Meine Nachbarschaft: Schönecker Straße
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Vorlagen
Ortseingangsschild an der Erlenseer Straße und Tempo-30-Beschilderung versetzen
Anregung an den Magistrat vom 26.10.2010, OM 4649 entstanden aus Vorlage: OF 675/16 vom 11.10.2010 Betreff: Ortseingangsschild an der Erlenseer Straße und Tempo-30-Beschilderung versetzen Der Magistrat wird gebeten, 1. zu klären, ob das Ortseingangsschild an der Erlenseer Straße circa 30 Meter nach Osten hinter die Abzweigung in die Hohe Straße versetzt werden kann, 2. weiterhin zu klären, ob auch das Tempo-30-Schild entsprechend nach Osten versetzt werden kann, 3. soweit 1. und 2. möglich sind, diese auch umzusetzen, 4. an der Ecke Nordring/Erlenseer Straße Richtung Osten die in den Ort einfahrenden Fahrzeuge auf ihre Geschwindigkeit hin öfter zu kontrollieren. Begründung: Fahrzeuge, die von der B 521 kommen, fahren in der Regel auch hinter dem Ortseingangsschild noch viel zu schnell und ignorieren fast immer das Tempo-30-Schild, das gleich danach kommt. Das betrifft auch die Linienbusse. Wenn die Schilder weiter nach Osten gesetzt werden, ist die mögliche Geschwindigkeit nach der Ampelanlage niedriger und das Tempo-30-Schild auch besser zu sehen. Um dem guten Willen der Autofahrer etwas nachzuhelfen, sollte deshalb die Geschwindigkeit hin und wieder gemessen und Übertretungen sanktioniert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2011, ST 178 Aktenzeichen: 66 7
Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Vilbeler Landstraße/Landgraben und Nordring
Anregung vom 15.06.2010, OA 1148 entstanden aus Vorlage: OF 630/16 vom 27.05.2010 Betreff: Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Vilbeler Landstraße/Landgraben und Nordring Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für das oben genannte Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen, damit nicht, wie in der Vergangenheit in Bergen-Enkheim, durch die Ausführungen von Pultdächern oder Staffelgeschossen eine höhere Geschosszahl als die umgebenen Häuser erreicht wird und unter Umständen der Bebauungsplan Nr. 395 (Am Lindenplatz), rechtsverbindlich seit 21.04.1970, bei dem Bebauungszusammenhang als Maßstab herangezogen wird. Begründung: Für das oben genannte Gebiet gibt es keinen Bebauungsplan. Bauvorhaben werden deshalb nach § 34 BauGB genehmigt, da die Grundstücke im Innenbereich und in einem Bebauungszusammenhang liegen. In Bergen-Enkheim wurden letztlich Bauprojekte nach § 34 BauGB genehmigt, welche sich in Größe, Form und Volumen deutlich von der bestehenden Bebauung unterscheiden. Um diesem Gebiet jedoch die bauliche Entwicklungsmöglichkeit zu geben, ist es dringend erforderlich, einen rechtsverbindlichen Bebauungsplan aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.11.2010, B 681 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 23.06.2010 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 23.08.2010, TO I, TOP 63 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1148 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 8511, 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 23.08.2010 Aktenzeichen: 61 00
Wartehallenprogramm hier: Mobile Wartehalle an der Bushaltestelle „Berger Marktplatz“
Anregung an den Magistrat vom 11.05.2010, OM 4207 entstanden aus Vorlage: OF 615/16 vom 10.05.2010 Betreff: Wartehallenprogramm hier: Mobile Wartehalle an der Bushaltestelle "Berger Marktplatz" Vorgang: ST 292/09 Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wann endlich die mit der Stellungnahme ST 292/09 angekündigte mobile Wartehalle für die Bushaltestelle Berger Marktplatz installiert wird, da die Fahrgäste an dieser Haltestelle ganz besonders den Wetterunbilden durch Wind und Regen ausgesetzt sind und nirgends Schutz suchen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.08.2010, ST 1243 Beratung im Ortsbeirat: 16 Aktenzeichen: 92 13
Konzept zu nächtlichen Geschwindigkeitskontrollen
Anregung an den Magistrat vom 13.04.2010, OM 4103 entstanden aus Vorlage: OF 597/16 vom 27.03.2010 Betreff: Konzept zu nächtlichen Geschwindigkeitskontrollen Zu den Überlegungen des Magistrates zur nächtlichen Einführung von Tempo-30 auf einigen Durchgangsstraßen in Frankfurt am Main: Auch in Bergen-Enkheim ist durch den Durchgangsverkehr auf der Vilbeler Landstraße und der Borsigallee, aber auch in der Marktstraße, im Nordring und im Fritz-Schubert-Ring/Leuchte die nächtliche Ruhe der Anwohner in besonderer Weise von deutlich zu schnellem nächtlichem Verkehr beeinträchtigt. Der Magistrat wird deshalb beauftragt, ein Konzept auszuarbeiten, wie die bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkungen auch während der Nachtzeiten stadtweit einigermaßen eingehalten werden können. Begründung: Die existierenden Geschwindigkeitsbeschränkungen reichen zur Gewährleistung eines befriedigenden Nachtschlafes im Regelfall durchaus aus, immer vorausgesetzt, diese werden eingehalten. Dies ist leider nicht der Fall, insbesondere deshalb, weil nächtens kaum mit mobilen Geschwindigkeitskontrollen zu rechnen ist, und der geringe Verkehr in der Stadt das schnellere Fahren zulässt. Ohne hinreichende Kontrollmöglichkeiten aber wird jede Geschwindigkeitsreduzierung zur Farce, egal ob Tempo 30, 40 oder 50 eingehalten werden soll. Der Schwerpunkt ist daher darauf zu legen, auch für die Nacht ein effektives System zur Tempoüberwachung für die Stadt Frankfurt zu erarbeiten. Erst wenn dieses steht, kann gegebenenfalls punktuell über ergänzende Geschwindigkeitsreduzierungen nachgedacht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2010, ST 918 Aktenzeichen: 32 4
Verkehrssicherheit /Schulwegsicherung an der Kreuzung Nordring /Landgraben
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2009, OM 3757 entstanden aus Vorlage: OF 544/16 vom 06.11.2009 Betreff: Verkehrssicherheit /Schulwegsicherung an der Kreuzung Nordring /Landgraben Der Magistrat wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zu veranlassen, die Verkehrssicherheit an oben genannter Kreuzung, künftig offizieller Schulweg für fast alle Grundschulkinder, die zur ausgelagerten Landgrabenschule auf das Gelände des TV Bergen-Enkheim gehen, deutlich zu erhöhen. Zu beachten sind dabei zwei unterschiedliche Aspekte: 1. Die Kreuzung birgt für die Kinder ein erhöhtes Risiko, da der dort befindliche Fußgängerüberweg meist auf der südlichen Seite bis zur Markierung des Überweges "zugeparkt" ist, was dazu führt, dass Grundschulkinder die Straße nur unzureichend einsehen können. Hier wäre eine geeignete Maßnahme notwendig, die das - bisher legale - Parken nahe des Fußgängerüberwegs nachhaltig verhindert. 2. Für Autofahrer, die aus südlicher Richtung vom Landgraben her kommen, ist beim Abbiegen in den Nordring die Einsichtnahme in den Nordring (insbesondere nach links) derart schlecht, dass die Autofahrer erst in den Nordring einsehen können, wenn sie schon fast mittig auf der Kreuzung stehen. Die Situation verschärft sich künftig noch, wenn viele sehr junge Schulkinder auf dieser Kreuzung die Aufmerksamkeit der Fahrer fordern. Hier würde gegebenenfalls ein Spiegel die Situation deutlich verbessern. Begründung: Im gegenwärtigen Ausbauzustand wird die Kreuzung den an sie gestellten Anforderungen nicht gerecht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2010, ST 187 Aktenzeichen: 32 1
Sicherheit für Fußgänger und Querverkehr an der B521 (Nordumfahrung Bergen)
Anregung an den Magistrat vom 27.10.2009, OM 3698 entstanden aus Vorlage: OF 531/16 vom 10.10.2009 Betreff: Sicherheit für Fußgänger und Querverkehr an der B521 (Nordumfahrung Bergen) Der Magistrat wird aufgefordert, im Benehmen mit den beteiligten Stellen des Landes Hessen geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit für querende Fußgänger an den Kreuzungen B 521/Am Landgraben und B 521/Erlenseer Straße zu veranlassen. Vorgeschlagen werden als Mindestmaßnahmen die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 60 km/h im genannten Abschnitt auf der B 521, sowie deutlich lesbar das Schild: "Achtung, Fußgänger queren" in Verbindung mit dem an Bundesstraßen gebräuchlichen Zeichen für Wanderer an den genannten Querungspunkten, parallel der Beschilderung an der Querung der Hohen Straße. Begründung: Die Nordumfahrung ist das einzige wirkliche Hindernis, das Erholung suchende Bürger aus Bergen kommend zu überwinden haben, ehe sie ihre Wanderung in den ausgedehnten Feldern und Streuobstwiesen dahinter beginnen können. Es wird berichtet, dass insbesondere ältere Mitmenschen, obwohl sie in der Nähe wohnen, das Gebiet nicht nutzen, weil sie vor der Querung der Straße zurückschrecken. Im Bereich Landgraben gibt es zudem ein großes Verkehrsaufkommen zur Erreichung des jenseits gelegenen Kleinmüllplatzes, das samstags häufig die zur Verfügung stehenden Kapazitäten deutlich übersteigt. Der Antransport erfolgt nicht nur mit dem PKW, sondern auch, insbesondere bei Grünschnitt, häufig mit Handkarren und durch Fußgänger. Da zudem die Schule am Landgraben für den zwei Jahre währenden Umbau ihr Domizil in unmittelbarer Nähe der Straße auf dem Gelände des TV 1860 Bergen finden wird, sind Schüler und Lehrer, wie im übrigen alle Anwohner im Norden Bergens, sehr dankbar für den zu erwartenden Geräuschrückgang. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2010, ST 186 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2010, ST 964 Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2011, ST 170 Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2011, ST 868 Aktenzeichen: 32 1
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