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Meine Nachbarschaft: Schmidtbornstraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Nied: Neuordnung von Einbahnstraßenregelungen im Wohngebiet zwischen Oeserstraße, Birminghamstraße und S-Bahndamm

02.09.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7289 entstanden aus Vorlage: OF 1287/6 vom 01.09.2025 Betreff: Nied: Neuordnung von Einbahnstraßenregelungen im Wohngebiet zwischen Oeserstraße, Birminghamstraße und S-Bahndamm 1. Der Magistrat wird gebeten, umgehend die Verkehrsführung so zu organisieren, dass die Verkehrssicherheit sofort erhöht und ein Abfluss des Pkw-Verkehrs auf die Oeserstraße und die Birminghamstraße optimiert wird. Diese Anregung betrifft das Wohngebiet zwischen Oeserstraße, Birminghamstraße und dem S-Bahndamm. Aktuell (Stand 31.08.2025) ist in der Straße Auf dem Gleichen zwischen den Hausnummern 21 bis 37 das Verkehrszeichen (VZ) 220-20 "Einbahnstraße rechtsweisend" und das Verkehrszeichen 220-10 "Einbahnstraße linksweisend" angebracht, abhängig von der Straße, aus der man auf den Bereich zufährt. Ein Schild (VZ 220-20) steht aktuell vor der Hausnummer 37. Vor der Hausnummer 10 steht das linksweisende Schild (VZ 220-10). Das Verkehrszeichen 267 "Verbot der Einfahrt" ist auf Höhe der Hausnummern 10 und 21 in Richtung Birminghamstraße aktuell nicht angebracht. Das kann jederzeit zu Unfällen führen. Deshalb biegen Autos momentan von der Coventrystraße rechts ab in die Straße Auf dem Gleichen, um auf die Birminghamstraße zu kommen. Das 16. Polizeirevier teilte telefonisch mit, dass dort überhaupt keine Einbahnstraßenregelung vorgesehen ist. Das ist gefährlich, da die Buslinie 59 und der komplette übrige Pkw-Verkehr genau diesen Straßenabschnitt von der Birminghamstraße kommend nutzt, um die Baustelle am Bahnübergang an der Oeserstraße zu umfahren. Aktuell ist auf Höhe der Coventrystraße 27 das Verkehrszeichen 267 "Verbot der Einfahrt" in Fahrtrichtung Birminghamstraße aufgestellt. Der Pkw-Verkehr aus der Straße Im Sechholder kommend wird so gezwungen, links in die Coventrystraße abzubiegen. Die Aufhebung des Verbots der Einfahrt zwischen den Hausnummern 27 bis 37 der Coventrystraße, die es dort schon gegeben hat, würde die Verkehrsbelastung an anderer Stelle im Quartier reduzieren und einen besseren Verkehrsabfluss herbeiführen. 2. Der Magistrat wird gebeten, während der Bauarbeiten und Umleitung der Buslinie 59 auf Höhe der Hausnummern 10 und 21 der Straße Auf dem Gleichen in Fahrtrichtung Birminghamstraße ein Einfahrtverbotsschild anzubringen. 3. Der Magistrat wird gebeten, eine dauerhafte Aufhebung des Einfahrtsverbots auf Höhe der Coventrystraße 27 in Fahrtrichtung der Birminghamstraße durchzusetzen. Begründung: Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt am Main Grüne Pfeile: Verkehrsführung nach Neuordnung der Einfahrtsverbote A1 roter Balken: Etablierung des Einfahrtsverbots in Fahrtrichtung Birminghamstraße A2 roter Balken: Aufhebung des Einfahrtsverbots in die Coventrystraße in Fahrtrichtung Birminghamstraße Lila Pfeile: Umfahrung der Baustelle am Bahnübergang für Pkw, die wieder auf die Oeserstraße in Richtung Alt-Nied fahren wollen, inkl. der Buslinie 59. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Nied: Barrierefrei zur Nidda an der Denzerstraße

02.09.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7283 entstanden aus Vorlage: OF 1276/6 vom 16.08.2025 Betreff: Nied: Barrierefrei zur Nidda an der Denzerstraße Der Magistrat wird gebeten, alle Möglichkeiten zu prüfen, barrierefrei im Sinne der DIN 18040 (Barrierefreies Bauen) von der Denzerstraße auf Höhe der Hausnummern 14 bis 24 an das Niddaufer zu kommen. Auf Höhe der Hausnummer 14 ist eine Treppe vorhanden. Auf Höhe der Hausnummer 24 ist ein sehr abschüssiger Abgang, inklusive Stolperfallen, der für Menschen mit Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühlen teils nicht zugänglich und gefährlich ist. Ein inklusiveres Wohnumfeld beinhaltet auch den barrierefreien Zugang zu Naherholungsgebieten. Der Zugang über die Denzerstraße würde vielen Menschen diesen Zugang auf deutlich kürzerem Wege zum Nieder Kerbeplatz möglich machen. Blick von Denzerstraße 14 Blick von Denzerstraße 24 Bilder: Frank Rusko Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Nied: Ergänzende Maßnahmen zur Verkehrsregelung Auf dem Gleichen und Coventrystraße

02.09.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7290 entstanden aus Vorlage: OF 1288/6 vom 02.09.2025 Betreff: Nied: Ergänzende Maßnahmen zur Verkehrsregelung Auf dem Gleichen und Coventrystraße Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Kreuzung Coventrystraße/Auf dem Gleichen die bestehende Beschilderung (Linksabbiegegebot und Einbahnstraßenregelung) konsequent durch Kontrollen durchzusetzen; 2. an der Kreuzung Im Sechholder/Coventrystraße (Hausnummer 27) zu prüfen, ob eine Aufhebung des derzeit bestehenden Einfahrtsverbots in die Coventrystraße in Fahrtrichtung Birminghamstraße möglich und verkehrlich verträglich ist. Begründung: Die Straße Auf dem Gleichen ist derzeit als Einbahnstraße zwischen Birminghamstraße und Oeserstraße ausgewiesen. Dennoch biegen einzelne Autofahrer von der Coventrystraße verbotenerweise nach rechts in die Einbahnstraße ab, um den Bahnübergang zu umgehen. Dies führt zu gefährlichen Verkehrssituationen. An dieser Stelle ist eine konsequente Kontrolle durch die Polizei erforderlich, um die geltende Beschilderung durchzusetzen. Für die Coventrystraße (Hausnummer 27) sollte geprüft werden, ob eine Aufhebung des Einfahrtsverbots - wie sie vor einiger Zeit bereits bestanden hat - praktikabel ist. Dadurch könnte der Verkehr verkürzt zur Birminghamstraße geführt und das Quartier entlastet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Nied: Einrichtung einer Hundewiese

17.06.2025 · Aktualisiert: 09.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7102 entstanden aus Vorlage: OF 1232/6 vom 01.06.2025 Betreff: Nied: Einrichtung einer Hundewiese Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Fläche im Bereich der Luthmerstraße 28a (Flurstück 1925/5) als eingezäunte Hundewiese eingerichtet werden könnte. Begründung: Auch in Nied gibt es viele Besitzer von Hunden, die sich eine Fläche wünschen, auf der sie ihre Hunde frei laufen lassen können. Die im Bild bezeichnete Fläche gehört der Stadt Frankfurt. Es soll geprüft werden, ob diese Fläche als Hundewiese eingerichtet werden kann. Foto: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1502

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Griesheim: Umbau der unbefestigten Behelfszuwegung zur Haltestelle „Jägerallee“ in Richtung Nied

28.05.2025 · Aktualisiert: 26.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2025, OF 1243/6 Betreff: Griesheim: Umbau der unbefestigten Behelfszuwegung zur Haltestelle "Jägerallee" in Richtung Nied Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, die dort befindliche Haltestelle umgehend so umzubauen, damit diese von sämtlichen Nutzenden des ÖPNV (Ersatzstrecke Buslinie 59, Nachtbus 11 und SEV) barrierearm und mit einem befestigten Weg erreicht werden kann. Begründung: Durch die Umbaumaßnahmen am Bahnübergang Oeserstraße in Nied wird diese Haltestelle erneut als Ersatzhaltestelle für die Buslinie 59 benutzt. Ferner ist siei Haltestelle für den Nachtbus und für den Schienenersatzverkehr, wenn die Straßenbahnen ausfallen. Wer den Zugang zu der Haltestelle kennt, kann feststellen, dass diese nicht nur gelegentlich genutzt wird, sondern hier ein fester Trampelpfad besteht, der jedoch nicht geeignet ist für Menschen mit Einschränkungen oder Hilfsmitteln. Wie am 27.05.2025 in der Vorstellung der Umbauphasen des Bahnübergangs Oeserstraße mitgeteilt wurde, wird diese Haltestelle ab Juni erneut für den Halt des 59er Busses genutzt. Der Zustand der Haltestelle ist somit nicht mehr hinnehmbar. Der Ortsbeirat fordert daher, endlich eine für alle nutzbare Haltestelle einzurichten. Sollte es nicht im Grünbereich umgehend realisierbar sein, müssen im Straßenraum Vorkehrungen getroffen werden, damit die Haltstelle dort von allen gefahrlos genutzt werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 1243/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, Linke, FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD und GRÜNE (= Annahme)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Nied: Retablierung Bücherbus Nied-Süd

20.05.2025 · Aktualisiert: 01.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6976 entstanden aus Vorlage: OF 1212/6 vom 04.05.2025 Betreff: Nied: Retablierung Bücherbus Nied-Süd Vorgang: B 203/22; OM 2360/22 OBR 6; ST 639/23 Der Magistrat berichtete in seinem Bericht vom 06.05.2022, B 203, dass die Haltestelle des Bücherbusses in der Dürkheimer Straße aus verkehrstechnischen Gründen dauerhaft entfällt. Die Anregung OM 2360 aus 2022 hob die Möglichkeit hervor, den Platz in der Dürkheimer Straße 1 bis 5 (auf Höhe der Feuer- und Rettungswache 3) analog zum Schadstoffmobil der FES GmbH zu nutzen. In der Stellungnahme vom 06.03.2023, ST 639, wurde die Anregung des Ortsbeirats durch den Magistrat positiv aufgenommen. Einer Pressenotiz war nun zu entnehmen, dass mit der zugesagten Wiedereinrichtung frühestens 2026 zu rechnen ist. Aktuell besteht weiterhin ein Personal mangel und es fehlt ein zweiter Bus. Personalmangel und die Buskapazität dienten schon Ende 2022 als Argument, die Retablierung nicht durchführen zu können. Das Projekt "Sozialer Zusammenhalt" hat als eines seiner wichtigen Ziele die Förderung der sozialen, kulturellen und sprachlichen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen unterschiedlicher Herkunft. Insbesondere in Nied-Süd, wo sich in der Vergangenheit eine Haltestelle befand, besteht ein enormer Bedarf für den Bücherbus. Aktuell gibt es im Stadtteil Nied zwei Haltestellen für den Bücherbus (die Fahrbibliothek). In der Regel werden die Haltestellen in der Werner-Bockelmann-Straße und in der Oeserstraße jeweils zwei Mal pro Monat angefahren. Die aktuellen Aushänge der Termine an den Haltestellen gehen bis Ende 2025. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob der Turnus ab Januar 2026 wieder auf folgende drei Standorte ausgeweitet werden kann, um das Angebot des Bücherbusses gleichmäßig über den Stadtteil zu verteilen: - Haltestelle 1: Oeserstraße; - Haltestelle 2: Werner-Bockelmann-Straße; - Haltestelle 3: Dürkheimer Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.05.2022, B 203 Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2360 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 639 Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1430

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Schaltung der Fußgängerampel ändern

28.04.2025 · Aktualisiert: 22.09.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2025, OF 568/8 Betreff: Schaltung der Fußgängerampel ändern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Fußgängerampel in der Straße Alt-Niederursel so zu schalten, dass sie nicht mehr dauerhaft "grün" leuchtet, sondern nur noch bei Bedarf. Begründung: In der Straße Alt-Niederursel wurden vor einiger Zeit Arbeiten an der Fußgängerampel ausgeführt. Seither leuchtet die Ampel für KFZ und Fahrräder dauerhaft grün außer die Fußgängerampel wird betätigt. Zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der Kosten sollte die Ampel - wie vor den durchgeführten Arbeiten - nur bei Bedarf, d.h. wenn ein Fußgänger die Fußgängerampel betätigt, leuchten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 568/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 568/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 568/8 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Nied: Parken in der Mainzer Landstraße auf Höhe der Hausnummer 764 verhindern

22.04.2025 · Aktualisiert: 16.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6812 entstanden aus Vorlage: OF 1193/6 vom 05.04.2025 Betreff: Nied: Parken in der Mainzer Landstraße auf Höhe der Hausnummer 764 verhindern Der Magistrat wird gebeten, das Parken in der Mainzer Landstraße zwischen Hausnummer 764 und der Straßenbahnhaltestelle "Luthmerstraße" mit geeigneten Maßnahmen zu verhindern. Begründung: Der beschriebene Bereich kurz hinter einem Zebrastreifen ist sehr eng. Wenn gegenüber der Hausnummer 764 ein Auto parkt, dann ist die kleine Mainzer Landstraße für größere Fahrzeuge wie zum Beispiel Müll- oder Rettungsfahrzeuge nicht mehr befahrbar (siehe Foto). Durch einen Poller, Fahrradbügel oder Ähnliches sollte das Parken an dieser Stelle verhindert werden. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1136

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Nied: Tempo-30-Lücke auf der Oeserstraße zwischen Bahnübergang und Friedhof schließen

22.04.2025 · Aktualisiert: 12.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6813 entstanden aus Vorlage: OF 1194/6 vom 30.03.2025 Betreff: Nied: Tempo-30-Lücke auf der Oeserstraße zwischen Bahnübergang und Friedhof schließen Der Magistrat wird gebeten, auf der Oeserstraße zwischen dem beschrankten Bahnübergang und dem Friedhof die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen. Begründung: Auf dem genannten Abschnitt gilt aktuell eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Auf den Seitenstraßen (Birminghamstraße, Auf dem Gleichen, Im Sechholder) und im weiteren Verlauf der Oeserstraße bis Alt-Nied gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Das Schließen der etwa 250 Meter langen Lücke würde den Verkehrsfluss und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer deutlich verbessern und die Lärmbelastung verringern. Zur Umsetzung müsste lediglich ein Schild je Fahrtrichtung ausgetauscht werden. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1375

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Fußweg direkt an der Häuserzeile Niederurseler Landstraße 162 bis 166

20.03.2025 · Aktualisiert: 06.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6755 entstanden aus Vorlage: OF 548/8 vom 05.03.2025 Betreff: Fußweg direkt an der Häuserzeile Niederurseler Landstraße 162 bis 166 Insbesondere vor der Liegenschaft Niederurseler Landstraße 166, aber auch im weiteren Verlauf in Richtung 162, ist der Fußweg vor den Häusern (nicht der Fußweg direkt an der Niederurseler Landstraße) äußerst uneben. Das liegt teilweise daran, dass der Weg stark zu den Häusern abfällt, teilweise haben dort auch andere Absenkungen des Erdreiches stattgefunden, einzelne Steine sind abgesenkt. Das Begehen dieses Weges ist nur mit entsprechender Vorsicht möglich. Gleiches gilt für den Gehweg im Bereich der Straße Alt-Niederursel zwischen Niederurseler Landstraße 160 und Alt-Niederursel 2 a. Beide Wege sind aufgrund der Bodenbeschaffenheit abschüssig. Gerade dort ist es unabdingbar, Bodenwellen zu vermeiden. Der Magistrat wird gebeten, diese Wege für alle begehbar zu machen und die entstandenen Unebenheiten zu beseitigen. Begründung: Viele Fußgänger nutzen den Weg entlang der Häuser, da dieser im Kurvenbereich deutlich kürzer als der Weg entlang der Straße ist. Außerdem ist er durch den Überbau der Wohnanlage vor Regen geschützt. Insbesondere Menschen mit Gehbehinderung haben Probleme, diese Wege zu benutzen, aber auch für normal Gehende ist die Benutzung dieser Wege gefährlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1295

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Nied: Parken in den Kreuzungsbereichen der Luthmerstraße verhindern

18.03.2025 · Aktualisiert: 03.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6625 entstanden aus Vorlage: OF 1180/6 vom 17.03.2025 Betreff: Nied: Parken in den Kreuzungsbereichen der Luthmerstraße verhindern Der Magistrat wird gebeten, das widerrechtliche Parken in den drei Kreuzungsbereichen der Luthmerstraße zur Schmidtbornstraße, zur Franz-Simon- Straße und zur Lotzstraße durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Begründung: Die vorgenannten Kreuzungsbereiche entlang der Luthmerstraße werden regelmäßig zugeparkt. Teilweise stehen die Autos komplett auf den Gehwegen, sodass Fußgänger, Personen mit Kinderwagen oder Rollatoren sowie Schulkinder auf die Straße ausweichen müssen. Außerdem sind die Kreuzungsbereiche oftmals so zugeparkt, dass es bei einem Notfall für Einsatzfahrzeuge nicht mehr möglich wäre, dort hindurchzufahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Die problematische Radverkehrssituation in der Mainzer Landstraße zwischen Nieder Tor und Haltestelle „Birminghamstraße“ bei einem Ortstermin klären

18.03.2025 · Aktualisiert: 16.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6624 entstanden aus Vorlage: OF 1173/6 vom 27.02.2025 Betreff: Die problematische Radverkehrssituation in der Mainzer Landstraße zwischen Nieder Tor und Haltestelle "Birminghamstraße" bei einem Ortstermin klären Der Magistrat wird gebeten, bei einem Ortstermin gemeinsam mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung und dem Radfahrbüro die Verkehrssituation und -führung für Radfahrer in der Mainzer Landstraße (zwischen dem Nieder Tor und der Haltestelle "Birminghamstraße") in beide Richtungen zu prüfen. An dem Ortstermin sollten auch Vertreter des Beirates der Sozialen Stadt Nied teilnehmen. Begründung: Die Anwohnervertreter im Beirat der Sozialen Stadt Nied wünschen sich einen Ortstermin mit der Stadt, um die problematische Radverkehrssituation in der Mainzer Landstraße zu klären. Stadteinwärts wird der Radweg ab der Kirche St. Markus oft durch parkende Autos blockiert. Zudem ist die Markierung abgenutzt und es fehlt eine durchgehende Beschilderung der Radwege. Falls es sich an dieser Stelle nicht um einen offiziellen Radweg handelt, sollte geklärt werden, welche Strecke Radfahrer stadteinwärts nutzen sollen. Stadtauswärts werden Radfahrer ab der Mainzer Landstraße 786 entgegen der sehr engen Einbahnstraße an Schrägparkplätzen vorbeigeführt. Kommt an dieser Stelle dem Radfahrer ein Auto entgegen, ist das Passieren für beide sehr schwierig. Besonders Schulkinder sind an dieser Stelle durch ausparkende und entgegenkommende Autos gefährdet. Anschließend führt der Radweg in die Straße Alt-Nied. Seine Markierung an der Einmündung nach Alt-Nied ist abgenutzt. Zudem wird der Radweg dort oft zugeparkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1134

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Licht für Fahrradfahrer und Fußgänger

20.02.2025 · Aktualisiert: 08.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6606 entstanden aus Vorlage: OF 526/8 vom 03.02.2025 Betreff: Licht für Fahrradfahrer und Fußgänger Der Magistrat wird gebeten, den Weg in der Verlängerung des Krautgartenweges zwischen dem Bahnübergang "Krautgartenweg" und der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße zu beleuchten. Dabei wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob zur Vermeidung von Umweltbelastungen (Lichtemission, Energie) eine Beleuchtung mit Bewegungsmeldern möglich ist. Begründung: Der Weg ist eine wichtige Verbindung für den (innerstädtischen) Radverkehr und für Fußgänger zwischen dem Mertonviertel, der Wiesenau (inklusive U-Bahn-Station) und Alt-Niederursel. Derzeit ist der Weg in den Abendstunden sehr dunkel und wird von Fußgängern und Fahrradfahrern nur sehr ungern und mit einem äußerst unguten Gefühl genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1079 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 15

Finanzielle Förderung für die Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung für den Vereinsring NiederEschbach

14.02.2025 · Aktualisiert: 19.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2025, OM 6507 entstanden aus Vorlage: OF 347/15 vom 29.01.2025 Betreff: Finanzielle Förderung für die Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung für den Vereinsring Nieder-Eschbach Vorgang: OM 3041/22 OBR 15; ST 3/25 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die in der Stellungnahme ST 3 angekündigte finanzielle Förderung für die Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung auch dem ehrenamtlichen Engagement des Vereinsrings Nieder-Eschbach zugutekommt. Begründung: Mit der Vorlage OM 3041 hat der Ortsbeirat 15 den Magistrat aufgefordert, Kontakt mit der Geschäftsführung der SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH aufzunehmen, um die Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung in Alt-Nieder-Eschbach weiterhin ehrenamtlich zu ermöglichen. Nach über zweijähriger Bearbeitungszeit hat der Magistrat hierzu mit der Stellungnahme ST 3 im Januar 2025 Stellung genommen. Hierbei wurde begründet, warum eine Anbringung der Weihnachtsmarktbeleuchtung im Ehrenamt nicht mehr möglich ist. Darüber hinaus schreibt der Magistrat in der Stellungnahme: "Um diesen geänderten technischen, normativen und haftungsrelevanten Aspekten unter Berücksichtigung aller Beteiligten in ausreichendem Maße Rechnung tragen zu können, hatte das Wirtschaftsdezernat gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung, dem Stadtplanungsamt und der Mainova das Projekt Weihnachtsbeleuchtung in den Frankfurter Einkaufsstraßen für die Gewerbevereine ins Leben gerufen, bei dem die Gewerbevereine und Interessensgemeinschaften, die die Weihnachtsbeleuchtung in den Stadtteil- und Einkaufsstraßen ermöglichen und organisieren, finanziell unterstützt werden. Die Initiative des Wirtschaftsdezernates wird auch 2024 fortgesetzt." Da das Engagement der Wirtschaftsförderung bereits bekannt war, hat der Vereinsring Nieder-Eschbach im Dezember 2024 einen Antrag bzgl. der Bezuschussung der Kosten gestellt. Mit Schreiben vom 14. Januar 2025 hat das Wirtschaftsdezernat die Bezuschussung abgelehnt. Die Ablehnung wird damit begründet, dass kein Bezug zum Gewerbe im Stadtteil Nieder-Eschbach aufgezeigt werden kann. Die in der Stellungnahme ST 3 gemachten Ausführungen sind damit vollkommen am Thema vorbei und behandeln nicht die Anregung des Ortsbeirats. Aus Sicht des Ortsbeirats ist die Begünstigung von Gewerbevereinen mit kommerziellen Interesse gegenüber dem ehrenamtlichen Engagement vieler Vereinsmitglieder nicht nachvollziehbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3041 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 3 Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 860 Aktenzeichen: 92-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Nied: Bei Eigentümer/n der beiden Häuser in der Oeserstraße 28 und 28a auf Fertigstellung ihrer Häuser/Grundstücke einwirken

11.02.2025 · Aktualisiert: 06.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6501 entstanden aus Vorlage: OF 1155/6 vom 27.01.2025 Betreff: Nied: Bei Eigentümer/n der beiden Häuser in der Oeserstraße 28 und 28a auf Fertigstellung ihrer Häuser/Grundstücke einwirken Der Magistrat wird gebeten, auf den oder die Eigentümer der beiden Häuser in der Oeserstraße 28 und 28a einzuwirken, um - die nach etlichen Jahren noch immer nicht fertiggestellten Bauabschnitte an den Gebäuden fertigzustellen; - die fehlenden Grundstücksarbeiten zu einem ordentlichen Abschluss zu bringen und schlussendlich den Bauzaun zu entfernen. Begründung: In den beiden Häusern der Oeserstraße 28 und 28a sind bereits seit ca. 2018 Mieter/Eigentümer eingezogen. Allerdings sind bestimmte Gebäudeabschnitte immer noch nicht baulich fertiggestellt worden (siehe Foto). Dazu gehören auch noch fehlende Abschlussarbeiten am Garten der Grundstücke. Seit Jahren werden die Grundstücke zur Oeserstraße immer noch von einem Bauzaun umzäunt. Dort wird aber seit Jahren nicht mehr gebaut. Die Bewohner leben auch schon in den Häusern. Teilweise sieht es dort aber immer noch wie auf einer Baustelle aus. Das sollte die nächsten Jahre nicht so bleiben, weil der Bereich unfertig, unsauber und ungepflegt aussieht. Die Stadt sollte darum auf die Eigentümer einwirken, nun zeitnah die noch fehlenden Arbeiten nachzuholen und den Bauzaun abzubauen. Seit Jahren bewohnt, aber immer noch nicht fertig gebaut. Foto: Tobias Fechler Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 868 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 63

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Umbau/Abriss des Geschäftshauses Praunheimer Weg 1

23.01.2025 · Aktualisiert: 07.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6448 entstanden aus Vorlage: OF 511/8 vom 06.01.2025 Betreff: Umbau/Abriss des Geschäftshauses Praunheimer Weg 1 Der rechtsverbindliche Bebauungsplan NW 103c Nr. 1 Ä aus dem Jahr 2011 setzt für den zentralen Geschäftsbereich von Alt-Niederursel als Ziel, die vorhandene Bebauungs- und Nutzungsstruktur als Mischgebiet zu sichern und Trading-Down-Effekten entgegenzuwirken. Insbesondere sollen Einzelhandel und Dienstleistungen, meist in den Erdgeschossen untergebracht, in ihrem Bestand gesichert und Angebotsergänzungen erreicht werden. Während die Leerstandsquote noch immer hoch ist, sind vereinzelt auch positive Effekte eingetreten, wie etwa die erfolgreiche Ansiedlung eines Textildiscounters. Ein wesentlicher Mittelpunkt, und zwar für den ganzen Stadtteil, ist dabei die Gaststätte mit Biergarten im Praunheimer Weg 1. Sie ist ein wichtiger Treffpunkt mit bezahlbaren Preisen für jedermann. Insbesondere nach und für Vereinstreffen ist das Lokal unverzichtbar. Wie zu vernehmen ist, hat der Eigentümer möglicherweise Pläne, das Gebäude einer Kernsanierung zu unterziehen oder durch einen Neubau zu ersetzen. Mit dem aktuellen Betreiber der Gaststätte ist auf Vermittlung der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH eine Verlängerung des Mietverhältnisses nur noch bis November 2025 vereinbart. Besonders beliebt und schützenswert ist der Biergarten der Gaststätte, in dem drei schöne Kastanien im Sommer Schatten spenden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. den Ortsbeirat unverzüglich zu informieren, wenn ihm Planungen oder Bauvoranfragen für das Grundstück Praunheimer Weg 1 vorliegen, und den Bauherrn zu bitten, aufgrund der zentral-markanten Lage der Liegenschaft die Planung dem Ortsbeirat vorzustellen; 2. der Bauherrschaft im Rahmen des ggf. kommenden Baugenehmigungsverfahrens die Auflage einer gastronomischen Nutzung im Erdgeschoss Praunheimer Weg 1 unter Einbeziehung des Gartens wie bisher zu erteilen; 3. der Bauherrschaft im Rahmen des ggf. kommenden Baugenehmigungsverfahrens die Auflage zu erteilen, die drei Kastanien im derzeitigen Biergarten als schützenswert zu erhalten und für eine hinreichende Sicherung der Bäume und ihres Wurzelwerkes auch während der möglichen Bauphase zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 651 Aktenzeichen: 63-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Schulwegstermin für den Hort Die Gaukler

23.01.2025 · Aktualisiert: 08.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6447 entstanden aus Vorlage: OF 510/8 vom 06.01.2025 Betreff: Schulwegstermin für den Hort Die Gaukler Vorgang: OM 4913/23 OBR 8; ST 870/24 Nachdem der Hort Die Gaukler nunmehr in die Schulwegplanung aufgenommen wurde (vgl. auch ST 870 vom 06.05.2024), wird der Magistrat aufgefordert, einen Schulwegstermin unter Beteiligung der notwendigen Fachämter und des Ortsbeirats 8 zu koordinieren und alle notwendigen Maßnahmen für eine Schulwegsicherung zu besprechen und kurzfristig umzusetzen. Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu prüfen und dem Ortsbeirat vor der Umsetzung zu berichten: - Ausweitung der Tempo-30-Zone, die derzeit an der Ecke Spielsgasse/Oberurseler Weg in Fahrtrichtung Ortskern beginnt bzw. in Fahrtrichtung Schilasmühle endet, auf den gesamten Oberurseler Weg (d.h. bis zum Wendekreis); - Einrichtung jeweils eines Zebrastreifens in der Straße Alt-Niederursel und der Spielsgasse, da eine sichere Überquerung der beiden Straßen derzeit nicht möglich ist; sollten die Zebrastreifen nicht StVO-konform sein, wird um Mitteilung gebeten, an welcher Stelle die Kinder die Straßen überqueren sollen und welche Hilfsmittel durch den Magistrat zur Verfügung gestellt werden; - Sicherstellung einer ausreichenden Beleuchtung zwischen der Ecke Spielsgasse/Oberurseler Weg und der Schilasmühle auf der Seite, auf der die Kinder laufen. Begründung: Bereits im Januar 2023 hat der Hort Die Gaukler - Hort an der Mühle im Oberurseler Weg 11 den Betrieb aufgenommen. Nach der Schule laufen die Hortkinder von der Heinrich-Kromer-Schule und der Erich-Kästner-Schule in die Straße Alt-Niederursel und über die Spielsgasse und den Oberurseler Weg zum Hort. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4913 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 870 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 976 Beratung im Ortsbeirat: 8

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Realisierung eines Kinder- und Familienzentrums (KiFaZ) im Stadtteil Nied

14.01.2025 · Aktualisiert: 03.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6299 entstanden aus Vorlage: OF 1136/6 vom 12.12.2024 Betreff: Realisierung eines Kinder- und Familienzentrums (KiFaZ) im Stadtteil Nied Der Magistrat wird gebeten, mit der Planung und anschließenden Umsetzung für ein Kinder- und Familienzentrum (KiFaZ) für den Stadtteil Nied zu beginnen. Die Sozialstruktur des Stadtteils Nied und dessen Ranking im Benachteiligungsindex zeigen eindeutigen Handlungsbedarf auf: - Der Stadtteil Nied ist einer von 13 Stadtteilen der zweithöchsten Kategorie bzgl. der Haushaltsgröße, es gibt nur einen mit der höchsten Kategorie. - Die Wohnfläche pro Person ist mit rund 32 Quadratmetern die drittniedrigste in Frankfurt! - Nied hat rund 67 Prozent Menschen mit Migrationshintergrund, die im Stadtteil leben. - Drei von vier Kindern haben einen Elternteil mit ausländischer Herkunft. - Es gibt über 500 Alleinerziehende im Stadtteil. - Fast jede fünfte Person bezieht bedarfsorientierte Sozialleistungen. Mögliche Standorte wären die zukünftige IGS 15 an der Mainzer Landstraße 701 oder durch Erweiterung der Räumlichkeiten der SAALBAU Nied in der Heinrich-Stahl-Straße 3. Zusätzlich sollte es eine Dependance an dem zu realisierenden Kinderzentrum Georgshof an der Oeserstraße geben. Begründung: Siehe Tenor und unten stehende Karte des Benachteiligungsindex der Stadt Frankfurt am Main. Quelle: https://arcg.is/1WDmzC0 (Analyse der Sozialstruktur Frankfurt am Mains) Die Größe der Symbole gibt die Größe des Haushaltsgrößen-Index wieder, während die Farbe der Symbole die Sozialstruktur nach dem Benachteiligungsindex darstellt. Mit dieser Grafik wird insgesamt nochmal verdeutlicht, dass die einkommensstarken Haushalte nahe der Innenstadt meist kleine Haushalte sind, während sich einkommensstarke und große Haushalte überwiegend am Stadtrand befinden. Stadtteile, in denen sich überwiegend einkommensschwache Haushalte befinden, weisen überwiegend große Haushalte auf. Die wenigen Ausnahmen befinden sich, wie auch bei den einkommensstarken Haushalten, nahe der Innenstadt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampelschaltung an der Kreuzung Goldsteinstraße/Hahnstraße optimieren

13.09.2024 · Aktualisiert: 21.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5946 entstanden aus Vorlage: OF 1206/5 vom 30.08.2024 Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung Goldsteinstraße/Hahnstraße optimieren Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Kreuzung Goldstein-/Hahnstraße zugunsten des besseren Verkehrsflusses so zu ändern, dass künftig auf der Goldsteinstraße nicht mehr für beide Fahrtrichtungen die Ampel Grün zeigt. Damit soll erreicht werden, dass das Linksabbiegen in die Hahnstraße (aus Richtung Alt-Niederrad kommend, Richtung Einkaufsmöglichkeiten) deutlich erleichtert wird und es nicht mehr zu Rückstaus auf der Goldsteinstraße Richtung Eisenbahnbrücke kommt. Begründung: Derzeit ist die Ampelschaltung auf der Goldsteinstraße an der Kreuzung Hahnstraße so geschaltet, dass beide Richtungen gleichzeitig auf Grün gestellt sind. Dadurch ist es oft erst möglich nach Links abzubiegen, wenn die Ampeln schon wieder auf Rot stehen. Dadurch passiert es immer wieder, dass nur ein Kraftfahrzeug nach links abbiegen kann und es einen Rückstau auf der Goldsteinstraße gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 149 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Erinnerung an das ehemalige Dampflokomotiven-Ausbesserungswerk

25.06.2024 · Aktualisiert: 30.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2024, OM 5649 entstanden aus Vorlage: OF 1036/6 vom 10.06.2024 Betreff: Nied: Erinnerung an das ehemalige Dampflokomotiven-Ausbesserungswerk Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Therese-Herger-Anlage (oder an alternativen Standorten) in Nied Tafeln mit einer Beschreibung sowie mit historischen Abbildungen zu errichten, auf denen an das ehemalige Dampflokomotiven-Ausbesserungswerk in Nied erinnert und darüber informiert wird. Die Planung und Ausarbeitung für die Erinnerungstafeln (oder Alternativen hierzu) sollte mindestens gemeinsam mit dem Heimat- und Geschichtsverein Nied und dem Nieder Quartiersmanagement "Sozialer Zusammenhalt", gern auch mit weiteren interessierten Nieder Vereinen und Bürgerinnen und Bürgern, durchgeführt werden. Begründung: In den Jahren 1918 bis 1967 befand sich im Bereich der Oeserstraße, des Ferdinand-Scholling-Rings, der Bahngleise und dem Niedwald ein Dampflokomotiven-Ausbesserungswerk. In diesem wurden Dampflokomotiven wieder instand gesetzt. Nach der Schließung des Werkes 1967 stand es zunächst etliche Jahre leer, bis das Areal von einem Bauunternehmer (Firma Dietmar Bücher Schlüsselfertiges Bauen GmbH & Co. KG) gekauft wurde, der es mit Mehrfamilien- und Reihenhäusern bebaute, und so eine neue Siedlung in Nied entstand, die heutige sogenannte Büchersiedlung. Auch wenn die gegenüberliegende Eisenbahnersiedlung, welche zur Unterbringung der Fabrikarbeiter entstand, eine Erinnerung an das Dampflokomotiven-Ausbesserungswerk ist, erinnert in der Büchersiedlung nichts mehr daran, dass dort ein halbes Jahrhundert lang Dampflokomotiven ausgebessert und repariert worden sind. Viele Bewohner dieser Siedlung wissen nichts von der Geschichte des Areals. Das ist eigentlich sehr schade. Durch beispielsweise aufgestellte Tafeln, auf denen die Geschichte des ehemaligen Werkes beschrieben und mit alten Bildern dargestellt wird, würde diese Geschichtslücke gefüllt werden. Der Heimat- und Geschichtsverein Nied würde eine diesbezügliche Initiative sehr begrüßen und an der Erstellung von Texten mitarbeiten sowie Fotos zur Verfügung stellen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1717

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssituation Praunheimer Weg zwischen dem Weißkirchener Weg und der Niederurseler Landstraße verbessern

06.06.2024 · Aktualisiert: 27.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5601 entstanden aus Vorlage: OF 433/8 vom 20.05.2024 Betreff: Verkehrssituation Praunheimer Weg zwischen dem Weißkirchener Weg und der Niederurseler Landstraße verbessern Der Magistrat wird aufgefordert, 1. im Praunheimer Weg vor dem Haus mit der Hausnummer 1 in Fahrtrichtung Weißkirchener Weg das Parken auf der rechten Fahrbahnseite kurzfristig wieder zu verbieten und geeignete Maßnahmen zur Durchsetzung des Parkverbotes zu ergreifen (aufgrund der Behinderung von Rettungskräften besteht Gefahr im Verzug); 2. die Straße Praunheimer Weg (Höhe Hausnummer 1) von einer zweispurig befahrbaren Straße zu einer Einbahnstraße in Richtung der Straße Alt-Niederursel umzuwidmen; 3. die Reihenfolge der Beschilderung der Ladezone zu ändern. Die Schilder müssen von oben nach unten folgendermaßen angeordnet werden: a) Halteverbot (Vz. 283-20); b) Lieferverkehr frei (Vz. 1026-35); c) wochentags zwischen 11:00 Uhr und 14:30 Uhr (Vz. 1000-02). Begründung: Mit der Einrichtung der Ladezone vor dem Haus Alt-Niederursel mit der Hausnummer 2 (Eiscafé) wurde das Schild Halteverbot (Vz. 283-30) entfernt und daher ist nunmehr das Parken zwischen der Kreuzung Praunheimer Weg/Niederurseler Landstraße/Alt-Niederursel und der Kreuzung Praunheimer Weg/Weißkirchener Weg auf der rechten Fahrbahnseite erlaubt. Aufgrund der nunmehr dauerhaft parkenden Fahrzeuge ist die verbleibende Fahrbahn so eng, dass Rettungskräfte bei der Einfahrt nach Niederursel behindert werden (Gefahr im Verzug). Darüber hinaus können alle Verkehrsteilnehmer die Engstelle nur noch abwechselnd befahren. Die Folge sind Rückstaus in beide Fahrtrichtungen und gefährliche Situationen mit Fußgängern (am Zebrastreifen). Nach der aktuellen Beschilderung besteht das Halteverbot zwischen 11:00 Uhr und 14:30 Uhr, wovon der Lieferverkehr ausgenommen ist. Die Beschilderung für die Ladezone sollte jedoch regeln, dass der Lieferverkehr wochentags zwischen11:00 Uhr und 14:30 Uhr von dem Halteverbot ausgenommen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1792 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Nied: Wann geht es mit der Bebauung des sogenannten Nieder Lochs weiter?

07.05.2024 · Aktualisiert: 05.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2024, OF 1020/6 Betreff: Nied: Wann geht es mit der Bebauung des sogenannten Nieder Lochs weiter? Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zum Areal des sogenannten "Nieder Lochs" (Bereich zwischen Mainzer Landstraße und der Straße Alt-Nied) zu beantworten: - Wann wird mit dem 2. Bauabschnitt zur Schließung des Nieder Lochs begonnen? - Welche Gründe stehen der Realisierung dieses 2. Bauabschnitts aktuell entgegen? - Ist dieser Bauabschnitt mit der Neuplanung des "Nieder Tors" / Wendeschleife verknüpft? - Sofern in den nächsten Jahren keine Baufortführung geplant ist: Soll der wie eine Bauruine wirkende unbebaute Bereich des Nieder Lochs unverändert jahrelang einen hässlichen Anblick bieten oder würde es hier auch ohne 2. Bauabschnitt eine bauliche Veränderung geben? Begründung: Seit einigen Jahren wurde das zwischen Mainzer Landstraße und der Straße Alt-Nied gelegene Areal zu einem großen Teil mit Wohnhäusern bebaut und hat sich sehr gut in den Stadtteil Nied eingefügt. Allerdings lässt die weitere Bebauung des noch übrig gebliebenen Teils des Nieder Lochs zwischen 1. Bauabschnitt und der Straßenbahn-Wendeschliefe immer noch auf sich warten. Hier war auch ein neuer Supermarkt geplant. Der noch nicht bebaute Bereich ist eine hässliche Bauruine und sollte darum entweder zügig bebaut oder zumindest baulich so verändert werden, dass der Bereich wieder gepflegt aussieht. Im Dezember 2018 berichtete der ehemalige OB Feldmann, dass mit dem 2. Bauabschnitt begonnen werde, wenn in unmittelbarer Nachbarschaft die Bauarbeiten für eine neue Wendeschleife der Straßenbahn und einen Kreisverkehr abgeschlossen seien. Wenn diese Aussage noch aktuell ist, würde der nächste Bauabschnitt erst am "St. Nimmerleinstag" beginnen, weil mit den Planungen für das Vorhaben "Nieder Tor" / Wendeschleife nach Aussagen der Stadt frühestens in diesem Jahr begonnen wird. Dieser unfertige Bereich sollte aber auf keinen Fall die nächsten 20 Jahre im gleichen Zustand verbleiben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 953 2024 Die Vorlage OF 1020/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rahmenplan Niederursel hier: Neuordnung des Straßenzuges Alt-Niederursel

18.04.2024 · Aktualisiert: 13.05.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.04.2024, OM 5419 entstanden aus Vorlage: OF 396/8 vom 26.02.2024 Betreff: Rahmenplan Niederursel hier: Neuordnung des Straßenzuges Alt-Niederursel Vorgang: OA 135/22 OBR 8; § 1350/22; OM 3132/22 OBR 8 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2022, § 1350, nachzukommen und die Vorplanung für den Straßenzug Alt-Niederursel abzuschließen sowie dieses Teilprojekt des Rahmenplans Niederursel dem Ortsbeirat und interessierten Stadtverordneten vor einer Beschlussfassung im Magistrat in geeigneter Form vorzustellen; 2. zur Anregung vom 10.11.2022, OM 3132, unverzüglich die erforderliche Stellungnahme abzugeben. Begründung: Eine Neuordnung des teilweise sehr sanierungsbedürftigen Straßenraumes im Bereich Alt-Niederursel zwischen Obermühlgasse und Karl-Kautsky-Weg hat aufgrund der vielfältigen Anforderungen und Nutzungsansprüche größte Bedeutung für die Anwohner und die Besucher des alten Ortskerns. Die Bürger haben schon im Beteiligungsverfahren zur Aufstellung des Rahmenplans Niederursel vor über zehn Jahren diese Maßnahme als vordringlich deklariert. Insgesamt ist aus Sicht des Ortsbeirates zu kritisieren, dass der Magistrat zu den Umsetzungsplanungen hinsichtlich des Rahmenplans eisern schweigt. So steht immer noch die Stellungnahme zur Vorlage OM 3132 aus, die nach den Regularien bereits Ende Februar 2023 hätte vorliegen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 20.01.2022, OA 135 Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3132 Antrag vom 03.03.2025, OF 535/8 Auskunftsersuchen vom 20.03.2025, V 1155 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 756 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 46 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Ertüchtigung der Bushaltestellen „Neufeld“ (Steige C und D) in der Oeserstraße

16.04.2024 · Aktualisiert: 11.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.04.2024, OM 5355 entstanden aus Vorlage: OF 994/6 vom 26.03.2024 Betreff: Nied: Ertüchtigung der Bushaltestellen "Neufeld" (Steige C und D) in der Oeserstraße Der Magistrat wird gebeten, die Bushaltestellen "Neufeld" (Steige C und D) in der Oeserstraße mit Wartehäuschen auszustatten. Die Haltestellen werden insbesondere von Schüler*innen genutzt. Momentan sind die Nutzer*innen den Wetterverhältnissen ungeschützt ausgesetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 890 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Vermeidung der Bildung einer riesigen Pfütze in der Oeserstraße bei Regen

16.04.2024 · Aktualisiert: 27.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.04.2024, OM 5354 entstanden aus Vorlage: OF 993/6 vom 25.03.2024 Betreff: Nied: Vermeidung der Bildung einer riesigen Pfütze in der Oeserstraße bei Regen Nach starkem Regen bildet sich in der Oeserstraße in Nied gegenüber dem Schrankenwärterhäuschen bei Regen immer eine riesige Pfütze auf der Straße. Ganz in der Nähe ist wohl ein Ablaufschacht vorhanden, aber aufgrund des fehlenden Gefälles fließt das Wasser nicht bis dorthin, sondern bleibt auf der Straße stehen. Fahren Autofahrer durch diese Pfütze, werden Passanten und Schulkinder auf dem Gehweg vollständig nassgespritzt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, durch geeignete Maßnahmen die Bildung dieser riesigen Pfütze bei Regen zu verhindern und ein Ablaufen des Regenwassers in den Ablaufschacht zu ermöglichen. Begründung: Nach starkem Regen fließt das Regenwasser nicht ab, sondern bildet eine große Pfütze. (Foto: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1591 Beratung im Ortsbeirat: 6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rahmenplan Niederursel hier: Werner-von-Ursel-Platz gestalten

14.03.2024 · Aktualisiert: 30.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5298 entstanden aus Vorlage: OF 397/8 vom 27.02.2024 Betreff: Rahmenplan Niederursel hier: Werner-von-Ursel-Platz gestalten Vorgang: M 14/15; Beschl. d. Stv.-V., § 5910/15 Der Magistrat wird aufgefordert, eine Erneuerungsplanung mit Kosten für den Werner-von-Ursel-Platz vorzulegen. Für diese Planung ist die Variante 1 im Abschlussbericht zum Rahmenplan Alt-Niederursel (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2015, § 5910, M 14, Anlage 1, S. 44) unter Berücksichtigung aktueller Klimaschutzziele zugrunde zu legen. Für eine künstlerisch und wertig gestaltete Stele und eine dazugehörige Plakette zur Erinnerung an den Namensgeber des Platzes, die in die Planung integriert werden sollen, stellt der Ortsbeirat eine Summe von bis zu 7.500 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget in Aussicht. Begründung: Als konkretes Zeichen, dass die Stadt Frankfurt an einer Verwirklichung des Rahmenplans Alt-Niederursel interessiert ist, kann das räumlich sehr kleine Projekt Werner-von-Ursel-Platz vorgezogen werden. Mit dem Abschluss der Baumaßnahmen an der Obermühle ist der Platzbereich bereit für eine Umgestaltung zu einer ansehnlichen Dorfmitte, die es in Niederursel bisher faktisch nicht gibt. Um die geschichtlichen Wurzeln des Dorfes und des heutigen Frankfurter Stadtteils zu verdeutlichen, sind eine Aufwertung des Platzes und die Sichtbarmachung der historischen Ursprünge an der Zeit. Niederursel wurde im Hochmittelalter als Reichslehen von Vögten verwaltet, die sich "Herren von Ursel" nannten. Aus dieser Familie stammte der bedeutende Hochmeister des Deutschen Ordens Werner von Ursel, mit dessen Amtszeit (1324-1330) der Baubeginn des Königsberger Domes, zahlreiche Stadtgründungen in Ermland-Masuren (der heutigen polnischen Woiwodschaft Warmińsko-Mazurskie), frühmoderne zentralstaatliche Verwaltungsmethoden sowie karitative Maßnahmen wie die Gründung von Hospitälern, aber auch diplomatische und militärische Bestrebungen des Ordensstaates zu dessen Konsolidierung verbunden sind. Die 2018 durch das Frankfurter Denkmalamt erfolgte Klärung des Standortes und die Dokumentation der Überreste der mittelalterlichen Niederungsburg der Vögte von Ursel hat für großes Interesse auch über Niederursel hinaus gesorgt. Der Ortsbeirat begleitet die heimatgeschichtlichen Aktivitäten des Bürgervereins und die Forschungen zu Werner von Ursel und den Vögten von Ursel seit der 1200-Jahrfeier 1994 mit aufmerksamem und wohlwollendem Interesse. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.01.2015, M 14 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1862 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 46 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nachfassen: Parken von Lkws am Ortsausgang von Nied an der Oeserstraße verhindern

05.03.2024 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5205 entstanden aus Vorlage: OF 946/6 vom 18.02.2024 Betreff: Nachfassen: Parken von Lkws am Ortsausgang von Nied an der Oeserstraße verhindern Vorgang: OM 3363/23 OBR 6; ST 1140/23 Der Magistrat hat Anfang Februar 2024 dankenswerterweise durch das Anbringen von Baumstämmen am rechten Waldrand der Oeserstraße beim Lidl-Markt in Richtung des H4-Hotels das zukünftige Parken verhindert. Leider gibt es aber noch eine kleine gepflasterte Fläche vor diesem Bereich, auf welcher nun immer noch ein Lkw und ein Auto parken können. Am Waldrand sollte aber niemand parken dürfen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, auch das Parken auf dem gepflasterten Bereich durch geeignete Maßnahmen wie Poller oder Findlinge zu verhindern. Foto: Tobias Fechler Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3363 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1140 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2024, ST 980 Aktenzeichen: 66-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Durchfahrtverbot für Lkw in Alt-Niedereschbach

19.01.2024 · Aktualisiert: 22.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2024, OM 4980 entstanden aus Vorlage: OF 282/15 vom 19.12.2023 Betreff: Durchfahrtverbot für Lkw in Alt-Niedereschbach Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob die Einfahrt in die Straße Urseler Weg, von der Homburger Landstraße kommend in Richtung Osten zur Straße Alt-Niedereschbach, für den Schwerverkehr mit dem Verkehrszeichen Nr. 253 oder Nr. 266 (Verbot für Kfz über zehn Meter Länge) gesperrt werden kann. Ein Zusatzschild (1020-30) "Anlieger frei" soll der Ver- und Entsorgung und dem ÖPNV dienen. Begründung: Die Straße Alt-Niedereschbach, in die der Urseler Weg mündet, beschreibt im alten Ortskern einen engen 90-Grad-Bogen, in dem sich immer wieder ortsunkundige Sattelzugführer (40-Tonner) festfahren (mit Beschädigungen von privaten Hoftoren und Hausfassaden). An der südlichen Einfahrt in die Straße Alt-Niedereschbach, von der Deuil-La-Barre-Straße kommend, sind die Verkehrszeichen Nr. 253 mit dem Zusatzzeichen (1020-30) "Anlieger frei" verbaut. Aus westlicher Richtung (Homburger Landstraße) fehlt eine Beschilderung. Da es aus dem Urseler Weg und Alt-Niedereschbach keine geeignete Möglichkeit gibt, diese Engstelle anderweitig zu umfahren (Sackgassen, enge und kurvige Wohngebietsstraßen, entgegenkommende Linienbusse, Kindergärten und Schulen), sollten Lkw-Führer schon vor der Einfahrt in das Gebiet informiert und gewarnt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1118 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Die Gaukler - Hort an der Mühle

07.12.2023 · Aktualisiert: 06.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4913 entstanden aus Vorlage: OF 365/8 vom 22.11.2023 Betreff: Die Gaukler - Hort an der Mühle Der Magistrat wird aufgefordert, den Hort Die Gaukler - Hort an der Mühle im Oberurseler Weg 11 umgehend in die Schulwegeplanung aufzunehmen und alle notwendigen Maßnahmen für eine Schulwegsicherung zu ergreifen. Dabei möge der Magistrat folgende Maßnahmen prüfen und dem Ortsbeirat vor der Umsetzung berichten: - Ausweitung der Tempo-30-Zone, die derzeit an der Ecke Spielsgasse/Oberurseler Weg in Fahrtrichtung Ortskern beginnt bzw. in Fahrtrichtung Schilasmühle endet, auf den gesamten Oberurseler Weg (d. h. bis zum Wendekreis); - Einrichtung jeweils eines Zebrastreifens in der Straße Alt-Niederursel und der Spielsgasse (z. B. auf Höhe der Brücke über den Mühlgraben) für eine sichere Überquerung der beiden Straßen. Sollten die Zebrastreifen nicht STVO-konform sein, wird um Mitteilung gebeten, an welcher Stelle die Kinder die Straßen überqueren sollen und welche Hilfsmittel durch den Magistrat zur Verfügung gestellt werden. Begründung: Bereits im Januar 2023 hat der Hort Die Gaukler - Hort an der Mühle im Oberurseler Weg 11 den Betrieb aufgenommen. Nach der Schule laufen die Hortkinder von der Heinrich-Kromer-Schule und der Erich-Kästner-Schule in die Straße Alt-Niederursel und über die Spielsgasse sowie den Oberurseler Weg zum Hort. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 870 Antrag vom 06.01.2025, OF 510/8 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6447 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Zugesagte Maßnahme zur Verhinderung des Parkens von Lkws am Ortsausgang von Nied an der Oeserstraße durchführen

28.11.2023 · Aktualisiert: 13.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4781 entstanden aus Vorlage: OF 892/6 vom 07.11.2023 Betreff: Nied: Zugesagte Maßnahme zur Verhinderung des Parkens von Lkws am Ortsausgang von Nied an der Oeserstraße durchführen Vorgang: OM 3363/23 OBR 6; ST 1140/23 Der Magistrat wird gebeten, die in seiner Stellungnahme vom 26.05.2023, ST 1140, zugesicherte "Absicherung mittels Baumstämmen" durchzuführen, um das Parken von Lkws am Ortsausgang von Nied auf der südlichen Seite der Oeserstraße Richtung H4 Hotel zu unterbinden. Auch sollte der Magistrat mitteilen, wann er die Maßnahme umsetzen wird. Begründung: In seiner Stellungnahme ST 1140 hatte der Magistrat der Anregung des Ortsbeirates entsprochen. Leider wurde die Anregung immer noch nicht umgesetzt. Auch wurde nicht mitgeteilt, wann sie umgesetzt werden soll. Aktuell parken immer noch Lkws am Nieder Ortsausgang, wodurch der Waldboden durch das Gewicht der Lkws weiter eingedrückt und beschädigt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3363 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1140 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 403 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Finanzierung der Kosten für die Anbringung der Weihnachtsmarktbeleuchtung

14.11.2023 · Aktualisiert: 07.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2023, OF 270/15 Betreff: Finanzierung der Kosten für die Anbringung der Weihnachtsmarktbeleuchtung Der Ortsbeirat möge beschließen: Dem Vereinsring Nieder-Eschbach werden die Kosten für die Anbringung der diesjährigen Weihnachtsbeleuchtung in der Straße Alt-Nieder-Eschbach i.H.v. EUR 1.350 aus dem Ortsbeiratsbudget erstattet. Begründung: Seit vielen Jahren erfolgt die Anbringung, Demontage, Wartung und Einlagerung der Weihnachtsbeleuchtung in Nieder-Eschbach durch den Vereinsring. Die SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH hat den Vereinsring angeschrieben und diese Möglichkeit für die Zukunft untersagt. Die Montage soll nur noch gegen Rechnungsstellung durch die SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH erfolgen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 15 am 01.12.2023, TO I, TOP 9 Die Vorlage OF 270/15 wird als interfraktioneller Antrag beschlossen. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 266 2023 Die Vorlage OF 270/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach dem Wort "Ortsbeiratsbudget" das Wort "zeitnah" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausweisung der Straße Alt-Niedereschbach als „Anlieger frei“

20.10.2023 · Aktualisiert: 15.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4683 entstanden aus Vorlage: OF 264/15 vom 05.10.2023 Betreff: Ausweisung der Straße Alt-Niedereschbach als "Anlieger frei" Der Magistrat wird gebeten, die Straße Alt-Niedereschbach zwischen den Hausnummern 60 und 30 als "Anlieger frei" mit " Radfahrerinnen und Radfahrer frei" auszuweisen. Begründung: Wiederholt haben sich Anwohnerinnen und Anwohner darüber beschwert, dass sich Lkws in der Biegung der Straße Alt-Niedereschbach festgefahren haben. Dies führte in der Konsequenz mehrmals zu Schäden an Immobilien (insbesondere Hausnummer 34) und zu Parkschäden. Zudem behindert es die Durchfahrt für Auto- und Fahrradfahrerinnen bzw. Fahrradfahrer. Weiterhin ist gerade diese Biegung der Straße aufgrund der schlechten Einsehbarkeit und des hohen Radverkehrsaufkommens ein Risiko für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Mit einem "Anlieger frei"-Schild können sowohl Lkws mit Lieferungen für Anwohnerinnen und Anwohner, die Müllabfuhr, Besucherinnen sowie Besucher und Kundinnen bzw. Kunden der diversen Geschäfte die Straße nutzen, während gleichzeitig Eigentum und Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer geschützt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 394 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Geschwindigkeitsanzeigen vor der Niddaschule in der Oeserstraße errichten

10.10.2023 · Aktualisiert: 27.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4556 entstanden aus Vorlage: OF 852/6 vom 25.09.2023 Betreff: Nied: Geschwindigkeitsanzeigen vor der Niddaschule in der Oeserstraße errichten D er Magistrat wird gebeten, in der Oeserstraße vor der Niddaschule beidseitig Geschwindigkeitsanzeigen zu errichten. Begründung: Vor der Niddaschule in der Oeserstraße dürfen Fahrzeuge nur mit einer Geschwindigkeit von maximal 30 km/h fahren. Eltern beobachten permanente Geschwindigkeitsüberschreitungen, wodurch Schulkinder auf ihrem Weg zur Schule gefährdet werden. Ein Vorschlag aus dem Elternbeirat war, Geschwindigkeitsanzeigen zu errichten, wodurch auf die Gefahrenstelle deutlicher aufmerksam gemacht werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 24 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1598 Beratung im Ortsbeirat: 6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Platzbedarf besser decken - Lebensmitteldiscounter mit Kita in der Heddernheimer Landstraße 130

21.09.2023 · Aktualisiert: 14.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2023, OM 4531 entstanden aus Vorlage: OF 333/8 vom 04.09.2023 Betreff: Platzbedarf besser decken - Lebensmitteldiscounter mit Kita in der Heddernheimer Landstraße 130 Vorgang: V 284/22 OBR 8; ST 2306/22; B 172/23 Der Magistrat wird gebeten, das Neubauprojekt des Lebensmitteldiscounters in der Heddernheimer Landstraße 130 zu unterstützen und insbesondere das Konzept einer Kindertagesstätte für 60 Kinder, möglichst von null bis sechseinhalb Jahren, im zweiten Obergeschoss zusammen mit der Bauherrschaft zielorientiert zu verfolgen, um für eine verbesserte Bedarfsdeckung in Niederursel und Heddernheim zu sorgen. Begründung: Nach Informationen des Ortsbeirates plant der seit vielen Jahren in der Heddernheimer Landstraße 130 ansässige Lebensmitteldiscounter, das Bestandsgebäude abzureißen und an dessen Stelle einen nach neuesten energetischen Standards modernisierten Supermarkt auf zwei Ebenen zu errichten. Wie bei dem Lebensmittelmarkt in Alt-Niederursel soll auch hier eine Kindertagesstätte im Dachgeschoss errichtet werden. Nach den zuletzt vorliegenden Magistratsberichten besteht für den Ortsbezirk 8 zum einen ein beständig deutlicher Bedarf an zusätzlichen Krippenplätzen. Im Bezirk der Heinrich-Kromer-Schule/Niederursel beträgt die Versorgungsquote lediglich 45 Prozent, während der Magistrat für die Einlösung des Rechtsanspruchs eine Quote von 53 Prozent für erforderlich hält (vgl. ST 2306, B 172). Zum anderen gibt es weiterhin eine Bedarfslage für Kindergartenkinder. Der ideal zwischen den beiden Stadtteilen Niederursel und Heddernheim gelegene Standort kann auch Lücken im Bezirk der Robert-Schumann-Schule abdecken. Der Ortsbeirat unterstützt die Zielsetzung der Bauherrschaft und begrüßt, wenn an dieser Stelle weitere Plätze für die Betreuung von Kindern (null bis sechseinhalb Jahre) entstehen, zumal in der Heddernheimer Nachbarschaft einige Neubauprojekte mit zusätzlichen Einwohnern vorhanden bzw. zu erwarten sind (u. a. Sandelmühle mit 207 Wohnungen, ABG Oberschelder Weg mit 26 Wohneinheiten, "Gatehouse Appartments" Oberschelder Weg mit 69 Wohneinheiten). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.01.2022, V 284 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2306 Bericht des Magistrats vom 28.04.2023, B 172 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 856 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 14.03.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beschilderung Kreuzung AltNiederursel/Schüttgrabenstraße/Spielsgasse

21.09.2023 · Aktualisiert: 31.01.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2023, OM 4538 entstanden aus Vorlage: OF 346/8 vom 05.09.2023 Betreff: Beschilderung Kreuzung Alt-Niederursel/Schüttgrabenstraße/Spielsgasse Der Magistrat wird gebeten, an der oben angegebenen Einmündung an der Ecke Spielsgasse/Alt-Niederursel ein Verkehrszeichen anzubringen, das deutlich macht, dass an dieser Kreuzung rechts vor links gilt. Dies kann z. B. durch das Verkehrszeichen 102 (Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts), Verkehrszeichen 205 (Vorfahrt gewähren) oder Verkehrszeichen 206 (Halt Vorfahrt gewähren) gewährleistet werden. Begründung: Nachdem vonseiten des Straßenverkehrsamtes an der o. g. Kreuzung in Niederursel der seit vielen Jahren dort hängende Verkehrsspiegel abmontiert wurde, da die Laterne keine genügende Standsicherheit aufweist, kommt es hier immer wieder zu brenzligen Situationen, gelegentlich auch zu leichten Unfällen. Die Kreuzung ist sehr unübersichtlich für Verkehrsteilnehmer, die aus der Spielsgasse kommen, da die gegenüberliegende Schüttgrabenstraße leicht versetzt in die Straße Alt-Niederursel mündet. Die Verkehrssituation wird für Radfahrer erschwert, da die Kreuzung am Ende einer Steigung liegt. An der Einmündung der Schüttgrabenstraße auf die Straße Alt-Niederursel auf der gegenüberliegenden Seite der Kreuzung hängt das Verkehrszeichen 102 (Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts), welches vor Radfahrern, die die Straße Alt-Niederursel entgegen der Einbahnstraße nutzen dürfen, warnt. Ein von rechts kommendes Auto ist aufgrund der Einbahnstraßenreglung nicht möglich. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 176 Beratung im Ortsbeirat: 8

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Endlich einen Poller vor dem Nebeneingang der Dreifaltigkeitskirche in Nied anbringen

12.09.2023 · Aktualisiert: 23.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4363 entstanden aus Vorlage: OF 828/6 vom 27.08.2023 Betreff: Nied: Endlich einen Poller vor dem Nebeneingang der Dreifaltigkeitskirche in Nied anbringen Vorgang: OM 1558/22 OBR 6; ST 1175/22 Der Magistrat wird gebeten, gemäß seiner Stellungnahme vom 16.05.2022, ST 1175, nun endlich das Zuparken des Nebeneingangs der Dreifaltigkeitskirche in Nied (gegenüber Oeserstraße Hausnummer 124 f) zu verhindern und wie zugesichert eine Sperrfläche zu markieren und einen Poller zu setzen. Begründung: Der Nebeneingang zur Dreifaltigkeitskirche wird trotz des Parkverbots regelmäßig zugeparkt. An Werktagen, an denen die Kirche geöffnet ist, ist der Nebeneingang der einzige Zugang zur Kirche. Die Maßnahmen zur Verhinderung von Falschparken wurden vom Magistrat vor über einem Jahr genehmigt und die Ausführung für das dritte Quartal 2022 angegeben. Trotz mehrmaliger Nachfrage beim zuständigen Vertreter des ASE bei mehreren Ortsbeiratssitzungen und Nachfragen beim ASE selbst, ist bisher nichts geschehen. Die katholische Kirchengemeinde hat hingegen weiterhin mit Falschparkern zu kämpfen, die den Zugang regelmäßig zuparken. Da die Maßnahme schon lange genehmigt worden ist, sollte deren Realisierung doch nun zeitnah möglich sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1558 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1175 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 28 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Informationsveranstaltung zur Sperrung der Omegabrücke zeitnah durchführen

12.09.2023 · Aktualisiert: 26.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4376 entstanden aus Vorlage: OF 850/6 vom 11.09.2023 Betreff: Informationsveranstaltung zur Sperrung der Omegabrücke zeitnah durchführen Der Magistrat wird gebeten, in Griesheim zeitnah eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Sperrung der Omegabrücke durchzuführen. Im Rahmen dieser Informationsveranstaltung sollen die Bürgerinnen und Bürger über die Zeitplanung und Konsequenzen der Sperrung und des voraussichtlichen Abrisses der Brücke informiert werden. Dabei sollen insbesondere auch die nachfolgenden Fragen geklärt werden: 1. Welche (baulichen) Ursachen haben zur Sperrung geführt? 2. Wie lange wird die Sperrung voraussichtlich dauern? 3. Wann und wie erfolgen der Abriss der Bücke und der Wiederaufbau? 4. Wie erfolgt während der Sperrung die Anbindung der S-Bahn-H altestelle "Griesheim-Bahnhof" an den ÖPNV bzw. welche Maßnahmen werden ergriffen, damit die Menschen in Griesheim in Richtung des Frankfurter Hauptbahnhofs und in Richtung Höchst an den ÖPNV angebunden sind (bspw. Schienenersatzverkehr)? 5. Welche Konzepte gibt es für die Umleitung des Individualverkehrs (Auto, Fahrrad, Fußgänger mit und ohne Einschränkungen)? 6. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die dringend notwendige Sanierung des Bahnhofs "Griesheim", die bereits oft verschoben wurde? 7. Welche Auswirkungen ergeben sich für den Bahnübergang an der Oeserstraße in Nied auf die Schließzeiten aufgrund der umgeleiteten Züge ebenso wie auf die Planungen für die Beseitigung des Bahnübergangs? Begründung: Aus Sicherheitsgründen wurde am Freitag, 8. September, die Omegabrücke in Griesheim mit sofortiger Wirkung gesperrt. Diese Sperrung hat viele Menschen in Griesheim eiskalt erwischt. Inzwischen ist bekannt, dass die Brücke in einem Notverfahren abgerissen werden muss, um überhaupt den Schienenverkehr aufrechterhalten zu können. Bereits Ende Juni hatte die Stadt Frankfurt aufgrund aufgetretener Schäden eine verkehrliche Begrenzung bis zu einem Höchstgewicht von 3,5 Tonnen veranlasst. Weitere Untersuchungen wurden angesetzt, um die Ursachen des Schadensbildes zu ermitteln. Die nun vorliegenden neuen Messergebnisse haben ernsthafte Zweifel an der weiteren Standfestigkeit des Bauwerks ergeben und machen zum Schutz von Menschenleben und Sachwerten eine Sperrung und letztendlich den Abriss notwendig. Durch die Sperrung und den geplanten Abriss der Brücke ergeben sich zum Teil erhebliche Auswirkungen für den Straßen-, Rad-, Fußgänger- und den Schienenverkehr, insbesondere für die beiden S-Bahn-Linien. Es ist daher notwendig, dass die Bürgerinnen und Bürger in Griesheim zeitnah über die Dauer und Auswirkungen der überraschenden Sperrung informiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 13.11.2023, OF 878/6 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2023, ST 2376 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4767 Aktenzeichen: 66-6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bücherschrank vor dem ehemaligen Rathaus in Alt-Nied 1 endlich aufstellen

12.09.2023 · Aktualisiert: 26.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4364 entstanden aus Vorlage: OF 829/6 vom 27.08.2023 Betreff: Bücherschrank vor dem ehemaligen Rathaus in Alt-Nied 1 endlich aufstellen Vorgang: OIB 407/20 OBR 6; ST 1351/20 Der Magistrat wird gebeten, den seit drei Jahren geplanten Bücherschrank nun endlich zeitnah vor dem ehemaligen Nieder Rathaus in Alt-Nied 1 aufzustellen. Begründung: Vor drei Jahren wurde dieses Anliegen vom Ortsbeirat beantragt und vom Magistrat genehmigt. Die Ausführung sollte bis Mitte 2021 realisiert werden. Dies ist nun schon mehr als zwei Jahre her und leider wurde der Schrank immer noch nicht aufgestellt. Im Herbst 2021 hatte das Quartiersmanagement des Projekts "Soziale Stadt Nied" eine Mitteilung des Magistrats erhalten, "dass der zuständige Sachbearbeiter momentan auf Weisung nur noch barrierefreie Bushaltestellen bearbeitet und alle Bücherschränke auf unbestimmte Zeit zurückstellen muss. Es könne auch niemand anders diese Tätigkeit übernehmen." Von verschiedenen Seiten wurde damals auf das zuständige Amt eingewirkt, nach einer Lösung zu suchen. Leider bisher vergebens. Der Wunsch nach einem Bücherschrank vor dem ehemaligen Rathaus ist im Rahmen des Projekts der "Sozialen Stadt Nied" immer wieder genannt worden. Es sollte doch wohl möglich sein, diesen dort nun zeitnah aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 12.05.2020, OIB 407 Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2020, ST 1351 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2418 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Bänke vom Martin-Luther-King-Park bis ans Nordwestzentrum

13.07.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4330 entstanden aus Vorlage: OF 324/8 vom 25.05.2023 Betreff: Mehr Bänke vom Martin-Luther-King-Park bis ans Nordwestzentrum Der Magistrat wird gebeten, beginnend im Martin-Luther-King-Park ab den Ernst-Reuter-Schulen bis zum Walter-Schwagenscheidt-Platz am Nordwestzentrum in regelmäßigen Abständen Bänke aufzustellen. Begründung: Die fußläufige Verbindung vom Gerhart-Hauptmann-Ring und Alt-Niederursel ins Nordwestzentrum (NWZ) führt durch den Martin-Luther-King-Park. Gerade an schönen Tagen wird diese auch von einer Vielzahl von Seniorinnen und Senioren zum Einkaufen, für Arztbesuche oder anderes genutzt. Während im ersten Teil der Route ausreichend Bänke am Weg vorhanden sind, werden diese Richtung NWZ stetig weniger oder befinden sich abseits des Weges. Die Bänke sollten, soweit möglich, an schattigeren Standorten aufgestellt werden oder ggf. mit einer Schatten spendenden Überdachung versehen sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2038 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssituation Kreuzung Spielsgasse/Oberurseler Weg verbessern

13.07.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4328 entstanden aus Vorlage: OF 323/8 vom 20.06.2023 Betreff: Verkehrssituation Kreuzung Spielsgasse/Oberurseler Weg verbessern Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation an der Kreuzung Spielsgasse und Oberurseler Weg in Alt-Niederursel verbessert werden kann. Dabei ist eine Verengung der Einfahrt in die Spielsgasse aus beiden Richtungen vom Oberurseler Weg kommend durch schraffierte Flächen, Fahrradständer und Poller auf beiden Seiten der Straße zu prüfen. Vergleichbare Maßnahme wurden bereits an der Kreuzung Seibertsgasse/Oberurseler Weg und der Kreuzung Alt-Niederursel/Seibertsgasse umgesetzt. Begründung: Die Spielsgasse und der Oberurseler Weg sind eine wichtige Verbindung für den (innerstädtischen) Radverkehr. Die Spielsgasse ist eine Einbahnstraße und darf von Fahrradfahrern gegen die Einbahnstraße befahren werden. Die Einfahrt in die Spielsgasse ist aus beiden Seiten des Oberurseler Wegs kommend sehr breit und daher biegen aus beiden Richtungen des Oberurseler Wegs kommende Verkehrsteilnehmer häufig mit viel zu hoher Geschwindigkeit in die Spielsgasse ab. Die Verkehrssituation an der Kreuzung Spielsgasse und Oberurseler Weg führt nach Bürgerinformationen häufig zu gefahrvollen Situationen. Die zusätzlichen Fahrradständer sind für die Anbindung an die U-Bahn sinnvoll, da die vorhandenen Fahrradständer bereits heute zu Spitzenzeiten belegt sind. Darüber hinaus könnten Gäste des Lokals "Lahmer Esel" diese nutzen und müssten Fahrräder nicht mehr an Laternen, Schildern oder dem Geländer zum Urselbach anschließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1951 Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4914 Aktenzeichen: 66-7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Probleme mit verschmutzem Wasser in der Lotzstraße beheben

04.07.2023 · Aktualisiert: 14.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4176 entstanden aus Vorlage: OF 800/6 vom 13.06.2023 Betreff: Nied: Probleme mit verschmutzem Wasser in der Lotzstraße beheben Vor dem Hintergrund, dass in einer Wohnanlage in der Lotzstraße im Stadtteil Nied bereits seit fünf Jahren eine schnelle Verschmutzung des Filters der Entkalkungsanlage beobachtet wird, wird der Magistrat gebeten, den Grund für die Verschmutzung zu ermitteln bzw. entsprechende Maßnahmen zu veranlassen, um der Verschmutzung entgegenzuwirken und die Qualität des Leitungswassers auf der Grundlage der Trinkwasserverordnung sicherzustellen. Der Magistrat wird um eine fristgerechte Stellungnahme gebeten. Begründung: Im Jahr 2018 wurden in einer Wohnanlage in der Lotzstraße im Stadtteil Nied wegen starker Verkalkung der Trinkwasseranlage eine Entkalkungsanlage und im Zuge dieser Arbeiten auch ein neuer Hauptwasserfilter installiert. Seitdem wird eine extrem schnelle Verschmutzung des Filters beobachtet - schon nach einem Wasserdurchsatz von zehn Kubikmetern in etwa vier Wochen sei der Filter schwarzbraun. Der Grund konnte bisher nicht ermittelt werden. Die Bewohner befürchten allerdings aufgrund der Verschmutzung eine Gefährdung der Gesundheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 835 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-50

OF (Antrag Ortsbeirat)

Nied: Auskunftsersuchen zur Terminplanung Haltepunkt „NiedOst“

21.05.2023 · Aktualisiert: 14.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2023, OF 772/6 Betreff: Nied: Auskunftsersuchen zur Terminplanung Haltepunkt "Nied-Ost" Vorgang: V1913/21 OBR 6; ST 1085/21 Nach Auskunft der Stellungnahme ST 1085/21 ist die Inbetriebnahme des Haltepunkts Nied Ost erst mit der Beseitigung des Bahnübergangs Oeserstraße möglich. Hiervon ausgehend leitet sich die Sinnhaftigkeit einer integrierten Planfeststellung, Planung und Bau der beiden Projekte ab, um Synergien zu nutzen, vor allem aber Verzögerungen für den Haltepunkt zu vermeiden. Die genannte Stellungnahme skizziert die Termine der Leistungsphasen, ist aber derweil bereits wieder zwei Jahre alt. Das Auskunftsersuchen bezieht sich auf die beiden Fragen, ob dieser Zeitplan noch Gültigkeit hat und ob die integrierte Planung sichergestellt ist. Dies vorangestellt, möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten Auskunft zum aktuellen Stand der Planungen zum Haltepunkt Nied Ost, bezugnehmend auf ST 1085/22 zu erteilen. Begründung: Ergibt sich aus dem Antragstext. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.01.2021, V 1913 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1085 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 680 2023 Die Vorlage OF 772/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Lastenräder im Ortsbezirk 8

17.04.2023 · Aktualisiert: 05.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 285/8 Betreff: Lastenräder im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadt Frankfurt hat 2021 und 2022 die private Anschaffung von Lastenrädern mit jährlich 200.000 Euro bezuschusst. Auch im Ortsbezirk 8 sind immer häufiger schwere Lastenräder im Straßenverkehr unterwegs. Lastenräder sind, wenn sie mit bis zu 25 km/h und max. 250 W elektromotorisch unterstützten Räder fahren, den Fahrrädern gleichgestellt und benötigen im Gegensatz zum Motorroller kein Versicherungskennzeichen. Die Fahrerinnen und Fahrer brauchen bei diesen Modellen keine Fahrerlaubnis Klasse AM. Nicht selten kommt es im öffentlichen Raum des Bezirks zu Konflikten mit Lastenrädern, weil ungekennzeichnete Modelle mit mehr als 25 km/h unterwegs sind (z.B. Lasten Speed-Pedelecs mit bis zu 45 km/h), diese mit rasanten Geschwindigkeiten selbst auf Fußwegen oder im Martin-Luther-King-Park fahren und die häufig breiten und kastenförmigen Räder beim Fahren gegen die Einbahnstraße den Verkehr blockieren, wenn, wie z.B. in den Straßen Am Alten Schloß oder Alt-Niederursel, nicht genügend Ausweichmöglichkeiten, zum Beispiel durch Parklücken, vorhanden sind. Zudem werden Lastenräder nicht auf Privatflächen, sondern häufig im öffentlichen Raum auf Gehwegen dauerhaft abgestellt, wodurch Fußgängerinnen und Fußgänger, besonders mit Kinderwagen oder Rollator, behindert werden. Nach dem Nationalem Radverkehrsplan 3.0 überprüft der Bund derzeit den Rechtsrahmen hinsichtlich der "Präzisierung der technischen Vorschriften für Lastenräder". Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Zu welchen Ergebnissen ist die Prüfung auf Bundesebene nach Kenntnis des Magistrats bisher gekommen? 2. Teilt der Magistrat die Auffassung für die Notwendigkeit einer Regulierung im Hinblick auf die Abmessungen und Höchstgeschwindigkeiten von Lastenrädern? 3. Welche Auffassung hat der Magistrat zu verpflichtenden Schulungen für das Fahren von Lastenrädern bestimmter Abmaße und Eigenschaften? 4. Unter welchen Bedingungen haben Lastenfahrräder kein Fahrrecht gegen die Einbahnstraße? 5. Werden Lastenräder von der Stadtpolizei Verkehr kontrolliert (Zu hohe Geschwindigkeit, Fahren auf Gehwegen, im Bereich von Fußgängerampeln etc.) und wenn ja, wie häufig sind 2021 und 2022 Kontrollen im Ortsbezirk 8 erfolgt mit welchen und wie hohen Bußgeldern? 6. Wird von der Stadtpolizei Verkehr auch kontrolliert, ob Kinder, wie von der DEKRA empfohlen, in Lastenrädern angeschnallt sind? 7. Wie viele Bürgerinnen und Bürger bzw. Unternehmen und Vereine im Ortsbezirk 8, gegliedert bitte nach den Stadtteilen Niederursel, Heddernheim und Praunheim-Nord, erhielten bisher den städtischen Zuschuss zur Anschaffung eines Lastenrades mit jeweils welcher Gesamtfördersumme? 8. Ist der städtische Zuschuss nur für Fahrzeuge mit Anschnallsystem gewährt worden? Welche kurz- und langfristigen Ziele verfolgt der Magistrat zur Verbesserung der Verkehrsintegration von Lastenrädern im Ortsbezirk 8? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 285/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 8 am 15.06.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 699 2023 Die Vorlage OF 285/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsflussoptimierung in der Max-Pruss-Straße

20.03.2023 · Aktualisiert: 28.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3717 entstanden aus Vorlage: OF 624/2 vom 26.02.2023 Betreff: Verkehrsflussoptimierung in der Max-Pruss-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie sich der Verkehrsfluss an der Kreuzung Am Römerhof/Max-Pruss-Straße/Oeserstraße verbessern lässt. Konkret sind folgende Fragen zu beantworten: a) Lässt sich die Ampelschaltung für einen verbesserten Verkehrsfluss/Reduktion des Ampelrückstaus aus allen vier Richtungen verkürzen? Kann hier gegebenenfalls eine verkehrsaufkommensabhängige Steuerung nachgerüstet werden? b) Ist die Umgestaltung der Kreuzung in einen Kreisverkehr mit umlaufendem Zebrastreifen eine den Bedürfnissen aller Verkehrsteilnehmer gerecht werdende Alternative? c) Inwieweit lässt sich die Einmündung vom Römerhof in die Max-Pruss-Straße verbreitern? Anwohner berichten, dass Sattelzüge auf dem Weg zum Messeparkplatz hier Probleme haben und im Schritttempo manövrieren, sodass die Grünphase der Fußgänger endet, bevor diese queren können. d) Können die Bürgersteige ggf. so umgestaltet/erweitert werden, dass das Warten auf Grün auch bei erhöhtem Fußgängeraufkommen gesichert ist? 2. o b es möglich erscheint, einen Radweg entlang der Max-Pruss-Straße in beide Richtungen, ggf. unter Nutzung des Trampelpfades am Rande des Parks, einzurichten. Begründung: Zu Ziffer 1.: Betroffene berichten davon, dass sich an der Kreuzung aus allen vier Richtungen regelmäßig ein erheblicher Verkehrsrückstau (Kraftfahrzeuge) bildet. Dabei seien bis zu drei Ampelschaltungen erforderlich, um die Kreuzung zu passieren. Hierbei kommt es zu - bei Verkehrsflussoptimierung vermeidbaren - CO2-Emissionen der Fahrzeuge im Leerlauf. Fußgänger beklagen darüber hinaus, dass die von der Autobahn kommenden und links in die Max-Pruss-Straße einbiegenden Lkws bzw. Sattelzüge erst am Ende der Ampelschaltung nach dem Gegenverkehr einbiegen können. Dies fällt mit der Grünphase der Fußgänger zusammen, sodass diese keine Möglichkeit der Querung haben. Ergänzend ist festzuhalten, dass die aus Nied kommenden Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Römerhof auf ihrem Schulweg ebenfalls von langen Wartezeiten an der Ampelanlage betroffen sind. Zu Ziffer 2.: Der ausgeschilderte Radweg führt an dieser Stelle durch den Alten Rebstockpark. Dieser Park ist hochfrequentiert und daher als Radverbindung bei hohem Fußgängeraufkommen ungeeignet. Schließlich endet der Radweg am ungesicherten bzw. zu Messezeiten gesperrten Übergang hinter der derzeitigen Baustelle des Rebstockbades, siehe Ziffer 3., was zu erheblichen Umwegen führt. Es wäre sowohl für Radfahrer entspannter auf einer eigenen Trasse zu fahren als auch für Spaziergänger im Park, die dann ohne gestört zu werden, den Park nutzen können. Max-Pruss-Straße mit dem "Trampelpfad,", der zum Radweg ausgebaut werden sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1322 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 13 Antrag vom 09.05.2024, OF 925/2 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erwerb und Neuordnung des Areals „Kleines Einkaufszentrum“ in der Thomas-Mann-Straße hier: Wohnungsbauprojekt auf dem Gelände von St. Matthias

23.02.2023 · Aktualisiert: 19.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3600 entstanden aus Vorlage: OF 263/8 vom 20.02.2023 Betreff: Erwerb und Neuordnung des Areals "Kleines Einkaufszentrum" in der Thomas-Mann-Straße hier: Wohnungsbauprojekt auf dem Gelände von St. Matthias Vorgang: V 284/22 OBR 8; OA 152/22 OBR 8; ST 1923/22; ST 2306/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. die seit einem Jahr geforderte Stellungnahme zu der Vorlage OA 152 innerhalb von vier Wochen abzugeben; 2. zu prüfen und zu berichten, welches Bauprojekt auf dem Grundstück von St. Matthias der kath. Pfarrei St. Katharina von Siena, Thomas-Mann-Straße 2 bis 4, geplant ist, insbesondere ist zu berichten, falls ein Verkauf des gesamten Grundstücks, Flur 15, Flurstück 40/217, mit den aufstehenden Gebäuden an einen Wohnungsbauentwickler geplant sein sollte, a) welche zukünftige Nutzung von dem neuen Eigentümer vorgesehen ist; b) falls Wohnungen gebaut werden, welche Art von Wohnungen mit welcher Geschossflächenzahl geplant sind und ob Wohnungen für Geflüchtete vorgesehen sind, ggf. sind es sog. EVU-Wohnungen zum bereits eigenverantwortlichen Gebrauch als Zwischenstationen zwischen Übergangswohnheim und eigener Wohnung; c) wie - auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse des letzten Segregationsmonitorings 2021 - die soziale Stabilität im Bereich Thomas-Mann-Straße/Gerhart-Hauptmann-Ring eingeschätzt wird, mit der sich ggf. eine weitere Wohnheimeinrichtung für Geflüchtete in diesem Bezirk begründet; d) ob bereits Gespräche mit möglichen Trägern für eine Wohneinrichtung geführt werden und wenn ja, welche das sind, und ob die Kirche mit sozialen Angeboten auf dem Flurstück 40/217 präsent bleibt; e) welche sozial begleitende Infrastruktur mit geschaffen wird (Kita- und Grundschulplätze, Beratungsstellen); f) aus welchen Gründen die Stadt mit dem Gelände des Gemeindehauses nicht eine Erweiterung der Kinderkrippen-, Kindergarten- und Hortkapazitäten anstrebt; g) welche öffentlich nutzbaren Ersatzräumlichkeiten nach einem Wegfall des für die Kirchengemeinde selbst, für Vereine und Familienfeiern in der Nordweststadt bisher nutzbaren Gemeindehauses geplant sind; h) welche konkreten Nutzungen hier nach den Vorgaben des Bebauungsplanes überhaupt möglich sind, auch auf dem Wege der Befreiung; i) ob die Gebäude des Kirchenzentrums (Pfarrheim, Pfarrbüro usw.) auf Flurstück 40/217 abgängig sind und aus dem Ensembleschutz ohne Weiteres entlassen werden können; j) wie auf diesem Grundstück die maximalen Geschosshöhen im Falle eines Neubaus sind, wenn Gebäude auf dem Wege der Befreiung von den Vorgaben des Bebauungsplanes nach § 31 Absatz 2 des Baugesetzbuchs errichtet werden und in welcher Höhe mit Rücksicht auf das denkmalgeschützte Kirchengebäude gebaut werden kann; k) welche Nutzung für das denkmalgeschützte Kirchengebäude selbst vorgesehen ist; l) ob der Magistrat vor dem Hintergrund des vom Stadtplanungsamt durchgeführten städtebaulichen Ideenwettbewerbs zur Weiterentwicklung der Nordweststadt aus den Jahren 2010/2011 eine Änderung des Bebauungsplanes erwogen hat, um z. B. der Kirche eine Veräußerung des Gemeindegrundstücks für Mietwohnungen und Eigentum zu ermöglichen, zum Beispiel in Kooperation mit dem Gemeinnützigen Siedlungswerk oder einer der in der Nordweststadt verbreiteten genossenschaftlichen Wohnungsbaugesellschaften, und unter welchen Voraussetzungen der Bebauungsplan geändert werden kann und welchen Zeitraum dieser Vorgang benötigt; m) ob zuvor die Option, hier ein Musterprojekt für in der Nordweststadt dringend benötigtes barrierefreies und/oder generationenübergreifendes Wohnen mit stadtteiloffenen Angeboten der Seniorentagespflege zu realisieren, geprüft worden ist; 3. als Pilotprojekt auch für andere Stadtteile mit ähnlichen Grundstücksdiskussionen einen Runden Tisch "Nordweststadt Neu Denken" unter Verantwortung des Sozialdezernates einzuberufen und alle Eigentümer im Bereich "Kleines Einkaufszentrum" sowie die möglichen Bauträger kontinuierlich zu gemeinsamen Gesprächen einzuladen, um kurz- und langfristige Perspektiven für das Areal und sein Umfeld zu finden und umzusetzen. Dazu sollen auch Vertreter des Vereins Brücke 71 e. V., das Quartiersmanagement und Ortsbeiratsmitglieder eingeladen werden. Begründung: Seit Jahren fordert der Ortsbeirat die notwendige Neuordnung des Areals "Kleines Einkaufszentrum" mit attraktiven Wohnungen, Geschäften, sozialen Nutzungen und Freiflächen. Mit dem Neubau des Lebensmittelmarktes gab es immerhin einen ersten Schritt zu einer Aufwertung. Die seit Jahren diskutierte Schließung des Kirchortes St. Matthias scheint nun als nächstes anzustehen: Dem Vernehmen nach hat eine große Wohnungsbaugesellschaft dem Bistum Limburg den Kauf des kompletten Kirchengrundstücks mit Kirchengebäude (mit Ausnahme des Kindergartengrundstücks) angeboten, um das frühere Pfarrzentrum durch Wohnungen für Geflüchtete zu ersetzen. Da es vergleichbare Wohnungen bereits in der Nähe gibt (etwa Gerhart-Hauptmann-Ring, Alt-Niederursel, dazu die Unterkünfte am Oberschelder Weg, in der Dillenburger Straße sowie im Hotel am Walter-Möller-Platz) und auch die Wohnungen über dem Lebensmittelmarkt im "Kleinen Einkaufszentrum" hauptsächlich Einzimmerwohnungen sind, scheint es sich bei diesem Vorhaben um eine Notlösung u. a. aufgrund der Zweckbestimmungen des Bebauungsplanes NW 103c zu handeln. Die bestehenden sozialen Einrichtungen mit ihren Beratungsangeboten können zusätzliche Bedarfe nicht abdecken. Dabei verlöre die Nordweststadt einen wichtigen (kirchlichen) Stadtteiltreffpunkt, besonders für ältere Menschen. Zugleich fehlen in der Nordweststadt weiterhin gesicherte neue Kitaplätze, viele neue Einrichtungen sind noch "in Prüfung" (Stellungnahme vom 30.09.2022, ST 2306), weshalb es unverständlich wäre, die Gemeinbedarfsfläche nicht auf eine solche Nutzung hin ebenfalls zu prüfen. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, für detaillierte Informationen zu sorgen, diese mit Multiplikatoren zukünftig aktiv zu teilen und das Ziel einer das soziale Zusammenleben stärkenden Neuordnung des Zentrums-Areals endlich mit allem Nachdruck anzugehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2023, ST 1369 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 61-02

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Sofortige Bürgerbeteiligung an den Planungen des Nieder Tors ermöglichen

07.02.2023 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3521 entstanden aus Vorlage: OF 684/6 vom 21.01.2023 Betreff: Nied: Sofortige Bürgerbeteiligung an den Planungen des Nieder Tors ermöglichen Vorgang: V 410/22 OBR 6; ST 2331/22 Der Magistrat wird gebeten, nun sehr zeitnah die Nieder Bürger an den Planungen des Nieder Tors (Kreuzung Mainzer Landstraße, Alt-Nied und Nieder Kirchweg) und der Ausweitung der verkehrlichen Planung bis zur Birminghamstraße zu beteiligen und regelmäßig über den Planungsfortschritt zu informieren. Hierbei sollte in einer Veranstaltung über den bisherigen Planungsstand informiert und Wünsche und Anregungen der Nieder Bevölkerung aufgenommen werden. Begründung: Laut Stellungnahme vom 10.10.2022, ST 2331, haben aus Kapazitätsgründen viele Jahre überhaupt keine Planungen mehr für das Projekt "Nieder Tor" stattgefunden, obwohl die Bevölkerung in Nied die ganze Zeit davon ausgegangen war, dass hier geplant werde und bald Ergebnisse präsentiert werden würden. Zwei Jahre lang wurden Anfragen des Ortsbeirats zum Planungsstand zudem nicht beantwortet. In seiner Stellungnahme im letzten Jahr teilte der Magistrat mit, dass die Planungen noch im Jahr 2022 wieder aufgenommen und überarbeitet werden sollen. Da der Bereich des Nieder Tors für die Bevölkerung in Nied eine hohe Bedeutung hat, sollten die Nieder Bürger gleich am Anfang mit ihren Wünschen und Anregungen in die Planungen einbezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.05.2022, V 410 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2331 Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1351 Antrag vom 01.06.2025, OF 1231/6 Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7101 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

Ideen

Idee
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Ampel statt Zebrastreifen

03.11.2025

Der Zebrastreifen/Fußgängerüberweg vor dem Lidl auf der Oeserstraße (Hausnummer 155) sollte durch eine Ampel ersetzt werden. Die Oeserstraße ist mittlerweile eine sehr stark befahrende Straße und die Autos kommen mit erhöhter Geschwindigkeit aus dem Wald gefahren. Auch in Richtung Wald beschleunigen die Autos oft schon vor dem Zebrastreifen. Die Autos halten nicht an und übersehen regelmäßig die Fußgänger. Besonders für Kinder steht der Zebrastreifen eine Gefahr dar. Eine Ampel würde auch die überhöhte Geschwindigkeit der Autos aus dem Wald kommend bremsen.

Idee
1

Festen Blitzer installieren /Geschwindigkeit Herabsetzen

06.08.2025

in der Oeserstraße Richtung Messe bzw Höchst höhe Lidl hier halten sich sehr wenige Verkehrsteilnehmer an das Tempolimit von 40/50 ggf zwischen Wald und Bahnübergang auf 30 reduzieren

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2

Weg-/ Radverbindung Waldschulstraße nach Römerhof

28.03.2025

Aktuell ist es als Radfahrer oder Fußgänger nicht möglich auf dirktem Wege aus Griesheim Nord nach Am Römerhof zu kommen. Es muss ein Umweg entlag der vielbefahrenen Oeserstraße oder via Dennisweg und Schmidtstraße genommen werden. Gleichzeitig wäre eine direkte Verbindung über die vorhanden Brückenbauwerke der ehemaligen DB Anlagen möglich ( Siehe Rotmarkierung im Bild). Wohlwissend das hier ein Schutzhabitat für Zaunechsen festgesetzt wurde, bitte ich zu prüfen in wiefern eiene Wegeverbindung realisiert werden kann (Naturlehrpfad oder Ähnliches). Gerade für Kinder und Jugendliche ist das Sportangebot Am Sportplatz Am Römerhof von Bedeutung und wäre so leichter und sicherer zu erreichen. Hinsichtlich eines zukünftigen Ausbaus der U-Bahnlinei U 5 bis Am Römerhof käme auch Griesheim die U-Bahnlinine unter zuhilfenahme des gewünschten Weges zugute.

Idee
2

Haltelinien auf Oeserstraße am Bahnübergang aus Richtung Frankfurt-Höchst wieder anbringen

04.01.2022

Aus Richtung Frankfurt-Höchst sollten auf der Oeserstraße die Haltelinien wieder angebracht werden, so dass bei rot leuchtenden Lichtzeichen und geschlossenen Schranken die Pkw in ausreichendem Abstand zur Kreuzung stehen, so dass andere Pkw, die in die Birminghamstraße abbiegen wollen, an den vor dem Bahnübergang wartenden Pkw vorbeifahren und abbiegen können. Durch diese Maßnahme würde der zur Zeit vorhandene Verkehr "Auf dem Gleichen" reduziert. Derzeit ist es so, dass wenn mehr mehrere Pkw direkt an der Haltelinie vor dem Bahnübergang warten, das Abbiegen in die Birmingham Straße nicht mehr möglich ist.

Idee
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Tempolimit - aber nur, wenn’s auch kontrolliert wird

12.01.2021

Guten Tag, in weiten Teilen der Stadt gilt neuerdings Tempo 40. Ok, muss man mit leben. Aber: was hilft‘s, wenn‘s keiner kontrolliert?!? Auf der Oeserstraße gilt seit Jahrzehnten Tempo 40. Blöd nur, wenn sich insbesondere abends und nachts niemand dran hält. Ab 20 Uhr fährt die Hälfte mindestens 80 km/h. Ab 22 Uhr ist Tempo 100 keine Seltenheit. Die wenigen mobilen Blitzer muss die SV über‘s ganze Stadtgebiet verteilen. Warum werden nicht mehr von den Blitzersäulen aufgebaut? An der Finanzierung kann’s nicht liegen. Die Säulen finanzieren sich selbst (fragt mal in Wiesbaden nach). Auf der Mainzer Landstraße geht’s ja auch.

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Verbot von Fahrradfahrern auf dem Gehweg der Waldschulstraße/Ecke Oeserstraße

01.10.2014

Es sollte am nördlichsten Ende der Waldschulstraße/Ecke Oeserstraße das Fahrradfahren auf dem Gehweg verboten werden, da sich dieser an besagter Stelle sehr verengt. Da fahrradfahrende Kinder allerdings besonders geschützt werden müssen würde ich vorschlagen, dass das Verbot für Fahrradfahrende ab 12 Jahren gelten sollte, sodass die Nutzung des Gehweges ausschließlich Fußgängern, Joggern sowie Fahrradfahrenden Kindern unter 12 Jahren vorbehalten werden bzw. sein sollte.