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Umwidmung des Parkstreifens vor Textorstraße 89 zur Nutzung für Außengastronomie

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

Die Fläche wird regelmäßig von Fahrzeugen genutzt, ist jedoch nicht offiziell als Parkraum gewidmet. Eine Sondernutzung für Außengastronomie wird daher formal abgelehnt - ungeachtet der Tatsache, dass vergleichbare Nutzungen in unmittelbarer Nähe (z. B. Textorstraße 81) geduldet werden. Laut § 12 Abs. 4 StVO ist das Parken auf Gehwegen nur erlaubt, wenn es durch Verkehrszeichen zugelassen ist. Die derzeitige Duldung schafft einen rechtlichen Graubereich, der wirtschaftliche Nachteile für ansässige Betriebe mit sich bringt. Eine Umwidmung würde eine klare Grundlage schaffen, auf deren Basis eine Sondernutzung beantragt und unter Einhaltung der Sicherheitsanforderungen genehmigt werden kann. Damit wird eine gleichberechtigte Behandlung lokaler Betriebe sichergestellt und die Nutzbarkeit des öffentlichen Raums verbessert.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 41
OBR 5
TO I, TOP 37
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage OF 1481/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 42
OBR 5
TO I, TOP 10
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage OF 1481/5 wurde zurückgezogen.