Meine Nachbarschaft: Schwanheimer Ufer
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Vorlagen
Tempo 50 am Niederräder Ufer
Antrag vom 11.03.2022, OF 418/5 Betreff: Tempo 50 am Niederräder Ufer Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob am Niederräder Ufer eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit für Verkehrsteilnehmer:innen von 70 km/h auf 50 km/h zu einer Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger:innen und Radfahrer:innen beim Überqueren der Ampel auf Höhe der KGS Niederrad führen würde. Zu prüfen wäre, ob das Ausweiten des aktuellen Tempo 50 Bereichs bis vor (stadteinwärts) bzw. nach (stadtauswärts) der Schule zu einer deutlichen Erhöhung der Sicherheit insbesondere der Schulkinder führt. Begründung: Die KGS Niederrad wird auch von Schüler:innen besucht, die aus dem Stadtteil Schwanheim kommen. Diese nutzen für den Schulweg unter anderem den Fahrradweg am Niederräder Ufer und queren an der Fußgängerampel an der KGS die Straße. Ein Stromausfall am frühen Morgen des 29.10.2021 hat zum Ausfall der Fußgängerampel geführt und Dutzende Schüler:innen mussten die Straße ungesichert überqueren bei fließendem Verkehr, der mit Tempo 70 vorbeirauscht. Deshalb ist es fraglich, ob am Niederräder Ufer in Höhe der KGS Niederrad weiter Tempo 70 erlauben werden sollte. Außerdem trennt die Straße den Stadtteil Niederrad von den Erholungsflächen, Rad- und Fußwegen am Main. Entsprechend häufig wird die genannte Straße von Fußgänger:innen und Radfahrer:innen zum Überqueren genutzt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 51 Beschluss: Auskunftsersuchen V 369 2022 Die Vorlage OF 418/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ampel an der Kreuzung Theodor-Stern-Kai/Niederräder Ufer/Deutschordenstraße - Fußgängerinnen und Fußgängern Vorrang gewähren
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1714 entstanden aus Vorlage: OF 326/5 vom 04.02.2022 Betreff: Ampel an der Kreuzung Theodor-Stern-Kai/Niederräder Ufer/Deutschordenstraße - Fußgängerinnen und Fußgängern Vorrang gewähren Der Magistrat wird gebeten, zu Fuß Gehenden an der Kreuzung Theodor-Stern-Kai/Niederräder Ufer/Deutschordenstraße vor dem rollenden Verkehr Vorrang zu gewähren und den Übergang über die Kreuzung nicht nur dann zu ermöglichen, wenn Linksabbiegende vom Theodor-Stern-Kai in die Deutschordenstraße grünes Signal haben. Die Ampelanlage soll künftig so geschaltet werden, dass nach jeder Grünphase für den rollenden Verkehr die Ampel für zu Fuß Gehende auf Grün springt, wenn der Anforderungstaster ("Drücker") getätigt wurde. Die Wartezeit für zu Fuß Gehende und Radfahrende soll dadurch verkürzt werden. Begründung: Derzeit können zu Fuß Gehende die oben genannte Kreuzung erst überqueren, wenn der rollende Verkehr aus dem Theodor-Stern-Kai links in die Deutschordenstraße abbiegt. Es kommt zudem vor, dass selbst in dieser Phase die Ampel nicht Grün wird, obwohl der Anforderungstaster gedrückt wurde. Generell ergibt eine Überarbeitung der Ampelschaltung mit Vorrang für zu Fuß Gehende und Radfahrende Sinn, um die Wartezeiten zu verkürzen. Der Fokus liegt an dieser Kreuzung aktuell zu sehr auf dem rollenden Verkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1439 Aktenzeichen: 32 1
Schwanheim/Goldstein: Hundewiesen
Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1548 entstanden aus Vorlage: OF 332/6 vom 23.01.2022 Betreff: Schwanheim/Goldstein: Hundewiesen Der Magistrat wird aufgefordert, die in dem Frankfurter Westen ausgewiesenen Hundewiesen so zu umfrieden, dass sie auch entsprechend ihrem Zweck genutzt werden können, es nicht zu Kollisionen mit dem benachbarten Fahrrad- oder Autoverkehr kommt und im Sommer Nutzungskonflikte mit Erholungssuchenden vermieden werden. Begründung: Hunde dürfen nur auf eigens hierfür gekennzeichneten Flächen unangeleint laufen. So steht es auf der Homepage der Stadt Frankfurt, aber abgesehen von einer Hundewiese im Grüneburgpark sind die Hundewiesen nach Kenntnis eines Mitgliedes des Ortsbeirates nicht umzäunt. Im Gegensatz zu der Hundewiese im Grüneburgpark sind die im Westen Frankfurts ausgewiesenen Hundewiesen aber teilweise in unmittelbarer Nachbarschaft zu stark befahrenden Straßen. Das gilt insbesondere für die Hundewiese - in Goldstein, die unmittelbar an die stark befahrene Kreuzung Zur Frankenfurt/Ecke Tannenkopfweg angrenzt, und - östlich des Schwanheimer Kerbeplatzes, die unmittelbar an die Straße Schwanheimer Ufer grenzt, wo die Fahrzeuge mit 70 km/h und mehr passieren. Die Hundewiese ist hier lediglich durch eine Leitplanke von der Straße getrennt und es ist bereits zu Unfällen gekommen. Zum viel befahrenden Fahrradweg, der ebenfalls eine wichtige Verkehrsschlagader darstellt, gibt es abgesehen von circa 15 Zentimeter hohen Rohren (Stolperfalle) keine Abgrenzung (siehe Fotos). Seit dem Ausbruch der SARS-CoV-2-Pandemie haben sich viele Menschen Hunde angeschafft, sodass sich verschärft die Frage stellt, wo die Hunde einen artgerechten Auslauf erhalten, ohne dass es zu Gefahren oder Nutzungskonflikten kommt. Eine Einzäunung der Hundewiesen erscheint alternativlos. Zumindest stellt sich die Frage, warum im Westend andere Regeln gelten als im Frankfurter Westen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 977 Aktenzeichen: 67 0
Schwanheim: Radwegende Geisenheimer Straße sichern
Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1561 entstanden aus Vorlage: OF 346/6 vom 22.01.2022 Betreff: Schwanheim: Radwegende Geisenheimer Straße sichern Der Magistrat wird gebeten, das Ende des Radwegs in der Geisenheimer Straße baulich so zu sichern, dass Radfahrende die Abfahrt nutzen und sich gefahrlos in den Fließverkehr einreihen können. Der Radweg endet auf Höhe des Baumarkts Anton Schneider, gegenüber der Einmündung der Ingelheimer Straße. Radfahrende werden dann direkt auf die Straße geleitet. Der unmittelbar nachfolgende Bereich des endenden Radwegs wird permanent beparkt, was an dieser Stelle nicht eindeutig verboten ist. Die Radfahrenden können wegen der häufig dort parkenden Pkw die Abfahrt des Radwegs nicht nutzen und sich daher nicht sicher in den Verkehrsfluss einreihen. Vielmehr werden sie gezwungen, den Radweg quer zum Fließverkehr über den Bordstein zu verlassen, was eine erhebliche Gefahr darstellt. Begründung: Die Anregung dient einer verbesserten gemeinschaftlichen Nutzung der Verkehrsfläche und der Erhöhung der Verkehrssicherheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1328 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2792 Aktenzeichen: 66 2
Schwanheim: Parken auf der Rheinlandstraße beschränken
Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1311 entstanden aus Vorlage: OF 315/6 vom 07.01.2022 Betreff: Schwanheim: Parken auf der Rheinlandstraße beschränken Vorgang: OM 369/21 OBR 6; ST 1973/21 Die Rheinlandstraße wird im Straßenabschnitt zwischen Ferdinand-Dirichs-Weg und Alt-Schwanheim zunehmend von Wohnmobilen und Wohnwagen dauerhaft sowie von Lkw und Lieferfahrzeugen ab dem Nachmittag bis in den Morgen beparkt. Die geschilderte Parksituation führt dazu, dass der gesamte Straßenabschnitt nur noch einspurig zu befahren ist, was ein permanentes Ausweichen in Lücken bedingt. Diese Lücken sind jedoch wegen des hohen Parkaufkommens regelmäßig nicht mehr vorhanden. Wegen der eng an den Einmündungen parkenden Fahrzeugen ist auch die Sicht aus den Seitenstraßen beim Einfahren auf die Rheinlandstraße behindert. Auf dem Abschnitt verkehren zwei Buslinien, die für den nur 300 Meter langen Abschnitt oft mehrere Minuten benötigen, da die Linienbusse selber oder andere Fahrzeuge zurücksetzen oder in Seitenstraßen ausweichen müssen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Möglichkeiten zu prüfen, das Parken auf der Rheinlandstraße im Bereich zwischen Ferdinand-Dirichs-Weg und Alt-Schwanheim zu beschränken. Hierzu soll ein Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung und dem Ortsbeirat stattfinden. Lösungen könnten ein absolutes Halteverbot auf den genannten circa 300 Metern oder ein Markieren einzelner Parkplätze sein, zwischen denen genügend Raum zum Ausweichen bleibt. Diese müssen so bemessen sein, dass auch die Linienbusse problemlos ausweichen können, und in ausreichender Entfernung von den Seitenstraßen markiert sein. Zur Unterstützung wäre bei dieser Lösung eine Beschilderung "Parken in markierten Flächen erlaubt" sinnvoll. Begründung: Der Ortsbeirat hatte bereits gebeten, Parken von Lkw in dem Gebiet durch Kontrollen zu unterbinden. Der Stellungnahme vom 25.10.2021, ST 1973, ist zu entnehmen, dass Kontrollen mit minderer Priorität oder gar nicht durchgeführt werden, daher sind andere Lösungen zu finden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 369 Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1973 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 380 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1
Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.06 Verkehrseinrichtungen Bau einer weiteren Straßenbahnhaltestelle auf der Lyoner Straße Höhe Hahnstraße in Niederrad
Antrag vom 01.01.2022, OF 364/5 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.06 Verkehrseinrichtungen Bau einer weiteren Straßenbahnhaltestelle auf der Lyoner Straße Höhe Hahnstraße in Niederrad Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2022 werden ausreichend Mittel für den Bau einer weiteren Straßenbahnhaltestelle auf der Lyoner Straße Höhe Hahnstraße eingestellt. Die Umsetzung der Haltestelle soll unter Berücksichtigung des Radverkehrs stattfinden. Außerdem sollen die westlichen und östlichen Anschlussbereiche mit einplant werden sowie die angrenzenden Verkehrsflächen (Fahrbahn, Gehwege, Fußgängerüberwege). Begründung: Seit einigen Jahren ist bekannt, dass auf der Lyoner Straße auf Höhe der Hahnstraße eine weitere Haltestelle der Linie 12 geplant ist. Allerdings ist zum aktuellen Stand der Planungen nichts bekannt. Die Haltestelle wird dringend benötigt. Die Situation an der dortigen Wendemöglichkeit, die auch von Fußgänger*innen genutzt wird, ist weiterhin angespannt. Laut den bisherigen Antworten aus dem Magistrat auf Anfragen des Ortsbeirates löst nur die geplante Haltestelle die Lage an dieser Stelle. Diese muss daher dringend eingeplant und gebaut werden. Antragsteller: SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Etatanregung EA 192 2022 Die Vorlage OF 364/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Anbringen des Verkehrszeichens Nr. 136 „Kinder“ und Beleuchtung an der Fußgängerampel am Niederräder Ufer an der KGS Niederrad
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1205 entstanden aus Vorlage: OF 268/5 vom 12.11.2021 Betreff: Anbringen des Verkehrszeichens Nr. 136 "Kinder" und Beleuchtung an der Fußgängerampel am Niederräder Ufer an der KGS Niederrad Der Magistrat wird gebeten, die Fußgängerampel am Niederräder Ufer an der KGS Niederrad beidseitig mit dem Verkehrszeichen Nr. 136 "Kinder" zu sichern. Außerdem soll der Fußgängerüberweg durch Beleuchtung besser sichtbar gemacht werden. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass der Schulweg zur KGS Niederrad sicherer wird. Begründung: Die KGS Niederrad wird auch von Schülerinnen und Schüler besucht, die aus dem Stadtteil Schwanheim kommen. Diese nutzen für den Schulweg unter anderem den Fahrradweg am Niederräder Ufer und queren an der Fußgängerampel an der KGS die Straße. Ein Stromausfall am frühen Morgen des 29.10.2021 hat zum Ausfall der Fußgängerampel geführt und Dutzende Schülerinnen und Schüler mussten die Straße bei fließendem Verkehr, der mit Tempo 70 vorbeirauscht, ungesichert überqueren. Das Aufstellen des Verkehrszeichens Nr. 136 "Kinder" und die Beleuchtung des Fußgängerüberwegs sollen dazu beitragen, dass Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer aufmerksamer werden und um den Schulweg wissen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 762 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Schwanheim: Baumschutz durch Verhindern von nicht zulässigem Parken, Rheinlandstraße
Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1085 entstanden aus Vorlage: OF 225/6 vom 07.11.2021 Betreff: Schwanheim: Baumschutz durch Verhindern von nicht zulässigem Parken, Rheinlandstraße Gäste des relativ neuen Imbisses "Schwanheimer Grill Station", Rheinlandstraße 3, parken ihre Pkw, Transporter und teilweise sogar Lkw mit einem Teil des Fahrzeugs auf einem Grünstreifen und mit dem anderen Teil auf der Fahrbahn. Der ehemalige Grünstreifen ist durch diese permanente Fehlnutzung bereits bis zur Unkenntlichkeit zerstört, die Wurzeln der Bäume beschädigt und der Boden verdichtet. Ebenso sind Bordsteine und Einfassungen beschädigt. Die Situation befindet sich am östlichen Zubringer zur Schnellstraße Schwanheimer Ufer. Die Fahrspuren sind mit Zeichen 297 StVO (Richtungspfeile) markiert (siehe Foto unten). Diese Markierung impliziert ein absolutes Halteverbot. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, geeignete Maßnahmen umzusetzen, um das Parken und die damit verbundenen Beschädigungen an Grünfläche und Bäumen zu unterbinden. Dies kann durch Poller oder Findlinge geschehen, ggf. auch durch Baumschutzbügel, wobei diese womöglich die Bäume, jedoch nicht die Fläche schützen würden. Geeignete Flächen- und Baumpflegemaßnahmen sind anschließend durchzuführen. Begründung: Das permanente Parken auf dieser Fläche hat diese sowie die Bäume bereits stark geschädigt. Um die Bäume retten zu können, sind o. g. Maßnahmen erforderlich. Des Weiteren besteht an dieser Stelle absolutes Halteverbot, das widerrechtliche Parken führt zu gefährlichen Verkehrssituationen beim Auffahren auf die Schnellstraße durch Ausweichmanöver in die linke Fahrspur. Quelle: privat Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 619 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 5
Tempo 50 am Niederräder Ufer
Antrag vom 12.11.2021, OF 267/5 Betreff: Tempo 50 am Niederräder Ufer Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, am Niederräder Ufer die Höchstgeschwindigkeit für Verkehrsteilnehmer*innen auf 50 km/h herabzusetzen. Diese Maßnahme soll unter anderem dazu beitragen, dass der Schulweg zur KGS Niederrad sicherer wird. Begründung: Die KGS Niederrad wird auch von Schüler:innen besucht, die aus dem Stadtteil Schwanheim kommen. Diese nutzen für den Schulweg unter anderem den Fahrradweg am Niederräder Ufer und queren an der Fußgängerampel an der KGS die Straße. Ein Stromausfall am frühen Morgen des 29.10.2021 hat zum Ausfall der Fußgängerampel geführt und dutzende Schüler:innen mussten die Straße ungesichert überqueren bei fließendem Verkehr, der mit Tempo 70 vorbeirauscht. Spätestens jetzt ist klar, dass es nicht sinnvoll ist, am Niederräder Ufer weiter Tempo 70 zu erlauben. Außerdem trennt die Straße den Stadtteil Niederrad von den Erholungsflächen, Rad- und Fußwegen am Main. Entsprechend häufig wird die genannte Straße von Fußgänger:innen und Radfahrer:innen zum Überqueren genutzt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 26.11.2021, TO I, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage OF 267/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 5 am 21.01.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 267/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 267/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 267/5 wurde zurückgezogen.
Beleuchtung der Fußwege Goldsteinstraße zur Jugenheimer Straße und Bahnhof Niederrad zur Hahnstraße
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 960 entstanden aus Vorlage: OF 215/5 vom 11.10.2021 Betreff: Beleuchtung der Fußwege Goldsteinstraße zur Jugenheimer Straße und Bahnhof Niederrad zur Hahnstraße Der Magistrat wird gebeten, die Fußwege von der Goldsteinstraße zur Jugenheimer Straße und vom Bahnhof Niederrad zur Hahnstraße mit Beleuchtungen zu versehen. Begründung: Die oben genannten Fußwege werden häufig genutzt aber ohne Beleuchtung und daher Angsträume. Beleuchtungen würden für mehr Sicherheitsgefühl sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 391 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2039 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 5 am 01.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91 52
Wendemöglichkeiten für den rollenden Verkehr auf der Lyoner Straße sicherer gestalten
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 959 entstanden aus Vorlage: OF 214/5 vom 02.08.2021 Betreff: Wendemöglichkeiten für den rollenden Verkehr auf der Lyoner Straße sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen (z. B. gelbe Warnlichter) umzusetzen, um das Überqueren der Gleisanlagen an den Wendemöglichkeiten in der Lyoner Straße für den rollenden Verkehr sicherer zu gestalten. Begründung: In dem genannten Bereich gibt es für den rollenden Verkehr mehrere Möglichkeiten zu wenden. Bei allen Wendemöglichkeiten müssen die Gleisanlagen überquert werden. Durch den Straßenverlauf ist es für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer jedoch teilweise nur schwer möglich, herankommende Straßenbahnen gut zu erkennen. Insbesondere im Kurvenbereich (Höhe Aral-Tankstelle) kommt es immer wieder zu brenzligen Situationen und leider auch, wie zuletzt, zu Unfällen. Durch die Installation zusätzlicher Warnhinweise, wie beispielsweise gelbe Warnlichter, kann die Verkehrssicherheit deutlich erhöht und weitere Unfälle vermieden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 513 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für die Anwohnerinnen und Anwohner der Ahrtalstraße, Am Weidenwörth und entlang der B 807 (Schwanheimer Ufer)
Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 870 entstanden aus Vorlage: OF 190/6 vom 04.10.2021 Betreff: Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für die Anwohnerinnen und Anwohner der Ahrtalstraße, Am Weidenwörth und entlang der B 807 (Schwanheimer Ufer) Der Magistrat wird aufgefordert, sich für einen besseren Lärmschutz der Anwohnerinnen und Anwohner in Schwanheim einzusetzen, indem 1. die Bundesstraße B 807 (Schwanheimer Ufer) nach Süden mit einer Lärmschutzwand versehen wird, 2. zusätzlich ein für den innerörtlichen Verkehr übliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h eingerichtet wird, 3. die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung wirksam überwacht wird. Begründung: Die Straße Schwanheimer Ufer ist auch und insbesondere in dem Kreuzungsbereich Schwanheimer Ufer/Geisenheimer Straße sehr laut. Tagsüber herrscht hier ein hohes Verkehrsaufkommen und die Fahrzeuge beschleunigen in diesem Bereich, wodurch es neben den Abrollgeräuschen zu starkem Motorenlärm kommt. Das Schwanheimer Ufer ist nächtlich als Vorfahrtsstraße eingerichtet, sodass es aufgrund der Abrollgeräusche der mit hohem Tempo vorbeifahrenden Fahrzeugen zu einer durchgängigen Lärmbelastung kommt. Hinzu kommen Motorräder, die gerade nachts hier häufig stark beschleunigen, sodass es auch nachts und vor allem an den Wochenenden zu sehr starkem Motorenlärm kommt. Der Lärmschutz soll so ausgeführt werden, wie er an der B 807 bereits in Goldstein eingerichtet wurde. Hier wurde fast durchgängig zwischen der Einmündung Rheinlandstraße bis zum Abzweig Goldstein eine lichtdurchlässige Lärmschutzwand errichtet. Nur in den Bereichen, wo die Wohnhäuser entweder durch Kleingärten oder die Feuerwache und durch einen erdenen Lärmschutzwall abgeschirmt werden, fehlt es an einer Lärmschutzwand. Nach den gleichen Maßstäben muss die gesamte Straße Schwanheimer Ufer südlich nach Schwanheim gegen Lärm abgeschirmt werden. Das als Anlage beigefügte Bildmaterial vergleicht die Situation in Goldstein (Bild 1) mit der Situation in Schwanheim (Bilder 2 und 3). Die Abbildungen verdeutlichen, dass der Abstand zur Straße gleich bzw. in Schwanheim zum Teil geringer ist und gleichwohl hier keine Lärmschutzeinrichtungen errichtet sind. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h ist zusätzlich in Erwägung zu ziehen, zum einen weil circa 150 Meter hinter der Kreuzung Geisenheimer Straße/Uferstraße sich seit circa zwei Monaten ein Überweg befindet, sodass eine Tempolimitierung auf 70 km/h als nicht angemessen erscheint. Zum anderen, weil in diesem Bereich die Fahrzeuge beschleunigen. Insbesondere der von Motorrädern ausgehende Lärm ist bis zum Schwanheimer Forst zu hören. Die B 807 ist in den 1970er-Jahren errichtet worden, als Lärmschutzerwägungen noch keine oder eine untergeordnete Rolle spielten. Die Fehler von damals müssen endlich korrigiert werden. Es ist nicht zu erwarten, dass von den zu errichtenden Lärmschutzwänden eine störende Wirkung auf die Wohnbebauung in Griesheim ausgeht. Auf der gegenüberliegenden Mainseite ist keine Wohnbebauung und zwischen dem Schwanheimer und dem Griesheimer Ufer eine üppige Vegetation (siehe hierzu die Kartenübersicht Bild 4). Im Übrigen ist nicht zu beobachten, dass von den in Goldstein errichteten Lärmschutzwänden an der B 807 eine störende Wirkung für Griesheim ausging. Bild 1 - Situation in Goldstein Quelle: Google Maps Bild 2 - Schwanheim - Am Weidenwörth Quelle: Google Maps Bild 3 - Schwanheim bei der Martinuskirche Quelle: Google Maps Bild 4 - Übersicht Quelle: Google Maps rot = Schematische Darstellung der neu zu errichtenden Lärmschutzwand blau = Schematische Darstellung der bestehenden Lärmschutzwand Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 615 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1960 Antrag vom 03.10.2022, OF 597/6 Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 2988 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 79 3
Infrastruktur für Leichtathletik im Ortsbezirk 8
Antrag vom 16.10.2021, OF 54/8 Betreff: Infrastruktur für Leichtathletik im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Infrastruktur für Leichtathletik im Ortsbezirk 8 durch wohnortnahe Angebote verbessert werden kann. Dabei ist insbesondere darzustellen, welche Flächen in Heddernheim und in der Nordweststadt für Leichtathletik (Schul- und Vereinssport) aktuell zur Verfügung stehen und ob der Magistrat plant, die Sportflächen der früheren Bezirkssportanlage an den Ernst-Reuter-Schulen, heute Areal der Europäischen Schule (ESF), im Falle eines Umzugs der ESF an einen anderen Standort wieder für Vereinssport zur Verfügung zu stellen. Begründung: Im ganzen Ortsbezirk fehlen Freiflächen für Vereinssport und insbesondere Leichtathletik. Der Sportplatz vom SV 07 in Heddernheim und die Fußballplätze des SV Niederursel sind die einzigen größeren Sportflächen, aber auch dort fehlen Laufbahnen für Leichtathleten. Die überlaufene Sportanlage am Riedberg kann dieses Manko nicht kompensieren. Breitensportvereine im Ortsbezirk wie die TSG Nordwest sind auf die sanierungsbedürftige Leichtathletikhalle Am Martinszehnten in Kalbach oder auf die Sportplätze bei Blau-Gelb in Ginnheim angewiesen, um Leichtathletikangebote machen zu können. Eine Konzentration von Leichtathletikflächen auf der Sportanlage Hahnstraße in Niederrad am anderen Ende der Stadt hilft den den hiesigen Vereinen wenig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 214 2021 Die Vorlage OF 54/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Schwanheim/Goldstein: Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes
Anregung vom 07.09.2021, OA 61 entstanden aus Vorlage: OF 148/6 vom 15.08.2021 Betreff: Schwanheim/Goldstein: Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes Vorgang: B 280/18; OM 352/21 OBR 6 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine Arbeitsgruppe für die Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes für Goldstein wieder einzusetzen und der Wiederaufnahme der Arbeit an dem Verkehrskonzept eine öffentliche Anhörung voranzustellen, die in der Presse zuvor öffentlich bekanntzugeben ist. Begründung: Die Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes für Goldstein ist ein Thema, dass den Ortsbeirat 6 und das ehemalige Verkehrsdezernat seit Langem beschäftigt, ohne dass eine Verbesserung der Situation erkennbar wäre. Die zuletzt in dem Bericht des Magistrates vom 03.09.2018, B 280, genannten Vorschläge sind nicht aufgegriffen worden, ohne dass erkennbar ist, dass andere Maßnahmen angegangen worden sind, die zu einer Verbesserung der Situation beitragen könnten. Stattdessen werden - auf Bitten des Ortsbeirates 6 - Einzelmaßnahmen diskutiert, die lediglich die Auswirkung der unbefriedigenden Gesamtsituation abmildern, aber keine grundsätzliche Verbesserung versprechen, zuletzt das Aufstellen von Pollern im Bereich des Tannenkopfwegs (Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 352). Die Ausgangssituation ist Folgende: - Der Tannenkopfweg ist mit dem morgendlichen und abendlichen Verkehrsaufkommen vollkommen überlastet. - Die im Tannenkopfweg installierten Barrieren, die einer Verkehrsberuhigung dienen sollten, haben mangels alternativer Verkehrsrouten nichts an dem Verkehrsaufkommen mindern können und wirken daher eher verkehrsgefährdend, weil sie dazu einladen, kurze Lücken im Gegenverkehr durch eine zu hohe Geschwindigkeit zu nutzen. - Die Verengungen in Kreuzungsbereichen bergen die Gefahr, den Verkehr komplett zum Erliegen zu bringen, weil die Durchfahrtsmöglichkeiten für vorfahrtsberechtigte Fahrzeuge blockiert werden. - Straßen werden nicht ihrem ursprünglichen Nutzungszweck entsprechend genutzt, sondern sind für den Durchfahrtsverkehr gesperrt und erhöhen somit die Verkehrslast auf den Tannenkopfweg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.09.2018, B 280 Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 352 Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 91 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 15.09.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.11.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 61 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 29.11.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 61 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, LINKE. und BFF-BIG (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 939, 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 29.11.2021
Griesheim/Goldstein: Maßnahmen gegen die Lärmbelästigung durch die BAB 5 für die Wohnbereiche um die Europabrücke
Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 649 entstanden aus Vorlage: OF 132/6 vom 22.07.2021 Betreff: Griesheim/Goldstein: Maßnahmen gegen die Lärmbelästigung durch die BAB 5 für die Wohnbereiche um die Europabrücke 1. Der Magistrat wird gebeten, sich bei den zuständigen Bundes- und Landesbehörden dafür einzusetzen, dass die Lärmbelästigung durch den Autolärm im Bereich der Europabrücke deutlich reduziert wird. Als Maßnahmen werden vorgeschlagen: 2. Einführung eines Tempolimits von 80 km/h; 3. Prüfung einer Einhausung des betreffenden Bereiches als Alternative; 4. Ersetzen des Straßenbelages durch lärmmindernde Fahrbahnbeläge und Modernisierung der Lärmschutzwände. Begründung: Seit mehr als 15 Jahren gibt es immer wieder Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern, die sich durch den Verkehrslärm im Bereich der Europabrücke belästigt fühlen, bis hin zum Auftreten von Krankheitssymptomen wie Konzentrationsstörungen, Schlafstörungen, Kopfschmerzen und Bluthochdruck. Aus diesem Grund wurden Anwohnerinnen und Anwohner bereits 2010 initiativ und sammelten Unterschriften gegen die Lärmbelästigung. Der Magistrat bestätigte daraufhin mit Schreiben vom 12.04.2010, Aktenzeichen 79.32 Mu, die Berechtigung dieses Anliegens wie folgt: "Die Stadt Frankfurt fordert eine permanente Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 100/80 km/h sowie die Erneuerung des Straßenbelags mit modernem lärmminderndem Material." Bis heute wurden jedoch keine Schritte zur Behebung des untragbaren und für viele Anwohnerinnen und Anwohner unerträglichen Zustandes unternommen. Es kann nicht sein und ist kaum zu glauben, dass es in über 15 Jahren den zuständigen Behörden nicht gelungen ist, mit vergleichsweise kleinem Aufwand eines örtlich begrenzten Tempolimits und einem geeigneten Straßenbelag Abhilfe zu schaffen. Das existierende Geschwindigkeitsleitsystem könnte hier sofort völlig kostenneutral genutzt werden. Es wird Zeit, dass der Magistrat endlich Maßnahmen unterstützt, die im Sinn seiner eigenen Feststellung vom April 2010 wirksame Lärmschutzmaßnahmen erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 22 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 61 12
Aufstellen von Mülleimern entlang der Lyoner Straße
Anregung an den Magistrat vom 02.07.2021, OM 427 entstanden aus Vorlage: OF 95/5 vom 13.06.2021 Betreff: Aufstellen von Mülleimern entlang der Lyoner Straße Der Magistrat wird gebeten, entlang der Lyoner Straße, zwischen den Haltestellen "Niederrad Bahnhof" und "Bürostadt Niederrad" , Mülleimer aufzustellen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten von unachtsam weggeworfenem Müll in dem genannten Bereich und von dem Mangel an Mülleimern. Viele Menschen laufen oder fahren mit dem Rad zu den jeweiligen Haltestellen. Ebenso nutzen Pendlerinnen und Pendler regelmäßig die dort vorhandenen Parkplätze. Das Aufstellen von Mülleimern könnte das Problem deutlich entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.08.2021, ST 1501 Aktenzeichen: 79 4
Goldstein: Sichern des Bürgersteigs im südlichen Tannenkopfweg
Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 352 entstanden aus Vorlage: OF 78/6 vom 09.06.2021 Betreff: Goldstein: Sichern des Bürgersteigs im südlichen Tannenkopfweg Der Magistrat wird gebeten, durch bauliche Maßnahmen (Poller, Frankfurter Hüte) auf dem Bürgersteig im Tannenkopfweg zwischen Straßburger Straße und Am Wiesenhof das Überfahren des Bürgersteiges zu verhindern. Begründung: Da auf der gegenüberliegenden Straßenseite das Halteverbot durch ein schlecht sichtbares Halteverbotsschild permanent missachtet wird, kommt es bei Gegenverkehr zu Ausweichmanövern über den Gehweg, dadurch werden Fußgänger gefährdet. Hier mündet auch ein Rad- und Fußweg ein, der unter anderem von Schülern der nahe gelegenen Grundschule genutzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.08.2021, OF 148/6 Anregung vom 07.09.2021, OA 61 Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1912 Aktenzeichen: 66 0
Schwanheim: Parken von Lkw im Wohngebiet unterbinden
Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 369 entstanden aus Vorlage: OF 98/6 vom 09.06.2021 Betreff: Schwanheim: Parken von Lkw im Wohngebiet unterbinden Der Magistrat wird gebeten, in der östlichen Rheinlandstraße (zwischen Zelterstraße und Alt-Schwanheim) mit geeigneten Maßnahmen, wie regelmäßige Kontrollen, das nächtliche Parken von Lkw zu verhindern. Begründung: Nachts und an Wochenenden parken regelmäßig Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen verbotswidrig im Wohngebiet. Durch die Sichtbehinderung ist das Einfahren in die Rheinlandstraße extrem gefährlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1973 Antrag vom 11.12.2021, OF 273/6 Antrag vom 07.01.2022, OF 315/6 Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1311 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1
Schwanheim: Aufnahme des Stadtteils Schwanheim in die Erstellung des Radverkehrskonzepts für die westlichen und südlichen Stadtteile
Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 148 entstanden aus Vorlage: OF 52/6 vom 16.05.2021 Betreff: Schwanheim: Aufnahme des Stadtteils Schwanheim in die Erstellung des Radverkehrskonzepts für die westlichen und südlichen Stadtteile Vorgang: OA 548/20 OBR 6; ST 163/21 Der Magistrat wird gebeten, den Stadtteil Schwanheim inklusive Goldstein in das bereits in Auftrag gegebene Radverkehrskonzept für die westlichen und südlichen Stadtteile mit aufzunehmen. Begründung: Mit der Stellungnahme vom 01.02.2021, ST 163, teilt der Magistrat mit, dass im September 2020 die Erstellung eines Radverkehrskonzepts für die westlichen Stadtteile Sossenheim, Nied, Griesheim, Höchst, Unterliederbach, Zeilsheim und Sindlingen ausgeschrieben wurde, es heißt: "Der Auftrag umfasst eine Bestandsaufnahme, die Weiterentwicklung des Radverkehrsnetzes sowie die Entwicklung der entsprechenden Maßnahmen. Dieses Radverkehrskonzept wird als wesentliche Grundlage zur weiteren Qualifizierung des Radverkehrsnetzes in den westlichen Stadtteilen dienen." Zu einem späteren Zeitpunkt wurde dieser Auftrag offenbar um die südlichen Stadtteile erweitert, sodass im Radfahrportal der Stadt Frankfurt mit Meldung vom 03.03.2021 zusätzlich die Stadtteile Niederrad und Sachsenhausen genannt werden. Damit sind alle westlichen und südlichen Stadtteile in das zu erstellende Konzept inkludiert, mit Ausnahme von Schwanheim. Dies trifft bei den Schwanheimer Bürgern auf Unverständnis, da auch in diesem Stadtteil Potenziale für Verbesserungen im Radverkehrsnetz bestehen. Neben Verbesserungsmöglichkeiten in der Rheinlandstraße sowie der Martinskirchstraße und Mauritiusstraße stellt die Schnellstraße am Mainufer ein erhebliches Hindernis zur Nutzung des prinzipiell als Fahrradverbindungsachse der südlichen Stadtteile gut geeigneten Mainuferwegs dar, für dessen Verbindung zum Stadtteil Lösungen zu erarbeiten wären. Neben möglichen Einzelmaßnahmen ist die Einbindung Schwanheims schon alleine wegen der angestrebten Durchgängigkeit und Qualität von stadtteilübergreifenden Radverbindungen sinnvoll. Ein Aussparen des Stadtteils Schwanheim/Goldstein, während alle umliegenden Stadtteile bearbeitet werden, erscheint wenig sinnvoll. Aus der Beschreibung des vom Magistrat vergebenen Auftrags geht hervor, dass die Sicherheit an Knotenpunkten und dadurch insgesamt die Attraktivität des Radfahrens im Frankfurter Westen und Süden zu verbessern sei und bessere Anbindungen zu benachbarten Stadtteilen realisiert werden sollen. Im Westen und Süden Frankfurts bestünden leider noch erhebliche Lücken und Schwachstellen im Radwegenetz. Diesem Nachholbedarf soll konzeptionell begegnet werden. Diesen Ansatz begrüßt der Ortsbeirat grundsätzlich und unterstützt ihn. Gleichzeitig ist damit aber auch die Begründung gegeben, alle Stadtteile des Frankfurter Westens und Südens einzubinden, ohne einzelne außen vor zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 12.05.2020, OA 548 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 163 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1567 Aktenzeichen: 66 2
Schwanheim: Ein Zebrastreifen fehlt!
Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 147 entstanden aus Vorlage: OF 50/6 vom 15.05.2021 Betreff: Schwanheim: Ein Zebrastreifen fehlt! Der Magistrat wird gebeten, bis zum Beginn der Sommerferien einen fehlenden Zebrastreifen im Bereich der Auffahrt Schwanheim zur B 40 (stadtauswärts) zu ergänzen und eine Beschilderung anzubringen, die darauf hinweist, dass sich nach der Kurve ein Zebrastreifen befindet. Desweiteren wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob vor der Kurve ein Tempolimit auf 30 km/h eingeführt und die Abbiegervorfahrt aufgehoben werden kann, um zu gewährleisten, dass mit größerer Umsicht gefahren wird. Begründung: In dem unten gekennzeichneten Bereich sind alle Spuren der Ausfahrt Schwanheim von der B 40 durch Zebrastreifen gesichert. Nur die Fahrspur, die auf die B 40 führt, ist nicht entsprechend gesichert. Das ist nicht nachvollziehbar, weil die Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer durch vorhandenen Zebrastreifen sicher auf eine Verkehrsinsel geführt werden, von der es dann kein sicheres Weiterkommen gibt. Das ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich dieser Überweg nach einer Kurve befindet und die Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer hier besonderen Gefahren ausgesetzt sind, nicht nachvollziehbar, daher muss durch eine Beschilderung darauf hingewiesen werden, dass sich nach der Kurve ein Zebrastreifen befindet. Es ist in Betracht zu ziehen, vor der Kurve ein Tempolimit auf 30 km/h einzuführen. Außerdem ist zu erwägen, ob nicht die Abbiegervorfahrt aufgehoben werden sollte, um zu gewährleisten, dass mit größerer Umsicht gefahren wird. Dieser Bereich wird intensiv durch Ausflüglerinnen und Ausflügler mit Kindern am Wochenende genutzt, weil der Überweg in das beliebte Schwanheimer Unterfeld führt. Es besteht mithin dringender Handlungsbedarf. Luftaufnahme des Kreuzungsbereiches Schwanheimer Ufer/Höchster Weg/Auffahrt B 40 - Der rote Kreis kennzeichnet das Fehlen eines Zebrastreifens. Quelle: Google Maps Vor der Kurve sind folgende Schilder zu montieren: Zeichen 101-11 Zusatzzeichen 1000-11 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1859 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1022 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2622 Antrag vom 21.05.2023, OF 773/6 Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4005 Aktenzeichen: 32 1
Schwanheim: Notorische Geschwindigkeitsübertretungen auf der westlichen Rheinlandstraße endlich wirksam bekämpfen
Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 146 entstanden aus Vorlage: OF 49/6 vom 15.05.2021 Betreff: Schwanheim: Notorische Geschwindigkeitsübertretungen auf der westlichen Rheinlandstraße endlich wirksam bekämpfen Der Magistrat wird gebeten, so schnell wie möglich die durchgängige Vorfahrtsregelung auf der Rheinlandstraße westlich der Kreuzung Schwanheimer Bahnstraße/Ecke Alt-Schwanheim so neu zu regeln, dass die allgemeine Vorfahrtsregelung "rechts vor links" gilt und damit der Verkehr beruhigt wird und insbesondere Raser zur einer vorsichtigeren Fahrweise angehalten werden. Konkret sind die Verkehrszeichen 301 zu demontieren und Haltestreifen (Verkehrszeichen 295) auf der Rheinlandstraße zu markieren. Ggf. kann mit einem Schild auf die veränderte Vorfahrtsregelung hingewiesen werden. Begründung: Westlich der Kreuzung Alt-Schwanheim/Ecke Rheinlandstraße beginnt bei der Einmündung in die Rheinlandstraße eine Tempo-30-Zone. Die Rheinlandstraße ist abgesehen von einer leichten Rechtskurve (in westlicher Richtung circa 15 Grad) in Höhe des Lönsweges schnurgerade ausgebaut. Zudem ist vor jeder Kreuzung die allgemeine Vorfahrtsregelung durch das Verkehrszeichen 301 (siehe Seite 2) aufgehoben, weshalb Raserinnen und Raser nicht befürchten müssen, durch einmündende Fahrzeuge aufgehalten zu werden. In der Rheinlandstraße wird in dem genannten Bereich generell circa 50 km/h gefahren. Durch die Beschilderung und den Ausbau der Rheinlandstraße sind sich die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer nicht bewusst, dass es sich um eine Tempo-30-Zone handelt. Gefahren gehen daher nicht nur von den zahllosen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern aus, die bewusst die Geschwindigkeit übertreten, sondern auch von denjenigen, die einfach nur unachtsam sind. Die jetzige Beschilderung befördert diese Unachtsamkeit. Aufgrund dieser Situation bestehen besondere Gefahren. Die Rheinlandstraße grenzt in diesem Bereich an den Schwanheimer Forst. Gerade am Wochenende kreuzen viele Familien die Rheinlandstraße, um auf den in dem Forst gelegenen Spielplatz und den Grillplatz zu gelangen, hinzu kommt eine zunehmende Zahl von Bürgerinnen und Bürgern, die mit ihrem Hund Gassigehen. Die durchgängige Ausgestaltung als Vorfahrtsstraße steht im Widerspruch zu § 45 Absatz 1c StVO. Hier heißt es: "Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen. An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Absatz 1 Satz 1 (‚rechts vor links') gelten. Abweichend von Satz 3 bleiben vor dem 1. November 2000 angeordnete Tempo 30-Zonen mit Lichtzeichenanlagen zum Schutz der Fußgänger zulässig." Da derzeit vor jeder Kreuzung das Verkehrszeichen 301 aufgestellt ist, wird das gesetzliche Regel-Ausnahme-Verhältnis umgekehrt. Verkehrszeichen 301: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1561 Aktenzeichen: 32 1
Auskunftsersuchen zum aktuellen Stand der Planungen einer weiteren Straßenbahnhaltestelle in Niederrad
Antrag vom 28.05.2021, OF 58/5 Betreff: Auskunftsersuchen zum aktuellen Stand der Planungen einer weiteren Straßenbahnhaltestelle in Niederrad Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft zum aktuellen Stand der Planungen einer Straßenbahnhaltestelle auf der Lyoner Straße Höhe Hahnstraße in Niederrad. 1. Wie ist der aktuelle Stand der Machbarkeitsstudie für die Umgestaltung der Lyoner Straße? 2. Inwiefern betrifft diese Machbarkeitsstudie die Planungen zur Haltestelle? 3. Wie wird der Radverkehr an dieser Stelle in der Umplanung berücksichtigt? 4. Warum bezogen sich die bisherigen Planungen nur auf die zukünftige Haltestelle und wurden die westlichen und östlichen Anschlussbereiche mittlerweile eingeplant? 5. Wie weit sind die stadtinternen Abstimmungen zu den angrenzenden Verkehrsflächen (Fahrbahn, Gehwege, Fußgängerüberwege)? 6. Wurde der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gestellt? Nach der ST 1571 vom 11.09.2020 müssten nun insgesamt neue Erkenntnisse vorliegen. Die Haltestelle wird weiterhin dringend benötigt. Die Situation an der dortigen Wendemöglichkeit, die auch von Fußgänger*innen genutzt wird, ist weiterhin angespannt. Begründung: Die ST 1571 beantwortet Fragen zum aktuellen Stand der Planungen zur dringend benötigten Haltestelle auf Höhe der Hahnstraße in Niederrad nur unzureichend. Dass die Haltestelle geplant ist, ist seit Jahren bekannt. Seit ebenso vielen Jahren herrscht Stillstand. Es muss an dieser Stelle dringend weitergehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 52 Beschluss: Auskunftsersuchen V 66 2021 Die Vorlage OF 58/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Auskunftsersuchen zur B 96 Integrierter Schulentwicklungsplan
Antrag vom 28.05.2021, OF 19/5 Betreff: Auskunftsersuchen zur B 96 Integrierter Schulentwicklungsplan Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft zur B 96 vom 12.03.2021. 1. Mittlerweile ist bekannt, dass der auf dem Bebauungsplan 872 Lyoner Straße ausgewiesene Standort für die Grundschule Niederrad der endgültige sein soll. Auch in der Presse war dies schon zu lesen. Warum wird in der B 96 weiterhin davon gesprochen, dass die Suche nach einem finalen Standort noch nicht abgeschlossen ist? Worauf wartet der Magistrat? 2. Wurde die Genehmigung der Landesbehörde schon beantragt und wann ist mit einer Antwort dieser zu rechnen? 3. Wann und wie soll die Bevölkerung in Niederrad über die Planungen zur Grundschule im Lyoner Quartier informiert werden? Begründung: Die geplante Grundschule im Lyoner Quartier muss nun zeitnah umgesetzt und die Planungen der Bevölkerung vorgestellt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 12.03.2021, B 96 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 58 2021 1. Die Vorlage B 96 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 19/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, 1 LINKE., AfD und BFF gegen GRÜNE (= Kenntnis) bei Enthaltung 1 LINKE. zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 LINKE.
Schwanheim: Sachstand Bushaltestelle Schwanheim
Antrag vom 15.05.2021, OF 51/6 Betreff: Schwanheim: Sachstand Bushaltestelle Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten über den Sachstand betreffend der oben genannten Haltestelle zu berichten: 1. Ist der Rechtsstreit wegen des mangelhaften Ausbaus der Haltestelle abgeschlossen und mit welchem Ergebnis? 2. Können die Kosten der Mängelbeseitigung den Beklagten in Rechnung gestellt werden? 3. Ist der Beklagte hinreichend solvent? 4. Welche Maßnahmen sind zur Beseitigung der Mängel vorgesehen? 5. Wann werden diese umgesetzt? Begründung: In dem Bereich der Kreuzung Alt Schwanheim/Rheinlandstraße sollte die Bushaltestelle auf der nördlichen Seite der Rheinlandstraße verlegt werden. Dafür wurde die aus der Anlage ersichtliche Haltestelle neu angelegt. Die neu ausgebaute Haltestelle ist nie benutzt worden, weil der Radius im Ausgang der Haltestelle zu klein ist, sodass Busse zurücksetzen müssten, bevor sie die Haltestelle verlassen können. Nach Kenntnis des Ortsbeirates ist wegen des mangelhaften Ausbaus der Haltestelle ein Rechtsstreit anhängig. Nicht bekannt ist allerdings, wie der Rechtsstreit ausgegangen ist und welche Maßnahmen nunmehr geplant sind. Die Ortsbeiratsmitglieder müssen über den Sachstand informiert werden, damit sie gegenüber die Bürger*innen auskunftsfähig sind. Der im Raum stehende Vorwurf der Verschwendung von Steuergeldern wäre zutreffend, wenn bestehende Gewährleistungsrechte nicht wirksam verfolgt und durchgesetzt werden. Quelle: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 22 2021 Die Vorlage OF 51/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Querungsmöglichkeiten in der Lyoner Straße
Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 115 entstanden aus Vorlage: OF 14/5 vom 19.04.2021 Betreff: Querungsmöglichkeiten in der Lyoner Straße Vorgang: V 1677/20 OBR 5; ST 1571/20 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge der geplanten Errichtung einer neuen Straßenbahnhaltestelle und Umgestaltung der Lyoner Straße zwischen den Haltestellen "Niederrad Bahnhof" und "Bürostadt Niederrad" zusätzliche Querungsmöglichkeiten für Fußgängerinnen und Fußgänger über die Lyoner Straße geschaffen werden können. Begründung: Auf das Auskunftsersuchen vom 19.06.2020, V 1677, teilte der Magistrat mit, dass die Planungen für die Umgestaltung der Lyoner Straße angelaufen sind und die Errichtung einer zusätzlichen Haltestelle geplant ist. Laut Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1571, ist beabsichtigt, im Mai 2021 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für die Haltestelle zu stellen. In dem oben genannten Abschnitt gibt es derzeit leider keine geeigneten Querungsmöglichkeiten für Fußgängerinnen und Fußgänger. Die Wohn- und Sportanlagen südlich der Lyoner Straße sind so nur schwer zu erreichen. Außerdem kommen Anwohnerinnen und Anwohner aus diesem Bereich nur schwerlich auf die nördliche Straßenseite, um dort Einkäufe für den täglichen Bedarf vorzunehmen. Die Schaffung von Querungsmöglichkeiten bietet sich zusammen mit der Errichtung der Haltestelle und der Umgestaltung der Lyoner Straße an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.06.2020, V 1677 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1571 Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2021, ST 1413 Aktenzeichen: 92 13
Sanierung der Straße/des Weges zwischen Lyoner Straße und Golfstraße in Niederrad
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7348 entstanden aus Vorlage: OF 1914/5 vom 05.02.2021 Betreff: Sanierung der Straße/des Weges zwischen Lyoner Straße und Golfstraße in Niederrad Der Magistrat wird gebeten, die Straße/den Weg zwischen Lyoner Straße und Golfstraße zu sanieren. Die Straße führt entlang der Neubauten Lyoner Straße 50 und 54 und entlang der Reitanlage und bildet zusammen mit dem anschließenden Fußweg wieder die direkte Verbindung aus dem Lyoner Quartier zum Wald bzw. der Golfstraße. Straße und Weg sind in einem miserablen Zustand durch Löcher im Asphalt, Laub und Erde. Begründung: Der befestigte Weg entlang der auf dem ehemaligen Woolworth-Gelände entstandenen Häuser Lyoner Straße 50 und 54, der zugleich die Zufahrt zur dortigen Tiefgarage für die gesamte Anlage bildet, ist ein öffentlicher Weg der Stadt Frankfurt am Main. Nachdem die Bauzäune dort entfernt sind, bildet er zusammen mit dem anschließenden Fußweg wieder den direkten Weg von der Lyoner Straße zum Wald bzw. zur Golfstraße. Allerdings ist der Weg in einem miserablen Zustand (zum Teil löchrig asphaltiert, zum Teil von Laub und Erde bedeckt). Der Weg wird von Spaziergängern aus dem Lyoner Quartier genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1096 Aktenzeichen: 67 0
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Vortrag des Magistrats vom 18.12.2020, M 203
Anregung vom 19.02.2021, OA 682 entstanden aus Vorlage: OF 1895/5 vom 01.02.2021 Betreff: Einzelhandels- und Zentrenkonzept Vortrag des Magistrats vom 18.12.2020, M 203 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 27.05.2021 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Einzelhandels- und Zentrenkonzept gemäß der Vorlage M 203 um Entwicklungsmöglichkeiten für das Lyoner Quartier zu ergänzen. Das Gebiet ist in die Anlage 6 "Gebiete, für die Bebauungspläne zur Einzelhandelssteuerung aufgestellt werden sollen" aufzunehmen. Es sind Möglichkeiten zu suchen, die Erdgeschossflächen in der Lyoner Straße für ein attraktives Einzelhandelsangebot zu entwickeln. Begründung: Teile des Lyoner Quartiers, z. B. in der Goldsteinstraße, sind nur durch sehr alte Bebauungspläne erfasst, die eine gezielte Einzelhandelsentwicklung nicht ermöglichen. Der Ortsbeirat begrüßt, dass der Magistrat unter Ziffer XIV. seiner Vorlage die Errichtung einer Betreibergesellschaft für eine koordinierte Bewirtschaftung von Erdgeschossflächen in Einkaufsstraßen prüft. Der Ortsbeirat hält es für erforderlich, dass der Magistrat Wege findet, besonders in der Lyoner Straße die Erdgeschossflächen in attraktive Einzelhandelslagen zu verwandeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.12.2020, M 203 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.06.2021, B 257 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 24.02.2021 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 203 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1366 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 682 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 23.02.2021, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 203 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1366 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage OA 682 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (M 203 und OA 682 = Zurückstellung bis Widerruf, NR 1366 = Ablehnung) FRAKTION (M 203 und OA 682 = Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau, NR 1366 = Ablehnung) FRANKFURTER (M 203 = Annahme, NR 1366 = Ablehnung) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 203 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1366 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 682 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 203 = Annahme und OA 682, NR 1366 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (M 203 und NR 1366 = Ablehnung, OA 682 = Prüfung und Berichterstattung) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 29 Beschluss: 1. Der Vorlage M 203 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1366 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 682 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRANKFURTER gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7287, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 Aktenzeichen: 92 31
Unterstützung für den Wiederaufbau des Kunst- und Kulturvereins „Blaues Haus“ im Licht- und Luftpark am Niederräder Ufer
Antrag vom 08.01.2021, OF 1881/5 Betreff: Unterstützung für den Wiederaufbau des Kunst- und Kulturvereins "Blaues Haus" im Licht- und Luftpark am Niederräder Ufer Vorgang: OIB 469/20 OBR 5 Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, den Wiederaufbau des am 21.01.2018 durch einen Brand zerstörten Kunst- und Kulturvereins "Blaues Haus" im Licht- und Luftbad am Niederräder Ufer zu unterstützen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro. Begründung: Das stadtweit bekannte "Blaue Haus" im Licht- und Luftpark am Niederräder Ufer wurde am 21.01.2018 durch einen Brand fast vollständig zerstört. Betrieben wird die Initiative zur Förderung und Organisation künstlerischer, wissensfördernder und handwerklicher Aktivitäten, sowie der Vernetzung von Akteuren, die in diesen oder verwandten Bereichen tätig sind, vom Verein Blaues Haus e.V. in Kooperation mit dem Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e.V., welcher das Gebäude vom Liegenschaftsamt der Stadt Frankfurt am Main gemietet hat. In mühevoller Arbeit wurde das halbverfallene ehemalige Bootshaus seit 2009 in Eigenleistung und Eigenfinanzierung des Blaues Haus e.V. instandgesetzt und für verschiedene Veranstaltungen genutzt. Kontinuierlich ist über die Jahre ein in der Bevölkerung überaus beliebter kultureller Ort entstanden, den die Vereinsmitglieder stets mit eigenen Mitteln finanziert haben. Der vollständige Wiederaufbau des Hauses an dessen bisherigem Standort und die Wiederaufnahme des kulturellen Betriebs sind das Bestreben des Vereins. Der Betrag wird benötigt zum vollständigen Wiederaufbau dieses einmaligen Veranstaltungsortes, was der Ortsbeirat ausdrücklich unterstützt. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 30.10.2020, OIB 469 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 41 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 509 2021 Die Vorlage OF 1881/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Glascontainerstandorte, insbesondere Ferdinand-Dirichs-Weg/Ecke Rheinlandstraße und Parkplatz Bürgerhaus Goldstein, von Glasbruch reinigen
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6486 entstanden aus Vorlage: OF 1368/6 vom 23.08.2020 Betreff: Glascontainerstandorte, insbesondere Ferdinand-Dirichs-Weg/Ecke Rheinlandstraße und Parkplatz Bürgerhaus Goldstein, von Glasbruch reinigen Der Magistrat wird gebeten, 1. nach Klärung mit der FES und der Firma Remondis dafür Sorge zu tragen, dass eine Reinigung der o. g. Standorte und der direkten Umgebung von Glassplittern fortlaufend erfolgt, 2. zu prüfen und zu berichten, ob auch andere Standorte im Ortsbezirk entsprechend verunreinigt sind, und auch hier die Reinigung zu veranlassen, sowie 3. mitzuteilen, wie im Gebiet des Ortsbezirks die Reinigung der Standortflächen und der direkten Umgebung künftig vorgenommen wird. Begründung: Zeitgleich erreichen den Ortsbeirat Beschwerden von Anwohnern und Nutzern der angrenzenden Geh- und Radwege über Glassplitterverunreinigungen im Umfeld der Aufstellungsorte der oben genannten Glascontainer. Anwohner berichten, dass insbesondere bei der Leerung entsprechende Verunreinigungen im Ablaufprozess der Leerung vorkommen, hinterher eine Reinigung allerdings nicht durchgeführt wird. Dies hat zur Folge, dass im Falle des an den Goldsteinpark angrenzenden Standorts vor allem Hunde gefährdet werden, sich Schnittwunden zuzufügen. Am anderen Aufstellort, direkt am Beginn eines Radweges, setzen sich Radfahrer bei Benutzung einer erhöhten Gefahr eines Defektes aus. Dies kann nicht im Sinne der Erfinder sein. Eine Ortsbegehung mit der Stadtbezirksbezirksvorsteherin hat ergeben, dass die Beschwerden zu Recht hervorgebracht werden und den Argumenten der Anwohner zu folgen ist. Eine Anregung durch den Ortsbeirat scheint erforderlich, da es bereits Schriftverkehr mit der FES und Anwohnern gibt, welcher zum Inhalt hat, dass sich die Bürger an den Ortsbeirat wenden sollen, um ggf. eine Satzungsänderung zu erwirken, da die FES derzeit keine satzungsgemäße Reinigung an diesen Stellflächen vornehmen muss und dies deshalb wohl nicht macht. Es kann allerdings nicht sein, dass aufgrund einer Regelungslücke das Problem nicht angegangen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2137 Aktenzeichen: 79 4
Unterstützung für das Projekt „die Blaue Wand“
Antrag vom 04.09.2020, OF 1759/5 Betreff: Unterstützung für das Projekt "die Blaue Wand" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das Projekt "die Blaue Wand" am Niederräder Ufer 2 des Blauen Haus e.V. in Kooperation mit der Dipl. Designerin Janine Maschinsky zu unterstützen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren mit einem Beitrag in Höhe von 1.000,00 Euro. Begründung: Das Projekt "die Blaue Wand" konnte von Beginn an Kontakte zu sozial-pädagogischen Einrichtungen in Niederrad knüpfen (z.B. KGS Niederrad, Break 14, Friedrich-Fröbel-Schule) und dadurch eine neue und kontinuierliche Plattform zur Mitgestaltung für den Stadtteil Niederrad für Jugendliche und Kinder eröffnen. Das Projekt wird seit 2018 vom Kulturamt Frankfurt und seit 2019 über das Programm "Aktive Nachbarschaft" vom Quartiersmanagement Niederrad des Caritas Verbands e.V. Frankfurt gefördert. Der Ortsbeirat unterstützt ausdrücklich das Projekt und die Entlohnung der teilnehmenden Künstler*innen in dieser besonderen Zeit. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 1759/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 463 2020 Die Vorlage OF 1759/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Schwanheimer Ufer zwischen Lyoner Straße und Niederräder Brücke für den Radverkehr geeignet umgestalten
Anregung an den Magistrat vom 21.08.2020, OM 6394 entstanden aus Vorlage: OF 1719/5 vom 03.08.2020 Betreff: Schwanheimer Ufer zwischen Lyoner Straße und Niederräder Brücke für den Radverkehr geeignet umgestalten Der Magistrat wird gebeten, zeitgleich mit der Errichtung des barrierefreien Überwegs vom Mainufer zur Lyoner Straße auch das Schwanheimer Ufer stadteinwärts bis zur Niederräder Brücke so umzugestalten, dass Radfahrende die etwa 150 Meter lange Strecke vom künftigen Überweg bis zur Niederräder Brücke gefahrlos benutzen können. Begründung: Eigentlich darf der Radverkehr schon jetzt, zumindest stadteinwärts, auf dem Schwanheimer und Niederräder Ufer die Fahrbahn benutzen. Das tut sich aber fast niemand an, weil die Belästigung und Gefährdung durch den Kraftfahrzeugverkehr unerträglich wäre. Wenn jedoch der barrierefreie Überweg geschaffen wird, ist es für Radfahrende attraktiv, die Strecke bis zur Niederräder Brücke oder zur Weiterfahrt in die Schwanheimer Straße auf dem Schwanheimer Ufer zurückzulegen. Ein Umbau erscheint nicht erforderlich. Die Fahrbahn ist breit genug und müsste nur geeignet ummarkiert werden. An der Auffahrt zur Niederräder Brücke ist der Bordstein abzusenken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2127 Aktenzeichen: 66 5
Depots für Lieferdienste in Kombination mit der Lieferung per Lastenrad
Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6167 entstanden aus Vorlage: OF 1318/6 vom 28.05.2020 Betreff: Depots für Lieferdienste in Kombination mit der Lieferung per Lastenrad Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob es möglich und sinnvoll ist, an folgenden Standorten Depots für Lieferdienste einzurichten, die in Kombination mit dem ÖPNV und möglichst mit Lastenrädern betrieben werden: a) Straßenbahnendhaltestelle "Schwanheim-Rheinlandstraße", b) Straßenbahnendhaltestelle "Zuckschwerdtstraße", c) Höchster Bahnhof; 2. mit verschiedenen Lieferdiensten Gespräche aufzunehmen, um Bedarf, Hindernisse und Möglichkeiten zu klären. Dabei ist auch zu klären, ob es über die Bahnhöfe hinaus noch ganz andere Ideen oder Vorschläge seitens der Lieferdienste gibt. Über die Ergebnisse dieser Gespräche ist dem Ortsbeirat zu berichten. Begründung: Ein bundesweit diskutierter Vorschlag sieht vor, dass vor allem nachts in Straßenbahnen oder U-Bahnen Pakete von Lieferdiensten zu Depots transportiert werden und von dort dann tagsüber nach Möglichkeit mit kleinen Fahrzeugen wie Lastenrädern weiter zur Kundschaft. Im Frankfurter Westen würden sich die zwei genannten Straßenbahnendhaltestellen anbieten, aber das Prinzip wäre auch auf S-Bahnen oder Buslinien übertragbar. Der Höchster Bahnhof bietet insofern Potenzial, als sich hier viele Linien kreuzen und im Gesamtkomplex auf jeden Fall ausreichend Platz sein dürfte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1769 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 0
Auskunftsersuchen zum aktuellen Stand der Planungen einer weiteren Straßenbahnhaltestelle in Niederrad
Antrag vom 05.06.2020, OF 1673/5 Betreff: Auskunftsersuchen zum aktuellen Stand der Planungen einer weiteren Straßenbahnhaltestelle in Niederrad Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft zum aktuellen Stand der Planungen einer Straßenbahnhaltestelle auf der Lyoner Straße Höhe Hahnstraße in Niederrad. Begründung: Seit einigen Jahren ist bekannt, dass auf der Lyoner Straße auf Höhe der Hahnstraße eine weitere Haltestelle der Linie 12 geplant ist. Allerdings ist zum aktuellen Stand der Planungen nichts bekannt. Die Haltestelle wird dringend benötigt. Die Situation an der dortigen Wendemöglichkeit, die auch von Fußgänger*innen genutzt wird, ist weiterhin angespannt. Laut den bisherigen Antworten aus dem Magistrat auf Anfragen des Ortsbeirates löst nur die geplante Haltestelle die Lage an dieser Stelle. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1677 2020 Die Vorlage OF 1673/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Schwanheim: Fahrbahnmarkierung Tempo 30
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2020, OM 5813 entstanden aus Vorlage: OF 1232/6 vom 29.01.2020 Betreff: Schwanheim: Fahrbahnmarkierung Tempo 30 Der Magistrat wird gebeten, in Schwanheim an den wichtigsten Verteilerstraßen eine Markierung "Tempo 30" auf die Fahrbahn gemäß § 42 Straßenverkehrsordnung (StVO) aufzubringen. Begründung: Die Anbringung sollte besonders auf der östlichen Rheinlandstraße zwischen der Hegarstraße und der Zelterstraße, auf der westlichen Rheinlandstraße ab dem Lönsweg und der Geisenheimer Straße, auf der Mauritiusstraße zwischen der Gerolsteiner Straße und der Manderscheider Straße, auf der Martinskirchstraße in Höhe der Minna-Specht-Schule sowie auf der Eifelstraße zwischen der Schwarzbachstraße und der Vogesenstraße erfolgen. Es gibt Situationen, bei denen das Tempo-30-Schild als Hinweis offensichtlich nicht ausreicht bzw. durch die Größe der Tempo-30-Zone in Schwanheim in Vergessenheit gerät. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 847 Aktenzeichen: 32 1
Umsetzung der ebenerdigen Querung vom Mainuferweg über die Uferstraße zur Lyoner Straße
Anregung vom 14.02.2020, OA 530 entstanden aus Vorlage: OF 1562/5 vom 28.01.2020 Betreff: Umsetzung der ebenerdigen Querung vom Mainuferweg über die Uferstraße zur Lyoner Straße Vorgang: EA 50/10 OBR 5; ST 833/11; OM 3357/14 OBR 5; ST 69/15; V 258/16 OBR 5; ST 519/17; V 1059/18 OBR 5; ST 474/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die vor fast zehn Jahren in Aussicht genommene barrierefreie Querung von der Lyoner Straße zum Mainufer kurzfristig, möglichst in den Sommerferien 2020, umzusetzen. Begründung: In einem jahrelangen Prozess ist es dem Magistrat gelungen, die erforderlichen Haushaltsmittel bereitzustellen und in die Ausführungsplanung einzusteigen. Zuletzt hat der Magistrat in der Stellungnahme ST 474 den Beginn der Umsetzung nach dem Frühjahr 2019 terminiert, dem erwarteten Zeitpunkt des Zugangs des Zuwendungsbescheids aus dem Finanzausgleichsgesetz. Der müsste nun vorliegen und eine endgültige Beschlussvorlage sollte kurzfristig erstellt werden können. Inzwischen hat sich die ehemalige Bürostadt zu einem attraktiven Wohn- und Gewerbegebiet entwickelt. Dennoch gibt es in diesem Stadtteil immer noch keinen ebenerdigen, geschweige denn einen barrierefreien Zugang zum Mainuferweg und damit eine Verbindung nach Sachsenhausen und zur Innenstadt. Da die Querung laut der Stellungnahme ST 474 nur in den Schulferien gebaut werden kann, sollte die Stadtverordnetenversammlung mit dem nötigen Nachdruck die Umsetzung einfordern, damit in den Sommerferien dieses Jahres die Querung fertiggestellt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.01.2010, EA 50 Stellungnahme des Magistrats vom 11.07.2011, ST 833 Anregung an den Magistrat vom 18.07.2014, OM 3357 Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 69 Auskunftsersuchen vom 25.11.2016, V 258 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 519 Auskunftsersuchen vom 23.11.2018, V 1059 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 474 Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2020, ST 1339 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 19.02.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 74 Beschluss: Die Vorlage OA 530 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5512, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 Aktenzeichen: 66 2
Goldstein: Fläche für jungen Auwald am Mainufer vergrößern
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2020, OM 5688 entstanden aus Vorlage: OF 1196/6 vom 05.01.2020 Betreff: Goldstein: Fläche für jungen Auwald am Mainufer vergrößern Zwischen Main und Schwanheimer Uferstraße erstreckt sich von der Autobahnbrücke bis zur Staustufe eine große Wiese. Ein Streifen dieser Wiese wurde vor zwei Jahren bereits mit Bäumen bepflanzt. Es handelt sich um eine Ausgleichsmaßnahme für einen an anderer Stelle entstandenen Schaden an der Natur. Bei der Pflanzung handelt es sich um Bäume, die typisch sind für einen Auwald. Damit werden besonders viele "Ausgleichspunkte" erzielt, weil so ein selten gewordener Lebensraum neu geschaffen werden soll. Angesichts der Klimakrise und des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung, im Rahmen einer "Klimaallianz" nun verstärkt Maßnahmen gegen den Klimawandel zu unternehmen, bietet sich hier die Möglichkeit, durch das Pflanzen weiterer Bäume auf dieser Wiese sowohl etwas für die CO2-Bilanz zu unternehmen als auch das Stadtklima im Sommer zu verbessern, denn Bäume kühlen immer besser als eine im Sommer oft trockene Wiese. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den Auwaldstreifen entlang der Schwanheimer Uferstraße durch Pflanzung weiterer Bäume deutlich zu verbreitern. Begründung: Bäume speichern Kohlenstoff und ziehen damit Kohlendioxid aus der Luft. Ökologisch wäre ein breiterer Auwald in diesem Bereich allemal sinnvoller als der bisher gepflanzte schmale Streifen. Längerfristig würde für die Anwohnerinnen und Anwohner aus Goldstein wie auch aus Griesheim ein neues Erholungsgebiet entstehen, wo man auch im Sommer im Schatten laufen kann. Das wird in Zukunft immer wichtiger werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2020, ST 713 Antrag vom 03.08.2020, OF 1332/6 Antrag vom 03.08.2020, OF 1333/6 Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6351 Auskunftsersuchen vom 18.08.2020, V 1718 Aktenzeichen: 79 1
Goldstein: Zur Frankenfurt - mehr Parkplätze möglich?
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2020, OM 5687 entstanden aus Vorlage: OF 1195/6 vom 19.11.2019 Betreff: Goldstein: Zur Frankenfurt - mehr Parkplätze möglich? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob vor der neuen barrierefreien Kaphaltestelle "Henriette-Fürth-Straße" weitere Parkplätze ausgewiesen werden können. Begründung: Die Haltestelle "Henriette-Fürth-Straße" ist barrierefrei ausgebaut und aus Sicht des Ortsbeirates besteht die Möglichkeit, etwa drei weitere Parkplätze auszuweisen. Aktuell wird bereits entsprechend geparkt, obwohl es derzeit nicht zulässig ist (siehe Bild). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 782 Aktenzeichen: 32 1
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