Meine Nachbarschaft: Schäfergasse
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Weitere Radbügel vor dem Zentralen Bürgeramt nachrüsten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5822 entstanden aus Vorlage: OF 1337/1 vom 13.08.2024 Betreff: Weitere Radbügel vor dem Zentralen Bürgeramt nachrüsten Der Magistrat wird gebeten, vor dem Zentralen Bürgeramt, Zeil 3 und Lange Straße, weitere Radbügel an geeigneter Stelle nachrüsten zu lassen, um mit ausreichend Fahrradstellplätzen dem gewachsenen Andrang und dem geänderten Mobilitätsverhalten der Besucher*innen gerecht zu werden. Begründung: Während der Öffnungszeiten des Zentralen Bürgeramtes sind die Radabstellplätze regelmäßig überfüllt. Radfahrende suchen verzweifelt Straßenlaternen, Schildermasten oder andere Gelegenheiten, ihr Fahrrad sicher anschließen zu können - oft vergebens. Fotos: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 139 Beratung im Ortsbeirat: 1
Etablierung eines Kinder- und Familienzentrums (KiFaZ) im Stadtteil Zeilsheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5799 entstanden aus Vorlage: OF 1070/6 vom 29.07.2024 Betreff: Etablierung eines Kinder- und Familienzentrums (KiFaZ) im Stadtteil Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, - eine Bedarfsprüfung für ein KiFaZ in Zeilsheim zu veranlassen; - ein für den Betrieb eines KiFaZ geeignetes Grundstück auszuweisen; - Gespräche mit potenziellen Trägern eines KiFaZ zu führen; - eine Projektleitung für ein KiFaZ in Zeilsheim aus den städtischen Ämtern zu benennen, an die sich für Sachstands- und Fortschrittsfragen gewendet werden kann; - eine Übergangslösung zur zeitnahen Versorgung der Zeilsheimer Familien zu skizzieren und diese einzuleiten. Begründung: Kinder- und Familienzentren nach dem Frankfurter Modell sind in Wohngebieten mit verdichteten sozialen Problemlagen vorgesehen. Dies trifft offensichtlich für den Stadtteil Zeilsheim zu. Dies geht aus dem Sozialmonitoring der Stadt Frankfurt, den im Rahmen des Frankfurter Bündnisses gegen Kinder- und Jugendarmut entwickelten Karten sowie den Daten der Schuleingangsuntersuchungen hervor. In Zeilsheim leben verhältnismäßig viele Kinder und Familien von Transferleistungen, in Armut oder an der Armutsgrenze. Hinzu kommt ein hoher Anteil an Familien mit Migrationshintergrund und entsprechenden Sprachdefiziten und damit einhergehenden Teilhabebarrieren bei Kindern und Eltern. Ebenso leben in Zeilsheim verhältnismäßig viele Alleinerziehende. Verschärfend wirkt, dass es schlicht zu wenig Kitaplätze gibt und nach wie vor Kinder ohne institutionalisierte Gruppen- und Fördererfahrung beschult werden müssen. Hieraus resultieren weitere ressourcenintensive Interventionsbedarfe. Ein KiFaZ ist im Sinne eines frühzeitigen präventiven Ansatzes dringend notwendig. Die bestehenden Bedarfe und Problemlagen können von der im Stadtteil bestehenden Infrastruktur nicht ausreichend gedeckt werden und sollten im Rahmen eines KiFaZ bedarfsgerecht ausgebaut und ressourceneffizient koordiniert werden. Da massive Bedarfe bestehen, bittet der Ortsbeirat außerdem um Etablierung einer Übergangslösung, bis das tatsächliche KiFaZ errichtet und eröffnet wird, um die Familien zeitnah angemessen unterstützen zu können. Anmerkung: Das evangelische Familienzentrum in Höchst ist Träger für das Familiennetzwerk Zeilsheim und wäre daher als kooperierende Familienbildungsstätte für ein KiFaZ am Standort Zeilsheim naheliegend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 22 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 40-4
Freihaltung der Rosenbergerstraße für alle zu Fuß Gehenden und Rollstuhlnutzenden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5726 entstanden aus Vorlage: OF 1292/1 vom 11.06.2024 Betreff: Freihaltung der Rosenbergerstraße für alle zu Fuß Gehenden und Rollstuhlnutzenden Der Magistrat wird gebeten, die Bestuhlung der Außengastronomie sowie die Abstellpraxis von Fahrzeugen in der Rosenbergerstraße regelmäßig zu überwachen und durchzusetzen, sodass die Durchgängigkeit für alle Verkehrsteilnehmende, insbesondere für Menschen im Rollstuhl oder mit Kinderwagen, stets gewährleistet ist. Begründung: Die Rosenbergerstraße ist durch die Ausdehnung der Gastronomie und das häufige illegale Parken derzeit kaum passierbar, was die Mobilität von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und von Familien erheblich beeinträchtigt. Der alternative Weg über die Vilbeler Straße oder Bleichstraße stellt für diese Gruppen einen unzumutbaren Umweg dar. Eine konsequente Überwachung und Durchsetzung der Bestimmungen würde die Zugänglichkeit der Rosenbergerstraße verbessern und die Lebensqualität für alle Bürger*innen erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2129 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Erhalt der Verkehrsregelung an der Fahrgasse/Ecke Braubachstraße während des Weihnachtsmarktes
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5730 entstanden aus Vorlage: OF 1296/1 vom 11.06.2024 Betreff: Erhalt der Verkehrsregelung an der Fahrgasse/Ecke Braubachstraße während des Weihnachtsmarktes Der Magistrat wird gebeten, zu folgenden Fragen zu prüfen und zu berichten: 1. Warum wurde die erfolgreiche Verkehrsregelung an der Fahrgasse/Ecke Braubachstraße, die während des Weihnachtsmarktes 2022 eingeführt wurde, im Jahr 2023 nicht erneut angewendet? 2. Wer war für die Aufstellung der Beschilderung und der Verkehrssperre im Jahr 2022 verantwortlich? 3. Wer hat die Anweisung für diese Maßnahmen erteilt? 4. Werden Beschwerden bezüglich der Verkehrsführung während von der TuC veranstalteten Festen an die TuC weitergeleitet? Wenn nein, warum nicht? Begründung: Die Sperrung des Linksabbiegers von der Fahrgasse in die Braubachstraße während des Weihnachtsmarktes 2022 erwies sich als effektive Maßnahme zur Verbesserung des Verkehrsflusses und der Sicherheit für zu Fuß Gehende. Zahlreiche Anwohnende und Autofahrende profitierten von dieser Regelung. Die Nichtbeibehaltung dieser Maßnahme im Jahr 2023 hat Verwunderung und Frustration verursacht, vermutlich bedingt durch Koordinationsmängel innerhalb des Magistrats. Eine Klärung dieser Fragen ist essenziell, um künftig eine konsistente und effektive Verkehrsführung sicherzustellen, die dem Wohl der Bürgerinnen und Bürger dient. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1754 Aktenzeichen: 32-4
Fahrradbügel vor der Kleinmarkthalle wieder installieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5732 entstanden aus Vorlage: OF 1298/1 vom 16.06.2024 Betreff: Fahrradbügel vor der Kleinmarkthalle wieder installieren Der Magistrat wird gebeten , die Fahrradbügel vor dem östlichen Ausgang der Kleinmarkthalle in der Hasengasse wieder aufzustellen. Begründung: Der Magistrat hat die Fahrradbügel, die vor allem von Besuchern der Kleinmarkthalle stark genutzt wurden, in den vergangenen Wochen abmontiert. Zwar befinden sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite zahlreiche Bügel, die aber vor allem am Wochenende, wenn auch die Stadtbücherei geöffnet ist, nicht ausreichen. Da die Kleinmarkthalle aufgrund des vielfältigen Angebots viele Käufer auch aus anderen Stadtteilen anzieht, reisen viele Besucher per Rad und nicht zu Fuß an, auch um die Einkäufe bequem auf längeren Strecken transportieren zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2131 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sicherheit im Bereich der Straße An der Staufenmauer
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5733 entstanden aus Vorlage: OF 1299/1 vom 13.06.2024 Betreff: Sicherheit im Bereich der Straße An der Staufenmauer Der Magistrat wird gebeten, die Landespolizei zu ersuchen, die Straße An der Staufenmauer häufiger zu bestreifen. Eine höhere Polizeipräsenz soll insbesondere in den Abendstunden für den Durchgang von der Zeil sichergestellt werden. Es ist auch anzuregen, in dem Bereich einzelne, gezielte größere Kontrollmaßnahmen vorzunehmen, insbesondere mit Fokus auf Verstöße gegen das Betäubungsmittel- und das Aufenthaltsrecht. Auch die Stadtpolizei soll im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung den Durchgang häufiger bestreifen. Begründung: Die Situation in der Straße An der Staufenmauer, insbesondere in dem vorbezeichneten Durchgang, ist derzeit unbefriedigend. Der Bereich wird von Drogenhändlern zur Abwicklung ihrer Geschäfte, einschließlich des Versteckens von Drogen, genutzt. Zudem wird nach wie vor in den Durchgang uriniert. Konkurrierende Drogenhändler geraten auch regelmäßig in Streit, prügeln sich und besprühen sich mit Reizstoffen. Die Anwohner leiden zunehmend unter diesen Zuständen. Eine echte Verbesserung der Situation ließe sich durch den Abbau der Videoüberwachungsanlage an der Konstablerwache erzielen, da die Videoüberwachung zu der zu konstatierenden Verlagerung der geschilderten Aktivitäten in die angrenzenden Bereiche führt; dies wird vom Magistrat jedoch abgelehnt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1738 Aktenzeichen: 32-4
Sperrung des Parkplatzes an der Stadthalle Zeilsheim schnellstmöglich aufheben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2024, OM 5661 entstanden aus Vorlage: OF 1057/6 vom 20.06.2024 Betreff: Sperrung des Parkplatzes an der Stadthalle Zeilsheim schnellstmöglich aufheben Seit einigen Tagen ist die Einfahrt des Parkplatzes der Stadthalle Zeilsheim komplett gesperrt. Vereine, die dort Veranstaltungen gebucht haben, können den Teilnehmern keine Parkmöglichkeiten mehr anbieten. Da auch Besucher anderer Stadtteile und von außerhalb Frankfurts die Halle anfahren, hat sich ein eklatanter Parknotstand ergeben. Suchverkehr in den angrenzenden Straßen führt, da dort ohnehin schon für die Anwohner kaum Parkraum vorhanden ist, zu kritischen Situationen: Straßenecken werden verkehrswidrig beparkt, Toreinfahrten blockiert und Radwege illegal genutzt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, schnellstmöglich entsprechende Maßnahmen zur Behebung der Sperrung zu ergreifen und den Parkplatz für die Nutzer und Besucher der Stadthalle wieder zur Verfügung zu stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2039 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Waffenverbotszone ausweiten
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2024, OF 1291/1 Betreff: Waffenverbotszone ausweiten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Waffenverbotszone ganztätig wie folgt auszuweiten: 1. Vom Opernplatz bis zur östlichen Zeil, 2. von der Zeil bis zum Mainkai (über Liebfrauenstraße, Neue Kräme, Römerberg, Fahrtor), 3. am nördlichen Mainufer von der Friedensbrücke bis zum Ostpark. Begründung: Plätze, an denen viele Menschen zusammenkommen, müssen besonders geschützt werden. Die kürzlichen Ereignisse haben gezeigt, dass die vorhandenen Waffenverbotszonen nicht ausreichen. Die Menschen möchten sich sicher fühlen - sowohl in der Innenstadt, als auch am Mainufer. Zwar kann die Polizei nicht überall gleichzeitig sein. Es muss jedoch das Signal ausgehen, dass die o.g. Bereiche besonders geschützt sind und mögliche Täter sich nicht in Sicherheit wiegen können. Schließen ereignen sich in diesem Areal die meisten Straftaten. Daher ist ein konsequentes Vorgehen notwendig. Handwerker könnten eine Sondergenehmigung erhalten, um nicht zu Unrecht belangt zu werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1291/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Die Partei gegen CDU und BFF (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenSpielplatz „Alter Friedhof Zeilsheim“ in Zeilsheim nach dem letzten Zeilsheimer Bürgermeister Johann Anton Fleck benennen
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2024, OF 1042/6 Betreff: Spielplatz "Alter Friedhof Zeilsheim" in Zeilsheim nach dem letzten Zeilsheimer Bürgermeister Johann Anton Fleck benennen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3, Absatz 3, Satz 2, Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, den Spielplatz "Bartholomäusgasse/Am Alten Friedhof " in Zeilsheim nach dem letzten Zeilsheimer Bürgermeister "Johann Anton Fleck" zu benennen. Die Namensgebung wird vom Zeilsheimer Heimat- und Geschichtsverein unterstützt. Begründung: Im Jahre 1917 erfolgte die Eingemeindung Zeilsheims nach Höchst, 1928 die Eingemeindung von Groß-Höchst nach Frankfurt. Der letzte Bürgermeister der selbständigen Gemeinde Zeilsheim war Johann Anton Fleck, der dieses Amt 25 Jahre lang von 1892 bis 1917 bekleidete. Während in Griesheim (Benno-Schubert-Anlage) in Höchst (Bruno-Asch-Anlage), in Nied (Ferdinand-Scholling-Ring) und in Sindlingen (Huthmacherstraße) an die Bürgermeister der ehemals selbständigen Gemeinden erinnert wird, fehlt eine solche Würdigung für Johann Anton Fleck bisher in Zeilsheim. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Initiative OI 59 2024 Die Vorlage OF 1042/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Spielplatz wie folgt heißen soll: "Johann-Anton-Fleck-Spielplatz" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenOst-Zeil dem Fußverkehr widmen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5538 entstanden aus Vorlage: OF 1277/1 vom 13.05.2024 Betreff: Ost-Zeil dem Fußverkehr widmen Der Magistrat wird gebeten, die Zeil zwischen Konrad-Adenauer-Straße und Porzellanhofstraße zur Fußgängerzone umzuwidmen und mithilfe geeigneter Maßnahmen (z. B. Blumenkübel, Kommunikationsbänke und/oder Sitzgelegenheiten) schnellstmöglich die Aufenthaltsqualität dort zu erhöhen. Dabei soll die Möglichkeit der Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge selbstverständlich gewahrt bleiben. Begründung: Durch die Einführung des Rechtsabbiegeverbots aus der Konrad-Adenauer-Straße in die Ost-Zeil hat der Bereich seinen Charakter grundlegend gewandelt. Bereits wenige Tage nach der Umstellung haben die nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmenden den Bereich für sich entdeckt und erobert. Kraftfahrzeuge (mit der Ausnahme von Einsatzfahrzeugen) dürfen in den Bereich nun weder von Osten noch von Westen einfahren, er ist faktisch eine Verlängerung der Fußgängerzone Konstablerwache nach Osten. Diesem soll Rechnung getragen werden mit einer entsprechenden Umwidmung und Umgestaltung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2049 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Mobilität im Ortsbezirk 1: Mehr Fahrradbügel für die Ostzeil
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5408 entstanden aus Vorlage: OF 1235/1 vom 02.04.2024 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Mehr Fahrradbügel für die Ostzeil Der Magistrat wird gebeten, auf der Fahrbahn der östlichen Zeil zwischen Konrad-Adenauer-Straße und Porzellanhofstraße weitere 20 bis 30 Fahrradbügel aufstellen zu lassen. Eine Restfahrbahnbreite für Rettungs- und Einsatzfahrzeuge ist freizuhalten. Begründung: Auf der Ostzeil herrscht enormer Parkdruck. Viele Fahrradfahrende besuchen den Markt, kaufen in der Innenstadt ein oder nutzen die Haltestelle "Konstablerwache". Die wenigen Fahrradbügel sind stets belegt. Zahlreiche Fahrräder werden an Laternenmasten oder Geländern angeschlossen oder vor Geschäften und Zugängen abgestellt. Da die Zufahrt zur Ostzeil mittlerweile für Pkw gesperrt wurde, wird wertvoller innerstädtischer Platz frei für Radbügel. So bleibt der Gehweg frei, der täglich von Tausenden zu Fuß Gehenden und von der örtlichen Gastronomie für ihre Sommergärten genutzt wird. Bild: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1577 Beratung im Ortsbeirat: 1
Hauptwache aufwerten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5390 entstanden aus Vorlage: OF 1196/1 vom 07.04.2024 Betreff: Hauptwache aufwerten Der Magistrat wird gebeten, mit den aufgeführten Maßnahmen den nördlichen Teil der Hauptwache aufzuwerten: 1. Die sechs mit Beton eingefassten Pflanzkübel, die je eine Baumbepflanzung haben, werden mit Holz verkleidet und mit Sitzmöglichkeiten versehen, sodass Passanten sich dort bequem setzen können. Die "Beete" werden von Müll und Gestrüpp befreit und mit hitzebeständigen Staudenbepflanzungen und blühenden Gewächsen optisch aufgewertet. Evtl. ist hier eine bauliche Einfassung notwendig, sodass einer erneuten Vermüllung entgegengewirkt wird. 2. Die Mauern rund um den Struwwelpeter-Brunnen werden ebenfalls mit Holz verkleidet. 3. Die Bodenplatten (Bodenbelag) werden durch die auf der Zeil zwischen Hauptwache und Konstablerwache verwendeten Bodenplatten ausgetauscht. 4. Die Glasplatten am Geländer zum Abgang der B-Ebene ("Loch") werden gereinigt oder ausgetauscht. Die von Skatern genutzten Eisenplatten sollen erhalten bleiben. Die Maßnahmen sollen zeitnah (im Jahr 2024) umgesetzt werden. Begründung: Die Hauptwache ist in keinem guten Zustand: Mauerteile bröckeln ab, Bodenplatten sind zerstört, Pflanzbeete sind zugemüllt, Schmierereien an Glasplatten usw. Seit Jahren wird über eine Sanierung gesprochen, es gibt bisher aber kein Konzept und Maßnahmen zur Verschönerung liegen in weiter Ferne. Dies kann am zentralsten Platz der Stadt Frankfurt nicht so weitergehen. Auch wenn eine komplette Sanierung noch auf sich warten lässt, so müssen doch wenigstens kleine Verbesserungen vorgenommen werden, die möglich sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1495
Gegen das Vergessen - Verschiedene Verbesserungen für die Gedenkstätte Arbeitserziehungslager Heddernheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.04.2024, OM 5420 entstanden aus Vorlage: OF 414/8 vom 02.04.2024 Betreff: Gegen das Vergessen - Verschiedene Verbesserungen für die Gedenkstätte Arbeitserziehungslager Heddernheim Vorgang: OM 3268/22 OBR 8; ST 2034/23 Der Ortsbeirat begrüßt das Vorgehen des Magistrats, die Anregung des Ortsbeirates umzusetzen und eine umfassende Studie zur Geschichte des Arbeitserziehungslagers (AEL) und seiner Außenkommandos zu fördern. In diesem Zusammenhang sollen weitere Verbesserungen für das Areal der Gedenkstätte umgesetzt werden, die über die künstlerische Gestaltung hinausgehen und für Vorbeigehende und Nachbarschaft mehr Informationen anbieten. Zudem sollen im Sinne einer Archäologie der NS-Zwangslager zusätzliche Erkenntnisse über die Funktion des heute noch erhaltenen Zellen- oder Tunnelbauwerks auf dem Gelände der Gedenkstätte gewonnen werden. Nach einer in der ursprünglichen ersten wissenschaftlichen Einordnung von Petra Meyer abgedruckten Lagerskizze handelt es sich entweder um eine Arrestzelle oder möglicherweise um einen Tunnel, der auf direktem Wege, ohne den freien Bereich der Straße nutzen zu müssen, zu anderen bewachten Einrichtungen des Lagerkomplexes im Umfeld der damaligen VDM-Werke führte, wie zu einer "Entlausungsstelle", zu dem großen Luftschutz-Hochbunker für Werksangehörige oder zu der "Bordellbaracke". Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat beauftragt, 1. im Sinne einer Archäologie der NS-Zwangslager die genaue Funktion des heute noch erhaltenen zellenähnlichen Baus oder Tunnelbaus, der an der Gedenkstätte und unterhalb der Ludwig-Reinheimer-Straße liegt, feststellen zu lassen; 2. nach Abschluss der wissenschaftlichen Forschungen unter Benutzung der zur Verfügung stehenden Quellen auf dem Areal der Gedenkstätte Hinweistafeln anzubringen, die mit einer Karte die Lage des AEL in der Topographie der verschiedenen NS-Zwangslager im Bereich Zeilweg sowie den Standort im heutigen Gebiet Zeilweg/Oberschelder Weg beschreiben. Auf der Tafel sollen außerdem wesentliche Einrichtungen des Lagers wie Wachturm, Häftlingsbaracken, Sanitärgebäude, Appellplatz, Hundezwinger usw. in Form eines Grundrisses gezeigt werden; 3. nach Abschluss der wissenschaftlichen Forschungen an der Umzäunung oberhalb der Gedenkstätte an der Ludwig-Reinheimer-Straße eine für Passanten gut lesbare Infotafel anzubringen nach dem Vorbild der 2023 in Wetzlar angebrachten Gedenktafel zum Lager der Firma Leitz auf der Lahninsel (siehe Foto unten); zur Mitfinanzierung der unter den Ziffern 2. und 3. genannten Maßnahmen sind Sponsoren zu suchen, die Gelegenheit erhalten sollen, auf den Tafeln erwähnt zu werden. Hier sind vor allen Unternehmen und Institutionen ggf. mit ihren jeweiligen Rechtsnachfolgern anzufragen, die zwischen 1942 und 1945 von den Arbeitskräften des AEL Heddernheim und seiner Außenkommandos profitiert haben; 4. bis zur nächsten Gedenkfeier 2025 die Holzaufsätze der vorhandenen Sitzbänke an der Gedenkstätte zu erneuern, die in diesem Frühjahr in besonderer Weise den anhaltenden Regenfällen ausgesetzt waren und erhebliche Beschädigungen aufweisen; 5. dem Ortsbeirat über die in Ziffer 1. der Stellungnahme vom 06.11.2023, ST 2034, erwähnten Bauberatungsgespräche mit der neuen Eigentümerin des angrenzenden Baugrundstücks hinsichtlich der Gestaltung der Grundstücksgrenze zur Gedenkstätte zu berichten und den Ortsbeirat rechtzeitig einzubinden. Anlage zu Ziffer 3 (Foto: Klenner) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3268 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2034 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1427 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2167 Aktenzeichen: 63-0
E-Ladestationen für Pkw auf dem Parkplatz des Zeilsheimer Friedhofes
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.04.2024, OM 5350 entstanden aus Vorlage: OF 985/6 vom 28.03.2024 Betreff: E-Ladestationen für Pkw auf dem Parkplatz des Zeilsheimer Friedhofes Der Magistrat wird gebeten, auf die Mainova oder einen anderen Betreiber einzuwirken, eine E-Ladestation für Pkw auf dem Parkplatz des Zeilsheimer Friedhofs einzurichten. Begründung: Um klimafreundliche Mobilität durch die Nutzung von Elektroautos zu ermöglichen, bedarf es einer E-Ladestationen-Infrastruktur. Bisher gibt es in der Zeilsheimer und Sindlinger Gemarkung lediglich zwei Ladestationen auf dem Aldi-Parkplatz in der West-Höchster Straße, die intensiv genutzt werden. Insofern ist von einer eklatanten Unterversorgung zu sprechen. Der Standort am Zeilsheimer Friedhof bietet sich auch deshalb an, da an dieser Stelle städtische Parkplätze in großer Zahl vorhanden sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1589 Beratung im Ortsbeirat: 6
Zeilsheim: Ausfahrt Geierskopfweg auf die Pfaffenwiese absichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.04.2024, OM 5348 entstanden aus Vorlage: OF 983/6 vom 28.03.2024 Betreff: Zeilsheim: Ausfahrt Geierskopfweg auf die Pfaffenwiese absichern Der Magistrat wird gebeten, die durch auf dem Randstreifen der Pfaffenwiese parkenden Autos verursachte Sichtbehinderung der Ausfahrt aus dem Geierskopfweg durch geeignete Maßnahmen (Stahlbügel, Findlinge, Poller, Baumpflanzung) zu beseitigen. Begründung: Anwohner des Bereichs Butznickelweg/Geierskopfweg beanstanden eine erhebliche Sichtbehinderung beim Ausfahren auf die Pfaffenwiese, die durch parkende Autos verursacht wird (siehe Fotos und Skizze). Eine Installation von Pollern, Stahlbügeln, Findlingen oder die Anpflanzung eines Baumes im östlichen wie auch westlichen Bereich der Ausfahrt sollte hier Abhilfe schaffen und für eine erhöhte Verkehrssicherheit sorgen. Skizze der Örtlichkeiten: Einmündung Geierkopfweg/Pfaffenwiese: Quelle: GoogleMaps Mögliche Positionen für die Steine sind mit einem roten Kreuz markiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1588 Beratung im Ortsbeirat: 6
Haushalt 2024/25 Produktbereich: 36 Wirtschaftsförderung Produktgruppe: 36.01 Wirtschaftsförderung Weihnachtsbeleuchtung Heddernheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2024, OF 411/8 Betreff: Haushalt 2024/25 Produktbereich: 36 Wirtschaftsförderung Produktgruppe: 36.01 Wirtschaftsförderung Weihnachtsbeleuchtung Heddernheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Haushaltsposition "Förderung der Wirtschaft" wieder so auszustatten, dass die jährlich wiederkehrenden Kosten für die traditionelle Weihnachtsbeleuchtung in der Heddernheimer Landstraße von der Stadt übernommen werden. Begründung: In Heddernheim ist der Vereinsring Eigentümer des Festschmucks. Die Aufhängung der Sterne hat früher zuverlässig die Freiwillige Feuerwehr erledigt. Durch neue Vorschriften müssen die Steckdosen jetzt von der Mainova freigeschaltet werden, und nur ein von der Mainova zertifiziertes Unternehmen darf die Sterne aufhängen. Die Kosten für den Anschluss und den Strom in einer Gesamthöhe von etwa 1.500 EUR werden aktuell durch den Vereinsring Heddernheim e. V. übernommen, der das aus Spenden der Gewerbetreibenden und der Bevölkerung finanziert. Dies gestaltet sich jedoch von Jahr zu Jahr immer schwieriger und es kommt nicht mehr genug Geld zusammen. Die Mittel aus dem Ortsbeiratsbudget werden im Ortsbezirk 8 bestimmungsgemäß für nachhaltige bauliche Verschönerungsprojekte oder sehr wichtige soziale Projekte verwendet und können nur in Ausnahmefällen für Kosten herangezogen werden, die eigentlich - das hat die Beleuchtung der Zeil zum Advent und der Fressgass zu Ramadan gezeigt - von der Stadt übernommen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Etatanregung EA 75 2024 Die Vorlage OF 411/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen Abstimmung: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und Linke (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenBelebung der Innenstadt - eine weitere Schule auf der Zeil
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5088 entstanden aus Vorlage: OF 1136/1 vom 17.01.2024 Betreff: Belebung der Innenstadt - eine weitere Schule auf der Zeil Der Magistrat wird gebeten, zur Belebung der Innenstadt einen weiteren Schulstandort auf der Zeil möglichst zwischen Hauptwache und Konstablerwache einrichten zu lassen. Dazu sollen geeignete leer stehende Liegenschaften wie z. B ein ehemaliges Kaufhaus auf deren Eignung überprüft werden. Begründung: Immer mehr kleinere und größere Einzelhandelsflächen in der Innenstadt stehen leer. Morgens und abends ist die Zeil an Werktagen oft wie ausgestorben. Die sich wandelnde Innenstadt soll folglich weiter belebt werden und einen vielfältigen Nutzungsmix erhalten. Zugleich sollen Orte für Gastronomie, Kultur und Bildung entstehen. Eine weitere Schule würde diesen Nutzungsmix gut ergänzen. Die Innenstadt ist zudem exzellent mit dem ÖPNV aus ganz Frankfurt erreichbar. Die Umnutzung und der Umbau eines Bestandsgebäudes spart zudem CO2 und Geld. Die bereits bestehende schulische Einrichtung im Gerichtsgebäude an der Ost-Zeil, die Ludwig-Börne-Schule sowie die Julius-Leber-Schule beleben ihr jeweiliges Umfeld auch außerhalb der Ladenöffnungszeiten. Auf der Zeil zwischen Hauptwache und Konstablerwache fehlt ein solcher Standort. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Wiederherstellung des Radschutzstreifens in der Katharinenpforte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5090 entstanden aus Vorlage: OF 1138/1 vom 17.01.2024 Betreff: Wiederherstellung des Radschutzstreifens in der Katharinenpforte Der Magistrat wird gebeten, nach Aufhebung der Baustelleneinrichtung den Radschutzstreifen in der Katharinenpforte zwischen Bleidenstraße und Hauptwache umgehend wiederherzustellen und baulich sichern zu lassen. Begründung: Die Katharinenpforte stellt ein entscheidendes Verbindungselement der Zeilumfahrung zwischen der Bleidenstraße und der Hauptwache dar. Hier kam es wiederholt zu gefährlichen Situationen zwischen motorisierten Fahrzeugen und Radverkehrsteilnehmenden. Seit dem Beginn des Abrisses des ehemaligen Kaufhallengebäudes ist der markierte Schutzstreifen komplett verschwunden und die Verkehrssituation hat sich verschärft. Es wurde bekannt, dass in naher Zukunft zusätzlicher Baustellenverkehr über die Katharinenpforte abgewickelt werden soll. Daher ist es unerlässlich, den Radverkehr durch bauliche Maßnahmen zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1151
Entlastung der Straßen Zum Pfarrturm, Weckmarkt und untere Fahrgasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5085 entstanden aus Vorlage: OF 1133/1 vom 17.01.2024 Betreff: Entlastung der Straßen Zum Pfarrturm, Weckmarkt und untere Fahrgasse Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Autofahrer mit dem Ziel Innenstadt von Navigationsgeräten nicht mehr über die Straßen Zum Pfarrturm, Weckmarkt und Fahrgasse geleitet werden, sondern über die dafür vorgesehenen Hauptverkehrsstraßen. Hierzu sollen die entsprechenden Anbieter und Dienstleister kontaktiert werden. Begründung: Wie dem Magistrat bereits mehrfach mitgeteilt wurde, kommt es insbesondere an stark frequentierten Einkaufstagen zu erheblichen Staus in diesem Bereich, die bis an den Main hinunterreichen. Da die Straßen in beide Richtungen befahren werden dürfen, die Straßenbreite jedoch nicht überall für die Begegnung von heutigen normalbreiten Fahrzeugen ausgelegt ist, entstehen häufig schwer auflösbare Verkeilungen von Fahrzeugen. Die Durchfahrt dieser Straßen kann an solchen Tagen bis zu 20 Minuten länger dauern und belastet die Anwohnerschaft mit Abgasen, Motorlärm und Hupkonzerten. Rettungsfahrzeuge können nicht passieren, da der gesamte Abschnitt auf beiden Seiten für das Parken genutzt wird und sich im Stau befindende Fahrzeuge nicht ausweichen können. Die Lenkung eines erheblichen Teils der im Stau stehenden Fahrzeuge durch Navigationsgeräte bereitet den Autofahrenden erheblichen Stress. Das erfordert eine Intervention, indem die Anbieter darauf hingewiesen und gebeten werden, dies zu unterlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1149
Fragen zum Bauvorhaben Zeil 121 (ehemaliges Esprit-Haus)
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2024, OF 1130/1 Betreff: Fragen zum Bauvorhaben Zeil 121 (ehemaliges Esprit-Haus) Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen (V) an den Magistrat beschließen: Im Rahmen der Investorenpräsentation zum Bauvorhaben informierte der Investor den Ortsbeirat über die Absicht, innerhalb des Gebäudes insgesamt 23 PKW-Stellplätze mit An- und Abfahrt über zwei Aufzüge am Holzgraben schaffen zu wollen. Vor diesem Hintergrund stellt der Ortsbeirat folgende Anfragen an den Magistrat: 1. In Anbetracht der exzellenten Anbindung des Standorts durch S- und U-Bahnen an die Hauptwache sowie der Verfügbarkeit der Parkhäuser "Hauptwache" und "MyZeil": Sieht der Magistrat die Notwendigkeit für die Schaffung zusätzlicher PKW-Stellplätze? 2. Entspricht die Errichtung von 23 weiteren Stellplätzen in diesem hochver-dichteten Bereich den Klimaschutzzielen des Magistrats? Falls nicht, wie plant der Magistrat darauf zu reagieren? 3. Ist der Holzgraben nach Einschätzung des Magistrats als geeignete Zufahrtsstraße für diese Stellplätze anzusehen? 4. Angesichts der Fahrzeugbewegungen innerhalb des Gebäudes mittels Aufzügen: Welche Konsequenzen erwartet der Magistrat, wenn beispielsweise während der Büroöffnungszeiten fünf bis sieben Fahrzeuge gleichzeitig auf die Zufahrt warten und der Holzgraben aufgrund von Verzögerungen bei der Fahrzeugabfertigung durch die Aufzüge längere Zeit blockiert wird? 5. Wie viele öffentliche Parkplätze würden durch das Bauvorhaben im Straßenbereich der An- und Abfahrt entfallen? 6. Welche Maßnahmen plant der Magistrat, um den Investor von der Bereitstellung vermietbarer Laden- oder Lagerflächen anstelle von PKW-Stellplätzen zu überzeugen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 850 2024 Die Vorlage OF 1130/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenRadverkehr im Ortsbezirk 1: Fahrradbügel Schwedenkronenplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4965 entstanden aus Vorlage: OF 1096/1 vom 17.12.2023 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Fahrradbügel Schwedenkronenplatz Der Magistrat wird gebeten , auf dem Schwedenkronenplatz vor den Zugängen zu den beiden Passagen sowie dem Parkhaus an geeigneter Stelle insgesamt zwölf Radbügel aufstellen zu lassen. Da die Eigentumsverhältnisse teilweise unklar sind und die besonderen baulichen Begebenheiten des Platzes, der Kunstwerke, der Sondernutzungen und der Feuerwehr zu berücksichtigen sind, sollen die genauen Standorte von den Fachämtern festgelegt werden. Begründung: Zahlreiche Fahrräder werden derzeit an Sitzbänken und Kunstwerken befestigt. Dieses unsachgemäße Anschließen der Räder zeigt, dass genügend Parkdruck vorhanden ist, der das Aufstellen von Radbügeln rechtfertigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1186 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Braubachstraße aufwerten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4967 entstanden aus Vorlage: OF 1101/1 vom 17.12.2023 Betreff: Braubachstraße aufwerten Der Magistrat wird gebeten, die Braubachstraße weiter aufzuwerten und dazu folgende Maßnahmen umsetzen zu lassen: 1. Sperrung der Braubachstraße zwischen Kornmarkt/Buchgasse und Fahrgasse für den regulären Pkw- und Lkw-Verkehr; 2. Ausfahrtmöglichkeit ab Domstraße in Richtung Fahrgasse bei Stau vor dem Parkhaus am Dom; 3. Sicherstellung des weiterhin laufenden Verkehrs der Straßenbahn, der Taxis und des Radverkehrs sowie der notwendigen Anlieferung der Geschäfte und der Zufahrt für Anwohnende durch automatisierte versenkbare Poller an den Zufahrten; 4. dauerhafte Änderung der Beschilderung zur rechtzeitigen und weiträumigen Umleitung des motorisierten Individualverkehrs und zur eindeutigen Beschilderung der Zufahrten zum Parkhaus am Dom; 5. Umwidmung der wenigen noch verbliebenen straßenbegleitenden Parkplätze zu Sommergärten, Grünflächen, Lieferzonen oder Aufstellen von Radbügeln. Begründung: Die temporären Sperrungen der Braubachstraße zu Festen und während des Weihnachtsmarktes haben sich außerordentlich bewährt. Die Nutzung der Braubachstraße durch Radfahrende und zu Fuß Gehende ist zu diesen Zeiten deutlich sicherer geworden und viele Menschen strömen zu Fuß in die Altstadt, um Gastronomie, Galerien und Einzelhandelsgeschäfte zu besuchen. Die Braubachstraße ist zum Main hin mühelos zu queren. Der parkplatzsuchende Pkw-Verkehr behindert außerhalb dieser Zeiten jedoch die Straßenbahn und alle weiteren Verkehrsteilnehmenden. Ständig kreisen Autos durch die Altstadt, um noch einen kostenlosen Parkplatz am Straßenrand zu ergattern oder den Stau vor dem Parkhaus zu umfahren. Eine dauerhafte Lösung trägt zur Klarheit der Verkehrsführung bei, wertet die Qualität der Altstadt auf, hilft Gastronomie und Handel, trägt zur Pünktlichkeit und Schnelligkeit der Straßenbahn bei und verringert den Stress für zu Fuß Gehende und Radfahrende. Foto: Geoportal Frankfurt mit Anmerkungen von Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1239 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Verkehrsregelung Fahrgasse/Braubachstraße zum Weihnachtsmarkt
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2023, OF 1100/1 Betreff: Verkehrsregelung Fahrgasse/Braubachstraße zum Weihnachtsmarkt Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen (V) an den Magistrat beschließen: Zum Weihnachtsmarkt 2022 hatte der Ortsbeirat angeregt, den Linksabbieger aus der Fahrgasse in die Braubachstraße zu sperren, um den bis dahin bestehenden (zwangsweisen) Kreisverkehr durch die Braubachstraße und Domstraße hin zur Fahrgasse zu vermeiden. Die Regelung wurde umgesetzt und hat sich bewährt. Dies vorangestellt wird der Magistrat aufgefordert, folgende Frage zu beantworten: Warum wurde die in 2022 angewandte Verkehrsregelung in Fahrgasse und Braubachstraße zum Weihnachtsmarkt 2023 nicht erneut in Anwendung gebracht? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 830 2024 Die Vorlage OF 1100/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVereine bzw. Vereinsringe im Frankfurter Westen bei der Durchführung von Stadtteilfesten finanziell unterstützen
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.11.2023, OF 898/6 Betreff: Vereine bzw. Vereinsringe im Frankfurter Westen bei der Durchführung von Stadtteilfesten finanziell unterstützen Vorgang: E 92/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 3563/23 Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92), beauftragt, die nachfolgend aufgeführten Vereine bzw. Vereinsringe bei der Durchführung der genannten Stadtteilfeste finanziell mit jeweils maximal 6.000 Euro zu unterstützen: 1. Bürgerverein Griesheim e.V.: - Griesheimer Weihnachtsmarkt - Sommerfest Griesheim 2. Vereinsring Griesheim e.V.: - Sommerfest Griesheim 3. Vereinsring Höchst e.V.: - Höchster Schlossfest 4. Vereinsring Schwanheim e.V.: - Beleuchtung i. R. des Schwanheimer Weihnachtsmarkts 5. Vereinsring Sossenheim e.V.: - Sossenheimer Kerb 6. Vereinsring Unterliederbach 1951 e.V.: - Bürgerfest Unterliederbach - Unterliederbacher Kerb 7. Vereinsring Zeilsheim e.V.: - Froschbrunnenfest - Zeilsheimer Weihnachtsmarkt 8. Freiwillige Feuerwehr Zeilsheim: - Beleuchtung i. R. des Zeilsheimer Weihnachtsmarkts Die genannten Feste haben grundsätzlich einen nichtkommerziellen Charakter. Diese Maßnahme ist aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" zu finanzieren. Die Anträge der jeweiligen Vereine bzw. Vereinsringe werden dieser Ortsbeirats-Initiative vertraulich beigefügt. Begründung: Die Vereine und Vereinsringe in unseren westlichen Stadtteilen leisten durch ihr ehrenamtliches Engagement einen wichtigen Beitrag für eine gemeinschaftliche und lebendige Gesellschaft. Insbesondere mit der aufwendigen Organisation und Durchführung der zahlreichen Feste, tragen Sie zum Zusammenhalt und Erhalt der Kultur in den Stadtteilen bei. Doch steigende Kosten - Energiekosten ebenso, wie Kosten für Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen - erschweren den Vereinen und Vereinsringen zunehmend die Durchführung dieser Feste. Dies gilt umso mehr, da auch potenzielle Spender und Sponsoren nach der Corona-Pandemie und unter den aktuellen Kostensteigerungen nicht mehr in dem Maße unterstützen können, wie das in der Vergangenheit möglich war. Wir im Ortsbeirat 6 befürworten deshalb ausdrücklich die finanzielle Unterstützung der Vereine und Vereinsringe, damit dieses ehrenamtliche Engagement bestehen bleiben kann. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 92 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 54 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Ziffer 1. separat abgestimmt. Beschluss: Initiative OI 38 2023 Die Vorlage OF 898/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffer 1. Annahme bei Enthaltung SPD zu Ziffer 2. bis 8. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE
Weiter lesenGrünphase der Fußgängerampel Pfaffenwiese/Lenzenbergstraße verlängern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4764 entstanden aus Vorlage: OF 874/6 vom 08.11.2023 Betreff: Grünphase der Fußgängerampel Pfaffenwiese/Lenzenbergstraße verlängern Der Magistrat wird gebeten, die Grünphase der Fußgängerampel Nr. 21/21a (Pfaffenwiese/Einmündung der Lenzenbergstraße) so zu verlängern, dass auch weniger mobile Menschen und Kinder genügend Zeit zum gefahrlosen Überqueren der Pfaffenwiese bekommen. Begründung: Der durch eine Ampel gesicherte Fußgängerüberweg über die Pfaffenwiese ist Teil des Zeilsheimer Schulwegeplans. Die Grünphase zur Querung der Pfaffenwiese beträgt momentan circa drei Sekunden. Das bedeutet, dass der Fußgänger bereits wieder Rot sieht, wenn er nur die Mitte der circa acht Meter breiten Fahrbahn erreicht hat. Diese Tatsache führt bei den Passanten zu einem Gefühl der Unsicherheit, manche kehren um, besonders Ältere geraten in Panik, Jüngere sind verunsichert. Eine Ausweitung der Grünphase sollte diesen Mangel beseitigen helfen, ohne den Verkehrsfluss auf der Pfaffenwiese oder im Kreuzungsbereich Annabergstraße/Lenzenbergstraße wesentlich zu beeinflussen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 545 Aktenzeichen: 32-1
Rückstau Domstraße: Verkehrsfluss Weihnachtsmarkt optimieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4805 entstanden aus Vorlage: OF 1047/1 vom 02.11.2023 Betreff: Rückstau Domstraße: Verkehrsfluss Weihnachtsmarkt optimieren Die vom Ortsbeirat angeregte Sperrung des Linksabbiegers aus der Fahrgasse in die Braubachstraße zum Weihnachtsmarkt und anderen Veranstaltungen hat sich bereits bewährt und Entlastung für die Anwohnenden in Domstraße, Domplatz und Kannengießergasse gebracht. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, anlässlich des Weihnachts marktes und anderer Sperrungen des Bereiches rund um Römer und Paulskirche die Linksabbiegemöglichkeit aus der Domstraße von der Berliner Straße kommend zeitweise sperren bzw. durch entsprechende Beschilderung aufheben zu lassen. Die Einfahrt aus der Braubachstraße in die Fahrgasse ist abzusperren. Begründung: Ständig werden Fahrzeuge verkehrswidrig in diesem Bereich aus der Braubachstraße kommend in der Fahrgasse gewendet, um in nördliche Richtung zu fahren. Durch diese Wendemanöver entstehen Gefahren für den Radverkehr. Der fließende Verkehr wird massiv behindert, was - verbotenerweise - zu ständigen Hupkonzerten führt. Dem kann zumindest im Zuge von Veranstaltungen durch die vom Ortsbeirat angeregte und bereits umgesetzte Maßnahme sowie durch die hier angeregte Sperrung abgeholfen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 446
Autostau durch die Altstadt zum Parkhaus Konstablerwache
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4806 entstanden aus Vorlage: OF 1048/1 vom 02.11.2023 Betreff: Autostau durch die Altstadt zum Parkhaus Konstablerwache Der Magistrat wird gebeten, sich zunächst ein genaues Bild von den Staus durch Autofahrende zum Parkhaus Konstablerwache in den Straßen Zum Pfarrturm, Weckmarkt, Fahrgasse und Töngesgasse zu machen und dem Ortsbeirat zu berichten, wie sich die Situation aus Sicht des Magistrats darstellt. Da die Belastungen für die Anwohnerschaft durch Lärm und Abgase an Samstagen am größten sind, wird der Magistrat gebeten, insbesondere der samstäglichen Lage ein besonderes Augenmerk zu schenken. Auf diesen Erkenntnissen fußend wird der Magistrat gebeten, ein Konzept zu erarbeiten, wie die für die Anwohnerschaft sehr belastenden Rückstaus vermieden werden können, gegebenenfalls durch Umleitung zu anderen Parkhäusern (Gericht) oder im Zuge der Einrichtung des Superblocks östliche Altstadt. Begründung: Die Fahrgasse, der Weckmarkt und Zum Pfarrturm gehören mit ihrem besonderen Mix aus Galerien, Einzelhandel und Gastronomie, der prägenden Nachkriegsarchitektur und dem geschwungenen Straßenzug im unteren Abschnitt der Fahrgasse zu den wohl schönsten und eigentlich lebenswertesten Straßenräumen in Frankfurt. Leider wird dies aufgrund der vielen durch diese Straßen geschleusten Fahrzeuge nicht mehr erlebbar. Obwohl das Parkhaus Konstablerwache als "Besetzt" angezeigt wird, stauen sich die Fahrzeuge bis an den Main hinunter. In diesen Fällen haben Rettungsfahrzeuge keine Chance, da sich insbesondere im Abschnitt Weckmarkt die Fahrzeuge ständig gegenseitig behindern und festfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 683 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
„Safer Spaces“ für Frauen in der Innenstadt und Altstadt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4807 entstanden aus Vorlage: OF 1049/1 vom 02.11.2023 Betreff: "Safer Spaces" für Frauen in der Innenstadt und Altstadt Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Innenstadt und Altstadt unter Hinzuziehung der Polizei, der Stabsstelle Antidiskriminierung, des Präventionsrates und des Frauenreferates sogenannte "Safer Spaces" für Frauen einzuführen. Die bereits bestehenden und erfolgreich eingeführten "Safer Spaces" für queere Menschen sollen zudem ausgeweitet werden. Insbesondere folgende Maßnahmen sollen ergriffen werden: 1. Der Magistrat geht auf die Gastronomiebetriebe und den Einzelhandel in der Innenstadt und Altstadt zu, um möglichst viele Betriebe zur Teilnahme zu bewegen. 2. Mitarbeitende der teilnehmenden Betriebe sollen für die Problematik sensibilisiert und adäquat geschult werden, um auf den Umgang mit Hilfesuchenden vorbereitet zu sein. 3. Die teilnehmenden Betriebe erhalten "Safer Spaces"-Aufkleber, um ihre Teilnahme zu dokumentieren und für Hilfesuchende sichtbar zu machen 4. Die teilnehmenden Betriebe werden in ein Verzeichnis aufgenommen und auf der Homepage der Stadt Frankfurt veröffentlicht. 5. Die "Safer Spaces" sollen auch digital z. B. über eine App und per Flyer in den teilnehmenden Betrieben bekannt gemacht werden. 6. Eine stadtweite Kampagne soll über die andauernden sexuellen und tätlichen Übergriffe auf Frauen und queere Menschen informieren und die Bürgerinnen und Bürger sensibilisieren. Begründung: Rund um Zeil und Konstablerwache sowie im Bermudadreieck ist vor allem nachts alkoholisiertes "Partyvolk" unterwegs. Nach Erkenntnissen der Polizei finden zahlreiche Übergriffe auf Frauen und queere Menschen statt. Auch das subjektive Sicherheitsgefühl vieler Menschen, die nachts unterwegs sind, hat sich verschlechtert. Viele Menschen meiden sogar nachts die Altstadt und Innenstadt. Es ist zu erwarten, dass die Situation sich während der Fußball-Europameisterschaft 2024 noch zuspitzen wird. Dem sollten wir etwas entgegensetzen. Zusätzlich zur Erhöhung der Polizeipräsenz sollen die "Safer Spaces" im Notfall Sicherheit und Schutz bieten. Foto: Aufkleber Safer Spaces Kampagne, Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 352
Bordsteinkante Berliner Straße/Ecke Sandgasse absenken
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4811 entstanden aus Vorlage: OF 1054/1 vom 02.11.2023 Betreff: Bordsteinkante Berliner Straße/Ecke Sandgasse absenken Der Magistrat wird gebeten , den Bordstein der Berliner Straße im Bereich der Sandgasse absenken zu lassen und es dadurch dem Radverkehr zu erleichtern, die Sandgasse zu queren. Begründung: Die Sandgasse ist mit ihren Rampen eine ideale Verbindung für den Radverkehr in Richtung Hauptwache/Zeil. Lediglich der hohe Bordstein im Bereich der Berliner Straße stört und soll daher abgesenkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 309
Innovative Sitzbänke für die Innenstadt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4820 entstanden aus Vorlage: OF 1077/1 vom 28.11.2023 Betreff: Innovative Sitzbänke für die Innenstadt Der Magistrat wird gebeten, an den unten aufgeführten Orten 15 Sitzbänke mit Solarbetrieb und Lademöglichkeiten für Handys aufstellen zu lassen. Dies soll als Pilotprojekt angelegt sein, um zu testen, ob diese Sitzbänke angenommen und genutzt werden und ob diese Bänke längere Zeit ohne Beschädigung im öffentlichen Raum Bestand haben. Nach einem Jahr sollte das Projekt evaluiert werden. Mögliche Standorte: 1. Hauptwache auf dem Plateau, nördlich und östlich entlang des Geländers; 2. vor dem Eingang zu McDonalds an der Hauptwache; 3. am Rathenauplatz neben dem Aufzug; 4. Fressgass': auf Höhe des Juweliers Gelber; 5. Liebfrauenberg: neben den bestehenden Sitzbänken, entlang der Straße; 6. Liebfrauenstraße, auf Höhe des Geschäfts "punctum", zwischen den Bäumen; 7. Sandgasse, im nördlichen Bereich; 8. Willy-Brandt-Platz vor dem Eurozeichen in der Grünanlage; 9. wenn möglich am Mainufer (falls die Bänke anlässlich von Festen nicht abgebaut werden müssen), also an Orten, an denen die Bänke dauerhaft installiert werden können. Quelle: https://www.norddisplay.de/marketingequipment/monitor- und-ipad-staender/smartbench-outdoor-solar-fotovoltaik-sitzbank-ibench-mit-ladef unktion.html Begründung: Die Innenstadt, insbesondere Zeil, Hauptwache und Umgebung werden von vielen Menschen täglich genutzt und besucht. Die Sitzbänke bieten nicht nur Gelegenheit zum Ausruhen, sondern dort kann auch das Handy aufgeladen werden. Dadurch wird die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt erhöht. Durch den Solarbetrieb ist ein Anschluss an das Stromnetz nicht nötig. Somit können diese Bänke sehr flexibel aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2024, ST 614
Zeilsheim/Frankfurter Westen: Zustand von Rosskastanien und anderen Baumarten
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2023, OF 876/6 Betreff: Zeilsheim/Frankfurter Westen: Zustand von Rosskastanien und anderen Baumarten Jüngst wurde in der Presse im Rahmen eines Artikels über Pilzbefall an Frankfurts Stadtbäumen berichtet, dass es mittelfristig in Frankfurt keine Rosskastanien mehr geben würde. Nach Miniermotte und Hitze sei es nun Pilzbefall, der es notwendig mache, reihenweise Kastanien zu fällen. Der Niedergang der Bäume erfolge recht schnell, so dass die verkehrstechnisch notwendigen Fällungen oft überraschend kommen. Neben anderen Baumarten scheint besonders die Rosskastanie anfällig zu sein. Auch im Frankfurter Westen gibt es viele Rosskastanien, wie die fast 100 Jahre alte Kastanienallee an der Pfaffenwiese und die noch älteren Kastanien am Welschgraben in Zeilsheim. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft zu folgenden Fragen: - Wie ist der aktuelle Zustand der Kastanien im Frankfurter Westen, insbesondere in Zeilsheim? Gibt es eine Perspektive? - Wie wird eine Überwachung gewährleistest, damit eine Verkehrsgefährdung ausgeschlossen werden kann? - Wie, in welchem Umfang und mit welchen Baumarten wird bei einer Fällung nachgepflanzt? Begründung: Gerade in Zeilsheim besteht eine große Identifizierung der Anwohner*innen und der Bevölkerung mit den Rosskastanien und man möchte Auskunft über die Perspektive haben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 794 2023 Die Vorlage OF 876/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenStraßennamensschilder für Sehbehinderte einführen
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2023, OF 1076/1 Betreff: Straßennamensschilder für Sehbehinderte einführen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unter Einbeziehung des Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V. (BSBH), an zunächst folgenden stark frequentierten Fußgängerüberwegen Straßennamensschilder für Sehbehinderte einzuführen und weitere Standorte zu prüfen, sollten sich die Schilder bewährt haben: 1. Zwischen Opernplatz und Große Bockenheimer Straße, 2. zwischen Kalbächer Gasse und Bieber-gasse/Rathenauplatz, 3. Berliner Straße auf Höhe Neue Kräme, 4. zwischen Paulsplatz/Neue Kräme und Römerberg, 5. zwischen Fahrtor und Mainkai, 6. östliche Zeil auf Höhe Konrad-Adenauer-Straße/Kurt-Schumacher-Straße. Begründung: Die Zahl der Blinden und Sehbehinderten in Deutschland wird nach unterschiedlichen Schätzungen mit 650.000 bis 1,2 Millionen angegeben. Ein Mensch gilt als sehbehindert, wenn er mit Brille auf keinem Auge 30 Prozent der normalen Sehkraft erreicht. Nur noch zehn Prozent der Betroffenen beherrschen die Brailleschrift. Straßenschilder für Sehbehinderte leisten daher einen wichtigen Beitrag für Sehbehinderte, sich weiterhin eigenständig im öffentlichen Raum bewegen zu können (Teilhabe). In 1,40 Meter Höhe an bereits bestehenden Straßenschildmasten mit geringem Aufwand montiert, können sie auch von Rollstuhlfahrern ertastet werden. Zwar ist eine Führung inzwischen auch mittels Smartphone möglich, doch gerade ältere Menschen tun sich damit schwer. Quelle: Daniel Bockwoldt/dpa Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.11.2023, OF 1067/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 46 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1067/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1076/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenGehweg bei Eis und Schnee sicherer machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4701 entstanden aus Vorlage: OF 359/8 vom 30.09.2023 Betreff: Gehweg bei Eis und Schnee sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Gehweg am Buber-Neumann-Weg in Richtung Zeilweg bei Eis und Schnee mit Festhaltemöglichkeiten für zu Fuß Gehende zu sichern ist. Begründung: Der Gehweg ist in dem gekennzeichneten Abschnitt bei Eis und Schnee für ältere, gehbehinderte und mobilitätseingeschränkte Menschen sehr gefährlich, da er abschüssig ist und es keine Möglichkeit zum Festhalten gibt. Der Räumdienst ist in der Regel nicht in der Lage, zeitnah zu streuen. Ein entsprechend hoher Zaun schützt den Grünstreifen und gibt Halt bei Glatteis. Eigene Darstellung, Bildgrundlage: google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 80 Aktenzeichen: 66-2
Zeilsheim: Anderes geeigneteres Grundstück zur Realisierung des Wohnprojektes Lebenshilfe bereitstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4555 entstanden aus Vorlage: OF 863/6 vom 10.10.2023 Betreff: Zeilsheim: Anderes geeigneteres Grundstück zur Realisierung des Wohnprojektes Lebenshilfe bereitstellen Vorgang: M 110/23; OA 383/23 OBR 6; Beschl. d. Stv.-V., § 3800/23 Beim Ortstermin am 9. Oktober 2023 hatten Vertreterinnen und Vertreter des Ortsbeirats dankenswerter Weise die Möglichkeit erhalten, über den aktuellen Planungsstand des o. g. Projekts informiert zu werden. Dabei standen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Lebenshilfe Stiftung sowie des Trägervereins Miteinander-Mittendrin e. V. für entsprechende Rückfragen zur Verfügung. Aus den Gesprächen ergab sich, dass die Projektverantwortlichen aufgrund der erteilten Maßgabe des ergangenen Stadtverordnetenbeschlusses (Bäume müssen erhalten bleiben ) in jedem Fall vor Annahme des Vertrages zur Erteilung eines Erbbaurechtes eine kostenintensive Begutachtung in Auftrag geben werden, um sich zur Verwirklichung des Projektes entsprechend abzusichern. Zudem stehen zahlreiche Genehmigungen aus, die durch die erteilte Maßgabe höchstwahrscheinlich zu einer länger andauernden Bearbeitungsdauer führen werden. Sowohl die Tatsache, dass eine entsprechende Begutachtung immense Kosten für die gemeinnützige Stiftung verursacht und zudem nicht abgeschätzt werden kann, ob diese dann den entsprechenden Erfolg verspricht sowie die Umstände, dass die aufgeworfenen Fragen der vergangenen Ortsbeiratssitzung seitens des zuständigen Dezernats nicht beantwortet wurden und bei zeitlich länger andauernden Genehmigungsverfahren zudem höhere Projektkosten (Baukostensteigerungen) anfallen werden, stellen die gemeinnützige Stiftung vor enorme (nicht verantwortbare) Herausforderungen. Diesen Ausführungen vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, - alsbald die offenen Rückfragen des Ortsbeirats 6 zu Vorlage M 110 (OA 383) in adäquater Form zu beantworten; - aufgrund der durch die erteilte Maßgabe eingetretenen rechtlichen Verpflichtung zum Erhalt der Bäume und der damit verbundenen Unabwägbarkeiten im Bereich der ausstehenden Genehmigungen (hohe Gutachterkosten mit ungewissem Ausgang seitens der Projektverantwortlichen) ein geeigneteres Baugrundstück bereitzustellen, dass einen einfacheren Genehmigungsverlauf und mithin eine schnellere Verwirklichung des förderwürdigen Projektes ermöglicht, falls eine Bebauung des Grundstücks mit den Maßgaben nicht möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.07.2023, M 110 Anregung vom 12.09.2023, OA 383 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 684 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-21
Lärm in der Stadt: Auch wer in der Innenstadt wohnt, ist nicht gegen Dauerlärm immun hier: Dauerparty Fahrgasse/Fischerplätzchen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4590 entstanden aus Vorlage: OF 1027/1 vom 09.10.2023 Betreff: Lärm in der Stadt: Auch wer in der Innenstadt wohnt, ist nicht gegen Dauerlärm immun hier: Dauerparty Fahrgasse/Fischerplätzchen Der Magistrat wird gebeten, 1. auf die aktuellen und bereits seit 2014 durchgeführten Lärmpegelmessungen in den Wohnungen am Fischerplätzchen nun angemessen und zeitnah zu reagieren. Dazu ist die Gastronomie im betroffenen Bereich zur Einhaltung der gesetzlichen Lärmvorschriften anzuhalten. Gegebenenfalls sind - wie in anderen Bereichen der Stadt auch - die Zeiten der Außengastronomie zeitlich zu begrenzen, sofern die Einhaltung der Lärmgrenzwerte nicht auf andere Weise erreicht werden kann; 2. durchzusetzen, dass die Sitzgelegenheiten in den Sommergärten außerhalb der Betriebszeiten der Außengastronomie nicht von Passantinnen und Passanten genutzt werden können. Auch hier haben Betriebe in anderen Bereichen Lösungen gefunden, um die unberechtigte und lärmintensive Weiternutzung der Sitzgelegenheiten durch Passantinnen und Passanten zu unterbinden; 3. bei entsprechender Beschwerdelage aktuelle Lärmmessungen durchführen zu lassen, um die tatsächlichen Lärmbelastungen durch die Cafés, Bars und Restaurants nachzuweisen, um später eventuelle Maßnahmen nach dem Hessischen Gaststättengesetz durchführen zu können; 4. bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen in diesem Bereich in Zukunft das nächtliche Ruhebedürfnis der Anwohnerinnen und Anwohner, gegebenenfalls durch entsprechende Auflagen oder zeitliche Begrenzungen, zu berücksichtigen. Begründung: Das Fischerplätzchen ist ein belebter Ort in der Innenstadt. Ziel vieler Bürgerinnen und Bürger sind insbesondere die ansässigen Bars, Cafés und Restaurants. Anwohnerinnen und Anwohner des Platzes beschweren sich jedoch über nächtliche Lärmbelästigung insbesondere durch die Nutzerinnen und Nutzer der Außengastronomie. Weiterhin sind die Bänke und Tische der Außengastronomie nachts nach Schließung der Restaurants für alle zugänglich und nutzbar. Dies führt jedoch wiederholt dazu, dass Betrunkene und andere Ruhestörer die Tische und Bänke nutzen und dadurch Lärmemissionen verursachen. Die Beschwerdelage ist dem Magistrat seit 2014 bekannt. Unternommen wurde außer Lärmmessungen offenbar nichts, jedenfalls gibt es keine erkennbaren Ergebnisse. Dem Ordnungsamt vorgetragene Beschwerden wurden auch nach acht Wochen nicht beantwortet. Erst nach öffentlich vorgetragenen Beschwerden im Rahmen der Bürgerfragestunde des Ortsbeirats reagierte die zuständige Behörde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 116 Aktenzeichen: 32-0
Aufwertung Große Friedberger Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2023, OF 1017/1 Betreff: Aufwertung Große Friedberger Straße Der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen die Aufenthaltsqualität in der Großen Friedberger Straße zu erhöhen. Hierzu sollen insbesondere 1. die Sitzgelegenheiten aus Granit entfernt und durch Pflanzgefäße mit entsprechender Begrünung ersetzt werden; 2. größere Abfalleimer aufgestellt werden; und 3. häufigere Straßenreinigungen stattfinden. Die Planungen sollen den Anliegern und dem Ortsbeirat bei einem Ortstermin vorgestellt werden. Begründung: Vor etwa sieben Jahren wurde die Große Friedberger Straße sowie die angrenzenden Nebenstraßen und Plätze, auch unter Verwendung von Mitteln aus dem Programm "Schöneres Frankfurt", grundlegend umgestaltet. Dabei sollte auch die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum erhöht werden. Im Zuge dessen wurden auch Sitzquader und -bänke aus Granit eingesetzt. In der letzten Zeit ist jedoch eine Verschlechterung der lokalen Situation festzustellen. So sind nunmehr vielfach organisierte Bettler dort anzutreffen. Die vorbezeichneten Sitzgelegenheiten sind so angegriffen und verschmutzt, dass sie auf Passanten nicht mehr einladend wirken. Genutzt werden sie in erster Linie von verwahrlost aussehenden Obdachlosen, die dort lagern und Alkohol konsumieren. Auch die Verkehrsflächen selbst sind von Verschmutzung und Vermüllung betroffen. Die Große Friedberger Straße ist eine Geschäftsstraße mit vielen inhabergeführten Geschäften, deren Kunden sich wegen der vorherrschenden Zustände in der Straße nicht mehr wohlfühlen und sich teilweise nicht mehr in die Läden trauen. Um den Charakter der Straße als Flanier- und Einkaufsmeile zu erhalten, sind Nachsteuerungen erforderlich. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 1017/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen FDP und BFF (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenNachtruhe und Sauberkeit am Fischerplätzchen und in der Fahrgasse gewährleisten
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2023, OF 1005/1 Betreff: Nachtruhe und Sauberkeit am Fischerplätzchen und in der Fahrgasse gewährleisten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Einhaltung der Nachtruhe inkl. der gesetzlichen Lärmpegelobergrenzen sowie die Sauberkeit am Fischerplätzchen und in der Fahrgasse zu gewährleisten. Notfalls muss die Außengastronomie zeitlich begrenzt werden. Weiterhin sollen Abfallbehälter mit mehr Volumen sowie Haube aufgestellt werden. Pfandringe sind anzubringen. Nach Ladenschluss ist seitens der Gastronomiebetriebe wirksam zu gewährleisten, dass die Außenbestuhlung von Passanten nicht weitergenutzt werden kann. Begründung: Aufgrund der Außengastronomie dreier anliegender Gastronomiebetriebe ist die Nachtruhe ab 22:00 Uhr nahezu täglich nicht gewährleistet, wodurch Anwohnende keinen ausreichenden Schlaf finden. Die Lärmbelästigungen halten teilweise bis 04:00 Uhr morgens an. Insbesondere in den in Folge des Klimawandels heißen Sommermonaten ist es dadurch nicht möglich, die Wohnung nachts herunter zu kühlen, was für einen erholsamen Schlaf notwendig ist. Im Jahre 2014 wurden seitens des Ordnungsamtes in einer betroffenen Wohnung bereits Lärmmessungen durchgeführt, wo Lärmpegel > 80 dB(A) gemessen wurden, ohne dass weitere Maßnahmen erfolgt waren. Am 27.06.2023 wurden per E-Mail erneute Messungen zugesagt, ohne dass unter den Anwohnenden eine bisherige Kontaktaufnahme bekannt ist. Feiernde aus Sachsenhausen kommend, welche Richtung Innenstadt möchten, queren ebenso das Fischerplätzchen. Dabei kommt es zu weiteren Lärmbelästigungen. Geschäfte aller Art werden vor Ort verrichtet, teilweise an den Hauseingängen, was zu katastrophalen hygienischen Zuständen führt. Fischerplätzchen Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 1005/1 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenMarkierungen Radverkehr erneuern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4379 entstanden aus Vorlage: OF 864/1 vom 20.05.2023 Betreff: Markierungen Radverkehr erneuern Der Magistrat wird gebeten, Markierungen für den Radverkehr auf den Straßen Stiftstraße, Stephanstraße und Schäfergasse, zwischen Große Eschenheimer Straße und Regenbogenkreisel, in beiden Richtungen erneuern zu lassen. Begründung: Die aufgebrachten Markierungen sind kaum noch sichtbar. Sie sollten erneuert werden, damit es für Radfahrende wieder sicher wird in den oben benannten Straßenabschnitten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2350 Aktenzeichen: 66-2
Sicherung Fußgängerüberweg Porzellanhofstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4384 entstanden aus Vorlage: OF 945/1 vom 22.08.2023 Betreff: Sicherung Fußgängerüberweg Porzellanhofstraße Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerüberweg in der Porzellanhofstraße/Zeil auf die gesamte Gehwegbreite der Zeil verbreitern und die Bordsteine in diesem Bereich vollständig absenken zu lassen. Zur Sicherung der querenden zu Fuß G ehenden und besseren Einsehbarkeit des Überweges ist vor dem Überweg in Fahrtrichtung rechts eine Sperrfläche mit Fahrradbügeln einrichten zu lassen. Begründung: Der Überweg ist aktuell unübersichtlich, unkomfortabel und nicht barrierefrei. Durch unmittelbar vor dem Überweg parkende Pkw werden zu Fuß Gehende oft erst sehr spät wahrgenommen. Ortsbeirat und Magistrat bemühen sich schon seit Langem darum, die "abgehängte" östliche Zeil besser an die Konstablerwache und Westzeil anzubinden. Die Sicherung der Fußwegebeziehungen ist ein wichtiger Schritt zur Erreichung dieses Zieles. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 34 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Bäume in der Stiftstraße erhalten - Kreuzung statt Kreisverkehr
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4385 entstanden aus Vorlage: OF 946/1 vom 22.08.2023 Betreff: Bäume in der Stiftstraße erhalten - Kreuzung statt Kreisverkehr Vorgang: OM 2811/22 OBR 1; ST 319/23 Der Magistrat wird gebeten, seine Pläne zur Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Stiftstraße, Stephanstraße und Katzenpforte nicht weiterzu verfolgen, um nicht seinen eigenen Planungszielen zuwider zu handeln. Stattdessen ist der Kreuzungsbereich ohne Lichtsignalanlagen mit sicheren Überwegen für den Fußverkehr und ausreichend Platz für den Radverkehr insgesamt platzsparend umzugestalten. Die Bestandsbäume sind zu erhalten und möglichst viele weitere Bäume zu pflanzen. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, mit dem Investor in erneute Verhandlungen zu treten, mit dem Ziel, die Planung des Kreisverkehrs nicht weiterzuverfolgen. Begründung: Der Magistrat schreibt in seiner Stellungnahme vom 27.01.2023, ST 319, als Antwort auf die Anregung an den Magistrat aus dem Jahr 2022, OM 2811, dass er an seinen Planungen festhalte, da sich der Kreisverkehr am östlichen Ende der Schäfergasse bewährt habe. Dort dient der Kreisverkehr jedoch als Verteiler zwischen drei Zufahrten zur Innenstadt. Stiftstraße und Katzenpforte sind jedoch Sackgassen. Zugleich geht der Magistrat davon aus, dass sich die Situation im Innenstadtbereich durch die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches in naher Zukunft ändern wird. Es ist also davon auszugehen, dass weniger Parkplatzsuchverkehr durch Pkw anfallen wird und der Radverkehr weiter zunehmen wird. Ein Kreisverkehr wäre kontraproduktiv. Klimafreundliche, fuß- und radgerecht ausgestaltete Kreuzungen zeichnen sich dadurch aus, dass bestehende Bäume erhalten, zusätzliche Bäume gepflanzt, Flächen entsiegelt und Platz gespart werden kann. Einem Kreisverkehr würden weitere, alte Bestandsbäume zum Opfer fallen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2811 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 319 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 33 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63-0
Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Seitenstreifen östliche Zeil begrünen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4388 entstanden aus Vorlage: OF 949/1 vom 22.08.2023 Betreff: Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Seitenstreifen östliche Zeil begrünen Der Magistrat wird gebeten, die Pkw-Parkplätze in der östlichen Zeil (Nordseite) zwischen Klingerstraße und Porzellanhofstraße entfernen, entsiegeln und angemessen begrünen zu lassen. Begründung: In diesem Bereich der Ostzeil herrschen im Sommer die höchsten Temperaturen in der heißesten Stadt Deutschlands. Schatten spendende Bäume oder Grünflächen sind entweder abgestorben oder gar nicht vorhanden. Auch die Nachpflanzung der abgestorbenen Bäume tut not. Aufgrund der nahe gelegenen Parkhäuser und der sehr guten Anbindung der östlichen Zeil an den ÖPNV kann auf die wenigen Parkplätze leicht verzichtet werden. Bäume, Grünflächen und versickerbare Pflanzstreifen sind ein Gewinn für die Aufenthaltsqualität. Bild: Alexander Mitsch (Beispiel Straßenrandbegrünung mit Stauden und Bäumen) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2023, ST 2442 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1284
Gehwegplatten Bleichstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4391 entstanden aus Vorlage: OF 952/1 vom 19.06.2023 Betreff: Gehwegplatten Bleichstraße Der Magistrat wird gebeten, die losen Gehwegplatten auf dem Gehweg der Bleichstraße vor dem "Skylight", Bleichstraße 45, an der Einmündung Brönnerstraße, schnellstmöglich zu befestigen. Sollte die dortige Gehwegfläche in privatem Eigentum stehen, so wird der Magistrat gebeten, den Eigentümer zur Instandsetzung aufzufordern. Begründung: In dem vorbezeichneten Bereich sind mehrere Gehwegplatten lose. Eine baldige Beseitigung dieser Gefahrenlage ist für die Verkehrssicherheit erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 130 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Vergabe des Erbbaurechts an dem Grundstück Gemarkung Zeilsheim, Flur 11, Flurstücke 126 und 608/127, Steinkopfweg 3 Vortrag des Magistrats vom 10.07.2023, M 110
S A C H S T A N D : Anregung vom 12.09.2023, OA 383 entstanden aus Vorlage: OF 846/6 vom 12.09.2023 Betreff: Vergabe des Erbbaurechts an dem Grundstück Gemarkung Zeilsheim, Flur 11, Flurstücke 126 und 608/127, Steinkopfweg 3 Vortrag des Magistrats vom 10.07.2023, M 110 Vorgang: Beschl. d. Stv-V., § 4520/19 Mit Aufnahme des Magistratsvortrags M 110 auf die Tagesordnung der 23. Ortsbeiratssitzung wird der Ortsbeirat auf Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses vom 29. August 2019, § 4520, per Anhörung darüber informiert, dass o. g. Erbbaurecht an die Lebenshilfe Stiftung Frankfurt vergeben werden soll. Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich die förderungswürdige Arbeit sozialer Stiftungen, die insbesondere in Wohngruppen für unsere Gesellschaft wertvolle Arbeit leisten. Nach Durchsicht des benannten Magistratsvortrages drängen sich seitens des Ortsbeirats jedoch erhebliche Rückfragen auf, die nach aktueller Sachlage einem positiven Votum des o. g. Anhörungsverfahren entgegenstehen. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenverssammlung beschließen: 1. Die Vorlage M 110 wird bis zur Beantwortung der nachfolgenden Fragen zurückgestellt. 2. Der Magistrat wird gebeten, die nachfolgenden Fragen zu beantworten: a) Wie ist rechtlich sichergestellt, dass nach Vergabe des Erbbaurechtes seitens des Magistrats in jedem Fall gewährleistet werden kann, dass der historische Baumbestand der schützenswerten Kastanienallee erhalten werden kann? b) Aufgrund der geringen Breite der vorgesehenen Flurstücke scheint eine adäquate Nutzung nur möglich, wenn weite Teile der Flurstücke bebaut werden. Recherchen haben ergeben, dass das Wurzelwerk der Bäume weit in das Flurstück hineinreicht . Durch die notwendige großflächige Bebauung wären Kappungen des Wurzelwerks unvermeidbar. Darüber hinaus könnte ein notwendiger Rückschnitt der Kronen ebenfalls (aufgrund der Schwerpunktverlagerung) den Fortbestand der Kastanien gefährden. Wie kann eine adäquate Bebauung gewährleistet werden, ohne eine Gefährdung des Baumbestandes auszulösen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.07.2023, M 110 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4555 Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 580 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ältestenausschuss Versandpaket: 20.09.2023 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 14.09.2023, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 110 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 749 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 383 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 20. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 19.09.2023, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass vertraglich abgesichert wird, dass die vorhandenen Bäume und ihr Wurzelwerk durch Bebauung nicht beschädigt werden und erhalten bleiben sowie der Maßgabe, dass keine Befreiung vom B-Plan erfolgt und das vorgesehene Baufenster eingehalten wird. 2. Die Vorlage NR 749 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 383 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); CDU, LINKE. und AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 110 = Annahme ohne Zusatz, NR 749 = Ablehnung, OA 383 = Annahme) BFF-BIG (M 110 = Annahme ohne Zusatz) Gartenpartei (M 110 = Ablehnung, NR 749 und OA 383 = Annahme) 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.09.2023, TO I, TOP 24 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. a) Der Vorlage M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass vertraglich abgesichert wird, dass die vorhandenen Bäume und ihr Wurzelwerk durch die Bebauung nicht beschädigt werden und erhalten bleiben, sowie der Maßgabe, dass keine Befreiung vom B-Plan erfolgt und das dort vorgesehene Baufenster eingehalten wird. b) Es dienst zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Beschluss des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz, die Beratung der Vorlagen M 110, NR 749 und OA 383 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, aufgehoben hat. 2. Die Vorlage NR 749 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 383 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung); CDU, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. zu Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 110 = Ablehnung, NR 749 und OA 383 = Annahme) 23. Sitzung des Ältestenausschusses am 28.09.2023, TO I, TOP 4 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass vertraglich abgesichert wird, dass die vorhandenen Bäume und ihr Wurzelwerk durch die Bebauung nicht beschädigt werden und erhalten bleiben, sowie der Maßgabe, dass keine Befreiung vom B-Plan erfolgt und das dort vorgesehene Baufenster eingehalten wird. 2. Die Vorlage NR 749 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 383 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 110 = Ablehnung, NR 749 und OA 383 = Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. a) Der Vorlage M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass vertraglich abgesichert wird, dass die vorhandenen Bäume und ihr Wurzelwerk durch die Bebauung nicht beschädigt werden und erhalten bleiben, sowie der Maßgabe, dass keine Befreiung vom B-Plan erfolgt und das dort vorgesehene Baufenster eingehalten wird. b) Es dienst zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Beschluss des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz, die Beratung der Vorlagen M 110, NR 749 und OA 383 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, aufgehoben hat. 2. Die Vorlage NR 749 wird abgelehnt. 3. a) Die Vorlage OA 383 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schwichtenberg dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. zu a: Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3800, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2023 Aktenzeichen: 23-21
Durchfahrten Im Trierischen Hof begrenzen, damit Anwohnende etwas mehr Ruhe bekommen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4201 entstanden aus Vorlage: OF 908/1 vom 17.06.2023 Betreff: Durchfahrten Im Trierischen Hof begrenzen, damit Anwohnende etwas mehr Ruhe bekommen Der Magistrat wird gebeten, am nördlichen Ende der Straße Im Trierischen Hof das Einbiegen in die Töngesgasse nur noch in östliche Richtung zuzulassen und ein Abbiegen in westliche Richtung durch entsprechende Beschilderung und wenn möglich mit baulichen Maßnahmen zu verhindern. Die Maßnahme soll umgesetzt werden im Einklang mit den Anregungen des Ortsbeirats zu den Straßen Fahrgasse, Töngesgasse und den Zu- und Abfahrten zum Parkhaus Konstablerwache. Begründung: Die Wohnstraße Im Trierischen Hof wird tagsüber als schnelle Zufahrt zum Parkhaus Konstablerwache und abends und nachts von Autoposern genutzt. Dabei wird natürlich keine Rücksicht auf die Wohnbevölkerung genommen, und freiwillig wird dies auch keiner der Autofahrenden tun. Deshalb muss die Abbiegemöglichkeit zum Parkhaus wirksam unterbunden werden, um den ständigen "Kreisverkehr" zu unterbrechen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2023, ST 1911
Belastung der Anwohnenden durch Lärm vom CityBeach entgegenwirken
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4198 entstanden aus Vorlage: OF 904/1 vom 17.06.2023 Betreff: Belastung der Anwohnenden durch Lärm vom CityBeach entgegenwirken Seit geraumer Zeit liegen dem Ortsbeirat Beschwerden über Lärm vor, der am Wochenende bis 02:00 Uhr morgens und in der Nacht von Donnerstag auf Freitag bis 01:00 Uhr morgens vom CityBeach auf dem Dach des Parkhauses Konstablerwache ausgeht. Ähnliche Beschwerden sollen dem Ordnungsamt vorliegen. Passiert ist bisher leider nichts, die Anwohnenden fühlen sich im Stich gelassen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass 1. eine Überprüfung der Schallpegel auf die angrenzende Wohnbebauung im Trierischen Hof, Fahrgasse und Berliner Straße durchgeführt wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Bässe über die Wohnbebauung hinausgehen und vom Museum für Moderne Kunst auf die gleiche Wohnbebauung auf der anderen Seite reflektiert werden. Durch die zeitliche Verzögerung entsteht für die betroffenen Anwohnenden nicht nur ein Sandwicheffekt, sondern der Rhythmus wiederholt sich auch noch; 2. eine Überprüfung der Betriebszeiten mit lauter Musik, insbesondere an Wochenenden und Donnerstagen, vorgenommen wird; 3. eine Überprüfung der Musikanlage und der angeblich verbauten Pegel-Begrenzer vorgenommen wird; 4. eine Überprüfung der Beleuchtungsanlage (Scheinwerfer) vorgenommen wird mit dem Ziel, die aggressive Beleuchtung der angrenzenden Wohnungen zu beenden. Dem Betreiber sind Auflagen zu erteilen, die sicherstellen, dass durch den Betrieb keine unzulässigen Licht- und Lärmbelastungen mehr hervorgerufen werden. Die Einhaltung der Auflagen ist in geeigneter Weise zu überprüfen. Begründung: Der Betrieb fällt seit geraumer Zeit durch eine Reihe von Auffälligkeiten auf: Die Beschwerden und Berichte der Anwohner gleichen sich. Neben Lärm bis in die frühen Morgenstunden, Feiern auf den Parkdecks durch Gäste der Location sind auch Lichtemissionen in die Wohnungen der Anwohner durch Scheinwerfer und andere Veranstaltungseffekte Gegenstand der Beschwerden. Weiterhin wird berichtet, dass Musikanlagen häufig ohne entsprechende Genehmigung betrieben werden. Es wurden und werden Gespräche mit den Betreibern geführt, die bestenfalls kurzfristige Verbesserungen bringen. Grundsätzlich habe sich aber nichts geändert, auch weil das Ordnungsamt offenbar nicht tätig geworden sei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2001
Zeilsheim: Zebrastreifen über Pfaffenwiese
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4179 entstanden aus Vorlage: OF 807/6 vom 17.06.2023 Betreff: Zeilsheim: Zebrastreifen über Pfaffenwiese Die Pfaffenwiese ist eine stark befahrene Durchgangsstraße. Als Landesstraße gilt an ihr grundsätzlich Tempo 50. Eine sichere Querung ist nur an wenigen Stellen möglich, im Bereich des Zentrums beispielsweise an der Ampel auf Höhe der Bechtenwaldstraße und dem Zebrastreifen auf Höhe des Pflugspfads. Auf dem vergleichsweise langen und nicht überall gut einsehbaren circa 300 Meter langem Stück dazwischen ist keine Querungsmöglichkeit vorgesehen. Da sich auf dem Streckenabschnitt u. a. auf beiden Straßenseiten jeweils zwei Bushaltestellen, Gewerbe- bzw. Handelsbetriebe und Gastronomie befinden, besteht nicht nur aus den Reihen der Anwohner der Wunsch, hier einen Zebrastreifen einzurichten. Besonders Senioren und Kinder möchten zur Querung eine Hilfe nutzen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Einrichtung eines Zebrastreifens auf der Pfaffenwiese zwischen den Hausnummern 20 bis 40 zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2019 Aktenzeichen: 66-0
Zeilsheim: Funktionalität Lärmschutz A 66 prüfen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4180 entstanden aus Vorlage: OF 808/6 vom 17.06.2023 Betreff: Zeilsheim: Funktionalität Lärmschutz A 66 prüfen Die Lärmschutzwände an der A 66 in Zeilsheim machen einen alten und maroden Eindruck und Anwohnerinnen und Anwohner berichten von einer hohen Lärmbelästigung im Wohngebiet nördlich der Pfaffenwiese. Daten aus dem Lärmviewer scheinen diese Beobachtungen zu bestätigen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die aktuelle Lärmbelastung an der A 66 in Zeilsheim zu überprüfen und für die Stellen, an denen Grenzwerte überschritten werden, Vorschläge für einen wirksamen Lärmschutz zu machen, wie die Überprüfung der bestehenden Lärmschutzvorrichtungen. Begründung: Da ein vergleichsweise dichtes Wohngebiet sowie eine Schule (Adolf-Reichwein-Schule) betroffen sind, sollte dringend der aktuelle Stand des Lärmschutzes kontrolliert und gegebenenfalls verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2198 Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2024, ST 608 Aktenzeichen: 79-3
Ideen
Aufwertung der Fahrradstraße Bleidenstrasse/Töngesgasse
Der Straßenzug Katharinenpforte- Bleidenstr- Töngesgasse- Fahrgasse ist eigentlich eine Fahrradstraße und offizielle südliche Zeilumfahrung. Durch die zahlreich dort rechts und links parkenden Autos und dementsprechend massiven Parkplatzsuchverkehr ist sie für den Radverkehr unattraktiv. Die Lösung ist sehr einfach: alle am Fahrbahnrand befindlichen Parkplätze werden beseitigt. Dadurch würden nur noch die Autos in diesen Straßen fahren, die in die Parkhäuser wollen bzw. aus den Parkhäusern kommen. Der verfügbare Straßenraum wäre für den Radverkehr wesentlich größer und die Gefahr der sich öffnenden Türen wäre beseitigt.
Anwohnerparken im Bahnhofsviertel
Anwohner im Bahnhofsviertel haben im gesamten Viertel kein Anwohnerparken. Das Viertel wird nicht nur von Restaurant Besuchern "beparkt", sondern am Wochenende auch von schlauen Zeilgängern. Frust vorprogrammiert.
U2 abwechselnd über Riedberg und Riedwiese/Mertonviertel
Um endlich der stark gestiegenen Einwohnerzahl am Riedberg gerecht zu werden, sollte die U2 abwechselnd über Riedberg und Riedwiese/Mertonviertel geführt werden. Somit könnte der Riedberg im 7-8 Minutentakt bedient werden, statt wie bisher nur alle 15 Minuten. Die Stationen Sandelmühle und Riedwiese/Mertonviertel würden dadurch zwar nur noch alle 15 Minuten durch die U2 bedient, aber dafür stehen den noch die Haltestellen Zeilweg und Wiesenau zur Verfügung.
Parkhaus für Zeilsheim & Umgebung
Ein Parkhaus für Zeilsheim & Umgebung hätte folgende Vorteile: 1. Entlastung der angespannten Parksituation in Zeilsheim & Umgebung 2. Entlastung der Parksituation an der Jahrhunderthalle während des Flohmarktes 3. Unterbringung Wohnmobile & Motorräder & wenig genutzte Autos Und für alles könnte man etwas geld verlangen. Damit finanziert sich das Parkhaus von selbst.
Ffm Westen und Norden im Nahverkehr besser versetzen
Der öffentliche Nahverkehr zwischen dem Frankfurter Westen (Sindlingen, Zeilsheim, Unterliederbach, ...) und dem Frankfurter Norden erfordert das Passieren der Hauptwache. Somit wird die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel unattraktiv. Eine direkte Verbindung wäre möglich und würde die Innenstadt und den Autoverkehr entlasten.
Parknot in Zeilsheim bitten um eine Lösung !!!!
Wir brauchen unbedingt mehr Parkplätze in Zeilsheim vor allem in der Rombergstraße! Es geht so nicht mehr weiter, ein Fahrzeug nach dem anderen wird abgeschleppt obwohl die Einwohner Nix dafür können. Überfüllte Straßen alles ist zu geparkt und das Kilometer lang, die Autos Drehen runden suchen Parkplätze vergebens, verlieren Zeit und Nerven was uns nur noch übrig bleibt auf dem geh weg zu parken, oder Feuerwehr Zufahrten zu zu parken. Sinnlos durch die gegen zu fahren und zu hoffen das Man mit sehr sehr viel Glück ein Parkplatz findet kommt der Umwelt auch nicht zu Gunsten was ja gerade so groß thematisiert wird. Deswegen bitten wir Zeilsheim um Hilfe danke
Lautstärke nach 22 Uhr
Nicht nur in Sachsenhausen sondern in der ganzen Stadt sollten um 22 Uhr Gaststätten die Aussenbewirtung einstellen, Fenster und Türen geschlossen halten und dies sollte auch kontrolliert werden was leider sehr selten gemacht wird außer in Sachsenhausen. Beim Cafe Royal in Zeilsheim hört man die Besucher teilweise bis nachts um 2 bis 3 Uhr, auch weil anscheinend Fenster in einem Raum und Türen nicht geschlossen sind. Hinzu kommt dann noch der zusätzliche nächtliche Autoverkehr. Wünschenswert wären mehr Kontrollen.
Öffentliches WLAN
Obwohl Frankfurt eine Großstadt ist, gibt es trotzdem kein öffentliches WLAN in der Stadt. Heutzutage ist dies jedoch in vielen Großstädten der Fall. Oft wird in der Stadt öffentliches WLAN für alle angeboten. Dies sollte auch in Frankfurt möglich sein, da es besonders wichtig ist und zum Alltag gehört. Diese Möglichkeit sollte es zum Beispiel in Zeil, aber auch in der Altstadt oder im Westend geben. Allgemein sollte man in der Stadtmitte WLAN Zugriff haben, da dies sowohl für die hohe Anzahl an Touristen, als auch für den Alltag der Frankfurter sehr praktisch wäre.
Klare und SICHTBARE Regeln für E-Roller / E-Scooter
Es war ja abzusehen, aber niemand wollte aus den Erfahrungen anderer Länder lernen. Kaum sind die E-Roller da, schon kommt es zu Chaos. Überall stehen die Dinger im Weg, fahren auf den Bürgersteigen und am Main (was angeblich gar nicht geht) und nehmen auch gerne ein bis zwei weitere Personen gleich mit. Und was macht die Stadt? Nichts. - Klare Abstellflächen für E-Roller, damit diese keine Wege versperren. Es hieß auch, dass die Roller nicht an Fahrradständern stehen dürfen. Dort stehen sie aber. - kostenpflichtige Entfernung der E-Roller von Orten, an denen sie nicht stehen dürfen. - Klar ersichtliche und gekennzeichnete Verbotszonen. Man sollte diese auch noch ausweiten. Ich zumindest halte das Fahren der E-Roller auf der Zeil für ein Problem. - Mehr Kontrollen! Aber hier wird die Stadt wohl leider nichts tun. Es wird ja schon nichts gegen Falschparker getan. O-Ton Stadtverwaltung, „Eine Intensivierung der Überwachungsdichte ist leider aufgrund endlicher Personalressource und der insgesamt hohen Beschwerdelage im gesamten Stadtgebiet nicht möglich.“ (Quelle: https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/654). Das klingt wie eine Bankrotterklärung. Aber wahrscheinlich wird die Verwaltung auf die Einsicht der Bürger hoffen, blablabla und nichts wird sich ändern. Und wenn dann wirklich etwas passiert, wird man sagen, „der durfte das ja auch nicht“. Aber um präventiv etwas anzugehen fehlt der Wille.
Express-Linien für eine bessere Anbindung der Randgebiete an die Innenstadt
Eine Straßenbahn- oder U-Bahnfahrt aus den Randgebieten in die Innenstadt kann mitunter sehr zeitintensiv werden. Darmstadt hat es mit einigen Express-Linien vorgemacht: in den Randgebieten werden alle Haltestellen angefahren, um so näher es in die Innenstadt geht, nur noch wenige wichtige, zentrale Haltestellen. Damit spart man Fahrzeit und hat eine bessere und schnellere Anbindung der Randgebiete (z.B. Frankfür Höchst, Zeilsheim, Seckbach, Bergen Enkheim usw.).
keine Bettler auf der Zeil mehr
Leider ist die Anzahl der Bettler, besonders der organisierten, auf der Zeil gestiegen. Es macht kaum noch Spaß über die Zeil zu gehen, besonders nicht mit stadtexternen Besuchern. Ich bin somit für rigoroses Bettelverbot auf und um die Zeil. Die Polizei, die eh ständig auf oder nah der Zeil ist, soll das Verbot durchsetzen, sodass die Zeil wieder sicher und lebenswert wird.
Umgestaltung Brönnerstraße zwischen Stephanstraße und Zeil
Die Brönnerstraße zwischen Stephanstraße und Zeil sollte im Rahmen der Umgestaltung der "Zeilnebenstraßen" ebenfalls umgestaltet werden, da sie sich in einem erbärmlichen Zustand befindet. Sie ist verwahrlost, gerade nach den Wochenende sehr vermüllt, die Verkehrssituation ist nicht gerade übersichtlich und die dunklen unübersichtlichen Ecken werden von vielen Passanten für die Notdurft genutzt. Gerade nach dem Aufwand, die Nebenstraßen der Zeil attraktiver zu gestalten, sollte auch diese Straße nicht vergessen werden, da auch hier einige Passanten hindurchgehen, vor allem auch die meisten der im Parkhaus parkenden Personen.
Umgestaltung Brönnerstraße zwischen Stephanstraße und Zeil
Die Brönnerstraße zwischen Stephanstraße und Zeil sollte im Rahmen der Umgestaltung der "Zeilnebenstraßen" ebenfalls umgestaltet werden, da sie sich in einem erbärmlichen Zustand befindet. Sie ist verwahrlost, gerade nach den Wochenende sehr vermüllt, die Verkehrssituation ist nicht gerade übersichtlich und die dunklen unübersichtlichen Ecken werden von vielen Passanten für die Notdurft genutzt. Gerade nach dem Aufwand, die Nebenstraßen der Zeil attraktiver zu gestalten, sollte auch diese Straße nicht vergessen werden, da auch hier einige Passanten hindurchgehen, vor allem auch die meisten der im Parkhaus parkenden Personen.
Umgestaltung Brönnerstraße zwischen Stephanstraße und Zeil
Die Brönnerstraße zwischen Stephanstraße und Zeil sollte im Rahmen der Umgestaltung der "Zeilnebenstraßen" ebenfalls umgestaltet werden, da sie sich in einem erbärmlichen Zustand befindet. Sie ist verwahrlost, gerade nach den Wochenende sehr vermüllt, die Verkehrssituation ist nicht gerade übersichtlich und die dunklen unübersichtlichen Ecken werden von vielen Passanten für die Notdurft genutzt. Gerade nach dem Aufwand, die Nebenstraßen der Zeil attraktiver zu gestalten, sollte auch diese Straße nicht vergessen werden, da auch hier einige Passanten hindurchgehen, vor allem auch die meisten der im Parkhaus parkenden Personen.
Verbesserung der Sicherheit auf der Zeil durch Anti Terror Poller!
Es sollten Pollersysteme die einen LKW aufhalten an allen Zugängen zur Fußgängerzone “Zeil“ und “Hauptwache“ eningebaut werden ! Solche Poller werden schon als Antiterroreinrichtung bei anderen Objekten, mit einem hohen Maß an Sicherheitsbedarf eingesetzt, wie zum Beispiel an der EZB oder bei der amerikanischen Wohnsiedlung neben der Bundesbank in Frankfurt.
Fahrradweg auf der Zeil / in der Innenstadt
Jeder hat schon mindestens ein paar Mal erlebt, wie ein Fahrradfahrer versucht, an einem vorbeizufahren, auch gerne mal ohne zu klingeln. Das ein oder andere Mal kommt es zu Zusammenstößen oder Berührungen. Aber auch als Fahrradfahrer selbst steht man immer wieder erneut vor der Frage: Absteigen, schieben und Zeit verlieren oder doch aufs Rad steigen und einen Zusammenstoß riskieren. Damit in der Zukunft weder solch eine Gefahr besteht noch das Fahrrad durch die ganze Fußgängerzone geschoben werden muss, halte ich es für sinnvoll, einen Fahrradweg auf der Zeil (und weiter) zu konstruieren. Dies könnte sowohl das zukünftige Miteinander zwischen Fahrrad-Fahrern und Fußgängern erleichtern als auch das Vorwärts-Kommen beschleunigen.
Fahrradweg auf der Zeil
Wie oft sieht man Fahrradfahrer in der Innenstadt, die ihr Fahrrad nicht schieben, sondern stattdessen versuchen, sich durchzuschlängeln, was zu Gefahren führen kann und auch schon zu Unfällen etc. geführt hat. Genau so wenig will man aber als Fahrradfahrer selbst auf dem ganzen Weg sein Fahrrad schieben und oftmals wertvolle Zeit verlieren. Frankfurt sollte besonders im Innenstadt-Bereich eine Stadt der Nahmobilität sein, wobei nicht nur die Füße, sondern auch das Fahrrad / Inliner / ...etc. gemeint sind - auf der anderen Seite haben Autos, Motorräder, ...etc. nichts im Innenstadtbereich verloren. Wie wärs also mit einem deutlich gekennzeichneten Fahrradweg auf der Zeil, der die Mobilität der Innenstadt nicht nur effizienter, sondern auch sicherer und schneller gestalten kann?
Tageszeitungen in der Stadtbibliothek Hasengasse nur noch an der Theke anstatt frei zugänglich
Aufgrund der enormen Auswahl an Tageszeitungen fahre ich einmal in der Woche in die Stadtbibliothek Hasengasse um mich mit Informationen zu versorgen. Schon seit langer Zeit fällt mir auf, dass des öfteren eine oder mehrere Zeitungsseiten fehlen, weil sie herausgerissen wurden, manchmal fehlt auch das komplette Feuilleton. Das ist ärgerlich für jeden Zeitungsleser. Um solch asozialem Verhalten entgegenzuwirken möchte ich folgenden Vorschlag machen: Die Tageszeitungen (NZZ, SZ, FAZ, FR, DIE WELT, TAZ) sollen an der Theke ausgegeben werden, damit bei Rückgabe die Vollständigkeit überprüft werden kann. Damit ist gewährleistet das jeder Zeitungsleser die komplette Zeitung nachlesen kann.
"Pfandringe" an Mülleimern
„Durch das Flaschensammeln kann ich meiner Frau und meinen drei Kindern etwas zum Abendessen kaufen“ (Toni, 25 (Name geändert)). In meiner Initiative auf der Ideenwerkstatt der Bürgerbeteiligungsplattform der Stadt Frankfurt am Main, ffm.de, werde ich mich mit der Problematik des Flaschensammelns befassen. Genauer gesagt damit, wie man das Flaschensammeln für die jeweilige Person würdevoller gestalten und den Müll außerhalb von Mülleimern vermindern kann. Als ich über eine passende Initiative auf ffm.de nachdachte, kam mir die Idee eines Pfandringes in den Sinn. Hierbei handelt es sich um einen Ring aus Metall, der um einen Mülleimer herum montiert werden kann. Wenn jemand eine Pfandflasche hat, kann er/sie diese bequem in die Auslassungen des Rings hineinstellen und ein Flaschensammler kann diese dann herausnehmen. Somit muss er nicht im Müll kramen, denn hier läuft er Gefahr, in Glasscherben, gebrauchte Spritzen und ähnliche Dinge zu greifen und sich zu verletzten. Meiner Meinung nach würde diese Installation das Sammeln „würdevoller“ gestalten. Die Städte Bamberg und Stuttgart testen seit 2014 und 2015 diese Pfandringe und auch anderen Städten wurde der Vorschlag schon vorgelegt (Ein Ring der Kreise dreht, Bernd Dörries, Süddeutsche Zeitung, 22.5.2015, Köln). Persönlich habe ich mich mit fünf Flaschensammlern auf der Zeil in Frankfurt unterhalten und alle waren der Meinung, dass ein Pfandring eine gute Sache sei und sie sich wohler fühlten, die Flaschen nicht mehr aus dem Müll kramen zu müssen, sondern diese aus dem Ring nehmen zu können. Einem Sammler ging es dabei nicht einmal um sich selbst, sondern um die Umwelt, die durch den Ring geschont werden könnte, da die Menschen ihre Flaschen und Dosen vielleicht nicht mehr in die Natur werfen würden. Mit zwei weiteren Sammlern habe ich über ein mögliches Problem geredet. Meiner Meinung nach könnte es dazu kommen, dass Menschen sich das Pfand aus dem Ring nehmen, obwohl sie überhaupt nicht darauf angewiesen sind. Dieses Problem sahen die beiden Flaschensammler allerdings nicht, da sie davon ausgehen, dass das Sammeln von Pfand immer noch eine „peinliche Angelegenheit“ sei und sich kein wohlhabender Mensch dabei beobachten lassen wolle, wie er eine Pfandflasche einstecke. Und selbst wenn ein Kind sich beispielsweise „eine Naschtüte am Kiosk von dem Pfand kaufen würde, sei er nicht böse drum“ (Herbert, 34 (Name geändert)). Die Produktion eines Ringes würde zwischen 200 und 300 Euro kosten. Im ersten Moment mag dies viel klingen, jedoch werden pro Jahr Pfandflaschen im Wert von 250.000.000 Euro verbrannt, da diese im Müll landen und sie keiner herausnimmt (Ein Ring der Kreise dreht, Bernd Dörries, Süddeutsche Zeitung, 22.5.2015, Köln). Erfinder des Pfandrings ist der Jung-Designer Paul Ketz. Für diese Erfindung hat er 2012 den Nachwuchsdesignerpreis „ecodesign“ gewonnen. Ihm liegen sowohl die Flaschensammler, als auch die erwähnten unnötig verbrannten Pfandflaschen, die zu einem hohen CO2-Ausstoß führen, am Herzen. Professor Rainer Grieshammer (Geschäftsführer des Freiburger Öko-Instututs) geht sogar soweit, dass der Pfandring den „Trauring zwischen Ökologie und Sozialem“ darstelle. (Pfandring: Diese Erfindung hilft Deutschlands Flaschensammlern, epd/max, Die Welt, 16.05.14). Meine Intension ist nun der Start einer einjährigen Testphase solcher Pfandringe in Frankfurt am Main. Man könnte auf der Zeil, am Mainufer und in Alt-Sachsenhausen an jeweils zwei Mülleimern eine solche Installation vornehmen und schauen, ob dort Pfand hineingestellt wird und wer es sich anschließend nimmt. Sechs solcher Pfandringe hätten einen Preis von 1200 bis 1800 Euro (je nach Mülleimer). Meiner Meinung nach wäre das eine sinnvolle Investition. Je nach Erfolg, könnte die Stadt Frankfurt über eine Mehrproduktion nachdenken.
Frankfurt Fountains
Die Platzfolge Roßmarkt und Goetheplatz ist aktuell wenig ansprechend gestaltet. Eine Stadt muss auch Unterhalten. Damit meine ich nicht Bettler oder Straßenmusikanten. Eine Art Fountain-Show ähnlich wie in Downtown Dubai wäre hier mal ein Eyecatcher und lockt Touristen und erhöht den Aufenthaltscharackter. Mit der Skyline im Hintergrund und einer regelmäßigen (töglich, alle halbe Stunde von 18:00 bis 22:00) Vorführung inkl Musik wäre für Frankfurt, Deutschland und wenn nicht sogar Europa einmalig. Ein neues Wahrzeichen. Vielleicht sollte man sich soetwas einfach mal leisten. Finanzierung evtl. durch Werbeauftritte von Firmen im Rahmen einer Fountainshow oder ähnlichem (bin da kein Profi). Aber ich denke Frankfurt fehlt so etwas. Mich persönlich beeindruckt die in Dubai jedenfalls sehr. Als alternativer Standort würde auch die Ludwig-Erhard-Anlage in Frage kommen. Als Internationalste Stadt in Deutschland könnte von jedem Land typische Musik gespielt werden. Also Ideen habe ich diesbezüglich genug und würde hier den Rahmen sprengen. Für die Winterzeit wäre eine Eisbahn ganz gut. Letztes Jahr gab es eine auf dem MyZeil. Diese war sehr gut besucht.
Alkoholverbot und mehr Streetworker an zentralen Plätzen und in Bahnen und Bussen
Es gibt eine deutliche Zunahme von alkoholisierten Personen im öffentlichen Bereich, siehe Zeil und Hauptbahnhof sowie in den Bahnen und Bussen. Dadurch erhöht sich auch die Gefahr für die mitreisenden Bürger und Bürgerinnen. Hier ist es wünschenswert, wenn ein generelles Verbot von Alkohol in den Bahnen und vorallen an den öffentlichen Plätzen wie im und am Hauptbahnhof ausgesprochen wird. Es wäre auch notwendig mehr Street-worker einzustellen, die diese Personengruppen: Drogen/Alkoholiker/Obdachlose auffangen und adäquate Maßnahmen anbieten können, sei es medizinisch, sei es um Duschen/Kleidung/Wohnungsangebote. Da muß mehr gemachte werden. Es ist für den Normalbürger eine Zumutung und eine Gefahrenlage.
Frankfurt Zeilsheim - Buslinie 54 - immer großen Bus einsetzen
Da besonders in den Hauptverkehrszeiten, viele im Bus mitfahren möchten, plädiere ich für einen langen Bus, das immer und nicht nur zufällig. Wenn morgens Schulkinder und Berufstätige nicht mehr mitkommen, und hoffen darauf mit dem nächsten Bus mitfahren zu können, sollte etwas geschehen. Nachdem Frankfurt Zeilsheim eine Buslinie seit Jahren fehlt - früher fuhr hier der 50 - bin ich dafür wie in Sossenheim den 55 Bus auch als langen großen Bus einzusetzen. Vorteil man kann die Türen schließen ohne minutenlang warten zu müssen, dass der proppenvolle Bus voller Menschen die Lichtschranken der Tür blockiert, man den Anschlusszug noch bekommt, und der Beförderungskomfort würde sicherlich steigen.
Straßenbahn-Waggons von der Konstablerwache bis zur Hauptwache aufstellen
Einst war die Zeil die Einkaufsmeile Frankfurt. Heute hat sie sehr an Attraktivität verloren. Warum werden keine ansprechenden und für Touristen interessanten Bistros oder kleine Lokale auf der Zeil integriert, anstelle der hässlichen, eckigen, nichtssagenden "Container". Die Stadt Frankfurt besitzt ältere Straßenbahn-Waggons, von denen man einige von Konstablerwache bis zur Hauptwache aufstellen und darin kleine Restaurants einrichten könnte. Diese Idee wurde in Uruguay, in der Hauptstadt, realisiert und wurden zur Touristenattraktion und die Lokale sind immer ausgebucht (siehe beigefügte Fotos).
Füßgängerzone rund um Zeil ausweiten
Auf der Zeil ist es immer furchtbar voll. Durch die Cafés in der Mitte, Musikanten, Künstler und Bettler wird es noch einmal enger. Die Nebenstraßen dagegen kaum frequentiert (und auch nicht immer sehr schön, oft sieht man Spielotheken, unattraktive Kneipen oder einfach die Hintereingänge der Geschäfte). Ich bin dafür, dass die Füßgängerbereiche auch auf die Nebenstraßen um die Zeil ausgeweitet werden. So werden auch diese Straßen aufgewertet und für Ladeninhaber attraktiver. Außerdem ist dann mehr Platz für Cafés, Geschäfte und zum Flanieren für alle Frankfurter!
Laermschutz Wohngebiete an Autobahnen
Wenn in Frankfurt ueber Laermbelaestigung gesprochen wird, dann meistens ueber Fluglaerm. Autoverkehr verursacht aber ebenso eine erhebliche Laermbelaestigung. Auf der A 66 Frankfurt Richtung Wiesbaden gab es frueher bis Zeilsheim eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h. Aus irgendwelchen Gruenden wurde diese vor 2-3 Jahren aufgehoben, d.h. ab der Abfahrt Jahrhunderthalle gibt es keine Begrenzung mehr. Das gleiche gilt in die Gegenrichtung. Die Laermbelaestigung hat dadurch bis in den alten Ortskern von Zeilsheim sehr zugenommen. Nun gibt es bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung genuegend ruecksichtslose Fahrer, die sich nicht daran halten. Das erlebe ich taeglich auf meiner Fahrt nach Frankfurt zwischen Nordwestkreuz und Miquellallee. Dennoch wird dort wenigstens nicht ganz so schnell gefahren, wie auf einer Strecke, auf der keine Beschraenkung herrscht. Mein Vorschlag waere, auf allen stadtnahen Autobahnen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h pro Stunde einzufuehren und diese auch zu ueberwachen. Das geht in Muenchen auch, immerhin doppelt so gross wie Frankfurt und bekanntlich die attraktivste und eine der lebenswertesten Staedte Deutschlands und der Welt.
Aufwertung der Allerheiligenstrasse
Als Parallelstrasse zur Zeil sollte die Stadt auf jeden Fall darauf achten, die Allerheiligenstrasse aufzuwerten. Aufgrund der Hotels laufen auch sehr viele Touristen durch diese Strasse. Leider macht die Verwahrlosung, der Dreck, der Drogenhandel usw. nicht gerade den besten Eindruck auf unsere schöne Stadt. Da sollte dringend von Seiten der Stadt was getan werden.
U-Bahnansagen an den Stationen zusätzlich in Englisch
Es wäre ja Idee an den Stationen - Hauptbahnhof (U4 & U5) - Festhalle/Messe (U4) - Hauptwache/Zeil (U1, U2, U3, U6, U7 & U8) - Dom/Römer (U4 & U5) - Südbahnhof (U1, U2, U3 & U8) - Willy-Brandt-Platz (U1, U2, U3, U4, U5 & U8) - Alte Oper (U6 & U7) - Bockenheimer Warte (U4, U6 & U7) - Konstablerwache/Zeil (nur bei den Linien U6 & U7) die U-Bahnansagen an den o.g. Stationen zusätzlich in Englisch zu machen da gerade dort Internationaler Fahrgast-Verkehr Vorbild hierzu ist die Station Konstablerwache/Zeil (bei den Linien U4 & U5) denn dies wäre auch ein Pluspunkt für die VGF und Stadt Frankfurt für eine Tourismus freundliche Stadt.
Für mehr Pflanzen / Bäume im Innenstadtbereich
Die Zeil und der Goetheplatz / Rossmarkt wirken zur Zeit ziemlich trist, denn es gibt dort nur wenig Pflanzen und Bäume. Daher die Idee, den gesamten Innenstadtbereich verstärkt zu begrünen und mehr Pflanzen und Bäumen in das Stadtbild zu integrieren.
Mehr kleine Pinten und rustikale Kneipen
Eine alteingesessene Frankfurterin, wünscht sich mehr kleine Pinten, rustikale Kneipen, wie es sie früher gab. Tags pulsiert das Leben, nachts ist tote Hose auf der Zeil. Die Buden in der Mitte der Zeil gefallen nicht. Die Anruferin wünscht sich eine Verglasung rechts und links (Café, Imbiss) der Zeil mit Bepflanzung, Sitzplätze, von denen aus man das Treiben auf der Zeil beobachten kann. Außerdem mehr Grün, z.B. um den Brunnen beim ehem. Woolworth und in der Mitte der Zeil.
Hauptfriedhof für´s Radfahren freigeben!
Der Frankfurter Hauptfriedhof ist knapp 70 ha groß und damit einer der größten Friedhofkomplexe Deutschlands. Oftmals erinnert er in seinen Ausmaßen und in seiner Gestaltung eher an einen Park als an einen Friedhof. Für den Fahrradverkehr stellt er allerdings ein ziemlich großes Hindernis dar, da man ihn - an Hauptverkehrsstraßen entlang - komplett umfahren muss, Radfahren ist auf dem gesamten Gelände des Friedhofs komplett verboten. Dies wird von der Stadt sogar unter Androhung (und ggf. Anordnung) von Bußgeldern kontrolliert und durchgesetzt. Da ein Friedhof in erster Linie ein Ort der Besinnung, des Gedenkens und der Ruhe sein soll, ist dies zwar irgendwo verständlich, dennoch stellt sich die Frage, warum nicht zumindest die (breiten) Hauptwege des riesigen Friedhofes für den Radverkehr freigegeben werden können. Dies wäre für den Radverkehr ein echter Zugewinn und würde die Besucher des Friedhofes nicht ernsthaft stören. Auch jetzt halten sich viele Radfahrer nicht an das Verbot und man fragt sich zudem, warum Radfahren verboten ist, aber ständig irgendwelche Autos auf dem Gelände unterwegs sind. Kurzum: Gebt die Hauptwege des Hauptfriedhofes endlich für Radfahrer frei, von mir aus nur mit Schrittgeschwindigkeit wie sogar auf der Zeil zugelassen. Dies wäre ein gutes Zeichen dafür, dass es die Stadt mit der Förderung des Radverkehres wirklich ernst meint!