Meine Nachbarschaft: Seehofstraße
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Vorlagen
Illegales Gehwegparken im Kreuzungsbereich Offenbacher Landstraße/Balduinstraße verhindern
Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 309 entstanden aus Vorlage: OF 42/5 vom 27.05.2021 Betreff: Illegales Gehwegparken im Kreuzungsbereich Offenbacher Landstraße/Balduinstraße verhindern Der Magistrat wird gebeten, das illegale Gehwegparken im Kreuzungsbereich Offenbacher Landstraße/Balduinstraße vor dem Priesterseminar St. Georgen (siehe Foto) zu verhindern und dort zu diesem Zweck die Aufstellung von Pollern zu veranlassen, damit für die Verkehrsteilnehmer in der Balduinstraße der freie Einblick in den Kreuzungsbereich gewährleistet ist. Begründung: Auf dem Gehweg im Kreuzungsbereich Offenbacher Landstraße/Balduinstraße (Fahrtrichtung stadtauswärts, vor dem Priesterseminar St. Georgen, siehe Foto) werden häufig zum Teil auch größere Fahrzeuge illegal geparkt. Verkehrsteilnehmer, die sich von der Balduinstraße kommend in nördlicher Richtung der Offenbacher Landstraße nähern, wird dadurch der Einblick nach links in die Kreuzung versperrt. An dieser Stelle ist - neben dem Kfz-Verkehr und Fußgängern - auch der Radweg und die Straßenbahn zu beachten, sodass in diesem Bereich parkende Fahrzeuge potentiell eine Verkehrsgefährdung darstellen. Dem ist durch das Aufstellen von Pollern entgegenzuwirken. Foto: Kreuzungsbereich Offenbacher Landstraße/Balduinstraße vor Priesterseminar St. Georgen (Quelle: Google Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1695 Aktenzeichen: 66 2
Einrichtung einer separaten Linksabbiegerspur von der Seehofstraße in den Strahlenberger Weg
Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 294 entstanden aus Vorlage: OF 8/5 vom 19.04.2021 Betreff: Einrichtung einer separaten Linksabbiegerspur von der Seehofstraße in den Strahlenberger Weg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, eine separate Linksabbiegerspur von der Seehohofstraße in den Strahlenberger Weg einzurichten. Begründung: Die Seehofstraße ist ab dem Betriebshof der FES heute schon breit genug, dass Autofahrerinnen und Autofahrer sich schon von selbst links halten, um von der Seehofstraße in den Strahlenberger Weg abzubiegen. Da dies dem Straßenverlauf eine bessere Kennung verleihen würde, sollte dies eingerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1697 Aktenzeichen: 32 1
Radfahrstreifen Seehofstraße
Antrag vom 26.05.2021, OF 24/5 Betreff: Radfahrstreifen Seehofstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in der Seehofstraße Richtung Osten zwischen Heisterstraße und Länderweg einen Radfahrstreifen auf der Fahrbahn zu markieren und den bestehenden Schutzstreifen zwischen Länderweg und Offenbacher Landstraße zu einem Radfahrstreifen zu erweitern. Begründung: Die Seehofstraße ist in diesem Bereich breit genug für die Markierung eines Radfahrstreifens. Radfahrende beklagen sich häufig, dass sie von Kraftfahrzeugen zu schnell und zu dicht überholt werden. Ein Radfahrstreifen würde dem abhelfen und die Sicherheit des Radverkehrs erhöhen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 24/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Benutzungspflicht der Bordsteinradwege in der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg aufheben
Antrag vom 26.05.2021, OF 25/5 Betreff: Benutzungspflicht der Bordsteinradwege in der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg aufheben Vorgang: V 1762/20 OBR 5; ST 361/21 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Benutzungspflicht der Bordsteinradwege in der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg aufzuheben. Begründung: Die Bordsteinradwege sind deutlich zu schmal und haben weder einen Schutzbereich gegen die parkenden Autos noch gegen den Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn. Daher bieten sie keine ausreichende Sicherheit. Zudem werden sie häufig durch schlampig geparkte Fahrzeuge weiter eingeengt. An den schrägen Auffahrten auf die Bordsteinradwege kommt es immer wieder zu schweren Stürzen. Die in der ST 1913/2018 angekündigte Planung für Radschutzstreifen auf der Offenbacher Landstraße wurde verschoben. Es ist daher sinnvoll sofort die Benutzungspflicht der Radwege aufzuheben. Radfahrende können dann selbst entscheiden, ob sie den Bordsteinradweg oder die Fahrbahn benutzen möchten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.09.2020, V 1762 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 361 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 25/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Ruhestörungen am oberen Fußgängerweg des Deutschherrnufers
Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 109 entstanden aus Vorlage: OF 5/5 vom 21.04.2021 Betreff: Ruhestörungen am oberen Fußgängerweg des Deutschherrnufers Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit es zu Ruhestörungen am oberen Fußgängerweg des Deutschherrnufers auf Höhe der Hausnummern 41 bis 50 durch Menschenansammlungen kommt und wenn ja, welche Maßnahmen dagegen seitens der Stadt unternommen worden sind, z. B. regelmäßige Kontrollen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass es am oberen Fußgängerweg des Deutschherrnufers auf Höhe der Hausnummern 41 bis 50 zu Ruhestörungen durch Jugendliche kommt. Diese stören mit lauter Musik und Gegröle vornehmlich bei schönem Wetter vom frühen Abend bis in die späten Nachtstunden werktags sowie am Wochenende die dortigen Anwohnerinnen und Anwohner. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2021, ST 1470 Aktenzeichen: 32 4
Apollern des Bürgersteigs vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 359 bis 361
Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 108 entstanden aus Vorlage: OF 4/5 vom 17.04.2021 Betreff: Apollern des Bürgersteigs vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 359 bis 361 Vorgang: OM 6949/20 OBR 5; ST 571/21 Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 359 bis 361 abzupollern. Begründung: Vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 359 bis 361 wird - verbotenerweise - halb auf dem Bürgersteig und halb auf dem Fahrradstreifen geparkt. Die Problematik wurde seitens des Ortsbeirates bereits in der Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6949, vorgebracht. Die Antwort des Magistrats in seiner Stellungnahme vom 08.03.2021, ST 571, ist nicht zielführend. Daher bittet der Ortsbeirat um das Abpollern des entsprechenden Stückes des Bürgersteiges. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6949 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2021, ST 571 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1558 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2
Erneuerung des defekten selbstschließenden Törchens am Eingang zum Spielplatz Spatzengasse
Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 106 entstanden aus Vorlage: OF 2/5 vom 15.04.2021 Betreff: Erneuerung des defekten selbstschließenden Törchens am Eingang zum Spielplatz Spatzengasse Der Magistrat wird gebeten, das defekte selbstschließende Törchen am Eingang zum Spielplatz Spatzengasse zu erneuern. Begründung: Das selbstschließende Törchen am Eingang zum Spielplatz Spatzengasse ist defekt. Durch das selbstschließende Törchen wurden Kleinkinder an einem selbstständigen Verlassen des Geländes gehindert und das Hinausrollen von Bällen vom Spielplatz auf die Spatzengasse in Richtung Offenbacher Landstraße wurde verhindert. Zudem bot dieses Törchen einen zusätzlichen Schutz vor dem Betreten durch nichtangeleinte Hunde. Aus den genannten Gründen ist das defekte selbstschließende Törchen am Eingang zum Spielplatz Spatzengasse zu erneuern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.08.2021, ST 1394 Aktenzeichen: 67 2
Auskunftsersuchen zu den in der Vorlage NR 895 für den Ortsbezirk 5 beschriebenen und beschlossenen Maßnahmen, um den Fuß- und Fahrradverkehr sicherer zu machen
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7341 entstanden aus Vorlage: OF 1907/5 vom 03.02.2021 Betreff: Auskunftsersuchen zu den in der Vorlage NR 895 für den Ortsbezirk 5 beschriebenen und beschlossenen Maßnahmen, um den Fuß- und Fahrradverkehr sicherer zu machen Vorgang: NR 895/19 CDU/SPD/GRÜNE Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wann nach dem derzeitigen Planungsstand damit zu rechnen ist, dass die in der Vorlage NR 895 für den Ortsbezirk 5 beschlossenen Maßnahmen, um den Fuß- und Fahrradverkehr sicherer zu machen, realisiert sein werden . Begründung: Mit der Vorlage NR 895 wurden 2019 durch die Stadtverordnetenversammlung u. a. auch für den Ortsbezirk 5 zahlreiche sinnvolle Maßnahmen beschlossen, die den Fuß- und Fahrradverkehr in den Bereichen Schwarzwaldstraße/Rennbahnstraße, Schweizer Straße, Mörfelder Landstraße und Offenbacher Landstraße, Gutzkowstraße, Oberräder Fußweg und Brückenstraße sicherer machen sollen. Für die Bürgerinnen und Bürger im Ortsbezirk 5 ist es äußerst wünschenswert, dass die vorgesehenen Maßnahmen sich nicht verzögern. Damit möglichst frühzeitig Verzögerungen entgegengewirkt werden kann, ist es sinnvoll, nachdem nun mehr als 18 Monate seit Beschlussfassung verstrichen sind, zu überprüfen, ob der ursprünglich ins Auge gefasste Zeitplan voraussichtlich eingehalten werden kann oder ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, damit die vorgesehenen Maßnahmen ohne Verzögerung realisiert werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2021, ST 1235 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Fuß- und Radwegsicherung am Deutschherrnufer
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2021, OM 7176 entstanden aus Vorlage: OF 1841/5 vom 11.11.2020 Betreff: Fuß- und Radwegsicherung am Deutschherrnufer Der Magistrat wird gebeten , die Fuß- und Radwege am Deutschherrnufer parallel zum Laurenburger Hof besser abzusichern. Hierfür ist der Einsatz von Umlaufgittern zu prüfen. Begründung: Im dem hier genannten Bereich gibt es große und breite Flächen für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer. Neben dem Rad- und Fußweg am Tiefkai gibt es entlang des Deutschherrnufers weitere Wege, die Fußgängerinnen und Fußgängern und Radfahrerinnen und Radfahrern vorbehalten sind. In der Mitte des Bereichs befindet sich ein breiter gemeinsamer Fuß- und Radweg. Zur linken und rechte Seite befinden sich zwei Wege, die ausschließlich Fußgängerinnen und Fußgängern vorbehalten sind. Häufig kommt es hier zu Konfliktsituationen, da diese beiden Wege ebenfalls von Radfahrerinnen und Radfahrern genutzt werden. Durch das Anbringen von Umlaufgittern könnte die Situation entschärft werden und Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer könnten dazu angehalten werden, nur die für sie vorgesehenen Verkehrsflächen zu nutzen. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2021, ST 1180 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1180) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Tempo-30-Regelung in der Wehrstraße im Stadtteil Oberrad
Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6948 entstanden aus Vorlage: OF 1835/5 vom 11.11.2020 Betreff: Tempo-30-Regelung in der Wehrstraße im Stadtteil Oberrad Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, 1. f ür den Straßenzug Wehrstraße eine Tempo-30-Regelung einzuführen; 2. an geeigneter Stelle im Bereich der westlichen Offenbacher Landstraße zusätzlich zur Beschilderung nach StVO ein "Dialogdisplay" anzubringen, um den fließenden Verkehr auf die zurzeit gefahrene Geschwindigkeit aufmerksam zu machen. Begründung: Zu 1: Der Stadtteil Oberrad besitzt seit rund 100 Jahren eine funktionierende und großzügig ausgebaute Umgehungsstraße (Deutschherrnufer - heute Gerbermühlstraße). Zurzeit befindet sich dieser Umgehungsbereich allerdings seit mehreren Jahren im Straßenumbau, wird aber im Jahre 2021 fertiggestellt. Die Haupterschließungsstraße Offenbacher Landstraße ist besonders im östlichen Bereich sehr schmal und muss neben der Straßenbahn und dem motorisierten Autoverkehr besonders auch Radfahrer bedienen. Auch nach einer Umgestaltung des Straßenraums wird die Gefährdungssituation besonders für Radfahrer sich nicht verbessern, da ein günstiger Straßenquerschnitt nicht vorhanden ist. Die Reduzierung der Durchfahrtsgeschwindigkeit auf einer Stadtteilerschließungsstraße ist dabei vertretbar und wird beispielsweise in den Stadtteilen Fechenheim und Seckbach seit Jahren erfolgreich praktiziert. Zu 2: Dialogdisplays erfreuen sich einer großen Beliebtheit. Nach Erfahrungen werden sie als Unterstützung der angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung begrüßt. Durch die Übermittlung der aktuell gefahrenen Geschwindigkeit und einem Dankeschön bzw. einem Warnhinweis werden alle gutwilligen Verkehrsteilnehmer in freundlicher Form auf die Einhaltung der Geschwindigkeitsregelung hingewiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 797 Antrag vom 26.05.2021, OF 43/5 Anregung vom 11.06.2021, OA 28 Aktenzeichen: 32 1
Taxistand auf dem Buchrainplatz
Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6949 entstanden aus Vorlage: OF 1836/5 vom 08.11.2020 Betreff: Taxistand auf dem Buchrainplatz Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Taxis , die am Taxistand auf dem Buchrainplatz warten, 1. nicht auf dem Buchrainplatz und 2. nicht vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 359 bis 361 halb auf dem Gehweg und halb auf dem Radweg stehen, sondern die zwei dafür vorgesehenen Parkbuchten nutzen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger beschweren sich darüber, dass die am Buchrainplatz wartenden Taxis neben den zwei dafür vorgesehenen Parkbuchten, auch den Buchrainplatz selbst und den Bürgersteig bzw. den Fahrradstreifen vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 359 bis 361 nutzen. Auf das Fehlverhalten angesprochen, seien die Taxifahrer verbal ausfällig geworden und hätten die Bürgerinnen und Bürger mit Schimpfwörtern betitelt. Das Verhalten ist nicht hinzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2021, ST 571 Antrag vom 17.04.2021, OF 4/5 Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 108 Aktenzeichen: 32 4
Schutz vor verkehrsgefährdendem Falschparken
Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6953 entstanden aus Vorlage: OF 1846/5 vom 09.11.2020 Betreff: Schutz vor verkehrsgefährdendem Falschparken Der Magistrat wird gebeten, die Gefahrensituation im Bereich der folgenden Kreuzungen und Zebrastreifen dadurch zu entschärfen, dass verkehrsgefährdendes Falschparken in den Fünf-Meter-Bereichen der Einmündungen, möglichst durch Fahrradbügel, anderenfalls durch Poller, baulich verhindert wird: 1. Wallstraße 14 und 18, Kreuzung Fritschengäßchen; 2. Bindingstraße 2, Kreuzung Darmstädter Landstraße 98 - beidseitig auf der Sperrfläche, Fahrradbügel anstelle der Stellvertreter; 3. Bindingstraße 13, Kreuzung Gretenweg 19; 4. Bruchstraße 4, Kreuzung Brückenstraße; 5. Danneckerstraße 29, Kreuzung Stegstraße; 6. Danneckerstraße 22, Kreuzung Stegstraße 45; 7. Darmstädter Landstraße 17-19, Kreuzung Heisterstraße 2; 8. Gartenstraße 122, Kreuzung Schaubstraße 1; 9. Gartenstraße 78, Kreuzung Holbeinstraße 13; 10. Gartenstraße 96, Kreuzung Rembrandtstraße 18; 11. Groß e Rittergasse 20, vor dem Zebrastreifen; 12. Gutzkowstraße 21, vor dem Zebrastreifen; 13. Holbeinstraße 41, Kreuzung Schwanthalerstraße; 14. Holbeinstraße 48, Kreuzung Schwanthalerstraße; 15. Letzter Hasenpfad 64, Sperrfläche vor dem Zebrastreifen. Begründung: In Sachsenhausen werden Kfz und Lieferwagen oft sehr wild auf Kreuzungen und im Bereich von Zebrastreifen geparkt. Das gefährdet die Fußgänger und Fahrradfahrer in diesen Bereichen erheblich, da sie von Autofahrern nicht oder zu spät gesehen werden. Der Ortsbeirat sieht es in Anbetracht der hohen Zahl getöteter und verletzter Fußgänger und Fahrradfahrer im Ortsbezirk 5 als notwendig an, die Übersichtlichkeit der Kreuzungen und Zebrastreifen zu verbessern. Fahrradbügel und Poller können diesem Zweck dienen. Wo möglich, sollen Fahrradbügel installiert werden, da sie zusätzlich das Abstellen von Fahrrädern auf den ohnehin schmalen Gehwegen unnötig machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 743 Aktenzeichen: 32 1
Einfahrt in die Haltestelle „Buchrainplatz“
Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6846 entstanden aus Vorlage: OF 1799/5 vom 14.10.2020 Betreff: Einfahrt in die Haltestelle "Buchrainplatz" Der Magistrat wird gebeten, die Einfahrt von der östlichen Offenbacher Landstraße in die Haltestelle "Buchrainplatz" so abzusichern, dass kein motorisierter Verkehrsteilnehmer in die Haltestelle "Buchrainplatz" einfahren kann. Dabei bietet es sich an, eine farbliche Kennzeichnung des dort beginnenden Radstreifens und eine deutliche Begrenzungslinie für den motorisierten Verkehr auf den Straßenbelag aufzubringen. Begründung: Für Kraftfahrer ohne Ortskenntnis kann es sehr schnell vorkommen, dass die Fahrzeuge hinter einer Straßenbahn in die Haltestelle einfahren, obwohl dies durch ein vorhandenes Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung verboten ist. Es scheint möglich, dass durch den heute vorhandenen Schilderwald diese eindeutige Anordnung übersehen wird. Eine farbliche Markierung auf dem Straßenbelag scheint geeignet zu sein, diese Verkehrsregelung zu unterstützen. Kraftfahrzeuge im Haltestellenbereich sind nicht nur eine starke Gefährdung für die dort wartenden Fußgänger, sondern finden auch keine gesicherten Verkehrszeichen bei der Ausfahrt aus dem Platzbereich vor und stellen damit eine starke Gefährdung dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 465 Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2021, ST 1329 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0
Straßenmarkierungen rund um den Buchrainplatz
Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6845 entstanden aus Vorlage: OF 1797/5 vom 14.10.2020 Betreff: Straßenmarkierungen rund um den Buchrainplatz Der Magistrat wird gebeten, die Markierungen auf dem kleinen Parkplatz östlich des Buchrainplatzes vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 353 und 355 neu zu markieren und dabei die Durchgänge für den Fußgängerverkehr und die Ein- und Ausfahrt von jeglichem ruhenden Verkehr frei zu halten. Begründung: Die öffentlichen Parkplätze im oben genannten Bereich waren einmal markiert, sind aber heute nicht mehr erkennbar. Dies führt leider dazu, dass das Abstellen von Fahrzeugen besonders im Einfahrtsbereich weiteren Ziel- und Quellverkehr stark behindert. Lieferfahrzeuge, Krankenwagen und Feuerwehr haben oft keine Möglichkeiten, die angrenzenden Liegenschaften zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 464 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 7
Kreuzung Osthafenbrücke für den Radverkehr sicherer machen (II)
Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6850 entstanden aus Vorlage: OF 1811/5 vom 14.10.2020 Betreff: Kreuzung Osthafenbrücke für den Radverkehr sicherer machen (II) Vorgang: OM 4999/19 OBR 5; ST 2127/19; OM 5919/20 OBR 5; ST 1239/20 Der Magistrat wird gebeten, die Querung des westlichen Radwegs der Osthafenbrücke unmittelbar neben der Fahrbahn optisch hervorzuheben und die Auffahrt auf den Radweg der Gerbermühlstraße, Fahrtrichtung Offenbach, in ausreichender Breite abzuflachen. Begründung: Der Ortsbeirat ist nach wie vor der Auffassung, dass der westliche Radfahrstreifen neben der Fahrbahn der Osthafenbrücke dringend besser kenntlich gemacht werden muss. Es liegen Berichte vor, wonach rechts abbiegende Kraftfahrzeuge häufig den Vorrang des unmittelbar neben ihnen fahrenden Radverkehrs missachten. Offenbar haben sie nur die Radwegfurt unmittelbar neben der Fußgängerquerung im Blick. Radfahrende auf dem Radfahrstreifen benutzen diese jedoch nicht, sondern fahren direkt über die Kreuzung, um auf den gegenüberliegenden Radweg der Gerbermühlstraße aufzufahren. Diese Wegführung ist optisch zu kennzeichnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 4999 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2127 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5919 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1239 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 466 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Nördliche Buchrainstraße I
Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6843 entstanden aus Vorlage: OF 1795/5 vom 12.10.2020 Betreff: Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Nördliche Buchrainstraße I Der Magistrat wird gebeten, in der nördlichen Buchrainstraße Messungen mittels Via Count-Geräten durchzuführen. Die gemessenen Geschwindigkeiten sind nach den Größenklassen "unter Limit", "über Limit" und "über Limit, sanktionierbar" in absoluten und relativen Zahlen aufzulisten. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der nördlichen Buchrainstraße zwischen Offenbacher Landstraße und Wiener Straße/Goldbergweg beschweren sich über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt. Der Ortsbeirat bittet daher um die oben genannte Messung, um das weitere Vorgehen beratschlagen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 160 Aktenzeichen: 32 4
Umbau Mühlbergschule
Antrag vom 29.10.2020, OF 1831/5 Betreff: Umbau Mühlbergschule Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. wie er sicherstellt, das künftig die Schulgemeinde der Mühlbergschule zeitnah über Änderungen oder Verzögerungen beim Umbau der Schule unterrichtet wird, 2. wie er sicherstellt, das die Schulleitung in angemessener Zeit Rücksprache mit der Bauleitung nehmen kann, 3. welche Möglichkeiten er sieht, Sportunterricht in nahegelegenen Hallen wie der Sporthalle Süd stattfinden zu lassen. Hilfreich wäre es schon, wenn das z.B. in einem 14tägigen Turnus stattfinden könnte. 4. ob kurzfristig die sanitären Einrichtungen im Standort Länderweg verbessert werden können. Es wäre hilfreich in den Klassenräumen und Korridoren jeweils ein zweites Waschbecken zu installieren und in der untersten Jahrgangsstufe, die Waschbecken tiefer anzubringen. Ferner wäre die Bereitstellung eines zusätzlichen Toilettencontainers oder -wagens Wünschenswert. 5. ob das Containerdorf nach dem Umzug in die neue Schule anderweitig genutzt werden soll, 6. ob im Standort Länderweg ein provisorisches Wlan installiert werden kann, 7. ob im Standort Länderweg in den Klassenräumen provisorisch Luftfilter installiert werde können, 8. ob die Lüftung im neuen Standort mit einem Aerosolfilter ausgestattet wird oder ob diese nachgerüstet werden können. Begründung: Zu 1 und 2: Die Schulgemeinde berichtet, dass sich erst nach Zeitungsberichterstattungen die Kommunikation verbessert hat. Eine zeitnahe und effektive Kommunikation ist bis zum Ende der Bauzeit erforderlich, um Irritationen zu vermeiden. Zu 3: Regulärer Sportunterricht kann mangels Sporthalle nicht durchgeführt werden. Wegen der Coronapandemie ist der Bewegungsraum in der Containerschule voraussichtlich gar nicht nutzbar. Dem Ortsbeirat ist bekannt, dass die umliegenden Sporthallen ausgelastet sind. Der Totalausfall des Sportunterrichts in der Primarstufe wäre aber fatal. Hier muss die Solidarität anderer Schulen eingefordert werden, damit zumindest wechselweise mit anderen Schulen ein Teilunterricht stattfinden kann. Zu 4: Durch die Hygieneauflagen in der Coronapandemie geht für das Händewaschen täglich mindestens eine halbe Schulstunde verloren. Durch das Versetzen von Waschbecken und die Installation zusätzlicher Waschbecken kann der Zeitverlust erheblich verringert werden. Durch einen Toilettengang geht wegen der Wartezeiten die komplette Pause verloren. Für die Ausstattung mit den sanitären Anlagen dürfen daher nicht einfach die Schlagzahlen aus den Zeiten vor der Coronapandemie herangezogen werden. Zu 5: Wenn das Containerdorf erhalten bleibt, kann erwartet werden, dass ohnehin erforderliche Sanierungen kurzfristig vorgezogen werden. Zu 6: Die Schülerinnen und Schüler der Mühlbergschule sind durch den provisorischen Schulstandort zusätzlich benachteiligt. Es wäre hilfreich, wenn ggfls. erforderlicher Hausunterricht durch ein verfügbares WLAN erleichtert werden könnte. Zu 7: Auf Grund des Verkehrslärms können viele Fenster zum Lüften nicht geöffnet werden oder der Unterricht muss unterbrochen werden. Luftfilter könnten hier für Erleichterung sorgen. Zu 8: Üblicherweise zielt die Lüftung darauf ab, eine niedrige CO2-Konzentration in der Luft sicher zu stellen. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass Aerosolfilter das Infektionsrisiko mit Covid-Viren drastisch senken können. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 22.09.2020, OF 1810/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 57 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1830 2020 Auskunftsersuchen V 1831 2020 1. Die Vorlage OF 1810/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1831/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parkähnliche Gestaltung des Walter-von-Cronberg-Platzes
Antrag vom 04.10.2020, OF 1822/5 Betreff: Parkähnliche Gestaltung des Walter-von-Cronberg-Platzes Der Magistrat wird gebeten den Platz mit Bäumen, Stauden, Blumen, Bodendeckern, Sitzbänken und einer öffentlichen Toilette zu gestalten. Dazu soll die Bodenfläche geöffnet werden. Das Bodenmaterial soll nur für Gehwege benutzt werden. Begründung: Der Platz ist Treffpunkt für das gesamte Deutschherrnviertel. Dort gibt es keine Bäume, Sträucher oder Blumen. Der dunkle Boden heizt sich im Sommer enorm auf. Es besteht kein Anreiz zum Verweilen. Dazu kommt der Lärm der schnell vorbeifahrenden Autos vom angrenzenden Wasserweg. Das kann das Wasserspiel alleine nicht verbessern. Eine parkähnliche Begrünung des Platzes hebt die städtebauliche Qualität, besonders in den warmen Sommermonaten, in denen die Bürger aus ihren warmen Wohnungen flüchten. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 69 Beschluss: Die Vorlage OF 1822/5 wurde zurückgezogen.
Aufstellen eines Verkehrsschildes
Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6583 entstanden aus Vorlage: OF 1755/5 vom 03.09.2020 Betreff: Aufstellen eines Verkehrsschildes Der Magistrat wird gebeten, in der Buchrainstraße vor dem Zebrastreifen in Höhe des REWE-Marktes das Verkehrsschild 350 aufzustellen, mit dem auf den Zebrastreifen hingewiesen wird. Als Hinweis auf den Zebrastreifen dient das stehende Verkehrsschild 350. Quelle: Wikipedia Begründung: Leute, vor allem ältere Leute, haben sich darüber beschwert, dass Autos die Buchrainstraße auch mit höherer Geschwindigkeit herunterfahren, ohne an dem Zebrastreifen am unteren Ende der Buchrainstraße und an der Einmündung in die Offenbacher Landstraße zu halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2124 Aktenzeichen: 32 1
Schutz für Fußgänger in der Spatzengasse
Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6569 entstanden aus Vorlage: OF 1693/5 vom 07.07.2020 Betreff: Schutz für Fußgänger in der Spatzengasse Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der - ohnehin sehr schmale - Fußgängerweg in der Spatzengasse (ab Offenbacher Landstraße aufwärts) für zu Fuß Gehende komplett durch Abpollern vor parkenden Fahrzeugen geschützt wird. Geeignete Parkplätze sind zu markieren. Begründung: Bürger beklagen sich, dass der sehr schmale Fußgängerweg von Fahrzeugen vollständig, das heißt in Breite und Länge, zum Parken benutzt wird, sodass weder Behinderte, Mütter mit Kinderwagen noch kleine Kinder den Fußweg benutzen können, sondern auf die Straße ausweichen müssen. Die Spatzengasse wird in diesem Bereich gut frequentiert, da sie zum Kinderspielplatz führt. Es ist kein Parkkompromiss für Autofahrer möglich, indem etwa die Fahrzeugbreite zur einen Hälfte auf dem Fußweg und zur anderen Hälfte auf die Fahrbahn gelegt würde. Der Fußweg wäre zu schmal und die Fahrbahn zu eng für städtische Fahrzeuge, insbesondere für Müll-, Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge. Bedauerlich ist die Tatsache, dass abends erteilte Strafzettel offenbar nichts nutzen, da die gleichen Fahrzeuge bereits am nächsten Tag wieder an den gleichen Stellen parken, deshalb sind die zu Fuß gehenden Menschen dringend zu schützen. Die Unterstützung des Magistrates ist erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 278 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße Vortrag des Magistrats vom 27.07.2020, M 113
Anregung vom 18.09.2020, OA 613 entstanden aus Vorlage: OF 1778/5 vom 16.09.2020 Betreff: Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße Vortrag des Magistrats vom 27.07.2020, M 113 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 09.12.2020 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. detaillierte Untersuchungen anzustellen, ob die Straßenbahnstrecke der Linie 15 in das Lyoner Quartier in den jeweiligen Alternativen realisierbar ist, und welche wirtschaftlichen Auswirkungen dies zum Beispiel in Bezug auf die Förderfähigkeit der Streckenverlängerung hat; 2. zu klären, in welchem Rahmen die Führung des Radverkehrs auf 1,5 Meter schmalen Schutzstreifen überhaupt Gegenstand von Wirtschaftlichkeitsüberlegungen sein kann. In jedem Fall wird der Magistrat gebeten, die Wirtschaftlichkeitsüberlegungen detailliert und nachvollziehbar darzustellen, die vorschriftsmäßig dimensionierte Radverkehrsanlagen ausschließen; 3. zu prüfen und zu berichten, ob für die Stadt kostensparend zunächst das neu zu erstellende östliche Brückenbauwerk gemäß Alternative drei ausreichend dimensioniert werden kann und das westliche Bauwerk erst, wenn die Erneuerung durch die Deutsche Bahn veranlasst wird. Begründung: Für den Ortsbeirat ist nicht ersichtlich, dass die weitreichenden Konsequenzen eines unterdimensionierten Brückenbauwerks in der erforderlichen Tiefe geprüft worden sind. Die naheliegende Verlängerung der Straßenbahnstrecke in das Lyoner Quartier oder auch weiter bis Goldstein wurde gar nicht in Erwägung gezogen. Wenn erst auf den neuen Gesamtverkehrsplan gewartet wird, ist es dafür zu spät. Die Ausweisung von 1,5 Meter schmalen Radschutzstreifen entspricht nicht den Vorgaben für Radverkehrsanlagen. Radfahrende dürfen dort von Kraftfahrzeugen nicht überholt werden, es sei denn sie wechseln dazu auf die Gegenfahrbahn. Es ist Alltagserfahrung, dass Radfahrende mit Tempo 50 und mehr dennoch verbotswidrig überholt werden und dadurch extrem belästigt und gefährdet werden. Der Magistrat weiß, dass es keine ordnungspolitische Möglichkeiten gibt, diese Gefährdung zu unterbinden. Solche Schutzstreifen können daher nur eine Notlösung sein, die höchstens so lange hingenommen wird, bis im Zuge von Neubaumaßnahmen für eine ausreichende Dimensionierung gesorgt wird. Der Ortsbeirat akzeptiert nicht, dass die Unwirtschaftlichkeit lapidar behauptet wird. Es ist Praxis, dass Überführungen auch auf künftigen Bedarf hin aufgeweitet werden. Die Stadt hat zum Beispiel vor vielen Jahren in die Eisenbahnüberführung Seehofstraße Millionensummen investiert, obwohl für die Umgestaltung der Seehofstraße noch immer nicht viel mehr als Skizzen existieren. Für den Ortsbeirat erscheint es daher nicht abwegig, wenn zunächst kostensparend das östliche Bauwerk aufgeweitet wird, und dann im Zuge der irgendwann fälligen Sanierung der westlichen Bauwerke diese ebenfalls aufgeweitet werden. Auch hier ist die lapidare Behauptung, dass das nicht möglich sein soll, für den Ortsbeirat nicht akzeptabel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.07.2020, M 113 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 01.02.2021, B 44 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 23.09.2020 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.09.2020, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 113 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 613 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.09.2020, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 113 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 613 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER gegen FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 613) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 113 = Ablehnung, OA 613 = Annahme) 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.10.2020, TO II, TOP 19 Beschluss: 1. Der Vorlage M 113 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 613 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER gegen FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 613) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 44) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 6445, 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.10.2020 Aktenzeichen: 61 10
Radweg Gerbermühlstraße gegen Falschparker absichern
Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6576 entstanden aus Vorlage: OF 1745/5 vom 01.09.2020 Betreff: Radweg Gerbermühlstraße gegen Falschparker absichern Der Magistrat wird gebeten, den Radweg Gerbermühlstraße stadtauswärts zwischen Osthafenbrücke und Speckweg im Bereich der Zufahrt zu der Kleingartenanlage Mainwasen gegen Kraftfahrzeuge abzusichern, die verbotswidrig zwischen den Bäumen abgestellt werden. Dazu sollen zwischen den Bäumen Fahrradständer oder Drängelgitter angebracht werden. Begründung: Radfahrende möchten auf dem ohnehin sehr schmalen Radweg zumindest mittig fahren, weil der Kraftfahrzeugverkehr neben dem Radweg dort mit 70 km/h und oft auch schneller entlangbraust. Wenn der Radweg durch die zwischen den Bäumen abgestellten Fahrzeuge weiter verengt wird, ist die sichere Nutzung des Radwegs nicht mehr möglich. Die abgestellten Fahrzeuge tun zudem der unversiegelten Fläche zwischen den Bäumen nicht gut. Der Kleingartenverein wünscht sich in seiner Nähe Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Dem kann entsprochen werden, wenn die Schutzmaßnahmen für den Radweg in Form von Abstellmöglichkeiten für Fahrräder ausgeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 285 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Schließung der Baumlücke Große Rittergasse 98 - 112 in Alt-Sachsenhausen
Antrag vom 04.09.2020, OF 1749/5 Betreff: Schließung der Baumlücke Große Rittergasse 98 - 112 in Alt-Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten die Baumlücke in oben beschriebener Örtlichkeit zu schließen, damit der Eindruck einer durchgehenden Baumreihe wiederentsteht. Begründung: Im Verlauf der Großen Rittergasse von West nach Ost stehen Bäume in einer Linie bis in Richtung Dreieichstraße. Nur vor oben benannten Hausnummern ist eine Lücke, die Linie wird unterbrochen. Um den Gesamteindruck einer durchgehenden Baumreihe wiederentstehen zu lassen soll die Baumlücke geschlossen werden. Diese Maßnahme trägt zur Verschönerung von Alt-Sachsenhausen bei. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 1749/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1749/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1749/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1749/5 wurde zurückgezogen.
Radwegbenutzungspflicht in der Willemerstraße aufheben
Anregung an den Magistrat vom 21.08.2020, OM 6384 entstanden aus Vorlage: OF 1701/5 vom 26.07.2020 Betreff: Radwegbenutzungspflicht in der Willemerstraße aufheben Der Magistrat wird gebeten, den benutzungspflichtigen Radweg auf der Willemerstraße im folgenden Abschnitt aufzuheben und dort das Radfahren gegen die Einbahnstraße zuzulassen: Willemerstraße zwischen Siemensstraße und Dreieichstraße. Hier befinden sich zwei Linksabbiegerspuren, von denen aufgrund des Verkehrsaufkommens nur eine benötigt wird. Die Zweite kann als Radfahrstreifen aufgewiesen werden. Begründung: Der Gehweg ist in diesen Bereichen zu schmal, um Rad- und Fußverkehr aufzunehmen. Im Bereich der Willemerschule gefährdet der Radweg auf dem zu schmalen Fußweg zudem die Schulkinder. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2131 Aktenzeichen: 32 1
Pflege der öffentlichen Toiletten am Lokalbahnhof/Dreieichstraße
Anregung an den Magistrat vom 21.08.2020, OM 6382 entstanden aus Vorlage: OF 1697/5 vom 29.07.2020 Betreff: Pflege der öffentlichen Toiletten am Lokalbahnhof/Dreieichstraße Der Magistrat wird gebeten, die regelmäßige Reinigung der öffentlichen Toiletten am Lokalbahnhof/Dreieichstraße zu veranlassen und Maßnahmen gegen Vandalismus zu ergreifen. Begründung: Die genannte Toilettenanlage befindet sich in einem verdreckten Zustand und ist immer wieder - wohl Vandalismus bedingt - geschlossen. Dies ist nicht zu tolerieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.11.2020, ST 1979 Aktenzeichen: 91 22
Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Bericht des Magistrats vom 20.03.2020, B 138
Anregung vom 19.06.2020, OA 575 entstanden aus Vorlage: OF 1657/5 vom 03.06.2020 Betreff: Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Bericht des Magistrats vom 20.03.2020, B 138 Vorgang: V 1481/19 OBR 5; ST 601/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Arbeitsweise der Unfallkommission zu verbessern. Insbesondere sind die Unfälle mit verletzten und getöteten Fußgängern und Radfahrern detaillierter zu betrachten. Das Konzept der Unfallhäufungsstellen ist zu überprüfen. Es sind ferner Anstrengungen zu unternehmen, mehr Informationen von Alleinunfällen zu gewinnen. Begründung: Die Arbeitsweise der Unfallkommission ist nicht zeitgemäß. Erkennbar ist sie darauf ausgerichtet, den motorisierten Verkehr zu optimieren. Der Sachverstand über Regeln für und Verhaltensweisen von Fußgängern und Radfahrern erscheint nicht ausreichend, um angemessene Maßnahmen für diese besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmer einzuleiten. In diesem Zusammenhang verweist der Ortsbeirat auf die Stellungnahme des Magistrats ST 601, in der über Radfahrunfälle in der Darmstädter Landstraße berichtet wird. Ein Zusammenhang zwischen zwei Unfällen führt der Magistrat nicht auf ein fehlerhaftes Radwegenetz zurück. Da liegt die Vermutung nahe, dass aus der Unfallkommission niemand jemals dort mit dem Rad entlanggefahren ist. Genau dieser entsetzliche Radweg ist das Problem. Es ist doch kein Zufall, dass auf diesem Konstrukt Radfahrer verunglücken. Leider erhalten die zuständigen Stellen regelmäßig keine Informationen über Alleinunfälle. Dadurch entgehen dem Magistrat wichtige Hinweise über den teils unsäglichen Zustand der Radwege. Auch der zweite Radunfall auf der Fahrbahn steht selbstverständlich in direktem Zusammenhang mit dem Radwegkonstrukt, weil nämlich der Radverkehr aus dem Blick des Kraftfahrzeugverkehrs gerät. Insoweit erscheint das Konzept der Unfallhäufungsstellen ungeeignet. Es verengt den Blick zu sehr auf Verkehrsunfälle, die bei vergleichsweise hohen Geschwindigkeiten an unübersichtlichen Stellen durch Kraftfahrzeuge verursacht werden. Das Konzept der Unfallhäufungsstellen ist auch statistisch fragwürdig, weil es Erfolge der Unfallkommission suggeriert, wo keine sind oder nicht in dem Maße zu finden sind. Die Unfallhäufung ist ja statistisch ein Ausreißer nach oben. Es liegt in der Natur der Sache, dass nach einer Unfallhäufung eine Unfallverringerung zu verzeichnen ist, auch ganz ohne Eingriffe. Die Unfallkommission fokussiert sich zu sehr auf solche Scheinerfolge. Die Führung des Radverkehrs ist leider städtebaulich eine Restgröße. Die Folge sind verwirrende und intuitiv schwer erfassbare Verkehrsführungen. Hier muss die Unfallkommission dringend in der gebotenen Tiefe die Unfallverläufe betrachten. Der Ortsbeirat verweist hier auf den tödlichen Unfall in der Gerbermühlstraße, der auf Seite 3 unter Nr. 7 aufgeführt wird. Die Unfallkommission hat beim Stichwort rote Ampel die Arbeit eingestellt. Es gibt dort aber keine Ampel für Radfahrende. Es entsteht der Eindruck, dass die Unfallkommission die Stelle nicht vor Ort in Augenschein genommen hat, sondern nach Aktenlage entschieden hat. Bundesweit geht die Zahl der Verkehrsunfälle zurück. Dieser erfreuliche Trend geht in Frankfurt an den schwächsten Verkehrsteilnehmern vorbei. Daran hat auch die Arbeit der Unfallkommission nichts geändert. Die Arbeitsweise dieser Kommission muss daher dringend nachgeschärft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 20.03.2020, B 138 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.11.2019, V 1481 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 601 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1801 Antrag vom 20.04.2021, OF 1/5 Anregung vom 07.05.2021, OA 12 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 24.06.2020 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 138 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 575 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 138 = Zurückweisung, OA 575 = Annahme) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.07.2020, TO II, TOP 41 Beschluss: 1. Die Vorlage B 138 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 575 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6047, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.07.2020 Aktenzeichen: 32 1
Erneuerung der Fahrbahn der Offenbacher Landstraße hier: zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Einmündung Brunnenstraße
Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6202 entstanden aus Vorlage: OF 1682/5 vom 01.06.2020 Betreff: Erneuerung der Fahrbahn der Offenbacher Landstraße hier: zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Einmündung Brunnenstraße Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahn der Offenbacher Landstraße zwischen der Einmündung de-Neufville-Straße und der Einmündung Brunnenstraße derart zu erneuern, dass das Kopfsteinpflaster im Bereich der Weiche durch einen Splitt -Mastix-Belag ausgetauscht wird. Begründung: Die Fahrbahn der Offenbacher Landstraße zwischen der Einmündung der de-Neufville-Straße und der Einmündung Nonnenpfad ist vor einiger Zeit derart erneuert worden, dass das Kopfsteinpflaster durch einen Splitt-Mastix-Belag ausgetauscht worden ist. Einzig im Bereich der Weiche ist dies nicht geschehen. Dieser Bereich birgt - vor allen Dingen bei schlechter Witterung - eine erhöhte Gefahr für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Besonders betroffen davon sind die Radfahrerinnen und Radfahrer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1567 Antrag vom 31.01.2022, OF 331/5 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1719 Aktenzeichen: 66 5
Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Gerbermühlstraße
Antrag vom 17.05.2020, OF 1658/5 Betreff: Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Gerbermühlstraße Vorgang: ST 992/19; OIB 361/19 OBR 5; ST 485/20 Der Ortsbeirat 5 fragt den Magistrat an, was einer Umsetzung des OIB 361 vom 22.11.2019 d.h. einer Installation eines begrünten Maschendrahtzauns aus dem Budget des Ortsbeirates 5 konkret entgegensteht. Begründung: Die in der Gerbermühlstraße liegenden Sportplätze verleiten trotz vorhandener Bahngleisüberführung zum direkten (illegalen) Übertritt der u. a. von ICE befahrenen Gleise. In den Strahlenberger Weg sind inzwischen zahlreiche Familien mit Kindern zugezogen. Die Mühlbergschule wurde in die Containerschule ausgelagert, wodurch der Fußgängerverkehr durch Kinder verstärkt wird. Wie von Anwohnern gefertigte Fotos belegen, ist die Absicherung der Bahngleise gegen unbefugte Übertritte dringend erforderlich, weil es immer wieder vorkommt, dass Kinder und Jugendliche genauso wie Erwachsene die gefährliche Abkürzung über die Gleise nehmen. Die Bahn AG hat in Ihrem Schreiben vom 05.12.2017 an Herrn Oberbürgermeister Peter Feldmann mitgeteilt, dass in Abstimmung mit der DB Netz in kommunaler Verantwortung ein Zaun entlang des Bahngeländes errichtet werden kann. Leider weigert sich der Magistrat, die Bahngleise zu sichern (vgl. ST 992 vom 27.05.2019), so dass sich der Ortsbeirat gezwungen sieht, die Sicherung wenigstens auf der Seite der Sportplätze aus seinem Budget zu finanzieren. Der Ortsbeirat 5 hat sodann die OIB 361 vom 22.11.2019 verabschiedet. Mit seiner ST 485 vom 16.03.2020 hat der Magistrat die Umsetzung der Maßnahme aus dem Ortsbeiratsbudget abgelehnt und auf die deutsche Bahn verwiesen. Dies ist für den Ortsbeirat 5 unverständlich, da die deutsche Bahn erlaubt hat, dass ein Zaun in kommunaler Trägerschaft errichtet werden darf. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2020, TO I, TOP 17 Die Vorlage OF 1658/5 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und fraktionslos erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1676 2020 Die Vorlage OF 1658/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Müll in den Oberräder Gärten
Anregung an den Magistrat vom 15.05.2020, OM 5981 entstanden aus Vorlage: OF 1634/5 vom 28.04.2020 Betreff: Müll in den Oberräder Gärten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Abladen von Schutt jeglicher Art in den Oberräder Gärten so erlaubt ist, wie auf den als Anlage beigefügten Fotos zu sehen ist. Begründung: Die als Anlage beigefügten Fotos sind in dem Geviert Offenbacher Landstraße/Wege zum Friedhof von der Wiener Straße aus kommend (in Höhe der Hausnummer 50), Im Eichlehen/ Burgenlandweg gemacht worden. Auf der Suche nach einem Bolzplatz für Jugendliche war der Regionalrat vor einigen Jahren innerhalb dieses Areals fündig geworden. Damals ist den Oberrädern von der Stadt beschieden worden, dass in diesem Gebiet keine Tore aufgestellt werden dürften, da das vorgeschlagene Grundstück sich im Grüngürtel befände. Für die Jugendlichen ist dann ein anderer Standort für die Tore gefunden worden - auf dem Platz hinter der Villa Bonn. Nur müssen hier die Tore bei jeder Veranstaltung ab- und wieder aufgebaut werden. Die Tore hätten dem Grundgürtel viel weniger Schaden zugefügt als es die in der Anlage zu sehenden Ablagerungen nun tun. Anlage 1 (ca. 354 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2020, ST 1448 Aktenzeichen: 79 4
Qualitätsmanagement für Baustellenausschilderungen im Ortsbezirk 5
Anregung vom 15.05.2020, OA 552 entstanden aus Vorlage: OF 1628/5 vom 25.02.2020 Betreff: Qualitätsmanagement für Baustellenausschilderungen im Ortsbezirk 5 Vorgang: V 1399/19 OBR 5; V 1400/19 OBR 5; ST 2371/19; ST 119/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Gebiet des Ortsbezirks 5 ein Qualitätsmanagement für Baustellenausschilderungen einzurichten. Es sind Maßnahmenpläne zu entwickeln, wie die Umsetzung der angeordneten Absicherungen und Ausschilderungen deutlich verbessert werden kann. Als Referenzgebiet eignet sich der Ortsbezirk 5, der eine genügend große Fläche mit unterschiedlichen Verkehrssituationen ausweist, die für das Stadtgebiet repräsentativ sind. Die wirksamsten Maßnahmen können dann auf das gesamte Stadtgebiet übertragen werden. Begründung: Wie der Magistrat in der Stellungnahme ST 119 einräumt, ist es die Regel, dass die angeordneten Maßnahmen zur Baustellenabsicherung nicht eingehalten werden. Gleichzeitig kündigt der Magistrat an, nichts dagegen unternehmen zu wollen und sich weiter von den Fachfirmen auf der Nase herumtanzen zu lassen. Die Ankündigung, "im Rahmen der personellen Möglichkeiten" die Arbeitsstellen zu überprüfen, kann nicht ernst genommen werden. Die desolate Situation ist ja darauf zurückzuführen, dass nur im Rahmen der personellen Möglichkeiten überprüft wird. Vielmehr muss systematisch ergründet werden, warum die Anordnungen nicht umgesetzt werden. Schlechtleistungen sind nicht nur zu prüfen, sondern durch geeignete Sanktionen im Wiederholungsfall zu ahnden. Der Verweis auf die eingeführte Fahrradstaffel kann eben so wenig überzeugen. Deren Aufgabe ist die Durchsetzung der angeordneten Ausschilderung. Der Verweis auf die Gefahrenabwehrbehörden ist abwegig. Deren mangelnde Problemlösungskompetenz bei der Abwendung von Gefährdungen für Fußgänger und Radfahrer ist bekannt. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme ST 2371 seinen fehlenden Willen bekundet, die Landesbehörden in dieser Hinsicht zu sensibilisieren. In der Gerbermühlstraße wurde durch eine fehlerhafte Baustellenausschilderung der Radverkehr ungesichert auf die auf eine Fahrspur verengte, aber weiter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h befahrbare Fahrbahn geleitet. In der Praxis sucht sich dann der Fuß- und Fahrradverkehr eigene Wege unter Missachtung der Verbote. In der Bevölkerung verfestigt sich der Eindruck, dass die Schilder irgendwie beliebig sind. Die Menschen benutzen die Wege dann nach Gusto. Die zuletzt gestiegenen Unfallzahlen beim Radverkehr zeigen, dass hier dringend entgegengewirkt werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.08.2019, V 1399 Auskunftsersuchen vom 23.08.2019, V 1400 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2371 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 119 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1802 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 795 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 20.05.2020 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 44 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 552 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5960, 39. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.06.2020 Aktenzeichen: 32 1
Kreuzung Osthafenbrücke für Radverkehr sicherer machen
Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5919 entstanden aus Vorlage: OF 1609/5 vom 25.02.2020 Betreff: Kreuzung Osthafenbrücke für Radverkehr sicherer machen Vorgang: OM 4999/19 OBR 5; ST 2127/19 Der Magistrat wird gebeten, die westliche Radwegfurt an der Osthafenbrücke über die Gerbermühlstraße zurückzubauen. Die Radwegquerung unmittelbar neben der Fahrbahn ist optisch hervorzuheben. Die Auffahrt auf den Radweg der Gerbermühlstraße ist zu verbreitern und zu verbessern. Radfahrende, die vom Tiefkai kommen, s ind auf die Radwegquerung neben der Fahrbahn zu leiten. Begründung: Der Ortsbeirat teilt nicht die Einschätzung des Magistrats, wonach der tödliche Radfahrunfall vom Sommer letzten Jahres im Wesentlichen auf die Rotlichtmissachtung und Fahrfehler des tödlich Verletzten zurückzuführen seien. Vielmehr lädt das Design der Kreuzung Radfahrende dazu ein, die eigentlich funktionslose westliche Radwegfurt zu benutzen, wo sie dann vor einer Ampel mit Streuscheibe für den Fußverkehr stehen. Radfahrende müssen jedoch das Signal für den Fahrverkehr beachten, das an dieser Stelle nicht einsehbar ist. In solchen Fällen queren Radfahrende die Fahrbahn, wenn alle vorrangigen Fahrzeuge die Radwegfurt passiert oder davor angehalten haben. Insoweit ist dem Ortsbeirat nicht einsichtig, dass ein Rotlichtverstoß vorgelegen haben soll. Erkennbar ist die Radwegführung an der Kreuzung Osthafenbrücke nicht durchdacht worden. Es liegt eine Flickschusterei von Radverkehrsbeziehungen vor, die für Verwirrung sorgt. Die Radwegfurt, auf der der Radfahrer verunglückte, ist weitgehend funktionslos: Von Norden kommender Radverkehr soll die Radwegfurt neben der Fahrbahn nutzen. Für von Süden kommenden Radverkehr gibt es ebenfalls wenig Gründe, die Furt zu benutzen. Wer auf dem Tiefkai Richtung Offenbach fahren möchte, hat am Speckweg eine günstigere Querungsmöglichkeit, weil die Serpentinenfahrt zum Tiefkai entfällt. Wer Richtung Innenstadt will, wird schon an der Deutschherrnbrücke auf das Mainufer wechseln. Wer über die Osthafenbrücke weiterfahren möchte, wird die östliche Radwegfurt benutzen. Lediglich für wenige Ziele in unmittelbarer Nähe der Osthafenbrücke kann die fragliche Querung sinnvoll genutzt werden. Es erscheint daher sicherer, die Radwegfurt ganz zu entfernen. Die Radwegfurt direkt neben der Fahrbahn ist nicht ordentlich markiert. Die Auffahrt auf den Radweg der Gerbermühlstraße ist äußerst schmal. Fahrräder mit Anhänger müssen die Fahrspur genau einhalten, um nicht mit einem Rad an den Bordstein anzustoßen. Die Führung dieser Radwegfurt muss daher deutlich verbessert werden. Wer vom Tiefkai kommend auf dem Radweg der Gerbermühlstraße Richtung Offenbach weiterfahren will, nimmt die Radwegfurt neben der Fahrbahn nicht wahr, sondern wird auf die für den Radverkehr nicht signalisierte Radwegfurt geleitet. Hier ist durch Bodenmarkierungen der Weg zur richtigen Radwegfurt zu leiten. Westliche Radwegfurt an der Osthafenbrücke Fahrtrichtung Süden. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 4999 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2127 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1239 Antrag vom 14.10.2020, OF 1811/5 Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6850 Aktenzeichen: 32 1
Errichtung eines Briefmarkenautomaten im Stadtteil Oberrad
Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5925 entstanden aus Vorlage: OF 1622/5 vom 24.02.2020 Betreff: Errichtung eines Briefmarkenautomaten im Stadtteil Oberrad Der Magistrat wird gebeten , mit der Deutschen Post AG Kontakt aufzunehmen, um einen öffentlich zugänglichen Briefmarkenautomaten in Oberrad einrichten zu lassen. Begründung: Für viele berufstätige Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils Oberrad ist es schwierig, während der Öffnungszeiten der Postfiliale in der Offenbacher Landstraße 329/331 vor Ort Briefmarken zu erwerben oder sie lehnen es ab, Briefmarken online zu kaufen. Des Weiteren befindet sich auch kein Briefmarkenautomat in der unmittelbaren Nähe. Der Briefmarkenautomat direkt vor der Postfiliale auf der Offenbacher Landstraße 329/331 wurde vor längerer Zeit abgebaut. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1209 Aktenzeichen: 92 31
Bordsteinabsenkungen in Sachsenhausen und Oberrad (weiterer Versuch)
Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5930 entstanden aus Vorlage: OF 1627/5 vom 25.02.2020 Betreff: Bordsteinabsenkungen in Sachsenhausen und Oberrad (weiterer Versuch) Vorgang: OM 2332/17 OBR 5; ST 368/18; OM 4447/19 OBR 5; ST 1429/19 Der Magistrat wird gebeten, folgende niveaugleichen Nullabsenkungen umzusetzen: 1. in der Offenbacher Landstraße östlich der Hausnummer 507 an der Einmündung des Radweges; 2. an der gleichen Stelle am Übergang über die Straßenbahngleise; 3. an der Zufahrt zum Waldweg Richtung Helene-Meyer-Straße/Isenburgring östlich der Autobahn gegenüber der Hausnummer 535 der Offenbacher Landstraße Fahrtrichtung Offenbach ; 4. im Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung des verkehrsberuhigten Bereichs im Letzten Hasenpfad und 5. im Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung in die Turiner Straße. Begründung: Außer zu Ziffer 3. hat der Ortsbeirat schon in den o. g. Anregungen an den Magistrat um Ausführung von niveaugleichen Absenkungen an den genannten Stellen gebeten. Die Ausführungen des Magistrats in seinen o. a. Stellungnahmen überzeugen nicht. Der Verbau von Rundbordsteinen ist keine Nullabsenkung. Die Notwendigkeit der Rundbordsteine zur Wasserführung erschließt sich an der Stelle zu Ziffer 2. überhaupt nicht, weil das Gefälle von den Bordsteinen weg weist. An den übrigen Stellen kann das Gefälle durch einen schmalen Asphaltstreifen überbrückt werden, wie auf Bild 1 zu sehen ist. Die Ausführung der Absenkung zu Ziffer 5. wurde zunächst für das erste Quartal 2018, dann für den Herbst 2019 angekündigt. Leider besteht nach wie vor der hohe Bordsteinvorstand. Die Absenkung zu Ziffer 3. erschließt einen Verbindungsweg durch den Wald zum Isenburgring in Offenbach, der von Ortskundigen gern genutzt wird, um die Offenbacher Landstraße und den Dreieichring zu umfahren. Die vom Ortsbeirat gewünschten Absenkungen sind kein Luxus, sondern dienen der Sicherheit. Das schräge Anfahren von Bordsteinvorständen führt besonders bei ungünstiger Witterung immer wieder zu Unfällen. Davon erhalten die Behörden so gut wie nie Kenntnis, weil es sich um Alleinunfälle handelt, für die niemand in Regress genommen werden kann. So entsteht der falsche Eindruck, dass die Wege im Ganzen sicher genug seien. Bild 1: Nullabsenkung bei Bordsteinvorstand mit Asphalt überbrückt. Quelle: Privat Bild 2: Waldweg zu Ziffer 3. soll durch eine Absenkung erschlossen werden. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2332 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 368 Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4447 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1429 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1234 Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4283 Aktenzeichen: 66 2
Instandsetzung des Straßenablaufes vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 456
Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5928 entstanden aus Vorlage: OF 1625/5 vom 24.02.2020 Betreff: Instandsetzung des Straßenablaufes vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 456 Der Magistrat wird gebeten, den Straßenablauf vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 456 instand setzen zu lassen. Begründung: Der Straßenablauf vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 456 hat sich erheblich abgesenkt. Dies stellt vor allem eine Gefährdung für die Radfahrerinnen und Radfahrer dar, die auf dem schmalen Streifen zwischen Schienenstrang und Bürgersteig fahren. Überdies führt diese Absenkung auch zu Geräuschbildung durch darüberfahrende Kraftfahrzeuge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1231 Aktenzeichen: 66 2
Sicherung des Einmündungsbereiches des Wildgäßchens in die Offenbacher Landstraße durch Poller oder Fahrradbügel
Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5927 entstanden aus Vorlage: OF 1624/5 vom 24.02.2020 Betreff: Sicherung des Einmündungsbereiches des Wildgäßchens in die Offenbacher Landstraße durch Poller oder Fahrradbügel Der Magistrat wird gebeten, den Einmündungsbereich des Wildgäßchens in die Offenbacher Landstraße westlich der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 286 mittels Poller oder Fahrradbügel abzusichern. Begründung: Trotz einschlägiger Beschilderung wird im Einmündungsbereich des Wildgäßchens in die Offenbacher Landstraße an der westlichen Seite der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 286 geparkt. Dies ist insofern problematisch, als dass Rettungsfahrzeuge ohne größere Abbiegemanöver nicht mehr in das Wildgäßchen fahren können. Um die Einfahrt in das Wildgäßchen abzusichern, ist die Fläche westlich der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 286 mittels Poller oder Fahrradbügel abzusichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1204 Aktenzeichen: 66 0
Kindertagesstätten in AWO-Trägerschaft im Ortsbezirk 5
Antrag vom 25.02.2020, OF 1629/5 Betreff: Kindertagesstätten in AWO-Trägerschaft im Ortsbezirk 5 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob die folgenden AWO-Kitas überprüft wurden, was die Überprüfung ggfls. ergab oder wann eine Prüfung vorgesehen ist: 1. AWO Kita Holbeinviertel, Nell-Breuning-Str. 2. AWO Kita Niederrad, Bruchfeldstr. 3. AWO Kita Oberrad, Scheerengasse 4. AWO Kita Alt-Sachsenhausen, Elisabethenstr. 5. AWO Kita Fabrika, Mörfelder Landstr. 6. AWO Kita Sachsenhausen, Deutschherrnufer Begründung: Der AWO-Kreisverband Frankfurt steht unter Verdacht, die Stadt Frankfurt am Main in mehreren Bereichen der Kooperation getäuscht zu haben. In der Summe wurden offenbar hohe unrechtmäßige Zahlungen erlangt. In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.1. d.J. berichtete die Dezernentin für Soziales, Senioren, Jugend und Recht darüber, im Dezember 2019 das Dezernat für Integration und Bildung sowie den Oberbürgermeister über den Verdacht einer substanziellen Schädigung der Stadt Frankfurt durch den AWO-Kreisverband Frankfurt informiert zu haben. Eltern machen sich jetzt Gedanken, ob die Betreuung ihrer Kinder durch AWO-Einrichtungen aufrecht erhalten wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 43 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1602 2020 Die Vorlage OF 1629/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Mehr Sicherheit für Fußgänger an der Straßenbahnhaltestelle „Balduinstraße“ in Oberrad durch intelligente automatische Ampelschaltung
Antrag vom 14.02.2020, OF 1599/5 Betreff: Mehr Sicherheit für Fußgänger an der Straßenbahnhaltestelle "Balduinstraße" in Oberrad durch intelligente automatische Ampelschaltung Bei Einfahrt einer Straßenbahn in die Haltestelle Balduinstraße Richtung Sachsenhausen soll die Ampel für Fußgänger automatisch auf Grün wechseln, damit es möglich ist, von der gegenüberliegenden Straßenseite aus die einfahrende Straßenbahn noch sicher zu erreichen. Begründung: Die Anregung für diesen Antrag stammt von Bürgerinnen uns Bürgern aus Oberrad, die in diesem Sinne auch z. Zt. eine Unterschriftensammlung an die Initiative ideen@stadt.frankfurt.de durchführen. Aktuell muss das Signal durch die Fußgänger grundsätzlich manuell eingefordert werden. Die Zeit bis zur Umschaltung dauert 30 Sekunden. Das ist zu lang, um von der gegenüberliegenden Seite eine einfahrende Bahn zu erreichen. Durch eine automatische Umschaltung der Fußgängerampel wird die Sicherheit am Fußgängerüberweg sowohl für die Fußgänger als auch für die Autofahrer, die auf der gegen Fahrspur in Richtung Sachsenhausen an der Straßenbahn vorbeifahren wollen und dabei den Verkehr aus der Balduinstr. rechts in die Offenbacher Landstraße einfach nicht einsehen können, erhöht. Eine derartige Ampelschaltung wird außerdem den Verkehrsfluss aus der Balduinstraße in Richtung Sachsenhausen erleichtert. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 14.02.2020, TO I, TOP 64 Beschluss: Die Vorlage OF 1599/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 1599/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 15.05.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1599/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und fraktionslos (= Annahme)
Schaukasten für die beiden Kirchengemeinden in Oberrad
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5770 entstanden aus Vorlage: OF 1567/5 vom 27.01.2020 Betreff: Schaukasten für die beiden Kirchengemeinden in Oberrad Vorgang: F 1671/19; F 2067/19 Der Magistrat wird gebeten, den Schaukasten für die beiden Kirchengemeinden in Oberrad zeitnah aufzustellen. Begründung: Bei den Umbau- und Sanierungsarbeiten in der westlichen Offenbacher Landstraße im Stadtteil Oberrad ist der Schaukasten, den sich die Evangelische Erlöserkirche und die Katholische Herz-Jesu-Kirche teilen, derart in Mitleidenschaft gezogen worden, dass dieser so nicht mehr nutzbar ist. Somit verfügen beide Kirchen über keinen Schaukasten mehr. Auf die Frage vom 24.01.2019, F 1671, nach dem Schaukasten für die beiden Kirchengemeinden in Oberrad teilte Stadtrat Oesterling mit, dass der "Magistrat [. .] die Wiederaufstellung des Schaukastens [veranlasst]" und dass die "dazu erforderlichen Reparaturen [. .] mit der Pfarrgemeinde abgestimmt [werden]". Bis zum August 2019 war diesbezüglich keine Kontaktaufnahme zu verzeichnen. Auf die Frage vom 22.08.2019, F 2067 - in welchem Zeitrahmen [...] mit der Abstimmung der erforderlichen Reparaturen zu rechnen [sei] -, antwortete Statdtrat Oesterling, dass die "Abstimmungen mit der Kirchengemeinde zur Wiederaufstellung des Schaukastens im Bereich des Getränkemarktes [...] innerhalb der nächsten Wochen [erfolgen]." Bis zum 27.01.2020 ist nichts passiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 24.01.2019, F 1671 Frage vom 22.08.2019, F 2067 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 841 Aktenzeichen: 66 5
Linie 46 verlängern, Europaviertel besser an den ÖPNV anbinden
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5745 entstanden aus Vorlage: OF 1191/1 vom 24.01.2020 Betreff: Linie 46 verlängern, Europaviertel besser an den ÖPNV anbinden Der Magistrat wird gebeten, bei der VGF zu beantragen, dass die Buslinie 46 spätestens zum nächsten Fahrplanwechsel über die derzeitige Endhaltestelle "Hauptbahnhof" hinaus unter Andienung der Haltestellen "Taunusanlage", "Alte Oper" bis zum Unicampus Westend unter Beibehaltung der aktuellen Taktung verlängert wird. Begründung: Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018 wurde der Betrieb der Buslinie 46 zwischen den Haltestellen "Hauptbahnhof" und "Wasserweg" bis auf wenige Fahrten wöchentlich eingestellt. Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2019 wurden auch die verbleibenden Fahrten zwischen Hauptbahnhof und Wasserweg eingestellt. Die Linie verkehrt nun lediglich auf der kurzen Strecke zwischen Römerhof und Hauptbahnhof. Dadurch soll die Anbindung des Europaviertels an den ÖPNV bis zur Inbetriebnahme der Verlängerungsstrecke der U 5 sichergestellt werden. Dies ist zwar mehr als wünschenswert, jedoch auch verbesserungsfähig. Nicht zuletzt aufgrund der erneuten Verzögerungen der Bauarbeiten an der Verlängerungsstrecke der U 5 ist eine bessere Anbindung des Europaviertels an die Innenstadt und den Unicampus Westend dringend geboten. Durch die Schäden an der Tunnelvortriebsmaschine wird sich die Eröffnung der Verlängerungsstrecke der U 5 ins Europaviertel nach derzeitigem Kenntnisstand wenigstens bis 2024 verzögern, sodass die provisorische Ersatzlinie 46 dringend weiter ausgebaut werden muss. Eine Verlängerung der Buslinie 46 bis zum Unicampus Westend bringt zwei wesentliche Vorteile: Zum einen nutzen die meisten Fahrgäste die Linie 46 - nicht zuletzt aufgrund ihres abrupten Endes spätestens am Hauptbahnhof - als Zubringer zu Umstiegshaltestellen, von denen sie auf andere Verkehrsmittel oder Linien wechseln, insbesondere an den Haltestellen "Stephensonstraße"(zur S-Bahn-Station "Galluswarte"), "Platz der Einheit" (zur U-Bahn-Station "Festhalle/Messe") sowie an der Endhaltestelle "Hauptbahnhof" (zentraler Umstiegspunkt). Insbesondere eine direkte Anbindung an die Frankfurter Innenstadt ist derzeit für die Bewohner des Europaviertels nicht gegeben. Eine solche könnte indirekt über die Haltestelle "Alte Oper" und den Zugang über die Fressgass' ermöglicht werden. Zum anderen ist der Unicampus Westend derzeit nur unzureichend über den ÖPNV zu erreichen. Dabei ist insbesondere die U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" nicht für die derzeit bestehenden hohen Fahrgastzahlen ausgelegt. Eine bis zum Unicampus verlängerte Buslinie 46 würde zum einen von den im Europaviertel und im fußläufig zur Europa-Allee gelegenen Teil des Gallus wohnenden Studenten als Direktverbindung zum Campus genutzt. Zum anderen könnten aus dem Umland anreisende Studenten die Buslinie 46 als Alternative zur U-Bahn nutzen. Gleichzeitig bieten die Haltestellen "Taunusanlage" und "Alte Oper" für viele Berufstätige im Europaviertel einen leichteren Heimweg von ihrer Arbeitsstätte in der Frankfurter Innenstadt. Darüber hinaus wird die Buslinie 46 im morgendlichen Berufsverkehr bereits durch die Buslinie 64 verstärkt, die die vorgeschlagene Linienführung selbst bedient, jedoch nach dem Campus Westend weitere Haltestellen bis zur Endhaltestelle in Ginnheim anfährt. Auch die guten Erfahrungen mit der Buslinie 64 im Bereich zwischen Römerhof und Unicampus Westend sprechen für die Weiterführung der Linie 46 auf dem vorgeschlagenen Linienweg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 752 Aktenzeichen: 92 11
Beleuchtung Gerbermühlstraße
Anregung an den Magistrat vom 17.01.2020, OM 5597 entstanden aus Vorlage: OF 1530/5 vom 02.01.2020 Betreff: Beleuchtung Gerbermühlstraße Der Magistrat wird gebeten, sicherzustellen, dass die Gerbermühlstraße die ganze Nacht durch beleuchtet ist. Begründung: Da der Mainwasenweg nachts nicht beleuchtet wird, soll zumindest auf dem Fußweg in der Gerbermühlstraße die Sicherheit durch ausreichendes Licht verbessert werden. Leider wird die Straßenbeleuchtung in der Gerbermühlstraße nachts komplett abgeschaltet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 776 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 59 Antrag vom 03.01.2022, OF 302/5 Anregung vom 18.02.2022, OA 154 Aktenzeichen: 91 52
Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung deNeufvilleStraße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach
Antrag vom 01.01.2020, OF 1499/5 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Planung zur Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung De-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach in den neuzubeschließenden Haushalt 2020/2021 einzuplanen. In der vorzulegenden abgestimmten Planung sollen folgende Punkte enthalten sein: 1. Die Straßenbahnhaltestellen sind barrierefrei umzugestalten und mit dynamischen Fahrgastanzeigen auszustatten. 2. Der marode Gleiskörper ist auszutauschen. 3. Anstelle des Kopfsteinpflasters ist Flüsterasphalt einzubauen. 4. Die Straße ist zu begrünen. Begründung: Die östliche Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung De-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach ist dringend sanierungsbedürftig. Nach der Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße soll nun auch der östliche Teil saniert werden. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Etatanregung EA 29 2020 Die Vorlage OF 1499/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Brückenkonzept Taubenpopulation
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5468 entstanden aus Vorlage: OF 1136/1 vom 10.11.2019 Betreff: Brückenkonzept Taubenpopulation Der Magistrat wird aufgefordert, zur Sauberkeit von Brücken im Ortsbezirk 1 auf übliche und nachweislich wenig erfolgreiche Vergrämungsmaßnahmen von Tauben zu verzichte n. Stattdessen sollen die Tauben an diesen Brücken vom Stadttaubenprojekt Frankfurt e. V. betreut werden. Sollte der Magistrat zu der Erkenntnis gelangen, dass eine solche Betreuung an einzelnen Brücken nicht durchführbar ist, so wird der Magistrat aufgefordert, dies für jede einzelne Brücke zu begründen. Begründung: Im Ortsbezirk 1 befinden sich viele Brücken, insbesondere an Wasserwegen und Bahnunterführungen. Diese werden gerne von Tauben als Schlaf-, Nist- und Brutplätze genutzt, da diese Orte für Menschen schwer zugänglich sind. Bisher werden diese Tauben mit Spikes, Verschalung oder Gift vergrämt. Diese Maßnahmen fügen den Vögeln nicht nur erhebliche Verletzungen zu, sie waren bisher auch nur wenig effektiv. Am besten kann man das an der Brücke der Galluswarte sehen. Mit dem Brückenkonzept des Stadttaubenprojektes werden Brücken von dem Verein betreut. Dabei werden Taubenhäuser angebracht und die Eier regelmäßig ausgetauscht. So kann die Taubenpopulation tierfreundlich und nachhaltig verringert werden. Es entsteht mehr Sauberkeit an Rad- und Fußwegen, und die vertriebenen Tauben brüten nicht an alternativen Orten wie z. B. Dächern oder Balkonen. Hierzu plant das Stadttaubenprojekt sogar, zwei Mitarbeiter eigens für die Brückenbetreuung einzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 499 Aktenzeichen: 66 6
Abfahrt von der A 661 vom Kaiserlei aus kommend zur Babenhäuser Landstraße schaffen (III)
Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5404 entstanden aus Vorlage: OF 1463/5 vom 29.10.2019 Betreff: Abfahrt von der A 661 vom Kaiserlei aus kommend zur Babenhäuser Landstraße schaffen (III) Vorgang: OM 3074/18 OBR 5; ST 1583/18; OM 3918/18 OBR 5; ST 1830/19 Der Magistrat wird gebeten, Hessen Mobil um die Übermittlung der in der Stellungnahme ST 1830 angeführten Wirkungsanalyse zu bitten und diese sodann an den Ortsbeirat 5 weiterzuleiten. Ferner wird der Magistrat gebeten, die Wirkungsanalyse kritisch zu überprüfen und ggf. eine eigene Wirkungsanalyse vorzunehmen. Begründung: Der Ortsbeirat 5 setzt sich für die Schaffung einer Abfahrt von der A 661 vom Kaiserlei aus kommend zur Babenhäuser Landstraße ein. Dies vor dem Hintergrund, dass es derzeit nur mit erheblichem Umweg (siehe Abb. 1) von der A 661 vom Kaiserlei aus kommend möglich ist, zur Babenhäuser Landstraße zu gelangen. Zudem ist die Auf- und Abfahrt der A 3, die zur Weiterfahrt auf die Babenhäuser Landstraße derzeit genutzt werden muss, gerade in den Berufsverkehrszeiten überlastet, was an dieser Stelle zu erheblicher Staubildung führt. Hier könnte ein kurzes Verbindungsstück Abhilfe schaffen (siehe Abb. 2). Der Magistrat hat hierzu mitgeteilt (ST 1583), dass die Zuständigkeiten bei Hessen Mobil und der Stadt Offenbach liegen. Auf Bitten des Ortsbeirates 5 hat der Magistrat sodann Kontakt mit Hessen Mobil aufgenommen. Hessen Mobil teilte daraufhin mit (siehe ST 1830), dass eine Netzanalyse verdeutlicht, dass die Zufahrt zu den Frankfurter Ortsteilen Sachsenhausen und Oberrad aus Richtung Norden über die A 661, Anschlussstelle Offenbach-Kaiserlei mit Weiterfahrt über die B 43 (Strahlenbergerstraße, Gerbermühlstraße) oder alternativ über die Anschlussstelle Offenbach-Taunusring und der Sprendlinger Landstraße zur Babenhäuser Landstraße erfolgen kann. Der Verkehr aus dem Bereich Offenbach kann ebenfalls die B 43 (Strahlenbergerstraße, Gerbermühlstraße) beziehungsweise die Sprendlinger Landstraße in Offenbach nutzen. Der Ortsbeirat 5 bezweifelt, dass ein Verkehrsfluss über die Anschlussstelle Taunusring und die Sprendlinger Landstraße nach Sachsenhausen stattfindet, da dies einen erheblichen Umweg darstellt und der Taunusring im Berufsverkehr stark belastet ist. Ferner merkt der Ortsbeirat 5 an, dass die Anschlussstelle Offenbach-Kaiserlei seit Jahren chronisch überlastet ist und eine deutliche Verbesserung nach dem Umbau des dortigen Kreisels zumindest bezweifelt werden kann. Abgesehen hiervon führen die genannten Routen dazu, dass Verkehr nach Sachsenhausen-Süd zunächst durch bewohntes Gebiet (Sachsenhausen-Nord, Offenbach, Oberrad) geführt wird, was verkehrs- und umweltpolitisch nicht sinnvoll erscheint. Vor diesem Hintergrund hat der Ortsbeirat 5 an der mitgeteilten Prognose seitens Hessen Mobil (ST 1830), dass lediglich 400 Kraftfahrzeuge die neu zu schaffende Anschlussstelle nutzen würden, Zweifel und bittet um eine kritische Prüfung seitens des Magistrates und Übermittlung der Prognose. Abb. 1 Abb. 2 Quelle der Karten: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.05.2018, OM 3074 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1583 Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3918 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1830 Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2020, ST 394 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2020, ST 1432 Aktenzeichen: 66 0
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