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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tierschutz im Ortsbezirk 1: Zwanzigjähriges Antragsjubiläum - Ein Taubenhaus im Gallus

06.09.2022 · Aktualisiert: 01.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2644 entstanden aus Vorlage: OF 591/1 vom 18.08.2022 Betreff: Tierschutz im Ortsbezirk 1: Zwanzigjähriges Antragsjubiläum - Ein Taubenhaus im Gallus Vorgang: OM 1002/12 OBR 1; ST 926/12; OM 4114/15 OBR 1; ST 1169/15; OM 4594/15 OBR 1; ST 1169/15; OM 4595/15 OBR 1; ST 967/16; OM 346/16 OBR 1; ST 1030/16; OM 2657/18 OBR 1; ST 736/18; OIB 186/18 OBR 1; ST 810/18; OM 6016/20 OBR 1; ST 810/18; OM 6016/20 OBR 1; ST 1547/20; V 442/22 OBR 1; OM 2021/22 Der Magistrat wird gebeten, die über zwanzigjährigen Bemühungen des Ortsbeirats 1 für ein Taubenhaus im Gallus nun endlich umzusetzen und insbesondere folgende Maßnahmen zügig in die Wege zu leiten: 1. Der Magistrat möge auf die Eigentümerinnen und Eigentümer der folgenden Liegenschaften aktiv zugehen und sie über die Möglichkeit eines Taubenhauses auf ihrem Grundstück und die Vorteile für das Umfeld der Galluswarte informieren: "Haus Gallus" in der Frankenallee 111, Amt für multikulturelle Angelegenheiten (Amk A) in der Mainzer Landstraße 291 bis 293 sowie weitere, geeignete Grundstücke. 2. Des Weiteren soll der Magistrat die Möglichkeit eines Taubenhauses auf dem Dach der Günderrodeschule in der Hufnagelstraße 25 und auf dem Dach der zu planenden Grundschule in der Günderrodestraße/Ecke Frankenallee und im Turm der Galluswarte prüfen. 3. Parallel dazu soll der Magistrat gemäß Stellungnahmen ST 881 und ST 1030 aus 2016 ein Konzept in Zusammenarbeit mit dem Stadttaubenprojekt Frankfurt erarbeiten, das ein Taubenhaus im Wasserturmpark oder dem Gebäude des Wasserturms selbst vorsieht. Die Planung des Wasserturmparks hat der Ortsbeirat bereits verabschiedet, sodass einer Realisierung durch den Projektentwickler Aurelis nichts mehr im Weg steht. Nach Übergabe der Flächen kann der Magistrat ein Taubenhaus installieren, das jedoch rechtzeitig innerhalb des nächsten Jahres geplant werden muss. Begründung: Seit mindestens 2002 beschäftigt sich der Ortsbeirat 1 mit dem Problem des auf die Passanten herabfallenden Taubenkots im Bereich der Galluswarte, soweit im Frankfurter Parlamentsinformationssystem (PARLIS) recherchierbar. Aus der Erinnerung einiger Ortsbeiräte wird dieses Problem aber schon weitaus länger vom Ortsbeirat 1 in regelmäßigen Abständen angegangen. 2012 schrieb der Magistrat bereits auf Bitten des Ortsbeirats 1 mehrere Eigentümerinnen und Eigentümer verschiedener Liegenschaften an, um das Interesse an einem Taubenhaus zu wecken (Anregung an den Magistrat OM 1002 und Stellungnahme ST 936 aus 2012). Danach geschah nichts. 2015 lehnte der Magistrat dann den zuvor für gut befundenen Vorschlag ab, auf dem Dach des Neubaus des Grünflächenamtes wegen einer Dachterrasse und einer Bienenweide ein Taubenhaus errichten zu lassen (Anregung an den Magistrat OM 4114 und Stellungnahme ST 1169 aus 2015). Eine Lösung für ein Taubenhaus wurde nicht gefunden. 2016 befand der Magistrat nach diversen Ortsterminen, dass sich der alte Wasserturm im Wasserturmpark als Taubenhaus besonders gut eignen würde (Anregungen an den Magistrat OM 4594 und OM 4595 aus 2015 sowie Stellungnahme ST 967 aus 2016). Nachdem nach eingehender Prüfung unter Abwägung der Vor- und Nachteile der Standort auf dem Dach des Verwaltungsgebäudes von Grünflächenamt, Amt für Straßenbau- und Erschließung sowie Energiereferat verworfen wurde, erfolgte eine Prüfung des Alternativ-Standortes "Wasserturm". Die Lage wäre hervorragend geeignet. Im Rahmen einer Ortsbesichtigung wurde als bestmögliche Lösung die Errichtung eines Taubenhauses auf dem Gelände präferiert, da die Versorgung der Tauben im Turmbereich nur über eine sehr steile, schlecht zugängliche Treppe möglich wäre. Die Ver- und Entsorgung des Schlages wäre kaum darstellbar. Das Grünflächenamt verhandelte diesbezüglich mit Aurelis, jedoch gestalteten sich die Verhandlungen schwierig. Alternativ nutzbare Grundstücke, auf die die Stadt Frankfurt am Main Zugriff hätte, stünden nicht zur Verfügung (Stellungnahme ST 881 aus 2016). Die Verhandlungen mit der Aurelis scheiterten. Diese war nicht bereit, die in Rede stehende Fläche der Stadt Frankfurt vorab zum Aufstellen eines Taubenhauses zur Verfügung zu stellen. Wenn die Aurelis in einigen Jahren die Fläche an die Stadt Frankfurt übergeben haben würde, könne sich der Magistrat, so bis zu diesem Zeitpunkt keine andere Lösung gefunden sei, mit weiteren Planungen zum Aufstellen eines Taubenhauses auf dieser Fläche befassen (Stellungnahme ST 1030 aus 2016). Der Magistrat ging anschließend sogar nicht mehr auf weitere Anfragen zu einem Taubenhaus ein, sondern hob seine Verdienste in Bezug auf die Reinigung verschmutzter Flächen hervor (Anregung an den Magistrat OM 346 und Stellungnahme ST 1410 aus 2016). Wieder geschah nichts. 2018 sorgte der Ortsbeirat dafür, dass das Stadttaubenprojekt wenigstens finanziell unterstützt wird, damit es seiner wichtigen und hilfreichen Aufgabe nachkommen kann (Anregung an den Magistrat OM 2657 und OIB 186 aus 2018). Auch heute noch kämpft das Projekt jährlich um finanzielle Unterstützung. 2020 antwortete der Magistrat unter anderem auf eine Anfrage des Ortsbeirats, dass ein Taubenhaus, in dem sich die Tiere überwiegend aufhalten und in dem die Population durch einen Austausch der Eier eingegrenzt wird, eine langfristige Betreuung erfordere. Die Einrichtung eines Taubenhauses könne nicht als isolierte Maßnahme betrachtet werden. Es sei ebenso notwendig, vorhandene Nistplätze und alternative Futterplätze in der Nähe zu reduzieren (Anregung an den Magistrat OM 6016 und Stellungnahme ST 1547 aus 2020). Der Ortsbeirat weiß das und fordert ja bereits seit Jahren, dass das Stadttaubenprojekt eingebunden wird. Dennoch geschah nichts. 2022 kamen die Auswirkungen des Abbaus der Taubenhäuser am Westbahnhof hinzu, die Sanierungsarbeiten weichen mussten und für die kein Ausweichstandort gesucht wurde (Anfrage an den Magistrat V 442 aus 2022). Des Weiteren eskalierte die Lage an der Galluswarte, weil die vormals installierten Netze im Brückenbereich Löcher aufwiesen, Tauben sich darin verfingen und qualvoll verendeten. Erst nach Protest aus der Bevölkerung reagierte der Magistrat und ließ Tiere befreien und Löcher stopfen. Weiterhin ist jedoch kein Taubenhaus in Sicht und der Magistrat fühlt sich für das Wohl der Tiere nicht zuständig. Der Ortsbeirat forderte zum Schutz der Tiere im April 2022 ein Stadttaubenschutzkonzept mit dem Ziel einer entsprechenden Strategie und Satzung (Anregung an den Magistrat OM 2021 aus 2022). Eine Antwort steht noch aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 1002 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 936 Anregung an den Magistrat vom 28.04.2015, OM 4114 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2015, ST 1169 Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4594 Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4595 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2016, OM 346 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2016, ST 967 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2016, ST 1030 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1410 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2657 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 20.02.2018, OIB 186 Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 736 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2018, ST 810 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6016 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1574 Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2021 Auskunftsersuchen vom 28.06.2022, V 442 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2716 Aktenzeichen: 32-0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Klimaschutz im Gallus - Bebauungsplan Hellerhöfe Südliche Frankenallee/Hellerhofstraße klima- und sozial gerecht anpassen Vortrag des Magistrats vom 08.07.2022, M 101

06.09.2022 · Aktualisiert: 14.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 06.09.2022, OA 226 entstanden aus Vorlage: OF 594/1 vom 06.09.2022 Betreff: Klimaschutz im Gallus - Bebauungsplan Hellerhöfe Südliche Frankenallee/Hellerhofstraße klima- und sozial gerecht anpassen Vortrag des Magistrats vom 08.07.2022, M 101 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats M 101 zum Bebauungsplan Nr. 928 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Bebauungsplan Nr. 928 wie folgt ergänzt wird: 1. Der Anteil von gefördertem Wohnungsbau soll von 30 Prozent auf 50 Prozent angehoben werden, davon jeweils 50 Prozent für Förderweg 1 und 2. 2. Darüber hinaus sollen besondere Wohnformen, wie gemeinschaftliche, generationenübergreifende und genossenschaftliche Wohnprojekte besondere Berücksichtigung finden. 3. Bürogebäude mit 16 Stockwerken sind nicht mehr zeitgemäß. Es ist zu überprüfen, ob der geplante Anteil an Bürofläche reduziert und durch weiteren Wohnraum ersetzt werden kann. 4. Es sollen Maßnahmen zur Fassadenbegrünung und Fotovoltaik auf den Dachflächen und an den Fassaden, soweit von der Sonneneinstrahlung her sinnvoll, vorgesehen werden. 5. Sowohl Regenwasser- als auch Brauchwassernutzung sind auf dem Grundstück vorzusehen 6. Es sollen keine Parkflächen, auch nicht unterirdisch, ausgewiesen werden, die das nach der Stellplatzsatzung notwendige Minimum überschreiten. Ladestationen für E-Bikes und E-Autos sind vorzusehen, eine Carsharing-Station für die Anwohnenden soll in Kooperation mit einem lokalen Anbieter eingerichtet werden. 7. Der (zu begrüßende!) Schulneubau darf nicht dazu führen, dass den Investorinnen und Investoren beim Hochhausbau große Zugeständnisse gemacht werden. Begründung: Der Wohnraummangel in Frankfurt ist eklatant, insbesondere der Mangel an tatsächlich bezahlbarem Wohnraum. Jahr für Jahr fallen mehr Sozialwohnungen aus der Bindung, als neue gebaut werden. Dem muss etwas entgegengesetzt werden, damit Frankfurt tatsächlich eine Stadt für alle sein kann. Gerade seit Beginn der Coronapandemie sinkt der Bedarf an Bürofläche, da viele Unternehmen vermehrt auf mobiles Arbeiten setzen. Es stehen genug Büroflächen in Frankfurt leer, während es an Wohnraum mangelt. Hier könnte Abhilfe geschaffen werden. Das Gallus ist exzellent für den ÖPNV erschlossen, die S-Bahn-Station "Galluswarte" sowie die Straßenbahn sind in nächster Nähe. Auch der Ausbau des Radwegenetzes schreitet voran, daher sollte der zusätzliche Autoverkehr hier so weit es geht minimiert werden. Und dass die Klimakatastrophe nicht erst kommt, sondern wir schon mitten drin sind, sollte spätestens dieser Sommer unmissverständlich klar gemacht haben. Daher sind alle Maßnahmen, die dem entgegen wirken, explizit notwendig und kein Nice-to-have. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.07.2022, M 101 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 419 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 08.09.2022, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 101 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage OA 226 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD, BFF-BIG und FRAKTION (M 101 = Annahme) Gartenpartei (M 101 = Ablehnung) 10. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 13.09.2022, TO I, TOP 26 Der Antrag der LINKE. die Beratung der Vorlagen M 101 und OA 226 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen wird mit den Stimmen von GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen die Stimmen von LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION bei Enthaltung von BFF-BIG abgelehnt. Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 101 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage OA 226 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 101 = Ablehnung) 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.09.2022, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 101 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 226 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. Ziffern 1 und 6.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) Ziffern 2. bis 5. und 7.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 101 und OA 226 = Annahme) Gartenpartei (M 101 = Ablehnung, OA 226 = Annahme) 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.09.2022, TO II, TOP 40 Beschluss: 1. Der Vorlage M 101 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 226 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. Ziffern 1 und 6.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) Ziffern 2. bis 5. und 7.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 2220, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.09.2022

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrskontrollen auf der Mainzer Landstraße?

01.08.2022 · Aktualisiert: 20.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2022, OF 558/1 Betreff: Verkehrskontrollen auf der Mainzer Landstraße? Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele Verkehrs- und Geschwindigkeitskontrollen gab es auf der Mainzer Landstraße 2021 und 2022 (bisher)? 2. An welchen Stellen werden regelmäßig Radarkontrollen durchgeführt und wie häufig? Wie ist die Quote der Verstöße hierbei? 3. Wie oft und wo wird der Enforcement Trailer eingesetzt? Wie sind hier die Quoten? 4. Wäre die Installation einer festen Blitzersäule denkbar, bspw. an den Kreuzungen Mainzer Landstraße und Krifteler Straße oder Schwalbacher Straße? Wenn nein, warum nicht? 5. Werden auch Lärmmessungen der Autos durchgeführt? Wenn nein, warum nicht? Begründung: Mehrere Anwohner haben sich über die Geschwindigkeit der Autos auf der Mainzer Landstraße, vor allem im Abschnitt zwischen der Schwalbacher und Rebstöcker Straße, beschwert. Autos fahren hier oft 70 oder mehr km/h. Auch fällt auf, dass zunehmend laute und "aufgemotzte" Autos dabei sind, die sehr viel Lärm entwickeln und so Anwohnerinnen und Anwohner stören. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Auskunftsersuchen V 472 2022 Die Vorlage OF 558/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Frankfurter Westen: Grüne Gleise für Straßenbahnen

28.06.2022 · Aktualisiert: 09.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2373 entstanden aus Vorlage: OF 521/6 vom 02.06.2022 Betreff: Frankfurter Westen: Grüne Gleise für Straßenbahnen Der Magistrat wird gebeten, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um das Gleisbett der Straßenbahnen im Frankfurter Westen mit Sedum- oder Rasengleisen begrünen zu lassen. Grüne Gleise ermöglichen eine durchschnittliche Wasserrückhaltung der jährlichen Gesamtniederschlagsmenge, die auf ein grünes Gleis treffen, in Höhe von 50 Prozent bei Sedumgleisen und 70 Prozent bei Rasengleisen. Neben der Entsiegelung und der damit verbundenen Wasseraufnahme dient die Begrünung der Gleise gleichzeitig der Reduzierung der Lärmbelastung in den jeweiligen Wohngebieten, da es sich bei beiden Gleistypen um schallabsorbierende Oberflächen handelt. Zusätzlich binden die grünen Gleise vorhandenen Feinstaub, verhindern dessen Aufwirbelung und reduzieren damit die Feinstaubbelastung der Anwohnerinnen und Anwohner, insbesondere auf der Mainzer Landstraße. Abschnitte, die nicht ausschließlich von Straßenbahnen befahren werden, sollen davon ausgenommen sein. Begründung: Die Sinnhaftigkeit der Begrünung der Straßenbahngleise liegt auf der Hand. Sie wirkt sich kühlend auf die Umgebung aus, die grünen Gleise wirken als Wasserspeicher, Feinstaub wird gebunden und Lärm reduziert. Ganz nebenbei sind Rasengleise auch ein schöner Anblick und werten den Frankfurter Westen auf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2498 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 92 14

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zebrastreifen vor Kita Lahn`sche Höfe

28.06.2022 · Aktualisiert: 14.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2416 entstanden aus Vorlage: OF 494/1 vom 07.06.2022 Betreff: Zebrastreifen vor Kita Lahn`sche Höfe Der Magistrat wird gebeten, vor der Kita Lahn`sche Höfe an der Lahnstraße/Ecke Rebstöcker Straße einen weiteren Fußgängerüberweg zur Straßenbahnhaltestelle "Gustavsburgplatz" einrichten zu lassen. Begründung: Viele Bewohnerinnen und Bewohner der Lahnstraße und Kindergartenkinder der Kita Lahn`sche Höfe machen in der Regel keinen Umweg über den existierenden Zebrastreifen in Richtung Gustavsburgplatz, sondern queren die Straße direkt an der Lahnstraße/Ecke Rebstöcker Straße. Ein weiterer Fußgängerüberweg macht den Weg der Kitakinder und Bewohnerinnen und Bewohner der Lahnstraße sicherer und komfortabler. Planung Marie-Pfungst-Platz Quelle: Grünflächenamt Frankfurt, Anmerkungen Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2360 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gustav`s Lounge - Fahrradbügel für die Gustavsburgstraße

28.06.2022 · Aktualisiert: 25.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2419 entstanden aus Vorlage: OF 498/1 vom 07.06.2022 Betreff: Gustav`s Lounge - Fahrradbügel für die Gustavsburgstraße Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Gustavsburgstraße Fahrradbügel an folgenden Stellen aufstellen zu lassen: 1. Mainzer Landstraße/Ecke Gustavsburgstraße 6 bis 8 Fahrradbügel; 2. Gustavsburgplatz/Ecke Gustavsburgstraße 6 bis 8 Fahrradbügel. Das Quartiersmanagement soll in die Standortfrage einbezogen werden. Begründung: Der Ortsbeirat hat bereits im März 2022 die Initiative "Gustav`s Lounge" des Jugendmigrationsdienstes im Quartier/IB sowie des Frankfurter Programms Aktive Nachbarschaft/Caritas im Gallus unterstützt. Das Projekt startet bereits in diesem Sommer mit der Umsetzung. Ergänzt soll dies noch durch Urban Gardening werden. Die Zielgruppe besteht überwiegend aus Jugendlichen und Anwohnenden, die meist mit dem Fahrrad unterwegs sind. Sie sollen ihre Fahrräder sicher abstellen können. In wenigen Jahren wird sich die Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer durch weitere Wohnungsbaumaßnahmen in der nahen Umgebung noch erhöhen. Lageplan Gustav`s Lounge Quelle: Geoportal Frankfurt, Planung Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2490 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Der Bücherbus muss wieder ins Gallus kommen!

28.06.2022 · Aktualisiert: 29.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2422 entstanden aus Vorlage: OF 502/1 vom 07.06.2022 Betreff: Der Bücherbus muss wieder ins Gallus kommen! Vorgang: OM 5740/20 OBR 1; ST 116/21; B 203/22 Seit vielen Jahren fordert der Ortsbeirat 1 bereits, dass der Bücherbus wieder regelmäßig ins Gallus kommen soll, so zuletzt in der Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5740. In der Stellungnahme vom 22.01.2021, ST 116, beschreibt der Magistrat, dass ein Halt vor der Julius-Munk-Anlage bzw. dem ehemaligen Galluspark wegen laufender Baumaßnahmen nicht möglich sei, die Haltestelle ständig durch Pkw zugeparkt und ein Absperren von drei Parkplätzen für den Bücherbus nicht verhältnismäßig sei. Im Bericht des Magistrats vom 06.05.2022, B 203, schreibt der Magistrat wiederum, dass der Bücherbus die Haltestelle "Im Galluspark" nicht mehr anfahren könne, weil die Haltestelle regelmäßig von falsch parkenden Pkw zugeparkt gewesen sei und alternative Haltestellen sich in der Siedlung nicht realisieren ließen. Daher entfalle diese Haltestelle dauerhaft. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, folgende Maßnahmen schnellstmöglich umzusetzen: 1. Festlegung der künftigen Haltestelle für den Bücherbus im Bereich der Parkplätze in der Kleyerstraße vor der Julius-Munk-Anlage/Ecke Schwalbacher Straße in Fahrtrichtung Galluswarte oder der Weilburger Straße; 2. Beschilderung dieses Bereiches als Bushaltestelle mit entsprechenden Uhrzeiten, an denen diese bedient wird, wodurch 15 Meter vor und hinter dem Schild das Parken automatisch verboten ist; 3. zusätzlich dazu die Montage einer geeigneten Absperrvorrichtung im Bereich der Bushaltestelle zur Freihaltung des Haltestellenbereiches wie z. B. umklappbarer Poller oder einer Absperrkette; 4. Montage von acht bis zehn Fahrradbügeln vor dem Haltebereich des Bücherbusses für Fahrrad fahrende Besuchende. Begründung: Die Begründung des Magistrats aus dem Bericht B 203 ist nicht akzeptabel. Nur weil einzelne rücksichtlose Autofahrende die Haltestelle blockieren, sollen Hunderte Menschen im Gallus darunter leiden. Es wird vielmehr Zeit, dass der Magistrat dem Falschparken konsequent durch bauliche Maßnahmen begegnet, umweltfreundliche Mobilität fördert und den Menschen im Gallus den Bücherbus wieder zur Verfügung stellt. Foto: Planauszug Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5740 Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2021, ST 116 Bericht des Magistrats vom 06.05.2022, B 203 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2023, ST 1872 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 41-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterflur-Glascontainer für die Pariser Straße

28.06.2022 · Aktualisiert: 14.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2426 entstanden aus Vorlage: OF 506/1 vom 07.06.2022 Betreff: Unterflur-Glascontainer für die Pariser Straße Der Magistrat wird gebeten , die vorhandenen Altglascontainer in der Pariser Straße, jeweils in der westlichen und (insbesondere) östlichen Kurve, durch Unterflurcontainer mit größerem Volumen zu ersetzen. Begründung: Entweder reichen die vorhandenen Container nicht aus oder der Leerungsrhythmus ist nicht optimal eingestellt. Zudem hat die zuständige Firma immer wieder Probleme bei der fristgerechten Entleerung. Da die Glascontainer auf einem stark frequentierten Bürgersteig stehen, auf dem auch viele Kinder unterwegs sind, stellen die Glasflaschen eine große Gefahrenquelle dar. In der Frankenallee wurden bereits Unterflurcontainer aufgestellt. Unterflurcontainer verfügen über ein größeres Volumen, erzeugen weniger Lärm und fügen sich optisch gut in die Umgebung ein. Aktuelle Situation (Fotos privat) Unterflurcontainer Frankenallee Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2394 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit in der Kölner Straße

28.06.2022 · Aktualisiert: 30.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2423 entstanden aus Vorlage: OF 503/1 vom 09.05.2022 Betreff: Verkehrssicherheit in der Kölner Straße Der Magistrat wird gebeten, die geltende Vorfahrtsregel im Bereich der Einmündung Warschauer Straße in die Kölner Straße stärker durchzusetzen, um dadurch die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Insbesondere sollen dabei Maßnahmen zur Verhinderung des Parkens auf der Kölner Straße im Einmündungsbereich geprüft werden. Begründung: Die Kölner Straße ist beginnend von der Frankenallee als Einbahnstraße in westlicher Fahrtrichtung ausgestaltet. Von der nördlichen Seite her (von der Europa-Allee) trifft die Warschauer Straße auf die Kölner Straße. Beide Straßen sind Teil einer ausgewiesenen Tempo-30-Zone. Es gilt die Rechts-vor-links-Regel. Diese wird allerdings häufig nicht beachtet, weil die bauliche Situation dem Verkehr auf der Kölner Straße suggeriert, sich auf einer Vorfahrtstraße zu befinden. Eine Beschilderung existiert nicht, und der Blick in die Einmündung wird regelmäßig durch parkende Fahrzeuge versperrt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2550 Antrag vom 17.06.2024, OF 1325/1 Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5750 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierung der Mainzer Landstraße

28.06.2022 · Aktualisiert: 01.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2429 entstanden aus Vorlage: OF 517/1 vom 28.06.2022 Betreff: Sanierung der Mainzer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahn des rechten Fahrstreifens der Mainzer Landstraße in Richtung Platz der Republik zwischen Hafenstraße und Düsseldorfer Straße zu sanieren und dabei insbesondere Unebenheiten und Beschädigungen zu beseitigen. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten , im Rahmen der Sanierung eine adäquate Radinfrastruktur auf dem Teilstück zwischen Ludwigstraße und Düsseldorfer Straße zu schaffen, zum Beispiel indem der Rechtsabbiegestreifen in einen Radfahrstreifen umgewandelt wird. Begründung: Die Fahrbahn der Mainzer Landstraße weist in dem vorbezeichneten Bereich erhebliche Unebenheiten und Beschädigungen auf, die für Zweiradfahrer gefährlich sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2491 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Die Ausführungen des Vertreters des Magistrats dienen zur Kenntnis. b) Der Ortsbeirat geht davon aus, dass die schriftliche Stellungnahme des Magistrats noch auf dem üblichen Verwaltungsweg zugeleitet wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Hafenstraße ebenfalls sicherer machen

28.06.2022 · Aktualisiert: 01.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2430 entstanden aus Vorlage: OF 518/1 vom 27.06.2022 Betreff: Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Hafenstraße ebenfalls sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, vor der Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Hafenstraße von der Hafenstraße Richtung Mainzer Landstraße kommend, im Bereich der Baustelle folgende Verbesserungen vorzunehmen: 1. Für zu Fuß Gehende von der Hafenstraße kommend ist bereits an der Kreuzung Hafenstraße/Ecke Niddastraße/Ecke Adam-Riese-Straße eine entsprechende Umleitung auszuschildern. Ebenso umgekehrt von der Mainzer Landstraße aus kommend. 2. Für Radfahrende ist ein Schutzstreifen am rechten Rand der Geradeausspur einzurichten. 3. Für Radfahrende ist mit entsprechenden Fahrrad-Piktogrammen eine separate Haltelinie vor der Ampel einzurichten, welche sich vor der Haltelinie für Kraftfahrzeuge befindet. Begründung: Aktuell laufen zu Fuß Gehende neben dem Bauzaun auf der Fahrbahn entlang, wo der Gehweg entfallen ist. Dies gefährdet sowohl zu Fuß Gehende wie Kraftfahrzeuge. Da ebenso der Radweg entfallen ist, sind Radfahrende irritiert und fahren vor bis zur Sichtlinie der Kreuzung vor. Da es jedoch kein separates Lichtsignal für Radfahrende gibt, fahren Radfahrende teils über die Kreuzung, während der Querverkehr - inklusive Straßenbahn - auf der Mainzer Landstraße Grün hat. Dies gefährdet ebenfalls Radfahrende und anderer Verkehrsteilnehmer. Der Ortsbeirat musste bereits mehrfach bei der Verkehrssicherheit von Baustelleneinrichtungen nachjustieren. Man fragt sich, warum die Stadt hier nicht sorgsamer vorgeht. Keine Umleitung für Fußgehende, kein Schutzstreifen für Radfahrende Der Radweg ist entfallen. Eine separate Haltelinie für Radfahrende existiert nicht mehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2480 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32-1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Optimierung des Bebauungsplans Nr. 556Ä - Messeviertel/Hemmerichsweg hier: Bebauung ehemaliges Polizeipräsidium

28.06.2022 · Aktualisiert: 04.10.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 28.06.2022, OA 206 entstanden aus Vorlage: OF 492/1 vom 07.06.2022 Betreff: Optimierung des Bebauungsplans Nr. 556Ä - Messeviertel/Hemmerichsweg hier: Bebauung ehemaliges Polizeipräsidium Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 11.01.2023 Das Stadtplanungsamt hat dem Ortsbeirat 1 vor Kurzem die geplanten Änderungen des Bebauungsplanes Nr. 556Ä - Messeviertel/Hemmerichsweg vorgestellt. Dabei wurden zu einem großen Teil die Grundlagen, Berechnungen und Prognosen aus dem Jahr 2000 zugrunde gelegt, wie zum Beispiel die Prognose des erwarteten Pkw-Verkehrsaufkommens und der Leistungsfähigkeit der andienenden Straßen, der Regenereignisse oder der Umweltverträglichkeit. In den vergangenen 22 Jahren haben sich die Rahmenbedingungen jedoch drastisch verändert. Die Klimakatastrophe bedingt die Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden und umsetzbaren Maßnahmen zur Entsiegelung, Begrünung, Verschattung, Kühlung, Erhaltung der Biodiversität und Reduzierung des CO2-Ausstoßes bei Bau und Betrieb der Gebäude sowie der Mobilität. Dies vorangestellt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der weiteren Planung und Erstellung des Bebauungsplans Nr. 556Ä - Messeviertel/Hemmerichsweg folgende Verbesserungsvorschläge zu berücksichtigen, um das Bauvorhaben zukunftssicher und klimagerecht zu machen: 1. Vollständige Einhaltung der Vorgaben aus der Gestaltungssatzung Freiraum und Klima (Freiraumsatzung). 2. Weitestgehende Entsiegelung, Begrünung und Baumbepflanzung aller zur Verfügung stehenden Grünflächen sowie Begrünung geeigneter Wandflächen. 3. Festsetzung der Pflanzung von zwei beidseitigen Baumreihen in dem angrenzenden Abschnitt der Mainzer Landstraße. 4. Berücksichtigung der wasserwirtschaftlichen Belange und des vor Kurzem erarbeiteten Wasserkonzeptes der Stadt Frankfurt. Hierzu schreibt der BUND in seiner Pressemitteilung vom 31. Mai 2022: "Das Wasserkonzept verlangt, dass in Neubaugebieten Leitungssysteme für Brauchwasser verlegt werden, um zum Beispiel Toiletten damit zu spülen. Zisternen wären hilfreich, um daraus auch das Gießwasser für städtische Grünflächen und Stadtbäume zu entnehmen, anstatt Hydranten zur Nutzung kostbaren Trinkwassers anzuzapfen. Die Tankwagen des Grünflächenamtes könnten aus solchen Zisternen gefüllt werden und das Stadtgrün auf kurzen Wegen mit Wasser versorgen." Diese Vorgaben sollen festgesetzt werden. Ein Prüfauftrag reicht nicht aus. 5. Weiternutzung der Brunnen, die zur bauzeitlichen Grundwasserhaltung beim Bau des U-Bahn-Tunnels im Europaviertel genutzt wurden, zur Deckung des Brauchwasserbedarfs. 6. Ermittlung der zu erwartenden Zahlen an Einwohnerinnen und Einwohnern, Schülerinnen und Schülern, Arbeitsplätzen und Hotelgästen sowie des daraus entstehenden Bedarfes an Trink- und Brauchwasser. 7. Planung der Wohn- und Gewerbeflächen mindestens im Passivhausstandard. Der Standard des sogenannten Aktivhauses, das netto mehr Energie gewinnt als es verbraucht, soll angestrebt werden. 8. Frühzeitige Klärung und Konkretisierung hydrogeologischer Fragestellungen wie Analyse von Altlasten oder Grundwasserverunreinigungen, Prüfung der Versickerungsfähigkeit der Böden, des Grundwasserstandes unter dem Gelände oder Einbindung geplanter Gebäudeteile ins Grundwasser mit Barrierewirkung. 9. Wahl möglichst nachhaltiger Baustoffe mit geringem CO2-Fußabdruck. 10. Weitgehendes Recycling oder Downcycling der beim Abbruch der bestehenden Gebäude gewonnenen Baustoffe direkt auf dem Grundstück. 11. Beschränkung der notwendigen Stellplätze für alle Nutzungen auf das mögliche Minimum von 15 Prozent (Eingruppierung in Zone IV) gemäß § 3 der Stellplatzsatzung der Stadt Frankfurt am Main, um Baukosten einzusparen, künftige Mieten so gering wie möglich zu halten und lenkend auf eine nachhaltige Mobilität einzuwirken. Ziel sollte das sogenannte autofreie Wohnen sein, zumal das Quartier eine hervorragende Nahversorgung und ÖPNV-Anbindung zu den U-Bahn-Stationen "Messe" und "Güterplatz", der Straßenbahn und dem Hauptbahnhof ausweist. 12. Nutzung von Solarenergie auf extensiv begrünten Dachflächen und Fassadenbereichen zur weitgehenden Deckung des Strombedarfs. 13. Sicherstellung fußläufiger Verbindungen und Querungen auf dem Grundstück für die Öffentlichkeit. 14. Frühzeitige, umfassende Beteiligung und Information der Öffentlichkeit über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinaus, da die Auswirkungen der intensiven Bebauung des Grundstücks auf die Umgebung ausstrahlen. Über die Veröffentlichung im Amtsblatt und auf der Homepage des Stadtplanungsamtes hinaus sollen Flugblätter verteilt, Plakate ausgehängt, betroffene Bürgerinnen und Bürger und Institutionen im Stadtteil beteiligt und Informationsveranstaltungen im Ortsbezirk veranstaltet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.02.2023, B 87 Bericht des Magistrats vom 02.10.2023, B 370 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 06.07.2022 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 08.09.2022, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 206 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 10. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 12.09.2022, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 206 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 10. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 13.09.2022, TO I, TOP 56 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 206 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.10.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 206 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: zu Ziffer 11.: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) zum Rest der Vorlage: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. (= Annahme) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Volt (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 206 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung), BFF-BIG (= Ziffern 1. bis 10. sowie 12. bis 14. vereinfachtes Verfahren, Ziffer 11. Ablehnung) und FRAKTION (= Annahme); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 206 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: zu Ziffern 1. bis 10. und 12. bis 14.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu Ziffer 11.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) und ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (OA 206 = Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 87) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 2295, 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 11.10.2022

OA (Anregung Ortsbeirat)

Neubauplanung Lidl Gallus Mainzer Landstraße klimagerecht und anwohnerinnen- und anwohnerfreundlich gestalten

28.06.2022 · Aktualisiert: 14.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 28.06.2022, OA 207 entstanden aus Vorlage: OF 493/1 vom 07.06.2022 Betreff: Neubauplanung Lidl Gallus Mainzer Landstraße klimagerecht und anwohnerinnen- und anwohnerfreundlich gestalten Das Immobilienbüro Rhein-Main der Fa. Lidl Dienstleistung GmbH ist an den Ortsbeirat 1 herangetreten, um in einem Ortstermin am 7. Juni 2022 die Neubeplanung des Grundstücks mit Wohnbebauung, Tiefgaragenstellplätzen und einem neuen Lidl-Supermarkt vorzustellen. Von den teilnehmenden Ortsbeiratsmitgliedern wurde das Vorhaben insgesamt als positiv bewertet, insbesondere die bessere städtebauliche Einfügung, die intensivere Nutzung des Grundstücks, die lediglich eingeschossige Tiefgarage zur Vermeidung einer baumschädlichen Wasserhaltung und die Errichtung von weiterem Wohnraum unter Einbeziehung der ABG Holding. Andere Aspekte wurden kritisch gesehen und kontrovers diskutiert wie z. B. die geplanten Grünflächen und die Intensität der Begrünung, die Lage, Überdachung und Anzahl der Stellplätze, die Lkw-Zufahrt oder die Wahl nachhaltiger Baustoffe. Des Weiteren wurden Anregungen zu Konstruktion und weiteren Nutzungen gemacht. Dies vorangestellt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der weiteren Planung und Genehmigung folgende Verbesserungsvorschläge zu berücksichtigen, um das Bauvorhaben zukunftssicher und klimagerecht zu machen: 1. Planung der Wohn- und Gewerbeflächen mindestens im Passivhausstandard. Der Standard des sogenannten Aktivhauses, das netto mehr Energie gewinnt als es verbraucht, soll angestrebt werden. 2. Wahl möglichst nachhaltiger und verhältnismäßig leichter Baustoffe mit geringem CO2-Fußabdruck bzw. Holz-Modulbau zur schnellen und somit kostengünstigeren Errichtung der Gebäude. 3. Weitgehendes Recycling der beim Abbruch des bestehenden Supermarktes gewonnenen Baustoffe direkt auf dem Grundstück. 4. Reduzierung der notwendigen Stellplätze für Gewerbeflächen und Wohnflächen auf das mögliche Minimum, um Baukosten einzusparen, künftige Mieten so gering wie möglich zu halten und lenkend auf eine nachhaltige Nahmobilität einzuwirken. Ziel sollte das sogenannte autofreie Wohnen sein, zumal das Quartier eine hervorragende Nahversorgung und ÖPNV-Anbindung aufweist. 5. Anordnung von Abstellflächen für Lastenräder und E-Bikes für Besucherinnen und Besucher der Gewerbeflächen. 6. Errichtung von Rankbegrünungen oder begrünten Pergolen oberhalb der restlichen erdgeschossigen Flächen zur Begrünung, sommerlichen Verschattung und gestalterischen Optimierung. 7. Nutzung von Solarenergie auf den extensiv begrünten Dachflächen der Wohnbebauung zur weitgehenden Deckung des Strombedarfs. Alternativ könnten Solarmodule auch in Fassadenbereichen oder auf leichten Bedachungen vorgesehen werden. 8. Sicherstellung der fußläufigen Verbindung über das Grundstück zwischen Lahnstraße und Mainzer Landstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 421 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 06.07.2022 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 08.09.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 10. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 12.09.2022, TO I, TOP 49 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 10. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 13.09.2022, TO I, TOP 57 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.10.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 207 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Volt (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 207 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 207 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2296, 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 11.10.2022

OF (Antrag Ortsbeirat)

Info-Fest im Gallus

05.06.2022 · Aktualisiert: 18.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2022, OF 491/1 Betreff: Info-Fest im Gallus Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 3 Satz 2 Ziffern 3 bis 7 GOOBR folgende Ortsbeiratsinitiative - Budget (OIB) beschließen: Der OBR plant gemeinsam mit dem Quartiersmanagement Gallus am 8.10.2022 von 11-14:00 Uhr in der Frankenallee eine Veranstaltung zum Thema Einsparmöglichkeiten. Die Veranstaltung wird mit einem Zuschuss von maximal 1.000,- € aus dem OBR-Budget für die Preise der Tombola unterstützt. Begründung: Viele Bewohner:innen des Gallus müssen mit wenig Geld auskommen. Gerade in Zeiten von hoher Inflation und Verteuerung von Energie- und Lebensmittelpreisen stehen manche vor großen Herausforderungen. In Frankfurt gibt es viele Beratungs- und Hilfestellen, die jedoch nicht immer bekannt sind. Der OBR 1 und das Quartiersmanagement Gallus möchten deshalb den Bewohner:innen die Gelegenheit geben, sich über Einsparmöglichkeiten im Alltag vor Ort zu informieren. Es ist geplant, verschiedene Institutionen einzuladen, die ihre Hilfemöglichkeiten den Bewohner:innen unkompliziert nahebringen. Angedacht sind Stände von z.B. Stromsparcheck, Mieterberatung, Tafel, Foodsharing-Initiative, Frankfurt Pass, Kultur- und Freizeitticket. Jede Institution macht einen Stand bzw. eine Station. Mit einer Stempelkarte geht man von Station zu Station, lässt sich beraten und bekommt einen Stempel. Wenn alle Stationen durchlaufen sind, also alle Stempelabdrücke gesammelt wurden, kann man seine Stempelkarte als Los abgeben. Es gibt dann eine Tombola, bei dem es 5 Hauptpreise (Familienaktivitäten) und 20 Trostpreise (z.B. Eis einer örtlichen Eisdiele) zu gewinnen gibt. Für die Preise wird Geld benötigt. Parallel wird das Spielmobil für die Kinder engagiert, damit die Eltern Zeit für die Beratungsgespräche haben. Der OBR1 wird nach Möglichkeit auch mit einem Stand vertreten sein. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 140 2022 Die Vorlage OF 491/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU und SPD gegen LINKE. und Die PARTEI (= Ablehnung); FDP und BFF (= Enthaltung)

Parteien: GRÜNE, CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weitere Hundekotbeutelspender für die Frankenallee

24.05.2022 · Aktualisiert: 11.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2206 entstanden aus Vorlage: OF 455/1 vom 03.05.2022 Betreff: Weitere Hundekotbeutelspender für die Frankenallee Der Magistrat wird gebeten, in der östlichen Frankenallee weitere Hundekotbeutelaufsteller installieren zu lassen, beginnend in einem ersten Abschnitt zwischen Galluswarte und Gutenbergstraße und weiter bis zum Skyline Plaza. Es wurden bereits Patinnen und Paten zur Befüllung zwischen Gutenbergstraße und Hellerhofstraße gefunden. Alternativ würde auch der Verein Gallus Garten II die Befüllung einiger Spender übernehmen. Begründung: Es wird immer wieder Hundekot auf den Wegen und Grünflächen der östlichen Frankenallee hinterlassen. Einerseits sind die "Tretminen" für die zu Fuß Gehenden lästig und andererseits schädigen sie die dort lebenden Wildbienenpopulationen und überdüngen die Grünflächen. Die Erfahrungen entlang der westlichen Frankenallee mit Hundekotbeutelspendern in regelmäßigen Abständen haben gezeigt, dass sie rege genutzt werden und zur Sauberkeit beigetragen haben. Das Grünflächenamt hat bereits seine grundsätzliche Bereitschaft zur Aufstellung weiterer Spender bekundet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2022, ST 1758 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Keine Autos im Europagarten!

24.05.2022 · Aktualisiert: 30.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2211 entstanden aus Vorlage: OF 462/1 vom 07.05.2022 Betreff: Keine Autos im Europagarten! Der Magistrat wird gebeten, das Parken auf der südlichen Promenade des Europagartens beim Bolzplatz durch bauliche Maßnahmen zu unterbinden. Hierfür bietet sich die Aufstellung von Pollern auf dem Gehweg in Verlängerung der Schwalbacher Straße an. Die Poller sind so zu setzen, dass die Feuerwehrzufahrt zum Praedium uneingeschränkt erhalten bleibt. Begründung: Der Bolzplatz im Europagarten wird viel genutzt. Gerade in den Abendstunden und an den Wochenenden kommen Sportlerinnen und Sportler auch mit Autos und stellen diese auch auf den Promenaden des Europagartens ab. Die südliche Promenade ist gegenüber dem Lotte-Specht-Park durch zahlreiche Poller geschützt. Besonders dreiste Autofahrerinnen und Autofahrer nutzen ein Schlupfloch westlich der Feuerwehrzufahrt, um über den Gehweg auf die Promenade zu kommen. Dies soll unterbunden werden. Der Weg vom Auto zum Bolzplatz kann wunderbar zum Aufwärmen vor dem Sport genutzt werden. Quelle: private Aufnahme Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2151 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Buslinie M 46 verlängern bis Mönchhofstraße

24.05.2022 · Aktualisiert: 11.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2196 entstanden aus Vorlage: OF 445/1 vom 09.05.2022 Betreff: Buslinie M 46 verlängern bis Mönchhofstraße Der Magistrat wird gebeten, spätestens zur nächsten Fahrplananpassung im Dezember 2022 zu veranlassen, dass die Buslinie M 46 bis zur Haltestelle "Mönchhofstraße" verlängert wird. Begründung: Derzeit endet die Buslinie M 46 an der Haltestelle "Römerhof". Diese Endhaltestelle ist für viele Nutzerinnen und Nutzer nicht allzu interessant, da dort nur an die Buslinien 50, 54 und M 34 Anschluss besteht. Mit zwei weiteren Haltestellen "Schmidtstraße" und "Mönchhofstraße" könnte die Linie M 46 bis zur Mainzer Landstraße verlängert werden, sodass Mitfahrende in die Tram-Linien 11, 14 und 21 umsteigen könnten, die den Frankfurter Osten mit dem Frankfurter Westen verbinden und zum Beispiel an der Galluswarte auch ein Umsteigen auf die S-Bahn-Linien ermöglichen. Die Verlängerung der M 46 könnte auch für Nutzerinnen und Nutzer der Buslinien 50, 54 und M 34 interessant sein, da auch für diese ein schnellerer Zugang zum Tram- und S-Bahn-Netz geschaffen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2161 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spielplatz Frankenallee/Quartiersplatz beleuchten

24.05.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2203 entstanden aus Vorlage: OF 452/1 vom 24.04.2022 Betreff: Spielplatz Frankenallee/Quartiersplatz beleuchten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, den Spielplatz Frankenallee, an der Quäkerwiese/Quartiersplatz, in der dunklen Jahreszeit bis 19:30 Uhr so zu beleuchten, dass die Kinder auch in den Wintermonaten nach Einbruch der Dunkelheit auf dem Platz spielen können. Hierbei soll auch geprüft werden, ob der Einsatz von Solarleuchten sinnvoll ist, ob eine insektenfreundliche Beleuchtung möglich ist und mit welchen Kosten für die Einrichtung und den Betrieb zu rechnen sind. Begründung: Spiel und Bewegung an frischer Luft ist für Kinder generell sehr wichtig, besonders aber in Zeiten von Corona. Daher ist es schade, dass Kinder und Familien nach Anbruch der Dunkelheit den beliebten Spielplatz und Treffpunkt im Gallus nicht nutzen können. Gerade am Freitag ist dort auch noch nach 18:00 Uhr viel los und in den Wintermonaten ist es dann schon dunkel. Daher gibt es die Idee, den Platz bis ca. 19:30 Uhr zu beleuchten. Diese Beschränkung ist wichtig, da einerseits nicht zu viel Lichtverschmutzung entstehen soll und andererseits so der Spielplatz auch nicht zu später Stunde von Jugendlichen oder Erwachsenen zum Treffen genutzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2022, ST 1760 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Öffentliche Toiletten auf Spielplätzen aufstellen

24.05.2022 · Aktualisiert: 14.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2204 entstanden aus Vorlage: OF 453/1 vom 24.04.2022 Betreff: Öffentliche Toiletten auf Spielplätzen aufstellen Der Magistrat wird gebeten, angemietete öffentliche Toiletten - vorzugsweise Komposttoiletten - für den Sommer auf folgenden Spielplätzen im Gallus aufzustellen: Spielplatz Gustavsburgplatz, Spielplatz/Bolzplatz Galluspark, Spielplatz Schneidhainer Straße, Spielplatz Lotte-Specht-Park, Eisbahnspielplatz/Basketballplatz Frankenallee, Großer Mainspielplatz/Untermainbrücke. Begründung: Die Spielplätze im Gallus erfreuen sich nach vor hoher Beliebtheit. Leider fehlen Toiletten, weswegen die Notdurft häufig in Büschen und Sträuchern verrichtet wird. Auch werden dann Taschentücher und andere Hygieneartikel hinterlassen, was nicht gerade umweltverträglich ist. Eine Möglichkeit wäre daher, dass Komposttoiletten angemietet und aufgestellt werden. Durch den Einsatz von Komposttoiletten wird der nachhaltige Umgang mit Ressourcen gefördert, da insbesondere auf Wasser verzichtet wird. Die gewonnenen Restmaterialien aus den Toiletten können durch das Grünflächenamt kompostiert und zum Düngen der Grünanlagen genutzt werden. Ein Anschluss an die Kanalisation wird nicht benötigt und auf den Einsatz von Chemikalien kann verzichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1945 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Nied: Arbeitet die Stadt Frankfurt noch an Planungen am Nieder Tor (Kreisel mit Wegfall der Wendeschleife) und wie ist der aktuelle Planungsstand beim „Nieder Tor“ und bei der Weiterentwicklung der Mainzer Landstraße zwischen Birminghamstraße und Nieder T

08.05.2022 · Aktualisiert: 09.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2022, OF 477/6 Betreff: Nied: Arbeitet die Stadt Frankfurt noch an Planungen am Nieder Tor (Kreisel mit Wegfall der Wendeschleife) und wie ist der aktuelle Planungsstand beim "Nieder Tor" und bei der Weiterentwicklung der Mainzer Landstraße zwischen Birminghamstraße und Nieder Tor? Seit 2 Jahren liegt der Stadt Frankfurt ein Antrag des Ortsbeirats mit der Bitte um Veröffentlichung des Planungsstands am Nieder Tor vor. Außer der 4maligen Mitteilung, dass der "Magistrat bedauert, die dezernatsübergreifenden Fragestellungen innerhalb der vorgegebenen Frist nicht beantworten zu können", wurde der Antrag des Ortsbeirats bisher nicht beantwortet. Hier stellt sich die Frage, warum die Stadt nicht in der Lage ist, den Bürgern in Nied doch wenigstens einige Basisinformationen zu den Planungen zu geben oder Gründe zu nennen, warum es seit 2 Jahren nicht möglich ist, die Planungen zu veröffentlichen. Es ist zu befürchten, dass die Planungen am Nieder Tor eingestellt worden sind und es hier nicht mehr weitergeht. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zum Nieder Tor und der Weiterentwicklung der Mainzer Landstraße zwischen Birminghamstraße und Nieder Tor zu beantworten: 1. Wird aktuell noch am Nieder Tor geplant oder sind die Planungen eingestellt worden? Falls Letzteres zutrifft: Warum wurden die Planungen eingestellt? 2. Bislang konnte ein aktueller Planungstand nicht veröffentlicht werden. Was sind die Gründe dafür und wann ist mit einer voraussichtlichen Veröffentlichung des Planungsstands zu rechnen. 3. In welchem Stadium befinden sich die aktuellen Pläne? Können Vorschläge des Ortsbeirates oder Nieder Bürgern zum Nieder Tor und der Mainzer Landstraße noch in die aktuellen Planungen eingearbeitet werden oder sind die Planungen schon so weit fortgeschritten, dass dies nicht mehr möglich ist? Begründung: Es ist verständlich, wenn der Magistrat nicht immer rechtzeitig auf Anfragen des Ortsbeirates antworten kann. Nun wurde die Anfrage des Ortsbeirats aus März 2020 nach dem Planungsstand zum Nieder Tor innerhalb der letzten 2 Jahre 4 Mal dahingehend beantwortet, dass man die Anfrage nicht in der vorgeschriebenen Zeit beantworten könne. Wieviel Zeit braucht die Stadt denn noch, um über aktuelle Planungen zu berichten? Nach 2 Jahren ist dieses Vorgehen überhaupt nicht nachvollziehbar. Kommunalpolitik und Öffentlichkeit sollten zumindest darüber informiert werden, in welchem Stadium sich die aktuellen Planungen befinden und was die Gründe sind, warum es hier nicht weitergeht. Es ist zu befürchten, dass die Planungen möglicherweise eingestellt worden sind. Die aktuelle Situation in der Mainzer Landstraße zwischen Birminghamstraße und Nieder Tor ist verkehrstechnisch an einigen Punkten gefährlich. Es ist aber schwierig, Verbesserungen einzufordern, wenn parallel Planungen laufen, über die keine Kenntnisse vorliegen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 24.05.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 410 2022 Die Vorlage OF 477/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Spender für Hundekotbeutel in der Frankenallee aufstellen

07.05.2022 · Aktualisiert: 09.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2022, OF 456/1 Betreff: Spender für Hundekotbeutel in der Frankenallee aufstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Frankenallee im Abschnitt zwischen S-Bahn-Station Galluswarte und Gutenbergstraße Spender für Hundekotbeutel aufzustellen. Die Spender sollen auf dem grünen Mittelstreifen am Eingang des GallusGartens II, westlich und östlich der Hellerhofstraße und westlich der Gutenbergstraße aufgestellt werden. Die Patenschaften für die Spender an der Galluswarte und westlich der Hellerhofstraße werden vom Verein GallusGarten II übernommen, die übrigen von Hundebesitzer*innen aus der Nachbarschaft. Begründung: Nicht alle Hundehalter*innen entfernen die Hinterlassenschaften ihrer Tiere ordnungsgemäß. Die Kothaufen sind nicht nur unansehnlich, sondern schaden Wildbienen bzw. den von Bienen benötigten Pflanzen. Um einer Überdüngung der Böden vorzubeugen und die Frankenallee für Spaziergänger*innen attraktiv zu halten, sollen daher Angebote für Hundehalter*innen geschaffen werden. Auch die Ausrede, man hätte ausnahmsweise mal keinen Kotbeutel dabei und würde sonst immer alles entfernen, kann dann nicht mehr herhalten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 1 am 24.05.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 456/1 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Ampelphase für zu Fuß Gehende am Opernplatz verlängern!

26.04.2022 · Aktualisiert: 15.08.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2017 entstanden aus Vorlage: OF 419/1 vom 05.04.2022 Betreff: Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Ampelphase für zu Fuß Gehende am Opernplatz verlängern! Der Magistrat wird gebeten, die Ampelphase des südlichen Überwegs für zu Fuß Gehende von der Bockenheimer Landstraße auf den Opernplatz so zu verlängern, dass zu Fuß G ehende in angemessener Geschwindigkeit in einem Zug die Taunusanlage vollständig überqueren können und nicht auf der Mittelinsel stranden. Begründung: Die Grünphase für zu Fuß Gehende von West nach Ost über die Mainzer Landstraße ist dermaßen kurz, dass selbst normal zu Fuß Gehende es nur bis zur Mittelinsel schaffen. Der Anspruch muss sein, dass nicht nur sprintende, sondern alle Menschen die Straße in einem Zug queren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1821 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erinnerung: Poller in der Mitte der Frankenallee entfernen

26.04.2022 · Aktualisiert: 02.08.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2006 entstanden aus Vorlage: OF 403/1 vom 06.04.2022 Betreff: Erinnerung: Poller in der Mitte der Frankenallee entfernen Vorgang: OM 399/21 OBR 1; ST 103/22 Der Magistrat wird an die Erledigung der Vorlage vom 29.06.2021, OM 399, erinnert. Laut der Stellungnahme vom 14.01.2022, ST 103, kann der Poller entfernt werden. Er steht leider immer noch dort und behindert alle, die an ihm vorbeimüssen. Begründung: Es ist an der Stelle nach wie vor sehr schwierig für Personen mit Kinderwagen, Fahrradanhänger, Rollator oder Rollstuhl durchzukommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 399 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 103 Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2022, ST 1740

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Direkte Anbindung der Luthmerstraße an die Mainzer Landstraße

26.04.2022 · Aktualisiert: 20.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1985 entstanden aus Vorlage: OF 438/6 vom 03.04.2022 Betreff: Nied: Direkte Anbindung der Luthmerstraße an die Mainzer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, folgende Punkte zur Umsetzung zu prüfen und hierüber zu berichten: 1. direkte Anbindung der Luthmerstraße an die Mainzer Landstraße in Höhe der Hausnummern 749/751 der Mainzer Landstraße; 2. beidseitige Kappung der Durchfahrt zwischen (kleiner) Mainzer Landstraße im Bereich zwischen Sauerstraße und Luthmerstraße zur Gewinnung von mehr Raum für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende; 3. Zusammenlegung der beiden Straßenbahnhaltestellen "Luthmerstraße" auf eine Höhe; 4. Einrichtung einer Bike-and-ride-Station (siehe Foto) in Verbindung mit den Straßenbahnhaltestellen; 5. Versetzung der Ampelanlage im Gesamtkontext der Maßnahmen. Begründung: Seit Ende der 1980er-Jahre hat die Luthmerstraße keine direkte Anbindung mehr an die Oeserstraße und die Mainzer Landstraße. Aufgrund dieses Sachverhalts gibt es seit Jahrzehnten einen Schleichverkehr aus verschiedenen Richtungen, um zum Saalbau Nied in der Heinrich-Stahl-Straße oder zur ortsansässigen Apotheke zu kommen. Der alte Ortskern des Stadtteils würde durch die direkte Anbindung im Verkehrsaufkommen entlastet werden. Mit der Umsetzung der fünf Maßnahmen würde gleichzeitig eine Verbesserung des Verkehrsflusses und der Verkehrssicherheit im alten Ortskern sowie eine bessere Nutzung des öffentlichen Raums für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende und den ÖPNV einhergehen. Quelle: https://geoportal.frankfurt.de/karte/ Quelle: https://www.ziegler-metall.de/fahrradueberdachung-tucana-1 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2019 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mobilität im Ortsbezirk 1: Radbügel Tramhaltestelle „Rebstöcker Straße“

26.04.2022 · Aktualisiert: 24.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2003 entstanden aus Vorlage: OF 399/1 vom 05.04.2022 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Radbügel Tramhaltestelle "Rebstöcker Straße" Der Magistrat wird gebeten, in folgenden Bereichen eine ausreichende Anzahl von Radbügeln installieren zu lassen: - Vor der Mainzer Landstraße 405 (Postfiliale) - beide Pkw-Stellplätze - Vor der Mainzer Landstraße 403 - Eckbereich zur Rebstöcker Straße Begründung: Im Bereich der Tramhaltestelle "Rebstöcker Straße" stadteinwärts kommt es regelmäßig zu gefährlichen Situationen zwischen Pkw und Lkw sowie ein- und aussteigenden Fahrgästen der Straßenbahn. Dabei behindern parkende Autos zusätzlich die Sicht der zu Fuß Gehenden und Radfahrenden. Der Radverkehr hat an dieser Stelle deutlich zugenommen. Es parken sehr viele Radfahrende vor der neuen Postfiliale, seit diese Ende vergangenen Jahres eröffnet hat. Immer mehr Fahrgäste aus der näheren Umgebung steigen vom Rad auf die Tram um. Auch wegen der neuen Wohnbebauung im Umfeld nutzen immer mehr Menschen die Straßenbahn. Daher ist es unerlässlich, weitere Radbügel vor der Postfiliale und entlang der Haltestelle installieren zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1814 Antrag vom 03.01.2023, OF 714/1 Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3413

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zugeparkte Gehwege Krifteler Straße zwischen Lahnstraße und Kleyerstraße – Längsparken einführen

26.04.2022 · Aktualisiert: 13.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2005 entstanden aus Vorlage: OF 401/1 vom 05.04.2022 Betreff: Zugeparkte Gehwege Krifteler Straße zwischen Lahnstraße und Kleyerstraße - Längsparken einführen Vorgang: OM 687/21 OBR 1; ST 47/22 Der Magistrat wird mit Verweis auf die Stellungnahme vom 10.01.2022, ST 47, gebeten , in dem im Betreff genannten Abschnitt eine Änderung der Parkregelung von Senkrechtparken zu Längsparken vornehmen zu lassen und zu prüfen, in welcher Weise frei werdende Flächen begrünt und mit Bäumen bepflanzt werden können. Begründung: Der Ortsbeirat ist Beschwerden über auf dem Gehweg abgestellte Fahrzeuge nachgegangen und hat mit der Anregung an den Magistrat vom 18. Juni 2021, OM 687, angeregt, den Gehweg durch Poller o. Ä. abzusichern. Hier antwortete der Magistrat, dass eine bauliche Absicherung zwischen den parkenden Fahrzeugen und dem Gehweg nicht möglich sei, da der Gehweg zu schmal sei. Der Anregung könne daher nicht entsprochen werden. Um den Fußverkehr zu schützen, besteht keine andere Möglichkeit, als das Längsparken einzurichten. Zusätzliche Begrünungsmaßnahmen und das Pflanzen von Bäumen sind in dem dicht bebauten Bereich notwendig, um der sommerlichen Erhitzung entgegenzuwirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 687 Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 47 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1816 Antrag vom 13.08.2024, OF 1357/1 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5836

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16:03 Verkehrsanlagen Text Mittel für den barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen der Linien 11, 14 und 21 zwischen Mönchhofstraße und Römer bereitstellen

15.03.2022 · Aktualisiert: 01.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.03.2022, OF 396/1 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16:03 Verkehrsanlagen Text Mittel für den barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen der Linien 11, 14 und 21 zwischen Mönchhofstraße und Römer bereitstellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen der Linien 11, 14 und 21 - Wickerer Str., Rebstöcker Straße (Linie 11, 14, 21) - Schwalbacher Straße (Linie 11, 21) - Ordnungsamt, Galluspark, Kriegkstraße (Linie 14), - Galluswarte, Güterplatz, Platz der Republik, (Linie 11, 14, 21), - Münchener Straße, Weser Straße, Karmeliterkloster (Linie 11 u. 14), werden in den Haushalt die nötigen Planungsmittel sowie die Mittel für die Umsetzung der Baumaßnahmen eingestellt. Begründung: Bei den Straßenbahnlinien 11, 14 und 21 zwischen Mönchhofstraße und Hauptbahnhof bzw. Römer handelt es sich um eine der am meisten frequentierten Straßenbahnlinien in Frankfurt. Spätestens Ende 2022 ist die Stadt Frankfurt durch die Richtlinien der EU verpflichtet, Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen sicher zu stellen, dazu gehört auch der Zugang zum ÖPNV. Anlage 1 Auszug aus dem RMV Nahverkehrsplan 2020: 5.4.3 Ausbau barrierefreier Haltestellen Für die Haltestellen von Bussen, Straßenbahnen und U-Bahnen verfolgt der RMV das Ziel der vollständigen Barrierefreiheit bis 2022 gemäß der gesetzlichen Vorgabe in § 8 Abs. 3 des PBefG unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und der technischen Möglichkeiten. Dabei gibt es ebenso Haltestellen, für die der barrierefreie Ausbau nicht erforderlich ist. Dies sind insbesondere: - Haltestellen mit sehr geringer Frequentierung (z. B. außerorts), - Haltestellen an Wohnstraßen mit schmalen Gehwegen oder Mischflächen ohne eigene - Wartefläche, bei denen die Herstellung regelkonformer Haltestellen nicht machbar ist, - Haltestellen, deren Bestand nicht langfristig gesichert ist und - Haltestellen, die aufgrund der umliegenden Geländebeschaffenheit nicht barrierefrei erreichbar sind. Unter Berücksichtigung dieser Ausnahmen wird für das RMV-Gebiet bis zum 1. Januar 2022 ein Anteil von insgesamt etwa 64 Prozent barrierefreier oder weitgehend barrierefreier Haltestellen angestrebt. Weitgehend barrierefrei sind zum Beispiel Haltestellen mit Bordsteinhöhen von mindestens 16 Zentimetern und Bodenindikatoren. Darunter fallen unter anderem sämtliche in den vergangenen Jahren durch Hessen Mobil geförderten Haltestellen (nach den Förderregeln bis 2015). Der RMV unterstützt die zuständigen Straßenbaulastträger und lokalen Nahverkehrsorganisationen insbesondere durch die Formulierung übergeordneter Standards. Zudem hat er mit dem Maßnahmenplan "Barrierefreie Haltestellen im Busverkehr" [RMV 2019] praxisrelevante Informationen zusammengestellt und veröffentlicht. T eil 1 gibt politischen Entscheiderinnen und Entscheidern einen strategischen Überblick. Der umfangreiche Planungsleitfaden als Teil 2 richtet sich an die umsetzenden Akteure, umfasst wichtige rechtliche Rahmenbedingungen, Empfehlungen des RMV zur konkreten Umsetzung sowie Aspekte zur Finanzierung. Die Aussagen zur Vorgehensweise lassen sich auch auf Straßenbahn- und U-Bahn-Haltestellen übertragen. Anlage 2 Auszug aus dem barrierefreien RMV Schienennetzplan 2022 Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 47 Beschluss: Etatanregung EA 95 2022 Die Vorlage OF 396/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit für zu Fuß Gehende im Ortsbezirk 1 hier: Kreuzung Frankenallee/Sodener Straße/Kelkheimer Straße

15.03.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1821 entstanden aus Vorlage: OF 347/1 vom 22.02.2022 Betreff: Verkehrssicherheit für zu Fuß Gehende im Ortsbezirk 1 hier: Kreuzung Frankenallee/Sodener Straße/Kelkheimer Straße Vorgang: OM 401/21 OBR 1, ST 2075/21 Im Bereich der Kreuzung Frankenallee/Sodener Straße/Kelkheimer Straße im Gallus existieren keine klar definierten Querungsmöglichkeiten für zu Fuß Gehende. Dies führt regelmäßig zu gefährlichen Situationen mit anderen Verkehrsteilnehmern. Der Zeitpunkt der Umgestaltung der Frankenallee steht in diesem Bereich noch nicht fest. In der Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 401, hat der Ortsbeirat um einen Ortstermin mit der Straßenverkehrsbehörde gebeten. In der Stellungnahme, vom 19.11.2021, ST 2075, hat der Magistrat einen Ortstermin angeboten. Da ein koordinierter Ortstermin mit den betreffenden Ämtern und den Vertreterinnen und Vertretern des Ortsbeirates aufgrund von personellen Engpässen derzeit kaum möglich ist, haben nach telefonischer Abstimmung Straßenverkehrsbehörde und Radfahrbüro die Probleme erkannt und bereits einen Planungsvorschlag erstellt. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, folgende Maßnahmen kurzfristig umzusetzen: 1. Markierungsarbeiten im Kreuzungsbereich zur Fahrbahnbegrenzung für Sperrflächen und Fußwege; 2. Markierung von Fußgängerüberwegen (sogenannten Zebrastreifen) oder alternativ deutlich erkennbare Fahrbahnmarkierungen im Bereich der Überwege, z. B. mit Asphaltfarbe; 3. Einrichtung einer Querungshilfe über die Frankenallee; 4. Einrichtung von zwei beschilderten Lieferzonen für drei Lieferfahrzeuge; 5. Errichtung von insgesamt 34 Fahrradbügeln vor und hinter den Querungen für zu Fuß Gehende; 6. Neuordnung der Altglascontainer und Demontage gefährdender Pflanzkübel. Anlage 1 (ca. 149 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 401 Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2021, ST 2075 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1575 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baustellenverkehr für den Central Business Tower sicher gestalten

15.03.2022 · Aktualisiert: 30.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1830 entstanden aus Vorlage: OF 358/1 vom 28.02.2022 Betreff: Baustellenverkehr für den Central Business Tower sicher gestalten Der Magistrat wird gebeten, den Baustellenverkehr, der durch den Abriss des Altgebäudes und den Bau des neuen Central Business Towers (CBT) an der Neuen Mainzer Straße/Ecke Junghofstraße entsteht, für alle Verkehrsteilnehmer sicher zu gestalten. Insbesondere soll geprüft werden, ob Zu- und Ausfahrt gedreht werden können, sodass die Anfahrt über die Junghofstraße erfolgen kann und die Ausfahrt über die Neue Mainzer Straße erfolgt. Sollte dies nicht möglich sein, soll als zweites geprüft werden, ob die Ausfahrt an der Junghofstraße nur nach rechts erfolgen kann. Zudem ist im Baustellenbereich ein baulich abgetrennter Radweg vorzusehen. Begründung: In der letzten Ortsbeiratssitzung wurde der Central Business Tower und die dafür notwendigen Straßensperrungen auf der Neuen Mainzer Straße und der Junghofstraße vorgestellt. Nach Rückfrage bei der CBT Baustellenkommunikation zur genauen Verkehrsführung des Baustellenverkehrs wurde gesagt, dass der abfahrende Verkehr links auf die Junghofstraße in Richtung Mainzer Landstraße geführt werden soll. Dies sei mit dem Straßenverkehrsamt so abgestimmt. Gegenüber der Ausfahrt werden die gegenläufigen Fahrspuren der Junghofstraße durch niedrige Schwellen voneinander getrennt. Das bedeutet, dass der Baustellenverkehr zunächst einige Meter gegen die Fahrtrichtung auf die Junghofstraße abbiegen muss, bevor er auf die richtigen Fahrspuren schwenken kann. Auf der Junghofstraße wurde vor der Kreuzung mit der Neuen Mainzer Straße die rechte Fahrspur und die Fußgängerüberwege gesperrt. Die gerade zum Berufsverkehr ohnehin von Rückstau gekennzeichnete Kreuzung wird also noch enger. Nun sollen bei Rückstau auch noch Lkw in entgegengesetzter Fahrtrichtung ausfahren. Dies erscheint ohne weiteres Eingreifen in den Verkehr kaum möglich. Daher ist zu überlegen, ob Zu- und Ausfahrt gedreht werden können. Anliefernde Lkw bzw. leere für den Abtransport von Bauschutt und Erdmassen könnten über die Mainzer Landstraße und die Junghofstraße auf das Gelände kommen und über die Neue Mainzer Straße wieder abfahren. Hier könnten sie problemlos links in die Junghofstraße abbiegen. Die hätte den Vorteil, dass Lkw nicht unnötig innerhalb des Anlagenrings über die Neue Mainzer Straße, Junghofstraße Richtung Rossmarkt oder durch die Hochstraße fahren müssen. Zudem können Radfahrer geschützt werden, da diese auf der Neuen Mainzer Straße eher auf der rechten Spur unterwegs sind und weniger stark von abbiegenden Lkw betroffen sind als auf der Junghofstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1578 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Klare Verkehrsführung an der Galluswarte/Camberger Brücke und Erinnerung an Aufstellbereich für Radverkehr

15.03.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1819 entstanden aus Vorlage: OF 345/1 vom 20.02.2022 Betreff: Klare Verkehrsführung an der Galluswarte/Camberger Brücke und Erinnerung an Aufstellbereich für Radverkehr Vorgang: OM 6711/20 OBR 1; ST 145/21 Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsführung an der Ampel im Bereich der Galluswarte und Camberger Brücke an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Camberger Straße eindeutiger zu regeln und die Fahrstreifen entsprechend zu markieren. Von der Camberger Brücke kommend (siehe Bild 1) soll auf dem rechten Fahrstreifen ein Rechtsabbiegerpfeil, in der Mitte ein Pfeil für geradeaus sowie die Worte "Mainzer Landstraße" und auf dem linken Fahrstreifen ein Linksabbiegerpfeil sowie die Worte "Kleyerstraße/Weilburger Straße" zu sehen sein. Im weiteren Verlauf der Kreuzung über die Tramgleise knickt die Straße dann nach links ab, hier müssen die Bodenmarkierungen sowieso zum Teil erneuert und dabei eine durchgängige Linie zwischen dem linken und mittleren Fahrstreifen gezogen werden (siehe Bild 2). Danach werden der mittlere und linke Fahrstreifen zu drei Fahrstreifen - auch dort soll eine durchgezogene Linie zwischen dem dann entstehenden rechten Fahrstreifen und den beiden anderen angebracht werden. Zusätzlich ist zu prüfen, ob ein Verkehrsschild an der Ampel der Camberger Brücke angebracht werden kann, das darauf hinweist bzw. anzeigt, wo man sich einordnen soll, damit man in die gewünschte Straße einbiegen kann. Des Weiteren wird der Magistrat an die Stellungnahme, vom 01.02.2021, ST 145, erinnert. Hier forderte der Ortsbeirat die Einrichtung eines vorgezogenen Aufstellbereiches für den Radverkehr. Dieser wurde bisher nicht eingerichtet, nur die provisorischen Fahrradmarkierungen. Der Magistrat antwortete weiter: "Damit die Aufstellfläche auf der mittleren und rechten Fahrspur erreichbar ist, muss diese zusammen mit einem Radfahrstreifen beziehungsweise Schutzstreifen auf der rechten Abbiegespur eingerichtet werden. Voraussetzung dafür ist eine Anpassung der Lichtsignalanlagen." Auf diese Umsetzung wartet der Ortsbeirat noch. Der Magistrat wird gebeten, die nötigen Veränderungen an der Kreuzung bzw. der Lichtsignalanlage umgehend anzugehen, damit dieser Bereich für Radfahrer sicherer wird. Begründung: An besagter Stelle kommt es immer wieder zu Problemen, Staus und Beinaheunfällen, da sich Verkehrsteilnehmer absichtlich (um Zeit zu sparen) und unabsichtlich von der Brücke kommend an der Ampel falsch einordnen und dann in der Kurve auf den Tramgleisen versuchen, die Spur zu wechseln. Daher muss schon an der Ampel ersichtlich sein, welche Spur wohin führt und sich aufteilt. Auch muss an dieser Stelle dann einem unvorsichtigen Spurwechsel durch eine durchgezogene Linie entgegengewirkt werden. Bild 1: Bild 2: Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6711 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 145 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1574 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied/Griesheim: Rechtzeitige Warnung der Autofahrer vor kommenden Rotphasen an der Fußgängerampel in der Mainzer Landstraße Richtung Höchst/Nied

15.03.2022 · Aktualisiert: 16.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1802 entstanden aus Vorlage: OF 395/6 vom 28.02.2022 Betreff: Nied/Griesheim: Rechtzeitige Warnung der Autofahrer vor kommenden Rotphasen an der Fußgängerampel in der Mainzer Landstraße Richtung Höchst/Nied Der Magistrat wird gebeten, Autofahrer rechtzeitig vor kommenden Rotphasen an der Fußgängerampel in der Mainzer Landstraße aus Griesheim kommend kurz nach dem Abzweig in Richtung Höchst/Nied zu warnen. An der Stelle kommt es oftmals zu gefährlichen Situationen, weil Autofahrer in diesem Bereich schon stark beschleunigen und sie Fußgänger, die am rechten Ampelmast stehen und auf Grün warten, erst spät sehen können und so zunächst nicht mit einem Farbwechsel auf Rot rechnen. Springt die Ampel dann von Grün auf Gelb, sind Autofahrer teilweise überrascht und haben große Probleme, noch rechtzeitig zum Stehen zu kommen. Hier sollten Autofahrer vor dem Farbwechsel gewarnt werden. Dies könnte beispielsweise durch der Ampel deutlich vorgelagerte gelbe Blinklichter realisiert werd en, die anfangen zu blinken, wenn ein Fußgänger an der Ampel auf Grün drückt. Begründung: Autofahrer auf der Mainzer Landstraße aus Griesheim kommend passieren die betreffende Ampel, nachdem sie nach rechts Richtung Höchst/Nied abgebogen sind. Da die Fahrbahn frei ist, erhöhen sie in diesem Bereich oftmals wieder das Tempo. Weil die Fahrbahn hier eine Rechtskurve macht, ist nur der linke Ampelmast zu sehen. Zeigt dieser Grün und ist an diesem kein Fußgänger zu sehen, gehen die Autofahrer davon aus, dass sie freie Fahrt haben und geben unbesorgt Gas. Der rechte Ampelmast und damit Fußgänger, die an diesem stehen und auf die Grün-Taste drücken, sind für die Autofahrer zunächst nicht zu sehen. Dies führt zur Situation, dass die Ampel durch die für die Autofahrer nicht zu sehenden Fußgänger kurz vor einem Farbwechsel (Grün auf Gelb und dann Rot) steht, die Autofahrer davon aber noch nichts ahnen. Kommt es zum Farbwechsel, können die Autofahrer teilweise nicht mehr rechtzeitig bremsen und gefährden hierdurch die Fußgänger. Bürger haben einem Mitglied des Ortsbeirates von gefährlichen Verkehrssituationen an dieser Ampel berichtet. Hier wäre es wichtig, dass Autofahrer vor einer bevorstehenden Rotphase rechtzeitig gewarnt werden. Dies könnte durch aufblinkende Warnlichter gewährleistet werden. Quelle: Google Maps Der rechte Ampelmast und an ihm wartende Fußgänger werden von Autofahrern erst spät gesehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1554 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Aufstellung von Hundekotbeutelspendern

15.03.2022 · Aktualisiert: 26.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1803 entstanden aus Vorlage: OF 398/6 vom 28.02.2022 Betreff: Nied: Aufstellung von Hundekotbeutelspendern Vorgang: OM 1083/21 OBR 6; ST 218/22 Der Magistrat wird gebeten, Hundekotbeutelspender aufzustellen auf der Nieder Seite der Grünanlage am Lachegraben zwischen Denisweg und Mainzer Landstraße inklusive der Grünanlage mit dem Spielplatz Richtung Mainzer Landstraße/Ecke Birminghamstraße. Entsprechende Paten für die Spender sind vorhanden und dem Ortsbeirat bekannt. Begründung: Die Grünfläche ist bei den Bürgern in Nied sehr beliebt und wird von vielen Menschen besucht. Leider wird dort aber auch eine große Verunreinigung durch Hundekot beklagt. Es besteht dringender Bedarf an Hundekotbeutelspendern und entsprechenden Müllbehältern. Hier gibt es auch mindestens zwei Personen, die bereit wären, Paten dieser Spender zu werden und Hundehalter zur Benutzung zu animieren. Hinweis: Für die Griesheimer Seite des Lachegrabens hat der Ortsbeirat im November 2021 eine ähnliche Anregung eingebracht, die vom Magistrat am 31.01.2022 bewilligt worden ist (Stellungnahme ST 218). Die Paten hierfür werden dem Grünflächenamt gerade gemeldet. In der weiß umrandeten Fläche in Nied sollten Hundekotbeutelspender und entsprechende Müllbehälter aufgestellt werden: Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1083 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 218 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1296 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

FAZ-Areal - Grün retten, Materialien upcyceln, den Geist des Zeitungsviertels bewahren

15.03.2022 · Aktualisiert: 06.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1823 entstanden aus Vorlage: OF 349/1 vom 22.02.2022 Betreff: FAZ-Areal - Grün retten, Materialien upcyceln, den Geist des Zeitungsviertels bewahren Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Neubebauung des FAZ-Areals zu berücksichtigen, dass die Ziegel der Bestandsfassade sowie weitere Materialien in größtmöglicher Weise wiederverwendet werden und damit einen Bezug zur bislang quartiersprägenden Fassade herstellen bzw. an die Zeitungstradition im Gallus erinnern. Gleichzeitig sollen Bäume, Sträucher und Pflanzen aus dem Bestand so weit wie möglich erhalten und in die Neuplanungen einbezogen werden. Begründung: Die langgestreckte Ziegelfassade prägte jahrzehntelang das Straßenbild in der Frankenallee und das gesamte Quartier bot Anwohnenden und Besuchenden Orientierung. Bestandsziegel können im Zuge des Abbruchs gerettet und in geeigneter Weise wieder zum Einsatz kommen, z. B. in der Fassade oder als Pflaster und Einfassung von Wegen. Recycling bzw. Upcycling vermeidet CO2-Emissionen und spart Rohstoffe. Bestehende Bäume, Sträucher und Pflanzen leisten einen großen Beitrag zum Klimaschutz, bieten Platz und Nahrung für Vögel und Insekten und senken zugleich die innerstädtischen sommerlichen Temperaturen. Neuanpflanzungen benötigen viele Jahre, bis sie bestehende Vegetationen ersetzen können. Daher ist es notwendig, die bestehende innerstädtische Vegetation zu erhalten und zu erweitern, wo immer das möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1503

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gedenktafel für Hans Frick in der Lahnstraße - vier Jahre später

15.03.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1825 entstanden aus Vorlage: OF 352/1 vom 28.02.2022 Betreff: Gedenktafel für Hans Frick in der Lahnstraße - vier Jahre später Vorgang: OIB 156/17 OBR 1; ST 141/18 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Stand der Anbringung der mit Vorlage OIB 156 geforderten Gedenktafel für den Autor Hans Frick am Haus Lahnstraße 28 ist. Begründung: Die Anbringung der Gedenktafel wurde vom Magistrat ausdrücklich befürwortet. Es ist daher schwer nachzuvollziehen, wie es möglich sein kann, dass ein solcher Vorgang mehr als vier Jahre dauert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 05.12.2017, OIB 156 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 141 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1568 Aktenzeichen: 41

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Karlstraße und Mainzer Landstraße

15.03.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1826 entstanden aus Vorlage: OF 354/1 vom 28.02.2022 Betreff: Kreuzung Karlstraße und Mainzer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Kreuzung Karlstraße und Mainzer Landstraße so umzugestalten, dass sie für Fahrradfahrer und Fußgänger leichter passierbar ist. Hierzu soll die Grünphase für Fußgänger sowie für den abbiegenden Verkehr von der Karlstraße auf die Mainzer Landstraße verlängert werden. Zudem soll der Radverkehr klarer über die Kreuzung geführt werden, indem der Radweg nach Möglichkeit verbreitert und mit Piktogrammen versehen wird. Begründung: Die Querung der Mainzer Landstraße ist in diesem Bereich sowohl für Fahrradfahrer als auch für Fußgänger sehr problematisch. Zum einen ist die Grünphase viel zu kurz. Zum anderen erschweren unklare Markierungen im Kreuzungsbereich die Orientierung, sodass sich der Verkehr dort regelmäßig "verhaspelt". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1576 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Klimaschutz und Radverkehr im Ortsbezirk 1: Planungen zu Karlstraße und Karlplatz optimieren und zügig umsetzen

15.03.2022 · Aktualisiert: 24.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1827 entstanden aus Vorlage: OF 355/1 vom 22.02.2022 Betreff: Klimaschutz und Radverkehr im Ortsbezirk 1: Planungen zu Karlstraße und Karlplatz optimieren und zügig umsetzen Die Planungen zur Umgestaltung der Karlstraße und des Karlplatzes wurden vom Magistrat bereits 2015 erarbeitet. Doch erst im Mai 2021 wurden die Planungen nochmals aufgrund von Anregungen des Ortsbeirats 1 und der Stadtverordnetenversammlung angepasst. Dennoch weisen die Planungen weiterhin Schwachstellen auf, die optimiert werden müssen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, folgende Anpassungen in den Planungen vorzunehmen: 1. Teilflächen rund um das neue Trafogebäude sollen entsiegelt bleiben und begrünt werden. Es ist darauf zu achten, dass einerseits insekten- und vogelfreundliche Pflanzen gewählt werden, sowie die Anordnung der Bepflanzung so vorzusehen , dass keine Drogenverstecke entstehen können, z. B. durch Staudenbeete, Einzelgehölze, etc., und andererseits möglichst eine wassergebundene Decke vorzusehen, die eine Versickerung der Niederschläge vor Ort ermöglichen und die Kosten senken würde. 2. Die Breite des Radweges und Gehweges soll im Bereich der nördlichen Moselstraße bis zur Mainzer Landstraße verbreitert werden, um das künftig deutlich höhere Verkehrsaufkommen an Radfahrenden und zu Fuß Gehenden aufnehmen zu können. Dafür soll eine Abbiegespur für den Pkw-Verkehr entfallen und weiterhin nur eine Abbiegespur nach rechts vorgesehen werden. Dadurch wird außerdem die benötigte Feuerwehrzufahrt optimiert und es sollen mindestens drei weitere Bäume gepflanzt werden. 3. Die Radwegeführung im Bereich der Fußgängerquerung an der Straße Am Hauptbahnhof ist so zu planen, dass der Radweg vom Karlplatz herkommend nicht im "Nirvana" endet und Radfahrende nicht plötzlich entgegen der Einbahnstraße als "Geisterfahrer" den Radweg weiter nutzen und sich und Autofahrende gefährden. 4. Der Parkstreifen entlang der Karlstraße in Fahrtrichtung links soll entfallen, da er lediglich eine Breite von zwei Metern aufweist. Dies entspricht der Bestandssituation im Europaviertel. Dort wird regelmäßig beobachtet, dass die heutzutage deutlich breiteren Fahrzeuge entweder in den Straßenraum oder in den Gehwegbereich hineinragen, was jeweils zu Beeinträchtigungen und Gefährdungen führt. 5. Entlang der Karlstraße in Fahrtrichtung links sollen stattdessen Fahrradbügel aufgestellt werden, um Radfahrenden während der langwierigen Umbauarbeiten des Bahnhofsvorplatzes ausreichend Radabstellplätze zur Verfügung zu stellen. 6. Es ist eine weitere Querungsmöglichkeit für zu Fuß Gehende entlang der nördlichen Straßenhälfte der Niddastraße in Richtung des Karlplatzes vorzusehen. 7. Alle geplanten LSA sollen nicht als Bedarfsampeln für zu Fuß Gehende geplant werden, sondern regelmäßige und großzügige Grünphasen für zu Fuß Gehende anbieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2022, ST 1753 Antrag vom 24.10.2024, OF 1436/1 Anregung vom 03.12.2024, OA 516

OF (Antrag Ortsbeirat)

Konsequente, moderne bauliche Maßnahmen gegen Falschparker

28.02.2022 · Aktualisiert: 01.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2022, OF 372/1 Betreff: Konsequente, moderne bauliche Maßnahmen gegen Falschparker Falsch abgestellte PKW stellen seit Jahren ein großes Ärgernis in Frankfurt dar, nicht nur im Ortsbezirk I. Der hohe "Parkdruck" in Wohngebieten und die Bequemlichkeit der PKW-Halter*innen sorgen dafür, dass regelmäßig Geh- und Radwege, aber auch Grünflächen, der Fahrraum von Schienenfahrzeugen, Feuerwehreinfahrten und öffentliche Plätze ordnungswidrig zugeparkt werden. Andere Verkehrsteilnehmer*innen werden dadurch behindert und/oder gefährdet und öffentlicher Raum verkommt zur Abstellfläche für privat genutzte Fahrzeuge. Der Ortsbeirat sieht dringenden Handlungsbedarf, um den öffentlichen Raum (wieder) der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und Verkehrsflächen für den Umweltverbund (Bus, Bahn, Rad- und Fußverkehr) freizuhalten. Diese Flächen müssen konsequent gegen Falschparker geschützt werden. Eine Möglichkeit dafür ist die Installation versenkbarer Poller, die bestimmte Flächen gegen das Befahren schützen, gleichzeitig aber Rettungsdienste, Linienbusse etc. passieren lassen. Bis bisherigen Bemühungen des Ortsbeirates, die Probleme punktuell anzugehen, können als gescheitert angesehen werden. Daher ist es Zeit für eine umfassende Lösung des Problems. Dies vorangestellt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die unten aufgeführten neuralgischen Stellen mit versenkbaren Pollern auszustatten, um Flächen im Ortsbezirk gegen das ordnungswidrige Beparken zu sichern. 2. Linienbusse und Rettungsfahrzeuge flächendeckend mit entsprechenden Transpondern auszustatten, so dass diese in die gesperrten Bereiche einfahren können. 3. Die Abstände zwischen einzelnen Pollern sollen so gewählt werden, dass Fahrräder (auch Lastenräder) weiterhin passieren können. 4. Die Poller sollen im Rahmen einer stadtweiten Digitalisierungsstrategie vernetzt werden und mit Blockchain-Technologie ausgestattet werden. Die Liste der Orte, an denen die Poller eingerichtet werden sollen: Kleyerstraße (westlich der Kreuzung Sondershausenstraße), Mainzer Landstraße (Höhe Hausnummer 513), Mönchhofstraße (Ecke Mainzer Landstraße), Schmidtstraße (Ecke Denisweg), Europa-Allee (vor der Hausnummer 165), Emser Brücke (Ecke Varrentrappstraße) Platz der Einheit (Ecke Brüsseler Straße), Platz der Republik (diagonal von Nord-West nach Süd-Ost), Francois-Mitterand-Platz (Zufahrt aus Richtung Mainzer Landstraße), Weserstraße (nördliches Ende), Marienstraße (nördliches Ende), Taunusanlage (nördliches Ende), Goethestraße (westliches Ende), Börsenstraße (Zufahrt aus Richtung Hochstraße), Taubenstraße (nördliches Ende), Große Eschenheimer Straße (nördliches Ende), Brönnerstraße (nördliches Ende), Alte Gasse (nördliches Ende), Elefantengasse (nördliches Ende), Konrad-Adenauer-Straße (an der Kreuzung Bleichstraße / Seilerstraße), Klapperfeldstraße (nördliches Ende), Zeil (vor der Hausnummer 10), Allerheiligenstraße (vor der Hausnummer 3), Rechneigrabenstraße (östliches Ende), Fischerfeldstraße (östliches Ende), Schöne Aussicht (östliches Ende), Alte Brücke, Untermainbrücke, Friedensbrücke (jeweils Höhe Mitte), Gutleutstraße (vor der Hausnummer 371a). Zur Verdeutlichung dient diese Karte: Quelle: geoportal frankfurt.de Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 372/1 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und Die PARTEI (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: Die_PARTEI

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Maßnahmen bei Starkregen

27.02.2022 · Aktualisiert: 01.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2022, OF 370/1 Betreff: Maßnahmen bei Starkregen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird im Hinblick auf die im Geoportal der Stadt Frankfurt veröffentlichte Starkregenkarte[1] gebeten die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Bezüglich der U-/S-Bahnstationen Hauptwache und Konstablerwache sowie der Baustelle U-Bahnstation Güterplatz: a) Ist hier mit oberflächlichen Überflutungen auf Straßenniveau zu rechnen oder weist die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen aus? b) Falls die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen ausweist: Bestehen Evakuierungspläne oder werden solche ausgearbeitet? c) Wird (ggf. gemeinsam mit der Deutschen Bahn) eine Strategie zum Schutz und zur Warnung von Fahrgästen entwickelt? Wenn ja, was werden die Inhalte dieser Strategie sein? d) Wie kann das Wasser aus den Bahnstationen schnellstmöglich wieder entfernt werden, so dass der Bahnbetrieb schnellstmöglich nach einem Starkregenereignis wieder aufgenommen werden kann? e) Ist bei einem Wassereinbruch in die unterirdischen Bahnstationen mit Schäden an der Elektrik oder den Gleisen oder anderen für den Bahnbetrieb notwendigen Anlagen zu rechnen? Falls ja, welche Schutzmaßnahmen sollen hier ergriffen werden und welche Notfallpläne gibt es für erforderliche Reparaturen? f) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesen Bereichen zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 2. Bezüglich Hauptbahnhof: a) Auf welcher Höhe werden im Bereich des Bahnhofsgebäudes einschließlich der Bahnsteige Überflutungen ausgewiesen? Zum Beispiel Straßenniveau im Gebäude oder in den unterirdischen S- und U-Bahnstationen? b) Falls die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen ausweist: Bestehen Evakuierungspläne oder werden solche ausgearbeitet? c) Wird (ggf. gemeinsam mit der Deutschen Bahn) eine Strategie zum Schutz und zur Warnung von Fahrgästen entwickelt? Wenn ja, was sind die voraussichtlichen Inhalte dieser Strategie? d) Wie kann das Wasser schnellstmöglich wieder entfernt werden, so dass der Bahnbetrieb schnellstmöglich nach einem Starkregenereignis wieder aufgenommen werden kann? e) Ist bei einem Starkregenereignis mit den ausgewiesenen Überflutungen mit Schäden an der Elektrik oder den Gleisen oder anderen für den Bahnbetrieb notwendigen Anlagen zu rechnen? Falls ja, welche Schutzmaßnahmen sollen hier ergriffen werden und welche Notfallpläne gibt es für erforderliche Reparaturen? f) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 3. Bezüglich Dominikanergasse: a) Bestehen hier Gefahren für die Bausubstanz des Dominikanerklosters einschließlich Kirche? b) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 4. Bezüglich westliche Berliner Straße / Karmeliterkloster / Bethmannstraße: a) Bestehen hier Gefahren für die Bausubstanz des Karmeliterklosters? b) Wie kann der Straßenbahnbetrieb nach einem Starkregenereignis schnellstmöglich wieder aufgenommen werden, dh wie kann das Wasser in diesem Bereich schnellstmöglich entfernt werden? c) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 5. Bezüglich Theatertunnel: a) Hier wird für die westliche Einfahrt eine starke Überflutungsgefahr ausgewiesen, jedoch nicht für den Tunnel selbst. Wird nicht mit einer Überflutung des Tunnels gerechnet oder wird diese lediglich in der Karte nicht ausgewiesen? b) Wie sollen im Tunnel befindliche Menschen bei einer möglichen Überflutung rechtzeitig gewarnt / evakuiert werden? c) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung im Theatertunnel zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 6. Muss auch mit einer Überflutung des unterirdisch gelegenen Europatunnels gerechnet werden? Falls ja, in welcher Höhe? 7. Bezüglich Weserstraße zwischen Mainzer Landstraße und Taunusstraße: Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 8. Bezüglich Kreuzung Ackermannstraße / Herxheimer Straße sowie Kreuzung Ackermannstraße / Kleyerstraße: Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 9. Bezüglich Bereich Eppenhainer Straße, Wallauer Straße und Innenhof Wallauer Straße 6 sowie angrenzende Bereiche Idsteiner Straße, Schloßborner Straße und Frankenallee vor dem Homburger Damm: a) Welche Gefahren bestehen hier für die angrenzenden Gebäude? b) Wie kann die Versorgung der Anwohner des Komplexes Wallauer Straße 6 a bis d / Eppenhainer Straße 2 a bis d bei einer Überflutung sichergestellt werden, da die Haustüren der an den Innenhof angrenzenden Gebäude in der Regel auf den stark überfluteten Innenhof öffnen? c) Ist nach dem Durchstich des Homburger Damms mit einer Überflutung des geplanten Tunnels zu rechnen? Falls ja, wie und wann soll der Tunnel geräumt und wie sollen Passanten gewarnt und geschützt werden? d) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem gesamten Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 10. Bezüglich Speicherstraße ab Zanderstraße bis einschließlich westlicher Rotfederring: a) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem gesamten Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? b) Ist es aufgrund der Nähe zum Main insbesondere möglich, das Gefälle zum Fluss zu erhöhen, so dass das Wasser hier besser ablaufen kann? 11. Welche Maßnahmen werden ganz allgemein unternommen, um das Abfließen des Wassers zu verbessern und diejenigen Bereiche, die derzeit eine besonders starke Überflutung ausweisen, in Zukunft besser zu schützen? 12. Wie sollen einerseits die Bevölkerung und andererseits andere Personen, die sich im Ortsbezirk 1 aufhalten, vor möglichem Starkregen gewarnt werden? 13. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Stadt bei einem konkret erwarteten Starkregenereignis im Gebiet des Ortsbezirks 1 im einzelnen vorsorgend zu treffen? 14. Inwiefern werden durch Starkregenereignisse Versorgungsleitungen für Wasser, Strom, Gas etc. möglicherweise gefährdet? Welche Maßnahmen werden zum Schutz der Versorgungsleitungen unternommen? Begründung: Die Starkregenkarte weist im Ortsbezirk 1 einige Bereiche aus, die bei Starkregen teils deutlich überflutet werden. Der Magistrat soll daher prüfen und berichten, wie mit den gewonnenen Erkenntnissen aus der Lage der Überflutungsflächen im weiteren Verlauf umgegangen werden soll und wie potentielle Gefahren für die Bevölkerung vermieden werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: Auskunftsersuchen V 347 2022 Die Vorlage OF 370/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Klimaschutz und Radverkehr im Ortsbezirk 1: Planungen zu Karlstraße und Karlsplatz optimieren und zügig umsetzen

18.02.2022 · Aktualisiert: 23.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1753 entstanden aus Vorlage: OF 201/3 vom 03.02.2022 Betreff: Klimaschutz und Radverkehr im Ortsbezirk 1: Planungen zu Karlstraße und Karlsplatz optimieren und zügig umsetzen Anlass für die vorgelegte Planung war und ist die Gestaltung und Aufwertung des Karlsplatzes, also der Dreiecksfläche zwischen der Karlstraße und Niddastraße. Bei der Erarbeitung der Platzgestaltung wurde deutlich, dass es sinnvoll und möglich ist, zu Gunsten der Platzfläche die Zahl der angrenzenden Fahrstreifen auf zwei Fahrstreifen zu reduzieren. Daraus ergab sich das Erfordernis, den Planungsumgriff bis zum Beginn der Karlstraße am Hauptbahnhof zu erweitern. Der zusätzliche Gestaltungsspielraum für diesen Abschnitt der Karlstraße wird dann für Baumpflanzungen, eine barrierefreie Ausgestaltung der Bushaltestelle und einen Radweg genutzt. Mit einer erneuten Ausweitung des Projektes auf den Abschnitt bis zur Mainzer Landstraße würde der Zeit- und den Finanzierungsrahmen hinfällig. Das Projekt wird neben städtischen Mitteln aus Mitteln des Bund-Länder-Programms "Stadtumbau Hessen" gefördert. Daher kann der Anregung zu diesem Zeitpunkt nicht entsprochen werden. 1. Das Maximum an Begrünungsmöglichkeiten ist ausgeschöpft und eine Entsiegelung ist zur Vermeidung von Drogenverstecken nicht vorgesehen. Trotz des hochverdichteten Trassennetzes der Ver- und Entsorgungsleitungen im Untergrund des Platzes konnten 13 Baumstandorte auf dem Karlsplatz sowie im unmittelbaren Umfeld des Karlsplatzes in die Planung integriert werden. Nach intensiver Rückkopplung mit Polizei, Präventionsrat und Ordnungsbehörden und aufgrund der bisherigen Erfahrungen in der Nutzung des Planungsbereiches wurden, abweichend von den in Frankfurt üblichen Standardlösungen, für die Gestaltung des Platzes angepasste technische und gestalterische Lösungen vorgesehen, um Fehlnutzungen als Drogenbunker zu vermeiden. Dies bezieht sich insbesondere auf die Baumscheiben und die Verlegeart der Gehwegplatten. Aktuell werden Gehwegplatten z.T. angehoben, um darunter Drogen zu platzieren. Die Planung des Karlsplatzes als steinerner Platz steht daher in direktem Zusammenhang mit den derzeitigen Fehlnutzungen durch die Drogenszene. Auf weitere Begrünung, bspw. durch entsiegelte und begrünte Flächen, oder eine Entwässerung durch wassergebundene Decken wird aufgrund der bestehenden Problematik vor Ort daher bewusst verzichtet. 2. Um die Umsetzung des Projektes zügig voranzutreiben ist die erneute Ausweitung des Planungsgebietes nicht mehr möglich. Zudem wurde in der bisherigen Planungsabstimmung die Reduzierung der Fahrstreifen der Karlstraße von den beteiligten städtischen Fachstellen mitgetragen, da mit dem Erhalt der Fahrstreifen an der Kreuzung mit der Mainzer Landstraße aus dem Projekt keine strukturelle Reduzierung der Leistungsfähigkeit des MIV-System entsteht. Geeignete Baumstandorte im Bereich der Trassen auf östlicher Seite der Karlstraße bis hin zur Mainzer Landstraße auszumachen ist als sehr schwierig einzustufen, dies würde auch die Verlegung von Trassen nach sich ziehen. Zudem befindet sich in diesem Bereich ein Einstiegsbauwerk der Stadtentwässerung, zu dem bei Pflanzung von Bäumen bestimmte Abstände einzuhalten sind. Ein Umbau dieses Bauwerks ist im Rahmen unserer Planung unverhältnismäßig. 3. Der Anschluss an den Bestand erfolgt, der Zweirichtungsradverkehr erfolgt erst ab Umbau des Hauptbahnhofvorplatzes. Der Radweg soll entsprechend der geltenden Regelwerke als Zweirichtungsradweg bis zum Vorplatz des Hauptbahnhofes baulich hergestellt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass diese Verbindung perspektivisch, also nach der Umgestaltung des Hauptbahnhofsvorplatzes, mit der dann im Vorplatzprojekt zu planenden Weiterführung auch genutzt werden kann. In der aktuellen Planung kann hier nur ein einfacher Anschluss an den Bestand vorgenommen werden (Bestandssignalisierung bleibt erhalten). Selbstverständlich kann und soll der Zweirichtungsbetrieb in dem Abschnitt Niddastraße - Hauptbahnhof erst nach der Umgestaltung des Hauptbahnhofsvorplatzes ausgewiesen werden. 4. + 5. Der Anregung zur Aufgabe der Parkplätze zugunsten des Fußverkehrs kann gefolgt werden. Die Breite der Stellplätze entspricht den aktuellen Regelwerken. Da auch die Fahrbahn regelgerecht dimensioniert ist, sollte hier kein besonderes Problem auftreten. Grundsätzlich unterstützen wir aber alle Maßnahmen zur Verbesserung der Situation im Fußverkehr. Vor dem Hintergrund, dass auch in diesem Bereich die Oberflächen im Projekt erneuert werden sollen und die Umwandlung des Parkstreifens in eine Gehwegerweiterung keinen Einfluss auf die Entwässerung hat, ist die Umwandlung u. E. möglich. Da die Borde im Rahmen der Baumaßnahmen ohnehin reguliert werden, ist der Mehraufwand überschaubar. Damit die gewonnenen Flächen dann aber auch zu Gunsten des Fußverkehrs genutzt werden können, sind Radbügel nur abschnittsweise und nur parallel zum Bord sinnvoll möglich. 6. Eine Vollsignalisierung ist unverhältnismäßig. Die signalgesicherte Querung der Karlstraße in Höhe der Niddastraße ist als Schutzanlage für den Fußverkehr in die Planung integriert. Hier ist eine Vollsignalisierung der Kreuzung mit Herstellung einer zweiten signalisierten Querung der Karlstraße und dann der Einbindung der beiden Einmündungen der Niddastraße in die Signalisierung u. E. unverhältnismäßig. 7. Die Steuerung der FG-LSA an der Querung der Karlstraße in Höhe der Niddastraße (Regelumlauf oder Anforderung durch den Fußverkehr) ist unabhängig von der baulichen Umsetzung im weiteren Verfahren durch das Straßenverkehrsamt festzulegen. Begründung: Das Holzhausenschlösschen ist Eigentum der Stadt Frankfurt, die es seit 1989 an die Frankfurter Bürgerstiftung vermietet. Bereits 2013 wies die Stiftung die Stadt mit einer ausführlichen Bestandsdokumentation auf den schlechten Zustand der Außenfassade hin. 2018 fanden mehrere Treffen mit dem Denkmalamt, Abteilung Bau-, Garten- und Kunstdenkmalpflege, dem Revisionsamt sowie dem Landesdenkmalamt statt und es wurde ein Sanierungsbeginn für 2020 in Aussicht gestellt, der bis heute jedoch nicht erfolgt ist. Der Zustand der Fassade hat sich seitdem dramatisch verschlechtert. Das Holzhausenschlösschen steht als Kulturdenkmal in der Denkmalliste der Stadt Frankfurt und wird 2027 sein 300-jähriges Bestehen feiern. Der Ortsbeirat hätte kein Verständnis dafür, müsste dieses Wahrzeichen des Nordends diesen bedeutenden Geburtstag in seinem derzeitigen Zustand begehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1518 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 63 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Insektenfreundliches Straßenbegleitgrün an der Mainzer Landstraße

08.02.2022 · Aktualisiert: 26.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1576 entstanden aus Vorlage: OF 302/1 vom 24.01.2022 Betreff: Insektenfreundliches Straßenbegleitgrün an der Mainzer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Rasenflächen entlang der Mainzer Landstraße zwischen Homburger Damm und Schmidtstraße, insbesondere vor den Autohäusern, durch eine ökologisch wertvolle, insektenfreundliche Bepflanzung zu ersetzen. Begründung: Viele öffentliche Flächen bestehen überwiegend aus kurz gehaltenem Rasen, der für unsere einheimische Tierwelt nutzlos und zudem wenig attraktiv ist. Insekten, insbesondere Bienen und Hummeln, sind ein wichtiger Teil unseres Ökosystems. Ihre Bestände sind allerdings in den letzten Jahrzehnten besorgniserregend geschrumpft. Eine insektenfreundliche Bepflanzung öffentlicher Grünflächen kann auch auf kleinster Fläche dazu beitragen, dass Insekten ausreichend Nahrung und gute Lebensbedingungen vorfinden und damit einen bedeutenden Beitrag für den Erhalt der biologischen Vielfalt leisten. Parks und Friedhöfe, Verkehrsinseln und Straßenbegleitgrün sowie Straßenränder und Böschungen bieten somit ein riesiges Potenzial an Naturschutzflächen. Insektenfreundliches Saatgut kann darüber hinaus auch in höherem Maße als einfacher Rasen Feinstaub binden und leistet somit auch auf dieser Ebene einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1210 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Komfortable und nachhaltige Sitzbänke in der Frankenallee

08.02.2022 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1570 entstanden aus Vorlage: OF 293/1 vom 18.01.2022 Betreff: Komfortable und nachhaltige Sitzbänke in der Frankenallee Nach Berichten aus der Bevölkerung stehen im Bereich der Grünfläche der Frankenallee insbesondere im Abschnitt zwischen Sodener Straße und Rebstöcker Straße, einige Sitzbänke aus besonders haltbarem Material. Dieses erweise sich zusätzlich als resistent gegen Graffiti, und die Sitzauflagen werden von der Bevölkerung als "nicht kalt", sondern vielmehr als sauber und glatt wahrgenommen. Es wird weiterhin berichtet, dass diese Bänke nicht so leicht verschmutzen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Um welches Material handelt es sich bei den Sitzauflagen? 2. Kann das Material umweltfreundlich hergestellt werden? 3. Hat sich das Material aus Sicht des Magistrats zur Verwendung für Sitzbankauflagen bewährt? 4. Plant der Magistrat, weitere Sitzbänke damit auszustatten? 5. Wird der Magistrat dabei insbesondere Sitzbänke im Bereich des Ortsbeirats 1 damit ausstatten? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1100 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Graffiti-Galerie an der S-Bahn-Station „Galluswarte“ zusammen mit Akteuren aus dem Gallus erneuern

08.02.2022 · Aktualisiert: 20.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1573 entstanden aus Vorlage: OF 297/1 vom 22.01.2022 Betreff: Graffiti-Galerie an der S-Bahn-Station "Galluswarte" zusammen mit Akteuren aus dem Gallus erneuern Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn die Graffiti-Galerie an der S-Bahn-Station "Galluswarte" entlang der Mainzer Landstraße, der Günderrodestraße, der Frankenallee sowie der Idsteiner Straße zu erneuern und mit moderner Street-Art zu verschönern. Der Ortsbeirat bittet um eine Zusammenarbeit bei der Neugestaltung mit dem Quartiersmanagement Gallus sowie der offenen Jugendarbeit im Viertel, die neulich beim #rockthewall-Workshop am Quartierspavillon erfolgreich zusammengearbeitet haben. Die Kooperation bindet neben dem Quartiersmanagement der Caritas und dem Gallus Zentrum außerdem den IB Jugendmigrationsdienst im Quartier, die IB Bildungswerkstatt, die Jugend-Kultur-Werkstatt Falkenheim, die Offene Kinder- und Jugendarbeit Mehrgenerationenhaus und die Schulsozialarbeit der Paul-Hindemith-Schule ein. Begründung: Die Graffiti entlang der S-Bahn-Station "Galluswarte" zeigen bisher bahntypische Motive sowie Bauwerke und sind mit der Zeit übermalt worden oder verblichen. Eine Erneuerung der Galerie mit anderen Motiven ist geboten. Dazu sollen nach Möglichkeit interessierte Akteure aus dem Gallus eingebunden werden und partizipieren, die sich bereits in der Vergangenheit mit Graffiti-Kunst beschäftigt haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1487 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mülleimer im Durchgang Frankenallee/Idsteiner Straße häufiger leeren

08.02.2022 · Aktualisiert: 26.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1574 entstanden aus Vorlage: OF 298/1 vom 22.01.2022 Betreff: Mülleimer im Durchgang Frankenallee/Idsteiner Straße häufiger leeren Der Magistrat wird gebeten, die drei Mülleimer im Durchgang zwischen Frankenallee und Idsteiner Straße neben der Turnhalle der Paul-Hindemith-Schule häufiger leeren zu lassen und wenigstens den Mülleimer in der Mitte des Durchgangs durch ein Exemplar mit größerem Fassungsvermögen und Krähenschutz bzw. Haube zu ersetzen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner berichten Mitgliedern des Ortsbeirates, dass die Mülleimer regelmäßig überfüllt sind und anscheinend keiner regelmäßigen Leerung unterliegen. Der Mülleimer in der Mitte des Durchgangs scheint besonders häufig genutzt zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2022, ST 1051 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrsführung Rebstöcker Straße auf Mainzer Landstraße

23.01.2022 · Aktualisiert: 22.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2022, OF 301/1 Betreff: Verkehrsführung Rebstöcker Straße auf Mainzer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, im Hinblick auf die Bebauung des Teves/Avaya-Geländes und die Tatsache, dass man von der Rebstöcker Straße von Süden kommend auf die Mainzer Landstraße nur in Richtung Osten auffahren kann, möge der Magistrat prüfen und berichten: 1. Wie viele Wohnungen sind insgesamt auf dem Teves/Avaya-Gelände geplant bzw. geschätzt möglich? 2. Wie wird sich das Verkehrsaufkommen zwischen Ackermannstraße und Rebstöcker Straße südlich der Mainzer Landstraße durch die Neubauten nach Abschluss der verschiedenen Bauphasen entwickeln? 3. Gibt es ein aktuelles Verkehrsgutachten zu dem bestehenden sowie zu dem nach Abschluss der verschiedenen Bauphasen jeweils zu erwartenden Verkehrsaufkommen in der Ackermannstraße und der Rebstöcker Straße südlich der Mainzer Landstraße? 4. Falls (3.) nein: Wann soll ein solches Gutachten erstellt werden? 5. Gibt es bereits Pläne, wie der durch die neue Siedlung entstehende Verkehr geleitet werden soll? Falls ja: Wie soll der Verkehr geleitet werden? 6. Bietet es sich an, die Kreuzung Rebstöcker Straße/Mainzer Landstraße umzubauen, so dass nicht nur die Ackermannstraße, sondern auch die Rebstöcker Straße Linksabbieger auf die Mainzer Landstraße aufnehmen kann? 7. Falls (6.) ja: Können bei einem Umbau der Kreuzung Rebstöcker Straße/Mainzer Landstraße auch barrierefreie Straßenbahnhaltestellen "Rebstöcker Straße" erstellt werden, um die Kreuzung nur einmal durch Bauarbeiten zu belasten? Begründung: Durch die sukzessive Bebauung des Teves/Avaya-Geländes in mehreren Bauabschnitten entsteht südlich der Mainzer Landstraße zwischen Ackermannstraße und Rebstöcker Straße eine große Anzahl an neuen Wohnungen. Durch die neuen Wohnungen wird auch der Individualverkehr zwischen Mainzer Landstraße, Ackermannstraße, Kleyerstraße und Rebstöcker Straße absehbar zunehmen. Die Ackermannstraße ist insbesondere zu Berufsverkehrszeiten bereits überlastet und kann kaum noch neue Autos aufnehmen. Von der Rebstöcker Straße aus von Süden kommend kann man derzeit nur Richtung Osten auf die Mainzer Landstraße einbiegen. Durch den Antrag soll erkundet werden, ob der Magistrat sich dieses absehbaren Problems bewusst ist und welche Lösungsansätze bereits angedacht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 08.02.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 317 2022 Die Vorlage OF 301/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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