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Umwidmung des Parkstreifens vor Textorstraße 89 zur Nutzung für Außengastronomie

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

Die Fläche wird regelmäßig von Fahrzeugen genutzt, ist jedoch nicht offiziell als Parkraum gewidmet. Eine Sondernutzung für Außengastronomie wird daher formal abgelehnt - ungeachtet der Tatsache, dass vergleichbare Nutzungen in unmittelbarer Nähe (z. B. Textorstraße 81) geduldet werden. Laut § 12 Abs. 4 StVO ist das Parken auf Gehwegen nur erlaubt, wenn es durch Verkehrszeichen zugelassen ist. Die derzeitige Duldung schafft einen rechtlichen Graubereich, der wirtschaftliche Nachteile für ansässige Betriebe mit sich bringt. Eine Umwidmung würde eine klare Grundlage schaffen, auf deren Basis eine Sondernutzung beantragt und unter Einhaltung der Sicherheitsanforderungen genehmigt werden kann. Damit wird eine gleichberechtigte Behandlung lokaler Betriebe sichergestellt und die Nutzbarkeit des öffentlichen Raums verbessert.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.07.2025, OF 1481/5 Betreff: Umwidmung des Parkstreifens vor Textorstraße 89 zur Nutzung für Außengastronomie Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den derzeit geduldeten Parkstreifen vor dem Restaurant Shimaya (Textorstraße 89) offiziell in reguläre Parkstände umzuwidmen. Ziel ist es, die rechtliche Voraussetzung zu schaffen, damit die Fläche gemäß § 16 Abs. 1 HStrG i. V. m. der städtischen Sondernutzungssatzung für Außengastronomie genutzt werden kann. Begründung: Die Fläche wird regelmäßig von Fahrzeugen genutzt, ist jedoch nicht offiziell als Parkraum gewidmet. Eine Sondernutzung für Außengastronomie wird daher formal abgelehnt - ungeachtet der Tatsache, dass vergleichbare Nutzungen in unmittelbarer Nähe (z. B. Textorstraße 81) geduldet werden. Laut § 12 Abs. 4 StVO ist das Parken auf Gehwegen nur erlaubt, wenn es durch Verkehrszeichen zugelassen ist. Die derzeitige Duldung schafft einen rechtlichen Graubereich, der wirtschaftliche Nachteile für ansässige Betriebe mit sich bringt. Eine Umwidmung würde eine klare Grundlage schaffen, auf deren Basis eine Sondernutzung beantragt und unter Einhaltung der Sicherheitsanforderungen genehmigt werden kann. Damit wird eine gleichberechtigte Behandlung lokaler Betriebe sichergestellt und die Nutzbarkeit des öffentlichen Raums verbessert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 1481/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 1481/5 wurde zurückgezogen.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

41
41. Sitzung OBR 5
TO I
✕ Abgelehnt

Einstimmige Annahme

42
42. Sitzung OBR 5
TO I
✕ Abgelehnt

Einstimmige Annahme