entstanden aus Vorlage: OF 360/8 vom 19.10.2023 Betreff: Heddernheim ist "zu"! Baustellen im Ortsbezirk 8 besser koordinieren und Hotline schalten! Der Magistrat wird dringend gebeten, 1. die Einrichtung von Baustellen im öffentlichen Straßenraum des Ortsbezirks 8 zukünftig besser zu koordinieren. Zeitgleiche Baustellen mit Sperrungen, die eine erhebliche Auswirkung auf den fahrenden und ruhenden Verkehr sowie für Radfahrer und Fußgänger haben, sind zu vermeiden; 2. nach der Einrichtung von Baustellen mit diesen auch möglichst zeitnah zu beginnen und nicht wochenlange Absperrungen ohne sichtbaren Baufortschritt vorzunehmen; 3. für Fragen, Anregungen und Beschwerden aus der Bevölkerung bei größeren Sperrungen eine sachkundige Hotline zu schalten und diese Telefonnummer in der Anwohnerschaft bekannt zu geben; 4. bei einer langfristigen Vermietung von öffentlichen Straßenflächen an Vorhabenträger für Materiallager, Abstellmöglichkeiten für Baufahrzeuge und mobile WCs - wie derzeit auf der Straße In der Römerstadt zwischen Hausnummer 152 und 170a - immer den Ortsbeirat über die entsprechenden Planungen in Kenntnis zu setzen und ihn nach spätestens sechs Monaten über die gemachten Erfahrungen und zu den Folgen der Sperrung anzuhören. Begründung: In den zurückliegenden Monaten hat die Zahl der eingerichteten Baustellen im öffentlichen Straßenraum des Ortsbezirks 8 massiv zugenommen. Folgende Baustellen sind bspw. aktuell eingerichtet, in Einzelfällen sogar ohne ersichtlichen Baubeginn oder Baufortschritt: Heddernheimer Steg, Feuerwehrbrücke, Römerstadtbrücke, In der Römerstadt zwischen Konstantinstraße und Heddernheimer Kirchstraße, Im Heidenfeld, Am Forum (inkl. Sanierung KiZ 37), Hadrianstraße (inkl. Fuß- und Radwege zur Nidda), Mithrasstraße. Hinzu kommen das seit zweieinhalb Jahren bestehende Materiallager auf der Straße In der Römerstadt zwischen Hausnummer 152 und 170a und neuerdings das Materiallager auf dem Spielplatz in der Tacitusstraße. Die Baustelle für Abriss und Neubau des Heddernheimer Steges zum Nordwestzentrum (NWZ) läuft schon seit Frühjahr 2021, der Steg ist immer noch nicht für den Fußverkehr freigegeben und die Menschen müssen weiterhin die Behelfsampel zur Querung des Erich-Ollenhauer-Rings nutzen, um in das NWZ zu kommen. Unterdessen aber, ohne den Abschluss dieser Baumaßnahme am NWZ abzuwarten, begannen im März diesen Jahres auf der Westseite des NWZ die Sanierungsarbeiten an der Feuerwehrbrücke, die weitere Fahrspurverengungen und Hindernisse für Radfahrer und Passanten im und am Erich-Ollenhauer-Ring notwendig gemacht haben. Und schließlich startete vor ein paar Wochen erst die Grunderneuerung der Römerstadtbrücke. Parallel dazu laufen die angekündigten Bauarbeiten für neue Leitungen (Glasfaser, Strom usw.) kreuz und quer durch den Stadtteil. Ergebnis sind zahlreiche gleichzeitige Straßen-, Radweg- und Gehwegsperrungen, ampelgeregelte nur einspurig befahrbare Baustellenbereiche sowie Fahrbahnverengungen. Ein Schwerpunkt liegt aktuell auf dem Bereich Nordwestzentrum/Siedlung Römerstadt. Rettungs- und Müllfahrzeuge haben Durchkommens- und Rangierprobleme, Radwege sind teilweise gesperrt, für Senioren erhöht sich durch die Vielzahl von Sicherheitsbaken und Schrankenzäunen im Gehweg- und Straßenbereich die Sturzgefahr und für Schulkinder ändert sich oft täglich der Schulweg. Hinzu kommen Staus und lästiger Parkplatzsuchverkehr. Viele Menschen sind durch die geballt vorkommenden Hindernisse im öffentlichen Raum in ihrer Mobilität unverhältnismäßig eingeschränkt. Unverständlich ist dem Ortsbeirat, wieso derart viele gleichzeitige (!) Baustellen von der Stadtverwaltung bzw. dem Straßenverkehrsamt genehmigt und eingerichtet werden. Das muss dringend besser koordiniert werden, und diese verantwortungsvolle Dienstleistung muss der Magistrat der Stadt Frankfurt für die Bürgerinnen und Bürger übernehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 395 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32-1
Baulicher Zustand der Maybachbrücke (Baujahr 1972) und Hochstraße RosaLuxemburgStraße in Ginnheim (Baujahr 1974)
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2023, OF 590/9 Betreff: Baulicher Zustand der Maybachbrücke (Baujahr 1972) und Hochstraße Rosa-Luxemburg-Straße in Ginnheim (Baujahr 1974) Durch den plötzlichen notwendig gewordenen Abriss wegen Einsturzgefahr der Omegabrücke in Griesheim (Baujahr 1973), nachdem bei Routinekontrollen Risse in der Bausubstanz gefunden wurden, ergeben sich Fragen zum Zustand der großen Verkehrsbrücken im Ortsbezirk 9. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft erbeten: 1. Wann waren die letzten Routinekontrollen mit Messungen zur Standsicherheit der Brücken? 2. Welche Ergebnisse liegen vor? 3. Wie lange ist der ermittelte Zeitkorridor bis zur nächsten grundlegenden und erforderlichen Sanierung? Da beide Bauwerke Bestandteile von Hauptverkehrswegen sind, haben sie eine große Bedeutung für den Verkehrsfluss durch die Stadtteile. Die neue S-Bahnstation Eschersheim ist ausschließlich nur über die Zugänge auf der Maybachbrücke erreichbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 770 2023 Die Vorlage OF 590/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenNeuanlage des Radwegs auf der Maybachbrücke
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2023, OF 591/9 Betreff: Neuanlage des Radwegs auf der Maybachbrücke Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat stellt fest, dass er zu der Umsetzung des sog. "Nordstrangs für den Radverkehr" in der derzeitigen Art und Weise weder angehört wurde noch dieser Maßnahme zugestimmt hat. Er stellt ferner fest, dass der Magistrat damit gegen die für die Ortsbeiräte geltende Geschäftsordnung verstoßen hat. Der Ortsbeirat hatte zwar angeregt, zu prüfen und zu berichten, ob eine derartige Maßnahme möglich ist, er hat darauf jedoch weder eine Antwort erhalten, noch hatte er Gelegenheit, sich mit den so festgestellten Vor- und Nachteilen auseinanderzusetzen. Zu den Nachteilen gehört beispielsweise den Rückstau auf der einzig verbliebenen Autospur, der sich nachteilig auf den Verkehrsfluss rund um den Platz Am Weißen Stein auswirkt, die dadurch erhöhte Abgasbelastung der Anwohner, der Zeitverlust für die Autofahrer sowie die fehlende Passierbarkeit für Einsatzfahrzeuge. Obwohl außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Ortsbeirats regt dieser an, die Ampelschaltung am unteren Ende der Maybachbrücke und der Kreuzung Dillenburger Straße/Hessestraße so aufeinander abzustimmen, dass die an dieser Kreuzung wartende Fahrzeugkolonne sich weitgehend vollständig in Richtung Nordweststadt fortbewegt hat, bevor die nächste, von der Maybachbrücke kommende Kolonne sich nach der Grünschaltung auf diese zubewegt. Derzeit fährt diese Kolonne auf eine noch stehende Kolonne auf. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 591/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 591/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste und zweite Absatz gestrichen wird und der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Der Ortsvorsteher wird gebeten, mit der Ortsvorsteherin des Bezirkes 8 Kontakt aufzunehmen, mit der Anregung, die Ampelschaltung am unteren Ende der Maybachbrücke und der Kreuzung Dillenburger Straße/Hessestraße so aufeinander abstimmen zu lassen, dass die an dieser Kreuzung wartende Fahrzeugkolonne sich weitgehend vollständig in Richtung Nordweststadt fortbewegt hat, bevor die nächste, von der Maybachbrücke kommende Kolonne sich nach der Grünschaltung auf diese zubewegt. Derzeit fährt diese Kolonne auf eine noch stehende Kolonne auf. Anschließend möge er dem Ortsbeirat dazu berichten." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenVernunft Vorfahrt geben - Radverkehrsanlagen auf der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke mit Köpfchen zurückbauen!
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2023, OF 350/8 Betreff: Vernunft Vorfahrt geben - Radverkehrsanlagen auf der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke mit Köpfchen zurückbauen! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. Alle in Heddernheim auf der Maybachbrücke und auf der Dillenburger Straße neu angebrachten Radverkehrsanlagen sind - mit Ausnahme des Abschnitts Kaltmühlstraße bis Nassauer Straße in Fahrtrichtung stadteinwärts - unverzüglich wieder abzubauen, damit es auf der Brücke und der Dillenburger Straße stadtein- und stadtauswärts nicht zu den ursächlich von den neuen Verkehrseinrichtungen ausgelösten langen Staus kommt, die Mensch und Umwelt belasten. 2. Die bereits angefangene Bauausführung des Abschnittes zwischen Kaltmühlstrasse und der Heddernheimer Landstraße / Ecke Dillenburger Straße (Höhe Müllverbrennungsanlage) wird unverzüglich gestoppt. 3. Die Gesamtkosten der errichteten Radverkehrsanlagen sind offenzulegen, aufgeteilt nach Einzelposten, z.B. flexible Pfosten und Trennelemente ("Cycle Lane Separatoren"), Materialkosten rote Farbe, Aufbringen der roten Farbe und sonstigen Markierungen, Montage der Separatoren, Teildemontage der Anlage usw. 4. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, den Vorgang dem Revisionsamt der Stadt Frankfurt am Main mitzuteilen. Es soll von unabhängiger Seite fachlich geprüft werden, ob bei der veranlassten Maßnahme "Nordstrang" gemäß § 131 der Hessischen Gemeindeordnung zweckmäßig und wirtschaftlich verfahren wurde. Begründung: Durch den Aufbau von enormen Radverkehrsanlagen auf der Maybachbrücke und der Dillenburger Straße (sog. "Nordstrang") kommt es durch die jetzt in beide Fahrtrichtungen nur noch einspurige Verkehrsführung zu erheblichen Staus und zusätzlichen umweltschädlichen Emissionen (Lärm und Abgase). Dies betrifft die Abschnitte ab Nassauer Straße stadteinwärts bis Eschersheim/Weißer Stein und die Abschnitte Eschersheim/S-Bahnhof bis zur Kreuzung Dillenburger Straße / Hessestraße stadtauswärts. Insgesamt ist den ganzen Tag über auf dem Abschnitt Dillenburger Straße/Maybachbrücke ein intensiveres Verkehrsaufkommen zu beobachten und zu hören. Krasse Staus, die sich z.B. von der Hessestraße bis zurück zur S-Bahnstation Eschersheim bilden, entstehen vor allem werktags zur jeweiligen Rush hour, aber auch samstags den ganzen Tag über. Regelmäßig steht die Buslinie M60 auf der Maybachbrücke und auf der Dillenburger Straße im Stau, die Müllfahrzeuge kommen nicht durch, Einsatzfahrzeuge werden durch die teilweise fehlende Möglichkeit, eine Rettungsgasse zu bilden, behindert und die für den Nahverkehr wichtige Kreuzung am U-Bahnhof Heddernheim steht voll, was zu Gefährdungen von querenden Personen und zu erheblichen Zeitverlusten führt. Aus einer geordnet fließenden und entspannten Verkehrssituation in einem typischen Frankfurter Außenbezirk ist eine Stressstrecke entstanden, unter der Anwohner genauso leiden wie Menschen, die auf das Autofahren angewiesen sind. Durch die Busverspätungen wird zudem der Umstieg der Menschen auf den ÖPNV nicht attraktiver gemacht. Da es auf der Maybachbrücke und entlang der Dillenburger Straße bereits gut ausgebaute Radwege gibt (Ausnahme ist der Abschnitt Kaltmühlstraße bis Hessestraße stadteinwärts), erscheint die Maßnahme im Sinne der Verkehrswende übereifrig und in finanzieller Hinsicht verschwenderisch, denn die Kosten für Separatoren, rote Farbe und andere Markierungen werden bei einer Gesamtlänge der Maßnahme von 1,6 km im sechsstelligen Bereich sein. Viele Bürgerinnen und Bürger in Heddernheim sprechen von einem schlimmen "Schildbürgerstreich". Die weitere Bauausführung der Maßnahme zwischen Kaltmühlstraße und Heddernheimer Landstraße ist daher zu stoppen. Der Ortsbeirat stellt in diesem Zusammenhang fest, dass diese dauerhafte Veränderung der Verkehrsführung im Übergangsbereich von Eschersheim nach Heddernheim nur auf verkehrsrechtliche Anordnung des Magistrats hin durchgeführt wurde. Die jetzt umgesetzte Planung ist den zuständigen Ortsbeiräten 8 und 9 nicht öffentlich vorgestellt und zur Mitentscheidung vorgelegt worden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OF 350/8 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenVervollständigung der Treppen des Heddernheimer Stegs
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.09.2023, OF 344/8 Betreff: Vervollständigung der Treppen des Heddernheimer Stegs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den gerade neu fertig gestellten Heddernheimer Steg von der Titusstraße über den Erich Ollenhauer Ring mit folgenden Maßnahmen zu ergänzen: - auf einer Seite des Steges werden Gleitschienen aus Metall oder durch Betonguss hergestellt - es wird ein weiteres Handlauf-Geländer montiert, als Abgrenzung zu den Gleitschienen oder in der Mitte der breiten Treppen Begründung: Der neue Heddernheimer Steg ist sehr breit und angelegt für viele Nutzer:innen. In Anbetracht der vielen Ausfälle, die es in den Jahren zuvor durch Vandalismus oder technische Defekte mit dem alten Fahrstuhl gab, ist es geboten, auch Personen mit Kinderwagen oder Rollator oder Fahrrädern den Übergang über den Steg zu ermöglichen und dies durch Gleitschienen zu erleichtern. Da aller Voraussicht nach und im Falle eines Ausfalls des Fahrstuhls auch viele ältere oder gehbehinderte Personen die Treppenstufen benutzen müssen, ist es geboten, ein weiteres Handlauf-Geländer entlang der Stufen anzubringen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 344/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 344/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 344/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 344/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 8 am 14.03.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 344/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 344/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 8 am 06.06.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 344/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 8 am 04.07.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 344/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 344/8 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenÜberprüfung der Wartezeiten (Rotlichtphasen) für Fußgängerinnen und Fußgänger an der Dillenburger Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2023, OF 343/8 Betreff: Überprüfung der Wartezeiten (Rotlichtphasen) für Fußgängerinnen und Fußgänger an der Dillenburger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Welche Wartezeiten bzw. Rotlichtphasen für zu Fuß gehende liegen durchschnittlich an den einzelnen Lichtsignalanlagen an der Dillenburger Straße vor? 2. Kann diese Wartezeit auf durchschnittlich 40 Sekunden reduziert werden? Begründung: Die Nutzungsqualität für Fußgänger:innen an durch Lichtsignalanlagen geregelten Querungsstelle ist hauptsächlich von den Faktoren Wartezeit und Umweg abhängig. Die Wartezeit bzw. die Rotlichtphase für Fußgänger:innen sollte daher so minimal wie möglich gehalten werden. Die weitgehend akzeptierte Wartezeit von Fußgänger:innen an Lichtsignalanlagen betrifft maximal 40 Sekunden (siehe: FGSV02c, FGSV15a). Eine Überschreitung dieser Wartezeit stellt eine Komforteinschränkung dar und führt zur Gefährdung der Fußgänger:innen, da die Rotlichtmissachtung ab dieser Zeitdauer deutlich zunimmt. Vor allem an den Lichtsignalanlagen entlang der Dillenburger Straße werden regelmäßig lange Wartezeiten für Fußgänger:innen festgestellt. Eigene Messungen ergaben Wartezeiten von bis zu über 60 Sekunden. Für die Sicherheit der zu Fuß gehenden insbesondere die Vermeidung von Straßenüberquerungen unter Rotlichtmissachtung sollten die Wartezeiten dringend auf maximal 40 Sekunden reduziert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 343/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 343/8 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerkehrsführung für Einsatzfahrzeuge des 14. Polizeireviers endlich erleichtern!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4327 entstanden aus Vorlage: OF 320/8 vom 20.06.2023 Betreff: Verkehrsführung für Einsatzfahrzeuge des 14. Polizeireviers endlich erleichtern! Vorgang: OM 2131/22 OBR 12; ST 2007/22 Der Magistrat wird gebeten, die für das 2. Quartal 2023 angekündigte Öffnung des Mittelstreifens der Marie-Curie-Straße mit Ampelregelung für Einsatzfahrzeuge des 14. Polizeireviers, der Polizeidirektion Nord sowie weiterer in der Marie-Curie- Straße stationierter Einheiten wie dem Zentralen Objektschutz oder der Direktion Verkehrssicherheit endlich zu realisieren. Begründung: Seit Eröffnung des neuen, zusammengelegten Reviers sind inzwischen fünf Jahre vergangen. Inzwischen ist der Standort um eine Außenstelle des Polizeipräsidiums Frankfurt mit 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiter gewachsen. Die Einsatzfahrzeuge müssen bei Fahrten Richtung Rosa-Luxemburg-Straße/Nordwestzentrum zunächst bis zur Kreuzung Olof-Palme-Straße/Marie-Curie-Straße fahren, dann umständlich wenden und denselben Weg am Revier vorbei zurückfahren. Wertvolle Zeit geht verloren. Für den Durchstich gibt es angeblich einen Durchführungsvertrag zwischen der Stadt und dem PP Frankfurt sowie eine fertige Entwurfsplanung. Der Magistrat hat zuletzt am 09.09.2022 die Ausschreibung nach einem erforderlichen Magistratsbeschluss und eine Realisierung im 2. Quartal 2023 in Aussicht gestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2131 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2007 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2396 Antrag vom 19.08.2024, OF 460/8 Auskunftsersuchen vom 05.09.2024, V 1009 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32-1
Verlegung des Bolzplatzes Stegwiesen/Neumühlenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4333 entstanden aus Vorlage: OF 328/8 vom 27.06.2023 Betreff: Verlegung des Bolzplatzes Stegwiesen/Neumühlenweg Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob eine Genehmigung für die Verlegung des Bolzplatzes unter die Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße möglich ist. Des Weiteren soll geprüft werden, ob dort eine Anlage mit weiteren Fitnessgeräten errichtet werden kann. Weiterhin wird der Magistrat beauftragt, die Planung für einen neuen Bolzplatz unter der Brücke vorzulegen, der bis zum Sommer 2024 realisiert werden kann. Der Plan soll dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Zu den Brückenpfeilern und Stützbauten der Straßentrasse soll genügend Abstand eingehalten werden. Der bisherige Bolzplatz soll zeitgleich entsiegelt und angepasst an die Klimaerwärmung bepflanzt werden, sodass er das Miniwäldchen entlang der U-Bahn- Gleise in wenigen Jahren vergrößert. Begründung: Das vor Jahren angelegte kleine Sportfeld neben den U-Bahn-Gleisen, das umzäunt ist und für die Sportarten Fußball und Basketball eingerichtet wurde, wird gegenwärtig nach den Frühlingstagen nicht mehr angenommen. Intensive Sonneneinstrahlung, hohe Temperaturen am Nachmittag und frühen Abend - bedingt durch den Klimawandel - und fehlende Schattenplätze machen bewegungsintensive Sportarten dort unmöglich und stellen eine gesundheitliche Gefahr für Kinder und Heranwachsende dar. Deshalb ist die Verlegung des Bolzplatzes unter die Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße aus Sicht der Nutzerinnen und Nutzer sowie der Eltern, Kinder und Heranwachsenden die naheliegende Möglichkeit, auch im Hochsommer den Sport weiter zu betreiben. Die Brücke und ein heller Bodenbelag stellen einen Schutz gegen die UV-Strahlung und Überhitzung des Körpers dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2140 Aktenzeichen: 67-2
Blumenlädchen in Ginnheim erhalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4233 entstanden aus Vorlage: OF 567/9 vom 06.07.2023 Betreff: Blumenlädchen in Ginnheim erhalten Vorgang: OA 311/23 OBR 9 Der Magistrat wird gebeten, eine eventuelle Baustraße unter der Rosa-Luxemburg-Straße zur Baustelle des neuen S-Bahn-Haltepunkts "Ginnheim" so zu planen, dass der Standort des Blumenladens an der Ecke Platenstraße/Ginnheimer Landstraße nicht tangiert wird und die Sondernutzungsgenehmigung des Blumenladens dort zu verlängern. Die Lage des Blumenladens lässt keinen Konflikt mit einer eventuellen Baustraße unter der Brücke erwarten. Der Blumenladen befindet sich am Rand des Geländes, direkt vor einem Pfeiler und sollte die Einrichtung einer Baustraße nicht behindern. Quelle: Geoportal Begründung: In dem o. g. Bericht wird erläutert, dass der Magistrat am 20.01.2023 eine Stellungnahme abgegeben hat, die die Baulogistik der DB Netz AG im Planfeststellungsverfahren Neubau S-Bahn-Haltepunkt "Ginnheim" ablehnt und damit auf die Anregung des Ortsbeirats vom 19.01.2023, OA 311, reagiert, eine Baustellenzufahrt von der Ginnheimer Landstraße unter der Rosa-Luxemburg-Straße einzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.01.2023, OA 311 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1788 Aktenzeichen: 67-0
Niddabogen auch für Heddernheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.06.2023, OF 314/8 Betreff: Niddabogen auch für Heddernheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: Kann die Nidda im Bereich des Ortsbezirks 8 durch eine der folgenden Maßnahmen renaturiert werden: 1. Herstellung eines Seitenarmes am "Bubeloch", d.h. die Wiederherstellung des Mühlengrabens und der "Mühleninsel" der zerstörten Burg Philippseck; (Seitenarm auf den Messtischblättern der Nidda-Kartierung von 1870-76 sichtbar). 2. Herstellung eines schmalen Seitenarmes über die Blühwiese des ehemaligen Grillplatzes, westlich ab Minigolfplatz bis zum Heddernheimer Steg (Einlauf). 3. Herstellung eines Seitenarms im zugeschütteten Altarmbett des langen und breiten Niddabogens nach Norden (s. Kartierung von 1870-76), d.h. von der Brücke aus westlich entlang der aufgeschütteten Trasse der Rosa-Luxemburg-Straße, um den Bolzplatz herum bis zum Altarm-Anschluss Praunheim; 4. Herstellung eines schmalen Seitenarmes auf der Ginnheimer Seite, angenähert an das leicht nach Süden ausufernde Flussbett vor der Begradigung, z.B. um das bewaldete Grundstück herum bis zur Wiese (NABU-Info Tafel Zaunkönig). Die Prüfung der Vorschläge soll folgende Kriterien berücksichtigen: - die Abflussgeschwindigkeit des Flusswassers wird verlangsamt (geringer Höhenunterschied), - die Feuchtigkeit/das Wasser wird in einer breiten Bodenfläche gebunden (geringe Tiefe), - Flachwasserzonen für Vegetationswachstum und Wasserlebewesen können sich ausbilden - zwischen Fluss und Seitenarm entstehende Landstreifen/Inseln können geschützt werden Begründung: Die Renaturierung der Flüsse und Bäche durch Flussschleifen und Anbindung der Altarme speichert das Wasser im Boden, stabilisiert den Wasserhaushalt, fördert die biologische Vielfalt, schützt vor Hochwasser, die Vegetation bindet CO2 und trägt zur Kühlung der Umgebung bei. Die Renaturierung der Nidda im Bereich des Ortsbezirks wird dazu beitragen, dass das Praunheimer Wehr abgebaut werden kann und für die Nidda in der Zukunft ein möglichst naturnahes Flussbett entstehen kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 8 am 13.07.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 314/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und fraktionslos gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme); FREIE WÄHLER = (Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenWeitere Blühwiesen im Ortsbezirk 9
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2023, OM 3990 entstanden aus Vorlage: OF 544/9 vom 18.05.2023 Betreff: Weitere Blühwiesen im Ortsbezirk 9 Der Magistrat wird gebeten, weitere Flächen, die nicht intensiv als Freizeitflächen genutzt werden, als sogenannte Wiesen für Insekten auszuzeichnen und dort artenreiche Blühwiesen einzusähen. Diese sollten so selten wie nötig gemäht werden. Als Flächen hierfür eignen sich aus Sicht des Ortsbeirats besonders folgende für eine Prüfung durch den Magistrat: 1. Teile der Grünfläche vor dem Bertramshof in der Straße Am Steinernen Stock an der Kreuzung zur Bertramswiese und Kühhornshofweg; 2. ein Teil der Wiese an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße und Kühhornshofweg; 3. ein Teil der Grünanlage zwischen Carl-Gördeler-Straße, Mierendorffstraße und Fritz-Tarnow-Straße; 4. ein Teil der Wiese am Ende der Klimsch-Anlage an der Grillparzerstraße; 5. Flächen im Bereich der Wohnanlage Reichelstraße, insbesondere nahe der Sportanlage an der Rosa-Luxemburg-Straße; 6. ein Teil der Wiese vor der Ludwig-Richter-Schule an der Eschersheimer Landstraße/Am Lindenbaum; 7. die Wiese vor dem Bahnübergang Lachweg/Dreihäusergasse auf der Alt-Eschersheimer Seite. Begründung: Das Insektensterben nimmt weiter zu, was die Wissenschaft insbesondere auf die intensive Landwirtschaft zurückführen kann. Die Städte übernehmen daher oft eine Funktion als Rückzugsraum für viele Arten, die in der Fläche kaum noch Lebensräume finden. Daher ist es wichtig, den urbanen Lebensraum weiter zu qualifizieren und diese Lebensräume miteinander zu vernetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1774 Aktenzeichen: 67-0
Haushalt 2023 Fernwärmeversorgung für Heddernheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 278/8 Betreff: Haushalt 2023 Fernwärmeversorgung für Heddernheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Um das Fernwärmenetz auf den Stadtteil Heddernheim zu erweitern, werden die Ausgaben der Mainova AG für Sachanlagen für 2024 und 2025 um einen Betrag von 4 Mill Euro erhöht. Der Anschluss erfolgt vom Müllheizkraftwerk, gelegen an der Ecke Dillenburger Straße/Heddernheimer Landstraße, unter der etwa 30 Meter breiten Dillenburger Straße hindurch bis zur Antoninusstraße, d.h. 200 m in den Stadtteil Heddernheim. Die Verlegung soll so erfolgen, dass alle Hauseigentümer:innen in folgenden Straßen: Tacitusstr., Tiberiusstr., Trajanstr., Cohausenstr., Titusstr., Domitioanstr., Augustusstr., Kaltmühlstr., Georg-Wolff-Str., Hessestraße, Antoninusstr. die Möglichkeit erhalten, für neue Heizungen ab 2024 die Fernwärmeerzeugung des in direkter Nachbarschaft gelegenen MHKW in Anspruch zu nehmen. Begründung: Nach Beschluss des Bundes gibt es für die Erneuerung oder den Neueinbau von Heizungen ab 2024 nicht mehr die Möglichkeit, fossile Energie zu verwenden. Von daher ist es geboten, mindestens den Stadtteil, der unmittelbar neben dem Fernwärme-erzeugenden Müllheizkraftwerk liegt, schnellstmöglich mit der benötigten Infrastruktur (Rohrverlegung) zu versorgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.04.2023, OF 298/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 109 2023 1. Die Vorlage OF 278/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Um das Fernwärmenetz im Ortsbezirk 8 zu erweitern, werden die Ausgaben der Mainova AG für Sachanlagen für 2024 und 2025 um einen Betrag von 4 Mill Euro erhöht. Der Anschluss erfolgt vom Müllheizkraftwerk. Die Verlegung soll so erfolgen, dass alle Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer die Möglichkeit erhalten, für neue Heizungen ab 2024 die Fernwärmeerzeugung des in direkter Nachbarschaft gelegenen MHKW in Anspruch zu nehmen."; 2. die Begründung den folgenden Wortlaut erhält: "Nach Beschluss des Bundes gibt es für die Erneuerung oder den Neueinbau von Heizungen ab 2024 nicht mehr die Möglichkeit, fossile Energie zu verwenden. Von daher ist es geboten, mindestens den Ortsbezirk 8 schnellstmöglich mit der benötigten Infrastruktur (Rohrverlegung) zu versorgen." 2. Die Vorlage OF 298/8 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFinanzierung für Spielplätze im Ortsbezirk 8 sicherstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 283/8 Betreff: Finanzierung für Spielplätze im Ortsbezirk 8 sicherstellen In der Präsentation zur Situation der Spiel- und Freizeitanlagen in Frankfurt hat das Grünflächenamt für das Jahr 2023 für die Kontrolle und Instandhaltung der Spielplätze im gesamten Stadtgebiet einen Bedarf in Höhe von 2,6 Mio. EUR ermittelt. Tatsächlich stehen dem Grünflächenamt hierfür aber nicht einmal 1 Mio. EUR zur Verfügung. Aufgrund der eklatanten Unterfinanzierung sind nach dem Bericht des Grünflächenamtes 201 Spielplätze im Stadtgebiet nicht oder nur eingeschränkt nutzbar. Nach der vom Grünflächenamt veröffentlichten Karte sind 32 Spielplätze im Ortsbezirk 8 nicht oder nur eingeschränkt nutzbar. So sind bei 22 Spielplätzen mehr als 3 Geräte gesperrt oder demontiert und die Spielplätze sind in einem überaus schlechten Zustand mit sehr großem Sanierungsaufwand. Bei 8 weiteren Spielplätzen mussten 2 bis 3 Geräte demontiert oder gesperrt werden und die Spielplätze sind in einem sehr schlechten Zustand mit großem Sanierungsbedarf. Bei 2 weiteren Spielplätzen mussten bis zu einem Spielgerät demontiert oder gesperrt werden und diese Spielplätze befinden sich in einem schlechten Zustand. Die Spielplätze im Ortsbezirk 8 sind überproportional stark betroffen. Die sehr hohe Bedeutung der Spiel- und Freizeitanlagen für Kinder und Familien ist unbestritten und beschränkt sich auch nicht nur auf Familien mit geringem Einkommen und kleinen Einkommen. Der Magistrat wird seiner Verantwortung gegenüber Kindern und Eltern mit der derzeitigen Finanzierung nicht gerecht. Die Hinweise der verantwortlichen Dezernentin beschränken sich auf die Unterfinanzierung und lassen kreative Ideen oder eine Strategie zur Lösung der Problematik vermissen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert für 2023 und die Folgejahre eine hinreichende Finanzierung für die Kontrolle und Instandhaltung der Spielplätze im Ortsbezirk 8 sicherzustellen. Der Magistrat möge in diesem Zusammenhang die folgenden Fragen beantworten: - Welche kurz-, mittel- und langfristige Strategie verfolgt der Magistrat zur Sicherstellung der notwendigen Kontrollen und Instandhaltungen für Spiel- und Freizeitanlagen; insbesondere im Ortsbezirk 8? - Welche Mittel stehen für die Kontrolle und Instandhaltung von Spielplätzen im Ortsbezirk 8 für 2023 zur Verfügung? - Welche Spielplätze im Ortsbezirk 8 sollen in diesem Jahr noch Instand gesetzt werden? Wie hoch sind die damit verbundenen Kosten? - In der ST 37 vom 9.1.2023 hat der Magistrat mitgeteilt, dass der Spielplatz in der Tacitusstraße nunmehr erstmalig in eine Prioritätenliste aufgenommen wird. Wann ist mit einer Umsetzung der Maßnahme zu rechnen? - In der ST 37 vom 9.1.2023 hat der Magistrat für jeden Bezirk einen runden Tisch mit den Kinderbeauftragten angekündigt, um die Priorisierung der Maßnahmen transparent und gemeinsam zu entwickeln. Wann wird der Runde Tisch einberufen? - Hat der Magistrat die Verantwortung für die Kontrolle und Instandhaltung von Spielplätzen, die im Rahmen von Wohnungsbauprojekten der Wohnungsbaugesellschaften gebaut wurden, übernommen? Wenn ja, wie wurden bzw. werde diese Instandhaltungen vergütet? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 12 Vor der Beschlussfassung zur Vorlage OF 283/8 teilt der Antragsteller den Antrag in eine Etatanregung (EA) und ein Auskunftsersuchen (V). Beschluss: Etatanregung EA 112 2023 Auskunftsersuchen V 669 2023 Die Vorlage OF 283/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHaushalt 2023 Produktbereich 16: Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03: Verkehrsanlagen Sanierung des Gewerbestraßen-Abschnitts der Heddernheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 275/8 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich 16: Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03: Verkehrsanlagen Sanierung des Gewerbestraßen-Abschnitts der Heddernheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2023 sind auskömmliche Mittel für die Sanierung der Heddernheimer Landstraße zwischen U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" und Dillenburger Straße einzustellen. Priorität hat dabei die grundhafte Erneuerung des Kreuzungsbereiches Heddernheimer Landstraße/Dillenburger Straße in Höhe der Abfallverbrennungsanlage (AVA). Begründung: Die Heddernheimer Landstraße ist in ihrem Abschnitt zwischen Stadtbahnstation "Heddernheimer Landstraße" und Dillenburger Straße eine stark befahrene Gewerbestraße, insbesondere durch die Fahrzeuge der FES und den von der AVA abfahrenden Schwerlastverkehr Richtung Rosa-Luxemburg-Straße oder Eschersheimer Landstraße. Vor allem der Straßenbelag der Aufstellflächen im Kreuzungsbereich in Höhe der AVA ist in sehr schlechtem Zustand, was für die Verkehrssicherheit abträglich ist. Da die Straße auch eine bedeutende Radroute von Niederursel in Richtung Stadtmitte ist, ist sie in einem ansprechenden Zustand zu versetzen. Aufgrund der unmittelbar bevorstehenden Straßenarbeiten für die Erweiterung des Stromnetztes ist mit einer zusätzlichen Verschlechterung zu rechnen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 106 2023 Die Vorlage OF 275/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenVerbesserung der Verkehrssituation für Radfahrende - Radwege erneuern in der Dillenburger Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 291/8 Betreff: Verbesserung der Verkehrssituation für Radfahrende - Radwege erneuern in der Dillenburger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu veranlassen: 1. Die Fahrbahn der Radwege an der Dillenburger Straße zu erneuern, besonders zwischen der Kreuzung Hessestraße und Maybachbrücke. 2. Zu prüfen und zu berichten, ob der Radweg in diesem Verlauf verbreitert werden kann und dieses, wenn möglich, umzusetzen. Begründung: Die Radwege in der Dillenburger Straße in Frankfurt-Heddernheim sind in besonders schlechtem Zustand, insbesondere zwischen der Kreuzung Hessestraße und der Maybachbrücke. Dort sind sie nicht nur extrem schmal, sie sind auch in sehr schlechtem Zustand, mit hervorstehenden Kanaldeckeln, durchzogen von Rissen, Hubbeln, Schlaglöchern, verschiedensten Ausbesserungen usw. Radfahrende sind hier extrem gefährdet. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 291/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenUmgestaltung Rad- und Gehweg Tiberiusstraße im Zuge der Bauarbeiten zu den neuen Strom-Hauptverbindungen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3816 entstanden aus Vorlage: OF 272/8 vom 08.03.2023 Betreff: Umgestaltung Rad- und Gehweg Tiberiusstraße im Zuge der Bauarbeiten zu den neuen Strom-Hauptverbindungen Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der ohnehin geplanten Bauarbeiten der Mainova in den Jahren 2023/2024 im Endbereich der Tiberiusstraße (hohe Hausnummern, Übergang zum autofreien Bereich) den Fuß- und Radweg neu und großzügiger zu gestalten. Begründung: Da der ursprüngliche Wendehammer mittlerweile als Parkplatz genutzt wird und somit der umlaufende Kleinstbürgersteig wegen mangelnder Breite quasi nicht benutzt werden kann, müssen Radfahrerinnen und Radfahrer, Kinderwagenbenutzerinnen und Kinderwagenbenutzer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger (!) u. a. umständlich erst auf die Straße ausweichen (an einer z. T. nicht gut einsehbaren Ecke), um sich dann auf einem viel zu schmalen Bürgersteig zwischen Absperrpfosten hindurchzuschlängeln. Das ist für eine wichtige, weil sehr effiziente autofreie Passage äußerst unpraktisch. Abbildung 1: Ist-Zustand gemäß Google Earth Abbildung 2: Ist-Zustand mit beschwerlichem Schlängelkurs von Radfahrerinnen und Radfahrer (gestrichelte Linie) und nicht benutzbarem Gehweg (schraffiert). Quelle: Geoportal Frankfurt am Main, Veränderungen durch ein Mitglied des Ortsbeirates Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1941 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Fahrradweg an der Ampel zur U-Bahn-Station „Heddernheim“ deutlich markieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.03.2023, OF 270/8 Betreff: Fahrradweg an der Ampel zur U-Bahn-Station "Heddernheim" deutlich markieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich den Radweg an der Dillenburger Straße im Bereich der Ampel zur U-Bahnstation Heddernheim (auf Höhe der Hausnr. 15) zu markieren, um zukünftig Gefahrensituationen und Unfälle zu vermeiden. Als Markierung käme zum Beispiel die rote Radweg-Farbe oder ein Fahrradsymbol unmittelbar im markierten Fußgänger:innenquerungsbereich in Frage. Begründung: In diesem Abschnitt der Dillenburger Straße verläuft der Fahrradweg als getrennter Rad- und Gehweg (Verkehrszeichen 241). Hier verlaufen also Rad- und Gehweg direkt nebeneinander. Im Bereich der Ampel kommt es hier täglich zu gefährlichen Situationen und regelmäßig zu Unfällen, da auf Grün wartende Fußgänger:innen auf dem Radweg stehen und schnell anfahrende Fahrräder erst zu spät wahrnehmen. Durch eine deutliche Markierung des Fahrradweges könnte das in Zukunft vermieden werden. Diese Maßnahme dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden und kann nicht auf die geplante Umgestaltung der Dillenburger Straße warten. Zudem reicht für eine schnelle Gefahrenabwehr die Markierung des besagten Bereichs aus, eine bauliche Veränderung wird nicht gefordert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 8 am 23.03.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 270/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 270/8 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenErwerb und Neuordnung des Areals „Kleines Einkaufszentrum“ in der Thomas-Mann-Straße hier: Wohnungsbauprojekt auf dem Gelände von St. Matthias
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3600 entstanden aus Vorlage: OF 263/8 vom 20.02.2023 Betreff: Erwerb und Neuordnung des Areals "Kleines Einkaufszentrum" in der Thomas-Mann-Straße hier: Wohnungsbauprojekt auf dem Gelände von St. Matthias Vorgang: V 284/22 OBR 8; OA 152/22 OBR 8; ST 1923/22; ST 2306/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. die seit einem Jahr geforderte Stellungnahme zu der Vorlage OA 152 innerhalb von vier Wochen abzugeben; 2. zu prüfen und zu berichten, welches Bauprojekt auf dem Grundstück von St. Matthias der kath. Pfarrei St. Katharina von Siena, Thomas-Mann-Straße 2 bis 4, geplant ist, insbesondere ist zu berichten, falls ein Verkauf des gesamten Grundstücks, Flur 15, Flurstück 40/217, mit den aufstehenden Gebäuden an einen Wohnungsbauentwickler geplant sein sollte, a) welche zukünftige Nutzung von dem neuen Eigentümer vorgesehen ist; b) falls Wohnungen gebaut werden, welche Art von Wohnungen mit welcher Geschossflächenzahl geplant sind und ob Wohnungen für Geflüchtete vorgesehen sind, ggf. sind es sog. EVU-Wohnungen zum bereits eigenverantwortlichen Gebrauch als Zwischenstationen zwischen Übergangswohnheim und eigener Wohnung; c) wie - auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse des letzten Segregationsmonitorings 2021 - die soziale Stabilität im Bereich Thomas-Mann-Straße/Gerhart-Hauptmann-Ring eingeschätzt wird, mit der sich ggf. eine weitere Wohnheimeinrichtung für Geflüchtete in diesem Bezirk begründet; d) ob bereits Gespräche mit möglichen Trägern für eine Wohneinrichtung geführt werden und wenn ja, welche das sind, und ob die Kirche mit sozialen Angeboten auf dem Flurstück 40/217 präsent bleibt; e) welche sozial begleitende Infrastruktur mit geschaffen wird (Kita- und Grundschulplätze, Beratungsstellen); f) aus welchen Gründen die Stadt mit dem Gelände des Gemeindehauses nicht eine Erweiterung der Kinderkrippen-, Kindergarten- und Hortkapazitäten anstrebt; g) welche öffentlich nutzbaren Ersatzräumlichkeiten nach einem Wegfall des für die Kirchengemeinde selbst, für Vereine und Familienfeiern in der Nordweststadt bisher nutzbaren Gemeindehauses geplant sind; h) welche konkreten Nutzungen hier nach den Vorgaben des Bebauungsplanes überhaupt möglich sind, auch auf dem Wege der Befreiung; i) ob die Gebäude des Kirchenzentrums (Pfarrheim, Pfarrbüro usw.) auf Flurstück 40/217 abgängig sind und aus dem Ensembleschutz ohne Weiteres entlassen werden können; j) wie auf diesem Grundstück die maximalen Geschosshöhen im Falle eines Neubaus sind, wenn Gebäude auf dem Wege der Befreiung von den Vorgaben des Bebauungsplanes nach § 31 Absatz 2 des Baugesetzbuchs errichtet werden und in welcher Höhe mit Rücksicht auf das denkmalgeschützte Kirchengebäude gebaut werden kann; k) welche Nutzung für das denkmalgeschützte Kirchengebäude selbst vorgesehen ist; l) ob der Magistrat vor dem Hintergrund des vom Stadtplanungsamt durchgeführten städtebaulichen Ideenwettbewerbs zur Weiterentwicklung der Nordweststadt aus den Jahren 2010/2011 eine Änderung des Bebauungsplanes erwogen hat, um z. B. der Kirche eine Veräußerung des Gemeindegrundstücks für Mietwohnungen und Eigentum zu ermöglichen, zum Beispiel in Kooperation mit dem Gemeinnützigen Siedlungswerk oder einer der in der Nordweststadt verbreiteten genossenschaftlichen Wohnungsbaugesellschaften, und unter welchen Voraussetzungen der Bebauungsplan geändert werden kann und welchen Zeitraum dieser Vorgang benötigt; m) ob zuvor die Option, hier ein Musterprojekt für in der Nordweststadt dringend benötigtes barrierefreies und/oder generationenübergreifendes Wohnen mit stadtteiloffenen Angeboten der Seniorentagespflege zu realisieren, geprüft worden ist; 3. als Pilotprojekt auch für andere Stadtteile mit ähnlichen Grundstücksdiskussionen einen Runden Tisch "Nordweststadt Neu Denken" unter Verantwortung des Sozialdezernates einzuberufen und alle Eigentümer im Bereich "Kleines Einkaufszentrum" sowie die möglichen Bauträger kontinuierlich zu gemeinsamen Gesprächen einzuladen, um kurz- und langfristige Perspektiven für das Areal und sein Umfeld zu finden und umzusetzen. Dazu sollen auch Vertreter des Vereins Brücke 71 e. V., das Quartiersmanagement und Ortsbeiratsmitglieder eingeladen werden. Begründung: Seit Jahren fordert der Ortsbeirat die notwendige Neuordnung des Areals "Kleines Einkaufszentrum" mit attraktiven Wohnungen, Geschäften, sozialen Nutzungen und Freiflächen. Mit dem Neubau des Lebensmittelmarktes gab es immerhin einen ersten Schritt zu einer Aufwertung. Die seit Jahren diskutierte Schließung des Kirchortes St. Matthias scheint nun als nächstes anzustehen: Dem Vernehmen nach hat eine große Wohnungsbaugesellschaft dem Bistum Limburg den Kauf des kompletten Kirchengrundstücks mit Kirchengebäude (mit Ausnahme des Kindergartengrundstücks) angeboten, um das frühere Pfarrzentrum durch Wohnungen für Geflüchtete zu ersetzen. Da es vergleichbare Wohnungen bereits in der Nähe gibt (etwa Gerhart-Hauptmann-Ring, Alt-Niederursel, dazu die Unterkünfte am Oberschelder Weg, in der Dillenburger Straße sowie im Hotel am Walter-Möller-Platz) und auch die Wohnungen über dem Lebensmittelmarkt im "Kleinen Einkaufszentrum" hauptsächlich Einzimmerwohnungen sind, scheint es sich bei diesem Vorhaben um eine Notlösung u. a. aufgrund der Zweckbestimmungen des Bebauungsplanes NW 103c zu handeln. Die bestehenden sozialen Einrichtungen mit ihren Beratungsangeboten können zusätzliche Bedarfe nicht abdecken. Dabei verlöre die Nordweststadt einen wichtigen (kirchlichen) Stadtteiltreffpunkt, besonders für ältere Menschen. Zugleich fehlen in der Nordweststadt weiterhin gesicherte neue Kitaplätze, viele neue Einrichtungen sind noch "in Prüfung" (Stellungnahme vom 30.09.2022, ST 2306), weshalb es unverständlich wäre, die Gemeinbedarfsfläche nicht auf eine solche Nutzung hin ebenfalls zu prüfen. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, für detaillierte Informationen zu sorgen, diese mit Multiplikatoren zukünftig aktiv zu teilen und das Ziel einer das soziale Zusammenleben stärkenden Neuordnung des Zentrums-Areals endlich mit allem Nachdruck anzugehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2023, ST 1369 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 61-02
„DemokratieWagen“ im Ortsbezirk 9: Visionen für Ginnheim im Stadtteil zeigen und diskutieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2023, OM 3561 entstanden aus Vorlage: OF 448/9 vom 30.01.2023 Betreff: "DemokratieWagen" im Ortsbezirk 9: Visionen für Ginnheim im Stadtteil zeigen und diskutieren Das Quartiersmanagement in Ginnheim hat mit Menschen aus der Nachbarschaft zeichnerische Visionen für das Gebiet unter der Rosa-Luxemburg-Straße gesammelt. Ergebnisse wurden in der Ausstellung "Stadt-Blicke" im Historischen Museum Frankfurt ausgestellt. Der Magistrat wird (auch unter Verweis auf das iSTEK-Leitprojekt "städtebauliche Integration der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Miquelknoten und Nidda") gebeten, das Quartiers- management und den Ortsbeirat in dem Anliegen zu unterstützen, die Zeichnungen, die die Menschen aus der Nachbarschaft angefertigt haben, auch im Stadtteil Ginnheim auszustellen und den Dialog mit den Bewohnerinnen und Bewohnern des Stadtteils darüber zu unterstützen, wie diese Visionen Wirklichkeit werden könnten und wie sie sich dabei einbringen könnten. Ferner wird der Magistrat um entsprechende Unterstützung , zum Beispiel in Bezug auf die Bereitstellung benötigter Abstellflächen, gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2023, ST 1046 Aktenzeichen: 51
Umsetzung des iSTEK 2030+ im Ortsbezirk 9: Städtebauliche Integration der RosaLuxemburgStraße zwischen Miquelknoten und Nidda
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2023, OM 3526 entstanden aus Vorlage: OF 447/9 vom 30.01.2023 Betreff: Umsetzung des iSTEK 2030+ im Ortsbezirk 9: Städtebauliche Integration der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Miquelknoten und Nidda Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 4793/19 Der Magistrat wird gebeten zu berichten, welche Bemühungen seinerseit s in den letzten drei Jahren unternommen wurden, um eine verbesserte städtebauliche Integration der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Miquelknoten und Nidda zu erwirken. Darüber hinaus wird er gebeten, in Umsetzung des iSTEK-Beschlusses "Leitprojekt: Stadtwerkstatt einrichten und etablieren", der den Magistrat beauftragt, den Fachdialog auch zu regionalen Themen mit der Öffentlichkeit zu stärken, in Kooperation mit den lokalen Expertinnen und Experten des Quartiersmanagements, die zu diesem Thema bereits in einem Austausch mit den Bürgern stehen, zeitnah eine Stadtwerkstatt im Stadtteil Ginnheim zum Thema "Städtebauliche Integration der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Miquelknoten und Nidda" einzurichten. Aus diesem Dialog sollen auch konkrete Projekte und Maßnahmen mit einem Ablaufplan für ihre Umsetzung vorbereitet werden. Im Koalitionsvertrag von GRÜNEN, SPD, FDP und Volt wurde sich darauf verständigt, das Instrument der Stadtteilwerkstätten als Bestandteil einer Weiterentwicklung des iSTEK auf Stadtteilebene durch sogenannte Stadtteilentwicklungskonzepte zur Anwendung zu bringen. Der Magistrat wird daher gebeten, neben der Durchführung einer Stadtteilwerkstatt auch die Erstellung eines solchen Stadtteilentwicklungskonzeptes für Ginnheim zu prüfen. Begründung: Der Auftrag, eine städtebauliche Integration der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Miquelknoten und Nidda zu verfolgen, wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019, § 4793, erteilt. In diesem heißt es unter Ziffer IV.: "Der Magistrat wird beauftragt, die Entwicklung der im integrierten Stadtentwicklungskonzept festgelegten Schwerpunkträume der Stadtentwicklung koordiniert und ressortübergreifend vorzubereiten." Die oben genannte Maßnahme wird als eine von vier Zielvorstellungen für den Schwerpunktraum "Mitte-Nord" genannt. Unter Ziffer VIII. wurde außerdem beschlossen: "Der Magistrat berichtet der Stadtverordnetenversammlung in dreijährigem Turnus über den Stand der Umsetzung der Leitprojekte des intergierten Stadtentwicklungskonzeptes sowie über die Realisierung der Zielvorstellungen in den Schwerpunkträumen der Stadtentwicklung." Dies ist leider bisher noch nicht geschehen und die Bemühungen des Magistrats wurden bisher nicht sichtbar. Ferner wurde der Magistrat mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019, § 4793, unter Ziffer III. beauftragt, "die im integrierten Stadtentwicklungskonzept Frankfurt 2030+ aufgeführten Leitprojekte und -initiativen umzusetzen." Eines dieser Leitprojekte lautet "Stadtwerkstatt einrichten und etablieren". Dieses Format würde einen guten Rahmen bilden, den Dialog zu oben genanntem Thema zu führen und für die konkrete Umsetzung Fortschritte zu machen. Zu Stadtteilentwicklungskonzepten wurde im Koalitionsvertrag der Römer-Koalition vereinbart: "Wir werden das iSTEK in einem nächsten großen Entwicklungsschritt unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger auf die Stadtteile herunterbrechen und dort, wo Projekte anstehen, Stadtteilwerkstätten durchführen." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2023, ST 1418 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 61-0
Anwohnerparken rund um das Nordwestzentrum
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2023, OF 262/8 Betreff: Anwohnerparken rund um das Nordwestzentrum Der Ortsbeirat möge beschließen: den Magistrat aufzufordern, die Straßen, die an den Erich Ollenhauer Ring angrenzen (Hammarskjöldring, Bernadottestraße, Ernst-Kahn-Straße (alle drei inclusive der Wendehämmer), Titusstraße (mit den angrenzenden Nebenstraßen z.B. Konstantinstraße, Tacitusstraße) weiträumig mit Anwohnerparkplätzen zu versehen. Die Anwohner-Parkzeiten sollen Montag bis Samstag zwischen 08:00 Uhr und 11:00 Uhr, sowie 18:00 Uhr und 21:00 Uhr eingerichtet werden. Begründung: Die Anwohner der oben genannten Straßen haben wenig freie Parkflächen zur Verfügung, da sowohl Mitarbeiter des Nordwestzentrums als auch dessen Besucher die Parkgebühren für die großzügig vorhandenen günstigen Parkflächen in der Garage des Nordwestzentrums vermeiden wollen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 8 am 23.02.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 262/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 4 GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 GRÜNE, SPD und fraktionslos (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenPlanfeststellungsverfahren Neubau S-Bahn-Haltepunkt Ginnheim
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.01.2023, OA 311 entstanden aus Vorlage: OF 443/9 vom 19.01.2023 Betreff: Planfeststellungsverfahren Neubau S-Bahn-Haltepunkt Ginnheim Vorgang: OM 6653/20 OBR 9; ST 2179/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zum Neubau des S-Bahn-Haltepunkts Ginnheim folgende Änderungen zu beschließen: 1. Das Zuwegungskonzept für den Bau des neuen Haltepunkts ist dahin gehend zu überarbeiten, dass in der Verlängerung des westlichen Endstücks der Ginnheimer Waldgasse unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße eine bis zur Ginnheimer Landstraße reichende Baustraße errichtet wird. Diese ist im Zusammenwirken mit der Stadt Frankfurt so auszugestalten, dass sie danach als Verbindungsweg zur U-Bahn-Station "Ginnheim" genutzt werden kann. 2. In diesem Zuge ist auf der östlichen Seite eine barrierefreie Zuwegung zu dem geplanten Bahnsteig einzuplanen und herzustellen. Die Möglichkeit eines Grundstückserwerbs, soweit erforderlich, ist zu prüfen. Mindestens sind die Voraussetzungen für eine spätere Nachrüstung mit einem direkten Zugang zu schaffen. Begründung: Zu 1.: Das bisherige Zuwegungskonzept ist veraltet. Mittlerweile befindet sich auf dem Areal zwischen Ginnheimer Waldgasse und der Straße Auf der Schloßhecke eine Schule bzw. direkt daneben eine Kita. Die Entscheidung der Auslagerung der Diesterwegschule, mitgeteilt mit Stellungnahme vom 14.12.2020, ST 2179, kam wohl zu spät, um sie noch in die Genehmigungsplanung für das BE-Konzept vom 31.03.2021 einfließen zu lassen. Jede Baustraße hat den Bereich rund um die Schule zu meiden. Zu 2.: Die in Ziffer 5.4 des Erläuterungsberichts (Seite 15) vorgetragenen Argumente sind letztlich nicht überzeugend. Eine mögliche Lärmbeeinträchtigung der Kleingartenanlage durch die Nutzer fällt im Verhältnis zu den ohnehin vorhandenen Lärmquellen Schienenstrecke 3684, Stadtbahnlinie U 4 und Rosa-Luxemburg-Straße nicht ins Gewicht. Eventuell anfallende Zusatzkosten erscheinen im Vergleich zu dem Nutzen für die Bürger des Stadtteils vertretbar. Ein eventuell erforderlicher Grundstückserwerb sollte daher geprüft werden. Die Entscheidung für die Variante 1 (Bahnsteigzugang von der Haltestelle "Niddapark" und Freizeitanlage Ginnheimer Wäldchen) ohne Zuwegung von der östlichen Seite ist vor mehr als zehn Jahren (Stadtverordnetenbeschluss vom 06.09.2012) gefallen und veraltet. Ein direkter, barrierefreier Zugang zum Stadtteil Ginnheim würde Attraktivität und Akzeptanz des Haltepunkts steigern. Da der Bahnsteig ohnehin auf der östlichen Gleisseite angeordnet ist, böte sich die Verknüpfung mit einem Verbindungsweg in den Stadtteil hinein an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6653 Stellungnahme des Magistrats vom 14.12.2020, ST 2179 Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 224 Antrag vom 06.07.2023, OF 567/9 Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4233 Bericht des Magistrats vom 13.09.2024, B 340 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 25.01.2023 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 311 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, LINKE., AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2895, 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.02.2023 Aktenzeichen: 9-1
Entsiegelung Wendehammer der Zufahrtsstraßen zum Nordwestzentrum
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2023, OF 246/8 Betreff: Entsiegelung Wendehammer der Zufahrtsstraßen zum Nordwestzentrum Der Ortsbeirat möge beschließen Der Magistrat, insbesondere die Dezernate für Verkehr, Bauen und Umwelt werden aufgefordert, in den vier Stichstraßen zum Nordwestzentrum den Wendebereich zu entsiegeln, mit Erde aufzufüllen und mit wasserspeichernden Niedrigsträuchern zu bepflanzen. Dies betrifft die Titusstraße, die Bernadottestraße, die Ernst Kahn Straße und den Hammarskjöldring. Begründung: Der Wendebereich wird heute äußerst selten genutzt und entstand im Rahmen der Verkehrsplanung der 1960ger Jahre. Durch eine niedrige Grünbepflanzung wird den in den Erich Ollenhauer Ring einbiegenden Autofahrern und Autofahrerinnen die Sicht nicht genommen. Mit der Entsiegelung wird die Aufnahme des Regenwassers ermöglicht und die Auffüllung unterirdischer Wasservorräte. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 26.01.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 246/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerkehrssicherheit vor der Judith-Kerr-Schule erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.12.2022, OM 3288 entstanden aus Vorlage: OF 324/12 vom 31.10.2022 Betreff: Verkehrssicherheit vor der Judith-Kerr-Schule erhöhen Der Magistrat wird gebeten, vor der Judith-Kerr-Schule mittels Bodenmarkierungen deutlich auf die Tempo-30-Zone hinzuweisen und vor spielenden Kindern zu warnen. Dies sollte nicht nur in der Carl-Hermann-Rudloff-Allee an beiden Enden der Tempo-30-Zone geschehen, sondern auch in der Graf-von-Stauffenberg-Allee für die von der Rosa-Luxemburg-Straße herannahenden und nach rechts abbiegenden Fahrzeuge. Zudem wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Judith-Kerr-Schule beispielsweise mittels einer Verkehrsinsel (aufgepflastertes Blumenbeet) möglich ist - analog zu der Lösung, die in der Straße Zur Kalbacher Höhe gefunden und umgesetzt wurde -, ohne dabei auf die bestehenden Fahrradschutzstreifen zu verzichten. Quelle: Google Begründung: Immer wieder kann beobachtet werden, dass Fahrzeuge im Bereich der Schule deutlich schneller als mit den erlaubten 30 km/h unterwegs sind. In der dunklen Jahreszeit sind die dort aufgestellten Tempo-30-Straßenschilder nicht sonderlich gut zu sehen, insbesondere, wenn man von der Graf-von-Stauffenberg-Allee kommend rechts in die Carl-Hermann-Rudloff-Allee einbiegt. Eine Fahrbahnmarkierung könnte hier kurzfristig zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen, während längerfristig eine Verkehrsinsel die erforderliche Verkehrsberuhigung sicherstellen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 801 Aktenzeichen: 32 1
Integrierte Stadtplanung und städtebauliche Verbesserung statt vieler Einzelbaustellen in Ginnheim
S A C H S T A N D : Anregung vom 08.12.2022, OA 295 entstanden aus Vorlage: OF 408/9 vom 04.12.2022 Betreff: Integrierte Stadtplanung und städtebauliche Verbesserung statt vieler Einzelbaustellen in Ginnheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu gewährleisten, dass die Einzelplanungen für die Strecke und die neue Station der U 4 im Bereich des U-Bahnhofs "Ginnheim" und bis zum U-Bahnhof "Niddapark" in eine integrierte Stadtplanung eingebettet werden, die auch den Bau der S-Bahn-Station "Ginnheim" und etwaige andere Planungen und Projekte berücksichtigt. In diesem Rahmen sollen insbesondere die städtebaulichen Probleme im Bereich der Rosa-Luxemburg-Straße herausgearbeitet sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Situation erarbeitet und möglichst in die jeweiligen Einzelplanungen integriert oder zumindest langfristig vorbereitet werden. Begründung: Der Ausbau der genannten Bahnhöfe und Strecken soll nicht zu einer Verschlechterung der ohnehin äußerst beklagenswerten städtebaulichen Situation führen und daher in eine übergreifende Rahmenplanung eingebettet werden, die sicherstellt, dass die Einzelmaßnahmen nicht das Ziel einer verbesserten städtebaulichen Qualität konterkarieren, sondern jeweils auch zu einer Verbesserung der Situation beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1091 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 4 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 9 Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 295 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 295 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Enthaltung) Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2729, 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 23.01.2023 Aktenzeichen: 66-0
Sanierung der Ernst-MaySiedlungWest: Wege und Grünflächen in die Sanierung aufnehmen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3270 entstanden aus Vorlage: OF 232/8 vom 23.11.2022 Betreff: Sanierung der Ernst-May-Siedlung-West: Wege und Grünflächen in die Sanierung aufnehmen Der Magistrat wird aufgefordert, in die Pläne zur Sanierung der Ernst-May-Siedlung westlich der Rosa-Luxemburg-Straße auch die Wege, die Grünflächen und Mauern zwischen den Häuserzeilen (Im Burgfeld, Mithrasstraße, In der Römerstadt) aufzunehmen, geeignete Maßnahmen zu erarbeiten und die Kosten zu ermitteln, - wie die Wege unabhängig von der Witterung gut begehbar erhalten werden können; - wie die nicht privat genutzten Grünflächen für Kinder, Spaziergänger und Erholungssuchende einladend gestaltet werden können; - wie die Trennmauern, Treppen und Stützmauern restauriert werden können, um den praktischen Nutzen und das originäre Konzept des Erbauers wiederherzustellen. Begründung: Es ist nicht nur offensichtlich, dass die bauliche Substanz dieser Ernst-May-Siedlung renovierungsbedürftig ist, sondern auch dass die von May geplanten offenen Flächen und Wege zwischen den Grundstücken an vielen Stellen verbessert werden müssten, wenn eine Bewerbung als UNESCO-Weltkulturerbe angestrebt wird. So stehen auf den Grünflächen, z. B. hinter der Blockbebauung In der Römerstadt viele alte (Wäsche-) Pfosten, obwohl hier schon lange keine Wäsche mehr getrocknet wird. Der "Gartenweg", der von der Hadrianstraße bis zur Straße Im Burgfeld führt, ist bei Regenwetter kaum begehbar. Von den Gärten, die nicht unmittelbar am Haus sind, sondern eine Mittellage haben, werden viele nicht genutzt, sie könnten eine neue Bedeutung bekommen. Treppen- und kleinere Stützmauern vom Weg zu den Hausgärten sind oft überwuchert und nicht mehr erkennbar. Auch die großen, mehr als ein Meter hohen Stützmauern in der Siedlung und um die Siedlung herum sind rissig, brüchig und unansehnlich, gleichwohl sie doch ein wichtiges architektonisches Element darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2024, ST 1392 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 8 am 15.06.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 8 am 13.07.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
UNESCO-Welterbe und Zustände unter den Hochbrücken an der Hadrianstraße
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.10.2022, OA 263 entstanden aus Vorlage: OF 200/8 vom 28.09.2022 Betreff: UNESCO-Welterbe und Zustände unter den Hochbrücken an der Hadrianstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf eine erfolgreiche UNESCO-Weltkulturerbe-Bewerbung der Siedlung Römerstadt für eine Beordnung des Areals am ehemaligen Luftschutzbunker unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße zu sorgen. Insbesondere ist 1. der Müllablageplatz in der Nische an der Hadrianstraße 20 endlich baulich so zu gestalten, dass die Verunreinigungen durch wilden Sperrmüll verhindert werden; 2. die eingezäunte Fläche unterhalb der Hochbrücke einer regelmäßigen Pflege zuzuführen, damit das Gelände, wenn es schon nicht für eine Parkplatznutzung geeignet ist, wenigstens ordentlich aussieht; 3. der Zugangsbereich zur U-Bahn-Station "Römerstadt" im Bereich Hadrianstraße, der sich in der Verwaltung des Amtes für Straßenbau und Erschließung befindet, zu sanieren und die Außenmauern künstlerisch zu gestalten; 4. die grundhafte Instandsetzung der Hochbrücken im Bereich Hadrianstraße vorzuziehen und damit dafür zu sorgen, dass endlich die ranzigen und provisorisch befestigten Spritzwasserschutzwände entlang der Schnellstraße durch lärmschützende und optisch "schönere" Befestigungen ersetzt werden. Begründung: Die Rosa-Luxemburg-Straße stellt ohnehin bereits einen massiven Eingriff in die städtebauliche Gesamtanlage der Römerstadt-Siedlung dar. Erscheint das Areal unter den Hochbrücken ungepflegt, könnten Begehungen durch Beiräte der UNESCO zum Nachteil der Bewerbung verlaufen. Zu begrüßen ist in diesem Zusammenhang die bauliche Instandsetzung der U-Bahn-Station "Römerstadt", die aber nicht vollständig ist, weil der untere Zugangsbereich direkt an der Hadrianstraße nicht zur VGF, sondern zum Amt für Straßenbau und Erschließung gehört. Die vom Magistrat angekündigte Erneuerung der Schutzwände entlang der Schnellstraße im Zuge der grundhaften Erneuerung der Hochbrücken sollte im Interesse der Welterbe-Bewerbung vorgezogen werden. Sie war für 2022 angekündigt, passiert ist aber bisher nichts. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 644 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2234 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1031 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 19.10.2022 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 07.11.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 263 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung); FRAKTION (= Enthaltung) 19. Sitzung des OBR 8 am 23.03.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 8 am 15.06.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 8 am 13.07.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 2473, 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 07.11.2022 Aktenzeichen: 66-6
Spielplatz Tacitusstraße mit Beteiligungsprojekt aufwerten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2705 entstanden aus Vorlage: OF 189/8 vom 24.08.2022 Betreff: Spielplatz Tacitusstraße mit Beteiligungsprojekt aufwerten Der Magistrat wird beauftragt, die Spielflächen entlang der Grünanlage Tacitusstraße aufzuwerten und mit Schülerinnen und Schülern, Anwohnerinnen und Anwohnern, der zuständigen Kinderbeauftragten sowie einem Landschaftsarchitekturbüro eine Neuanlage als ökologisches Projekt durchzuführen. Dabei ist der Bolzplatz als solcher zu erhalten. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Auf dieser großzügigen Grünfläche, deren Spielareale vor allem für die Bewohnerinnen und Bewohner zwischen Heddernheimer Landstraße und Rosa-Luxemburg-Straße gedacht sind, gibt es einen Bolzplatz, Tischtennisplatten und einen Sandkasten. Die Fußballtore und die Tischtennisplatten sind in die Jahre gekommen, aber noch gebrauchsfähig, während der Sandkasten dringend erneuert werden muss. Die Anlage ist großzügig für kleine Spaziergänge und eignet sich im nördlichen Bereich als Erholungs- und Aktivfläche. Das gemeinsam und unter Federführung der Stadt erarbeitete Konzept soll Vorschläge für insektenfreundliche Anpflanzungen, Wegführungen und möglichst inklusive Spielgeräte enthalten und dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Eine projektbezogene Zusammenarbeit etwa mit dem Hochhaus Tacitusstraße 90 und den anderen direkten Anliegern sowie mit jungen Menschen und der Kinderbeauftragten könnte den Bürgerinnen und Bürgern deutlich machen, dass der Magistrat die zusätzlich bewilligten Haushaltsmittel für die Neuanlage von Spielplätzen auch in Heddernheim einsetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 37 Etatanregung vom 04.05.2023, EA 112 Auskunftsersuchen vom 04.05.2023, V 669 Aktenzeichen: 67 2
Verkehrssicherheit in der Heddernheimer Landstraße erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2704 entstanden aus Vorlage: OF 197/8 vom 31.08.2022 Betreff: Verkehrssicherheit in der Heddernheimer Landstraße erhöhen Der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Maßnahmen für die Verkehrssicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer in der Heddernheimer Landstraße zwischen Dillenburger Straße und U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" umzusetzen: 1. Eingezeichnete Nummer 1: Anbringung von je einem Fahrradpiktogramm in beiden Verkehrsrichtungen; 2. Eingezeichnete Nummer 2: Aufbringung einer Fahrradspur auf der Fahrbahn in der Fahrtrichtung Niederurseler Landstraße in Höhe Hausnummer 148, einbiegend in die Heddernheimer Landstraße, Lidl bis Wendekreisel und zurück zu den Heddernheimer Höfen; 3. Eingezeichnete Nummer 3: Haltelinie und "Vorfahrt achten" oder "Stopp"-Schild beim Einschwenken von der Rosa-Luxemburg-Straße in die Heddernheimer Landstraße. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 152 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 26.01.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 152/23 ) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1
Titusstraße - Verkehrssicherheit am Zebrastreifen und im Kreuzungsbereich Habelstraße erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2503 entstanden aus Vorlage: OF 182/8 vom 22.06.2022 Betreff: Titusstraße - Verkehrssicherheit am Zebrastreifen und im Kreuzungsbereich Habelstraße erhöhen Der Magistrat wird beauftragt, 1. an der Kreuzung Titusstraße/Habelstraße die Abbiegespur für die aus der Habelstraße links abbiegenden Radfahrenden farblich rot zu markieren; 2. auf der Titusstraße in Höhe der Hausnummer 35 mittig eine demontierbare Verkehrsinsel (siehe Abb. 1) oder eine ähnliche geeignete Maßnahme einzurichten, um in diesem weiträumigen Straßenabschnitt riskante Überholmanöver zu unterbinden. Eine zusätzliche demontierbare Leitbake oder Ähnliches würde zudem als räumliche Trennung der Fahrbahnen dienen und waghalsige Überholmanöver in diesem Bereich unterbinden (s. u.); 3. am Zebrastreifen eine Fahrbahnerhöhung vorzunehmen, um die Querung auch für Schulkinder sicherer zu gestalten, da die Titusstraße zum Rasen und gar Überholen unter Nutzung der Gegenfahrbahn einlädt. Abbildung 1 Vorschlag neue Markierung auf dem Kreuzungsbereich. Quelle: Google Maps, Veränderung: VR Begründung: Die Titusstraße ist eine sehr breit angelegte, maßgebliche Verbindungsstraße zum Nordwestzentrum und in Abschnitten auch Schulweg zur Grundschule Heddernheim. Der o. g. weiträumige Kreuzungsbereich auf dieser stark frequentierten Strecke ist für abbiegende Radfahrende sowie für Autofahrende, die hier die Rechts-vor-Links-Regelung beachten müssen, sehr unübersichtlich und zu wenig strukturiert. Besonders für Radfahrende, die aus der Habelstraße links abbiegen, ist zudem unsicher, wo entlang sie genau fahren müssen. Durch Farbauftrag, der die Radspur auf der Fahrbahn sichtbar macht, wird die Verkehrsführung insgesamt verbessert und die Verkehrssicherheit erhöht. Besonders im Straßenabschnitt der Titusstraße auf Höhe der Hausnummer 35 weitet sich die Fahrbahn und lädt etliche Autofahrende ein, mit überhöhter Geschwindigkeit und sogar äußerst riskante Überholmanöver zu fahren. Hier ist eine geeignete Maßnahme, die dies unterbindet, dringend erforderlich. Überholt wird teilweise sogar am Zebrastreifen, indem trotz Verkehrsinsel auf die Gegenfahrbahn gewechselt wird. Auch hier ermöglicht der Straßenverlauf, dass häufig mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird. Der einzige Zebrastreifen in der Titusstraße ist u. a. Schulweg. Nur eine Fahrbahnerhöhung kann die Problematik hier verhindern (Der Ortsbeirat schlägt eine Aufpolsterung der Fahrbahnquerung vor, wie sie bspw. in Frankfurt-Eschersheim/Dornbusch auf der Kirchhainer Straße 2 in Höhe der Kindertagesstätte vorhanden ist). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2022, ST 2589 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32 1
Neuplanung der Diagonalsperre Titusstraße/Kaltmühlstraße/Heddernheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2502 entstanden aus Vorlage: OF 181/8 vom 22.06.2022 Betreff: Neuplanung der Diagonalsperre Titusstraße/Kaltmühlstraße/Heddernheimer Landstraße Der Magistrat wird beauftragt, die Diagonalsperre Titusstraße/Kaltmühlstraße/Heddernheimer Landstraße neu zu planen mit dem Ziel, die Kreuzung für Schulkinder, Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrerinnen und Radfahrer, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie Autofahrerinnen und Autofahrer übersichtlicher und sicherer zu machen. Beabsichtigt ist eine langfristige bauliche Umgestaltung, wenn möglich, als Kreisverkehr oder Kreuzung mit aufgepflasterter Fahrbahn und engen Kurvenradien. Um den Straßenraum aufzuwerten, sind - soweit machbar - Grünpflanzungen am Straßenrand vorzunehmen und Sitzgelegenheiten anzubringen. Der Baum in der Mitte der Kreuzung ist nach Möglichkeit zu erhalten. Die Planungen sind dem Ortsbeirat in einer seiner Sitzungen vorzustellen. Begründung: Die zur Reduzierung der Geschwindigkeit in der Tempo-30-Zone 1994 eingerichtete Diagonalsperre hat die Erwartungen nur teilweise erfüllt. Oft biegen Pkw und Radfahrende zu schnell von der Titusstraße in die Heddernheimer Landstraße Richtung Hessestraße ab oder links Richtung Dillenburger Straße. Das gefährdet den Gegenverkehr und querende Fußgängerinnen und Fußgänger. Zugleich versteht kaum jemand die bestehende Verkehrsführung: Wer hier eigentlich Vorfahrt hat und dass es sich bei der Konstruktion nicht um einen Kreisverkehr handelt, ist auf den ersten Blick nicht zu erkennen. Sehr unklar ist, wo Fahrräder fahren müssen, um von der Titusstraße in die Kaltmühlstraße zu kommen. Zwei Ortstermine (2021 und 2022) des Ortsbeirates mit den zuständigen Ämtern haben zu keiner Lösung geführt. Alle anwesenden Ämter waren einhellig der Meinung, dass im baulichen Bestand keine Verbesserungen möglich sind. Daher hilft hier im Interesse der Verkehrsberuhigung und -sicherheit nur eine komplette Neuplanung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2022, ST 2649 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 61 0
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