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Meine Nachbarschaft: Sperberweg

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schraffuren in den Straßen Am Hasensprung, An der Bergstraße und Bachstraße

14.10.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.10.2022, OM 2925 entstanden aus Vorlage: OF 304/12 vom 14.10.2022 Betreff: Schraffuren in den Straßen Am Hasensprung, An der Bergstraße und Bachstraße Der Magistrat wird gebeten, an den folgenden Stellen Grenzmarkierungen für Halteverbote (Zeichen 299 StVO) anzubringen: 1. In der Kurve der Straße Am Hasensprung auf Höhe der Hausnummer 93, siehe Skizze 1; 2. gegenüber der Einmündung der Straße Am Höllenberg in die Straße An der Bergstraße in einer Breite von mindestens zehn Metern vom Schnittpunkt der Fahrbahnkanten An der Bergstraße/Habichtsweg, siehe Skizze 2 und 3. in der Bachstraße an der Einmündung zur Kalbacher Hauptstraße, siehe Skizze 3. Skizze 1. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Skizze 2. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen. Zur besseren Sichtbarkeit wurde ein parkendes Auto unter der Schraffur wegretuschiert. Skizze 3. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen. Begründung: Im ersten genannten Bereich wird immer wieder verboten gehalten und geparkt, wodurch es wiederum zu gefährlichen Begegnungen in der Kurve kommt. Die Markierung erinnert an das Halteverbot an solchen Engstellen. Im zweiten genannten Bereich ist es größeren Fahrzeugen (z. B. von Lieferdiensten) nicht möglich, von der Straße Am Höllenberg aus nach links abzubiegen, wenn gegenüber geparkt wird. Im dritten genannten Bereich parken regelmäßig Pkws an der Einmündung zur Kalbacher Hauptstraße. Da die Kalbacher Hauptstraße in diesem Bereich in einer Kurve in die Straße Am Weißkirchener Berg übergeht, muss die Sicht auf die Kalbacher Hauptstraße für die Verkehrsteilnehmer gewährleistet sein. Dies ist nicht der Fall, wenn parkende Autos die Sicht behindern. Markierte Sperrflächen können hier hilfreich sein. Vergleichbare Markierungen werden schon an zahlreichen Stellen eingesetzt, zum Beispiel in der nördlichen Hälfte der Mauerfeldstraße in Oberursel-Weißkirchen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 374 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kletternetz auf dem Spielplatz Kalbacher Hauptstraße

14.10.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.10.2022, OM 2930 entstanden aus Vorlage: OF 299/12 vom 29.09.2022 Betreff: Kletternetz auf dem Spielplatz Kalbacher Hauptstraße Der Magistrat wird gebeten, auf dem Spielplatz Kalbacher Hauptstraße ein Kletternetz am bereits vorhandenen Kletterturm anzubringen. Begründung: Der Spielplatz Kalbacher Hauptstraße, auch "Apfelspielplatz" genannt, wird sehr oft und hauptsächlich von den Schülern der Grundschule Kalbach benutzt. Sein Standort ist ideal für die Schulkinder, denn er liegt genau neben der Schule. Der "Apfelspielplatz" wurde vor einigen Monaten neu gestaltet, es fehlt, nach Aussage der Kinder, ganz dringend noch ein Kletternetz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 129 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Regelmäßige Leerung Glascontainer

14.10.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.10.2022, OM 2932 entstanden aus Vorlage: OF 302/12 vom 22.09.2022 Betreff: Regelmäßige Leerung Glascontainer Der Magistrat wird gebeten, die FES sowie deren Vertragspartner zu bitten, die Glascontainer regelmäßiger zu leeren bzw. weitere Glascontainer aufzustellen. Immer wieder sind überfüllte Glascontainer insbesondere Am Weißkirchener Berg, gegenüber der Bushaltestelle "Am Hopfenbrunnen", aber auch an anderen Stellen in Kalbach zu beobachten. Begründung: Das Problem tritt nicht nur rund um die Feiertage, sondern inzwischen permanent auf, sodass es immer wieder zu massiven Ablagerungen von Glasflaschen neben den Containern kommt. Das sieht nicht nur unschön aus, sondern ist auch gefährlich, da es in diesen Bereichen zu erheblichen Verunreinigungen durch Scherben kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2707 Aktenzeichen: 79 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Parkverbotsstreifen (Sperrfläche) in der Bachstraße

29.09.2022 · Aktualisiert: 20.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2022, OF 296/12 Betreff: Parkverbotsstreifen (Sperrfläche) in der Bachstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zur Verkehrssicherung in der Bachstraße / Einmündung Kalbacher Hauptstraße Sperrflächen zur Verkehrssicherung einzurichten. Begründung: In der Bachstraße werden regelmäßig Pkw's an der Einmündung zur Kalbacher Hauptstraße geparkt. Da die Bachstraße kurz vor, bzw hinter einer Kurve in die Kalbacher Hauptstraße einmündet, muß die Sicht auf die Kalbacher Hauptstraße für die Verkehrsteilnehmer gewährleistet sein. Dies ist nicht der Fall, wenn parkende Autos die Sicht behindern. Sperrflächen können hier hilfreich sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 12 am 14.10.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 296/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 304/12 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Sperrfläche am Kalbacher Stadtpfad entfernen

22.09.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2022, OF 309/12 Betreff: Sperrfläche am Kalbacher Stadtpfad entfernen Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, die Sperrflächen am Kalbacher Stadtpfad zwischen den Straßen An der Bergstraße und An der Wellenburg, gegenüber der Hausnummer 1 zu entfernen. Diese markierte ursprünglich die Haltestelle des Bücherbusses, der den Stadtteil schon seit Jahren nicht mehr anfährt. Begründung: Es gibt Beschwerden aus der Gemeinde, das in diesem Bereich immer wieder Strafzettel ausgestellt werden. Die Bücherbus-Schilder wurden seinerzeit demontiert, die Schraffierung der Sperrfläche wurde leider nicht entfernt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 12 am 11.11.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 309/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 12 am 09.12.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 309/12 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wirtschaftstag für Kalbach-Riedberg

03.06.2022 · Aktualisiert: 30.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2290 entstanden aus Vorlage: OF 247/12 vom 19.05.2022 Betreff: Wirtschaftstag für Kalbach-Riedberg Vorgang: OM 1730/22 OBR 12 In Kalbach-Riedberg liegt der letzte Wirtschaftstag bereits mehr als zehn Jahre zurück und beschränkte sich auf den Besuch des Frischezentrums. Nun vollzieht der Stadtteil einen großen Wandel hinsichtlich seiner wirtschaftlichen Entwicklung, insbesondere in Bezug auf den Einzelhandel. Der Einzelhandel in Kalbach konzentriert sich um den Bereich Talstraße/Kalbacher Hauptstraße mit Bäckereien, Metzgerei, Lebensmittelgeschäften, Blumenladen, Friseur und Kleingewerbe. Im Ortsbeirat gab es bereits Diskussionen, inwiefern die Verkehrsführung in diesem Bereich (OM 1730) geändert werden könnte, um die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern zu erhöhen und den Standort auch für den Einzelhandel attraktiver zu machen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, durch die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH einen Wirtschaftstag zeitnah im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg zu veranstalten. Begründung: Im Rahmen eines Wirtschaftstages wird gezielt das Gespräch zwischen Politik, Wirtschaft und Gewerbetreibenden gesucht. Hierbei können auf die Bedürfnisse, Wünsche und Kritikpunkte von allen Seiten eingegangen werden. Die Erfahrung aus anderen Stadtteilen zeigt, dass der Austausch zwischen den unterschiedlichen Akteuren gewinnbringend ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1739 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2149 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigung für KiZ 10 im Kalbacher Stadtpfad

06.05.2022 · Aktualisiert: 30.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2125 entstanden aus Vorlage: OF 213/12 vom 18.03.2022 Betreff: Verkehrsberuhigung für KiZ 10 im Kalbacher Stadtpfad Der Magistrat wird gebeten, den Abschnitt des Kalbacher Stadtpfads vor dem KiZ 10 als verkehrsberuhigte Zone (umgangssprachlich "Spielstraße") auszuweisen (siehe Skizze). Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Auch das KiZ 10 am Kalbacher Stadtpfad leidet unter dem Bringverkehr per Auto, worüber der Elternbeirat den Ortsbeirat informiert hat. Ein verkehrsberuhigter Bereich senkt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Schrittgeschwindigkeit ab und reduziert schon dadurch das Unfallrisiko zwischen Autos und kleinen Kindern in diesem Bereich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1912 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 680 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Korrektur der Fahrbahnmarkierung

06.05.2022 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2128 entstanden aus Vorlage: OF 218/12 vom 10.04.2022 Betreff: Korrektur der Fahrbahnmarkierung Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnmarkierung auf der Kalbacher Hauptstraße Richtung Bonames, Höhe Park-and-ride-Platz, zu korrigieren. Begründung: Die Fahrbahnmarkierung auf der Kalbacher Hauptstraße ist nicht nur sehr schwach und abgefahren, sondern zum Teil auch falsch. So weist eine alte Markierung noch links zur Autobahn. Diese Auffahrt gibt es seit Jahren nicht mehr und weist jetzt ins Gebüsch. Es wird wohl kein Autofahrer dieser Markierung folgen, doch es macht einen schlechten Eindruck und zeigt die Vernachlässigung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1911 Aktenzeichen: 66 7

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2022 Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.01 Grundstücks- und Gebäudebewirtschaftung Mittel für den Neubau der Kita und des Mehrzweckraums Kalbacher Stadtpfad bereitstellen

18.03.2022 · Aktualisiert: 24.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.03.2022, OF 210/12 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.01 Grundstücks- und Gebäudebewirtschaftung Mittel für den Neubau der Kita und des Mehrzweckraums Kalbacher Stadtpfad bereitstellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2022 und folgende werden für den Neubau der Kita und des Mehrzweckraum Kalbacher Stadtpfad - u.a. interfraktioneller Antrag OA343 aus 2018 - Mittel i. H. v. 5 Mio EUR eingestellt. Begründung: Kita Neubau und ein entsprechend großer Veranstaltungsraum werden im Stadtteil Kalbach dringend benötigt. Mit ST 2000 vom 29.10.2021 wurde berichtet, dass gemeinsam mit Kita Frankfurt die Beplanung des Grundstücks und die Realisierung des Neubaus vorangetrieben wird. Die Haushaltsmittel sind bereitzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.02.2022, OF 183/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 12 am 18.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 101 2022 Etatanregung EA 102 2022 1. Die Vorlage OF 183/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 210/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Volt und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 2. CDU, 2 GRÜNE, FDP und LINKE. gegen SPD und 1 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE und Volt (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr und sicherer Raum für Fußgänger in Kalbach

18.02.2022 · Aktualisiert: 31.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1730 entstanden aus Vorlage: OF 164/12 vom 07.02.2022 Betreff: Mehr und sicherer Raum für Fußgänger in Kalbach Der Magistrat wird gebeten, an der Kalbacher Hauptstraße zwischen den Hausnummern 6b und 37 durch die Erhöhung der Bordsteinkanten den ohnehin sehr knappen Platz auf den Bürgersteigen besser gegen das Überfahren durch Kraftfahrzeuge zu sichern. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob eine Abschaffung der massiven Laternenmasten zugunsten einer frei schwebenden Aufhängung zwischen den Hausfassaden der beiderseitigen Gebäude (in Abstimmung mit deren Eigentümerinnen und Eigentümern) möglich ist; Bild: Laternenmast #11 vor der Kalbacher Hauptstraße 37, privat 2. ob Straßenschilder an Hausfassaden angebracht oder, falls nicht möglich, an Stellen versetzt werden können, die nicht die Nutzung des Fußgängerbereichs einschränken; Bild: Bordstein vor der Kalbacher Hauptstraße 24, privat 3. ob die Probleme des engen Straßenraums nachhaltig gelöst und die Bürgersteige verbreitert werden können, wenn man folgende Straßenabschnitte in Einbahnstraßen umwandelt (jeweils genannt in der zulässigen Fahrtrichtung, siehe auch folgende Skizze): - Kalbacher Hauptstraße von Neugasse bis Talstraße (mit Freigabe zur Fahrt gegen die Fahrtrichtung für Linienbusse); - In der Wink von Am Brunnengarten bis Am Hopfenbrunnen; - Am Brunnengarten von In der Wink bis Zum Bergwerk; Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen 4. ob eine Variante für den nordwestlichen Bereich mit drei Einbahnstraßen (Am Hopfenbrunnen von Zum Bergwerk bis In der Wink, In der Wink nach Osten und Am Brunnengarten nach Süden von In der Wink bis Zum Bergwerk) die Vermeidung von Umfahrungsverkehr bei gleichzeitiger Entlastung bei Abfahrten nach Spielen des FC Kalbach erreichen würde. Begründung: Aufgrund des engen Straßenquerschnitts fahren Kraftfahrzeuge häufig über Teile des Bürgersteigs, um trotz parkender Fahrzeuge einen Begegnungsverkehr zu erzwingen. Die sehr niedrigen, teils sogar fast zur Straße niveaugleichen Bordsteine unterstützen dies leider sehr leicht. Die Bürgersteige an der Kalbacher Hauptstraße sind im genannten Bereich sehr eng. Kommen dann noch Laternenmasten oder Verkehrsschilder hinzu, reicht die Breite für Kinderwagen, Rollstühle und Rollatoren an mehreren Stellen nicht mehr aus. Dies betrifft die Laternen 2695-0004 - 0011 inklusive 0004A und 0004B. Durch eine schwebende Aufhängung der Laternen und eine Montage von Straßenschildern an Hauswänden (natürlich in Abstimmung mit den jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümern) könnten einige der engsten Stellen, an denen man mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator nicht mehr vorbeikommt, ohne auf die Straße auszuweichen, entschärft werden. Damit wären die Bürgersteige an den kritischen Punkten sicherer nutzbar zu machen. Während all dies nur "Symptombekämpfung" ist, versucht Ziffer 3. die Probleme des starken Verkehrs grundlegender zu lösen. Die Einführung zusätzlicher Einbahnstraßenregelungen hat das Potenzial, einen guten Teil des Verkehrs auf die Umgehungsstraße zu verlagern oder sogar ganz zu vermeiden, weil z. B. für den Weg zu Bäcker, Bank oder Blumenladen ein Spaziergang oder das Fahrrad attraktiver werden als das Auto. Alternativ wäre auch denkbar, einen Einrichtungsbetrieb per Ampeln zu realisieren, wie dies an manchen Baustellen geschieht. Hier befürchtet der Ortsbeirat aber neben längeren Rückstaus vor allem auch neue, gefährliche Situationen durch Fahrzeuge aus Einmündungen und Ausfahrten im genannten Straßenabschnitt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1425 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ideenwettbewerb „Städtebauliche Entwicklung und Verkehrsführung Kalbacher Hauptstraße“

18.02.2022 · Aktualisiert: 28.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1731 entstanden aus Vorlage: OF 179/12 vom 06.02.2022 Betreff: Ideenwettbewerb "Städtebauliche Entwicklung und Verkehrsführung Kalbacher Hauptstraße" Der Magistrat wird gebeten, die Initiierung und Durchführung eines Ideenwettbewerbs in Zusammenarbeit mit Hochschulen (z. B. TU Darmstadt, Hochschule RheinMain) zum Thema "Städtebauliche Entwicklung und Verkehrsführung in Kalbach" entlang der Kalbacher Hauptstraße sowie den angrenzenden Straßen zu veranlassen. Begründung: Seit Jahren ist die Weiterentwicklung des Kalbacher Zentrums ein wesentliches Thema im Ortsbeirat, ohne dass es hier trotz der unbefriedigenden Lage zu wirklichen Fortschritten gekommen wäre. Bisherige Ideen aus dem Ortsbeirat greifen z. B. in Bezug auf Barrierearmut des öffentlichen Raums, Verkürzung der Wege im Individualverkehr, Eigentumsrechte der Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzer etc. zu kurz. Aktuell ist es auch nachvollziehbar, dass angesichts großer Bau- und Entwicklungsprojekte in der Stadt Frankfurt die Entwicklung des Kalbacher Zentrums entlang der Kalbacher Hauptstraße nicht im unmittelbaren Fokus des Magistrats steht. Dennoch ist es für die im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg lebenden Menschen von zentraler Bedeutung, eine Verbesserung der Situation gegenüber dem Status quo zu erreichen. Die mögliche Beauftragung eines Planungsbüros mit einem Stadtentwicklungs- und Verkehrskonzept ist mit hohen Kosten verbunden, ohne dass sich dadurch die Umsetzungswahrscheinlichkeit von Maßnahmen erhöht. Mit einem Ideenwettbewerb, der sich an Studierende (z. B. in den Studiengängen Städtebauliche Innenentwicklung und Verkehrswesen an der TU Darmstadt oder Mobilitätsmanagement an der Hochschule RheinMain) richtet, könnten mit geringen Kosten Ideen für umsetzbare Verbesserungen im Kalbacher Zentrum entwickelt werden, die dann über den Ortsbeirat in den Umsetzungsprozess gebracht werden können. Dadurch wird gleichzeitig auch der Praxisbezug von Studierenden in den jeweiligen Studiengängen gestärkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1800 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 711 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 12 am 01.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 12 am 17.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 12 am 05.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 12 am 16.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 12 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 12 am 22.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 12 am 13.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 12 am 08.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 12 am 19.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 12 am 23.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 12 am 15.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erhöhung der Verkehrssicherheit an der Einmündung Am Weißkirchener Berg/Altenhöferallee

21.01.2022 · Aktualisiert: 03.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1488 entstanden aus Vorlage: OF 152/12 vom 29.12.2021 Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit an der Einmündung Am Weißkirchener Berg/Altenhöferallee Foto: Google Maps An der Einmündung treffen die Radwege in Richtung Niederursel, Riedberg, Oberursel und Kalbach zusammen. Entsprechend hoch ist die Zahl der Radfahrenden pro Tag. Wer aus Niederursel kommt, fährt auf einem Weg am Sportplatz in Richtung der genannten Einmündung. Der Weg ist durch einen ca. zwei Meter breiten Grünstreifen von der Straße Am Weißkirchener Berg getrennt. Foto: privat Dadurch werden Radfahrende von Fahrzeugführern, die aus Richtung Niederursel kommend nach rechts in die Altenhöferallee abbiegen wollen, leicht übersehen. Obwohl sich der Weg auf der anderen Seite durch Zeichen 249 als benutzungspflichtiger Radweg fortsetzt, ist die Überquerung an dieser Stelle als reine Fußgängerampel ausgewiesen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. die Fußgängerampel zusätzlich mit einem Fahrradpiktogramm zu versehen [1] und 2. an geeigneter Stelle die aus Weißkirchen kommenden Rechtsabbiegenden mit dem Zeichen 138 und Zusatzzeichen 1000-21 [2] auf kreuzende Radfahrende hinzuweisen. [1]: Fußgängerampel mit Fahrradpiktogramm [2]: Achtung Radfahrer/Gefahrenstelle rechts Begründung: Die Umsetzung dient der Verkehrssicherheit der Radfahrenden und ist schnellstmöglich umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1192 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Anbringung fehlender Abfallbehälter entlang der gesamten Kalbacher Hauptstraße/Talstraße/Am Weißkirchener Berg und in der Langen Meile

08.01.2022 · Aktualisiert: 28.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2022, OF 148/12 Betreff: Anbringung fehlender Abfallbehälter entlang der gesamten Kalbacher Hauptstraße/Talstraße/Am Weißkirchener Berg und in der Langen Meile Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten, die Anbringung zusätzlicher Abfallbehälter entlang der gesamten Kalbacher Hauptstraße, Talstraße, Am Weißkirchener Berg und in der Lange Meile zu veranlassen. (Mit besonderem Augenmerk auf den Abschnitt zwischen dem Rewe Lebensmittelgeschäft und der Kalbacher Hauptstraße) Begründung: An allen aufgezählten Straßen* befinden sich weder stadteinwärts noch stadtauswärts Abfallbehälter entlang der Bürgersteige. (Bis auf vier Stück, siehe Anhang Karte mit Markierung X) Die Fußgänger*innen haben daher keine Möglichkeit ihren Müll ordentlich zu entsorgen. Dies führt zwangsläufig dazu, dass der Müll wahllos in die Natur geworfen wird. *(Ausgenommen sind alle Mülleimer die an Bushaltestellen des ÖPNV angegliedert sind) Fotos: Privat Quelle: Google Map Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 12 am 21.01.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 148/12 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Pflanzung Bäume am Ortseingang Kalbach West von der L 3019 auf die Straße Am Weißkirchener Berg

26.11.2021 · Aktualisiert: 21.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1155 entstanden aus Vorlage: OF 129/12 vom 12.11.2021 Betreff: Pflanzung Bäume am Ortseingang Kalbach West von der L 3019 auf die Straße Am Weißkirchener Berg Vorgang: OM 4922/19 OBR 12; ST 2200/19 Der Magistrat wird gebeten, Bäume am Standort Am Weißkirchener Berg, Flurstück Kalbach, Bez. 65 499, Flur 15, Flurstücknr. 66/5, zu pflanzen, vgl. auch nochmals das beigefügte Bild. Es wird auf die Stellungnahme ST 2200 verwiesen. Begründung: Weitere Bäume im Ortsgebiet Kalbach dienen nicht nur der Aufwertung des Stadtteils, sondern wirken sich auch positiv auf die CO2-Bilanz des Stadtteils aus. Diese Stelle scheint prädestiniert für die Pflanzung mehrerer Bäume. (Quelle: Google Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.08.2019, OM 4922 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2019, ST 2200 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 636 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gefahrenstelle Zum Bergwerk/Kalbacher Hauptstraße

26.11.2021 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1150 entstanden aus Vorlage: OF 119/12 vom 29.09.2021 Betreff: Gefahrenstelle Zum Bergwerk/Kalbacher Hauptstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Straßenecke Zum Bergwerk/Kalbacher Hauptstraße auf der Kalbacher Hauptstraße einen großen Blumenkübel aufzustellen, um das gefährliche Falschparken zu verhindern. Begründung: Diese Straßenseite wird gewohnheitsmäßig als Be- und Entladeparkplatz, hauptsächlich durch die Kunden der gegenüberliegenden Post, benutzt. Fahrradständer an dieser Stelle aufzustellen, birgt ebenso eine Gefahr, denn man kann von der Straße Zum Bergwerk nur schwer in die Kalbacher Hauptstraße rechts einsehen. Der Radfahrer, der sich an dieser Stelle aufhalten würde, kann, genau wie ein Autofahrer, der sein Auto auslädt, sehr leicht übersehen werden. Ein Blumenkübel würde das Parken speziell an dieser Gefahrenecke verhindern und zusätzlich noch eine Verschönerung der Straße bedeuten. Wenn das Aufstellen eines Blumenkübels vom Magistrat genehmigt wird, findet sich mit Sicherheit in Kalbach ein Sponsor, der die Bepflanzung übernimmt. So ist es in den südlichen Stadtteilen Frankfurts seit Jahren durchaus üblich und auch gelungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 635 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2378 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Pflege eines städtischen Grundstücks an der Ecke Am Markstein/An der Bergstraße

14.10.2021 · Aktualisiert: 04.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2021, OF 108/12 Betreff: Pflege eines städtischen Grundstücks an der Ecke Am Markstein/An der Bergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten an der oben bezeichneten Ecke sein Grundstück zu pflegen und für den Abtransport der an dieser Stelle unnötigen Poller zu sorgen. Begründung: s. Fotos Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 108/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Annahme); Volt (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Auch auf dem Friedhof Kalbach aus artenarmen Rasenflächen blühende Wiesen machen

10.09.2021 · Aktualisiert: 15.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 742 entstanden aus Vorlage: OF 92/12 vom 30.08.2021 Betreff: Auch auf dem Friedhof Kalbach aus artenarmen Rasenflächen blühende Wiesen machen Vorgang: OM 7229/21 OBR 12; ST 1103/21 Der Magistrat wird gebeten, bei der Ausweitung naturnah gestalteter Grünflächen im Stadtteil Kalbach-Riedberg auch Flächen auf dem Friedhof Kalbach, insbesondere dem Teil westlich der Straße Am Hopfenbrunnen, in die Planungen einzubeziehen. Begründung: Mit seiner Stellungnahme vom 17.05.2021, ST 1103, führt der Magistrat aus, dass u. a. auch auf den Friedhöfen, z. B. auf dem Hauptfriedhof, aus artenarmen Rasenflächen blühende Wiesen wurden. Aus Sicht des Ortsbeirats befindet sich auf dem Kalbacher Friedhofsbereich nordwestlich der Straße Am Hopfenbrunnen eine Rasenfläche, die so umgewandelt werden könnte. Hier bietet es sich an, den Friedhof als grüne Lunge im Stadtteil zu gestalten und Biodiversität zu fördern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7229 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1103 Stellungnahme des Magistrats vom 05.11.2021, ST 2026 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Katastrophenschutz für Starkregenereignisse und Sturzfluten vorbereiten - gefährdete Baugrundstücke in Kalbach ermitteln und betroffene Personen durch Warnhinweise für den Ernstfall sensibilisieren

10.09.2021 · Aktualisiert: 19.01.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 732 entstanden aus Vorlage: OF 94/12 vom 10.09.2021 Betreff: Katastrophenschutz für Starkregenereignisse und Sturzfluten vorbereiten - gefährdete Baugrundstücke in Kalbach ermitteln und betroffene Personen durch Warnhinweise für den Ernstfall sensibilisieren Vorgang: B 415/17 Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf mögliche extreme Wetterlagen den Abfluss des Kalbachs zu überprüfen und festzustellen, 1. ob das Rückhaltebecken am Oberlauf des Kalbachs in den Bommersheimer Wiesen auch für extreme Niederschläge ausreichend bemessen ist oder ob ein weiterer Retentionsraum erforderlich wird; 2. wie sichergestellt werden kann, dass die Eintrittsöffnung in die Verrohrung des Kalbachs nördlich der L 3019 im Katastrophenfall nicht durch Treibgut schnell blockiert wird; 3. wie sichergestellt ist, dass bei einer Überlastung der Verrohrung des Kalbachs in der Bachstraße angrenzende Wohnhäuser vor Überflutungen geschützt sind; 4. ob der Bachverlauf im Zuge des Kalbacher Stadtpfads mit teilweise beidseitigen engen Einschnitten in der Lage ist, extreme Hochwasserabflüsse zu bewältigen; 5. ob von dem Gewerbegrundstück der Carbone AG in der Talstraße (Unterlauf des Kalbachs) bei Hochwasser eine besondere Gefährdung durch Chemikalien ausgehen kann; 6. ob durch Fließpfadkarten, wie sie vom Hessischen Amt für Naturschutz, Umwelt und Geologie erstellt werden, Starkregengefährdungsgebiete mit eventuell gefährdeten Grundstücken ermittelt werden können. Auf gefährdete Grundstücke, auf denen im Ernstfall Personen zu evakuieren sind, sind Eigentümerinnen und Eigentümer hinzuweisen. Gefährdungskarten sind öffentlich bekannt zu machen. Des Weiteren wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Auf welchen Wegen (Sirenen, Apps, Internetseite, Radio etc.) wird die Bevölkerung über Katastrophenereignisse unterrichtet bzw. über welche Wege kann sich die Bevölkerung selbst informieren? 2. An welchen Stellen innerhalb des Ortsbezirks werden die Wasserstände des Kalbachs und der Nidda gemessen und wo werden diese Messergebnisse jederzeit verfügbar öffentlich bekannt gegeben? 3. Welche von den 152 nach dem Bericht B 415 insgesamt vorgesehenen Sirenenstandorte bestehen bereits innerhalb des Ortsbezirks und welche sind ggf. noch vorgesehen? 4. Welche Maßnahmen hat der Magistrat aufgrund des Berichts B 415 bislang ergriffen? 5. Wie sieht das derzeitige Kommunikationskonzept der Stadt nach Auslösung eines Sirenenalarms aus? 6. Wie ist der Sachstand des Einsatzplans zur Nutzung der 2020 installierten Auslösestelle für das Modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS) in der Leitstelle der Feuerwehr? Begründung: Die Erfahrungen der diesjährigen Hochwasserkatastrophen lehren, dass die durchaus vorhandenen Hochwasserschutzmaßnahmen einen trügerischen Schutz versprachen. Es mag sein, dass deshalb verantwortliche Stellen nicht rechtzeitig oder mit Nachdruck Warnungen aussprachen und bedrohte Hausbewohnerinnen und Hausbewohner sich in falscher Sicherheit wiegten und trotz extrem steigender Fluten keinen Anlass sahen, ihre Wohnungen zu verlassen. Das Ausmaß der Wassermassen war anscheinend nicht annähernd in den Abflussberechnungen für den Hochwasserschutz berücksichtigt. Auch der bescheidene Lauf des Kalbachs führte bei stärkeren Regenfällen schon zu kleineren Überflutungen. Nicht auszuschließen ist, dass bei anhaltendem Starkregen auch die Abflussrohre des Kalbachs zu gering bemessen sind. Bisher gibt es keine Informationen, die betroffene Anlieger auf eine mögliche ernsthafte Bedrohungslage vorbereiten. Auch wenn der Oberlauf des Kalbachs nicht in einem engen Taleinschnitt verläuft, ist sein Einzugsbereich im Bommersheimer Feld von einer beträchtlichen flächenmäßigen Ausdehnung. Die Stadt Frankfurt am Main hat nach § 3 Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz die Aufgabe, die Warnung und Information der Bevölkerung in Gefahrensituationen sicherzustellen. Vor dem Hintergrund der katastrophalen Hochwasserereignisse insbesondere im südwestlichen Nordrhein-Westfalen und im nördlichen Nordrhein-Westfalen besteht aus Sicht des Ortsbeirats ein umfassendes Informationsbedürfnis dahin gehend, wie diese Bestimmungen derzeit in Frankfurt am Main umgesetzt werden und was zukünftig geplant oder bereits in Vorbereitung ist, um die Bevölkerung rechtzeitig vor Katastrophen zu warnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.12.2017, B 415 Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2284 Aktenzeichen: 37 3

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bürgersteig und Regenrückhaltebecken Am Hopfenbrunnen

28.08.2021 · Aktualisiert: 16.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2021, OF 77/12 Betreff: Bürgersteig und Regenrückhaltebecken Am Hopfenbrunnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten einen Brief an das Grünflächenamt mit folgendem Inhalt zu schreiben: Sehr geehrte Damen und Herren, aus dem beigefügten Foto 1 ergibt sich, dass das Grundstück (Flur 5 Flurstück 91/30 laut Geoportal Hessen) Am Hopfenbrunnen - unmittelbar vor der Brücke der Umgehungsstraße L 3019 gelegen - so bewachsen ist, dass eine Benutzung des Bürgersteiges ausgeschlossen wird. Um Rückschnitt wird gebeten. Das Foto 2 zeigt das überwucherte Regenrückhaltebecken (Flur 5 Flurstück 91/29 laut Geoportal Hessen), ebenfalls "Am Hopfenbrunnen", neben den Parkplätzen der Sportanlage Kalbach. Hier ist die Funktionsfähigkeit zu prüfen, zumal es vor dem verstärkten Wachstum der Pflanzen in den letzten Wochen auch zahlreiche Müllablagerungen aufwies. Foto1 privat Foto 2 privat Sollte Ihr Amt für diese Fragen nicht zuständig ein, so bitte ich diese an die zuständigen Stellen weiterzugeben. Für eine schriftliche Antwort danke ich bereits jetzt im Namen des Ortsbeirates 12 Kalbach-Riedberg Mit freundlichen Grüßen Begründung: Die Spaziergänger*innen nutzen gerne die Bürgersteige. Dies ist in einem Bereich auf einer Straßenseite nicht mehr möglich und bedarf eines Rückschnitts. Denn im Hinblick auf den fließenden Verkehr durch die gute und rege Nutzung der Sportanlage, die dortigen Parkplätze sowie den Fahrradverkehr Richtung Bad Homburg und Richtung Am Martinszehnten ist dies auch notwendig. Gerade im Hinblick auf vermehrte starke Niederschläge ist auch das Regenrückhaltebecken in einen funktionstüchtigen Zustand zu versetzen. Eine telefonische Klärung konnte wegen der schwierigen Frage der Ämterzuständigkeit nicht erfolgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 77/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ortsbeirat 12 an Magistrat: Bitte mal melden! Resolution zu unerledigten Drucksachen

09.07.2021 · Aktualisiert: 03.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 585 entstanden aus Vorlage: OF 49/12 vom 28.06.2021 Betreff: Ortsbeirat 12 an Magistrat: Bitte mal melden! Resolution zu unerledigten Drucksachen Vorgang: OA 438/13 OBR 12; OM 3663/18 OBR 12; OM 4050/18 OBR 12; OM 4509/19 OBR 12; V 1450/19 OBR 12; OM 5510/19 OBR 12; OM 6222/20 OBR 12; OM 6223/20 OBR 12; OM 6224/20 OBR 12; OM 6225/20 OBR 12; OM 6248/20 OBR 2; OM 6442/20 OBR 12; V 1747/20 OBR 12; OM 6737/20 OBR 12; V 1864/20 OBR 12; OM 7057/21 OBR 12; OM 7059/21 OBR 12 Der Ortsbeirat besteht auf der Einhaltung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt am Main seitens des Magistrats, insbesondere auf die Einhaltung der Zwölfwochenfrist bei Auskunftsersuchen (§ 4 Absatz 10 Satz 3 GOOBR). Dies gilt ausdrücklich nicht nur für den Ortsbeirat 12, sondern auch für alle anderen 15 Ortsbeiräte, mit denen sich der Ortsbeirat 12 in dieser Angelegenheit solidarisch erklärt - der Ortsbeirat 2 hat sich entsprechend schon mit der Anregung OM 6248 von 2020 geäußert. Der Magistrat wird daher aufgefordert, 1. die unerledigten Drucksachen des Ortsbeirates 12 schnellstmöglich zu beantworten; 2. hierbei mit den am längsten zurückliegenden Beschlüssen des Ortsbeirates zu beginnen, also insbesondere mit der Anregung OA 438 vom 01.11.2013 (sic!); 3. bei der Stellungnahme zu den unerledigten Drucksachen in einem gesonderten Punkt "Gründe der verspäteten Stellungnahme" eben die Gründe detailliert aufzuführen, die für die Nichtbeantwortung innerhalb der Frist maßgeblich sind. Dies gilt für folgende Anregungen und Auskunftsersuchen: a) OA 438 vom 01.11.2013: Lärmschutz an der Autobahn A 5 im Stadtteil Kalbach b) OM 3663 vom 14.09.2018: Endgültige Standorte für die geplante sechszügige IGS (Bildungsregion Nord) und das geplante sechszügige Gymnasium (Bildungsregion Mitte-Nord) frühzeitig festlegen und sichern c) OM 4050 vom 30.11.2018: Zusätzliche Betreuungsplätze für Kalbach d) OM 4509 vom 29.03.2019: Erhalt der Kita Sonnenwind e) V 1450 vom 25.10.2019: Klarstellung zu "Warum verbietet der Magistrat Angebote in Kitas?" f) OM 5510 vom 29.11.2019: Antisemitismus in den Schulen und städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen des Ortsbezirks g) OM 6222 vom 19.06.2020: Fachärztezentrum Riedberg h) OM 6223 vom 19.06.2020: Ärzteversorgung auf dem Riedberg und in Kalbach (Schließung des FÄZ) i) OM 6224 vom 19.06.2020: Zukunft des Fachärztezentrums Riedberg j) OM 6225 vom 19.06.2020: Im Rahmen der Beratungen des Bedarfsplans der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen die Besonderheiten "junger" Stadtteile in Großstädten berücksichtigen k) OM 6442 vom 28.08.2020: Informationsweitergabe Fachärztezentrum Riedberg l) V 1747 vom 28.08.2020: Mehrzweckraum Kalbacher Stadtpfad m) OM 6737 vom 23.10.2020: Wegfall ärztlicher Versorgung umgehend kompensieren n) V 1864 vom 27.11.2020: Johanna-Tesch-Schule am Standort Kalbach in der Talstraße o) OM 7057 vom 15.01.2021: Ist ein Schulcampus westlich der A 661 und nördlich der L 3019 möglich? p) OM 7059 vom 15.01.2021: Spielgeräte in der Kita am Kalbacher Stadtpfad; 4. zu allen unter Ziffer 3. aufgeführten unerledigten Drucksachen umgehend zu berichten, an welcher Stelle im Geschäftsgang die jeweilige Drucksache derzeit hängt und seit wann sie dort hängt; 5. allgemein zum Problem und zu den Gründen der unerledigten Drucksachen Stellung zu nehmen; 6. daraus Konsequenzen abzuleiten, wie Ortsbeiräte, Stadtverordnetenversammlung und Magistrat gemeinsam künftig die Nichteinhaltung der Frist gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR vermeiden können. Hierzu regt der Ortsbeirat eine gemeinsame Veranstaltung der Magistratsmitglieder und Fraktionsvorsitzenden der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung und aller Ortsbeiräte an. Begründung: Die Häufung der Nichteinhaltung der Fristen bei bestimmten Themenkomplexen (achtmal Schulen und Kitas, sechsmal Fachärztezentrum) ist zudem prekär, da Spekulationen entstehen könnten, hier würden Entscheidungen bewusst verzögert oder verheimlicht. Solchen Spekulationen muss der Magistrat vorbeugen, bevor dessen Ansehen bei den Bürgerinnen bzw. Bürgern als auch bei den Mandatsträgerinnen bzw. Mandatsträgern in den Ortsbeiräten (weiter) Schaden nimmt. Es dient zur Kenntnis, dass die Anregung des Ortsbeirates 2 vom 24.06.2020, OM 6248, die dieser Anregung als Vorbild diente, ihrerseits auch schon sechsmal bei den "unerledigten Drucksachen" auftaucht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 01.11.2013, OA 438 Anregung an den Magistrat vom 14.09.2018, OM 3663 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2018, OM 4050 Anregung an den Magistrat vom 29.03.2019, OM 4509 Auskunftsersuchen vom 25.10.2019, V 1450 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2019, OM 5510 Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6222 Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6223 Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6224 Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6225 Anregung an den Magistrat vom 24.06.2020, OM 6248 Anregung an den Magistrat vom 28.08.2020, OM 6442 Auskunftsersuchen vom 28.08.2020, V 1747 Anregung an den Magistrat vom 23.10.2020, OM 6737 Auskunftsersuchen vom 27.11.2020, V 1864 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7057 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7059 Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 242 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 12 am 21.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 12 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 12 am 18.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 12 am 06.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 12 am 03.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 12 am 01.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 12 am 14.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 12 am 11.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 12 am 09.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 10 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterirdischen Bachlauf des Kalbachs prüfen

09.07.2021 · Aktualisiert: 18.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 595 entstanden aus Vorlage: OF 59/12 vom 26.06.2021 Betreff: Unterirdischen Bachlauf des Kalbachs prüfen Der Magistrat wird gebeten, die Rohre des unterirdisch verlaufenden Kalbachs im Bereich des Kalbacher Stadtpfads 5 zu prüfen. Es wurde bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass nach Starkregen das Wasser dort sehr hoch steht. Nach Rücksprache mit der Gewässerunterhaltung wurde mitgeteilt, dass nach jedem Hochwasserereignis die Rechenanlagen im Stadtgebiet Frankfurt kontrolliert und der Rechen geräumt wird. Dies scheint aber nicht auszureichen. Eventuell ist dies aber nicht der einzige Grund, da das Wasser am unterirdisch verlaufenden Kalbach am Ausgang zum Freizeitpark Kalbach nach jedem Starkregen erneut sehr auftritt und auch an der Ecke Kalbacher Stadtpfad/An der Wellenburg immer aus dem Kanal auf die Straße drückt. (Quelle: privat) Begründung: Trotz mehrfachem Hinweis der Anwohner wurde das Problem bisher nicht behoben. Die Sorge ist groß, dass das Wasser, wenn es nicht mehr geregelt durch das Rohr abfließen kann, in die Keller läuft. Auch ist die Straße im Bereich Kalbacher Stadtpfad/An der Wellenburg nach jedem Regen überflutet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 151 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 90 32

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umplatzieren des Mülleimers und der Sitzbank im Kalbacher Stadtpark

09.07.2021 · Aktualisiert: 28.10.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 600 entstanden aus Vorlage: OF 68/12 vom 21.06.2021 Betreff: Umplatzieren des Mülleimers und der Sitzbank im Kalbacher Stadtpark Der Magistrat wird gebeten, den Mülleimer und die Sitzbank (Parkeingang Kalbacher Hauptstraße) in der Nähe des Gehwegs im Kalbacher Stadtpark umzuplatz ieren, damit sie für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen auch erreichbar sind. Begründung: Zurzeit steht beides mitten auf der Grünfläche (Wiese). Für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen ist dieser Bereich schwer zugänglich. Deshalb sollten die Bank und der Mülleimer näher an den Gehweg platziert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1797 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kalbacher Hauptstraße verkehrssicherer machen

09.07.2021 · Aktualisiert: 14.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 588 entstanden aus Vorlage: OF 52/12 vom 26.06.2021 Betreff: Kalbacher Hauptstraße verkehrssicherer machen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Sicherheit der Fußgänger im Bereich der Kalbacher Hauptstraße mit geeigneten Mitteln zu erhöhen ist. Hier ist insbesondere der Bereich zwischen der Kirche und dem Alten Rathaus zu beachten. Immer wieder kommt es vor, dass Pkws und Busse im Bereich der Hausnummer 26 auf den Bürgersteig ausweichen. Dies führt zu einer erheblichen Gefährdung der Fußgänger, zumal dieser Bereich auch Teil des Schulwegs ist. Da in diesem Bereich viele Gewerbetreibende ansässig sind, sind diese unbedingt mit einzubeziehen, sodass diese keine Nachteile durch Maßnahmen erleiden. (Quelle:privat) Begründung: Immer häufiger ist zu beobachten, dass drei Fahrzeuge aneinander vorbeifahren, obwohl der Straßendurchschnitt dafür nicht ausreicht. Daher wird auf den Bürgersteig ausgewichen. Dieser ist aber in diesem Bereich sehr schmal und ein Ausweichen für Fußgänger nicht möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1987 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ruhender Verkehr im Bereich Im Kirschenwäldchen, Am Oberschlag, Kalbacher Hauptstraße

09.07.2021 · Aktualisiert: 14.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 587 entstanden aus Vorlage: OF 51/12 vom 23.06.2021 Betreff: Ruhender Verkehr im Bereich Im Kirschenwäldchen, Am Oberschlag, Kalbacher Hauptstraße Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin unter Beteiligung der zuständigen Ämter und Polizeidienststellen, der Anwohnerinnen und Anwohner sowie des Ortsbeirates 12 zu vereinbaren, um die Situation des ruhenden Verkehrs im Hinblick auf Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer , Schulwegsicherheit sowie Rettungs- und Müllfahrzeuge zu prüfen und gegebenenfalls neu zu ordnen. Begründung: Vor einigen Monaten konnte die Leerung der Mülltonnen wegen div. Baumaßnahmen sowie des ruhenden Verkehrs im Bereich der Straße Im Kirschenwäldchen nicht erfolgen. Auf Bemühen von Anwohnerinnen und Anwohnern, Ortsbeiratsmitgliedern und der FES ist es gelungen, dass nun kleinere Müllfahrzeuge für eine regelmäßige Leerung der Mülltonnen problemlos durch die Straße kommen. Mit Bau und Bezug eines neuen Wohnhauses am Ende der Kalbacher Hauptstraße ist eine Tiefgarage für die bereits vorhandenen Wohngebäude weggefallen. Ob und wie die Auslastung der Tiefgarage für den Neubau und/oder die Tiefgarage in der Straße Am Oberschlag ist, ist nicht Aufgabe des Ortsbeirates zu prüfen. Tatsache ist, dass vermehrt Anwohnerinnen und Anwohner, Familien mit Schulkindern sich beschweren, dass der Zebrastreifen nicht frei nutzbar ist, Kurvenbereiche nicht frei einsehbar sind, Halteverbotszeichen missachtet werden. Ob dies z. B. mit Markierungen, Sperrposten, Anwohnerparken oder verstärkter Kontrolle erreicht werden kann, ist unter Beteiligung interessierter Anwohnerinnen und Anwohner, zuständigen Fachbehörden und dem Ortsbeirat zu erörtern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1988 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spielplatz Fasanenweg wieder vervollständigen

11.06.2021 · Aktualisiert: 06.09.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 325 entstanden aus Vorlage: OF 18/12 vom 26.04.2021 Betreff: Spielplatz Fasanenweg wieder vervollständigen Vorgang: OM 6732/20 OBR 12; ST 36/21 Der Magistrat wird gebeten, auf dem Spielplatz Fasanenweg als Ersatz für die aus Sicherheitsgründen leider entfernte Drehscheibe (siehe Stellungnahme ST 36) ein anderes Spielgerät als Ersatz zu installieren. Zustand im März 2017 (eigene Aufnahme) Begründung: Aufgrund verschärfter Sicherheitsanforderungen war das Grünflächenamt gezwungen, die beliebte Drehscheibe abzubauen (siehe Stellungnahme ST 36). Daher ist ein entsprechender Ersatz notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2020, OM 6732 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2021, ST 36 Stellungnahme des Magistrats vom 30.08.2021, ST 1506 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzungsbereich An der Bergstraße/Am Hasensprung

11.06.2021 · Aktualisiert: 28.10.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 332 entstanden aus Vorlage: OF 32/12 vom 25.05.2021 Betreff: Kreuzungsbereich An der Bergstraße/Am Hasensprung Der Magistrat wird gebeten, die Fünf-Meter-Zone an der Kreuzung An der Bergstraße/Am Hasensprung durch Parkwinkel zu markieren. Begründung: An dieser Stelle kommt es oft zu unübersichtlichem Verkehr, insbesondere, wenn Autos in der Fünf-Meter-Zone der Kreuzung parken. Insbesondere wenn ein Auto von der Straße An der Bergstraße in die Straße Am Hasensprung einbiegen will und gleichzeitig ein Auto aus dem Hasensprung kommt, kommt es häufig dazu, dass die einfahrenden Autos wieder rückwärts den Berg herunterfahren müssen. Dies führt insbesondere zu Problemen, wenn dort bereits das nächste Auto auf die Einfahrt wartet. Wenn der Kreuzungsbereich entsprechend frei gehalten werden würde, dann könnte man entsprechend ausweichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1878 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Offenlegung des Verkehrskonzeptes für Frankfurt am Main/der Teile, die für Kalbach-Riedberg Relevanz haben

07.05.2021 · Aktualisiert: 21.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 121 entstanden aus Vorlage: OF 8/12 vom 26.04.2021 Betreff: Offenlegung des Verkehrskonzeptes für Frankfurt am Main/der Teile, die für Kalbach-Riedberg Relevanz haben Vorgang: OM 5933/20 OBR 12; ST 1248/20 Der Magistrat wird gebeten, 1. das Verkehrskonzept für Frankfurt am Main/der Teile, die für Kalbach-Riedberg Relevanz haben, und aus dem hervorgeht, welches die Haupterschließungsstraßen für Kalbach-Riedberg sind, offenzulegen und 2. belastbare Kriterien des Verkehrskonzepts aufzuzeigen, welche die Altenhöferallee, die Graf-von-Stauffenberg-Allee, die Riedbergallee und die Carl-Hermann-Rudloff-Allee als Haupterschließungsstraßen qualifizieren. Begründung: Mit Anregung des Ortsbeirates vom 13.03.2020 (OM 5933) wurde der Magistrat gebeten zu prüfen, ob und in welchen Bereichen für die Straßen Riedbergallee, Altenhöferallee, Graf-von-Stauffenberg-Allee und Carl-Hermann-Rudloff-Allee ein Tempolimit von 30 km/h angeordnet werden kann. Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1248, wurde auf das Verkehrskonzept für den Riedberg verwiesen, dass Straßen "wie z. B. Graf-von-Stauffenberg-Allee, Riedbergallee etc." als Haupterschließungsstraßen mit Anbindung an die Hauptverkehrsstraßen Rosa-Luxemburg-Straße, Marie-Curie-Straße und Am Weißkirchener Berg dienen. Anhand der Verweise ist nicht hinreichend nachvollziehbar, dass die genannten Straßen im Verkehrskonzept als Haupterschließungsstraßen ausgewiesen sind und welche belastbaren Kriterien sie als Haupterschließungsstraßen qualifizieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5933 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1248 Stellungnahme des Magistrats vom 19.07.2021, ST 1346 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 970 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kindertagesstätte Kalbacher Stadtpfad - Status des Neubaus

19.02.2021 · Aktualisiert: 07.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7223 entstanden aus Vorlage: OF 707/12 vom 04.02.2021 Betreff: Kindertagesstätte Kalbacher Stadtpfad - Status des Neubaus Vorgang: OA 343/18 OBR 12; OM 5642/20 OBR 12; ST 1346/20 In der Stellungnahme vom 27.07.2020, ST 1346, berichtet der Magistrat, dass eine weitere sechsgruppige Kindertagesstätte mit einem durch den Stadtteil nutzbaren Mehrzweckraum geplant wird. Dies vorausgestellt, wird der Magistrat gebeten, über den Status der Planung des Neubaus der Kindertagesstätte und des Versammlungs- und Veranstaltungsraums am Kalbacher Stadtpfad zu berichten. Begründung: Der Neubau der Kindertagesstätte und der Mehrzweckhalle an dieser Stelle wird im Stadtteil dringend benötigt. Nicht erst die Corona-Pandemie hat aufgezeigt, dass ein kulturelles Angebot essenziell für die Gesellschaft ist und auch Raum braucht. Die in der Vorlage OA 343 vom 30.11.2018 genannten Bedürfnisse bei der Planung des neuen Versammlungs- und Veranstaltungsraums sind weiterhin zu berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 30.11.2018, OA 343 Anregung an den Magistrat vom 17.01.2020, OM 5642 Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2020, ST 1346 Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2024, ST 604 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 12 am 21.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 12 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 12 am 18.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 12 am 06.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 12 am 03.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 12 am 01.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 12 am 14.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 12 am 11.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 12 am 09.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 12 am 27.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 12 am 24.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 12 am 17.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 12 am 05.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 12 am 16.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 12 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 12 am 22.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 12 am 13.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 12 am 08.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 12 am 19.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 12 am 23.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 12 am 15.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Strafzettel lösen keine Fehlplanungen: Verkehrssituation im Fasanenweg gemeinsam mit den Menschen vor Ort angehen

19.02.2021 · Aktualisiert: 06.07.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7226 entstanden aus Vorlage: OF 713/12 vom 08.02.2021 Betreff: Strafzettel lösen keine Fehlplanungen: Verkehrssituation im Fasanenweg gemeinsam mit den Menschen vor Ort angehen Der Magistrat wird gebeten, 1. zusammen mit der Ortsvorsteherin einen zeitnahen Ortstermin zur Verkehrs- und Parksituation im Fasanenweg sowie in den Parallelstraßen Falkenweg und Habichtsweg zu realisieren, bei dem auch die Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Feuerwehr gehört werden sollen, mit dem Ziel, die Verkehrssituation zu erörtern und Lösungen zu entwickeln; 2. im Nachgang zu diesem Ortstermin eine Arbeitsgruppe aus Fachleuten, Ortsbeiratsmitgliedern sowie Anwohnerinnen und Anwohner einzurichten, die bis Ende des Jahres 2021 ergebnisoffen Konzepte z. B. für einen "Shared Space" erarbeiten soll, um die Verkehrs- und Parkplatzsituation zu verbessern; 3. mitzuteilen, aus welchem Anlass am 2. Februar 2021 eine Verkehrskontrolle im vorgenannten Bereich erfolgt ist. Begründung: Mitglieder des Ortsbeirates erreichten am 2. Februar erregte Anrufe von Anwohnerinnen und Anwohnern, wonach eine größere Verkehrskontrolle durchgeführt und zahlreiche Ordnungsgelder verhängt wurden. Dem Ortsbeirat ist bewusst und bekannt, dass die Ordnungs- und Polizeibehörden verpflichtet sind, Hinweisen auf Verkehrsverstöße nachzugehen. Dem Ortsbeirat ist aber ebenfalls bewusst, dass die Verkehrssituation im Fasanenweg und den Parallelstraßen mehr als unbefriedigend ist. Aus dem Blickwinkel des Ortsbeirates hat die schwierige Verkehrssituation viel mit einer wenig vorausschauenden Planung zu tun, welche dazu geführt hat, dass im Verhältnis zu den Kapazitäten der Erschließungsstraßen eine zu hohe Zahl an Wohnungen genehmigt wurde und entstanden ist. Der Ortsbeirat sieht daher die Notwendigkeit, gemeinsam mit den Menschen vor Ort und Fachleuten nach dauerhaft tragfähigen Lösungen zu suchen. Dazu sollte ein zeitnaher Ortstermin erfolgen und eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden, die ergebnisoffen agiert, wobei selbstverständlich ebenso die Nutzung der Straße für Fußgänger (auch mit Kinderwagen) in den Blick zu nehmen ist wie die Notwendigkeit einer Erreichbarkeit für die Feuerwehr. In diesem Zusammenhang wird auch ein "Shared Space"-Konzept zu prüfen sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1158 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit L 3019 - Am Weißkirchener Berg

15.01.2021 · Aktualisiert: 06.07.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7047 entstanden aus Vorlage: OF 680/12 vom 04.01.2021 Betreff: Verkehrssicherheit L 3019 - Am Weißkirchener Berg Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit auf der L 3019 - Am Weißkirchener Berg zwischen der Einmündung der Altenhöferallee und der Kreuzung Am Weißkirchener Berg/L 3019 (erste Einmündung nach Kalbach) durch eine einheitliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h zu verbessern. Begründung: Am 24.09.2020 ereignete sich ein Verkehrsunfall mit Todesfolge zwischen einem (die Straße querenden) Motorroller und einem aus Richtung Kalbach kommenden Auto. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit an dieser schlecht einsehbaren Stelle kann das Risiko künftiger Unfälle deutlich senken. Aktuell besteht in diesem Bereich eine Mischung von Geschwindigkeitsbegrenzungen von teils 60 km/h, teils 70 km/h. Eine einheitliche Regelung reduziert die Verwirrung und kann die Akzeptanz steigern. Da der genannte Straßenabschnitt gleichzeitig die primäre Autoverbindung zwischen den beiden Teilen Kalbach und Riedberg des Ortsbezirks 12 ist, liegt eine stärkere Anlehnung an innerörtliche Geschwindigkeiten ebenfalls nahe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 986 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mini-Skateranlage in Kalbach erweitern

15.01.2021 · Aktualisiert: 12.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7055 entstanden aus Vorlage: OF 692/12 vom 13.12.2020 Betreff: Mini-Skateranlage in Kalbach erweitern Der Magistrat wird gebeten, die sehr kleine Skateranlage auf dem Parkplatz am Kalbacher Stadtpfad (gegenüber Kita Krambambuli) um zwei zusätzliche bewegliche Elemente zu erweitern. Begründung: Auf dem Parkplatz am Kalbacher Stadtpfad befindet sich ein kleines Skate-Element/Rampe, das von den Kindern mit Rollern, Fahrrädern und Skates genutzt wird. Diese hatte früher mehr Elemente, die allerdings abgebaut wurden. An dieser Stelle kann man mit wenigen Mitteln mehr Abwechslung an einer gut erreichbaren Stelle schaffen. So haben Kinder mehr Möglichkeiten, die Freizeit im eigenen Stadtteil zu verbringen, und können sich dort wohlfühlen. Sinnvoll ist die Mitbestimmung und Mitarbeit (Kinderrechte) der Kinder, die Erfahrung haben, welche Elemente attraktiv und platzmäßig geeignet sind. Dies könnte beispielhaft über das Jugendhaus Kalbach geschehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 829 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rechtsverbindliche und erschlossene Baulandflächen für Wohnungsbauten nutzen

15.01.2021 · Aktualisiert: 26.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7065 entstanden aus Vorlage: OF 704/12 vom 04.01.2021 Betreff: Rechtsverbindliche und erschlossene Baulandflächen für Wohnungsbauten nutzen Der Magistrat wird gebeten, in Erörterungen mit den Eigentümern auf eine Bebauung der seit Jahrzehnten brach liegenden Wohnungsbaugrundstücke hinzuarbeiten, um den Bestand an Sozialwohnungen, vorrangig an öffentlichen Seniorenwohnungen, in Kalbach zu erweitern. Dies betrifft insbesondere die Flächen: - Bebauungsplan Nr. 468, Flur 15, Flurstück 64/2, Bereich Im Wiesengrund: Größe circa 2.000 Quadratmeter, festgesetzte Wohnbebauung bis zu drei Geschosse; - Bebauungsplan Nr. 469, Flur 5, verschiedene Flurstücke auf der nordöstlichen Seite der Langen Meile: Größe ca. 2.400 Quadratmeter, festgesetzte Wohnbebauung bis zu drei und vier Geschosse. Begründung: Trotz des starken Bedarfs an preiswerten Wohnungen bleiben viele Baulücken aus spekulativen Gründen ungenutzt. Obwohl diese Grundstücke mit öffentlichen Geldern erschlossen und nutzbar gemacht wurden und deren Wert damit eine wesentliche Steigerung erfuhr, werden diese Grundstücke nicht der vorbereiteten Nutzung zugeführt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 906 Auskunftsersuchen vom 06.05.2022, V 402 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 30 auf dem Riedberg

15.01.2021 · Aktualisiert: 07.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7064 entstanden aus Vorlage: OF 703/12 vom 17.12.2020 Betreff: Tempo 30 auf dem Riedberg Vorgang: OM 5933/20 OBR 12; ST1248/20 Seit nunmehr rund 24 Jahren hat Kalbach Tempo 30, was allseits bekannt ist und sich bewährt hat. Mit der Umsetzung von Tempo 30 haben sich die Verkehrsschilder stark reduziert. Der Rad- und Fußgängerverkehr wurde deutlich sicherer, Personenschäden traten nicht mehr ein. Die Kalbacher Hauptstraße ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und ihres Ausbaustandards entgegen der Stellungnahme des Magistrats zum Riedberg (ST 1248 vom 26.06.2020) mit regelmäßig verkehrenden Buslinien eine Tempo-30-Straße. Auch Kalbach-Riedberg leidet wie weite Bereiche von Frankfurt unter Feinstaub, da sich eine A 661 mit 80.000 und einer A 5 mit 150.000 täglichen Fahrzeugbewegungen in unmittelbarer Nachbarschaft zum Stadtteil befinden. Daher müssen alle Möglichkeiten der Reduzierung in Betracht gezogen werden. Daher sollte der Magistrat nicht verkehrspolitische Aspekte über gesundheitliche Risiken stellen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Riedbergallee, die Graf-von-Staufenberg-Allee sowie die Altenhöferallee künftig mit Tempo-30- Streckenanordnungen zu versehen. Begründung: Mit großer Mühe gelingt es der Stadt Frankfurt nur durch ein Tempolimit von 40 km/h, die Umweltbelastungen durch Feinstaub zu reduzieren. Daher sollte in einem hauptsächlich zum Wohnen und Leben bestimmten Ortsbezirk Tempo 30 flächendeckend gelten. Nach § 45 Absatz 1 c StVO ordnen die Straßenverkehrsbehörden ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30 im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Besonderer Fokus liegt dabei auf dem Schutz der Bevölkerung vor Lärmbelästigungen und Schadstoffbelastungen. Die Entscheidung obliegt dann den Straßenverkehrsbehörden aufgrund der eigenen Ermessensgrundlage nach § 45 StVO (bes. Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 3 und 5). Anders als in der Stellungnahme ST 1248 erwähnt, besteht durch die Verwaltungsvorschrift zur StVO die Möglichkeit von Verkehrsbeschränkungen, wenn diese dem Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen dienen. Dabei muss eine Zustimmung der obersten Straßenverkehrsbehörde des Landes Hessen erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5933 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1248 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 980 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2022, OM 2396 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spielgeräte in der Kita am Kalbacher Stadtpfad

15.01.2021 · Aktualisiert: 02.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7059 entstanden aus Vorlage: OF 696/12 vom 18.12.2020 Betreff: Spielgeräte in der Kita am Kalbacher Stadtpfad Der Magistrat wird gebeten, die an die Kita 10 bereits vor Monaten gelieferten Spielgeräte möglichst schnell aufzubauen. Begründung: Für Kinder sind nicht nur eine liebevolle Betreuung und Spielangebote, sondern auch eine optisch positive Umgebung für ihre körperliche und seelische Entwicklung sehr wichtig. Im Hof der Kita 10 im Kalbacher Stadtpfad sind einige Spielgeräte gelagert, um sie zu gegebenem Zeitpunkt aufzubauen. Der Sandkasten ist wegen Sicherheitsmängeln abgesperrt und das nun schon seit zwei Jahren und die bereits schon lange gelieferten Geräte stehen hinter einer Absperrung und können nicht bespielt werden. Die Situation ist für die Kinder nicht nachvollziehbar, die Spielgeräte sind da, sie wollen spielen, können sich aber nur mit wenigen beweglichen Spielgeräten beschäftigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 585 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2066 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 12 am 21.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 12 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 12 am 18.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 12 am 06.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 12 am 03.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 12 am 01.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Kinderzentrum Kalbacher Stadtpfad (KIZ 10)

10.01.2021 · Aktualisiert: 21.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2021, OF 706/12 Betreff: Kinderzentrum Kalbacher Stadtpfad (KIZ 10) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Was war der Grund für den Auszug der Kinder und Erzieher*innen aus dem Kinderzentrum (KIZ 10)? 2. Wie lange dauert die Sanierung bzw. Renovierung? 3. Was ist an Maßnahmen und Ausweichquartieren geplant und in welchem Zeitfenster? 4. Wo und wie sollen diese errichtet bzw. gefunden werden? 5. Wie erfolgen in Zeiten des Lockdowns die Verteilung der Kinder und deren Erzieher*innen, um allen eine höchstmögliche Kontaktreduzierung unter Einhaltung der Hygienevorschriften zu gewährleisten? 6. Welche zusätzlichen Räumlichkeiten (z.B. zur Essensversorgung, Toiletten, Waschräume, etc.) werden an den drei aufnehmenden Einrichtungen (KIZ Im Hain 134, KIZ Magda-Spiegel-Weg, KIZ Ernst-Balser-Straße), geplant und/oder errichtet, um die Kinder aus den Turnräumen wieder in kindgerechten Gruppenräumen unterzubringen? 7. Wie soll der überschaubare Außenbereich der drei KIZ weitere Kinder aufnehmen? 8. Wie wird zeitnah sichergestellt, dass es nicht in allen drei aufnehmenden Einrichtungen eine Überbelegung gibt, die nun durch die zusätzlichen Kinder eingetreten ist? Begründung: Nach Auskunft einer Elternvertreterin des KIZ 10 erhielten die Eltern am Freitag, den 11.12.20 eine Information, dass ihre Kinder ab Montag, den 14.12.20 in drei verschiedenen Kitas (KIZ Im Hain, KIZ Magda-Spiegel-Weg, KIZ Ernst-Balser-Straße) ausgelagert werden müssen. Es stehen dringende Sanierungsmaßnahmen an, um eine sichere Betreuung der Kinder zu gewährleisten. Bei einer Ortsbegehung im KIZ 10 wurden so gravierende Mängel festgestellt, dass diese Entscheidung getroffen werden musste. Seit dieser Zeit befinden sich in jeder der drei Kindergartengruppen des KIZ Im Hain je 5 zusätzliche Kinder und im Hort weitere 24 Kinder. Im KIZ Magda-Spiegel-Weg wird eine Kindergartengruppe mit 26 Kindern im Turnraum betreut und im KIZ Ernst- Balser-Straße werden 29 Kinder in einem Turnraum betreut. Dieser Zustand ist - gerade in der jetzigen Zeit - nicht zu akzeptieren und muss von Seiten der Stadt Frankfurt unverzüglich geändert werden. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1895 2021 Die Vorlage OF 706/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bodenhülsen für die Absperrgitter auf dem Parkplatz vor der Kita Krambambuli

27.11.2020 · Aktualisiert: 19.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6940 entstanden aus Vorlage: OF 667/12 vom 12.11.2020 Betreff: Bodenhülsen für die Absperrgitter auf dem Parkplatz vor der Kita Krambambuli Der Magistrat wird gebeten, die Absperrgitter auf dem großen Parkplatz am Kalbacher Stadtpfad (vor der Kita Krambambuli) mit entsprechenden Bodenhülsen zu versehen. Die Absperrgitter sollten händisch und zerstörungsfrei entfernt und wieder eingesetzt werden können. Begründung: Im Sommer dient der Parkplatz am Kalbacher Stadtpfad als Kerbeplatz. Um das Zelt aufzubauen, müssen die Absperrgitter kurzzeitig entfernt werden. In den vergangenen Jahren war dies mit großen Umbauarbeiten verbunden, welche man mit entsprechend standardisierten Hülsen sehr leicht vermeiden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 213 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsspiegel Talstraße/Am Hasensprung

27.11.2020 · Aktualisiert: 12.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6939 entstanden aus Vorlage: OF 666/12 vom 12.11.2020 Betreff: Verkehrsspiegel Talstraße/Am Hasensprung Vorgang: OM 557/16 OBR 12; ST 1564/16 Der Magistrat wird gebeten, den Verkehrsspiegel an der Einmündung Talstraße in die Straße Am Hasensprung durch einen doppelten Spiegel mit Blick in beide Richtungen zu ersetzen. Begründung: Die bereits vom Ortsbeirat im August 2016 gestellte Anregung zum Austausch des vorhandenen, einseitigen Verkehrsspiegels durch einen Verkehrsspiegel, der den Verkehrsteilnehmern, Autofahrern und Radfahrern aus beiden Richtungen Einsicht in die Straße Am Hasensprung gewährt, wurde vom Magistrat mit der Stellungnahme vom 21.11.2016, ST 1564, aus nicht nachvollziehbaren Gründen abgelehnt. Wer dort täglich entlangfährt, ist sicher kompetent genug, die gefährliche Situation einzuschätzen. Der bereits vorhandene Verkehrsspiegel ist nur für die Verkehrsteilnehmer sinnvoll, die von Osten kommend in die Straße Am Hasensprung einbiegen wollen. Die Verkehrsteilnehmer, auch die Radfahrer, die von Westen kommen, können in die Straße Am Hasensprung nur einsehen, wenn sie bis zur Mitte der Fahrbahn der Straße Am Hasensprung vorfahren. Um einem entgegenkommenden Fahrzeug auszuweichen, muss man rückwärts über den Zebrastreifen fahren. Diese Straßen sind der offizielle Schulweg der Schülerinnen und Schüler der Grundschule Kalbach, von daher ist eine vorausschauende Fahrweise hier besonders wichtig. Zusätzlich befinden sich in der Nähe drei Kindertagesstätten. Um die Verkehrssicherheit hier nochmals zu erhöhen, wird um den Austausch des Spiegels gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 557 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1564 Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2021, ST 689 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bebauungsplan Im Wiesengrund

27.11.2020 · Aktualisiert: 12.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6938 entstanden aus Vorlage: OF 663/12 vom 12.11.2020 Betreff: Bebauungsplan Im Wiesengrund Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum das Flurstück 65, Flur 15, gemäß Bebauungsplan Nr. 468 von der Wohnbebauung ausgeschlossen ist und ob und wie dies grundsätzlich der Wohnbebauung zugeführt werden kann. Begründung: Im Bebauungsplan Nr. 468 ist eine auffällige Kante von der Wohnbebauung ausgespart. Das Grundstück wäre grundsätzlich über die Straße Im Wiesengrund erreichbar und könnte möglicherweise für zusätzliche Wohnbebauung in Kalbach genutzt werden. Der Ortsbeirat begrüßt grundsätzlich eine Wohnbebauung an dieser Stelle. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 907 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 63 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spielplatz Fasanenweg, Spielplätze Riedberg

23.10.2020 · Aktualisiert: 06.09.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2020, OM 6732 entstanden aus Vorlage: OF 652/12 vom 06.10.2020 Betreff: Spielplatz Fasanenweg, Spielplätze Riedberg Monatelang wurde die große Drehscheibe auf dem Spielplatz Fasanenweg durch Bauzäune gesichert, da das Spielgerät nicht mehr sicher war. Nun wird mit großem Bedauern festgestellt, dass diese nicht instand gesetzt, sondern demontiert wurde. Seit vielen Monaten sind die drei Spielplätze im Bereich des westlichen Bonifatiusparks auf dem Riedberg umzäunt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. den Spielplatz Fasanenweg wieder mit einer Drehscheibe attraktiv zu machen; 2. die drei Spielplätze im westlichen Teil des Bonifatiusparks instand zu setzen sowie 3. die Beinpresse der Seniorenfitnessanlage instand zu setzen. Begründung: Da der Ortsbezirk Kalbach-Riedberg sehr familienfreundlich ist, ist dieser für Kinder auf intakte Spielplätze angewiesen, die dem Bewegungsdrang abwechslungsreiche Spielgeräte bieten. Nachdem auf dem Spielplatz Fasanenweg nun nur noch wenige Spielgeräte vorhanden sind, ist dringend wieder die überaus beliebte Drehscheibe zu montieren. Diese Drehscheibe hat als einziges Spielgerät die komplette Dauer seit den frühen 90er-Jahren des Spielplatzes den Kindern Freude bereitet und sich damit als überaus robust erwiesen. Darüber hinaus war diese auch inklusionsgerecht bespielbar und erreichbar gewesen. Auch die anderen drei Spielplätze sind dringend instand zu setzen, da sie seit geraumer Zeit den Kindern nicht zum Spielen dienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2021, ST 36 Antrag vom 26.04.2021, OF 18/12 Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 325 Aktenzeichen: 67 2

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