Meine Nachbarschaft: Straße der Nationen
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Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
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Vorlagen
Bushaltestelle Leonardo-da-Vinci-Allee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4647 entstanden aus Vorlage: OF 755/2 vom 26.09.2023 Betreff: Bushaltestelle Leonardo-da-Vinci-Allee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Bushaltestelle "Leonardo-da-Vinci-Allee" (Höhe Am Römerhof 51) auf die andere Seite der Kreuzung Am Römerhof/Ecke Leonardo-da-Vinci-Allee, also in Richtung Katharinenkreisel, verlegt werden kann. 2. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Magistrat gebeten, eine ausreichend große, mit großvolumigen Mülleimern versehene Wartehalle am jetzigen Standort zu errichten. Begründung: Anwohnende aus der Liegenschaft Am Römerhof 51 berichten, dass nicht nur bei schlechter Witterung der Eingangsbereich ihres Gebäudes als überdachter Wartebereich genutzt wird. Dadurch kommt es zu starker Vermüllung, Lärm und auch zu aggressivem Verhalten, wenn ein Bewohnender darum bittet, zur eigenen Haustür gelangen zu dürfen. Es ist keine Seltenheit, dass sich mehr als zehn wartende Personen im Eingangsbereich des Hauses aufhalten. Die Haltestelle wird inzwischen von den Buslinien M34, 50 und 54 angefahren und sollte auch baulich den Anforderungen an eine Mehrfachhaltestelle entsprechen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 576 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-13
Anlässlich von Autorennen die Zufahrt zur Straße der Nationen beschränken
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4499 entstanden aus Vorlage: OF 675/2 vom 23.05.2023 Betreff: Anlässlich von Autorennen die Zufahrt zur Straße der Nationen beschränken Vorgang: OM 3255/22 OBR 1; ST 877/23 Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit der Messe 1. die Zufahrt zur Straße der Nationen zu beschränken, damit nur noch Berechtigte dort einfahren dürfen bzw. können und 2. hierfür ein Konzept zu erarbeiten (bspw. Nutzung einer Spielstraße) , in dem die Interessen und Bedürfnisse der Messe berücksichtigt werden. Begründung: Die Straße der Nationen wird außerhalb des Messeverkehrs häufig für Straßenrennen, Stunts (z. B. mit dem Motorrad fahren, während man auf dem Sitz steht), Lärmerzeugung mittels Abgasanlage oder zum Driften missbräuchlich genutzt. Anlieger und Anwohner rund um die Straße der Nationen werden dadurch über Gebühr belästigt, häufig in den Abendstunden oder nachts. Wenn man die Polizei ruft, werden teilweise lediglich Platzverweise erteilt, da sie diese Aktionen häufig nicht mehr live mitbekommt bzw. diese abgeschlossen sind, wenn die Polizei eintrifft. Die Kennzeichen der beteiligten Autos lassen sich bei Dunkelheit und den hohen Geschwindigkeiten ebenfalls nur schwer einfangen, sodass dieses Verhalten oftmals keine Sanktionen nach sich zieht, siehe hierzu auch die Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3255, des benachbarten Ortsbeirats 1 zur Situation an der Straße der Nationen. Um das Problem nachhaltig zu lösen, wird vorgeschlagen, die Zufahrt zu beschränken bzw. zu regulieren. Möglich wäre z. B. eine Schranke, ggf. in elektrischer Ausführung mit Fernsteuerung in Verbindung mit einer Ruf-Taste und Gegensprechanlage, anzubringen, um auch außerhalb von Messezeiten Berechtigten ohne größeren Aufwand Zutritt zu gewähren. Bei der Erarbeitung eines Konzepts soll die Messe eingebunden werden, um ihre Interessen und Bedürfnisse dabei zu wahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3255 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 877 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 189 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32-1
Abfalleimer mit Haube an Bushaltestellen aufstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4410 entstanden aus Vorlage: OF 982/1 vom 22.08.2023 Betreff: Abfalleimer mit Haube an Bushaltestellen aufstellen Der Magistrat wird gebeten, auf die VGF zuzugehen, damit an Bushaltestellen Abfallsammler mit Haube aufgestellt werden. Begründung: An zahlreichen Bushaltestellen im Ortsbeirat 1 befinden sich Abfallsammler ohne Haube, was dazu führt, dass Abfall von Vögeln entnommen wird und auf dem Boden landet oder vom Wind weggeweht wird. Im Bild: Bushaltestelle "Römischer Ring" Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 197 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-13
Zustand der Grünfläche „Am Stadtplatz“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4219 entstanden aus Vorlage: OF 935/1 vom 09.06.2023 Betreff: Zustand der Grünfläche "Am Stadtplatz" Der Magistrat wird gebeten, die "Am Stadtplatz" genannte Grünfläche am Römischen Ring und der Pariser Straße kurzfristig in einen guten Pflegezustand zu versetzen und dauerhaft in einem solchen zu erhalten. Zudem wird der Magistrat gebeten, die Treppenanlage zum Römischen Ring von wucherndem Unkraut zu befreien. Begründung: Seit Beginn des Jahres wurde die Wiesenfläche nicht gemäht, sodass sie von Gräsern überwuchert ist. Deshalb ist der als Hundeauslauffläche ausgewiesene Platz inzwischen nicht mehr als solcher nutzbar. Zudem wird die Treppenanlage zum Römischen Ring mittlerweile stark von wucherndem Unkraut bedeckt. Sollte hier nicht kurzfristig gehandelt werden, so besteht die Gefahr, dass das Wurzelwerk das Fundament der Treppenanlage beschädigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2031 Antrag vom 09.05.2024, OF 1263/1 Aktenzeichen: 67-0
Leerung der Abfall- und Altglasbehälter an der Pariser Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4221 entstanden aus Vorlage: OF 937/1 vom 19.06.2023 Betreff: Leerung der Abfall- und Altglasbehälter an der Pariser Straße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass an der Pariser Straße die straßenbegleitenden Abfallbehälter nach der Leerung durch die FES wieder korrekt geschlossen werden. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass auch die dortigen Altglasbehälter ordnungsgemäß geleert werden. Begründung: Die FES ist im Bereich der Pariser Straße sowohl für die Leerung der straßenbegleitenden Abfallbehälter als auch für die Leerung der dortigen Altglasbehälter zuständig. Seit einiger Zeit werden jedoch die Abfallbehälter nach der Leerung nicht mehr korrekt geschlossen, sodass diese offen stehen und in der Folge das Umfeld durch Krähen vermüllt wird. Auch wurden die Altglasbehälter seit einigen Wochen nicht geleert und sind entsprechend überfüllt. Mängelmeldungen der Anwohner haben bisher nicht zu einer Verbesserung geführt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2023, ST 1854 Aktenzeichen: 51-21
Böschung vor Straße der Nationen endlich regelmäßig pflegen
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.06.2023, OF 704/2 Betreff: Böschung vor Straße der Nationen endlich regelmäßig pflegen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Der Magistrat wird aufgefordert, die Böschung entlang der Straße der Nationen endlich regelmäßig zu pflegen und seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Zudem ist dem Ortsbeirat mitzuteilen, wer für die Pflege dieser Fläche zuständig ist. Begründung: Die Böschung ist häufig so zugewachsen, dass kein Passant mehr den Bürgersteig nutzen kann, sondern bereits auf die Straße ausweichen muss, die u.a. von schweren LKWs befahren wird und wo gerast wird. Der Rasen muss endlich regelmäßig gemäht werden und die Hecken regelmäßig zurückgeschnitten werden. Die mangelhafte Grünpflege an zahlreichen Stellen ist ein großes Ärgernis und die Bürgerinnen und Bürger fragen sich, warum der Magistrat seinen Aufgaben und Pflichten nicht angemessen und ordnungsgemäß nachkommt. Fotos: Antragstellerin Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 704/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 704/2 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenHundewiese zwischen Römischer Ring/Pariser Straße/Straße der Nationen pflegen
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2023, OF 932/1 Betreff: Hundewiese zwischen Römischer Ring/Pariser Straße/Straße der Nationen pflegen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Hundewiese, die sich zwischen den Straßen Römischer Ring / Pariser Straße / Straße der Nationen befindet, regelmäßig von Müll zu befreien und zu mähen. Die offenen Abfallkörbe und die zu kleinen Behälter mit Haube sind zu entfernen und durch größere Abfallbehälter mit Haube (Krähen-/Taubenschutz) zu ersetzen. Begründung: Die o.g. Hundewiese wird entweder lange Zeit nicht gemäht oder wenn, dann nur teilweise gemäht und ein breiter Streifen übriggelassen. Die abgemähten Gräser werden oftmals nicht aufgesammelt, sondern verbleiben auf der Hunde-Auslauffläche. Da dort nahezu ausschließlich Gräser mit Grannen wachsen, welche Hunde verletzten können, wenn die Gräser nicht regelmäßig abgemäht werden, kann häufig kein Hundebesitzer diese Fläche nutzen, weshalb auf den Europagarten ausgewichen wird, wo auch die Anleinungspflicht ignoriert wird. Auf größere Abfallbehälter wird bereits seit Jahren gewartet. Fotos: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage OF 932/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und SPD (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenParkbuchten Römischer Ring und Maastrichter Ring ausschildern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4066 entstanden aus Vorlage: OF 887/1 vom 21.05.2023 Betreff: Parkbuchten Römischer Ring und Maastrichter Ring ausschildern Der Magistrat wird gebeten, die Parkbuchten im Römischen Ring und Maastrichter Ring als solche auszuweisen, was bisher noch nicht erfolgt ist. Begründung: Damit deutlich ersichtlich ist, wo geparkt werden soll, müssen die o. g. Parkbuchten entsprechend ausgewiesen werden, analog zur Pariser Straße. Dies trägt dazu bei, Falschparken zu minimieren. Beschilderung Pariser Straße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2272 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-7
Pflanzbeete in der Pariser Straße und im Römischen Ring
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4068 entstanden aus Vorlage: OF 891/1 vom 22.05.2023 Betreff: Pflanzbeete in der Pariser Straße und im Römischen Ring Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Pflanzbeete in den Parkstreifen an der Pariser Straße und dem Römischen Ring wieder in den Zustand nach ihrer ursprünglichen Herstellung versetzt werden. Dabei ist auch sicherzustellen, dass die hierfür erforderlichen Neupflanzungen künftig so gepflegt werden, dass die Beete nicht wieder verwahrlosen. Begründung: Die vorbezeichneten Pflanzbeete wurden kürzlich von teilweise hüfthohen Gräsern befreit, die sich dort aufgrund mangelnder Pflege hatten etablieren können. Dabei zeigte sich, dass die ursprünglichen Pflanzungen fast vollständig zerstört oder verdrängt worden war; diese sind nur noch in einigen Randbereichen rudimentär erkennbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1836 Aktenzeichen: 67-0
Radverkehr statt Poser- und Durchgangsverkehr Römischer Ring und Maastrichter Ring
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2023, OF 886/1 Betreff: Radverkehr statt Poser- und Durchgangsverkehr Römischer Ring und Maastrichter Ring Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Römischen Ring und den Maastrichter Ring in eine Fahrradstraße umzuwidmen mit dem Zusatz "Anlieger frei" sowie Freigabe für "E-Scooter". Begründung: Da es sich beim Römischen Ring und Maastrichter Ring um reine Erschließungsstraßen für Anlieger (inkl. deren Besucher) handelt, worüber keine weiteren Straßen erreicht werden, gibt es keinen Anlass, von der Pariser Straße aus in die o.g. Ringstraßen einzufahren, wenn man nicht explizit dorthin möchte. Die reine Durchfahrt soll daher ausschließlich Radfahrenden sowie E-Scootern vorbehalten bleiben. Dies trägt dazu bei, den Verkehr zu reduzieren, Wildparken zu unterbinden, die Aufenthaltsqualität zu erhöhen sowie die Verkehrswende voranzutreiben. VZ 1022-16 (aus eKFV) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OF 886/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, FDP, LINKE. und Die Partei gegen CDU und 1 SPD (= Annahme); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 SPD
Partei: CDU
Weiter lesenGleisfeldpark sanieren und aufwerten
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2023, OF 919/1 Betreff: Gleisfeldpark sanieren und aufwerten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, einen Sanierungsplan für den Gleisfeldpark zu erstellen, um die offenen Probleme zu lösen: - großflächige und tiefe Wasserlachen bei längerem Regen wegen fehlender Entwässerung und Regenwassernutzung - zu schmale Gehwege mit Wüstenbildung entlang der Gehwege - Trampelpfade entlang der Böschung zur Straße der Nationen mit bereits freiliegenden Leitungen, Brückenbauwerk und Betonteilen durch weggespültes Erdreich aufgrund fehlender Verwurzelung - Trampelpfade entlang von Baumscheiben Richtung Supermarkt - stark lückenhafte Rasenflächen - fehlende Abstellmöglichkeiten für Fahrräder - zu wenig Fitnessgeräte, z.B. für Calisthenics - fehlende Hinweise auf Taubenfütterungsverbot, dadurch mitunter Rattenaufkommen Der Sanierungsplan soll dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Begründung: Da die gewünschten Wege anhand der Trampelpfade inzwischen bekannt sind, kann bei der Neugestaltung darauf Rücksicht genommen werden. Der östliche Weg könnte an den bereits graslosen Stellen mit grobem Kies aufgeschüttet werden, um das Befahren mit Zweirädern weniger attraktiv zu machen und das Ausbreiten der wüsten Stellen zu verhindern. Entlang von Baumscheiben sollten Trampelpfade möglichst unterbunden werden, da das Begehen Stress für die Bäume bedeutet, was den Verlust des Baumes riskiert. Nach längeren Regenfällen ist der Gleisfeldpark teils mehrere Wochen nur eingeschränkt begehbar. Kleinkinder könnten stürzen und ertrinken. Da auf der Straße der Nationen nicht mit spielenden Kindern gerechnet wird, wird häufig deutlich schneller als 50 km/h gefahren. Daher sollte das Herunterklettern entlang der Böschung durch geeignete Maßnahmen unterbunden werden. Durch den Regen wird dort entlang der Trampelpfade immer weiter Erde weggespült, was die Vegetation zurückgedrängt. Brückenbauwerk und Leitungen müssen geschützt werden. Mangels geeigneter Möglichkeiten werden Fahrräder an Baumscheiben abgestellt. Gerade in dicht bebauten Städten sind gut gepflegte Grünflächen zu Zeiten des Klimawandels enorm wichtig für das Mikroklima. Vor diesem Hintergrund ist es völlig unverständlich, dass der Gleisfeldpark, welcher ebenso eine wichtige Funktion zur Naherholung und Ertüchtigung erfüllt, dermaßen vernachlässigt wird. Ansicht links der Brücke mit Brücke mit teils weggespültem Erdreich freiliegender Leitung Teils knöcheltiefe Wasserlachen auf dem Schulweg Östlicher Weg mit breitem Trampelpfad - teilweise weichen Radfahrende oder E-Scooter-Fahrende auf die Wiese aus. Trampelpfad neben Wohnbebauung Römischer Ring mit bereits stark freiliegenden Betonteilen Trampelpfade östlich der südlichen Schranke, teilweise über Baumscheibe. Trampelpfade westlich der südlichen Schranke zwischen Baumscheibe - ein Teil der fehlenden Wiese-wurde behelfsweise bereits mit Split aufgefüllt, wo nun Tauben gefüttert werden. Die gebogene Sprossenwand eignet sich wenig für Calisthenics. Die obere letzte Sprosse war lange Zeit abgängig. Es fehlen unterschiedlich hohe Klimmzugstangen, die auch das Turnen ermöglichen sowie zwei parallel verlaufende Barren und Push-Up-Bars (Liegestützgriffe). In Frankfurt hat sich die bundesweit größte Freestyle-Bewegung entwickelt. Bei den deutschen Meisterschaften im letzten Jahr gewannen die Herren aus Frankfurt in allen drei Gewichtsklassen. Doch das noch junge Europaviertel wartet seit Jahren vergeblich auf entsprechende Geräte. Mehr und sinnvolle Betätigungsmöglichkeiten für Kinder, Jugendliche sowie junge Erwachsene würden zudem zu einer Entspannung der Situation am Tel-Aviv-Platz führen. Beispiel Hafenpark Quelle: calisthenics-parks.com Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 35 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte und sofortige Abstimmung. Beschluss: 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 919/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1.: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU (= Ablehnung) zu 2.: GRÜNE, FDP, LINKE. Und Die Partei gegen CDU und SPD (= Annahme); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenVeranstaltungsgenehmigungen im Rebstock nur mit Verkehrskonzept und Verkehrsüberwachung
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2023, OF 889/1 Betreff: Veranstaltungsgenehmigungen im Rebstock nur mit Verkehrskonzept und Verkehrsüberwachung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Veranstaltungen im zum Grüngürtel gehörenden Landschaftsschutzgebiet Rebstock nur dann zu genehmigen, wenn Veranstalter*innen ein schlüssiges Verkehrskonzept vorlegen. Des Weiteren soll die Städtische Verkehrspolizei den ruhenden Verkehr während dieser Veranstaltungen in den zum Ortsbezirk 1 gehörenden angrenzenden Gebieten überwachen und durch Abschleppen von Falschparker*innen für Sicherheit sorgen. Begründung: Das Rebstockgelände wird mehrfach im Jahr als Veranstaltungsgelände für kulturelle Zwecke und Festivals genutzt. Die Anbindung an das Gelände durch den ÖPNV ist über Busse und die Straßenbahnlinie 17 vorhanden, bei größeren Veranstaltungen aber nicht ausreichend. Gerade auswärtige Gäste reisen daher häufig mit dem Auto über A5 und A648 an und finden dann in der Nähe keinen Parkplatz. In den umgebenden Straßen und Wohngebieten wird entsprechend wild geparkt, im Ortsbezirk 1 ist vor allem die Straße und der Gehweg samt Böschung "Am Römerhof" betroffen. Der ohnehin schmale Gehweg unterhalb des Eidechsenlandes und die Fahrbahn weiter im Verlauf westlich sind dann flächendeckend zugeparkt und erschweren ein sicheres Durchkommen für alle Verkehrsteilnehmer*innen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage OF 889/1 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenFahrradbügel Pariser Straße 1 anbringen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3906 entstanden aus Vorlage: OF 817/1 vom 12.04.2023 Betreff: Fahrradbügel Pariser Straße 1 anbringen Der Magistrat wird gebeten , in der östlichen Kurve der Pariser Straße Fahrradbügel gegenüber dem inzwischen fertiggestellten FAZ-Tower anbringen zu lassen. Dies kann ebenso durch den Eigentümer auf dessen Grundstück erfolgen, falls eine entsprechende Abstimmung möglich ist. Begründung: Seit Bezug des FAZ-Towers werden regelmäßig Fahrräder an den Baumscheiben vor dem Gebäude abgestellt. Der Platz reicht oftmals nicht aus. Teilweise kippen die Fahrräder um. Auf dem Grundstück des FAZ-Towers sind keine Abstellplätze für Fahrräder von Besuchern oder Mitarbeitern ersichtlich. Daher soll die Stadt auf den Eigentümer zugehen, um entsprechende Abstellmöglichkeiten für Fahrräder in ausreichender Anzahl zu schaffen, was heutzutage eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Sollte dies nicht möglich sein, soll die Stadt selbst welche vor dem Gebäude anbringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1695 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 92
Fahrradbügel Europa-Allee West/Ecke Pariser Straße anbringen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3908 entstanden aus Vorlage: OF 819/1 vom 12.04.2023 Betreff: Fahrradbügel Europa-Allee West/Ecke Pariser Straße anbringen Vorgang: OM 2622/22 OBR 1; ST 2826/22 Der Magistrat wird gebeten, Fahrradbügel an der Europa-Allee/Ecke Pariser Straße gemäß der Abbildung anbringen zu lassen, um den hier notwendigen Bedarf an sicheren Abstellmöglichkeiten für Fahrräder zu gewährleisten sowie das illegale Beparken des Gehwegs zu unterbinden. Begründung: Da ein geeigneter Ort in unmittelbarer Nähe zum ursprünglich genannten Standort für die Anbringung von Fahrradbügeln gefunden werden konnte, welche gleichzeitig das illegale Beparken des Gehwegs an anderer Stelle unterbinden können, gibt es nunmehr keinen Grund, diese abzulehnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2622 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2826 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1696
Gehwerkparken Pariser Straße unterbinden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3945 entstanden aus Vorlage: OF 816/1 vom 12.04.2023 Betreff: Gehwerkparken Pariser Straße unterbinden Der Magistrat wird gebeten, das Parken auf dem Gehweg gegenüber der Pariser Straße 58 Südseite durch weitere Poller zu unterbinden. Begründung: Die aktuelle Situation hindert Fahrzeugführer noch nicht ausreichend daran, den Gehweg ordnungswidrig zu beparken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1692
Verkehrsflussoptimierung in der Max-Pruss-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3717 entstanden aus Vorlage: OF 624/2 vom 26.02.2023 Betreff: Verkehrsflussoptimierung in der Max-Pruss-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie sich der Verkehrsfluss an der Kreuzung Am Römerhof/Max-Pruss-Straße/Oeserstraße verbessern lässt. Konkret sind folgende Fragen zu beantworten: a) Lässt sich die Ampelschaltung für einen verbesserten Verkehrsfluss/Reduktion des Ampelrückstaus aus allen vier Richtungen verkürzen? Kann hier gegebenenfalls eine verkehrsaufkommensabhängige Steuerung nachgerüstet werden? b) Ist die Umgestaltung der Kreuzung in einen Kreisverkehr mit umlaufendem Zebrastreifen eine den Bedürfnissen aller Verkehrsteilnehmer gerecht werdende Alternative? c) Inwieweit lässt sich die Einmündung vom Römerhof in die Max-Pruss-Straße verbreitern? Anwohner berichten, dass Sattelzüge auf dem Weg zum Messeparkplatz hier Probleme haben und im Schritttempo manövrieren, sodass die Grünphase der Fußgänger endet, bevor diese queren können. d) Können die Bürgersteige ggf. so umgestaltet/erweitert werden, dass das Warten auf Grün auch bei erhöhtem Fußgängeraufkommen gesichert ist? 2. o b es möglich erscheint, einen Radweg entlang der Max-Pruss-Straße in beide Richtungen, ggf. unter Nutzung des Trampelpfades am Rande des Parks, einzurichten. Begründung: Zu Ziffer 1.: Betroffene berichten davon, dass sich an der Kreuzung aus allen vier Richtungen regelmäßig ein erheblicher Verkehrsrückstau (Kraftfahrzeuge) bildet. Dabei seien bis zu drei Ampelschaltungen erforderlich, um die Kreuzung zu passieren. Hierbei kommt es zu - bei Verkehrsflussoptimierung vermeidbaren - CO2-Emissionen der Fahrzeuge im Leerlauf. Fußgänger beklagen darüber hinaus, dass die von der Autobahn kommenden und links in die Max-Pruss-Straße einbiegenden Lkws bzw. Sattelzüge erst am Ende der Ampelschaltung nach dem Gegenverkehr einbiegen können. Dies fällt mit der Grünphase der Fußgänger zusammen, sodass diese keine Möglichkeit der Querung haben. Ergänzend ist festzuhalten, dass die aus Nied kommenden Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Römerhof auf ihrem Schulweg ebenfalls von langen Wartezeiten an der Ampelanlage betroffen sind. Zu Ziffer 2.: Der ausgeschilderte Radweg führt an dieser Stelle durch den Alten Rebstockpark. Dieser Park ist hochfrequentiert und daher als Radverbindung bei hohem Fußgängeraufkommen ungeeignet. Schließlich endet der Radweg am ungesicherten bzw. zu Messezeiten gesperrten Übergang hinter der derzeitigen Baustelle des Rebstockbades, siehe Ziffer 3., was zu erheblichen Umwegen führt. Es wäre sowohl für Radfahrer entspannter auf einer eigenen Trasse zu fahren als auch für Spaziergänger im Park, die dann ohne gestört zu werden, den Park nutzen können. Max-Pruss-Straße mit dem "Trampelpfad,", der zum Radweg ausgebaut werden sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1322 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 13 Antrag vom 09.05.2024, OF 925/2 Aktenzeichen: 66-2
Sicherer Fuß- und Radverkehr in der Schmidtstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3243 entstanden aus Vorlage: OF 673/1 vom 01.11.2022 Betreff: Sicherer Fuß- und Radverkehr in der Schmidtstraße Der Magistrat wird gebeten, sicherzustellen, dass Fußgängerinnen sowie Fußgängern und Radfahrerinnen sowie Radfahrern auf den für sie vorgesehenen Wegen entlang der Schmidtstraße ausreichend Platz frei gehalten wird. Hierzu sollen folgende Maßnahmen geprüft und bei einem Ortstermin besprochen werden: 1. Das bereits eingerichtete absolute Halteverbot entlang der Schmidtstraße von der Mainzer Landstraße kommend in Richtung der Straße Am Römerhof gehend wird durch bauliche Maßnahmen, wie z. B. das Aufstellen von Fahrradbügeln oder Pflanztrögen, durchgesetzt. Wo nötig und aus Platzgründen nicht anders darstellbar, z. B. unter den Bahnbrücken, werden Fuß- und Radweg durch Poller gesichert. 2. Das absolute Halteverbot wird auf die gesamte Länge ausgedehnt, der Abschnitt zwischen Eisenbahnbrücke und der Straße Am Römerhof also neu eingerichtet. 3. Der Radweg, der zwischen Mainzer Landstraße und Eisenbahnbrücke getrennt vom Fußverkehr besteht, wird bis zur Straße Am Römerhof verlängert. 4. Bis zur Umsetzung der Maßnahmen wird der ruhende Verkehr regelmäßig überwacht. Begründung: Fuß- und Radweg entlang der Schmidtstraße können häufig nur eingeschränkt genutzt werden, da Falschparker auf den Flächen zwischen den Baumscheiben parken und so die Breite der Wege deutlich beschneiden. Für Personen mit Rollstuhl oder Kinderwagen ist bisweilen ein zentimetergenaues Navigieren notwendig, um sich einen Weg zu bahnen. Unter der Eisenbahnbrücke parken zudem häufig Lkws. Diese nehmen vor allem Radfahrerinnen und Radfahrern die Sicht, die aus dem Weg entlang des Bahndamms auf die Schmidtstraße abbiegen oder diese queren wollen. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ist ein durchgängiger, baulich getrennter Radweg auf der gesamten Schmidtstraße erstrebenswert. Einzelhandel und Gewerbetreibende halten auf ihren Grundstücken ausreichend Parkplätze für Kundinnen sowie Kunden und Mitarbeiterinnen sowie Mitarbeiter zur Verfügung. Eine Nutzung des öffentlichen Raums ist nicht notwendig. Eigene Aufnahmen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 874 Antrag vom 11.06.2023, OF 930/1 Antrag vom 11.08.2023, OF 965/1 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4381 Antrag vom 13.10.2024, OF 1416/1 Aktenzeichen: 32-1
Geschwindigkeitskontrollen und Kontrolle durch KART im Europaviertel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3255 entstanden aus Vorlage: OF 691/1 vom 20.11.2022 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen und Kontrolle durch KART im Europaviertel Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Landespolizei und/oder die städtische Verkehrspolizei einen mobilen Blitzer für mehrere Wochen in der Europa-Allee aufstellen. Dies soll durch eine Bestreifung durch KART in der Europa-Allee und der Straße der Nationen ergänzt werden. Für den mobilen Blitzer wird der mittlere oder westliche Abschnitt der Europa-Allee als geeignet angesehen. Die Kontrollen durch KART sollten vor allem freitags und samstags in den späten Abend- und Nachtstunden stattfinden. Begründung: Die Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohner in der Europa-Allee über schnelle und laute Fahrzeuge häufen sich wieder. Da Lärmblitzer aufgrund der Zweispurigkeit nicht eingesetzt werden können, erhoffen sich die Anwohnerinnen und Anwohner durch die Aufstellung mobiler oder festinstallierter Blitzer mehr Ruhe und Sicherheit auf der Straße. Auch auf der an das Europaviertel angrenzenden Straße der Nationen haben Anwohnerinnen und Anwohner von der Brücke aus mehrfach vermeintlich getunte, laute Autos und Motorräder beobachtet, die hier auch Rennen fahren. Dies sollte durch KART unterbunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 877 Antrag vom 23.05.2023, OF 675/2 Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4499 Aktenzeichen: 32-1
Verkehrsübungsplatz als Ausweichstandort für GeorgBüchnerSchule möglich?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3305 entstanden aus Vorlage: OF 536/2 vom 20.11.2022 Betreff: Verkehrsübungsplatz als Ausweichstandort für Georg-Büchner-Schule möglich? Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob der ehemalige ADAC-Verkehrsübungsplatz oder ein anderer in der Nähe befindlicher Platz an der Max-Pruss-Straße/Ecke Am Römerhof als Ausweichstandort für die Georg-Büchner- Schule während ihrer Sanierung genutzt werden kann. Falls dies nicht möglich ist, welche alternativen Standorte sind ggf. vorgesehen? Begründung: Wie die Sanierung des Goethe-Gymnasiums gezeigt hat, ist es nicht ohne erhebliche Störungen möglich, den Unterricht während Sanierungsmaßnahmen auf dem Schulgelände weiter zu führen. Deshalb ist es notwendig einen Ausweichstandort für die Georg-Büchner-Schule während ihrer Sanierung bereitzustellen. Das Gelände des ehemaligen ADAC-Verkehrsübungsplatzes an der Max-Pruss-Straße/Ecke Am Römerhof steht seit Jahren leer. Es ist zu einem Großteil versiegelt. Es wäre wahrscheinlich groß genug, um die Georg-Büchner-Schule während ihrer Sanierung darauf auszulagern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Mehr Sicherheit Am Dammgraben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3319 entstanden aus Vorlage: OF 531/2 vom 05.11.2022 Betreff: Mehr Sicherheit Am Dammgraben Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass entlang der Straße Am Dammgraben Tempo 30 sicher eingehalten wird. Die Einhaltung bzw. Drosselung des Tempos 30 sollte durch Schilder, Piktogramme sowie Fahrbahnschwellen oder Verkehrsinseln sichergestellt werden. Begründung: Am Dammgaben befindet sich eine Kita. Anwohner berichten, dass die Straße Am Dammgraben aufgrund ihrer Breite und Lage von Autofahrern immer wieder als "Rennstrecke" genutzt wird. Die Sicherheit der Kinder sowie der Anwohner ist gefährdet, zudem liegt hier eine unverhältnismäßige Lärmbelästigung der Anwohner durch die rasenden Autos vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 757 Aktenzeichen: 32-1
Spielplatz im Alten Rebstockpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3321 entstanden aus Vorlage: OF 535/2 vom 17.11.2022 Betreff: Spielplatz im Alten Rebstockpark Vorgang: V 19/21 OBR 2; ST 1436/21 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob auf dem Gebiet des Alten Rebstockparks die Errichtung eines Spielplatzes möglich ist, den Ortsbeirat einzubeziehen, und ob hier die Möglichkeiten besteht, einen Spielplatz durch einen entsprechenden Verein errichten und betreuen zu lassen; 2. ob sichergestellt werden kann, dass ein inklusives Spielgerät auf dem Spielplatz aufgestellt wird; 3. ob als Standort für den Spielplatz der frühere Grillplatz oder aber die Wiese nördlich angrenzend an das Rebstockwäldchen infrage kommt. Begründung: In der Stellungnahme vom 16.08.2021, ST 1436, stellt der Magistrat die Errichtung weiterer Spielmöglichkeiten im Rahmen der Entwicklung der Bebauungspläne Nr. 919/Nr. 936 Am Römerhof/Zum Rebstockbad in Aussicht. Der Ortsbeirat begrüßt dies sehr und nimmt zur Kenntnis, dass die Einrichtung von Spielplätzen generell nicht durch die Verwaltung initiiert wird. Sollte eine Fläche für die Errichtung eines Spielplatzes dennoch infrage kommen, bittet der Ortsbeirat um Einbeziehung, auch der zuständigen Kinderbeauftragten. Neben dem im Bereich des Rebstockparks fehlenden Angebots für ältere Kinder fehlt auch eines für mobilitätseingeschränkte, beispielsweise auf den Rollstuhl angewiesene Kinder, weshalb ein auch durch sie nutzbares Spielgerät eingeplant werden muss. Im Rahmen der Planung weiterer Spiel- bzw. Bolzplätze erscheint es zweckmäßig, u. a. den ehemaligen Grillplatz zu berücksichtigen. Nach einem Ortstermin mit dem Kinderbeauftragten und Anwohnern haben die Mitglieder des Ortsbeirates die Wiese angrenzend an das Rebstöckwäldchen, zwischen dem Hauptweg und der Max-Pruss-Straße, mit schattenspendenden Bäumen für geeignet empfunden (siehe Foto). Quelle: google Satellit 17.11.2022, 18:25 Uhr Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.05.2021, V 19 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1436 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1032 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2032 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 67-2
Verlegung der Hundeauslauffläche im Gallus in den Europagarten
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2022, OF 676/1 Betreff: Verlegung der Hundeauslauffläche im Gallus in den Europagarten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Hundeauslauffläche im Gallus, die zwischen Pariser Straße, Römischem Ring, Straße der Nationen und dem Baufeld 44 der Messe liegt, zu verlegen. Die Auslauffläche soll nach Eröffnung des Europagartens auf Teilflächen im mittleren oder westlichen Europagarten eingerichtet werden. Bis zur Eröffnung des Europagartens soll die nordöstliche Wiese im Lotte-Specht-Park als Hundeauslauf dienen. Die Fläche soll durch Niedernhausener Straße, Schwalbacher Straße und dem den Lotte-Specht-Park diagonal querenden Weg begrenzt werden. Die Hundeauslauffläche soll auf der Internetseite der Stadt Frankfurt aufgeführt werden, eine Detailkarte und Luftbilder sollen erstellt werden. Der Magistrat wird ferner aufgefordert, die Detailkarte, Luftbilder und Übersichtskarte auf der Internetseite der Stadt wieder zugänglich zu machen, da die Links aktuell alle nicht geöffnet werden können. Begründung: Die auf Grund der Anregung vom Ortsbeirat 1 eingerichtete Hundeausfläche im Gallus wird genutzt, birgt auf Grund der zwei die Fläche durchquerenden Wege aber hohes Konflikt- und Unfallpotential. Während Auslaufflächen in anderen Ortsbezirken in größere Grünflächen integriert sind und durch Wege begrenzt werden, wurde im Ortsbezirk 1 eine einzige, ungeeignete Fläche ausgewiesen. Vor allem der in der Mitte gelegene asphaltierte Weg wird viel von Radfahrer*innen und E-Scooter-Nutzer*innen befahren. Diese nehmen wenig Rücksicht auf freilaufende, rennende, sich gegenseitig jagende Hunde, so dass es schon mehrmals zu Zusammenstößen kam, die für Mensch und Hund schmerzhaft sein und zu Verletzungen führen können. Daher meiden viele Halter*innen die Fläche. Der Europagarten wird nach seiner Eröffnung ausreichend Rasenflächen bieten, um sowohl dem Freizeitbedürfnis der Menschen als auch dem Freilaufbedürfnis der Tiere gerecht zu werden. Der Europagarten ist weitestgehend an den Promenaden durch Heckenbepflanzungen eingegrenzt, so dass ein sicherer Abstand zur Niedernhausener und Pariser Straße eingehalten werden kann. Bis zur Eröffnung soll ein kleiner Teil des Lotte-Specht-Parks genutzt werden, der allerdings weniger sicher und von der Grundfläche her nicht dauerhaft ausreichend ist. Quelle: Geoportal Frankfurt, in rot: aktuelle Fläche, in blau: mittlerer und westlicher Europagarten Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 676/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Volt, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen FDP (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenLieferzone für die Pariser Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3030 entstanden aus Vorlage: OF 662/1 vom 16.10.2022 Betreff: Lieferzone für die Pariser Straße Vorgang: OM 2825/22 OBR 1 Der Magistrat wird gebeten, in der Parkbucht zwischen Pariser Straße 10 und 12 eine Lieferzone einzurichten, welche von Montag bis Samstag von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr gilt. Diese Anregung soll parallel zur Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2825, realisiert werden. Begründung: Aktuell wird der Gehweg vor Pariser Straße 10 häufig zugeparkt, sodass Eltern mit ihren Kindern morgens beim Verlassen des Hauses behindert werden. Das Café in der Pariser Straße 8 benötigt Platz für Anlieferungen. Ebenso wird häufig die Pariser Straße von breiten Lkws zugeparkt, welche die Linienbusse an der Durchfahrt behindern, was zu langen und lauten Hupsignalen führt. Mit der Einrichtung der Lieferzone kann die Situation entschärft werden. Damit sich die Situation vor Ort nicht weiter verschärft, soll diese Anregung parallel zur Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2825, realisiert werden. Vorschlag Lieferzone Falschparkende auf dem öffentlichen Gehweg innerhalb der amtlich gesiegelten Feuerwehrzufahrt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2825 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2351 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 371 Antrag vom 02.02.2025, OF 1524/1 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6548 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Poller und Fahrradbügel Pariser Straße versetzen/ergänzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2825 entstanden aus Vorlage: OF 629/1 vom 18.09.2022 Betreff: Poller und Fahrradbügel Pariser Straße versetzen/ergänzen Der Magistrat wird gebeten, die äußeren beiden Poller auf dem Bürgersteig vor der Pariser Straße 14 und 16 zu versetzen und um einen zusätzlichen Poller zu ergänzen, welcher für Wartungen und Anlieferungen entnommen werden kann. An der ursprünglichen Position der beiden Poller vor der Bordsteinkante sollen Fahrradbügel angebracht werden. Begründung: Der Gehweg zwischen Pariser Straße 14 und 16 wird fortwährend zum illegalen Parken von Pkws missbraucht. Durch die o. g. Maßnahme soll dies künftig unterbunden werden. Dieser Bereich muss lediglich bei Wartungsarbeiten oder größeren Anlieferungen befahren werden, weshalb z. B. der Hausmeister die Poller entnehmen können muss. Die Zufahrt zur Tiefgarage erfolgt auf der gegenüberliegenden Seite über den Römischen Ring. Daher ist es nicht notwendig, diese Zufahrt dauerhaft offen zu halten. Da in diesem Bereich bisher keine Möglichkeit existiert, Fahrräder sicher abzustellen, besteht dringender Bedarf an Fahrradbügeln. Beispiel Falschparkende Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 16.10.2022, OF 662/1 Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3030 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 321 Aktenzeichen: 66-2
Ampelsteuerung am Ende der Straße der Nationen für Fußgängerinnen und Fußgänger verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2744 entstanden aus Vorlage: OF 435/2 vom 22.08.2022 Betreff: Ampelsteuerung am Ende der Straße der Nationen für Fußgängerinnen und Fußgänger verbessern Der Magistrat wird gebeten, die Ampelsteuerung am Ende der Straße der Nationen vor dem Eingang zur Messe als Bedarfsampel für Fußgängerinnen und Fußgänger zu schalten. Zu Fuß Gehende sollen hier mit Vorrang Grün erhalten, siehe Lageplan weiter unten. Begründung: Fußgängerinnen und Fußgänger aus Richtung der Philipp-Reis-Straße in Richtung Pariser Straße müssen die Ampel vor dem Messeeingang passieren. Diese Ampel ist eine typische "Bettelampel", die für Fußgängerinnen und Fußgänger immer Rot zeigt, auch wenn fast kein Autoverkehr stattfindet. Zu Messezeiten gibt es hier lange Fahrzeugschlangen, die vor dem Eingang Messe trotz Grün halten müssen, bis sie einfahren können. Fußgängerinnen und Fußgänger brauchen auch hier die Möglichkeit, zeitnah die Straße überqueren zu können. Lageplan Quelle: OpenStreetMap Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 48 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32-1
Durchgehendes Haltverbot Pariser Straße einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2623 entstanden aus Vorlage: OF 562/1 vom 09.06.2022 Betreff: Durchgehendes Haltverbot Pariser Straße einrichten Der Magistrat wird gebeten , entlang der gesamten Pariser Straße beidseitig ein Haltverbot für die Fahrbahn einzurichten (die Parkbuchten sind davon nicht betroffen). Begründung: Aktuell bestehen nur vereinzelte Haltverbote, z. B. in Einmündungsbereichen. Parkende Fahrzeuge (insbesondere SUV) "in zweiter Reihe" behindern jedoch häufig die Durchfahrt, sodass z. B. die Poller an der Kurveninnenseite angefahren werden und Busse und Lkw behindert werden. Dies ist bereits mehrfach vorgekommen und führt zu unnötigen Kosten für die Stadt, wenn z. B. Lkw hier nicht mehr problemlos vorbeikommen und aufgrund der Falschparkenden Poller und Bodenplatten beschädigt werden. Da am Tel-Aviv-Platz ein Parkhaus existiert, gibt es auch für Besuchende keinen Grund, auf der Fahrbahn zu parken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2825
Markierung von bestehenden Parkplätzen mit Ladeinfrastruktur
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2633 entstanden aus Vorlage: OF 579/1 vom 19.08.2022 Betreff: Markierung von bestehenden Parkplätzen mit Ladeinfrastruktur Der Magistrat wird gebeten , die im Ortsbezirk 1 im öffentlichen Straßenraum bereits bestehenden Parkplätze mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge farblich zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung soll farblich und in der Wahl des Piktogramms analog zu den Markierungen der neu einzurichtenden Parkplätze erfolgen. Begründung: Im Ortsbezirk 1 gibt es einige der wenigen Parkplätzen mit Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum, z. B. in der Bethmannstraße, am Eschenheimer Tor, in der Pariser Straße oder in der Brüsseler Straße. Bei der Vorstellung des Ausbaukonzepts für Ladeinfrastruktur wurde erwähnt, dass die Parkplätze an den neuen Ladesäulen zukünftig blau eingefärbt und mit einem Piktogramm versehen werden sollen. Hierdurch sollte auch unaufmerksamen Autofahrerinnen und Autofahrern eindeutig klar werden, dass diese Parkplätze für Elektrofahrzeuge (und Plug-In-Hybride) während des Ladevorgangs vorbehalten sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2823
Namensschild Grünfläche/Hundewiese „Am Stadtplatz“ anbringen
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2022, OF 560/1 Betreff: Namensschild Grünfläche/Hundewiese "Am Stadtplatz" anbringen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Grünfläche/Hundewiese "Am Stadtplatz" zwischen Römischer Ring, Pariser Straße und Messe entsprechende Straßennamensschilder anzubringen. Begründung: Die o.g. Schilder wurden bisher nicht angebracht, anders als am Gleisfeldpark, was dazu führt, dass viele Menschen die Fläche nicht kennen oder sich schwerer orientieren können. . Quelle: Googlemaps Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OF 560/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen CDU (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenStolperfreie Bürgersteige
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2446 entstanden aus Vorlage: OF 412/2 vom 19.06.2022 Betreff: Stolperfreie Bürgersteige Der Magistrat wird gebeten, die Bürgersteige in der Friedrich-Naumann-Straße, beginnend ab der Ecke Am Dammgraben 92 bis circa zur Friedrich-Naumann-Straße 23, zu begradigen. Begründung: Hierbei handelt es sich um eine Anregung einer Seniorin und Anwohnerin. Die Bordsteinkante sowie die Pflastersteine selbst sind an manchen Stellen höhenunterschiedlich und uneben und können so dazu führen, dass Menschen, die Seh- oder Geheinschränkungen haben, diese Höhenunterschiede nicht korrekt wahrnehmen und stolpern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2423 Aktenzeichen: 66 2
Fuß- und Radweg entlang der Straße Am Römerhof II
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2424 entstanden aus Vorlage: OF 504/1 vom 13.06.2022 Betreff: Fuß- und Radweg entlang der Straße Am Römerhof II Der Magistrat wird gebeten, den Belag des als "gemeinsamer Fuß- und Radweg" (Verkehrszeichen 240) gekennzeichneten Weges entlang der Straße Am Römerhof zwischen Schmidtstraße und der Straße der Nationen zu erneuern. Der erneuerte Weg soll zudem nur noch als Gehweg (Verkehrszeichen 239) gekennzeichnet werden. Um den Belangen des Radverkehrs Rechnung zu tragen, soll zwischen Europa-Allee und Straße der Nationen der rechte Fahrstreifen in einen Fahrradweg umgewandelt werden. Begründung: Entlang der stark befahrenen Straße gibt es aus Richtung Gallus kommend in Richtung Rebstock/Kuhwaldsiedlung nur einen sehr schmalen Weg, den sich zurzeit Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer teilen müssen. Der Abschnitt ist zudem Teil des Schulwegeplans, von einem sicheren Schulweg kann hier allerdings nicht die Rede sein. Es bedarf entsprechend einer Umverteilung der Verkehrsflächen, um für Rad- und Fußverkehr ausreichend Platz zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2813 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2126 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Unterflur-Glascontainer für die Pariser Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2426 entstanden aus Vorlage: OF 506/1 vom 07.06.2022 Betreff: Unterflur-Glascontainer für die Pariser Straße Der Magistrat wird gebeten , die vorhandenen Altglascontainer in der Pariser Straße, jeweils in der westlichen und (insbesondere) östlichen Kurve, durch Unterflurcontainer mit größerem Volumen zu ersetzen. Begründung: Entweder reichen die vorhandenen Container nicht aus oder der Leerungsrhythmus ist nicht optimal eingestellt. Zudem hat die zuständige Firma immer wieder Probleme bei der fristgerechten Entleerung. Da die Glascontainer auf einem stark frequentierten Bürgersteig stehen, auf dem auch viele Kinder unterwegs sind, stellen die Glasflaschen eine große Gefahrenquelle dar. In der Frankenallee wurden bereits Unterflurcontainer aufgestellt. Unterflurcontainer verfügen über ein größeres Volumen, erzeugen weniger Lärm und fügen sich optisch gut in die Umgebung ein. Aktuelle Situation (Fotos privat) Unterflurcontainer Frankenallee Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2394 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 0
Kürzere Wege für Fußgängerinnen und Fußgänger - Verkehrsführung an der Baustelle Spardabank-Tower soll Belange aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer berücksichtigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2428 entstanden aus Vorlage: OF 510/1 vom 07.06.2022 Betreff: Kürzere Wege für Fußgängerinnen und Fußgänger - Verkehrsführung an der Baustelle Spardabank-Tower soll Belange aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer berücksichtigen Der Magistrat wird gebeten, die Belange von Fußgängerinnen und Fußgänger bei der Einrichtung von Baustellen zu beachten. Bei der Baustelle für den Spardabank-Tower an der Europa-Allee soll der rechte Fahrstreifen für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger freigegeben werden. Zudem sollen die vorderen Frankfurter Hütchen demontiert und der nun kombinierte Fuß-/Radweg ohne Stolperfallen eingerichtet werden. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Baustellenzufahrt auch über die Straße der Nationen und das Messegelände eingerichtet werden kann, sodass Fuß- und Radweg an der Europa-Allee uneingeschränkt genutzt werden können. Begründung: Die Anlieferung der Baustelle für den Spardabank-Tower erfolgt zurzeit über die Europa-Allee, die Fahrzeuge fahren unterhalb der Emser Brücke auf das Gelände. Zu diesem Zweck wurde der Fußweg gesperrt und der Radweg auf die rechte Fahrspur stadtauswärts verlegt. Fußgängerinnen und Fußgänger müssen nun vor der Brücke die Europa-Allee queren und können auf Höhe Parigot/Deutsche Bahn die Europa-Allee erneut queren. Für Menschen, die nicht so gut zu Fuß sind, erhöht sich die Gehzeit stark, da bis zu fünf Ampelphasen statt der bisherigen einen Ampelphase für die beiden zusätzlichen Querungen benötigt werden können. Die bisherige Trennung des Radstreifens durch Frankfurter Hütchen kann vor allem bei Dunkelheit zu einer Gefährdung führen, da sie schlecht zu sehen sind. Auch die Warnbaken und Absperrgitter stehen teilweise auf dem Weg und verengen diesen unnötig. Quelle: eigene Aufnahmen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2479 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Zweiphasiger Umbau für den Übergang des Radwegs Gleisfeldpark auf die Pariser Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2212 entstanden aus Vorlage: OF 463/1 vom 02.05.2022 Betreff: Zweiphasiger Umbau für den Übergang des Radwegs Gleisfeldpark auf die Pariser Straße Vorgang: OM 1372/22 OBR 1 Der Magistrat wird gebeten, den vom Mobilitätsdezernat in der März-Sitzung des Ortsbeirates 1 vorgeschlagen Anschluss des Radwegs Gleisfeldpark an die Pariser Straße in zwei Phasen umzusetzen. In einem ersten Schritt soll umgehend der Bordstein in Verlängerung des Radweges abgesenkt werden. In einem zweiten Schritt sollen zu einem späteren Zeitpunkt die vorgeschlagenen Fahrradbügel montiert werden. Der zweite Schritt soll erst erfolgen, wenn die Ersatzbushaltestelle entweder an ihren ursprünglichen Platz zurückverlegt wird oder sie nach Eröffnung der U 5 ersatzlos gestrichen werden kann. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Pläne zur Verbindung des Radwegs im Gleisfeldpark mit der Pariser Straße. Aktuell befindet sich an dem Übergang die Ersatzbushaltestelle "Maastrichter Ring" für die Linie M 46. In der Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1372, hat der Ortsbeirat im Januar den Magistrat bereits zur barrierefreien Umgestaltung der Bushaltestelle aufgefordert. Dies kann durch das Absenken des Bordsteins erreicht werden. Die Absenkung ermöglicht dann auch Radfahrerinnen und Radfahrer die bequeme Zufahrt zum Gleisfeldpark. Die Aufstellung der Fahrradbügel soll zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden, um den Wartebereich für Fahrgäste der M 46 nicht zu versperren und vor allem das Ein- und Aussteigen für Personen mit Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühlen problemlos zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1372 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2611 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1922 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Vogelfütterung im Europaviertel unterbinden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2209 entstanden aus Vorlage: OF 460/1 vom 08.05.2022 Betreff: Vogelfütterung im Europaviertel unterbinden Der Magistrat wird gebeten, an der Hundewiese "Am Stadtplatz" zwischen Römischer Ring, Pariser Straße und Straße der Nationen ein Schild mit dem Hinweis aufzustellen, dass das Füttern von Vögeln verboten ist. Begründung: Unbekannte legen an der o. g. Stelle alle drei bis vier Tage kiloweise nicht artgerechtes Vogelfutter (Getreide) aus. In der Nähe der Futterstelle wurden bereits zwei verendete Krähen gesichtet. Die Taubenpopulation im Europaviertel hat sich rasant vermehrt. Die Hinterlassenschaften verunreinigen inzwischen ganze Häuserfassaden und Balkone erheblich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1946 Aktenzeichen: 67 0
Fuß- und Radweg entlang der Straße Am Römerhof
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.05.2022, OF 457/1 Betreff: Fuß- und Radweg entlang der Straße Am Römerhof Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den gemeinsamen Fuß- und Radweg im Ortsbezirk 1 entlang der Straße "Am Römerhof" zwischen Schmidtstraße und der Straße der Nationen zu verbreitern und den Belag zu erneuern. Der breitere Weg soll als getrennter Fuß- und Radweg ausgebaut und ausgeschildert werden. Begründung: Entlang der stark befahrenen Straße gibt es aus Richtung Gallus kommend in Richtung Rebstock/ Kuhwaldsiedlung nur einen sehr schmalen Weg, den sich Fußgänger*innen und Radfahrer*innen teilen müssen. Der Bewuchs des ehemaligen Bahndamms wuchert auch auf den ebenen Flächen. Ein Rückschnitt und eine Sanierung des Belags kann hier Abhilfe schaffen, um allen Verkehrsteilnehmer*innen ausreichend Platz einzuräumen. Der Abschnitt ist zudem Teil des Schulwegeplans. Von einem sicheren Schulweg kann hier allerdings nicht die Rede sein. Quelle: eigene Aufnahmen Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 1 am 24.05.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 457/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und Die PARTEI gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Partei: FDP
Weiter lesenSicherheit Übergang neuer/alter Rebstockpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2075 entstanden aus Vorlage: OF 253/2 vom 29.01.2022 Betreff: Sicherheit Übergang neuer/alter Rebstockpark Vorgang: OM 77/16 OBR 2; ST 1112/16; ST 419/17; ST 1159/17; V 1043/18 OBR 2; ST 321/19; V 100/21 OBR 2; ST 2126/21 Der Magistrat wird gebeten, am Übergang vom alten zum neuen Rebstockpark, sprich an der Straße Zum Rebstockbad, sowie an der Messestraße einen Fußgängerüberweg/Zebrastreifen einzurichten. Mit der Anregung dieser Überquerung spricht sich der Ortsbeirat ausdrücklich für diese Lösung aus, die jahrelange, unbefriedigende und gefährlichen Situation für kleine und große Anwohnerinnen und Anwohner sowie Nutzerinnen und Nutzer mit einem - aus Sicht des Ortsbeirates - angemessenen Umsetzungsaufwand endlich zu lösen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob das Tor auf Höhe des Rebstockparks zwischen den beiden Straßen Zum Rebstockbad und Zum Messeparkhaus Rebstock (im Folgenden als "das Tor" bezeichnet) auch während Messezeiten geöffnet bleiben kann. Falls nein, bittet der Ortsbeirat um eine valide Begründung; 2. ob die Situation des Übergangs vom alten zum neuen Rebstockpark nicht einer grundlegenden Neubewertung aufgrund sich einer sich stetig verändernden tatsächlichen Ausgangslage bedarf, da in den letzten Jahren weitere Nutzerinnen und Nutzer, also potenziell "Überquerende" in den Stadtteil hinzugetreten sind (z. B. aktuell Schule in der Leonardo-da-Vinci-Allee sowie die zwei Kindergärten in der Leonardo-Da-Vinci-Allee sowie der Montgolfier-Allee, aber auch aus Europa-Allee/Pariser Straße; sowie in der Perspektive die zu errichtenden Quartiere: Ergänzungsbebauung Rebstock sowie Quartier "Am Römerhof" - siehe hierzu auch die Begründung). Begründung: In der Stellungnahme vom 29.11.2021, ST 2126, weist der Magistrat darauf hin, dass das Einbringen einer Fußgängerampel in das Verkehrsleitsystem (Stellungnahme vom 08.02.2019, ST 321) technisch und finanziell zu aufwendig wäre. Siehe auch die Stellungnahme vom 03.07.2017, ST 1159. Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs wird in dieser Stellungnahme ebenfalls als wenig sinnvoll erachtet. Diese Erkenntnis beruht auf der Tatsache, dass "das Tor" zwischen beiden Straßen zu Messezeiten geschlossen wird und der Fußgängerüberweg dann "nicht weiterführen würde". Diese Ansicht des Magistrats wird vom Ortsbeirat nicht geteilt! Die Messestraße/das Messeparkhaus Rebstock wird nur zu bestimmten bzw. großen Messen genutzt, zu allen anderen Tagen im Jahr ist das Tor zwischen beiden Straßen demnach geöffnet und wird von zahlreichen Fußgängern sowie Fahrradfahrern genutzt. Es wird von vielen Anwohnerinnen und Anwohnern im Übrigen angeregt, "das Tor" auch während Messezeiten geöffnet zu lassen. Zumal "das Tor" auch als einer der Gründe vom Magistrat genannt wurde, einen Fußgängerübergang nicht zu befürworten. Die Gefahr, die die Überquerung der Straße Zum Rebstockbad für Parknutzerinnen und Parknutzer sowie Besucherinnen und Besucher darstellt, ist in den letzten Jahren hinreichend beschrieben worden. Dennoch gilt zu bedenken, dass weitere Nutzerinnen und Nutzer, also "Überquerende" hinzugekommen sind. Die Schule in der Leonardo-da-Vinci-Allee sowie die zwei Kindergärten in der Leonardo-Da-Vinci-Allee sowie der Montgolfier-Allee werden von Bewohnerinnen und Bewohner der Flüchtlingsunterkunft im Quartier sowie Anwohnerinnen und Anwohner der Europa-Allee/Pariser Straße besucht. Diese Kinder überqueren oft, aber nicht immer in Anwesenheit von Erwachsenen, überqueren ebenfalls beide Straßen täglich, eine Schul- oder Kindergartenschließung während Messezeiten ist nach Kenntnisstand eines Mitglieds des Ortsbeirates nicht vorgesehen. Laut der Stellungnahme vom 17.02.2017, ST 419, erfordert die Erstellung eines Konzepts, welches mit der Anregung am 30.05.2016, OM 77, durch den Ortsbeirat 2 gefordert wurde, "weitere ämterinterne Abstimmungen, die innerhalb der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist leider nicht abgeschlossen werden können". Die letzte Aktualisierung hierzu am 04.07.2017. Abschließende Fragen aus "Gesprächen mit der Messe Frankfurt" (Stellungnahme ST 1112) stehen zudem offenbar noch immer aus. Die Einbringung eines Fußgängerüberweges würde zum endgültigen Abschluss dieser Bemühungen führen können. Der Bau einer Brücke wird u. a. laut Stellungnahme ST 2126 weiterhin geprüft. Der Bau einer großen Betonbrücke würde mutmaßlich die Idylle des neuen und alten Rebstockpark wesentlich einschränken. Zudem würde der Bau sowie die Instandhaltung aller Wahrscheinlichkeit nach einen unverhältnismäßig hohen finanziellen Aufwand darstellen, der kaum an der Stelle der Öffentlichkeit gegenüber vertretbar wäre. Der Ortsbeirat ließe sich bei der beschriebenen Grundskepsis möglicherweise ja in der Causa der Brücke noch durch eine großartige Planung des Magistrats von der Brücke überzeugen, aber die verkehrliche Situation bei Übergang alter und neuer Rebstockpark bedarf einer raschen und möglichst kurzfristigen Lösung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.05.2016, OM 77 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1112 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 419 Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2017, ST 1159 Auskunftsersuchen vom 29.10.2018, V 1043 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 321 Auskunftsersuchen vom 05.07.2021, V 100 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2126 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2057 Antrag vom 26.09.2023, OF 756/2 Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4648 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 529 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2057) vorgelegt hat. 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Nutzung des Parkplatzes „Kiss-and-ride“ zwischen der Straße Am Dammgraben und der Straße der Nationen als Spiel- und Aufenthaltsfläche außerhalb der Messezeiten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2078 entstanden aus Vorlage: OF 302/2 vom 07.03.2022 Betreff: Nutzung des Parkplatzes "Kiss-and-ride" zwischen der Straße Am Dammgraben und der Straße der Nationen als Spiel- und Aufenthaltsfläche außerhalb der Messezeiten Vorgang: OM 1054/21 OBR 2; ST 508/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie seitens des Magistrats in der Stellungnahme vom 28.02.2022, ST 508, vorgeschlagen, der Parkplatz "Kiss-and-ride" zwischen der Straße Am Dammgraben und der Straße der Nationen als Spiel- und Aufenthaltsfläche außerhalb der Messezeiten genutzt werden könnte und sich diesbezüglich mit der Messe Frankfurt GmbH in das Benehmen zu setzen. Begründung: Der Anregung OM 1054 kann nicht Folge geleistet werden (vgl. ST 508 vom 28.02.2022). Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich die angebotene und konstruktive Alternativlösung und bittet daher den Magistrat, die eigens vorgeschlagenen nächsten Schritte, die Prüfung des Vorhabens, vorzunehmen. In der Stellungnahme ST 508 heißt es: "Um der Anregung dennoch Rechnung zu tragen, schlägt der Magistrat vor, zu prüfen, ob der Kiss & Ride Parkplatz der Messe als Freizeitbereich genutzt werden kann. Hierfür hat die Messe Frankfurt GmbH Zustimmung signalisiert. Allerdings müsste der Magistrat rechtliche Voraussetzungen - insbesondere die Übergabe der Verkehrssicherungspflicht und Haftung prüfen. Sollte der Ortsbeirat an einer temporären Nutzung des Parkplatzes für Freizeitaktivitäten interessiert sein, bittet der Magistrat um eine entsprechende Anregung." Parkplatz "Kiss-and-ride" Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1054 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 508 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1826 Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 569 Aktenzeichen: 66-3
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